Bürokaufmann Bürokauffrau Beispielaufgaben

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Bürokaufmann Bürokauffrau Beispielaufgaben
Sabine Knauer · Hans Schlotthauer · Helmut Stein
Bürokaufmann
Bürokauffrau
Prüfungstrainer Zwischenprüfung
Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen
Beispielaufgaben
Bestell-Nr. 03
U-Form-Verlag · Hermann Ullrich (GmbH & Co) KG
Fotos
Seite
A.T.U Handels GmbH & Co KG
Canon Deutschland
MEV Verlag GmbH
U-Form-Verlag
VAW aluminium AG
68
46
22, 54
23
50
Titelbild
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Zu diesem Prüfungstrainer gehören auch noch ein
Lösungsteil und ein Lösungsbogen.
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19. Auflage 2009 · ISBN 978-3-88234-003-7
Alle Rechte liegen beim Verlag bzw. sind der Verwertungsgesellschaft Wort, Goethestraße 49, 80336 München,
Telefon 089 514120, zur treuhänderischen Wahrnehmung überlassen. Damit ist jegliche Verbreitung und Vervielfältigung dieses
Werkes – durch welches Medium auch immer – untersagt.
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2.3.1 Lösungsbeispiel: (Zu den Pflichtangaben siehe 2.3.2)
06.01
Ihre Bestellung über 20 Bürodrehstühle 2010 XXL - Nachricht (HTML)
Lena.Lang@gmx.de
Herrn Maier, Vertrieb
Frau Sauer, Rechnungswesen
Ihre Bestellung über 20 Bürodrehstühle 2010 XXL
Welche Angabe zur E-Mail ist nicht richtig?
1. Die Endung der E-Mail-Adresse „.de“ in der Adresszeile steht für „Deutschland“.
2. Die Angabe unter „Bcc … Frau Sauer, Rechnungswesen“ ist für die Empfängerin der oben abgebildeten E-Mail
(s. E-Mail-Kopf), Frau Lena Lang, nicht sichtbar.
3. Die Angabe im E-Mail-Kopf „Cc … Herrn Maier, Vertrieb“ ist ebenfalls für die Empfängerin, Frau
Lang, unsichtbar.
4. Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, haben bei geschäftlichen E-Mails bestimmte
gesetzliche Vorschriften zu beachten, was die Angaben unter der Grußzeile anbetrifft.
5. E-Mails können verschlüsselt werden, um Inhalte zu schützen.
2.3.1 Lösungsbeispiel: (Zu den Pflichtangaben siehe 2.3.2)
Lösung zu 06.01
Ihre Bestellung über 20 Bürodrehstühle 2010 XXL - Nachricht (HTML)
Lena.Lang@gmx.de
Herrn Maier, Vertrieb
Frau Sauer, Rechnungswesen
Ihre Bestellung über 20 Bürodrehstühle 2010 XXL
Aussage 3 ist nicht zutreffend. 3
Cc. ist die Abkürzung von engl. carbon copy = Kopie. In einer E-Mail erscheint hier die E-Mail-Adresse
des Empfängers bzw. der Empfängerin, an den/die eine Kopie der E-Mail gehen soll.
2.3.2 Die Pflichtangaben für E-Mails sind im Gesetz über elektro
Handelsregister- und Genossenschaftsregister sowie das Untern
(EHUG) geregelt. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2007 f
Handelsregister eingetragenen Unternehmen.
Der Hauptempfänger der E-Mail kann unter dem Vermerk „Cc“ sehen, wer noch informiert wurde. Die
Angabe ist also für Frau Lena Lang sichtbar.
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Immer
angegeben werden müssen in einer gewerblichen
E-
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Zu 1. Diese Aussage ist richtig.
Die E-Mail-Adresse ist die Adresse des Rechners für das Versenden von Nachrichten (E-Mail,
Electronic Mail) über lokale oder globale Netze. In dem Beispiel (siehe Abbildung) handelt es sich
um eine E-Mail-Adresse im Internet, die sich wie folgt zusammensetzt:
Lena.Lang
Name des „Users“
@gmx
Name des Providers
.de
Domäne/Land:
hier: Deutschland
Einige Root-Domains und ihre Bedeutung
Root-Domain
.de
.org
.edu
.uk
.cn
.com
Bedeutung
Domain in Deutschland
Domain einer Organsation
Domain im Bildungsbereich
Domain in Großbritannien
Domain in China
Domain eines kommerziellen Anbieters (commercial)
Zu 2. Diese Aussage ist richtig.
Bcc ist die Abkürzung von engl.blind carbon copy = Blindkopie. Die E-Mail-Adressen, die hier eingefügt werden, kann der Hauptempfänger der E-Mail nicht lesen, daher „Blindkopie“.
Zu 4.Richtig – E-Mails von Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen immer
folgende Angaben in der Signatur enthalten:
– die Firma mit Rechtsform
– Ort der Handelsniederlassung
– das zuständige Registergericht
– die Handelsregisternummer
Bei bestimmten Gesellschaftsformen sind weitere Angaben erforderlich (wie bei den Geschäftspapieren):
– z. B. GmbH: Nennung aller Geschäftsführer mit Familiennamen und mindestens einem Vornamen.
Bei einer GmbH mit Aufsichtsrat muss auch der Vorsitzende des Aufsichtsrats genannt werden.
– AG: neben den Vorständen ist auch der Vorsitzende des Aufsichtsrats zu nennen.
Regelung im Gesetz über elektronische Handelsregister- und Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister (EHUG).
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Beispiel einer E-Mail-Signatur:
Mit freundlichen Grüßen
Birte Butt BA
Leitung Personalabteilung
Richard Klomer KG
Rosengasse 11
69120 Heidelberg
Postfach 1010
69002 Heidelberg
E-Mail: Birte.Butt@klomer.de
Homepage: www.klomer.heidelberg.de
Telefon: 06221 8636-0 (Durchwahl: -31)
Fax:
06221 863852
Amtsgericht Heidelberg HRA 8566
2.3.2 Die Pflichtangaben für E-Mails sind im Gesetz über elektronische
Zu 5. R
ichtig. Wichtige bzw. vertrauliche
Mitteilungen sollten aus Gründen
der Datensicherheit
durch
Handelsregisterund Genossenschaftsregister
sowie
das Unternehmensreg
eine digitale ­Signatur oder andere Verschlüsselungsverfahren vor unberechtigtem Zugriff geschützt
(EHUG) geregelt. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2007 für alle im
werden. So kann gleich­zeitig die Nachweisbarkeit der Identität des Kommunikationspartners sicherHandelsregister
eingetragenen Unternehmen.
gestellt
werden.
Um verschlüsselte E-Mails zu verschicken, wird auf dem Computer eine gültige digitale ID benötigt.
Damitangegeben
können Nachrichten
digital signiert
werden.
digitale
ID kann von einerE-Mail
externen
Immer
werden
müssen
inDiese
einer
gewerblichen
Zertifizierungsstelle (für Internet-E-Mail) oder vom Exchange Server-Administrator angefordert
von der Rechtsform:
werden.
– unab
– die Firma mit Rechtsform
– der Ort der Handelsniederlassung
Statistik
– das zuständige Registergericht
– die Handelsregisternummer
07.07
Bei bestimmten Gesellschaftsformen sind weitere Angaben erforderlich (wie
Geschäftspapieren):
Produkt
Preis
proGeschäftsführer
kg
Selbstkosten mit Familiennamen und mindest
– Bei einer Absatz
GmbH sind
alle
kg
EUR
EUR
einem Vornamen
aufzuführen.
370.000
12,80
4.033.000
–ABei einer Aktiengesellschaft
ist neben
den Vorständen auch der Vorsitzend
B
46.500
21,45
872.340
Aufsichtsrats zu nennen (Vor- und Familiennamen). Dasselbe gilt für eine Gm
C
4.388.620
9,30
38.043.664
Aufsichtsrat.
Die Verkaufsstatistik einer Firma ergibt:
Wie hoch ist die Wirtschaftlichkeit
von Produkt A?
von Produkt B?
von Produkt C?
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Statistik
Lösung zu 07.07
Die Wirtschaftlichkeit ist der Quotient aus Erlösen und Kosten.
Wirtschaftlichkeit =
Bei einer Wirtschaftlichkeit von 1 sind alle Kosten gedeckt: das Unternehmen befindet sich an der Gewinnschwelle. Jede zusätzliche Teilmenge bedeutet Gewinn.
Produkt A
Umsatzerlös
= Absatzmenge · Preis pro Einheit
Umsatzerlös
= 370.000 · 12,80 EUR
= 4.736.000 EUR
4.736.000
Wirtschaftlichkeit = 4.033.000 = 1,17
,
1 1 7
Das Unternehmen erzielt mit diesem Produkt 17 % Gewinn.
Produkt B
Umsatzerlös
= 46.500 · 21,45 EUR
= 997.425 EUR
997.425
Wirtschaftlichkeit = 872.340 = 1,14
,
1 1 4
Das Unternehmen erzielt mit diesem Produkt 14 % Gewinn.
Produkt C
Umsatzerlös
= 4.388.620 · 9,30 EUR
= 40.814.166 EUR
40.814.166
Wirtschaftlichkeit = 38.043.664 = 1,073
,
1 0 7 3
Das Unternehmen erzielt mit diesem Produkt 7,3 % Gewinn.
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Stellung des Ausbildungsbetriebes in der Gesamtwirtschaft
12.09
Welche Feststellung über das Handelsregister ist richtig?
1. Es ist das Verzeichnis aller Unternehmen eines Amtsgerichtsbezirks.
2. Es ist das Verzeichnis aller Händler eines Amtsgerichtsbezirks.
3. Es ist das Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks.
4. In Abteilung A werden alle Einzelunternehmen, in Abteilung B alle Gesellschaften eingetragen.
5. In Abteilung A werden alle Einzelunternehmen, in Abteilung B alle Kapitalgesellschaften ­eingetragen.
Lösung zu 12.09
Das Handelsregister ist das Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks (§ 8 HGB).
In Abteilung A werden alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften,
in Abteilung B alle Kapitalgesellschaften eingetragen.
Einzutragen sind:
– die Firma
– der Geschäftssitz
– der Gegenstand der Unternehmung (nur bei Kapitalgesellschaften)
– Inhaber bzw. Gesellschafter
– das gezeichnete Kapital (nur bei Kapitalgesellschaften)
– Geschäftsführer bzw. Vorstand
– Prokuristen
– Liquidation, Insolvenz
3
Die Eintragungen sind entweder
– konstitutiv (rechtserzeugend)
– deklaratorisch (rechtsbezeugend).
Die Aussagen 1, 2, 4 und 5 treffen nicht zu.
Bedingungen für die Eintragung in das Handelsregister gemäß Handelsgesetzbuch:
Handelsregisterverordnung § 25
Die Amtsgerichte sind verpflichtet, über alle Anträge auf Eintrag in das Register innerhalb eines Monats zu entscheiden. In diesem Zeitraum muss das Gericht das Verfahren
entweder abschließen oder unter Fristsetzung auf bestehende Eintragungshindernisse
hinweisen. Mit der zum 1. Januar 2007 vorgesehenen Einführung eines elektronischen
Handelsregisters werden auch die technischen Voraussetzungen für eine schnellere Eintragung deutlich verbessert, sodass in einfach gelagerten Fällen eine Eintragung binnen
24 Stunden zur Regel werden kann.
Achten Sie beim Lesen Ihrer Tageszeitung auf den Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN mit den
Auszügen aus den Handelsregistern: Neueintragungen, Veränderungen, Löschungen!
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