Fall 6 – „Errare humanum est“
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Fall 6 – „Errare humanum est“
Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 7 – „Errare humanum est“ Teil 1: Karl will sich nun auch der Sammlung von gegenständlichen Werken des Jugendstiles zuwenden, da er von den literarischen Werken nahezu alle erworben hat. Zu Beginn des neuen Jahres hat er gehört, dass Vincent einen bislang unauffindbaren Schreibtisch von Henry van der Velde besitzt und diesen auch verkaufen will. Da Karl an diesem Schreibtisch sehr interessiert ist, entschließt er sich dazu, Vincent zu besuchen. Vincent empfängt Karl hocherfreut und zeigt ihm voller Stolz das kunstvolle Möbelstück. Während der Verhandlungen über den Preis fragt Karl, ob es denn an der Herkunft des Möbelstückes aus der Werkstatt des Henry van der Velde auch keine Zweifel gäbe, denn dies sei für ihn sehr wichtig, da ihm gerade ein solches Stück noch in seiner Sammlung fehle. Daraufhin erwidert Vincent, dass er bei der Entdeckung des Schreibtisches selbst zugegen gewesen sei und dass man den Schreibtisch aufgrund einiger Unebenheiten in der Ausführung eindeutig als den verschollen geglaubten identifizieren könne. Dies sagte er, obwohl er wusste, dass der Schreibtisch in Wirklichkeit von Victor Horta war. Daraufhin einigen sich Vincent und Karl über den Kaufpreis in Höhe von 15.000 Euro. Später stellt sich heraus, dass der Schreibtisch tatsächlich aus der Werkstatt des Victor Horta stammt, auf keinen Fall Henry van der Velde zugerechnet werden kann und in Sammlerkreisen dafür 14.000 bis 16.000 Euro bezahlt werden. Daher ruft Karl den Vincent an und erklärt ihm, dass er an diesem Tisch keinerlei Interesse habe. Der entgegnet ihm trocken: „Pacta sunt servanda.“ Karl ist sich daraufhin nicht sicher, ob er den Kaufpreis nicht vielleicht doch zahlen und den Tisch annehmen muss. Teil 2: Um besser nachdenken zu können, will sich Karl ein gutes Filet vom Schwein kaufen und erst einmal etwas zu sich nehmen. Er kennt einen Metzger um die Ecke, der sein Geschäft erst neu eröffnet hat, und beschließt, dort einzukaufen. Als er die Metzgerei betritt übersieht er aber, dass die Metzgerei eine Pferdemetzgerei ist. Er sagt zu M: „Ich hätte gerne 500g Filet“. Daraufhin packt ihm M eine entsprechende Menge Pferdefleisch ein, das Karl auch bezahlt. Erst als er die Metzgerei bereits verlassen hat, sieht er das Ladenschild „Pferdemetzgerei Gaul“. Daraufhin dreht er schnurstracks um und möchte vom Kauf Abstand nehmen. Der Metzger dagegen sagt: „Gekauft ist gekauft.“ Die Geldscheine wurden von M noch nicht in die Kasse gelegt. Vermerk für die Bearbeiter: Teil 1: Wie ist die Rechtslage? Teil 2: Kann K von M die Geldscheine herausverlangen? Konversatorium BGB AT WS 2012/2013 Fall 7 Sachverhalt