Sommer- Freizeiten 2007 - Evangelische Kirche in Mannheim
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Sommer- Freizeiten 2007 - Evangelische Kirche in Mannheim
SommerFreizeiten 2007 Diakonisches Werk Mannheim C 3, 5-6 • 68159 Mannheim • Telefon: 0621 / 15993-0 Liebe Eltern, liebe Kinder, wir freuen uns, ihnen unser Freizeitenprogramm für den Sommer 2007 präsentieren zu können. Neben einer Stadtranderholung in Mannheim-Neckarau finden sie reizvolle und bewährte Ferienziele an der Nord- und Ostsee, am Bodensee und Chiemsee. Wir hoffen, dass sie für ihr Kind das richtige Ferienangebot finden werden. Unsere Sommerfreizeiten sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil diakonischer, kirchlicher Arbeit. In ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Suche nach Sinn und dem richtigen Lebensweg brauchen Kinder und Jugendliche Orientierung und Unterstützung. In unserer heutigen schnelllebigen Zeit mehr denn je. Unsere Freizeiten werden geprägt durch sinnvolle Freizeitgestaltung, Gruppenerfahrungen, neue Freundschaften, Abenteuer, Kreativität, Sport und Spass. Es soll eine Zeit werden, an die man sich auch Jahre danach noch gerne zurück erinnert. Kinder und Jugendliche einer Großstadt bekommen die Auswirkungen von Armut und sozialer Ungerechtigkeit am ehesten zu spüren. In diesem Zusammenhang möchten wir der Stadt Mannheim für die großzügige finanzielle Unterstützung danken. Sie ermöglicht besonders Kindern aus finanziell schwachen Familien einen Ferienaufenthalt mit uns. Anmeldung Hiermit melde ich mein Kind zu folgender Ferienfreizeit des Diakonischen Werkes Mannheim an: Freizeit in: Termin: Teilnehmer/-in: Name: Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Konfession: Nationalität: Wir danken den Inserenten in unserem Prospekt, wie auch der MVV Energie AG für ihre finanzielle Unterstützung der Stadtranderholung. DIAKONISCHES WERK der Evangelischen Kirchengemeinde Mannheim Peter Hübinger Direktor LetzteTetanus Schwimmer Nicht-Schw Krankenkasse: Ort: Mit wem ist Kind versichert? Geb.-Dat. des Vers. Worauf muß während der Freizeit besonders geachtet werden ? Muss das Kind Ritalin nehmen ? Ja Nein Ist das Kind Bettnässer ? Ja Nein Erziehungsberechtigte: 1. Name: Vorname: Anschrift: Positiv erwähnen möchten wir auch die ehrenamtliche, engagierte Mitarbeit unserer rund 50 Betreuerinnen und Betreuer, die mit viel Idealismus und Freude an der Arbeit mit den Kindern die Freizeiten vorbereiten und durchführen. weiblich männlich ggf. bei Familie/Heim: 2. Name: Vorname: Anschrift (falls abweichend von 1. ): Tel. privat: Familienst.: Tel. geschäftl. Verw.verh. Tel. privat: Familienst.: Tel. geschäftl. Verw.verh. Notfalladresse: Wer ist bei Abwesenheit der Eltern erreichbar? 1. Name, Vorname: Anschrift: Telefon: 2. Name, Vorname: Telefon: Anschrift: Ich erlaube, daß mein Kind unter Aufsicht beim Baden, Schwimmen, Sport und allen sonstigen Aktivitäten, sowie an Ausflugsfahrten teilnehmen darf. Die Teilnahmebedingungen sind mir bekannt und werden anerkannt. Ort, Datum: Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten: 8.1.1. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Das DW ist verpflichtet, dem TN unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise zu unterrichten und ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der TN erhält den eingezahlten Reisepreis und die Anmeldegebühr unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 8.1.2. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der TN die Durchführung der Reise nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Kündigung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung des TN trägt dieser selbst. Der TN muß vorort von einem Erziehungsberechtigten umgehend abgeholt werden! 8.1.3. Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Freizeit infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. 9. Haftung 9.1. Die Haftung des DW ist bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder bei Schäden, die allein aufgrund des Verschuldens eines Leistungsträgers (z.B. Busunternehmen, ausländischer Vertragspartner) des DW entstehen. 9.2. Das DW haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden und in der Reisebeschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. 10. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen 10.1. Das DW ist verpflichtet, die TN über Bestimmungen der Paß-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften zu unterrichten, soweit sie ihm bekannt sind / oder bei üblicher Sorgfalt bekannt sein müßten. Ohne besondere Mitteilung an den Veranstalter wird dabei unterstellt, daß der TN deutscher Staatsbürger ist und keine Besonderheiten (Doppelstaatsbürgerschaft, Flüchtlingsausweis usw.) vorliegen. TN, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, müssen sich rechtzeitig ein Visum für das jeweilige Reise- und Aufenthaltsland besorgen. 10.2. Soweit das DW seiner Hinweispflicht nachkommt, ist der TN zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichtet. 10.3. Das DW haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige Diplomatische Vertretung, auch dann nicht, wenn die Beschaffung vom Veranstalter übernommen wird, es sei denn,daß die Verzögerung vom Veranstalter zu vertreten ist. 10.4. Angaben über gesundheitliche Einschränkungen der TN können nur berücksichtigt werden, wenn uns dies mit der Anmeldung schriftlich bekanntgegeben wird. 11. Verjährung, Datenschutz 11.1. Ansprüche des TN gegenüber dem DW - gleich auf welchen Rechtsgrundlagen - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des TN aus unerlaubter Handlung - verjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und Nebenpflichten aus dem Reisevertrag. 11.2. Die für die Verwaltung der Freizeiten benötigten Personendaten des TN werden mittels EDV erfaßt und nur vom DW verwendet und nicht weitergegeben. Impressum Herausgeber Redaktion Gestaltung Druck Auflage Diakonisches Werk Mannheim C 3, 5-6, 68159 Mannheim Fon 0621 / 15993-0 • Fax 0621 / 15993-63 Werner Wünsch, Ruth Dicke Irene Kupsch, Werner Wünsch Druckerei Wiedmann, Ludwigshafen 3.000 Was Sie wissen sollten ... Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich auf unserem Anmeldeformular zu erfolgen. Wenn Sie einen Zuschuss beantragen möchten, kommen Sie bitte persönlich bei uns vorbei. Mitzubringen sind: Anmeldegebühr in bar, Impfpass und eine Notfalladresse. Die Anmeldegebühr ist nicht Bestandteil des Reisepreises. Sie wird vor Ort als Taschen- und Ausflugsgeld verwendet. Ansonsten senden Sie uns nach telefonischer Reservierung die schriftliche Anmeldung zu. Die Anmeldegebühr überweisen Sie bitte auf unser Konto Nr. 30 150 244 bei der Sparkasse Rhein Neckar Nord BLZ 670 505 05 (auf keinen Fall vergessen: Name und Freizeitort). Nach Zahlungseingang wird die Anmeldung schriftlich bestätigt. Sie können telefonisch einen Platz vorreservieren. Diesen halten wir Ihnen 10 Tage frei. Sollte uns am 11. Tag keine schriftliche Anmeldung vorliegen, vergeben wir den Platz anderweitig. Sie finden uns: im „Haus der Diakonie“ in Mannheim-Zentrum, Quadrat C 3, 5-6 (Haltestelle Paradeplatz, bzw. Parkhaus in D 3) Unsere Mitarbeiter: Herr Wünsch, Dipl. Sozialpädagoge, Tel. 0621 / 15993-52 e-mail: wuensch@diakonie-mannheim.de Frau Dicke, Dipl. Sozialarbeiterin, Tel. 0621 / 15993-44 e-mail: dicke@diakonie-mannheim.de Unsere Sprechzeiten: Mittwoch Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Zuschüsse: Die Ferienfreizeiten in Deutschland können von den Krankenkassen in Form einer ambulanten Badekur bezuschußt werden. Kinderreiche und finanziell schwache Familien aus Mannheim, die nicht in der Lage sind, den vollen Reisepreis zu bezahlen, können vom Diakonischen Werk Mannheim auf Antrag einen Zuschuss oder Beitragsbefreiung - nach Selbstauskunft über Ihre Einkommensverhältnisse - erhalten. Bitte beachten Sie unsere TEILNAHMEBEDINGUNGEN am Ende des Prospekts. Hinw eis für Kinder und J ug endlic he Hinweis Jug ugendlic endliche aus Nordbaden... Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis Die Diakonischen Werke der Evangelischen Kirchenbezirke in Nordbaden veranstalten im Sommer keine eigenen Ferienfreizeiten. Damit diese Kinder und Jugendlichen auch an Freizeiten teilnehmen können, hat sich das Diakonische Werk Mannheim zur Kooperation bereit erklärt. Sie können Ihr Kind bei folgenden Diakonischen Werken anmelden: 69412 Eberbach Friedrichstraße 14 Telefon 06271 / 92640 68723 Schwetzingen Hildastraße 4a Telefon 06202 / 93610 69117 Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) Friedrich-Ebert-Anlage 9 Telefon 06221 / 97200 74889 Sinsheim (Kraichgau) Werderstraße 7 Telefon 07261 / 1876 69117 Heidelberg (Stadt) Karl-Ludwig-Straße 6 Telefon 06221 / 53750 74821 Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) Kirchplatz 6 Telefon 06261 / 9299-0 4. Änderungen der Reiseleistungen Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die vom DW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Das DW ist verpflichtet, den TN über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird es dem TN einen kostenlosen Rücktritt anbieten. 5. Rücktritt der/des TN, Umbuchungen, Ersatzperson 5.1 Der/die TN kann bis Freizeitbeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich erfolgen. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim DW. 5.2 Tritt der/die TN vom Reisevertrag zurück oder tritt er/sie ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Freizeit nicht an,steht dem DW eine pauschale Entschädigung zu. Diese beträgt bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor Reisebeginn die Höhe der jeweiligen Anmeldegebühr, zwischen dem 42. und 22.Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, vom 21.Tag bis 8.Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises, vom 7.Tag bis zum Reisebeginn 80% des Reisepreises. 5.3. Der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom Reisevertrag. In diesem Falle bleibt der/die TN zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet. 5.4 Bis zum Reisebeginn kann der TN verlangen, daß statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das DW kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme die gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche TN dem DW als Gesamtschuldner für den Reisepreis. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 69469 Weinheim Rote Turmstraße 10 Telefon 06201 / 90290 Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom DW zu vertretenden Gründen, nicht in Anspruch, so besteht von seiten des TN kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung, einschließlich des Ausflugsgeldes. Das DW bezahlt an den TN ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an das DW zurückerstattet worden sind. 69168 Wiesloch Friedrichstraße 5 Telefon 06222 / 38 51 37 7. Mitwirkungspflicht, Ausschlußfrist Das Diakonische Werk Mannheim als Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Informationsveranstaltungen und etwaige Vortreffen in Mannheim stattfinden. Abfahrts- und Ankunftsort ist ausschließlich Mannheim-Zentrum. Anmeldung und Rechnungsstellung erfolgt bei Ihrem Diakonischen Werk vor Ort. Zuschüsse richten sich nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten; sprechen Sie bitte mit den zuständigen Mitarbeiter/-innen. 7.1. Der TN ist zur Beachtung der ihm in der Freizeitausschreibung und/oder den übersandten Reiseunterlagen, insbesondere dem Informationsbrief, enthaltenen Hinweisen verpflichtet. 7.2. Der TN ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 7.3. Der TN ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Freizeitleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, insofern dies möglich ist. Unterläßt der TN schuldhaft ein Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 7.4. Der TN ist verpflichtet, sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom DW erbrachten Leistungen stehen, innerhalb eines Monats nachdem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem DW geltend zu machen. 7.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem DW erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn das DW seine Beauftragten (FL) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. 8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter 8.1. Das DW kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. 7. Fahrt Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden. Bei den Freizeiten des DW ist der Abfahrtsort Mannheim. 8. Reiseausweise Für Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepaß, Kinder- oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. 9. Zuschüsse Kinderreiche und finanziell schwache Familien aus Mannheim, die nicht in der Lage sind, den vollen Elternbeitrag zu bezahlen, können vom DW auf Antrag einen Zuschuß oder Beitragsbefreiung - nach Selbstauskunft über Ihre Einkommensverhältnisse - erhalten. Die Ferienmaßnahmen in Deutschland können von den Krankenkassen in Form einer ambulanten Badekur bezuschußt werden. 10. Das Diakonische Werk Mannheim als Reiseveranstalter Der Gesetzgeber hat eine ab dem 01.07.1994 geltende Verpflichtung für Reiseveranstalter eingeführt, den Reisepreis des Kunden durch einen sogenannten Sicherungsschein abzusichern. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Reiseveranstalter, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Das Diakonische Werk Mannheim ist eine Einrichtung der Evang. Kirchengemeinde Mannheim, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Daher ist das DW von der neuen gesetzlichen Verpflichtung befreit. Stadtranderholung 3 Woc hen in der ochen Freien Waldorfschule, Neckarau Für Mädchen und Jungs von 6 bis 9 Jahren, die in den südlichen Stadtteilen von Mannheim wohnen Termin: 30.07. - 16.08.2007 Preis: 250 Euro + 25 Euro Anmeldegebühr Leitung: Miriam Gerber Wer gerne mit anderen Kindern zusammen etwas erleben und unternehmen will, aber am Abend und an den Wochenenden lieber zuhause sein möchte, der dürfte mit unserer Stadtranderholung genau die richtige Wahl getroffen haben. R eise bedingung en eisebedingung bedingungen 1. Anmeldung / Vertragsabschluß 1.1 Mit der Freizeitanmeldung, welche ausschließlich schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfolgen muß, bietet der TN (soweit diese/dieser minderjährig ist durch seine gesetzlichen Vertreter) dem DW den Abschuß eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen verbindlich an. 1.2 Der Reisevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung vom DW schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, solange sie nicht von uns schriftlich bestätigt sind. 2. Leistungen 2.1 Die Leistungsverpflichtung des DW ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem zum Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt und nach Maßgabe sämtlicher erhaltenen Hinweise und Erläuterungen, insbesondere der Wichtigen Hinweise im Freizeitprospekt, sowie eventueller ergänzender Informationsbriefe für die einzelnen Freizeitangebote, die dem TN zur Verfügung gestellt werden. 2.2 Ändernde oder ergänzende Vereinbarungen zu dem im Freizeitprospekt beschriebenen Leistungen, sowie zu den Reisebedingungen, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem DW. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Bei Vertragsabschluß, d.h. mit der Anmeldung und Reisebestätigung wird eine entsprechende Anmeldegebühr je TN fällig. Diese wird dem TN während der Freizeit in Form von Taschen- und Ausflugsgeld wieder ausbezahlt. Die Anmeldegebühr bei der Stadtranderholung wird nicht ausbezahlt, sondern für Aktivitäten verwendet. Wird keine Anmeldegebühr geleistet ist damit kein Rücktritt vom Reisevertrag gegeben. 3.2 Sofern keine Beitragsbefreiung gewährt wurde, erhalten Sie von uns eine Rechnung, in der evtl. Zuschüsse berücksichtigt sind. Der in der Rechnung ausgewiesene Reisepreis ist nach Erhalt derselben fristgemäß an das DW zu zahlen. Die Kinder werden morgens an einer Haltestelle in ihrem Wohnort abgeholt und zur Freien Waldorfschule in Nek- karau gefahren. Nach einem gemeinsamen Frühstück wartet ein abwechslungsreiches und buntes Programm: Spielen, Sport, Basteln, Töpfern, Tanzen, Theaterspielen, Geschichten erzählen, Ausflüge in die nähere Umgebung, Besichtigung von interessanten Einrichtungen und v.a.m. Mittags gibt es ein warmes Essen. Nach einem Nachmittagsimbiß fährt ein Bus die Kinder um 17.00 Uhr nach Hause, wo sie von den Eltern an der gleichen Haltestelle in Empfang genommen werden. Wenn Sie in einem Stadtteil wohnen, der südlich des Neckars liegt, kann Ihr Kind an unserer Stadtranderholung teilnehmen. Für die nördlichen Stadtteile ist der Caritas-Verband zuständig. Mindesteilnehmerzahl: 15 Kinder Leistungen: Bustransfer, Verpflegung und Getränke, Ausflüge, Betreuung, Versicherung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial. Bodensee Ostsee / Kieler Bucht für Mädchen und Jungs von 9 bis 12 Jahren Termin: 26.07. - 09.08.2007 Preis: 550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr Leitung: Ulrike und Matthias Herrtwich für Mädchen und Jungs von 10 bis 12 Jahren Termin: 24.08. - 07.09.2007 Preis: 550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr Leitung: Sascha Graßmann 2 Wochen in Überlingen 2 Wochen in Heiligenhafen Ferien am Bodensee in einem Ort mit der längsten Seepromenade Deutschlands, wohnen in einem Haus mit freiem Blick über den See. Viele träumen nur davon, für Euch kann es erlebbar werden! In der Jugendherberge Überlingen wohnen wir in 4-und 6-Bettzimmern, jeweils 2 Räumen sind Dusche und WC direkt zugeordnet. Neben einem eigenen Aufenthaltsraum steht uns im Haus u.a. eine Turnhalle für Volley- und Basketball, eine Disco, sowie ein Hallenschwimmbad zur Verfügung. Das Haus liegt sehr zentral. In 5 Gehminuten sind wir am Strandbad, 15 Gehminuten sind es zur Ortsmitte. Lohnende Ausflugsziele gibt es jede Menge, so, z.B. Insel Reichenau, Blumeninsel Mainau, Wild- und Freizeitpark, Affen-Freigehege in Salem und vieles mehr. Wie sieht‘s aus, kommst Du mit ? Idealer geht’s nicht: direkt am Sandstrand liegt das „Haus Sturmmöwe“, unser Ferienheim für 14 tolle Tage an der Ostsee ! Das reetgedeckte Haus steht auf einer Landzunge, am Rande eines Naturschutzgebietes und damit autofrei ! Uns stehen 3 Aufenthaltsräume, eine Terrasse, eigener Badestrand, eine Tischtennisplatte, sowie genügend Spielflächen ums Haus zur Verfügung. Die Unterbringung erfolgt in 2- bis 4-Bettzimmern, fast alle mit Blick zum Meer. „Haus Sturmmöwe“ ist auf Selbstversorgung eingerichtet. Deshalb nehmen wir einen erfahrenen Koch mit, der uns das Leben kulinarisch versüßen soll und dem wir beim Zubereiten unseres Essens auch tatkräftig unter die Arme greifen werden. Das Fischerstädtchen Heiligenhafen liegt ca. 2 Km entfernt und hat neben einem historischen Stadtkern alles zu bieten, was einen Ferienort so richtig attraktiv macht. Auch die nähere Umgebung lockt zu manch’ interessantem Ausflug; so z.B. nach Oldenburg, auf die Insel Fehmarn oder in die Hansestadt Lübeck. Auch eine Schiffs-Tour auf der Ostsee könnten wir unternehmen, sowie eine Führung durch das angrenzende Vogelschutzgebiet mit dem Vogelwart. Langeweile kennen wir nicht, denn wir haben uns ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm ausgedacht. Laß’ Dich überraschen ! Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder Leistungen: Fahrt im modernen Fernreisebus, Unterkunft mit Vollpension, Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung. Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Unterkunft mit Vollpension, Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Fahrräder, Versicherung. Chiemsee / Ba yer n Bay ern 2 Wochen in Prien für Mädchen und Jungs von 8 bis 10 Jahren Termin: 30.07. - 13.08.2007 Preis: 550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr Leitung: Carolin Geiger und Birgit Knausenberger Prien ist der größte Ort am Chiemsee, der auch das „Bayerische Meer“ genannt wird. Unsere schöne Jugendherberge liegt am Ortsrand, ca. 500 Meter vom See entfernt. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern. Es stehen uns zahlreiche Räume zur Verfügung, u.a. eine Disco und ein Naturerlebnisraum. Auf dem großen Freigelände gibt es Möglichkeiten zum Tischtennis, Volleyball, Freiland „Mensch ärgere Dich nicht“ und Ballspiele. Mindestteilnehmerzahl: Teilnahmebedingungen: Liebe Eltern, liebe Freizeitteilnehmerin und lieber Freizeitteilnehmer,wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzuführen. Für uns ist diese Verpflichtung kein Problem. Die Konsequenzen sind jedoch die nachstehenden „Wichtigen Hinweise“ und „Reisebedingungen“, ohne die es leider nicht geht, um Sie über die beiderseitigen Rechte und Pflichten in Kenntnis zu setzen. Bitte lesen Sie deshalb aufmerksam die nachfolgenden Reisebedingungen und Hinweise durch. Soweit sie nach den gesetzlichen Bedingungen eingesetzt werden, werden diese Reisebedingungen Inhalt des mit Ihnen - nachstehend „TN“ (Teilnehmer/Teilnehmerin) genannt - und uns - nachstehend „DW“ (Diakonisches Werk) genannt - abzuschließenden Reisevertrages. Sie ergänzen insoweit die gesetzlichen Vorschriften der § 651a ff BGB über den Pauschalreisevertrag und der Informationsverordnung für Reiseveranstalter und füllen diese Vorschriften aus. Wichtige Hinweise 1. Teilnehmer/Teilnehmerin (TN) Unseren Freizeiten kann sich grundsätzlich jeder/jede anschließen, sofern für das jeweilige Angebot keine Teilnahmebeschränkungen nach Alter, Geschlecht oder einer bestimmten Personengruppe angegeben sind. Für die Altersgrenze ist grundsätzlich der Freizeitbeginn maßgebend. Telefonische Anmeldungen werden nicht angenommen. Telefonische Vorreservierungen sind bedingt möglich. Die schriftliche Anmeldung muß bis zu 10 Tagen danach erfolgen. Ansonsten wird der Platz anderweitig vergeben. 2. Anmeldung / Anmeldegebühr Die Anmeldung muß schriftlich auf unserem Vordruck erfolgen. Sie wird nur in Verbindung mit der entsprechenden Anmeldegebühr entgegengenommen. Diese wird Ihrem Kind während der Freizeit in Form von Taschen- und Ausflugsgeld wieder ausbezahlt. Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung und spätestens 14 Tage vor Reisebeginn die nötigen Informationen. Die Anmeldegebühr bei der Stadtranderholung wird nicht ausbezahlt, sondern für Aktivitäten verwendet. 3. Umfang der Leistungen Neben den Aktivitäten am Haus sind Schiffsfahrten auf dem Chiemsee, eine Fahrt mit der Dampfeisenbahn, der Besuch eines Bauernhofes mit der Möglichkeit zum Brot backen, Moorwanderungen und vielleicht auch eine Übernachtung im Heu denkbar. Ausgiebiges Baden im Chiemsee (Strandbad) oder eventuell auch in dem neuen Erlebnisbad gehört selbstverständlich zu unserem abwechslungsreichen Freizeitprogramm. 20 Kinder Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Unterkunft mit Vollpension, Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung Im Preis inbegriffen sind - sofern nichts anderes angegeben ist - die Kosten für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung (3 Mahlzeiten) und Kurtaxe. Die Unterbringung erfolgt - wenn nicht anders ausgeschrieben - in Mehrbettzimmern. Das DW, bzw. die von ihm eingesetzten Freizeitleiter-/innen (FL) vermitteln bei unseren Freizeiten vorort versch. Zusatzangebote (z.B. Ausflüge, Besichtigungen usw.). Diese Zusatzleistungen werden, soweit sie nicht Bestandteil des gebuchten und bestätigten Reiseangebots sind, vom DW, bzw. dessen FL lediglich als Fremdleistung vermittelt. 4. Mithilfe der Teilnehmer Bei den Freizeiten übernehmen die TN das Bettenmachen, beteiligen sich an der Reinhaltung des Hauses, beim Küchen- und Abwaschdienst und ggf. beim Einkaufen. 5. Versicherung Jede/r TN ist bei Freizeiten im Inland unfall- und haftpflichtversichert. Es besteht keine Krankenversicherung. Von der Unfallversicherung werden Heilkosten nur übernommen, soweit kein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer ist vorleistungspflichtig. Bei Freizeiten im Ausland muß dem TN ein entsprechender Auslandskrankenschein mitgegeben werden, der rechtzeitig bei der Krankenkasse zu beantragen ist. Bitte beachten Sie, daß in die Teilnehmerpreise keine Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisegepäckversicherung eingeschlossen sind. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 5 unserer Reisebedingungen erheben, empfehlen wir dringend den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Diese können Sie auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. 6. Leitung Bei unseren Freizeiten werden geschulte, ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen zur pädagogischen Betreuung der TN eingesetzt. Diese Personen übernehmen für die Dauer der Freizeit die gesetzliche Aufsichtspflicht. Bei besonderer Mißachtung der notwendigen Forderung ist die Leitung berechtigt, den Teilnehmer auf eigene Kosten zurückzuschicken. (s.Punkt 8.1,2 der Reisebedingungen). Ostsee / Ec ker nför der Buc ht Eck ernför nförder Bucht Insel Amrum / Nordsee für Mädchen und Jungs von 13 bis 15 Jahren Termin: 29.07. - 12.08.2007 Preis: 550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr Leitung: Sabine Hochgesang für Mädchen und Jungs von 13 bis 15 Jahren Termin: 29.07. - 12.08.2007 Preis: 550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr Leitung: Andreas Fertig 2 Wochen in Eckernförde Die Kleinstadt Eckernförde zählt zu den attraktivsten Ferienorten an der deutschen Ostseeküste. Vier Kilometer langer feinsandiger Strand, eine lebendige Altstadt und eine abwechslungsreiche Umgebung erwarten den Besucher. Unsere Jugendherberge ist ca. 2 Km vom Stadtkern entfernt und liegt direkt oberhalb der Eckernförder Bucht. Zum Strand sind es nur 5 Minuten zu Fuß. Wir wohnen auf einer Etage in 4- und 6-Bettzimmern (z.T. mit Ostseeblick), alle mit Waschbecken; Duschen und WC’s zentral. Neben einem Tagesraum stehen uns auf dem Gelände der Jugendherberge ein Tischtennisraum, Mindestteilnehmerzahl: Fußballplatz, Spielwiese, Spielgeräte, Grill- und Lagerfeuerplatz und ein Volleyballfeld zur Verfügung. Und natürlich haben wir uns ein buntes und abwechslungsreiches Freizeitprogramm ausgedacht, damit Langeweile zum Fremdwort wird. Ausflüge sind möglich nach Kiel, zum „Hansa-Park“ nach Sierksdorf, zu den berühmten „Karl-May-Festspielen“ in Bad Segeberg und zu zahlreichen Sehenswürdigkeiten in der näheren Umgebung. Auch eine Schiffstour auf der Ostsee ist denkbar. 20 Kinder Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Unterkunft mit Vollpension, Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung 2 Woc hen in W ittdün ochen Amrum ist eine naturbelassene nordfriesische Insel mit ausgiebigen Sandstränden. Wir wohnen in der Jugendherberge Wittdün, direkt am Meer. Die Unterbringung erfolgt in 6-Bettzimmern. Im Haus haben wir einen großen Tagesraum. Zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Gruppen stehen uns zwei Tischtennisräume, ein Discoraum sowie eine große Sonnenterrasse zur Verfügung. Der Badestrand mit einem Volleyballnetz ist in unmittelbarer Nähe. Damit keine Langeweile aufkommt, haben wir uns ein buntes Programm überlegt: Fußball, T-Shirts bemalen, Volleyball, Fahrradtour, Strandspiele und, und, und ... Ausflüge sind möglich auf die Inseln Sylt und Föhr. Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Fähre, Unterkunft mit Vollpension, Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung. Ostsee / Lübec ker Buc ht Lübeck Bucht Insel Sylt / Nordsee für Mädchen und Jungs von 9 bis 12 Jahren Termin: 11.08. - 25.08.2007 Preis: 550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr Leitung: Nicole Bock für Mädchen und Jungs von 13 bis 15 Jahren Termin: 10.08. - 24.08.2007 Preis: 550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr Leitung: Thobias Grasy 2 Wochen in Scharbeutz-Klingberg Scharbeutz ist eines der schönsten Ostseebäder an der Lübecker Bucht. Wir wohnen im Ortsteil Klingberg, wo wir auf dem riesigen Waldgelände der Jugendherberge ein Haus (mit Mehrbettzimmern und Aufenthaltsraum) für uns alleine haben. Auf dem Herbergsgelände stehen uns zur Verfügung: Tischtennisplatten, Sport- und Volleyballplatz, Street-Ball, Grillplätze, eine Minigolfanlage und jede Menge Spielmöglichkeiten. Das Strandbad am Großen Pönitzer See ist nur wenige Meter entfernt; zum Sandstrand an der Ostsee sind es ca. 4 km. Die nähere Umgebung lockt zu vielseitigen Unternehmungen, wie z.B. ein Ausflug in die Hansestadt Lübeck, nach Trave-münde, eine Schiffstour auf der Ostsee oder ein Besuch im „Hansapark“ in Sierksdorf. Ferienspaß wie Sand am Meer! Das ist bei unserer Freizeit garantiert. Denn wir haben uns ein buntes Ferienprogramm ausgedacht. 2 Woc hen in Hör num ochen Hörn Hörnum ist der südlichste Ort der Insel Sylt. Auf drei Seiten gibt es Meer: im Westen den Brandungsstrand, im Osten das Wattenmeer, dazwischen die Sylter Südspitze – kilometerlanger Sandstrand überall. Und hier am Rande des Fischerdorfes liegt unsere neue Unterkunft, die Jugendherberge. Die Unterbringung erfolgt in Mehrbettzimmern. Im Haus steht uns neben einem Tagesraum zwei Tischtennisräume, Tischfuss- ball und ein Clubraum zur Verfügung. Für Aktivitäten im Freien bietet die Natur ausreichend Platz. Am wunderschönen Sandstrand, der in wenigen Gehminuten erreichbar ist, wird durch DLRG-Rettungsschwimmer die Badeaufsicht durchgeführt. Hörnum selbst hat einen kleinen Hafen. Von hier aus können wir einige kleinere Schiffstouren unternehmen. Wir wollen mit Euch die Insel erkunden, am Strand spielen, Sport treiben und natürlich viel Schwimmen. Eine Wattwanderung, Spielabende, Disco, Grillabend am Meer und vieles mehr stehen auf unserem abwechslungsreichen Programm. Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Unterkunft mit Vollpension, Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung. Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Bahnverladung, Unterkunft mit Vollpension, Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung. Insel Föhr / Nordsee 2 Woc hen in Wyk ochen für Mädchen und Jungs von 11 bis 13 Jahren Termin: 10.08. - 24.08.2007 Preis: 550 Euro + 50 Euro Anmeldegebühr Leitung: Immanuel Griesbaum Die kleine nordfriesische Insel Föhr liegt mitten im Naturpark Wattenmeer. Der weiße Sandstrand, die malerischen Inseldörfer und das grüne Hinterland machen den besonderen Reiz dieser grünen Insel aus. Am Rande des Städtchens Wyk, dem Hauptort der Insel, liegt unsere Jugendherberge am Südstrand. Sie verfügt über Mehrbettzimmer, mehrere Aufenthaltsräume, Fußball- und Volleyballplatz, Tischtennisplatten, Grillstätte und eigenen Strandabschnitt. Und auch in Wyk gibt es eine ganze Reihe interessanter Sachen, die wir unternehmen können. Neben einer Wattwanderung (mit Führer) sind Ausflüge möglich nach Amrum, Helgoland, Sylt oder zu den Halligen. Mindestteilnehmerzahl: 20 Kinder Leistungen: Fahrt in modernem Fernreisebus, Fähre, Unterkunft mit Vollpension, Betreuung, Spiel- und Beschäftigungsmaterial, Versicherung