Gedanken zum Fest der Liebe ohne den Mehrwert zu steuern
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Gedanken zum Fest der Liebe ohne den Mehrwert zu steuern
Rathaus Kurier www.gotha.de Amtsblatt der Stadt Gotha Nr. 12 ⁄ 15. Jahrgang 17. Dezember 2006 Amtlicher Teil Aus dem Inhalt Amtliche Bekanntmachungen Seiten 2 – 12 Nichtamtlicher Teil Grußworte der Fraktionen des Stadtrates Ideen für Gothas Lücken Bürgergespräche des OB Kinder- und Jugendseite Gothaer Vereine Städtische Betriebe Seiten 12 – 14 Seite 15 Seite 16 Seite 19 Seiten 20–21 Seite 23 Gedanken zum Fest der Liebe ohne den Mehrwert zu steuern Zur Weihnacht 2006 werde ich das Gefühl nicht los, dass sich 2007 in Deutschland etwas bewegen wird. Es geht voran, oder? Werden wir die gute Stimmung des Jahres 2006 weiter tragen können, wird der leichte Aufschwung Deutschland wieder voran bringen, werden wir das große Gemeinschaftsgefühl der Fußballweltmeisterschaft zur allgemeinen deutschen Stimmungslage entwickeln können? Es gibt tausend große und kleine Fragen, die gerade zum Weihnachtsfest die Menschen bewegen. Bis zur letzten Minute sind wir durch volle Geschäfte gehastet, haben uns auf Weihnachtsmärkten durch Menschenschlangen gequält, suchten Geschenke, die man nicht unbedingt braucht, haben vielleicht eine Spende überwiesen für einen guten Zweck, doch eines, eines das hatten wir nicht. Und das war Zeit! Wer von uns hatte schon Zeit, mit den Kindern eine Weihnachtsgeschichte zu lesen, im Wald einen Weihnachtsbaum auszusuchen, Teig zu kneten um daraus die leckersten Plätzchen zu backen. Ich hatte dieses Glück. Ich durfte in der Margarethenkirche meine persönliche Weihnachtsgeschichte lesen, ich schaffte es für die Gothaer Tafel einige Plätzchen zu backen und trotz all der knappen Zeit war ich mit der Familie auf vier Weihnachtsmärkten. Wenn auch nur sehr kurz! Die Weihnachtszeit lädt ein zu einem Spaziergang durch unsere Stadt. Wenn abends die Lichter in den Fenstern leuchten, die herrliche Weihnachtstanne auf dem Hauptmarkt im Lichterglanz erstrahlt oder an der Wasserkunst die hellen Sterne grüßen, dann kommt weihnachtliche Stimmung auf, auch wenn wir sehnsüchtig auf weiße Flocken warten. Ein wenig zu träumen, das ist jedem von uns erlaubt. Besonders in der Weihnachtszeit werden Träume wahr. Kinder träumen, dass ihr sehnlichster Wunsch in Erfüllung geht und das neueste Spielzeug unterm Tannenbaum liegt. Wer einen Arbeitsplatz hat träumt davon, ihn durch gute Arbeit erhalten zu können, Junge träumen davon einen Ausbildungs- oder Studienplatz zu finden, Alte träumen davon gesund zu bleiben. Doch die meisten träumen davon, sich mit Herz und Hirn für ihre Heimatstadt engagieren zu können. Zur Weihnacht schweifen unsere Blicke zurück. Wir sehen noch einmal die Bilder des Jahres: den Fernseherfolg um die Orangerie, den Einsturz am Winterpalais, der Gammelfleischskandal, aber auch der Straßenbau in allen Stadtteilen, die Wirtschaftserweiterungen in Gotha-Ost. Zur Weihnacht denken wir an Menschen, die nicht mehr in unserer Mitte sind und fühlen uns an der Seite derer, die Sehnsucht haben. Am Jahresende gilt mein Dank all den Menschen, die täglich für unsere Stadt eintreten, die als Unternehmer für Arbeitsplätze Sorge tragen, die Denkmale wieder aufbauen und neue Häuser schaffen, die im Ehrenamt uneigennützig ihre Arbeitskraft für Andere einsetzen, die sich als Vordenker Gedanken darüber machen, wie wir unsere Stadt lebens- und liebenswerter entwickeln können. Gotha braucht jede Idee! Im Jahre 2007 den „Mehrwert zu versteuern“ soll nicht bedeuten über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu klagen, sondern viel mehr das Nachdenken fördern, wie wir mehr Werte schaffen können, soll helfen, die Menschen zu steuern und zu bewegen, sich für Gotha zu engagieren. Jeder darf selber entdecken, dass mehr in ihm steckt, jede Idee ist es wert, geprüft zu werden. Das Leben in unserer Stadt, wollen wir stärker als bisher steuern, um Gotha als starke Mitte, mittendrin in Deutschland zu etablieren. Allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Weihnachtsfest, den Kindern einen gerechten Weihnachtsmann. Denken wir in den Stunden des Festes an die Menschen, die allein sind, die Pflege benötigen – reichen wir Ihnen die helfende Hand. Zeigen wir denen, die an den Feiertagen rund um die Uhr für die Allgemeinheit im Einsatz sind, dass wir ihre Arbeit hoch schätzen und dankbar dafür sind. Nach einem friedlichen Weihnachtsfest mögen Sie alle guten Wünsche in ein glückliches, gesundes und mit persönlichen Zielen reich gesegnetes Jahr 2007 begleiten. Gothaer Geschichte lehrt uns für die Zukunft „Friede ernähret und Unfriede verzehret“. Halten wir uns an diese alte Weisheit und der Mehrwert wird wachsen, besonders der Mehrwert in den Herzen, denn jeder von uns ist es wert. Schöne Feiertage und herzlichen Dank Ihr Knut Kreuch Oberbürgermeister Seite 2 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 Amtliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 80.1 „Osttangente Gotha, Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße“ Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am 21.11.2006 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80.1 „Osttangente Gotha, Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße“ und die Begründung mit dem Umweltbericht, Stand: Juni 2006, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung mit dem Umweltbericht liegen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.01.2007 bis 09.02.2007 öffentlich aus. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen zusätzlich bereits vorhandene umweltbezogene Stellungnahmen aus. Die Planungsunterlagen können im Stadtplanungsamt der Stadt Gotha, Ekhofplatz 24 (Rathaus II) Mo, Di, Mi von 8 – 12 und 13 – 16 Uhr Do von 8 – 12 und 13 – 18 Uhr Fr von 8 – 12 Uhr eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist ist Jedermann Gelegenheit zur Erörterung oder zur Äußerung schriftlich oder zur Niederschrift gegeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. gez. Kreuch Oberbürgermeister Bekanntmachung der Sitzungstermine der vorberatenden und beschließenden Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Gotha Januar – März 2007 vorberatende Ausschüsse: Sozialausschuss Termin: Mittwoch, den 24.01.2007, 17.00 Uhr Mittwoch, den 07.03.2007, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Bürgersaal beschließende Ausschüsse: Hauptausschuss Termin: Montag, den 29.01.2007, 17.00 Uhr Montag, den 12.03.2007, 17.00 Uhr Ort: Rathaus – Kleine Halle Stadtpl.-, Bau- und Umweltausschuss Termin: Dienstag, den 23.01.2007, 17.00 Uhr Dienstag, den 06.03.2007, 17.00 Uhr Ort: Neues Rathaus, Beratungsraum, Zi.007 Finanzausschuss Termin: Donnerstag, den 25.01.2007, 17.00 Uhr Donnerstag, den 08.03.2007, 17.00 Uhr Ort: Rathaus — Bürgersaal Amtlicher Teil Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 21.11.2006 Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können. A 393/06 – Neubesetzung von Aufsichtsräten – CDU-Fraktion 001 Herr Karl-Michael Danzer scheidet aus dem Aufsichtsrat der WiBeGo-Wirtschaftsbeteiligung Gotha GmbH aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied in den Aufsichtsrat der WiBeGo-Wirtschaftsbeteiligung Gotha GmbH mit sofortiger Wirkung Herrn Sascha John. 002 Herr Werner Kukulenz scheidet aus dem Aufsichtsrat der Baugesellschaft Gotha mbH aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied in den Aufsichtsrat der Baugesellschaft Gotha mbH mit sofortiger Wirkung Frau Caroline Lösche. 003 Herr Thomas Fröhlich scheidet aus dem Aufsichtsrat der Bestattungsinstitut Gotha GmbH aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied in den Aufsichtsrat der Bestattungsinstitut Gotha GmbH mit sofortiger Wirkung Herrn Martin Heinze. 004 Herr Karl-Michael Danzer scheidet aus dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Gotha GmbH aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Gotha GmbH mit sofortiger Wirkung Herrn Horst Kulschewski. 005 Frau Helga Kukulenz scheidet aus dem Aufsichtsrat der Städtischen Heime Gotha gGmbH aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied in den Aufsichtsrat der Städtischenheime Gotha gGmbH mit sofortiger Wirkung Frau Sylvia Schäfer. 006 Herr Felix Rademacher scheidet mit Ablauf des 31.12.2006 aus dem Aufsichtsrat der Thüringer Wald- und Straßenbahn Gotha GmbH aus. Der Stadtrat entsendet als Mitglied in den Aufsichtsrat der Thüringer Wald- und Straßenbahn Gotha GmbH mit Wirkung zum 01.01.2007 Herrn Hubertus Kauka. A 395/06 – Neubesetzung der Ausschüsse – CDU-Fraktion Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: Hauptausschuss: Stellvertreter für Herrn Olaf Schneider-Rehberg – Herr Hubertus Kauka (für Frau Helga Kukulenz) Finanzausschuss: Mitglied Herr Hubertus Kauka – für Herrn Sascha John A 396/06 – Ausschussbesetzung – Sachkundiger Bürger – Die Linke.PDS 001 Die Fraktion Die Linke.PDS ändert die Besetzung des sachkundigen Bürgers wie folgt: Herr Marcel Dietrich wird sachkundiger Bürger im Bauausschuss. Herr Rüdiger Beck scheidet als sachkundiger Bürger aus. B 380/06 – Haushaltssatzung 2007 mit ihren Anlagen Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen wird im Amtsblatt der Stadt Gotha bzw. in der Tagespresse (Thüringer Allgemeine und Thüringische Landeszeitung) rechtzeitig vor Sitzungstermin veröffentlicht. Außerdem wird die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzungen fünf Kalendertage vor der jeweiligen Sitzung während der Dienstzeiten öffentlich ausgehängt: im Rathaus, Hauptmarkt 1 Gotha, den 30.11.2006 gez. Kreuch Oberbürgermeister Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Die Haushaltssatzung 2007 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungsvorlagen der Verwaltung und der bestätigten Änderungsanträge der Fraktionen beschlossen. B 381/06 – Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2006 bis 2010 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Der Finanzplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2006 Amtlicher Teil bis 2010 einschließlich der vorliegenden Änderungen werden beschlossen. Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 3 B 386/06 – Befugnisübertragung zur Durchführung von vereinfachten Umlegungen (§§ 80 – 84 BauGB) auf das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Gotha B 367/06 – Beteiligungsbeirat der E.ON Thüringer Energie AG Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Der Oberbürgermeister, Herr Kreuch, wird als Mitglied des Beteiligungsbeirats der E.ON Thüringer Energie AG bestätigt. B 382/06 – Aufhebung des Beschlusses B 311/06 001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt, den Beschluss B 311/06 vom 12.07.2006 betrifft Satzung zur 1. Änderung zur Satzung für Aufwandsentschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung – aufzuheben. B 383/06 – Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung 001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gotha – Feuerwehraufwandsentschädigungssatzung. Anlage 1: Satzungstext B 384/06 – Bestellung der Vertreter der Stadt Gotha im Stiftungsrat der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Neben dem Oberbürgermeister der Stadt Gotha wird mit sofortiger Wirkung der zweite Beigeordnete der Stadt Gotha, Herr Matthias Hey, als weiterer Vertreter der Stadt Gotha in den Stiftungsrat der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha bestellt. 002 Der Oberbürgermeister der Stadt Gotha wird im Verhinderungsfall durch den Bürgermeister/Ersten Beigeordneten der Stadt Gotha vertreten. 003 Als Vertreter des Herrn Matthias Hey wird im Falle seiner Verhinderung mit sofortiger Wirkung Herr Stadtoberrechtsrat Burkhard Brockhoff bestellt. B 385/06 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 80.1 „Osttangente Gotha, Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße“ Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Die Befugnis zur Durchführung von vereinfachten Umlegungen §§ 80 – 84 BauGB) für den gesamten Bereich der Stadt Gotha (Gemarkungen Gotha, Sundhausen, Boilstädt und Uelleben) wird gem. § 80 Abs. 5 Satz 2 BauGB in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) auf das Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, übertragen. Von der Übertragung bleibt die Rechtsstellung der Stadt Gotha als Verfahrensbeteiligte unberührt. Zur Übertragung gehören nicht die Befugnisse nach – § 81 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Gläubigerin/Schuldnerin der Geldleistungen ist die Stadt Gotha) – § 83 Abs. 2 Satz 3 BauGB (Vollzug des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung) Die Übertragung gilt mit folgenden Einschränkungen: – die vereinfachten Umlegungen dürfen nur in Abstimmung mit der Stadt Gotha durchgeführt werden – ein Verfahren darf nur durchgeführt werden, wenn die Übernahme der Kosten durch die Beteiligten geregelt ist – Entscheidungen über das weitere Vorgehen bei Nichtabhilfe von Widersprüchen und das Einlegen von Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen werden nur im Einvernehmen mit der Stadt Gotha getroffen. Diese Übertragung der Befugnis kann durch Beschluss des Stadtrates aufgehoben werden. Bereits eingeleitete Verfahren sind durch die beauftragte Behörde abzuschließen. Der Beschluss Nr. B 12/99 vom 03.11.1999 wird hiermit aufgehoben. B 387/06 – Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der „Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 47 – Am Heutal“ Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt. 001 Der Entwurf der „Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 47 – Am Heutal – und die Begründung werden in der Fassung von Oktober 2006 gebilligt. 002 Der Entwurf der „Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 47 – Am Heutal – und die Begründung in der Fassung von Okt. 2006 sind gem. § Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 003 Die Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80.1 „Osttangente Gotha, Teilabschnitt Gleichenstraße und Nordumfahrung Siebleben (Nützleber Feld)“ wird geändert und in Bebauungsplan Nr. 80.1 „Osttangente Gotha, Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße“ umbenannt. 002 Die Änderungen sind: – Der Kreisverkehrsplatz K 12 entfällt. – Der Abschnitt Nordumfahrung Siebleben (Nützleber Feld) entfällt. 003 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80.1 „Osttangente Gotha, Teilabschnitt Gleichenstraße bis Anbindung Knotenpunkt Weimarer Straße“ sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der Fassung 06/2006 gebilligt. 004 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80.1 und die Begründung einschließlich Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. 005 Die Beteiligung TÖB erfolgt gem. § 4 BauGB. 006 Der Beschluss B 35/04 vom 08.09.2004 hiermit aufgehoben. B 390/06 – Überplanmäßige Ausgabe für die Grundschule „J.F.Löffler“ Anlage 1 Bebauungsplan, Planteil A Anlage 2 Bebauungsplan, Textteil B (1 – 7) Anlage 3 Bebauungsplan, Begründung (S. 1 – 47) einschl. Umweltbericht (liegt im Bauamt vor) Gotha, den 22.11.2006 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt: 001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt überplanmäßige Ausgaben für die Haushaltsstelle 2110.9415 in Höhe von 154.000 . Die Deckung erfolgt gem. § 58 Abs. 4 ThürKO durch die im Haushaltsplan 2007 für o. g. Maßnahme vorgesehenen Mittel. B 394/06 – Bereitstellung von Fördermitteln für die Sanierungsmaßnahme Hauptmarkt 27 001 Der Stadtrat der Stadt Gotha beschließt die Bereitstellung von Fördermitteln für die Sanierung des Objektes Hauptmarkt 27 in Höhe von 431.236,69 . gez. Kreuch Oberürgermeister – Siegel – Seite 4 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 Bekanntmachung der Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung vom 20.11.2006 Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Beschlüssen aufgeführten Anlagen, sofern sie nachfolgend nicht mit veröffentlicht sind, während der üblichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung im jeweiligen Fachamt eingesehen werden können. HA 82/06 – „Wohnumfeldverbesserung Gotha West – Neugestaltung Coburger Platz 1. und 2. Bauabschnitt“ Nachtrag zum Bauvertrag: Aufbringen einer Graffitischutzschicht Der Ausführung der in den Nachtragsangeboten aufgeführten Leistungen zum Aufbringen einer permanenten Graffitischutzbeschichtung auf Stützwänden und Brunnenteilen wird zugestimmt. Die Auftragssummen (einschl. MwSt.) ändern sich wie folgt: Ursprüngliche Auftragssumme 1. Bauabschnitt. 1.755.847,58 Nachtragsangebot der Firma Baru vom 24.10.2006 22.680,32 neue Auftragssumme (Gesamtvergütung) 1.778.527,90 Ursprüngliche Auftragssumme 2. Bauabschnitt Nachtragsangebot der Firma Baru vom 24.10.2006 neue Auftragssumme (Gesamtvergütung) Die Nachträge werden noch verhandelt. 360.598,40 3.663,74 364.262,14 e Diese Entscheidung erfolgt nach § 30 ThürKO durch den Oberbürgermeister. Anlagen: 1. Nachtragsangebot zum Bauvertrag „Neugestaltung Coburger Platz 1. BA“ 2. Nachtragsangebot zum Bauvertrag „Neugestaltung Coburger Platz 2. BA“ 3. Produktbeschreibung der Graffiti-Schutz-Beschichtung HA 83/06 – Nachtrag zum Bauvertrag VOB-OV-602/06/001 – Neugestaltung Bahnhofsvorplatz, 3. BA, Neubau eines ÖPNV-Terminals, Los 2 – Stahlbau, Dach, Verglasung 001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt den Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag – Neugestaltung Bahnhofsvorplatz, 3. BA, Neubau eines ÖPNV-Terminals, Los 2 – Stahlbau, Dach, Verglasung (VOB-OV-602/06/001, Beschluss des Hauptausschusses HA 48/06) mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 7.931,06 wird zugestimmt. Die Auftragssumme (einschl. MwSt.) ändert sich wie folgt: ursprüngliche Auftragssumme: 1.316.104,56 zzgl. geprüftes 1. Nachtragsangebot: 7.931,06 neue Auftragssumme (Gesamtvergütung): 1.324.035,62 Anlagen: 1. Nachtragsvereinbarung Nr. 1, EFB-NACH 321 2. Prüfvermerk des Ingenieurbüro Osterwold & Schmidt 3. geprüfter Nachtrag der Fa. Bilfinger & Berger HA 84/06 – 2. Nachtrag zum Bauvertrag VOB-ÖA-602/06/008, Sanierung der Stadthalle in Gotha, Los 10 – Elektroinstallation 001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Abschluss der 2. Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag VOB-ÖA-602/06/008, Sanierung der Stadthalle Gotha, Goldbacher Straße 35, Los 10 – Elektroinstallation zum geprüften 2. Nachtragsangebot vom 12.10./19.10.06 gegenüber der Fa. WEA Wärmeu. Energieanlagenbau GmbH, August-Röpling-Straße 18 aus 99091 Erfurt zuzustimmen. Amtlicher Teil Die Auftragssumme einschließlich MwSt. ändert sich wie folgt: ursprüngliche Auftragssumme (Beschluss HA 53/06): 173.663,22 zzgl. 1. geprüftes Nachtragsangebot (Beschluss HA 75/06): 6.228,86 zzgl. geprüftes 2. Nachtragsangebot: 6.308,93 neue Auftragssumme (Gesamtvergütung): 182.201,01 Anlagen: 1. Nachtragsvereinbarung, EVB-NACH 321 2. Prüfung durch das Planungsbüro Rainer Fohlert 3. Angebot der Fa. WEA v. 12.10. u. 19.10.06 HA 85/06 – Auftragsvergabe zur Sanierung der Mönchparkteiche in Gotha-Siebleben – Sanierung des Teiches 2 001 Der Hauptausschuss der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die Sanierung der Mönchparkteiche in Gotha-Siebleben, Sanierung des Teiches 2 an die Fa. Schleenbecker Baugesellschaft mbH, Niederer Hofweg 7 aus 09376 Oelsnitz mit einer geprüften Angebotssumme brutto von 167.870,75 zu erteilen. HA 86/06 – Auftragsvergabe zu Gehwegarbeiten und Ausbau Bushaltestelle in der Eschleber Straße in Gotha 001 Der Hauptausschuss der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für die Gehwegarbeiten und den Ausbau der Bushaltestelle Eschleber Straße in Gotha an die Fa. Herzog-Bau GmbH, Am Marbach 10 aus 99869 Tüttleben mit einer geprüften Angebotssumme von 91.461,79 (brutto, 19 % MwSt.) zu erteilen. HA 87/06 – Auftragsvergabe zum Ausbau der Goldbacher Straße zwischen Nordseite Stadthallenvorplatz und Hohe Straße, 2. BA, Straßenbauarbeiten 001 Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt, den Zuschlag für den Ausbau der Goldbacher Straße zwischen Nordseite Stadthallenvorplatz und Hohe Straße, 2. BA, Straßenbauarbeiten an die Fa. Thomas Bau GmbH Bauunternehmen, Industriestraße 10 aus 99427 Weimar mit einer geprüften Bruttoangebotssumme von 290.765,22 inkl. 19 % MwSt., Preisnachlässen und Nebenangeboten ohne die Wahlposition 5.1.50 „Steine aufnehmen und in Eigentum des Auftragnehmers übernehmen“, zu erteilen. HA 88/06 – Nachtrag zum Bauvertrag Nr. VOB-ÖA-661/05/112 Entwicklung Gotha-Ost, BF A, 4. BA/Osttangente Gotha, Am Industrieweg (Flst. 16 bis neue Zufahrt Scholz-Recycling) Der Hauptausschuss des Stadtrates der Stadt Gotha beschließt: 001 Dem Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zum Bauvertrag Nr. VOB-ÖA-661/05/112 (siehe Beschluss des Hauptausschusses Nr. 44/06) zwischen der Fa. Bickhardt-Bau Thüringen GmbH & Co. Bauunternehmung KG Am Steinig 3, 99869 Schwabhausen und der Stadtverwaltung Gotha wird zugestimmt. 002 Die Auftragssumme ändert sich wie folgt: ursprüngliche Auftragssumme: 215.432,40 zzgl. 1. Nachtragsangebot + 001.355,48 zzgl. 2. Nachtragsangebot + 001.087,59 neue Auftragssumme: 217.875,48 Anlagen: 1. Fbl. EVM Nach 204 2. Fbl. EFB Nach 359.1 3. Protokoll der Nachtragsprüfung und Nachtragsangebot Nr. 1 4. Protokoll der Nachtragsprüfung und Nachtragsangebot Nr. 2 Gotha, den 21.11.2006 gez. Kreuch Oberürgermeister – Siegel – Amtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 5 Bekanntmachung der Beschlüsse aus der 29. Verbandsversammlung des Zweckverbandes „VolksparkStadion Gotha“ am 12.10.2006 Wir weisen darauf hin, dass die Haushaltssatzung nach ihrer Veröffentlichung für einen Monat zur Einsichtnahme in der Kämmerei der Stadtverwaltung Gotha ausliegt. Beschluss Nr. 03/06 – Feststellung der Jahresrechnung 2005 und Entlastung des Verbandsvorsitzenden Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt: Auf der Grundlage des § 36 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit in Verbindung mit § 80 Abs.3 ThürKO wird die Jahresrechnung 2005 festgestellt und Entlastung erteilt. Beschluss Nr. 04/06 – Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt: Der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2007 wird zugestimmt. Beschluss Nr. 05/06 – Finanzplan des Zweckverbandes „VolksparkStadion Gotha“ für die Jahre 2006 bis 2010 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt: Dem Finanzplan für die Jahre 2006 bis 2010 wird zugestimmt. Beschluss Nr. 06/06 – Investitionsplan des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ für die Jahre 2006 bis 2010 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes beschließt: Dem Investitionsplan für die Jahre 2006 bis 2010 wird zugestimmt. K. Kreuch Verbandsvorsitzender Gotha, den 04.12.2006 Amtliche Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ bringt die nachfolgend abgedruckte Haushaltssatzung für das Jahr 2007 zur Veröffentlichung: HAUSHALTSSATZUNG 2007 Zweckverband „Volkspark-Stadion Gotha“ Aufgrund der §§ 36 und 37 des Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 11. Juni 1992 in Verbindung mit der Kommunalordnung – ThürKO – vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 hat der Zweckverband „Volkspark-Stadion Gotha“ folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan 2007 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 190.700 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 0 ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. §4 Der Umlageschlüssel der Verbandsmitglieder richtet sich nach § 16 der Verbandssatzung: Betriebskostenumlage gesamt: 166.500 dav. 50 % Stadt Gotha: 83.250 50 % Landkreis: 83.250 §5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht festgesetzt. §6 Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgelegt. §7 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2007 in Kraft. K. Kreuch Verbandsvorsitzender Gotha, den 04.12.2006 Beschluss- und Genehmigungsvermerk 1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Volkspark-Stadion Gotha“ hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2006 Nr. 04/ 2006 der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Jahr 2007 einstimmig zugestimmt. Mit Beschluss 05/2006 wurde einstimmig dem Finanzplan zugestimmt. Mit Beschluss 06/2006 wurde dem Investitionsplan einstimmig zugestimmt. 2. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Schreiben vom 02.11.2006, AZ 240-1512.40-001/07-GTH, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich bestätigt und die vorzeitige Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 3, Satz 3 ThürKO ausdrücklich zugelassen. 3. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 02. Januar bis 31. Januar 2007 in der Finanzverwaltung der Stadt Gotha, im Rathaus, Zimmer 114 zu den Sprechzeiten öffentlich aus. K. Kreuch Verbandsvorsitzender Gotha, den 04.12.2006 Bekanntmachung von Satzungen Beschluss- und Anzeigevermerk 1. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat am 18.10.2006 mit BeschlussNr. 364/06 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen-Straßenreinigungsgebührensatzung – der Stadt Gotha beschlossen. 2. Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO erfolgte die Anzeige der Satzung bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 21.11.2006, das am 29.11.2006 bei der Stadt Gotha einging, den Eingang der Satzung bestätigt. Durch die Rechtsaufsichtsbehörde wurden keine Auflagen erteilt. Sie gab die Erlaubnis, die Satzung vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt zu machen. Der Stadtrat der Stadt Gotha hat auf Grund der §§ 19 und 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO –) vom 16. August 1993 zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2005 (GVBl. S. 446), des § 49 Absatz 5 des Thüringer Straßengesetzes vom 7.5.1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.3.2005 (GVBl. S. 58) in Verbindung mit den §§ 1,2,10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. S. 285, 329), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2004 (GVBl. S. 889) sowie § 9 Absatz 1, Satz 2 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gotha vom 22.03.1996 in seiner Sitzung am 18.10.2006 folgende Satzung beschlossen: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen – Straßenreinigungsgebührensatzung – der Stadt Gotha §1 Gebührentatbestand Die Stadt Gotha erhebt zur Deckung des Aufwandes für die städtische Straßenreinigung im Sinne des § 9 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gotha Straßenreinigungsgebühren. Seite 6 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 §2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer die Straßenreinigungseinrichtung benutzt. Als Benutzer gilt, wer nach der Straßenreinigungssatzung zur Benutzung der Straßenreinigungseinrichtung verpflichtet ist. (2) Wer am 1. Januar eines Kalenderjahres im Grundbuch als Eigentümer eines nach § 5 der Straßenreinigungssatzung dem Anschlusszwang unterliegenden Grundstückes eingetragen ist, gilt für dieses Kalenderjahr als Benutzer. (3) Bei Wohnungseigentümern wird die Gebühr einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Die einheitlich für das Gesamtgrundstück festgesetzte Gebühr wird dem Verwalter, den die Wohnungseigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestimmt haben, zugestellt. (4) Die in Abs. 1 festgesetzte Gebührenpflicht gilt entsprechend für Erbbauberechtigte und Nießbraucher. (5) Soweit die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, ist derjenige abgabenpflichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Abgabepflicht Nutzungsberechtigter bezüglich des betreffenden Grundstückes ist. Bei einer Mehrheit von Nutzungsberechtigten ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteiles am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet. (6) Beim Wechsel des Gebührenpflichtigen geht die Gebührenpflicht mit dem Beginn des folgenden Jahres auf den oder die Rechtsnachfolger über. (7) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. §3 Gebührenmaßstab (1) Bemessungsgrundlage für die Gebühr ist die Straßenfrontlänge des Grundstückes. Die Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstückes mit dem Straßengrundstück. (2) Die Gebühr wird nach vollen Frontmetern berechnet, wobei Frontlängen bis zu 50 cm nicht und über 50 cm als volle Frontmeter in Ansatz gebracht werden. Bei der Berechnung der Frontmeter sind Abweichungen bis zu 1,00 m höchstens aber bis zu 10 % der Gesamtfrontlänge zulässig. (3) Erhöht oder vermindert sich während der Dauer des Benutzerverhältnisses der Gebühr in Folge der Änderung der Bemessungsgrundlage (z.B. Neuvermessung des Grundstückes) so beginnt die Verpflichtung zur Zahlung des Mehr- oder Minderbetrages mit dem Beginn des auf den Eintritt des maßgeblichen Ereignisses folgenden Monats. §4 Gebührensatz Die Gebühren sind nach Reinigungsklassen gestaffelt. Die Gebühren betragen jährlich pro Frontmeter für die: Reinigungsklasse 1 6,60 /Frontmeter Reinigungsklasse 2 4,40 /Frontmeter Reinigungsklasse 3 2,20 /Frontmeter Dabei ist zur Berücksichtigung des Gemeingebrauches ein Anteil der Stadt Gotha in Höhe von 20 % bereits einkalkuliert. §5 Entstehen der Gebührenschuld (1) Die Gebühren werden durch schriftlichen Bescheid der Stadtverwaltung Gotha erhoben. Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit Beginn des Monats, der auf den Eintritt des Gebührentatbestandes folgt, es sei denn in einer den Anschluss- und Benutzungszwang erstmals festlegenden Satzung ist ein anderer Zeitpunkt bestimmt. Im übrigen entsteht die Gebührenschuld fortlaufend mit Beginn eines Kalenderjahres, wobei angefangene Kalenderjahre als volle Kalenderjahre gelten. Sie erlischt mit dem Ende des Monats, in dem eine öffentliche Verkehrsfläche aus dem Anschlussgebiet ausscheidet oder eingezogen wird. (2) Kann die Reinigung der gebührenpflichtigen Straße wegen Aufgrabungen, Bauarbeiten oder aus sonstigen Gründen, insbesondere in den Fällen des § 9 Absatz 4 Satz 2 der Straßenreinigungssatzung, länger als einen Monat nicht durchgeführt werden, so wird die Gebührenzahlungspflicht unterbrochen. Amtlicher Teil Wird aus den in Satz 1 genannten Gründen die Reinigungsleistung an einer Grundstücksfront nur eingeschränkt erbracht, reduziert sich die Gebührenschuld für diese Front auf die Hälfte. Ist die tatsächlich Reinigungsleistung an einer Grundstückstfront auf weniger als die Hälfte der nach der Straßenreinigungssatzung zu erbringenden Leistung reduziert, entfällt für diese Front die Gebührenpflicht auf Dauer der Behinderung ganz. Die Ermäßigung oder das Ende der Gebührenschuld wird auf Antrag des Gebührenschuldners durch Gebührenbescheid festgelegt. Dabei endet die Gebührenpflicht mit Ablauf den Monats, indem die Reinigungsleistung erstmals eingeschränkt oder eingestellt wird. Die volle Gebührenpflicht beginnt wieder nach Ablauf des Monats, indem die Reinigungsarbeiten in vollem Umfang aufgenommen werden. §6 Gebührenschuld bei Vorder- und Hinterliegergrundstücken Hintereinanderliegende Grundstücke bilden auch in Bezug auf die Gebührenberechnung jeweils eine Einheit mit dem unmittelbar an die Straße grenzenden Grundstück bzw. Grundstücken (§ 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung). Ist ein Hinterlieger einem Vorderlieger zugeordnet (vgl. § 3 Abs. 1 der Straßenreinigungssatzung) so wird für das hinterliegende Grundstück die Länge derjenigen Grundstücksseite zugrunde gelegt, die bei einer Parallelverschiebung des Grundstücks an die Straße angrenzen würde. §7 Gebührenermäßigung Grenzt ein Grundstück an mehrere öffentliche Straßen an oder wird es über mehrere öffentliche Straßen mittelbar erschlossen oder grenzt es an eine öffentliche Straße an, während es über eine andere mittelbar erschlossen wird, so werden bei der Berechnung der Gebühr die einzelnen nach §3 Abs. 1 und 2 auf volle Meter gerundeten Straßenfrontlängen zusammengerechnet und um ein Drittel gekürzt in Ansatz gebracht; mindestens wird die Gebühr jedoch in der Höhe erhoben, die sich bei ungekürztem Ansatz der zur höchsten Gebührenschuld führenden, ebenfalls gerundeten, Straßenfrontlänge ergeben würde. §8 Fälligkeit (1) Die Straßenreinigungsgebühr wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des Kalenderjahres fällig. (2) Abweichend von Abs. 1 wird die Straßenreinigungsgebühr 1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag fällig, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt, 2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt. (3) Auf Antrag des Abgabenschuldners kann die Straßenreinigungsgebühr abweichend vom Absatz 1 oder Absatz 2 Nr. 2 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden. §9 Meldepflicht Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, alle Veränderungen der Verhältnisse die für die Gebührenerhebung von Bedeutung sein können, unverzüglich zu melden und auf Verlangen darüber nähere Auskunft zu geben. § 10 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. 01. 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung in der bisherigen Fassung außer Kraft. Gotha, den 04.12.2006 gez. Kreuch Oberbürgermeister – Siegel – Amtlicher Teil Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Gotha vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Die vorstehende Satzung – Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Reinigung der öffentlichen Straßen-Straßenreinigungsgebührensatzung – der Stadt Gotha sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kreuch Oberbürgermeister Aufgrund eines Vermittlungsfehlers wird die nachfolgende Verordnung an dieser Stelle nochmals vollständig veröffentlicht: Bekanntmachung Entsprechend den kommunalrechtlichen Vorschriften über die Bekanntmachung von Satzungen wird die vorliegende Ordnungsbehördliche Verordnung gemäß § 35 OBG verkündet. Mit Datum vom 09.11.2006 wurde die Eingangsbestätigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erteilt. Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 7 IV. Abschnitt Einzelregelungen § 12 Werbeanschläge, Werbeschriften § 13 Ruhestörender Lärm § 14 Straßenmusikanten § 15 Offene Feuer im Freien § 16 Einfriedungen, Abgrenzungen, Anpflanzungen § 17 Verkauf von Lebensmitteln im Freien § 18 Eisflächen § 19 Schutzvorkehrungen an Gebäuden § 20 Leitungen V. Abschnitt Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Tierhaltung § 21 Tierhaltung § 22 Hundehaltung § 23 Verantwortlichkeit § 24 Bekämpfung verwilderter Tauben § 25 Bekämpfung von Schadnagern VI. Abschnitt Schlussbestimmungen § 26 Ausnahmegenehmigungen § 27 Ordnungswidrigkeiten § 28 Geltungsdauer § 29 Inkrafttreten I. Abschnitt Zweckbestimmung, Geltungsdauer, Begriffsbestimmungen §1 Zweckbestimmung Zweck dieser Verordnung ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Gotha. Ordnungsbehördliche Verordnung §2 Geltungsbereich (1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Gotha, einschließlich der zugehörigen Ortsteile, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich andere Regelungen getroffen werden. (2) Soweit Vorschriften dieser Verordnung sich auf öffentliche Straßen oder Anlagen beziehen, ist Voraussetzung für ihre Anwendbarkeit allein deren öffentliche Zugänglichkeit. Auf Eigentumsverhältnisse oder Widmung kommt es nicht an. Aufgrund der §§ 27, 44, 45 und 46 (1) des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) vom 18.06.1993 (GVBl. S. 323) erlässt die Stadt Gotha als Ordnungsbehörde folgende Verordnung: §3 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Verordnung sind, ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder einer öffentlich-rechtlichen Widmung, alle befestigten und unbefestigten dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienende Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen. (2) Zu den Straßen gehören: a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Plätze, Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen; b) der Luftraum über dem Straßenkörper; c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, -einrichtungen und Anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen und die Bepflanzungen (z.B. straßenbegleitender Baumbestand). (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind – ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse: a) die der Allgemeinheit im Stadtgebiet zugänglichen Grün- und Erholungsanlagen (siehe Abs. 4); b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen; bauliche Anlagen und Einrichtungen c) die öffentlichen Toilettenanlagen und d) der öffentlichen Benutzung dienende Stadt- und Busanlagen (Warteflächen und -häuschen, Straßenbeleuchtung). über die Abwehr von Gefahren durch Verunreinigung, wildes Zelten, Wasser- und Eisglätte, Betreten und Befahren von Eisflächen, zweckwidrige Nutzung von Abfallbehältern, durch Leitungen, Schneeüberhang, Eiszapfen, Beeinträchtigungen an Einrichtungen für öffentliche Zwecke, Tierhaltung, Fütterung von Katzen und Tauben, wildes Plakatieren, ruhestörender Lärm, Belästigung der Allgemeinheit, umweltschädliches Verhalten, offene Feuer im Freien und Anpflanzungen in der Stadt Gotha vom 25.10.2006 GLIEDERUNG I. Abschnitt Zweckbestimmung, Geltungsdauer, Begriffsbestimmungen § 1 Zweckbestimmung § 2 Geltungsbereich § 3 Begriffsbestimmungen II. Abschnitt Verbot von Verunreinigungen § 4 Verunreinigungen § 5 Reinigungsarbeiten § 6 Verunreinigungen öffentlicher Gewässer § 7 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll III. Abschnitt Öffentliche Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen § 8 Einrichtungen für öffentliche Zwecke § 9 Schutz der Benutzer der öffentlichen Straßen und Anlagen vor Schäden und Belästigungen § 10 Schutz der öffentlichen Anlagen vor Schäden § 11 Spielplätze Seite 8 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 (4) Grün- und Erholungsanlagen im Sinne vom (3) Buchstabe a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Verschönerung des Stadtgebietes dienen, hierzu gehören: a) Grün- und Erholungsanlagen, Gedenkplätze; b) Kinderspielplätze; c) Freizeitanlagen; d) Gewässer und deren Ufer. II. Abschnitt Verbot von Verunreinigungen §4 Verunreinigungen (1) Es ist verboten, öffentliche Gebäude, sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen, wie: Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Wasserspiele, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, Wartehäuschen und -hallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen zu beschädigen, zu beschmutzen, zu entfernen, mit Plakaten zu versehen, zu bemalen, zu beschreiben, zu besprühen oder zu beschmieren. Dies gilt auch für bauliche und sonstige Anlagen, die von öffentlichen Straßen und Gehwegen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind. (2) Wer entgegen dem Verbot nach Abs. 1 bemalt, beschriftet, besprüht, beschmiert oder plakatiert, oder dies veranlasst, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. (3) Wird der Verpflichtung nach Abs. 2 nicht nachgekommen, wird auf Kosten des Pflichtigen die Beseitigung durch die Stadt Gotha veranlasst. §5 Reinigungsarbeiten (1) Es ist untersagt: a) auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art zu waschen oder abzuspritzen oder Reparaturarbeiten vorzunehmen (außer Notreparaturen). b) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen c) abfließenden Niederschlagswasser sowie Flüssigkeiten, die kein Abwasser sind (z. B. verunreinigende besonders ölige, teerige, brennbare, explosive, säure- oder laugenhaltige oder andere umwelt- oder grundwasserschädigende Flüssigkeiten) in die Gosse einzuleiten, einzubringen oder dieser zuzuleiten. Dies trifft auch für Baustoffe, insbesondere für Zement, Beton, Farbe sowie ähnliche Materialien zu. c) vorbezeichnete Flüssigkeiten auf öffentliche Straßen oder Anlagen auszugießen sowie dort Sachen auszustäuben oder auszuklopfen. (2) Flüssigkeiten, die nicht unter die Versagungsgründe des Abs. 1 fallen, dürfen nur in die Gosse geschüttet werden, wenn sie ungehindert abfließen können. Bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine Glätte entsteht. Sollte es zu Eisbildung und entstehender Glätte kommen, so ist zum abstumpfen vor allem Sand, Splitt o.a. kaufbare Streumaterialien zu verwenden. Asche darf nicht verwendet werden. (3) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Abs. 1 und 2 als Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen. §6 Verunreinigungen öffentlicher Gewässer Auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen befindliche Brunnen, Wasserbecken und Teiche, soweit es sich nicht um natürliches Gewässer handelt, dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen, das Wasser zu verunreinigen, feste oder flüssige Gegenstände in sie zu bringen oder soweit es nicht ausdrücklich zugelassen ist, darin zu waschen, zu baden sowie Hunde oder andere Tiere darin baden zu lassen. Amtlicher Teil §7 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll (1) Es ist verboten, die öffentlichen Straßen und Anlagen zu verunreinigen: Besonders dürfen Papier-, Obstreste, Zigarettenkippen, Kaugummis oder andere Abfälle nicht auf die Straßen und in die Grünanlagen geworfen werden. (2) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappteller, Pappbecher, Obstreste usw.) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll und größere Mengen von Wertstoffen ist verboten. (3) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Glas, Textilien, Altpapier) dürfen grundsätzlich nicht durchsucht, Gegenstände daraus nicht entnommen oder verstreut werden. Es ist verboten, Abfälle vor, neben oder auf Wertstoffcontainern zu lagern. (4) Sperrmüll ist, soweit Gegenstände zum Abholen bereitgestellt sind, gefahrlos so am Straßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel, Abdeckungen von Versorgungsleitungen u.ä. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion beeinträchtigt werden. Es ist verboten, Gegenstände, die im Rahmen der Sperrmüllbeseitigung zum Abholen bereitgestellt sind, zu durchsuchen, hieraus Teile zu entnehmen oder zu verstreuen. (5) Mülltonnen und gelbe Säcke dürfen frühestens am Vorabend des Tages der Entsorgung im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und sind danach ebenso wie nicht abgefahrene Gegenstände unverzüglich in das Hausgrundstück zu bringen. Spätestens jedoch am Tage nach der Entleerung dürfen Mülltonnen nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum oder außerhalb von Standflächen abgestellt sein. III. Abschnitt Öffentliche Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen §8 Einrichtungen für öffentliche Zwecke Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche Einrichtungen für Wasserver- und Abwasserentsorgung, Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, Transformatoren und Reglerstationen sowie Einrichtungen, wie Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- und Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten für Löschwasserentnahme zu verdecken. §9 Schutz der Benutzer der öffentlichen Straßen und Anlagen vor Schäden und Belästigungen (1) Die öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht gefährdet oder belästigt werden. (2) Zur Vermeidung von Schäden und Belästigungen ist es auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen insbesondere untersagt: 1. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen; 2. außerhalb von Kinderspielplätzen oder den sonst dafür ausdrücklich freigegebenen Flächen zu spielen oder sportliche Übungen zu betreiben, wenn dadurch Dritte gefährdet oder belästigt werden können; 3. innerhalb der bebauten Ortsteile (§§ 30 und 34 des BauGB) zu lagern, zu nächtigen oder zu zelten; 4. das die körperliche Nähe suchende oder besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns; 5. das Verrichten der Notdurft; 6. das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen u. Ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen (z. B. Grölen, Anpöbeln von Passanten, Gefährdung anderer durch herumliegen lassen von Flaschen und Gläsern); 7. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln; 8. andere durch trunkenheits-, rauschbedingtes oder ähnliches Verhalten zu belästigen; Amtlicher Teil 9. Lagern in Personengruppen, wenn sich diese an denselben Orten regelmäßig ansammeln und dabei Passanten bei der Nutzung des öffentlichen Straßenraumes im Rahmen des Gemeingebrauchs behindern. (3) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Betäubungsmittelgesetzes bleiben unberührt. § 10 Schutz der öffentlichen Anlagen vor Schäden (1) Öffentliche Anlagen sind zweckbestimmt und im Interesse des Gemeinwohls pfleglich und rücksichtsvoll zu benutzen. (2) Für öffentliche Anlagen kann die Benutzung auf bestimmte Zeiten beschränkt oder bzw. gänzlich untersagt werden. (3) Unzulässig ist, in öffentlichen Anlagen u.a.: 1. Pflanzungen oder ähnliche Anlagen zu betreten, zu beschädigen, Pflanzen abzubrechen, Blumen zu pflücken, Bäume und Sträucher und sonstige Pflanzen (einschließlich Blumen) aus dem Boden zu entfernen; 2. Bäume zu erklettern; 3. Kraftfahrzeuge und Anhänger, die nicht zum Verkehr zugelassen sind, abzustellen 4. Grünflächen mit Fahrrädern zu befahren; 5. Bänke oder sonstige Einrichtungen und Baulichkeiten zweckentfremdet zu benutzen; 6. Einrichtungen und Baulichkeiten zu beschädigen oder ihre Nutzbarkeit einzuschränken. § 11 Spielplätze (1) Kinderspielplätze dürfen nur von Kindern und deren Aufsichtspersonen zweckbestimmt benutzt werden. (2) Die auf den Kinderspielplätzen und Bolzplätzen aufgestellten Schilder enthalten Regelungen, welche einzuhalten sind. (3) Zum Schutz der Kinder ist es auf Kinderspielplätzen insbesondere verboten: 1. gefährliche Gegenstände oder Stoffe mitzunehmen; 2. Flaschen aller Art oder Metallteile wegzuwerfen oder zu zerschlagen; 3. Motorfahrzeuge aller Art oder Fahrräder – ausgenommen Kleinfahrräder für Kinder und Krankenfahrstühle – abzustellen oder mit ihnen zu fahren; 4. Tiere zu führen oder laufen zu lassen; 5. Genuss von alkoholischen Getränken und anderen Rauschmitteln; 6. Dosen und sonstige Abfälle wegzuwerfen. IV. Abschnitt Einzelregelungen § 12 Werbeanschläge, Werbeschriften (1) Plakate und andere Werbeanschläge dürfen zum Schutze des Ortsund Landschaftsbildes und zum Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern nur dort angebracht werden, wo dies ausdrücklich zugelassen ist. (2) In öffentlichen Anlagen ist es grundsätzlich nicht gestattet: a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen oder mit anderen Werbemitteln zu werben; b) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen anzubieten; c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzustellen oder anzubringen. (3) Wer Schriften im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung des § 26 im Geltungsbereich dieser Verordnung verteilt, ist verpflichtet, eine damit zusammenhängende Verunreinigung der öffentlichen Straße und Anlage sofort zu beseitigen und insbesondere sein von Verkehrsteilnehmern in einem Umkreis von 100 m weggeworfenes Werbematerial unverzüglich wieder einzusammeln. Das Ablegen von Werbematerial auf öffentlicher Straße und in öffentlichen Anlagen ist untersagt. (4) Nach Abschluss von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheidungen sind die Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb einer Woche zu entfernen. Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 9 (5) Wer entgegen dem Verbot nach Abs. 1 und Abs. 2 plakatiert, verteilt, wirbt, aufstellt oder anbringt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. (6) Die Beseitigungspflicht trifft in gleichem Maße auch den Veranstalter bzw. denjenigen, in dessen Namen oder Auftrag die in Abs. 1 und 2 genannten Tätigkeiten ausgeführt werden. (7) Auf denjenigen, der andere damit beauftragt oder es ihnen überlässt, entgegen den Abs. 1 – 4 zu handeln, sind die Bußgeldvorschriften des § 27 dieser Verordnung in gleicher Weise anzuwenden, wie auf den Ausführenden, der gegen die Verbote der Abs. 1 – 4 verstößt. (8) Wird der Verpflichtung nach Abs. 3, 4 und 5 nicht nachgekommen, wird auf Kosten des Pflichtigen die Beseitigung durch die Stadt Gotha veranlasst. § 13 Ruhestörender Lärm (1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Abs. 2 so zu verhalten, dass die Allgemeinheit nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden. (2) Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von: 1. 19.00 bis 22.00 Uhr (Abendruhe) 2. 22:00 bis 06:00 Uhr (Nachtruhe). Sonn- und Feiertage unterliegen dem Schutz des Thüringer Feiertagsgesetzes (ThürFtG) in der jeweils geltenden Fassung. (3) Während der Ruhezeiten sind in bewohnten Gebieten Tätigkeiten verboten, die die Ruhe der Allgemeinheit stören. Dies gilt insbesondere für folgende Arbeiten im Freien: a) Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten (z. B. Bohr- und Schleifmaschinen, Pumpen, Sägen u. a.); b) Betrieb motorbetriebener Gartengeräte; für Rasenmäher gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung. c) Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen u. ä.), auch auf offenen Balkonen oder bei geöffnetem Fenster. (4) Das Verbot des Abs. 3 gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art (z. B. Betrieb von Baumaschinen und Geräten), wenn die Arbeiten üblich sind und die Grundsätze des Abs. 1 beachtet werden und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u. ä.) Fenster und Türen geschlossen sind. (5) Ausnahmen von dem Verbot des Abs. 3 sind zulässig, wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der Arbeiten in dieser Zeit gebietet. (6) Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den die Allgemeinheit erheblich belästigt wird. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. (7) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente dürfen unabhängig von den Ruhezeiten nur in einer solchen Lautstärke etrieben bzw. gespielt werden, dass die Allgemeinheit nicht gestört wird. § 14 Straßenmusikanten (1) Die Stadt Gotha betrachtet Straßenmusik als eine Belebung der Innenstadt. Dennoch ist folgendes zu beachten: 1. Lautstarke Musikinstrumente und Hilfsgeräte dürfen nicht verwendet werden. 2. Musizieren ist nur zu folgenden Zeiten gestattet: a) werktags von 09.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr b) in den verkehrsrechtlich ausgewiesenen Fußgängerzonen der Stadt während der allgemein üblichen Ladenöffnungszeiten; c) an Sonn- u. Feiertagen ist Straßenmusik nicht gestattet. 3. Die Standorte sind jeweils stündlich zu wechseln. (2) Die Ordnungsbehörde ist ermächtigt, musikalische Darbietungen an Standorten zu unterbinden, wenn dies aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, oder zur Vermeidung von Belästigungen erforderlich ist. Seite 10 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 § 15 Offene Feuer im Freien (1) Das Anlegen und Unterhalten von offenen Feuern im Freien ist grundsätzlich nicht erlaubt. (2) Eine Ausnahme vom Verbot des Anlegens und Unterhaltens eines offenen Feuers kann für allgemein ortstypische Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer, Lagerfeuer, Maifeuer) gewährt werden. Die Ausnahmegenehmigung nach § 26 ersetzt nicht die notwendige Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Besitzers. (3) Jedes nach § 26 dieser Verordnung zugelassene Feuer im Freien ist durch eine volljährige Person dauernd zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen. (4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein: a) von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 15 m vom Dachvorsprung gemessen; b) von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m; c) von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m. (5) Andere Bestimmungen (wie z. B. das Abfallbeseitigungs- und Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie das Waldgesetz und die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen), nach denen offene Feuer im Freien gestattet oder verboten sind, bleiben unberührt. § 16 Einfriedungen, Abgrenzungen, Anpflanzungen (1) Einfriedungen und Abgrenzungen entlang von öffentlichen Straßen und Anlagen sind so zu errichten, zu unterhalten oder zu ändern, dass durch deren Beschaffenheit die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht beeinträchtigt wird. (2) Anpflanzungen, einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßenbeleuchtung und der Ver- und Entsorgung nicht beeinträchtigen . Das Zubehör von Straßen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe c dieser Verordnung) darf durch Anpflanzungen, insbesondere durch die Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken nicht verdeckt werden. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwege bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m durch den Grundstückseigentümer oder andere Berechtigte, freigehalten werden. § 17 Verkauf von Lebensmitteln im Freien Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter durch den Abgebenden sichtbar aufzustellen oder anzubringen und rechtzeitig zu leeren. In einem Umkreis von 15 m sind alle Rückstände der abgegebenen Waren (Verpackungsmaterial usw.) von dem Verabreicher einzusammeln und ordnungsgemäß zu beseitigen. § 18 Eisflächen (1) Das Betreten und Befahren der Eisflächen aller Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung ist verboten, soweit und solange sie nicht besonders freigegeben sind. (2) Durch Bekanntmachung können bestimmte Eisflächen von der Stadtverwaltung Gotha freigegeben werden. (3) Verboten ist es: 1. Löcher in das Eis zu schlagen oder Eis zu entnehmen, soweit dies nicht zur Erhaltung des Fischbestandes oder zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung erforderlich ist; 2. Steine auf die Eisfläche zu werfen oder das Eis durch Asche oder ähnliche Stoffe zu verunreinigen. § 19 Schutzvorkehrungen an Gebäuden (1) An Gebäuden und anderen Bauwerken befindliche Schneeüberhänge und Eiszapfen sowie auf deren Dächern liegende Schneemassen, welche nach den Umständen des Einzelfalles eine Gefahr für Verkehrsteilnehmer oder Sachen auf öffentlichen Straßen oder Anlagen darstellen, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden. Amtlicher Teil (2) Abs. 1 gilt auch für losgelöste Ziegeln und ähnliche Bauelemente. (3) Blumentöpfe und -kästen sind gegen Herabstürzen zu sichern. (4) Frisch gestrichene, öffentlich zugängliche Anlagen, Gegenstände und Flächen sind, solange sie abfärben, durch einen auffallenden Hinweis kenntlich zu machen. § 20 Leitungen Öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen dürfen grundsätzlich nicht mit Leitungen, Antennen o. ä. Gegenständen überspannt werden. Berechtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen bleiben unberührt. V. Abschnitt Öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Tierhaltung § 21 Tierhaltung (1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. (2) Wer Tiere auf die Straße, in Grün- und Erholungsanlagen bringt, muss dafür sorgen, dass sie dort keine Schäden, insbesondere an Bäumen und Anpflanzungen anrichten und die Bereiche nicht verschmutzen. Verunreinigungen, u.a. durch Kot, sind sofort von dem Halter oder von dem mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragten zu beseitigen. Die verunreinigte Fläche ist sofort angemessen zu reinigen. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstückseigentümer wird dadurch nicht berührt. (3) Es ist verboten, Tiere auf Spielplätze mitzunehmen und sie in Gewässer, die zum Baden freigegeben sind, hineinzulassen. Es ist ebenfalls untersagt, Tiere in öffentlichen Brunnen oder Wasserbecken baden zu lassen. (4) Tiere dürfen nur von Personen, die physisch und psychisch aufsichtsfähig sind, mit in die Öffentlichkeit genommen werden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von dem Tier keine Gefahr für Dritte ausgeht. (5) Tiere sollten bei öffentlichen Veranstaltungen und Volksfesten nicht mitgeführt werden. (6) Die Halter von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und anderen gefährlichen Tieren einer wildlebenden Art, haben das Halten der Tiere dem Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung anzuzeigen. Diese Tiere dürfen auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen nicht mitgeführt werden. Die Vorschriften des GefHundG, die hierzu erlassene Verordnung und der § 121 OWiG bleiben unberührt. (7) Das ungenehmigte Füttern von fremden, streunenden oder freilebenden Katzen ist untersagt. Ausgenommen davon sind die vom Tierschutzverein festgelegten Futterplätze. § 22 Hundehaltung (1) Über die im § 21 genannten ordnungsrechtlichen Bedingungen zur Tierhaltung gilt für die Hundehaltung darüber hinaus, dass außerhalb eingefriedeten Besitztums, bei Mehrfamilienhäusern auch auf Zuwegen oder außerhalb der Wohnungen (z.B. in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen bzw. Außenanlagen), sowie in bebauten Bereichen der Stadt Gotha, in Grün- und Parkanlagen und in Bereichen, die dem dauernden Aufenthalt von Menschen dienen, ein Hund nur unter folgenden Voraussetzungen geführt werden darf: 1. Es besteht Leinenzwang, wobei die Leine so beschaffen sein muss, dass das Tier sicher gehalten werden kann; die Leinenlänge ist entsprechend der Gegebenheiten variabel zu halten; 2. die Person, die den Hund führt, muss von ihrer körperlichen und geistigen Konstitution her stets in der Lage sein, das Tier sicher zu halten; 3. Hunde, die sich als bissig im Sinne der Thüringer GefahrenHundeverordnung erwiesen haben, müssen dabei einen das Beißen verhindernden Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung tragen. Amtlicher Teil 4. Es ist untersagt, Hunde auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen, Wasserspielen und Gewässern in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen baden zu lassen, sowie auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen (Grün- und Parkanlagen) unbeaufsichtigt herumlaufen zu lassen. 5. Werden Hunde im Bereich von Gehwegen oder in der Fußgängerzone angebunden, ist sicherzustellen, dass den Passanten einschließlich solcher mit Rollstühlen oder Kinderwagen ein ungehinderter Durchgang gewährleistet wird. (2) Ansonsten sind Hunde artgerecht in geschlossenen Räumen oder in ausreichend hoch und fest eingefriedeten, ausbruchsicheren Grundstücken zu halten. (3) Die Ordnungsbehörde kann Ausnahmen von dem Abs. 1 Nr. 3 zulassen, wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht mehr zu befürchten ist. Die Zulassung der Ausnahme kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich aufgenommen, geändert und ergänzt werden. § 23 Verantwortlichkeit Die Regelungen der §§ 21–22 gelten für den Eigentümer, den Halter und den die tatsächliche Sachherrschaft über das Tier ausübenden Verfügungsberechtigten gleichermaßen. § 24 Bekämpfung verwilderter Tauben (1) Verwilderte Tauben dürfen nicht gefüttert werden. (2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Wohnräumen oder anderen Räumen haben geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur Erschwerung des Nistens von verwilderten Tauben zu ergreifen. (3) Die Vorschriften des Naturschutzes und des Tierschutzrechts bleiben unberührt. § 25 Bekämpfung von Schadnagern (1) Grundstücke sind von Schadnagern, insbesondere Ratten, freizuhalten. (2) Die Eigentümer von Grundstücken oder deren Beauftragte sind, wenn sie Schadnager feststellen oder davon Kenntnis erlangen, zur Bekämpfung des Schadnagerbefalles verpflichtet. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind auf Kosten des Eigentümers durchzuführen und sind so lange zu wiederholen, bis der Schadnagerbefall beseitigt ist. (3) Vor der Bekämpfung der Schadnager sind alle Abfallstoffe, vor allem Küchen- und Futterabfälle, Müll und Gerümpel von den Schadnagern zugänglichen Stellen zu entfernen. (4) Die zur Bekämpfung verwandten Mittel müssen zugelassen sein und entsprechend der Vorschriften angewendet werden. (5) Wer eine Bekämpfung durchführt oder durchführen lässt, hat sicherzustellen, dass Menschen, insbesondere Kinder, aber auch andere nicht zu bekämpfende Tiere, durch die Bekämpfungsmaßnahme nicht gefährdet werden. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlage dürfen keine Bekämpfungsmittel gegen Schadnager ausgelegt werden, ausgenommen hiervon sind behördlich angeordnete Maßnahmen. (6) Im Verlauf und nach der Bekämpfung sind tote Tiere unter Beachtung der Vorschriften über die Tierkörperbeseitigung unverzüglich und schadlos zu beseitigen. (7) Nach der Bekämpfungsaktion sind die Bekämpfungsmittel unverzüglich zu entfernen. VI. Abschnitt Schlussbestimmungen § 26 Ausnahmegenehmigungen Auf schriftlichen Antrag kann die Stadtverwaltung von den Bestimmungen dieser Verordnung Ausnahmen zulassen. § 27 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten und Verboten Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 11 der §§ 4–25 dieser Verordnung zuwiderhandelt, insbesondere entgegen: 1. § 4 Abs. 1 öffentliche Gebäude, sonstige öffentlich bauliche Anlagen oder Einrichtungen beschädigt, beschmutzt, entfernt, mit Plakaten versieht, bemalt, beschreibt, besprüht oder beschmiert, oder dies veranlasst, oder als Eigentümer der Fläche die Plakatierung, Bemalung, Beschreibung, Besprühung, Beschmierung nicht innerhalb einer Woche entfernt; 2. § 4 Abs. 2 die unverzügliche Beseitigung nicht durchführt; 3. § 5 Abs. 1 Buchstabe a) auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht, abspritzt oder repariert; 4. § 5 Abs. 1 Buchstabe b) Abwässer, Baustoffe oder sonstige Flüssigkeiten in die Gosse einleitet, einbringt oder dieser zuleitet; 5. § 5 Abs. 1 Buchstabe c) Flüssigkeiten auf öffentliche Straßen oder Anlagen ausgießt oder dort Sachen ausstäubt oder ausklopft; 6. § 5 Abs. 2 Flüssigkeiten in die Gosse schüttet; 7. § 6 öffentliche Brunnen, Wasserbecken, Teiche beschmutzt, verunreinigt, feste oder flüssige Gegenstände hineinbringt oder darin badet, wäscht oder Hunde und andere Tiere darin baden lässt; 8. § 7 Abs. 1 öffentliche Straßen oder Anlagen verunreinigt; 9. § 7 Abs. 2 Abfallbehältnisse zweckwidrig nutzt 10. § 7 Abs. 3 und Abs. 4 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer oder Sperrmüll durchsucht, Gegenstände daraus entnimmt oder verstreut; Sperrmüll nicht gefahrlos abstellt; 11. § 7 Abs. 4 und Abs. 5 Mülltonnen widerrechtlich abstellt oder Mülltonnen, gelbe Säcke oder nicht abgefahrene Gegenstände widerrechtlich stehen lässt; 12. § 8 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar macht; 13. § 9 Abs. 1 öffentliche Straßen oder öffentliche Anlagen so benutzt, dass andere gefährdet, belästigt oder geschädigt werden; 14. § 9 Abs. 2 den in Nr. 1–9 enthaltenen Verboten zuwiderhandelt; 15. § 10 Abs. 1–3 öffentliche Anlagen nicht zweckbestimmt benutzt; 16. § 11 Abs. 1 Spielplätze zweckentfremdet benutzt; 17. § 11 Abs. 2 die Regelungen nicht einhält; 18. § 11 Abs. 3 den in Nr. 1–6 enthaltenen Verboten nicht entspricht; 19. § 12 Abs. 1 Plakate oder andere Werbeanschläge anbringt oder es veranlasst; 20. § 12 Abs. 2 Werbeschriften verteilt, abwirft oder mit anderen Werbemitteln wirbt, Waren oder Leistungen anbietet, Werbeträger aufstellt oder anbringt oder dies veranlasst; 21. § 12 Abs. 3 Verunreinigungen nicht beseitigt; 22. § 12 Abs. 4 Werbeträger nicht entfernt; 23. § 12 Abs. 5 der Beseitigungspflicht nicht nachkommt; 24. § 13 Abs. 1 und Abs. 2 die Allgemeinheit über das den Umständen nach zulässige Maß durch Geräusche stört, belästigt oder gefährdet; 25. § 13 Abs. 3 während der Ruhezeiten Tätigkeiten ausübt, die die Ruhe der Allgemeinheit stören; 26. § 13 Abs. 6 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den die Allgemeinheit erheblich belästigt werden 27. § 13 Abs. 7 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente in einer Lautstärke betreibt oder spielt, die die Allgemeinheit stört; 28. § 14 Abs. 1 Nr. 1–3 und Abs. 2 auf Straßen musiziert; 29. § 15 Abs. 1 offene Feuer im Freien anlegt oder unterhält; 30. § 15 Abs. 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljährige Person dauernd beaufsichtigt oder das Feuer nicht vor Verlassen ablöscht; 31. § 15 Abs. 4 offene Feuer anlegt, die – von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 Meter vom Dachvorsprung ab gemessen, – von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens 100 Meter, – von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 Meter entfernt sind; 32. § 16 Abs. 2 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung beeinträchtigt oder durch Anpflanzungen, insbesondere Zweige Seite 12 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 von Bäumen, Sträuchern und Hecken, Einrichtungen der Straße verdeckt, den Verkehrsraum über Geh- und Radwegen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m oder über Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält. 32. § 17 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht aufstellt, anbringt oder rechtzeitig entleert; 33. § 17 Rückstände der abgegebenen Waren nicht einsammelt und ordnungsgemäß beseitigt; 34. § 18 Abs. 1 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt; 35. § 18 Abs. 3 die Eisfläche zerstört oder verunreinigt; 36. § 19 Abs. 1–4 Schutzvorkehrungen an Gebäuden nicht trifft; 37. § 20 öffentliche Straßen mit Leitungen und Antennen oder anderen Gegenständen überspannt; 38. § 21 Abs. 1 sein Tier hält; 39. § 21 Abs. 2 Verunreinigungen durch Tiere nicht sofort beseitigt oder die verunreinigte Fläche nicht sofort angemessen reinigt; 40. § 21 Abs. 3 Tiere auf Spiel- und Bolzplätze mitnimmt oder sie in Badegewässern, öffentlichen Brunnen oder Wasserbecken baden lässt; 41. § 21 Abs. 4 ungeeigneten Personen die Aufsicht über Tiere in der Öffentlichkeit überlässt; 42. § 21 Abs. 6 der Anzeigepflicht beim Halten gefährlicher Tiere einer wildlebenden Art oder dem Verbot des Mitführens dieser Tiere in der Öffentlichkeit nicht nachkommt; 43. § 21 Abs. 7 fremde, streunende oder freilebende Katzen an nicht vom Tierschutzverein festgelegten Futterplätzen füttert; 44. § 22 Abs. 1 Nr. 1 Hunde nicht an der Leine führt oder aufgrund der Beschaffenheit der Leine den Hund nicht sicher halten kann oder die Leinenlänge nicht den Gegebenheiten anpasst; 45. § 22 Abs. 1 Nr. 2 als Hundeführer körperlich oder geistig nicht in der Lage ist, den Hund sicher zu führen bzw. zu halten; 46. § 22 Abs. 1 Nr. 3 Hunde, die sich als bissig erwiesen haben ohne bisssicheren Maulkorb führt; 47. § 22 Abs. 1 Nr. 4 Hunde auf Kinderspielplätzen mitführt, in öffentlichen Brunnen, Wasserspielen und Gewässern in öffentlichen Grünund Erholungsanlagen baden lässt oder auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt herumlaufen lässt; Amtlicher Teil 48. § 22 Abs. 1 Nr. 5 seinen Hund so anbindet, dass ein ungehinderter Durchgang von Passanten nicht gewährleistet wird; 49. § 22 Abs. 2 seinen Hund nicht artgerecht in geschlossenen Räumen oder in ausreichend hoch und fest eingefriedeten, ausbruchsicheren Grundstücken hält; 50. § 24 Abs. 1 verwilderte Tauben füttert; 51. § 24 Abs. 2 keine geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Nistplätzen verwilderter Tauben oder zur Erschwerung des Nistens ergreift; 52. § 25 Abs. 2 Bekämpfungsmaßnahmen nicht durchführt; 53. § 25 Abs. 3 Abfallstoffe nicht entfernt; 54. § 25 Abs. 5 Bekämpfungsmittel auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen auslegt; (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. § 51 Abs. 1 OBG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden. (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Abs. 1 ist die Stadt Gotha (§ 51 Abs. 2 Nr. 3 OBG). § 28 Geltungsdauer (1) Diese Verordnung gilt 10 Jahre nach ihrem Inkrafttreten, wenn sie nicht vorher durch eine andere ersetzt wird. (2) Änderungen und Aufhebungen von Paragraphen dieser Verordnung können nach Maßgabe des § 36 Ordnungsbehördengesetz (OBG) durchgeführt werden. § 29 Inkrafttreten Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach Verkündung in Kraft. Stadt Gotha, den 25.10.2006 Oberbürgermeister – Siegel – Nichtamtlicher Teil Grußwort der CDU-Fraktion des Gothaer Stadtrates Liebe Gothaerinnen, liebe Gothaer, als die Evangelisten die Geschichte von Bethlehem aufschrieben, wollten sie etwas Erstaunliches und Wunderbares erzählen: Frieden auf unserer Welt ist möglich. Diese wunderbare Botschaft erleben wir gerade an Weihnachten besonders intensiv und fragen uns im selben Atemzug, warum wir eigentlich nicht das ganze Jahr in Frieden mit anderen und uns selbst leben können. Weihnachten bedeutet: erholsame, harmonische Stunden, ein wenig Muße und Innehalten in der Hektik des Alltags, um aus der Ruhe der weihnachtlichen Tage Kraft für das neue Jahr zu schöpfen. Kraft, die man benötigt, um die täglichen Herausforderungen und Veränderungen zu bestehen und dem Ziel Frieden näher zu kommen. Das zu Ende gehende Jahr war auch für die CDU geprägt von personellen Veränderungen. Karl-Michael Danzer, Thomas Fröhlich, Helga Kukulenz und Werner Kukulenz sind aus dem Stadtrat ausgeschieden. Für ihr großes ehrenamtliches Engagement in den zurückliegenden Jahren möchte ich ganz besonders danken. Als Nachrücker sind Torsten Jäger, Hubertus Kauka, Horst Kulschewski und Gerhard Riede in die CDU-Stadtratsfraktion gekommen. Ich möchte all jenen danken, die sich ehrenamtlich oder beruflich das ganze Jahr über für verschiedene Belange eingesetzt haben. Auch denjenigen, die gerade an Weihnachten zuverlässig ihren Dienst für uns verrichten, Schwachen und Bedürftigen helfen und sie durch die kommende Zeit begleiten, gilt mein außerordentlicher Dank. Die CDU-Fraktion wünscht Ihnen und Ihren Familien ein fröhliches und gesegnetes Weihnachtsfest sowie alles Gute, Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr. Olaf Schneider-Rehberg CDU-Fraktionsvorsitzender Grußwort der PDS-Fraktion des Gothaer Stadtrates Liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Heimatstadt, wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest! Wir, das sind Vera Fitzke, Bernd Fundheller, Hans-Joachim Jahnke, Nadja Jereschinski, Manfred Junge, Carola Liebetrau, Heide Linstädter, Adrian Pietsch, Gerd Stein und Doris Wiegand. Was ist uns im Stadtrat im Jahre 2006 gelungen? • Wir haben es geschafft, dass das Winterpalais und unser Bahnhofsgebäude nicht sofort abgerissen werden. – Wir werden mit Ihnen gemeinsam und im Stadtrat entscheiden, wie mit diesen Gebäuden, die uns unser Leben begleitet haben, umgegangen werden wird. • Das Aktionsbündnis gegen rechte Gewalt – ein Themenschwerpunkt unserer Fraktion in der Haushaltsdiskussion – wird auch im nächsten Jahr 3.000 erhalten, somit kurzfristig handlungsfähig sein, wenn sich die Faschisten Gothas bemächtigen wollen. • Das Ansinnen des Ordnungsamtes der Stadt, ein Geschwindigkeitsmessgerät für 80.000 Nichtamtlicher Teil zu erwerben und über Bußgeldbescheide 200.000 allein in 2006 einzunehmen, wird erneut diskutiert werden! Was wollen wir 2007 erreichen? • Wir möchten eine Einwohnerfragestunde vor einer jeden Stadtratssitzung für die Bürger unserer Stadt einrichten. Eine Einigung mit den Kollegen aller Fraktionen haben wir bisher nicht erzielt, dies wird unser Thema im Frühjahr 2007 sein. • Unsere öffentlichen Fraktionssitzungen sollen nicht nur im Brühl 4 stattfinden. Wir möchten in Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern zu Ihnen in die Ortsteile kommen, vor Ort Ihre Probleme kennenlernen, Ansprechpartner sein. Dies gilt selbstverständlich auch für die Gothaer Stadtteile. Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 13 • Der Ersatzneubau für die Schwimmhalle Karl-Schwarz-Straße und das Gothaer Freibad beschäftigt alle Stadträte seit langem. Wir werden hartnäckig nachfragen und thematisieren, hier muss eine Lösung gefunden werden! • Die Entwicklung des Stadtkonzerns „Wibego“ beobachten wir genau. Nach der Eingliederung der städtischen Baugesellschaft (BGG) und der Städtischen Heime gGmbH gilt es, die angestrebten Synergieeffekte besonders im Sinne der Mieter und Heimbewohner im Auge zu behalten. In den Aufsichtsräten der städtischen Unternehmen werden wir kritisch nachfragen. • Wir kämpfen um den Erhalt der Gothaer Gymnasien, die sich in Trägerschaft des Landkreises Gotha befinden und rufen alle Kreistagsmitglieder auf, sich zu positionieren! Wir sind gegen die Schließung der Kooperativen Gesamtschule Herzog Ernst, da wir zum Konzept der Schule stehen. Gothas Kinder brauchen nicht nur elitäre Gymnasien, die Gesamtschule muss bleiben. Schließen Sie sich uns an, solidarisieren Sie sich – in diesem Sinne wünschen wir uns für 2007 soziale Gerechtigkeit – Mindestlöhne und keine Demütigung von ALG II-Empfängern – gelebte Demokratie – die Beteiligung der Bürger an allen Entscheidungen Sie selbst betreffend. Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE. PDS Grußwort der SPD-Fraktion des Gothaer Stadtrates Liebe Gothaerinnen, liebe Gothaer, es ist eine schöne Tradition, dass wir uns in der Vorweihnachtszeit an das erinnern, was wir im zu Ende gehenden Jahr erlebt haben. Auch wir als Fraktion erinnern uns und denken darüber nach, wie wir mit unserer Tätigkeit im Gothaer Stadtrat die Entwicklung unserer Stadt beeinflusst haben. Viel hat sich in diesem Jahr in unserer Stadt ereignet. Einige dieser Erlebnisse wollen wir uns noch einmal in Erinnerung rufen. Wir haben alle zusehen können, wie der Bahnhofsvorplatz neu gestaltet wurde. Dort entsteht eine attraktive Visitenkarte für unsere Stadt; auch für das Bahnhofsgebäude werden wir im Stadtrat hoffentlich ein Lösung finden, die sich gut in das neue Ensemble einfügt. Die Eröffnung unserer Stadthalle war ein tolles Erlebnis für alle, die dabei waren. Wir haben sie nun endlich wieder; seither haben zahlreiche Veranstaltungen dort viele Menschen begeistert. Dank vieler eifriger Telefonierer konnten wir bei der MDR – Sendung „Ein Schloss wird gewinnen.“ 500.000 Euro für die Orangerie erringen und so einen Grundstein dafür legen, dass dieses wunderschöne Ensemble bald wieder in altem Glanz erstrahlen wird. Hier hat sich gezeigt, was wir Gothaer gemeinsam schaffen können. Dieser Abend wird uns allen noch lange in Erinnerung bleiben. Hier danken wir aber ganz besonders all jenen, die auch weiterhin die Sanierung der Orangerie aktiv begleiten. Seit 1. Juli hat Gotha mit Knut Kreuch einen neuen Oberbürgermeister. Die ersten Monate haben schon gezeigt, dass neue Ideen für Gotha gute Impulse bringen; aber auch wir, die Bürger unserer Stadt, aufgefordert sind, uns aktiver als bisher einzubringen um mitzuwirken Gotha zu gestalten. Hier ist jeder gefragt und kann sich jeder einbringen, um Gotha für uns lebens- und liebenswerter zu gestalten. Und vergessen Sie nicht, auch für Gotha zu werben, wenn Sie woanders unterwegs sind, im Urlaub oder bei Freunden. Bei den Live – Übertragungen zur Fußball WM haben wir ein ganz neues WIR – Gefühl erlebt, haben zusammen gejubelt und auch geweint, als im Halbfinale das Aus kam. Und doch sollten wir diese gemeinsamen Stunden in uns bewahren und mitnehmen, um auch künftig gemeinsam und aktiv unser öffentliches Leben zu gestalten. Nun stehen die Weihnachtstage und der Jahreswechsel vor der Tür. Für viele ist dies auch damit verbunden, frei zu haben, und Zeit zu haben für die Familie, für Freunde aber auch für sich selbst. Doch es gibt auch viele, die an diesen Tagen Dienst tun, auf die wir uns auch an diesen Tagen verlassen können und denen wir ein ganz besonderes Dankeschön sagen wollen; es sind die Feuerwehrmänner und -frauen, Polizistinnen und Polizisten, Krankenschwestern und Ärzte, diejenigen, die dafür sorgen, dass wir mit Wasser versorgt werden oder unseren Müll entsorgen und viele andere mehr. Auch denen, die sich in diesen Tagen ehrenamtlich für andere engagieren, wollen wir sehr herzlich danken. Durch dieses Engagement erleben viele ein paar schöne Stunden, denen es sonst nicht so gut geht. Wir wünschen Ihnen ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest im Kreise der Familie oder mit Freunden. Für das bevorstehende Jahr 2007 wünschen wir Ihnen alles Gute, uns allen eine friedlichere Welt und für jeden möglichst viele schöne persönliche und uns allen viele schöne gemeinsame Erlebnisse. Ihre Kathrin Dziallas Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Grußwort der FWG-Fraktion des Gothaer Stadtrates Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Gotha, was erwarten Sie von Weihnachten? Kann ich diese Frage so stellen? Ist doch klar höre ich sagen: ein paar ruhige Tage, gutes Essen, Zeit für die Familie, den Tannenbaum, ein weihnachtliches Gefühl, welches schwierig zu definieren ist. Vielleicht auch etwas Nachdenklichkeit, wenn der Fernseher nicht unsere Weihnachtsstube beherrscht. Bei den Kindern ist die Erwartung noch ganz groß. Wer von uns Erwachsenen erinnert sich nicht gern an diese glücklichen Momente in der Kindheit, da man es vor Spannung kaum noch aushielt bis zur Bescherung am Heiligen Abend? Erwartungen an das Leben, auch geknüpft an besondere Tage im Jahreskreis, machen unser Leben erst spannend und offen für Neues. Darum bereiten wir das Fest auch gut vor: wir kaufen ein, backen, schmücken unsere Wohnung, unsere Häuser. Man kann sogar an den Adventssonntagen einkaufen. Viele finden das gut, außerdem braucht das unsere Wirtschaft, hört man sagen. Wir können uns aber durch diese äußeren Dinge allein der Vorfreude nicht bemächtigen. Ein gelungenes Fest braucht auch eine Vorbereitung in unserem Inneren, damit etwas wachsen kann an Freude. Ich möchte sagen, dazu braucht es vor allem zwei Dinge: Zeit und Liebe. Und beides gibt es Gott sei Dank auch an Adventssonntagen nicht zu kaufen. Die wirk- lich wertvollen Dinge in unserem Leben sind umsonst, wir bekommen sie geschenkt und wir verschenken davon: ein Lächeln, ein freundliches Wort, Zeit und Liebe. Diese Gaben bedürfen aber einer Bemühung, die uns nicht Geld und Kraft kostet, sondern Freude schenkt. Das sind die wahrhaft wertvollen Geschenke zum Weihnachtsfest. Wenn wir in die Welt sehen, macht uns Vieles Angst: Terror, Krieg, Armut, Ungerechtigkeit, die Veränderung des Weltklimas. Wir können uns dem allen nicht entziehen in einer globalisierten Welt. Auch in unserem reichen Land wächst die Armut mitten unter uns. Dabei haben sich die privaten Geldvermögen in den letzten 12 Jahren verdoppelt. Doch der Staat versteht es, hauptsächlich bei den kleinen Leuten zu sparen. Die großen Geldvermögen (da- Seite 14 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 hinter stehen allerdings Menschen mit Fleisch und Blut) entziehen sich weitgehend der Verantwortung für das Gemeinwohl. So gibt es nicht nur ein Armutsproblem, sondern auch ein Problem überbordenden Reichtums. Wesentliche Werte des Sozialstaates sind Solidarität und Verteilungsgerechtigkeit sowie die unantastbare Würde eines jeden Menschen. Diese Werte haben mit Weihnachten viel zu tun. Geht doch dieses Wertesystem auf den zurück, dessen Geburt wir zu Weihnachten feiern- Jesus von Nazareth. Darauf zu warten, dass „die da oben“ etwas verändern hilft uns nicht weiter. Unsere Stadt lebt davon und unser Gemeinwesen kann nur gedeihen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger sich einbringen mit ihren Ideen und Begabungen mit ihrer Zeit und ihrer Zuwendung. Dazu gibt es viele Möglichkeiten in Vereinen, Kirchen, Initiativen oder ganz einfach von Mensch zu Mensch in der Nachbarschaftshilfe. Wir tragen eine tiefe Sehnsucht in uns nach gelingendem Leben, nach Vollkommenheit, nach Gerechtigkeit. Weihnachten leuchtet etwas davon auf in der Geschichte von dem Kind in der Krippe im Stall von Bethlehem mit den Hirten auf dem Felde und den Waisen aus dem Nichtamtlicher Teil Morgenland. Geben wir etwas weiter von unserer Zeit von unserem Geld von unserer Liebe, dann kommt durch uns ein Leuchten in die Welt, dann kann wahrhaft Weihnachten werden. In diesem Sinne grüße ich Sie und Ihrer Familien herzlich zum Weihnachtsfest und wünsche Ihnen ein erfülltes Jahr 2007. Dietrich Wohlfarth Fraktionsvorsitzender Freie Wählergemeinschaft Gotha Zweite Pyramide entsteht Auf dem Grundstück Bufleber Straße/Ecke Langensalzaer Straße wurde vor kurzem mit der Errichtung der ersten „Bufleber Pyramide“ ein weiteres Projekt zur Brachengestaltung im Rahmen des Wettbewerbes „Gotha blüht auf“ begonnen. Die Bauarbeiten werden nun fortgesetzt, indem die zweite größere Pyramide errichtet wird. Diese wird ihren Standort im westlichen Grundstücksteil parallel zur Langensalzaer Straße haben und eine Kantenlänge von 6 m besitzen. Somit kann die Pyramide deutlich von den Vorbeifahrenden wahrgenommen werden. Noch vor Weihnachten soll diese zweite Pyramide durch die Firma Grünbau Ingrid Heinzel GmbH fertiggestellt sein. Die Gestaltung der Fläche richtet sich nach dem Entwurf des Planungsbüros Landschaft A Gotha, welcher die Errichtung von zwei unterschiedlich großen aus alten Sockelsteinen bestehenden Pyramiden vorsieht. Die relativ rauen Pyramidenformen erhalten in der Spitze einen bestimmenden Abschluss in präziser Form als gegossenes Betonfertigteil. Die Grundstücksfläche wird eine einfache Grasfläche, die in der straßenzugewandten Seite als Rasen gemäht wird und in der hinteren Hälfte als Wiesenblumenfläche sich selbst überlassen bleibt. In den vergangenen Monaten konnten aus verschiedenen Abbruchmaßnahmen alte Sockelsteine gewonnen werden, die für den Bau der Pyramiden verwendet werden. Die Herstellung der Rasenfläche ist für das nächste Frühjahr durch die Abteilung Stadtgrün geplant. Wenn sich die Rasenfläche entwickelt hat, soll die Umzäunung entfernt werden, damit das Grundstück für jedermann begehbar ist. Rettungszelt für die Feuerwehr Für die zeitweise Unterbringung von verletzten Personen an Unfallstellen und Brandstellen verfügt die Gothaer Berufsfeuerwehr jetzt über ein neues Rettungszelt AZ 45. Es wird auch als Umkleide- und Ruhebereich für Einsatzkräfte Verwendung finden und kann auch bei Großveranstaltungen der Unterbringung von Einsatzkräften dienen. Das Rettungszelt besteht aus einem aufblasbaren Stützgerüst, einem Zeltboden, einem lichtdurchlässigen Zeltdach und zwei breiten Eingängen. Über ein 2-Kammersystem wird mit Pressluftflaschen der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr das Stützgerüst aufgeblasen. Durch den Überdruck richtet sich das Zelt in ca. 4 Minuten selbst auf. Zusätzlich zur Grundausstattung des Zeltes wurde ein Beleuchtungssatz, bestehend aus 3 Leuchten a 200 Watt, und ein Luftheizautomat für die Beheizung des Zeltes beschafft. Besonders die Möglichkeit des Beheizens mit Warmluft macht auch den Einsatz bei niedrigen Außentemperaturen möglich. Das Zelt hat eine Grundfläche von 45 m2. Es ist 8,90 m lang, 5,50 m breit und hat eine innere Stehhöhe von 2,60 m. Zum Befüllen des Stützgerüstet werden 7 m2 Luft benötigt. Das Abbauen des Zeltes dauert 5 – 8 Minuten. Der Anschaffungswert des Zeltes beträgt 11.000 . … und ein neues Dach für die Sundhäuser Die Freiwillige Feuerwehr in Gotha-Sundhausen hat ein neues Dach erhalten. Die Neueindeckung erfolgte im November mit roten asbestfreien Faserzementwellplatten, die Dachentwässerung wurde in Titanzink ausgeführt und der Dachkasten wurde aus Holz herge- stellt. Außerdem wurde der gesamte Blitzschutz erneuert. Das alte Dach des Gebäudes war noch mit Wellasbestzementplatten gedeckt und in einem sehr schlechten Zustand. Die Dachentwässerung bestand noch aus PVC – Material und war ebenfalls nicht mehr intakt. Ein Dachkasten existierte nicht. Die Baukosten betragen 16.000 , die ausführende Firma hat ihren Sitz in der Region Gotha. Die Planungsarbeiten übernahm das städtische Hochbauamt. Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 15 „Sternenzauber“ und „Erich Kästner“ Am 08. Dezember besiegelten die Kita „Sternenzauber“ und die Staatliche Grundschule „Erich Kästner“ im Kindergarten „Sternenzauber“ in der Tabarzer Straße 8 a eine Kooperationsvereinbarung durch die Unterschriften der Leiter. Die Vereinbarung zeigt für die Zusammenarbeit zeitliche Abläufe und Organisationsformen auf, in denen Kindergartenkinder mit schulischen Abläufen bekannt gemacht wer- den und andererseits Schulkinder Kindergartenkindern Projekte mit gestalten. In der Erprobungsfassung des Thüringer Bildungsplanes für Kinder bis 10 Jahre (September 2006) ist in der Einleitung ein Satz aus dem Erziehungsroman „Emile“ von Rousseau zu lesen, der lautet: „Die Natur will, dass Kinder Kinder sind, bevor sie zum Erwachsenen werden“. Dieser Grundgedanke einer Pädagogik die vom Kinde ausgeht, da ansetzt wo ein Kind steht, bewegte Erzieherinnen und Lehrer des Kindergartens „Sternenzauber“ und der SGS „Erich Kästner“ – Anger 8 dazu, die Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Einrichtungen zu gestalten. Im Vorwort dieser ist zu lesen: Der Kindergarten soll „anschlussfähig“ und die Schule „kindfähig“ sein, was bedeutet, Kinder da abholen wo sie stehen. art der stadt e.V. plant ein Kinder- & Jugendtheaterensemble für Gotha Der Kunst und Kulturverein art der stadt e.V. arbeitet seit August diesen Jahres intensiv am Aufbau eines Kinder- und Jugendtheaterensemble für Gotha. In der Tradition Conrad Ekhofs soll ein festes Ensemble in der Stadt Gotha etabliert und somit die kulturelle Identität dieser Stadt auch für die Zukunft gesichert werden. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen mit den vielfältigen Ausdrucks- und Betätigungsfeldern innerhalb eines Theaters ein Instrument in die Hand zu geben, welches es ihnen erlaubt, ihr Leben und ihre Wahrnehmung zu thematisieren, zu verarbeiten und einer breiten Öffentlichkeit kund zu tun. Im Ergebnis des auf 5 Jahre angelegten Projektes steht ein kontinuierliches Angebot für jugendgerechte Projekte, Kurse und Workshops und ein festes Theaterensemble für die Stadt Gotha und die Region. Mit dieser Idee fand der Verein Gehör bei der Aktion Mensch, welche das Projekt in Form einer Starthilfeförderung von zwei halben Stellen unterstützt. Erste Kurse im Bereich Tanztheater und Kin- dertanz werden bereits angeboten. Der Kurs „Kreativer Kindertanz“ für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren findet jeweils donnerstags von 16.00 bis 17.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Kinderclub Früchtchen e. V. in der Pfarrgasse 9-11 unter der Leitung von Theaterleiterin Daniela Rockstuhl statt. Der Schwerpunkt dieses Kurses liegt auf der körperlichen Entfaltung und Umsetzung eigener Impulse im Bezug zur Musik. Es kommt dabei nicht auf bereits bestehendes Können an, sondern auf die Lust, sich von rhythmischen Klängen in die eigene Körperlichkeit reißen zu lassen. Eine Jugend- tanztheatergruppe trifft sich jeden Dienstag von 19.00 bis 21.00 Uhr ebenfalls in den Räumlichkeiten des Kooperationspartners Kinderclub Früchtchen e.V.. Diese Gruppe beginnt im Dezember mit den Proben zu einer Tanzbearbeitung des Märchens „Das Mädchen mit den Schwefelhölzchen“ nach Hans Christian Andersen, welche am 16.03.2007 im Gothaer Kulturhaus seine Premiere haben wird. Ab Januar 2007 werden weitere Kurse in das Theaterkursprogramm aufgenommen. Pantomime & Clownerie: dienstags, 16.30 – 18.00 Uhr Puppen- & Schwarzlichttheater: mittwochs, 15.00 – 17.00 Uhr Kinderzirkus: freitags, 14.00 – 17.00 Uhr (Fortsetzung des laufenden Kurses) Ab April werden Sprechtheaterkurse das Angebot zusätzlich erweitern. Interessierte Kinder und Jugendliche können sich beim art der stadt e.V. unter Tel. 0 36 21/ 40 29 90 oder via E-Mail unter info@artderstadt.de näher informieren bzw. anmelden. GOTHA-lebt.de – Ideen für Gothas Lücken Im Rahmen der Innenstadtinitiative Gothalebt.de wurden durch ortsansässige Planer für einige Grundstücke, die Bestandteil der Initiative sind, Nutzungskonzepte erarbeitet. Diese bieten eine gute Grundlage für erste Gespräche mit Bauinteressenten, die in der Altstadt Gothas ihren Lebensmittelpunkt suchen. In regelmäßiger Folge von 4 Wochen wird jeweils eines dieser Ideenkonzepte vorgestellt. Bei Interesse oder weiteren Informationen steht Ihnen das Stadtplanungsamt – Frau Ernst unter Telefon 03621 / 222 613 gern zur Verfügung. Die Reihe beginnt mit dem Grundstück Margarethenstraße 11. Eine seit Jahrzehnten klaffende Lücke in der Margarethenstraße könnte geschlossen werden. Dem insbesondere in den größeren Städten Thüringens zu beobachtenden Trend – wieder zurück in die Innenstädte – folgend, wird hier der Entwurf eines Wohn- und Geschäftshauses gezeigt. Im Erdgeschoss könnte in bester 1b-Lage ein Ladengeschäft mit ca. 75 m2 entstehen. Ein Durchgang ermöglicht den Zugang zum Hof mit denkbaren Kellerersatzräumen, Fahrradboxen und Parkplätzen. Ein halbgeschlossenes Treppenhaus erschließt die Wohnungen in den Obergeschossen. Im 1. und 2. Obergeschoss befindet sich je eine 3-Raum-Wohnung mit ca. 85 m2. Im Dachge- schoss gibt es eine 2-Raum-Wohnung mit ca. 55 m2. Durch Erhöhung des Drempels kann diese Wohnfläche vergrößert werden. Die großzügige Verglasung auf der Südseite erfordert eine effektive Verschattung. Elektrisch betätigte Holz-Klappläden übernehmen diese Aufgabe. Kleine balkonartige Austritte in jeder Wohnung ermöglichen einen Blick auf das Treiben in den Gassen. Die relativ schlichte Fassade, aufgelockert durch Holzbauteile und kleine Balkone setzt bewusst einen zeitgemäßen Kontrast zur Nachbarbebauung. Auch ist, wenn es die örtlichen Satzungen erlauben, eine Dachdeckung in Stehfalz-Zinkblech denkbar. Hergestellt in Massivbauweise aus Stahlbeton und z. B. Kalksandstein und mit einem außergewöhnlichen Wärmeschutz versehen, kann das gesamte Gebäude, auch auf Grund des unkomplizierten Entwurfs und der daraus folgenden relativ simplen Statik, sehr kostengünstig erstellt werden. Auch prädestiniert die Reihenbebauung eine energiesparende Bauweise, z. B. im Passivhausstandard. Eine Bauweise, die auch in den Innenstädten immer mehr Anhänger findet. Energiesparendes Bauen, geringe Heiz- und Mietnebenkosten – das sind zukünftig die besten Voraussetzungen für Wirtschaftlichkeit, dauerhafte Vermietung und die Vermeidung von Bauschäden. Ein weiterer Vorschlag Gothaer Architekten für die Revitalisierung einer der vielen „Lücken“ im Stadtgebiet. Geplant wurde das Konzept vom Architekturbüro Wohlleben, Behringer Weg 25, 99867 Gotha. Seite 16 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 Reptilia-Orchidea Info-Börse/Ausstellung der Thüringer Terrarianer Interessengemeinschaft (TTIG) der Thüringer Orchideen-Freunde (TOF) Samstag, den 20. Januar und Sonntag, den 21. Januar 2007 findet in der Stadthalle in Gotha eine Reptilien- und Orchideenausstellung statt. Unsere Highlights: • eine glückbringende „Weiße Schlange“ (Eine Legende aus Burma besagt: Eine Weiße Schlange zu sehen, bedeutet „Glück für das ganze Leben“) • die 5 größten Riesenschlangen-Arten der Erde • die größte Vogelspinnen-Art (Beinspannweite 28 cm) • die schönsten Fensterbank-Orchideen • stündlicher Diavortrag Mehr als 150 Tiere und Orchideen in 60 Terrarien und 10 Blumen-Ensembles „Anfassen erwünscht“ lautet das Motto dieser Ausstellung! Haben Sie Probleme mit Ihrer Orchidee? Bringen Sie die Blume mit. Wir helfen Ihnen gern! Nichtamtlicher Teil „Jahr des Bürgers 2007“ Mit einer Bürgerwoche beginnt Oberbürgermeister Knut Kreuch gemeinsam mit dem Stadtrat zu Gotha das „Jahr des Bürgers 2007“. Nicht nur im Jahr 2007 steht der Bürger der Residenzstadt, der seit Jahren hier wohnt, der ein neues zu Hause gefunden hat, der gerade geboren ist oder der als Gast zu uns kommt im Fokus der Entscheidungen. In der ersten Januarwoche, wenn viele Bürger noch Urlaub haben, stellt sich der Oberbürgermeister dem Gespräch vor Ort. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Dienstag, den 2. Januar in Boilstädt 14.00 Uhr | Verwaltungsaußenstelle, anschließend Ortsrundgang 15.15 Uhr | Gespräche im Sportverein zur Kegelbahn 16.00 Uhr | Gespräch mit der Kulturgemeinschaft „Boilstädt-KGB“ 16.30 Uhr | Gespräche mit der Freiwilligen Feuerwehr 17.00 Uhr | Beratung mit dem Ortsschaftsrat (geschl. Veranstaltung) 18.00 Uhr | Bürgersprechstunde im Gasthaus „Wiesengrund“ Öffnungszeiten: Samstag 13.00 – 17.00 Uhr Sonntag 10.00 – 17.00 Uhr Mittwoch, den 3. Januar in Uelleben Kinder: 2,00 Ermäßigt: 4,00 Erwachsene: 5,00 14.00 Uhr | Verwaltungsaußenstelle, anschließend Ortsrundgang 17.00 Uhr | Beratung mit dem Ortsschaftsrat (geschl. Veranstaltung) 18.00 Uhr | Bürgersprechstunde Donnerstag, den 4. Januar in Sundhausen 13.00 Uhr | Rathaus, anschließend Besichtigung der Firma Thüma 15.00 Uhr | Gespräche im Kegelsportzentrum, anschließend Ortsbesichtigung 16.00 Uhr | Gespräche mit dem Förderverein „Schöneres Sundhausen“ 17.00 Uhr | Beratung mit dem Ortsschaftsrat (geschl. Veranstaltung) 18.00 Uhr | Bürgersprechstunde im Rathaus Freitag, den 5. Januar in Siebleben 13.00 Uhr | Sportplatz mit der Spielervereinigung Siebleben 14.00 Uhr | „Öko-Hof“ mit Familie Selz 15.00 Uhr | Gespräche mit der DRK Gruppe 16.00 Uhr | Pension „Alt Siebleben“ 17.00 Uhr | Beratung mit dem Ortsschaftsrat (geschl. Veranstaltung) 18.00 Uhr | Bürgersprechstunde im Gasthaus „Vier Jahreszeiten“ Samstag, den 6. Januar im Rathaus zu Gotha 10.00 – 14.00 Uhr | Bürgersprechstunde Oberbürgermeister Knut Kreuch, Bürgermeister Werner Kukulenz und Beigeordneter Matthias Hey beantworten Bürgeranfragen. Jeder Bürger kann an diesem Tage mit den Vertretern der Stadtverwaltung ohne Voranmeldung sprechen, die Amtsleiter stehen als fachkompetente Berater zur Verfügung. Um möglichst viele Bürgeranliegen zu besprechen sind 15 Minuten pro Termin vorgesehen. Bei komplizierten Anliegen erfolgt eine Terminvereinbarung. Geschichtsunterricht mal anders Sally Perel machte auf seiner Lesereise durch Deutschland zum zweiten Mal in Gotha Halt und erzählte Arnoldischülern eindrucksvoll und bewegend aus seinem Leben und erklärte, was es bedeutete im nationalsozialistischen Deutschland als jüdischer Junge zu leben. Shalom! So begrüßte Sally Perel seine Zuhörer in der Aula des Gothaer Arnoldigymnasiums unter anderem in Anwesenheit von Oberbürgermeister Knut Kreuch. Shalom heißt Frieden und hat besonders für Perel eine wichtige Bedeutung. Als Sohn frommer Juden wurde Sally Perel 1925 im niedersächsischen Peine geboren. Er leugnete vor der deutschen Wehrmacht seine jüdische Identität und gab sich als Volksdeutscher „Josef Perjel“ aus. Drei Jahre verbrachte er in einer HJ-Schule in Braunschweig, ohne als Jude entlarvt zu werden, jedoch in ständiger Angst. Seit 1948 ist Israel die neue Heimat Perels, der sich trotz seines hohen Alters regelmäßig auf Lesereisen in sein Mutterland begibt, um mit Schülern ins Gespräch zu kommen, denn schließlich sind Zeitzeugen die besten Geschichtslehrer. „So lange mich meine Schuhe tragen, werde ich darüber berichten“, so Perel. In seiner Autobiographie „Ich war Hitlerjunge Foto: Hans Stengel Salomon“ schildert er die Erlebnisse als jüdischer Hitlerjunge und seine lange Leidensgeschichte ebenso authentisch und bewegend wie bei seinen Lesungen. So erlebten die Schüler einen offenherzigen und freundlichen Mann, der es verstand, seine Zuhörer in Sprachlosigkeit zu versetzen. Ernst, aber gleichzeitig auch witzig berichtete Sally Perel davon, wie er jahrelang versuchte, das Geheimnis seiner wahren Identität zu verheimlichen. Indem er seine jungen Zuhörer auch an den persönlichsten Erlebnissen teilhaben ließ, fesselte er sie umso mehr. Und spätestens als er von seiner Jugendliebe Leni erzählte, die er demnächst in Kanada besuchen will, konnte er auch das letzte Herz der Schüler für sich erobern. „Ich bin begeistert wie ehrlich Sally ist und wie gut er mit Jungendlichen umgehen kann“, sagt Bettina Buckwitz. Während seines Vortrages stellte er immer wieder Bezüge zur Gegenwart her. Mit eindringlichen Worten forderte er die Zuhörer auf, offensiv gegen Nazismus und Rechtsradikalismus vorzugehen. „Mein Anliegen ist, dass mein Zeitzeugenbericht tief und streng in eurer Seele bleiben wird, denn später seid ihr die Zeitzeugen, die alles weitergeben werden“, sagt Perel als Abschluss. Am Ende durften noch Fragen gestellt werden, die natürlich ausführlich beantwortet wurden und Perel nahm sich die Zeit, jedem Zuhörer eine persönliche Widmung in sein Buch zu geben. Für alle Schüler war diese Veranstaltung beeindruckend und wird sicherlich noch lange in Erinnerung bleiben. „Ich hoffe, dass es nicht das letzte Mal gewesen sein wird, dass ich hier in Gotha sein durfte“, sagt Perel. Tina Daubner Kl.10/4, Arnoldischule Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 17 Umwelttitel zum 7. Mal verliehen bekommen Am 28. November fand im Lyonel-FeiningerGymnasium in Mellingen die diesjährige Auszeichnungsveranstaltung „Umweltschule in Europa“ für Mittel- und Ostthüringen statt. Das Förderzentrum, die „Lucas-Cranach-Schule“ in Gotha, trägt mit Stolz auch im Jahr 2006 den Titel „Umweltschule in Europa“, welcher uns nun bereits zum siebten Mal verliehen wurde. Die Auszeichnung – Urkunde, Umweltstempel und die heiß begehrte Fahne – wurde durch Cindy Hellmann, Klasse 6, Lisa Schuster, ebenfalls Klasse 6, und Pascal Demuth, Kl. 4, entgegen genommen. Zuvor erläuterten sie der Jury an unserem Präsentationsstand noch einmal den Inhalt der Projekte mit mehreren Handlungsschwerpunkten des vergangenen Schuljahres. 1. Handlungsbereich 2. Handlungsbereich Weitere Handlungsbereiche Traditionell findet auch in diesem Jahr am 27. Dezember 2006 in der Stadthalle der Weihnachtsball der Arnoldischule statt. Einlass ist ab 19:00 Uhr, das Programm beginnt um 20:00 Uhr. Zum Tanz spielt „Atlantis“. Abendgarderobe wird ausdrücklich erwünscht. Der Kartenvorverkauf beginnt ab 27. November 2006 im Sekretariat der Arnoldischule und in der Gotha-Information. Tischreservierungen sind nur im Sekretariat möglich. Die Eintrittskarten für den Weihnachtsball kosten im Vorverkauf 9,00 und an der Abendkasse 11,00. Pascal Demuth, Cindy Hellmann, Lisa Schuster Verbesserung des Schulalltages – Lernen nach dem Vorbild von Erich Veit – Gothaer Lehrer und Naturschützer – Unterricht in der Natur (Pilz-, Kartoffel-, Fledermaus-, Wildkatzenprojekt, Naturdetektive, Wanderung auf dem Baumkronenpfad im Hainich, Dreschen von Korn – Grabpflege Gesunde Ernährung (Verarbeitung von eigenem Obst und Gemüse aus dem Schulgarten / Äpfel – Mosterei) Schulhof – Pausengestaltung (Begrünung, Projektierung des Schulhofes durch Schüler) Fotoprojekt „So leben Wir“ (Projekt 2005/06 – Natur) Naturorientierte Praxiswoche (Anfertigen von Gestaltungselementen – Tische, Bänke, Skulpturen; Herstellen von Babykost; Bau eines Lehmbackofens; Fertigstellung des Sinnespfades; Neubau eines Komposthaufens) Erhöhung der Artenvielfalt – Jungpflanzenaufzucht – Anpflanzen verschiedener Blumenstauden und Beerensträucher – Baumpflanzung (2 Ginkobäume, Fichten) – Weiterer Ausbau der Teichanlagen (Neubepflanzung, Fische, Teichmuschel) – Anlegen eines weiteren Aquariums – Fortsetzung des Patenschaftsvertrages mit dem Gothaer Tierpark (2 Rhesusaffen) Beitrag zur Globalen Gerechtigkeit Thematische Veranstaltungen: – Leben und Alltag in Simbabwe – Eine Welt in der Grundschule – Bräuche und Sitten in anderen Ländern – Kleidung und Frisuren in Afrika – Gewaltprävention (Rassismus und Ausländerfeindlichkeit Umgang mit Ressourcen – Kinderumwelttag zum Thema Wasser Lucas-Cranach-Schule Staatliches regionales Förderzentrum Gotha 99867 Gotha, Breite Gasse 5 frauenzentrum Gotha Brühl 4, 99867 Gotha Tel. 0 36 21/222-730 oder 222-731 In der Zeit vom 20. 12.06 – 9. 1.07 haben wir geschlossen. Allgemeine Öffnungszeiten des Cafés: Mo–Do 10 – 18 Uhr & Fr 10 – 12 Uhr ArnoldiWeihnachtsball B. Herbst Schulteilbeauftragte und Projektleiterin Kirchliche Veranstaltungen 2007 01.01. | 10.30 Uhr Margarethenkirche, Festgottesdienst, Weihnachtsoratorium, 4. Kantate 06.01. | 10.30 Uhr Margarethenkirche, Festgottesdienst, Weihnachtsoratorium, 6. Kantate Die Schulgemeinde freut sich auf den Besuch der aktuellen Schüler der Klassen 10 bis 12, der Ehemaligen sowie der Freunde und Förderer der Arnoldischule in der renovierten Stadthalle. Foto-Wettbewerb Im Juli diesen Jahres rief Oberbürgermeister Knut Kreuch alle Gothaer auf, an ihrem Urlaubsort für die Heimatstadt zu werben. Eingereicht wurden 10 Fotos, die im Oktober-Rathaus-Kurier vorgestellt wurden. Von den 191 abgegebenen Stimmen entfielen allein auf Pio Jendrik Wittek 110. Damit ist er der absolute Gewinner. Alle Beteiligten wurden am 15. Dezember zur Preisverleihung und Vorstellung des Ergebnisses ins Gothaer Rathaus eingeladen. Oberbürgermeister Knut Kreuch dankt allen Mitwirkenden für das große Interesse und hofft, dass auch weiterhin viele Gothaer an ihrem Urlaubsort für ihre Heimatstadt werben. BÜRGERBÜRO Ihr Servicezentrum für alle Fragen Ekhofplatz 24 Montag – Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr Freitag 8.00–14.30 Uhr Tel. 0 36 21/222-402 Im gleichen Zeitraum erreichen Sie das Bürgertelefon unter 03621/222-222 Seite 18 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 Weimar-Exkursion zu Goethe-SchillerGedenkstätten: Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun! Gesagt – getan! Die Klassen 10 a und 10 b der Regelschule „Friedrich Myconius“ begaben sich im Rahmen des Deutschunterrichtes am 22. November 2006 zu einer Exkursion nach Weimar. Das Nationaltheater mit dem GoetheSchiller-Denkmal, Schillers Wohnhaus, die Fürstengruft, das Weimarhaus, Goethes Garten- und Wohnhaus sowie das Ginkgo-Museum standen auf dem Programm. Auf den Spuren Goethes und Schillers durch Weimar! Wir alle befürchteten: „Das wird bestimmt langweilig und total stressig.“ Diese Meinung korrigierten wir aber schon bald. Mit einem freundlichen „SALVE“ wurden wir am Eingang zu Goethes Wohnung durch eine Inschrift begrüßt. Überraschend war für uns die Vielzahl der Zimmer und deren unterschiedliche Farbgebung. Wir lernten Goethe als einen vielseitig interessierten Menschen kennen, was sich auch in seiner Wohnung widerspiegelte. Zum Beispiel sahen wir die unterschiedlichsten Sammlungsstücke, unter anderem Münzen, Mineralien und Kunstgegenstände. Man spürte an der ganzen Einrichtung, dass Goethe ein Mann war, der mit beiden Beinen im öffentlichen Leben stand. Auch die anderen Stationen unserer Exkursion vervollständigten unser Bild von den bekanntesten Weimarer Klassikern. Auf alle Fälle war in Weimar für jeden etwas dabei. Nichtamtlicher Teil Monsterparty in Siebleben Monster Polonaise zum Halloweenfest In jedem Jahr wird die dunkle Jahreszeit mit dem Halloweenfest eingeläutet, welches sich auch hierzulande immer größerer Beliebtheit erfreut. Deshalb dachten wir uns ganz arglos, dass wir mit den Kindern der Grundschule Siebleben auch gemeinsam Halloween feiern könnten. Als wir jedoch am 26. Oktober im Kinder- und Jugendtreff Siebleben unsere kleinen Gäste erwarteten, erschraken wir nicht wenig: statt nette kleine Kinder füllten ganz abscheuliche Kreaturen unseren Klub. Da kam ein totenblasser Graf Dracula hereinmarschiert, dessen lange Zähne bedrohlich aus dem Mund heraus ragten. Ein böser Zauberer mit spitzem Hut, etliche Geister und Gespenster und andere Schreckensgestalten folgten. Doch ich muss gestehen, wir waren auch nicht ganz unvorbereitet, denn wir hatten uns Katrina, die übelste Hexe von ganz Siebleben, als Verstärkung geholt. Na und für die war diese ganze Monsterbande natürlich nichts Ungewöhnliches. Gleich zu Beginn unserer Halloweenparty stellte sich heraus, dass Monster zwar fürchterlich aussehen aber ziemlich gut tanzen können. Aber auch unser großes Buchstabenquiz, in welchem die Kind... äh Ungeheuer selbst als Lösungsbuchstaben fungieren mussten, absolvierten die schaurigen Gäste mit Bravour. Doch als wir dann noch mit „Familie Meier im Zoo“ unterwegs waren, hatten wir selbst auf das grimmigste Monstergesicht ein Lachen gezaubert. Unsere freche Hexe Katrina testete ihre Monsterbande noch mit allen möglichen anderen Spielen: es wurde getanzt, gerannt, gegrübelt und gelacht. Als am lustigsten erwies sich jedoch das Verknotspiel, denn ein ganzer Haufen ineinander geknoteter Ungeheuer ist doch ein ziemlich lustiger Anblick! Dann wurden die Gestalten der Nacht so langsam hungrig und blickten sich schon gierig nach allen Seiten um. Natürlich kann man Hexen und Monster nicht so einfach mit Würstchen, Pommes und Brause abspeisen. Aber unser hauseigener Hexenmeister hat sich ein standesgerechtes Menü für die kleinen Ungeheuer einfallen lassen. So wurden denn Leichenfinger serviert, die fein garniert waren mit Würmern (die irgendwie aber doch nach Pommes schmeckten...). Dazu wurde eine schöne eklige Schlammbowle serviert. Und das muss wohl genau die Lieblingsspeise von Monstern sein, dann zum Schluss war alles ratzekahl aufgegessen! Vollgestopft wie sie waren, beschlossen die Schauergestalten schließlich, nun wieder in ihre kalten Ruinen und Höhlen zu verschwinden und verabschiedeten sich mit dem Versprechen, den Kinder- und Jugendtreff Siebleben bald mal wieder heimzu(be)suchen. Wir freuen uns schon darauf! Und sollten Sie mal einem Haufen schrecklicher Monster begegnen, dann erschrecken Sie nicht! Spielen Sie einfach mit ihnen das Verknotspiel! Unsere Hexe Katrin als Gespensterdompteur Wie zu BACHs Zeiten Das Weihnachtsoratorium in vier Gottesdiensten Ein Kantatenprojekt der Evangelischen Stadtkirchgemeinde MARGARETHENKIRCHE GOTHA 25. Dezember 2006 bis 06. Januar 2007 Zu diesem Projekt sind Sie herzlich eingeladen. Jeder Festgottesdienst bildet dabei eine abgeschlossene Einheit und doch sind alle vier Kantanten Einzelstücke eines großen Gesamtwerkes. Das macht das musikalische Genie Johann Sebastian Bachs aus. Gemeinsam mit der Thüringer Philharmonie Gotha-Suhl, dem Gothaer Bachchor und Solisten wird uns KMD Uthmar Scheidig die vier Kantaten an folgenden Terminen zu Gehör bringen. 1. Weihnachtsfeiertag, 25. 12. Margarethenkirche 10.30 Uhr – Kantate 1 Text: Lukasevangelium Kapitel 2, Verse 1–7. Predigt: Oberkirchenrat R. Werneburg Choräle „Wie soll ich dich empfangen“ (Paul GERHARD), „Er ist auf Erden Kommen arm“ (Martin LUTHER) und „Ach mein herzlieb Jesulein“ (Martin LUTHER), Ariosi und Arien von PICANDER. 2. Weihnachtsfeiertag, 26. 12. 2006 Margarethenkirche Gotha 10.30 Uhr – Kantate 2 Text: Lukasevangelium Kapitel 2, Verse 8–14. Predigt: Pfr. M. Hundertmark Choräle: „Brich an, o schönes Morgenlicht“ (Johann RIST), „Schaut hin, dort liegt“ (heute unbekannt), „Wir singen dir in deinem Heer (Paul GERHARD), Ariosi und Arien von PICANDER. Neujahr 01.01.2007 Margarethenkirche 10.30 Uhr – Kantate 4 Text: Lukas-Evangelium Kapitel 2, 21. Predigt: Pfr. J. Schilling Choral „Jesu richte mein Beginnen“ (Johann RIST) Ariosi und Arien von PICANDER. Epiphanias, Sonnabend, 06. 01. Margarethenkirche 10.30 Uhr – Kantate 6 Text: Matthäus-Evangelium Kapitel 2, 7–12. Predigt: Superintendent K.-U. Maneck Choräle „Ich steh an deiner Krippen hier“ (Paul GERHARD) und „Nun seid ihr wohl gerochen an eurer Feinde Schar“ (heute unbekannt) Ariosi und Arien von PICANDER. Mit diesem einmaligen Projekt möchten wir die Schönheit der Musik Johann Sebastian Bachs und die Botschaft des Weihnachtsfestes vielen Menschen nahe bringen. Der Eintritt ist frei! Wir bitten um eine Kollekte am Ausgang der Gottesdienste zur Unterstützung der Kirchenmusik an der Margarethenkirche. Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 19 Angebote Kinder- und Jugendtreffs Sport gegen Gewalt 0 36 21/22 21 65 Infos: Herr Nitschke Städtische Jugendarbeit Gotha | Tel. (036 21) 222 150 | Fax (036 21) 222 191 | www.gotha.de BIG PAL AI S Kinder- und Jugendzentrum Big Palais Schäferstraße 10 036 21 /73 71 80 Infos bei: Bernhard Krollmann, Ines Klein Öffnungszeiten: Di, Do, Fr 14.00 – 22.00 Uhr Mi 14.00 – 20.00 Uhr PROJEK TE Mädchentreff Di ab 18 Uhr KINDER K LU B Spielen, Basteln, Backen und … Di – Sa | 14.30 – 17.30 Uhr FIT & FU N Fitnesstraining Di – Do | ab 18 Uhr G AMES Autorennbahn Di | ab 17 Uhr (6 Bahnen und 45 m lang!) COMPU TE R Info-Point Täglich ab 14.00 Uhr Im Internet surfen (Stunde 0,30 Euro) Computer for Kids Di | ab 14.00 Uhr ab 4 Jahre SCHULE & B E RU F Jobsuche u. Bewerbungen Wir helfen euch gern. Sprecht mit uns! SIEBLEB EN Kinder- und Jugendtreff Siebleben Gleichenstraße 1 A 036 21 /85 24 96 Infos bei: Ronny Lehmann, Jens Heerda Öffnungszeiten: Di – Sa 14.00 – 22.00 Uhr PROJEK TE SmS – Spaß mit Stadtgeschichte mittwochs | ab 14.00 Uhr Upuaut – Öffner der Wege 12.01. | 18.00 Uhr KINDER K LU B Spielen, Basteln, Backen und … mittwochs | ab 15.00 Uhr FIT & FU N Bowling 26.01. | 20.00 Uhr MUSIC & DA N C E Tanzgruppe Infos bei: Marina Bechler, Thomas Kühn Öffnungszeiten: Di – Fr 13.30 – 22.00 Uhr Sa 14.00 – 20.00 Uhr P RO J E K TE Sagen und Geschichten 24.01. | ab 13.45 Uhr Schulmeister im 17. Jh. K I N D E R KLUB Spielen, Basteln, Backen und ... Di – Sa | ab 15.00 Uhr K N I R P S ETREFF Di & Do | ab 15.00 Uhr FI T & FU N Kegeln für Kinder 31.01. | 16.00 Uhr Lust auf Snowboard fahren? 2 Stunden Snowboardschule inkl. 27.01. | 12.00 – 22.00 Uhr Weitere Infos im Klub! DA S G E HT AUCH NOCH... Kochecke jeden Tag möglich ZELLE Kinder- und Jugendtreff Zelle Werner-Sylten-Straße 2 036 21 /85 29 46 Infos bei: Maik Kreutzburg, Rina Kühn Öffnungszeiten: Di – Sa 14.00 – 22.00 Uhr P RO J E K TE Soundcheck DJ-Projekt Di | ab 17.00 Uhr Leben mit und in der Natur Wissensquiz 09.01. | 15.00 Uhr Gesunde Lebensweise Sport-Wettspiele 23.01. | 15.00 Uhr K I N D E R KLUB Spielen, Basteln, Backen und … donnerstags | ab 15.00 Uhr FI T & FU N Bowling 03.01. | 20.00 Uhr Schwimmbad mittwochs | ab 15.00 Uhr M U S I K & DANCE Treffpunkt Open Mic 11. & 25.01. | 19.00 Uhr freitags | ab 19.00 Uhr GAMES Skatturnier 27.01. | ab 17.00 Uhr DA S G E HT AUCH NOCH! DA S GE H T AU C H NO C H ! Mädchentreff Kochecke Kinder- und Jugendtreff Sundhausen Am Anger 7 036 21 /75 87 47 donnerstags | ab 15.00 Uhr G AMES Spieleabend SUNDHAUSEN 20.01. | 15.00 Uhr 13.01. | 17.00 Uhr Fun-Freitag ab 18.00 Uhr Kochen, Spielen, Allerlei Gültig vom 08.01. bis 31.01.2006 KOSTENLOS Volleyball, Basketball, Fußball, Sportspiele, Schwimmen ... Montag 16.00 – 18.00 Uhr TH C.-Ekhof-Schule 18.30 – 20.00 Uhr TH Bufleber Straße 20.30 – 22.00 Uhr TR Sundhausen Dienstag 16.00 – 17.30 Uhr TH C.-Ekhof-Schule 21.00 – 22.00 Uhr TH Mozartstraße Mittwoch 15.30 – 16.30 Uhr Hallenbad 17.45 – 18.45 Uhr TR Sundhausen 19.00 – 22.00 Uhr TH Mozartstraße Donnerstag 16.00 – 18.00 Uhr TH C.-Ekhof-Schule 20.00 – 21.30 Uhr TH Bürgeraue Freitag 14.00 – 15.30 Uhr TH Bufleber Straße 16.00 – 17.30 Uhr TH Mozartstraße Bitte Turnschuhe mitbringen! Ferienöffnungszeiten der Schwimmhalle 23.12. 24.12. 25.12. 9.00 – 17.00 Uhr 8.00 – 12.00 Uhr 8.00 – 12.00 Uhr, Weihnachtsschwimmen 26.12. geschlossen 27.12. 6.00 – 7.30 / 9.00 – 17.00 / 18.30 – 22.00 Uhr Angebot Aquafit 18.30 – 19.30 28.12. 6.00 – 7.30 / 8.00 – 19.00 / 20.00 – 22.00 Uhr Angebot Babyschwimmen 10.00 – 12.00 Uhr 29.12. 6.00 – 7.30 / 9.00 – 19.00 / 20.00 – 22.00 Uhr Angebot Aquafit 18.00 – 19.00 Uhr kostenlose Schwimmstufenabnahme 30.12. 8.00 – 17.00 Uhr 31.12. 8.00 – 12.00 Uhr 01.01. geschlossen 02.01. 6.00 – 7.30 / 9.00 – 17.00 / 18.30 – 22.00 Uhr 03.01. 6.00 – 7.30 / 9.00 – 17.00 / 18.30 – 22.00 Uhr 04.01. 6.00 – 7.30 / 8.00 – 19.00 / 20.00 – 22.00 Uhr Angebot Babyschwimmen 10.00 – 12.00 Uhr Angebot Kleinkindschwimmen 17.00 – 19.00 Uhr 05.01. 6.00 – 7.30 / 9.00 – 19.00 / 20.00 – 22.00 Uhr Angebot kostenlose Schwimmstufenabnahme 06.01. 8.00 – 17.00 Uhr 07.01. 8.00 – 12.00 Uhr Anmeldungen und Informationen unter Tel. 75 70 75. Das Team der Schwimmhalle wünscht allen Gästen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr. Seite 20 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 Nichtamtlicher Teil Angebote der Gothaer Vereine Volkssolidarität Kreisverband Gotha e.V. Klosterstr. 5–7, Tel. 74 53 86 E-Mail: gotha@volkssolidaritaet.de montags | 09.30 Uhr Seniorensport dienstags | 09.30 Uhr Sport – fit ab 30 13.30 Uhr Kartenspiele 15.00 Uhr Mal- und Zeichenzirkel mit Bärbel Laue mittwochs | 09.30 Uhr Seniorengymnastik für Männer und Frauen Mo 18.12. | 13:30 Uhr Kartenspielnachmittag 15:00 Uhr Weihnachtsfeier der SHG „GWP“ Mi 20.12. | 14:00 Uhr Weihnachtssingen mit Schwester Christa 14:00 Uhr Weihnachtsbowling in der Goldbacher Straße Fr 22.12. | 14:00 Uhr Weihnachtliche Betrachtungen mit Jutta Ritter und Uwe Zerbst So 24.12. | 14.00 Uhr Weihnachtsfeier für alle Einsamen Mo 25.12. Feiertag – geschlossen Di 26.12. Feiertag – geschlossen Mi 27.12. (nur Essenversorgung) Do 28.12. | 14.00 Uhr Silvesterball mit Rudi Schambach Fr 29.12. (nur Essenversorgung) 2007 Mi 03.01. | 14.00 Uhr Treffen der Postsenioren Do 04.01. | 14.00 Uhr Einstimmung auf das neue Jahr mit Frau Dr. Heide Wildauer, Herrn Arnfrid Gothe und dem Gothaer Seniorenchor Mo 08.01. | 13.30 Uhr Kartenspielnachmittag 14:00 Uhr Kreatives Gestalten mit Garnen 16:00 Uhr Treffen der SHG „GWP“ Di 09.01. | 15:00 Uhr Treffen der SHG „Chronische Schmerzpatienten“ Mi 10.01. | 10:00 Uhr Busfahrt in den Winterwald 12:00 Uhr Beratung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes 13:30 Uhr Zusammenkunft des Blindenund Sehbehindertenverbandes Do 11.01. | 14:00 Uhr Eröffnung der 13. Gemäldeausstellung mit der Künstlerin Isabel Hofmann Mo 15.01. | 13:30 Uhr Kartenspielnachmittag 16:00 Uhr Treffen der SHG „GWP“ Di 16.01. | 14:00 Uhr Gesprächsrunde mit Frau Marianne Friedrich, ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht, zum Thema Krankenversicherung Mi 17.01. | 14:00 Uhr Unterhaltsamer Thüringen-Quiz Teil II Do 18.01 | 14:00 Uhr Donnerstagstanz mit Leo Ullmann Mo 22.01. | 13:30 Uhr Kartenspielnachmittag 14:00 Uhr Kreatives Gestalten mit Garnen 16:00 Uhr Treffen der SHG „GWP“ Mi 24.01. | 14:00 Uhr Lichtbildervortrag über Kroatien mit Herrn Klein Do 25.01. | 14:00 Uhr Gemeinsame Veranstaltung mit der URANIA Gotha: Dipl. jur. Heinz Basin erläutert die neuen gesetzlichen Bestimmungen für das Jahr 2007 Sa 27.01. | 14:00 Uhr Engagiert für Gotha … einmal privat – interviewt von Uwe Zerbst Mo 29.01. | 13:30 Uhr Kartenspielnachmittag 14:00 Uhr Musikalisches LiteraturCAFÉ mit Uwe Zerbst 16:00 Uhr Treffen der SHG „GWP“ Mi 31.01. | 14:00 Uhr Zusammenkunft des Bundes der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen (BRH) Programmänderungen vorbehalten! Thüringer Arbeitslosenverband e.V. Ekhofplatz 24, Tel. 85 33 31 Mo – Do 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Fr geschlossen 1. Arbeitslosentreff: – Anträge zu ALG I und ALG II ausfüllen – Bewerbungen erstellen – Widersprüche bearbeiten – Erläuterung von Bewilligungsbescheiden 2. Seniorenarbeit / Seniorenbüro Nähstube / Sammelbörse 3. Schuldner & Verbraucherinsolvenzberatung Mo – Fr Termin nach Absprache jeden Montag 07.45 – 09.15 Uhr Englisch für Fortgeschrittene 13.00 – 16.00 Uhr Kreatives gestalten jeden Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr Veranstaltung für Langzeitarbeitslose jeden Mittwoch 08.00 Uhr Wandertag 8.00 – 9.30 Uhr Engl. für Fortgeschrittene jeden Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 16.00 Uhr Fit für den Arbeitsmarkt Arbeitslosenzentrum Gotha Hauptmarkt 17 (Lucas-Cranach-Haus) Tel. 89 11 85 oder 89 11 84 W – Soziale Einrichtung Gotha-West, August-Creuzburg-Str. 1, Tel. 75 72 81 O – Soziale Einrichtung Gotha-Ost, Am Volkspark 1 (Kegelbahn), Tel. 85 03 77 W – jeweils dienstags ab 8.00 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Arbeitslosengeld II ab 10.o0 Uhr Kreisverband zur Förderung Kinder und Jugendlicher mit ADHS – Information und Beratung betroffener Eltern O – jeweils freitags ab 8.00 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen für Arbeitslosengeld II Arbeitsloseninitiative Gotha Hauptmarkt 17 (Lucas-Cranach-Haus) Mo 18.12. – W – 13.30 Uhr Kartennachmittag Di 19.12. | 14.30 Uhr Wandergruppe: Jahresabschlussfeier Mi 20.12. – W – 09.30 Uhr Frauenfrühstück W – 14.00 Uhr Kartenrunde Do 21.12. – W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“ O – 13.30 Uhr Spaziergang über den Weihnachtsmarkt (mit Kaffee trinken bei Café Junghans) Treffpunkt: Huttenstraße Mi 27.12. – W – 10.00 – 14.00 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen Do 28.12. – W – 10.00 – 14.00 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen Fr 29.12. – W – 10.00 – 14.00 Uhr Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen Di 02.01. | 09.40 Uhr Wandergruppe: nach Schnepfenthal Treffpunkt: 09.40 Uhr Waldbahnhaltestelle Hauptbahnhof Mi 03.01. – W – 10.00 Uhr Frauentreff W – 14.00 Uhr Kartenrunde Do 04.01. – O – 14.00 Uhr Wir stoßen gemeinsam mit den Senioren auf das Jahr 2007 an! W – 13.30 Uhr SHG Handarbeit Mo 08.01. – W – 13.30 Uhr Kartenrunde Di 09.01. – O – 09.30 Uhr Frühstück mit Bowling 09.40 Uhr Wandergruppe: nach Georgenthal Treffpunkt: 09.40 Uhr Hauptbahnhof Gotha Mi 10.01. – W – 10.00 Uhr Arbeitslosenfrühstück mit Fragen zu Hartz IV W – 14.00 Uhr Kartenrunde Do 11.01. | 09.30 Uhr Winterfahrt mit der Waldbahn nach Friedrichroda Treffpunkt und Abfahrt Huttenstraße W – 13.30 Uhr SHG Handarbeit Mo 15.01. – W – 14.00 Uhr Kinderspielenachmittag Di 16.01. | 09.00 Uhr Wandergruppe: zum Boxberg Treffpunkt: 09.00 Uhr, Waldbahnhaltestelle Wagenhalle Mi 17.01. – W – 09.30 Uhr Frauentreff W – 13.30 Uhr Kartenrunde Do 18.01. – W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“ O – 14.00 Uhr Spielenachmittag mit selbstgebackenem Kuchen Mo 22.01. – W – 13.30 Uhr Kartennachmittag O – 14.00 Uhr Rückenschule – Sport für Senioren Di 23.01. | 08.41 Uhr Wandergruppe: nach Engelsbach Treffpunkt: 08.41Uhr Hauptbahnhof Gotha Mi 24.01. – W – 09.30 Uhr Frauenfrühstück W – 14.00 Uhr Kartenrunde Do 25.01. – W – 13.30 Uhr SHG „Handarbeit“ O – 14.00 Uhr Kaffeetafel mit Bowling Mo 29.01. – W – 13.30 Uhr Kartenrunde Di 30.01. | 09.00 Uhr Wandergruppe: nach Georgenthal Treffpunkt: 08.41 Uhr, Hauptbahnhof Gotha Mi 31.01. – W – 09.30 Uhr Frauenfrühstück W – 14.00 Uhr Kartenrunde Lernhilfe: Gotha, Hauptmarkt 17, Tel. 89 11 84 Mo/Mi/Do ab 13.30 Uhr Fahrradwerkstatt: Gotha, Oskar-GründlerStr. 2, Tel. 75 72 81 Zur Information: Ausrangierte Fahrräder (kein Schrott) können in unserer Fahrradwerkstatt in der Oskar-Gründler-Str. 2 in Gotha abgegeben werden. Hier werden sie repariert, wieder aufbereitet und an Bedürftige weiter gegeben. Auf Wunsch können alte Fahrräder nach Absprache unter der Tel.Nr. 0 36 21/75 72 82 auch abgeholt werden. Verband der Behinderten Damaschkestr. 33, Tel. 40 80 80 www.vdb-gotha.de Die neue Homepage ist fertig. Mit finanzieller Unterstützung durch die Glücksspirale und der Firma Kallinich-Media GmbH wurde unsere Seite barrierefrei gestaltet. Entwickelt wurde sie durch oben genannte Firma. URANIA Kultur- und Bildungsverein Gotha e.V. Hauptmarkt 17, Tel. 85 64 20, Fax 85 64 21 www.urania-gotha.de, E-Mail: urania-gotha@freenet.de Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 21 Kreisverkehrswacht Gotha e. V. art der stadt e.V. Friemarer Str. 8 d, Tel. 2 82 67 E-Mail: KVW.gotha@freenet.de Verkehrsteilnehmerschulung 2006 in der DEKRA Niederlassung Gotha Mönchelsstr. 6 Tel. 40 29 90 E-Mail: info@artderstadt.de Freundeskreis Schlossmuseum Schloss Friedenstein Gotha e.V. Am Tivoli 3, Tel. 70 41 27 E-Mail: info@tivoli-gotha.de Mo – Fr 10.00 bis 16.00 Uhr, am Wochenende nach Absprache Förderverein Gothaer Tivoli e.V. E-Mail: Freundeskreis-Schlossmuseum@ t-online.de Vortragsreihe der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Schlossmuseum – Schloss Friedenstein Gotha e.V., jeden zweiten Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr in der Marstallhalle Verein für Stadtgeschichte und Altstadterhaltung Gotha Tel. 22 25 12, www.altstadtverein-gotha.de Freundeskreis Leinakanal www.leinakanal-gotha.de, c/o Horst-Dieter Ritz, Oststraße 22, Tel. 40 59 15, E-Mail: hd.ritz@rikok.de VdK Kreisverband Gotha Südstr. 15, Tel. 73 07 76 KommPottPora e.V. Gotha Humboldtstr. 67, Tel. 70 32 03 Angebote der Familienarbeit im Stadtteilzentrum: Sprechzeiten für Kinder und Jugendliche: Di 14.00 bis 16.00 Uhr Bitte informieren Sie sich über mögliche Änderungen in der Tagespresse und auf unserer Homepage. Wenn Sie weitere Veranstaltungswünsche haben, wenden Sie sich bitte an uns. Gern unterstützen wir Sie auch bei der Verwirklichung Ihrer eigenen Ideen. Veranstaltungen für Senioren: dienstags 14.00 Uhr offener Seniorennachmittag mittwochs 14.00 Uhr Seniorennachmittag: Vortrag zu einem Aktuellen Thema donnerstags 19.00 Uhr Spiele-Abend Kino im „Londoner“ „Initiative Kino“ (Netzwerk Kommpottpora) 2 x im Monat freitags 21.00 Uhr im „The Londoner Music Pub“ eine Kinoveranstaltung mit dem „besonderen Film“. Eintritt nur 3 – weitere Informationen: www.kommpottpora.de/kino oder www.kinokiste.de Verein „L’amitié“ Humboldtstr. 95, Tel. 2 93 40 E-Mail: lamitie@gmx.de Jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr, Bastelnachmittage für Kinder Förderverein GoThaler-Tauschring e.V. c/o Betty Boxberger 99867 Gotha, Annastraße 4, Tel. 75 88 27 E-Mail: BettyBoxberger@gmx.de Treffpunkt für Mitglieder und Interessenten jeden 1. Donnerstag im Monat, 19 Uhr in der Annastr. 4 Landespokal-Achtelfinale: Blue Wildcats Sundhausen – SC 1903 Weimar 4:3 (3:0) – DAS 3-PHASEN-SPIEL Überraschung gelungen – Landesligist bezwungen. Doch die Wildcats geben ein sicher geglaubtes Spiel in der Schlussphase fast noch ab. Der Schlusspfiff des guten Referees Leinhos erlöst Sundhäuser Fans von ihren Qualen. Fußballspiele mit Beteiligung der Wildkatzen sind und bleiben immer außergewöhnlich, auch und gerade an diesem frühen Samstag Nachmittag auf angenehm weichem Boden an der Trügleber Straße in der Wildcats-Arena. Phase 1: Mit großem Respekt begegneten sich die Frauen in der ersten Viertelstunde. Gäste und Wildcats waren so bemüht, keine Fehler zu machen, dass ein Spiel erst gar nicht zustande kam. Gefesselt von taktischer Disziplin und überkonzentriert wurde die Mittelzone des Spielfeldes zu kraftvollen Zweikampfübungen missbraucht. Aus diesem Korsett brach Madleen Wicke aus, zog halb rechts zur Strafraumgrenze vor und flankte. Hinter der geschlagenen Weimarer Torfrau klatschte der Ball mit Unterstützung einer Gästeverteidigerin ins Netz. Phase 2: Weimar versuchte zu antworten, breitete sich mehr auf dem gesamten Feld aus und verschaffte so den Wildcats mehr Platz zum an- greifen. Madleen Wicke wiederholte ihren Lauf über rechts mit einer Detailänderung: diesmal traf sie ohne fremde Hilfe das Tor. Es folgte die stärkste Zeit der Sundhäuserinnen. Die Angriffsmaschine lief und lief und war erfolgreich. Esche staubte nach einer halben Stunde ab. So sicher in Führung überließ frau den Gästen das Mittelfeld, die diese Einladung dankend annahmen und dem Publikum Kostproben ihres fußballerischen Könnens darboten. Zum Glück endete die größte Torchance am Pfosten und dann war Pause. Frisch geordnet ging es nach dem Seitenwechsel wieder auf Beutezug. Strensch bediente sich der Hilfe der unglücklichen Weimarer Torfrau, die den Eckball ins Netz boxte. Weimar reagierte fast schon wütend – eine ihrer Besten, Susanne Abe, wollte das Ergebnis so nicht hinnehmen, marschierte durch das verdutzte Katzenspalier und schob zum Anschluss ein. Phase 3: Sie hatte damit wohl auch den Fußballschalter bei den Wildkatzen getroffen. Als hätte jemand vor ihren Nasen das Licht ausgeknipst, tappten die heimischen Mädels von einem Missgeschick zur nächsten Verlegenheit und versetzten sich und die zuschauenden in kaum beschreibbare emotionale Zustände. Anstatt die errungene Beute zu genießen, verließ die ein und andere Wildkatze ihren Wachposten. Dass Weimar erst fünf Minuten vor Schluss wieder traf ist auch Ersatzkeeperin Katharina Lange zu danken, die die verletzt ausgeschiedene Sylvana Curth glänzend vertrat. Die zweite W-Frage klärte sich zugunsten der bissigeren Offensive Sundhausens, die eine der stärksten Landesligaabwehrreihen böse verwundeten. 45 Minuten Kombinationsfußball reichten für einen Erfolg, den frau in den 30 folgenden fast wieder verspielt hätte. Bis zum nächsten Pflichtspiel läuft jetzt Phase 4. Im Landespokal-VIERTELFINALE die Wildkatzen: 14-Sylvana Curth (ab 68.min 89-Katharina Lange); 18-Madlen Kästner, 11-Julia „Lotti“ Klein, 4-Juliane Klein; 19-Carolin Frohl, 15-Daniela Schwabe, 16-Anna Strensch, 12-Madleen Wicke, 7-Katja Esche; 13-Jule Krebs (ab 56.min 22-Stephanie Drehmann), 30-Franziska Theeg (ab 56.min 6-Antonia Deubner) Die Tore: 1:0 Wicke (16.), 2:0 Wicke (20.), 3:0 Esche (28.), 4:0 Strensch (52.), 4:1 Abe (59.), 4:2 Wabner (86.), 4:3 Wabner (90.) Gothaer beim Semperopernball Gotha wird auf dem Semperopernball am 19. Januar 2007 durch ein Gothaer Debütantenpaar vertreten. Sebastian Schiller und seine Freundin Susann Bahr haben am Mittwoch ein Casting erfolgreich absolviert und sind bei der zweiten Auflage der großen Tanzveranstaltung mit von der Partie. Die beiden 25-jährigen studieren in Dresden, wohnen aber in Gotha. Sebastian Schiller studiert Technomathematik und schreibt gerade an seiner Diplomarbeit. Susann Bahr studiert Architektur im 7. Semester. Beide haben von 1996 bis 2000 in der Gothaer Tanzschule Schütte das Tanzen gelernt und gehörten zu den mehr als 100 Bewerbern um die Debütantenanwartschaft beim Semperopernball. Der achtminütige Tanz der Debütanten ist ein Höhepunkt des Eröffnungsprogramms. Die Damen werden in einem roten Ballkleid mit goldener Schärpe und die Herren werden in Frack oder Smoking den tänzerischen Auftakt geben. Auf dem Ball treten neben der lettischen Mezzo-Sopranistin Elina Garanca auch Max Raabe und das Palastorchester, Paul Kuhn, die Willy Ketzer Band und Wolfgang Stumph auf. Seite 22 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren des kommenden Monats, besonders jedoch: 01.01. Herr Joachim Gallert (75), Herr Siegfried Gauer (75), Herr Bruno Gongerowski (80), Frau Gertrud Rydsy (85), Frau Ursula Schott (80) 02.01. Herr Paul Benkert (85), Frau Ingrid Kott (70), Frau Erna Lehmann (96) 03.01. Herr Walter Cyrus (80), Herr Ernst Hladenky (75), Frau Waltraud Roth (75), Frau Helene Schmidt (80) 04.01. Frau Sonja Babst (80), Herr Max Hagenbring (80) 05.01. Frau Gertrud Hotze (75), Frau Liselotte Ketzer (91), Herr Friedrich Kraut (75), Frau Elisabeth Ludwig (80), Frau Johanna Neidel (95), Frau Leni Reichenbach (70), Frau Erika Riechmann (85), Herr Heinz Saak (70) 06.01. Frau Edeltraut Ernst (70), Herr Horst Großmann (70), Herr Leo Hallmann (93), Herr Georg Hoffmann (92), Herr Lothar Sanio (70), Frau Maria Schelinski (85), Frau Irene Scherf (85), Herr Rudolf Steffan (75) 07.01. Herr Wolfgang Döll (75), Frau Anneliese Geyer (92), Frau Helga Godemann (70), Frau Barbara Lehnguth (91), Herr Herbert Möller (75) 08.01. Frau Gerda Backhaus (80), Herr Alfred Ender (80), Frau Marianne Faulstich (85), Herr Hugo Fryta (80), Frau Annelore Gruß (75), Herr Harald Klier (75), Frau Edeltraut Malzahn (90), Frau Kamilla Rott (85), Frau Freia Schneider (75), Frau Edith Weidner (70) 09.01. Frau Irmgard Ehrhardt (80), Frau Gerda Flögel (85), Frau Walpurga Göpel (80), Herr Heinz Hoyer (85), Frau Elisabeth Priebsch (101), Herr Kurt Radlach (93), Herr Roland Schilling (75), Herr Erhard Voß (70), Frau Gertrud Weisheit (70) 10.01. Herr Grigorios Armenopoulos (75), Frau Inge Hillemann (70), Herr Walter Popp (92), Frau Maria Tretjakova (80), Herr Manfred Tscherneck (75) 11.01. Herr Horst Freiberg (85), Herr Rudolf Seyfarth (85) 12.01. Frau Erna Berlet (85), Herr Franz Bitterling (75), Frau Ursula Filbrich (75), Frau Helga Frank (75), Herr Richard Koster (70), Herr Günter Kunze (80), Frau Renate Zeitzinger (70) 13.01. Frau Christa Fitzner (70), Frau Brigitta Freyer (75), Herr Joachim Poser (70), Frau Brigitte Schuster (70), Herr Horst Theuerkauf (75), Frau Johanna Ulrich (80) 14.01. Frau Rosemarie Brohm (70), Frau Christel Buchhorn (85), Frau Gerlinde Erbut (75), Frau Ingeborg Frank (80), Frau Gisela Haasler (85), Frau Marianne Hahn (70), Frau Ingrid Kruppke (70), Frau Christa Naubert (70), Frau Marianne Scholz (80), Herr Karl-Heinz Strübing (70), Herr Vasilij Tretjakov (75) 15.01. Frau Hildegard Breitung (85), Frau Ilse Funk (75), Herr Wolfgang Göbel (70), Herr Paul Haupt (85), Frau Edith Köhler (75), Frau Waltraud Lüdecke (70), Herr Günter Müller (70), Herr Manfred Petri (70), Frau Regina Stoll (70), Frau Anni Winderstein (80) 16.01. Frau Christa Arnold (70), Herr Wolfgang Schlechtweg (70), Frau Ursula Schlesinger (70) 17.01. Frau Dora Bauer (94), Herr Volker Dewitz (80), Frau Elly Gaßner (80), Herr Horst Gebhardt (70), Frau Elfriede Kraus (93), Frau Ursula Nitzsche (80), Frau Christa Reinhardt (70), Frau Gisela Schuchardt (75), Herr Martin Schüller (70) 18.01. Frau Christa Kestner (80), Frau Ellen Motz (70) 19.01. Frau Hildegard Bauer (90), Frau Ilse Busch (80), Herr Rudolf Gahler (80), Frau Ingeborg Sattler (80), Frau Jutta Schafstädt (80) 20.01. Frau Gertrud Dietz-Laursonn (75), Frau Eleonore Groß (85) 21.01. Frau Edeltraud Anding (80) 22.01. Herr Horst Gewalter (80), Frau Hanny Neumann (90) 23.01. Frau Helga Döll (70), Frau Ida Schmalz (70), Frau Gisela Stabbert (70), Herr Horst Treyße (80), Frau Elfriede Völker (91) 24.01. Frau Ursula Wotschke (70) 25.01. Frau Johanna Glaser (85), Frau MarieLuise Harzig (85), Frau Martha Kotsch (96), Frau Erna Lautz (92), Frau Barbara Manys (80), Frau Margaretha Ungewitter (80) 26.01. Frau Gertrud Metze (91), Frau Ruth Seyffarth (80) 27.01. Frau Urda Messerschmidt (70), Frau Katharina Ritter (70), Frau Edelgard Salzmann (70), Frau Brigitte Völker (70) 28.01. Herr Günter Augustin (70), Frau Dagmar Gerlach (70), Frau Margaretha Grzeja (70), Frau Erna Günther (96), Frau Christel Klint (70), Frau Ingrid Knorr (70), Frau Theresia König (85) 29.01. Frau Elfriede Göring (92), Frau Leni Schütz (80), Herr Kurt Seyfarth (85) 30.01. Frau Gertrude Hagenbring (75), Frau Kristina Hobrath (91), Herr Helmut Michalk (75), Frau Brigitte Schilling (75), Frau Ursula Schuchardt (80) 31.01. Herr Karl-Ernst Fischer (75), Frau Ingeburg Keßler (85) Der Seniorenbeirat lädt ein Die nächste öffentliche Sprechstunde des Seniorenbeirates der Stadt Gotha findet jeden 2. Montag des Monats statt, die nächste am Montag, den 08. Januar 2007 um 15.00 Uhr in der Kleinen Halle des Rathauses Gotha statt. Alle Seniorinnen und Senioren der Stadt Gotha haben hier die Möglichkeit ihre Anliegen vorzutragen. Nichtamtlicher Teil Zahlreiche Hinweise zu Kanzler-Visite Oberbürgermeister Knut Kreuch hatte alle Gothaerinnen und Gothaer in der vergangenen Woche dazu aufgerufen, Erinnerungen an den überraschenden Privatbesuch von Helmut Kohl im Jahre 1988 an die Pressestelle der Stadtverwaltung weiterzugeben. Innerhalb weniger Tage gingen eine Vielzahl von Anrufen ein, in denen Bürgerinnen und Bürger ihre Erlebnisse schilderten. So haben mehrere mit Helmut Kohl und seiner Frau gesprochen. Viele haben sich Autogramme geben lassen und bis heute aufbewahrt. Der damalige Bundeskanzler besuchte eine Reihe von Geschäften und ging auch in die Margarethenkirche. Es werden auch weiterhin Zeitzeugen gesucht. Die Erlebnisse werden derzeit in der Pressestelle zusammengestellt. Im kommenden Jahr will Oberbürgermeister Knut Kreuch den Altbundeskanzler zu einem weiteren Besuch nach Gotha einladen. Alle Zeugen des Besuches von 1988 sollen dann Gelegenheit bekommen an dieser Begegnung teilzunehmen. Notfalldienste Notfalldienstzentrale Helios-Klinik Gotha 03621/85 40 12 Mo, Di, Do 20.00 bis 7.00 Uhr Mi, Fr 13.00 bis 7.00 Uhr Sa, So/Feiertag 7.00 bis 7.00 Uhr (auch 24. und 31.12.) Kinderarzt Sa, So/Feiertag 7.00 bis 19.00 Uhr (auch 24. und 31.12.) Zusätzlich sind Augen- und Zahnärzte in ihren Praxen bei Bedarf erreichbar. Namen und Telefonnummern können in der Notfalldienstzentrale erfragt werden. Bei akuten Notfällen und lebensbedrohlichen Situationen: Zentrale Leitstelle Gotha 0 36 21/3 65 50 Fax 036 21/36 55 36 oder ortsunabhängig NOTRUF 112 Städtische Betriebe stellen sich vor Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 · Seite 23 Das Haus zum grünen Schild Der Punkt auf dem „i“ einer jeden Stadt ist ihr Marktplatz. In Gotha nimmt diesen Platz der Untere Hauptmarkt ein. Hier, vor den Toren des historischen Rathauses, ist die „gute Stube“ der Gemeinde. Von hier aus betrachten die Gäste die historischen Bauten der Altstadt am intensivsten und von hier aus bestimmen sie, in welche Richtung sie weiter gehen. Die Baugesellschaft Gotha engagiert sich bereits seit Längerem im innerstädtischen Quartier. Nicht nur, weil uns die Erhaltung unserer historischen Bausubstanz am Herzen liegt, sondern auch, weil wir mit attraktiven Angeboten das Wohnen in der Innenstadt wieder etablieren wollen. Erfolgreich ist uns das schon mit der Wohnanlage „Am Schellenbrunnen“ gelungen. Ebenso an einem exponierten Standort befindet sich das Gebäude Hauptmarkt 33. Es gehört als Einzeldenkmal im Gebäudeensemble „Hauptmarkt“ und „Altstadt Gotha“ zum bedeutenden Erbe unserer Baukultur. In direkter Nachbarschaft zum historischen Rathaus steht es im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Einst gehörte das Haus dem Seifenfabrikanten Friedebald Blödner. Die Hausmarke an der Ecke war früher ein Portalstein mit der Aufschrift „Dieses Haus Stehet in Gottes hant, Zum Grönen Schieldt ist ess genandt“. Die ursprüngliche Bauzeit geht bis in das 16. Jahrhundert zurück. Bereits am Ende des 19. Jahrhunderts wurden hier mit der Schaufenstergestaltung für die Ladennutzung umfangreiche Umbauten vorgenommen. Mit Baubeginn zum 1. Juni 2006 hat die Baugesellschaft Gotha mbH mit der komplexen Sanierung dieses Gebäudes begonnen. Unter Wahrung aller denkmalschutzrechtlichen Anforderungen werden hier die bestehenden Grundrisse zu modernen 2-Raum-Wohnungen mit 75 – 80m2 Wohnfläche umgestaltet. Durch den Einbau eines neuen Treppenhauses und dem Anbau von Wintergärten mit einer vorgelagerten Balkonanlage entstehen attraktive, helle Wohnungen, die dem Anspruch an modernes Wohnen entsprechen. Durch den Ankauf eines benachbarten Grundstücks gelingt es uns auch Stellflächen im Innenhof des Wohn- und Geschäftshauses herzurichten. Wie andere Baumaßnahmen in diesem Segment auch, muss das gesamte Gebäude entkernt werden. Alle am Bau Beteiligten wie Bauingenieure, Statiker, Holzschutzgutachter und auch die Bauleute selbst, müssen ganze Arbeit leisten, um so ein Projekt umzusetzen. Eine Herausforderung von besonderer Art ist auch immer die ungewisse Beschaffenheit des Baugrundes. Niemand kann genau sagen, was die Schaufeln ans Licht befördert. Im Rahmen unserer Baumaßnahme werden wir die aufwendige Putzfassade mit den Renaissancegewänden und die Eckquarderung inklusive des Dachstuhls sowie die Stuckdecken rekonstruieren. Bei diesem anspruchsvollen Vorhaben unterstützt uns ein renommiertes Restaurierungsatelier. Die Vermietung der Wohnungen ist für den 1. Juni 2007 vorgesehen. Interessenten haben die Möglichkeit, sich bei unserem Vermietungsservice unter der Telefonnummer 03621/ 771 101 über Näheres zu erkundigen oder besuchen Sie uns doch in unseren Geschäftsstellen am Hauptmarkt 36 oder in Gotha-West in der A.-Creutzburg-Straße 2. Christine Riede Seite 24 · Rathaus-Kurier · Nr. 12/2006 · 17. Dezember 2006 Nichtamtlicher Teil Gothaer Sportler des Jahres 2006 Die Stadtverwaltung Gotha hatte alle Gothaer Sportvereine aufgerufen Kandidaten für die diesjährige Sportlerwahl vorzuschlagen. Die „Sportler/innen des Jahres“, die „Mannschaft des Jahres“ und das „Verdienstvolle Vereinsmitglied“ sind nun gewählt. Geehrt wurden am 8. Dezember Sportlerinnen und Sportler aus den Gothaer Sportvereinen, die langjährig sehr gute Leistungen, aber besonders im Jahr 2006 hervorragende sportliche Erfolge im Einzel- oder Mannschaftssport erzielt haben, besondere Fairness im Wettkampf zeigten oder andere hervorragende sportliche Leistungen vollbracht haben. Eine Jury, die aus den Mitgliedern des Sozialausschusses, berufenen Bürgern, dem Beigeordneten, der Amtsleiterin des Schul- und Jugendamtes der Stadt Gotha und Mitarbeitern der Abteilung Jugend und Sport bestand, hat aus den eingereichten Vorschlägen die diesjährigen Titelträger auswählt. „Gothaer Sportlerinnen des Jahres 2006“ wurden mit Patricia Erlebach, Romy Engelhaupt, Julia Finger und Julia Blumentritt von der LG ohra hoerselgas/LAV Gothaer Land e.V. vier Leichtathletinnen, die gemeinsam trainieren, sehr erfolgreich sind und durch verschiedene Einzelleistungen in diesem Jahr den Deutschen Meistertitel im 7-Kampf der Schülerinnen A erkämpften. Da die Wettkampfleistungen jeweils einzeln erbracht wurden, hat sich die Jury entschieden den Titel der „Sportlerin des Jahres“ an alle vier Sportlerinnen zu vergeben. Alle haben sich seit Oktober 2005 auf die Deutschen Mehrkampfmeisterschaften im August diesen Jahres vorbereitet, ohne Ferien und Pause 4 mal pro Woche trainiert und 3 Trainingslager absolviert. Mit 176 Punkten Vorsprung gewannen sie die Deutsche Mehrkampf-Meisterschaft klar vor den großen Clubs aus Potsdam und Berlin. Patricia Erlebach wurde in diesem Jahr zudem 14-fache Landesmeisterin, Romy Engelhaupt ist 3-fache Medaillengewinnerin bei den Mitteldeutschen Meisterschaften und wurde mehrfache Landesmeisterin. Julia Finger holte mit der Mannschaft den Landesmeistertitel und wurde mehrfache Medaillengewinnerin bei Meisterschaften. Julia Blumentritt belegte den 3. Platz bei der Mitteldeutschen Meisterschaft und den zweiten Rang bei der Landesmeisterschaft. „Gothaer Sportler des Jahres 2006“ ist der 20-jährige Karate-Sportler Fabian Kunze von Nippon Gotha e.V., der sich in diesem Jahr den Titel des Junioren/Europameisters sicherte und zweifacher Deutscher Meister der Männer wurde. Fabian Kunze ist seit 1991 in der asiatischen Kampfsportart (Spezialdiszplin Kumite) aktiv und inzwischen bereits zehnfacher Deutscher Meister. Seit 1998 ist er Mitglied der Ka- Impressum Rathaus-Kurier Auflage: 25.000 Exemplare Herausgegeben von der Stadtverwaltung Gotha, Büro für Presse und Öffentlichkeitsarbeit Hauptmarkt 1, 99867 Gotha Tel. 0 36 21/22 22 34, Fax 0 36 21/22 22 93 E-Mail: presse@gotha.de Der Rathaus-Kurier erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Gotha verteilt. Ebenfalls ist der Rathaus-Kurier an den Infotheken der Stadtverwaltung und in der Gotha-Information kostenlos erhältlich. Einzelbezug und Abonnement über das o. g. Büro für Presse und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gotha gegen Portoerstattung pro Exemplar 0,77 möglich. Der Rathaus-Kurier ist auch online im pdf-Format abrufbar. www.gotha.de/amtsblatt.asp Verantwortlich für den Inhalt: Oberbürgermeister Knut Kreuch Gesamtherstellung inkl. Druck: Druckmedienzentrum Gotha GmbH Langenscheidtstraße 5, 99867 Gotha Tel. 0 36 21/73 96 80, Fax 0 36 21/7 39 68 17 Der Rathaus-Kurier wird auf umweltfreundlichem (chlorfrei gebleichtem) Papier gedruckt. rate-Nationalmannschaft und nahm im Oktober 2006 auch an der Weltmeisterschaft der Männer teil. Am 11.11.2006 errang er zum 11. Mal den Deutschen Meistertitel der Junioren. Als „Verdienstvolles Vereinsmitglied“ wurde in diesem Jahr der 65-jährige Judoka Günter Schnürch vom Fachschulsportverein 1950 Gotha e.V. geehrt. Er ist seit über 30 Jahren im Judo aktiv, ist Vorstandsmitglied und stellv. Abteilungsleiter Judo in seinem Verein. Günter Schnürch ist Trainer und war bis 1996 auch als Kampfrichter aktiv. Selbst im Alter von 65 Jahren ist er immer noch aktiver Wettkämpfer und Trainingspartner für die 170 Sportler seines Vereins und hat für die Belange der jugendlichen Sportler immer ein offenes Ohr. Auch in diesem Jahr war er wieder sportlich sehr erfolgreich, er wurde Deutscher Meister der Senioren in Landshut, bei der Judo Europameisterschaft in Prag wurde er Europameister und Dritter der WM der Senioren in Frankreich. Zur „Gothaer Mannschaft des Jahres 2006“ wurden die B-Junioren (15 – 16 Jahre) des FSV Wacker 03 Gotha e.V. gewählt. Die Fußballer Florian Friedeck, Nikolaj Gujri, Christian Gießler, Steven Oertel, Philipp Heinz, Johannes Sever, Christian Hatzky, Robert Lucas, Marty Jung, Yves Kästner, Florian Anschütz, Enrico Riemer, Markus Merkel, Steven Reinhold, Rene Schulze und Tom Rost wurden Landespokalsieger des Freistaates Thüringen 2006, Aufsteiger in die B-Junioren Landesliga 2006 und sind Tabellenführer der B-Junioren Landesliga mit 8 Siegen in 8 Spielen. Nächste Stadtratssitzung 31. Januar 2007 17.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen! Nächste Ausgabe des Rathaus-Kuriers 28. Januar 2007