GWG aktuell Nr. 2 - "Neuer Weg" e.G.

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GWG aktuell Nr. 2 - "Neuer Weg" e.G.
GWG aktuell
Mieterzeitschrift GWG „Neuer Weg“ | Nr. 2 | Ausgabe 1/10 | 2. Jahrgang
Wohin mit dem Sperrmüll?
Betriebskosten
Die MGE stellt sich vor
GWG “NEUER WEG” e.G.
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft “NEUER WEG” Brandenburg e.G.
Wohnen ist Leben
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links: Vorstandsvorsitzender Helmut Fritz
und Erika Rudzewitsch; rechts: Berit Labuda
Jubiläen unserer
GWG-Mitarbeiter
Ein 20-jähriges Jubiläum konnte am 1.1. diesen Jahres gefeiert werden. Die Wohnungswirtschaftlerin Frau Berit Labuda
ist bereits seit 20 Jahren für die
Genossenschaft tätig. Sie selbst
sagt, dass der Umgang mit den
Mietern und auch werdenden
Mietern stets eine Abwechslung bietet. Mit bestem Dank
und allen guten Wünschen
überreichte ihr der Vorstandsvorsitzende Herr Helmut Fritz
Blumen und einen Gutschein.
Eine besondere Überraschung
bereitete ihr auch die ehemalige Kollegin, von der sie damals
die Arbeitsstelle übernahm, bevor sie in den Ruhestand ging.
Sie hatte auch an Frau Labuda
ihr 20-jähriges Jubiläum gedacht und ihr mal eben am Telefon ihre Gratulationswünsche
überbracht.
Ein weiteres Jubiläum über genau 10 Jahre wurde am 1.3.10
begannen. Frau Erika Rudzewitsch, unsere Mietenbuchhalterin, konnte auf 10 ereignisreiche Jahre zurückblicken. Vor
Beginn ihrer Festanstellung im
Jahr 2000 ging ein 8-wöchiges
Praktikum voraus. Am Anfang
lag ihr Arbeitsschwerpunkt im
Bereich des Mitgliederwesens.
Heute ist sie hauptsächlich als
Mietenbuchhalterin tätig und
betreut das Mitgliederwesen
ebenso. Auch ihr wurde mit
einem Präsent der Dank und
alle guten Wünsche für die Zukunft durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Helmut Fritz
übermittelt.
Wir gratulieren hiermit noch
einmal und hoffen auf weitere
Jahre der guten Teamarbeit!
Inhalt
Jubiläen unserer GWG-Mitarbeiter ...................................................................... 3
Nachwuchs – Unser Sonnenschein Stella-Michelle ........................................ 4
Sind Sie auch auf den Hund gekommen? ............................................................ 5
Wohin mit dem Sperrmüll? ....................................................................................... 6
Betriebskosten ............................................................................................................. 8
Ich habe Mietschulden und weiß nicht weiter ... ............................................. 9
Die MGE stellt sich vor ............................................................................................ 10
Klubraum – Fotowettbewerb ............................................................................... 12
Für unsere Gartenfreunde ..................................................................................... 13
Für unsere Rätselfreunde ....................................................................................... 14
Vorschau ...................................................................................................................... 14
Inhalt & Jubiläen | 3
Unser Sonnenschein
Sind Sie auch
auf den Hund
gekommen?
Das es immer mehr Hundehalter auch in unseren Wohnbereichen gibt, dürfte spätestens
klar werden, wenn man mal wieder der Hinterlassenschaft des
Hundes – dem Hundehaufen –
ausweicht. Natürlich sollte es
so sein, das der Besitzer eine
kleine Tüte bei sich hat, um sogleich für Sauberkeit sorgen zu
können. Doch leider scheinen
es manche Hundebesitzer zum
Leidtragen der Anderen nicht
so genau zu nehmen. Da aber
auch die Hundebesitzer sicher
den Anblick einer schönen und
sauberen Wohngegend zu
schätzen wissen, können wir
hiermit nur an diese appellieren, ihren Beitrag dazu zu leisten.
Hier wurde
die Veröffentlichung
im Internet
nicht gewünscht.
Sind auch Sie junge Eltern und wollen Ihr Glück mit anderen teilen?
So senden Sie uns ein Foto von
Ihrem Sonnenschein und mit etwas
Glück drucken wir es in unserer
nächsten Mieterzeitschrift ab.
4 | Nachwuchs
Senden Sie uns ein Foto zum Verbleib mit den Geburtsdaten wie
Datum, Zeit, Gewicht und Größe
und dem Alter Ihres kleinen Sprösslings auf dem Foto. Bitte geben Sie
für uns auch Ihre Adresse möglichst
mit einer Telefonnummer an.
Bei Zusendung setzen wir die Zustimmung zur Veröffentlichung
voraus.
Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung besteht allerdings nicht.
Ob Mieter in der Wohnung
Haustiere halten dürfen, hängt
in erster Linie von den vertraglichen Bedingungen ab, wobei
Kleintiere, wie z. B. Vögel, Hamster oder Zwergkaninchen etc.,
vom Mieter gehalten werden
dürfen ohne die Zustimmung
zur Tierhaltung vorher gesondert beantragt zu haben. Sollte
sich das deklarierte Kleintier jedoch als hochgiftige Königskobra entpuppen, kann der Vermieter natürlich die Abschaffung des Tieres fordern.
Fische zählen zwar zu den so genannten Kleintieren, dennoch
stellen die Aquarien einen anderen Status dar. Zu bedenken
ist die Größe und das damit zusammenhängende Gewicht das
stetig auf dem Aufstellungsort
lastet. Hierzu empfiehlt sich in
jedem Fall eine Anfrage an die
Genossenschaft zu stellen.
Hunde gehören nicht zu den
Kleintieren, auch wenn sie
manchmal schon recht winzig
in Erscheinung treten. Vor Anschaffung des Hundes als Haustier ist ein Antrag bei unserer
Genossenschaft zu stellen und r
erst nach einer Zustimmung
darf das Haustier mit in der
Wohnung gehalten werden.
Dies gilt auch für die zeitweilige Obhut von Tieren. Weiter ist
zu beachten, dass die Hunde sowohl im Hausflur als auch in unseren Wohnanlagen an der Leine zu führen sind.
Auch bei einer vorliegenden Zustimmung von Seiten der Genossenschaft ist darauf zu achten, dass durch die Haltung des
Hundes nicht die Bewohner des
Hauses, beispielsweise durch
Lärm wie Hundegebell oder gar
durch Geruchsbelästigung, gestört werden. Die Abschaffung
des „erlaubten“ Hundes während der Mietzeit der Wohnung
kann gefordert werden, wenn
schwerwiegende Belästigungen oder Gefahren von diesem
Tier für die Mitbewohner ausgehen.
Madlen Schulze
Sollten Sie nicht sicher sein, ob
eine Zustimmung eingeholt
werden muss, fragen Sie einfach bei uns vorher nach.
Hund | 5
Wohin mit
dem Sperrmüll?
Ist es Ihnen auch schon mal so
ergangen, dass Sie vor einem
Wohnblock die ausgedienten
Möbel zur Abholung bereitgestellt sahen, aber selbst nach
zwei, drei Tagen standen diese
immer noch dort? Manchmal
verschwindet davon ein Teil,
aber manchmal übt schon ein
kleiner, abgestellter Schrank so
eine magische Anziehungskraft
aus, dass sich dort immer mehr
ausgesonderte Dinge ansammeln.
Dabei ist alles klar geregelt.
Sobald Sperrmüll zu entsorgen
ist, rufe man die Telefonhotline 03381 32 37 37 an und
schon bekommt man einen Termin benannt, an dem man die
ausrangierenden Möbel zur
Abholung bereitstellen kann.
Zwischen der telefonischen
Anmeldung und dem Abholtermin liegen ca. 1½ Wochen.
Bei Fragen steht Ihnen unsere
Genossenschaft gern zur Verfügung.
Ebenso praktisch kann
die Online-Abrufkarte unter
www.stadt-brandenburg.de
oder www.mebra-mbh.de sein.
6 | Sperrmüll
Wenn keine Anmeldung bei der
Entsorgungsgesellschaft vorliegt und die Hauswarte/Hausmeister eingreifen müssen, damit das Wohngebiet wieder ansehnlich wird, würden das die
Mieter zu spüren bekommen,
da diese zusätzlichen Aufwendungen der gesonderten Entsorgung des Sperrmülls dann
umlagefähige Betriebskosten
darstellen.
gen ihrer Sperrigkeit oder ihres
Gewichtes nicht in die Abfallbehälter passen. Dazu gehören
z. B. Schrank- oder Polstermöbel, Matratzen und Teppiche.
Genauso wie Sperrmüll können
Elektro- und Elektronikaltgeräte nach telefonischer Anmeldung durch das Entsorgungsunternehmen abgeholt werden.
Zusätzlich ist es möglich, Elektro- und Elektronikaltgeräte an
der Sammelstelle in der Restmüllbehandlungsanlage Recyclingpark Brandenburg GmbH
unter Vorlage des Personalausweises kostenlos abzuliefern.
Zu den Elektro- und Elektronikgeräten zählen u. a. Gefrierschrank, Gefriertruhe, Elektroherd, Gasherd, Dunstabzugshaube, Waschmaschine,
Wäschetrockner, Staubsauger,
Mikrowelle, Telefon, Handy,
Anrufbeantworter, Faxgerät,
Fernseher, Monitor, Radio, Video, Kassettendeck, Plattenspieler, Lampen, Strahler, Heizlüfter, Fön, Ölradiator, Ventilator, Warmwasserboiler bis 10 l
Inhalt, Computer, Computerzubehör, usw.
Zu beachten ist jedoch, dass die
Entsorgung der Abfälle aus
Wohnungsrenovierungen, Haus-
haltsauflösungen oder Entrümpelungen nur kostenpflichtig
möglich ist. Die Anlieferung am
Wertstoffhof und auch die Abholung durch das Entsorgungsunternehmen kann gegen ein
Entgelt vereinbart werden.
Vielleicht ist ja noch das ein
oder andere ausrangierte Stück
durchaus weiter verwendbar.
Fragen Sie doch einfach mal
bei gemeinnützigen „Einrichtungen wie beim Verein Beratung & Lebenshilfe e.V.“ unter
Tel. (03381) 61 97 60 oder
Tel. (03381) 63 64 10 nach,
ob diese gebrauchte Möbel entgegennehmen.
Sperrmüll und
Elektrogeräteentsorgung
(2× im Jahr kostenlos)
Telefonhotline
(03381) 32 37 37 immer
Mo–Do von 8.00–18.00 Uhr
und Fr von 8.00–14.00 Uhr
mit Termin in etwa 1½ Wochen
oder nach Vorlage des Personalausweises sofortige Ablieferung des Sperr- und Elektromülls
Sperrmüll
Kompostanlage – Wertstoffhof
Fohrde, B 102, 14798 Fohrde
(ehem. Deponie Fohrde)
Öffnungszeiten:
MO, DI, FR 9.00–17.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag 10.00–18.00 Uhr
Samstag
8.00–13.00 Uhr
Ebenfalls ist zu beachten, dass
der Sperrmüll oder die Elektrogeräte frühestens am Abend
vor dem Abholtag, mit Ihrem
Namen beschriftet, rauszustellen sind. Anderenfalls kann das
Ordnungsamt, bei Zuwiderhandeln eine Ordnungsstrafe verhängen.
Zum Sperrmüll gehören alle Abfälle aus Haushalten, die we-
Elektro- und
Elektonikaltgeräte
Recyclingpark Brandenburg
an der Havel GmbH
August-Sonntag-Straße 3
14770 Brandenburg a. d. Havel
Öffnungszeiten:
MO–FR
9.00–17.00 Uhr
Samstag
9.00–12.00 Uhr
Madlen Schulze
Sperrmüll | 7
Ich habe Mietschulden
und weiß nicht weiter ...
Betriebskosten
Liebe Mieter,
alle Jahre wieder bekommen Sie von uns eine Betriebskostenabrechnung. Sicher, die vorschriftsmäßige Abrechnung mit
jeder Menge wohnungswirtschaftlicher Fachbegriffe macht
es nicht leicht, alles richtig zu verstehen.
Was sind eigentlich
Betriebskosten?
Betriebskosten sind die Kosten,
die im Zusammenhang mit dem
Mietverhältnis anfallen. Sie setzen sich zum Teil aus festen Sätzen und zum Teil aus verbrauchsabhängigen Kosten wie
z.B. Heizkosten und Wasser
zusammen.
Was gehört zu
den Betriebskosten?
Ein Großteil der Kosten entsteht durch Gebühren und Forderungen von Dritten – damit
sind beispielsweise die Kommunen, die Stadtwerke oder
Dienstleister gemeint – worauf
unsere Genossenschaft als Vermieter kaum Einfluss hat.
Die Höhe anderer Kosten können Sie als Mieter zum Teil
beeinflussen – zum Beispiel
8 | Betriebskosten
durch den sparsamen Verbrauch von Wasser. Vieles ist
allerdings trotzdem teurer geworden. Das hängt vor allem
mit den steigenden Preisen der
Versorgungsunternehmen, der
Lieferanten und der anderen
Dienstleister zusammen.
Die Stadt und Fremdunternehmen stellen uns ihre Gebühren
und Kosten in Rechnung, die
wir wiederum nach gesetzlich
festgelegten Schlüsseln auf alle
Mietparteien umlegen. Bei
allen Dienstleistern bemühen
wir uns um günstige Anbieter.
Im Sinne unserer Mieter halten
wir die Betriebskosten so niedrig wie möglich. Andere Gebühren/Kosten, wie beispielsweise
für Wasser oder Strom, können
wir nicht beeinflussen.
Unter „Sonstige Betriebskosten“ fallen beispielsweise die
Wartung und Durchsicht der
Gasgeräte, die Überprüfung der
Gasleitungen, die Dachrinnenreinigung, die Wartung der Feuerlöscheinrichtungen, die Wartung der Lüfteranlagen und die
Kachelofenreinigung. Soweit
Kosten hierfür entstanden sind,
werden diese selbstverständlich auch nach dem jeweiligen
Verteilerschlüssel umgelegt
und erscheinen nur dann in
Ihrer Betriebskostenabrechnung.
Die detaillierten Erläuterungen
zu den einzelnen Positionen
erhalten Sie wie in jedem Jahr
zusammen mit Ihrer Betriebskostenabrechnung.
In diesem Zusammenhang informieren wir Sie über tarifliche
Lohnerhöhungen der Gebäudereinigung Brandenburg GmbH
ab 01.05.2010.
Angelika Klosowski
Wenn das Konto leer, der Dispo
ausgereizt und die Eltern auch
schon wieder um Geld gebeten
wurden, befindet man sich vielleicht schon in einer unendlichen Spirale. Es nutzt jedoch
nichts, den Kopf in den Sand zu
stecken. Gehen Sie offensiv mit
Ihren Schulden um und finden
Sie bei Mietschulden den Weg
zu uns.
Um den bei bestehenden Mietschulden drohenden Wohnungsverlust zu vermeiden, sollten die davon betroffenen Mieter Folgendes auf jeden Fall einhalten:
1. Suchen Sie das persönliche
Gespräch mit ihrem Vermieter,
unsere Ansprechpartnerin für
Sie ist Frau Rudzewitsch. Erklären Sie Ihre Situation und versuchen Sie eine Ratenzahlung
oder eine Stundung zu vereinbaren. Bereits bei zwei fehlenden Monatsmieten müssen Sie
mit einer fristlosen Kündigung
der Wohnung rechnen.
2. Auch das Wenden an das
Sozialamt sollte der Mietschuldner nutzen. Scheuen Sie
den Weg nicht, solch eine Notlage kann jeden treffen und
bevor es zum Schlimmsten
kommt, lassen Sie sich von kompetenten Mitarbeitern des Sozialamtes beraten. Es besteht
durchaus die Möglichkeit, dass
bei Nichtausreichen des Einkommens zum Ausgleich des
Mietrückstandes ein Antrag auf
Übernahme der Mietschulden
dort gestellt werden kann.
3. Auch der Antrag auf Wohngeld wird zum Teil nicht von
allen Mietschuldnern genutzt,
um eine Klärung der entstandenen Mietschulden zu erreichen.
Auch das Führen eines Haushaltsbuches kann von Vorteil
sein, man schafft sich so einen
Überblick über Einnahmen und
Ausgaben.
Probleme mit der Mietzahlung
kann man nicht „aussitzen“!
Sind wir als Vermieter erst einmal in der Situation und müssen die Mietforderung gerichtlich durchsetzen, fallen nur
noch zusätzliche Kosten (Gerichtskosten) an. Kommt es zum
Schlimmsten, nämlich zu einer
gerichtlichen Antragstellung
einer Räumung, erhöht sich die
Forderung enorm (Rechtsanwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher).
Die Ursachen für den Anstieg
der Mietrückstände sind vielschichtig. Armut und Arbeitslosigkeit sind sicherlich eine der
Hauptursachen, aber auch übersteigerter Konsum und Überschuldung der privaten Haushalte können ebenso dazu führen, dass die Miete nur noch verspätet oder gar nicht mehr gezahlt wird.
Darum gilt, die Mietschuldner
sollten es nie soweit kommen
lassen und die oben genannten Punkte beherzigen und
annehmen, denn Mietschulden sind kein Kavaliersdelikt!
Gabriele Salomon
Mietschulden | 9
Die Hausmeister der MGE
A. Krumnow, N. Krampetz und A. Banaszkiewicz
HausmeisterService-Büros
Gern können Sie persönlich zu
den Hausmeistern in Ihrer Nähe Kontakt aufnehmen. Zu folgenden Zeiten sind die Hausmeister in den HausmeisterService-Büros zu sprechen:
Die MGE
stellt sich vor
Otto-Sidow-Straße 13
Erdgeschoss rechts
Montag von 8.00–9.00 Uhr
Die Firma MGE – Moritz Gebäude- und Energiemanagement –
wurde im Jahr 2005 von Herrn
Dipl.-Ing. Lutz Moritz gegründet. Hauptaufgabengebiete
sind technische Leistungen und
Hausmeisterdienste für die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft „Neuer Weg“
Brandenburg e.G.
L. Moritz, A. Franke, R. Lenzer
10 | MGE
Die Schwerpunktaufgabe der
Hausmeister ist die Ordnung
und Sauberkeit in den Wohnanlagen. Schließlich sollen Sie
sich und Ihre Besucher bei uns
wohl fühlen. Darüber hinaus
werden auch Reparaturen ausgeführt und VerwaltungsaufgaMittlerweile sind 11 Mitarbeiter
beschäftigt:
· Frau Franke (Sekretariat)
· Herr Lenzer (Instandhaltung)
· Herr Banaszkiewicz (Hausm.)
· Herr Krumnow (Hausmeister)
· Herr Krampetz (Hausmeister)
· Herr Sahm (Handwerker)
· Frau Schiller (Hausreinigung)
· Frau Nern (Hausreinigung)
Frau Gottschalk (Hausreing.)
· Frau Hofmann (Hausreinigung/Außenanlagen)
· Herr Renz (Hausreinigung/
Außenanlagen)
Jegliche Arten von Reparaturen können Sie als Mieter,
wie auch Gewerbemieter,
ohne Umwege unter
Telefon (03381) 79 39 19
bei Frau Franke anmelden.
Sie ist Montag bis Freitag jeweils von 8.00–12.00 Uhr zu
erreichen und wird mit Ihnen
den weiteren Ablauf absprechen und gern behilflich sein.
Bei technischen Fragen steht
Ihnen Herr Lenzer zur Verfügung.
Maerckerstraße 7
Erdgeschoss links
Montag von 10.00– 11.00 Uhr
Klingenbergstraße 28 c
Erdgeschoss Mitte
Montag von 13.00–14.00 Uhr
Fouquestraße 16 b
Mittwoch von 8.00–9.00 Uhr
Karl-Kautsky-Straße 9 (Keller)
Donnerstag 16.00–17.00 Uhr
ben übernommen, so dass Sie
stets gut betreut werden.
Hausmeistergebiete
Der Bestand der Genossenschaft ist in 3 Hausmeistergebiete aufgeteilt. Der jeweilige
Hausmeister ist für Sie auch telefonisch wie folgt zu erreichen:
Herr Normen Krampetz
Telefon 0151 142 376 50
Karl-Marx-Straße, AugustBebel-Straße, Robert-KochStraße, Wilhelmsdorfer Straße,
Grüne Aue, Willi-Sänger-Straße
Herr Andreas Banaszkiewicz
Telefon 0170 924 31 96
Franz-Ziegler-Straße, OttoSidow-Straße, Karl-KautskyStraße, Vereinsstraße, Maerckerstraße, Baebenrothufer, Reimerstraße, Am Jakobsgraben,
Hausmannstraße
Herr Andreas Krumnow
Telefon 0170 635 92 71
Fouquestraße, Einsteinstraße
und Klingenbergstraße
Handwerker Peter Sahm
Zur Tätigkeit des Reinigungspersonals werden wir Sie in der
nächsten Ausgabe von „GWG
aktuell“ informieren und hoffen, dass Sie mit unserem Service zufrieden sind.
Lutz Moritz – Fa. MGE
MGE | 11
Für unsere Gartenfreunde
Die Uhren sind auf Sommerzeit umgestellt, die Tage werden länger,
die Temperaturen wärmer und der
Garten ruft. Es ist Zeit für den Frühjahrsputz im Garten. Nun stehen Arbeiten wie Beete umgraben, Rosen
beschneiden und vieles mehr an.
Beim Frühjahrsputz werden auch
alte Gehölze entfernt, die ihren
Platz auf dem Kompost finden können.
Klubraum
Fotowettbewerb – Jeder kann mitmachen!
In der Fouquestraße 16 b befindet
sich der Klubraum unserer Genossenschaft.
Ausgestattet mit einer Einbauküche samt Geschirrspülmaschine
sind gute Vorraussetzungen für Feierlichkeiten vorhanden. Unser Klubraum wird gerne von unseren Mitgliedern gemietet und vielleicht haben Sie das sogar schon einmal getan oder konnten als Gast an einer
Feier dort teilnehmen.
Bei Bedarf – auch wenn Sie kein
Mitglied bei uns sind – können Sie
sich gern an Frau Rudzewitsch, Tel.
3406-11 wenden und nachfragen,
ob der Raum noch zum gewünschten Termin zur Verfügung steht. Alles Weitere kann dann mit ihr besprochen werden.
12 | Klubraum
Wir haben nun vor, den Klubraum
mit gerahmten Bildern zu verschönern und suchen dazu gute Fotos
unserer Wohnanlagen. Machen Sie
mit! Sie müssen dazu kein Fotograf
sein, es genügt ein gutes Auge und
etwas Mut.
Senden Sie uns Ihr Foto unter dem
Stichwort „Klubraum verschönern“ als Fotodatei (jpg) per Mail
an info@gwg-neuerweg.de oder
das Foto direkt an unsere Anschrift
GWG „Neuer Weg“ e. G., K.-MarxStr. 5, 14770 Brandenburg. Kreative Collagen können ebenfalls eingesendet werden.
Geben Sie bitte Ihren Namen, Ort
und Datum des Fotos an. Die besten Fotos finden einen Platz im
Klubraum unserer Genossenschaft
mit Name + Datum des Fotografen.
Einsendeschluss
ist der 30.09.2010.
Danach werden die besten Fotos
ausgestellt. Zu gewinnen gibt es
einen Einkaufsgutschein. Wir werden darüber berichten.
Madlen Schulze
Hier ein kleiner Überblick zur
Kompostierung:
Indem Sie organische Abfälle selbst
in Ihrem Garten kompostieren, verringern Sie die Abfallmengen und
gewinnen zudem noch hochwertigen Humus für Ihren Garten. Die
Kompostierung sollte nicht allzu
windgeschützt sein, damit es nicht
zum Fäulnis kommt und auf keinen
Fall sollte eine Betonplatte als Untergrund dienen. Der natürliche Erdboden ist optimal.
Was darf z. B. kompostiert werden?
- alte Blumenerde, Baum- u.
Strauchschnitt (zerkleinert), Fallobst, Holzkohleasche, Exkremente
von nicht fleischfressenden Haustieren (z. B. Meerschweinchen), Kaffee- und Teesatz mit Filterpapier,
Laub, Rasenschnitt und Wildkräuter
Was darf z. B. nur in geringen
Mengen auf den Kompost?
- Eierkartons, Haushaltspapier, Papierservietten, Laub der Kastanie,
Nussbaum, Eiche, Pappel u. Platane
Was darf z. B. nicht auf den
Kompost?
- altes Speiseöl, Altöle, Fleisch und
Knochen (frisch und gekocht), Katzen- und Hundestreu, Kunststoffe,
Milchtüten und Saftpackungen,
Medikamente, Metall, Speisereste
(gekocht, gesalzen, flüssig), Staubsaugerbeutel, Steinkohleasche
Essensreste gehören auf keinen Fall
auf den Kompost. Sie könnten möglicherweise Ungeziefer wie auch
Ratten anlocken.
Madlen Schulze
Möchten Sie auch gern einen Garten und haben noch keinen?
Im Bereich der Einsteinstraße sind
noch Gartenflächen zu vergeben.
Melden Sie sich bitte bei
Frau Schulze unter Tel. 34 06 10.
Gartenfreunde | 13
Vorschau
Für unsere Rätselfreunde
• Die MGE –
Infos zur Gebäudereinigung
• Mitgliedschaft –
Frau Rudzewitsch informiert
Welcher der beiden
Innenkreise ist größer?
Oder sind sie sogar gleich groß?
Elektroinstallation
für Haushalt und Gewerbe
Impressum
Herausgeber und Redaktion
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft „Neuer Weg“
Brandenburg e. G., Karl-MarxStraße 5, 14770 Brandenburg
an der Havel
Tel. (03381) 34 06-0
Fax (03381) 34 06-12
Mail info@gwg-neuerweg.de
Web www.gwg-neuerweg.de
Gestaltung und Druck
Werbe Profi Brandenburg
Web www.werbe-profi.de
Tel. (03381) 738-0
Bildnachweise
GWG „Neuer Weg“ Brandenbg.
e. G., www.fotolia.de
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr und
15.00 bis 18.00 Uhr
Lösungen
Verkauf und Service
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Tel.: 0172 / 358 62 38
Sudoku – Die Ziffern von 1 bis 9 sind so einzutragen, dass in jeder
waagerechten Zeile und senkrechten Spalte sowie in jedem 3×3Quadrat jede Zahl nur einmal vorkommt. – Viel Spaß!
4 7
3 8
8 9 2 1
7 5 6
6
7
1
2 5 6 1 7
Die Innenkreise sind gleich groß.
6
3
1
7
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2
2
3
5
1
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2
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2
7
1
5
3
7
2
1
5
9
3
4
6
8
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2 7 4 9 1
8
7
4
7 1 5
3 8 6 2
6 3
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GWG aktuell
Mieterzeitschrift GWG „Neuer Weg“ | Nr. 2 | Ausgabe 1/10 | 2. Jahrgang
Kritik oder Anregungen? Tel.: 3406-0