Außenwirtschafts- Mitteilungen (AWM) - IHK Schwarzwald

Transcription

Außenwirtschafts- Mitteilungen (AWM) - IHK Schwarzwald
AußenwirtschaftsMitteilungen
(AWM)
Der Newsletter Ihrer IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Ausgabe: Dezember-Januar 2011/2012
INHALTSVERZEICHNIS
IM BLICKPUNKT
4
DIE AWM IM NEUEN LAYOUT: 10-JÄHRIGES JUBILÄUM
MARKTCHANCEN IN ÖSTERREICH: IHK INITIIERTE FIRMENBÖRSE IN WIEN
PFLICHTVERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR DIE BAUINDUSTRIE – DAS BAUHANDWERK IN FRANKREICH
4
4
5
LÄNDER UND MÄRKTE
7
CHINA: ÄNDERUNG DER CCC ZERTIFIZIERUNG BEI ELEKTROWERKZEUGEN
CHINA: AUSWIRKUNGEN DER EINKOMMENSSTEUERREFORM
CHINA: GRÖßTER FLUGHAFEN DER WELT
KROATIEN: EU-BEITRITTSVERTRAG UNTERSCHRIFTSREIF
ZOLLUNION RUSSLAND, WEIßRUSSLAND UND KASACHSTAN
RUSSISCHE FÖDERATION: EINFUHR VON ARZNEIMITTEL UND PHARMAZEUTISCHEN ERZEUGNISSEN ERLEICHTERT
SAUDI-ARABIEN: WEITERE SCHRITTE ZUR REDUZIERUNG DES ANTEILS AUSLÄNDISCHER ARBEITNEHMER
SCHWEIZ: TESTLINK FÜR DIE INTERNETZOLLANMELDUNG „E-DEC WEB“
USA: KONGRESS STIMMT FREIHANDELSABKOMMEN (SÜDKOREA, KOLUMBIEN, PANAMA) ZU
VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE: NEUE MÖGLICHKEITEN ZUR GRÜNDUNG VON NIEDERLASSUNGEN
7
7
7
7
7
8
9
9
10
10
BW INTERNATIONAL
11
GLOBALCONNECT GEHT IN DIE DRITTE RUNDE: 14. BIS 15. NOVEMBER 2012 IN STUTTGART
11
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER
12
GEMEINSCHAFTSSTAND BADEN-WÜRTTEMBERG AUF DER PRO-PAK ASIA 2012 IN BANGKOK
12
GEPLANTE IHK-UNTERNEHMERREISEN 2011 UND 2012
13
BADEN-WÜRTTEMBERGISCHER FIRMENGEMEINSCHAFTSSTAND AUF DER MESSE CIMES IN PEKING, 12.-16. JUNI
2012
13
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
14
CARNET ATA: ARAB HEALTH-MESSE IN DUBAI 2012
UMSETZUNG DES EU-KOREA FREIHANDELSABKOMMENS: BITTE UM INPUT
ATLAS-RELEASEWECHSEL VERSCHOBEN: AUSWIRKUNGEN
14
14
14
REFORM DES ALLGEMEINEN ZOLLPRÄFERENZSYSTEMS - DIHK REICHT STELLUNGNAHME EIN
EINHEITLICHES EUROPÄISCHES VERTRAGSRECHT IN PLANUNG
WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUßENHANDELSSTATISTIK 2012
PERSONENBEZOGENE EMBARGOS
INTERNES ZOLLMANAGEMENT FÜHRT ZU LEICHTEREN ENTSCHEIDUNGEN
15
15
15
16
16
EU-NACHRICHTEN
17
ANHÖRUNG ZUR GEPLANTEN ÄNDERUNG DES URSPRUNGSRECHTS IN BRÜSSEL
EU-KOMMISSION WILL SELBSTVERPFLICHTUNG GROßER UNTERNEHMEN AUF CSR-REGELWERKE
EU-KOMMISSION VERÖFFENTLICHT KOMBINIERTE NOMENKLATUR 2012
17
18
18
LITERATUR
19
NEUE INFORMATIONSBROSCHÜRE: „HANDELSWEG“ DER AHK NEUSEELAND
GERMAN COMPANIES IN INDIA – HOW GERMANY’S FOREMOST COMPANIES SUPPORT INDIA’S RISE
PRAXISHANDBUCH ZU LIEFERANTENERKLÄRUNGEN UND URSPRUNGSREGELUNGEN AKTUALISIERT
WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN
19
19
19
20
INTERNET/BEWERBUNGEN/GESCHÄFTSKOOPERATIONEN
21
WINDMARKT USA – MARKTCHANCEN FÜR DEUTSCHE UNTERNEHMEN
BAUPROJEKTE IN RUSSLAND
21
21
ANLAGEN
23
2
VERANSTALTUNGSKALENDER/TERMIME/WICHTIGE
HINWEISE/MERKBLÄTTER
Allen Beziehern der AWM wünschen wir ein frohes Weihnachtsfest sowie ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr
2012.
Wenn Sie dieses Jahr wieder Geschenke an Ihre Geschäftskunden im Ausland versenden wollen, dann schauen Sie doch
einmal auf die IHK-Website: www.vs-ihk.de, dann Link Geschäftsfeld International/Downloads „Leitfaden für Geschenke
über die Grenzen hinweg“.
Veranstaltungskalender:
Datum
Titel
Ansprechpartner
Internet
08.12.2011
Fachkräfterekrutierung in der EU
Jörg Hermle
www.ihk-vs.de
18.01.2012
Sicherheitsanforderungen AEO -S/-F
Luft- und Seefracht
Ingrid Schatter
www.ihk-vs.de
Meinungsbogen zu den Dienstleistungen des Fachbereichs International, Merkblätter, überregionale Veranstaltungs- und
Literaturhinweise im Anhang
- Meinungsbogen zum Fachbereich International (Anlage 1)
- Merkblatt der IHK-Heilbronn-Franken zur Exportkontrolle (Anlage 2)
- Übersicht zu Unternehmerreisen ins Ausland der IHKs Baden-Württemberg in 2012 (Anlage 3)
- Veranstaltungsübersicht der Exportakademie Stuttgart (Anlage 4)
- Vermarktungshilfe Schweden: Unternehmerreise; Branche Lebensmittel (Anlage 5)
Öffnungszeiten der IHK an Weihnachten und an Silvester
Die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg ist von Montag, 27. Dezember, bis Donnerstag, 5. Januar 2012, für den Kundenverkehr an
den Werktagen geöffnet.
Die IHK-Außenstelle Rottweil ist von Freitag, 23. Dezember, und die IHK-Außenstelle Tuttlingen von Montag, 27. Dezember,
jeweils bis einschließlich Freitag, 6. Januar 2012, geschlossen. Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an die IHK in Villingen.
Allgemeine Sprech- und Bescheinigungszeiten:
Frau Marion Widy (Tel. 07721 922-122) und Frau Annemarie Winheller (Tel. 07721 922-102) stehen für die Ausstellung von
Ursprungszeugnissen/Bescheinigungen/CARNET ATA sowie für den Formularverkauf für den Publikumsverkehr vormittags von
8.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen können die Dokumente auch nachmittags entgegen genommen und am
Folgetag wieder abgeholt werden.
3
IM BLICKPUNKT
Die AWM im neuen Layout: 10-jähriges Jubiläum
Nach einem 10-jährigen Jubiläum der Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) als elektronischer
Newsletter mit inzwischen 1500 Lesern und Leserinnen wurde es Zeit das Erscheinungsbild zu
verändern. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei Ihnen allen für Ihre Treue recht herzlich
bedanken. Täglich kommen neue Abonnenten hinzu, allein in diesem Jahr 100 Neuzugänge. Die AWM
lebt von Ihren persönlichen Weiterempfehlungen.
Bitte schicken Sie mir weiterhin aktuelle Fachinformationen, damit die Inhalte der AWM für Sie noch
interessanter werden. Gern können Sie mir auch Ihre ganz persönlichen Erfahrungsberichte über Ihre
Auslandsmarkterschließung zu senden; denn die Außenwirtschaftsmitteilungen leben auch von den ganz
praktischen Tipps derjenigen Unternehmen, die sowohl gute als auch schlechte Erfahrungen mit
Auslandsgeschäften gemacht haben.
Für weitere Anregungen: Herr Jörg Hermle, IHK-Außenwirtschaftsreferent, Telefon: 07721 922-123, EMail: hermle@villingen-schwenningen.ihk.de.
Marktchancen in Österreich: IHK initiierte Firmenbörse in Wien
Trotz absehbarer konjunktureller Flaute haben sich zwölf Unternehmen aus Baden-Württemberg
entschlossen, an einem von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Handelskammer Österreich (DHK) in Wien initiierten Exportprojekt teilzunehmen.
Aus der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg nahmen die Unternehmen Dreher AG aus Denkingen und die
RKT-Übersetzungs- und Dokumentations-GmbH aus Schramberg an der Firmenbörse teil, die in diesem
Jahr gemeinsam mit 14 bayrischen Unternehmen ausgerichtet wurde. Die Firmenbörse in Wien ist in
diesem Jahr von 50 österreichischen Firmenvertretern gut besucht worden.
„Ein Direkteinstieg bei österreichischen Produzenten in Österreich ist nicht immer möglich. Dieser erfolgt
zum Teil auch über österreichische Mittelsmänner, was vor allem bei einigen Dienstleistungsanbietern
eine Rolle spielt“, sagt IHK-Außenwirtschaftsexperte Jörg Hermle. Sinnvoller in einer solchen Situation
könne es sein, einen ergänzenden österreichischen Kooperationspartner mit ins Boot zu nehmen, der den
Markt bereits gut kennt, rät Jörg Hermle.
Der IHK-Fachbereich International bietet auch im nächsten Jahr wieder das Absatzmarktprojekt
Österreich für Unternehmen, die noch keine Österreichkontakte haben bzw. ihre Österreichkontakte
ausbauen möchten, an. Weitere Absatzmarktprojekte für 2012 sind in Planung. Unternehmenswünsche
für bestimmte Ländern nimmt die IHK gerne auf. Hierzu finden im 1. Quartal 2012 wieder
Vorbereitungsworkshops statt.
Nähere Informationen über den Ablauf der weiteren Marktabsatzprojekte erteilt: IHKAußenwirtschaftsreferent Jörg Hermle, Telefon: 07721 922-123, Fax: 07721 922-180, E-Mail:
hermle@villingen-schwenningen.ihk.de.
4
v.l.Marita Streicher und Martin Dreher (Dreher AG) sowie Timo Bösinger und Rona Leone (RKT-Übersetzungs- und
Dokumentations-GmbH) bei der Firmenbörse in Wien, Bild: Steffen Lenke, Deutsche Handelskammer Österreich
Pflichtversicherungsschutz für die Bauindustrie – das Bauhandwerk in Frankreich
In Frankreich bestehen folgende Versicherungsformen für das Baugewerbe, die je nach Tätigkeit
zum Pflicht-Versicherungsschutz werden:
•
•
Responsabilité Civile Entreprise du bâtiment (gilt für alle Baugewerke und kann im
Heimatland bestehen bleiben, wenn vom Bauherren akzeptiert)
•
Responsabilité Civile Décennale (gilt für alle Baugewerke)
•
Responsabilité Civile d’Architecte (Architekten)
•
Responsabilité Civile des produits destinés à la construction (Produkthersteller / Lieferant)
•
Caution (Fertighaus- und Einzelhausbauer)
•
•
Dommage Ouvrage (alle Bauherren es sei denn Konzerne, sie sind von dieser Pflicht
befreit)
Welche der vorgenannten Versicherungsdeckungen für den einzelnen Bauhandwerker, Bauunternehmer,
Hersteller gilt, wird individuell auf Basis, der von ihm eingereichten Unterlagen geklärt. Es wird
unterschieden wird zwischen der obligatorischen gesetzlichen Deckung, die jede
Versicherungsgesellschaft bietet, und der vertraglich zwischen dem Bauherren und dem Bauunternehmer
vereinbarten Deckung, die über die obligatorische gesetzliche Deckung hinaus gehen kann. Dies kann in
keinem Fall pauschal beantwortet werden.
Nachfolgende Versicherungsgesellschaften bieten die Absicherung des französischen
Pflichtversicherungsschutzes für deutsche Versicherungsnehmer an:
_ Allianz via AGF France
_ AXA via AXA France
5
_ Victoria via Covea Risks oder GAN Eurocourtage
_ QBE via QBE
_ VHV
Da die Versicherungsgesellschaften Schäden gemäß den bestehenden Gesetzestexten entschädigen
müssen, bedarf der Antrag zum Versicherungsschutz einer umfangreichen technischen Akte, die alle
notwendigen Dokumenten enthält und sollte vor Aufnahme der Bautätigkeit in Frankreich durchgeführt
werden. Je nach Schwierigkeitsgrad (z.B. neue in Frankreich unbekannte Technologien) kann das Erlangen
des Versicherungsschutzes sehr zeitaufwendig sein, mindestens 2 Monate. Aufgrund der Tatsache, dass
die französische Gesetzgebung im Baugewerbe den Verbraucherschutz in den Vordergrund stellt, ist der
Versicherer gezwungen, nachfolgende Vertragsgrundlagen, von allen Versicherungsnehmern
abzuverlangen:
- Eintrag in das französische Handelsregister
- Zertifizierung des Produktes / des Bauverfahrens durch das CSTB (www.cstb.fr)
- Lebensläufe der Geschäftsführer und leitenden Angestellten des Handwerk- /
Bauunternehmens
- genaue, detaillierte Beschreibungen der Tätigkeit der ausgeführten Arbeiten.
Alle Versicherungsgesellschaften haben Fragebögen, die der Antragsteller in Französisch ausfertigen
muss. Diese stellen jedoch nur eine Erstauskunft gegenüber dem Versicherer dar. Auf Basis der
Erstauskunft, prüft der Versicherer anhand seiner Zeichnungsrichtlinien die Versicherbarkeit und kommt
mit technischen Detailfragen auf den Antragsteller zurück. Eine persönliche Vorstellung beim
französischen Versicherer einzuplanen ist sehr hilfreich, damit dieser überzeugt werden kann, dass die
Ausführung der Bautätigkeit unter Einhaltung der französischen Normen auch tatsächlich durchgeführt
wird.
Im Zweifelsfalle müssen dem Versicherer von jeder neuen Baumaßnahme informieren.
Weitere Informationen: Laura Régnier, Cabinet FACT, Tél. : +33 1 48 00 00 2,Fax: +33 1 44 83 94 63
E-Mail : ytoto@fact-paris.com, Internet : www.fact-paris.com
6
LÄNDER UND MÄRKTE
China: Änderung der CCC Zertifizierung bei Elektrowerkzeugen
Bonn (gtai) Die chinesische Zertifizierungsbehörde CNCA hat eine Änderung der CCCZertifizierungsvorschriften für Elektrowerkzeuge (http://www.cnca.gov.cn/cnca/zwxx/ggxx/482433.shtml)
bekannt gegeben (nur chinesisch). Diese soll zum 1.3.2012 in Kraft treten. Eine Übersetzung ist leider
nicht verfügbar. Unternehmen, die Elektrowerkzeuge in die VR China exportieren oder dort produzieren
wird empfohlen, mit ihren Zertifizierungsdienstleistern Kontakt aufzunehmen.
China: Auswirkungen der Einkommenssteuerreform
(DCW - China Telegramm) Chinas zum 1. September in Kraft getretene Einkommenssteuerreform hat
weit reichende Auswirkungen. Berechnungen für Beijing verdeutlichen dies: Die Steuerbelastung von 4.7
Millionen Menschen wurde reduziert, 2.29 Millionen Einwohner der Hauptstadt müssen gar keine
Einkommenssteuer mehr zahlen. Im Rahmen der Reform wurde die steuerfreie Obergrenze für
Einzelpersonen von 2.000 Yuan pro Monat auf 3.500 Yuan pro Monat angehoben. Die Obergrenze für in
China lebende Ausländer stieg auf 4.800 Yuan pro Monat. Der Mindeststeuersatz wurde von 5 Prozent
auf 3 Prozent verringert. Landesweit werden schätzungsweise 60 Millionen Menschen von der
Einkommenssteuer befreit. (Economic Observer, 31.08.2011)
China: Größter Flughafen der Welt
(DCW - China Telegramm) Noch im Jahr 2008 wurde das dritte Terminal des Beijinger Flug-hafen
erheblich erweitert, doch bereits heute gerät der Flughafen der Hauptstadt mit jetzt knapp 74 Millionen
Fluggästen an die Grenze der vorgesehenen Kapazität von 76 Millionen. In der Region Daxing, etwa 50
Kilometer südwestlich von Beijings Stadtzentrum, entsteht nun der größte Airport der Welt. Bereits im
Jahr 2015 soll ein Teil des neuen Großflughafens in Betrieb genommen werden. Wenn der Komplex fertig
gestellt ist, ist eine jährliche Abfertigungskapazität von mehr als 120 Millionen Passagieren vorgesehen.
(Spiegel, 14.09.2011)
Kroatien: EU-Beitrittsvertrag unterschriftsreif
Der Vertrag über den EU-Beitritt Kroatiens ist unterschriftsreif, er könnte im Dezember 2011
unterzeichnet werden. Kroatien soll zum 1. Juli 2013 das 28. Mitglied der Europäischen Union werden.
Vor einer Erweiterung der EU müssen aber noch alle 27 EU-Mitglieder den Beitritts-Vertrag ratifizieren.
Link: http://ec.europa.eu/enlargement/candidate-countries/croatia/links/index_de.htm
Zollunion Russland, Weißrussland und Kasachstan
(Bureau Veritas Industry Services GmbH )Die Zollunion zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan
bringt einige Neuerungen für die Zertifizierung von Exportprodukten mit sich.
•
TR Zertifizierung/Konformitätsnachweis
Mit Inkrafttreten der ersten gemeinsamen "Technischen Reglements" (TR) werden für die
darunterfallenden Warengruppen alle bisherigen Gesetze und Verordnungen ersetzt - so zum Beispiel
auch die bisher bekannte GOST R-Pflichtzertifizierung. Alle unter die neuen "Technischen Reglements"
(TR) fallenden Produkte unterliegen der Pflicht zur TR Zertifizierung oder TR Deklaration. Die TR
Zertifizierung oder Deklaration gilt dann in allen drei Mitgliedsstaaten der Zollunion als Nachweis der
7
Konformität der Produkte. Bestehende GOST R Zertifizierungen behalten in der russischen Föderation ihre
Gültigkeit bis zum Ablauf des Zertifikates. Bisher wurden 24 "Technische Reglements" (TR) per Gesetz
oder Verordnung umgesetzt. Einige wichtige Reglements beziehen sich auf die Sicherheit von
• Maschinen und Maschinenausrüstung
• Niederspannungsanlagen
• Gasgeräten
• persönlicher Schutzausrüstung
• Erzeugnissen für Kinder und Jugendliche
• verschiedenen Lebensmitteln
• Tabak und Tabakerzeugnissen
•
Hygiene Zertifikat / State Registration:
Im Rahmen der Zollunion wurde das Hygienezertifikat in 2010 durch die State Registration ersetzt.
Unabhängig von der im Zertifikat genannten Gültigkeit sind erteilte Hygienezertifikate nur noch bis zum
31.12. 2011 gültig. Dies betrifft die nachfolgenden. Produktgruppen:
• Getränke (Mineralwasser, alkoholische Getränke etc.)
• Lebensmittel einschl. Babynahrung, Nahrung für Schwangere und Stillende, Diätetische
Produkte, Sportlernahrung, Lebensmittelzusatzstoffe
• Genetisch hergestellte Lebensmittel
• Kosmetika und Produkte zur Mundhygiene
• Produkte zur Desinfektion und Ungezieferbekämpfung
• Chemische Haushaltsprodukte
• Potenziell gefährliche Chemikalien und biologische Stoffe
• Materialien, Ausrüstung und andere technische Mittel zur Bearbeitung von Trinkwasser
• Produkte zur Säuglins-/Kinderpflege
• Hygieneprodukte für Kinder und Erwachsene
• Kinderunterwäsche
• Produkte, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (ausgenommen Koch- und Tischgeschirr)
Weitere Informationen: www.bureauveritas.de, Ansprechpartnerin Heike Meisinger, Tel.: 6171 978926
heike.meisinger@de.bureauveritas.com
Russische Föderation: Einfuhr von Arzneimittel und pharmazeutischen Erzeugnissen
erleichtert
Bonn (gtai) – Die Russische Föderation hat seit 1.10.2011 die im Zusammenhang mit der Ein-fuhr von
Arzneimitteln und pharmazeutischen Erzeugnissen zu deren Herstellung erforderlichen Regelungen
wesentlich erleichtert. Danach ist der Eintrag in das staatliche Register mit allen notwendigen Angaben
über die eingeführten Arzneimittel und Pharmazeutika ausreichend, um die bei diesen Waren
vorgeschriebene Einfuhrlizenz des Ministeriums für Industrie und Handel (Minpromtorg) zu beantragen.
Bisher war die Erlaubnis seitens des Föderalen Dienstes zur Überwachung im Bereich der Gesundheit und
sozialer Entwicklung (Roszdravnadzor) erforderlich. Die Einfuhrlizenzpflicht besteht bei Zollverfahren wie
Überlassung zum freien Verkehr, Verarbeitung für den internen Gebrauch, Reimport und Aufgabe
zugunsten des Staates.
Mit der Erleichterung wurde die Entscheidung N 748 vom 16.8.2011 der Kommission der Eurasischen
Zollunion zwischen Russland, Kasachstan und Belarus umgesetzt. Von der Maßnahme betroffen sind
bestimmte Waren der Kap. 21, 29, 30 und 39 des Zolltarifs.
8
Saudi-Arabien: Weitere Schritte zur Reduzierung des Anteils ausländischer Arbeitnehmer
(gtai) Das saudische Arbeitsministerium hat weitere Schritte in seinen Bemühungen zur Schaffung von
Arbeitsplätzen für die einheimische Bevölkerung angekündigt. Derzeit beträgt der Anteil ausländischer
Arbeitskräfte, die sich längerfristig in Saudi-Arabien aufhalten (also nicht lediglich projektbezogene
Arbeiter), 31%. Dieser Anteil soll in den kommenden Jahren auf 20% reduziert werden.
Bei derzeitigem Stand würde dies bedeuten, dass bis zu 3 Millionen ausländische Arbeiter Saudi-Arabien
in den nächsten Jahren verlassen müssen. Zwar scheint es bisher noch keine konkreten - über die neuen
Nitaqat-Bestimmungen (wir berichteten in den Rechtsnews 7/2011) hinausgehenden - Maßnahmen zu
geben, mit deren Erlass ist aber zu rechnen. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass hiervon auch
qualifizierte Arbeitskräfte betroffen sein werden, da es erklärtes Ziel der saudischen Regierung ist gerade
im Bereich der höher qualifizierten Arbeitsplätze einen höheren einheimischen Anteil zu erreichen.
Derweil verschärfte das Arbeitsministerium seine Kontrollen zur Einhaltung der Nitaqat-Bestimmungen
mit rund 1.000 zusätzlichen Kontrolleuren. Bereits seit dem 10. September sind Inspektoren im Einsatz.
Unternehmen, welche nicht den erforderlichen Anteil einheimischer Arbeitskräfte aufweisen, haben
zunächst noch eine Schonfrist von 6-9 Monaten, müssen danach aber mit Sanktionen rechnen.
Schweiz: Testlink für die Internetzollanmeldung „e-dec web“
Die Schweizer Zollverwaltung arbeitet an einer Internetanwendung zur Erstellung von Zollanmeldungen
(„e-dec web“), die nach derzeitigem Stand in der 2. Hälfte 2012 eingeführt werden soll. Ziel des Projekts
web-dec ist die Ablösung der Papierformulare 11.010 (Einfuhr) und 11.030 (Ausfuhr). Über den
entsprechenden Link können künftig die Zollbeteiligten ohne Registrierung auf die Erfassungsmaske für
Ein- resp. Ausfuhrzollanmeldungen zugreifen. Die Nutzung der Applikation e-dec web ist kostenlos und
steht grundsätzlich allen Zollbeteiligten offen.
Nach ausreichender Übergangsphase wird es dann auch in der Schweiz verpflichtend, die Anmeldungen
elektronisch vorzunehmen („EDV-Obligatorium“).
Die Oberzolldirektion informiert nun über die Bereitstellung eines Testzugangs:
„Dieser Link ermöglicht allen Interessierten, die Internetapplikation zu testen und Zollanmeldungen zu
Testzwecken zu erstellen. Solche Testzollanmeldungen werden nie rechtsverbindlich, sie dienen reinen
Übungszwecken. Sie dürfen nicht als Ersatz der heutigen Formulare (11.010 und 11.030) verwendet
werden. Da diese Zollanmeldungen nicht bei den Zollstellen vorgelegt werden dürfen, verfallen sie nach
30 Tagen und es erfolgt eine komplette Datenlöschung. Es besteht die Möglichkeit, diese
Zollanmeldungen lokal zu speichern und zu gegebener Zeit im produktiven System wieder zu verwenden.
Folgende systemtechnischen Einschränkungen sind zurzeit vorhanden.
- Mit dem Internet Explorer 8 können die Zollanmeldungen momentan nicht lokal abgespeichert werden.
- Der Freizonenverkehr (Hochsavoyen und Gex) kann noch nicht über die Applikation getestet werden.
- Das hinterlegte Zollstellenverzeichnis ist noch unvollständig. Da das Feld
Grenzübertrittszollstelle“ jedoch ein freiwilliges Feld ist, kann dieses leer gelassen werden.
„Geplante
- Da es sich um eine Testumgebung handelt, besteht die Möglichkeit, dass das System zeitweise langsam
läuft oder kurzzeitig nicht zur Verfügung steht.
Die oben erwähnten Einschränkungen werden mit dem November Release wegfallen.
Testlink für die Applikation e-dec web: https://e-dec-web-a.ezv.admin.ch/webdec oder über die
Internetseite der Zollverwaltung / Themen / Internetzollanmeldung e-dec web / e-dec web Import resp.
e-dec web Export.
Informationen über den Projektfortschritt, erfolgen laufend und können über die Internetseite der EZV
bezogen werden. http://www.ezv.admin.ch/themen/00476/03181/03184/index.html?lang=de
9
USA: Kongress stimmt Freihandelsabkommen (Südkorea, Kolumbien, Panama) zu
(RGIT) Repräsentantenhaus und Senat haben am 12. Oktober mit deutlichen Mehrheiten den
Freihandelsabkommen (Free Trade Agreements – FTAs) mit der Republik Korea, Kolumbien und Panama
zugestimmt. Präsident Obama hatte die Abkommen in den Kongress eingebracht. Der Abstimmungserfolg
beruhte auf breiter Unterstützung in beiden Parteien. Die Debatte über die Abkommen verlief in zeitlich
engen Grenzen, damit die Abstimmung rechtzeitig vor dem Besuch des koreanischen Präsidenten Lee
Myungbak am 13. Oktober durchgeführt werden konnte. Es wird erwartet, dass Präsident Obama die FTAs
nächste Woche unterzeichnet.
Letztendlich hatte erst die Verknüpfung der Freihandelsabkommen mit einer Erneuerung der Trade
Adjustment Assistance (TAA) die Verabschiedung in diesem Oktober möglich gemacht. Parallel zu den
drei Freihandelsabkommen stimmte das Repräsentantenhaus am 12. Oktober einem Paket aus TAA und
dem US-Präferenzsystem (Generalized System of Preferences – GSP) zu. Im Rahmen der TAA, die auch
noch von Präsident Obama unterschrieben werden muss, werden Anpassungsmaßnahmen für
Unternehmen und Beschäftigte finanziert.
Mit den Abstimmungen gehen jahrelange Verhandlungen zu Ende, die noch unter Präsident George W.
Bush begonnen hatten: Das Kolumbien-Abkommen datiert bereits aus dem Jahr 2006, die Korea- und
Panama-Abkommen jeweils aus dem Jahr 2007. Es wird erwartet, dass die US-Exporte durch die
Abkommen um jährlich 13 Mrd. US$ zunehmen werden.
Vereinigte Arabische Emirate: neue Möglichkeiten zur Gründung von Niederlassungen
(gtai) Mit Gesetz Nr. 13/2011 ist kürzlich in Dubai eine Regelung in Kraft getreten, welche es in den
Freihandelszonen ansässigen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, auch in Dubai
selbst tätig zu werden. Jedoch wird das Gesetz erst dann wirklich seine Kraft entfalten können, wenn
seine Ausführungsbestimmungen erlassen wurden. Selbige sollen die Voraussetzungen näher bestimmen
und dürften vor allem eine Beschränkung auf bestimmte Branchen beinhalten und Kontrollmechanismen
festlegen.
Grundsätzlich galt bislang für die Vereinigten Arabischen Emirate, dass für ein Unternehmen, welches in
Dubai tätig werden will, eine emiratische Mehrheitsbeteiligung (51) erforderlich ist. Als Alternative blieb
nur die Gründung einer unselbständigen Zweigstelle. Zwar galt die Voraussetzung einer einheimischen
Mindestbeteiligung nicht für Unternehmen, die sich in einer der Freihandelszonen etabliert hatten, die
Freihandelszonen galten jedoch nicht als Inland, so dass für diese Gesellschaften die gleichen
Beschränkungen wie für sonstige ausländische Gesellschaften galten.
Die neuen Regelungen könnten nun indirekt die Gründung von mehrheitlich ausländisch kontrollierten
Unternehmen auf dem dubaiischen Markt möglich machen. Problematische Nebenabreden, wie sie zum
Teil bislang üblich waren, wonach die Kontrolle oder die Gewinnaufteilung abweichend von den
Gesellschaftsanteilen zugunsten der ausländischen Investoren geregelt wurden, wären dann wohl nicht
mehr nötig. Das Dubai Department of Economic Development ist derzeit dabei die Einzelheiten mit den
Freihandelszonen zu verhandeln. Bislang sind aber noch keine Details bekannt.
10
BW INTERNATIONAL
Standortförderung und Internationalisierung als moderne Dienstleistung: Baden-Württemberg ist in
unterschiedlichsten Bereichen stark mit dem Ausland verflochten. Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung,
Kunst und Kultur sind dabei nur beispielhaft zu nennende Sektoren. Aufgabe von Baden-Württemberg
International ist es, die Internationalisierung des Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsstandortes
Baden-Württemberg zu begleiten und auszubauen.
Das Aufgabenfeld von Baden-Württemberg International umfasst die Anbahnung von internationalen
Firmenkooperationen durch Markterschließungsmaßnahmen in den wichtigsten Weltmärkten, das
Standortmarketing für den Wirtschafts-, Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulstandort BadenWürttemberg im In- und Ausland, die Begleitung ausländischer Unternehmensinvestitionen in BadenWürttemberg sowie die Durchführung von Projekten in ausgewählten Zielländern.
Wir möchten Sie an dieser Stelle auf aktuelle Landesprojekte, die die IHK-Organisation in
Zusammenarbeit mit der bw-i durchführt hinweisen. Das Gesamtprogramm finden Sie im Internet unter:
www.bw-i.de
GlobalConnect geht in die dritte Runde: 14. bis 15. November 2012 in Stuttgart
(LMS) Sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch Global Player erhalten 2012 in
Stuttgart neue Impulse für den Export und die erfolgreiche Internationalisierung. GlobalConnect,
Deutschlands größte Veranstaltung zu diesem Themenkreis, geht im nächsten Jahr bereits in die dritte
Runde. Die zweijährig stattfindende Messe- und Konferenzplattform findet vom 14. bis 15. November
2012 auf dem Gelände der Messe Stuttgart statt. Die Organisatoren setzen auf erhöhten
Besuchernutzen.
Im Fokus der GlobalConnect steht die Internationalisierung und damit die Ausweitung der
unternehmerischen Tätigkeit auf internationale Märkte. Das Forum behandelt aktuelle Problemfelder,
Lösungsansätze sowie Erfahrungsberichte international tätiger Unternehmen und bietet auch
Unternehmen, die bereits im Ausland aktiv sind, umfassende Informationen.
Die Vorträge des GlobalConnect-Kongresses sowie die Beratungsgespräche im Rahmen der IBT werden
für alle Messebesucher erstmals kostenlos sein. Dies gilt ebenso für die Teilnahme an der
Kooperationsbörse, die im Rahmen des Enterprise Europe Network mit b2fair durchgeführt wird. Damit
ist die Veranstaltung nicht nur Informationsplattform, sondern bietet auch Gelegenheit Kontakte zu
knüpfen und Netzwerke aufzubauen.
„Die Veranstaltung GlobalConnect ist auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten. Sie hilft, neue
Märkte zu entdecken und so Wachstum und Beschäftigung im Inland zu sichern“, so Dr. Nils Schmid
MdL, Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg über das langfristige Ziel der
GlobalConnect.
Die Kombination aus Fachmesse, GlobalConnect-Kongress, IBT, Kooperationsbörse, Gastkongressen,
Tagungen der Wirtschaftsverbände und Empfang der Landesregierung mit Verleihung des GlobalConnectAwards bietet ein abwechslungsreiches Programm, das Besucher umfangreich über die
Internationalisierung informiert.
Weitere Informationen zur Veranstaltung: www.global-connect.de.
11
MESSEN UND VERANSTALTUNGEN DRITTER
Messebeteiligungen im Ausland sind ein sehr wichtiges und effizientes Mittel, um in einen Markt
einzusteigen, bestehende Geschäfte auszubauen oder Kontakte zu Kunden zu pflegen. Oftmals sind
Messenauftritte jedoch mit sehr hohen Kosten verbunden, die ein einzelnes Unternehmen nur schwer
tragen kann. Der gemeinsame Auftritt auf einem Gemeinschaftsstand ist eine Möglichkeit, Kosten zu
senken, indem sie auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Das Land Baden-Württemberg bietet Firmen
eine Förderung für Gruppenbeteiligungen an, die Bedingungen können Sie unter folgendem Link
nachlesen:
http://www.bw-global.de/deu/index_465.aspx
Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. erstellt in Zusammenarbeit mit
Branchenverbänden, Wirtschaftsvertretern u.a ein Auslandsmesseprogramm. Die darin aufgenommenen
Messen bieten deutschen Firmen eine Beteiligung unter begünstigten Konditionen. Das vollständige
Programm kann eingesehen werden unter: http://www.auma-messen.de
Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg auf der Pro-Pak Asia 2012 in Bangkok
Thailand hat nach den politischen Problemen und der Finanzkrise ein in der kurzen Zeit kaum für möglich
gehaltenes wirtschaftliches „Comeback“ vollzogen und 2010 den höchsten Anstieg seines
Bruttoinlandsprodukts seit 15 Jahren hingelegt (+7,9 Prozent). Der weltweit siebtgrößte Exporteur von
Nahrungsmitteln hängt stark vom Import entsprechender Maschinen und Anlagen ab, um die
anspruchsvollen Märkte in Europa, den USA und Japan bedienen zu können. So stiegen die
thailändischen Importe von Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen im 1. Quartal 2011 um
beeindruckende 48,5 Prozent an.
Vor diesem Hintergrund organisiert Baden-Württemberg International erstmalig eine offizielle badenwürttembergische Firmengemeinschaftsbeteiligung auf der ProPak Asia 2012 in Bangkok.
Die ProPak Asia findet vom 13. bis 16. Juni 2012 bereits zum 20. Mal statt und ist eine der wichtigsten
und führenden Messen in Asien für die Verarbeitung und Verpackung von Nahrungsmitteln, Getränken
und pharmazeutischen Produkten. In diesem Jahr präsentierten sich rund 500 Aussteller (bzw. 1.270
vertretene Firmen) den über 33.000 Fachbesuchern.
Die bw-i bietet Ihnen einen kostengünstigen Messeauftritt wahlweise auf einem eigenen Stand oder mit
einer Kleinlösung auf der Firmengemeinschaftsfläche. Der Service für Sie beinhaltet u.a. folgende
Leistungen:
- Standpaket (inkl. Standbau, Mobiliar, Elektrizität, Telefon, Fax, Internet, Bewirtung)
- gute Standplatzierung
- technische und organisatorische Hilfestellung vor und während der Messe
- Betreuung durch unser Team vor Ort
- gezieltes Firmenmatching auf dem Stand durch unseren Partner vor Ort
Unter folgendem Link erhalten Sie detaillierte Informationen und die Teilnahmeunterlagen:
http://event.bw-i.de/?id=1301&locale=de. Anmeldeschluss ist am 09. Dezember 2011.
Ihre Rückfragen beantwortet Ihnen gerne: Frau Christina Ruffert, Tel. 0711.22787-54 bzw. E-Mail:
christina.ruffert@bw-i.de.
12
IHK Auslandsprojekte
Die Erschließung neuer und der Ausbau bestehender Auslandsmärkte sind für die stark exportabhängige
baden-württembergische Wirtschaft von entscheidender Bedeutung. Gerade in schwierigen Zeiten bedarf
es besonderen Einsatzes und verlässlicher Partner, um das Auslandsgeschäft auf dem hohen Niveau der
vergangenen Jahre zu halten. Je besser und intensiver die Marktkenntnisse sind, desto erfolgreicher
verläuft das Auslandsgeschäft.
Aus diesem Grund bietet das Land Baden-Württemberg seinen Unternehmen zahlreiche Maßnahmen zur
Außenwirtschaftsförderung an. Die Vermarktung Baden-Württembergs als Wirtschafts- und
Wissenschaftsstandort
wird
von
Baden-Württemberg
International
(bw-i),
der
Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes, betreut. Die baden-württembergischen IHKs sind seit nunmehr
sieben Jahren Gesellschafter bei bw-i.
Zur Komplementierung des Landesangebots initiieren und fördern die Industrie- und Handelskammern in
Baden-Württemberg eigene Projekte zur Markterschließung im Ausland. Die IHKs fördern auch 2011
verschiedene Projekte, um baden-württembergische Unternehmen beim Aufbau oder der Intensivierung
ihres Auslandsengagements zu unterstützen. Eine Übersicht und die Möglichkeit zur
Interessensbekundung finden Sie auf unserer Homepage. Nachfolgend finden Sie Informationen sowie
die Ansprechpartner zu einzelnen Projekten:
Geplante IHK-Unternehmerreisen 2011 und 2012
Indien: Februar 2012 – Chancenmarkt Indien: Unternehmerreise mit dem Schwerpunkt Umwelt /
Erneuerbare Energie.
Rumänien: 6. - 9. Mai 2012 – Branchenübergreifende Markterkundungsreise mit Kontakt- und
Kooperationsbörsen.
Kasachstan/ Usbekistan: Juni 2012 – Branchenübergreifende Markterkundungsreise mit Kontakt- und
Kooperationsbörsen.
Katar/Oman: Oktober 2012 – Branchenübergreifende Markterkundungsreise mit Kontaktgesprächen.
USA: November 2012 – Unternehmerreise Weltbank, Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB),
USAid, Millenium Challenge Corporation (MCC).
Weitere Informationen: www.stuttgart.ihk.de, Dokument-Nr. 97912
Baden-Württembergischer Firmengemeinschaftsstand auf der Messe CIMES in Peking, 12.16. Juni 2012
Baden-Württemberg International bietet in Zusammenarbeit mit dem VDMA Baden-Württemberg
erstmalig eine baden-württembergische Messebeteiligung auf der CIMES 2012 in Peking an.
Die Messe findet vom 12. bis 16. Juni 2012 in Peking, der Hauptstadt und nach Shanghai dem
zweitgrößten Industriezentrum Chinas, statt. Sie ist die größte Maschinen- und Werkzeugausstellung
Chinas und die drittgrößte der Welt. 2010 brachte die Messe 1.178 Aussteller aus 23 Ländern und über
60.000 Besucher auf 120.000 m² zusammen.
Detaillierte Informationen und die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie unter folgendem Link:
http://event.bw-i.de/?id=1300&locale=de.
13
RECHTS-, ZOLL- UND VERFAHRENSVORSCHRIFTEN
Carnet ATA: Arab Health-Messe in Dubai 2012
(IHK SBH) Medizintechnikunternehmen, die als Aussteller an der Arab Health teilnehmen und dabei die
Ausstellung eines CARNET ATA in Anspruch nehmen möchten, können sich gern von Frau Marion Widy,
Tel. 07721 922 122 oder per E-Mail: widy@villingen-schwenningen.ihk.de beraten lassen.
Umsetzung des EU-Korea Freihandelsabkommens: Bitte um Input
Bonn (gtai) / DIHK - Nachdem das Freihandelsabkommen (FHA) mit Südkorea mehr als 100 Tage in Kraft
ist, hat die EU-Kommission in einem Symposion am 27.10.2011 eine erste Bilanz gezogen.
Nach Angaben der EU-Kommission hätten sich die Ausfuhren der EU nach Südkorea in den ersten 8
Monaten des Jahres 2011 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 8 % erhöht.
Allerdings werden die Möglichkeiten zur präferenzberechtigten Einfuhr von zahlreichen Exporteuren in
der EU noch nicht genutzt. Seit Inkrafttreten des Abkommens am 1.7.2011 wurden nur 30 % der EUExporte mit Ursprungserklärung und damit zollbegünstigt nach Korea geliefert. Dagegen werden ca. 80
% der koreanischen Einfuhren in die EU mit Ursprungserklärung zollbegünstigt zum freien Verkehr
abgefertigt. Als mögliche Ursache wurden Probleme bei der Zulassung zum ermächtigten Ausführer
durch die Zollverwaltungen vermutet.
Die Europäische Kommission ist sich bewusst, dass es an einigen Stellen noch Probleme gibt, und möchte
in den die Umsetzung begleitenden Ausschüssen nach Lösungen suchen. Als Beispiel wurden Themen wie
divergierende Standards bei der Registrierung von Produkten (INCI vs. ICID), Bewilligung als ermächtigter
Ausführer (EA) und Anforderungen nach mehrfacher Zertifizierung angesprochen.
Im Nachgang zu der Konferenz besteht die Möglichkeit, regulatorische und praktische Probleme bei der
Anwendung der im Abkommen vereinbarten Regeln an die EU-Kommission einzureichen. Um diese
Erfahrungen auf Seiten der Unternehmen konsolidiert weitergeben zu können, bitten wir um Ihren Input
mit Erfahrungen praktischen Beispielen bis zum 24. November 2011. Selbstverständlich behandeln wir
Ihre Angaben vertraulich.
Die Europäische Kommission hat die Konferenz außerdem zum Anlass genommen, eine Broschüre mit
praktischen Anwendungstipps zu veröffentlichen, Sie finden diese auf der Homepage: www.suedlicheroberrhein.ihk.de -> International -> Zoll & Vorschriften -> Warenursprung & Präferenzen
ATLAS-Releasewechsel verschoben: Auswirkungen
(DIHK) Das Zollsystem ATLAS wird regelmäßig weiterentwickelt. Die Echtbetriebsaufnahme des neuen
ATLAS Release 8.4/AES 2.1 war bislang für den 5. November 2011 vorgesehen. Dieser Termin wird nicht
eingehalten, da die Software für das ATLAS-Release 8.4 noch nicht den gewohnten Qualitätsstandard
erreicht hat. Die Echtbetriebsaufnahme wird sich auf den 10. März 2012 verschieben. Ebenso verschieben
sich folgende Punkte, für die jedoch den Teilnehmern ein Zeitpuffer eingeräumt wird:
•
Die Pflicht in Besitz einer EORI-Nummer zu sein
•
Wiederinbetriebnahme des Nachforschungsverfahrens (Follow Up) mit Start von AES 2.1. Das
Follow Up dient der Nachverfolgung offener Ausfuhrvorgänge, das heißt von Ausfuhren, die
nicht durch einen Ausgangsvermerk abgeschlossen worden sind.;
•
Die Möglichkeit, in einer Anmeldung verschiedene Geschäftsarten auf der Positionsebene
einzugeben.
14
Reform des Allgemeinen Zollpräferenzsystems - DIHK reicht Stellungnahme ein
(DIHK) Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung des Allgemeinen Präferenzsystems
(APS) veröffentlicht. Der DIHK unterstützt in seiner Stellungnahme die Zielsetzung der Europäischen
Kommission, ein transparenteres und stabileres APS-System nur für echte Niedrigeinkommensländer zu
entwickeln. Dabei sind aber folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Das neue System darf aber nicht zu langfristigen Zollerhöhungen gegenüber den Ländern führen, die
nicht mehr im APS erfasst sind. Entsprechende Bemühungen für eine multilaterale Zollsenkung auf WTOEbene müsen intensiviert werden.
- Die Ausgestaltung des APS+-Schemas darf keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen schaffen und
sollte transparent sein.
- Das Ursprungszeugnis nach Formblatt A sollte weiterhin der Regel-Ursprungsnachweis sein, da
Ursprungserklärungen der Ausführer in den Entwicklungsländern für Importeure eine hohe
Rechtsunsicherheit bergen.
- Ein Entzug der APS-Präferenzen wegen mangelhafter Überwachung oder fehlerhafter Anwendung der
APS-Regeln sollte nach einer Frist von einem Jahr erfolgen.
- Das neue APS-Schema sollte frühestens ein Jahr nach Bekanntmachung der Verordnung im Amtsblatt
der EU in Kraft treten.
Einheitliches Europäisches Vertragsrecht in Planung
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine gemeinsames europäisches Kaufrecht
veröffentlicht. EU-Kaufrecht sollen Unternehmen und Verbraucher vereinbaren können, wenn mindestens
ein Vertragspartner in der EU ansässig ist. Es findet sowohl zwischen Unternehmen wie auch zwischen
Unternehmen und Privatpersonen Anwendung. Rechtsunsicherheiten und Handelshemmnisse im
europäischen Raum sollen damit abgebaut werden.
Weitere Informationen:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1175&format=HTML&aged=0&language
=DE&guiLanguage=en
Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2012
(Statistisches Bundesamt) Durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(KEG) werden auch zum 1. Januar 2012 wieder eine Reihe von Änderungen in der Kombinierten
Nomenklatur (KN) und damit auch im deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA)
rechtswirksam.
Die Anpassungen, die sich unmittelbar auf die Anmeldung auswirken, das heißt alle Veränderungen von
Warennummern und Besonderen Maßeinheiten, sind in einer Übersicht zusammengestellt. Sie steht als
kostenloser Download beim Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) zur Verfügung (Stand: November
2011). Ferner bietet das Statistische Bundesamt EINZELNE KAPITEL DES WARENVERZEICHNISSES,
Ausgabe 2012 als kostenlose Downloads an.
Die Gegenüberstellung der geänderten Warenummern finden Sie unter diesem Pfad:
http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Klassifikationen/Aussenha
ndel/wagegenueberstellung,property=file.pdf
Weitere Informationen: Ansprechpartnerin: Ingrid Schatter, Tel. 07721 922-120, E-Mail
schatter@villingen-schwenningen.ihk.de
15
Personenbezogene Embargos
(bafa) Iran: Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1002/2011 des Rates vom 10. Oktober 2011
wurde Anhang I der Verordnung Nr. 359/2011, der Finanzsanktionen gegen bestimmte an
Menschenrechtsverletzungen beteiligte Personen beinhaltet, um 29 Personen erweitert.
Auch die sog. Terrorismusverordnungen (EG) 2580/2001 und (EG) 882/2002 wurden aktualisiert und
können beim Bafa eingesehen werden. (www.ausfuhrkontrolle.info)
Internes Zollmanagement führt zu leichteren Entscheidungen
Die Hauptzollämter verlangten in den letzten Jahren zunehmend Prozessbeschreibungen für zollrelevante
Vorgänge. Damit entstand automatisch in vielen Unternehmen aus Industrie und Handel ein internes
Zollmanagement. Die Unternehmen beschrieben Arbeitsabläufe und ordneten die Aufgaben einzelnen
Abteilungen zu vom Einkauf bis hin zum Versand. Solche unternehmensspezifischen
Prozessbeschreibungen für erleichterte Verfahren werden vom Hauptzollamt eingesehen und bewilligt
und z.T. regelmäßig geprüft. Das Unternehmen kann nach seiner Bewilligung an einem erleichterten
Verfahren teilnehmen, wie dies der Zugelassene Ausführer oder Wirtschaftsbeteiligte oder auch der
Ermächtigten Ausführer ist. Sich regelmäßig z.B. über Fachliteratur oder in Seminaren zu informieren
gehört zu seinen Aufgaben, wie auch neue Erkenntnisse an Kollegen weiterzugeben. Häufig wird in
diesem Zusammenhang intern ein Mitarbeiter für Zollabwicklungsvorgänge genannt und von ihm
erwartet, dass er auch Sicherheitskriterien beachtet und einfordert. Als sensible Zonen zählen innerhalb
einer solchen Beschreibung der Wareneingang und Versandbereich. Beide Bereiche sollten alle
produzierende als auch Handels-Betriebe näher betrachten, unabhängig, ob sie sich ev. für den AEO S/F
oder für das Verfahren eines bekannten Versenders entscheiden. Wie wird die Ware entgegengenommen
und wie wird sie dem Kunden versandt? Sicher oder unsicher? Heutige Sicherheitsanforderungen im
Warenverkehr machen es notwendig, dass Unternehmen aus Industrie und Handel ihre
Zollangelegenheiten strukturieren und organisieren. Ein internes Zollmanagement sollte zu leichteren
Entscheidungen führen wie etwa, wann Sicherheitserklärungen Sinn machen und wann sie entbehrlich
sind.
Weitere Informationen: Ein Seminar über „Internes Zollmanagement“ ist in 2012 geplant und ein
Seminar zu Sicherheitsanforderungen für AEO-Teilnehmer wird am 18. Januar 2012 angeboten.
Ansprechpartnerin: Ingrid Schatter, Tel. 07721 922-120, E-Mail schatter@villingen-schwenningen.ihk.de
16
EU-NACHRICHTEN
Anhörung zur geplanten Änderung des Ursprungsrechts in Brüssel
Veränderungen im nicht-präferenziellen Ursprungsrecht drohen die Exportchancen der europäischen Wirtschaft
erheblich zu beeinträchtigen. Die deutschen Unternehmen, vor allem der ausfuhrorientierte Mittelstand, sind
besonders betroffen.
Die Europäische Kommission will für die Bescheinigung bei Ursprungszeugnissen das bewährte Prinzip des
Wertschöpfungsortes (Artikel 24 Zollkodex) aufheben und durch eine neue, noch genau zu definierende Regelung
ersetzen. Ziel ist es, die Einfuhr von Produkten zu Dumping-Preisen in den EU-Raum abzuwehren. Die negativen
Folgen für den Export werden ignoriert. Verbände, Unternehmen und Experten äußern erhebliche Bedenken.
Um diesen Bedenken Raum zu verschaffen fand am 20. Oktober 2011 ein Experten-Hearing unter dem Titel „Neues
Ursprungsrecht: Neue Barrieren für die europäische Exportwirtschaft?“ in der Vertretung des Freistaates Bayern in
Brüssel statt. Auf der vom DIHK gemeinsam mit den europäischen Dachverbänden EUROCHAMBRES, Euro
Commerce und BUSINESSEUROPE organisierten und von deutschen IHKs unterstützen Veranstaltung diskutierten
Experten aus der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und der Wirtschaft die geplanten
Änderungen. Mit insgesamt 120 Vertretern aus Unternehmen, Verbänden und europäischen Kammern stieß das
Thema auf großes Interesse.
Die teilnehmenden Unternehmer kritisierten dabei vor allem die negativen Konsequenzen der Neuregelung für den
europäischen Außenhandel durch erhöhten bürokratischen Aufwand und daraus folgende Preisanstiege für
europäische Produkte. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass ein derartiger Einschnitt in die Kompetenzen
ausländischer Handelspartner im Gegenzug handelshemmende Maßnahmen für Importe aus der EU durch
Drittländer nach sich zieht. Im Sinne der europäischen Unternehmen sollte das Ursprungsrecht deshalb so einfach
wie möglich gestaltet bleiben, was durch eine Beibehaltung der jetzigen Regelung der „letzten Wesentlichen Beoder Verarbeitung“ gegeben wäre.
Zur Verdeutlichung ihres Anliegens haben der DIHK und die europäischen Verbände ein gemeinsames Statement an
die Europäische Kommission verfasst und übermittelt. Es wird gefordert, dass die Kommission an der jetzigen
Methode, die sich als einfach und effektiv für Import und Export erwiesen hat, festhält und keine Neuregelung auf
Basis von Listen einführt.
Im Anschluss an die Veranstaltung bleibt der DIHK in intensivem Austausch mit der Europäischen Kommission und
dem Europäischen Parlament.
Nähere Informationen: Ansprechpartner Jörg Hermle, Tel. 07721 922 123, E-Mail: hermle@villingenschwenningen.ihk.de und Ingrid Schatter, Tel. o7721 922-120, E-Mail: schatter@villingen-schwenningen.ihk.de
17
EU-Kommission will Selbstverpflichtung großer Unternehmen auf CSR-Regelwerke
(7.11.11 Bericht aus Brüssel) In ihrer Mitteilung „Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung
der Unternehmen (CSR)“, vom 25. Oktober 2011 stellt die EU-Kommission verschiedene Forderungen auf, um CSR
stärker in den Unternehmen zu verankern.
Im Jahr 2012 plant die EU-Kommission mit Unternehmen und anderen Stakeholdern einen Prozess einzuleiten, um
einen Verhaltenskodex für Selbst- und Koregulierungsprojekte zu erarbeiten; dadurch soll der CSR-Prozess
effizienter werden. Unklar ist, welche Qualität ein solcher Verhaltenskodex haben soll.Eine Mitteilung der EUKommission entfaltet grundsätzlich keine unmittelbare Bindung der Mitgliedstaaten oder der Unternehmen.
Allerdings werden die in den Mitteilungen genannten Vorhaben häufig mittels einzelner Rechtsakte aufgegriffen
und können dann verbindlich werden.
Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sustainable-business/files/csr/new-csr/act_de.pdf
EU-Kommission veröffentlicht Kombinierte Nomenklatur 2012
Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), gültig ab 1. Januar
2012, veröffentlicht. Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw.
Ausfuhr oder (b) für innergemeinschaftliche statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den
anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung.
Die KN ist daher ein grundlegendes Arbeitsinstrument sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verwaltungen der
Mitgliedstaaten. Sie wird jährlich aktualisiert und als Kommissionsverordnung im EU-Amtsblatt( Serie L)
veröffentlicht.
Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung(EU) Nr. 1006/2011 im EU-Amtsblatt L 282 vom 28. Oktober
2011 veröffentlicht.
Weitere Informationen: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2011:282:SOM:DE:HTML
18
LITERATUR
Neue Informationsbroschüre: „Handelsweg“ der AHK Neuseeland
Die AHK Neuseeland hat die Informationsbroschüre “Handelsweg” komplett überarbeitet. Unter anderem sind
folgende Themenbereiche enthalten:
·
·
·
·
·
·
·
Wirtschaftsinformationen – z.B. existierende Freihandelsabkommen, Wirtschaftslage 2010, Geldpolitik
Außenwirtschaft – Import- und Exportentwicklungen
Investitionsmöglichkeiten in Neuseeland
Rechts- und Steuerbestimmungen
Firmengründung von/durch Ausländern
Informationen zu Zoll- und Quarantänevorschriften
Visabestimmungen
Weitere Informationen: Sabrina Schulte, Accounts & Administration, New Zealand German Business Association
Inc. (AHK Neuseeland) Level 11, 41 Shortland Street, Auckland 1010, PO Box 95, Auckland, 1140,New Zealand
Phone +64 9 304 0120 ; Fax +64 9 309 0209, E-Mail: sschulte@germantrade.co.nz; www.germantrade.co.nz
German Companies in India – How Germany’s foremost companies support India’s rise
Dieser Bildband in englischer und deutscher Sprache stellt deutsche Unternehmen vor, die erfolgreich auf dem
indischen Markt tätig sind. Der erste Teil des Buches beschreibt Themen wie die Rolle Deutschlands in Indien, die
Beziehung der beiden Staaten zueinander historisch und aktuell, und geht auf bedeutende Themen wie
Zukunftsaussicht des indischen Markts hinsichtlich Entwicklung der Infrastruktur, Dienstleistungen, Megacities etc.
ein. Im Mittelteil befinden sich Porträts von rund 100 deutschen Unternehmen in Wort und Bild, auf jeweils zwei
Doppelseiten. Im Schlussteil des Buchs befindet sich ein Register mit Literatur, Anlaufstellen und weiteren
Adressen sowie eine Liste weiterer in Indien tätiger Unternehmen.
Herausgeber: Dr. Florian Langenscheidt und Bernhard Steinrücke, ISBN: 978-3-86936-286-1, Preis: 78 Euro
Praxishandbuch zu Lieferantenerklärungen und Ursprungsregelungen aktualisiert
Veränderungen und Neuerungen in der 4. Auflage:
Neu enthalten sind die Veränderungen der letzten zwei Jahre unter anderem:
- die Abkommen mit Serbien, der Republik Korea und den West-Pazifik-Staaten;
- die aktualisierte Be- und Verarbeitungsliste der EU mit der Schweiz sowie Vergleiche und Abweichungen zu den
anderen Präferenzabkommen der EU;
- die SAP-Matrix sowie die Beschreibungen zu der Zusammenarbeit mit den Ländern im Balkan;
- weitere Fehlerquellen;
- die Wortlaute der Sonderlieferantenerklärung für die West-Pazifik-Staaten;
- detaillierte Hinweise zum Widerruf der Erklärung;
- aktuelle Entwicklungen zur Kennzeichnung „Made in...“;
- ein Ausblick auf die nächsten Abkommen der EU.
Aktualisiert wurden die APS-Regelungen, Länderlisten, die Matrix Pan-Euro-Med-Kumulierung, die
Zolldienstanweisung, die Abweichungsübersichten der Be- und Verarbeitungslisten, Ursprungserklärungstexte in
den verschiedensten Sprachfassungen und die Auskunftsstellen für verbindliche Zolltarifbestimmungen bzw.
Ursprungsfeststellungen.
Kapitelzusammenfassungen und Fehlersuchspiele steigern zusätzlich den Lernerfolg.
19
Die CD-ROM enthält Formulierungen zur Lieferantenerklärung in den wichtigsten Fremdsprachen, um die
Korrespondenz mit Handelspartnern zu vereinfachen. Ergänzt wurde eine IHK-Lieferantenerklärung für den nichtpräferenziellen Warenursprung (IHK-LE).
„Lieferantenerklärungen - Optimal ausstellen und managen“. Von Martin Thorwesten und Volker Martin.
Erschienen September 2011, 320 Seiten plus CD-ROM, Paperback, Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln,
39,80 Euro zzgl. Versand, ISBN: 978-3-89817-938-6. Bestellung über den Buchhandel oder verschiedene Verlage
mit Auslandsgeschäftsinformationen.
Warenursprung und Präferenzen
Das Handbuch gibt einen schnellen Überblick über das gesamte Gebiet des Warenursprungs- und Präferenzrechts.
Zudem leistet es Hilfe bei der Ermittlung der Präferenzursprungseigenschaft von Waren. Es beinhaltet zahlreiche
Beispiele, Schemata und Formulierungshilfen für die Erklärungen. Notwendige Basistexte, amtliche Vordrucke und
Schnellübersichten runden das Werk ab. Die 6. Auflage, 2011 enthält alle Änderungen , die sich durch das neue
Präferenzabkommen mit Südkorea ergeben.
Warenursprung und Präferenzen von Gesa Schumann und Dr. Thomas Möller, 6. Auflage, 2011, ISBN 978-389817-924-9, 500 Seiten, Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln, 44 Euro zzgl. Versand. Bestellung über
den Buchhandel oder verschiedene Verlage mit Auslandsgeschäftsinformationen
20
INTERNET/BEWERBUNGEN/GESCHÄFTSKOOPERATIONEN
Windmarkt USA – Marktchancen für deutsche Unternehmen
Die US-Windindustrie ist von Januar bis September 2011 um 3.360 MW neu installierte Leistung gewachsen.
Damit summiert sich der Gesamtbestand installierter Windenergieleistung auf aktuell 43.461 MW, wodurch die
USA die zweitgrößte Windkraftnation nach China sind. Weiterhin befinden sich derzeit über 8.400 MW in der
Bauphase. Angesichts der sich zunehmend abzeichnenden Erholung der US-Wirtschaft erscheinen mittelfristig
jährliche Neukapazitäten von 10 - 13 GW realistisch.
Vom US-Markt besonders nachgefragt sind etwa Antriebsstränge, Generatoren, Getriebe, große Lager, Gussteile,
Hydraulik, Kräne, Kurbelwellen, Maschinenhausabdeckungen, Netzkomponenten, Pumpen, Rotorblätter,
Schmiedeteile, Schmiersysteme, Steuerungseinheiten, Transformatoren, Turbinen, Türme, Überwachungssysteme
und Ventile.
Top-20 Bundesstaaten mit den derzeit größten installierten Kapazitäten (MW)
California (3.599), Colorado (1.800), Idaho (471), Indiana (1.339), Illinois (2.438), Iowa (3.708), Kansas (1.074),
Minnesota (2.681), New Mexico (750), New York (1.349), North Dakota (1.424), Oregon (2.305), Oklahoma (1.612),
Pennsylvania (751), South Dakota (784), Texas (10.223), Washington (2.356), West Virginia (528), Wisconsin (469),
Wyoming (1.412).
Staatliche Fördermaßnahmen und Anreize
Es existieren zahlreiche Förderprogramme und Incentives zum Ausbau der Windenergie. Auf Bundesebene sind dies
insbesondere:
• Business Energy Investment Tax Credit
• Clean Renewable Energy Bonds
• Modified Accelerated Cost-Recovery System + Bonus Depreciation
• Qualified Energy Conservation Bonds
• Renewable Electricity Production Tax Credit
• Renewable Energy Production Incentive
• Residential Renewable Energy Tax Credit
• Tribal Energy Program Grant
• Loan Guarantee Program
• Renewable Energy Grants
• High Energy Cost Grant Program
• Rural Energy for America Program Grants
• Rural Energy for America Program Loan Guarantees
•
Daneben bieten auch die einzelnen Bundesstaaten zahlreiche finanzielle und steuerliche Anreize. Projektabhängig
bieten zudem viele Wirtschaftsregionen und Kommunen innerhalb der einzelnen Bundesstaaten weitere
interessante wirtschaftliche Anreize.
Kontakt und weitere Informationen: Rick Myatt Jr., MLM International, Gernotstr. 18, D-50354 Hürth,Telefon:
+49 (2233) 7064-481, Telefax: +49 (2233) 7064-485, E-Mail: myatt@mlminternational.de, Internet:
www.mlminternational.de
Bauprojekte in Russland
In den russischen Metropolen steigt der Bedarf an neuen oder modernisierten Gebäuden, auch an
Gewerbeimmobilien aller Art. Gefragt sind innovative Baustoffe und neue Dämmstoffe. Heiß begehrt ist die
21
deutsche Gebäudetechnik. Ökologie und Ökonomie sind Argumente, die auch in Russland den Verkehrswert einer
Immobilie steigern. Eine nachhaltige Bauplanung in Russland führt zu der Beantwortung von Fragen rund um das
Grundstück , um das Gebäude, um die Technischen Versorgungseinrichtungen und um die spätere Instandhaltung
Bauwillige Kunden sollten bei Inanspruchnahme eines Generalunternehmers auf Folgendes achten: Im Großen: die
mehrsprachige Kommunikation. Der Kontakt zu Bauämtern, Planungs- und lokalen Genehmigungsbehörden. Die
Projektprüfung kann so bereits im Vorfeld der Planung stattfinden.
Bei der Grundstücksuche, Bewertung und Überführung in das neue Eigentum kann ein Generalunternehmer vor Ort
behilflich sein. Die Nutzung verfügbarer Ressourcen ist für die Energieeffizienz wichtig. Auch durch
Modernisierung bestehender Gebäude in Russland können Bau- und Energiekosten gespart werden. Diese Aufgabe
muss in die Hände erfahrener Fachfirmen gelegt werden. Es beruhigt zu erfahren, dass die DIN ISO 9001
Zertifizierung auch in Russland für die Qualität eines Unternehmens steht.
Im Detail sind die Vorstellungen und Ziele des Bauherrn zu klären und zu beachten. Russische Architekten und
Bauingenieure bringen durchdachte Detaillösungen und sorgen für eine hervorragende Gebäudequalität. Das
Projektmanagement sichert die Wirtschaftlichkeit der Bauabwicklung. Aber erst die qualifizierten Facharbeiter
sorgen für die Termintreue. Ein Trend in Russland ist die Verwendung innovativer Baustoffe und moderner
Versorgungstechnik. Eine erfolgreiche Planung gründet auf einem ganzheitlichen Denken, das die Schnittstellen
definiert, Partnerschaften begründet und alle Beteiligten von Anfang an mit einbezieht. So kann eine dauerhafte
Qualität erzeugt werden.
gez. Georg Rützel
Leitung Vertrieb
INSI GmbH München
Weitere Informationen: Georg Rützel, INSI GmbH, Rupert-Mayer-Str. 44, 81379 München, Tel. 089 / 203046010.
Impressum
AUßENWIRTSCHAFTSMITTEILUNGEN (AWM)
Die Außenwirtschaftsmitteilungen (AWM) wurden erstellt unter Verwendung von
Unterlagen der IHK Südlicher Oberrhein; ergänzt und geändert d durch die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fachbereich International. Sie sind ein kostenloser Service des Fachbereichs International und
erscheinen einmal monatlich, sowie mit zwei Doppelausgaben.
Herausgeber:
Verantwortlich:
Redaktion:
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Egon Warfia
Jörg Hermle
E-Mail:
Postanschrift:
Postfach 1560, 78005 Villingen-Schwenningen
Telefax: 07721 922 – 180
Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
Tel.: 07721 922 - 123
hermle@villingen-schwenningen.ihk.de
Die AWM wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Richtigkeit bzw. Haftung kann nicht übernommen werden. Die Bonität der erwähnten Firmen und Personen wurden nicht
geprüft. Angebotene Unterlagen werden drei Monate ab Erscheinungsdatum bereitgehalten. Für unverlangt zugesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.
22
International
.
Vockenh auser Str.
Ansprechpartner:
Herr Jörg Hermle, Tel.: 07721 922-123
Telefax: 07721 922-180
E-Mail: hermle@villingen-schwenningen.ihk.de
Auß
von Offenburg
Ausfahrt Villingen-Nord
enr
International
von BAB Stuttgart
Ausfahrt Villingen-Schwenningen
Richtung VS-Villingen
ing
B3
3
von Rottweil
Am Krebsgraben
Außen
Obere Str.
Str.
Rom
äusr
IHK-Hauptgebäude
Bhf.
ing
Parkhaus Theater am Ring
Bickenstr.
Kaiserring
d
B e ne
Rietstraße
aße
P
Niedere
ch er Str
Klo
von BAB Singen
Ausfahrt Bad Dürrheim
Bertholdstraße
Brigach
Außenring
B 33
Vöhrenba
ik tin e rr in g
Fachkräfterekrutierung
auf dem EU-Binnenmarkt
rr.
ste
IHK-Trainingszentrum
Kirn
ache
r Str
.
von Freiburg
von VS-Schwenningen
ring
von Unterkirnach
Außenring
Für Rücksendung bitte Fensterumschlag benutzen
Industrie- und Handelskammer
Schwarzwald-Baar-Heuberg
Herr Jörg Hermle
Postfach 15 60
78005 Villingen-Schwenningen
Veranstaltungsort:
Industrie- und Handelskammer
Schwarzwald-Baar-Heuberg
Romäusring 4
78050 Villingen-Schwenningen
Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
A u sf
ahrt V
ill in gen -Sü d
von Donaueschingen
Anfahrt:
Von der Autobahn A 81 (Stuttgart-Singen), Ausfahrt
Villingen-Schwenningen, in Richtung VillingenSchwenningen fahren (B 523). In VillingenSchwenningen dann Richtung Stadtmitte/Innenring
orientieren.
Parkmöglichkeit:
Das Parkhaus „Theater am Ring“ befindet sich direkt
neben dem IHK-Gebäude.
08. Dezember 2011, 09:00 Uhr,
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg,
Villingen-Schwenningen
Gefördert durch:
Fachkräfterekrutierung auf dem
EU-Binnenmarkt
Donnerstag, 08. Dezember 2011
Programm
09:00 Uhr
Begrüßung IHK
09:10 Uhr
Bienvenidos a Baden-Württemberg - Unser
Fachkräftebedarf als Chance für spanische
Ingenieure
Daniel Rousta, Ministerialdirektor,
Ministerium für Finanzen u. Wirtschaft
des Landes Baden-Württemberg
Fachkräfterekrutierung auf dem
EU-Binnenmarkt
Die Öffnung der Arbeitsmärkte für qualifizierte Fachkräfte
aus Osteuropa, aber auch junge, gut ausgebildete
Ingenieure und Informatiker in Südeuropa, die auf
Stellensuche sind, bieten den Unternehmen große Chancen
bei der Personalrekrutierung:
Der europäische Binnenmarkt verfügt über ein großes
Fachkräftepotential. Damit dieses Potential erfolgreich für
den deutschen Arbeitsmarkt genutzt werden kann, muss
man die Prozesse, die rechtlich-organisatorischen
Bedingungen und kulturellen Hürden für die Personalbeschaffung genau kennen.
Die Veranstaltung analysiert sowohl den Fachkräftebedarf
in Baden-Württemberg, also auch das Fachkräftepotential
in den jeweiligen Ländern Spanien und Polen anhand der
Arbeitsmarkt- und Ausbildungssituation, zeigt die
Möglichkeiten und die Abläufe bei der europaweiten
Personalbeschaffung anhand von Best Practice Beispielen
auf und stellt die interkulturelle Aspekte dar. Außerdem
werden die Referenten verschiedene Dienstleistungsangebote zur Gewinnung von qualifizierten Fachkräften
den Unternehmen unterbreiten.
Zielgruppe:
Industrie, Tourismus / Gastronomie, Verkehr, technische und Gesundheitsdienstleistungen.
09:40 Uhr
10:15 Uhr
Fachkräftepotential in Spanien
• Arbeitsmarktsituation
• Ausbildungssituation
Marcelo Scocco, Personalservice & Ausbildung,
Deutsche Handelskammer für Spanien, Madrid
Fachkräftepotential in Polen
• Arbeitsmarktsituation
• Ausbildungssituation
Thomas Urbanczyk, Mitglied der Geschäftsführung
und Bereichsleiter Recht u. Business Development,
Deutsche Handelskammer für Polen, Warschau
10:45 Uhr
Kaffeepause
11: 15 Uhr
Rekrutierung von ausländischen Mitarbeitern
• Möglichkeiten und Abläufe bei der europaweiten Personalrekrutierung
• Rechtlich-organisatorische und interkulturelle Aspekte bei der Rekrutierung ausländischer
Mitarbeiter
Ralf Czadzeck, Incoming-Projekte Arbeitsvermittler/EURES-Berater, Zentrale Auslands- und
Fachvermittlung (ZAV), Bonn
12:00 Uhr
Individuelle Gesprächsmöglichkeiten und Ende
Anmeldungen zu der Veranstaltung online unter
www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
Æ Veranstaltungen
oder per Fax: 07721 922-180
Anmeldeschluss: 30. November 2011
An der kostenfreien Informationsveranstaltung am
08. Dezember 2011, 09:00 Uhr,
„Fachkräfterekrutierung auf dem EU-Binnenmarkt“
nehme ich/nehmen wir teil:
Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum
Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum
Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum
Anschrift (Firmenstempel)
Telefon/Fax
E-Mail-Adresse
Zur Erleichterung der Organisation werden die von Ihnen
angegebenen Daten gespeichert.
Damit, dass die IHK beabsichtigt, meinen Namen und
meine dienstliche/private Anschrift zur Information über
ähnliche Veranstaltungen zu speichern, bin ich
‰ einverstanden ‰ nicht einverstanden
International
An der Veranstaltung am 18. Januar 2012,
Sicherheitsanforderungen für AEO- S/-F, Luft- und
Seefracht
von Offenburg
Ausfahrt Villingen-Nord
nehme ich/nehmen wir teil.
von Rottweil
Am Krebsgraben
Außenring
Obere Str.
d
B e ne
Rom
äusr
IHK-Hauptgebäude
Bhf.
ing
von BAB Singen
Ausfahrt Bad Dürrheim
Bertholdstraße
Brigach
Außenring
Anschrift (Firmenstempel)
Telefon/Fax
E-Mail-Adresse
Zur Erleichterung der Organisation werden die von Ihnen
angegebenen Daten gespeichert.
Damit, dass die IHK beabsichtigt, meinen Namen und
meine dienstliche/private Anschrift zur Information über
ähnliche Veranstaltungen zu speichern, bin ich
‰ einverstanden ‰ nicht einverstanden
IHK
Veranstaltung
des Fachbereichs
International
Bickenstr.
Str.
aße
P
Klo
Kaiserring
ch er Str
Rietstraße
B 33
Vöhrenba
ik tin e rr in g
rr.
ste
von Freiburg
von VS-Schwenningen
ring
von Unterkirnach
Parkhaus Theater am Ring
Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum
von BAB Stuttgart
Ausfahrt Villingen-Schwenningen
Richtung VS-Villingen
ing
B3
3
IHK-Trainingszentrum
Kirn
ache
r Str
.
Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum
enr
Außen
Teilnehmer (Name in Druckschrift) Geburtsdatum
Auß
Niedere
Die Teilnahmegebühr beträgt 120,-- Euro pro Person
einschließlich Imbiss und Getränken. Die Rechnung
wird Ihnen nach der Veranstaltung zugeschickt.
Industrie- und Handelskammer
Schwarzwald-Baar-Heuberg
Romäusring 4
78050 Villingen-Schwenningen
Frau Ingrid Schatter, Tel.: 07721 922-120
Telefax: 07721 922-180
E-Mail: schatter@villingen-schwenningen.ihk.de
Internet: www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
.
Vockenh auser Str.
Anmeldungen zu der Veranstaltung online unter
www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
Æ Veranstaltungen
oder per Fax: 07721 922-180
A u sf
ahrt V
ill in gen -Sü d
von Donaueschingen
Anfahrt:
Von der Autobahn A 81 (Stuttgart-Singen), Ausfahrt
Villingen-Schwenningen, in Richtung VillingenSchwenningen fahren (B 523). In VillingenSchwenningen dann Richtung Stadtmitte/Innenring
orientieren.
Parkmöglichkeit:
Das Parkhaus „Theater am Ring“ befindet sich direkt
neben dem IHK-Gebäude.
Sicherheitsanforderungen
für
AEO-S/-F,
Luft- und Seefracht
18. Januar 2012
für die Unterstützung
und Förderung von
Auslandsgeschäften
Sicherheitsanforderungen
für AEO-S/-F, Luft- und Seefracht
Mittwoch, 18. Januar 2012
9:00 bis 13:00 Uhr
Sicherheitsanforderungen für AEO, Luft- und Seefracht
Praxisnahe Informationen aus erster Hand für Industrieund Handelsunternehmen
Kurzbeschreibung:
In den genannten Bereichen kursieren viele
Missverständnisse sowie falsche oder zum Teil auch
überhaupt keine Informationen (da sie von manchen
Behörden nicht bekannt gegeben werden). Im Seminar
erfahren Sie zu den wichtigsten Fragen Einzelheiten, die
Ihnen vor allem als Orientierungshilfe dienen. Unabhängig
davon, in welchem Bereich sie Sicherheitskriterien zu
erfüllen haben, können wesentliche Gemeinsamkeiten und
bereits bekannte Unterschiede genauer betrachtet werden.
Wann macht z.B. eine Sicherheitserklärung Sinn? Von wem
und wann sollten diese angefordert werden bzw. sind sie
entbehrlich? Genaue Klärung des Übergangs von
Verantwortlichkeiten innerhalb der einzelnen Glieder der
Lieferkette. Wie sollten Wareneingangs- und
Versandbereiche gesichert sein, was ist hierbei zu beachten
und vieles mehr.
Referent:
Uwe Bellmann, Dipl. Finanzwirt in Zoll- und
Sicherheitsfragen, Freiburg i.Br.
Zielgruppe:
Mitglieder der Geschäftsleitung, Mitarbeiter aus den
Bereichen QRS, Einkauf, Vertrieb, Logistik und
Zollabteilungen
Wir laden Sie zu diesem Seminar recht
herzlich ein und freuen uns über Ihr Interesse
und auf Ihre Anmeldung.
Anmeldeschluss ist der 13. Januar 2011.
Gefördert durch:
Inhalt:
Warum Sie sich mit dem Thema Sicherheit der
Lieferkette beschäftigen sollten?
Übersicht über die verschiedenen Rechtsgrundlagen:
- Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO
- Luftsicherheit (insbesondere für Bekannte Versender)
- Seefracht Containersicherheit
- Internationale Sicherheitsinitiativen (Beispiele)
Welche Anforderungen ergeben sich aus den einzelnen
Rechtsgrundlagen?
- AEO-S /-F
- Bekannter Versender / Geschäftlicher Versender
- Containersicherheit / Seefracht
Praktische Herangehensweise um Sicherheit in der
Lieferkette in Unternehmen zu erreichen
- Begriffsklärung Sicherheitsbereiche und Abgrenzung zu
öffentlich zugänglichen Bereichen
- Vergleich der zwischen AEO und BV
- Übungen und Erläuterungen anhand konkreter Beispiele
Fragen / Diskussion
Bitte per Fax zurücksenden an
Jörg Hermle, Fachbereich International
FAX 07721 922-180
Wir möchten unsere Dienstleistungen im Fachbereich International noch stärker am Bedarf unserer
Mitgliedsunternehmen ausrichten und würden uns daher über die Beantwortung der folgenden Fragen freuen:
1.
Inwieweit nehmen Sie die folgenden Dienstleistungen in Anspruch und sind mit ihnen zufrieden?
Ich bin mit der Leistung ....
1 = sehr zufrieden
2 = zufrieden
3 = im Großen u. Ganzen zufrieden
4 = nicht zufrieden
Ich nehme Ihre Dienstleistungen
nie gelegentlich regelmäßig
in Anspruch
1
2
3
4
ƒ Ursprungszeugnisse
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Bescheinigungen
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Carnets
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Kauf von Außenhandelsformularen
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Zollrecht
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Nebenabgaben, Verbrauchssteuern
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Intrastat
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Grenzüberschreitendes Umsatzsteuerrecht
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Außenwirtschaftsrecht, Kontroll- und
Embargovorschriften
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Grenzüberschreitende Dienstleistungen
†
†
†
†
†
†
†
ƒ UNCITRAL (internationales Kaufrecht)
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Incoterms
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Zahlungsarten und Finanzierungsfragen
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Internationales Vertragsrecht
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Gewerbliche Schutzrechte im Ausland
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Rechtsverfolgung im Ausland
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Markt u. Brancheninformationen, Statistik
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Internationale Ausschreibungen
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Übersetzer/Dolmetscher
†
†
†
†
†
†
†
Außenwirtschaftsdokumente
Beratung zum Waren- und Dienstleistungsverkehr mit dem Ausland
Beratung über Auslandsmärkte
ƒ Beratung zu Auslandsinvestitionen
Seite 2
nie
gelegentlich regelmäßig
1
2
3
4
ƒ Geschäftspartnervermittlung
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Außenwirtschaftsmitteilungen AWM
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Auskünfte und Beratung über Messen
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Organisation von Messebeteiligungen
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Zoll- und Außenwirtschaftsseminare
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Länderinformationstage/Kontaktveranstaltungen
†
†
†
†
†
†
†
ƒ Unternehmerdelegationsreisen ins Ausland
†
†
†
†
†
†
†
Internationale Messen
Veranstaltungen
2. Wie beurteilen Sie unsere Dienstleistungen allgemein?
Wir sind .....
sehr zufrieden
zufrieden
im Großen u. Ganzen zufrieden
nicht zufrieden
Inhalt
†
†
†
†
Reaktionszeit
†
†
†
†
Organisation und Ablauf
†
†
†
†
Freundlichkeit
†
†
†
†
3. Bitte nennen Sie uns ggf. Anregungen, Kritik, Wünsche:
____________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________
Wünschen Sie Informationen über .....
†
†
†
†
†
Zoll- und Außenwirtschaftsseminare
† Länderinformationstage/Inhouseberatungen
Unternehmerdelegationsreisen ins Ausland
† Ehrenamtliche Außenwirtschafsexperten
China-Help Desk
† Zoll- und Versandleiterarbeitskreis (Branche Industrie)
Enterprise Europe Network (EEN)
sonstiges: ______________________________________________________________________________
Absender (freiwillige Angaben):
Firma: ____________________________
Tel.:
____________________________
Ansprechpartner/Funktion: ________________________________
E-Mail:
________________________________
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Fragen zu beantworten.
www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk.de
Exportkontrolle - ein sensibles Thema
Der Handel mit anderen Ländern ist genehmigungsfrei. Doch keine Regel ohne Ausnahmen. Für manche Geschäfte braucht man eine Genehmigung - in seltenen Fällen
sind sie sogar verboten.
Ob der Export kontrolliert wird, also eine Genehmigung erforderlich ist oder gar ein Verbot
besteht, hängt davon ab
- was Sie liefern, durchführen oder verkaufen wollen
- in welches Land dies erfolgen soll
- für wen die Güter bestimmt sind und
- welcher Verwendungszweck gegeben oder anzunehmen ist.
Die Exportkontrolle verwendet den Begriff "Güter" und meint damit nicht nur Waren, sondern
auch Technologie und Software. Dies lässt sich am Beispiel einer Werkzeugmaschine verdeutlichen. Die Werkzeugmaschine (Ware), die Steuerung der Maschine (Software) und das
Know-how zur Fertigung der Maschine (Technologie) könnten als Export genehmigungspflichtig sein. Dabei ist es unerheblich, ob die Technologie oder Software physisch geliefert
wird oder die Informationen per Mail, Fax oder am Telefon übermittelt oder über das Internet
verfügbar gemacht werden.
Was vielen nicht bekannt ist: Auch sogenannte Strecken- und Brokeringgeschäfte unterliegen der Exportkontrolle.
Warum gibt es Exportkontrolle?
Beschränkungen der Exporte sind nur dann zulässig, wenn es um grundlegende Sicherheitsinteressen Deutschlands geht. Mit Exportkontrolle sollen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Kriege verhindert oder eingedämmt werden.
Daraus lässt sich ableiten, dass Exportkontrolle zunächst bei Waffen, Munition und Rüstungsgütern ansetzt. Davon wären nur sehr wenige Unternehmen betroffen. Allerdings werden auch sogenannte "Dual-Use-Güter", die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden
können, kontrolliert.
Exportkontrolle - ein sensibles Thema
Verstöße werden streng bestraft. So können ungenehmigte Ausfuhren Geldstrafen bis zu
500 000 Euro und Gefängnisstrafen bis zu fünfzehn Jahren nach sich ziehen. Die Sanktionen treffen nicht nur die Geschäftsleitung, sondern jeden, dem der Verstoß anzulasten ist.
Außerdem zeigt die Vergangenheit, dass die Medien entsprechende Fälle aufgreifen, was
das Image eines Unternehmens beschädigen kann.
Wo ist die Exportkontrolle geregelt?
Für deutsche Unternehmen sind sowohl nationale Gesetze als auch Verordnungen der Europäischen Union bindend. Mit anderen Worten: es muss deutsches und EU-Recht beachtet
werden. Zuständige Behörde in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, IHK | Postfach 2209 | 74012 Heilbronn | Büroanschrift: Ferdinand-Braun-Str. 20 | 74074 Heilbronn
Tel. 07131 9677-0 | Fax 07131 9677-199 | E-Mail: info@heilbronn.ihk.de | Internet: www.heilbronn.ihk.de
Welche Güter (Waren, Technologie und Software) sind betroffen?
Die entscheidende Frage ist, ob die Güter eines Unternehmens "gelistet" sind. Zu prüfen
sind die deutsche Ausfuhrliste und die Anhänge der EG-Verordnung 428/2009. Werden die
Güter von den Listen erfasst, benötigt man für jede Lieferung außerhalb der Europäischen
Union eine Genehmigung. In einigen Fällen sind Lieferungen bestimmter gelisteter Güter
auch innerhalb der EU genehmigungspflichtig.
Für welche Zwecke sollen die Güter verwendet werden?
Auch Dual-Use-Güter die nicht gelistet sind, können genehmigungspflichtig sein. Entscheidend ist, für welche Zwecke sie bestimmt sind und in welches Land geliefert werden soll.
Insbesondere geht es dabei um
-
die Verwendung im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen und Raketen hierfür in Länder außerhalb der EU
-
die Verwendung in der konventionellen Rüstung bei Lieferung in ein Land gegen das ein
Waffenembargo verhängt ist sowie in ein Land der sogenannten Länderliste K (derzeit
nur Kuba)
-
die Verwendung im Nuklearbereich in folgende neun Länder: Algerien, Iran, Irak, Israel,
Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan und Syrien
Welches Land ist betroffen?
Gegen bestimmte Länder bestehen Sanktionen, sogenannte Embargos. Embargos definieren Verbote. Ein umfassendes Außenhandelsverbot (Totalembargo) gegen ein Land existiert
derzeit nicht. Vielmehr werden bestimmte Wirtschaftsbereiche beschränkt oder ist der Handel mit bestimmten Gütern betroffen. Der Umfang der Sanktionen kann unterschiedlich sein
und variiert von Land zu Land.
Für wen sind die Güter bestimmt?
Durch zwei Rechtsvorschriften der EG sollen Terroristen und Terrororganisationen Gelder,
"Vermögenswerte und andere wirtschaftliche Ressourcen" entzogen werden. Die „AntiterrorVerordnungen“ enthalten Namenslisten. Gelistet sind Personen und Organisationen, zu denen keine Geschäftsbeziehungen unterhalten werden dürfen.
Um verbotene Kontakte zu erkennen und zu verhindern, werden alle Unternehmen zu aufwändigen Kontrollmaßnahmen verpflichtet. Betroffen von dieser Überwachungspflicht sind
nicht nur Exporte und Zahlungen ins Ausland, sondern auch inländische Geschäftspartner
und nicht zuletzt die eigenen Mitarbeiter.
Muss zusätzlich die US-Reexportkontrolle beachtet werden?
Die USA regeln die Kontrolle von Gütern mit US-Ursprung weltweit. Aus diesem Selbstverständnis enthält das US-Recht gesetzliche Vorgaben für Ausfuhren von US-Gütern auch aus
Deutschland (Reexporte). Ebenso gilt US-Reexportrecht für die Exporte deutscher Güter ins
Ausland, die das Produkt von US-Technologie und Software sind, wenn diese in bestimmte
Länder ausgeführt werden sollen. Schließlich erfasst das US-Recht alle Güter mit einem
Mindestanteil kontrollierter amerikanischer Bestandteile. In all diesen Fällen müssen bei ei-
nem Export neben den deutschen und europäischen auch die US-Exportbestimmungen beachtet werden. Ansonsten laufen Firmen Gefahr, vom Handel mit US-Produkten ausgeschlossen zu werden. Weitere Sanktionen sind hohe Geldstrafen.
Tipps und Informationen
- Einstieg in die Exportkontrolle
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/merkblatt_eins
tieg_in_die_exportkontrolle.pdf
- Kurzdarstellung Exportkontrolle
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/arbeitshilfen/merkblaetter/kurzdarstellun
g.pdf
- Güterlisten: Ausfuhrliste / EG-Dual-Use-VO / Umschlüsselungsverzeichnis
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/gueterlisten/index.html
- Hinweise zu Embargos / Embargoländer
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/index.html
- EG-Antiterror-Verordnungen
http://www.ausfuhrkontrolle.info/ausfuhrkontrolle/de/embargos/terrorismus/index.html
Literaturhinweise
- Grundzüge der Exportkontrolle
- Praxis der Exportkontrolle
- Der Ausfuhrverantwortliche
- DVD: Exportkontrolle im Fokus
Alle erschienen im Bundesanzeiger Verlag. Hinweise auf unserer Homepage
http://www.heilbronn.ihk.de/Dachmarken/frameset/frameset_international.asp?location=inter
national unter Internationaler Warenverkehr / Exportkontrolle
© Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken – Stand: Oktober 2011
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung
keine Gewähr übernehmen.
Exportakademie
IHK AUSLANDSPROJEKTE
Indien
Chancenmarkt Indien: Unternehmerreise mit Schwerpunkt Umwelt / Erneuerbare Energie
26.02­
03.03.
2012
© doozi / pixelio.de
Rumänien
Branchenübergreifende Markterkundungsreise mit Kontakt- und Kooperationsbörsen
06.­09.
MAI
2012
© Lothar Henke / pixelio.de
Kasachstan/Usbekistan
Branchenübergreifende Markterkundungsreise mit Kontakt- und Kooperationsbörsen
25.­29.
JUNI
2012
© Nicolai Fokscha / pixelio.de
Katar/Oman
Markterkundungsreise für die Branchen: Bau, Gesundheit, Logistik, Verkehr, Energie und Wassermanagement
OKT
2012
© Sven Richter / pixelio.de
© Alexandra Bucurescu / pixelio.de
USA
Unternehmerreise Weltbank, IDB,
USAid, Millenium Challenge Corporation (MCC)
© Rainer Sturm / pixelio.de
NOV
2012
Exportakademie
IHK AUSLANDSPROJEKTE
Interessensbekundung
IHK Auslandsprojekte 2012
Fax-Nr.: 0711 2005 1189
Firma:
............................................................................................
Adresse:
............................................................................................
Ansprechpartner:
............................................................................................
Telefon:
............................................................................................
Fax:
............................................................................................
E-Mail:
............................................................................................
HK AUSLANDSPROJEKTE
Ich habe Interesse an den IHK-Auslandsmaßnahmen, bitte senden Sie mir
unverbindlich Informationen zu folgenden Reisen zu:
Indien, Februar 2012
Rumänien, Mai 2012
Kasachstan/Usbekistan, Juni 2012
Katar/Oman, Oktober 2012
USA, November 2012
Gerne dürfen Sie mir die Informationen per Email zukommen lassen.
Bitte senden Sie den monatlichen Newsletter der IHK-Exportakademie an
die angegebene E-Mail-Adresse.
..............................................................................
Firmenstempel und Unterschrift
IHK Ansprechpartner:
Matthias Gaugler, IHK-Exportakademie, 0711 2005 1313, matthias.gaugler@ihk-exportakdemie.de
Veranstaltungsübersicht 2012
Stand 11.11.11
www.ihk-exportakademie.de
Seminarname
VA-Ort
VA-Datum
Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung
Stuttgart
13. Februar
Zollabwicklung Spezial China – Zertifizierung und Warenverkehr
Karlsruhe
Februar
Einfuhrbestimmungen in die USA
Weingarten
13. Februar
Exportkontrolle und vorbeugende Vertragsgestaltung
Heidenheim
14. Februar
Die Ausfuhrliste – zentraler Baustein der Exportkontrolle
Stuttgart
16. Februar
FDA (update) – Zulassung von Medizinprodukten für den US-Markt
Tuttlingen
Februar
Personalcoaching für den Auslandseinsatz
Stuttgart
28. Februar
Organisation des Imports – unentbehrlich auch für AEO und ZA
Mannheim
29. Februar
Haftung Zollbeauftragter
Weingarten
05. März
Organisation des Exports bei komplexen Lieferbeziehungen
Stuttgart
06. März
Zollabwicklung Spezial Russland – Zertifizierung und Warenverkehr
Ulm
März
FDA (update) – Zulassung von Medizinprodukten für den US-Markt
Freiburg
März
Rechtsschutz im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Mannheim
21. März
Exportkontrolle im Konzern
Stuttgart
23. März
Zollabwicklung Spezial Russland – Zertifizierung und Warenverkehr
Karlsruhe
März
Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte
Ulm
17. April
Euler Hermes: neues Prämiensystem und Direktinvestitionen ins
Ausland
Stuttgart
19. April
Organisation des Imports – unentbehrlich auch für AEO und ZA
Heidenheim
25. April
Einreihung ECCN – Klassifizierung nach amerikanischem
Exportkontrollrecht (workshop)
Stuttgart
30. April
Made in Germany
Heidenheim
08. Mai
Die Ausfuhrliste – zentraler Baustein der Exportkontrolle
Ulm
14. Mai
Organisation des Imports – unentbehrlich auch für AEO und ZA
Stuttgart
15. Mai
Wettbewerbsvorteile durch Zolllager: Zolllager und die Nutzung von
ATLAS
Mannheim
22. Mai
Einreihung ECCN – Klassifizierung nach amerikanischem
Exportkontrollrecht (workshop)
Tuttlingen
11. Juni
Verbindliche Zolltarif- und Ursprungsauskünfte
Mannheim
12. Juni
Korruptionsprävention im internationalen Geschäft
Pforzheim
05. Juli
Änderungen vorbehalten
Bei Interesse bitte Ihrer IHK abgeben oder direkt faxen an: 0711 2005-601189.
Veranstaltungsübersicht 2012
Stand 11.11.11
www.ihk-exportakademie.de
Wir informieren Sie.
Die IHK-Exportakademie – Neu seit April 2010
Wir würden Sie gerne mit relevanten Informationen rund um die IHK-Exportakademie versorgen.
Wenn ja, geben Sie uns bitte Ihre Anschrift und E-Mail Adresse und vergessen Sie nicht Ihre
Unterschrift.
Die Komplexität in den Bereichen Zoll, Export und Vertrieb International nimmt stetig zu. Damit Sie
und Ihre Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand bleiben, haben wir ein neues Angebot für Sie.
In Zusammenarbeit mit den baden-württembergischen IHKs entwickelt und organisiert die IHKExportakademie Seminare und Schulungen für Fach- und Führungskräfte. Die Akademie bündelt
das Wissen der zwölf IHKs im Südwesten, ergänzt das Vor-Ort-Angebot der IHKs und vertieft es.
Beigefügt erhalten Sie das Seminarprogramm 2012.
Auf unserer Homepage www.ihk-exportakademie.de können Sie sich über die Veranstaltungstermine informieren sowie anmelden.
Ja, bitte senden Sie mir aktuelle Informationen per E-Mail an folgende Adresse:
Firma
Name
Vorname
Straße
PLZ, Ort
E-Mail
Datum ___________________
Unterschrift ________________________________
Die IHK-Exportakademie wird Ihre Daten (Name, Anschrift, Telekommunikationsdaten) zu diesem Zweck
speichern und verarbeiten. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit für die Zukunft gegenüber der
IHK-Exportakademie GmbH durch Versendung einer E-Mail an info@ihk-exportakademie.de schriftlich oder
telefonisch unter 0711/2005-1364 widerrufen werden. Eine über diesen Zweck hinausgehende
Datenverarbeitung findet nur statt, wenn dies aufgrund gesetzlicher Regelungen vorgeschrieben ist.
IHK-Exportakademie GmbH
Jägerstraße 30 | 70174 Stuttgart | Tel.: 0711 2005-1364 | Fax: 0711 2005-601189 |
info@ihk-exportakademie.de | www.ihk-exportakademie.de | Sitz: Stuttgart | Amtsgericht Stuttgart
HRB 733072 | Steuernummer 99076/01234 | Geschäftsführer: Tassilo Zywietz
AHK-Geschäftsreise nach Schweden
Bio-Lebensmittel und Agrarrohstoffe
sowie Delikatessen
30. Januar bis 3. Februar 2012
Gute Marktchancen für deutsche Spezialitäten!
Gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV), lädt die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK Schweden) zu einer
AHK-Geschäftsreise in den größten Markt Skandinaviens ein.
Cecilia Larsson/imagebank.sweden
Steigende
Nachfrage nach
Lebensmitteln
Der Gesamtumsatz des Lebensmittelmarkts in Schweden
stieg bei annähernd gleichbleibenden Preisen im Jahr 2010
um zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Besonders
markant war der Verkaufsanstieg bei Bio-Lebensmitteln,
denn hier wuchs der Verkauf um ganze sechs Prozent.
Einführung in den
schwedischen
Markt
Trotz der Mitgliedschaft Schwedens in der EU und der
generellen Geltung von EU-Recht, sind profunde Marktkenntnisse für den Erfolg ausschlaggebend. Die AHK
Schweden begleitet Sie als erfahrener Partner und erleichtert Ihnen die ersten Schritte auf dem schwedischen Markt.
Einstiegsmarkt für
ganz Skandinavien
und Baltikum
Nutzen Sie die einmalige Gelegenheit, die Ihnen diese
AHK-Geschäftsreise nach Schweden bietet, denn wer in
Schweden Fuß gefasst hat, ist auch für den Eintritt in die
übrigen skandinavischen sowie die baltischen Länder
besser gerüstet.
Maßgeschneidertes
Reiseprogramm
Durch ein zielgerichtetes Rahmenprogramm und
individuelle Termine mit Entscheidungsträgern knüpfen Sie
neue Geschäftskontakte und vertiefen Ihre Kenntnisse des
schwedischen Lebensmittelmarktes.
Wir freuen uns auf Sie!
Ola Ericson/imagebank.sweden
Tuukka Ervasti/imagebank.sweden
Orsolya Haarberg/imagebank.sweden
Tuukka Ervasti/imagebank.sweden
Ola Ericson/imagebank.sweden
AHK-Geschäftsreise nach Schweden
Biologische Lebensmittel und Agrarrohstoffe sowie Delikatessen
Programmpunkte*
Datum
Mo
30.01.
Individuelle Anreise nach Stockholm
Einchecken im Hotel
Nachmittags: Briefing im Hotel
Vormittags:
Workshop
Lebensmittelmarkt
Schweden
Di
31.01.
Mi
01.02.
Nachmittags:
Seminar für
schwedische
Branchenbesucher
Individuelle Geschäftstermine bei potentiellen
schwedischen Abnehmern
Gemeinsames Abendessen
Individuelle Geschäftstermine bei potentiellen
schwedischen Abnehmern
Do
02.02.
Nachmittags: Abschlussbriefing mit Feedback
Abends: Wahlweise Heimreise oder Abend zur
freien Verfügung
Fr
03.02.
Heimreise der deutschen Teilnehmer
* Programmänderungen vorbehalten
Zielgruppe: Hersteller von biologischen
Lebensmitteln und Agrarrohstoffen sowie
Delikatessen.
Kosten: Die Teilnahme am Programm in
Schweden ist für Unternehmen mit Sitz in
Deutschland im Rahmen der BMELVFörderung kostenlos. Sie tragen Ihre
Reise- und Übernachtungskosten,
Transfers in Schweden sowie den
Musterversand nach/in Schweden selbst.
Förderung: AHK-Geschäftsreisen
werden vom BMELV gefördert. Sie
beinhaltet Zuwendungen, bei denen es
sich um sog. De-minimis-Beihilfen
handelt. Um diese Leistungen kostenlos
in Anspruch zu nehmen, verpflichtet sich
das Unternehmen, eine entsprechende
De-minimis-Erklärung gegenüber der
zuständigen AHK abzugeben.
Hotelempfehlung: Wir haben ein
Kontingent an Zimmern im Mornington
Hotel in zentraler Lage in Stockholm für
Sie reserviert.
Teilnehmerzahl: Es dürfen maximal 8
Unternehmen teilnehmen. Das Formular
zur Interessenbekundung finden Sie auf
der nächsten Seite.
Anmeldeschluss: Donnerstag, 5. Januar 2012
Programmhinweise:
Dienstag, 31.01.
Während des Workshops am Vormittag erhalten Sie u.a. grundlegende Informationen zur Geschäftskultur und
rechtlichen Rahmenbedingungen in Schweden sowie Tipps und Hinweise zum schwedischen Lebensmittelmarkt
durch einen schwedischen Branchenexperten.
Am Nachmittag wird ein Seminar für schwedische Branchenbesucher durchgeführt, das sowohl Vorträge von
deutschen Branchenexperten als auch Unternehmens- und Produktpräsentationen der deutschen Teilnehmer
beinhalten wird.
Im Anschluss wird ein Get-Together mit Verkostung Ihrer Produkte organisiert.
Mittwoch u. Donnerstag, 01.-02.02.
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen wählen wir passende Zielunternehmen in Schweden aus und vereinbaren für
Sie individuelle Geschäftstermine, zu denen wir Sie auch begleiten.
Partner
Die German Export Association for Food and Agriproducts GEFA e.V. ist die branchenübergreifende
Exportorganisation für deutsche Agrarprodukte- und Lebensmittel. Sie ist Ansprechpartner für Politik und
Wirtschaft in Exportfragen und versteht sich als zentrale Anlaufstelle für alle Wirtschaftsbeteiligten. Sie unterstützt
insbesondere auch die Akquise von Teilnehmern für diese AHK-Geschäftsreise.
Food – Made in Germany (FMIG) repräsentiert als Mitglied der GEFA ausgewählte Warengruppen im FoodSektor. FMIG unterstützt als fachlicher Ansprechpartner die AHK Schweden bei der Organisation dieser Reise.
AHK-Netzwerk
Die AHK Schweden ist Mitglied im weltweiten Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern, kurz AHKs, mit
120 Standorten in 80 Ländern auf 5 Kontinenten. Die AHKs unterstützen deutsche Unternehmen ganz gezielt bei
der Markterkundung und Geschäftsanbahnung.
Schicken Sie Ihre Interessenbekundung bitte an Herrn Sebastian Lewicz, GEFA
per E-Mail: lewicz@germanexport.org oder per Fax +49 30 4000 477 29.
Vielen Dank für Ihr Interesse. Sie werden in Kürze zur Klärung der Details kontaktiert. 2
AHK-Geschäftsreise nach Schweden
Biologische Lebensmittel und Agrarrohstoffe sowie Delikatessen
Interessenbekundung:
Ja, ich interessiere mich für eine Teilnahme an der AHK-Geschäftsreise nach Schweden
Name, Vorname
Unternehmen
Straße / Nr. / PLZ / Ort
Telefon / Telefax / E-Mail
Ort, Datum
Unterschrift/Stempel
Schicken Sie Ihre Interessenbekundung bitte an Herrn Sebastian Lewicz, GEFA
per E-Mail: lewicz@germanexport.org oder per Fax +49 30 4000 477 29.
Vielen Dank für Ihr Interesse. Sie werden in Kürze zur Klärung der Details kontaktiert. 3
Neuerscheinungen
von Germany Trade & Invest aus November 2011
Gesamtwirtschaft
----------------------------------------------Wirtschaftsdaten kompakt
Auflage November 2011 ist für eine Vielzahl von Ländern
kostenlos im Internet verfügbar.
Wirtschaftstrends
Deutschland, Jahreswechsel 2011/12, 12 S.,
Bestell-Nr. 16504
Kolumbien, Jahreswechsel 2011/12, 13 S.,
Bestell-Nr. 16493
Turkmenistan, Jahreswechsel 2011/12, 15 S.,
Bestell-Nr. 16491
USA, Jahreswechsel 2011/12, 12 S., Bestell-Nr. 16502
Wirtschaftstrends kompakt
Deutschland, Jahreswechsel 2011/12, 2 S.,
Bestell-Nr. 16503
Kolumbien, Jahreswechsel 2011/12, 2 S.,
Bestell-Nr. 16492
Turkmenistan, Jahreswechsel 2011/12, 2 S.,
Bestell-Nr. 16490
USA, Jahreswechsel 2011/12, 2 S., Bestell-Nr. 16501
Lohn- und Lohnnebenkosten
Indien, 2011, 16 S., Bestell-Nr. 16509, 5,- €
Indonesien, 2011, 15 S., Bestell-Nr. 16489, 5,- €
Japan, 2011, 18 S., Bestell-Nr. 16500, 5,- €
Korea (Rep.), 2011, 15 S., Bestell-Nr. 16487, 5,- €
Tschechische Republik, 2011, 16 S.,
Bestell-Nr. 16495, 5,- €
Transport und Logistik
Taiwan, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16474
Vertrieb und Handelsvertretersuche
Griechenland, 2011, 14 S., Bestell-Nr. 16498, 5,- €
Branchen
----------------------------------------------J Energiewirtschaft, Erneuerbare Energien, Energie-
effizienz bei Gebäuden - Finnland, 2011, 44 S.,
Bestell-Nr. 16472, 20,- € #
Energiewirtschaft
Tschechische Republik 2010/11, 13 S., Bestell-Nr. 16451
USA 2010, 12 S., Bestell-Nr. 16473
Geschäftspraxis
-----------------------------------------------
Flugzeugindustrie - Russland, 2011, 52 S.,
Bestell-Nr. 16488
J Feiertage im Ausland 2012 - Welt, 497 S.,
Branche kompakt
Bestell-Nr. 16369, 15,- € #
Investitionsklima und -risiken
Spanien, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16507
Taiwan, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16508
Vereinigtes Königreich, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16485
Kaufkraft, Konsumverhalten, Kundenerwartungen
Frankreich, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16494
Israel, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16530
Niederlande, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16497
Kreditvergabe und Zahlungsmoral
Frankreich, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16517
Griechenland, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16476
# = auch als Print erhältlich
Alle Publikationen stehen als pdf unter www.gtai.de zum Download bereit
Bauwirtschaft
Chile, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16439
Hongkong SVR, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16468
Israel, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16441
Japan, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16469
Peru, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16438
Rumänien, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16481
Serbien, 2011, 9 S., Bestell-Nr. 16437
Slowenien, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16477
Vietnam, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16462
Bauwirtschaft (Hochbau/Gebäudebau)
Kanada, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16523
Russland, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16463
Schweiz, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16461
Türkei, 2011, 9 S., Bestell-Nr. 16467
Vereinigtes Königreich, 2011, 9 S., Bestell-Nr. 16442
Bauwirtschaft (Tiefbau/Infrastrukturbau)
Kanada, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16480
Russland, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16464
Schweiz, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16470
Türkei, 2011, 9 S., Bestell-Nr. 16466
Vereinigtes Königreich, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16482
Chemie-, chemische Industrie
Algerien, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16520
Maschinenbau und Anlagenbau
Recht und Zoll
----------------------------------------------J Geschäftspraxis USA - Einfuhrbestimmungen,
Recht und Gesetz, Zoll, US-Exportkontrolle,
November 2011, 30 S., Bestell-Nr. 671111, 12,- € #
Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren - Türkei,
2011, 20 S., Bestell-Nr. 16529, 5,- €
J Zoll Spezial - Sonderberichte zur Türkei,
November 2011, 150 S., Bestell-Nr. 1411111, 8,- € #
Recht kompakt
Italien, Oktober 2011, 15 S., Bestell-Nr. 11951
Kasachstan, November 2011, 25 S., Bestell-Nr. 12010
Kuwait, Oktober 2011, 10 S., Bestell-Nr. 16527
Luxemburg, Oktober 2011, 12 S., Bestell-Nr. 11688
Portugal, Oktober 2011, 10 S., Bestell-Nr. 11166
Spanien, 2011, 8 S., Bestell-Nr. 16434
Recycling- und Entsorgungswirtschaft
Griechenland, 2011, 7 S., Bestell-Nr. 16478
I
Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing der Bundesrepublik
Deutschland. Die Gesellschaft berät ausländische Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit auf den deutschen
Markt ausdehnen wollen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen wollen,
mit Außenwirtschaftsinformationen.
Unsere Kontaktdaten:
T.+49(0)228-24993-0
F.+49(0)228-24993-212
E-Mail: info@gtai.de
Internet: www.gtai.de
Hiermit bestelle ich die angekreuzten Publikationen
Kundennummer .........................................................
Adresse ..................................................................................................
Name ..........................................................................
..................................................................................................................
Firma ..........................................................................
Telefon ....................................................................................................
Fax ..........................................................................................................
E-Mail .....................................................................................................
Germany Trade and Invest GmbH
- Kundencenter Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Widerrufsrecht:
Der Verbraucher im Sinne des BGB hat das Recht, diese Bestellung innerhalb von
14 Tagen nach Lieferung zu widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, hat
jedoch schriftlich bzw. in sonstiger Textform oder durch Rücksendung der Ware an
Germany Trade and Invest, Kundencenter, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Ware (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert uner 40,- € liegen die Kosten
der Rücksendung beim Rücksender, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht
der bestellten. pdf-Dateien sind vom Widerruf ausgeschlossen.
Ort / Datum / Unterschrift .....................................................................
Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und vom Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages