Mitteilungsblatt Nr. 04 vom 20. April 2009

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Mitteilungsblatt Nr. 04 vom 20. April 2009
Mitteilungsblatt des Amtes
CARBÄK
mit den Gemeinden Broderstorf, Klein Kussewitz,
Mandelshagen, Poppendorf, Roggentin, Steinfeld und Thulendorf
Jahrgang 19
Montag, den 20. April 2009
Nummer 04
Unser Naturschutzgebiet Kösterbeck-Fresendorf
(siehe S. 3)
Trollblumen als geschützte Pflanzen auf Feuchtwiesen
Grenzen des Naturschutzgebietes seit 1995
Grasnelken als geschützte Pflanzen auf Trockenrasen
Kammgras
als geschützte
Grasart auf
frischem,
hochwertigem
Weideland
Amt Carbäk
2
Nr. 04/2009
Broderstorf
Steinfeld
-
-
-
nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung
am 06.05.2009
Veranstaltungen der Seniorenvertretung der Gemeinde Broderstorf & der Volkssolidarität OG Pastow, Neu Pastow,
Neuendorf und OG Broderstorf (siehe weitere Seiten):
- 30.04.2009, um 14.30 Uhr: Kaffeeklatsch und Spielen
im Bauernhof - VS Broderstorf
- 15.05.2009, um 14.30 Uhr: Kino-Kaffee in der Gemeinde Broderstorf
Klein Kussewitz
-
nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung
am 25.05.2009
aktuelle Veranstaltungen des Schloss „K“, Am Gutshaus in
Klein Kussewitz:
- 01. - 03.05.2009, von 10.00 - 18.00 Uhr: Tag der offenen Tür (Maifeuer, Schlossbesichtigung, Kaffee und Kuchen)
- 03.05.2009, Beginn 16.00 Uhr, Einlass ab 14.00 Uhr:
Konzertreihe mit Jewgenij Potschekujew (Klavier), F.
Chopin - „Sehnsucht“
- 10.05.2009, ab 14.00 Uhr: Muttertag, „Die Rumpelkammer“
Gabriele Schwabe singt und spricht Kabarettchansons u. texte der 20er- und 30er-Jahre in und mit Erinnerung an
ihren Vater - Willi Schwabe - am Flügel begleitet Teodora
Belu.
Der Nachmittag verspricht viele Erinnerungen zu wecken.
(Wir bitten um Vorbestellung.)
- 17.05.2009, ab 14.00 - 18.00 Uhr: Traditionelles Kaffeekonzert am Sonntag
Der junge Musiker, Philipp Wisotzki, wird die Besucher
von 15.00 bis 17.00 Uhr mit entspannender Musik zum
Sonntagskaffe verwöhnen.
Mandelshagen
-
nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung
am 25.05.2009
Veranstaltungen des Vereins „Drei Dörfer zwischen den
Wäldern“ e. V. (siehe weitere Seiten)
Poppendorf
-
nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung
am 14.05.2009
Roggentin
-
nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung
am 22.04.2009 und 18.05.2009
Veranstaltungen der Gemeinde Roggentin/Volkssolidarität
(siehe weitere Seiten):
29.04.2009, um 14.00 Uhr: Hobbynachmittag im Gemeinschaftshaus
06.05.2009, um 14.00 Uhr: Hobbynachmittag
im Gemeinschaftshaus
20.05.2009, um 14.00 Uhr: Hobbynachmittag
im Gemeinschaftshaus
-
nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung
am 19.05.2009
Veranstaltungen der Gemeinde Steinfeld/Volkssolidarität:
22.04.2009, Spielenachmittag
14.05.2009, Rentnertreff anlässlich der 675-Jahr-Feier
27.05.2009, Spielenachmittag
Thulendorf
-
nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung
am 26.05.2009
Amt Carbäk
-
-
nächste öffentliche Amtsausschusssitzung am 07.05.2009
Am 23.05.2009 um 17.00 Uhr findet eine Musizierstunde
(Kreismusikschule) mit Schülern der umliegenden Gemeinden im Lichthof des Amtes Carbäk statt, im Vorfeld lädt die
Volkssolidarität Broderstorf um 15.00 Uhr zum gemütlichen
Kaffeetrinken ein (siehe weitere Seiten).
Im Monat Juli 2009 erscheint kein Mitteilungsblatt des
Amtes Carbäk!
Impressum:
Mitteilungsblatt des Amtes
CARBÄK
Auflagenhöhe: 3.200
Herausgeber: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 17209 Sietow,
Röbeler Straße 9, Tel.: 039931/57 90, Fax: 5 79 30
Satz & Druck:
Verlag + Druck Linus Wittich KG, 17209 Sietow,
Röbeler Straße 9, Tel.: 039931/57 90, Fax: 5 79 30,
http://www.wittich.de, E-mail: info@wittich-sietow.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Amtsvorsteher
Verantwortlich für den außeramtlichen Teil und Anzeigenteil:
H.-J. Groß, Verlagsleiter
Das Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich, außer in den Monaten Juli und Oktober. Außerplanmäßige Sonderausgaben in den Monaten Juli und Oktober werden jeweils im Vormonat angekündigt. Das
Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte
des Amtes verteilt. Ein kostenpflichtiger Bezug (Einzelausgabe oder
Abonnement) über das Amt Carbäk ist möglich. Zusätzlich kann das
Bekanntmachungsblatt auf der Internetseite www.amtcarbaek.de abgerufen werdern.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers
wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen
und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
und unsere z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz
des Betrages für ein Einzel-exemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben
werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine
Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten
uns zu keiner Ersatzleistung.
Nr. 04/2009
Das Naturschutzgebiet (NSG)
Kösterbeck-Fresendorf
besteht in seiner heutigen Größe von 220 ha seit dem
Jahre 1995. Es dient dem Schutz der durch Eiszeitgletscher geformten, in Höhe von 10 bis 67 m über dem
Meeresspiegel variierenden, schönen, abwechslungsreichen Landschaft mit einem Waldgebiet, Erlenbruchwald, natürlichem Grünland und Fließgewässern. Unter besonderem Schutz (wegen Seltenheit) stehen die
historischen Trockenrasen, die historischen Feuchtwiesen sowie der sich noch unverändert schlängelnde
Bachlauf der Kösterbeck mit seltenen Fischarten. Auf
Grund des kleinflächigen Wechsels von trockenen, frischen und nassen Böden sowie des kleinflächigen
Wechsels verschiedener Bodenarten und Humusauflagen waren die Flächen des NSG in den vergangenen
50 Jahren für Intensivierungsmaßnahmen nicht interessant. Außerdem gehörten die Flächen in dieser Zeit
bereits zur Trinkwasserschutzzone des Warnoweinzugsgebietes, worin strenge Ver- und Gebote zu beachten sind. Durch diese aus heutiger Sicht glücklichen Umstände sind die 1986 unter Schutz gestellten
Teilflächen des NSG von 20 ha vollständig und die Flächen des erweiterten NSG größtenteils von Melioration, Düngung, Umbruch und Neuansaat verschont geblieben. Mehrere Hundert überwiegend an
Nährstoffarmut angepasste standorttypische Grünland-Pflanzenarten, darunter 40 Arten der „Roten Listen“ haben ihre Heimat im jetzigen NSG nicht verloren. Die botanische Artenvielfalt mit seltenen Pflanzen
kann auf Dauer aber nur erhalten werden, wenn die
ansässigen Landwirte die vertraglich geregelte „Naturschutzgerechte Grünlandnutzung“ mit ihren Rindern
und Schafen verantwortungsbewusst durchführen und
die zahlreichen Besucher des Naturschutzgebietes sich
auch diszipliniert verhalten.
Nutzungstermine müssen individuell auf die zu schützenden Pflanzen abgestimmt und eingehalten werden,
extensive Grünland-Nutzung ist angesagt, StickstoffDüngung und Übersaaten sind verboten, Winterweide
mit Zufütterung ist verboten. Blumensträuße dürfen
nicht gepflückt werden. Nutzungsaufgabe der Grünlandflächen und Entwicklung zum geschlossenen
Waldgebiet sollten mit allen Mitteln verhindert werden.
Prof. (em.) Renate Schönfeld-Bockholt
Betreuerin des NSG Kösterbeck
(März 2009)
Amt Carbäk
3
Fortsetzung der Informationen zu den Wahlen am 07.06.2009
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Auf dem Stimmzettel stehen die Wahlvorschläge der Parteien und
Wählervereinigungen der Reihenfolge, die sich aus dem landesweiten Durchschnittsergebnis der letzten Kommunalwahl ergibt.
In jedem Wahlbereich werden jeweils die gesamten Wahlvorschläge abgedruckt, d. h. auf dem Stimmzettel erscheinen alle
Namen der im Wahlbereich kandidierenden Personen. Hinter jedem Namen befinden sich drei Kreise.
Wie viele Stimmen hat jeder Wähler?
Jeder Wähler hat drei Stimmen.
Mit diesen Stimmen kann er nicht listen- oder geschlossene
Wahlvorschläge ankreuzen, sondern er muss seine drei Stimmen
einer Person oder mehreren Personen geben.
Das „Häufeln“ der drei Stimmen auf eine Person ist ebenso möglich wie das Verteilen auf drei verschiedene Personen. Dabei ist
der Wähler nicht an die einzelnen Wahlvorschlagslisten gebunden, sondern kann beispielsweise seine drei Stimmen auch auf
drei Personen von unterschiedlichen Listen verteilen.
Der Wähler wählt eindeutig Personen und nicht Wahlvorschläge
von Parteien oder Wählergruppen.
Wer ist im ersten Wahlgang
zum Bürgermeister gewählt?
Bei zwei oder mehr Bewerbern ist im ersten Wahlgang zum Bürgermeister gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen
gültigen Stimmen erhält. Die Wahlbeteiligung ist unerheblich Hauptsache, der Bewerber hat von den abgegebenen Stimmen
mehr als die Hälfte erhalten.
Wann und mit welchen Bewerbern findet die
Stichwahl statt?
Wenn kein Bewerber die o. g. Mehrheit erreicht hat, findet eine
Stichwahl mit den beiden Bewerbern statt, die beim ersten Wahlgang die meisten Stimmen erreicht haben.
Im Zweifelsfall entscheidet das Los.
Verzichtet einer der zur Stichwahl zugelassenen Bewerber auf
Teilnahme an der Wahl, rückt automatisch der Bewerber mit der
nächst größten Stimmzahl nach.
Die Stichwahl findet immer 2 Wochen nach der ersten Wahl
statt, also am 21.06.2009.
In der Stichwahl ist gewählt, wer mehr Stimmen erhalten hat.
Wie sieht das Verhältnis von Bürgermeister und
Gemeindevertretung aus?
Der gewählte ehrenamtliche Bürgermeister wird Mitglied der Gemeindevertretung mit allen Rechten und Pflichten eines „normalen“ Gemeindevertreters. Weiterhin hat er weitergehende Rechte
eines Bürgermeisters.
Wenn er als „normaler“ Gemeindevertreter bereits gewählt ist
und gleichzeitig oder in der Stichwahl zum Bürgermeister gewählt wird, scheidet er als „normaler“ Gemeindevertreter aus und
nimmt die Funktion des „besonderen“ Gemeindevertreters, nämlich des Bürgermeisters, ein. Da er als „normaler“ Gemeindevertreter ausscheidet, rückt dann auf diese Position der nächste
Kandidat der Liste nach, auf der der Bürgermeister kandidiert hat.
Quelle: SGK M-V Februar 2009
Amt Carbäk
Bekanntmachung
der Gemeinde Roggentin
Betr.: Öffentliche Auslegung des Entwurfs
der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4
für das Dorfgebiet Roggentin Nord-Ost
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.03.2009
gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf zur
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für das Dorfgebiet Roggentin Nord-Ost zwischen der Eisenbahnstrecke Rostock - Tessin,
der Ortslage Roggentin und dem Gewerbegebiet Pastower Weg,
und der Entwurf der Begründung dazu liegen
vom 06.05.2009 bis zum 08.06.2009
im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, im Bauamt,
während der Dienst- und Öffnungszeiten zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.
2 und § 3 Abs. 2 sowie § 4a Abs. 3 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4 unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Normenkontrolle unzulässig ist,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom
Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden
können.
Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m.
§ 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB abgesehen.
Roggentin, 06.03.2009
Übersichtsplan zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4.
4
Nr. 04/2009
Bekanntmachung
der Gemeinde Roggentin
Betr.:
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4
der Gemeinde Roggentin für das
Dorfgebiet Roggentin Nord-Ost
Unterrichtung der Öffentlichkeit
und Gelegenheit zur Äußerung
zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggentin hat in ihrer
Sitzung am 01.12.2008 beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 4
für das Dorfgebiet Roggentin Nord-Ost zwischen der Eisenbahnstrecke Rostock-Tessin, der Ortslage Roggentin und dem Gewerbegebiet Pastower Weg eine 2. Änderung durchzuführen.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit
vom 27.04.2009 bis zum 04.05.2009
während der Dienst- und Öffnungszeiten im Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184 Broderstorf, im Bauamt, über die allgemeinen Ziele
und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung
unterrichten.
Während dieser Frist können von jedermann Äußerungen zur Planung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Roggentin, 02.04.2009
Richtlinie zur Gewährung
von Begrüßungsgeld
in der Gemeinde Poppendorf
1.
1.1
1.2
2.
2.1
Rechtliche Grundlage
Die Gemeinde Poppendorf gewährt ab dem 01.01.2009
gemäß Beschluss der Gemeindevertretung GV 03/04/09
vom 08.04.2009 für jedes neugeborene Kind unter Einhaltung der Festlegung nach Punkt 2.2 ein Begrüßungsgeld
in Höhe von 500,00 EUR.
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zuwendung, die
ohne Anerkenntnis eines Rechtsanspruches im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt
wird.
Anspruchsberechtigte und
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruchsberechtigte ist grundsätzlich die Mutter. Dieser
Anspruch kann im Einzelfall (bei nachzuweisender Verhinderung der Mutter, z. B. schwere Krankheit, Tod u. a.) auf
den Vater oder einen anderen Personensorgeberechtigten
des Kindes übertragen werden.
Nr. 04/2009
5
Amt Carbäk
Amt Carbäk
6
Nr. 04/2009
Nr. 04/2009
2.2
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Amt Carbäk
7
Das Begrüßungsgeld wird für jedes Kind gezahlt, dessen
Geburt nach dem 01.01.2009 durch Geburtsurkunde amtlich bestätigt wurde. Weiterhin muss die Mutter des Kindes
zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit Hauptwohnsitz
seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Poppendorf
gemeldet sein. Der Anspruch auf Begrüßungsgeld besteht
bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
Das Begrüßungsgeld wird nur zweckgebunden ausgezahlt.
Mit dem Antrag sind dazu Belege (Rechnungen, Quittungen o. a.) einzureichen für Ausgaben im Zusammenhang
mit der Geburt (z. B. Babyerstausstattung, Anschaffung
Kinderzimmermöbel, Anschaffung Kinderwagen u. a.), die
durch das Begrüßungsgeld in einer Höhe bis zu 500,00
EUR erstattet werden. Pro Kind ist jeweils nur eine Antragstellung möglich.
Verfahren
Das Begrüßungsgeld ist nach der Geburt des zu berücksichtigenden Kindes beim Amt Carbäk, Moorweg 5, 18184
Broderstorf unter Verwendung des dazu vorgesehenen
Formulars schriftlich zu beantragen.
Das entsprechende Antragsformular ist beim Amt Carbäk
erhältlich.
Der Antrag ist grundsätzlich durch die Mutter zu stellen.
Ausnahmen können gemäß Ziff. 2.1 zugelassen werden.
Der Bewilligungsbescheid wird erst erteilt, wenn durch
das Einwohnermeldeamt des Amtes Carbäk die Eintragung
des Kindes im Einwohnermelderegister vorgenommen
3.5
3.6
4.
wurde. Der Nachweis zum Wohnsitz der Mutter und der
Geburtsnachweis erfolgen verwaltungsintern und müssen
nicht durch die Antragstellerin/den Antragsteller erbracht
werden. Der zuständige Sachbearbeiter hat nach Antragseingang die entsprechenden Auszüge aus dem Einwohnermeldeamt anzufordern.
Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ist vom zuständigen Sachbearbeiter auf dem Antragsformular mittels Unterschrift zu bescheinigen.
Die Auszüge aus dem Einwohnermeldeamt für die Anspruchsberechtigte/den Anspruchsberechtigen und für das
Kind sind den Akten beizulegen.
Im Übrigen gelten die Vorschriften des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V).
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft.
Poppendorf, den 09.04.2009
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Broderstorf für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund § 50 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.04.2009 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§1
Mit dem Nachtragshaushalt werden
erhöht (+)
um
vermindert (-)
um
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber
nunmehr
bisher
festgesetzt auf
____________________________________________________________________________________________________________________
€
€
€
€
____________________________________________________________________________________________________________________
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
2.600,00
3.700,00
2.638.200,00
2.637.100,00
die Ausgaben
76.600,00
77.700,00
2.638.200,00
2.637.100,00
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
1.064.000,00
0,00
762.400,00
1.826.400,00
die Ausgaben
1.064.000,00
0,00
762.400,00
1.826.400,00
§2
Es werden neu festgesetzt:
1.
Der Gesamtbetrag der Kredite
davon für Zwecke der Umschuldung
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite
von bisher:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
263.800,00 €
auf:
0,00 €
0,00 €
0,00 €
263.700,00 €
§3
Steuerart
gegenüber bisher
auf nunmehr
v. H.
v. H.
____________________________________________________________________________________________________________________
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Gdst. A)
200,00
200,00
b) für Grundstücke (Gdst. B)
300,00
300,00
2. Gewerbesteuer
300,00
300,00
Broderstorf, 01.04.2009
Amt Carbäk
8
Nr. 04/2009
Bekanntmachung
Der vorstehende Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des § 48 Abs. 3 der Kommunalverfassung
des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter dem Hinweis, dass der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 im Amt Carbäk in 18184
Broderstorf, Moorweg 5, Zimmer 2.04, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Broderstorf, 01.04.2009
Informationen aus der Amtsverwaltung
Bekanntmachung der Gemeinde Broderstorf über die gefassten öffentlichen
Beschlüsse aus der Gemeindevertretersitzung vom 04.03.2009
Beschluss-Nr.
Beschlussgegenstand
________________________________________________________________________________________________________
GV 03/01/09
Zustimmung der geänderten Tagesordnung
GV 03/02/09
Billigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 04.02.2009
GV 03/03/09
Zustimmung der Nachbargemeinde zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sanitz
GV 03/04/09
Ablehnung Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes
GV 03/05/09
Vertagung des Aufstellungsbeschlusses für die 3. Änderung des B-Planes Nr. 3 für das Mischgebiet Neuendorf
GV 03/06/09
Hinweise zum Entwurf des Konzeptes Stadt-Umland-Raum Rostock (Entwicklungsrahmen 1. Entwurf)
GV 03/07/09
Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Schaffung zukunftsfähiger Strukturen der Landkreise und kreisfreien
Städte des Landes M-V
GV 03/08/09
Ablehnung Beauftragung eines Schreibbüros für den Protokolldienst in den Ausschüssen der Gemeinde Broderstorf für das 1. Halbjahr 2009
GV 03/09/09
Ablehnung Auftragsvergabe Veränderung von Pkw-Stellflächen im Hahnenkamp in Neu Broderstorf - Einholung
von zwei weiteren Angeboten und Bevollmächtigung des Bürgermeisters + Stellv. zur Angebotsunterzeichnung
GV 03/10/09
Verweisung des TOPs (Auftragsvergabe Veränderung von Pkw-Stellflächen im Hahnenkamp in Neu Broderstorf)
in den Bauausschuss
GV 03/11/09
Ablehnung Beauftragung eines Bausachverständigers für die Trauerhalle auf dem Friedhof Pastow
GV 03/12/09
Beauftragung eines Planungsbüros mit der Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes für die Feierhalle auf dem
Friedhof Pastow
GV 03/13/09
Ablehnung Beschluss zur Nutzung Fahrgastunterstand für die Haltestelle „Alte Dorfstraße“ von der gegenüberliegenden Haltestelle, wenn Förderung abgelehnt wird
GV 03/14/09
Zustimmung - bei negativen Bescheid zur Förderung eines Fahrgastunterstandes für die Haltestelle „Alte Dorfstraße“, wird trotzdem ein FGU gesetzt
GV 03/15/09
Zurückstellung Beschluss (Ländlicher Wegebau Pastow -Festlegung der Baustrecke, Art der Ausführung) und
Einholung vom Ingenieurbüro Voss & Muderack 3 weitere Kostenschätzungen
GV 03/16/09
Besprechung Thema BOV Broderstorf Hofensemble Teschendorf - M 44-7 mit Familie Kampf und Beratung Anteil an dem Vorhaben mit dem Amt
GV 03/17/09
Zustimmung Eilentscheidung des Bürgermeisters bezüglich der Beantragung zum vorzeitigen Investitionsbeginn
für die Maßnahme M 44-13 „Straße in Neu Broderstorf“
GV 03/18/09
Zustimmung Baulastübernahme (Fläche jetzt Busbucht und zukünftig Längsparker) beim BOV Broderstorf, Bahnhofsvorplatz sowie die Übernahme der Verkehrssicherungs- und Straßenunterhaltungspflicht
GV 03/19/09
Zustimmung - nach Antragstellung der Gemeinde Thulendorf den Erlass eines zweckgebundenen Zuwendungsbescheides für den Zeitraum von April - 31.12.2009 über 39.319,33 € in Form einer nicht rückzahlbaren Zuweisung zur Durchführung der Maßnahme BOV Broderstorf M 10-3 Straße von Neu Broderstorf über Neu Fienstorf
nach Fienstorf (die tatsächliche Zuweisungshöhe kann sich noch verändern, dies richtet sich nach den tatsächlich abgerechnteten Bau- und Planungskosten)
GV 03/20/09
Zustimmung Auszahlung der Zuwendung an die Gemeinde Thulendorf zum BOV Neu Broderstorf-Fienstorf
GV 03/21/09
Zurückstellung Beschlussvorlage (Ausbau des Straßenabschnittes „Alte Dorfstraße“ - Erhebung von Straßenbaubeiträgen) bis zur Klärung der offenen Fragen
i. A. Hintze
Hauptamt
Nr. 04/2009
Wann ist die Rasenmahd erlaubt?
Am 06.09.2002 ist die neue Lärmschutzordnung in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt Teil I von 2002 Nr. 63 ab Seite 3478). Für
laute Geräte, wie z. B. Rasenmäher, Freischneider, Laubsammler,
aber auch Baumaschinen, gelten ab sofort neue Geräuschwerte.
Nachfolgend die Regelungen für den Betrieb von Geräten und
Maschinen in Wohngebieten (§ 7 Absatz 1 teilweise):
(1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kurund Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung
nach §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung
sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten
dürfen im Freien
1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00
Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden,
2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02 (Freischneider), 24 (Grastrimmer/Graskantenschneider), 34 (Laubbläser)
und 35 (Laubsammler) an Werktagen auch in der Zeit von
07.00 bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von
17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn,
dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche
Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr.
1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17.07.2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur
Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel
8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.
Im Umkehrschluss:
Rasenmäher dürfen nur an Werktagen (auch samstags) und nur
in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr betrieben werden.
Entsorgung von Grasschnitt
und anderen kompostierbaren Abfällen
Viele Einwohner aus unseren Gemeinden lagern unberechtigt auf
öffentlichen Grünanlagen, unbebauten Flächen, an Grabenböschungen und wenig befahrenden Wegen Grünschnitt, Laub oder
andere kompostierbare Abfälle ab.
Damit werden die Natur und Umwelt stark verschmutzt. Unsere
Gemeindearbeiter müssen auf Kosten der Gemeinde diesen Abfall
beräumen.
Wir fordern alle Grundstückseigentümer bzw. Nutzer von Grundstücken auf, die wilde Bekippung von Grünschnitt und anderen
kompostierbaren Abfällen zu unterlassen.
Alle Grundstückseigentümer bzw. -nutzer haben sich gegenüber
der Abfallbehörde des Landkreises verpflichtet, auf dem eigenen
Grundstück die Kompostierung vorzunehmen.
Sollte dies nicht möglich sein, können diese pflanzlichen Abfälle
geordnet bei folgenden Unternehmen der Region kostenpflichtig
entsorgt werden:
1. ALBA GmbH, Silder Moor 10,18196 Kavelstorf
Tel.: 038208/8390, Fax: 038208/83936
2. Erden- und Kompost GbR Horst, Am Kirchholt 4,
18190 Sanitz
Tel.: 038209/81996
i. A. Dr. Schmidt
LVB/Ltr. Hauptamt
Amt Carbäk
9
Information über die Plakatwerbung
auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Gemäß des gemeinsamen Erlasses des Wirtschaftsministers (jetzt
Verkehrsminister) und des Innenministers des Landes M-V vom
17.08.1994 dürfen politische Parteien, sonstige politische Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerber, die sich an der
Wahl beteiligen wollen, Werbung mit Plakaten auf öffentlichen
Straßen und Plätzen in M-V durchführen.
Dazu Folgendes:
Die Plakatwerbung darf abweichend von § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
StVO innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor der
Wahl unter Beachtung folgender Nebenbestimmungen durchgeführt werden.
a) Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen
und Einmündungen, vor Bahnübergängen und am Innenrand
von Kurven und an Bundesautobahnen und vierspurigen Straßen, wenn keine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet
ist.
b) Die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie der Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen
mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder
deren Wirkung beeinträchtigen. Sie darf nicht in den Verkehrsraum hineinragen. Auf § 33 Abs. 2 StVO wird hingewiesen.
c) Die Beschädigung von Straßenbestandteilen (z. B. Bäume,
Schilder) u. a. durch Annageln ist unzulässig.
d) Die Plakatwerbung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem
Wahltag aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.
Plakatwerbung, die den vorstehenden Bestimmungen nicht entspricht, kann von den zuständigen Behörden entfernt und sichergestellt werden.
Hinweise für die Wahlbewerber bzw. deren Parteien oder Wählergruppen
1. Die o. g. Festlegungen zu Plakatierung finden Anwendung für
alle Kreis- und Gemeindestraßen.
2. Die betroffenen Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber
haben ihre beabsichtigte Plakatierung beim Amt Carbäk,
Moorweg 5, 18184 Broderstorf schriftlich anzumelden.
Quelle: AmtsBl. M-V 1994 S. 899
i. A. Dr. Schmidt
LVB/Ltr. Hauptamt
Wasser- und Bodenverband
„Untere Warnow-Küste“
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bekanntmachung des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“
Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in
diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung:
15.07.2009 - 30.11.2009
Grundräumung: 15.07.2009 - 15.03.2010
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen,
Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Amt Carbäk
Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den
Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen.
Gemäß § 30 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushaltes
(WHG) in der Fassung vom 19.08.2002 (BGBl. I S, 3245 ff.), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 06.01.2004
(BGBl. I S. 2) i. V. mit § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V
(LWaG) vom 30.11.1992 (GVOBI. M-V S. 669 GS M-V Gl. 753-2).
zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18.04.2006
(GVOBI. M-V 2006, S. 102) und der Satzung unseres Verbandes
haben die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger und Hinterlieger das Betreten des Grundstücke zur Durchführung von
Unterhaltungsarbeiten zu dulden sowie das Mähgut und den
Aushub aus den Gewässern aufzunehmen.
Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von
den Nutzern zurückzusetzen.
Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken
(Anlieger und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit
auf Anhörung, zur schriftlichen Äußerung bzw. zur Niederschrift
in unseren Diensträumen in 18146 Rostock, Alt-Bartelsdorfer-Str.
18 a, Telefon: 0381/4909766-68 gewährt.
gez. Thies
Verbandsvorsteher
WBV „Untere Warnow-Küste“
Die Grundschule Blankenhagen
informiert:
Am Sonnabend, d. 21.03.2009 fand in Rostock der diesjährige
Plattdeutsch-Wettbewerb als Fest der Niederdeutschen Sprache
2009 statt. 248 Kindergartenkinder, Schüler und Schülerinnen
beteiligten sich an diesem Wettbewerb.
Auch wir - die Grundschule Blankenhagen - waren mit unseren
Plattdeutschkindern dabei.
Jolana Kappes und Lora Behm nahmen am Vorlesewettbewerb
teil und bekamen von der Jury das Prädikat „gut“. Beim Darstellenden Spiel/Gemischtes Programm erreichten wir ein „ausgezeichnet“.
Silvana Drews
Angestellte der Gemeinde Blankenhagen
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Nr. 04/2009
Regionale Schule Sanitz
„Bewegte Schule“
In dieser und den folgenden Ausgaben der Sanitzer Mitteilungen
möchte ich Ihnen einen kurzen Einblick in unsere drei Leitsätze,
die unser Schulprogramm begründen, geben.
Unser erster Leitsatz:
„Wir sitzen in einem Boot - als Team, das miteinander arbeitet,
füreinander einsteht und sich trotzdem gern Verstärkung holt!“
Das bedeutet:
- Die Unterrichtsgrundlage bildet der schulinterne Lehrplan.
- Für die weitere Entwicklung suchen wir Unterstützung bei
Schul- und Unterrichtsberatern.
- Um den Schülern eine optimale Lernperspektive zu eröffnen,
wird mit jedem Schüler und seinen Eltern 1 x pro Schulhalbjahr ein individuelles Lernentwicklungsgespräch geführt.
- Schüler, die eine intensivere Unterstützung benötigen, erhalten schülerspezifische Förderpläne und spezielle Angebote.
- Unser Konzept der Berufefrühorientierung (Eltern, Lehrer,
Schulsozialpädagogin und Berufsberater) ermöglicht den
Schülern einen leichteren Einstieg ins Berufsleben.
- Wir profitieren zusätzlich von einem Berufseinstiegsbegleiter,
der 10 bis 15 Jugendliche aus der Klassenstufe 8 mit Erreichen eines guten Abschlusses in Klasse 9 bei der Findung einer Lehrstelle zur Seite steht und sie dann bis zum Abschluss
des ersten Lehrjahres begleitet.
- Wir organisieren Elternforen zu Gewaltprävention sowie Drogen- und Suchtprävention.
- Unser Förderverein greift uns finanziell unter die Arme insbesondere bei Sprachreisen, Klassenfahrten und Wandertagen,
Projekten, Sportwettkämpfen etc.
- Seit vielen Jahren kooperieren wir mit der Kreismusikschule
Bad Doberan. Kinder und Erwachsene können in unserem
Haus das Klavier- und Keyboardspiel erlernen.
- Zahlreiche Schüler unserer Schule sind außerdem sportlich
aktiv in den zahlreichen Vereinen unserer Gemeinde.
Auch in diesem Jahr veranstalten wir in den 5. und 6. Klassen einen Vorlesewettbewerb zum „Welttag des Buches“, zu dem Sie,
liebe Eltern, Großeltern und alle Interessierten, herzlich eingeladen sind.
Am 22. April 2009, von 14.00 bis 16.00 Uhr, werden das am
besten vorlesende Mädchen und der am besten vorlesende Junge
aus der Klassenstufe 5 und 6 ermittelt. Der Vorausscheid fand in
den einzelnen Klassen statt.
Wir freuen uns auf Sie!
Martina Wegner
Die nächste Ausgabe
erscheint am Mittwoch,
der 20. Mai 2009
Redaktionsschluss
ist Freitag, der 08. Mai 2009
Nr. 04/2009
Amt Carbäk
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Einladung in den Lichthof
des Amtes Carbäk
Aktivitäten im April und Mai
• Am 21.04 wird in der Neptunhalle ein Tauchkurs für alle ab
10 Jahren angeboten.
• Ende April werden wir zum Ozeaneum nach Stralsund fahren.
Aushänge in den Jugendclubs beachten.
• Am 25.04 findet ein „Tag der offenen Tür“ in Roggentiner Jugendclub statt.
• Mitte Mai wird ein Ausflug in den Zoo geplant, auch hier solltet ihr die Aushänge beachten.
• Ab April könnt ihr, mit eurem Club zusammen, eine Jugendclubzeitung oder eine Jugendclub-Chronik erstellen, oder was
euch sonst noch um das Thema „20 Jahre Wende - Jugendclubs blicken zurück“ einfällt. Interviewt eure Eltern, Großeltern, oder den Bürgermeister, um daraus eure Zeitung, Chronik, Video oder Plakat zu erstellen. Zeit habt ihr dafür bis zum
September. Mehr Information bei euch im Jugendclub oder
bei mir!
Im Jugendclub Broderstorf hatten wir viel Spaß mit Jugendlichen aus Klein Kussewitz, die uns beim Laminat verlegen halfen.
Wir danken euch Klein Kussewitzern sehr dafür! Die Kinder und
Jugendlichen haben viel Spaß an Gesellschaftsspielen und am
Basteln. Ihr seid herzlich eingeladen, in den Jugendclub zu kommen und dort eure Ideen einzubringen. Seit Anfang des Jahres
kochen wir gemeinsam und haben viel Spaß dabei.
Der Jugendclub Roggentin hat noch viel vor! Die Vorbereitungen
zum „Tag der offenen Tür“ laufen auf Hochtouren. Es wird geprobt, Deko eingekauft, und vieles mehr. Ihr könnt gespannt
sein...! Durch unsere Osterbastelaktion haben wir jetzt 11 Freikarten für den Zoo. Damit werden wir im Mai ein Tagesausflug mit
dem Jugendclub Broderstorf veranstalten.
Im Jugendclub Klein Kussewitz sind alle begeistert beim Darts
spielen zu finden, im Februar hatten wir 2 nette Filmabende mit
anschließendem Austausch. Diese Aktion werden wir ca. 1-mal
im Monat durchführen, da es alle toll fanden. Am Ostersonntag
schauten wir am Strand von Warnemünde den Drachenfliegern
zu, um Ideen für einen eigenen Drachen zu sammeln.
Alle Termine und Aktivitäten der Jugendclubs findet ihr im Internet unter www.Jugendclubs-Online.de!
Euer Jugendsozialarbeiter
Matthias (llchmann), Tel.: 0160/90548734
E-Mail: Jugendsozialarbeiter@aufdertenne.de
Einladung in die Keramikgruppe
Freie Plätze in der Keramikgruppe immer am Mittwoch von 17.30
- 19.00 Uhr oder 19.30 - 21.00 Uhr. Bei Interesse bitte melden
bei Martina Hamann, Telefon: 038204/12346
Hamann
Seniorenbetreuerin
Am Samstag, dem 23. Mai 2009 lädt die Kreismusikschule Bad
Doberan um 17 Uhr wieder zur beliebten Musizierstunde mit
Schülern der umliegenden Gemeinden in den Lichthof des Amtes
ein. Bei freiem Eintritt erwarten Sie Gitarren- und Flötenmusik,
Gesang sowie Darbietungen auf dem Klavier und dem Cello. Im
Vorfeld lädt die Volkssolidarität Broderstorf um 15 Uhr zum gemütlichen Kaffeetrinken ein. Die Zeit zwischen Kaffeetrinken und
Konzert soll zum Tauschen von Pflanzen aus dem eigenen Garten
genutzt wrden. Auf diesen geselligen Nachmittag freuen sich
Margit Neumann und Rainer Brauer von der Kreismusikschule sowie Frau Fietz (Volkssolidarität Broderstorf).
Veranstaltungen
der Gemeinde/Volkssolidarität
Roggentin
Die Interessengemeinschaft Natur und Heimat lädt ein:
zu einer Vogelstimmenexkursion mit Herrn Dr. Pett im Naturschutzgebiet Kösterbeck am 09.05., morgens 05.30 Uhr und zu
einer Thematischen Wanderung am 28.05., 16.00 Uhr im Naturschutzgebiet Kösterbeck
Treffpunkt jeweils am Grillpavillon Parkplatz am Waldrand
Tagesfahrt am 18.05. zum Bernsteinmuseum nach Ribnitz,
Fischland Darß, Born, Zingst. (gesonderter Ablaufplan)
Teilnahmemeldung an Herrn Gütschow, Tel.: 13504
Vorschau für Juni
-
Am 17.06. findet unser Sommergrillfest der Senioren im Gemeinschaftshaus statt.
Tagesfahrt am 25. Juni zur Weißen Wiek, Boltenhagen, Pötenitz, Priwall, Travemünde.
Aus dem Leben in unserem
Gemeinschaftshaus Roggentin
Der von der Interessengemeinschaft Natur und Heimat durchgeführte Lichtbildervortrag über Tadschikistan und angrenzende Länder war bei guter Beteiligung ein voller Erfolg. Der Referent Herr
Dr. Pett verstand es, die Zuhörer mit seinen interessanten und aktuellen Fotos und Ausführungen so zu fesseln, dass kaum einer der
Zuhörer bemerkte, wie schnell die Zeit verging. Das war eine gelungene Veranstaltung. Vielen Dank dem Referenten Herrn Dr. Pett
und den Helfern für die Vorbereitung des Vortragsraumes.
Unsere erste Tagesfahrt zum Ozeaneum nach Stralsund gab den
Beteiligten neue und interessante Eindrücke vom wundervollen Leben am, im und unter Wasser. Die Notwendigkeit zum Schutz und
der Erhaltung dieses Lebens wird in den Ausstellungen anschaulich
dargestellt. Die derzeit in der Presse veröffentlichten kritischen Bemerkungen zum Ozeaneum in Stralsund konnten wir nicht teilen.
Besonders beeindruckend war für alle die Fahrt mit dem wieder
einmal voll besetzten Bus über die neue Sundbrücke und ein kleiner Spaziergang in Altefähr mit Blick auf die alte ehrwürdige
Hansestadt Stalsund. Wir freuen uns schon auf die nächste Exkursion. Vielen Dank für deine Mühe, Benno Gütschow.
i. A. Klingner
Amt Carbäk
Informationen des Vereins
„Drei Dörfer zwischen den Wäldern“
Der Verein „Drei Dörfer zwischen den Wäldern“ e. V. hat seinen
Vorstand, in gleicher Besetzung, neu gewählt und folgende Veranstaltungen geplant, zu denen alle interessierten Bürgerinnen
und Bürger der Gemeinde Mandelshagen herzlich eingeladen
sind.
Der diesjährige Arbeitseinsatz auf dem Anger, mit verspätetem
Osterfeuer und Grillen von mitgebrachtem Grillgut, auf dem vom
Verein gebauten Grill und geistigen Getränken, findet am
02.05.09 ab 10.00 Uhr statt. Arbeitsgeräte sind mitzubringen!
Vom 22.05.09 bis 24.05.09 feiert die Gemeinde Mandelshagen ihr
675-jähriges Bestehen unter der Schirmherrschaft des Bürgermeisters und tatkräftiger Mitwirkung der Vereinsmitglieder.
Im Juni soll es dann mit dem Tretboot auf die Warnow gehen. Der
Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Im August wollen wir mit Fahrrädern eine Fahrt unternehmen. Eine Filzwanderung und Wildschweingrillen ist für den September
geplant. Im Oktober soll dann wieder ein fröhliches Halloweenfest stattfinden und im Dezember eine Weihnachtsfeier.
Am 31.03.09 wurde eine Sportgruppe, unter Vorsitz von Frau Alwardt, gegründet. Es soll Rad gefahren, gewandert und gekegelt
werden. Detailierte Angebote gehen an alle Haushalte in der Gemeinde Mandelshagen.
Die Seniorinnen und Senioren treffen sich am 15.04.09 um 15.00
Uhr zu einem fröhlichen Kaffeenachmittag in der „Alten Waage“
in Vogtshagen zusammen mit Seniorinnen und Senioren aus den
umliegenden Dörfern.
Am 13.05.09, gleiche Zeit gleicher Ort, wollen wir das „Frühlingserwachen“ mit Rezitationen und Frühlingsliedern zum Mitsingen
begehen.
Am 18.06.09 wieder 15.00 Uhr in der „Alten Waage“ wollen wir
uns an Evergreens erfreuen.
Um Anmeldung für die Teilnahme,
bei Frau Olias Tel.: 038224/80621 oder
Frau Weizel Tel.: 038201/30505, wird gebeten.
Anmeldeschluss immer bis 5 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung.
Alle Seniorenveranstaltungen sind öffentlich!
Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen Danke Ihre
Erika Olias
Informationen
des SV Pastow e. V.
Auf unserer Delegierten-/Wahlversammlung am 25. März 2009
wurde ein positives Fazit für das Geschäftsjahr 2008 gezogen
und die „Weichen“ für eine weitere erfolgreiche Entwicklung unseres Sportvereins gestellt.
Weiterhin wurden nach der Entlastung des bisherigen Vorstandes
die Sportfreunde/in Michael Ullerich (1. Vorsitzender und Pressewart), Horst Gauß (2. Vorsitzender), Astrid Haß (Kassenwartin),
Brit Jager (Schriftführerin), Klaus-Dieter Bründel (Jugendwart)
sowie alle Abteilungsleiter/innen in den neuen Geschäftsführenden Vorstand für die nächsten drei Jahre gewählt.
Der SV Pastow e. V. möchte auch weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den Vertretern der Gemeinden, der Amtsverwaltung,
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Nr. 04/2009
mit den Bürgern, Sponsoren und Förderern einen wichtigen Beitrag im kulturell-sportlichen Bereich unserer Region leisten.
Weitere Informationen über unseren Sportverein sind über die
neu überarbeitete Homepage „www.sv-pastow.de“ zu finden.
Michael Ullerich
1. Vorsitzender
Jagdgenossenschaft
der Gemeinde Thulendorf
Auf der Jagdgenossenschaftsversammlung am 26.03.09 wurde
beschlossen, dass die nächste Jagdpachtauszahlung im Juni dieses Jahres erfolgt.
Alle Jagdgenossenschaftsmitglieder (Eigentümer von Acker-,
Grünland- und Waldflächcn innerhalb der Gemeinde Thulendorf),
die in der Vergangenheit noch keine Jagdpacht erhalten haben,
teilen bitte Herrn Frank Jager ihre Bankverbindung mit.
Frank Jager, Tel.: 038204/15594
Die Jagdpacht wird dann überwiesen.
gez. T. Junge
Jagdvorsteher
Hegering Broderstorf
Hegeschau und Weiterbildung
Zur Auswertung des abgelaufenen Jagdjahres und gleichzeitig zur
jährlichen Weiterbildung trafen sich die Jäger des Hegerings Broderstorf (Amtsbereich Carbäk und Gemeinde Bentwisch) am
04.04.09 in der Hasenheide in Bentwisch.
Nach einer zünftigen Begrüßung mit Jagdhorn und den einleitenden Worten des Vorsitzenden wurde zunächst für das letzte
Jagdjahr, das am 31. März 09 endete, ein Resümee gezogen. Auf
einer jagdlichen Fläche von ca. 7000 ha wurden neben 3 Rothirschen, 1 Damhirsch und 16 Muffel erlegt. Die beiden Hauptwildarten Rehwild und Schwarzwild schlugen mit 192 bzw. 175
Stück zu Buche. Dabei ist die Jagdstrecke seit einigen Jahren
ziemlich konstant. Beim Raubwild, das ja gerade im letzten Jahr
bei Geflügelhaltern für Verärgerung sorgte, wurde ein deutlicher
Anstieg der Streckenzahlen vermerkt: Neben 163 Füchsen kamen
162 Marderhunde zur Strecke. Für den Marderhund bedeutet dies
einen Anstieg um knapp 50 % in den letzten beiden Jagdjahren.
Die Jäger hoffen, mit der Reduzierung des Raubwildes nicht nur
bessere Lebensbedingungen für Hasen, Rebhühner und bodenbrütende Singvögel zu schaffen, sondern auch die Hühnerbestände
in den Dörfern zu schützen. Als weitere Wildarten wurden 4
Graugänse, 10 Enten, 5 Hasen (alle durch Verkehrsunfälle), 1 Iltis,
15 Dachse und 3 Baummarder (ebenfalls alle durch Verkehrsunfälle) gezählt. Erstmals seit Erfassung der Strecken wurde in diesem Jahr ein Waschbär erlegt. Diese ursprünglich aus Nordamerika stammende Kleinbärenart wurde erstmals in den 30er-Jahren
des letzten Jahrhunderts in Nordhessen ausgesetzt. Der Waschbär
verstand es als Generalist, sich in der für ihn fremden Umwelt sofort zurechtzufinden. Er breitete sich in alle Himmelsrichtungen
aus. Als vornehmlich nachtaktives, noch dazu ausnehmend
schlaues Lebewesen ist er sehr schwer zu jagen. Nach den ersten
Auswilderungsversuchen kamen in der zweiten Hälfte des letzen
Jahrhunderts noch Tiere hinzu, die von sog. Tierschützern aus
Nr. 04/2009
Amt Carbäk
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Zuchtfarmen und Tiergehegen befreit wurden. Es ist nunmehr zu
erwarten, dass der Waschbär auch bei uns heimisch geworden
ist. Neben dem Marderhund haben wir damit den zweiten Beutegreifer, der ursprünglich nicht in Mitteleuropa beheimatet war
und erst durch das Eingreifen des Menschen in den heimatlichen
Revieren auftauchte - mit allen Konsequenzen für die Beutetiere,
allen voran Singvögel, Kleinsäuger und Niederwild.
Nach der Auswertung des Jagdjahres fand wie gewohnt eine
Weiterbildung statt, die sich in diesem Jahr mit der Bejagung des
Raubwildes befasste. Dazu wurde von einem fachlich versierten
Berufsjäger ein sachlich fundierter und trotzdem kurzweiliger
Vortrag gehalten. Die Veranstaltung endete mit einem regen Gedanken- und Erfahrungsaustausch beim gemeinsamen Mittagessen.
Detlev Göllner
Hegering Broderstorf
Evangelische Kirchgemeinde
Bentwisch
Stralsunder Straße 23
18182 Bentwisch
Telefon: 0381/681501
Veranstaltungen der Evangelischen
Kirchgemeinde Bentwisch
Unsere Gottesdienste
Jeden Sonntag, 10 Uhr, Gottesdienst in der Kirche
Jeden letzten Sonntag mit der Feier des heiligen Abendmahls
Kindergottesdienst
Jeden Sonntag um 10 Uhr
Wir beginnen in der Kirche und ziehen mit den Kindern während
des Wochenliedes aus der Kirche in den Gemeindesaal auf den
Pfarrhof.
Herzliche Einladung an alle Familien mit Kindern!
Poppendorfer Musikgottesdienst
Sonntag, 17. Mai 2009, 17 Uhr, im Musenstall Poppendorf
„Herr, höre unser Gebet!“
Mit Auszügen aus dem Oratorium „Elias“ von Mendelssohn-Bartholdy
Familiengottesdienst
Sonntag, Rogate, 17. Mai 2009, 10 Uhr in der Kirche
Regionalgottesdienst, Himmelfahrt, 21. Mai 2009
10 Uhr, im Kösterbecker Wald
Die Kirchgemeinden Kessin, Bentwisch und Kavelstorf laden zum
Gottesdienst unter freiem Himmel ein. Zur Abfahrt in Bentwisch
treffen wir uns am 21. Mai 2009 um 9.15 Uhr auf dem Pfarrhof.
Jäger während ihrer Ausbildung
Alle, die eine Mitfahrgelegenheit suchen, möchten sich bitte bis
zum 17. Mai 2009 im Pfarrhaus melden.
Musik für unsere Orgel
Sonnabend, 09. Mai 2009, 17 Uhr
Singen und Loben - Tuten und Blasen
Junge Musikschüler aus Rostock und der Umgebung stellen sich
vor.
Für Kinder und Jugendliche
Christenlehre
2. - 3. Klasse
Donnerstag
4. - 6. Klasse
Donnerstag
Konfirmanden
7. Klasse
Mittwoch
15.00 Uhr im Pfarrhaus
16.30 Uhr im Pfarrhaus
17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
aller 14 Tage
Für die Älteren aus unserer Gemeinde
Donnerstagsfrühstück
Jeden Donnerstag, 9.00 Uhr im Pfarrhaus
Andacht, Kaffeetrinken, Gespräch ...
Für alle, die Freude am Singen haben
Singkreis
Jeden Mittwoch, 19.30 Uhr im Gemeindesaal in der Pfarrscheune
Goldene Konfirmation
Sonntag, 21. Juni 2009, 14 Uhr in der Kirche
Es sind alle eingeladen, die in den Jahren 1957 - 1959 in Bentwisch konfirmiert wurden. Aber auch alle, die in diesen Jahren an
anderen Orten konfirmiert wurden und jetzt zu unserer Kirchgemeinde gehören.
Bitte melden Sie sich im Pfarramt, wenn Sie dabei sein möchten.
Astrid Gosch
Pastorin
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Amt Carbäk
Nr. 04/2009
Geburtstage ab 70 Jahre - Monat Mai 2009
Wir gratulieren in der Gemeinde Broderstorf
Wir gratulieren in der Gemeinde Poppendorf
Frau Christa Stoll
Herrn Johannes Lüttke
Herrn Klaus Schurz
Frau Irmgard Burchert
Frau Brigitte Prehn
Herrn Siegfried Puls
Frau Marie Brandt
Frau Irmgard Ehlert
Frau
Christa Wiesemann
Herrn
Heinrich Hameister
Herrn
Manfred Knischke
Herrn Willi Warkowski
Herrn Claus Grotjohann
Frau Ingeburg Puls
Frau Erika Weishaupt
Frau
Anneliese Sternke
Broderstorf
Neuendorf
Neu Roggentin
Neu Broderstorf
Broderstorf
Neu Roggentin
Pastow
Neu Broderstorf
zum 74. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Pastow
zum 74. Geburtstag
Broderstorf
zum 75. Geburtstag
Pastow
Neuendorf
Pastow
Neu Roggentin
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Lange
Bürgermeister
zum 81. Geburtstag
Poppendorf
zum 71. Geburtstag
Kurths
Bürgermeister
Wir gratulieren in der Gemeinde Roggentin
Frau Elfriede Lehmann
Herrn Herbert Wenzel
Frau Irmgard Wolff
Frau Elfriede Staib
Herrn Arthur Stolle
Frau Gerda Huss
Frau Charlotte Brauer
Herrn Werner Usadel
Herrn Christoph Dech
Frau Elli Wenzel
Roggentin
Roggentin
Kösterbeck
Roggentin
Kösterbeck
Roggentin
Kösterbeck
Kösterbeck
Roggentin
Roggentin
zum 76. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
Bünger
Bürgermeister
Wir gratulieren in der Gemeinde Klein Kussewitz
Frau Anneliese Möller
Herrn Gerhard Ibel
Poppendorf
Klein Kussewitz
Volkenshagen
zum 84. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Wir gratulieren in der Gemeinde Steinfeld
Frau Helga Weber
Herrn Fritz Stüben
Fienstorf
Steinfeld
zum 71. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Quaas
Bürgermeister
Harms
Bürgermeister
Wir gratulieren in der Gemeinde Mandelshagen
Wir gratulieren in der Gemeinde Thulendorf
Herrn Wilhelm Olias
Herrn Fritz Rubach
Herrn Günter Mallon
Frau Grete Krause
Neu Thulendorf
Herrn Wilhelm Harms
Neu Fienstorf
Herrn Wolfgang Scherff Neu Thulendorf
Alwardt
Bürgermeister
Mandelshagen
Cordshagen
Cordshagen
zum 76. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Arndt
Bürgermeisterin
zum 86. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 70. Geburtstag