Dauerkatheter- und Fadenentfernung - NAV-Virchow-Bund
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Dauerkatheter- und Fadenentfernung - NAV-Virchow-Bund
48 ABRECHNUNGSTIPPS GOÄ der niedergelassene arzt 9/2014 Altbekannte Leistungen richtig abrechnen Dauerkatheter- und Fadenentfernung Selbst bei diesen altbekannten Leistungen gilt es, genau hinzusehen um optimal und doch richtig abzurechnen. fach). Dann muss natürlich eine Begrün dung in die Rechnung, zum Beispiel „über große Wunde“. N Fadenreste sind Fremdkörper r. 2007 GOÄ lautet: „Entfernung von Fäden oder Klammern“. Dabei steht die Leistung („Entfernung“) in der Einzahl. Der Plural bezieht sich nur auf die Objekte der Leistung. Beides zusammen führt dazu, dass Nr. 2007 GOÄ für die Entfernung auch einer Mehrzahl von Fäden aus einer Wunde nur einmal berechnet werden kann, aber für jede Wunde, aus der Fäden entfernt werden, jeweils Nr. 2007 GOÄ angesetzt werden kann. Wenn manche Versicherun gen immer wieder behaupten, Nr. 2007 GOÄ sei nur einmal je Sitzung berechenbar ist das falsch! Steigerungsfaktoren beachten Die Wunden müssen nicht in verschiede nen Körperregionen liegen. Allerdings ist bei vielen, benachbarten kleinen Wunden (z. B. nach mit Fäden verschlossenen Stich inzisionen) die Angemessenheit des Hono rars zu beachten. In solchen Fällen wäre nicht angemessen, wenn das Honorar für die Fadenentfernungen das einer Operation erreichte. Dann sollte man entweder den Faktor erniedrigen oder doch Nr. 2007 GOÄ nur einmal je Körperregion berech nen. Auch wenn Nr. 2007 GOÄ nicht auf „je Sitzung“ abgestellt ist, kann Nr. 2007 GOÄ auch jeweils dann berechnet werden, wenn aus medizinischen Gründen (z. B. wegen Wundspannung) die Fäden in mehreren Sitzungen (z. B. zweizeitig) entfernt werden müssen. Ist die Fadenentfernung schwierig (z. B. wegen Verkrustungen) oder muss eine überdurchschnittlich hohe Zahl von Fäden (z. B. bei großen Wunden) entfernt werden, kann der Faktor erhöht werden (bis 3,5Alle Tipps mit Stichwort-Suchfunktion und Archiv finden Sie auch unter www.abrechnungstipps.de – kostenlos! Per se sind Fäden oder Klammern aber kei ne „Fremdkörper“ im Sinne der GOÄ. Ein „routinemäßiger“ Absatz der Nrn. 2009 oder 2010 für Fadenentfernungen ist des halb nicht statthaft. Wenn ein Faden aber abreißt und unter dem Hautniveau ver schwindet, ist der Fadenrest ein Fremdkör per. Ist die Entfernung noch relativ einfach mit der Pinzette, gegebenenfalls unter leich tem Spreizen, möglich, kann je Fadenrest Nr. 2009 GOÄ (Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers, 2,3fach 13,41 €) berechnet werden. Ist der Fadenrest in der Tiefe verschwunden oder gar eingewachsen, muss tiefer als oberfläch lich präpariert werden und es kann je Fadenrest die Nr. 2010 GOÄ (Entfernung eines tiefsitzenden Fremdkörpers auf ope rativem Wege aus Weichteilen und/oder Knochen, 2,3-fach 50,81 €) berechnet wer den. DK-Entfernung Für die Entfernung eines Dauerkatheters gibt es keine direkt zutreffende Ziffer in der GOÄ. Daraus schließen manche Versiche rungen, sie sei überhaupt keine berechen bare Leistung. Die Entfernung des Dauer katheters sei in der Gebühr für das Legen des Dauerkatheters inbegriffen. Das ist falsch! Nr. 1732 GOÄ (Einlegen eines Verweil katheters ...) beinhaltet nicht dessen Entfer nung. Die Entfernung ist technisch und zeitlich von der Einbringung getrennt, zudem erfolgt die Entfernung in vielen Fäl len auch noch durch einen anderen Arzt als das Legen. Da es keine GOÄ-Ziffer für die DK-Entfernung gibt, muss sie analog berechnet werden. Hier bietet sich an, die WICHTIG • Nr. 2007 GOÄ ist je Wunde und je Sitzung abrechenbar • Bei zweizeitiger Entfernung ist Nr. 2007 jeweils erneut berechenbar • Unter Hautniveau verschwundene Fadenreste sind „Fremdkörper“ • Deren Entfernung ist mit Nr. 2009 GOÄ je Fadenrest berechenbar, muss tiefer als oberflächlich präpariert werden, sogar mit Nr. 2010 GOÄ • Die Entfernung eines liegenden Dauerkatheters kann mit Nr. 2007 GOÄ analog berechnet werden • Die Entfernung festsitzender Katheter kann mit Nr. 1703 GOÄ bzw. Nr. 1711 GOÄ berechnet werden • Die Entfernung von (Ballon-) Resten aus der Blase kann mit 1729 GOÄ, Nr. 1731 GOÄ oder mit Nr. 1802 GOÄ berechnet werden (je nach Art der Entfernung) Entfernung des DK analog mit der Nr. 2007 zu berechnen. Wenn der DK sich nicht entblocken lässt oder gar Teile (in der Regel ein Rest des Ballons) in der Blase zurückbleiben, entspricht das nicht mehr der normalen, bestimmungsgemäßen Entfernung. Hier kann dann, je nach Art der Reste-Entfer nung, die Nr. 1802 GOÄ (bei cystoskopi scher Entfernung), Nr. 1729 GOÄ (bei Ent fernung mittels Spülung beim Mann) oder 1731 GOÄ (bei Entfernung mittels Spülung bei der Frau) berechnet werden. Sitzt der Katheter in der Harnröhre fest (Verkrus tungen), kann, je nach Art der Entfernung, auch Nr. 1703 oder (selten vorkommend) Nr. 1711 GOÄ (unblutige Fremdkörper entfernung männliche bzw. weibliche Harnröhre) bei der Berechnung angegeben werden.