alle wollen nach mallorca - Mallorcas
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PR-Beilage zum Mallorca Magazin von Minkner & Partner PROFI KONZEPT® Nr. 4 FOTO: © MARCO RICHTER Mit dem großen Ratgeberteil zu den Themen Recht, Steuern und Bauen und Wohnen auf Mallorca IN DIESER AUSGABE EXPERTENBEITRÄGE Experten wissen Rat Seite 7 Immobilienkauf in Spanien Seite 8 Vollmachten Seite 9 Recht & Steuern Seite 13 Immobilienerwerb durch Gesellschaften Seite 14 Timesharing Seite 15 Erbschaft Seite 19 Eigentum verpflichtet, Miete Seite 20 Lebenskonzepte Seite 2 Mallorcas Immobilienmarkt Grunderwerbsteuern + Kosten Seite 25 Seite 3 Steuern des Residenten Seite 26 @reporting Seite 27 TRAUMIMMOBILIEN Pto. Andratx Seite 4 Santa Ponsa Seite 10 Portals Nous, Costa d'en Blanes, Bendinat Seite 16 Palma de Mallorca Seite 22 „Das andere Mallorca“ Seite 28 Wohnungen bis € 500.000,- Seite 46 Wohnungen bis € 1.000.000,- Seite 47 Villen bis € 1.000.000,- Seite 48 Villen bis € 3.000.000,- Seite 49 KULTUR & CHARITY Teatro Alegria Seite 32 Wilhelm Fikisz Seite 44 Die Dr. BüngelerStiftung Seite 52 Heinz, der Stier Seite 52 ALLE WOLLEN NACH MALLORCA Banca March: Hier ist der Kunde König Seite 33 Lebhafte Nachfrage nach Mallorca-Immobilien Immobilienfinanzierungen Seite 34 Die Manager der Reisewirtschaft verkündeten auf der Internationalen Tourismusböse in Berlin für dieses Jahr enorme Zuwächse beim Verkauf von Mallorca-Reisen: TUI beziffert das Plus für die Balearen mit 35,7%. Kein Zweifel: Mallorca ist wieder angesagt. Nicht nur die Reisebranche freut sich. Auch Mallorcas Bauträger und Immobilienmakler berichten über Verkaufszahlen wie in den Boomzeiten Ende der neunziger Jahre. gen Klienten. Doch viele, die ihre Dienste anbieten, verfügen lediglich über deutsche Sprachkenntnisse, nicht aber über Sachverstand. Hypotheken Seite 35 Aufgaben des Architekten Seite 38 „Mallorcas Traumimmobilien“ hat deshalb auch in diesem Jahr wieder ausgewählte Experten aus den Bereichen Recht, Steuern, Finanzierung, Versicherung, Architektur, Bauen und Wohnen gebeten, aktuelle Themen aufzugreifen und an-schaulich darzustellen. Immobilienkauffrau Edith Minkner von PROFI KONZEPT verweist auf die immer noch geltende Devise beim Immobilienkauf: „Keine Experimente – lieber gleich zum PROFI …..“ Fertighäuser Seite 39 Kein Wunder: Viele, die die Insel im Urlaub kennen gelernt haben, träumen davon, sich eine Ferienwohnung oder ein Haus auf Mallorca zu kaufen. Niemand weiß genau, wie viele Deutsche diesen Traum in der Vergangenheit schon realisiert haben. Die Schätzungen schwanken zwischen 50.000 und 100.000. Eine beachtliche Größenordnung bei einer Gesamteinwohnerzahl der Insel von etwa 700.000. Aber auch eine Erklärung dafür, dass Mallorca bisweilen scherzhaft als „17. deutsches Bundesland“ bezeichnet wird. Die erhöhte Nachfrage des internationalen Publikums nach Zweitwohnsitzen oder gar neuem Lebensmittelpunkt auf Mallorca wurde im vergangenen Jahr begleitet von Preissteigerungen um gut 16 % (Jahresbericht der Sachverständigenorganisation TINSA) und von einer Verknappung des Angebots in Teilsegmenten des Immobilienmarktes. Konnte Edith Minkner, Geschäftsführerin des Immobilienunternehmens Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L., noch im Frühjahr 2005 in „Mallorcas Traumimmobilien“ berichten, dass in allen Teilmärkten der regen Nachfrage ein umfangreiches Angebot gegenüber stehe, scheint derzeit ein Wendepunkt erreicht: Der bisherige Käufer-Markt wandelt sich zum Verkäufer-Markt. Insbesondere bei Bauland wird das Angebot knapp, die Preise steigen überdurchschnittlich, es gibt kaum Spielraum für Preisdebatten. Gleichviel, ob der Interessent ein kleines Apartment, ein Haus in einer Residenz, eine freistehende Villa, eine Altstadtwohnung, ein Dorfhaus, eine Finca oder einen herrschaftlichen Landsitz sucht, stets handelt es sich um eine erhebliche wirtschaftliche Investition, die nicht ohne professionelle Begleitung vorgenommen werden sollte. Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Steuerberater, Banken, Versicherungen, Architekten und Handwerksfirmen wollen diesen solventen Kundenkreis für sich gewinnen und umwerben diese kaufkräfti- Kostenplanung und -entwicklung Seite 36 Die TÜV-geprüfte MallorcaImmobilie! Seite 40 HDTV, Fernsehen der Zukunft Seite 41 EDV-Dienstleistungen Seite 42 Internet Seite 43 So entstehen individuelle Wohnwelten Seite 50 Qualität in Küchen Seite 51 Fitness-Studio war gestern Seite 54 2 DA S U N T E R N E H M E N MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N P T O . A N D R AT X www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner Andere verkaufen nur Immobilien – PROFI KONZEPT entwickelt Lebenskonzepte "Wir wollen nur unsere in Deutschland gemachten Überstunden abbummeln“, erzählten die Immobilienkauffrau und Vollblutverkäuferin Edith Minkner und der Wirtschaftsjurist Lutz Minkner dem MALLOR- CA MAGAZIN schmunzelnd, als sie 1993 erstmals als Mallorca Neuankömmlinge begrüßt und interviewt wurden. Und sie setzten noch eins drauf: „Nie wieder ein Büro, nie wieder Personal“. Während Lutz Mink- ner als Experte für deutsches Baurecht mit Beratungsmandaten großer deutscher Bauunternehmen zunächst noch zwischen Mallorca und Deutschland pendelte und an den Wochenenden an der 2. Auflage seines „spannenden“ Fachbuches „Der Bauvertrag nach VOB/Teil B“ arbeitete, wollte sich Ehefrau Edith zunächst dem dolce far niente am neuen Swimmingpool hingeben und in Ruhe über neue Abenteuer nachdenken. v.l.n.r.: die PROFI KONZEPT-Filialen in Palma de Mallorca, Puerto de Andratx und der Hauptsitz in Santa Ponsa Kurzer Vorruhestand Der Vorruhestand währte nicht lange. Freunde und alte Kunden besuchten Edith Minkner, fanden Gefallen an Mallorca und baten um Hilfe bei der Immobiliensuche. Und so erweiterte Edith Minkner das schon 1984 gegründete Unternehmen Minkner & Partner PROFI KONZEPT um die Sparte „Mallorca Immobilien“. Nichts mehr mit „Überstunden abbummeln“. Schnell entwickelte sich das Unternehmen zur Nummer 1 in Santa Ponsa, gekrönt 1997 durch die Eröffnung der Unternehmenszentrale. Es folgten 2005 die Filiale in Pto. Andratx und 2006 das 600m2 - Beratungszentrum im Herzen Palmas – und insgesamt mehr als zwanzig Mitarbeiter. Heute ist Minkner & Partner PROFI KONZEPT eines der führenden Immobilienunternehmen Mallorcas. Schwerpunkt: Immobilien im Südwesten Von Anfang an hat sich das Unternehmen auf den Immobilienmarkt im Südwesten Mallorcas – nämlich die Region von Palma bis Pto. Andratx - focussiert. Hier bietet PROFI KONZEPT die gesamte Immobilienpalette von Grundstücken, Apartments, Häusern in Anlagen, freistehenden Villen, Lutz und Edith Minkner: bewegter Ruhestand auf Mallorca Dorf- und Landhäusern, Altstadtwohnungen und Stadtpalästen an. Darüberhinaus bearbeitet das PROFI-KONZEPT-TEAM jetzt auch den „Speckgürtel“, der sich um den Südwesten von Lluchmajor über Santa Maria bis Valldemossa schmiegt. In diesem Gebiet spezialisiert sich das Unternehmen auf die größeren Landsitze und restaurierten Herrenhäuser. erfolgreiches Team Besonderen Wert legt PROFI KONZEPT auf die ständige Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter: Alle Mitglieder des Teams sind mindestens dreisprachig und haben erst nach einer drei- monatigen Einarbeitungszeit den ersten Kundenkontakt, dann nämlich, wenn sie die von ihrer Filiale angebotenen Objekte bestens kennen und sich auch im übrigen eine solide Marktkenntnis angeeignet haben. Und vielleicht das Wichtigste: Das PROFIKONZEPT-TEAM hat für die Kunden Zeit, betreut sie individuell, hört zu, wenn die Kunden von ihren Träumen und Wünschen erzählen und kann dann sehr zielsicher aus dem Angebot die Objekte auswählen, die den Kunden wirklich interessieren. Zeit ist auch für den Immobiliensuchenden ein wertvolles Gut, und wer möchte schon ein nutzloses Sightseeing machen? Das Vertragsmanagement und die Beratung in Rechtsund Steuerfragen ist „Chefsache“ von Lutz Minkner, der für Spezialfragen auf ein Netzwerk von Steuerberatern, Rechtsanwälten, Bankern und Notaren zurückgreifen kann. Er ist ausgewiesener Experte für das spanische Immobilien- und Steuerrecht. Viele Mallorcafreunde lesen seine Fachbeiträge in Immobilienzeitschriften. Sein soeben erschienener 400-Seiten-Ratgeber „Der ImmobilienRatgeber SPANIEN – Alles über Recht und Steuern“ droht ein Bestseller zu werden und ist in Fachkreisen schon als „der dicke Minkner“ bekannt. Und nicht zuletzt: Das PROFI-KONZEPT-TEAM bietet einen zuverlässigen, kostenfreien After-SalesService an. Entwicklung von Lebenskonzepten Viele, die auf Mallorca eine Wohnung oder ein Haus kaufen, suchen mehr als eine Immobilie. Manche wollen ganz nach Mallorca übersiedeln und brauchen Begleitung bei den ersten Schritten. Andere wollen die Immobilie nur zu Ferienzwecken nutzen. Viele Fragen gibt es: Können die Kinder auf Mallorca gut ausgebildet werden? Wie kann ich mir eine neue Existenz aufbauen? Wie finde ich zuverlässige Mitarbeiter für Haushalt und Garten? Welche Freizeitund Sportmöglichkeiten gibt es? Wie ist das kulturelle Angebot? Wie baue ich mir einen neuen Bekanntenund Freundeskreis auf? Die Mitarbeiter von PROFI KONZEPT wissen Rat oder können an einen kompetenten Ratgeber verweisen. PROFI KONZEPT begann 1984 seine Tätigkeit mit der Entwicklung „professioneller Unternehmenskonzepte“, heute hilft das Unternehmen, Lebenskonzepte zu entwickeln. Bausteine dazu sind auch die vielfältigen Engagements von „Los Minkners“ in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport. Bei diesen Veranstaltungen gibt es immer wieder Gelegenheit, neue Leute kennen zu lernen, Bekanntschaften oder Freundschaften zu schließen und sich auszutauschen mit interessanten Menschen aus verschiedenen Ländern und verschiedenen Kulturen. Axel Thorer Axel Thorer, stellvertretender Chefredakteur bei BUNTE, schreibt über Edith und Lutz Minkner in seinem Bestseller „Mallorca – Lexikon der Inselgeheimnisse“: „Lutz und Edith Minkner – Rühriges Ehepaar aus Berlin (er war dort bekannter Anwalt), das als Mäzene auftritt, mit Immobilien handelt, eine Galerie führt und in der Charity aktiv ist. Die beiden sind seit 1984 auf der Insel und haben sich den Ruf seriöser Professionalität erworben“. Dieser Würdigung fühlt sich das PROFIKONZEPT-TEAM auch in Zukunft verpflichtet. MALLORCAS Traumimmobilien DER MARKT 3 PR-Beilage von Minkner & Partner R E G I O N P T O . A N D R AT X www.profi-konzept.com „Das Ende der Fahnenstange ist noch lange nicht erreicht“ Mallorcas Immobilienmarkt wird wieder Verkäufermarkt Überzeugendes Zahlenwerk Die spanische Sachverständigenorganisation TINSA hat in ihrem jüngsten Marktbericht für den Zeitraum 1999 bis 2005, von manchen als „Krisenjahren“ bezeichnet, eine Verdoppelung der Immobilienpreise festgestellt. 2005 lag die Preissteigerung auf den Balearen bei 16% und für 2006 wird eine Steigerung von 20% prognostiziert. DM-Preis = EURO-Preis Alte Dämme sind gebrochen: Nicht nur, dass heute alte DM-Preise als neue EURO-Preise ausgewiesen werden, in manchen Regionen und bei einigen Produkten scheint es keine Schallgrenzen mehr zu geben. Besonders dort, wo es kaum noch ein Angebot gibt. Am besten zeigt sich dies am Grundstücksmarkt: Im Südwesten Mallorcas gibt es kaum noch Baugrundstücke. Selbst Grundstücke, die sich bislang schwer verkaufen ließen, weil sie eine steile Hanglange, keinen Blick oder eine Nordorientierung hatten, kosten heute ab 200 €/m2. Mit Meerblick und in Spitzenlagen ist die Marke von 1.000 €/m2 längst überschritten. Auch für Apartments muss der Mallorca-Freund tief in die Tasche greifen, wenn er im Küstenstreifen eine ordentliche Qualität und das Meer sehen will. Hier beginnen die m2-Preise bei 3.000 €; in Luxusresidenzen können sie aber leicht bis zu 10.000 €/m2 steigen. Auch den Traum von einer Villa am Meer können sich viele nicht mehr erfüllen. Zwischen 500.000 € und 1.000.000 € ist das Qualitätsangebot dünn; ein Meerblick ist in dieser Preislage in der Regel nicht zu haben. Dafür muss man sich schon der 1,5 Millionen-Grenze nähern. Und schließlich gibt es für den verwöhnten internationalen Kunden ein größeres Angebot für Villen zwischen 5.000.000 € und 10.000.000 €. Preise, von denen die Promotoren vor wenigen Jahren nicht einmal geträumt haben. Und – solche Objekte werden nachgefragt und gekauft. Lage, Lage, Lage Natürlich können diese Prei- FOTO: © MARCO RICHTER Der Immobilienmarkt auf Mallorca ist in deutlicher Aufwärtsbewegung, die schon Anfang 2005 zaghaft begann, sich zu Ende des vergangenen Jahres verstärkte und jetzt auf einen neuen Boom hindeutet, der sich insbesondere im Südwesten der Insel ausprägt, aber inzwischen auch die Küstenstreifen rund im die Insel erfasst hat: Nicht nur Top-Immobilien im oberen Preissegment sind „Objekte der Begierde“; auch Immobilien, die lange auf dem Markt waren, wechseln jetzt zügig den Eigentümer. Die Preise sind noch lange nicht ausgereizt, die Spielräume bei Preisverhandlungen werden geringer. Kurzum: Der Markt dreht vom Käufer- zum Verkäufermarkt. se nicht in allen Regionen Mallorcas durchgesetzt werden. Die begehrtesten und teuersten Wohnlagen sind immer noch im Südwesten mit den Gemeinden Calvia und Andratx (und dort insbesondere die Nobelurbanisationen Bendinat, Pto. Andratx und der Villenvorort von Palma Son Vida) zu finden. Aber auch in den Küstenstreifen von Deía bis Sóller und Pollenca werden Spitzenpreise erzielt. Ebenso begehrt und hochpreisig ist die Zone zwischen Santanyi und Felanitx. Auch bäuerliche Anwesen und restaurierte Herrensitze erzielen heute Spitzenpreise zwischen 3.000.000 € und 10.000.000 €. Begehrteste Lage für die Spezialimmobilien ist der „Speckgürtel“, der sich um Palma von Llucmajor über Santa Maria bis Valldemossa schmiegt. Auch kleinere, restaurierte Bauernhäuser, die man gemeinhin als Finca bezeichnet, haben ihren Preis: man muss dafür bereits zwischen 600.000 € und 1.200.000 € investieren. Günstig kann man Immobilien nur noch in der Inselmitte einkaufen. Auch hierfür gibt es Liebhaber, die die Ruhe suchen und sich am ursprünglichen Mallorca erfreuen wollen. Ein Dorfhaus kann man schon für 200.000 € erwerben. In der Regel muss man dafür aber erhebliche Abstriche machen, wenn es um eine gute Infrastruktur geht. Und schließlich kann man noch recht günstig an der Ostküste Mallorcas einkau- fen. Apartments in guter Qualität gibt es dort schon für 2.000 €/m2. Allerdings muss sich der Erwerber darüber im Klaren sein, dass er eine reine Ferien- und Sommerimmobilie kauft. Viele Häfen der Ostküste, in denen im Sommer die Touristen die Cafés und Restaurants belagern, werden frühestens im April geöffnet und Ende Oktober wieder geschlossen. Wer außerhalb der Saison seine Immobilie nutzen will, den erwartet ein unfreundliches Umfeld – geschlossene Supermärkte, Restaurants und Cafés, verrammelte Wohnanlagen, winterfest gemachte Hotels und Einsamkeit. Ausnahmen machen die Küstenorte Cala Ratjada und Cala Millor, die allerdings im Winter zu „All-InclusiveRentnerparadiesen“ mutieren. Sekt oder Selters Doch Mallorca ist nicht nur die Insel der Schönen und der Reichen. Etwa 3.400.000 Deutsche haben im vergangenen Jahr Mallorca besucht. Nur die wenigsten von ihnen haben in eigenen vier Wänden gewohnt. Mallorca bietet ein großes abwechslungsreiches Hotel- und Gastronomieangebot, für jeden Geschmack und für jeden Geldbeutel. Jeder Freund der Insel ist auf Mallorca herzlich willkommen. Egal ob bei Sekt oder Selters. T R AU M I M M O B I L I E N www.profi-konzept.com MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N P T O . A N D R AT X PR-Beilage von Minkner & Partner PTO. ANDRATX: Vom Fischerdorf zum mondänen Ankerplatz FOTO: © MARCO RICHTER 4 Auf eine Geschichte von 350 Jahren kann Pto. Andratx zurückblicken. Im Jahre 1659 wurde er von Fischern und Seeleuten gegründet und wird heute zu den schönsten Naturhäfen des gesamten Mittelmeerraumes gezählt. In den letzten dreißig Jahren ist aus einem verträumten Fischerdorf ein mondäner Hafen entstanden. Und doch ist es Pto. Andratx mit seinem alten Fischereihafen, zu dem am späten Nachmittag die einheimischen Fischer zurückkehren, ihren tagfrischen Fang verkaufen und ihre Netze ausbreiten, und dem modernen Yachthafen „Club de Vela“ gelungen, viel von seinem ursprünglichen Charme zu behalten. Die heute dichte Besiedlung rund um den Hafen begann Mitte der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, als sich der britische Schauspieler Sir Peter Ustinov und eine internationale, wohlhabende Käuferschar auf der Halbinsel La Mola niederließen. Schnell waren die besten Plätze der Mola bebaut, und auch die anderen Buchten, nämlich die Cala Llamp, die Cala Marmacen und die Cala Moragues wurden mit Apartmentanlagen und Luxusvillen bebaut. Für diese anspruchsvolle Klientel entwickelte sich auch das Geschäftsleben hervorragend: Restaurants, Galerien, Boutiquen, Dienstleister und 30 Maklerbüros buhlen um die Gunst der alten und neuen Nachbarn. Für die, die das Beste lieben: Beeindruckendes Herrenhaus mit Blick auf den Hafen Im „Andratx Park“, einer kleinen Urbanisation mit Luxusvillen oberhalb der Zufahrt zur Cala Llamp, thront eine stattliche Villa im traditionellen Herrenhausstil auf einem großzügigen 2.500 m2 Grundstück und bietet einen unvergesslichen Blick auf den Hafen, das Meer und das Tal von Andratx. Die eindrucksvolle Villa mit dominierendem Natursteinturm hat ein Haupthaus und einen separaten Gästebereich – beide sind verbunden durch einen Patio mit Kamin und Barbecue. Im Untergeschoss befindet sich eine Garage, die Platz für drei Fahrzeuge bietet. Die Villa hat eine Wohnfläche von 500 m2. Die überdachten und freien Terrassen, in die ein Swimmingpool eingebettet ist, messen 300 m2. Beeindruckend sind nicht nur die einmalige Lage und die herrschaftliche Architektur, sondern auch die Gestaltung und Ausstattung der Villa: Mit edlen Materialien und bester Handwerksarbeit wurde in Anlehnung an traditionelle Farben und Formen ein unvergleichliches Ambiente geschaffen. Und auch die modernste Haustechnik wird alle die Besucher mit hohem Anspruch begeistern, kurzum die, die das Beste lieben. Ref.No. 2058, P.: € 3.900.000 5 T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N P T O . A N D R AT X PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Die Handschrift des Stararchitekten Pedro-Otzoup-Villa: mediterrane Heiterkeit Pedro Otzoup. Wie kein anderer hat der russische Architekt und Designer die Architektur Mallorcas beeinflusst. Kleine Urbanisationen in der Architektur eines Bergdorfes über der Cala Fornells hat er ebenso geplant und realisiert wie zahlreiche Villen für die Schönen und die Reichen. Eines seiner Meisterwerke, gelegen in der Nobelurbanisation Montport, steht zum Verkauf: In der schlichten, ele- Objekt der Begierde Villa mit mediterranem Flair und Königsblick Die Location ist einmalig: Am Ende einer ruhigen Anliegerstraße der Nobelurbanisation Montport I, hoch über dem Hafen Pto. Andratx gelegen, beeindruckt diese stattliche Villa auf einem 1.250 m2 großen Grundstück durch ihren faszinierenden Königsblick auf den Hafen und das Meer. Durch weitläufige überdachte und freie Terrassen mit Swimmingpool und Barbecue wurden die Außenbereiche des Anwesens in den Mittelpunkt des Wohnens und Lebens gerückt. Auch die Villa bietet alles, was der anspruchsvolle Nutzer sucht und ihm höchste Lebensqualität bietet. Die Villa hat eine Wohnfläche von 480 m2, die sich in einen Hauptwohnbereich (Halle, Wohn-/Esszimmer, Küche, vier Schlafzimmer mit Ankleiden und Bädern en suite) und einen separaten Gästeflügel (Wohn-/Schlafzimmer, Küche, Bad) teilen. Im Untergeschoss gibt es u.a. einen Weinkeller sowie eine Sauna mit Ruheraum). Im Zufahrtbereich des Grundstücks befindet sich eine Doppelgarage. Die Innenarchitektur und die wertvollen verwandten Materialien der Licht durchfluteten Villa vereinen moderne und mediterrane Stilelemente zu einem harmonischen Gesamtkunstwerk. Ref.No. 1943, P.: € 2.490.000 ganten Form der äußeren Gestaltung erkennt man die Handschrift des Meisters nicht auf den ersten Blick; bei der Inszenierung immer neuer aufregender Ausblicke auf Terrassen, Meer, Hafen und Landschaft ist der geniale Urheber jedoch unverkennbar. Die Villa mit zwei Gästeapartments hat eine Wohnfläche von 400m2 sowie großzügige Terrassenbereiche mit integriertem Swimmingpool (4 m x 20 m!). Von allen Lebensbereichen bietet sich ein atemberaubender Blick auf den Hafen und das Meer. Terracottaböden, Holzbalkendecken, der eindrucksvolle Kamin und das für Otzoup typische Spiel mit Licht und Farben schaffen ein einzigartiges mediterranes Ambiente. Eine Sauna sowie moderne Haustechnik (u.a. Fußbodenheizung) ermöglichen auch in der kälteren Jahreszeit ein behagliches Wohnen. Ref.No. 2819, P.: € 2.250.000 6 T R AU M I M M O B I L I E N R E G I O N P T O . A N D R AT X www.profi-konzept.com MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner Pto. Andratx: Apartments - Klein, aber fein Die sanfte Hügelkette, die sich um den Hafen Pto. Andratx schmiegt, wird geprägt von großzügigen Luxusvillen. Edith Minkner und das PROFI KONZEPT TEAM arbeiten jedoch nicht nur in diesem Höchst- preis-Segment. Viele Freunde Mallorcas wollen für eine Ferienimmobilie nicht eine so hohe Investition vornehmen; andere wollen auch erst für eine Übergangszeit mit einer kleineren Immobilie sehen, ob Mallor- ca überhaupt die richtige Entscheidung ist. Edith Minkners Ziel ist es, für jeden Kunden die für ihn und seine konkrete Lebensführung und Lebensplanung richtige Immobilie zu finden. Und selbstverständlich wird Studio mit Traumblick 150.000 €? Gibt es denn dafür schon eine Immobilie in Pto. Andratx? Ja, das gibt es. Auf der Südseite des Hafens bieten wir ein Meerblick-Studio mit 37 m2 Wohnfläche (mediterran möbliert und dekoriert) und einer 13 m2 Terrasse in einer Apartmentanlage in 1. Meereslinie und mit Meerzugang. Ein Lift führt von der Wohnetage zur direkt am Meer gelegenen Gemeinschaftsterrasse mit Swimmingpool. Ref.No. 2994, P.: € 145.000 Charmante Wohnung mit 2 Schlafzimmern Wem das Studio zu klein ist, der findet eine höchst interessante Alternative in der Cala Moragues: In einer LuxusApartmentresidenz mit Swimmingpool wartet eine charmante Wohnung mit wunderschönem Meerblick auf ihre neuen Bewohner. Sie hat eine Wohnfläche von 100 m2 und eine 40 m2 (!) große Terrasse. Das Apartment mit zwei Schlafzimmern und zwei Bädern ist höchst komfortabel ausgestattet und eingerichtet. Ref.No. 2964, P.: € 350.000 Für die große Familie – Apartment mit 4 Schlafzimmern Auch für die große Familie gibt es die passende Wohnung im Programm von PROFI KONZEPT: Ebenfalls in der Cala Moragues bieten wir eine 150 m2 große Wohnung an, die über vier Schlafzimmer und vier Bäder verfügt und ebenfalls einen traumhaften Meerblick bietet. Sie ist sehr komfortabel ausgestattet und liegt in einer erst 1999 erbauten Residenz mit einem schönen Parkgarten, Gemeinschaftsterrassen und einer Poollagunenlandschaft. Ref.No. 2992, P.: € 520.000 Ein Haus für unter € 500.000 ? Auch das gibt es in Pto. Andratx: Auf der beliebten Halbinsel La Mola ist soeben ein kleiner Villenpark mit drei Reihenhäusern und fünf Einzelvillen entstanden. Klein, aber fein. Die Häuser haben Wohnflächen zwischen 108 m2 und 168 m2, Terrassen und kleine Privatgärten und sind perfekt ausgestattet. Aus allen Häusern bietet sich ein sensationeller Meerblick, und natürlich gibt es auch eine einladende Gemeinschaftsterrasse mit Swimmingpool. Ref.No. 1057, ab € 485.000 der Interessent, der ein Studio für 150.000 € sucht, mit demselben Respekt und zuverlässigen Service bedient wie der Interessent für eine Fünfmillionenvilla. 7 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com EXPERTEN WISSEN RAT: sachkundige Begleitung beim Immobilienkauf von Edith Minkner Beobachtet man in den deutschen Medien die Berichterstattung über den spanischen Immobilienmarkt, will es scheinen, als seien die Piraten, die in den vergangenen Jahrhunderten immer wieder die spanische Festlandküste, die Balearen und die Kanaren heimsuchten, auch heute die prägende Berufsgruppe auf Mallorca, nur dass sie sich jetzt meist als Bauträger oder Handwerksfirmen tarnten. Der Immobilienmakler Das wichtigste Glied zwischen Verkäufer und Käufer ist der Immobilienmakler. Er berät den Verkäufer bei der Findung eines marktgerechten Preises, bereitet für das Verkaufsobjekt eine Verkaufsstrategie vor, bewirbt das Objekt in den internationalen Medien, stellt es Interessenten vor, moderiert die Verkaufsverhandlungen, führt das Vertragsmanagement und bietet einen zuverlässigen After-Sales-Service. Doch wie finde ich den richtigen Makler? Durch die neuen Medien, insbesondere das Internet, ist der Markt sehr transparent geworden. Die wichtigsten Maklerunternehmen stellen sich auf eigenen Homepages dar. Hier findet der Interessent schon wichtige Informationen über den Anbieter. Er erfährt, seit wann das Unternehmen existiert, wie viele Mitarbeiter es hat, wie die Mitarbeiter aus- und fortgebildet, in welchen Sprachen die Kunden bedient werden und ob Rechts- und Steuerberatung angeboten werden. Hilfreich sind auch immer Empfehlungen von Freunden und Bekannten, die möglicherweise schon die Dienste des einen oder anderen Maklers angenommen haben und schließlich können auch die deutsch sprechenden Rechtsanwälte vor Ort aus ihrer langjährigen Erfahrung Hinweise geben, welche Makler eine solide Arbeit leisten. Übrigens: Für den Käufer Gewiss: überall, wo es um viel Geld geht, versuchen „schwarze Schafe“ ihr schnelles Geschäft zu machen, so auch gelegentlich auf Mallorca. Doch dies sind wenige Ausnahmen, die bei der Vielzahl der per anno getätigten Immobilienverkäufe nicht ins Gewicht fallen. Generell kann gesagt werden, dass der Immobilienkauf auf Mallorca genauso sicher ist wie in Deutschland. sind die Dienste des Maklers in der Regel kostenfrei, da meist der Verkäufer den Makler beauftragt hat, also auch seine Courtage zu zahlen hat. Der Rechtsanwalt Viele spanische Rechtsanwälte, aber auch international tätige Kanzleien haben sich auf die Beratung und Betreuung von Immobilienkäufern spezialisiert. Dazu gehören einerseits Mehrsprachigkeit, andererseits auch Kenntnis nicht nur des spanischen, sondern auch des internationalen Wirtschaftsund Steuerrechts, da es sich oft um grenzüberschreitende Fragestellungen handelt. Der Rechtsanwalt bereitet den privatschriftlichen oder notariellen Kaufvertrag vor. Neben der Interessen wahrenden Unterstützung bei der Regelung der Vertragsinhalte überprüft er z.B., ob das Kaufobjekt in seiner Gesamtheit legal errichtet wurde, die tatsächlichen Verhältnisse mit den Registereintragungen übereinstimmen, das Eigentumsregister keine Belastungen aufweist und alle Steuern und Anliegerbeiträge gezahlt sind. Auch die Abwicklung eines Kaufvertrages nach der Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde (Beantragung der Steuernummer für den Käufer, Einholung der „NichtResidenten-Bescheinigung“, Einzahlung der Steuern beim Finanzamt, Verkehr mit dem Eigentumsregister) wird häufig vom Rechtsanwalt – oder einer Gestoria – abgewickelt. Ganzheitlich organisierte Kanzleien kümmern sich darüber hinaus um Finanzierungs- und Steuerfragen und betreuen den Klienten auch nach dem Immobilienerwerb bei etwaigen Mängelgewährleistungsansprüchen, bei der Vertretung in Eigentümerversammlungen und den jährlichen Steuererklärungen. Der Steuerberater Meist schon im Vorfeld der Kaufentscheidung ist der Rat des Steuerberaters gefragt: Ist es sinnvoll, die Immobilie als natürliche Person zu kaufen oder ist ein Gesellschaftsmodell vorteilhafter? Wie ist die Spanienimmobilie in das deutsche Eines muss jedoch in aller Deutlichkeit gesagt werden: Wer glaubt, in Spanien – betäubt von Sonne und Sangria – auf einem Bierdeckel von einem Handymakler einen Kaufvertrag aufsetzen lassen zu können und damit ins Grundbuch eingetragen zu werden, der wird die schmerzliche Erfahrung machen, dass dies in Spanien genauso wenig möglich ist wie in Deutschland. Steuerkonzept zu integrieren? Wie lassen sich die jährlichen Kosten und Steuern der Immobilie gestalten? Dazu kommt ein weiteres interessantes Aufgabenfeld für den international versierten Steuerberater: Viele, die einen Zweitwohnsitz in Spanien erwerben wollen, sind in einem Lebensalter, in dem sie über strategische Nachfolgeregelungen bezüglich ihres Unternehmens und ihres Privatvermögens nachdenken. Kurz: Sie wollen unter Beachtung des internationalen Gesellschafts-, Erbschaft- und Steuerrechts „ihr Feld bestellen“. Hier haben sich einige Steuerberater auf supranationale Lösungen spezialisiert, die sie gemeinsam mit dem deutschen Steuerberater im Interesse des gemeinsamen Mandanten entwickeln. Banken und Versicherungen Schließlich sind unverzichtbare Berater beim Immobilienkauf die Banken und Versicherungen. Viele spanische Banken haben sich auf die Finanzierung von Zweitwohnsitzen eingerichtet und dafür spezielle Programme entwickelt. Der derzeitige Zinssatz liegt bei günstigen ca. 3,5 %. Die Finanzierung hat für den Käufer einen wei- Deshalb: Wer zum ersten Mal in Spanien eine Immobilie kauft, sollte sich kundiger Berater bedienen! Der erste Ansprechpartner wird der Immobilienmakler sein. Dieser wiederum verfügt über ein Netzwerk mit erfahrenen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Banken, Versicherungen, Architekten, Bausachverständigen und qualifizierten Handwerksfirmen. teren Vorteil: die Sachverständigen und Juristen der Bank prüfen die Immobilie auf ihre Werthaltigkeit und achten auch darauf, dass das Eigentumsregister keine Überraschungen bereit hält. Auch nach dem Kauf bieten die Banken dem Käufer alle Finanzdienstleistungen eines modernen Bankwesens an. Auch die Versicherungsgesellschaften werben sehr aktiv um die internationale Klientel, geht es doch um die Absicherung ganz erheblicher Vermögenswerte. Überwiegend werden die Vertragswerke auch in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt, und es gibt vor Ort deutsch sprechende Mitarbeiter, die im Schadensfalle eine schnelle und unproblematische Abwicklung gewährleisten. Auch das Thema der Krankenversicherung im Ausland gewinnt immer mehr an Bedeutung. Architekten, Bausachverständige und Bauunternehmen Wer sich sein Traumhaus selbst entwerfen und bauen will, braucht einen kreativen und erfahrenen Architekten, mit dem er auch sprachlich Edith Minkner Immobilienkauffrau geschäftsführende Gesellschafterin Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. Avenida Rey Jaime I, 109 · E-07180 Santa Ponsa Tel.: 0034 / 971 695 255 · Fax: 0034 / 971 695 695 info@profi-konzept.com www.profi-konzept.com kommunizieren kann. Längst haben sich auf Mallorca einige Architekten auf die Bedürfnisse der internationalen Klientel eingestellt und sich einen hervorragenden Ruf bei der Betreuung dieser Kunden erworben. Häufig wird auch der Rat des Bausachverständigen benötigt, sei es bei der Bewertung der Immobilie, die man zu kaufen beabsichtigt, sei es bei der Feststellung von Baumängeln im Gewährleistungsfall. Und schließlich werben auch einige hoch qualifizierte Bauund Handwerksunternehmen (Maurer, Tischler, Klempner, Installateure, Maler, Landschaftsgärtner) um das Vertrauen der anspruchsvollen internationalen Kunden. Wir haben auch in dieser Ausgabe von „Mallorcas Traumimmobilien“ wieder Experten der verschiedensten Fachrichtungen, mit denen wir seit vielen Jahren vertrauensvoll zusammen arbeiten, gebeten, uns aus ihrer Sicht die wichtigsten Fragen „rund um die Immobilie“ vorzustellen. Diese Experten stehen unseren Lesern gern für eine Detailberatung zur Verfügung gemäß der Devise von PROFI KONZEPT: „Keine Experimente, lieber gleich zum PROFI ….“ 8 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Die wichtigsten Schritte beim Immobilienkauf in Spanien von Lutz Minkner Das deutsche und das spanische Recht haben zwar gemeinsame Wurzeln im römischen Recht, und auch das Recht der Europäischen Union bringt vieles, was sich in Jahrhunderten voneinander entfernt hat, wieder zusammen. Dennoch: derzeit gibt es noch ganz wesentliche Unterschiede zwischen dem deutschen und dem spanischen Immobilienrecht. schäft auch klappt“. Hierzu dienen die verschiedensten Vertragsformen, nämlich der Reservierungsvertrag, der Optionsvertrag und der privatschriftliche Kaufvertrag. Der Reservierungsvertrag ist die unterste Stufe einer vertraglichen Bindung. Mit ihm verpflichtet sich der Verkäufer, dem Kaufinteressenten gegen eine meist geringe Reservierungsgebühr eine bestimmte Immobilie für einige Tage Überlegungszeit freizuhalten. Entscheidet sich der Interessent dann nicht zum Kauf, ist meist der Verfall der Reservierungsgebühr vereinbart. Entscheidet sich der Interessent positiv, wird die Reservierungsgebühr auf die Optionsgebühr oder den Kaufpreis angerechnet. Die wesentlichen Unterschiede In Deutschland muss jeder Kaufvertrag über eine Immobilie notariell beurkundet werden. Das hat seinen guten Grund, geht es doch meist um ganz erhebliche Vermögenswerte. Mündlich oder privatschriftliche geschlossene Verträge über Immobilien sind nichtig. Das Eigentum an der Immobilie geht auf den Erwerber erst mit dem notariellen Kaufvertrag u n d der Eintragung im Grundbuch über. Die Eintragung ist, so sagen die Juristen, rechtsbegründend. Anders das spanische Recht: Hier können Immobilienkaufverträge sowohl mündlich als auch privatschriftlich oder notariell vereinbart werden. Allerdings kann man nur mittels eines notariellen Kaufvertrages im Eigentumsregister eingetragen werden. Diese Eintragung ist lediglich rechtsbezeu- gend (deklaratorisch). Bei mündlichen und privatschriftlichen Kaufverträgen erfolgt die Übergabe durch Inbesitznahme, beim notariellen Kaufvertrag (gemeinhin escritura genannt) geht das Eigentum automatisch mit der Unterzeichnung der Urkunde auf den Käufer über. Verträge vor und außerhalb der Escritura Hat der Interessent seine Traumwohnung oder sein Traumhaus gefunden, sind meist noch etliche Vorfragen zu klären: Besprechungen mit Architekten und Sachverständigen, Konsultationen mit Rechtsanwalt und Steuerberater und Finanzierungsgespräche mit der Bank. Bis zur Unterzeichnung der notariellen Urkunde kann deshalb noch einige Zeit vergehen. Dennoch wollen die Parteien sich meist schon in irgendeiner Weise vertraglich binden, um sicher zu sein, „dass das Ge- Eine sehr viel intensivere Bindung bietet der Optionsvertrag. Er gewährt dem Optionsnehmer das Recht, eine konkret bezeichnete Immobilie innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist zu einem vereinbarten Kaufpreis zu erwerben. Der Optionsgeber verpflichtet sich, innerhalb dieser Frist nicht an einen Dritten zu verkaufen. Der Optionsnehmer hat dem Optionsgeber eine Optionsgebühr – meist 10% des Kaufpreises – zu zahlen. Die Optionsgebühr verfällt zugunsten des Optionsgebers, wenn der Optionsnehmer nicht innerhalb der vereinbarten Frist sein Optionsrecht ausübt. Häufig wird im Optionsvertrag für den Optionsgeber eine Vertragstrafe in doppelter Höhe der Optionsgebühr vereinbart für den Fall, dass der Optionsgeber dennoch an einen Dritten verkauft. Der privatschriftliche Kaufvertrag, der alle wesentlichen Vertragsbestandteile enthält, ist ein vollgültiger Vertrag – allerdings mit dem bereits beschriebenen Man- Auf Mallorca gibt es genügend versierte und deutschsprechende Rechtsanwälte, die dem Immobiliensuchenden mit Rat und Tat zur Seite stehen. Doch ist es gut, die Grundzüge des spanischen Immobigel, dass er nicht im Eigentumsregister eingetragen werden kann. Diese Vertragsform wird oft gewählt, um den „wirklichen“ Kaufpreis und auch solche Vereinbarungen festzuschreiben, die nicht offen gelegt werden sollen. Zwar sind auch mit Zeichnung des privatschriftlichen Kaufvertrages Mehrwertsteuer oder Grunderwerbsteuer fällig. Da diese Verträge jedoch in der Regel dem Finanzamt nicht zur Kenntnis gelangen, ist dies mehr ein theoretischer Ansatz. Der spanische Notar und die Escritura Die deutschen Notare haben nach der Bundesnotarordnung und dem Beurkundungsgesetz einen sehr umfassenden Pflichtenkatalog. In den vergangenen Jahren hat auch der spanische Gesetzgeber den Pflichtenkreis des spanischen Notars erheblich erweitert. Bei der Beurkundung von Grundstückskaufverträgen muss er sich von der Identität der Parteien überzeugen; er muss einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern, auf Grund dessen er die Anwesenden über den wesentlichen Inhalt des Grundbuches unterrichten kann; er muss prüfen, ob die Angaben der Anwesenden sich mit den Daten des Eigentumsregisters decken; er muss sich die letzte Quittung über die Zahlung der örtlichen Gemeindesteuer sowie beim Verkauf einer Wohnung in einer Gemeinschaftsanlage eine Beschei- lienrechts zu kennen, um im Vorfeld der Kaufentscheidung Fehler zu vermeiden und auch, um dem später beauftragten Rechtsanwalt die richtigen Fragen stellen zu können. nigung des Verwalters und Präsidenten über die Zahlung der Gemeinschaftskosten vorlegen lassen. entsprechende Bescheinigung und eine spanische Steuernummer. Das Eigentumsregister Der Grundbuchauszug wird dem Notar per Fax vom Eigentumsregister zugeleitet. Kommt es dann innerhalb von zehn Tagen nach Empfang der Registerauskunft zur Zeichnung der notariellen Kaufurkunde, hat der beurkundende Notar das Register noch am selben Tage per Fax über die erfolgte Beurkundung zu informieren. Sodann wird im Grundbuch eine vorläufige Vormerkung eingetragen. Die Vormerkung wird um weitere sechzig Arbeitstage verlängert, wenn die Urkundenausfertigung vom Notar binnen zehn Tagen dem Grundbuchamt zugeleitet wird. Der notarielle Grundstückskaufvertrag enthält eine Beschreibung der Immobilie, die Bezeichnung der Daten, unter denen sie im Eigentumsregister und im Kataster eingetragen ist, Erklärungen über Belastungen oder Lastenfreiheit sowie die Einigung über den Kauf und Verkauf (deshalb compraventa), über den Kaufpreis und seine Bezahlung. Die Gestoria In Deutschland wickelt der Notar in der Regel selbst den Verkehr mit dem Grundbuch ab. In Spanien übergibt der Notar diese Aufgaben meist einer erfahrenen Gestoria. Sie besorgt auch für den Nicht-Residenten die Lutz Minkner Wirtschaftsjurist Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695 lutz.minkner@profi-konzept.com www.profi-konzept.com Das spanische Eigentumsregister ist in seiner Funktion dem deutschen Grundbuch sehr ähnlich. Es ist allerdings nicht in Abteilungen aufgebaut, aus denen Eigentümer und Belastungen zu entnehmen sind. Stattdessen hat jedes Grundstück ein Grundbuchblatt mit einer bestimmten Nummer. Die Eintragungen zu diesem Grundstück werden dann fortlaufend nummeriert. Alle Informationen zu Eintragungen, Rechtsänderungen und Belastungen sind auf diesem Grundbuchblatt vermerkt. Auch das spanische Eigentumsregister löst den Schutz des guten Glaubens aus. Dieser schützt denjenigen Grundstückserwerber, der gutgläubig und entgeltlich ein Recht von einer im Eigentumsregister eingetragenen Person erwirbt, auch wenn sie rechtlich nicht (mehr) über die Immobilie verfügen durfte. Dies erhellt auch die schon beschriebene Gefahr von privatschriftlichen Kaufverträgen: Verkauft ein Eigentümer ein Grundstück durch privatschriftlichen Vertrag und dann nochmals durch einen notariellen, ist der gutgläubige Zweitkäufer nach Einsicht in das Grundbuch geschützt, denn er hat direkt vom eingetragenen Erwerber gekauft. 9 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Bei der Hochzeit muss man persönlich anwesend sein beim Immobilienkauf kann man sich vertreten lassen von Volker Hunzelder Im deutschen und im spanischen Recht gibt es Rechtsgeschäfte, bei denen man persönlich anwesend sein muss – zum Beispiel bei der eigenen Hochzeit -, bei manchen Vertragsschlüssen kann man Häufig kommt es vor, dass angesetzte Beurkundungstermine platzen, weil die vorgelegten Vollmachten nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Um solche Pannen zu vermeiden, soll das deutsch-spanische Volmachtrecht in seinen wesentlichen Zügen nachfolgend dargestellt werden. Deutsches oder spanisches Recht Die grundsätzliche Frage lautet, ob sich das Vollmachtrecht nach deutschen oder spanischen Vorschriften rich-tet. Nach dem das natio- sich jedoch vertreten lassen. Auch beim Immobilienkauf in Spanien kommt es häufig vor, dass Verkäufer oder Käufer nicht persönlich beim Notartermin anwesend sein können. nale Recht überlagerndem intenationalen Recht bestimmt sich die Wirksamkeit einer Vollmacht nach dem Recht des Landes, in dem sie eingesetzt werden soll. Allerdings kann der Vollmachtgeber ausdrücklich die Geltung eines bestimmten, z.B. des deutschen Rechts in der Vollmacht anordnen. Dies kann dann von Bedeutung sein, wenn z.B. der Vollmachtgeber stirbt: Nach spanischem Recht erlischt die Vollmacht mit dem Tod, nach deutschem Recht kann der Vollmachtgeber bestimmen, dass sie über den Tod hinaus gelten soll (postmor- tale Vollmacht). Kein Problem: Bei der Zeichnung der notariellen Vertragsurkunde kann man sich vertreten lassen. Häufig sind Bevollmächtigte Familienangehörige, Rechtsanwälte und Steuerberater oder Die Apostille von Den Haag Umfang der Vollmacht Um eine missbräuchliche Nutzung der Vollmacht auszuschließen, sollte ihr Umfang in der Vollmachtsurkunde genau bestimmt werden. In einer Spezialvollmacht sind bestimmte Wirkungskreise näher be-zeichnet (Verkauf einer Wohnung, Kauf von Ge-schäftsanteilen, Abgabe einer Neubauerklärung), in der Generalvollmacht werden dem Bevollmächtigten umfassende Befugnisse eingeräumt. Vollmachten können von jedem deutschen oder spanischen Notar oder einem Konsul protokolliert werden. Eine von einem deutschen Notar protokollierte Voll- Makler. Ein Bevollmächtigter kann jedoch nur dann wirksam für den Vollmachtgeber Erklärungen abgeben, wenn er sich durch eine Vollmachtsurkunde ausweisen kann. macht muß anschließend mit der sog. „Apostille von Den Haag“ versehen werden, damit sie im internationalen Rechtsverkehr eingesetzt werden kann. Deutsch sprechende spanische Notare akzeptieren in der Regel eine deutsche Fassung der Voll- macht mit Apostille. Wir empfehlen jedoch regelmäßig, die Vollmacht von einem vereidigten Dolmetscher ins Spanische übersetzen zu lassen. Auch die Übersetzung muss in diesem Falle mit der Apostille versehen werden. Volker Hunzelder Immobilienberater Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695 volker.hunzelder@profi-konzept.com www.profi-konzept.com Keine Abschlagzahlungen ohne Sicherheiten von Juliet Green Bisweilen liest man in der Presse von Immobilienträumen, die wie Seifenblasen zerplatzt sind. Das kommt gelegentlich dann vor, wenn ein Interessent eine noch nicht fertig ge-stellte Immobilie in der Planungs- und Bauphase kauft, Abschlagzahlungen auf den Kaufpreis leistet und der Derartige Baupleiten sind heute eher selten. Der spanische Gesetzgeber hat nämlich 1968 das „Gesetz zur Regelung des Empfanges von Abschlagzahlungen beim Bau und dem Verkauf von Wohnungen“ in Kraft gesetzt, in dem die Sicherung von Abschlagzahlungen vorgeschrieben ist: Abschlagzahlungen dürfen nur auf Sonderkonten des Bauträgers eingezahlt werden, deren Bestand von anderen Mitteln des Bauträgers getrennt zu führen ist und über die ausschließlich zu Zwecken des Wohnungsbaus verfügt werden darf. Die Banken und Sparkassen dürfen diese Sonderkonten nur einrichten, wenn der Bauträger eine Bankausfallbürgschaft oder Versicherungen nachweist, die die Rückzahlung Promotor dann Konkurs geht und das Bauvorhaben nicht mehr zum guten Ende bringt. Die schlimme Folge: Der Käufer verliert seine Anzahlung und kann sich mangels Sicherheiten auch nirgendwo schadlos halten. der gezahlten Beträge zuzüglich 6 vom Hundert jährlicher Zinsen garantieren. Der Vertrag zwischen Bauträger und Käufer muss die Verpflichtung des Bauträgers enthalten, Vorauszahlungsbeträge an den Käufer zuzüglich 6% jährlicher Zinsen zurückzuzahlen für den Fall, dass der Bau nicht begonnen oder nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen fertig gestellt oder die Bewohnbarkeitsbescheinigung nicht beigebracht wird. Darüberhinaus muss in dem Vertrag auf die Ausfallbürgschaft oder den Versicherungsvertrag hingewiesen und dem Käufer die Urkunde über die Sicherheitsleistung übergeben werden. Nach Ablauf der Frist zum Baubeginn oder zur Übergabe der Wohnung, ohne dass eines von beiden stattgefunden hat, kann der Käufer wählen zwischen der Auflösung des Vertrages ein-schließlich der Rückzahlung der vorausgezahlten Beträge, vermehrt um 6% jährliche Zinsen, oder der Ge-währung einer Verlängerung gegenüber dem Verkäufer, die in einer zusätzlichen Klausel niederzulegen ist. Mein Tipp: Verlangt ein Bauträger Abschlagzahlungen, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten anzubieten, ist er nicht der richtige Vertragspartner. Juliet Green Immobilienberaterin Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. Avenida Rey Jaime I, 109 б E-07180 Santa Ponsa Tel.: 0034 / 971 695 255 б Fax: 0034 / 971 695 695 juliet.green @profi-konzept.com www.profi-konzept.com 10 T R AU M I M M O B I L I E N www.profi-konzept.com R E G I O N S A N TA P O N S A MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner Beliebte Region zwischen Golfplätzen und Meer: FOTO: © MARCO RICHTER Obwohl die Apartmenthäuser, die sich um die weite Bucht mit dem weißen Sandstrand säumen, nur Zeugen der Tourismusgeschichte der letzten dreißig Jahre sind, hat Santa Ponsa eine bewegte Geschichte vorzuweisen: Immer wieder nutzten Piraten die natürlichen, flachen Buchten, um von hier aus ihre Raubzüge vorzunehmen, und 1229 landete hier Jaime I mit seiner Armada, um von hier aus die Insel zu erobern und die Mauren zu vertreiben. SANTA PONSA Auch heute ist Santa Ponsa in den Sommermonaten noch Hochburg der Touristen, jedoch hat die Region in den letzten zehn Jahren einen starken Wandel hin zum Qualitätstourismus vollzogen. Zwischen den vier Golfplätzen (Santa Ponsa I – III und Poniente) und den zwei Yachthäfen (Club Nautico und Port Adriano) sind höchst anspruchsvolle Wohnanlagen und noble Villenurbanisationen entstanden, die bezeugen, wie attraktiv die Region für das internationale Publikum geworden ist. Ibizenkische Villa mit Traumblick Der Hausberg Santa Ponsas ist die „Ensaimada“, genannt nach dem mallorquinischen Gebäck, weil sich die Straße in Form einer Schecke um den Villenhügel schlängelt. Hier beeindruckt eine außergewöhnliche, weiße Villa, die in ihrer Architektur ibizenkische und maurische Stilelemente harmonisch vereint. Sie thront auf einem 1.501m2 großen, südwestorientierten Grundstück und bietet einen fantastischen Blick über die Malgrats Inseln auf das Meer. Das Grundstück ist aufwendig angelegt und vollendet mit seinen Palmen und immer blühenden Pflanzen das mediterrane Lebensgefühl, das dieses Anwesen ausstrahlt. Die Villa ist wegen ihrer Größe und Auftei- lung (zwei Salons, zwei Küchen, insgesamt sechs Schlafzimmer) auch zur Nutzung als Zwei-Generationen-Haus geeignet. Sie hat eine Wohnfläche von 460m2 und ist umgeben von überdachten und freien Terrassen mit integriertem Wasserfall-Swimmingpool, Duschhaus und Barbecue. Zusätzlich gibt es eine Garage, eine Dachterrasse mit Königs- blick sowie einen Saunabereich mit Whirlpool. Die imposante, lichtdurchflutete Villa ist mit erlesenen Materialien gebaut und mit bester Haustechnik ausgestattet. Ref.No. 2904, P.: € 2.200.000 11 T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N S A N TA P O N S A PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Wohnen in 1. Meereslinie Eleganz und Heiterkeit Am Fuße der Ensaimada“ – in einer ruhigen Seitenstraße und in der Nachbarschaft ansprechender Villen, die überwiegend in den letzten zehn Jahren gebaut wurden –beeindruckt diese 1998 erbaute Villa, die Eleganz und Heiterkeit ausstrahlt. Sie steht auf einem 833 m2 großen, fast ebenen Grundstück, das durch seine abschirmende, aufwendige mediterrane Bepflanzung höchste Privatheit bietet. Die südorientierte Villa verfügt über eine geräumige Garage. Aus allen Zimmern des Anwesens sowie von den Außenbereichen bietet sich ein schöner Meer- und Panoramablick. Die Villa hat eine Wohnfläche von 200 m2, die sich aufteilen in ein Wohn- und Esszimmer, eine Küche mit Essplatz, vier Schlafzimmer, drei Bäder und einen Hauswirtschaftsraum. Sie ist umgeben von einladend dekorierten überdachten und freien Terrassen, in die ein 4 m x 8 m Swimmingpool eingebettet ist, der auf Salzbasis betrieben wird. Die Innenarchitektur ist hell und modern und unterstreicht damit den eleganten und heiteren Gesamteindruck des Hauses. Selbstverständlich ist die Villa mit besten Materialien errichtet worden und mit modernster Haustechnik ausgestattet. Ref.No. 0909, P.: € 1.250.000 Die neuen Bewohner dieser Doppelhaushälfte mit sensationellem Meerblick haben drei Mög-lichkeiten, sich in der heißen Jahreszeit zu erfrischen: im Meer, in einem kleinen Privatpool oder in der großen Poollandschaft im Parkgarten der Villen- und Apartmentresidenz. Die charmante Residenz liegt in 1. Meereslinie an den alten Küstenstraße von Santa Ponsa nach Port Adriano und bietet ihren Bewohnern damit die Nähe zu allen Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten, Cafes und Restaurants, Banken und Ärzten der Region um den beliebten Ferienort Santa Ponsa. auf einem ca. 400 m2 großen Gartengrundstück und bietet damit einen unbeeinträchtigten Meerblick. Die Villa hat eine Wohnfläche von 185 m2, einladende überdachte und freie Terrassen von 80 m2 sowie einen pflegeleicht angelegten sattgrünen Privatgarten mit eigenem Swimmingpool. Die Doppelhaushälfte steht in erste Linie der Residenz Ref.No. 2731, P.: € 970.000 Zusätzlich gibt es eine Garage. Die Doppelhaushälfte ist komfortabel ausgestattet und sehr ansprechend im mediterranen Landhausstil eingerichtet und dekoriert. Die neuen Bewohner müssen nur noch ihre persönlichen Gegenstände in die Schränke räumen. 12 T R AU M I M M O B I L I E N R E G I O N S A N TA P O N S A www.profi-konzept.com Residenz in 1. Meereslinie Die Apartmentresidenz in 1. Meereslinie mit einem üppig begrünten Parkgarten und einer aufregenden Poollagune hat Flair und Eleganz. Die moderne Luxuswohnung im 1. OG (dazu gehört ein Tiefgaragenplatz, Lift bis zur Wohnebene) hat eine Wohnfläche von 147 m2 sowie eine Terrasse von 17 m2. Sie bietet einen zauberhaften Blick auf die Malgrats Inseln. Die Wohnung hatte ursprünglich drei Schlafzimmer, von denen zwei von den jetzigen Eigentümern zu einer großzügigen Suite zusammengelegt wurden. Die Wohnung ist mit bestem Komfort (Kamin, Gaszentralheizung, Klima, Luxuseinbauküche) Ref.No. 3050, P.: € 560.000 Penthaus am Yachthafen Der Blick dieses Penthauses auf den „Club Nautico Santa Ponsa“ und das Meer ist kaum zu übertreffen und wird gerade auf Bootseigner seinen besonderen Reiz ausüben. Der kleine Apartmentkomplex mit Gemeinschaftsterrasse und Swimmingpool liegt direkt am Yachthafen und bietet einen direkten Zugang. Das Penthaus hat eine Wohnfläche von 140 m2 (Wohn-/ Esszimmer, Küche, 3 Schlafzimmer, 2 Bäder) sowie eine 20 m2 große Terrasse. Es ist bestens ausgestattet (Marmorböden, Holzfenster mit Doppelverglasung, Landhausküche, Klimaanlage mit Wärmepumpe) und sehr anspruchsvoll im Landhausstil eingerichtet und dekoriert. Ref.No. 2145, P.: € 600.000 Mediterraner Villenpark zwischen zwei Golfplätzen Ein renommierter, international tätiger Bauträger realisiert derzeit in Nova Santa Ponsa ein anspruchsvolles Projekt: zwischen den Golfplätzen Santa Ponsa II und III entsteht ein exklusiver Villenpark mit 48 Einzelvillen und Reihenhäusern auf kleinen, pflegeleichten Privatgrundstücken zwischen 300 m2 und 450 m2. Die Projektentwickler haben sich von dem äußerst erfolgreichen Villenpark „Las Abubillas“, der sich in der Nachbarschaft befindet und für dessen Zweitverkäufe es Wartelisten gibt, inspirieren lassen und können deshalb schon in der Bauphase auf hervorragende Verkaufszahlen verweisen. Die Residenz bietet – je nach den persönlichen Bedürfnissen auswählbar – sechs verschiedene Haustypen an, die Wohnflächen zwischen 153 m2 und 222 m2 haben zuzüglich freier oder mit Pergolen überdachter Terrassen. Alle Häuser verfügen über Privatgärten mit Swimmingpool sowie über eine Garage. In zweierlei Hinsicht wird der neue Villenpark seiner älteren Schwester „Las Abubillas“ Paroli bieten: Hervorragende Bauqualität mit besten Materialien und moderner Haustechnik sowie durch der Bauphase (Gesamtfertigstellung Frühjahr 2007) noch günstigen Einstiegspreise. Ref.No. 1276, P.: zwischen € 634.246 und € 925.472 MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner 13 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N P T O . A N D R AT X PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com DIE REFORM DES SPANISCHEN STEUERRECHTS Wesentliche Änderungen bei Immobilientransaktionen von Ausländern von Carlos Anglada-Bartholmai FOTO: © MARCO RICHTER Die umfassende Reform des spanischen Steuerrechts im Jahr 2006 zeigt eine außergewöhnliche Bewegung. Gerade bei der Besteuerung von Immobilien ist die bevorstehende Änderung des Einkommensteuerrechts mit seinen zahlreichen Änderungen bei der Besteuerung von Immobilientransaktionen beachtlich. Die wichtigsten Änderungen für Ausländer bestehen in der Senkung des Steuersatzes der Gewinnversteuerung bei Immobilienverkäufen auf voraussichtlich 18%. Gleichzeitig wird das Institut der Vermögensgesellschaften (sociedades patrimoniales) abgeschafft. Bei der erwähnten Gewinnversteuerung ist zu bedenken, dass ein Grundbesitz veräußernder Steuerausländer den hieraus resultierenden Gewinn bislang mit 35% zu versteuern hatte. Die Reform des Einkommensteuergesetzes verschafft daher eine Steuerersparnis von ca. 50%. Zusätzlich wurden Steuerausländer an Steuerinländer angeglichen. Letztere dürfen sich jetzt an einer um 3% erhöhten Steuerlast erfreuen. Gleichzeitig betreffen die Änderungen bei der Besteuerung von Immobilienverkäufen auch Grundbesitz, der vor 1994 erworben wurde. Diese Veräußerungen waren bisher einer Übergangsregelung unterworfen. Die Übergangsregel soll nun im Hinblick auf deren gänzliche Abschaffung modifiziert werden. Die wesentlichste Änderung ist allerdings die Abschaffung des steuerrechtlichen Institutes der Vermögensgesellschaften. Diese Regelung überrascht vor allem auf Grund der Tatsache, dass dieses Institut erst im Jahre 2003 eingeführt wurde. Zudem sieht der aktuelle Gesetzesentwurf keine Übergangsregelung für die Vermögensgesellschaften vor, die im Vertrauen auf die aktuelle Ge- mit Deutschland bilaterale Abkommen zu fördern, um gemeinsame Datenbasen und Risikokriterien – wie zum Beispiel die Abhebung erheblicher Mengen von Bargeld – zu schaffen, die einen spontanen und automatischen Datenaustausch ermöglichen. Hervorzuheben ist die geplante Schaffung einer zentralen Datenbank über nichtansässige natürliche und juristische Personen, die Immobilieneigentum in Spanien haben. Diese Regelung zeigt, dass das bekannte – sicherlich von den eigenen Steuerbehörden aufgebrachte – Gerücht, der spanische Staat übermittele Listen von Immobilieneigentümern in Spanien an deutsche und britische Finanzämter, lediglich eine Legende ist, mit der wir über Jahre bedroht wurden. Dessen ungeachtet scheint es, dass der spanische Staat beabsichtigt, diese Legende in Realität umzusetzen. setzeslage gegründet wurden. Doch wird nicht nur das Einkommensteuergesetz geändert. Vor gut einem Jahr hat die spanische Regierung den so genannten Vorbeugeplan gegen Steuerhinterziehung erlassen. Das ist ein Arbeitsplan, der die effektive Bekämpfung der Nichterfüllung steuerlicher Pflichten zum Ziel hat. Auf dessen Grundlage sollen über 20 Vorschriften erlassen werden, durch die weit verbreitete Praktiken der Steuerhinterziehung aufgedeckt, unterdrückt und vermieden werden sollen. Nach Angaben des spanischen Finanzamtes erhält hier auch der Immobiliensektor besondere Aufmerksamkeit. Denn die Steuerhinterziehung habe bei Immobilientransaktionen bereits strukturellen Charakter angenommen. Diese beginnt bereits bei der städtebaulichen Erschließung und erstreckt sich bis hin zu der Immobilienübertragung zwischen Privatpersonen. Laut Angaben des Finanzamtes besteht die Neuheit dieses Vorbeugeplanes in der Schaffung eines integrierten strategischen Konzeptes, das auf Prinzipien wie globaler Planung, aktiver Investigation, Informationsaustausch und effektiver Koordinierung zwischen den einzelnen Verwaltungseinheiten basiert. Das auffälligste am Vorbeugeplan ist dennoch die ausdrückliche Anerkennung, dass das Finanzamt in der Praxis bei der Entdeckung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung bisher gescheitert ist. Zur Nutzung der dank neuer Technologien verfügbaren Informationsquellen war es nicht in der Lage. Die Anwendung dieser Technologien könnte jedoch die Ermittlung steuerlich relevanter Sachverhalte fördern. Ein Hauptelement des Plans, von dem sich das spanische Finanzamt einen großen Erfolg verhofft, ist daher die Verbesserung des Datenaus- tausches. Es ist ein System zu etablieren, welches einen effizienten Datenaustausch unter den einzelnen, steuerrelevante Tatbestände behandelnden Behörden ermöglicht. Im Bereich der Europäischen Union stellt der Vorbeugeplan fest, dass die zurzeit bestehenden Systeme an nicht ausreichend vorhandenem Personal scheitern. Ein weiteres Problem sind die verschiedenen Kriterien der einzelnen nationalen Steuerbehörden über die Zulässigkeit eines internationalen Datenaustausches steuererheblicher Daten. In diesem Zusammenhang sieht der Plan vor, insbesondere Eine bemerkenswerte, sehr wahrscheinlich bereits in diesem Jahr in Kraft tretende Neuerung, ist die notwendige Angabe in dem notariellen Kaufvertrag, in welcher Art und Weise der Kaufpreis bezahlt worden ist. Die ledigliche Feststellung, dass der Kaufpreis bezahlt wurde, ist dann nicht mehr ausreichend. Erforderlich ist die Angabe, wann und wie diese Zahlung erfolgt ist. Die Arbeit des spanischen Finanzamtes, Kontobewegungen von Käufer und Verkäufer zu vergleichen sowie Differenzen festzustellen, die auf eine Unterverbriefung deuten, wird so wesentlich erleichtert. Parallel dazu sind bessere Systeme zur Ermittlung von Immobilienwerten vorgesehen, um feststellen zu können, ob die deklarierten Werte dem Marktwert entsprechen. Dafür soll z.B. ein Expertenteam zusammengestellt werden, welches sich auf Grundstücksschätzungen spezialisiert. Weiterhin sollen andere Informationsquellen ausgewertet werden, wie zum Beispiel die in den Baugenehmigungen genannten Kostenvoranschläge oder die in den von Wertschätzungsfirmen in ihren Wertermittlungen genannten Daten. Auch soll der Immobilienmarkt via Internet überwacht werden, indem zum Beispiel die auf den Webseiten von Immobilienmaklern veröffentlichten Kaufpreise zum Vergleich herangezogen werden. So führt der Vorbeugeplan voraussichtlich zu einem Anstieg der Kontrollen von Immobiliengeschäften und auch der Bürokratie, mit möglicherweise störender Auswirkung auf den Immobilienmarkt. Parallel dazu müssen wir der Entwicklung des Einkommensteuergesetzes Beachtung schenken. Dieses befindet sich derzeit in der Phase des Gesetzesvorentwurfs. Doch werden wir wahrscheinlich schon vor diesem Sommer die Neuigkeiten kennen, die uns der Gesetzgeber für 2007 vorbereitet. Das erfordert in vielen Fallen eine eingehende Umstrukturierung des Estate planning, vor allem wenn das spanische Parlament keine Übergangsregelung für die Abschaffung der Vermögensgesellschaften schafft. Carlos Anglada-Bartholmai, Abogado Der Autor ist Partner der Kanzlei Paraires 23, principal -- E-07001 Palma de Mallorca Tel. 971 717 034, Fax: 971 719 735 pm@mmmm.es · www.mmmm.es 14 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N P T O . A N D R AT X www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner Die Baumängelhaftung des Verkäufers bei versteckten Mängeln nach spanischem Recht (Art. 1484 - 1490 CC) von Manuel Cerdó Haitz I. Einleitung Feuchtigkeitsschäden, wie Schimmelbefall in Altbauten oder Risse in den Wänden der neuerbauten Immobilie zeigen sich nicht immer bei Übergabe des Kaufobjekts, sondern oft erst Monate später. Lässt sich der Käufer hier auf einen langwierigen Schriftverkehr mit dem Verkäufer ein und reagiert nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Übergabe des Kaufobjektes mit der Erhebung einer Klage, verliert er gegenüber dem Verkäufer seine Gewährleistungsansprüche wegen versteckter Sachmängel. Dass der Käufer gegenüber dem Bauunternehmer, Architekten, technischen Baumeister und den Bauträgern bei schwerwiegenden Mängeln gemäß Art. 1591 Código Civil Ansprüche geltend machen kann, die innerhalb einer Frist von 10 Jahren (bei besonders schwerwiegenden Vertragsverletzungen 15 Jahre) nach Abnahme auftauchen, oder er den Verkäufer bei Bösgläubigkeit wegen Betruges verklagen kann, ist nicht Thema dieses Artikels. Denn nicht immer hat der Verkäufer bösgläubig gehandelt oder aber es ist ihm nicht nachweisbar und im Falle des Erwerbes eines Altbaus ist die Garantiefrist schon häufig abgelaufen. II. Anwendungsbereich Das in Art. 1484 - 1490 Código Civil (CC) geregelte spanische Sachmängelrecht wegen versteckter Mängel gegenüber dem Verkäufer entspricht einer Garantiehaftung des Verkäufers: Der Verkäufer haftet unabhängig von seinem Verschulden; das spanische Modell sieht im Grundsatz sogar bei Unkenntnis der Fehlerhaftigkeit eine Haftung des Verkäufers vor, eine Haftung, die in der Praxis jedoch häufig auf der Grundlage des Art. 1485 Abs. 2 CC ausgeschlossen wird. Im Gegen- zug haftet er aber nur, wenn es sich um keinen offenkundigen Mangel handelt. Dieser vergleichsweise strengen Haftung für den Verkäufer korrespondiert zu Lasten des Käufers die sehr kurze Verfallsfrist von nur 6 Monaten. Die Sachmängelhaftung wegen versteckter Mängel gem. Art. 1484 ff. CC setzt das Vorliegen der folgenden Tatbestandsvoraussetzungen voraus: (1) Sachmangel, (2) versteckter Sachmangel, (3) Untauglichkeit für bestimmungsmäßigen Gebrauch (4) kein Ausschluss der Haftung durch den Verkäufer. 1. Sachmangel Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch liegt ein Sachmangel bei einer negativen Abweichung der tatsächlichen Eigenschaften des gekauften Objekts von den vertraglich vereinbarten Eigenschaften vor. In diesem Zusammenhang ist darauf aufmerksam zu machen, dass das Fehlen von öffentlichrechtlichen Vorschriften keinen Mangel im Sinne des Sachmangelrechtes darstellt. 2. Versteckter Sachmangel Bei dem Mangel muss es sich um einen versteckten, nicht offenkundigen Mangel handeln. Der spanische Gesetzgeber unterstellt damit, dass der Käufer im Fall von offenkundigen Mängeln das Kaufobjekt nicht gekauft hätte oder einen geringeren Kaufpreis gezahlt hätte. Nach Annahme der Sache kann er den Verkäufer für offensichtliche Mängel nicht mehr haftbar machen. Der Verkäufer wird darüber hinaus entlastet, wenn es sich bei dem Käufer um einen Sachkundigen handelt, der aufgrund seines Amtes oder Berufes den Mangel hätte leicht erkennen können. 3. Untauglichkeit für bestimmungsmäßigen Gebrauch Ist das Kaufobjekt mangelhaft, stehen dem Käufer Gewährleistungsansprüche zu, wenn die Kaufsache für den bestimmungsmäßigen Gebrauch untauglich ist, was objektiv bestimmt wird. Ausreichend ist aber auch, wenn die Fehlerhaftigkeit den Gebrauch derart beeinträchtigt, dass der Käufer, wenn er sie gekannt hätte, die Sache nicht erworben oder nur einen geringeren Preis für sie gezahlt hätte. 4. Kein Ausschluss der Haftung durch den Verkäufer im Falle seiner Unkenntnis Bei Unkenntnis des Verkäufers über den verborgenen Mangel kommt eine Haftung desselben nur dann in Betracht, wenn er diese nicht, was in der Praxis häufig geschieht, vertraglich abbedungen hat - eine Möglichkeit, die das spanische Gesetz in Art. 1485 Abs. 2 CC ausdrücklich vorsieht. Um als Käufer möglichst weitgehende Ansprüche aufrechtzuerhalten, sollte man schon bei Vertragsschluss darauf achten, dass eine Haftung des Verkäufers nicht vertraglich ausgeschlossen wird. III. Rechtsfolgen Die Vorschrift des Art 1486 CC räumt dem Käufer im Grundsatz die Wahl zwischen einem Rücktrittsoder Minderungsrecht ein, die beide in Form einer gerichtlichen Klage geltend zu machen sind. käufer muss die geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Die Rechtswirkungen des Rücktrittsrechtes treten aber nicht bereits mit dem Verlangen des Käufers ein. Erforderlich ist vielmehr eine Aufhebungsvereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer oder aber ein Gerichtsurteil, das diese Vereinbarung ersetzt. Probleme für den Käufer können auftauchen, wenn in der notariellen Kaufvertragsurkunde ein niedrigerer als der tatsächlich gezahlte Kaufpreis deklariert wurde. Hier wird der Käufer in der Regel aufgrund von Mangel an Beweisen nur den niedriger deklarierten Kaufpreis zurückverlangen können. Eine verschärfte Haftung sieht der spanische Gesetzgeber für den Fall vor, dass der Verkäufer bezüglich der Fehlerhaftigkeit des Kaufobjektes bösgläubig war. Entscheidet er sich für die Ausübung des Rücktrittsrechtes, kann er hier zusätzlich Schadensersatzansprüche geltend machen (Art. 1486 Abs. 2 CC). Besonderheiten gelten auch für den Fall, dass das Kaufobjekt, aufgrund versteckter Mängel zum Zeitpunkt seines Verkaufs, nach Übergabe durch Zufall oder Verschulden des Käufers untergeht (Art. 1488 CC). Hier kann der Käufer von dem Verkäufer den Preis, den er gezahlt hat, verlangen unter Abzug des Wertes, den die Sache zum Zeitpunkt des Verlustes hatte. Hat der Ver- käufer beim Verkauf in bösem Glauben gehandelt, hat er dem Käufer zusätzlich die Schäden und Zinsen zu ersetzen. 2. Minderung An Stelle seines Rechtes auf Rücktritt kann der Käufer auch die Minderung des Preises des Kaufobjektes verlangen. In diesem Fall wird ein verhältnismäßiger Betrag des gezahlten Kaufpreises, nach Schätzung durch einen Sachverständigen, abgezogen. IV. Gerichtliche Geltendmachung Um einem Verlust seiner Sachmängelansprüche entgegenzuwirken, ist vor allen Dingen entscheidend, dass der Käufer innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe der Kaufsache seine Gewährleistungsansprüche gerichtlich geltend macht, also Klage erhebt. Eine bloße außergerichtliche Geltendmachung, also beispielsweise ein Aufforderungsschreiben an den Verkäufer zur Beseitigung der Mängel, reicht nicht aus, da es sich nach Ansicht der spanischen Rechtsprechung bei der Frist des Art. 1490 CC nicht um eine Verjährungsfrist, sondern um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, mit der Folge, dass die 6-Monatsfrist nicht unterbrochen werden kann. Als Übergabe der Kaufsache gilt nicht bereits die notarielle Urkunde des Kaufvertrages sondern die tatsächliche Übergabe. Rechtsanwalt Manuel Cerdó Haitz Cerdó, Sales, Matas & Buades Abogados 1. Rücktritt vom Kaufvertrag Wählt der Käufer das Rücktrittsrecht, hat er dem Verkäufer die Kaufsache zurückzugeben, und der Ver- C./ Unión 2-A, 3º-A E-07001 Palma de Mallorca Tel: +34 971 71 92 50 Fax: +34 971 72 34 13 info@csm-abogados.com V. Praktische Konsequenzen: Um dem Risiko zu entgehen, ein Haus mit einem offenkundigen Mangel zu kaufen, ist es dem Käufer vor einem Hauskauf anzuraten, das Kaufobjekt stets mit einem Sachverständigen zu besichtigen und auf mögliche Mängel zu untersuchen. Der Käufer läuft hier auch nicht Gefahr, dass ihm in einem solchen Fall die Sachkenntnis des Sachverständigen als eigene Sachkenntnis zugerechnet wird. Bei Vorliegen von offenkundigen Mängeln sollte der Käufer diese stets mit dem notariellen Kaufvertrag protokollieren und gleichzeitig die Mängelbeseitigung durch den Verkäufer vereinbaren, um nicht Gefahr zu laufen, seine Gewährleistungsansprüche zu verlieren. Sollten nach dem Kauf der Immobilie, innerhalb der sechsmonatigen Ausschlussfrist, Mängel auftauchen und will der Käufer seine Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer aufrechterhalten, ist er unbedingt gehalten, einen Sachverständigen einzuschalten und anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Scheuen Sie also zusätzliche Kosten nicht an falscher Stelle. Dieser Artikel wurde nach dem besten Wissen und Verständnis seines Verfassers erstellt und ordnet sich in jedem Moment einem besser Begründeten unter. 15 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N P T O . A N D R AT X PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Viele schwarze Schafe, die weißen sieht man nicht! Timesharing in Spanien Im vergangenen Jahrzehnt haben sich die Preise für Spanien-Immobilien mindestens verdreifacht. Da nimmt es nicht Wunder, dass Spanien-Freunde mit kleinem Geldbeutel nach Alternativen zum Kauf einer Ferienimmobilie suchen. Für viele scheint das Timesharing die zweite Wahl zu sein. Auch auf Mallorca gibt es einige Timesharing-Projekte, doch treten von Uwe Eckert die Werber hierfür nicht so massiv und einschmeichelnd bis bedrohlich auf wie auf dem spanischen Festland und auf den Kanarischen Inseln. Die zahlreichen Beschwerden in den Botschaften und Konsulaten und den Verbraucherschutzverbänden sowie eine Vielzahl gerichtlicher Streitigkeiten zu diesem Thema reden eine beredte Sprache. Wie funktioniert Timesharing? Rechnet sich Timesharing? Timesharing ist ein Urlaubsmodell, dessen Zielsetzung sein soll, eine Lücke zwischen dem Pauschalurlaub und dem eigenen Ferienheim zu schließen. Der Teilnehmer kauft ein Nutzungsrecht an einer Immobilie für einen festgelegten Zeitraum im Jahr. Diese Nutzungsrechte kosten meist zwischen 2.500 € und 25.000 € pro Urlaubswoche und haben eine Laufzeit zwischen 10 und 99 Jahren. Daneben fallen oft diverse Nebenkosten für Verwaltung und Pflegekosten an. Ob sich Timesharing für den Käufer rechnet, wird von den Initiatoren und den Verbraucherschutzorganisationen sehr unterschiedlich gesehen. Während die Veranstalter mehr den „quasi-eigentumsrechtlichen Charakter“ und das „Zuhause-Gefühl“ in den Vordergrund rücken, arbeiten die Verbraucherschützer mit schlichtem Zahlenmaterial und insbesondere mit Kostenvergleichen zu Pauschalreisen. Diese Berechnungen schlagen umso deutlicher zu Lasten des Timesharings aus, wenn sie die nicht unerheblichen Nebenkosten, den Zinsverlust und die Tatsache berücksichtigen, dass bei Pauschalreisen die Anreise- und insbesondere Flugkosten im Pauschalpreis enthalten sind. Auch die Behauptung, ein Timesharing-Anteil sei eine gute Kapitalanlage, da sich die Immobilienpreise rasant entwickelten und damit der Wert des Nutzungsanteils steige, lässt sich nicht verifizieren. In diversen Internetforen bieten unzählige Anteilseigner ihre Anteile auch mit erheblichen Verlusten zum Kauf an, ohne einen Käufer zu finden. LG Duisburg 8 0 129/93: Timesharing sittenwidrig Das Landgericht Duisburg errechnete in seinem Urteil vom 6.10.1994 für ein Bungalow-Apartment auf Gran Canaria einen m2-Preis von 10.000 €. Vergleichbare Eigentumswohnungen kosteten damals zwischen 750 € und 1.500 €/m2. Da die Leistung und Gegenleistung in einem offensichtlichen Missverhältnis standen, wurde der Timesharing-Vertrag für sittenwidrig und damit nichtig erklärt. Das Timesharing-Gesetz Aufgrund zahlreicher Beschwerden in allen europäischen Ländern, erließ das Europäische Parlament bereits 1994 eine Timesharing-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen hatten. Demgemäß ist auch in Spanien seit 1998 ein Timesharing-Gesetz in Kraft. Das Gesetz ist ein Verbraucherschutzgesetz und regelt umfangreiche Informationspflichten des Timesharing-Initiators, ein Verbot von jedweden Vorauszahlungen, Rücktritts- und Schadenersatzansprüche des Verbrauchers. Also: Augen auf, nicht unüberlegt Verträge unterschreiben, Rechtsrat einholen und lieber „Finger weg von Timesharing-Verträgen. Unter den vielen schwarzen Schafen sieht man die wenigen weißen nicht“. Uwe Eckert Immobilienberater Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695 uwe.eckert@profi-konzept.com www.profi-konzept.com 16 T R AU M I M M O B I L I E N www.profi-konzept.com MALLORCAS Traumimmobilien Region Portals Nous, Costa d’en Blanes, Bendinat Mallorca hat 30 Häfen; aber über keinen wird in den internationalen Medien mehr geschrieben und gesprochen als über Porto Portals: Hier finden internationale Regatten statt, hier kann man die Königsfamilie treffen, hier liegen die teuersten Yachten des Mittelmeerraumes, hier säumen sich auf 250 m Hafenpromenade Feinschmeckerrestaurants und Boutiquen der internationalen Designer und Lables. Shop until you drop. Nicht nur der Hafen zieht das internationale Publikum an. In naher Nachbarschaft lockt auch der Königliche Golfplatz von Bendinat die Freunde PR-Beilage von Minkner & Partner des Golfsports. Zunächst mietet sich diese Klientel in den Hotels im Umfeld, dem 5-Sterne-Resort MARDAVALL, dem sportlichlegeren LINDNER-Hotel oder den Hotels in erster Meereslinie PUNTA NEGRA oder HOTEL BENDINAT, ein. Doch schnell wächst auch der Wunsch, in den Urbanisationen Portals Nous, Costa d’en Blanes und Bendinat ein Apartment oder eine Villa zu erwerben. Das Angebot ist knapp und resultiert heute überwiegend aus dem Zweithandverkauf, denn es gibt kaum noch Bauland und folglich auch keine neuen Projekte. Gern stellen wir unseren Lesern einige dieser „Objekte der Begierde“ vor: PORTO PORTALS Mallorcas begehrtester Ankerplatz bevorzugte Wohnlagen: Portals Nous, Bendinat, Costa d’en Blanes PORTALS NOUS: Großzügiges Familienhaus im Parkgarten Für die Familie, die auf Mallorca einen neuen Lebensmittelpunkt sucht, ist die Lage perfekt: Nur wenige Schritte braucht man aus der ruhigen Seitenstraße bis zur Einkaufsmeile von Portals Nous; die internationalen Schulen liegen quasi vor der Haustür, und nach Porto Portals oder zum Golfplatz von Bendinat sind es nur drei Autominuten. Trotz der zentralen Lage ist der 1.462 m2 große Parkgarten dieses Anwesens eine Oase der Ruhe. In die sattgrünen Rasenflächen ist ein Swimmingpool eingebettet. Sonnen- und Schattenbereiche und ein gemütlicher Barbecue-Bereich laden zu jeder Jahreszeit zum Verweilen ein. Die südwestorientierte, im Jahre 2000 umfassend renovierte Villa hat eine Wohnfläche von 500 m2 und bietet viel Platz für die große Familie oder ein Leben mit Freunden und Gästen: Wohnzimmer, Esszimmer, Kaminzimmer, Bibliothek, Küche mit Essplatz, Mastersuite mit zwei Bädern, vier weitere Schlafzimmer mit zwei Bädern, Turmzimmer und eine Gästestudio mit Bad. Dazu gibt es umlaufende überdachte und freie Terrassen sowie eine Dachterrasse. Unter der Gartenterrasse befindet sich in einem Natursteingewölbe der Weinkeller. Und das alles zu einem sehr vernünftigen Preis- / Leistungsverhältnis. Ref.No. 2708, P.: € 2.650.000 T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien Region Portals Nous, Costa d’en Blanes, Bendinat PR-Beilage von Minkner & Partner COSTA D’EN BLANES: Mediterraner Charme und sensationeller Blick Besonderer Anziehungspunkt für internationale Immobilienkäufer ist die Villenkolonie Costa d`en Blanes, hoch über Portals Nous und dem Hafen Porto Portals gelegen. Und je höher man kommt, desto atemberaubender wird der Blick auf den Hafen und das Meer. Auf einem hoch gelegenen Plateau wurde jetzt ein Villenpark, eingefriedet mit einer Natursteinmauer und mit einer gemeinsamen Zufahrt, gebaut, der fünf Luxusvillen auf großzügigen Privatgrundstücken beherbergt. Diese besondere Situation beeindruckt nicht nur durch das Ambiente, sondern schafft auch ein großes Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit. GOLF BENDINAT: Landhaus der Extraklasse mit Blick auf Golf und Meer Die Villenurbanisation Golf Bendinat oberhalb des Königlichen Golfplatzes ist eine der begehrtesten Wohnlagen des Südwestens. Die abwechslungsreiche Architektur der stattlichen Villen wetteifert mit den Gestaltungskünsten der Gartenarchitekten. Die Eigentümer sind international und weltoffen. In dieser bevorzugten Lage steht ein Landhaus der Extraklasse zum Verkauf, das auf einem 1.601 m2 großen Gartengrundstück thront und einen fantastischen Blick über den Königlichen Golfplatz auf das Meer sowie die gesamte Bucht von Palma bietet. Die Villa mit separatem Gästeflügel hat eine Wohn- fläche von 570 m2 und zur Südseite großzügige überdachte und freie Terrassen. Im Hauptwohnbereich gibt es neben dem Wohn- und Esszimmer einen Fernsehraum, die Küche sowie drei Schlafzimmer mit Bädern en suite. Der Gästeflügel beherbergt ein Wohn- und Esszimmer, eine Küche sowie ein Schlafzimmer mit einem Bad. Der über eine Freitreppe zu erreichende Swimmingpool liegt etwas tiefer, ist von immergrünen Hecken eingefriedet und bietet damit größtmögliche Intimität. Das Landhaus ist in bester Qualität für den sehr anspruchsvollen derzeitigen Eigentümer erbaut worden. Ref.No. 2803, P.: € 3.500.000 Die zum Verkauf stehende Villa ruht auf einem 1.493 m2 großen Grundstück. Sie wurde im traditionellen Landhausstil errichtet und hat eine Wohnfläche von 308 m2, großzügige überdachte und freie Terrassen mit eingebettetem Kaskaden-Swimmingpool sowie eine Garage. Neben dem Wohn- und Esszimmer mit Galerie, einem Büro und der Küche verfügt das Landhaus über drei Schlafzimmer mit Bädern en suite. Die Villa ist sehr komfortabel ausgestattet. Die Innenarchitektur verströmt in Materialien und Farben mediterranes Flair. Und der Blick ist sensationell. Ref.No. 2816, P.: € 2.000.000 17 www.profi-konzept.com 18 Tr a u m i m m o b i l i e n MALLORCAS Traumimmobilien Region Portals Nous, Costa d’en Blanes, Bendinat www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner GOLF BENDINAT: Moderne Designervilla mit Königsblick Der in Palma lebende, spanische Architekt Miguel Arenas gehört zu den ersten Adressen Mallorcas, wenn es darum geht, für den jeweiligen Auftraggeber eigenständige, spannende und von der Einheitsarchitektur abweichende Lösungen zu konzipieren. Eine von ihm entworfene Designervilla steht auf einem 1.300 m2 großen Plateaugrundstück mit fantastischem Blick über den Golfplatz von Bendinat auf das Meer. Sie wurde bereits 1987 erbaut, ruft aber wegen ihrer eleganten und modernen Handschrift bei den Besuchern noch immer große Anerkennung hervor. Die Villa mit einer durch Säulen und Terrassen klar gegliederten Fassade hat eine Wohnfläche von 445 m2, eine Garage sowie zur Südseite Terrassen, die zum Garten und zur Poolarea mit eleganter Bar und Außenküche führen. Die Sonnen- und Liegezonen um den Swimmingpool sind mit edlem Teakholz verkleidet und unterstreichen das elegante Flair des Gesamtobjekts. Die Villa ist sehr komfortabel ausgestattet und wird von der Eigentümerin nur verkauft, weil sie das große Haus allein bewohnt, nachdem die Kinder erwachsen sind und eigene Immobilien besitzen. Ref.No. 2903, P.: € 2.400.000 ALT-BENDINAT: Kleine Villa mit viel Charme Ein charmantes Kleinod steht im alten Teil von Bendinat in der Nähe der kleinen Badebucht zum Verkauf. Das 370 m2 große, ebene Grundstück ist mit sattgrünem Rasen und Palmen angelegt. Die kleine Villa hat eine Wohnfläche von 120 m2 und eine 12 m2 große Terrasse. Sie verfügt über ein Wohn- und Esszim- GOLF BENDINAT: Wohnung in Luxusresidenz Ein subtropischer Parkgarten mit vielen Palmen und immer blühenden Büschen und Hekken erwartet den Besucher dieser mediterranen Luxusresidenz am Golfplatz von Bendinat. Auch die Gemeinschaftseinrichtungen suchen ihresgleichen: eine gepflegte Poollandschaft und eine Schwimmhalle mit Whirlpool und Sauna für die kältere Jahreszeit. Die südorientierte Wohnung mit schönem Panorama- und Golfplatzblick hat eine Wohnfläche von 77 m2 (Wohn- und Esszimmer, ein Schlafzimmer mit Bad en suite und eine Gästetoilette) und eine 12 m2 große Terrasse. Die Wohnung ist im Landhausstil möbliert und dekoriert. Ref.No. 2867, P.: € 335.000 mer, drei Schlafzimmer und zwei Bäder. Die Villa ist sehr komfortabel ausgestattet (Terracotta-Böden, doppelverglaste Aluminiumfenster mit Blendläden, zwei Kamine, Klimaanlage warm und kalt, voll ausgestattete Küche, SAT-TV). Und das alles auch zu einem kleinen Preis. Ref.No. 2865, P.: € 560.000 19 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Spanienimmobilien richtig vererben Intelligente Planung spart Steuern Von Dr. Manuel Stiff Es gibt rechtliche und steuerliche Fragen, die sich anlässlich einer Erbschaft ähnlich stellen wie bei einem Erwerb einer Immobilie in Spanien. Das spanische Notariats- und Grundbuchwesen ist sehr unterschiedlich zum deutschen. Vor allem bedarf es zur Eintragung des Erben im Grundbuch der notariellen Erbschaftsannahme. Erst dann kann der Erbe z.B. verkaufen. Es sind also Besonderheiten wie diese, die es in Deutschland nicht gibt, aber im Rahmen der Abwicklung des Erbfalles zwingend zu beachten sind, obgleich eigentlich deutsches Erbrecht anzuwenden ist. Die spanische (Ferien-) Immobilie geht im Falle einer Erbschaft auf die Erben über (§ 1922 BGB). Es sind erbrechtliche, grundbuchrechtliche und erbschaftssteuerrechtliche Fragen zu klären, die sich einmal nach deutschen und einmal nach spanischem Recht richten. Bei einem deutschen Erblasser gilt zwar ausschließlich deutsches Erbrecht (Art. 25 EGBGB und Art. 9 Nr. 8 Código Civil). Damit ist der scheinbar einfache Fall einer Immobilienerbschaft in Spanien aber nicht gelöst. Denn will der deutsche Erbe nun das erworbene Grundstück auf seinen Namen umschreiben lassen, so muss er die nach spanischem Recht zwingend erforderliche Erbschaftsannahme erklären und dazu einen spanischen Notar aufsuchen. Dieser bewirkt jedoch damit anders als deutsche Notare nicht automatisch auch die Grundbuchumschreibung nach der Erbschaftsannahme. Aus diesen Gründen ist Vorsicht geboten. Auch hier, wie beim Immobilienerwerb selbst, kann per Fax an das Grundbuchamt die Tatsache der Erbschaftsannahme mitgeteilt werden (asiento de presentación), was eine 10tägige Sperrfrist (ähnlich einer deutschen Vormerkung) auslöst. Unumgänglich ist die Eintragung der Erbschaftsannahme auch dann, wenn die Immobilie danach verkauft werden soll und der Erwerber eine Bankenfinanzierung für den Kaufpreis benötigt. Manche Banken verlangen nämlich, dass zunächst die Erbschaft im Grundbuch eingetragen ist, bevor sie eine Hypothekenfinanzierung für den Käufer bewilligen. Damit der Grundbucheintrag gesichert wird, müssen auch Erben eine N.I.E.-Nummer (número de identificación de extranjero) beantragen. Ohne Zahlung der Erbschaftssteuern findet die Umschreibung nämlich nicht statt. Und ohne eine N.I.E.-Nummer können die Steuern nicht fristgerecht bezahlt werden. Spanische und deutsche Erbschaftsteuern Die Erbschaft führt dazu, dass Erbschaftssteuern innerhalb eines halben Jahres ab dem Todestag bezahlt werden müssen. Das kann ohne vorherige Erbschaftsannahme geschehen. Meist wird allerdings erst diese Erklärung abgegeben, dann die Steuerzahlung vorgenommen. Wer die Erbschaftssteuern nicht innerhalb der Frist zahlt, muss mit erheblichen Säumniszuschlägen rechnen. Grunderwerbsteuern fallen allerdings neben den hohen spanischen Erbschaftssteuern nicht an. Weil ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien in Bezug auf Erbschaftssteuern nicht existiert, müssen grundsätzlich auch die Erbschaftssteuern in beiden Ländern parallel, also doppelt, bezahlt werden. Es gilt nur die Anrechnungsmethode, d.h. die niedrigeren Steuern werden bei den höheren Steuern angerechnet, sodass immer die höheren Steuern zu zahlen sind. In der Regel sind in Spanien die Erbschaftssteuern erheblich höher – dies, weil auch für Kinder als Regelerben nur ein Freibetrag in Höhe von ca. 16.000 € vorgesehen ist, während in Deutschland ein Freibetrag von 205.000 € gilt. Ohne Verwandtschaftsgrad entfällt auch noch der Freibetrag in Spanien ganz. Selbst kleine Vermögen werden besteuert, während dies in Deutschland noch nicht der Fall ist. Die spanische Erbschaftssteuer beträgt selbst bei Kindern mit einem zu besteuerndem und in Spanien belegenen Vermögen von nur 120.000 € 16,15 % – also 15.606 €, bei 400.000 € liegt der Prozentsatz bei 25,5%, und die Steuer beträgt somit 80.655 €. Ab etwa 800.000 € Vermögen beträgt der Steuersatz dann konstant 34 %. Weiter erhöht sich der Steuersatz, wenn der Erbe Vorvermögen ist Spanien hat. Im Erbfall ist aber den Erben der Wert der Immobilie meist unbekannt. Es wird dann oft anstatt dem vorgeschrieben Marktwert (valor real), der Katasterwert mit 1,7 bis 3 multipliziert und als wahrer Wert und damit als Besteuerungsgrundlage angegeben. Der Katasterwert liegt aber unter dem Verkehrswert, also kann das Finanzamt den Verkehrs- und Besteuerungswert ermitteln und festlegen. Dann werden Nachschläge erhoben, die sehr hoch sein können. Neben der Erbschaftssteuer fällt auch die sogenannte plus-valia, die gemeindliche Wertzuwachssteuer an. Ist man einmal Eigentümer der ererbten Immobilie geworden, so hat man jährlich die Grundsteuer (I.B.I.) zu zahlen. Daneben fallen in Spanien nach wie vor Vermögenssteuern und Einkommenssteuern auf die Immobiliennutzung an. VORSORGE und ERBRECHT Weil das geschilderte Verfahren kompliziert ist, sollte man sich fachkompetent beraten lassen. Durch die Beratung im spanischen und im deutschen Erb- und Steuerecht besteht die Möglichkeit, nicht nur den Erwerb einer Spanienimmobilie, sondern auch die Erbschaftsannahme mit präventiven erbschaftssteuerrechtlichen Fragen zu verbinden. Umschreibungen unter Lebenden / Nießbrauchsrecht Um die hohe Erbschaftssteuer zu vermeiden, können Umschreibungen des Grundbesitzes unter Lebenden getätigt und ein lebenslanges Wohnrecht für die Eltern vorbehalten werden. Eine Schenkung nützt hingegen nichts, da die Schenkungssteuer identisch mit der Erbschaftssteuer ist, aber nicht einmal ein Freibetrag bewilligt wird. Eine Umschreibung unter Lebenden ist nicht kostenlos, mindert aber die steuerliche Belastung. Wissen sollte man, dass selbst ein Nießbrauchsrecht pfändbar ist (das Wohnrecht, derecho de habitación nicht) und der potentielle Erblasser und Nießbraucher nun von seinen Kinder abhängig ist und nicht mehr frei verkaufen kann. Weil auch die liebsten Kinder die Angewohnheit haben, die bösesten Ehegatten zu heiraten, sind hier familiäre Konflikte oft vorprogrammiert. Die Kinder können den Eltern eine dem deutschen Recht unterworfene unwiderrufliche „Rückübertragungs-Vollmacht” geben. Ob so eine Konstellation aber vor den strengen spanischen Grundbuchrichtern standhält, hängt letztlich vom Einzelfall ab. Deutsche notarielle Vollmachten Eine dem deutschen Recht unterstellte notarielle Vollmacht kann über den Tod hinaus wirksam sein. Nach spanischem Recht hingegen erlöschen Vollmachten automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers / Erblassers (Art. 1732 Nr.3, Art. 1718 II Código Civil). Es kann hiet ein Grenzbereich zwischen deutschem und spanischem Recht entstehen, der noch nicht ausreichend untersucht wurde und damit jedermann erhebliche Risiken auferlegt. Verjährung der Erbschaftsteuern? Es gibt einige Altfälle, in de- nen die Erben auf eine Umschreibung verzichtet hatten, nachdem der Erblasser verstorben war. In diesem Fall kann es passieren, dass die Deklarationsfrist von sechs Monaten abläuft, ohne dass die Steuern bezahlt wurden. Wird sie verpasst, drohen Säumniszuschläge. Es ist nicht ratsam einfach abzuwarten, weil strafrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen drohen, die kaum absehbar sind. Es gilt vielmehr präventiv und vorausschauend zu handeln und zu gestalten, bevor der Erbfall eintritt. Die sich an die Erklärungsfrist anschließende Verjährungsfrist von vier Jahren (insgesamt also 4 1/2 Jahre), kann aber nach Art. 25 II spanisches Erbschaftssteuergesetz und nach Ansicht vieler spanischer Finanzämter, erst zu laufen beginnen, wenn das Finanzamt auch vom Erbfall Kenntnis hat und sein Besteuerungsrecht ausüben kann, wenn die Erben schon nicht im Selbstversteuerungsverfahren die Erbschaftssteuererklärung fristgerecht abgegeben haben. Umwandlung des Vermögens in eine S.L.Gesellschaft Es kann sich anbieten, die Immobilie in eine Vermögensgesellschaft (sociedad patrimonial, spanische GmbH ([Familien-]-S.L.)) einzulegen oder umzuwandeln. Neben dem Effekt, dass der Eigentümer dann nicht namentlich im Grundbuch steht, kann auch der Erbfall so relativ flexibel geregelt werden. Zumindest nach deutschem Schenkungssteuerrecht können Kinder alle zehn Jahre den Freibetrag von 205.000 € ausschöpfen und sich alle zehn Jahre von ihren Eltern einen derart werthaltigen Gesellschaftsanteil schenken lassen, ohne dass deutsche Steuern anfallen. Nach spanischem Schenkungssteuerrecht gibt es allerdings keine Schenkungssteuerfreibeträge. Deutsches und / oder spanisches Testament Das Errichten eines Testaments beim spanischen Notar ist, bis auf Ausnahmen, unnötig und verursacht nicht selten wegen Widersprüchlichkeiten zu einem deutschen Testament unnötige Probleme. Bei einem deutschen Erblasser richten sich die Testamentsregeln ausschließlich nach deutschem Recht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen es sinnvoll ist, ein spanisches Testament, welches sich ausschließlich auf in Spanien belegenes Vermögen bezieht, zu errichten. Hier muss allerdings eine Beratung vorausgehen und eine Abstimmung mit dem deutschen Testament stattfinden. Weil die Notare nicht für die Umschreibung, nicht für die Zahlung der Steuern und nicht auf die Überwachung der Fristen achten, sind es Rechtsanwälte, die die Interessen der Mandanten in Spanien umfassend zu vertreten haben. Auch die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Kaufund Verkauf sollten vorher besprochen und geprüft werden. Gleiches gilt bei Erbschaft- und Scheidungsfällen und auch bei Vermögensverfall deutscher Staatsangehöriger mit Spanienimmobilien. Die Gestaltung spart Geld. Das spätere Abwarten z.B. auf den Eintritt der Erbschaftssteuerverjährung kann hingegen viel Geld kosten. Dr. Manuel Stiff Abogado und Rechtsanwalt Dr. Stiff hat sich spezialisiert, Unternehmen und Immobilieneigentümer im spanischen Recht zu beraten und zu vertreten. Schwerpunkte sind Immobiliensachen bei Scheidung, Erbschaft, Vermögensverlust sowie Kauf u. Verkauf, die Vertretung von Banken bei Spanienfinanzierungen, die Forderungseinziehung Spanien/Deutschland, die Unternehmensansiedlung sowie Im- und Exportgeschäfte. Paseo Mallorca 20, Entlo. A. • 07012 Palma de Mallorca Tel. 971 228 771 • Mob. 686 521 311 www.stiff.de 20 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N P T O . A N D R AT X www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner Eigentum verpflichtet: Spielregeln beachten Das spanische Wohnungseigentumsgesetz Da, wo Menschen zusammen leben, müssen Spielregeln eingehalten werden, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere auch für Wohnungseigentümergemeinschaften von Ferienwohnanlagen, zumal hier oft Familien verschiedener Nationalitäten, Sprachen und Lebensgewohnheiten zusammen treffen. Die Eigentümerversammlung Soweit die Spielregeln nicht zwingend durch das Wohnungseigentumsgesetz vorgegeben sind, werden sie vom „Parlament“ der Eigentümer, der Eigentümerversammlung, festgelegt. Sie ernennt den Präsidenten und den übrigen Vorstand, beschließt den jährlichen Wirtschaftsplan, entscheidet über Anträge und Beschwerden, über Satzungsänderungen und die Hausordnung und berät, ob und auf welche Weise die Gemeinschaft gegen Mitglieder der Gemeinschaft oder Dritte gerichtliche Verfahren einleitet. Da die Entscheidungen der Eigentümerversammlung sehr tief in die Rechte der Eigentümer von Karin Ebermann Seit 1960 hat Spanien ein Wohnungseigentumsgesetz, das den gesetzlichen Re-gelungen in Deutschland sehr ähnlich ist. Das Gesetz enthält ein sehr detailliertes Regelungswerk, so dass viele Eigentümergemeinschaften darauf verzichten, sich eine eigene Satzung zu geben, sondern sich allein am Gesetz orientieren. nur einer von ihnen an der Versammlung teilnehmen, was allerdings nicht immer rigide gehandhabt wird. Mieter oder Nießbrauchsberechtigte haben weder ein Teilnahme- noch Stimmrecht. Uhrzeit anzugeben. Der Ladung ist eine Liste der Miteigentümer, die sich mit Zahlungen in Verzug befinden, beizufügen mit dem Hinweis auf einen Stimmrechtsverlust, wenn sie nicht vor dem Termin der Versammlung den Rückstand ausgleichen. Die Tagesordnung ist besonders wichtig, weil Beschlüsse, die nicht in der Tagesordnung angekündigt waren, von Gericht für nichtig erklärt werden können. Das Gesetz bestimmt auch, welche Mehrheiten für welche Beschlüsse erforderlich sind: Einstimmigkeit ist erforderlich für alle Beschlüsse, die die Zustimmung oder Modifizierung der in der Teilungserklärung enthaltenen Regelungen oder der Satzung betreffen. Eine dreifünftel Mehrheit wird benötigt für Be- eingreifen können, ist es wichtig, die Vorschriften über die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung, die Stimmrechte und notwendigen Mehrheiten und auch die Anfechtungsmöglichkeiten zu kennen. Ladung und Tagesordnung Die Eigentümerversammlung muss mindestens einmal im Jahr zusammen treten, um den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung zu genehmigen. Weitere Versammlungen können vom Präsidenten einberufen werden oder wenn mindestens 25% der Anteilsquote der Eigentümer dies beantragen. Die Ladung muss schriftlich erfolgen und hat die Tagesordnung, den Ort, das Datum und die Mehrheiten Anfechtung von Beschlüssen Fühlt sich ein Miteigentümer durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung benachteiligt, kann es die Entscheidung überprüfen lassen. Jedoch sind nur solche Beschlüsse anfechtbar, die dem Gesetz oder der Satzung der Eigentümergemeinschaft wi- dersprechen, die schwerwiegend die Interessen der Gemeinschaft zu Gunsten eines oder mehrerer Eigentümer verletzen oder die einzelne Eigentümer schwer schädigen oder unter Rechtsmissbrauch gefasst wurden. Zum Schluss ein Wort zur Beruhigung: Statistiken belegen, dass in Deutschland Streitigkeiten in Eigentümerversammlungen sehr viel häufiger vorkommen als in Apartmentanlagen in Spaniens Feriengebieten. Das liegt sicherlich daran, dass man im Urlaub sich nicht aufregen, sondern entspannen will. Und das ist gut so. Karin Ebermann Immobilienberaterin Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. Das Stimmrecht Jeder, der eine Wohnung in der Eigentümergemeinschaft hat, darf an der Eigentümerversammlung teilnehmen. Ge-hört eine Wohnung mehreren Miteigentümern (z.B. Eheleuten) darf schlüsse über die Errichtung und Abschaffung von Diensten wie Fahrstühle, Pförtner, Hausmeister, Wachdienste und andere gemeinsame Leistungen. Eine einfache Mehrheit genügt für alle anderen Fälle, für die das Gesetz keine speziellen Mehrheitsverhältnisse vorschreibt. Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695 karin.ebermann@profi-konzept.com www.profi-konzept.com Mietwohnung als Alternative zum Eigentum Grundzüge des spanischen Mietrechts Viele, die von einer Wohnung oder einem Haus in Spanien träumen, überlegen, zunächst eine Wohnung zu mieten, um dann in Ruhe den Markt zu erkunden. Manche haben sich auch entschiedenen, ein Haus selbst zu planen und zu bauen und benötigen für die Bauphase eine Mietunterkunft in Der „Mietvertrag zu Wohnzwecken“ Nur Mietverträge zu Wohnzwecken werden den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des spanischen Mietgesetzes unterworfen. Geschäftsraummietverträge und sog. Saisonmietverträge können dagegen völlig frei vereinbart worden. Bei Saisonmietverträgen handelt es sich um Mietverträge von kurzer Dauer, maximal einem Jahr. Sie betreffen z.B. Saisonarbeiter, die den Wohnraum nur für die Saison anmieten, ohne ihren festen Wohnsitz in ihrer Heimatstadt aufzugeben oder Personen, die eine Wohnung nur für eine kurze Zeit suchen, z.B. weil sie auf der Suche nach einer Kaufimmobilie sind. Die Form des Mietvertrages Eine besondere Form ist für den Mietvertrag nicht vorgeschrieben, er kann also auch Spanien. Für diesen Interessentenkreis ist es wichtig, die Grundregeln des spanischen Mietvertragsrechts zu kennen. Auch gibt es immer mehr Investoren, die Häuser zur Vermietung bauen wollen und sich deshalb ebenfalls mit diesem Themenkreis befassen müssen. mündlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen ist es aber stets anzuraten, den Vertrag in schriftlicher Form zu schließen. Musterverträge sind im Zeitschriftenhandel erhältlich. Etwaige Zusicherungen und Sondervereinbarungen sollten immer in einem Anhang zum Vertrag gesondert festgehalten werden, da ansonsten im Streitfall immmer nur das gilt, was im Vertrag steht. Die Vertragsdauer Die Vertragsdauer kann frei vereinbart werden; im Regelfall dauert sie ein Jahr. Das Mietverhältnis verlängert sich dann jeweils um ein weiteres Jahr bis zur Dauer von maximal fünf Jahren, wenn der Mieter nicht dreißig Tage vor Ablauf erklärt, dass es das Mietverhältnis nicht fortsetzen will. Erklärt nach Ablauf von fünf Jahren keine der Parteien, dass sie das Vertragsverhältnis auflösen will, verlängert sich der Vertrag um weitere drei Jahre. Danach ist der Vertrag dann endgültig beendet, und die Parteien müssen einen neuen Vertrag schließen. Der Mietzins Die Miete kann frei vereinbart werden. Es gibt keinerlei Regulierung über Vergleichsmieten oder Mietpreisspiegel, wie wir dies aus Deutschland kennen. Neben der Miete sind in aller Regel Nebenkosten zu zahlen. Den Umfang sollten die Parteien ebenfalls schriftlich im Mietvertrag fixieren. Der Mietzins kann während der ersten fünf Jahre erstmals nach einem Jahr gemäß dem nationalen Index des Systems der Verbraucherindizes erhöht werden. Weitere Erhöhungsmöglichkeiten ergeben sich aus Verbesserungsarbeiten seitens des Vermieters. Die Erhöhungsmöglichkeit greift aber erst ab dem 6. Vertragsjahr und darf nicht mehr als 20% der Jahresmiete betragen. von Gunhild Theden Bei Wohnraummiete werden oft Kautionen in der Höhe mehrerer Monatsmieten verlangt. Das Mietgesetz schreibt allerdings zwingend vor, dass die Kaution nicht mehr als eine Monatsmiete betragen darf. Mängel der Mietsache Der Vermieter hat während der Mietzeit die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu erhalten, muss also notwendige Reparaturen auf seine Kosten durchführen. Eine Ausnahme davon machen sogenannte „Kleinreparaturen“ – die Definition beschäftigt häufig die Gerichte –, die auf den Mieter abgewälzt werden können (Auswechseln einer Dichtungsscheibe, Richten einer verzogenen Tür, Austauschen von Batterien der Hausklingel). Ein generelles Recht des Mieters, bei Mängeln der Mietsache den Mietzins zu kürzen oder nicht zu zahlen, gibt es im spanischen Recht nicht. Kürzt der Mieter die Miete oder zahlt er nicht, berechtigt dies den Vermieter zur Kündigung des Mietverhältnisses. Lediglich wenn notwendige Reparaturen länger als 20 Tage dauern, ist ausnahmsweise eine Mietminderung zulässig, und zwar nur prozentual zu dem Teil des Mietobjekts, der wegen der Reparaturarbeiten nicht genutzt werden kann. Vorkaufsrecht des Mieters Eine Besonderheit des spanischen Mietgesetzes ist das Vorkaufsrecht des Mieters, das bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu fünf Jahren Gunhild Theden Immobilienberaterin Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695 gunhild.theden@profi-konzept.com www.profi-konzept.com nicht vertraglich abbedungen werden kann, sondern zwingend ist. Will der Vermieter die Wohnung verkaufen, muss er seinen Entschluss unter Mitteilung des Kaufpreises und der übrigen wesentlichen Bedingungen des Kaufvertrages dem Mieter schriftlich mitteilen. Der Mieter hat dann 30 Tage Zeit, sein Vorkaufsrecht auszuüben. Augrund des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters geben viele Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen wollen, diese nicht auf den Mietmarkt, da sie dann kaum Möglichkeiten haben, einen Teil des Kaufpreises „schwarz“ zu vereinnahmen, denn sie müssen dem Mieter die Wohnung zu dem Preis schriftlich anbieten, der tatsächlich später beurkundet wird. 22 T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N PA L M A D E M A L L O R C A www.profi-konzept.com nalem Publikum, die eines gemeinsam haben: Sie lieben das urbane Leben und würden ihr heutiges Quartier nie mit einer Wohnung oder einem Haus an der Küste tauschen. Besonders gefragt sind restaurierte Altstadtwohnungen in Stadtpalästen der traditionellen Viertel Santa Catalina, La Lonja und Calatrava sowie in den Straßenzügen zwischen Plaza Cort und Plaza Major sowie um die San Jaume. Wohnungen in modernen Apartmenthäusern werden vom internationalen Publikum nur dann nachgefragt, wenn sie entweder am Paseo Maritimo, der eleganten Uferpromenade der Metropole, oder in dem charmanten Hafenviertel Portixol liegen, wo manches alte Fischerhaus den wirtschaftlichen Überlegungen ihrer Eigentümer zum Opfer fielen und einer modernen Bebauung weichen musste. Und schließlich gehören zu den bevorzugten Wohnlagen Palmas auch die Villenkolonien am Stadtrand, insbesondere Bonanova und Son Vida. FOTO: © KLAUS SIEPMANN Jeder, der Palmas Altstadt durchstreift, kann es sehen: Die Straßen sind aufgerissen, um Erdgasleitungen zu verlegen und die Kanalisation zu erneuern; die Fassaden der Altstadthäuser sind eingerüstet, um sie wieder in neuem Glanz erstrahlen zu lassen; in den Erdgeschossen der Häuser etablieren sich traditionelle und trendige Cafes, Bars, Restaurants, Galerien und Boutiquen. In den Obergeschossen etablieren sich Kanzleien der Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater. Eine bunte Mischung von spani-schem und internatio- PR-Beilage von Minkner & Partner PALMA DE MALLORCA Die Metropole erstrahlt in neuem Glanz Feudales Wohnen im Altstadtpalast Nur wenige Schritte von Palmas Prachtstraße Paseo del Borne entfernt, steht dieser aufwendig restaurierte Altstadtpalast aus dem 17. Jahrhundert. Besonders beeindruckend sind die gotischen Fensterbögen und der imposante Patio. Hier sind insgesamt sechs Wohnungen (4 Maisonetten und 2 Penthäuser mit Terrassen) mit Wohnflächen zwischen 82 m2 und 198 m2 entstanden. Von den Penthäusern hat man einen fantastischen Blick über die Altstadt. Bei der Restaurierung wurden viele Bauelemente der unterschiedlichen Epochen der letzten 4 Jahrhunderte übernommen oder neu interpretiert. Wertvolle Materialien und beste Handwerksarbeit lassen die Wohnungen als Gesamtkunstwerk erscheinen. Modernste Haustechnik, ein Lift und Parkplätze sorgen für zeitgemäßen Komfort. Ref.No. 3054, P.: € 660.000 - € 1.530.000 23 T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N PA L M A D E M A L L O R C A PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Penthaus der Extraklasse Ebenfalls aus dem 19. Jahrhundert datiert dieses aufwändig restaurierte Gebäudeensemble zwischen der Plaza Cort und der Plaza Major, das auf einer Tiefgarage ruht, von der man mit zwei Liften zur jeweiligen Wohnebene gelangt. Sieben Luxuswohnungen, die in Anlehnung an historische Vorbilder restauriert wurden und das großbürgerliche Flair ihrer Entstehungszeit widerspiegeln, sind hier entstanden. Besonders beeindruckend ist das Penthaus, in das man direkt mit dem Lift gelangt. Es hat eine Wohnfläche von 139 m2 sowie eine umlaufende Terrasse von 210 m2. Es hat einen L-förmig angelegten, großzügigen Wohnund Essbereich, eine Küche, ein Schlafzimmer mit Bad en suite, ein Fernsehzimmer und ein Gäste-WC. Von der Terrasse bietet sich ein unvergeßlicher Blick über Palmas Altstadt bis hin zum Tramuntanagebirge. Ref.No. 2742, P.: € 1.061.000 Wohnen im Baudenkmal Großzügig residieren Mitte des 19. Jahrhunderts errichtete sich das wohlhabende Bürgertum prächtige Häuser im Zentrum Palmas, um sich neben den alten Adelsfamilien und deren Stadtpalästen mit ihrem Wohlstand zu präsentieren. Aus dem Jahre 1854 stammt dieses Gebäude mit einer neoklassizistischen Fassade, das derzeit aufwändig restauriert und später vier großzügige Luxuswohnungen beherbergen wird. Die Wohnflächen liegen zwischen 185 m2 und 240 m2, wobei die Erdgeschosswohnung den Innenhof (Patio) als privaten Garten nutzen kann und die oberste Wohnung eine Dachterrasse von 80 m2 mit einem Swimmingpool (18 m2 Wasseroberfläche) erhält. Die Wohnungen werden von renommierten Handwerksfirmen mit erlesenen Materialien ausgestattet werden und sich nach Fertigstellung als unvergleichbares Juwel darstellen. Ref.No. 3056, P.: € 1.175.000 bis € 1.730.000 Zwischen der Plaza Cort und der Plaza Major – eine der beliebtesten Shoppingmeilen der Metropole - steht dieser großbürgerliche Prachtbau mit einer denkmalgeschützten Jugendstil-Fassade. Hier wartet eine Maisonette (1. und 2. OG) auf ihren neuen Bewohner. Die Wohnung hat eine Wohnfläche von 110 m2 (Wohn- und Esszimmer, Kü- che, drei Schlafzimmer, zwei Bäder) und ist höchst komfortabel ausgestattet. Und – für Palmas Zentrum besonders wichtig – die Wohnung verfügt über einen Parkplatz in der Tiefgarage, von der man mit dem Lift bis zur Wohnebene gelangt. Ref.No. 2716, Festpreis: € 495.000 24 T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N PA L M A : S O N V I D A U N D B O N A N O VA www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner SON VIDA: Repräsentative Villa in exklusivem Umfeld Der nobelste Stadtteil Palmas ist zweifelsfrei die Villenkolonie Son Vida. In der Nachbarschaft der 5-SterneHotels der deutschen Schörghuber-Gruppe „Castillo Son Vida“ und „Sheraton Arabella Golf“ sowie der Golfplätze Son Vida und Son Muntaner sind in den letzten zwanzig Jahren auf großzügigen, alt eingewachsenen Parkgrundstücken sehr exklusive Villen entstanden, von denen viele internationale Besitzer haben. Ein sehr angesehener spanischer Bauträger, der seit 40 Jahren für seine hohe Quali- tät und Zuverlässigkeit bekannt ist, hat jetzt auf einem der letzten noch freien Grundstücke mit einer Größe von 2.000m2 eine Luxusvilla erbaut. Sie hat eine Wohnfläche von 482m2 sowie auf der Wohnebene und vor den Schlafzimmern im Obergeschoss großzügige Terrassen. Im Erdgeschoss gibt es eine Gästewohnung mit Salon, Schlafzimmer und Bad. Die Außenanlagen sind mit bepflanzten Natursteinmauern und immer blühenden Hecken eingefriedet. In die Terrasse vor dem Wohnbereich ist ein Swimmingpool eingebettet. Die gepflasterte Zufahrt führt zu einem Vorplatz mit zwei freien Stellplätzen sowie einer Doppelgarage mit direktem Hauszugang. Die Ausstattung? Nicht zu übertreffen: Marmorböden, Aluminiumfenster mit Doppelverglasung und elektrischen Rollläden, Fußbodenheizung, Kamin, Klimaanlage usw. usw. Kurzum: ein gelungenes Zusammenspiel allerbester Bauqualität und erlesenem Geschmack. Ref.No. 3018, P.: € 3.300.000 BONANOVA: Mediterranes Flair mit Meerblick Diese Villa erinnert an die Landhäuser, die sich die Schönen und Reichen der 50er und 60er Jahre des vergangenen Jahrhunderts an der französischen Riviera bauten. Tatsächlich wurde es 1950 erbaut, 1998 sehr auf- wändig saniert und renoviert. Der alte Charme blieb erhalten, jedoch wurde die gesamte Haustechnik auf den neusten Stand gebracht. Die Villa mit separatem Gästehaus steht auf einem wun- derschön angelegten 2.600m2 großen Gartengrundstück im Zentrum von Bonanova. Sie hat eine Wohnfläche von 220m2 sowie große Terrassenbereiche. Im Garten mit sattgrünen, weitläufigen Rasenflächen, die automatisch bewässert werden, finden sich lauschige Schatten- und Sonnenzonen. Ein Swimmingpool mit 75m2 Wasseroberfläche bietet in den Sommermonaten Erfrischung. Die Wohnbe- reiche des Erdgeschosses geben einen geborgenen Blick in den Garten frei, während man vom Obergeschoss einen sensationellen Blick über die Stadt auf das Meer hat. Durch die zentrale Lage können die Einkäufe für den täglichen Bedarf zu Fuß erledigt werden; bis zum Zentrum Palmas sind es nur fünf Autominuten. Ref.No. 2609, P.: € 2.100.000 25 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Grunderwerbsteuern: Spanien langt kräftig zu Die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf von Martin Prothmann Mit der Zahlung des Kaufpreises ist es nicht getan: Der Immobilienkauf in Spanien löst erhebliche Erwerbsnebenkosten, die etwa doppelt so hoch sind wie die vergleichbaren Erwerbsnebenkosten in Deutschland. Neben den Kosten für den Kosten für Notar, Register und Gestoria Nach der gesetzlichen Regelung werden die Erwerbsnebenkosten für Notar, Register und Gestoria derart geteilt, dass der Verkäufer die Kosten der notariellen Urkunde, der Käufer die Kosten der Eintragung und Gestoria übernimmt. Auf den Balearen ist es jedoch üblich, dass diese Kosten (die bei etwa 1,5% des beurkudeten Kaufpreises liegen) vom Käufer getragen werden. Notar, die Gestoria und das Grundbuch entstehen diverse Steuern: Grunderwerbsteuer, Mehrwertsteuer, Verkehrsteuer und Wertzuwachssteuer. Oft wird auch diskutiert, ob diese Kosten Mehrsteuer an. In derselben Höhe wird sie fällig, wenn ein Baugrundstück von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer verkauft wird. Auch bei Gewerberäumen und Garagen beträgt der Steuersatz 16% (es sei denn, mit einer Wohnung oder einem Haus werden nicht mehr als zwei Garagen vom Bauträger verkauft, dann bleibt es beim einheitlichen Steuersatz von 7% für Wohnung und Garagen). toria zur Einzahlung beim Finanzamt übergeben. Die Grunderwerbsteuer ist binnen 30 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages beim Finanzamt zu deklarieren und zu zahlen. und Steuern vom Verkäufer oder vom Käufer gezahlt werden. Zwar sieht das Gesetz eine bestimmte Kostenverteilung vor, die Rechtspraxis weicht davon aber fast immer ab, so dass generell gesagt werden kann, dass sämtliche Erwerbsnewerden auch Erbschaft und Schenkung angesehen. Diese Steuerart wird von Laien oft mit der Gewinnsteuer des Verkäufers verwechselt, die im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Verkäufers abgerechnet wird. Die Verkehrsteuer Unterliegt der Verkauf der Mehrwertsteuer ist neben der Mehrwertsteuer eine 1%ige Steuer „für dokumentierte Rechtsgeschäfte“ (Verkehrsteuer) zu zahlen. Die Grunderwerbsteuer Die Höhe der Wertzuwachssteuer wird von den Gemeinden festgelegt. Hat der Verkäufer das Grundstück mehr als zwanzig Jahre in Besitz gehabt, wird die Steuer maximal auf 20 Jahre berechnet. Berechnungsba- benkosten (mit Ausnahme etwaige Kosten, die für die vom Verkäufer vorzunehmende Lastenfreiheit des Grundbuchs entstehen) vom Käufer zu tragen sind. sis ist der Katasterwert, der aus der jährlichen Gemeindesteuerquittung abgelesen werden kann. Nach der gesetzlichen Regelung ist die Wertzuwachssteuer vom Verkäufer zu zah-len, denn in seiner Besitzzeit ist ja der Wertzuwachs entstanden. In der Praxis wird sie auf den Balearen aber fast immer auf den Käufer abgewälzt. Im Grunde ist die Diskussion um die Kostentragungspflicht bei der Plusvalia Augenwischerei:Diese Steuer ist nämlich immer Gegenstand der Kalkulation des Kaufpreises. Der Verkäufer kalkuliert, was er netto für sein Objekt haben will, und in diese Kalkulation fließen eben andere Nebenkosten nicht5 ein. Mit anderen Worten: immer dann, wenn über eine Kostenteilung der Er-werbsnebenkosten verhandelt wird, wird zugleich auch der kalkulierte Kaufpreis erneut eine Veränderung – und zwar nach oben – erfahren. Die Wertzuwachssteuer Die Mehrwertsteuer Ist der Verkäufer ein Bauträger, der die Wohnung oder das Haus gebaut hat, sind auf den Kaufpreis an den Verkäufer 7% Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Erstverkäufern erschlossener Baugrundstücke fallen 16% In allen Verkaufsfällen, in denen keine Mehrwertsteuer anfällt, entsteht Grunderwerbsteuer, auf den Balearen in Höhe von ebenfalls 7%. Normalerweise wird die Grunderwerbsteuer ablässlich der Beurkundung eines Kaufvertrages dem Mitarbeiter der anwesenden Ges- Weiterhin ist bei den meisten Immobilienkaufverträgen eine Wertzuwachssteuer (Plusvalia) zu zahlen. Sie besteuert den Wertzuwachs von Grund und Boden (nicht der Baulichkeiten!) seit dem letzten Übertragungsvorgang. Als Übertragungsvorgang Martin Prothmann Verkaufsdirektor Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695 martin.prothmann@profi-konzept.com www.profi-konzept.com Strafsteuer für Offshore-Gesellschaften Die Anonymisierung kostet jährlich 3% Von Alexandra Blenk In den vergangenen Jahren haben britische Investoren verstärkt Immobilien auf Mallorca gekauft. Anders als in Deutschland, wo Offshore- und Trust-Konstruktionen den Geruch des Illegalen haben und schnell die Steuerfahndung auf den Plan ruft, gehört es in Großbritannien fast zum guten Ton, sein Vermögen in einen Trust einzubringen und mit derartigen Konstrukten auch international zu agieren und zu investieren. Ist die Offshore-Gesellschaft als Eigentümer einer Immobilie im Grund-buch eingetragen und werden dann die Aktien der Gesellschaft – und damit die Immo-bilie – verkauft, geht der spanische Fiskus leer aus. Schon 1997 hat der spanische Staat sich die Möglichkeit geschaffen, an derartigen Verkäufen indirekt zu partizipieren, indem er derartige Gesellschaften mit einer jährlichen „Sondersteuer für gebietsfremde Personen“ be-legt (Real Decreto vom 14.04.1997 Nr. 537). Art. 69 dieses Gesetzes bestimmt, dass Firmen aus einem Steuerparadies, die eine Immobilie in Spanien halten, einmal jährlich eine Sondersteuer in Höhe von 3% auf den Katasterwert zu zahlen haben. Wurde für die Immobilie kein Katasterwert festgesetzt, wird der wert nach den Bewertungsvorschriften der Vermögensteuer ermittelt, d.h. es gilt der Anschaffungswert oder ein von der Verwaltung festgesetzter Wert, wenn dieser höher ist als der Anschaffungswert. Ausnahmsweise können Offshore-Gesellschaften von dieser Steuer befreit werden. Befreiungstatbestände sind: a) Gesellschaften, die in Spanien ununterbrochen oder regelmäßig gewerbliche Tätigkeiten ausüben b) Gesellschaften, deren Aktien an offiziell zugelassenen Wertpapiermärkten notiert sind hat, anerkannt sind, wenn die Immobilien Bestandteil der Ausübung der Tätigkeiten des Geschäftszwecks sind. c) wohltätige oder kulturelle Einrichtungen ohne Gewinnabsicht, die in einem Land, mit dem Spanien ein Doppelbesteuerungsabkommen Diese Regelung greift allerdings nur, wenn die Offshore-Gesellschaft die Immobilie direkt gekauft hat. Ist dagegen der Käufer z.B. eine spanische S.L. und wer- Alexandra Blenk Verkaufsberater Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695 alexandra.blenk@profi-konzept.com www.profi-konzept.com den dann in einem zweiten Akt die Geschäftsanteile der S.L. an eine Gesellschaft aus einem Steuerparadies übertragen (Doppeldeckersystem), fällt die Sondersteuer nicht an. Auch auf diese Weise können letztlich die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie völlig anonymisiert werden. 26 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner STEUERN: WAS SIE ZU IHREM VORTEIL NUTZEN KÖNNEN von Marcos Vera Stein Gute Nachrichten In Sachen Steuern gibt es für Nicht-Residente gute Nachrichten, und zwar, was die Besteuerung von Immobilienverkäufen betrifft: Früher mussten NICHTResidente den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie auf spanischem Hoheitsgebiet mit einem Steuersatz von 35% besteuern. Ab 2007 beträgt dieser Steuersatz nur 18%. Ebenso wird der Anteil des Verkaufserlöses, der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der notariellen Verkaufsurkunde einbehalten wird, von 5% auf 3% reduziert. Somit wird also endlich die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Immobiliarvermögen für alle natürlichen Personen, egal ob Residente oder Nicht-Residente, und Vermögensgesellschaften gleichgesetzt. Die bis dato vorherrschende Situation hatte zur Folge, dass in Brüssel und an den EUGerichtshöfen jahrelang ein Streitverfahren wegen abgabenrechtlicher Diskriminierung geführt wurde. Expertenrat Mein Rat: Falls Sie vorhaben Ihr Eigentum zu veräußern, warten Sie bis 2007 und sparen Sie somit 17% Steuern! Steuerbefreiung bei Reinvestition Dies sind zweifellos gute Nachrichten. Vielen Leuten ist allerdings nicht bewusst, dass es eine absolut rechtmäßige Art und Weise gibt, eine Immobilie in Spanien völlig steuerfrei zu verkaufen, selbst wenn man durch diesen Verkauf einen sehr hohen Gewinn erzielt. Es geht dabei um folgendes Prinzip: Wenn Sie Ihr Wohneigentum veräußern um sich danach eine andere Immobi- lie zu kaufen, kann der gesamte Vermögenszuwachs, der durch den Verkauf der eigengenutzten Immobilie erzielt wird, von der Besteuerung befreit werden. Grundvoraussetzung dafür ist, dass Sie den erzielten Verkaufserlös in den Erwerb einer anderen eigengenutzten Immobilie investieren. Sollte der reinvestierte Betrag niedriger sein als der erzielte Verkaufspreis, so ist nur der verhältnismäßige Anteil von der Versteuerung befreit. Ein Beispiel: Sie verkaufen Ihr gegenwärtiges Wohneigentum für 500.000 Euro und erzielen dabei einen Gewinn von 150.000 Euro. Wenn Sie den gesamten Verkaufspreis, also mindestens 500.000 Euro, in den Kauf einer neuen Immobilie investieren, so ist der gesamte erzielte Gewinn von 150.000 Euro von der Besteuerung befreit, was eine Steuerersparnis von 27.000 Euro bedeutet (150.000 x 18%). gehenden Zeitraums von mindestens drei Jahren der ständige Wohnsitz des Steuerzahlers gewesen sein. Achtung! Um diesen steuerlichen Vorteil für sich in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden: Es ist ebenfalls möglich, zuerst die neue Immobilie zu kaufen und dann, innerhalb einer Frist von zwei Jahren, die vorige zu verkaufen. 1. Sowohl bei der veräußerten, als auch bei der neu erworbenen Immobilie muss es sich um eigengenutzte Immobilien handeln und um den Hauptwohnsitz. Die betreffende Person muss also in Spanien ansässig sein, was bedeutet, dass sie ihre Privateinkünfte deklarieren und ihre Steuern an das spanische Finanzamt zahlen muss. 2. Die erworbene Immobilie muss vom Steuerzahler spätestens 12 Monate nach ihrem Erwerb oder nach Fertigstellung der Bauarbeiten bezogen werden. 3. Die veräußerte Wohnung muss während eines durch- Die Reinvestition des Betrages, der durch den Verkauf erzielt wurde, kann entweder auf einmal oder gestaffelt erfolgen, in einem Zeitraum von maximal zwei Jahren. In letzterem Fall ist es ausreichend, die Finanzbehörden über das verbindliche Unterfangen zu informieren, innerhalb der folgenden zwei Jahre zu reinvestieren, wodurch man die Steuer im Voraus nicht zu zahlen hat und sich sofort auf die steuerliche Befreiung berufen kann (in der entsprechenden Steuererklärung für das Jahr, in dem der Verkauf durchgeführt wurde). Sollte dieses verbindliche Unterfangen nicht eingehalten werden, müssen die Steuern für den erzielten Gewinn sowie die entsprechenden Verzugszinsen gezahlt werden. Lohnt es sich, Resident zu werden? Um zu entscheiden, ob man seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien festlegen möchte oder nicht, hier eine kurze Information: Der Steuersatz in Spanien, der im Gesetzesentwurf der Steuerreform für 2007 aufgeführt ist, reicht von 24% für Einkünfte bis 17.360 Euro, bis hin zu 43% für Einkünfte über 52.360 Euro. Der Steuerfreibetrag wird mit 5.050 Euro festgesetzt. Für jedes Kind gibt es weitere Freibeträge, die bei 1.800 Euro für das erste Kind anfangen und bis hin zu 2.800 Euro ab dem vierten Kind reichen. Europäische Kommission verklagt Spanien Die ab 2007 geltende Gleichbehandlung Residenter und NichtResidenter führte Spanien nicht freiwillig ein, sonder nur auf massiven Druck seitens der Europäischen Kommission, der zahlreiche Beschwerden vorlagen. Die Kommission hatte im Juli 2005 Spanien im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG-Vertrag aufgefordert, die entsprechenden Rechtsvorschriften zu ändern. Spanien hatte auf diese Abmahnung nicht reagiert, so dass der Generalstaatsanwalt der Europäischen Kommission am 16. Januar 2006 (IP/06/43) Klage gegen Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof erhob. Ernst nach Zustellung der Klageschrift setzte Spanien das Gesetzgebungsverfahren in Gang mit den Ergebnissen, die Marcos Vera Stein in seinem Fachbeitrag schildert. Marcos Vera Stein Steuerberater u. Betriebswirt Mallorca Tax Consultants, S.L.U. C/. Llorenç Vicens 1 E-07002 Palma de Mallorca Tel. (+34) 971 710 118 27 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com @reporting Wir, die European@ccounting, bieten Beratungsleistungen im unternehmens- und steuerberatenden Dienstleistungsbereich an. Unser Standort ist Mallorca, unser Arbeitsplatz ist Europa. Dabei haben wir uns auf die Länder Spanien, Deutschland, England, Österreich, Schweiz und Liechtenstein spezialisiert. Jedes Unternehmen ist darauf angewiesen, eine hohe Lieferfähigkeit und eine schnelle Reaktion auf Kundenwünsche zu besitzen, das entscheidet letztendlich über den Markterfolg. Die Fertigstellung der Buchhaltung hinkt dem unternehmerischen Ereignis in den meisten Fällen um einige Wochen (..in Spanien teilweise um drei Monate) hinterher und ist somit als Informationsquelle nur eingeschränkt nutzbar. Da aber eine solide und aussagefähig aufgearbeitete Buchhaltung als Entscheidungsgrundlage für den Unternehmer immer wichtiger ist, haben wir für unsere Kunden @reporting eingeführt. Was ist das? @reporting bedeutet eine Verbuchung in Echtzeit. Auf die Daten können der Unternehmer, seine Mitarbeiter und der Berater via Internet jederzeit zugreifen. Alle operativen Daten, die in der Buchhaltung erfasst werden müssen, werden uns über ein Fax2mailSystem zugeführt und täglich gebucht. Durch ein abgestimmtes Ablagesystem – auch elektronisch möglich – sind die beteiligten Personen immer in der Lage, den entsprechenden Ursprungsbeleg zu finden. Damit werden auch die Belege für eine evtl. Betriebsprüfung vorbereitet. Wie die Daten aufgearbeitet, bzw. verbucht werden, wird im Vorfeld mit dem Unternehmer abgestimmt. Dabei ist eine aussagefähige Kostenstellen- und/oder Kostenträgerrechnung selbstverständlich kein Problem. Die Komprimierung der Daten in einem „Cockpit“ für den Unternehmer wird ebenfalls abgestimmt. Dies ist deshalb wichtig, da der Unternehmer nur die wichtigsten Unternehmensdaten – auf einen Blick – zusammengefasst sehen möchte. Die Detailauswertungen werden in der Regel von den damit befassten Spezialisten vorgenommen. Somit ist @reporting ein Teil des Rechnungswesens des Unternehmens. Das betriebliche Rechnungswesen hat internen und externen Anforderungen zu genügen. Es umfasst sämtliche Methoden und Verfahren, welche die wirtschaftlich wesentlichen Gegebenheiten und Vorgänge innerhalb der Unternehmung sowie deren Beziehung zu ihrer Umwelt zahlenmäßig erfassen und überwachen. Im internen Rechnungswesen wird die systematische, zahlenmäßige Erfassung, Kontierung, Speicherung, Darstellung sowie die Gegenüberstellung von geplan- Aufbereitung operativer Daten in Entscheidungswissen ten Mengen und Werten zu Istmengen und Istwerten verfolgt. Die drei grundlegenden Funktionen des Rechnungswesens sind die Dokumentation, die Planung und die Kontrolle. In allen Wirtschaftssektoren ist die vordringlichste Aufgabe des internen Rechnungswesens, den geplanten und den tatsächlichen Produktions- bzw. Aktivitätsvollzug zahlenmäßig und zeitnah, vor allem aber verzerrungsfrei abzubilden. Rechnungsgrößen des internen Rechnungswesens sind Kosten und Erlöse. Die Kosten- und Erlösrechnung ist ein Instrument zur Beurteilung und Kontrolle des Betriebsgeschehens. Durch sie wird die Beschaffung von Entscheidungsgrundlagen für eine effektive Planung und zielorientierte Unternehmenspolitik organisiert. Aus diesen Aufgaben haben sich Kostenrechnungssysteme oder Kostenrechnungsverfahren entwickelt. Das sind Verfahren und Verfahrensgrundsätze, mit deren Hilfe die Kosten unter spezifischen Zielsetzungen bestimmten Bezugsgrößen zugerechnet werden. Diese Verfahren verändern sich stetig und evolutionär aufgrund einer sich ständig verändernden Umwelt, einem ständig sich verbessernden Erkenntnisstand auf dem Wissensgebiet des internen Rech- delt, der die gesamte Unternehmensfinanzierung belastet oder entlastet. nungswesens und durch den technischen Einsatz und Fortschritt im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik. Der Dienstleistungssektor hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt, er unterscheidet sich durch seine Immaterialität wesentlich von dem Sektor der produzierenden Industrie. Durch die fehlende Materialität sind andere kostenrechnerische Probleme aufgetreten. Die wesentlichen Triebkräfte dieser Entwicklung sind der wachsende Wettbewerbsdruck durch die Öffnung und Deregulierung nationaler und internationaler Märkte für Güter, Dienstleistungen und Kapital, das Zusammenwachsen von Wirtschafts- und Währungsräumen sowie die damit einhergehende Globalisierung. Das externe Rechnungswesen hat als Hauptaufgabenstellung die Unternehmensfinanzierung zu sichern. Dazu gehört die Berichterstattung und die Kommunikation gegenüber Banken, Sparern, Aktionären, Obligationären, Inhabern und sonstigen Kapitalgebern. Die Berichterstattung gegenüber den Finanzämtern in den Sitzstaaten des Unternehmens gehört ebenfalls zu den Aufgaben des externen Rechnungswesens, wobei der Kostenfaktor durch die jeweilige Steuerbelastung eine entsprechende Optimierung sucht, da es sich um einen weiteren Bestandteil han- All diese Entwicklungen und Einflüsse machen sich durch ein wesentliches Normierungskriterium bemerkbar: die Bereitstellung von Kapital erfolgt zunehmend nach nüchternen Risiko-RenditeÜberlegungen. Kapitalgebern steht eine wachsende Auswahl an Möglichkeiten und Instrumenten offen, ihre Mittel bedürfnisgerecht, diversifiziert und entsprechend ihrer individuellen Risikoneigung zu investieren. Ob klein- oder großvolumige Finanzierungsbedürfnisse, die Konditionen der Mittelbereitstellung richten sich nach dem Gesetz von Ange- bot und Nachfrage. Dabei spielen Kunden- und Marktdaten, deren Auswertbarkeit, Transparenz und Zuverlässigkeit eine zentrale Rolle. Mit diesen Anforderungen ist die neue Aufgabenstellung des heutigen externen Rechnungswesens hinlänglich beschrieben. Diese Aufgaben können aber nur vom externen Rechnungswesen bewältigt werden, wenn die Ergebnisse des internen Rechnungswesens in einer neuen Qualität integriert sind. Nur durch Transparenz kann überzeugt werden, dass das Unternehmen Marktleistungen erbringt, die einem echten Kundenbedürfnis entsprechen und zudem die Fähigkeit hat, dank einem guten Management und klar strukturierten und kontrollierten Betriebsabläufen dauerhaft eine überdurchschnittliche Rendite zu erzielen. Eine Trennung zwischen internem und externem Rechnungswesen ist nicht mehr zeitgemäß. @reporting verbindet beide Bereiche. Ihr Team der European@ccounting Center of Competence® Cami de la serra 15 E-07181 Golf de Bendinat & C./ Samaniego 1, 1º-Local B E-07181 Portals Nous Telefon +34 - 971 679 418 · Telefax +34 - 971 676 904 info@europeanaccounting.net · www.europeanaccounting.net 28 T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien DAS „ANDERE“ MALLORCA PR-Beilage von Minkner & Partner FOTO: © MARCO RICHTER www.profi-konzept.com Viele träumen von einer Immobilie auf Mallorca, doch jeder träumt einen anderen Traum: Die einen wollen das Meer sehen, riechen und fühlen, andere zieht es in die Mitte der Insel, in das Heide- und Hügelland, die immergrünen Bergwälder und die Ausläufer des Tramuntanagebirges. Das Angebot ist vielfältig – vom kleinen Bauernhaus (gemeinhin Finca genannt) bis zum historischen Herrschaftssitz. Mit sehr viel Einfühlungsvermögen restaurieren die neuen Eigentümer ihre Häuser und orientieren sich dabei in Architektur, Materialien, Formen und Farben an traditionellen Vorbildern. Von den zunächst skeptischen Mallorquinern und auch von den Politikern der Insel wird dieses Engagement der internationalen Freunde Mallorcas sehr gelobt, denn ohne die ausländischen Investoren wäre ein großer Teil des Kulturgutes der Insel endgültig verloren gegangen. Das „andere“ Mallorca Landhäuser und Landsitze PORTOL: Finca mit Charakter Nur 20 Minuten von Palma entfernt, in der Nähe des malerischen Marktfleckens Santa Maria, liegt das Dorf Portol, dessen Umfeld von kleineren landwirtschaftlichen Betrieben und Obstplantagen geprägt ist. Das hier vorgestellte Anwesen liegt auf einer Anhöhe etwas außerhalb des Dorfes und bietet einen grandiosen Panoramablick. Das Grundstück misst 2.700 m2 und ist mit altem Baumbestand bewachsen und hat lauschige Terrassen- und Ruhebereiche, so zum Beispielt einen überdachten Essplatz mit Barbecue. Ein Swimmingpool (5 m x 10 m) bietet in der heißen Jahreszeit Erfrischung. Die Finca ist im Kern 100 Jahre alt, wurde im Jahre 1992 vollständig restauriert und im Jahre 2002 nochmals renoviert. Durch die Natursteinfassade, Terracottaböden und Holzbalkendecken hat sie sich ihre Authentizi- tät erhalten. Sie hat eine Wohnfläche von 320 m2, einladende umlaufende Terrassen sowie eine große Garage, die bei Bedarf als Gästehaus ausgebaut werden kann. Das Wohnhaus verfügt über ein Wohn- und Esszimmer, eine Bibliothek, eine Küche, zwei Schlafzimmer und drei Bäder. Die Finca ist sehr komfortabel ausgestattet (Kamin, Gaszentralheizung, Einbauküche, SAT-TV). Ref.No. 2973, P.: € 1.050.000 29 T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien DAS „ANDERE“ MALLORCA PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com LLUCMAJOR: Charmantes Landhaus im Parkgarten RANDA: Wohnen wie ein Landedelmann Das stattliche Anwesen auf einer leichten Anhöhe am Rande des Ortes Randa erinnert an die Castillos der früheren Feudalherren Mallorcas. Tatsächlich wurde es aber erst im Jahre 1935 erbaut und wurde viele Jahre als Restaurant und kleines Landhotel, zuletzt als Privathaus genutzt. Das Grundstück hat eine Größe von 5.087 m2 und bietet einen spektakulären Landschaftsblick. Das Gebäude hat einen beeindruckenden Innenhof mit Laubengängen, wie man dies aus alten Klöstern kennt. Großzügige überdachte und freie Terrassen mit Swimmingpool und Poolhaus bieten sonnige und schattige Ruheplätze. Das wegen seiner vielfälti- gen Nutzung in den letzten Jahrzehnten mehrfach restaurierte, umgebaute und renovierte Haupthaus hat eine Konstruktionsfläche von 1.475 m2, das Gästehaus eine solche von 95 m2. Ein Untergeschoss von 300 m2 ist zusätzlich ausbaubar. Gleichviel ob der Erwerber sich bemüht, die ehemalige Hotel- und Gaststättenlizenz wieder zu beleben oder es weiterhin als großzügige Privatresidenz nutzen will, sind wegen der soliden Gesamtstruktur und des derzeitigen Erhaltungszustandes die notwendigen Investitionen überschaubar und in Anbetracht des günstigen Kaufpreises lohnend. Ref.No. 2785, P.: € 1.800.000 Durch die neue Autobahn ist auch der Ort Llucmajor (Zentrum der gleichnamigen Gemeinde) dichter an Palma gerückt und in 20 Autominuten zu erreichen. Das macht die Region auch für internationale Investoren interessant, wie die neuen Hotels der Marriott- und der Steingruppe belegen. Besonders begehrt sind kleinere und pflegeleichte ländliche Anwesen. Die Finca Estrella hat ein 7.100 m2 großes Grundstück. Über eine mit Palmen gesäumte Allee gelangt man zu dem zweigeschossigen Landhaus mit separatem Gästetrakt. Das Grundstück, von dem sich ein wunderschöner Panoramablick bietet, ist als Parkgarten mit Karpfenteich angelegt. che von 320 m2 sowie großzügige überdachte und freie Terrassen mit integriertem Swimmingpool und Barbecue. Im Haupthaus gibt es neben dem Wohnzimmer ein Esszimmer, die Küche, ein Büro, zwei Schlafzimmer und zwei Bäder. Auch der von der Eingangshalle zugängliche Gästebereich hat zwei Schlafzimmer und zwei Bäder. Das im Jahre 2003 gebaute Landhaus hat eine Wohnflä- Ref.No. 3030, P.: € 1.590.000 Weiterhin gibt es eine Doppelgarage. Das Landhaus ist höchst komfortabel ausgestattet (Marmor- und Granitböden, Kunststofffenster mit Doppelverglasung, Gaszentralheizung, teilweise Fußbodenheizung, Kamin, Einbauküche, Alarmanlage, SATTV). 30 T R AU M I M M O B I L I E N DAS „ANDERE“ MALLORCA www.profi-konzept.com MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner S`ARRACO: Das gibt`s nur einmal: Landhaus mit Königsblick Nur drei Kilometer vom Dorf Andratx entfernt, liegt das zauberhafte Straßendorf S`Arraco. Von hier führt ein privater Anliegerweg für die angrenzenden Fincas zum Landgut „Tres Picones“, das eine Gesamtfläche von 205.000 m2(!) hat. 205.000 m2 unberührte Natur! Nur im nahen Hausbereich ist das Grundstück als Garten angelegt. Von hier bietet sich ein Königsblick über hügelige Landschaft bis zu der unter Naturschutz stehenden Insel Dragonera. Ein ideales Refugium, für den, der die absolute Ruhe sucht und dennoch die Nähe und die Infrastruktur der Urbanisationen auf kurzem Weg erreichen will. Ref.No. 1168, Das im traditionellen Fincastil errichtete Gebäudeensemble, das sich um einen sehenswerten Patio gliedert, besteht aus dem Haupthaus, einer Doppelgarage, einem Personalapartment und einem separaten Gästetrakt. Die Wohnfläche misst 454,60 m2. Hinzu kommen großzügige überdachte und freie Terrassen mit einem Swimmingpool mit 54 m2 Wasseroberfläche. Auch die innere Gestaltung passt sich in Materialien (Teracottaböden, Holzbalkendecken, Kamine) und Farben den traditionellen Vorbildern an. Selbstverständlich verfügt das Anwesen über modernste Haustechnik. P.: € 4.200.000 SON ATEM – LLUCMAJOR: Herrschaftliche Residenz am Golfplatz Die beiden Golfplätze von Son Antem mit dem renommierten Marriott-Hotel lokken die Golffreunde aus aller Herren Länder. In unmittelbarer Nachbarschaft des Luxushotels befindet sich dieses Anwesen, das dennoch ein absolut ruhiges Refugium darstellt. Das liegt an der Größe des Anwesens, nämlich 230.000 m2 privates Wald- und Kulturland. Über eine Privatstraße erreicht man den imposanten Vorplatz des stattlichen Villenanwesen. Hier liegen auch zwei Doppelgaragen mit darüber liegender Gästewohnung mit Wohn- und Esszimmer, Kitchenette sowie einem Schlafzimmer mit Bad. Zusätzlich gibt es zwei Gästehäuser. Das Haupthaus hat eine Wohnfläche von 450 m2 sowie 300 m2 Terrassen. Die großzügige Halle mit Marmorböden und Freitreppe führt zu Wohnzimmer, Speisezimmer, Fernsehzimmer, Küche mit Essplatz, drei Schlafzimmern mit Bädern en suite und einem Studio. Die Terrassen leiten über zum gepflegten Garten mit sattgrünem Rasen und einem Swimmingpool mit 180 m2(!) Wasseroberfläche. Die wertvollen Materialien und ihre mit bester Handwerkskunst ausgeführte Verarbeitung unterstreichen den eleganten Charakter dieses beeindrukkenden Villenanwesens. Ref.No. 2050, P.: € 4.400.000 31 T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien DAS „ANDERE“ MALLORCA PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com ARTA: Stattlicher Landsitz mit Weitblick Seit jeher erfreut sich die Nordostküste Mallorcas auch beim internationalen Publikum großer Beliebtheit. Viele deutsche Industrielle, Vorstände, Sportler und Schauspieler haben hier ein Refugium gefunden: Frank Elsner, Peter Maffey, Boris Becker, Charly Steeb, Liz Mohn. In diesem Umfeld hat ein deutscher Unternehmer ein 17.500 m2 großes Grundstück kultiviert und einen Landsitz mit Haupthaus, Gästehaus und Garage errichtet. Das Gebäudesensemble, zu dem man über eine imposante Zufahrt gelangt, ist von einem mediterranen Parkgarten mit Terrassenbereichen und Rasenflächen, in die ein Swimmingpool eingebettet ist, umgeben. Haupt- und Gästehaus haben eine Gesamtwohnfläche von 450 m2. Im Haupthaus (300 m2) gibt es ein Wohn- und Esszimmer, eine geräumige Küche mit Essplatz, drei Schlafzimmer und zwei Bäder. Im Gästehaus (150 m2) finden wir ein Wohn- und Schlafzimmer sowie zwei weitere Schlafzimmer und ein Bad. Die innere Gestaltung orientiert sich mit Marmor- und Fliesenböden, Kaminen und Holzbalkendecken sowie in der farblichen Gestaltung an traditionellen Vorbildern. Die Gebäude sind mit modernster Haustechnik (Fußbodenheizung, Klimaanlage mit Wärmepumpe, Landhausküche mit Markengeräten, SAT-TV). Ref.No. 2297, P.: € 980.000 PTO. ANDRATX: Charmante Turmfinca mit Hafenblick Im Tal von Andratx – man benötigt nur fünf Minuten, um zu Fuß zur Hafenpromenade zu gelangen – wartet in der Nachbarschaft kleinerer ländlicher Anwesen eine zauberhafte Finca mit Hafenblick auf ihre neuen Bewoh- ner. Eine perfekte Lage für den, der die Ruhe sucht, aber dennoch auf eine perfekte Infrastruktur nicht verzichten will. Das Landhaus steht auf einem 3.000 m2 großen Grundstück, das teilweise naturbelassen, teil- weise als Garten angelegt ist. In die großzügigen Terrassen ist ein Swimmingpool (4 m x 8 m) integriert, der an den heißen Sommertagen Erfrischung bietet. Die südwestorientierte Finca wurde 1997 umfassend renoviert und hat eine Wohnfläche von 340 m2. Im Erdgeschoss befinden sich das Wohn- und Esszimmer mit Kamin, eine große Wohnküche mit Kamin zwei Schlafzimmer mit Bädern en suite sowie ein weiteres Bad. Das Obergeschoss verfügt über drei Schlafzimmer und zwei Bäder. Weiterhin gibt es ein zweistöckiges Nebengebäude mit Abstellmöglichkeiten sowie einem Büro. Die innere Gestaltung entfaltet einen landestypischen Charme; die moderne Haustechnik (Ölzentralheizung) macht das Anwesen zu jeder Jahreszeit höchst komfortabel. Ref.No. 1938, P.: € 1.250.000 K U LT U R 32 MALLORCAS Traumimmobilien www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner Kunst braucht Sponsoren Teatro Alegria wirbt um Aktionäre Es begann im Jahre 2004, als einige professionelle Schauspieler aus Deutschland im kleinen Dorftheater von Andratx eine Theaterwoche veranstaltet. Publikumsrenner waren ein Loriot-Abend und das Zweipersonenstück „Love Letters“. Viel Beifall, doch die Schauspieler wollten mehr. Und so folgte im Oktober 2005 eine Kulturwoche im Centre Cultural in Andratx. Aufgeführt wurden u.a. „Die Nächte der Schwestern Bronte“ und eine „Hans Christian Andersen Bühnencollage“. Sechs Abende mit Theater und Musik, ein großer Erfolg, teilweise standing ovations. Doch wie geht es weiter? Kunst mit einem interessanten Programm an die verschiedensten Spielorte auf der Insel locken. Erstmals will man auch die Metropole Palma de Mallorca erobern, und zwar mit zwei Theaterabenden in der Sala Mozart des Auditoriums. Die Schauspieler und Initiatoren haben ein hohes Ziel. Es war nicht komödiantischer Leichtsinn, die sie veranlasste, ein Theater zu gründen. Sie wollen ein Forum schaffen, das als Brücke der Verständigung zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten dient. Sie wollen unterhalten, wollen Kultur, Werte und Freude vermitteln, wollen Menschen zusammen und einander näher bringen. Auch 2006 wird das Teatro Alegria die Freunde der Doch Kunst braucht Sponsoren, braucht Menschen, die die Begeisterung für das Theater teilen, die den Weg der engagierten Schauspieler begleiten wollen. Auch wenn die Künstler nur für ein Taschengeld arbeiten: die Veranstaltungsstätten fordern hohe Mie- ten, Technik und Dekoration müssen angeschafft oder gemietet werden, Hilfskräfte wollen wenigstens eine Aufwandsentschädigung. Die Idee: Teatro Alegria hat einen Theaterverein gegründet, in dem man für 100 € eine Aktie erwerben kann. Dafür gibt es einen Rabatt auf alle Eintrittskarten von 15% und wird ständig mit den neues- ten Theater-Nachrichten versorgt. 100 € Gewiss nicht viel für ein so ambitioniertes Projekt. Aber viele Tropfen geben einen Fluss. Und wer gleich mit einem größeren Betrag zum Erfolg beitragen will, kann das Projekt als Sponsor unterstützen. Mehr Informationen zum Teatro Alegria: Axel Bieberstein, Präsident Apartado de Correos 15, E – 07150 Andratx Tel. 0034 - 971 23 59 63 Fax 0034 - 971 13 75 35 33 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Banca March: 297 Filialen „Hier ist der Kunde König“ von Alexandra Niemöller Die beispielhafte Geschichte der Banca March begann vor 80 Jahren, als nämlich der mallorquinische Geschäftsmann Juan March Ordinas in Palmas Calle San Miguel seine ersten Geschäftsräume eröffnete. Als schon zwei Jahre später Filialen in Llucmajor, Inca und Felanitx eröffnet wurden, wusste man, der Mann hat große Pläne. Und die Pläne wurden auch durchgesetzt: Heute ist die Banca March mit 297 Filialen – auch auf den anderen Baleareninseln, dem Festland, den Kanaren und London - eines der führenden Bankunternehmen Spaniens. Die stärkste Expansion erfuhr die Bank in den siebziger Jahren, als die ersten großen Tourismusströme die Insel erfassten und riesige Investitionen in Hotels und Infrastruktur erforderlich wurden. Und auch heute sind die Touristen und das ausländische Publikum, das hier auf einer Bankhypothek ist für den Kunden aus einem weiteren Grund vorteilhaft: Die Juristen und Finanzierungsexperten der Bank prüfen selbständig die Immobilie und die Rechte an der Immobilie, also etwaige Belastungen und Eintragungen, ob der Bau legal und vollständig im Eigentumsregister eingetragen ist, ob die Steuern bezahlt sind und ob sonst irgendein Unheil auf den Käufer und damit auf die Immobilie zukommen könnte. Die Bank finanziert nur eine „saubere“ Immobilie. Oft spart die Einschaltung der Bank den Weg zum Rechtsanwalt. Die Mitarbeiter Eine Bank mit dem Ansehen der Banca March kann sich seine Mitarbeiter auswählen, denn die Arbeitsplätze in einem so renommierten Unternehmen sind höchst begehrt. Neben der vorausgesetzten qualifizierten Schulund Studienausbildung bietet die Banca March in der hauseigenen Schulungs- und Seminarabteilung den Mitarbeitern die Möglichkeit, sich berufsbegleitend und ständig fortzubilden, um so den immer neuen Herausforderungen des Marktes gerecht zu werden. Neben den perfekten Kenntnissen des Bankfachs wird besonders von den Mitarbeitern in den touristischen Zonen die Beherrschung von mindestens zwei Fremdsprachen vorausgesetzt, denn die Kunden sollen nach Möglichkeit in ihrer Heimatsprache bedient werden (und selbstverständlich können auch die Kontoauszüge in der Heimatsprache des Kunden ausgedruckt werden). Auch dies belegt die Maximen der Banca March: weltoffen und kundenorientiert. Die Mitarbeiter wollen durch ihre tägliche kundenorientiert Dienstleis-tung zeigen, dass in der Banca March „der Kunde König ist“. Die Dienstleistungen - die Bankprodukte Natürlich führt die Banca March als Privatbank auch die ganz normalen Tagesgeschäfte aus, die zum Aufgabengebiet jeder Großbank gehören: Das Kassengeschäft, die Ausführung von Überweisungen und Daueraufträgen, Automaten- und Kreditkartenausstellung und sonstige Kundenbetreuung. Und doch hebt sich die Banca March in diesen Arbeitsfeldern von vielen anderen Mallorca in Immobilien und Geschäfte investiert, ein wichtiger Faktur in der Leistungsbilanz der bedeutenden Privatbank. Europa ist für die Banca March nicht Zukunft – Europa ist Gegenwart. Und so wirbt die Banca March auch um das internationale Publikum. Mitbewerbern ab: In der Mehrzahl der Filialen mit ausländischem Publikum, findet man immer einen Ansprechpartner, der die Sprache des internationalen Kunden spricht. Für den Immobilienkäufer wird die bank z.B. zuverlässig dafür Sorge tragen, dass zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen die Gemeindesteuern, Verbindlichkeiten bei den Versorgungsträgern (Strom, Wasser, Telefon) und die monatlichen Umlagen für die Eigentümergemeinschaft überwiesen werden. Das Hypothekengeschäft Viele Freunde Mallorcas suchen eine Immobilie als Ferien-, Zweit- oder Dauerwohnsitz. Auch hier ist die Bank neben dem Makler, dem Rechtsanwalt und dem Steuerberater oft gefragter Berater und Begleiter, wenn es darum geht, die Immobi- lie teilweise zu finanzieren. Für jeden Kunden entwickelt die Banca March ein maßgeschneidertes Konzept: so können z.B. Laufzeiten bis zu dreißig Jahren, Tilgungsaussetzungen oder Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigungen vereinbart werden, ganz wie es die Lebensplanung des Bankkunden erfordert. Die Hypothekendarlehen können in zahlreichen Währungen gewährt werden. Bei der Hypothek in Euro ist der Zinsatz in der Regel variabel und ergibt sich aus dem jeweiligen Euribor, zu dem ein bestimmter Faktor addiert wird. Auch Festzinsdarlehen können vereinbart werden. Die Antragstellung ist recht kundenfreundlich gestaltet: Benötigt werden die letzten zwei Einkommensteuerbescheide, eine Vermögensaufstellung, ein Leumundsschreiben der deutschen Hausbank sowie eine Auskunft aus der deutschen SCHUFA. Und natürlich: ein Sachverständigengutachten, das die Bank auf Kosten des Kunden in Auftrag gibt. Das Gutachten ist die wichtigste Entscheidungsgrundlage der Bank. Zwar sollen die persönlichen Unterlagen belegen, dass der Kunde in der Lage ist, Zins und Tilgung zu bedienen; doch handelt es sich eher um eine Objektfinanzierung, so dass neben der persönlichen Bonität die Werthaltigkeit der Kaufimmobilie von besonderer Bedeutung ist. Die Finanzierung mittels Für eine Finanzierungszusage benötigt die Banca March in der Regel zehn bis vierzehn Tage. Die erfahrenen Filialdirektoren können dem Antragsteller aber schon nach einem Vorgespräch sagen, ob – nach Verifizierung der Kundenangaben – eine Finanzierungszusage wahrscheinlich ist. weitere Bankprodukte In engem Zusammenhang mit der Immobilie stehen auch die Versicherungsangebote der Banca March. Gibt die Bank ein Hypothekendarlehen, will sie natürlich im Schadensfall Anspruch auf die Versicherungsleistung erheben. Insoweit bitet die Bank das umfangreiche Leistungspaket der Gebäudeversicherung an. Aber auch die übrigen Versiche- Alexandra Niemöller Directora Banca March, Filiale Camp de Mar Avda. de la Playa s/n, local 1 E-07160 Camp de Mar Tel. (0034) 971 13 67 47 Fax (0034) 971 23 63 52 Handy (0034) 649 - 47 21 74 aniemoller@bancamarch.es www.bancamarch.es rungssparten können bei der Banca March gebucht abgesichert werden: Sachversicherungen aller Art, Haftpflicht-, Fahrzeug- oder Schiffversicherungen, Lebens- und Krankenversicherungen – und das alles mit Versicherungsbedingungen, die es auch in deutscher Sprache gibt. Immer häufiger werden wir von unseren Kunden auch nach Anlageprodukten vom Festgeldkonto über festverzinsliche Wertpapiere bis hin zum Investment in Aktien befragt. Dies liegt natürlich in der speziellen Struktur der ausländischen Kunden: Viele von ihnen haben „in Deutschland ihr Feld bestellt“, ihre Betriebe verkauft, den Kindern übergeben oder Fremdgeschäftsführer eingesetzt und suchen nun auch international nach attraktiven Finanzanlagen. Hierfür steht in der Zentrale der Banca March ein bestens geschultes Expertenteam zur Verfügung, das die nationalen und internationalen Märkte sorgsam analysiert und eigene Anlageprodukte entwickelt. Kurzum: Die Banca March hat sich für das internationale Publikum bewusst an der Spitze etabliert – denn dort ist am meisten Platz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sehr gern in meiner Filiale in Camp de Mar, aber auch in allen anderen unserer Beratunsgfilialen. 34 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien www.profi-konzept.com IMPRESSUM Herausgeber: Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. Avda. Rey Jaime I, 109 E-07180 Santa Ponsa Tel. 0034 / 971 695 255 PR-Beilage von Minkner & Partner Massgeschneiderte Lösungen bei Immobilienfinanzierungen Finanzmakler beraten und öffnen die Türen bei der Bank von Hannes Seiler, Finanzmakler Fax 0034 / 971 695 695 info@profi-konzept.com Der Traum www.profi-konzept.com verantwortlich: Lutz Minkner Grafik Satz & Layout: Nils Wassermann Marco Richter Detlef Kunze Magic Eyes Publicidad (S.51) Bildredaktion: Marco Richter Mitarbeiter: Carlos Anglada-Bartholmai Alexandra Blenk Gottfried Boston Birgit Büngeler Anne Scott-Campbell Fernando Castello Manuel Cerdó Haitz Karin Ebermann Frank Ebert Uwe Eckert Ein Haus, eine Wohnung im warmen Süden, ein Traum, den viele Menschen träumen, gerade in der kalten Jahreszeit in Mitteleuropa. Egal, ob man nur für kurze Zeit der frostigen Heimat den Rücken kehren oder sich für die persönliche Zukunft ganz dem mediterranen Lebensgefühl hingeben möchte, vorher stehen dem meist ein paar nicht zu unterschätzende Hürden im Weg. Da wäre natürlich erstmal die Suche nach der passenden Behausung. Ist diese gefunden, stellt sich klarer Weise als nächstes das Problem, wie und in welcher Form diese bezahlt werden soll. Wer benötigt eine Finanzierung? Herbert Ehrhardt Juliet Green Volker Hunzelder Detlef Kunze Achim Menrad Edith Minkner Lutz Minkner Alexandra Niemöller Botho von Oheimb Willi Plattes Martin Prothmann Klaus Schlautmann Hannes Seiler Dr. Manuel Stiff Gabriele Strathmann Es gibt mehr Beweggründe zu finanzieren, als man gemein hin annimmt. Neben in Spanien lebenden und arbeitenden Menschen, die sich ein Heim zulegen wollen, wie man es auch aus der Heimat kennt, gibt es auch Erwerber, die über ausgezeichnete Einkommensverhältnisse an ihren Wohnorten verfügen, die einen Erwerb einer Teilzeit- oder Ferienimmobilie mittels einer Finanzierung erstreben. Gunhild Theden Marcos Vera Stein Andrea Zerbst Der redaktionelle Inhalt wurde Oft wird gesagt, warum solange einen Traum träumen, statt ihn jetzt zu leben, wenn es möglich ist? zierung lohnen, die für einen bestimmten Zeitraum tilgungsfrei ist und dann ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgezahlt werden kann. Hat man also seine Traumimmobilie gefunden, geht es an die Überlegungen, wie das Ziel zu realisieren ist. Der kluge Kaufmann und Rechner nimmt das Geld selten vom eigenen Konto, sondern spielt die verschiedensten Finanzierungsmodelle durch. Und da kommen wir zu den Banken. Doch welche Bank ist die geeignete, für die konkret Lebenssituation, für die konkreten Be-dürfnisse? Nimmt man die Dienste einer spanischen Bank in Anspruch oder einer außerspanischen? Sind gesellschaftsrechtliche Konstruktionen notwendig? Wie bindet man die konkrete Finanzierung in ein Gesamtkonzept der Lebensplanung und Nachfolgeregelung ein? Fragen, die nur ein versierter Fachmann mit internationaler Finanzierungserfahrung beantworten kann. Daneben stellen sich viele Fragen, die mit der konkreten Vertragsabwicklung in Spanien zusammenhängen. Hat man ein geeignetes Objekt gefunden, will man sich dieses auch sichern. Dafür werden Anzahlungen und Optionsgebühren fällig, die verfallen, wenn man nicht innerhalb der vereinbarten Frist den notariellen Kaufvertrag unterzeichnet. sorgfältig erarbeitet. Dennoch kann für die Richtigkeit von Fremdangaben, Hinweisen und Preisen sowie für eventuelle Druckfehler keine Haftung übernommen werden. Speicherung und Nachdruck sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. erlaubt. Gerichtsstand ist Palma de Mallorca. Gerne werden auch Teilfinanzierungen von wirtschaftlich starken Interessenten in Anspruch genommen, die ihr Vermögen gut rentierlich angelegt haben und deshalb lieber die Ferienimmobilie oder den Zweitwohnsitz zu einem günstigen Zinssatz teilfinanzieren. Andere erwarten z.B. in absehbarer Zeit Zahlungen aus Lebensversicherungen, Tantiemen oder Abfindungen. Hier könnte sich eine Immobilienfinan- Auch hier bedarf es der Hilfestellung und Beratung durch den international versierten Finanzexperten. Und - man sollte einen solchen Vertrag nur unterzeichnen, wenn auch das gesamte Finanzierungskonzept „steht“ Die Finanzierungsbedingungen der spanischen und internationalen Banken sind schwer durchschaubar und schwer vergleichbar. Kann ein Festzinssatz vereinbart werden oder nur ein variabler? Welche Laufzeit ist für mich die günstigste? Kann ich für einen bestimmten Zeitraum eine Tilgungsaussetzung vereinbaren? Verzichtet die Bank auf die übliche Vorfälligkeitsentschädigung? Kann ich den Kredit während der Laufzeit ohne weiteres auf eine andere Währung umstellen? Mit welchen Gebühren muss ich rechnen und sind diese verhandelbar? Ich kann mich an einen Vortrag eines Professors für Finanzwirtschaft erinnern, der sein Einfamilienhaus finanzieren wollte und schlussendlich die Bedingungen der angefragten Banken nicht mehr verstehen konnte. Konkret: Bei Finanzierungen einer Immobilie in Spanien finanziert die spanische Bank in der Regel für den Nichtansässigen 60% bis 70% des Kaufpreises, für den Ansässigen 80%. Dabei stellt die Bank zunächst auf die Höhe der Wertschätzung des Sachverständigengutachtens ab. Liegt diese über dem vereinbarten Kaufpreis, kann in Ausnahmefällen auch eine 100%igen Finanzierung des Kaufpreises erfolgen. Natürlich gilt auch bei Immobilienfinanzierungen in Spanien: Je höher das eingebrachte Eigenkapital, je besser die Bonität des Antragstellers, desto leichter sind die Finanzierungsverhandlungen mit der Bank. Die bankinternen Vorschrif- ten und die Entscheidungsgrundlagen sind für den Kunden und Antragsteller in der Regel schwer durchschaubar und nicht zugänglich. Spätestens jetzt ist ein kompetenter Finanzmakler gefragt, der sich mit den Regularien auskennt und Problemlösungen bieten kann: Er kann raten, ob die Finanzierung über eine spanische Bank ,,machbar“ ist oder ob besser eine ausländische Bank eingeschaltet werden sollte. Sollte das Eigenkapital zu gering sein, wird man nach Lösung suchen, das fehlende Eigenkapital durch kapitalergänzende Maßnahmen aufzufüllen. Man wird überlegen, ob es sinnvoll ist, Kapitalgesellschaften oder gar Offshore-Gesellschaften zu gründen. All dies sind Überlegungen, für die der Kaufinteressent ohne Expertenrat nicht weiter kommt. Und dann wird die Arbeit des Finanzberaters sehr praktisch: Steht das Finanzierungskonzept, begleitet der Finanzberater den Kunden bis zur Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde. Nachdem er seine Schularbeiten bezüglich der kundenbezogenen Unterlagen gemacht hat, folgt die Überprüfung der objektbezogenen Unterlagen, nämlich des Registerauszuges, der baurechtlichen Urkunden, der steuerlichen Unterlagen usw. usw. Viele vereinbarte Notartermine scheitern, weil beauftragte Rechtsanwälte, Steuerberater und Makler diese Pflichtaufgaben nicht ordentlich erledigt haben und der Notar hannes seiler - financial services - es barranc 14 / Apt. 2B e-07181 cas catala/calvia fon +34 971 400 960 fax +34 971 708 290 mov +34 666 233 711 consulting@web.de am Beurkundungstage Probleme feststellt. Die Bank und der vermittelnde Finanzierungsberater vermeiden durch ihre Arbeit im Vorfeld derartige Probleme. Nicht schlecht, einen Finanzberater an der Seite zu haben. Natürlich arbeitet dieser nicht aus Altruismus. Er hat eine qualifizierte Ausbildung und leistet eine qualifizierte Arbeit. Und dafür beansprucht er ein Honorar. Was darf die Begleitung durch einen seriösen Finanzvermittler kosten?, werden sie sich zum Schluss vielleicht fragen. Ganz klar, im Vorfeld nichts! In der Regel werden Vermittlerprovisionen von den Bankinstitute aus den Gebühren getragen und bewegen sich meist unter einem Prozent. Dieses kann man manchmal schon wieder durch gut ausgehandelte Zinskonditionen einspielen. Wird der Finanzberater auch eingeschaltet, um gesellschaftsrechtliche Konstruktionen mit zu gestalten – meist unter Einschaltung von Rechtsanwälten und Steuerberatern – kann das Honorar darüber liegen, es sollte in jedem Fall vorher abgestimmt werden. Insgesamt ist der Finanzberater heute zu einem wichtigen Berater bei Immobilieninvestitionen geworden und der gute Rat ist meist – im wahrsten Sinne des Wortes – seinen Preis wert. 35 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Lachende Erben bei spanischen Immobilienbesitz Hypothek macht spanisches Finanzamt traurig von Andrea Zerbst Die Zahlen können einem Angst machen. Spaniens Erbschaftsteuer ist mit einem Spitzensatz von 81% der höchste in Europa. Da das Erbschaftsteuerrecht Sache der Provinzen ist, wird mancherorts an einem neuen Erbschaftsteuerrecht gebastelt, auch auf den Balearen, wo wir möglicherweise 2007 ein neues Erbschaftsteuersystem erhalten. Noch ist alles in der Schwebe, und vorausschauend muss der deutsche Immobilieneigentümer j e t z t handeln und seine Nachlassplanung aktiv in die Hand nehmen. Was interessiert uns das spanische Erbschaftsteuerecht? Ganz einfach: Wer Erbe wird, richtet sich bei dem Nachlass von Deutschen nach deutschem Recht. Anders bei der Erbschaftsteuer: da gilt das Recht des Landes, in dem die Immobilie liegt, also in den uns interessierenden Fällen spanisches Recht. Vergleicht man nun das deutsche mit dem spanischen Erbschaftsteuerrecht, haben wir in Deutschland ein Steuerparadies. Wirk- lich? Sicher! In Deutschland gibt es für die engsten Familienangehörigen sowohl in der Schenkungs- als auch in der Erbschaftsteuer sehr hohe Freibeträge, nämlich für den Ehepartner € 307.000,- und für die Kinder € 205.000,-. Diese können bei der Schenkungsteuer sogar alle 10 Jahre ausgeschöpft werden, und zwar für jeden Elternteil gesondert. Immobilien werden in Deutschland zudem nicht mit dem Verkehrswert berechnet, sondern nach einem Grundbesitzwert, der durchschnittlich 50% bis 60% des Verkehrswertes ausmacht. In Spanien dagegen haben wir für die engsten Familienangehörigen nur einen Freibetrag von € 15.956,87 bei der Erbschaftsteuer; bei der Schenkungsteuer gibt es überhaupt keine Freibeträge. Deshalb müssen intelligente Nachfolgeregelungen versuchen, den Wert des spanischen Nachlasses auszuhöhlen und die Erbschaftsteuerpflicht in den deutschen Bereich zu verlagern. Ein überzeugendes Modell hat den Titel „Equity Release“ und funktioniert recht einfach: Die spanische Immobilie wird mit einer Hypothek belastet, deren Wert sich möglichst nahe dem Verkehrswert nähert, wodurch der spätere Nachlasswert gegen Null geht und damit im Erbfall (fast) keine Steuern auslöst. Das der Hypothek zugrunde liegende Darlehen wird rentierlich angelegt. Das Ziel: Die Kosten des Hypothekendarlehens sind niedriger als die Zinsen für das Depot, so dass ein erfreulicher monatlicher Überschuss erwirtschaftet wird. berechnet sich für Max und Willi wie folgt: Hätte Fritz dagegen seine Immobilie mit einer Hypothek in Höhe von € 400.000,- belastet und diesen Betrag rentier- Nachlasswert Max € 200.000,00 lich bei einer deutschen oder ausländischen Bank angelegt, ./. spanischer Freibetrag € 15.956,87 Steuerbasis € 184.043,13 gäbe es wirklich „lachende Erben“: Der spanische Nachlasswert beträgt Null, also keine spani- Steuern Max nach spanischer Erbschaftsteuertabelle € 27.627,60 schen Erbschaftsteuern = € 55.255,20 gespart! In Deutschland liegen die hälftigen So die Grundstruktur des Modells. Und die macht nicht nur für die Erben Spaß, sondern auch für den Immobilieneigentümer zu Lebzeiten, denn er kann mit der Verzinsung des Depots noch seine Rente aufbessern. Depotwerte unterhalb der Erb- Steuern Willi € 27.627,60 schaftsteuerfreibeträge von je € 205.000,- gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Um die Freibe- Gesamtsteuerlast € 55.255,20 träge mehrfach auszuschöpfen, können die Depotwerte auch zu Lebzeiten verschenkt werden. Ein Beispiel: Andrea Zerbst Fritz Müller besitzt eine Spanien-Immobilie mit einem Nachlasswert in Höhe von € 400.000,-. Er wird beerbt zu je 1/4 von seinen Söhnen Max und Willi. Die spanische Erbschaftsteuer Und nun der besondere Clou: Wir haben nicht nur eine Steuerersparnis, vielmehr haben die Erben voraussichtlich noch viel Freude an den Erträgen des Depots. Iberia-Insurance-Administration S.L. Avenida Rey Jaime I, 100 E-07180 Santa Ponsa Tel. (+34) 971 699 096 Fax (+34) 971 699 097 info@iberia-insurance-admin.com www.iberia-insurance-admin.com Für jeden Interessenten muss natürlich ein „Maßanzug“ geschneidert werden. Dafür gibt es Fachleute, die sich tagtäglich mit diesen Fallkonstellationen befassen. Sprechen Sie mit uns. 36 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner Kostenplanung und -entwicklung für ein Privathausprojekt auf Mallorca von Botho von Oheimb Die Entscheidung, ein fertiges Haus zu kaufen oder selbst eines zu planen, ist nicht leicht: Anzug von der Stange oder Maßanzug? Individualität und Kreativität oder Standardarchitektur – das ist oft die Frage. Aber auch die sofortige Verfügbarkeit des fertigen Hauses und die Kosten sind oft wesentliche Entscheidungsfaktoren. Bedingungen und Konsequenzen selbst zubauen, ist der Kostenfaktor. Beim „Maßanzug“ kann sich der Bauherr ein persönliches und gutes Produkt erstellen lassen. Meist erhält er mehr Leistung für weniger Geld. Ob diese Rechnung wirklich aufgeht, hängt von der professionellen Betreuung des Bauvorhabens und der Kontrolle und Steuerung der Kosten ab. Kostenplan: Jedes Bauvorhaben sollte von Anfang bis Ende eine klare und für alle Beteiligten nachvollziehbare Kostenermittlung besitzen, die parallel zu den diversen Planungsphasen entsteht. Hierzu ist dem Bauherrn vor Planungsbeginn zu empfehlen, entweder einen unabhängigen Fachmann oder einen Architekten mit langjähriger und lokaler Erfahrung in der Er-mittlung der Baukosten und in der Vergabe der Bauleistungen zu konsultieren und gegebenfalls zu beauftragen. Der Fachmann steuert die Kosten und deren Entwicklung und erstellt einen Kostenplan, von dem während der gesamten Planungs- und Bauzeit nicht abgewichen werden sollte. Der erste Schritt ist die Erstellung einer Kostenschätzung des Gesamtprojektes, die alle möglichen Kostenannahmen beinhalten sollte. Der Bauherr kann seine Entscheidung über den Grad der Ausstattung und Umfanges des Hauses und dessen Aussenanlagen mit diesem Hilfsmittel unterstützten und rechtfertigen. Das somit ermittelte Projektbudget ist die Grund- lage für den Architekten, für die Bank und für die Verträge mit den notwendigen Planungs- und Baubeteiligten. Der Wert eines Grundstückes ist nicht nur der Ge-samtpreis oder der m2-Preis, sondern ist vor allem abhängig von der Baudichte und der Bebaubarkeit. Der rechtzeitige und preiswerte Erwerb ei- nes Baugrundstückes ist entscheidend in der Ge-samtbetrachtung einer Kostenkalkulation. Gerade heute findet man eine Verknappung der besseren Grundstücke im Südwesten von Mallorca vor, was sicherlich dazu führen wird, dass man auf anderen Küstengebiete oder auf Grundstücke im Landesinneren zurückgreifen wird. Einschätzung der Baukosten: Nach der Entwurfsplanung sollten die Baukosten auf der Grundlage von m2Preisen angepasst und mit dieser im Anschluss freigegeben werden. Eine marktgerechte Einschätzung der Baukosten erhält der Bauherr, wenn auf Basis der vorliegenden Planung und einer aussagekräftigen Bau- beschreibung, von 2-3 bekannteren Bauunternehmen Kostenangebote eingeholt werden. Die Ernüchterung über die Baukosten kommt in der Regel schnell genug, um in Folge entsprechend und angemessen auf die weitere Ausführungsplanung zu reagieren. Das Projekt kann nun noch in Quantität und Qualität verändert und an den ursprünglichen Kostenrahmen angepasst werden. Je genauer die Vorgaben sind, desto besser sind die Ergebnisse der spanischen Planer und Firmen. Kostenangebote: Durch die Ausführungsplanung und die Definition der Vergabeform wird der Bauherr in die Lage versetzt, von verschiedenen Baufirmen Kostenangebote einzuholen und die Bauleistungen gemeinsam mit seinen Beratern zu vergeben. Dieser Abschnitt ist für ihn und für die ausführenden Firmen von grösster Wichtigkeit, da der Erfolg des Projektes von der korrekten Vergabe abhängig ist. Der Bauherr sollte in allen entscheidenden Vergabegesprächen anwesend sein und die Ergebnisse verstanden und mit den Leistungsangeboten verglichen haben. Abhängig vom Verhandlungsgeschick und von der Angebotsgenauigkeit können viele Kosten reduziert werden. Dem Bauherr sei zu empfehlen, einen deutschsprachigen Fachmann hinzuzziehen und die Vergabe nicht ausschließlich in den Händen der spanischen Architekten zu belassen. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Vergabe der Bauleistungen keine Grundleistung des spanischen Architekten gemäß Honorarordnung. Kostenkontrolle: In der Baudurchführung sollten alle Abschlagsrechnungen der Firmen von dem Bauleiter und dem kostenverantwortlichen Architekten geprüft und freigegeben werden. Eine Kostenverfolgung und Kostenkontrolle sollte im angemessenen Stile eingesetzt werden. Die hierzu anfallenden Honorare werden durch eine konsequente Kostenkontrolle amortisiert und geben dem Bauherrn die 37 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner Möglichkeit, in Ruhe und Gelassenheit auf die Realisierung seines Hauses zu warten und die schönen Seiten der Insel Mallorca zu genießen. Die Frage an den Architekten, ob eine Einzel- oder Generalunternehmervergabe vorzunehmen ist, sollte abhängig sein von der Größe eines Projektes. Generell kann man sagen, dass eine Einzelvergabe in Spanien bei Privathäusern nicht üblich ist, ausser bei Bauträgern, die auch eine Baufima besitzen und selbst bauen. Die spanische Gesetzgebung erleicht keine Einzelvergabe, da eine zugelassene Baufirma während der gesamten Bauzeit für den Bauherrn verantwortlich zeichnen muss. Generalunternehmervergabe: Die Kosten, die man sich mit einer Einzelvergabe sparen kann, werden anderseits um einen höheren Koordinations- und Bauleitungaufwand reduziert und die vermeintlichen Risiken sind schwer einzuschätzen, wenn man aus der Entfernung bauen möchte und nicht persönlich täglich auf der Baustelle sein kann. Die zusätzliche Baukontrolle und – koordination ist genau zu bestimmen und durch ein professionelles Team zu erstellen, das eine Leistungsvergütung über einer pauschalen und einer kostenangepassten Vereinbarung erhalten sollte. Dem Bauherrn ist eine Generalunternehmervergabe seiner Bauleistungen zu empfehlen, die die Möglichkeit einbezieht, diverse Gewerke entweder direkt durch den Bauherrn zu vergeben oder diese verhandelt dem GU wieder mit einer Koordinationsgebühr zu unterstellen. Hierzu zählen beispielsweise Gewerke wie Malerarbeiten, Fenster und Türen, Gartenbepflanzung, Elektroarbeiten und Heizung und Klima. Die Entwicklung der Baukosten auf Mallorca ist ein Thema, zu dem keine klare Aussage getroffen werden kann. Sollte man einerseits den IPC (Indice de Precio al www.profi-konzept.com Cosume) als Grundlage nehmen, so ist die Kostenzunahme relativ. Anderseits haben sich eine Reihe von Materialien wie z.B. der Stahl um ein Vielfaches verteuert, doch ist der grösste Kostenanteil die Lohnkosten. In diesem Bereich gilt es, eine Kostenreduktion vorzunehmen. Kostengruppen: Die Kosten eines Bauobjektes teilen sich bekanntlicherweise in diverse Bereiche, wie die Grundstücks- und Grundstücksnebenkosten, in die Baukosten allgemein und zuguterletzt die Baunebenkosten auf. In den 7 folgenden Kostengruppen werden Angaben über das Grundstück und Genehmigungen, Grundstückserschliessungen, Bauwerke, Haustechnik, Außenanlagen, Ausstattung und Baunebenund Honorarkosten aufgelistet und bewertet. Grundstückskosten: Kostengruppe 1 Die Kosten des Grundstückserwerbes teilen sich in den Kaufpreis einschließlich der MwSt., die Grunderwerbsteuer und die Notar- und Rechtsanwaltkosten auf. Hinzu werden die Bewertungskosten und die Gebühren für die Baugenehmigung gerechnet. Erschliessungskosten: Kostengruppe 2 Die Kosten der Erschliessung beinhalten die Rodung und Säuberung des Grundstückes vor Planungsbeginn und die Anschlussgebühren für Wasser und Strom nach Fertigstellung des Objekts. Bauwerkskosten: Komplexität des geplantes Hauses. Eine Hanglage erhöht die Baukosten je nach Neigung bis ca 10% der Gesamtbaukosten. Außenanlagen: Kostengruppe 4 Die Kosten der Aussenanlagen sind nicht zu unterschätzen, da sie in der Regel alles beinhalten, was uns zusätzlich lieb und teuer ist. Die Gestaltung dieser Flächen ist teilweise entscheidend für unser Wohlseingefühl und den Wiederverkauf. Sie beinhalten die Bepflanzung und deren Beleuchtung, Wege und Mäuerchen, Schwimmbad und Sonnenterrasse, Zufahrt und beschattete Parkplätze, Zäune und Gitter. Der %-Anteil bewegt sich zwischen 20 und 30% der Baukosten des Gebäudes. Austattung: Kostengruppe 6 Die Möblierung und die Einbauten der Küche und Regale kommen zusätzlich hinzu und werden selten von Beginn an als ein wichtiger Posten im Kostenplan berücksichtigt. Baunebenkosten: Kostengruppe 7 Neben den Architektengebühren sind Verträge mit dem Bauleiter, dem Vermesser, der OCT (Prüfstatik), der Kostengruppe 3 Die Entstehungskosten beinhalten alle Kosten eines funktionstüchtigen Hauses ohne Außenanlagen in guten und gehobenen Qualitätsstandards mit allen fertiggestellten Oberflächen. Die Kostenansätze pro m2 variieren je nach Architekturstil und Versicherung, den Gutachtern und der Bank für die Finanzierung abzuschließen. Ein gewisser Betrag sollte für den Bauherrn selbst als Aufwandspauschale einkalkuliert werden. Botho von Oheimb Arquitectos s.l.u. Arquitectura y Gestión de proyecto Calle de Chopin, 2 • Apartado de Correos 33 E-07180 Santa Ponsa Tel.: +34 971 23 70 76 • Fax: +34 971 23 70 77 proyectos@bvo-arquitectos.es www.bvo-arquitectos.es Ein Kostenplan sollte für alle Fälle einen Betrag als Sicherheit beinhalten, um nicht nach einer langen Strecke an den letzten Details sparen zu müssen. Es ist zu raten, lieber einen Kellerraum weniger zu bauen und den ersparten Betrag in die letzten sichtbaren Elemente zu investieren. Die Kalkulation auf Seite 36 soll dem angehenden Bauherrn eine solide Grundlage für die Entscheidung bieten, ein fertiges Haus zu kaufen oder selbst Bauherr zu werden. 38 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N P T O . A N D R AT X www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner Guter Rat ist seinen Preis wert Der Architekt: kreativ und lenkend von Fernando Castello, Architekt Wer in einem fremden Land, dessen Sprache, Gepflogenheiten und Gesetze er nicht kennt, ein haus bauen will, muss besondere Sorgfalt bei der Wahl seines Architekten anwenden. Unüberwindbare Hürden können sich aufbauen: Die Ausführung weicht von den Vorstellungen des Bauherrn ab, die Kosten geraten aus dem Ruder, die Baufirma hält sich nicht an getroffene Vereinbarungen. chen und immer wieder aktualisiert. Das dient dem intensiven Kennen lernen und bildet die Basis für die endgültigen Entwürfe, die den Traum des Kunden visualisieren. Zwar haben alle Architekten eine ähnliche Ausbildung, doch hat jeder Architekt eine andere Berufsauffassung, eine andere Philosophie. Ich will diese Möglichkeit nutzen, den Lesern der TRAUMIMMOBILIEN darzustellen, wie unser Team arbeitet: Bei unserer Arbeit handelt es sich um modernes Architektur-Management, in dem Qualitäts-, Kosten, Facility- und Koordinationsmanagement integriert sind. Diese Entwicklungsphase ist sehr kreativ und angenehm. Es ist wunderbar, Freude und Zufriedenheit im Gesicht des Kunden zu sehen, wenn dieser die Zeichnungen in den Händen hält und sich bereits im fertigen Haus sehen kann, das er selber geplant und entwickelt hat. Wir Architekten sind die Instrumente, die diesen Traum interpretieren und ihm ein Gesicht geben. Aber damit endet es ja noch nicht. Ist diese Etappe abgeschlossen, beginnt eine weitere arbeitsintensive Zeit. Ich möchte versuchen, den Entstehungsprozess eines Hauses zu beschreiben und darzustellen, wie wichtig die Komponente einer guten Kommunikation zwischen Architekten und Kunden ist. Vom leeren Blatt zur Realisierung eines Traumes Diesen Prozess des Kreierens kann man mit der Entstehung eines Kindes vergleichen. Ein wenig unbegreiflich, mysteriös, spirituell, innerlich wissend. Es kann Energie raubend sein, und manchmal muss man sein Innerstes leeren, um dann eine Fülle von Eingebungen zu erhalten. Verschiedene Etappen sind notwendig, um der Kreatur Leben einzuhauchen. Dieser Weg zwischen dem leeren Blatt Papier und dem fertigen Haus ist mühsam. Nicht immer ist einem bewusst, welche Schwierigkeiten bis zur endgültigen „Geburt“ auf Bauherren, Architekten und Baufirmen zukommen können. Unsere Funktion als Architekten ist es, die Träume der Kunden zu interpretieren, indem wir ökonomische Überlegungen mit Inspiration, Gedanken und Träumen sowie der gesamten Lebenssituation zusammen fassen, um daraus eine Idee zu entwickeln. Eine große Verantwortung, die auch Ehrlichkeit erfordert. Wir müssen dem Kunden gut zuhören können, ihm Respekt zollen, ihn „umsorgen“ und all das in unsere professionelle Arbeit einbringen. Und über allem steht: es ist nicht „mein“ (des Architekten) Projekt, sondern die Reflektion dessen, was der Eigentümer sich erträumt. Die ersten Zeichnungen In der Phase der ersten Zeichnungen und Entwürfe werden in enger Zusammenarbeit Ideen und Wünsche bespro- Detailarbeit Die Pläne werden dann in unzähligen Ausführungen ausgearbeitet, topografische und geologische Studien ausgewertet, es werden z.B. Elektro- und Sanitärpläne vorbereitet und entsprechend den gesetzlichen Normen ausgestaltet. Über den „Plan de Seguridad“ bis zu erstellenden Leistungsverzeichnissen und Einholen von Kostenvoranschlägen wird alles erarbeitet, um dann in 6facher Ausführung der Architektenkammer vorgelegt zu werden. Nach 8 bis 10 Tagen kann das Projekt dann bei der Gemeinde eingereicht werden. Damit sind die ersten schwierigen drei Monate der „Schwangerschaft“ überstanden, und es beginnt die „süße“ Zeit des Wartens, die uns viel Geduld abverlangt. Diese Zeit wird genutzt, um Detailfragen zu klären: Bodenbeläge, Fliesen, Marmor und Farben etc. werden definiert. Wir befinden uns nun mitten in der Bauphase, und die Arbeit des Architekten ist Aber der Bau muss fertig gestellt werden! Die Sommerpause steht vor der Tür, und der Bauherr möchte einziehen. Das Wasser im Pool soll türkis glitzern, und die Final de Obra steht auch noch an. Diese und tausend andere Situationen müssen bewältigt werden. Es ist wie in einer Schwangerschaft. Man denkt, man erwartet ein noch lange nicht beendet. Es fehlen die Fenster, die IMMER in „der nächsten Woche“ geliefert werden, die Klimaanlage, die leider nicht an DIESEN Raum angeschlossen wurde, Fliesen, die nicht im rechten Winkel verlegt wurden. Oh ja!! Und der Regen, der den Bauleiter zu den Worten „Heute werden wir nicht fertig“ veranlasst. Kind – und dann werden und dann werden es plötzlich Fünfling. Wenn, nach allen Mühen und Widrigkeiten der Bau beendet ist, der Olivenbaum vorm Haus seinen Schatten spendet, die Palmen sich sanft im Wind neigen und die Strahlen der Morgensonne Licht und Schatten auf die Fassade zaubern, dann sind alle Schwierigkeiten vergessen. Richtkranz anzubringen und ein Richtfest zu organisieren, um den am Bau beteiligten Handwerkern zu danken. Denn ohne sie wäre dieser Bau nicht möglich gewesen. Bis zur Fertigstellung Nach 4 bis 6 Monaten erhält man dann die ersehnte Baugenehmigung. Dies gibt uns dann einen guten Grund eine Flasche Champagner zu öffnen (Cava tut es aber auch). Beginn der Bauarbeiten Sind alle Papiere vorhanden, beginnt eine neue Etappe. Der Beginn der Bauarbeiten mit Aushub und Fundamentlegung. Es ist die Zeit, in der sich unsere Schuhe beim täglichen Besuch der Baustelle mit Lehm und Zement füllen. Täglich müssen neue Entscheidungen getroffen werden. Die Wände nehmen Gestalt an, die Installationen werden ausgeführt und der Rohbau erhält seinen Dachstuhl. Was uns einen Grund gibt, einen Architektur & Ingenieur BЯro C./ Illes Balears 14, Pol.Ind. Son Bugadelles E-07180 Santa Ponsa Tel: +34 971 695 986 • Fax: +34 971 690 192 goettschastor@ga-houses.com www.ga-houses.com 39 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N P T O . A N D R AT X PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Vorteile beim Bau von Gussek-Fertighäusern auf den Balearen von Frank Ebert Die Firma FRANZ GUSSEK GMBH & CO KG mit Sitz in Nordhorn im Bundesland Niedersachsen ist einer der grössten und renomiertesten deutschen Hersteller von Fertighäusern. Mit einem Zweitwerk in Elsnigk in der Nähe von Dessau im Bundesland Sachsen-Anhalt baut das Unternehmen im Jahr über 400 Häuser, zumeist zugeschnitten Als ich vor fünf Jahren nach Mallorca kam und den Bau unseres Hauses im konventionellen Stil plante, hörte ich schnell von allen Seiten über die generelle Problematik hier zu bauen. Es waren geradezu abenteuerliche Geschichten die mir zugetragen wurden und für mich damals kaum glaubwürdig klangen. Da ich damals bereits über eine zwanzigjährige Berufserfahrung verfügte, die ich mit dem Bau und der Ausrüstung von Hotels, Industrieanlagen und Einfamilienhäusern in USA, Indonesien und China erworben hatte, fühlte ich mich gut gerüstet, ein Bau-Projekt dieser Grösse in eigener Verantwortung durchzuziehen. Leider musste auch ich die Erfahrung so vieler anderer Bauherren machen: nur Probleme über Probleme…. in meinem Fall sollte das Haus bei Fertigstellung weit über € 50.000,- teurer werden als im Vertrag mit der mallorqui- nach den individüllen Plänen und Ideen der Bauherren. Mit Musterhäusern ist man in den meisten deutschen Musterhausparks vertreten. Das Unternehmen wurde in den frühen Nachkriegsjahren gegründet und hat sich seitdem auf den Bau von Fertighäusern spezialisiert. Als mittelständisches Familienunternehmen in dritter Generation hat die nischen Baufirma schriftlich fest vereinbart war. Eine Erfahrung, die nicht nur ausländische Bauherren machen, sondern auch Einheimische. Der Hintergrund warum dieses unseriöse Spiel mit dem Bauherrn auf den Balearen für den Bauunternehmer meistens Erfolg hat sind zwei wichtige Faktoren: die schleppende Gerichtsbarkeit des Landes und die Rolle des Bauunternehmers bei dem Erlangen der Bauabnahme (Final de Obra) durch die Gemeindeverwaltung (Ayuntamiento). Dazu folgende Erklärungen: die spanischen (bzw. die balearischen) Baubestimmungen schreiben vor, dass der Bauunternehmer bei der Beantragung der Bauabnahme diverse Prüfungszertifikate zu den verwendeten Bau-Materialien vorlegen muss. Auf diese Weise will der Gesetzgeber den Bauherrn rechtlich schützen und verhindern, dass qualitativ mindere Ma- terialien verbaut werden. Da die Vorlage dieser Zertifikate aber absolut notwendig ist, um die Bauabnahme zu erreichen, können diese Dokumente auch als Druckmittel des Bauunternehmers eingesetzt werden, um finanzielle Nachforderungen zu stellen. Dies wird auf Mallorca rigeros von vielen Bauunternehmen praktiziert: man nimmt einen Bauauftrag zu einem vom Bauherren lange und mühevoll verhandelten Festpreis an, wohl wissend, dass man später nachfordern kann, indem man den Bauherrn unter Druck setzt. Denn ohne Bauabnahme wird keine Bewohnbarbeitsbescheinigung (cedula de habitabilidad) ausgestellt und ohne die gibt es keinen Strom von Gesa, kein Gas und damit keinen Einzug, obwohl das Haus fertig ist. In seiner Not geht der Bauherr nun zum Rechtsanwalt und wird sich spätestens dort Gussek-Gruppe über 10.000 Häuser in Europa gebaut, darunter in Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und der Schweiz. Der Name Gussek steht in Europa für hohe Bauqualität, Baukompetenz und Verlässlichkeit. Vor zwei Jahren begann das Unternehmen den spanischen Markt für sich zu entwickeln. Mit der Gründung der Firma seines Dilemmas bewusst: wählt er den Weg der Klage vor Gericht, läuft er Gefahr den Einzug um mindestens ein Jahr oder noch länger zu verzögern. Das Gericht in Palma arbeitet extrem langsam: eine Klage wird frühestens nach sechs Monaten auf- genommen und kommt frühestens nach neun bis zwölf Monaten zur ersten Verhandlung. Ein Urteil lässt dann noch länger auf sich warten und wird nicht immer nach der Aktenlage entschieden. Es kommt in den meisten Fällen zu einer Teilung der finanziellen Nachforderung. Das weiss der Bauunterneh- GUSSEK BALEAR, S.L. hat man dem grossen Interesse deutscher Bauherren Rechnung getragen auf den Balearen deutsche Fertighäuser zu bauen. Die firmeneigene Niederlassung wird von Frank Ebert geleitet, der im folgenen einige Insidertipps gibt, die die Vorteile des deutschen Fertighauses speziell auf Mallorca aufzeigen: mer auch und spielt bei der Durchsetzung seiner Forderung skrupelos diesen Umstand aus. Außerdem läuft der Bauherr Gefahr vom Bauunternehmer auf Zahlung verklagt zu werden, was ebenfalls zur zeitlichen Verzögerung führt. Aufgrund dieser Problematik rechnen Architekten auf Mallorca heute mit einer durchschnittlichen Bauzeit von zwei Jahren. GUSSEK BALEAR, S.L. begleitet das Bauobjekt bis zur Erlangung der Bauabnahme. Danach gelten die StandardGarantiebedingungen. Die Bauzeit beträgt 16 Wochen. Aufgrund dieser allgemeinen Situation ist die Entscheidung des Bauherrn ein GussekFertighaus zu kaufen der beste Weg zur Umgehung der Problematik. Bei Gussek bestellt der Bauherr ein Haus nach seinen Vorstellungen, Plänen und Ideen, die dann von Gussek umgesetzt werden und dies mit einer vertraglich vereinbarten Festpreisgarantie. Wichtig für den Erfolg mit Fertighäusern auf Mallorca ist Gussek auch die Möglichkeit deren Häuser im traditionellen, mallorquinischen Design anzubieten. Dafür kann das Gussek-Haus mit einem mallorquinischen Verblendmauerwerk versehen werden, das auch mit Natursteinen verkleidet werden kann. Das Dach kann mit den typischen Dachpfannen aus Felanitx gedeckt werden und von Holzbalken getragen werden, die von innen sichtbar sind. Fenster und Türen im FincaStil und im inseltypischen Irokoholz gefertigt kommen aus eigener Produktion. Das Haus wird nach Kundenplänen im Hauptwerk Nordhorn gefertigt, auf Tiefladern direkt zur Baustelle auf Mallorca geliefert und von einem Gussek-Montageteam errichtet. GUSSEK BALEAR, S.L. ist Vertragspartner des Bauherrn und übernimmt alle behördlichen Formalitäten und die weitere Abwicklung nach Errichtung des Gussek-Hauses, d.h. den Einbau der Elektrik, der Sanitäreinrichtung, der Heizung, die Bo-denbeläge aus malloquinischer Produktion, Auskleidun-gen aus Mares-Naturstein, die Anlegung des Grundstückes, usw. Neben den kurzen Bauzeiten von Gussek-Häusern gibt es diverse technische Vorteile, die ein Fertighaus generell bietet: die extrem gute Wärmedämmung, die freie Planung und Gestaltungsvielfalt durch die Holztafelbauweise, die Beständigkeit und die firmeninterne Qualitätssicherung. Und last not least: bei Gussek kommt alles aus einer Hand. Vom ersten Informationsgespräch in unserem Büro auf Mallorca und einem Besuch im Werk Nordhorn bis zur Ubergabe des einzugsfertigen Hauses: bei Gussek sind Sie bestens aufgehoben. GUSSEK BALEAR S.L. Industriepark Poligono Son Noguera Solar A12 No.8 E-07620 LLUCMAJOR Tel. 971 - 66 93 20 Fax 971 - 66 40 79 www.gussek.de gussekbalear@hotmail.com 40 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner Die TÜV-geprüfte Mallorca-Immobilie! TÜV Süd erweitert sein Arbeitsfeld nach Mallorca Für manchen, der sich auf Mallorca eine Ferienimmobilie gekauft hat, ist der Immobilientraum zum Albtraum geworden: Da waren Gebäude illegal errichtet und verkauft worden, da hatte das Traumhaus schwere Bauschäden, die kurz vor dem Verkauf mit einer „Verkaufsdusche“ übertüncht worden waren, da gab es Streitigkeiten, ob das Bauwerk sach- und fachgerecht erstellt worden war, da gab es Probleme bei der Findung eines „gerechten“ Kaufpreises. Die Folge waren oft endlose gerichtliche Auseinandersetzungen, die dem Käufer die Freude an seiner Immobilie schließlich verleideten. Ein zuverlässiger Ratgeber beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca will zukünftig der TÜV Süd sein, der se Arbeitsfeld erweitert hat und nun seine Dienstleistungen auch auf Mallorca anbieten wird: Neutrale Sachverständige mit umfangreichen Spanien- und Mallorcaerfahrungen werden zukünftig Gutachten über Mallorca-Immobilien auch in deutscher Sprache erstellen. Das Aufgabenfeld der TÜVGutachter ist weit gesteckt: Man kann sich gut vorstellen, dass viele Immobilieneigentümer, die ihr Haus verkaufen wollen, gern die Dienste der Sachverständigen in Anspruch nehmen, bevor sie ihr Objekt an den Markt bringen: eine TÜV- gesprüfte-Immobilie wird sicher eher einen Kaufinteressenten finden, als wenn der Suchkunde „die Katze im Sack kaufen soll“. Hier wird der Sachverständige auch behilflich sein, einen marktgerechten Preis zu ermitten. Weitere Auftraggeber werden Kunden sein, die eine Immobilie von der Planung oder im Bau befindlich kaufen: Hier kontrollieren und erläutern die TÜV-Experten den technischen Inhalt der Baubeschreibung, überwachen den Baufortschritt vom Rohbau bis zur Fertigstellung, nehmen teil an der Bauabnahme und nehmen Überprüfungen vor Ablauf der Gewährleistungsfrist vor. Der TÜV Süd sorgt in zusammenarbeit mit den beteiligten für die Sicherstellung der Qualität der Bauvorhaben zum nutzen aller. Und dann das weite Feld der Feststellung und Dokumentation von Schäden und Mängeln bis hin zu Vorschlägen der Schadensbeseitigung. Und schließlich haben die Sachverständigen sich mit den vielschichtigen Fragestellungen zu befassen, wenn Gebäude ganz und teilweise nicht legal errichtet wurden. Meist gibt es Möglichkeiten der nachträglichen Legalisierung – aber da muss ein Fachmann ran. Deshalb arbeiten die TÜV-Experten auch mit Rechtsanwälten auf Mallorca zusammen, die hier für den Auftraggeber die richtigen Weichen stel- Achim Menrad Dipl.-Sachverständiger (DIA), Betriebswirt, Immobilienwirt (Dipl. VWA),TÜVZert., gerichtsanerkannt, Fachjournalist (DFJV), Immowert-Spanien Sachverständigenbüro Achim Menrad Repräsentanz der TÜV-SÜD ImmoWert GmbH - Spanien Geschäftsfelder Immobilenbewertung und Bautechnik Tel: (0034) 971 46 12 10, Fax: 971 570 555 C./ Aragon 41-1B, E-07005 Palma de Mallorca info@immowert-international.com len. Derzeit macht sich die TÜV SÜD ImmoWert GmbH bei Juristen, Gerichten, Maklern, Bauträgern, Immobilien-Verkäufern und Kaufinteressenten bekannt. Und man kann schon jetzt voraussagen: Das TÜV-Immobiliengutachten wird schon bald wesentlicher Vertragsbestandteil aller Verhandlungen über den Immobilienkauf auf Mallorca sein. 41 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien T E L E K O M M U N I K AT I O N PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Moderne Telekommunikation. WAS GEHT AUF MALLORCA? von Gottfried Boston Sind Sie HD-READY? Unter dem Motto „Die Welt zu Gast bei Freunden“ kämpfen im Sommer 32 Mannschaften aus allen Nationen um den Sieg bei der Fußballweltmeisterschaft in Deutschland. ARD und ZDF strahlen die Spiele im 16:9 - Breitbildformat aus; Premiere bietet zusätzlich alle Begegnungen im neuen Standard HDTV. Das 1967 eingeführte PALFormat bietet im Vergleich zu HDTV eine wesentlich geringere Auflösung. Während die Röhrenfernseher mit dem PAL-Format hervorragend harmonieren, eigenen sich Flachbildschirme nicht optimal für dieses Übertragungssignal. Dennoch kann jeder LCD- und auch Plasmafernseher das alte PALFormat darstellen. Dies wird auch zukünftig so bleiben. Das heißt jedes Fernsehgerät, ob Röhrenfernseher, LCD oder Plasmabildschirm als HD READY oder HD Fernsehgerät, wird auch in Zu- kunft die übertragenen Bilder der Sendeanstalten darstellen können. Der Unterschied liegt lediglich in der Bildauflösung des PALoder HD Formats. ein Fernsehgerät mit der Bezeichnung HD-Ready geeignet ist, HD Sendungen darzustellen. Entscheidend ist der passende HDTV Satellitenreceiver. Der Empfang des deutschen Fernsehsignals ist außerhalb Deutschlands nur über eine entsprechende Satellitenanlage möglich. Das HD- Format wird nur im digitalen Frequenzbereich übertragen. Es bietet eine deutlich verbesserte Bildauflösung und bedeutet damit nicht nur einen erheblichen Gewinn an Liveatmosphäre, sondern ermöglicht auch deutlich mehr Schärfe bei Bewegungen. Mit einem HD-Ready-TV und einem passenden HD fähigen Receiver von Premiere wird man im Stande sein, die Fussball-WM in nie dagewesener Qualität zu erleben. Breitbandverbindungen zum Rest der Welt Leider werben viele Hersteller mit falschen Angaben in ihren Prospekten. Dies führte zu viel Verunsicherung vor der Anschaffung eines neuen Fernsehgerätes. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Alle italienischen Restaurants in der Nähe finden, E-Mails abrufen und verfassen, Flüge suchen, vergleichen und buchen und nicht zuletzt den direkten Kontakt zu Freunden, Familie oder zum eigenen Unternehmen in Deutschland halten. ADSL heißt die Breitbandverbindung in Spanien, die ihnen dies ermöglicht. Rasante Zuwachszahlen verzeichnen die Internetanbieter weltweit. Die Telefonica ist in Spanien der größte Anbieter. Zu einem Preis von ca. € 30,- monatlich kommt man auch auf Mallorca in den Genuss einer High-speed-Internetverbindung mit einer Geschwindigkeit von etwa 1 Mbit. Die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt. Einer der wichtigsten Vorteile für deutsche Residente auf Ma- llorca ist Internettelefonie. „SCYPE“ ist derzeit der meistverbreitete Anbieter für Internettelefonie. Über 2 Millionen Teilnehmer telefonieren weltweit kostenlos ohne Aufnahmegebühr oder Grundgebühr. Natürlich kann man auch weltweit jedes Mobiloder Festnetztelefon anrufen. Der Globaltarif von „SCYPE“ beträgt zu jedem Festnetzanschluss weltweit 1,2 Cent pro Minute. Entsprechende Internettelefone sowie Telefonanlagen verbunden mit ihrem Computer ermöglichen die gewohnte Telefonbedienung. Nicht nur, dass parallele Videoübertragung möglich ist, nein auch Verständigungsqualität übertrifft die der gewohnten Telefonie. Der Computer wird zum unverzichtbaren Multimediacenter. Downloaden von Musik, Filmen, E-Mails, Bankgeschäfte, sogar Videotelefonie über ihren Fernseher während der Werbepause oder versetztes Fernsehen mittels Aufzeichnung auf einer Festplatte ist keine Zukunftsillusion. Apple hat mit dem „Mac Mini“ einen vollwertigen Computer von der Größe eines Autoradios entwickelt, der diese Möglichkeiten eröffnet. Da „WIRELESS LAN“ auf Mallorca zur Standardinstallation bei ADSL gehört, gibt es auch keine Probleme mit nachträglicher Verkabelung. Um die eigene Immobilie wirksam gegen unerwünschten Besuch zu schützen und Ereignisse auf dem Grundstück von überall zu überwachen, entwickelte die deutsche Firma „MOBOTIX“ Onlinekameras mit internen Prozessoren. Die Kameras benötigen keinen weiteren Computer und können weltweit von jedem Computer, PDA, GPRS- oder UMTS Mobiltelefon über einen individuell konfigurierten Zugangscode abgerufen werden. Einmal installiert, ist die Bedienung kinderleicht. Über eine Splitscreensoftware können mehrere Kameras gleichzeitig oder einzeln dargestellt werden. Mittels eines internen Speichers werden Ereignisse aufgezeichnet und sind rückwirkend abrufbar. Mobotixkameras verfügen über Sensoren, die Bewegungen, Temperatur und Sound erfassen. Datum und Zeit werden ebenfalls aufgezeichnet. Zur Überwachung von Ausschreitungen sind die deutschen Fußball-WM Stadien mit Mobotixkameras ausgerüstet. Moderne Telekommunikation und insbesondere das Internet mit seinen vielfältigen Möglichkeiten haben unsere Welt verkleinert und die Menschen zusammengebracht. Natürlich werden diese jedermann verfügbaren Techniken nicht immer zu friedlichen Zwecken verwendet. Fachleute auf der ganzen Welt arbeiten an der Weiterentwicklung unserer hochtechnisierten Welt und der dadurch verbesserten Lebensqualität. Technik überwindet Zeit durch Geschwindigkeit. Informationen werden im Bruchteil einer Sekunde weltweit verfügbar. Nehmen sie aktiv daran teil. TV - Video - HiFi - Computer Avenida Rey Jaime, 96/8 • E-07180 Santa Ponsa Tel. 971 69 69 19 • Fax 971 69 12 06 • Mobil 606 502 424 www.planet-media.tv · info@planet-media.tv 42 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien WELLNESS www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner Auf Mallorca daheim – in der Welt zu Hause Aus dem Mallorca Domizil auf die Daten im heimischen Netzwerk / PC zugreifen? DCT stellt Kommunikationslösungen vor und bietet kostenlosen Erstberatungstermin an! “Mit DCT, dem erfolgreichen Dastenbank- und Netztwerkspezialisten (seit 1989), meistern Sie alle Aufgaben rund um Ihre EDV.” Wer hat sich nicht schon einmal darüber geärgert, dass kein Zugriff auf den heimischen PC, in das heimische Firmennetzwerk möglich ist, weil dort gerade die Informationen liegen, die benötigt werden? Wer möchte nicht auf dem Balkon oder der Terrasse oder irgendwo im Haus mit seinem Notebook im Internet surfen? Oder Faxe senden und empfangen? nah um. Qualifizierte Mitarbeiter, sowohl an der Hotline in Deutschland als auch auf Mallorca helfen Ihnen, diese technischen Dinge zu vergessen und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Für gewerbliche Firmen und Interessenten auf der Insel stehen wir mit unseren Dienstleistungen ebenfalls zur Verfügung. Zu unseren Kunden gehören u.a. Makler, Steuerberater und Architekten. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht im Wesentlichen aus drei Bereichen: Betreuung Wie oft kommt es vor, dass aufgrund von kleinen technischen Problemen die ganze PC-Anlage nicht funktioniert und man niemand kennt, der zur Hilfe kommt? Diese und andere Kleinigkeiten verbreiten oftmals Frust und Ärger. Dinge, die in Deutschland mit 1-2 Anrufen geklärt sein können, stellen sich hier auf Mallorca oftmals als „große Probleme“ dar. Neben den evtl. vorhandenen sprachlichen Hürden, fehlt oftmals der detaillierte technische Sachverstand, um z.B. mit dem Techniker der Telefonica am anderen Ende der Leitung das Problem zu lösen. Dazu kommen noch weitere technische Abweichungen, so dass die aus Deutschland mitgebrachten Geräte oftmals nicht funktionieren (Annex A + B). „das consulting team GmbH“, kurz DCT, ist seit über zwei Jahren auf Mallorca präsent, um genau diese kleinen Weh-Wehchen zu lösen. Wir stehen sowohl Firmen als auch ambitionierten Privatpersonen mit unserem Wissen zur Seite. Wir nehmen Ihre Wünsche auf, analysieren, wo der Schuh drückt, stellen Ihnen eine Lösung nach Ihren Bedürfnissen zusammen und setzen diese dann auch zeit- Die Betreuung unserer Kunden steht im Mittelpunkt unserer Tätigkeit. Durch die Präsenz auf der Insel und durch eine Hotline in Deutschland, die bei vorheriger Einrichtung und Genehmigung des Kunden in der Lage ist, Zugriff auf Ihre PCs zu erhalten (Fernwartung) kann im Normalfall jede Störung in kürzester Zeit behoben werden. Aus diesem Grund bieten wir für Unternehmen einen kostenlosen Erstberatungstermin an, in dem wir eine Schwachstellenanalyse inkl. Optimierungsvorschlag erstellen. Die Schritte, die dann zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit führen, sind fast immer die gleichen: Aufnahme, Analyse, Konzeption, Präsentation, Umsetzung und Betreuung Schwächen bei fast allen Netzwerken in den letzten zwei Jahren waren u.a.: - veralteter Virenschutz - nicht funktionierende Datensicherung - kein Schutz vor Angriffen von außen - mangelhafte Absicherung gegen Stromausfälle Nach dem ersten Schritt, Darf ich vorstellen? – DCT das consulting team GmbH (DCT) mit Hauptsitz in Lippetal, zwischen Paderborn und Dortmund, ist seit 1987 im EDV-Dienstleistungssektor tätig. Zu unseren Kunden gehören u.a. eine Tochter der Deutsche Bahn AG und Banken, aber auch sehr viele kleinere und mittelständige Unternehmen, die von unserem versierten Know-how und von Erfahrungen aus der Großkundenwelt profitieren. DCT ist ein Beratungsunternehmen, das sich vornehmlich mit Kundenbedürfnissen und -wünschen beschäftigt. Hierzu konzipieren oder erstellen wir Lösungen und passen diese individuell auf die Anforderungen der Kunden an. Die Aufgaben sind hier so vielfältig, wie es Unternehmen und Kunden am Markt gibt. Jedes Unternehmen, jeder Kunde ist anders organisiert, hat eigene Strukturen und Arbeitsabläufe. Standardprodukte am Markt bedienen allgemeine Bedürfnisse, weil sie viele Kunden ansprechen sollen. DCT betrachtet Standardprodukte als Bausteine, aus denen individuelle Lösungen erzeugt werden, – Lösungen, die Ihre Routinearbeiten vermindern und somit den Freiraum schaffen, sich um Ihre wesentlichen Dinge zu kümmern. Die IT Branche verspricht seit ihrem Bestehen, dass Computer die Arbeit erleichtern werden. Wir lösen dieses Versprechen ein! einer Sicherheitsüberprüfung und Schwachstellenanalyse des Netzwerkes, stellen wir Ihnen in einem kurzen Konzept dar, welche Optimierungsmöglichkeiten vorhanden sind. Anschließend werden die Schwachstellen ausgeschaltet. Dienstleistungen erbringen. Softwareentwicklung In einem solchen Fall lässt sich mit Anpassungen, Zusatzprodukten, aber auch mit eigens entwickelten Modulen eine ganz spezifische Lösung für Sie erzeugen. Im Bereich der Softwareent- Die eingesetzte Software muss spezifisches Wissen vielen Anwendern so einfach wie möglich zur Verfügung stellen. Ihr Unternehmen gründet sich auf genau so einem spezifischen Wissen, das zum Teil allgemeingültig, aber zu einem weitaus größeren Teil individuell ausgeprägt ist. Dies betrifft ihr Unternehmens – Know-how, mit dem Sie Produkte erzeugen oder Es muss eine Lösung erstellt werden, die weder auf Ihre Individualität, mit der Sie am Markt erfolgreich sind, noch auf die Benutzung von praxiserprobten Standardprodukten verzichtet. wicklung erstellen wir individuell ein Pflichtenheft mit Ihren Anforderungen, nachdem wir exakt analysiert haben, wie der IST-Zustand ist und können oftmals auch ein Angebot zum Festpreis machen. Soweit möglich erweitern wir auch bestehende Anwendungen nach Ihren Wünschen. Weiterhin führen wir eine Analyse der Arbeitsabläufe (Workflow) durch und helfen mit Hilfe der EDV, diese zu optimieren und zu beschleunigen. Wartung Nachdem die gewünschte Funktionalität erst einmal gewährleistet wurde, muss diese auch überwacht und erhalten werden. Ein Netzwerk ist kein statisches, unveränderliches Gebilde. Vielmehr handelt es sich um etwas „Lebendes“. Täglich wird es wechselnden Anforderungen angepasst. Benutzer kommen und gehen, neue Hardware wird angeschafft und integriert werden, Betriebsstörungen treten auf, Updates müssen eingespielt werden, etc. lerhafte Einwahlen müssen erkannt und behoben werden. Die Betreuung und Optimierung der vorhandenen Netzwerke und PCs ist ein wichtiger Aspekt, um den reibungslosen Ablauf der täglichen Arbeit zu gewährleisten. Diese Tätigkeiten übernehmen wir für Sie und gewährleisten somit einen reibungslosen Betrieb Ihrer EDV-Umgebung. Dies hat zur Folge, dass der im Unternehmen für die EDV-zuständige Mitarbeiter, der im Regelfall das Netzwerk „nebenbei“ betreut, seinen eigentlichen Aufgaben widmen kann. Ein wichtiger Baustein ist die Erstellung eines Sicherheitskonzeptes, dessen Umsetzung und ständige Betreuung im Rahmen unserer Netzwerkwartung. Ihr Netzwerk funktioniert! Widmen Sie sich anderen Aufgaben! Ansprechpartner für alle Fragen rund um die EDV Der EDV-Alltag in Netzwerken besteht aus einer Vielzahl von zeitraubenden Routinetätigkeiten: Auch bei sonstigen Problemstellungen sind wir gerne bereit, Ihnen zu helfen. Zahlreiche Kontrollen werden durchgeführt, viele Informationen ausgewertet und Virensignaturen aktualisiert bzw. die automatische Aktualisierung kontrolliert werden. Fehler bei der Datensicherung, dem Zugriff auf Netzwerkdrucker und feh- Für eine Kontaktaufnahme stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, die Kontaktdaten erhalten Sie am Ende dieses Beitrages. Für ein erstes persönliches Gespräch steht Ihnen Detlef Kunze bei PROFI KONZEPT in Santa Ponsa zur Verfügung. das consulting team GmbH Klaus Schlautmann / Torsten Peters D-59510 Lippetal Tel.: +49 2923 9707-0 Fax: +49 2923 9707-55 k.schlautmann@consultingteam.de www.consultingteam.de 43 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien WELLNESS PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com Bequeme Immobiliensuche auf Mallorca: www.profi-konzept.com von Detlef Kunze Mallorcas Freunde und Immobilienkäufer kommen aus aller Herren Länder. Ist die Anreise auch noch so weit, die Kunden sind heute bestinformiert und erstaunen die Makler bisweilen durch ihre gute Marktund Objektkenntnis. Des einen Freud, des andern Leid: Die Printmedien, die sich bisher mit Auslandsimmobilien befassten, haben in den letzten Jahren erhebliche Umsatzeinbußen im Anzeigenbereich erlitten. Immer mehr Kunden verzichten auf die Präsentation ihrer Immobilie in Zeitschriften und Katalogen und nutzen die Möglichkeiten des Internets. Gibt man zum Beispiel bei dem Marktführer GOOGLE die Suchwörter „Immobilien +Mallorca“ ein, stößt man auf über 3.000.000 Seiten zu diesem Thema. Möglich wird dies durch das world wide web – kurz www – das Internet. Durch die Nutzung der internationalen Suchmaschinen finden die Interessenten schnell zu den Seiten der lokalen Immobilienanbieter. Ein neuer Berufszweig der „Suchmaschinenoptimierung“ ist entstanden, der den Werbetreibenden Hilfestellung geben will, dass ihre Seiten im world wide web auch gefunden werden. Minkner & Partner www.profi-konzept.com einrichtete. Diese Adresse ist bei den ImmobilienSuchenden schon so eingeführt, dass fast 50% der User direkt auf das PROFI-KONZEPT-Portal zugreifen, während die andere Hälfte über Suchmaschinen auf die PROFI KONZEPT Seiten gelangen. P R O F I KONZEPT Mallorca Immobilien war für Mallorcas Immobilienmarkt einer der Pioniere im Internet, als es vor neun Jahren das dreisprachige (deutsch, englisch und spanisch) Immobilien - Portal www.profi-konzept.com ist jedoch nicht nur ein tagaktueller Immobilienkatalog. Hier findet der Interessent auch wertvolle Tipps zu Steuer- und Rechtsfragen, die mit dem Immobilienerwerb in Spanien zusammen- Detlef Kunze Systemadministrator Minkner & Partner PROFI KONZEPT S.L. Avenida Rey Jaime I, 109 • E-07180 Santa Ponsa Tel.: 0034 / 971 695 255 • Fax: 0034 / 971 695 695 detlef.kunze@profi-konzept.com www.profi-konzept.com 44 K U LT U R www.profi-konzept.com MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner MALERISCHES MALLORCA Wilhelm FIKISZ malt Mallorcas Dörfer Den Schweizer Maler und Meister des Aquarells Wilhelm Fikisz, ausgezeichnet mit zahlreichen internationalen Kunstpreisen, und den Unternehmer und Kunstmäzen Lutz Minkner kann man derzeit häufig bei Streifzügen durch Mallorcas Dörfer beobachten. Die beiden arbeiten an einem gemeinsamen Projekt, dass sie im September 2006 mit einer Vernissage vorstellen wollen: Unter dem Arbeitstitel „Malerisches Mallorca“ wird Wilhelm Fikisz 52 Aquarelle von den 52 Dörfern Mallorcas mit Gemeindestatus malen und sie in Anwesenheit der Bürgermeister und Vertretern des Inselrates und der Regierung präsentieren. Die Bilder werden zusätzlich in einem Künstlerbuch veröffentlicht, das ebenfalls bei der Vernissage vorgestellt werden wird. Es wird nicht nur ein Vergnügen sein, die Landschaftsbilder in diesem Buch zu betrachten; auch für die Leser, die mehr über die dargestellten Dörfer wissen wollen, wird es vergnügliche Texte „Geschichte in Geschichten“, verfasst von Lutz Minkner, in vier Sprachen geben. Bitte vormerken: WILHELM FIKISZ „MALERISCHES MALLORCA“ Ort: Galeria de Arte Minkner C./ Catalunya, 5 – Paseo Mallorca, Palma de Mallorca Vernissage: 02. Sepp tember 2006, 18.00 h - 21.00 h Dauer: 02. September 2006 - 27. Oktober 2006 46 T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N P T O . A N D R AT X www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner IM SÜDWESTEN DIE BESTEN APARTMENTS UND REIHENHÄUSER BIS 500.000 € NOVA SANTA PONSA Meerblick-Reihenhaus in exklusiver Residenz Pool, Tiefgarage, Wohnfläche 193 m2, Terrassen, Garten Ref.No. 2838, P.: € 550.000 PTO. ANDRATX Hafenblick-Penthaus mit Dachterrasse Pool, Wohnfläche 75 m2, Terrasse 20 m2, Dachterrasse Ref.No. 2726, P.: € 370.000 PAGUERA – CALA FORNELLS Wohnung mit 3 Schlafzimmern, 1. Meereslinie Pool, Wohnfläche 115 m2 einschließlich Terrasse Ref.No. 2709, P.: € 325.000 SANTA PONSA Wohnung in 1. Meereslinie nahe Ortszentrum Pool, Lift, Wohnfläche 92 m2, Terrasse 17 m2, möbliert Ref.No. 2019, P.: € 360.000 PAGUERA – STRANDNÄHE Meerblick-Wohnung mit 1 Schlafzimmer Wohnfläche 70 m2, Balkon 3 m2, möbliert Ref.No. 2718, P.: € 280.000 PAGUERA – CALA FORNELLS Wohnung mit traumhaftem Meerblick Meerzugang, Pool, Wohnfläche 95 m2, 40 m2 Terrasse Ref.No. 2842, P.: € 425.000 NOVA SANTA PONSA Exklusive Wohnung mit Golfaktie Pool, Wohnfläche 116 m2, 29 m2 Terrasse, möbliert Ref.No. 2105, P.: € 295.000 SANTA PONSA strandnahe Wohnung in mediterraner Residenz Pool, PKW-Stellplatz, Wohnfläche 76 m2 incl. Terrasse Ref.No. 2559, P.: € 269.000 SANTA PONSA Großzügige Wohnung in 1. Meereslinie 2 Pools, Wohnfläche 140 m2, 48 m2 Terrasse Ref.No. 2725, P.: € 420.000 47 T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com IM SÜDWESTEN DIE BESTEN APARTMENTS UND REIHENHÄUSER BIS 1.000.000 € NOVA SANTA PONSA Charmantes Reihenhaus mit Meerblick Pool, Tiefgarage, Wohnfläche 143 m2, Terrassen, Garten Ref.No. 2784, P.: € 580.000 PALMA DE MALLORCA Gepflegte Wohnung mit Hafenblick TG-Platz, Lift, Wohnfläche 170 m2, 17 m2 Terrasse Ref.No. 2995, P.: € 650.000 NOVA SANTA PONSA Doppelhaushälfte in 1. Meereslinie Pool, Wohnfläche 185 m2, 80 m2 Terrasse, Garten Ref.No. 2731, P.: € 970.000 NOVA SANTA PONSA Exklusives Penthaus mit Königsblick Tiefgarage, Pool, Wohnfläche 130 m2 Terrassen Ref.No. 2601, P.: € 650.000 SANTA PONSA Triplex-Wohnung in 1. Meereslinie Pool, Wohnfläche 285 m2, Terrassen, Garten Ref.No. 3021, P: € 875.000 NOVA SANTA PONSA Luxuswohnung in 1. Linie-Residenz Pool, Tiefgarage, Wohnfläche 147 m2, Terrassen Ref.No. 3050, P.: € 560.000 COSTA DE LA CALMA Villa in exklusivem Villenpark, 1. Linie Pool, Garage, Wohnfläche 180 m2, Terrassen Ref.No. 1449, P.: € 695.000 NOVA SANTA PONSA Meerblick-Penthaus mit Golfaktie Pool, TG-Platz, Wohnfläche 180 m2, Terrassen Ref.No. 1383, P: € 750.000 PTO. ANDRATX – CALA LLAMP Meerblick-Luxuswohnung am Beach Club Pool, Wohnfläche 82 m2, 11 m2 Terrasse Ref.No. 2913, P.: € 595.000 48 www.profi-konzept.com T R AU M I M M O B I L I E N MALLORCAS Traumimmobilien R E G I O N P T O . A N D R AT X PR-Beilage von Minkner & Partner IM SÜDWESTEN DIE BESTEN FREISTEHENDEN VILLEN BIS 1.000.000 € PTO. ANDRATX – CALA MORAGUES Mediterrane Meerblick-Villa in Villenpark Land 800 m2, Wohnfläche 230 m2, Terrassen, Pool Ref.No. 1833, P.: € 990.000 SANTA PONSA Meerblick-Villa oberhalb der Bucht Land 840 m2, Wohnfläche 240 m2, Garage, Pool Ref.No. 2401, P.: € 795.000 NOVA SANTA PONSA Moderne Villa mit Meerblick Land 1.700 m2, Wohnfläche 150 m2, Poolterrasse Ref.No. 2138, P.: € 900.000 PUIGPUNYENT Restaurierte Naturstein-Finca Land 30.000 m2, Wohnfläche 350 m2, Garage, Pool Ref.No. 2448, P.: € 980.000 NOVA SANTA PONSA Traumblick-Villa in exklusiver Residenz Pool, Garage, Wohnfläche 250 m2, Terrassen 200 m2 Ref.No. 2470, P.: € 890.000 ARTA Großzügiges Landhaus an der Ostküste Land 30.000 m2, Wohnfläche 450 m2, Pool, BBQ Ref.No. 2297, P.: € 980.000 SANTA PONSA Charmante Villa mit Panoramablick Land 1.050 m2, Wohnfläche 230 m2, Pool, Garten Ref.No. 2057, P.: € 652.000 CAMP DE MAR Mediterrane Villa mit Gästestudio Land 1.200 m2, Wohnfläche 210 m2, Poolterrasse Ref.No. 2544, P.: € 895.000 SON VIDA neue Villa im eleganten Umfeld Land 2.000 m2, Wohnfläche 200 m2, Pool Ref.No. 1567, P.: € 950.000 MALLORCAS Traumimmobilien 49 T R AU M I M M O B I L I E N PR-Beilage von Minkner & Partner www.profi-konzept.com IM SÜDWESTEN DIE BESTEN TRAUMVILLEN ZWISCHEN 1.000.000 € und 3.000.000 € BENDINAT Repräsentative Villa mit Meerblick Land 2.000 m2, Wohnfläche 450 m2, Poolterrasse Ref.No. 2925, P.: € 2.990.000 NOVA SANTA PONSA Exklusive Villa mit Gästeflügel Land 1.250 m2, Wohnfläche 440 m2, Poolterrasse Ref.No. 1546, P.: € 1.980.000 MANACOR – PTO. CHRISTO Beeindruckende Natursteinvilla mit Meerblick Land 38.000 m2, Wohnfläche 912 m2, Pool 85 m2 Ref.No. 1591, P.: € 2.600.000 ILLETAS Mediterrane Villa auf Königsblick-Plateau Land 1.850 m2, Wohnfläche 468 m2, Garagenhaus Ref.No. 2752, P.: € 2.950.000 NOVA SANTA PONSA Imposante Villa im Südstaatenstil Land 1.000 m2, Wohnfläche 325 m2, Poolterrasse Ref.No. 2545, P.: € 1.450.000 GENOVA Landhaus mit Meerblick im Parkgarten Land 1.900 m2, Wohnfläche 380 m2, Poolterrasse Ref.No. 2908, P.: € 1.990.000 NOVA SANTA PONSA Eindrucksvolle Villa mit Meerblick Land 949 m2, Wohnfläche 340 m2, Poolterrasse Ref.No.1628, P.: € 1.915.000 PTO. ANDRATX Meerblick-Villa im Herrenhausstil Land 2.300 m2, Wohnfläche 609 m2, Poolterrasse Ref.No. 2283, P.: € 2.900.000 NOVA SANTA PONSA Repräsentative Meerblick-Villa Land 2.400 m2, Wohnfläche 460 m2, Pool, Terrassen Ref.No. 1378, P.: € 2.850.000 50 www.profi-konzept.com EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien WELLNESS PR-Beilage von Minkner & Partner So entstehen individuelle Wohnwelten Kreativ und professionell: Gabriele Strathmann von Susanne Korbmacher Das großzügige Ladengeschäft in Santa Ponsa’s Avenida Rey Jaime I strahlt mit seinem mediterranen Ambiente Harmonie und Lebenslust aus und lädt ein zum Verweilen und Sich-Wohlfühlen. Gabriele Strathmann ist der lebhafte Mittelpunkt dieser von ihr geschaffenen Wohlfühl-Oase. Schon bei einem kurzen Begrüßungsgespräch merkt der Besucher: Die Frau versteht was von Ihrem Fach. Arbeitsgebiet von Palma bis Pto. Andratx mit dem Zentralpunkt Santa Ponsa ab. Zum anderen zeichnete sich ab, dass gerade im Großraum Santa Ponsa in naher Zeit viele exklusive Wohnresidenzen und Villen gebaut werden würden. Und so hat Gabriele Strathmann mit ihrem Einrichtungsgeschäft PINE LIFE eine ähnlich positive Entwicklung genommen wie die zahlreichen Bauträgerprojekte im Südwesten Mallorcas. Kein Wunder: Schon in Hamburg und auf Sylt hat sie für renommierte Möbeldesigner gearbeitet und Villen und Wohnungen eingerichtet und dekoriert, bis sie sich vor acht Jahren entschloss, ihren Lebensmittelpunkt nach Mallorca zu verlegen und sich hier selbständig zu machen. Der Standort in Santa Ponsa war klug gewählt, denn zum einen wusste sie, dass „die Musik im Südwesten spielt”, und deshalb steckte sie ihr PINE LIFE zeigt zugleich das Programm: Schon auf Sylt lag der Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Entwicklung des Landhausstils, und so konnte sie fast nahtlos dieses Thema wieder aufgreifen und mit mediterranem Ambiente erweitern. Eine wichtige Eigenschaft von Gabriele Strathmann – sie kann zuhören. Sie ermuntert den Kunden, seine Wünsche und Träume zu erklären, und ist dann mit professionellem Rat behilflich, diese Wünsche PINE LIFE Gabriele Strathmann Avenida Rey Jaime I, 109 E-07180 Santa Ponsa Tel. (+34) 971 692 496 Fax (+34) 971 692 279 Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 10.00 - 13.30 Uhr und 16.30 Uhr - 19.30 Uhr. Samstags nur nach Vereinbarung zu realisieren. Und die Angebotspalette ist groß: Betten, Sofas, Tische, Schränke Gläser, Vasen, Geschirr und Wohnaccessoires – alles von ihr persönlich auf den internationalen Wohnmessen ausgesucht und geordert. Die besondere Stärke von Gabriele Strathmann ist die Komposition von Komplettlösungen von Farben und Materialien für Wände und Böden, Fensterdekorationen und Einrichtung einschließlich individueller KleinAccessoires. Häufig erfordern es die Räumlichkeiten, dass Spezial- und Maßlösungen herzustellen sind. Auch das ist für sie kein Problem, denn sie verfügt aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrungen über ein dichtes Netzwerk von Fachleuten, die jede Individuallösung ermöglichen. Und noch etwas: Gabriele Strathmanns Beratungen – auch direkt in der Wohnung oder im Haus des Kunden – sind kostenlos! MALLORCAS Traumimmobilien PR-Beilage von Minkner & Partner EXPERTENTIPPS 51 www.profi-konzept.com 52 CHARITY MALLORCAS Traumimmobilien www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner Es geschieht nicht Gutes, es sei denn man tut es von Edith Minkner Mein Unternehmen Minkner & Partner PROFI KONZEPT engagiert sich seit Anbeginn seiner Tätigkeit auf Mallorca mit eine Vielzahl von Aktionen und Events oder Sponsoringmaßnahmen im sozialen Bereich. Es ist untrennbarer Teil unserer Unternehmensphilosophie, dass diejenigen, die durch glückliche Umstände auf der Sonnenseite des Lebens stehen, auch den Schwachen im Schatten helfen müssen, um ihnen trotz aller Probleme das Leben lebenswert zu gestalten. Wir danken den Freunden unseres Unternehmens, dass sie uns immer durch Spenden und andere Beiträge unterstützt und damit geholfen haben, für die Schwachen in der Gesellschaft die Welt ein wenig freundlicher zu machen. Gern stellen wir neue Vereinigungen und Stiftungen vor, deren Arbeit wir für beispielhaft halten: NEUES VON HEINZ DEM STIER Heinz Hoenig hilft traumatisierten Kindern Dr. Rainer Büngeler – ein Arzt aus Leidenschaft Birgit Büngeler gründet die „Dr. Rainer Büngeler Stiftung“ Dr. Rainer Büngeler – geboren 1949, gestorben 2004 war Facharzt für Allgemeinmedizin und Naturheilverfahren. Er war ein Arzt aus Leidenschaft: Er fuhr mehrere Jahre als Schiffsarzt auf der MS Europa zur See, bevor er sich 1988 auf der Insel Mallorca niederließ. Er liebte diese Insel und ihre ganz besonderen Eigenarten. Als erster deutscher Arzt für Allgemeinmedizin war er bis 1994 als „Einzelkämpfer“ Tag und Nacht dienstbereit und für seine Patienten da. 1994 gründete er in Paguera das Deutsche Facharztzentrum und eröffnete 1999 ein weiteres in Santa Ponsa. Allein war die Arbeit nicht mehr zu bewäl- tigen; deshalb holte er sich die Unterstützung mehrerer Kollegen unterschiedlicher Fachrichtungen. Gutes zu erhalten und möglichst täglich noch zu verbessern, war sein Motto. Das Wohl seiner Patienten und seine Mitarbeiter waren ihm wichtig. Diese Arbeit wollte er noch viele Jahre fortsetzen. Doch leider starb er viel zu früh. Er starb als Arzt – an den Folgen eines ärztlichen Kunstfehlers. Seine Frau, Birgit Büngeler, in deren Armen er am 18. Mai 2004 starb, berichtet: „Dr. Büngeler hatte nur leichte Beschwerden, wenn er Sport trieb. Leichte Ref- fluxstörungen ließen ihn der Empfehlung folgen, sich an der Uni-Klinik Tübingen minimalinvasiv operieren zu lassen. `Sie werden sehr zufrieden sein, Herr Kollege`, dies waren die Worte des damaligen Chefarztes. Man zerfetzte seine Speiseröhre, übersah den Fehler und reagierte erst drei Tage später, viel zu spät. Ein Kampf um sein Leben begann, ein fast fünf Jahre dauernder Kampf …. ein Kampf mit unglaublichen Schmerzen ….. mit Beeinträchtigungen …. mit Behörden …. mit Versicherungen …. und letztlich mit der Nichtverantwortlichkeit der Verursacher. Bis zu seinem Tod übernahm niemand die Verantwortung oder ent- Heinz Hoenig – oft spielt er sich selbst, das Raubein mit dem großen Herzen. Lange hat Heinz Hoenig mit einem kleinen Team an seinem Projekt „Heinz der Stier“ gebastelt – guter Wille allein reicht nicht. Zunächst mussten Strukturen aufgebaut, ein solides anerkanntes Fundament geschaffen werden, das notwendig ist, um die großen Ideen umzusetzen. Jetzt ist das Projekt „Heinz der Stier“ in das Programm der Deutschen Kinderhilfe Direkt e.V. eingegliedert. Die DKHD vernetzt Kinderhilfsorganisationen und –initiativen, gibt ihnen Hilfe zur Selbsthilfe und schafft somit die Basis, um Spendengelder direkt für notleidende Kinder einzusetzen, Verwaltungskosten einzusparen und effektiv arbeiten zu können. „Heinz der Stier“ nutzt den Spendenabwicklungs- und Wirtschaftsprüfungsservice des DKHD, so dass der Spender sicher sein kann, dass seine Spende effizient und zielgerichtet für das Projekt eingesetzt wird. schuldigte sich bei ihm. Er litt sehr darunter, zumal Dr. Rainer Büngeler ein sehr gerechter Mensch war. Er konnte nicht verstehen, warum Ärzte so reagierten.“ tung zu gründen. Diese Stiftung soll Menschen unterstützen, die finanziell nicht gut gestellt sind oder keine Krankenversicherung haben, dennoch aber dringend ärztliche Hilfe benötigen. Birgit Büngeler gründet diese Stiftung mit dem Geld, dass sie als „Schadenersatz“ – oft klingt dieses Wort zynisch – von der Versicherung erhält. So kann Dr. Büngeler auch nach seinem Tod für seine Patienten da sein. Dr. Büngeler wollte leben. Privat hatte er sein Glück gefunden, das ihm so wichtig war. Er wollte die Früchte seiner Arbeit mit seiner Frau genießen. Leider ließ man ihm keine Zeit. Nicht nur seine Frau vermisst ihn unendlich. Auch viele seiner Patienten wären froh, wenn er sie noch behandeln könnte. Erst nach seinem Tod lenkte die Versicherung – langsam und auf Druck der Öffentlichkeit – ein, eine leider zu späte Genugtuung. Der Kampf mit der Versicherung machte Birgit Büngeler noch stärker. Sie gab nicht auf, bis sie die Versicherung „in die Knie“ zwang. Und es entstand die Idee, die Dr. Rainer Büngeler Stif- Die Abenteuer mit „Heinz der Stier“ sind speziell für psychisch traumatisierte Kinder und Jugendliche, die als Opfer oder Zeuge von Gewalt – in den Momenten, als sie dringend Hilfe benötigten – allein gelassen wur- den, entwickelt worden und haben das Ziel, dass sich die Kinder durch spielerisches Lernen gegenüber anderen Kindern öffnen, die eine ähnliche Vergangenheit haben. Nicht um über Erlebtes zu sprechen, sondern um sich zu wagen, anderen Menschen zu vertrauen. Durch viele Grenzerfahrungen, die das Programm anbietet, sollen die Kinder auch erleben, dass sie viel mehr können, als sie sich selbst vorher zutrauten und dadurch selbstbewusst und offen das Leben auch mit den schönen Seiten wieder annehmen zu können. Mehr?………. www.stier.tv Ich finde diese Stiftungsidee höchst bemerkenswert und werde Birgit Büngeler bei ihrer Arbeit unterstützen. Und vielleicht konnte ich auch manchen Leser dieses Beitrages anregen, sich ebenfalls für kranke Menschen einzusetzen, denen die Dr. Rainer Büngeler Stiftung helfen will. Weitere Informationen wird es demnächst im Deutschen Facharzt-Zentrum Paguera und Santa Ponsa geben. 54 EXPERTENTIPPS MALLORCAS Traumimmobilien www.profi-konzept.com PR-Beilage von Minkner & Partner Fitness-Studio war gestern – wollen Sie viel mehr? DER SANTA PONCA COUNTRY CLUB & SPA Nur 10 Minuten von Palma entfernt befindet sich in der ruhigen, ländlichen Idylle der Gemeinde Calvia der Santa Ponsa Country Club & Spa, einzigartig auf der Insel. Nirgendwo anders kann man seinen Lieblingssport mehr genießen, besser in Form kommen, sich im Spa verwöhnen lassen und bei einem köstlichen Essen mit Freunden in familiärem Ambiente entspannen….. alles unter einem Dach! Der Club wurde im typisch mallorquinischen Stil gebaut und ausgestattet. Er empfängt die internationalen Gäste in warmer, einladender Atmosphäre, ohne dabei auf besondere und moderne Annehmlichkeiten zu verzichten: - Semi-Olympic-Innen-Pool mit 25m Bahnlänge, AquaSpa mit Sauna und Dampfbad sowie einer Ruhezone - Gesundheits- und FitnessStudio mit den neuesten Geräten - „La Bodega“ Restaurant und Tapas Bar - „Tranquility” Spa-Bereich für Schönheits -anwendungen und -behandlungen - Aerobic Studio - Pilates Studio - Konferenz- und Veranstaltungsräume - 6 Tennisplätze - 2 Paddle-Plätze - Außenpool mit Erholungsbereich und Barbecue - Kinderhort Im August 2005 wurde der Country Club unter die Leitung von Ian Bainbridge gestellt. Die Änderungen im Führungsstil, ein breites Angebot an Vorzügen für die bisherigen und künftigen Mitglieder und ein neues System der Mitgliedschaft haben dem Club eine hervorragende Entwicklung und eine große Anzahl neuer Mitglieder gebracht. Mit den breit gefächerten Sportmöglichkeiten ist der Club der ideale Ort, um fit zu werden und sich wohl zu fühlen. Die Fitnesstrainer sind immer auf dem neusten Stand der sportmedizinischen Erkenntnisse, und so werden auch Thai-Boxen, Step-Aerobic und Wassergymnastik angeboten. Das moderne Fitness-Studio ist luft- und lichtdurchflutet und bietet eine großartige Aussicht auf die umliegenden Gärten. Die bestens qualifizierten und aufmerksamen Trainer stehen jederzeit zur Seite, um Tipps zu geben und zu motivieren. Es werden auch Einzeltrainingsstunden angeboten, die maßgeschneidert auf jedes Alter und die individuelle Kondition abgestimmt werden. Auch in dem umfassend und perfekt ausgestatteten Pilatesstudio wird Einzelunterricht mit dem Clubtrainer angeboten. Der Club bietet mit eigenen Tennislehrern Einzel- oder Gruppenunterricht. Die Plätze wurden neu beschichtet und mit einem neuen Besprenkelungssystem durch- zogen, so dass die Mitglieder und Nicht-Mitglieder das ganze Jahr über perfekte Spielbedingungen vorfinden. Club - Tennis- und Paddleturniere sind regelmäßige Höhepunkte im CountryClub-Event-Kalender. Das luxuriöse, halbolympische Hallenschwimmbad ist der ideale Ort, um entspanntes Schwimmen in großzügiger, angenehmer Atmosphäre zu genießen. Und es ist erst recht der richtige Ort, um mit 50 sportlichen Bahnen morgens aktiv in den Steinliegen, tauchen Ihre Füße in das luxuriöse Fußbad oder beleben Ihre Sinne im Kaltwasserbecken oder in der Abenteuerdusche. Wenn Sie sich von oben bis unten verwöhnen wollen, dann gibt es keinen besseren Ort als das Tranquility-Spa. Dort vereinen sich das Spa und der Kosmetiksalon, und die Mitglieder und NichtMitglieder dürfen auf erfahrene Hände vertrauen. Die Experten bieten Ihnen die bewährtesten Therapien in Verbindung mit den hoch- nicht nur durch seine Vielfalt an Spa- und Sportmöglichkeiten, der atemberaubend schönen Umgebung und dem gehobenen Serviceniveau. Des Weiteren hat er sich auf der Insel als exzellenter Austragungsort für Konferenzen und Veranstaltungen bewährt. Der Veranstaltungskalender bietet Mitgliedern und auch NichtMitgliedern ein buntes Programm von Themenabenden im Restaurant mit Livemusik, Grillabenden am Pool, Konzerten unter freiem Himmel bis zu Sportereignissen und Kinderanimation am Wochenende und in den Ferien. Im einladenden „La Bodega“ - Restaurant und Tapas Bar - mit den großen Außenterrassen und herrlichem Blick in den Parkgarten vereinen sich feine Küche und Lifestyle und bringen die Clubdevise auf den Punkt: das Leben gesund genießen. Tag zu starten. Das AquaSpa bietet beste Voraussetzungen, um nach einem langen Arbeitstag oder einer Kräfte zehrenden Sporteinheit den ganzen Stress abzuwerfen. Sie schwitzen in der Sauna oder im Dampfbad, erholen sich auf den warmen wertigsten Schönheitsprodukten. Mit dem umfassenden Angebot an Gesichts- und Körperbehandlung können Sie, wann immer Sie sich etwas Gutes tun wollen, in eine andere Welt abtauchen. Der Club besticht jedoch Santa Ponsa Country Club & Spa Avenida del Golf, 35 E-07180 Santa Ponsa Tel. (+34) 971 693 634 Fax (+34) 971 693 997 www.spcountryclub.com Eine bewusste Ernährung und das regelmäßige Zusammensein mit Freunden und Familie sind Stützpfeiler für einen glücklichen, gesunden Lebensstil und dafür ist der Club der beste Treffpunkt auf der Insel.