The Vacation Rental Process: From Inquiry to Checkout - FeWo
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Mallorca: Das bringt das neue Tourismusrahmengesetz der Balearen Mallorca ist nach wie vor eines der beliebtesten Urlaubsziele in Europa. Jährlich besuchen im Schnitt rund 10 Millionen Touristen die Hauptinsel der Balearen. So mancher hat sich nach einem Aufenthalt auf Mallorca überlegt, Strand, Sonne und Sangria künftig öfter zu genießen – und das am Besten in den eigenen vier Wänden. Viele nutzen ihre Immobilie heute daher als Altersruhesitz. Neben den Einheimischen bewohnen vor allem Deutsche, Briten, Italiener und Franzosen dauerhaft das Eiland im Mittelmeer. Inhalt Das neue Gesetz nutzt vor allem Hausbesitzern Antragstellung gilt bereits als vorläufige Genehmigung Strengere Verfolgung bei illegaler Vermietung Wer nicht ständig auf Mallorca wohnt, verdient sich gerne mit einer lukrativen Vermietung von Ferienhaus oder Ferienwohnung zusätzlich Geld, das oft zur Abzahlung des Kredits verwendet wird. Allerdings hat die Balearen-Regierung schon länger die Vermietung solcher Domizile mit strengem Blick beäugt. Einige Jahre vergaben die Behörden kaum Vermietungsgenehmigungen an die ausländischen Eigentümer, die oft die strengen Voraussetzungen nicht erfüllen konnten. Die Vermieter mieden zudem die hohen bürokratischen Hürden und das umfangreiche Antragsverfahren. Wer trotzdem vermietete, rutschte schnell in die Illegalität. Mit dem Verwaltungserlass 13/2011 haben nun seit Mitte vergangenen Jahres viele Vermieter wieder die Chance, ihre Immobilie anzumelden, sofern diese bestimmte Voraussetzungen und Auflagen erfüllt. Hierzu muss die Unterkunft den Ausstattungs- und Qualitätsstandards durchschnittlicher Hotelunterkünfte entsprechen und eine Ferienvermietung nach den geregelten Bestimmungen beantragt werden. Weitere Verbesserungen verspricht zudem das neue Tourismusrahmengesetzt, das in diesen Wochen in Kraft trat. Wer von den neuen Vorschriften profitiert, welche Anforderungen Vermieter erfüllen müssen und welche Nachteile drohen, erklärt Joachim Süselbeck, Rechtsanwalt und Balearen-Fachmann mit Kanzlei in Santa Ponsa, Mallorca. Foto: Rolf Krekeler/pixelio.de Das neue Gesetz nutzt vor allem Hausbesitzern „Neben freistehenden Einfamilienhäusern und Fincas, sind nun auch Doppelhaushälften genehmigungfähig“, verrät Rechtsexperte Süselbeck. „Allerdings ist die Genehmigung bei Reihenhäusern auf maximal zwei Häuser beschränkt“, ergänzt der Jurist. Auf ihre Lage – also ländlich oder in der Stadt – kommt es dagegen nicht an. Insgesamt darf das Objekt nicht mehr als zwölf Schlafplätze haben und für drei Schlafplätze muss jeweils ein Bad zur Verfügung stehen. Wie diese im Haus verteilt sind, spielt dabei zunächst keine Rolle. Es kann sich also um eine einheitliche Wohneinheit oder um mehrere Wohnungen handeln. „Nicht zulässig ist, in einem Haus zur gleichen Zeit an mehrere Parteien zu vermieten“, warnt der Anwalt. Selbst mehrere Wohnungen müssen demnach immer als Einheit angeboten und vermietet werden. Darin liegt auch schon das Hauptproblem der Neuregelung: Viele Immobilienbesitzer haben eine Eigentumswohnung in einem größeren Wohnhaus mit sechs, acht oder mehr Wohneinheiten. Doch genau diesen Bereich lässt das Tourismusrahmengesetz vorerst außen vor und die gängige Praxis bleibt umstritten. „Solche Wohnungen sind nach neuem Recht nicht genehmigungsfähig“, sagt Anwalt Süselbeck. Antragstellung gilt bereits als vorläufige Genehmigung Trotzdem rät der Jurist allen, die die mit ihrer Immobilie die Voraussetzungen erfüllen, eine Genehmigung zu beantragen. Das gelte auch für die Objekte, die bereits eine Genehmigung zur Vermietung besitzen. „Früher entschieden die Gemeinden unabhängig voneinander und hatten ganz unterschiedliche Anforderungen. Nun Foto: Gerd Altmann/pixelio.de ist eine Eintragung im Ferienregister nötig. Dabei müssen alle Antragsteller das gleiche Verfahren durchlaufen“, so Süselbeck. Er und seine Kollegen haben in den vergangenen Wochen bereits etliche solcher Anträge nach der Verwaltungsvorschrift 13/2011 für Mandanten eingereicht. Der Vorteil einer zügigen Antragstellung liegt dem Anwalt zufolge klar auf der Hand: „Ist ein kompletter Antrag bei der zuständigen Stelle eingereicht, gilt bereits der Stempel auf dem Dokument als vorläufige Genehmigung.“ Zum Antrag gehören unter anderem Pläne der Immobilie mit der genauen Kennzeichnung der jeweiligen Räume, die Ausweiskopien und Steuernummer des Eigentümers, eine Kopie des Grundbucheintrags sowie der Nachweis, dass die Grundsteuer bezahlt ist. Mit schnellen Rückmeldungen rechnet Süselbeck aber nicht. Schließlich muss vor der endgültigen Genehmigung noch mal ein Inspektor die Angaben überprüfen. „Auf die Behörde kommt damit jede Menge Arbeit zu – zumal auch bereits genehmigte Ferien-Fincas ja die neue Bescheinigung brauchen.“ Allerdings müssen Vermieter dieses Verfahren nur einmal durchlaufen. Strengere Verfolgung bei illegaler Vermietung Das neue Tourismusrahmengesetz sieht aber nicht nur spezielle Genehmigungsmöglichkeiten vor, sondern auch drakonische Strafen für Vermieter, die dagegen verstoßen. „Eine Art Taskforce bereitet sich auf eine strengere Verfolgung illegaler Vermietung vor“, erklärt der Foto: Rainer Sturm/pixelio.de Rechtsexperte. 15 Inspektoren beschäftigen sich mit den Verstößen. Wer nicht angemeldete Fincas oder Ferienwohnungen vermietet oder vermittelt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen, die laut Gesetz bei bis zu 400.000 Euro liegen können – je nach Schwere des Verstoßes. „Insgesamt 13 Seiten nehmen die Kapitel über die Inspektoren und Strafen im Gesetzeswerk ein“, erklärt Süselbeck. Umso wichtiger ist es, für klare Verhältnisse beim eigenen Feriendomizil zu sorgen. Informieren Sie sich umfassend über Antrag und Anforderungen! Wenn Sie eine Ferienimmobilie auf Mallorca oder einer anderen Balearen-Insel besitzen, sollten Sie sich von einem spezialisierten Fachmann zum neuen Gesetz, zu den Antragsbedingungen und möglichen Konsequenzen einer fehlenden Vermietungsgenehmigung umfassend informieren. Spezialisierte Kanzleien übernehmen auch oft die Antragstellung, so dass nur vollständige und beurkundete Dokumente an die Behörde gehen. Wer sich vorab über die Anträge zur Ferienvermietung informieren will, kann sich auf der Homepage des Tourismusministeriums die entsprechenden Unterlagen auf Katalanisch und Spanisch herunterladen. , Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Insbesondere ersetzt der Text keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Vermieter sollten sich daher im Einzelfall immer an eine fachlich kompetente Stelle wir einen Rechtsanwalt oder Steuerberater wen -Seiten ist ausschließlich der Betreiber der jeweiligen Website verantwort wir daher keine Haftung.