Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung - Rhein-Erft

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Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung - Rhein-Erft
Rhein-Erft-Kreis
Information
Demenz bei Menschen
mit geistiger Behinderung
www.gold-kraemer-stiftung.de
www.demenz-service-koeln.de
www.rhein-erft-kreis.de
Fachtagung am 06. März 2012 in Pulheim
(Abtei Brauweiler)
Tagungsdokumentation
Impressum
Herausgeber: Internetpräsenz: Anschrift:
Bildnachweis
Partner: Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
50/Projekt Leben im Alter/Demenz-Wohnen-Pflege
Angelika Vosen
www.rhein-erft-kreis.de
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Peter Worms
Gold-Kraemer-Stiftung
Demenz-Servicezentrum
Region Köln und das südliche Rheinland
Kölner Str. 64
51149 Köln
Gold-Kraemer-Stiftung
Paul-R.-Kraemer-Allee 100
50226 Frechen
Rhein-Erft-Kreis
Information
Demenz bei Menschen
mit geistiger Behinderung
Fachtagung am 06. März 2012 in Pulheim
(Abtei Brauweiler)
9RUwort
Tagungsdokumentation
VORWORT
____________________________________________________________
Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung
Fachtagung des Rhein-Erft-Kreises in Kooperation mit dem
Demenz-Servicezentrum Region Köln und das südliche Rheinland
und der Gold-Kraemer-Stiftung am 06.03.2012
in der Abtei Brauweiler in Pulheim
Die zunehmende Lebenserwartung und die mit ihr verbundene steigende Anzahl
alter Menschen in der Gesellschaft macht auch vor der Gruppe der Menschen mit
geistiger Behinderung nicht halt. Dies bedeutet auch gleichzeitig einen Anstieg der
Alterserkrankungen innerhalb dieser Personengruppe.
Das Alter ist einer der wichtigsten Risikofaktoren für das Eintreten einer
demenziellen Erkrankung. Dies gilt auch für Menschen mit geistiger Behinderung. Es
wurde jedoch nachgewiesen, dass dieser Prozess bei Menschen mit geistiger
Behinderung schneller voranschreitet. Ähnlich wie bei Menschen ohne geistige
Behinderung betreffen die Verluste Bereiche wie Orientierung, Gedächtnis und
alltagspraktische Fähigkeiten.
Die Diagnostik der demenziellen Erkrankung sowie die Versorgung dieser
Personengruppe stellt die Träger der Behindertenhilfe, der Altenpflege aber auch die
Angehörigen vor große Herausforderungen. Für die Befriedigung der Bedürfnisse von
Menschen mit Demenz bei geistiger Behinderung sind nicht mehr allein
pädagogische Konzepte erforderlich, sondern es werden notwendigerweise auch
Fachkenntnisse aus den Bereichen der Pflege und der Gerontopsychiatrie benötigt.
Auch die Abgrenzung der Hilfearten Eingliederung und Pflege stellt die Akteure vor
zusätzliche Herausforderungen.
Um weitere Erkenntnisse in diesem Themenbereich zu erlangen, fand am 06.03.2012
die Tagung „Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung“ in Kooperation
zwischen der Gold-Kraemer-Stiftung, dem Demenz-Servicezentrum Region Köln und
das südl. Rheinland und dem Rhein-Erft-Kreis statt. Verschiedene Fachvorträge sowie
Foren zu den Themen „Diagnostik“, „Rechtliche Aspekte SGB XI und SGB XII“ sowie
“Das Menschenbild in der Alten- und Behindertenhilfe – wie begegnen wir den
Menschen mit Demenz/mit Behinderung?“ waren Bestandteil dieser Tagung.
Rhein-Erft-Kreis
Information
Demenz bei Menschen
mit geistiger Behinderung
Fachtagung am 06. März 2012 in Pulheim
(Abtei Brauweiler)
Referate
Tagungsdokumentation
REFERAT
____________________________________________________________
Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung
Fachtagung des Rhein-Erft-Kreises in Kooperation mit dem
Demenz-Servicezentrum Region Köln und das südliche Rheinland
und der Gold-Kraemer-Stiftung am 06.03.2012
in der Abtei Brauweiler in Pulheim
Vortrag I
Demenz bei geistiger Behinderung – praktische diagnostische Aspekte
Dr. med. Tilmann Fey
Chefarzt der Abteilung Gerontopsychiatrie an der LWL-Klinik Münster
LWL-Klinik Münster
Demenz bei geistiger
Behinderung - praktische
diagnostische Aspekte
Dr. Tilman Fey
Abtei Brauweiler, Pulheim
Dienstag, den 6. März 2012
LWL-Klinik Münster
Spezialbereiche zur Behandlung von psychischen
Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung
Verteilung in Deutschland
36 Kliniken
Stand 4/2011
Quelle: BDK, Arbeitskreis
Geistige Behinderung
LWL-Klinik Münster
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Prävalenz psychischer Erkrankungen Älterer in Deutschland
Berliner Altersstudie: Altersgruppe der 70- bis über 100-Jährigen
• 13,9% Demenzen
• 9,1% Depressive Störungen
• 1,9% Angststörungen
• 0,7% Schizophrenie oder wahnhafte Störungen
• 0,6% Organisch bedingte wahnhafte Störungen oder Halluzinosen
• 0,6% Organisch bedingte Persönlichkeitsstörungen
Helmchen et al. 1996
LWL-Klinik Münster
LWL-Klinik Münster
LWL-Klinik Münster
LWL-Klinik Münster
Demenz
Geschätzte Zunahme der Krankenzahl von 2000 bis 2050
In Deutschland
In Münster
Jahr
˃65jährige Krankenzahl
in Mio.
˃65jährige Krankenzahl
in Tsd.
2010
2020
2030
2040
2050
16,8
18,6
22,2
23,8
23,5
58,8
65,1
77,7
83,3
82,2
1.210.000
1.545.000
1.824.000
2.197.000
2.620.000
Nach Schätzungen auf der Basis der 11. koordinierten
Bevölkerungsvorausschätzung Variante 1 W2.
Aus Bickel, H: Die Epidemiologie der Demenz, Zahlen
zur Häufigkeit der Erkrankung. Informationsblätter der
Deutschen Alzheimer Gesellschaft 8/2010
4.200
5.400
6.400
7.700
9.200
Schätzungen auf der Basis der Übertragung der
bundesdeutschen Zahlen auf Münster bei Annahme eine
gleichbleibenden Einwohnerzahl Münsters von 280000
LWL-Klinik Münster
Was ist Demenz?
•
Nachdem die geistige Entwicklung zunächst unbeeinträchtigt
verlaufen ist (oder durch cerebrale Schädigung bis zum 18.
Lebensjahr auf einem definierten Niveau fortdauernd beeinträchtigt
geblieben ist),
kommt es im (fortgeschrittenen) Erwachsenenalter bzw. im Alter
zu einem zunehmenden Abbau der geistigen Leistungsfähigkeit.
Demenz ist ein Oberbegriff (Demenz-Syndrom). Es gibt
verschiedene Demenz-Formen bzw. Ursachen.
Die häufigste Form/Ursache ist die Alzheimer-Krankheit bzw.
Demenz vom Alzheimer-Typ.
LWL-Klinik Münster
Symptome von Demenzen
Beeinträchtigungen des Gedächtnisses
Beeinträchtigungen anderer geistiger („kortikaler“)
Funktionen
Sprache
Rechnen
Räumliche Orientierung
Signalerkennung/-verarbeitung, Informationsverarbeitung
Abstrakt-logisches Denken, Urteilsvermögen usw.
Beeinträchtigung der Aktivitäten des täglichen Lebens
(ADL)
Veränderungen von Gefühlsleben und Sozialverhalten
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Gedächtnis
episodisch
(Ereignisse)
semantisch
(Wissenssystem)
deklarativ (explizit)
prozedual
(Fertigkeiten)
Priming
nicht deklarativ (implizit)
LWL-Klinik Münster
LWL-Klinik Münster
LWL-Klinik Münster
LWL-Klinik Münster
Zunahme von Demenzerkrankungen
LWL-Klinik Münster
Demenz bei Geistiger Behinderung
Demenzielle Symptome finden sich bei
Menschen mit geistiger Behinderung
Bei 11,4,% der über 50jährigen (Moss, 1997)
Bei 22% der über 65jährigen (Lund, 1985)
LWL-Klinik Münster
Alzheimerdemenz bei Down-Syndrom
Demenzielle Symptome finden sich bei
Menschen mit Down-Syndrom
Bei 42% der 50-60jährigen und
Bei 56% der über 60jährigen (Haveman, 1997)
100% aller über 40jährigen mit DS weisen
morphologische Zeichen der
Alzheimerdemenz auf (Haveman, 1997)
LWL-Klinik Münster
Alzheimer-Demenz
Definition nach DSM-IV
Gedächtnisstörung
Plus mindestens eines der Symptome: Aphasie, Apraxie,
Agnosie, Störungen der Exekutivfunktionen
Bedeutsame Beeinträchtigung der Alltagsfunktionen (ADL)
Schleichender Beginn, konstantes Vorliegen, progredienter
Verlauf
Ausschluss relevanter anderer zerebraler, extracerebraler,
substanzinduzierter oder psychiatrischer Erkrankungen
LWL-Klinik Münster
Alois Alzheimer
LWL-Klinik Münster
• * 1864 in Marktbreit; † 1915 in Breslau
• war ein deutscher Psychiater und
Neuropathologe
• beschrieb als erster eine Demenzerkrankung,
die nach ihm bis heute Alzheimersche
Krankheit genannt wird
• Auguste Deter
• 51-jährig bei ihr von A. Alzheimer die „Kankheit
des Vergessens“ beschrieben
• Später bei mikroskopischen Untersuchung des
Gehirns flächenweise zu Grunde gegangene
Nervenzellen und Eiweißablagerungen (sog.
Plaques) in der gesamten Hirnrinde gefunden
• Am 3. November 1906 stellte Alzheimer auf einer
Fachtagung in Tübingen das später nach ihm
benannte Krankheitsbild als eigenständige
Krankheit vor
Alzheimerdemenz
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“Neurofibrilläre
Tangles”
“Amyloid
Plaques”
LWL-Klinik Münster
Demenz vom Alzheimertyp
Pathophysiologie
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Alzheimerdemenz
Stadien nach Braak
LWL-Klinik Münster
Alzheimerdemenz
Amyloidablagerung und klinische Symptome
LWL-Klinik Münster
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Gedächtnis – Störungsformen
•
•
Störung der Einspeicherung (Alzheimerdemenz) führt zu
anterograder Amnesie bzw. Lerndefizit
Störung des Abrufs (Depression) führt zu retrograder Amnesie
bzw. Vergesslichkeit
LWL-Klinik Münster
Diff.-diagnose Demenz/Depression
bzgl. kognitiver Beeinträchtigung
Demenz
Depression
Beginn
Schleichend
Relativ plötzlich
Kognitive Defizite für
Bezugspersonen
im Vordergrund
nicht im Vodergrund
Beschwerdeschilderung
Bagatellisiernd
Aggravierend, detailliert
Tagesschwankungen
Leistungstief abends
Leistungstief morgens
Nächtliche Zunahme
Ja
Nein
Bemühen um Kompensation
Ja
Nein
Schlafentzugseffekt
Verschlecherung
Verbesserung
Alltagskompetenz
Eingeschränkt
Erhalten
LWL-Klinik Münster
Kognitive Veränderungen im Alter:
Was ist “normal”?
Verarbeitungsgeschwindigkeit (“Prozessorgeschwindigkeit”) ↓ ,
linear ab 20.Lj.
Sensorische Wahrnehmungsleistung (Sehschärfe, Gehör)
Arbeitsgedächtnisleistung ↓ (z.B. Irrelevante Informationen zu
unterdrücken)
Verhaltensinitierung und Inhibition ↓
Merkfähigkeit ↓
V. a. strategisches Vormerken
Behalten von Kontextinformationen.
LWL-Klinik Münster
“red flags”: Mögliche Frühwarnzeichen
Es werden immer wieder dieselben Fragen gestellt
Rückzug von gewohnten Aktivitäten, Aufgabe von Hobbies
Bezeichnung von alltäglichen Dingen gelingt schlechter
Dinge werden an ungewöhnliche Orte verlegt (Aschenbecher im
Gefrierfach, Schuhe im Wohnzimmerschrank)
Orientierungsprobleme an fremden Orten oder nachts zuhause
Probleme bei gewohnten Handlungsabläufen, z. B. beim Schuhe
Zubinden
Fehlleistungen, wenn mehrere Anforderungen gleichzeitig
bestehen („Multitasking-Aufgaben“)
LWL-Klinik Münster
“red flags”
Spezifische Frühwarnzeichen
bei Geistiger Behinderung
?
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Klassifikation der geistigen Behinderung nach ICD-10
Klassifikation nach ICD-10
ICD-10-Nr.
IQ-Werte
Anteil
Leichte Intelligenzminderung
F 70
IQ 50-69
80%
Mittelschwere Intelligenzminderung
F 71
IQ 35-49
12%
Schwere Intelligenzminderung
F 72
IQ 20-34
7%
Schwerste Intelligenzminderung
F 73
IQ < 20
< 1%
LWL-Klinik Münster
Häufig auftretendes auffälliges Verhalten
bei geistiger Behinderung









Rückzugstendenzen (z.B. kommunikative Abkapselung, apathisches Verhalten)
Stereotypien, Autostimulation (z.B. rhythmisches Schaukeln, langanhaltendes lautes
Schreien)
Autoaggressionen (z.B. sich Finger in die Augen drücken, sich blutig kratzen)
Fremdaggression (z.B. andere schlagen, kratzen. Gegenstände zerstören)
Hyperaktivität (ständiges Hin- u. Herrennen. Gegenstände vom Tisch reißen,
Unfähigkeit still zu sitzen)
Zwangsartige, wiederholende Handlungsrituale
Kontaktdistanzprobleme (z.B. ständig andere umarmen, küssen, an sich drücken)
Dissoziales Verhalten (z.B. Zündeln, Diebstähle)
Sexuelle Auffälligkeiten (z.B. Exibitionismus, öffentliches Onanieren, sexuelle
Übergriffe auf den Partner)
LWL-Klinik Münster
Verhaltensphänotypen ausgewählter
genetischer determinierter Syndrome
•
Down-Syndrom
unfolgsam, stur, unaufmerksam,
überaktiv, widersprechend, depressiv
•
Fragiles-X-Syndrom
sozial ängstlich, scheu, blickmeidend,
perseverierend, autistisch, unaufmerksam,
überaktiv, traurig, verstimmt
•
Prader-Willi-Syndrom
Hyperphagie, Zwangssymptome,
Hautzupfen, Wutausbrüche, labil,
perseverierend, stur, hyperaktiv
•
Smith-Magenis-Syndrom
unaufmerksam, hyperaktiv, aggressiv,
aufmerksamkeitssuchend, selbstverletzend,
Stereotypien, Schlafstörungen,
Selbstumarmungen
LWL-Klinik Münster
Zur Diagnostik von Verhaltensauffälligkeiten
•
•
•
•
Baseline exaggeration: Das Hinzutreten einer psychischen Störung
(z.B. Depression) verstärkt vorbestehende Verhaltensauffälligkeiten
Diagnostik overshadowing: Zuschreiben des psychopathologischen
Verhaltens zur geistigen Behinderung
Underreporting: Verminderte Introspektionsfähigkeit,
Sprachverständnis und Ausdrucksvermögen bedingen eine verminderte
Mitteilung bzw. diagnostische Wahrnehmung psychopathologischer
Erlebnisweisen
Overreporting: Verhaltensbesonderheiten werden als Symptom einer
psychischen Störung gewertet
Folge: Eingeschränkte Anwendbarkeit der üblichen diagnostischen
Regeln bei operationalisierter Diagnostik
(z. B. nach ICD-10, DSM-IV)
LWL-Klinik Münster
“red flags” einer Demenz
Mögliche Frühwarnzeichen
bei Geistiger Behinderung
Sehr unterschiedliche und unspezifische Symptome, z.B.
Rückzug, Apathie
Hilflosigkeit, Anhänglichkeit
Irritierbarkeit, Ängste
Lustlosigkeit, Verweigerung
Gereiztheit, aggressive Reaktionen
...
LWL-Klinik Münster
Hierarchie psychiatrischer Diagnostik
(bei Menschen mit Intelligenzminderung)
Alltagsverhalten (z.B. Pat. schlägt sich auf die Augen und Ohren,
kaum Blickkontakt, schreit, versteckt sich)
Symptom-Ebene (z.B. optische oder akustische Halluzinationen,
Verfolgungswahn)
Syndrom-Ebene (z.B. paranoid-halluzinatorisches Syndrom)
Nosologie-Ebene (z.B. Schizophrenie, ICD-Diagnose)
LWL-Klinik Münster
Ursachen von Demenzen
Primär degenerativ:
Alzheimer-Krankheit
Frontotemporale Demenzen
Lewy-Körper/Parkinson-D. ...
Vaskulär:
Mikroangiopathie (SAE)
„Multiinfarktdemenz“
Einzelinfarkte ...
Sekundär, z. T. behandelbar
Chron. Intoxikationen
Stoffwechselst., Vitaminmangel
Chron. Subduralhämatom
Normaldruckhydrozephalus ...
LWL-Klinik Münster
Demenz-Diagnostik
LWL-Klinik Münster
Bestandteile der Diagnostik bei Demenz
bei geistiger Behinderung
Eigenanamnese
Fremdanamnese !!!
Patientenbeobachtung / psychopathologischer Befund
Psychometrische Testverfahren
Bildgebung des Gehirns
Laborchemische Untersuchungen (Blut, Liquor)
LWL-Klinik Münster
Testdiagnostische Instrumente bei geistiger Behinderung
Dementia Questionnaire for Mentally Retarded Persons (DMR)
Evenhuis 1990
Dementia Scale for Down Syndrom (DSDS) Gedye 1995
Tests zur psychiatrischen Differentialdiagnose
Psychiatric Assessment Schedule for adults with Developmental
Disability (PAS-ADD)
Mental Retardation Depression Scale (MRDS)
LWL-Klinik Münster
Computertomographie
LWL-Klinik Münster
Hippokampus(-atrophie)
LWL-Klinik Münster
Lumbalpunktion
LWL-Klinik Münster
Wertigkeit spezieller Demenzparameter im Liquor
LWL-Klinik Münster
Demenz Therapie
LWL-Klinik Münster
Demenzerkrankungen - Zielsymptome
LWL-Klinik Münster
Demenz vom Alzheimer Typ
Medikamentöse Behandlung der Kognition
Nachgewiesene Wirksamkeit:
Cholinesterasehemmer
Memantin
(Ginko biloba)
Keine nachgewiesene Wirksamkeit:
Lecithin
Nootropika/Kalziumantagonisten
NSAR (= Nicht-steroidale Antiphlogistika, d.h. in
den meisten Fällen frei verkäufliche Schmerzmittel)
LWL-Klinik Münster
Anwendung von Cholinesterasehemmer bei
Alzheimerdemenz und Down-Syndrom?
Keine spezifischen Zulassungsstudien
Studien mit größerer Fallzahl und
Evidensnachweis liegen nur für eine
der 3 Cholinesterasehemmer vor
In Fachliteratur (Übersichtsarbeiten,
Fallbeschreibungen) Einsatz allgemein
positiv bewertet
LWL-Klinik Münster
LWL-Klinik Münster
Nichtmedikamentöse Interventionen bei Demenz
Realitätsorientierungstraining (ROT)
„Gedächtnistraining“, kognitive Stimulation
Erinnerungstherapie, Selbsterhaltungstherapie
Milieugestaltung
Musiktherapie, Tanz
(integrative) Validation
Psychoedukation Bezugspersonen
LWL-Klinik Münster
Alzheimerdemenz
Risikofaktoren
LWL-Klinik Münster
Vorbeugung - medizinisch
• Blutdruck einstellen
• Zuckerkrankheit einstellen
• Gewichtsreduktion
• Cholesterinwerte einstellen (Sport, Fettsenkende Med.)
• Körperliche Aktivität, Sport
• Nikotin ˃
REFERAT
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Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung
Fachtagung des Rhein-Erft-Kreises in Kooperation mit dem
Demenz-Servicezentrum Region Köln und das südliche Rheinland
und der Gold-Kraemer-Stiftung am 06.03.2012
in der Abtei Brauweiler in Pulheim
Vortrag II
Demenz bei geistiger Behinderung – Impulse aus der Landesinitiative
Demenz-Service NRW
Gerlinde Strunk-Richter
Dipl. Pädagogin, Krankenschwester, DCM-Trainerin (B)
Landesinitiative Demenz-Service NRW im Kuratorium Deutsche Altershilfe
Fachtagung in Pulheim:
Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Impulse aus der Landesinitiative
Demenz-Service NRW
06. März 2012 in Pulheim
Gerlinde Strunk-Richter, Informations- und Koordinierungsstelle der
Landesinitiative Demenz-Service NRW im KDA
www.demenz-service-nrw.de
Landesinitiative Demenz-Service NRW
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Ein Netzwerk von Akteuren zur
Verbesserung der Situation von
Menschen mit Demenz und
derjenigen, die sie unterstützen.
Ca. 18 000 000 Einwohner
Ca. 240.000 Menschen mit Demenz,
die überwiegend zu Hause leben
www.demenz-service-nrw.de
Akteure der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Dialogund
Transferzentrum
Demenz
Informationsund
Koordinierungsstelle
Landesstelle
Pflegende
Angehörige
13 DemenzServicezentren
Modellprojekte
• Land NRW
• Pflegekassen
Niedrigschwellige
Angebote nach
§45b SGB XI
www.demenz-service-nrw.de
Wohnberatungsstellen
Bezirksregierung
Düsseldorf
Genehmigung
Beratung
Statement
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Der demografische Wandel vollzieht sich auch
bei Menschen mit Behinderung, es zeichnet
sich eine vollständige demografische
Altersstruktur ab.
Eine „Pioniergeneration im Ruhestand“
(Dr. Michael Wunder)
www.demenz-service-nrw.de
Die UN-Behindertenrechtskonvention
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Inhalte, Leitmotive und Konsequenzen:
…Nicht die Tatsache, dass jemand einen Rollstuhl benutzt
oder langsamer und anders denkt oder fühlt, verursacht die
Aussonderung aus der Gesellschaft, sondern
Diskriminierungen und die Vorenthaltung
von Menschenrechten.
Dieser Paradigmenwechsel vom medizinischen zum
menschenrechtlichen beziehungsweise sozialen Modell von
Behinderung kann als Leitmotiv der BRK betrachtet werden.
S. 8 Recht | ProAlter | November/Dezember 2010
www.demenz-service-nrw.de
Das ganzheitliche Modell der Demenz
nach Tom Kitwood
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Neurologische
Beeinträchtigung
Sozialpsychologie
der Umgebung
Gesundheit
6
Biographie
DEMENZ
Persönlichkeit
www.demenz-service-nrw.de
Aktivitäten der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgruppe mit LWL & LVR
Ermitteln der Bedarfe
Befragung TagungsteilnehmerInnen
Arbeitspapier LWL
Gemeinsame Strategie- und Konzeptentwicklung
www.demenz-service-nrw.de
Aktivitäten der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgruppe mit LWL & LVR
Ermitteln der Bedarfe
Mitarbeitende in Einrichtungen:
Modul zu Demenz in Ausbildung/Studium
Interdisziplinäre Teams (Pädagogen + Pflege)
Höhere Personalausstattung (z.B. für Nachtwachen)
www.demenz-service-nrw.de
Aktivitäten der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgruppe mit LWL & LVR
Ermitteln der Bedarfe
Ärzte:
Voraussetzung: geeignete Ärzte finden
Anforderungen an Ärzte: gute Kommunikation mit
betroffenen und Angehörigen/Mitarbeitenden aus
Einrichtung
Fortbildungen zum Thema Demenz bei GB
www.demenz-service-nrw.de
Aktivitäten der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgruppe mit LWL & LVR
Ermitteln der Bedarfe
Angehörige:
Infoveranstaltungen über Demenz (in
Zusammenarbeit mit Werkstätten) mit dem Ziel der
Früherkennung
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Aktivitäten der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgruppe mit LWL & LVR
Ermitteln der Bedarfe
Mitbewohner/innen:
Informationen über Demenzerkrankung und mögliche
Auswirkungen (in einfacher Sprache mit
Praxisbeispielen etc.)
www.demenz-service-nrw.de
Aktivitäten der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgruppe mit LWL & LVR
Ermitteln der Bedarfe
Wohnen:
Konzepte für Wohneinrichtungen der
Eingliederungshilfe
Vorab: Bestandsaufnahme
www.demenz-service-nrw.de
Aktivitäten der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Arbeitsgruppe mit LWL & LVR
Ermitteln der Bedarfe
Arbeit:
Informationen an Kollegen und Vorgesetzte
Konzepte zur Gestaltung des Übergangs in den
Ruhestand
Sowie zur Alltagsgestaltung/Tagesstruktur
www.demenz-service-nrw.de
Aktivitäten der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Fachtagungen mit unterschiedlichen
Kooperationspartnern
zum Thema Demenz und geistige
Behinderung
Wissensvermittlung
Erfahrungsaustausch
Sensibilisierung
www.demenz-service-nrw.de
Aktivitäten der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Praxiswerkstätten für Mitarbeitende aus dem
Bereich der Behindertenhilfe
Themen
Kollegiale Fallbesprechung
Innere Erlebniswelt von Menschen mit Demenz
„Wie geht es Ihnen?“
Verstehender Umgang in der Betreuung
demenzerkrankter Menschen – akzeptieren statt
korrigieren
Wege der Kommunikation mit Menschen mit Demenz
bei geistiger Behinderung
www.demenz-service-nrw.de
Aktivitäten der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Konzeptentwicklung für Schulungen der
Mitarbeitenden
geistige Behinderung
Gehörlose
www.demenz-service-nrw.de
Aktivitäten der Landesinitiative
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
Beratung/Begleitung
Stationäre Einrichtungen
Werkstätten
Verbände
Telefonische und vor Ort
Kollegiale Beratung
Fallbesprechung
www.demenz-service-nrw.de
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Landesinitiative Demenz-Service Nordrhein-Westfalen
“Jede menschliche Situation kann
von außen betrachtet werden –
so, wie andere sie empfinden und von innen heraus,
so, wie das Individuum, das sie
durchlebt, sie empfindet.”
(Simone de Beauvoir)
www.demenz-service-nrw.de
REFERAT
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Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung
Fachtagung des Rhein-Erft-Kreises in Kooperation mit dem
Demenz-Servicezentrum Region Köln und das südliche Rheinland
und der Gold-Kraemer-Stiftung am 06.03.2012
in der Abtei Brauweiler in Pulheim
Vortrag III
Rechtliche Rahmenbedingungen – Eingliederungshilfe und Pflege
Daniel Heinisch
Wissenschaftlicher Referent im “ Deutscher Verein für öffentliche und private
Fürsorge e.V.“
Deutscher Verein für öffentliche und
private Fürsorge e.V.
Rechtliche Rahmenbedingungen –
Eingliederungshilfe und Pflege
vorgestellt von
Daniel Heinisch
wissenschaftlicher Referent im Deutscher Verein e.V.
Vortrag zum Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Gestaltung der
Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und der (Hilfe zur) Pflege unter
Berücksichtigung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Reform der
Eingliederungshilfe (NDV 2010, 527)
Abtei Brauweiler in Pulheim, 6.März 2012
Gliederung
I.
Überblick der relevanten Normen und ihre Definition
1. Eingliederungshilfe
2. Pflege
3. Hilfe zur Pflege
II. Schnittstellenproblematik
III. Perspektiven und Szenarien aufgrund des
Diskussionspapiers des Deutschen Vereins vom
21.9.2010 (NDV 2010, 527)
2
Eingliederungshilfe
• Eingliederungshilfe ist die Hilfe in besonderen Lebenslagen zur
Teilhabe an der Gesellschaft
§ 53 Abs. 3 S. 1 SGB XII
Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es,
eine drohende Behinderung zu verhüten oder
eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu
mildern
und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
3
Pflege
• Pflegebegriff = Pflegebedürftigkeitsbegriff
• §§ 14 Abs. 1 SGB XI iVm. Stufeneinteilung des § 15 SGB XI
§ 14 Abs. 1 SGB XI
Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen,
die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung
für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate,
in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe
bedürfen.
4
Hilfe zur Pflege
• § 61 SGB XII als Sozialhilfeleistung
• Pflegebedürftigkeitsbegriff wie § 14 SGB XI
• Erweiterung § 61 Abs. 1 S. 2, Abs. 5 SGB XII:
– Kurze Dauer
– Pflegebedürftigkeit unter Stufe 1 (§ 15 SGB XI)
– Andere Verrichtungen als § 61 Abs. 5 SGB XII
Gewöhnliche Verrichtung
iSd. § 61 Abs. 5 SGB XII
Außergewöhnliche
Verrichtung
Zahnpflege, Aufnahme der
Nahrung
Strukturieren des
Tagesablaufs
Treppensteigen, Reinigen der
Wohnung
Schutz vor Selbst- und
Fremdgefährdung
5
Schnittstellenproblematik
1.
2.
3.
4.
Normierte Abgrenzungen
Querschnittsnormen
Gemeinsamkeiten
„faktische“ Abgrenzung
5. Rechtstechnische Probleme
6. Umsetzungsprobleme
6
Abgrenzung der Normen zueinander
Gesetzgeber zu Verhältnis Eingliederungshilfe und Pflege
• § 53 Abs. 3 S. 2 SGB XII: Eingliederungshilfe als Sozialhilfe soll von
Pflege unabhängig machen (so auch § 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX)
• § 13 Abs. 3 S. 3 SGB XI: Eingliederungshilfe nicht nachrangig
Gesetzgeber zu Verhältnis Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
• § 13 Abs. 3 SGB XI findet keine Anwendung auf das Verhältnis der
Hilfearten der Sozialhilfe (SGB XII) zueinander
• Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege gleichrangig (inhaltlich
abzugrenzen)
Gesetzgeber zu Verhältnis Pflege und Hilfe zur Pflege:
§ 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB XI: Vorrang Pflege
7
Querschnittsnormen
§ 43a SGB XI, § 55 SGB XII
• Benachteiligung von stationär betreuten Beziehern der
Eingliederungshilfe gegenüber stationär betreuten Beziehern
der Pflege
– Einrichtungen der Behindertenhilfe: § 43a SGB XI:
Ausschluss von Leistungen des SGB XI außerhalb des
Abgeltungsbetrags von max. 256 € im Monat (p.P.)
– Einrichtungen der Pflege: bis zu 1.688 € im Monat (p.P.)
• Korrektur (2001) § 40a BSHG/§ 55 SGB XII: Pflegeleistung in
Eingliederungshilfe enthalten
• Weiter ungelöst: Welche Leistungen gehören zur Pflege (Hilfe
zur Pflege) und welche zur Eingliederungshilfe?
• ASMK 2011: Streichung des § 43a SGB XI von den
Bundesländern empfohlen
8
Gemeinsamkeiten
• großer Überschneidungsbereich
• Kontextabhängigkeit der Leistungen
– Integrationshelfer in der Schule
– Mittagessen in WfbM
• Teilhabeverluste als Vorstufe
9
„Faktische“ Abgrenzung
• Bislang überwiegend favorisierte Methode zur Abgrenzung:
Unterscheidung nach der jeweiligen Zielsetzung der Leistung
(Deutscher Verein: Empfehlungen zur Abgrenzung von Arten der
Sozialhilfe untereinander, 2. Aufl. 1978, S. 17 f.)
• zusätzlich Schwerpunkt der Leistung
– Pflege bewahrender Charakter
– Eingliederungshilfe dynamischer Prozess
Problem
• Zeitgemäß?
• Wandel der Gesellschaft und des Stands der Technik
• § 28 Abs. 4 S. 1 SGB XI sog. aktivierende Pflege
10
Rechtstechnische Schwierigkeiten
• Kein einheitlicher Pflegebedürftigkeitsbegriff (auch nicht
innerhalb des SGB XI; vgl. §§ 14, 15 ↔ 45a SGB XI)
• Einordnung der Leistung erschwert durch systematischen
Unterschied (vgl. auch DV 29/08)
Sozialhilfe
Eingliederungshilfe
SGB XII
Sozialversicherung
Pflegeversicherung
SGB XI
Bedarfsdeckung
Deckelung/ feste
Bemessung
Umfassende
Hilfsgestaltung
Modulartigkeit
Einsatz von Einkommen
und Vermögen
regelmäßige Beiträge
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Schwierigkeiten in der Umsetzung (Praxis)
• Einordnung zwischen Pflege und Eingliederungshilfe:
– Menschen mit Pflegestufe sind meistens wesentlich
behindert
– Umkehrschluss gerade nicht zielführend
• Unterschied bei Leistungen:
– ältere, geistig behinderte Menschen
– ältere Menschen mit Demenz
• Unterschied zwischen ambulant und stationär, wenn Leistungen
der Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen jeweils kombiniert
werden
12
Schwierigkeiten in der Umsetzung (Praxis)
•
Wahlentscheidung der verschiedenen Träger für eines der
Leistungssysteme
•
Wahlentscheidung der Betroffenen über das Regime
•
Abgrenzungsfragen zwingend unvollständig
•
Andere Verrichtungen iSd. § 61 SGB XII tatbestandlich
unbestimmt (Hilfe zur Pflege)
•
Neue Abgrenzungsfragen zwischen aktivierender Pflege und
Eingliederungshilfe
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Mögliche Lösungsansätze
• Muss die Schnittstelle notwendig neugestaltet werden,
selbst ohne Durchsetzung eines neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriffs?
•
Ziel Veränderung: Verbesserung/Vereinfachung
Strukturen für bedarfsgerechte Unterstützung
Szenarien des Deutschen Vereins vom
21.9.2010 (DV 23/09, NDV 2010, 527)
I.
Veränderungsmöglichkeiten im Rahmen der jetzigen
Begriffe
II. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
III. Reform der Eingliederungshilfe
14
Fortentwicklung des Persönlichen Budgets
(Szenario 1 bei Beibehaltung der heutigen Begriffe)
• Förderung des trägerübergreifenden persönlichen Budget
(§ 17 Abs. 2 SGB IX)
• Bisher kaum trägerübergreifend, u.a. wegen Gutscheinmodell
aus § 35a SGB XI
• Pflegesachleistung könnte als Geldleistung einfließen
• Für Personen mit Eingliederungshilfe und zusätzlichen
Leistungen aus der Pflegeversicherung
– Sachleistungsprinzip wird flexibler
– Keine (verfassungswidrige) Ungleichbehandlung von
Beziehern von Leistungen der Pflege einerseits und
Beziehern von Pflege und Eingliederungshilfe anderseits
15
Zusammenführung
von Pflege & Eingliederungshilfe
(Szenario 1 bei Beibehaltung der heutigen Begriffe)
• Systemwandel
• Beibehaltung der Gesamterrungenschaften
• Teilhabeversicherung mit (individueller) ergänzender
Bedarfsfeststellung
Auswahl zu klärender Fragen:
• Wie viel Personal benötigt man dafür?
• Was für eine Organisation ist dafür nötig?
• Wer ist für das Verfahren, die Ermittlung, die Planung
zuständig?
• Wie stelle ich Anbietervielfalt und Qualität der Leistung her?
16
Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
(Szenario 2)
• ASMK 2011 fordert neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (unter
Vorarbeit und Mitwirkung des Deutschen Vereins)
• Ziele der ASMK:
– Förderung der ambulanten Versorgung und wohnortnahen
Leistungen
– Vernetzung von ambulanten/stationären Leistungen
– Stärkung der Infrastruktur (z.B. durch den Ausbau der
Pflegeberatung)
• Instrument: Neue Bestimmung des Grades der Pflege im NBA
– maßgeblich: Grad der Selbstständigkeit
(Teilhabeorientierung)
17
Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
(Szenario 2)
Erhebliche Unterschiede zwischen alten Pflegestufen und neuen
Bedarfsgraden
• Anderer Maßstab: Zeitaufwand vs. Grad der
Selbständigkeit
• Andere Inhalte: Begrenzung auf Alltagsverrichtungen vs.
umfassendes Verständnis von Pflegebedürftigkeit
• Andere Spreizung der Stufen bzw. andere Abstände
zwischen den Stufen (!)
18
Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
(Szenario 2)
Acht Module zur Bestimmung der Pflegebedürftigkeit
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und
Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
7. Außerhäusliche Aktivitäten
8. Haushaltsführung
19
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Kontakt
Daniel Heinisch
wissenschaftlicher
Referent
Arbeitsfeld IV –
Alter, Pflege, Rehabilitation
und Gesundheit
Tel.: (030) 62 980 309
Fax: (030) 62 980 350
heinisch@deutscher-verein.de
Deutscher Verein für öffentliche
und private Fürsorge e.V.
Michaelkirchstr. 17/18
D - 10179 Berlin
www.deutscher-verein.de
20
Rhein-Erft-Kreis
Information
Demenz bei Menschen
mit geistiger Behinderung
Fachtagung am 06. März 2012 in Pulheim
(Abtei Brauweiler)
Foren
Tagungsdokumentation
FORUM I
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Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung
Fachtagung des Rhein-Erft-Kreises in Kooperation mit dem
Demenz-Servicezentrum Region Köln und das südliche Rheinland
und der Gold-Kraemer-Stiftung am 06.03.2012
in der Abtei Brauweiler in Pulheim
Forum I:
Das Menschenbild in der Alten- und Behindertenhilfe –
wie begegnen wir den Menschen mit Demenz/mit
Behinderung?
Moderatoren:
Änne Türke, Demenz-Servicezentrum
Susanne Röbel, Landesinitiative Demenz-Service-NRW
Gerlinde Strunk-Richter, Landesinitiative-DemenzService-NRW
Einführung in den Workshop
Die Alten- und Behindertenhilfe ist in ihrem Selbstverständnis und der Frage „Wie
begegne ich meinen Klient(inn)en, Bewohner(inne)n oder Patient(inn)en“ durch eine
historische Entwicklung der jeweiligen Fachdisziplinen geprägt.
Und auch in unserem beruflichen und/oder ehrenamtlichen Handeln spiegeln sich
diese Prägungen, die eine Ausbildung, ein Studium oder einfach eine bestimmte Zeit
mit sich bringen, wider.
Während die Behindertenhilfe in der Vergangenheit nach dem zweiten Weltkrieg
zunächst von Verwahrung, später jedoch mehr und mehr von Bestrebungen zu
Selbstbestimmung und Normalisierung für Menschen mit geistiger Behinderung bis
hin zu Integrations- und Inklusionsbemühungen geprägt war, zeigt sich in der
Kranken- und Altenpflege eine starke christliche Prägung. Das Menschenbild bezieht
sich hier auf den caritativen Aspekt der Nächstenliebe und führt dies bis heute im
Sinne von Fürsorge als implizites Handlungsprinzip weiter. Dass der jeweilige
Zugang zu Menschen mit Behinderung und Demenz sehr stark vor dem Hintergrund
eines fachbezogenen Selbstverständnisses zu sehen ist, soll im Workshop anhand
sehr unterschiedlicher Schlagworte diskutiert werden.
FORUM I
____________________________________________________________
Die Schlagworte lauten:
 Ganzheitlichkeit
 Tagesstrukturierung
 Assistenz
 Normalitätsprinzip
 Fürsorge
 Personenzentrierung
 Begleitung/Betreuung
 Förderung
 Biografieorientierung
 Rehabilitation
 Pflege
 Integration/Inklusion
Diskussion:
Anhand dieser Schlagworte konnten die Teilnehmenden ihren Zugang zu Menschen
mit Demenz und/oder geistiger Behinderung umreißen. In der Diskussion wurde
folgende handlungsleitende Frage erörtert:
Mit welchem dieser Schlagworte aus den Berufsfeldern Heilpädagogik bzw.
(Kranken-)Pflege identifizieren Sie sich beruflich oder in ihrer ehrenamtlichen
Tätigkeit am stärksten? Warum identifizieren Sie sich mit diesem Schlagwort?
Aus den einzelnen Diskussionsbeiträgen sollte in einem zweiten Schritt nach den
Schnittstellen zwischen den zugrundeliegenden fachspezifischen Prägungen gesucht
werden. (Wo gibt es Schnittstellen zwischen beiden Berufssparten? Was können wir
voneinander lernen?)
Ergebnisse:
Die Mehrzahl der Diskussionsteilnehmer/innen entschied sich bei ihrer Wahl für die
Worte „Betreuung und Begleitung“. Vor allem Menschen, die im Ehrenamt für
Menschen mit Demenz engagiert sind, sehen ihre Rolle in der Begleitung. Die
Tätigkeit in zum Beispiel einem niedrigschwelligen Betreuungsangebot zielt auf die
Gewährung von Lebensqualität der erkrankten Menschen.
Als wichtiger Punkt wurde im Plenum auch der Normalisierungsgedanke für
Menschen mit Behinderung und Menschen mit Demenz erachtet.
FORUM I
____________________________________________________________
Das Leben mit einer Behinderung und/oder einer Demenz sollte keinen Sonderstatus
verbunden mit Einschränkungen und Tabuisierung innerhalb der Gesellschaft
einnehmen.
Damit eng zusammenhängend erschien den Teilnehmenden auch der Integrationsund Inklusionsgedanke.
Ausgehend von diesen Aspekten stellt sich die Frage, ob Mitarbeitende aus der
Altenhilfe und Mitarbeitende aus der Behindertenhilfe für ihre tägliche Arbeit
verbindende Elemente in ihrer Grundhaltung den Menschen mit geistiger
Behinderung/mit Demenz gegenüber erkennen und für den Umgang mit ihren
Klient(inn)en nutzen können. Sowohl in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen
als auch in der Arbeit mit dementiell erkrankten Menschen ist ein einfühlsamer und
wertschätzender Umgang sowie eine vertraute bzw. Vertrauen-schaffende
Umgebung wesentlicher Bestandteil der Arbeit und Begleitung. Um dieser
Herausforderung begegnen zu können, erscheint die Einbeziehung und das Wissen
um die Biografie der Klientinnen und Klienten von entscheidender Bedeutung zu
sein. Da sowohl die Behindertenhilfe als auch die Altenhilfe dieses Grundprinzip ihres
Handelns kennen und nutzen, stellt es eine besondere Ressource für die Arbeit mit
Menschen dar, die eine geistige Behinderung haben und zusätzlich eine Demenz
entwickeln. Der Zugang zu den Menschen kann damit wesentlich erleichtert werden.
Nichtsdestotrotz sind darüber hinaus weitere pflege- bzw. demenzspezifische
Kompetenzen für Vertreter/innen beider Berufsgruppen von Bedeutung, die zum
Beispiel im Rahmen der Aus- und Weiterbildung stärker vermittelt werden müssten.
Für das Forum I:
Frau Türke
FORUM II
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Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung
Fachtagung des Rhein-Erft-Kreises in Kooperation mit dem
Demenz-Servicezentrum Region Köln und das südliche Rheinland
und der Gold-Kraemer-Stiftung am 06.03.2012
in der Abtei Brauweiler in Pulheim
Forum II:
Diagnostische Aspekte
Moderatoren:
Dr. med. Tilmann Fey
Ute Hauck
In Forum II waren Mitarbeiter des stationären und ambulanten Bereiches der
Eingliederungshilfe, verschiedener Beratungsangebote, Vertreter des Kreises und
ehrenamtlich Engagierte vertreten.
Die Lebenserwartung von Menschen mit geistiger Behinderung ist deutlich gestiegen
und gleicht sich allmählich der durchschnittlichen Lebenserwartung der
Gesamtbevölkerung an. Dadurch kommen zunehmend auch bei ihnen demenzielle
Erkrankungen vor. Da dies oftmals früher und im Vergleich mit der entsprechenden
Altersgruppe der Gesamtbevölkerung häufiger auftritt, wird es immer notwendiger,
Demenzerkrankungen bei Menschen mit einer geistigen Behinderung frühzeitig zu
erkennen, um eine angemessene Behandlung und Betreuung ermöglichen zu
können.
Demenzielle Erkrankungen werden bei Menschen mit geistiger Behinderung oftmals
nicht direkt erkannt, da die Symptomatik der geistigen Behinderung oder dem Alter
zugeschrieben werden. Aufgrund bereits bestehender kognitiver Einschränkungen
sind Symptome schwieriger zuzuordnen. Gängige Testungen setzen eine
durchschnittliche Leistungsfähigkeit vor Ausbruch der Erkrankung voraus, weshalb
sie bei Menschen mit einer geistigen Behinderung keinen oder nur bedingt Einsatz
finden können.
Gleich zu Beginn des Austausches wurde deutlich, dass bei den Anwesenden bisher
noch große Unsicherheit in Bezug auf die Diagnostik einer Demenz bei Menschen
mit geistiger Behinderung besteht. Nur wenige der Anwesenden konnten von
konkreten Praxisbeispielen mit einer gesicherten Diagnose berichten.
FORUM II
____________________________________________________________
Vielmehr wurde bei einer Vielzahl der von den Anwesenden betreuten Menschen mit
geistiger Behinderung eine Demenz vermutet, eine diagnostische Abklärung war
jedoch noch nicht erfolgt. Allen gemeinsam war der Wunsch nach Handwerkszeug,
welches einerseits auf dem Weg zu einer gesicherten Diagnose hilfreich ist und
anschließend auch einen adäquaten Umgang mit den betroffenen Personen
ermöglicht.
Herr Dr. Fey erläuterte in diesem Zusammenhang noch einmal die Wichtigkeit der
Fremdbeobachtung bei der Erstellung der Diagnose Demenz im Bereich der
Betreuung und Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung. Die üblichen
diagnostischen Regeln, Testverfahren und die Auswertung von Frühwarnzeichen
finden bei Menschen mit geistiger Behinderung nur bedingt Anwendung, da die
Symptome sehr unterschiedlich und eher unspezifisch sind. Vielmehr kann
auftretendes auffälliges Verhalten, das in Verbindung mit der geistigen Behinderung
steht, mit den Frühwarnzeichen einer Demenz verwechselt werden (z.B.
Rückzugstendenzen,
Stereotypien,
Autoaggressionen,
Fremdaggressionen,
Hyperaktivität, Kontaktdistanzprobleme). Der Abbau kognitiver und körperlicher
Funktionen bei Menschen mit geistiger Behinderung ist einfacher bestimmbar, wenn
Vergleichsdaten aus Zeiten vorliegen, in denen noch keine Anzeichen einer Demenz
vorhanden waren. In einigen Fällen bietet es sich zudem an, mit Hilfe der
Lumbalpunktion eine größere Trennschärfe in Bezug auf die Diagnose Demenz zu
erhalten.
Insgesamt besteht bei Menschen mit einer geistigen Behinderung verstärkt die
Gefahr, dass psychiatrische Diagnosen „übersehen“ werden. Dem gegenüber steht
die Tatsache, dass nahezu alle psychiatrischen Diagnosen bei Menschen mit geistiger
Behinderung viermal so häufig auftreten.
Anschließend wurde der Einsatz und die Wirksamkeit der unterschiedlichen
Medikamente zur Behandlung einer Demenz näher erläutert. Herr Dr. Fey ging in
diesem Zusammenhang auf den Einsatz der Cholinesterasehemmer intensiver ein.
Er wies darauf hin, dass das zwischenzeitliche Absetzten der Medikamente zur
Behandlung einer Demenz zwar deren Wirksamkeit verdeutlicht, nach der erneuten
Einnahme das gleiche Wirkungsniveau aber oftmals nicht mehr erreicht werden
kann.
Auf die Frage des Umgangs im Alltag mit Menschen mit geistiger Behinderung und
Demenz betonte Herr Dr. Fey, dass der Zugang vornehmlich auf der emotionalen
FORUM II
____________________________________________________________
Ebene gelingen kann und der Schwerpunkt demzufolge weniger auf dem Training
kognitiver Fähigkeiten liegen sollte.
Zum Abschluss wurde das Recht des Einzelnen auf eine gesicherte Diagnose
diskutiert. Hierbei wurde deutlich, dass nur eine abgesicherte Diagnose eine
adäquate Behandlung ermöglicht.
Zudem ermöglicht sie dem Umfeld,
Verhaltensweisen besser einordnen zu können und im Umgang mit den Betroffenen
zu berücksichtigen, um Überforderungen im Alltag entgegenzuwirken.
Für das Forum II:
Ute Hauck
FORUM II
III
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Demenz bei Menschen mit geistiger Behinderung
Fachtagung des RheinRhein-ErftErft-Kreises in Kooperation mit dem
Demenz--Servicezentrum Region Köln und das südliche Rheinland
Demenz
Gold--Kraemer
Kraemer--Stiftung am 06.03.2012
und der Gold
in der Abtei Brauweiler in Pulheim
Forum II
III:
Rechtliche Aspekte SGB XI/SGB XII
Moderatoren:
Moderatoren:
KarlKarl-Ernst Forisch
Daniel Heinisch
Grundlage des Forums war der Vortrag "Rechtliche Rahmenbedingungen Eingliederungshilfe und Pflege" von Herrn Daniel Heinisch (Hinweis: Dieser ist
Bestandteil der Niederschrift der Fachtagung).
Als Ergebnis des Dialogs wurde festgestellt, dass ein "Systemwechsel" hin zur
Zusammenführung der Eingliederungshilfe und der (Hilfe zur) Pflege unter
Berücksichtigung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs notwendig ist.
Hierbei handelt es sich um die Eckpunkte für die Reformgesetzgebung, die von der
Bund--Länder
nder--Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe bereits
Bund
2009 der Arbeits-/Sozialministerkonferenz vorgelegt wurden. Sie enthalten für den
Prozess
der
Weiterentwicklung
der
Eingliederungshilfe
grundlegende
Richtungsvorgaben und regen die Verknüpfung der beiden Reformprozesse in der
Eingliederungshilfe und in der Pflege an.
Für die zukünftige Gestaltung der Schnittstelle zur Pflege sind folgende Punkte
bedeutsam:
Die Leistungen sollen personenorientiert sein, d.h. sich an dem individuellen
Unterstützungsbedarf des Menschen
ausrichten und nicht mehr nach der
Wohnform unterscheiden. Bei weiterhin offenem Leistungskatalog sollen die
Leistungen der Eingliederungshilfe daher als individuelle, bedarfsdeckende
Fachleistungen ausgestaltet sein in Abgrenzung zu den allgemeinen, daneben
möglichen, existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt und zum Wohnen.
FORUM II
III
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Die Kriterien der individuellen Bedarfsermittlung sollen nach bundeseinheitlichen
Maßstäben entwickelt werden und sich auf alle Lebenslagen des Menschen
erstrecken. Zusätzlich soll der Mensch mit Behinderungen während des gesamten
Prozesses im erforderlichen Umfang durch ein partizipativ gestaltetes
Teilhabemanagement unterstützt und begleitet werden.
Die
Gesamtsteuerungsverantwortung
der
Teilhabeleistung
von
der
Bedarfsfeststellung bis zur Wirkungskontrolle soll den Trägern der Sozialhilfe
obliegen. Dazu sollen diese eine trägerübergreifende Koordinations- und
Strukturverantwortung unter Beteiligung des jeweiligen Menschen mit
Behinderungen erhalten.
Die besondere Bedeutung der Herstellung eines inklusiven Sozialraums wird betont
und als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe qualifiziert.
Der hierzu ergangene Beschluss der ASMK (Arbeits-/Sozialministerkonferenz) 2009 den Bund um die Vorlage eines Reformgesetzes zur Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe zu bitten - wurde von den Forumsteilnehmern einhellig
begrüßt.
Der Erfolg der angestrebten Weiterentwicklungen ist in der Pflege und der
Eingliederungshilfe gleichermaßen von einer am Leitbild der Inklusion und möglichst
weitgehenden Barrierefreiheit ausgerichteten Sozialraumgestaltung abhängig. Vor
dem Hintergrund der zukünftigen Herausforderungen einer älter werdenden
Gesellschaft nimmt die Sozialraumorientierung nicht nur zugunsten von Menschen
mit Behinderungen einen zentralen Stellenwert ein. Dabei handelt es sich um den
Aus- und Aufbau sozialräumlicher Unterstützungsstrukturen wie Barrierefreiheit,
ehrenamtliche Aktivitäten und wohnortnahe Begegnungs- und Beratungsangebote
im Rahmen der Daseinsvorsorge. Den Kommunen kommt für die grundlegende
Sozialraumgestaltung die entscheidende Bedeutung zu. Zugleich sind aber auch die
Rahmenbedingungen für eine Steuerung und Koordinierung auf Kreis-, auf Landesund auf Bundesebene darauf auszurichten, um eine inklusive sozialräumliche
Gestaltung auf lokaler Ebene soweit wie möglich zu unterstützen. Dazu bedarf es
eines Bewusstseins um die Wirkungszusammenhänge der unterschiedlichen
Politikbereiche auf den verschiedenen Ebenen. Die jeweiligen Maßnahmen müssen
auf das gemeinsame Ziel einer den Bedürfnissen pflegebedürftiger und behinderter
Menschen entsprechenden sozialräumlichen Gestaltung abgestimmt werden sowie
FORUM II
III
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in ihrer jeweiligen Wirkung aufeinander. Dieser Auftrag erfordert
die
Zusammenarbeit vieler Akteure sowie eine Bewusstseinsbildung zum alltäglichen,
respektvollen Umgang und Miteinander aller Menschen und somit eine inklusive
Gesellschaft
aft.
Gesellsch
aft
Für das Forum III:
Karl-Ernst Forisch
Rhein-Erft-Kreis
Information
Demenz bei Menschen
mit geistiger Behinderung
Fachtagung am 06. März 2012 in Pulheim
(Abtei Brauweiler)
Bilder
Tagungsdokumentation
BILDER
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