AMTSBLATT - Mühlhausen
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AMTSBLATT - Mühlhausen
AMTSBLATT der Stadt Mühlhausen/Thüringen 22. Jahrgang Mittwoch, den 27. Februar 2013 Nummer 1 Das neue Mühlhäuser Bürgerbüro hat eröffnet Pünktlich am 8. Februar um 8 Uhr hat das neue Bürgerbüro der Stadtverwaltung den Dienst aufgenommen. In der Brotlaube am Obermarkt 21 sind ab sofort verschiedenste Leistungen zusammengefasst - von A wie Anwohnerparkausweise bis Z wie Zahlstelle für Verwaltungsgebühren. Ab sofort müssen die Bürger mit den meisten Anliegen nicht mehr in unterschiedliche Ämter und zu unterschiedlichen Adressen. Fast alles, was bei der Stadtverwaltung beantragt werden kann, gibt es jetzt zentral im Bürgerbüro - insgesamt umfasst der Leistungskatalog fast 30 Punkte (z. B. Kita-Karte, Anwohnerparkausweise, Amtliche Beglaubigungen, Personalausweise, Reisepässe, Aufenthalts- und Meldebescheinigungen und so weiter). Mit festem Termin auf die Überholspur Um unnötige Wartezeiten noch weiter zu reduzieren, können am Bürgertelefon (Tel. 452115) oder über die Internetseite der Stadt www.muehlhausen.de auch Termine vereinbart werden. Damit geht es auf der Überholspur direkt zum Gespräch mit den Sachbearbeitern. Geöffnet ist das Bürgerbüro montags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 14.30 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr. Erster Kunde im Bürgerbüro war Gerhard Hesse, für ihn gab es einen kleinen Blumenstrauß. Theresa Klamann konnte ihm gleich ein kleines Zettelchen mit der „Nummer 1“ ausdrucken. Schon ging es zu den Serviceplätzen und Herr Hesse konnte wegen seines Personalausweises vorsprechen. Im Wartebereich können die Bürger auf einem Bildschirm sehen, wann sie mit ihrer Nummer an der Reihe sind und an welchem Serviceplatz ihnen geholfen wird. Hier im Eingangsbereich erfolgt die Anmeldung. Auch können notwendige Formulare schon ausgefüllt werden. Anne-Kristin Bischoff (rechts) hilft dabei gern. Ein paar Schritte durch den Flur - und schon helfen die Sachbearbeiter. Im Vordergrund hat Babett Grasse gerade die „Nummer 8“ auf ihrem Bildschirm, sie sieht auch, was das Anliegen des nächsten Bürgers ist. Links ist Birgit Herz schon im Gespräch und im Hintergrund bereitet sich Annett Möske auf den kommenden Termin vor. Wenn alles erledigt ist, können angefallene Gebühren und Entgelte gleich im Bürgerbüro an der Kasse beglichen werden. Auch mit EC-Karte kann hier gezahlt werden. Seite - 2 - 1/2013 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung von Beschlüssen es Hauptausschusses und des Stadtrates der Stadt Mühlhausen In der Hauptausschusssitzung am 31. Januar 2013 und der Stadtratssitzung am 14. Februar 2013 wurden nachfolgend aufgeführte Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst: Beschluss Drucksache Nr. 643/2013 „Jahresrechnung 2011“ Der Mühlhäuser Stadtrat beschließt die Jahresrechnung 2011. Beschluss Drucksache Nr. 644/2013 „Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011“ Der Mühlhäuser Stadtrat beschließt die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011. Beschluss Drucksache Nr. 631/2013 „Zustimmung zum Vergleich im Rechtsstreit Feistel gegen Stadt Mühlhausen“ Der Hauptausschuss stimmt dem Vergleich zu, der in der Verhandlung am 18.12.2012 vor dem Thüringer Oberlandesgericht zwischen Herrn Dipl. Ing. Frank Feistel (Kläger) und der Stadt Mühlhausen (Beklagte) im Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 5 U 182/12 geschlossen wurde (siehe Seite 3 des als Anlage beigefügten Protokolls der Verhandlung vom 18.12.2012); von dem im Vergleich eingeräumten Recht auf Widerruf wird somit nicht Gebrauch gemacht. Beschluss Drucksache Nr. 645/2013 „Bereitstellung finanzieller Mittel zum Vergleich im Rechtsstreit Feistel gegen die Stadt Mühlhausen“ Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 31.01.2013 beschlossen, dass die Stadt Mühlhausen dem Vergleich, der in dem Rechtsstreit Feistel ./. Stadt Mühlhausen vor dem Thüringer Oberverwaltungsgericht am 18.12.2012 geschlossen wurde, zustimmen soll. Damit sind insgesamt ca. 170.000,00 Euro für die Schadensersatzforderung des Klägers einschließlich Zinsen und Verfahrenskosten außerplanmäßig in der Haushaltsstelle 2 6310105950000 Schadensersatz bereitzustellen. Zur Deckung werden die benötigten finanziellen Mittel aus der Allgemeinen Rücklage entnommen. Beschluss Drucksache Nr. 648/2013 „Änderung der Ausschussbesetzung“ Für die SPD-Fraktion besetzen folgende Stadtratsmitglieder die Ausschüsse: Ausschuss Vertreter Liegenschaftsausschuss Anke Jagemann Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss: Thomas Mainz Alle weiteren Ausschüsse bleiben unverändert. 1. Stellvertreter Thomas Mainz 2. Stellvertreter Dr. Hans Peter Schröder Anke Jagemann René Seyfert Beschluss Drucksache Nr. 649/2013 „Änderung Ausschussbesetzungen“ Der Stadtrat nimmt folgende Neubesetzung in den Ausschüssen vor: Ausschuss Hauptausschuss Sozialausschuss Planungs-, Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Haushaltsausschuss Rechnungsprüfungsausschuss Vertreter Dr. Hans Erich Müller Micha Hofmann 1. Stellvertreter Eva-Maria Birkhoff Dr. Hans Erich Müller 2.Stellvertreter Knut Ewers Knut Ewers Micha Hofmann Eva-Maria Birkhoff Knut Ewers Dr. Hans Erich Müller Dr. Hans Erich Müller Eva-Maria Birkhoff Knut Ewers Beschluss Drucksache Nr. 650/2013 „Erstellung eines Stadtmarketingkonzeptes“ Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat halbjährlich über die Arbeit, die Aktivitäten, die Projekte und Ergebnisse des Bereichs Stadtmarketing zu informieren. Beschluss Drucksache Nr. 652/2013 „Benennung von Straßen nach Münster und Eschwege“ Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die nächsten neuen Straßen nach unseren Partnerstädten zu benennen. Beschluss Drucksache Nr. 653/2013 „Hotspot für die Stadtverwaltung Mühlhausen“ Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für die Gebäude der Stadtverwaltung (Rathaus, Brotlaube, …) ein passwortgeschütztes W-LAN einzurichten. Die notwendigen finanziellen Mittel werden in den Haushalt 2013. eingestellt. Weiterhin wird ein Apple-TV eingerichtet. Der nachstehende Beschluss erhielt nicht die erforderliche Mehrheit: Beschluss Drucksache Nr. 621/2012 „Für ein ganzjähriges Brennverbot von Baum-, Strauch- und Grünschnitt“ Namentliche Abstimmung: 28 anwesende Stadtratsmitglieder 11 Ja-Stimmen (Oberbürgermeister Dr. Johannes Bruns; CDU-Fraktion: Dr. Holger Schöneich; SPD-Fraktion: Christine Soyck; Fraktion Die LINKE.: Sabine Grabow, Rüdiger Knieriem, Norbert Mros, Juliana Thormann, Matthias Trautwein; Fraktion Pro MHL/B’90-Die Grünen: Eva-Maria Birkhoff, Knut Ewers, Micha Hofmann) 17 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion: Volker Bade, Thomas Fabisch, Ines Goldmann, Dr. Christina Heise, Bernd Röttig, Edgar Schmerbauch, Uwe, Seeber, Dr. Jörg Walter; SPD-Fraktion: Christine Eisenhut, Diethard, Groß, Dr. KayUwe Jagemann, Anke Jagemann, Thomas Mainz; Fraktion DIE LINKE.: Rainer Erdmenger; FDP-Fraktion: Wilfried Pätzold, Hans-Heinrich Röttig; FW-MHL: Burghard John) gez. Dr. Bruns Oberbürgermeister - Siegel - Seite - 3 - 1/2013 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-29 „Solarpark Deponie Aemilienhausen“ res seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. gez. Dr. Bruns Oberbürgermeister Siegel Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 2 c „Wendewehrstraße Süd-Ost“ Der Stadtrat hat am 27.09.2012 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. VEP-29 „Solarpark Deponie Aemilienhausen“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt. Die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 20.12.2012 erhalten, die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. VEP-29 „Solarpark Deponie Aemilienhausen“ tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten montags und donnerstags dienstags freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah- Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 2 c „Wendewehrstraße Süd-Ost“, der im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012 erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 2 c „Wendewehrstraße Süd-Ost“ tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten montags und donnerstags dienstags freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme ver- Seite - 4 - 1/2013 einbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. gez. Dr. Bruns Oberbürgermeister -Siegel- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 2 d „Wendewehrstraße/Ammersche Landstraße“ montags und donnerstags dienstags freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. gez. Dr. Bruns Oberbürgermeister -Siegel- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 2 e „Rosenhof“ Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 2 d „Wendewehrstraße/Ammersche Landstraße“, der im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012 erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 2 d „Wendewehrstraße/ Ammersche Landstraße“ tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 2 e „Rosenhof“, der im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012 erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 2 e „ Seite - 5 - 1/2013 Rosenhof“ tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten montags und donnerstags dienstags freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. gez. Dr. Bruns Oberbürgermeister -Siegel- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 38 „Kiliansgraben, Karl-Marx-Straße, Waidstraße“ Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 38 „Kiliansgraben, Karl-Marx-Straße, Waidstraße“, der im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012 erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 38 „Kiliansgraben, Karl-Marx-Straße, Waidstraße“ tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten montags und donnerstags dienstags freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. gez. Dr. Bruns Oberbürgermeister -Siegel- Impressum Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen Herausgeber: Stadt Mühlhausen/Thür. Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Bezugsbedingungen/Bezugsmöglichkeiten: Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen. Bezug: Das Amtsblatt ist erhältlich im Bürgerbüro Obermarkt 21 (Brotlaube) in der Tourist-Information Ratsstraße 20 Einzelbezug: Das Amtsblatt ist im Einzelbezug bestellbar: Hauptamt der Stadt Mühlhausen, Ratsstraße 19, 99974 Mühlhausen. Portokosten sind zu erstatten. Leserzuschriften: Stadtverwaltung Mühlhausen – Hauptamt Postfach 12 43, 99962 Mühlhausen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen Seite - 6 - 1/2013 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 40 „Windeberger Straße Süd“ gungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. gez. Dr. Bruns Oberbürgermeister -Siegel- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 41 „Wagenstedter Straße Süd“ Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 40 „Windeberger Straße Süd“, der im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012 erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 40 „Windeberger Straße Süd“ tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten montags und donnerstags dienstags freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädi- Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 41 „Wagenstedter Straße Süd“, der im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012 erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 41 „Wagenstedter Straße Süd“ tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten montags und donnerstags dienstags freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- Seite - 7 - 1/2013 che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. gez. Dr. Bruns Oberbürgermeister -Siegel- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 42 „Bahnhofstraße/Bahnhofsplatz“ montags und donnerstags dienstags freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr von 09.00 bis 12.00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich zu den genannten Zeiten können Termine zur Einsichtnahme vereinbart werden (Tel. 45 23 29). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgebildeten Übersichtsplan dargestellt. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. gez. Dr. Bruns Oberbürgermeister -Siegel- Bekanntmachung zum Ablauf der Nutzungsrechte an Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Mühlhausen 1. Neuer Friedhof Mühlhausen Der Stadtrat hat am 19.07.2012 den Bebauungsplan Nr. 42 „Bahnhofstraße/Bahnhofsplatz“, der im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wurde, als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde gemäß § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Kommunalaufsicht vorgelegt, die Stadt hat die Eingangsbestätigung am 15.11.2012 erhalten. Die Satzung wurde nicht beanstandet. Der Beschluss des Bebauungsplanes wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan Nr. 42 „Bahnhofstraße/Bahnhofsplatz“ tritt mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung, Fachdienst Stadtplanung, Neue Straße 10, Zimmer 110 während folgender Zeiten Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht bis zum 30.06.2013: Grüngürtel 03/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 24. Byström Wilhelm 06.12.1935 Byström Hermine 22.10.1943 Byström Gertrud 09.10.1978 Cyrenius Rudolf 20.12.1983 Cyrenius Ilse 04.05.1989 (verl.- 28.05.2013) Grüngürtel 05/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 11. Schneider Hermann 05.04.1943 Bruchmann Matthias 06.12.1951 Bruchmann Charlotte 05.01.1986 Hutka Caroline 31.07.1986 (verl.- 04.04.2013) Grüngürtel 08/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 21. Bach Anna 29.06.1952 Grüngürtel 11/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 13. Kopka Johanna 01.05.1953 Kopka Elise 28.04.1974 Kopka Franz 21.11.1979 14. Baumgardt Julius 03.12.1948 Baumgardt Hedwig 05.11.1963 Thomas Ruth 19.02.1985 Thomas Elga 12.10.1992 (verl.- 06.12.2012) 23. Keller Emma 09.10.1946 Keller Leonhard 01.01.1948 Kaltwasser Hugo 11.10.1970 Kaltwasser Hildegard 13.09.1990 (verl.- 01.01.2013) Grüngürtel 12/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 04. Vogt Dorothea 01.04.1951 Vogt Gottfried 20.05.1974 Seite - 8 Grüngürtel 13/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen 11. Czerwionka Anna Czerwionka Anneliese (verl.- 04.06.2013) Grüngürtel 14/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen 05. Siegmund Kurt Siegmund Berthold Siegmund Klara 06. Wachenschwanz Friedrich Triebel Karl Triebel Emilie Wachenschwanz Else 10. Fehling Gertrud Fehling Emil Schaabe Käte Grüngürtel 15/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen 03. Hoppe Alice Hoppe Edmund Hoppe Eddy 16. Sünder Reinhard 17. Stoeber Marie Stoeber Paul Stoeber Heinz 18. Burkhardt Sophie Burkhardt Wilhelm (verl.- 15.02.2013) 23. Schilling Evamarie Schilling Erich 24. Schmalz Dorothea Schmalz Ida Wender Karoline Weber Emma 25. Burghart August Familiengrabreihe A/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen 12. Giebe Karl Adolf Giebe Helene (verl.- 20.04.2013) 82. Maiß Maximilian Maiß Margarete Wahlgräber 28/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen 33. Hecht Friedrich 34. Trautwein Willi Trautwein Alwin Trautwein Minna 97. Günzel Wilhelm 98. Czech Anna Urnenfamiliengräber b/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen 01. Götze Karl Götze Emma Seyffert Ilse 04. Jaeger Walter Jaeger Elsa 15. Bieler Erich Bieler Luise Bieler Martha 24. Meyer Albin Meyer Erna Urnenfamiliengräber b/Nord Lfd-Nr.: Name des Verstorbenen 26. Sünder Manfred Sünder Frieda Sünder Otto Urnenhof 04/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen 164. Langenickel Anna Grüning Ida 165. Hornischer Ferdinand Hornischer Marie Zinecker Franz Zinecker Filomena (verl.- 16.06.2013) 1/2013 Sterbedatum 01.06.1950 11.05.1951 Sterbedatum 12.08.1952 17.03.1968 04.12.1970 03.04.1953 13.07.1970 26.04.1973 16.04.1984 23.02.1953 11.02.1960 01.05.1970 Sterbedatum 30.03.1953 22.09.1960 07.12.1964 10.05.1953 07.04.1953 11.04.1970 03.05.1991 16.02.1951 24.05.1970 04.10.1952 06.11.1984 17.04.1945 17.02.1967 27.11.1962 18.08.1964 23.06.1953 Sterbedatum 02.03.1931 12.05.1942 16.03.1983 25.08.1992 Sterbedatum 10.01.1973 17.02.1973 03.03.1980 03.12.1982 15.10.1972 21.12.1972 Sterbedatum 07.06.1962 17.05.1976 22.07.1995 03.11.1972 02.02.1988 14.05.1955 01.02.1973 18.06.1977 21.05.1973 23.03.1975 Sterbedatum 26.11.1971 08.09.1981 21.09.1981 Sterbedatum 08.04.1954 09.07.1986 17.06.1972 15.09.1993 17.12.1962 16.04.1968 Grabfeld (VdN) Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 30. Graupeter Erich 23.11.1972 Graupeter Ida 20.05.1992 50. Oehmichen Kurt 15.07.1968 Ritter Amanda 22.02.1976 Oehmichen Cäcilie 20.02.1980 101. Loewenhardt Klara 31.10.1972 Loewenhardt Julius 11.10.1973 Wahlgrabreihe b/Nord Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 77. Fieber Anna 25.02.1969 (verl.- 27.02.2013) Familiengrabreihe A/Süd Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 12. Hippius Richard 05.05.1953 Hippius Elfriede 09.12.1977 Hippius Otto 04.01.1985 Hippius Erika 05.05.1989 13. Mecke Hugo 24.01.1953 Mecke Luise 04.10.1955 Iffert Marianne 21.12.1989 Gorges Werner 18.07.1993 14. Schwarzburg Frieda 23.02.1953 Schwarzburg Otto 15.12.1952 Schwarzburg Gertrud 22.06.1991 Gothe Hildegard 10.08.1992 15. Spieß Richard 31.10.1952 Spieß Hedwig 13.12.1979 Urnenhof 03/Süd Lfd.-Nr: Name des Verstorbenen Sterbedatum 57. Krahl Rüdiger 14.09.1959 Urnenhof 04/Süd Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 81. Helmbold Hedwig 17.05.1960 Helmbold Hermann 21.05.1939 Helmbold Georg-Ernst 12.01.1930 Haberkorn Käthe 11.01.1975 Helmbold Annemarie 23.04.1993 (verl.- 18.03.2013) Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2013 zu beräumen. Nach dem 31.12.2013 können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Bis zum 30.06.2013 enden die Nutzungsrechte an Grabstätten in folgenden Grabfeldern: Reihengrabfeld 19/Süd und im Kindergrabfeld 16/Nord Lfd-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 112. Ritter Eberhard 11.11.1997 Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Grabstätten bis zum 31.12.2013 zu beräumen. Nach diesem Termin können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert oder neu erworben werden. 2. Friedhof Ortsteil Görmar Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht am 30.06.2013: Urnenwahlgrabstätten Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 05. Leipold Paul 09.07.1971 Leipold Frieda 01.11.1986 (verl.- 31.12.2012) 42. Steinmetz Heinrich 07.05.1974 Steinmetz Meta 20.04.1976 (verl.- 31.12.2012) 54. Stephan Albert 20.09.1975 Stephan Klara 07.07.1997 112. Burghardt Paul 03.07.1982 Burghardt Ida 20.01.1992 113. Vollrath Hedwig 05.07.1982 Vollrath Erich 19.07.1983 115. Höfer Margarete 12.11.1982 117. Schwarzburg Klara 17.12.1982 Seite - 9 - 1/2013 118. 119. Termin für die Standsicherheitskontrolle der Grabmale 2013 3. Friedhof Windeberg Die diesjährige Standsicherheitskontrolle der Grabmale auf dem Neuen Friedhof und den städtischen Ortsteilfriedhöfen wird in Abhängigkeit von Witterung und Arbeitsorganisation ab dem 1.3.2013 bis zum Abschluss auf allen Friedhöfen, jeweils vormittags zwischen 7 Uhr und 12 Uhr, durchgeführt. Grabnutzungsberechtigte können an der Prüfung teilnehmen. Hierzu ist es notwendig, mit der Friedhofsverwaltung einen Termin in den Prüfzeiten zu vereinbaren (telefonische Abstimmung ist ausreichend). Zu weiteren Auskünften und Rückfragen steht die Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung. Es wird auch auf die Aushänge an den Eingängen der Friedhöfe verwiesen. Um Verständnis wird gebeten. Luhn Olga 24.06.1983 Weber Kurt 22.06.1973 Weber Hilmar 29.05.1983 Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2013 zu beräumen. Nach dem 31.12.2013 können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Für folgende Wahlgrabstätten endet das Nutzungsrecht am 30.06.2013: Urnenwahlgrabstätten Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 13. Pleil Gabriele 19.04.1983 14. Walz Paula 12.12.1982 Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2013 zu beräumen. Nach dem 31.12.2013 können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. 4. Friedhof Saalfeld Für folgende Wahlgrabstätte endet das Nutzungsrecht am 30.06.2013: Urnenwahlgrabstätte Lfd.-Nr.: Name des Verstorbenen Sterbedatum 18. Langheld Erich 06.03.1983 Langheld Hedwig 30.10.1995 Die Nutzungsberechtigten werden hiermit aufgefordert, die Verlängerung des Nutzungsrechtes bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen oder die Grabstätte bis zum 31.12.2013 zu beräumen. Nach dem 31.12.2013 können Eigentumsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch das Entfernen von Grabmalen auf den Friedhöfen der Stadt Mühlhausen, der ausdrücklichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf. gez. Neid Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen Beitragspflichtige Erschließungsmaßnahme: Verlängerung der „Gebrüder Franke Straße“ im Industriegebiet Schadeberg II als Verkehrsanbindung für den Industriestandort Schadeberg I Die Stadt Mühlhausen beabsichtigt, im Haushaltsjahr 2013, die o.g. Verkehrsanbindung der Gebrüder-Franke-Straße erstmalig herzustellen. Entsprechend des § 127 ff. Baugesetzbuch und der Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Stadt Mühlhausen/Thür. vom 12.5.1998, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Nr. 04 am 19.3.2003, soll nach Abschluss der Erschließungsmaßnahme von denjenigen Grundstückseigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, deren Grundstücke durch die Erschließungsanlage erschlossen werden, ein Erschließungsbaubeitrag erhoben werden. Die Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge und die Planungsunterlagen, die der Ausschreibung zu Grunde gelegt werden sollen, können in der Zeit vom 04.03.2013 bis 15.03.2013 während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung montags 9 - 12 und 13 - 16 Uhr dienstags 9 - 12 und 13 - 18 Uhr donnerstags 9 - 12 und 13 - 16 Uhr freitags 9 - 12 Uhr im Fachdienst 8.1. Straßenbau u. -verwaltung, Neue Straße 10, Zimmer 203, eingesehen werden. Während der Zeit der Einsichtnahme können Anregungen vorgebracht werden. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahme können die Gebührenund Beitragspflichtigen und die Kosten- und Aufwandsrechnungen im o.g. Fachdienst während der Sprechzeiten eingesehen werden. gez. Neid Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen Ansprechpartnerin: Frau Ballstädt Friedhofsverwaltung Eisenacher Landstrasse 14 99974 Mühlhausen (0 36 01) 45 25 35 Telefon: gez. Neid Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen Neuvergabe der Jagd in Eigenjagdbezirken der Stadt Mühlhausen Stadtverwaltung Mühlhausen FB Grün- und Verkehrsflächen FD Forst/ Landschaftspflege Postfach 1243 99962 Mühlhausen Die Jagdnutzung in den städtischen Eigenjagdbezirken • Mühlhausen105AlterKleeweg • Mühlhausen106Viehberg/Kringel ist zum 1. April 2013 neu zu vergeben. Interessierte Jäger werden gebeten, sich bis spätestens zum 08.03.2013 zwecks näherer Informationen und Entgegennahme der Vergabeunterlagen an die Stadtverwaltung Mühlhausen, FD Forst und Landschaftspflege, Ratsstr. 19, Zimmer C 205 zu wenden. Mühlhausen, 7. Februar gez. Neid Fachbereichsleiter Grün- und Verkehrsflächen Erinnerung an Steuertermine 2013 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, der erste Steuertermin im laufenden Jahr ist bereits verstrichen: Am 15. Februar waren Grund-, Hundesteuer und Gewerbesteuervorauszahlung fällig. In Erinnerung an diesen Termin bittet Sie die Stadtverwaltung, Ihre Zahlungstermine zu prüfen und fällige, noch nicht erfolgte Zahlungen schnellstmöglich nachzuholen. So können Sie drohende Mahngebühren und gegebenenfalls auch Säumniszuschläge vermeiden. Neben der Banküberweisung oder dem Lastschriftverfahren, können Sie auch die Möglichkeit der Bareinzahlung zu den üblichen Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Brotlaube) nutzen. Bankverbindungen: Sparkasse Unstrut-Hainich Kto: 0511009470 Blz: 820 560 60 VR Bank Westthür. e. G. Kto: 0001070010 Blz: 820 640 38 Postbank Frankfurt/M Kto: 0273463607 Blz: 500 100 60 Die nächsten Steuertermine 2013 sind am 15. Mai, 15. August und 15. November. Seite - 10 - Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2013 Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2013 zum Stichtag 03.01.2013 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2013 Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und 5 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in der Fassung vom 8. Mai 2001 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), hat der Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 27. September 2012 folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2013 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 3. 3.1 3.2 3.3 4. 4.1 4.2 4.3 5. 5.1 5.1.1 5.1.2 5.2 5.3 5.3.1 5.3.2 6. 7. 7.1 7.2 7.3 7.4 8. 9. Pferde (einschließlich Ponys und Fohlen) je Tier 2,55 Euro Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel Rinder in amtlich anerkannten BHV1-freien Beständen gem. Satz 3 Rinder bis 24 Monate je Tier 4,15 Euro Rinder über 24 Monate je Tier 5,15 Euro sonstige Rinder Rinder bis 24 Monate je Tier 7,15 Euro Rinder über 24 Monate je Tier 8,15 Euro Schafe Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro Schafe über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 1,50 Euro Schafe über 18 Monate je Tier 1,50 Euro Ziegen Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,60 Euro Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,60 Euro Ziegen über 18 Monate je Tier 2,60 Euro Schweine Zuchtsauen nach der ersten Belegung weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Bienenvölker je Volk 0,50 Euro Geflügel Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken je Tier 0,03 Euro Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der umgesetzten Tiere (nach § 2 Abs. 5) Mindestbeitrag für jeden beitragspflichtigen Tierbesitzer insgesamt 6,00 Euro 1/2013 Für Fische und Gehegewild werden für 2013 keine Beiträge erhoben. Die Anwendung der Beitragssätze nach Satz 1 Nr. 2.1 erfolgt, sofern der Rinderbestand vor dem 3. Januar 2013 amtlich als „BHV1-freier Rinderbestand“ nach der BHV1-Verordnung anerkannt und die Anerkennung durch den Tierbesitzer bis zum 31. Januar 2013 der Tierseuchenkasse nachzuwiesen wurde. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere, Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde sowie Tiere, die nicht nur vorübergehend außerhalb Thüringens gehalten werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 5.1.2, 5.2 und 5.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 in die Kategorie I eingestuft worden. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierbesitzer bis zum 28. Februar 2013 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. §2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienenvölker ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierSG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2013 vorhanden waren. (2) Die Tierbesitzer haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Thüringer Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1. (4) Tierbesitzer, die bis zum 28. Februar 2013 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2013 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (5) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2013 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. §3 Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die Tierseuchenkasse von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2013 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. Seite - 11 §4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß § 69 Abs. 3 und 4 TierSG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 67 Abs. 4 Satz 2 TierSG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierSG. § 69 Abs. 1 und 2 TierSG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierbesitzer die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierSG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierSG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 4 oder 5 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. 1/2013 Teilnahmebedingungen: · · · · Das Mindestalter beträgt 16 Jahre und Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Mühlhausen. Sie sind damit einverstanden, dass Ihr vollständiger Name als Teilnehmer/in an der Bürgerbeteiligung in der örtlichen Presse und im Internet veröffentlicht wird. Sie sind damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zum Zweck der Teilnahme an der Bürgerbeteiligung für die Zeit des Verfahrens gespeichert werden und im Rahmen der Präsentation der Ergebnisse eingesehen werden können. Die Löschung der Daten erfolgt spätestens zum 31.08.2013. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Stadtverwaltung setzt Zeichen für Umweltschutz: Wer nicht verbrennen will, kann Strauch-, Baum- und Grünschnitt künftig kostenlos entsorgen §5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 27.September 2012 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2013 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 8. Oktober 2012 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. v. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierSG genehmigt. Keine dicken, beißenden Rauchschwaden mehr über der Stadt - das war das Ziel der Idee, den Gartenschnitt in Mühlhausen künftig zu kompostieren und nicht länger zu verbrennen. Trotz Ablehnung des Brennverbotes durch den Stadtrat am 14. Februar hat die Stadtverwaltung darum alternative Entsorgungsmöglichkeiten organisiert. Dies ist als freiwilliges Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger gedacht, die ihren Strauch-, Baum- und Grünschnitt ökologisch zeitgemäß und für die Mitmenschen gesundheitsverträglicher entsorgen wollen. In der 12. und 42. Kalenderwoche kann der Grünschnitt in unverpackter Form jeweils von Montag bis Freitag zwischen 7 bis 17 Uhr und am Samstag zwischen 8 bis 12 Uhr an folgenden Annahmestellen kostenfrei entsorgt werden: - Containerdienst Zimmermann, Ernst-Claes-Str. 15 - MRG Rückbau und Recycling GmbH, Am Flutgraben 25 - Bauhof der Stadt, Eisenacher Landstraße 14 Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Bewerber für das Schöffenamt gesucht Jena, 12. Oktober 2012 gez. Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse 1. Allgemeine Informationen Am 1.1.2014 beginnt bundeseinheitlich die neue 5-jährige Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen an den Amts- und Landgerichten. Die Gemeinden stellen in jedem Wahljahr einheitliche Vorschlagslisten auf. Für die Aufstellung der Schöffenliste der Stadt Mühlhausen werden deshalb mindestens 84 Mühlhäuser Bewerber gesucht. Interessierte Bürger anderer Gemeinden wenden sich bitte an ihre Wohnsitzgemeinde. Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffinnen und Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu gesetzeskonformem Verhalten stärken. Sie bringen dabei mit ihrer eigenen Berufs- und Lebenserfahrung das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung als Nichtjuristen in die Hauptverhandlung ein. Dennoch üben sie das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter aus. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Freiheitsstrafe wie die Berufsrichter. 2. Grundvoraussetzungen Schöffe kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 69 Jahren werden, der · zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste in Mühlhausen wohnt, · nicht bereits 8 Jahre lang als Schöffe oder Hilfsschöffe tätig gewesen ist und deren Amtsperiode noch läuft. 3. Bewerbung Wenn Sie sich für ein Schöffenamt interessieren, schicken Sie eine ausgefüllte Aufnahmeerklärung (erhältlich unter www.muehlhausen.de/de/stadt-buerger/stadtverwaltung/verwaltung/ recht/ oder direkt im Referat Recht) bis spätestens 6. April 2013 an die folgende Adresse: Stadtmarketing-Konzept für Mühlhausen: Einladung zur Ideenwerkstatt Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beginn des neuen Jahres wurde in der Stadtverwaltung der Bereich Stadtmarketing geschaffen. Ziel ist es, unser schönes Mühlhausen nach innen und außen noch ansprechender zu präsentieren. Grundlage dieser Arbeit soll ein Stadtmarketing-Konzept sein, bei dessen Erarbeitung und Umsetzung es nicht zuletzt auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger der Stadt ankommt. Ihr Wissen und Ihre Ideen zählen, wenn die Markenkerne der Stadt definiert, ihre Handlungsfelder sowie Stärken und Schwächen untersucht werden. Wir laden Sie darum herzlich zu einer Ideenwerkstatt ein. Es stehen zwei Termine zur Auswahl - der 9. oder 10. April, jeweils 18.30 Uhr im Mehrgenerationenhaus. In Arbeitsgruppen wollen wir bestehende und neue Ideen vorstellen und gemeinsam abwägen. Das Ziel ist ein zukunftsfähiges Stadtmarketing-Modell für Mühlhausen. Wir würden uns freuen, wenn Sie ein aktiver Unterstützer unseres Vorhabens werden. Ihre Anmeldung schicken Sie bitte bis zum 28. März 2013 an die E-Mail-Adresse stadtmarketing@stadtverwaltung.muehlhausen.de Mit herzlichen Grüßen Ihr Dr. Johannes Bruns Oberbürgermeister Stadtverwaltung Mühlhausen Referat Recht Ratsstraße 19 99974 Mühlhausen oder per Fax an: 03601 / 452204. Seite - 12 - 1/2013 4. Schöffenwahl Die Auswahl der Schöffen erfolgt über eine Vorschlagsliste, die in dem Jahr vor Beginn der neuen Amtsperiode aufgestellt und vom Stadtrat mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschlossen wird. Nach dem die Vorschlagsliste eine Woche zu jedermanns Einsicht ausgelegen hat, wird sie an das Amtsgericht Mühlhausen weitergeleitet. Die endgültige Entscheidung über die Berufung der Schöffen trifft der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes, der aus den Vorschlagslisten aller Städte und Gemeinden des Amtsgerichtsbezirkes die für die Amts- und Landgerichte notwendige Anzahl der Schöffen auswählt. Die gewählten Haupt- und Hilfsschöffen erhalten dann direkt vom Gericht weitere Informationen. Ob auch nicht gewählten Personen benachrichtigt werden, obliegt der Entscheidung des Amtsgerichtes. Umfassende Informationen rund um das Ehrenamt finden Sie im Internet unter anderem unter www.Schoeffen.de und www.Thueringen.de/Justiz Trommlerzug Molhusia e.V. und Pipes & Drums Orchestra Unstruttal 2010 e.V. pflegten beim Rosenmontagsumzug in Münster die Städtepartnerschaft Pünktlich 5.30 Uhr starteten am Rosenmontag die 35 Mitglieder der Vereine Trommlerzug Molhusia e.V. und Pipes & Drums Orchestra Unstruttal 2010 e.V. und begaben sich auf die Reise in Mühlhausens Partnerstadt Münster. Wie nun mehr seit 22 Jahren nahm uns der Ehrenbürger der Stadt Mühlhausen, Klaus Meyer, in Empfang und stimmte uns auf den Rosenmontagsumzug in Münster ein. Mit der Startnummer 2 eröffneten wir 12.11 Uhr den Umzug und die Themenwagen der Karnevalgesellschaft „Die Schlossgeister“ folgten unmittelbar nach uns. In der Geschichte des Rosenmontagsumzuges in Münster war diese Abfolge der Bilder selten. Den Narren, Jecken und Zuschauern am Rand der Umzugsstrecke gefiel die ungewöhnliche Kombination aus einem Trommlerzug und einer Pipeband aus Mühlhausen sichtlich. Nach etwa drei Stunden wurde der Endpunkt des Umzuges erreicht und die meisten waren ziemlich geschafft, auch wegen der Kälte. Im Vereinslokal der KG Schlossgeister konnten wir uns dann ein wenig erholen und den Nachweis führen, dass das gemeinsame Musizieren von Trommlerzug und Pipeband keine Utopie ist. Die Zeit verging wie im Fluge und wir wären gern geblieben, aber die Rückreise stand ja noch bevor. Die Firma Beutel und unser Busfahrer Holger brachten uns sicher von Mühlhausen nach Münster und zurück. So war der Rosenmontagsumzug in Münster zwar anstrengend, aber dennoch wieder ein Erlebnis. Patrick Scholz Trommlerzug „Molhusia“ e.V, Wolfgang Jäntsch Pipes & Drums Orchestra Unstruttal 2010 e.V. Ostermarkt am 28. März 2013 auf dem Untermarkt Zur Eröffnung der Frühlingssaison findet am Gründonnerstag (28. März) auf dem Untermarkt wieder der traditionelle Ostermarkt statt. Mehr als 50 Händler haben bereits ihr Kommen zugesagt. In der Zeit von 9 bis 18 Uhr werden neben den gut bekannten auch wieder neue Anbieter ihre Waren präsentieren. Erstmals sind dieses Jahr nass- und handgefilzte Produkte dabei, etwa Taschen, Wohndekoration, Spielzeug, selbst genähte Waren aus Stoff und ein buntes Sortiment an Schmuckunikaten. Natürlich findet man auch das, was auf der vorösterlichen Einkaufsliste steht: Ostereier zum Dekorieren, Osterkränze, Keramik, Käse und Wurstspezialitäten, Gewürze und selbstverständlich die leckeren Schokohasen in allen Variationen. Nach einem ausgiebigen Spaziergang über den Ostermarkt warten Imbissstände mit allerlei kulinarischen Freuden. Auch die traditionelle Brezel gegen das Wachsen von Eselsohren wird wieder verkauft. Alle Mühlhäuser und Ihre Gäste sind herzlich zu einem Bummel über den Ostermarkt eingeladen. Spendenaktion für gestohlene Bronzefigur „Mädchen mit Zöpfen“ läuft weiter In der Vorweihnachtszeit hat die Stadtverwaltung eine Spendenaktion ins Leben gerufen, um Ersatz für das „Mädchen mit Zöpfen“ schaffen zu können. Die Bronzeskulptur am Untermarkt war im Frühjahr 2012 abgerissen und gestohlen worden. Jüngst war im Rathaus die Freude groß, als sich Jochen Hecht von der Firma Textilveredlung Gebr. Hecht mit 500 Euro beteiligt hat. Auch die Mühlhäuser Steuerkanzlei Wingert hat 500 Euro gespendet, wofür Oberbürgermeister Johannes Bruns und Bürgermeisterin Beate Sill sehr dankbar sind. Damit ist der Spendenstand auf stolze 7465,77 Euro angewachsen. Allerdings wäre für ein neues „Mädchen mit Zöpfen“ gut der doppelte Betrag notwendig. Die Stadtverwaltung hofft deshalb auf weitere Zuwendungen. Ansprechpartner für die Spendenaktion ist Thomas Kaiser im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauordnung. Hier werden auch gern die Spendenquittungen ausgestellt. Empfänger: Stadt Mühlhausen Konto-Nr.: 7110 BLZ: 82056060 Verwendungszweck „Mädchen mit Zöpfen“ Einladung zur Jahreshauptversammlung von Freiwilliger Feuerwehr und Feuerwehrverein Mühlhausen Die Freiwillige Feuerwehr Mühlhausen sowie der Feuerwehrverein lädt seine Mitglieder des Vereins, der Einsatzabteilung, der Jugendfeuerwehr, der Alters- und Ehrenabteilung sowie seine Fördernden Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am 9. März 2013 ein. Beginn: 14 Uhr in der Feuerwache Mühlhausen Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bekanntgabe der Tagesordnung 3. Totengedenken 4. Jahresbericht des Wehrführers 5. Vorstellung der neuen Wehrführung (Wahl vom 05.02.2013) 6. Jahresbericht des Vereinsvorsitzenden 7. Jahresberichte des Jugendwartes AK 10-16 8. Jahresbericht des Jugendwartes AK 6-9 9. Kassenbericht 10. Kassenprüfbericht 11. Wahl der neuen Kassenprüfer 12. Entlastung des Vorstandes 13. Wahl eines Wahlleiters 14. Verabschiedung des alten Vorstandes 15. Wahl des neuen Vorstandes (Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Kassenwart und Schriftführer) 16. Beförderungen und Ehrungen 17. Grußworte der Gäste 18. Verschiedenes gez. Martin Schmidt Wehrführer gez. Martin Hohlbein Vereinsvorsitzender Seite - 13 - 1/2013 Kulturtipps im März und April Samstag, 9. März, 20 Uhr, Kulturstätte Schwanenteich: Das besondere Frauentags-Special: Feuerwerk der Travestie Sonntag, 17. März, 16 Uhr, Kulturstätte Schwanenteich: Oberhofer Bauernmarkt Freitag, 22. März, 19 - 22 Uhr, diverse Veranstaltungsorte: Lange Nacht der Hausmusik Samstag, 23. März, 20 Uhr, Kulturstätte Schwanenteich: Kabarett Sündikat - Die Abschiedstour im 25. Jahr mit „Endspurt für die Ritter der Merkelrunde Donnerstag, 28. März, 9 - 18 Uhr: Ostermarkt auf dem Untermarkt Samstag, 30. März bis Sonntag 7. April: Frühlingsfest auf dem Blobach Sonntag, 7. April, 16 Uhr, Kornmarktkirche: Tölzer Knabenchor Samstag, 13. April, 20 Uhr, Innenstadt: Honky-Tonk-Kneipenfestival Nähere Informationen zu allen Veranstaltungen finden Sie unter auf unserer Internetseite www.muehlhausen.de; Eintrittskarten erhalten Sie im Vorverkauf über die Tourist-Information Mühlhausen, Tel. 03601/404770. Oberbürgermeister Johannes Bruns gratulierte den Jubilaren der Stadt im Dezember zum 70.Geburtstag Herrn Dieter Rump Frau Renate Lindner Frau Margot Reimann Herrn Peter Pichura Herrn Eduard Janke Frau Barbara Geyer Frau Gisela Lorenz Frau Erika Rommel Frau Margrit Scheurich Frau Waltraut Töpfer Frau Waltraud Preuß Herrn Detlef Till Frau Waltraud Döring Frau Helga Seyfarth Herrn Johann Martens Frau Karin Riedel Frau Doris Bang Frau Monika Wolff Frau Edith Meng Frau Brigitte Rudolf Frau Roswitha Berg Frau Regina Flieger Herrn Joachim Schulz Herrn Frank Werner Frau Christa Jakobi Herrn Helmut Pönicke Herrn Günter Umminger Herrn Fritz Schmidt Herrn Klaus-Dieter Krumbein Herrn Fritz Waldhauer Herrn Manfred Jacobi Frau Hannelore Winkler Herrn Peter Eritt Frau Renate Wolf Herrn Bernd Stopp zum 75. Geburtstag Frau Sigrid Stangl Frau Hildegard Stephan zum 75. Geburtstag Frau Waltraud Hahn Frau Franziska Weiß Herrn Rudolf Mann Frau Ursula Uehling Frau Marianne Krieg Herrn Rolf Silligmüller Herrn Klaus Burghardt Herrn Erhard Neumann Herrn Egon Hohlbein Frau Thea Scholz Frau Ursula Achtert Herrn Helmut Klippstein Frau Anni Kalus Herrn Claus-Dieter Holzbach Frau Antonie Iffert Herrn Heinz Grenkowitz Herrn Bruno Dölle Herrn Bruno Seifert Herrn Ralf Heise Herrn Hubert Schwendig Frau Theresia Bluhm Frau Rosemarie Kornrumpf Herrn Karl-Heinz Schulz Frau Rosemarie Hesse Herrn Erwin Bauske Herrn Günter Horn Herrn Dieter Kühne Herrn Günter Werner Frau Ingrid Hartung Herrn Dieter Haubach Frau Edith Müller Herrn Walter Aurin Frau Christa Rudolph Frau Ingrid Imm zum 80. Geburtstag Frau Ingeburg Dahms Frau Herta Hänschke Herrn Horst Rolletschke zum 80. Geburtstag Frau Herta Saager Herrn Werner Siegmund Herrn Günter Hanf Frau Sura-Rivca Gordila Herrn Egon Reinhardt Frau Hanna Jahnel Frau Elli Lückert Frau Gisela Wodtke Frau Margarete Heidak Herrn Egon Ehmer Herrn Alexander Koppel Frau Christa Höch Herrn Otto Zöllner Frau Jutta Kliebe Herrn Alfred Weck Frau Christa Kertscher Herrn Manfred Barthel Frau Gitta Breitbarth zum 91. Geburtstag Frau Hermine Wick Frau Ilse Rechenbach Frau Margarete Gawel Herrn Franz Finis Herrn Paul Höche Frau Hildegard Schneidereit Frau Irmgard Schwabe Frau Krimhilde Küllmer Herrn Dmitrij Dugaj Frau Ruth Scholz zum 85. Geburtstag Herrn Herbert Donath Frau Anni Kaufmann Herrn Hugo-Helmut Demme Herrn Hans Hühn Herrn Karl-Heinz Mehler Frau Elisabeth Elstner Herrn Arno Leifheit Frau Ingeborg Rinneberg Frau Magdalena Schilling Frau Ilse Koch Frau Johanna Petzold Herrn Franz Hamm Frau Hannelore Hahn zum 93. Geburtstag Frau Lieselotte Günther Herrn Alfred Blaschke Frau Susanne Busch Frau Charlotte Genzel Herrn Hans Arnold zum 90. Geburtstag Frau Ruth Lindner Frau Dorothea Schröter Frau Irma Urbach Herrn Wolfgang Kirsten zum 92. Geburtstag Frau Elfriede Haberkorn Frau Elfriede Todtenhaupt Frau Klara Rudolph Frau Käthe Pätzold Herrn Curt Horn Herrn Alfred Nitz zum 94. Geburtstag Frau Ida Hillmann Frau Martha Hontsch Frau Betty Jäger Frau Lieselotte Meyer zum 95. Geburtstag Frau Klara Penßler-Beyer zum 96. Geburtstag Herrn Herbert Pätzold zum 97. Geburtstag Frau Hilde Kalisch zur Goldenen Hochzeit Ehepaar Marlies und Richard Hesse Ehepaar Margott und Klaus Grabs Ehepaar Renate und Horst Pönicke Ehepaar Helga und Heinrich Vogt Ehepaar Gisela und Hans Uhlmann Ehepaar Ursula und Helmut Obst Ehepaar Doris und Albert Ackermann Ehepaar Maria und Anton Schirmer Ehepaar Emma und Wladimir Vogel Ehepaar Sigrid und Manfred Barthel Ehepaar Roswitha und Norbert Pößel Ehepaar Gudrun und Helmut Hartmann zur Diamantenen Hochzeit Ehepaar Toni und Ulrich Jarek Ehepaar Bringfriede und Günther Pietschmann zur Eisernen Hochzeit Ehepaar Helga und Gerhard Krause Seite - 14 - 1/2013 im Januar: zum 70.Geburtstag Herrn Walter Klein Herrn Peter Holldack Frau Ursula Stauch Frau Ingrid Langisch Frau Jutta Lorenz Herrn Ralf Grabe Herrn Irmfried Trippensee Frau Heidrun Behrendt Herrn Roland Lange Herrn Peter Müller Herrn Kurt Oberthür Herrn Bernhard Günther Frau Karola Lehmann Herrn Willy Lindemann Herrn Helmut Pilz Herrn Wolfgang Müller Frau Marga Schrickel Frau Waltraud Weber Herrn Ernst Kraushaar Frau Roswitha Prothmann Frau Rita Fick Herrn Wladimir Vogel Herrn Franz Fritsche Frau Waltraud Wakariuk Herrn Hans-Joachim Hohmann Frau Heidemarie Schmidt Herrn Helmut-Rainer Arnold Herrn Herbert Schnorrer Herrn Dieter Lauschus Herrn Rainer Zahm Herrn Dieter Bendrich Herrn Reinhard Dörries Herrn Günther Langer Herrn Peter Dockhorn Frau Ingrid Friedmann Frau Renate Kleeberg Herrn Ernst Mühlbach Herrn Herbert Richardt zum 75. Geburtstag Frau Sieghilde Froese Frau Eva Roth Frau Eva Schäfer Herrn Erich Borresch Herrn Erhard Hanke Frau Lisa Osterland Herrn Dietmar Richter Herrn Werner Brosio Frau Anita Mai Frau Renate Kiel Frau Brunhild Bomberg Herrn Egon Schmidt Frau Sigrid Rindt Frau Christa Herz Frau Ingeburg Kürschner Herrn Karl-Heinz Mock Herrn Alfred Schreiber Frau Jutta Stude Frau Hella Urban Herrn Gerhard Daut Frau Erika Papenfuß Herrn Klaus Zimmermann Herrn Otto Koch Herrn Joachim Schulze Herrn Franz Hohmann Herrn Dieter Voswinkel Herrn Peter Schellenberg Frau Luise Feistel Frau Annegret Stumpf Herrn Norbert Langbein Herrn Diethelm Przybilla Frau Hannelore Völkel Frau Gisela Hild Frau Karla Langbein Herrn Heinrich Motz Frau Helga Jäger Frau Ingrid Massow zum 75. Geburtstag Frau Helga Windloff Herrn Norbert Zehnich Frau Karla Beck zum 80. Geburtstag Herrn Heinz Böttger Frau Sonja Fette Frau Brigitta Horner-Wiegleb Herrn Helmut Kunze Frau Hildegard Koch Frau Hildegard Ehmer Frau Margot Genau Frau Sonja Scholz Frau Vera Becke Herrn Rudolf Becker Herrn Rolf Paetow Herrn Werner Kronfeld Frau Erna Nebelung Frau Jutta Hanke Herrn Wolfgang Köhler Frau Rita Koch Herrn Bernhard Mietzger Frau Waltraud Köthe Herrn Wolfgang Dorow Herrn Egon Schäfer Herrn Kurt Trietchen Frau Ursula Weiz zum 85. Geburtstag Frau Helga Hesse Frau Helga Schücke Frau Inge Beier Frau Ilse Heerdegen Frau Marianne Gaudernack Frau Ruth Kitter Frau Christa Köthe Frau Edith Kerst Herrn Gustav Kertscher Herrn Artur Preuß Frau Eva Marold Frau Gerda Kappel Herrn Herbert Grob Frau Anita Gutermann Frau Ingeborg Kollmeyer Herrn Wladyslaw Linstaedt Herrn Rudi Helbing Frau Lissy Aben zum 90. Geburtstag Frau Liselotte Haltenhof Frau Senta Zehner Herrn Louis Ludwig Frau Irma Effenberger Herrn Herbert Dörre Frau Liselotte Steinfest Herrn Heinz Luck zum 91. Geburtstag Frau Anneliese Becker Frau Hildegard Staschok Frau Ursula Eißner Frau Ludmilla Ullrich Herrn Ernst-Martin Vintz Frau Herta Haustein Frau Hedwig Kahl zum 92. Geburtstag Frau Ruth Kleeberg Frau Nelly Lützkendorf Frau Ruth Riemann Frau Alma Lange Frau Henriette Huschmann zum 93. Geburtstag Frau Hilde Hörschelmann Frau Lieselotte Eckertz zum 94. Geburtstag Frau Ingeborg Rumpel zum 95. Geburtstag Frau Anna Offenhausen zum 96. Geburtstag Frau Marie Thiel zum 98. Geburtstag Frau Elfriede Kleinschmidt Frau Margarete Steinbrecher zum 99. Geburtstag Frau Maria Rosenau zum 97. Geburtstag Frau Herta Bethge zur Goldenen Hochzeit Ehepaar Charlotte und Wolfgang Dehnert Ehepaar Hedwig und Horst Grunert Ehepaar Christa und Reinhard Grichel Ehepaar Bärbel und Günter Meyer Ehepaar Kunigunde und Willibald Pabst Ehepaar Margot und Günter Ludwig Ehepaar Rita und Karl-Heinz Fick zur Diamantenen Hochzeit Ehepaar Helene und Gerhard Jaschke Ehepaar Edith und Hans-Joachim Lukowski zur Eisernen Hochzeit Ehepaar Ruth und Wolfgang Kirsten Ehepaar Irmgard und Harry Fischer Ehepaar Helene und Siegfried Lehmann