Bürokaufmann Bürokauffrau Beispielaufgaben
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Bürokaufmann Bürokauffrau Beispielaufgaben
Sabine Knauer · Hans Schlotthauer · Helmut Stein Bürokaufmann Bürokauffrau Prüfungstrainer Abschlussprüfung Übungsaufgaben und erläuterte Lösungen Beispielaufgaben Bestell-Nr. 04 U-Form-Verlag Hermann Ullrich (GmbH& Co) KG Ihre Meinung ist uns wichtig! Bei Fragen, Anregungen oder Kritik zu diesem Produkt senden Sie bitte eine E-Mail an: feedback@u-form.de ! Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Bitte beachten Sie: Zu diesem Prüfungstrainer gehören auch noch – eine Anlage – Rechnungswesen – ein Lösungsteil – und ein Lösungsbogen. COPYRIGHT U-Form-Verlag, Hermann Ullrich (GmbH & Co) KG Cronenberger Straße 58 · 42651 Solingen Telefon 0212 22207-0 · Telefax 0212 208963 Internet: www.u-form.de · E-Mail: uform@u-form.de Alle Rechte liegen beim Verlag bzw. sind der Verwertungsgesellschaft Wort, Goethestraße 49, 80336 München, Telefon 089 514120, zur treuhänderischen Wahrnehmung überlassen. Damit ist jegliche Verbreitung und Vervielfältigung dieses Werkes – durch welches Medium auch immer – untersagt. 19. Auflage 2009 · ISBN 978-3-88234-004-4 2 © U-Form-Verlag – Kopieren verboten! Bürowirtschaft und Statistik 2 Aufgabe 4 Situation Die Pit Bauer KG plant die Einrichtung eines neuen Bürotraktes. In verschiedenen Arbeitsgruppen wird diese Planung konkretisiert. Sie gehören zu einer dieser Arbeitsgruppen und sollen Ihre Vorschläge einbringen. a) Erläutern Sie die wichtigsten Grundsätze für aa) Lage der Büroräume (Kommunikationswege) ab) Größe eines Büroraums und der Zahl der darin beschäftigten Personen ac) Einrichtung eines Büroraums b) Die richtige Beleuchtung des Arbeitsplatzes ist von großer Bedeutung. ba) Nennen Sie drei Folgen, die durch falsche Beleuchtung am Arbeitsplatz entstehen können. bb)Erklären Sie drei Gesichtspunkte, die bei Beleuchtungskonzepten für Büroarbeitsplätze eine Rolle spielen. c) Wie kann die „Corporate Identity“ bei der Gestaltung der Büroräume zum Ausdruck gebracht werden? Geben Sie eine kurze Erläuterung an einem Beispiel. d) Wie können ökologische Aspekte bei der Gestaltung eines Büroraums berücksichtigt werden? Erläutern Sie dies kurz an einem Beispiel. e) Lärmbelästigung kann sich gesundheitsschädigend auswirken und führt zu einer Minderung der Konzentrationsfähigkeit. Nennen Sie fünf Maßnahmen, die zur Schalldämpfung in einem Büroraum beitragen können. U-Form-Verlag – Kopieren verboten! © 3 2 Bürowirtschaft und Statistik Lösungen zu Aufgabe 4 a) Büroräume können je nach Größe und Einrichtung eine sehr unterschiedliche Atmosphäre vermitteln, die auf den Arbeitsablauf positive oder negative Auswirkungen hat. Man unterscheidet Einpersonenräume, Mehrpersonenräume und Großraumbüros. aa) Zusammengehörende Arbeitsgruppen sollten in nebeneinander liegenden Räumen oder ggf. benachbarten Abteilungen eines Großraumbüros untergebracht sein. Kommunikationswege sind dadurch direkter und der Arbeitsablauf reibungsloser. Trotz E-Mail u. ä. spielt auch der persönliche Kontakt eine wichtige Rolle. Außerdem müssen oft Sendungen unterschiedlichster Art von einem Arbeitsplatz zum anderen transportiert werden – und zwar nicht immer nur in elektronischer Form. Darüber hinaus sind gemeinsam genutzte Tee-Küchen und Pausenräume sehr wichtig für die sozialen Kontakte innerhalb von Arbeitsgruppen, die zusammenarbeiten. Hat die Organisation bzw. das Unternehmen Publikumsverkehr zu betreuen, ist zu berücksichtigen, dass die Wege in die zuständigen Räume möglichst kurz sind. – Störungen bei benachbarten Abteilungen sollen so vermieden und die Besucherströme klar gelenkt werden. ab) Die passende Größe eines Arbeitsraums richtet sich nach der Arbeit, die dort zu erledigen ist. Grundsätzlich gelten die Arbeitsstättenverordnung sowie die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, vgl. z. B. Informationen der Verwaltungsberufsgenossenschaft. Das Kleinbüro ist für eine Person oder eine Kleingruppe vorgesehen. Einzelbüros sind zu empfehlen bei Arbeiten, die höchste Konzentration erfordern und für Tätigkeitsbereiche, die besonderer Vertraulichkeit unterliegen. Für Arbeiten, die im Team erledigt werden, eignet sich der Mehrpersonenraum. Dies betrifft in der Regel Sachbearbeiterarbeitsplätze. Sie sollten so eingerichtet sein, dass sowohl konzentriertes Arbeiten als auch eine Möglichkeit der Kommunikation gegeben sind. In Großraumbüros werden zur Unterteilung Stellwände, Raumgliederungs- und Einrichtungs elemente verwendet. So entsteht ein „Raum-im-Raum-System“. Ein Großraumbüro umfasst eine Größe von mindestens 400 qm. Der Raum ist vollklimatisiert und die Arbeitsplätze sind in der Regel künstlich beleuchtet. Zum Lärmschutz sind die Decken mit schallschluckenden Elementen verkleidet und die Böden mit schalldämpfenden Bodenbelägen ausgelegt. ac) Bei der Einrichtung eines Arbeitsplatzes spielen auch individuelle Bedürfnisse eine Rolle. Für die Motivation ist das Sich-Wohl-Fühlen am Arbeitsplatz von großer Bedeutung. Neben den grundlegenden gesetzlichen und ergonomischen Anforderungen, auf die in den vorherigen Punkten dieser Aufgabe bereits eingegangen wurde, gehört dazu z. B. die Möglichkeit, sich ein eigenes Territorium zu schaffen, sich ggf. abzuschirmen oder aber mit anderen zu kommunizieren. Wichtig sind auch ein angemessener Bewegungsfreiraum, genügend Schranksysteme, Ablagesowie Arbeitsflächen. ba) Durch falsche Beleuchtung des Arbeitsplatzes kann es zu schwerwiegenden Folgen kommen, z. B. 1. Schädigung des Sehvermögens der Mitarbeiter 2. erhöhte Unfallgefahr, da Gefahrenquellen nicht rechtzeitig erkannt werden 3. Verminderung der Leistungsfähigkeit und damit eine Minderung der Produktivität an dem betreffenden Arbeitsplatz Fortsetzung auf der nächsten Seite. 4 © U-Form-Verlag – Kopieren verboten! Bürowirtschaft und Statistik 2 Fortsetzung bb)Die Hauptgesichtspunkte, die bei Beleuchtungskonzepten eine Rolle spielen, sind: 1.Handelt es sich um einen Büroraum, in dem jeder Arbeitsplatz Tageslicht erhält oder um ein Gruppen- oder Großraumbüro, das ständig mit künstlichen Lichtquellen versorgt werden muss? 2.Sind Bildschirmarbeitsplätze mit Beleuchtung auszustatten? In diesem Fall sind Warmtonleuchten zu empfehlen. 3.Bestehen Blendungseffekte und Lichtreflexe? Diese sind in einem Büroraum zu vermeiden (dabei helfen auch entsprechende matte Beschichtungen der Büromöbel, vor allem der Tischplatten). Informationsquelle: z. B. Verwaltungsberufsgenossenschaft www.vbg.de c) Die „Corporate Identity“ eines Unternehmens wird oft durch die farbliche Gestaltung der Büroräume hervorgehoben. Bei der „Corporate Identity“ wird eine Einheitlichkeit zwischen internem und externem Erscheinungsbild, die das Produkt mit einschließt, als Grundlage des Firmenbewusstseins gesehen. Bestimmte Farben können dabei als „Firmenfarben“ symbolhaft als durchgängiges Gestaltungsmerkmal verwendet werden. d) Bei der Auswahl der Materialien von Büromöbeln sollten ökologische Aspekte, z. B. die Entsorgung, berücksichtigt werden. Es sollten Materialien bevorzugt werden, die wiederverwertet werden können sowie nachwachsende Rohstoffe. e) Als schalldämpfende Maßnahmen bieten sich folgende Möglichkeiten an: 1.Schalldämpfende Bodenbeläge 2.Decken- und Wandverkleidungen aus schalldämpfendem Material 3.Büromaschinen: Technische Vorrichtungen, z. B. Schallschluckhauben bei Nadeldruckern (die für Formularsätze immer noch verwendet werden) 4.Stellwände in Großraumbüros 5.Isolierverglasung Als ein wichtiger Störfaktor werden vor allem laute Gespräche mehrerer Personen in einem Raum empfunden, bei denen Dritte nicht konzentriert arbeiten können. Es ist also auch für genügend separate Besprechungsräume zu sorgen. Informationsquellen zu den Themen Büroarbeitsplatz, Bildschirmarbeitsplatz, Gesundheit im Büro: z. B. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit: www.baua.de und Verwaltungs berufsgenossenschaft: www.vbg.de U-Form-Verlag – Kopieren verboten! © 5 Betriebliches Rechnungswesen Buchführung 5 5.16 Unser Kunde Gerwin Merfak GmbH, 22469 Hamburg-Harburg, gleicht unsere Rechnung Nr. 23456 (Bezug von Handelswaren) über 7.618,00 E zuzüglich 19 % Umsatzsteuer nach Abzug von 3 % Skonto durch Banküberweisung aus. Buchen Sie den Zahlungseingang mit Berichtigung der Umsatzsteuer! Lösungen zu Aufgabe 5.16 Netto – 3 % Skonto + Umsatzsteuer = Brutto 1.447,42 E 43,42 E 9.065,42 E 271,96 E 8.793,46 E 7.618,00 E 228,54 E Buchungssatz: 2800 Bank und 5101 Erlösberichtigungen (einschl. Kundenskonti) und 4800 Umsatzsteuer an 2400 Forderungen aus LL 8.793,46 E 228,54 E 43,42 E 9.065,42 E Soll Haben 2 8 0 0 5 1 0 1 4 8 0 0 6 2 4 0 0 © U-Form-Verlag – Kopieren verboten! Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftens 8 8.06 Ordnen Sie zu, indem Sie die Kennziffern der entsprechenden Geschäftsfähigkeit in die Kästchen neben den Fällen eintragen! Übertragen Sie anschließend Ihre senkrecht angeordneten Lösungsziffern in dieser Reihenfolge von links nach rechts in den Lösungsbogen. Geschäftsfähigkeit 1. volle Geschäftsfähigkeit 2. beschränkte Geschäftsfähigkeit 3. Geschäftsunfähigkeit Fälle a) Der 19-jährige Martin Berg schließt mit der Pit Bauer KG einen Berufsausbildungsvertrag ab. b) Die minderjährige Auszubildende Stefanie Winkler kauft sich einen Motorroller. c) Der siebenjährige Alexander kauft sich von seinem Taschengeld einen Technik-Baukasten. d) Der 24-jährige vorbestrafte Eugen Müller schließt mit der Pit Bauer KG einen Arbeitsvertrag ab. e) Die fünfjährige Maike kauft für ihre Mutter beim Bäcker ein. Lösungen zu Aufgabe 8.06 Geschäftsfähigkeit bedeutet die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig und rechtswirksam abschließen zu können. Voll geschäftsfähig sind grundsätzlich alle volljährigen Personen, die keinen Beschränkungen unterliegen. Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. Lebensjahr an bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (nach § 106 BGB). Wenn beschränkt Geschäftsfähige Willenserklärungen ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abgeben, sind diese Erklärungen schwebend unwirksam; der gesetzliche Vertreter kann – binnen 2 Wochen – der Erklärung widersprechen und sie damit unwirksam werden lassen bzw. seine Genehmigung erteilen. Geschäftsunfähig sind Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie dauernd Geisteskranke, die ein Betreuungsfall sind. Die Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen sind nichtig. a) 1 b) 2 c) 2 d) 1 e) 3 § 104 Geschäftsunfähigkeit Geschäftsunfähig ist: 1.wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, 2.wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist. Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) U-Form-Verlag – Kopieren verboten! © 7