Bestattungen auf städtischen Friedhöfen in
Transcription
Bestattungen auf städtischen Friedhöfen in
Bestattungen in Friedhöfen Gelsenkirchen - ein Ratgeber - 2. Auflage auf städtischen Kostenlos 1 Dieser Ratgeber wurde erstellt von GELSENDIENSTE Immermannstraße 47 45894 Gelsenkirchen Telefonnummern für Friedhofsfragen : 02 09 / 954 41 77 oder 02 09 / 954 46 45 @ info@gelsendienste.de www.gelsendienste.de Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.30 - 15.30 Uhr, Freitag 8.30 - 13.00 Uhr Impressum: Konzept / Gestaltung: Prowiss-Verlag Texte: GELSENDIENSTE Bildnachweis: GELSENDIENSTE, FGG, Prowiss-Verlag (Christiane Beckmann) Druck: SDT Satz+DruckTeam, Bochum 2. Auflage: 2011 © by - Verlag Dr. Gabriele Bechstein Bernskamp 11, 45966 Gladbeck Fon: 0 20 43 / 401 34 02 Fax : 0 20 43 / 401 34 01 E-Mail: info@prowiss-verlag.de und der FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG Middelicher Straße 89 45892 Gelsenkirchen 02 09 / 31 80 80 und 02 09 / 39 86 82 info@fgg-online.de www.fgg-online.de Öffnungszeiten : Montag, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr, Montag, Dienstag, Donnerstag 14.00 -16.30 Uhr Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. @ Diesen Ratgeber erhalten Sie auch im Internet unter www.gelsendienste.de www.fgg-online.de Inhaltsübersicht Vorwort GELSENDIENSTE und FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG Für wen ist der Ratgeber gedacht? Seite 4 Friedhöfe im Stadtgebiet Übersicht Seite 6 Bestattungsmöglichkeiten auf den Gelsenkirchener Friedhöfen? Wahlgrab Reihengrab Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung Anonyme Reihengräber Friedhain Aschestreufeld Dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgrabstätte Seite 8 Bestattungsmöglichkeiten auf einen Blick Tabelle Seite 16 Besondere Leistungen der städtischen Friedhöfe Neue Abschiedsräume Trauerhallen Bestattungen für Angehörige anderer Religionen Grabfelder für Frühgeburten Seite 20 Hinweise zur Grabgestaltung Was sind Gräber mit und ohne besondere Gestaltungsvorschriften? Wissenswertes zu Grabmalen / Grabsteinen Wissenswertes zur Grabpflege Wichtige Überlegungen zum Thema Bestattung Wunsch des Verstorbenen Wahl des Bestatters Kosten der Beerdigung / Grabpflege finanziell sichern Seite 22 Seite 28 Häufig gestellte Fragen Seite 32 Planungshilfe / Checkliste Planungshilfe Bestattung Checkliste „Was ist zu tun nach dem Todesfall eines Angehörigen?“ Seite 36 Wichtige Ansprechpartner /Adressen Anhang Seite 42 Beilage: Übersicht über die Gebühren mit Berechnungsbeispielen 4 5 Vorwort GELSENDIENSTE und die Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG (FGG) haben diesen Ratgeber speziell für die Bürgerinnen und Bürger Gelsenkirchens zusammengestellt. GELSENDIENSTE ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung für acht städtische Friedhöfe, auf denen Bestattungen stattfinden, und für vier außer Dienst gestellte städtische Friedhöfe verantwortlich. Neben der Durchführung der eigentlichen Bestattung einschließlich der Bereitstellung der gewünschten Räumlichkeiten, wie Trauerhallen und Abschiedsräumen, gehört dazu auch die umfassende Pflege der Friedhofsflächen und der Liegenschaft als Grundstück. Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger in allen Friedhofsfragen umfassend beraten. Die FGG bietet seit über 30 Jahren persönliche, ausführliche und diskrete Beratung, Vor-Ort-Betreuung, Beerdigungsvorsorge sowie fachgerechte Ausführung aller grabpflegerischen Arbeiten durch ihre gut 30 Mitgliedsmeisterbetriebe. Außerdem fungiert die FGG als Treuhandstelle für Dauergrabpflege, d. h. sie ist beratend und treuhänderisch tätig. Für wen ist dieser Ratgeber gedacht ? Mit dieser Informationsbroschüre wollen beide Einrichtungen Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung zum Thema Friedhof und Bestattungen geben und insbesondere offene Fragen für Entscheidungen vor und nach einem Sterbefall beantworten. Diese Broschüre ist daher insbesondere gedacht für die Menschen, die – – – Vorsorge für einen Sterbefall treffen wollen, ihren Angehörigen die Aufgaben nach dem eigenen Sterbefall erleichtern wollen, generell über die vielfältigen Möglichkeiten der Bestattungen auf Gelsenkirchener Friedhöfen informiert werden möchten. Sie soll eine erste Information zu einem sensiblen Themenkomplex sein. Weitergehende oder ergänzende Fragen beantworten wir gerne, wenn Sie diese an unsere Beratungsstellen richten. (Beratungsstellen siehe Seite 42 dieser Broschüre.) 6 Friedhöfe im Stadtgebiet Die städtischen Friedhöfe sind auf Grund ihrer Größe von insgesamt 147 ha und ihres Parkcharakters wesentliche Bestandteile des Gelsenkirchener Grüns. Neben ihrem eigentlichen Zweck dienen sie wie die Gelsenkirchener Park- und Grünanlagen der Naherholung der Bevölkerung und tragen wesentlich zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Es gibt 8 städtische Friedhöfe, auf denen derzeit Bestattungen stattfinden. Dies sind: Friedhof Straße / Haupteingang Hassel-Oberfeldingen Hasseler Straße 100 Hauptfriedhof Ortbeckstraße 2 Horst-Süd Am Schleusengraben 11 Beckhausen-Sutum Harpenstraße 26 Westfriedhof Heßler Grawenhof 25 Ostfriedhof Bismarck-West Erdbrüggenstr. 115 Südfriedhof Ückendorf Günnigfelder Str. 88 Rotthauser Friedhof Hilgenboomstraße 35 Darüber hinaus gibt es vier teilweise außer Dienst gestellte städtische Friedhöfe. Dies sind Nordfriedhof Hassel, Alter Friedhof Mühlenstraße, Friedhof Resse, Alter Friedhof Beckhausen. Hier sind nur noch bei schon vorhandenen Wahlgrabstätten Bestattungen in den unbelegten Grabstellen möglich. 7 Die christlichen Kirchen betreuen eigenständig 9 Friedhöfe, die jüdische Gemeinde einen Friedhof ( Ansprechpartner siehe Anhang). Auf dem städtischen Friedhof in Hassel-Oberfeldingen gibt es einen muslimischen Friedhofteil (mehr dazu siehe Seite 21 dieser Broschüre). Ansprechpartner für Fragen zu den städtischen Friedhöfen: GELSENDIENSTE- Friedhofsbüro Immermannstraße 47 02 09 / 954 41 77 oder 02 09 / 954 46 45 @ info@gelsendienste.de www.gelsendienste.de Weitere wichtige Ansprechpartner siehe Anhang Lageplan der Gelsenkirchener Friedhöfe 8 9 Bestattungsmöglichkeiten auf den Gelsenkirchener Friedhöfen Die nachfolgenden Bestattungsmöglichkeiten werden auf Seite 18 bis 19 tabellarisch zusammengefasst. Die Wahlgrabstätte In einer Wahlgrabstätte ist es möglich, mehrere Bestattungen in einem Grab durchzuführen. Familien, die ihre Mitglieder zusammen beerdigt haben wollen, entscheiden sich für diese Grabart. In einer Sarg-Wahlgrabstelle können noch zusätzlich bis zu 4 Urnen beigesetzt werden. Dies wird als eine Grabstelle bezeichnet. Bei einem reinen UrnenWahlgrab können 4 Urnen beigesetzt werden (= eine Grabstelle). Das Grab kann auch größer angelegt sein, beispielsweise zwei Särge, in diesem Fall spricht man von einem zweistelligen Wahlgrab. Das Wahlgrab wird vom Nutzungsberechtigten gepflegt. Ein Wahlgrab wird für 30 Jahre erworben. Im Falle von weiteren Beerdigungen muss für den dann Verstorbenen das Grab noch eine Nutzungszeit von 25 Jahren aufweisen. Beispiel: erste Bestattung = 30 Jahre Nutzungsdauer. Nach 12 Jahren soll eine zweite Bestattung erfolgen. Die erst erworbene Nutzungsdauer von 30 Jahren ist nach 12 Jahren auf 18 Jahre gesunken. Um für den neu Verstorbenen wieder 25 Jahre Ruhezeit herzustellen, wird die Nutzungsdauer für das gesamte Grab (für alle jeweiligen Grabstellen) für die „fehlende Zeit“ = 18 + ? = 25, also 7 Jahre verlängert („nachgekauft“). Erwerb/Nutzungsdauer 30 Restnutzungsdauer 25 Restnutzungsdauer 18 kein Nacherwerb erforderlich Nacherwerb 7 10 Das Reihengrab Das Reihengrab ist ein Einzelgrab. Auf allen städtischen Friedhöfen gibt es Flächen für Sarg-Reihengräber und weitere Flächen für UrnenReihengräber, die nach dem jeweiligen Todesfall der Reihe nach belegt werden. Beerdigt wird jeweils nur ein Verstorbener. Das Grab wird von einem Nutzungsberechtigten gepflegt, er erhält das Nutzungsrecht für 25 Jahre; ein Nacherwerb ist nicht möglich. 11 Das Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung Die Bestattungsart wird umgangssprachlich auch als „teilanonym“ bezeichnet. Es handelt sich um Sarg- oder Urnenbestattungen in einer Rasenfläche, in der die Gräber der Reihe nach belegt werden. Zur Kennzeichnung der Grabstelle muss eine Platte in der Größe von 30 x 40 cm verwendet werden, die von den Angehörigen zu liefern ist. Grabschmuck wird von der Friedhofsverwaltung bei der Pflege entfernt und nicht wieder aufgelegt. 12 Das anonyme Reihengrab Es handelt sich um Sarg- oder Urnenbestattungen in einer Rasenfläche, in der die Gräber der Reihe nach belegt werden. Es gibt keinen Hinweis auf den Verstorbenen (kein Grabstein, keine Grabplatte o. Ä.). 13 Der Friedhain Die Beisetzung erfolgt im Wurzelbereich eines Baumes in einer Rasenfläche. Es gibt keinen Hinweis auf den Verstorbenen (kein Grabstein, keine Grabplatte o. Ä.). Diese Bestattungsart ist nur für Urnen vorgesehen und kann nur auf dem Hauptfriedhof durchgeführt werden. 14 15 Sondergrabstätte Die dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgrabstätte Das Aschestreufeld Die Asche des /der Verstorbenen wird in einem Teilbereich einer Rasenfläche verstreut. Es gibt keinen Hinweis auf den Verstorbenen (kein Grabstein, keine Grabplatte o. Ä.). Diese Bestattungsart setzt eine Verfügung von Todes wegen voraus, d.h. die Verstorbenen müssen selbst zu Lebzeiten schriftlich festgelegt haben, dass ihre Asche nach dem Tode verstreut wird. Derartige Verfügungen können getroffen werden durch Testament, Erbvertrag, eigenhändig geschriebene, datierte und unterschriebene Erklärung oder Erklärung vor einem Notar. Wichtig: Die Erklärung der Angehörigen, dass der Verstorbene das Verstreuen der Asche gewünscht hat, ist nicht ausreichend. Diese Art der Bestattung wird nur auf dem Hauptfriedhof angeboten. Eine größere zusammenhängende Fläche auf dem Friedhof wird von einem Gewerbetreibenden (beispielsweise Gärtner) oder einem Verbund von Betrieben landschaftsgärtnerisch gestaltet. Dieser Betrieb oder Verbund erwirbt hierfür das Nutzungsrecht an dieser Fläche. Der Nutzungsberechtigte (Gewerbetreibende) kann Sarg- oder Urnenbestattungen durchführen lassen. In einer dauergrabgepflegtenGemeinschaftsgrabstätte kann nur bestattet werden, wenn zur Unterhaltung und Pflege ein Treuhand-Dauergrabpflegevertrag abgeschlossen wurde. Anders als bei den üblichen Reihen- oder Wahlgräbern sind für den Betrachter die Abgrenzungen der einzelnen Grabparzellen in der Regel nicht erkennbar. Mit Grabsteinen, die in der gärtnerischen Fläche integriert sind, kann die Grabstelle gekennzeichnet und der Name des Verstorbenen benannt werden. Bestattungsmöglichkeiten auf den Gelsenkirchener Friedhöfen Bestattung in einem Sarg 16 Bestattung in einer Urne = "Erdbestattung" Einäscherung in einem Krematorium Wahlgrab / Gruft Wahlgrab / Gruft Normales Reihengrab Normales Reihengrab Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung Anonymes Reihengrab Anonymes Reihengrab Dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgrabstätte Friedhain Dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgrabstätte Aschestreufeld 17 Wahlgrab hier „WG“ abgekürzt Reihengrab hier „RG“ abgekürzt Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung Anonymes Reihengrab Friedhain Aschestreufeld Dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgrabstätte immer als Rasengrab angelegt, ohne Hinweise auf den Verstorbenen. als Rasengrab angelegt ohne Hinweise auf den Verstorbenen, Beisetzung im Wurzelbereich eines Baumes Rasenfläche ohne Hinweis auf den Verstorbenen Größere gärtnerisch gestaltete Fläche. Nur in Verbindung mit einem Dauergrabpflegevertrag und nach Absprache mit einem Gewerbetreibenden (z. B. Friedhofsgärtner) möglich getrennte Felder für jeweils Urnenoder Sarggräber getrennte Felder für jeweils Urnen- oder Sarggräber nur Urnenbestattungen Verteilung der Asche Sarg- und Urnenbestattungen in diesem Feld wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben Lage der Grabstätte ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt Lage der Grabstätte ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt Lage der Grabstätte ist nur der Friedhofsverwaltung bekannt in Absprache mit der Friedhofsverwaltung Ersterwerb 30 Jahre, Verlängerung möglich, Erwerb des Nutzungsrechtes schon zu Lebzeiten möglich 25 Jahre, keine Verlängerung für 25 Jahre, keine Verlängerung für 25 Jahre, keine Verlängerung für 25 Jahre, keine Verlängerung für 25 Jahre, keine Verlängerung für 25 Jahre nach jeder Bestattung; nutzungsberechtigt ist der Gewerbetreibende Wer pflegt das Grab? Gestaltung durch den Nutzungsberechtigten Gestaltung durch den Nutzungsberechtigten Rasenpflege durch Friedhofsverwaltung, keine individuelle Grabgestaltung möglich Rasenpflege durch Rasenpflege durch FriedhofsFriedhofsverwaltung, verwaltung, keine individuelle keine individuelle GrabGrabgestaltung möglich gestaltung möglich Rasenpflege durch Friedhofsverwaltung, keine individuelle Grabgestaltung möglich Abschluss eines Treuhand-Dauergrabpflegevertrages, Pflege durch den Gewerbetreibenden Grabstein ein stehendes Grabmal und zusätzlich liegende Namenssteine zulässig ein Grabstein zulässig, liegend oder stehend vom Nutzungsberechtigten muss eine genormte Grabplatte erworben werden. Verlegung durch Friedhofsverwaltung Grabsteine sind nicht zulässig Grabsteine sind nicht zulässig Grabsteine sind nicht zulässig Grabsteine zulässig, Entscheidung trifft Gewerbetreibender auf allen städtischen Friedhöfen auf allen städtischen Friedhöfen auf allen städtischen Friedhöfen auf allen städtischen Friedhöfen nur auf dem Hauptfriedhof nur auf dem Hauptfriedhof Kurzbeschreibung Wahlgräber haben eine oder mehrere Grabstellen : WG für Sargbestattung: Einzelgräber in der Reihe, • eine Stelle = ein Sarg und bis zu nebeneinander in Grabvier Urnen. feldern WG für Urnenbestattung: • eine Stelle = bis zu vier Urnen immer als Rasengrab angelegt mit Hinweis auf den Verstorbenen (Grabplatte) Beerdigungsart Sarg- und Urnenbestattungen, s.o. je nach Stellenanzahl in einem WG möglich getrennte Felder für jeweils Urnen- oder Sarggräber Lage und Anzahl der Grabstellen werden mit dem Erwerber abgestimmt. Nutzungsrecht Lage Auf welchen Friedhöfen ohne Gestalauf dem Haupt- und Ostfriedhof tungsvorschriften möglich auf dem Haupt- und Ostfriedhof auf allen städtischen Friedhöfen Besondere Leistungen der 20 städtischen Friedhöfe Neue Abschiedsräume Gelsendienste hat seit einigen Jahren zusätzliche Abschiedsräume auf folgenden Friedhöfen eingerichtet: auf dem Hauptfriedhof, dem Friedhof HasselOberfeldingen auf dem Ostfriedhof und dem Westfriedhof Für Angehörige und Freunde ist es möglich, diesen besonders gestalteten Raum zu mieten und in einer privaten Atmosphäre von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen. Besprechen Sie mit der Fried- hofsverwaltung, wann Sie den Abschiedsraum in Anspruch nehmen möchten. Trauerhallen Trauerhallen befinden sich auf jedem städtischen Friedhof. Hier können für die Teilnehmer an einer Beerdigung Trauerfeiern abgehalten werden. Für die Nutzung fallen Gebühren an ( siehe Beilage „Friedhofsgebühren“). 21 Bestattungen für Angehörige anderer Religionen Grundsätzlich können Angehörige jeder Religion auf den städtischen Friedhöfen beerdigt werden. Inwieweit auf besondere Wünsche hinsichtlich des Beerdigungsrituals eingegangen werden kann, sollte in aller Ruhe frühzeitig mit der Friedhofsverwaltung besprochen werden. Für die Nachfrage der örtlich meistvertretenen Religionen sind bereits spezielle Einrichtungen geschaffen worden. Muslime Für Angehörige muslimischen Glaubens bestehen besondere Bestattungsfelder auf dem Friedhof Hassel-Oberfeldingen für Reihen- und Wahlgrabbestattungen. Auf den Friedhöfen HasselOberfeldingen und dem Ostfriedhof stehen Räumlichkeiten für eine rituelle Waschung zur Verfügung. Eine Bestattung ist nur in einem Sarg erlaubt (keine Bestattung in einem Tuch). Juden Der Friedhof für Angehörige jüdischen Glaubens befindet sich an der Günnigfelder Straße / Am Dördelmannshof (Südfriedhof). Ansprechpartner zu diesem Thema finden Sie im Anhang dieser Broschüre. Grabfeld für Fehlgeborene Auf dem Hauptfriedhof ist ein Bereich eingerichtet, in dem Frühgeburten beerdigt werden können. Für die Bestattung werden durch GELSENDIENSTE keine Gebühren erhoben. 22 Hinweise zur Grabgestaltung Was sind Gräber mit und ohne besondere Gestaltungsvorschriften? Die Friedhöfe in Gelsenkirchen mit ihrem Parkcharakter sollen in diesem Erscheinungsbild bewahrt werden. Es sind daher für die Gräbergestaltung Regeln aufgestellt worden (mit besonderen Gestaltungsvorschriften), die auf allen Friedhöfen gelten. Es gibt nur auf zwei Friedhöfen Ausnahmeregelungen: auf dem Hauptfriedhof und dem Ostfriedhof sind Grabfelder eingerichtet, die ohne besondere Gestaltungsvorschriften eingerichtet werden können. Der überwiegende Teil aller Friedhofsflächen sind Gräber mit besonderen Gestaltungsvorschriften. Gestaltungsvorschriften sind beispielsweise: Grabmale nur aus Materialen wie Naturstein und Holz, kein Beton Grabfläche soll bepflanzt sein (beispielsweise nicht vollständig durch eine Marmorplatte abgedeckt). nur ein stehendes Grabmal auf jeder Grabstätte erlaubt Grabeinfassungen sind bei Reihen- oder Wahlgräbern möglich Ohne besondere Gestaltungsvorschriften muss ein Grab gewählt werden, wenn zum Beispiel gewünscht ist: außergewöhnliche Grabsteinmaterialien (beispielsweise Beton) oder Gestaltungselemente zu verwenden mehrere Grabsteine auf das Grab zu bringen die Grabfläche vollständig mit einem Stein zu schließen 23 Eine genaue Auflistung der Gestaltungsvorschriften und Auskunft erhalten Sie bei der Friedhofsverwaltung oder unter www.gelsendienste.de Wissenswertes zu Grabmalen / Grabsteinen Die Steinmetze sind erfahrungsgemäß über die Vorschriften informiert, die für die Gelsenkirchener Friedhöfe gelten. Nach der Friedhofssatzung müssen – je nach den o. g. Gestaltungsvorschriften – zugelassene Abmessungen und die Standfestigkeit eingehalten werden. Genaueres erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung oder unter www.gelsendienste.de 24 Wissenswertes zur Grabpflege Manche Menschen denken heute deshalb über alternative Bestattungsformen nach, weil sie nach ihrem Tod niemandem zur Last fallen wollen. Eigentlich liegt ihnen jedoch viel an einer persönlich gestalteten und gepflegten Grabstätte. Grabgestaltung kann für den Angehörigen Teil der wichtigen Trauerarbeit sein. Bei einem Reihen- oder Wahlgrab können die Angehörigen das Grab selbst nach ihren Wünschen gestalten oder sich dabei durch einen Friedhofsgärtner helfen lassen. Der Umfang der gärtnerischen Arbeiten kann individuell vereinbart werden. Eine Grab- 25 Pflegetipps pflege lässt sich langfristig und den persönlichen Vorlieben und Wünschen des Verstorbenen entsprechend mit einem treuhänderischen Dauergrabpflegevertrag absichern. Darin können beispielsweise die Gestaltung des Grabes, die jahreszeitliche Wechselbepflanzung und der Blumenschmuck zu besonderen Anlässen genau festgelegt werden. Der Treuhänder überwacht dann die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten durch Mitgliedsmeisterbetriebe während der kompletten Ruhefrist. März: -Lockerung des Erdreiches, Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, Gehölzschnitt -Grabbepflanzung auf „Winterschäden“ überprüfen, wenn nötig, Pflanzen auswechseln oder ergänzen -Frühjahrsbepflanzung mit Stiefmütterchen, Gänseblümchen, Vergissmeinnicht, Primelchen, Narzissen, Tulpen, Hyazinthen und andere April: -Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, gießen, Boden- deckerschnitt Mai: -Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, gießen -nach den Eisheiligen: Sommerbepflanzung mit Begonien (Eisbegonien, Elatiorbegonien, Knollenbegonien), Impatiens (Fleißiges Lieschen, Edellieschen), Geranien, Fuchsien und andere Juni / Juli: -Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, gießen, Boden deckerschnitt 26 August: -Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, gießen, Boden decker und Gehölze nachschneiden -Herbstbepflanzung mit Callunen, Eriken, Winterastern, Alpen veilchen, Gräsern und andere September: -Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, gießen Oktober / November: -Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, Laub fegen -Herbst- / Winterschmuck - Grabstätte winterfest machen, evtl. Frostschutz für frost empfindliche Pflanzen Dezember / Januar / Februar: -Laub und Unrat beseitigen 27 Schnitt für Schnitt Rahmengehölze: Rückschnitt zum Winterende, wenn keine stärkeren Fröste mehr zu erwarten sind. Sonderformen werden 2 bis 3 Mal im Jahr in Form gebracht. Bodendecker: 2 bis 3 Schnitte pro Jahr sind nötig, um die Teppichform zu erhalten. Ausnahme: Heidegewächse werden erst nach der Blüte geschnitten Richtig gießen In trockener und warmer Zeit sollte das Grab mindestens 2 Mal pro Woche durchdringend gegossen werden, Schalen hingegen täglich, am besten in den kühleren Stunden des Tages. So verdunstet das Wasser nicht so schnell und empfindliche Pflanzen nehmen keinen Schaden. Eine besondere Art der Dauergrabpflege bietet die dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgrabstätte ( Bild und Beschreibung auf Seite 15). Wichtige Überlegungen zum Thema Bestattung Der Wunsch des Verstorbenen Bei einem Todesfall ist es für die Angehörigen wichtig zu wissen, was der Verstorbene gewünscht hat. Besprechen Sie Ihre Überlegungen mit Ihren Angehörigen, damit Ihre Wünsche im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden können. Die meisten Angehörigen erleben es als gutes Gefühl, die in Ruhe durchdachten Mitteilungen des Verstorbenen in seinem Sinne ausführen zu können. Die Fragen „Wo und wie möchte ich bestattet werden?“ und „Was geschieht in der Zeit 28 nach der Beisetzung?“ sollten mit Umsicht geklärt werden. Für die Angehörigen und verbliebenen Freunde hat das Grab bei der Trauerbewältigung eine wichtige Bedeutung. Eine Grabstelle aufsuchen zu können, ist oft ein Bedürfnis und auch Trost, hier ist ein Ort für Zwiesprache und Erinnerung. die Erkenntnis, dass Grabpflege durch einen Gärtner schon sehr kostengünstig gestaltet werden kann. Der Wunsch, „keinem zur Last zu fallen“, wird häufig geäußert. Manche scheuen beispielsweise vor der Verantwortung einer langjährigen Verpflichtung zur Grabpflege zurück. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich jedoch oft Wahl des Bestatters Eine Hilfestellung, um eine klare Entscheidung zu finden, ist oft das Durchgehen einer Frageliste / Planungshilfe, die wir in diese Broschüre aufgenommen haben. Nur ein Bestatter Ihres Vertrauens kann eine Ihnen angemessene Beerdigung gestalten; er nimmt sich Zeit für Sie, berät ausführlich und steht Ihnen mit praktischer Hilfe 29 (beispielsweise wichtige Adressen, Formalitätenabwicklung) zur Seite. Auch wenn es Ihnen unüblich erscheint, Sie können auch ohne konkreten Anlass Beratungsgespräche bei mehreren Bestattern führen, um im Falle des Falles die Beerdigung in guten Händen zu wissen. Kosten der Beerdigung / Grabpflege finanziell absichern Die Kosten für eine würdige Bestattung belaufen sich heute oft auf eine Summe von 5. 000 €. Vielleicht fragen Sie sich: Wie kann ich hier Vorsorge treffen? Wie können meine persönlichen Wünsche und Interessen auch nach meinem Tod berücksichtigt werden? Wie kann ich sicher sein, dass mein Geld auch verlässlich verwendet wird; insbesondere bei einem langen Zeitraum (beispielsweise 25 Jahre Grabpflege)? Um sicherzustellen, dass Ihr Wille für die eigene Bestattung, Grabwahl und Grabgestaltung auch nach Ihrem Tod respektiert wird, bieten eindeutige Vorsorgeregelungen / -verträge und Bevollmächtigungen von Personen Ihres Vertrauens Sicherheit. Bei Verträgen mit langen Laufzeiten (beispielsweise Vorsorgeverträgen) empfiehlt es sich, diese mit Genossenschaften oder Treuhandstellen abzuschließen. Ein Treuhänder legt Ihr Geld nach streng festgelegten Richtlinien mündelsicher an. Mit den jährlichen Zinserträgen können Kostensteigerungen während der Laufzeit aufgefangen werden. Auf Wunsch erhalten Sie jährlich einen Kontoauszug. Mögliche Vorsorgeregelung: Dauergrabpflegevorsorgevertrag Mit diesen Verträgen können Sie konkret und individuell verschiedene Leistungen festlegen, die von Ihrem eingezahlten Geld durch den Bestatter erbracht werden sollen, beispielsweise Beerdigungsart, Grabstein und Dauergrabpflege. Weitere Informationen unter @ info@fgg-online.de 30 Checkliste „Kosten Trauerfall“ Leistungen von Bestattern Auslagen Sonstige Kosten Sarg / Einäscherungssarg Urne Sargausstattung Totenbekleidung Ankleiden u. Einsargung Überführung zum Friedhof Aufbahrung / Schmuck der Ärztlicher Totenschein Gebühr für die Sterbe- Grab- und Beisetzungs- Trauerhalle Durchführung der Trauerfeier allgemeine Verwaltungs kosten Trauerbriefe Zeitungsanzeigen Danksagungen Sonstige Sonderwünsche urkunden Portokosten Musik, Gesang Blumendekoration für Sarg Kränze, Gebinde Dekoration Kapelle / Trauerhalle Wurfsträuße u. Ä. Druckkosten Trauerkarten Gottesdienstgebühren kosten Beerdigungskaffee Erstbepflanzung bzw. Neubepflanzung Grabmal Grabpflege, Dauergrabpflege 31 32 Häufig gestellte Fragen 33 Auf welchem Friedhof kann ich bestattet werden? Auf den Gelsenkirchener Friedhöfen kann jede Person beigesetzt werden, die den Wunsch dazu hat. Das Nutzungsrecht an einem Reihengrab erwirbt derjenige, der die Bestattung beim Friedhofsbüro veranlasst, und zwar für 25 Jahre. Er entrichtet hierfür die entsprechende Gebühr und erhält einen Grabstellenausweis. Der Nutzungsberechtigte darf und muss sich um die Gestaltung und die Pflege der Grabstätte kümmern und das Grab in einem ordentlichen Zustand halten. Diese Arbeiten kann er auch von Friedhofsgärtnern ausführen lassen ( siehe hierzu in dieser Broschüre Seite 24). Was sind Ruhefristen? Auch Ruhezeiten genannt: Nach einer Beerdigung müssen Särge und Urnen in Gelsenkirchen 25 Jahre lang in der Erde ruhen, da die Totenruhe grundsätzlich nicht gestört werden darf (Ausnahmen nur bei wichtigen Gründen). Wie kann ich sicherstellen, dass ich zusammen mit meinem Partner / meiner Partnerin beerdigt werde? Gewährleistet werden kann dieser Wunsch durch ein Wahlgrab und eine gemeinschaftliche schriftliche Verfügung. Was ist das Nutzungsrecht? Nach der Beerdigung muss das Grab für die Dauer der Ruhezeit gepflegt werden. In der Regel übernehmen Angehörige diese Aufgabe, die auch die Beerdigung für ein Reihen- oder Wahlgrab angemeldet haben, sie sind dann als Nutzungsberechtigte Ansprechpartner für die Friedhofsverwaltung. Wer veranlasst meine Beisetzung, wenn ich keinen Angehörigen habe? Sie können sich mit einer Person Ihres Vertrauens beraten. Auch beispielsweise ein vertrauter Nachbar / eine vertraute Nachbarin kann im Falle Ihres Versterbens den Bestatter oder ggf. die Treuhandstelle (z. B. die FGG) informieren, mit dem / der Sie Ihre Bestattung vorsorglich geplant haben ( siehe Seite 28 dieser Broschüre). Ihre Vertrauensperson sollte wissen, wo Sie die nötigen Unterlagen bereit gelegt haben. Was ist ein Nutzungsberechtigter; welche Pflichten hat er? Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab (oft Familiengruft genannt) erwirbt man bei der Friedhofsverwaltung für 30 Jahre und entrichtet hierfür die entsprechende Gebühr. Danach erhält der Nutzungsberechtigte eine Graburkunde. Bei einer weiteren Bestattung in diesem Wahlgrab darf der Nutzungsberechtigte die Verlängerung der Nutzung (neue Ruhefristen einhalten) beantragen („Nutzungszeit nachkaufen“) ( siehe Seite 8 und folgende in dieser Broschüre). Wie kann ich sicherstellen, dass meine Beerdigung so stattfindet, wie ich es mir vorstelle? In Ihrer Wohnung sollten Sie eine Dokumentenmappe aufbewahren, aus der hervorgeht, wen Sie als Vertrauensperson bevollmächtigen, die erforderlichen Angelegenheiten zu regeln. Für eine sichere Regelung und Abwicklung empfiehlt es sich, seine Vorstellungen der Beerdigung in einem Vorsorgevertrag festzulegen ( siehe hierzu Seite 29 dieser Broschüre). 34 Was passiert, wenn das Grab nicht mehr gepflegt werden kann? Wenn derjenige, der das Grab pflegt, dies nicht weiter tun kann oder möchte, hat er im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: 1. Er kann einen Friedhofsgärtner mit der Pflege des Grabes beauftragen, beispielsweise über einen Dauergrabpflegevertrag. Einen Vertrag mit einem Verbund von Gärtnern (wie zum Beispiel der FGG) abzuschließen, bietet Gewähr für eine verlässliche individuelle Grabpflege bis zum Ablauf der Ruhefrist. Weitere Informationen auch unter www.fgg-online.de oder 2. Er kann das Nutzungsrecht jederzeit an die Friedhofsverwaltung zurückgeben. Die Grabstätte wird dann abgeräumt. Wird dies nicht selbst durch den Nutzungsberechtigten, sondern durch die Friedhofsverwaltung durchgeführt, fällt eine Gebühr an. Ist zu diesem Zeitpunkt die Ruhe frist noch nicht abgelaufen, muss für die Zeit bis zum Ruhefristablauf eine Pflegegebühr entrichtet werden ( siehe Beilage "Friedhofsgebühren"). Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen? Nach den jetzt geltenden Bestattungsgesetzen ist dies nicht möglich; alle Särge und Urnen müssen auf einem Friedhof beigesetzt werden. In welchem Krematorium wird ein Verstorbener / eine Verstorbene eingeäschert? Grundsätzlich kann das Krematorium frei gewählt werden. Auskunft erteilt der jeweilige Bestatter. 35 Darf ich etwas mit in den Sarg geben? Persönliche kleine Sargbeigaben sind Zeichen des liebevollen Gedenkens und sind grundsätzlich erlaubt. Darf ich den Sarg gestalten? Grundsätzlich darf ein Sarg nach persönlichem Wunsch gestaltet werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Sarg problemlos in die Erde eingelassen werden kann und keine umweltschädlichen Materialien verwendet werden. Wer hilft bei der Trauerbewältigung? Trauer ist eine natürliche Reaktion, die nicht unterdrückt werden sollte. Den meisten Trauernden hilft es zu reden. Dies kann mit guten Freunden geschehen, die zuhören können. Aber auch im Kreise ebenfalls Betroffener, in einem Trauergesprächskreis, Trauercafé, kann eine gute Trauerbewältigung erreicht werden. Scheuen Sie sich auch nicht, bei körperlichen Beeinträchtigungen Ihren Hausarzt gezielt auf professionelle therapeutische Hilfe anzusprechen. Im Anhang dieser Broschüre finden Sie eine Liste mit Ansprechpartnern, an die Sie sich wenden können. 36 Planungshilfe / Checkliste Planungshilfe Bestattung Ich habe die nötigen wichtigen Papiere zusammengelegt (Personalausweis, Urkunden über den Familienstand, beispielsweise Auszug aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten, Scheidungsurteil, Versicherungen, Verträge). Die Papiere befinden sich: (genauer Aufbewahrungsort) Name, Vorname: geboren am: 37 Konfession: Nach meinem Ableben sollen folgende Angehörige und Freunde umgehend verständigt werden: Name, Anschrift, Telefonnummer: (weitere: siehe beigefügte Liste) Bestattungsvorsorgevertrag zweckgebundenes Sparbuch Dauergrabpflegevertrag liegt vor. Eine Grabstätte ist auf dem Friedhof vorhanden. Grablage Eine Grabstätte ist nicht vorhanden. Ich möchte eine Beisetzung wie folgt: ein Grab mit besonderen Gestaltungsvorschriften ohne besondere Gestaltungsvorschriften Mitteilung an folgende Kirchengemeinde: (– Name, Anschrift, Telefonnummer –) Als Bestattungsunternehmen soll beauftragt werden: (– Name, Anschrift, Telefonnummer –) Als Blumengeschäft für die Trauerfloristik soll beauftragt werden: (– Name, Anschrift, Telefonnummer –) Als Friedhofsgärtner für die Grabpflege / Dauergrabpflege soll beauftragt werden: (– Name, Anschrift, Telefonnummer –) Ich wünsche eine Erdbestattung eine Urnenbestattung in einer Wahlgrabstätte in einer Reihengrabstätte in einer anonymen Grabstätte in einem dauergrabgepflegten Gemeinschaftsgrabfeld in einem Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung in einem Friedhain Ich wünsche, dass meine Asche in einem Aschestreufeld ausgestreut wird. in Gelsenkirchen auf dem Friedhof Meine hierzu erforderliche schriftliche Erklärung liegt bei den Papieren 38 Beerdigung außerhalb von Gelsenkirchen: Ich wünsche eine Beerdigung in der Stadt Friedhof Ich wünsche Grabmal /Grabstein: Ich wünsche eine Seebestattung eine Bestattung in einem Friedwald ein Grabmal kein Grabmal eine Stele einen Kissenstein eine Ergänzung des vorhandenen Grabmals wurde abgeschlossen mit: den Versand eine Bewirtung Steinmetz: Name, Anschrift, Telefonnummer Ein Grabpflegevertrag / Dauergrabpflegevertrag wurde noch nicht abgeschlossen Name, Anschrift, Telefonnummer Trauerbriefe: Bewirtung der Trauergäste: Ich wünsche Ich wünsche keinen Versand keine Bewirtung Gaststätte: Name, Anschrift, Telefonnummer Unterschrift mit Vor- und Zunamen Ort und Datum Checkliste „Was ist zu tun nach dem Tod eines Angehörigen?“ 40 41 Handeln Unmittelbar nach Eintritt des Todes Innerhalb von 1 bis 3 Tagen nach dem Todesfall Wichtig für Behördengänge Einen Arzt rufen, der den Totenschein ausstellt Verträge und Verfügungen suchen und danach Bestatter auswählen (Preisvergleiche einholen) Terminabsprache mit dem Pfarrer oder Trauerredner, Erbschein beantragen (Amtsgericht) Arbeitgeber informieren Rentenkasse informieren Krankenkasse informieren Lebens- / Unfallversicherung informieren Grabnutzungsrechte erwerben oder verlängern Sterbeurkunde beim Standesamt ausstellen lassen, (wenn der Tod zu Hause festgestellt worden ist) Die engsten Angehörigen benachrichtigen auch im Gespräch mit dem Bestatter berücksichtigen Eigene Trauerkleidung besorgen Trauerkarten und –anzeigen erstellen und versenden Gärtnerei / Blumengeschäft mit Trauerfloristik, Dekoration von Trauerhalle und Grab beauftragen Gespräch mit Geistlichem oder Trauerredner; für die Trauerfeier die Inhalte und Gestaltung festlegen Gasthof für Beerdigungskaffee reservieren Beim Bestatter handeln (Bestattungsvorsorge, Willenserklärung zu Feuerbestattung) Zusammenstellen der wichtigsten Unterlagen (Personalausweis, Geburts-oder Heiratsurkunde) zusätzlich ca. 10 beglaubigte Kopien besorgen Bestattung besprechen; regeln, welche Aufgaben Sie selbst übernehmen wollen Urnenauswahl festlegen einholen Auswahl des Sarges und Totenbekleidung oder Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle Bestattungsart und Friedhof auswählen Mit dem Friedhofsträger Termin für die Bestattung Bei Feuerbestattung Genehmigung des Krematoriums Die Punkte in der Spalte "Handeln" (Seite 40) gegebe nenfalls mit dem Bestatter besprechen Nach der Trauerfeier / Beisetzung Mehrere Wochen nach der Beisetzung Danksagung per Zeitungsinserat oder Brief Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen Nach etwa sechs Wochen Grab abräumen und Grabpflege klären Nach etwa sechs Monaten Steinmetz mit Grabmal beauftragen Finanzansprüche gegenüber Versicherungen, Kran kenkasse, Firma oder Behörden geltend machen Zeitung, Versicherungen Kündigung von Verträgen, z.B. Miete, Strom, Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen (Sterbeurkunde, Grabnutzung,Grabpflege, Abrechnungen) 42 43 Ansprechpartner / Adressen GELSENDIENSTE Friedhofsbüro Immermannstraße 47, 45894 Gelsenkirchen Telefonnummer für Friedhofsfragen : 02 09 / 954 41 77 oder 02 09 / 954 46 45 @ info@gelsendienste.de www.gelsendienste.de FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG Middelicher Str. 89 , 45892 Gelsenkirchen, 02 09 / 31 80 80 @ info@fgg-online.de www.fgg-online.de Christliche Bestattungen Evangelische Kirche, Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid Pastoratstraße 8-10, 45879 Gelsenkirchen, 02 09 / 1 79 80 www.kirchegelsenkirchen.de Katholisches Stadtsekretariat Ahstraße 6, 45879 Gelsenkirchen, 02 09 / 9 57 14 30 @ stadtsekretariat.gelsenkirchen@bistum-essen.de Muslimische Bestattungen DIYANET Türkisch-Islamische Gemeinde e. V., Mulvanystr. 16, 45879 Gelsenkirchen, 02 09 / 20 48 22, (Herr Ayden, Vorsitzender) Jüdische Bestattungen Jüdische Gemeinde Gelsenkirchen Georgstraße 2, 45879 Gelsenkirchen, 02 09 / 15 52 31 15 Standesamt Schloss Horst (Beurkundung von Sterbefällen) Turfstraße 21, 45899 Gelsenkirchen, 02 09 / 169 -6107 oder 02 09 / 169 -6127 Amtsgericht Gelsenkirchen (Erbscheinbeantragung bei Verstorbenen in den südlichen Stadtteilen) Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen, 02 09 / 17 91 139 oder 02 09 / 17 91 0 www.ag-gelsenkirchen.nrw.de Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer (Erbscheinbeantragung bei Verstorbenen in den nördlichen Stadtteilen) Goldbergstraße. 89. 45894 Gelsenkirchen, 02 09 / 3 60 98 57 oder 02 09 / 3 60 98 25 www.ag-gelsenkirchenbuer.nrw.de Verein zur Förderung der deutschen Friedhofskultur e.V. www.vffk.de, 01 60 / 2 57 89 30 Trauerbegleitungen Hilfe bei der Trauerbegleitung und Trauerbewältigung erhalten Sie bei Kirchen, Religionsgemeinschaften, Hospizvereinen und Trauerbegleitern. Die Kontaktadressen finden Sie im Telefonbuch oder im Internet.