Außenwirtschafts- Mitteilungen (AWM) - IHK Schwarzwald

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Außenwirtschafts- Mitteilungen (AWM) - IHK Schwarzwald
AußenwirtschaftsMitteilungen
(AWM)
Der Newsletter Ihrer IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Ausgabe: März 2013
INHALTSVERZEICHNIS
IM BLICKPUNKT
4
WWW.PORTAL21.DE IM NEUEN GEWAND
GOING INTERNATIONAL 2012/2013
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FAQ FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
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TERMINE & FRISTEN
6
TERMINE ZU AUßENWIRTSCHAFTSVERANSTALTUNGEN DER IHK
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LÄNDER UND MÄRKTE
8
BELGIEN: EUGH-URTEIL ZUR LIMOSA-ERKLÄRUNG: MELDEPFLICHT FÜR SELBSTÄNDIGE DIENSTLEISTUNGSERBRINGER
EUROPARECHTSWIDRIG
8
BRASILIEN: STEUERRECHT: RECHNUNGEN WERDEN DETAILLIERTER
8
AKTUELLER PRODUKTKATALOG UND AKTUELLE HS CODE LISTE FÜR DIE CCC ZERTIFIZIERUNG IN DER V.R. CHINA
9
GESETZ ZUR DREISTUFIGEN GARANTIE FÜR PERSONENKRAFTWAGEN IN DER VR CHINA (CHINA LEMON LAW)
9
CHINA: NEUES EINREISE- UND AUFENTHALTSRECHT AB JULI 2013
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CHINA: VORSICHT BEI GELDÜBERWEISUNGEN NACH CHINA
10
CHINA: NEUREGELUNG ZUR ZEITARBEIT ERLASSEN
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FRANKREICH : ÄNDERUNG DER STEUERSÄTZE AB 2014
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FRANKREICH: MITFÜHRPFLICHT VON ALKOHOLTESTS AUFGEHOBEN
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SINGAPUR: VERHANDLUNGEN DER EU ÜBER EIN UMFASSENDES FREIHANDELSABKOMMEN ABGESCHLOSSEN
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AHK KOLUMBIEN - NEUE DIENSTLEISTUNGEN
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VEREINIGTES KÖNIGREICH GROßBRITANNIEN: UMSATZSTEUERLICHE KLEINUNTERNEHMERREGELUNG ENTFÄLLT FÜR
AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN
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MALAYSIAS MARKT FÜR GEBÄUDE-ARMATUREN EXPANDIERT
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SCHWEDEN: GESCHÄFTSREISE FÜR KMUS
13
TÜRKEI: AHK TÜRKEI BIETET VISA-DIENST
13
BW INTERNATIONAL
15
MEXIKO: BRANCHENÜBERGREIFENDE UNTERNEHMERREISE
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MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER
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KOREA: „K SHOP FAIR 2013“, 4. - 7. APRIL 2013, SEOUL, KOREA
EINKÄUFERTAGE ECONOMIA AM 22. UND 23. MAI 2013 IN MONTBÉLIARD - FRANKREICH
GEMEINSCHAFTSSTAND BADEN-WÜRTTEMBERG AUF DER INTERSOLAR EUROPE 2013
DER ELEFANT ERWACHT - INDIENS WIRTSCHAFTLICHER UND POLITISCHER AUFSTIEG
INDIEN: UNTERNEHMERREISE LEBENSMITTELINDUSTRIE (MASCHINEN, VERPACKUNG, LOGISTIK, KÜHLKETTEN)
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17
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RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
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HOLZ UND HOLZERZEUGNISSE: EU-HOLZHANDELSVERORDNUNG
DIENSTREISEN INS AUSLAND
REGELUNGEN ZUR SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE - DAS LUFTFAHRTBUNDESAMT INFORMIERT
MERKBLATT ZU ZOLLANMELDUNGEN
LÄNDERBEZOGENE EMBARGOS
ZULÄSSIGE E-MAIL-WERBUNG IN ÖSTERREICH UND IN DEUTSCHLAND - EIN VERGLEICH
KATAR: SCHWIERIGKEITEN BEI DER ANERKENNUNG VON URSPRUNGSZEUGNISSEN
ITALIEN: ZERTIFIZIERTE E-MAIL ADRESSE WIRD FÜR EINZELUNTERNEHMEN PFLICHT
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EU-NACHRICHTEN
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MARKET ACCESS DATABASE: EU-DATENBANK FÜR EXPORTEURE
23
IRLAND HAT AM 1. JANUAR 2013 ZUM 7. MAL DIE PRÄSIDENTSCHAFT DER EUROPÄISCHEN UNION ÜBERNOMMEN
23
AKTUELLE KONSULTATIONEN
24
TRANSATLANTISCHES FREIHANDELSABKOMMEN EU-USA
24
BEGINN VON EU-BEITRITTSVERHANDLUNGEN MIT SERBIEN UND MAZEDONIEN ENTSCHEIDET SICH IM FRÜHJAHR 25
EU: PARLAMENT VERABSCHIEDET PATENTREFORM
25
LITERATUR
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INVESTITIONSFÜHRER COSTA RICA 2012/2013
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ANLAGEN
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VERANSTALTUNGSKALENDER/TERMIME/WICHTIGE
HINWEISE/MERKBLÄTTER
Veranstaltungskalender:
Wir bitten um die Beachtung der Länderworkshops und Marktserschließungsmaßnahmen Österreich am 12. März und
Schweiz am 11. April 2013. Zusätzlich werden Inhouseberatungen am 5. März zur Slowakei sowie Niederlande am 16. April
angeboten.
Im Rahmen der IHK-Asien Plattform steht die Volksrepublik China im Focus: Partner, Mitarbeiter, Fachkräfte- optimale
Auswahl und Betreuung am 22. April 2013.
Diesen Außenwirtschaftsmitteilungen ist ein Literaturverzeichnis zu
Außenwirtschaftsrecht sowie weitere interessante Veröffentlichungen beigefügt.
Veröffentlichungen
im
Zoll-
und
Zollseminare und Zollforum
14. März 2013: Rechtschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht (siehe Anhang)
05. Juni 2013: Vorankündigung Zollforum „ Beschleunigte Zollverfahren im Warenverkehr mit dem Ausland“. Es werden
wieder zahlreiche Fachvorträge, Workshops und Ausstellern angeboten. Der Veranstaltungsflyer wird den nächsten
Außenwirtschaftsmitteilungen beigefügt.
Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten:
Frau Marion Widy (Tel. 07721 922-122) und Frau Ilona Heinrich (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von
Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von
8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen und am
Folgetag wieder abgeholt werden.
Carnet ATA: Namensänderung von Euler Hermes Kreditversicherungs AG- Neue Anträge
Durch die Namensänderung der Euler Hermes Kreditversicherungs AG in Euler Hermes Deutschland AG
am 24.03.2012 haben sich die Carnet-Anträge geändert. Die alten Anträge können noch bis zum
31.12.2012 aufgebraucht werden.
Ab dem 01.01.2013 sind nur noch die neuen Anträge zu verwenden. Carnets mit alten Anträgen können
ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bearbeitet werden.
Bitte ändern Sie auch Ihre EDV-Vorlagen bzw. sprechen Sie Ihren Software- Anbieter an, dass er Ihre
Vorlagen entsprechend ändert.
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IM BLICKPUNKT
www.portal21.de im neuen Gewand
Informationsportal zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen noch nutzerfreundlicher
Moderner, klarer strukturiert und nutzerfreundlicher: Das völlig überarbeitete Portal 21 ist jetzt
online. Es informiert Unternehmer und Verbraucher über ihre Rechte als Empfänger
grenzüberschreitender Dienstleistungen in Europa und bietet aufgrund neuer Gestaltung einen
einfachen und übersichtlichen Zugang zu den Informationen.
Berlin- Ab sofort präsentiert sich die Informationsplattform Portal 21 (www.portal21.de) in einer
moderneren Optik mit einer klaren Struktur, die einen schnelleren Einstieg zu den Inhalten ermöglicht.
Auch die Inhalte selbst werden noch übersichtlicher dargestellt. Ein erweitertes Serviceangebot mit einer
komfortablen Suche und einem neu eingefügten Glossar erhöht außerdem die Nutzerfreundlichkeit des
Portals.
Seit Ende 2009 bietet das Portal 21 Unternehmern und Verbrauchern in Deutschland ausführliche und
aktuelle Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von
Dienstleistungen in anderen EU-Staaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. So finden sich etwa
in der Rubrik "Verbraucherschutz" Informationen zur Frage, was Anbieter bei Geschäften mit
Verbrauchern im Kleingedruckten regeln dürfen, welche Informationspflichten sie erfüllen müssen oder
auch welche Rechte Reisende haben.
Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen wird zudem auf
Besonderheiten des ausländischen Rechts hingewiesen, zum Beispiel auf bestehende Register oder
Pflichtversicherungen. Das Thema Rechtsrahmen informiert über wichtige Gebiete wie das Zivilrecht, das
Insolvenzrecht und den gewerblichen Rechtsschutz. Dienstleistungsempfänger erhalten darüber hinaus
auch Auskunft über mögliche Rechtsbehelfe und an wen sie sich bei Problemen mit ihrem
Handelspartner wenden können.
Das Portal berichtet regelmäßig über Neuerungen in den ausländischen Rechtsordnungen und über
aktuelle europäische Entwicklungen im Dienstleistungsbereich – diese können die Nutzer per RSS-Feed
abonnieren. Die Nutzer können sich mit ihren Fragen schließlich auch direkt an das Portal-21-Team
wenden. Zwar kann eine individuelle Rechtsberatung nicht geboten werden, jedoch wird auf hierfür
geeignete Stellen hingewiesen.
Das Internetportal wurde nach Artikel 21 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie benannt und wird
von Germany Trade & Invest (GTAI), der Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der
Bundesrepublik Deutschland, und vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz betrieben.
Hintergrundinformationen:
Germany Trade & Invest (GTAI) ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der
Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft berät ausländische Unternehmen, die ihre
Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen,
die ausländische Märkte erschließen wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist eine selbstständige
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV). Im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes ist das BVL für das
Portal 21 zuständig und nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz Deutschlands zentrale
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Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit. Zugleich ist es die zuständige Behörde für die
grenzüberschreitende Verfolgung von unlauteren Geschäftspraktiken zu Lasten einer Vielzahl von
Verbrauchern.
Kontakt: Germany Trade & Invest, Andreas Bilfinger, T:+49 30 2000 99173, M: +49 151 171 500 12
Email:andreas.bilfinger@gtai.com.
Going International 2012/2013
Internationaler Erfolg der Südwestwirtschaft schafft neue Stellen im Inland
IHKs in Baden-Württemberg wenden sich gegen Handelshemmnisse
Die Unternehmen in Baden-Württemberg haben ihr Auslandsgeschäft im vergangenen Jahr weiter
ausgebaut. Dadurch konnten sie nicht nur ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch den
heimischen Arbeitsmarkt stärken. Das ergab die Umfrage „Going International 2012/2013“ des Deutschen
Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Rund 90 Prozent der auslandsaktiven Unternehmen aus dem
Südwesten haben ihren Personalbestand gehalten oder sogar zusätzliche Mitarbeiter eingestellt. Fast ein
Drittel hat das Personal im Inlandsgeschäft aufgestockt, ein Viertel hat neue Mitarbeiter für das
Exportgeschäft eingestellt. Bei rund 37 Prozent der auslandsaktiven Betriebe sind neue Stellen in
ausländischen Tochterfirmen hinzugekommen. Damit beschäftigt nun jedes zweite auslandsaktive badenwürttembergische Unternehmen Mitarbeiter im Ausland. Das sind fünf Prozentpunkte mehr als im
Vorjahr und rund zehn Prozentpunkte mehr als der aktuelle bundesweite Durchschnitt.
Allerdings dürften diese positiven Entwicklungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass badenwürttembergische Unternehmen zunehmend mit Schwierigkeiten beim Export zu kämpfen haben. Fast 40
Prozent der im Ausland aktiven Betriebe geben an, dass sie im Jahr 2012 Handelshemmnisse spürten. Die
größte Barriere sind verstärkte Sicherheitsanforderungen. Davon sind rund 60 Prozent der Unternehmen,
die Handelshemmnisse feststellen, betroffen. An zweiter Stelle stehen lokale Zertifizierungsanforderungen (52 Prozent), gefolgt von höheren Zöllen (31 Prozent). Zwar gibt es immer mehr bilaterale
Freihandelsabkommen, die Zölle beseitigen. Zugleich allerdings führen verschiedene Staaten nichttarifäre
Handelsbeschränkungen ein, die von der Welthandelsorganisation (WTO) nicht sanktioniert werden. Nach
aktuellen Berechnungen der EU-Kommission hat sich die Anzahl der nichttarifären Handelshemmnisse in
den vergangenen vier Jahren mehr als versechsfacht von 80 im Jahr 2008 auf 534 im Jahr 2012. Die
baden-württembergischen IHKs betrachteten es daher als dringliche politische Aufgabe, auf Ebene des
Bundes wie der EU gegen protektionistische Tendenzen vorzugehen, damit die Exportwirtschaft nicht
gebremst werde.
Knapp 60 Prozent der im Rahmen der Untersuchung „Going International 2012/2013“ befragten
Unternehmen nennen als Rahmenbedingung für betrieblichen Erfolg im Ausland einen einfachen
Marktzugang, verbesserte handelspolitische Rahmenbedingungen (WTO-Abschlüsse,
Freihandelsabkommen), niedrige Zölle und Investitionsschutz. Wichtig sind außerdem stabile politische
Verhältnisse (von 43 Prozent genannt) und stabile Wechselkurse (37 Prozent).
Die Zufriedenheit der Südwest-Betriebe mit ihrem Auslandsgeschäft ist bei Geschäftsbeziehungen mit
Österreich am höchsten, gefolgt von den USA, der Schweiz, China und Russland, das seit dem Vorjahr
vom 20. auf den 5. Rang geklettert ist. Eine positive Entwicklung im Jahr 2013 erwarten die
Unternehmen bei Beziehungen nach Südkorea, Russland, den Vereinigten Arabischen Emiraten und
Indien.
Die Ergebnisse der Studie finden Sie auf der IHK-Website www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de in der
Rubrik "International/Formulare/Downloads".
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FAQ FREQUENTLY ASKED QUESTIONS
In dieser Rubrik möchten wir Ihnen in loser Folge Fragen aus dem Beratungsalltag beantworten bzw.
Themen aufgreifen, die häufig an uns herangetragen werden. Die Antworten bzw. Ausführungen fallen
unterschiedlich umfangreich aus und decken nicht immer alle Teilbereiche der Problematik ab. Natürlich
stehen wir jederzeit gern zur Verfügung, Ihnen weiterführende Informationen zu geben. Wenn Sie eine
Frage haben, können Sie diese gern an uns weiterleiten.
Termine & Fristen
In dieser Rubrik möchten wir Ihnen in loser Folge Fragen aus dem Beratungsalltag beantworten bzw.
Themen aufgreifen, die häufig an uns herangetragen werden. Die Antworten bzw. Ausführungen fallen
unterschiedlich umfangreich aus und decken nicht immer alle Teilbereiche der Problematik ab. Natürlich
stehen wir jederzeit gern zur Verfügung, Ihnen weiterführende Informationen zu geben. Wenn Sie eine
Frage haben, können Sie diese gern an uns weiterleiten.
Schweiz - Internetzollanmeldung obligatorisch seit 01.01.2013
Seit 1. Januar 2012 läuft die öffentliche Übergangsphase „Parallelbetrieb Papierformulare / e-dec web“ elektronische Erfassung von Zollanmeldungen.
Das EDV-Obligatorium tritt an Stelle der Formulare 11.010 und 11.030 und ist 01.01.2013 in Kraft. Die
Schweizer Zollverwaltung empfiehlt, sich baldmöglichst mit e-dec web vertraut zu machen damit die
diversen Vorteile der elektronischen Veranlagung genutzt werden können.
Selbstverzoller können somit von Deutschland aus per Internet die Einfuhrdeklaration elektronisch
vorbereiten und die ausgedruckte Zollanmeldung an der Grenze vorlegen. Ein Handbuch zur Handhabung
der Internetzollanmeldung, sowie den Link zur Eingabe der Einfuhr- bzw. Ausfuhrdeklaration finden Sie
unter:
https://e-dec-web.ezv.admin.ch/webdec/main.xhtml
Somit ist eine Inanspruchnahme des Grenzspediteurs nicht unbedingt erforderlich. Das Ausfüllen einer
solchen Zollanmeldung erfordert jedoch einiges Grundwissen im Zollwesen. Sollte ein solches Fachwissen
nicht vorhanden sein, empfiehlt es sich einen Grenzspediteur einzuschalten.
Bitte beachten Sie unbedingt die Büro-/Öffnungszeiten der Schweizer Zollverwaltung.
Tipp: Wer von unterwegs mit einem Laptop arbeitet hat auch die Möglichkeit , wenn er die schweizer
Nummer für die pdf-Datei („Einfuhrbegleitdokument“) auf seinem Laptop erhält unter Angabe bei der
Schweizer Zollverwaltung sein Dokument ausdrucken zu lassen. Alternativ kann natürlich auch der
eigene Kleindrucker genutzt werden.
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TERMINE ZU AUßENWIRTSCHAFTSVERANSTALTUNGEN DER IHK
12. März 2013
Markterschließungsmaßnahme
Österreich“
09:30 - 13:00 Uhr, IHK
kostenfrei
Der Workshop behandelt branchenübergreifend Markttrends, Rechts- und interkulturelle Fragen und bietet den
Teilnehmern/Innen ein Markterschließungsprojekt an.
Anmeldung und Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail: hermle@villingenschwenningen.ihk.de
14. März 2013
Rechtschutz im Zoll- und
Außenwirtschaftsrecht
09:00-13:00 Uhr
BBT Tuttlingen
180 Euro zzgl.
Mwst.
Es sind auch bei einfachen Exporten und Importen verblüffend viele Verstöße gegen zoll und
außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen möglich. Elektronische Verfahren wie ATLAS erhöhen die Transparenz
und damit auch die Kontrollmöglichkeit. Oft sind die Aufgaben zwischen den einzelnen Beteiligten – Ausführer,
Anmelder, Subunternehmer und deren Vertreter – unklar. Dadurch können Haftungsrisiken entstehen. Der
Workshop zeigt häufige Verstöße, deren Strafrahmen und Möglichkeiten des Rechtsschutzes auf. Außerdem
werden darauf aufbauend Möglichkeiten zur Vorbeugung und deren organisatorische Umsetzung behandelt.
Ziel des Workshops: Die Teilnehmer lernen die Risiken von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im
Außenhandel kennen. Sie können nach dem Workshop einschätzen, welche organisatorischen Maßnahmen zur
Vermeidung geeignet sind und welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, wenn es zu einem
Verstoß gekommen ist.
Anmeldung: über www.ihk-exportakademie.de, Button „Seminare“ oder auch bei Rückfragen Jörg Hermle, Tel.
07721 922-123, E-Mail: hermle@villingen-schwenningen.ihk.de,
11. April 2013
Markterschließung Schweiz
10:00 – ca. 12:00 Uhr, IHK
kostenfrei
Der Workshop behandelt branchenübergreifend Markttrends, Rechts- und interkulturelle Fragen und bietet den
Teilnehmern/Innen ein Markterschließungsprojekt an.
Anmeldung und Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail: hermle@villingenschwenningen.ihk.de
16. April 2013
Inhouseberatung Niederlande
In den Unternehmen im IHK- kostenfrei
Bezirk, ganztägig
Unternehmen, die Interesse an der Markterschließung der Niederlande haben oder ihre bestehenden
Geschäftsverbindungen in den Niederlanden erweitern möchten, können sich durch die Deutsch-Niederländische
Handelskammer mit Sitz in Den Haag in ihrem Unternehmen beraten lassen. Ein Fragebogen zur Vorbereitung der
Gespräche kann im Fachbereich International angefordert werden.
Anmeldung, Terminvereinbarung und Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail:
hermle@villingen- schwenningen.ihk.de
22. April 2013
IHK-Asienplattform: Partner,
Mitarbeiter, Fachkräfte – optimale
Auswahl und Betreuung im
Chinageschäft
12:00-14:00 Uhr
BBT Tuttlingen
30 Euro incl.
kleiner
Mittagsimbiss.
Mit China beschäftigt sich auch 2013 ein Großteil deutscher Unternehmen. Nach einer Umfrage der deutschen
Auslandshandelskammer in China, stellen besonders die Themen:• Fachkräfte finden • Behalten guter
Mitarbeiter• Aus- und Weiterbildung• die korrekte Verwaltung von Personal die Führungskräfte vor wachsenden
Herausforderungen. Im Vortrag werden Lösungssätze für typische Probleme und Strategien zur optimalen
Steuerung von Partnern und Mitarbeitern vorgestellt und eigene Antworten auf die obengenannten Fragen
erarbeitet.
Anmeldung und Ansprechpartner: Jörg Hermle, Tel. 07721 922-123, E-Mail: hermle@villingenschwenningen.ihk.de,
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LÄNDER UND MÄRKTE
Belgien:
EuGH-Urteil
zur
Limosa-Erklärung:
Dienstleistungserbringer europarechtswidrig
Meldepflicht
für
selbständige
(gtai) Seit 2007 müssen sich selbständige Dienstleistungserbringer, die in einem anderen Mitgliedstaat
als dem Königreich Belgien niedergelassen sind, in Belgien registrieren und ein Konto einrichten. Sie
müssen den belgischen Behörden grundsätzlich jedes Mal, bevor sie eine Dienstleistung in Belgien
erbringen wollen, detaillierte Informationen (z.B. Zeitpunkt, Ort und Dauer der Dienstleistung; Art und
Identität des Dienstleistungsempfängers) zur Verfügung stellen. Dieses Prozedere ist auch unter dem
Namen Limosa-Erklärung bekannt und im Programmgesetz vom 27.12.2006 (Loi-programme (I)) sowie im
Königlichen Erlass vom 20.03.2007 (Arrêté royal pris en exécution du Chapitre 8 du Titre IV de la loiprogramme (I) du 27 décembre 2006 instaurant une déclaration préalable pour les travailleurs salariés et
indépendants détachés) niedergelegt.
Die Meldepflicht soll Sozialbetrug verhindern, insbesondere Scheinselbständigkeit aufdecken und
Schwarzarbeit bekämpfen.
Verstöße gegen die Meldepflicht können gemäß Artikel
Sozialstrafgesetzbuches (Code pénal social) geahndet werden.
182
Absatz
2
des
belgischen
Die Europäische Kommission hielt allerdings die für selbständige Dienstleistungserbringer geltende
Pflicht zu dieser vorherigen Meldung aufgrund ihres allgemeinen Charakters für mit der
Dienstleistungsfreiheit im Sinne von Artikel 56 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen
Union unvereinbar. Deshalb erhob sie – wie in der gtai-Meldung „Belgien und Limosa“ vom 14.07.2010
berichtet – Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Am 19.12.2012 erging das Urteil in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen das Königreich Belgien
(Aktenzeichen: C-577/10): Die Meldepflicht für selbständige Dienstleistungserbringer stelle ein Hindernis
für den freien Dienstleistungsverkehr dar. Die vom Königreich Belgien verfolgten Ziele kämen zwar
grundsätzlich als Rechtsfertigungsgründe in Betracht. Jedoch sei die Meldepflicht nicht verhältnismäßig.
Verhältnismäßig könne sie nur dann sein, wenn sie dazu geeignet sei, die Verwirklichung des mit ihr
verfolgten Ziels zu gewährleisten und nicht über das hinausgehe, was zu dessen Erreichung erforderlich
sei. Dies sei hier aber gerade nicht der Fall. Denn ein genereller Betrugsverdacht könne die Einschränkung
der Dienstleistungsfreiheit nicht rechtfertigen. Dies wiederum impliziere aber die allgemeine
Meldepflicht. Zwar dürfen Dienstleistungserbringer, die in einem anderen Mitgliedstaat als Belgien
niedergelassen sind, durchaus steuerlichen und sozialen Verpflichtungen unterworfen werden. Jedoch sei
die belgische Meldepflicht nicht auf die Fälle beschränkt, in denen Anlass zur Prüfung bestehe, ob diese
steuerlichen und sozialen Verpflichtungen beachtet würden. Darüber hinaus habe das Königreich Belgien
nicht hinreichend überzeugend dargelegt, dass die Übermittlung der sehr detaillierten Informationen
nicht die Grenze des zur Erreichung der mit der Meldepflicht verfolgten Ziele Erforderlichen überschreite.
Belgien muss jetzt die für selbständige Dienstleistungserbringer – zumindest im bisherigen Umfang –
bestehende Meldepflicht abschaffen.
www.limosa.be
Weitere Informationen: gtai, Mandy Nicke, Tel.: 0228/24993-372, Email: mandy.nicke@gtai.de, Internet:
www.gtai.de/recht.
Brasilien: Steuerrecht: Rechnungen werden detaillierter
(gtai) Durch das am 10.12.2012 veröffentlichte Gesetz Nr. 12.741 werden Unternehmen in Brasilien ab
dem 10.06.2013 verpflichtet, in Rechnungen die auf Waren und Dienstleistungen anfallenden Steuern
genau aufzulisten. Gemeint sind sowohl Bundes-, als auch Landes- und Gemeindesteuern, welche jeweils
separat aufgeführt werden müssen. Darunter fallen nach Artikel 1 § 5 des Gesetzes Nr. 12.741
•
die Waren- und Dienstleistungsumlaufsteuer (Imposto sobre Operações relativas a Circulação de
Mercadorias e sobre Prestações de Serviços de Transporte Interestadual e Intermunicipal e de
Comunicação – ICMS, Landessteuer);
8
•
die Dienstleistungssteuer auf kommerzielle Dienstleistungen, soweit diese nicht der ICMS
unterliegen (Imposto sobre Serviços de Qualquer Natureza – ISS, Gemeindesteuer);
•
die Industrieproduktsteuer (Imposto sobre Produtos Industrializados – IPI, Bundessteuer);
•
die Kapitalverkehrssteuer (Imposto sobre Operações de Crédito, Câmbio e Seguro, ou Relativas a
Títulos ou Valores Mobiliários – IOF, Bundessteuer);
•
Sozialabgaben (Contribuição Social para o Programa de Integração Social – PIS und Programa de
Formação do Patrimônio do Servidor Público – Pasep, Bundesabgaben);
•
die Sozialfinanzierungsabgabe (Contribuição para o Financiamento da Seguridade Social – Cofins,
Bundesabgabe) und
•
die Abgabe auf Intervention im Wirtschaftssektor (Contribuição de Intervenção no Domínio
Econômico- CIDE, Bundesabgabe).
Das Gesetz ist das Ergebnis einer Bürgerinitiative, welche eine größere Transparenz des Steuersystems
forderte. Durch das Gesetz soll dem Verbraucher ermöglicht werden, die Zusammensetzung des zu
zahlenden Preises, und insbesondere des darin enthaltenen Steueranteils, nachvollziehen zu können.
Weitere Informationen: gtai, Bereich Recht, Email: recht@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht
Aktueller Produktkatalog und aktuelle HS1 Code Liste für die CCC2 Zertifizierung in der V.R.
China
In den zwei kürzlich erschienenen Bekanntmachungen der Zertifizierungsbehörde der VR China (CNCA3)
mit den Nummern 30 und 36 wurde der Umfang der CCC Zertifizierung aktualisiert. Der neue
Produktkatalog der CNCA umfasst nun 22 Produktgruppen und 157 Produktkategorien mit aktuellen
Beschreibungen und Definitionen. Um die Umsetzung dieses Produktkatalogs durch die lokalen Zollämter
stärker zu vereinheitlichen, wurde auch die Liste der betroffenen HS Codes (Zolltarifnummern) auf den
neusten Stand gebracht. Beide Listen liegen lediglich im chinesischen Original vor.
Weitere Informationen zur CCC Zertifizierung: Cisema GmbH, Tel.: +49 89 4161 738900, Fax: +49 89
7484 9956,E-Mail: info@cisema.de, www.cisema.de
Gesetz zur dreistufigen Garantie für Personenkraftwagen in der VR China (China Lemon Law)
In einer kürzlich erschienen Bekanntmachung des Ministeriums für Qualität, Sicherheit, Inspektion und
Quarantäne der VR China (AQSIQ) mit der Nummer 150 wurde das neue Gesetz zur dreistufigen Garantie
- Reparatur, Austausch und Erstattung - für Personenkraftwagen veröffentlicht. Die Bestimmung wird
am 1. Oktober 2013 in Kraft treten und regelt Haftungsbestimmungen für Hersteller, Verkäufer und
Werkstätten. Das Gesetz liegt lediglich im chinesischen Original vor.
Weitere Informationen zur CCC Zertifizierung in die V.R. China erhalten Sie bei: Cisema GmbH, Tel.:
+49 89 4161 738900, Fax: +49 89 7484 9956, E-Mail: info@cisema.de, www.cisema.de
1
Harmonized System
2
China Compulsory Certification
3
Certification and Accreditation Administration of China
9
China: Neues Einreise- und Aufenthaltsrecht ab Juli 2013
(PWC) Zum 1. Juli tritt das geänderte Gesetz in Kraft, das vor allem eine Verschärfte Umsetzung der
Regelungen und drastische Strafen bei Verstößen vorsieht. Auch deutsche Unternehmen in China sollten
den Aufenthaltsstatus ihrer ausländischen Mitarbeiter daher ggf. überprüfen.
Ferner führt das Gesetz eine neue Visa-Kategorie ein, um hoch talentierte Fachkräfte nach China zu
locken, und es erlaubt Ausländern in bestimmten Fällen eine Permanent Residence zu beantragen.
China: Vorsicht bei Geldüberweisungen nach China
Seit geraumer Zeit häufen sich bei den AHK Büros in China Anfragen deutscher Unternehmen bezüglich
falscher Kontoinformationen von Lieferanten. Es scheint sich dabei um Hackerangriffe zu handeln, die
per Email gestellte Zahlungsanforderungen des Lieferanten abfangen und dann diese abgeändert mit
gefälschten Kontoinformationen an den Käufer weiterleiten.
So machte beispielweise eine deutsche Firma eine Bestellung bei einem südchinesischen
Schmucklieferanten mit Firmensitz in Hongkong und erhielt aber die Kontodaten eines komplett anderen
Besitzers, auf dessen Konto der Rechnungsbetrag dann fälschlich überwiesen wurde. Erst später wurde
der Fehler bemerkt, als die Hongkonger Firma beim deutschen Käufer wegen der noch ausstehenden
Zahlung anfragte.
Folgendes sollte daher beachtet / geprüft werden:
1. Stammt die Zahlungsforderung von der selben Email Adresse, mit der auch vorher bereits Kontakt
bestand?
2. Selbst wenn dies der Fall ist, sollte besonders Vorsicht geboten sein, falls der Kontakt ohne SSL-Email
Verschlüsselung läuft, was häufig bei kostenlosen Email Anbietern wie „Yahoo“, „Hotmail“, „163.com“,
„Sohu.com“ u.a. der Fall ist.
3. Stimmt der Name des Kontoinhabers und der Ort des Bankkontos mit den ursprünglich übermittelten
Kontakt- und Kontodaten des Lieferanten überein? Es sollten niemals Überweisungen an Privatkonten
erfolgen.
4. Ist der Schreibstil der Email auffällig anders?
5. Deckt sich die (Proforma)-Rechnung mit den der von der Firma verwandten Schriftart, dem Stil und der
Kontaktadresse?
6. Im Zweifelsfalle sollte unbedingt der Eingang der Rechnung und Details der Rechnung vom Lieferanten
telefonisch noch einmal bestätigt werden.
Wenn Sie bereits eine Zahlung an ein falsches Konto getätigt haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit
Ihrer Bank aufnehmen. Sofern die Überweisung noch nicht auf der Gegenseite gebucht wurde, lässt sich
die Transaktion noch abbrechen. Die Bank in China oder Hongkong kann leider selten in solchen Fällen
helfen. Falls es für einen Abbruch der Transaktion schon zu spät sein sollte, kann eventuell nur noch über
eine Strafanzeige bei den örtlichen Behörden etwas erreicht werden.
Kontakt:
North China: Dr. Florian Kessler, Tel: +86-10-6539 6620, Email: kessler.florian@bj.china.ahk.de
East China: Dr. SUN Jing, Tel:+86-21-50812266-1629, Email: sun.jing@sh.china.ahk.de, South &
Southwest
China:
Jens
Hildebrandt,
Tel:
+86-20-87552353-212,
Email:
hildebrandt.jens@gz.china.ahk.de
Hong Kong: Wolfgang Ehmann, Tel: +852-25265481, Email: ehmann.wolfgang@hongkong.ahk.de
China: Neuregelung zur Zeitarbeit erlassen
(gtai) Das Ständige Komitee des nationalen Volkskongresses hat am 28.12.2012 die ersten
Überarbeitungen des am 1.8.2008 in Kraft getretenen Arbeitsvertragsgesetzes erlassen. Die aktuellen
10
Änderungen verschärfen das Recht der Zeitarbeit, indem sowohl die Anforderungen an Leiharbeitsfirmen
erhöht als auch strengere Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen Unternehmen
Leiharbeitnehmer einsetzen dürfen.
Unternehmen, die als Zeitarbeitsfirma tätig werden wollen, bedürfen nach den Neuregelungen ein
registriertes Mindestkapital von 2.000.000 RMB gegenüber aktuell 500.000 RMB. Vor Aufnahme des
Registrierungsprozesses muss das betreffende Unternehmen eine Genehmigung der zuständigen
Arbeitsbehörde zur Errichtung eines Zeitarbeitsunternehmens einholen.
Möchte ein Unternehmen Zeitarbeitnehmer in seinem Betrieb einsetzen, kann es dies nunmehr lediglich
dann tun, wenn es sich um zeitlich bis zu einem Zeitraum von sechs Monaten befristete Tätigkeiten,
Hilfsarbeiten oder Ersatz für kurzfristige Abwesenheiten (beispielsweise aufgrund von Urlaub, Fortbildung
oder Studium) regulärer Arbeitnehmer handelt. Zeitarbeitnehmer haben für ihre Tätigkeit den gleichen
Lohn zu erhalten, den das Unternehmen seinen direkt angestellten Arbeitnehmern zahlt. Zudem darf der
Anteil der Zeitarbeitnehmer in einem Unternehmen einen noch durch die Arbeitsbehörde zu
bestimmenden Prozentsatz der Gesamtarbeitnehmerschaft des Betriebs nicht überschreiten.
Verstöße gegen die neuen Vorgaben werden nunmehr mit einer Geldbuße in Höhe von 5.000 bis 10.000
RMB (gegenüber 1.000 bis 5.000 RMB nach den bisherigen Regelungen) pro entsendetem Arbeitnehmer
belegt.
Um Unternehmen zu ermöglichen, sich auf die neuen Vorgaben einzustellen, werden die Änderungen erst
zum 1.7.13 in Kraft treten.
Weitere Informationen: gtai, Frauke Schmitz-Bauerdick, Tel.: 0228/24993-432, E-Mail: frauke.schmitzbauerdick@gtai.de, Internet: www.gtai.de/recht.
Frankreich : Änderung der Steuersätze ab 2014
Ab 1. Januar 2014 werden die Mehrwertsteuersätze geändert:
•
Der Normalsatz (gilt für die meisten Güter und Dienstleistungen) wird von 19,6 % auf 20 %
erhöht.
•
Der ermäßigte Steuersatz, der auf existenzbegründende Güter und Dienstleistungen erhoben
wird (Grundnahrungsmittel und Energie), wird von 5,5 % auf 5 % gesenkt.
•
Der reduzierte Steuersatz, der für die Gastronomie, den Verkauf von zubereiteten Lebensmitteln,
den Transport sowie auf Renovierungsarbeiten im Immobilienbestand gilt, wird von 7 auf 10 %
angehoben.
•
Der Mehrwertsteuersatz, der in Korsika gilt, wird von 8 auf 10 % angehoben.
Diese Rechtsänderungen sieht Artikel 68 des 3. Finanzanpassungsgesetzes von 2012 vor.
Frankreich: Mitführpflicht von Alkoholtests aufgehoben
Aktueller Presseberichterstattung zufolge wurde die Mitführungspflicht von Alkoholtestgeräten durch
das französische Innenministerium auf unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt.
Singapur: Verhandlungen der EU über ein umfassendes Freihandelsabkommen abgeschlossen
Bonn (gtai) – EU-Handelskommissar De Gucht und der singapurische Industrie- und Handelsminister Lim
Hng Kiang haben am 16.12.2012 den Abschluss der Verhandlungen über ein um-fassendes
Freihandelsabkommen zwischen EU und Singapur bekannt gegeben. Nach internen Abstimmungen soll
im Frühjahr 2013 dann das vorläufige Abkommen paraphiert werden. Das jetzt ausgehandelte Abkommen
ist nach dem Freihandelsabkommen mit Südkorea das zweite Abkommen der EU mit einem wichtigen
asiatischen Handelspartner. Es ist außerdem das erste Abkommen mit einem Mitglied der 10 Länder
umfassenden ASEAN-Freihandelszone. Weitere Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen laufen mit
den ASEAN-Staaten Malaysia und Vietnam. Außerdem werden mit anderen ASEAN-Staaten
vorbereitende Gespräche geführt. Langfristig wird ein umfassendes Freihandelsabkommen EU/ASEAN
11
anvisiert. Hauptelemente des jetzt ausgehandelten Abkommens sind Regelungen in den Bereichen
Dienstleistungen, Investitionsschutz, öffentliche Beschaffung, geistiges Eigentum einschl. Schutz
geographischer Herkunftsbezeichnungen, Nachhaltigkeit und Wettbewerb. Beim Warenhandel wurden
Regelungen zum verbesserten Marktzugang in Singapur durch Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse
in Schlüsselbereichen (Kfz, Elektronik und Ausrüstung im Bereich erneuerbare Energie) ausgehandelt. So
dürfen zukünftig nach EU-Standards hergestellte und getestete Waren ohne weitere technische
Anpassung und zusätzliche Prüfung in Singapur verkauft werden. Außerdem soll die Anerkennung von
EU-Fleischherstellern, die derzeit insbesondere für kleinere Unternehmen noch zeit- und kostenintensiv
ist, erleichtert werden.
AHK Kolumbien - Neue Dienstleistungen
Der kolumbianische Inlandsmarkt wächst, die makroökonomischen Bedingungen des Landes sind stabil
und nationale Konsum- und Wachstumswerte liegen über dem lateinamerikanischen Durchschnitt. Diese
positiven Entwicklungen haben zusammen mit der ausstehenden Ratifizierung des
Freihandelsabkommens von Kolumbien mit der EU (voraussichtlich im 2. Quartal 2013) zu einem
verstärkten Interesse ausländischer Unternehmen an dem kolumbianischen Markt geführt.
Aus diesem Grund stellt die AHK Kolumbien deutschen Unternehmen ab diesem Jahr zwei neue
Dienstleistungen zur Verfügung: Büroanmietung und Geschäftspräsenz.
Büroanmietung
Für deutsche Unternehmen, die Kolumbien als Markt entdeckt haben und sich vor Ort niederlassen
möchten, bietet die AHK Kolumbien die temporäre Büronutzung an. Dies ermöglicht eine sofortige
Aufnahme der Arbeitstätigkeiten in einem professionellen Umfeld mitten im Herzen der
Wirtschaftsmetropole Bogotá.
Geschäftspräsenz – Virtuelle Leistungen
Im Rahmen der Geschäftspräsenz bietet die AHK Kolumbien ein umfangreiches virtuelles Paket an
Maßnahmen an, das nach Analyse des Umfangs und der Ziele des Unternehmensengagements perfekt auf
individuelle Bedürfnisse zugeschnitten wird.
Unternehmen stehen im Rahmen der Dienstleistung Geschäftspräsenz folgende Leistungen zur
Verfügung:
Office-Services
• Anrufentgegennahme
• Betreuung lokaler Kunden
• Bearbeitung und Weiterleitung von Anfragen
• Abwicklung kompletter Bestellvorgänge
• Bereitstellung eines Arbeitsplatzes bei Geschäftsreisen und Nutzung der Konferenzräume
Marketing / Vertrieb
• Unterstützung bei Entwicklung einer Marketingstrategie
• Lagerung und Versand von Prospekten, Preislisten und Warenmustern
• Messevorbereitung, -betreuung und -nachbereitung
• Klärung von Zollfragen und Importbestimmungen
Weitere Informationen: Alexander Steinberg, Tel: +57(1) 651 3770, E-Mail:
alexander.steinberg@DEinternational.com.co
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Vereinigtes Königreich Großbritannien: Umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung entfällt
für ausländische Unternehmen
Ab sofort können ausländische Unternehmen im Vereinigten Königreich nicht mehr von der
umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Diese erlaubte es auch ausländischen
Unternehmen für im Vereinigten Königreich erzielte Umsätze bis zu einer Höhe von 77.000 Pfund
Sterling pro Jahr von der Berechnung der Umsatzsteuer abzusehen. Folglich müssen sich ausländische
Unternehmen nun bereits ab dem ersten im Vereinigten Königreich erzielten Umsatz aus Warenverkäufen
oder der Erbringung von Dienstleistungen bei den britischen Behörden umsatzsteuerlich registrieren.
Malaysias Markt für Gebäude-Armaturen expandiert
Nach dem Bauboom der vergangenen Jahre kann sich das Wachstum in Malaysias Gebäudebau ab 2013
etwas abflachen. Darüber hinaus dürfte es stärker in Richtung preiswertem Wohnraum gehen. Trotzdem
sehen Hersteller von Sanitärarmaturen im Premiumsegment weiterhin solide Zuwachsraten. Chancen
bieten auch Hotelbauten in den obersten Sternekategorien und neue Privatkliniken. Hinzu kommt
langsam ein Trend zu „grünem“ Bauen, der wasser- und energiesparende Techniken favorisiert. Malaysias
bislang boomender Gebäude- und Industriebau hat die Einfuhr an Armaturen 2011 um 20% ansteigen
lassen. Aufgrund der im ersten Halbjahr 2012 fertig gestellten Gebäude dürfte sie in dem Jahr weiter
zugenommen haben.
Mehr Infos unter: www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=712982.html
Schweden: Geschäftsreise für KMUs
Die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK Schweden) lädt im Rahmen der Exportinitiative
Energieeffizienz zu einer Geschäftsreise zum Thema energieeffizientes Bauen in Büro- und
Einzelhandelsgebäuden vom 23. bis 25. April 2013 nach Stockholm ein. Ziel ist es, deutsche Anbieter
von Technologien, Produkten und Dienstleistungen im Kontext Energieeffizienz bei ihren
Exportaktivitäten zu unterstützen. Die Geschäftsreise besteht zum einen aus einem Seminar zum
deutschen Leistungsspektrum im Bereich energieeffizientes Bauen inklusive
Unternehmenspräsentationen sowie zum anderen aus individuellen Gesprächen zwischen deutschen und
schwedischen Unternehmen, die die Deutsch-Schwedische Handelskammer vermittelt.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
http://www.handelskammer.se/de/projects/energieeffizientes-bauen oder Direktkontakt: Parisa
Sundberg, Projektleiterin, Tel.; +46 8 665 18 13, E-Mail: parisa.sundberg@handelskammer.se
Türkei: AHK Türkei bietet Visa-Dienst
Für Antragsteller aus der ganzen Türkei bietet die AHK bereits seit einiger Zeit einen Visa-Dienst, weniger
Unterlagen, keine Wartezeit.
Nun besteht die Möglichkeit der Beantragung langfristiger Visa. Das Generalkonsulat hat mit Schreiben
vom 10. Dezember 2012 seine Absicht bekräftigt, künftig mehr langfristige Visa für Geschäftsreisende zu
erteilen. Es weißt darauf hin, dass die Unternehmen ihm die Vergabe solcher Visa erleichtern, wenn
•
Sie die Gründe für die Absicht, häufiger nach Deutschland zu reisen angeben,
•
eine längerfristige Reisekrankenversicherung vorgelegt wird,
•
der Arbeitgeber bestätigt, dass Kosten auch künftiger geschäftlicher Reisen übernommen werden
und
•
ein langfristig gültiger Reisepass vorgelegt wird.
13
Ab dem 01.01.2013 wird für alle Anträge ein einheitlicher Betrag in Höhe von 40 TL erhoben. Bei
Großaufträgen ab 50 Anträgen im Monat können Sonderkonditionen eingeräumt werden.
Kontakt und Fragen: Marc Landau, Tel.: +90 (212) 363 05 00, info@dtr-ihk.de
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BW INTERNATIONAL
Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in
unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung,
Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-Württemberg
International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes
Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen.
Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen
Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das
Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort BadenWürttemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in BadenWürttemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in
Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter:
www.bw-i.de
Mexiko: branchenübergreifende Unternehmerreise
Mexiko ist -und bleibt- nach Brasilien der wichtigste Handelspartner Deutschlands in Lateinamerika und
gewinnt vor allem als strategischer Produktionsstandort im NAFTA-Wirtschaftsraum für deutsche
Unternehmen weiter an Stellenwert. Das Vertrauen in die mexikanische Wirtschaft drückt nicht zuletzt
der Aufbau des neuen Motorenwerkes des Volkswagen-Konzerns im Bundesstaat Guanajuato aus.
Baden-Württemberg International organisiert eine branchenübergreifende Unternehmerreise mit
Schwerpunkt erneuerbare Energien/Umwelttechnik, Automobil- sowie Luft- und Raumfahrtindustrie nach
Mexiko-Stadt, León (Bundesstaat Guanajuato) und Guadalajara (Bundesstaat Jalisco), wobei sich vor
allem die Bundesstaaten Jalisco und Guanajuato immer mehr zu attraktiven Investitionsstandorten für
mittelständische Betriebe entwickeln.
An allen drei Standorten haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen von individuellen Kontaktgesprächen auf
mexikanische Gesprächspartner zu treffen, die im Vorfeld anhand Ihren Angaben für Sie ausgewählt
wurden. Auch ist ein gemäß den Bedürfnissen der Teilnehmer ausgearbeitetes
Fachinformationsprogramm mit Briefings, Firmen- und Projektbesichtigungen und Auswärtsterminen
geplant, um Ihnen ein detailliertes Bild über die wirtschaftliche Lage in Mexiko zu geben.
Nähere Informationen zum detaillierten Reiseprogramm sowie zum Leistungsangebot finden Sie unter:
www.bw-i.de/event/366, Anmeldeschluss ist Freitag, 26. April 2013,Ines Banhardt, Projektleiterin für
Internationale Unternehmenszusammenarbeit, Telefon: +49(0)711.22787-59, Telefax. +49(0)711.2278722, E-Mail: ines.banhardt@bw-i.de
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MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER
Messe
Messebeteiligungen im Ausland sind ein sehr wichtiges und effizientes Mittel, um in einen Markt
einzusteigen, bestehende Geschäfte auszubauen oder Kontakte zu Kunden zu pflegen. Oftmals sind
Messenauftritte jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden, die ein einzelnes Unternehmen nur schwer
tragen kann. Der gemeinsame Auftritt auf einem Gemeinschaftsstand ist eine Möglichkeit, Kosten zu
senken, indem sie auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Das Land Baden-Württemberg bietet Firmen
eine Förderung für Gruppenbeteiligungen an, die Bedingungen können Sie unter folgendem Link
nachlesen:
http://www.bw-global.de/deu/index_465.aspx
Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. erstellt in Zusammenarbeit mit
Branchenverbänden, Wirtschaftsvertretern u.a ein Auslandsmesseprogramm. Die darin aufgenommenen
Messen bieten deutschen Firmen eine Beteiligung unter begünstigten Konditionen. Das vollständige
Programm kann eingesehen werden unter:
http://www.auma-messen.de
Korea: „K Shop Fair 2013“, 4. - 7. April 2013, Seoul, Korea
Die erste koreanische Shop-Messe wird im April 2013 in Seoul eröffnet. Das Angebot umfasst alle
Neuheiten im Bereich Ladenausstattung und Design:
Angebotsübersicht
Ladeninstallationen und Materialien
Kühllösungen für Lebensmittel
Ladeninterieur und Deko
Sicherheitssysteme
Ladenausstattungszubehör
Lichtsysteme
Einkaufswägen
IT-Lösungen
Ladenspezifische Marketingmethoden
Finanzierungsberatungen
Nutzen Sie die Gelegenheit, auf dieser Shop-Messe den Bekanntheitsgrad Ihrer eigenen Produkte im
asiatischen Raum zu vergrößern, sich von den neuesten koreanischen Trends inspirieren zu lassen und
wertvolle Kontakte zu knüpfen. Die Business Networking Party oder der Sonderpavillons mit ShopNeuheiten bieten hierfür einen idealen Rahmen.
Die AHK Korea, als Auslandsvertreter für Deutschland, unterstützt bei der Reisevorbereitung und mit den
Anmeldungen.
http://www.kshop.org/English/
Kontakt und weitere Informationen: Deutsch- Koreanische Industrie- und Handelskammer, AHK Korea,
Tel.: +82-2-3780-4631, ymkim@kgcci.com, http://www.kshop.org/English/
Einkäufertage ECONOMIA am 22. und 23. Mai 2013 in Montbéliard - Frankreich
Die EINKÄUFERTAGE ECONOMIA bieten für Einkäufer am 22. und 23.05.2103 die geeignete Plattform, um
neue Lieferanten aus den Regionen Elsass und Franche-Comté zu finden. Folgende Branchen sind dabei
vertreten: Nahrungsmittel, Luft- und Raumfahrt, Rüstungsgüter ,Automobil, Biotechnologie, Chemie,
Energie, Bauwesen, Schienenverkehr, pharmazeutische Industrie, Medizintechnik, Präzisionswerkzeuge,
Spielwarenindustrie, etc.
Die Vorteile der Veranstaltung ECONOMIA für deutsche Einkäufer:
An zwei Tagen werden Gespräche mit Unternehmen geführt, die passgenau ausgewählt wurden.
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Die Veranstalter
· analysieren den Bedarf der Einkäufer und betreuen diese Unternehmen individuell, um effiziente
und gezielte Geschäftstreffen zu garantieren.
· stellen optimale Gesprächsprogramme mit jeweils halbstündigen Treffen zusammen.
· übernehmen die gesamten Kosten der Einkäufer für den Transport, Unterkunft, Verpflegung und
die Abendveranstaltung.
Interessierte Unternehmen können sich direkt online anmelden unter www.economia.org oder sich bei
der IHK Südlicher Oberrhein informieren: IHK Südlicher Oberrhein, Frédéric Carrière,, E-Mail:
frederic.carriere@freiburg.ihk.de, Tel. +49 (0)7821 2703 650
Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg auf der INTERSOLAR Europe 2013
vom 19. bis 21. Juni 2013 in München
(bw-i) Die INTERSOLAR Europe ist die weltweit größte Fachmesse für Solartechnik. Auf der INTERSOLAR
Europe 2012 waren über 1.900 Aussteller auf der Neuen Messe München vertreten. Zudem lockte die
Leitmesse und ihr umfangreiches Kongress- und Rahmenprogramm 66.000 Besucher aus 160 Ländern in
die bayerische Landeshauptstadt.
Baden-Württemberg International bietet in Partnerschaft mit der Plattform Umwelttechnik des
Landesverbandes der Baden-Württembergischen Industrie e.V. (LVI) baden-württembergischen
Unternehmen, Regionen und Forschungseinrichtungen die Möglichkeit, auf der INTERSOLAR Europe 2013
auf dem Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg ihre Dienstleistungen und Produkte sowie
Unternehmensstandorte einem ausgewählten Fachpublikum zu präsentieren.
Dabei bietet Ihnen bw-i einen kompletten Full-Service, der u. a. folgende Leistungen enthält:
•
Ausstellungsfläche, inklusive hochwertiger Standbau, Organisation und Vor-Ort-Betreuung
•
Zielgruppenansprache im In- und Ausland
•
Professionelle Kommunikationsarbeit und attraktives Rahmenprogramm
•
Vermittlung von Kooperationen mit internationalen Partnern
Weitere Informationen und Unterlagen: www.bw-i.de/event/266 ; Info: Baden-Württemberg
International, Stuttgart, Ralph Ohmayer, Tel. 0711 22787-20, ralph.ohmayer@bw-i.de
Der Elefant erwacht - Indiens wirtschaftlicher und politischer Aufstieg
22. – 23. März 2013 | Freiburg
Die Proteste gegen die brutale Massenvergewaltigung einer Studentin in Neu Delhi reißen nicht ab.
Indien, die nach der Einwohnerzahl größte Demokratie der Welt, bleibt - nicht nur was die Situation der
Frauen angeht - ein Land voller Widersprüche. Mit Prof. Dr. Dietmar Rothermund, dem ehemaligen
Direktor des Südasien-Instituts der Universität Heidelberg, und dem ehemaligen Indien-Korrespondent
der ARD, Markus Gürne, der über die Chancen und Risiken des Wirtschaftstandortes Indien berichten
wird, stehen zwei fachkundige Experten als Gesprächspartner zur Verfügung.
Weitere Informationen und das genaue Programm finden Sie unter diesem Link
http://www.kas.de/freiburg/de/events/52700/
17
IHK Auslandsprojekte
Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige
baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf
es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der
vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher
verläuft das Auslandsgeschäft.
Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur
Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und
Wissenschaftsstandort
wird
von
Baden-Württemberg
International
(bw-i),
der
Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr
sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i.
Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in
Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2011
verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung
ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur
Interessensbekundung finden Sie auf unserer Homepage. Nachfolgend finden Sie Informationen sowie
die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten:
Indien: Unternehmerreise
Kühlketten)
Lebensmittelindustrie
(Maschinen,
Verpackung,
Logistik,
17. bis 23. März 2013 Delhi – Mumbai / Kolkata – Bangalore
Ziel der Reise
Ihre Teilnahme an der Unternehmerreise ermöglicht Ihnen in kürzester Zeit einen realistischen Eindruck
der Geschäftschancen Ihres Unternehmens mit Lebensmittelherstellern bzw. Lebensmittelgroß- und einzelhandelsunternehmen in Indien zu gewinnen. Hierzu dienen:
•
Kontakt- und Kooperationsbörsen in Delhi und Mumbai, bei denen Sie individuelle Erstgespräche
mit potentiellen Vertriebs- und Geschäftspartnern führen können, die nach Ihren Vorgaben selektiert
wurden.
•
Besuche bei und Gespräche mit ausgewählten Lebensmittelherstellern
•
Store-Checks und Gespräche mit Lebensmittelgroß- und -einzelhändlern
•
Erfahrungsaustausch mit ortsansässigen Unternehmern
Ein weiterer Vorteil: Während der Reise lernen Sie mitreisende Zulieferer und Ausstatter von
Lebensmittelherstellern bzw. -händlern intensiv kennen. Hierdurch ergeben sich erfahrungsgemäß
wertvolle Kooperationen – entweder in dem bereisten Zielland oder in einem anderen Markt.
Zielbranchen
•
Maschinen, Anlagen, Prozessstoffe und Process Engineering für die Lebensmittelverarbeitung•
Verpackungstechnologie für Lebensmittel
•
Lebensmittelsicherheit und Qualitätsmanagement
•
Förder-, Transport- und Lagertechnik
•
Kühlungs- und Belüftungstechnologien
•
Hersteller von Lebensmitteln und -zutaten
Teilnahmepreis pro Person: 3.290 EUR zzgl. MwSt. (geförderter Preis für Unternehmen aus Baden-Württemberg)
Weitere Informationen und Unterlagen: http://www.ihk-exportakademie.de/index.php?id=226
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Ihre Ansprechpartner: IHK Rhein-Neckar, Mannheim für die IHKs in Baden-Württemberg, Stephanie Palm, Tel.
0621 1709-224, Gabriele Borchard, Tel. 0621 1709-131, gabriele.borchard@rhein-neckar.ihk24.de
IHK-Exportakademie GmbH, Matthias Gaugler, Tel. 0711 2005-1313, matthias.gaugler@ihk-exportakademie.de
Seit April 2010 erweitert die IHK-Exportakademie als landesweite Bildungsinstitution das
Weiterbildungs- und Seminarprogramm der Industrie- und Handelskammer. Das Angebot richtet sich mit
seinen Seminaren und Zertifikatslehrgänge an Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen im
Südwesten. Ziel ist, Themen vertiefend und mit hoher fachlicher Spezialisierung anzubieten, ferner gibt
es Veranstaltungen rund um die betriebliche Organisation, Haftungsrisiken und die vertragliche
Umsetzung, die in dieser Form bisher noch nicht Teil des IHK-Veranstaltungsangebots waren.
Eine aktuelle Veranstaltungsübersicht finden Sie unter folgendem Link:
http://www.ihk-exportakademie.de -> Seminare
19
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
Holz und Holzerzeugnisse: EU-Holzhandelsverordnung
Die weltweit wachsende Nachfrage nach Holz führt zunehmend zu illegalem Holzeinschlag. Um den
vielfältigen ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nutzen der Wälder zu sichern, tritt zum 3. März
2013 die EU-Holzverordnung (VO-EU Nr. 995/2010) in Kraft. Sie ergänzt die bereits bestehenden und
zukünftigen Partnerschaftsabkommen ("FLEGT-VPA") der EU mit Holz erzeugenden Ländern.
Wer ist betroffen (Marktteilnehmer)?
•
Jeder, der erstmalig Holz und Holzerzeugnisse in der EU in Verkehr bringt (Importeur).
•
Händler, die gewerblich Holz und Holzerzeugnisse, die sich bereits in der EU befinden,
verkaufen oder ankaufen.
Welche Waren sind betroffen?
Die neue EU-Verordnung erfasst folgende Waren gemäß Warenverzeichnis:
•
Kapitel 44 (außer 4402, 4404, 4405, 4417, 4419-4421), Holz und Holzwaren
•
Kapitel 47, Halbstoffe aus Holz und cellulosehaltige Faserstoffe
•
Kapitel 48, Papier und Pappe
•
aus Kapitel 94, Holzmöbel: 9403 30, 9403 40, 9403 5000, 9403 60, Holzteile 9403 90 30 und
vorgefertigte Gebäude 9406 00 20
Kurz zusammengefasst die Verpflichtungen der Marktteilnehmer:
Das Inverkehrbringen von illegal eingeschlagenem Holz ist verboten.
Es sind Maßnahmen und Verfahren zu installieren, welche umfangreiche Informationen über die
Lieferung dokumentieren. Um diese Sorgfaltspflichten zu erfüllen, können zugelassene
Überwachungsorganisationen beauftragt werden.
Es ist eine Risikobewertung durchzuführen, um illegales Holz zu identifizieren.
Händler haben eine transparente Lieferkette von mindestens fünf Jahren zu gewährleisten.
Regelungen für Holz-Händler
Man hat versucht, den Verwaltungsaufwand für Holz-Händler gering zu halten. Deswegen wird die
Sorgfaltspflichtregelung nur auf Marktteilnehmer angewendet, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals
auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen. Händler in der Lieferkette sind verpflichtet, grundlegende
Informationen über ihre Lieferanten und Käufer bereitzustellen, damit die Rückverfolgbarkeit des Holzes
bzw. der Holzerzeugnisse gegeben ist. Das bedeutet, dass sie gemäß Artikel 5 EU-Holzverordnung entlang
der gesamten Lieferkette in der Lage sein müssen, folgende Personen zu benennen:
a) die Marktteilnehmer oder Händler, die das Holz bzw. die Holzerzeugnisse geliefert haben, und
b)
gegebenenfalls die Händler, an die sie Holz bzw. Holzerzeugnisse geliefert haben.
c) Händler müssen diese Informationen mindestens fünf Jahre lang aufbewahren und den
zuständigen Behörden auf deren Verlangen zur Verfügung stellen.
Überwachungsorganisationen, FLEGT-System und Zollabfertigung
Leider sind im Moment noch keine Organisationen bekannt, welche die Zertifizierung als
Überwachungsorganisation durch die EU erhalten haben. Holz und Holzerzeugnisse, für die bereits eine
FLEGT- oder CITES-Genehmigung vorliegt, gelten als legal geschlagen. Die FLEGT-Systeme werden erst
installiert. Es wird damit gerechnet, dass sich 2013 zunächst Ghana und Indonesien beteiligen. Anders als
für die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr von sog. FLEGT-Hölzern - vorbehaltlich der
Installation der FLEGT-Genehmigungssysteme in den Partnerländern - sind für die zollrechtliche
Abfertigung keine Dokumente nach der EU-Holzhandelsverordnung bei der Zollstelle vorzulegen.
20
Weitergehende
Informationen
können
Sie
der
"EU-Holzhandelsverordnung"
und
der "Durchführungsverordnung für die Sorgfaltspflichtregelung" entnehmen, die auf unserer Homepage
hinterlegt sind. Informationen stellt auch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als
kontrollierende Behörde sowie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV) zur Verfügung.
http://www.suedlicheroberrhein.ihk.de/international/import_export_zoll/auwi_import_2008/2252822/Holz_und_Holzerzeugniss
e_EU_Holzhandelsverordnung.html
Dienstreisen ins Ausland
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Übersicht der ab 1. Januar 2013 geltenden Pauschbeträge
für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei Auslandsdienstreisen veröffentlicht.
Die Tabelle ist auf unserer Homepage zum Download hinterlegt:
http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/international/
Abwicklung_von_Auslandsgeschaeften/Recht_im_Auslandsgeschaeft/846398/auwi_spesen2010.html
Regelungen zur Sicherheit in der Lieferkette - das Luftfahrtbundesamt informiert
(LBA) Um für die zahlreichen unterschiedlichen industriellen Prozesse in Deutschland einen praktikablen
Weg zu finden, hatte das LBA den Vorschlag gemacht, die sichere Lieferkette zu erweitern und künftig
eine „sichere“ Übergabe von Luftfrachtsendungen von einem bekannten Versender an einen anderen
bekannten Versender bzw. von einem reglementierten Beauftragten an einen bekannten Versender
zuzulassen.
Dieser Vorschlag ist seitens der Vertreter der EU-Kommission nicht als vorschriftenkonform angesehen
und abgelehnt worden. Das bedeutet, dass bekannte Versender Luftfrachtsendungen weiterhin
ausschließlich an reglementierte Beauftragte „sicher“ übergeben können; das heißt, dass nur bei einer
Übergabe von Luftfrachtsendungen an einen reglementierten Beauftragten eine weitere Kontrolle der
Sendung nicht erforderlich ist.
Die EU-Kommission macht aber darauf aufmerksam, dass für deutsche Konzernunternehmen die
Möglichkeit besteht sich sowohl als reglementierter Beauftragter und als bekannter Versender an
unterschiedlichen Betriebstätten zuzulassen.
Sollten Sie Fragen zu der oben genannten Möglichkeit der „Doppelzulassung“ melden Sie sich beim LBA
unter 0531-2355-116 oder schreiben Sie unter der E-Mail Adresse: bekannteversender@LBA.de.
Merkblatt zu Zollanmeldungen
Das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“
(ehem. „Merkblatt zum Einheitspapier“) steht in der Ausgabe 2013 zum Download im Formular-Center
des Zolls bereit. Es ist anzuwenden ab dem 1. Januar 2013.
Länderbezogene Embargos
Die Übersicht der länderbezogenen Embargos des Bafa wurde zum 07.01.2013 aktualisiert:
http://www.bafa.de/ausfuhrkontrolle/de/embargos/uebersicht/uebersicht_laender_bezogene_embargos.p
df
21
Zulässige E-Mail-Werbung in Österreich und in Deutschland - ein Vergleich
Grundlage für die Zulässigkeit von werbender Email ist die Datenschutzrichtlinie für elektronische
Kommunikation von 2002. Da Richtlinien in den einzelnen Mitgliedstaaten nicht unmittelbar gelten,
müssen diese durch den jeweiligen Mitgliedstaat in ihren nationalen Gesetzen umgesetzt werden. Hierbei
besteht in der Umsetzung ein gewisser Gestaltungsspielraum
Dass diese Möglichkeit der Umsetzung Risiken mit sich bringt, zeigt das nicht vor allzu langer Zeit
entschiedene Vertragsverletzungsverfahren des EuGH, wonach ein Gesetz in Österreich, das für den
Empfang von werbenden E- Mails zwischen Verbrauchern und Unternehmern differenziert, gegen die
Datenschutzrichtlinie verstoßen hat. Der österreichische Gesetzgeber hat diesen Verstoß inzwischen
durch Änderung des Gesetzestexts korrigiert.
Ein Artikel der Deutschen Handelskammer in Österreich, der sich mit dem Thema beschäftigt, was in der
BRD und Österreich rechtlich zulässig ist und welche Konsequenzen bei einem Verstoß drohen, kann
direkt bei der Deutschen Handelskammer Österreich (www.ahk.de, dann Länderauswahl Österreich)
angefordert werden. Dabei wird auch auf die mentalitätsbedingten Unterschiede eingegangen.
Darüber hinaus können sie mehr zu Österreich am 12. März 2013 in einem Workshop der IHK
Schwarzwald-Baar-Heuberg erfahren (im Anhang finden Sie einen Anmeldebogen).
Katar: Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Ursprungszeugnissen
Das Konsulat von Katar in Berlin verweigert die Legalisierung von Ursprungszeugnissen, sofern als
Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland angegeben ist. Dem Konsulat liegt eine Anweisung aus
Katar vor, wonach Ursprungszeugnisse in dem Ursprungsland der Ware ausgestellt und von der dortigen
konsularischen Vertretung Katars legalisiert sein müssen.
Des Weiteren akzeptiert der Zoll in Katar keine Ursprungszeugnisse mehr, die nicht original abgestempelt
und unterschrieben sind.
Der DIHK versucht hier eine Klärung herbeizuführen. Wir werden Sie bei neuen Erkenntnissen
informieren.
Italien: Zertifizierte E-Mail Adresse wird für Einzelunternehmen Pflicht
(gtai) Die bereits für Gesellschaften und Freiberufler bestehende Pflicht, über ein zertifiziertes Postfach
zu verfügen und zertifizierte E-Mail-Adressen („posta elettronica certificata“) bei der Eintragung ins
Handelsregister anzugeben, gilt seit der am 13.12.2012 verabschiedeten gesetzlichen Regelung auch für
sämtliche Einzelfirmen. Galt sie für neugegründete Einzelfirmen schon seit dem 20.12.2012, sind
nunmehr auch bereits im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen betroffen.
Eine „PEC-Adresse“ gewährt dem Absender die Sicherheit der Zustellung an den Empfänger. Eine von
einem zertifizierten Postfach an ein anderes zertifiziertes Postfach versandte E-Mail hat denselben
Stellenwert wie ein Einschreibebrief mit Rückantwort.
Die entsprechende Mailbox kann bei auf den der Internetseite www.digita.gov.it aufgelisteten Anbietern
bezogen werden.
Weitere Informationen: gtai, Dr. Achim Kampf, Tel.: 0228/24993-415, Email: achim.kampf@gtai.de,
Internet: www.gtai.de/recht .
22
EU-NACHRICHTEN
Market Access Database: EU-Datenbank für Exporteure
Die EU-Marktzutrittsdatenbank (Market Access Database) ist ein wertvolles Nachschlagewerk für Exporteure.
Ausgehend von der Warennummer und dem Empfangsland können Unternehmen recherchieren, wie hoch die Zölle
und sonstigen Abgaben bei der Einfuhr sind. Zum anderen enthält die Datenbank umfassende Informationen zu
den Verzollungspraktiken in über hundert Ländern und zu den Dokumenten, die dort bei der Einfuhr von Waren
vorzulegen sind. Spezielle, von der Warenart abhängige Anforderungen (also Zertifikate, Lizenzen o.Ä.) sowie die
zuständigen Behörden zeigt die Datenbank ebenfalls an.
Die Datenbank gibt es schon seit vielen Jahren. Jetzt erscheint sie in einem neuen Gewand. Funktionalität und
Recherchemöglichkeiten sind weitgehend identisch geblieben.
Neu: Export Helpdesk
Über die neu gestaltete Oberfläche der Datenbank gibt es nun auch einen direkten Zugang zu einer weiteren
Datenbank der EU, dem Export Helpdesk. Ziel dieser Anwendung ist es, Lieferanten aus Drittländern eine geeignete
Hilfe an die Hand zu geben, um die Bedingungen für Importe in die verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten zu
recherchieren. Die Datenbank kann aber auch deutschen Lieferanten helfen, die ihre Waren innerhalb der EU
verkaufen und länderspezifische Anforderungen abfragen wollen.
Zugang
Unter dem Stichwort "Mehr zu diesem Thema" finden Sie zwei Links, die Sie direkt in die verschiedenen Suchmodi
führt. Der Link "Zolldatenbanken für die Ein- und Ausfuhr" lotst Sie zum Recherchebereich "Tariffs" (Zölle und
Abgaben). Der Link "Notwendige Dokumente für den Export" führt in den Bereich "Procedures and Formalities"
(Einfuhrbestimmungen und Formalitäten). Den direkten Zugang zur Datenbank erhalten Sie unter der alten und
neuen Adresse: http://madb.europa.eu/madb/indexPubli.htm.
Irland hat am 1. Januar 2013 zum 7. Mal die Präsidentschaft der Europäischen Union übernommen
Die irische Ratspräsidentschaft läuft von Januar bis Juli 2013. Das Arbeitsprogramm soll Mitte Januar offiziell
vorgestellt werden. Unter dem Motto: „für Stabilität, Beschäftigung und Wachstum“ soll den Europäischen
Volkswirtschaften der Weg aus der Krise gewiesen werden.
Mit der irischen Präsidentschaft beginnt die neue achtzehn Monate dauernde ‚Triopäsidentschaft’ von Irland,
Litauen und Griechenland (Januar 2013 – Juli 2014)
Der Internetauftritt zur irischen Präsidentschaft ist bereits verfügbar. Obwohl das Arbeitsprogramm noch nicht
veröffentlicht ist, ist bereits klar, dass die irische Präsidentschaft folgende allgemeine Schwerpunkte setzen wird.
Koordinierung der Wirtschaftspolitik und Stabilität des Finanzsektors
Als die wichtigsten Prioritäten der Präsidentschaft gelten Wachstum und Beschäftigung. Die Präsidentschaft will
sich deshalb für eine effektive Umsetzung der Maßnahmen zur Stärkung der Koordinierung der Wirtschaftspolitik
einsetzen, vor allem für die Umsetzung des Europäischen Semesters. Um das Vertrauen in den Finanzmarktsektor
wieder herzustellten sollen die Vorhaben zur Gründung einer Banken-Union und die Reform der
Finanzdienstleistungen vorangetrieben werden.
Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit
23
Der extrem hohen Jugendarbeitslosigkeit in einigen Mitgliedsstaaten soll durch verstärkte Maßnahmen zur
Umsetzung des Beschäftigungspaketes für junge Menschen und den Vorschläge für eine Jobgarantie begegnet
werden. In diesem Zusammenhang sollen auch Fortschritte erzielt werden bzgl. der Arbeitnehmerfreizügigkeit und
der Sicherung der Rechte von Arbeitnehmern.
Binnenmarkt und Unternehmenspolitik
Maßnahmen der Binnenmarktakte I die bisher noch nicht umgesetzt sind und die Vorschläge der Kommission aus
der Binnenmarktakte II sollen im nächsten halben Jahr in den Blickpunkt rücken. Hierzu sieht das Arbeitsprogramm
der Iren die Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern und eine verstärkte Aktivität auf dem Gebiet der Digitalen
Agenda vor, u. a. in den Bereichen Datenschutz, elektronische Identifikationsverfahren, Hochgeschwindigkeitsnetze
und Zugang zum Netz. Als Finanzierungsinstrument für eine verbesserte Infrastruktur soll die Fazilität „Connecting
Europe“ eingesetzt werden.
Im Bereich der Unternehmenspolitik will die Präsidentschaft einige Maßnahmen vor allem für KMU ergreifen, unter
anderem im Bereich des Zugangs zur Finanzierung, des öffentlichen Auftragswesens und der Finanzierung von
Forschung. Als spezielle Schwerpunkte werden die natürlichen Ressourcen Europas und die Green-Economy
erwähnt.
Mehrjähriger Finanzrahmen für 2014 bis 2020
Als wichtiger Punkt bleiben auch weiterhin die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Zeit von
2014 bis 2020 auf dem Tisch. Hierzu wurde der 7.-8. Februar als vorläufiges Datum für ein entscheidendes Treffen
der Staats- und Regierungschefs festgelegt.
Europa und die Welt: Erweiterung und Handelspolitik
Das Thema EU-Erweiterung soll wieder verstärkt in den Fokus rücken. Zum ersten Juli 2013 wird Kroatien der EU
beitreten. Mit Serbien sollen Beitrittsgespräche gestartet und die Gespräche mit der Türkei wieder aufgenommen
werden. Die Beitrittsverhandlungen mit Island und Montenegro sollen weitergeführt werden.
Oben auf der Agenda steht auch die Handelspolitik. Die Vorbereitungen für Gespräche mit den Vereinigten Staaten
über ein Handelsabkommen sollen weiter vorangetrieben und die Verhandlungen mit Kanada und Singapur zum
Abschluss gebracht werden. In den Verhandlungen mit Singapur wurde bereits im Dezember 2012 ein vorläufiger
Abschluss erreicht.
Aktuelle Konsultationen
Die Verwirklichung des Binnenmarkts stellt einen Prozess dar, der eine aktive Mitwirkung aller beteiligten Parteien
erfordert. Aus diesem Grund ist der EU Ihre Meinung zu politischen Vorhaben wichtig. Sie ruft deshalb EU-Bürger
auf, Stellung zu beziehen (siehe dazu http://ec.europa.eu/internal_market/interactive_info/consultations_de.htm)
Konsultation zur grenzüberschreitenden Verlegung von Firmensitzen:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/seat-transfer/index_de.htm
Aktuelle laufende Befragungen sind unter diesem Pfad abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/index_de.htm
Freizügigkeit von Fachkräften
EU-Bürgern können innerhalb der Europäischen Union ihren Beruf ausüben oder Dienstleistungen erbringen. Dazu
informiert die EU ihre Bürger, was sie dabei zu beachten haben und an wen sie sich wenden können. Weitere
Informationen unter http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/index_de.htm
Transatlantisches Freihandelsabkommen EU-USA
Am 13. Februar 2013 haben EU-Kommissionspräsident Barroso und EU-Handelskommissar De Gucht angekündigt,
Verhandlungen über ein transatlantisches Freihandelsabkommen aufnehmen zu wollen. Am selben Tag hat die
dazu vor einem Jahr eingesetzte EU-USA-Expertengruppe ihren Abschlussbericht veröffentlicht, der ein
umfassendes Handels- und Investitionsabkommen empfiehlt.
Weitere Informationen: http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=869
24
Beginn von EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien und Mazedonien entscheidet sich im Frühjahr
Die Entscheidung über ein Datum zum Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Serbien und Mazedonien soll im
nächsten Frühjahr fallen. Auf diese Vorgehensweise einigte sich der Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Die
Staats- und Regierungschefs der EU bekräftigten auf ihrem EU-Gipfel am 13./14. Dezember nochmals diese
Entscheidung.
Eine Entscheidung, ob und wann Beitrittsverhandlungen mit Serbien und Mazedonien begonnen werden können,
wollen die EU-Regierungen Anfang nächsten Jahres treffen. Dies erklärte der Rat für Auswärtige Angelegenheiten
nach Beratungen am 11. Dezember in Brüssel. Von Seiten der Staats- und Regierungschefs wurde die Erklärung am
Freitag, den 14. Dezember, nochmals bekräftigt. Der Kommissar für die EU-Erweiterung, Stefan Füle, begrüßte die
Absichtserklärung. Diese sei ein wichtiges Signal und werde dem europäischen Erweiterungsprozess neuen
Schwung geben, sagte Füle.
Im Fall Mazedoniens behindert der Streit über den offiziellen Namen des Landes noch immer die Aufnahme von
Gesprächen. Griechenland erhebt weiter Einsprüche gegen die Bezeichnung „Republik Mazedonien“. Das Verhältnis
zum Kosovo ist größter Streitpunkt in den Gesprächen mit Serbien. Um eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
zu ermöglichen, müsse eine spürbare Verbesserung in den Beziehungen zwischen Belgrad und Pristina eintreten.
EU: Parlament verabschiedet Patentreform
(gtai) In seiner Sitzung vom 11.12.2012 hat das Europäische Parlament die EU-Verordnung über das einheitliche
EU-Patent verabschiedet. Beim Europäischen Patentamt kann damit künftig ein einheitliches EU-Patent (ähnlich
dem EU-weiten Markenschutz) beantragt werden. Die Anträge hierzu müssen in englischer, französischer oder
deutscher Sprache eingereicht werden. Übersetzungskosten für KMU werden vollständig erstattet. Bislang setzte
ein EU-weiter Patentrechtsschutz die Registrierung in jedem einzelnen EU-Land voraus und hatte zur Folge, dass
sich der Schutz nach den jeweiligen nationalen patentrechtlichen Regelungen richtete.
Es ist zu erwarten, dass der einheitliche Schutz gegenüber dem bisherigen System zu erheblichen Einsparungen für
die Unternehmen führt, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen, die sich einen EU-weiten Schutz bislang
wegen des Aufwands hierzu nicht leisten konnten.
Die EU-Verordnung tritt am 1.1.2014 oder an dem Tag in Kraft, an dem das internationale Übereinkommen zur
Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts in Kraft tritt. Maßgebend ist das spätere Datum.
Den Entwurf dieses Übereinkommens zum Einheitlichen Patentgericht hat das Parlament ebenfalls gebilligt. Es
umfasst ein Gericht erster Instanz, ein Berufungsgericht sowie eine Kanzlei. Das Gericht erster Instanz besteht aus
einer Zentralkammer mit Sitz in Paris sowie zwei Außenstellen in London und München. Außerdem bestehen
mehrere örtliche und regionale Kammern in den Vertragsstaaten. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in
Luxemburg. Das Übereinkommen muss von 13 Vertragsstaaten ratifiziert werden.
Weitere Informationen können einer Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 11.12.2012 entnommen
werden.
Weitere Informationen: gtai, Dr. Achim Kampf, Tel.: 0228/24993-415, Email: achim.kampf@gtai.de, Internet:
www.gtai.de/recht .
25
LITERATUR
Investitionsführer Costa Rica 2012/2013
Die Deutsch-Costaricanische Industrie- und Handelskammer hat den Investitionsführer Costa Rica 2012/2013
publiziert. Die umfangreiche Publikation erleichtert den Markteinstieg. Er gewährt einen ersten Überblick und
macht mit den costaricanischen Marktgegebenheiten vertraut.
Inhalt des Investitionsführers:
Geographie und soziodemografische Daten, Verkehrswesen und Politik, Costa Ricas Wirtschaft, Investition in Costa
Rica, Firmengründung und Steuern, Grundstückerwerb und Arbeitsrecht, Import- und Exportbestimmungen,
Freihandelszonen, Gewerblicher Rechtsschutz , Überblick der Branchen, Anschriften und Rufnummern
Ansprechpartner: Indiana Leal, Tel: (+506) 2290-7621, service@ahk.cr
Preis: PDF-Dokument, 119 Seiten, 95,-- €
Online-Bestellung unter: http://costarica.ahk.de/dienstleistungen/markteinstieg/investitionsfuehrer/
Impressum
AUßENWIRTSCHAFTSMITTEILUNGEN (AWM)
Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden erstellt unter Verwendung von
Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein; ergänzt und geändert d durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International. Sie sind ein kostenloser Service des Fachbereichs International und
erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben.
Herausgeber:
Verantwortlich:
Redaktion:
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Jan Unverhau
Jörg Hermle
E-Mail:
Postanschrift:
Postfach 1560, 78005 Villingen-Schwenningen
Telefax: 07721 922 – 180
Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
Tel.: 07721 922 - 123
hermle@villingen-schwenningen.ihk.de
Die AWM wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Haftung kann nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten Firmen und Personen wurden nicht
geprüft. Angebotene Unterlagen werden drei Monate ab Erscheinungsdatum bereitgehalten. Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.
26
An die Geschäftsleitung
der ex- und importierenden Unternehmen
Wien, im Februar 2013
FH/CK/MM
Absatzmarkt Österreich - Chancen für baden-württembergische Unternehmen
Sehr geehrte Damen und Herren,
suchen Sie nach neuen Absatzchancen für Ihr Unternehmen?
Österreich ist ein interessanter und kaufkräftiger Markt für Ihre Produkte und
Dienstleistungen. Insbesondere die geografische Lage Baden-Württembergs bietet einen
großen Vorteil für Ihr Unternehmen, um Kontakte mit österreichischen Geschäftspartnern
zu knüpfen.
Die Deutsche Handelskammer in Österreich lädt Sie in Zusammenarbeit mit den Industrieund Handelskammern Schwarzwald-Baar-Heuberg und Heilbronn-Franken ein, von einem
Projekt der besonderen Art zu profitieren: Ziel der Maßnahmen ist es, den
Wirtschaftskontakt zwischen Unternehmen aus Baden-Württemberg und Firmen in Österreich
zu fördern.
Sie zählen zu den Betrieben, die zur Teilnahme an diesem Projekt eingeladen werden
konnten. Gegliedert ist das Projekt in zwei Stufen:
•
Stufe I bildet ein halbtägiger kostenfreier und unverbindlicher Workshop entweder
am 12. März 2013 in Villingen-Schwenningen oder am 13. März 2013 in Heilbronn.
Dabei verschaffen Sie sich einen Überblick über die umfangreichen Chancen, die sich
für Ihr Unternehmen in Österreich ergeben.
•
In Stufe II befasst sich ein Betreuer der Deutschen Handelskammer in Österreich
intensiv mit Ihrem Unternehmen – als Repräsentant Ihrer Interessen in Österreich.
•
Die Vermittlung von potenziellen Geschäftspartnern zählt genauso zu den
Leistungen wie die laufende Beratung in juristischen Fragen während des Projekts.
•
Ihr Repräsentant informiert Sie über die Anfragen von renommierten
österreichischen Abnehmern, die für Ihr Unternehmen interessant sein können.
Deutsche Handelskammer in Österreich
Schwarzenbergplatz 5 TOP 3/1 | 1030 Wien | Österreich
DVR 042 49 27 | ZVR 729893745 | ATU 36819 305
Tel. +43-1-545 14 17 | Fax +43-1-545 22 59
E-Mail: office@dhk.at | www.dhk.at
•
Leistungspakets
–
Sie nehmen – ebenfalls als Bestandteil des
an einer Kooperationsbörse im 2. Halbjahr 2013 in Wien teil, wo Sie Gelegenheit
haben, mit den für Sie interessanten Einkäufern und potenziellen Geschäftspartnern
zu verhandeln.
•
Intensive Betreuung im Nachgang der Kooperationsbörse durch rechtliche
Unterstützung bei der Gründung von Repräsentanzen oder Niederlassungen in
Österreich, Einholung von Bonitätsauskünften und die Vereinbarung individueller
Geschäftstermine.
Wir laden Sie daher in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handelskammern
Schwarzwald-Baar-Heuberg und Heilborn-Franken sehr herzlich ein zum
Österreich-Workshop
„Absatzchancen für baden-württembergische Unternehmen“
am 12. März 2013 in der IHK Scharzwald-Baar-Heuberg,
Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen
oder
am 13. März 2013 in der IHK Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn
jeweils von 09.30 bis 13.00 Uhr
Bei dieser Veranstaltung können Sie sich über den Ablauf und die Konditionen des Projektes
sowie Ihre Marktchancen in Österreich informieren.
Bitte lassen Sie uns in den nächsten Tagen wissen, ob Sie an diesem Workshop teilnehmen
wollen und senden Sie uns bei Interesse beiliegendes Antwortformular zu oder melden Sie
sich bequem online an unter www.dhk.at. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Handelskammer
in Österreich
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Florian Höland
Jörg Hermle
P.S.: Die Teilnahme an den Workshops ist für Sie kostenfrei.
Deutsche Handelskammer in Österreich
Schwarzenbergplatz 5 TOP 3/1 | 1030 Wien | Österreich
DVR 042 49 27 | ZVR 729893745 | ATU 36819 305
Tel. +43-1-545 14 17 | Fax +43-1-545 22 59
E-Mail: office@dhk.at | www.dhk.at
Bitte bis spätestens 05.03.2013 zurücksenden an:
Deutsche Handelskammer in Österreich
Abteilung Marketing und Messen/Villingen-Heilbronn
z.H. Frau Caroline Klement
Schwarzenbergplatz 5 Top3/1
1030 Wien
E-Mail: caroline.klement@dhk.at oder Fax: +43/1/545 14 17 933
Anmeldung zum Österreich-Workshop
(kostenfrei)
❐
Ja, wir melden uns zum Österreich-Workshop am 12.03.2013 um 09.30 Uhr
in Villingen-Schwenningen an.
Ort: Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen
❐
Ja, wir melden uns zum Österreich-Workshop am 13.03.2013 um 09.30 Uhr
in Heilbronn an.
Ort: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken,
Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn
In unserem Unternehmen wird künftig Ihr Ansprechpartner sein:
Herr/Frau:
Name: ____________________Vorname: _______________________
Funktion:
__________________________________________________________
Firmenname:
__________________________________________________________
Anschrift:
__________________________________________________________
Telefon:
_________________________
Fax:
_______________________
Homepage:
_________________________
E-Mail:
_______________________
_______________________________
Ort, Datum
_______________________________
Unterschrift
IHK-Exportakademie GmbH . Jägerstr. 30 . 70174 Stuttgart
IHK-Exportakademie GmbH
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart
Telefon +49(0)711.2005-1364
Telefax +49(0)711.2005-601189
info@ihk-exportakademie.de
www.ihk-exportakademie.de
Stuttgart, im November 2012
Einladung
Workshop
Rechtschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Es sind auch bei einfachen Exporten und Importen verblüffend viele Verstöße gegen zollund außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen möglich. Elektronische Verfahren wie
ATLAS erhöhen die Transparenz und damit auch die Kontrollmöglichkeit. Oft sind die
Aufgaben zwischen den einzelnen Beteiligten – Ausführer, Anmelder, Subunternehmer
und deren Vertreter – unklar. Dadurch können Haftungsrisiken entstehen. Der Workshop
zeigt häufige Verstöße, deren Strafrahmen und Möglichkeiten des Rechtsschutzes auf.
Außerdem werden darauf aufbauend Möglichkeiten zur Vorbeugung und deren
organisatorische Umsetzung behandelt.
Ziel des Workshops:
Die Teilnehmer lernen die Risiken von Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten im Außenhandel kennen. Sie können
nach dem Workshop einschätzen, welche organisatorischen
Maßnahmen zur Vermeidung geeignet sind und welche
Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, wenn es zu einem
Verstoß gekommen ist.
Zielgruppe:
Fach- und Führungskräfte im internationalen Vertrieb.
Veranstaltungsort:
14. März 2013, 09:00 – 13:00h
BBT-Tuttlingen, Max-Planck-Str. 17, 78532 Tuttlingen
Referentin:
Rechtsanwältin Dr. Gabriela Burkert-Basler, München
Senior-Partnerin Burkert-Basler & Partner Rechtsanwälte
Preis:
€ 180,00 zzgl. 19% MwSt.
Anmeldung:
über www.ihk-exportakademie.de, Button „Seminare“
für Rückfragen:
Faye Schikofsky, Telefon: 0711 2005-1364
Programm:
Verstöße gegen das Exportkontroll- und Zollrecht
•
Wann liegt ein Verstoß vor?
•
Wie werden Verstöße sanktioniert?
•
Wann hat ein Verstoß Auswirkungen für das gesamte
Unternehmen?
•
Vorstellung entlastender Maßnahmen?
Präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen
•
Ordnungsgemäße Organisation und Aufgabenverteilung
•
Systematische Prüfschritte
•
Unternehmensspezifische Checklisten
Handelskammer D-CH, Postfach 222, 78266 Büsingen
An die Geschäftsleitung
der ex- und importierenden Unternehmen
Zürich, im Februar 2013
Schweiz – ein interessanter Absatzmarkt in der Nachbarschaft
Sehr geehrte Damen und Herren
Sichern Sie sich Ihre Absatzchancen in der Schweiz! Die Schweizer Wirtschaft ist ein attraktiver
Exportmarkt: das Land bezieht rund einen Drittel seiner Einfuhren allein aus Deutschland. Gerade
die sprachliche, kulturelle und räumliche Nähe bieten Ihnen hierbei grosse Vorteile. Dennoch gilt:
rudimentäre Marktkenntnisse genügen oft nicht. Nahezu jedes Segment verlangt heute eine ausgefeilte individuelle Vertriebsstrategie. Nicht selten bedarf es für das letzte Stück der Geschäftsanbahnung – sozusagen die letzte Exportmeile – sogar eines Partners vor Ort.
Die Handelskammer Deutschland-Schweiz lädt Sie in Zusammenarbeit mit der IHK SchwarzwaldBaar-Heuberg ein, von einem Projekt der besonderen Art zu profitieren. Damit wollen wir die Wirtschaftskontakte zwischen Produktionsunternehmen und Dienstleistern aus Ihrer Region und Firmen in der Schweiz stärken. Sie zählen zu den Betrieben, die wir gerne zur Teilnahme an diesem
Projekt einladen möchten. Gegliedert ist es in zwei Stufen:
Stufe I bildet ein kostenfreier und unverbindlicher Workshop am 11. April 2013 in VillingenSchwenningen. Sie verschaffen sich einen Überblick über die umfangreichen Marktchancen, die
sich für Sie im Nachbarmarkt bieten. Wir informieren Sie zudem über Stufe II (Ablauf und Kosten).
Stufe II: Hier geht es um die konkrete Erschliessung des Marktes Schweiz. Vertreter der Handelskammer Deutschland-Schweiz befassen sich intensiv mit Ihrem Unternehmen. Konkret werden
folgende Massnahmen umgesetzt:
Workshop Schweiz
-2-
•
Wir definieren und ermitteln potenzielle Geschäftspartner in der Schweiz, die für Ihre Produkte
und Dienstleistungen empfänglich sein können;
•
Wir sprechen die ermittelten Zielgruppen persönlich an. Möchte ein schweizerischer Interessent mit Ihnen ins Gespräch kommen, werden Sie benachrichtigt;
•
Wir vereinbaren individuelle Gespräche für Sie in der Schweiz, wo Sie mit den für Sie interessanten Geschäftspartnern verhandeln können;
•
Fallweise Betreuung im Nachgang zu den individuellen Gesprächen, zum Beispiel Erstinformationen zu rechtlichen Fragen, die sich im Projektverlauf ergeben.
Wir laden Sie daher gemeinsam mit der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg sehr herzlich ein zum:
Workshop Schweiz:
«Ein interessanter Absatzmarkt in der Nachbarschaft»
Donnerstag, 11. April 2013
10.00 Uhr
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Romäusring 4, 78050 Villingen-Schwenningen
Bitte lassen Sie uns in den nächsten Tagen wissen, ob Sie an diesem kostenlosen und unverbindlichen Workshop teilnehmen möchten. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bis zum 8. April 2012
mit beigefügtem Formular!
Freundliche Grüsse
Handelskammer
Deutschland-Schweiz
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Daniel Heuer
Jörg Hermle
ANMELDUNG
Workshop Schweiz
Die Handelskammer Deutschland-Schweiz und die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bieten das
exklusive Programm «Ein interessanter Absatzmarkt in der Nachbarschaft» zur Bearbeitung des
Marktes in der Schweiz an.
Themen:
- Exportmarkt Schweiz: Status quo und Perspektiven
- Besonderheiten der Marktbearbeitung in der Schweiz
- Präsentation des Marktzugangsprojektes Schweiz
Termin:
Donnerstag, 11. April 2013, 10.00 – ca. 12.00 Uhr
Ort:
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg | Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen
Auskunft:
Marina Schmidt
Daniel Heuer
+41 44 283 6166
+41 44 283 6164
marina.schmidt@handelskammer-d-ch.ch
daniel.heuer@handelskammer-d-ch.ch
A n m e l d u n g bitte per Fax an: +41 44 283 6100
… Wir melden uns für die Veranstaltung am 11. April 2013 in Villingen-Schwenningen an.
Sie ist kostenfrei und stellt keine Verpflichtung zur Teilnahme am Programm dar.
Anmeldeschluss ist Montag, der 8. April 2013.
… Wir sind leider verhindert und bitten um Kontaktaufnahme.
Firma:
……………………………………………………………………...……………...…….
Strasse/Nr.:
……………………………………………………………………………………………
PLZ/Ort:
…………………………………………………………………………………………...
Vorname/Name: ……………………………………………………………………………………………
Funktion:
……………………………………………………………………………………………
Telefon:
………………………………………………………….………………………………..
E-Mail:
…………………………………………………………………………..……………….
Unterschrift:
……………………………………….…………………………………………………..
An exportorientierte
Unternehmen im IHK-Bezirk
Schwarzwald-Baar-Heuberg
Ihr Ansprechpartner
Jörg Hermle
E-Mail
hermle@villingenschwenningen.ihk.de
Telefon
0 77 21 / 9 22 – 1 23
Fax
0 77 21 / 9 22 – 1 80
Villingen-Schwenningen, März 2013
Inhouse-Beratung Niederlande am Dienstag, 16. April 2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit einem Handelsvolumen von über 151 Mrd. Euro zählen Deutschland und die Niederlande zu
den engsten Wirtschaftspartnern weltweit. Auch nach Baden-Württemberg gibt es enge Beziehungen. Hier stehen die Niederlande auf Platz 5 der wichtigsten Handelspartner.
Über alle Krisen hinweg zählen die Niederlande zu den robusten Wirtschaften Europas und die
Perspektiven für Geschäfte bleiben interessant. Gute bis sehr gute Geschäftsmöglichkeiten bieten
sich in den Branchen Medizintechnik und Maschinenbau. Die geringe industrielle Selbstversorgung
der Niederlande bietet Möglichkeiten vor allem für Zulieferer der Lebensmittelindustrie sowie der
Öl-, Gas- und chemischen Industrie. Chancen ergeben sich aber auch in der Elektroindustrie und
in der Informations- und Kommunikationstechnik.
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg bietet Ihnen am 16. April 2013 eine kostenfreie Beratung in
Ihrem Unternehmen an durch Frau Kai Esther Feldmann, Projektleiterin Absatzberatung der
Deutsch-Niederländischen mit Sitz in Den Haag. In einem Gespräch werden die erforderlichen
Erstinformationen für einen erfolgreichen Markteintritt bzw. intensive Marktbearbeitung des niederländischen Marktes vermittelt, wobei auch Spezialthemen wie Handelsvertretersuche und Personalfragen diskutiert werden können. Wir bitten Sie, uns Ihre Informationswünsche auf beigefügtem
Antwortbogen bis spätestens 22. März 2013 mitzuteilen. Die Uhrzeit des Gespräches wird aufgrund der eingegangenen Anfragen und des sich hieraus ergebenden Zeitplanes mit Ihnen telefonisch abgestimmt. Für Rückfragen zum Ländersprechtag steht Ihnen Jörg Hermle, Fachbereich
International, unter den oben genannten Kontaktdaten als Ansprechpartner zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Anlage
1 Fragebogen
International
i.A.
Jörg Hermle
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg
Hausadresse: Romäusring 4 | 78050 Villingen-Schwenningen | Telefon 07721/922-0 | Fax 07721/922-166
info@villingen-schwenningen.ihk.de | www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de | Infocenter geöffnet: Montag – Freitag, 8.00 – 18.00 Uhr
Sparkasse Villingen-Schwenningen
Konto 67000 | BLZ 694 500 65
Deutsche Bank AG Filiale Villingen
Konto 014 136 600 | BLZ 694 700 39
Volksbank Villingen eG
Konto 301 53 00 | BLZ 694 900 00
Postbank Karlsruhe
Konto 0064 650 753 | BLZ 660 100 75
Absender (Stempel)
Industrie- und Handelskammer
Schwarzwald-Baar-Heuberg
Recht und Steuern I International
Postfach 15 60
78005 Villingen-Schwenningen
per Fax an 07721 922-180
Rücksendung erbeten
bis 22. März 2013
Kontaktgespräch „Marktchancen Niederlande“
mit der Deutsch-Niederländischen Handelskammer am 16. April2013
1. Welche Produkte bzw. Dienstleistungen decken Sie mit Ihrem Unternehmen auf dem internationalen Markt ab?
_____________________________________________________________________________________________________________________
2. Über welche Themen möchten Sie mit unserem AHK-Vertreter sprechen?________________________________________________________
_____________________________________________________________________________________________________________________
3. An welchen sonstigen Informationen über den niederländischen Markt sind Sie speziell interessiert?
Marktanalyse
Vertriebswege
Werbung/Marketing
Investment
Lieferanten
Wettbewerber Preise
Messen Fachzeitschriften
Rechtsfragen
Sonstige, und zwar__________________________________________________________________________________________________
4. Welche Strategien verfolgen Sie beim Zugang zum niederländischen Markt?
Suche nach einem Produktionsstandort
Suche nach einem Lieferanten komplementärer Produkte zwecks Kooperation
Suche nach Vertriebspartnern, und zwar
Großhändler
Handelsvertreter
Sonstiges_______________________________________________________________________________________________________
5. Interessieren Sie sich auch für Fachmessen, Suche eines Joint-Venture, Eröffnung einer Repräsentanz in den Niederlanden?
Nein
Ja, und zwar______________________________________________________________________________________
6. Zu welchen Branchen gehört Ihr Unternehmen?_____________________________________________________________________________
7. Wie hoch war der Umsatz Ihres Unternehmens/Ihrer Niederlassung im Jahr 2012? ca._______________
8. Wie hoch war die Anzahl der Beschäftigten am Standort zum 31.12.2012?
 bis 20 Besch.
21 - 100 Besch.
101 - 300 Besch.
über 300 Besch.
9. Wie werden Ihre Produkte/Dienstleistungen weltweit vertrieben?
Großhändler
Handelsvertreter
eigener Außendienst
Sonstige, und zwar_______________________________________
10. Sind Sie schon in den Niederlanden bzw. skandinavischen Ländern aktiv?
Nein
Ja, in folgenden Ländern?__________________________________________________________________________________
11. Falls Ihr Unternehmen sich im Internet vorstellt, wie lautet die Adresse?
http://www.__________________________________
Ansprechpartner für Rückfragen: ___________________________________ Tel.-Durchwahl: ______________________________________
E-mail: __________________________________________________________
Gute Gründe für die Niederlande
 Niederländer schätzen deutsche Produkte: Deutschland ist führendes Lieferland
für die Niederlande, und Deutsche gelten allgemein als die beliebtesten Geschäftspartner. Lieferpünktlichkeit, gute Qualität und Zuverlässigkeit sind die Attribute, die
Niederländer mit deutschen Unternehmen verbinden und an ihnen schätzen.
 Hoher Importbedarf: Die Niederländer sind seit jeher eine Handelsnation mit geringer
eigener (Industrie-)Produktion. Daher besteht ein hoher Importbedarf an Gütern, Maschinen
und Anlagen.
 Wichtiger Absatzmarkt: Die Niederlande gehören zu den fünf wichtigsten Auslandsmärkten für deutsche Anbieter. Die deutschen Exporte in die Niederlanden betragen
gegenwärtig fast 70 Mrd. € pro Jahr.
 Hohe Kundendichte: Trotz ihrer geringen Größe stellen die Niederlande einen
beachtenswerten Absatzmarkt dar. Mit mehr als 16 Mio. Einwohnern sind die Niederlande
das am dichtesten besiedelte Land Europas.
 Geringe Entfernung: Kunden und Geschäftspartner sind schnell mit dem Auto zu
erreichen.
 Keine Barrieren durch Zulassungen und Normen: Technische Zulassungen, Normen
und Anwendungsgewohnheiten sind in den Niederlanden sehr ähnlich wie in Deutschland.
Hierdurch kann man hohe Kosten für Produktanpassungen und aufwendige
Zulassungsprozeduren sparen.
 Keine Sprachbarrieren: Niederländer sprechen fließend Englisch und ca. 70% auch
recht gut Deutsch.
 Schnelle Geschäftsabschlüsse: Unkomplizierte Rahmenbedingungen erlauben die
Realisierung erster Umsätze bereits innerhalb weniger Monate nach dem ersten Marktkontakt. Baugenehmigungen beispielsweise erhält man meist doppelt so schnell wie in
Deutschland.
 Sehr gute Zahlungsmodalitäten: Die Niederländer sind fast immer gewissenhafte und
termingerechte Zahler.
 Strategischer Standpunkt in Europa: Die Niederlande bieten einen strategisch
vorteilhaften Standort um Märkte innerhalb Europas, im mittleren Osten und Afrika zu
erschließen. Auch die vielen Berührungspunkte mit Nachbarländern machen die Niederlande
zu einer Distributionsdrehscheibe Europas.
 Ausgezeichnete Infrastruktur: Ein ausgedehntes und umfangreiches Straßen-,
Schienen- und Schifffahrtsnetz erleichtert den Transport von Waren. Hinzu kommt die Lage
an den Mündungen dreier Hauptflüsse innerhalb Europas, der Europas bedeutendster Hafen
Rotterdam und der wichtige internationale Flughafen Schiphol-Amsterdam.
 Qualifiziertes Personal: Die Niederlande bieten im europäischen Vergleich gut
ausgebildete und motivierte Arbeitskräfte. Die Vielsprachigkeit und die Flexibilität sind
hierbei besonders hervorzuheben.
 Angenehmes Steuerklima: Die Steuerkonditionen für internationale Firmen in den
Niederlanden sind sehr attraktiv: Die Körperschaftssteuer beträgt je nach Höhe des Gewinns
zwischen 20% und 25,5%, was weit unter dem europäischen Durchschnitt liegt.
www.dnhk.org
1
Unterschrift
Ort/Datum
Geburtsdatum
E-Mail
Telefon/Fax
PLZ, Ort
Straße
Vor- und Zuname
Zum kostenpflichtigen Vortrag „Partner, Mitarbeiter, Fachkräfte –
optimale Auswahl und Betreuung im Chinageschäft“, melde ich mich
unter Anerkennung der IHK-Teilnahmebedingungen an
Ansprechpartner:
Industrie- und Handelskammer
Schwarzwald-Baar-Heuberg
Herr Jörg Hermle
Romäusring 4
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon: 07721 922-123
Telefax: 07721 922-180
E-Mail: hermle@villingen-schwenningen.ihk.de
Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
Anfahrt:
Von der Autobahn A 81 (Stuttgart-Singen), Ausfahrt
Villingen-Schwenningen, in Richtung VillingenSchwenningen fahren (B 523). In VillingenSchwenningen dann Richtung Stadtmitte/Innenring
orientieren.
International
Industrie- und Handelskammer
Schwarzwald-Baar-Heuberg
Herr Jörg Hermle
Postfach 1560
78005 Villingen-Schwenningen
Bei Rücksendung bitte Fensterumschlag benutzen
Partner, Mitarbeiter,
Fachkräfte – optimale
Auswahl und Betreuung
im Chinageschäft
Per Fax an 07721 922-180
oder per Post an:
Anmeldung bis zum 12.04.2013:
International
Parkmöglichkeit:
Das Parkhaus „Theater am Ring“ befindet sich direkt
neben dem IHK-Gebäude.
22. April 2013, 12:00-14:00 Uhr,
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Villingen-Schwenningen
Mit China beschäftigt sich auch 2013 ein
Großteil deutscher Unternehmen. Nach einer
Umfrage der deutschen Auslandshandelskammer
in China, stellen besonders die Themen:
•
Fachkräfte finden
•
Behalten guter Mitarbeiter
•
Aus- und Weiterbildung
•
die korrekte Verwaltung von Personal
die Führungskräfte vor wachsenden
Herausforderungen.
Im Vortrag werden Lösungssätze für typische
Probleme und Strategien zur optimalen
Steuerung von Partnern und Mitarbeitern
vorgestellt und eigene Antworten auf die oben
genannten Fragen erarbeitet.
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Personalleiter und Verantwortliche
für Produktionsstätten, sowie Niederlassungen in
China.
Investition incl. kleiner Mittagsimbiss:
30,00 Euro
Anmeldeschluss:
12. April 2013
Maximale Teilnehmerzahl:
30
Partner, Mitarbeiter, Fachkräfte –
optimale Auswahl und Betreuung
im Chinageschäft
Vortragsinhalt:
Schon bei den ersten Schritten zum
Markteinstieg stellen sich komplexe
Personalfragen:
•
Wie kann ich Monteure oder Servicekräfte
für kurze Zeit nach China schicken?
•
Welcher Partner vor Ort ist am besten für
mein Vorhaben geeignet?
•
Soll ich einen Mitarbeiter aus Deutschland
für China vorbereiten oder können die
Aufgaben von einer chinesischen Fachkraft
besser erledigt werden?
•
Wie findet man das richtige Personal in
China?
•
Wie qualifiziere ich meine Mitarbeiter vor
Ort?
Referentin
Geschäftsführerin
Sabine Dietlmeier
German Industry & Commerce Greater China I
German Office, Karlsruhe, Germany
Montag, 22. April 2013
12:00 - 14:00 Uhr
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Romäusring 4
78050 Villingen-Schwenningen
Zu dieser Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein!
Personalprobleme werden zunehmend zum
Management-Alltag in China gehören.
Frau Sabine Dietlmeier berichtet aus der
täglichen AHK Arbeit über Erfahrungen von in
China tätigen Unternehmen.
Gelegenheit zur Diskussion und zu
Einzelberatungsgesprächen.
Veranstaltungsübersicht 2013, 1. HJ
www.ihk-exportakademie.de
Seminarname
Veranstaltungsort
Datum
Exportkontrolle/Luftfrachtsicherheit
35h Schulung Bekannter Versender
Remshalden
11. - 14. Mrz
35h Schulung Bekannter Versender
Remshalden
15. - 19. Apr
35h Schulung Bekannter Versender
Remshalden
13. - 16. Mai
35h Schulung Bekannter Versender
Remshalden
17. - 21. Jun
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO F) - eine
strategische Entscheidung
Stuttgart
21. Mrz
Die Ausfuhrliste - zentraler Baustein der Exportkontrolle
Stuttgart
20. Feb
Die Ausfuhrliste - zentraler Baustein der Exportkontrolle
Ludwigsburg
29. Apr
Einreihung ECCN - Klassifizierung nach amerikanischem
Exportkontrollrecht (Workshop)
Stuttgart
07. Mrz
Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung
Heidelberg
20. Feb
Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung
Stuttgart
06. Jun
Exportkontrolle im Konzern
Stuttgart
12. Mrz
Exportkontrolle im Konzern
Mannheim
04. Jun
Infoveranstaltung Bekannter Versender
Ludwigsburg
05. Feb
Einfuhrabgaben - Entstehung, Erstattung, Erlass
Stuttgart
17. Apr
NEU
Einfuhrabgaben - Entstehung, Erstattung, Erlass
Mannheim
19. Jun
NEU
Das Präferenzabkommen mit Südkorea und der (daraus resultierende
Bewilligungszwang für den) Ermächtigten Ausführer
Ludwigsburg
11. Mrz
Das Präferenzabkommen mit Südkorea und der (daraus resultierende
Bewilligungszwang für den) Ermächtigten Ausführer
Mannheim
23. Apr
Das Präferenzabkommen mit Südkorea und der (daraus resultierende
Bewilligungszwang für den) Ermächtigten Ausführer
Stuttgart
25. Jun
Made in Germany
Karlsruhe
20. Feb
Made in Germany
Stuttgart
24. Apr
Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte
Stuttgart
13. Mrz
Stuttgart
20. Mrz
Mannheim
06. Jun
Zollabwicklung mit ATLAS-Ausfuhr - Release 2.1
Ludwigsburg
03. Jun
Zollforum Baden-Württemberg - Herausforderung Export
Ulm
18. Jun
Zoll/Präferenzen
Wettbewerbsvorteile durch Zolllager: Zolllager und die Nutzung von
ATLAS
Wettbewerbsvorteile durch Zolllager: Zolllager und die Nutzung von
ATLAS
Recht und Organisation
Innerbetriebl. Vorbereitung für bevorstehende Zoll-Betriebsprüfungen
Heilbronn
und Auditierungen (AEO, Bekannter Versender)
06. Jun
NEU
Medizinische Versorgung und Sicherheit auf Geschäftsreisen –
Aufbau eines Travel Risk Managements im Unternehmen
Stuttgart
06. Mrz
NEU
Organisation des Exports bei komplexen Lieferbeziehungen
Heidelberg
09. Apr
Organisation des Exports bei komplexen Lieferbeziehungen
Stuttgart
15. Mai
Organisation des Imports - unentbehrlich auch für AEO und ZA
Stuttgart
11. Apr
Rechtsschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Mannheim
26. Feb
Rechtsschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Tuttlingen
14. Mrz
Karlsruhe
09. Apr
Rechtsschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Länderspezial
Einfuhrbestimmungen Brasilien
Markteinstieg Brasilien
Gesundheitswirtschaft/LifeStyle/Medizintechnik
Zertifikatslehrgang Ländermanager Russland
Pforzheim
26. Jun
Tuttlingen
14. /15. Jun
Mannheim
5.-7. & 13./14. Jun
Zollabwicklung Spezial China - Zertifizierung und Warenverkehr
Ludwigsburg
05. Jun
Zollabwicklung Spezial Russland - Warenverkehr und Zertifizierung
Mannheim
06. Mrz
Zollabwicklung Spezial Russland - Warenverkehr und Zertifizierung
Finanzierung
Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften – Fit für den
Export!
Ludwigsburg
10. Jun
Ulm
tbd
NEU
Stand 07.02.2013 - Änderungen vorbehalten
Wir informieren Sie.
Die IHK-Exportakademie
Wir würden Sie gerne mit relevanten Informationen rund um die IHK-Exportakademie versorgen. Bei Interesse geben
Sie uns bitte Ihre Anschrift und E-Mail Adresse und vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift. Das Formular können Sie
bei Ihrer IHK abgeben oder direkt faxen an: 0711 2005-601189.
Die Komplexität in den Bereichen Zoll, Export und Vertrieb International nimmt stetig zu. Damit Sie und Ihre
Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand bleiben, entwickelt und organisiert die IHK-Exportakademie in
Zusammenarbeit mit den baden-württembergischen IHKs Seminare und Schulungen für Fach- und Führungskräfte.
Die Akademie bündelt das Wissen der zwölf IHKs im Südwesten, ergänzt das Vor-Ort-Angebot der IHKs und vertieft
es. Beigefügt erhalten Sie das Seminarprogramm 2013.
Auf unserer Homepage www.ihk-exportakademie.de können Sie sich über die Veranstaltungstermine informieren
sowie anmelden.
Ja, bitte senden Sie mir aktuelle Informationen per E-Mail an folgende Adresse:
Firma.................................................................................................................................
Name......................................................................
Vorname........................................
Straße....................................................................
PLZ, Ort........................................
E-Mail................................................................................................................................
Datum ___________________
Unterschrift ________________________________
Die IHK-Exportakademie wird Ihre Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) zu diesem Zweck speichern und
verarbeiten. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der IHK-Exportakademie GmbH durch
Versendung einer E-Mail an info@ihk-exportakademie.de schriftlich oder telefonisch unter 0711/2005-1364 widerrufen werden.
Eine über diesen Zweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nur statt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelungen
vorgeschrieben ist.
IHK-Exportakademie GmbH
Jägerstraße 30 | 70174 Stuttgart | Tel.: 0711 2005-1364 | Fax: 0711 2005-601189 |
info@ihk-exportakademie.de | www.ihk-exportakademie.de | Sitz: Stuttgart | Amtsgericht Stuttgart
HRB 733072 | Steuernummer 99076/01234 | Geschäftsführer: Tassilo Zywietz
Einladung
Wachstumsmärkte Bangladesch und Myanmar
Chancen für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie
Dienstag, 23. April 2013, 15.00 Uhr
Hotel Schloss Weitenburg in Starzach
Die Chancen
Bangladesch und Myanmar im Aufwind
Myanmar
Myanmars Bekleidungsindustrie will wieder stärker Fahrt aufnehmen und schnell an alte Blütezeiten anschließen. Die Aufhebung der meisten
Wirtschaftssanktionen durch die EU und die USA dürften der Branche wieder zu größeren Stückzahlen und höheren Exporteinnahmen verhelfen. Der
Auftragseingang ist 2011 bereits um gut ein Fünftel über dem Vorjahresergebnis gelegen.
Bangladesch
Adidas, ESPRIT, OTTO, Tchibo, C&A, Kik, H&M und auch HUGO BOSS oder OLYMP lassen in Bangladesch nähen. Allein für H&M arbeiten in Dhaka mehr
als 500.000 Menschen. Das Land zählt mehr als 4000 Textilfabriken. Binnen weniger Jahre ist das Armenhaus der Region damit zum zweitgrößten
Exporteur von Kleidung aufgestiegen - größer ist nur noch Chinas Textilindustrie.
*Delegation Textil aus Bangladesch
Eine hochrangige Delegation aus dem Textilsektor aus Bangladesch wird an der Veranstaltung teilnehmen. Das gemeinsame Abendessen
bietet Gelegenheit zum Kennenlernen und Austausch.
Textilsektor im Überblick
Wachstumsmärkte Bangladesch und Myanmar - Chancen für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie
15:00 – 15:15 Uhr
Begrüßung der Delegation „Textil“ aus Bangladesch
Petra Brenner, Bereichsleiter International
Industrie- und Handelskammer Reutlingen
15:15 – 15:30 Uhr
Förderung der Entwicklungszusammenarbeit in Südost-Asien
Till Ahnert, Berater Entwicklungszusammenarbeit-Wirtschaft
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
15:30 – 16:15 Uhr
Marktübersicht Myanmar – Eindrücke und Chancen
Benjamin Leipold, Referatsleiter Asien-Pazifik
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Alexander Hirschle, Bereichsleiter Asien-Pazifik
Germany Trade and Invest Deutschland
Jürgen Schmid, Exportleiter
CHT R. Beitlich GmbH, Tübingen
16:15 – 16:35 Uhr
Marktübersicht Bangladesch – ein Produktionsstandort im Wandel
Daniel Seidl, Executive Director
Bangladesh-German Chamber of Commerce and Industry
Thomas Hoffmann, Area Sales Manager Bangladesch
H. Stoll GmbH & Co. KG, Reutlingen
16:35 – 16:55 Uhr
Bangladeschs Konfektionsbekleidungsindustrie
(Bangladesh’s ready-made garments landscape: The callenge of growth)
Dr. Achim Berg, Partner
McKinsey & Co., Büro Frankfurt
16:55 – 17:45 Uhr
Podiumsdiskussion
18:00 – 20:30 Uhr
Schlossführung und anschliessend Abendessen auf Einladung der BGCCI
Termin:
Dienstag, 23.April 2013
15.00 - 18.00 Uhr
ab 18.30 Uhr - Abendessen
Veranstaltungsort:
Hotel Schloss Weitenburg
72181 Starzach-Weitenburg
www.schloss-weitenburg.de
Ansprechpartner
IHK Reutlingen
Till Ahnert
ahnert@reutlingen.ihk.de
Teilnahme:
50 EUR für IHK Mitglieder
90 EUR für Nichtmitglieder
Hindenburgstrasse 54
72762 Reutlingen
Anmeldung erbeten bis:
Mittwoch, 17. April 2013
T: 0 7121 201 - 189
F: 0 7121 201 - 4189
www.reutlingen.ihk.de
Ihre Anfahrt
Anfahrt mit dem Auto
Über die Bundesautobahn A81 Stuttgart-Singen, Ausfahrt Rottenburg.
Nach Rottenburg-Ergenzingen fahren, dort and der ersten Kreuzung auf
die Vorfahrtsstrasse wechseln und geradeaus in den Ort einfahren, der
Beschilderung Weitenburg folgen.
Anfahrt mit der Bahn
von Stuttgart: ICE Station Horb/ Neckar
Regionalexpress Eutingen im Gäu oder Ergenzingen
in Kooperation mit:
Ihre Anmeldung zur Veranstaltung
Ich nehme an der Veranstaltung Wachstumsmärkte Bangladesch und
Myanmar am 23. April 2013 teil und melde mich verbindlich an
Bitte bis 17. April 2013 zurück an:
ahnert@reutlingen.ihk.de
T: 0 7121 201 - 189
F: 0 7121 201 - 4189
Vorname / Name
Unternehmen
Strasse
IHK Reutlingen
Geschäftsbreich International
Till Ahnert
Hindenburgstrasse 54
72762 Reutlingen
PLZ, Ort
Telefon
E-Mail
Datum / Unterschrift
Bitte in Blockschrift ausfüllen
Der / Die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass seine / ihre persönlichen Daten für die
Veranstaltungsabwicklung und für spätere TeilnehmerInneninformationen mittels EDV verarbeitet werden, in die Teilnehmerliste aufgenommen und an Teilnehmer- / ReferentInnen weitergegeben werden.
Exportakademie
IHK AUSLANDSPROJEKTE
Mittelstandsbörse Italien:
Individuelle Vertriebsgespräche am 4. Juli 2013 in Mailand
Das internationale Wirtschaftsbild Italiens ist trotz schwankender politischer
Rahmenbedingungen zu Beginn des neuen Jahres in ein neues Licht gerückt
worden. Positive Entwicklungen sind mit den anstehenden Neuwahlen eng
verbunden. Es lohnt sich daher, die italienische Situation weiter im Auge zu
behalten.
Italien ist ein wichtiges Importland und sucht entsprechend innovative Produkte aus dem Ausland – vorwiegend deutsche Technologien. Dementsprechend stellt Deutschland für Italien weiterhin den wichtigsten Wirtschaftspartner und Italien somit einen interessanten Absatzmarkt für deutsche
Produkte unterschiedlichster Branchen dar.
Aus diesem Grund bietet die IHK-Exportakademie GmbH in Zusammenarbeit mit der DEinternational Italia Srl, der Dienstleistungsgesellschaft der
Deutsch-Italienischen Handelskammer (AHK Italien) am 4. Juli 2013 in Mailand eine Mittelstandsbörse für baden-württembergische Unternehmen an.
© AHK Italien
Das Ziel dieser Kooperationsbörse ist die Vermarktung deutscher Technologien in Italien. Besonders nachgefragt sind auf dem italienischen Markt innovative Produkte aus den Bereichen Maschinenbau, Medizintechnik, Automatisierungstechnik, erneuerbare Energien/Energieeffizienz und deutsche
Nahrungsmittel – vorwiegend Bioprodukte.
© AHK Italien
Im Rahmen der Mittelstandsbörse bieten wir den Unternehmen aus BadenWürttemberg ein individuell vorbereitetes Business-Matching an. Jedes
Unternehmen kann Vertriebsgespräche mit potentiellen italienischen Geschäftspartnern führen. Diese werden im Vorfeld unternehmensspezifisch
akquiriert. Die Vermittlung erfolgt somit individuell und ist branchenunabhängig. Im Vorfeld der Mittelstandsbörse findet für die Unternehmen ein
Briefing mit Fachvorträgen zum Wirtschaftsstandort Italien statt.
Die Teilnahme an den Vertriebsgesprächen lohnt sich insbesondere für baden-württembergische Unternehmen, die noch nicht auf dem italienischen
Markt vertreten sind oder ihre Marktstellung verbessern möchten.
© Rainer Sturm / pixelio.de
Partner:
Ansprechpartner:
Julia Klett-Carré, IHK Region Stuttgart, 0711 2005 1243, julia.klett@stuttgart.ihk.de
Matthias Gaugler, IHK-Exportakademie, 0711 2005 1313, matthias.gaugler@ihk-exportakademie.de
Exportakademie
IHK AUSLANDSPROJEKTE
Mittelstandsbörse Italien:
Individuelle Vertriebsgespräche am 4. Juli 2013 in Mailand
geplantes Programm
Individuelle Anreise der teilnehmenden Unternehmen nach Mailand
4. Juli 2013
Fachveranstaltung zum Wirtschaftsstandort Italien in den
Räumlichkeiten von Mercedes Benz Milano Spa
10:00 Uhr
Begrüßung und Briefing der Teilnehmer im Auditorium
10:15 Uhr
Vortrag: „Erfolgreicher Vertriebsaufbau in Italien“
Referentin: Lara Scholz, AHK Italien – Mailand,
Leitung Abteilung International
11:00 Uhr
© AHK Italien
Vortrag: „Rechtliche Rahmenbedingungen in Italien“
Referent: Matteo E. Figini, Anwaltskanzlei Magnoli e Giuggioli
12:00 Uhr
Gemeinsamer Lunch im Mercedes-Café
13:00 Uhr
Kooperationsbörse im Mercedes-Museum
17:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
© AHK Italien
Anmeldung bis 10. Mai 2013
Teilnahmegebühr 675,- Euro zzgl. MwSt.
(ohne Flüge und Hotels)
© Rainer Sturm / pixelio.de
Partner:
Ansprechpartner:
Julia Klett-Carré, IHK Region Stuttgart, 0711 2005 1243, julia.klett@stuttgart.ihk.de
Matthias Gaugler, IHK-Exportakademie, 0711 2005 1313, matthias.gaugler@ihk-exportakademie.de
IHK-Exportakademie GmbH, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
IHK-Exportakademie GmbH
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart
Matthias Gaugler
Telefon +49(0)711.2005-1313
Telefax +49(0)711.2005-601313
info@ihk-exportakademie.de
www.ihk-exportakademie.de
Stuttgart, im Februar 2013
Anmeldung
Individuelle Vertriebsgespräche am 4. Juli 2013 in Mailand
Bitte per Fax an 0711 2005-601189 senden. Anmeldeschluss: 10. Mai 2013
Firma
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Branche
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Reiseteilnehmer
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Position
___________________________________________________
Straße
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PLZ
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Telefon/ Fax
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E-Mail-Adresse
___________________________________________________
Ort
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O
Buchungen des Programms in Mailand
Preis pro Person: EUR 675,- zzgl. MwSt.
O
Reiserücktrittskosten-Versicherung (ohne Selbstbeteiligung)
Preis pro Person: EUR 29,- zzgl. MwSt.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reisekranken- und Unfallversicherung. Beachten Sie
bitte die Einreisebestimmungen und die medizinischen Hinweise unter www.auswaertiges-amt.de.
Datum:
__________
Unterschrift _______________________
Mit der Unterschrift erkennen Sie die Teilnahmebedingungen der IHK-Exportakademie (ReiseAGB) an. Diese finden Sie auf www.ihk-exportakademie.de unter Downloads. Auf Anfrage senden
wir Ihnen diese auch gerne zu.
IHK-Exportakademie GmbH
Jägerstraße 30 | 70174 Stuttgart | Tel.: 0711 2005-1313 | Fax: 0711 2005-601189 |
info@ihk-exportakademie.de | www.ihk-exportakademie.de | Sitz: Stuttgart | Amtsgericht Stuttgart |
HRB 733072 | Steuernummer 99076/01234 | Geschäftsführer: Tassilo Zywietz
Veranstalter
Projektleitende IHK
IHK-Exportakademie GmbH
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
IHK Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Kontakt:
Matthias Gaugler
Tel: 0711 2005 1313
Fax: 0711 2005 601313
E-Mail: matthias.gaugler@ihk-exportakademie.de
Kontakt:
Julia Klett-Carré
Tel: 0711 2005 1243
Fax: 0711 2005 601243
E-Mail: julia.klett@stuttgart.ihk.de
Partner in Italien
Deutsch-Italienische Handelskammer / DEinternational Italia S.r.L.
Via Gustavo Fara, 26
20124 Mailand, Italien
Kontakt:
Lara Scholz
Tel: 0039-02-398009-06
Fax: 0039-02-39800195
E-Mail: scholz@deinternational.it
Michelle Arnold
Tel: 0039-02-398009-04
Fax: 0039-02-39800195
Email : arnold@deinternational.it
Teilnahmekosten (pro Person)
675,- € zzgl. MwSt.
im Preis enthaltene Programmpunkte (Änderungen vorbehalten)
-
Individuelle Betreuung und Vorbereitung der Vertriebsgespräche durch die AHK Italien
Briefing mit Fachvorträgen am Morgen der Kooperationsbörse
Individuelle Einzelgespräche mit potenziellen Kooperationspartnern in Mailand
Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise nach Mailand und die Übernachtungen in
Mailand nicht im Reisepreis enthalten sind! Bitte buchen Sie daher Flüge und Hotels
selbst.
Die AHK Italien hat vor Ort ein Kontingent an Einzelzimmern reserviert. Auf Anfrage senden wir
Ihnen gerne das Reservierungsformular dafür zu.
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“Weitere theMenBereiChe”
Dieser
Ausstellerbereich
ist
dem
nachhaltigen Bauen gewidmet, einer
neuen Art des Planens, Konstruierens und
Restaurierens im Blickfeld der Energieeffizienz.
Eine neue Ausstellungsfläche zu den Themen
recycling und energierückgewinnung aus abfällen.
Hier finden Sie Neuheiten rund um Dienstleistungen
und Produkte für eine effiziente Kreislaufwirtschaft.
“hintergrunD”
Durch den Erlass neuer Energievorschriften
– conto energia (Solar-Fördergesetz), die
Energiezertifizierung von Gebäuden, das KyotoProtokoll, die EU-Richtlinie zur Energieversorgung
–, die Schwankungen des Erdölpreises und die
Probleme bei der Gasversorgung steigt die
Nachfrage nach erneuerbaren Energien und
Hocheffizienztechnologien rapide an.
Ein Schaufenster für Unternehmen, die innovative
technologien und Dienstleistungen im Sektor des
nachhaltigen Transports entwickeln.
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welttechnik
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fü
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Fachm
• Die anea ist nicht nur Teil des
europäischen Netzwerks SAVE sondern auch
Mitglied des italienischen Energienetzwerks
• anea Agentur für Umwelt und Energie Neapel renael, einer Vereinigung regionaler
Energieagenturen, in dem die anea derzeit
• Unabhängige non-profi t Organisation, die Präsidentschaft innehat. anea stellt den
die den effizienten Umgang mit Mittelpunkt zwischen den
Energieressourcen
unterstützt wichtigsten Akteuren aus
und somit die Verbreitung von dem Energiesektor in der
erneuerbaren Energiequellen und die
Region Kampanien dar.
nachhaltige Mobilität vorantreibt.
“Veranstalter”
Deutschsprachige Auslandsvertretung
SBS systems for business solutions
BÜRO ROM
Via G. Scalia, 4 I-00136
tel. +39 06 39031190
Fax +39 06 39031161
email: energymed@sbs-business.com
BÜRO BERLIN
Budapester Str. 31 D-10787
tel. +49 (0)30 26012377
www.energymed.it
❊Das erwartet Sie auf der EnergyMed
“ZIELGRUPPEN”
“SEKTOREN”
• Hersteller, Verteiler und Distributoren von Energie
• Endnutzer
• Energy und Mobility Manager
• Hersteller und Installateure
• Energieversorger
• Techniker und Berufstätige im Sektor
• Agenturen für Energie und Mobilität
• National - und Regionalverwaltungen;
Gebietskörperschaften
• Berufsgenossenschaften und freiwillige Dienste
• Transportunternehmen
• Universitäten und Forschungsinstitute
• Entsorger
• Photovoltaik
• Solare Kühlung
• Biomasse
• Recycling und Abfallnutzbarmachung
• Kleinwindanlagen
• Kraft-Wärme-Kopplung, Kraft Wärme-Kälte-Kopplung
• Energieeffizientes Bauen
• Heizung und Klimatisierung
• Energieeinsparung und Energieeffizienz
• Geothermie
• Solarthermie
• Nachhaltige Mobilität
• Wasserkraft
• Wasserstofftechnologie
• Fertigungstechnik und Zubehör
• Forschung und Entwicklung
s
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s
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B
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❊ Ih
“Die Zahlen der letzen Veranstaltung”
• Messeausstellung auf 10 000 m²
• Über 200 Aussteller aus ganz Italien und dem Ausland
• Über 21 000 Besucher
• Über 2.500 Kongressteilnehmer
• 13 Sonderinitiativen
• 17 Tagungen und Fortbildungsseminare
• 18 Sponsoren
• 26 Verbände bzw. Vereine
• 615 Zeitungen und Webseiten berichteten
“BESONDERHEITEN”
• Vorstellung eines umfassenden Überblicks über den neuesten
Stand der Technik im Sektor der erneuerbaren Energien, der
Energieeffizienz, der nachhaltigen Mobilität, des energieeffizienten
Bauens und der Stoff- und Energierückgewinnung aus Abfällen
• Einbeziehung von Behörden der Mittelmeerländer zur Promotion
des Binnen- und Außenhandels
• Aktive Rolle der öffentlichen Verwaltungen
• Kommunikationsstrategien als Erfolgsfaktor
❊ Gute Gründe für den mittelund süditalienischen Markt
Die EnergyMed ist die ideale Plattform,
um Ihre Technologien auf dem boomenden
süditalienischen Markt zu präsentieren und
neue Kontakte zu knüpfen. Der Süden Italiens
und seine ans Mittelmeer angrenzenden
Regionen eignen sich dank ihrer klimatischen
Gegebenheiten besonders gut für die
Anwendung
erneuerbarer
Energien.
Entsprechend groß ist derzeit die Nachfrage
nach innovativen Hocheffizienztechnologien
im Energiesektor. Gleichzeitig besteht
großer Bedarf an effizienten Lösungen für
die Kreislaufwirtschaft, und Technologien
“Made in Germany” genießen großes
Ansehen.
“KWK-BEREICH”
Die diesjährige Ausgabe wird ihren Schwerpunkt
auf die technologischen Neuentwicklungen in den
Bereichen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), KraftWärme-Kälte-Kopplung (KWKK) und Mikro-KraftWärme-Kopplung (Mikro-KWK) setzen.
EnergyMed folgt damit der aktuellen Entwicklung
Italiens, wo man die thermischen erneuerbaren
Energiequellen ins Zentrum der nationalen Strategien
zur Ankurbelung der Wirtschaft gerückt hat und
bietet Unternehmen des Bereichs somit die ideale
Gelegenheit, neue Businesskontakte zu knüpfen und
ihre internationale Bekanntheit zu steigern.
www.energymed.it
AHK
KOLUMBIEN
Dienstleistungsangebot
GESCHÄFTSPRÄSENZ
Ihr Partner vor Ort
Zeigen Sie Präsenz in Kolumbien! Wir unterstützen Sie in
der komplexen Aufbauphase des Markteinstiegs. Unser
multikulturelles, dreisprachiges Personal ist darauf
spezialisiert, Ihr Unternehmen ohne aufwändige Personalund Bürostrukturen auf dem kolumbianischen Markt zu
etablieren. So können Sie sich voll auf die relevanten
Aufgaben konzentrieren.
Büroanmietung
Für deutsche Unternehmen, die Kolumbien als Markt entdeckt haben und sich vor Ort niederlassen möchten,
bieten wir die temporäre Büronutzung in unserer Kammer an. Dies ermöglicht eine sofortige Aufnahme der
Arbeitstätigkeiten in einem professionellen Umfeld mitten im Herzen der Wirtschaftsmetropole Bogotá.
Standardpaket - 1 bis 2 Arbeitsplätze
Die monatliche Miete für ein eigenes abschließbares Büro (ca. 13 m²) beinhaltet:
?
Schreibtische und Stühle
?
Telefon & Internet
?
Mitnutzung Büroausstattung (Kopierer, Drucker, Scanner, Fax)
?
Mitnutzung Gemeinschaftsräume
?
Mitnutzung Konferenzräume (20 Studen im Monat, je nach Verfügbarkeit)
?
Abschließbare Räumlichkeiten
Kosten: 990,00 Euro/Monat (mind. 3 Monate)
Luxuspaket - 3 Arbeitsplätze
Die monatliche Miete für ein eigenes abschließbares Büro (ca. 18 m²) beinhaltet alle oben aufgeführten
Leistungen.
Kosten: 1.260,00 Euro/Monat (mind. 3 Monate)
Konditionen für die Bürovermietung:
Der Mietvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
Es fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr von: 200,00 Euro
Optionale Leistungen:
Firmenschild am Eingang: 200,00 Euro
Parkplatz: 60,00 Euro/Monat
Geschäftspräsenz
Mit unserer Dienstleistung Geschäftspräsenz bieten wir Firmen die Möglichkeit, ohne eigenes Personal und Büro die
Geschäftstätigkeiten in Kolumbien aufzunehmen oder zu intensivieren. Wir bieten Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse
zugeschnittenes Paket an.
Folgende Aufgaben können wir im Rahmen der Pakete für Sie erledigen:
Marketing / Vertrieb
Office Service
?
Unterstützung bei Entwicklung einer Marketingstrategie ?
Anrufentgegennahme in Ihrem Firmennamen
?
Anpassung von Marketingmaterialien
?
Betreuung lokaler Kunden
?
Lagerung und Versand von Prospekten, Preislisten
?
Bearbeitung und Weiterleitung von Anfragen
Warenmustern und Ersatzteilen
?
Abwicklung kompletter Bestellvorgänge
(Versandkosten werden separat berechnet)
?
Bereitstellung eines Arbeitsplatzes bei
?
Messevorbereitung, -betreuung und - nachbereitung
Geschäftsreisen und Nutzung der Konferenzräume
?
Klärung von Zollfragen und Importbestimmungen
Preisübersicht - Geschäftspräsenz
Angebotspaket
Virtuell
Bronze
Silber
Gold
Platin
Vertragsbindung
Keine
Mind. 3 Mon. Mind. 6 Mon. Mind. 6 Mon.
Mind. 6 Mon.
Stunden pro Monat
0
5
10
20
40
Monatliche Grundgebühr
150,00 €
350,00 €
500,00 €
1.000,00 €
1.800,00 €
Einmalige
Einrichtungsgebühr
Keine
200,00 €
200,00 €
200,00 €
200,00 €
Konferenzraum
(Klein, 10 Personen)
100,00 €/Tag
1 Tag/Mon.
1 Tag/Mon.
3 Tage/Mon.
3 Tage/Mon.
Konferenzraum
(Gross, 35 Personen)
200,00 €/Tag
1 Tag/Mon.
1 Tag/Mon.
3 Tage/Mon.
3 Tage/Mon.
Arbeitsplatz
100,00 €/Tag
3 Tage/Mon.
3 Tage/Mon.
5 Tage/Mon.
5 Tage/Mon.
Zusätzliche Arbeitsstunden werden mit einem Stundensatz von 75,00 €/Stude berechnet.
Die Nutzung der Konferenzräume beinhaltet: Präsentations-Equipment, Getränke (Kaffee, Tee und Wasser),
Konferenztelefon, Whiteboard, Internetanschluss (Wi-Fi), Mitnutzung der Büroausstattung (Kopierer, Drucker,
Scanner, Fax)
Unsere temporären Arbeitsplätze im Großraumbüro sind ausgestattet mit: Schreibtisch, Stuhl, Telefon,
Internetanschluss. Die Büroausstattung wie Kopierer, Drucker, Scanner und Fax sowie die Gemeinschaftsräume
können mitgenützt werden.
Dieses Angebot ist für das Jahr 2013 in unserem Büro in Bogotá gültig. Die Dienstleistung wird von
DEinternational Ltda., Tochtergesellschaft der Deutsch-Kolumbianischen Industrie- und Handelskammer,
angeboten. Alle Preise beinhalten die kolumbianische MwSt. von 16%.
Ihr Partner vor Ort:
Alexander Steinberg
Projektleiter
Tel: +57 (1) 6513770
alexander.steinberg@DEinternational.com.co
Alle AHKs weltweit haben ihre Dienstleistungen für Unternehmen unter der Marke „DEinternational“ vereint.
Deutsche Unternehmen erhalten weltweit ein vergleichbares Angebot an Dienstleistungen. Zusätzlich werden
standortspezifische Dienstleistungen angeboten.
Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer
Cra. 13 No. 93 – 40 Piso 4 Bogotá D.C. – Colombia
| Tel +57(1) 6513777 | Fax +57(1) 6513772
E-Mail: info@DEinternational.com.co
www.ahk-colombia.com
Regionalbüro Medellín
Cra. 43A No. 1 Sur - 100 Medellín. – Colombia
| Tel +57(4) 6041037 | Fax +57(1) 6041038
E-Mail: oficina.medellin@ahk-colombia.com
WILLI VÖGELE
Stand: März 2013
Veröffentlichungen im Außenwirtschafts- und Zollrecht
•
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2013
•
HADDEX, Handbuch der deutschen Exportkontrolle, Loseblattwerk, 2013
- Bundesanzeiger Verlag, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
- Formularverlag CW Niemeyer GmbH & Co., Stüvestraße 41, 31789 Hameln
- Wilhelm Köhler Verlag, Postfach 12 61, 32372 Minden
Preis: 35 €
Herausgegeben vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Bundesanzeiger Verlag - Preis: 138 €
•
Basiswissen Sanktionslisten – Hintergrund und Praxis – 2. Auflage, 2012
von Puschke (Hrsg.) – Hohmann
Preis: 34,80 € (Buch mit CD-ROM)
•
Zoll & Export 2013 - Alles, was Sie jetzt wissen müssen!
Jahrbuch mit aktuellen Neuerungen - von Drees - Weiß - Möllenhoff
- Forum Verlag, Postfach 13 40, 86408 Merching – Preis: 59 €
- Bundesanzeiger Verlag – Preis: 55 €
•
Ausfuhrliste (Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung) – Januar 2013
- Bundesanzeiger Verlag - Formularverlag CW Niemeyer GmbH & Co. Preis: 29,80 €
•
Umschlüsselungsverzeichnis zur Ausfuhrliste – 2013
- Bundesanzeiger Verlag Preis: 27,80 €
•
Praxis der Exportkontrolle, 2. Auflage, 2011
Handbuch des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Bundesanzeiger Verlag - Wilhelm Köhler Verlag Preis: 44 €
•
Praxis der US-(Re-) Exportkontrolle, 2. Auflage, 2011
von Böer (Hrsg.) – Hohmann - Groba
- Bundesanzeiger Verlag Preis: 49 € (Buch mit CD-ROM)
•
Der Ausfuhrverantwortliche, 4. Auflage, 2011
Aufgaben und Haftung im exportierenden Unternehmen von Klaus Pottmeyer
- Bundesanzeiger Verlag - Wilhelm Köhler Verlag Preis: 44 €
•
AWR-Kommentar für das gesamte Außenwirtschaftsrecht, 2013
u.a. AWG, AWV, Dual-use-Verordnung von Wolffgang - Simonsen – Tietje
- Bundesanzeiger Verlag Preis: 125 € (Grundwerk in 4 Ordnern)
1
•
Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und
Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2013
- Wilhelm Köhler Verlag - Formularverlag CW Niemeyer - Bundesanzeiger Verlag Preis: 35,50 €
•
Praxishandbuch Luftfrachtsicherheit - 2013
„Bekannter Versender“ & Co - von Hellmann – Reinhardt
- Bundesanzeiger Verlag Preis: 89 € (Grundwerk mit DVD)
•
Praktische Arbeitshilfe Export/Import, 16. Auflage, Juni 2012
Herausgegeben von den IHK in Nordrhein-Westfalen
- W. Bertelsmann Verlag, Postfach 100633, 33506 Bielefeld (Gesamtherstellung) - Formularverlag CW Niemeyer, Wilhelm Köhler Verlag -
Preis: 29,95 €
•
Die Importbestimmungen anderer Länder – Ausgabe 7/2012
Ausfuhr-Ratgeber - Wissenswertes für Exporteure und Versandleiter
- Formularverlag CW Niemeyer Preis: 30 € + 7% MwSt (Broschüre + CD)
•
Zollkodex mit DVO und Zollbefreiungsverordnung, 6. Auflage, Februar 2013
Kommentar von Peter Witte (Hrsg.) - Böhne – Henke – Kampf – Prieß u.a.
- Verlag C.H. Beck, 80791 München Preis: 199 €
•
Lehrbuch des Europäischen Zollrechts, 7. Auflage, 2012
von Peter Witte und Hans-Michael Wolffgang (Hrsg.)
- NWB Verlag GmbH & Co. KG, Eschstraße 22, 44629 Herne Preis: 46 €
•
Textsammlung Zollrecht – Europäisches und nationales Zollrecht - 2013
Loseblattsammlung in 2 Ordnern, inkl. CD-ROM
- Bundesanzeiger Verlag -
Grundwerk 88 €
•
Zölle und Verbrauchsteuern – Textausgabe - 2013
EU-Zollrecht, Nationale Zollvorschriften, EU-Verbrauchsteuerrecht
Loseblattsammlung mit Einführungen von Peter Witte (Hrsg.)
- Verlag C.H. Beck Preis: 49 €
•
Der Zoll-Profi ! Export – Import – Steuern - 2013
Informationsdienst – Kompakt für den Praktiker - monatlich - Bundesanzeiger Verlag Jahresabopreis: 126 €
•
AW-Prax - Außenwirtschaftliche Praxis -, Monatszeitschrift - 2013
Herausgegeben in Verbindung mit dem Europäischen Forum
für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll e.V. (EFA)
- Bundesanzeiger Verlag Jahresabopreis: 274 € inkl. MwSt/Versandkosten
•
VSF-Portal: Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung – VSF – E-VSF
- Amtsblatt des Bundesministeriums der Finanzen - Bundesanzeiger Verlag - Preis auf Anfrage (Tel. 0221 / 97668-333)
2
Zollkodex
Kommentar zum Zollkodex
mit Durchführungsverordnung und Zollbefreiungsverordnung
Prof. Dr. Peter Witte, Herausgeber
Das grundlegende Zollrecht der Gemeinschaft ist im Zollkodex (Verordnung (EWG) Nr.
2913/92 des Rates) und den dazugehörigen Durchführungsvorschriften (Verordnung (EWG)
Nr. 2454/93 der Kommission) zusammengefasst.
Der Zollkodex (ZK) aus dem Jahr 1992 befindet sich im Umbruch. Der Modernisierte
Zollkodex (MZK), 2008 vom Parlament und Rat der Europäischen Union beschlossen, sollte
spätestens am 24. Juni 2013 „anwendbar“ sein. Für die Durchführungsverordnung zum
Zollkodex (DVO) finden Verhandlungen im Zollkodexausschuss der EU-Kommission statt.
Geschäftsprozessmodelle werden erarbeitet für Abläufe und als Grundlage für IT-Systeme.
Die IT-Umsetzung ist komplex, die IT-Systeme der Kommission, Mitgliedstaaten und
Wirtschaftsbeteiligten müssen interoperabel, also miteinander kompatibel vereinbar sein. Die
IT-Umsetzung ist nicht bis zum geplanten Zeitpunkt der Anwendung des MZK und der DVO
zu erreichen. Diese kritischen Punkte waren auch Thema des 24. Europäischen
Zollrechtstages 2012 in Erfurt.
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission vom 20. Februar 2012 ist die Neufassung des
MZK mit dem Entwurf der „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung des Zollkodex der Europäischen Union“ unter der Bezeichnung „Unionszollkodex
– UZK“ in die Wege geleitet worden. Die Änderungen müssen vor dem 24.6.2013 in Kraft
treten. Derzeit ist die Verschiebung auf 1.1.2015 geplant.
Der „Witte“-Kommentar zum Zollkodex in der 6. Auflage hält sich an die Vorgaben des
geltenden und anzuwendenden Zollrechts, verweist unmittelbar nach der Artikel-Vorschrift
des Zollkodex als „Ergänzende Bestimmungen“ auf die entsprechenden ZK-DVO-Artikel,
die z.B. konkretisieren, welche Unterlagen der Zollanmeldung beizufügen sind. Ferner sind
ggf. die nationalen Vorschriften Zollverwaltungsgesetz (ZollVG), Zollverordnung (ZollV),
das österreichische Zollrechts-Durchführungsgesetz/-verordnung (ZollR-DG, ZollR-DV)
angeführt.
1
„Frühere Regelungen“ und vergleichende Artikel-Bestimmungen des MZK und UZK geben
einen Überblick über die vor genannten Entwicklungen. Das mit Autoren-, Inhalts- und
Fundstellenangaben ausgestattete Schrifttum mit wissenschaftlichem Anspruch bietet auch
den Einblick in die Fortschreiburg des Zollrechts.
Im Bearbeiterverzeichnis für die Kommentierung des ZK, der ZK-DVO und der
Zollbefreiungsverordnung zeichnen Dozenten der Fachhochschule des Bundes für das Zoll-,
Steuer- und Zivilrecht in Münster sowie Spezialisten der Finanzgerichtsbarkeit Düsseldorf
und Hamburg (Zollsenat) und der Rechtsberatung, die Wissenschaft, Lehre und Praxis
verbinden.
Herausgeber und Mitautor Prof. Dr. Peter Witte bezeichnet in seiner Einführung den
Zollkodex und die Durchführungsvorschriften als das größte harmonisierte Gesetzeswerk
innerhalb der Europäischen Union vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen
(GATT/WTO, RZZ/WCO).
Abgerundet und ergänzt wird der Zollkodex durch nationales Zollrecht mit den Aufgaben der
Zollverwaltung unter Beachtung der Verbote und Beschränkungen. Der Start des Programms
Zoll 2013 ist auf die Sicherheit in der Gemeinschaft und an den Außengrenzen, Schutz der
finanziellen Grenzen und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch Beschleunigung
von Zollverfahren gerichtet.
In die Auflage 2013 des Kommentars sind die seit 2009 erfolgten Rechtsvorschriften mit
Änderungen und vielfältige Neuerungen aufgenommen, z.B. elektronische Vorabanzeigen bei
Ein- und Ausfuhr, Bewilligungen vereinfachter Anmelde- und Anschreibeverfahren unter
Einsatz der Informationstechnologie (ATLAS), Zolltarif- und Zollwertrecht,
Nichtpräferentieller Ursprung, Präferenzursprung, Ursprungserwerb, Präferenzabkommen,
Zollschuldrecht, Befreiung von Einfuhrabgaben, Erstattung und Erlass der Abgaben,
Rechtsschutz in Zollsachen und Verfahren mit Entscheidungen der Gerichte.
Aktualisierte Regelungen im „Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren“
(Anhang 2) und eine Liste der Vorschriften der AO, die vom ZK und der ZK-DVO überlagert
werden (Anhang 3), ergänzen das Standardwerk für europäisches Zollrecht.
Die Sicherheit im Warenverkehr auf der Basis von Risikoanalyse und Risikomanagement
mit Sicherung der internationalen Lieferkette rückt immer mehr in den Vordergrund der
Forderung intensiver Zollkontrollen einerseits und dem Gebot freien Handels andererseits,
2
insbesondere für Inhaber des Status des AEO als Qualitätsmerkmal. Die Leitlinien der EUKommission zur einheitlichen Auslegung der Kriterien zur Bewilligung und einheitlichen
Anwendung – inzwischen in deutscher Sprache veröffentlicht – sind für den Status eines
zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten im Fall von multinationalen Unternehmen und
Großunternehmen erweitert worden. Aus den Erfahrungen der Wirtschaft in den EUMitgliedstaaten und der Bewilligungspraxis sind hierzu die Art. 5a und 13 ZK für die
Anwendungen durch Unternehmen erweitert kommentiert.
Die Zollbefreiungsordnung (Kommentar Anhang I) – ZollbefreiungsVO Nr. 1186/2009 – ist
wie die abgelöste Verordnung (EWG) Nr. 918/83 in Art. 184 ZK eingebunden
(Außertarifliche Zollbefreiungen). Sie stellt die materiellen Zollbefreiungstatbestände –
unterschieden nach Befreiung von den Einfuhr- und Ausfuhrabgaben - in 134 Artikeln dar.
Dies bedeutet ungeachtet entsprechender Inhalte aus der Vorläufer-VO gegenüber der 5.
Auflage eine Neufassung der Kommentierung. Neben den EU-rechtlichen Bestimmungen
sind die Einfuhrabgaben nach nationalem Recht wie die Einfuhrumsatzsteuer und die
Sonderverbrauchsteuern berücksichtigt.
Dem Autorenteam ist für die systematische und übersichtliche Kommentierung der
grundlegenden europäischen Zollrechtsvorschriften mit inhaltlichem Anspruch die
Anerkennung auszusprechen – eine Leistung, die besonders zu bewerten ist, weil es das
geltende Zollrecht den Benutzern verlässlich an die Hand gibt und als „Wegweiser vom
Modernisierten Zollkodex zum neuen Unionszollkodex“ Perspektiven künftigen europäischen
Zollrechts aufzeigt.
Der handliche Kommentar ist und bleibt nach wie vor ein „Klassiker des europäischen
Zollrechts“ und wird der Wirtschaft und Verwaltung, Richtern, beratenden Berufen und
Dienstleistern den täglichen Gebrauch des Rechts erleichtern. Das weitreichende Angebot
ermöglicht auch Studierenden einen Einblick in das nicht einfache Zollrecht.
6., neubearbeitete Auflage, 2013, 2096 S., in Leinen
C.H.Beck ISBN 978-3-406-64459-7
199 € inkl. MwSt, versandkostenfrei
Willi Vögele, Leitender Regierungsdirektor a.D., Freiburg
Fachautor für Außenwirtschafts- und Zollrecht
3
Internationales
Wirtschaftsrecht
Handelspartner Indien
„
Eine solche zusammenfassende Darstellung der
rechtlichen Aspekte des Wirtschaftsverkehrs mit Indien
war überfällig. [...] Nicht nur für die wachsende Zahl der
Unternehmen, die sich in Indien engagieren, sondern
auch für die Wirtschaftsabteilung unserer Botschaft
wird Ihr Handbuch ein wichtiges Hilfsmittel für die
tägliche Arbeit sein.
“
Bernd Mützelburg, Botschafter der
Bundesrepublik Deutschland, New Delhi (2008)
Inhalt
•
Rechtliche Möglichkeiten und Fallstricke des
Indiengeschäfts
•
Indisches Rechtssystem: Handelsverträge,
Immobilienerwerb, Arbeitsrecht etc.
•
Neuauflage: Aktueller Haushaltsplan (Union Budget
of India 2012), Aktualisierungen im Wettbewerbsund Kartellrecht, wesentliche Änderungen bei
ausländischen Direktinvestitionen (FDI)
Neuauflage!
Bestellen Sie bei Ihrer Buchhandlung oder direkt beim Verlag
Meine Bestellung
Ja, bitte senden Sie mir/uns
•
Fallbeispiele, Formulare, Checklisten und Glossar
Autoren
• Dr. Jörg Podehl ist Rechtsanwalt in Düsseldorf mit
dem Schwerpunkt Handelsrecht, Vertriebssysteme
sowie Arbeitsrecht. C S Mathur ist Wirtschafts­prüfer
in New Delhi mit besonderer Erfahrung im Bereich
internationale Besteuerung, deutsch-indische Joint
Ventures und Anlagenbaugeschäft. Shalini Agarwal,
LLM. (Cambridge) ist Rechtsanwältin in London und
praktiziert indisches Recht.
__Expl. „Rechtsfragen des Indiengeschäfts – Praxishandbuch“
2., überarbeitete Auflage 2012, RIW-Buch, XVIII, 310 Seiten, Geb.,
ISBN 978-3-8005-1550-9
E 89,-
Name | Firma | Kanzlei
Deutscher Fachverlag GmbH
Fachmedien Recht und Wirtschaft
Mainzer Landstr. 251 | 60326 Frankfurt am Main
Tel 069/ 7595-2722 | Fax 069/ 7595-2730
E-Mail buchverlag@ruw.de
Straße | Postfach
PLZ | Ort
Datum | Unterschrift
(BB)
www.ruw.de
Neuerscheinungen
von Germany Trade & Invest aus Januar 2013
Gesamtwirtschaft
-----------------------------------------------
Branchen
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Wirtschaftstrends und Wirtschaftstrends kompakt
Russland - Markt für Architekturdienstleistungen, 2012,
68 S., Bestell-Nr. 17595
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Jahreswechsel 2012/13 sind für eine Vielzahl von
Ländern kostenlos im Internet verfügbar.
Geschäftspraxis
----------------------------------------------Investitionsklima und -risiken
Österreich, 2012, 7 S., Bestell-Nr. 17677
Slowakei, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17672
Tschechische Republik, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17637
Kaufkraft und Konsumverhalten
Algerien, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 1761
Portugal, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17638
Schweden, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17606
Branche kompakt
Bauwirtschaft
Serbien, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17480
Bauwirtschaft (Hochbau/Gebäudebau)
Argentinien, 2012, 14 S., Bestell-Nr. 17498
Frankreich, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17393
Mexiko, 2012, 13 S., Bestell-Nr. 17500
Österreich, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17452
Schweiz, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17421
Bauwirtschaft (Tiefbau/Infrastrukturbau)
Argentinien, 2012, 14 S., Bestell-Nr. 17567
Schweiz, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17447
Lohn- und Lohnnebenkosten
Brasilien, 2012, 16 S., Bestell-Nr. 17603
Hongkong (SVR), 2012, 14 S., Bestell-Nr. 17609
Indien, 2012, 17 S., Bestell-Nr. 17608
Medizintechnik
Dänemark, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17445
Finnland, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17451
Korea (Rep.), 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17446
Kroatien, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17545
Norwegen, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17448
Polen, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17444
Thailand, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17453
Nationale Investitionsförderung
Indien, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17676
Recht und Zoll
-----------------------------------------------
Verhandlungspraxis kompakt
Frankreich, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17604
Recht kompakt
Kasachstan, Januar 2013, 29 S., Bestell-Nr. 12010
Korea (Rep.), Januar 2013, 19 S., Bestell-Nr. 17705
Myanmar, Januar 2013, 15 S., Bestell-Nr. 17706
USA, Januar 2013, 17 S., Bestell-Nr. 11046
Kreditvergabe und Zahlungsmoral
Schweden, 2012, 8 S., Bestell-Nr. 17674
Vertrieb und Handelsvertretersuche
Frankreich, 2012, 23 S., Bestell-Nr. 17610
Kroatien, 2012, 17 S., Bestell-Nr. 17605
Türkei, 2012, 18 S., Bestell-Nr. 17615
Ungarn, 2012, 18 S., Bestell-Nr. 17671
Wirtschaftsstruktur und –chancen
Portugal, 2012, 9 S., Bestell-Nr. 17675
Turkmenistan, 2012, 11 S., Bestell-Nr. 17632
Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren
Marokko, 2012, 19 S., Bestell-Nr. 17611
J Zoll Spezial - Sonderberichte zur Ukraine,
Januar 2013, 147 S., Bestell-Nr. 1410113, 8,- € #
# = auch als Print erhältlich, zum Bestellen bitte ankreuzen und umseitiges
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Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
I
Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik
Deutschland. Die Gesellschaft berät ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen
Markt ausdehnen wollen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen,
mit Außenwirtschaftsinformationen.
Unsere Kontaktdaten:
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