- Gemeinde Büddenstedt
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MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDE BÜDDENSTEDT Nr. 1 / März 2016 Verantwortlich für den Inhalt und die Anzeigen: Verwaltungsleiter Bode, Rathausplatz 1, 38372 Büddenstedt Druck: Gemeindeverwaltung Büddenstedt, Rathausplatz 1, 38372 Büddenstedt Osterfeuer 2016 Nachruf Unsere Gemeindefeuerwehr wird am Ostersamstag - 26.03.2016 - gegen 19.00 Uhr auf dem ehemaligen Sportplatz zwischen Reinsdorf und Hohnsleben das traditionelle Osterfeuer entzünden. Die Gemeinde Büddenstedt trauert um ihre ehemalige Mitarbeiterin Edith Liczka Frau Liczka war von 1992 bis 2015 bei der Gemeinde Büddenstedt tätig. Ihr Pflichtgefühl, ihr Einsatz und ihre Kollegialität zeichneten ihr Wirken aus. Für das Osterfeuer selbst ist in diesem Jahr die Ortsfeuerwehr Büddenstedt zuständig. Mit Getränken, Bratwurst usw. werden die Ortsfeuerwehren Offleben und Reinsdorf/Hohnsleben für das leibliche Wohl der Besucher sorgen. Wir werden Frau Liczka ein ehrendes Andenken bewahren. Gemeinde Büddenstedt Thomas Bode Verwaltungsleiter Timo Sanojca Personalratsvorsitzender Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Gemeindebereich können Schnittholz am Donnerstag, 24.03.2016 von 14.00 bis 20.00 Uhr und Samstag, 26.03.2016 von 06.00 bis 16.00 Uhr Öffnungszeiten Rathaus auf dem ehemaligen Sportplatz anliefern. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das Rathaus der Gemeinde Büddenstedt am Freitag, den 06. Mai 2016, geschlossen bleibt. Eine gewerbliche Anlieferung ist nicht mehr möglich. Es ist darauf zu achten, dass die Dicke der angelieferten Äste den Umfang eines Armes nicht übersteigt (z. B. keine ganzen Baumstämme). Sperrmüll, behandeltes Holz, Reifen, Altöl und sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt und daher nicht angeliefert werden! Ansonsten stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verwaltung zu den gewohnten Öffnungszeiten gern zur Verfügung. 1 Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des kleinen Saals der Rathausgaststätte Büddenstedt Der Gemeinderat der Gemeinde Büddenstedt hat am 25.02.2016 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des kleinen Saales der Rathausgaststätte Büddenstedt beschlossen: §1 Der kleine Saal, einschl. Küche und Thekenbereich mit den zugehörigen Einrichtungen, kann von ortsansässigen Vereinigungen, ortsansässigen Firmen bzw. ortsansässigen Privatpersonen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen genutzt werden. Anmeldungen für die Benutzung der Räume werden nur von ortsansässigen Personen angenommen, die die Räumlichkeiten auch tatsächlich selbst nutzen. Familienfeiern wie Hochzeiten können auch von Eltern für ihre nicht mehr in der Gemeinde Büddenstedt lebenden Kinder angemietet werden, sofern mindestens ein Elternpaar seinen Wohnsitz in der Gemeinde Büddenstedt hat. Für Familienfeiern wie silberne oder goldene Hochzeit von Eltern, die nicht mehr in der Gemeinde Büddenstedt leben, können die Räumlichkeiten auch von den Kindern angemietet werden, sofern diese ihren Wohnsitz in der Gemeinde Büddenstedt haben. Für Abschlussveranstaltungen (keine sonstigen Schulveranstaltungen) der Schulen, in dessen Einzugsgebiet sich die Gemeinde Büddenstedt befindet (Stadt Schöningen, Stadt Helmstedt), können die Räumlichkeiten angemietet werden. Über Ausnahmen von der Regelung gem. § 1 Abs. 1 entscheidet im Einzelfall der Verwaltungsausschuss. §2 Unentgeltliche Nutzung Die unentgeltliche Nutzung ist in begründeten Einzelfällen möglich. Generelle Entscheidungen über gleichgelagerte Fälle und Entscheidungen im Einzelfall trifft der Verwaltungsausschuss. §3 Nutzung gegen Entgelt Für Veranstaltungen, die nicht unter § 2 fallen, werden folgende Gebühren erhoben: Saal und Küchennutzung pro Tag (01. 10. – 30. 04.) pro Tag (01. 05. – 30. 09.) 130,00 € 110,00 € Reinigungskosten bei besonderer Verschmutzung werden nach dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet. In den Fällen der Nutzung durch Privatpersonen wird eine Kaution für die Saalbenutzung in Höhe von 500,00 € mit dem Gebührenbescheid erhoben. §4 Fälligkeit Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid der Gemeinde erhoben und sind eine Woche vor der Benutzung zur Zahlung fällig. §5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 25.02.2016 in Kraft. 2 Schwimmhallen-Öffnungszeiten Ehrung verdienter Bürger Auf Grund der rückgängigen Besucherzahlen hat der Rat der Gemeinde Büddenstedt in seiner Sitzung am 25.02.2016 beschlossen, die Öffnungszeiten des Schwimmbades Büddenstedt ab dem 01.04.2016 wie folgt zu ändern: Im zurückliegenden Berichtszeitraum wurde mit der Ehrung zum „verdienten Bürger der Gemeinde Büddenstedt“ der Offleber Heinz Rose, im Rahmen der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Musikvereins Offleben, ausgezeichnet. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag Herr Rose ist seit 1985 aktives Mitglied im Musikverein Offleben und übernimmt dort seit 1994 die Funktion des 1. Vorsitzenden. Neben der musikalischen Umrahmung diverser Veranstaltungen (Eröffnung Volkspark, Partnerschaftsfest 2012, Begleitung Volkstrauertag 2015) durch den Verein, feierte dieser 1996 unter der Leitung von Herrn Rose seinen 50. Vereinsgeburtstag und wird in diesem Jahr auf 70 Jahre Vereinsbestehen blicken können. Rat und Verwaltung der Gemeinde Büddenstedt bedanken sich bei Herrn Rose für die ehrenamtliche Tätigkeit und beglückwünschen ihn für die erhaltene Auszeichnung. geschlossen (Vereinsnutzung) 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr 07:00 Uhr bis 20:30 Uhr 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr geschlossen Nachfolgend bitten wir um Verständnis, dass das Büddenstedter Hallenbad zu den bevorstehenden Feiertagen: Karfreitag Ostersonnabend Ostersonntag Ostermontag 25. 03. 2016 26. 03. 2016 27. 03. 2016 28. 03. 2016 Maifeiertag 01. 05. 2016 Himmelfahrt Brückentag Brückentag 05. 05. 2016 06. 05. 2016 07. 05. 2016 Pfingstmontag 16. 05. 2016 geschlossen bleibt. 3 Einebnungen auf den gemeindlichen Friedhöfen Die grundsätzliche Nutzungszeit für Gräber auf den gemeindlichen Friedhöfen (Urnen- und Sarggräber) beträgt 25 Jahre. Wohnungsangebote Büdd./Reinsdorf, Finkenweg 4, 2-Zi.-Wohnung, EG links, ca. 52,26 m2 Wfl., 218,81 € KM zzgl. NK und 3 KM Kaution Energieausweistyp: Bedarfsausweis, Energiebedarf: 179,8 kWh/(m2 a), wesentlicher Energieträger: Öl, Baujahr: 1930 Nach Ablauf dieser Nutzungszeit erhalten die Nutzungsberechtigten seitens der Friedhofsverwaltung eine entsprechende Benachrichtigung. Hierbei besteht die Möglichkeit, die vorhandene Grabstelle kostenpflichtig zu verlängern oder diese von der Gemeinde Büddenstedt kostenfrei einebnen zu lassen. Büdd./Offleben, Barneberger Str. 8 2-Zi.-Wohnung, 1. OG rechts, ca. 52,77 m2 Wfl., 257,18 € KM zzgl. NK und 3 KM Kaution Energieausweistyp: Bedarfsausweis, Energiebedarf: 293,4 kWh/(m2 a), wesentlicher Energieträger: Gas, Baujahr: 1955 Hierbei ist anzumerken, dass eine kostenfreie Einebnung der Grabstelle auch vor Ablauf der Nutzungszeit möglich ist. Büddenstedt, Martin-Luther-Platz 3, 3-Zi.-Wohnung mit Balkon, 1. OG links, ca.75,24 m2 Wfl., 390,00 € KM zzgl. NK und 3 KM Kaution Energieausweistyp: Bedarfsausweis, Energiebedarf: 393,9 kWh/(m2 a), wesentlicher Energieträger: Gas, Baujahr: 1958 Beispielsweise können Angehörige aufgrund von Wegzug oder persönlichen Gründen die Grabpflege nicht dauerhaft aufrechterhalten, so dass hier die Möglichkeit einer vorzeitigen Einebnung seitens der Gemeinde Büddenstedt eingeräumt wird. Büddenstedt, Bahnhofstraße 19, 3-Zi.-Wohnung, EG rechts, ca. 73,29 m2 Wfl., 335,20 € KM zzgl. NK und 3 KM Kaution Energieausweistyp: Bedarfsausweis, Energiebedarf: 350,00 kWh/(m2 a), wesentlicher Energieträger: Öl, Baujahr: 1959 Büdd./Offleben, Wiesenweg 9, 3-Zi.-Wohnung mit Balkon, EG rechts, ca.74,81 m2 Wfl., 375,00 € KM zzgl. NK und 3 KM Kaution Energieausweistyp: Bedarfsausweis, Energiebedarf: 354,7 kWh/(m2 a), wesentlicher Energieträger: Gas, Baujahr: 1960 Die Einebnungen werden jeweils in den letzten Wochen der Monate April und Oktober von der Gemeinde Büddenstedt durchgeführt. Sofern die Nutzungsberechtigten von einer vorzeitigen Einebnung Gebrauch machen möchten, steht Ihnen die Friedhofsverwaltung für Fragen und weiteren Informationen unter der Rufnummer 0 53 52 / 96 80 10 gern zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner: Herr Weidlich Telefon: 05351 / 12 06-24 E-Mail: weidlich@kwg-helmstedt.de Internet: kwg-helmstedt.de Sie finden uns in der Poststraße 11, 38350 Helmstedt 4 BAUSTOFF-KOTE (seit 1965) Holzhandel Ihr Fachhändler in der Nähe ! Alles für Haus, Hof und Garten ! Pergolen Carports Terrassenüberdachungen Sichtschutzzäune Gartenzäune und -tore Blockhäuser Verbundpflaster Dachziegel Klinker Dachrinnen Heizungs- und Sanitärartikel Paneele Tapeten Farben Teppichböden Laminat Tischlereibetrieb 38372 Offleben Zuckerfabrik 8 Tel. 05352 / 6541 Fax 05352 / 7363 20 Warnwesten im Wert von ca. 50 € überreichte Frau Dau, Agenturleiterin des Büddenstedter Finanzcenters der Öffentlichen Versicherung Braunschweig – Bezirksdirektion Helmstedt, der Freiwilligen Feuerwehr Büddenstedt. Europamarkt 2016 In Kürze findet wieder der traditionelle und beliebte Europamarkt in unserer Gemeinde statt. Am Samstag, den 07. Mai 2016, in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr im Ortsteil Büddenstedt auf dem Rathausplatz Walpurgisfeuer in Büddenstedt Der SV Glückauf Neu Büddenstedt veranstaltet am Samstag, dem 30. April 2016, wieder das traditionelle und beliebte Walpurgisfeuer auf dem Festplatz am Hallenbad in Büddenstedt. wird der diesjährige Europamarkt durchgeführt. Angeboten werden wieder eine Vielzahl internationaler Speisen und Getränke, wobei auch die Unterhaltung nicht zu kurz kommen soll. Die Gemeinde und alle veranstaltenden Vereine freuen sich auf Ihren Besuch! Das Feuer auf dem Festplatz wird gegen 19:00 Uhr entzündet. Mit Bratwurst, Pilzpfanne, Pommes, Fischbrötchen und vielem mehr ist für das leibliche Wohl gesorgt. Der traditionelle „Walpurgisfeuercocktail“ wird den Besuchern neben weiteren alkoholischen und alkoholfreien Getränken ebenfalls wieder angeboten. Spenden Die kleinen Besucher können an einer separaten Feuerstelle wieder das beliebte Stockbrot kostenlos zubereiten. Im zurückliegenden Berichtszeitraum sind folgenden Spenden bei der Gemeinde Büddenstedt eingegangen, für die wir uns ganz herzlich bedanken: Familie Schäfer spendete ein gebrauchtes Rutschauto und ein Hüpfepferd im Wert von ca. 25 € dem Glückauf-Kindergarten in Büddenstedt. Im Festzelt finden die Besucher wieder ausreichend Sitzgelegenheiten, die zum gemütlichen Verweilen am Walpurgisfeuer einladen. Der SV Glückauf Neu Büddenstedt freut sich auf Ihren Besuch! Das Polizeikommissariat Schöningen spendete beiden Kindergärten der Gemeinde Büddenstedt 100 € aus den Erlösen des vergangenen Polizei-Festes. 5 bildungen, Krankenund Rentenversicherung und Lebensunterhalt. Haushaltsbefragung Mikrozensus 2016 Im Jahr 2016 findet unter anderem auch in der Gemeinde Büddenstedt eine „Mikrozensus-Haushaltsbefragung“ statt. Für diese Umfrage werden 1% aller Wohnungen Deutschlands ausgewählt. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung und als Voraussetzung für eine effektive Förderung solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen (z. B. Kinder, Kranke, Erwerbslose u.a.m.). Für den Bereich der Gemeinde Büddenstedt werden im Mai 2016 die Bewohner der Wilhelm-Raabe-Straße befragt. Beachten Sie bitte, dass die Gemeinde Büddenstedt keinen Einfluss auf die ausgewählten Straßen und Bewohner, sowie die Befragungsinhalte oder gar die grundsätzliche Befragung an sich, hat. Sprechstunden des Seniorenbeirates Die Erhebung wird durch ausgewählte Erhebungsbeauftragte mit tragbaren Computern durchgeführt. Diese Beauftragten haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgabe eingewiesen und sind über alle Angaben zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Befreiung von der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich ist. Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Gefragt wird nach allgemeinen Angaben wie zum Beispiel dem Familienstand, nach Erwerbstätigkeit, Aus- und Weiter- Im zweiten Quartal 2016 finden die Sprechstunden an folgenden Tagen –jeweils donnerstags von 10 bis 11 Uhr– im Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses statt: 07. April 21. April 12. Mai 26. Mai 09. Juni 23. Juni Herr Heinz Rose Herr Wilhelm Kuhlmann Herr Franz Wärmer Frau Rose-Marie Hashash Herr Heinz Rose Herr Wilhelm Kuhlmann In Offleben werden die Sprechstunden jeden 1. Mittwoch im Monat von 16.00 – 17.00 Uhr im kleinen Saal des Dorfgemeinschaftshauses durchgeführt. Ihre Ansprechpartner sind dort Herr Horst-Joachim Edelmann und Jürgen Röber. 6 Geänderte Müllabfuhrtermine Aufgrund der Feiertage (25.03. und 28.03.2016) verschiebt sich laut Mitteilung des Umweltamtes des Landkreises Helmstedt die regelmäßige Hausmüll- und Wertstoffabfuhr wie folgt: Die Abfuhr von Montag, dem 21.03.2016, erfolgt bereits am Samstag, dem 19.03.2016. Die regelmäßige Abfuhr vom 22.03. - 25.03.2016 wird einen Tag vorverlegt. Die Abfuhrtermine vom 28.03. – 01.04.2016 verschieben sich jeweils auf den folgenden Wochentag. Die geänderten Abfuhrtermine sind bereits in den Abfuhrkalendern berücksichtigt. Diese sind in öffentlichen Gebäuden (Gemeindeverwaltungen und Banken) und in den Gebäuden der Kreisverwaltung erhältlich sowie auf der Homepage des Landkreises www.Helmstedt.de. Die Thermische Restabfallvorbehandlungsanlage (TRV) der EEW Energy from Waste GmbH ist am 19.03. und 02.04.2016 in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet. Das Kompostwerk der Firma Terrakomp, die Annahmestelle von Elektro- und Elektronikgeräte bei der Firma Veolia Umweltservice West GmbH sowie die TRV bleiben an den Feiertagen sowie am 26.03.2016 geschlossen. 7 Autofahrer, da insbesondere in den Abendund Nachtstunden keine ausreichende Sicherheit gegeben ist. Hierbei kommt es oft vor, dass die Gefahrenstelle nur unzureichend beleuchtet ist und somit von den Verkehrsteilnehmern nicht immer rechtzeitig eingesehen werden kann. PRAXIS FÜR PHYSIOTHERAPIE Angelika Börker KRANKENGYMNASTIN VOJTA-& BRÜGGER-THERAPEUTIN Vom Säugling- Erwachsenen Vojta-Therapie Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass für die „private Nutzung“ von öffentlichen Fußwegen und anderer öffentlicher Flächen (z. B. gemeindlicher Grünflächen, Parkstreifen, etc.) die vorherige Genehmigung durch die Gemeinde Büddenstedt einzuholen ist. Hierfür stehen Frau Koch seitens des Bauamtes (Tel.: 96 80 28) sowie Herr Poppitz seitens des Ordnungsamtes (Tel.: 96 80 14) als Ansprechpartner zur Verfügung. bei allen neurologischen Störungen Krankengymnastik Manuelle Therapie Brügger-Therapie/ Tapeverbände Manuelle Lymphdrainagen Massagen / Fango/ Heißluft Gutscheine ab 15,-€ Shiatsu- japanisch/energetische Ganzkörperbehandlung/1Std. Dorn-Breuss-Massage&Therapie Aroma/Orangen/Zimtmassage (warm&schön&herrlich ) Fußreflexzonenmassage Babymassage+Beratung Unmittelbar nach Beendigung der Lagerung von Baumaterialien, Brennholz oder ähnlichem, hat der Verursacher wieder für eine ordnungsgemäße Herstellung der beanspruchten Fläche zu sorgen. Schäden, die nicht mehr selbstständig behoben werden können, sind unverzüglich der Gemeinde Büddenstedt mitzuteilen! weitere Informationen gerne telefonisch oder per Email kg-praxis-boerker@t-online.de 38372 BÜDDENSTEDT- MONDEVILLER STR.12 05352 / 7416 Benutzung von gemeindlichen Flächen und öffentlichen Straßen durch Container etc. Für das Abstellen von Containern auf gemeindlichen Straßen ist eine Sondernutzungserlaubnis der zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung notwendig. Das Straßenverkehrsamt des Landkreises Helmstedt als zuständige Straßenverkehrsbehörde steht Ihnen hierbei für Fragen und Informationen zur Verfügung. (Ansprechpartner: Herr Janietz, Tel.: 0 53 51 / 121 – 13 80) In letzter Zeit müssen wir leider immer häufiger beobachten, dass Container, Baumaterialien, Brennholz, usw. unerlaubt auf gemeindlichen Straßen und Gehwegen abgestellt und gelagert werden. Nicht selten wird beispielsweise eine Straße dadurch zusätzlich verengt, so dass ein gefahrloses Passieren dieser Örtlichkeit mit Kraftfahrzeugen nicht ohne weiteres möglich erscheint. Insbesondere in Straßen mit Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sind abgestellte Container oder gelagerte Baumaterialien ein oftmals unüberwindbares Hindernis für die Busse. Bitte beachten Sie, dass bei entsprechenden Verstößen (z. B. Abstellen eines Containers auf öffentlicher Fläche ohne vorherige Genehmigung) ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer Geldbuße gegen den Verantwortlichen eingeleitet werden kann. Ferner häufen sich die Beschwerden der 8 Naturpark Elm-Lappwald Die 20 schönsten Radtouren Der Verlag Reiffer aus Meine informiert über die Neuerscheinung des Buches „Naturpark Elm Lappwald – Die 20 schönsten Radtouren“: „Der Naturpark Elm-Lappwald hat einiges zu bieten: Herrliche Landschaften, kulturelle Besonderheiten und eine Vielzahl historischer Sehenswürdigkeiten – von der Steinzeit über das Mittelalter bis hin zur jüngsten deutschen Geschichte. Dieses Buch enthält 20 sorgfältig von einem Kenner ausgearbeitete Radtouren durch diese wunderbare Region und wird ergänzt durch kostenlos im Internet erhältliche Informationen wie Tourflyer, GPX-Daten und eine Smartphone-App. Zusätzlich ist eine Faltkarte mit den Radtouren im Buch enthalten. Damit eröffnet sich Ihnen die Möglichkeit, den Naturpark Elm-Lappwald auf eine ganz eigene, intensive Art und Weise zu erfahren.“ Das Buch umfasst 100 Seiten, 14,8 x 21 cm, Klebebindung mit Fadenheftung, Einlegekarte im Maßstab 1:73.300 und ist unter der IBAN 978-3-945715-12-3 für 12,90 € im Buchhandel erhältlich. 9 SolarDachAtlas des ZGB Der Zweckverband Großraum Braunschweig informiert: „Konnten Hausbesitzer im SolarDachAtlas des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) immer schon ablesen, ob ihr Hausdach für eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermieanlage geeignet ist, ist die individuelle Planung der Anlagen jetzt noch weiter verbessert worden. Ab sofort führt ein Assistent schrittweise durch die Anlagenkonfiguration und berechnet auf Basis der angegebenen Rahmenparameter ganz konkret Investitionen, Platzierungen der Module und die möglichen Ersparnisse. Abschließend errechnet das System die Investitionen und den Zeitpunkt, wann sich diese amortisiert haben. „Dieser Assistent berechnet das schon ziemlich genau, ersetzt aber nicht ein Gespräch mit einem Fachbetrieb“, sagt Manuela Hahn, Erste Verbandsrätin des ZGB. Zum Hintergrund: Der SolarDachAtlas ist eines der ersten großflächigen, regionalen Solarkataster in Deutschland. Es wurde im Jahr 2013 vom ZGB initiiert und mit 53 Kommunen im Verbandsgebiet umgesetzt (die Städte Braunschweig und Wolfsburg haben jeweils eigene Kataster). Damals wurde eine Fläche von 4693 km2 beflogen und per Laserscanning vermessen. Die 3D-Daten bilden die Grundlage für das Kataster und für zahlreiche weitere Anwendungen. Der SolarDachAtlas steht allen Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Kommunen kostenlos zur Verfügung.“ Hat der Hausbesitzer sein Haus im Atlas ausgewählt, öffnet sich der Assistent und zeigt auf einen Blick, ob das Hausdach für Photovoltaik oder Solarthermie oder für beide Energieformen geeignet ist. In weiteren Schritten wird der Anwender durch das Programm geleitet, wobei alle bereits voreingestellten Angaben Durchschnittswerten entsprechen, die leicht zu verändern sind. Am Ende errechnet das System beispielsweise für ein privat genutztes Eigenheim mit vier Bewohnern, wie viele Module zur Deckung des Eigenbedarfs an Strom oder Warmwasser notwendig sind und ob es sich lohnt, Strom zu speichern. Link zum Atlas: www.solare-stadt.de/zgb 10 Veranstaltungskalender 2. Quartal 2016 02. April 20.00 Uhr Monatsversammlung des Geflügelzuchtvereins im Vereinsheim 04. - 08. Mai Partnerschaftstreffen des Partnerschaftskomitees in Büddenstedt 02. - 06. April Partnerschaftstreffen des Partnerschaftskomitees in Northam 05. Mai 10.00 Uhr Vatertagswandern des Bergmannsverein Glück-Auf Büddenstedt ab Sporthalle 03. April 09.30 Uhr Frühjahrswanderung des VfL Neu Büddenstedt ab Rathausplatz 07. Mai 14.00 Uhr Europamarkt des Partnerschaftskomitees in Büddenstedt 09. April 18.00 Uhr Vortrag „Bundesgrenzschutz auf dem Dorf“ – Veranstalter ist der Grenzdenkmalverein Hötensleben e. V. in Kooperation mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Büddenstedt in der ev. Kirche St. Georg in Offleben 21. Mai 20.00 Uhr Monatsversammlung des Geflügelzuchtvereins im Vereinsheim 27. Mai 18.00 Uhr Monatsversammlung des Rasse-KZV F 10 im Versammlungsraum 15. April 18.00 Uhr Monatsversammlung des Rasse-KZV F 10 im Versammlungsraum 28. Mai 10.00 Uhr Bürgerfrühstück des TSV Offleben im Atrium des DGH 23. April 15.00 Uhr Bockbierfest mit Wandern und Essen des Musikvereins Offleben ab Proberaum 04. Juni 9 - 10 Uhr Hühnerimpfen des Geflügelzuchtvereins im Vereinsheim 05. Juni - 11.00 Uhr Bouleturnier des TSV Offleben am Sportplatz Offleben - 09.30 Uhr Sommerwanderung des VfL Neu Büddenstedt ab Rathausplatz 23. - 24. April Stand des Geflügelzuchtvereins auf dem Landmarkt in Schöningen 30. April - 19.00 Uhr Tanz in den Mai der Offlebener Vereine im großen Saal des DGH Offleben - 19.00 Uhr Walpurgisfeuer des SV Glückauf Neu Büddenstedt auf dem Festplatz Büddenstedt 12. Juni 09.30 Uhr Hähne-Wettkrähen des Geflügelzuchtvereins auf der Rathauswiese 24. Juni 18.00 Uhr Monatsversammlung des Rasse-KZV F 10 im Versammlungsraum 11 So erreichen Sie uns Gemeindeverwaltung Rathausplatz 1, 38372 Büddenstedt Servicezeiten montags, dienstags, donnerstags, freitags dienstags und donnerstags mittwochs TELEFONZENTRALE 05352 / 96800 Einwohnermeldewesen Frau Schulze und Frau Wenzel Zimmer 03 9680-10 9680-9 Ordnungswesen, Soziales, Senioren, Jugend Zimmer 02 Herr Poppitz 9680-14 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr kein Sprechtag TELEFAX 9680-40 (Bauamt) -41 (Kasse) -42 (Einwohnermeldeamt) -43 (Büro des Rates) im Erdgeschoss E-Mail: doerte.schulze@bueddenstedt.de E-Mail: tanja.wenzel@bueddenstedt.de im Erdgeschoss E-Mail: arndt.poppitz@bueddenstedt.de Verwaltungsleiter Herr Bode Zimmer 13 im Obergeschoss 9680-11 E-Mail: thomas.bode@bueddenstedt.de Büro des Rates und Projektmanagement Frau Krüger Herr Siemann Zimmer 12 im Obergeschoss 9680-18 E-Mail: sabrina.krueger@bueddenstedt.de 9680-19 E-Mail: sven.siemann@bueddenstedt.de Personalwesen, Bauwesen und Zentrale Dienste Frau Schwarz Frau Koch Zimmer 22 im Dachgeschoss 9680-26 E-Mail: manuela.schwarz@bueddenstedt.de 9680-28 E-Mail: birgit.koch@bueddenstedt.de Bauhof Herr Lohse Wulfersdorfer Straße 10 9375134 E-Mail: bauhof.bueddenstedt@googlemail.com Kämmerei Herr Heisig Frau Bosse Frau Schulze Nebengebäude Rathausplatz 2a 9680-12 E-Mail: andreas.heisig@bueddenstedt.de 9680-20 E-Mail: susanne.bosse@bueddenstedt.de 9680-25 E-Mail: franziska.schulze@bueddenstedt.de Gemeindekasse Herr Bosse Frau Sobainski Nebengebäude Rathausplatz 2a 9680-21 E-Mail: ralf.bosse@bueddenstedt.de 9680-22 E-Mail: sandra.sobainski@bueddenstedt.de Kindergärten – Zentrale Leitung Frau Monneke 9680-24 E-Mail: kindergarten.bueddenstedt@googlemail.com 12