Nicht alles läuft rund im Gerichtsvollzieherdienst

Transcription

Nicht alles läuft rund im Gerichtsvollzieherdienst
Postvertriebsstück • Deutsche Post AG „Entgelt bezahlt“
9
magazin
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
September 2014 – 64. Jahrgang
Nicht alles läuft rund
im Gerichtsvollzieherdienst
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DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft
<< DJG
Foto: Windmüller
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
nach einem wettermäßig doch recht durchwachsenen
Sommer begrüße ich Sie/Euch an dieser Stelle wieder recht
herzlich. Ich hoffe, alle konnten einen tollen Urlaub genießen
und ausreichend Kraft und Power tanken für die Dinge, die
da kommen.
Ich kann mich noch sehr gut an einen Satz der damaligen
Bundesministerin der Justiz, Frau Prof. Dr. Herta DäublerGmelin erinnern, den sie am Gewerkschaftstag im Jahre 2000
in ihrer Rede anbrachte:
„Früher konnte man einen Justizbediensteten über Jahrzehnte einfrieren und nach
seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz konnte er ohne Mühen weiterarbeiten.“ Diese
Zeiten sind schon längst vorbei. Niemand trauert Ihnen nach. Doch durch immer
neuere Gesetzesreformen und deren Auswüchse auf unseren Arbeitsalltag, wie sie
unter anderem auch im Artikel der Gerichtsvollzieher angesprochen werden, sind die
Arbeitsmethoden und ihre Anforderungen immer im Wandel. Die neuen Software­
anwendungen sollten helfen, die Arbeitsfülle zu erleichtern und überhaupt noch
bewältigen zu können. Doch oft weit gefehlt.
Ein Computer ersetzt nun mal keinen Menschen. Er kann auch kein Telefon bedienen
oder dem ungeduldigen Bürger die Sachlage seines Verfahrens erläutern. Unsere
Arbeitgeber sollten nicht vergessen, dass die IT-Programme nicht mehr sind als
Schreibhilfen. Nun ist die Einführung der elektronischen Akte bereits in aller Munde.
Sie wird wohl mit dem elektronischen Rechtsverkehr in den nächsten vier bis fünf
Jahren in unseren Arbeitsalltag einfließen. Und schon spricht man wieder vom Stellenabbau vor allem im Servicebereich, ohne überhaupt zu wissen, wie das alles bis ins
Kleinste funktionieren soll.
Wir von der DJG sind nicht gegen eine moderne Justiz. Wir freuen uns über neue
Herausforderungen und nehmen sie gerne an. Aber man muss den Menschen mitnehmen und ausreichend Personal zur Verfügung stellen. Der Altersdurchschnitt in
unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften ist sehr hoch. Daher ist es dringend geboten, vor allem junge Menschen vermehrt auszubilden und auch zu übernehmen.
Ihre/Eure
Margot Scherer, stellvertretende Bundesvorsitzende
Titelbild: MEV
<< Impressum
Herausgeber: Deutsche Justiz-Gewerkschaft. Verantwortlich: Emanuel Schmidt, Landgericht Dortmund, Elisabethstraße 2, 44139
Dortmund. E-Mail: egschmidt@web.de. Redaktion: Margot Scherer, Auf der Heide 9, 54317 Thomm. E-Mail: margot.scherer@
ko.mjv.rlp.de. Internet: www.deutsche-justiz-gewerkschaft.de. Fotos: DJG, MEV. Beiträge: Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnet sind, stellen nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers dar. Presseveröffentlichungen, Zeitungsbeiträge, Leserbriefe usw. bitte an obige Anschrift.
Herausgeber der dbb Seiten: Bundesleitung des dbb beamtenbund und tarifunion, Friedrichstr. 169/170, 10117 Berlin. Telefon: 030.4081-40.
Telefax: 030.4081-5598. Internet: www.dbb.de. Chefredaktion: Dr. Walter Schmitz. Redaktion: Christine Bonath, Jan Brenner. Fotos:
Brenner, Fiegel, MEV, Fotolia. Bezugsbedingungen: Das DJG magazin erscheint zehnmal im Jahr und wird allen DJG-Mitgliedern im
Rahmen der Mitglied­schaft gegen Beitrag geliefert. Der Abonnementspreis für Nichtmitglieder beträgt 7,70 Euro jährlich zzgl. Postgebühren, der Bezugspreis für das Einzelheft 1,– Euro, Bezug durch die Post, Auslieferung der Einzelstücke erfolgt durch den Verlag.
Verlag: dbb verlag gmbh. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: kontakt@dbbverlag.de. Verlagsort und Bestellanschrift: Friedrich­straße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40. Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstr. 15 a,
40878 Ratingen. Telefon: 02102.74023-0. Telefax: 02102.74023-99. E-Mail: mediacenter@dbbverlag.de. Anzeigenleitung: Petra OpitzHannen, Telefon: 02102.74023-715. Anzeigendisposition: Britta Urbanski, Telefon: 02102.74023-712. Anzeigentarif Nr. 13 (DJG magazin) und Nr. 55 (dbb magazin), gültig ab 1. 10. 2013. Druckauflage: dbb magazin 612 827 (IVW 2/2014). Anzeigenschluss: 6 Wochen vor
Erscheinen. Herstellung: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42­–50, 47608 Geldern. Layout: Dominik Allartz.
­Gedruckt auf Papier aus chlorfrei gebleichtem Z
­ ellstoff. ISSN 1438-1397
Arbeitskreis Tarif tagte
in Königswinter
4
<<
Die Bundesleitung stellt sich vor 5
<<
Nachruf Burkhard Ertel
5
<<
Nicht alles läuft rund im
Gerichtsvollzieherdienst6
<<
In eigener Sache
<<
Aus den Landesverbänden –
Schleswig-Holstein: Ehrung
der Anwärterinnen und Anwärter
10
<<
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
nach unbezahltem Sonderurlaub
10
<<
Jugend in der Justiz:
Mit großen Schritten voran
11
<<
11. Magdeburger
Unihockeynight12
<<
6
<< dbb
<
Das Deutsche Patent- und Markenamt
schützt geistiges Eigentum
13
<
Wohnungsbaupolitik 18
<
Zertifikatskurs Gewerkschafts­
management: Eine gute Investition
in die Zukunft!
22
Die andere Meinung: Wohnungspolitik ist Sozialpolitik
24
<
<
Kommunaler Wohnungsbau in
Österreich25
<
Lehrermappe Öffentlicher Dienst:
„Die Unverzichtbaren“ im Klassenzimmer 26
<
Alle Jahre wieder – auch im
öffentlichen Dienst: Berufsstarter
sucht bezahlbare Bleibe
28
<
Der Fall des Monats
30
<
Wahl der Schwerbehindertenvertretungen31
<
Föderalismusreform: Umdenken
32
<
NRW-Beförderungspraxis
benachteiligt Frauen
34
<
Neue Fachbroschüre: Gender Budgeting 34
<
Informationen für Berufseinsteigerinnen35
<
PWoB-Index35
<
dbb Rechtsschutz-Kombi-Paket
<
Zwei-Klassen-Gerechtigkeit?39
<
dbb Bürgerbefragung 2014
40
<
Mütterrente und Rente mit 63
41
<
Nachwuchsgewinnung41
<
Länderfinanzen und Altschuldentilgung 42
<
AMEOS Kliniken Hildesheim
und Osnabrück
44
<
Entgeltordnung für Lehrkräfte
44
<
Interview mit Dr. Barbara Hendricks
46
38
> DJG magazin | September 2014
3
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
<< Auf ein Wort
DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Arbeitskreis Tarif tagte in Königswinter
Foto: Ursula Winkelmann
Vom 22. bis zum 23. August 2014 tagten die
Arbeitskreise der DJG Bund und des Landes­
verbandes Nordrhein-Westfalen gemeinsam in
Königswinter.
<
Teilnehmer an der Arbeitskreistagung Tarif
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
4
Ursula Winkelmann, als Vorsit­
zende des Fachbereichs Tarif,
übernahm die Begrüßung und
führte in die umfangreiche
Tagesordnung ein.
Ein sehr wichtiges Thema
waren die 2015 anstehenden
Tarifverhandlungen der Länder.
Nach langen Diskussionen
einigten wir uns auf einen For­
derungsvorschlag, den Ursula
Winkelmann und ich sowohl in
der Sitzung des DJG-Bundes­
vorstands im November 2014
als auch in der Sitzung der Bun­
destarifkommission (BTK) im
Dezember 2014 einbringen
werden. In dieser Sitzung der
BTK wird eine gemeinsame
Forderung herausgearbeitet,
hinter der wir dann alle stehen.
Wir werden an dieser Stelle
gerne darüber berichten.
Wir von der DJG Bund
bieten vom 16. bis zum
18. November 2014 ein
Tarifseminar an, das in diesem Jahr ganz unter dem
Zeichen der bevorstehenden
Tarifverhandlungen steht.
uns die rechtlichen Seiten
von Streiks und Demos erläutern und wir können gemeinsame Überlegungen
anstellen, welche Aktionen
während der Tarifverhandlungen vor Ort effektiv und
sinnvoll sind.
Daher würden wir es sehr
begrüßen, wenn aus jedem
Bundesland ein Mitglied an
diesem Seminar teilnehmen
kann. Die Plätze sind auf
15 beschränkt, und wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Wer Interesse hat, meldet
sich bitte bei seinem beziehungsweise seiner Landesvorsitzenden, dieser beziehungsweise diese wird die
Anmeldung an mich weiterleiten. Nur Anmeldungen
über diesen offiziellen
Weg können berücksichtigt
werden.
Ein weiterer raumfordernder
Tagesordnungspunkt stand
nun zur Diskussion.
<<
Zwei Kollegen des dbb werden uns hierbei tatkräftig
unterstützen. Sie werden
> DJG magazin | September 2014
„Die elektronische Akte“
In vielen Bundesländern noch
kein offizielles Thema. Nie­
mand weiß aber, was hinter
den verschlossenen Türen be­
reits be- und verhandelt wird.
Klaus Plattes erläuterte die
umfangreichen Planungen in
NRW zu diesem Thema. Neben
Hessen und Baden-Württem­
berg ist ebenfalls NRW für
dieses Sachthema federfüh­
rend.
Viele unbeantwortete Fragen
blieben offen: Wo bleibt der
Servicebereich? Wer bedient
die Scanarbeiten? Wird der
immer größer werdende Er­
fassungsaufwand in den
IT-Fachverfahren personell
berücksichtigt?
Geplante Aufgabenüber­
tragungen vom ge­hobenen
Dienst auf den Servicebereich?
Die DJG hat eigenes hierfür ei­
nen Arbeitskreis unter der Lei­
tung von Karen Altmann einge­
richtet, der eine Woche später
seine erste Arbeitssitzung hat­
te. Karen Altmann wird in einer
der nächsten Ausgaben sicher
ausführlich hierüber berich­ten.
Ebenfalls ein großes Thema
war die Eingruppierung der
nicht verbeamteten Kollegin­
nen und Kollegen aus dem Jus­
tizwachtmeisterbereich. Für
die gleichen Aufgaben vor
allem im Sicherheitsbereich ist
deren Eingruppierung im unte­
ren Level. Auch hier muss noch
viel getan werden.
Alle Teilnehmer waren mit so
viel Engagement bei der Sache,
dass die Zeit wie im Flug vorbei
war. Ein Wiedersehen wird es
2015 geben, denn noch viel
Arbeit liegt vor uns.
Ihre/Eure
Margot Scherer,
stellvertretende
Bundesvorsitzende
DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Die Bundesleitung stellt sich vor
Meine gewerkschaftliche Heimat ist der Landesverband
Brandenburg, dessen Gründungsmitglied (November
1990) ich bin und dem ich fast
ununterbrochen vorstehe.
Durch die Organisation von
politischen Bildungs- und
Seminarreisen in das In- und
Ausland (zum Beispiel Brüssel,
Straßburg, Wien) wurde der
Landesverband Brandenburg
auch über die eigene Landesgrenze hinaus bekannt. Viele
Kontakte auf politischer und
gewerkschaftlicher Ebene sind
so im Laufe der Jahre ent­
standen.
Fachliche und politische Diskussionen und Gedankenaus-
Foto: Andreas Andresen, DJG Schleswig-Holstein
Nachruf
tausche mit Abgeordneten
des Deutschen Bundestages
oder der brandenburgischen
Landesregierung gehören
ebenso wie gewerkschaftliche
Aktionen (zum Beispiel: zum
Erhalt der Gerichtsstandorte
oder der Übernahme der Tarifergebnisse auf die Beamten)
und kulturelle Erlebnisse zur
Angebotspalette für unsere
Mitglieder.
Deshalb ist unser Landesverband bei den politischen Entscheidungsträgern im Land
sehr bekannt.
Das Interesse an unserem
fachlichen Wissen, unseren
praktischen Erfahrungen und
unserer Meinung im Umgang
und in der Umsetzung von
gesetzlichen Regelungen auf
allen Gebieten ist bei den
politischen Verantwortungsträgern durchaus vorhanden.
Dies sollten wir unbedingt
<
Der verstor­bene Kollege
Burkhard Ertel mit der
Landes­vorsitzenden der
DJG Schleswig-Holstein,
Susanne Seidler, beim
Landesgewerkschaftstag
2011 anlässlich der Ehrung
für sein langjähriges
Engagement in der DJG.
Wir trauern um unseren geschätzten Kollegen Burkhard Ertel
aus Neumünster.
Burkhard erlag nach langer schwerer Krankheit am
29. Juli 2014 seinem Krebsleiden. Bis zuletzt hat er gehofft,
die Erkrankung zu besiegen, er wollte seinen 70. Geburtstag
im November groß feiern.
Als langjähriges Gewerkschaftsmitglied hat er seit seinem Eintritt 1979 zunächst in den Landesverband der Sozialarbeiter
(Mitglied im dbb) meist herausragende Tätigkeiten ausgeübt.
<
Sabine Wenzel, stellvertretende Bundesvorsitzende
nutzen und uns nicht scheuen,
unsere Ideen, Vorschläge
und Forderungen klar und
deutlich zu formulieren und
vorzutragen. Wir sollten um
den Erhalt des Bewährten
ringen und gemeinsam Neues
wagen.
Dafür stehe ich und dafür setze ich mich ein.
Hauptsächlich zuständig in
der DJG Bundesleitung bin ich
für den Bildungssektor in der
DJG und eine bessere Vernetzung und Einbindung der neuen Bundesländer.
Ihre/Eure
Sabine Wenzel,
stellvertretende
Bundesvorsitzende
Der Kollege Ertel war 1995 maßgeblich am Beitritt des Landesverbandes Schleswig-Holstein in die DJG als Fachbereich
beteiligt, er war im Landesvorstand und hatte lange Zeit die
Funktion des Fachbereichsvorsitzenden inne. An der Erar­
beitung der bundesweit verabschiedeten Standards für die
Gerichts- und die Bewährungshilfe war er aktiv beteiligt, galt
als Fachmann in Satzungsfragen und hat über Jahre die landesweite Belastungsstatistik der Bewährungshilfe erstellt.
Der Kollege war auch nach seiner Pensionierung 2009 als
Kassenprüfer aktiv in der Gewerkschaftsarbeit und wurde für
seine Verdienste zum Ehrenmitglied ernannt.
Burkhard Ertel hat sich um die Belange der Bewährungs- und
Gerichtshilfe verdient gemacht, er bleibt unvergessen.
Andreas Andresen,
Vorsitzender des Fachbereiches Soziale Dienste
Die DJG Bundesleitung und der Bundesvorstand danken dem
verstorbenen Kollegen Ertel ebenfalls für sein Engagement
und seine Verdienste.
Wir werden ihn in ehrenvoller Erinnerung behalten.
Emanuel Schmidt, Bundesvorsitzender
> DJG magazin | September 2014
5
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Auch ich wurde vom Gewerkschaftstag der DJG in Potsdam
zur stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt und
stelle mich Ihnen/Euch gerne
vor:
DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Nicht alles läuft rund im Gerichtsvollzieherdienst
Der Aufruf der Bundesleitung im DJG magazin Juli/August 2014 an die Gerichtsvollzieher
hat zu folgender Reaktion geführt
„Seit dem Inkrafttreten des
Gesetzes zur Reform der Sach­
aufklärung in der Zwangsvoll­
streckung am 1. Januar 2013
sind für die Gerichtsvollzieher
radikale Veränderungen in der
täglichen Arbeit einhergegan­
gen. Nichts ist mehr so, wie es
einmal war. Eine Unmenge von
Tätigkeiten ist dazugekom­
men. Sämtliche Arbeitsabläufe
mussten umgestellt und auf­
grund damit gemachter Erfah­
rungen und neuer Rechtspre­
chung immer wieder geändert
werden, damit es irgendwann
reibungslos läuft.
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
6
Seit dem 1. Januar 2013 bemü­
hen sich die Gerichtsvollzieher
nach Kräften, mit den Verän­
derungen und dem enorm ge­
stiegenen Arbeitsanfall zu­
rechtzukommen. Stets auf sich
allein gestellt. Ohne jegliche
Beachtung und Wertschät­
zung. Nach Ablauf von nun­
mehr elf Monaten ist ein nor­
maler Arbeitsalltag oder die
gewohnte Routine noch lange
nicht in greifbarer Nähe.
künfte (§ 802 l ZPO) sowie der
Ermittlungen gemäß § 755 ZPO
kommt es bei der Bearbeitung
zu einer intensiveren Büro­
tätigkeit.
Die tägliche Arbeitsbelastung
durch den neuen Arbeitsauf­
wand und -umfang je Akte ist
infolge der unterschiedlichen
Verfahrensgestaltungen be­
deutend gestiegen. Die Erledigung teils erheblich zeitaufwendiger Vollstreckungsver­
fahren führt zu deutlich länge­
ren Bearbeitungszeiten. Dem
Gesetzgeber waren die nicht
klar geregelten Verbindungen
zwischen den verschiedenen
Auftragsarten des § 802 a
Abs. 2 ZPO offensichtlich nicht
bewusst. (Siehe hierzu auch
,Deutsche Gerichtsvollzieher
Zeitung‘, Ausgabe März 2013,
Seite 41/42.)
Das Zeitfenster für die weiter­
hin erforderliche Außendienst­
tätigkeit wird durch die Termi­
ne zur Vermögensauskunft
und die sich sofort daran an­
schließende Weiterbearbei­
tung der Akten drastisch ein­
geschränkt. Effektiver und
erfolgreicher Außendienst ist
rein zeitlich kaum noch reali­
!
Durch die Einführung der Ver­
mögensauskunft (§ 802 a ZPO),
der gütlichen Erledigung
(§ 802 b ZPO) und der Drittaus­
sierbar. Bereits die mit den
neuen Verfahrensfristen ver­
bundene tägliche Aktenbear­
beitung benötigt wesentlich
mehr Zeit als noch vor 2013;
nicht selten den halben Tag.
Hier sei nur ein Beispiel ge­
nannt: Wenn für den Gerichts­
vollzieher bei einem Verfahren
zur Abgabe der eidesstatt­
lichen Versicherung (bis Ende
2012) das Verfahren mit der
Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung durch den
Schuldner beziehungsweise
auch dessen Nichterscheinen
im Wesentlichen erledigt war,
beginnt nun die eigentliche
Mehrarbeit. Es müssen bei ver­
schiedenen Stellen Auskünfte
verschiedenster Art eingeholt
werden, Eintragungsanord­
nung wird erlassen, zugestellt,
Fristen überwacht, unver­
ständliche Mitteilungen der
Drittauskünfte müssen ausge­
deutet werden, die hierzu er­
forderlichen Mitteilungen ge­
macht werden und so weiter.
Allein die Einholung von Drit­
tauskünften, § 802 L ZPO, kann
sich bis zu drei Monate hinzie­
hen. Während dieser Zeit muss
der Gerichtsvollzieher die Akte
immer wieder in die Hand neh­
men, Fristen überwachen und
diverse Mitteilungen absen­
den. All dies ist im bisherigen
Pensenschlüssel nicht berück­
sichtigt.
Die geltende Pensenberech­
nung spiegelt die aktuelle Ar­
beitsbelastung nicht ansatz­
weise wider, da seit 2013
auszuführende neue Tätigkei­
ten nicht berücksichtigt und
der Zeitaufwand hierfür nicht
wirklichkeitsnah berechnet
worden ist. Der um circa 50 bis
60 Prozent gestiegene Büro­
aufwand findet derzeit keine
pensenmäßige Erfassung oder
sonstige Berücksichtigung. Ar­
beitsplatzanalysen, um den
tatsächlichen Arbeitsaufwand
des Gerichtsvollziehers durch
die Reform spezifiziert festzu­
stellen, werden derzeit im ge­
ringen Umfang erstellt. Hierbei
sind nur einige wenige Ge­
richtsvollzieher gebeten wor­
den, die genaue Arbeitszeit in
Minutenbereiche festzulegen.
Offenkundig wird erst einmal
beobachtet und abgewartet,
ob und wie die Gerichtsvollzie­
her ,das‘ alles aushalten kön­
nen. Die derzeitige Monatsund Jahresstatistik ist nur
zeitaufwendig und ohne wirk­
<< In eigener Sache
Liebe Mitglieder aus dem Gerichtsvollzieherbereich,
Ihr eigener Fachbereich braucht noch tatkräftige Unterstützung und plant für die nähere Zukunft eine Sitzung.
Nur wer sich aktiv einbringt, kann den Berufsstand attraktiv mitgestalten.
Einzelstimmen werden selten wahrgenommen, aber eine große Gemeinschaft findet bei den politisch
Verantwortlichen immer Gehör.
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Pensenwerten errechnet wer­
den, ohne dass hierbei die neu
hinzugekommenen umfangrei­
chen und zeitintensiven Tätig­
keiten berücksichtigt werden.
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
8
Die Umstellung der Zwangs­
vollstreckungsabläufe bean­
sprucht erhebliche Ressourcen
durch unter anderem notwen­
dige umfangreiche Weiterbil­
dungen u. b. der Softwareanbieter und wiederholt erfor­
derlicher Lektüre sehr umfang­
reicher Fachliteratur, Beschlüssen, Aufsätze und Anordnun­
gen et cetera der Verwaltung.
Dies nicht nur zum Vollstre­
ckungsrecht selbst, sondern
auch zur technischen Umset­
zung und Handhabung. Hierbei
ist ständig zeit­intensives wie­
derholtes konzentriertes Lesen
und Durcharbeiten erforder­
lich, um die Übersicht nicht
ganz zu verlieren. Reformbe­
dingt gibt es laufend neue
Rechtsprechungen und Ver­
waltungsvorschriften, siehe
insoweit die DGVZ-Ausgabe ab
circa Mai/Juni 2013. In diesem
Zusammenhang wird auch auf
die Änderungen der GA und
GVO hingewiesen, deren Vor­
schriften der GV ebenfalls in
seiner täglichen Arbeit zu be­
rücksichtigen hat.
Für die vielschichtige neue Auf­
tragsbearbeitung müssen neue
geordnete Arbeitsabläufe ent­
wickelt, getestet und immer
wieder nachjustiert werden.
Umfangreiche Verfü­gungen,
Arbeitsvorlagen, Formulare
und Texte für den Schrift­
verkehr mit den Parteien und
Gerichten sind komplett neu
zu erstellen und aufgrund neu­
er Erkenntnisse, Anordnungen,
Erfahrungen und Rechtspre­
chung immer wieder zu über­
arbeiten.
Seit nunmehr fast einem Jahr
ist ein äußerst anstrengendes,
stetig hoch konzentriertes
Arbeiten auf anhaltend hohem
Niveau geradezu unvermeid­
lich, um die Kontrolle im Büro
und bei der Aktenbearbeitung
nicht ganz zu verlieren. Der
> DJG magazin | September 2014
Wechsel von Außendienst und
Innendienst ist nicht mehr aus­
gewogen. Die Menge der Ver­
fahren ist durch die Vielfalt der
Arbeitsgänge und Fristen je
Akte nur schwer beherrschbar.
Die geistige Ermüdung setzt
viel schneller ein, Fehler sind
vorprogrammiert.
So kommt es, dass die Verfah­
ren, und auch die Gerichtsvoll­
zieherkostenberechnung, von
AG zu AG unterschiedlich
gehandhabt werden. Eine
­flächendeckende Lösung,
nur allein im OLG-Bezirk,
erscheint daher in weiter
Ferne.
Die seit 1. Januar 2013 erteil­
ten Vollstreckungsaufträge
sind oftmals nicht ausreichend
verständlich formuliert, da
vielfach auch der Anwaltschaft
die Reform der Sachaufklärung
nicht verständlich ist. Es ist
häufig nicht schnell erkennbar,
was denn nun beantragt ist
oder erledigt werden soll. Die
Auftragsgestaltung ist ebenso
bunt und vielschichtig wie die
Verfahrensentwicklung selbst.
Kein Auftrag gleicht dem ande­
ren. Es bedeutet meist einen
ziemlichen Zeitaufwand, Auf­
träge zu deuten.
Nicht zu vergessen sind die Än­
derungen der Zwangsräumung,
die sich aus der zum 1. Mai 2013
geänderten Mietrechtsreform
ergeben. Auch hierzu gibt es
immer wieder neue Rechtspre­
chung, verschiedene Rechtsan­
sichten, die der GV in der täg­
lichen Arbeit umsetzen muss.
In den Vollstreckungsauf­
trägen finden sich sehr regel­
mäßig wirre, gegensätzliche,
auch höchst unsinnige Formu­
lierungen, die, auch mehrfach
gelesen, noch keinen Sinn er­
geben, weil sie eben letztend­
lich keinen Sinn haben.
Viele Aufträge müssen, je
nach Bearbeitungsstadium,
immer wieder neu durchge­
lesen und gedeutet werden.
Mangels amtlichen Auftrags­
vordrucks sind bei vielen
Aufträgen wegen Unklarheiten
Nachfragen zur Konkretisie­
rung erforderlich. Selbst die
Justiz stellt keine zweifels­frei eindeutigen Aufträge.
Unmengen an Schriftwechseln
gibt es daher nicht nur wegen
Forderungskorrekturen. Immer
wieder werden Fragen aufge­
worfen, die oftmals auch sei­
tens der Gerichtsvollzieher­
prüfungsbeamten noch nicht
rechtssicher und endgültig
beantwortet werden können.
Zufriedenstellende – allge­
meinverbindliche Lösungen –
sind oft nicht vorhanden.
Unsicherheiten in der Rechts­
anwendung bestehen
fort.
Bundesweit nimmt bei den Ge­
richtsvollziehern krankheitsbe­
dingter Ausfall zu. Dies ist auch
der Justizverwaltung bekannt.
Auch im OLG-Bezirk sind be­
reits erste Fälle eingetreten.
Viele Gerichtsvollzieher sind
nervlich inzwischen stark an­
gegriffen, erhöhte Gereiztheit
und Anspannung, geistige und
auch körperliche Erschöpfung
nehmen schleichend zu. Auf­
grund der langen Arbeitszeiten
im Büro unter der reformbe­
dingt anhaltend hohen Ar­
beitsbelastung leiden Gesund­
heit, Familie und Freizeit.
Die gestiegene gesundheitliche
Belastung spiegelt sich in der
sich durch Ausfälle zunehmend
verschärfenden Personalsitua­
tion einzelner Amtsgerichte
bereits wider. Die Kollegen im
Gerichtsvollzieherdienst trau­
en sich kaum noch, einen ge­
planten mehrwöchigen Urlaub
anzutreten aus Furcht, sich vor
Rückständen danach nicht
mehr retten zu können. Eine
problemlose, gar längerfristige
Vertretung der Gerichtsvollzie­
her untereinander ist, wie frü­
her üblich, nicht wirklich reali­
sierbar.
Das seit Monaten anhaltend
hohe Arbeitspensum ist in der
normalen Dienstzeit kaum
mehr zu bewältigen. Mehr als
die übliche Arbeitszeit täglich
muss auch ein Gerichtsvollzie­
her nicht arbeiten. Arbeitszei­
ten von 50 bis 60 Wochenstun­
den sind nicht mehr zu leisten;
auch keine Arbeit an Feierta­
gen oder an Wochenenden.
Insofern wird auch an die Für­
sorgepflicht des Dienstherrn
erinnert.
Bei gesetzeskonformer Rechts­
anwendung und dem strikten
Bemühen gewissenhafter Be­
achtung und Umsetzung der
vom Gesetzgeber vorgesehe­
nen und der Justizverwaltung
getroffenen Regelungen ist es
den hiesigen Gerichtsvollzie­
hern gerade noch möglich, be­
stehende Bearbeitungsfristen
einzuhalten und keine Rück­
stände aufkommen zu lassen.
Die Gerichtsvollzieher beim AG
... sind seit Jahresbeginn stets
bemüht und werden es auch
zukünftig sein, die unausgewo­
gene Reform der Sachauf­
klärung so gut wie möglich
um­zusetzen und größere
Rückstände zu vermeiden.
Nur durch einen massiv erhöh­
ten Arbeitsaufwand von bis zu
zwölf Stunden täglich, teilwei­
se auch am Wochenende, sind
die hiesigen Gerichtsvollzieher
in der Lage, den weit erhöhten
Arbeitsaufwand zu erledigen.
Eine Änderung dieser Sachlage
ist auf absehbare Zeit nicht in
Sicht. Sollte es zu einer negati­
ven Änderung der Personal­
struktur bei den Gerichtsvoll­
ziehern, zum Beispiel infolge
längerer Erkrankung eines GV,
kommen, wäre die weitere zü­
gige Bearbeitung der Vollstre­
ckungsaufträge nicht mehr ge­
währleistet. Eine längerfristige
Vertretung eines/r Kollegen/-in
ist durch die anderen Gerichts­
vollzieher nicht mehr aufzu­
fangen. Die hiesigen Gerichts­
vollzieher haben mit ihrer
Arbeitsbelastung das Limit er­
reicht.“
Der Name des Einreichers ist
der Bundesleitung bekannt.
Helmut Leu,
stellvertretender
Bundesvorsitzender
Dateiname: _04PR9_Dt_gesetzl_Unfallversicherung_dbb_magazin_9_2014.pdf; Nettoformat:(185.00 x 270.00 mm); Datum: 04. Aug 2014 11:16:17; PDF-CMYK ab 150dpi (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien
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Und wie geht es Ihrem
Rücken heute?
Checkliste: Das können Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber tun:
 Eine Gefährdungsbeurteilung von physischen und psychischen Belastungen
durchführen und daraus erforderliche
Maßnahmen ableiten: Dazu ist jeder
Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet.
 Sich im Unternehmerportal der
Präventionskampagne informieren,
wie Rückenbelastungen im Betrieb
erkannt und vermindert werden
können: www.deinruecken.de/unternehmerportal
Wenn unsere Rücken sprechen könnten, sie
würden sich häufiger beschweren. Zum Beispiel, wenn wir zu lange vor dem Computer
sitzen oder in einer erzwungenen Körperhaltung arbeiten. Oder wenn Stress und hohe
Arbeitsanforderungen mal wieder „über unsere Rücken gehen“. Doch weil unsere Rücken
nicht sprechen können, äußert sich die permanente Fehlbelastung bei vielen Menschen
irgendwann mit Schmerzen: Rund ein Viertel
aller Arbeitsunfähigkeitstage in Deutschland
entfällt auf Erkrankungen des sogenannten
Muskel-Skelett-Systems. Den größten Teil davon verursachen Rückenleiden. Das muss nicht
sein: Viele Rückenbelastungen können bereits
mit einfachen Maßnahmen reduziert oder gar
verhindert werden.
Mehr Aufmerksamkeit für den Rücken fordert
daher die Präventionskampagne „Denk an
mich. Dein Rücken“. Sie ist speziell auf die
Bedürfnisse von Unternehmen zugeschnitten,
insbesondere von kleinen und mittleren Betrieben, und unterstützt diese gezielt bei der
Aufgabe, die Rückenbelastungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermindern. Zum
Beispiel mit individueller Beratung und Information über Handlungsmöglichkeiten und konkrete Präventionsmaßnahmen. Aber auch mit
Aktionsmaterialien und Werbemitteln, die den
Rücken wieder in Erinnerung rufen.
Mehr Rückengesundheit ist auch für Ihr Unternehmen wichtig. Fangen Sie noch heute
damit an!
„Denk an mich. Dein Rücken“ ist eine Präventionskampagne der Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen, der Knappschaft sowie der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau. Mehr Informationen unter:
www.deinruecken.de
Das können Beschäftigte tun:
 Ihren Arbeitgeber oder die Fachkraft
für Arbeitssicherheit ansprechen,
wenn sie Rückenschmerzen bei der
Arbeit haben.
 Jeden Tag fünf bis zehn Minuten etwas
für den Rücken tun: zum Beispiel mit
mehr Bewegung in der Freizeit oder
Ausgleichsübungen in Arbeitspausen.
Anregungen unter www.deinruecken.de,
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Und das können Sie tun:
 Schlagen Sie das Thema „Rückengesundheit“ für den Arbeitsschutzausschuss vor: Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner sind Fachkräfte
für Arbeitssicherheit, aber auch der
Betriebs- oder Personalrat.
 Informieren Sie sich auf der Kampagnenhomepage über Aktionsmöglichkeiten. Regen Sie an, einen
Gesundheitstag zum Thema Rücken
im Unternehmen durchzuführen.
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DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft
<< Aus den Landesverbänden
Ehrung der Anwärterinnen
und Anwärter
Foto: DJG Schleswig-Holstein
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
10
Schleswig-Holstein
Traditionsgemäß überreichte
die DJG Landesverband Schleswig-Holstein – vertreten durch
die Landesvorsitzende Susanne
Seidler – während einer Feierstunde am Ende des Fachlehrgangs in Lübeck an Nicole
Müller, Landgerichtsbezirk Lübeck, als Lehrgangsbeste und
an Andrea Nitschner, Landgerichtsbezirk Itzehoe und an
Kristin Streif, Landgerichtsbezirk Flensburg, jeweils einen
Buchpreis.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
nach unbezahltem Sonderurlaub
Arbeitnehmer haben auch nach einem unbezahlten Sonderurlaub Anspruch auf ihren vollen gesetzlichen Urlaub, so das Bundesarbeitsgericht
(BAG).
Das BAG beschäftigte sich mit
dem Fall einer Krankenschwester, die nach einem neunmonatigen Sonderurlaub im Jahr
2011 auf die Abgeltung von
15 Urlaubstagen bestand.
<<
Grundsatz: Nur gesetz­
liche Kürzungsregeln
sind zu beachten
Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr
Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Diese Vorschrift ist nach § 13
Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG
unabdingbar. Die Entstehung
des gesetzlichen Urlaubsanspruchs erfordert nur den
rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses und die einmalige Erfüllung der Wartezeit.
> DJG magazin | September 2014
Das BUrlG bindet den Urlaubsanspruch damit weder an
die Erfüllung der Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis
noch ordnet es die Kürzung des
Urlaubsanspruchs für den Fall
des Ruhens des Arbeitsverhältnisses an. Allerdings sehen spezialgesetzliche Regelungen für
den Arbeitgeber die Möglichkeit der Kürzung des Urlaubs
bei Elternzeit (§ 17 Abs. 1 Satz
1 BEEG) oder Wehrdienst (§ 4
Abs. 1 Satz 1 ArbPlSchG) vor.
Eine Kürzungsregelung beim
Ruhen des Arbeitsverhältnisses
während einer Pflegezeit (§§ 3,
4 PflegeZG) findet sich dagegen nicht.
<<
Der Fall: Kranken­
schwester nahm neun
Monate Sonderurlaub
Die Klägerin war bei der beklagten Universitätsklinik seit
August 2002 als Krankenschwester beschäftigt. Vom
1. Januar 2011 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
mit Ablauf des 30. September
2011 hatte sie unbezahlten
Sonderurlaub und verlangte
danach erfolglos von der Beklagten die Abgeltung von
15 Urlaubstagen aus dem Jahr
2011. Das Arbeitsgericht hat
die Klage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben.
<<
BAG: Keine Urlaubs­
kürzung bei vertraglich
vereinbartem Ruhen des
Arbeitsverhältnisses
Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des
Bundesarbeitsgerichts keinen
Erfolg. Der von den Parteien
vereinbarte Sonderurlaub
stand dem Entstehen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs
zu Beginn des Kalenderjahres
2011 nicht entgegen. Er berechtigte die Arbeitgeberin
auch nicht zur Kürzung des
gesetzlichen Urlaubs.
Alle geprüften Anwärter konnten übernommen werden.
Die DJG Schleswig-Holstein
wünscht ihnen einen guten
Start in die berufliche Laufbahn und steht mit Rat und Tat
gerne zur Seite.
Ihre/Eure
Susanne Seidler,
Landesvorsitzende
der DJG Schleswig-Holstein
Das BAG stellt damit ausdrücklich fest: Kommt es zum Ruhen
des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Vereinbarung der
Arbeitsvertragsparteien, hindert dies grundsätzlich weder
das Entstehen des gesetzlichen
Urlaubsanspruchs noch ist der
Arbeitgeber zur Kürzung des
gesetzlichen Urlaubs berechtigt (BAG, Urteil vom 6. Mai
2014, 9 AZR 678/12).
Diese Entscheidung des BAG ist
zu begrüßen. Bisher war umstritten, ob auch im ruhenden
Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen können. In
der Praxis wird bei einer Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über
unbezahlten Sonderurlaub viel
die Regelung aufgenommen,
dass sich der Urlaubsanspruch
bei einem unbezahlten Sonderurlaub jeweils pro Monat um
ein Zwölftel verringert. Das
BAG hat nur über die Kürzung
des gesetzlichen Urlaubs durch
den Arbeitgeber entschieden.
Aufgrund des ausdrücklichen
Hinweises auf § 13 Abs. 1
Satz 1 BurlG ist jedoch anzunehmen, dass das BAG auch
eine vertraglich vereinbarte
Kürzung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs für unwirksam
DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Dateiname: _2BI03_Sparda_Bank_dbb_magazin_5_2014.pdf; Nettoformat:(90.00 x 270.00 mm); Datum: 27. Mar 2014 07:46:17; PDF-CMYK ab 150dpi (WF), L.N. Schaffrath DruckMedien
hält, denn sonst wäre die gesetzlich vorgesehene Unabdingbarkeit unterlaufen. Entsprechende Kürzungsregelungen im TV-L können den gesetzlichen Urlaubsanspruch
nicht wirksam mildern. Für den
übergesetzlichen Urlaub dürfte eine Kürzung hingegen weiterhin möglich sein, denn dieses unterliegt nicht den
strengen Vorschriften des
BUrlG. Es ist damit zu rechnen,
dass dieses Urteil über die entschiedene Fallkonstellation
hinaus Auswirkungen haben
wird. Im konkreten Fall ruhten
während des Sonderurlaubs
die Hauptleistungspflichten
beider Seiten. Diese Entscheidung müsste dann erst recht
für Fälle der bezahlten Freistellung gelten, wenn nur die Arbeitnehmerpflichten ruhen,
wie zum Beispiel während der
Freistellungsphase in der Altersteilzeit oder aufgrund von
Zeitwertkontenvereinbarungen. Das vorliegende BAG-Urteil ist daher von großer praktischer Relevanz.
»WIR zahlen
0€ fürs Girokonto.«
Mit großen Schritten voran
Vom 16. bis 18. Oktober 2014 findet im dbb
forum Königswinter-Thomasberg der Bundes­
jugendtag der Deutschen Justiz-Jugend statt.
Gemeinsam mehr als eine Bank
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für Mitglieder.
Auf diesem werden nicht nur
wegweisende Beschlüsse gefasst, sondern es finden auch
Neuwahlen statt. Die im Jahre
2010 in Düsseldorf gewählte
Bundesjugendleitung hat sich
in den letzten vier Jahren stark
verändert. Nur zwei der dort
gewählten Mitglieder sind
noch im Amt. René Pellegrini
wird erneut als stellvertretender Vorsitzender in Funktion
des Schatzmeisters antreten.
Die Vorsitzende Karen Altmann wird ihr Amt aus Altersgründen und neuer engagierter Nachfolger zur Verfügung
stellen. Ein/e potenzielle/r
Nachfolger/-in für den Vorsitz
ist vorhanden, sodass ein rei-
bungsloser Übergang erfolgen
wird. Die Arbeit der DJJ wird
durch den neuen Vorsitz und
die neuen Mitglieder der Bundesleitung in wertvolle Hände
gelangen.
Am Freitag, dem 17. Oktober
2014 findet um 14 Uhr die öffentliche Veranstaltung anlässlich des Bundesjugendtages
statt, zu der die Bundesjugendleitung alle jugendlichen Mitglieder herzlich einlädt.
Vorläufiger Ablaufplan der
öffentlichen Veranstaltung
>>Begrüßung durch die ehe­
malige Vorsitzende Karen
Altmann
> DJG magazin | September 2014
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>>Festrede durch den Bundesvorsitzenden Emanuel
Schmidt
>>Abschlusswort durch den/
die neue/n Bundes­jugend­
vorsitzende/n
>>Grußwort des Justizminis­
teriums NRW (angefragt)
Im Anschluss laden wir zu einem Sektempfang und guten
Gesprächen ein.
>>Grußwort der Bundesjugendvorsitzenden der dbb jugend,
Sandra Kothe
>>Grußwort der Landesjugendvorsitzenden DJJ NRW,
Katharina Fricke, und des
Landesvorsitzenden DJG
NRW, Klaus Plattes
>>Grußwort durch ein Mitglied
des Deutschen Richterbundes NRW (angefragt)
Foto: DJJ
DJG – Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Die Bundesjugendleitung freut
sich auf anregende Tage, gute
Beschlüsse und viele engagierte Delegierte. Natürlich hat
sich die Bundesjugendleitung
auch ein paar Überraschungen
einfallen lassen.
Wir alle freuen uns auf euch.
Karen Altmann,
Bundesjugendvorsitzende
<
Bundesjugendleitung
11. Magdeburger Unihockeynight:
Deutsche Justiz-Gewerkschaft/Jugend in der Justiz
12
Ziele gemeinsam erreichen
Prominentenspiele stellten Gemeinsamkeit in den Vordergrund
Magdeburg (16. Juli 2014, tlö).
Seit dem Jahr 2004 engagieren
sich die dbb jugend und die
dvg-JUGEND gemeinsam in der
Magdeburger Unihockeynight,
einer Veranstaltung gegen
Rechtsextremismus, Radikalismus und Antisemitismus.
Neben den traditionellen
Prominentenspielen hatten die
Veranstalter und die ausrichtende WSG Magdeburg-Reform e. V. zu einem Turnier zu
nächtlicher Stunde vom 11. auf
den 12. Juli 2014 eingeladen.
Die 11. Magdeburger Unihockeynight gewannen die Saalebiber Halle vor den Floorball
Tigers Magdeburg I und den
Black Lions Landsberg.
Auch für die 11. Magdeburger
Unihockeynight hatten der
Innenminister des Landes
Sachsen-Anhalt, Holger
Stahlknecht, und die Landtagsvizepräsidentin Dr. Helga
Paschke die Schirmherrschaft
übernommen. Im ersten Prominentenspiel traf ein Promi-
> DJG magazin | September 2014
nententeam um Olaf Meister,
MdL, Landtagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen, Tina Rosner,
Landesvorsitzende der Jusos
Sachsen-Anhalt, Stefan Perlbach, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen
Polizeigewerkschaft SachsenAnhalt, und Matthias Geraldy
von der Stadtsparkasse Magdeburg auf die Mannschaft der
Mühlenkids vom Verein Spielwagen Magdeburg e. V. Der
Verein Spielwagen engagiert
sich unter anderem im Magdeburger Stadtteil Neu-Olven­
stedt in der offenen Jugend­
arbeit. Dieses Spiel konnte das
Prominententeam mit 4:0 für
sich entscheiden. Im zweiten
Einlage­spiel wurden die beiden
Teams durch Spieler der am
Turnier teilnehmenden Mannschaften und der Veranstalter
verstärkt. Diese Begegnung endete unentschieden 2:2.
„Eine schöne und für beide Seite gewinnbringende Tradition“,
nannte Thomas Löwe, stellvertretender Landesvorsitzender
der dbb jugend sachsen-an-
halt, die seit zehn Jahren bestehende Zusammenarbeit mit
dem Verein Spielwagen Magdeburg. „Ich danke den Mühlenkids von unserem Partnerverein für ihr Engagement“,
beschreibt Löwe die Gemeinsamkeit in den Prominentenspielen. Löwe bedankte sich
bei den Gästen aus dem poli­
tischen Raum und der Wirtschaft und den Spielern der
Mannschaften für ihr Enga­
gement“.
Die Unterstützung des Bezirksverbandes Magdeburg der
Deutschen Verwaltungs-Gewerkschaft Sachsen-Anhalt bezeichnete Löwe als „sehr hilfreich“ für die weitere Unterstützung des Partnervereins.
Auch bei der 11. Auflage ließen
sich die dvg-JUGEND und dbb
jugend nicht lange bitten und
stellten eine eigene Mannschaft. Der letzte Tabellenplatz
war Nebensache in dieser
Nacht. In ihrem Grußwort stellte Sandra Kothe, Vorsitzende
der dbb jugend (Bund), klar:
„Hier zählt unser Engagement
und wir sind gerne mit einer
Mannschaft dabei.“
Die Spielerinnen und Spieler
kamen aus vier Verbänden der
dbb jugend: Deutsche-Justiz
Jugend, Jugend der Deutschen
Verwaltungs-Gewerkschaft,
Jugend der Deutschen Steuergewerkschaft und der VBBAJugend.
Am Rande noch einige statistische Daten: Die Spielerinnen
und Spieler der dbb jugend
bestritten insgesamt sieben
Spiele, erzielten im Turnier
einen Treffer und mussten
30 Gegentore hinnehmen, kein
Spiel wurde zweistellig ver­
loren und am Ende stand der
10. Platz.
Für die dbb jugend spielten:
Patrick Eberitsch, Sabrina
Grohmann, Sandra Kothe,
Thomas Löwe, Marcus Menneke, Moritz Moersch, Jeannine
Naß und René Pellegrini.
Das Deutsche Patent- und Markenamt schützt geistiges Eigentum:
Gute Ideen rechnen sich
Wer lange Schlangen vor dem
Portal des DPMA-Hauptsitzes
am Münchener Isartor erwartet – Erfinderinnen und Erfinder, die, ihre Erfindung unter
dem Arm, anstehen für die
Patentierung – wird enttäuscht: nichts dergleichen.
Die Zentralinstitution für den
Schutz geistigen Eigentums in
Deutschland arbeitet seit jeher
weitestgehend auf dem Aktenweg: „Die meisten Anmeldungen werden elektronisch oder
in Papierform eingereicht, selten bekommen wir Modelle“,
erklärt Petra Knüfermann, ge-
lernte Patentprüferin, jetzt
Pressesprecherin des Amtes.
Organisatorisch ist das Deutsche Patent- und Markenamt
dem Bundesministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz nachgeordnet, es ist das
größte nationale Patent- und
Markenamt in Europa und
weltweit das fünftgrößte nationale Patentamt – nach den
Ämtern der USA, Japans, Koreas und Chinas. Gegründet 1877
als „Kaiserliches Patentamt“ in
Berlin, blickt die Behörde auf
eine über 130-jährige Ge-
schichte zurück. In deren Mittelpunkt stand und steht der
Schutz des geistigen Eigentums: „Unser gesetzlicher Auftrag ist es, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu
verwalten und über bestehende gewerbliche Schutzrechte
für Deutschland zu informieren“, sagt Knüfermann. Damit
biete man einen wirksamen
Schutz für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns. „Kleine und mittlere
Unternehmen, Großindustrie,
Forschungseinrichtungen und
auch Einzelerfinder bekommen
13
fokus
Wirtschaftlicher Aufschwung ist untrennbar verbunden mit Innovationen:
Forscherdrang, Ideenreichtum und Kreativität bringen Konjunktur, Land und
Leute voran. Damit stets der Anreiz für mehr Innovation gegeben ist, gelten
weltweit Regeln für den Schutz des geistigen Eigentums. Wer eine gute Idee
hat, soll sich Nachahmern wirksam erwehren können, indem er für seine
Erfindung ein Patent, eine Marke oder ein Muster offiziell eintragen lässt:
Nach erfolgreichem und gewissenhaftem Prüfverfahren bekommt der
Innovateur vom Staat ein befristetes Monopol auf seine Idee, um angemessen von seiner kreativen Leistung zu profitieren. In Deutschland erteilt,
registriert und verwaltet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)
die gewerblichen Schutzrechte – mit mehr als 2 500 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern am Hauptsitz in München, in der Dienststelle Jena und im
Technischen Informationszentrum Berlin.
< „Schutzrechte sind auch Motor
für Innovationen“: DPMA-Pressesprecherin Petra Knüfermann
von uns Instrumente, um ihr
geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu
verteidigen.“ So belohne der
Staat Innovationen. Und auch
unabhängig von eigenen
Schutzrechtsanmeldungen
können Schutzrechtsinformationen Hilfestellung für unternehmerische Entscheidungen
liefern: „Wer weiß, was es
schon gibt, entwickelt aufgrund dessen Neues“, erläutert die DPMA-Sprecherin. So
werde auch die Information
über Schutzrechte zu einem
Innovationsfaktor.
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
dbb
< Das erste Patent erhielt
der Erfinder
Johannes
Zeltner am
2. Juli 1877
für die „Herstellung einer
rothen Ultramarinfarbe“.
< „Kein leichter Job“: Diplom-Physiker Dr. Jürgen Seidl ist seit elf Jahren
Patentprüfer für bildgebende Verfahren in der Medizin.
fokus
14
Über mangelnde Arbeit können
sich die deutschen Patent- und
Markenprüfer nicht beschweren: Die Zahl der Patente in
Deutschland steigt kontinuierlich, aktuell sogar sprunghaft:
Im vergangenen Jahr erteilte
das DPMA 22,1 Prozent mehr
Patente; die Patentanmeldungen nahmen um 2,9 Prozent zu.
<
Patente made in Germany
gefragter denn je
Die Präsidentin des DPMA,
Cornelia Rudloff-Schäffer, zeigte sich entsprechend zufrieden
bei der Vorstellung der Jahresbilanz 2013 im März: „Deutschland kann auf seine Erfinder
sehr stolz sein. Wir sind bei
Innovationen weiter an der
Spitze. Unsere Ingenieure und
Naturwissenschaftler sichern
Deutschlands Zukunft in der
globalen Wirtschaft.“ Die Behördenchefin hob hervor, dass
Patente made in Germany gefragter denn je seien: „Wir im
DPMA sind im Wettbewerb
mit anderen nationalen und
internationalen Patentämtern
weit vorne.“ Mit der mittlerweile vollelektronischen Aktenbearbeitung bei Patenten
und Gebrauchsmustern zähle
das DPMA zudem zu den modernsten Institutionen beim
Schutz des geistigen Eigentums. „E-Government, anderswo noch eine Vision, ist bei
uns Realität und das höchst
erfolgreich“, stellte RudloffSchäffer fest.
Die große Nachfrage nach den
deutschen Schutzrechten
schlägt sich entsprechend auf
die Arbeitsbelastung der 2 500
DPMA-Beschäftigten – darunter rund 800 Patent- und 250
Markenprüfer – nieder: Durchschnittlich 250 Akten kommen
auf einen Patentprüfer, die Bearbeitungszeit von der Patentanmeldung bis zur Erteilung
dauert im Mittel fünf Jahre.
„Wartezeiten sind weltweit
üblich“, stellt DPMA-Sprecherin
Petra Knüfermann klar. Abgearbeitet wird streng nach
der Chronologie des
Eingangs. Nach acht
bis zehn Monaten
ergeht ein erster
einschätzender Bescheid an den Antragsteller, „das ist
quasi als Vorinstanz
ganz gut, auch für
den Anwender, der
sich überlegen kann,
ob das Patentierungsverfahren wirklich weitergetrieben werden
soll oder nicht“, erläutert Knüfermann. Teuer
ist ein deutsches Patent
nicht: Für die Anmeldung von bis zu zehn Patentansprüchen zahlt
man 60 Euro (40 Euro bei
einer elektronischen Anmeldung) plus eine Prü-
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
fungsgebühr von 350 Euro. Die
Jahresgebühr beträgt ab dem
dritten Jahr 70 Euro und steigt
pro Jahr auf bis zu 1 940 Euro
im letzten, dem 20. Patentjahr.
<
Kein leichter Job
Ein Patent können die Patentprüferinnen und Patentprüfer
des DPMA nur dann erteilen,
wenn die Erfindung gegenüber
dem weltweit bekannten Stand
der Technik neu ist, sie für einen Fachmann nicht naheliegend – also erfinderisch – und
gewerblich anwendbar ist.
„Kein leichter Job“, weiß Dr.
Jürgen Seidl. Der 45-Jährige ist
seit elf Jahren Patentprüfer
beim DPMA, als gelernter
Diplom-Physiker zuständig für
bildgebende Verfahren in der
Medizin, also Röntgen, Computer- und Magnetresonanztomografie. Ebenso wie die
strengen Voraussetzungen für
eine Patenterteilung sind die
Ausbildung und das Vorgehen
der Patentprüfer im Patentgesetz detailliert geregelt. Ein
Hochschulabschluss in einem
technischen Fach und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung sind Pflicht für den Einstieg. Dann stehen noch
einmal eineinhalb bis zwei
Jahre interne Ausbildung
zum Patentprüfer an:
Rechtskurse, IT-Lehrgänge für das elektronische
Aktensystem und spezielle Recherchesysteme
sowie Prüfungspraxis
stehen auf dem Lehrplan. „Von Beginn der
Ausbildung an prüft
man Patentanträge“,
berichtet Seidl, „immer
gemeinsam mit dem
Ausbilder, anhand von
< Die dreibeinige
Strumpfhose: Ab und
an flattert den deutschen Patentprüfern
auch Kurioses auf den
Tisch – wenn alle maßgeblichen Kriterien erfüllt sind, gibt es auch
hierfür ein Patent.
dbb
konkreten Fällen sammelt man
eine Menge Erfahrung.“ Die
brauchen die hochqualifizierten
Experten des DPMA auch, denn
nach erfolgreich absolvierter
Ausbildung sind die Patentprüfer ganz auf sich alleine gestellt: „Wir treffen unsere Entscheidungen immer allein und
sind ausschließlich an Recht
und Gesetz gebunden. Das ist
eine sehr hohe Verantwortung,
die wir sehr ernst nehmen.“
Erschwerend komme hinzu,
dass die Gehaltseinbußen bei
einem Wechsel aus der Industrie zum DPMA (ein Patentprüfer steigt mit Besoldungsgruppe A 13 ein und kann sich bis
A 15 steigern) teilweise „sehr
abschreckend sind – bis zu 40
Prozent“. Eine beachtliche Gehaltsschere zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.
Größtmögliche Sorgfalt
Ihrer Verantwortung werden
die DPMA-Patentprüferinnen
und -prüfer nicht nur mit der
gründlichen und gewissenhaften fachlichen Prüfung jedes
Antrags gerecht, sondern legen auch größten Wert auf
akkurate Formalitäten und
permanente Fort- und Weiterbildung im jeweiligen Sachgebiet. „Sowohl im Interesse
der Anwender als auch im Interesse des Staats, seiner Bürger und Wirtschaftsakteure
müssen wir größtmögliche
Sorgfalt üben“, betont Seidl.
Immerhin gehe es um die Vergabe von Monopolrechten
durch den Staat, „das ist eine
hoheitliche Tätigkeit und
schon ein mächtiges Instrumentarium“, sagt der Patentprüfer. „Entsprechend wenig
leichtfertig dürfen wir damit
umgehen. Wir sind verantwortlich für einen angemessenen und fairen Ausgleich zwischen den Patentanmeldern
einerseits und Staat und Gesellschaft andererseits: Der
Anwender will möglichst wenige Informationen über seine
Innovation preisgeben, dafür
aber ein staatlich geschütztes
Monopol erlangen. Staat und
Gesellschaft stehen ihm gegenüber und wollen so viele
Informationen wie möglich
über die Innovation und möglichst kein Monopol. Dieses
Spannungsfeld müssen wir
gewissenhaft austarieren“,
erklärt Seidl. Zumal ein Patentanwender bei fälschlicher
Patenterteilung sehr teuren
Angriffen seiner Konkurrenten
ausgesetzt sein könne.
< Markenprüferin Angelika Kraus weiß, welche Bedingungen erfüllt sein
müssen, damit ein guter Name eingetragen wird. Die erste Marke –
„Perkeo“ – wurde am 16. Oktober 1894 für einen Berliner Lampenproduzenten vergeben.
So herrscht überwiegend eines
in den Fluren und Büros des
DPMA-Hauptsitzes, wo die
meisten Patentprüfer ihren Job
machen: konzentrierte Ruhe.
Direkte persönliche Kontakte
zu den Patentanmeldern sind
selten, oft übernehmen Patentanwälte die Abwicklung des Verfahrens. „Ab und an gibt
es Telefonate, aber in
der Regel wird alles
schriftlich abgewickelt, auch wegen der
rechtlichen Relevanz
und Verfahren vor
nachgeordneten Instanzen“, erklärt Jürgen Seidl. Für viele
Kollegen, die aus der
Industrie zum DPMA
kommen, ist das
eine gewaltige Umstellung, weiß Seidl,
der in seinem Bereich als Gruppenleiter fungiert: „In
den großen Unternehmen arbeitet
man in Projektteams zusammen,
bastelt, experimentiert – hier im
Amt dagegen ist
alles theoretisch.
Geborene Tüftler
kommen bei uns nicht auf ihre
Kosten.“
<
Fachkräfte gesucht
Dabei sucht das DPMA die
hoch qualifizierten technischen Fachkräfte händeringend in einigen
Rund 120 000 „Schubladen“,
also Klassen, Gruppen und
Untergruppen, hat das technische Klassifikationssystem des
DPMA, in die die Prüfer Patentanträge und Patente einsortieren. „Das ist schon eine sehr
detaillierte Klassifizierung, die
wir hier abdecken“, sagt Jürgen
Seidl. Wegen dieser Bandbreite
an Kompetenz und weil in
Deutschland vergebene Patente nur sehr selten vom Patentgericht bemängelt oder widerrufen werden, zählt das DPMA
zu den gefragtesten Patentämtern
der Welt.
Spektakuläres erleben Seidl und seine
Kollegen indes selten – „wir verfolgen
hier die normale
Entwicklungsarbeit“, sagt der Patentprüfer. Doch
auch das ist spannend: „Wir erfahren
zuerst – noch lange
vor Fachwelt und
Markt – alles über
eine neue Erfindung.
Wir wissen vor allen
anderen, dass die
Brennstoffzelle
kommt und dass das
< Auch dieser skurrile
Selbstbestrafungsapparat ist eine geschützte Erfindung.
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
15
fokus
<
Sachgebieten wie beispielsweise Maschinenbau: „Da müssen
wir uns sehr strecken, um Leute zu bekommen, können teilweise Stellen gar nicht besetzen“, sagt Seidl.
dbb
Smartphone in den Startlöchern steht. Und wir entscheiden, ob Brennstoffzelle und
Smartphone überhaupt patentierbare Erfindungen sind.“
Und ab und an kommen auch
wahre Kuriositäten auf den
Tisch wie etwa ein skurriler
Selbstbestrafungsapparat oder
die dreibeinige Strumpfhose
– weltweit neu, erfinderisch
und gewerblich anwendbar?
Dann gibt’s auch dafür ein Patent! Grundsätzlich behaupten
traditionell die Automobilunternehmen eine Schlüsselstellung bei den Patentanmeldungen in Deutschland, gefolgt
von der innovativen Maschinenbaubranche. Die aktivsten
Unternehmen sind mit großem
Vorsprung Bosch, gefolgt von
Schaeffler und Daimler. Die Länderliste führen Bayern, BadenWürttemberg und NordrheinWestfalen an.
<
„nutella“ versus
„NATALLA“
Um den Schutz des guten Namens geht es in der Hauptabteilung Marken und Muster des
DPMA. Die Markenprüferinnen
und -prüfer dort entscheiden
jährlich über bis zu 1 000 Markenanmeldungen pro Kopf.
Eingetragen sind seit dem
ersten eingetragenen Namensmonopol für die Marke
„Perkeo“ eines Berliner Lampenproduzenten (16. Oktober
1894) bislang rund sechs Millionen Marken. Dürfen Süßwaren „NATALLA“ heißen oder
kollidiert das mit der berühmten Nuss-Nougat-Creme „nutella“? Angelika Kraus (33), gebürtige Kölnerin, seit 2006
beim DPMA und nun nach zwei
Elternzeiten kurz vor dem Ende
ihrer viereinhalbjährigen Ausbildung zur Markenprüferin,
kennt die Regeln – und die Antwort: „Süßwaren dürfen nicht
‚NATALLA‘ heißen, weil die Verwechslungsgefahr zu hoch ist –
deswegen keine Eintragung für
‚NATALLA‘.“
Die Regierungsamtfrau „liebt“
ihren Job und findet es „toll,
dass man hier jeden Tag mit
< Wem gehört der Adler?
Die Münchner Markenprüfer müssen sich aktuell mit
einer prominenten Markenfrage befassen. Nach dem
Gewinn der Fußballweltmeisterschaft im Juli 2014
in Brasilien durch die deutsche Nationalmannschaft
der Herren schoss der Wert
des DFB-Adler-Logos auf
den Team-Trikots weltweit in die Höhe. Und mit ihm natürlich
auch der Preis der Nationalelf-Trikots, die seit dem Titelgewinn
hoch im Kurs stehen – rund 80 Euro kostet das „Original“ mit nunmehr vier Sternen vom DFB. An diesem exklusiven Reibach stört
sich die Supermarktkette „Real“, die die Löschung der kostbaren
DFB-Adler-Marke beantragt hat. Begründung: Staatswappen dürfen nicht als Marken geschützt werden, sagt das Markengesetz
und stellt damit ein absolutes Schutzhindernis auf. Nun haben die
Münchner Markenprüfer die Sache zu prüfen. Sollten sie dem
„Real“-Antrag entsprechen, verlöre der DFB die alleinige Lizenz
zum offiziellen Trikot-Vertrieb. Und auch wenn das Patent- und
Markenamt seine eigene Entscheidung bestätigen und die Löschung der Marke ablehnen würde, wäre das für den DFB noch keine endgültige Entwarnung: Danach kann die Entscheidung mit einer Beschwerde beim Bundespatentgericht angefochten werden …
adidas
fokus
16
< Selbstverständlich auch eine
eingetragene Marke: dbb beamtenbund und tarifunion.
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
dem Leben und dem Warenangebot draußen in Verbindung
kommt, der große Realitätsbezug ist spannend“. Auch hier
kommen die Prüfer als Erste in
Kontakt mit Marken, die bald
in aller Munde sind: „Germanys
Next Topmodel“ oder „Stromberg“ sind aktuelle Beispiele.
Von den Klassikern wie „Palmin“, dem „Föhn“ oder „Nivea“
über zahllose Versionen mit
dem @-Zeichen bis hin zur
neuesten Wort-BildMarke von
Coca Cola Deutschland, „Boris
Becker“ und selbstverständlich
auch dem Logo des dbb beamtenbund und tarifunion ist so
ziemlich alles im Markenbestand des DPMA vertreten,
was Rang und Namen hat.
Grundlage zur Erlangung des
Markenschutzes durch eine Registermarke ist ein Antrag, der
beim DPMA schriftlich oder online einzureichen ist. Aufgrund
der Regelungen des Markengesetzes prüfen Angelika Kraus
und ihre Kolleginnen und Kollegen die Sache gründlich: Ist das
als Marke angemeldete Zeichen
überhaupt geeignet, Waren
oder Dienstleistungen eines
Unternehmens von denjenigen
anderer Unternehmen zu unterscheiden, grafisch darstellbar
und unterscheidungskräftig?
Und besteht möglicherweise
ein Freihalteinteresse an dem
Zeichen für Mitbewerber? „Außerdem darf die Marke nicht
ausschließlich aus Zeichen oder
Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch zur
Bezeichnung der Waren oder
Dienstleistungen üblich geworden sind“, erklärt Angelika
Kraus, „und wir tragen keine
Marken ein, die zu einer notorisch bekannten Marke mit älterem Zeitrang ähnlich oder mit
ihr identisch sind – siehe ‚nutella‘.“ Führt diese Prüfung zu keinen Beanstandungen, wird die
Marke in das Markenregister
eingetragen. Die Gebühr hierfür
beträgt 300 Euro, dafür gibt es
zehn Jahre Schutz. Wer möchte,
kann seine Schutzrechte danach
für jeweils 750 Euro beliebig oft
um weitere zehn Jahre verlängern.
dbb
Mitunter schwierige
Auseinandersetzungen
„Man muss dafür gemacht sein,
auch einmal schwierige Auseinandersetzungen durchzustehen“, betont Markenprüferin
Kraus: „Es geht immer auch um
wirtschaftliche Interessen, und
da kann so mancher Kunde es
nicht so gut hinnehmen, dass
wir seine Marke nicht eintragen
und schützen wollen.“ Drei Mo-
nate brauchen die Prüfer im
Durchschnitt von der Anmeldung bis zur Eintragung. In
teamübergreifenden Prüferrunden werden spezielle Fälle besprochen, damit die Entscheidungslinie des DPMA einheitlich
bleibt. Angelika Kraus ist rundum zufrieden mit ihrem Arbeitsplatz: „Tolle Kollegen, ein familienfreundlicher Arbeitgeber mit
betriebseigener Kita, rund 400
Telearbeitsplätzen und zahllo-
sen Teilzeitmodellen“ – nur eines stimmt Kraus ein wenig
nachdenklich: Sie und eine Kollegin sind sozusagen der letze
Nachwuchs der Münchener
Markenprüfer – „nach uns wurde niemand mehr in die Ausbildung aufgenommen“. Dabei
wird die Arbeit nicht weniger,
sondern immer mehr …
Das Beste zum Schluss: Das
DPMA arbeitet seit Jahren
kostendeckend. Die Einnahmen 2013 betrugen 340,7 Millionen Euro, die Ausgaben
268,2 Millionen Euro – darin
enthalten jeweils die Einnahmen und Ausgaben des Bundespatentgerichts (BPatG) sowie die Pensionskosten von
DPMA und BPatG. Gute Ideen
schützen rechnet sich also –
in jeder Hinsicht!
Text und Fotos: Britta Ibald
Nachgefragt
Bernd Kessler, Personalrat im DPMA:
Hohe Arbeitsbelastung
mit auch die Verfahrensdauer in den Abteilungen, die besonders von den Altersabgängen betroffen sind, wieder zunimmt.
Wie sieht die Altersstruktur im DPMA aus – gibt es ausreichend Nachwuchs, der die Erfahrungen der lebensälteren
Kolleginnen und Kollegen noch aufnehmen kann, bevor diese
in den Ruhestand gehen?
Der VBGR geht davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren
rund 25 Prozent und in den nächsten 20 Jahren – bedingt
durch das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge – etwa
60 Prozent aller Mitarbeiter in den Ruhestand gehen werden.
Bisher ist es dem DPMA gelungen, die ausscheidenden Mitarbeiter zu ersetzen. Ob dies ohne Änderung der Rahmenbedingungen so bleibt, ist stark zu bezweifeln.
< Bernd Kessler ist 1. stellvertretender Vorsitzender im Verband der
Beschäftigten im Gewerblichen Rechtsschutz (VBGR) und Mitglied
im DPMA-Personalrat.
Herr Kessler, eine Patenteintragung beim DPMA dauert durchschnittlich fünf Jahre, und auch bei den Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Markenprüfung ist ein „Überlauf“ von Anträgen die Regel, nicht die Ausnahme. Halten Sie die aktuelle
Personalausstattung der Behörde für aufgabenangemessen?
Eine Bearbeitungsdauer von fünf Jahren hört sich erst mal unheimlich lang an. Bei jedem unserer Patentprüfer warten rund
250 Patentverfahren auf eine Bearbeitung. Bei einer durchschnittlichen Erledigungszahl von etwa 50 Verfahren pro Jahr
kommt man auf die fünf Jahre. Angesichts der zuletzt steigenden Patentanmeldezahlen reicht die aktuelle Personalausstattung aber nicht aus, um die Rückstände in angemessener Zeit
abzubauen. Im Markenbereich konnten wir die Rückstände und
die Bearbeitungszeiten in den letzten Jahren deutlich senken.
Als Reaktion auf die bis 2012 rückläufigen Anmeldezahlen werden ausscheidende Kollegen nicht ersetzt und die viereinhalb
Jahre dauernde Ausbildung zum Markenprüfer eingestellt. Ich
habe den Eindruck, dass derzeit die Arbeitsbelastung und da-
Sind die Gehälter, die der Bund den Mitarbeitern des DPMA
am Standort München zahlt, ausreichend?
Ganz klares Nein! Für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen im
einfachen und mittleren Dienst ist München unbezahlbar geworden. Viele haben noch einen Nebenjob, um überhaupt über
die Runden zu kommen. Im gehobenen Dienst bewerben sich
viele Nachwuchskräfte, die nicht aus der Region München
stammen, zu Bundesbehörden an anderen Standorten. Der
Grund dafür ist, dass ihnen in anderen Städten nach Abzug der
Miete deutlich mehr Geld vom Gehalt übrig bleibt. Im höheren
Dienst liegt das Gehalt der Patentprüfer schon heute um bis zu
40 Prozent unter den Gehältern, die in der Industrie gezahlt
werden. Angesichts der absehbaren Altersabgänge, die ja alle
Wirtschaftsbereiche betreffen werden, ist zu erwarten, dass
sich dieser Gehaltsabstand eher noch vergrößert und das
DPMA damit bei der Nachwuchsgewinnung den Kürzeren ziehen wird. Wenn der Bund schon zahlreiche Behörden in Ballungszentren wie Hamburg, Frankfurt, Stuttgart und München
ansiedelt, dann müssten die dort deutlich höheren Lebenshaltungskosten durch eine Ballungsraumzulage für die Beschäftigten kompensiert werden – das ist ein Gebot der Fürsorge und
ein Gebot der Attraktivitätssicherung des Arbeitgebers.
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
17
fokus
<
dbb
Wohnungsbaupolitik:
Bau fällig?
fokus
18
Wohnraum wird in Deutschland immer teurer.
Nach Berechnungen der Internet-Immobilienbörse „Immobilienscout 24“ sind die Preise für Mietwohnungen von März 2007 bis April 2014 durchschnittlich um 19,5 Indexpunkte gestiegen, bei
Neubezug in Neubauten sogar um 38,7 Punkte.
In Ballungsräumen wie München oder Frankfurt
müssen Mieter für eine gute Wohnlage mittlerweile bis zu zwölf Euro Nettokaltmiete pro
Quadratmeter berappen. Zu viel für die meisten
Otto-Normalverbraucher. Aber bezahlbarer
Wohnraum ist knapp. Jetzt versucht der Staat
einerseits, regulierend einzugreifen, hat aber
andererseits mit zahlreichen neuen Auflagen
und Vorschriften viel dazu beigetragen, den
Wohnungsbau stetig zu verteuern.
Bereits vor zwei Jahren hatten
zwei Studien, die das PestelInstitut in Hannover und der
Bochumer Wohnungsbau-Experte Prof. Dr. Volker Eichener
im Auftrag der Kampagne „Impulse für den Wohnungsbau“
erstellt haben, festgestellt,
dass bis 2017 825 000 Mietwohnungen neu gebaut werden müssen. Deutschland leide
unter einer neuen Wohnungsnot, insbesondere in Großstädten, Ballungszentren und Universitätsstädten, wo es einen
massiven Mangel an bezahlbaren Mietwohnungen gebe. Aktuell fehlten in den zehn deutschen Großstädten, die den
stärksten Wohnungsmangel
haben, mehr als 100 000 Miet-
wohnungen – rund 17 500
davon allein in Frankfurt am
Main und 8 000 in Stuttgart.
Wenn der Mietwohnungsbau
nicht verdoppelt werde und
auf mindestens 130 000 neue
Wohnungen pro Jahr ansteige,
werde sich die Mietwohnungslücke drastisch vergrößern:
„In fünf Jahren werden dann
400 000 Mietwohnungen bundesweit fehlen“, so die Autoren
der Studien.
Die Studien belegen, dass der
schrittweise Rückzug des Bundes aus der Wohnungsbauförderung in den vergangenen
15 Jahren zu der neuen Wohnungsnot geführt hat. Zudem
zeigen die Berechnungen der
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
< HafenCity Hamburg: Nicht jeder Interessent wird eine Wohnung
in den Top-Lagen der großen Städte finden, obwohl es auch hier
bezahlbaren, geförderten Wohnraum gibt.
Wissenschaftler, dass die Bundesländer die soziale Wohnraumförderung im vergangenen Jahrzehnt um nahezu
80 Prozent reduziert haben.
<
Wohnen frisst
Einkommen auf
Für einen Großteil der Haushalte in Deutschland werde das
Wohnen finanziell immer belastender. „Einkommen und
Wohnkosten laufen immer
weiter auseinander“, sagt
Matthias Günther vom PestelInstitut. Einerseits seien Mieten und Nebenkosten deutlich
gestiegen, andererseits habe
die Zahl einkommensschwacher Haushalte zugenommen.
„Ein Ende dieser Entwicklung
ist gegenwärtig nicht erkennbar.“ Die Wissenschaftler sehen die neue Wohnungsnot
sogar als Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung – insbesondere in Ballungszentren.
„Wohnmöglichkeiten und
Wohnpreise sind wichtige
Standortfaktoren für eine
sich immer internationaler
orientierende Wirtschaft“,
so Günther.
Vor diesem Hintergrund fordern die Bündnispartner der
Kampagne „Impulse für den
Wohnungsbau“ eine neue
Wohnungsbaupolitik für
Deutschland. Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau müssten sich dazu
deutlich verbessern.
„Die neue Wohnungsnot ist
hausgemacht. Insbesondere
der Bund sollte sich seiner Verantwortung für die nationale
Wohnungsversorgung wieder
bewusst werden. Er muss insbesondere steuerrechtliche
Hemmnisse beseitigen und in
der Wohnungsbauförderung
die Initiative ergreifen, um
die neue Wohnungsnot zu
lindern“, sagt der Rektor der
Bochumer Immobilien-Hochschule EBZ Business School,
Prof. Dr. Volker Eichener.
Kernpunkt einer neuen Wohnungsbaupolitik müsste eine
steuerliche Erleichterung des
Mietwohnungsbaus sein, so
Eichener. Gemeinsam mit der
Kampagne „Impulse für den
Wohnungsbau“ hält er zum
Beispiel eine Erhöhung des
jährlichen Abschreibungssatzes auf vier Prozent für
angemessen. Darüber hinaus
fordert der WohnungsbauExperte eine Verdoppelung
der Kompensationszahlungen
vom Bund an die Länder. Diese sollen jedoch eine strenge
Zweckbindung an die Neubauförderung enthalten.
<
Neue Impulse vom Bund
Im Juli 2014 scheinen die Forderungen in der Bundespolitik
angekommen zu sein: Bund,
Länder, Kommunen und
Verbände wollen gemeinsam
geeignete Maßnahmen zur
Bewältigung aktueller woh-
nungspolitischer Herausforderungen ergreifen. Unter der
Leitung von Bundesbauministerin Barbara Hendricks ist
erstmals ein Bündnis von 17
Verbänden und Organisationen für bezahlbares Wohnen
und Bauen in Berlin mit dem
Ziel zusammengekommen, den
steigenden Wohnraumbedarf
in bestimmten Regionen zu decken und gleichzeitig soziale,
demografische und energetische Anforderungen zu berücksichtigen. Eine Baukostensenkungs-Kommission soll als
zentraler Baustein dafür sorgen, dass dies mit angemessenen Kosten erreicht wird.
Bundesministerin Hendricks
betonte im Rahmen der Auftaktgespräche am 10. Juli 2014
in Berlin: „Insbesondere in Ballungsräumen fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Wir
brauchen mehr Neubau, eine
starke soziale Wohnraumförderung und eine bessere Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte bei den
Wohnkosten. Dafür wollen wir
angemessene und verlässliche
rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und die wohnungspolitischen Instrumente
sowie die baulichen Vorgaben
besser aufeinander abstimmen. Gute Wohnverhältnisse
und bezahlbare Mieten sind
wesentliche Voraussetzungen
für sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt.“
Fünf wesentliche Handlungsfelder werden im Bündnis für
bezahlbares Wohnen und Bauen bearbeitet. Dazu gehören
der Neubau von Wohnungen
sowie die Belebung des sozia-
len Wohnungsbaus, aber auch
die Frage bezahlbarer Mieten
und die soziale Sicherung des
Wohnens. Energieeffizienz und
Klimaschutz im Gebäudebestand ist ebenso ein Thema
wie auch die demografische
Entwicklung und das Wohnen
im Alter. Nicht zuletzt soll es
um nachhaltiges und kostenbewusstes Planen und Bauen
gehen.
Hendricks will unter anderem
dazu beitragen, dass überflüssige Normen und Gesetzesvorschriften, die das Bauen verteuern, reduziert werden. Auch
sollen die Kommunen, die meist
Grundstücksbesitzer sind, mehr
Bauland zur Verfügung stellen,
etwa über die „Zurverfügungstellung von Bauland und die
Mobilisierung von Bauland und
Erschließung von Brachflächen“,
so Hendricks.
Auch sei zu berücksichtigen,
dass es in Deutschland eine
starke Binnenwanderung gebe.
Viele Menschen orientieren
sich in die sieben wichtigsten
Wirtschaftsregionen, weshalb
dort Einwohnerzahlen und
Mieten steigen. In den letzten
fünf Jahren etwa habe Berlin
einen Mietenanstieg von
35 Prozent erlebt, Hamburg
von 27 Prozent. Zugleich stünden besonders in Ostdeutschland viele Wohnungen leer.
Die Bundesbauministerin will
im Herbst 2015 eine Zwischenbilanz des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen
ziehen, betonte aber: „Bauen
tun wir selber nicht, sondern
wir können nur die Voraussetzungen dafür schaffen.“
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
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<
< In Ostdeutschland hat die Abwanderung für viel Leerstand gesorgt. Im
Gegenzug steigen Nachfrage und Mieten in wirtschaftlich attraktiven
Ballungsräumen.
<
fokus
20
Mietpreisbremse
kontrovers diskutiert
Eine dieser Voraussetzungen
könnte auch die sogenannte
„Mietpreisbremse“ sein, die
Bundesjustizminister Heiko
Maas einführen will. Nachdem
bereits 2013 eine Novelle des
Mietrechts in Kraft getreten
war, die eine stärkere Deckelung von bereits bestehenden
Mietverträgen erlaubte, will
die Bundesregierung mit der
Mietpreisbremse dafür sorgen,
dass künftig insbesondere in
begehrten Wohnlagen Mietpreissprünge von 20, 30 oder
mehr Prozent verhindert werden, damit sich auch Normalverdiener Wohnraum in diesen
Lagen noch leisten können.
Neubauten sollen voraussichtlich davon ausgenommen sein.
Nach Informationen des Bundesjustizministeriums sehen
die Neuregelungen vor, dass
die zulässige Miete in Gebieten
mit einem angespannten Wohnungsmarkt bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau
der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent
angehoben werden darf.
Im Maklerrecht will der Gesetzentwurf zudem das „allgemein
akzeptierte Prinzip: ,Wer bestellt, der bezahlt‘ “ verankern.
Dadurch soll künftig sichergestellt werden, dass diejenige
Partei, die die Leistung eines
Maklers veranlasst, auch verpflichtet sein soll, die anfallenden Maklergebühren zu zahlen.
Weitere Elemente der Bau- und
Wohnungspolitik der Bundesregierung sind im Koalitionsvertrag beschrieben, darunter
die Stärkung des Wohnungsbaus, eine aktive Liegenschaftspolitik, um Bauland
verfügbar zu machen, die
Wiederbelebung des sozialen
Wohnungsbaus, die Schaffung
generationen- und altersgerechten Wohnraums sowie die
Förderung von energieefizientem Bauen und Sanieren.
Mehr als eine halbe Milliarde
Euro stellt die Bundesregierung
jährlich für sozialen Wohnungsbau bereit. Mit der Umsetzung
der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Maßnahmen
sollen die Rahmenbedingungen
für alle am Mietmarkt Beteiligten verbessert werden, damit
sich die Marktlage in den derzeitigen Brennpunkten wieder
entspannt, also vor allem in
den zentralen Quartieren der
Großstädte.
Die Bundesregierung scheint
die Probleme erkannt zu haben, doch selbst Bündnispartner wie der Bundesverband
Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sehen Schwierigkeiten bei der
Umsetzung. „Wir haben noch
keine Lösung für bezahlbares
Wohnen und Bauen gefunden,
sind aber auf dem richtigen
Weg dahin“, sagt zum Beispiel
BFW-Präsident Andreas Ibel.
„Für ein erfolgreiches Gelingen
des Bündnisses ist auch die Politik in der Pflicht – klare und
langfristige Rahmenbedingun-
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
Kosten dämpfen
„Dabei dürfen die Ursachen
von knappem bezahlbarem
Wohnraum nicht außer Acht
gelassen werden: Steigende
Immobilienpreise sind auf die
seit Jahren kontinuierlich steigenden Baukosten zurückzuführen. Wohnimmobilien müssen sowohl energetische als
auch technische Mindestanforderungen erfüllen und dabei noch bezahlbar bleiben –
das ist schwer in Einklang zu
bringen“, erklärt Ibel. Allein die
letzte Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
koste den Bauherrn einschließlich seines Planungsvorlaufs
mindestens 10 000 Euro pro
Wohnung zusätzlich. Dies
führe letztlich dazu, dass weit
weniger gebaut werde als tatsächlich benötigt. Angesichts
des demografischen Wandels
und der hohen Zuwanderung
werde zudem ein zusätzlicher
Bedarf an Wohnraum entstehen, der mit der aktuellen
Neubautätigkeit nicht annähernd gedeckt wird. „Deshalb
ist es von enormer Bedeutung,
dass das Bündnis Strukturen
schafft, die das Bauen fördern,
statt es zu verhindern“, fordert
der BFW-Präsident. Wohnbauprojekte dauerten in Deutschland in der Regel vier bis fünf
Jahre. „Die Langfristigkeit und
Beharrlichkeit, die wir aus der
Baupraxis kennen, werden wir
in das Bündnis mit einbringen.“
Ob die Mietpreisbremse im
Spannungsfeld von baulicher
Effizienz und dem Mieterwunsch nach günstigen Wohnraum überhaupt ein geeignetes Instrument ist, um Angebot
und Nachfrage aneinander anzugleichen, ist in der Praxis
ebenfalls umstritten.
Nachdem einige SPD-geführte
Bundesländer den Referentenentwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes – so heißt das
geplante Gesetz um die Miet-
preisbremse offiziell – kritisiert
hatten, erklärte der designierte
Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), JensUlrich Kießling: „Wir sehen uns
in unserer Kritik an der geplanten Mietpreisbremse bestätigt.
Sie ist ordnungspolitisch falsch
und sozialpolitisch untauglich.“
Die Mietpreisbremse sei nicht
geeignet, um einkommensschwächeren Haushalten bezahlbaren Wohnraum zu garantieren. Zu dem gleichen
Ergebnis komme ein Gutachten, dass die BID beim Institut
für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und
Regionalentwicklung „InWIS“
in Auftrag gegeben hatte.
Kießling befürchtet nicht nur,
dass die Mietpreisbremse nicht
wirkt, sondern dass sie wegen
„ihrer mangelhaften Ausgestaltung für Neubauinvestitionen im Wohnungsbereich“
Schaden anrichtet.
Zwingend erforderlich sei eine
Begrenzung der Mietpreisbremse auf maximal fünf
Jahre, damit Investoren Planungssicherheit haben und
Neubautätigkeit nicht abgewürgt wird. Zudem sei unabdingbar, diverse unklare
Rechtsbegriffe zu präzisieren.
Weder die „umfassende
Modernisierung“ noch die
Ermächtigungsgrundlage für
die Bundesländer zur Bestimmung der Gebiete der Mietpreisbremse (angespannter
Wohnungsmarkt, ausreichende Versorgung und angemessene Bedingungen) seien hinreichend klar definiert. Wenn
hier keine substantielle Nachbesserung erfolge, sei eine
Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert – mit ungewissem Ausgang für Mieter
wie Vermieter: „Auch die Verfassungskonformität wird diskutiert. Um hier Klarheit zu
haben, benötigen wir eine
Beschränkung der Mietpreisbremse auf tatsächliche Mangellagen. Die BID fordert die
Bundesregierung daher auf,
ihre Pläne grundsätzlich zu
überdenken.“
dbb
Der dbb setzt beim Thema
sozialgerechter Wohnraum neben den richtigen politischen
Entscheidungen auch auf gesellschaftliches Engagement.
So hat der dbb bundesseniorenkongress 2013 einen Antrag beschlossen, der sich mit
dem Themenkreis beschäftigt
und die Belange älterer Menschen ebenso berücksichtigt
wie die von jungen Familien
mit Kindern. Dabei spielen
neben der Bereitstellung geeigneten und bezahlbaren
Wohnraumes auch städteplanerische und soziale Überlegungen eine Rolle:
<
Belange Älterer
berücksichtigen
Dem Wunsch der Menschen
nach längerem Verbleib in der
häuslichen Umgebung kann
auch durch die Entwicklung
und Verbreitung nutzerfreundlicher und barrierefreier, technikunterstützter Assistenzsysteme Rechnung getragen
werden. Konkret helfen wohnungsnahe Dienstleistungsangebote, aber auch technische
Assistenzsysteme, wobei die
Anwendung letzterer grundsätzlich freiwillig sein muss.
Daneben kann der längere
Verbleib in der häuslichen
Umgebung durch Modelle der
Nachbarschaftshilfe oder neue
Wohnformen wie beispielsweise das Zusammenleben
verschiedener Generationen
ermöglicht werden. Im Rahmen
derartiger neuer Wohnformen
und Wohnprojekte ist freiwilliges Engagement und Partizipation älterer Menschen nicht nur
möglich, sondern gerade wünschenswert. Andererseits darf
das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen keine
sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplätze ersetzen und sollte auch nicht dazu dienen, den
Lebensunterhalt zu sichern.
Seit dem 1. Mai 2013 können
zwar die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten die sogenannte
Natalie Prinz – Fotolia
Die steigende Lebenserwartung und der demografische
Wandel ziehen einen veränderten Handlungsbedarf in der
Stadtentwicklung und beim
Wohnungsbau nach sich. Die
Menschen wollen möglichst
lange unabhängig und eigenverantwortlich in ihrer häuslichen Umgebung leben. Dies
erfordert generationengerechten Wohnraum, der den Alltagsbedürfnissen von Familien
mit Kindern ebenso entspricht
wie denen von Senioren. Bei
der Schaffung entsprechenden
Wohnraums ist beispielsweise
die Barrierefreiheit ab Beginn
der Planung von Bauvorhaben,
sei es ein Neubau, sei es ein
Umbau vorhandenen Wohnraums, zu bedenken. Förder-
programme für Wohnungsneubau sollten dies berücksichtigen.
< Moderne Neubausiedlungen am Stadtrand sind eine mögliche Lösung für
den steigenden Bedarf an Wohnraum. Damit sich der Bau für Investoren
lohnt und Mieter nicht mit zu hohen Preisen belastet werden, muss die
Politik angemessene Rahmenbedingungen schaffen und den Vorschriftendschungel lichten.
Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent auf 15
Prozent absenken. Diese Kappungsgrenze gilt aber nicht
beim Vertragsschluss für Wiedervermietungen. Sie regelt
auch nur, in welcher Geschwindigkeit eine Miete, vor allem in
sehr alten Mietverträgen, bis
auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden darf. Für die
Wiedervermietung einer frei
gewordenen Wohnung hilft
das nicht weiter, meint die dbb
bundesseniorenvertretung und
skizziert den aktuellen Stand:
Der Gesetzentwurf zur Dämpfung des Mietanstiegs befindet
sich derzeit in der finalen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung auf der Grundlage der bereits erfolgten
schriftlichen Stellungnahmen
von Bund, Ländern und Verbänden. Voraussichtlich in der
zweiten Jahreshälfte 2014 wird
der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Wenn alles planmäßig
läuft, können die Mietpreisbremse und die Änderungen
im Maklerrecht im Jahr 2015 in
Kraft treten. Wirksam werden
können die Regelungen zur
Dämpfung des Mietanstiegs
aber erst dann, wenn die Länder die zugehörigen Rechtsverordnungen zur Ausweisung
der entsprechenden Gebiete
erlassen haben.
Die dbb bundesseniorenvertretung fordert daher die Schaffung von mehr generationengerechtem Wohnraum durch
Neubau und Umbau von vorhandenem Wohnraum, die
Entwicklung und Verbreitung
nutzerfreundlicher und barrierefreier, technik-unterstützter
Assistenzsysteme sowie wohnungsnaher Dienstleistungsangebote und Begegnungsorte
sowie die Entwicklung und
Umsetzung alternativer Wohnformen und -projekte. Darüber
hinaus soll eine ausreichende
Verkehrsinfrastruktur insbesondere auch im ländlichen
Raum sichergestellt werden.
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Zertifikatskurs Gewerkschaftsmanagement – Ein persönlicher Rückblick:
Eine gute Investition in die Zukunft!
Ob ich mir vorstellen könne, für meine Gewerkschaft den Kurs „Gewerkschaftsmanagement“ zu absolvieren, wurde ich eines Abends im September
2013 am Telefon von meinem DPolG-Landesvorsitzenden Joachim Lautensack gefragt. Meine spontane Reaktion war zwiespältig. Zu abstrakt kam
mir die Bezeichnung „Gewerkschaftsmanagement“ vor. Zu wenig konnte ich
mir unter diesem Titel vorstellen oder damit verbinden. Neugierig auf das
mir Unbekannte und aus grundsätzlichem Interesse an einer funktionierenden und effektiven Gewerkschaftsarbeit habe ich zugesagt. Heute, im September 2014, jährt sich das Ganze. Das aus mehreren Modulen bestehende
Seminar liegt mittlerweile hinter mir – Zeit für einen persönlichen Rückblick.
fokus
22
Es war eine recht gemischte
Gruppe, die sich zu Seminarbeginn Anfang Dezember 2013
in der dbb akademie in Königswinter eingefunden hatte:
Lehrer, Zöllner, Straßenwärter,
Lokführer, Kommunalbeamte
und Polizisten aller Altersschichten. Die Mischung stand
stellvertretend für den bunten
Strauß von Berufsgruppen im
öffentlichen Dienst.
Bei einem Blick in die Runde ertappte ich mich bei der Frage
nach den Gemeinsamkeiten,
die diese Gruppe über die mehr
als halbjährige Dauer des Seminars miteinander verbinden
sollte. Dem Gesichtsausdruck
des einen oder anderen Gegenübers entnahm ich, dass ich mit
dieser Fragestellung nicht alleine war. Wie sich im Kursverlauf
herausstellen sollte, brachten
wir alle schon von Haus aus viel
mehr Gemeinsamkeiten mit,
als jeder von uns anzunehmen
vermochte. Und mit noch mehr
Gemeinsamkeiten gingen wir
nach der Fortbildung wieder
auseinander.
<
Wie ich diesen Kurs
erlebt habe
Schon die Begrüßungsworte
unseres Seminarleiters der dbb
akademie, Dr. Karl-Heinz Richter, machten klar, dass der Zertifikatskurs kein Spaziergang
werden würde. Die Fortbildung
hatte es wirklich in sich und
war zielgruppenscharf am tatsächlichen Bedarf für eine effektive, erfolgreiche und vor
allem nachhaltige Gewerkschaftsarbeit ausgelegt: Vielerlei theoretische Inhalte sollten wir vermittelt bekommen
und noch mehr praktische
Übungen galt es zu absolvie-
ren. Eine „süße Pflicht“ war die
Erstellung einer schriftlichen
Hausarbeit zu einem gewerkschaftspolitischen Thema. Die
abschließende „Kür“ bestand in
der persönlichen Präsentation
der Arbeit vor einer Prüfungskommission unter der Leitung
von Willi Russ, dem Vorsitzenden der dbb akademie.
Die Fortbildung war in insgesamt drei mehrtägige Pflichtund ein Wahlpflichtmodul unterteilt. Schon während des
ersten Moduls wurde eine Gemeinsamkeit deutlich, die jeder von uns in sich trug: Wir
waren allesamt nicht bloß interessiert, sondern mit Feuer
und Flamme für die jeweilige
Fachgewerkschaft unterwegs.
Nicht wenige gehörten den
jeweiligen Landes- oder Bundesvorständen an oder waren
in der gewerkschaftlichen
< Sven Heinz
Jugendarbeit aktiv. Andere
waren in ihrem Landesverband
als einfordernde „Junge Wilde“
aufgefallen.
Dieses grundsätzliche Engagement und Potenzial wurde
während des Seminars gefördert und ausgebaut. Wir bekamen Gelegenheit, unsere eigenen Fähigkeiten, Stärken und
Schwächen zu erkennen und an
uns zu arbeiten. Insbesondere
bekamen wir aber aufgezeigt,
wie wir das in uns steckende
persönliche Potenzial gezielt
für die gewerkschaftliche Arbeit nutzen können. Die dbb
akademie bediente sich dieser
Aufgaben durchweg fähiger interner und externer Dozentinnen und Dozenten, welche die
Teilnehmer auch mit dem dafür
nötigen rechtlichen und fachlichen Hintergrundwissen ausgestattet haben.
<
Wir sind alle gewachsen
Auf die Frage, was dieses Seminar gebracht hat, würde ich
antworten: „Wir sind durch die
Bankreihen alle gewachsen!“
Jeder hat seine individuellen
Fähigkeiten erkannt und anfängliche Defizite in klare Vorteile umgewandelt. Durch die
regelmäßigen praxisnahen Trainingseinheiten vor Gruppen,
Kameras und Mikrofonen wur-
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
dbb
de aus Unsicherheiten selbstsicheres und souveränes Auftreten. Wir haben überzeugend
und schlüssig zu argumentieren gelernt. In Gesprächen mit
langjährigen Gewerkschaftern
konnten wir von deren Erfahrungen profitieren und dabei
auch Fingerspitzengefühl und
Verständnis für die Belange des
politischen Gegenübers entwickeln. Am Ende waren wir
nicht nur „Feuer und Flamme“,
sondern haben „lichterloh gebrannt“. Das anfänglich mit
Sorge erwartete Abschlusskolloquium bot am Ende die willkommene Gelegenheit, das im
Zertifikatskurs erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen.
zelnen, wie für die Gewerkschaften und den Dachverband,
ist auch das unter den Seminarteilnehmern entstandene bundesweite und berufsübergreifende Netzwerk „Alumni“.
< Tarifrecht öffentlicher Dienst – Behalten Sie den Überblick!
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2014 Q017 EB
Aufbauschulung TVöD/TV-L
Königswinter
500 Euro (inkl. Ü/VP)
11. bis 13. November 2014
2014 Q026 EB
TV-L Eingruppierung – Workshop (Land)
Königswinter
500 Euro (inkl. Ü/VP)
11. bis 13. November 2014 Entgeltordnung TVöD Bund
2014 Q322 EB
Königswinter
500 Euro (inkl. Ü/VP)
Auch die Winterakademien „Tarifrecht total“ sowie „Entgelt und
Eingruppierung total“ sind schon in der Planung – reservieren Sie
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26. bis 30. Januar 2015
2014 Q006 EB
Winterakademie – Tarifrecht total
Königswinter
500 Euro (inkl. Ü/VP)
23. bis 27. Februar 2015
Winterakademie –
Entgelt und Eingruppierung total
Königswinter
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Finanziell sicher in Pension:
Leitfaden für Beamte
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Sven Heinz,
stellvertretender
Vorsitzender BBW
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> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
dbb
Die andere Meinung:
Die Großstädte haben seit mehr als zwanzig Jahren Sozialwohnungen verloren. Dieser Verlust ist
in keiner Weise durch neu öffentlich geförderte
Wohnungen wettgemacht worden. So geht die
Schere zwischen fehlenden preiswerten Wohnungen und einer wachsenden Nachfrage ärmerer
Haushalte immer weiter auseinander. Deshalb
sollte der Bund ein Programm auflegen, das neuen sozialen Wohnungsbau fördert.
fokus
24
In zahlreichen deutschen Großstädten hat sich der Bestand
an Sozialwohnungen im Zeitraum 1995 bis 2005 erheblich
verringert, zum Beispiel in
Dortmund von 61 000 auf
31 000, in Hamburg von
188 000 auf 130 000 und in
Köln von 85 000 auf 53 000.
Zahlreiche Städte haben ihren
Bestand an Sozialwohnungen
oder ihre Anteile daran verkauft, um ihre Schulden zu tilgen oder die Zinsbelastung zu
senken. So hat Berlin im Jahr
2004 70 900 Wohnungen an
ein angelsächsisches Unternehmen verkauft, ebenso
Dresden im Jahr 2006 47 800
Wohnungen. Die Stadt Zwickau verkaufte 2008 3 000
Wohnungen und Leipzig im
Jahr 2009 2 600 Wohnungen,
jeweils an ausländische Unternehmen. Die Städte haben sich
damit zugleich eines Instruments beraubt, in den Wohnungsmarkt einzugreifen.
Seit 1995 hat sich aber auch die
Quote der durch Armut gefährdeten Personen, die nur über
60 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland oder
weniger verfügen, zugenommen: Von 11 Prozent im Jahre
1994 auf 11,5 Prozent im Jahr
2000, dann auf 13,2 Prozent im
Jahr 2005 und schließlich auf
15,8 Prozent im Jahr 2010.
Die Schere zwischen wachsender Nachfrage und sinkendem
Angebot von öffentlich geförderten Wohnungen ist immer
größer geworden. Dieser Sachverhalt – und die hiermit verbundenen sozialen Probleme
– dürfte jedem für Wohnungspolitik Verantwortlichen auf
der Ebene von Städten, Ländern und dem Bund bekannt
gewesen sein.
Im Jahr 2013 wird nun das Problem entdeckt: fehlender sozialer Wohnungsbau, steigende
Mieten und Kaufpreise, steigende Internationalisierung
des deutschen Immobilienmarktes, Verdrängung der
ärmeren Bevölkerung durch
Gentrifizierung. Kurz: Wohnungsnot und Mietpreisbremse werden zu öffentlich diskutierten Themen, verstärkt
durch den Wahlkampf 2013.
Es ist aber keine „Wohnungsnot“, sondern ein erheblicher
Mangel an preiswerten Wohnungen. Dafür fehlen Investoren, weil es lukrativer ist, in
innerstädtischen Lagen Eigentumswohnungen zu errichten.
Denn diese sind meist schon
verkauft, bevor überhaupt mit
dem Bau begonnen wurde. Das
Problem wird sich auch noch
verschärfen, weil die Bevölkerung in den Ballungszentren
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
pixarno – Fotolia
Wohnungspolitik
ist Sozialpolitik
vor allem durch Zuwanderung
wächst, womit sich die Nachfrage weiter erhöhen wird. Diese Nachfrage wird sich vor allem auf Wohnungen in guter
Bausubstanz, vor allem Altbauten aus den Jahren 1895 bis
1905, aber auch auf Eigentumswohnungen in innerstädtischer
Lage richten.
Unter diesen Bedingungen sind
nicht nur die Kommunen, sondern auch der Bund gefragt,
finanzielle Anreize zu setzen,
damit Investoren in öffentlich
geförderten Wohnungsbau
investieren.
Nun könnte man argumentieren: Da die Kommunen ihren
Bestand an Sozialwohnungen
oder Anteile daran verkauft haben, kann es nicht Aufgabe des
Bundes sein, für die fehlenden
Sozialwohnungen aufzukommen. Der Bund überließe der
Stadt den Nutzen, trüge aber
die externalisierten Kosten.
Dieses Argument ist zweifellos
einsichtig und würde den Bund
nicht in die Pflicht nehmen.
Aber es gibt meines Erachtens
nach ein übergeordnetes Argument: Die Nöte der ärmeren
Haushalte, die auf preiswerten
Wohnraum angewiesen sind
und die nicht damit belastet
werden können, über 40 Pro-
zent ihres Haushalts-Nettoeinkommens für die Miete aufzuwenden. Diese Haushalte sind
nicht für die Politik der Kommunen verantwortlich. Und
auch sie müssen die Möglichkeit haben, in innerstädtischen
Lagen eine preiswerte Wohnung zu finden. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass Frankreich schon im
Jahr 2000 mit dem Gesetz zur
Städtischen Modernisierung
und Solidarität gefordert hat,
dass Gemeinden über 50 000
Einwohner mindestens 20 Prozent Sozialwohnungen aufweisen müssen.
Schließlich sollte man nicht
übersehen, dass Wohnungspolitik auch Sozialpolitik ist und
auch die Aufgabe hat, eine sozial-räumliche Spaltung der
Gesellschaft zu verhindern. Die
meisten deutschen Städte haben überwiegend gemischte
Wohngebiete, aber es zeichnet
sich eine Tendenz zu einer stärkeren Spaltung ab. Dem sollte
die Politik des Bundes und der
Kommunen entgegenwirken.
Prof. Dr. Jürgen Friedrichs
< Der Autor …
… studierte ab 1961 Soziologie, Philosophie, Psychologie und Volkswirtschaftslehre an der Universität
Hamburg. Er promovierte
1968 in Soziologie. Nach seiner Lehrtätigkeit an der Universität Hamburg war er an
der Universität zu Köln von
1991 bis 2007 zunächst Direktor des Forschungsinstituts für Soziologie, dann des
Instituts für Angewandte
Sozialforschung. Von 1991
bis 2012 war er Mitherausgeber der Kölner Zeitschrift
für Soziologie und Sozialpsychologie. Seit 2007 ist er
Emeritus am Institut für Soziologie und Sozilapsychologie und weiterhin in Lehre
und Forschung tätig. Er
führt gegenwärtig Projekte
unter anderem zur Gentrifizierung in Köln durch.
dbb
Kommunaler Wohnungsbau in Österreich:
Wiener Wohnwelten
alt68erin – Fotolia
< Wiens größter Gemeindebau und das zugleich längste Wohnungsgebäude der Welt: Der Karl-Marx-Hof.
Wien ist die zweitgrößte
deutschsprachige Stadt. Noch
leben hier etwa 1,8 Millionen
Menschen, aber schon zwischen 2030 und 2035 wird nach
aktuellen Prognosen die ZweiMillionen-Marke geknackt.
Dennoch scheint Wien auf den
rasanten Bevölkerungsanstieg
vergleichsweise gut vorbereitet
zu sein. Das „Wiener Modell“
sucht in Europa seinesgleichen:
220 000 Wohnungen gehören
der Stadt, weitere 200 000 fördert sie finanziell. Etwa 60 Prozent der Wiener leben somit in
sogenannten Gemeindewohnungen.
Zum Vergleich: Das etwa gleich
große Hamburg verfügt über
97 000 Sozialwohnungen, im
fast doppelt so großen Berlin
sind es etwa 160 000. Mit 600
Millionen Euro jährlich investiert Wien mehr in den Wohnungsbau als die deutsche
Bundesregierung für das gesamte Bundesgebiet.
Die unterschiedliche Handhabung staatlicher Wohnbauprojekte scheint sich zumindest
teilweise auch auf die Belastung der Bevölkerung durch
Wohnkosten niederzuschlagen.
Laut dem europäischen Statistikamt Eurostat gaben die
Deutschen 2012 22,3 Prozent
ihres Einkommens fürs Wohnen aus, in Österreich waren es
hingegen nur 14,3 Prozent.
Der Grundstein für diese Entwicklung in Wien wurde in der
Zwischenkriegszeit gelegt.
1923 begann der Bau für den
Metzleinstaler Hof. Aufgrund
der Wohnungsnot durch die
Kriegszerstörungen entstanden über 100 000 neue Wohnungen. In späteren Jahren
wurde zudem viel in die Instandsetzung alter Wohnungen investiert. Durch diese lange Tradition des sogenannten
„Gemeindebaus“ kann Wien
bis heute eine starke soziale
Mischung der Wohnquartiere
vorweisen. Seit 2004 baut die
Stadt Wien allerdings nicht
mehr selbst, sondern hat sich
ausschließlich auf die Förderung neuer Wohnprojekte
verlegt.
Kritik gibt es allerdings auch in
der Wiener Stadtgesellschaft.
Trotz einiger Verbesserungen
sei der kommunale Wohnungsbau nicht zielgenau genug. Zu
einem großen Teil profitiere
die Mittelschicht von den
günstigeren Mieten, für tatsächlich sozial Bedürftige sei
es hingegen schwierig, eine
angemessene und bezahlbare
Wohnung zu finden. Die Stadt
will bei künftigen Projekten
deshalb verstärkt die gesellschaftlichen Entwicklungen
beachten. Die Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft
und ökologische Anforderungen sollen in die Planungen
einfließen.
Seit dem vergangenen Jahr
gibt es zudem Befürchtungen,
die Europäische Union könnte
durch ihre Vorschriften die bisherige Praxis des Gemeindebaus beenden. Hintergrund ist
das europäische Beihilferecht,
über das derzeit vor dem Europäischen Gericht erster Instanz
(EuG) verhandelt wird. Die Europäische Kommission hatte
bislang den Standpunkt, sozialer Wohnungsbau dürfe nur
für benachteiligte und sozial
schlechter gestellte Menschen
gefördert werden. Was genau
dies aber bedeutet und wie die
Gesetze dazu ausgeformt werden, ist den Mitgliedstaaten
überlassen.
Vor allem in Wien gibt es Befürchtungen, diese ungenauen
Regelungen und die Folgen
eines möglichen EuG-Urteils
könnten sich auf die nationale
Gesetzgebung auswirken. Deshalb startete die Stadtregierung eine „Resolution für den
sozialen Wohnungsbau“, unterzeichnet von knapp drei
Dutzend Bürgermeistern europäischer Großstädte. Die Stadtoberhäupter setzen sich dafür
ein, weiterhin die Rahmenbedingungen für sozialen Wohnungsbau selbst setzen zu
können.
Eine zu restriktive Festlegung
der Bedingungen könne zu ungewollten Einschränkungen
führen: „Wir fordern daher die
Europäische Kommission auf,
die Definition des sozialen
Wohnbaus sowie die Entscheidung über die Form der Bereitstellung den Mitgliedstaaten
und ihren Gebietskörperschaften zu überlassen.“ Der österreichische EU-Kommissar
Johannes Hahn beschwichtigte im Mai allerdings im Interview mit dem österreichischen
KURIER: „Es ist allein die Entscheidung der einzelnen Mitgliedsstaaten, wie sie ihren
sozialen Wohnbau gestalten.“
Das Urteil des EuG wird vermutlich nicht vor 2015 erlassen.
be
< Webtipp
Die Resolution für den
sozialen Wohnungsbau
http://goo.gl/bHq28F
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
25
fokus
Der Wohnungsmarkt in europäischen Großstädten gerät mehr und mehr unter Druck. Obwohl
die Bevölkerungszahlen insgesamt etwa gleich
bleiben, erleben vor allem die Ballungsgebiete
einen beinahe ungebremsten Zuzug. All das trifft
auch auf Österreichs Hauptstadt Wien zu, aber
anders als etwa in anderen westeuropäischen
Großstädten gibt es hier nach wie vor bezahlbaren Wohnraum für einen großen Teil der Bevölkerung. Doch das Modell könnte in Gefahr geraten.
dbb
Lehrermappe Öffentlicher Dienst:
„Die Unverzichtbaren“ im Klassenzimmer
Arbeitsplatz öffentlicher Dienst? Die wenigsten wissen genau, was das bedeutet, und die meisten haben das uralte Klischee vom drögen Beamtendasein vor
Augen, obwohl der öffentliche Dienst mit seinen 4,6 Millionen Beschäftigten
Deutschlands größter Arbeitgeber mit einem attraktiven Spektrum von über
100 Berufen ist. Um das zu ändern und gut qualifizierten, motivierten Nachwuchs für den öffentlichen Dienst zu interessieren, hat der dbb 2013 die
Nachwuchskampagne „Die Unverzichtbaren“ gestartet und aktuell eine
„Lehrermappe“ aufgelegt, die dem Thema den Weg in den Unterricht ebnet.
fokus
26
Die Kampagne läuft bereits
seit letztem Jahr bundesweit
an Haupt-, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien in Gestalt
von Plakaten und Postkarten
sowie im Internet. Nun halten
„Die Unverzichtbaren“ auch
Einzug in die Klassenzimmer.
Dafür wurde die „Lehrermappe
Öffentlicher Dienst“ entwickelt. Sie bietet Lehrerinnen
und Lehrern eine komplett
gestaltete Unterrichtseinheit,
die das Aufgabenspektrum, die
Besonderheiten der Beschäftigungsbedingungen und den
Arbeitsalltag des öffentlichen
Dienstes vermittelt.
Echte Beschäftigte – eben
„Die Unverzichtbaren“ – sind
die Gesichter der auf fünf Jahre
angelegten Kampagne und informieren Schülerinnen und
Schüler im Alter zwischen neun
und 16 Jahren über ihren Job,
ihre Motivation. Im Onlineportal findet der interessierte
Nachwuchs Infos zu sämtlichen
Berufen, die der öffentliche
Dienst bietet. Ergänzend dazu
bietet die Kampagne Lehrerinnen und Lehrern, die den öffentlichen Dienst in ihrem Unterricht behandeln möchten,
nun auch die kostenlose „Lehrermappe Öffentlicher Dienst“
an: Mehr als 50 Seiten anschaulich und adressatengerecht
aufbereitetes Unterrichtsmaterial soll die Pädagogen dazu
einladen, ihre Schülerinnen und
Schüler, insbesondere der Sekundarstufe 1, an die vielseitigen beruflichen Möglichkeiten
des öffentlichen Dienstes und
seine Bedeutung im Staats-,
Wirtschafts- und Gesellschaftsgefüge der Bundesrepublik heranzuführen.
„Wir haben großen Wert auf
eine pädagogisch adäquate und
sachliche Darstellung gelegt“,
so der dbb Bundesvorsitzende
Klaus Dauderstädt, „und das
gelungene Ergebnis spricht für
sich – und hoffentlich auch für
den öffentlichen Dienst.“ Aufgrund der altersbedingten
Personalabgänge in den kommenden Jahren und der zurückhaltenden Einstellungspolitik
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
der Arbeitgeber in der Vergangenheit klafften im öffentlichen
Dienst schon heute zum Teil
„eklatante Fachkräftelücken.
Mit Blick darauf und auf die
mehr als eine Million Beschäftigten, die im nächsten Jahrzehnt in Ruhestand gehen werden, muss sich Deutschlands
öffentlicher Dienst jetzt personell für die Zukunft aufstellen.
Der Wettbewerb um die besten
Köpfe auf dem Arbeitsmarkt ist
in vollem Gang, und der dbb
übernimmt mit seinen Bemühungen um den Berufsnachwuchs hier Verantwortung“,
unterstreicht der dbb Chef.
<
Sechs Module
Insgesamt sechs verschiedene
Module setzen sich in der Unterrichtseinheit mit verschiedenen Bereichen und Aspekten des öffentlichen Dienstes
auseinander. Texte und Grafiken, die als Grundlage für die
Unterrichtsvorbereitung dienen, werden ergänzt durch
Arbeitsblätter für die Schülerinnen und Schüler. Neben einem allgemeinen Überblick
und der Analyse der Bedeutung des öffentlichen Dienstes für eine funktionierende
Gesellschaft und Wirtschaft
finden sich umfassende Informationen über die verschiedenen Ausbildungs- und
Karrierewege im öffentlichen
Dienst. Fünf „Unverzichtbare“
– eine Lehrerin, eine Polizeibeamtin, ein Fachinformatiker,
ein Feuerwehrmann und ein
Steuerfahnder – berichten
von ihrem Berufseinstieg und
-leben. Ergänzen können die
Pädagogen diesen „biografischen“ Part der Lehrermappe
mit den Berufsvideos der
Protagonisten von der Kampagnen-Website www.dieunverzichtbaren.de. Zusätzlich zum thematischen Stoff
bietet die Lehrermappe in
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Vorstellungsgespräch auch
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dbb
Alle Jahre wieder –
auch im öffentlichen Dienst:
Wie in jedem Jahr starten Anfang August, September und Oktober tausende junge Menschen
ihren Berufsweg – so auch im öffentlichen Dienst.
Und viele von den dortigen Auszubildenden und
Anwärtern sind – auch dies wiederholt sich zu
Beginn jedes Ausbildungsjahrs mit unschöner
Regelmäßigkeit – mit einem klassischen Problem
konfrontiert: der Suche nach einer Wohnung oder
einer zeitweisen Unterkunft.
spezial
28
Beamtenanwärter befinden sich
während der Fachtheorie an
den Bildungsstätten, hier ist für
eine Unterkunft gesorgt. Für die
berufspraktische Zeit müssen
sie sich selbst eine Bleibe suchen, das kann mehr oder weniger problematisch verlaufen, je
nachdem, in welcher Region die
Ausbildung zu absolvieren ist.
Auszubildende stehen vor einer
ähnlichen Herausforderung.
Selbst wenn sie Berufsschule
und Ausbildungsbetrieb an einem Ort haben, müssen sie dort
eine Unterkunft finden. In Ballungsräumen ist das mit den
Auszubildendengehältern oft
eine schwierige Sache. Befindet
sich die Berufsschule auswärts,
zahlt der Arbeitgeber bei Bund
und Kommunen die Kosten für
die Unterkunft immerhin mittlerweile voll – ohne die bisherige Begrenzung auf 20 Euro pro
Übernachtung; ein Erfolg der
verhandelnden Gewerkschaften
in diesem Jahr. Für Auszubildende im Bereich Länder gilt indes
noch die begrenzte Erstattung
der Unterkunftskosten vor Ort.
<
Ersteinsatz oft in teuren
Ballungsräumen
Nach erfolgreichem Abschluss
der Ausbildung oder des Studiums erfolgt der Ersteinsatz der
Berufseinsteiger. In der Zollver-
waltung ist das oft an den
Flughäfen der teuren Ballungsräume Frankfurt, München
oder Köln/Bonn. Auch in der
Finanzverwaltung in Bayern
starten die jungen Bediensteten häufig auf dem teuren
Pflaster der Landeshauptstadt.
In Hamburg treibt die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt die Beschäftigten
generell raus ins günstigere
Umland: Die dbb jugend hamburg hat eruiert, dass mehr als
40 Prozent der Beschäftigten
nicht in Hamburg wohnen.
Hauptgrund: der Mangel an
bezahlbarem Wohnraum.
Auch die Polizei Hamburg
machte die einschneidende
Erfahrung, dass sich deswegen
immer weniger Nachwuchskräfte für eine Laufbahn bei
ihr entscheiden. Zu Recht kritisiert die Hamburger Gewerkschaftsjugend vor diesem
Hintergrund, dass eine bürgernahe Verwaltung auch bürgernahes Wohnen der Beschäftigten ermöglichen sollte.
Auch bei der Bundesagentur
für Arbeit erfolgte die Einstellung in den letzten Jahren fast
ausschließlich in den Ballungsräumen München und Hamburg. Die vbba jugend kontaktierte daraufhin den Vorstand
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
contrastwerkstatt – Fotolia
Berufsstarter sucht
bezahlbare Bleibe
< Glücklich ist, wer endlich eine bezahlbare Bleibe gefunden hat – bei
knappen Ausbildungsbudgets gestaltet sich die Suche oft schwierig.
der Bundesagentur und informierte über die schwierige Situation der Nachwuchskräfte
– mit Erfolg: Mittlerweile erfolgt eine Einstellung wieder
häufiger vor Ort.
<
Abhilfe: Zulage und Bediensteten-Wohnungen
Abhilfe für den Berufsnachwuchs könnten aus Sicht der
dbb jugend finanzielle Unterstützung und Staatsbediensteten-Wohnungen sein – Wohnungen, die der Dienstherr für
die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu bezahlbaren
Konditionen vorhält. Entweder
hat der Dienstherr zu diesem
Zweck Wohnungen oder Gebäude an staatliche Wohnungsbaugesellschaften
verpachtet und ein Belegungsrecht oder er vergibt zinsgünstige Förderdarlehen an Bauherren unter der Maßgabe, dass
der geschaffene Wohnraum
dann an Beschäftigte im öffentlichen Dienst vermietet
wird. StaatsbedienstetenWohnungen werden derzeit
nur vom Bund und vom Freistaat Bayern angeboten.
Ende 2012 hatte der Freistaat
landesweit 14 545 Mietwohnungsbelegungsrechte, davon
über 10 000 im Münchner
S-Bahn-Bereich. Trotz dieses
Angebots sind fast 3 000 Wohnungsanträge von Beschäftigten offen, davon allein in München 2 388.
<
Bayern zahlt
Ballungsraumzulage
Hat der Beschäftigte seinen
Hauptwohnsitz und die Behörde ihren Dienstsitz in München
oder einem der sogenannten
Verdichtungsräume, also alles
rund um München und dazu
noch Starnberg und Herrsching,
gewährt der Freistaat seinen
Beschäftigten eine monatliche Ballungsraumzulage von
75 Euro, wenn nicht mehr als
3 165,03 Euro Grundgehalt inklusive aller Zulagen auf dem
Gehaltszettel stehen. Diese
Ballungsraumzulage wird auch
den bayerischen Anwärtern
durchgängig und in voller Höhe
während ihrer Ausbildung beziehungsweise ihres Studiums
gezahlt – die dbb jugend bayern
konnte eine Aufhebung der
bisherigen Halbierung bei den
fachtheoretischen Abschnitten
erreichen.
<
Harter Kampf um
Verbesserungen
Sukzessive konnten durch die
Gewerkschaften zahlreiche
Verbesserungen für Auszubil-
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dende und Anwärter im Bereich der Kostenreduzierung
und Zulagenerhöhung erreicht
werden. „Trotzdem ist die Situation noch in vielen Bereichen
angespannt – es bleibt ein
harter Kampf“, sagt die dbb
jugend-Vorsitzende Sandra
Kothe und macht auf laufende
Initiativen der dbb Jugendverbände aufmerksam: „Die dbb
jugend hamburg fordert für
ihren Bereich ebenfalls die
Zahlung einer Zulage für die
Beschäftigten und die deutliche Erhöhung der Zahl der ge-
förderten Wohnungen. Ebenso
setzt sich die dbb jugend bayern für den Ausbau der Staatsbediensteten-Wohnungen
ein.“ Auch in der für die Länder
anstehenden Einkommensrunde ab Februar 2015 werde man
sich für weitere Optimierun-
gen bei Unterkunfts- und Ausbildungskosten einsetzen, kündigt die dbb jugend-Chefin an.
„Wohnungsnot und steigende
Mietpreise betreffen nicht jeden, aber jeder, der davon betroffen ist, leidet.“
dbb jugend magazin
Ein „herzliches Willkommen“ sendet der September-t@cker „an alle jungen Kolleginnen
und Kollegen, die dieser Tage in ihr Berufsleben im öffentlichen Dienst starten! Egal
ob Auszubildende oder Anwärter – die dbb
jugend steht dem Nachwuchs, der Zukunft
des öffentlichen Dienstes, jederzeit und
gerne mit Rat und Tat zur Seite. Als Teil der
großen dbb Familie stehen wir für generationengerechte Interessenpolitik, spannendes Ehrenamt mit Mehrwert und – ganz
wichtig: eine Riesenportion Spaß und Miteinander! Wir freuen uns auf Euch und versprechen, dass wir für Euch da sind, denn
die dbb jugend ist eine für alle!“, schreibt
dbb jugend-Chefin Sandra Kothe im Editorial. In der aktuellen Ausgabe des dbb jugend magazin berichtet die t@cker-story
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über den kaum bekannten Job
von Hafenstaatbesichtiger Mira
Schwarz, die in Hamburg riesige
Containerschiffe unter die Lupe
nimmt. Mit geschlechtergerechter
Bezahlung beschäftigt sich unser
t@cker-special, die t@cker-tipps
verraten, wie „Die Unverzichtbaren“
– Nachwuchskampagne des dbb für
den öffentlichen Dienst – nun auch
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> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
spezial
29
dbb
Der Fall des Monats
Ansprechpartner für Korruptionsprävention:
Keine dienstliche Beurteilung
spezial
30
Es ist in der Rechtsprechung
und beamtenrechtlichen Literatur weitgehend unumstritten,
dass im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung die Tätigkeit
eines Beamten oder einer Beamtin als Personalrat nicht
dienstlich beurteilt werden
darf (vergleiche etwa Bundesverwaltungsgericht, Beschluss
vom 7. November 1991, Az.:
1 WB 160/90). Dies werde im
Wesentlichen abgeleitet aus
dem Benachteiligungsverbot,
das in § 8 Bundespersonalvertretungsgesetz normiert ist,
aber auch aus der Unabhängigkeit, in der die betreffenden Beamtinnen und Beamten ihre
Personalratstätigkeit ausführten. Diese Überlegungen lassen
sich auch auf die Position und
die Tätigkeit der Ansprechper-
son für Korruptionsprävention
übertragen. Zwar handele es
sich bei den Tätigkeiten um
dienstliche Tätigkeiten. Dies
spreche grundsätzlich dafür,
diese Tätigkeiten auch dienstlich zu beurteilen. Jedoch seien
die Bedingungen und die Art
und Weise der Tätigkeiten in
besonderer Weise ausgestaltet.
Nach den maßgeblichen Richtlinien der Bundesregierung zur
Korruptionsprävention in der
Bundesverwaltung sei diese Tätigkeit und die Wahrnehmung
dieser Aufgaben weisungsunabhängig. Die Ansprechperson
für Korruptionsprävention
habe ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung und dürfe wegen der
Erfüllung ihrer Aufgaben keine
Benachteiligung erfahren.
Das Benachteiligungsverbot
könne dabei nicht nur so verstanden werden, dass die
Beamtin oder der Beamte in
seiner Tätigkeit nicht benachteiligt werden dürfe, sondern
müsse dem Sinn und Zweck
nach auch für das berufliche
Fortkommen gelten. Eine fachliche Bewertung dieser Tätigkeit könnte Einfluss auf die
Ausübung der Tätigkeit nehmen. Der Gesetzgeber hat dies
so gewollt, weshalb sich diese
besondere Aufgabe der dienstlichen Beurteilung entzieht.
Das Dienstleistungszentrum
Ost hat dieses Verfahren erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Urteil
vom 7. Mai 2014, Az.: VG 36 K
211.13) geführt.
ak
Kzenon – Fotolia
Die Tätigkeit als Ansprechpartner für Korruptionsprävention entzieht sich
der dienstlichen Beurteilung. Soweit die Beurteilung die Tätigkeit als Ansprechpartner für Korruptionspräventionen enthält, ist sie rechtswidrig
und kann erfolgreich angegriffen werden.
< Info
Der dbb gewährt den Einzelmitgliedern seiner Mitgliedsgewerkschaften berufsbezogenen Rechtsschutz. Zuständig dafür sind die Juristen in
den dbb Dienstleistungszentren in Berlin, Bonn, Hamburg,
Nürnberg und Mannheim.
Das dbb magazin dokumentiert den „Fall des Monats“.
< Urteile
> Teilzeit im Schichtdienst
Auch Arbeitnehmer im Schichtdienst haben einen Anspruch auf
Teilzeitarbeit und können eine solche Verteilung ihrer täglichen
Arbeitszeit verlangen, dass sie nur noch einer bestimmten
Schicht zugeteilt werden können (LAG Köln, Urteil vom 10. Januar
2013, Az.: 7 Sa 766/12).
> Urlaubsabgeltung beim Tod des Beschäftigten
Das Unionsrecht steht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder
Gepflogenheiten entgegen, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014,
Az.: C 118/13).
> Zusatzurlaub bei Wechselschichtarbeit
Der Anspruch auf Zusatzurlaub für Wechselschichtarbeit erhöht
oder vermindert sich entsprechend § 26 Abs. 1 Satz 4 TV-L bei
einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf
fünf Tage gemäß § 27 Abs. 5 TV-L (BAG, Urteil vom 19. Februar
2014, Az.: 10 AZR 539/13).
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
> Anerkennung von Vorbeschäftigungszeiten
Art. 45 AEUV und Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011
über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union stehen einer nationalen Regelung entgegen, die vorsieht, dass die
von den Arbeitnehmern einer Gebietskörperschaft ununterbrochen bei ihr zurückgelegten Dienstzeiten bei der Ermittlung des
Stichtags für die Vorrückung in höhere Entlohnungsstufen vollständig, alle anderen Dienstzeiten dagegen nur teilweise berücksichtigt werden (EuGH, Urteil vom 5. Dezember 2013,
Az.: C 514/12).
> Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet keine
Anwendung, wenn ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft im
Rahmen von Tarifverhandlungen vereinbart, für deren Mitglieder
bestimmte Zusatzleistungen zu erbringen. Aufgrund der Angemessenheitsvermutung von Verträgen tariffähiger Vereinigungen
findet eine Überprüfung anhand des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht statt (BAG, Urteile vom 21. Mai 2014,
Az.: 4 AZR 50/13, Az.: 4 AZR 120/13).
dbb
Wahl der Schwerbehindertenvertretungen:
Ab dem 1. Oktober 2014 können in Dienststellen
und Betrieben die Schwerbehindertenvertretungen gewählt werden – unter der Voraussetzung,
dass dort wenigstens fünf schwerbehinderte
Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt
sind (§ 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX). dbb Chef Klaus
Dauderstädt ruft zur Wahl auf und erläutert,
warum es sich lohnt, die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen zu unterstützen.
Liebe Kolleginnen
und Kollegen,
des Personal-/Betriebsrats. Im
Zusammenwirken der beiden
Gremien wird der Einsatz zugunsten der Interessen der
schwerbehinderten Beschäfigten optimiert. Durch die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung an allen Sitzungen
des Personal-/Betriebsrats etwa
kann sie beratend einwirken sowie im Personal-/Betriebsrat
besondere Verfahrensrechte zugunsten der schwerbehinderten
Beschäftigten wahrnehmen.
Marco Urban
Jede Stimme zählt!
< Klaus Dauderstädt
zen und ihr auf diese Weise ein
starkes Mandat für die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und die Zusammenarbeit
mit Personal- und Betriebsrat
auf den Weg zu geben.
Die SchwerbehindertenvertreEs liegt daher im eigenen Intertung achtet gezielt darauf, dass
Machen Sie von Ihrem Wahlesse der wahlberechtigten
die zugunsten schwerbehinderaus Sicht des dbb ist es wichter Menschen geltenden Rechts- schwerbehinderten und gleich- recht Gebrauch, denn jede
tig, aktive und engagierte
gestellten Beschäftigten, „ihre“ Stimme zählt!
vorschriften durchgeführt werSchwerbehindertenvertretunKlaus Dauderstädt,
Schwerbehindertenvertretung
den und der Arbeitgeber die
gen mit einem starken Mandat ihm nach dem Sozialgesetzbuch mit ihrer Stimme zu unterstütdbb Bundesvorsitzender
auszustatten. Zwar nehmen
IX obliegenden Verpflichtungen
auch Personal- und Betriebserfüllt. Sie beantragt bei den
< Info
räte die Interessen der schwerzuständigen Stellen (präventive)
Wissenswertes zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sobehinderten Beschäftigten in
Maßnahmen, die den schwerbewie zu Wahlen und Kandidaturen finden Sie auf einer eigens einder Dienststelle/im Betrieb
hinderten Menschen dienen,
gerichteten Sonderseite unter www.dbb.de.
wahr und vertreten diese geund sie nimmt Anregungen und
genüber dem (öffentlichen)
Beschwerden von schwerbehinZu den bereitgestellten Materialien gehören Infobriefe zum Ablauf
der Wahlen, zur Kandidatur und zur Arbeit der SchwerbehindertenArbeitgeber. Aber nur die
derten Menschen entgegen und
vertretungen. Hinzu kommen ausgewählte Entscheidungen und
Schwerbehindertenvertretung
wirkt auf die Erledigung beim
Literaturhinweise rund um das Thema Schwerbehindertenvertrekann sich ausschließlich den
Arbeitgeber hin. Dies macht die
tungen. Hilfreich sind auch die von den Integrationsämtern zur Verspezifischen Interessen der
Arbeit der Schwerbehindertenfügung gestellten Unterlagen, die sich per Link abrufen lassen.
schwerbehinderten Beschäfvertretung zu einer unverzichttigten
widmen.
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Föderalismusreform:
Umdenken
Am 1. September 2006 trat die sogenannte erste Föderalismusreform in Kraft, die bislang umfangreichste Änderung
des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik
Deutschland. Sie regelt vor allem die Beziehungen zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebungskompetenzen neu: Das Gesetzgebungsverfahren sollte beschleunigt und transparenter werden,
2 304,86 Euro
indem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze gesenkt wird. Der Bundestag soll weniger
oft auf die Zustimmung des Bundesrates ange2 360,24 Euro
wiesen sein. Der Preis für diesen Effekt ist hoch.
spezial
32
Umstritten war die Föderalismusreform von vorneherein,
und auch der dbb hat im Vorfeld der Entscheidung nicht
nachgelassen, auf die zu erwartenden Verwerfungen
zwischen Bund und Ländern
einerseits und zwischen den
Ländern andererseits hinzuweisen. In der Bundestagsdebatte vom 30. Juni 2006 brachte der SPD-Abgeordnete Volker
Kröning das Dilemma mit einem Versprecher auf den
Punkt. Statt von „weniger Bürokratie“ als Argument für die
Föderalismusreform sprach er
von „weniger Demokratie“.
Der damalige dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen reagierte mit Unverständnis und Enttäuschung auf das Verhalten
der politisch Verantwortlichen
in Bundestag und Bundesrat:
„Die Große Koalition hat sich
wider die Vernunft und entgegen aller Sachargumente dem
Machtstreben einer Ländermehrheit untergeordnet. Statt
bei der Föderalismusreform
mit der eigentlich entscheidenden Frage der Finanzbeziehungen zu beginnen, hat sich die
Koalition auf einen faulen
Kompromiss verständigt“,
kritisierte Heesen. Durch die
Kompetenzverlagerungen sind
lediglich neue Bürokratismen
entstanden.
Das zeigt sich besonders
für das Dienstrecht, für das
der Bund die Rahmenkompetenz innehatte. Im Beamtenrechtsrahmengesetz
(BRRG) waren für Bund und
Länder verbindliche Leitlinien für die Gestaltung des
Dienst- und Laufbahnrechts,
etwa die Aufteilung in vier
Laufbahngruppen, vorgegeben, die dann vom jeweiligen
Gesetzgeber umzusetzen waren. Weiterhin war der Bund
im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung für die Regelung des Besoldungs- und
Versorgungsrechts für alle Beamtinnen und Beamten in
Bund, Ländern und Kommunen zuständig. Das bedeutet,
dass dort, wo der Bundesgesetzgeber etwas geregelt hatte, die Länder kein eigenes
Gesetzgebungsrecht mehr
hatten.
zuständig.
Ein bunter
Flickenteppich
mit Regelungen je
nach Kassenlage entstand.
Gegen die entschiedene Kritik
zahlreicher Sachverständiger
und auch des dbb wurden im
Zuge der Reform unter anderem die Rahmengesetzgebung
insgesamt abgeschafft und die
Gesetzgebungskompetenzen
für das Beamtenrecht vom
Bund auf die Länder verlagert.
Sie sind seitdem allein für
das Dienst-, Besoldungs- und
Versorgungsrecht ihrer Landesund Kommunalbeamten
Der Bund behielt neben der Regelung des Rechts der eigenen
Beamten die Gesetzgebungskompetenz für grundlegende
Statusangelegenheiten in Bezug auf die Landesbeamten.
Umgesetzt wurde dies im Beamtenstatusgesetz. Ziel des
Gesetzes ist die Vereinheitlichung und Modernisierung
der Statusrechte, insbesondere
um die Mobilität der Beamten
zwischen unterschiedlichen
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
2 373,06 Euro
2 373,06 Euro
Bund
2 432,89 Euro*
2 364,83 Euro
* A 9, gehobener Dienst, durchschnittliche Monatsbezüge, Eingangsstufe (Grundgehalt, allgemeine Stellenzulage, Sonderzahlungen
beziehungsweise Urlaubsgeld).
2 335,76 Euro
Stand: September 2013
2 319,80 Euro
2 381,35 Euro
Dienstherren und -orten zu gewährleisten. Dieser
Anspruch wird mit dem Gesetz
jedoch bei Weitem nicht erfüllt: Es gibt keine bundeseinheitliche Altersobergrenze für
die Beamten, ungeordnet
bleibt auch die wechselseitige
Anerkennung von Laufbahnabschlüssen. Ganz gestrichen
wurde die Verteilung der Ver-
dbb
2 359,09 Euro
2 169,71 Euro
2 263,54 Euro
VRD – Fotolia.com (17)
2 294,79 Euro
2 463,02 Euro
2 348,69 Euro
2 342,06 Euro
sorgungskosten bei
einem Wechsel des Dienstherrn: Dafür gibt es jetzt eine
staatsvertragliche Regelung
(Staatsvertrag über die Versorgungslastenteilung bei bundund länderübergreifenden
Dienstherrenwechseln).
Der Bund hat sich damit selbst
ins Abseits gestellt und die
Zwischenzeitlich hat
sich im Laufbahnrecht ebenso aber
auch in der Besoldung
und Versorgung ein breit gefächertes Spektrum unterschiedlicher Regelungen in
den einzelnen Bundesländern
herausgebildet. Allein bei den
Laufbahngruppen sind zwischen vier und einer einzigen
Laufbahngruppe alle Varianten vertreten. Damit ist ein
Wechsel von einem Bundesland ins andere oder zum
Bund für jeden Beamten mit
hohen Hürden und Unsicherheiten belastet.
Das Status-, Besoldungsund Versorgungsrecht für die
Bundesbeamten ist mit dem
Dienstrechtsneuordnungsgesetz des Bundes neu geregelt
worden. Das in seinen wesentlichen Teilen schrittweise bis
Juli 2009 in Kraft getretene
Gesetz regelt das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht jetzt nur noch für den
Bundesbereich.
Der dbb hatte sich stets gegen den sogenannten „Wettbewerbsföderalismus“ gewandt. Wichtige öffentliche
Dienstleistungen wie innere
Sicherheit und Bildung können sich nicht nach den
Gesetzen von Angebot
und Nachfrage richten.
Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist es deshalb
nicht sinnvoll, Wettbewerbssituationen zwischen staatlichen Institutionen zu schaffen. Der
öffentliche Sektor hat –
anders als privatwirtschaftliche Unternehmen
– einen gesetzlichen Leistungsauftrag. Die Erfüllung
dieses Auftrages kann nicht
maßgeblich davon abhängig
gemacht werden, ob ein Land
oder eine Gemeinde bessere
Bedingungen als „der Nachbar“ bieten kann.
Wettbewerb setzt überdies
vergleichbare wirtschaftliche
Startpositionen voraus, die
es angesichts der drastischen
Unterschiede in der Haushaltsdeckung ersichtlich weder gab noch gibt. Vor allem
die finanzschwachen Bundesländer befinden sich bei diesem Wettbewerb bei Besoldungs-, Versorgungs- und
Tarifrecht im Nachteil. Die
Möglichkeit, die Besoldung
eigenständig zu regeln, hat
zu einem verstärkten Personalwettbewerb der Länder
untereinander geführt. Wirtschaftlich stärkere Länder
nutzen ihr Potenzial und
schöpfen gerade bei qualifizierten Nachwuchskräften
nicht nur den „heimischen
Markt“ ab.
Bezeichnete Edmund Stoiber
die Föderalismusreform Ende
2005 noch als „die Mutter aller
Reformen“, so werden kritische
Stimmen inzwischen immer
lauter, die für eine behutsame
Rückabwicklung der gröbsten
Verschlimmbesserungen der
Föderalismusreform(en) plädieren. Beispiel Hochschulfinanzierung: Der Bundestag
hatte 2006 „im Paket“ mit beschlossen, dass der Bund künftig nicht mit den Ländern im
Schulbereich kooperieren durfte. Dieses Kernstück der Reform
bezeichnete NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
mangels ausreichender eigener
Finanzmittel inzwischen als
„unsäglich“, und die ehemalige
Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Margret Wintermantel, sprach von einem
„Riesenfehler“. Das Bundeskabinett hat Anfang Juli 2014 beschlossen, die Kooperationen
zwischen Bund und Ländern in
der Hochschulbildung über eine
Grundgesetzänderung wieder
zu ermöglichen. Die Schulen
werden über kurz oder lang folgen, denn die finanzschwächeren Länder sind auf Finanzhilfen
des Bundes für ihre Schulen angewiesen. Andernfalls würde
das Bildungsgefälle zwischen
den Ländern weiter anwachsen.
Was den (Hoch-)Schulen recht
ist, dürfte den Verwaltungen
billig sein, denn die erforderliche überall gleich hohe Qualität des öffentlichen Dienstes
wird sich nicht halten lassen.
Vor allem die Ministerpräsidenten der kleinen und finanzschwachen Länder werden die
Verlierer des Wettbewerbsföderalismus sein, der mit dieser Verfassungsreform vor acht
Jahren vorprogrammiert worden ist. Die Rückkehr an einen
Verhandlungstisch für Bund,
Länder und Kommunen mit
einem für alle Beteiligten
gleichen Ergebnis muss der
nächste Schritt sein. Nicht nur
Umparken – wie ein Autokonzern derzeit wirbt – passiert im
Kopf, sondern auch Umdenken.
sm
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
33
spezial
2 435,17 Euro
ihm noch zustehenden verfassungsmäßigen Regelungsbefugnisse überaus eng
ausgelegt. Bewusst in
Länderhand gegeben wurde die
Gestaltung
des Laufbahnrechts.
Rechtsgutachten:
NRW-Beförderungspraxis
benachteiligt Frauen
Durch Stellenausschreibungen werden Frauen bei
der Beförderung im nordrhein-westfälischen Landesdienst gezielt benachteiligt. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der NRW-Landesregierung in
Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier.
spezial
34
„Frauen sind bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt zu
befördern. Das haben sich die
Bundes- und Landesregierungen in ihren jeweiligen Gleichstellungsgesetzen selbst zur
Maßgabe gemacht.“ Das
„gezielte Herumdoktern“
an Bewertungskriterien und
Eignungsvoraussetzungen
zeige jedoch, wie frauenfeindlich die Beförderungspraxis
im öffentlichen Dienst bis
heute ist, mahnte Helene
Wildfeuer, Vorsitzende der
dbb bundesfrauenvertretung,
am 18. Juli 2014 in Berlin.
Seit Jahren kritisiert die dbb
bundesfrauenvertretung, dass
Ausschreibungen von Führungspositionen im öffentlichen
Dienst gezielt auf bestimmte,
in der Regel männliche Wunschkandidaten zugeschnitten werden und verlangt nach mehr
Transparenz und wirksamen
Kontrollmechanismen. „Da helfen aus unserer Sicht auch keine
weiteren offenen Formulierungen im Gesetz, wie sie Hans-Jürgen Papier vorschlägt“, machte
Helene Wildfeuer deutlich.
Papier hatte eine Neuregelung
der einschlägigen Gesetze angeregt und eine Umformulie-
Neue Fachbroschüre:
Gender Budgeting
Die aktuelle Fachbroschüre der dbb bundesfrauenvertretung „Was ,verdient‘ die andere Hälfte
des Himmels? Gender Budgeting als Gerechtigkeitsgebot“ fasst die Ergebnisse der 11. Frauenpolitischen Fachtagung vom 25. März 2014 zusammen und bietet praktische Beispiele für die
Umsetzung von Gender Budgeting auf europäischer, Landes- und kommunaler Ebene.
Wie kann es gelingen, Gleichberechtigung für Frauen in allen Bereichen in Deutschland
zu erreichen? Ein Lösungsansatz hierfür kann Gender Budgeting sein. Dabei ist es das
Ziel, die Verteilung der öffentlichen Finanzen durch eine geschlechtsspezifische Analyse
der öffentlichen Haushalte gerecht zu steuern. Wie Gender
Budgeting in der Praxis funktioniert und welche Analysemöglichkeiten bestehen, zeigt
die dbb bundesfrauenvertretung in der nun vorliegenden
Broschüre zur 11. Frauenpolitischen Fachtagung vom März
2014.
Der Leitfaden ist eine umfassende Argumentationshilfe für
alle, die sich mit der Implementierung von Gender Budgeting
befassen und auf Widerstände
stoßen. „Es ist an der Zeit, dass
Gender Budgeting in Deutschland gesellschaftsfähig wird.
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
Die Möglichkeit, Gleichstellung
über einen kontrollierten Einsatz von Steuermitteln zu erreichen, muss ergriffen werden. In Deutschland passiert
in dieser Hinsicht derzeit zu
wenig“, sagte die Vorsitzende
der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, bei der
Vorstellung der Broschüre.
Darin erläutert etwa Angelika
Flatz, Sektionschefin Öffentlicher Dienst und Verwaltungs-
Style Media & Design – Fotolia
dbb
rung der Zielsetzung empfohlen: „Frauen sind bevorzugt zu
befördern, soweit ein Bewerber
nicht eine offensichtlich bessere Eignung, Befähigung oder
fachliche Leistung vorzuweisen
hat.“ Wildfeuer hingegen fordert konkretere Maßnahmen:
„Frauenförderung und Gleichstellungsbemühungen müssen
in den Katalog der Leistungskriterien für Führungskräfte in
Verbindung mit Sanktionen
aufgenommen werden. Wer
diese nicht dauerhaft erfüllt,
ist aus unserer Sicht auch nicht
langfristig geeignet, Mitarbeiter
zu führen und Beförderungskriterien zu verantworten.“
innovation im Bundekanzleramt Österreich, wie in Österreich Gender Budgeting unter
dem Etikett „Verwaltungsmodernisierung“ erfolgreich
in der Verfassung verankert ist
und welche Möglichkeiten ein
transparenter Bundeshaushalt
bietet. Andere Aspekte zum
Thema liefern Beiträge von
Helene Wildfeuer, Dr. Ralf
Kleindiek (Staatssekretär im
Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend),
Klaus Feiler (Staatssekretär der
Senatsverwaltung für Finanzen
Berlin), Marion Böker (Beraterin für Menschenrechte und
Genderfragen) und Dr. Regina
Frey (Genderforscherin, genderbüro Berlin).
< Fachtagungsbroschüre
Download unter:
www.frauen.dbb.de
Einzelne Exemplare können
bei der Geschäftsstelle der
dbb bundesfrauenvertretung bestellt werden.
E-Mail: frauen@dbb.de
dbb
Informationen für Berufseinsteigerinnen:
Junge Frauen –
Stark im öffentlichen Dienst
Neu im öffentlichen Dienst? Junge Frauen machen Karriere, haben Familie
und sind gleichberechtigt. Ohne sie läuft im öffentlichen Dienst gar nichts.
Doch oftmals stellen sie sich viele Fragen rund um Beruf, Ehrenamt und
auch zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Mit einer speziellen Internetseite der dbb bundesfrauenvertretung und dem neuen
Flyer „Junge Frauen – Stark im
öffentlichen Dienst“ ist es für
Neueinsteigerinnen in den
öffentlichen Dienst nun noch
leichter, gut informiert zu sein.
Die dbb bundesfrauenvertretung steht mit diesem neunen
Angebot Rede und Antwort
und informiert über ihr starkes
Netzwerk, in dem sich mehr
als 400 000 Frauen in 43 dbb
Mitgliedsverbänden engagieren. Die dbb bundesfrauenvertretung gründet sich auf
der Fachkompetenz, die in über
50 Jahren frauenpolitischer
Gewerkschaftsarbeit rund um
den öffentlichen Dienst und
seine privatisierten Bereiche
erworben wurde. Sie vertritt
die Interessen weiblicher Beschäftigter gegenüber Arbeitgebern und der Bundespolitik
und setzt sich für eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Arbeitswelt ein.
Von der Karriereplanung über
persönliche Beratung bis hin
zum rechtlichen Beistand
bietet sie jungen Frauen eine
Anlaufstelle in jeder Lebenslage.
< Infomaterial
Bestellungen für das Infopaket im Internet unter:
www.frauen.dbb.de
Dort ist auch der Infoflyer
als Download verfügbar.
PWoB-Index:
Mehr Frauen auf die Brücke holen!
Die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung
Helene Wildfeuer hat den von der Organisation
FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte e. V.) und der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Manuela Schwesig, im Juli 2014 vorgestellten ersten „Public Women on Board“-Index
(PWoB-Index) begrüßt.
Mit dieser Erhebung sei der von
der dbb bundesfrauenvertretung immer wieder erhobenen
Forderung nach einem Werkzeug nachgekommen worden,
das erstmals verlässliche Informationen über die tatsächliche
Verteilung zwischen Männern
und Frauen in den Spitzengremien der öffentlichen Unternehmen in Deutschland liefere,
betonte Helene Wildfeuer.
„Bisher hat der öffentliche
Dienst die Chance nicht genutzt, als Vorbild für die freie
Wirtschaft zu dienen. Es muss
unser Ziel sein, mehr Frauen
aus dem Maschinenraum des
öffentlichen Dienstes auf die
Brücke zu holen. Da sieht es bis
jetzt denkbar schlecht aus“, kritisierte Wildfeuer mit Blick auf
die vorliegenden Zahlen.
Der PWoB-Index wertet eine
repräsentative Auswahl von
225 der größten Unternehmen
in Bund, Länder und Kommunen aus. Der Frauenanteil in
den Aufsichtsgremien liegt
durchschnittlich bei 25,1 Prozent. In den Topmanagementorganen sind es sogar nur
14 Prozent. Ganz ohne Frauen
am Steuerrad kommen immerhin 35 Aufsichtsgremien aus
(15,56 Prozent). „Jetzt ist es
wichtig, die Ergebnisse aus der
Studie zu nutzen und in dem
Gesetz zur gleichberechtigten
Teilhabe für Frauen und Männer an Führungspositionen zu
berücksichtigen“, so Helene
Wildfeuer: „Die dbb bundesfrauenvertretung wird dieses
Gesetzgebungsverfahren sehr
intensiv mit Gesprächen auf
höchster Ebene und Stellungnahmen begleiten. Nach 20
Jahren Erfahrung mit freiwilliger Selbstverpflichtung und politischen Absichtserklärungen
ist klar, dass der Weg zu effektiver Chancengerechtigkeit nur
über Gesetze mit unmissverständlichen Zielvorgaben und
auch mit Sanktionen führt.
Aber nicht nur in öffentlichen
Unternehmen muss etwas geändert werden, sondern auch
bei der Gremienbesetzung im
öffentlichen Dienst. Zum Beispiel durch eine Stärkung der
Gleichstellungsbeauftragten
und deren Klagerecht.“
< PWoB Index
Download unter:
http://goo.gl/pWyhVP
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
35
spezial
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dbb
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Der 16-jährige Marc D. prallt
bei einem Sprung vom DreiMeter-Brett mit einem Springer vom Zehn-Meter-Brett
zusammen und wird schwer
verletzt. Seine Eltern verklagen
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
die Gemeinde als Betreiberin
der Einrichtung, den Bademeister und dessen Hilfskraft wegen Aufsichtspflichtverletzung.
Im Berufungsverfahren kommt
es zu einem Vergleich. Die Gemeinde zahlt über 18 000 Euro
Schadenersatz.
Den Eltern entstehen während
des Verfahrens Rechtsanwaltsund Gerichtskosten in Höhe
von mehr als 5 000 Euro. Diese
Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung über das
dbb vorsorgewerk in voller
Höhe. Ohne eine Rechtsschutzversicherung wären Marcs D.
Eltern vom zugesprochenen
Schadenersatz statt 18 000
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dbb
Zwei-Klassen-Gerechtigkeit?
rechtigkeit unteilbar ist, hat
der dbb die Übertragung von
Mütterrente und Rente mit 63
auf die Versorgungsempfänger
mit Nachdruck eingefordert,
denn es kann nicht der Willkür
des Gesetzgebers überlassen
bleiben, welche Reformen in
der gesetzlichen Rentenversicherung er auf die Versorgung
überträgt und welche nicht.
Die Verweigerung wird mit den
völlig unterschiedlichen Systemen der Rentenversicherung
und der Beamtenversorgung
begründet, die deshalb nicht
zu vergleichen und gleich zu
behandeln seien. Das wiederum impliziert die Frage, ob die
in der Vergangenheit übertragenen Verschlechterungen
rechtens gewesen sind. Sollen
das am Ende wirklich wieder
die Gerichte entscheiden
müssen? sm
otoknips – Fotolia
Mütter, die 1992 oder später
Kinder geboren haben, werden
bei Rente und Pension gleichermaßen drei Jahre je Kind
angerechnet. Das ist gerecht
und macht Sinn, denn Mütter
erster und zweiter Klasse gibt
es nicht. Mütter, die vor 1992
Kinder geboren haben, erhalten seit dem 1. Juli 2014 zwei
statt bisher ein Jahr Kinder­
erziehung auf die gesetzliche
Rente angerechnet. Die
system­gerechte Übertragung
der verbesserten Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten von vor 1992 geborenen
Kindern durch die Verlängerung der Zurechnungszeit in
das Beamtenversorgungsrecht
ist unabdingbar. Das gilt auch
für die Rente mit 63, in deren
Genuss viele Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes,
die mit 18 Jahren in den Beruf
gegangen sind, künftig nach 45
Dienstjahren kommen könnten. Anderenfalls würde eine
Fülle übertragener Verschlechterungen aus dem Rentenrecht
auf die Versorgungsempfänger
überaus fragwürdig.
Das gilt für die Übertragung
des Riester-Faktors auf die
Rente durch Absenkung des
Versorgungsniveaus von 75 auf
71,75 Prozent, und es gilt insbesondere für die Rente mit 67,
die ohne Wenn und Aber wirkungsgleich auf die Beamten
übertragen worden ist. Die
über allen Details stehende Begründung für diese Maßnahmen: Gerechtigkeit! Da Ge-
39
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> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
dbb
dbb Bürgerbefragung 2014:
Starker Staat gefragt
aktuell
40
„Gegenüber 2007, als wir zum
ersten Mal die Bürgerbefragung in Auftrag gegeben hatten, hält dieser erfreuliche
Trend an“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt bei der Vorstellung der
Erhebung am 26. August 2014
in Berlin. „Vor allem die Eigenschaften pflichtbewusst
(78 Prozent), zuverlässig
(73 Prozent) und kompetent
(70 Prozent) schreiben die
Bürger den Beamten zu –
und zwar deutlich häufiger
als noch vor acht Jahren.“
„Für die Zufriedenheit der Behördenbesucher spricht, dass
84 Prozent angaben, von den
Mitarbeitern freundlich behandelt worden zu sein, 83 Prozent
bezeichneten sie als gut qualifiziert“, erläuterte Dauderstädt. 67 Prozent der Befragten
sagten, ihre Angelegenheit sei
sofort bearbeitet worden.
<
Beamte weiter im
Aufwärtstrend
Weiter gestiegen ist der Anteil der Bürger, die eine starke
öffentliche Verwaltung für unerlässlich halten. „Dass 85 Prozent der Befragten dies bejahen, macht klar: Der öffentliche
Dienst leistet Enormes und
wird dafür respektiert. Damit
dies auch in Zukunft so bleibt,
sehen wir die Politik in der
Pflicht: Vor allem wegen der
demografischen Entwicklung
muss mehr getan werden, um
den öffentlichen Sektor auch
für junge Menschen attraktiv
zu halten. Nur dann ist Zukunftsfähigkeit garantiert“,
Marcus Schmigelski
Die große Mehrheit der Bürger ist mit den Leistungen des öffentlichen
Dienstes in Deutschland zufrieden. Den Beamten werden deutlich häufiger
positive und sehr viel seltener negative Eigenschaften zugeordnet als in
den vergangenen Jahren. Das geht aus der diesjährigen „Bürgerbefragung
öffentlicher Dienst“ hervor, die das Meinungsforschungsinstitut forsa für
den dbb beamtenbund und tarifunion durchgeführt hat.
< Im Bild von links: forsa-Chef Manfred Güllner, dbb Bundesvorsitzender
Klaus Dauderstädt und dbb Pressesprecher Dr. Frank Zitka.
machte der dbb Chef deutlich.
In diesem Zusammenhang
müsse die wachsende Zahl
von Beschäftigten, die über
eine Verschlechterung ihrer
Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst klagen (43 Prozent) – vor allem bei der Entgeltentwicklung, bei Aufstiegsund Karrierechancen – zu denken geben.
Unter den Berufsgruppen mit
dem höchsten Ansehen steht
unangefochten der Feuerwehrmann auf Platz eins, gefolgt
vom Kranken- beziehungsweise Altenpfleger, Arzt, Polizist
und Kita- beziehungsweise
Kindergartenmitarbeiter. Zu
den Gewinnern des BerufeRankings seit 2007 zählen
Staatsdiener wie Müllmänner
und Lehrer, aber auch „Beamte“ als solche. Verschlechtert
hat sich dagegen das Ansehen
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
unter anderem von Steuerberatern und Managern.
Im Rahmen der Erhebung wurden Bürgerinnen und Bürger
auch zur Einkommenspolitik für
den öffentlichen Dienst befragt.
Demnach lehnt die große Mehrheit der Bundesbürger eine Zurückhaltung der Beschäftigten
bei Lohnforderungen ab: 79 Prozent stimmen der Auffassung
von Bundesbank und Europäischer Zentralbank zu, dass angesichts der niedrigen Inflationsrate und der positiven
Verfassung des Arbeitsmarktes
höhere Lohnabschlüsse in
Deutschland angemessen wären. Nur 17 Prozent halten derzeit höhere Einkommen nicht
für erforderlich. „Wir sehen darin eine deutliche Bestätigung
unserer gewerkschaftlichen
Positionen“, kommentierte
Dauderstädt das Ergebnis.
<
Höhere Löhne
gerechtfertigt
„Als Interessenvertretung der
Menschen im öffentlichen
Dienst, die Tag für Tag für ein
funktionierendes Gemeinwesen
sorgen, fordern wir, sie dafür
auch angemessen zu bezahlen.
Das gilt umso mehr mit dem
Blick auf den demografischen
Wandel, den Mangel an Fachkräften, die dringend notwendige Nachwuchsgewinnung und
die allgegenwärtige Konkurrenz
zum Arbeitgeber Privatwirtschaft.“ Hinzu komme, dass
höhere Löhne auch zur Belebung der Binnenkonjunktur
beitragen. „Wir werden diesen
‚Rückenwind‘ auch mit in die
Verhandlungen zur Einkommensrunde 2015 nehmen, in
der es um die Löhne und Gehälter für die Beschäftigten im
öffentlichen Dienst der Länder
geht“, kündigte Dauderstädt an.
Im Zusammenhang mit der
Lohn- und Beschäftigungspolitik im öffentlichen Dienst kommentierte Dauderstädt ein
weiteres Ergebnis der Studie:
„Mich erschreckt, dass rund die
Hälfte der öffentlich Bediensteten derzeit keiner Partei zutrauen, sich für eine weitere
positive Entwicklung des öffentlichen Dienstes einzusetzen. Das hat Ursachen, und es
muss den politisch Verantwortlichen zu denken geben.
Dass wir die Gerichte bemühen
müssen, durchzusetzen, was
verfassungsmäßig geboten ist,
halten wir für keinen guten
Weg. Das gilt auch für die
Tarifeinheit-Debatte.“
< dbb Web-Tipp
Die „Bürgerbefragung
öffentlicher Dienst 2014.
Einschätzungen, Erfahrungen und Erwartungen“ zum
Download: www.dbb.de
dbb
Mütterrente und Rente mit 63:
Auf Beamtenschaft übertragen
Der Nachrichtenagentur dpa
sagte Dauderstädt: „Auch Beamte müssen nach 45 Dienstjahren abschlagsfrei in Pension
gehen können, und die Kindererziehungszuschläge für vor
1992 geborenen Nachwuchs
müssen entsprechend der
Neuregelung im Rentenrecht
wirkungsgleich angehoben
werden.“ Die gesellschaftspolitische Frage, wie und ob sich
die geleistete Kindererziehung
positiv auf die Altersbezüge
auswirkt, könne nicht an Systemgrenzen haltmachen,
JENS – Fotolia
Der dbb hält an seiner Forderung fest, jüngste
Rentenbeschlüsse auf den Beamtenbereich zu
übertragen. Dies gelte sowohl für die sogenannte
Mütterrente als auch für die abschlagsfreie Rente
mit 63. „Wir fordern Gerechtigkeit für die Beamtenschaft“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende
Klaus Dauderstädt am 12. August 2014.
mahnte der dbb Chef und
fügte hinzu: „Bei aller Unterschiedlichkeit der Strukturen in
Renten- und Pensionsberechnung bestehen wir auf Parallelität der Entwicklung. Alle
Renteneinschnitte der vergangenen Jahre, etwa beim
Höchstsatz oder dem Eintrittsalter, sind wirkungsgleich auf
die Beamten übertragen worden. Das Gleiche fordern wir
jetzt auch mit Blick auf die
Mütterrente und den abschlagsfreien Ruhestandseintritt nach 45 Arbeitsjahren.“
41
Nachwuchsgewinnung:
„Bei der Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst
haben wir es mit einem längerfristigen Problem zu tun,
nicht mit einer einmaligen
Aktion“, machte Dauderstädt
deutlich. Der dbb habe es
übernommen, mit seiner Aktion „Die Unverzichtbaren“ in
der Schülerzeitung „Spiesser“
und auf anderen Werbeflächen Reklame für solche Berufswege zu platzieren. Auf die
Kampagne gebe es ein „überwältigendes positives Echo“,
sie habe auch Eingang in die
Demografie-Strategie der Bundesregierung gefunden. Dauderstädt machte zugleich klar:
„Wir entlassen damit nicht die
Dienstherren und Arbeitgeber
aus ihrer Verantwortung, sich
um ihre Personalentwicklung
selbst zu kümmern. Aber wir
spiegeln so auch das Interesse
und die Not der Beschäftigten
wider, die manchmal zu hohem Arbeitsdruck ausgesetzt
sind.“ Auszubildenden und
Anwärtern in der Verwaltung
müsse eine Zusage für unbefristete Übernahme mit einer
Karriere-Perspektive gegeben
werden, und der öffentliche
Dienst sei gut beraten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erziehungs- und Pflegepflichten stärker zu betonen.
Jan Brenner
Um die Nachwuchsprobleme im öffentlichen Dienst
in den Griff zu bekommen, sind neue Ideen gefragt.
Das stellte dbb Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt auf dem Demografie-Kongress der Behörden
Spiegel-Gruppe am 28. August 2014 in Berlin fest
und warb darum, „jungen Menschen einen Job im
öffentlichen Dienst schmackhaft zu machen“.
aktuell
Neue Ideen
< dbb Chef Klaus Dauderstädt: Nachwuchsgewinnung braucht neue Ideen
und langen Atem.
<
Gesundheitsmanagement aufwerten
Angesichts des demografischen Wandels müsse dem
„Gesundheitsmanagement als
Führungsaufgabe“ ein höherer
Stellenwert gegeben werden,
sagte der Fachvorstand Beamtenpolitik und dbb Vize HansUlrich Benra auf dem Demografie-Kongress. Denn vor dem
Hintergrund eines steigenden
Durchschnittsalters der Beschäftigten sei nicht nur die
Nachwuchsgewinnung, sondern auch der Erhalt der Arbeitsfähigkeit des älteren
Personals von entscheidender
Bedeutung. Dabei gehe es
insbesondere um eine echte
Wertschätzung der Beschäftigten durch die Führungskräfte.
Die Arbeitszufriedenheit sei
grundlegend für die Gesundheit. Auch müssten die Bedürfnisse älterer Menschen stärker
berücksichtigt werden. Benra:
„Angesichts von 600 Millionen
Euro Kosten, die jährlich durch
Personalausfälle entstehen,
müssen wir dringend die
Prävention stärken. Vorsorge
erhält nicht nur die Gesundheit, sie schont auch den
Haushalt.“
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
dbb
Länderfinanzen und Altschuldentilgung:
Steuerbetrug konsequent bekämpfen
Nachhaltige Lösungen für die
Neuregelung des Länderfinanzausgleichs und die Altschuldenproblematik hat der stellvertretende Bundesvorsitzende
Thomas Eigenthaler gefordert.
Mit Blick auf die derzeit laufenden Vorbereitungen in den Finanzministerien von Bund und
Ländern für die ab Herbst anstehenden Länderfinanz-Gespräche sagte Eigenthaler am
6. August 2014 in Berlin: „Wir
erwarten von Bund und Ländern eine gründliche Optimierung ihrer Finanzbeziehungen,
und auch die drängende Altschuldenproblematik darf nicht
aus den Augen verloren werden.“
aktuell
42
Dabei spielten der Steuervollzug und die Ausschöpfung von
Steuerquellen eine ganz entscheidende Rolle. „So ungleichmäßig und ungerecht, wie sich
der aktuelle Status quo in diesen Dingen darstellt, darf es in
unserem föderalen System auf
keinen Fall weitergehen“, betonte der dbb Vize, der zugleich Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft
(DSTG) ist. „Wenn Lücken im
Steuervollzug als Standortvorteil eines Bundeslandes gelten,
wird der verfassungsrechtliche
pix4U – Fotolia
Rechnung beteiligen müssen.“
Es sei grotesk, sagte Eigenthaler, wenn beim Kauf von
Lebensmitteln Umsatzsteuer
anfalle, während spekulative
Finanzumsätze bislang steuerfrei blieben.
Grundsatz der gleichwertigen
Lebensverhältnisse ad absurdum geführt. Ein Ausgleichssystem ist nur plausibel und
akzeptabel, wenn der Bund
und alle Länder die vorhandenen Steuerquellen ausschöpfen und sich nicht auf andere
verlassen“, so Eigenthaler.
Der dbb Vize regte zudem an,
noch konsequenter gegen
Steuerhinterziehung, Steuerflucht und Schwarzarbeit
vorzugehen und die von elf
EU-Staaten, darunter Deutsch-
< Hochschulfinanzierung greift zu kurz
Der dbb hat den Beschluss des Bundeskabinetts, über eine Grundgesetzänderung Kooperationen zwischen Bund und Ländern in der
Hochschulbildung zu ermöglichen, begrüßt. „Die Bundesregierung
geht den richtigen Weg, die Begrenzung auf Forschung und Lehre
greift aber zu kurz“, sagte die stellvertretende dbb Vize Astrid Hollmann am 16. Juli 2014. „Angesichts der Herausforderungen in den
Schulen, etwa bei der Verwirklichung der Inklusion und dem ins Stocken geratenen Ausbau der Ganztagsschulen, sind auch hier Kooperationen zwischen Bund und Ländern unverzichtbar“, machte Hollmann deutlich. Insbesondere die finanzschwächeren Länder seien
dringend auf Finanzhilfen des Bundes für ihre Schulen angewiesen.
Andernfalls gehe die Schere zwischen den Ländern immer weiter
auseinander. Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der
Bildung war eine der zentralen Neuerungen durch die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006. Die jetzt vom Kabinett vorgesehene Korrektur bezieht sich allein auf den Wissenschaftsbereich.
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
land, beschlossene Finanztransaktionssteuer möglichst
schnell umzusetzen. „Mit einem Teil des Steueraufkommens, das Deutschland hierüber erheben kann, sollten wir
direkt in die Altschuldentilgung einsteigen, um hier endlich nachhaltige Erfolge zu erzielen“, forderte Eigenthaler.
„Seit Jahren werden Steuergelder in die Bewältigung der Finanzkrise investiert. Diese Mittel fehlen anderswo, und es ist
nur gerecht, wenn die Kostenverursacher sich nun an der
Spätestens Ende 2019 müssen
Bund und Länder ihre Finanzbeziehungen neu geordnet
haben. In einer ersten Besprechung im Juni 2014 hatten
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs
der Länder das weitere Verfahren beschlossen und die Bundes- und Länderfinanzminister
beauftragt, Grundlagen für die
Vereinbarung zu Fragen der föderalen Finanzbeziehungen zu
erarbeiten. Eigenthaler mahnte
Bund und Länder, die Neuregelung der Länderfinanzen und
die Altschuldentilgung nicht
halbherzig anzugehen: „Die
Herausforderung ist groß, aber
auch eine einmalige Chance,
Deutschlands Staatsfinanzen
neu und optimal zu organisieren. Die entsprechende Infrastruktur steht mit einer kompetenten und leistungsstarken
Finanz- und Steuerverwaltung
bereit – die gesetzlichen Weichen müssen jetzt die politisch
Verantwortlichen stellen.“
< Abwegige Ansichten
Der dbb hat sich gegen die Darstellung in einigen Medien gewehrt,
pensionierte Staatsdiener seien die Reichsten im Lande: „Es ist
doch abwegig zu glauben, jeder der 1,5 Millionen Versorgungsempfänger habe eine Immobilie in bester Lage, ein stattliches
Aktiendepot und eine Pension von 2 850 Euro“, sagte Hans-Ulrich
Benra, stellvertretender Bundesvorsitzender und Fachvorstand
Beamtenpolitik, der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Ausgabe
vom 27. Juli 2014). Die Ruheständler seien keine „Vermögenden im
Tal der Sorglosen“, das sei eine „Skandalisierung“. Dabei lege Benra
den Finger in eine Schwachstelle der Statistik, schreibt die Zeitung:
Weil die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS), auf die
sich die Medienberichte bezogen, nur solche Haushalte mit einem
Maximaleinkommen von 18 000 Euro im Monat erfasst, fallen
Topmanager und größere Unternehmer heraus. Letztlich seien
doch die Unternehmer und nicht die Pensionäre die reichste Gruppe im Lande.
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Lesenswertes vom dbb verlag empfohlen
Anzahl:
Giulia Enders
Darm mit Charme
Wie der Darm Gesundheit und Wohlbefinden
beeinflusst, ist eine der neuen Forschungsrichtungen
unserer Zeit. In der Medizin wird das Ausnahmeorgan, das zwei Drittel des Immunsystems ausbildet,
Energie aus Brötchen oder Tofuwurst holt und mehr
als zwanzig eigene Hormone produziert, jedoch
stiefmütterlich behandelt, schreibt die Autorin,
die am Institut für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene in Frankfurt forscht und selbst unter
Darmkrankheiten zu leiden hatte. Ihr erklärtes Ziel
ist es deshalb, den Lesern gut verständlich und in
charmantem Ton die Funktionsweise des Darms und
die neuen Ergebnisse der Forschung zu erklären,
damit Sie diese Erkenntnisse nutzbringend auf den
Alltag übertragen können.
Ingo Siegner
Lesespaß zum
Schulanfang
Der kleine Drache Kokosnuss
kommt in die Schule
Der Schulanfang ist ein besonders aufregendes Ereignis im
Leben jedes Kindes. Dem kleinen Drachen Kokosnuss geht
es kein bisschen anders. Die Schultüte, die erste Unterrichtsstunde und das anschließende Festessen mit Eltern
und Verwandten lassen das kleine Drachenherz schon seit
Tagen höherschlagen. Nur schade, dass es auch Drachen
gibt, die gar nicht zur Schule gehen dürfen, obwohl sie nur
allzu gern Rechnen und Schreiben lernen würden. Bei dem
kleinen Drachen Oskar zeigen die Eltern jedenfalls erst
einmal überhaupt keine Neigung, ihren Sohn einzuschulen. Wie die Geschichte weitergeht, können Leseanfänger
selbst ergründen. Aber auch vorgelesen ist die Geschichte,
speziell für ABC-Schützen, ein Vergnügen.
Anzahl:
67 Seiten, Großdruck, geb. und reich
bebildert, cbj Verlag, 7,99 €
283 Seiten, brosch., Ullstein, 16,99 €
In zehn Schritten zu
mehr Gelassenheit
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Wilhelm Schmid
Gelassenheit
Gelassenheit ist in jeder Lebensphase ein Gewinn,
insbesondere aber beim Älterwerden. Für alle, die sich
nicht länger von stürmischem Aktivismus antreiben
lassen wollen, zeigt der Philosoph Wilhelm Schmid in
dem Buch zehn Schritte zur Gelassenheit auf, die aus
eigenen Erfahrungen, Beobachtungen und Überlegungen abgeleitet sind. „Es geht darum, Gelassenheit
nicht einfach nur zu proklamieren“, unterstreicht der
Autor im Vorwort des Buches, „sondern gemeinsam
mit dem Leser, der Leserin einen lebenspraktischen
Weg zu ihr zu finden.“
115 Seiten, geb., Insel, 8,00 €
Heinrich Steinfest
Der Allesforscher
Skurrile Sprachbilder, fantastische Begleitumstände und
überraschende Wendungen kennzeichnen, wie gewohnt,
auch Steinfests neuen Roman, in dem es aber nicht
um einen Kriminalfall geht. Erzählt wird vielmehr die
Geschichte des kleinen Jungen Simon, der durch eine
ungewöhnliche Verkettung teils ausgesprochen kurioser
Zufälle von Taiwan nach Deutschland gerät und von
Ich-Erzähler Sixten Braun adoptiert wird. Sixten, der
selbst im Laufe des Romans infolge zweier schicksalhafter Unfälle vom Manager zum Bademeister mutiert
ist, war zunächst die Vaterschaft unterstellt worden,
eine Vermutung, die das Aussehen des Jungen aber klar
widerlegt. Dennoch nimmt er die Vaterrolle mit leidenschaftlicher Begeisterung an, auch wenn sich der kleine
Simon schnell als ganz besonderes Kind erweist.
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Humorvolle Lektüre
mit hohem Wiedererkennungswert
Anzahl:
Das Pubertier
Die Eltern pubertierender Kinder haben in der Regel
wenig zu lachen. Dass die wundersame Mutation
einst wohlerzogener und liebenswerter Sprösslinge
in unberechenbare und weit weniger anziehende
„Pubertiere“ auch ihre außerordentlich komischen Seiten
hat, stellt Jan Weiler in seinem Buch nachhaltig unter
Beweis. Selbst Vater einer Teenager-Tochter, liefert er
Beobachtungen und Erkenntnisse aus erster Hand, die
selbst gerade betroffene, leidgeprüfte Eltern zum Lachen
bringen dürfte. Doppelt schön ist die Lektüre natürlich
für alle, die diese Erfahrungen mit heranwachsenden
Kindern glücklich hinter sich haben.
122 Seiten, geb., Kindler, 12,00 €
Persönliche Schicksale schreiben
Geschichte
Anzahl:
Jan Weiler
Pascale Hugues
Ruhige Straße in guter Wohnlage
Die französische Journalistin Pascale Hugues geht auf Spurensuche in der Berliner Straße, in der sie selbst wohnt. Sie
erforscht das Schicksal der ursprünglichen Bewohner und
rekonstruiert die ursprüngliche Optik der Straße. Tatsächlich
finden sich noch Zeitzeugen und viele schriftliche Hinweise
auf das wechselvolle Schicksal der Anfang des letzten
Jahrhunderts erbauten Straße und das ihrer zunächst sehr
gut situierten Bewohner. Allerdings konnten die Rentiers,
Rechtsanwälte, Offiziere, Ärzte und Geschäftsleute ihre nach
damaligen Maßstäben mit Höchstkomfort und neuester
Technik ausgestatteten Häuser nicht lange genießen. Die
jüdischen Bewohner zerstreuten sich in alle Welt und der
Bombenkrieg sorgte schließlich nicht nur für ein völlig
neues Aussehen der Straße, sondern auch für eine neue
Durchmischung der Bewohner. Geschichte wird in diesem
Buch durch persönliche Schicksale beschrieben.
318 Seiten, geb., Rowohlt, 19,95 €
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Alles über ein unterschätztes Organ
dbb
AMEOS Kliniken Hildesheim und Osnabrück:
Streiks setzen klares Zeichen
aktuell
44
Der Notdienst wurde über eine
Notdienstvereinbarung aufrechterhalten, deren Organisation durch den hohen Anteil
an Leiharbeitnehmern an der
Klinik verkompliziert wurde.
Die Geschäftsführung der
AMEOS Krankenhausgesellschaft Niedersachsen hatte die
Tarifverträge für das AMEOS
Klinikum Hildesheim und das
AMEOS Klinikum Osnabrück
aus dem Jahr 2008 bereits im
September 2013 gekündigt.
Diese Überleitungstarifverträge regelten unter anderem die
Anwendung des TVöD in den
beiden Kliniken nach dem Verkauf der ehemaligen Landeskrankenhäuser durch das Land
Niedersachsen.
Der Tarifvertrag wirkte für Gewerkschaftsmitglieder nach.
Die in der Einkommensrunde
2014 vereinbarten Änderun-
Frank Wollinger
In den vergangenen Monaten haben die Mitglieder der Gesundheitsgewerkschaft Niedersachsen (GeNi) ihre Meinung über das Verhalten der AMEOS
Krankenhausgesellschaft Niedersachsen mbH deutlich gemacht: Mehrere
Hundert Beschäftigte sind am 2. Juni dem Aufruf der Gewerkschaften an
den Standorten Hildesheim und Osnabrück gefolgt und haben vom Beginn
der Früh- bis zum Ende der Spätschicht die Arbeit niedergelegt.
gen, insbesondere die Erhöhung der Entgelte, wurden
jedoch nicht mehr auf die
Beschäftigten übertragen.
Ein erster Verhandlungstermin
war für den 23. April 2014 ver-
einbart. Wie zugesagt, hatte
die Arbeitgeberseite im Vorfeld
zu dem geplanten Termin einen Entwurf für einen Manteltarifvertrag übersandt, der
jedoch inhaltlich fast alle Man-
telthemen vermissen ließ.
So waren zum Beispiel keine
Regelungen zu Urlaub, Arbeitszeit, Zeitkonten, Teilzeit, Entgeltfortzahlung und Kündigungsfristen enthalten.
Im Vorfeld dieses Termins war
es in der regionalen Presse zu
negativen Berichten über die
Pflegequalität im Klinikum in
Hildesheim gekommen. Der
Arbeitgeber hatte dies zum
Anlass genommen, die für den
23. April 2014 vereinbarten Tarifverhandlungen abzusagen.
Trotzdem konnte man sich auf
zwei neue Verhandlungstermine am 27. Mai sowie am 3. Juni
2014 einigen. Darüber hinaus
hatte die Arbeitgeberseite zugesagt, im Vorfeld ein neues
Angebot vorzulegen. Auch diese Termine waren von Arbeitgeberseite abgesagt worden.
Ein Arbeitgeberangebot liegt
bisher nicht vor, die Gewerkschaften warten seit elf Monaten auf die Aufnahme der
Tarifverhandlungen oder zumindest auf ein Signal der
Arbeitgeberseite. In der Konsequenz hatten die Beschäftigten die Arbeit am 14. und am
28. Juli 2014 niedergelegt.
Entgeltordnung für Lehrkräfte:
Termine vereinbart
Am 7. August 2014 haben die Gewerkschaften
dbb und GEW mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) den Fortgang der Tarifverhandlungen für eine Entgeltordnung Lehrkräfte in
einem Verfahrensgespräch sondiert.
Die große Zahl der bis in den
Dezember hinein vereinbarten
Termine dokumentiert den gemeinsamen Willen von Gewerkschaften und TdL, bis zum
Jahresende ein Ergebnis zu erarbeiten, das dann in die Einkommensrunde 2015 eingebracht
werden kann. Nach der TdL-Mitgliederversammlung Mitte Sep-
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
tember sind die Verhandlungen
am 22. und 23. September 2014
in Berlin fortgeführt worden.
Willi Russ, dbb Vize und
Verhandlungsführer bei der
Entgeltordnung Lehrkräfte,
äußerte sich vorsichtig positiv:
„Form- und Terminfragen berühren natürlich noch nicht die
sensiblen inhaltlichen Punkte,
auf die wir bei den vereinbarten Terminen in den nächsten
Monaten stoßen werden. Aber
ich stelle gleichwohl fest, dass
alle beteiligten Partner mit
großer Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit dem Ziel entgegensteuern. Das schafft Zuversicht. Aber klar ist auch: Wir
haben uns viel vorgenommen
und werden eine Menge Arbeit
zu erledigen haben, um rechtzeitig zur Einkommensrunde
einen tragfähigen Kompromiss
vorlegen zu können.“
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dbb
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Wohnen muss bezahlbar bleiben
<
dbb magazin
Der Bevölkerungsanteil der älteren, teils pflegebedürftigen
Menschen wird weiterhin ansteigen. Die meisten von ihnen
möchten so lange wie möglich
in ihrer häuslichen Umgebung
bleiben, doch bereits jetzt
herrscht Mangel an altersgerechtem Wohnraum. Was
werden Sie tun, um die Zahl
dem Bedarf anzunähern?
aktuell
46
Hendricks
Wir kümmern uns darum, dass
ältere, in ihrer Mobilität eingeschränkte und pflegebedürftige
Menschen so lange wie möglich
selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können.
Dazu muss das Angebot an
altersgerechten Wohnungen
erhöht und verbessert werden.
Über das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ hat die
Bundesregierung von 2009 bis
2011 Bundesmittel für zinsverbilligte Darlehen und Investitionszuschüsse bereitgestellt. Damit wurden bereits Anreize für
die altersgerechte Anpassung
von Wohnungsbestand und das
Wohnumfeld gegeben. Das Programm stand selbstnutzenden
Eigentümern, Vermietern und
Mietern für Maßnahmen der
Barrierereduzierung zur Verfügung. Nach Auslaufen des Bundesprogramms hat die KfW
Anfang 2012 ein Eigenmittelprogramm „Altersgerecht Umbauen“ in der Darlehensvariante aufgelegt. Bis Juni 2014
haben damit Bund und KfW
zusammen den Umbau von
circa 130 000 altersgerechten
Wohnungen gefördert.
Die Bundesregierung wird auch
weiterhin die Schaffung von
mehr generationengerechtem
Wohnraum unterstützen. Dazu
sieht der Koalitionsvertrag vor,
dass zur Förderung des genera-
Dominik Butzmann
<
< Dr. Barbara Hendricks
tionengerechten Umbaus ein
neues Programm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt
wird, das mit Investitionszuschüssen ausgestattet wird
und das bestehende KfW-Kreditprogramm ergänzen soll. Die
Förderung des altersgerechten
Umbaus ist auch in das am
1. Juli 2013 in Kraft getretene
Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz („Wohn-Riester“) aufgenommen worden. Damit
erhalten förderberechtigte
selbstnutzende Eigentümer die
Möglichkeit, die Förderung für
die bauliche Vorsorge im Alter
einzusetzen. Außerdem wird
die Bundesregierung noch in
diesem Jahr die Zuschussförderung mit einem neuen KfWProgramm „Altersgerecht
Umbauen“ wieder einführen.
Damit werden insbesondere
ältere selbstnutzende Eigentümer, die keine Darlehen mehr
erhalten oder keine neuen
Schulden mehr aufnehmen
möchten, beim Barriereabbau
wieder stärker unterstützt. Die
Schaffung von altersgerechtem
Wohnraum wird auch in der so-
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
zialen Wohnraumförderung
unterstützt. Die Zuständigkeit
für die soziale Wohnraumförderung ist durch die Föderalismusreform I ab 2007 vollständig auf
die Länder übergegangen. Der
Bund unterstützt die Länder bei
der sozialen Wohnraumförderung bis zum Jahr 2019 mit
518,2 Millionen Euro jährlich.
Die Mittel können je nach politischer Schwerpunktsetzung in
den Ländern auch für den barrierefreien Neubau und die Modernisierung des Gebäudebestandes eingesetzt werden.
<
dbb magazin
„Der öffentliche Bauherr Bund
bekennt sich zu seiner Vorbildfunktion, da seine Bauten im
besonderen Maße im Blickfeld
der Öffentlichkeit stehen“,
heißt es auf Ihrer Homepage.
Die Wertgrenze für barrierefreie zivile Um- und Erweiterungsbauten ist vom Bund von
einer auf zwei Millionen Euro
angehoben worden. Widerspricht dies nicht dieser Vorbildfunktion?
<
Hendricks
Die Barrierefreiheit ist eines
der Elemente des nachhaltigen
Bauens und aus meiner Sicht
eine selbstverständliche Eigenschaft der zukunftsfähigen gebauten Umwelt. Deshalb habe
ich im Mai dieses Jahres für die
Bundesbauverwaltung einen
Leitfaden „Barrierefreies Bauen“ herausgegeben, in dem die
Mindestanforderungen an die
Barrierefreiheit von Bundesbauten und den dazugehörigen
Außenanlagen beschrieben
sind, und zwar unabhängig von
der Kostenhöhe und der Art der
Baumaßnahmen. Damit wird
aus meiner Sicht zu Recht der
Anspruch formuliert, jenseits
einer gesetzlichen Verpflichtung im Sinne eines „universal
design“ ein Lebensumfeld für
alle Menschen herzustellen, das
niemanden ausschließt. Alle öffentlichen Bauherren sollten
sich hier vorbildhaft verhalten.
Der Bauherr Bund bekennt sich
schon lange zu seiner Vorbildfunktion, die sich auch in der
barrierefreien Gestaltung sei-
dbb
<
dbb magazin
Sie wollen den in die Jahre
gekommenen „sozialen Wohnungsbau“ neu beleben, um in
Ballungsgebieten bezahlbaren
Wohnraum für Geringverdiener zu schaffen. In der Vergangenheit erfolgte die Förderung
in der Regel über preisgünstige
Bauherren-Kredite. Das dürfte
zurzeit aufgrund des Zinstiefs
keine Lösung darstellen. Was
wollen Sie stattdessen tun?
<
Hendricks
Seit 2007 sind die Länder allein
für die soziale Wohnraumförderung zuständig. Der Bund unterstützt die Länder bei dieser
Aufgabe aber bis 2019 mit sogenannten Kompensationsmitteln in Höhe von jährlich 518,2
Millionen Euro. Angesichts der
Wohnungsengpässe in zahlreichen Ballungszentren ist es
notwendig, den sozialen Wohnungsbau wiederzubeleben;
denn es ist eine vordringliche
Aufgabe, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Deshalb wird der so-
ziale Wohnungsbau einen
hohen Stellenwert im Bündnis
für bezahlbares Wohnen und
Bauen einnehmen, das ich am
10. Juli 2014 mit den Ländern,
den Kommunen, der Wohnungs- und Bauwirtschaft
sowie Vertretern der Nachfrageseite (Mieterbund, Gewerkschaften) und weiteren Akteuren, die einen Beitrag zur
Verbesserung der Wohnungsversorgung leisten können, ins
Leben gerufen habe. Gemeinsames Ziel ist es, den wachsenden
Wohnungsbedarf in den Ballungsräumen zu decken und die
sozialen, demografischen und
energetischen Herausforderungen zu bewältigen. Wir wollen
im Rahmen des Bündnisses mit
den Ländern vereinbaren, dass
diese die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch
weiterhin zweckgebunden für
die soziale Wohnraumförderung einsetzen. Mit diesem Beitrag kann zusätzlich zu den Eigenmitteln der Länder schon
einiges für den Neubau von Sozialwohnungen getan werden,
beispielsweise durch die Gewährung von Baudarlehen mit
Zinssätzen, die unterhalb der
marktüblichen Zinssätze liegen,
oder durch Zuschüsse. Außerdem gibt es gute Beispiele, dass
Kommunen zum Beispiel bei
Wohnungsbaumaßnahmen
Quoten für Sozialwohnungen
vorgeben oder kommunales
Bauland in Abhängigkeit von
Konzeptqualitäten und nach
sozialpolitischen Kriterien verkaufen. Der Bund wird entsprechend der im Koalitionsvertrag
getroffenen Vereinbarung verbilligt Konversionsgrundstücke
an Kommunen abgeben. Hierfür ist ein Gesamtvolumen von
100 Millionen Euro, begrenzt
auf vier Jahre, vorgesehen.
<
dbb magazin
Es heißt, wenn ein Amerikaner
und ein Deutscher beginnen,
ein Haus zu bauen, kann der
Amerikaner nach drei Monaten
einziehen und der Deutsche
den Bauantrag stellen: Wären
weniger Vorschriften und Vorgaben im Baubereich nicht
sinnvoller als die heutige Regelungsflut?
<
Hendricks
Bauen richtet sich in Deutschland nach den Landesbauordnungen der einzelnen Länder;
der größte Teil der Vorschriften
sind somit Ländervorschriften
und nicht durch den Bund zu
beeinflussen. Die Landesbauordnungen sind keinesfalls nur
den Bürger belastende Regelungen, sondern erzeugen auch ein
hohes Maß an Sicherheit, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
und beinhalten im Bereich des
Nachbarrechts auch Schutzvorschriften für Nachbarn und
Anlieger. Gerade internationale
Experten bescheinigen Deutschland geradezu eine Vorreiterrolle im energieeffizienten und
nachhaltigen Bauen. Im Übrigen
hat das auch zur Folge, dass
Deutschland sehr hochwertige
Bauprodukte zum Einsatz
bringt. Im Vergleich zu anderen
Ländern wird in Deutschland
ein sehr hoher Wohnstandard
ermöglicht. Unbeschadet dieser
Feststellung haben wir begonnen, mit einer Baukostensenkungskommission gegebenenfalls überzogene Standards zu
überprüfen. Dies könnte helfen,
insbesondere in Metropolregionen mehr preiswerten Wohnraum anbieten zu können.
<
dbb magazin
Im Juni 1991 haben wir ein Interview mit dem damaligen
Bundesumweltminister Klaus
Töpfer geführt und ihn gefragt, ob er mit der Personalausstattung seines Hauses
zufrieden sei. Er antwortete
entschieden mit Nein. Dieselbe
Frage fast 24 Jahre später an
seine Nachfolgerin im Amt:
Sind Sie mit der Personalausstattung Ihres Hauses zufrieden, Frau Hendricks?
<
Hendricks
Nein. Die Aussage von Herrn
Töpfer stammt aus einer Zeit,
als das Bundesumweltministerium noch in den Kinderschuhen steckte. Es war ja bei seiner
Gründung mit großen Aufgaben, aber wenig Personal ausgestattet worden. Die Situation
hat sich dann in den folgenden
Jahren nur mäßig verbessert.
Die Aufgaben wurden immer
mehr, einen entsprechenden
Personalzuwachs gab es aber in
Zeiten allgemeiner Stellenkürzungen nicht. Um die Arbeit
trotzdem in den Griff zu bekommen, wurden vor allem in
den letzten Jahren viele befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Unter dem Strich
kämpft das BMUB daher im Gegensatz zu älteren Ministerien
immer noch mit einem strukturellen Defizit in der Personalausstattung. Ich bin fest entschlossen, diese Situation in
den nächsten Jahren spürbar zu
verbessern und den in meinem
Haus befristet Beschäftigten
soweit wie möglich eine dauerhafte Perspektive zu bieten.
< Dr. Barbara Hendricks …
… Jahrgang 1952, machte 1970 Abitur in Kleve. Im Anschluss studierte sie von 1970 bis 1976 Geschichte und Sozialwissenschaften
in Bonn. Das Studium schloss sie 1976 mit dem Staatsexamen für
das Lehramt an Gymnasien ab. 1980 wurde sie zum Dr. phil. promoviert. Im Jahre 1972 trat Hendricks in die SPD ein. In den Jahren
1978 bis 1981 war sie Referentin in der Pressestelle der SPD-Bundestagsfraktion. Von 1981 bis 1990 war sie als Sprecherin des
nordrhein-westfälischen Finanzministers tätig. 1990 bis 2001 war
sie Mitglied des Parteirates, gleichzeitig von 1991 bis 1994
Ministerialrätin im Ministerium für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, Referatsleiterin
für grenzüberschreitende Planungen. Seit 1994 ist sie Mitglied des
Bundestages. 1998 wurde sie zur Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen berufen. 2001 bis 2013
war sie Mitglied des Bundesparteivorstandes. Seit Dezember 2013
amtiert Dr. Barbara Hendricks als Bundesministerin für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
> DJG magazin | dbb seiten | September 2014
47
aktuell
ner eigenen Gebäude widerspiegelt. Er unterliegt sogar einer gesetzlichen Verpflichtung,
die sich aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
ergibt, das am 1. Mai 2002 in
Kraft getreten ist. Danach sollen alle zivilen Neubauten sowie große zivile Um- oder Erweiterungsbauten des Bundes
entsprechend den allgemein
anerkannten Regeln der Technik
barrierefrei gestaltet werden.
Nach den aktuellen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO)
liegt in der Tat die Wertgrenze
für große zivile Um- oder Erweiterungsbauten bei zwei Millionen Euro und nicht mehr wie
früher bei einer Million Euro, ab
der die Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung auf der
Grundlage entsprechender Bedarfsforderungen besteht. Für
alle zivilen Neubauten besteht
aber weiterhin, unabhängig von
der Kostenhöhe, die gesetzliche
Verpflichtung zum barrierefreien Bauen.
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Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 12 Wochen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 12 Wochen ab dem Tag, an dem Sie oder ein
von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor Hawesko
GmbH, Hamburger Str. 14–20, 25436 Tornesch, Fax: 04122 504477, Tel: 04122 504433) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter www.hawesko.de/widerruf abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir
Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von
uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags
bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Ware ab. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen
Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ihre Hanseatische Wein- und Sekt-Kontor Hawesko GmbH, Geschäftsführer: Nikolas von Haugwitz, Gerd Stemmann, Anschrift: Hamburger Straße 14–20, 25436 Tornesch, Tel. 04122 504433,
Handelsregistereintrag:HRB99024AmtsgerichtHamburg,Ust-Identifikationsnr:DE250025694.AlkoholischeGetränkewerdennuranPersonenabdemvollendeten18.Lebensjahrgeliefert.Zahlungsbedingungen:
Nach Lieferung erhalten Sie eine Rechnung, mit deren Ausgleich Sie sich 20 Tage Zeit lassen können. Informationen zu Lieferbedingungen und Datenschutz finden Sie unter www.hawesko.de/datenschutz.
www.hawesko.de/dbb-magazin
Das Hanseatische
Wein & Sekt Kontor ist
Versandhändler des
Jahres 2013