Gemeindeecho Nahetal-Waldau - Gemeinde Nahetal

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Gemeindeecho Nahetal-Waldau - Gemeinde Nahetal
Gemeindeecho
Nahetal-Waldau
Amtsblatt
der Gemeinde Nahetal - Waldau
mit den Ortsteilen Hinternah, Oberrod, Schleusingerneundorf, Silbach und Waldau
www.nahetal-waldau.de
18. Jahrgang
Freitag, den 31. Januar 2014
Nr. 1/ 2014
Herzlich Willkommen in der Gemeinde
Nahetal-Waldau
Foto: Steffen Ittig
Frau Claudia Wilhelm mit Sohn Oskar
Frau Katja Hentrich und Herr Gilbert Möhring mit Tochter Lara
Frau Julia Geyer mit Sohn Leon-Tylor
Frau Kathrin Krieg mit Sohn Lenard
Frau Kristin Engelhardt mit Tochter Anni
Frau Manuela Blasius und Herr David Schilling mit Tochter Annabell
Frau Karin Pommer-Brigmann mit Tochter Lina Fabienne
Frau Christina Schmidt mit Sohn Brandon Chris
Nicht kommen konnten Frau Günther aus Hinternah und Frau Kirschenpfadt aus Waldau.
Der Bürgermeister und der Gemeinderat wünschen den neuen Erdenbürgern alles Gute,
Gesundheit und eine behütete Kindheit.
Nächster Redaktionsschluss
Nächster Erscheinungstermin
Freitag, den 14.02.2014
Freitag, den 28.02.2014
Gemeindeecho Nahetal - Waldau
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Aktuelles
Aufruf - Wahlhelfer gesucht!
Die Gemeinde Nahetal-Waldau sucht für das Jahr 2014 Wahlhelfer für die Wahlbezirke in Waldau, Schleusingerneundorf
und Hinternah.
Wahltermine 2014:
25. Mai 2014
14. September 2014
- Kommunalwahl/Europawahl
(Gemeinderat/Kreistag/Europa)
- Bürgermeisterwahl/Landtagswahl
Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung
unter 036841 / 5340.
Franz
Bürgermeister
Kandidaten gesucht!
Für die Kommunalwahl
- Gemeinderatswahl am 25.05.2014
- Kreistagswahl am 25.05.2014
werden interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht.
Die Wahlperiode geht von 2014 - 2019.
Unabhängig von der politischen Richtung richten Sie Ihre Interessenbekundung an Tel. 036841/5340 oder 0170/76138798
(Bürgermeister Thomas Franz).
Franz
Bürgermeister
Einladung
Am Samstag, 08.02.2014 sind alle interessierten Einwohner
zum „Tag der offenen Tür“ in der Kindertagesstätte “Spatzennest“
Hinternah eingeladen.
Von 10:00 bis 16:00 Uhr stehen die Erzieherinnen zu Führungen durch das Haus zur Verfügung.
Franz
Bürgermeister
Herzlich Willkommen in der Gemeinde
Nahetal-Waldau
Bereits im Monat Dezember 2013 konnten wir
Jonas
geb.
Eltern:
20. Dezember 2013
Susanne Müller und Christoph Vogt
aus Hinternah
Lea-Sophie
geb.
28. Dezember 2013
Eltern:
Anja Kneisel und Mathias Schütze
aus Waldau
und im Monat Januar 2014
Nele
geb.
Eltern:
02. Januar 2014
Nadine und Sören Wutzke aus Waldau
als neue Einwohner in Nahetal-Waldau begrüßen.
Wir wünschen den neuen Erdenbürgern, den Eltern und
Großeltern Gesundheit und alles Gute für die Zukunft.
Bürgermeister und Gemeinderat der Gemeinde NahetalWaldau
gez. Thomas Franz
Bürgermeister
Nr. 1/2014
Vorinformation/Einladung zum „Baby-Empfang“
Die offizielle Begrüßung der Baby´s, die im I. Halbjahr 2014 geboren werden, wird
am Dienstag, 24.06.2014
um 15.00 Uhr
im Brandtsköppshaus, Spingelbacher Weg 02 OT Hinternah
stattfinden.
gez. Thomas Franz
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen
Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigungen, wildes
Zelten, Wasser und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, Wertstoffcontainern und Sperrmüll, durch Leitungen, Schneeüberhang
und Eiszapfen, Beeinträchtigung an Einrichtungen für öffentliche Zwecke, mangelnde Hausnummerierung, Tierhaltung, Füttern von Katzen und Tauben, wildes Plakatieren, ruhestörenden
Lärm, offene Feuer im Freien und Anpflanzungen in der
Gemeinde Nahetal-Waldau
Aufgrund der §§ 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
(Ordnungsbehördengesetz - OBG) vom 18. Juni 1993 (Gesetzund Verordnungsblatt S. 323) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Nahetal-Waldau als Ordnungsbehörde folgende Verordnung:
§1
Geltungsbereich
Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Nahetal-Waldau, sofern in den nachfolgenden
Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
§2
Begriffsbestimmung
(1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht
auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche
Widmung - alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen
Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen.
(2) Zu den Straßen gehören:
a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege,
Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-,
Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen;
b) der Luftraum über dem Straßenkörper;
c) das Zubehör, wie z.B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger
dienen, und die Bepflanzung.
(3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne
Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - die der Allgemeinheit
im Gemeindegebiet zugänglichen
a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (s. Absatz 4)
b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen und
c) die öffentlichen Toilettenanlagen.
(4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz
3 Buchstabe 3 a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der
Erholung der Bevölkerung dienen.
Hierzu gehören:
a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze
b) Kinderspielplätze;
c) Gewässer und deren Ufer.
§3
Verunreinigungen
(1) Es ist verboten:
a) öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore,
Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen,
Gemeindeecho Nahetal - Waldau
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Fahrgastwartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen
zu beschädigen, zu beschmutzen, zu entfernen, mit Plakaten zu bekleben, zu bemalen, zu beschreiben, zu besprühen
oder zu beschmieren.
b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller
Art zu waschen oder abzuspritzen.
c) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließenden Niederschlagswassers, sowie Flüssigkeiten, die kein Abwasser sind (wie
z.B. verunreinigende, säure- und laugenhaltige oder andere
umwelt- oder grundwasserschädigende Flüssigkeiten) in die
Gosse einzuleiten, einzubringen oder dieser zuzuleiten. Das
trifft auch für Baustoffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton
sowie ähnliche Materialien zu.
(2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen
Zustand unverzüglich wieder herzustellen.
§4
Wildes Zelten
(1) Innerhalb der bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 des Baugesetzbuches) ist das Zelten oder Übernachten auf Straßen oder in
öffentlichen Anlagen untersagt.
(2) Ausnahmegenehmigungen für Zelten auf dem Gelände des
Freibades Schleusingerneundorf können im Hauptamt der Gemeinde Nahetal-Waldau beantragt werden.
(3) Während der Dauer des Zeltens ist in der Gemeinde NahetalWaldau eine Kaution in Höhe von € 50,00 zu hinterlegen, die
nach ordnungsgemäßem Verlassen der Zeltstätte zurückerstattet wird.
§5
Wasser und Eisglätte
Wasser darf nur in die Gosse geschüttet werden, wenn es ungehindert abfließen kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine Glätte entsteht.
§6
Betreten und Befahren von Eisflächen
Eisflächen dürfen nur betreten und befahren werden, wenn sie
durch die Gemeindeverwaltung freigegeben worden sind.
§7
Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll
(1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen
Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen
unbedeutender Art (z.B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und
-teller, Obstreste) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll, ist verboten.
(2) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z.B. für Blechdosen,
Glas, Textilien, Altpapier) dürfen nicht durchsucht, Gegenstände
daraus nicht entnommen oder verstreut werden.
Dasselbe gilt auch für Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum
Abholen bereitgestellt sind.
Sperrmüll ist ferner gefahrlos und so am Straßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel und Abdeckungen von Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion
beeinträchtigt werden.
§8
Leitungen
Straßen und öffentliche Anlagen dürfen mit Leitungen, Antennen
und ähnlichen Gegenständen nicht überspannt werden. Berechtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen
bleiben unberührt.
§9
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer
oder andere Berechtigte beseitigt werden.
§ 10
Einrichtungen für öffentliche Zwecke
Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche Einrichtungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung,
Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, Transformations-
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und Reglerstationen sowie Einrichtungen wie Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder
auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- und Stromleitungen sowie
Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar
gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten für
die Löschwasserentnahme zu verdecken.
§ 11
Hausnummern
(1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten
auf eigene Kosten mit der dem Grundstück vom Bauamt der Gemeinde Nahetal-Waldau zugeteilten Hausnummer zu versehen.
Die Hausnummer muß von der Straße aus erkennbar sein und
lesbar erhalten werden.
(2) Die festgesetzte Hausnummer ist in unmittelbarer Nähe des
Haupteingangs deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der
zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in Nähe des Haupteingangs anzubringen. Verdeckt ein Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein solcher
die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Einfriedung
neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen.
(3) Die Hausnummern müssen aus wasserfestem Material bestehen. Als Hausnummer sind arabische Ziffern zu verwenden.
Die Ziffern müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund
abheben und mindestens 10 cm hoch sein.
§ 12
Tierhaltung
(1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit
nicht gefährdet oder belästigt wird.
(2) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen, Geh- und Radwegen
und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umher laufen zu lassen, auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken baden zu lassen.
(3) Auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, Geh- und Radwegen,
im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes,
in Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und
Festen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden.
(4) Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen, Geh- und Radwege sowie öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter
oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind
zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die
Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch
nicht berührt.
(5) Das Füttern fremder oder herrenloser streunender Katzen ist
verboten.
§ 13
Bekämpfung verwilderter Tauben
(1) Verwilderte Tauben dürfen nicht gefüttert werden.
(2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken,
Wohnräumen oder anderen Räumen haben geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur
Erschwerung des Nistens von verwilderten Tauben zu ergreifen.
§ 14
Unbefugte Werbung
(1) Plakate und andere Werbeanschläge dürfen nur dort angebracht werden, wo dies ausdrücklich zugelassen ist.
(2) In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet,
a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen oder mit anderen Werbemitteln zu werben;
b) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen
anzubieten;
c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzustellen oder anzubringen.
(3) Nach Abschluss von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sind die Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb einer Woche zu entfernen.
§ 15
Ruhestörender Lärm
(1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Absatz
2 so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt
werden.
Gemeindeecho Nahetal - Waldau
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(2) Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von:
06.00 bis 07.00 Uhr
13.00 bis 14.00 Uhr
19.00 bis 22.00 Uhr
Für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 6.00 Uhr) gilt § 7 der 4.
Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.
(3) Während der Ruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die
Ruhe unbeteiligter Personen stören. Das gilt insbesondere für
das Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, Polstermöbeln,
Matratzen u.ä.) auch auf offenen Balkonen und bei geöffneten
Fenstern.
(4) Das Verbot des Absatzes 3 gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art,
wenn die Arbeiten üblich sind und die Grundsätze des Absatzes
1 beachtet werden und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen,
Lagerräumen u.a.) Fenster und Türen geschlossen sind.
Für Geräte und Maschinen i.S.d. Geräte- und Maschinenlärmverordnung (32. BlmSchV vom 29.08.2002, BGBl. I S. 3478) gelten die dortigen Regelungen.
(5) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 sind zulässig,
wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der
Arbeiten in dieser Zeit gebietet.
(6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente
dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden,
dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden.
(7) Für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertagen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. Dezember 1994 (GVBl. Seite 1221) in der jeweils gültigen Fassung.
§ 16
Offene Feuer im Freien
(1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder ähnlichen offenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt.
(2) Die Ausnahmegenehmigung nach § 19 ersetzt nicht die notwendige Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Besitzers.
(3) Jedes nach § 19 zugelassene Feuer im Freien ist dauernd
durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen.
(4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein
1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 15 m,
vom Dachvorsprung ab gemessen,
2. von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m und
3. von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m.
(5) Andere Bestimmungen (wie z.B. das Abfallbeseitigungs- und
Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie das Waldgesetz und die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen
Abfällen), nach denen offene Feuer im Freien gestattet oder verboten sind, bleiben unberührt.
§ 17
Störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen
In öffentlichen Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu
behindern oder zu belästigen, insbesondere
- das Lagern oder dauerhafte Verweilen ausschließlich oder
überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit
hierdurch die Nutzung des öffentlichen Raumes durch die
Allgemeinheit (z.B. durch Störung der öffentlichen Ruhe,
Verschmutzung der Flächen oder das Umstellen von Bänken) erheblich beeinträchtigt oder verhindert wird,
- aggressives Betteln (unmittelbares Einwirken auf Passanten
durch In-den-Weg-Stellen, Einsatz von Hunden als Druckmittel, Verfolgen oder Anfassen),
- die Verrichtung der Notdurft,
- das Nächtigen auf Bänken und Stühlen.
§ 18
Anpflanzungen
Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen
Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen. Der Verkehrsraum muß über Geh- und Radwege bis zu
einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu
einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.
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§ 19
Ausnahmen
Auf schriftlichen Antrag kann die Gemeindeverwaltung Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen.
§ 20
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 3 Absatz 1 Buchstabe a öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen beschädigt, beschmutzt, entfernt, mit Plakaten beklebt, bemalt, beschreibt, besprüht oder beschmiert;
2. § 3 Absatz 1 Buchstabe b auf Straßen oder in öffentlichen
Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt;
3. § 3 Absatz 1 Buchstabe c Abwässer und Baustoffe in die
Gosse einleitet, einbringt oder dieser zuleitet
4. § 4 auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zeltet oder übernachtet
5. § 5 Wasser, das nicht ungehindert abfließen kann, oder Wasser bei Frostwetter in die Gosse schüttet
6. § 6 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt;
7. § 7 Absatz 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt
8. § 7 Absatz 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände daraus
entnimmt, Sperrmüll entnimmt oder verstreut und Sperrmüll
nicht gefahrlos zum Abholen bereitstellt;
9. § 9 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich beseitigt;
10.§ 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert,
verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar macht;
11.§ 11 Absatz 1 sein Haus nicht mit der zugeteilten Hausnummer versieht,
12.§ 12 Absatz 2 Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen lässt, mitführt oder baden lässt;
13.§ 12 Absatz 3 Hunde nicht an der Leine führt oder bissige
Hunde nicht angeleint und ohne bisssicheren Maulkorb führt;
14.§ 12 Absatz 4 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort
beseitigt;
15.§ 12 Absatz 5 fremde oder herrenlose streunende Katzen füttert;
16.§ 13 verwilderte Tauben füttert;
17.§ 14 Absatz 1 Plakate oder andere Werbeanschläge anbringt;
18.§ 14 Absatz 2 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen anbietet oder Werbeträger aufstellt oder anbringt;
19.§ 15 Absatz 3 während der Ruhezeiten Tätigkeiten ausübt,
die die Ruhe Unbeteiligter stören;
20.§ 15 Absatz 6 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Personen
stört, betreibt oder spielt;
21.§ 16 Absatz 1 offene Feuer im Freien anlegt und unterhält;
22.§ 16 Absatz 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljährige
Person beaufsichtigt und nach Verlassen der Feuerstelle ablöscht;
23.§ 16 Absatz 4 offene Feuer anlegt, die
a) von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindestens
15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen,
b) von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens 100 m
oder
c) von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m
entfernt sind;
24.§ 18 Absatz 1 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und
Entsorgung beeinträchtigt, den Verkehrsraum über Geh- und
Radwegen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 , und
über Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe von mindestens
4,50 m freihält;
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 OBG mit einer
Geldbuße bis zu Fünftausend Euro geahndet werden.
(3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist die
Gemeinde Nahetal-Waldau (§ 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG).
§ 21
Geltungsdauer
Diese Verordnung gilt 5 Jahre nach ihrem Inkrafttreten.
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§ 22
Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften
(1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 01.02.2014
in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die „Ordnungsbehördliche Verordnung“ der
Gemeinde Nahetal-Waldau vom 24.01.2008 außer Kraft.
Gemeinde Nahetal-Waldau
Nahetal-Waldau, 20.01.2014
Franz
Bürgermeister
Dienstsiegel
bekanntgemacht am 31.01.2014
Mitteilungen
Ausschreibungsbekanntmachung
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an §7 Abs.2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie
18/2004/EG.
Aktenzeichen: Fr/Wi
1. Auftraggeber:
Gemeinde Nahetal-Waldau
Name:
Anschrift:Hinternah
Alte Hauptstraße 18
98553 Nahetal-Waldau
zu Händen: Herrn Franz - Bürgermeister
Telefon036841/53412
Telefax036841/53422
e-Mail:buergermeister@nahetal-waldau.de
Webseite:www.nahetal-waldau.de
2. Art des Verfahrens:
nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
3. Frist zur Einreichung der Interessenbekundung:
07.03.2014 12.00 Uhr
4. Angebotsbindung:
Aufgrund der Komplexität des Antragsverfahrens, bei dem der
Antrag bis zur Bewilligung durch mehrere Instanzen bearbeitet
wird, beträgt die Angebotsbindefrist mindestens 6 Monate.
Berücksichtigt werden können nur Angebote mit definitiver Ausbauzusage, welche an keinerlei zusätzliche Bedingungen geknüpft ist.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der anbietenden
Telekommunikationsunternehmen (TKU), welche anderslautende Regelungen gegenüber der ausschreibenden Stelle enthalten
oder der Breitbandrichtlinie Thüringen entgegen stehen bzw. dem
Förderleitfaden widersprechen, entfalten in den betreffenden Teilen im Rahmen dieses Verfahrens keine Wirkung. Mit Abgabe
seines Angebotes stimmt der Anbieter dieser Einschränkung zu.
5. Leistungsbeschreibung:
Derzeit prüft die Gemeinde Nahetal-Waldau für die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung in den
Gemarkungen Hinternah und Schleusingerneundorf (insgesamt
1.257 Haushalte / 66 kommerzielle Nutzer)
mit den Ortsteilen
Hinternah
- 872 Haushalte / davon 302 Interessenten
49 kommerzielle Nutzer / davon 43 Interessenten
Schleusingerneundorf
- 385 Haushalte / davon 121 Interessenten
17 kommerzielle Nutzer / davon 16 Interessenten
ob unter den Marktteilnehmern bzw. den Telekommunikationsunternehmen das Interesse besteht, Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von
mindestens 30 kBit/s (Download) für alle im Versorgungsgebiet
liegenden Privathaushalte sowie mindestens 30 kBit/s symmetrisch (Download und Upload) für Unternehmen (EU-Definition)
anzubieten. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
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Sollte sich bei einem Anbieter, aufgrund der Richtung aus der die
Ortszubringung erfolgt, eine en-passant-Erschließung ergeben,
so ist dies ausdrücklich erwünscht.
Bei Ausschreibung mehrerer Orte/Ortsteile sind diese jeweils wie
einzelne Lose zu betrachten. Die ausschreibende Stelle behält
sich vor, diese Einzellose ggf. an verschiedene Anbieter zu vergeben. Eine Gesamtbeauftragung des insgesamt ausgeschriebenen Gebietes ist wünschenswert, jedoch nicht zwangsläufig
vorgesehen.
Sollte der Anbieter in seinem Angebot eine zwingende Verbindung mehrere Lose (z.B. Orte) vorsehen wollen, so ist dies möglich.
Dabei sind die technischen Zusammenhänge der Abhängigkeiten der Lose zueinander nachvollziehbar darzulegen (z.B. mehrere Lose liegen an einer fortlaufenden Trasse o.ä.).
Eine sich technisch nicht bedingende Abhängigkeit kann keine
Grundlage für eine zwingende Verbindung von Losen sein.
Ggf. bei der Gemeindeverwaltung Nahetal-Waldau vorliegende
Daten zu möglichen Bedarfsprognosen, werden von o.a. Ansprechpartnern auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Aufstellung mit
näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder
ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Gebiet der Gemeinde
Nahetal-Waldau oder sonstigen relevanten Informationen kann
von o.a. Ansprechpartnern auf Nachfrage zur Verfügung gestellt
werden.
Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die
Kommune eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Bedingungen der EFRE-Förderrichtlinie
(Staatsanzeiger 2/2012) zur Errichtung der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten in Aussicht.
Die Bewerber müssen einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-)Infrastruktur gewähren (Open Access).
Für die Realisierung einer Antragstellung der Gemeinde in
vorgenanntem Förderprogramm ist der finanzielle Zuschussbedarf durch den Telekommunikationsanbieter an Hand einer
Wirtschaftlichkeitsberechnung nachvollziehbar nachzuweisen.
(Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen
unter www.thueringen-online.de , „Menüpunkt Beratung und Förderung“, bereit)
Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für
die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben.
Hierzu gehören u.a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine
Beschreibung der technischen Lösung.
Nebenangebote sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht,
wenn dadurch weitere Orte mit erschlossen werden. Durch diese
zusätzliche Erschließung kann sich eine bessere Wirtschaftlichkeit darstellen.
Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme
umgesetzt werden kann.
Die Betriebsbereitschaftserklärung sowie die Abrechnung müssen bis spätestens 31.10.2014 beim Auftraggeber eingehen.
Nichteinhaltung dieses Termins hat das Verfallen der Fördermittel zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke zur Folge.
Fristverlängerungen sind nicht möglich!
Die Grundlage für die Förderung bildet die Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau inklusive aller Nebenbestimmungen. (Diese
stehen unter www.aufbaubank.de, Menüpunkt „Förderprogramme“ - „Förderung von Breitbandinfrastrukturausbau“, bereit.)
Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.
GAW-Institut lädt zum „Tag der offenen Tür“
Ilmenau. Am 08. Februar 2014 veranstaltet das GAW-Institut für
berufliche Bildung in Ilmenau einen Tag der offenen Tür und informiert über die Ausbildungen zum Altenpfleger, Erzieher und
Sozialassistenten. Die Veranstaltung findet in der Zeit von 10 bis
13 Uhr Am Vogelherd 50/51 statt.
Für eine anschauliche Präsentation der Ausbildungsinhalte sorgen Schülerangebote und Ausstellungen der einzelnen Fachbereiche. Auch Zugangsvoraussetzungen und beruflichen Perspektiven werden an diesem Tag besprochen. Für individuelle
Fragen und eine persönliche Beratung stehen die Lehrkräfte des
GAW-Instituts zur Verfügung. Bereits Entschlossene haben die
Gemeindeecho Nahetal - Waldau
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Möglichkeit, ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen und direkt
vor Ort an einem Aufnahmegespräch teilzunehmen.
Wer sich für eine Ausbildung in einem Pflege- und Sozialberuf
entscheidet, hat gute Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Die Gesellschaft verändert sich und stellt damit auch neue Herausforderungen. Aufgrund des demografischen Wandels brauchen immer
mehr ältere Menschen professionelle Pflege und Betreuung. Viele jungen Mütter und Väter wollen, dass ihr Kind in der Gemeinschaft einer Kindereinrichtung aufwächst und von gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern professionell betreut wird.
Weitere Informationen unter:
GAW-Institut für berufliche Bildung gemeinnützige GmbH
Staatlich anerkannte Fachschule und Staatlich anerkannte höhere Berufsfachschule für Gesundheits- und Pflegeberufe
Staatlich genehmigte Fachschule im Fachbereich Sozialwesen in
der Fachrichtung Sozialpädagogik
Staatlich anerkannte höhere Berufsfachschule im Bildungsgang
Sozialassistent
Am Vogelherd 50/51
98693 Ilmenau
Tel.: 0 36 77 / 84 10 89
Fax: 0 36 77 / 87 18 77
E-Mail: ilmenau@gaw.de
Im Internet: www.gaw.de
Ende des amtlichen Teiles
Nr. 1/2014
- alte kirchl. Bücher (wie bebilderte Bibel, Tageslosungen,
Kalender, Sprüche)
……sowie passende andere Dinge, die auf Dachböden und in
Kellern schlummern und zum Thema gehören. Bitte geben Sie
uns eine Information, damit wir planen können.
Weiterhin suchen wir Kirmeskleider bzw. -anzüge aller Jahrgänge sowie Böbelkleidung und Zubehör. Ab Anfang August brauchen wir die Dinge dann.
Informationen an: Brandtsköppshausverein 41902 (Wengerodt),
31771 (Pfeufer)
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
A. Wengerodt
Neujahrsgrüße Bibliothek
Ich wünsche allen kleinen und großen Lesern der „Kleinen Bücherei“ in Hinternah ein gesundes, erfolgreiches und lesefreudiges Jahr 2014.
Auch in diesem Jahr können Sie sich wieder über eine Fülle
spannender und interessanter Bücher und Medien freuen.
Die Bibliothek ist jeden Dienstag von 16-18 Uhr geöffnet und befindet sich im Brandsköppshaus.
Gleichzeitig möchte ich mich, auch im Namen der Gemeinde, für
die zahlreichen Spenden im letzten Jahr bedanken.
Bibliotheksleiterin Susan Bock
Informationen
Information
zur amtlichen Tierbestandserhebung
Sehr geehrte Tierbesitzer,
die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestanderhebung 2014 zum Stichtag 03.01.2014 durch.
Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden
hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsmeldung gemäß Satzung nachzukommen.
Die Satzung ist in den Schaukästen der Gemeinde einzusehen
bzw. in der Verwaltung erhältlich.
Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur
Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.
Hauptamt
Aufruf an alle Einwohner der Ortsteile
Anlässlich des 400-jährigen Kirchenjubiläums planen wir gemeinsam mit der Kirchgemeinde eine Ausstellung im Brandtsköppshaus. Wir möchten viele Gegenstände sowie Dokumente
und Bilder aus dem vielfältigen Kirchenleben zeigen. Deshalb
bitten wir alle Einwohner, uns diese leihweise zur Verfügung zu
stellen. Dies könnten sein:
- Gegenstände wie silberne und goldene Krönchen zu Ehejubiläen
- Patenbriefe zur Konfirmation oder Hochzeit
- Dankschreiben zu bes. Anlässen
- Taufkleidchen, Taufbriefe
- Texte zu bes. Anlässen, Konfirmationsurkunden, Briefe aus
den Kriegen zu bes. Anlässen daheim
- Berichte über alte Traditionen im Zusammenhang mit dem
kirchl. Leben
- alte Bilder, wie die Kirche vor dem Umbau aussah; auch
Umgebung und Friedhof, Hochzeitsbilder, Taufen, Trauerfeiern, andere alte kirchliche Jubiläen
- Kirchenchöre, Kapellen, alte Orffinstrumente der Kinder
- alte Grabinschriften oder alte Denkmale (Bilder)
26. Baby- und Kinderbasar
in Hinternah
für Frühjahr- und Sommerbekleidung
Wo: Haus Nahetal, Alte Hauptstraße 22 - OT Hinternah
Wann:09. Februar 2014, 14.00 - 16.00 Uhr
Achtung !!!
Verkauf am 08. Februar 2014 von 14.00 - 15.00 Uhr nur
für Schwangere (mit Mutterschaftspass) mit max. 1 Begleitperson
Wir verkaufen:
* Baby- und Kinderbekleidung Gr. 50 - 164
* Spielsachen, Bücher, DVD´s, CD´s etc.
* Laufgitter, Reisebetten, Hochstühle
* Kinderwagen, Autositze usw.
* Dreiräder, Roller, Fahrräder
Annahme:
Rückgabe:
Samstag, d. 08.02.2014, 9.00 - 10.00 Uhr
Montag, d. 10.02.2014, 18.30 - 19.30 Uhr
Anmeldung und Nummern - Vergabe ab 26.01.2014 von
Montag bis Donnerstag bei Frau Bock Tel. 036841 / 42568
Im Internet finden Sie uns unter: www.babybasare.de;
www.babyflohmarkt.de
Nicht abgeholte Sachen werden als Spende angesehen!
10 % vom Erlös stellen wir einem gemeinnützigen Zweck zur
Verfügung.
Wer Lust hat mitzuhelfen, kann sich unter der genannten
Telefonnummer melden.
An beiden Tagen veranstaltet die Frauenfreizeitgruppe
Hinternah einen leckeren Kuchenbasar!
Gemeindeecho Nahetal - Waldau
Senioren
Geburtstagsglückwünsche
01.02. zum 89. Geburtstag
01.02. zum 75. Geburtstag
01.02. zum 70. Geburtstag
01.02. zum 72. Geburtstag
02.02. zum 76. Geburtstag
03.02. zum 90. Geburtstag
03.02. zum 85. Geburtstag
03.02. zum 79. Geburtstag
03.02. zum 78. Geburtstag
04.02. zum 79. Geburtstag
05.02. zum 88. Geburtstag
05.02. zum 84. Geburtstag
05.02. zum 83. Geburtstag
06.02. zum 65. Geburtstag
06.02. zum 71. Geburtstag
07.02. zum 73. Geburtstag
08.02. zum 76. Geburtstag
08.02. zum 89. Geburtstag
08.02. zum 74. Geburtstag
10.02. zum 81. Geburtstag
10.02. zum 81. Geburtstag
10.02. zum 74. Geburtstag
10.02. zum 86. Geburtstag
10.02. zum 84. Geburtstag
11.02. zum 69. Geburtstag
11.02. zum 75. Geburtstag
12.02. zum 85. Geburtstag
12.02. zum 65. Geburtstag
12.02. zum 66. Geburtstag
12.02. zum 85. Geburtstag
13.02. zum 84. Geburtstag
14.02. zum 76. Geburtstag
15.02. zum 82. Geburtstag
15.02. zum 94. Geburtstag
16.02. zum 76. Geburtstag
16.02. zum 71. Geburtstag
Herrn Bauer, Willi
OT Waldau
Frau Birnbaum, Brigitte
OT Waldau
Frau Möhring, Elke
OT Hinternah
Herrn Wehner, Lothar
OT Waldau
Herrn Kotz, Paul
OT Waldau
Herrn Engel, Ewald
OT Hinternah
Herrn Jacobi, Günther
OT Waldau
Herrn Maisch, Richard
OT Waldau
Herrn Witter, Günter
OT Oberrod
Frau Amarell, Brigitte
OT Silbach
Frau Brandt, Charlotte
OT Hinternah
Frau Engel, Marianne
OT Hinternah
Herrn Holder, Walfried
OT Waldau
Herrn Hahn, Helmuth
OT Hinternah
Frau Reif, Erika
OT Silbach
Frau Schmidt, Gudrun
OT Hinternah
Frau Hanf, Johanna
OT Hinternah
Frau Kämtner, Irmtraud
OT Waldau
Herrn Scharf, Gottfried
OT Schleusingerneundorf
Frau Ginnel, Ruth
OT Waldau
Frau Kirschner, Wanda
OT Schleusingerneundorf
Frau Rexhäuser, Ursula
OT Hinternah
Herrn Schmidt, Roland
OT Schleusingerneundorf
Herrn Schneider, Walter
OT Schleusingerneundorf
Frau Ludwig, Gudrun
OT Waldau
Frau Schmidt, Hanna
OT Hinternah
Frau Keiner, Hanni
OT Schleusingerneundorf
Frau Kummer, Anneliese
OT Hinternah
Herrn Lindner, Walter
OT Hinternah
Herrn Lörzing, Gerhard
OT Waldau
Frau Amarell, Hertha
OT Hinternah
Herrn Seelig, Joachim
OT Waldau
Frau Balatka, Irene
OT Waldau
Frau Müller, Else
OT Hinternah
Herrn Kutzer, Gerhard
OT Schleusingerneundorf
Frau Sohn, Rosemarie
OT Hinternah
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Nr. 1/2014
18.02. zum 82. Geburtstag
19.02. zum 89. Geburtstag
19.02. zum 77. Geburtstag
20.02. zum 85. Geburtstag
20.02. zum 78. Geburtstag
20.02. zum 78. Geburtstag
20.02. zum 67. Geburtstag
20.02. zum 79. Geburtstag
20.02. zum 76. Geburtstag
20.02. zum 73. Geburtstag
21.02. zum 66. Geburtstag
21.02. zum 79. Geburtstag
22.02. zum 80. Geburtstag
23.02. zum 68. Geburtstag
23.02. zum 79. Geburtstag
24.02. zum 93. Geburtstag
24.02. zum 65. Geburtstag
24.02. zum 86. Geburtstag
25.02. zum 71. Geburtstag
25.02. zum 76. Geburtstag
25.02. zum 70. Geburtstag
25.02. zum 77. Geburtstag
25.02. zum 73. Geburtstag
26.02. zum 67. Geburtstag
26.02. zum 75. Geburtstag
26.02. zum 79. Geburtstag
27.02. zum 66. Geburtstag
27.02. zum 67. Geburtstag
28.02. zum 73. Geburtstag
28.02. zum 78. Geburtstag
28.02. zum 94. Geburtstag
Frau Liebkopf, Hilda
OT Hinternah
Herrn Amarell, Ludwig
OT Hinternah
Frau Heßler, Gisela
OT Hinternah
Herrn Beckert, Siegmar
OT Waldau
Frau Hammer, Margarethe
OT Hinternah
Herrn Hartleb, Manfred
OT Hinternah
Herz Hergert, Klaus
OT Waldau
Herrn Heßler, Erwin
OT Hinternah
Frau Schmidt, Renate
OT Schleusingerneundorf
Frau Wank, Traude
OT Hinternah
Herrn Frischmuth, Georg
OT Hinternah
Frau Heerlein, Edit
OT Schleusingerneundorf
Frau Seugling, Inge
OT Waldau
Frau Kusche, Karla
OT Hinternah
Herrn Liebkopf, Rolf
OT Hinternah
Frau Deckert, Anneliese
OT Waldau
Frau Klauer, Doris
OT Hinternah
Herrn Rost, Fritz
OT Schleusingerneundorf
Herrn Deckert, Clemens
OT Waldau
Herr Krause, Hartmut
OT Schleusingerneundorf
Frau Kummer, Ute
OT Hinternah
Frau Schmidt, Hilde
OT Hinternah
Frau Traut, Erika
OT Hinternah
Herrn Bartl, Hans-Jürgen
OT Waldau
Herrn Freiberg, Wolfgang
OT Hinternah
Frau Kleinschmidt, Annemarie
OT Schleusingerneundorf
Herrn Fitz, Hartmut
OT Hinternah
Herrn Herwig, Wolf-Dieter
OT Hinternah
Frau Förster, Mariechen
OT Schleusingerneundorf
Herrn Heilig, Günter
OT Schleusingerneundorf
Frau Voigt, Ruth
OT Waldau
Vereine und Verbände
Weihnachtsmarkt in Waldau 2013
Der Förder- und Heimatverein Waldau e.V. und der Fremdenverkehrsverein Nahetal-Waldau e.V. bedanken sich bei den Organisatoren, Sponsoren, Helfern und anderen beteiligten Vereinen
Gemeindeecho Nahetal - Waldau
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für die Durchführung des gelungenen Weihnachtsmarktes in
Waldau auf dem Alten Schulhof.
Unsere beiden Vereine sagen der Stiftung Rehabilitationszentrum Thüringer Wald in Schleusingen ein herzliches Dankeschön
für die kostenfreie Nutzung der Weihnachtsmarkthütte!
Wir hoffen, dass wir beim Weihnachtsmarkt 2014 die neuen
Räumlichkeiten des Bürgerhauses mit nutzen können.
Ein Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, sowie allen Gästen für
Ihr Kommen!
Vorstand Förder- und Heimatverein Waldau e.V. und Fremdenverkehrsverein Nahetal-Waldau e.V.
Gesundes neues Jahr 2014
Auch im Jahr 2013 organisierte der Förder- und Heimatverein
Waldau e.V. am 1. Advent die Rentnerweihnachtsfeier.
Aus diesem Grund möchte sich der Verein, auch im Namen der
Rentner, bei allen Sponsoren herzlich bedanken.
Die Feier fand, wie jedes Jahr, im liebevoll, weihnachtlich dekorierten Saal des Gasthofes „Weidmannsruh“ in Waldau statt.
Der vom Wirt gesponserte Kaffee ergänzte den gesponserten
ausgezeichneten Stollen der Bäckerei Fiedler aus Waldau.
Der Nachmittag und Abend wurde musikalisch umrahmt vom
„Sängerkranz 1871 Waldau-Wiedersbach“ und dem Alleinunterhalter Jahn Görting aus Suhl.
Für die Unterstützung ein herzliches Dankeschön an alle Sponsoren:
Dr. Elke Schmidt, Domhardt-Reisen, Herr Michael Strebinger,
Fleischerei Lobig, Imbiss Nico Lenz, Gasthof Weidmannsruh,
Physiotherapie Simone Fiedler, Brunnenverein Waldau e.V., Brigitte und Manfred Schmidt, Tankstation Ludwig Schleusingen,
Bäckerei Fiedler, Blühzeit Streufdorf, Tankstelle Tessa Hofmann,
Raumausstatter Thomas Moßler, Sanitärinstallation Henry Lutz,
Friseur Ilona Schielke, Kartbahn Pfeufer-Schaller, Herr Gerald
Witter, Grötenherdt-Transporte, Dr. Horst Edelmann, Fa. Alexander Edelmann, Schreinerei Hartmut Geißenhöner, Steinmetz
Gunther Höhn und Tischlerei Witter.
Vorstand Förder- und Heimatverein Waldau e.V.
Nr. 1/2014
Unsere Veranstaltungs-Tipps
- 07.02.2014 um 19:30 Uhr Live in Dia und Film von Robby
Clemens „Zu Fuß durch Asien“
- 22.02.2014 um 15:00 Uhr Kaffee - ein Genuss
Espresso, Cappuccino, Latte und mehr!
- 22.03.2014 um 16:00 Uhr „Berny & Co.“
Die TOP-Bauchredner-Show mit Bernd Hartung
- 28.03.2014 um 19:30 Uhr Dia-Vortrag von Herrn Roland
Müller aus Siegritz „Die Tierwelt Thüringens, wie sie einst
war, ist und vielleicht sein wird“
- 05.04.2014 um 19:30 Uhr Litera-Tierisches
Ein Abend mit Texten von Tucholsky, Ringelnatz, Busch &
Co. sowie musikalischer Begleitung
Sind Tiere die besseren Menschen?
Weitere Informationen können Sie auch unserer Homepage
www.brandtsköppshaus.de der Gemeinde Nahetal-Waldau entnehmen.
Kindertagesstätte
Kegeln ist toll!
Neues aus dem Brandtsköppshaus
in Hinternah
Kommen Sie wieder mal ins Brandtsköppshaus
in Hinternah
Nicht zu Fuß wird Robby Clemens am 07.02.2014 um 19.30 Uhr
zu uns kommen, aber Live in Dia und Film „Zu Fuß durch Asien“
wird er Sie entführen in die geheimnisvolle und exotische Welt
Asiens.
Seine Laufroute führte Robby Clemens und sein Team durch Pakistan, Indien, Bangladesh, Vietnam und China.
Er lässt uns teilhaben an Jahrtausend alten Kulturen, herrlichen
Tempeln, Palästen und einer magischen Atmosphäre, der man
sich nicht entziehen kann.
92 Tage+ fast 4000 Kilometer+ 5 Länder+ bis zu 50 Grad Hitze
Kartenvorverkauf :
- Gemeinde Nahetal-Waldau Tel. 036841 5430
- Glockenblume Schleusinger Markt Tel. 036841 552767
- SL Floristik Schleusingen Mega Einkaufszentrum Tel.
036841 31511
Schon lange warteten die Kinder aus der Bärengruppe des Kindergartens „Spatzennest“ Hinternah auf diesen Nachmittag. Am
Dienstag dem 10.12.2013 war es endlich soweit, wir waren zum
ersten Mal kegeln. Gut ausgeruht vom Mittagsschlaf liefen wir
zur Kegelbahn, in der Herr Mager uns schon erwartete. Bevor es
richtig losging, erklärte Herr Mager uns die Regeln, die wir dort
zu beachten hatten. Nun teilten wir uns in zwei Mannschaften auf
und dann rollten die Kugeln.
Brandtsköppshaus-Verein in eigener Sache
01/2014
Wir möchten uns bei allen Einwohnern bedanken, die unsere ehrenamtliche Arbeit im vergangenen Jahr unterstützt haben.
Im Jahr 2014 werden wir das Brandtsköppshaus weiterhin als
eine Begegnungsstätte der Kultur und Ausstellungen in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen.
Im Rahmen der Feierlichkeiten zu 400 Jahre Kirche in Hinternah
werden wir den Fotowettbewerb 2014 mit dem Thema „Lass‘ die
Kirche im Dorf“ ausschreiben.
Es war ein echt toller Nachmittag für uns!
Gemeindeecho Nahetal - Waldau
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Die Kinder und Erzieher der Bärengruppe bedauern es
sehr, dass wir mit ihm keine weiteren Nachmittage verbringen können. Wir wünschen der Familie viel Kraft in dieser
schweren Zeit und werden ihn in guter Erinnerung behalten!
Seife gießen zur Weihnachtszeit
Jedes Jahr kommt der Weihnachtsmann und bringt uns Kindern
schöne Geschenke. Aber was ist mit Mama und Papa, wie können wir die nur überraschen? Wie gut, dass wir eine Mami haben, die gerne ihre Seife selbst herstellt. Aber noch besser war,
dass Frau Will zu uns in den Kindergarten „Spatzennest“ Hinternah gekommen ist, um auch mit uns Seife selbst zu machen. Jedes Kind der Bärengruppe durfte mit ihr eine Seife gießen. Nun
hatten auch wir eine kleine Überraschung für unsere Eltern.
Die Kinder und Erzieher der Bärengruppe bedanken sich
recht herzlich bei Frau Will für diesen schönen Nachmittag!
Hallo ihr lieben zukünftigen Spatzen-Eltern
& Kinder!
Ab dem 4.02.2014 bieten wir ab sofort jeden 1. Dienstag im Monat unseren „neuen Krabbeltreff“ in der Kita Spatzennest (Käfergruppe) an.
Hier besteht die Möglichkeit, die Räumlichkeiten des Kleinkindbereichs (bei gelegentlicher Anwesenheit einer Erzieherin) in der
Zeit von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr kennenzulernen.
In Eigenverantwortung der Eltern können unsere neu angemeldeten Kinder für das Jahr 2014:
- erste Kontakte knüpfen
- sich gegenseitig kennenlernen
- mit der zukünftigen Erzieherin kleine Gespräche führen
- viele Fragen stellen
- und einfach nur gemeinsam spielen.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Das Krabbelkäferteam aus dem Spatzennest.
Schulnachrichten
Rückblick
·
Mit Beginn dieses Jahres ist die Kindertagesstätte „Spatzennest“ nun in unmittelbarer Nähe zu unserer Grundschule.
Am ersten Schultag begrüßten unsere Schüler die neuen
Nachbarn mit einem Willkommenslied und Glückwünschen.
Wir hoffen, dass sich alle in den neuen Räumen wohl fühlen
und freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit.
Höhepunkte
·
Am Mittwoch, 12.02.2014, erleben unsere Viertklässler ein
Kochevent, was von unserem Essensanbieter „Sodexo“
organisiert wird. Unter Anleitung bereiten die Schüler ein
vollständiges Menü zu. Sie üben, wie man perfekt den Tisch
deckt, richtig serviert und achten besonders auf das Einhalten der Regeln.
· Am letzten Schultag vor den Winterferien, am Freitag,
14.02.2014, erhalten alle Grundschüler ihre Halbjahreszeugnisse.
Nächster Redaktionsschluss
Freitag, den 14.02.2014
Nächster Erscheinungstermin
Freitag, den 28.02.2014
Nr. 1/2014
Impressum
Gemeindeecho Nahetal - Waldau
Herausgeber: Gemeinde Nahetal - Waldau
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21,
info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Bürgermeister der Gemeinde Nahetal - Waldau
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt
Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht
anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die
z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb
können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im
Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 €
(inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.