The Vacation Rental Process: From Inquiry to Checkout - FeWo

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The Vacation Rental Process: From Inquiry to Checkout - FeWo
Mallorca: Das bringt das neue
Tourismusrahmengesetz der Balearen
Mallorca ist nach wie vor eines der beliebtesten Urlaubsziele in Europa.
Jährlich besuchen im Schnitt rund 10 Millionen Touristen die
Hauptinsel der Balearen. So mancher hat sich nach einem Aufenthalt
auf Mallorca überlegt, Strand, Sonne und Sangria künftig öfter zu
genießen – und das am Besten in den eigenen vier Wänden. Viele
nutzen ihre Immobilie heute daher als Altersruhesitz. Neben den
Einheimischen bewohnen vor allem Deutsche, Briten, Italiener und
Franzosen dauerhaft das Eiland im Mittelmeer.
Inhalt
Das neue Gesetz nutzt vor allem
Hausbesitzern
Antragstellung gilt bereits als
vorläufige Genehmigung
Strengere Verfolgung bei illegaler
Vermietung
Wer nicht ständig auf Mallorca wohnt, verdient sich gerne mit einer
lukrativen Vermietung von Ferienhaus oder Ferienwohnung zusätzlich
Geld, das oft zur Abzahlung des Kredits verwendet wird. Allerdings hat
die Balearen-Regierung schon länger die Vermietung solcher Domizile mit strengem Blick
beäugt. Einige Jahre vergaben die Behörden kaum Vermietungsgenehmigungen an die
ausländischen Eigentümer, die oft die strengen Voraussetzungen nicht erfüllen konnten. Die
Vermieter mieden zudem die hohen bürokratischen Hürden und das umfangreiche
Antragsverfahren. Wer trotzdem vermietete, rutschte schnell in die Illegalität.
Mit dem Verwaltungserlass 13/2011 haben nun seit
Mitte vergangenen Jahres viele Vermieter wieder
die Chance, ihre Immobilie anzumelden, sofern
diese bestimmte Voraussetzungen und Auflagen
erfüllt. Hierzu muss die Unterkunft den
Ausstattungs- und Qualitätsstandards
durchschnittlicher Hotelunterkünfte entsprechen und
eine Ferienvermietung nach den geregelten
Bestimmungen beantragt werden. Weitere
Verbesserungen verspricht zudem das neue
Tourismusrahmengesetzt, das in diesen Wochen in
Kraft trat.
Wer von den neuen Vorschriften profitiert, welche
Anforderungen Vermieter erfüllen müssen und
welche Nachteile drohen, erklärt Joachim Süselbeck, Rechtsanwalt und Balearen-Fachmann mit
Kanzlei in Santa Ponsa, Mallorca.
Foto: Rolf Krekeler/pixelio.de
Das neue Gesetz nutzt vor allem Hausbesitzern
„Neben freistehenden Einfamilienhäusern und Fincas, sind nun auch Doppelhaushälften
genehmigungfähig“, verrät Rechtsexperte Süselbeck. „Allerdings ist die Genehmigung bei
Reihenhäusern auf maximal zwei Häuser beschränkt“, ergänzt der Jurist. Auf ihre Lage – also
ländlich oder in der Stadt – kommt es dagegen nicht an.
Insgesamt darf das Objekt nicht mehr als zwölf Schlafplätze haben und für drei Schlafplätze
muss jeweils ein Bad zur Verfügung stehen. Wie diese im Haus verteilt sind, spielt dabei
zunächst keine Rolle. Es kann sich also um eine einheitliche Wohneinheit oder um mehrere
Wohnungen handeln. „Nicht zulässig ist, in einem Haus zur gleichen Zeit an mehrere Parteien zu
vermieten“, warnt der Anwalt. Selbst mehrere Wohnungen müssen demnach immer als Einheit
angeboten und vermietet werden.
Darin liegt auch schon das Hauptproblem der Neuregelung: Viele Immobilienbesitzer haben eine
Eigentumswohnung in einem größeren Wohnhaus mit sechs, acht oder mehr Wohneinheiten.
Doch genau diesen Bereich lässt das Tourismusrahmengesetz vorerst außen vor und die
gängige Praxis bleibt umstritten. „Solche Wohnungen sind nach neuem Recht nicht
genehmigungsfähig“, sagt Anwalt Süselbeck.
Antragstellung gilt bereits als vorläufige
Genehmigung
Trotzdem rät der Jurist allen, die die mit ihrer Immobilie
die Voraussetzungen erfüllen, eine Genehmigung zu
beantragen. Das gelte auch für die Objekte, die bereits
eine Genehmigung zur Vermietung besitzen. „Früher
entschieden die Gemeinden unabhängig voneinander
und hatten ganz unterschiedliche Anforderungen. Nun
Foto: Gerd Altmann/pixelio.de
ist eine Eintragung im Ferienregister nötig. Dabei
müssen alle Antragsteller das gleiche Verfahren
durchlaufen“, so Süselbeck. Er und seine Kollegen haben in den vergangenen Wochen bereits
etliche solcher Anträge nach der Verwaltungsvorschrift 13/2011 für Mandanten eingereicht.
Der Vorteil einer zügigen Antragstellung liegt dem Anwalt zufolge klar auf der Hand: „Ist ein
kompletter Antrag bei der zuständigen Stelle eingereicht, gilt bereits der Stempel auf dem
Dokument als vorläufige Genehmigung.“ Zum Antrag gehören unter anderem Pläne der
Immobilie mit der genauen Kennzeichnung der jeweiligen Räume, die Ausweiskopien und
Steuernummer des Eigentümers, eine Kopie des Grundbucheintrags sowie der Nachweis, dass
die Grundsteuer bezahlt ist. Mit schnellen Rückmeldungen rechnet Süselbeck aber nicht.
Schließlich muss vor der endgültigen Genehmigung noch mal ein Inspektor die Angaben
überprüfen. „Auf die Behörde kommt damit jede Menge Arbeit zu – zumal auch bereits
genehmigte Ferien-Fincas ja die neue Bescheinigung brauchen.“ Allerdings müssen Vermieter
dieses Verfahren nur einmal durchlaufen.
Strengere Verfolgung bei illegaler Vermietung
Das neue Tourismusrahmengesetz sieht aber nicht nur spezielle
Genehmigungsmöglichkeiten vor, sondern auch drakonische Strafen für
Vermieter, die dagegen verstoßen. „Eine Art Taskforce bereitet sich auf
eine strengere Verfolgung illegaler Vermietung vor“, erklärt der
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
Rechtsexperte. 15 Inspektoren beschäftigen sich mit den Verstößen. Wer
nicht angemeldete Fincas oder Ferienwohnungen vermietet oder vermittelt, muss mit
empfindlichen Geldstrafen rechnen, die laut Gesetz bei bis zu 400.000 Euro liegen können – je
nach Schwere des Verstoßes. „Insgesamt 13 Seiten nehmen die Kapitel über die Inspektoren
und Strafen im Gesetzeswerk ein“, erklärt Süselbeck. Umso wichtiger ist es, für klare
Verhältnisse beim eigenen Feriendomizil zu sorgen.
Informieren Sie sich umfassend über Antrag und Anforderungen!
Wenn Sie eine Ferienimmobilie auf Mallorca oder einer anderen Balearen-Insel besitzen, sollten Sie sich von
einem spezialisierten Fachmann zum neuen Gesetz, zu den Antragsbedingungen und möglichen
Konsequenzen einer fehlenden Vermietungsgenehmigung umfassend informieren. Spezialisierte Kanzleien
übernehmen auch oft die Antragstellung, so dass nur vollständige und beurkundete Dokumente an die
Behörde gehen. Wer sich vorab über die Anträge zur Ferienvermietung informieren will, kann sich auf der
Homepage des Tourismusministeriums die entsprechenden Unterlagen auf Katalanisch und Spanisch
herunterladen.
, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
Insbesondere ersetzt der Text keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Vermieter sollten sich daher im Einzelfall immer an eine fachlich kompetente Stelle wir einen Rechtsanwalt oder
Steuerberater wen
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