Kriteriensteckbriefe zur Technischen Gebäudeausrüstung (TGA
Transcription
Kriteriensteckbriefe zur Technischen Gebäudeausrüstung (TGA
Fertigstellung des nationalen Zertifizierungssystems für nachhaltiges Bauen Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) Endbericht Forschungsprogramm Zukunft Bau Projektlaufzeit November 2008 bis Mai 2009 Aktenzeichen 10.08.17.7-08.17 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumentwicklung (BBR) Projektbetreuung Frank Cremer Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat B13 Auftragnehmer Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Technische Universität Darmstadt Fachgebiet Massivbau Petersenstraße 12, 64287 Darmstadt Tel. 06151/16 2144 Bearbeiterin: Dipl.-Ing. Carolin Roth TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung ...................................................................................................................... 3 2 Begriffsverständnis und Abgrenzung gegenüber anderen Kriterien der Zertifizierung .... 3 3 4 5 2.1 Backupfähigkeit........................................................................................................ 3 2.2 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit ................................................................ 6 2.3 Ausstattungsqualität................................................................................................. 7 Bewertungsaspekte, Messgrößen und Bewertungsmethoden ........................................ 8 3.1 Backupfähigkeit........................................................................................................ 8 3.2 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit .............................................................. 20 3.3 Ausstattungsqualität............................................................................................... 27 Ziel-, Referenz- und Grenzwerte sowie Bedeutungsfaktoren ........................................ 29 4.1 Allgemeines ........................................................................................................... 29 4.2 Backupfähigkeit...................................................................................................... 29 4.3 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit .............................................................. 34 4.4 Ausstattungsqualität............................................................................................... 37 4.5 Bedeutungsfaktoren............................................................................................... 37 Exemplarische Anwendung und Sensitivitätsanalyse.................................................... 39 5.1 Backupfähigkeit...................................................................................................... 39 5.2 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit .............................................................. 42 5.3 Ausstattungsqualität............................................................................................... 43 5.4 Gesamtergebnis..................................................................................................... 44 6 Zusammenfassung ........................................................................................................ 45 7 Literaturverzeichnis........................................................................................................ 47 ANLAGE ................................................................................................................................ 48 Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 2 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 1 Zielsetzung Für das nationale Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen sind Kriterien zur Beurteilung von Büro- und Verwaltungsgebäuden zu entwickeln. Der vorliegende Auftrag umfasst die Ausarbeitung folgender Einzelkriterien inklusive Erarbeitung der zugehörigen Kriteriensteckbriefe: - Kriterium Nr. 36: Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung - Kriterium Nr. 37: Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen Gebäudeausstattung - Kriterium Nr. 38: Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung Die erarbeiteten Steckbriefe sollen im Anschluss durch exemplarische Anwendung und eine Sensitivitätsanalyse überprüft werden. 2 Begriffsverständnis und Abgrenzung gegenüber anderen Kriterien der Zertifizierung 2.1 Backupfähigkeit Unter Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung (TGA) wird die Möglichkeit verstanden, die Anlagentechnik flexibel an neue Anforderungen anpassen zu können. Solche neuen Anforderungen ergeben sich typischerweise durch einen Mieter- oder Nutzerwechsel bzw. durch Umstrukturierungen bei gleichbleibenden Nutzern. Die neuen Anforderungen können jedoch auch durch den technischen Fortschritt, Gesetzesänderungen oder Technologiewechsel hervorgerufen werden. Das Kriterium kann gegenüber dem Kriterium Nr. 28 Umnutzungsfähigkeit dahingehend abgegrenzt werden, dass es sich allein auf Anpassungen der TGA in Form einer Erweiterung, Aufrüstung oder eines Austauschs von Anlagen durch Anlagen(teile) mit anderer Leistungsfähigkeit oder durch alternative Technologien bezieht. In diesem Kriterium sollen keine Anpassungen der TGA berücksichtigt werden, die infolge baulicher Änderungen des Gebäudes notwendig werden, da dieses Themenfeld durch das Kriterium Umnutzungsfähigkeit abgedeckt wird. Insbesondere sind die nachfolgend aufgelisteten typischen Änderungsmaßnahmen für Büround Verwaltungsgebäude denkbar, die je nach vorhandenem System unterschiedliche Folgemaßnahmen nach sich ziehen können. Diskutiert werden sollte, ob einige der Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 3 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner aufgeführten Nachrüstungen noch unter das Kriterium der Backupfähigkeit fallen, oder bereits eine Umnutzung des Gebäudes darstellen. Diese Fälle sind mit (*) gekennzeichnet. Die Auflistung der infrage kommenden Anlagenteile orientiert sich an den Kostengruppen nach DIN 276 [2]. KG 410 Abwasser, -Wasser-, Gasanlagen - Anschluss zusätzlicher Sanitärobjekte mit Zu- und Ableitung an bestehende Wasserbzw. Abwasserleitungen - (Teil-)Austausch von Sanitärobjekten, Ventilen, Druckerhöhungsanlagen, Rückstauverschlüssen, Hebeanlagen u. ä. - Umstieg von zentraler auf dezentrale Warmwasserbereitung - (*) Nachrüsten einer getrennten Brauchwasserversorgung - (*) Nachrüsten einer Warmwasserversorgung bei Umstieg auf zentrale Warmwasserbereitung - Austausch von Gaszählern, Ventilen u. ä. - Nachrüstung von Sicherheitseinrichtungen und Manipulationsschutz - (*) Nachrüsten einer Gasversorgung für die zentrale Wärmeerzeugung KG 420 Wärmeversorgungsanlagen (umfasst Wärmeerzeugungsanlagen, Wärmeverteilnetze und Raumheizflächen): - Austausch von Anlagenteilen der Wärmeerzeugung - Anschluss zusätzlicher Heizflächen mit Zuleitungen an bestehende Wärmeverteilnetze - Austausch von Heizkörpern, Ventilen u. ä. - (*) Leistungserhöhung der Wärmeerzeugung - Leistungsminderung der Wärmeerzeugung (wg. Energieeinsparung oder Teilleerstand) - Umstellung auf andere Energieträger - (*) Nachrüstung einer Solaranlage - (*) Nachrüsten einer zentralen Warmwassererzeugung bei bisher dezentraler Warmwassererzeugung - Zusammenschluss von Erzeugersystemen zu einem Verbundnetz Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 4 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner KG 430 Lufttechnische Anlagen (enthält auch Kältetechnik): - (Teil-)Austausch von Geräten - Erhöhung der Leistung, des Volumenstroms, der Heiz- oder Kühllast - Anpassung an andere Raumaufteilungen - Nachrüstung weiterer Luftbehandlungsfunktionen bei bestehenden Anlagen - (*) Nachrüstung dezentraler Klimageräte - (*) Änderung des Lüftungskonzepts und der Luftführung KG 440 Starkstromanlagen: - (Teil-)Austausch von Transformatoren, Mittelspannungsschaltanlagen - Austausch von Schaltern, Zählern, Leuchten, Sicherungen, u. ä. - Einbau zusätzlicher Kabel, Schalter, Zähler, Leuchten KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: - Austausch von Anlagenteilen - Anschluss zusätzlicher Geräte - Anpassung der Brandmeldeanlage - Nachrüstung einer Alarmierungsanlage KG 460 Förderanlagen (hier nur Aufzugsanlagen): - Änderung von Personenkapazität, Förderzeit, Last - Austausch von Anlagenteilen des Aufzugs - (*) Nachrüsten eines Aufzugs KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen (hier nur Feuerlöschanlagen): - Austausch von Anlagenteilen einer Feuerlöschanlage - (*) Änderung der Feuerlöschanlage (Auslöseart, Löschkapazität, u.ä.) - (*) Nachrüsten einer Feuerlöschanlage KG 480 Gebäudeautomation: - Teilaustausch von Gebäudeautomation - Nachrüstung von Gebäudeautomation Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 5 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Die obige Aufzählung umfasst nur solche TGA-Ausrüstungen, die in Büro- und Verwaltungsgebäuden häufig anzutreffen und daher für die Zertifizierung relevant sind. Um die Kriteriensteckbriefe einerseits kurz und andererseits universell anwendbar zu halten, sollten andere, speziellere Ausrüstungen wie z.B. Fahrtreppen, küchentechnische Anlagen, u. a. m. keine Berücksichtigung finden. Darüber hinaus sind weitere Änderungen der aufgeführten Bauteile denkbar, die aus demselben Grund ebenfalls nicht berücksichtigt werden können. Sollte das Zertifizierungssystem in Zukunft auf andere Gebäudetypen und Nutzungsarten erweitert werden, so können weitere typische TGA-Ausrüstungen und deren Änderungen erfasst werden. 2.2 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit Mit dem Kriterium Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA soll beurteilt werden, ob die technischen Anlagen einfach, sicher und ohne die Gefahr einer Fehlbedienung zu warten und zu bedienen sind. Die Wartung und Bedienung im Sinne dieses Steckbriefs soll Maßnahmen wie das Einstellen von Anlagen, die funktionserhaltende Reinigung, den Austausch von Verschleißteilen und die Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes umfassen. Das Kriterium kann gegenüber dem Kriterium Nr. 40 Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit des Baukörpers dahingehend abgegrenzt werden, dass es sich nur mit der Technischen Gebäudeausrüstung und nicht mit dem Baukörper befasst. Das Kriterium ist gegenüber dem Kriterium Nr. 23 Einflussnahme des Nutzers abzugrenzen, in welchem anhand einer Checkliste abgeprüft wird, inwiefern und auf welche Weise die Gebäudenutzer an ihrem Arbeitsplatz individuelle Einstellungen vornehmen können. Im zugehörigen Kriteriensteckbrief Nr. 23 werden die Beeinflussbarkeit der Lüftung, des Sonnen- und Blendschutzes, der Temperaturen im Sommer und im Winter und die Steuerung von Tages- und Kunstlicht behandelt. Es wird daher vorgeschlagen alle Aspekte, die Einstellungen der Nutzer betreffen, nicht im vorliegenden Kriterium Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA zu behandeln, um eine Doppelbewertung zu vermeiden. Das Kriterium Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA sollte diesen Aspekt aus Sicht des Gebäudebetreibers und der mit den Arbeiten betrauten Fachkräfte bewerten. Dies entspricht einer Auffassung der zu erbringenden Leistungen im Sinne der Kostengruppen 351 „Bedienung der Technischen Anlagen“ und 353 „Inspektion und Wartung der Technischen Anlagen“ nach DIN 18960 [1]. Da das vorliegende Kriterium im Zertifizierungssystem zur Hauptkriteriengruppe der technischen Qualität gezählt wird, sollen nur planungsbezogene und installationsbedingte Gegebenheiten sowie ausstattungs- und produktabhängige Merkmale der Anlagentechnik bewertet werden. Organisatorische Rahmenbedingungen und Managementmaßnahmen zur Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 6 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Verbesserung der Wartungsleistung werden zu Kriterien der Prozessqualität gezählt und daher nicht betrachtet. 2.3 Ausstattungsqualität Die Ausstattungsqualität der Gebäudetechnik setzt sich aus den Qualitäten der Planung, Ausführung und eingesetzten Produkte zusammen. Das Kriterium ist sorgfältig gegenüber den anderen Kriterien der Zertifizierung abzugrenzen. Die Planungsqualität wird ausführlich über die Kriteriengruppe Qualität der Planung abgedeckt. Im Kriterium Nr. 50 Qualitätssicherung der Bauausführung wird nur der Bereich der Materialien und Hilfsstoffe bei der Bauausführung behandelt, die TGA ist nicht enthalten und muss daher im Kriterium Ausstattungsqualität der TGA berücksichtigt werden. Ferner können in diesem Kriterium die Produkteigenschaften im Vordergrund stehen. Indessen fließen die funktionalen Qualitäten der Anlagen bereits in die Kriterien Nr. 18 Thermischer Komfort im Winter, Nr.19 Thermischer Komfort im Sommer, Nr. 20 Innenraumluftqualität, Nr. 21 Akustischer Komfort, Nr. 22 Visueller Komfort, Nr. 23 Einflussnahme des Nutzers, Nr. 33 Brandschutz und Nr. 34 Schallschutz ein. Ob die Produkte dem Einsatzzweck entsprechend ausgewählt wurden und den Anforderungen der Bauaufgabe gerecht werden, fällt ebenfalls unter die Planungsqualität. Eine Bewertung im Rahmen des Steckbriefs kann also anhand der Aspekte Ausführungsqualität und Produktqualität erfolgen. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 7 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 3 Bewertungsaspekte, Messgrößen und Bewertungsmethoden 3.1 Backupfähigkeit Die oben dargestellten Änderungen bedingen je nach Ausführung der vorhandenen TGA unterschiedliche Maßnahmen. Dabei können die folgenden Arten von Maßnahmen unterschieden werden, die aufsteigend nach der Eingrifftiefe ins Gesamtsystem geordnet sind: - andere Ausnutzung vorhandener Anlagen: z.B. Erhöhung der Heizlast - Austausch vorhandener Anlagen(teile), wobei auch technologische Verbesserungen möglich sind: z.B. Ersatz eines alten Heizkessels, Austausch einer Armatur - Erweiterung einer vorhandenen Anlage: z.B. Anschluss zusätzlicher Heizkörper, Ergänzung von Modulen - Umrüstung einer vorhandenen Anlage: z.B. Umrüstung einer Heizungsanlage auf einen anderen Energieträger - Nachrüstung einer Anlage: z.B. nachträglicher Einbau einer Klimatisierung Daraus ergibt sich, dass bei vorhandenen Anlagen neben bestehenden Reserven die Austausch-, Erweiterungs- und Umrüstmöglichkeiten bewertet werden müssen – gegebenenfalls getrennt. Bei nicht vorhandenen Anlagen werden stattdessen die Nachrüstmöglichkeiten bewertet. Die jeweils nicht zutreffenden Abfragen der Checkliste gehen neutral in die Bewertung ein. Für ein Bewertungssystem mit Checkliste bieten sich folgende Abstufungen an. Die Änderung ist als am besten zu bewerten, wenn sie mit geringem Aufwand möglich ist. Weniger gut ist zu bewerten, wenn sie mit erhöhtem Aufwand möglich ist. Schlecht ist zu bewerten, wenn sie unmöglich oder nur mit extremem Aufwand möglich ist. Um richtungstreue Ergebnisse zu erhalten, muss die Bewertung der Nachrüstbarkeit an die erzielbaren Punkten bei bereits vorhandenen Anlagen angepasst sein. Es sollte vermieden werden, dass beispielsweise ein Gebäude, bei dem eine Solaranlage leicht nachgerüstet werden kann, besser eingestuft wird als ein Gebäude, das bereits eine Solaranlage besitzt. Der Übergang von einer Umrüstung zur Nachrüstung ist fließend. Schnell sind auch die Grenzen der sinnvoll anzunehmenden Änderungen im Lebenszyklus eines Büro- und Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 8 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Verwaltungsgebäudes erreicht, da manche Maßnahmen nur bei umfangreichen Umnutzungen in Betracht kommen. Es muss daher im Einzelfall abgeschätzt werden, ob eine Maßnahme noch unter dem Begriff der Backupfähigkeit bewertet werden soll. Sanitär: zentrale Anlagenteile Als zentrale Anlagenteile der Wasserver- und -entsorgung kommen Druckerhöhungsanlagen, Rückstauverschlüsse, Regenwasserspeicher, Hebeanlagen u. ä. in Betracht. Für den Austausch dieser Teile ist die Zugänglichkeit als Bewertungsaspekt maßgebend. Dabei muss beachtet werden, dass diese unter Umständen so groß bzw. schwer sind, dass ein Austausch den Einsatz von Maschinen erfordert. Positiv ist zu bewerten, wenn die Installationsorte einen Zugang besitzen, der sowohl mit dem alten als auch mit dem neuen Bauteil passiert werden kann (Höhe und Breite der Türen und Gänge, Tragfähigkeit des Aufzugs oder Abmessungen des Treppenhauses). Ist der Einsatz von Hebe- und Transportzeugen nötig, so gilt der vorstehende Satz analog. Besteht ein solcher Zugang nicht, so kann es positiv bewertet werden, wenn ein Zugang durch Entfernen einer Wand geschaffen werden kann (z.B. Wand aus Mauerwerk anstelle von Stahlbeton mit Zugang zur Tiefgarage). Ein Lichtschacht, der als Einbringöffnung nutzbar ist, käme auch in Betracht. Sanitär: Verteilungsnetze Bei den Wasserleitungen und Abwasserleitungen sind zwei Stufen der Backupfähigkeit zu unterscheiden. Zum einen können Neuanschlüsse vom bestehenden Leitungsnetz noch leistbar sein, zum anderen können umfangreichere Neuanschlüsse oder Nachrüstungen die Verlegung zusätzlicher Leitungen oder den Austausch größerer Leitungen erforderlich machen. Ob das vorhandene Netz noch Reserven hat, liegt daran, ob die maximale Strömungsgeschwindigkeit bereits ausgenutzt ist, oder nicht. Da die Wasserversorgung jedoch strangweise berechnet wird, die Strömungsgeschwindigkeit aufgrund unterschiedlicher Rohrdurchmesser im Netz variiert und unbekannt ist, wo spätere Strömungsgeschwindigkeit____ Änderungen ansetzen, ist der Ausnutzungsgrad = max. Strömungsgeschwindigkeit als Messgröße ungeeignet. Es ist daher sinnvoller, sich auf die zweite Form der Backupfähigkeit, nämlich die Möglichkeit für einen Leitungsaustausch oder Neuverlegungen zu beschränken. Mit einer Checkliste können diejenigen Punkte positiv bewertet werden, die das Verlegen neuer Leitungen erleichtern. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 9 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Im Bereich der Kalt- oder Warmwasserleitungen ist für Verteilungsleitungen positiv zu werten, wenn ein Kellergeschoss mit frei unter der Decke verlegbaren Leitungen vorhanden ist (gestalterisch akzeptabel, Kopfhöhe mind. 2 m sowie noch unbelegte Deckenfläche und Rohrdurchführungen). Ist kein Kellergeschoss vorhanden, so kann ein Bodenkanal positiv bewertet werden, wenn er die gesamte Gebäudelänge umfasst und der Kanal ohne Zerstörung des Bodenbelags zugänglich gemacht werden kann. Für zusätzliche Steigleitungen sind vorhandene Installationsschächte positiv zu bewerten, wobei der Belegungsgrad der Schächte aufgrund des geringen Platzbedarfs für die Wasserleitung unerheblich ist. Alternativ können nicht genutzte Deckendurchführungen positiv bewertet werden. Negativ ist die Verlegung in Schlitzen unter Putz zu bewerten. Für zusätzliche Stockwerksleitungen können Vorwandinstallationen ebenso wie vorhandene Sonderlösungen, z.B. ein Rohr- im Rohr-System mit Leerrohren, positiv bewertet werden. Negativ ist auch hier die Verlegung in Schlitzen zu bewerten. Im Bereich der Abwasserleitungen ist die Nachrüstung zusätzlicher Sammelleitungen bei Vorwandinstallationen positiv, bei Schlitzverlegung negativ zu bewerten. Die Nachrüstung von Fallleitungen ist analog zu den Steigleitungen zu bewerten. Die Nachrüstung von Grundleitungen ist generell negativ zu bewerten. Sanitär: Raumseitige Anlagenteile Für den Austausch von Sanitärobjekten, Armaturen und dergleichen kann im Normalfall davon ausgegangen werden, dass diese Objekte gut zugänglich und außerdem so klein bzw. leicht sind, dass sie einfach von Hand getauscht werden können. Hier erscheinen Abstufungen in der Bewertung nicht sinnvoll. Was die Ergänzung von Sanitärobjekten anbelangt, so sind Vorwandinstallationen im Gegensatz zur Verlegung in Schlitzen positiv zu bewerten, ebenso wie vorhandene Sonderlösungen. Zusätzlich vorhandene Flansche erleichtern ebenfalls den Anschluss. Diese Punkte können im Rahmen einer Checkliste abgeprüft und positiv bewertet werden. Heizung: zentrale Anlagenteile (Wärmeerzeuger) Damit die Wärmeerzeugungsanlagen flexibel auf Änderungen beim Wärmebedarf reagieren können, ist zunächst ein möglichst großes Leistungsspektrum der Erzeugersysteme positiv zu bewerten. Dies umfasst zum einen Leistungsreserven, die eine nachträgliche Leistungssteigerung ermöglichen. Zum anderen ist jedoch auch positiv zu bewerten, wenn ein Erzeuger bei geringerer Heizlast noch effizient arbeitet, da der Wärmebedarf auch sinken kann (z.B. infolge besserer Wärmedämmung oder bei Teilleerstand des Gebäudes). Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 10 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Als Bewertungsgröße kommt bspw. der Ausnutzungsgrad = angeschlossene Leistung vorhandene Leistung infrage. Allerdings ist die Frage, ob auch ein Teillastbetrieb wirtschaftlich möglich ist, ohne detaillierte Betrachtung der Gesamtanlage nicht zu beantworten. Eine Beurteilung im Rahmen der Zertifizierung ist daher nicht sinnvoll. Ist eine Leistungssteigerung wegen zu geringer Reserven nicht mehr möglich, so muss die vorhandene Anlage ergänzt werden. Positiv kann hier ein modulares System gewertet werden, das bereits bei Verteilern und Sammlern unbelegte Anschlüsse vorhält. Außerdem sollte in der Bewertung abgeprüft werden, ob im Heizraum noch genügend Platz ist, um ein zusätzliches Modul aufzustellen. Für den Austausch älterer Anlagen gegen modernere sind vor allem die räumlichen Gegebenheiten zu bewerten. Der Heizraum muss für einen Austausch einen Zugang besitzen, der ggf. mit Hebe- und Transportzeugen passiert werden kann. Maßgeblich ist vor allem die Größe der Anlagenteile (Brenner, Speicher, etc.), die nicht zerstörungsfrei demontiert werden können. Besteht ein solcher Zugang nicht, so kann es positiv bewertet werden, wenn ein Zugang durch Entfernen einer Wand geschaffen werden kann (z.B. Wand aus Mauerwerk anstelle von Stahlbeton mit Zugang zur Tiefgarage). Generell muss jedoch damit gerechnet werden, dass zukünftige Änderungen seltener in einer Leistungssteigerung oder -minderung sondern eher in einem kompletten Technologiewechsel bestehen. Vor allem ein Umstieg auf andere Energieträger oder Kombination mehrerer Energieträger unter Einbezug erneuerbarer Energien gehört zu den zu erwartenden Änderungen im Lebenszyklus neu errichteter Gebäude. Die Anlage ist in dieser Hinsicht als besonders flexibel zu bewerten, wenn die Auslegungstemperatur niedrig ist. Benötigt die Anlage nur eine niedrige Vorlauftemperatur, so ist sie für regenerative Energien besser geeignet als bei hohen Temperaturen. Da Umrüstungen und Nachrüstungen mit dem Einbau zusätzlicher Anlagenteile (Pufferspeicher, Pelletslagerung u.ä.) einhergehen, entsteht ein besonders großer zusätzlicher Platzbedarf. Hier kann positiv gewertet werden, wenn der Heizraum größer ist, als nötig, oder ein Nachbarraum hinzugenommen werden kann (entbehrliche Nutzung, genutzte Fläche__ demontierbare Wand). Der Ausnutzungsgrad = mögliche Fläche kann als Bewertungsgröße herangezogen werden. Heizung: Verteilungsnetze Für die Heizungsleitungen gelten die obigen Ausführungen zu den Wasserleitungen analog. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 11 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Heizung: raumseitige Anlagenteile Der Anschluss zusätzlicher Heizkörper ist positiv zu beurteilen, wenn die erforderlichen zusätzlichen Leitungen einfach verlegt werden können. Als positive Bewertungspunkte können für die vertikale Verteilung Installationsschächte, für die horizontale Verteilung abgehängte Decken, Systemböden, Bodenkanäle oder Sockelleistensysteme gewertet werden. Die Verlegung in Schlitzen oder im Estrich ist hingegen wenig flexibel. Was den Austausch von Heizkörpern, Ventilen, etc. anbelangt, so kann im Normalfall davon ausgegangen werden, dass diese Objekte gut zugänglich und leicht zu tauschen sind. Hier erscheinen Abstufungen in der Bewertung nicht sinnvoll. Lüftung Die Wahl der Lüftung (freie Lüftung oder mechanische Lüftung) stellt eine der ersten Planungsentscheidungen im Gebäudeentwurf dar, die im Bestand nur noch in sehr eingeschränktem Maße geändert werden können. Für die Bewertung des Kriteriums „Backupfähigkeit der TGA“ scheint es daher nicht sinnvoll, eine umfangreiche Nachrüstung lufttechnischer Anlagen in die Bewertung einzubeziehen. Ein Bewertungsaspekt für die Flexibilität der Lüftung ist die Frage, inwiefern die zugeführte Luftmenge geändert werden kann und inwiefern die Lüftung an geänderte Räumlichkeiten angepasst werden kann. Daneben stellt der Austausch von Anlagenteilen einen wichtigen Bewertungsaspekt dar. Der einfachste Fall der freien Lüftung ist hinsichtlich einer Erhöhung der Luftmenge und des Anpassungsaufwands bei räumlichen Änderungen als sehr gut einzustufen, da keinerlei Zusatzarbeiten notwendig werden. Auch die Bewertung des Teileaustauschs entfällt. Im Rahmen einer Checkliste sollten Gebäude ohne mechanische Lüftung daher mindestens so gut bewertet werden, wie Gebäude mit einer sehr flexiblen Lüftung. Lüftung: zentrale Anlagen Bei zentralen Lüftungsanlagen ist eine Steigerung der Luftmenge zunächst von den Reserven der Anlage abhängig. Als Messgröße für einer Steigerung der Luftzufuhr könnte vorhandener Volumenstrom_ der Ausnutzungsgrad = möglicher Volumenstrom verwendet werden. Ist die Leistungsreserve der Zentrale zu gering, so kann durch einen Austausch der Anlagenkomponenten die gewünschte Anpassung vorgenommen werden. Auch eine Nachrüstung weiterer Luftbehandlungsfunktionen (Kühlen, Heizen, Befeuchten, Entfeuchten, Reinigen) ist prinzipiell möglich. Eine Bewertung richtet sich hier nach den räumlichen Verhältnissen der Zentrale. Eine gute Bewertung kann vergeben werden, wenn die Lüftungszentrale im Keller liegt und gut zugänglich ist. Eine schlechtere Bewertung wird für Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 12 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Lüftungszentralen im Obergeschoss oder in einem Zwischengeschoss vergeben, da diese Lage den Austausch von Maschinenteilen erschwert. Lüftung: Verteilungsnetze Die Flexibilität muss in der Bewertung darüber hinaus anhand der Möglichkeit beurteilt werden, Lüftungskanäle zu verändern, bzw. neu zu verlegen. Die Lüftungskanäle stellen in der Regel den Engpass der TGA dar. Sie benötigen gegenüber anderen TGA-Leitungen einen großen Querschnitt und sind in der Leitungsführung recht stark eingeschränkt. Als positiv können hier vorhandene Installationsschächte bewertet werden. Als Messgröße kann belegter Schachtquerschnitt___ der Ausnutzungsgrad = vorhandener Schachtquerschnitt verwendet werden. Für die horizontale Verteilung sind Flachdecken günstig zu bewerten, oder alternativ große Raumhöhen, die eine Verlegung unterhalb der Unterzüge ermöglichen. Erfordert die Leitungsführung eine Durchkreuzung von Unterzügen, so können unbelegte Durchbrüche bedingt positiv bewertet werden. Lüftung: raumseitige Anlagenteile Was die Austauschbarkeit anbelangt, so können alle raumseitigen Teile insofern als positiv bewertet werden, da sie in der Regel gut zugänglich und klein sind. Hinsichtlich einer Änderung der räumlichen Aufteilung sind zentrale Lüftungsanlagen gut einzuschätzen, da ein Versetzen der Luftauslässe und der Volumenstromregler in der abgehängten Decke relativ einfach möglich ist. Auch eine dezentrale Frischluftzufuhr, wie sie etwa bei Fassadenklimageräten erfolgt, ist hinsichtlich Änderbarkeit und Austauschbarkeit positiv zu bewerten. Kälte Ob ein Gebäude gar nicht, passiv oder aktiv gekühlt wird, und ob die Kälteerzeugung zentral oder dezentral erfolgt, stellt eine der ersten Planungsentscheidungen im Gebäudeentwurf dar, die im Bestand nur noch in sehr eingeschränktem Maße geändert werden können. Für die Bewertung des Kriteriums „Backupfähigkeit der TGA“ scheint es daher nicht sinnvoll, eine umfangreiche Nachrüstung kältetechnischer Anlagen in die Bewertung einzubeziehen. Die Zahl der Raumklimasysteme ist groß. Es existieren viele Kombinationsmöglichkeiten und Überschneidungen zwischen Raumlufttechnik und Kältetechnik. Für die Zertifizierung ist daher ein vollständiger Katalog der Raumklimasysteme nicht zielführend, vielmehr müssen passende allgemeine Bewertungsaspekte zur Beurteilung gefunden werden. Auch sollten Gebäude mit und ohne Vollklimatisierung nicht einander gegenübergestellt werden, da die Randbedingungen jeweils ganz andere sind. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 13 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Besitzt ein Gebäude keine Kühlung, so entstehen einerseits keine zusätzlichen Arbeiten bei räumlichen Änderungen. Andererseits sind Änderungen der Kühllast nur begrenzt möglich und hängen von den Reserven beim sommerlichen Wärmeschutz ab. Da für ein ungekühltes Gebäude hierzu in der Regel keine Berechnungen vorliegen, scheidet eine quantitative Bewertung in diesem Punkt aus. Kälte: zentrale Anlagen Bei Gebäuden mit zentraler Kälteerzeugung spielen die Möglichkeiten zur Umrüstung auf andere Energieträger eine Rolle. Als Bewertungsaspekt kommt hier die Auslegungstemperatur in Betracht. Kaltwassersysteme, die mit Vorlauftemperaturen von 16°C auskommen, sind hinsichtlich der Kälteerzeugung weniger anspruchsvoll als Luftsysteme, die eine Zulufttemperatur von 6°C benötigen. Je höher die Auslegungstemperatur, desto besser kann die Kälteerzeugung auf regenerative Energien umgestellt oder durch diese ergänzt werden (z.B. Umweltenergie, solare Kühlung). Ein weiterer Bewertungsaspekt betrifft den Austausch von Maschinenteilen in der Zentrale und auf dem Dach. Hier sollte eine ähnliche Bewertung wie bei den Lüftungszentralen vorgenommen werden, die die Möglichkeiten des Einbringens großer, schwerer Teile berücksichtigt. Die Reserven der Kälteanlage könnten ebenfalls als Bewertungsaspekt dienen. Als Messgröße für eine Steigerung der Kühlleistung der Ausnutzungsgrad = vorhandene Kühllast_ verwendet werden. Ist die Leistungsreserve der Zentrale zu gering, mögliche Kühllast so kann durch einen Austausch der Anlagenkomponenten die gewünschte Anpassung vorgenommen werden. Eine Bewertung richtet sich hier ebenso wie oben nach den räumlichen Verhältnissen der Zentrale. Kälte: Verteilungsnetze Bezüglich des Kältetransports zu den einzelnen Nutzungszonen kann zwischen Wassersystemen, Wasser-Luftsystemen, Luftsystemen und Kältemittelsystemen unterschieden werden. Als Bewertungsaspekt bietet es sich jeweils an, zu beurteilen, ob eine Abänderung der Leitungen einfach möglich ist. Hier sind die Luftsysteme am wenigsten flexibel, da die großen Lüftungskanäle einen Zwangspunkt darstellen. Kombinierte Wasser-Luftsysteme kommen meist mit kleineren Abmessungen der Lüftungskanäle aus, dafür sind zusätzlich Kaltwasserleitungen erforderlich. Wassersysteme sind relativ leicht abzuändern, da die Kaltwasserleitungen einen geringen Durchmesser haben und leicht zu verlegen sind. Kältemittelsysteme (z.B. Multi-Split-Anlagen) besitzen zwar Leitungen mit sehr geringem Durchmesser, allerdings sind Änderungen am Leitungsnetz aufwändiger als bei Kaltwasserleitungen, da zunächst das Kältemittel abgesaugt werden muss. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 14 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Kälte: raumseitige Anlagenteile Für die Beurteilung der Backupfähigkeit aller raumseitigen Anlagenteile kommen als Bewertungsaspekte die Austauschbarkeit, die Ergänzungsmöglichkeit und die Anpassbarkeit an neue Raumsituationen infrage. Bei passiver Kühlung und Nutzung der natürlichen Speicherfunktion oder Einsatz von Latentwärmespeichern (Phase-Change Material, PCM) entfällt der Teileaustausch. Änderungen der räumlichen Aufteilung sind einfach möglich, wenn beachtet wird, dass die Speichermassen nicht durch abgehängte Decken o. ä. vom Raum abgekoppelt werden. Dieser Punkt könnte bei der Bewertung mit einer Checkliste abgeprüft werden. Eine aktive Bauteilkühlung (Betonkernaktivierung, Kühldecken) erlaubt nur in sehr geringem Maße eine Leistungssteigerung. Einschränkend wirkt hier die untere Begrenzung der Kühlmitteltemperatur auf den Taupunkt der Raumluft, da sonst Kondenswasser am Bauteil auftritt. Ein räumlicher Umbau ist bei Betonkernaktivierung problemlos möglich, da diese nicht raumweise gesteuert wird. Ein Teileaustausch ist zwar nicht möglich, spielt jedoch für die Anpassbarkeit auch keine Rolle. Auch bei Kühlbalken und Kühlsegeln ist eine Anpassung an geänderte Räumlichkeiten gut möglich. Hier ist zusätzlich eine Ergänzung weiterer Kühlelemente oder die Umordnung der Kühlelemente leicht umzusetzen. Erfolgt die Kühlung über ein Nur-Luft-Klimaanlage (Einkanal- oder Zweikanal-Klimaanlagen), so sind die Umbaumöglichkeiten positiv zu beurteilen, da ein Versetzen der Luftauslässe und der Volumenstromregler in der abgehängten Decke relativ einfach möglich ist. Auch die raumseitigen Einbaugeräte der anderen Klimatisierungssysteme (Induktionsklimaanlagen, Ventilatorkonvektoren, dezentrale Fassadenklimageräte, MultiSplit-Anlagen) erlauben Änderungen durch Umsetzen der Geräte oder Ergänzung zusätzlicher Module. Zumeist sind die Geräte im Raster angeordnet, so dass die Raumaufteilung flexibel ist. Werden Leergehäuse bzw. Wechselboxen vorgehalten, so sind die Umbaumöglichkeiten besonders gut. Elektro Eine Anpassung der Stromversorgung gehört sicherlich zu den wahrscheinlichsten Maßnahmen im Lebenszyklus eines Gebäudes. Das Austauschen von Schaltern, Zählern, Leuchten und ähnlichem ist jedoch stets leicht zu realisieren, da die Teile gut zugänglich sind. Eine Bewertung erübrigt sich, da keine bedeutenden Abstufungen erkennbar sind. Etwas anders verhält es sich mit dem nachträglichen Einbau zusätzlicher Teile (Steckdosen, Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 15 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Leuchten etc.), da hierzu neue Leitungen verlegt werden müssen. Hier können im Rahmen einer Checkliste bestimmte Ausführungsvarianten positiv bzw. negativ bewertet werden, die eine flexible Leitungsführung unterstützen (Installationsschächte, abgehängte Decke, Brüstungskanal, Unterflurkanal, Sockelleistenkanal, Doppelboden, Leerrohre, gestalterisch gezielte Verlegung über Putz) bzw. erschweren (Verlegung in Schlitzen). Gegebenenfalls ist eine Abstufung der Varianten in der Bewertung möglich Die Austauschbarkeit von Transformatoren und Mittelspannungsanlagen ist vor allem nach den räumlichen Gegebenheiten (analog zu anderen Technikzentralen) zu beurteilen. Kommunikation Unter Begriff Kommunikation sollen an dieser Stelle die fernmelde- und informationstechnischen Anlagen, z.B. die Telekommunikation, Gegensprechanlagen, Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen, sowie die Gebäudeautomation. Mit Blick auf die raschen technologischen Entwicklungen sind bei den genannten Anlagen Änderungen im Laufe des Lebenszyklus eines Gebäudes als unumgänglich einzustufen. Für einen effizienten und nachhaltigen Gebäudebetrieb ist die Gebäudeautomation schon heute von großer Bedeutung und dieser Trend wird sich in Zukunft verstärken. Daher sollte im Rahmen der Backupfähigkeit der TGA schon das Vorhandensein einer Gebäudeautomation als wichtige Voraussetzung für spätere Anpassungen in allen TGABereichen abgeprüft und positiv bewertet werden. Die Backupfähigkeit einer vorhandenen Gebäudeautomation kann nach dem Integrationsgrad der technischen Anlagen beurteilt werden. Wenn alle informationstechnischen Anlagen in die Gebäudeautomation integriert sind, so ergibt sich die höchstmögliche Flexibilität für spätere Änderungen. Als Messgröße könnte der Anteil der relevanten TGA-Anlagen dienen, der an die Gebäudeautomation angeschlossen ist. Inwiefern die Einzelteile der Gebäudeautomation bei zukünftigen Technologiewechseln (noch) kompatibel sein werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden. Hier bietet sich einzig an, den BUS-Standard EIB (Europäischer Installations-BUS) bzw. LON (Local Operating Network) als positiv zu beurteilen. Die Bewertung der Flexibilität der Einzelanlagen richtet sich danach, wie gut Feldgeräte auszutauschen sind und wie einfach Leitungen nachzurüsten sind. Die Austauschbarkeit der Feldgeräte zu bewerten, ist im Rahmen der Zertifizierung nicht praktikabel. Grund hierfür ist die große Zahl der infrage kommenden Elemente, wie Rauchmelder, Glasbruchsensoren, Windsensoren, Jalousieantriebe und viele andere mehr. Maßgeblich für eine Bewertung sind daher die Möglichkeiten, die die Leitungsführung im Gebäude erlaubt. Die Bewertung kann zum Beispiel anhand der Reserven der vorgehaltenen Leitungen mit einer Definition des benutzte BUS-Leitungen_ Ausnutzungsgrad = vorhandene BUS-Leitungen erfolgen. Auch die Struktur des BUS- Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 16 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Systems spielt für spätere Änderungen eine Rolle. Ein gegliederter Aufbau, der alle Feldgeräte der jeweils kleinsten möglichen Nutzungseinheit zusammenfasst, erlaubt es, später die Gebäudeautomation wechselnden Nutzern korrekt zuzuordnen. Alternativ oder ergänzend kann die Art der Leitungsführung mittels einer Checkliste nach ihrer Flexibilität beurteilt werden (Leerrohre -> Installationstrassen; mehradrige Steuerkabel -> BUS-System; Unterputzverlegung -> Installationsschächte und -kanäle). Aufzüge Für Büro- und Verwaltungsgebäude sind im Rahmen der Zertifizierung nur Aufzüge als übliche Förderanlagen von Interesse. Diese werden bereits früh in der Planung berücksichtigt und später nur selten geändert. Die späteren Möglichkeiten des Teileaustauschs (Antrieb, Fahrkorb, Türen, Steuerung) sind als umso größer einzuschätzen, je gängiger die Ausführung ist. Für eine Bewertung kann eine Abstufung von Normaufzügen über herstellerabhängige Standardlösungen bis zu Speziallösungen, sowie zwischen Universalsteuerung und herstellerspezifischer Steuerung vorgenommen werden. Das Nachrüsten eines Aufzugs stellt eine wesentliche Änderung dar, die in der Regel mit einer Umnutzung des Gebäudes verbunden ist und eher im Bereich Umnutzungsfähigkeit eines Gebäudes als im Bereich Backupfähigkeit der TGA anzusiedeln ist. Soll dieser Punkt dennoch im Kriteriensteckbrief Backupfähigkeit der TGA berücksichtigt werden, so könnte dies im Rahmen einer Checkliste geschehen. Positiv wäre der (seltene) Fall der Vorhaltung eines Aufzugsschachts zu beurteilen. Bedingt positiv könnten Planungsüberlegungen zur späteren Ergänzung eines außenliegenden Aufzugs angerechnet werden. Feuerlöschanlagen Der Austausch von Anlagenteilen der Feuerlöschanlagen (Wandhydranten, Sprinkler, Düsen, u.ä.) stellt in der Regel kein besonderes Problem dar, so dass sich eine Bewertung hierfür erübrigt. Soll jedoch die Feuerlöschanlage bei einer Änderung der räumlichen Aufteilung des Gebäudes angepasst werden oder soll eine Feuerlöschanlage im Gebäude später gänzlich nachgerüstet werden, so sind die Möglichkeiten der Leitungsführung im Gebäude zu bewerten. Hier kann analog zu den Möglichkeiten der Nachrüstung von Wasserleitungen vorgegangen werden. Positiv für eine Änderung bei Sprinkleranlagen und Löschanlagen ist eine abgehängte Decke zu bewerten, die ein Umsetzen der Düsen vereinfacht. Insgesamt ist jedoch eine nachträgliche bauliche Änderung der Feuerlöschanlagen nur bei größeren Umnutzungen (Vergrößerung von Brandabschnitten, o. ä.) wahrscheinlich, so dass auf eine Bewertung im Rahmen des Kriteriums Backupfähigkeit der TGA verzichtet werden sollte. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 17 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Checklistenthemen „Backupfähigkeit“ Für das Kriterium wird eine bewertete Checkliste als Bewertungsmethode gewählt, in der sieben Themengebiete abgefragt werden. Zu jedem Thema gibt es mindestens eine Frage, bei deren Beantwortung eine unterschiedliche Anzahl von Checklistenpunkten erzielt werden kann. In Tabelle 1 werden die zu beantwortenden Fragen dargestellt. Die Bepunktung der Fragen ist in Kapitel 4.2 im Zusammenhang mit den Ziel-, Referenz- und Grenzwerten dargestellt. Die Checkliste selbst ist zusammen mit ergänzenden Angaben im Kriteriensteckbrief im Anhang zu finden. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 18 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 1. Umsetzungsmöglichkeit für künftige Steuerungskonzepte 1.1. Ist die Gebäudeautomation ausbaufähig? 1.2. Sind alle wesentlichen Funktionen in die Gebäudeautomation integriert? 2. Zugänglichkeit und Platzreserven in den Technikzentralen 2.1. Sind alle größeren Bauteile der Anlagentechnik für einen späteren Austausch zugänglich? 2.2. Besitzen die Technikzentralen für spätere Umrüstungen ausreichende räumliche Reserven? 3. Anpassung von Leitungen 3.1. Ist eine Anpassung der horizontalen Leitungen im Untergeschoss einfach möglich? 3.2. Ist die Anpassung vertikaler Leitungen einfach möglich? 3.3. Ist die Anpassung horizontaler Leitungen in den Geschossen einfach möglich? 4. Ist die Anpassung der Sanitärinstallationen einfach möglich? 5. Flexibilität von Lüftung und Kühlung 5.1. Kann die vorhandene mechanische Lüftung einer geänderten Raumsituation angepasst werden? 5.2. Können die raumseitigen Anlagenteile der Kühlung einer geänderten Raumsituation mit geringem Aufwand angepasst werden? 6. Umstieg auf regenerative Energieträger 6.1. Ist eine Unterstützung der Wärmeerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell möglich? 6.2. Ist eine Unterstützung der Kälteerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell möglich? 7. Entspricht die Aufzugsanlage einem gängigen Standard, so dass spätere Änderungen erleichtert werden? Tabelle 1: Checklistenthemen „Backupfähigkeit“ Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 19 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 3.2 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit Die Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit kann am sinnvollsten im Rahmen einer bewerteten Checkliste abgeprüft werden. Es können diejenigen Merkmale positiv bewertet werden, die sich auf die zentrale Bedienung der Anlagen, den Wartungsaufwand, die Arbeitsbedingungen bei der Wartung oder die verfügbaren Informationen positiv auswirken, wobei gegebenenfalls in Abstufungen bewertet wird. Zentrale Bedienung von Anlagen Der erste Bewertungsaspekt, um die Bedienungsfreundlichkeit der Gesamtheit der gebäudetechnischen Anlagen aus Betreibersicht zu bewerten, betrifft, wo die Einstellungen der einzelnen Anlagen vorgenommen werden müssen. Von Interesse sind hier vor allem die Wärmeerzeugung, die Kälteerzeugung, die Lüftung und Klimatisierung sowie automatische Verschattungseinrichtungen und Fenstersteuerungen. Als besonders bedienungsfreundlich ist die TGA einzustufen, wenn alle relevanten Anlagen an ein Gebäudeautomationssystem mit Fernbedienungsmöglichkeit angeschlossen sind. So kann der Betreiber über nur eine Schnittstelle am PC Zustandsdaten des Systems abrufen und Anlagen entsprechend steuern und regeln. Auch die periodische Überprüfung der gefahrenen Programme vereinfacht sich, wenn Verbrauchskenngrößen zentral abgerufen werden können. Die Möglichkeit der Ferndiagnose von Störungen bedeutet ebenfalls einen Vorteil und kann positiv in eine Bewertung eingehen. Als bedienungsfreundlich ist die TGA einzustufen, wenn zwar alle relevanten Anlagen an ein Gebäudeautomationssystem angeschlossen sind, die Bedienung jedoch nur über ein im Gebäude befindliches Terminal möglich ist. Auch eine zentrale Störungsmeldung innerhalb des Gebäudes, z.B. beim Pförtner, ist in diese Kategorie einzustufen. In der Bewertung darunter einzustufen ist die TGA, wenn keine Gebäudeautomation vorhanden ist, und die Anlagen einzeln über jeweils getrennte Schnittstellen in der Technikzentrale bedient werden. Störungsmeldungen sind in dieser Bewertungskategorie nur an den Anlagen selbst ablesbar. Müssen Einstellungen durch den Betreiber in den einzelnen Nutzungszonen vorgenommen werden, so ist die Bedienungsfreundlichkeit am schlechtesten zu bewerten, da jede Maßnahme terminlich mit den Nutzern abgestimmt werden muss. Es sei angemerkt, dass die oben genannten Einstufungen ausdrücklich nicht diejenigen Funktionen betreffen, die von den Nutzern am Arbeitsplatz individuell geregelt werden können und sollen, wie z.B. eine Anpassung der Raumtemperatur. Diese individuellen Regelungsmöglichkeiten werden im Kriteriensteckbrief Nr. 23 Einflussnahme des Nutzers behandelt. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 20 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Minimierter Wartungsaufwand Des Weiteren ist die TGA als wartungsfreundlich zu beurteilen, wenn insgesamt wenige Wartungsaufgaben anfallen und die einzelnen Aufgaben mit geringem technischem und organisatorischem Aufwand durchgeführt werden können. Ob wenige Wartungsaufgaben anfallen, hängt von der Anzahl der wartungsrelevanten Elemente und den Wartungsintervallen ab. Ein Produktvergleich (Im Sinne: „Heizkessel X muss seltener gewartet werden als Heizkessel Y.“) scheidet für die Zertifizierung jedoch aus, da er sich nicht herstellerneutral durchführen ließe. So kann nur die Anzahl der wartungsrelevanten Elemente in die Bewertung einbezogen werden (Im Sinne: „Viele Einzelantriebe verursachen häufigere Wartungen als ein zentraler Antrieb.“) Ein geringer technischer Aufwand sollte danach beurteilt werden, ob die Wartung und der Verschleißteiletausch von einer Fachkraft ohne spezielle Hilfsmittel durchgeführt werden können. Schwere Abdeckungen, die von mehreren Personen entfernt werden müssen, oder große Höhen, die ein Angurten oder gar einen Hubwagen erfordern, wären negativ zu beurteilen. Von einem geringen organisatorischen Aufwand ist auszugehen, wenn die Wartung in den Anlagenzentralen durchgeführt wird. Eine Wartung innerhalb der einzelnen Nutzungseinheiten erfordert immer eine Abstimmung mit den Nutzern bzgl. des Zugangs zu den Räumen. Auch sind Arbeiten im selben Stockwerk oft störender als ein Betriebsausfall bei Arbeiten an der zentralen Anlage. Als Bewertungsaspekt kommt zunächst die Anzahl und Verteilung der Wartungselemente und Verschleißteile infrage, gegebenenfalls mit einer Angabe zur Länge der Wartungs- bzw. Ersatzintervalle. Eine quantitative Bewertung mit den Messgrößen „Anzahl der zentralen Elemente pro Jahr“ und „Anzahl der dezentralen Elemente pro Jahr“ erscheint für die Durchführung der Zertifizierung unpraktikabel. Dies liegt sowohl in der großen Anzahl der infrage kommenden Elemente, als auch in einer mangelnden Relevanz eines Großteils dieser Elemente begründet. Als zentrale Elemente kommen alle Anlagen in Heizungs-, Lüftungs-, Kältezentralen in Betracht. Dezentrale Elemente sind Antriebe für Jalousien, Fenster, Oberlichter, sowie Lüfter und Filter der dezentralen Klimatisierung, des weiteren Thermostate, Armaturen in Sanitärbereichen, Leuchten, Rauchmelder und dergleichen. Nicht alle diese Elemente sind bezüglich der Beurteilung der Wartungsfreundlichkeit gleich kritisch. Beispielsweise befinden sich bei allen Bürogebäuden in etwa gleich viele Sanitärarmaturen bezogen auf die Nutzerzahl. Ebenso ist bei vielen Elementen (z.B. Thermostate) nicht davon auszugehen, dass eine bestimmte Ausführungsvariante besonders wartungsintensiv gegenüber einer anderen ist. Eine praktikablere Bewertungsmöglichkeit liegt darin, im Rahmen einer Checkliste nur diejenigen Anlagenarten Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 21 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner abzufragen, die gegenüber dem Durchschnitt einen größeren Wartungsaufwand verursachen. Eine zentrale Rolle spielen beispielweise Lüftung und Kühlung. Die Ausführungsvarianten können nach steigendem Aufwand wie folgt eingeteilt werden. Eine freie Lüftung verursacht den geringsten Wartungsaufwand. Eine zentrale mechanische Lüftung ist besser einzustufen als eine dezentrale mechanische Lüftung, da wenige größere Bauteile (Ventilatoren, Filter, Nacherhitzer) in einer Lüftungszentrale einfacher zu warten sind als viele kleine in den Nutzungseinheiten. Elektrisch betriebene Fenster sind in etwa wie dezentrale Lüfter einzuordnen, da die vielen Einzelantriebe ebenfalls häufige Wartungen in den Nutzungseinheiten verursachen. Gebäude ohne Kühlung sind wie Gebäude mit passiver Kühlung einzustufen. Im Aufwand darüber liegen die zentralen Klimaanlagen, gefolgt von den dezentralen Klimaanlagen. Ein weiterer Anlagetyp, der häufig gewartet werden muss, sind die Aufzüge. Es erscheint jedoch fragwürdig, im Rahmen der Zertifizierung Gebäude ohne Aufzüge besser einzustufen als Gebäude mit Aufzügen. Zumindest für den hier besprochenen Typ der Büro- und Verwaltungsgebäude ist ein Aufzug hinsichtlich Komfort und Barrierefreiheit als Mindestanforderung aufzufassen. Wird das Zertifizierungssystem jedoch z.B. auf Wohngebäude ausgeweitet, so kann dieser Aspekt neu diskutiert werden. Ein weiteres Element, das wegen der Häufigkeit des Teileaustauschs berücksichtigt werden sollte, sind die Leuchten. Im Normalfall kann der Austausch der Leuchtmittel („Glühbirne“ etc.) problemlos durch den Hausmeister vorgenommen werden, da die Raumhöhen maximal 2,50 m betragen und somit ein Stufentritt als Arbeitsmittel ausreicht. In Eingangshallen, Atrien, Versammlungsräumen und Treppenhäusern muss der Austausch der Leuchtmittel jedoch in der Planung bedacht werden. In Treppenhäusern sollte die Beleuchtung über dem Treppenpodest in maximal 2,50 m Höhe oder im Bereich des Treppenlaufs an der Wand in maximal 2,20 m Höhe (Greifhöhe) angeordnet sein. Andere Lösungen werden schlechter bewertet, da sie mindestens den Einsatz einer Treppenstehleiter notwendig machen. In Räumen, deren Höhe mehr als 2,50 m beträgt, ist für eine Bewertung die Höhe der Leuchten maßgebend. Liegen die Leuchten in maximal 2,50 m Höhe (abgependelte Leuchten, Deckenfluter), so sind sie als sehr wartungsfreundlich einzustufen. Beträgt die Höhe bis zu 4 m, so ist der Austausch mit einer Stufenstehleiter mit Haltevorrichtung noch relativ einfach und sicher möglich. Größere Höhen erfordern den Aufbau eines Gerüsts, Fahrgerüsts oder den Einsatz einer Hubarbeitsbühne und sind daher als am schlechtesten einzustufen. Zwar kann mit einer Sprossenstehleiter eine Arbeitshöhe von ca. 6 m erreicht werden, und mit Sprossenanlegeleitern bis über 10 m, doch sind solche Arbeiten ungeübten Personen (Hausmeister) nicht zuzumuten. Besonders ungünstig sind schwere Abdeckungen oder Leuchtmittel zu beurteilen, die nur von mehreren Personen entfernt werden können. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 22 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Ein weiterer Typ von Anlagentechnik, der den Wartungsaufwand für ein Gebäude erhöhen kann, ist eine Brandbekämpfungs- oder Entrauchungsanlage. Sprinkleranlagen werden im Büro- und Verwaltungsbau in der Regel nur als Kompensationsmaßnahme notwendig, wenn die vorgeschriebenen Brandabschnitte oder andere Vorgaben nicht eingehalten werden. Es könnten also diejenigen Gebäude positiv bewertet werden, in denen aufgrund baulicher Lösungen auf derartige Anlagen verzichtet werden kann. Andererseits bringen Entrauchungsanlagen stets einen Sicherheitsgewinn, da sie die Zeiträume zur Eigen- und Fremdrettung sowie zur Brandbekämpfung verlängern. Es besteht hinsichtlich der Nachhaltigkeit also ein Interessenkonflikt zwischen der Wartungsfreundlichkeit und dem Brandschutz. Im Zertifizierungssystem würden Sprinkleranlagen unter dem Kriterium Nr. 33 Brandschutz positiv bewertet und unter dem Kriterium Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit negativ. Obwohl derartige Interessenkonflikte im Zertifizierungssystem über die Bedeutungsfaktoren abgebildet werden können, sollte dies im vorliegenden Fall aus zwei Gründen nicht geschehen. Erstens wird im Kriterium Brandschutz eine Sprinkleranlage nur positiv berücksichtigt, wenn sie nicht behördlich gefordert wurde. Im Kriterium Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit wird sie hingegen stets negativ bewertet. Zweitens müsste der Bedeutungsfaktor des Kriteriums Brandschutz sehr viel größer als der Bedeutungsfaktor des Kriteriums Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit gewählt werden, um den positiven Beitrag zum Schutz von Leib und Leben entsprechend zu würdigen. Dies würde jedoch bedeuten, dass das Kriterium Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit insgesamt über den kleinen Bedeutungsfaktor sehr wenig Gewicht auch gegenüber anderen Kriterien erhielte. Es ist daher eher anzuraten, auf eine Negativwertung der Brandbekämpfungsanlagen innerhalb des Kriteriums Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit ganz zu verzichten. Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen verursachen ebenfalls einen erhöhten Wartungsaufwand, vor allem aufgrund der vielen dezentralen Elemente, wie z.B. Rauchmelder. Da diese Anlagen jedoch in Neubauten von Büro- und Verwaltungsgebäuden zum Stand der Technik gehören, und zwischen den einzelnen Lösungen keine bedeutenden Abstufungen hinsichtlich der Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit festzustellen sind, ist eine Berücksichtigung im Rahmen der Zertifizierung nicht notwendig. Erleichterte Arbeitsbedingungen vor Ort Die Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit kann schließlich anhand der Arbeitsbedingungen beurteilt werden, die in den Anlagenzentralen herrschen. Eine gute Beleuchtung ist für das Bedienen der Geräte sowie für deren Wartung nötig und stellt zudem einen wichtigen Aspekt der Arbeitssicherheit dar. Die Mindestbeleuchtungsstärke beträgt nach Arbeitsstättenrichtlinie [5] für Maschinenräume 100 lx. Im Rahmen der Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 23 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Zertifizierung könnte überprüft werden, ob diese gesetzliche Mindestanforderung übertroffen wird und mindestens 200 lx Nennbeleuchtungsstärke vorliegen. Eine grobe Abschätzung der vorhandenen Beleuchtungsstärke ist anhand der installierten Leistung möglich. Hierzu kann auf Abschnitt 3.1 der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 7/3 [5] verwiesen werden. Bei Verwendung von Leuchtstofflampen zeigt Tabelle 2 ungefähr, wie viel Watt pro m² Grundfläche eines Raumes installiert sein müssen, um die jeweils erforderliche Beleuchtungsstärke zu erhalten. Nennbeleuchtungsstärke [lx] 1000 750 500 300 200 100 50 Installationsleistung in Watt/m2 Grundfläche des Raumes Leuchten ca. 2 m über zu beleuchtender Fläche 50 38 25 15 10 5 3 Leuchten ca. 3 m über zu beleuchtender Fläche 60 45 30 17 11 6 3 Leuchten ca. 4 m über zu beleuchtender Fläche 64 48 32 19 13 6 4 Tabelle 2: Installierte Leistung der Leuchten und Beleuchtungsstärke [5] Bei Ausleuchtung durch andere Lampenarten ist der nach Tabelle 2 ermittelte Wert mit dem Korrekturfaktor nach Tabelle 3 zu multiplizieren: Lampenart Glühlampe Halogen-Glühlampe Leuchtstofflampe Quecksilberdampf-Hochdrucklampe Indium-Amalgam-Leuchtstofflampe (3-BandenLampe) Natriumdampf-Hochdrucklampe Halogen-Metalldampf-Lampe Korrekturfaktor 4 1,6 1 0,8 0,6 0,5 0,5 Tabelle 3: Korrekturfaktoren zur Grobschätzung der Beleuchtungsstärke [5] Alternativ kann natürlich auch die Beleuchtungsstärke aus einer vorhandenen Lichtberechnungen herangezogen werden, jedoch werden solche Rechnungen im Regelfalle für die Technikräume nicht durchgeführt. Im Rahmen einer Checkliste sollte auch eine fest installierte Beleuchtung von Installationsschächten als positiv gewertet werden. Des Weiteren können der verfügbare Arbeitsraum, die Zugänglichkeit der zu wartenden Teile und die Arbeitshaltung als Bewertungsaspekte angeführt werden. Diese Aspekte sind jedoch im Rahmen der Zertifizierung schwer nachzuweisen, da für jede Wartungsaufgabe der notwendige Platzbedarf abgeschätzt und mit den Planungsunterlagen abgeglichen werden müsste. Bei Neubauten sollte bei sorgfältiger Planung zudem davon auszugehen sein, dass bei der Planung der Technikräume auf ausreichende Bewegungsflächen geachtet wurde. Bei Bestandsgebäuden, in denen umfangreiche Technik auf kleinem Raum Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 24 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner nachgerüstet wurde, könnte dieser Aspekt von größerer Bedeutung sein. Bei einer Ausweitung des Zertifizierungssystems auf den Bestand sollte dieser Aspekt noch einmal betrachtet werden. Zu diskutieren ist an dieser Stelle noch, ob schließlich eine werkzeugfreie Bedienung, der werkzeugfreie Teileaustausch oder das Vorhalten spezieller bzw. passender Werkzeugsets, Hilfsmittel (z.B. Schutzausrüstungen) und Prüfgeräte positiv angerechnet werden sollte. Wenn man davon ausgeht, dass in einem Büro- und Verwaltungsgebäude die Arbeiten an den technischen Anlagen von entsprechend gerüsteten Fachfirmen durchgeführt werden, so scheinen die oben genannten Aspekte nicht zwingend notwendig. Im Gegenteil könnten vorhandene Werkzeuge Laien oder Unbefugte zum unsachgemäßen Bedienen der Anlagen verleiten. Diese Punkte werden daher in die Bewertung der Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit nicht einbezogen. Auch Maßnahmen, die dem Schutz vor einem Verletzungs- und Absturzrisiko dienen, sollen in der Zertifizierung nicht abgeprüft werden, da eine Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften vorausgesetzt wird. Verfügbarkeit von Informationen Eine wichtige Maßnahme, die die Wartung und Bedienung der technischen Anlagen durch wechselndes Fachpersonal erleichtert und Fehlbedienungen vermeidet, besteht darin, Informationen vollständig und an passender Stelle vorzuhalten. Im Rahmen einer Checkliste sollten daher die folgenden Punkte abgeprüft werden. Anlagenpläne und -schemen sollten in den jeweiligen Anlagenzentralen vorhanden sein. Wartungs- und Bedienungsanleitungen sollten zumindest als Teil der Gebäudedokumentation dem Bauherrn vorliegen, besser noch zusätzlich an den Geräten oder in der Zentrale vorliegen. Rohre und Stellarmaturen sollten ausnahmslos gekennzeichnet sein (z.B. Heizungsvorlauf, Brauchwasser, etc.). Checklistenthemen „Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit“ Wie für das vorangehende Kriterium wird auch hier eine bewertete Checkliste als Bewertungsmethode gewählt. Anhand von acht Fragen (vgl. Tabelle 4) wird das Kriterium abgefragt. Durch vorgegebene Antwortmöglichkeiten wird jeder Frage eindeutig eine erreichte Punktzahl zugeordnet. Die Punktzahlen sind in Kapitel 4.3 im Zusammenhang mit den Ziel-, Referenz- und Grenzwerten dargestellt. Die Checkliste selbst ist zusammen mit ergänzenden Angaben im Kriteriensteckbrief im Anhang zu finden. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 25 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 1. Können alle Anlagen von zentraler Stelle aus bedient werden und besteht die Möglichkeit der Fernbedienung? 2. Besteht ein zentrales System zur Störungsmeldung und -diagnose? 3. Kommt die Lüftung mit wenigen wartungsrelevanten Einzelteilen (Ventilatoren, Antriebe, Verschleißteile) aus? 4. Besitzt die Gebäudekühlung nur wenige wartungsrelevante Einzelteile? 5. Sind die Leuchten in hohen Räumen (lichte Raumhöhe größer als 2,50 m, z.B. Einganghallen, Atrien, Versammlungsräume etc.) zum Austauschen der Leuchtmittel leicht erreichbar? 6. Sind die Leuchten in den Treppenhäusern zum Austauschen der Leuchtmittel leicht erreichbar? 7. Ist die Beleuchtung in Technikräumen für die notwendigen Arbeiten ausreichend? 8. Sind Informationen zur Wartung und Bedienung der technischen Anlagen verfügbar? Tabelle 4: Checklistenthemen „Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit“ Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 26 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 3.3 Ausstattungsqualität Die Ausstattungsqualität der TGA soll anhand der Ausführungsqualität und der Produktqualität bewertet werden. Ausführungsqualität Eine sorgfältige Ausführung kann durch eine detaillierte Gebäudedokumentation in Verbindung mit Prüfungen bei der Inbetriebnahme belegt werden. Da der letztgenannte Punkt im Kriterium Nr. 51 Systematische Inbetriebnahme behandelt wird, bietet sich als Bewertungsaspekt die Dokumentation der verwendeten Anlagen und der technischen Datenblätter an. Das vollständige Vorliegen dieser Unterlagen ist von großer Bedeutung für die folgenden Lebenszyklusphasen. Insbesondere beim Betrieb, aber auch bei Umbau, Rückbau oder Modernisierung sind detaillierte Informationen über die technischen Anlagen wichtig. Die beste Bewertung kann erzielt werden, wenn alle Datenblätter vollständig vorhanden sind und mit anderen relevanten Dokumenten (z.B. Anlagenpläne) in einem Gebäudehandbuch zusammengefasst sind. Wenn Datenblätter unvollständig oder gar nicht vorhanden sind, erfolgen abgestuft schlechtere Bewertungen. Produktqualität Die Qualität der eingesetzten Produkte kann sich erst im Laufe des Lebenszyklus zeigen. Gute Qualität zeigt sich in Langlebigkeit und Robustheit, schlechte in Defektanfälligkeit und häufigen Instandsetzungen. Zum Zeitpunkt der Bewertung liegen hierüber jedoch noch keine Erfahrungen vor, so dass eine Bewertung aufgrund von Informationen erfolgen muss, die zum Zeitpunkt des Einbaus über das Produkt bekannt sind. Diese Informationen müssen für Nicht-Fachleute erkennbar und nachprüfbar sein. Ein Hinweis auf eine hohe Qualität ist eine lange Herstellergarantie, da sie vermuten lässt, dass der Hersteller von einer hohen Dauerhaftigkeit seines Produkts ausgeht. Messgröße ist die Dauer der Herstellergarantie in Jahren. Eine Herstellergarantie die mindestens 3 Jahre über der gesetzlichen Gewährleitungspflicht liegt, kann im Rahmen einer Checkliste positiv gewertet werden. Ein weiterer Hinweis auf eine hohe Qualität, sind Gütesiegel, die von unabhängiger Stelle an ein Produkt vergeben wurden. Zwischen konkurrierenden Gütesiegeln sollen keine Abstufungen hinsichtlich der Bewertung für die Zertifizierung vorgenommen werden. Vielmehr ist jedes Gütesiegel, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht (CE-Kennzeichnung) und eine Aussage über die technische Qualität des Produktes macht, geeignet. Gütesiegel, die sich allein auf Umweltaspekte (z.B. blauer Engel) beziehen, können bei der technischen Qualität nicht beurteilt werden. Hat ein bestimmtes Produkt einen Preis erhalten, der eine besondere Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 27 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner technische Qualität belegt, so kann diese Auszeichnung ebenfalls angerechnet werden. Im Rahmen einer Checkliste kann für TGA-Komponenten mit Auszeichnung eine höhere Punktzahl vergeben werden, als für TGA-Komponenten ohne Auszeichnung. Infrage kommende Gütesiegel sind in der dem Kriteriensteckbrief beigefügten Tabelle exemplarisch aufgeführt. Checklistenthemen „Ausstattungsqualität“ Auch für das Kriterium Ausstattungsqualität bietet sich eine bewertete Checkliste als Bewertungsmethode an, in der die beiden oben genannten Aspekte abgefragt werden (vgl. Tabelle 5). Durch vorgegebene Antwortmöglichkeiten wird jeder Frage eindeutig eine erreichte Punktzahl zugeordnet. Die Punktzahlen sind in Kapitel 4.4 im Zusammenhang mit den Ziel-, Referenz- und Grenzwerten dargestellt. Die Checkliste selbst ist zusammen mit ergänzenden Angaben im Kriteriensteckbrief im Anhang zu finden. 1. Ist die Dokumentation der verwendeten Anlagen vollständig? 2. Ist für TGA-Komponenten eine ausgezeichnete technische Produktqualität belegt? Tabelle 5: Checklistenthemen „Ausstattungsqualität“ Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 28 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 4 Ziel-, Referenz- und Grenzwerte sowie Bedeutungsfaktoren 4.1 Allgemeines Die Bestimmung der Ziel-, Referenz- und Grenzwerte ergibt sich bei einer bewerteten Checkliste formal über die Zuordnung der Checklistenpunkte zu den erzielten Punkten für das Kriterium. Aus Gründen der Klarheit ist eine einfache lineare Umrechnung zu bevorzugen. Die Umrechnungsvorschrift lautet dann: erzielte Checklistenpunkte____ erzielte Punkte für das Kriterium = 10 · erzielbare Checklistenpunkte Werden alle Checklistenpunkte erreicht, so wird das Kriterium mit 10 Punkten bewertet, wird die Hälfte der Checklistenpunkte erreicht, so wird das Kriterium mit 5 Punkten bewertet, und so fort. Besonders anschaulich für den Bewertenden ist es, wenn die Summe der erzielbaren Checklistenpunkte gleich 100 ist. So wird der prozentuale Beitrag jeder Frage zur Gesamtpunktzahl sofort deutlich. Wird die oben dargestellte lineare Umrechnung gewählt, so ergibt sich, dass das Niveau für den Ziel-, den Referenz- und den Grenzwert mittels geeigneter Verteilung der Checklistenpunkte festgelegt werden muss. Für jede Frage ist zu konkretisieren, wie viele Checklistenpunkte jeweils erreicht werden können. Die Wichtung der Fragen gegeneinander spiegelt sich in unterschiedlichen Maximalpunktzahlen wider. Ferner sind für jede Frage Merkmalsausprägungen anzugeben, die der Maximalpunktzahl entsprechen, sowie Merkmalsausprägungen, die einer geringeren Checklistenpunktzahl oder ggf. 0 Checklistenpunkten entsprechen. Dies ist im Folgenden dargestellt. 4.2 Backupfähigkeit In der folgenden Tabelle 6 wird die Bedeutung der Themen für die Backupfähigkeit der TGA von hoch bis gering eingeteilt. Für die Verteilung der Checklistenpunkte ergibt sich daraus, dass bei Themen mit hoher Bedeutung maximal ca. 20 von 100 Punkten erreicht werden können, bei Themen mit mittlerer Bedeutung höchstens 10 Punkte und bei Themen mit geringer Bedeutung ca. 5 Punkte. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 29 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Thema /Frage Bedeutung Maximalpunktzahl 1. Umsetzungsmöglichkeit für künftige Steuerungskonzepte hoch Σ= 1.1 Ist die Gebäudeautomation ausbaufähig? 1.2 Sind alle wesentlichen Funktionen in die Gebäudeautomation integriert? innerhalb des Themas gleichbedeutend 2. Zugänglichkeit und Platzreserven in den Technikzentralen hoch 2.1 Sind alle größeren Bauteile der Anlagentechnik für einen späteren Austausch zugänglich? innerhalb des Themas gleichbedeutend 2.2 Besitzen die Technikzentralen für spätere Umrüstungen ausreichende räumliche Reserven? 10 3.1 Ist eine Anpassung der horizontalen Leitungen im Untergeschoss einfach möglich? innerhalb des Themas gleichbedeutend 10 21 7 7 7 3.3 Ist die Anpassung horizontaler Leitungen in den Geschossen einfach möglich? 4. Ist die Anpassung der Sanitärinstallationen einfach möglich? gering 5. Flexibilität von Lüftung und Kühlung hoch 5.1 Kann die vorhandene mechanische Lüftung einer geänderten Raumsituation angepasst werden? innerhalb des Themas gleichbedeutend 5.2 Können die raumseitigen Anlagenteile der Kühlung einer geänderten Raumsituation mit geringem Aufwand angepasst werden? 20 10 Σ= hoch 3.2 Ist die Anpassung vertikaler Leitungen einfach möglich? 10 Σ= 3. Anpassung von Leitungen 20 5 Σ= 20 10 10 Σ= 6. Umstieg auf regenerative Energieträger mittel 6.1 Ist eine Unterstützung der Wärmeerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell möglich? innerhalb des Themas gleichbedeutend 5 gering 4 6.2 Ist eine Unterstützung der Kälteerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell möglich? 7. Entspricht die Aufzugsanlage einem gängigen Standard, so dass spätere Änderungen erleichtert werden? 10 5 Σ= 100 Tabelle 6: Wahl der Punkteverteilung innerhalb der Checkliste „Backupfähigkeit der TGA“ Den Ziel-, Referenz- und Grenzwerten werden folgende Merkmalsausprägungen und Checklistenpunkte zugeordnet (siehe Tabelle 7). Der Zielwert entspricht dabei der Maximalpunktzahl aus der obigen Tabelle. Der Referenzwert wurde so gewählt, dass ein Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 30 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner herkömmliches Gebäude in etwa 5 Punkte für das Kriterium erzielt. Der Grenzwert wurde so gewählt, dass kein Gebäude weniger als 1 Punkt erhält. Merkmalsausprägung Zielwert Merkmalsausprägung Referenzwert Merkmalsausprägung Grenzwert 1. Umsetzungsmöglichkeit für künftige Steuerungskonzepte 1.1 Ist die Gebäudeautomation ausbaufähig? BUS-Standard gemäß Europäischem Installationsbus oder Local Operating Network UND vorhandene Leitungen/Datenpunkte nur zu 50% belegt BUS-Standard gemäß Europäischem Installationsbus oder Local Operating Network [10] keine Gebäudeautomation [5] [1] 1.2 Sind alle wesentlichen Funktionen in die Gebäudeautomation integriert? (wesentliche Funktionen sind: Sonnen- bzw. Helligkeitssensoren, Windsensoren, Regensensoren, Präsenzmelder, Steuerung der Verschattungseinrichtungen, Öffnen und Schließen der Fenster, Steuerung der Beleuchtung, Steuerung der Heizung, Steuerung der Belüftung, Steuerung der Kühlung) alle Funktionen integriert ein Teil der Funktionen integriert [10] keine Gebäudeautomation [5] [0] 2. Zugänglichkeit und Platzreserven in den Technikzentralen 2.1 Sind alle größeren Bauteile der Anlagentechnik für einen späteren Austausch zugänglich? Transport aller Bauteile ohne besondere Maßnahmen möglich Austausch erfordert Bauarbeiten, z.B. Entfernen einer leichten Trennwand, Einsatz eines Mobilkrans Austausch erfordert erhebliche Bauarbeiten, z.B. Erdarbeiten, Entfernen von Stahlbetonbauteilen [5] [1] [10] 2.2 Besitzen die Technikzentralen für spätere Umrüstungen ausreichende räumliche Reserven? Raum ist nur zu zwei Dritteln belegt oder bei modularen Anlagen Platz ist Platz für jeweils ein weiteres Modul gleicher Bauart vorgehalten keine Platzreserven Hinzunehmen eines Nachbarraums möglich, Trennwand nichttragend [10] Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA [5] [1] Seite 31 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 3. Anpassung von Leitungen 3.1 Ist eine Anpassung der horizontalen Leitungen im Untergeschoss einfach möglich? Trassen im Kellergeschoss vorhanden UND Kopfhöhe mind. 2 m UND unbelegte Rohrdurchführungen Bodenkanal über gesamte Gebäudelänge vorhanden UND ohne Zerstörung des Bodenbelags öffenbar [7] vorgenannte Merkmale nicht erfüllt [3] [1] 3.2 Ist die Anpassung vertikaler Leitungen einfach möglich? Installationsschächte vorhanden - keine Installationsschächte vorhanden [7] [1] 3.3 Ist die Anpassung horizontaler Leitungen in den Geschossen einfach möglich? - abgehängte Decke, Systemboden, Bodenkanäle, Brüstungskanal oder Sockelleistensysteme Verlegung im Estrich, Verlegung in der Wand [7] [1] 4. Ist die Anpassung der Sanitärinstallationen einfach möglich? Vorwandinstallation oder Installationswand - Installation unter Putz [5] [1] 5. Flexibilität von Lüftung und Kühlung (Besitzt ein Gebäude keine Kühlung, so entfällt die Bewertung. Ist nur in Teilbereichen eine Kühlung vorhanden, so sind nur die Teilbereiche zu bewerten) 5.1 Kann die vorhandene mechanische Lüftung einer geänderten Raumsituation angepasst werden? Veränderung der Lüftung nur unter erheblichem Aufwand möglich Lüftungskanäle können weitgehend unbehindert geführt werden, z.B. bei Flachdecken oder Vorhaltung von Durchbrüchen [10] [1] 5.2 Können die raumseitigen Anlagenteile der Kühlung einer geänderten Raumsituation mit geringem Aufwand angepasst werden? keine Änderungen notwendig Blindmodule in jedem Raster vorhanden [10] Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA individuelle Anpassung notwendig [5] [1] Seite 32 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 6. Umstieg auf regenerative Energieträger 6.1 Ist eine Unterstützung der Wärmeerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell möglich? (Besitzt das Gebäude keine Wärmeerzeugung, so entfällt die Bewertung) Wärmeübergabe ist für eine mittlere Heizwassertemperatur von 30°C oder niedriger ausgelegt [5] Wärmeübergabe ist für eine mittlere Heizwassertemperatur von 60°C oder höher ausgelegt Interpolation möglich [0] 6.2 Ist eine Unterstützung der Kälteerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell möglich? (Besitzt das Gebäude keine Kälteerzeugung, so entfällt die Bewertung) Kälteübergabe ist für eine mittlere Kühlmitteltemperatur von 8°C oder niedriger ausgelegt. Kälteübergabe ist für eine mittlere Kühlmitteltemperatur von 19°C oder höher ausgelegt [5] Interpolation möglich [0] 7. Entspricht die Aufzugsanlage einem gängigen Standard, so dass spätere Änderungen erleichtert werden? Normaufzug nach DIN 15309 Standardmodell eines Herstellers [4] Speziallösung [2] [1] in [ ] sind die zugeordneten Checklistenpunkte angegeben Tabelle 7: Ziel-, Referenz- und Grenzwertniveau für die Checkliste „Backupfähigkeit der TGA“ Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 33 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 4.3 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit In der folgenden Tabelle 8 wird die Bedeutung der Fragen zur Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA von hoch bis gering eingeteilt. Bei Fragen mit hoher Bedeutung können maximal 15 von 100 Punkten erreicht werden, bei Fragen mit mittlerer Bedeutung höchstens 10 Punkte und bei Fragen mit geringer Bedeutung maximal 5 Punkte. Frage Bedeutung 1. Können alle Anlagen von zentraler Stelle aus bedient werden und besteht die Möglichkeit der Fernbedienung? 2. Besteht ein zentrales System zur Störungsmeldung und diagnose? 3. Kommt die Lüftung mit wenigen wartungsrelevanten Einzelteilen (Ventilatoren, Antriebe, Verschleißteile) aus? 4. Besitzt die Gebäudekühlung nur wenige wartungsrelevante Einzelteile? 5. Sind die Leuchten in hohen Räumen (lichte Raumhöhe größer als 2,50 m, z.B. Einganghallen, Atrien, Versammlungsräume etc.) zum Austauschen der Leuchtmittel leicht erreichbar? 6. Sind die Leuchten in den Treppenhäusern zum Austauschen der Leuchtmittel leicht erreichbar? 7. Ist die Beleuchtung in Technikräumen für die notwendigen Arbeiten ausreichend? 8. Sind Informationen zur Wartung und Bedienung der technischen Anlagen verfügbar? hoch Maximalpunktzahl 15 gering 5 hoch 15 hoch 15 hoch 15 mittel 10 mittel 10 hoch 15 Σ = 100 Tabelle 8: Wahl der Punkteverteilung innerhalb der Checkliste „Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA“ Den Ziel-, Referenz- und Grenzwerten werden folgende Merkmalsausprägungen und Checklistenpunkte zugeordnet(siehe Tabelle 9). Der Zielwert entspricht dabei der Maximalpunktzahl aus Tabelle 8. Der Referenzwert wurde so gewählt, dass ein herkömmliches klimatisiertes Gebäude in etwa 5 Punkte für das Kriterium erzielt. Ein herkömmliches unklimatisiertes Gebäude wird mit ca. 7 Punkten bewertet. Der Grenzwert wurde so gewählt, dass kein Gebäude weniger als 1 Punkt erhält. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 34 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Merkmalsausprägung Zielwert Merkmalsausprägung Referenzwert Merkmalsausprägung Grenzwert 1. Können alle Anlagen von zentraler Stelle aus bedient werden und besteht die Möglichkeit der Fernbedienung? Alle Anlagen sind in eine Gebäudeautomation integriert. Die Gebäudeautomation kann aus der Ferne abgefragt und eingestellt werden. (Zwischenwert [12]: Die Gebäudeautomation kann über ein Terminal im Gebäude bedient werden.) Einstellungen an allen Anlagen können in den Technikzentralen vorgenommen werden. [15] Einstellungen müssen zum Teil innerhalb der Nutzungszonen vorgenommen werden. [8] [2] 2. Besteht ein zentrales System zur Störungsmeldung und -diagnose? Ferndiagnose über die Gebäudeautomation Zentrale Störungsmeldung im Gebäude, z.B. beim Pförtner [5] [3] [1] 3. Kommt die Lüftung mit wenigen wartungsrelevanten Einzelteilen (Ventilatoren, Antriebe, Verschleißteile) aus? freie Lüftung zentrale mechanische Lüftung [15] dezentrale mechanische Lüftung oder elektrisch betriebene Fenster [6] [2] 4. Besitzt die Gebäudekühlung nur wenige wartungsrelevante Einzelteile? ohne Kühlung oder passive Kühlung zentrale Klimaanlage [15] dezentrale Klimageräte [6] [2] 5. Sind die Leuchten in hohen Räumen (lichte Raumhöhe größer als 2,50 m, z.B. Einganghallen, Atrien, Versammlungsräume etc.) zum Austauschen der Leuchtmittel leicht erreichbar? Höhe der Leuchten über ebenem Boden bis 2,50 m Stufenstehleiter erforderlich, Höhe der Leuchten über ebenem Boden bis 4 m [15] Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Gerüst, Hubarbeitsbühne oder Absturzsicherung notwendig oder schwere oder sperrige Abdeckungen [8] [0] Seite 35 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 6. Sind die Leuchten in den Treppenhäusern zum Austauschen der Leuchtmittel leicht erreichbar? Leuchten sind im Bereich der Podeste oder an der Wand in einer Höhe bis 2 m angebracht [10] [-] [1] 7. Ist die Beleuchtung in Technikräumen für die notwendigen Arbeiten ausreichend? helle Beleuchtung in allen Anlagenzentralen UND fest installierte Beleuchtung in Technikschächten helle Beleuchtung in allen Anlagenzentralen ODER fest installierte Beleuchtung in Technikschächten [10] [5] [1] 8. Sind Informationen zur Wartung und Bedienung der technischen Anlagen verfügbar? alle Rohre und Stellarmaturen beschriftet UND Anlagenpläne sowie Wartungs- und Bedienungsanleitungen vor Ort verfügbar alle Rohre und Stellarmaturen beschriftet ODER Anlagenpläne sowie Wartungs- und Bedienungsanleitungen vor Ort verfügbar [15] [8] [1] in [ ] sind die zugeordneten Checklistenpunkte angegeben Tabelle 9: Ziel-, Referenz- und Grenzwertniveau für die Checkliste „Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA “ Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 36 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 4.4 Ausstattungsqualität Ähnlich wie im Kriterium Brandschutz, sollte auch in diesem Punkt davon ausgegangen werden, dass die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen Regelwerke bereits einen hohen Qualitätsstandard bedingen. Es wird daher vorgeschlagen, dass bei Einhaltung gesetzlicher Vorschriften stets 5 Punkte erreicht werden. Die Dokumentation der verwendeten Anlagen wird mit maximal 3 zusätzlichen Punkten bewertet. Die Frage nach der ausgezeichneten Produktqualität soll dazu dienen, Gebäude mit Anlagen nachweislich hoher Qualität mit einer höheren Punktzahl zu belohnen. Hier sind maximal 2 zusätzliche Punkte erreichbar. Die gesetzlich erforderlichen Prüfsiegel stellen als Mindestanforderung den Grenzwert dar. Die Verteilung der Checklistenpunkte ist in der untenstehenden Tabelle 10 angegeben. Merkmalsausprägung Merkmalsausprägung Merkmalsausprägung Zielwert Referenzwert Grenzwert 1. Ist die Dokumentation der verwendeten Anlagen vollständig? Alle technischen Alle technischen Datenblätter Datenblätter sind sind vorhanden und sind mit vorhanden. anderen relevanten Dokumenten in einem Gebäudehandbuch zusammengefasst. [30] [20] [0] 2. Ist für bestimmte Teilanlagen der Gebäudetechnik eine ausgezeichnete technische Produktqualität belegt? Zwei oder mehr Komponenten Eine Komponente besitzt Komponenten besitzen nur die besitzen ausgezeichnete ausgezeichnete Qualität. gesetzlich erforderlichen Qualität. Prüfsiegel. [70] [60] [50] in [ ] sind die zugeordneten Checklistenpunkte angegeben Tabelle 10: Ziel-, Referenz- und Grenzwertniveau für die Checkliste „Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA “ 4.5 Bedeutungsfaktoren Die Wichtung der drei neu erarbeiteten Kriterien im Gesamtsystem erfolgt über Bedeutungsfaktoren. Die Kriterien „Backupfähigkeit der TGA“ sowie „Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA“ sollten etwas höher gewichtet werden als „Ausstattungsqualität der TGA“, da hier leicht hohe Punktzahlen erreicht werden. Insgesamt sollten die Kriterien 36, 37 und 38, die sich allein auf die Technische Gebäudeausrüstung beziehen in der Kriteriengruppe „Qualität der technischen Ausführung“ ein angemessenes Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 37 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner Gewicht gegenüber den Kriterien 33 bis 35 sowie 39 bis 42 erhalten, die sich vorrangig auf die Baukonstruktion beziehen. Es werden daher für die Kriterien Nr. 36 bis 37 unter Beibehaltung der Ergebnisse der Task Force für alle anderen Kriterien folgende Bedeutungsfaktoren vorgeschlagen (vgl. Tabelle 11): - Backupfähigkeit der TGA: 2 - Bedienbarkeit der TGA: 2 - Ausstattungsqualität der TGA: 1 Damit ist das Verhältnis der Bedeutungsfaktoren von Baukonstruktion zu TGA gleich 12 zu 5. Die TGA ist dann mit einem Anteil von rund 30% an der Qualität der technischen Ausführung vertreten. Kriteriengruppe Nr. Kriterium Brandschutz An = 1 Aus = 0 1 Bedeutungsfaktor 2 Qualität der technischen Ausführung 33 34 Schallschutz 1 2 35 thermische und feuchteschutztechnische Qualität 1 2 36 Backupfähigkeit der TGA 1 2 37 Bedienbarkeit der TGA 1 2 38 Ausstattungsqualität der TGA 1 1 39 Dauerhaftigkeit/Anpassung der gewählten Bauprodukte, Systeme und Konstruktionen an die geplante Nutzungsdauer 1 2 40 Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Baukonstruktion 1 2 41 Widerstandsfähigkeit gegen Hagel, Sturm und Hochwasser 0 42 Rückbaubarkeit, Recyclingfreundlichkeit 1 2 Tabelle 11: Vorschlag Bedeutungsfaktoren Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 38 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 5 Exemplarische Anwendung und Sensitivitätsanalyse Die ausgearbeiteten Steckbriefe wurden im Rahmen des Forschungsvorhabens exemplarisch auf ein Gebäude angewendet, das bereits in der ersten Pilotphase mit Silber nach dem Deutschen Gütesiegel Nachhaltiges Bauen zertifiziert wurde. Es handelt sich um ein Bürogebäude der technischen Universität Darmstadt, Petersenstraße 12, 64287 Darmstadt. Die Steckbriefe wurden auf Grundlage vorhandener Planungsunterlagen und einer Begehung des Gebäudes ausgefüllt. Die Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt. 5.1 Backupfähigkeit Zur Bewertung nach dem Kriteriensteckbrief Nr. 36 Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung wird das Gebäude in 3 Zonen eingeteilt, die sich durch die Art der Klimatisierung unterscheiden. Der Großteil des Gebäudes (Zone A: 94% der Nettogrundfläche) ist unklimatisiert. Der Hörsaal und die Seminarräume im Erdgeschoss (Zone B: 4% der Nettogrundfläche) besitzen eine mechanische Lüftung mit passiver Kühlung über einen Erdkanal und die Serverräume (Zone C: 2% der Nettogrundfläche) werden über Multi-Split-Geräte gekühlt. Das Gebäude erreicht folgende Bewertungen: 1. Umsetzungsmöglichkeit für künftige Steuerungskonzepte 1.1. Ist die Gebäudeautomation ausbaufähig? Es liegt ein Bus-System vor, bei dem die Leitungen nur zu etwa 25% belegt sind. → 10 Checklistenpunkte 1.2. Sind alle wesentlichen Funktionen in die Gebäudeautomation integriert? Das Gebäude besitzt, Sonnensensoren, Windsensoren, Regensensoren, automatischen Sonnen-/Blendschutz, elektrisch betriebene Fenster, sowie eine Lüftungsanlage, die in die Gebäudeautomation integriert sind. → 6 Checklistenpunkte 2. Zugänglichkeit und Platzreserven in den Technikzentralen 2.1. Sind alle größeren Bauteile der Anlagentechnik für einen späteren Austausch zugänglich? Die Durchgangsbreiten und -höhen, die Abmessungen des Treppenhauses, bzw. die Tragfähigkeit des Aufzugs, gewährleisten, dass alle derzeit vorhandenen TGABauteile passieren können. → 10 Checklistenpunkte Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 39 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 2.2. Besitzen die Technikzentralen für spätere Umrüstungen ausreichende räumliche Reserven? Da das Gebäude mit Fernwärme versorgt wird, ist vergleichsweise wenig Anlagentechnik vorhanden. Der Technikraum ist dennoch großzügig ausgelegt und nur zu etwa einem Viertel belegt. → 10 Checklistenpunkte 3. Anpassung von Leitungen 3.1. Ist eine Anpassung der horizontalen Leitungen im Untergeschoss einfach möglich? Es sind Trassen im Kellergeschoss unter der Decke vorhanden, die ausreichend Platz für zusätzliche Leitungen bieten. → 7 Checklistenpunkte 3.2. Ist die Anpassung vertikaler Leitungen einfach möglich? Es ist ein Installationsschacht vorhanden. → 7 Checklistenpunkte 3.3. Ist die Anpassung horizontaler Leitungen in den Geschossen einfach möglich? Die Leitungen verlaufen in einem Brüstungskanal. → 7 Checklistenpunkte 4. Ist die Anpassung der Sanitärinstallationen einfach möglich? Die Installation erfolgte in einer Installationswand. → 5 Checklistenpunkte 5. Flexibilität von Lüftung und Kühlung 5.1. Kann die vorhandene mechanische Lüftung einer geänderten Raumsituation angepasst werden? Bei Seminarräumen und Hörsaal ist aufgrund der abgehängten Decke und der großen Geschosshöhe eine Änderung ungehindert möglich. Im Rest des Gebäudes entfällt die Bewertung, da keine mechanische Belüftung vorhanden ist. → 10 Checklistenpunkte (Zone B) → Bewertung entfällt (Zone A und C) 5.2. Können die raumseitigen Anlagenteile der Kühlung einer geänderten Raumsituation mit geringem Aufwand angepasst werden? Die Frage trifft nur auf die Serverräume zu. Falls der Serverraum verlegt würde, so müsste die raumseitige Komponente des Multi-Split-Geräts individuell angepasst werden, da es keine Vorhaltungen zur Verlegung gibt. Im restlichen Gebäude gibt es Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 40 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner keine raumseitigen Anlagenteile zur Kühlung. → Bewertung entfällt (Zone A und B) → 1 Checklistenpunkt (Zone C) 6. Umstieg auf regenerative Energieträger 6.1. Ist eine Unterstützung der Wärmeerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell möglich? Das Gebäude besitzt einen Fernwärmeanschluss und somit keine eigene Wärmeerzeugung. → Bewertung entfällt (Alle Zonen) 6.2. Ist eine Unterstützung der Kälteerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell möglich? Für den Bereich der Serverräume mit den Multi-Split-Anlagen gilt, dass die Kühlmitteltemperatur bei 8°C oder tiefer liegt. Die Hörsäle besitzen mit ihrer passiven Kühlung über einen Erdkanal bereits eine Kühlung mit regenerativer Umweltenergie. Der Rest des Gebäudes besitzt keine Kühlung. → Bewertung entfällt (Zone A) → 5 Checklistenpunkte (Zone B) → 0 Checklistenpunkte (Zone C) 7. Entspricht die Aufzugsanlage einem gängigen Standard, so dass spätere Änderungen erleichtert werden? Bei dem Aufzug handelt es sich um eine Hersteller-Standardlösung. → 2 Checklistenpunkte Das Gebäude erhält damit in Zone A 64 von 70 möglichen Checklistenpunkten, entsprechend 9,1 Punkten in Zone B 79 von 85 möglichen Checklistenpunkten, entsprechend 9,3 Punkten in Zone C 65 von 85 möglichen Checklistenpunkten, entsprechend 7,6 Punkten. Werden die Punkte über die jeweiligen Flächen gewichtet, so erhält das Gesamtgebäude 9,1 Punkte im Kriterium Backupfähigkeit. Es wird deutlich, dass das Ergebnis sehr stark durch die Gebäudezone bestimmt wird, die 94% der Nettogrundfläche umfasst. Zur Vereinfachung der Bewertung wäre es möglich, als Abschneidekriterium festzulegen, dass Gebäudezonen, die bezogen auf die Fläche in der Summe nicht mehr als 10 % des Gesamtgebäudes ausmachen, in der Betrachtung vernachlässigt werden dürfen. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 41 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 5.2 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit Im Kriteriensteckbrief Nr. 37 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen Gebäudeausstattung erreicht das Gebäude folgende Bewertungen: 1. Können alle Anlagen von zentraler Stelle aus bedient werden und besteht die Möglichkeit der Fernbedienung? Das Gebäude besitzt eine Gebäudeautomation mit Bedienterminal vor Ort. Die Möglichkeit einer Bedienung aus der Ferne besteht nicht. → 12 Checklistenpunkte 2. Besteht ein zentrales System zur Störungsmeldung und -diagnose? Störungen werden zentral an der Bedienstation der Gebäudeleittechnik ausgegeben. → 3 Checklistenpunkte 3. Kommt die Lüftung mit wenigen wartungsrelevanten Einzelteilen (Ventilatoren, Antriebe, Verschleißteile) aus? Das Gebäude besitzt elektrisch betriebene Fenster. Die Einzelantriebe der Fenster sind aufgrund ihrer großen Anzahl wartungsintensiv. → 2 Checklistenpunkte 4. Besitzt die Gebäudekühlung nur wenige wartungsrelevante Einzelteile? Das Gebäude ist ungekühlt, bis auf den Hörsaal, der eine passive Kühlung besitzt. → 15 Checklistenpunkte 5. Sind die Leuchten in hohen Räumen (lichte Raumhöhe größer als 2,50 m, z.B. Einganghallen, Atrien, Versammlungsräume etc.) zum Austauschen der Leuchtmittel leicht erreichbar? Die Beleuchtung ist im Hörsaal und in der Eingangshalle deckengleich in der abgehängten Decke angebracht. Die Raumhöhe beträgt bis zu 4 m. Schwere Abdeckungen sind nicht vorhanden. → 8 Checklistenpunkte 6. Sind die Leuchten in den Treppenhäusern zum Austauschen der Leuchtmittel leicht erreichbar? Die Leuchten sind im Treppenhaus im über den Podesten angebracht, wo eine Leiter gestellt werden kann. → 10 Checklistenpunkte 7. Ist die Beleuchtung in Technikräumen für die notwendigen Arbeiten ausreichend? Die Technikschächte besitzen eine fest installierte Beleuchtung. Die Anlagenzentralen sind hell beleuchtet. → 10 Checklistenpunkte Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 42 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 8. Sind Informationen zur Wartung und Bedienung der technischen Anlagen verfügbar? Rohre und Stellarmaturen sind durchgängig beschriftet. Bedienungsanleitungen sind direkt an den Geräten aufbewahrt. → 15 Checklistenpunkte Das Gebäude erhält damit 75 von 100 möglichen Checklistenpunkten, entsprechend 7,5 Punkten. In einer Sensitivitätsanalyse wurde das Gebäude Petersenstraße 12 zwei anderen Extremfällen gegenübergestellt. Der Extremfall „HighTech“ wurde als Gebäude mit zentraler Lüftung und Kühlung sowie umfassender Gebäudeautomation (mit Fernabfrage) definiert. Der Extremfall „LowTech“ stellt ein ungekühltes Gebäude mit freier Lüftung dar, bei dem auf eine Gebäudeautomation ganz verzichtet wird. Die Analyse zeigt, dass beide Extremfälle das gleiche Notenlevel erreichen wie das Gebäude Petersenstraße 12, welches einen gemäßigten Mittelweg darstellt. Der Grund liegt darin, dass im Steckbrief sowohl die Bedienungsfreundlichkeit als auch die Wartungsfreundlichkeit abgefragt werden. Je mehr Gebäudetechnik vorhanden ist, umso gezielter können Einstellungen vorgenommen werden während jedoch gleichzeitig mehr wartungsrelevante Komponenten vorliegen. Die beiden Punkte gleichen sich also zu einem gewissen Maße aus. 5.3 Ausstattungsqualität Im Kriteriensteckbrief Nr. 38 Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung erreicht das Gebäude folgende Bewertungen: 1. Ist die Dokumentation der verwendeten Anlagen vollständig? Für das Gebäude Petersenstraße 12 wurde eine umfassende Gebäudedokumentation angelegt. → 30 Checklistenpunkte 2. Ist für TGA-Komponenten eine ausgezeichnete technische Produktqualität belegt? Über eventuell vorhandene Herstellergarantien oder Auszeichnungen liegen leider keine Informationen vor. Es sind daher keine Belege für eine ausgezeichnete Produktqualität vorhanden. → 50 Checklistenpunkte Das Gebäude erhält damit 80 von 100 möglichen Checklistenpunkten, entsprechend 8,0 Punkten. Eine Sensitivitätsanalyse des Kriteriums zeigt, dass hier leicht 8 Punkte oder mehr erreicht werden können. Voraussetzung ist, dass bereits in der Planung darauf geachtet wird, dass eine Zertifizierung erfolgen soll und die entsprechende Dokumentation vorgehalten wird. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 43 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 5.4 Gesamtergebnis Die exemplarische Anwendung am Gebäude „Petersenstraße 12“ ergibt, dass das Gebäude nun in der Hauptkriteriengruppe „Technische Qualität“ einen Erfüllungsgrad von 72,8% erreicht. In der Pilotphase waren es ohne die Berücksichtigung der drei neuen Kriterien 68,0%. Die Gesamtnote verbessert sich dadurch geringfügig von 1,74 auf 1,67. Dies entspricht immer noch der Gütesiegelstufe „Silber“. Um den Einfluss der vorgeschlagenen Bedeutungszahlen auf das Gesamtergebnis zu überprüfen, wurde variierende Bedeutungszahlen ebenfalls die Note berechnet. Setzt man die Bedeutungszahlen für die Kriterien Nr. 36, 37 und 38 um jeweils einen Punkt nach oben auf 3 bzw. 2 Punkte, so ergibt sich im vorliegenden Fall in der Hauptkriteriengruppe „Technische Qualität“ ein Erfüllungsgrad von 74,3%. Die Gesamtnote verbessert sich dadurch etwas stärker und erreicht einen Wert von 1,65, was wiederum der Gütesiegelstufe „Silber“ entspricht. Bei geringeren Bedeutungszahlen von 1 bzw. 0,5 Punkten ergibt sich ein Erfüllungsgrad von 70,9% was der Note 1,7 (Silber) entspricht. Es zeigt sich also, dass die drei vorgestellten neu ergänzten Kriterien im Kanon der 55 Kriterien zur Ermittlung der Gesamtnote sich gut in das Gesamtbild des Ergebnisses einfügen. Der gewählte Vorschlag mit mittleren Bedeutungszahlen erscheint angemessen. Er sollte jedoch erneut überprüft werden, wenn die Bedeutungszahl eines anderen Kriteriums in der Hauptkriteriengruppe „Technische Qualität“ verändert wird. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 44 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 6 Zusammenfassung Im vorliegenden Abschlussbericht wurden die Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA“ dargestellt. Für die drei Kriterien wurden Bewertungen in Form von bewerteten Checklisten erarbeitet und exemplarisch am Beispiel des Gebäudes „Institutsgebäude Petersenstr.12“ angewendet. Die erarbeiteten Bewertungen wurden in drei Kriteriensteckbriefe nach dem Muster des Deutschen Gütesiegels Nachhaltiges Bauen überführt, wobei die Anregungen des Auftraggebers sowie die Kommentare aus der Rundfrage am Runden Tisch Nachhaltiges Bauen berücksichtigt wurden. Bei der exemplarischen Anwendung zeigte sich, dass die Bewertung gut durchführbar ist und zu stimmigen Ergebnissen führt. Für die Bedeutungsfaktoren wurde ein Vorschlag unterbreitet, der als Grundlage für die Diskussion im Expertenkreis verwendet werden kann. Eine abschließende Anpassung der Grenz-, Referenz- und Zielwerte, sowie der Bedeutungsfaktoren sollte erfolgen, sobald die Kriterien, wie im Rahmen der Pilotzertifizierung der ersten Phase geschehen, auf breiter Basis angewendet wurden. An dieser Stelle sei zur Bewertungsphilosophie der Steckbriefe noch angemerkt: Im Steckbrief Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA führt ein hoher Automatisierungsgrad (im Sinne eines High-Tech-Gebäudes) zu einer hohen Punktzahl im Hinblick auf Bedienungsfreundlichkeit, während ein geringer Technisierungsgrad (im Sinne eines Low-Tech-Gebäudes) zu einer hohen Punktzahl im Hinblick auf Wartungsfreundlichkeit führt. Dies ist beabsichtigt, da beide Aspekte im selben Kriterium behandelt werden. Im Steckbrief Backupfähigkeit der TGA wird hinsichtlich der Bewertung zwischen Gebäuden mit und ohne bestimmte TGA-Komponenten unterschieden (Lüftung, Kühlung, Kälteerzeugung, Wärmeerzeugung). Die Nachrüstung dieser Komponenten (z.B. Nachrüstung von Lüftungskanälen in einem Gebäude, das für freie Lüftung konzipiert wurde) wird explizit ausgeklammert. Die Abstufung des Anforderungsniveaus stellt sicher, dass die entsprechenden Abfragen nicht in die Bewertung eingehen. Die Vergabe der Maximalpunktzahl in diesen Fällen würde keine neutrale Bewertung garantieren. Im Steckbrief Ausstattungsqualität der TGA wird (unter der Voraussetzung vollständiger Dokumentation) stets ein hoher Wert von 8 Punkten erreicht, der das insgesamt hohe Qualitätsniveau in Deutschland widerspiegeln soll. Zusätzlich erhält der Auditor über die Frage nach besonderen Qualitätsbelegen die Möglichkeit, projektspezifisch bis zu zwei Sonderpunkte zu vergeben, so dass die Maximalpunktzahl 10 erreichbar wird. Dies bietet einen gewissen Interpretationsspielraum, aber auch die Freiheit Besonderheiten zu berücksichtigen. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 45 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 7 Ausblick und Empfehlungen Die hier bearbeiteten Steckbriefe und deren Inhalte basieren auf der Kriterienauswahl der ersten Version des Zertifizierungssystems. Ein oft geäußerter Kritikpunkt hierzu ist die große Kriterienzahl, die zu einem hohen Bearbeitungs- und Dokumentationsaufwand führt. Für zukünftige Zertifizierungsversionen wäre es daher wünschenswert, die Kriterienzahl zu reduzieren, z.B. durch Zusammenfassung thematisch naher Steckbriefe. Für zukünftige Versionen sollte diskutiert werden, ob die Inhalte der Steckbriefe Umnutzungsfähigkeit und Backupfähigkeit zusammengefasst werden sollen. Derzeit bezieht sich Umnutzungsfähigkeit auf Veränderungen an Bauteilen und TGA infolge einer Nutzungsänderung, Backupfähigkeit auf Veränderungen an der TGA infolge von Technologieänderungen. Da Gebäudeeigenschaften, die sich positiv auf die Backupfähigkeit auswirken, auch für eine Umnutzung positiv wirken, könnten beide Checklisten zusammengeführt werden. Bei der Diskussion ist jedoch zu beachten, dass Mehrfachwirkungen z. T. im System gezielt eingesetzt werden. Bei einer Zusammenlegung z.B. unter einem neuen Kriterium „Anpassbarkeit von Bauteilen und TGA“ wäre zudem zu beachten, dass Umnutzungsfähigkeit und Backupfähigkeit derzeit zu unterschiedlichen Qualitätsbereichen, nämlich zu Soziokultureller und funktionaler Qualität bzw. zu Technischer Qualität zählen. Bei einer Zusammenfassung würde sich die Wichtung der Kriterien innerhalb der einzelnen Qualitäten verschieben. Der Steckbrief Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA stellt das Pendant zu Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit des Baukörpers dar und sollte nicht mit diesem zusammengefasst werden, da die Checklisten unterschiedliche Maßnahmen abfragen. Die beiden Steckbriefe bilden unter der Technischen Qualität die Voraussetzungen für das effiziente Betreiben des Gebäudes ab. Der Steckbrief Ausstattungsqualität der TGA zeigt inhaltlich Ähnlichkeit mit dem Steckbrief Qualitätssicherung der Bauausführung aus der Gruppe Prozessqualität. Ursache ist, dass die Überprüfung der tatsächlichen Produktqualität anhand unabhängiger, einfacher Kriterien nicht umsetzbar ist. Anstelle der tatsächlichen Qualität werden prozessuale Voraussetzungen (vollständige Dokumentation, verlängerte Garantien…) abgefragt, die zu hoher Qualität führen. Der Steckbrief Ausstattungsqualität der TGA grenzt sich gegenüber Qualitätssicherung der Bauausführung ab, da ersterer sich nur auf TGA, letzterer sich nur auf Baustoffe/Bauteile bezieht. Mittelfristig könnte der Steckbrief zur Prozessqualität verschoben werden und ggf. mit Qualitätssicherung der Bauausführung abgestimmt oder zusammengefasst werden. Vor einer eventuellen Überarbeitung des Zertifizierungssystems mit einer Neuordnung der Kriterien sollten die Steckbriefe jedoch im Rahmen einer Pilotphase im Gesamtsystem getestet werden. Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 46 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner 8 Literaturverzeichnis [1] DIN 18960: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.: Nutzungskosten im Hochbau. Beuth Verlag, 2008. [2] DIN 276-1: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.: Kosten im Bauwesen – Teil1 Hochbau. Beuth Verlag, 2008. [3] Pistohl: Handbuch der Gebäudetechnik – Teil 1. Werner Verlag, 2007. [4] Pistohl: Handbuch der Gebäudetechnik – Teil 2. Werner Verlag, 2007. [5] Arbeitsstättenrichtlinie Künstliche Beleuchtung ASR 7/3 Ausgabe November 1993 Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 47 Stand: 12 / 2009 TU DARMSTADT Institut für Massivbau Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner ANLAGE - Kriteriensteckbrief Nr. 36 Backupfähigkeit der TGA - Kriteriensteckbrief Nr. 37 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA - Kriteriensteckbrief Nr. 38 Ausstattungsqualität der TGA Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA Seite 48 Stand: 12 / 2009 Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 36 02 03 Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 04 Stellt bei Nichterfüllung ein „K.O.“-Kriterium für die Zertifizierung dar Seite 1 / 8 G.4.1.4 Bearbeitungsstand ja 05 nein 16.12.2009 Gültig für Zertifizierungsversion 06 Bewertungsgegenstand 07 Zuordnungen Schutzziel 08 Schutzgut 09 Hauptkriteriengruppe 10 Technische Qualität Kriteriengruppe 11 Qualität der technischen Ausführung Bewertungszeitpunkt 12 Baufertigstellung Gebäude- und Nutzungsart 13 Neubau / Büro- und Verwaltungsgebäude Anwendung für V.? Gebäude Relevanz und Zielsetzungen 14 Die Technische Gebäudeausstattung (TGA) gehört zu denjenigen Komponenten eines Gebäudes, die dem schnellsten Wandel unterworfen sind. Daher ist die Backupfähigkeit der TGA bezüglich der Zukunftsfähigkeit von Neubauten äußerst wichtig. Ziel ist es, heutige Gebäude so zu planen und zu errichten, dass sie zukünftige Änderungen der TGA erleichtern. Beschreibung, Kommentar 15 Unter Backupfähigkeit der TGA wird die Möglichkeit verstanden, die Anlagentechnik flexibel an neue Anforderungen anpassen zu können. Solche neuen Anforderungen ergeben sich typischerweise durch einen Mieter- bzw. Nutzerwechsel und geänderte Büroaufteilungen aber auch durch den technischen Fortschritt oder Gesetzesänderungen. einzubeziehende Aspekte 16 Gestaltung und räumliche Gegebenheiten der TGA Messgröße (Zähler) 17 Hinweis: Pfeil kennzeichnet den Bewertungszeitpunkt Inbetriebnahme 25 28 Teilrückbau 29 Betrieb 30 Verwaltung 31 Nutzung Verwertung/Entsorgung Errichtung 24 Instandhaltung 34 Transport 23 27 Rückbau Herstellung 22 Alterung 33 Vorstufen 21 26 Rückbauplanung Planung 20 Gebäude 32 Projektentwicklung (grau zu hinterlegen) 19 In die Datenerhebung einzubeziehende Phasen des Lebenszyklus eines Bauwerks 18 Bezugsgröße (Nenner) Punktwert 35 36 Das Kriterium beurteilt die Möglichkeiten in der Nutzungsphase des Bauwerks. Die größten Lenkungsmöglichkeiten bestehen in der Planung. Bewertet wird der mit der Errichtung erreichte Zustand. Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 36 03 Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 02 Seite 2 / 8 G.4.1.4 Zeitpunkt der Durchführung der Bewertung 37 Positive Wirkungsrichtung, Kommentar zur Interpretation 39 Je eher eine spätere Anpassung der TGA möglich ist, umso besser ist die „Backupfähigkeit der TGA“ zu beurteilen. Bewertung Methode 40 quantitativ bewertete Checkliste Beschreibung der Methode 43 für Neubau 38 42 für Bestandsbau Leistungsphase 1 Leistungsphase 2 Leistungsphase 3 Leistungsphase 4 Leistungsphase 5 Leistungsphase 6 Leistungsphase 7 Leistungsphase 8 Leistungsphase 9 - Grundlagenermittlung - Vorplanung - Entwurfsplanung - Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Vorbereitung der Vergabe - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung und Dokumentation 41 qualitativ Für die Beurteilung der Backupfähigkeit der TGA wurde eine bewertete Checkliste entwickelt. Mit Hilfe der Checkliste werden diejenigen Faktoren abgefragt, die die Backupfähigkeit der TGA im Wesentlichen kennzeichnen. Für jede Frage wird die vorhandene Ausgestaltung mithilfe der vorgegebenen Beschreibung einer entsprechenden Punktzahl zugeordnet. Ist nichts anderes angegeben, so muss eine eindeutige Zuordnung erfolgen; es dürfen keine Zwischenwerte gebildet werden. Im Zweifel ist die geringere Punktzahl zuzuordnen. Die Summe der erreichten Checklistenpunkte wird im Verhältnis zu den maximal erreichbaren Checklistenpunkten linear in die erreichte Punktzahl für das Kriterium (von 1 bis 10) umgerechnet. Die folgende Formel gibt diese Rechenvorschrift wieder: P = 10 ⋅ ∑ CP ∑ CP max mit P = Punktzahl für das Kriterium CP = erreichte Checklistenpunkte CPmax = maximal erreichbare Checklistenpunkte Die Zahl der maximal erreichbaren Checklistenpunkte beträgt im Normalfall 100. Bei einigen Fragen darf die Bewertung entfallen, falls sie auf das Gebäude nicht zutreffen. In diesem Falle reduzieren sich die maximal erreichbaren Checklistenpunkte entsprechend. Damit ergibt sich einunterschiedliches Anforderungsniveau in Abhängigkeit der vorhandenen TGA. Dieses beträgt für Gebäude: - mit Kühlung, Lüftung, Wärme- und Kälteerzeugung: 100 CP - mit Lüftung, Kühlung und Wärmerzeugung ohne Kälteerzeugung: 95 CP - mit Lüftung, Kühlung und Kälteerzeugung ohne Wärmerzeugung: 95 CP - mit Lüftung und Kühlung ohne Wärme- und Kälteerzeugung: 90 CP Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 36 03 Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 02 Seite 3 / 8 G.4.1.4 - mit Kühlung, Wärme- und Kälteerzeugung, ohne Lüftung: 90 CP - mit Lüftung und Wärmerzeugung, ohne Kühlung und Kälteerzeugung: 85 CP - mit Kühlung und Kälteerzeugung, ohne Lüftung und Wärmerzeugung: 85 CP - mit Kühlung und Wärmerzeugung, ohne Lüftung und Kälteerzeugung: 85 CP - mit Lüftung, ohne Kühlung, Kälte- und Wärmerzeugung: 80 CP - mit Kühlung, ohne Lüftung, Kälte- und Wärmerzeugung: 80 CP - mit Wärmerzeugung, ohne Lüftung, Kühlung und Kälteerzeugung: 75 CP - ohne Kühlung, Lüftung, Wärme- und Kälteerzeugung: 70 CP Falls zur Beantwortung der Checklistenfragen nötig, kann das Gebäude in verschiedene Bereiche unterteilt werden (z.B. wenn das Gebäude nur bereichsweise über abgehängte Decken, Brüstungskanäle, eine Kühlung, etc. verfügt). Die Checkliste ist dann auf jeden Bereich einzeln anzuwenden. Die jeweils erreichte Punktzahl P ist im Verhältnis der Grundflächen zu mitteln. Gebäudebereiche, die in Summe nicht mehr als 10 % der Grundfläche ausmachen, dürfen vernachlässigt werden. 44 Punkte Wahlweise Zellen 44 bis 48 (quantitatives Bewertungsziel) oder Zelle 49 mit Angabe zur Messvorschrift (qualitatives Bewertungsziel) 10 9 8 7 6 4 3 2 1 Zielwert Z Referenzwert R 5 Grenzwert G Bewertungsmaßstab 10 50 100 G R Z erreichte Checklistenpunkte Bild 1: Umrechnung der Checklistenpunkte für das Kriterium Backupfähigkeit der TGA Umnutzungsfähigkeit Checklistenpunkte Zielwert Z: 4 Referenzwert R: 4 Grenzwert G: 4 Funktion: 4 5 6 7 8 linear Σ CPmax Punkte 10 Σ CPmax /2 5 10 1 Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 36 03 Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 02 G.4.1.4 Seite 4 / 8 Tabelle 1: Punktzuordnung von Grenz-, Referenz- und Zielwert Bewertungsstufen ohne Beschreibung können zur Bewertung von Zwischenstufen herangezogen werden. Die Wahl derartiger Zwischenstufen ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren. 49 Bewer tung 10,0 9,0 8,0 7,5 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 Erläuterung der Bewertung, Interpretationshinweise 50 Beschreibung Σ CPmax (lineare Interpolation) (lineare Interpolation) (lineare Interpolation) (lineare Interpolation) (lineare Interpolation) (lineare Interpolation) (lineare Interpolation) (lineare Interpolation) (lineare Interpolation) (lineare Interpolation) 0 CP Im Folgenden ist die Checkliste für die Backupfähigkeit der TGA angegeben. 1. Umsetzungsmöglichkeit für künftige Steuerungskonzepte 1.1. Ist die Gebäudeautomation ausbaufähig? 10 Checklistenpunkte BUS-Standard gemäß Europäischem Installationsbus oder Local Operating Network UND vorhandene Leitungen/Datenpunkte nur zu 50% belegt 5 Checklistenpunkte BUS-Standard gemäß Europäischem Installationsbus oder Local Operating Network 1 Checklistenpunkt andere Ausführungen 1.2. Sind alle wesentlichen Funktionen in die Gebäudeautomation integriert? je 1 Checklistenpunkt pro integriertem Element: - Sonnen- bzw. Helligkeitssensoren, - Windsensoren, - Regensensoren, - Präsenzmelder, - Steuerung der Verschattungseinrichtungen, - Öffnen und Schließen der Fenster, - Steuerung der Beleuchtung, - Steuerung der Heizung, - Steuerung der Belüftung, - Steuerung der Kühlung 0 Checklistenpunkte keine Gebäudeautomation vorhanden Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 36 03 Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 02 G.4.1.4 Seite 5 / 8 2. Zugänglichkeit und Platzreserven in den Technikzentralen 2.1. Sind alle größeren Bauteile der Anlagentechnik für einen späteren Austausch zugänglich? 10 Checklistenpunkte Transport aller Bauteile ohne besondere Maßnahmen möglich 5 Checklistenpunkte Austausch erfordert Bauarbeiten, z.B. Entfernen einer leichten Trennwand, Einsatz eines Mobilkrans 1 Checklistenpunkt Austausch erfordert erhebliche Bauarbeiten, z.B. Erdarbeiten, Entfernen von Stahlbetonbauteilen Für einen Austausch sind die Abmessungen und das Gewicht des jeweils größten bzw. schwersten vorhandenen Bauteils ggf. inkl. der Transportmittel maßgebend. Es sind Höhe und Breite der Gänge und Türen sowie ggf. Abmessungen des Treppenhauses oder Abmessungen und Tragfähigkeit des Aufzugs zu berücksichtigen. 2.2. Besitzen die Technikzentralen für spätere Umrüstungen ausreichende räumliche Reserven? 10 Checklistenpunkte Reserven vorhanden 5 Checklistenpunkte Reserven durch Hinzunahmen eines Nachbarraums bei nichttragender Trennwand 1 Checklistenpunkt keine ausreichenden Platzreserven Von ausreichenden Reserven darf ausgegangen werden, wenn ein Raum max. zu zwei Dritteln belegt ist oder wenn bei modularen Anlagen Platz für jeweils ein weiteres Modul gleicher Bauart vorgehalten ist. 3. Anpassung von Leitungen 3.1. Ist eine Anpassung der horizontalen Leitungen im Untergeschoss einfach möglich? 7 Checklistenpunkte Trassen im Kellergeschoss vorhanden UND Kopfhöhe mind. 2 m UND unbelegte Rohrdurchführungen 3 Checklistenpunkte Bodenkanal über gesamte Gebäudelänge vorhanden UND ohne Zerstörung des Bodenbelags öffenbar 1 Checklistenpunkt andere Ausführungen 3.2. Ist die Anpassung vertikaler Leitungen einfach möglich? 7 Checklistenpunkte Installationsschächte vorhanden 1 Checklistenpunkt keine Installationsschächte vorhanden 3.3. Ist die Anpassung horizontaler Leitungen in den Geschossen einfach möglich? 7 Checklistenpunkte abgehängte Decke, Systemboden, Bodenkanäle, Brüstungskanal oder Sockelleistensysteme 1 Checklistenpunkt Verlegung im Estrich, Verlegung in der Wand Die Aussage muss prinzipiell für alle im Gebäude genutzten Arten von Leitungen zutreffen (Warmwasser, Kaltwasser, Brauchwasser, Kühlmittel, Abwasser, Strom, Fernmelde, Gas, etc.), mit Ausnahme von Lüftungskanälen, vgl. Frage 5. Eine Leitungsart darf für die Bewertung ausgeklammert werden, wenn nachvollziehbar dargestellt wird, dass eine Änderung im gesamten Gebäudelebenszyklus undenkbar ist. Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 36 03 Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 02 G.4.1.4 Seite 6 / 8 4. Ist die Anpassung der Sanitärinstallationen einfach möglich? 5 Checklistenpunkte Vorwandinstallation oder Installationswand 1 Checklistenpunkt alle anderen Ausführungen 5. Flexibilität von Lüftung und Kühlung 5.1. Kann die vorhandene mechanische Lüftung einer geänderten Raumsituation angepasst werden? 10 Checklistenpunkte Lüftungskanäle können weitgehend unbehindert geführt werden, z.B. bei Flachdecken oder Vorhaltung von Durchbrüchen. 1 Checklistenpunkt andere Ausführungen Besitzt ein Gebäude keine mechanische Lüftung, so entfällt die Bewertung. 5.2. Können die raumseitigen Anlagenteile der Kühlung einer geänderten Raumsituation mit geringem Aufwand angepasst werden? 10 Checklistenpunkte keine Änderungen notwendig 5 Checklistenpunkte Blindmodule vorhanden 1 Checklistenpunkte individuelle Anpassung notwendig Besitzt ein Gebäude keine Kühlung, so entfällt die Bewertung. 6. Umstieg auf regenerative Energieträger 6.1. Ist eine Unterstützung der Wärmeerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell möglich? 5 Checklistenpunkte Wärmeübergabe ist für eine mittlere Heizwassertemperatur von 30°C oder niedriger ausgelegt. 0 Checklistenpunkte Wärmeübergabe ist für eine mittlere Heizwassertemperatur von 60°C oder höher ausgelegt. Interpolation ist zulässig. Ist bereits eine Unterstützung der Wärmeerzeugung durch regenerative Energien vorhanden, so darf die Frage mit 5 Checklistenpunkten bewertet werden. Besitzt das Gebäude keine Wärmeerzeugung, so entfällt die Bewertung. 6.2. Ist eine Unterstützung der Kälteerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell möglich? 5 Checklistenpunkte Kälteübergabe ist für eine mittlere Kühlmitteltemperatur von 19°C oder höher ausgelegt. 0 Checklistenpunkte Kälteübergabe ist für eine mittlere Kühlmitteltemperatur von 8°C oder niedriger ausgelegt. Interpolation ist zulässig. Ist bereits eine Unterstützung der Kälteerzeugung durch regenerative Energien vorhanden, so darf die Frage mit 5 Checklistenpunkten bewertet werden. Besitzt das Gebäude keine Kälteerzeugung, so entfällt die Bewertung. Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 36 03 Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 02 G.4.1.4 Seite 7 / 8 7. Entspricht die Aufzugsanlage einem gängigen Standard, so dass spätere Änderungen erleichtert werden? 4 Checklistenpunkte Normaufzug nach DIN 15309 2 Checklistenpunkte Standardmodell eines Herstellers, herstellerspezifische Steuerung 1 Checklistenpunkt Speziallösung Hinweise auf den Bewertungsmaßstab 51 Die Zuordnung der Checklistenpunkte ist so gewählt, dass der Grenzwert von 1 Punkt nicht unterschritten wird. Ein herkömmliches Gebäude erreicht in etwa den Referenzwert von 5 Punkten. Zur Erlangung des Zielwerts von 10 Punkten muss das Gebäude in allem Punkten herausragende Eigenschaften aufweisen. Dokumente, Normen und Richtlinien 52 Hinweise auf Datengrundlagen und Rechenhilfen 53 DIN 15309: Aufzüge - Personenaufzüge für andere als Wohngebäude sowie Bettenaufzüge - Baumaße, Fahrkorbmaße, Türmaße. Beuth, Berlin, 2002-12 Normenreihe DIN EN 13321: Offene Datenkommunikation für die Gebäudeautomation und Gebäudemanagement - Elektrische Systemtechnik für Heim und Gebäude. Normenreihe DIN EN 14908: Firmenneutrale Datenkommunikation für die Gebäudeautomation und Gebäudemanagement – Gebäudedatennetzprotokoll Normenreihe DIN EN 50090: Elektrische Systemtechnik für Heim und Gebäude (ESHG) n.b. Wechselbeziehungen zu weiteren Kriterien / Indikatoren 54 Ist die TGA besonders gut an wechselnde Anforderungen anpassbar, so wirkt sich dies auch positiv auf die Umnutzungsfähigkeit des gesamten Gebäudes (Kriterium Nr. 28) aus. Verweise auf zu verwendende Checklisten / Anlagen 55 Es ist die oben im Steckbrief dargestellte Checkliste anzuwenden. Für die Beurteilung zwingend erforderliche Vorlage von Unterlagen 56 Unterlagen zur Technischen Gebäudeausstattung mit denen die Angaben für den Auditor nachvollziehbar für jede Frage der Checkliste belegt werden können. Hierzu können das schriftliche Gesamtkonzept zur TGA, Ausschreibungstexte, Schnitte, Grundrisse, Fotos dienen. (z.B. zu Frage 2.1: Angabe des größten und schwersten TGA-Teils mit Abmessungen und Gewicht, Kennzeichnung des Transportwegs im Falle eines Austauschs in den Grundrissen, Kennzeichnung aller Öffnungen, die Zwangspunkte darstellen, mit Abmessungen, etc. ) Angabe anzuwendende Indikatorensteckbriefe 57 Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 36 03 Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung Regelung zur Anwendung der Indikatorensteckbriefe Zelle 57 58 Anmerkungen des Bearbeiters / der Arbeitsgruppe 59 Der Begriff „Technische Gebäudeausstattung“ sollte durch den gebräuchlicheren Begriff „Technische Gebäudeausrüstung“ ersetzt werden. Zur Verringerung des Bearbeitungsaufwands kann folgendes Abschneidekriterium eingeführt werden: Gebäudebereiche, die in Summe nicht mehr as 10 % der Fläche ausmachen, dürfen vernachlässigt werden. Hinweise / Kommentare 60 Die Ausnahme zu Frage 3.3 soll eine Schlechterstellung von Gebäuden mit Bauteilaktivierung vermeiden. Interne Nr.: 02 G.4.1.4 Seite 8 / 8 Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 37 02 03 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 04 Stellt bei Nichterfüllung ein „K.O.“-Kriterium für die Zertifizierung dar Seite 1 / 6 G.4.1.5 Bearbeitungsstand ja 05 nein 29.05.2009 Gültig für Zertifizierungsversion 06 Bewertungsgegenstand 07 Zuordnungen Schutzziel 08 Schutzgut 09 Hauptkriteriengruppe 10 Technische Qualität Kriteriengruppe 11 Qualität der technischen Ausführung Bewertungszeitpunkt 12 Baufertigstellung Gebäude- und Nutzungsart 13 Neubau / Büro- und Verwaltungsgebäude Anwendung für V.? Gebäude Relevanz und Zielsetzungen 14 Inspektion, Wartung und Bedienung von technischen Anlagen gehören zu den regelmäßig und häufig anfallenden Arbeiten im Lebenszyklus eines Gebäudes. Einerseits verursachen diese Tätigkeiten Kosten, andererseits bieten sie auch die Möglichkeit, Kosten und Umweltwirkungen zu vermindern, da durch sie erst ein störungsarmer, kontrollierter Betrieb des Gebäudes möglich wird. Ziel ist es, die Technische Gebäudeausstattung (TGA) so zu planen und umzusetzen, dass anfallende Wartungen mit geringem Aufwand und geringer Nutzerbeeinträchtigung durchgeführt werden können und die Einstellung und Überwachung der Anlagen leicht möglich ist. Beschreibung, Kommentar 15 Unter Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA werden diejenigen Tätigkeiten behandelt, die durch den Besitzer bzw. Betreiber vorgenommen werden. Die Bedienbarkeit der Anlagen durch den Nutzer wird im Kriterium 23 „Einflussnahme des Nutzers“ erfasst. Das Kriterium beschränkt sich auf die technischen Gegebenheiten. Organisatorische Rahmenbedingungen und Managementmaßnahmen, die Einfluss auf die Wartungsleistung und Bedienung haben, werden zur Prozessqualität gezählt und daher nicht betrachtet. Hinweis: Pfeil kennzeichnet den Bewertungszeitpunkt Vorstufen Herstellung Transport Errichtung Inbetriebnahme 21 22 23 24 25 26 Alterung 27 Instandhaltung 28 Teilrückbau 29 Betrieb 30 Verwaltung 31 Nutzung Verwertung/Entsorgung Planung 20 Gebäude 34 Projektentwicklung (grau zu hinterlegen) 19 In die Datenerhebung einzubeziehende Phasen des Lebenszyklus eines Bauwerks 18 Bezugsgröße (Nenner) Punktwert Rückbau 17 33 Messgröße (Zähler) Planungsbezogene und installationsbedingte Gegebenheiten der TGA Rückbauplanung 16 32 einzubeziehende Aspekte 35 36 Das Kriterium beurteilt die Möglichkeiten in der Nutzungsphase des Bauwerks. Die größten Lenkungsmöglichkeiten bestehen in der Planung. Bewertet wird der mit der Errichtung erreichte Zustand. Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 37 03 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 02 Seite 2 / 6 G.4.1.5 Zeitpunkt der Durchführung der Bewertung 37 Positive Wirkungsrichtung, Kommentar zur Interpretation 39 Je eher einfacher die TGA zu warten und zu bedienen ist, desto besser ist die „Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA“ zu beurteilen. Bewertung Methode 40 quantitativ bewertete Checkliste Beschreibung der Methode 43 für Neubau 38 42 für Bestandsbau Leistungsphase 1 Leistungsphase 2 Leistungsphase 3 Leistungsphase 4 Leistungsphase 5 Leistungsphase 6 Leistungsphase 7 Leistungsphase 8 Leistungsphase 9 - Grundlagenermittlung - Vorplanung - Entwurfsplanung - Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Vorbereitung der Vergabe - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung und Dokumentation 41 qualitativ Für die Beurteilung der Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA wurde eine bewertete Checkliste entwickelt. Mit Hilfe der Checkliste werden diejenigen Faktoren abgefragt, die die Wartungsund Bedienungsfreundlichkeit der TGA im Wesentlichen kennzeichnen. Für jede Frage wird die vorhandene Ausgestaltung mithilfe der vorgegebenen Beschreibung einer entsprechenden Punktzahl zugeordnet. Ist nichts anderes angegeben, so muss eine eindeutige Zuordnung erfolgen; es dürfen keine Zwischenwerte gebildet werden. Im Zweifel ist die geringere Punktzahl zuzuordnen. Die Summe der erreichten Checklistenpunkte wird im Verhältnis zu den maximal erreichbaren Checklistenpunkten linear in die erreichte Punktzahl für das Kriterium (von 1 bis 10) umgerechnet. Die folgende Formel gibt diese Rechenvorschrift wieder: P = 10 ⋅ ∑ CP ∑ CP max mit P = Punktzahl für das Kriterium CP = erreichte Checklistenpunkte CPmax = maximal erreichbare Checklistenpunkte Die Zahl der maximal erreichbaren Checklistenpunkte beträgt 100. Falls das Gebäude nur bereichsweise über Lüftung oder Kühlung verfügt, so ist es zur Beantwortung der Checklistenfragen in verschiedene Bereiche zu unterteilen. Die Checkliste ist dann auf jeden Bereich einzeln anzuwenden. Die jeweils erreichte Punktzahl P ist im Verhältnis der Grundflächen zu mitteln. Gebäudebereiche, die in Summe nicht mehr als 10 % der Grundfläche ausmachen, dürfen vernachlässigt werden. Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung Bewertungsmaßstab 01 37 03 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 02 Seite 3 / 6 G.4.1.5 44 Punkte Wahlweise Zellen 44 bis 48 (quantitatives Bewertungsziel) oder Zelle 49 mit Angabe zur Messvorschrift (qualitatives Bewertungsziel) 10 9 8 7 6 Grenzwert G 4 3 2 1 Zielwert Z Referenzwert R 5 10 50 100 G R Z erreichte Checklistenpunkte Bild 1: Umrechnung der Checklistenpunkte für das Kriterium Backupfähigkeit der TGA Umnutzungsfähigkeit Zielwert Z: 4 Referenzwert R: 4 Grenzwert G: 4 Funktion: 4 Checklistenpunkte 100 5 6 7 8 50 5 10 1 linear Tabelle 1: Punktzuordnung von Grenz-, Referenz- und Zielwert Bewertungsstufen ohne Beschreibung können zur Bewertung von Zwischenstufen herangezogen werden. Die Wahl derartiger Zwischenstufen ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren. 49 Bewer tung 10,0 9,0 8,0 7,5 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 Punkte 10 Beschreibung 100 Checklistenpunkte erreicht 90 Checklistenpunkte erreicht 80 Checklistenpunkte erreicht 75 Checklistenpunkte erreicht 70 Checklistenpunkte erreicht 60 Checklistenpunkte erreicht 50 Checklistenpunkte erreicht 40 Checklistenpunkte erreicht 30 Checklistenpunkte erreicht 20 Checklistenpunkte erreicht 10 Checklistenpunkte erreicht - Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung Erläuterung der Bewertung, Interpretationshinweise 01 37 03 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen Gebäudeausstattung 50 Interne Nr.: 02 G.4.1.5 Seite 4 / 6 Im Folgenden ist die Checkliste für die Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA angegeben. 1. Können die Anlagen von zentraler Stelle aus bedient werden und besteht die Möglichkeit der Fernbedienung? 15 Checklistenpunkte: Alle Gewerke sind in eine Gebäudeautomation integriert. Die Gebäudeautomation kann aus der Ferne abgefragt und eingestellt werden. 12 Checklistenpunkte Alle Gewerke sind in eine Gebäudeautomation integriert. Die Gebäudeautomation kann über ein Terminal im Gebäude bedient werden. 8 Checklistenpunkte Einstellungen an allen Anlagen können in den Technikzentralen vorgenommen werden. 2 Checklistenpunkte Wesentliche Einstellungen müssen innerhalb der Nutzungszonen vorgenommen werden. 2. Besteht ein zentrales System zur Störungsmeldung und -diagnose? 5 Checklistenpunkte Ferndiagnose über die Gebäudeautomation 3 Checklistenpunkte Zentrale Störungsmeldung im Gebäude, z.B. beim Pförtner 1 Checklistenpunkt kein System 3. Kommt die Lüftung mit wenigen wartungsrelevanten Einzelteilen (Ventilatoren, Antriebe, Verschleißteile) aus? 15 Checklistenpunkte freie Lüftung 6 Checklistenpunkte zentrale mechanische Lüftung 2 Checklistenpunkte dezentrale mechanische Lüftung oder elektrisch betriebene Fenster 4. Besitzt die Gebäudekühlung nur wenige wartungsrelevante Einzelteile? 15 Checklistenpunkte ohne Kühlung oder passive Kühlung 6 Checklistenpunkte zentrale Klimaanlage 2 Checklistenpunkte dezentrale Klimageräte 5. Sind die Leuchten in hohen Räumen (lichte Raumhöhe größer als 2,50 m, z.B. Einganghallen, Atrien, Versammlungsräume etc.) zum Austauschen der Leuchtmittel leicht erreichbar? 15 Checklistenpunkte Höhe der Leuchten über ebenem Boden bis 2,50 m (z.B. abgependelte Leuchten) 8 Checklistenpunkte Stufenstehleiter erforderlich, Höhe der Leuchten über ebenem Boden bis 4 m 0 Checklistenpunkte Gerüst, Hubarbeitsbühne oder Absturzsicherung notwendig oder schwere oder sperrige Abdeckungen Ist die lichte Raumhöhe im Gebäude überall kleiner 2,50 m, so dürfen 15 Checklistenpunkte vergeben werden. 6. Sind die Leuchten in den Treppenhäusern zum Austauschen der Leuchtmittel leicht erreichbar? 10 Checklistenpunkte Leuchten sind im Bereich der Podeste oder an der Wand in einer Höhe bis 2 m angebracht 1 Checklistenpunkt andere Ausführungen Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 37 03 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 02 G.4.1.5 Seite 5 / 6 7. Ist die Beleuchtung in Technikräumen für die notwendigen Arbeiten ausreichend? 10 Checklistenpunkte helle Beleuchtung in allen Anlagenzentralen UND fest installierte Beleuchtung in Technikschächten 5 Checklistenpunkte helle Beleuchtung in allen Anlagenzentralen ODER fest installierte Beleuchtung in Technikschächten 1 Checklistenpunkt andere Ausführungen Als helle Beleuchtung in den Anlagenzentralen gelten Nennbeleuchtungsstärken nach Arbeitsstättenrichtlinie Künstliche Beleuchtung ASR 7/3 von mindestens 200 Lux. 8. Sind Informationen zur Wartung und Bedienung der technischen Anlagen verfügbar? 15 Checklistenpunkte alle Rohre und Stellarmaturen beschriftet UND Anlagenpläne sowie Wartungs- und Bedienungsanleitungen vor Ort verfügbar 8 Checklistenpunkte alle Rohre und Stellarmaturen beschriftet ODER Anlagenpläne sowie Wartungs- und Bedienungsanleitungen vor Ort verfügbar 1 Checklistenpunkt fehlende Beschriftungen oder fehlende Wartungsund Bedienungsanleitungen Hinweise auf den Bewertungsmaßstab 51 Die Zuordnung der Checklistenpunkte ist so gewählt, dass der Grenzwert von 1 Punkt nicht unterschritten wird. Ein herkömmliches klimatisiertes Gebäude erreicht in etwa den Referenzwert von 5 Punkten. Herkömmliche unklimatisierte Gebäude erreichen aufgrund der geringeren Wartungsarbeiten in etwa 7,5 Punkte. Zur Erlangung des Zielwerts von 10 Punkten muss das Gebäude in allen Punkten herausragende Eigenschaften aufweisen. Dokumente, Normen und Richtlinien 52 DIN 18960: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.: Nutzungskosten im Hochbau. Beuth Verlag, 2008 Arbeitsstättenrichtlinie Künstliche Beleuchtung ASR 7/3 Ausgabe November 1993 Hinweise auf Datengrundlagen und Rechenhilfen 53 n.b. Wechselbeziehungen zu weiteren Kriterien / Indikatoren 54 Die Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit wirkt sich auch auf die Lebenszykluskosten aus. Verweise auf zu verwendende Checklisten / Anlagen 55 Es ist die oben im Steckbrief dargestellte Checkliste anzuwenden. Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 37 03 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen Gebäudeausstattung Für die Beurteilung zwingend erforderliche Vorlage von Unterlagen 56 Unterlagen zur Technischen Gebäudeausstattung mit denen die Angaben belegt werden können (z.B. Gesamtkonzept zur TGA, Ausschreibungstexte, Schnitte, Grundrisse, Fotos) Angabe anzuwendende Indikatorensteckbriefe 57 Regelung zur Anwendung der Indikatorensteckbriefe Zelle 57 58 Anmerkungen des Bearbeiters / der Arbeitsgruppe 59 Der Begriff „Technische Gebäudeausstattung“ sollte durch den gebräuchlicheren Begriff „Technische Gebäudeausrüstung“ ersetzt werden. Zur Verringerung des Bearbeitungsaufwands kann folgendes Abschneidekriterium eingeführt werden: Gebäudebereiche, die in Summe nicht mehr as 10 % der Fläche ausmachen, dürfen vernachlässigt werden. Hinweise / Kommentare 60 keine Interne Nr.: 02 G.4.1.5 Seite 6 / 6 Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 38 02 03 Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 04 Stellt bei Nichterfüllung ein „K.O.“-Kriterium für die Zertifizierung dar Seite 1 / 5 G.4.1.6 Bearbeitungsstand ja 05 nein 28.05.2009 Gültig für Zertifizierungsversion 06 Bewertungsgegenstand 07 Zuordnungen Schutzziel 08 Schutzgut 09 Hauptkriteriengruppe 10 Technische Qualität Kriteriengruppe 11 Qualität der technischen Ausführung Bewertungszeitpunkt 12 Baufertigstellung Gebäude- und Nutzungsart 13 Neubau / Büro- und Verwaltungsgebäude Anwendung für V.? Gebäude Relevanz und Zielsetzungen 14 Die Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung (TGA) wirkt sich auf viele Bereiche der Nachhaltigkeit aus. Eine hohe Qualität ist Voraussetzung für eine dauerhaft zufriedenstellende Funktionserfüllung. Im Laufe des Lebenszyklus eines Gebäudes kann hochwertige TGA über Eigenschaften wie Langlebigkeit und geringe Defektanfälligkeit zu Einsparungen bei Kosten und Umweltwirkungen beitragen. Ziel in der Planung und Errichtung nachhaltiger Gebäude ist es, durch den Einsatz hochwertiger TGA langfristig Vorteile zu schaffen. Beschreibung, Kommentar 15 Im vorliegenden Kriterium wird die Ausführungs- und Produktqualität der TGA beurteilt. Eine sorgfältige Ausführung kann durch eine detaillierte Gebäudedokumentation belegt werden. Die vollständige Dokumentation der verwendeten Anlagen und der technischen Datenblätter ist von großer Bedeutung für die folgenden Lebenszyklusphasen. Insbesondere beim Betrieb, aber auch bei Umbau, Rückbau oder Modernisierung sind detaillierte Informationen über die technischen Anlagen wichtig. Eine hohe Produktqualität kann durch Herstellergarantien oder herstellerneutral durch Auszeichnungen oder Gütesiegel belegt werden, wenn das Gütesiegel über die gesetzlichen Mindestanforderungen (CEKennzeichnung) hinausgeht und eine Aussage über die technische Qualität des Produktes getroffen wird. einzubeziehende Aspekte 16 Dokumentationsumfang der TGA, vorhandene Gütesiegel Messgröße (Zähler) 17 Hinweis: Pfeil kennzeichnet den 35 Inbetriebnahme 25 28 Teilrückbau 29 Betrieb 30 Verwaltung 31 Nutzung Verwertung/Entsorgung Errichtung 24 Instandhaltung 34 Transport 23 27 Rückbau Herstellung 22 Alterung 33 Vorstufen 21 26 Rückbauplanung Planung 20 Gebäude 32 Projektentwicklung (grau zu hinterlegen) 19 In die Datenerhebung einzubeziehende Phasen des Lebenszyklus eines Bauwerks 18 Bezugsgröße (Nenner) Punktwert Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung Bewertungszeitpunkt 01 38 03 Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung 36 Interne Nr.: 02 Seite 2 / 5 G.4.1.6 Das Kriterium beurteilt Eigenschaften, die sich in der Nutzungsphase des Bauwerks zeigen. Die größten Lenkungsmöglichkeiten bestehen in der Planung. Bewertet wird der mit der Errichtung erreichte Zustand. Zeitpunkt der Durchführung der Bewertung 37 Positive Wirkungsrichtung, Kommentar zur Interpretation 39 Je vollständiger die Dokumentation der TGA ist, umso besser ist die „Ausstattungsqualität der TGA“ zu beurteilen. Wurden ausgezeichnete Produkte verbaut, so erhöht sich die Punktzahl. Bewertung Methode 40 quantitativ bewertete Checkliste Beschreibung der Methode 43 für Neubau 38 42 für Bestandsbau Leistungsphase 1 Leistungsphase 2 Leistungsphase 3 Leistungsphase 4 Leistungsphase 5 Leistungsphase 6 Leistungsphase 7 Leistungsphase 8 Leistungsphase 9 - Grundlagenermittlung - Vorplanung - Entwurfsplanung - Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Vorbereitung der Vergabe - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung und Dokumentation 41 qualitativ Für die Beurteilung der Ausstattungsqualität der TGA wurde eine bewertete Checkliste entwickelt. Mit Hilfe der Checkliste wird der Dokumentationsumfang der TGA abgefragt und geprüft, ob besondere Gütemerkmale vorliegen. Für jede Frage wird die vorhandene Ausgestaltung mithilfe der vorgegebenen Beschreibung einer entsprechenden Punktzahl zugeordnet. Ist nichts anderes angegeben, so muss eine eindeutige Zuordnung erfolgen; es dürfen keine Zwischenwerte gebildet werden. Im Zweifel ist die geringere Punktzahl zuzuordnen. Die Summe der erreichten Checklistenpunkte wird im Verhältnis zu den maximal erreichbaren Checklistenpunkten linear in die erreichte Punktzahl für das Kriterium (von 1 bis 10) umgerechnet. Die folgende Formel gibt diese Rechenvorschrift wieder: P = 10 ⋅ ∑ CP ∑ CP max mit P = Punktzahl für das Kriterium CP = erreichte Checklistenpunkte CPmax = maximal erreichbare Checklistenpunkte Die Zahl der maximal erreichbaren Checklistenpunkte beträgt 100. Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung Bewertungsmaßstab 01 38 03 Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung Interne Nr.: 02 Seite 3 / 5 G.4.1.6 44 Punkte Wahlweise Zellen 44 bis 48 (quantitatives Bewertungsziel) oder Zelle 49 mit Angabe zur Messvorschrift (qualitatives Bewertungsziel) 10 9 8 7 6 Grenzwert G 4 3 2 1 Zielwert Z Referenzwert R 5 10 50 100 G R Z erreichte Checklistenpunkte Bild 1: Umrechnung der Checklistenpunkte für das Kriterium Backupfähigkeit der TGA Umnutzungsfähigkeit Zielwert Z: 4 Referenzwert R: 4 Grenzwert G: 4 Funktion: 4 Checklistenpunkte 100 5 6 7 8 50 5 10 1 linear Tabelle 1: Punktzuordnung von Grenz-, Referenz- und Zielwert Bewertungsstufen ohne Beschreibung können zur Bewertung von Zwischenstufen herangezogen werden. Die Wahl derartiger Zwischenstufen ist nachvollziehbar zu begründen und zu dokumentieren. 49 Bewer tung 10,0 9,0 8,0 7,5 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 Beschreibung 100 Checklistenpunkte 90 Checklistenpunkte 80 Checklistenpunkte 70 Checklistenpunkte 60 Checklistenpunkte 50 Checklistenpunkte - Punkte 10 Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 38 03 Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung Erläuterung der Bewertung, Interpretationshinweise 50 Interne Nr.: 02 G.4.1.6 Seite 4 / 5 Im Folgenden ist die Checkliste für die Ausstattungsqualität der TGA angegeben. 1. Ist die Dokumentation der verwendeten Anlagen vollständig? 30 Checklistenpunkte: Alle technischen Datenblätter sind vorhanden und sind mit anderen relevanten Dokumenten in einem Gebäudehandbuch zusammengefasst. 20 Checklistenpunkte: Alle technischen Datenblätter sind vorhanden. 0 Checklistenpunkte: Technische Datenblätter sind nicht oder nur teilweise vorhanden Die Frage ist für jedes Gewerk zu beantworten. Mittelwerte dürfen gebildet werden. 2. Ist für TGA-Komponenten eine ausgezeichnete technische Produktqualität belegt? 70 Checklistenpunkte: Für mindestens zwei wesentliche Komponenten der TGA kann eine ausgezeichnete Produktqualität belegt werden. 60 Checklistenpunkte: Für eine wesentliche Komponente der TGA kann eine ausgezeichnete Produktqualität belegt werden. 50 Checklistenpunkte: Ausgezeichnete Produktqualität kann nicht belegt werden. Als Beleg für eine ausgezeichnete Produktqualität können beispielsweise dienen: - eine Herstellergarantie, die mindestens 3 Jahre länger als die gesetzliche Gewährleistungspflicht ist - die Auszeichnung mit einem Gütesiegel für technische Produktqualität - eine gute oder sehr gute Note bei einem unabhängigen Test (z.B. Stiftung Warentest) Die in Tabelle I aufgeführten Gütesiegel stellen Beispiele für Gütesiegel für technische Produktqualität dar und kann durch vergleichbare Kennzeichnungen (z.B. aus dem Ausland) ergänzt werden. Die Auszeichnung muss sich dabei zumindest teilweise auf die technische Produktqualität beziehen. Kennzeichnungen, die sich allein auf Umwelteigenschaften beziehen (z.B. Blauer Engel) oder die nur die Konformität mit bestehenden Normen belegen (z.B. CE-Kennzeichen), können nicht anerkannt werden. Hinweise auf den Bewertungsmaßstab 51 Dokumente, Normen und Richtlinien 52 Hinweise auf Datengrundlagen und Rechenhilfen 53 Die Zuordnung der Checklistenpunkte ist so gewählt, dass mindestens 5 Punkte erzielt werden. Dies soll der Tatsache Rechnung tragen, dass der Qualitätsstandard bei Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bereits gut ist. Bei vollständiger Dokumentation können 8 Punkte erreicht werden. Zur Erlangung der Höchstpunktzahl 10 müssen zusätzlich ausgezeichnete Produkte eingebaut werden. n.b. Kriteriensteckbrief laufende Nr.: Bezeichnung 01 38 03 Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung Wechselbeziehungen zu weiteren Kriterien / Indikatoren 54 Die Qualität der TGA hat Auswirkungen auf viele Bereiche. Hohe Qualität kann sich auf Einzelaspekte wie Energieeffizienz, Hygiene, Behaglichkeit, Nutzerzufriedenheit, Langlebigkeit, Wartungsarmut oder Robustheit auswirken. Verweise auf zu verwendende Checklisten / Anlagen 55 Es ist die oben im Steckbrief dargestellte Checkliste anzuwenden. Für die Beurteilung zwingend erforderliche Vorlage von Unterlagen 56 Unterlagen zur Technischen Gebäudeausstattung mit denen die Angaben für den Auditor nachvollziehbar belegt werden können (z.B. Ausschreibungstexte, Technische Datenblätter, Urkunden, Fotos, Garantieerklärungen, etc.) Angabe anzuwendende Indikatorensteckbriefe 57 Regelung zur Anwendung der Indikatorensteckbriefe Zelle 57 58 Anmerkungen des Bearbeiters / der Arbeitsgruppe 59 Der Begriff „Technische Gebäudeausstattung“ sollte durch den gebräuchlicheren Begriff „Technische Gebäudeausrüstung“ ersetzt werden. Bei Überarbeitungen der Steckbriefe Nr. 40 und 47 sollte auch dieser Steckbrief überprüft werden. Hinweise / Kommentare 60 Durch Frage 2 hat der Auditor die Möglichkeit, projektspezifische Besonderheiten mit bis zu zwei Zusatzpunkten zu honorieren. Interne Nr.: 02 G.4.1.6 Seite 5 / 5 Forschungsprojekt: Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausrüstung Tabelle 1: Gütesiegel für Anlagen(teile) der technischen Gebäudeausrüstung Herausgeber bzw. Zeichenträger Gütesiegel Prüfkriterien und Akzeptanz Regenwassernutzungsanlagen Gütegemeinschaft Wassersysteme e.V. Koellikerstraße 13 97070 Würzburg Telefon: 0931-3 52 92-0 Fax: 0931-3 52 92 29 www.ral-regenwasser.de RAL-GZ 994 Beurteilt werden Hygiene, Geräuscharmut, Zuverlässigkeit, Robustheit gegenüber extremer Witterung, Trinkwasserschutz, Passgenauigkeit → eindeutig technische Aspekte Obwohl die Gütegemeinschaft bereits seit 2003 existiert, wurden die meisten Gütezeichen (z.B. Versickerung, Komplettanlagen) noch nie verliehen. → wenig verbreitet Gasanlagen DVGW CERT GmbH Josef-Wirmer Straße 1-3 D-53123 Bonn Tel.: +49 228 91 88-888 Fax: +49 228 91 88-993 www.dvgw-cert.com DVGW Qualitätszertifizierung Beurteilt werden Lebensdauer und Zuverlässigkeit, Installations- und Wartungsfreundlichkeit, Regel- und Benutzerkomfort, Ersatzteilversorgung, Kundendienst, Energieeffizienz, Umweltschutz → technische und weitere Aspekte Es wurden 25 Produkte von 8 Herstellern zertifiziert. → weitgehend anerkannt, weit kleinerer Kreis als gesetzlich geforderte CEKennzeichnung mit mehreren Hundert Wärmepumpen Bundesverband WärmePumpe (BWP) e.V. Charlottenstraße 24 / Tuteur Haus 10117 Berlin Tel.: 030 208799711 Fax: 030 208799712 http://www.waermepumpe.de internationales Gütesiegel Wärmepumpe Geprüft werden Leistung, Sicherheit, Schall, Einsatzgrenzen und Produktkennzeichnung. Anforderungen entsprechen den einschlägigen Normen und gehen in wenigen Punkten darüber hinaus. → eindeutig technische Aspekte Es wurden 68 Produkte zertifiziert. Analoges Prüfsiegel wird in Österreich, Schweiz, Schweden vergeben (EHPA Quality Label) → große Verbreitung Sonnenkollektoren, vorgefertigte thermische Solaranlagen DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH Albinostraße 56 12103 Berlin IfM – TU Darmstadt Geprüft werden Anforderungen der gültigen EN-Normen (Beständigkeit, Regendichtigkeit, Schlagfestigkeit, Wärmeleistung u.a.) sowie Qualitätsmanagement des Produzenten Seite 1 von 4 Forschungsprojekt: Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausrüstung Telefon 030 7562-1131 Fax 030 7562-1141 www.dincertco.de Solar KEYMARK → eindeutig technische Qualität, jedoch wenig über Norm hinausgehend Es sind Solaranlagen von 19 Herstellern und Solarkollektoren von rund 250 internationalen zertifiziert. → weite Verbreitung, Kennzeichen scheint Standard zu sein Photovoltaische Anlagen, Solarthermische Anlagen Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen e. V. Marie-Curie-Straße 6 76139 Karlsruhe Telefon: (01 78) 774 0000 Fax: (07 21) 384 1882 www.gueteschutz-solar.de RAL-GZ 966 Anforderungen an Komponenten, Planung, Ausführung und Service von Solaranlagen. Komponenten werden hinsichtlich Dokumentation, Witterungsund Lastbeständigkeit, Leistung, Sicherheit etc. geprüft nach einschlägigen Normen und darüber hinausgehenden Einzelanforderungen. Solarkollektoren müssen das Solar Keymark tragen und darüber hinausgehende Anforderungen erfüllen. → eindeutig technische Qualität Es sind 22 Hersteller photovoltaischer Anlagen und 19 Hersteller solarthermischer Anlagen zertifiziert. → innerhalb Deutschlands recht hohe Verbreitung Heizkörper DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH Albinostraße 56 12103 Berlin Telefon 030 7562-1131 Fax 030 7562-1141 www.dincertco.de Gütegemeinschaft Heizkörper aus Stahl e.V. Frankfurter Straße 720-726 51145 Köln Telefon: 0 22 03 93 53 3 - 0 Fax: 0 22 03 93 59 3 - 22 www.heizkoerper-ral.de IfM – TU Darmstadt DINplus Raumheizkörper RAL-GZ 618 Stellt Anforderungen an Werkstoffe, Brandverhalten, Verarbeitung, Beschichtung, Dichtheit, Druckfestigkeit, Wärmeleistung, Toleranzen und Kennzeichnung, die über die eigentliche Norm hinausgehen. Zudem muss eine Eigen- und Fremdüberwachung vorliegen. → eindeutig technische Qualität derzeit keine Zertifikate vergeben → keine Verbreitung Geprüft werden die Anforderungen der Normen und zusätzliche Qualitätsmerkmale (Maßgenauigkeit, etc.) sowie Eigen- und Fremdüberwachung. Den DINplusAnforderungen sehr ähnlich. Eine gegenseitige Anerkennung wird derzeit angestrebt. → eindeutig technische Qualität Europaweit sind 18 Hersteller zertifiziert → angemessene Verbreitung Seite 2 von 4 Forschungsprojekt: Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausrüstung Flächenheizungen, Flächenkühlungen Gütegemeinschaft Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. Hochstrasse 115 58095 Hagen Telefon: 02331 / 2008 - 50 Telefax: 02331 / 2008 - 17 www.ggf-ral.de RAL-GZ 963 Überprüft wird die richtige Systemzusammenstellung hinsichtlich Planungsunterlagen, personeller Anforderungen und Überwachung. In der Planung müssen aber auch Anforderungen an Bauteile (Normen, andere RAL-GZ) nachgewiesen werden. → eigentlich Prozessqualität, führt zu technischer Qualität Es sind 5 Firmen mit Flächenheizungen zertifiziert, keine Flächenkühlungen → bedingte Verbreitung Thermische Bauteilaktivierung Gütegemeinschaft Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. Hochstrasse 115 58095 Hagen Telefon: 02331 / 2008 - 50 Telefax: 02331 / 2008 - 17 www.ggf-ral.de RAL-GZ 964 Überprüft werden Planung, Projektierung und Ausführung der Betonkernaktivierung → eigentlich Prozess- und Ausführungsqualität, führt zu technischer Qualität Es ist eine Firma mit Planung und Projektierung zertifiziert, keine Zertifikatsinhaber zur Ausführung. → geringe Verbreitung Standortgefertigte Tanks Gütegemeinschaft Standortgefertigte Tanks e.V. Heinestraße 169 70597 Stuttgart-Sonnenberg RAL-GR 616 Telefon: 0711 - 97 65 80 Fax: 0711 - 9 76 58 30 www.guete-tank.de Stellt Anforderungen an Werkstoffe, Herstellung, Kennzeichnung, Bau- und Dichtheitsprüfung, Korrosionsschutz etc. → technische Qualität Verband besitzt 47 Mitgliedsunternehmen, keine Angaben zu zertifizierten Produkten → Verbreitung unbekannt Lagerbehälter Gütegemeinschaft Lagerbehälter e.V. Koellikerstraße 13 97070 Würzburg Telefon: 0931-3 52 92-0 Fax: 0931-3 52 92-29 www.behaelterverband.de RAL-RG 998 Sichert Eigenschaften von Stahltanks nach Norm ab. → technische Qualität Verband besitzt 10 Mitgliedsunternehmen, keine Angaben zu zertifizierten Produkten → Verbreitung unbekannt Raumlufttechnische Geräte Herstellerverband RLTGeräte e.V. Danzigerstr. 20 74321 Bietigheim-Bissingen Tel. 0 71 42 / 91 56 90 0 Fax 0 71 42 / 61 29 8 www.rlt-geraete.de IfM – TU Darmstadt RLT-Richtlinie 01 Geprüft wird, ob vor allem die Energieeffizienz den Angaben entspricht. → zum Teil technische Qualität Derzeit 14 Hersteller zertifiziert, die Zahl der zertifizierten Produkte ist nicht angegeben → mäßige Verbreitung, Konkurrenz zum Seite 3 von 4 Forschungsprojekt: Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausrüstung Eurovent-Label Eurovent Certification boulevard des Sébastopol 62 75003 Paris Telefon 03 853 83 21 21 Fax: 03 86 83 21 22 Eurovent Zertifikat Macht hauptsächlich Aussagen zur Energieeffizienz und Geräuscharmut. → zum Teil technische Qualität Produkte von ca. 150 Herstellern zertifiziert → europaweite Verbreitung Phase Change Material (PCM) Es bestehen Anforderungen an die dauerhafte Funktionstüchtigkeit, an Dokumentation und Eigen-/ Fremdüberwachung. → auch technische Qualität Gütegemeinschaft mit 5 deutschen Mitgliedern ohne Angaben zu zertifizierten Produkten → unbekannte Verbreitung Gütegemeinschaft PCM e.V. Heinestraße 169 70597 Stuttgart Telefon: (07 11) 9 76 58-0 Fax: (07 11) 9 76 58-30 www.pcm-ral.de RAL-GZ 896 Brandschutztechnik VDS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735 Köln Telefon 0221 7766-0 Fax 0221 7766-341 www.vds.de IfM – TU Darmstadt VdS-Prüfzeichen Zertifiziert werden Einzelkomponenten von Wasserlöschanlagen, Rauch- und Wärmefreihaltung, Brandmeldeanlagen. → technische Qualität viele Hersteller und Produkte → weit verbreitet Seite 4 von 4