newsletter 1_2016 - Lebenshilfe Augsburg eV
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Lebenshilfe aktuell Nr. 32 01/2016 Wehmut trifft Lebensfreude Die Erfolgsband Mother’s Pride entführt die Besucher der Brunnenschule mit iri‐ schen Balladen und traditionellen Klän‐ gen in eine Welt voll unglücklicher Liebe, Seeleuten und Rebellen Rund 140 Besucher kamen beim Wohltätig‐ keitskonzert der Irish‐Folk‐Band Mother’s Pride zugunsten der Lebenshilfe Augsburg zusammen ‐ trotz zahlreicher Faschings‐ bälle in der Region: „Für mich fiel die Ent‐ scheidung leicht, da ich kein Faschingsfan bin und außerdem wollte ich unbedingt das Konzert dieser Ausnahmeband hören“, so eine Besucherin. Sie und viele Freunde der irischen Musik und Kultur wurden nicht enttäuscht. Zur Einstimmung wurden auf die Bühnenleinwand im Hintergrund Im‐ pressionen mit saftigen irischen Wiesen, ausgelassenen Straßenszenen und wilde Küstenlandschaften projiziert. Am Beginn dieses gelungenen Abends lieferte die Brunnenschulband 6 Rockers eine überzeugende Performance ab. Die vier Musiker mit ihren Lehrern Janusz Leu‐ demann und Guido Schmid boten mitrei‐ ßende, rockige Musik an und versprühten Lebensfreude. Unter anderem präsentier‐ ten sie das Stück „Hey, hey Süße“, das darauf aufmerksam macht, dass jeder Mensch etwas Besonderes ist. Leadsänge‐ rin Jessica animierte die Zuhörer immer wieder zum Mitklatschen. „Das ist das erste Mal, dass wir mit einer Vorband aufgetreten sind“, bekannte an‐ schließend Bandleader Lothar Holzmann. Holzmann selbst mag eher die ruhigen, melancholischen Melodien, „wo man träu‐ men und sich die Landschaft vorstellen kann“. Der Gründer der mittlerweile 30 Jahre alten Irish‐Folk‐Band spielt am liebs‐ ten auf seiner Fiddle. Er und seine vier Mu‐ sikerkollegen Kurt Valek, Mandy Winter, Roland Stadler und Rudi Dempf verzauber‐ ten auf dem Kontrabass, der Gitarre, der Flöte und dem Akkordeon das Publikum mit irischen Liedern voller Trauer und Weh‐ mut, aber auch voller Lebensfreude und Ausgelassenheit. Mitten in eine Welt von Geschichten über Liebe und Einsamkeit auf der Insel am Ende von Europa nahm die Band die Besucher mit. Anschließend konnte in der Pause die 2015 neu erschienene CD „Still Going Strong“ erworben werden und natürlich auch ein Guinness‐Bier. Beide Bands verschmolzen dann zu einer Einheit und spielten zusam‐ men die 6‐Rockers‐Hymne „Wir sind die coole Band der Brunnenschule“. Die Einnahmen aus dem Wohltätigkeits‐ konzert in Höhe von 1500 Euro fließen in zwei Projekte für unterstützte Kommunika‐ tion der Lebenshilfe. Auf Stellwänden konnten sich die Besucher informieren, welche Projekte bei der Lebenshilfe gerade aktuell sind. IMPRESSUM Lebenshilfe aktuell Nr. 1/Februar 2016 Herausgeber: Lebenshilfe Augsburg e.V. Elmer‐Fryar‐Ring 90 86391 Stadtbergen Telefon 0821/34687‐15 Telefax 0821/34687‐33 daniel.speinle@lebenshilfe‐augsburg.de www.lebenshilfe‐augsburg.de Verantwortlich: Ralf Gallep, Geschäftsführer Redaktion und Gestaltung: Daniel Speinle Spendenkonto: Stadtsparkasse Augsburg BIC: AUGS DE77 XXX IBAN: DE79 7205 0000 0000 353300 Lebenshilfe aktuell ‐ Verein Pater Prior Dr. Paul Schäfersküpper O.P. übergab die Schlüssel an Freia Kuhlmann, Ehrenvorsitzen‐ de der Lebenshilfe Augsburg. Mit auf dem Bild Leander Mertes, Sohn von Vorstandsmitglied Gertrud Mertes. Diese Spende hilft Schülern mit Handicap Dominikanerkloster Augsburg gibt 30.000 Euro für ein neues Fahrzeug der Lebenshilfe‐Tagesstätte. Seit über 35 Jahren werden hier ‐ nach dem Schulun‐ terricht ‐ Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf unter heilpä‐ dagogischen Gesichtspunkten betreut und gefördert. Der Einsatzbereich des Fahrzeugs ist viel‐ fältig – den rund 230 Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf soll auch außer‐ halb der Heilpädagogischen Tagesstätte Königsbrunn sozialer Kontakt mit der Ge‐ sellschaft ermöglicht werden. Gruppen‐ übergreifend finden über das Schuljahr verteilt verschiedene Ausflugsfahrten statt und auch für die Ferienmaßnahmen braucht es Fahrzeuge. Eines davon wird vom Dominikanerkloster Augsburg nun komplett finanziert. 1216 wurde der Orden des hl. Dominikus als Predigerorden bestätigt. Acht Jahrhun‐ derte später feiern die Dominikaner welt‐ weit ein ganzes Jahr lang das 800‐jährige Bestehen ihres Ordens. Anlässlich dieses Jubiläums spendete das Dominikanerklos‐ ter Augsburg 30.000 Euro an die Lebenshil‐ fe Augsburg e.V. Vorstandschaft und Geschäftsführer Ralf Gallep bedanken sich ganz herzlich bei Pater Prior Dr. Paul Schäfersküpper O.P. für diese Großspende. „Das neue Fahrzeug 2 Nr. 32 01/2016 ist ein wichtiger Baustein für den Tages‐ stätten‐Fuhrpark und garantiert einen opti‐ malen Betriebsablauf. Wir sparen uns zu‐ künftig auch teure Werkstattkosten, da wir unseren veralteten Fuhrpark verkleinern konnten.“ P. Paul: „Ich hatte auch schon im Münchner Konvent einen engen Kontakt zur dortigen Lebenshilfe und weiß um die gute und wertvolle Arbeit, die die Lebenshilfe tag‐ täglich verrichtet. Meine Mitbrüder und ich freuen uns Gutes tun zu können.“ Geschäftsführer der Lebenshilfe Ralf Gallep, ein ehemaliger Brunnenschüler (leider haben wir keinen Namen, die Redaktion), Mitglied des Vor‐ stands Gertrud Mertes, Sohn Leander Mertes, Pater Prior Dr. Paul Schäfersküpper O.P. und Ehrenvorsitzende der Lebenshilfe Freia Kuhlmann. Lebenshilfe aktuell ‐ Förderzentrum Die Bedeutung des Wohlbefin‐ dens oder: was heißt es eigentlich „sich wohl zu fühlen“? In Rahmen meiner beratenden und thera‐ peutischen Tätigkeit frage ich mich immer wieder, was mein Gegenüber braucht, um sich wohlzufühlen. Persönlichkeit tauchen unterschiedliche Bindungs‐ und Fürsorgebedürfnisse auf, die von Erwachsenen gesehen, verstanden und praktisch umgesetzt, also erfüllt wer‐ den müssen. Gerade die Schützlinge der Brunnenschule und der Heilpädagogischen Tagesstätte benötigen aufgrund ihrer Besonderheiten Eltern, Therapeuten, Erzieher und Lehrer, die das Wohlbefinden der Kinder und Ju‐ gendlichen fest im Blick haben. Mit der Frage: „Was braucht genau dieses Kind für sein Wohlbefinden?“ komme ich meinem Herzensanliegen, nämlich der bestmöglichen Entwicklung eines Kindes, jedes Mal ein ganzes Stück näher. Diese Frage mag sich banal anhören, tat‐ sächlich ist sie aus meiner Sicht jedoch der Schlüssel für geistige, emotionale und kör‐ perliche Entwicklung und psychische Ge‐ sundheit. Was heißt es nun „sich wohl zu fühlen“? Wer sich wohl fühlt, ist ausgeglichen und bei sich, kraftvoll, geistig und emotional aufnahme‐ und entwicklungsfähig und in der Lage, mit sich selbst und anderen in gesunde Beziehungen zu treten. Wer sich dauerhaft wohl fühlt, ist im Grunde ziem‐ lich zufrieden mit sich und der Welt ‐ein leises Glücksgefühl steigt immer wieder auf. Wer sich wohl fühlt, ist psychisch ge‐ sund. Es lohnt sich also, der Frage des Wohlbefindens genauer auf den Grund zu gehen! Im Idealfall kann ein erwachsener Mensch selbst Sorge dafür tragen, dass in seinem Leben diejenigen Faktoren, die er für sein Wohlbefinden benötigt, vorhanden sind. Dann hat der die geistige, emotionale und körperliche Kraft, den Herausforderungen des Lebens immer wieder aufs Neue zuver‐ sichtlich zu begegnen. Sehr viele Menschen wissen jedoch nicht, was sie brauchen, um sich wohl zu fühlen oder sie setzen in ihrem Leben sogar Schwerpunkte, die ihrem Wohlbefinden schaden. Auch kann das Wohlbefinden aufgrund von Bindungserfahrungen bzw. Bindungsmängeln nachhaltig gestört sein. Manche Menschen haben noch nie die Erfahrung gemacht, sich wohl zu fühlen. Babys, Kinder und Jugendliche brauchen bindungs‐ und fürsorgeaktive Erwachsene, die erkennen können, was sie tagtäglich und langfristig für ihr Wohlbefinden brau‐ chen. Je nach Alter, Entwicklungsstand und Nr. 32 01/2016 Maren Berden, psych./päd. Beratung, bin‐ dungsenergetische Therapie Tolles Turnier mit unglücklichem Ausgang ‐ Brunnenschule beendet unterhaltsames Qualifikationsturnier mit dem 2. Platz Dillingen. Einen vergnüglichen Turniertag verbrachten die Königsbrunner Fußballer beim Vorrundenturnier zur schwäbischen Meisterschaft in Dillingen. Und dies lag nicht nur am eigenen guten Abschneiden, sondern auch an manch stimmungsvollen Einlagen. So sorgte gleich im ersten Spiel ein Flitzer (angezogen) und in einem ande‐ ren Vorrundenspiel Schneebälle, welche von Dillinger Hooligans aufs Spielfeld ge‐ worfen wurden, für Aufsehen. Das gegenüber der Berlin‐Mannschaft auf fünf Positionen veränderte Königsbrunner Team fand sehr schnell zu seinem Rhyth‐ mus und konnte das erste Vorrundenspiel gegen Möttingen klar mit 4:0 Toren für sich 3 entscheiden. Die Spieler der Brunnenschu‐ le setzten die im Training einstudierten Spielzüge auf dem Parkett gekonnt um und spielten mit zunehmender Spielfreude. Im zweiten Spiel gegen Aichach knüpften die Brunnenschüler an die gezeigte Leis‐ tung an und siegten ungefährdet ebenfalls mit 4:0 Toren. Im anschließenden Spiel gegen die spielstarken Dauerrivalen aus Ursberg änderten die Trainer Stöhr/Kraus kurzfristig die Taktik. Die Spieler hielten sich konsequent an die Vorgaben des Trai‐ nergespanns und beherrschten die Partie, mussten aber einen vermeidbaren Gegen‐ treffer hinnehmen. Schließlich endete die‐ ses spannende Spiel 1:1 unentschieden. Die letzten Gruppenspiele spielten sich einmal mehr die beiden Außenstürmer Fabian Wenger und Daniel Feigel auf Kö‐ nigsbrunner Seite in Vordergrund. Beflü‐ gelt vom eigenen Fanclub, der kurzfristig mit einem eigenen Bus extra hinterher gereist war, sorgte dieses Traumduo fast im Alleingang für die beiden Siege gegen Dillingen (3:1) und Augsburg (4:2). Dem‐ entsprechend groß war der Jubel auf der Tribüne und Fabian Wenger sorgte mit seinen drei Toren für das eigene Geburts‐ tagsgeschenk. Im Halbfinalspiel gegen Möttingen erspiel‐ te sich das Team der Brunnenschule trotz kurzzeitigem Rückstand einen letztlich verdienten 4:1‐Sieg. So standen mit Ursberg und Königsbrunn letztlich die beiden spielstärksten Teams im Finale gegenüber. Königsbrunn über‐ zeugte in diesem Spiel mit Ballbesitz und erarbeitete sich ein deutliches Überge‐ wicht. Dennoch erzielte das Team aus Urs‐ berg wie aus dem Nichts mit einem Dop‐ pelschlag eine 2:0‐Führung. Beide Treffer waren der kurzzeitigen Unkonzentriertheit von Abwehrspieler bzw. Torhüter geschul‐ det. In der Folgezeit starteten die Brunnen‐ schüler einen Angriff nach dem anderen, konnten aber beste Chancen nicht verwer‐ ten. So blieb es letztlich beim glücklichen 2:0‐ Erfolg der Ursberger, die damit den Kö‐ nigsbrunner Rekordturniersiegern seit lan‐ gem wieder den ersten Platz streitig mach‐ ten. Fortsetzung Seite 4 Lebenshilfe aktuell ‐ Förderzentrum Im Sachkundeunterricht werden jedes Schuljahr zusammen mit der Partnerklasse neue Oberthemen behandelt, wie bei‐ spielsweise das Thema "Steinzeit". Im Deutschunterricht unterrichten wir mo‐ mentan eine Stunde pro Woche zusammen mit der Partnerklasse. Wir haben uns fä‐ cherübergreifend mit dem Thema "Steinzeit" beschäftigt (was als kooperati‐ ve Lerntheke in jeweils drei Differenzierungsstufen ausgelegt war). Einmal mehr erwähnenswert ist die über‐ ragende Leistung von Abdi Hassan, der als „Nachrichtenwerkstatt“ Mittelfeld‐Regisseur klug seine Mitspieler einsetzte und auch wichtige Tore erzielte. Auch sind wir immer wieder ins Schulleben Mit der Verpflichtung von Daniel Feigel zu eingebunden. Beginn des Schuljahres hatte Stöhr den Wir stellten wöchentlich (im Rahmen des Sachkundeunterrichts) in der „Nachrichten richtigen Riecher. Mit seinen sieben ‐werkstatt“ die Wochennachrichten im Treffern ließ der Außenstürmer sein Talent Schulhaus aus. Diese können beispielswei‐ gleich in seinem ersten Turnier mehr als aufblitzen. se drei wichtige aktuelle politische The‐ Trainer Stöhr machte schließlich seinem men, den Wetterbericht und natürlich die ganzem Team ein Kompliment und sieht Bundesliga‐Spielergebnisse beinhalten. sich für die Endrunde gerüstet: „Das Team Ebenso haben wir schon einmal/Monat den hat heute über weite Strecken Fußball Pausenverkauf für das Schulhaus übernom‐ zelebriert. Die unnötige Niederlage im men. Als Novum bieten wir im Rahmen Finalspiel bewerte ich nicht so hoch, da war unserer Freiarbeitsstunden zweimal pro Woche einen Schriftspracherwerb für zwei das Glück halt eher auf der Seite der geg‐ Flüchtlingskinder der Partnerklasse an.“ nerischen Mannschaft. Ich bin stolz auf unser Team und freue mich jetzt auf die Endrunde.“ In der Tat können die Königs‐ brunner Fußballer beim Endturnier am 2. März 2016 vor heimischer Kulisse ihren Titel verteidigen, schließlich stoßen dann mit Nedzad Ali, Shkelzen Sylai und Candido Dos Santos drei Stammspieler aus der erfolgreichen Meistermannschaft des Vorjahres wieder ins Team. Partnerklasse an der Mittelschule Königsbrunn ‐ Ein Bericht von Lehrer Nico Seebauer Seit einigen Jahren kooperiert eine Klasse der Brunnenschule mit einer sogenannten Partnerklasse der Mittelschule Königs‐ brunn. Lehrer Nico Seebauer stellt diese Koopera‐ tion vor: „Momentan kooperieren wir mit bis zu zehn Schulstunden pro Woche mit unserer Partnerklasse. Der Sport‐ und Musikunter‐ richt ist immer gemeinsam im Lehrertan‐ dem mit der Partnerklasse. Besonders schön ist, dass wir im Musikunterricht von der Musikschule unterstützt werden. Im Mathematikunterricht tauschen wir stärkere und schwächere Schüler, um leis‐ tungsdifferenzierte Gruppen zu erhalten. Mit der Partnerklasse haben die Schüler (und auch viele Eltern) Plätzchen gebacken. Die Plätzchentü‐ ten und Anhänger haben wir in Kooperation selbst gestaltet und am Elternbasar der Mittelschule verkauft. Der Erlös ging an einen guten Zweck. Abschlussfahrt in den Skylinepark. 4 Nr. 32 01/2016 Die Brunnenschule organisierte das Mitmachkon‐ zert mit Rodscha und Tom Palme. Schülerzeitung „Der Brunnenche‐ cker“ Niko und Tobias, zwei der neun Redakteu‐ re der Schülerzeitung „Der Brunnenche‐ cker“, präsentieren ganz stolz die neue Ausgabe (Ausgabe 1 im Schuljahr 2015/2016). Auf 48 Seiten finden die Leser eine gewohnt bunte Mischung aus Inter‐ views, Schüler– und Lehrerzitaten, Schü‐ lerhobbies usw. Besonders gut gemacht und ziemlich nah dran am Schulalltag: Wie ein roter Faden zieht sich „Nisas Mo‐ deblog“ durch das Heft mit interessanten Outfits von Schülern und Mitarbeitern der Lebenshilfe. Bitte weiter so an die Redakti‐ on, ihr seid klasse! Lebenshilfe aktuell ‐ Spenden Nr. 32 01/2016 Die Lebenshilfe Augsburg be‐ dankt sich ganz herzlich bei ihren Spendern zu Weihnachten Wir bedanken uns bei unseren Unterstüt‐ zern wie der Firma Weigert und Steuerer, deren Belegschaft uns zu Weihnachten 1500,‐ € spendete. Spende an die OBA auf Landfrau‐ entag tag als Bezirksbäuerin bereits zum 29. Mal vor und wird diese Amt zum Jahresende abgeben. Fries ist ‐ neben vielen anderen Ämtern ‐ seit vielen Jahren Vorstandsvor‐ sitzende der Stiftung Lebenshilfe Augs‐ burg. Auf Einladung der Bezirksbäuerin des schwäbischen Bauernverbandes und stell‐ vertretenden Landrätin Anni Fries spielte die Veeh‐Harfen Gruppe der Offenen Hil‐ fen unter Leitung von Sabine Hollstein die Eröffnung der Landfrauentage in Gerst‐ hofen (14.1.2016) und Schwabmünchen (20.1.2016). Sabine Hollstein stellte an beiden Tagen den jeweils 400 anwesenden Landfrauen kurz das Instrument Veeh‐Harfe vor. Der Landwirt Hermann Veeh war auf der Suche nach einem Musikinstrument für seinen Sohn Andreas, der mit Down‐Syndrom auf die Welt kam. An den Fähigkeiten seines Sohnes orientiert, konzipierte Hermann Veeh ein völlig neues Musikinstrument ‐ einfachst in der Handhabung, ansprechend in der Formgebung und bezaubernd im Klang. Archivfoto Offene Hilfen senen der Offenen Hilfen ist die Veeh‐ Harfe ein erster, prägender Zugang zum Musizieren. Mit dem Spiel auf der Harfe erfüllt sich die Sehnsucht von Menschen mit Behinderung nach Musik. Die Veeh‐ Harfe bereichert ihren Alltag und gibt ihnen Selbstvertrauen, den Kontakt nach außen zu suchen. Im Festjahr zum 50‐ jährigen Bestehen 2011 trat die Gruppe erstmals vor Publikum außerhalb unserer Lebenshilfe‐Einrichtungen auf. Im Gegen‐ satz zu üblichen Notenblättern werden eigens entwickelte Notenschablonen zwi‐ schen Instrument und Saiten geschoben. Der Spieler zupft Saiten genau über den Notenschablonen. Augsburg Journal spendet 750 Euro Feiern und gleichzeitig Gutes tun. Das war das Ziel der AUGSBURG JOURNAL‐Tombola. Gregor Beck, Felsenstein‐Geschäftsführer, Assistentin der Geschäftsleitung Miranda Bosnjak und Daniel Speinle, Lebenshilfe Koordinator ÖA bei der sym‐ bolischen Spendenübergabe. Nach den einführenden Worten gab die fünfköpfige Gruppe anschließend vier Lie‐ der auf der Veeh‐Harfe zum Besten. Die anschließende Sammlung im begeisterten Publikum brachte eine beträchtliche Sum‐ me für ein Projekt der OBA der Lebenshilfe Augsburg zusammen. Herzlichen Dank für diese großzügige Spende! Moderiert wurden beide Veranstaltungen von Anni Fries. Sie stand dem Landfrauen‐ Die musikalische Unterhaltung kommt beim Land‐ frauentag in Gersthofen nie zu kurz. Unter ande‐ rem spielte die Veeh‐Harfengruppe der Lebenshilfe mit Musikern mit Handicap (alle Bilder in Gersth.). Die Gruppe unter Leitung von Sabine Hollstein spielte noch ein zweites Mal beim Landfrauentag in Schwabmünchen. Zur Info Die Veeh‐Harfe ist ein Saitenzupfinstru‐ ment, das ohne Notenkenntnisse gespielt werden kann. Für die behinderten Erwach‐ 5 Der AUGSBURG JOURNAL‐Verlag feierte am 22.12. mit 300 Gästen der Stammkund‐ schaft den Jahresabschluss. Aus den Tom‐ bolaerlösen bekam die Lebenshilfe Augs‐ burg nun 750 Euro überreicht. Assistentin der Geschäftsleitung Miranda Bosnjak: „Die Gäste feierten mit uns den „Hütten‐ zauber“‐Jahresabschluss im eigens dafür errichteten Blockhaus auf dem Martini‐ Park‐Gelände. Die Tombola für einen gu‐ ten Zweck fand viel Anklang und die sich daraus ergebende Spende über 1.500 Euro wird zur Hälfte an die Lebenshilfe Augs‐ burg und das Fritz‐Felsenstein‐Haus gege‐ ben.“ Lebenshilfe aktuell ‐ Leichte Sprache Spende der Haunstetter Stricko‐ mas an Lebenshilfe‐Wohnheim Interessen‐Vertretung Selbstbestimmt Leben Die Abkürzung vom Verein ist: ISL e.V. Der Frage‐Bogen ist in Leichter Sprache. Menschen mit Behinderung sollen keine Angst vorm Krankenhaus haben. Deshalb brauchen sie dort Unterstützung. Zum Beispiel durch einen Assistenten. Assistenten helfen bei verschiedenen Sachen. Sie sind nur für den Menschen mit Behinderung da. Alle zwei Wochen treffen Sie sich, die Strickfrauen von Haunstetten, in der Senio‐ reneinrichtung Ruhesitz Wetterstein. Sie stricken Teddys, Socken, Schals und ande‐ res und verkaufen sie für einen guten Zweck auf dem Weihnachtsmarkt. Ange‐ fangen hat alles vor drei Jahren mit der Aktion „Trostteddys“, als die Gruppe 3000 Teddys für die Kinderklinik Augsburg fer‐ tigte. Der Erlös aus dem letztjährigen Weihnachtsbasar in Höhe von 825 Euro wurde nun durch die Initiatorin Dr. Petra Schütz an drei Haunstetter Einrichtungen Im Frage‐Bogen können Sie sagen: übergeben: jeweils 275 Euro an Ute Gugge‐ mos (Rektorin Eichendorff‐Grundschule), Hatten Sie genug Unterstützung im Ute Stieber (Leiterin Städtische Kinderta‐ Krankenhaus? gesstätte Dudenstraße) und Simone Bader Was soll besser sein? (Leiterin Lebenshilfe‐Wohnheim Bgm.‐ Rieger‐Straße). Simone Bader nahm die Der Frage‐Bogen hat 10 Seiten. Spende voller Dankbarkeit entgegen: „Wir So beantworten Sie den Frage‐Bogen: werden das Geld für kreative Angebote für Lesen Sie die Frage. die erwachsenen Bewohner des Wohn‐ Lesen Sie alle Antworten dazu. heims benutzen.“ Kreuzen Sie Ihre Antwort an. P.S. Eine der Strickomas ist die Mutter Bei den meisten Fragen einer Bewohnerin des Wohnheims. dürfen Sie nur eine Antwort ankreuzen. Auch von Seiten des Vereins vielen herzli‐ Bitte schicken Sie den Frage‐Bogen da‐ chen Dank für die Spende! nach zurück an den ISL e.V. Mit der Post: Menschen mit Behinderung im ISL e.V. Krantorweg 1 Krankenhaus 13503 Berlin Als E‐Mail: info@isl‐ev.de Als Fax: 030 40 57 36 85 Hier kommen Sie zum Fragebogen: https://www.lebenshilfe.de/de/leichte‐ sprache/freizeit/Gesundheit/MmB‐im‐ Krankenhaus.php?listLink=1 Wie geht es Menschen mit Behinderung im Krankenhaus? Das will ein Verein mit einem Frage‐Bogen herausfinden. Der Verein heißt: Quelle: www.lebenshilfe.de 6 Nr. 32 01/2016 INFORMATIONSDIENST des Le‐ benshilfe Landesverbandes Bay‐ ern vom 14. Januar 2016 1. Schwerbehindertenrecht / Auch schwerst geschädigtes Kind ohne spezifi‐ sche Sehstörung hat Anspruch auf Blin‐ dengeld – Urteil des Bundessozialge‐ richts vom 11.08.2015 (AZ B 9 BL 1/14 R) Das Bundessozialgericht (BSG) hat seine sehr restriktive Rechtsprechung zum Blin‐ dengeld aufgegeben und damit insbeson‐ dere für schwerst cerebral behinderte Men‐ schen Ansprüche möglich gemacht. Um Blindengeld nach dem bayerischen Blindengeldgesetz beanspruchen zu kön‐ nen, muss Blindheit im Sinne des Gesetzes vorliegen. Diese ist gegeben, wenn das Augenlicht vollständig fehlt oder die Seh‐ schärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt oder bei vergleichbaren Beeinträchtigungen der Sehschärfe. In dem mit Urteil vom 11.08.2015 (AZ B 9 BL 1/14 R) entschiedenen Fall ging es um ein durch einen Geburtsschaden schwerst hirngeschädigtes Kind, das neben schwers‐ ten körperlichen Beeinträchtigungen auch eine hochgradige mentale Retardierung mit Intelligenzminderung hatte. Im Alter von 10 Jahren war es auf dem Entwick‐ lungsstand eines ein‐ bis vier‐jährigen Säuglings. Die kognitive Wahrnehmung in allen Sinnesbereichen war stark einge‐ schränkt, das Kind verfügte lediglich über basale visuelle Fähigkeiten, so dass es nichts sehen konnte. Das vom SG Nürnberg zunächst zugespro‐ chene Blindengeld wurde vom Bayerischen Landessozialgericht wieder aufgehoben. Das Landessozialgericht hatte sich dabei auf die bisherige Rechtsprechung des BSG bezogen. Danach wurde zwischen der Schädigung des Sehapparats und der Schä‐ digung bei der Verarbeitung wahrgenom‐ mener optischer Reize unterschieden. Nur bei einer nachgewiesenen Schädigung des Sehapparats wurde Blindengeld zugespro‐ chen. Es ist aber, wie das BSG nun ausführt gera‐ de bei cerebral schwerst Geschädigten medizinisch kaum zu unterscheiden worauf die faktische Blindheit letztlich beruht. Entscheidend ist deshalb nunmehr, ob ein Antragsteller die Möglichkeit zur Sinnes‐ wahrnehmung „Sehen“ (optische Reizauf‐ nahme und weitere Verarbeitung im Be‐ wusstsein) hat. Das BSG stellte zudem dar, dass es bei dem pauschal ohne Nachweis für die Verwendung gezahlten Blindengeld auch nicht darauf ankomme, dass Blinden‐ geld tatsächlich benötigt wird, um behin‐ derungsbedingte Mehraufwendungen aus‐ zugleichen. Fortsetzung Seite 7 Lebenshilfe aktuell ‐ Nachrichten „Blindheitsbedingte Mehraufwendungen“ seien keine eigenständigen Anspruchsvo‐ raussetzungen. Auch wenn das Urteil nur einen kleinen Personenkreis betreffen mag, so schafft es doch ein Stück Gerechtigkeit und weitere finanzielle Ausgleiche gerade für diese schwerst betroffenen Menschen. 2. SGB V / Leistungen der medizinischen Rehabilitation für Werkstattbe‐ schäftigte – Urteil des Bundessozialge‐ richts vom 16.06.2015 (AZ B 13 R 12/14 R) Im vom BSG entschiedenen Fall ging es um die Frage, wer die Kosten für eine medizini‐ sche Reha‐Maßnahme (Anschlussheilbe‐ handlung) nach einer Hüftgelenksoperati‐ on für eine voll erwerbsgeminderte Werk‐ stattbeschäftigte zu tragen hat. Die Kran‐ kenkasse, bei der der Antrag auf Kosten‐ übernahme gestellt worden war, hatte ihn an die Rentenversicherung weitergeleitet, die die Kosten dann zunächst übernom‐ men hatte. Die Rentenversicherung mach‐ te nunmehr gegenüber der Krankenkasse einen auf § 14 Abs. 4 SGB IX gestützten Erstattungsanspruch geltend. Das BSG verurteilte die Krankenkasse zur Kostenübernahme: Die Rentenversiche‐ rung sei nur dann für medizinische Reha‐ Maßnahmen zuständig, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wieder hergestellt werden könne. Dies sei aber bei einem voll erwerbsgeminderten Werkstatt‐ beschäftigten nicht möglich. Leistungen der Rentenversicherung seien nur dann möglich, wenn durch die Maßnahme die Erwerbsfähigkeit des Versicherten wesent‐ lich verbessert oder wiederhergestellt wer‐ den könne (vgl. § 10 Abs. 1 SGB VI). Die Tatsache, dass es der Betroffenen durch die Reha‐Maßnahme ermöglicht wurde, wieder in der Werkstatt tätig zu sein, genü‐ ge nicht. Es müsse vielmehr die Erwerbsun‐ fähigkeit an sich beseitigt werden können. Dies war nicht der Fall, denn es bestand auch weiterhin keine Möglichkeit, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden. Ein Anspruch auf Kostenübernahme beste‐ he aber gegenüber der Krankenversiche‐ rung gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 und 2 SGB V. Danach haben Versicherte Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Reha, wenn diese notwen‐ dig sind, um eine Behinderung oder Pflege‐ bedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlim‐ merung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Zum Leistungsumfang gehöre auch die erforderliche Anschlussheilbe‐ handlung. Das BSG sah durch diese Zuständigkeits‐ verteilung auch keine verbotene Ungleich‐ behandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 GG oder einen Verstoß gegen das Diskriminie‐ rungsverbot der UN‐BRK. Letztere gebiete es nicht, einen Reha‐Bedarf im geglieder‐ ten Sozialsystem Deutschlands gerade dem Rentenversicherungsträger und nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuweisen. Entscheidend sei vielmehr, dass auch behinderte Menschen die Leis‐ tung an sich in Anspruch nehmen können. INFORMATIONSDIENST des Le‐ benshilfe Landesverbandes Bay‐ ern vom 21. Januar 2016 Rentenversicherung § 75 SGB VI/ Neube‐ rechnung der Erwerbsminderungsrente nach weiteren 20 Jahren Beitragszahlun‐ gen Der Landesverband macht auf die Möglich‐ keit eines Antrags auf Neuberechnung einer Erwerbsminderungsrente gem. § 75 Abs. 3 SGB VI aufmerksam. Danach können Bezieher von Erwerbsmin‐ derungsrenten nach weiteren 20 Jahren der Beitragszahlung eine neue Ermittlung der Rentenhöhe beantragen. Dies ist so‐ wohl für Menschen mit Behinderung, die ihr gesamtes „Erwerbsleben“ in einer Werkstatt für behinderte Menschen ver‐ bracht haben, als auch für Menschen mit Behinderung, die zunächst auf dem allge‐ meinen Arbeitsmarkt tätig waren, möglich. In Werkstätten für behinderte Menschen werden nämlich auch nach Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung weiterhin Rentenbeiträge abgeführt, die sich an 80 % der Bezugsgröße orientieren. Besonders für „Quereinsteiger“ mit einer bisher relativ niedrigen Erwerbsminde‐ rungsrente kann die Neuberechnung deut‐ liche Erhöhungen zur Folge haben. Detaillierte Informationen erteilt der Ren‐ tenversicherungsträger. Beratung zu Ren‐ tenfragen leisten kostenlos auch die kom‐ munalen Versicherungsämter. Pressemitteilung Landesverband Lebens‐ hilfe Bayern, 14.12.2015 Lebenshilfe Bayern schafft Gremi‐ um für Menschen mit Behinde‐ rungen: Landesausschuss Selbst‐ vertreterinnen und Selbstvertre‐ ter Menschen mit Behinderungen sollen sich selbst vertreten und mitbestimmen kön‐ nen. Das wird seit vielen Jahren in örtlichen Lebenshilfe‐Einrichtungen gefördert und unterstützt etwa in Werkstatträten oder Bewohnervertretungen. 7 Nr. 32 01/2016 Nun sollen sich erwachsene Menschen mit Behinderungen auch auf Landesebene für die eigenen Belange einsetzen können. Deshalb hat der Lebenshilfe‐Landes‐ verband Bayern ein neues Gremium ge‐ schaffen. Der Landesausschuss Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter hat sich nun in Erlan‐ gen gegründet. Die zehn Mitglieder kom‐ men aus ganz Bayern und sind bereits in örtlichen Lebenshilfe‐Gremien aktiv. Der Landesausschuss wird künftig dreimal jährlich in Erlangen tagen. In den nächsten Sitzungen soll es insbeson‐ dere um Selbstbestimmung, Barrierefrei‐ heit und finanzielle Fragen gehen. Zum Vorsitzenden des Ausschusses wurde Michael Kranitzky gewählt, Werkstattrat bei der Lebenshilfe Hof. Sein Stellvertreter ist Paul Moser, Werkstattrat bei der Le‐ benshilfe Haßfurt. Von Seiten des Lebens‐ hilfe‐Landesverbandes Bayern wird das neue Gremium von der Referentin für Wohnen, Barbara Dengler, begleitet. Newsletter der Bundesvereini‐ gung Lebenshilfe vom 15. Januar 2016 GeschwisterNetz: Bundesvereinigung Lebenshilfe startet neues Online‐ Angebot für erwachsene Geschwister von Menschen mit Behinderung Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, Menschen mit einem Bruder oder einer Schwester mit Behinderung wachsen oft unter besonderen Bedingungen auf. Und sie haben häufig einen Wunsch: Ich will darüber reden, ohne viel erklären zu müs‐ sen. Während es für Kinder bereits zahlreiche Möglichkeiten gibt, sich mit ihrer Situation auseinander zu setzen, wurden erwachse‐ ne Geschwister bisher kaum berücksich‐ tigt. Diese Lücke wollen wir jetzt schließen: GeschwisterNetz ist ein Soziales Netzwerk für erwachsene Geschwister von Menschen mit Behinderung. Das Online‐Angebot der Bundesvereinigung Lebenshilfe kann er‐ wachsene Geschwister verbinden, unter‐ stützen und stärken. Das Projekt wird von der KKH, der Kaufmännischen Krankenkas‐ se, gefördert. Über GeschwisterNetz können sich die Teilnehmenden deutschlandweit verbin‐ den. Sie können ein eigenes Profil anlegen, wichtige Momente und Bilder miteinander teilen, Veranstaltungen erstellen und sich in Foren austauschen. Fortsetzung Seite 8 Lebenshilfe aktuell ‐ Nachrichten Außerdem bietet das Angebot vielfältige Informationen zu wichtigen Themen für ein Leben mit Behinderung wie zum Beispiel dem Betreuungsrecht und verschiedenen Wohnformen. GeschwisterNetz ist ein geschlossenes Angebot – wer mitmachen möchte, muss sich anmelden. Das geht nur durch eine Einladung anderer erwachsener Geschwis‐ ter, die schon dabei sind. Wer niemanden kennt, kann seine Registrierung unkompli‐ ziert beantragen. So sollen Kommunikati‐ on und Daten im Netzwerk so gut es geht geschützt werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie mithel‐ fen, dieses neue Angebot bekannt zu ma‐ chen und so möglichst vielen erwachsenen Geschwistern die Möglichkeit geben, an GeschwisterNetz teilzuhaben. Hier kommen Sie auf das Online‐Netzwerk: www.geschwisternetz.de Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. Jeanne Nicklas‐Faust, Bundesge‐ schäftsführerin Pressemitteilung 16.12.2015 Bundesvereinigung, Lebenshilfe fordert: Inklusion in Kinder‐ und Jugendhilfe weiter‐ entwickeln Gemeinsam für alle Kinder und Jugendli‐ chen Verantwortung übernehmen, so könnte man die „Inklusive Lösung“ im Sozi‐ algesetzbuch (SGB) VIII beschreiben. Bun‐ desfamilienministerin Manuela Schwesig erarbeitet aktuell mit ihrem Ministerium eine Reform der Kinder‐ und Jugendhilfe. Ihr Ziel ist, alle Kinder und Jugendlichen in gleicher Weise zu fördern und zu stärken – unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Behinderung leben. Daher sollen sämtliche Leistungen für junge Menschen in einem neuen SGB VIII geregelt und inklusiv ausge‐ staltet werden. Welche Veränderungen hierfür nötig sind, diskutierten am 16.12.2015 in Berlin Experten der Lebens‐ hilfe und der Kinder‐ und Jugendhilfe. Ulla Schmidt, MdB und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, betonte als Bun‐ desvorsitzende der Lebenshilfe: „Unser gemeinsames Ziel ist deshalb, unterschied‐ liche und flexible Angebote zu schaffen, mit denen die Bedarfe aller Kinder und Jugendlichen gedeckt werden. Die Vielfalt der Kinder und Jugendlichen in unserer heutigen Gesellschaft muss zu einer aner‐ kannten Normalität werden.“ Der Referentenentwurf für die Reform der Kinder‐ und Jugendhilfe ist für den Früh‐ sommer angekündigt und soll die Leistun‐ gen für alle Kinder mit Behinderung umfas‐ sen. Dann sollen auch Angebote der Kinder ‐ und Jugendhilfe wie zum Beispiel Hortbe‐ treuung, Jugendarbeit oder Erziehungsbe‐ ratung für alle Kinder und Familien, also inklusiv ausgestaltet sein. „In unserer viel‐ fältigen Gesellschaft ist Inklusion die Ant‐ wort auf drängende Herausforderungen: Beispielsweise gelingt nur in einer inklusi‐ ven Gesellschaft, in einem inklusiven Schulsystem die Integration von Flücht‐ lingskindern“, ergänzt Ulla Schmidt. Bei der schon lange diskutierten Reform sind weitreichende Veränderung in der Umsetzung vor Ort erforderlich, gleichzei‐ tig soll die Förderung von Kindern mit Be‐ hinderung und Unterstützung ihrer Fami‐ lien nicht schlechter werden. Damit sind Fragen angesprochen, für die Lösungen und Verfahren gefunden werden müssen, die den Erfolg der Reform sicherstellen. Hierfür ist das Familienministerium schon im Gespräch mit Verbänden und Ländern, die in den kommenden Monaten noch weit stärker einzubeziehen sind. Newsletter der Bundesvereini‐ gung Lebenshilfe vom 4. Februar 2016 Lebenshilfe‐Gründer Tom Mutters ist im Alter von 99 Jahren gestorben Dr. med. h. c. Tom Mutters, Gründer und Ehrenvorsitzender der Bundesvereinigung Lebenshilfe, ist am 2. Februar 2016 in Mar‐ burg im Alter von 99 Jahren gestorben. Er sei in den letzten Wochen immer schwä‐ cher geworden und am Ende friedlich ein‐ geschlafen, hieß es aus seiner Familie. „Heute empfinden wir alle in der Lebenshil‐ fe tiefe Trauer. Tom Mutters war für uns ein echter Held, und er wird es immer blei‐ ben. Nach dem furchtbaren Krieg, in dem etwa 300.000 kranke und behinderte Men‐ schen als lebensunwert von den Nazis ver‐ folgt und ermordet wurden, war es Tom Mutters, der die Familien dazu brachte, 8 Nr. 32 01/2016 ihre geistig behinderten Kinder nicht mehr zu verstecken“, so Ulla Schmidt, Bundes‐ vorsitzende der Lebenshilfe und Vizepräsi‐ dentin des Deutschen Bundestages. Zusammen mit Eltern und Fachleuten gründete der gebürtige Niederländer 1958 in Marburg die Bundesvereinigung Lebens‐ hilfe, deren Geschäftsführer er 30 Jahre lang war. Die Lebenshilfe hat sich in der Folgezeit zur deutschlandweit größten Selbsthilfeorganisation für geistig behin‐ derte Menschen und ihre Angehörigen entwickelt mit rund 130.000 Mitgliedern, 512 örtlichen Vereinigungen und 16 Lan‐ desverbänden. Das Angebot der Hilfen umfasst Frühförderung, Familienentlasten‐ de Dienste, Kindergärten und Schulen für Kinder mit und ohne Behinderung, Freizeit‐ angebote, Werkstätten und inklusive Ar‐ beitsplätze sowie Wohnformen mit mehr oder weniger intensiver Betreuung bis ins Alter. Als UNO‐Beauftragter für „Displaced Per‐ sons“ – so der Ausdruck für Zwangsarbei‐ ter, KZ‐Häftlinge und andere Menschen, die von den Nazis verschleppt worden wa‐ ren – lernte Tom Mutters in der Nach‐ kriegszeit das Elend geistig behinderter Kinder in den Lagern und in der hessischen Anstalt Goddelau kennen. Er sagte einmal: „In ihrer Hilflosigkeit und Verlassenheit haben diese Kinder mir ermöglicht, den wirklichen Sinn des Lebens zu erkennen, und zwar in der Hinwendung zum Nächs‐ ten.“ Der Niederländer wurde über Jahrzehnte zum Motor der Lebenshilfe; „Tom, der Gründer“ wird er bis heute genannt. In den Anfangsjahren reiste er kreuz und quer durch die Republik und brachte die Lebens‐ hilfe‐Botschaft in jeden Winkel des Landes: Menschen mit sogenannter geistiger Be‐ hinderung gehören ohne Wenn und Aber dazu. Sie sind ein wertvoller Teil der Gesell‐ schaft – sie brauchen nur mehr Unterstüt‐ zung als andere. Tom Mutters brachte den Selbsthilfe‐ Gedanken auch in andere Länder: nach Indien, Afrika und Osteuropa. Mit Unter‐ stützung der Lebenshilfe schlossen sich dort Eltern behinderter Kindern zu ver‐ gleichbaren Vereinigungen zusammen. Zudem hatte Mutters 1965 maßgeblichen Anteil an der Gründung der ZDF‐ Fernsehlotterie „Aktion Sorgenkind“, die heute Aktion Mensch heißt und vorrangig Projekte für Menschen mit Behinderung fördert. Ein erstes großes Ziel der Lebenshilfe war erreicht, als in den 1960er‐ und 1970er‐ Jahren die Schulpflicht schrittweise für geistig behinderte und schwer mehrfach behinderte Kinder eingeführt wurde. Fortsetzung Seite 9 Lebenshilfe aktuell ‐ Nachrichten Bis dahin galten sie als bildungsunfähig. Auch als 1989 die Mauer fiel, wurde in Tom Mutters wieder der alte Pioniergeist wach. Es dauerte kein Jahr, da gab es schon rund 120 neue örtliche Lebenshilfen im Osten Deutschlands: von Annaberg‐Buchholz bis Zeulenroda. „Tom, der Gründer“ hat die Lebenshilfe über Jahrzehnte geprägt und begleitet. Er hat Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen zu einem ganz neuen Selbst‐ bewusstsein verholfen. Seine Vision aus den 1950er‐Jahren spiegelt sich heute in der UN‐Behindertenrechtskonvention wi‐ der, die seit 2009 behinderten Menschen in Deutschland uneingeschränkte Teilhabe garantiert und eine inklusive Gesellschaft einfordert. „Mit Tom Mutters“, sagt Bun‐ desvorsitzende Ulla Schmidt, „ist eine der ganz großen Persönlichkeiten der deut‐ schen Nachkriegsgeschichte von uns ge‐ gangen.“ Tom Mutters erhielt für sein Lebenswerk zahlreiche Auszeichnungen: Zu seinem 70. Geburtstag wurde ihm 1987 das Große Bundesverdienstkreuz verliehen, und die Medizinische Fakultät der Philipps‐ Universität in Marburg ernannte ihn im selben Jahr zum Ehrendoktor. In seiner Heimat wurde er in den Rang eines Offi‐ ziers im Orden von Oranje‐Nassau erho‐ ben. 2013 bekam der Niederländer den Preis für „Dialog und Toleranz“ des Paritä‐ tischen Gesamtverbandes. Ihm zu Ehren wurde 1996 die Lebenshilfe‐Stiftung „Tom Mutters“ ins Leben gerufen, und bundes‐ weit tragen zahlreiche Lebenshilfe‐ Einrichtungen seinen Namen. Tom Mutters wurde am 23. Januar 1917 im Amsterdam geboren. Er lebte bis zu sei‐ nem Tod mit seiner Frau Ursula in Mar‐ burg. Gemeinsam haben sie vier Söhne, drei Enkelkinder und ein Urenkelkind. Das ändert sich im Jahr 2016 Die für Menschen mit Behinderung beson‐ ders wichtigen Änderungen finden Sie wie gewohnt auf der Website der Bundesvereini‐ gung Lebenshilfe: 1. Thema Pflege (Zweites Pflegestär‐ kungsgesetz) Wesentlicher Inhalt des Zweiten Pflege‐ stärkungsgesetzes (PSG II), wie es am 13.11.2015 vom Bundestag beschlossen wurde, ist die Einführung eines neuen Pfle‐ gebedürftigkeitsbegriffs sowie eines dazu‐ gehörigen neuen Begutachtungsverfah‐ rens zum 1.1.2017. Dann wird nicht mehr unterschieden zwischen körperlich pflege‐ bedürftigen Menschen und Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa Menschen mit Demenz oder mit geistiger Behinderung. Das neue Begutachtungs‐ instrument orientiert sich nicht mehr an Zeitwerten, sondern am Grad der Selbst‐ ständigkeit in bestimmten Bereichen. Dadurch gibt es ab 2017 grundlegende Änderungen in den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung (Elftes Buch Sozialge‐ setzbuch – SGB XI). Einige Änderungen treten jedoch schon zum 1.1.2016 in Kraft. Eine Übersicht finden Sie hier: https://www.lebenshilfe.de/de/themen‐ recht/artikel/Aenderungen‐durch‐das‐zweite ‐Pflegestaerkungsgesetz.php? listLink=1&sn=sn5c2405 f08893018d8a7b03b76603f4 2. Thema Grundsicherung Regelsätze steigen ab Januar 2016. Hier finden Sie die neuen Regelsätze der Grundsi‐ cherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII: Die Regelsätze der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII) – wie auch der Grundsicherung für Ar‐ beitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) – werden zum 1. Januar 2016 im Rahmen der jährlichen Fortschreibung erhöht. Grundlage der Er‐ höhung ist ein spezieller Preisindex, den das Statistische Bundesamt errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung der regelbedarfsrelevan‐ ten Güter und Dienstleistungen zusammen und zu 30 Prozent aus der Nettolohnent‐ wicklung. Regelsätze 2016 Leistung ab 01.01.16 Ver‐ änderung gegenüber 2015 Regelbedarfsstufe 1 Alleinstehende/Alleinerziehende 404 Euro + 5 Euro Regelbedarfsstufe 2 Paarhaushalte 364 Euro + 4 Euro Regelbedarfsstufe 3 Erwachsene im Haushalt anderer 324 Euro + 4 Euro Regelbedarfsstufe 4 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren 306 Euro + 4 Euro Regelbedarfsstufe 5 Kinder von 6 bis unter 14 Jahren 270 Euro + 3 Euro Regelbedarfsstufe 6 Kinder von 0 bis unter 6 Jahren 237 Euro + 3 Euro 9 Nr. 32 01/2016 Auch Mehrbedarf und Barbetrag steigen. Die Anhebung der Regelbedarfssätze führt ebenfalls zu einer Erhöhung der zuerkann‐ ten Mehrbedarfe. Schwerbehinderte Grund ‐sicherungsempfänger nach dem SGB XII, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „G“ enthält, können einen Mehrbedarf von 17 Prozent ihrer Regelbe‐ darfsstufe erhalten. Für behinderte Leis‐ tungsempfänger, die Eingliederungshilfe in Form von Hilfen zu einer Schulbildung, beruflichen Ausbildung oder sonstigen Ausbildung erhalten, beträgt der Mehrbe‐ darf 35 Prozent ihrer Regelbedarfsstufe. Auch der Barbetrag wird sich verändern. Dieser beträgt mindestens 27 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (109,08 Euro). Aktionstag 5. Mai 2016: Einfach für alle – Gemeinsam für eine barrierefreie Stadt Aktion Mensch: Am 5. Mai 2016 dreht sich alles um die Barrierefreiheit. Unter dem Motto „Einfach für alle – Gemeinsam für eine barrierefreie Stadt“ geht es nicht nur um bauliche Barrieren, sondern auch um andere Lebensaspekte, in denen Teilhabe ermöglicht werden soll. Alle Verbände und Organisationen der Behindertenhilfe und – selbsthilfe sind dazu aufgerufen, im Zeit‐ raum vom 30. April bis 15. Mai 2016 eine öffentlichkeitswirksame Aktion durchzu‐ führen. Wie barrierefrei ist Ihre Stadt? Las‐ sen Sie die Barrierefreiheit Ihrer Stadt von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Ihrer Veranstaltung beurteilen. Lesen Sie hier weiter: https://www.aktion‐mensch.de/themen‐ informieren‐und‐diskutieren/kampagnen‐ und‐aktionen/aktionstag‐5‐mai/aktionstag‐ 2016.html