Klasse B, C, D, E
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Klasse B, C, D, E
SLV München Niederlassung der GSI mbH Merkblatt zur Erteilung einer Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09 Klasse B, C, D, E (vormals Kleiner und Großer Eignungsnachweis) Die Grundlagen für dieses Merkblatt sind die DVS-Richtlinie 1704 und die DIN 18800 Teil 7 Ausgabe Sept. 2002 Stand 1/2004 SLV München Niederlassung der GSI mbH, Schachenmeierstraße 37, 80636 München Tel. + 49 (0) 89 – 12 68 02-0 eMail slv@slv-muenchen.de Fax + 49 (0) 89 – 18 16 43 Internet www.slv-muenchen.de SLV München Niederlassung der GSI mbH 1. Vorbemerkung Die DIN 18 800 Teil 7 Ausg. Mai 1983, in der der Anwendungsbereich und die Anforderungen an den Großen und Kleinen Eignungsnachweis geregelt waren, wurde durch die DIN 18800-7:2002-09 ersetzt. Die Neufassung beinhaltet einerseits die wesentlichen Inhalte der europäischen Vornorm ENV 1090-1 und berücksichtigt andererseits die in Deutschland eingeführten baurechtlichen Regelungen. Durch die Aufnahme der DIN 18800-7:2002-09 in die Liste der Technischen Baubestimmungen, die in Bayern am 27.10.2003 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern und in den anderen Ländern in vergleichbaren Zeiten durch die entsprechende Baubehörden veröffentlicht wurden, ist das Regelwerk als verbindliche Vorschrift zu beachten. Die Großen bzw. Kleinen Eignungsnachweise nach DIN 18800-7:1983 behalten im Rahmen der Regelungen bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Ein Vergleich der Eignungsnachweise zu den Herstellerqualifikationen ist in der siehe Tabelle 6 dargestellt. Bescheinigungen für die Klasse A werden nicht erteilt. Die nachfolgend angeführten Voraussetzungen sind grundlegende Erläuterungen. Maßgebend sind die Regelungen der DIN 18800-7:2002-9 in Verbindung mit DVS Richtlinie 1704. 2. Anforderungen an den Schweißbetrieb 2.1 Schweißtechnische Qualitätsanforderungen Bei der Herstellung geschweißter Bauteile sind abhängig von der Bauteilklasse A, B, C, D und E entsprechend der siehe Tabelle 1 bis 5 die schweißtechnischen Qualitätsanforderungen nach DIN EN 729-2, -3 und –4 zu erfüllen. 2.2 Schweißtechnisches Personal 2.2.1 Schweißaufsichtsperson (SAP) Als Schweißaufsicht müssen folgende Personen mit Erfahrungen im Stahlbau und mit einem Vollzeit-Dienstvertrag im Betrieb angestellt sein. Die Aufgaben der SAP liegen in der Verantwortung der Herstellerorganisation und werden in der DIN EN 719 definiert: Klasse B mindestens ein nach DVS-EWF 1171 ausgebildeter Schweißfachmann (European / International Welding Spezialist) Klasse C mindestens ein nach DVS-EWF 1172 ausgebildeter Schweißtechniker (European / International Welding Technologist). Klasse D und E mindestens ein nach DVS-EWF 1173 ausgebildeter Schweißfachingenieur (European / International Welding Engineer). 2 SLV München Niederlassung der GSI mbH 2.2.2 Schweißer nach DIN EN 287-1 Der Betrieb muss über eine ausreichende Anzahl von Schweißern mit gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1 verfügen. Es sind mindestens 2 für die hauptsächlich eingesetzten Schweißprozesse erforderlich. Werden in der Fertigung Kehlnähte geschweißt, so müssen die Schweißer auch Kehlnaht-Schweißerprüfungen nachweisen. Für zusätzliche Schweißprozesse, die nur sporadisch eingesetzt werden, reicht jeweils ein Schweißer mit entsprechend gültiger Schweißerprüfung. Ein Schweißer darf an mehreren Schweißverfahren Prüfungen ablegen. 2.2.3 Bediener nach DIN EN 1418 Für vollmechanisierte oder automatisierte Schweißverfahren (z.B. vollmech. MAGSchweißen, Unterpulverschweißen, Bolzenschweißen nach DIN EN ISO 14555) muss das Bedienungspersonal an den eingesetzten Schweißanlagen ausgebildet und eingewiesen sein und eine gültige Bediener-Bescheinigung nach DIN EN 1418 besitzen. Pro Anlagentyp müssen mindestens 2 Bediener verfügbar sein. Für sporadisch eingesetzte Schweißanlagen reicht 1 Bediener mit gültiger Bescheinigung aus. 2.3 Schweißanweisungen (WPS) nach DIN EN 288-2 und deren Nachweis Für die Herstellung von Stahlkonstruktionen werden nachgewiesene Schweißanweisungen vom Hersteller benötigt. Für die Werkstoffe S235, S275 und S355 nach DIN EN 10025, die mit manuellen oder teilmechanisierten Schweißverfahren verarbeitet werden, kann die Schweißaufsicht des Betriebes nach DIN EN 288-5, DIN EN 288-6 oder DIN EN 288-7 den Nachweise der WPS führen. Für vollmechanisierte und automatisierte Schweißverfahren erfolgt der Nachweis nach DIN EN 288-3 in Verbindung mit der DVS-Richtlinie 1702 durch eine anerkannte Stelle in einem akkreditierten Prüflabor. Für das Bolzenschweißen erfolgt der Nachweis der WPS über eine Verfahrensprüfung nach DIN EN ISO 14555. 2.4 Betriebseinrichtungen Der Schweißbetrieb muss für die vorgesehene Fertigung über Einrichtungen für die Nahtvorbereitung, das Schweißen, das Prüfen und den Transport verfügen. Diese Einrichtungen müssen geeignet sein, die in den Schweißanweisungen (WPS) enthaltenen schweißtechnischen Bedingungen umzusetzen. Die wesentlichen Einrichtungen sind in der DIN EN 729-2 u. 3 Abschnitt 8 beschrieben. 3 SLV München Niederlassung der GSI mbH 3. Normen und Vorschriften Da ohne die entsprechenden Normen und Vorschriften eine ordnungsgemäße Arbeit nicht möglich ist, muss der Fertigungsbetrieb über eine Grundausstattung verfügen. Eine umfassende Aufstellung ist in der DIN 18800-7:2002-09 Kap. 2 enthalten. Wir empfehlen die DIN-DVS-Taschenbücher 191 Schweißtechnik 4 und 290. Wichtige Normen, die zum Teil in den empfohlenen DIN-DVS-Taschenbüchern enthalten sind, wurden auf den Seiten 7 und 8 dieses Merkblattes zusammengestellt. 4. Ablauf der Betriebsprüfung Anlage 1 der DVS-Richtlinie 1704 stellt den Ablauf einer Betriebsprüfung schematisch dar. Zur Antragstellung einschließlich Betriebsbeschreibung erhalten Sie von der SLV München entsprechende Formulare. 4.1 Betriebsprüfung Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die anerkannte Stelle hat der Schweißbetrieb den Nachweis zu erbringen, dass er die jeweiligen Anforderungen nach DIN EN 729 erfüllt und das erforderliche schweißtechnische Personal zur Verfügung steht. Die Betriebsprüfung beginnt und endet in Anwesenheit der Geschäftsführung (oder ihrer Vertreter). 4.2 Betriebsrundgang Bei einem Betriebsrundgang wird festgestellt, ob die Fertigungs- und Prüfeinrichtungen, die im Antrag mit Betriebsbeschreibung aufgeführt sind, den Anforderungen entsprechen. Es wird geprüft, ob die werkseigene Produktionskontrolle eingerichtet worden ist. Desweiteren wird die Qualität der ausgeführten Arbeiten an den Schweißkonstruktionen im Hinblick auf die Anforderungen der technischen Regelwerke überprüft incl. der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften für Schweißbetriebe. 4.3 Bewertung von Schweißproben durch die SAP Wenn die SAP die Berechtigung zur Prüfung der Schweißer ihres Betriebes nach DIN EN 287-1 erwerben will, müssen während der Betriebsprüfung mindestens 2 Prüfungen durchgeführt und bewertet werden. Für die Ausstellung von Bedienerprüfungen nach DIN EN 1418 muss der Nachweis durch die SAP ebenfalls erbracht werden. Pro Jahr müssen mindestens 5 Schweißerprüfungen bzw. 2 Bedienerprüfungen durchgeführt werden. Die Berechtigung wird auf der Rückseite der Bescheinigung vermerkt. 4 SLV München Niederlassung der GSI mbH 4.4 Fachgespräch mit der SAP Mit der SAP wird während der Betriebsprüfung ein Fachgespräch geführt, in dem nachgewiesen werden muss, dass die jeweils zu beachtenden technischen Regeln sowie die Qualitätsanforderungen für Schweißarbeiten bekannt sind. Bei dem Fachgespräch können Lehrgangsunterlagen, Normen, Vorschriften usw. mitverwendet werden. 4.5 Durchsprache der Kurzfragenliste DIN EN 729 Mit der SAP wird die Kurzfragenliste, die dem Antrag beigefügt ist, durchgesprochen und die Umsetzung anhand von praktischen Beispielen (z.B. abgeschlossene Aufträge) überprüft. 5. Bescheinigung zum Schweißen von Stahlbauteilen Nach erfolgreich durchgeführter Betriebsprüfung erhält der Hersteller eine Bescheinigung, die für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland gilt. 5.1 Geltungsbereich und Inhalt der Bescheinigung Der Geltungsbereich der Klasse B ist Tabelle 2, der Klasse C Tabelle 3, der Klasse D Tabelle 4 und Klasse E der Tabelle 5 zu entnehmen. (Zur Information ist auch in Tabelle 1 der Geltungsbereich der Klasse A abgedruckt, für die keine Bescheinigung ausgestellt wird.) 5.2 Geltungsdauer der Bescheinigung In der Regel wird die Bescheinigung auf maximal 3 Jahre ausgestellt. Bei Beanstandungen während der Betriebsprüfung bzw. wenn die Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden, kann die Bescheinigung auch auf einen kürzeren Gültigkeitszeitraum ausgestellt werden. 6. Gebühren Die Kosten für die Betriebsprüfung zur Erteilung einer Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7 sind der aktuellen Gebührenliste der SLV München NL der GSI mbH zu entnehmen. 5 SLV München Niederlassung der GSI mbH Normen und Vorschriften im DIN-DVS-Taschenbuch abgedruckt (DIN 4113) Antennentragwerke aus Stahl 144 (DIN 4133) Schornsteine aus Stahl 144 (DIN 4420-1 bis –4) Arbeits- und Schutzgerüste --- (DIN 4421) Traggerüste 144 DIN 18800-1 Stahlbauten - Bemessung und Konstruktion (Sept. 1990) 191 Stahlbauten – Ausführung und Herstellerqualifikation (Sept. 2002) 191 Stahlhochbau – Bemessung, Konstruktion Herstellung --- DIN 18800-7 DIN 18801 DIN 18808 Stahlbauten – Tragwerke aus Hohlprofilen --- DIN EN 287-1 Prüfung von Schweißern 191,290 DIN EN 288-1 bis 3 Anerkennung von Schweißverfahren 191,290 DIN EN 288-5 bis 7 Anerkennung von Schweißverfahren --- DIN EN 439 Schutzgase 191,290 DIN EN 440 Schweißzusatz für Schutzgasschweißen 191,290 DIN EN 473 Personal für zerstörungsfreie Prüfungen --- DIN EN 499 Stabelektroden 191,290 DIN EN 719 Schweißaufsicht, Aufgaben + Verantwortung 191,290 DIN EN 729-1 bis 4 Schweißtechnische Qualitätsanforderungen Teil1 191 Teile1-4 290 DIN EN 1011-1 Schweißen – Empfehlungen zum Schweißen Allgemeine Anleitung Lichtbogenschweißen 191 Schweißen – Empfehlungen zum Schweißen Lichtbogenschweißen von ferritischen Stählen 191 Schweißpersonal – Prüfung von Bedienern Warmgewalzte Erzeugnisse - Baustähle 191 191 DIN EN 1011-2 (DIN EN 1418) DIN EN 10025 6 SLV München Niederlassung der GSI mbH DIN EN 10160 Ultraschallprüfung auf Doppelungen (Neuausgabe der SEL 072) --- Stähle mit verbesserten Verformungseigenschaften senkrecht zur Blechdicke (Z-Güte) --- DIN EN 10204 Arten von Prüfbescheinigungen 191 DIN EN 12345 Mehrsprachige Benennung für SchweißVerbindungen mit bildlichen Darstellungen 191 DIN EN 22553 Schweißnähte – Zeichnungsdarstellung 191,290 DIN EN 26520 Einteilung und Erklärungen von Unregelmäßigkeiten 290 DIN EN 29692 Schweißnahtvorbereitung 191,290 DIN EN ISO 857-1 Begriffe - Metallschweißprozesse 191 DIN EN ISO 5813 Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten (Neuausgabe der DIN EN 25817) --- DIN EN ISO 9013 Toleranzen für Brennschnittflächen --- DIN EN ISO 13920 Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen 191 (DIN EN ISO 14555) Lichtbogenbolzenschweißen --- DASt-Richtlinie 009 Wahl der Stahlgütegruppe --- DASt-Richtlinie 014 Empfehlung zum Vermeiden von Terassenbrüchen --- DIN EN 10164 DVS-Richtlinie 1702 DVS-Richtlinie 1704 Verfahrensprüfungen im konstr. Ingenieurbau --- Erteilung der Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09 --- Anpassungsrichtlinie Herstellungsrichtlinie zu DIN 18800 und anderen Normen Sonderheft 11/1 vom DIBt (Mai 1996) --- BGV D1 Unfallverhütungsvorschrift „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“ (Ersatz für VBG 15; UVV 26.0) --- Geregelte Bauprodukte nach Landesbauordnung mit Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) --- Nichtrostende Stähle Z-30.3.-6 Hochfeste, schweißgeeignete Feinkornbaustähle ----- Bauregelliste A (Zulassungsbescheid des DIBt) Eine unterstrichene Norm muss insgesamt im wesentlichen bekannt sein. () Eingeklammerte Normen. Es muss bekannt sein, dass es eine Norm auf diesem Gebiet gibt. Anfallende Fragen können dann durch Lesen der Norm beantwortet werden. 7 SLV München Niederlassung der GSI mbH Bezugsquellen DIN Taschenbücher Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6 10772 Berlin Tel. 030/2601-2260 Fax 030/2601-1260 DVS-Richtlinien und DIN Taschenbücher Verlag für Schweißen verwandte Verfahren DVS Verlag GmbH 40010 Düsseldorf Tel. 0211/1591-160 Fax 0211/1591-150 DASt-Richtlinien Stahlbau Verlags GmbH Sohnstraße 65 40237 Düsseldorf Tel. 0211/6707-801 Fax 0211/6707-821 SEL-Blätter und SEW-Blätter Verlag Stahleisen GmbH Postfach 105164 40042 Düsseldorf Tel. 0211/6707-558 Fax. 0211/6707-517 UVV VBG-Vorschriften Carl Heymanns Verlag KG Luxemburger Straße 449 50939 Köln Allgemeines Ministerialblatt (Einführungserlasse) Druckhaus Kastner Schloßhof 2-6 85283 Wolnzach Tel. 08442/9253-53 oder 92 53-21 Fax 08442/22 89 Druckvorschriften der DB AG Deutsche Bahn AG AHS Druck und Logistik Kriegsstr. 1 76131 Karlsruhe Tel. 0721/938-5965; Fax 0721/938-3079 Zulassungsbescheide Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) Kolonnenstr. 30L 10829 Berlin Tel. 030/78730-0 Fax 030/78730-320 Bauregelliste und Sonderhefte des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) Ernst & Sohn GmbH Bühringstr. 10 13086 Berlin Tel. 030/47031-200 Fax 030/47031-270 8 SLV München Niederlassung der GSI mbH Tabelle 1 Klasse A Tabelle 9 – Klasse A aus DIN 18800-7:2002-09 9 SLV München Niederlassung der GSI mbH Tabelle 2 Klasse B Tabelle 10 – Klasse B aus DIN 18800-7:2002-09 10 SLV München Niederlassung der GSI mbH Tabelle 3 Klasse C Tabelle 11 – Klasse C aus DIN 18800-7:2002-09 11 SLV München Niederlassung der GSI mbH Tabelle 4 Klasse D Tabelle 12 – Klasse D aus DIN 18800-7:2002-09 12 SLV München Niederlassung der GSI mbH Tabelle 5 Klasse E Tabelle 13 – Klasse E aus DIN 18800-7:2002-09 13 SLV München Niederlassung der GSI mbH Tabelle 6 Tabelle 14 – Herstellerqualifikation für das Schweißen aus DIN 18800-7:2002-09 14