Klasse B, C, D, E

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Klasse B, C, D, E
SLV München Niederlassung der GSI mbH
Merkblatt zur Erteilung einer Herstellerqualifikation
zum Schweißen von Stahlbauten
nach DIN 18800-7:2002-09
Klasse B, C, D, E
(vormals Kleiner und Großer Eignungsnachweis)
Die Grundlagen für dieses Merkblatt sind die DVS-Richtlinie 1704 und die
DIN 18800 Teil 7 Ausgabe Sept. 2002
Stand 1/2004
SLV München Niederlassung der GSI mbH, Schachenmeierstraße 37, 80636 München
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Fax + 49 (0) 89 – 18 16 43
Internet www.slv-muenchen.de
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1.
Vorbemerkung
Die DIN 18 800 Teil 7 Ausg. Mai 1983, in der der Anwendungsbereich und die Anforderungen an den Großen und Kleinen Eignungsnachweis geregelt waren, wurde durch die
DIN 18800-7:2002-09 ersetzt.
Die Neufassung beinhaltet einerseits die wesentlichen Inhalte der europäischen Vornorm
ENV 1090-1 und berücksichtigt andererseits die in Deutschland eingeführten baurechtlichen Regelungen.
Durch die Aufnahme der DIN 18800-7:2002-09 in die Liste der Technischen Baubestimmungen, die in Bayern am 27.10.2003 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern und in den anderen Ländern in vergleichbaren Zeiten durch die entsprechende
Baubehörden veröffentlicht wurden, ist das Regelwerk als verbindliche Vorschrift zu beachten.
Die Großen bzw. Kleinen Eignungsnachweise nach DIN 18800-7:1983 behalten im
Rahmen der Regelungen bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ein Vergleich der Eignungsnachweise zu den Herstellerqualifikationen ist in der siehe
Tabelle 6 dargestellt.
Bescheinigungen für die Klasse A werden nicht erteilt.
Die nachfolgend angeführten Voraussetzungen sind grundlegende Erläuterungen.
Maßgebend sind die Regelungen der DIN 18800-7:2002-9 in Verbindung mit
DVS Richtlinie 1704.
2.
Anforderungen an den Schweißbetrieb
2.1
Schweißtechnische Qualitätsanforderungen
Bei der Herstellung geschweißter Bauteile sind abhängig von der Bauteilklasse
A, B, C, D und E entsprechend der siehe Tabelle 1 bis 5 die schweißtechnischen Qualitätsanforderungen nach DIN EN 729-2, -3 und –4 zu erfüllen.
2.2
Schweißtechnisches Personal
2.2.1
Schweißaufsichtsperson (SAP)
Als Schweißaufsicht müssen folgende Personen mit Erfahrungen im Stahlbau und mit
einem Vollzeit-Dienstvertrag im Betrieb angestellt sein.
Die Aufgaben der SAP liegen in der Verantwortung der Herstellerorganisation und werden in der DIN EN 719 definiert:
Klasse B mindestens ein nach DVS-EWF 1171 ausgebildeter
Schweißfachmann (European / International Welding Spezialist)
Klasse C mindestens ein nach DVS-EWF 1172 ausgebildeter
Schweißtechniker (European / International Welding Technologist).
Klasse D und E mindestens ein nach DVS-EWF 1173 ausgebildeter
Schweißfachingenieur (European / International Welding Engineer).
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2.2.2
Schweißer nach DIN EN 287-1
Der Betrieb muss über eine ausreichende Anzahl von Schweißern mit gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1 verfügen.
Es sind mindestens 2 für die hauptsächlich eingesetzten Schweißprozesse erforderlich.
Werden in der Fertigung Kehlnähte geschweißt, so müssen die Schweißer auch Kehlnaht-Schweißerprüfungen nachweisen.
Für zusätzliche Schweißprozesse, die nur sporadisch eingesetzt werden, reicht jeweils
ein Schweißer mit entsprechend gültiger Schweißerprüfung.
Ein Schweißer darf an mehreren Schweißverfahren Prüfungen ablegen.
2.2.3
Bediener nach DIN EN 1418
Für vollmechanisierte oder automatisierte Schweißverfahren (z.B. vollmech. MAGSchweißen, Unterpulverschweißen, Bolzenschweißen nach DIN EN ISO 14555) muss
das Bedienungspersonal an den eingesetzten Schweißanlagen ausgebildet und eingewiesen sein und eine gültige Bediener-Bescheinigung nach DIN EN 1418 besitzen.
Pro Anlagentyp müssen mindestens 2 Bediener verfügbar sein.
Für sporadisch eingesetzte Schweißanlagen reicht 1 Bediener mit gültiger Bescheinigung aus.
2.3
Schweißanweisungen (WPS) nach DIN EN 288-2 und deren Nachweis
Für die Herstellung von Stahlkonstruktionen werden nachgewiesene Schweißanweisungen vom Hersteller benötigt.
Für die Werkstoffe S235, S275 und S355 nach DIN EN 10025, die mit manuellen oder
teilmechanisierten Schweißverfahren verarbeitet werden, kann die Schweißaufsicht des
Betriebes nach DIN EN 288-5, DIN EN 288-6 oder DIN EN 288-7 den Nachweise der
WPS führen.
Für vollmechanisierte und automatisierte Schweißverfahren erfolgt der Nachweis nach
DIN EN 288-3 in Verbindung mit der DVS-Richtlinie 1702 durch eine anerkannte Stelle in
einem akkreditierten Prüflabor.
Für das Bolzenschweißen erfolgt der Nachweis der WPS über eine Verfahrensprüfung
nach DIN EN ISO 14555.
2.4
Betriebseinrichtungen
Der Schweißbetrieb muss für die vorgesehene Fertigung über Einrichtungen für die
Nahtvorbereitung, das Schweißen, das Prüfen und den Transport verfügen. Diese Einrichtungen müssen geeignet sein, die in den Schweißanweisungen (WPS) enthaltenen
schweißtechnischen Bedingungen umzusetzen.
Die wesentlichen Einrichtungen sind in der DIN EN 729-2 u. 3 Abschnitt 8 beschrieben.
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3.
Normen und Vorschriften
Da ohne die entsprechenden Normen und Vorschriften eine ordnungsgemäße Arbeit
nicht möglich ist, muss der Fertigungsbetrieb über eine Grundausstattung verfügen.
Eine umfassende Aufstellung ist in der DIN 18800-7:2002-09 Kap. 2 enthalten. Wir
empfehlen die DIN-DVS-Taschenbücher 191 Schweißtechnik 4 und 290.
Wichtige Normen, die zum Teil in den empfohlenen DIN-DVS-Taschenbüchern enthalten
sind, wurden auf den Seiten 7 und 8 dieses Merkblattes zusammengestellt.
4.
Ablauf der Betriebsprüfung
Anlage 1 der DVS-Richtlinie 1704 stellt den Ablauf einer Betriebsprüfung schematisch
dar. Zur Antragstellung einschließlich Betriebsbeschreibung erhalten Sie von der SLV
München entsprechende Formulare.
4.1
Betriebsprüfung
Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die anerkannte Stelle hat der Schweißbetrieb den
Nachweis zu erbringen, dass er die jeweiligen Anforderungen nach DIN EN 729 erfüllt
und das erforderliche schweißtechnische Personal zur Verfügung steht.
Die Betriebsprüfung beginnt und endet in Anwesenheit der Geschäftsführung (oder ihrer
Vertreter).
4.2
Betriebsrundgang
Bei einem Betriebsrundgang wird festgestellt, ob die Fertigungs- und Prüfeinrichtungen,
die im Antrag mit Betriebsbeschreibung aufgeführt sind, den Anforderungen entsprechen.
Es wird geprüft, ob die werkseigene Produktionskontrolle eingerichtet worden ist. Desweiteren wird die Qualität der ausgeführten Arbeiten an den Schweißkonstruktionen im
Hinblick auf die Anforderungen der technischen Regelwerke überprüft incl. der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften für Schweißbetriebe.
4.3
Bewertung von Schweißproben durch die SAP
Wenn die SAP die Berechtigung zur Prüfung der Schweißer ihres Betriebes nach DIN
EN 287-1 erwerben will, müssen während der Betriebsprüfung mindestens 2 Prüfungen
durchgeführt und bewertet werden.
Für die Ausstellung von Bedienerprüfungen nach DIN EN 1418 muss der Nachweis
durch die SAP ebenfalls erbracht werden.
Pro Jahr müssen mindestens 5 Schweißerprüfungen bzw. 2 Bedienerprüfungen durchgeführt werden.
Die Berechtigung wird auf der Rückseite der Bescheinigung vermerkt.
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4.4
Fachgespräch mit der SAP
Mit der SAP wird während der Betriebsprüfung ein Fachgespräch geführt, in dem nachgewiesen werden muss, dass die jeweils zu beachtenden technischen Regeln sowie die
Qualitätsanforderungen für Schweißarbeiten bekannt sind.
Bei dem Fachgespräch können Lehrgangsunterlagen, Normen, Vorschriften usw. mitverwendet werden.
4.5
Durchsprache der Kurzfragenliste DIN EN 729
Mit der SAP wird die Kurzfragenliste, die dem Antrag beigefügt ist, durchgesprochen und
die Umsetzung anhand von praktischen Beispielen (z.B. abgeschlossene Aufträge) überprüft.
5.
Bescheinigung zum Schweißen von Stahlbauteilen
Nach erfolgreich durchgeführter Betriebsprüfung erhält der Hersteller eine Bescheinigung, die für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland gilt.
5.1
Geltungsbereich und Inhalt der Bescheinigung
Der Geltungsbereich der Klasse B ist Tabelle 2, der Klasse C Tabelle 3, der Klasse D
Tabelle 4 und Klasse E der Tabelle 5 zu entnehmen.
(Zur Information ist auch in Tabelle 1 der Geltungsbereich der Klasse A abgedruckt, für
die keine Bescheinigung ausgestellt wird.)
5.2
Geltungsdauer der Bescheinigung
In der Regel wird die Bescheinigung auf maximal 3 Jahre ausgestellt. Bei Beanstandungen während der Betriebsprüfung bzw. wenn die Anforderungen nicht vollständig erfüllt
werden, kann die Bescheinigung auch auf einen kürzeren Gültigkeitszeitraum ausgestellt
werden.
6.
Gebühren
Die Kosten für die Betriebsprüfung zur Erteilung einer Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7 sind der aktuellen
Gebührenliste der SLV München NL der GSI mbH zu entnehmen.
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Normen und Vorschriften
im DIN-DVS-Taschenbuch
abgedruckt
(DIN 4113)
Antennentragwerke aus Stahl
144
(DIN 4133)
Schornsteine aus Stahl
144
(DIN 4420-1 bis –4)
Arbeits- und Schutzgerüste
---
(DIN 4421)
Traggerüste
144
DIN 18800-1
Stahlbauten - Bemessung und Konstruktion
(Sept. 1990)
191
Stahlbauten – Ausführung und Herstellerqualifikation (Sept. 2002)
191
Stahlhochbau – Bemessung, Konstruktion
Herstellung
---
DIN 18800-7
DIN 18801
DIN 18808
Stahlbauten – Tragwerke aus Hohlprofilen
---
DIN EN 287-1
Prüfung von Schweißern
191,290
DIN EN 288-1 bis 3
Anerkennung von Schweißverfahren
191,290
DIN EN 288-5 bis 7
Anerkennung von Schweißverfahren
---
DIN EN 439
Schutzgase
191,290
DIN EN 440
Schweißzusatz für Schutzgasschweißen
191,290
DIN EN 473
Personal für zerstörungsfreie Prüfungen
---
DIN EN 499
Stabelektroden
191,290
DIN EN 719
Schweißaufsicht, Aufgaben + Verantwortung
191,290
DIN EN 729-1 bis 4
Schweißtechnische Qualitätsanforderungen
Teil1 191
Teile1-4 290
DIN EN 1011-1
Schweißen – Empfehlungen zum Schweißen
Allgemeine Anleitung Lichtbogenschweißen
191
Schweißen – Empfehlungen zum Schweißen
Lichtbogenschweißen von ferritischen Stählen
191
Schweißpersonal – Prüfung von Bedienern
Warmgewalzte Erzeugnisse - Baustähle
191
191
DIN EN 1011-2
(DIN EN 1418)
DIN EN 10025
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DIN EN 10160
Ultraschallprüfung auf Doppelungen
(Neuausgabe der SEL 072)
---
Stähle mit verbesserten Verformungseigenschaften senkrecht zur Blechdicke (Z-Güte)
---
DIN EN 10204
Arten von Prüfbescheinigungen
191
DIN EN 12345
Mehrsprachige Benennung für SchweißVerbindungen mit bildlichen Darstellungen
191
DIN EN 22553
Schweißnähte – Zeichnungsdarstellung
191,290
DIN EN 26520
Einteilung und Erklärungen
von Unregelmäßigkeiten
290
DIN EN 29692
Schweißnahtvorbereitung
191,290
DIN EN ISO 857-1
Begriffe - Metallschweißprozesse
191
DIN EN ISO 5813
Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten
(Neuausgabe der DIN EN 25817)
---
DIN EN ISO 9013
Toleranzen für Brennschnittflächen
---
DIN EN ISO 13920
Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen
191
(DIN EN ISO 14555)
Lichtbogenbolzenschweißen
---
DASt-Richtlinie 009
Wahl der Stahlgütegruppe
---
DASt-Richtlinie 014
Empfehlung zum Vermeiden von Terassenbrüchen
---
DIN EN 10164
DVS-Richtlinie 1702
DVS-Richtlinie 1704
Verfahrensprüfungen im konstr. Ingenieurbau
---
Erteilung der Herstellerqualifikation zum Schweißen
von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09
---
Anpassungsrichtlinie
Herstellungsrichtlinie
zu DIN 18800 und anderen Normen
Sonderheft 11/1 vom DIBt (Mai 1996)
---
BGV D1
Unfallverhütungsvorschrift „Schweißen,
Schneiden und verwandte Verfahren“
(Ersatz für VBG 15; UVV 26.0)
---
Geregelte Bauprodukte nach Landesbauordnung
mit Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen)
---
Nichtrostende Stähle Z-30.3.-6
Hochfeste, schweißgeeignete Feinkornbaustähle
-----
Bauregelliste A
(Zulassungsbescheid des DIBt)
Eine unterstrichene Norm muss insgesamt im wesentlichen bekannt sein.
()
Eingeklammerte Normen. Es muss bekannt sein, dass es eine Norm auf diesem Gebiet gibt.
Anfallende Fragen können dann durch Lesen der Norm beantwortet werden.
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Bezugsquellen
DIN Taschenbücher
Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10772 Berlin
Tel. 030/2601-2260
Fax 030/2601-1260
DVS-Richtlinien und
DIN Taschenbücher
Verlag für Schweißen verwandte Verfahren
DVS Verlag GmbH
40010 Düsseldorf
Tel. 0211/1591-160
Fax 0211/1591-150
DASt-Richtlinien
Stahlbau Verlags GmbH
Sohnstraße 65
40237 Düsseldorf
Tel. 0211/6707-801
Fax 0211/6707-821
SEL-Blätter und SEW-Blätter
Verlag Stahleisen GmbH
Postfach 105164
40042 Düsseldorf
Tel. 0211/6707-558
Fax. 0211/6707-517
UVV VBG-Vorschriften
Carl Heymanns Verlag KG
Luxemburger Straße 449
50939 Köln
Allgemeines Ministerialblatt
(Einführungserlasse)
Druckhaus Kastner
Schloßhof 2-6
85283 Wolnzach
Tel. 08442/9253-53 oder 92 53-21
Fax 08442/22 89
Druckvorschriften der DB AG
Deutsche Bahn AG AHS Druck und Logistik
Kriegsstr. 1
76131 Karlsruhe
Tel. 0721/938-5965; Fax 0721/938-3079
Zulassungsbescheide
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstr. 30L
10829 Berlin
Tel. 030/78730-0
Fax 030/78730-320
Bauregelliste und
Sonderhefte des
Deutschen Institut für
Bautechnik (DIBt)
Ernst & Sohn GmbH
Bühringstr. 10
13086 Berlin
Tel. 030/47031-200
Fax 030/47031-270
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Tabelle 1
Klasse A
Tabelle 9 – Klasse A aus DIN 18800-7:2002-09
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Tabelle 2
Klasse B
Tabelle 10 – Klasse B aus DIN 18800-7:2002-09
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Tabelle 3
Klasse C
Tabelle 11 – Klasse C aus DIN 18800-7:2002-09
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Tabelle 4
Klasse D
Tabelle 12 – Klasse D aus DIN 18800-7:2002-09
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Tabelle 5
Klasse E
Tabelle 13 – Klasse E aus DIN 18800-7:2002-09
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Tabelle 6
Tabelle 14 – Herstellerqualifikation für das Schweißen aus DIN 18800-7:2002-09
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