Cultural Care Au Pair Extended

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Cultural Care Au Pair Extended
Cultural Care Au Pair Basic
P O L I C E N R . 10462.W W S
Cultural Care Au Pair Extended
P O L I C E N R . 11190.R W S
Cultural Care Au Pair Additional Month
P O L I C E N R . 16352.R W S
general
conditions
[2016]
KO N TA K T
Unser Netzwerk von Schadensmeldestellen wird Ihnen zur Seite
stehen, wo immer Sie sich gerade aufhalten. Daher wenden Sie sich
bitte immer an eine Schadensmeldestelle, wenn Sie Hilfe oder Informationen mit Bezug zu Ihrem Versicherungsschutz benötigen. Die
Schadensmeldestellen nehmen ”R-Gespräche” entgegen oder rufen
Sie auf Wunsch zurück.
» Sind Sie in den USA, wenden Sie sich im Schadensfall oder wegen
allgemeinen Informationen bitte an Aetna Student Health.
» Bei Schadensfällen im Rest der Welt und in allen Notfällen setzen
Sie sich bitte mit den folgenden Kundendienststellen in
Verbindung.
Schadensersatzforderungen in den USA:
Aetna Student Health
P.O. Box 14101, Lexington, KY 40512
USA
Tel: (+1) 781 219 9100 (Geschäftszeit)
1 800 783 7447 (gebührenfrei, USA)
Fax: (+1) 859 280 1269
E-mail: erika@aetna.com
Hilfe in Notfällen:
AXA Assistance Deutschland GmbH
p. A. Inter Partner Assistance Service GmbH
Große Scharrnstr. 36
D-15230 Frankfurt/Oder
Deutschland
Tel: (+49) 89 500 70 137 (24 Stunden besetzt)
1 800 847 3948 (24 Stunden gebührenfrei, USA)
Fax: (+49) 89 500 70 394
E-mail: erika@axa-assistance.de
3
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S
SCHADENSMELDESTELLEN
Seite
3
Cultural Care Au Pair Basic
6
Höchstentschädigung 6
Selbstbehalt 6
A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N 7
Einführung 7
Versicherungsdauer 7
Begriffsbestimmungen 7
Was tun im Schadensfall 9
Falls Sie anderweitig entschädigt werden 10
Sie sind mit der Regulierung Ihres Schadensfalles nicht
zufrieden 10
K R A N K H E I T U N D U N FA L L 11
Was wird bezahlt? 11
Informationen zum Aetna-Netzwerk
11
Sport-Zusatz
12
Arztkosten 12
Heimtransport im Notfall
13
Überführung bei Tod 13
Ausschlüsse 13
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 16
Allgemeine Ausschlüsse für alle Arten des
Versicherungsschutzes 16
Ausschlussklausel bei atomaren, chemischen und
biologischen Terrorakten 17
Hinweis zum Aetna-Netzwerk
18
Datenschutzbestimmungen 18
Klageausschlussfrist
18
Anwendbares Recht 19
Rechtseinsetzungsklausel 19
L E I S T U N G S U M FA N G
Cultural Care Au Pair Extended & Additional Month
20
Höchstentschädigung 20
Selbstbehalt 20
A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N 21
Einführung 21
Versicherungsdauer 21
Begriffsbestimmungen 21
Was tun im Schadensfall 23
Falls Sie anderweitig entschädigt werden 24
Sie sind mit der Regulierung Ihres Schadensfalles nicht
zufrieden
24
L E I S T U N G S U M FA N G
4
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26
26
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28
28
29
29
30
G E PÄ C K U N D E I G E N T U M 33
Was wird bezahlt? 33
Gepäck und Eigentum 33
Bargeld 34
Wertdokumente 34
Ausschlüsse 34
V E R S PÄT U N G 36
Was wird bezahlt? 36
Gepäckverspätung 36
Persönliche Verspätung 36
Ausschluss 36
PROGRAMMABBRUCH
37
Was wird bezahlt? 37
Programmabbruch 37
Ausschlüsse 37
HAFTPFLICHT UND RECHTSSCHUTZ 39
Was wird bezahlt? 39
Haftpflicht 39
Ausschlüsse zur Haftpflichtschutz 39
Rechtsschutz 40
Ausschlüsse zum Rechtsschutz 40
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 42
Allgemeine Ausschlüsse für alle Arten des
Versicherungsschutzes 42
Ausschlussklausel bei atomaren, chemischen und
biologischen Terrorakten 43
Hinweis zum Aetna-Netzwerk
44
Datenschutzbestimmungen 44
Klageausschlussfrist 44
Anwendbares Recht 44
Rechtseinsetzungsklausel 44
K R A N K H E I T U N D U N FA L L Was wird bezahlt? Informationen zum Aetna-Netzwerk
Sport-Zusatz
Arztkosten Heimtransport Kostenerstattung für Familienmitglieder Überführung bei Tod Tod als Unfallfolge Invalidität als Unfallfolge Ausschlüsse 5
Basic
Cultural Care Au Pair Basic
A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N
P O L I C E N R . 10462.W W S
EINFÜHRUNG
L E I S T U N G S U M FA N G
Höchstentschädigung K R A N K H E I T U N D U N FA L L
Arztkosten Heimtransport Überführung bei Tod (USD)
100.000
50.000
25.000
Selbstbehalt
K R A N K H E I T U N D U N FA L L
(Pro Schadensfall, Versicherungsjahr oder Versicherungsdauer
außer für Notfallbehandlungen) USD 100 Selbstbeteiligung für das
Aufsuchen eines beim Aetna-Netzwerk angeschlossenen Arztes
wie für Krankenhausaufenthalte (siehe S. 11).
USD 150 für das Aufsuchen eines nicht an das Aetna-Netzwerk
angeschlossenen Arztes.
Alle Notaufnahmen unterliegen einer zusätzlichen Selbstbeteiligung
von USD 150.
Dieser Reisegruppen-Versicherungsschein wird durch die AIG Europe
Limited UK filial i Sverige, P.O. Box 3506, 103 69 Stockholm, Schweden (Handelsregisternummer 516408-1027) und die AIG Europe Ltd
London Branch Zürich (für Au-Pairs aus der Schweiz), im Folgenden
”Versicherer” genannt, zur Verfügung gestellt. Die Durchführung des
Versicherungsverhältnisses erfolgt durch die Akire Services AB, P.O.
Box 5569, S-102 04 Stockholm, Schweden (Handelsregisternummer
556496-2347) für die International Care Ltd. (im Folgenden ”Cultural
Care” genannt) als Versicherungsnehmer der Gruppenversicherung.
Alle Teilnehmer sind automatisch durch den Cultural Care Au Pair Basisschutz (Basic) in dieser Police (Seite 11) versichert. Der verfügbare
Versicherungsschutz ist aus der Aufstellung über den Leistungsumfang (Seite 6) ersichtlich.
Als Begünstigter des aus dieser Police gewährten Versicherungsschutzes sind Sie verpflichtet, sich auf verantwortliche Weise zu verhalten und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden
abzuwenden und einen bereits eingetretenen Schaden möglichst
gering zu halten. Um in den vollen Genuss der Ihnen zustehenden
Leistungen zu kommen, müssen Sie bestimmte Punkte beachten.
Diese Punkte werden im weiteren Text dieser Police (Seite 9) näher
beschrieben.
Sollten Sie irgendwelche Fragen bezüglich Ihres Versicherungsschutzes haben, wenden Sie sich bitte an die Schadensmeldestelle.
Zur Geltendmachung eines Anspruchs wenden Sie sich bitte über eine
der auf S. 3 angegebenen Nummern an eine Schadensmeldestelle.
VERSICHERUNGSDAUER
Der durch diese Police gewährte Versicherungsschutz gilt weltweit
(ausgeschlossene Länder s. Seite 17). Der Versicherungsschutz
beginnt in dem Zeitpunkt, in dem Sie von zu Hause aufbrechen, um
auf direktem Weg zur Aufnahme Ihres Cultural-Care- Programms zu
reisen. Der Versicherungsschutz endet entweder im Zeitpunkt des Endes des von Cultural Care organisierten Programms oder - falls Sie das
Programm verlassen - zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Ihr Heimatland
zurückkehren, wobei das früher eintretende Ereignis maßgeblich ist
(jeweils inklusive der Zeit, die Sie benötigen, um unmittelbar nach
dem Ende Ihres Cultural-Care-Programms auf direktem Weg zu Ihrem
Wohnort zu reisen). Verzögert sich Ihre Rückkehr vom Programm
oder wird diese storniert aus Gründen, die von diesem Versicherungsschutz gedeckt sind, verlängert sich Ihr Versicherungsschutz, bis Sie
an Ihren Wohnort zurückkehren.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Folgende Begriffe sind in dieser Police folgendermaßen zu verstehen:
Ambulante Behandlung
Beschreibt medizinische und andere von qualifizierten
Einrichtungen erbrachte Leistungen, bei denen eine Übernachtung
nicht notwendig ist und Zimmer und Verpflegung nicht in
Rechnung gestellt werden.
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Basic
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Begünstigter
Die bezugsberechtigte Person, für die diese Gruppenversicherung
abgeschlossen worden ist und die im Rahmen eines Cultural-Care Programms reist.
Bereits existierende Beschwerden
Verletzungen, Krankheiten oder Beschwerden, die bereits vor dem
Datum, mit dem dieser Versicherungsschutz in Kraft getreten ist,
behandelt oder diagnostiziert worden sind oder für die eine um sichtige Person um eine Diagnose oder Behandlung ersucht hätte.
Krankheit
Krankheit oder Beschwerde, die während der Zeit entsteht, in der
Sie Begünstigter unter diesem Versicherungsschutz sind und die zu
einem durch diese Police gedeckten Schaden führt.
Schadensereignis
Unter den Begriff Schadensereignis fällt jeder Schaden, der sich
aufgrund eines Unfalls oder eines anderen Schadenseintritts
ereignet; darin eingeschlossen sind Serienunfälle oder Serien schäden, die sich aus einem Schadensereignis ableiten.
Schadensmeldestelle
Die zur Bearbeitung von Schadensfällen oder Dienstleistungen in
Notfällen gemäß den Ausführungen unter ”Was tun im Schadens fall” (Seite 3) bezeichnete Stelle.
Selbstbehalt
Der Betrag, den Sie bezahlen müssen, bevor die Versicherungs gesellschaft zu Zahlungsleistungen aus diesem Versicherungs schutz übergeht. Dort, wo ein Selbstbehalt gilt, gilt dieser für jeden
durch diese Versicherungspolice gedeckten Schaden. Sie können
den für die jeweilige Schadensart zutreffenden Selbstbehalt den
einzelnen Abschnitten dieser Police entnehmen. Der Selbstbehalt
für medizinische Behandlungen gilt pro Zustand und ist beim
ersten Arztbesuch zu zahlen.
Sie
Die bezugsberechtigte Person, für die diese Versicherung abge schlossen worden ist und die im Rahmen eines Cultural Care reist.
Stationäre Behandlung
Beschreibt die zu leistende Pflege in einem Krankenhaus, wenn
der Aufenthalt 24 Stunden übersteigt und ein Zimmer und Verpfle gung in Rechnung gestellt werden.
Teilnehmer
Die an einem Cultural-Care-Programm teilnehmende Person.
Überfall
Unprovozierte vorsätzliche körperliche Gewalt.
Übliche angemessene Kosten
Die normalerweise von Fachleuten innerhalb ihres geographischen
Raumes berechneten Gebühren.
Unfall
Eine Körperverletzung, die einzig und unmittelbar auf gewalttätige,
unerwartete, externe und/oder sichtbare Ursachen zurückzuführen
ist und Ihnen zustößt, während Sie durch diese Versicherungspolice
geschützt sind.
Basic
WA S T U N I M S C H A D E N S FA L L
Wenn es zu einem Schaden kommt, muss der Schadensfall umgehend
gemeldet werden und der Versicherte hat alle Nachfragen der Versicherungsgesellschaft oder der Schadensmeldestelle zu beantworten
und deren Weisungen zu befolgen. Ferner:
1. Bei eingetretenem Schaden hat der Versicherte alles zu tun, um
weitere Schäden abzuwenden oder auf ein Minimum zu beschränken;
2. der Schaden muss mit Angabe der Zeit, des Ortes und der Um stände, des Schadensumfangs sowie Namen und Anschriften zur
Verfügung stehender Zeugen schriftlich festgehalten werden.
Diese Angaben müssen der Schadensmeldestelle umgehend
übermittelt werden;
3. im Krankheits-/Verletzungsfall beschaffen Sie bitte Quittungen
für ärztliche Behandlungen und Berichte, aus denen Diagnose und
Behandlungszeiträume sowie weitere relevante Informationen
über die Krankheit hervorgehen. Ferner ist die Schadensmeldestelle
bei Unfall, Verletzung oder Krankheit unverzüglich zu informieren;
4. füllen Sie ein Schadensmeldeformular aus und senden Sie es
zusammen mit allen Unterlagen (hierzu gehören insbesondere
Rechnungen, ärztliche Atteste, Polizei- oder Versicherungsberichte,
Quittungen usw.) so bald wie möglich der Schadensmeldestelle zu;
5. versäumt es der Begünstigte, die obigen Bestimmungen ohne ei nen für die Versicherungsgesellschaft akzeptablen Grund einzu halten, kann gemäß dem Insurance Contracts Act [~Versicherungs vertragsgesetz] die Haftung der Versicherungsgesellschaft ganz
oder teilweise entfallen.
6. Die Versicherungsgesellschaft zahlt: (a) den Anteil der Kosten, die
durch die Bemühungen entstanden sind, weitere Schäden, wie sie
in Punkt 1 erwähnt sind, zu verhindern oder auf einem Minimum
zu halten, je nachdem, für wie notwendig und wirksam die Versi cherungsgesellschaft diese Schritte bewertet; (b) die notwendigen
Kosten, um dem Versicherten seine Ansprüche auf Schadensersatz
gemäß Punkt 3 zu sichern oder durchzusetzen;
Damit Ihnen Leistungen zustehen, müssen Sie so bald wie möglich,
vorzugsweise jedoch innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des
Schadens ein Schadensmeldeformular an die Schadensmeldestelle
schicken. Die Versicherungsgesellschaft haftet nicht im Sinne dieser
Police, wenn der Begünstigte oder eine anspruchsberechtigte Person
den Anforderungen gemäß den Punkten 1-6 nicht entspricht oder
in den der Schadensmeldestelle übermittelten Unterlagen falsche
Angaben macht oder solche Unterlagen fälscht oder ändert oder dies
veranlasst.
Das Schadensmeldeformular können Sie auf www.erikainsurance.com
herunterladen.
FA L L S S I E A N D E R W E I T I G E N T S C H Ä D I G T W E R D E N
Können Sie aus anderen Quellen Ersatz erlangen - z.B. aus einer Kraftfahrzeug- oder Hausratsversicherung - haben Sie erst dann Anspruch
auf zusätzliche Leistungen gegen diese Versicherungsgesellschaft,
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Basic
Basic
K R A N K H E I T U N D U N FA L L
wenn alle Leistungsgrenzen einer solchen Versicherung erreicht sind.
Sollten Sie bereits Zahlungen von dieser Versicherungsgesellschaft
erhalten haben und Sie erhalten dann Zahlungen von anderen Versicherungsgesellschaften oder einer sonstigen Quelle, müssen Sie der
Schadensmeldestelle sämtliche Informationen und Unterlagen über
diese Zahlung zukommen lassen und der Schadensmeldestelle Ihre
Zahlung rückerstatten. Verstöße hiergegen können rechtliche Schritte
nach sich ziehen.
S I E S I N D M I T D E R R E G U L I E R U N G I H R E S S C H A D E N S FA L L E S
NICHT ZUFRIEDEN
Wenn Sie einen Schadensfall geltend gemacht haben, mit dessen
Regulierung jedoch nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von sechs Monaten die Schadensmeldestelle schriftlich davon
unterrichten, dass Sie Einspruch erheben werden. Wenn Sie dies
unterlassen, ist die Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet,
Ihren Schadensfall zu überprüfen. Senden Sie Ihren Einspruch an die
Schadensmeldestelle unter der auf Seite 3 dieser Police angegebenen
Adresse. Sollten sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und
der Versicherungsgesellschaft aus Unzufriedenheit ergeben und eine
Meldung bei der Schadensmeldestelle, der Akire Services AB oder der
Versicherungsgesellschaft führt zu keinem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis, können Sie sich mit einer Beschwerde an Ihre örtliche
alternative Streitschlichtungsstelle wie den schwedischen Allmänna
reklamationsnämnd, den norwegischen Finansklagenemnda, den
dänischen Ankenævnet for Forsikring, den UK Financial Ombudsman
Service, die US state departments of insurance or financial service
complaints services oder dergleichen wenden. Informationen
darüber, wie Ihnen dort weitergeholfen wird, erhalten Sie von diesen
Einrichtungen oder von der Versicherungsgesellschaft.
Was wird bezahlt?
Die Versicherungsgesellschaft zahlt für akute, notwendige, angemessene
und übliche medizinische Kosten bis zu USD 100.000, die infolge
einer Krankheit, eines Unfalls oder eines unprovozierten körperlichen
Angriffs während eines von Cultural Care organisierten Programms
entstehen, und zwar unter Berücksichtigung der in den Abschnitten
Versicherungsdauer und Ausschlüsse aufgeführten Einschränkungen
und aller Versicherungsbedingungen dieses Gruppen-Versicherungsscheins. Bei Krankenhausaufenthalten beschränkt sich der Versicherungsschutz auf 60 Tage, gerechnet ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts. Zahlungen werden für Kosten geleistet, die durch
Behandlungen während der Versicherungsdauer veranlasst worden
sind. Aus dieser Police ergeben sich keine Ansprüche auf Ersatz für
Kosten, die auf andere Weise ersetzt werden können; hierzu gehören
insbesondere Ersatzleistungen aus anderen Versicherungspolicen
oder aus staatlich geförderten Programmen.
Die Versicherungsgesellschaft behält sich das Recht vor zu entscheiden, ob eine ärztliche Behandlung infolge einer Krankheit oder eines
Unfalls im Gastland oder im Land des Wohnsitzes durchzuführen ist.
Falls die Diagnose oder Behandlung im Heimatland des Begünstigten als angemessen, aber kostengünstiger angesehen wird und die
Überführung vom behandelnden Arzt genehmigt wird, zahlt die
Versicherungsgesellschaft für den Rücktransport ins Heimatland und
trägt auch die Kosten der Rückreise ins Gastland, wenn sie innerhalb
von 30 Tagen nach erfolg-reicher Behandlung stattfindet. Für den Fall,
dass das Cultural-Care-Programm nicht mehr fortgesetzt werden kann
und eine Beurteilung über einen Notfallrücktransport ins Heimatland
als notwendig erachtet wird, behält sich die Versicherungsgesellschaft
das Recht vor, über Zeit und Ort eines solchen Rücktransports zu
entscheiden. Sollte der Begünstigte den Rücktransport ins Heimatland
trotz der von der Versicherungsgesellschaft getroffenen Entscheidung
verweigern, verliert der Versicherungsschutz zur Deckung nachfolgender medizinischer und anderer Kosten, die nach dem Datum der
vorgeschlagenen Rückreise ins Heimatland anfallen könnten, seine
Gültigkeit.
Informationen zum Aetna-Netzwerk
Für Au-Pairs in den USA hat die Versicherungsgesellschaft den Zugang
zum Aetna Preferred Provider Network vereinbart. Bei diesem
Netzwerk handelt es sich um einen landesweiten Zusammenschluss
von Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen wie Ärzten und
Krankenhäusern. Falls Sie einen Arzt konsultieren, der zum AetnaNetzwerk gehört, müssen Sie USD 100 pro Vorfall bezahlen anstatt
USD 150, die sonst bei Ihrem ersten Besuch verlangt werden.
Bevorzugte Leistungserbringer sind unabhängige Vertragspartner
und sind weder Angestellte noch Agenten von Cultural Care, der
Versicherungsgesellschaft, Aetna Student Health oder Aetna. Informationen über bevorzugte Leistungserbringer erhalten Sie, indem Sie
im Internet die Seite ”DocFind” über die Adresse www.aetna.com/
docfind/erika aufrufen. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um einen Arzt
oder ein Krankenhaus in Ihrem Bereich zu finden. Wenn Sie keinen
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Basic
Zugang zum Internet haben, können Sie eine vollständige Liste der
teilnehmenden Leistungserbringer bei Aetna Student Health unter
der Telefonnummer (800) 783-7447 anfordern.
Sport-Zusatz
Alle Cultural-Care-Teilnehmer, die den gesonderten Sport-Zusatz haben, werden für Kosten entschädigt, die infolge oder im Zusammenhang mit einem Unfall bei risikoreichen Sportarten oder sonstigen
risikoreichen Aktivitäten entstehen und die sonst vom allgemeinen
Versicherungsschutz ausgeschlossen wären (Ausschlüsse – Seite 15).
A R Z T KO S T E N
Nachdem Sie Ihren Selbstbehalt (siehe Seite 6) gezahlt haben, leistet
die Versicherungsgesellschaft Erstattung wie folgt. Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen (oder im Falle Ihres Todes, Ihren Hinterbliebenen) Erstattung in Höhe von maximal USD 100.000 für folgende
akute, notwendige, angemessene und übliche Behandlungskosten für
Krankheit oder Körperverletzung als Unfallfolge oder Überfall leisten,
die während der Versicherungsdauer entstehen:
» Arztbesuche und außerordentliche Pflegemaßnahmen;
» Krankenhausbehandlung bis zu 60 Tagen während der Versicherungsdauer;
» ambulante chirurgische Versorgung für außerordentliche Pflege-
maßnahmen in den USA bis zu einer Höchstsumme von USD 7.000;
» rezeptpflichtige Heilmittel, wenn ein dafür von einem zugelassenen
Arzt zur Behandlung für einen vom Versicherungsschutz gedeckten
Unfall oder Krankheit ausgestelltes Rezept vorgelegt wird;
» Kosten für physiotherapeutische Behandlungen sind gedeckt, falls
diese von einem Arzt verschrieben und von der Schadensmeldes telle im Voraus genehmigt worden sind;
» chiropraktische Behandlungen, Akupunktur oder andere alternative
medizinische Behandlungen bis zur Höhe von insgesamt USD 1.000,
wenn diese von einem zugelassenen Arzt zur Behandlung eines
vom Versicherungsschutz gedeckten Unfalls oder einer Krankheit
verordnet worden sind;
» zahnmedizinische Behandlung – wenn Ihre gesunden und natür lichen Zähne infolge eines Unfalls beschädigt worden sind, werden
Ihnen die Kosten für eine provisorische zahnärztliche Behandlung
voll ersetzt;
» Behandlungen bei psychischen Störungen bis zur Höhe von insge samt USD 1.000 während der Versicherungsdauer;
» angemessene örtliche Transportkosten in eine Arztpraxis oder ein
Krankenhaus während der Versicherungsdauer, jedoch nur dann,
wenn der Transport notwendig ist, um die ärztliche oder zahnärzt liche Behandlung im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer
Krankheit zu ermöglichen, die während Ihres Cultural-Care Programms aufgetreten sind und die durch diese Versicherungs police gedeckt sind.
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Basic
H E I M T R A N S P O R T I M N O T FA L L
Sollten Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem
lebensbedrohlichen Zustand sein, der durch diesen Versicherungsschutz gedeckt und nicht ausgeschlossen ist und sind Sie aus diesem
Grund außerstande, mit dem von Cultural Care organisierten Flug
zurückzukehren, werden Ihnen die zusätzlichen Kosten bis zur Höhe
von USD 50.000 für Ihren eigenen Rücktransport ersetzt, wenn die
Versicherungsgesellschaft wegen der genannten Krankheit oder des
Unfalls entscheidet, dass Sie früher oder später und nicht mit Ihrem
von Cultural Care organisierten Programm nach Hause zurückkehren.
Die Notwendigkeit des Heimtransports und das Transportmittel
müssen von der Schadensmeldestelle im Voraus genehmigt sein.
Ohne eine vorherige Genehmigung werden die Kosten nach den
allgemeinen Bestimmungen der Versicherung erstattet, wobei die
Notwendigkeit und Angemessenheit der durchgeführten Leistungen
und aufgetretenen Kosten nach Maßgabe des Ermessens der Versicherungsgesellschaft berücksichtigt werden.
ÜBERFÜHRUNG BEI TOD
Sollten Sie versterben und Ihr Tod ist infolge eines Unfalls oder einer
Krankheit erfolgt, die von diesem Versicherungsschutz gedeckt und
nicht ausgeschlossen ist, werden Ihre Hinterbliebenen oder Ihre
gesetzlichen Erben für die Überführungskosten der Leiche in Ihr
Heimatland bis zur Höhe von USD 25.000 entschädigt oder die Versicherungsgesellschaft bezahlt, wenn dies der Wunsch Ihrer Familie
ist, bis zu USD 7.500 für Bestattungskosten in dem Land, in dem sich
der Todesfall ereignet hat (die Bestattung im Heimatland ist hiervon
ausgenommen).
Ausschlüsse
Folgende Arzt-, Zahnarzt-, Reise- oder sonstige Kosten sind von diesem Versicherungsschutz nicht gedeckt:
» sämtliche Kosten für ambulante chirurgische Behandlungen in den
USA, die die Summe von USD 7.000 übersteigen;
» sämtliche Kosten, die USD 1.000 übersteigen aus Anlass oder im
Zusammenhang mit einer Behandlung von geistigen und psychi schen Störungen und Erkrankungen einschließlich Suizidversuchen
und Essstörungen oder für die Behandlung physischer Symptome,
die aus geistigen oder psychischen Krankheiten resultieren oder
damit verbunden sind einschließlich Essstörungen;
» sämtliche Kosten für Behandlungen oder verschreibungspflichtige
Medikamente für bereits existierende Beschwerden, sofern diese
vernünftigerweise zu erwarten gewesen sind. Sollte sich Ihr Zustand
während Ihrer Teilnahme an einem von Cultural Care organisierten
Programm unerwartet drastisch verschlechtern, können Sie für die
durch eine solche Verschlechterung entstandenen Kosten bis zur
Höhe von USD 4.000 entschädigt werden;
» alle Ausgaben für Notfall-Rücktransporte und Erstattungen zu
Gunsten von Familienmitgliedern aus Anlass von körperlichen
Zuständen oder geistigen/psychischen Störungen, die bereits
vorgelegen haben;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit der medi13
Basic
zinischen Behandlung des Missbrauchs von Alkohol, Schlaftabletten,
Beruhigungsmitteln, Rauschgift oder sonstigen Rauschmitteln;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit der
Behandlung von Akne;
» sämtliche Kosten, die von Tätowierungen, Piercings oder sonstigen
unnatürlichen körperlichen Veränderungen wie Implantaten, Botox Injektionen usw. herrühren oder damit in Verbindung stehen;
» sämtliche Kosten, die infolge von oder im Zusammenhang mit der
Behandlung von Verletzungen entstanden sind, die unter Einfluss
von Alkohol, Schlaftabletten, Beruhigungsmitteln, Rauschgift oder
sonstigen Rauschmitteln erlitten worden sind, vorausgesetzt, dass
es Gründe zu der Annahme gibt, dass dieser Einfluss die Verletzung
gefördert oder verschlimmert haben kann und der Begünstigte nicht
in der Lage ist, vollständig zu beweisen, dass es keinen Zusammen hang zwischen einem solchen Einfluss und der Verletzung gibt;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit einer
Behandlung aufgrund von kriminellem oder gewalttätigem
Verhalten Ihrerseits;
» Entbindungskosten oder mit der Schwangerschaft in Zusammen
hang stehende Krankheiten oder Behandlungen;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit
Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Beginn dieser
Versicherungspolice bestanden hat und denen sich eine
umsichtige Person bereits vor dem rechtswirksamen Beginn dieser
Versicherung unterzogen hätte;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit einer
Behandlung bei HIV-Erkrankungen oder AIDS oder sämtliche damit
verbundenen Beschwerden;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit Epidemien
oder Pandemien von ansteckenden Krankheiten aller Art, wenn Reisebeschränkungen von der World Health Organisation heraus gegeben worden sind;
» sämtliche Kosten im Zusammenhang mit akuten und notwendigen
zahnärztlichen Behandlungen, die keine Folge eines Unfalls sind;
» Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit kieferorthopädi schen Behandlungen;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit einer
Behandlung von durch Beißen oder Kauen verursachten Zahnschäden;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit routine mäßigen ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungen wie
beispielsweise körperliche Untersuchungen, Impfungen, zahnärzt liche und kieferorthopädische Untersuchungen oder routinemäßige
Augenuntersuchungen;
» sämtliche Kosten für elektive Behandlungen, d.h. Behandlungen,
für die keine Notwendigkeit aufgrund von krankhaften organischen
oder funktionellen Veränderungen des Körpers vorliegt. Zu den
elektiven Behandlungen gehören insbesondere Tubenligaturen,
Vasektomien, Brustverkleinerungen, operative Geschlechtsum wandlungen, submuköse Septumresektionen und/oder Arten der
Septumplastik bei Septumdeviation (ausgenommen: notwendige
Behandlungen akuter Nebenhöhlenvereiterungen), Behandlungen
14
Basic
zur Gewichtsreduktion, Lernstörungen, Kiefergelenkdysfunktionen,
Impfungen und routinemäßige körperliche Untersuchungen;
» sämtliche Kosten, die die Höhe von USD 1.000 übersteigen infolge
von oder im Zusammenhang mit chiropraktischen Behandlungen,
Akupunktur oder anderen alternativen medizinischen Behandlungen;
» sämtliche Kosten, die infolge oder im Zusammenhang mit einem
Unfall bei risikoreichen Sportarten oder sonstigen risikoreichen
Aktivitäten entstehen; hierzu gehören insbesondere: Lacrosse,
Australian Football, Rugby, Ringen, Kampfsportarten (wie Judo,
Karate, Tae Kwondo, Thai-Boxen usw.), Rodeo, Moto-Cross, Auto rennen, Motorradrennen, das Fahren von Geländefahrzeugen wie
z.B. vierradgetriebene Fahrzeuge und Schneemobile, Pferderennen,
Fliegen mit Hängegleitern, Segelfliegen, Bungee-Springen, Boxen,
alpine Sportarten, Bobschlittenfahren, Skispringen, Shorttrack Eisschnelllauf, Fallschirmspringen, Ballonfahren, Fliegen von
Flugzeugen mit eigenem Antrieb, Motorrennen oder ähnliche
Aktivitäten, Bergsteigen, Klettern, Wildwasserfahrten, Jet-Skifahren
oder Aktivitäten, die als Expeditionen bezeichnet werden können,
es sei denn, dass diese Aktivitäten zu einem vorgeschriebenen LCC Meeting gehören oder Sie den gesonderten Sport-Zusatz für
Teilnehmer des Cultural Care (Seite 12) abgeschlossen haben;
» sämtliche Kosten, die aus Verletzungen wegen eigenem Gebrauchs
von Feuerwaffen resultieren oder mit solchen im Zusammenhang
stehen;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit
Verletzungen, die durch berufliche manuelle Arbeit und/oder bei
der Durchführung einer Tätigkeit, für die Sie Gebühren, Zahlungen,
Lohn oder irgendeine sonstige Form eines Einkommens erhalten
haben oder erhalten haben sollten, verursacht worden sind, es sei
denn, es handelt sich um die Erfüllung von Pflichten als CulturalCare-Au-Pair;
» sämtliche Reisekosten, die dadurch veranlasst sind, dass ein Schiff
oder Flugzeug aufgrund Ihrer Krankheit oder Verletzung seinen
Kurs ändern muss;
» sämtliche Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen;
» sämtliche Kosten für Physiotherapien, wenn diese nicht von einem
qualifizierten Arzt verschrieben worden sind und von der Schadens meldestelle keine vorherige Genehmigung gegeben worden ist;
» Kosten für eine Privatklinik;
» Kosten für Kurpflege;
» Reisekosten, die über die angemessene Höhe hinausgehen;
« Telefonkosten im Zusammenhang mit einem vom Versicherungs schutz gedeckten Schaden, die über die Höhe von USD 50
hinausgehen und die nicht für Telefonate mit der Versicherungs-
gesellschaft genutzt worden sind;
» Kosten, die über die normalerweise angemessene Höhe hinausgehen;
» medizinische Kosten in dem Maße, wie Ihnen Entschädigung aus
anderen Gründen zusteht wie insbesondere andere Versicherungs policen oder vom Staat subventionierte Programme oder aufgrund
von Gesetzen, Dekreten oder Abkommen.
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Basic
Basic
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE AUSSCHLÜSSE FÜR ALLE ARTEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
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Es besteht kein Versicherungsschutz und die Versicherungsgesellschaft leistet keinen Ersatz für Schäden, die direkt oder indirekt auf
Folgendes zurückzuführen sind:
» Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits oder seitens einer
anderen zu Leistungen berechtigten Person;
» Krieg, feindliche Aktionen einer fremden Macht, Revolution,
Machtübernahmen, Bürgerkrieg, Kriegsereignisse (Krieg erklärt
oder nicht erklärt), Aufstände oder Rebellionen (”Aufstand” bede utet tumultartige Friedensstörungen durch eine Personengruppe,
sei es auf nationaler oder lokaler Ebene, durch die der Sozialfrie den und die Ordnung dieses Gebietes ernsthaft bedroht werden)
oder sonstige Störungen ähnlicher Natur. Jedoch sind direkte
terroristische Aktionen hierin nicht eingeschlossen (”direkt” bede utet dabei eine unmittelbare und geographisch nahe Bedrohung
der persönlichen Sicherheit); ausgenommen sind atomare, che mische und biologische Terrorakte gemäß der entsprechenden
Ausschlussklausel (siehe unten). Die Versicherungsgesellschaft
zahlt jedoch bis zu USD 1.500 für Extrakosten, die Ihnen dadurch
entstehen, dass Sie sofort nach dem Ausbruch von Gewalttätig keiten auf dem geographischen Gebiet, auf dem Sie sich befinden,
aufgrund eines der oben genannten ausgeschlossenen Ereignisse
in Übereinstimmung mit Empfehlungen der Behörden Ihres Heim atlandes (Außenministerium, Auswärtiges Amt) nach Hause
zurückkehren müssen. Dies kann aber nur nach vorheriger Prüfung
der Erforderlichkeit Ihrer Rückreise wegen der genannten Ereignisse
durch die Schadensmeldestelle geschehen;
» Beschlagnahmung, Konfiszierung oder Zerstörung durch eine
Regierung oder durch Behörden;
» ionisierende Strahlung von oder Kontamination mit Radioaktivität
von nuklearen Brennstoffen oder von nuklearen Abfällen oder von
der Verbrennung nuklearer Brennstoffe;
» die radioaktiven, giftigen, explosiven oder gefährlichen oder
kontaminierenden Eigenschaften nuklearer Installationen, Reaktoren
oder sonstiger nuklearer Anlagen oder nuklearer Teile davon;
» Waffen oder Geräte, die Kernspaltung und/oder Kernfusion oder
sonstige Reaktionen dieser Art oder radioaktive Kraft oder Materie
einsetzen;
» die radioaktiven, giftigen, explosiven oder gefährlichen oder
kontaminierenden Eigenschaften von radioaktiver Materie. Der
Ausschluss in dieser Unterklausel erstreckt sich nicht auf radioaktive
Isotope, die kein Nuklearbrennstoff sind, wenn solche Isotope zu
kommerziellen, landwirtschaftlichen, medizinischen, wissenschaft lichen oder sonstigen ähnlichen friedlichen Zwecken vorbereitet,
befördert, gelagert oder benutzt werden;
» Schäden, für die aus anderen Versicherungspolicen, staatlich
geförderten Programmen usw. Ersatz erlangt werden kann. Damit
Sie Anspruch auf Leistungen haben, müssen Sie der Schadens-
meldestelle so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb eines
Jahres nach Schadenseintritt ein Schadensmeldeformular zusenden.
Warten Sie damit länger als ein Jahr, können Sie keine Leistungen
verlangen;
» Gebietsausschluss: Diese Versicherungspolice deckt keinen Verlust,
keine Verletzung, keinen Schaden oder keine gesetzliche Haftung,
die sich direkt oder indirekt durch Reisen in, nach oder durch
Afghanistan, Kuba, die Demokratische Republik Kongo, den Iran,
den Irak, Liberia, den Sudan oder Syrien ergeben;
» SDN-Ausschluss: Diese Versicherungspolice deckt keinen Verlust,
keine Verletzung, keinen Schaden oder keine gesetzliche Haftung,
die direkt oder indirekt durch Terroristen oder Mitglieder einer
terroristischen Organisation, Rauschgifthändler oder Händler von
Kernwaffen, chemischen oder biologischen Waffen verursacht
werden.
» Die Versicherungsgesellschaft gilt nicht als Erbringer von Schutz
und haftet für keinerlei Ansprüche oder verschafft keinerlei Vort eile in dem Maße, wie das Erbringen von solcher Schutz-Leistung,
Zahlung eines solchen Anspruchs oder Verschaffung eines solchen
Anspruchs die Versicherungsgesellschaft Sanktionen, Verboten
oder Restriktionen gemäß Resolutionen der Vereinten Nationen
oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Verordnungen der
Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder der Verein igten Staaten von Amerika aussetzen würde.
A U S S C H L U S S K L A U S E L B E I AT O M A R E N , C H E M I S C H E N U N D
BIOLOGISCHEN TERRORAKTEN
Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen dieser Police
oder Zusätzen hierzu gilt die Vereinbarung, dass diese Police keine
Deckung für Schäden gewährt, die direkt oder indirekt durch atomare,
chemische oder biologische Terrorakte (gemäß nachfolgender Definition) entstanden sind, oder zu denen solche Terrorakte beigetragen
oder sie verursacht haben oder die mit solchen Terrorakten in Zusammenhang stehen, was ohne Rücksicht darauf gilt, ob andere Ursachen
oder Ereignisse gleichzeitig oder in der Folge zu den Schäden beigetragen haben.
Im Sinne dieses Zusatzes bedeutet ”atomare, chemische und biologische Terrorakte” den Gebrauch von Atomwaffen oder atomaren
Vorrichtungen oder die Emission, den Austritt, die Verbreitung, die
Freigabe oder das Entweichen von festen, flüssigen oder gasförmigen chemischen und/oder biologischen Stoffen während der Dauer
der Versicherungspolice, die durch Personen oder Personengruppen
hervorgerufen sind, was unabhängig davon gilt, ob diese eigenständig
oder im Namen von oder in Verbindung mit Organisationen oder Regierungen zu politischen, religiösen oder ideologischen Zwecken oder
aus solchen Gründen handeln einschließlich der Absicht, Regierungen
zu beeinflussen oder die Öffentlichkeit oder Teile hiervon in Angst
und Schrecken zu versetzen.
Unter ”chemischer” Wirkstoff ist jede Zusammensetzung zu verstehen, die durch wirksame Verbreitung behindernde, schädigende
17
Basic
oder tödliche Wirkung auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachwerte
ausübt.
Mit der Bezeichnung ”biologischer” Wirkstoff sind sämtliche
pathogenen (Krankheiten hervorrufenden) Mikroorganismen und/
oder biologisch hergestellten Toxine (einschließlich genetisch veränderter Organismen und chemisch synthetisierter Toxine) gemeint,
die Krankheiten oder den Tod bei Menschen, Tieren oder Pflanzen
verursachen. Hinsichtlich Terrorakten gilt folgende Bestimmung:
Jedes Ereignis, bei dem in einem Zeitraum von 48 Stunden eine
oder mehrere vom Versicherungsschutz einer Versicherungspolice
gedeckte Personen denselben äußeren Einflüssen ausgesetzt sind, die
de jure zu einem Terrorakt erklärt werden, gilt als ein Ereignis.
HINWEIS ZUM AETNA-NETZWERK
Aetna behandelt persönliche Mitgliedsdaten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vertraulich und hält Richtlinien und Verfahren
vor, um die Informationen vor rechtswidriger Nutzung und Enthüllung
zu schützen. Wenn Ihre medizinische Pflege und Behandlung, die
Inanspruchnahme von Leistungen aus Ihrem Vertrag oder andere
damit in Zusammenhang stehende Vorgänge es erfordern, werden
Daten dieser Art von uns intern verwendet und an mit uns verbundene Unternehmen weitergegeben. Ihre Daten können in diesen
Fällen an die Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen (Ärzte, Krankenhäuser), Lieferanten, fachärztliche Berater, Behörden und deren
entsprechende Vertreter weitergeleitet werden. Diese Parteien sind
gesetzlich zur Geheimhaltung persönlicher Daten verpflichtet. Zum
Netzwerk gehörende Anbieter sind darüber hinaus dazu verpflichtet,
Ihnen auf Verlangen Einsicht in Ihre Krankenakte im Rahmen einer
angemessenen Frist zu gewähren. Mit Ihrer Anmeldung zu dem
Angebot erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten in
Ihrem Namen und dem Ihrer Angehörigen auf die oben beschriebenen Weise nutzen und weitergeben.
D AT E N S C H U T Z B E S T I M M U N G E N
Die Datenschutzbestimmungen der AIG können über die Netzpräsenz
des Versicherers http://www.aig.se eingesehen werden.
KLAGEAUSSCHLUSSFRIST
Vor Ablauf von 60 Tagen nach Einreichung Ihrer Schadensersatzforderung können Leistungen wegen Recht oder Billigkeit nicht im
Klagewege durchgesetzt werden. Klagen können nur bis spätestens
drei Jahre nach dem Unfalldatum oder vom Datum des Schadens
erhoben werden, wobei das frühere Ereignis maßgeblich ist. Wenn
der Versicherungsgesellschaft oder der Schadensmeldestelle ein
Scha-densfall gemeldet worden ist und der Begünstigte mit der
angebotenen Entschädigung nicht zufrieden ist, kann er nur innerhalb
von 6 Monaten nach Erhalt der Entschädigung oder der Ablehnung
einer solchen Klage erheben.
18
Basic
ANWENDBARES RECHT
Dieser Versicherungsschutz richtet sich nach schwedischem Recht.
Dies gilt ausnahmsweise dort und in dem Maße nicht, wie das Recht
des Wohnsitzlandes des Bezugsberechtigten zwingend vorsieht, dass
dieses Recht anzuwenden ist.
RECHTSEINSETZUNGSKLAUSEL
Ist ein Schadensfall durch diese und durch eine von einem anderen
Versicherungsträger ausgestellte Versicherungspolice gedeckt, ist
dieser Versicherungsschutz stets nachrangig gegenüber anderen
Policen und die Versicherungsgesellschaft ist erst dann verpflichtet zu
zahlen, wenn die Höchstgrenzen aller anderen anwendbaren Versicherungspolicen erschöpft sind.
Sind alle anderen Versicherungspolicen erschöpft, zahlt diese
Versicherungsgesellschaft bis zur Höhe der in der Tabelle Höchstentschädigungen (Seite 6) angegebenen Beträge für Ansprüche, die nicht
bereits anderweitig gedeckt sind und für die noch nicht entsprechend
gezahlt worden ist.
Im Falle einer jeden Zahlung aus diesem Versicherungsschutz ist
die Versicherungsgesellschaft in Höhe einer solchen Zahlung in die
nachstehend in Punkt 1 und 2 angegebenen Rechte einzusetzen, ohne
dass dadurch die Ansprüche des Begünstigten beeinträchtigt werden:
1. in den Rückgriffsanspruch, wenn der Begünstigte Schadens ersatzansprüche gegen andere Personen oder Organisationen
hat;
2. in den Anspruch auf Rechtseinsetzung, wenn der Begünstigte
in die Rechte Dritter wegen der Zahlung auf einen Anspruch an
eine verletzte Person einzusetzen ist. Erhält der Begünstigte
Schadensersatz von einem solchen Dritten, sei es durch Klage,
Vergleich oder auf sonstige Weise, haftet der Begünstigte der
Versicherungsgesellschaft gegenüber in Höhe des geringeren
Betrages wie folgt:
a) in Höhe des vom Begünstigten erlangten Betrages oder
b) in Höhe des Betrages aller Zahlungen, die die Versicherungs gesellschaft für die dem Begünstigten im Zusammenhang
mit diesem Schadensfall entstandenen Kosten geleistet hat.
Die Versicherungsgesellschaft kann vom Versicherten eine den
Rückgriffsanspruch der Versicherungsgesellschaft gegenüber Dritten
bestätigende Erklärung verlangen, bevor sie für Kosten zahlt, von
denen sie nach Treu und Glauben annehmen kann, dass sie sich nach
den Bestimmungen dieses Abschnitts der Versicherungspolice richten.
Der Begünstigte hat die Versicherungsgesellschaft bei der
Sicherung und Ausübung ihrer Rechte gemäß den obigen Absätzen zu
unterstützen und dabei von der Versicherungsgesellschaft zu diesem
Zweck angeforderte Beweismittel, Urkunden und Unterlagen zu
beschaffen.
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Extended & Additional Month
Cultural Care Au Pair Extended
A L L G E M E I N E I N F O R M AT I O N E N
P O L I C E N R . 11190.R W S
EINFÜHRUNG
Cultural Care Au Pair Additional Month
P O L I C E N R . 16352.R W S
L E I S T U N G S U M FA N G
Höchstentschädigung K R A N K H E I T U N D U N FA L L
Arztkosten Heimtransport im Notfall Kostenerstattung für Familienmitglieder Überführung bei Tod Tod als Unfallfolge Invalidität als Unfallfolge (USD)
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
unbegrenzt
10.000
50.000
G E PÄ C K U N D E I G E N T U M
Gepäck und Eigentum - davon für definierte Wertgegenstände Bargeld Wertdokumente 5.000
2.000
500
2.000
V E R S PÄT U N G
Gepäckverspätung persönliche Verspätung – Flugmehrkosten 200
900
500
PROGRAMMABBRUCH
Programmabbruch – Flugmehrkosten – Rückkehr zum Programm unbegrenzt
2.000*)
HAFTPFLICHT UND RECHTSSCHUTZ
Haftpflicht Rechtsschutz *) nicht für Additional Month.
500.000
15.000
Selbstbehalt
(pro Schadensfall, Versicherungsjahr oder
Versicherungsdauer außer für Notfallbehandlungen) USD 35
Selbstbeteiligung für Besuche bei Ärzten des Aetna-Netzwerks und
bei stationären Behandlungen (siehe S. 24).
USD 95 für Besuche bei Ärzten außerhalb des Netzwerks. Alle
Notaufnahmen unterliegen einer zusätzlichen Selbstbeteiligung
von USD 50. Kein Selbstbehalt für nicht unfallbedingte Besuche
beim Zahnarzt, Unfälle mit Todesfolge und unfallbedingte
Körperbehinderungen.
K R A N K H E I T U N D U N FA L L
G E PÄ C K U N D E I G E N T U M
USD 35 pro Vorfall.
V E R S PÄT U N G
Wartezeit von 24 Stunden bei Gepäckverspätung.
Wartezeit von 8 Stunden bei persönlicher Verspätung.
PROGRAMMABBRUCH
Kein Selbstbehalt.
HAFTPFLICHT UND RECHTSSCHUTZ
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USD 150 für Haftpflicht. USD 50 + 10% des Saldos der Rechtskosten.
Dieser Reisegruppen-Versicherungsschein ist gezeichnet worden durch
die Erika Insurance Ltd, P.O. Box 55569, S-102 04 Stockholm, Schweden (registriert im schwedischen Handelsregister unter der Nummer
516401-8581), nachfolgend ”Versicherungsgesellschaft” genannt, mit
International Care Ltd. (im Folgenden ”Cultural Care” genannt) als Versicherungsnehmer der Gruppenversicherung. Au-Pairs sind berechtigt,
an dem Schutz der Gruppen-Policen Cultural Care Au Pair Extended
und Additional Month (S. 24) teilzuhaben, vorausgesetzt, dass die
einschlägigen Zahlungen für den Versicherungsschutz geleistet worden
sind. Der gewährte Versicherungsschutz ist aus der Aufstellung über
den Leistungsumfang (Seite 20) ersichtlich. Die Zahlung für den Versicherungsschutz gemäß dem Gruppen-Versicherungsvertrag gilt ab
Beginn des Versicherungsschutzes als verdient.
Als Begünstigter des aus dieser Police gewährten Versicherungsschutzes sind Sie verpflichtet, sich auf verantwortliche Weise zu verhalten und alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden
abzuwenden und einen bereits eingetretenen Schaden möglichst
gering zu halten. Um in den vollen Genuss der Ihnen zustehenden
Leistungen zu kommen, müssen Sie bestimmte Punkte beachten.
Diese Punkte werden im weiteren Text dieser Police (Seite 23) näher
beschrieben. Sollten Sie Fragen bezüglich Ihres Versicherungsschutzes haben, wenden Sie sich bitte an die Schadensmeldestelle. Zur
Geltendmachung eines Anspruchs wenden Sie sich bitte über eine der
auf S. 3 angegebenen Nummern an eine Schadensmeldestelle.
VERSICHERUNGSDAUER
Der durch diese Police gewährte Versicherungsschutz gilt weltweit
(inklusive Schengen-Länder), vorausgesetzt, dass die entsprechenden
Zahlung geleistet worden ist. Der Versicherungsschutz beginnt in dem
Zeitpunkt, in dem Sie von zu Hause aufbrechen, um auf direktem
Weg zur Aufnahme Ihres Cultural-Care- Programms zu reisen. Der
Versicherungsschutz endet entweder im Zeitpunkt des Endes des von
Cultural Care organisierten Programms oder – falls Sie das Programm
verlassen – zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, wobei das früher eintretende Ereignis maßgeblich ist (jeweils
inklusive der Zeit, die Sie benötigen, um unmittelbar nach dem Ende
Ihres Cultural-Care-Programms auf direktem Weg zu Ihrem Wohnort
zu reisen). Wenn Sie das Programm vorzeitig verlassen haben, haben
Sie keinen Anspruch mehr auf den Versiche-rungsschutz durch ”Additional Month”. Verzögert sich Ihre Rückkehr vom Programm oder wird
diese storniert aus Gründen, die von diesem Versicherungsschutz
gedeckt sind, verlängert sich Ihr Versicherungsschutz, bis Sie an Ihren
Wohnort zurückkehren.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Folgende Begriffe sind in dieser Police folgendermaßen zu verstehen:
Ambulante Behandlung
Beschreibt medizinische und andere von qualifizierten Einrich tungen erbrachte Leistungen, bei denen eine Übernachtung nicht
notwendig ist und Zimmer und Verpflegung nicht in Rechnung
gestellt werden.
21
Extended & Additional Month
Begünstigter
Die bezugsberechtigte Person, für die diese Versicherung abge schlossen worden ist und die im Rahmen eines Cultural Care reist.
Bereits existierende Beschwerden
Verletzungen, Krankheiten oder Beschwerden, die bereits vor dem
Datum, mit dem dieser Versicherungsschutz in Kraft getreten ist,
behandelt oder diagnostiziert worden sind oder für die eine umsi chtige Person um eine Diagnose oder Behandlung ersucht hätte.
Familienmitglied
Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Vormünder, Lebenspartner.
Invalidität
Dauernder Verlust oder die Verminderung körperlicher Funktionen als
Unfallfolge. Ausgeschlossen sind zukünftige Einkommensminderungen.
Krankheit
Krankheit oder Beschwerde, die während der Zeit entsteht, in der
Sie Begünstigter unter diesem Versicherungsschutz sind und die zu
einem durch diese Police gedeckten Schaden führt.
Schadensereignis
Unter den Begriff Schadensereignis fällt jeder Schaden, der sich
aufgrund eines Unfalls oder eines anderen Schadenseintritts
ereignet; darin sind eingeschlossen Serienunfälle oder Serien schäden, die sich aus einem Schadensereignis ableiten.
Schadensmeldestelle
Die zur Bearbeitung von Schadensfällen oder Dienstleistungen in
Notfällen gemäß den Ausführungen unter ”Was tun im Schadens fall” (Seite 3) bezeichnete Stelle.
Selbstbehalt
Der Betrag, den Sie bezahlen müssen, bevor die Versicherungs gesellschaft zu Zahlungsleistungen aus diesem Versicherungsschutz
übergeht. Dort, wo ein Selbstbehalt gilt, gilt dieser für jeden durch
diese Versicherungspolice gedeckten Schaden. Sie können den für die
jeweilige Schadensart zutreffenden Selbstbehalt den einzelnen Ab schnitten dieser Police entnehmen. Der Selbstbehalt für medizinische
Behandlungen gilt pro Zustand und ist beim ersten Arztbesuch zu zahlen.
Sie
Die bezugsberechtigte Person, für die diese Versicherung abge schlossen worden ist und die im Rahmen eines Cultural-Care Programms reist.
Stationäre Behandlung
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Beschreibt die zu leistende Pflege in einem Krankenhaus, wenn
der Aufenthalt 24 Stunden übersteigt und ein Zimmer und Verpfle gung in Rechnung gestellt werden.
Teilnehmer
Die an einem Cultural-Care-Programm teilnehmende Person.
Überfall
Unprovozierte vorsätzliche körperliche Gewalt.
Übliche angemessene Kosten
Die normalerweise von Fachleuten innerhalb ihres geographischen
Raumes berechneten Gebühren.
Unfall
Eine Körperverletzung, die einzig und unmittelbar auf gewalttätige,
unerwartete, externe und/oder sichtbare Ursachen zurückzuführen
ist und Ihnen zustößt, während Sie durch diese Versicherungspolice
geschützt sind.
Extended & Additional Month
WA S T U N I M S C H A D E N S FA L L
Wenn es zu einem Schaden kommt, muss der Schadensfall umgehend
gemeldet werden und der Versicherte hat alle Nachfragen der Versicherungsgesellschaft oder der Schadensmeldestelle zu beantworten
und deren Weisungen zu befolgen. Ferner:
1. Bei eingetretenem Schaden hat der Versicherte alles zu tun, um
weitere Schäden abzuwenden oder auf ein Minimum zu beschränken.
2. Der Schaden muss mit Angabe der Zeit, des Ortes und der
Umstände, des Schadensumfangs sowie Namen und Anschriften
zur Verfügung stehender Zeugen schriftlich festgehalten werden.
Diese Angaben müssen der Schadensmeldestelle umgehend
übermittelt werden.
3. Bei Sachschäden sind ein Polizeibericht, Quittungen, Garantie dokumente oder sonstige amtliche Bescheinigungen einzuholen.
Geht Ihr Eigentum verloren oder wird es beschädigt, während es
bei einer Fluggesellschaft oder einem anderen Transportunterneh men, einem Hotel, einem Reiseveranstalter, einer Kur- oder
Sporteinrichtung angemeldet ist, müssen Sie den Schaden
umgehend dem entsprechenden Unternehmen melden und einen
Schadensbericht beschaffen.
4. Treffen Sie die erforderlichen Maßnahmen, um Rückgriffsansprüche
in Hinblick auf Kosten und Eigentum von denjenigen zu sichern
oder gegen diese durchzusetzen, die an der Verursachung oder
Entstehung des Schadens oder Verlusts am Eigentum beteiligt
gewesen sind.
5. Im Krankheits-/Verletzungsfall beschaffen Sie bitte Quittungen
für ärztliche Behandlungen und Berichte, aus denen Diagnose und
Behandlungszeiträume sowie weitere relevante Informationen
über die Krankheit hervorgehen. Ferner ist die Schadensmeldestelle
bei Unfall, Verletzung oder Krankheit unverzüglich zu informieren.
6. Sollte ein Abbruch Ihres Programms notwendig sein, wenden Sie
sich bitte umgehend an Ihren Vertreter von Cultural Care und an die
Schadensmeldestelle und machen folgende Angaben:
a) Name, Anschrift und Telefonnummer;
b) Name des Programms (Cultural-Care-Au-Pair) und Datum der
Abreise;
c) Grund für den Abbruch Ihrer Teilnahme am Programm.
7. Füllen Sie ein Schadensmeldeformular aus und senden Sie es
zusammen mit allen Unterlagen (hierzu gehören insbesondere
Rechnungen, ärztliche Atteste, Todesurkunden, Polizei- oder
Versicherungsberichte, Quittungen usw.) so bald wie möglich an
die Schadensmeldestelle.
8. Wenn Sie von einem möglichen Rechtsstreit gegen Sie erfahren
oder wenn Sie wegen eines Falles, der gemäß dieser Versicherung
gedeckt sein kann, klagen wollen, wenden Sie sich umgehend
an die Schadensmeldestelle. Die Versicherungsgesellschaft ist
nicht verpflichtet, Zahlungen wegen gerichtlich oder außergericht lich ohne das Einverständnis der Schadensmeldestelle zu Stande
gekommenen Vergleichen zu leisten. Sie ist auch nicht verpflichtet,
23
Extended & Additional Month
Entschädigung für Rechtskosten zu zahlen, zu deren Zahlung Sie
sich ohne vorherige Genehmigung der Schadensmeldestelle
verpflichtet haben oder die Sie ohne vorherige Genehmigung
bezahlt haben.
9. Versäumt es der Begünstigte, die obigen Bestimmungen ohne
einen für die Versicherungsgesellschaft akzeptablen Grund einz
halten, kann gemäß dem Insurance Contracts Act [~Versicherungs vertragsgesetz] die Haftung der Versicherungsgesellschaft ganz
oder teilweise entfallen.
10. Die Versicherungsgesellschaft zahlt: (a) den Anteil der Kosten, die
durch die Bemühungen entstanden sind, weitere Schäden, wie sie
in Punkt 1 erwähnt sind, zu verhindern oder auf einem Minimum
zu halten, je nachdem, für wie notwendig und wirksam die Versiche rungsgesellschaft diese Schritte bewertet; (b) die notwendigen
Kosten, um dem Versicherten seine Ansprüche auf Schadensersatz
gemäß den Punkten 3 - 5 zu sichern oder durchzusetzen;
Extended & Additional Month
auf Seite 3 dieser Police angegebenen Adresse. Sollten sich Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft
aus Unzufriedenheit ergeben und eine Meldung bei der Schadensmeldestelle, der Erika Insurance Ltd. oder der Versicherungsgesellschaft führt zu keinem für Sie zufriedenstellenden Ergebnis, können
Sie sich mit einer Beschwerde an Ihre örtliche alternative Streitschlichtungsstelle wie den schwedischen Allmänna reklamationsnämnd,
den norwegischen Finansklagenemnda, den dänischen Ankenævnet
for Forsikring, den UK Financial Ombudsman Service, die US state
departments of insurance or financial service complaints services
oder dergleichen wenden. Informationen darüber, wie Ihnen dort
weitergeholfen wird, erhalten Sie von diesen Einrichtungen oder von
der Versicherungsgesellschaft.
Damit Ihnen Leistungen zustehen, müssen Sie so bald wie möglich,
vorzugsweise jedoch innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des
Schadens ein Schadensmeldeformular an die Schadensmeldestelle
schicken. Die Versicherungsgesellschaft haftet nicht im Sinne dieser Police, wenn der Begünstigte oder eine anspruchsberechtigte Person den
Anforderungen gemäß den Punkten 1-10 nicht entspricht oder in den
der Schadensmeldestelle übermittelten Unterlagen falsche Angaben
macht oder solche Unterlagen fälscht oder ändert oder dies veranlasst.
Das Schadensmeldeformular können Sie auf
www.erikainsurance.com herunterladen.
FA L L S S I E A N D E R W E I T I G E N T S C H Ä D I G T W E R D E N
Können Sie aus anderen Quellen Ersatz erlangen – z.B. aus einer Kraftfahrzeug- oder Hausratsversicherung – haben Sie erst dann Anspruch
auf zusätzliche Leistungen gegen diese Versicherungsgesellschaft,
wenn alle Leistungsgrenzen einer solchen Versicherung erreicht sind.
Sollten Sie bereits Zahlungen von dieser Versicherungsgesellschaft
erhalten haben und Sie erhalten dann Zahlungen von anderen Versicherungsgesellschaften oder einer sonstigen Quelle, müssen Sie der
Schadensmeldestelle sämtliche Informationen und Unterlagen über
diese Zahlung zukommen lassen und der Schadensmeldestelle Ihre
Zahlung rückerstatten. Verstöße hiergegen können rechtliche Schritte
nach sich ziehen.
S I E S I N D M I T D E R R E G U L I E R U N G I H R E S S C H A D E N S FA L L E S
NICHT ZUFRIEDEN
Wenn Sie einen Schadensfall geltend gemacht haben, mit dessen
Regulierung jedoch nicht einverstanden sind, können innerhalb von
sechs Monaten die Schadensmeldestelle schriftlich davon unterrichten, dass Sie Einspruch erheben werden. Wenn Sie dies unterlassen,
ist die Versicherungsgesellschaft nicht verpflichtet, Ihren Schadensfall
zu überprüfen.
Senden Sie Ihren Einspruch an die Schadensmeldestelle unter der
24
25
Extended & Additional Month
Extended & Additional Month
K R A N K H E I T U N D U N FA L L
Was wird bezahlt?
Die Versicherungsgesellschaft leistet Ersatz für akute, notwendige,
angemessene und übliche medizinische Kosten, die infolge einer
Krankheit, eines Unfalls oder eines unprovozierten körperlichen Angriffs während eines von Cultural Care organisierten Programms unter
Berücksichtigung der in den Abschnitten Versicherungsdauer und
Ausschlüsse aufgeführten Einschränkungen und aller Versicherungsbedingungen dieses Gruppen-Versicherungsscheins entstehen. Bei
Krankenhausaufenthalten beschränkt sich der Versicherungsschutz
auf 60 Tage, gerechnet ab dem ersten Tag des Krankenhausaufenthalts. Die Krankheit muss während der Versicherungsdauer aufgetreten sein oder der Unfall muss sich während der Versicherungsdauer
ereignet haben. Zahlungen werden für Kosten geleistet, die durch
Behandlungen während der Versicherungsdauer veranlasst worden
sind. Aus dieser Police ergeben sich keine Ansprüche auf Ersatz für
Kosten, die auf andere Weise ersetzt werden können; hierzu gehören
insbesondere Ersatzleistungen aus anderen Versicherungspolicen
oder aus staatlich geförderten Programmen.
Die Versicherungsgesellschaft behält sich das Recht vor zu entscheiden, ob eine ärztliche Behandlung infolge einer Krankheit oder eines
Unfalls im Gastland oder im Land des Wohnsitzes durchzuführen ist.
Falls die Diagnose oder Behandlung im Heimatland des Begünstigten als angemessen, aber kostengünstiger angesehen wird und die
Überführung vom behandelnden Arzt genehmigt wird, zahlt die
Versicherungsgesellschaft für den Rücktransport ins Heimatland und
trägt auch die Kosten der Rückreise ins Gastland, wenn sie innerhalb
von 30 Tagen nach erfolg-reicher Behandlung stattfindet. Für den Fall,
dass das Cultural-Care-Programm nicht mehr fortgesetzt werden kann
und eine Beurteilung über einen Notfallrücktransport ins Heimatland
als notwendig erachtet wird, behält sich die Versicherungsgesellschaft
das Recht vor, über Zeit und Ort eines solchen Rücktransports zu
entscheiden. Sollte der Begünstigte den Rücktransport ins Heimatland
trotz der von der Versicherungsgesellschaft getroffenen Entscheidung
verweigern, verliert der Versicherungsschutz zur Deckung nachfolgender medizinischer und anderer Kosten, die nach dem Datum der
vorgeschlagenen Rückreise ins Heimatland anfallen könnten, seine
Gültigkeit.
Informationen zum Aetna-Netzwerk
Für Au-Pairs in den USA hat die Versicherungsgesellschaft den Zugang
zum Aetna Preferred Provider Network vereinbart. Bei diesem
Netzwerk handelt es sich um einen landesweiten Zusammenschluss
von Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen wie Ärzten und
Krankenhäusern. Falls Sie einen Arzt konsultieren, der zum AetnaNetzwerk gehört, müssen Sie USD 35 pro Vorfall bezahlen anstatt USD
95, die sonst bei Ihrem ersten Besuch verlangt werden. Bevorzugte
Leistungserbringer sind unabhängige Vertragspartner und sind weder
Angestellte noch Agenten von Cultural Care, der Versicherungsgesellschaft, Aetna Student Health oder Aetna. Informationen über
bevorzugte Leistungserbringer erhalten Sie, indem Sie im Internet
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die Seite ”DocFind” über die Adresse www.aetna.com/docfind/erika
aufrufen. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um einen Arzt oder ein
Krankenhaus in Ihrem Bereich zu finden. Wenn Sie keinen Zugang zum
Internet haben, können Sie eine vollständige Liste der teilnehmenden
Leistungserbringer bei Aetna Student Health unter der Telefonnummer (800) 783-7447 anfordern.
Sport-Zusatz
Alle Teilnehmer der Cultural Care, die den gesonderten Sport-Zusatz
haben, werden für Kosten entschädigt, die infolge oder im Zusammenhang mit einem Unfall bei risikoreichen Sportarten oder sonstigen risikoreichen Aktivitäten entstehen und die sonst vom allgemeinen Versicherungsschutz ausgeschlossen wären (siehe Ausschlüsse
– Seite 31).
A R Z T KO S T E N
Nachdem Sie zunächst Ihren Selbstbehalt (siehe Seite 6) gezahlt
haben, leistet die Versicherungsgesellschaft Erstattung wie folgt.
Die Versicherungsgesellschaft wird Ihnen (oder im Falle Ihres Todes,
Ihren Hinterbliebenen) Erstattung für folgende akute, notwendige,
angemessene und übliche Behandlungskosten für Krankheit oder
Körperverletzung als Unfallfolge oder Überfall leisten, die während
der Versicherungsdauer entstehen:
» Arztbesuche und außerordentliche Pflegemaßnahmen;
» Krankenhausbehandlung von bis zu 60 Tagen Dauer während der
Versicherungsdauer;
» ambulante chirurgische Versorgung für außerordentliche Pflegema ßnahmen in den USA bis zu einer Höchstsumme von USD 7.000;
» rezeptpflichtige Heilmittel, wenn ein dafür von einem zugelassenen
Arzt zur Behandlung für einen vom Versicherungsschutz gedeckten
Unfall oder Krankheit ausgestelltes Rezept vorgelegt wird;
» Kosten für physiotherapeutische Behandlungen sind gedeckt, falls
diese von einem Arzt verschrieben und von der Schadensmeldes telle im Voraus genehmigt worden sind;
» chiropraktische Behandlungen, Akupunktur oder andere alternative
medizinische Behandlungen bis zur Höhe von insgesamt USD 1.000,
wenn diese von einem zugelassenen Arzt zur Behandlung eines
vom Versicherungsschutz gedeckten Unfalls oder Krankheit
verordnet worden sind;
» zahnmedizinische Behandlung – wenn Ihre gesunden und natür lichen Zähne infolge eines Unfalls beschädigt worden sind, werden
Ihnen die Kosten für eine provisorische zahnärztliche Behandlung
voll ersetzt. Die Kosten für andere akute und notwendige Zahn behandlungen (kieferorthopädische Behandlungen ausgenommen)
sind während der Versicherungsdauer bis maximal USD 200 gedeckt;
» Behandlungen bei psychischen Störungen bis zur Höhe von
insgesamt USD 1.000 während der Versicherungsdauer;
» angemessene örtliche Transportkosten in eine Arztpraxis oder ein
Krankenhaus während der Versicherungsdauer. Dies gilt jedoch
27
Extended & Additional Month
nur dann, wenn der Transport notwendig ist, um die ärztliche oder
zahnärztliche Behandlung im Zusammenhang mit einem Unfall oder einer Krankheit zu ermöglichen, die während Ihres CulturalCare-Programms aufgetreten sind und die durch diese Versicherungspolice gedeckt sind.
H E I M T R A N S P O R T I M N O T FA L L
Sollten Sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem lebensbedrohlichen Zustand sein, der durch diesen Versicherungsschutz
gedeckt und nicht ausgeschlossen ist und sind Sie aus diesem Grund
außerstande, mit dem von Cultural Care organisierten Flug zurückzukehren, werden Ihnen die zusätzlichen Kosten für Ihren eigenen
Rücktransport ersetzt, wenn die Versicherungsgesellschaft wegen der
genannten Krankheit oder des Unfalls entscheidet, dass Sie früher
oder später und nicht mit Ihrem von Cultural Care organisierten Programm nach Hause zurückkehren.
Die Notwendigkeit des Heimtransports und das Transportmittel
müssen von der Schadensmeldestelle im Voraus genehmigt sein.
Ohne eine vorherige Genehmigung werden die Kosten nach den
allgemeinen Bestimmungen der Versicherung erstattet, wobei die
Notwendigkeit und Angemessenheit der durchgeführten Leistungen
und aufgetretenen Kosten nach Maßgabe des Ermessens der Versicherungsgesellschaft berücksichtigt werden.
KO S T E N E R S TAT T U N G F Ü R FA M I L I E N M I T G L I E D E R
Ist Ihr Zustand lebensgefährlich oder versterben Sie infolge eines
durch diese Versicherungspolice gedeckten und nicht ausgeschlossenen Unfalls oder Krankheit, können Ihnen bzw. Ihren Hinterbliebenen die Kosten für zwei Hin- und Rückreisen sowie Unterkunft
für zwei Familienmitglieder von Ihrem Heimatland zu Ihrem Aufenthaltsort erstattet werden, damit sie Sie während der Dauer Ihrer
Krankheit besuchen. Die Unterkunft wird bis zu 60 Tage lang ab der
Zeit Ihres ersten Arzt- oder Krankenhausbesuchs bezahlt oder bis der
Arzt bescheinigt, dass sich Ihr Zustand stabilisiert hat und keine akute
Lebensgefahr oder Gefahr der Verschlechterung besteht; das zuerst
eintretende Ereignis ist maßgeblich. Die Unterkunftskosten werden
zu dem durchschnittlichen Hoteltarif Ihres Aufenthaltsortes erstattet
und es werden Spesen von USD 50 pro Tag und Person gezahlt.
Die Notwendigkeit, dass Sie besucht werden, das Transportmittel
und die damit verbunden Kosten müssen von der Schadensmeldestelle
im Voraus genehmigt worden sein. Ohne eine vorherige Genehmigung
werden die Kosten nach den allgemeinen Bestimmungen der Versicherung erstattet, wobei die Notwendigkeit und Angemessenheit der
durchgeführten Leistungen und aufgetretenen Kosten nach Maßgabe
des Ermessens der Versicherungsgesellschaft berücksichtigt werden.
ÜBERFÜHRUNG BEI TOD
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Sollten Sie versterben und Ihr Tod ist infolge eines Unfalls oder einer
Krankheit erfolgt, die von diesem Versicherungsschutz gedeckt und
nicht ausgeschlossen ist, werden Ihre Hinterbliebenen oder Ihre
gesetzlichen Erben für die Überführungkosten der Leiche in Ihr
Extended & Additional Month
Heimatland entschädigt oder die Versicherungsgesellschaft bezahlt, wenn dies der Wunsch Ihrer Familie ist, bis zu USD 7.500 für
Bestattungskosten in dem Land, in dem sich der Todesfall ereignet hat
(die Bestattung im Heimatland ist hiervon also ausgenommen).
T O D A L S U N FA L L F O L G E
Erleiden Sie einen Unfall mit Todesfolge, der sich während der
Versicherungsdauer ereignet und gemäß Abschnitt Arztkosten dieser
Police gedeckt ist, zahlt die Versicherungsgesellschaft Ihren Angehörigen einen Pauschalbetrag von USD 10.000.
I N VA L I D I TÄT A L S U N FA L L F O L G E
Kommt es, während Sie an einem von Cultural Care organisierten
Programm teilnehmen, zu dauernder Invalidität infolge eines Unfalls,
der gemäß den Bestimmungen des Abschnitts ”Arztkosten” dieser
Police gedeckt ist, können Sie nach Maßgabe des Umfangs Ihrer
dauernden Invalidität bis zu USD 50.000 von der Versicherungsgesellschaft erhalten (unabhängig von der Anzahl der Verletzungen, die
Sie aus demselben Unfall erleiden). Als dauernde Invalidität gilt der
zukünftige Verlust oder die Verminderung körperlicher Funktionen
aufgrund eines durch diesen Versicherungsschutz gedeckten Unfalls.
Der Grad der permanenten Invalidität wird eingestuft anhand von
Invaliditätstabellen, die von medizinischen Experten entwickelt und
vom Schadenskomitee der Versicherungsgesellschaften Schwedens
genehmigt worden sind. Die Höhe Ihrer Entschädigung richtet sich
einzig nach dem Umfang Ihrer Verletzung und nicht nach Ihrer Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
Nur wenn ein Unfall innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalltag zu
einer dauernden Invalidität führt, sind Sie zu Entschädigungen
für Ihre dauernde Invalidität berechtigt. Zahlungen für dauernde
Invalidität sind erst nach Ablauf von mindestens 12 Monaten ab dem
Unfalltag fällig. Nach Ablauf der ersten 12 Monate und so bald wie
möglich nach Bestimmung des Grades der dauernden Invalidität wird
die sich aus dieser Police ergebende Zahlung als Pauschalbetrag nach
Maßgabe des dem Grad der dauernden Invalidität entsprechenden
Anteils der Versicherungssumme geleistet.
Wenn der Grad Ihrer dauernden Invalidität bestimmt werden kann
und Ihre ärztliche Behandlung vor Ablauf von 12 Monaten ab dem
Unfalltag komplett beendet ist, entsteht Ihr Entschädigungsanspruch,
sobald der Grad Ihrer dauernden Invalidität bestimmt worden ist. Die
Bestimmung des Grades Ihrer dauernden Invalidität muss möglichst
innerhalb von 3 Jahren ab dem Unfalltag erfolgen, kann allerdings so
lange verschoben werden, wie es nach ärztlicher Erfahrung oder bei
Berücksichtigung der Möglichkeit einer Genesung nötig ist.
Lässt sich der Grad Ihrer dauernden Invalidität nicht innerhalb von
3 Jahren ab dem Unfalltag bestimmen, erhalten Sie, bis der Invaliditätsgrad bestätigt worden ist, sechs Prozent der zu erwartenden
Entschädigung auf vierteljährlicher Basis. Wenn der Grad Ihrer dauernden Invalidität bestätigt ist, erhalten Sie den Rest Ihrer Entschädigung in einem Pauschalbetrag.
Sollten Sie versterben, bevor Ihre dauernde Invalidität bestimmt
29
Extended & Additional Month
worden ist, fällt Ihrem Nachlass ein Pauschalbetrag entsprechend
dem Invaliditätsgrad zu, auf den Ihre sechsprozentige Entschädigung berechnet gewesen ist, jedoch ohne dass dabei die maximale
Entschädigung für Tod als Unfallfolge überschritten wird.
Hat derselbe Unfall zu mehreren Verletzungen an verschiedenen
Körperteilen geführt, wird Entschädigung für einen maximal mit hundert Prozent kalkulierten Invaliditätsgrad geleistet.
Ausschlüsse
Folgende Arzt-, Zahnarzt-, Reise- oder sonstige Kosten sind von
diesem Versicherungsschutz nicht gedeckt:
» sämtliche Kosten für ambulante chirurgische Behandlungen in den
USA, die USD 7.000 übersteigen;
» sämtliche Kosten, die USD 1.000 übersteigen aus Anlass oder im
Zusammenhang mit einer Behandlung von geistigen und psy chischen Störungen und Erkrankungen einschließlich Suizidver suchen und Essstörungen oder für die Behandlung physischer
Symptome, die aus geistigen oder psychischen Krankheiten
resultieren oder damit verbunden sind einschließlich Essstörungen;
» sämtliche Kosten für Behandlungen oder Medikamente für bereits
existierende Beschwerden, sofern diese vernünftigerweise zu
erwarten gewesen sind. Sollte sich Ihr Zustand während Ihrer
Teilnahme an einem von Cultural Care organisierten Programm
unerwartet drastisch verschlechtern, können Sie für die durch eine
solche Verschlechterung entstandenen Kosten bis zur Höhe von
USD 4.000 entschädigt werden;
» alle Ausgaben für Notfall-Rücktransporte und Erstattungen zu
Gunsten von Familienmitgliedern aus Anlass von körperlichen
Zuständen oder geistigen/psychischen Störungen, die bereits
vorgelegen haben;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit der
medizinischen Behandlung des Missbrauchs von Alkohol, Schlaf tabletten, Beruhigungsmitteln, Rauschgift oder sonstigen Rausch mitteln;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit der
Behandlung von Akne;
» sämtliche Kosten, die von Tätowierungen, Piercings oder sonstigen
unnatürlichen körperlichen Veränderungen wie Implantaten, Botox injektionen usw. herrühren oder damit in Verbindung stehen;
» sämtliche Kosten, die infolge von oder im Zusammenhang mit der
Behandlung von Verletzungen entstanden sind, die unter Einfluss
von Alkohol, Schlaftabletten, Beruhigungsmitteln, Rauschgift oder
sonstigen Rauschmitteln erlitten worden sind, vorausgesetzt, dass
es Gründe zu der Annahme gibt, dass dieser Einfluss die Verletzung
gefördert oder verschlimmert haben kann und der Begünstigte
nicht in der Lage ist, vollständig zu beweisen, dass es keinen Zusam menhang zwischen einem solchen Einfluss und der Verletzung gibt;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit einer
30
Extended & Additional Month
Behandlung aufgrund von kriminellem oder gewalttätigem Verhal ten Ihrerseits;
» Entbindungskosten oder mit der Schwangerschaft in Zusammen hang stehende Krankheiten oder Behandlungen;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit
Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor Beginn dieser
Versicherungspolice bestanden hat und denen sich eine umsichtige
Person bereits vor dem rechtswirksamen Beginn dieser Versiche rung unterzogen hätte;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit einer
Behandlung bei HIV-Erkrankungen oder AIDS oder sämtliche damit
verbundenen Beschwerden;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit Epide mien oder Pandemien von ansteckenden Krankheiten aller Art,
wenn Reisebeschränkungen von der World Health Organisation
herausgegeben worden sind;
» sämtliche Kosten im Zusammenhang mit oder als Folge von akuten
und notwendigen z ahnärztlichen Behandlungen, die keine Folge
eines Unfalls sind und die die Summe von USD 200 übersteigen;
» Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit kieferorthopä dischen Behandlungen;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit einer
Behandlung von sich durch Beißen oder Kauen ergebenden
Zahnschäden während der Dauer des Versicherungsschutzes
außerhalb Ihres Wohnortes, die die Höhe von USD 200 übersteigen;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit routine mäßigen ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungen wie bei spielsweise körperliche Untersuchungen, Impfungen, zahnärztliche
und kieferorthopädische Untersuchungen oder routinemäßige
Augenuntersuchungen;
» sämtliche Kosten für elektive Behandlungen, d.h. Behandlungen,
für die keine Notwendigkeit aufgrund von krankhaften organischen
oder funktionellen Veränderungen des Körpers vorliegt. Zu den
elektiven Behandlungen gehören insbesondere Tubenligaturen,
Vasektomien, Brustverkleinerungen, operative Geschlechtsum wandlungen, submuköse Septumresektionen und/oder Arten der
Septumplastik bei Septumdeviation (ausgenommen: notwendige
Behandlungen akuter Nebenhöhlenvereiterungen), Behandlungen
zur Gewichtsreduktion, Lernstörungen, Kiefergelenkdysfunktionen,
Impfungen und routinemäßige körperliche Untersuchungen;
» sämtliche Kosten, die die Höhe von USD 1.000 übersteigen infolge
von oder im Zusammenhang mit chiropraktischen Behandlungen,
Akupunktur oder anderen alternativen medizinischen Behandlungen;
» sämtliche Kosten, die infolge oder im Zusammenhang mit einem
Unfall bei risikoreichen Sportarten oder sonstigen risikoreichen
Aktivitäten entstehen; hierzu gehören insbesondere: Lacrosse,
Australian Football, Rugby, Ringen, Kampfsportarten (wie Judo,
Karate, Tae Kwondo, Thai-Boxen usw.), Rodeo, Moto-Cross, Auto31
Extended & Additional Month
Extended & Additional Month
G E PÄ C K U N D E I G E N T U M
rennen, Motorradrennen, das Fahren von Geländefahrzeugen wie
z.B. vierradgetriebene Fahrzeuge und Schneemobile, Pferderennen,
Fliegen mit Hängegleitern, Segelfliegen, Bungee-Springen, Boxen,
Off-piste Skifahren, Bobschlittenfahren, Skispringen, Shorttrack Eisschnelllauf, Fallschirmspringen, Ballonfahren, Fliegen von Flug zeugen mit eigenem Antrieb, Motorrennen oder ähnliche
Aktivitäten, Bergsteigen, Klettern, Wildwasserfahrten, Jet-Skifahren
oder Aktivitäten, die als Expeditionen bezeichnet werden können,
es sei denn, dass diese Aktivitäten zu einem vorgeschriebenen LCC Meeting gehören oder Sie den gesonderten Sport-Zusatz (Seite 27)
abgeschlossen haben;
» sämtliche Kosten, die aus Verletzungen wegen eigenem Gebrauchs
von Feuerwaffen resultieren oder mit solchen im Zusammenhang
stehen;
» sämtliche Kosten infolge von oder im Zusammenhang mit Ver letzungen, die durch berufliche manuelle Arbeit und/oder bei der
Durchführung einer Tätigkeit, für die Sie Gebühren, Zahlungen,
Lohn oder irgendeine sonstige Form eines Einkommens erhalten
haben oder erhalten haben sollten, verursacht worden sind, es sei
denn, es handelt sich um die Erfüllung von Pflichten als CulturalCare-Au-Pair;
» sämtliche Reisekosten, die dadurch veranlasst sind, dass ein Schiff
oder Flugzeug aufgrund Ihrer Krankheit oder Verletzung seinen
Kurs ändern muss;
» sämtliche Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen;
» sämtliche Kosten für Physiotherapien, wenn diese nicht von einem
qualifizierten Arzt verschrieben worden sind und von der
Schadensmeldestelle keine vorherige Genehmigung gegeben
worden ist;
» Kosten für eine Privatklinik;
» Kosten für Kurpflege;
» Reisekosten, die über die angemessene Höhe hinausgehen;
« Telefonkosten im Zusammenhang mit einem vom Versicherungs schutz gedeckten Schaden, die über die Höhe von USD 50 hinaus gehen und die nicht für Telefonate mit der Versicherungsgesell schaft genutzt worden sind;
» Kosten, die über die normalerweise angemessene Höhe hinausgehen;
» medizinische Kosten in dem Maße, wie Ihnen Entschädigung aus
anderen Gründen zusteht wie insbesondere andere Versicher ungspolicen oder vom Staat subventionierte Programme oder
aufgrund von Gesetzen, Dekreten oder Abkommen.
32
Was wird bezahlt?
Die Versicherungsgesellschaft entschädigt Sie, nach Abzug des Selbstbehalts in Höhe von USD 35, auf die nachstehend für jeden Vorfall
angegebenen Weise und Höhe bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres
Gepäcks und/oder sonstiger Gegenstände. Die Deckung unterliegt
den hier und in den Abschnitten Versicherungsdauer und Ausschlüsse
beschriebenen Einschränkungen. Um eine Auszahlung der vollen Versicherungssumme zu gewährleisten, müssen Sie umsichtig mit Ihrem
Eigentum umgehen und alle angemessene Maßnahmen treffen, um
dieses nicht dem Risiko auszusetzen, gestohlen oder beschädigt zu
werden.
G E PÄ C K U N D E I G E N T U M
Die Versicherungsgesellschaft zahlt bis zu USD 5.000 pro Vorfall,
worin Wertgegenstände bis zur Höhe von USD 2.000 eingeschlossen
sind, wenn Ihr persönliches Sacheigentum gestohlen oder infolge eines Einbruchsdiebstahls, Überfalls, Feuers, Sturms, einer Katastrophe
oder eines Verkehrsunfalls oder aufgrund anderer plötzlicher und
unvorhergesehener Fremdeinwirkung beschädigt wird.
Sollte es, weil Ihr Eigentum gestohlen oder infolge eines Einbruchsdiebstahls, Überfalls weil es aus den oben genannten Gründen
beschädigt wird, zu einem Schadensfall kommen, müssen Sie dies
unverzüglich der örtlichen Polizeidienststelle melden und dort
Anzeige erstatten. Die Höhe der Ihnen von der Versicherungsgesellschaft zustehenden Entschädigung richtet sich nach dem am Ort zum
Zeitpunkt eines solchen Schadens geschätzten Wert (in der Folge
”Wert der Gegenstände” genannt; Wertminderung durch Verschleiß
wird berücksichtigt) der Gegenstände im Sinne dieser Vertragsbestimmungen. Die Höhe eines aus dem Versicherungsschutz zu zahlenden
Schadenersatzes errechnet sich gemäß den Bestimmungen des
vorangegangenen Absatzes nach Abzug Ihres Selbstbehalts.
Können die beschädigten Gegenstände wiederhergestellt oder
repariert werden, beläuft sich die in den vorangehenden Absätzen
bestimmte Schadenshöhe auf den Betrag der Kosten, die aufgewandt
worden sind, um die Gegenstände durch Reparatur wieder in den
Zustand zu bringen, in dem sie sich unmittelbar vor dem Schaden
befunden haben (abzüglich Ihres Selbstbehalts). Dieser Betrag darf
auf keinen Fall den Wert des Gegenstands übersteigen.
Wird ein Gegenstand gestohlen oder beschädigt, der zu einem Satz
gehört, besteht Versicherungsschutz nur für diesen Gegenstand und
nicht für den ganzen Satz.
Zusätzlich zu der oben genannten Deckung (d.h. Diebstahl, Feuer,
Sturm usw.) zahlt die Versicherungsgesellschaft für den Verlust oder
Schaden an Ihren persönlichen Gegenständen, wenn für diese durch
eine Fluggesellschaft, ein Hotel, ein Reisebüro, ein Kur- oder Sportanlage die Verantwortung zwecks Aufbewahrung oder Transports übernommen worden ist, diese Gegenstände gekennzeichnet gewesen
sind, sie verlorengegangen oder beschädigt worden sind und Ihre
Ansprüche durch die Fluggesellschaft, Hotel, Reisebüro, Kur- oder
Sportanlage zurückgewiesen worden sind.
33
Extended & Additional Month
Wertgegenstände
Wertgegenstände sind definiert als Gegenstände mit einem individuellen Wert von mehr als USD 200, die aus Edelmetall bestehen
oder echte Perlen oder Edelsteine, Antiquitäten, Kunstgegenstände,
Taschen- und Armbanduhren, Pelzprodukte, Kameras, Telefone,
Waffen, Weine, Spirituosen, Audiogeräte, Radios und Computer mit
Zubehör sind. Wertgegenstände werden bis zur Höhe von USD 2.000
pro Vorfall ersetzt, wobei Mobiltelefone (inklusive Smartphones) und
MP3-Player bis zu USD 200 und Kameras bis zu USD 500 versichert
sind.
BARGELD
Die Versicherungsgesellschaft ersetzt Ihnen bis zu USD 500 für den
Verlust von Bargeld durch Diebstahl oder Schäden infolge eines
Einbruchsdiebstahls, Überfalls, Feuers, Sturms, einer Katastrophe
oder eines Verkehrsunfalls oder aufgrund anderer plötzlicher und
unvorhergesehener Fremdeinwirkung.
WERTDOKUMENTE
Die Versicherungsgesellschaft erstattet bis zu USD 2.000 für angemessene und notwendige Barauslagen aufgrund des Verlusts von Wertdokumenten durch Diebstahl oder Schäden infolge eines Einbruchsdiebstahls, Überfalls, Feuers, Sturms, einer Katastrophe oder eines
Verkehrsunfalls oder aufgrund anderer plötzlicher und unvorhergesehener Fremdeinwirkung. Wertvolle Dokumente sind Flugtickets,
Pässe, Visa und Ähnliches.
Ausschlüsse
Diese Police gewährt keinen Versicherungsschutz für Schäden an oder
Verlust oder Diebstahl von:
» zurückgelassenen, verlorenen oder verlegten Gegenständen,
selbst wenn die Gegenstände, nachdem Sie sie irgendwo zurück gelassen haben, gestohlen worden sind;
» Gegenständen, die in einem nicht abgeschlossenen Hotelzimmer,
Schlafsaal, Pensionszimmer, einer Passagierkabine, einem Schlaf wagenabteil, Bus oder Auto zurückgelassen worden sind;
» Gegenständen, die in irgendeinem Transportmittel über Nacht
zurückgelassen worden sind. Werden Gegenstände tagsüber
vorübergehend in einem Transportbehälter aufbewahrt, müssen
sie in einem Kofferraum, der auch von innen her nicht zugänglich
ist oder in einem Handschuhfach eingeschlossen werden;
» Bargeld, Wertgegenständen (Schmuck, Kameras, Laptops/iPads
und Ähnliches, allerdings keine Handys) oder Wertdokumenten,
die sich nicht an Ihrer Person befinden oder während Ihrer Abwe senheit nicht in einem abgeschlossenen Behältnis verwahrt werden;
» Bargeld, Wertdokumenten und Wertgegenständen, die in Zelten,
Autos, Booten, Wohnwagen, Anhängern oder anderen Transport mitteln zurückgelassen worden sind;
34
Extended & Additional Month
» Bargeld, Wertgegenständen oder Wertdokumenten, die bei einer
Fluggesellschaft aufgegeben sind;
» Schäden an Gegenständen, die zerkratzt oder auf gewöhnliche
Weise abgenutzt worden sind;
» oberflächlichen Beschädigungen der Koffer, die deren Benutzung
nicht beeinträchtigt;
» Schäden an Gegenständen, die auf normalen Verschleiß, Verrosten,
Verschimmeln oder Verfärben zurückgeführt werden können oder
Schäden, die eventuell das Aussehen, jedoch nicht die Funktions fähigkeit des Gegenstandes beeinträchtigen;
» verunstaltete, zerkratzte, abblätternde Farbe oder sonstige Schäden
am Äußeren der Gegenstände, die nicht zum Verlust ihrer Funk tionsfähigkeit führen;
» durch unsachgemäßes Packen verursachte Schäden;
» Schäden, die durch aus einem gepackten Container ausgelaufene
Flüssigkeit verursacht sind;
» Tieren;
» Kraftfahrzeugen, Wohnwagen oder Anhängern;
» Wasserfahrzeugen (außer Windsurfbrettern);
» Luftkissenfahrzeugen, Wasser- oder sonstigen Flugzeugen;
» Teilen oder Zubehör für nach den obigen Bestimmungen ausge schlossene Fahrzeuge und Boote, wenn die Teile oder das
Zubehör durch eine Kraftfahrzeug-, Boots- oder Flugzeugversi cherungspolice gedeckt sein können;
» Schäden, für die aus andere Versicherungspolicen gezahlt werden
wird oder die aus andere Quellen ersetzt werden;
» außerdem sind alle indirekten Kosten, die aus einem Schaden oder
Diebstahl entstehen, nicht gedeckt.
35
Extended & Additional Month
Extended & Additional Month
V E RS PÄT U N G
PROGRAMMABBRUCH
Was wird bezahlt?
Die Versicherungsgesellschaft entschädigt Sie auf die nachstehend für
jeden Vorfall angegebene Weise und Höhe bei Gepäckverspätung und
persönlicher Verspätung. Die Deckung unterliegt den vorliegenden
Bestimmungen und den in den Abschnitten Versicherungsdauer und
Ausschluss beschriebenen Einschränkungen.
Was wird bezahlt?
Die Versicherungsgesellschaft entschädigt Sie, wenn ein Programm
nach dem vorgesehenen Abreisetag abgebrochen wird, in der Weise
und in Höhe der Beträge, wie sie nachstehend angegeben sind.
Es wird eine Rückerstattung in den nachstehend angegebenen
Höhen im Falle Ihres Todes geleistet oder wenn Sie aus folgenden
Gründen gezwungen sind, das Programm abzubrechen:
a) eine ernsthafte Verletzung oder schwere Krankheit, die
während der Reise zu einer Einweisung in ein Krankenhaus
führt;
b) Tod eines Familienmitglieds oder die Einweisung eines Familien mitglieds (siehe Definition auf Seite 22) in ein Krankenhaus auf Grund einer ernsthaften Verletzung oder schweren Krankheit.
G E PÄ C K V E R S PÄT U N G
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck nach Ankunft am Flughafen des
Gastlandes mehr als 24 Stunden verspätet ist, erhalten Sie gegen
Vorlage von Quittungen maximal USD 100 für notwendige und angemessene Kosten und Ausgaben (Hygieneartikel usw.) infolge der Verspätung. Wenn sich Ihr Gepäck weitere 24 Stunden verspätet, erhalten Sie gegen Vorlage von Quittungen weitere maximal USD 100. Der
Anspruch bei Gepäckverspätung beläuft sich auf maximal USD 200.
P E R S Ö N L I C H E V E R S PÄT U N G
Die Versicherungsgesellschaft ersetzt Ihnen gegen Vorlage von Belegen angemessene und notwendige Barausgaben auf die Weise und
in der Höhe, wie es nachfolgend beschrieben wird, wenn sich Ihre
Reise vom und zum Heimatland um mehr als 8 Stunden verzögert und
die Ursache für diese Verzögerung sich Ihrer Kontrolle entzieht, wie
es beispielsweise bei technischen Schwierigkeiten, Wetter- oder Naturkatastrophen, Eingriffen durch Behörden, illegalen Eingriffen (z.B.
Entführungen) oder Streiks und Gewerkschaftsaktionen der Fall ist.
Nach den ersten 8 Stunden Verzögerung steht Ihnen eine Entschädigung von USD 50 für jeden weiteren 12-Stunden-Zeitraum zu, jedoch
insgesamt maximal USD 900.
Sollten Sie Ihren Flug oder sonstiges Verkehrsmittel bei der Abreise
aus Ihrem Heimatland zu Beginn Ihres Cultural Care-Programms
verpassen und die Verspätung ist durch einen Verkehrsunfall oder
Wetterverhältnisse verursacht worden, können Sie bis zur Höhe von
USD 500 für die zusätzlichen Kosten entschädigt werden, die Ihnen
bei dem Versuch entstehen, die vorgesehene Abreise doch noch zu
erreichen oder an dem Reiseprogramm wieder teilzunehmen.
Ausschluss
Diese Police deckt keine Ansprüche, für die aus anderen Versicherungspolicen oder durch andere haftbare Parteien, Fluggesellschaften oder
Busunternehmen gezahlt wird.
Das Ereignis oder der Unfall, der Sie dazu zwingt, das Programm abzubrechen, muss innerhalb der Versicherungsdauer stattgefunden haben und die Versicherungsleistung wegen eines Programmabbruchs
wird nur einmalig und in direktem Zusammenhang mit der Krankheit/
dem Unfall/dem Todesfall eines Angehörigen gewährt.
Die Schadensmeldestelle muss die Notwendigkeit, an den Wohnort
zurückzukehren, vor Programmabbruch bestätigen. Ohne eine vorherige Genehmigung werden die Kosten nach den allgemeinen Bestimmungen der Versicherung erstattet, wobei die Notwendigkeit und
Angemessenheit der durchgeführten Leistungen und aufgetretenen
Kosten nach Maßgabe des Ermessens der Versicherungsgesellschaft
berücksichtigt werden.
PROGRAMMABBRUCH
Wird das Cultural-Care-Programm aufgrund eines der oben genannten vom Versicherungsschutz gedeckten Gründe abgebrochen,
werden Ihnen die Kosten der Rückbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf direktem Weg abzüglich etwaiger Ihnen geleisteter
Rückzahlungen erstattet.
Sollten Sie nach einem derartigen Abbruch Ihre Teilnahme an dem
Programm fortsetzen wollen, können Sie ein neues Flugticket mit
einem Höchstwert von USD 2.000 erhalten (gilt nicht für den Versicherungsschutz gemäß ”Additional Month”). Um Anspruch auf diese
Leistungen zu haben, müssen Sie Ihre Entscheidung, Ihre Teilnahme
an dem Programm fortzusetzen, vor Ihrer Abreise nach Hause treffen.
Ferner darf Ihr Aufenthalt in Ihrem Heimatland 30 Tage nicht überschreiten und es müssen noch mindestens 30 Tage vom Cultural-CareProgramm übrig sein. Neue Flugscheine können nur von und zu ihrem
ursprünglichen Abreiseort ausgestellt werden.
Ausschlüsse
Die Versicherungsgesellschaft zahlt Ihnen keine Erstattung oder
gewährt keine Programmabbruch-Leistungen für Reiseplan-Änderungen, wenn die Reisepläne sich aus folgenden Gründen ändern:
Änderung der Reisepläne durch Sie oder durch ein Familienmitglied
aus persönlichen Gründen inklusive Angst oder Besorgnis, geschäft-
36
37
Extended & Additional Month
Extended & Additional Month
H A F T P F L I C H T U N D R EC H T S S C H U T Z
liche oder vertragliche Verpflichtungen, Verbot oder Vorschrift einer
Behörde, Nichtzahlung eines Tour- oder Programmveranstalters (einschließlich Cultural Care und mit ihnen verbundene Unternehmen),
Fluggesellschaft, Kreuzfahrtlinie oder anderen Organisation mit der
Folge des Wegfalls der Dienstleistung, Ihre Unfähigkeit, die erforderlichen Reiseunterlagen zu besorgen (Reisepässe, Visa, usw.), Festhalten
oder Konfiszierung durch den Zoll.
Ferner zahlt die Versicherungsgesellschaft Ihnen keine Entschädigungen oder Leistungen für Schäden, Krankheiten oder Verletzungen,
die Sie oder ein Familienmitglied erlitten haben und die durch Umstände verursacht sind, die durch die Bestimmungen der Abschnitte
”Ausschlüsse” des Abschnitts ”Krankheit und Unfall” oder die ”allgemeinen Ausschlüsse” dieser Police ausgeschlossen sind. Außerdem
zahlt die Versicherungsgesellschaft Ihnen keine Entschädigung oder
Leistungen bei Programmabbruch, wenn die Reisepläne aufgrund von
geistigen und psychischen Störungen und Erkrankungen einschließlich
Essstörungen und Suizidversuchen geändert worden sind.
38
Was wird bezahlt?
Wenn Sie gegenüber Dritten kraft Gesetzes für Schadensersatz haften
oder Sie Rechtsbeistand in einem Prozess benötigen, sei es als Kläger
oder als Beklagter, leistet die Versicherungsgesellschaft Entschädigung auf die Weise und in der Höhe, wie es nachfolgend beschrieben
ist. Der Versicherungsschutz unterliegt den hierin und im Abschnitt
Versicherungsdauer beschriebenen Einschränkungen.
HAFTPFLICHT
Sollten Sie jemanden verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen
und deswegen gemäß den allgemein geltenden Grundsätzen über die
Haftung für unerlaubte Handlungen entsprechend rechtlich verantwortlich sein, ersetzt Ihnen die Versicherungsgesellschaft den von
Ihnen zu leistenden Schadenersatz für Personenverletzungen oder
Eigentumsbeschädigungen bis maximal USD 500.000 abzüglich
USD 150 Selbstbehalt. Wird eine Forderung gegen Sie erhoben, unternimmt die Versicherungsgesellschaft Folgendes:
1) Sie überprüft, ob eine Haftung besteht oder nicht;
2) sie verhandelt mit der anspruchstellenden Partei;
3) sie vertritt und verteidigt Sie in Rechtsstreitigkeiten oder
Schiedsgerichtsverfahren und zahlt die sich aus solchen Rechts streitigkeiten oder Schiedsgerichtsverfahren ergebenden Kosten
im Rahmen der maximalen Entschädigung von USD 500.000;
4) sie übernimmt den Schadenersatz, für den Sie infolge solcher Rechtsstreitigkeiten oder Schiedsgerichtsverfahren haften.
Die Leistungen beschränken sich auf den Schadenersatz, den Sie
an die verletzte Person zu zahlen haben, die der klagenden Partei
entstandenen Kosten, zu deren Zahlung Sie laut Gerichtsentscheidung
verpflichtet sind, sowie die Kosten, die Ihnen aus der Verteidigung
gegen die erhobene Forderung entstehen, vorausgesetzt, die Schadensmeldestelle hat die Wahl Ihres Rechtsbeistandes und den Verteidigungsplan im Voraus genehmigt.
Ausschlüsse zum Haftpflichtschutz
» Schäden an Leib oder Eigentum, die Sie im Rahmen eines Unfalls
(ohne Sorgfaltspflichtverletzung) verursacht haben, bei dem Sie
klar ohne Einflussmöglichkeiten auf den Verlauf gewesen sind
(außer wenn Ihre Haftung durch eine gerichtliche Entscheidung
oder einen Schiedsspruch festgestellt worden ist);
» Schäden an Ihnen gehörenden Gegenständen;
» Sachschäden in dem Maße, wie sie aus einem vorrangigen bzw.
Haupt-Versicherungsvertrag (Hauseigentümerversicherung oder
andere) entschädigt werden können, wobei bei Rechtseintritt
jedoch diese Versicherungspolice anzuwenden ist;
» Sachschäden, die durch den unsachgemäßen Umgang mit einer
Sache oder Anwendung einer Sache auf eine Art und Weise verur sacht sind, die für die Sache nicht vorgesehen ist;
» Haftung, die sich aus dem Eigentum, dem Gebrauch oder dem
Fahren von Kraftfahrzeugen (einschließlich Autos, Mopeds, Motor räder, Roller usw.) ergibt;
39
Extended & Additional Month
»
»
»
»
»
»
»
»
»
Haftung, die sich aus dem Eigentum, dem Gebrauch oder dem
Betrieb eines Flugzeugs, Schiffs oder Bootes ergibt;
Personenverletzungen oder Sachschäden, die Sie in böser Absicht,
vorsätzlich, durch grobe Nachlässigkeit oder bei Begehung einer
Straftat verursachen;
Haftung, die sich aus dem Betreiben eines Gewerbes, Geschäfts
oder dem Ausüben eines Berufs ergibt;
Haftung, die durch einen Vertrag zwischen Ihnen und einer anderen
Personen erschwert wird, was zu der Vermutung der gesetzlichen
Haftung führt, die über die Grundsätze der Haftung für unerlaubte
Handlungen hinausgeht;
Entschädigung für Körperverletzungen, wenn solche Verletzungen
durch die Berufsunfall- und Krankenversicherung, Sozialversicherung und/oder einschlägige Versicherungssysteme oder als
Entschädigung im Sinne einer Arbeitgeberleistung zu Gunsten des
Arbeitnehmers gedeckt werden können oder sollten;
Schäden aufgrund von Strafmaßnahmen, HIV/AIDS, sexuellem
Missbrauch, körperlicher Misshandlung, Belästigung oder Prügelstrafe;
Haftung, die sich aus der Übertragung einer ansteckenden Krankheit ergibt;
Haftung, die sich aus dem eigenen Gebrauch von Feuerwaffen
oder explosiven Gegenständen ergibt;
Verteidigungskosten und gerichtliche oder außergerichtliche
Vergleiche, die Sie ohne vorherige Genehmigung der Schadensmeldestelle verursacht haben.
Extended & Additional Month
»
»
»
»
»
»
Verträge zwischen Ihnen und anderen Personen, die zur Übernahme von Rechten oder Pflichten gegenüber Dritten führen;
Besitz oder Betrieb eines Kraftfahrzeuges, Anhängers, Flugzeuges
oder Wasserfahrzeuges;
strafrechtliche Verfolgung, die nicht zu einer Gefängnisstrafe führen
kann oder bei der die Rechtskosten durch eine andere Person oder
durch eine Behörde getragen werden;
Scheidung, Auflösung einer Ehe oder Trennung oder sonstige im
Zusammenhang mit Ihrer familiären Situation entstehenden Angelegenheiten, z.B. Sorgerecht, Unterhalt, Teilung einer Güter-
gemeinschaft, Eigentumstrennung usw.;
Forderungen oder Ansprüche, die auf Sie übertragen worden sind,
es sei denn, es ist klar erkennbar, dass die Übertragung bereits vor
Entstehung des Rechtsstreits erfolgt ist;
Forderungen oder Beschwerden gegen Programm-Organisatoren,
Reiseveranstalter oder die Versicherungsgesellschaft.
RECHTSSCHUTZ
Sollten Sie in einem laufenden Gerichtsverfahren einen Rechtsbeistand benötigen oder sollten aus Sicht der Versicherungsgesellschaft
besondere Umstände vorliegen, in denen ein Rechtsbeistand bereits
in einem früheren Stadium eingesetzt werden sollte, kann die Versicherungsgesellschaft Ihre Kosten für einen im Voraus genehmigten
Rechtsbeistand in Höhe von bis zu USD 15.000 übernehmen. Sie bezahlen die ersten USD 50 der Ausgaben sowie 10 % des Restbetrages.
Wenn Sie Ihren eigenen Rechtsbeistand wählen, ohne die vorherige
Zustimmung der Versicherungsgesellschaft einzuholen, kann Ihr Versicherungsschutz entfallen.
40
Ausschlüsse zum Rechtsschutz
Dieser Versicherungsschutz ersetzt keine Rechtskosten in Form von
Erfolgshonoraren oder ähnlichen Vereinbarungen für Rechtskosten,
die von Ihnen garantiert oder bezahlt und nicht zuvor von Ihrer
Schadensmeldestelle genehmigt worden sind. Ferner deckt diese
Police auch keine Rechtskosten, die gesetzlich von anderen Personen
oder dem Staat zahlbar sind oder für Fälle, die sich aus Folgendem
ergeben:
» Geschäftstransaktionen, Eigentum an Grundstücken oder Finanz transaktionen, die für eine Privatperson als ungewöhnlich
angesehen würden;
41
Extended & Additional Month
Extended & Additional Month
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE AUSSCHLÜSSE FÜR ALLE ARTEN DES
VERSICHERUNGSSCHUTZES
Es besteht kein Versicherungsschutz und die Versicherungsgesellschaft leistet keinen Ersatz für Schäden, die direkt oder indirekt auf
Folgendes zurückzuführen sind:
» Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits oder seitens einer
anderen zu Leistungen berechtigten Person;
» Krieg, feindliche Aktionen einer fremden Macht, Revolution,
Machtübernahmen, Bürgerkrieg, Kriegsereignisse (Krieg erklärt
oder nicht erklärt), Aufstände oder Rebellionen (”Aufstand” be deutet tumultartige Friedensstörungen durch eine Personengruppe,
sei es auf nationaler oder lokaler Ebene, durch die der Sozialfrieden
und die Ordnung dieses Gebietes ernsthaft bedroht werden) oder
sonstige Störungen ähnlicher Natur. Jedoch sind direkte terroris tische Aktionen hierin nicht eingeschlossen (”direkt” bedeutet
dabei eine unmittelbare und geographisch nahe Bedrohung der
persönlichen Sicherheit); ausgenommen sind atomare, chemische
und biologische Terrorakte gemäß der entsprechenden Ausschluss klausel (siehe unten). Die Versicherungsgesellschaft zahlt jedoch
bis zu USD 1.500 für Extrakosten, die Ihnen dadurch entstehen,
dass Sie sofort nach dem Ausbruch von Gewalttätigkeiten auf dem
geographischen Gebiet, auf dem Sie sich befinden, aufgrund eines
der oben genannten ausgeschlossenen Ereignisse in Übereinstim mung mit Empfehlungen der Behörden Ihres Heimatlandes
(Außenministerium, Auswärtiges Amt) nach Hause zurückkehren
müssen. Dies kann aber nur nach vorheriger Prüfung der Erforder lichkeit Ihrer Rückreise wegen der genannten Ereignisse durch die
Schadensmeldestelle geschehen;
» Beschlagnahmung, Konfiszierung oder Zerstörung durch eine
Regierung oder durch Behörden;
» ionisierende Strahlung von oder Kontamination mit Radioaktivität
von nuklearen Brennstoffen oder von nuklearen Abfällen oder von
der Verbrennung nuklearer Brennstoffe;
» die radioaktiven, giftigen, explosiven oder gefährlichen oder konta minierenden Eigenschaften nuklearer Installationen, Reaktoren
oder sonstiger nuklearer Anlagen oder nuklearer Teile davon;
» Waffen oder Geräte, die Kernspaltung und/oder Kernfusion oder
sonstige Reaktionen dieser Art oder radioaktive Kraft oder Materie
einsetzen;
» die radioaktiven, giftigen, explosiven oder gefährlichen oder konta minierenden Eigenschaften von radioaktiver Materie. Der
Ausschluss in dieser Unterklausel erstreckt sich nicht auf radio aktive Isotope, die kein Nuklearbrennstoff sind, wenn solche
Isotope zu kommerziellen, landwirtschaftlichen, medizinischen,
wissenschaftlichen oder sonstigen ähnlichen friedlichen Zwecken
vorbereitet,befördert, gelagert oder benutzt werden;
» Schäden, für die aus anderen Versicherungspolicen, staatlich
geförderten Programmen usw. Ersatz erlangt werden kann.
42
»
Die Versicherungsgesellschaft gilt nicht als Erbringer von Schutz
und haftet für keinerlei Ansprüche oder verschafft keinerlei
Vorteile in dem Maße, wie das Erbringen von solcher SchutzLeistung, Zahlung eines solchen Anspruchs oder Verschaffung
eines solchen Anspruchs die Versicherungsgesellschaft Sanktionen,
Verboten oder Restriktionen gemäß Resolutionen der Vereinten
Nationen oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Verordnungen der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs oder
der Vereinigten Staaten von Amerika aussetzen würde.
Damit Sie Anspruch auf Leistungen haben, müssen Sie der Schadensmeldestelle so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb eines
Jahres nach Schadenseintritt ein Schadensmeldeformular zusenden.
Warten Sie damit länger als ein Jahr, können Sie keine Leistungen
verlangen.
A U S S C H L U S S K L A U S E L B E I AT O M A R E N , C H E M I S C H E N U N D
BIOLOGISCHEN TERRORAKTEN
Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen dieser
Police oder Zusätze hierzu gilt die Vereinbarung, dass diese Police
keine Deckung für Schäden gewährt, die direkt oder indirekt durch
atomare, chemische oder biologische Terrorakte (gemäß nachfolgender Definition) entstanden sind oder zu denen solche Terrorakte
beigetragen oder sie verursacht haben oder die mit solchen Terrorakten in Zusammenhang stehen, was ohne Rücksicht darauf gilt, ob
andere Ursachen oder Ereignisse gleichzeitig oder in der Folge zu den
Schäden beigetragen haben.
Im Sinne dieses Zusatzes bedeutet ”atomare, chemische und biologische Terrorakte” den Gebrauch von Atomwaffen oder atomaren
Vorrichtungen oder die Emission, den Austritt, die Verbreitung, die
Freigabe oder das Entweichen von festen, flüssigen oder gasförmigen chemischen und/oder biologischen Stoffen während der Dauer
der Versicherungspolice, die durch Personen oder Personengruppen
hervorgerufen sind, was unabhängig davon gilt, ob diese eigenständig
oder im Namen von oder in Verbindung mit Organisationen oder Regierungen zu politischen, religiösen oder ideologischen Zwecken oder
aus solchen Gründen handeln einschließlich der Absicht, Regierungen
zu beeinflussen oder die Öffentlichkeit oder Teile hiervon in Angst
und Schrecken zu versetzen.
Unter ”chemischer” Wirkstoff ist jede Zusammensetzung zu verstehen, die durch wirksame Verbreitung behindernde, schädigende
oder tödliche Wirkung auf Menschen, Tiere, Pflanzen oder Sachwerte
ausübt.
Mit der Bezeichnung ”biologischer” Wirkstoff sind sämtliche
pathogenen (Krankheiten hervorrufenden) Mikroorganismen und/
oder biologisch hergestellten Toxine (einschließlich genetisch veränderter Organismen und chemisch synthetisierter Toxine) gemeint,
die Krankheiten oder den Tod bei Menschen, Tieren oder Pflanzen
verursachen. Hinsichtlich Terrorakten gilt folgende Bestimmung:
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Jedes Ereignis, bei dem in einem Zeitraum von 48 Stunden eine
oder mehrere vom Versicherungsschutz einer Versicherungspolice
gedeckte Personen denselben äußeren Einflüssen ausgesetzt sind, die
de jure zu einem Terrorakt erklärt werden, gilt als ein Ereignis.
HINWEIS ZUM AETNA-NETZWERK
Aetna behandelt persönliche Mitgliedsdaten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, vertraulich und hält Richtlinien und Verfahren
vor, um die Informationen vor rechtswidriger Nutzung und Enthüllung
zu schützen. Wenn Ihre medizinische Pflege und Behandlung, die
Inanspruchnahme von Leistungen aus Ihrem Vertrag oder andere
damit in Zusammenhang stehende Vorgänge es erfordern, werden
Daten dieser Art von uns intern verwendet und an mit uns verbundene Unternehmen weitergegeben. Ihre Daten können in diesen
Fällen an die Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen (Ärzte, Krankenhäuser), Lieferanten, fachärztliche Berater, Behörden und deren
entsprechende Vertreter weitergeleitet werden. Diese Parteien sind
gesetzlich zur Geheimhaltung persönlicher Daten verpflichtet. Zum
Netzwerk gehörende Anbieter sind darüber hinaus dazu verpflichtet,
Ihnen auf Verlangen Einsicht in Ihre Krankenakte im Rahmen einer
angemessenen Frist zu gewähren. Mit Ihrer Anmeldung zu dem
Angebot erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten in
Ihrem Namen und dem Ihrer Angehörigen auf die oben beschriebene
Weise nutzen und weitergeben.
D AT E N S C H U T Z B E S T I M M U N G E N
Die Datenschutzbestimmungen der Erika Insurance Ltd. können auf
http://www.erikainsurance.com eingesehen werden.
KLAGEAUSSCHLUSSFRIST
Vor Ablauf von 60 Tagen nach Einreichung Ihrer Schadensersatzforderung können Leistungen wegen Recht oder Billigkeit nicht im
Klagewege durchgesetzt werden. Klagen können nur bis spätestens
drei Jahre nach dem Unfalldatum oder vom Datum des Schadens
erhoben werden, wobei das frühere Ereignis maßgeblich ist. Wenn
der Versicherungsgesellschaft oder der Schadensmeldestelle ein
Scha-densfall gemeldet worden ist und der Begünstigte mit der
angebotenen Entschädigung nicht zufrieden ist, kann er nur innerhalb
von 6 Monaten nach Erhalt der Entschädigung oder der Ablehnung
einer solchen Klage erheben.
ANWENDBARES RECHT
Dieser Versicherungsschutz richtet sich nach schwedischem Recht.
Dies gilt ausnahmsweise dort und in dem Maße nicht, wie das Recht
des Wohnsitzlandes des Bezugsberechtigten zwingend vorsieht, dass
dieses Recht anzuwenden ist.
RECHTSEINSETZUNGSKLAUSEL
Ist ein Schadensfall durch diese und durch eine von einem anderen
Versicherungsträger ausgestellte Versicherungspolice gedeckt, ist
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dieser Versicherungsschutz stets nachrangig gegenüber anderen
Policen und die Versicherungsgesellschaft ist erst dann verpflichtet zu
zahlen, wenn die Höchstgrenzen aller anderen anwendbaren Versicherungspolicen erschöpft sind. Sind alle anderen Versicherungspolicen erschöpft, zahlt diese Versicherungsgesellschaft bis zur Höhe der
in der Tabelle Höchstentschädigungen (Seite 6) angegebenen Beträge
für Ansprüche, die nicht bereits anderweitig gedeckt sind und für die
noch nicht ent-sprechend gezahlt worden ist. Im Falle einer jeden
Zahlung aus diesem Versicherungsschutz ist die Versicherungsgesellschaft in Höhe einer solchen Zahlung in die nachstehend in Punkt
1 und 2 angegebenen Rechte einzusetzen, ohne dass dadurch die
Ansprüche des Begünstigten beeinträchtigt werden:
1.in den Rückgriffsanspruch, wenn der Begünstigte Schadenser satzansprüche gegen andere Personen oder Organisationen hat;
2. in den Anspruch auf Rechtseinsetzung, wenn der Begünstigte
in die Rechte Dritter wegen der Zahlung auf einen Anspruch an
eine verletzte Person einzusetzen ist. Erhält der Begünstigte
Schadensersatz von einem solchen Dritten, sei es durch Klage,
Vergleich oder auf sonstige Weise, haftet der Begünstigte der
Versicherungsgesellschaft gegenüber in Höhe des geringeren
Betrages wie folgt:
a) in Höhe des vom Begünstigten erlangten Betrages oder
b) in Höhe des Betrages aller Zahlungen, die die Versicherungs gesellschaft für die dem Begünstigten im Zusammenhang
mit diesem Schadensfall entstandenen Kosten geleistet hat.
Die Versicherungsgesellschaft kann vom Versicherten eine den
Rückgriffsanspruch der Versicherungsgesellschaft gegenüber Dritten
bestätigende Erklärung verlangen, bevor sie für Kosten zahlt, von
denen sie nach Treu und Glauben annehmen kann, dass sie sich nach
den Bestimmungen dieses Abschnitts der Versicherungspolice richten.
Der Begünstigte hat die Versicherungsgesellschaft bei der Sicherung
und Ausübung ihrer Rechte gemäß den obigen Absätzen zu unterstützen und dabei von der Versicherungsgesellschaft zu diesem Zweck
angeforderte Beweismittel, Urkunden und Unterlagen zu beschaffen.
Diese allgemeinen Bedingungen gelten mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2015 bis auf
Weiteres. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Derartige Änderungen treten einen Monat nach ordnungsgemäßer Benachrichtigung der Versicherungsnehmer der Gruppenversicherung durch die Gesellschaft in
Kraft.
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