Gemeindeecho Nahetal-Waldau - Gemeinde Nahetal
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Gemeindeecho Nahetal-Waldau Amtsblatt der Gemeinde Nahetal - Waldau mit den Ortsteilen Hinternah, Oberrod, Schleusingerneundorf, Silbach und Waldau www.nahetal-waldau.de 18. Jahrgang Freitag, den 31. Januar 2014 Nr. 1/ 2014 Herzlich Willkommen in der Gemeinde Nahetal-Waldau Foto: Steffen Ittig Frau Claudia Wilhelm mit Sohn Oskar Frau Katja Hentrich und Herr Gilbert Möhring mit Tochter Lara Frau Julia Geyer mit Sohn Leon-Tylor Frau Kathrin Krieg mit Sohn Lenard Frau Kristin Engelhardt mit Tochter Anni Frau Manuela Blasius und Herr David Schilling mit Tochter Annabell Frau Karin Pommer-Brigmann mit Tochter Lina Fabienne Frau Christina Schmidt mit Sohn Brandon Chris Nicht kommen konnten Frau Günther aus Hinternah und Frau Kirschenpfadt aus Waldau. Der Bürgermeister und der Gemeinderat wünschen den neuen Erdenbürgern alles Gute, Gesundheit und eine behütete Kindheit. Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 14.02.2014 Freitag, den 28.02.2014 Gemeindeecho Nahetal - Waldau -2- Aktuelles Aufruf - Wahlhelfer gesucht! Die Gemeinde Nahetal-Waldau sucht für das Jahr 2014 Wahlhelfer für die Wahlbezirke in Waldau, Schleusingerneundorf und Hinternah. Wahltermine 2014: 25. Mai 2014 14. September 2014 - Kommunalwahl/Europawahl (Gemeinderat/Kreistag/Europa) - Bürgermeisterwahl/Landtagswahl Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung unter 036841 / 5340. Franz Bürgermeister Kandidaten gesucht! Für die Kommunalwahl - Gemeinderatswahl am 25.05.2014 - Kreistagswahl am 25.05.2014 werden interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht. Die Wahlperiode geht von 2014 - 2019. Unabhängig von der politischen Richtung richten Sie Ihre Interessenbekundung an Tel. 036841/5340 oder 0170/76138798 (Bürgermeister Thomas Franz). Franz Bürgermeister Einladung Am Samstag, 08.02.2014 sind alle interessierten Einwohner zum „Tag der offenen Tür“ in der Kindertagesstätte “Spatzennest“ Hinternah eingeladen. Von 10:00 bis 16:00 Uhr stehen die Erzieherinnen zu Führungen durch das Haus zur Verfügung. Franz Bürgermeister Herzlich Willkommen in der Gemeinde Nahetal-Waldau Bereits im Monat Dezember 2013 konnten wir Jonas geb. Eltern: 20. Dezember 2013 Susanne Müller und Christoph Vogt aus Hinternah Lea-Sophie geb. 28. Dezember 2013 Eltern: Anja Kneisel und Mathias Schütze aus Waldau und im Monat Januar 2014 Nele geb. Eltern: 02. Januar 2014 Nadine und Sören Wutzke aus Waldau als neue Einwohner in Nahetal-Waldau begrüßen. Wir wünschen den neuen Erdenbürgern, den Eltern und Großeltern Gesundheit und alles Gute für die Zukunft. Bürgermeister und Gemeinderat der Gemeinde NahetalWaldau gez. Thomas Franz Bürgermeister Nr. 1/2014 Vorinformation/Einladung zum „Baby-Empfang“ Die offizielle Begrüßung der Baby´s, die im I. Halbjahr 2014 geboren werden, wird am Dienstag, 24.06.2014 um 15.00 Uhr im Brandtsköppshaus, Spingelbacher Weg 02 OT Hinternah stattfinden. gez. Thomas Franz Bürgermeister Amtliche Bekanntmachungen Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperrmüll, durch Leitungen, Schneeüberhang und Eiszapfen, Beeinträchtigung an Einrichtungen für öffentliche Zwecke, mangelnde Hausnummerierung, Tierhaltung, Füttern von Katzen und Tauben, wildes Plakatieren, ruhestörenden Lärm, offene Feuer im Freien und Anpflanzungen in der Gemeinde Nahetal-Waldau Aufgrund der §§ 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) vom 18. Juni 1993 (Gesetzund Verordnungsblatt S. 323) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Nahetal-Waldau als Ordnungsbehörde folgende Verordnung: §1 Geltungsbereich Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Nahetal-Waldau, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. §2 Begriffsbestimmung (1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche Widmung - alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen. (2) Zu den Straßen gehören: a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen; b) der Luftraum über dem Straßenkörper; c) das Zubehör, wie z.B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen, und die Bepflanzung. (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - die der Allgemeinheit im Gemeindegebiet zugänglichen a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (s. Absatz 4) b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen und c) die öffentlichen Toilettenanlagen. (4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Buchstabe 3 a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen. Hierzu gehören: a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze b) Kinderspielplätze; c) Gewässer und deren Ufer. §3 Verunreinigungen (1) Es ist verboten: a) öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 3 - Fahrgastwartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmutzen, zu entfernen, mit Plakaten zu bekleben, zu bemalen, zu beschreiben, zu besprühen oder zu beschmieren. b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art zu waschen oder abzuspritzen. c) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließenden Niederschlagswassers, sowie Flüssigkeiten, die kein Abwasser sind (wie z.B. verunreinigende, säure- und laugenhaltige oder andere umwelt- oder grundwasserschädigende Flüssigkeiten) in die Gosse einzuleiten, einzubringen oder dieser zuzuleiten. Das trifft auch für Baustoffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton sowie ähnliche Materialien zu. (2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen. §4 Wildes Zelten (1) Innerhalb der bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 des Baugesetzbuches) ist das Zelten oder Übernachten auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen untersagt. (2) Ausnahmegenehmigungen für Zelten auf dem Gelände des Freibades Schleusingerneundorf können im Hauptamt der Gemeinde Nahetal-Waldau beantragt werden. (3) Während der Dauer des Zeltens ist in der Gemeinde NahetalWaldau eine Kaution in Höhe von € 50,00 zu hinterlegen, die nach ordnungsgemäßem Verlassen der Zeltstätte zurückerstattet wird. §5 Wasser und Eisglätte Wasser darf nur in die Gosse geschüttet werden, wenn es ungehindert abfließen kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine Glätte entsteht. §6 Betreten und Befahren von Eisflächen Eisflächen dürfen nur betreten und befahren werden, wenn sie durch die Gemeindeverwaltung freigegeben worden sind. §7 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll (1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen unbedeutender Art (z.B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und -teller, Obstreste) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll, ist verboten. (2) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z.B. für Blechdosen, Glas, Textilien, Altpapier) dürfen nicht durchsucht, Gegenstände daraus nicht entnommen oder verstreut werden. Dasselbe gilt auch für Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum Abholen bereitgestellt sind. Sperrmüll ist ferner gefahrlos und so am Straßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel und Abdeckungen von Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion beeinträchtigt werden. §8 Leitungen Straßen und öffentliche Anlagen dürfen mit Leitungen, Antennen und ähnlichen Gegenständen nicht überspannt werden. Berechtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen bleiben unberührt. §9 Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden. § 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche Einrichtungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, Transformations- Nr. 1/2014 und Reglerstationen sowie Einrichtungen wie Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- und Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten für die Löschwasserentnahme zu verdecken. § 11 Hausnummern (1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück vom Bauamt der Gemeinde Nahetal-Waldau zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muß von der Straße aus erkennbar sein und lesbar erhalten werden. (2) Die festgesetzte Hausnummer ist in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in Nähe des Haupteingangs anzubringen. Verdeckt ein Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein solcher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen. (3) Die Hausnummern müssen aus wasserfestem Material bestehen. Als Hausnummer sind arabische Ziffern zu verwenden. Die Ziffern müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund abheben und mindestens 10 cm hoch sein. § 12 Tierhaltung (1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. (2) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen, Geh- und Radwegen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umher laufen zu lassen, auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken baden zu lassen. (3) Auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, Geh- und Radwegen, im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden. (4) Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen, Geh- und Radwege sowie öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt. (5) Das Füttern fremder oder herrenloser streunender Katzen ist verboten. § 13 Bekämpfung verwilderter Tauben (1) Verwilderte Tauben dürfen nicht gefüttert werden. (2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Wohnräumen oder anderen Räumen haben geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur Erschwerung des Nistens von verwilderten Tauben zu ergreifen. § 14 Unbefugte Werbung (1) Plakate und andere Werbeanschläge dürfen nur dort angebracht werden, wo dies ausdrücklich zugelassen ist. (2) In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet, a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen oder mit anderen Werbemitteln zu werben; b) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen anzubieten; c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzustellen oder anzubringen. (3) Nach Abschluss von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sind die Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb einer Woche zu entfernen. § 15 Ruhestörender Lärm (1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Absatz 2 so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden. Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 4 - (2) Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von: 06.00 bis 07.00 Uhr 13.00 bis 14.00 Uhr 19.00 bis 22.00 Uhr Für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 6.00 Uhr) gilt § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz. (3) Während der Ruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Das gilt insbesondere für das Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen u.ä.) auch auf offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern. (4) Das Verbot des Absatzes 3 gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, wenn die Arbeiten üblich sind und die Grundsätze des Absatzes 1 beachtet werden und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u.a.) Fenster und Türen geschlossen sind. Für Geräte und Maschinen i.S.d. Geräte- und Maschinenlärmverordnung (32. BlmSchV vom 29.08.2002, BGBl. I S. 3478) gelten die dortigen Regelungen. (5) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 sind zulässig, wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der Arbeiten in dieser Zeit gebietet. (6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. (7) Für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertagen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. Dezember 1994 (GVBl. Seite 1221) in der jeweils gültigen Fassung. § 16 Offene Feuer im Freien (1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder ähnlichen offenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt. (2) Die Ausnahmegenehmigung nach § 19 ersetzt nicht die notwendige Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Besitzers. (3) Jedes nach § 19 zugelassene Feuer im Freien ist dauernd durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen. (4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein 1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen, 2. von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m und 3. von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m. (5) Andere Bestimmungen (wie z.B. das Abfallbeseitigungs- und Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie das Waldgesetz und die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen), nach denen offene Feuer im Freien gestattet oder verboten sind, bleiben unberührt. § 17 Störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen In öffentlichen Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu behindern oder zu belästigen, insbesondere - das Lagern oder dauerhafte Verweilen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit hierdurch die Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Allgemeinheit (z.B. durch Störung der öffentlichen Ruhe, Verschmutzung der Flächen oder das Umstellen von Bänken) erheblich beeinträchtigt oder verhindert wird, - aggressives Betteln (unmittelbares Einwirken auf Passanten durch In-den-Weg-Stellen, Einsatz von Hunden als Druckmittel, Verfolgen oder Anfassen), - die Verrichtung der Notdurft, - das Nächtigen auf Bänken und Stühlen. § 18 Anpflanzungen Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen. Der Verkehrsraum muß über Geh- und Radwege bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden. Nr. 1/2014 § 19 Ausnahmen Auf schriftlichen Antrag kann die Gemeindeverwaltung Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. § 20 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1. § 3 Absatz 1 Buchstabe a öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen beschädigt, beschmutzt, entfernt, mit Plakaten beklebt, bemalt, beschreibt, besprüht oder beschmiert; 2. § 3 Absatz 1 Buchstabe b auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt; 3. § 3 Absatz 1 Buchstabe c Abwässer und Baustoffe in die Gosse einleitet, einbringt oder dieser zuleitet 4. § 4 auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zeltet oder übernachtet 5. § 5 Wasser, das nicht ungehindert abfließen kann, oder Wasser bei Frostwetter in die Gosse schüttet 6. § 6 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt; 7. § 7 Absatz 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt 8. § 7 Absatz 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände daraus entnimmt, Sperrmüll entnimmt oder verstreut und Sperrmüll nicht gefahrlos zum Abholen bereitstellt; 9. § 9 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich beseitigt; 10.§ 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar macht; 11.§ 11 Absatz 1 sein Haus nicht mit der zugeteilten Hausnummer versieht, 12.§ 12 Absatz 2 Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen lässt, mitführt oder baden lässt; 13.§ 12 Absatz 3 Hunde nicht an der Leine führt oder bissige Hunde nicht angeleint und ohne bisssicheren Maulkorb führt; 14.§ 12 Absatz 4 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort beseitigt; 15.§ 12 Absatz 5 fremde oder herrenlose streunende Katzen füttert; 16.§ 13 verwilderte Tauben füttert; 17.§ 14 Absatz 1 Plakate oder andere Werbeanschläge anbringt; 18.§ 14 Absatz 2 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen anbietet oder Werbeträger aufstellt oder anbringt; 19.§ 15 Absatz 3 während der Ruhezeiten Tätigkeiten ausübt, die die Ruhe Unbeteiligter stören; 20.§ 15 Absatz 6 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Personen stört, betreibt oder spielt; 21.§ 16 Absatz 1 offene Feuer im Freien anlegt und unterhält; 22.§ 16 Absatz 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljährige Person beaufsichtigt und nach Verlassen der Feuerstelle ablöscht; 23.§ 16 Absatz 4 offene Feuer anlegt, die a) von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen, b) von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens 100 m oder c) von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m entfernt sind; 24.§ 18 Absatz 1 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung beeinträchtigt, den Verkehrsraum über Geh- und Radwegen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 , und über Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält; (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 OBG mit einer Geldbuße bis zu Fünftausend Euro geahndet werden. (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist die Gemeinde Nahetal-Waldau (§ 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG). § 21 Geltungsdauer Diese Verordnung gilt 5 Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 5 - § 22 Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften (1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 01.02.2014 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die „Ordnungsbehördliche Verordnung“ der Gemeinde Nahetal-Waldau vom 24.01.2008 außer Kraft. Gemeinde Nahetal-Waldau Nahetal-Waldau, 20.01.2014 Franz Bürgermeister Dienstsiegel bekanntgemacht am 31.01.2014 Mitteilungen Ausschreibungsbekanntmachung Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an §7 Abs.2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG. Aktenzeichen: Fr/Wi 1. Auftraggeber: Gemeinde Nahetal-Waldau Name: Anschrift:Hinternah Alte Hauptstraße 18 98553 Nahetal-Waldau zu Händen: Herrn Franz - Bürgermeister Telefon036841/53412 Telefax036841/53422 e-Mail:buergermeister@nahetal-waldau.de Webseite:www.nahetal-waldau.de 2. Art des Verfahrens: nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren 3. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung: 07.03.2014 12.00 Uhr 4. Angebotsbindung: Aufgrund der Komplexität des Antragsverfahrens, bei dem der Antrag bis zur Bewilligung durch mehrere Instanzen bearbeitet wird, beträgt die Angebotsbindefrist mindestens 6 Monate. Berücksichtigt werden können nur Angebote mit definitiver Ausbauzusage, welche an keinerlei zusätzliche Bedingungen geknüpft ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der anbietenden Telekommunikationsunternehmen (TKU), welche anderslautende Regelungen gegenüber der ausschreibenden Stelle enthalten oder der Breitbandrichtlinie Thüringen entgegen stehen bzw. dem Förderleitfaden widersprechen, entfalten in den betreffenden Teilen im Rahmen dieses Verfahrens keine Wirkung. Mit Abgabe seines Angebotes stimmt der Anbieter dieser Einschränkung zu. 5. Leistungsbeschreibung: Derzeit prüft die Gemeinde Nahetal-Waldau für die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den Gemarkungen Hinternah und Schleusingerneundorf (insgesamt 1.257 Haushalte / 66 kommerzielle Nutzer) mit den Ortsteilen Hinternah - 872 Haushalte / davon 302 Interessenten 49 kommerzielle Nutzer / davon 43 Interessenten Schleusingerneundorf - 385 Haushalte / davon 121 Interessenten 17 kommerzielle Nutzer / davon 16 Interessenten ob unter den Marktteilnehmern bzw. den Telekommunikationsunternehmen das Interesse besteht, Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 kBit/s (Download) für alle im Versorgungsgebiet liegenden Privathaushalte sowie mindestens 30 kBit/s symmetrisch (Download und Upload) für Unternehmen (EU-Definition) anzubieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Nr. 1/2014 Sollte sich bei einem Anbieter, aufgrund der Richtung aus der die Ortszubringung erfolgt, eine en-passant-Erschließung ergeben, so ist dies ausdrücklich erwünscht. Bei Ausschreibung mehrerer Orte/Ortsteile sind diese jeweils wie einzelne Lose zu betrachten. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, diese Einzellose ggf. an verschiedene Anbieter zu vergeben. Eine Gesamtbeauftragung des insgesamt ausgeschriebenen Gebietes ist wünschenswert, jedoch nicht zwangsläufig vorgesehen. Sollte der Anbieter in seinem Angebot eine zwingende Verbindung mehrere Lose (z.B. Orte) vorsehen wollen, so ist dies möglich. Dabei sind die technischen Zusammenhänge der Abhängigkeiten der Lose zueinander nachvollziehbar darzulegen (z.B. mehrere Lose liegen an einer fortlaufenden Trasse o.ä.). Eine sich technisch nicht bedingende Abhängigkeit kann keine Grundlage für eine zwingende Verbindung von Losen sein. Ggf. bei der Gemeindeverwaltung Nahetal-Waldau vorliegende Daten zu möglichen Bedarfsprognosen, werden von o.a. Ansprechpartnern auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Gebiet der Gemeinde Nahetal-Waldau oder sonstigen relevanten Informationen kann von o.a. Ansprechpartnern auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Kommune eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Bedingungen der EFRE-Förderrichtlinie (Staatsanzeiger 2/2012) zur Errichtung der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten in Aussicht. Die Bewerber müssen einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-)Infrastruktur gewähren (Open Access). Für die Realisierung einer Antragstellung der Gemeinde in vorgenanntem Förderprogramm ist der finanzielle Zuschussbedarf durch den Telekommunikationsanbieter an Hand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachvollziehbar nachzuweisen. (Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen unter www.thueringen-online.de , „Menüpunkt Beratung und Förderung“, bereit) Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u.a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Nebenangebote sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht, wenn dadurch weitere Orte mit erschlossen werden. Durch diese zusätzliche Erschließung kann sich eine bessere Wirtschaftlichkeit darstellen. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. Die Betriebsbereitschaftserklärung sowie die Abrechnung müssen bis spätestens 31.10.2014 beim Auftraggeber eingehen. Nichteinhaltung dieses Termins hat das Verfallen der Fördermittel zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zur Folge. Fristverlängerungen sind nicht möglich! Die Grundlage für die Förderung bildet die Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau inklusive aller Nebenbestimmungen. (Diese stehen unter www.aufbaubank.de, Menüpunkt „Förderprogramme“ - „Förderung von Breitbandinfrastrukturausbau“, bereit.) Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. GAW-Institut lädt zum „Tag der offenen Tür“ Ilmenau. Am 08. Februar 2014 veranstaltet das GAW-Institut für berufliche Bildung in Ilmenau einen Tag der offenen Tür und informiert über die Ausbildungen zum Altenpfleger, Erzieher und Sozialassistenten. Die Veranstaltung findet in der Zeit von 10 bis 13 Uhr Am Vogelherd 50/51 statt. Für eine anschauliche Präsentation der Ausbildungsinhalte sorgen Schülerangebote und Ausstellungen der einzelnen Fachbereiche. Auch Zugangsvoraussetzungen und beruflichen Perspektiven werden an diesem Tag besprochen. Für individuelle Fragen und eine persönliche Beratung stehen die Lehrkräfte des GAW-Instituts zur Verfügung. Bereits Entschlossene haben die Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 6 - Möglichkeit, ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen und direkt vor Ort an einem Aufnahmegespräch teilzunehmen. Wer sich für eine Ausbildung in einem Pflege- und Sozialberuf entscheidet, hat gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft verändert sich und stellt damit auch neue Herausforderungen. Aufgrund des demografischen Wandels brauchen immer mehr ältere Menschen professionelle Pflege und Betreuung. Viele jungen Mütter und Väter wollen, dass ihr Kind in der Gemeinschaft einer Kindereinrichtung aufwächst und von gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern professionell betreut wird. Weitere Informationen unter: GAW-Institut für berufliche Bildung gemeinnützige GmbH Staatlich anerkannte Fachschule und Staatlich anerkannte höhere Berufsfachschule für Gesundheits- und Pflegeberufe Staatlich genehmigte Fachschule im Fachbereich Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik Staatlich anerkannte höhere Berufsfachschule im Bildungsgang Sozialassistent Am Vogelherd 50/51 98693 Ilmenau Tel.: 0 36 77 / 84 10 89 Fax: 0 36 77 / 87 18 77 E-Mail: ilmenau@gaw.de Im Internet: www.gaw.de Ende des amtlichen Teiles Nr. 1/2014 - alte kirchl. Bücher (wie bebilderte Bibel, Tageslosungen, Kalender, Sprüche) ……sowie passende andere Dinge, die auf Dachböden und in Kellern schlummern und zum Thema gehören. Bitte geben Sie uns eine Information, damit wir planen können. Weiterhin suchen wir Kirmeskleider bzw. -anzüge aller Jahrgänge sowie Böbelkleidung und Zubehör. Ab Anfang August brauchen wir die Dinge dann. Informationen an: Brandtsköppshausverein 41902 (Wengerodt), 31771 (Pfeufer) Vielen Dank für Ihre Unterstützung A. Wengerodt Neujahrsgrüße Bibliothek Ich wünsche allen kleinen und großen Lesern der „Kleinen Bücherei“ in Hinternah ein gesundes, erfolgreiches und lesefreudiges Jahr 2014. Auch in diesem Jahr können Sie sich wieder über eine Fülle spannender und interessanter Bücher und Medien freuen. Die Bibliothek ist jeden Dienstag von 16-18 Uhr geöffnet und befindet sich im Brandsköppshaus. Gleichzeitig möchte ich mich, auch im Namen der Gemeinde, für die zahlreichen Spenden im letzten Jahr bedanken. Bibliotheksleiterin Susan Bock Informationen Information zur amtlichen Tierbestandserhebung Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestanderhebung 2014 zum Stichtag 03.01.2014 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsmeldung gemäß Satzung nachzukommen. Die Satzung ist in den Schaukästen der Gemeinde einzusehen bzw. in der Verwaltung erhältlich. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. Hauptamt Aufruf an alle Einwohner der Ortsteile Anlässlich des 400-jährigen Kirchenjubiläums planen wir gemeinsam mit der Kirchgemeinde eine Ausstellung im Brandtsköppshaus. Wir möchten viele Gegenstände sowie Dokumente und Bilder aus dem vielfältigen Kirchenleben zeigen. Deshalb bitten wir alle Einwohner, uns diese leihweise zur Verfügung zu stellen. Dies könnten sein: - Gegenstände wie silberne und goldene Krönchen zu Ehejubiläen - Patenbriefe zur Konfirmation oder Hochzeit - Dankschreiben zu bes. Anlässen - Taufkleidchen, Taufbriefe - Texte zu bes. Anlässen, Konfirmationsurkunden, Briefe aus den Kriegen zu bes. Anlässen daheim - Berichte über alte Traditionen im Zusammenhang mit dem kirchl. Leben - alte Bilder, wie die Kirche vor dem Umbau aussah; auch Umgebung und Friedhof, Hochzeitsbilder, Taufen, Trauerfeiern, andere alte kirchliche Jubiläen - Kirchenchöre, Kapellen, alte Orffinstrumente der Kinder - alte Grabinschriften oder alte Denkmale (Bilder) 26. Baby- und Kinderbasar in Hinternah für Frühjahr- und Sommerbekleidung Wo: Haus Nahetal, Alte Hauptstraße 22 - OT Hinternah Wann:09. Februar 2014, 14.00 - 16.00 Uhr Achtung !!! Verkauf am 08. Februar 2014 von 14.00 - 15.00 Uhr nur für Schwangere (mit Mutterschaftspass) mit max. 1 Begleitperson Wir verkaufen: * Baby- und Kinderbekleidung Gr. 50 - 164 * Spielsachen, Bücher, DVD´s, CD´s etc. * Laufgitter, Reisebetten, Hochstühle * Kinderwagen, Autositze usw. * Dreiräder, Roller, Fahrräder Annahme: Rückgabe: Samstag, d. 08.02.2014, 9.00 - 10.00 Uhr Montag, d. 10.02.2014, 18.30 - 19.30 Uhr Anmeldung und Nummern - Vergabe ab 26.01.2014 von Montag bis Donnerstag bei Frau Bock Tel. 036841 / 42568 Im Internet finden Sie uns unter: www.babybasare.de; www.babyflohmarkt.de Nicht abgeholte Sachen werden als Spende angesehen! 10 % vom Erlös stellen wir einem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung. Wer Lust hat mitzuhelfen, kann sich unter der genannten Telefonnummer melden. An beiden Tagen veranstaltet die Frauenfreizeitgruppe Hinternah einen leckeren Kuchenbasar! Gemeindeecho Nahetal - Waldau Senioren Geburtstagsglückwünsche 01.02. zum 89. Geburtstag 01.02. zum 75. Geburtstag 01.02. zum 70. Geburtstag 01.02. zum 72. Geburtstag 02.02. zum 76. Geburtstag 03.02. zum 90. Geburtstag 03.02. zum 85. Geburtstag 03.02. zum 79. Geburtstag 03.02. zum 78. Geburtstag 04.02. zum 79. Geburtstag 05.02. zum 88. Geburtstag 05.02. zum 84. Geburtstag 05.02. zum 83. Geburtstag 06.02. zum 65. Geburtstag 06.02. zum 71. Geburtstag 07.02. zum 73. Geburtstag 08.02. zum 76. Geburtstag 08.02. zum 89. Geburtstag 08.02. zum 74. Geburtstag 10.02. zum 81. Geburtstag 10.02. zum 81. Geburtstag 10.02. zum 74. Geburtstag 10.02. zum 86. Geburtstag 10.02. zum 84. Geburtstag 11.02. zum 69. Geburtstag 11.02. zum 75. Geburtstag 12.02. zum 85. Geburtstag 12.02. zum 65. Geburtstag 12.02. zum 66. Geburtstag 12.02. zum 85. Geburtstag 13.02. zum 84. Geburtstag 14.02. zum 76. Geburtstag 15.02. zum 82. Geburtstag 15.02. zum 94. Geburtstag 16.02. zum 76. Geburtstag 16.02. zum 71. Geburtstag Herrn Bauer, Willi OT Waldau Frau Birnbaum, Brigitte OT Waldau Frau Möhring, Elke OT Hinternah Herrn Wehner, Lothar OT Waldau Herrn Kotz, Paul OT Waldau Herrn Engel, Ewald OT Hinternah Herrn Jacobi, Günther OT Waldau Herrn Maisch, Richard OT Waldau Herrn Witter, Günter OT Oberrod Frau Amarell, Brigitte OT Silbach Frau Brandt, Charlotte OT Hinternah Frau Engel, Marianne OT Hinternah Herrn Holder, Walfried OT Waldau Herrn Hahn, Helmuth OT Hinternah Frau Reif, Erika OT Silbach Frau Schmidt, Gudrun OT Hinternah Frau Hanf, Johanna OT Hinternah Frau Kämtner, Irmtraud OT Waldau Herrn Scharf, Gottfried OT Schleusingerneundorf Frau Ginnel, Ruth OT Waldau Frau Kirschner, Wanda OT Schleusingerneundorf Frau Rexhäuser, Ursula OT Hinternah Herrn Schmidt, Roland OT Schleusingerneundorf Herrn Schneider, Walter OT Schleusingerneundorf Frau Ludwig, Gudrun OT Waldau Frau Schmidt, Hanna OT Hinternah Frau Keiner, Hanni OT Schleusingerneundorf Frau Kummer, Anneliese OT Hinternah Herrn Lindner, Walter OT Hinternah Herrn Lörzing, Gerhard OT Waldau Frau Amarell, Hertha OT Hinternah Herrn Seelig, Joachim OT Waldau Frau Balatka, Irene OT Waldau Frau Müller, Else OT Hinternah Herrn Kutzer, Gerhard OT Schleusingerneundorf Frau Sohn, Rosemarie OT Hinternah - 7 - Nr. 1/2014 18.02. zum 82. Geburtstag 19.02. zum 89. Geburtstag 19.02. zum 77. Geburtstag 20.02. zum 85. Geburtstag 20.02. zum 78. Geburtstag 20.02. zum 78. Geburtstag 20.02. zum 67. Geburtstag 20.02. zum 79. Geburtstag 20.02. zum 76. Geburtstag 20.02. zum 73. Geburtstag 21.02. zum 66. Geburtstag 21.02. zum 79. Geburtstag 22.02. zum 80. Geburtstag 23.02. zum 68. Geburtstag 23.02. zum 79. Geburtstag 24.02. zum 93. Geburtstag 24.02. zum 65. Geburtstag 24.02. zum 86. Geburtstag 25.02. zum 71. Geburtstag 25.02. zum 76. Geburtstag 25.02. zum 70. Geburtstag 25.02. zum 77. Geburtstag 25.02. zum 73. Geburtstag 26.02. zum 67. Geburtstag 26.02. zum 75. Geburtstag 26.02. zum 79. Geburtstag 27.02. zum 66. Geburtstag 27.02. zum 67. Geburtstag 28.02. zum 73. Geburtstag 28.02. zum 78. Geburtstag 28.02. zum 94. Geburtstag Frau Liebkopf, Hilda OT Hinternah Herrn Amarell, Ludwig OT Hinternah Frau Heßler, Gisela OT Hinternah Herrn Beckert, Siegmar OT Waldau Frau Hammer, Margarethe OT Hinternah Herrn Hartleb, Manfred OT Hinternah Herz Hergert, Klaus OT Waldau Herrn Heßler, Erwin OT Hinternah Frau Schmidt, Renate OT Schleusingerneundorf Frau Wank, Traude OT Hinternah Herrn Frischmuth, Georg OT Hinternah Frau Heerlein, Edit OT Schleusingerneundorf Frau Seugling, Inge OT Waldau Frau Kusche, Karla OT Hinternah Herrn Liebkopf, Rolf OT Hinternah Frau Deckert, Anneliese OT Waldau Frau Klauer, Doris OT Hinternah Herrn Rost, Fritz OT Schleusingerneundorf Herrn Deckert, Clemens OT Waldau Herr Krause, Hartmut OT Schleusingerneundorf Frau Kummer, Ute OT Hinternah Frau Schmidt, Hilde OT Hinternah Frau Traut, Erika OT Hinternah Herrn Bartl, Hans-Jürgen OT Waldau Herrn Freiberg, Wolfgang OT Hinternah Frau Kleinschmidt, Annemarie OT Schleusingerneundorf Herrn Fitz, Hartmut OT Hinternah Herrn Herwig, Wolf-Dieter OT Hinternah Frau Förster, Mariechen OT Schleusingerneundorf Herrn Heilig, Günter OT Schleusingerneundorf Frau Voigt, Ruth OT Waldau Vereine und Verbände Weihnachtsmarkt in Waldau 2013 Der Förder- und Heimatverein Waldau e.V. und der Fremdenverkehrsverein Nahetal-Waldau e.V. bedanken sich bei den Organisatoren, Sponsoren, Helfern und anderen beteiligten Vereinen Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 8 - für die Durchführung des gelungenen Weihnachtsmarktes in Waldau auf dem Alten Schulhof. Unsere beiden Vereine sagen der Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald in Schleusingen ein herzliches Dankeschön für die kostenfreie Nutzung der Weihnachtsmarkthütte! Wir hoffen, dass wir beim Weihnachtsmarkt 2014 die neuen Räumlichkeiten des Bürgerhauses mit nutzen können. Ein Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, sowie allen Gästen für Ihr Kommen! Vorstand Förder- und Heimatverein Waldau e.V. und Fremdenverkehrsverein Nahetal-Waldau e.V. Gesundes neues Jahr 2014 Auch im Jahr 2013 organisierte der Förder- und Heimatverein Waldau e.V. am 1. Advent die Rentnerweihnachtsfeier. Aus diesem Grund möchte sich der Verein, auch im Namen der Rentner, bei allen Sponsoren herzlich bedanken. Die Feier fand, wie jedes Jahr, im liebevoll, weihnachtlich dekorierten Saal des Gasthofes „Weidmannsruh“ in Waldau statt. Der vom Wirt gesponserte Kaffee ergänzte den gesponserten ausgezeichneten Stollen der Bäckerei Fiedler aus Waldau. Der Nachmittag und Abend wurde musikalisch umrahmt vom „Sängerkranz 1871 Waldau-Wiedersbach“ und dem Alleinunterhalter Jahn Görting aus Suhl. Für die Unterstützung ein herzliches Dankeschön an alle Sponsoren: Dr. Elke Schmidt, Domhardt-Reisen, Herr Michael Strebinger, Fleischerei Lobig, Imbiss Nico Lenz, Gasthof Weidmannsruh, Physiotherapie Simone Fiedler, Brunnenverein Waldau e.V., Brigitte und Manfred Schmidt, Tankstation Ludwig Schleusingen, Bäckerei Fiedler, Blühzeit Streufdorf, Tankstelle Tessa Hofmann, Raumausstatter Thomas Moßler, Sanitärinstallation Henry Lutz, Friseur Ilona Schielke, Kartbahn Pfeufer-Schaller, Herr Gerald Witter, Grötenherdt-Transporte, Dr. Horst Edelmann, Fa. Alexander Edelmann, Schreinerei Hartmut Geißenhöner, Steinmetz Gunther Höhn und Tischlerei Witter. Vorstand Förder- und Heimatverein Waldau e.V. Nr. 1/2014 Unsere Veranstaltungs-Tipps - 07.02.2014 um 19:30 Uhr Live in Dia und Film von Robby Clemens „Zu Fuß durch Asien“ - 22.02.2014 um 15:00 Uhr Kaffee - ein Genuss Espresso, Cappuccino, Latte und mehr! - 22.03.2014 um 16:00 Uhr „Berny & Co.“ Die TOP-Bauchredner-Show mit Bernd Hartung - 28.03.2014 um 19:30 Uhr Dia-Vortrag von Herrn Roland Müller aus Siegritz „Die Tierwelt Thüringens, wie sie einst war, ist und vielleicht sein wird“ - 05.04.2014 um 19:30 Uhr Litera-Tierisches Ein Abend mit Texten von Tucholsky, Ringelnatz, Busch & Co. sowie musikalischer Begleitung Sind Tiere die besseren Menschen? Weitere Informationen können Sie auch unserer Homepage www.brandtsköppshaus.de der Gemeinde Nahetal-Waldau entnehmen. Kindertagesstätte Kegeln ist toll! Neues aus dem Brandtsköppshaus in Hinternah Kommen Sie wieder mal ins Brandtsköppshaus in Hinternah Nicht zu Fuß wird Robby Clemens am 07.02.2014 um 19.30 Uhr zu uns kommen, aber Live in Dia und Film „Zu Fuß durch Asien“ wird er Sie entführen in die geheimnisvolle und exotische Welt Asiens. Seine Laufroute führte Robby Clemens und sein Team durch Pakistan, Indien, Bangladesh, Vietnam und China. Er lässt uns teilhaben an Jahrtausend alten Kulturen, herrlichen Tempeln, Palästen und einer magischen Atmosphäre, der man sich nicht entziehen kann. 92 Tage+ fast 4000 Kilometer+ 5 Länder+ bis zu 50 Grad Hitze Kartenvorverkauf : - Gemeinde Nahetal-Waldau Tel. 036841 5430 - Glockenblume Schleusinger Markt Tel. 036841 552767 - SL Floristik Schleusingen Mega Einkaufszentrum Tel. 036841 31511 Schon lange warteten die Kinder aus der Bärengruppe des Kindergartens „Spatzennest“ Hinternah auf diesen Nachmittag. Am Dienstag dem 10.12.2013 war es endlich soweit, wir waren zum ersten Mal kegeln. Gut ausgeruht vom Mittagsschlaf liefen wir zur Kegelbahn, in der Herr Mager uns schon erwartete. Bevor es richtig losging, erklärte Herr Mager uns die Regeln, die wir dort zu beachten hatten. Nun teilten wir uns in zwei Mannschaften auf und dann rollten die Kugeln. Brandtsköppshaus-Verein in eigener Sache 01/2014 Wir möchten uns bei allen Einwohnern bedanken, die unsere ehrenamtliche Arbeit im vergangenen Jahr unterstützt haben. Im Jahr 2014 werden wir das Brandtsköppshaus weiterhin als eine Begegnungsstätte der Kultur und Ausstellungen in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Im Rahmen der Feierlichkeiten zu 400 Jahre Kirche in Hinternah werden wir den Fotowettbewerb 2014 mit dem Thema „Lass‘ die Kirche im Dorf“ ausschreiben. Es war ein echt toller Nachmittag für uns! Gemeindeecho Nahetal - Waldau - 9 - Die Kinder und Erzieher der Bärengruppe bedauern es sehr, dass wir mit ihm keine weiteren Nachmittage verbringen können. Wir wünschen der Familie viel Kraft in dieser schweren Zeit und werden ihn in guter Erinnerung behalten! Seife gießen zur Weihnachtszeit Jedes Jahr kommt der Weihnachtsmann und bringt uns Kindern schöne Geschenke. Aber was ist mit Mama und Papa, wie können wir die nur überraschen? Wie gut, dass wir eine Mami haben, die gerne ihre Seife selbst herstellt. Aber noch besser war, dass Frau Will zu uns in den Kindergarten „Spatzennest“ Hinternah gekommen ist, um auch mit uns Seife selbst zu machen. Jedes Kind der Bärengruppe durfte mit ihr eine Seife gießen. Nun hatten auch wir eine kleine Überraschung für unsere Eltern. Die Kinder und Erzieher der Bärengruppe bedanken sich recht herzlich bei Frau Will für diesen schönen Nachmittag! Hallo ihr lieben zukünftigen Spatzen-Eltern & Kinder! Ab dem 4.02.2014 bieten wir ab sofort jeden 1. Dienstag im Monat unseren „neuen Krabbeltreff“ in der Kita Spatzennest (Käfergruppe) an. Hier besteht die Möglichkeit, die Räumlichkeiten des Kleinkindbereichs (bei gelegentlicher Anwesenheit einer Erzieherin) in der Zeit von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr kennenzulernen. In Eigenverantwortung der Eltern können unsere neu angemeldeten Kinder für das Jahr 2014: - erste Kontakte knüpfen - sich gegenseitig kennenlernen - mit der zukünftigen Erzieherin kleine Gespräche führen - viele Fragen stellen - und einfach nur gemeinsam spielen. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Das Krabbelkäferteam aus dem Spatzennest. Schulnachrichten Rückblick · Mit Beginn dieses Jahres ist die Kindertagesstätte „Spatzennest“ nun in unmittelbarer Nähe zu unserer Grundschule. Am ersten Schultag begrüßten unsere Schüler die neuen Nachbarn mit einem Willkommenslied und Glückwünschen. Wir hoffen, dass sich alle in den neuen Räumen wohl fühlen und freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit. Höhepunkte · Am Mittwoch, 12.02.2014, erleben unsere Viertklässler ein Kochevent, was von unserem Essensanbieter „Sodexo“ organisiert wird. Unter Anleitung bereiten die Schüler ein vollständiges Menü zu. Sie üben, wie man perfekt den Tisch deckt, richtig serviert und achten besonders auf das Einhalten der Regeln. · Am letzten Schultag vor den Winterferien, am Freitag, 14.02.2014, erhalten alle Grundschüler ihre Halbjahreszeugnisse. Nächster Redaktionsschluss Freitag, den 14.02.2014 Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 28.02.2014 Nr. 1/2014 Impressum Gemeindeecho Nahetal - Waldau Herausgeber: Gemeinde Nahetal - Waldau Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Bürgermeister der Gemeinde Nahetal - Waldau Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.