Preise / Leistungen 2016

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Preise / Leistungen 2016
Preise / Leistungen 2016
Immer dabei.
Konzept
Die Neue Luzerner Zeitung Gesamtausgabe mit ihren Regionalausgaben (Neue Zuger
Zeitung, Neue Nidwaldner Zeitung, Neue Obwaldner Zeitung und Neue Urner Zeitung)
und dem Boten der Urschweiz versteht sich als führende publizistische Stimme der
Zentralschweiz mit schweizerischer Bedeutung. Sie setzt sich für die regionalspezifischen kulturellen und politischen Werte dieser Region ein und hat Platz für unterschiedliche Meinungen. Die Neue Luzerner Zeitung macht auch das Leben ausserhalb von
Politik, Wirtschaft und Kultur zum Thema, indem sie konkrete Lebenshilfe bietet.
Struktur
BundInhalt
1. Bund
2. Bund
3. Bund
4. Bund
Stellenmarkt
Supplements
Überregional
Front / Seite 2 / Tagesthema / Schweiz / Ausland / Kultur
Markt
Wirtschaft / Börse
Regional (spezifisch pro Regionalausgabe)
Stadt Luzern / Region Luzern / Luzerner Gemeinden / Kanton Luzern /
Zentralschweiz / Wetter / Ratgeber
Sport
Sport (Di Sportjournal) / TV/Radio / Agenda / Die andere Seite
Separater Bund (Freitag)
APERO - Das Ausgehmagazin der Zentralschweiz (14-tägl. Mo)
TV-Woche - Das Fernsehmagazin der Zentralschweiz (14-tägl. Mo)
Montag-Ausgabe:
1. Bund Überregional, 2. Bund Regional, 3. Bund Sport
Magazin
ROI Return on Investment
Das Wirtschaftsmagazin der Zentralschweiz
Erscheint 1x jährlich im November im Tabloidformat
Kontaktpersonen
Funktion
Leiter Werbemarkt
Key Account Management
Leiter Verkauf LU
Leiter Verkauf ZG/NW/OW/UR
Leiterin Verkauf Innendienst
Leiter Verkaufssupport/-strategie
Verkaufssupport/-Strategie
Technische Dienste/Reservationen
1
Konzept, Struktur,
Kontaktpersonen
Name
Email
TelefonMobile
Edi Lindegger
Merlinde Della Valle
Marc Ramp
Alexander Stadelmann
Michael Kraft
Silvia Reinhard
Roger Duss
Gaby Haudek
Martha Hopp
edi.lindegger@lzmedien.ch
merlinde.dellavalle@lzmedien.ch
marc.ramp@lzmedien.ch
alexander.stadelmann@lzmedien.ch
michael.kraft@lzmedien.ch
silvia.reinhard@lzmedien.ch
roger.duss@lzmedien.ch
gabriele.haudek@lzmedien.ch
tklu@lzmedien.ch
041 429 59 50
041 429 59 54
041 429 59 53
041 429 59 40
041 618 62 86
041 429 59 60
041 429 59 52
041 429 59 51
041 429 59 65
079 459 23 01
079 287 77 43
079 414 40 37
079 706 64 25
079 376 00 55
Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8,0% Mehrwertsteuer.
Fixformate
Annoncen
Formatfarbig
1/1 Seite
1/2 Seite
1/4 Seite
2/1 Seiten Panorama
290 x 440 mm
290 x 218 mm
290 x 108 mm oder 143 x 218 mm
610 x 440 mm
Textanschlüsse
Formatfarbig
1/2 Seite
1/2 Seite Panorama
Junior Page
Monolith
Zenter-Pano 1/1 Seite
290 x 220 mm
610 x 220 mm
172 x 220 mm
55 x 420 mm
114 x 420 mm
172 x 420 mm
290 x 440 mm
1. Bund
ab 2. Bund
Fr. 23 000.–
Fr. 20 900.–
Fr. 14 300.–
Fr. 13 000.–
Fr. 07 500.–Fr. 06 800.–
Fr. 34 500.–
Fr. 31 400.–
1. Bund
ab 2. Bund
Fr. 18 600.–
Fr. 37 200.–
Fr. 11 600.–
Fr. 08 900.–
Fr. 16 300.–
Fr. 24 300.–
Fr. 42 600.–
Fr. 16 900.–
Fr. 33 800.–
Fr. 10 500.–
Fr. 08 100.–
Fr. 14 800.–
Fr. 22 100.–
Fr. 38 700.–
Textanschlüsse
PlatzierungFormat
farbig
Bundauftakt
1. Bund Frontseite am Fuss
2. Bund am Fuss
4. Bund am Fuss
1. Bund
Seite 3 am Fuss
Wetter
Letzte Seite 3. Bund am Fuss
Bauchbinder
Zenter-Pano
290 x 50 mm
Fr. 08 800.–
290 x 50 mm
Fr. 04 800.–
290 x 50 mm
Fr. 04 800.–
290 x 50 mm
Fr. 04 400.–
290 x 155 mm
Fr. 09 900.–
10-spaltig, mind. 50 mm, max. 220 mm hoch
Fr. 12.57/mm + 20%
Mind. 12-spaltig 50 mm, max. 18-spaltig 220 mm hochFr. 7.99/mm + 20%
Formatschwarz/weiss
Rubriken
Platzierung
Stellen
Titelseite Stellenbund Fr
143 x 175 mm
Fr. 4 400.–
1/4 Seite 143 x 200 mm
Fr. 3 800.–
Print-to-Online: Zeitungs-Inserat zusätzlich auf Stellenportal: 4 Wochen Fr. 150.–
farbig
Fr. 6 500.–
Fr. 5 500.–
Immobilien
1/10 Seite 114 x 100 mm
Fr. 1 400.–
1/20 Seite 55 x 100 mm
Fr. 0 700.–
Immobilien Plus (Mo)
70% Rabatt, wenn in der vorangegangenen Woche das gleiche Inserat unter den Immobilien erschienen ist.
Anzeigenstrassen
Anzahl Seiten
3 Seiten
4 Seiten
1. Bund
ab 2. Bund
Anzahl Seiten
Fr. 50 600.–
Fr. 64 400.–
Fr. 45 980.–
Fr. 58 520.–
6 Seiten
8 Seiten
1. Bund
ab 2. Bund
Fr. 092 000.–Fr. 083 600.–
Fr. 119 600.– Fr. 108 680.–
Anzahl Seiten
10 Seiten
12 Seiten
1. Bund
Fr. 2 200.–
Fr. 1 100.–
ab 2. Bund
Fr. 147 200.– Fr. 133 760.–
Fr. 174 800.– Fr. 158 840.–
Mindestens 3 aufeinanderfolgende integrierte Seiten in einer Ausgabe. Die 1. Seite wird zu 100%, jede weitere zu 60% verrechnet.
Felder
Bund
1. Bund
2. Bund
3. Bund
4. Bund
Stellen
Immobilien
Feld
Format farbig
Frontseite, Fussfeld links*
Bücher, Feld rechts* (Mo)
Auftaktseite, Fussfeld rechts
Börse, Feld (Di - Sa)*
TV/Radio, Feld Mitte rechts
Wetter, Kopffeld links*
Ratgeber, Fussfeld rechts
Auftaktseite, Fussfeld rechts
Agenda*
Kino, Feld klein*
Kino, Feld gross*
Spiel & Spass, Kreuzworträtsel*
Spiel & Spass, Fussfeld rechts*
Die andere Seite, Fussfeld links
Titel, Kopffeld links (Fr)
Inhaltsverzeichnis, Feld links (Fr)
Balken auf Titelseite (Fr)
Titel, Kopffeld links oder rechts, je (Mo, Fr)
55 x 50 mm
55 x 50 mm
55 x 50 mm
114 x 47 mm
77 x 94 mm
143 x 25 mm
55 x 150 mm
55 x 50 mm
88 x 90 mm
55 x 13 mm
55 x 30 mm
88 x 58 mm
68 x 50 mm
114 x 60 mm
55 x 35 mm
84 x 25 mm
290 x 13 mm
55 x 35 mm
Fr. 1 110.–
Fr. 0 360.–
Fr. 0 880.–
Fr. 0 690.–
Fr. 0 430.–
Fr. 0 700.–
Fr. 0 880.–
Fr. 0 880.–
Fr. 0 410.–
Fr. 0 100.–
Fr. 0 230.–
Fr. 0 340.–
Fr. 0 220.–
Fr. 0 910.–
Fr. 0 430.–
Fr. 0 460.–
Fr. 0 800.–
Fr. 0 430.–
Bei gleichzeitiger Belegung des Textanschlusses und des Fussfeldes links auf den Bundauftaktseiten erscheint das Fussfeld oberhalb des Textanschlusses.
* = ohne Bote der Urschweiz
2
Anzeigenpreise
Fixformate
Individualformate
Inserat
Format
Fr./mm schwarz/weiss
10-spaltig, mind. 50 mm, max. 220 mm hoch
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
2-spaltig, mind. 25 mm, max. 100 mm hoch, links angeschlagen
mind. 2-spaltig, Minimalvolumen 50 mm
Print-to-Online: Zeitungs-Inserat zusätzlich auf Stellenportal: 4 Wochen Fr. 150.–
• Kaderstellen • Kaufmännische Berufe/Verkauf • Marketing/Werbung/PR • Informatik/Telekommunikation • Technische/
Gewerbliche Berufe • Soziale/Pädagogische/Medizinische Berufe • Tourismus/Hotellerie/Gastgewerbe • Diverse Berufe
Gesuche
Immobilien
Immobilien Plus (Mo)
Security-Package: 2 Erscheinungsdaten des gleichen Inserates innerhalb von 6 Wochen mit 75% Rabatt auf die
die 2. Schaltung.
mind. 2-spaltig, Minimalvolumen 50 mm
03.666.16
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
03.776.16
70% Rabatt, wenn in der vorangegangenen Woche das gleiche Inserat unter den Immobilien erschienen ist.
Vermietung oder Verkauf jeweils: • Stadt Luzern • Agglo. Luzern • Kanton Luzern • Kantone UR/SZ/OW/NW • Kanton Zug •
übrige Schweiz • Ausland • Geschäftsräume • Ferien; Mietgesuche oder Kaufgesuche jeweils: • Geschäftsräume • Ferien
Fahrzeuge
Minimalvolumen 50 mm
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
03.66
farbig
Annoncen
Inserat auf Textseite
- an 1 Seite Text angrenzend
- an 2 Seiten Text angrenzend
- an 3 Seiten Text angrenzend
Stellen
Angebote
05.497.99
010.0712.57
13.73
16.23
04.216.16
03.666.16
• Autos • Motorräder • Boote • Fahrzeug-Zubehör/Anhänger
Traueranzeigen
Gewusst wo
Rendez-vous
Geschäftsverbindungen
Finanzen
Anlagefonds
5- oder 10-spaltig
exkl. Bote der Urschweiz
5- oder 10-spaltig
exkl. Neue Zuger Zeitung und Bote der Urschweiz
Print-to-Online: Zeitungs-Inserat zusätzlich auf Traueranzeigenportal: Fr. 80.–
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
Minimalvolumen 50 mm
Minimalvolumen 50 mm
1-spaltig (55 mm breit), nur Fliesssatz
Fondseintrag total 2 mm pro Zeile, Logo max. 10 mm hoch
Belegungsmöglichkeiten Di - Fr, Di - Sa, Sa; einzelne Wochentage ausser Samstag können nicht belegt werden
2-spaltig, Minimalvolumen 50 mm
Buntes Allerlei
06.16
03.293.62
02.452.70
03.666.16
03.666.16
03.666.16
03.666.16
01.804.30
03.666.16
Vermischtes
Gestaltete Inserate: 2-spaltig, Minimalvolumen 50 mm
Fliesssatz: 42 Anschläge pro Zeile, max. 8 Zeilen, ohne fett/kursiv, pro Zeile
• Massage/Sauna/Solarium • Studios • HotLine (0906-Nummern) • Begleitservice
07.32
60.–
09.82
Publireportagen
PR-Seiten über Firmen, Jubiläen, Tag der offenen Tür, Eröffnungen, Vernissagen, usw.
Fixformate
Format
farbig
1/1 Seite
1/2 Seite
290 x 430 mm
290 x 208 mm
Fr. 20 900.–
Fr. 13 000.–
Zusatzkosten für Journalist/Fotograf, wenn Text/Fotos nicht geliefert werden (Verrechnung erfolgt durch den Verlag Neue Luzerner Zeitung AG).
Bestimmungen
Am Kopf einer Publireportage wird der Titel «PubliReportage» von der Zeitung eingesetzt
Kein 5-spaltiger Seitenumbruch (Unterscheidung vom redaktionellen Inhalt muss gewährleistet sein)
Serifenlose Schrift (z.B. Univers)
Annahmeschluss 5 Arbeitstage vor Erscheinen; Publireportage muss vor Erscheinen zum OK vorgelegt werden
3
Anzeigenpreise
Individualformate,
Publireportagen
Memosticks
Titel
Formatfarbig
Neue Luzerner Zeitung Gesamtausgabe
Neue Luzerner Zeitung Lokalausgabe
76 x 76 mm
76 x 76 mm
Platzierung: Auf der Frontseite oben rechts (links neben Datum).
Preise 1- oder 2-seitig inkl. technische Kosten (Papier, Druck, Aufkleben, etc.).
Prospektbeilagen
Auflagenanzuliefern
Neue Luzerner Zeitung Gesamtausgabe
Neue Luzerner Zeitung Lokalausgabe
Fr. 21 500.–
Fr. 16 000.–
verteilt verrechnet
128 000 Expl.
74 500 Expl.
124 700 Expl.
73 100 Expl.
122 401 Expl.
71 668 Expl.
über 50
bis 75g
über 75
bis 100g
über 100
bis 125g
über 125
bis 150g
Fr. 42 800.–
Fr. 28 400.–
Fr. 50 300.–
Fr. 33 500.–
Fr. 57 900.–
Fr. 38 600.–
Fr. 68 300.–
Fr. 45 100.–
Fr. 75 900.–
Fr. 50 200.–
Preisepro 1000 Expl.
bis 50g
über 50
bis 75g
über 75
bis 100g
über 100
bis 125g
über 125
bis 150g
Fr. 410.95
Fr. 467.45
Fr. 473.05
Fr. 538.60
Fr. 558.––
Fr. 629.30
Fr. 620.10
Fr. 700.45
Preise
bis 50g
Neue Luzerner Zeitung Gesamtausgabe
Neue Luzerner Zeitung Lokalausgabe
Neue Luzerner Zeitung Gesamtausgabe
Neue Luzerner Zeitung Lokalausgabe
Fr. 349.65
Fr. 396.25
Prospektbeilagen über 150g bitte anfragen.
In der Prospektbeilage enthaltene Fremdinserate werden pro Fremdanzeigenseite/-sujet zusätzlich mit Fr. 4 180.– (20% einer 1/1 Seite farbig) verrechnet.
Anlieferung Prospekte
3 Arbeitstage vor Erscheinen (zu früh angelieferte Prospekte werden abgewiesen)
Neue Luzerner Zeitung AG, c/o Ringier Print Adligenswil AG, Warenannahme 2, Ebikonerstrasse 75, 6043 Adligenswil
Bei Buchung von Gesamtausgabe Anteil von 17'800 Expl. an: Bote der Urschweiz AG, Druckzentrum Steinbislin, 6423 Seewen
Mit Vermerk, für welchen Titel die Beilage bestimmt ist
Technische Richtlinien für das Einstecken von Prospektbeilagen
Maximalformat 235 x 320 mm
Weitere Infos unter www.luzernerzeitung.ch/werbung
Prospektstrassen
Umfang/Preise Neue Luzerner Zeitung Gesamtausgabe
Neue Luzerner Zeitung Lokalausgabe
Preise inkl. Farbe, Porto und Druck. Zeitungsrotationsdruck. Papier bei 4 Seiten 60 gm2 Edelweiss, bei 8 Seiten 49 gm2 Perlenpress, bei 12 Seiten und mehr 45 gm2
Perlenpress. Prospektstrasse über 24 Seiten bitte anfragen. Datenanlieferung und weitere Detailinformationen nach Rücksprache. Nicht bei der Neuen Luzerner
Zeitung AG gedruckte Prospektstrassen gelten als Prospektbeilagen und werden als solche verrechnet.
In der Prospektstrasse enthaltene Fremdinserate werden pro Fremdanzeigenseite/-sujet zusätzlich mit Fr. 4 180.– (20% einer 1/1 Seite farbig) verrechnet.
Auslandpreise
Für ausländische Kunden und Werbeagenturen gelten die gleichen Konditionen wie für Schweizer Inserenten. Beansprucht ein ausländischer Auftraggeber eine BK, so werden die tangierten Preise – unter Berücksichtigung der in der Schweiz üblichen Kommissionierung – entsprechend erhöht.
4
4 Seiten
8 Seiten
12 Seiten
16 Seiten
20 Seiten
24 Seiten
Fr. 45 500.–
Fr. 30 100.–
Fr. 46 200.–
Fr. 30 600.–
Fr. 47 700.–
Fr. 31 600.–
Fr. 56 400.–
Fr. 37 500.–
Fr. 58 500.–
Fr. 38 900.–
Fr. 67 400.–
Fr. 44 800.–
Memosticks,
Prospektbeilagen,
Prospektstrassen
Diverse Zuschläge
Inserat / Platzierung
Platzierungsvorschrift
10%
Rubrikfremde Platzierungen
10%
Inserate auf Folgeseiten
10%
Multieck-Inserate
mind. 6 Ecken; bei Diagonalen wird der Freiraum auch berechnet
20%
Satelliten-/Mehrfachinserate
gradspaltig, Zuschlag auf Gesamtvolumen
20%
Sujetsplit
pro Inserat (Erscheinungsdatum)
10%
Panorama
mind. 12-spaltig 50 mm hoch (inkl. Bundüberlauf)
2 Spalten bei kleineren Formaten als 2/1 Seiten
Chiffregebühr
pro Auftrag
Fr. 50.–
PrintOnline
Kommerzielle Inserate mit Fixformat, die nicht via PrintOnline angeliefert werden; pro Auftrag Fr. 150.–
Format
Zuschlag
Umsatzrabatte Annoncen
UmsatzRabatt UmsatzRabatt UmsatzRabatt
Fr. 10 000.–
Fr. 50 000.–
3%
5%
Fr. 100 000.–8% Fr. 0 400 000.–15%
Fr. 200 000.–
12%
Fr. 1 000 000.–20%
Rabattberechtigt sind Annoncen, Inserate auf Textseiten, Memosticks, Prospektbeilagen/-strassen sowie Zuschläge für Aufträge innerhalb von 12 Monaten; beliebiger
Format- und Textwechsel. Anzeigen mit einem Spezialrabatt sind nicht umsatzrabattberechtigt. Separate Rabattstaffel für Stelleninserate.
Umsatzrabatte für Neue Luzerner Zeitung Gesamtausgabe, Neue Luzerner Zeitung Lokalausgabe, APERO, TV-Woche, ROI, Neue Luzerner Zeitung GES/Anzeiger
Affoltern, Neue LZ Zentralschweiz, Neue LZ Zentralschweiz/Einsiedler Anzeiger, Cityplus, Zentralschweiz am Sonntag, SAPHIR, PIU, ROI Spezial, Upgrade, Lebensräume
und luzernerzeitung.ch sind miteinander kumulierbar. Kombination Sonntagspool sowie die Regionalausgaben sind nicht mit oben erwähnten Ausgaben/Kombinationen
kumulierbar.
Umsatzrabatte StellenUmsatzRabatt UmsatzRabatt UmsatzRabatt UmsatzRabatt
Fr. 050 000.–
Fr. 100 000.–
3%
4%
Fr. 150 000.–
Fr. 250 000.–
5%
6%
Fr. 350 000.–7%
Fr. 500 000.–
8%
Fr. 0 750 000.–9%
Fr. 1 000 000.–10%
Rabattberechtigt sind Stelleninserate sowie Zuschläge für Aufträge innerhalb von 12 Monaten; beliebiger Format- und Textwechsel.
Stellen-Umsatzrabatte für Neue Luzerner Zeitung Gesamtausgabe, Neue Luzerner Zeitung GES/Anzeiger Affoltern, Neue LZ Zentralschweiz, Neue LZ Zentralschweiz/
Einsiedler Anzeiger, Zentralschweiz am Sonntag sind miteinander kumulierbar. Regionalausgaben sind nicht mit oben erwähnten Ausgaben/Kombinationen kumulierbar.
Wiederholungsrabatte
Annoncen, Felder
2x 3%
3x 5%
6x 10%
13x 12%
26x 15%
52x 20%
100x 25%
Rabatt für mehrmals erscheinende Anzeigen innerhalb von 12 Monaten und mit im voraus bekannten Erscheinungsdaten. Sujet- und Textwechsel nur bei gleichbleibender Grösse und mit Volldruckmaterial. Immobilien- und Stelleninserate sind nicht wiederholungsrabattberechtigt.
Spezialrabatte
Anzeigen mit wohltätigem Zweck
ZEWO-zertifizierte Institutionen
Andere wohltätige Institutionen
Annoncen (ausgenommen Stelleninserate): 50%
Annoncen (ausgenommen Stelleninserate): 25%
Prospektbeilagen/Memosticks: 30%
Prospektbeilagen/Memosticks: 20%
Anzeigen/Prospekte/Memosticks mit einem Spezialrabatt sind nicht umsatz- oder wiederholungsrabattberechtigt. JUP I/BK I wird gewährt.
Konzernabschlüsse
Konzernabschluss-Rabatt auf kommerzielle Anzeigen. Richtlinien siehe www.vsw-assp.ch/d/richt.htm
Kommissionierung
Beraterkommission BK I bzw. Jahresumsatzprämie JUP I
5% BK für anerkannte Werbe-/Mediaagenturen oder 2 bis 5% JUP für Werbeauftraggeber gemäss JUP-Vereinbarung. Nicht BK- oder JUP-berechtigt sind
Rubrikanzeigen.
5
Zuschläge, Rabatte
Erscheinungsweise
6x wöchentlich Montag bis Samstag
Annahmeschlüsse Ausgabe
AnnahmeschlussZeit
Ausgabe
Freitag
Freitag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Stellen
Dienstag
Freitag
Samstag
Traueranzeigen
Montag bis Samstag
9.00 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr
16.00 Uhr
Reservation/AbbestellungenWas
Was
Prospektbeilagen
Memosticks
Prospektstrassen
Probeabzüge
3 Arbeitstage vor Annahmeschluss
15 Arbeitstage
10 Arbeitstage
AnnahmeschlussZeit
Freitag
Dienstag
Donnerstag
16.00 Uhr
17.00 Uhr
16.00 Uhr
Vortag
16.00 Uhr
15 Arbeitstage
Rubriken
Inseraterubrik / Erscheinung
Stellen•••
Immobilien
••••••
Fahrzeuge•
Traueranzeigen
••••••
Gewusst wo/Veranstaltungen ••••••
Rendez-vous/Bekanntschaften•
Geschäftsverbindungen
••••••
Finanzen
••••••
Buntes Allerlei
••••••
Vermischtes/Erotik
••••••
Mindestvolumen 50 mm
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
Grössenvorschrift
mind. 2-spaltig
gradspaltig
gradspaltig
5- oder 10-spaltig
gradspaltig
gradspaltig
mind. 2-spaltig
mind. 2-spaltig
2-spaltig
2-spaltig
Formate
Zeitung
Breite x Höhe
Zeitungsformat
1/1 Seite Satzspiegel
2/1 Seiten Panorama Satzspiegel
320 x 470 mm
290 x 440 mm
610 x 440 mm (Bundüberlauf 30 mm)
Fakturiertes Volumen
4 400 mm
8 800 mm
Spaltenbreiten
Spalten
123456789
10
mm
– 55 84 114143172202231 –290
Formatvorschriften: 9-spaltige Anzeigen werden 10-spaltig platziert und seitenbreit verrechnet.
Spalten Panorama
12131415161718192022
mm
316344375404434463492521551610
Bundüberlauf von 30 mm ist in den Formatangaben inbegriffen.
6
Termine, Rubriken,
Formate
Zeitungsaufbau,
Platzierungen auf Textseiten
1. Bund
Front
Tagesthema
Kopffeld*
Textanschuss
70 x 25 mm
Schweiz
Ausland
Bücher
Feld
290 x 50 mm
55 x 50 mm
Fussfelder
links und rechts*
55 x 50 mm
Textanschluss
290 x 50 mm
An 1 Seite Text angrenzend:
10-spaltig, mind. 500 mm,
max. 2 200 mm
An 1 Seite Text angrenzend:
10-spaltig, mind. 500 mm,
max. 2 200 mm
An 2 Seiten Text angrenzend:
gradspaltig, mind. 50 mm
An 2 Seiten Text angrenzend:
gradspaltig, mind. 50 mm
Börse
TV/Radio
*Nur Lokalausgabe möglich
2. Bund
Auftakt Markt
Wirtschaft
Fussfeld
Feld
55 x 50 mm
Feld
113 x 47 mm
77 x 94 mm
Region Luzern
Kanton Luzern
Textanschluss
290 x 50 mm
An 1 Seite Text angrenzend:
10-spaltig, mind. 500 mm,
max. 2 200 mm
An 2 Seiten Text angrenzend:
gradspaltig, mind. 50 mm
3. Bund
Auftakt Region
Stadt Luzern
Zentralschweiz
Fussfeld
Wetter
Kopffeld
55 x 50 mm
143 x 25 mm
Textanschluss
290 x 50 mm
Nur Lokalausgabe möglich
An 1 Seite Text angrenzend:
10-spaltig, mind. 500 mm,
max. 2 200 mm
An 1 Seite Text angrenzend:
10-spaltig, mind. 500 mm,
max. 2 200 mm
An 1 Seite Text angrenzend:
10-spaltig, mind. 500 mm,
max. 2 200 mm
An 1 Seite Text angrenzend:
10-spaltig, mind. 500 mm,
max. 2 200 mm
An 2 Seiten Text angrenzend:
gradspaltig, mind. 50 mm
An 2 Seiten Text angrenzend:
gradspaltig, mind. 50 mm
An 2 Seiten Text angrenzend:
gradspaltig, mind. 50 mm
An 2 Seiten Text angrenzend:
gradspaltig, mind. 50 mm
Nur Lokalausgabe möglich
Nur Lokalausgabe möglich
Nur Lokalausgabe möglich
An 1 Seite Text angrenzend:
290 x 155 mm
Ratgeber
Feld
55 x 150 mm
4. Bund
Auftakt Sport
Sport
Spiel & Spass
Feld Kreuzworträtsel
Fussfeld
88 x 58 mm
55 x 50 mm
Die andere Seite
Fussfeld
114 x 60 mm
Textanschluss
290 x 50 mm
An 1 Seite Text angrenzend:
10-spaltig, mind. 500 mm,
max. 2 200 mm
Fussfeld
68 x 50 mm
An 2 Seiten Text angrenzend:
gradspaltig, mind. 50 mm
Bei gleichzeitiger Belegung des Textanschlusses und des Fussfeldes links oder rechts auf den Bundauftaktseiten erscheint das Fussfeld links oberhalb des
Textanschlusses, das rechte links auf der Bundauftaktseite des 3. Bundes.
Montag-Ausgabe: 1. Bund Überregional, 2. Bund Regional, 3. Bund Sport.
Inserate auf Textseiten sowie weitere reservierbare Anzeigen bitte anfragen.
Definition Lokalausgabe siehe Blatt 11.
7
Zeitungsaufbau,
Platzierungen
Technische Daten
Datenherstellung durch Kunde als PDF/X-3 (Branchenstandard)
Bilder und Logos
Optimal mind. bei 200 dpi erstellen
Schriften
Alle verwendeten Schriften einbetten oder in Pfade umwandeln
Optimal PostScript Typ1-Schriften verwenden
Inserategrösse
Übereinstimmung mit gebuchter Grösse (Produktionsformat)
Farben
Farbige Inserate CMYK-definiert anliefern (nie RGB oder LAB; Pantone-Umwandlung durch Verlag)
Datenprüfung
Gemäss Gratis-Prüfprofilen und Settings von pdfx-ready.ch
Fehlerhafte Daten müssen neu angeliefert werden oder sie werden durch den DTP-Service der
Premedia-Produktion (LZ Print) gegen Verrechnung neu aufbereitet
Korrektur-Anpassungen
Pro Datei Fr. 20.–
Achtung: Keine DCS2-Formate verwenden. Diese verhindern die Generierung korrekter PDF/X-3-Dateien.
Datenherstellung durch die Premedia-Produktion (LZ Print)
Teildruckmaterial
Bilder und Logos
Schriften
Gestaltungsvorlage
Kreationskosten
In folgenden branchenüblichen Programmen anliefern:
InDesign, Illustrator, Photoshop (Adobe CS), QuarkXPress, Word (MS Office)
Alle verwendeten Quelldateien in den Formaten tif, eps, jpg oder pdf mitliefern
Alle verwendeten Schriften einbetten oder mitliefern
Optimal PostScript Typ1-Schriften verwenden
Durch einen Papierausdruck oder separater Datei visualisieren
Nach Aufwand Fr. 120.– pro Stunde, mind. Fr. 80.– pro Datei
Datenübermittlung
Via Email
Via Datenträger
Beschriftung
Übermittlung der Dateien an die Email-Adresse des Kundenberaters oder an anzeigen@lzmedien.ch
Per Post an die Filialadresse Ihres Kundenberaters
Auftraggeber, Absender mit Telefonnummer, Inseratgrösse, Titel, Erscheinungsdatum, Betreff
Druck-Spezifikationen
8
Produktion
Druck
Papier
Rasterweite
Minimale Punktgrösse
Maximale Punktgrösse
Maximaler Farbauftrag
Tonwertzunahme
Richtwert Vollton
Toleranz bei Zeitungsdruck
Passdifferenzen
Farbunterschiede
Technische Koordination
Martha Hopp, Tel. 041 429 59 65, tklu@lzmedien.ch
Technische Daten
Gemäss ISO 12647-3 (2005)
Coldset (vollständiger 4-Farben-Druck)
42.5 g/m2 (Standard-Zeitungspapier)
48 l/cm (Inputauflösung optimal 200 ppi für Bilder)
5% (erstdruckender Ton)
90% (letztdruckender Ton, darüber = Vollton)
220%
26% (bei 50%; Toleranz +/-3%)
Cyan, Magenta, Yellow: 0.90 / Schwarz: 1.1 (Toleranz +/- 0.3)
0.3 mm zwischen zwei Farben
Zwischen Pantone-Farben und CMYK-Darstellung
Die Neue Luzerner Zeitung behält sich vor, RGB Pantone- und Signalfarben im 4-Farben-Druck aufzubauen. Mit leichten Abweichungen in der farblichen Darstellung ist
in solchen Fällen zu rechnen. Bei Farbanzeigen wird keine Farbexklusivität auf einer Seite gewährleistet.
AuflageTitel
GrossauflageExemplare
Total verbreitete Auflage Neue Luzerner Zeitung Gesamtausgabe
122 401
Neue Luzerner Zeitung Lokalausgabe
71 668
Neue Zuger Zeitung
31 500
17 007
Neue Nidwaldner Zeitung
15 1007 593
Neue Obwaldner Zeitung
11 0005 486
Neue Urner Zeitung
9 7003 638
Bote der Urschweiz
17 009
Auflage WEMF-Beglaubigung 10.2015. (Grossauflage nicht WEMF-beglaubigt).
Z E N T R A L S C H W E I Z E R
T
Verbreitung
Kanton
Bezirk Haushaltungen ExemplareAbdeckung
Zentralschweiz
331 259
Luzern
187 183
Entlebuch
0010 147
Hochdorf
030 972
Luzern Land
044 980
Luzern Stadt
48 965
Sursee
030 047
Willisau
022 072
Uri
016 410
Innerschwyz
030 963
Gersau
000 1 095
Küssnacht a.R.
005 927
Schwyz
023 941
Obwalden
016 920
Nidwalden
020 622
Zug
059 161
AargauMuri
014 793
Quelle: Verbreitungsdaten der Schweizer Presse VSW 2015.
9
Auflage, Verbreitung
111 561
33.7%
61 161
32.7%
003 501
34.5%
010 25833.1%
016 092
35.8%
13 757
28.1%
011 610
38.6%
005 94326.9%
005 190
31.6%
0016 323
52.7%
000 54950.1%
002 31039.0%
0013 464
56.2%
005 511
32.6%
007 378
35.8%
015 998
27.0%
001 2698.6%
Leserdaten
Verbreitungsgebiet
Grundgesamtheit
Projektion
Deutschschweiz
4 668 000 Personen
Zentralschweiz (WG’s 21/24/25)
0554 000 Personen
Kanton
Luzern314 000 Personen
Uri29 000 Personen
Innerschwyz54 000 Personen
Obwalden30 000 Personen
Nidwalden35 000 Personen
Zug91 000 Personen
Agglomeration Luzern
177 000 Personen
294 000 Leser
0288 000 Leser
156 000 Leser
11 000 Leser
37 000 Leser
16 000 Leser
24 000 Leser
44 000 Leser
94 000 Leser
Reichweite
6.3%
52.1%
49.7%
38.6%
68.9%
54.7%
68.2%
47.7%
53.3%
1000-Leser-Preisfarbig
1/1 Seite Brutto
Soziodemografische Merkmale
Projektion
Reichweite
Leser in der Zentralschweiz
288 000
GeschlechtMänner
149 000
Frauen140 000
Alter
14 bis 19 Jahre
14 000
20 bis 29 Jahre
31 000
30 bis 39 Jahre
30 000
40 bis 49 Jahre
61 000
50 bis 59 Jahre
53 000
60 bis 69 Jahre
46 000
70 Jahre und älter
54 000
Schulbildung
Obligatorische Schule
58 000
Mittelschule153 000
Hochschule77 000
Fr. 71.20
Struktur
Affinität
52.1%100% 100
53.4%52%104
50.8%48% 96
31.9%5%65
35.0%11% 67
37.0%10% 81
49.3%21% 92
62.6%19%129
73.1%16%134
76.9%19%134
50.1%20% 76
53.4%53%104
51.2%27%111
Berufliche Stellung
Selbständige
25 000
Angest. m. Vorgesetztenfunk.
71 000
Angest. o. Vorgesetztenfunk.
88 000
In Ausbildung/Lehre
12 000
nicht Erwerbstätige
92 000
LebensweltenLearners
17 000
Young Nokids
27 000
Young Withkids
31 000
Nokids88 000
Withkids55 000
Pensioners70 000
Haushalteinkommen
bis Fr. 3 999.–41 000
Fr. 4 000.– bis Fr. 5 999.–58 000
Fr. 6 000.– bis Fr. 7 999.–68 000
Fr. 8 000.– bis Fr. 9 999.–46 000
Fr. 10 000.– bis Fr. 14 999.–57 000
über Fr. 15 000.–19 000
Haushalte
mit Stopp-Kleber
95 000
ohne Stopp-Kleber
190 000
Siedlungsart
Stadt/Agglomeration170 000
Land119 000
Quelle: MACH Basic/Consumer 2015-2
10Leserdaten
58.9% 9%112
49.4%25%102
46.7%31% 91
35.6%4%74
63.8%32%112
33.6%6%71
32.3%9%67
39.2%11% 78
61.4%31%115
53.2%19%111
75.4%24%130
60.9%14%107
50.7%20% 84
50.3%23% 97
50.7%16%101
54.6%20%119
45.0%7%90
48.4%33% 94
53.6%66%104
54.5%59%105
49.0%41% 94
Annoncen Fixformate
Format
farbig
Lokalausgabe
1/1 Seite
1/2 Seite
1/4 Seite
2/1 Seiten Panorama
290 x 440 mm (Publireportage 290 x 430 mm)
290 x 218 mm (Publireportage 290 x 208 mm)
290 x 108 mm oder 143 x 218 mm
610 x 440 mm
Fr. 15 100.–
Fr. 09 400.–
Fr. 04 900.–
Fr. 22 700.–
Textanschlüsse Fixformate
Platzierung
Inserenten mit Firmensitz und
Für
eventuell Niederlassung(en) im Kan
ton Luzern, Gemeinden Alpnach,
Hergiswil,
Küssnacht a.R., Stansstad oder Muri, die ausserhalb des
definierten Gebietes keine wei Niederlassung haben, sowie
tere
für Inserenten, die ausserhalb des
definierten
Gebietes nicht werben
dürfen
oder Verkaufsstandorte mit
unterschiedlichem Produktesorti
ment
haben. Keine Rubrikinserate
ausgenommen Veranstaltungen.
1/2 Seite
Bundauftakt
3. Bund am Fuss
Junior Page
Individualformate
Format
Annoncen
Inserat auf Textseite
- an 1 Seite Text angrenzend
- an 2 Seiten Text angrenzend
- an 3 Seiten Text angrenzend
Minimalvolumen 50 mm
417 mm
Marktplatz
389 mm
Format
farbig
290 x 220 mm
290 x 50 mm
172 x 220 mm
Fr. 12 200.–
Fr. 03 600.–
Fr. 07 800.–
Fr./mm schwarz/weiss
0
10-spaltig, mind. 50 mm, max. 220 mm hoch
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
2-spaltig, mind. 25 mm, max. 100 mm hoch, links angeschlagen
2.45
farbig
04.70
03.68
05.93
06.13
08.38
09.2011.45
361 mm
333 mm
305 mm
Felder Platzierung
277 mm
Kopffeld
249 mm
mm
Fussfelder
221
193 mm
165 mm
Format
1. Bund Frontseite, links
1. Bund Frontseite, rechts
3. Bund Auftaktseite, rechts
farbig
70 x 25 mm
55 x 50 mm
55 x 50 mm
Fr. 1 090.–
Fr. 0 840.–
Fr. 0 590.–
Bei gleichzeitiger Belegung eines Textanschlusses und des Fussfeldes rechts auf der Frontseite erscheint das Fussfeld links auf der Bundauftaktseite des 3. Bundes.
137 mm
109 mm
81 mm
53 mm
25 mm
55 mm
114 mm
Marktplatz
Format
1 Modul
55 x 25 mm
pro Modul schwarz/weiss
Module können zu einer beliebigen viereckigen Fläche zusammen gesetzt werden. Mindestens 1 Modul, maximal 21 Module.
172 mm
231 mm
290 mm
1. Modul 25 mm hoch, jedes weitere 28 mm.
Fr. 80.–
farbig
Fr. 190.–
6x wöchentlich Montag bis Samstag
Annahmeschluss
Montag: Freitag 9.00 Uhr Dienstag bis Samstag: 2 Arbeitstage 16.00 Uhr Traueranzeigen: Vortag 16.00 Uhr
Annoncen Fixformate
Format
1/1 Seite
1/2 Seite
1/4 Seite
2/1 Seiten Panorama
290 x 440 mm
290 x 218 mm
290 x 108 mm oder 143 x 218 mm
610 x 440 mm
Textanschluss Fixformat
Platzierung
Format
Bundauftakt farbig
3. Bund am Fuss
290 x 50 mm
Inserate Individualformate Format
Annoncen
Inserat auf Textseite
- an 1 Seite Text angrenzend
- an 2 Seiten Text angrenzend
Stellenangebote
Immobilien
Traueranzeigen
Minimalvolumen 50 mm
Grossauflage Normalauflage
farbigfarbig
Fr. 08 000.–Fr. 6 600.–
Fr. 04 400.–Fr. 3 600.–
Fr. 02 300.–Fr. 1 900.–
Fr. 12 000.–Fr. 9 900.–
GrossauflageNormalauflage
Fr. 1 900.–
Fr. 1 500.–
GrossauflageNormalauflage
Fr./mm schwarz/weissfarbig schwarz/weissfarbig
1.62
2.421.20
2.00
10-spaltig, mind. 50 mm, max. 220 mm hoch
2.43
3.231.80
2.60
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
3.24
4.042.40
3.20
mind. 2-spaltig, Minimalvolumen 50 mm
1.86
2.661.38
2.18
Print-to-Online: Zeitungs-Inserat zusätzlich auf Stellenportal: 4 Wochen Fr. 150.–
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
1.86
2.661.38
2.18
5- oder 10-spaltig
1.20
1.321.20
1.32
Print-to-Online: Zeitungs-Inserat zusätzlich auf Traueranzeigenportal: Fr. 80.–
11Lokalausgabe Neue LZ,
Regionalausgaben
6x wöchentlich Montag bis Samstag
Annahmeschluss
Montag: Freitag 9.00 Uhr Dienstag bis Samstag: 2 Arbeitstage 16.00 Uhr Traueranzeigen: Vortag 16.00 Uhr
Annoncen Fixformate
Format
1/1 Seite
1/2 Seite
1/4 Seite
2/1 Seiten Panorama
290 x 440 mm
290 x 218 mm
290 x 108 mm oder 143 x 218 mm
610 x 440 mm
Textanschluss Fixformat
Platzierung
Format
Bundauftakt farbig
3. Bund am Fuss
290 x 50 mm
Z E N T R A L S C H W E I Z E R
T
Inserate Individualformate Format
Annoncen
Inserat auf Textseite
- an 1 Seite Text angrenzend
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Stellenangebote
Immobilien
Traueranzeigen
Minimalvolumen 50 mm
Grossauflage Normalauflage
farbigfarbig
Fr. 6 600.–Fr. 5 700.–
Fr. 3 400.–Fr. 3 000.–
Fr. 1 800.–
Fr. 1 600.–
Fr. 9 900.–Fr. 8 600.–
GrossauflageNormalauflage
Fr. 1 300.–
Fr. 1 100.–
GrossauflageNormalauflage
Fr./mm schwarz/weissfarbig schwarz/weissfarbig
1.29
1.99
1.031.73
10-spaltig, mind. 50 mm, max. 220 mm hoch
1.94
2.641.55
2.25
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
2.58
3.282.06
2.76
mind. 2-spaltig, Minimalvolumen 50 mm
1.48
2.181.18
1.88
Print-to-Online: Zeitungs-Inserat zusätzlich auf Stellenportal: 4 Wochen Fr. 150.–
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
1.48
2.181.18
1.88
5- oder 10-spaltig
1.031.13
1.031.13
Print-to-Online: Zeitungs-Inserat zusätzlich auf Traueranzeigenportal: Fr. 80.–
6x wöchentlich Montag bis Samstag
Annahmeschluss
Montag: Freitag 9.00 Uhr Dienstag bis Samstag: 2 Arbeitstage 16.00 Uhr Traueranzeigen: Vortag 16.00 Uhr
Annoncen Fixformate
Format
1/1 Seite
1/2 Seite
1/4 Seite
2/1 Seiten Panorama
290 x 440 mm
290 x 218 mm
290 x 108 mm oder 143 x 218 mm
610 x 440 mm
Textanschluss Fixformat
Platzierung
Format
Bundauftakt farbig
3. Bund am Fuss
290 x 50 mm
Inserate Individualformate Format
Annoncen
Inserat auf Textseite
- an 1 Seite Text angrenzend
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Stellenangebote
Immobilien
Traueranzeigen
Minimalvolumen 50 mm
Grossauflage Normalauflage
farbigfarbig
Fr. 4 400.–Fr. 4 000.–
Fr. 2 300.–
Fr. 2 100.–
Fr. 1 200.–
Fr. 1 100.–
Fr. 6 600.–Fr. 6 000.–
GrossauflageNormalauflage
Fr. 900.–
Fr. 800.–
GrossauflageNormalauflage
Fr./mm schwarz/weissfarbig schwarz/weissfarbig
–.821.32
–.711.21
10-spaltig, mind. 50 mm, max. 220 mm hoch
1.131.73
1.071.57
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
1.642.141.42
1.92
mind. 2-spaltig, Minimalvolumen 50 mm
–.941.44
–.821.32
Print-to-Online: Zeitungs-Inserat zusätzlich auf Stellenportal: 4 Wochen Fr. 150.–
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
–.941.44
–.821.32
5- oder 10-spaltig
–.71–.78
–.71–.78
Print-to-Online: Zeitungs-Inserat zusätzlich auf Traueranzeigenportal: Fr. 80.–
Sportjournal
Die regionalen Sportseiten der Zentralschweiz im Sportbund der Neuen Luzerner Zeitung
Erscheinungsweise
Dienstag
Annahmeschluss
Donnerstag, 16.00 Uhr
Annoncen Fixformate
Format
farbig
1/1 Seite
1/2 Seite
290 x 440 mm
290 x 218 mm
Fr. 8 600.–
Fr. 4 300.–
Inserate Individualformate
Format
Annoncen
mind. 2-spaltig, Minimalvolumen 50 mm
Das Ausgehmagazin der Zentralschweiz im Tabloidformat*
Fr./mm
farbig
2.45
DAS AUSGEHMAGAZIN DER ZENTRALSCHWEIZ
Erscheinungsweise
14-täglich Montag
Annahmeschluss
Mittwoch, 16.00 Uhr
Annoncen Fixformate
Format
farbig
1/1 Seite
1/1 Seite 4. Umschlagseite
1/2 Seite
1/4 Seite
1/8 Seite
1/16 Seite
2/1 Seiten Panorama
205 x 290 mm
205 x 290 mm
205 x 143 mm
205 x 70 mm oder 100 x 143 mm
205 x 34 mm oder 100 x 70 mm
100 x 34 mm
440 x 290 mm
Fr. 2 700.–
Fr. 3 200.–
Fr. 1 500.–
Fr. 0 900.–
Fr. 0 400.–
Fr. 0 200.–
Fr. 4 100.–
Textanschlüsse Fixformate
Format
farbig
205 x 145 mm
205 x 70 mm
40 x 240 mm
100 x 240 mm
Fr. 1 800.–
Fr. 0 900.–
Fr. 1 300.–
Fr. 2 600.–
1/2 Seite
1/4 Seite
Monolit
Felder Grösse
Fussfeld auf Titelseite
Feld Kreuzworträtsel
Agenda
farbig
1x 205 x 30 mm
2x 100 x 30 mm
54 x 76 mm
46 x 100 mm
* = ohne Bote der Urschweiz
Das Fernsehmagazin der Zentralschweiz im Tabloidformat*
Erscheinungsweise
14-täglich Montag
Annahmeschluss
Fr. 510.–
Fr. 260.–
Fr. 170.–
Fr. 340.–
Mittwoch, 16.00 Uhr
Felder Grösse
Fussfeld auf Titelseite
* = ohne Bote der Urschweiz
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Dienstag: Donnerstag 16.00 Uhr
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gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
mind. 2-spaltig, Minimalvolumen 50 mm
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gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
5.98
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4.69
8.86
13.34
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gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
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mind. 2-spaltig, Minimalvolumen 50 mm4.596.84
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gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm4.196.84
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Minimalvolumen 50 mm4.858.05
10-spaltig, mind. 50 mm, max. 220 mm hoch
6.77
10.13
gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm
11.50
14.26
mind. 2-spaltig, Minimalvolumen 50 mm5.358.05
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gradspaltig, Minimalvolumen 50 mm4.958.05
13Regionale Kombinationen
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VSW
Allgemeine Geschäftsbedingungen betreffend die vertraglichen Beziehungen zwischen
Inserenten und Mitgliedern des Verbandes Schweizerischer Werbegesellschaften VSW
A. ANWENDBARKEIT
1. Geschäftsbeziehungen zu Inserenten
1.1. Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen
(Insertionsvertrag) zwischen einer Werbegesellschaft und einem Inserenten.
Gegenüber den Werbegesellschaften handeln Werbe-, Media- oder PR-Agenturen im
Namen und auf Rechnung des Inserenten.
1.2. Der Insertionsvertrag beinhaltet die Publikation (Einzelaufträge,
Wiederholungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen und
Beiheftern (Inserate) durch eine Werbegesellschaft, inkl. oder exkl. Beratung, Kreation
von Inseraten im DTP-Verfahren, Erstellung von Mediaplänen oder administrativen
Dienstleistungen. Gegenüber den Verlagen übernehmen die Werbegesellschaften die
Publikation der Inserate als ihre eigene Verpflichtung.
2. Geschäftsbedingungen der Inserenten
2.1. Die Geschäftsbedingungen werden mit Vertragsschluss Bestandteil des
Insertionsvertrages. Gleichzeitig verzichtet der Inserent auf die Anwendung seiner
eigenen Geschäftsbedingungen.
B. VERTRAGSABWICKLUNG
3. Preise
3.1. Bezüglich Publikation gelten die jeweils gültigen Insertionstarife und Rabatte der
Verlage, zuzüglich MWSt.
3.2. Bezüglich Beratungs-, Kreations-, Planungs- oder administrativen
Dienstleistungen der Werbegesellschaften gelten deren jeweils gültigen
Dienstleistungstarife, zuzüglich MWSt. Diese sind auf den betreffenden Websites
verfügbar.
3.3. Änderungen der Insertionstarife, Rabatte, Dienstleistungstarife und der MWSt
treten auch bei laufenden Publikationen sofort in Kraft. Der Inserent hat aber das
Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag
zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss
Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.
4. Zusätzliche Kosten
4.1. Ausserordentliche Aufwendungen der Verlage oder der Werbegesellschaften,
welche nicht in deren Insertions- oder Dienstleistungstarifen enthalten sind, können
zusätzlich in Rechnung gestellt werden, zuzüglich MWSt. Als solche gelten auf Seiten
der Verlage beispielsweise aufwändige Bearbeitungen von Voll-Druckmaterial.
5. Grösse der Inserate
5.1. Für die Rechnungsstellung massgeblich ist die in der betreffenden Zeitung
gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen und Rahmeninseraten
können, abhängig von der Tarifgestaltung des einzelnen Titels, zur Abdruckhöhe 2 mm
dazugerechnet werden.
5.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden
alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates in Rechnung gestellt.
6. Mengenabschlüsse, Mengenrabatte
6.1. Für den Bezug von bestimmten Insertionsvolumen in mm oder Franken
(nachfolgend Volumen) während eines bestimmten Zeitraums (Mengenabschluss)
können die Insertionstarife Mengenrabatte vorsehen.
6.2. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine
höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere
Rabatt vergütet.
6.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel
bezogene Rabatt nachbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3% auf
11.2. Für Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert.
12. Druckmaterial
12.1. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. die Werbegesellschaft für herkömmlich
oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos usw.) weder
aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.
13. Zahlungskonditionen
13.1. Für die Publikation von Gelegenheitsinseraten gilt Barzahlung oder eine Zahlungsfrist von
10 Kalendertagen.
13.2. Für die Publikation aller übrigen Inserate gilt eine Zahlungsfrist von 30 Kalendertagen ohne
Skontoabzug.
13.3. Der Inserent fällt nach Ablauf der Zahlungsfristen gemäss 13.1 bzw. 13.2 umgehend in
Verzug. In der Folge erhebt die Werbegesellschaft einen Verzugszins von 10%. Zudem kann die
Werbegesellschaft für alle zukünftigen Aufträge Vorauszahlung verlangen bis alle gebuchten
Inserate bezahlt worden sind.
13.4. Fällt der Inserent nach 13.3 in Verzug, so werden ihm für das zweite und letzte
Erinnerungsschreiben der Werbegesellschaft CHF 50.00 in Rechnung gestellt.
13.5. Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte und allfällige Beratungsund Vermittlungsprovisionen.
13.6. Der Inserent verzichtet auf das Verrechnungsrecht gemäss Art. 126 Obligationenrecht.
14. Vorzeitige Vertragsauflösung
14.1. Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann die
Werbegesellschaft ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten.
14.2. Dies entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.
14.3. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum
Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wurde.
C. HAFTUNG DER WERBEGESELLSCHAFT
15. Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen
15.1. Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens oder Nichterscheinens sind innerhalb von 10
Kalendertagen nach Publikation bei der Werbegesellschaft anzubringen.
15.2. Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein
Termininserat nicht erschienen, werden die Einschaltkosten ganz oder teilweise erlassen oder in
Form von Inseratenraum in der betreffenden Publikation kompensiert. Bei telefonisch erteilten
Aufträgen, bei fehlerhaften digitalen Übermittlungen von Inseraten zur Werbegesellschaft oder
zum Verlag, bei Fehlern infolge von Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen, bei
Datenverschiebungen (Ziff. 9.2), bei nicht eingehaltenen Platzierungsvorschriften, bei
ungeeigneten Vorlagen, bei nicht signifikanten Passerdifferenzen und bei Abweichungen in der
Farbe oder von typografischen Vorschriften sowie bei fehlenden Codebezeichnungen entfallen die
genannten Ansprüche.
15.3. Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 15.2 genannten wegen fehlerhaften
Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen.
D. HAFTUNG DES INSERENTEN
16. Haftung bezüglich Inhalt der Inserate
16.1. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln einzuhalten und dafür der Werbegesellschaft und
dem Verlag verantwortlich zu sein. Er stellt die Werbegesellschaft und den Verleger sowie deren
Organe und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche
im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallende, gerichtlichen
oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
17. Gegendarstellungsrecht
17.1. Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der
6.2. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum übertroffen und dadurch eine
höhere Rabattstufe erreicht, wird nach Ablauf des Abschlusses rückwirkend der höhere
Rabatt vergütet.
6.3. Wird das vereinbarte Volumen in diesem Zeitraum nicht erreicht, wird der zu viel
bezogene Rabatt nachbelastet. Dem Inserenten wird dabei eine Toleranz von 3% auf
dem vereinbarten Volumen gewährt. Die nicht bezogenen Volumen können nicht auf
das folgende Abschlussjahr übertragen werden.
7. Wiederholungsaufträge, Wiederholungsrabatte
7.1. Für Inserate, die an zum voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen
(Wiederholungsaufträge), können die Insertionstarife Wiederholungsrabatte vorsehen.
7.2. Die Inserate müssen grundsätzlich unverändert erscheinen; einzig bei
Vollvorlagen können in der Regel die Sujets gewechselt werden.
7.3. Rückwirkend wird ein höherer Rabatt gewährt, sofern der Wiederholungsauftrag
vor Erscheinen des letzten Inserates unter den gleichen Voraussetzungen erweitert
und damit eine höhere Stufe erreicht wird.
8. Modalitäten Mengenabschlüsse bzw. Wiederholungsaufträge
8.1. Für jedes Insertionsorgan muss ein separater Mengenabschluss bzw.
Wiederholungsauftrag vereinbart werden.
8.2. Der Mengenabschluss bzw. Wiederholungsauftrag kann grundsätzlich nur von
einem einzelnen, rechtlich selbständigen Inserenten getätigt werden. Konzernen und
Holdinggesellschaften kann jedoch die Treuhandgesellschaft BDO Zürich unter
gewissen Voraussetzungen die Berechtigung zusprechen, Konzernabschlüsse zu
tätigen.
8.3. Die Laufdauer des Mengenabschlusses bzw. Wiederholungsauftrages beträgt 12
Monate. Beginnt er bis und mit dem 15. eines Monats, so dauert er bis Ende Vormonat
des folgenden Jahres; beginnt er zwischen dem 16. und dem Ende eines Monats, so
läuft er bis Ende des laufenden Monats des folgenden Jahres.
8.4. Grundsätzlich gilt für die ganze Laufdauer der gleiche Rabattsatz.
9. Verlegerrecht
9.1. Die Verlage behalten sich vor, Änderungen der Inseratinhalte zu verlangen oder
Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
9.2. Die Verlage können aus technischen Gründen für bestimmte Daten
vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht unbedingt termingebundene Inserate
ohne vorherige Benachrichtigung um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben.
9.3. Die Verlage können Inserate mit der Bezeichnung «Inserat» versehen, um sie
vom redaktionellen Teil abzugrenzen.
9.4. Die Verlage können grundsätzlich über die Platzierung der Inserate bestimmen.
Platzierungswünsche des Auftraggebers können nur unverbindlich entgegengenommen
werden. Für eingehaltene Platzierungsvorschriften wird der festgelegte Preis erhoben.
9.5. Aufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für die Verlage erst nach
Genehmigung eines Musters bindend.
10. Chiffreinserate
10.1. Die Werbegesellschaft verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses.
Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle: Die Werbegesellschaft kann in
begründeten Fällen
• Justiz- oder Verwaltungsbehörden
• Personen, die einem Chiffreinserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im
Nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen
wollen, die Identität des Chiffreinserenten bekannt geben.
10.2. Die Werbegesellschaft braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungsund anonyme Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem
Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen.
10.3. Für Chiffreinserate wird pro Auftrag eine Gebühr erhoben. Ausserordentliche
Aufwendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
10.4. Die Verantwortung für die Rücksendung von Dokumenten obliegt dem
Chiffreinserenten.
11. Probeabzüge
11.1. Auf Anfrage können Probeabzüge für kommerzielle Inserate geliefert werden,
sofern die Druckunterlagen mindestens 3 Kalendertage vor Annahmeschluss eintreffen.
Organe und Hilfspersonen von Ansprüchen Dritter frei. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche
im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallende, gerichtlichen
oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen.
17. Gegendarstellungsrecht
17.1. Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der
Verlag bzw. die Werbegesellschaft den Inserenten über den Eingang des Begehrens und bespricht
mit ihm das Eintreten auf das Begehren bzw. seine Abweisung oder Gutheissung sowie das
Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten.
E. WEITERVERWENDUNG VON INSERATEN
18. Verwendung von Inseraten für elektronische Datenbanken
18.1. Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass die Werbegesellschaft die Inserate in eigene
oder fremde elektronische Datenbanken einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der
Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass
Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Schweiz vergleichbaren
Datenschutzbestimmungen kennen, und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und
Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist.
18.2. Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und
Verwertung von abgedruckten oder in elektronische Datenbanken eingespiesenen Inseraten durch
Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt der Werbegesellschaft
insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag mit geeigneten Mitteln dagegen
vorzugehen.
19. Geistiges Eigentum an Inseraten
19.1. Der Inserent anerkennt das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, der
Werbegesellschaft an allen von ihr selber kreierten Inseraten mit individuellem Charakter (z.B.
DTP-Verfahren). Soweit der Inserent seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der
Werbegesellschaft nachkommt, ist ihm die Nutzung des geistigen Eigentums im Rahmen des
ursprünglichen Verwendungszweckes auf unbeschränkte Zeit erlaubt.
F. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
20. Auf den Insertionsvertrag findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung.
Das Wiener Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
21. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Ort der
Geschäftsstelle der Werbegesellschaft, die den Insertionsvertrag geschlossen hat,
sofern das Gesetz keinen zwingenden Gerichtsstand vorsieht.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 1.4.2014 in Kraft und ersetzen alle früheren
Fassungen. Die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen geht anderen
Sprachversionen vor. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit veränderbar. Die
jeweils aktuelle Fassung findet sich auf http://www.vsw-assp.ch.
14Allgemeine
Geschäftsbedingungen
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