Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Bau

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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Bau
Sehen und gesehen werden
Zahlreiche Unfälle mit Baumaschinen sind vermeidbar
Risiken, Anforderungen und betriebliche Machbarkeit von Sicht und
Rückraumüberwachungen
Autor, Veranstaltung
Dipl.-Ing. Horst
Leisering Bau-ABC Rostrup - 27.10.2011
18.03.2010
Unfallbeispiel Mobilbagger
Baggerfahrer
fährt Mitarbeiter
an, der hinter
dem Heck des
Baggers stand.
Der Fahrer hat
ihn nicht
gesehen.
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Unfallbeispiel Dumper
Prinzipskizze
Tödl. Verunfallter
Situation unmittelbar vor dem Unfall:
Der Dumper fährt rückwärts und
sieht den Kollegen nicht, der hinter
der Maschine geht.
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Erst als der Fahrer den
Überfahrenen vor sich liegen
sieht, merkt er, was passiert ist
und stoppt.
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Beispiel Baggerunfälle von 1996-2000
Nur schwere und
tödliche Unfälle
Quelle: Dipl.-Ing. Sinnhuber
BG BAU
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Ein Problem der Bauwirtschaft ???
Tödliche Unfälle in der Zeit von 2008 bis 2010
10
22
Auswertung von 32 tödlichen Unfällen
 10 Unfälle im Zuständigkeitsbereich der BG BAU.
 22 Unfälle im Zuständigkeitsbereich andere
Berufsgenossenschaften
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Mögliche Unfallursachen
 Unzureichende Sicht
 Organisatorische Mängel (z.B.
Bautätigkeiten hinter arbeitenden
Maschinen
 Fahrerfehler (Es gibt risikobereite Pkw Fahrer und
auch risikobereite Maschinenführer)
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Mögliche Unfallursachen
Verhaltensfehler des Bodenpersonals
Weg des Fahrers
nach der Montage
des
Anbauwerkzeuges
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Weg des
Verletzten nach
der Montage des
Anbauwerkzeuges
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Ganzheitlicher Präventionsansatz
Aktivitäten zur Verbesserung
 Der Technik
 Der Baustellenorganisation
 Des Fahrerverhaltens
 Des Verhalten des Bodenpersonals
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Rechtliche Grundlagen - Übersicht
Hersteller
Betreiber
MaschRili
BetrSichV
 EN 474 „Erdbaumaschinen“
 TRBS 2111, T 4: „Maßnahmen
Teile 1 - 12
zum Schutz vor Gefährdungen
durch mobile Arbeitsmittel
 BGR 500: Kap. 2.12 „Betreiben
von Erdbaumaschinen“
Formalien: CE- Zeichen,
Konformitätserklärung,
Betriebsanleitung
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Betreiber prüft anhand der
„Formalien“ die geforderte
Konformität
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MaschRili / EN 474/ ISO 5006
BetrSichV, § 7: Anforderungen an die Beschaffenheit der
Arbeitsmittel
§ 7(1): Der Arbeitgeber darf den Beschäftigten erstmalig nur
Arbeitsmittel bereitstellen, die … solchen Rechtsvorschriften
entsprechen, durch die Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches
Recht umgesetzt werden,……
Maschinenrichtlinie
Vermutungswirkung, wenn
Maschine nach
EN 474 / ISO 5006 gebaut ist.
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DIN EN 474, Teile 1 – 12
Anforderungen an den Hersteller / Inverkehrbringer
Teil:
1. Allgemeine
Sicherheitsanforderungen
2. Planiermaschinen
3. Lader
8. Grader
9. Rohrleger
10. Grabenfräsen
4. Baggerlader
5. Hydraulikbagger
6. Muldenfahrzeuge
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7. Scraper
11. Müllverdichter
12. Seilbagger
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MaschRili / EN 474/ ISO 5006
Anforderungen an Neumaschinen
Neue EN 474-1:2006  gilt ab  30.11. 2008
Das bedeutet, dass ab diesem Datum die neue EN 474
berücksichtigt werden sollte
Zusammen mit der neuen EN 474 wird dann auch die
neue ISO 5006:2006 verbindlich.
Hinweis:
Zur Anpassung an die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (gültig ab 29.12.2009) wurde
der Teil 1 der EN 474 durch ein Amendment nochmals geändert.
EN 474 – 1:2006 + A1:2009  gilt ab  30.11. 2008
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Bisher wurden “Tote Winkel” nur auf
Messkreis ermittelt
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Nahbereich nach der neuen ISO 5006:2006
Nahfeld nach ISO 5006
Grafik: Orlaco
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Maßnahmen der Hersteller bei Neugeräten-1
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Maßnahmen der Hersteller bei Neugeräten - 2
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Problem :
Wenn Sichteinschränkungen nach hinten durch
Spiegel ausgeglichen werden, kann trotzdem ein
gefährlicher “Toter Winkel” verbleiben.
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Problem :
Wenn Sichteinschränkungen nach hinten durch
Spiegel ausgeglichen werden, kann trotzdem ein
gefährlicher “Toter Winkel” verbleiben.
Source: Clemens
 ISO 5006 erfüllt = ?
 Was hat der Käufer da für sein Geld bekommen: Qualität/ Stand der Technik?
 Was passiert mit dem Spiegel, wenn dass erste Mal z.B. Buschwerk berührt wird?
 Hilft der Spiegel dem Fahrer / Unternehmer, wirtschaftlich und ergonomisch zu
arbeiten?
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BetrSichV / TRBS / BGR 500
Zukünftiger Umgang mit Sichteinschränkungen
bei Bestandsmaschinen, Rechtsgrundlagen
BetrSichV, Anhang 1, Abschnitt 3.1.6 :
(Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2)
…..
d) Reicht die direkte Sicht des Fahrers nicht aus, um die
Sicherheit zu gewährleisten, sind geeignete
Hilfsvorrichtungen zur Verbesserung der Sicht
anzubringen.
Die BetrSichV wendet sich an den Betreiber der
Maschine!
Siehe hierzu auch BGR 500, Kap. 2.12
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BGR 500, Kap. 2.12
3.3.1 Im Gefahrbereich von Erdbaumaschinen dürfen sich Personen nicht aufhalten.
3.3.2 Der Maschinenführer darf mit der Erdbaumaschine Arbeiten nur ausführen, wenn
sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten.
3.3.3 Ist es aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, dass
Versicherte den Gefahrbereich betreten müssen, hat der
Unternehmer auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung
Maßnahmen festzulegen. Abweichungen von den Abschnitten
3.3.1 und 3.3.2 sind nur unter Beachtung dieser Maßnahmen
zulässig.
Solche Maßnahmen können beispielsweise sein:
 technisch:
zusätzliche Einrichtungen zur Verbesserung der Sicht;
 organisatorisch: Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten;
 ergänzend personenbezogene Maßnahmen, wie das Tragen von
Warnwesten.
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Sicherheitstechnische Bewertung von
akustischen und/ oder optischen Warnsignalen - 1
Der Einsatz von akustischen und/ oder optischen Warnsignalen
sind in der EN 474 nicht vorgesehen. Gründe hierfür sind z.B.:
• Wenn mehrere Maschinen mit derartigen Systemen auf einer Baustelle
arbeiten, sind die Beschäftigten einem zum Teil dauernden zusätzlichen
Geräuschpegel ausgesetzt.
• Eine Lokalisierung der Emissionsquelle wird hierdurch erschwert.
• Bei den im Bereich derartiger Systeme arbeitenden Beschäftigten tritt ein
Gewöhnungseffekt auf.
• Besondere Gefährdungen entstehen, wenn gleichzeitig Maschinen/Fahrzeuge
ohne derartige Systeme auf der Baustelle zum Einsatz kommen.
• Der Fahrer verlässt sich darauf, dass die Beschäftigten im Umfeld der
Maschine auf das Warnsignal reagieren.
• Es entsteht für die Anwohner eine zusätzliche Lärmbelästigung. Beschweren
sich die Anwohner, kann dies insbesondere auf innerstädtischen Baustellen zu
Baustops führen.
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Sicherheitstechnische Bewertung von akustischen und/ oder
optischen Warnsignalen - 2
Sicht hat immer Vorrang!
Aber: Kombinationen wie z. B. Kamera- / Monitorsystem und
Rückfahrwarnung können aber sinnvoll und für den Fahrer eine
zusätzliche Hilfe sein:
• zusätzliche Personen-/Objekterkennungssysteme (über Ultraschall,
Infrarot, Laser, Impulsradartechnologie),
• zusätzliche akustische Rückfahr- / Abstandswarner (mit Breitband
oder Piepton; Achtung: Gefahr der Reizüberflutung beim
zeitgleichen Einsatz mehrerer Maschinen!)
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Fachbereich Bauwesen der DGUV
(Federführung: BG BAU)
Empfehlung des Fachbereichs Bauwesen
Sachgebiet Tiefbau
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Empfehlung Fachbereich Bauwesen - Tiefbau
vom 01.02.2011 - 1
Überprüfung aller Erdbaumaschinen und Walzen, die auf
Baustellen im Einsatz sind, hinsichtlich der
Sichtverhältnisse im Nahbereich. Dabei ist insbesondere
der Bereich vor und hinter der Maschine zu beurteilen.
 Vereinfachtes Verfahren zum Erreichen des
Schutzziels:
Es wird überprüft, ob der Fahrer eine in einem
Abstand von 1 m vor bzw. hinter der Maschine
gehende / stehende Person sehen kann.
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12
Blickri
chtung
des Fa
hrers
Toter Winkel
1,50 m
1m
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Empfehlung Fachbereich Bauwesen –
Tiefbau vom 01.02.2011 - 2
 Wird das vorbeschriebene Kriterium nicht erfüllt,
müssen Maßnahmen ergriffen werden. Technische
Maßnahmen zur Sichtverbesserung (z.B. Einbau
von Kamera-/Monitorsystemen oder zusätzlichen
Spiegeln) sollten baldmöglichst umgesetzt werden.
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Empfehlung Fachbereich Bauwesen - Tiefbau
vom 01.02.2011 - 3
Betroffene Maschinen dürfen nur unter Beachtung der Maßnahmen
betrieben werden, die der Unternehmer im Rahmen seiner
Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der festgestellten Sichteinschränkung
festgelegt hat.
Solche Maßnahmen können z.B. sein:
?
 Sicherung / Absperrung
des Fahr- und Arbeitsbereiches.
 Einsatz von Einweisern oder
Sicherungsposten.
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?
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Empfehlung Fachbereich Bauwesen - Tiefbau
vom 01.02.2011 - 4
 Unterweisung aller Maschinenführer bezüglich "Sicht"
„Sehen und gesehen werden !“
Maschinenführer und „Bodenpersonal“ motivieren zusammen zu
arbeiten :
 Arbeitsorganisation !
 Blickkontakt !
 „Sicht“ zum Thema machen
!
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ZUMBau
 Personalqualifizierung zum "Geprüften Bagger- und
Laderfahrer" bei einer zugelassenen Prüfungsstätte (ZUMBau)
 Von BG BAU empfohlener Befähigungsnachweis
 www.zumbau.org
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DGUV-Kampagne „RISIKO RAUS“
„Sehen und gesehen werden“
Trägerkampagne der BG BAU
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Präventionsanreize der BG BAU
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Finanzielle Förderung von KameraMonitorsystemen durch die BG BAU
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 Max. 2 Kamera-Monitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen
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 Höhe des Zuschusses:
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 25 % der Anschaffungskosten, max.ax250,00 €/KMS.
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 Die Firma des Antragstellers ist Mitglied
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Neuer Film Auswahl und Betrieb von
Erdbaumaschinen
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Anpassung von Prüfhinweisen
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20
Anpassung der Gefährdungsbeurteilung
im Kompendium Arbeitsschutz
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Seite 41
Neue Bausteine der BG BAU
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21
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Fachliteratur:
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Vielen Dank!
Bei Fragen:
•Horst Leisering
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