Der neue Emscher-Durchlass am Rhein-Herne-Kanal
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Der neue Emscher-Durchlass am Rhein-Herne-Kanal
BauP_U_01_11_BauPortal 21.12.10 14:35 Seite 1 ISSN 1866-0207 6693 1 Januar 2011 Der neue Emscher-Durchlass am Rhein-Herne-Kanal Arbeitsschutz – „Wackelkandidat“ Sprossenleitern – Gefährdungsbeurteilung Abbrucharbeiten Baumaschinen – Rückfahrkameras an Erdbaumaschinen – Wirtschaftlich fahren und transportieren (Teil 3) Recht – QM-Systeme für mittelständische Bauunternehmen – Kündigung/Beendigung Bauvertrag – Zahlungsansprüche Bau des neuen Emscher-Durchlasses am Rhein-Herne-Kanal (Foto: Wasserstraßen-Neubauamt Datteln) BauP_Inh01_11_BauPortal21.12.1014:40Seite1 Heft 1 • 123. Jahrgang • Januar 2011 Fachzeitschrift der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Prävention www.bgbau.de Verlag: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG Süddeutsche Zweigstelle, Paosostraße 7, 81243 München Telefon (0 89) 82 99 60-0, Fax (0 89) 82 99 60-10 ESV.Muenchen@ESVmedien.de www.ESV.info Bekanntgabe der Gesellschafter gem. § 8, Abs. 3 BayPrG: Komplementär: ESV Verlagsführung GmbH, Berlin (ohne Einlage) Dr. Joachim Schmidt, Berlin (99,98 %) Kommanditist: Dr. Fritz Schmitt Verlagsbuchhandlung GmbH & Co., Berlin (0,02 %) Inhalt Verantwortlicher Schriftleiter: Klaus-Richard Bergmann Der unsichere „Wackelkandidat“ – Stehleiter mit Sprossen oder schmalen Stufen hat ausgedient! . . . . . . . . . . 24 Redaktion: Dipl.-Ing. Bernhard Arenz, Leiter der Prävention der BG BAU Dipl.-Ing. (FH) Gerhard Blaasch, Dipl.-Ing. Ramona Bischof, Postanschrift: 81237 München, Ortsanschrift: Landsberger Straße 309, 80687 München, Telefon (0 89) 88 97-02 (App. 818), Fax (0 89) 88 97-819 oder -829 bauportal@bgbau.de Die mit Namen oder Initialen gezeichneten Beiträge entsprechen nicht in jedem Fall der Meinung der BG BAU Prävention. Für sie trägt die BG BAU Prävention lediglich die allgemeine pressegesetzliche Verantwortung. Vertrieb: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Süddeutsche Zweigstelle, Paosostraße 7, 81243 München, Telefon (0 89) 82 99 60-0, Fax (0 89) 82 99 60-10 Konto: Berliner Bank AG, Kto.-Nr. 512 203 101 (BLZ 100 708 48) IBAN: DE 31 1007 0848 0512 2031 01 BIC(SWIFT): DEUTDEDB110 Bezugsbedingungen: Bezugsgebühren im Jahresabonnement € 42,–/sfr 60,–; für in Ausbildung befindliche Bezieher jährlich € 21,–/sfr 24,– (gegen Vorlage einer Studien- bzw. Ausbildungsbescheinigung); Einzelbezug je Heft € 4,–/sfr 6,– (jeweils einschließlich 7 % Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten). Die Bezugsgebühr wird jährlich im Voraus erhoben. Abbestellungen sind mit einer Frist von 2 Monaten zum 1.1. jeden Jahres möglich. Preise für gebundene Ausgaben früherer Jahrgänge auf Anfrage. Die Zeitschrift ist auch als eJournal erhältlich, weitere Informationen unter www.BauPortal-digital.de Bei den Mitgliedsbetrieben der BG BAU ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten. Anzeigen: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Süddeutsche Zweigstelle, Paosostraße 7, 81243 München, Telefon (0 89) 82 99 60-0, Fax (0 89) 82 99 60-10 Es gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 46, die auf Wunsch zugesandt wird. Der Anzeigenteil ist außer Verantwortung der Schriftleitung. Der neue Emscher-Durchlass am Rhein-Herne-Kanal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Rückfahrkameras an Erdbaumaschinen . . . . 7 Wirtschaftlich fahren und transportieren (Teil 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Arbeitshilfe zur Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen bei Abbrucharbeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Wer schreibt – der bleibt! Durchsetzung der Zahlungsansprüche bei Kündigung und einvernehmlicher Vertragsbeendigung . . . . . 28 Qualität beim Bauen – QM-Systeme für mittelständische Bauunternehmen . . . . . 32 20. Karlsruher Symposium 2010 – Abschluss und Rekultivierung von Deponien und Altlasten . . . . . . . . . . . . . . . 35 25. Seminar Schalung + Rüstung . . . . . . . . . . . 38 VDBUM-Branchentreff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Tag der Deutschen Baumaschinentechnik . 42 Oldenburger Rohrleitungsforum . . . . . . . . . . . 45 Stichwort Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 ISSN: 1866-0207 aktuell – rund um die BG BAU . . . . . . . . . . . . . 47 Gesamtherstellung: PC-Print GmbH, Infanteriestraße 11a, Haus A1, 80797 München Prüfung technischer Arbeitsmittel . . . . . . . . . 48 Mitteilungen aus der Industrie . . . . . . . . . . . . 49 Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 IVWgeprüfte Auflage Buchbesprechungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 01 Emscher_BauPortal 21.12.10 14:46 Seite 2 Der neue Emscher-Durchlass am Rhein-Herne-Kanal Dipl.-Ing. Rainer Voß, Dipl.-Ing. Ralf Bruns, Dipl.-Ing. Matthias Skrezek-Boß und Dipl.-Ing. Martin Kastalski, Datteln Am 9.11.2010 wurde vor zahlreichen Besuchern im Norden von Castrop-Rauxel ein 18.000 t schweres Stahlbetonbauwerk in den Rhein-Herne-Kanal eingeschwommen und zentimetergenau abgesenkt. 56 Stunden hat es gedauert, bis das 85 m lange und 26 m breite Einschwimmbauwerk planmäßig an seinen neuen Bestimmungsort unter der Kanalsohle gelangt war. Der Neubau des Emscher-Durchlasses ist eine beeindruckende Ingenieurbauleistung mit Entwurfsplanung und Bauüberwachung durch das Wasserstraßen-Neubauamt in Datteln, die nachfolgend beschrieben wird. Wasserstraßen – ein elementarer Bestandteil im kombinierten Verkehr Damit auch in Zukunft das steigende Güterverkehrswachstum bewältigt und gleichzeitig Umwelt- und Klimaschutzziele eingehalten werden können, kann auf das leistungsfähige und umweltfreundliche Verkehrssystem „Schiff/Wassertrasse“ nicht verzichtet werden. Es ist wichtiger Bestandteil in einem trimodalen Verkehrssystem, das die Verkehrsträger Straße, Wasserstraße und Schiene intelligent miteinander kombiniert. Die Schifffahrtskanäle im Ruhrgebiet sind die am meisten befahrenen künstlichen Wasserstraßen in Deutschland. Neben dem hohen Durchgangsverkehr auf den Kanälen findet in den Häfen ein erheblicher Güterumschlag statt. Wurden früher hauptsächlich Massengüter, wie Erze, Mineralöle und Kohle transportiert und umgeschlagen, so werden heute, dank der modernen Containerschifffahrt, auch andere Frachtgüter befördert. Mit der zunehmenden Erweiterung der Häfen zu trimodalen Container-Terminals, die mit modernen Umschlagsanlagen einen effizienten Wechsel der Güter zwischen den Verkehrsträgern ermöglichen, kann der Güterverkehr verstärkt von der Straße auf das Binnenschiff verlagert werden. Der Straßenverkehr ist im öffentlichen Bewusstsein eher präsent, daher werden dort Entwicklungen stärker wahrgenommen als beim Schiffsverkehr. Nur wenigen ist bekannt, dass sich der technische Fortschritt auf den Wasserstraßen auch in den wachsenden Schiffsgrößen widerspiegelt. So gelten heute als Standard auf den bundesdeutschen und europäischen Wasserstraßen einerseits das moderne 110 m lange Großmotorgüterschiff und andererseits der 185 m lange Schubverband mit jeweils einer Breite von 11,45 m und einer Abladetiefe von 2,80 m. Wassertiefe zur Ausführung. Die den Kanal kreuzenden Bauwerke (Tunnel, Durchlässe oder Brücken) werden an die neuen Abmessungen angepasst, also in anderen Abmessungen neu hergestellt. Angeln ist möglich. Als überdimensionale Wasserleitungen stehen die Kanäle zudem der Landwirtschaft und der Industrie zur Verfügung und liefern über Trinkwasserversorgungsunternehmen frisches Wasser. Der Rhein-Herne-Kanal – mehr als eine künstliche Wasserstraße Das Ausbaulos 7 des Rhein-Herne-Kanals – Planung und Bauüberwachung in einer Hand Der etwa 45 km lange Rhein-Herne-Kanal (RHK) wurde in den Jahren 1906 bis 1914 gebaut. 5 Schleusen sind heute notwendig, um den Höhenunterschied von etwa 36 m zu überwinden. Beginnend im Westen verbindet der RHK die wichtigen Überseehäfen in Amsterdam, Rotterdam und Antwerpen über den Rhein mit dem industriellen Kernland des Ruhrgebiets. Im Osten, am Wasserstraßenkreuz Datteln, schließen weitere Kanäle an (Dortmund-Ems, Wesel-Datteln, DattelnHamm), die zu den deutschen Nordseehäfen und den Industrieregionen in Mittel- und Ostdeutschland führen. Neben der reinen Transportfunktion als Wasserstraße hat der Rhein-Herne-Kanal auch einen bedeutenden Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung im dicht besiedelten Ruhrgebiet: Bestehende Betriebswege werden gerne als Wander- und Fahrradwege genutzt, den Ruder- und Kanuvereinen dient der Kanal als Trainingsmöglichkeit und Bund und Land Nordrhein-Westfalen haben 1965 ein gemeinsames Bau- und Finanzierungsprogramm zum Ausbau des westdeutschen Kanalnetzes beschlossen. Danach soll auch der Rhein-Herne-Kanal (RHK) in Stand gesetzt und die vorhandene Infrastruktur an größere Schiffseinheiten angepasst werden. 5 Schleusen hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung am Rhein-Herne-Kanal bisher neu gebaut. 2 Staustufen konnten bergbaubedingt zurückgebaut werden. Der Streckenausbau von Duisburg bis Gelsenkirchen ist bereits abgeschlossen. Heute ist der Restausbau des RHK als vordringliche Baumaßnahme in den aktuellen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen. Dazu zählen der Streckenausbau von Gelsenkirchen bis Henrichenburg und mithin auch das im Zuge des Streckenausbaus neu zu konzipierende Kreuzungsbauwerk für die Emscher im Ausbaulos 7 (Abb. 1). Abb. 1: Ausbaumaßnahmen im Bereich des Rhein-Herne-Kanals (Stand September 2010) Stand der Baumaßnahmen: fertig im Bau in Planung In einigen Teilbereichen sind die alten Kanalabmessungen für die modernen Schiffe nicht mehr ausreichend: Heute kommt als Standard-Ausbauquerschnitt für die Wasserstraßen i.d.R. das ökologisch günstige Trapezprofil mit 55 m Wasserspiegelbreite und 4 m 2 www.baumaschine.de/Wasserbau – BauPortal 1/2011 01 Emscher_BauPortal 21.12.10 14:47 Seite 3 Geplant und durchgeführt wird die Neuund Umgestaltung des Emscher-Durchlasses vom Wasserstraßen-Neubauamt Datteln, eine Behörde der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die seit über 50 Jahren mit erfahrenen Ingenieuren vielfältige und anspruchsvolle wasserbauliche Aus- und Neubauvorhaben im Bereich des westdeutschen Kanalnetzes plant und umsetzt. Die Ausbaustrecke Los 7 liegt im Norden der Stadt Castrop-Rauxel. Der vorhandene Kanal ist zwischen 30 und 40 m breit und etwa 3,50 m tief. Parallel zur Ausbaustrecke liegt auf der Westseite die Alte Fahrt des RheinHerne-Kanals und dazwischen die Wartburginsel, die von verschiedenen Sportvereinen genutzt wird. Die Emscher unterquert im Süden der Wartburginsel den Rhein-HerneKanal in einem Durchlassbauwerk (Abb. 2). Die Emscher – ein offener Schmutzwasserlauf wird umgebaut Die Emscher entspringt östlich von Dortmund und durchzieht das Ruhrgebiet bis zur Mündung in den Rhein bei Dinslaken. Mit der Industrialisierung des Ruhrgebiets wurde der ursprünglich über 100 km lange, stark mäandrierende Fluss zu einem offenen Abwasserkanal umfunktioniert. Nach der Nordwanderung des Bergbaus und dem Abklingen der Bergsenkungen soll in den nächsten Jahren der gesamte Emscherbereich umgebaut werden. Dabei wird parallel zur Emscher ein etwa 50 km langer unterirdischer Abwasserkanal vorgetrieben, der dann zukünftig das Abwasser den Kläranlagen zuführen soll. Anschließend wird die Emscher renaturiert. Der bestehende Durchlass – ein Ersatzbauwerk wird erforderlich Bereits 1993 hat die Bundesanstalt für Wasserbau in einem Gutachten festgestellt, dass sich das Bauwerk in einem schlechten baulichen Zustand befindet, so dass der Ersatz des mittlerweile mehr als 80 Jahre alten Bauwerks erforderlich wurde. Der bestehende Emscher-Durchlass wurde 1927 als Düker errichtet und 1968 auf Grund von Bergsenkungen zu einem Durchlass umgestaltet. Er besteht aus 3 Stahlbetonröhren mit lichten Durchmessern von je 5,34 m und Wandstärken von 0,85 m. Zwischen den Stirnwänden, die gleichzeitig die Uferwände des Kanals darstellen, ist lediglich eine 30 m breite Fahrrinne im Kanal vorhanden, eine Engstelle also, die den Be gegnungsverkehr moderner Güterschiffe un möglich macht. Die Folge ist nicht nur eine potenzielle Gefahrenstelle, sondern auch ein Zeitverlust für die Binnenschiffer: Denn auf Abb. 2: Das Los 7 im ursprünglichen Zustand vor der Ausbaumaßnahme Grund der langen Schleppkurven muss das wartende Schiff bis zu 1 km vor dem bestehenden Durchlass halten und solange warten, bis das durch die Engstelle fahrende Schiff seine normale Fahrspur wieder erreicht hat. Somit ist auch im Hinblick auf die erforderlichen Querschnitte für den Kanalausbau der bestehende Durchlass durch ein Ersatzbauwerk zu ersetzen. Die äußeren Abmessungen des neuen Emscher-Durchlasses ergeben sich durch den für die Binnenschifffahrt erforderlichen Kanalquerschnitt. Die Planung der Kanalstrecke ergab das ökologisch günstige Trapezprofil (T-Profil) mit 55 m Wasserspiegelbreite, 4 m Wassertiefe und 1:3 geneigten wasserseitigen Böschungen. Für die Dimensionierung der Durchlassöffnungen wurde in Abstimmung mit der Emschergenossenschaft ein Bemessungsabfluss von 180 m3/s (100-jähriges Hochwasser) festgelegt. Mit dieser Wassermenge wäre ein leeres Sportschwimmbecken in nur wenigen Sekunden gefüllt. Auswahl des Bauverfahrens – für Sicherheit und die Leichtigkeit des Schiffsverkehrs Für den Neubau des Emscher-Durchlasses waren i.W. 2 Bedingungen zu erfüllen, wozu das Wasserstraßen-Neubauamt Datteln folgende Lösungsansätze konzipierte: • Die Vorflut der Emscher muss jederzeit sichergestellt sein. Zunächst wird das Ersatzbauwerk 200 m nördlich des bestehenden Durchlasses hergestellt. Anschließend wird die Abb. 3: Die Emscher unterquert den Rhein-Herne-Kanal in einem Durchlass erbaut 1927– Ein Begegnungsverkehr im Bereich der Engstelle ist nicht möglich, weil der Kanal in diesem Bereich nur 30 m breit ist BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Wasserbau 3 01 Emscher_BauPortal 21.12.10 14:47 Seite 4 Emscher umgeleitet und an das neue Bauwerk angeschlossen. Erst dann erfolgen der Rückbau des alten Durchlasses und der eigentliche Kanalausbau. • Die Herstellung des Ersatzbauwerks muss unter möglichst geringer Beeinträchtigung der Binnenschifffahrt erfolgen. Um die zwangsläufig durch die Baumaßnahme anfallenden Störungen für die Binnenschifffahrt zu minimieren, kommt ein in Deutschland nicht alltägliches Bauverfahren zum Einsatz. Dabei wird das neue Bauwerk zunächst in einer Trockendock-Baugrube neben dem Kanal hergestellt und schwimmfähig ausgerüstet, so dass es nach dem Fluten des Trockendocks aufschwimmt. Das anschließende kontrollierte Einschwimmen und punktgenaue Absetzen des Einschwimmbauwerks im Kanal erfolgt in einer vergleichsweise kurzen Zeit von 56 Stunden, in der der Kanal für die Schifffahrt voll gesperrt ist. Abb. 4: Verlauf der Emscher vor (schwarz) und nach (rot) der Baumaßnahme Das Einschwimmbauwerk – schwerer als 4 voll beladene Schubverbände oder 3.600 Elefanten Das Kernstück des neuen Emscher-Durchlasses besteht aus dem ca. 85 m langen und 26,4 m breiten Einschwimmbauwerk mit 2 jeweils 11,90 m breiten rechteckigen Durchlassöffnungen. Die beiden seitlichen Wände sind 0,90 m, die Mittelwand 0,80 m und die Bauwerkssohle 1,40 m dick (Abb. 6a, b). Das schlaff bewehrte Stahlbetonrahmenbauwerk wird fugenlos als monolithischer Körper hergestellt. Die Wasserdichtigkeit des Baukörpers wird durch die Verwendung von WUBeton und einer konstruktiv angesetzten Mindestbewehrung erreicht. Das Gesamtgewicht des Einschwimmbauwerks liegt bei knapp 18.000 t. Abb. 5a, b: Längs- und Querschnitt in Kanalmitte Abb. 6a, b: Herstellung Ersatzbauwerk in einer Trockendock-Baugrube (Einbringen Spundwände für Baugruben und Kanalseitendichtung, Bodenaushub Trockendock und Einschwimmhafen, Herstellung Einschwimmbauwerk) Die wesentlichen 4 Bauphasen – vom Trockendock neben dem Kanal zur Absenkrinne im Kanal Die von Archimedes entdeckten Gesetze zur Hydrostatik lassen nicht nur Schiffe, sondern wie im konkreten Fall auch 18.000 t schwere Betonbauwerke schwimmen, vorausgesetzt sie werden entsprechend konstruiert. Die Herstellung des neuen Emscher-Durchlasses läuft hauptsächlich in 4 Bauphasen ab. In der ersten Bauphase wird zunächst das Trockendock neben dem Kanal hergestellt. Die ca. 12 m tiefe Trockendock-Baugrube wird mit Spundwänden und bis zu 3 Ankerlagen gegen das Erdreich und das Grundwasser gesichert. Die Erstellung des Einschwimmhafens auf der gegenüberliegen4 www.baumaschine.de/Wasserbau – BauPortal 1/2011 01 Emscher_BauPortal 21.12.10 14:47 Seite 5 Abb. 7a: Einschwimmen des Bauwerks in Kanalmitte (Unterwasseraushub der Absenkrinne im Kanal, Fluten der Baugruben und Rückbau des Fangedamms) .de u ba bg w. w w Abb. 7b: Absenkvorgang (Montage der Litzenheber auf Traversen, Absenken und Lagesicherung des Bauwerks, Betonverfüllung der Zwischenräume innerhalb der Absenkrinne) den Seite erfolgt analog. Die Baugrubenwände werden in Teilbereichen als Pfahlwände zur späteren Aufnahme der Absenkanlage ausgebildet. Die Herstellung des Einschwimmbauwerks erfolgt in massiver Stahlbetonbauweise im Trockendock. In der zweiten Bauphase wird im Kanal innerhalb von Spundwänden eine Absenkrinne im Nassbaggerbetrieb ausgehoben. An den Enden des Einschwimmbauwerks werden die einzelnen Kammern mit Stahlabschottungen abgedichtet. Da der Auftrieb des Einschwimmbauwerks für ein selbstständiges Schwimmen nicht ausreicht, werden zusätzlich auf der Decke Schalwände temporär befestigt. Diese 2,7 m hohen Temporärwände halten den Deckenbereich wasserfrei und geben dem Einschwimmbauwerk zusätzlichen Auftrieb. Nach dem Fluten der Trockendock-Baugrube schwimmt das Bauwerk auf. Daraufhin wird der Fangedamm, welcher den Kanal von der Trockendock-Baugrube bisher getrennt hat, zurückgebaut. In der dritten Bauphase werden auf jeder Kanalseite Traversen auf die Pfahlwände aufgelegt. Auf den Traversen werden Litzenheber montiert und betriebsbereit gemacht. Das schwimmende Bauwerk wird mit Winden in den Kanal gezogen. Sobald das Bauwerk die endgültige Lage im Kanal erreicht hat, werden die Litzen an das Bauwerk angeschlossen. Nach dem Fluten des Deckenbereichs und dem anschließenden Entfernen der Temporärwände wird das Bauwerk innerhalb der Absenkrinne auf Endtiefe abgesetzt. Die Sohle der Absenkrinne liegt über 11 m unter dem Kanalwasserspiegel. Presseinformationen, interessante Hinweise, aktuelle Mitteilungen aus dem berufsgenossenschaftlichen Bereich auf täglich neuestem Stand. Abb. 8: Das Bauwerk ist eingeschwommen, die Temporärwände im Deckenbereich sind noch nicht entfernt Abb. 9: Fertigstellung Emscher-Durchlass (Herstellung der Ein- und Auslaufbauwerke, Umlegung der Emscher, Fertigstellung des neuen Kanalquerschnitts) BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Wasserbau 5 01 Emscher_BauPortal 21.12.10 14:47 Seite 6 Bevor in der vierten Bauphase mit der Herstellung der Ein- und Auslaufbauwerke in den wieder gelenzten Baugruben begonnen wird, erfolgt die Lagesicherung des abgesenkten Bauwerks. Dieses wird an die Seitendichtung des Kanals angeschlossen und die Zwischenräume innerhalb der Absenkrinne werden verfüllt. Dabei wird der Hohlraum unter der Bodenplatte über die in der Sohle des Einschwimmbauwerks eingebauten Verfüllstutzen nahezu drucklos mit Mörtel ausgefüllt. Die seitlichen Zwischenräume werden mit Unterwasserbeton im ContractorVerfahren geschlossen. Wesentliche Bauleistungen Einschwimmbauwerk mit 18.000 t Gewicht einschwimmen und absenken 550.000 m3 Bodenbewegung 3.000 t Spundbohlen liefern 27.000 m2 Spundbohlen einbringen 600 Stück Rundstahl- und Verpressanker herstellen 14.000 m3 Stahlbeton für neuen Durchlass herstellen 300 m Stahlbetonrohre vorpressen 12.700 m3 Stahlbeton des alten Durchlasses unter Wasser abbrechen Bauzeit 2008–2012 Auftragssumme 30,6 Mio. € Nach Herstellung der neuen Emscher-Trasse wird die Emscher verlegt. Der alte Durchlass im RHK kann zurückgebaut und der neue Kanalquerschnitt ausgebaut werden. Rückbau des alten Durchlasses und Gestaltung eines neuen Landschaftsbildes Während bisher der Ingenieurbau und die Logistik eine herausragende Rolle bei der Abwicklung des Bauprojekts spielten, stehen zum Schluss die ökologischen Aspekte der Baumaßnahme im Vordergrund. Die Wasserstraße ist wie kein anderer Verkehrsträger dafür geeignet, ihre Funktion als Verkehrsweg zu erfüllen und gleichzeitig wertvoller Natur-, Freizeit- und Erholungsraum zu sein. Deshalb entsteht im Ausbaulos 7 nicht nur ein in die Landschaft eingebundenes, neues Kreuzungsbauwerk, sondern auch an Stelle des alten Bauwerks ein neu gestalteter Landschaftsraum, dessen Gestaltung eng auf die Pläne der Emschergenossenschaft zur Renaturierung der Emscher abgestimmt ist. Viele kleine, aber ökologisch wichtige Maßnahmen werden dort, wo Emscher und Kanal sich kreuzen, ein völlig neues Landschaftsbild entstehen lassen. So werden die überschüssigen Erdmassen nur im unmittelbaren Baustellenbereich abgelagert. Dadurch entsteht ein begehbares Landschaftsbauwerk mit Erholungscharakter. Der beim Rückbau des alten Durchlassbauwerks entstehende Betonabbruch wird vor Ort zwischengelagert und mit einer mobilen Brecheranlage gebrochen. Das dadurch gewonnene Recyclingmaterial wird als Unterbau der Betriebswege, die später auch als Geh- und Radwege genutzt werden, eingesetzt. Vom alten Emscher-Verlauf verbleibt in einem Teilbereich ein vom Grundwasser gespeistes Stillgewässer mit einem kleinen Wald. Die Einzäunung dieses Bereiches stellt sicher, dass die Natur hier v.A. Natur sein kann. Für die Lebensqualität der Menschen in der Region ist damit schon viel getan. Einen weiteren Fortschritt wird es geben, wenn der Rhein-Herne-Kanal fertig ausgebaut ist und damit auch seiner wirtschaftlichen Bedeutung für die Region und darüber hinaus voll gerecht werden kann. Autoren: Dipl.-Ing. Rainer Voß, Dipl.-Ing. Ralf Bruns, Dipl.-Ing. Matthias Skrezek-Boß und Dipl.-Ing. Martin Kastalski, Wasserstraßen-Neubauamt Datteln Mit Fachinformationen 3-fach gut versorgt! NEU! Das Original: Im Internet: International: BauPortal (bisher TIEFBAU) informiert Sie monatlich auf über 60 Seiten zu Themen, wie Baubetrieb und Bauorganisation, Baumaschinentechnik, Bauverfahrenstechnik, Sicherheitstechnik und Arbeits- und Gesundheitsschutz. Unter www.baumaschine.de stehen Ihnen über 1.500 Fachartikel von 1996 bis 2009 sortiert nach über 100 Stichworten zum kostenlosen PDF-Download zur Verfügung. Unter www.buildingconstruction-machinery.net steht Ihnen eine Auswahl von Fachartikeln aus dem BauPortal (bisher TIEFBAU) in Englisch zum PDF-Download zur Verfügung. 1/2 Million Downloads weit überschritten! Seit Anfang 2005 stehen die Beiträge des BauPortal (vorher TIEFBAU) im Wissensportal der TU Dresden. Die Redaktion BauPortal bedankt sich bei Prof. Kunze und seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit und bei den Nutzern der Website und den Lesern unserer Fachzeitschrift für das Vertrauen. 6 www.baumaschine.de/Wasserbau – BauPortal 1/2011 02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 1 Rückfahrkameras an Erdbaumaschinen Finanzielle Förderung von Kamera-Monitor-Systemen durch die BG BAU in Verbindung mit der Informationskampagne „Sehen und gesehen werden“ Dipl.-Ing. Horst Leisering, Neumünster Jährlich ereignen sich zahlreiche schwere Unfälle, bei denen Erdbaumaschinen beteiligt sind. Viele dieser Unfälle passieren, weil im Umfeld der Maschinen arbeitende Personen vom Maschinenführer nicht rechtzeitig wahrgenommen und an- bzw. überfahren werden. Die Sichtverhältnisse an Erdbaumaschinen konnten in den vergangenen Jahren durch übersichtlichere Konstruktionen verbessert werden. Es verbleiben jedoch bei jeder Maschine „Tote Winkel“. Diese Bereiche können vom Fahrerplatz aus nicht eingesehen werden. Um derartigen Unfällen entgegenzuwirken, müssen Erdbaumaschinen ab Baujahr 2009 die Sichtfeldanforderungen der neuen ISO 5006:2006 „Erdbaumaschinen – Sichtfeld – Testverfahren und Anforderungskriterien“ erfüllen. Damit auch die Baumaschinen vor dem Baujahr 2009 auf diesen Stand der Technik gebracht werden, hat sich die BG BAU entschlossen, die Nachrüstung von Erdbaumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen zu fördern und finanziell zu unterstützen. Zusätzlich führt die BG BAU die Informationskampagne „Sehen und gesehen werden“ durch. Hierdurch sollen Betriebe, Hersteller, Vermieter, und andere Beteiligte sowie interessierte Kreise auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden. Über den Link www.sehen-und-gesehen-werden.de können Antragsformulare für die finanzielle Förderung heruntergeladen werden. Auf der Internetseite kann Informationsmaterial angesehen, heruntergeladen/bestellt werden. Unfallgeschehen Bei Radladern, Raupen, Muldenkippern bzw. Dumpern und ähnlichen Maschinen werden die meisten Personen bei der Rückwärtsfahrt an- bzw. überfahren. Bei Baggern ist das Unfallgeschehen differenzierter. Es zeigten unterschiedliche statistische Auswertungen durch die BG BAU, dass sich die meisten schweren und tödlichen Unfälle mit Bagger ebenfalls bei der Rückwärtsfahrt ereignen. Deshalb wird im Rahmen des nun gestarteten Förderprogramms die Nachrüstung von Rückfahrkameras finanziell unterstützt. Um festzustellen, ob es sich bei den hier beschriebenen Unfällen um eine bauspezifische Besonderheit handelt, wurden 32 tödliche Unfälle mit Erdbaumaschinen, die sich mit dem Thema „Sichteinschränkungen“ bzw. „Tote Winkel“ in Verbindung bringen lassen, näher überprüft. Hierbei wurde der Zeitraum von Januar 2008 bis September 2010 betrachtet. Es stellte sich heraus, dass sich hiervon ca. 10 Unfälle im Zuständigkeitsbereich der BG BAU ereignet hatten. Die übrigen 22 Unfälle ereigneten sich im Zuständigkeitsbe- Abb. 1: Verteilung Baggerunfälle 1996–2000 (nur schwere und tödliche Unfälle) 3,7 % 18,5 % 78 % reich anderer Berufsgenossenschaften. Diese Zahlen sollen deutlich machen, dass es sich nicht um ein Problem handelt, welches in erster Linie auf Baustellen anzutreffen ist. Vielmehr passieren viele Unfälle auf Werksgeländen, z.B. in holzverarbeitenden Betrieben, in Steinbrüchen, in Kieswerken, auf Deponiegeländen, im Land- und Baustoffhandel. In den meisten Fällen ist hier der Radlader die maßgebende Unfallmaschine. Unfallbeispiel Im Folgenden soll an Hand eines Unfallbeispiels eine typische Unfallsituation dargestellt werden: Ein Baggerfahrer wechselte mit einem Arbeitskollegen von der gleichen Baustelle die Arbeitsausrüstung des Baggers. Nach dem Wechsel stieg der Fahrer in die Fahrerkabine und fuhr rückwärts (der Bagger war mit laufendem Motor abgestellt). Der Abb. 3: Nachgestellte Unfallsituation 0% Quelle: Dipl.-Ing. Sinnhuber BG BAU 69 % 31 % Abb. 2: Verteilung tödlicher Unfälle aus den Jahren 2008 bis September 2010 BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen 7 02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 2 später Verletzte wollte hinter dem Bagger vorbeigehen und wurde angefahren und verletzt. Mit einer Kamera hätte der Maschinenführer den Kollegen rechtzeitig sehen können und wäre aller Wahrscheinlichkeit nach nicht rückwärts losgefahren. Finanzielle Unterstützung bei der Nachrüstung durch die BG BAU Für die Nachrüstung von Baumaschinen im Altbestand können Prämien in Form von Zuschüssen bei der BG BAU beantragt werden. Die Förderung ist auf max. 2 KameraMonitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen begrenzt. Der Zuschuss wird in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten gewährt und beträgt max. 250 € pro Kamera-MonitorSystem. Voraussetzung hierfür ist, dass • die Firma des Antragstellers Mitglied bei der BG BAU ist, • die nachzurüstende Erdbaumaschine älter als Baujahr 2009 ist (da Erdbaumaschinen ab dem Baujahr 2009 die Sichtfeldanforderungen der ISO 5006:2006 herstellerseits bereits erfüllen müssen) und • durch die Nachrüstung die vom Fahrerplatz aus ursprünglich nicht einsehbaren Nahbereiche deutlich reduziert werden. Dies kann derart überprüft werden, ob eine im Abstand von 1 m zur Baumaschine gehende/stehende Person vom Maschinenführer gesehen wird. Durch die BG BAU wird z.Z. die Nachrüstung folgender Maschinen finanziell gefördert: • Mobilbagger < 25 t, • Raupenbagger < 40 t, • Lader < 30 t, • Baggerlader < 25 t, • Planierraupen < 18 t, • Muldenfahrzeuge < 50 t, • Muldenfahrzeuge mit Frontmulde < 10 t, • Grader < 15 t, • Erd- und Müllverdichter 10 t < m < 35 t, • Walzen 5 t < m < 25 t. Abb. 4: Finanzielle Förderung durch die BG BAU – Internetauftritt „www.sehen-und-gesehen-werden.de“ • einen Farbmonitor wählen, • den Monitor so im Sichtfeld des Bedieners anbringen, dass dadurch die Sicht auf den Fahr- und Arbeitsbereich nicht eingeschränkt wird, • die Betriebsbereitschaft durch eine Statusleuchte anzeigen lassen, • die Kamera mit selbsttätigem Helligkeitsausgleich wählen, • eine integrierte Heizung zur Verhinderung von Kondenswasserbildung wählen, • das Kamera-Monitor-System gegen äußere Beschädigung und Diebstahl geschützt anbringen, • eine aussagekräftige Bedienungsanleitung haben, • durch das Kamera-Monitor-System die Funktionen der Maschine nicht einschränken lassen. Kampagne „Sehen und gesehen werden“ Im Rahmen der Präventionskampagne Risiko raus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) führt die BG BAU die Trägerkampagne „Sehen und gesehen werden“ durch. Hierfür wurden Informationsmaterialien wie Flyer und Plakate entworfen sowie ein kurzes 8-minütiges Video produziert. Flyer, Plakate, Video sowie weitere Informationen sind auf der speziell dafür eingerichteten Seite www.sehen-und-gesehenwerden.de zu finden. Über diese Seite können die genannten Medien sowie das Video eingesehen und bestellt werden. Darüber hinaus können Informationen über finanzielle Förderung bei der Nachrüstung von Erdbaumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen sowie entsprechende Anträge heruntergeladen werden. Abb. 5: Internetauftritt der Kampagne „Sehen und gesehen werden“ mit einem der 3 Kampagnenplakate Die Förderung gilt derzeit nicht für Lkw. Empfehlungen für Unternehmen, die ihre Maschinen mit Kamera-Monitor-Systemen ausrüsten sollten: • möglichst nur abgestimmte Komponenten eines Herstellers verwenden, • Kamera-Monitor-Systeme auswählen, die für baustellentypische Belastungen geeignet sind (Erschütterungen, Staub, Feuchtigkeit), • den Einbau entsprechend der Einbauhinweise der Hersteller (z.B. zu Einbauort und Neigung der Kamera gegen die Horizontale) vornehmen, • die Größe des Monitors mit min. 5,5“ (= 14 cm Bildschirmdiagonale) wählen, 8 www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen – BauPortal 1/2011 02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 3 Inhalt des Flyers sind 10 Tipps, durch die anschaulich mit wenig Text und prägnanten Grafiken gezeigt werden soll, wie mit einfachen Maßnahmen das Risiko erheblich reduziert und Unfälle verhindert werden können. Die Flyer eignen sich gut als Informationsmaterial für Unternehmen und Schulungen. Die 10 Tipps lauten im Einzelnen: • Sichtfeld überprüfen! • Sicht verbessern! • Kamera-Monitor-Systeme und Spiegel in Ordnung halten! • Blickkontakt herstellen! • Arbeiten im Fahr- und Arbeitsbereich vermeiden! • Baumaschinen im Auge behalten und Abstand wahren! • Erst gucken, dann fahren oder schwenken! • Lasten außerhalb des Fahrweges im Blickfeld des Fahrers führen! • Warnkleidung tragen! • Maschinenführer und Bodenpersonal qualifizieren! Bei dem Entwurf der Plakate wurde eine sehr eindringliche, z.T. schockierende Art der Darstellung gewählt. Grund hierfür ist, dass es sich bei dem hier in Zusammenhang mit Erdbaumaschinen behandelten Unfallgeschehen um Unfälle mit schwersten oder gar tödlichen Verletzungen handelt. Um dies ohne viel Text deutlich zu machen, wurde diese eindringliche Art der Darstellung gewählt. Die Reaktionen hierauf sind unterschiedlich. Wer sich überwiegend theoretisch mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz beschäftigt oder in Bereichen arbeitet, in denen die hier erwähnten schweren Unfallfolgen eher die Ausnahme sind, kann auf die Plakate zunächst geschockt reagieren. Wer aber mit dem Thema dieser Kampagne durch seine tägliche Arbeit bereits direkt in Verbindung steht, reagiert überwiegend positiv. Abb. 6: Flyer „Sehen und gesehen werden – 10 Tipps zur Unfallverhütung“ mischen Darstellbarkeit 2 der 10 Tipps zusammengefasst wurden. Hierdurch wurde die Zahl der Tipps im Film auf 9 Tipps reduziert, ohne dass inhaltlich ein Tipp verlorengegangen ist. Überarbeitung der Bausteine Im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierung des Regelwerkes der BG BAU wurden die maschinenspezifischen Module der „Gelben Wer nicht mit Flyern, Fachartikeln etc. arbeiten möchte, hat die Möglichkeit, sich die entsprechenden Informationen über das Video anzusehen. In dem Video werden kurz und prägnant die 10 Tipps anschaulich dargestellt, wobei aus Gründen der besseren fil- Abb. 7: Video „9 Tipps“ BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen 9 02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 4 Abb. 8: Aktualisierte „Bausteine“ berücksichtigen Sichtfeldproblematik (voraussichtliches Erscheinungsdatum Januar 2011) Mappe“, die „Bausteine“ überarbeitet und an die neue Rechtslage angepasst. Die neuen „Bausteine“ werden voraussichtlich im Januar 2011 erscheinen. Hierdurch wird auch über diesen Informationsweg ein breites Fachpublikum über die Neuerungen hinsichtlich des sicheren Betriebs von Erdbaumaschinen auf aktuellem Stand gehalten. Kontrolle des Sichtfeldes An einer Erdbaumaschine lässt sich einfach überprüfen, ob der Fahrer ausreichende Sicht nach hinten hat. Hierfür wird die Maschine abgestellt und der Motor ausgeschaltet. Anschließend stellt sich eine durchschnittlich große Person im Abstand von 1 m hinter die Maschine. Kann der Fahrer den Kopf und die Schultern dieser Person sehen, so kann davon ausgegangen werden, dass die Sicht ausreichend gut ist. In Abbildung 9a, b ist zu erkennen, dass eine im Abstand von 1 m hinter der Maschine stehende Person für den Fahrer nicht direkt zu sehen ist. Der Hersteller hat zum Ausgleich der mangelnden Direktsicht seine Baumaschine mit einem Kamera-MonitorSystem ausgerüstet. Hierdurch wird es dem Baugeräteführer auf ergonomische Weise ermöglicht, den Gefahrbereich hinter der Maschine einzusehen. Radladerfahrer müssen in manchen Fällen bis zu 50 % ihrer Arbeitszeit rückwärts fahren. Eine Sichthilfe, die kein ständiges Umdrehen erforderlich macht, ist daher ein modernes technisches Hilfsmittel, welches von den Baugerätefahrern angenommen und benutzt wird und wegen der günstigen Ergonomie auch eine Steigerung der Leistungsfähigkeit beim Einsatz von Erdbaumaschinen ermöglicht. Unternehmer, die Erdbaumaschinen betreiben, sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Gefahren beim Betrieb dieser Maschinen zu ermitteln. Hierzu gehören auch die Gefährdungen durch Sichteinschränkungen bzw. „Tote Winkel“. Diese Gefährdungen können auf schnelle Weise durch dieses vereinfachte Verfahren ermittelt werden. Wird hierbei festgestellt, dass die überprüfte Maschine keine ausreichende Sicht nach hinten aufweist, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Das bedeutet, Abb. 10: Absperren von Gefahrbereichen dass diese Maschine nicht ohne besondere Schutzmaßnahmen eingesetzt werden darf. Derartige Maßnahmen können z.B. der Einsatz von Sicherungsposten oder Einweisern sein. Alternativ können Gefahrbereiche abgesperrt werden (Abb. 10). Im Einzelfall, d.h. bei einer einmalig nur kurz und unvorhersehbar entstandenen Gefahrsituation mögen diese Schutzmaßnahmen sinnvoll sein. Bei den klassischen Einsätzen im Tief- und Erdbau müssen sich auf Grund der örtlichen Platzverhältnisse und der organisatorischen Umstände auf den Baustellen immer wieder Personen im Gefahrbereich der Maschinen aufhalten. Hier ständig einen Sicherungsposten oder Einweiser vorzuhalten bzw. Absperrungen umzustellen, ist zum Einen sicherlich nicht wirtschaftlich. Zum Anderen würde die Entscheidung für derartige Schutzmaßnahmen für die Baustellenverantwortlichen, wie z.B. Bauleiter oder Schachtmeister, bedeuten, sich ständig um den Einsatz von Einweisern, Sicherungspos ten oder Personal für das Umstellen von Absperrungen kümmern zu müssen und rechtzeitig entsprechende Anweisungen zu Abb. 9a, b: Direktsicht im Nahbereich unzureichend – wird vom Hersteller durch Kamera-Monitor-System ausgeglichen 10 www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen – BauPortal 1/2011 02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 5 geben. Auch dies erscheint nicht für die Praxis geeignet. Gleichzeitig wird den Baustellenverantwortlichen ein Mehr an Verantwortung und Organisationsaufgaben aufgebürdet. Technische Maßnahmen wie z.B. das Nachrüsten mit Kamera-Monitor-Systemen sollten daher baldmöglichst umgesetzt werden. Auch Käufern von Neumaschinen ist daher zu empfehlen, vor dem Kauf einer Erdbaumaschine diese einfache Sichtfeldüberprüfung durchzuführen. Hierfür spricht neben der Verpflichtung, nur sichere und normgerechte Maschinen zu erwerben und einzusetzen auch der Anspruch, eine möglichst leistungsstarke Maschine zu betreiben. Bedenkt man, dass viele Baumaschinen auf engem Raum eingesetzt werden müssen, wird klar, wie wichtig für den wirtschaftlichen Einsatz einer Maschine ein gutes Sichtfeld ist. Alternativ können auch Spiegel zum Ausgleich von Sichteinschränkungen eingesetzt werden. Hierbei ist jedoch zu prüfen, ob durch die Anordnung, Abmessung und Konstruktion der Spiegel eine ausreichende Sicht auf die Gefahrbereiche sichergestellt ist. Auch sollte man sich ernsthaft die Frage stellen, ob ein mittig hinter dem Fahrer angebrachter Spiegel, der vom Fahrer ein Umdrehen um 180° erfordert, wirklich eine sinnvolle Maßnahme ist. Bedenkt man, dass am Heck angebrachte Spiegel sich beim Schwenken, z.B. durch leichtes Streifen von Buschwerk, leicht verstellen und dass zum Einstellen von Spiegeln immer eine zweite Person benötigt wird, so kommen Zweifel an dieser Maßnahme auf. Abb. 13: Geschützt vor Diebstahl und Beschädigung montierte Rückfahrkamera Qualifizierung Abb. 11: Optimale Lösung: Dauernd zugeschaltete Rückfahrkamera im Blickfeld des Fahrers mit Blendschutz zulässige, aber i.d.R. ergonomisch ungünstige und störungsanfällige Möglichkeit zur Verbesserung der Rücksicht dar. Zwischenzeitlich können hingegen Rückfahrkameras so montiert werden, dass sie geschützt vor Diebstahl und Beschädigung dem Fahrer eine optimale Sicht nach hinten ermöglichen. Bei vielen Unfällen zeigt sich aber auch, dass eine ungünstige Organisation der Baustellenabläufe, leichtsinniges Verhalten des „Bodenpersonals“ und manchmal die unvorsichtige Fahrweise des Maschinenführers derartige Unfälle begünstigen. (Raser gibt es nicht nur im Straßenverkehr!) Deshalb ist es wichtig, Bodenpersonal und Maschinenführer zu unterweisen und zu qualifizieren. Zum Einen müssen Maschinenführer und „Bodenpersonal“ mindestens einmal jährlich über die Gefährdungen beim Betrieb von Erdbaumaschinen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung dieser Gefährdungen unterwiesen werden. Zum Anderen müssen hierbei die für Hinter dem Fahrer angeordnete Spiegel stellen in diesem Zusammenhang eine zwar Sicher ist sicher! Abb. 12: Ist dieser Spiegel wirklich eine sinnvolle Hilfe für den Fahrer? Kompendium Arbeitsschutz BG BAU 2009 Die Tool-CD der BG BAU Ihre „Werkzeugkiste“ für den Arbeitsschutz auf Baustellen – mit Vorschriften und Regelwerken, Gefährdungsbeurteilung, SiGePlan, Arbeitsschutzmanagement u.v.m.: • Umfangreiche Sammlung für den Baubereich wichtiger Vorschriften und Regelwerke (350 Titel) inkl. Info-Mappe und Bausteinen • BG BAU-Wegweiser mit Gefährdungsbeurteilung und SiGePlan (sowie Bauablaufplan, Vorankündigung, Unterlage, Aufbauorganisation, Arbeitsmittelverwaltung, SCC-Mitarbeiter-Fragenkatalog, Formulare, Unfallstatistik, ...) • Symbolbibliothek mit ca. 700 Symbolen aus den Bereichen Arbeitsschutz, Brandschutz, StVO BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen • „Aus Unfällen lernen“ mit 170 Unfallschilderungen zum Zusammenstellen von Präsentationen • 90 Muster-Betriebsanweisungen und 40 Unterweisungshilfen im Word-Format • E-Learning-Modul Kanalbau (offene Bauweise) Das Kompendium Arbeitsschutz ist ausschließlich zu beziehen über: Jedermann-Verlag, Postfach 10ž31ž40, 69021 Heidelberg, Tel.: 06221/1451-0, Fax: 06221/ 27870, E-Mail: verkauf@jedermann.de Die CD ist für Mitgliedsbetriebe der BG BAU zum Preis von nur 39,– € erhältlich (Update 25,– €). Der Preis für andere Interessenten beträgt 179,– € (Update 85,– €). Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt. und Versandkosten, die Update-Ermäßigung gilt nur für die jeweilige Vorversion. 11 02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 6 Auszüge aus den genannten Regelwerken: den Betrieb von Erdbaumaschinen relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen Vorschriften- und Regelwerkes in verständlicher Weise vermittelt werden. Die Unterweisung muss dokumentiert werden. Seit dem 7. Januar 2009 gibt es den anerkannten Qualifikationsnachweis zum „Geprüften Bagger- und Laderfahrer“. Die Spitzenverbände der Bauwirtschaft und die BG BAU empfehlen, diese Möglichkeit zur Verbesserung der Rechtssicherheit zu nutzen. Es sollten also Maschinenführer eingesetzt werden, die diese praktische und theoretische Qualifikation zum „Geprüften Bagger- und Laderfahrer“ absolviert haben. Zugelassene Prüfungsstätten betreiben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes. Rechtlicher Hintergrund Bei den rechtlichen Grundlagen muss zwischen den Anforderungen unterschieden werden, die sich an den Hersteller bzw. den Inverkehrbringer einer Maschine richten und denen, die sich an den Betreiber wenden. Einige in diesem Zusammenhang wichtige Rechtsgrundlagen sind in der Tabelle 1 dargestellt und den entsprechenden Normadressaten zugeordnet. Anforderungen an neue Maschinen ab 30.11.2008 (Datum des erstmaligen Inverkehrbringens) Die Sichtanforderungen an Erdbaumaschinen wurden durch die neuen Standards der seit dem 30.11.2008 geltenden EN 474 auf ein sehr hohes Niveau gebracht. Zusammen mit der neuen EN 474 ist jetzt auch die neue ISO 5006:2006 verbindlich. Sie gilt für: Radlader, Skidsteer-Lader, Kettenlader, Baggerlader, Mobilbagger, Raupenbagger, Muldenkipper, Planierraupen, Grader, Kompaktoren und Walzen. Mit der neuen ISO 5006:2006 „Erdbaumaschinen – Sichtfeld – Testverfahren und Anforderungskriterien“ wird neben der Änderung des Verfahrens zur Erfassung „Toter Winkel“ auf einem Messkreis mit einem 12-m-Radius als wesentliche Neuerung die Einführung einer zusätzlichen Sichtmessung im Nahbereich eingeführt. Hierbei muss ein 1,5 m hoher Prüfkörper an einer rechteckigen Umrisslinie im Abstand von 1 m von der Maschine zu sehen sein, wobei verdeckte Bereiche bis zu einer Breite von 30 cm toleriert werden. Ursächlich für die Verschärfung der Anforderungen an das Sichtfeld ist das Unfallgeschehen beim Einsatz von Erdbaumaschinen. 12 • BetrSichV, Anhang 1, Abschnitt 3.1.6: (Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2) ... d) Reicht die direkte Sicht des Fahrers nicht aus, um die Sicherheit zu gewährleisten, sind geeignete Hilfsvorrichtungen zur Verbesserung der Sicht anzubringen. Abb. 14: Unterweisungsthema: Niemals ohne Zustimmung des Maschinenführers in den Gefahrbereich treten! Hersteller, die ihre Maschinen ab diesem Datum erstmals in Europa in den Verkehr bringen und die in dieser Norm beschriebenen Sichtanforderungen erfüllen, können davon ausgehen, dass die Forderungen der Maschinenrichtlinie bezüglich der Sicht eingehalten sind. Anforderungen an Bestandsmaschinen Eine konkrete und allgemeingültige Nachrüstverpflichtung für Maschinen, die vor diesem Datum (30.11.2008) erstmals in den Verkehr gebracht wurden, besteht nicht. Vielmehr sind die Unternehmer bzw. die Betreiber von Erdbaumaschinen auf Grund der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, die Gefahren beim Betrieb der Maschinen zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu veranlassen. Die BG-Regel „Betreiben von Erdbaumaschinen“ (BGR 500, Kap. 2.12) beschreibt, welche Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen sind, um Gefährdungen durch Personenaufenthalt im Gefahrbereich zu vermeiden. Im § 15a der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (BG C 22) werden ebenfalls Schutzmaßnahmen verbindlich gefordert. • § 15a der BG-Vorschrift C 22 (Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“) ... (2) Ist bei Fahr- und Arbeitsbewegungen die Sicht des Fahrzeug- oder Maschinenführers auf seinen Fahr- oder Arbeitsbereich eingeschränkt, muss ein Sicherungsposten eingesetzt werden. (3) Abweichend von Absatz 2 kann auf einen Sicherungsposten verzichtet werden, wenn durch geeignete Einrichtungen sichergestellt ist, dass Personen nicht gefährdet werden können. Geeignete Einrichtungen können z.B. Spiegel, Fernsehüberwachungsanlagen, Leiteinrichtungen, Absperrungen oder Abgrenzungen sein. • BGR 500, Kap. 2.12 3.3.1 Im Gefahrbereich von Erdbaumaschinen dürfen sich Personen nicht aufhalten. 3.3.2 Der Maschinenführer darf mit der Erdbaumaschine Arbeiten nur ausführen, wenn sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten. 3.3.3 Ist es aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, dass Versicherte den Gefahrbereich betreten müssen, hat der Unternehmer auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festzulegen. Abweichungen von den Abschnitten 3.3.1 und 3.3.2 sind nur unter Beachtung dieser Maßnahmen zulässig. Solche Maßnahmen können beispielsweise sein: – technisch: zusätzliche Einrichtungen zur Verbesserung der Sicht; – organisatorisch: Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten; – ergänzend personenbezogene Maßnahmen, wie das Tragen von Warnwesten. Tabelle 1: Normadressaten bei Maschinensicherheit Hersteller: Maschinenrichtlinie Betreiber: Betriebssicherheitsverordnung EN 474 „Erdbaumaschinen“ Teile 1–12 TRBS 1201, 1203, 2111 Teil 4, 2121 Teil 4 ISO 5006:2006 BGR 500; Kap. 2.12 „Betreiben von Erdbaumaschinen“ Formalien: CE-Zeichen, Konformitätserklärung, Betriebsanleitung Betreiber prüft z.B. an Hand der „Formalien“ die geforderte Konformität mit der Maschinenrichtlinie www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen – BauPortal 1/2011 02 Rueckfahrkameras_BauPortal 21.12.10 14:49 Seite 7 Empfehlung des Fachausschuss Tiefbau Der Fachausschuss Tiefbau hat im April 2009 eine Empfehlung veröffentlicht, nach der alle Erdbaumaschinen im Rahmen der nächsten Prüfung durch eine „Befähigte Person“ hinsichtlich der Sichtverhältnisse im Nahbereich überprüft werden sollen. Wird hierbei z.B. festgestellt, dass eine hinter der Maschine stehende Person vom Fahrer nicht gesehen werden kann, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Technische Maßnahmen, etwa Nachrüstung mit Kamera-Monitor-Systemen, sollten baldmöglichst umgesetzt werden. Andernfalls muss die Gefährdung durch die Sichteinschränkung durch baustellenspezifische Maßnahmen verhindert werden, beispielsweise Sicherung bzw. Absperrung des Fahr- und Arbeitsbereiches oder Einsatz von Einweisern und Sicherungsposten. Zusammenfassend ist festzustellen, dass Unternehmer bzw. die in der Linienverantwortung stehenden Mitarbeiter (z.B. Bauleiter, Schachtmeister) in der Verantwortung stehen, die Gefährdungen durch Sichteinschränkungen zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen auf der Baustelle umzusetzen (s.a. Abschnitt „Kontrolle des Sichtfeldes“). Der Einsatz von Hilfsmitteln zur Verbesserung, wie z.B. Kamera-MonitorSystemen, entlastet Unternehmer und Baustellenverantwortliche von der Verpflichtung, sich ständig um den Einsatz von Einweisern, Sicherungsposten oder Personal für das Umstellen von Absperrungen kümmern zu müssen und rechtzeitig entsprechende Anweisungen geben müssen (s.a. Abschnitt „Kontrolle des Sichtfeldes“). Rückfahrwarneinrichtungen Einige Maschinenhersteller rüsten ihre Erdbaumaschinen mit Rückfahrwarneinrichtungen, den sog. Rückfahrpiepern, aus. Bezüglich dieser Warneinrichtungen tauchen immer 2 Fragen auf: • Sind derartige Rückfahrwarneinrichtungen vorgeschrieben? • Stellen diese Rückfahrwarneinrichtungen eine ausreichende Sicherheitsmaßnahme dar, wenn an einer Erdbaumaschine das Sichtfeld größere Sichtfeldeinschränkungen (Tote Winkel) aufweist? akustisches und/oder optisches Warnsignal vorgeschaltet ist. Das bedeutet: • Die Rückwärtsfahrt muss trotz Aktivierung durch den Fahrer zunächst durch die Art der Steuerung verhindert werden. • Ein akustisches und/oder optisches Warnsignal muss so lange aktiviert werden, dass hinter der Maschine befindliche Personen genügend Zeit bleibt, um den Gefahrenbereich zu verlassen und • erst danach die Rückwärtsfahrt von der Steuerung freigegeben wird. • Während der Rückwärtsfahrt ist das akustische und/oder optische Warnsignal nicht erforderlich. Dass eine derartige Steuerung im Bereich der klassischen Erdbaumaschinen nicht praktikabel ist und vermutlich eher eine „Verschlimmbesserung“ bewirken würde, liegt auf der Hand. Man stelle sich vor: Der Baugeräteführer legt den Rückwärtsgang ein und will losfahren, die Maschine lässt ihn aber nicht. Also gibt er mehr Gas und nach Ablauf der vorgeschalteten Anfahrverzögerungszeit wird die Rückwärtsfahrt von der Steuerung plötzlich freigegeben. Ein mehr oder weniger unkontrolliertes nach hinten Losfahren mit überhöhter Geschwindigkeit wäre die Folge. Somit lässt sich zur Beantwortung der ersten Frage der Sachverhalt wie folgt zusammenfassen: Die auf dem Markt üblichen Rückfahrwarneinrichtungen, die während der Rückwärtsfahrt permanent aktiviert sind, erfüllen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie und der EN 474 nicht und werden dort auch nicht gefordert. Das bedeutet, dass sie bei in Europa eingesetzten Erdbaumaschinen nicht vorgeschrieben sind. Die Antwort auf die zweite Frage lautet: Rückfahrwarneinrichtungen können keine Kamera-Monitor-Systeme bzw. Spiegel ersetzen, die zur Verbesserung der Sicht erforderlich sind. Nach den in der neuen EN 474 und der neuen ISO 5006 beschriebenen Anforderungen müssen in dem Fall einer unzureichenden Direktsicht (Sichtfeldanforderungen der ISO 5006 nicht erfüllt) die Sichteinschränkungen durch Hilfsmittel zur Verbesserung der Sicht ausgeglichen werden. Das heißt, bei unzureichender Direktsicht sind die Toten Winkel durch Kamera-Monitor-Systeme oder Spiegel auszugleichen. Nur wenn dies nicht möglich ist, muss die Steuerung der Maschine so ausgelegt und gebaut sein, dass dem Ingangsetzen der Rückwärtsfahrt ein BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Erdbaumaschinen Sicht hat immer Vorrang! Aber: Kombinationen, wie z.B. Kamera-Monitor-System und Rückfahrwarnung, können sinnvoll und für den Fahrer eine zusätzliche Hilfe sein. Zu nennen sind hier z.B.: • zusätzliche Personen-/Objekterkennungssysteme (über Ultraschall, Infrarot, Laser, Impulsradartechnologie), • zusätzliche akustische Rückfahr-/ Abstandswarner (mit Breitband oder Piepton; Achtung: Gefahr der Reizüberflutung beim zeitgleichen Einsatz mehrerer Maschinen!) Zusammenfassung Nach wie vor ereignen sich viele schwere und tödliche Unfälle beim Betrieb von Erdbaumaschinen. Ursächlich für viele dieser Unfälle sind u.A. Sichteinschränkungen bzw. Tote Winkel an den Maschinen. Betroffen sind nicht nur Erdbaumaschinen, die im Bau eingesetzt werden, sondern auch viele Maschinen, die auf Werksgeländen von stationären Betrieben eingesetzt werden. Die BG BAU unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe durch die finanzielle Förderung bei der Nachrüstung von Erdbaumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen. Durch die Kampagne „Sehen und gesehen werden“ sollen Mitgliedsbetriebe der BG BAU, aber auch Hersteller, Vermieter, und andere Beteiligte und interessierte Kreise auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden. Über den Link www.sehen-und-gesehenwerden.de können Antragsformulare für die finanzielle Förderung heruntergeladen werden. Des Weiteren kann auf dieser Internetseite Informationsmaterial angesehen, heruntergeladen und bestellt werden. Autor: Dipl.-Ing. Horst Leisering, Leiter des Fachgebiets „Erdbau“ bei der BG BAU heber 2000 Die zuverlässige und wirtschaftliche Wasserüberleitung im Wasser-, Kanal- und Kläranlagenbau. Für den Anwender bedienungs- und wartungsfrei! heber & pumpen Bernhard Schmidt Marienstraße 62 Tel.: 02242 83883 D-53773 Hennef 02242 869912 Weitere Information: www.heber2000.de Fax: 13 04 Stehleiter_BauPortal 21.12.10 14:57 Seite 2 Der unsichere „Wackelkandidat“ Stehleiter mit Sprossen oder schmalen Stufen hat ausgedient! Hans-Helmut Brettschneider, Frankfurt a.M. Die Technik entwickelt sich weiter, teilweise rasant und gleichzeitig steigen sicherheitstechnische Anforderungen auf Grund europäischer Richtlinien. Das gilt auch für den Einsatz von Arbeitsmitteln für hochgelegene Arbeitsplätze mit Absturzgefahren. Mittlerweile bieten Hersteller weiterentwickelte (Mini-)Hubarbeitsbühnen und klappbare Kleinstgerüste für hochgelegene Arbeitsplätze an, um auf den Einsatz mobiler, aber unfallträchtiger Leitern verzichten zu können. Aber nicht überall können Hubarbeitsbühnen und Gerüste zum Einsatz kommen. Mit der teleskopierbaren Podestleiter gibt es aber eine sichere Alternative zu den herkömmlichen, unsicheren Leitern. Auch traditionelle und einfache technische Arbeitsmittel, die Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte fast unverändert eingesetzt werden, entwickeln sich heute weiter. Hierzu gehört auch die klassische Sprossen-Stehleiter oder die geringfügig sicherere Variante Stufen-Stehleiter. Dieser Fortschritt der Technik spiegelt sich selbstverständlich auch in einer Fortentwicklung des Arbeitsschutzrechtes wieder. Sicherheitstechnische Anforderungen steigen dabei v.A. auf Grund europäischer Richtlinien, die in Folge auch in deutsches Arbeitsschutzrecht umgesetzt werden. Hier ist v.A. die seit 2002 gültige Betriebssicherheitsverordnung zu nennen, die dem Einsatz von Leitern auf Grund der besonders großen Gefahren besonderen Raum gibt. Dabei gilt der Grundsatz, dass für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen das sicherste, (wirtschaftlich) angemessene Arbeitsmittel einzusetzen ist. Der Einsatz der aus dem Unfallgeschehen heraus nachweisbar sehr unsicheren traditionellen Stehleitern verbietet sich daher in der Mehrzahl der Anwendungsfälle. Jedes Jahr verzeichnen die Berufsgenossenschaften ca. 40.000 Unfälle durch Sturz von Leitern. Unter den besonders gefährlichen Absturzunfällen (Absturzhöhe ≥ 1 m) machen die Absturzunfälle von Leitern fast die Hälfte aus. Im Arbeitsprogramm der GDA (Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie), das von Bund, Länder und Unfallversicherungsträgern gemeinsam getragen wird, sind erstmals für alle Träger verbindliche Ziele und Handlungsfelder vereinbart worden, um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu verbessern. Im Handlungsfeld „Bau- und Montagearbeiten“ würde deshalb die Bereitstellung von sicheren hochgelegenen Arbeitsplätzen und die Zurückdrängung der unsicheren, konventionellen Sprossenund Stufenleiter einen erheblichen Beitrag zum ersten Arbeitsschutzziel: „Verringerung von Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen“ leisten. Kaum zu glauben, aber wahr: Schon seit Jahren gibt es eine sichere Alternative zur unsicheren Sprossen- und auch wenig sichereren Stufenstehleiter: die (teleskopierbare) Podestleiter. Hier werden die Sprossen nur noch zum Auf- und Abstieg auf das Arbeitspodest benutzt. Für die wesentlich gefahrenträchtigeren (Montage-)Arbeiten steht ein ausreichend großes Arbeitspodest zur Verfügung. Obwohl es diese sicheren Alter- Abb. 2: Verteilung der Zahl der Absturzfälle auf die Absturzorte Abb. 1: Der Stand auf Sprossen-Stehleitern ist ermüdend und unsicher nativen gibt, sieht man auf deutschen Baustellen immer noch fast ausschließlich die unsichere Sprossen- oder Stufenstehleiter ohne Arbeitspodest im Einsatz. Wegen des erhöhten Unfallrisikos ist der Gebrauch von Leitern nach der Betriebssicherheitsverordnung aber nur noch eingeschränkt zulässig. Sie können oft durch bessere, sicherere Arbeitsmittel wie (kleine) Hubarbeitsbühnen oder auch (fahrbare) Kleingerüste ersetzt werden. Nur wenn diese Arbeitsmittel nicht eingesetzt werden können, kommt eigentlich ein Einsatz von Leitern in Frage. Dabei gibt es aber eine wesentlich sicherere Alternative zu den Sprossenund Stufenstehleitern: nämlich eine Leiter mit umwehrtem Arbeitspodest (bei Bedarf auch teleskopierbar, um die Podesthöhe an die Erfordernisse anpassen zu können). Abb. 3: Absturzfolge Fersenbeinbruch Bereits 50 cm reichen aus! Kosten bis 250.000 €! 24 www.baumaschine.de/Leitern – BauPortal 1/2011 04 Stehleiter_BauPortal 21.12.10 14:57 Seite 3 kommen ersetzen, ohne dass auf die Sicherheit des allseitigen Seitenschutzes verzichtet werden muss. In der Praxis fehlt sogar v.A. bei den Fahrgerüsten häufig die Absturzsicherung. Vorgesehen wäre sie ab 2 m Belaghöhe. Besonders bei Belaghöhen zwischen 2 und 3 m fehlt der Seitenschutz aber deshalb häufig, weil der notwendige zusätzliche Gerüstrahmenteil nicht mehr unter die Decke bzw. die Installationen (Rohre, Lüftungskanäle usw.) passt. Ein renommierter Leiterhersteller bietet teleskopierbare Podestleitern mit Podesthöhen zwischen 0,80 und 3,15 m und einer Podestfläche von ca. 0,3 m2 an. Das bedeutet Arbeitshöhen von ca. 2,0–5,15 m und deckt damit die meisten gängigen Raumhöhen ab. Die Leitern sind an einem Holm mit Rollen versehen und können somit sehr leicht in die benötigte Arbeitsposition manövriert werden. Mit ca. 35 kg sind sie zusammengeklappt mit 2 Personen leicht an den Arbeitsbereich zu transportieren. Aufgeklappt wie jede normale Stehleiter können sie von einer Person leicht bedient werden. Der nachteilige Vergleich mit den leichteren, traditionellen Stehleitern liegt zwar auf der Hand, ist aber unangemessen. Selbstverständlich hat die erhöhte Sicherheit, die deutlich verbesserte Arbeitsfähigkeit auf einer ebenen Plattform (Ergonomie) und auch die Teleskopierbarkeit, den Preis eines größeren Volumens und Gewichtes. Angemessen wäre aber auf Grund der Leistungsfähigkeit und Sicherheit nur der Vergleich mit einem Kleingerüst. Und hier schneidet die Podestleiter allemal besser ab, sowohl im Gewicht, als auch in den Anschaffungskosten und in den Rüstzeiten. Ein Quantensprung in der Arbeitssicherheit ist dabei nicht nur das ausreichend große Arbeitspodest, sondern auch die Umwehrung des Arbeitsplatzes (Absturzsicherung), nach vorne und zu den Seiten mit stabilem Geländer und nach hinten ggfs. mit einer vorhandenen Seilsicherung. Abb. 4: So kann nicht sicher und ermüdungsfrei gute Arbeit geleistet werden auch die Wirtschaftlichkeit der Tätigkeiten verbessern könnten. Dazu zählen nach ersten Erfahrungen v.A. Tätigkeiten wie: • Trockenbau, • Malerarbeiten, • Installationsarbeiten (Heizung & Sanitär; Lüftung; Elektrische Leitungen), • Gebäudereinigung. In vielen Fällen können die Podestleitern fahrbare Arbeitsbühnen (Kleinstgerüste) voll- Diese Nachlässigkeit hat oft schlimme Folgen. Ca. 90 % aller Abstürze passieren unterhalb von 3 m Höhe. Die Wahrscheinlichkeit mit dem Kopf aufzuschlagen bei diesen geringen Absturzhöhen ist besonders hoch. Deshalb ist die Anforderung der Betriebssicherheitsverordnung, dass sicherste nach dem Stand der Technik zur Verfügung stehende Arbeitsmittel zu benutzen konsequent, angemessen und zielführend, um diese schweren Unfälle in Zukunft zu vermeiden. Die Podestleiter ist v.A. dann die geeignete Lösung, wenn Hubarbeitsbühnen (auch Kleinstbühnen) und Gerüste nicht zum Einsatz kommen können (beengte Verhältnisse, Tragfähigkeit des Bodens …). Im Vergleich zu Gerüsten entfallen jegliche Rüstzeiten (für Auf- und Abbau). Es gibt keine Systembauteile, v.A. Sicherheitsbauteile (Ge- Im Ausland, v.A. in den skandinavischen Ländern, in Frankreich und in England werden diese Leitern schon wesentlich konsequenter eingesetzt und sind aus der Baupraxis nicht mehr wegzudenken. Bei uns sind Podestleitern bisher noch nicht im gewünschten Maße vertreten. Wenn überhaupt, dann finden sich Anwendungen v.A. im stationären Bereich. Mit Blick auf die Sicherheit der Beschäftigten bleibt zu hoffen, dass diese Einrichtungen zukünftig auch in Deutschland vermehrt eingesetzt werden und bald zum alltäglichen Bild auf Baustellen gehören. Dabei gäbe es gerade im Bereich der Bauwirtschaft viele Anwendungen, die neben einer wesentlichen Verbesserung der Arbeitssicherheit auch die Ergonomie und letztlich BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Leitern Abb. 5: Unfallfolgen in Abhängigkeit von der Absturzhöhe 25 04 Stehleiter_BauPortal 21.12.10 14:57 Seite 4 länderholme), die vergessen werden können. Die Leiter wird einfach in Position gerollt und aufgeklappt. Durch Fußverbreiterungen oder gar abstrebbare Stützen bieten diese Podestleitern auch die nötige Standsicherheit, um auf dem Arbeitspodest in allen Richtungen sicher arbeiten zu können. Besonders diese ständige Änderung der Arbeitsrichtung ist eine praktische Notwendigkeit bei allen beobachteten (Montage-)Tätigkeiten. In der Praxis wird gerade gegen die Gebote der Standsicherheit regelmäßig verstoßen. Stehleitern dürfen in aller Regel nicht quer zur Aufklapprichtung benutzt werden. Rückt dabei der Körperschwerpunkt außerhalb der Aufstellfläche wird die Standfestigkeit bei größeren Arbeitshöhen hier schnell ausgehebelt. Braunlage, 22.– 26. Feb. Feb.2011 2011 Feb. 2011 40 JAHRE VDBUM Potenziale für die Zukunft Abb. 6: Die sichere Alternative: Teleskopierbare Podestleiter mit Absturzsicherung Abb. 7: Sicher und unsicher auf einen Blick Alle diese missbräuchlichen Anwendungen sind schon Jahrzehnte in der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (BGV C 22) und der spezifischen Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“ (BGV D 32) verboten. Auch die Hersteller schränken die bestimmungsgemäße Verwendung konventioneller Stehleitern entsprechend stark ein. Dazu gehört auch das Verbot, die letzten Sprossen (i.d.R. die letzten 3 oder gar 4 Sprossen) zu betreten. Leider gehört das zu den am häufigsten vorkommenden „unsicheren Handlungsweisen“ der Beschäftigten und zu einer häufigen Unfallursache. Typische Unfallursachen beim Umgang mit Leitern sind: • Verwenden einer ungeeigneten Leiter, • Ab- bzw. Wegrutschen des Leiterfußes oder Leiterkopfes, • mangelhafte, nicht standsichere Aufstellung (Um- oder Wegkippen der Leiter), • Verlust des Gleichgewichtes durch z.B. seitliches Herauslehnen oder unsicheren Stand auf den Leitersprossen, • Mitnahme von sperrigem Material, • Benutzung einer Stehleiter zum Übersteigen auf höher gelegene Arbeitsplätze, • Abrutschen von den Leitersprossen. In 95 % aller Unfälle ist die ungeeignete Verwendung einer Leiter bzw. der unsichere Umgang mit der Leiter Ursache für den Unfall. Defekte Leitern sind mit ca. 5 % eher die Ausnahme. Alle diese Risikofaktoren im Umgang mit der Leiter sind bei der Podestleiter stark reduziert oder kommen gar nicht mehr vor. Auf dem 40. VDBUM Großseminar präsentiert Ihnen der Verband der Baumaschinen-Meister und -Ingenieure Herausforderungen aus der Praxis, technische Innovationen und Lösungen aus den Bereichen: – Maschinen und Fahrzeugtechnik für den modernen Erd-Erdundund Straßenbau modernen Straßenbau modernen Erd- und Straßenbau – Spezialtiefbau – Elektrotechnik auf der Baustelle Das Seminar richtet sich besonders an Meister, Techniker und Ingenieure, Bauleiter, Praktiker und Verantwortliche aus dem maschinentechnischen Bereich. Tel. (0421) 222 39-0 Fax (0421) 222 39-10 Henleinstr. 8a 28816 Stuhr www.vdbum.de service@vdbum.de Selbstverständlich macht die Aufrüstung der vorhandenen Arbeitsmittel (Sprossen- und Stufenleitern) Investitionen notwendig. Sie machen sich jedoch unter dem Strich betriebswirtschaftlich bezahlt (Erhöhung der Produktivität und Arbeitsqualität, Verringerung der gesundheitlichen Belastung durch ergonomischeres Arbeiten und damit Erhalt der vollen Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, Wegfall von extrem hohen Unfallkosten pro Schadensfall und damit unnötige Versicherungsbeiträge an die BG). Ein durch einen banalen Absturz von weniger als 1 m verursachter Fersenbeinbruch verursacht schnell Kosten von 250.000 € für die Berufsgenossenschaft. Nichts ist aufwändiger als Improvisation durch ständiges Aufund Abbauen von Gerüsten oder Fehlzeiten der Mitarbeiter in Folge von völlig überflüssigen Unfällen bei waghalsigen Übungen auf den obersten Stufen einer Sprossenleiter. Autor: Hans-Helmut Brettschneider BG BAU Prävention www.baumaschine.de/Leitern – BauPortal 1/2011 05 Abbruchverband_BauPortal 21.12.10 15:04 Seite 1 Arbeitshilfe zur Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen bei Abbrucharbeiten Der Deutsche Abbruchverband e.V. (DA) hat eine „Arbeitshilfe zur Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen bei Abbrucharbeiten“ erarbeitet. Der Entwurf wurde interessierten Unternehmen bereits auf der Fachtagung „Abbruch und Rückbau“ im März 2010 in Berlin vorgestellt. Auch hier fand eine rege Diskussion statt. Hauptdiskussionspunkt war nicht der Inhalt der Arbeitshilfe zur Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen, sondern ihr Umfang und das Interesse der Arbeitsschutzbehörde an einem solchen Papier im Falle eines Unfalls. Der Arbeitgeber hat eine umfassende Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten in seinem Betrieb. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben (§ 3 ArbSchG). Um dies leisten zu können, hat er eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen (§ 5 ArbSchG). Zum Einen muss er eine unternehmensbezogene allgemeine Gefährdungsbeurteilung erstellen und zum Anderen eine auf die jeweilige Abbruchmaßnahme bezogene Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Weitere Verpflichtungen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung, den Technischen Regeln für Gefahrstoffe etc.. Grundsätzlich ist zu beachten, dass trotz des Umfanges dieser Arbeitshilfe dies keine Sicherheit auf Vollständigkeit gewährleistet. Es ist nur ein allgemein gültiger Leitfaden. Generell bleibt es dem Unternehmer und seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht überlassen, zu prüfen, ob in seinem Betrieb noch zusätzliche Gewerke zu beachten sind. Die Arbeitshilfe steht für die Mitglieder des DA unter www.deutscher-abbruchver band.de im geschützten Mitgliederbereich unter: „DA Mitglieder, Merkblätter/Praxistipps“ kostenlos zum Download bereit. Nichtmitgliedsunternehmen können die „Arbeitshilfe zur Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen bei Abbrucharbeiten“ gegen eine Schutzgebühr von 10 € im Shop www.bauforum24.biz herunterladen. Diese Seite ist aber auch über einen entsprechend eingestellten Link von der Homepage des Deutschen Abbruchverbandes aus bequem und einfach erreichbar. Die Arbeitshilfe ist kein statisches Werk, sie umfasst den derzeitigen Stand der Kenntnisse zu Baustellenvorbereitung, zum Abbruch, sowie Entkernung, Demontage, Handabbruch, zu Brenn- und Schneidarbeiten und Abbrucharbeiten. Sie gibt Hinweise zur Beachtung der Gefährdung im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten, erfolgten Erdarbeiten und sie hat als besonderes Kapitel noch Hinweise zu Sprengarbeiten. Sollten sich z.B. gesetzliche Änderungen ergeben, die zu beachten sind, so werden diese in dem Download-Dokument auf der DA Internetseite regelmäßig aktualisiert. Deutscher Abbruchverband e.V., Köln Mischwasser Vorflutbewältigung mit dem VON PROFIS FÜR PROFIS Darüber hinaus hat der Unternehmer eine Dokumentationspflicht nach § 6 ArbSchG. Hierin sind die besonderen Gefährdungsbeurteilungen, die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Diese Verpflichtungen gelten für jeden Arbeitgeber. Die vom Abbruchverband erstellte „Arbeitshilfe zur Anfertigung von Gefährdungsbeurteilungen bei Abbrucharbeiten“, bietet hierzu einen umfassenden Überblick über alle Planungs- und Ausführungsschritte, von der Baustellenvorbereitung über die Baustellenausführung bis zur Baustellenüberwachung. Sie unterstützt die Arbeit zur Ermittlung der Gefährdungen und hilft, diese strukturiert zu erfassen und zu bewerten. Die Arbeitshilfe hat zwar einen Umfang von nahezu 40 Seiten, aber der Unternehmer hat an Hand der in Form von Checklisten aufgestellten Arbeitsschritte die Möglichkeit, mit einem relativ geringen Zeitaufwand die verschiedenen Gewerke, die ihn tatsächlich be treffen, zu erkennen und dort dann seine Anmerkungen, speziell auf seinen Betrieb angepasst, einzufügen. BauPortal 1/2011 – www.baumaschine.de/Abbrucharbeiten Leistung von 1–5000 l/sec, Wartungsarm, Verstopfungsfrei, Stufenlos Selbstregelnd, Kleine Energieleistung, Kostengünstiges Mietsystem. Planung, Beratung, Montage, Wartung durch: „Hamburger Heb Vertriebs GmbH Altes Feld 6 · 22885 Barsbüttel Tel. 040 / 68 30 50 & 040 / 68 68 58 · Fax 040 / 68 20 80 27 11 Recht_rundum1_11_BauPortal 21.12.10 15:18 Seite 3 aktuell – rund um die BG BAU Arbeitsschutz mit System im Bauwesen Zertifizierung nach AMS BAU – Unfallverhütung oberstes Gebot Ob Unfallverhütungsvorschriften, persönliche Schutzausrüstung oder gleichrangige Zielsetzung neben Wirtschaftlichkeit, Qualität, Termintreue und Kundenzufriedenheit innerhalb des Qualitätsmanagements: Arbeitsschutz wirkt durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben auf vielen Ebenen. Um diese vielfältigen Bereiche besser zu organisieren, zu bündeln und diesen Stellenwert auch gegenüber Auftraggebern und Partnern nach außen hin zu dokumentieren, hat die Bickhardt Bau AG das AMS BAU eingeführt. AMS BAU ist Arbeitsschutz mit System. Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine umfassende Auditierung. Bei der Umsetzung der Zertifizierung muss die Geschäftsführung die Belegschaft mit einbinden. Im Hause Bickhardt waren dies der Vorstand und der Betriebsrat. Die direkte Umsetzung und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und die auch nachweisliche Dokumentation, dass Arbeitssicherheit tagtäglich auf den Baustellen gelebt wird, wurde durch die Begutachter der BG BAU bei einem Ortstermin und in Gesprächen mit Mitarbeitern vor Ort überprüft. Bickhardt Bau AG, Herrn Ralf Schär, überreicht. 3 Jahre lang ist die Bescheinigung gültig, dann kommen die Sicherheitsstandards wieder auf den Prüfstand. Die Zertifizierung ist das Eine, die Erfüllung der Vorgaben mit Leben und ihre Umsetzung im Arbeitsalltag das Andere. Deshalb werden auch unangekündigte Audits durch die BG BAU bei der täglichen Umsetzung helfen. Ziel der Einführung von AMS BAU ist es, den Arbeitsschutz ständig zu verbessern, um Sicherheit und Gesundheitsschutz täglich voranzutreiben. In einer kleinen Feierstunde wurde das Prüfsiegel dem Vorstandsvorsitzenden der Dipl.-Ing. Eckard Becker BG BAU Prävention Abb. 1: Übergabe der AMS-BAU-Bescheinigung an den Vorstandsvorsitzenden Ralf Schär (2.v.l.) durch die zuständige Aufsichtsperson Eckhard Becker. Der Sicherheitsingenieur Johannes Weber (l.) und der QM-Beauftragte Markus Schlüter (r.) waren für die Erstellung der Dokumentation zuständig Statt Hetze auf dem Arbeitsweg – mehr Zeit für Ihre Sicherheit. BauPortal 1/2011 Abb. 2: Die Begutachter Herr Ortseifen (2. v.l.) und Herr Seifert (3. v.l.) auf der Baustelle Die BG BAU aktuell, Heft 4-2010 ist erschienen und kann unter www.bgbau.de (Aktuelles) kostenlos heruntergeladen werden. Das Heft enthält folgende Themen: • Prämien für Prävention – Anreizsystem der BG BAU • Mit der Kamera unterwegs – das BG BAU-Lehrmobil • Wir bauen Europa – Int. Sicherheitswettbewerb • In schwindelnder Höhe – Gerüstbau • Arbeitsmedizin: Risiko Krebs / Verbandkasten vollständig? • Von Gluthitze bis Eiseskälte – Klimahaus Bremerhaven • Bildschirmarbeiter • Beim Multitasking sind alle gleich – schlecht • Reha: Vom Maler zum Automobilkaufmann • Sozialkassen und Lohnnachweis 2010 • „Aus Unfällen lernen“ und Achtung Baustelle • Interview mit Ministerin Ursula von der Leyen 47 12 ADI 1-11_BauPortal 21.12.10 15:33 Seite 2 Prüf- und Zertifizierungsstelle der Fachausschüsse Bau und Tiefbau Prüfung technischer Arbeitsmittel Die Erzeugnisse der folgenden Firmen wurden im Hinblick auf die Arbeitssicherheit einer Prüfung unterzogen. Für die Maschinen wurden die Prüfbescheinigungen erteilt. Datenbank für geprüfte Produkte: www.dguv.de/bg-pruefzert/produkte Erdbaumaschinen Liebherr-Werk Bischofshofen GmbH A-5500 Bischofshofen Von den Fachausschüssen Bau und Tiefbau wurden die Erzeugnisse der folgenden Firmen im Hinblick auf die Arbeitssicherheit der berufsgenossenschaftlichen Prüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgte nach den von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erlassenen „Grundsätze für die Prüfung der Arbeitssicherheit durch die berufsgenossenschaftlichen Fachausschüsse“. Für die Maschinen wurden die Prüfbescheinigungen und das abgebildete Prüfzeichen erteilt. Radlader L 586 Radlader L 550 Grabenverbaugeräte Grabenverbaugeräte ThyssenKrupp Bauservice GmbH 41836 Hückelhoven-Baal ThyssenKrupp Bauservice GmbH 41836 Hückelhoven-Baal Grabenverbaugerät aus Stahl Doppelgleitschiene Parallelverbau Krings mit U-Laufwagen DG PV Grabenverbaugerät aus Stahl Doppelgleitschiene Parallelverbau Krings mit U-Laufwagen DG PV Grabenverbaugerät aus Stahl Einfachgleitschiene Parallelverbau Krings mit U-Laufwagen EG PV Grabenverbaugerät aus Stahl Einschieniger Linearverbau mit U-Laufwagen Grabenverbaugerät aus Stahl Einfachgleitschiene Parallelverbau Krings mit U-Laufwagen EG PV Grabenverbaugerät aus Stahl Einschieniger Linearverbau mit U-Laufwagen Grabenverbaugerät aus Stahl Einschieniger Linearverbau mit Rechteck-Laufwagen Grabenverbaugerät aus Stahl Einschieniger Linearverbau mit Rechteck-Laufwagen Folgende im Anhang IV der EG-Maschinenrichtlinie gelisteten Erzeugnisse wurden einer EG-Baumusterprüfung unterzogen. Für die Maschinen bzw. Sicherheitsbauteile wurde die EG-Baumusterprüfbescheinigung erteilt. Erdbaumaschinen Lugstein Gesellschaft m.b.H. Sicherheitskabinen A-5211 Friedburg FOPS/Top Guard Kat. II Schutzgitter auf Kabine/Canopy, Bauteil-Nr. des Sicherheitsbauteiles Kabine 138-00-0001, Canopy 138-00-0002, Schutzgitter 138-00-1302, für Wacker Neuson Minibagger 1403, 1503, 1703, 1903, 2003, 2203, 2404 Front Guard, Kat. II Schutzgitter an Kabine, Bauteil-Nr. des Sicherheitsbauteiles Kabine 139-00-1101, Schutzgitter 2000067259 TOPS, Canopy LK 88, Bauteil-Nr. 8800AR50 für Wacker Neuson Hydraulikbagger 2503, 3003, 3503, 3703 TOPS, Kabine/Canopy LK 114, Bauteil-Nr. Kabine 114-00-1120, Canopy 114-00-1110 TOPS, Kabine LK 88, Bauteil-Nr. 8800AR03 für Wacker Neuson Hydraulikbagger 2503, 3003, 3503, 3703 Wacker Neuson Linz GmbH A-4060 Linz-Leonding Was tun bei ARTHROSE? Heftige, stechende Schmerzen in der Ferse können jeden Schritt zur Qual werden lassen und die Beweglichkeit immer weiter einschränken. Früher hat man dies meist als Folge eines sogenannten Fersensporns angesehen. Heute weiß man, dass es sich hierbei sehr oft um die Entzündung und Reizung einer Sehnenplatte im Bereich der Fußsohle handelt, von Experten als „Plantar-Fasziitis“ bezeichnet. Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es und was kann man selbst dagegen tun? Wie kann man 48 vorbeugen? In ihrer neuen Informationszeitschrift „Arthrose-Info“ hat die Deutsche Arthrose-Hilfe hierzu zahlreiche praktische Tipps zusammengetragen. In anschaulichen und interessanten Darstellungen werden darüber hinaus weitere nützliche Empfehlungen zur Arthrose gegeben, die jeder kennen sollte. Ein Musterheft des „ArthroseInfo“ kann kostenlos angefordert werden bei: Deutsche Arthrose-Hilfe e.V., Postfach 1105 51, 60040 Frankfurt/M. (bitte eine 0,55-€-Briefmarke für Rückporto beifügen). TOPS, ROPS/TOPS Bügel, Bauteil-Nr. 1000251705 für Wacker Neuson Hydraulikbagger 803 ROPS, ROPS/TOPS Bügel, Bauteil-Nr. 1000251705 für Wacker Neuson Hydraulikbagger 803 Liebherr-Werk Telfs GmbH A-6410 Telfs Arbeitsplattform an Teleskoplader TLL; Typ A/Ser. Nr. 001-004, Typ B/Ser. Nr. 001 und Typ C/Ser. Nr. 001 BauPortal 1/2011 Fachtagung Sanierung 4.–6. April 2011 in Jößnitz Fachtagung Tunnelbau 6.–8. April 2011 in Jößnitz Fachtagung Biologische Gefährdungen 2. Jahreshälfte 2011 (der genaue Termin wird noch bekanntgegeben) Fachtagung Spezialtiefbau 9. Juni 2011 in Hamburg Fachtagung Gleisbau 16. Juni 2011 in Haan Fachtagungen der BG BAU 2011 g BauP_U_01_11_BauPortal 21.12.10 14:35 Seite 3