Außenwirtschafts- Mitteilungen (AWM) - IHK Schwarzwald
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AußenwirtschaftsMitteilungen (AWM) Der Newsletter Ihrer IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Ausgabe: März 2013 INHALTSVERZEICHNIS IM BLICKPUNKT 4 WWW.PORTAL21.DE IM NEUEN GEWAND GOING INTERNATIONAL 2012/2013 4 5 FAQ FREQUENTLY ASKED QUESTIONS 6 TERMINE & FRISTEN 6 TERMINE ZU AUßENWIRTSCHAFTSVERANSTALTUNGEN DER IHK 7 LÄNDER UND MÄRKTE 8 BELGIEN: EUGH-URTEIL ZUR LIMOSA-ERKLÄRUNG: MELDEPFLICHT FÜR SELBSTÄNDIGE DIENSTLEISTUNGSERBRINGER EUROPARECHTSWIDRIG 8 BRASILIEN: STEUERRECHT: RECHNUNGEN WERDEN DETAILLIERTER 8 AKTUELLER PRODUKTKATALOG UND AKTUELLE HS CODE LISTE FÜR DIE CCC ZERTIFIZIERUNG IN DER V.R. CHINA 9 GESETZ ZUR DREISTUFIGEN GARANTIE FÜR PERSONENKRAFTWAGEN IN DER VR CHINA (CHINA LEMON LAW) 9 CHINA: NEUES EINREISE- UND AUFENTHALTSRECHT AB JULI 2013 10 CHINA: VORSICHT BEI GELDÜBERWEISUNGEN NACH CHINA 10 CHINA: NEUREGELUNG ZUR ZEITARBEIT ERLASSEN 10 FRANKREICH : ÄNDERUNG DER STEUERSÄTZE AB 2014 11 FRANKREICH: MITFÜHRPFLICHT VON ALKOHOLTESTS AUFGEHOBEN 11 SINGAPUR: VERHANDLUNGEN DER EU ÜBER EIN UMFASSENDES FREIHANDELSABKOMMEN ABGESCHLOSSEN 11 AHK KOLUMBIEN - NEUE DIENSTLEISTUNGEN 12 VEREINIGTES KÖNIGREICH GROßBRITANNIEN: UMSATZSTEUERLICHE KLEINUNTERNEHMERREGELUNG ENTFÄLLT FÜR AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN 13 MALAYSIAS MARKT FÜR GEBÄUDE-ARMATUREN EXPANDIERT 13 SCHWEDEN: GESCHÄFTSREISE FÜR KMUS 13 TÜRKEI: AHK TÜRKEI BIETET VISA-DIENST 13 BW INTERNATIONAL 15 MEXIKO: BRANCHENÜBERGREIFENDE UNTERNEHMERREISE 15 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER 16 KOREA: „K SHOP FAIR 2013“, 4. - 7. APRIL 2013, SEOUL, KOREA EINKÄUFERTAGE ECONOMIA AM 22. UND 23. MAI 2013 IN MONTBÉLIARD - FRANKREICH GEMEINSCHAFTSSTAND BADEN-WÜRTTEMBERG AUF DER INTERSOLAR EUROPE 2013 DER ELEFANT ERWACHT - INDIENS WIRTSCHAFTLICHER UND POLITISCHER AUFSTIEG INDIEN: UNTERNEHMERREISE LEBENSMITTELINDUSTRIE (MASCHINEN, VERPACKUNG, LOGISTIK, KÜHLKETTEN) 16 16 17 17 18 RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN 20 HOLZ UND HOLZERZEUGNISSE: EU-HOLZHANDELSVERORDNUNG DIENSTREISEN INS AUSLAND REGELUNGEN ZUR SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE - DAS LUFTFAHRTBUNDESAMT INFORMIERT MERKBLATT ZU ZOLLANMELDUNGEN LÄNDERBEZOGENE EMBARGOS ZULÄSSIGE E-MAIL-WERBUNG IN ÖSTERREICH UND IN DEUTSCHLAND - EIN VERGLEICH KATAR: SCHWIERIGKEITEN BEI DER ANERKENNUNG VON URSPRUNGSZEUGNISSEN ITALIEN: ZERTIFIZIERTE E-MAIL ADRESSE WIRD FÜR EINZELUNTERNEHMEN PFLICHT 20 21 21 21 21 22 22 22 EU-NACHRICHTEN 23 MARKET ACCESS DATABASE: EU-DATENBANK FÜR EXPORTEURE 23 IRLAND HAT AM 1. JANUAR 2013 ZUM 7. MAL DIE PRÄSIDENTSCHAFT DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBERNOMMEN 23 AKTUELLE KONSULTATIONEN 24 TRANSATLANTISCHES FREIHANDELSABKOMMEN EU-USA 24 BEGINN VON EU-BEITRITTSVERHANDLUNGEN MIT SERBIEN UND MAZEDONIEN ENTSCHEIDET SICH IM FRÜHJAHR 25 EU: PARLAMENT VERABSCHIEDET PATENTREFORM 25 LITERATUR 26 INVESTITIONSFÜHRER COSTA RICA 2012/2013 26 ANLAGEN 27 2 VERANSTALTUNGSKALENDER/TERMIME/WICHTIGE HINWEISE/MERKBLÄTTER Veranstaltungskalender: Wir bitten um die Beachtung der Länderworkshops und Marktserschließungsmaßnahmen Österreich am 12. März und Schweiz am 11. April 2013. Zusätzlich werden Inhouseberatungen am 5. März zur Slowakei sowie Niederlande am 16. April angeboten. Im Rahmen der IHK-Asien Plattform steht die Volksrepublik China im Focus: Partner, Mitarbeiter, Fachkräfte- optimale Auswahl und Betreuung am 22. April 2013. Diesen Außenwirtschaftsmitteilungen ist ein Literaturverzeichnis zu Außenwirtschaftsrecht sowie weitere interessante Veröffentlichungen beigefügt. Veröffentlichungen im Zoll- und Zollseminare und Zollforum 14. März 2013: Rechtschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht (siehe Anhang) 05. Juni 2013: Vorankündigung Zollforum „ Beschleunigte Zollverfahren im Warenverkehr mit dem Ausland“. Es werden wieder zahlreiche Fachvorträge, Workshops und Ausstellern angeboten. Der Veranstaltungsflyer wird den nächsten Außenwirtschaftsmitteilungen beigefügt. Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten: Frau Marion Widy (Tel. 07721 922-122) und Frau Ilona Heinrich (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von 8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen und am Folgetag wieder abgeholt werden. Carnet ATA: Namensänderung von Euler Hermes Kreditversicherungs AG- Neue Anträge Durch die Namensänderung der Euler Hermes Kreditversicherungs AG in Euler Hermes Deutschland AG am 24.03.2012 haben sich die Carnet-Anträge geändert. Die alten Anträge können noch bis zum 31.12.2012 aufgebraucht werden. Ab dem 01.01.2013 sind nur noch die neuen Anträge zu verwenden. Carnets mit alten Anträgen können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bearbeitet werden. Bitte ändern Sie auch Ihre EDV-Vorlagen bzw. sprechen Sie Ihren Software- Anbieter an, dass er Ihre Vorlagen entsprechend ändert. 3 IM BLICKPUNKT www.portal21.de im neuen Gewand Informationsportal zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen noch nutzerfreundlicher Moderner, klarer strukturiert und nutzerfreundlicher: Das völlig überarbeitete Portal 21 ist jetzt online. Es informiert Unternehmer und Verbraucher über ihre Rechte als Empfänger grenzüberschreitender Dienstleistungen in Europa und bietet aufgrund neuer Gestaltung einen einfachen und übersichtlichen Zugang zu den Informationen. Berlin- Ab sofort präsentiert sich die Informationsplattform Portal 21 (www.portal21.de) in einer moderneren Optik mit einer klaren Struktur, die einen schnelleren Einstieg zu den Inhalten ermöglicht. Auch die Inhalte selbst werden noch übersichtlicher dargestellt. Ein erweitertes Serviceangebot mit einer komfortablen Suche und einem neu eingefügten Glossar erhöht außerdem die Nutzerfreundlichkeit des Portals. Seit Ende 2009 bietet das Portal 21 Unternehmern und Verbrauchern in Deutschland ausführliche und aktuelle Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in anderen EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. So finden sich etwa in der Rubrik "Verbraucherschutz" Informationen zur Frage, was Anbieter bei Geschäften mit Verbrauchern im Kleingedruckten regeln dürfen, welche Informationspflichten sie erfüllen müssen oder auch welche Rechte Reisende haben. Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen wird zudem auf Besonderheiten des ausländischen Rechts hingewiesen, zum Beispiel auf bestehende Register oder Pflichtversicherungen. Das Thema Rechtsrahmen informiert über wichtige Gebiete wie das Zivilrecht, das Insolvenzrecht und den gewerblichen Rechtsschutz. Dienstleistungsempfänger erhalten darüber hinaus auch Auskunft über mögliche Rechtsbehelfe und an wen sie sich bei Problemen mit ihrem Handelspartner wenden können. Das Portal berichtet regelmäßig über Neuerungen in den ausländischen Rechtsordnungen und über aktuelle europäische Entwicklungen im Dienstleistungsbereich – diese können die Nutzer per RSS-Feed abonnieren. Die Nutzer können sich mit ihren Fragen schließlich auch direkt an das Portal-21-Team wenden. Zwar kann eine individuelle Rechtsberatung nicht geboten werden, jedoch wird auf hierfür geeignete Stellen hingewiesen. Das Internetportal wurde nach Artikel 21 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie benannt und wird von Germany Trade & Invest (GTAI), der Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik Deutschland, und vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz betrieben. Hintergrundinformationen: Germany Trade & Invest (GTAI) ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft berät ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ist das BVL für das Portal 21 zuständig und nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Deutschlands zentrale 4 Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit. Zugleich ist es die zuständige Behörde für die grenzüberschreitende Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken zu Lasten einer Vielzahl von Verbrauchern. Kontakt: Germany Trade & Invest, Andreas Bilfinger, T:+49 30 2000 99173, M: +49 151 171 500 12 Email:andreas.bilfinger@gtai.com. Going International 2012/2013 Internationaler Erfolg der Südwestwirtschaft schafft neue Stellen im Inland IHKs in Baden-Württemberg wenden sich gegen Handelshemmnisse Die Unternehmen in Baden-Württemberg haben ihr Auslandsgeschäft im vergangenen Jahr weiter ausgebaut. Dadurch konnten sie nicht nur ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch den heimischen Arbeitsmarkt stärken. Das ergab die Umfrage „Going International 2012/2013“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Rund 90 Prozent der auslandsaktiven Unternehmen aus dem Südwesten haben ihren Personalbestand gehalten oder sogar zusätzliche Mitarbeiter eingestellt. Fast ein Drittel hat das Personal im Inlandsgeschäft aufgestockt, ein Viertel hat neue Mitarbeiter für das Exportgeschäft eingestellt. Bei rund 37 Prozent der auslandsaktiven Betriebe sind neue Stellen in ausländischen Tochterfirmen hinzugekommen. Damit beschäftigt nun jedes zweite auslandsaktive badenwürttembergische Unternehmen Mitarbeiter im Ausland. Das sind fünf Prozentpunkte mehr als im Vorjahr und rund zehn Prozentpunkte mehr als der aktuelle bundesweite Durchschnitt. Allerdings dürften diese positiven Entwicklungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass badenwürttembergische Unternehmen zunehmend mit Schwierigkeiten beim Export zu kämpfen haben. Fast 40 Prozent der im Ausland aktiven Betriebe geben an, dass sie im Jahr 2012 Handelshemmnisse spürten. Die größte Barriere sind verstärkte Sicherheitsanforderungen. Davon sind rund 60 Prozent der Unternehmen, die Handelshemmnisse feststellen, betroffen. An zweiter Stelle stehen lokale Zertifizierungsanforderungen (52 Prozent), gefolgt von höheren Zöllen (31 Prozent). Zwar gibt es immer mehr bilaterale Freihandelsabkommen, die Zölle beseitigen. Zugleich allerdings führen verschiedene Staaten nichttarifäre Handelsbeschränkungen ein, die von der Welthandelsorganisation (WTO) nicht sanktioniert werden. Nach aktuellen Berechnungen der EU-Kommission hat sich die Anzahl der nichttarifären Handelshemmnisse in den vergangenen vier Jahren mehr als versechsfacht von 80 im Jahr 2008 auf 534 im Jahr 2012. Die baden-württembergischen IHKs betrachteten es daher als dringliche politische Aufgabe, auf Ebene des Bundes wie der EU gegen protektionistische Tendenzen vorzugehen, damit die Exportwirtschaft nicht gebremst werde. Knapp 60 Prozent der im Rahmen der Untersuchung „Going International 2012/2013“ befragten Unternehmen nennen als Rahmenbedingung für betrieblichen Erfolg im Ausland einen einfachen Marktzugang, verbesserte handelspolitische Rahmenbedingungen (WTO-Abschlüsse, Freihandelsabkommen), niedrige Zölle und Investitionsschutz. Wichtig sind außerdem stabile politische Verhältnisse (von 43 Prozent genannt) und stabile Wechselkurse (37 Prozent). Die Zufriedenheit der Südwest-Betriebe mit ihrem Auslandsgeschäft ist bei Geschäftsbeziehungen mit Österreich am höchsten, gefolgt von den USA, der Schweiz, China und Russland, das seit dem Vorjahr vom 20. auf den 5. Rang geklettert ist. Eine positive Entwicklung im Jahr 2013 erwarten die Unternehmen bei Beziehungen nach Südkorea, Russland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Indien. Die Ergebnisse der Studie finden Sie auf der IHK-Website www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de in der Rubrik "International/Formulare/Downloads". 5 FAQ FREQUENTLY ASKED QUESTIONS In dieser Rubrik möchten wir Ihnen in loser Folge Fragen aus dem Beratungsalltag beantworten bzw. Themen aufgreifen, die häufig an uns herangetragen werden. Die Antworten bzw. Ausführungen fallen unterschiedlich umfangreich aus und decken nicht immer alle Teilbereiche der Problematik ab. Natürlich stehen wir jederzeit gern zur Verfügung, Ihnen weiterführende Informationen zu geben. Wenn Sie eine Frage haben, können Sie diese gern an uns weiterleiten. Termine & Fristen In dieser Rubrik möchten wir Ihnen in loser Folge Fragen aus dem Beratungsalltag beantworten bzw. Themen aufgreifen, die häufig an uns herangetragen werden. Die Antworten bzw. Ausführungen fallen unterschiedlich umfangreich aus und decken nicht immer alle Teilbereiche der Problematik ab. Natürlich stehen wir jederzeit gern zur Verfügung, Ihnen weiterführende Informationen zu geben. Wenn Sie eine Frage haben, können Sie diese gern an uns weiterleiten. Schweiz - Internetzollanmeldung obligatorisch seit 01.01.2013 Seit 1. Januar 2012 läuft die öffentliche Übergangsphase „Parallelbetrieb Papierformulare / e-dec web“ elektronische Erfassung von Zollanmeldungen. Das EDV-Obligatorium tritt an Stelle der Formulare 11.010 und 11.030 und ist 01.01.2013 in Kraft. Die Schweizer Zollverwaltung empfiehlt, sich baldmöglichst mit e-dec web vertraut zu machen damit die diversen Vorteile der elektronischen Veranlagung genutzt werden können. Selbstverzoller können somit von Deutschland aus per Internet die Einfuhrdeklaration elektronisch vorbereiten und die ausgedruckte Zollanmeldung an der Grenze vorlegen. Ein Handbuch zur Handhabung der Internetzollanmeldung, sowie den Link zur Eingabe der Einfuhr- bzw. Ausfuhrdeklaration finden Sie unter: https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec/main.xhtml Somit ist eine Inanspruchnahme des Grenzspediteurs nicht unbedingt erforderlich. Das Ausfüllen einer solchen Zollanmeldung erfordert jedoch einiges Grundwissen im Zollwesen. Sollte ein solches Fachwissen nicht vorhanden sein, empfiehlt es sich einen Grenzspediteur einzuschalten. Bitte beachten Sie unbedingt die Büro-/Öffnungszeiten der Schweizer Zollverwaltung. Tipp: Wer von unterwegs mit einem Laptop arbeitet hat auch die Möglichkeit , wenn er die schweizer Nummer für die pdf-Datei („Einfuhrbegleitdokument“) auf seinem Laptop erhält unter Angabe bei der Schweizer Zollverwaltung sein Dokument ausdrucken zu lassen. Alternativ kann natürlich auch der eigene Kleindrucker genutzt werden. 6 TERMINE ZU AUßENWIRTSCHAFTSVERANSTALTUNGEN DER IHK 12. März 2013 Markterschließungsmaßnahme Österreich“ 09:30 - 13:00 Uhr, IHK kostenfrei Der Workshop behandelt branchenübergreifend Markttrends, Rechts- und interkulturelle Fragen und bietet den Teilnehmern/Innen ein Markterschließungsprojekt an. Anmeldung und Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail: hermle@villingenschwenningen.ihk.de 14. März 2013 Rechtschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 09:00-13:00 Uhr BBT Tuttlingen 180 Euro zzgl. Mwst. Es sind auch bei einfachen Exporten und Importen verblüffend viele Verstöße gegen zoll und außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen möglich. Elektronische Verfahren wie ATLAS erhöhen die Transparenz und damit auch die Kontrollmöglichkeit. Oft sind die Aufgaben zwischen den einzelnen Beteiligten – Ausführer, Anmelder, Subunternehmer und deren Vertreter – unklar. Dadurch können Haftungsrisiken entstehen. Der Workshop zeigt häufige Verstöße, deren Strafrahmen und Möglichkeiten des Rechtsschutzes auf. Außerdem werden darauf aufbauend Möglichkeiten zur Vorbeugung und deren organisatorische Umsetzung behandelt. Ziel des Workshops: Die Teilnehmer lernen die Risiken von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Außenhandel kennen. Sie können nach dem Workshop einschätzen, welche organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung geeignet sind und welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, wenn es zu einem Verstoß gekommen ist. Anmeldung: über www.ihk-exportakademie.de, Button „Seminare“ oder auch bei Rückfragen Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail: hermle@villingen-schwenningen.ihk.de, 11. April 2013 Markterschließung Schweiz 10:00 – ca. 12:00 Uhr, IHK kostenfrei Der Workshop behandelt branchenübergreifend Markttrends, Rechts- und interkulturelle Fragen und bietet den Teilnehmern/Innen ein Markterschließungsprojekt an. Anmeldung und Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail: hermle@villingenschwenningen.ihk.de 16. April 2013 Inhouseberatung Niederlande In den Unternehmen im IHK- kostenfrei Bezirk, ganztägig Unternehmen, die Interesse an der Markterschließung der Niederlande haben oder ihre bestehenden Geschäftsverbindungen in den Niederlanden erweitern möchten, können sich durch die Deutsch-Niederländische Handelskammer mit Sitz in Den Haag in ihrem Unternehmen beraten lassen. Ein Fragebogen zur Vorbereitung der Gespräche kann im Fachbereich International angefordert werden. Anmeldung, Terminvereinbarung und Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail: hermle@villingen- schwenningen.ihk.de 22. April 2013 IHK-Asienplattform: Partner, Mitarbeiter, Fachkräfte – optimale Auswahl und Betreuung im Chinageschäft 12:00-14:00 Uhr BBT Tuttlingen 30 Euro incl. kleiner Mittagsimbiss. Mit China beschäftigt sich auch 2013 ein Großteil deutscher Unternehmen. Nach einer Umfrage der deutschen Auslandshandelskammer in China, stellen besonders die Themen:• Fachkräfte finden • Behalten guter Mitarbeiter• Aus- und Weiterbildung• die korrekte Verwaltung von Personal die Führungskräfte vor wachsenden Herausforderungen. Im Vortrag werden Lösungssätze für typische Probleme und Strategien zur optimalen Steuerung von Partnern und Mitarbeitern vorgestellt und eigene Antworten auf die obengenannten Fragen erarbeitet. Anmeldung und Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail: hermle@villingenschwenningen.ihk.de, 7 LÄNDER UND MÄRKTE Belgien: EuGH-Urteil zur Limosa-Erklärung: Dienstleistungserbringer europarechtswidrig Meldepflicht für selbständige (gtai) Seit 2007 müssen sich selbständige Dienstleistungserbringer, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Königreich Belgien niedergelassen sind, in Belgien registrieren und ein Konto einrichten. Sie müssen den belgischen Behörden grundsätzlich jedes Mal, bevor sie eine Dienstleistung in Belgien erbringen wollen, detaillierte Informationen (z.B. Zeitpunkt, Ort und Dauer der Dienstleistung; Art und Identität des Dienstleistungsempfängers) zur Verfügung stellen. Dieses Prozedere ist auch unter dem Namen Limosa-Erklärung bekannt und im Programmgesetz vom 27.12.2006 (Loi-programme (I)) sowie im Königlichen Erlass vom 20.03.2007 (Arrêté royal pris en exécution du Chapitre 8 du Titre IV de la loiprogramme (I) du 27 décembre 2006 instaurant une déclaration préalable pour les travailleurs salariés et indépendants détachés) niedergelegt. Die Meldepflicht soll Sozialbetrug verhindern, insbesondere Scheinselbständigkeit aufdecken und Schwarzarbeit bekämpfen. Verstöße gegen die Meldepflicht können gemäß Artikel Sozialstrafgesetzbuches (Code pénal social) geahndet werden. 182 Absatz 2 des belgischen Die Europäische Kommission hielt allerdings die für selbständige Dienstleistungserbringer geltende Pflicht zu dieser vorherigen Meldung aufgrund ihres allgemeinen Charakters für mit der Dienstleistungsfreiheit im Sinne von Artikel 56 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union unvereinbar. Deshalb erhob sie – wie in der gtai-Meldung „Belgien und Limosa“ vom 14.07.2010 berichtet – Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Am 19.12.2012 erging das Urteil in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen das Königreich Belgien (Aktenzeichen: C-577/10): Die Meldepflicht für selbständige Dienstleistungserbringer stelle ein Hindernis für den freien Dienstleistungsverkehr dar. Die vom Königreich Belgien verfolgten Ziele kämen zwar grundsätzlich als Rechtsfertigungsgründe in Betracht. Jedoch sei die Meldepflicht nicht verhältnismäßig. Verhältnismäßig könne sie nur dann sein, wenn sie dazu geeignet sei, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten und nicht über das hinausgehe, was zu dessen Erreichung erforderlich sei. Dies sei hier aber gerade nicht der Fall. Denn ein genereller Betrugsverdacht könne die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit nicht rechtfertigen. Dies wiederum impliziere aber die allgemeine Meldepflicht. Zwar dürfen Dienstleistungserbringer, die in einem anderen Mitgliedstaat als Belgien niedergelassen sind, durchaus steuerlichen und sozialen Verpflichtungen unterworfen werden. Jedoch sei die belgische Meldepflicht nicht auf die Fälle beschränkt, in denen Anlass zur Prüfung bestehe, ob diese steuerlichen und sozialen Verpflichtungen beachtet würden. Darüber hinaus habe das Königreich Belgien nicht hinreichend überzeugend dargelegt, dass die Übermittlung der sehr detaillierten Informationen nicht die Grenze des zur Erreichung der mit der Meldepflicht verfolgten Ziele Erforderlichen überschreite. Belgien muss jetzt die für selbständige Dienstleistungserbringer – zumindest im bisherigen Umfang – bestehende Meldepflicht abschaffen. www.limosa.be Weitere Informationen: gtai, Mandy Nicke, Tel.: 0228/24993-372, Email: mandy.nicke@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht. Brasilien: Steuerrecht: Rechnungen werden detaillierter (gtai) Durch das am 10.12.2012 veröffentlichte Gesetz Nr. 12.741 werden Unternehmen in Brasilien ab dem 10.06.2013 verpflichtet, in Rechnungen die auf Waren und Dienstleistungen anfallenden Steuern genau aufzulisten. Gemeint sind sowohl Bundes-, als auch Landes- und Gemeindesteuern, welche jeweils separat aufgeführt werden müssen. Darunter fallen nach Artikel 1 § 5 des Gesetzes Nr. 12.741 • die Waren- und Dienstleistungsumlaufsteuer (Imposto sobre Operações relativas a Circulação de Mercadorias e sobre Prestações de Serviços de Transporte Interestadual e Intermunicipal e de Comunicação – ICMS, Landessteuer); 8 • die Dienstleistungssteuer auf kommerzielle Dienstleistungen, soweit diese nicht der ICMS unterliegen (Imposto sobre Serviços de Qualquer Natureza – ISS, Gemeindesteuer); • die Industrieproduktsteuer (Imposto sobre Produtos Industrializados – IPI, Bundessteuer); • die Kapitalverkehrssteuer (Imposto sobre Operações de Crédito, Câmbio e Seguro, ou Relativas a Títulos ou Valores Mobiliários – IOF, Bundessteuer); • Sozialabgaben (Contribuição Social para o Programa de Integração Social – PIS und Programa de Formação do Patrimônio do Servidor Público – Pasep, Bundesabgaben); • die Sozialfinanzierungsabgabe (Contribuição para o Financiamento da Seguridade Social – Cofins, Bundesabgabe) und • die Abgabe auf Intervention im Wirtschaftssektor (Contribuição de Intervenção no Domínio Econômico- CIDE, Bundesabgabe). Das Gesetz ist das Ergebnis einer Bürgerinitiative, welche eine größere Transparenz des Steuersystems forderte. Durch das Gesetz soll dem Verbraucher ermöglicht werden, die Zusammensetzung des zu zahlenden Preises, und insbesondere des darin enthaltenen Steueranteils, nachvollziehen zu können. Weitere Informationen: gtai, Bereich Recht, Email: recht@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht Aktueller Produktkatalog und aktuelle HS1 Code Liste für die CCC2 Zertifizierung in der V.R. China In den zwei kürzlich erschienenen Bekanntmachungen der Zertifizierungsbehörde der VR China (CNCA3) mit den Nummern 30 und 36 wurde der Umfang der CCC Zertifizierung aktualisiert. Der neue Produktkatalog der CNCA umfasst nun 22 Produktgruppen und 157 Produktkategorien mit aktuellen Beschreibungen und Definitionen. Um die Umsetzung dieses Produktkatalogs durch die lokalen Zollämter stärker zu vereinheitlichen, wurde auch die Liste der betroffenen HS Codes (Zolltarifnummern) auf den neusten Stand gebracht. Beide Listen liegen lediglich im chinesischen Original vor. Weitere Informationen zur CCC Zertifizierung: Cisema GmbH, Tel.: +49 89 4161 738900, Fax: +49 89 7484 9956,E-Mail: info@cisema.de, www.cisema.de Gesetz zur dreistufigen Garantie für Personenkraftwagen in der VR China (China Lemon Law) In einer kürzlich erschienen Bekanntmachung des Ministeriums für Qualität, Sicherheit, Inspektion und Quarantäne der VR China (AQSIQ) mit der Nummer 150 wurde das neue Gesetz zur dreistufigen Garantie - Reparatur, Austausch und Erstattung - für Personenkraftwagen veröffentlicht. Die Bestimmung wird am 1. Oktober 2013 in Kraft treten und regelt Haftungsbestimmungen für Hersteller, Verkäufer und Werkstätten. Das Gesetz liegt lediglich im chinesischen Original vor. Weitere Informationen zur CCC Zertifizierung in die V.R. China erhalten Sie bei: Cisema GmbH, Tel.: +49 89 4161 738900, Fax: +49 89 7484 9956, E-Mail: info@cisema.de, www.cisema.de 1 Harmonized System 2 China Compulsory Certification 3 Certification and Accreditation Administration of China 9 China: Neues Einreise- und Aufenthaltsrecht ab Juli 2013 (PWC) Zum 1. Juli tritt das geänderte Gesetz in Kraft, das vor allem eine Verschärfte Umsetzung der Regelungen und drastische Strafen bei Verstößen vorsieht. Auch deutsche Unternehmen in China sollten den Aufenthaltsstatus ihrer ausländischen Mitarbeiter daher ggf. überprüfen. Ferner führt das Gesetz eine neue Visa-Kategorie ein, um hoch talentierte Fachkräfte nach China zu locken, und es erlaubt Ausländern in bestimmten Fällen eine Permanent Residence zu beantragen. China: Vorsicht bei Geldüberweisungen nach China Seit geraumer Zeit häufen sich bei den AHK Büros in China Anfragen deutscher Unternehmen bezüglich falscher Kontoinformationen von Lieferanten. Es scheint sich dabei um Hackerangriffe zu handeln, die per Email gestellte Zahlungsanforderungen des Lieferanten abfangen und dann diese abgeändert mit gefälschten Kontoinformationen an den Käufer weiterleiten. So machte beispielweise eine deutsche Firma eine Bestellung bei einem südchinesischen Schmucklieferanten mit Firmensitz in Hongkong und erhielt aber die Kontodaten eines komplett anderen Besitzers, auf dessen Konto der Rechnungsbetrag dann fälschlich überwiesen wurde. Erst später wurde der Fehler bemerkt, als die Hongkonger Firma beim deutschen Käufer wegen der noch ausstehenden Zahlung anfragte. Folgendes sollte daher beachtet / geprüft werden: 1. Stammt die Zahlungsforderung von der selben Email Adresse, mit der auch vorher bereits Kontakt bestand? 2. Selbst wenn dies der Fall ist, sollte besonders Vorsicht geboten sein, falls der Kontakt ohne SSL-Email Verschlüsselung läuft, was häufig bei kostenlosen Email Anbietern wie „Yahoo“, „Hotmail“, „163.com“, „Sohu.com“ u.a. der Fall ist. 3. Stimmt der Name des Kontoinhabers und der Ort des Bankkontos mit den ursprünglich übermittelten Kontakt- und Kontodaten des Lieferanten überein? Es sollten niemals Überweisungen an Privatkonten erfolgen. 4. Ist der Schreibstil der Email auffällig anders? 5. Deckt sich die (Proforma)-Rechnung mit den der von der Firma verwandten Schriftart, dem Stil und der Kontaktadresse? 6. Im Zweifelsfalle sollte unbedingt der Eingang der Rechnung und Details der Rechnung vom Lieferanten telefonisch noch einmal bestätigt werden. Wenn Sie bereits eine Zahlung an ein falsches Konto getätigt haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen. Sofern die Überweisung noch nicht auf der Gegenseite gebucht wurde, lässt sich die Transaktion noch abbrechen. Die Bank in China oder Hongkong kann leider selten in solchen Fällen helfen. Falls es für einen Abbruch der Transaktion schon zu spät sein sollte, kann eventuell nur noch über eine Strafanzeige bei den örtlichen Behörden etwas erreicht werden. Kontakt: North China: Dr. Florian Kessler, Tel: +86-10-6539 6620, Email: kessler.florian@bj.china.ahk.de East China: Dr. SUN Jing, Tel:+86-21-50812266-1629, Email: sun.jing@sh.china.ahk.de, South & Southwest China: Jens Hildebrandt, Tel: +86-20-87552353-212, Email: hildebrandt.jens@gz.china.ahk.de Hong Kong: Wolfgang Ehmann, Tel: +852-25265481, Email: ehmann.wolfgang@hongkong.ahk.de China: Neuregelung zur Zeitarbeit erlassen (gtai) Das Ständige Komitee des nationalen Volkskongresses hat am 28.12.2012 die ersten Überarbeitungen des am 1.8.2008 in Kraft getretenen Arbeitsvertragsgesetzes erlassen. Die aktuellen 10 Änderungen verschärfen das Recht der Zeitarbeit, indem sowohl die Anforderungen an Leiharbeitsfirmen erhöht als auch strengere Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen Unternehmen Leiharbeitnehmer einsetzen dürfen. Unternehmen, die als Zeitarbeitsfirma tätig werden wollen, bedürfen nach den Neuregelungen ein registriertes Mindestkapital von 2.000.000 RMB gegenüber aktuell 500.000 RMB. Vor Aufnahme des Registrierungsprozesses muss das betreffende Unternehmen eine Genehmigung der zuständigen Arbeitsbehörde zur Errichtung eines Zeitarbeitsunternehmens einholen. Möchte ein Unternehmen Zeitarbeitnehmer in seinem Betrieb einsetzen, kann es dies nunmehr lediglich dann tun, wenn es sich um zeitlich bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten befristete Tätigkeiten, Hilfsarbeiten oder Ersatz für kurzfristige Abwesenheiten (beispielsweise aufgrund von Urlaub, Fortbildung oder Studium) regulärer Arbeitnehmer handelt. Zeitarbeitnehmer haben für ihre Tätigkeit den gleichen Lohn zu erhalten, den das Unternehmen seinen direkt angestellten Arbeitnehmern zahlt. Zudem darf der Anteil der Zeitarbeitnehmer in einem Unternehmen einen noch durch die Arbeitsbehörde zu bestimmenden Prozentsatz der Gesamtarbeitnehmerschaft des Betriebs nicht überschreiten. Verstöße gegen die neuen Vorgaben werden nunmehr mit einer Geldbuße in Höhe von 5.000 bis 10.000 RMB (gegenüber 1.000 bis 5.000 RMB nach den bisherigen Regelungen) pro entsendetem Arbeitnehmer belegt. Um Unternehmen zu ermöglichen, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen, werden die Änderungen erst zum 1.7.13 in Kraft treten. Weitere Informationen: gtai, Frauke Schmitz-Bauerdick, Tel.: 0228/24993-432, E-Mail: frauke.schmitzbauerdick@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht. Frankreich : Änderung der Steuersätze ab 2014 Ab 1. Januar 2014 werden die Mehrwertsteuersätze geändert: • Der Normalsatz (gilt für die meisten Güter und Dienstleistungen) wird von 19,6 % auf 20 % erhöht. • Der ermäßigte Steuersatz, der auf existenzbegründende Güter und Dienstleistungen erhoben wird (Grundnahrungsmittel und Energie), wird von 5,5 % auf 5 % gesenkt. • Der reduzierte Steuersatz, der für die Gastronomie, den Verkauf von zubereiteten Lebensmitteln, den Transport sowie auf Renovierungsarbeiten im Immobilienbestand gilt, wird von 7 auf 10 % angehoben. • Der Mehrwertsteuersatz, der in Korsika gilt, wird von 8 auf 10 % angehoben. Diese Rechtsänderungen sieht Artikel 68 des 3. Finanzanpassungsgesetzes von 2012 vor. Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests aufgehoben Aktueller Presseberichterstattung zufolge wurde die Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten durch das französische Innenministerium auf unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt. Singapur: Verhandlungen der EU über ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen Bonn (gtai) – EU-Handelskommissar De Gucht und der singapurische Industrie- und Handelsminister Lim Hng Kiang haben am 16.12.2012 den Abschluss der Verhandlungen über ein um-fassendes Freihandelsabkommen zwischen EU und Singapur bekannt gegeben. Nach internen Abstimmungen soll im Frühjahr 2013 dann das vorläufige Abkommen paraphiert werden. Das jetzt ausgehandelte Abkommen ist nach dem Freihandelsabkommen mit Südkorea das zweite Abkommen der EU mit einem wichtigen asiatischen Handelspartner. Es ist außerdem das erste Abkommen mit einem Mitglied der 10 Länder umfassenden ASEAN-Freihandelszone. Weitere Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen laufen mit den ASEAN-Staaten Malaysia und Vietnam. Außerdem werden mit anderen ASEAN-Staaten vorbereitende Gespräche geführt. Langfristig wird ein umfassendes Freihandelsabkommen EU/ASEAN 11 anvisiert. Hauptelemente des jetzt ausgehandelten Abkommens sind Regelungen in den Bereichen Dienstleistungen, Investitionsschutz, öffentliche Beschaffung, geistiges Eigentum einschl. Schutz geographischer Herkunftsbezeichnungen, Nachhaltigkeit und Wettbewerb. Beim Warenhandel wurden Regelungen zum verbesserten Marktzugang in Singapur durch Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse in Schlüsselbereichen (Kfz, Elektronik und Ausrüstung im Bereich erneuerbare Energie) ausgehandelt. So dürfen zukünftig nach EU-Standards hergestellte und getestete Waren ohne weitere technische Anpassung und zusätzliche Prüfung in Singapur verkauft werden. Außerdem soll die Anerkennung von EU-Fleischherstellern, die derzeit insbesondere für kleinere Unternehmen noch zeit- und kostenintensiv ist, erleichtert werden. AHK Kolumbien - Neue Dienstleistungen Der kolumbianische Inlandsmarkt wächst, die makroökonomischen Bedingungen des Landes sind stabil und nationale Konsum- und Wachstumswerte liegen über dem lateinamerikanischen Durchschnitt. Diese positiven Entwicklungen haben zusammen mit der ausstehenden Ratifizierung des Freihandelsabkommens von Kolumbien mit der EU (voraussichtlich im 2. Quartal 2013) zu einem verstärkten Interesse ausländischer Unternehmen an dem kolumbianischen Markt geführt. Aus diesem Grund stellt die AHK Kolumbien deutschen Unternehmen ab diesem Jahr zwei neue Dienstleistungen zur Verfügung: Büroanmietung und Geschäftspräsenz. Büroanmietung Für deutsche Unternehmen, die Kolumbien als Markt entdeckt haben und sich vor Ort niederlassen möchten, bietet die AHK Kolumbien die temporäre Büronutzung an. Dies ermöglicht eine sofortige Aufnahme der Arbeitstätigkeiten in einem professionellen Umfeld mitten im Herzen der Wirtschaftsmetropole Bogotá. Geschäftspräsenz – Virtuelle Leistungen Im Rahmen der Geschäftspräsenz bietet die AHK Kolumbien ein umfangreiches virtuelles Paket an Maßnahmen an, das nach Analyse des Umfangs und der Ziele des Unternehmensengagements perfekt auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten wird. Unternehmen stehen im Rahmen der Dienstleistung Geschäftspräsenz folgende Leistungen zur Verfügung: Office-Services • Anrufentgegennahme • Betreuung lokaler Kunden • Bearbeitung und Weiterleitung von Anfragen • Abwicklung kompletter Bestellvorgänge • Bereitstellung eines Arbeitsplatzes bei Geschäftsreisen und Nutzung der Konferenzräume Marketing / Vertrieb • Unterstützung bei Entwicklung einer Marketingstrategie • Lagerung und Versand von Prospekten, Preislisten und Warenmustern • Messevorbereitung, -betreuung und -nachbereitung • Klärung von Zollfragen und Importbestimmungen Weitere Informationen: Alexander Steinberg, Tel: +57(1) 651 3770, E-Mail: alexander.steinberg@DEinternational.com.co 12 Vereinigtes Königreich Großbritannien: Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung entfällt für ausländische Unternehmen Ab sofort können ausländische Unternehmen im Vereinigten Königreich nicht mehr von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese erlaubte es auch ausländischen Unternehmen für im Vereinigten Königreich erzielte Umsätze bis zu einer Höhe von 77.000 Pfund Sterling pro Jahr von der Berechnung der Umsatzsteuer abzusehen. Folglich müssen sich ausländische Unternehmen nun bereits ab dem ersten im Vereinigten Königreich erzielten Umsatz aus Warenverkäufen oder der Erbringung von Dienstleistungen bei den britischen Behörden umsatzsteuerlich registrieren. Malaysias Markt für Gebäude-Armaturen expandiert Nach dem Bauboom der vergangenen Jahre kann sich das Wachstum in Malaysias Gebäudebau ab 2013 etwas abflachen. Darüber hinaus dürfte es stärker in Richtung preiswertem Wohnraum gehen. Trotzdem sehen Hersteller von Sanitärarmaturen im Premiumsegment weiterhin solide Zuwachsraten. Chancen bieten auch Hotelbauten in den obersten Sternekategorien und neue Privatkliniken. Hinzu kommt langsam ein Trend zu „grünem“ Bauen, der wasser- und energiesparende Techniken favorisiert. Malaysias bislang boomender Gebäude- und Industriebau hat die Einfuhr an Armaturen 2011 um 20% ansteigen lassen. Aufgrund der im ersten Halbjahr 2012 fertig gestellten Gebäude dürfte sie in dem Jahr weiter zugenommen haben. Mehr Infos unter: www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=712982.html Schweden: Geschäftsreise für KMUs Die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK Schweden) lädt im Rahmen der Exportinitiative Energieeffizienz zu einer Geschäftsreise zum Thema energieeffizientes Bauen in Büro- und Einzelhandelsgebäuden vom 23. bis 25. April 2013 nach Stockholm ein. Ziel ist es, deutsche Anbieter von Technologien, Produkten und Dienstleistungen im Kontext Energieeffizienz bei ihren Exportaktivitäten zu unterstützen. Die Geschäftsreise besteht zum einen aus einem Seminar zum deutschen Leistungsspektrum im Bereich energieeffizientes Bauen inklusive Unternehmenspräsentationen sowie zum anderen aus individuellen Gesprächen zwischen deutschen und schwedischen Unternehmen, die die Deutsch-Schwedische Handelskammer vermittelt. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.handelskammer.se/de/projects/energieeffizientes-bauen oder Direktkontakt: Parisa Sundberg, Projektleiterin, Tel.; +46 8 665 18 13, E-Mail: parisa.sundberg@handelskammer.se Türkei: AHK Türkei bietet Visa-Dienst Für Antragsteller aus der ganzen Türkei bietet die AHK bereits seit einiger Zeit einen Visa-Dienst, weniger Unterlagen, keine Wartezeit. Nun besteht die Möglichkeit der Beantragung langfristiger Visa. Das Generalkonsulat hat mit Schreiben vom 10. Dezember 2012 seine Absicht bekräftigt, künftig mehr langfristige Visa für Geschäftsreisende zu erteilen. Es weißt darauf hin, dass die Unternehmen ihm die Vergabe solcher Visa erleichtern, wenn • Sie die Gründe für die Absicht, häufiger nach Deutschland zu reisen angeben, • eine längerfristige Reisekrankenversicherung vorgelegt wird, • der Arbeitgeber bestätigt, dass Kosten auch künftiger geschäftlicher Reisen übernommen werden und • ein langfristig gültiger Reisepass vorgelegt wird. 13 Ab dem 01.01.2013 wird für alle Anträge ein einheitlicher Betrag in Höhe von 40 TL erhoben. Bei Großaufträgen ab 50 Anträgen im Monat können Sonderkonditionen eingeräumt werden. Kontakt und Fragen: Marc Landau, Tel.: +90 (212) 363 05 00, info@dtr-ihk.de 14 BW INTERNATIONAL Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-Württemberg International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen. Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort BadenWürttemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in BadenWürttemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern. Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter: www.bw-i.de Mexiko: branchenübergreifende Unternehmerreise Mexiko ist -und bleibt- nach Brasilien der wichtigste Handelspartner Deutschlands in Lateinamerika und gewinnt vor allem als strategischer Produktionsstandort im NAFTA-Wirtschaftsraum für deutsche Unternehmen weiter an Stellenwert. Das Vertrauen in die mexikanische Wirtschaft drückt nicht zuletzt der Aufbau des neuen Motorenwerkes des Volkswagen-Konzerns im Bundesstaat Guanajuato aus. Baden-Württemberg International organisiert eine branchenübergreifende Unternehmerreise mit Schwerpunkt erneuerbare Energien/Umwelttechnik, Automobil- sowie Luft- und Raumfahrtindustrie nach Mexiko-Stadt, León (Bundesstaat Guanajuato) und Guadalajara (Bundesstaat Jalisco), wobei sich vor allem die Bundesstaaten Jalisco und Guanajuato immer mehr zu attraktiven Investitionsstandorten für mittelständische Betriebe entwickeln. An allen drei Standorten haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen von individuellen Kontaktgesprächen auf mexikanische Gesprächspartner zu treffen, die im Vorfeld anhand Ihren Angaben für Sie ausgewählt wurden. Auch ist ein gemäß den Bedürfnissen der Teilnehmer ausgearbeitetes Fachinformationsprogramm mit Briefings, Firmen- und Projektbesichtigungen und Auswärtsterminen geplant, um Ihnen ein detailliertes Bild über die wirtschaftliche Lage in Mexiko zu geben. Nähere Informationen zum detaillierten Reiseprogramm sowie zum Leistungsangebot finden Sie unter: www.bw-i.de/event/366, Anmeldeschluss ist Freitag, 26. April 2013,Ines Banhardt, Projektleiterin für Internationale Unternehmenszusammenarbeit, Telefon: +49(0)711.22787-59, Telefax. +49(0)711.2278722, E-Mail: ines.banhardt@bw-i.de 15 MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER Messe Messebeteiligungen im Ausland sind ein sehr wichtiges und effizientes Mittel, um in einen Markt einzusteigen, bestehende Geschäfte auszubauen oder Kontakte zu Kunden zu pflegen. Oftmals sind Messenauftritte jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden, die ein einzelnes Unternehmen nur schwer tragen kann. Der gemeinsame Auftritt auf einem Gemeinschaftsstand ist eine Möglichkeit, Kosten zu senken, indem sie auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Das Land Baden-Württemberg bietet Firmen eine Förderung für Gruppenbeteiligungen an, die Bedingungen können Sie unter folgendem Link nachlesen: http://www.bw-global.de/deu/index_465.aspx Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. erstellt in Zusammenarbeit mit Branchenverbänden, Wirtschaftsvertretern u.a ein Auslandsmesseprogramm. Die darin aufgenommenen Messen bieten deutschen Firmen eine Beteiligung unter begünstigten Konditionen. Das vollständige Programm kann eingesehen werden unter: http://www.auma-messen.de Korea: „K Shop Fair 2013“, 4. - 7. April 2013, Seoul, Korea Die erste koreanische Shop-Messe wird im April 2013 in Seoul eröffnet. Das Angebot umfasst alle Neuheiten im Bereich Ladenausstattung und Design: Angebotsübersicht Ladeninstallationen und Materialien Kühllösungen für Lebensmittel Ladeninterieur und Deko Sicherheitssysteme Ladenausstattungszubehör Lichtsysteme Einkaufswägen IT-Lösungen Ladenspezifische Marketingmethoden Finanzierungsberatungen Nutzen Sie die Gelegenheit, auf dieser Shop-Messe den Bekanntheitsgrad Ihrer eigenen Produkte im asiatischen Raum zu vergrößern, sich von den neuesten koreanischen Trends inspirieren zu lassen und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Die Business Networking Party oder der Sonderpavillons mit ShopNeuheiten bieten hierfür einen idealen Rahmen. Die AHK Korea, als Auslandsvertreter für Deutschland, unterstützt bei der Reisevorbereitung und mit den Anmeldungen. http://www.kshop.org/English/ Kontakt und weitere Informationen: Deutsch- Koreanische Industrie- und Handelskammer, AHK Korea, Tel.: +82-2-3780-4631, ymkim@kgcci.com, http://www.kshop.org/English/ Einkäufertage ECONOMIA am 22. und 23. Mai 2013 in Montbéliard - Frankreich Die EINKÄUFERTAGE ECONOMIA bieten für Einkäufer am 22. und 23.05.2103 die geeignete Plattform, um neue Lieferanten aus den Regionen Elsass und Franche-Comté zu finden. Folgende Branchen sind dabei vertreten: Nahrungsmittel, Luft- und Raumfahrt, Rüstungsgüter ,Automobil, Biotechnologie, Chemie, Energie, Bauwesen, Schienenverkehr, pharmazeutische Industrie, Medizintechnik, Präzisionswerkzeuge, Spielwarenindustrie, etc. Die Vorteile der Veranstaltung ECONOMIA für deutsche Einkäufer: An zwei Tagen werden Gespräche mit Unternehmen geführt, die passgenau ausgewählt wurden. 16 Die Veranstalter · analysieren den Bedarf der Einkäufer und betreuen diese Unternehmen individuell, um effiziente und gezielte Geschäftstreffen zu garantieren. · stellen optimale Gesprächsprogramme mit jeweils halbstündigen Treffen zusammen. · übernehmen die gesamten Kosten der Einkäufer für den Transport, Unterkunft, Verpflegung und die Abendveranstaltung. Interessierte Unternehmen können sich direkt online anmelden unter www.economia.org oder sich bei der IHK Südlicher Oberrhein informieren: IHK Südlicher Oberrhein, Frédéric Carrière,, E-Mail: frederic.carriere@freiburg.ihk.de, Tel. +49 (0)7821 2703 650 Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg auf der INTERSOLAR Europe 2013 vom 19. bis 21. Juni 2013 in München (bw-i) Die INTERSOLAR Europe ist die weltweit größte Fachmesse für Solartechnik. Auf der INTERSOLAR Europe 2012 waren über 1.900 Aussteller auf der Neuen Messe München vertreten. Zudem lockte die Leitmesse und ihr umfangreiches Kongress- und Rahmenprogramm 66.000 Besucher aus 160 Ländern in die bayerische Landeshauptstadt. Baden-Württemberg International bietet in Partnerschaft mit der Plattform Umwelttechnik des Landesverbandes der Baden-Württembergischen Industrie e.V. (LVI) baden-württembergischen Unternehmen, Regionen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, auf der INTERSOLAR Europe 2013 auf dem Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg ihre Dienstleistungen und Produkte sowie Unternehmensstandorte einem ausgewählten Fachpublikum zu präsentieren. Dabei bietet Ihnen bw-i einen kompletten Full-Service, der u. a. folgende Leistungen enthält: • Ausstellungsfläche, inklusive hochwertiger Standbau, Organisation und Vor-Ort-Betreuung • Zielgruppenansprache im In- und Ausland • Professionelle Kommunikationsarbeit und attraktives Rahmenprogramm • Vermittlung von Kooperationen mit internationalen Partnern Weitere Informationen und Unterlagen: www.bw-i.de/event/266 ; Info: Baden-Württemberg International, Stuttgart, Ralph Ohmayer, Tel. 0711 22787-20, ralph.ohmayer@bw-i.de Der Elefant erwacht - Indiens wirtschaftlicher und politischer Aufstieg 22. – 23. März 2013 | Freiburg Die Proteste gegen die brutale Massenvergewaltigung einer Studentin in Neu Delhi reißen nicht ab. Indien, die nach der Einwohnerzahl größte Demokratie der Welt, bleibt - nicht nur was die Situation der Frauen angeht - ein Land voller Widersprüche. Mit Prof. Dr. Dietmar Rothermund, dem ehemaligen Direktor des Südasien-Instituts der Universität Heidelberg, und dem ehemaligen Indien-Korrespondent der ARD, Markus Gürne, der über die Chancen und Risiken des Wirtschaftstandortes Indien berichten wird, stehen zwei fachkundige Experten als Gesprächspartner zur Verfügung. Weitere Informationen und das genaue Programm finden Sie unter diesem Link http://www.kas.de/freiburg/de/events/52700/ 17 IHK Auslandsprojekte Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher verläuft das Auslandsgeschäft. Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort wird von Baden-Württemberg International (bw-i), der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i. Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2011 verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur Interessensbekundung finden Sie auf unserer Homepage. Nachfolgend finden Sie Informationen sowie die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten: Indien: Unternehmerreise Kühlketten) Lebensmittelindustrie (Maschinen, Verpackung, Logistik, 17. bis 23. März 2013 Delhi – Mumbai / Kolkata – Bangalore Ziel der Reise Ihre Teilnahme an der Unternehmerreise ermöglicht Ihnen in kürzester Zeit einen realistischen Eindruck der Geschäftschancen Ihres Unternehmens mit Lebensmittelherstellern bzw. Lebensmittelgroß- und einzelhandelsunternehmen in Indien zu gewinnen. Hierzu dienen: • Kontakt- und Kooperationsbörsen in Delhi und Mumbai, bei denen Sie individuelle Erstgespräche mit potentiellen Vertriebs- und Geschäftspartnern führen können, die nach Ihren Vorgaben selektiert wurden. • Besuche bei und Gespräche mit ausgewählten Lebensmittelherstellern • Store-Checks und Gespräche mit Lebensmittelgroß- und -einzelhändlern • Erfahrungsaustausch mit ortsansässigen Unternehmern Ein weiterer Vorteil: Während der Reise lernen Sie mitreisende Zulieferer und Ausstatter von Lebensmittelherstellern bzw. -händlern intensiv kennen. Hierdurch ergeben sich erfahrungsgemäß wertvolle Kooperationen – entweder in dem bereisten Zielland oder in einem anderen Markt. Zielbranchen • Maschinen, Anlagen, Prozessstoffe und Process Engineering für die Lebensmittelverarbeitung• Verpackungstechnologie für Lebensmittel • Lebensmittelsicherheit und Qualitätsmanagement • Förder-, Transport- und Lagertechnik • Kühlungs- und Belüftungstechnologien • Hersteller von Lebensmitteln und -zutaten Teilnahmepreis pro Person: 3.290 EUR zzgl. MwSt. (geförderter Preis für Unternehmen aus Baden-Württemberg) Weitere Informationen und Unterlagen: http://www.ihk-exportakademie.de/index.php?id=226 18 Ihre Ansprechpartner: IHK Rhein-Neckar, Mannheim für die IHKs in Baden-Württemberg, Stephanie Palm, Tel. 0621 1709-224, Gabriele Borchard, Tel. 0621 1709-131, gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de IHK-Exportakademie GmbH, Matthias Gaugler, Tel. 0711 2005-1313, matthias.gaugler@ihk-exportakademie.de Seit April 2010 erweitert die IHK-Exportakademie als landesweite Bildungsinstitution das Weiterbildungs- und Seminarprogramm der Industrie- und Handelskammer. Das Angebot richtet sich mit seinen Seminaren und Zertifikatslehrgänge an Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen im Südwesten. Ziel ist, Themen vertiefend und mit hoher fachlicher Spezialisierung anzubieten, ferner gibt es Veranstaltungen rund um die betriebliche Organisation, Haftungsrisiken und die vertragliche Umsetzung, die in dieser Form bisher noch nicht Teil des IHK-Veranstaltungsangebots waren. Eine aktuelle Veranstaltungsübersicht finden Sie unter folgendem Link: http://www.ihk-exportakademie.de -> Seminare 19 RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN Holz und Holzerzeugnisse: EU-Holzhandelsverordnung Die weltweit wachsende Nachfrage nach Holz führt zunehmend zu illegalem Holzeinschlag. Um den vielfältigen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen der Wälder zu sichern, tritt zum 3. März 2013 die EU-Holzverordnung (VO-EU Nr. 995/2010) in Kraft. Sie ergänzt die bereits bestehenden und zukünftigen Partnerschaftsabkommen ("FLEGT-VPA") der EU mit Holz erzeugenden Ländern. Wer ist betroffen (Marktteilnehmer)? • Jeder, der erstmalig Holz und Holzerzeugnisse in der EU in Verkehr bringt (Importeur). • Händler, die gewerblich Holz und Holzerzeugnisse, die sich bereits in der EU befinden, verkaufen oder ankaufen. Welche Waren sind betroffen? Die neue EU-Verordnung erfasst folgende Waren gemäß Warenverzeichnis: • Kapitel 44 (außer 4402, 4404, 4405, 4417, 4419-4421), Holz und Holzwaren • Kapitel 47, Halbstoffe aus Holz und cellulosehaltige Faserstoffe • Kapitel 48, Papier und Pappe • aus Kapitel 94, Holzmöbel: 9403 30, 9403 40, 9403 5000, 9403 60, Holzteile 9403 90 30 und vorgefertigte Gebäude 9406 00 20 Kurz zusammengefasst die Verpflichtungen der Marktteilnehmer: Das Inverkehrbringen von illegal eingeschlagenem Holz ist verboten. Es sind Maßnahmen und Verfahren zu installieren, welche umfangreiche Informationen über die Lieferung dokumentieren. Um diese Sorgfaltspflichten zu erfüllen, können zugelassene Überwachungsorganisationen beauftragt werden. Es ist eine Risikobewertung durchzuführen, um illegales Holz zu identifizieren. Händler haben eine transparente Lieferkette von mindestens fünf Jahren zu gewährleisten. Regelungen für Holz-Händler Man hat versucht, den Verwaltungsaufwand für Holz-Händler gering zu halten. Deswegen wird die Sorgfaltspflichtregelung nur auf Marktteilnehmer angewendet, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen. Händler in der Lieferkette sind verpflichtet, grundlegende Informationen über ihre Lieferanten und Käufer bereitzustellen, damit die Rückverfolgbarkeit des Holzes bzw. der Holzerzeugnisse gegeben ist. Das bedeutet, dass sie gemäß Artikel 5 EU-Holzverordnung entlang der gesamten Lieferkette in der Lage sein müssen, folgende Personen zu benennen: a) die Marktteilnehmer oder Händler, die das Holz bzw. die Holzerzeugnisse geliefert haben, und b) gegebenenfalls die Händler, an die sie Holz bzw. Holzerzeugnisse geliefert haben. c) Händler müssen diese Informationen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren und den zuständigen Behörden auf deren Verlangen zur Verfügung stellen. Überwachungsorganisationen, FLEGT-System und Zollabfertigung Leider sind im Moment noch keine Organisationen bekannt, welche die Zertifizierung als Überwachungsorganisation durch die EU erhalten haben. Holz und Holzerzeugnisse, für die bereits eine FLEGT- oder CITES-Genehmigung vorliegt, gelten als legal geschlagen. Die FLEGT-Systeme werden erst installiert. Es wird damit gerechnet, dass sich 2013 zunächst Ghana und Indonesien beteiligen. Anders als für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von sog. FLEGT-Hölzern - vorbehaltlich der Installation der FLEGT-Genehmigungssysteme in den Partnerländern - sind für die zollrechtliche Abfertigung keine Dokumente nach der EU-Holzhandelsverordnung bei der Zollstelle vorzulegen. 20 Weitergehende Informationen können Sie der "EU-Holzhandelsverordnung" und der "Durchführungsverordnung für die Sorgfaltspflichtregelung" entnehmen, die auf unserer Homepage hinterlegt sind. Informationen stellt auch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als kontrollierende Behörde sowie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zur Verfügung. http://www.suedlicheroberrhein.ihk.de/international/import_export_zoll/auwi_import_2008/2252822/Holz_und_Holzerzeugniss e_EU_Holzhandelsverordnung.html Dienstreisen ins Ausland Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Übersicht der ab 1. Januar 2013 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen veröffentlicht. Die Tabelle ist auf unserer Homepage zum Download hinterlegt: http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/international/ Abwicklung_von_Auslandsgeschaeften/Recht_im_Auslandsgeschaeft/846398/auwi_spesen2010.html Regelungen zur Sicherheit in der Lieferkette - das Luftfahrtbundesamt informiert (LBA) Um für die zahlreichen unterschiedlichen industriellen Prozesse in Deutschland einen praktikablen Weg zu finden, hatte das LBA den Vorschlag gemacht, die sichere Lieferkette zu erweitern und künftig eine „sichere“ Übergabe von Luftfrachtsendungen von einem bekannten Versender an einen anderen bekannten Versender bzw. von einem reglementierten Beauftragten an einen bekannten Versender zuzulassen. Dieser Vorschlag ist seitens der Vertreter der EU-Kommission nicht als vorschriftenkonform angesehen und abgelehnt worden. Das bedeutet, dass bekannte Versender Luftfrachtsendungen weiterhin ausschließlich an reglementierte Beauftragte „sicher“ übergeben können; das heißt, dass nur bei einer Übergabe von Luftfrachtsendungen an einen reglementierten Beauftragten eine weitere Kontrolle der Sendung nicht erforderlich ist. Die EU-Kommission macht aber darauf aufmerksam, dass für deutsche Konzernunternehmen die Möglichkeit besteht sich sowohl als reglementierter Beauftragter und als bekannter Versender an unterschiedlichen Betriebstätten zuzulassen. Sollten Sie Fragen zu der oben genannten Möglichkeit der „Doppelzulassung“ melden Sie sich beim LBA unter 0531-2355-116 oder schreiben Sie unter der E-Mail Adresse: bekannteversender@LBA.de. Merkblatt zu Zollanmeldungen Das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ (ehem. „Merkblatt zum Einheitspapier“) steht in der Ausgabe 2013 zum Download im Formular-Center des Zolls bereit. Es ist anzuwenden ab dem 1. Januar 2013. Länderbezogene Embargos Die Übersicht der länderbezogenen Embargos des Bafa wurde zum 07.01.2013 aktualisiert: http://www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/uebersicht_laender_bezogene_embargos.p df 21 Zulässige E-Mail-Werbung in Österreich und in Deutschland - ein Vergleich Grundlage für die Zulässigkeit von werbender Email ist die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation von 2002. Da Richtlinien in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht unmittelbar gelten, müssen diese durch den jeweiligen Mitgliedstaat in ihren nationalen Gesetzen umgesetzt werden. Hierbei besteht in der Umsetzung ein gewisser Gestaltungsspielraum Dass diese Möglichkeit der Umsetzung Risiken mit sich bringt, zeigt das nicht vor allzu langer Zeit entschiedene Vertragsverletzungsverfahren des EuGH, wonach ein Gesetz in Österreich, das für den Empfang von werbenden E- Mails zwischen Verbrauchern und Unternehmern differenziert, gegen die Datenschutzrichtlinie verstoßen hat. Der österreichische Gesetzgeber hat diesen Verstoß inzwischen durch Änderung des Gesetzestexts korrigiert. Ein Artikel der Deutschen Handelskammer in Österreich, der sich mit dem Thema beschäftigt, was in der BRD und Österreich rechtlich zulässig ist und welche Konsequenzen bei einem Verstoß drohen, kann direkt bei der Deutschen Handelskammer Österreich (www.ahk.de, dann Länderauswahl Österreich) angefordert werden. Dabei wird auch auf die mentalitätsbedingten Unterschiede eingegangen. Darüber hinaus können sie mehr zu Österreich am 12. März 2013 in einem Workshop der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg erfahren (im Anhang finden Sie einen Anmeldebogen). Katar: Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Ursprungszeugnissen Das Konsulat von Katar in Berlin verweigert die Legalisierung von Ursprungszeugnissen, sofern als Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland angegeben ist. Dem Konsulat liegt eine Anweisung aus Katar vor, wonach Ursprungszeugnisse in dem Ursprungsland der Ware ausgestellt und von der dortigen konsularischen Vertretung Katars legalisiert sein müssen. Des Weiteren akzeptiert der Zoll in Katar keine Ursprungszeugnisse mehr, die nicht original abgestempelt und unterschrieben sind. Der DIHK versucht hier eine Klärung herbeizuführen. Wir werden Sie bei neuen Erkenntnissen informieren. Italien: Zertifizierte E-Mail Adresse wird für Einzelunternehmen Pflicht (gtai) Die bereits für Gesellschaften und Freiberufler bestehende Pflicht, über ein zertifiziertes Postfach zu verfügen und zertifizierte E-Mail-Adressen („posta elettronica certificata“) bei der Eintragung ins Handelsregister anzugeben, gilt seit der am 13.12.2012 verabschiedeten gesetzlichen Regelung auch für sämtliche Einzelfirmen. Galt sie für neugegründete Einzelfirmen schon seit dem 20.12.2012, sind nunmehr auch bereits im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen betroffen. Eine „PEC-Adresse“ gewährt dem Absender die Sicherheit der Zustellung an den Empfänger. Eine von einem zertifizierten Postfach an ein anderes zertifiziertes Postfach versandte E-Mail hat denselben Stellenwert wie ein Einschreibebrief mit Rückantwort. Die entsprechende Mailbox kann bei auf den der Internetseite www.digita.gov.it aufgelisteten Anbietern bezogen werden. Weitere Informationen: gtai, Dr. Achim Kampf, Tel.: 0228/24993-415, Email: achim.kampf@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht . 22 EU-NACHRICHTEN Market Access Database: EU-Datenbank für Exporteure Die EU-Marktzutrittsdatenbank (Market Access Database) ist ein wertvolles Nachschlagewerk für Exporteure. Ausgehend von der Warennummer und dem Empfangsland können Unternehmen recherchieren, wie hoch die Zölle und sonstigen Abgaben bei der Einfuhr sind. Zum anderen enthält die Datenbank umfassende Informationen zu den Verzollungspraktiken in über hundert Ländern und zu den Dokumenten, die dort bei der Einfuhr von Waren vorzulegen sind. Spezielle, von der Warenart abhängige Anforderungen (also Zertifikate, Lizenzen o.Ä.) sowie die zuständigen Behörden zeigt die Datenbank ebenfalls an. Die Datenbank gibt es schon seit vielen Jahren. Jetzt erscheint sie in einem neuen Gewand. Funktionalität und Recherchemöglichkeiten sind weitgehend identisch geblieben. Neu: Export Helpdesk Über die neu gestaltete Oberfläche der Datenbank gibt es nun auch einen direkten Zugang zu einer weiteren Datenbank der EU, dem Export Helpdesk. Ziel dieser Anwendung ist es, Lieferanten aus Drittländern eine geeignete Hilfe an die Hand zu geben, um die Bedingungen für Importe in die verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zu recherchieren. Die Datenbank kann aber auch deutschen Lieferanten helfen, die ihre Waren innerhalb der EU verkaufen und länderspezifische Anforderungen abfragen wollen. Zugang Unter dem Stichwort "Mehr zu diesem Thema" finden Sie zwei Links, die Sie direkt in die verschiedenen Suchmodi führt. Der Link "Zolldatenbanken für die Ein- und Ausfuhr" lotst Sie zum Recherchebereich "Tariffs" (Zölle und Abgaben). Der Link "Notwendige Dokumente für den Export" führt in den Bereich "Procedures and Formalities" (Einfuhrbestimmungen und Formalitäten). Den direkten Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter der alten und neuen Adresse: http://madb.europa.eu/madb/indexPubli.htm. Irland hat am 1. Januar 2013 zum 7. Mal die Präsidentschaft der Europäischen Union übernommen Die irische Ratspräsidentschaft läuft von Januar bis Juli 2013. Das Arbeitsprogramm soll Mitte Januar offiziell vorgestellt werden. Unter dem Motto: „für Stabilität, Beschäftigung und Wachstum“ soll den Europäischen Volkswirtschaften der Weg aus der Krise gewiesen werden. Mit der irischen Präsidentschaft beginnt die neue achtzehn Monate dauernde ‚Triopäsidentschaft’ von Irland, Litauen und Griechenland (Januar 2013 – Juli 2014) Der Internetauftritt zur irischen Präsidentschaft ist bereits verfügbar. Obwohl das Arbeitsprogramm noch nicht veröffentlicht ist, ist bereits klar, dass die irische Präsidentschaft folgende allgemeine Schwerpunkte setzen wird. Koordinierung der Wirtschaftspolitik und Stabilität des Finanzsektors Als die wichtigsten Prioritäten der Präsidentschaft gelten Wachstum und Beschäftigung. Die Präsidentschaft will sich deshalb für eine effektive Umsetzung der Maßnahmen zur Stärkung der Koordinierung der Wirtschaftspolitik einsetzen, vor allem für die Umsetzung des Europäischen Semesters. Um das Vertrauen in den Finanzmarktsektor wieder herzustellten sollen die Vorhaben zur Gründung einer Banken-Union und die Reform der Finanzdienstleistungen vorangetrieben werden. Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit 23 Der extrem hohen Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedsstaaten soll durch verstärkte Maßnahmen zur Umsetzung des Beschäftigungspaketes für junge Menschen und den Vorschläge für eine Jobgarantie begegnet werden. In diesem Zusammenhang sollen auch Fortschritte erzielt werden bzgl. der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Sicherung der Rechte von Arbeitnehmern. Binnenmarkt und Unternehmenspolitik Maßnahmen der Binnenmarktakte I die bisher noch nicht umgesetzt sind und die Vorschläge der Kommission aus der Binnenmarktakte II sollen im nächsten halben Jahr in den Blickpunkt rücken. Hierzu sieht das Arbeitsprogramm der Iren die Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern und eine verstärkte Aktivität auf dem Gebiet der Digitalen Agenda vor, u. a. in den Bereichen Datenschutz, elektronische Identifikationsverfahren, Hochgeschwindigkeitsnetze und Zugang zum Netz. Als Finanzierungsinstrument für eine verbesserte Infrastruktur soll die Fazilität „Connecting Europe“ eingesetzt werden. Im Bereich der Unternehmenspolitik will die Präsidentschaft einige Maßnahmen vor allem für KMU ergreifen, unter anderem im Bereich des Zugangs zur Finanzierung, des öffentlichen Auftragswesens und der Finanzierung von Forschung. Als spezielle Schwerpunkte werden die natürlichen Ressourcen Europas und die Green-Economy erwähnt. Mehrjähriger Finanzrahmen für 2014 bis 2020 Als wichtiger Punkt bleiben auch weiterhin die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit von 2014 bis 2020 auf dem Tisch. Hierzu wurde der 7.-8. Februar als vorläufiges Datum für ein entscheidendes Treffen der Staats- und Regierungschefs festgelegt. Europa und die Welt: Erweiterung und Handelspolitik Das Thema EU-Erweiterung soll wieder verstärkt in den Fokus rücken. Zum ersten Juli 2013 wird Kroatien der EU beitreten. Mit Serbien sollen Beitrittsgespräche gestartet und die Gespräche mit der Türkei wieder aufgenommen werden. Die Beitrittsverhandlungen mit Island und Montenegro sollen weitergeführt werden. Oben auf der Agenda steht auch die Handelspolitik. Die Vorbereitungen für Gespräche mit den Vereinigten Staaten über ein Handelsabkommen sollen weiter vorangetrieben und die Verhandlungen mit Kanada und Singapur zum Abschluss gebracht werden. In den Verhandlungen mit Singapur wurde bereits im Dezember 2012 ein vorläufiger Abschluss erreicht. Aktuelle Konsultationen Die Verwirklichung des Binnenmarkts stellt einen Prozess dar, der eine aktive Mitwirkung aller beteiligten Parteien erfordert. Aus diesem Grund ist der EU Ihre Meinung zu politischen Vorhaben wichtig. Sie ruft deshalb EU-Bürger auf, Stellung zu beziehen (siehe dazu http://ec.europa.eu/internal_market/interactive_info/consultations_de.htm) Konsultation zur grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen: http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/seat-transfer/index_de.htm Aktuelle laufende Befragungen sind unter diesem Pfad abrufbar: http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/index_de.htm Freizügigkeit von Fachkräften EU-Bürgern können innerhalb der Europäischen Union ihren Beruf ausüben oder Dienstleistungen erbringen. Dazu informiert die EU ihre Bürger, was sie dabei zu beachten haben und an wen sie sich wenden können. Weitere Informationen unter http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/index_de.htm Transatlantisches Freihandelsabkommen EU-USA Am 13. Februar 2013 haben EU-Kommissionspräsident Barroso und EU-Handelskommissar De Gucht angekündigt, Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen aufnehmen zu wollen. Am selben Tag hat die dazu vor einem Jahr eingesetzte EU-USA-Expertengruppe ihren Abschlussbericht veröffentlicht, der ein umfassendes Handels- und Investitionsabkommen empfiehlt. Weitere Informationen: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=869 24 Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien und Mazedonien entscheidet sich im Frühjahr Die Entscheidung über ein Datum zum Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Serbien und Mazedonien soll im nächsten Frühjahr fallen. Auf diese Vorgehensweise einigte sich der Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Die Staats- und Regierungschefs der EU bekräftigten auf ihrem EU-Gipfel am 13./14. Dezember nochmals diese Entscheidung. Eine Entscheidung, ob und wann Beitrittsverhandlungen mit Serbien und Mazedonien begonnen werden können, wollen die EU-Regierungen Anfang nächsten Jahres treffen. Dies erklärte der Rat für Auswärtige Angelegenheiten nach Beratungen am 11. Dezember in Brüssel. Von Seiten der Staats- und Regierungschefs wurde die Erklärung am Freitag, den 14. Dezember, nochmals bekräftigt. Der Kommissar für die EU-Erweiterung, Stefan Füle, begrüßte die Absichtserklärung. Diese sei ein wichtiges Signal und werde dem europäischen Erweiterungsprozess neuen Schwung geben, sagte Füle. Im Fall Mazedoniens behindert der Streit über den offiziellen Namen des Landes noch immer die Aufnahme von Gesprächen. Griechenland erhebt weiter Einsprüche gegen die Bezeichnung „Republik Mazedonien“. Das Verhältnis zum Kosovo ist größter Streitpunkt in den Gesprächen mit Serbien. Um eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu ermöglichen, müsse eine spürbare Verbesserung in den Beziehungen zwischen Belgrad und Pristina eintreten. EU: Parlament verabschiedet Patentreform (gtai) In seiner Sitzung vom 11.12.2012 hat das Europäische Parlament die EU-Verordnung über das einheitliche EU-Patent verabschiedet. Beim Europäischen Patentamt kann damit künftig ein einheitliches EU-Patent (ähnlich dem EU-weiten Markenschutz) beantragt werden. Die Anträge hierzu müssen in englischer, französischer oder deutscher Sprache eingereicht werden. Übersetzungskosten für KMU werden vollständig erstattet. Bislang setzte ein EU-weiter Patentrechtsschutz die Registrierung in jedem einzelnen EU-Land voraus und hatte zur Folge, dass sich der Schutz nach den jeweiligen nationalen patentrechtlichen Regelungen richtete. Es ist zu erwarten, dass der einheitliche Schutz gegenüber dem bisherigen System zu erheblichen Einsparungen für die Unternehmen führt, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die sich einen EU-weiten Schutz bislang wegen des Aufwands hierzu nicht leisten konnten. Die EU-Verordnung tritt am 1.1.2014 oder an dem Tag in Kraft, an dem das internationale Übereinkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts in Kraft tritt. Maßgebend ist das spätere Datum. Den Entwurf dieses Übereinkommens zum Einheitlichen Patentgericht hat das Parlament ebenfalls gebilligt. Es umfasst ein Gericht erster Instanz, ein Berufungsgericht sowie eine Kanzlei. Das Gericht erster Instanz besteht aus einer Zentralkammer mit Sitz in Paris sowie zwei Außenstellen in London und München. Außerdem bestehen mehrere örtliche und regionale Kammern in den Vertragsstaaten. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg. Das Übereinkommen muss von 13 Vertragsstaaten ratifiziert werden. Weitere Informationen können einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 11.12.2012 entnommen werden. Weitere Informationen: gtai, Dr. Achim Kampf, Tel.: 0228/24993-415, Email: achim.kampf@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht . 25 LITERATUR Investitionsführer Costa Rica 2012/2013 Die Deutsch-Costaricanische Industrie- und Handelskammer hat den Investitionsführer Costa Rica 2012/2013 publiziert. Die umfangreiche Publikation erleichtert den Markteinstieg. Er gewährt einen ersten Überblick und macht mit den costaricanischen Marktgegebenheiten vertraut. Inhalt des Investitionsführers: Geographie und soziodemografische Daten, Verkehrswesen und Politik, Costa Ricas Wirtschaft, Investition in Costa Rica, Firmengründung und Steuern, Grundstückerwerb und Arbeitsrecht, Import- und Exportbestimmungen, Freihandelszonen, Gewerblicher Rechtsschutz , Überblick der Branchen, Anschriften und Rufnummern Ansprechpartner: Indiana Leal, Tel: (+506) 2290-7621, service@ahk.cr Preis: PDF-Dokument, 119 Seiten, 95,-- € Online-Bestellung unter: http://costarica.ahk.de/dienstleistungen/markteinstieg/investitionsfuehrer/ Impressum AUßENWIRTSCHAFTSMITTEILUNGEN (AWM) Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden erstellt unter Verwendung von Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein; ergänzt und geändert d durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International. Sie sind ein kostenloser Service des Fachbereichs International und erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben. Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Jan Unverhau Jörg Hermle E-Mail: Postanschrift: Postfach 1560, 78005 Villingen-Schwenningen Telefax: 07721 922 – 180 Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Tel.: 07721 922 - 123 hermle@villingen-schwenningen.ihk.de Die AWM wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Haftung kann nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten Firmen und Personen wurden nicht geprüft. Angebotene Unterlagen werden drei Monate ab Erscheinungsdatum bereitgehalten. Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. 26 An die Geschäftsleitung der ex- und importierenden Unternehmen Wien, im Februar 2013 FH/CK/MM Absatzmarkt Österreich - Chancen für baden-württembergische Unternehmen Sehr geehrte Damen und Herren, suchen Sie nach neuen Absatzchancen für Ihr Unternehmen? Österreich ist ein interessanter und kaufkräftiger Markt für Ihre Produkte und Dienstleistungen. Insbesondere die geografische Lage Baden-Württembergs bietet einen großen Vorteil für Ihr Unternehmen, um Kontakte mit österreichischen Geschäftspartnern zu knüpfen. Die Deutsche Handelskammer in Österreich lädt Sie in Zusammenarbeit mit den Industrieund Handelskammern Schwarzwald-Baar-Heuberg und Heilbronn-Franken ein, von einem Projekt der besonderen Art zu profitieren: Ziel der Maßnahmen ist es, den Wirtschaftskontakt zwischen Unternehmen aus Baden-Württemberg und Firmen in Österreich zu fördern. Sie zählen zu den Betrieben, die zur Teilnahme an diesem Projekt eingeladen werden konnten. Gegliedert ist das Projekt in zwei Stufen: • Stufe I bildet ein halbtägiger kostenfreier und unverbindlicher Workshop entweder am 12. März 2013 in Villingen-Schwenningen oder am 13. März 2013 in Heilbronn. Dabei verschaffen Sie sich einen Überblick über die umfangreichen Chancen, die sich für Ihr Unternehmen in Österreich ergeben. • In Stufe II befasst sich ein Betreuer der Deutschen Handelskammer in Österreich intensiv mit Ihrem Unternehmen – als Repräsentant Ihrer Interessen in Österreich. • Die Vermittlung von potenziellen Geschäftspartnern zählt genauso zu den Leistungen wie die laufende Beratung in juristischen Fragen während des Projekts. • Ihr Repräsentant informiert Sie über die Anfragen von renommierten österreichischen Abnehmern, die für Ihr Unternehmen interessant sein können. Deutsche Handelskammer in Österreich Schwarzenbergplatz 5 TOP 3/1 | 1030 Wien | Österreich DVR 042 49 27 | ZVR 729893745 | ATU 36819 305 Tel. +43-1-545 14 17 | Fax +43-1-545 22 59 E-Mail: office@dhk.at | www.dhk.at • Leistungspakets – Sie nehmen – ebenfalls als Bestandteil des an einer Kooperationsbörse im 2. Halbjahr 2013 in Wien teil, wo Sie Gelegenheit haben, mit den für Sie interessanten Einkäufern und potenziellen Geschäftspartnern zu verhandeln. • Intensive Betreuung im Nachgang der Kooperationsbörse durch rechtliche Unterstützung bei der Gründung von Repräsentanzen oder Niederlassungen in Österreich, Einholung von Bonitätsauskünften und die Vereinbarung individueller Geschäftstermine. Wir laden Sie daher in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern Schwarzwald-Baar-Heuberg und Heilborn-Franken sehr herzlich ein zum Österreich-Workshop „Absatzchancen für baden-württembergische Unternehmen“ am 12. März 2013 in der IHK Scharzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen oder am 13. März 2013 in der IHK Heilbronn-Franken Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn jeweils von 09.30 bis 13.00 Uhr Bei dieser Veranstaltung können Sie sich über den Ablauf und die Konditionen des Projektes sowie Ihre Marktchancen in Österreich informieren. Bitte lassen Sie uns in den nächsten Tagen wissen, ob Sie an diesem Workshop teilnehmen wollen und senden Sie uns bei Interesse beiliegendes Antwortformular zu oder melden Sie sich bequem online an unter www.dhk.at. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht! Mit freundlichen Grüßen Deutsche Handelskammer in Österreich IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Florian Höland Jörg Hermle P.S.: Die Teilnahme an den Workshops ist für Sie kostenfrei. Deutsche Handelskammer in Österreich Schwarzenbergplatz 5 TOP 3/1 | 1030 Wien | Österreich DVR 042 49 27 | ZVR 729893745 | ATU 36819 305 Tel. +43-1-545 14 17 | Fax +43-1-545 22 59 E-Mail: office@dhk.at | www.dhk.at Bitte bis spätestens 05.03.2013 zurücksenden an: Deutsche Handelskammer in Österreich Abteilung Marketing und Messen/Villingen-Heilbronn z.H. Frau Caroline Klement Schwarzenbergplatz 5 Top3/1 1030 Wien E-Mail: caroline.klement@dhk.at oder Fax: +43/1/545 14 17 933 Anmeldung zum Österreich-Workshop (kostenfrei) ❐ Ja, wir melden uns zum Österreich-Workshop am 12.03.2013 um 09.30 Uhr in Villingen-Schwenningen an. Ort: Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen ❐ Ja, wir melden uns zum Österreich-Workshop am 13.03.2013 um 09.30 Uhr in Heilbronn an. Ort: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn In unserem Unternehmen wird künftig Ihr Ansprechpartner sein: Herr/Frau: Name: ____________________Vorname: _______________________ Funktion: __________________________________________________________ Firmenname: __________________________________________________________ Anschrift: __________________________________________________________ Telefon: _________________________ Fax: _______________________ Homepage: _________________________ E-Mail: _______________________ _______________________________ Ort, Datum _______________________________ Unterschrift IHK-Exportakademie GmbH . Jägerstr. 30 . 70174 Stuttgart IHK-Exportakademie GmbH Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Telefon +49(0)711.2005-1364 Telefax +49(0)711.2005-601189 info@ihk-exportakademie.de www.ihk-exportakademie.de Stuttgart, im November 2012 Einladung Workshop Rechtschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Es sind auch bei einfachen Exporten und Importen verblüffend viele Verstöße gegen zollund außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen möglich. Elektronische Verfahren wie ATLAS erhöhen die Transparenz und damit auch die Kontrollmöglichkeit. Oft sind die Aufgaben zwischen den einzelnen Beteiligten – Ausführer, Anmelder, Subunternehmer und deren Vertreter – unklar. Dadurch können Haftungsrisiken entstehen. Der Workshop zeigt häufige Verstöße, deren Strafrahmen und Möglichkeiten des Rechtsschutzes auf. Außerdem werden darauf aufbauend Möglichkeiten zur Vorbeugung und deren organisatorische Umsetzung behandelt. Ziel des Workshops: Die Teilnehmer lernen die Risiken von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Außenhandel kennen. Sie können nach dem Workshop einschätzen, welche organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung geeignet sind und welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, wenn es zu einem Verstoß gekommen ist. Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte im internationalen Vertrieb. Veranstaltungsort: 14. März 2013, 09:00 – 13:00h BBT-Tuttlingen, Max-Planck-Str. 17, 78532 Tuttlingen Referentin: Rechtsanwältin Dr. Gabriela Burkert-Basler, München Senior-Partnerin Burkert-Basler & Partner Rechtsanwälte Preis: € 180,00 zzgl. 19% MwSt. Anmeldung: über www.ihk-exportakademie.de, Button „Seminare“ für Rückfragen: Faye Schikofsky, Telefon: 0711 2005-1364 Programm: Verstöße gegen das Exportkontroll- und Zollrecht • Wann liegt ein Verstoß vor? • Wie werden Verstöße sanktioniert? • Wann hat ein Verstoß Auswirkungen für das gesamte Unternehmen? • Vorstellung entlastender Maßnahmen? Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen • Ordnungsgemäße Organisation und Aufgabenverteilung • Systematische Prüfschritte • Unternehmensspezifische Checklisten Handelskammer D-CH, Postfach 222, 78266 Büsingen An die Geschäftsleitung der ex- und importierenden Unternehmen Zürich, im Februar 2013 Schweiz – ein interessanter Absatzmarkt in der Nachbarschaft Sehr geehrte Damen und Herren Sichern Sie sich Ihre Absatzchancen in der Schweiz! Die Schweizer Wirtschaft ist ein attraktiver Exportmarkt: das Land bezieht rund einen Drittel seiner Einfuhren allein aus Deutschland. Gerade die sprachliche, kulturelle und räumliche Nähe bieten Ihnen hierbei grosse Vorteile. Dennoch gilt: rudimentäre Marktkenntnisse genügen oft nicht. Nahezu jedes Segment verlangt heute eine ausgefeilte individuelle Vertriebsstrategie. Nicht selten bedarf es für das letzte Stück der Geschäftsanbahnung – sozusagen die letzte Exportmeile – sogar eines Partners vor Ort. Die Handelskammer Deutschland-Schweiz lädt Sie in Zusammenarbeit mit der IHK SchwarzwaldBaar-Heuberg ein, von einem Projekt der besonderen Art zu profitieren. Damit wollen wir die Wirtschaftskontakte zwischen Produktionsunternehmen und Dienstleistern aus Ihrer Region und Firmen in der Schweiz stärken. Sie zählen zu den Betrieben, die wir gerne zur Teilnahme an diesem Projekt einladen möchten. Gegliedert ist es in zwei Stufen: Stufe I bildet ein kostenfreier und unverbindlicher Workshop am 11. April 2013 in VillingenSchwenningen. Sie verschaffen sich einen Überblick über die umfangreichen Marktchancen, die sich für Sie im Nachbarmarkt bieten. Wir informieren Sie zudem über Stufe II (Ablauf und Kosten). Stufe II: Hier geht es um die konkrete Erschliessung des Marktes Schweiz. Vertreter der Handelskammer Deutschland-Schweiz befassen sich intensiv mit Ihrem Unternehmen. Konkret werden folgende Massnahmen umgesetzt: Workshop Schweiz -2- • Wir definieren und ermitteln potenzielle Geschäftspartner in der Schweiz, die für Ihre Produkte und Dienstleistungen empfänglich sein können; • Wir sprechen die ermittelten Zielgruppen persönlich an. Möchte ein schweizerischer Interessent mit Ihnen ins Gespräch kommen, werden Sie benachrichtigt; • Wir vereinbaren individuelle Gespräche für Sie in der Schweiz, wo Sie mit den für Sie interessanten Geschäftspartnern verhandeln können; • Fallweise Betreuung im Nachgang zu den individuellen Gesprächen, zum Beispiel Erstinformationen zu rechtlichen Fragen, die sich im Projektverlauf ergeben. Wir laden Sie daher gemeinsam mit der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg sehr herzlich ein zum: Workshop Schweiz: «Ein interessanter Absatzmarkt in der Nachbarschaft» Donnerstag, 11. April 2013 10.00 Uhr IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen Bitte lassen Sie uns in den nächsten Tagen wissen, ob Sie an diesem kostenlosen und unverbindlichen Workshop teilnehmen möchten. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 8. April 2012 mit beigefügtem Formular! Freundliche Grüsse Handelskammer Deutschland-Schweiz IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Daniel Heuer Jörg Hermle ANMELDUNG Workshop Schweiz Die Handelskammer Deutschland-Schweiz und die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bieten das exklusive Programm «Ein interessanter Absatzmarkt in der Nachbarschaft» zur Bearbeitung des Marktes in der Schweiz an. Themen: - Exportmarkt Schweiz: Status quo und Perspektiven - Besonderheiten der Marktbearbeitung in der Schweiz - Präsentation des Marktzugangsprojektes Schweiz Termin: Donnerstag, 11. April 2013, 10.00 – ca. 12.00 Uhr Ort: IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg | Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen Auskunft: Marina Schmidt Daniel Heuer +41 44 283 6166 +41 44 283 6164 marina.schmidt@handelskammer-d-ch.ch daniel.heuer@handelskammer-d-ch.ch A n m e l d u n g bitte per Fax an: +41 44 283 6100 Wir melden uns für die Veranstaltung am 11. April 2013 in Villingen-Schwenningen an. Sie ist kostenfrei und stellt keine Verpflichtung zur Teilnahme am Programm dar. Anmeldeschluss ist Montag, der 8. April 2013. Wir sind leider verhindert und bitten um Kontaktaufnahme. Firma: ……………………………………………………………………...……………...……. Strasse/Nr.: …………………………………………………………………………………………… PLZ/Ort: …………………………………………………………………………………………... Vorname/Name: …………………………………………………………………………………………… Funktion: …………………………………………………………………………………………… Telefon: ………………………………………………………….……………………………….. E-Mail: …………………………………………………………………………..………………. Unterschrift: ……………………………………….………………………………………………….. An exportorientierte Unternehmen im IHK-Bezirk Schwarzwald-Baar-Heuberg Ihr Ansprechpartner Jörg Hermle E-Mail hermle@villingenschwenningen.ihk.de Telefon 0 77 21 / 9 22 – 1 23 Fax 0 77 21 / 9 22 – 1 80 Villingen-Schwenningen, März 2013 Inhouse-Beratung Niederlande am Dienstag, 16. April 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, Mit einem Handelsvolumen von über 151 Mrd. Euro zählen Deutschland und die Niederlande zu den engsten Wirtschaftspartnern weltweit. Auch nach Baden-Württemberg gibt es enge Beziehungen. Hier stehen die Niederlande auf Platz 5 der wichtigsten Handelspartner. Über alle Krisen hinweg zählen die Niederlande zu den robusten Wirtschaften Europas und die Perspektiven für Geschäfte bleiben interessant. Gute bis sehr gute Geschäftsmöglichkeiten bieten sich in den Branchen Medizintechnik und Maschinenbau. Die geringe industrielle Selbstversorgung der Niederlande bietet Möglichkeiten vor allem für Zulieferer der Lebensmittelindustrie sowie der Öl-, Gas- und chemischen Industrie. Chancen ergeben sich aber auch in der Elektroindustrie und in der Informations- und Kommunikationstechnik. Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bietet Ihnen am 16. April 2013 eine kostenfreie Beratung in Ihrem Unternehmen an durch Frau Kai Esther Feldmann, Projektleiterin Absatzberatung der Deutsch-Niederländischen mit Sitz in Den Haag. In einem Gespräch werden die erforderlichen Erstinformationen für einen erfolgreichen Markteintritt bzw. intensive Marktbearbeitung des niederländischen Marktes vermittelt, wobei auch Spezialthemen wie Handelsvertretersuche und Personalfragen diskutiert werden können. Wir bitten Sie, uns Ihre Informationswünsche auf beigefügtem Antwortbogen bis spätestens 22. März 2013 mitzuteilen. Die Uhrzeit des Gespräches wird aufgrund der eingegangenen Anfragen und des sich hieraus ergebenden Zeitplanes mit Ihnen telefonisch abgestimmt. Für Rückfragen zum Ländersprechtag steht Ihnen Jörg Hermle, Fachbereich International, unter den oben genannten Kontaktdaten als Ansprechpartner zur Verfügung. Freundliche Grüße Anlage 1 Fragebogen International i.A. Jörg Hermle Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen | Telefon 07721/922-0 | Fax 07721/922-166 info@villingen-schwenningen.ihk.de | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de | Infocenter geöffnet: Montag – Freitag, 8.00 – 18.00 Uhr Sparkasse Villingen-Schwenningen Konto 67000 | BLZ 694 500 65 Deutsche Bank AG Filiale Villingen Konto 014 136 600 | BLZ 694 700 39 Volksbank Villingen eG Konto 301 53 00 | BLZ 694 900 00 Postbank Karlsruhe Konto 0064 650 753 | BLZ 660 100 75 Absender (Stempel) Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Recht und Steuern I International Postfach 15 60 78005 Villingen-Schwenningen per Fax an 07721 922-180 Rücksendung erbeten bis 22. März 2013 Kontaktgespräch „Marktchancen Niederlande“ mit der Deutsch-Niederländischen Handelskammer am 16. April2013 1. Welche Produkte bzw. Dienstleistungen decken Sie mit Ihrem Unternehmen auf dem internationalen Markt ab? _____________________________________________________________________________________________________________________ 2. Über welche Themen möchten Sie mit unserem AHK-Vertreter sprechen?________________________________________________________ _____________________________________________________________________________________________________________________ 3. An welchen sonstigen Informationen über den niederländischen Markt sind Sie speziell interessiert? Marktanalyse Vertriebswege Werbung/Marketing Investment Lieferanten Wettbewerber Preise Messen Fachzeitschriften Rechtsfragen Sonstige, und zwar__________________________________________________________________________________________________ 4. Welche Strategien verfolgen Sie beim Zugang zum niederländischen Markt? Suche nach einem Produktionsstandort Suche nach einem Lieferanten komplementärer Produkte zwecks Kooperation Suche nach Vertriebspartnern, und zwar Großhändler Handelsvertreter Sonstiges_______________________________________________________________________________________________________ 5. Interessieren Sie sich auch für Fachmessen, Suche eines Joint-Venture, Eröffnung einer Repräsentanz in den Niederlanden? Nein Ja, und zwar______________________________________________________________________________________ 6. Zu welchen Branchen gehört Ihr Unternehmen?_____________________________________________________________________________ 7. Wie hoch war der Umsatz Ihres Unternehmens/Ihrer Niederlassung im Jahr 2012? ca._______________ 8. Wie hoch war die Anzahl der Beschäftigten am Standort zum 31.12.2012? bis 20 Besch. 21 - 100 Besch. 101 - 300 Besch. über 300 Besch. 9. Wie werden Ihre Produkte/Dienstleistungen weltweit vertrieben? Großhändler Handelsvertreter eigener Außendienst Sonstige, und zwar_______________________________________ 10. Sind Sie schon in den Niederlanden bzw. skandinavischen Ländern aktiv? Nein Ja, in folgenden Ländern?__________________________________________________________________________________ 11. Falls Ihr Unternehmen sich im Internet vorstellt, wie lautet die Adresse? http://www.__________________________________ Ansprechpartner für Rückfragen: ___________________________________ Tel.-Durchwahl: ______________________________________ E-mail: __________________________________________________________ Gute Gründe für die Niederlande Niederländer schätzen deutsche Produkte: Deutschland ist führendes Lieferland für die Niederlande, und Deutsche gelten allgemein als die beliebtesten Geschäftspartner. Lieferpünktlichkeit, gute Qualität und Zuverlässigkeit sind die Attribute, die Niederländer mit deutschen Unternehmen verbinden und an ihnen schätzen. Hoher Importbedarf: Die Niederländer sind seit jeher eine Handelsnation mit geringer eigener (Industrie-)Produktion. Daher besteht ein hoher Importbedarf an Gütern, Maschinen und Anlagen. Wichtiger Absatzmarkt: Die Niederlande gehören zu den fünf wichtigsten Auslandsmärkten für deutsche Anbieter. Die deutschen Exporte in die Niederlanden betragen gegenwärtig fast 70 Mrd. € pro Jahr. Hohe Kundendichte: Trotz ihrer geringen Größe stellen die Niederlande einen beachtenswerten Absatzmarkt dar. Mit mehr als 16 Mio. Einwohnern sind die Niederlande das am dichtesten besiedelte Land Europas. Geringe Entfernung: Kunden und Geschäftspartner sind schnell mit dem Auto zu erreichen. Keine Barrieren durch Zulassungen und Normen: Technische Zulassungen, Normen und Anwendungsgewohnheiten sind in den Niederlanden sehr ähnlich wie in Deutschland. Hierdurch kann man hohe Kosten für Produktanpassungen und aufwendige Zulassungsprozeduren sparen. Keine Sprachbarrieren: Niederländer sprechen fließend Englisch und ca. 70% auch recht gut Deutsch. Schnelle Geschäftsabschlüsse: Unkomplizierte Rahmenbedingungen erlauben die Realisierung erster Umsätze bereits innerhalb weniger Monate nach dem ersten Marktkontakt. Baugenehmigungen beispielsweise erhält man meist doppelt so schnell wie in Deutschland. Sehr gute Zahlungsmodalitäten: Die Niederländer sind fast immer gewissenhafte und termingerechte Zahler. Strategischer Standpunkt in Europa: Die Niederlande bieten einen strategisch vorteilhaften Standort um Märkte innerhalb Europas, im mittleren Osten und Afrika zu erschließen. Auch die vielen Berührungspunkte mit Nachbarländern machen die Niederlande zu einer Distributionsdrehscheibe Europas. Ausgezeichnete Infrastruktur: Ein ausgedehntes und umfangreiches Straßen-, Schienen- und Schifffahrtsnetz erleichtert den Transport von Waren. Hinzu kommt die Lage an den Mündungen dreier Hauptflüsse innerhalb Europas, der Europas bedeutendster Hafen Rotterdam und der wichtige internationale Flughafen Schiphol-Amsterdam. Qualifiziertes Personal: Die Niederlande bieten im europäischen Vergleich gut ausgebildete und motivierte Arbeitskräfte. Die Vielsprachigkeit und die Flexibilität sind hierbei besonders hervorzuheben. Angenehmes Steuerklima: Die Steuerkonditionen für internationale Firmen in den Niederlanden sind sehr attraktiv: Die Körperschaftssteuer beträgt je nach Höhe des Gewinns zwischen 20% und 25,5%, was weit unter dem europäischen Durchschnitt liegt. www.dnhk.org 1 Unterschrift Ort/Datum Geburtsdatum E-Mail Telefon/Fax PLZ, Ort Straße Vor- und Zuname Zum kostenpflichtigen Vortrag „Partner, Mitarbeiter, Fachkräfte – optimale Auswahl und Betreuung im Chinageschäft“, melde ich mich unter Anerkennung der IHK-Teilnahmebedingungen an Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Herr Jörg Hermle Romäusring 4 78050 Villingen-Schwenningen Telefon: 07721 922-123 Telefax: 07721 922-180 E-Mail: hermle@villingen-schwenningen.ihk.de Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de Anfahrt: Von der Autobahn A 81 (Stuttgart-Singen), Ausfahrt Villingen-Schwenningen, in Richtung VillingenSchwenningen fahren (B 523). In VillingenSchwenningen dann Richtung Stadtmitte/Innenring orientieren. International Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg Herr Jörg Hermle Postfach 1560 78005 Villingen-Schwenningen Bei Rücksendung bitte Fensterumschlag benutzen Partner, Mitarbeiter, Fachkräfte – optimale Auswahl und Betreuung im Chinageschäft Per Fax an 07721 922-180 oder per Post an: Anmeldung bis zum 12.04.2013: International Parkmöglichkeit: Das Parkhaus „Theater am Ring“ befindet sich direkt neben dem IHK-Gebäude. 22. April 2013, 12:00-14:00 Uhr, IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Villingen-Schwenningen Mit China beschäftigt sich auch 2013 ein Großteil deutscher Unternehmen. Nach einer Umfrage der deutschen Auslandshandelskammer in China, stellen besonders die Themen: • Fachkräfte finden • Behalten guter Mitarbeiter • Aus- und Weiterbildung • die korrekte Verwaltung von Personal die Führungskräfte vor wachsenden Herausforderungen. Im Vortrag werden Lösungssätze für typische Probleme und Strategien zur optimalen Steuerung von Partnern und Mitarbeitern vorgestellt und eigene Antworten auf die oben genannten Fragen erarbeitet. Zielgruppe: Geschäftsführer, Personalleiter und Verantwortliche für Produktionsstätten, sowie Niederlassungen in China. Investition incl. kleiner Mittagsimbiss: 30,00 Euro Anmeldeschluss: 12. April 2013 Maximale Teilnehmerzahl: 30 Partner, Mitarbeiter, Fachkräfte – optimale Auswahl und Betreuung im Chinageschäft Vortragsinhalt: Schon bei den ersten Schritten zum Markteinstieg stellen sich komplexe Personalfragen: • Wie kann ich Monteure oder Servicekräfte für kurze Zeit nach China schicken? • Welcher Partner vor Ort ist am besten für mein Vorhaben geeignet? • Soll ich einen Mitarbeiter aus Deutschland für China vorbereiten oder können die Aufgaben von einer chinesischen Fachkraft besser erledigt werden? • Wie findet man das richtige Personal in China? • Wie qualifiziere ich meine Mitarbeiter vor Ort? Referentin Geschäftsführerin Sabine Dietlmeier German Industry & Commerce Greater China I German Office, Karlsruhe, Germany Montag, 22. April 2013 12:00 - 14:00 Uhr IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg Romäusring 4 78050 Villingen-Schwenningen Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein! Personalprobleme werden zunehmend zum Management-Alltag in China gehören. Frau Sabine Dietlmeier berichtet aus der täglichen AHK Arbeit über Erfahrungen von in China tätigen Unternehmen. Gelegenheit zur Diskussion und zu Einzelberatungsgesprächen. Veranstaltungsübersicht 2013, 1. HJ www.ihk-exportakademie.de Seminarname Veranstaltungsort Datum Exportkontrolle/Luftfrachtsicherheit 35h Schulung Bekannter Versender Remshalden 11. - 14. Mrz 35h Schulung Bekannter Versender Remshalden 15. - 19. Apr 35h Schulung Bekannter Versender Remshalden 13. - 16. Mai 35h Schulung Bekannter Versender Remshalden 17. - 21. Jun Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO F) - eine strategische Entscheidung Stuttgart 21. Mrz Die Ausfuhrliste - zentraler Baustein der Exportkontrolle Stuttgart 20. Feb Die Ausfuhrliste - zentraler Baustein der Exportkontrolle Ludwigsburg 29. Apr Einreihung ECCN - Klassifizierung nach amerikanischem Exportkontrollrecht (Workshop) Stuttgart 07. Mrz Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung Heidelberg 20. Feb Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung Stuttgart 06. Jun Exportkontrolle im Konzern Stuttgart 12. Mrz Exportkontrolle im Konzern Mannheim 04. Jun Infoveranstaltung Bekannter Versender Ludwigsburg 05. Feb Einfuhrabgaben - Entstehung, Erstattung, Erlass Stuttgart 17. Apr NEU Einfuhrabgaben - Entstehung, Erstattung, Erlass Mannheim 19. Jun NEU Das Präferenzabkommen mit Südkorea und der (daraus resultierende Bewilligungszwang für den) Ermächtigten Ausführer Ludwigsburg 11. Mrz Das Präferenzabkommen mit Südkorea und der (daraus resultierende Bewilligungszwang für den) Ermächtigten Ausführer Mannheim 23. Apr Das Präferenzabkommen mit Südkorea und der (daraus resultierende Bewilligungszwang für den) Ermächtigten Ausführer Stuttgart 25. Jun Made in Germany Karlsruhe 20. Feb Made in Germany Stuttgart 24. Apr Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte Stuttgart 13. Mrz Stuttgart 20. Mrz Mannheim 06. Jun Zollabwicklung mit ATLAS-Ausfuhr - Release 2.1 Ludwigsburg 03. Jun Zollforum Baden-Württemberg - Herausforderung Export Ulm 18. Jun Zoll/Präferenzen Wettbewerbsvorteile durch Zolllager: Zolllager und die Nutzung von ATLAS Wettbewerbsvorteile durch Zolllager: Zolllager und die Nutzung von ATLAS Recht und Organisation Innerbetriebl. Vorbereitung für bevorstehende Zoll-Betriebsprüfungen Heilbronn und Auditierungen (AEO, Bekannter Versender) 06. Jun NEU Medizinische Versorgung und Sicherheit auf Geschäftsreisen – Aufbau eines Travel Risk Managements im Unternehmen Stuttgart 06. Mrz NEU Organisation des Exports bei komplexen Lieferbeziehungen Heidelberg 09. Apr Organisation des Exports bei komplexen Lieferbeziehungen Stuttgart 15. Mai Organisation des Imports - unentbehrlich auch für AEO und ZA Stuttgart 11. Apr Rechtsschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Mannheim 26. Feb Rechtsschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Tuttlingen 14. Mrz Karlsruhe 09. Apr Rechtsschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Länderspezial Einfuhrbestimmungen Brasilien Markteinstieg Brasilien Gesundheitswirtschaft/LifeStyle/Medizintechnik Zertifikatslehrgang Ländermanager Russland Pforzheim 26. Jun Tuttlingen 14. /15. Jun Mannheim 5.-7. & 13./14. Jun Zollabwicklung Spezial China - Zertifizierung und Warenverkehr Ludwigsburg 05. Jun Zollabwicklung Spezial Russland - Warenverkehr und Zertifizierung Mannheim 06. Mrz Zollabwicklung Spezial Russland - Warenverkehr und Zertifizierung Finanzierung Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften – Fit für den Export! Ludwigsburg 10. Jun Ulm tbd NEU Stand 07.02.2013 - Änderungen vorbehalten Wir informieren Sie. Die IHK-Exportakademie Wir würden Sie gerne mit relevanten Informationen rund um die IHK-Exportakademie versorgen. Bei Interesse geben Sie uns bitte Ihre Anschrift und E-Mail Adresse und vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift. Das Formular können Sie bei Ihrer IHK abgeben oder direkt faxen an: 0711 2005-601189. Die Komplexität in den Bereichen Zoll, Export und Vertrieb International nimmt stetig zu. Damit Sie und Ihre Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand bleiben, entwickelt und organisiert die IHK-Exportakademie in Zusammenarbeit mit den baden-württembergischen IHKs Seminare und Schulungen für Fach- und Führungskräfte. Die Akademie bündelt das Wissen der zwölf IHKs im Südwesten, ergänzt das Vor-Ort-Angebot der IHKs und vertieft es. Beigefügt erhalten Sie das Seminarprogramm 2013. Auf unserer Homepage www.ihk-exportakademie.de können Sie sich über die Veranstaltungstermine informieren sowie anmelden. Ja, bitte senden Sie mir aktuelle Informationen per E-Mail an folgende Adresse: Firma................................................................................................................................. Name...................................................................... Vorname........................................ Straße.................................................................... PLZ, Ort........................................ E-Mail................................................................................................................................ Datum ___________________ Unterschrift ________________________________ Die IHK-Exportakademie wird Ihre Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) zu diesem Zweck speichern und verarbeiten. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK-Exportakademie GmbH durch Versendung einer E-Mail an info@ihk-exportakademie.de schriftlich oder telefonisch unter 0711/2005-1364 widerrufen werden. Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nur statt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben ist. IHK-Exportakademie GmbH Jägerstraße 30 | 70174 Stuttgart | Tel.: 0711 2005-1364 | Fax: 0711 2005-601189 | info@ihk-exportakademie.de | www.ihk-exportakademie.de | Sitz: Stuttgart | Amtsgericht Stuttgart HRB 733072 | Steuernummer 99076/01234 | Geschäftsführer: Tassilo Zywietz Einladung Wachstumsmärkte Bangladesch und Myanmar Chancen für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie Dienstag, 23. April 2013, 15.00 Uhr Hotel Schloss Weitenburg in Starzach Die Chancen Bangladesch und Myanmar im Aufwind Myanmar Myanmars Bekleidungsindustrie will wieder stärker Fahrt aufnehmen und schnell an alte Blütezeiten anschließen. Die Aufhebung der meisten Wirtschaftssanktionen durch die EU und die USA dürften der Branche wieder zu größeren Stückzahlen und höheren Exporteinnahmen verhelfen. Der Auftragseingang ist 2011 bereits um gut ein Fünftel über dem Vorjahresergebnis gelegen. Bangladesch Adidas, ESPRIT, OTTO, Tchibo, C&A, Kik, H&M und auch HUGO BOSS oder OLYMP lassen in Bangladesch nähen. Allein für H&M arbeiten in Dhaka mehr als 500.000 Menschen. Das Land zählt mehr als 4000 Textilfabriken. Binnen weniger Jahre ist das Armenhaus der Region damit zum zweitgrößten Exporteur von Kleidung aufgestiegen - größer ist nur noch Chinas Textilindustrie. *Delegation Textil aus Bangladesch Eine hochrangige Delegation aus dem Textilsektor aus Bangladesch wird an der Veranstaltung teilnehmen. Das gemeinsame Abendessen bietet Gelegenheit zum Kennenlernen und Austausch. Textilsektor im Überblick Wachstumsmärkte Bangladesch und Myanmar - Chancen für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie 15:00 – 15:15 Uhr Begrüßung der Delegation „Textil“ aus Bangladesch Petra Brenner, Bereichsleiter International Industrie- und Handelskammer Reutlingen 15:15 – 15:30 Uhr Förderung der Entwicklungszusammenarbeit in Südost-Asien Till Ahnert, Berater Entwicklungszusammenarbeit-Wirtschaft Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 15:30 – 16:15 Uhr Marktübersicht Myanmar – Eindrücke und Chancen Benjamin Leipold, Referatsleiter Asien-Pazifik Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Alexander Hirschle, Bereichsleiter Asien-Pazifik Germany Trade and Invest Deutschland Jürgen Schmid, Exportleiter CHT R. Beitlich GmbH, Tübingen 16:15 – 16:35 Uhr Marktübersicht Bangladesch – ein Produktionsstandort im Wandel Daniel Seidl, Executive Director Bangladesh-German Chamber of Commerce and Industry Thomas Hoffmann, Area Sales Manager Bangladesch H. Stoll GmbH & Co. KG, Reutlingen 16:35 – 16:55 Uhr Bangladeschs Konfektionsbekleidungsindustrie (Bangladesh’s ready-made garments landscape: The callenge of growth) Dr. Achim Berg, Partner McKinsey & Co., Büro Frankfurt 16:55 – 17:45 Uhr Podiumsdiskussion 18:00 – 20:30 Uhr Schlossführung und anschliessend Abendessen auf Einladung der BGCCI Termin: Dienstag, 23.April 2013 15.00 - 18.00 Uhr ab 18.30 Uhr - Abendessen Veranstaltungsort: Hotel Schloss Weitenburg 72181 Starzach-Weitenburg www.schloss-weitenburg.de Ansprechpartner IHK Reutlingen Till Ahnert ahnert@reutlingen.ihk.de Teilnahme: 50 EUR für IHK Mitglieder 90 EUR für Nichtmitglieder Hindenburgstrasse 54 72762 Reutlingen Anmeldung erbeten bis: Mittwoch, 17. April 2013 T: 0 7121 201 - 189 F: 0 7121 201 - 4189 www.reutlingen.ihk.de Ihre Anfahrt Anfahrt mit dem Auto Über die Bundesautobahn A81 Stuttgart-Singen, Ausfahrt Rottenburg. Nach Rottenburg-Ergenzingen fahren, dort and der ersten Kreuzung auf die Vorfahrtsstrasse wechseln und geradeaus in den Ort einfahren, der Beschilderung Weitenburg folgen. Anfahrt mit der Bahn von Stuttgart: ICE Station Horb/ Neckar Regionalexpress Eutingen im Gäu oder Ergenzingen in Kooperation mit: Ihre Anmeldung zur Veranstaltung Ich nehme an der Veranstaltung Wachstumsmärkte Bangladesch und Myanmar am 23. April 2013 teil und melde mich verbindlich an Bitte bis 17. April 2013 zurück an: ahnert@reutlingen.ihk.de T: 0 7121 201 - 189 F: 0 7121 201 - 4189 Vorname / Name Unternehmen Strasse IHK Reutlingen Geschäftsbreich International Till Ahnert Hindenburgstrasse 54 72762 Reutlingen PLZ, Ort Telefon E-Mail Datum / Unterschrift Bitte in Blockschrift ausfüllen Der / Die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass seine / ihre persönlichen Daten für die Veranstaltungsabwicklung und für spätere TeilnehmerInneninformationen mittels EDV verarbeitet werden, in die Teilnehmerliste aufgenommen und an Teilnehmer- / ReferentInnen weitergegeben werden. Exportakademie IHK AUSLANDSPROJEKTE Mittelstandsbörse Italien: Individuelle Vertriebsgespräche am 4. Juli 2013 in Mailand Das internationale Wirtschaftsbild Italiens ist trotz schwankender politischer Rahmenbedingungen zu Beginn des neuen Jahres in ein neues Licht gerückt worden. Positive Entwicklungen sind mit den anstehenden Neuwahlen eng verbunden. Es lohnt sich daher, die italienische Situation weiter im Auge zu behalten. Italien ist ein wichtiges Importland und sucht entsprechend innovative Produkte aus dem Ausland – vorwiegend deutsche Technologien. Dementsprechend stellt Deutschland für Italien weiterhin den wichtigsten Wirtschaftspartner und Italien somit einen interessanten Absatzmarkt für deutsche Produkte unterschiedlichster Branchen dar. Aus diesem Grund bietet die IHK-Exportakademie GmbH in Zusammenarbeit mit der DEinternational Italia Srl, der Dienstleistungsgesellschaft der Deutsch-Italienischen Handelskammer (AHK Italien) am 4. Juli 2013 in Mailand eine Mittelstandsbörse für baden-württembergische Unternehmen an. © AHK Italien Das Ziel dieser Kooperationsbörse ist die Vermarktung deutscher Technologien in Italien. Besonders nachgefragt sind auf dem italienischen Markt innovative Produkte aus den Bereichen Maschinenbau, Medizintechnik, Automatisierungstechnik, erneuerbare Energien/Energieeffizienz und deutsche Nahrungsmittel – vorwiegend Bioprodukte. © AHK Italien Im Rahmen der Mittelstandsbörse bieten wir den Unternehmen aus BadenWürttemberg ein individuell vorbereitetes Business-Matching an. Jedes Unternehmen kann Vertriebsgespräche mit potentiellen italienischen Geschäftspartnern führen. Diese werden im Vorfeld unternehmensspezifisch akquiriert. Die Vermittlung erfolgt somit individuell und ist branchenunabhängig. Im Vorfeld der Mittelstandsbörse findet für die Unternehmen ein Briefing mit Fachvorträgen zum Wirtschaftsstandort Italien statt. Die Teilnahme an den Vertriebsgesprächen lohnt sich insbesondere für baden-württembergische Unternehmen, die noch nicht auf dem italienischen Markt vertreten sind oder ihre Marktstellung verbessern möchten. © Rainer Sturm / pixelio.de Partner: Ansprechpartner: Julia Klett-Carré, IHK Region Stuttgart, 0711 2005 1243, julia.klett@stuttgart.ihk.de Matthias Gaugler, IHK-Exportakademie, 0711 2005 1313, matthias.gaugler@ihk-exportakademie.de Exportakademie IHK AUSLANDSPROJEKTE Mittelstandsbörse Italien: Individuelle Vertriebsgespräche am 4. Juli 2013 in Mailand geplantes Programm Individuelle Anreise der teilnehmenden Unternehmen nach Mailand 4. Juli 2013 Fachveranstaltung zum Wirtschaftsstandort Italien in den Räumlichkeiten von Mercedes Benz Milano Spa 10:00 Uhr Begrüßung und Briefing der Teilnehmer im Auditorium 10:15 Uhr Vortrag: „Erfolgreicher Vertriebsaufbau in Italien“ Referentin: Lara Scholz, AHK Italien – Mailand, Leitung Abteilung International 11:00 Uhr © AHK Italien Vortrag: „Rechtliche Rahmenbedingungen in Italien“ Referent: Matteo E. Figini, Anwaltskanzlei Magnoli e Giuggioli 12:00 Uhr Gemeinsamer Lunch im Mercedes-Café 13:00 Uhr Kooperationsbörse im Mercedes-Museum 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung © AHK Italien Anmeldung bis 10. Mai 2013 Teilnahmegebühr 675,- Euro zzgl. MwSt. (ohne Flüge und Hotels) © Rainer Sturm / pixelio.de Partner: Ansprechpartner: Julia Klett-Carré, IHK Region Stuttgart, 0711 2005 1243, julia.klett@stuttgart.ihk.de Matthias Gaugler, IHK-Exportakademie, 0711 2005 1313, matthias.gaugler@ihk-exportakademie.de IHK-Exportakademie GmbH, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart IHK-Exportakademie GmbH Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Matthias Gaugler Telefon +49(0)711.2005-1313 Telefax +49(0)711.2005-601313 info@ihk-exportakademie.de www.ihk-exportakademie.de Stuttgart, im Februar 2013 Anmeldung Individuelle Vertriebsgespräche am 4. Juli 2013 in Mailand Bitte per Fax an 0711 2005-601189 senden. Anmeldeschluss: 10. Mai 2013 Firma ___________________________________________________ Branche ___________________________________________________ Reiseteilnehmer ___________________________________________________ Position ___________________________________________________ Straße ___________________________________________________ PLZ ___________ Telefon/ Fax ___________________________________________________ E-Mail-Adresse ___________________________________________________ Ort _________________________________ O Buchungen des Programms in Mailand Preis pro Person: EUR 675,- zzgl. MwSt. O Reiserücktrittskosten-Versicherung (ohne Selbstbeteiligung) Preis pro Person: EUR 29,- zzgl. MwSt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken- und Unfallversicherung. Beachten Sie bitte die Einreisebestimmungen und die medizinischen Hinweise unter www.auswaertiges-amt.de. Datum: __________ Unterschrift _______________________ Mit der Unterschrift erkennen Sie die Teilnahmebedingungen der IHK-Exportakademie (ReiseAGB) an. Diese finden Sie auf www.ihk-exportakademie.de unter Downloads. Auf Anfrage senden wir Ihnen diese auch gerne zu. IHK-Exportakademie GmbH Jägerstraße 30 | 70174 Stuttgart | Tel.: 0711 2005-1313 | Fax: 0711 2005-601189 | info@ihk-exportakademie.de | www.ihk-exportakademie.de | Sitz: Stuttgart | Amtsgericht Stuttgart | HRB 733072 | Steuernummer 99076/01234 | Geschäftsführer: Tassilo Zywietz Veranstalter Projektleitende IHK IHK-Exportakademie GmbH Jägerstraße 30 70174 Stuttgart IHK Region Stuttgart Jägerstraße 30 70174 Stuttgart Kontakt: Matthias Gaugler Tel: 0711 2005 1313 Fax: 0711 2005 601313 E-Mail: matthias.gaugler@ihk-exportakademie.de Kontakt: Julia Klett-Carré Tel: 0711 2005 1243 Fax: 0711 2005 601243 E-Mail: julia.klett@stuttgart.ihk.de Partner in Italien Deutsch-Italienische Handelskammer / DEinternational Italia S.r.L. Via Gustavo Fara, 26 20124 Mailand, Italien Kontakt: Lara Scholz Tel: 0039-02-398009-06 Fax: 0039-02-39800195 E-Mail: scholz@deinternational.it Michelle Arnold Tel: 0039-02-398009-04 Fax: 0039-02-39800195 Email : arnold@deinternational.it Teilnahmekosten (pro Person) 675,- € zzgl. MwSt. im Preis enthaltene Programmpunkte (Änderungen vorbehalten) - Individuelle Betreuung und Vorbereitung der Vertriebsgespräche durch die AHK Italien Briefing mit Fachvorträgen am Morgen der Kooperationsbörse Individuelle Einzelgespräche mit potenziellen Kooperationspartnern in Mailand Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise nach Mailand und die Übernachtungen in Mailand nicht im Reisepreis enthalten sind! Bitte buchen Sie daher Flüge und Hotels selbst. Die AHK Italien hat vor Ort ein Kontingent an Einzelzimmern reserviert. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne das Reservierungsformular dafür zu. IHK-Exportakademie GmbH Jägerstraße 30 | 70174 Stuttgart | Tel.: 0711 2005-1313 | Fax: 0711 2005-601189 | info@ihk-exportakademie.de | www.ihk-exportakademie.de | Sitz: Stuttgart | Amtsgericht Stuttgart | HRB 733072 | Steuernummer 99076/01234 | Geschäftsführer: Tassilo Zywietz “Weitere theMenBereiChe” Dieser Ausstellerbereich ist dem nachhaltigen Bauen gewidmet, einer neuen Art des Planens, Konstruierens und Restaurierens im Blickfeld der Energieeffizienz. Eine neue Ausstellungsfläche zu den Themen recycling und energierückgewinnung aus abfällen. Hier finden Sie Neuheiten rund um Dienstleistungen und Produkte für eine effiziente Kreislaufwirtschaft. “hintergrunD” Durch den Erlass neuer Energievorschriften – conto energia (Solar-Fördergesetz), die Energiezertifizierung von Gebäuden, das KyotoProtokoll, die EU-Richtlinie zur Energieversorgung –, die Schwankungen des Erdölpreises und die Probleme bei der Gasversorgung steigt die Nachfrage nach erneuerbaren Energien und Hocheffizienztechnologien rapide an. Ein Schaufenster für Unternehmen, die innovative technologien und Dienstleistungen im Sektor des nachhaltigen Transports entwickeln. 6 ition . Ed welttechnik m U d n u z n ie iz ff e ie are Energien, Energ rb e u e n Er r fü e ss e Fachm • Die anea ist nicht nur Teil des europäischen Netzwerks SAVE sondern auch Mitglied des italienischen Energienetzwerks • anea Agentur für Umwelt und Energie Neapel renael, einer Vereinigung regionaler Energieagenturen, in dem die anea derzeit • Unabhängige non-profi t Organisation, die Präsidentschaft innehat. anea stellt den die den effizienten Umgang mit Mittelpunkt zwischen den Energieressourcen unterstützt wichtigsten Akteuren aus und somit die Verbreitung von dem Energiesektor in der erneuerbaren Energiequellen und die Region Kampanien dar. nachhaltige Mobilität vorantreibt. “Veranstalter” Deutschsprachige Auslandsvertretung SBS systems for business solutions BÜRO ROM Via G. Scalia, 4 I-00136 tel. +39 06 39031190 Fax +39 06 39031161 email: energymed@sbs-business.com BÜRO BERLIN Budapester Str. 31 D-10787 tel. +49 (0)30 26012377 www.energymed.it ❊Das erwartet Sie auf der EnergyMed “ZIELGRUPPEN” “SEKTOREN” • Hersteller, Verteiler und Distributoren von Energie • Endnutzer • Energy und Mobility Manager • Hersteller und Installateure • Energieversorger • Techniker und Berufstätige im Sektor • Agenturen für Energie und Mobilität • National - und Regionalverwaltungen; Gebietskörperschaften • Berufsgenossenschaften und freiwillige Dienste • Transportunternehmen • Universitäten und Forschungsinstitute • Entsorger • Photovoltaik • Solare Kühlung • Biomasse • Recycling und Abfallnutzbarmachung • Kleinwindanlagen • Kraft-Wärme-Kopplung, Kraft Wärme-Kälte-Kopplung • Energieeffizientes Bauen • Heizung und Klimatisierung • Energieeinsparung und Energieeffizienz • Geothermie • Solarthermie • Nachhaltige Mobilität • Wasserkraft • Wasserstofftechnologie • Fertigungstechnik und Zubehör • Forschung und Entwicklung s s im Foku s e in s u B r ❊ Ih “Die Zahlen der letzen Veranstaltung” • Messeausstellung auf 10 000 m² • Über 200 Aussteller aus ganz Italien und dem Ausland • Über 21 000 Besucher • Über 2.500 Kongressteilnehmer • 13 Sonderinitiativen • 17 Tagungen und Fortbildungsseminare • 18 Sponsoren • 26 Verbände bzw. Vereine • 615 Zeitungen und Webseiten berichteten “BESONDERHEITEN” • Vorstellung eines umfassenden Überblicks über den neuesten Stand der Technik im Sektor der erneuerbaren Energien, der Energieeffizienz, der nachhaltigen Mobilität, des energieeffizienten Bauens und der Stoff- und Energierückgewinnung aus Abfällen • Einbeziehung von Behörden der Mittelmeerländer zur Promotion des Binnen- und Außenhandels • Aktive Rolle der öffentlichen Verwaltungen • Kommunikationsstrategien als Erfolgsfaktor ❊ Gute Gründe für den mittelund süditalienischen Markt Die EnergyMed ist die ideale Plattform, um Ihre Technologien auf dem boomenden süditalienischen Markt zu präsentieren und neue Kontakte zu knüpfen. Der Süden Italiens und seine ans Mittelmeer angrenzenden Regionen eignen sich dank ihrer klimatischen Gegebenheiten besonders gut für die Anwendung erneuerbarer Energien. Entsprechend groß ist derzeit die Nachfrage nach innovativen Hocheffizienztechnologien im Energiesektor. Gleichzeitig besteht großer Bedarf an effizienten Lösungen für die Kreislaufwirtschaft, und Technologien “Made in Germany” genießen großes Ansehen. “KWK-BEREICH” Die diesjährige Ausgabe wird ihren Schwerpunkt auf die technologischen Neuentwicklungen in den Bereichen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), KraftWärme-Kälte-Kopplung (KWKK) und Mikro-KraftWärme-Kopplung (Mikro-KWK) setzen. EnergyMed folgt damit der aktuellen Entwicklung Italiens, wo man die thermischen erneuerbaren Energiequellen ins Zentrum der nationalen Strategien zur Ankurbelung der Wirtschaft gerückt hat und bietet Unternehmen des Bereichs somit die ideale Gelegenheit, neue Businesskontakte zu knüpfen und ihre internationale Bekanntheit zu steigern. www.energymed.it AHK KOLUMBIEN Dienstleistungsangebot GESCHÄFTSPRÄSENZ Ihr Partner vor Ort Zeigen Sie Präsenz in Kolumbien! Wir unterstützen Sie in der komplexen Aufbauphase des Markteinstiegs. Unser multikulturelles, dreisprachiges Personal ist darauf spezialisiert, Ihr Unternehmen ohne aufwändige Personalund Bürostrukturen auf dem kolumbianischen Markt zu etablieren. So können Sie sich voll auf die relevanten Aufgaben konzentrieren. Büroanmietung Für deutsche Unternehmen, die Kolumbien als Markt entdeckt haben und sich vor Ort niederlassen möchten, bieten wir die temporäre Büronutzung in unserer Kammer an. Dies ermöglicht eine sofortige Aufnahme der Arbeitstätigkeiten in einem professionellen Umfeld mitten im Herzen der Wirtschaftsmetropole Bogotá. Standardpaket - 1 bis 2 Arbeitsplätze Die monatliche Miete für ein eigenes abschließbares Büro (ca. 13 m²) beinhaltet: ? Schreibtische und Stühle ? Telefon & Internet ? Mitnutzung Büroausstattung (Kopierer, Drucker, Scanner, Fax) ? Mitnutzung Gemeinschaftsräume ? Mitnutzung Konferenzräume (20 Studen im Monat, je nach Verfügbarkeit) ? Abschließbare Räumlichkeiten Kosten: 990,00 Euro/Monat (mind. 3 Monate) Luxuspaket - 3 Arbeitsplätze Die monatliche Miete für ein eigenes abschließbares Büro (ca. 18 m²) beinhaltet alle oben aufgeführten Leistungen. Kosten: 1.260,00 Euro/Monat (mind. 3 Monate) Konditionen für die Bürovermietung: Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Es fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von: 200,00 Euro Optionale Leistungen: Firmenschild am Eingang: 200,00 Euro Parkplatz: 60,00 Euro/Monat Geschäftspräsenz Mit unserer Dienstleistung Geschäftspräsenz bieten wir Firmen die Möglichkeit, ohne eigenes Personal und Büro die Geschäftstätigkeiten in Kolumbien aufzunehmen oder zu intensivieren. Wir bieten Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Paket an. Folgende Aufgaben können wir im Rahmen der Pakete für Sie erledigen: Marketing / Vertrieb Office Service ? Unterstützung bei Entwicklung einer Marketingstrategie ? Anrufentgegennahme in Ihrem Firmennamen ? Anpassung von Marketingmaterialien ? Betreuung lokaler Kunden ? Lagerung und Versand von Prospekten, Preislisten ? Bearbeitung und Weiterleitung von Anfragen Warenmustern und Ersatzteilen ? Abwicklung kompletter Bestellvorgänge (Versandkosten werden separat berechnet) ? Bereitstellung eines Arbeitsplatzes bei ? Messevorbereitung, -betreuung und - nachbereitung Geschäftsreisen und Nutzung der Konferenzräume ? Klärung von Zollfragen und Importbestimmungen Preisübersicht - Geschäftspräsenz Angebotspaket Virtuell Bronze Silber Gold Platin Vertragsbindung Keine Mind. 3 Mon. Mind. 6 Mon. Mind. 6 Mon. Mind. 6 Mon. Stunden pro Monat 0 5 10 20 40 Monatliche Grundgebühr 150,00 € 350,00 € 500,00 € 1.000,00 € 1.800,00 € Einmalige Einrichtungsgebühr Keine 200,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 € Konferenzraum (Klein, 10 Personen) 100,00 €/Tag 1 Tag/Mon. 1 Tag/Mon. 3 Tage/Mon. 3 Tage/Mon. Konferenzraum (Gross, 35 Personen) 200,00 €/Tag 1 Tag/Mon. 1 Tag/Mon. 3 Tage/Mon. 3 Tage/Mon. Arbeitsplatz 100,00 €/Tag 3 Tage/Mon. 3 Tage/Mon. 5 Tage/Mon. 5 Tage/Mon. Zusätzliche Arbeitsstunden werden mit einem Stundensatz von 75,00 €/Stude berechnet. Die Nutzung der Konferenzräume beinhaltet: Präsentations-Equipment, Getränke (Kaffee, Tee und Wasser), Konferenztelefon, Whiteboard, Internetanschluss (Wi-Fi), Mitnutzung der Büroausstattung (Kopierer, Drucker, Scanner, Fax) Unsere temporären Arbeitsplätze im Großraumbüro sind ausgestattet mit: Schreibtisch, Stuhl, Telefon, Internetanschluss. Die Büroausstattung wie Kopierer, Drucker, Scanner und Fax sowie die Gemeinschaftsräume können mitgenützt werden. Dieses Angebot ist für das Jahr 2013 in unserem Büro in Bogotá gültig. Die Dienstleistung wird von DEinternational Ltda., Tochtergesellschaft der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer, angeboten. Alle Preise beinhalten die kolumbianische MwSt. von 16%. Ihr Partner vor Ort: Alexander Steinberg Projektleiter Tel: +57 (1) 6513770 alexander.steinberg@DEinternational.com.co Alle AHKs weltweit haben ihre Dienstleistungen für Unternehmen unter der Marke „DEinternational“ vereint. Deutsche Unternehmen erhalten weltweit ein vergleichbares Angebot an Dienstleistungen. Zusätzlich werden standortspezifische Dienstleistungen angeboten. Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer Cra. 13 No. 93 – 40 Piso 4 Bogotá D.C. – Colombia | Tel +57(1) 6513777 | Fax +57(1) 6513772 E-Mail: info@DEinternational.com.co www.ahk-colombia.com Regionalbüro Medellín Cra. 43A No. 1 Sur - 100 Medellín. – Colombia | Tel +57(4) 6041037 | Fax +57(1) 6041038 E-Mail: oficina.medellin@ahk-colombia.com WILLI VÖGELE Stand: März 2013 Veröffentlichungen im Außenwirtschafts- und Zollrecht • Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2013 • HADDEX, Handbuch der deutschen Exportkontrolle, Loseblattwerk, 2013 - Bundesanzeiger Verlag, Postfach 10 05 34, 50445 Köln - Formularverlag CW Niemeyer GmbH & Co., Stüvestraße 41, 31789 Hameln - Wilhelm Köhler Verlag, Postfach 12 61, 32372 Minden Preis: 35 € Herausgegeben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Bundesanzeiger Verlag - Preis: 138 € • Basiswissen Sanktionslisten – Hintergrund und Praxis – 2. Auflage, 2012 von Puschke (Hrsg.) – Hohmann Preis: 34,80 € (Buch mit CD-ROM) • Zoll & Export 2013 - Alles, was Sie jetzt wissen müssen! Jahrbuch mit aktuellen Neuerungen - von Drees - Weiß - Möllenhoff - Forum Verlag, Postfach 13 40, 86408 Merching – Preis: 59 € - Bundesanzeiger Verlag – Preis: 55 € • Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) – Januar 2013 - Bundesanzeiger Verlag - Formularverlag CW Niemeyer GmbH & Co. Preis: 29,80 € • Umschlüsselungsverzeichnis zur Ausfuhrliste – 2013 - Bundesanzeiger Verlag Preis: 27,80 € • Praxis der Exportkontrolle, 2. Auflage, 2011 Handbuch des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Bundesanzeiger Verlag - Wilhelm Köhler Verlag Preis: 44 € • Praxis der US-(Re-) Exportkontrolle, 2. Auflage, 2011 von Böer (Hrsg.) – Hohmann - Groba - Bundesanzeiger Verlag Preis: 49 € (Buch mit CD-ROM) • Der Ausfuhrverantwortliche, 4. Auflage, 2011 Aufgaben und Haftung im exportierenden Unternehmen von Klaus Pottmeyer - Bundesanzeiger Verlag - Wilhelm Köhler Verlag Preis: 44 € • AWR-Kommentar für das gesamte Außenwirtschaftsrecht, 2013 u.a. AWG, AWV, Dual-use-Verordnung von Wolffgang - Simonsen – Tietje - Bundesanzeiger Verlag Preis: 125 € (Grundwerk in 4 Ordnern) 1 • Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2013 - Wilhelm Köhler Verlag - Formularverlag CW Niemeyer - Bundesanzeiger Verlag Preis: 35,50 € • Praxishandbuch Luftfrachtsicherheit - 2013 „Bekannter Versender“ & Co - von Hellmann – Reinhardt - Bundesanzeiger Verlag Preis: 89 € (Grundwerk mit DVD) • Praktische Arbeitshilfe Export/Import, 16. Auflage, Juni 2012 Herausgegeben von den IHK in Nordrhein-Westfalen - W. Bertelsmann Verlag, Postfach 100633, 33506 Bielefeld (Gesamtherstellung) - Formularverlag CW Niemeyer, Wilhelm Köhler Verlag - Preis: 29,95 € • Die Importbestimmungen anderer Länder – Ausgabe 7/2012 Ausfuhr-Ratgeber - Wissenswertes für Exporteure und Versandleiter - Formularverlag CW Niemeyer Preis: 30 € + 7% MwSt (Broschüre + CD) • Zollkodex mit DVO und Zollbefreiungsverordnung, 6. Auflage, Februar 2013 Kommentar von Peter Witte (Hrsg.) - Böhne – Henke – Kampf – Prieß u.a. - Verlag C.H. Beck, 80791 München Preis: 199 € • Lehrbuch des Europäischen Zollrechts, 7. Auflage, 2012 von Peter Witte und Hans-Michael Wolffgang (Hrsg.) - NWB Verlag GmbH & Co. KG, Eschstraße 22, 44629 Herne Preis: 46 € • Textsammlung Zollrecht – Europäisches und nationales Zollrecht - 2013 Loseblattsammlung in 2 Ordnern, inkl. CD-ROM - Bundesanzeiger Verlag - Grundwerk 88 € • Zölle und Verbrauchsteuern – Textausgabe - 2013 EU-Zollrecht, Nationale Zollvorschriften, EU-Verbrauchsteuerrecht Loseblattsammlung mit Einführungen von Peter Witte (Hrsg.) - Verlag C.H. Beck Preis: 49 € • Der Zoll-Profi ! Export – Import – Steuern - 2013 Informationsdienst – Kompakt für den Praktiker - monatlich - Bundesanzeiger Verlag Jahresabopreis: 126 € • AW-Prax - Außenwirtschaftliche Praxis -, Monatszeitschrift - 2013 Herausgegeben in Verbindung mit dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll e.V. (EFA) - Bundesanzeiger Verlag Jahresabopreis: 274 € inkl. MwSt/Versandkosten • VSF-Portal: Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung – VSF – E-VSF - Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen - Bundesanzeiger Verlag - Preis auf Anfrage (Tel. 0221 / 97668-333) 2 Zollkodex Kommentar zum Zollkodex mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung Prof. Dr. Peter Witte, Herausgeber Das grundlegende Zollrecht der Gemeinschaft ist im Zollkodex (Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates) und den dazugehörigen Durchführungsvorschriften (Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission) zusammengefasst. Der Zollkodex (ZK) aus dem Jahr 1992 befindet sich im Umbruch. Der Modernisierte Zollkodex (MZK), 2008 vom Parlament und Rat der Europäischen Union beschlossen, sollte spätestens am 24. Juni 2013 „anwendbar“ sein. Für die Durchführungsverordnung zum Zollkodex (DVO) finden Verhandlungen im Zollkodexausschuss der EU-Kommission statt. Geschäftsprozessmodelle werden erarbeitet für Abläufe und als Grundlage für IT-Systeme. Die IT-Umsetzung ist komplex, die IT-Systeme der Kommission, Mitgliedstaaten und Wirtschaftsbeteiligten müssen interoperabel, also miteinander kompatibel vereinbar sein. Die IT-Umsetzung ist nicht bis zum geplanten Zeitpunkt der Anwendung des MZK und der DVO zu erreichen. Diese kritischen Punkte waren auch Thema des 24. Europäischen Zollrechtstages 2012 in Erfurt. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission vom 20. Februar 2012 ist die Neufassung des MZK mit dem Entwurf der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Europäischen Union“ unter der Bezeichnung „Unionszollkodex – UZK“ in die Wege geleitet worden. Die Änderungen müssen vor dem 24.6.2013 in Kraft treten. Derzeit ist die Verschiebung auf 1.1.2015 geplant. Der „Witte“-Kommentar zum Zollkodex in der 6. Auflage hält sich an die Vorgaben des geltenden und anzuwendenden Zollrechts, verweist unmittelbar nach der Artikel-Vorschrift des Zollkodex als „Ergänzende Bestimmungen“ auf die entsprechenden ZK-DVO-Artikel, die z.B. konkretisieren, welche Unterlagen der Zollanmeldung beizufügen sind. Ferner sind ggf. die nationalen Vorschriften Zollverwaltungsgesetz (ZollVG), Zollverordnung (ZollV), das österreichische Zollrechts-Durchführungsgesetz/-verordnung (ZollR-DG, ZollR-DV) angeführt. 1 „Frühere Regelungen“ und vergleichende Artikel-Bestimmungen des MZK und UZK geben einen Überblick über die vor genannten Entwicklungen. Das mit Autoren-, Inhalts- und Fundstellenangaben ausgestattete Schrifttum mit wissenschaftlichem Anspruch bietet auch den Einblick in die Fortschreiburg des Zollrechts. Im Bearbeiterverzeichnis für die Kommentierung des ZK, der ZK-DVO und der Zollbefreiungsverordnung zeichnen Dozenten der Fachhochschule des Bundes für das Zoll-, Steuer- und Zivilrecht in Münster sowie Spezialisten der Finanzgerichtsbarkeit Düsseldorf und Hamburg (Zollsenat) und der Rechtsberatung, die Wissenschaft, Lehre und Praxis verbinden. Herausgeber und Mitautor Prof. Dr. Peter Witte bezeichnet in seiner Einführung den Zollkodex und die Durchführungsvorschriften als das größte harmonisierte Gesetzeswerk innerhalb der Europäischen Union vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen (GATT/WTO, RZZ/WCO). Abgerundet und ergänzt wird der Zollkodex durch nationales Zollrecht mit den Aufgaben der Zollverwaltung unter Beachtung der Verbote und Beschränkungen. Der Start des Programms Zoll 2013 ist auf die Sicherheit in der Gemeinschaft und an den Außengrenzen, Schutz der finanziellen Grenzen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch Beschleunigung von Zollverfahren gerichtet. In die Auflage 2013 des Kommentars sind die seit 2009 erfolgten Rechtsvorschriften mit Änderungen und vielfältige Neuerungen aufgenommen, z.B. elektronische Vorabanzeigen bei Ein- und Ausfuhr, Bewilligungen vereinfachter Anmelde- und Anschreibeverfahren unter Einsatz der Informationstechnologie (ATLAS), Zolltarif- und Zollwertrecht, Nichtpräferentieller Ursprung, Präferenzursprung, Ursprungserwerb, Präferenzabkommen, Zollschuldrecht, Befreiung von Einfuhrabgaben, Erstattung und Erlass der Abgaben, Rechtsschutz in Zollsachen und Verfahren mit Entscheidungen der Gerichte. Aktualisierte Regelungen im „Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren“ (Anhang 2) und eine Liste der Vorschriften der AO, die vom ZK und der ZK-DVO überlagert werden (Anhang 3), ergänzen das Standardwerk für europäisches Zollrecht. Die Sicherheit im Warenverkehr auf der Basis von Risikoanalyse und Risikomanagement mit Sicherung der internationalen Lieferkette rückt immer mehr in den Vordergrund der Forderung intensiver Zollkontrollen einerseits und dem Gebot freien Handels andererseits, 2 insbesondere für Inhaber des Status des AEO als Qualitätsmerkmal. Die Leitlinien der EUKommission zur einheitlichen Auslegung der Kriterien zur Bewilligung und einheitlichen Anwendung – inzwischen in deutscher Sprache veröffentlicht – sind für den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten im Fall von multinationalen Unternehmen und Großunternehmen erweitert worden. Aus den Erfahrungen der Wirtschaft in den EUMitgliedstaaten und der Bewilligungspraxis sind hierzu die Art. 5a und 13 ZK für die Anwendungen durch Unternehmen erweitert kommentiert. Die Zollbefreiungsordnung (Kommentar Anhang I) – ZollbefreiungsVO Nr. 1186/2009 – ist wie die abgelöste Verordnung (EWG) Nr. 918/83 in Art. 184 ZK eingebunden (Außertarifliche Zollbefreiungen). Sie stellt die materiellen Zollbefreiungstatbestände – unterschieden nach Befreiung von den Einfuhr- und Ausfuhrabgaben - in 134 Artikeln dar. Dies bedeutet ungeachtet entsprechender Inhalte aus der Vorläufer-VO gegenüber der 5. Auflage eine Neufassung der Kommentierung. Neben den EU-rechtlichen Bestimmungen sind die Einfuhrabgaben nach nationalem Recht wie die Einfuhrumsatzsteuer und die Sonderverbrauchsteuern berücksichtigt. Dem Autorenteam ist für die systematische und übersichtliche Kommentierung der grundlegenden europäischen Zollrechtsvorschriften mit inhaltlichem Anspruch die Anerkennung auszusprechen – eine Leistung, die besonders zu bewerten ist, weil es das geltende Zollrecht den Benutzern verlässlich an die Hand gibt und als „Wegweiser vom Modernisierten Zollkodex zum neuen Unionszollkodex“ Perspektiven künftigen europäischen Zollrechts aufzeigt. Der handliche Kommentar ist und bleibt nach wie vor ein „Klassiker des europäischen Zollrechts“ und wird der Wirtschaft und Verwaltung, Richtern, beratenden Berufen und Dienstleistern den täglichen Gebrauch des Rechts erleichtern. Das weitreichende Angebot ermöglicht auch Studierenden einen Einblick in das nicht einfache Zollrecht. 6., neubearbeitete Auflage, 2013, 2096 S., in Leinen C.H.Beck ISBN 978-3-406-64459-7 199 € inkl. MwSt, versandkostenfrei Willi Vögele, Leitender Regierungsdirektor a.D., Freiburg Fachautor für Außenwirtschafts- und Zollrecht 3 Internationales Wirtschaftsrecht Handelspartner Indien „ Eine solche zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Aspekte des Wirtschaftsverkehrs mit Indien war überfällig. [...] Nicht nur für die wachsende Zahl der Unternehmen, die sich in Indien engagieren, sondern auch für die Wirtschaftsabteilung unserer Botschaft wird Ihr Handbuch ein wichtiges Hilfsmittel für die tägliche Arbeit sein. “ Bernd Mützelburg, Botschafter der Bundesrepublik Deutschland, New Delhi (2008) Inhalt • Rechtliche Möglichkeiten und Fallstricke des Indiengeschäfts • Indisches Rechtssystem: Handelsverträge, Immobilienerwerb, Arbeitsrecht etc. • Neuauflage: Aktueller Haushaltsplan (Union Budget of India 2012), Aktualisierungen im Wettbewerbsund Kartellrecht, wesentliche Änderungen bei ausländischen Direktinvestitionen (FDI) Neuauflage! Bestellen Sie bei Ihrer Buchhandlung oder direkt beim Verlag Meine Bestellung Ja, bitte senden Sie mir/uns • Fallbeispiele, Formulare, Checklisten und Glossar Autoren • Dr. Jörg Podehl ist Rechtsanwalt in Düsseldorf mit dem Schwerpunkt Handelsrecht, Vertriebssysteme sowie Arbeitsrecht. C S Mathur ist Wirtschaftsprüfer in New Delhi mit besonderer Erfahrung im Bereich internationale Besteuerung, deutsch-indische Joint Ventures und Anlagenbaugeschäft. Shalini Agarwal, LLM. (Cambridge) ist Rechtsanwältin in London und praktiziert indisches Recht. __Expl. „Rechtsfragen des Indiengeschäfts – Praxishandbuch“ 2., überarbeitete Auflage 2012, RIW-Buch, XVIII, 310 Seiten, Geb., ISBN 978-3-8005-1550-9 E 89,- Name | Firma | Kanzlei Deutscher Fachverlag GmbH Fachmedien Recht und Wirtschaft Mainzer Landstr. 251 | 60326 Frankfurt am Main Tel 069/ 7595-2722 | Fax 069/ 7595-2730 E-Mail buchverlag@ruw.de Straße | Postfach PLZ | Ort Datum | Unterschrift (BB) www.ruw.de Neuerscheinungen von Germany Trade & Invest aus Januar 2013 Gesamtwirtschaft ----------------------------------------------- Branchen ----------------------------------------------- Wirtschaftstrends und Wirtschaftstrends kompakt Russland - Markt für Architekturdienstleistungen, 2012, 68 S., Bestell-Nr. 17595 Wirtschaftstrends und Wirtschaftstrends kompakt zum Jahreswechsel 2012/13 sind für eine Vielzahl von Ländern kostenlos im Internet verfügbar. Geschäftspraxis ----------------------------------------------Investitionsklima und -risiken Österreich, 2012, 7 S., Bestell-Nr. 17677 Slowakei, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17672 Tschechische Republik, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17637 Kaufkraft und Konsumverhalten Algerien, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 1761 Portugal, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17638 Schweden, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17606 Branche kompakt Bauwirtschaft Serbien, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17480 Bauwirtschaft (Hochbau/Gebäudebau) Argentinien, 2012, 14 S., Bestell-Nr. 17498 Frankreich, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17393 Mexiko, 2012, 13 S., Bestell-Nr. 17500 Österreich, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17452 Schweiz, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17421 Bauwirtschaft (Tiefbau/Infrastrukturbau) Argentinien, 2012, 14 S., Bestell-Nr. 17567 Schweiz, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17447 Lohn- und Lohnnebenkosten Brasilien, 2012, 16 S., Bestell-Nr. 17603 Hongkong (SVR), 2012, 14 S., Bestell-Nr. 17609 Indien, 2012, 17 S., Bestell-Nr. 17608 Medizintechnik Dänemark, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17445 Finnland, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17451 Korea (Rep.), 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17446 Kroatien, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17545 Norwegen, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17448 Polen, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17444 Thailand, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17453 Nationale Investitionsförderung Indien, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17676 Recht und Zoll ----------------------------------------------- Verhandlungspraxis kompakt Frankreich, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17604 Recht kompakt Kasachstan, Januar 2013, 29 S., Bestell-Nr. 12010 Korea (Rep.), Januar 2013, 19 S., Bestell-Nr. 17705 Myanmar, Januar 2013, 15 S., Bestell-Nr. 17706 USA, Januar 2013, 17 S., Bestell-Nr. 11046 Kreditvergabe und Zahlungsmoral Schweden, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17674 Vertrieb und Handelsvertretersuche Frankreich, 2012, 23 S., Bestell-Nr. 17610 Kroatien, 2012, 17 S., Bestell-Nr. 17605 Türkei, 2012, 18 S., Bestell-Nr. 17615 Ungarn, 2012, 18 S., Bestell-Nr. 17671 Wirtschaftsstruktur und –chancen Portugal, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17675 Turkmenistan, 2012, 11 S., Bestell-Nr. 17632 Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren Marokko, 2012, 19 S., Bestell-Nr. 17611 J Zoll Spezial - Sonderberichte zur Ukraine, Januar 2013, 147 S., Bestell-Nr. 1410113, 8,- € # # = auch als Print erhältlich, zum Bestellen bitte ankreuzen und umseitiges Bestellformular ausfüllen Alle Publikationen stehen als pdf unter www.gtai.de zum Download bereit Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. I Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft berät ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen. Unsere Kontaktdaten: T.+49(0)228-24993-0 F.+49(0)228-24993-212 E-Mail: info@gtai.de Internet: www.gtai.de Hiermit bestelle ich die angekreuzten Publikationen Kundennummer ......................................................... Adresse .................................................................................................. Name .......................................................................... .................................................................................................................. Firma .......................................................................... 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