AMTSBLATT - Mühlhausen

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AMTSBLATT - Mühlhausen
AMTSBLATT
der Stadt Mühlhausen/Thüringen
22. Jahrgang
Mittwoch, den 27. Februar 2013
Nummer 1
Das neue Mühlhäuser Bürgerbüro hat eröffnet
Pünktlich am 8. Februar um
8 Uhr hat das neue Bürgerbüro der Stadtverwaltung
den Dienst aufgenommen.
In der Brotlaube am Obermarkt 21 sind ab sofort
verschiedenste Leistungen
zusammengefasst - von A
wie Anwohnerparkausweise
bis Z wie Zahlstelle für Verwaltungsgebühren.
Ab sofort müssen die Bürger mit den meisten Anliegen nicht mehr in unterschiedliche Ämter und
zu unterschiedlichen Adressen. Fast alles, was bei
der Stadtverwaltung beantragt werden kann, gibt es
jetzt zentral im Bürgerbüro
- insgesamt umfasst der
Leistungskatalog fast 30
Punkte (z. B. Kita-Karte,
Anwohnerparkausweise,
Amtliche Beglaubigungen,
Personalausweise, Reisepässe, Aufenthalts- und
Meldebescheinigungen und
so weiter).
Mit festem Termin auf die
Überholspur
Um unnötige Wartezeiten
noch weiter zu reduzieren, können am Bürgertelefon (Tel. 452115) oder
über die Internetseite der
Stadt www.muehlhausen.de
auch Termine vereinbart
werden. Damit geht es auf
der Überholspur direkt zum
Gespräch mit den Sachbearbeitern. Geöffnet ist das
Bürgerbüro montags bis
donnerstags 8 bis 18 Uhr,
freitags 8 bis 14.30 Uhr
und jeden ersten Samstag
im Monat von 9 bis 12 Uhr.
Erster Kunde im Bürgerbüro war Gerhard Hesse, für
ihn gab es einen kleinen Blumenstrauß. Theresa
Klamann konnte ihm gleich ein kleines Zettelchen
mit der „Nummer 1“ ausdrucken. Schon ging es zu
den Serviceplätzen und Herr Hesse konnte wegen
seines Personalausweises vorsprechen.
Im Wartebereich können die Bürger auf einem
Bildschirm sehen, wann sie mit ihrer Nummer an
der Reihe sind und an welchem Serviceplatz ihnen
geholfen wird. Hier im Eingangsbereich erfolgt die
Anmeldung. Auch können notwendige Formulare
schon ausgefüllt werden. Anne-Kristin Bischoff
(rechts) hilft dabei gern.
Ein paar Schritte durch den Flur - und schon helfen
die Sachbearbeiter. Im Vordergrund hat Babett Grasse gerade die „Nummer 8“ auf ihrem Bildschirm, sie
sieht auch, was das Anliegen des nächsten Bürgers
ist. Links ist Birgit Herz schon im Gespräch und im
Hintergrund bereitet sich Annett Möske auf den
kommenden Termin vor.
Wenn alles erledigt ist, können angefallene Gebühren und Entgelte gleich im Bürgerbüro an der Kasse
beglichen werden. Auch mit EC-Karte kann hier
gezahlt werden.
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Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen
es Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen
In der Hauptausschusssitzung am 31. Januar 2013 und der Stadtratssitzung am 14. Februar 2013 wurden nachfolgend aufgeführte
Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst:
Beschluss Drucksache Nr. 643/2013
„Jahresrechnung 2011“
Der Mühlhäuser Stadtrat beschließt die Jahresrechnung 2011.
Beschluss Drucksache Nr. 644/2013
„Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011“
Der Mühlhäuser Stadtrat beschließt die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011.
Beschluss Drucksache Nr. 631/2013
„Zustimmung zum Vergleich im Rechtsstreit Feistel gegen Stadt Mühlhausen“
Der Hauptausschuss stimmt dem Vergleich zu, der in der Verhandlung am 18.12.2012 vor dem Thüringer Oberlandesgericht zwischen Herrn Dipl. Ing. Frank Feistel (Kläger) und der Stadt Mühlhausen (Beklagte) im Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 5 U 182/12
geschlossen wurde (siehe Seite 3 des als Anlage beigefügten Protokolls der Verhandlung vom 18.12.2012); von dem im Vergleich
eingeräumten Recht auf Widerruf wird somit nicht Gebrauch gemacht.
Beschluss Drucksache Nr. 645/2013
„Bereitstellung finanzieller Mittel zum Vergleich im Rechtsstreit Feistel gegen
die Stadt Mühlhausen“
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 31.01.2013 beschlossen, dass die Stadt Mühlhausen dem Vergleich, der in dem
Rechtsstreit Feistel ./. Stadt Mühlhausen vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht am 18.12.2012 geschlossen wurde, zustimmen
soll. Damit sind insgesamt ca. 170.000,00 Euro für die Schadensersatzforderung des Klägers einschließlich Zinsen und Verfahrenskosten außerplanmäßig in der Haushaltsstelle 2 6310105950000 Schadensersatz bereitzustellen. Zur Deckung werden die benötigten finanziellen Mittel aus der Allgemeinen Rücklage entnommen.
Beschluss Drucksache Nr. 648/2013
„Änderung der Ausschussbesetzung“
Für die SPD-Fraktion besetzen folgende Stadtratsmitglieder die Ausschüsse:
Ausschuss
Vertreter
Liegenschaftsausschuss
Anke Jagemann
Planungs-, Umwelt- und
Wirtschaftsausschuss:
Thomas Mainz
Alle weiteren Ausschüsse bleiben unverändert.
1. Stellvertreter
Thomas Mainz
2. Stellvertreter
Dr. Hans Peter Schröder
Anke Jagemann
René Seyfert
Beschluss Drucksache Nr. 649/2013
„Änderung Ausschussbesetzungen“
Der Stadtrat nimmt folgende Neubesetzung in den Ausschüssen vor:
Ausschuss
Hauptausschuss
Sozialausschuss
Planungs-, Umwelt- und
Wirtschaftsausschuss
Haushaltsausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Vertreter
Dr. Hans Erich Müller
Micha Hofmann
1. Stellvertreter
Eva-Maria Birkhoff
Dr. Hans Erich Müller
2.Stellvertreter
Knut Ewers
Knut Ewers
Micha Hofmann
Eva-Maria Birkhoff
Knut Ewers
Dr. Hans Erich Müller
Dr. Hans Erich Müller
Eva-Maria Birkhoff
Knut Ewers
Beschluss Drucksache Nr. 650/2013
„Erstellung eines Stadtmarketingkonzeptes“
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat halbjährlich über die Arbeit, die Aktivitäten, die Projekte und Ergebnisse des
Bereichs Stadtmarketing zu informieren.
Beschluss Drucksache Nr. 652/2013
„Benennung von Straßen nach Münster und Eschwege“
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die nächsten neuen Straßen nach unseren Partnerstädten zu benennen.
Beschluss Drucksache Nr. 653/2013
„Hotspot für die Stadtverwaltung Mühlhausen“
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Gebäude der Stadtverwaltung (Rathaus, Brotlaube, …) ein passwortgeschütztes W-LAN
einzurichten. Die notwendigen finanziellen Mittel werden in den Haushalt 2013. eingestellt.
Weiterhin wird ein Apple-TV eingerichtet.
Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit:
Beschluss Drucksache Nr. 621/2012
„Für ein ganzjähriges Brennverbot von Baum-, Strauch- und
Grünschnitt“
Namentliche Abstimmung:
28 anwesende Stadtratsmitglieder
11 Ja-Stimmen
(Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns;
CDU-Fraktion: Dr. Holger Schöneich;
SPD-Fraktion: Christine Soyck;
Fraktion Die LINKE.: Sabine Grabow, Rüdiger Knieriem,
Norbert Mros, Juliana Thormann, Matthias Trautwein;
Fraktion Pro MHL/B’90-Die Grünen: Eva-Maria Birkhoff,
Knut Ewers, Micha Hofmann)
17 Nein-Stimmen
(CDU-Fraktion: Volker Bade, Thomas Fabisch, Ines Goldmann, Dr. Christina Heise, Bernd Röttig, Edgar Schmerbauch, Uwe, Seeber, Dr. Jörg Walter;
SPD-Fraktion: Christine Eisenhut, Diethard, Groß, Dr. KayUwe Jagemann, Anke Jagemann, Thomas Mainz;
Fraktion DIE LINKE.: Rainer Erdmenger;
FDP-Fraktion: Wilfried Pätzold, Hans-Heinrich Röttig;
FW-MHL: Burghard John)
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
über den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. VEP-29
„Solarpark Deponie Aemilienhausen“
res seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
Siegel
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
über den Bebauungsplan Nr. 2 c
„Wendewehrstraße Süd-Ost“
Der Stadtrat hat am 27.09.2012 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-29 „Solarpark Deponie Aemilienhausen“,
bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung
beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 20.12.2012 erhalten, die Satzung wurde nicht
beanstandet. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. VEP-29 „Solarpark Deponie Aemilienhausen“ tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in
der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10,
Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags und donnerstags
dienstags
freitags
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich
zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme
vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah-
Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 2 c
„Wendewehrstraße Süd-Ost“, der im vereinfachten Verfahren
nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs.
3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht
vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012
erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss
des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 2 c „Wendewehrstraße Süd-Ost“ tritt mit dieser
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab
diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung,
Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags und donnerstags
dienstags
freitags
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu
den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme ver-
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einbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
über den Bebauungsplan Nr. 2 d
„Wendewehrstraße/Ammersche Landstraße“
montags und donnerstags
dienstags
freitags
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu
den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
über den Bebauungsplan Nr. 2 e „Rosenhof“
Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 2 d
„Wendewehrstraße/Ammersche Landstraße“, der im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt
wurde, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde
gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der
Kommunalaufsicht vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012 erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 2 d „Wendewehrstraße/
Ammersche Landstraße“ tritt mit dieser Bekanntmachung im
Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den
Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer
110 während folgender Zeiten
Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 2 e „Rosenhof“, der im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung beschlossen. Der
Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt, die Stadt hat
die Eingangsbestätigung am 15.11.2012 erhalten. Die Satzung
wurde nicht beanstandet. Der Beschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 2 e „
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Rosenhof“ tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und
die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags und donnerstags
dienstags
freitags
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu
den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
über den Bebauungsplan Nr. 38 „Kiliansgraben, Karl-Marx-Straße, Waidstraße“
Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 38 „Kiliansgraben, Karl-Marx-Straße, Waidstraße“, der im vereinfachten
Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde,
als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß §
21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am
15.11.2012 erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der
Beschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 38 „Kiliansgraben, Karl-Marx-Straße,
Waidstraße“ tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der
Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung,
Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während
folgender Zeiten
montags und donnerstags
dienstags
freitags
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu
den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
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Impressum
Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen
Herausgeber: Stadt Mühlhausen/Thür.
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Bezugsbedingungen/Bezugsmöglichkeiten:
Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos
an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen.
Bezug: Das Amtsblatt ist erhältlich
im Bürgerbüro
Obermarkt 21 (Brotlaube)
in der Tourist-Information
Ratsstraße 20
Einzelbezug: Das Amtsblatt ist im Einzelbezug bestellbar:
Hauptamt der Stadt Mühlhausen, Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen.
Portokosten sind zu erstatten.
Leserzuschriften: Stadtverwaltung Mühlhausen – Hauptamt
Postfach 12 43, 99962 Mühlhausen
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet
werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von
uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen
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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
über den Bebauungsplan Nr. 40
„Windeberger Straße Süd“
gungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
über den Bebauungsplan Nr. 41
„Wagenstedter Straße Süd“
Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 40
„Windeberger Straße Süd“, der im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung
beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht
vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012
erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss
des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 40 „Windeberger Straße Süd“ tritt mit dieser
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab
diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung,
Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags und donnerstags
dienstags
freitags
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu
den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädi-
Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 41 „Wagenstedter Straße Süd“, der im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung
beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht
vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012
erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss
des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 41 „Wagenstedter Straße Süd“ tritt mit dieser
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab
diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung,
Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
montags und donnerstags
dienstags
freitags
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu
den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli-
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che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
-Siegel-
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
über den Bebauungsplan Nr. 42
„Bahnhofstraße/Bahnhofsplatz“
montags und donnerstags
dienstags
freitags
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 18.00 Uhr
von 09.00 bis 12.00 Uhr
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu
den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt.
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die
Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
gez. Dr. Bruns
Oberbürgermeister
-Siegel-
Bekanntmachung zum Ablauf
der Nutzungsrechte an Grabstätten
auf den Friedhöfen der Stadt Mühlhausen
1. Neuer Friedhof Mühlhausen
Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 42
„Bahnhofstraße/Bahnhofsplatz“, der im vereinfachten Verfahren
nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs.
3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht
vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012
erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss
des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 42 „Bahnhofstraße/Bahnhofsplatz“ tritt mit
dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in
Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung
ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung,
Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten
Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht bis zum
30.06.2013:
Grüngürtel 03/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
24.
Byström Wilhelm
06.12.1935
Byström Hermine
22.10.1943
Byström Gertrud
09.10.1978
Cyrenius Rudolf
20.12.1983
Cyrenius Ilse
04.05.1989
(verl.- 28.05.2013)
Grüngürtel 05/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
11.
Schneider Hermann
05.04.1943
Bruchmann Matthias
06.12.1951
Bruchmann Charlotte
05.01.1986
Hutka Caroline
31.07.1986
(verl.- 04.04.2013)
Grüngürtel 08/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
21.
Bach Anna
29.06.1952
Grüngürtel 11/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
13.
Kopka Johanna
01.05.1953
Kopka Elise
28.04.1974
Kopka Franz
21.11.1979
14.
Baumgardt Julius
03.12.1948
Baumgardt Hedwig
05.11.1963
Thomas Ruth
19.02.1985
Thomas Elga
12.10.1992
(verl.- 06.12.2012)
23.
Keller Emma
09.10.1946
Keller Leonhard
01.01.1948
Kaltwasser Hugo
11.10.1970
Kaltwasser Hildegard
13.09.1990
(verl.- 01.01.2013)
Grüngürtel 12/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
04.
Vogt Dorothea
01.04.1951
Vogt Gottfried
20.05.1974
Seite - 8 Grüngürtel 13/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
11.
Czerwionka Anna
Czerwionka Anneliese
(verl.- 04.06.2013)
Grüngürtel 14/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
05.
Siegmund Kurt
Siegmund Berthold
Siegmund Klara
06.
Wachenschwanz Friedrich
Triebel Karl
Triebel Emilie
Wachenschwanz Else
10.
Fehling Gertrud
Fehling Emil
Schaabe Käte
Grüngürtel 15/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
03.
Hoppe Alice
Hoppe Edmund
Hoppe Eddy
16.
Sünder Reinhard
17.
Stoeber Marie
Stoeber Paul
Stoeber Heinz
18.
Burkhardt Sophie
Burkhardt Wilhelm
(verl.- 15.02.2013)
23.
Schilling Evamarie
Schilling Erich
24.
Schmalz Dorothea
Schmalz Ida
Wender Karoline
Weber Emma
25.
Burghart August
Familiengrabreihe A/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
12.
Giebe Karl Adolf
Giebe Helene
(verl.- 20.04.2013)
82.
Maiß Maximilian
Maiß Margarete
Wahlgräber 28/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
33.
Hecht Friedrich
34.
Trautwein Willi
Trautwein Alwin
Trautwein Minna
97.
Günzel Wilhelm
98.
Czech Anna
Urnenfamiliengräber b/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
01.
Götze Karl
Götze Emma
Seyffert Ilse
04.
Jaeger Walter
Jaeger Elsa
15.
Bieler Erich
Bieler Luise
Bieler Martha
24.
Meyer Albin
Meyer Erna
Urnenfamiliengräber b/Nord
Lfd-Nr.:
Name des Verstorbenen
26.
Sünder Manfred
Sünder Frieda
Sünder Otto
Urnenhof 04/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
164.
Langenickel Anna
Grüning Ida
165.
Hornischer Ferdinand
Hornischer Marie
Zinecker Franz
Zinecker Filomena
(verl.- 16.06.2013)
1/2013
Sterbedatum
01.06.1950
11.05.1951
Sterbedatum
12.08.1952
17.03.1968
04.12.1970
03.04.1953
13.07.1970
26.04.1973
16.04.1984
23.02.1953
11.02.1960
01.05.1970
Sterbedatum
30.03.1953
22.09.1960
07.12.1964
10.05.1953
07.04.1953
11.04.1970
03.05.1991
16.02.1951
24.05.1970
04.10.1952
06.11.1984
17.04.1945
17.02.1967
27.11.1962
18.08.1964
23.06.1953
Sterbedatum
02.03.1931
12.05.1942
16.03.1983
25.08.1992
Sterbedatum
10.01.1973
17.02.1973
03.03.1980
03.12.1982
15.10.1972
21.12.1972
Sterbedatum
07.06.1962
17.05.1976
22.07.1995
03.11.1972
02.02.1988
14.05.1955
01.02.1973
18.06.1977
21.05.1973
23.03.1975
Sterbedatum
26.11.1971
08.09.1981
21.09.1981
Sterbedatum
08.04.1954
09.07.1986
17.06.1972
15.09.1993
17.12.1962
16.04.1968
Grabfeld (VdN)
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
30.
Graupeter Erich
23.11.1972
Graupeter Ida
20.05.1992
50.
Oehmichen Kurt
15.07.1968
Ritter Amanda
22.02.1976
Oehmichen Cäcilie
20.02.1980
101.
Loewenhardt Klara
31.10.1972
Loewenhardt Julius
11.10.1973
Wahlgrabreihe b/Nord
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
77.
Fieber Anna
25.02.1969
(verl.- 27.02.2013)
Familiengrabreihe A/Süd
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
12.
Hippius Richard
05.05.1953
Hippius Elfriede
09.12.1977
Hippius Otto
04.01.1985
Hippius Erika
05.05.1989
13.
Mecke Hugo
24.01.1953
Mecke Luise
04.10.1955
Iffert Marianne
21.12.1989
Gorges Werner
18.07.1993
14.
Schwarzburg Frieda
23.02.1953
Schwarzburg Otto
15.12.1952
Schwarzburg Gertrud
22.06.1991
Gothe Hildegard
10.08.1992
15.
Spieß Richard
31.10.1952
Spieß Hedwig
13.12.1979
Urnenhof 03/Süd
Lfd.-Nr:
Name des Verstorbenen
Sterbedatum
57.
Krahl Rüdiger
14.09.1959
Urnenhof 04/Süd
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
81.
Helmbold Hedwig
17.05.1960
Helmbold Hermann
21.05.1939
Helmbold Georg-Ernst
12.01.1930
Haberkorn Käthe
11.01.1975
Helmbold Annemarie
23.04.1993
(verl.- 18.03.2013)
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu
beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2013 zu beräumen. Nach dem 31.12.2013 können Eigentumsansprüche nicht
mehr geltend gemacht werden.
Bis zum 30.06.2013 enden die Nutzungsrechte an Grabstätten in
folgenden Grabfeldern:
Reihengrabfeld 19/Süd und im Kindergrabfeld 16/Nord
Lfd-Nr.:
Name des Verstorbenen
Sterbedatum
112.
Ritter Eberhard
11.11.1997
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die
Grabstätten bis zum 31.12.2013 zu beräumen. Nach diesem Termin können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht
werden.
Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert oder neu erworben
werden.
2. Friedhof Ortsteil Görmar
Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht am
30.06.2013:
Urnenwahlgrabstätten
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
05.
Leipold Paul
09.07.1971
Leipold Frieda
01.11.1986
(verl.- 31.12.2012)
42.
Steinmetz Heinrich
07.05.1974
Steinmetz Meta
20.04.1976
(verl.- 31.12.2012)
54.
Stephan Albert
20.09.1975
Stephan Klara
07.07.1997
112.
Burghardt Paul
03.07.1982
Burghardt Ida
20.01.1992
113.
Vollrath Hedwig
05.07.1982
Vollrath Erich
19.07.1983
115.
Höfer Margarete
12.11.1982
117.
Schwarzburg Klara
17.12.1982
Seite - 9 -
1/2013
118.
119.
Termin für die Standsicherheitskontrolle
der Grabmale 2013
3. Friedhof Windeberg
Die diesjährige Standsicherheitskontrolle der Grabmale auf dem
Neuen Friedhof und den städtischen Ortsteilfriedhöfen wird in
Abhängigkeit von Witterung und Arbeitsorganisation ab dem
1.3.2013 bis zum Abschluss auf allen Friedhöfen, jeweils vormittags zwischen 7 Uhr und 12 Uhr, durchgeführt.
Grabnutzungsberechtigte können an der Prüfung teilnehmen.
Hierzu ist es notwendig, mit der Friedhofsverwaltung einen Termin in den Prüfzeiten zu vereinbaren (telefonische Abstimmung
ist ausreichend). Zu weiteren Auskünften und Rückfragen steht
die Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung. Es wird auch auf die
Aushänge an den Eingängen der Friedhöfe verwiesen.
Um Verständnis wird gebeten.
Luhn Olga
24.06.1983
Weber Kurt
22.06.1973
Weber Hilmar
29.05.1983
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu
beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2013 zu beräumen. Nach dem 31.12.2013 können Eigentumsansprüche nicht
mehr geltend gemacht werden.
Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht am
30.06.2013:
Urnenwahlgrabstätten
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
13.
Pleil Gabriele
19.04.1983
14.
Walz Paula
12.12.1982
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu
beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2013 zu beräumen. Nach dem 31.12.2013 können Eigentumsansprüche nicht
mehr geltend gemacht werden.
4. Friedhof Saalfeld
Für folgende Wahlgrabstätte endet das Nutzungsrecht am
30.06.2013:
Urnenwahlgrabstätte
Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen
Sterbedatum
18.
Langheld Erich
06.03.1983
Langheld Hedwig
30.10.1995
Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu
beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2013 zu beräumen. Nach dem 31.12.2013 können Eigentumsansprüche nicht
mehr geltend gemacht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Entfernen von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Mühlhausen, der ausdrücklichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf.
gez. Neid
Fachbereichsleiter
Grün- und Verkehrsflächen
Beitragspflichtige Erschließungsmaßnahme:
Verlängerung der „Gebrüder Franke Straße“ im
Industriegebiet Schadeberg II als Verkehrsanbindung
für den Industriestandort Schadeberg I
Die Stadt Mühlhausen beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2013,
die o.g. Verkehrsanbindung der Gebrüder-Franke-Straße erstmalig herzustellen. Entsprechend des § 127 ff. Baugesetzbuch
und der Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Mühlhausen/Thür. vom 12.5.1998, veröffentlicht
im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 04 am 19.3.2003, soll
nach Abschluss der Erschließungsmaßnahme von denjenigen
Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern
eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4
des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, deren
Grundstücke durch die Erschließungsanlage erschlossen werden, ein Erschließungsbaubeitrag erhoben werden. Die Satzung
über die Erhebung der Erschließungsbeiträge und die Planungsunterlagen, die der Ausschreibung zu Grunde gelegt werden sollen, können in der Zeit
vom 04.03.2013 bis 15.03.2013
während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung
montags
9 - 12 und 13 - 16 Uhr
dienstags
9 - 12 und 13 - 18 Uhr
donnerstags
9 - 12 und 13 - 16 Uhr
freitags
9 - 12 Uhr
im Fachdienst 8.1. Straßenbau u. -verwaltung, Neue Straße 10,
Zimmer 203, eingesehen werden. Während der Zeit der Einsichtnahme können Anregungen vorgebracht werden. Nach
Abschluss der Erschließungsmaßnahme können die Gebührenund Beitragspflichtigen und die Kosten- und Aufwandsrechnungen im o.g. Fachdienst während der Sprechzeiten eingesehen
werden.
gez. Neid
Fachbereichsleiter
Grün- und Verkehrsflächen
Ansprechpartnerin:
Frau Ballstädt
Friedhofsverwaltung
Eisenacher Landstrasse 14
99974 Mühlhausen
(0 36 01) 45 25 35
Telefon:
gez. Neid
Fachbereichsleiter
Grün- und Verkehrsflächen
Neuvergabe der Jagd in Eigenjagdbezirken
der Stadt Mühlhausen
Stadtverwaltung Mühlhausen
FB Grün- und Verkehrsflächen
FD Forst/ Landschaftspflege
Postfach 1243
99962 Mühlhausen
Die Jagdnutzung in den städtischen Eigenjagdbezirken
• Mühlhausen105AlterKleeweg
• Mühlhausen106Viehberg/Kringel
ist zum 1. April 2013 neu zu vergeben.
Interessierte Jäger werden gebeten, sich bis spätestens zum
08.03.2013 zwecks näherer Informationen und Entgegennahme
der Vergabeunterlagen an die Stadtverwaltung Mühlhausen, FD
Forst und Landschaftspflege, Ratsstr. 19, Zimmer C 205 zu wenden.
Mühlhausen, 7. Februar
gez. Neid
Fachbereichsleiter
Grün- und Verkehrsflächen
Erinnerung an Steuertermine 2013
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der erste Steuertermin im laufenden Jahr ist bereits verstrichen:
Am 15. Februar waren Grund-, Hundesteuer und Gewerbesteuervorauszahlung fällig. In Erinnerung an diesen Termin
bittet Sie die Stadtverwaltung, Ihre Zahlungstermine zu prüfen
und fällige, noch nicht erfolgte Zahlungen schnellstmöglich nachzuholen. So können Sie drohende Mahngebühren und gegebenenfalls auch Säumniszuschläge vermeiden.
Neben der Banküberweisung oder dem Lastschriftverfahren,
können Sie auch die Möglichkeit der Bareinzahlung zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Brotlaube) nutzen.
Bankverbindungen:
Sparkasse Unstrut-Hainich
Kto: 0511009470
Blz: 820 560 60
VR Bank Westthür. e. G.
Kto: 0001070010
Blz: 820 640 38
Postbank Frankfurt/M
Kto: 0273463607
Blz: 500 100 60
Die nächsten Steuertermine 2013 sind am 15. Mai, 15. August
und 15. November.
Seite - 10 -
Amtliche Tierbestandserhebung,
einschließlich Bienenvölker, der Thüringer
Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2013
Sehr geehrte Tierbesitzer,
die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2013 zum Stichtag 03.01.2013 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden
hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur
Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.
Ihre Thüringer Tierseuchenkasse
Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse
über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen
für das Jahr 2013
Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3
und 5 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und
Abs. 4 des Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in der
Fassung vom 8. Mai 2001 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), hat der Verwaltungsrat
der Thüringer Tierseuchenkasse am 27. September 2012 folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr
2013 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie
folgt festgesetzt:
1.
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.2.1
2.2.2
3.
3.1
3.2
3.3
4.
4.1
4.2
4.3
5.
5.1
5.1.1
5.1.2
5.2
5.3
5.3.1
5.3.2
6.
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
8.
9.
Pferde (einschließlich Ponys
und Fohlen)
je Tier 2,55 Euro
Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel
Rinder in amtlich anerkannten BHV1-freien Beständen
gem. Satz 3
Rinder bis 24 Monate
je Tier 4,15 Euro
Rinder über 24 Monate
je Tier 5,15 Euro
sonstige Rinder
Rinder bis 24 Monate
je Tier 7,15 Euro
Rinder über 24 Monate
je Tier 8,15 Euro
Schafe
Schafe bis 9 Monate
je Tier 0,10 Euro
Schafe über 9 Monate bis 18 Monate
je Tier 1,50 Euro
Schafe über 18 Monate
je Tier 1,50 Euro
Ziegen
Ziegen bis 9 Monate
je Tier 2,60 Euro
Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate
je Tier 2,60 Euro
Ziegen über 18 Monate
je Tier 2,60 Euro
Schweine
Zuchtsauen nach der ersten Belegung
weniger als 20 Sauen
je Tier 1,20 Euro
20 und mehr Sauen
je Tier 1,60 Euro
Ferkel bis 30 kg
je Tier 0,60 Euro
sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg
weniger als 50 Schweine
je Tier 0,90 Euro
50 und mehr Schweine
je Tier 1,20 Euro
Bienenvölker
je Volk 0,50 Euro
Geflügel
Legehennen über 18 Wochen
und Hähne
je Tier 0,07 Euro
Junghennen bis 18 Wochen
einschließlich Küken
je Tier 0,03 Euro
Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken
je Tier 0,03 Euro
Enten, Gänse und Truthühner
einschließlich Küken
je Tier 0,20 Euro
Tierbestände von Viehhändlern
= vier v. H. der
umgesetzten Tiere
(nach § 2 Abs. 5)
Mindestbeitrag für jeden beitragspflichtigen
Tierbesitzer insgesamt
6,00 Euro
1/2013
Für Fische und Gehegewild werden für 2013 keine Beiträge erhoben.
Die Anwendung der Beitragssätze nach Satz 1 Nr. 2.1 erfolgt,
sofern der Rinderbestand vor dem 3. Januar 2013 amtlich als
„BHV1-freier Rinderbestand“ nach der BHV1-Verordnung anerkannt und die Anerkennung durch den Tierbesitzer bis zum 31.
Januar 2013 der Tierseuchenkasse nachzuwiesen wurde.
(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer
Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden.
(3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere, Schlachtvieh,
das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde sowie Tiere, die nicht nur vorübergehend außerhalb Thüringens gehalten
werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht.
(4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5.1.2, 5.2 und
5.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede
seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen
gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis
31. Dezember 2012 in die Kategorie I eingestuft worden. Der
Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als
„Salmonellen überwacht“. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms
ist der Tierseuchenkasse durch den Tierbesitzer bis zum 28. Februar 2013 schriftlich vorzulegen.
Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der
ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen
dieses Absatzes nachgewiesen wird.
§2
(1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienenvölker ist entscheidend,
wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß § 18 Abs. 1
ThürTierSG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3.
Januar 2013 vorhanden waren.
(2) Die Tierbesitzer haben unter Verwendung des amtlichen
Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen
nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen
und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen
Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch
vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der
Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen.
(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder
werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der
Thüringer Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt
auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag
die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei
Geflügel um mehr als 1000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1.
(4) Tierbesitzer, die bis zum 28. Februar 2013 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben,
sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum
31. März 2013 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.
(5) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis
zum 1. Februar 2013 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist
die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend.
Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die
1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und
2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft,
diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.
§3
Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die
Tierseuchenkasse von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge
nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2013 fällig, die Beiträge
nach § 2 Abs. 3, 4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen
bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.
Seite - 11 §4
(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft
1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen
Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe
Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder
2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt
gemäß § 69 Abs. 3 und 4 TierSG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 67 Abs. 4 Satz 2
TierSG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierSG. § 69 Abs. 1 und
2 TierSG bleibt unberührt.
(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierbesitzer die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung
nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierSG oder der Beitragserhebung
nach § 17 Abs. 1 ThürTierSG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen,
Säumniszuschläge) beglichen hat.
(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug
auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor
der nach § 2 Abs. 2, 4 oder 5 maßgeblichen Meldefrist oder vor
dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden,
absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird.
1/2013
Teilnahmebedingungen:
·
·
·
·
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre und Ihr Hauptwohnsitz
befindet sich in Mühlhausen.
Sie sind damit einverstanden, dass Ihr vollständiger Name
als Teilnehmer/in an der Bürgerbeteiligung in der örtlichen
Presse und im Internet veröffentlicht wird.
Sie sind damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten
zum Zweck der Teilnahme an der Bürgerbeteiligung für die
Zeit des Verfahrens gespeichert werden und im Rahmen der
Präsentation der Ergebnisse eingesehen werden können.
Die Löschung der Daten erfolgt spätestens zum 31.08.2013.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Stadtverwaltung setzt Zeichen
für Umweltschutz: Wer nicht verbrennen will,
kann Strauch-, Baum- und Grünschnitt
künftig kostenlos entsorgen
§5
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am
27.September 2012 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2013 wurde in vorstehender Fassung mit
Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und
Gesundheit vom 8. Oktober 2012 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12
Satz 2 i. v. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierSG genehmigt.
Keine dicken, beißenden Rauchschwaden mehr über der Stadt
- das war das Ziel der Idee, den Gartenschnitt in Mühlhausen
künftig zu kompostieren und nicht länger zu verbrennen. Trotz
Ablehnung des Brennverbotes durch den Stadtrat am 14. Februar hat die Stadtverwaltung darum alternative Entsorgungsmöglichkeiten organisiert. Dies ist als freiwilliges Angebot für alle
Bürgerinnen und Bürger gedacht, die ihren Strauch-, Baum- und
Grünschnitt ökologisch zeitgemäß und für die Mitmenschen gesundheitsverträglicher entsorgen wollen.
In der 12. und 42. Kalenderwoche kann der Grünschnitt in unverpackter Form jeweils von Montag bis Freitag zwischen 7 bis
17 Uhr und am Samstag zwischen 8 bis 12 Uhr an folgenden
Annahmestellen kostenfrei entsorgt werden:
- Containerdienst Zimmermann, Ernst-Claes-Str. 15
- MRG Rückbau und Recycling GmbH, Am Flutgraben 25
- Bauhof der Stadt, Eisenacher Landstraße 14
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Bewerber für das Schöffenamt gesucht
Jena, 12. Oktober 2012
gez. Dr. Karsten Donat
Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
1. Allgemeine Informationen
Am 1.1.2014 beginnt bundeseinheitlich die neue 5-jährige Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen an den Amts- und Landgerichten. Die Gemeinden stellen in jedem Wahljahr einheitliche
Vorschlagslisten auf. Für die Aufstellung der Schöffenliste der
Stadt Mühlhausen werden deshalb mindestens 84 Mühlhäuser
Bewerber gesucht. Interessierte Bürger anderer Gemeinden
wenden sich bitte an ihre Wohnsitzgemeinde.
Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft
zu gesetzeskonformem Verhalten stärken. Sie bringen dabei mit
ihrer eigenen Berufs- und Lebenserfahrung das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung als Nichtjuristen
in die Hauptverhandlung ein. Dennoch üben sie das Richteramt
in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an
keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder
Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Freiheitsstrafe wie die Berufsrichter.
2. Grundvoraussetzungen
Schöffe kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 69 Jahren werden, der
· zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste
in Mühlhausen wohnt,
· nicht bereits 8 Jahre lang als Schöffe oder Hilfsschöffe tätig
gewesen ist und deren Amtsperiode noch läuft.
3. Bewerbung
Wenn Sie sich für ein Schöffenamt interessieren, schicken Sie
eine ausgefüllte Aufnahmeerklärung (erhältlich unter www.muehlhausen.de/de/stadt-buerger/stadtverwaltung/verwaltung/
recht/ oder direkt im Referat Recht) bis spätestens 6. April 2013
an die folgende Adresse:
Stadtmarketing-Konzept für Mühlhausen:
Einladung zur Ideenwerkstatt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Beginn des neuen Jahres wurde in der Stadtverwaltung der
Bereich Stadtmarketing geschaffen. Ziel ist es, unser schönes
Mühlhausen nach innen und außen noch ansprechender zu
präsentieren.
Grundlage dieser Arbeit soll ein Stadtmarketing-Konzept sein,
bei dessen Erarbeitung und Umsetzung es nicht zuletzt auf das
Engagement der Bürgerinnen und Bürger der Stadt ankommt. Ihr
Wissen und Ihre Ideen zählen, wenn die Markenkerne der Stadt
definiert, ihre Handlungsfelder sowie Stärken und Schwächen
untersucht werden.
Wir laden Sie darum herzlich zu einer Ideenwerkstatt ein. Es stehen zwei Termine zur Auswahl - der 9. oder 10. April, jeweils
18.30 Uhr im Mehrgenerationenhaus. In Arbeitsgruppen wollen wir bestehende und neue Ideen vorstellen und gemeinsam
abwägen.
Das Ziel ist ein zukunftsfähiges Stadtmarketing-Modell für Mühlhausen. Wir würden uns freuen, wenn Sie ein aktiver Unterstützer unseres Vorhabens werden. Ihre Anmeldung schicken Sie bitte bis zum 28. März 2013 an die E-Mail-Adresse
stadtmarketing@stadtverwaltung.muehlhausen.de
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Dr. Johannes Bruns
Oberbürgermeister
Stadtverwaltung Mühlhausen
Referat Recht
Ratsstraße 19
99974 Mühlhausen
oder per Fax an: 03601 / 452204.
Seite - 12 -
1/2013
4. Schöffenwahl
Die Auswahl der Schöffen erfolgt über eine Vorschlagsliste, die
in dem Jahr vor Beginn der neuen Amtsperiode aufgestellt und
vom Stadtrat mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder
beschlossen wird. Nach dem die Vorschlagsliste eine Woche zu
jedermanns Einsicht ausgelegen hat, wird sie an das Amtsgericht Mühlhausen weitergeleitet. Die endgültige Entscheidung
über die Berufung der Schöffen trifft der Schöffenwahlausschuss
des Amtsgerichtes, der aus den Vorschlagslisten aller Städte
und Gemeinden des Amtsgerichtsbezirkes die für die Amts- und
Landgerichte notwendige Anzahl der Schöffen auswählt. Die gewählten Haupt- und Hilfsschöffen erhalten dann direkt vom Gericht weitere Informationen.
Ob auch nicht gewählten Personen benachrichtigt werden, obliegt der Entscheidung des Amtsgerichtes.
Umfassende Informationen rund um das Ehrenamt finden Sie im
Internet unter anderem unter www.Schoeffen.de und www.Thueringen.de/Justiz
Trommlerzug Molhusia e.V. und Pipes &
Drums Orchestra Unstruttal 2010 e.V.
pflegten beim Rosenmontagsumzug
in Münster die Städtepartnerschaft
Pünktlich 5.30 Uhr starteten am Rosenmontag die 35 Mitglieder
der Vereine Trommlerzug Molhusia e.V. und Pipes & Drums Orchestra Unstruttal 2010 e.V. und begaben sich auf die Reise in
Mühlhausens Partnerstadt Münster. Wie nun mehr seit 22 Jahren
nahm uns der Ehrenbürger der Stadt Mühlhausen, Klaus Meyer,
in Empfang und stimmte uns auf den Rosenmontagsumzug in
Münster ein.
Mit der Startnummer 2 eröffneten wir 12.11 Uhr den Umzug und
die Themenwagen der Karnevalgesellschaft „Die Schlossgeister“
folgten unmittelbar nach uns. In der Geschichte des Rosenmontagsumzuges in Münster war diese Abfolge der Bilder selten.
Den Narren, Jecken und Zuschauern am Rand der Umzugsstrecke gefiel die ungewöhnliche Kombination aus einem Trommlerzug und einer Pipeband aus Mühlhausen sichtlich. Nach etwa
drei Stunden wurde der Endpunkt des Umzuges erreicht und die
meisten waren ziemlich geschafft, auch wegen der Kälte.
Im Vereinslokal der KG Schlossgeister konnten wir uns dann ein
wenig erholen und den Nachweis führen, dass das gemeinsame
Musizieren von Trommlerzug und Pipeband keine Utopie ist. Die
Zeit verging wie im Fluge und wir wären gern geblieben, aber die
Rückreise stand ja noch bevor. Die Firma Beutel und unser Busfahrer Holger brachten uns sicher von Mühlhausen nach Münster
und zurück. So war der Rosenmontagsumzug in Münster zwar
anstrengend, aber dennoch wieder ein Erlebnis.
Patrick Scholz
Trommlerzug „Molhusia“ e.V,
Wolfgang Jäntsch
Pipes & Drums Orchestra
Unstruttal 2010 e.V.
Ostermarkt am 28. März 2013
auf dem Untermarkt
Zur Eröffnung der Frühlingssaison findet am Gründonnerstag
(28. März) auf dem Untermarkt wieder der traditionelle Ostermarkt statt. Mehr als 50 Händler haben bereits ihr Kommen
zugesagt. In der Zeit von 9 bis 18 Uhr werden neben den gut
bekannten auch wieder neue Anbieter ihre Waren präsentieren.
Erstmals sind dieses Jahr nass- und handgefilzte Produkte dabei, etwa Taschen, Wohndekoration, Spielzeug, selbst genähte
Waren aus Stoff und ein buntes Sortiment an Schmuckunikaten.
Natürlich findet man auch das, was auf der vorösterlichen Einkaufsliste steht: Ostereier zum Dekorieren, Osterkränze, Keramik, Käse und Wurstspezialitäten, Gewürze und selbstverständlich die leckeren Schokohasen in allen Variationen.
Nach einem ausgiebigen Spaziergang über den Ostermarkt
warten Imbissstände mit allerlei kulinarischen Freuden. Auch
die traditionelle Brezel gegen das Wachsen von Eselsohren wird
wieder verkauft.
Alle Mühlhäuser und Ihre Gäste sind herzlich zu einem Bummel
über den Ostermarkt eingeladen.
Spendenaktion für gestohlene Bronzefigur
„Mädchen mit Zöpfen“ läuft weiter
In der Vorweihnachtszeit hat die Stadtverwaltung eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um Ersatz für das „Mädchen mit Zöpfen“ schaffen zu können. Die Bronzeskulptur am Untermarkt war
im Frühjahr 2012 abgerissen und gestohlen worden.
Jüngst war im Rathaus die Freude groß, als sich Jochen Hecht
von der Firma Textilveredlung Gebr. Hecht mit 500 Euro beteiligt hat. Auch die Mühlhäuser Steuerkanzlei Wingert hat 500
Euro gespendet, wofür Oberbürgermeister Johannes Bruns und
Bürgermeisterin Beate Sill sehr dankbar sind. Damit ist der Spendenstand auf stolze 7465,77 Euro angewachsen.
Allerdings wäre für ein neues „Mädchen mit Zöpfen“ gut der doppelte Betrag notwendig. Die Stadtverwaltung hofft deshalb auf
weitere Zuwendungen. Ansprechpartner für die Spendenaktion
ist Thomas Kaiser im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung. Hier werden auch gern die Spendenquittungen ausgestellt.
Empfänger: Stadt Mühlhausen
Konto-Nr.: 7110
BLZ: 82056060
Verwendungszweck „Mädchen mit Zöpfen“
Einladung zur Jahreshauptversammlung
von Freiwilliger Feuerwehr
und Feuerwehrverein Mühlhausen
Die Freiwillige Feuerwehr Mühlhausen sowie der Feuerwehrverein lädt seine Mitglieder des Vereins, der Einsatzabteilung, der
Jugendfeuerwehr, der Alters- und Ehrenabteilung sowie seine
Fördernden Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am 9. März
2013 ein.
Beginn: 14 Uhr in der Feuerwache Mühlhausen
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bekanntgabe der Tagesordnung
3. Totengedenken
4. Jahresbericht des Wehrführers
5. Vorstellung der neuen Wehrführung (Wahl vom 05.02.2013)
6. Jahresbericht des Vereinsvorsitzenden
7. Jahresberichte des Jugendwartes AK 10-16
8. Jahresbericht des Jugendwartes AK 6-9
9. Kassenbericht
10. Kassenprüfbericht
11. Wahl der neuen Kassenprüfer
12. Entlastung des Vorstandes
13. Wahl eines Wahlleiters
14. Verabschiedung des alten Vorstandes
15. Wahl des neuen Vorstandes (Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Kassenwart und Schriftführer)
16. Beförderungen und Ehrungen
17. Grußworte der Gäste
18. Verschiedenes
gez. Martin Schmidt
Wehrführer
gez. Martin Hohlbein
Vereinsvorsitzender
Seite - 13 -
1/2013
Kulturtipps im März und April
Samstag, 9. März, 20 Uhr, Kulturstätte Schwanenteich:
Das besondere Frauentags-Special:
Feuerwerk der Travestie
Sonntag, 17. März, 16 Uhr, Kulturstätte Schwanenteich:
Oberhofer Bauernmarkt
Freitag, 22. März, 19 - 22 Uhr, diverse Veranstaltungsorte:
Lange Nacht der Hausmusik
Samstag, 23. März, 20 Uhr, Kulturstätte Schwanenteich:
Kabarett Sündikat - Die Abschiedstour im 25. Jahr mit „Endspurt für die Ritter der Merkelrunde
Donnerstag, 28. März, 9 - 18 Uhr:
Ostermarkt auf dem Untermarkt
Samstag, 30. März bis Sonntag 7. April:
Frühlingsfest auf dem Blobach
Sonntag, 7. April, 16 Uhr, Kornmarktkirche:
Tölzer Knabenchor
Samstag, 13. April, 20 Uhr, Innenstadt:
Honky-Tonk-Kneipenfestival
Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen finden Sie unter
auf unserer Internetseite www.muehlhausen.de; Eintrittskarten
erhalten Sie im Vorverkauf über die Tourist-Information Mühlhausen, Tel. 03601/404770.
Oberbürgermeister Johannes Bruns
gratulierte den Jubilaren der Stadt
im Dezember
zum 70.Geburtstag
Herrn Dieter Rump
Frau Renate Lindner
Frau Margot Reimann
Herrn Peter Pichura
Herrn Eduard Janke
Frau Barbara Geyer
Frau Gisela Lorenz
Frau Erika Rommel
Frau Margrit Scheurich
Frau Waltraut Töpfer
Frau Waltraud Preuß
Herrn Detlef Till
Frau Waltraud Döring
Frau Helga Seyfarth
Herrn Johann Martens
Frau Karin Riedel
Frau Doris Bang
Frau Monika Wolff
Frau Edith Meng
Frau Brigitte Rudolf
Frau Roswitha Berg
Frau Regina Flieger
Herrn Joachim Schulz
Herrn Frank Werner
Frau Christa Jakobi
Herrn Helmut Pönicke
Herrn Günter Umminger
Herrn Fritz Schmidt
Herrn Klaus-Dieter Krumbein
Herrn Fritz Waldhauer
Herrn Manfred Jacobi
Frau Hannelore Winkler
Herrn Peter Eritt
Frau Renate Wolf
Herrn Bernd Stopp
zum 75. Geburtstag
Frau Sigrid Stangl
Frau Hildegard Stephan
zum 75. Geburtstag
Frau Waltraud Hahn
Frau Franziska Weiß
Herrn Rudolf Mann
Frau Ursula Uehling
Frau Marianne Krieg
Herrn Rolf Silligmüller
Herrn Klaus Burghardt
Herrn Erhard Neumann
Herrn Egon Hohlbein
Frau Thea Scholz
Frau Ursula Achtert
Herrn Helmut Klippstein
Frau Anni Kalus
Herrn Claus-Dieter Holzbach
Frau Antonie Iffert
Herrn Heinz Grenkowitz
Herrn Bruno Dölle
Herrn Bruno Seifert
Herrn Ralf Heise
Herrn Hubert Schwendig
Frau Theresia Bluhm
Frau Rosemarie Kornrumpf
Herrn Karl-Heinz Schulz
Frau Rosemarie Hesse
Herrn Erwin Bauske
Herrn Günter Horn
Herrn Dieter Kühne
Herrn Günter Werner
Frau Ingrid Hartung
Herrn Dieter Haubach
Frau Edith Müller
Herrn Walter Aurin
Frau Christa Rudolph
Frau Ingrid Imm
zum 80. Geburtstag
Frau Ingeburg Dahms
Frau Herta Hänschke
Herrn Horst Rolletschke
zum 80. Geburtstag
Frau Herta Saager
Herrn Werner Siegmund
Herrn Günter Hanf
Frau Sura-Rivca Gordila
Herrn Egon Reinhardt
Frau Hanna Jahnel
Frau Elli Lückert
Frau Gisela Wodtke
Frau Margarete Heidak
Herrn Egon Ehmer
Herrn Alexander Koppel
Frau Christa Höch
Herrn Otto Zöllner
Frau Jutta Kliebe
Herrn Alfred Weck
Frau Christa Kertscher
Herrn Manfred Barthel
Frau Gitta Breitbarth
zum 91. Geburtstag
Frau Hermine Wick
Frau Ilse Rechenbach
Frau Margarete Gawel
Herrn Franz Finis
Herrn Paul Höche
Frau Hildegard Schneidereit
Frau Irmgard Schwabe
Frau Krimhilde Küllmer
Herrn Dmitrij Dugaj
Frau Ruth Scholz
zum 85. Geburtstag
Herrn Herbert Donath
Frau Anni Kaufmann
Herrn Hugo-Helmut Demme
Herrn Hans Hühn
Herrn Karl-Heinz Mehler
Frau Elisabeth Elstner
Herrn Arno Leifheit
Frau Ingeborg Rinneberg
Frau Magdalena Schilling
Frau Ilse Koch
Frau Johanna Petzold
Herrn Franz Hamm
Frau Hannelore Hahn
zum 93. Geburtstag
Frau Lieselotte Günther
Herrn Alfred Blaschke
Frau Susanne Busch
Frau Charlotte Genzel
Herrn Hans Arnold
zum 90. Geburtstag
Frau Ruth Lindner
Frau Dorothea Schröter
Frau Irma Urbach
Herrn Wolfgang Kirsten
zum 92. Geburtstag
Frau Elfriede Haberkorn
Frau Elfriede Todtenhaupt
Frau Klara Rudolph
Frau Käthe Pätzold
Herrn Curt Horn
Herrn Alfred Nitz
zum 94. Geburtstag
Frau Ida Hillmann
Frau Martha Hontsch
Frau Betty Jäger
Frau Lieselotte Meyer
zum 95. Geburtstag
Frau Klara Penßler-Beyer
zum 96. Geburtstag
Herrn Herbert Pätzold
zum 97. Geburtstag
Frau Hilde Kalisch
zur Goldenen Hochzeit
Ehepaar Marlies und Richard Hesse
Ehepaar Margott und Klaus Grabs
Ehepaar Renate und Horst Pönicke
Ehepaar Helga und Heinrich Vogt
Ehepaar Gisela und Hans Uhlmann
Ehepaar Ursula und Helmut Obst
Ehepaar Doris und Albert Ackermann
Ehepaar Maria und Anton Schirmer
Ehepaar Emma und Wladimir Vogel
Ehepaar Sigrid und Manfred Barthel
Ehepaar Roswitha und Norbert Pößel
Ehepaar Gudrun und Helmut Hartmann
zur Diamantenen Hochzeit
Ehepaar Toni und Ulrich Jarek
Ehepaar Bringfriede und Günther Pietschmann
zur Eisernen Hochzeit
Ehepaar Helga und Gerhard Krause
Seite - 14 -
1/2013
im Januar:
zum 70.Geburtstag
Herrn Walter Klein
Herrn Peter Holldack
Frau Ursula Stauch
Frau Ingrid Langisch
Frau Jutta Lorenz
Herrn Ralf Grabe
Herrn Irmfried Trippensee
Frau Heidrun Behrendt
Herrn Roland Lange
Herrn Peter Müller
Herrn Kurt Oberthür
Herrn Bernhard Günther
Frau Karola Lehmann
Herrn Willy Lindemann
Herrn Helmut Pilz
Herrn Wolfgang Müller
Frau Marga Schrickel
Frau Waltraud Weber
Herrn Ernst Kraushaar
Frau Roswitha Prothmann
Frau Rita Fick
Herrn Wladimir Vogel
Herrn Franz Fritsche
Frau Waltraud Wakariuk
Herrn Hans-Joachim Hohmann
Frau Heidemarie Schmidt
Herrn Helmut-Rainer Arnold
Herrn Herbert Schnorrer
Herrn Dieter Lauschus
Herrn Rainer Zahm
Herrn Dieter Bendrich
Herrn Reinhard Dörries
Herrn Günther Langer
Herrn Peter Dockhorn
Frau Ingrid Friedmann
Frau Renate Kleeberg
Herrn Ernst Mühlbach
Herrn Herbert Richardt
zum 75. Geburtstag
Frau Sieghilde Froese
Frau Eva Roth
Frau Eva Schäfer
Herrn Erich Borresch
Herrn Erhard Hanke
Frau Lisa Osterland
Herrn Dietmar Richter
Herrn Werner Brosio
Frau Anita Mai
Frau Renate Kiel
Frau Brunhild Bomberg
Herrn Egon Schmidt
Frau Sigrid Rindt
Frau Christa Herz
Frau Ingeburg Kürschner
Herrn Karl-Heinz Mock
Herrn Alfred Schreiber
Frau Jutta Stude
Frau Hella Urban
Herrn Gerhard Daut
Frau Erika Papenfuß
Herrn Klaus Zimmermann
Herrn Otto Koch
Herrn Joachim Schulze
Herrn Franz Hohmann
Herrn Dieter Voswinkel
Herrn Peter Schellenberg
Frau Luise Feistel
Frau Annegret Stumpf
Herrn Norbert Langbein
Herrn Diethelm Przybilla
Frau Hannelore Völkel
Frau Gisela Hild
Frau Karla Langbein
Herrn Heinrich Motz
Frau Helga Jäger
Frau Ingrid Massow
zum 75. Geburtstag
Frau Helga Windloff
Herrn Norbert Zehnich
Frau Karla Beck
zum 80. Geburtstag
Herrn Heinz Böttger
Frau Sonja Fette
Frau Brigitta Horner-Wiegleb
Herrn Helmut Kunze
Frau Hildegard Koch
Frau Hildegard Ehmer
Frau Margot Genau
Frau Sonja Scholz
Frau Vera Becke
Herrn Rudolf Becker
Herrn Rolf Paetow
Herrn Werner Kronfeld
Frau Erna Nebelung
Frau Jutta Hanke
Herrn Wolfgang Köhler
Frau Rita Koch
Herrn Bernhard Mietzger
Frau Waltraud Köthe
Herrn Wolfgang Dorow
Herrn Egon Schäfer
Herrn Kurt Trietchen
Frau Ursula Weiz
zum 85. Geburtstag
Frau Helga Hesse
Frau Helga Schücke
Frau Inge Beier
Frau Ilse Heerdegen
Frau Marianne Gaudernack
Frau Ruth Kitter
Frau Christa Köthe
Frau Edith Kerst
Herrn Gustav Kertscher
Herrn Artur Preuß
Frau Eva Marold
Frau Gerda Kappel
Herrn Herbert Grob
Frau Anita Gutermann
Frau Ingeborg Kollmeyer
Herrn Wladyslaw Linstaedt
Herrn Rudi Helbing
Frau Lissy Aben
zum 90. Geburtstag
Frau Liselotte Haltenhof
Frau Senta Zehner
Herrn Louis Ludwig
Frau Irma Effenberger
Herrn Herbert Dörre
Frau Liselotte Steinfest
Herrn Heinz Luck
zum 91. Geburtstag
Frau Anneliese Becker
Frau Hildegard Staschok
Frau Ursula Eißner
Frau Ludmilla Ullrich
Herrn Ernst-Martin Vintz
Frau Herta Haustein
Frau Hedwig Kahl
zum 92. Geburtstag
Frau Ruth Kleeberg
Frau Nelly Lützkendorf
Frau Ruth Riemann
Frau Alma Lange
Frau Henriette Huschmann
zum 93. Geburtstag
Frau Hilde Hörschelmann
Frau Lieselotte Eckertz
zum 94. Geburtstag
Frau Ingeborg Rumpel
zum 95. Geburtstag
Frau Anna Offenhausen
zum 96. Geburtstag
Frau Marie Thiel
zum 98. Geburtstag
Frau Elfriede Kleinschmidt
Frau Margarete Steinbrecher
zum 99. Geburtstag
Frau Maria Rosenau
zum 97. Geburtstag
Frau Herta Bethge
zur Goldenen Hochzeit
Ehepaar Charlotte und Wolfgang Dehnert
Ehepaar Hedwig und Horst Grunert
Ehepaar Christa und Reinhard Grichel
Ehepaar Bärbel und Günter Meyer
Ehepaar Kunigunde und Willibald Pabst
Ehepaar Margot und Günter Ludwig
Ehepaar Rita und Karl-Heinz Fick
zur Diamantenen Hochzeit
Ehepaar Helene und Gerhard Jaschke
Ehepaar Edith und Hans-Joachim Lukowski
zur Eisernen Hochzeit
Ehepaar Ruth und Wolfgang Kirsten
Ehepaar Irmgard und Harry Fischer
Ehepaar Helene und Siegfried Lehmann