Pressemitteilung der Stadt Werl Wie hinlänglich bekannt ist, ist bei

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Pressemitteilung der Stadt Werl Wie hinlänglich bekannt ist, ist bei
Pressemitteilung der Stadt Werl
Wie hinlänglich bekannt ist, ist bei der Firma ATU eine dringende Sanierungsbedürftigkeit gegeben, da ohne deutliche Reduzierung der Verschuldung kurzfristig
mit einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund hat das Unternehmen gemeinsam mit seinen derzeitigen
Gesellschaftern und dem größten Finanzgläubiger des Unternehmens einen Sanierungsplan erarbeitet. Im Zuge der angestrebten Restrukturierung des Unternehmens erfolgt eine Entschuldung des Unternehmens durch Forderungsverzichte der Gesellschafter bzw. Gläubiger in einer Größenordnung von mehr als 600
Mio. €.
Diese Forderungsverzichte führen dazu, dass buchhalterisch Erträge erzielt werden, denen aber keine steuerliche Leistungsfähigkeit (operative Gewinne) oder
gar Zahlungseingänge (Liquidität) gegenüberstehen. Durch die Forderungsverzichte entsteht ein sog. Sanierungsgewinn, der wiederum grundsätzlich zu steuerlichen Belastungen des Unternehmens (z.B. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) führt („Scheingewinn-Besteuerung“)
Hinsichtlich der Körperschaftsteuer regelt ein entsprechender Erlass des Bundesfinanzministeriums, dass bei Erfüllung bestimmter im Erlass aufgeführter Voraussetzungen die aus einem Sanierungsgewinn entstehende Steuer erlassen werden
kann. Im Sanierungsfall ATU haben die Finanzbehörden nach umfangreicher Prüfung den Erlass der Steuer zugesagt.
Diese Entscheidung der Finanzbehörden bindet die Kommunen hinsichtlich der
von den Kommunen erhobenen Gewerbesteuer jedoch ausdrücklich nicht. Die
Kommunen haben daher hinsichtlich der Gewerbesteuer vielmehr auf der Grundlage der Abgabenordnung Entscheidungen in eigener Verantwortung zu treffen.
Die Firma ATU hat daher mit Blick auf eine erfolgreiche Umsetzung des Sanierungsplanes die Stadt Werl gebeten, die auf den (durch den Forderungsverzicht)
einmalig entstehenden Sanierungsgewinn entfallende Gewerbesteuer zu
erlassen, da der Sanierungsplan nur bei Verzicht aller Steuergläubiger erfolgreich
umgesetzt werden könne und ansonsten mit der Insolvenz des Unternehmens zu
rechnen sei. Insoweit handelt es sich letztlich bei der auf den Sanierungsgewinn
entfallenden Gewerbesteuer um einen fiktiven bzw. theoretischen Betrag.
Die Mitglieder des Rates bzw. des Hauptausschusses standen insofern bei der
Entscheidung über den Antrag der Fa. ATU vor der Entscheidung, mit einer Erlasszusage die Umsetzung des Sanierungskonzeptes zu ermöglichen und damit
zum Erhalt des rd. 12.000 Mitarbeiter zählenden Unternehmens beizutragen (um
damit zumindest mittelfristig wieder Gewerbesteuern zu generieren) oder mit
einem Nein zum Steuererlass die Insolvenz des Unternehmens zu riskieren (und
damit am Ende auch ohne Gewerbesteuer dazustehen).
Die politisch Verantwortlichen haben die Angelegenheit mehrfach – auch mit
Vertretern der Firma ATU – intensiv erörtert.
Der Hauptausschuss der Stadt Werl hat in seiner gestrigen Sitzung nahezu
einstimmig (nur der Vertreter der Fraktion „Werler Protestwähler WP!“ stimmte
dagegen) nach intensiver Abwägung aller Aspekte beschlossen, die von der Firma
ATU erbetene verbindliche Auskunft zum Erlass der auf den Sanierungsgewinn
entfallenden Gewerbesteuer zu erteilen.
Auch wenn der mit dem Erlass der Gewerbesteuer verbundene betragsmäßige
Anteil der Stadt Werl am Gesamtsanierungsvolumen eher klein ist, so ist die Entscheidung der Stadt Werl in der Sache gleichwohl sehr bedeutend, da sie den
letzten noch fehlenden Baustein im Sanierungskonzept darstellt.
Mit der Zusage der Stadt Werl kann nun nach bereits zuvor erfolgter Erlasszusagender Finanzbehörden und der Stadt Weiden das Sanierungskonzept der
Fa. ATU endgültig umgesetzt werden. Insofern ist die Werler Entscheidung ein
äußerst wichtiger bzw. letztlich entscheidender Beitrag zum Erhalt der Arbeitsplätze. Allein in Werl sind nach einer langen Zeit der Ungewissheit über den Fortbestand des Unternehmens von der nun von der Stadt getroffenen Entscheidung
rd. 150 Arbeitsplätze bzw. Familien positiv betroffen.