Bebauungsplan 59 1.Änderung, Gutachten

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Bebauungsplan 59 1.Änderung, Gutachten
Umweltschutz
Rostock, 31.07.2008
TNU-HRO/Mei
Schalltechnische Untersuchung
zum BV: Neubau eines NETTO-Marktes mit Bäcker
in Eutin, Bürgermeister Steenbock Straße
Auftraggeber:
CKS Bau und Projektentwicklung GmbH & Co. KG
Hauptstraße 5
18279 Lalendorf
TÜV-Auftrags-Nr.:
908SST085 / 8000622300
Umfang des Berichtes:
21 Seiten
4 Anhänge
Bearbeiterin:
Dipl.-Ing. Doris Meister
Tel.:
e-mail:
0381/7703-447
Dmeister@tuev-nord.de
TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG
Große Bahnstraße 31 • 22525 Hamburg
Telefon 040/8557-0 • e-mail: umwelt@tuev-nord.de
Standorte
Bremen
Bei den drei Pfählen
28205 Bremen
Tel.: 0421/4498-115
Hannover
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30519 Hannover
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Schall- und Schwingungstechnik
Inhaltsverzeichnis
Seite
Verzeichnis der Anhänge ...................................................................................................... 2
1.
Zusammenfassung ....................................................................................................... 3
2.
Veranlassung und Aufgabenstellung ............................................................................ 4
3.
Örtliche Verhältnisse / Vorhabensbeschreibung ........................................................... 4
4.
Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen .................................................................. 5
5.
Immissionsorte / Immissionsempfindlichkeit ................................................................. 6
6.
Untersuchungsmethodik ............................................................................................... 7
7.
Geräuschsituation / Vorbelastung................................................................................. 7
8.
Ermittlung der Geräuschemissionen und –immissionen ............................................... 8
8.1.
Geräuschemissionen ............................................................................................... 8
8.2.
Beurteilungspegel ...................................................................................................14
8.3.
Anforderungen an den Schallschutz .......................................................................16
8.4.
Spitzenpegel ...........................................................................................................17
9.
Anlagenbezogener Verkehr auf der öffentlichen Straße ..............................................18
10.
Angaben zur Qualität der Prognose ............................................................................19
11.
Quellenverzeichnis ......................................................................................................19
12.
Formel- / Abkürzungsverzeichnis ................................................................................20
Verzeichnis der Anhänge
Anhang 1
Lagepläne
Anhang 1.1
Übersichtslageplan
M: ohne
Anhang 1.2
Lageplan, Darstellung der Immissionsorte und
Schallquellen
M: 1:1.000
Anhang 2
Teilpegel
Anhang 3
Rasterlärmkarten
Anhang 3.1
Rasterlärmkarte Tag
M: 1:1.000
Anhang 3.2
Rasterlärmkarte Nacht
M: 1:1.000
Anhang 4
Lageplan der Lärmschutzwand
M: 1:1.000
Projekt:
TÜV-Auftrags-Nr.:
NETTO-Markt Eutin
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Schall- und Schwingungstechnik
1. Zusammenfassung
Im vorliegenden Gutachten erfolgt eine prognostische Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen, die durch den Betrieb eines NETTO-Marktes in der Bügermeister Steenbock
Straße in Eutin an maßgebenden Immissionsorten hervorgerufen werden.
Grundlage der Untersuchungen bilden Planzeichnungen, Angaben vom Bauherren und Planungsbüro, eine Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Eutin sowie eigene Erhebungen, Messergebnisse und Literaturangaben. Die Beurteilung erfolgt entsprechend der TA
Lärm für den bestimmungsgemäßen Betrieb.
Die Berechnungen zeigen, dass beim bestimmungsgemäßen Betrieb des Marktes die gebietsabhängigen Richtwerte des Tagzeitraumes von 55 dB(A) für allgemeine Wohngebietes und von
60 dB(A) für Mischgebiete am überwiegenden Teil der Immissionsorte eingehalten bzw. unterschritten. Eine Ausnahme bildet die Nordostfassade des mehrgeschossigen Wohnhauses in der
Bürgerstraße (IO 6). Hier wird der Immissionsrichtwert von 60 dB(A) im Erdgeschoss um
1 dB(A) überschritten. Immissionsbestimmend ist der Parkplatz.
Im Nachtzeitraum werden die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte von 40 dB(A) für allgemeine Wohngebiete und von 45 dB(A) für Mischgebiete an allen Immissionsorten weit unterschritten.
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden an allen umgebenden schutzbedürftigen Nutzungen eingehalten, wenn folgende Anforderungen an den Schallschutz beim NETTO-Markt
beachtet und realisiert werden:
-
-
Keine Belieferung des NETTO-Marktes im Nachtzeitraum zwischen 22.00 – 06.00 Uhr.
Die Belieferung des Backshops vor 06.00 Uhr ist möglich.
Verwendung lärmarmer Einkaufswagen und Positionierung der EinkaufswagenSammelbox im Bereich der Einfahrt von der Bürgermeister Steenbock Straße
Anordnung der Ventilatoren für die Rückkühler an der Nordost-Fassade des Marktgebäudes. Alternativ ist die Anordnung auch an der Südost- oder an der Südwest-Fassade
möglich.
Anordnung einer Lärmschutzwand zwischen Parkplatz und Wohngebäude der Bürgerstraße (Länge: 27 m; Höhe: 1,8 m).
Die Immissionsschalldruckpegel der Geräuschspitzen beim Betrieb des NETTO-Marktes liegen
an allen Immissionsorten im Tag- und Nachtzeitraum unterhalb der zulässigen Spitzenwerte.
Die Geräuschimmissionen des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf den umgebenden Straßen erhöhen sich um weniger als 3 dB(A). Es erfolgt, sofort nachdem die Fahrzeuge den Parkplatz verlassen haben, eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr.
Dipl.-Ing. Doris Meister
verantwortliche Bearbeiterin
Projekt:
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2. Veranlassung und Aufgabenstellung
Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde von der CKS Bau- und Projektentwicklung GmbH & Co KG beauftragt, für den geplanten Neubau eines NETTO-Marktes mit zusätzlichem Backshop in Eutin eine Schallimmissionsprognose zu erarbeiten.
Mit der Schallimmissionsprognose soll der Nachweis erbracht werden, dass durch Geräuschemissionen beim bestimmungsgemäßen Betrieb des geplanten Einkaufsmarktes die zulässigen
Immissionsrichtwerte an schutzbedürftigen Nutzungen eingehalten werden. Bei Überschreiten
der Richtwerte sind Maßnahmen zur Lärmminderung herauszuarbeiten.
Für die Erarbeitung der Schallimmissionsprognose standen folgende vorhabensspezifischen
Unterlagen zur Verfügung:
-
Lageplan, Grundrisse und Ansichten des geplanten Gebäudes (Stand: 10. und
17.03.2008),
-
Ortsbesichtigung am 29.07.2008,
-
Abstimmungen mit dem Stadtplanungsamt der Stadt Eutin zur Gebietseinstufung am
29.07.2008.
3. Örtliche Verhältnisse / Vorhabensbeschreibung
Die örtlichen Verhältnisse sind in den Plänen der Anlage 1 wiedergegeben.
Der Standort für den geplanten NETTO-Markt befindet sich südlich des Stadtzentrums von
Eutin an der Bürgermeister Steenbock Straße, Ecke Weidestraße. Er wird nordöstlich von der
Bürgermeister Steenbock Straße und nordwestlich von der Weidestraße begrenzt. Auf der anderen Straßenseite der Weidestraße befinden sich ein REWE-Einkaufs- und ein Getränkemarkt
sowie eine Spielhalle. Im Gebäude der Spielhalle sind im 1. Obergeschoss Wohnungen untergebracht. Auf der nordöstlichen Seite der Bürgermeister Steenbock Straße liegen Wohn- und
Geschäftshäuser (u.a. eine Videothek). Südöstlich wird das Plangebiet von der Bürgerstraße
begrenzt. Auf der anderen Straßenseite befinden sich ein Fahrzeughandel mit Werkstatt und
Wohngebäude. Südwestlich des Bauvorhabens befinden sich einzeln stehende Wohnhäuser
und ein mehrgeschossiger Wohnblock.
Das Gelände im Untersuchungsgebiet ist eben.
Das Betriebsgelände hat eine Fläche von ca. 3.380 m². In der nördlichen Ecke wird das Marktgebäude errichtet. Die Verkaufsfläche des NETTO-Einkaufsmarktes, einschließlich des Backshops beträgt ca. 762 m². Der Kundenparkplatz mit 69 Pkw-Stellplätzen wird dem Marktgebäude in Richtung Süden vorgelagert. Die Hauptzufahrt für Kunden- und Lieferfahrzeuge erfolgt
über die Bürgermeister Steenbock Straße. Eine weitere Zu- und Ausfahrt für Pkw befindet sich
an der Bürgerstraße. Von der Weidestraße ist eine Zufahrt für Pkw vorgesehen.
Zufahrten und Stellflächen werden eine Oberfläche aus ungephastem Pflaster ohne Fuge erhalten.
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Der Markteingang wird sich an der Südostseite des Gebäudes befinden und bildet ebenfalls den
Zugang zum Backshop. Die Einkaufswagen-Sammelbox ist neben dem Markteingang im Bereich der Stellflächen angeordnet. Zum Einsatz kommen lärmarme Einkaufswagen.
Die Lieferzone des Marktes wird an der Südwestfassade angeordnet. Der Ladebereich wird so
ausgebildet, dass die Zufahrt für die Lkw-Anlieferung abgesenkt ist und sich die geöffnete Ladeklappe des Lkws in Höhe der Laderampe befindet. Die Lieferzone ist dreiseitig geschlossen
und überdacht.
Die Lieferfahrzeuge fahren von der Bürgermeister Steenbock Straße auf das Betriebsgelände,
rangieren im Bereich des Parkplatzes und stoßen rückwärts in die Ladezone ein. Lieferfahrzeuge für den Backshop halten direkt vor dem Haupteingang des Marktes und werden auch dort
entladen.
Die Entladung wird bei den Lkw mit Palettenhubwagen oder Rollcontainern über die bordeigene
Hubbühne erfolgen. Die Kleintransporter werden per Hand entladen.
Die Belieferung des Marktes und des Backshops soll im Tageszeitraum zwischen 06.00 Uhr
und 20.00 Uhr erfolgen. Für den Bäcker ist eine Belieferung vor 06.00 Uhr vorgesehen.
Die Öffnungszeiten des Marktes liegen innerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten werktags
zwischen 08.00 Uhr und 22.00 Uhr.
4. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen
Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche von Anlagen sind in der TA Lärm [02] dargelegt.
Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist nach der TA Lärm sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Immissionsort die für diesen Ort
geltenden Immissionsrichtwerte nicht übersteigt.
Des Weiteren besagt die TA Lärm, dass die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage auch
bei einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes aufgrund der Vorbelastung nicht versagt
werden darf, wenn der von ihr verursachte Immissionsbeitrag als nicht relevant anzusehen ist.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung den Immissionsrichtwert um mindestens 6 dB(A) unterschreitet.
Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll wegen einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft
sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 dB(A) beträgt.
Die Gesamtbelastung ist die Belastung, welche durch alle technischen Anlagen hervorgerufen
wird. Sie beinhaltet die Vorbelastung durch Anlagen vor Errichtung einer neu zu beurteilenden
Anlage sowie die durch diese Anlage hervorgerufene Zusatzbelastung.
Der maßgebliche Immissionsort ist der jeweils am stärksten von den Geräuschen der zu betrachtenden Anlage betroffene Ort, wobei die Gesamtbelastung berücksichtigt werden soll.
Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt nach der TA Lärm anhand von Beurteilungspegeln. Der Beurteilungspegel ist der Wert zur Kennzeichnung der mittleren Geräuschbelastung
während der Beurteilungszeit.
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Aus den Schallpegeln am Immissionsort wird unter Berücksichtigung von Zu- oder Abschlägen
für die Einwirkdauer, die Tageszeit des Auftretens der Geräusche und besondere Geräuschmerkmale (Töne, Impulse) der Beurteilungspegel Lr für die einzelnen Schallquellen gebildet.
Die Beurteilungspegel werden auf folgende Zeiträume bezogen:
werktags:
Tag:
Nacht:
06.00 - 22.00Uhr
22.00 - 06.00 Uhr (ungünstigste Stunde)
sonn- und feiertags:
Tag:
Nacht:
06.00 - 22.00 Uhr
22.00 - 06.00 Uhr (ungünstigste Stunde)
Ruhezeitenzuschläge von 6 dB(A) sind für Geräuschimmissionen in reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und in bestimmten Sondergebieten (Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten) zu folgenden Zeiten zu berücksichtigen:
werktags:
sonn- und feiertags:
06.00 - 07.00 und 20.00 - 22.00 Uhr
06.00 - 09.00, 13.00 - 15.00 und 20.00 - 22.00 Uhr
Die so gebildeten Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für die
entsprechende Gebietseinstufung verglichen.
In Tabelle 1 sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für die unterschiedlichen Nutzungen
zusammengefasst.
Tabelle 1:
Immissionsrichtwerte nach TA Lärm
Gebietseinstufung
Immissionsrichtwerte in dB(A)
Tag
Nacht
Industriegebiete (GI)
70
70
Gewerbegebiete (GE)
65
50
Kern-, Dorf-, Mischgebiete (MI)
60
45
Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete (WA)
55
40
Reine Wohngebiete (WR)
50
35
Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten (KU)
45
35
Ein Immissionsrichtwert gilt auch dann als überschritten, wenn ein einziger Pegel (Spitzenpegel) den Richtwert tags um 30 dB(A) und nachts um 20 dB(A) überschreitet.
5. Immissionsorte / Immissionsempfindlichkeit
Als maßgebende Immissionsorte zur Beurteilung der Geräuschimmissionen werden die nächstgelegenen Wohn- und Geschäftshäuser rund um das Bauvorhaben betrachtet. Das Bauvorhaben selbst und die umgebenden Nutzungen liegen innerhalb des Geltungsbereiches des
B-Planes Nr. 59 der Stadt Eutin [09]. Die Zuordnung der Schutzwürdigkeit erfolgte in Abstimmung mit dem Stadtbauamt (Herrn Drews) auf Grundlage des B-Planes.
Die maßgebenden Immissionsorte sind in Tabelle 2 beschrieben und im Lageplan der Anlage
1.2 dargestellt.
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Tabelle 2:
Maßgebende Immissionsorte
Immissions-
Beschreibung
ort
Aufpunkthöhe
[m]
Flächennutzung
IRW [dB(A)]
Tag
Nacht
IO 1
Wohnhaus, Weidestraße 45, NO-Fass.
2 / 4,8
MI
60
45
IO 2
Wohnhaus, Weidestraße 45, SO-Fass.
2 / 4,8
MI
60
45
IO 3
Wohnhaus, Weidestraße 45 a, SO-Fass.
2 / 4,8
MI
60
45
IO 4
Wohnhaus, Bürgerstraße, NW-Fass.
2 - 10,4
MI
60
45
IO 5
Wohnhaus, Bürgerstraße, NW-Fass.
2 - 10,4
MI
60
45
IO 6
Wohnhaus, Bürgerstraße, N-Fass.
2 - 10,4
MI
60
45
IO 7
Wohnhaus Bürgerstraße, W-Fass.
2 / 4,8
WA
55
40
IO 8
Wohnhaus B.Steenbock Straße 3, SW-Fass.
2 / 4,8
MI
60
45
IO 9
Wohnhaus B.Steenbock Straße, SW-Fass.
2 / 4,8
MI
60
45
IO 10
Geschäftshaus Weidestraße, SO-Fass.
2 / 4,8
MI
60
45
6. Untersuchungsmethodik
Die Ermittlung und Bewertung der Schallimmissionen erfolgen auf der Grundlage von Einzelpunkt- und Rasterberechnungen nach Berechnungsverfahren der im Quellenverzeichnis genannten Richtlinien und Vorschriften mittels der Ausbreitungssoftware LIMA, Version 5.1 der
Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft mbH Dortmund mit A-bewerteten Schallleistungspegeln. Für
die Berechnungen werden eine Temperatur von 10 °C und eine relative Feuchte von 70 % angenommen. Die Berechnungen beziehen sich auf eine ausbreitungsgünstige Mitwindwetterlage
bzw. eine leichte Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. Die meteorologische
Korrektur Cmet nach DIN ISO 9613-2 wird nicht berücksichtigt.
Der von einer Schallquelle in ihrem Einwirkbereich erzeugte Immissionspegel hängt von den
Eigenschaften der Schallquelle (Schallleistung, Richtcharakteristik, Schallspektrum), der Geometrie des Schallfeldes (Lage von Schallquelle und Immissionsort zueinander, zum Boden und
zu Hindernissen im Schallfeld), den durch Topographie, Bewuchs und Bebauung bestimmten
örtlichen Ausbreitungsbedingungen und von der Witterung ab.
Zur Berechnung der zu erwartenden Immissionssituation für Immissionsorte im Untersuchungsgebiet wird die zu erwartende Emissionssituation auf ein hinreichend genaues Prognosemodell
abgebildet.
7. Geräuschsituation / Vorbelastung
Die Geräuschsituation an den maßgebenden Immissionsorten wird von den Straßenverkehrsgeräuschen der Bürgermeister Steenbock Straße der Weidestraße und der Bürgerstraße bestimmt.
Das Gebiet um den geplanten NETTO-Markt liegt in einem Mischgebiet, in dem neben Wohnen
auch, im wesentlichen, nicht störende Betriebe angeordnet sind. Es kann eingeschätzt werden,
dass an maßgebenden Immissionsorten, die zur Beurteilung der Geräuschimmissionen für den
NETTO-Markt herangezogen werden, auf Grund der örtlichen Ausrichtung der Immissionsorte
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zu anderen gewerblichen Einrichtungen, keine relevante Vorbelastung i.S. der TA Lärm vorhanden ist.
8. Ermittlung der Geräuschemissionen und –immissionen
8.1. Geräuschemissionen
Die maßgebenden Emissionsquellen des Marktes sind:
-
der Lieferverkehr einschließlich der Entladung und dem Rangieren,
der Parkplatzverkehr,
das Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen in die Sammelbox und
die Kühl- und Lüftungstechnik.
Lieferverkehr:
Die Belieferung des Marktes und des Backshops erfolgt nach Aussagen des Bauherrn werktags
zwischen 06.00 Uhr und 20.00 Uhr mit Lkw und Kleintransportern.
Während eines Tages ist mit folgender maximalen Anzahl an Lieferfahrzeugen zu rechnen:
NETTO:
- 1 Lastzug (40 t) zwischen 07.00 - 20.00 Uhr
- 2 kleinere Lkw (7,5 t) zwischen 06.00 - 20.00 Uhr
Backshop:
- 1 Kleintransporter zwischen 05.00 - 06.00 Uhr
- 1 Kleintransporter zwischen 06.00 - 07.00 Uhr
- 1 Kleintransporter zwischen 07.00 - 20.00 Uhr.
Die Lieferfahrzeuge für den NETTO-Markt kommen, wie bereits in Kapitel 3 beschrieben, über
die Bürgermeister Steenbock Straße, rangieren auf dem Parkplatz und stoßen rückwärts in die
Ladezone ein. Dort werden sie mit Palettenhubwagen entladen und verlassen dann vorwärts
das Betriebsgelände wieder über die Bürgermeister Steenbock Straße.
Die Kleintransporter für den Backshop fahren direkt vor den Haupteingang des Marktes und
werden dort per Hand entladen.
Emissionen der Fahrbewegungen der Lieferfahrzeuge werden durch Linienschallquellen, welche die Fahrwege kennzeichnen, modelliert. Für Lkw > 12 t Gesamtgewicht und > 105 kW Motorleistung wird für eine Vorbeifahrt pro Stunde in [06] ein längenbezogener Schallleistungspegel von L'WA = 63 dB(A)/m und für Lkw < 12 t und < 105 kW ein längenbezogener Schalleistungspegel von L'WA = 62 dB(A)/m angegeben. Für Kleintransporter beträgt der längenbezogene
Schallleistungspegel L'WA = 55 dB(A)/m. Bei Rangiervorgängen liegt der Schallleistungspegel
jeweils 5 dB(A) höher.
Typische Geräusche beim Entladen der Lkw sind das Öffnen und Schließen der Ladebordwand,
das Aufsetzen dieser auf den Rampentisch, das Rollen der Hubwagen und das Scheppern des
Ladegutes. Je nach Art der transportierten Waren, den vorhandenen Unebenheiten und der
Länge des Fahrweges im Freien liegen die Schallleistungspegel für einen Entladevorgang zwischen 80 dB(A) und 99 dB(A). Spitzenpegel können dabei Werte bis zu 113 dB(A) erreichen
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(eigene Messungen und Literaturangaben). Im Folgenden wird für die Entladung der Lkw an der
Rampe ein Schallleistungspegel von 95 dB(A) angenommen. Die Entladezeit beträgt bei den
Lastzügen (40 t) 60 Minuten und bei den kleineren Lkw (7,5 t) etwa 30 Minuten. Zusätzlich wird
für einen Lkw mit Tiefkühlkost während der Entladezeit der Betrieb des Kühlaggregates mit einem Schallleistungspegel von 99 dB(A) berücksichtigt.
Die Entladung der Bäckerfahrzeuge per Hand ist in der Regel nicht immissionsrelevant. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass bei der Entladung eine Kunststoffkiste kurzzeitig
über den Boden gezogen wird. Für dabei auftretende Geräuschemissionen wurden in einer
Messung Schallleistungspegel von 90 dB(A) inklusive Impulszuschlag ermittelt. Für das Ziehen
der Kiste über den Boden wird eine effektive Einwirkzeit von 2 Minuten angenommen.
Geräuschimmissionen der Entladevorgänge und des Kühl-Lkws bei der Entladung werden
durch eine Punktschallquelle modelliert. Die Berechnungsparameter für den Lieferverkehr und
die Entladung sind in den Tabellen 3 und 4 zusammengefasst.
Tabelle 3:
Emissionswerte Lieferverkehr
Emissionsquelle
Nr.
1
Bezeichnung
Anzahl
Einwirk-
der
zeitraum
Fahrzeuge
2
3
Lkw (40 t)
Q05
Rangieren
Lkw (7,5 t)
Q07
Rangieren
Kleintrans-
Q08
porter
[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)/m]
L'WA,r,ges
[dB(A)/m]
[dB(A)/m]
WA (MI)
WA ( MI)
10
11
-
-
7
8
0
-
-
-
-
00
00
0
-
-
-
-
00
00
1
0
0
0
- 12
51 (51)
00
00
0
-
-
-
-
-
00
00
0
-
-
-
-
00
00
1
0
0
0
- 12
56 (56)
00
00
0
-
-
-
-
-
00
00
1
0
0
+6
- 12
00
00
1
0
0
0
- 12
50 (50)
00
00
0
-
-
-
-
-
00
00
1
0
0
+6
- 12
00
00
1
0
0
0
- 12
55 (55)
00
00
1
0
0
0
0
55 (55)
00
00
1
0
0
+6
- 12
00
00
1
0
0
0
-12
06 - 07
05 - 06
06 - 07
07 - 20
06 - 07
05 - 06
06 - 07
07 - 20
05 - 06
07 - 20
9
L'WA,i
6
06 - 07
Backshop
L'WA
5
07 - 20
Lkw (7,5 t)
KE
4
05 - 06
Q06
KR
00
07 - 20
Lkw (40 t)
KT
00
05 - 06
Q04
KI
63
68
62
67
55
-
-
56 (50)
61 (55)
49 (43)
43 (43)
51 (51)
56 (56)
57 (53)
62 (58)
55
50 (46)
Anmerkung: Ruhezeitenzuschläge gelten nur für WA-Gebiete
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Tabelle 4:
Emissionswerte Entladung
Emissionsquelle
Nr.
Bezeichnung
LWA,i
Einwirkzeitraum
Dauer
KI
[min]
[dB(A)]
KT
KR
KE
LWA
[dB(A)]
[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]
WA
(MI)
1
Q09
Q10
2
Entladen
NETTO
Kühlaggregat NETTO
Entladen
4
5
6
7
8
00
3
00
-
-
-
-
-
00
00
30
0
0
+6
-15
00
00
90
0
0
0
-10
85 (85)
00
00
-
-
-
-
-
-
00
00
0
-
-
-
-
00
00
30
0
0
0
-15
00
00
2
0
0
0
0
00
00
2
0
0
+6
-27
00
00
2
0
0
0
-24
05 - 06
06 - 07
07 - 20
05 - 06
06 - 07
07 - 20
05 - 06
Q11 Kleintransp. 06 - 07
Backshop
07 - 20
9
95
99
[dB(A)]
WA (MI)
10
11
-
-
86 (80)
84 (84)
75,2
90
LWA,r,ges
69 (63)
63 (63)
88 (86,2)
84 (84)
75,2
70,0 (66)
Darin bedeuten:
Spalte 1:
lfd. Nummer der Emissionsquelle
Spalte 2:
Bezeichnung der Emissionsquelle
Spalte 3:
Beurteilungs- bzw. Einwirkzeiträume innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten
Spalte 4:
Anzahl der Fahrzeuge, die innerhalb des Beurteilungs- / Einwirkzeittraumes das Betriebsgelände befahren oder (für die Entladung) effektive Einwirkzeit innerhalb des Beurteilungszeitraumes
Spalte 5:
Impulszuschlag
Spalte 6:
Tonzuschlag
Spalte 7:
Ruhezeitenzuschlag (hier nur für WA-Gebiete)
Spalte 8:
Abschlag auf Grund der effektiven Einwirkzeit. Für die Fahrzeuge wurde angenommen,
dass alle Fahrbewegungen innerhalb einer Stunde stattfinden. Daher resultiert der Einwirkzeitenabschlag von 12 dB(A).
Spalte 9:
Schallleistungspegel für die genannte Quelle.
Spalte 10:
Beurteilter Schallleistungspegel für die Quelle innerhalb des jeweiligen Beurteilungszeitraumes (Hier gehen die Ruhezeitenzuschläge und die Einwirkzeitenabschläge mit ein).
Spalte 11:
Beurteilter Schallleistungspegel des Tagzeitraumes (Dieser ist die Eingangsgröße für das
Rechenmodell).
Parkplatz:
Geräuschemissionen des Parkplatzes werden als gleichmäßig in den Halbraum strahlende Flächenschallquelle in einer Höhe von 0,5 m über dem Boden modelliert. Für die Ermittlung der
Parkplatzlärmemissionen wird das zusammengefasste Berechnungsverfahren der 6. Auflage
der Bayerischen Parkplatzlärmstudie [03] herangezogen.
Insgesamt werden, wie in Kapitel 3 beschrieben, 69 Kunden-Stellflächen errichtet. Davon befinden sich 31 Plätze (PP2) im westlichen Teil des Betriebsgrundstückes und 38 Plätze (PP1) unmittelbar vor dem Markteingang.
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Schall- und Schwingungstechnik
Für Discounter wird in der Bayerischen Parkplatzlärmstudie eine mittlere Bewegungshäufigkeit
von N = 1,37 Bewegungen pro Stellplatz und 10 m² Netto-Verkaufsfläche angegeben. Bei
762 m² Verkaufsfläche ergeben sich 104 Bewegungen pro Stunde im gesamten Tagzeitraum
(zwischen 06.00 – 22.00 Uhr), was einer Kundenzahl von 832 Kunden am Tag entspricht. Auf
Grund der räumlichen Lage wird hier unterstellt, dass die größte Anzahl der Kunden (70 %) auf
dem, dem Marktgebäude am dichtesten gelegenen Stellplätzen (PP1) parken. Die restlichen
25 % werden auf dem westlich gelegenen, vom Marktgebäude weiter entfernt liegenden Stellplätzen (PP2) parken.
Damit ergeben sich innerhalb der geplanten Öffnungszeit von 14 Stunden die in Tabelle 5 zusammengestellten Bewegungshäufigkeiten.
Durch die Zuschläge KPA und KI werden die Besonderheiten des Parkplatzes (bei Einkaufsmärkten das Klappern der Einkaufswagen und andere Nebengeräusche) berücksichtigt. Der Zuschlag KD beschreibt den Schallanteil, der von den durchfahrenden Kfz verursacht wird.
Die Berechnungsparameter für den Parkplatz sind in Tabelle 5 zusammengestellt.
Tabelle 5:
Schallleistungspegel Parkplatz
B
Nr. / Bezeichnung
KPA
KI
KD
Anzahl der
Stellflächen
[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)]
N
LWA
je Stellplatz und
Stunde
[dB(A)]
Tag / Nacht
Tag / Nacht
Q01 / Parkplatz 1
38
3
4
3,7
2,2 / 0
92,9 / 0
Q02 / Parkplatz 2
31
3
4
4,1
1,2 / 0
89,1 / 0
Für eine 14-stündige Öffnungszeit ergeben sich im Tageszeitraum folgende, für Wohn- und
Mischgebiete beurteilte Schallleistungspegel:
-
Parkplatz 1 (Q01):
Parkplatz 2 (Q02):
Wohngebiete
LWA,r = 93,9 dB(A)
LWA,r = 90,1 dB(A)
Mischgebiete
LWA,r = 92,3 dB(A)
LWA,r = 88,5 dB(A)
Geräuschemissionen der Zufahrt von der Weidestraße zu den Parkflächen werden ebenfalls
entsprechend der Bayerischen Parkplatzlärmstudie ermittelt. Der längenbezogene Schallleistungspegel für die Zufahrt (ebenes Pflaster, 30 km/h) ist nachfolgend in Tabelle 6 zusammengefasst. Es wird dabei unterstellt, dass 10 % der Kunden diese Zufahrt nutzen.
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Schall- und Schwingungstechnik
Tabelle 6:
Berechnungsparameter Zufahrt Parkplatz PP2
Quelle
ID-Nr.
Q03
Bezeichnung
Zufahrt Parkplatz 2
Fahrten / Stunde
Emissionspegel Lm,E
L’WA
[dB(A)]
[dB(A)/m]
Tag / Nacht
Tag / Nacht
Tag / Nacht
6/0
36,6 / 0
55,6 / 0
Unter Berücksichtigung der Einwirkzeit von 14 Stunden im Tagzeitraum ergeben sich nachfolgend aufgeführte, für WA- und Mischgebiete beurteilte, Schallleistungspegel für die Zufahrt:
-
Zufahrt (Q03)
Wohngebiete
LWA,r = 56,6 dB(A)/m
Mischgebiete
LWA,r = 55,0 dB(A)/m
Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen in die Sammelbox (Q12):
Geräuschemissionen der Einkaufswagensammelbox werden als Punktschallquelle modelliert.
Entsprechend der Untersuchungen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [06]
wird der Schallleistungspegel für die Einkaufswagensammelbox nach folgender Beziehung ermittelt:
LWAr = LWA,1h + 10 lg n – 10 lg Tr/1h
mit:
LWAr
auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel
LWA,1h
zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde
LWA,1h = 72 dB(A) für Einkaufswagen aus Metall
LWA,1h = 66 dB(A) für lärmarme Einkaufswagen aus Kunststoff
n
Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit Tr
Tr
Beurteilungszeit in h
Mit einer angenommenen Gesamtkundenzahl von 832 Kunden am Tag ergeben sich 119 Einund Ausstapelvorgänge pro Stunde innerhalb der Öffnungszeit. Der auf eine Stunde bezogene
Schallleistungspegel für die Einkaufswagen-Sammelbox mit lärmarmen Einkaufswagen beträgt
somit:
LWA,1h = 86,8 dB(A).
Unter Berücksichtigung der Einwirkzeit von 14 Stunden ergeben sich die folgenden, für Wohnund Mischgebiete beurteilten Schallleistungspegel für die Einkaufswagen-Sammelbox:
-
Wohngebiete
Einkaufswagen-Sammelbox (Q12): LWA,r = 87,8 dB(A)
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Mischgebiete
LWA,r = 86,2 dB(A)
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Schall- und Schwingungstechnik
Kühltechnik / Lüftungstechnik (Q13 – Q15)
Maßgebende Geräuschquelle der Kühl- und Lüftungstechnik sind die im Außenbereich des Gebäudes angeordneten Zu- und Abluftöffnungen sowie die Ventilatoren des Verflüssigers der
Kühlanlage. Geräuschimmissionen der Lüftungskanäle und des Verdichters im Gebäudeinneren
werden auf Grund der massiven Bauweise als nicht relevant eingeschätzt.
Für die Kühltechnik werden sich insgesamt drei Ventilatoren an der Nordost-Fassade des
Marktgebäudes befinden1. Durch orientierende Messungen an vergleichbaren Anlagen
(NETTO-Markt in Rostock, NETTO-Markt in Elmshorn) wurde für die Ventilatoren ein Gesamtschallleistungspegel von
- Ventilatoren (Q15):
LWA = 76 dB(A)
ermittelt.
Die Öffnungen für das Ansaugen und Ausblasen der Luft zur Belüftung des NETTO-Marktes
befinden sich auf dem Dach. Bei vergleichbaren Einrichtungen wurden vom Hersteller (z. B. Fa.
Kampmann) folgende Daten genannt:
- Mischluftansaugung (Zuluft, Q13):
- Abluftanlage (Q14):
LWA = 75 dB(A)
LWA = 72 dB(A)
Es wird mit folgenden Betriebszeiten gerechnet (Maximalfall):
- Tagzeitraum: alle o.g. Anlagenteile durchgängige Betriebszeit
- Nachtzeitraum: alle o.g. Anlagenteile: 50 % (30 Minuten pro Stunde)
Geräuschemissionen der Zu- und Abluft werden durch eine Punktschallquelle, Geräuschemissionen der Ventilatoren durch eine Flächenschallquelle modelliert.
1
Alternativ ist aus schalltechnischer Sicht die Anordnung der Ventilatoren auch auf der Südost- oder
Südwest-Fassade des Marktgebäudes möglich.
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Schall- und Schwingungstechnik
8.2. Beurteilungspegel
Für die in Tabelle 2 beschriebenen Immissionsorte wurden die Beurteilungspegel im Tag- und
Nachtzeitraum (lauteste Nachtstunde) berechnet. Die Ergebnisse sind in Tabelle 7 zusammengestellt. Die Teilpegel des NETTO-Marktes sind für das lauteste Stockwerk der Anlage 2 zu
entnehmen.
Tabelle 7:
Beurteilungspegel NETTO-Markt - Tag- und Nachtzeitraum
Immissionsort
Beurteilungspegel [dB(A)]
IRW
(gerundet)
[dB(A)]
Tag
Nacht
Tag / Nacht
2
3
4
IO 1 / EG
53
27
IO 1 / 1.OG
54
30
IO 2 / EG
57
29
IO 2 / 1.OG
58
31
IO 3 / EG
57
33
IO 3 / 1.OG
58
34
IO 4 / EG
59
38
IO 4 / 1.OG
59
40
IO 4 / 2.OG
59
40
IO 4 / 3.OG
58
40
IO 5 / EG
57
36
IO 5 / 1.OG
57
37
IO 5 / 2.OG
57
38
IO 5 / 3.OG
57
39
IO 6 / EG
61
41
IO 6 / 1.OG
60
42
IO 6 / 2.OG
60
42
IO 6 / 3.OG
59
42
IO 7 / EG
50
32
IO 7 / 1.OG
52
33
IO 8 / EG
53
38
IO 8 / 1.OG
55
40
IO 9 / EG
53
41
IO 9 / 1.OG
55
42
1
IO 10 / EG
36
30
IP 10 / 1.OG
39
32
60 / 45
55 / 40
60 / 45
Zusätzlich wurden, zur Darstellung der Geräuschsituation in der Umgebung des
NETTO-Marktes, Rasterlärmkarten im Tag- und Nachtzeitraum berechnet. In den Rasterlärmkarten erfolgt eine farbige Darstellung von Linien gleichen Beurteilungspegels. Die Berechnun-
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gen erfolgten für eine Immissionshöhe von 2 m. Die Rasterlärmkarten sind in Anlage 3 dargestellt.
Die Berechnungen zeigen, dass beim bestimmungsgemäßen Betrieb des Marktes an den Immissionsorten mit der Schutzbedürftigkeit von Mischgebietes (IO 1 - IO 6, IO 8 – IO 10) Beurteilungspegel von maximal 61 dB(A) tags und von maximal 42 dB(A) nachts hervorgerufen werden. Der Immissionsrichtwert von 60 dB(A) tags wird am überwiegenden Teil der Immissionsorte eingehalten bzw. unterschritten. Eine Ausnahme bildet die Nordostfassade des mehrgeschossigen Wohnhauses in der Bürgerstraße (IO 6). Hier wird der Immissionsrichtwert von
60 dB(A) im Erdgeschoss um 1 dB(A) überschritten. Immissionsbestimmend ist der Parkplatz.
Im Nachtzeitraum wird der Immissionsrichtwert von 45 dB(A) an allen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten.
Am Immissionsort mit der Schutzbedürftigkeit eines Wohngebietes (IO 7) werden Beurteilungspegel von maximal 52 dB(A) tags und von maximal 33 dB(A) nachts hervorgerufen. Der Immissionsrichtwert von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts wird hier unterschritten.
Um auch im Erdgeschoss der Nordostfassade des mehrgeschossigen Wohnhauses (IO 6) den
Immissionsrichtwert von 60 dB(A) im Tagzeitraum einzuhalten, ist eine 1,8 m hohe und 27 m
lange Wand an der Grenze des Parkplatzes erforderlich (siehe Lageplan / Anlage 4). Die sich
dann ergebenden Beurteilungspegel sind in Tabelle 8 aufgeführt.
Mit der beschriebenen Lärmschutzwand verringern sich die Beurteilungspegel an der NordostFassade des Wohnhauses um 3 dB(A). Der Immissionsrichtwert von 60 dB(A) wird dann unterschritten. In den darüber liegenden Etagen sind keine Veränderungen der Beurteilungspegel zu
verzeichnen.
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Tabelle 8:
Beurteilungspegel NETTO-Markt - Tag- und Nachtzeitraum mit Lärmschutzwand
Immissionsort
Beurteilungspegel [dB(A)]
IRW
(gerundet)
[dB(A)]
Tag
Nacht
Tag / Nacht
2
3
4
IO 1 / EG
53
27
IO 1 / 1.OG
54
30
IO 2 / EG
57
29
IO 2 / 1.OG
58
31
IO 3 / EG
57
33
IO 3 / 1.OG
58
34
IO 4 / EG
59
38
IO 4 / 1.OG
59
40
IO 4 / 2.OG
59
40
IO 4 / 3.OG
58
40
IO 5 / EG
57
36
IO 5 / 1.OG
57
37
IO 5 / 2.OG
57
38
IO 5 / 3.OG
57
39
IO 6 / EG
58
39
IO 6 / 1.OG
60
42
IO 6 / 2.OG
60
42
IO 6 / 3.OG
59
42
IO 7 / EG
49
32
IO 7 / 1.OG
50
33
IO 8 / EG
53
38
IO 8 / 1.OG
55
40
IO 9 / EG
53
41
IO 9 / 1.OG
55
42
1
IO 10 / EG
36
30
IP 10 / 1.OG
39
32
60 / 45
55 / 40
60 / 45
8.3. Anforderungen an den Schallschutz
Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den umgebenden schutzbedürftigen Nutzungen werden eingehalten, wenn folgende Anforderungen an den Schallschutz beim NETTO-Markt beachtet und realisiert werden:
-
Keine Belieferung des NETTO-Marktes mit Lkw im Nachtzeitraum zwischen 22.00 –
06.00 Uhr. Die Belieferung des Backshops vor 06.00 Uhr ist möglich.
Verwendung lärmarmer Einkaufswagen und Positionierung der EinkaufswagenSammelbox im Bereich der Einfahrt von der Bürgermeister Steenbock Straße (siehe Lageplan / Anlage 1.2).
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-
-
Anordnung der Ventilatoren für die Rückkühler an der Nordost-Fassade des Marktgebäudes. Alternativ ist die Anordnung auch an der Südost- oder an der Südwest-Fassade
möglich.
Anordnung einer Lärmschutzwand zwischen Parkplatz und Wohngebäude der Bürgerstraße (Länge: 27 m; Höhe: 1,8 m).
8.4. Spitzenpegel
Spitzenpegel von bis zu 113 dB(A) können durch das Scheppern des Ladegutes im Bereich der
Lieferzone bzw. von 99,5 dB(A) durch Schlagen von Türen und Kofferraumklappen auf dem
Parkplatz bzw. im Bereich der Entladung der Kleintransporter vor dem Eingang des
NETTO-Marktes hervorgerufen werden.
An den maßgebenden Immissionsorten werden dabei die in Tabelle 9 aufgeführten maximalen
unbeurteilten Immissionsschalldruckpegel erzielt. Für die Spitzenpegel auf dem Parkplatz wird
jeweils der am dichtesten zum Immissionsort gelegene Stellplatz betrachtet.
Tabelle 9:
Spitzenpegel im Tag- und Nachtzeitraum
LpA,max [dB(A)]
Immissionsort
Scheppern
IRW
Türenschlagen
Türenschlagen
[dB(A)]
Ladegut
Parkplatz
Kleintransp. Bäcker
Tag / Nacht
Tag / Nacht
Tag / Nacht
Tag / Nacht
1
2
3
4
5
IO 1
78 / 0
67 / 0
39 / 39
IO 2
82 / 0
68 / 0
41 / 41
IO 3
81 / 0
73 / 0
53 / 53
IO 4
76 / 0
80 / 0
62 / 62
IO 5
76 / 0
77 / 0
61 / 61
IO 6
73 / 0
78 / 0
62 / 62
IO 7
64 / 0
63 / 0
53 / 53
IO 8
46 / 0
66 / 0
60 / 60
IO 9
46 / 0
66 / 0
59 / 59
IO 10
56 / 0
37 / 0
35 / 35
90 / 65
85 / 60
90 / 65
Die Immissionsschalldruckpegel der Geräuschspitzen liegen im Tag- und Nachtzeitraum an
allen Immissionsorten unterhalb der jeweils zulässigen Werte.
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9. Anlagenbezogener Verkehr auf der öffentlichen Straße
Nach TA Lärm sind Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Straßen in einem
Abstand bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück in Kern-, Dorf- und Mischgebieten, in allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie in Kurgebieten und an Krankenhäusern und Pflegeanstalten durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich zu vermindern, wenn:
-
sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 dB(A) erhöhen,
-
keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und
-
die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [07]
erstmals oder weitergehend überschritten werden.
Wie bereits in Kapitel 3 beschrieben, erfolgt der überwiegende Teil der Zu- und Abfahrten zu
dem Parkplatz des NETTO-Marktes über die Bürgermeister Steenbock Straße und über die
Bürgerstraße. Der kleinere Teil erfolgt von der Weidestraße aus. Hier befindet sich nur eine
Zufahrt (keine Ausfahrt).
Das durch den Markt bedingte zusätzliche Verkehrsaufkommen auf dieser Straße besteht aus
den An- und Abfahrten der Kunden-Pkw und der Lieferfahrzeuge. Die Anzahl der Fahrzeuge,
die im Laufe eines Tages den Parkplatz anfahren, wird an Hand der Bewegungshäufigkeit der
Stellflächen bezogen auf die gesamte Netto-Verkaufsfläche ermittelt. Daraus ergibt sich ein
maximales zusätzliches Verkehrsaufkommen von 6 Lkw- und 1.670 Pkw-Fahrten (einschließlich
der 6 Kleintransporterfahrten).
Es wird angenommen, dass 10 % der Kunden über die Weidestraße den Standort anfahren und
je 45 % der Kunden die Zu- und Ausfahrten über die Bürgermeister Steenbock Straße und die
Bürgerstraße nutzen. Bei allen Straßen wird eine gleichmäßige Verteilung auf die Richtungen
Ost und West bzw. Nord und Süd angenommen. Die Lieferfahrzeuge kommen ausschließlich
über die Bürgermeister Steenbock Straße.
In der Tabelle 10 sind das zusätzliche Verkehrsaufkommen und die daraus resultierenden
Emissionspegel gemäß den RLS 90 [08] nach Realisierung des Planvorhabens zusammengestellt. Dabei wird für die Weide- und Bürgermeister Steenbock Straße ein Asphaltbelag und eine
Geschwindigkeit von 50 km/h und für die Bürgerstraße ein Pflasterbelag und eine Geschwindigkeit von 30 km/h angenommen.
Tabelle 10:
Zusätzliche Verkehrsmengen und Emissionspegel nach Realisierung des Vorhabens im Tagzeitraum
Straße
DTV [Kfz/24h]
pT [%]
Lm,E,T [dB(A)]
Weidestraße
41
0
34,6
Bürgermeister Steenbock Straße
422
0,7
45,4
Bürgerstraße
416
0
45,5
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An den am dichtesten zu den genannten Straßen liegenden Wohngebäuden (Abstand zur Straßenmitte: ca. 10 m in der Bürgermeister Steenbock Straße und in der Bürgerstraße und ca. 7 m
in der Weidestraße) werden nach Inbetriebnahme des Marktes nachfolgend genannte Beurteilungspegel durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen im Tageszeitraum erreicht:
-
Bürgermeister Steenbock Straße:
Bürgerstraße:
Weidestraße:
Lr,Tag = 51 dB(A)
Lr,Tag = 51 dB(A)
Lr,Tag = 42 dB(A).
Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund des bereits bestehenden relativ starken
Verkehrsaufkommens auf den genannten Straßen durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen
des NETTO-Marktes mit Beurteilungspegeln von maximal 51 dB(A) im Tagzeitraum keine Erhöhung des Gesamtpegels Straße von 3 dB(A) hervorgerufen wird.
Zusammenfassend können folgende Aussagen getroffen werden:
-
Das Verkehrsaufkommen nach Realisierung des geplanten NETTO-Marktes erhöht
sich um weniger als 3 dB(A).
-
Es erfolgt sofort, nachdem die Fahrzeuge den Parkplatz verlassen, eine Vermischung
mit dem übrigen Verkehr.
10. Angaben zur Qualität der Prognose
Die Genauigkeit der Berechnungsergebnisse wird durch die Genauigkeit der angenommenen
Emissionskennwerte der Schallquellen (Schallleistungspegel der Schallquellen) und die verwendeten Ausbreitungsalgorithmen bestimmt.
Für die Ermittlung der Emissionen der Schallquellen wurden stets konservative Annahmen getroffen, so dass die Schallemissionen eher überbewertet werden.
Die Ausbreitungsrechnung wurde entsprechend der DIN 9613-2 durchgeführt. Für leichte
Mitwindbedingungen wird in Tabelle 5 der DIN 9613-2 eine geschätzte Genauigkeit von ± 3 dB
angegeben. Die meteorologische Korrektur Cmet wurde bei den Berechnungen nicht berücksichtigt. Der für die Schallausbreitungsrechnung zugrunde gelegte Betriebsfall stellt einen Maximalfall dar. Für die Berechnung wurde das detaillierte Prognoseverfahren entsprechend Punkt
A.2.3. der TA Lärm auf der Basis A-bewerteter Schallpegel angewandt, wodurch zusätzliche
Sicherheiten vorhanden sind.
Aufgrund der getroffenen Annahmen und der Berechnungsparameter wird eingeschätzt, dass
die ermittelten Beurteilungspegel die mittlere Obergrenze der zu erwartenden Schallimmissionen darstellen.
11. Quellenverzeichnis
[01]
Bundesrepublik Deutschland: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge,
(BImSchG), in der neuesten Fassung
[02]
TA Lärm: - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), 1998
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Schall- und Schwingungstechnik
[03]
Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage 2007
[04]
DIN ISO 9613-2: Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien, 1997
[05]
Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkwund Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und
Speditionen, Mai 1995
[06]
Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, 2005
[07]
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV), Juni 1990
[08]
Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90; 1990
[09]
Stadt Eutin: B-Plan Nr. 59 für das gebiet zwischen Weidestraße, Bürgermeister
Steenbock Straße, Am Priwall und Galgenberg, 25.02.1996
12. Formel- / Abkürzungsverzeichnis
Zeichen
Einheit
Bedeutung
B
-
Anzahl der Stellplätze
DTV
Kfz/24h
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
EG
-
Erdgeschoss
IP
-
Immissionspunkt
IRW
dB(A)
Immissionsrichtwert
KD
dB(A)
Zuschlag für den Schallanteil des Durchfahr- und Parksuchverkehrs
KE
dB(A)
Abschlag auf Grund der effektiven Einwirkzeit
KI
dB(A)
Zuschlag für Impulshaltigkeit
KPA
dB(A)
Zuschlag für die Parkplatzart
KR
dB(A)
Zuschlag für die Ruhezeiten
KT
dB(A)
Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit
Lm,E
dB(A)
Emissionspegel
LpA,max
dB(A)
Schalldruckpegel der Geräuschspitzen
Lr
dB(A)
Beurteilungspegel
LWA
dB(A)
Schallleistungspegel
LWA,r
dB(A)
beurteilter Schallleistungspegel
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Schall- und Schwingungstechnik
L'WA
dB(A)
längenbezogener Schallleistungspegel
N
-
Bewegungshäufigkeit
OG
-
Obergeschoss
pT
%
Anteil an Schwerverkehr im Tagzeitraum
v
km/h
Geschwindigkeit
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