das abonnement

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das abonnement
DAS ABONNEMENT
IhrVorteilsticketvonESWEVerkehr
Mit Bestellschein
2015
das abo: Der Bequem-Flexibel-Sparen-Klassiker
das 9-uhr-abo: Besonders preisgünstig für „Spätaufsteher“
die 65-plus-karte: Für alle mobilen „jungen Alten“
ESWE Verkehrsgesellschaft mbH · Gartenfeldstraße 18 · 65189 Wiesbaden · Telefon (0611) 450 22-450 · www.eswe-verkehr.de
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DAS ABONNEMENT
VORTEILE
Busfahren im Abonnement: Wieso eigentlich nicht?
Verehrte Fahrgäste, liebe Nahverkehrsnutzer,
Ihre Tageszeitung beziehen Sie gewiss, kostengünstig und bequem, im Abo. Warum dann
eigentlich nicht auch Ihr Busticket? Das Jahreskarten-Abonnement von ESWE Verkehr lohnt
sich nicht nur für Ihre täglichen Fahrten zur Arbeit; auch wenn Sie öfter zu Verwandten,
Freunden oder Bekannten fahren, oder wenn Sie regelmäßig Fahrten zum Einkaufen, zum
Sport oder zu Ärzten unternehmen, sparen Sie mit dem Abo jede Menge bares Geld!
Wie viel Geld das sein kann, erfahren Sie – neben vielen anderen wissenswerten Details –
in dieser Broschüre.
Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem praktischen Nahverkehrs-Abo!
Ihre ESWE Verkehrsgesellschaft
Schon ab 12 Hin- und Rückfahrten je Monat rentiert sich für Sie
das Abonnement!*
Je nach Abo-Version können Sie für nur 1,64 b* pro Tag dauerhaft mobil sein –
und sind damit nicht nur auf allen Linien des öffentlichen Nahverkehrs besonders
preisgünstig, sondern auch besonders vielfältig unterwegs: je nach gewähltem Geltungsbereich zum Beispiel in ganz Wiesbaden und Mainz (Preisstufe 13), in Wiesbaden
samt Umland (Preisstufe 4 bzw. 5)** oder sogar im gesamten Gebiet des Rhein-MainVerkehrsverbundes (Preisstufe 7).
* Berechnungsgrundlage: 9-Uhr-Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Einmalzahlung.
Weitere Preisvergleiche finden Sie auf Seite 6.
** siehe Seiten 10 und 11 dieser Broschüre
Leistungsqualität mit Garantie
Mit unserer Servicegarantie garantieren wir, die ESWE Verkehrsgesellschaft,
Ihnen die Qualität unserer Leistungen. Diese Garantie bedeutet: Entspricht
eine Leistung einmal nicht der von uns garantierten Qualität, haben Sie
Anspruch auf Entschädigung. Details zur ESWE-Servicegarantie erhalten
Sie in der Mobilitätszentrale im LuisenForum, in den Mobilitätsinfos am
Luisenplatz und am Hauptbahnhof sowie online unter:
www.eswe-verkehr.de/servicegarantie
DAS ABONNEMENT
VORTEILE
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Die wichtigsten Abo-Vorteile auf einen Blick:
bequem
· alle öffentlichen Verkehrsmittel im Geltungsbereich nutzen
· kein umständliches Kleingeldsuchen
· per Post zu Ihnen nach Hause geliefert
flexibel
· andere Personen zeitweise gratis mitnehmen
· einfacher Vertragswechsel
· jederzeit kündbar
sparen
· 12 Monate fahren, nur 10 Monate zahlen
· 20 % Extra-Rabatt für „Spätaufsteher“ (9-Uhr-Abo; siehe Seite 8)
· Preisnachlässe bei ausgewählten ESWE-Partnern
Individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten – Sie haben die Abo-Wahl:
Das Abonnement gibt es als …
· übertragbares Ticket, das für jeden gilt, der es mit sich führt.
·
Sie können es also beliebig an Familienangehörige, Freunde, Kollegen usw. weitergeben.
persönliches Ticket, das nur für seinen Inhaber gilt.
Das Ticket trägt Name und Foto seines Inhabers.
Egal ob übertragbar oder persönlich – der Abo-Preis ist stets der Gleiche!
Außerdem: Bei beiden Varianten wird Ihnen Ihr Abo-Ticket, das Sie als praktisches
eTicket erhalten, im Fall eines Verlusts ersetzt (gegen Gebühr).
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DAS ABONNEMENT
BEQUEM
Sie lieben das Bequeme?
Das Abonnement steckt voller komfortabler Details!
· Flächendeckende Gültigkeit:
Fahren Sie mit allen öffentlichen
Verkehrsmitteln im Geltungsbereich.
Das Abo macht’s möglich – ganz
gleich, ob es sich um Stadt- oder
Regionalbusse, um Straßenbahnen,
S-Bahnen oder Regionalzüge handelt.
· Lieferung per Post:
Ersparen Sie sich das lästige
Schlangestehen am Schalter oder
am Automaten! Der Briefträger
bringt Ihnen Ihr Abo-Ticket nach
Hause.
· Abbuchung vom Konto:
Schenken Sie sich das umständliche
Kleingeldsuchen am Automaten oder
beim Fahrer! Der Abo-Betrag wird von
Ihrem Bankkonto abgebucht.
* Für die 65-plus-Jahreskarte steht die
„AboSofort“-Option leider nicht zur Verfügung.
· Ersatz bei Verlust:
Machen Sie sich keine Sorgen! Da Sie
Ihr Abo-Ticket in Form des praktischen
eTickets erhalten, stellt ein eventueller
Verlust der Karte kein Problem dar.
Denn: Geht Ihr Ticket einmal verloren,
kann es umgehend gesperrt und so
vor Missbrauch geschützt werden.
Außerdem wird Ihnen die verloren
gegangene Karte – egal, ob Sie die persönliche oder die übertragbare Variante
besitzen – zügig ersetzt.
(Weitere Details zum eTicket finden
Sie unten im Infokasten.)
· Sofort losfahren:
Wenn Sie Ihr Abo für Wiesbaden/
Mainz (Preisstufe 13) in der RMVMobilitätszentrale im LuisenForum
abschließen, haben Sie die Möglichkeit, sofort in den nächsten Bus einzusteigen und loszufahren. Denn Ihr
unmittelbar gültiges „AboSofort“ *
können Sie direkt mitnehmen, sofern Sie
in bar, per EC- oder Kreditkarte zahlen.
Ihr moderner Fahrausweis: elektronisch. einfach. eTicket.
DasAbonnementwirdals„eTicketRheinMain“ausgegeben.DerscheckkartengroßeelektronischeFahrausweismitintegriertemSpeicherchipbietetIhnen
jedeMengeSicherheits-undKomfort-Vorteile.
Übrigens:ImLaufdesJahres2015wirdaufwww.eswe-verkehr.de dieneue
Funktion„eTicketOnline“freigeschaltetwerden.MittelsdieserFunktionwerdenSie,sofernSie
dieswünschen,IhreTicketganzeinfachviaInternetverwaltenkönnen–vonzuHauseodervon
unterwegsaus.EineÄnderungetwaIhrerBankverbindungoderIhrerAnschriftkönnenSiedann
bequem,schnellundrundumdieUhrselbstvornehmen.
WeitereInformationen:www.eswe-verkehr.de/eTicket
DAS ABONNEMENT
FLEXIBEL
Sie brauchen Flexibilität?
Das Abonnement ist so vielseitig, wie sie möchten!
· Freie Übertragbarkeit:
· Gratis-Mitnahme von Kindern
und Erwachsenen:
Lassen Sie Ihre Familienangehörigen,
Gemäß der RMV-weit gültigen MitFreunde, Kollegen und Bekannten
nahmeregelung können Inhaber von
an den Vorteilen Ihres Bus-Abos teilZeitkarten des Erwachsenentarifs
haben! Sie können das Ticket frei nach
(Wochen-, Monats- und Jahreskarten
Belieben weitergeben – denn es ist
inklusive 9-Uhr- und 65-plus-Karten)
gültig für jeden, der es mit sich führt.
sowie von JobTickets und Firmen(Dies gilt nur für das übertragbare
Cards mit Mitnahmeregelung monAbonnement.)
tags bis freitags ab 19 Uhr – an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen
· Einfacher Vertragswechsel:
Feiertagen sowie am 24. und am
Nutzen Sie Ihre individuellen Vor31. Dezember sogar ganztägig – einen
teile! Wann immer Sie wollen, ist ein
Erwachsenen sowie eine unbegrenzte
Wechsel von einer Abo-Variante zu
Anzahl von Kindern unter 15 Jahren
einer anderen möglich: zum Beispiel
kostenlos mitnehmen.
vom normalen Abonnement zur noch
Darüber hinaus können gemäß der
preisgünstigeren 9-Uhr-Karte (sie gilt
erweiterten Mitnahmeregelung des
für „Spätaufsteher“ wochentags ab
VMW (Verkehrsverbund Mainz-Wies9:00 Uhr, am Wochenende und an
baden) Inhaber der oben genannten
Feiertagen ganztags – siehe dazu
Zeitkarten (jedoch ohne JobTickets
auch Seite 8). Auch ein Wechsel zur
und FirmenCards) montags bis frei65-plus-Jahreskarte (siehe Seite 9)
tags auch tagsüber (bis 19 Uhr) alle eiist problemlos möglich. Ebenso lässt
genen bzw. bis zu drei fremde Kinder
sich beispielsweise das Gültigkeitsunter 15 Jahren kostenlos mitnehmen.
gebiet Ihres Abos verändern (ErweiteDiese VMW-Regelung gilt im gesamtrung ins Umland), und bei Regionalen Tarifgebiet 65 (Wiesbaden/Mainz)
zügen und S-Bahnen können Sie von
für alle RMV-Verkehrsmittel, also für
der 2. in die 1. Klasse wechseln.
alle Bus- und Schienenprodukte (ohne
IC- und ICE-Züge). Im Fall der Fahrkar- · Großzügige Kündigungsfrist:
tennutzung durch ein Kind (sechs bis
Binden Sie sich nicht länger als not14 Jahre) gilt die erweiterte VMWwendig! Das Abonnement können Sie
Mitnahmeregelung nicht.
jederzeit kündigen.
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DAS ABONNEMENT
SPAREN
Sie legen Wert auf Sparsamkeit?
Das Abonnement schont Ihren Geldbeutel!
· 12 Monate fahren, nur 10 Monate zahlen:
Freuen Sie sich über 2 Gratis-Monate!
Als Abo-Kunde erhalten Sie volle 12 Monate
Ticket-Gültigkeit zum 10-Monats-Preis.
· Ab 1,64 Euro* pro Tag unterwegs sein:
Schauen Sie sich um! Wo sonst bekommen Sie umfassende Mobilität in
ganz Wiesbaden und Mainz für gerade
einmal 1,64 b* am Tag?
· Das Abo rentiert sich – früher,
als Sie vielleicht denken:
Rechnen Sie mal nach! Schon ab 12 Hinund Rückfahrten pro Monat lohnt sich
auch für Sie das Abonnement.*
· Als Firmenmitarbeiter noch mehr sparen:
Weitere Einsparmöglichkeiten ergeben
sich, wenn das Unternehmen, in dem
Sie arbeiten, eine FirmenCard anbietet.
Sprechen Sie Ihre Personalabteilung
oder Ihren Betriebs- bzw. Personalrat
einfach mal darauf an. Falls Ihr Unternehmen in Wiesbaden oder in Mainz ansässig ist und mindestens 100 Mitarbeiter
beschäftigt, kommt die FirmenCard für
Ihren Betrieb infrage.
· 2 % Zusatz-Rabatt bei Jahresvorauszahlung:
Greifen Sie zu beim Zusatz-Rabatt!
Wenn Sie die komplette Abo-Gebühr
eines Jahres im Voraus bezahlen,
reduziert sich der Betrag um 2 %.
Sie fahren heute mit Monatskarten?
Während die Monatskarte (Wiesbaden/Mainz) 76,40 b kostet, fahren Sie mit dem Abonnement** für umgerechnet 62,40 b im Monat. Sie können also 14,00 b monatlich sparen!
Sie fahren heute mit Sammelkarten?
Dann rechnen Sie mal nach: Wenn Sie pro Monat 40-mal Bus fahren (also beispielsweise
20-mal zu einem bestimmen Fahrtziel hin- und von dort aus wieder zurückfahren), zahlen
Sie bei Nutzung von Sammelkarten 84,80 b. Das 9-Uhr-Abonnement* gibt‘s monatlich
aber schon für umgerechnet 49,90 b – Sie können in diesem Fall also 34,90 b sparen!
Übrigens: Der Preisvorteil des Abonnements* gegenüber der Sammelkarte beginnt schon
bei 12 Hin- und Rückfahrten pro Monat!
* Berechnungsgrundlage: 9-Uhr-Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Einmalzahlung
** Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Einmalzahlung
DAS ABONNEMENT
SPAREN
Hochprozentige Preisnachlässe
bei ausgewählten ESWE-Partnerunternehmen!
book-n-drive
Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt
..................................
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Nerobergbahn
Staatstheater Wiesbaden
..........................................
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Der Carsharing-Anbieter gewährt Ihnen
besonders günstige Tarife. Weitere Informationen zum Carsharing-Angebot erfahren
Sie in der RMV-Mobilitätszentrale im
LuisenForum.
www.book-n-drive.de
Wiesbadens historisches Schmuckstück ermäßigt Ihnen alle Einzelfahrten, Berg- und
Talfahrten sowie die Familienkarten.
www.eswe-verkehr.de/nerobergbahn
Der Radler
Als Abo-Kunde können Sie den Fahrradverleih im Wiesbadener Hauptbahnhof
kostenlos nutzen.
.......................................
KD gewährt Ihnen einen 20-prozentigen
Preisnachlass auf alle Linienfahrten.
www.k-d.com
Für alle regulären Veranstaltungen des
Hessischen Staatstheaters in Wiesbaden
erhalten Sie und Ihre Begleitperson
einen 5-prozentigen Preisnachlass.
www.staatstheater-wiesbaden.de
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DAS ABONNEMENT
9-UHR-ABONNEMENT
Das 9-Uhr-Abo:
Für all jene, die sich morgens gerne etwas Zeit lassen
Schlafen Sie doch einfach morgens etwas länger – und umgehen Sie so die Tageszeit,
in der die Busse manchmal ziemlich voll sind. Die spezielle 9-Uhr-Variante des Abonnements erspart allen, die montags bis freitags nicht vor 9:00 Uhr losfahren müssen,
nochmals satte 20 % des Abo-Preises. Das 9-Uhr-Abonnement ist also das Vorteilsticket
mit dem 20-prozentigen Extra-Rabatt für alle „Spätaufsteher“.
Wichtig: An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gilt die 9-Uhr-Zeitgrenze nicht – an diesen Tagen gilt Ihr Ticket rund um die Uhr!
20 %
Extr
a-R
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DAS ABONNEMENT
65-PLUS-JAHRESKARTE
Die 65-plus-Jahreskarte:
Für alle mobilen „jungen Alten“ ab 65
65 Jahre sind heutzutage kein Alter mehr – Seniorinnen und Senioren sind heute
agiler, interessierter und unternehmungslustiger, kurz: mobiler denn je.
Dieser gesellschaftlichen Entwicklung trägt die 65-plus-Jahreskarte Rechnung.
Das Ticket – es ist eine Spezialvariante des persönlichen Abonnements – bietet jede
Menge Vorteile; hier die wichtigsten:
· Die 65-plus-Jahreskarte gilt ohne zeitliche Einschränkung an 365 Tagen im Jahr
rund um die Uhr – und zwar unter der Woche in den gebuchten Tarifgebieten,
an Wochenenden und Feiertagen sogar im gesamten Gebiet des Rhein-MainVerkehrsverbundes!
· Das Ticket ist im Preis bis zu 40 % günstiger als vergleichbare RMV-Fahrausweise.
· Die Karte besitzt die von allen Abos bekannten Vorteile, zum Beispiel den „12 Monate
fahren, nur 10 Monate bezahlen“-Bonus, die großzügige Mitnahmeregelung
(siehe Seite 5) sowie die jederzeitige Kündbarkeit.
· Dort, wo im RMV-Gebiet Nahverkehrszüge fahren, dürfen Sie als 65-plus-Kunde
immer die 1. Klasse nutzen – ohne Aufpreis!
Frühestmöglicher Gültigkeitsstart ist übrigens der Beginn jenes Monats,
in dem Sie 65 Jahre alt werden.
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DAS ABONNEMENT
GELTUNGSBEREICHE & PREISE
Preisstufe 13: Wiesbaden/Mainz
Preisstufe 4
Für Fahrten in Wiesbaden und Mainz gilt ein Einheitspreis; Sie können also mit einem Ticket in beiden
Städten unterwegs sein – und nicht nur dort, denn
Ihr Abo der Preisstufe 13 gilt für den Nahverkehr im
gesamten RMV-Tarifgebiet 65. Dieses umfasst nicht
nur die beiden Landeshauptstädte Wiesbaden und
Mainz, sondern auch – auf hessischer Seite – die Gemeinde Bischofsheim, die Stadt Ginsheim-Gustavsburg, die Stadt Hochheim am Main (inkl. ihres Stadtteils Massenheim), den Hofheimer Stadtteil Wallau
(allerdings nur dessen westlich der Autobahn 3 gelegene Teile) sowie die Gemeinde Walluf. Auf rheinlandpfälzischer Seite zählen die Gemeinden Wackernheim
und Zornheim ebenfalls zum Tarifgebiet 65.
Die Preise des Abonnements können Sie direkt in der
nebenstehenden Tabelle ablesen.
Preisstufe 5
Ganz Wiesbaden und Mainz (Preisstufe 13)
Abonnement 1
10xAbbuchung
1 x Abbuchung / Barzahlung
9-Uhr-Abonnement 2
10xAbbuchung
1 x Abbuchung / Barzahlung
65-plus-Jahreskarte 3
10xAbbuchung
1 x Abbuchung
ab 2,05 f pro Tag!
à 76,40 a
748,70 a
ab 1,64 f pro Tag!
à 61,10 a
598,80 a
ab 1,64 f pro Tag!
à 61,10 a
598,80 a
1 Persönlich oder übertragbar. Gilt rund um die Uhr.
2 Persönlich oder übertragbar. Gilt montags bis freitags.
ab 9:00 uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
3 Persönlich, gilt rund um die Uhr.
DAS ABONNEMENT
FAHRTEN INS UMLAND
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Regelmäßig ins Wiesbadener Umland fahren
Wenn Sie regelmäßig von Wiesbaden aus im Rhein-Main-Gebiet unterwegs sind,
gelten die Tarife des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Den Fahrpreis zwischen
Wiesbaden und Ihrem Zielort können Sie ganz einfach anhand der Farbstufen in
der nachfolgenden Tabelle und der Übersichtskarte auf der linken Seite ablesen.
Beispielsweise gilt für Fahrten zwischen Wiesbaden und Frankfurt die Preisstufe 5.
Weitere Informationen zum Rhein-Main-Verkehrsverbund erhalten Sie unter:
www.rmv.de
Von Wiesbaden ins Umland
Abonnement 1
Preisstufe 4*
Preisstufe 5*
Taunussteiner
UmweltKarte**
10xAbbuchung
à 129,80 a
à 173,30 a
à 91,50 a
1 x Abbuchung / Barzahlung
1.272,00 a
1.698,30 a
915,00 a
10xAbbuchung
à 103,80 a
à 130,00 a
1 x Abbuchung / Barzahlung
1.017,20 a
1.274,00 a
9-Uhr-Abonnement 2
65-plus-Jahreskarte 3
10xAbbuchung
à 88,10 a
à 117,20 a
1 x Abbuchung
863,40 a
1148,60 a
1 Persönlich oder übertragbar. Gilt rund um die Uhr.
2 Persönlich oder übertragbar. Gilt montags bis freitags.
ab 9:00 uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
3 Persönlich, gilt rund um die Uhr.
* Ihr Abonnement dieser Preisstufe gilt in den auf der Fahrkarte eingetragenen Tarifgebieten.
Das Abonnement wird in weiteren Preisstufen angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie in
der RMV-Mobilitätszentrale und in den RMV-Mobilitätsinfos sowie unter: www.eswe-verkehr.de
** gültig in Taunusstein (Tarifgebiet 6422) und Wiesbaden/Mainz. Nur als persönliches Ticket
erhältlich für Personen mit Wohnsitz in Taunusstein oder Wiesbaden. Weitere Infos unter:
www.eswe-verkehr.de/tuk
Regelmäßig ins Mainzer Umland fahren
Zu den Preisen für regelmäßige Fahrten im Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN) –
also ins Mainzer Umland – lassen Sie sich bitte in der RMV-Mobilitätszentrale im
LuisenForum und in unseren RMV-Mobilitätsinfos am Luisenplatz und am Hauptbahnhof beraten. Oder informieren Sie sich unter: www.rnn.info
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besondere bedingungen
Besondere Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig
ab 01.01.2015
1. Vertragsgrundlagen
Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und
Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein- Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die besonderen Bedingungen des VMW
in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch für laufende
Verträge. Mit Abwicklung des Abonnements hat der VMW
die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Gartenfeldstr. 18, 65189
Wiesbaden, Tel.: (0611) 450 22-450, beauftragt.
2. Vertragspartner/-in
Vertragspartner/-in des Abonnements ist der/die Besteller/-in.
Dies gilt insbesondere bei einem Abonnement von übertragbaren Jahreskarten und bei Bestellung einer persönlichen
Jahreskarte, die auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt
wird, und/oder in den Fällen, in denen eine andere Person als
Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird.
3. Fahrkarte
Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarten erfolgt nach Wahl
des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte
(eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder
in eingeschränkten Fällen in Form von zwölf einzelnen
Monatskarten (Papier) oder als einfache Plastikkarte. Ohne
die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte
alleine noch nicht zur Fahrt. Bei Abonnements über persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarten, dazu zählt auch
die 65-plus-Jahreskarte (siehe unter 4. Sortiment), werden
diese nur personalisiert ausgegeben. Im Fall der Chipkarte
wird diese dem/der Besteller/-in bzw. Nutzer/-in mit ihrer
Kartennummer konkret zugeordnet und die persönlichen
Merkmale (Name und Foto des Nutzers/der Nutzerin) auf die
Rückseite der Chipkarte aufgebracht.
4. Sortiment
Das Jahreskarten-Abonnement wird in verschiedenen Angebotskombinationen angeboten. Der Vertragspartner kann
wählen zwischen Jahreskarten:
a) die übertragbar oder nur persönlich (von einem bestimmten
Nutzer) genutzt werden können,
b) die montags bis freitags in ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht
beschränkt sind oder die in ihrer zeitlichen Gültigkeit
begrenzt sind („9-Uhr-Jahreskarten“),
c) die zur Nutzung der 1. Klasse oder der 2. Klasse berechtigen
und
d) mit einmaliger Abbuchung im Voraus oder mit monatlicher
Abbuchung in den ersten zehn Monaten des Gültigkeitszeitraums. In Ergänzung hierzu wird auch eine Zuschlagkarte
Jahr für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) angeboten, die jedoch erst zusammen mit einer
gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und
zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein.
Unabhängig von seinem Jahreskarten-Abonnement bleibt
es dem Kunden unbenommen, Zuschlagkarten für geringere
Zeiträume (z.B. Wochen- oder Monatskarten) zu erwerben.
Darüber hinaus wird eine 65-plus-Jahreskarte im Abonnement angeboten. Gemäß Ziffer A.3.4.1a) der Tarifbestimmungen sind zur Nutzung der 65-plus-Jahreskarte Personen ab
65 Jahren berechtigt.
Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des
Monats, in dem der/die Nutzer/-in 65 Jahre alt wird. Spätere
Änderungen bzw. Erweiterungen eines bestehenden Abonnements sind nach Maßgabe der Ziffer 11 möglich.
5. Geltungsbereich
Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/
Tarifgebietskombinationen ausgegeben. Abweichend
von dieser Regelung wird die 65-plus-Jahreskarte nicht in
Tarifgebietskombinationen zu den Übergangstarifgebieten
ausgegeben. Die räumliche Gültigkeit der 65-plus-Jahreskarte
erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen
in Hessen sowie am 24. und 31.12. – unabhängig von der Preisstufe – auf den gesamten Verbundraum ohne Übergangstarifgebiete. 65-plus-Jahreskarten beinhalten grundsätzlich die
1.-Klasse-Nutzung, eine zusätzliche Zuschlagkarte wird somit
nicht benötigt.
6. Geltungszeitraum
a) Abonnements gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindestens 1 Jahr.
b) Die Gültigkeit des 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements ist
montags bis freitags auf den Zeitraum zwischen 9:00 Uhr
und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen
und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24.
und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. An Feiertagen
in Rheinland-Pfalz besteht diese Begrenzung nicht im
Tarifgebiet 6500.
7. Mitnahmerecht
Die im Abonnement erworbenen Jahreskarten in den nach
Ziffer 4.a) bis d) angebotenen Kombinationen sowie die
65-plus-Jahreskarte berechtigen montags bis freitags ab
19:00 Uhr (an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen
Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. ganztags) zur
unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und beliebig
vieler Kinder unter 15 Jahren. Darüber hinaus berechtigen
die aufgeführten Abonnements im Tarifgebiet 6500 auch
montags bis freitags tagsüber (bis 19:00 Uhr) zur unentgeltlichen Mitnahme aller eigenen bzw. bis zu drei fremder
Kinder unter 15 Jahren.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Der Preis einer über das Jahreskarten-Abonnement
erworbenen Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen
tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n)
und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen)
Erwachsenentarifs. Für die 65-plus-Jahreskarten gelten
die nach den Preisstufen festgelegten Preise. Hat sich der/
die Vertragspartner/-in für die einmalige Abbuchung des
Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den
nach den Sätzen 1 bzw. 2 ermittelten/festgelegten Preis noch
ein Skonto von 2 % gewährt. Eine nachträgliche Anpassung
des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11.e) und bei
vorzeitiger Kündigung des Abonnements (Ziffer 13.2.) möglich.
b) Für das Jahreskarten-Abonnement mit monatlicher Abbuchung der Beträge wird in den ersten zehn Monaten des Gültigkeitszeitraums der Jahreskarte jeweils zum Monatsbeginn
der aktuell gültige tarifmäßige Preis der entsprechenden
Monatskarte abgebucht (Abbuchungszeitraum). Im 11. und
12. Monat des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen (hierzu zählen der Preis, die
Preisstufe und räumliche Gültigkeitsänderungen) innerhalb
des Abbuchungszeitraums werden die Abbuchungsbeträge
ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und
besondere bedingungen
zwar in der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt sind.
c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im
Voraus erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten
Monats einer jeden 12-Monats-Periode. Preiserhöhungen, die
während der Geltungsdauer des im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. Bei Preissenkungen
hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch
auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die
Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt drei
Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das Unternehmen
ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur Zahlung verpflichtet.
d) Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund eines erteilten Mandats für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die
Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter
Zahlungsart die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit
monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer
Sparkasse, einer Bank oder von einer Postbank innerhalb
der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. Abweichend
von der 14-Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification),
basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird
eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen
vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-BasisLastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der
Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist)
wird ersatzweise der Vertragspartner (Besteller) informiert,
und er ist dann verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
e) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher
Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf
dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten.
Bei einmaliger Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/
die Vertragspartner/-in, den jeweiligen Abbuchungsbetrag
auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn des ersten
Monats einer jeden 12-Monats-Periode bereitzuhalten.
f) Kosten, die dem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster
Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften
entstehen, werden dem/der Vertragspartner/-in in Rechnung
gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird
ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 € erhoben. Das schließt
die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer
Rechtsverfolgung, nicht aus.
9. Zustandekommen des Abonnementvertrages
a) Voraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten-Abonnements
ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen
in der für den RMV festgelegten Form (einschließlich eines aktuellen Lichtbildes – Passbildformat – des Jahreskarten-Nutzers
bei einem Abonnement über persönliche Jahreskarten, sowie
bei 65-plus-Jahreskarten zusätzlich eines amtlichen Altersnachweises des Nutzers, sofern nicht eine bereits vorhandene
Chipkarte, auf der ein entsprechender persönlicher Berechtigungsnachweis zur Nutzung von 65-plus-Zeitkarten enthalten
ist, angegeben wird) bis spätestens zum 10. des Vormonats bei
einem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies kann auch auf
dem Postweg erfolgen.
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b) Die Abgabe/Übersendung der vollständigen Unterlagen stellt
einen Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementvertrages dar.
c) Der Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt mit
Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Zusendung
bzw. Übergabe der Jahreskarte zustande.
d) Innerhalb des Jahreskarten-Abonnements erfolgt der Versand
der jeweils erworbenen Jahreskarten im Regelfall eine Woche
vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in der Bestellung
angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift
ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann die Ausgabe auch
direkt an einer personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen.
Bei Ausgabe der Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin eine
Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Chipkarte wie
die Kartennummer, die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie
die Fahrtberechtigung(en) festgehalten sind.
10. Fahrgelderstattung bei Krankheit
a) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im Fall der
persönlichen Jahreskarten.
b) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden
Gültigkeitszeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen von über 15 aufeinanderfolgenden
Tagen Dauer, ab dem ersten Tag der Reiseunfähigkeit, an
den/die Vertragspartner/-in. Die Reiseunfähigkeit muss mit
einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder
einer Krankenkasse nachgewiesen werden.
c) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung
einer Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt
außerhalb der räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte.
d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet.
Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate
erstattet.
e) Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeitszeitraums 1/360 des entsprechenden Jahreskartenpreises.
f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.
g) Eine Erstattung aus anderen Gründen (z.B. Urlaubsreisen,
Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) erfolgt nicht.
11. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in
a) Änderungen des Jahreskarten-Abonnements (z.B. der
räumlichen Gültigkeit) sind jeweils zum Monatsersten des
Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein
JobTicket oder auf das 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnement bzw.
das 65-plus-Jahreskarten-Abonnement.
b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden Unternehmen von dem/der Vertragspartner/-in bis zum
10. des Vormonats gemeldet werden. Bei Umstieg auf ein
JobTicket oder eine FirmenCard kann der Änderungsantrag
bis zum Ende des Vormonats eingereicht werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes
zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen.
c) Bei einer Chipkarte können die Änderungen bei allen RMVVertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall
auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen
entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden.
Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für zwölf aufeinanderfolgende Kalendermonate
zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden
Tarif ausgestellt wird.
d) Bei einer Plastik- oder Papierfahrkarte erfolgt die Änderung in
der Weise, dass eine neue Jahreskarte für zwölf aufeinander-
14
°
besondere bedingungen
folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten
Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt
wird. Spätestens drei Tage nach Beginn der Gültigkeit der
neuen Abonnement-Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden.
Solange die Abonnement-Jahreskarte dem Unternehmen
nicht vorliegt, hat der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonnementpreis auch für die bisherige Jahreskarte
weiterhin zu zahlen.
e) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen
werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird für jeden genutzten Monat 1/12 des
am ersten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises des genutzten
Jahreskartenangebotes berechnet. Bei monatlicher Abbuchung wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten
Gültigkeitstag im jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises des
genutzten Jahreskartenangebotes berechnet.
12. Verlust/Ersatz
a) Den Verlust einer Jahreskarte hat der/die Vertragspartner/-in
umgehend zu melden. Die Verlustmeldung befreit den/die
Vertragspartner/-in nicht von seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung. Die Verlustmeldung ist entweder direkt an das das
Jahreskarten-Abonnement abwickelnde Unternehmen oder
bei Chipkarten auch an eine der personalbedienten RMVVertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zu richten.
b) Die Plastikvariante der persönlichen (nicht übertragbaren)
Jahreskarte und die Chipkarte (mit persönlicher oder
übertragbarer Jahreskarte) verlieren mit Erfassung der Verlustmeldung ihre Gültigkeit (bei Chipkarten wird die Fahrtberechtigung der Karte gesperrt). Der/die Vertragspartner/in hat gegen Zahlung von 25,00 € Anspruch auf Ausstellung
einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der
ursprünglichen Jahreskarte (Abonnement). Die Ersatzkarte
wird dem Kunden/der Kundin schnellstmöglich auf dem
Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der
Ersatzkarte erhält der/die Vertragspartner/-in auf Wunsch
an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit
eTicket-Akzeptanzsymbol eine vorläufige Fahrtberechtigung
in Form einer übertragbaren Jahreskarte. Dies gilt auch im
Falle des Verlustes der 65-plus-Jahreskarte. Damit entfallen
für den Zeitraum bis zum Erhalt der Ersatzkarte die Vorteile
„Nutzung der 1. Klasse“ sowie „verbundweite Gültigkeit am
Wochenende und an Feiertagen in Hessen“. Fahrtkosten,
die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet.
c) Handelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte hingegen um
eine übertragbare (nicht personalisierte) Papierfahrkarte,
verliert diese mit der Erfassung der Verlustmeldung nicht
ihre Gültigkeit, sodass der/die Vertragspartner/-in bei Jahreskarten mit monatlicher Abbuchung weiter zur Zahlung verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit einmaliger Abbuchung
im Voraus ist eine Erstattung ausgeschlossen. Die vorzeitige
Beendigung einer Jahreskarte durch Kündigung oder die Einschränkung der zeitlichen oder räumlichen Gültigkeit für die
Restlaufzeit der verlorenen Karte ist ebenfalls nicht möglich.
13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
13.1. Dauer des Abonnements/ordentliche Kündigung
Das Jahreskarten-Abonnement ist unbefristet. Es kann zu
jeder Zeit ordentlich gekündigt werden. Bei Papier- und
Plastikfahrkarten muss die Rückgabe an das das Abon nement abwickelnde Unternehmen zum Kündigungs-
termin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das
Datum des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die
Vertragspartner/-in. Bei einer Chipkarte muss die Sperrung
der Fahrtberechtigung zum Kündigungstermin erfolgt sein.
Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem/
der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer
fristlosen Kündigung gem. Ziff. 13.3. auch gegenüber dem/
der jeweiligen Nutzer/Nutzerin der Jahreskarte. Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende der Gültigkeit einer aktuell
gültigen Jahreskarte, endet das Jahreskarten-Abonnement
zeitgleich mit der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte. Liegt
der Termin der Kündigung vor dem regulären Ende der
Gültigkeit einer Jahreskarte (vorzeitige Beendigung), enden
das Jahreskarten-Abonnement und die Gültigkeit von persönlichen Jahreskarten und von Jahreskarten auf Chipkarten
automatisch zu diesem Termin. Die vorzeitige Beendigung
eines Abonnements mit einer nicht personalisierten (übertragbaren) Papier- oder Plastikfahrkarte setzt zwingend die
Rückgabe der Fahrkarte zu dem Kündigungstermin voraus.
Unterbleibt die Rückgabe (z.B. im Verlustfall; vgl. Ziffer 12.c)),
endet das Abonnement erst mit dem Ende der Gültigkeit der
aktuellen Jahreskarte.
13.2. Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung
a) Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit einmaliger Abbuchung wird dem/der Vertragspartner/-in für
jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 und bei
angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300
des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe
des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet.
Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird
überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden
Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung.
b) Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit monatlicher Abbuchung wird für die bereits vollständig genutzten
Monate je 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden
genutzten Tag 1/300 des am ersten Gültigkeitstag im
jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils
anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete
Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag
verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag
wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung.
c) Beträge unter 5,00 € werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben.
13.3. Sonderkündigungsrecht durch das das Jahreskarten Abonnement abwickelnde Unternehme
Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht
abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/von der Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung
zurückgegeben oder das SEPA-Mandat widerrufen, so
kann der Vertrag von dem das Jahreskarten-Abonnement
abwickelnden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement
ungültig. Die restlichen Abonnement-Monatskarten bzw.
die Plastikkarte sind unverzüglich an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zurückzugeben. Im
Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrtberechtigung
umgehend gesperrt. Bei monatlicher Abbuchung entfallen
die anteiligen Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate.
Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht
mehr möglich.
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Ihr Abo-Bestellschein: Jetzt sind Sie am Zug!
Auf drei Wegen zum Abonnement – so einfach geht’s:
1.
Ziehen Sie den Bestellschein aus der Lasche und füllen Sie ihn aus.
Den ausgefüllten Schein, den Sie übrigens auch online auf
www.eswe-verkehr.de/abo finden, geben Sie bitte in der RMV-Mobilitätszentrale
im LuisenForum oder in einer unserer RMV-Mobilitätsinfos
(siehe Rückseite dieser Broschüre) ab.
Das Ticket wird Ihnen rechtzeitig per Post zugeschickt.
oder
2. Den ausgefüllten Bestellschein senden Sie auf dem Postweg an:
ESWE Verkehr
Gartenfeldstraße 18
65189 Wiesbaden
Das Ticket wird Ihnen rechtzeitig per Post zugeschickt.
oder
3. Kommen Sie direkt zu uns in die RMV-Mobilitätszentrale. Dort sind Ihnen die
Mitarbeiter von ESWE Verkehr gerne persönlich beim Ausfüllen Ihres Bestellscheins behilflich. Und dann geht, wenn Sie möchten, alles ganz schnell und
einfach: Unterschreiben, bezahlen, sofort losfahren – denn je nach Wunsch
wird Ihnen vor Ort ein vorläufiges Abo-Ticket ausgehändigt („AboSofort“), mit
dem Sie sogleich in den nächsten Bus einsteigen können!*
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* „AboSofort“ wird ausschließlich für Abonnements der Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz) angeboten.
Das vorläufige Ticket ist nur in der persönlichen, nicht übertragbaren Variante erhältlich. Dieses Angebot
gilt nicht für die 65-plus-Jahreskarte.
KONTAKT
Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da!
· RMV-Mobilitätszentrale Wiesbaden
im LuisenForum
Dotzheimer Straße 6 – 8 (Ecke Schwalbacher Straße)
Haltestelle „Schwalbacher Straße/LuisenForum“
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 6:00 bis 20:00 Uhr
Samstag:
10:00 bis 17:30 Uhr
Telefon:
(0611) 450 22-450
E-Mail:
mobilitaetszentrale@eswe-verkehr.de
· RMV-Mobilitätsinfos Wiesbaden
Haltestelle „Hauptbahnhof“, Bussteig A
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 6:00 bis 20:00 Uhr
Samstag:
10:00 bis 17:30 Uhr
Haltestelle „Luisenplatz“, Bussteig B
Öffnungszeiten
Montag bis Samstag: 10:00 bis 17:30 Uhr
· Informationen und Fahrplanauskunft online
www.eswe-verkehr.de
· Telefonische Fahrplanauskunft
täglich 24 Stunden – rund um die Uhr
Telefon:
(069) 24 24 80 24
· Interaktiver Liniennetzplan
www.netzplan-wiesbaden.de
Auch auf unseren Online-Kanälen sind wir für Sie da:
ESWE Verkehr interaktiv
www.eswe-verkehr.de
www.facebook.com/esweverkehr
www.youtube.com/esweverkehr
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Stand: 01.2015