MITFÜHRPFLICHTEN FÜR PKW, MOTORRAD UND RADFAHRER
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MITFÜHRPFLICHTEN FÜR PKW, MOTORRAD UND RADFAHRER
MITFÜHRPFLICHTEN FÜR PKW, MOTORRAD UND RADFAHRER IN EUROPA INTERNE BERATUNGSUNTERLAGE Neben Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste wird benötigt: FEUERLÖSCHER ZUSÄTZLICHE WARNWESTEN BALTIKUM Pflicht Lettland, Litauen: Motorradfahrer. Lettland: Radfahrer empfohlen*** BELGIEN nur für belg. Kfz; empfohlen Motorradfahrer BULGARIEN Pflicht alle Insassen, Motorradfahrer DÄNEMARK empfohlen LÄNDER FRANKREICH GRIECHENLAND empfohlen empfohlen ABSCHLEPP -SEIL ERSATZREIFEN/ REPARATURSET** SONSTIGES Estland: 2 Blöcke für Reifen (damit kein Rollen beim Parken) Estland: Pflicht ACHTUNG MIETWAGEN: Für die Mitführpflichten muss meist selbst gesorgt werden! empfohlen Alkoholtest ab 1. Juli 2012 empfohlen Pflicht ITALIEN alle Insassen, Radfahrer *** empfohlen KROATIEN alle Insassen, Radfahrer *** Pflicht LUXEMBURG alle Insassen, Motorradfahrer, Fußgänger**** empfohlen MAZEDONIEN ZWEITES WARNDREIECK empfohlen empfohlen für alle Insassen und Motorradfahrer alle Insassen, Radfahrer *** FINNLAND ERSATZLAMPENSET* empfohlen MONTENEGRO NORWEGEN empfohlen POLEN nur für poln. Kfz; empfohlen für norw. Motorradfahrer; empfohlen GENERELL empfiehlt sich die Mitnahme des Europäischen Unfallberichtes im Ausland. Europäischer Unfallbericht empfohlen für Anhänger empfohlen für Anhänger Pflicht für Anhänger Pflicht empfohlen empfohlen PORTUGAL RUMÄNIEN Pflicht RUSSLAND Pflicht Pflicht SCHWEDEN empfohlen empfohlen SERBIEN Pflicht für gasbetrieb. Kfz Pflicht alle Insassen empfohlen für Anhänger SLOWAKEI alle Insassen; Motorradfahrer Pflicht SLOWENIEN alle Insassen empfohlen für Anhänger empfohlen nur für spanische Kfz; empfohlen SPANIEN TSCHECHIEN TÜRKEI alle Insassen * ** *** **** Pflicht empfohlen Europ. Unfallbericht Pflicht Europ. Unfallbericht empfohlen Pflicht empfohlen Pflicht UNGARN Pflicht Pflicht alle Insassen, Motorradfahrer, Radfahrer *** Fußgänger**** empfohlen Ausnahme bei Xenon- oder LED-Leuchten Wenn nicht serienmäßig vorhanden, müssen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray im Fahrzeug sein. Warnwestenpflicht für Radfahrer gilt außerhalb des Ortsgebietes bei Nacht sowie tagsüber bei schlechter Sicht. In Italien zudem bei Fahrten durch Tunnels. Warnwestenpflicht für Fußgänger gilt außerhalb des Ortsgebietes bei Nacht sowie tagsüber bei schlechter Sicht. TIP, touristik@oeamtc.at Stand: März 2012