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DAS ABONNEMENT IhrVorteilsticketvonESWEVerkehr Mit Bestellschein 2015 das abo: Der Bequem-Flexibel-Sparen-Klassiker das 9-uhr-abo: Besonders preisgünstig für „Spätaufsteher“ die 65-plus-karte: Für alle mobilen „jungen Alten“ ESWE Verkehrsgesellschaft mbH · Gartenfeldstraße 18 · 65189 Wiesbaden · Telefon (0611) 450 22-450 · www.eswe-verkehr.de 2° DAS ABONNEMENT VORTEILE Busfahren im Abonnement: Wieso eigentlich nicht? Verehrte Fahrgäste, liebe Nahverkehrsnutzer, Ihre Tageszeitung beziehen Sie gewiss, kostengünstig und bequem, im Abo. Warum dann eigentlich nicht auch Ihr Busticket? Das Jahreskarten-Abonnement von ESWE Verkehr lohnt sich nicht nur für Ihre täglichen Fahrten zur Arbeit; auch wenn Sie öfter zu Verwandten, Freunden oder Bekannten fahren, oder wenn Sie regelmäßig Fahrten zum Einkaufen, zum Sport oder zu Ärzten unternehmen, sparen Sie mit dem Abo jede Menge bares Geld! Wie viel Geld das sein kann, erfahren Sie – neben vielen anderen wissenswerten Details – in dieser Broschüre. Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt mit Ihrem praktischen Nahverkehrs-Abo! Ihre ESWE Verkehrsgesellschaft Schon ab 12 Hin- und Rückfahrten je Monat rentiert sich für Sie das Abonnement!* Je nach Abo-Version können Sie für nur 1,64 b* pro Tag dauerhaft mobil sein – und sind damit nicht nur auf allen Linien des öffentlichen Nahverkehrs besonders preisgünstig, sondern auch besonders vielfältig unterwegs: je nach gewähltem Geltungsbereich zum Beispiel in ganz Wiesbaden und Mainz (Preisstufe 13), in Wiesbaden samt Umland (Preisstufe 4 bzw. 5)** oder sogar im gesamten Gebiet des Rhein-MainVerkehrsverbundes (Preisstufe 7). * Berechnungsgrundlage: 9-Uhr-Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Einmalzahlung. Weitere Preisvergleiche finden Sie auf Seite 6. ** siehe Seiten 10 und 11 dieser Broschüre Leistungsqualität mit Garantie Mit unserer Servicegarantie garantieren wir, die ESWE Verkehrsgesellschaft, Ihnen die Qualität unserer Leistungen. Diese Garantie bedeutet: Entspricht eine Leistung einmal nicht der von uns garantierten Qualität, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Details zur ESWE-Servicegarantie erhalten Sie in der Mobilitätszentrale im LuisenForum, in den Mobilitätsinfos am Luisenplatz und am Hauptbahnhof sowie online unter: www.eswe-verkehr.de/servicegarantie DAS ABONNEMENT VORTEILE 3° Die wichtigsten Abo-Vorteile auf einen Blick: bequem · alle öffentlichen Verkehrsmittel im Geltungsbereich nutzen · kein umständliches Kleingeldsuchen · per Post zu Ihnen nach Hause geliefert flexibel · andere Personen zeitweise gratis mitnehmen · einfacher Vertragswechsel · jederzeit kündbar sparen · 12 Monate fahren, nur 10 Monate zahlen · 20 % Extra-Rabatt für „Spätaufsteher“ (9-Uhr-Abo; siehe Seite 8) · Preisnachlässe bei ausgewählten ESWE-Partnern Individuell auf Ihren Bedarf zugeschnitten – Sie haben die Abo-Wahl: Das Abonnement gibt es als … · übertragbares Ticket, das für jeden gilt, der es mit sich führt. · Sie können es also beliebig an Familienangehörige, Freunde, Kollegen usw. weitergeben. persönliches Ticket, das nur für seinen Inhaber gilt. Das Ticket trägt Name und Foto seines Inhabers. Egal ob übertragbar oder persönlich – der Abo-Preis ist stets der Gleiche! Außerdem: Bei beiden Varianten wird Ihnen Ihr Abo-Ticket, das Sie als praktisches eTicket erhalten, im Fall eines Verlusts ersetzt (gegen Gebühr). 4 ° DAS ABONNEMENT BEQUEM Sie lieben das Bequeme? Das Abonnement steckt voller komfortabler Details! · Flächendeckende Gültigkeit: Fahren Sie mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Geltungsbereich. Das Abo macht’s möglich – ganz gleich, ob es sich um Stadt- oder Regionalbusse, um Straßenbahnen, S-Bahnen oder Regionalzüge handelt. · Lieferung per Post: Ersparen Sie sich das lästige Schlangestehen am Schalter oder am Automaten! Der Briefträger bringt Ihnen Ihr Abo-Ticket nach Hause. · Abbuchung vom Konto: Schenken Sie sich das umständliche Kleingeldsuchen am Automaten oder beim Fahrer! Der Abo-Betrag wird von Ihrem Bankkonto abgebucht. * Für die 65-plus-Jahreskarte steht die „AboSofort“-Option leider nicht zur Verfügung. · Ersatz bei Verlust: Machen Sie sich keine Sorgen! Da Sie Ihr Abo-Ticket in Form des praktischen eTickets erhalten, stellt ein eventueller Verlust der Karte kein Problem dar. Denn: Geht Ihr Ticket einmal verloren, kann es umgehend gesperrt und so vor Missbrauch geschützt werden. Außerdem wird Ihnen die verloren gegangene Karte – egal, ob Sie die persönliche oder die übertragbare Variante besitzen – zügig ersetzt. (Weitere Details zum eTicket finden Sie unten im Infokasten.) · Sofort losfahren: Wenn Sie Ihr Abo für Wiesbaden/ Mainz (Preisstufe 13) in der RMVMobilitätszentrale im LuisenForum abschließen, haben Sie die Möglichkeit, sofort in den nächsten Bus einzusteigen und loszufahren. Denn Ihr unmittelbar gültiges „AboSofort“ * können Sie direkt mitnehmen, sofern Sie in bar, per EC- oder Kreditkarte zahlen. Ihr moderner Fahrausweis: elektronisch. einfach. eTicket. DasAbonnementwirdals„eTicketRheinMain“ausgegeben.DerscheckkartengroßeelektronischeFahrausweismitintegriertemSpeicherchipbietetIhnen jedeMengeSicherheits-undKomfort-Vorteile. Übrigens:ImLaufdesJahres2015wirdaufwww.eswe-verkehr.de dieneue Funktion„eTicketOnline“freigeschaltetwerden.MittelsdieserFunktionwerdenSie,sofernSie dieswünschen,IhreTicketganzeinfachviaInternetverwaltenkönnen–vonzuHauseodervon unterwegsaus.EineÄnderungetwaIhrerBankverbindungoderIhrerAnschriftkönnenSiedann bequem,schnellundrundumdieUhrselbstvornehmen. WeitereInformationen:www.eswe-verkehr.de/eTicket DAS ABONNEMENT FLEXIBEL Sie brauchen Flexibilität? Das Abonnement ist so vielseitig, wie sie möchten! · Freie Übertragbarkeit: · Gratis-Mitnahme von Kindern und Erwachsenen: Lassen Sie Ihre Familienangehörigen, Gemäß der RMV-weit gültigen MitFreunde, Kollegen und Bekannten nahmeregelung können Inhaber von an den Vorteilen Ihres Bus-Abos teilZeitkarten des Erwachsenentarifs haben! Sie können das Ticket frei nach (Wochen-, Monats- und Jahreskarten Belieben weitergeben – denn es ist inklusive 9-Uhr- und 65-plus-Karten) gültig für jeden, der es mit sich führt. sowie von JobTickets und Firmen(Dies gilt nur für das übertragbare Cards mit Mitnahmeregelung monAbonnement.) tags bis freitags ab 19 Uhr – an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen · Einfacher Vertragswechsel: Feiertagen sowie am 24. und am Nutzen Sie Ihre individuellen Vor31. Dezember sogar ganztägig – einen teile! Wann immer Sie wollen, ist ein Erwachsenen sowie eine unbegrenzte Wechsel von einer Abo-Variante zu Anzahl von Kindern unter 15 Jahren einer anderen möglich: zum Beispiel kostenlos mitnehmen. vom normalen Abonnement zur noch Darüber hinaus können gemäß der preisgünstigeren 9-Uhr-Karte (sie gilt erweiterten Mitnahmeregelung des für „Spätaufsteher“ wochentags ab VMW (Verkehrsverbund Mainz-Wies9:00 Uhr, am Wochenende und an baden) Inhaber der oben genannten Feiertagen ganztags – siehe dazu Zeitkarten (jedoch ohne JobTickets auch Seite 8). Auch ein Wechsel zur und FirmenCards) montags bis frei65-plus-Jahreskarte (siehe Seite 9) tags auch tagsüber (bis 19 Uhr) alle eiist problemlos möglich. Ebenso lässt genen bzw. bis zu drei fremde Kinder sich beispielsweise das Gültigkeitsunter 15 Jahren kostenlos mitnehmen. gebiet Ihres Abos verändern (ErweiteDiese VMW-Regelung gilt im gesamtrung ins Umland), und bei Regionalen Tarifgebiet 65 (Wiesbaden/Mainz) zügen und S-Bahnen können Sie von für alle RMV-Verkehrsmittel, also für der 2. in die 1. Klasse wechseln. alle Bus- und Schienenprodukte (ohne IC- und ICE-Züge). Im Fall der Fahrkar- · Großzügige Kündigungsfrist: tennutzung durch ein Kind (sechs bis Binden Sie sich nicht länger als not14 Jahre) gilt die erweiterte VMWwendig! Das Abonnement können Sie Mitnahmeregelung nicht. jederzeit kündigen. 5° 6 ° DAS ABONNEMENT SPAREN Sie legen Wert auf Sparsamkeit? Das Abonnement schont Ihren Geldbeutel! · 12 Monate fahren, nur 10 Monate zahlen: Freuen Sie sich über 2 Gratis-Monate! Als Abo-Kunde erhalten Sie volle 12 Monate Ticket-Gültigkeit zum 10-Monats-Preis. · Ab 1,64 Euro* pro Tag unterwegs sein: Schauen Sie sich um! Wo sonst bekommen Sie umfassende Mobilität in ganz Wiesbaden und Mainz für gerade einmal 1,64 b* am Tag? · Das Abo rentiert sich – früher, als Sie vielleicht denken: Rechnen Sie mal nach! Schon ab 12 Hinund Rückfahrten pro Monat lohnt sich auch für Sie das Abonnement.* · Als Firmenmitarbeiter noch mehr sparen: Weitere Einsparmöglichkeiten ergeben sich, wenn das Unternehmen, in dem Sie arbeiten, eine FirmenCard anbietet. Sprechen Sie Ihre Personalabteilung oder Ihren Betriebs- bzw. Personalrat einfach mal darauf an. Falls Ihr Unternehmen in Wiesbaden oder in Mainz ansässig ist und mindestens 100 Mitarbeiter beschäftigt, kommt die FirmenCard für Ihren Betrieb infrage. · 2 % Zusatz-Rabatt bei Jahresvorauszahlung: Greifen Sie zu beim Zusatz-Rabatt! Wenn Sie die komplette Abo-Gebühr eines Jahres im Voraus bezahlen, reduziert sich der Betrag um 2 %. Sie fahren heute mit Monatskarten? Während die Monatskarte (Wiesbaden/Mainz) 76,40 b kostet, fahren Sie mit dem Abonnement** für umgerechnet 62,40 b im Monat. Sie können also 14,00 b monatlich sparen! Sie fahren heute mit Sammelkarten? Dann rechnen Sie mal nach: Wenn Sie pro Monat 40-mal Bus fahren (also beispielsweise 20-mal zu einem bestimmen Fahrtziel hin- und von dort aus wieder zurückfahren), zahlen Sie bei Nutzung von Sammelkarten 84,80 b. Das 9-Uhr-Abonnement* gibt‘s monatlich aber schon für umgerechnet 49,90 b – Sie können in diesem Fall also 34,90 b sparen! Übrigens: Der Preisvorteil des Abonnements* gegenüber der Sammelkarte beginnt schon bei 12 Hin- und Rückfahrten pro Monat! * Berechnungsgrundlage: 9-Uhr-Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Einmalzahlung ** Abonnement (Wiesbaden/Mainz) bei Einmalzahlung DAS ABONNEMENT SPAREN Hochprozentige Preisnachlässe bei ausgewählten ESWE-Partnerunternehmen! book-n-drive Köln-Düsseldorfer Rheinschifffahrt .................................. ......................................... Nerobergbahn Staatstheater Wiesbaden .......................................... ................................ Der Carsharing-Anbieter gewährt Ihnen besonders günstige Tarife. Weitere Informationen zum Carsharing-Angebot erfahren Sie in der RMV-Mobilitätszentrale im LuisenForum. www.book-n-drive.de Wiesbadens historisches Schmuckstück ermäßigt Ihnen alle Einzelfahrten, Berg- und Talfahrten sowie die Familienkarten. www.eswe-verkehr.de/nerobergbahn Der Radler Als Abo-Kunde können Sie den Fahrradverleih im Wiesbadener Hauptbahnhof kostenlos nutzen. ....................................... KD gewährt Ihnen einen 20-prozentigen Preisnachlass auf alle Linienfahrten. www.k-d.com Für alle regulären Veranstaltungen des Hessischen Staatstheaters in Wiesbaden erhalten Sie und Ihre Begleitperson einen 5-prozentigen Preisnachlass. www.staatstheater-wiesbaden.de 7° 8 ° DAS ABONNEMENT 9-UHR-ABONNEMENT Das 9-Uhr-Abo: Für all jene, die sich morgens gerne etwas Zeit lassen Schlafen Sie doch einfach morgens etwas länger – und umgehen Sie so die Tageszeit, in der die Busse manchmal ziemlich voll sind. Die spezielle 9-Uhr-Variante des Abonnements erspart allen, die montags bis freitags nicht vor 9:00 Uhr losfahren müssen, nochmals satte 20 % des Abo-Preises. Das 9-Uhr-Abonnement ist also das Vorteilsticket mit dem 20-prozentigen Extra-Rabatt für alle „Spätaufsteher“. Wichtig: An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen gilt die 9-Uhr-Zeitgrenze nicht – an diesen Tagen gilt Ihr Ticket rund um die Uhr! 20 % Extr a-R f ü r S a b at t a u fs p ä t tehe r DAS ABONNEMENT 65-PLUS-JAHRESKARTE Die 65-plus-Jahreskarte: Für alle mobilen „jungen Alten“ ab 65 65 Jahre sind heutzutage kein Alter mehr – Seniorinnen und Senioren sind heute agiler, interessierter und unternehmungslustiger, kurz: mobiler denn je. Dieser gesellschaftlichen Entwicklung trägt die 65-plus-Jahreskarte Rechnung. Das Ticket – es ist eine Spezialvariante des persönlichen Abonnements – bietet jede Menge Vorteile; hier die wichtigsten: · Die 65-plus-Jahreskarte gilt ohne zeitliche Einschränkung an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr – und zwar unter der Woche in den gebuchten Tarifgebieten, an Wochenenden und Feiertagen sogar im gesamten Gebiet des Rhein-MainVerkehrsverbundes! · Das Ticket ist im Preis bis zu 40 % günstiger als vergleichbare RMV-Fahrausweise. · Die Karte besitzt die von allen Abos bekannten Vorteile, zum Beispiel den „12 Monate fahren, nur 10 Monate bezahlen“-Bonus, die großzügige Mitnahmeregelung (siehe Seite 5) sowie die jederzeitige Kündbarkeit. · Dort, wo im RMV-Gebiet Nahverkehrszüge fahren, dürfen Sie als 65-plus-Kunde immer die 1. Klasse nutzen – ohne Aufpreis! Frühestmöglicher Gültigkeitsstart ist übrigens der Beginn jenes Monats, in dem Sie 65 Jahre alt werden. 9 ° 10 ° DAS ABONNEMENT GELTUNGSBEREICHE & PREISE Preisstufe 13: Wiesbaden/Mainz Preisstufe 4 Für Fahrten in Wiesbaden und Mainz gilt ein Einheitspreis; Sie können also mit einem Ticket in beiden Städten unterwegs sein – und nicht nur dort, denn Ihr Abo der Preisstufe 13 gilt für den Nahverkehr im gesamten RMV-Tarifgebiet 65. Dieses umfasst nicht nur die beiden Landeshauptstädte Wiesbaden und Mainz, sondern auch – auf hessischer Seite – die Gemeinde Bischofsheim, die Stadt Ginsheim-Gustavsburg, die Stadt Hochheim am Main (inkl. ihres Stadtteils Massenheim), den Hofheimer Stadtteil Wallau (allerdings nur dessen westlich der Autobahn 3 gelegene Teile) sowie die Gemeinde Walluf. Auf rheinlandpfälzischer Seite zählen die Gemeinden Wackernheim und Zornheim ebenfalls zum Tarifgebiet 65. Die Preise des Abonnements können Sie direkt in der nebenstehenden Tabelle ablesen. Preisstufe 5 Ganz Wiesbaden und Mainz (Preisstufe 13) Abonnement 1 10xAbbuchung 1 x Abbuchung / Barzahlung 9-Uhr-Abonnement 2 10xAbbuchung 1 x Abbuchung / Barzahlung 65-plus-Jahreskarte 3 10xAbbuchung 1 x Abbuchung ab 2,05 f pro Tag! à 76,40 a 748,70 a ab 1,64 f pro Tag! à 61,10 a 598,80 a ab 1,64 f pro Tag! à 61,10 a 598,80 a 1 Persönlich oder übertragbar. Gilt rund um die Uhr. 2 Persönlich oder übertragbar. Gilt montags bis freitags. ab 9:00 uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. 3 Persönlich, gilt rund um die Uhr. DAS ABONNEMENT FAHRTEN INS UMLAND 11 ° Regelmäßig ins Wiesbadener Umland fahren Wenn Sie regelmäßig von Wiesbaden aus im Rhein-Main-Gebiet unterwegs sind, gelten die Tarife des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Den Fahrpreis zwischen Wiesbaden und Ihrem Zielort können Sie ganz einfach anhand der Farbstufen in der nachfolgenden Tabelle und der Übersichtskarte auf der linken Seite ablesen. Beispielsweise gilt für Fahrten zwischen Wiesbaden und Frankfurt die Preisstufe 5. Weitere Informationen zum Rhein-Main-Verkehrsverbund erhalten Sie unter: www.rmv.de Von Wiesbaden ins Umland Abonnement 1 Preisstufe 4* Preisstufe 5* Taunussteiner UmweltKarte** 10xAbbuchung à 129,80 a à 173,30 a à 91,50 a 1 x Abbuchung / Barzahlung 1.272,00 a 1.698,30 a 915,00 a 10xAbbuchung à 103,80 a à 130,00 a 1 x Abbuchung / Barzahlung 1.017,20 a 1.274,00 a 9-Uhr-Abonnement 2 65-plus-Jahreskarte 3 10xAbbuchung à 88,10 a à 117,20 a 1 x Abbuchung 863,40 a 1148,60 a 1 Persönlich oder übertragbar. Gilt rund um die Uhr. 2 Persönlich oder übertragbar. Gilt montags bis freitags. ab 9:00 uhr, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig. 3 Persönlich, gilt rund um die Uhr. * Ihr Abonnement dieser Preisstufe gilt in den auf der Fahrkarte eingetragenen Tarifgebieten. Das Abonnement wird in weiteren Preisstufen angeboten. Informationen hierzu erhalten Sie in der RMV-Mobilitätszentrale und in den RMV-Mobilitätsinfos sowie unter: www.eswe-verkehr.de ** gültig in Taunusstein (Tarifgebiet 6422) und Wiesbaden/Mainz. Nur als persönliches Ticket erhältlich für Personen mit Wohnsitz in Taunusstein oder Wiesbaden. Weitere Infos unter: www.eswe-verkehr.de/tuk Regelmäßig ins Mainzer Umland fahren Zu den Preisen für regelmäßige Fahrten im Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN) – also ins Mainzer Umland – lassen Sie sich bitte in der RMV-Mobilitätszentrale im LuisenForum und in unseren RMV-Mobilitätsinfos am Luisenplatz und am Hauptbahnhof beraten. Oder informieren Sie sich unter: www.rnn.info 12 ° besondere bedingungen Besondere Bedingungen für Jahreskarten-Abonnements im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), gültig ab 01.01.2015 1. Vertragsgrundlagen Es gelten die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen (GBB) der in der Rhein- Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen sowie die besonderen Bedingungen des VMW in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch für laufende Verträge. Mit Abwicklung des Abonnements hat der VMW die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Gartenfeldstr. 18, 65189 Wiesbaden, Tel.: (0611) 450 22-450, beauftragt. 2. Vertragspartner/-in Vertragspartner/-in des Abonnements ist der/die Besteller/-in. Dies gilt insbesondere bei einem Abonnement von übertragbaren Jahreskarten und bei Bestellung einer persönlichen Jahreskarte, die auf eine andere Person (Nutzer) ausgestellt wird, und/oder in den Fällen, in denen eine andere Person als Kontoinhaber (Zahler) angegeben wird. 3. Fahrkarte Die Ausgabe der jeweiligen Jahreskarten erfolgt nach Wahl des ausgebenden Unternehmens entweder als Chipkarte (eTicket RheinMain), auf der die elektronische Fahrtberechtigung für das jeweilige Jahr gespeichert wird, oder in eingeschränkten Fällen in Form von zwölf einzelnen Monatskarten (Papier) oder als einfache Plastikkarte. Ohne die elektronische Fahrtberechtigung berechtigt die Chipkarte alleine noch nicht zur Fahrt. Bei Abonnements über persönliche (nicht übertragbare) Jahreskarten, dazu zählt auch die 65-plus-Jahreskarte (siehe unter 4. Sortiment), werden diese nur personalisiert ausgegeben. Im Fall der Chipkarte wird diese dem/der Besteller/-in bzw. Nutzer/-in mit ihrer Kartennummer konkret zugeordnet und die persönlichen Merkmale (Name und Foto des Nutzers/der Nutzerin) auf die Rückseite der Chipkarte aufgebracht. 4. Sortiment Das Jahreskarten-Abonnement wird in verschiedenen Angebotskombinationen angeboten. Der Vertragspartner kann wählen zwischen Jahreskarten: a) die übertragbar oder nur persönlich (von einem bestimmten Nutzer) genutzt werden können, b) die montags bis freitags in ihrer zeitlichen Gültigkeit nicht beschränkt sind oder die in ihrer zeitlichen Gültigkeit begrenzt sind („9-Uhr-Jahreskarten“), c) die zur Nutzung der 1. Klasse oder der 2. Klasse berechtigen und d) mit einmaliger Abbuchung im Voraus oder mit monatlicher Abbuchung in den ersten zehn Monaten des Gültigkeitszeitraums. In Ergänzung hierzu wird auch eine Zuschlagkarte Jahr für die 1. Klasse (Barzahlung im Voraus oder im Abonnement) angeboten, die jedoch erst zusammen mit einer gültigen Fahrkarte zur Fahrt berechtigt. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Zuschlagkarte muss durch die räumliche und zeitliche Gültigkeit der Fahrkarte abgedeckt sein. Unabhängig von seinem Jahreskarten-Abonnement bleibt es dem Kunden unbenommen, Zuschlagkarten für geringere Zeiträume (z.B. Wochen- oder Monatskarten) zu erwerben. Darüber hinaus wird eine 65-plus-Jahreskarte im Abonnement angeboten. Gemäß Ziffer A.3.4.1a) der Tarifbestimmungen sind zur Nutzung der 65-plus-Jahreskarte Personen ab 65 Jahren berechtigt. Der frühestmögliche Gültigkeitsbeginn ist der 1. Tag des Monats, in dem der/die Nutzer/-in 65 Jahre alt wird. Spätere Änderungen bzw. Erweiterungen eines bestehenden Abonnements sind nach Maßgabe der Ziffer 11 möglich. 5. Geltungsbereich Jahreskarten werden gemäß RMV-Tarif für alle Tarifgebiete/ Tarifgebietskombinationen ausgegeben. Abweichend von dieser Regelung wird die 65-plus-Jahreskarte nicht in Tarifgebietskombinationen zu den Übergangstarifgebieten ausgegeben. Die räumliche Gültigkeit der 65-plus-Jahreskarte erweitert sich an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. – unabhängig von der Preisstufe – auf den gesamten Verbundraum ohne Übergangstarifgebiete. 65-plus-Jahreskarten beinhalten grundsätzlich die 1.-Klasse-Nutzung, eine zusätzliche Zuschlagkarte wird somit nicht benötigt. 6. Geltungszeitraum a) Abonnements gelten ab dem 1. Tag eines beliebigen Kalendermonats für mindestens 1 Jahr. b) Die Gültigkeit des 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnements ist montags bis freitags auf den Zeitraum zwischen 9:00 Uhr und Betriebsschluss begrenzt. An Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. besteht diese Begrenzung nicht. An Feiertagen in Rheinland-Pfalz besteht diese Begrenzung nicht im Tarifgebiet 6500. 7. Mitnahmerecht Die im Abonnement erworbenen Jahreskarten in den nach Ziffer 4.a) bis d) angebotenen Kombinationen sowie die 65-plus-Jahreskarte berechtigen montags bis freitags ab 19:00 Uhr (an Samstagen, an Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31.12. ganztags) zur unentgeltlichen Mitnahme eines Erwachsenen und beliebig vieler Kinder unter 15 Jahren. Darüber hinaus berechtigen die aufgeführten Abonnements im Tarifgebiet 6500 auch montags bis freitags tagsüber (bis 19:00 Uhr) zur unentgeltlichen Mitnahme aller eigenen bzw. bis zu drei fremder Kinder unter 15 Jahren. 8. Preise und Zahlungsbedingungen a) Der Preis einer über das Jahreskarten-Abonnement erworbenen Jahreskarte ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs. Für die 65-plus-Jahreskarten gelten die nach den Preisstufen festgelegten Preise. Hat sich der/ die Vertragspartner/-in für die einmalige Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus entschieden, wird auf den nach den Sätzen 1 bzw. 2 ermittelten/festgelegten Preis noch ein Skonto von 2 % gewährt. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nachträglichen Änderungen (Ziffer 11.e) und bei vorzeitiger Kündigung des Abonnements (Ziffer 13.2.) möglich. b) Für das Jahreskarten-Abonnement mit monatlicher Abbuchung der Beträge wird in den ersten zehn Monaten des Gültigkeitszeitraums der Jahreskarte jeweils zum Monatsbeginn der aktuell gültige tarifmäßige Preis der entsprechenden Monatskarte abgebucht (Abbuchungszeitraum). Im 11. und 12. Monat des Gültigkeitszeitraums erfolgen keine Abbuchungen. Bei Tarifänderungen (hierzu zählen der Preis, die Preisstufe und räumliche Gültigkeitsänderungen) innerhalb des Abbuchungszeitraums werden die Abbuchungsbeträge ab dem Zeitpunkt der Tarifänderung im RMV angepasst, und besondere bedingungen zwar in der jeweiligen Höhe, die personenbeförderungsrechtlich genehmigt sind. c) Bei einmaliger Abbuchung des Gesamtjahresbetrages im Voraus erfolgt die Abbuchung zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode. Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer des im Voraus bezahlten Abonnements eintreten, führen zu keiner nachträglichen Geldforderung an den/die Vertragspartner/-in. Bei Preissenkungen hat der/die Vertragspartner/-in des Abonnements Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Ausschlussfrist für Ansprüche auf Erstattung beträgt drei Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Das Unternehmen ist nur dem/der Vertragspartner/-in zur Zahlung verpflichtet. d) Die Bezahlung per Abbuchung erfolgt im Wege der Lastschrift aufgrund eines erteilten Mandats für das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit dem SEPA-Lastschriftmandat wird die Lokale Nahverkehrsorganisation bzw. das Verkehrsunternehmen des Vertragspartners ermächtigt, je nach gewünschter Zahlungsart die jeweiligen Beträge für die Vertragslaufzeit monatlich oder einmal im Voraus von einem Girokonto einer Sparkasse, einer Bank oder von einer Postbank innerhalb der Bundesrepublik Deutschland abzubuchen. Abweichend von der 14-Tage-Vorankündigungsfrist (Pre-Notification), basierend auf dem SEPA-Basis-Lastschriftverfahren, wird eine Vorankündigungspflicht von mindestens sieben Tagen vereinbart. Die Mandatsreferenz auf Basis des SEPA-BasisLastschriftverfahrens wird dem Kunden im Rahmen der Vorankündigung mitgeteilt. Grundsätzlich wird die Vorabankündigung an den Kontoinhaber gesendet. In Ausnahmefällen (wenn die Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt ist) wird ersatzweise der Vertragspartner (Besteller) informiert, und er ist dann verpflichtet, diese Information an den Kontoinhaber weiterzuleiten. e) Der/die Vertragspartner/-in verpflichtet sich, bei monatlicher Abbuchung im Voraus den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn bereitzuhalten. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus verpflichtet sich der/ die Vertragspartner/-in, den jeweiligen Abbuchungsbetrag auf dem angegebenen Konto zum Monatsbeginn des ersten Monats einer jeden 12-Monats-Periode bereitzuhalten. f) Kosten, die dem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen infolge nicht gedeckter oder aufgelöster Konten oder infolge nicht angenommener Lastschriften entstehen, werden dem/der Vertragspartner/-in in Rechnung gestellt. Für jede schriftliche Zahlungsaufforderung wird ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 € erhoben. Das schließt die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere der weiteren Kosten einer Rechtsverfolgung, nicht aus. 9. Zustandekommen des Abonnementvertrages a) Voraussetzung für den Erwerb von Jahreskarten-Abonnements ist die Abgabe der vollständig ausgefüllten Bestellunterlagen in der für den RMV festgelegten Form (einschließlich eines aktuellen Lichtbildes – Passbildformat – des Jahreskarten-Nutzers bei einem Abonnement über persönliche Jahreskarten, sowie bei 65-plus-Jahreskarten zusätzlich eines amtlichen Altersnachweises des Nutzers, sofern nicht eine bereits vorhandene Chipkarte, auf der ein entsprechender persönlicher Berechtigungsnachweis zur Nutzung von 65-plus-Zeitkarten enthalten ist, angegeben wird) bis spätestens zum 10. des Vormonats bei einem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen oder in einer RMV-Vertriebsstelle. Dies kann auch auf dem Postweg erfolgen. 13 ° b) Die Abgabe/Übersendung der vollständigen Unterlagen stellt einen Antrag auf Abschluss des ausgewählten Abonnementvertrages dar. c) Der Vertrag über das Jahreskarten-Abonnement kommt mit Zugang einer Auftragsbestätigung, spätestens mit Zusendung bzw. Übergabe der Jahreskarte zustande. d) Innerhalb des Jahreskarten-Abonnements erfolgt der Versand der jeweils erworbenen Jahreskarten im Regelfall eine Woche vor Beginn der Gültigkeit per Post an die in der Bestellung angegebene Anschrift. Der Versand an eine Postfachanschrift ist ausgeschlossen. Soweit vorgesehen, kann die Ausgabe auch direkt an einer personalbedienten Vertriebsstelle erfolgen. Bei Ausgabe der Chipkarte erhält der Kunde/die Kundin eine Quittung, auf der die wesentlichen Daten zur Chipkarte wie die Kartennummer, die zeitliche Gültigkeit der Chipkarte sowie die Fahrtberechtigung(en) festgehalten sind. 10. Fahrgelderstattung bei Krankheit a) Fahrgelderstattungen bei Krankheit erfolgen nur im Fall der persönlichen Jahreskarten. b) Eine Fahrgelderstattung erfolgt innerhalb des laufenden Gültigkeitszeitraumes bei mit Reiseunfähigkeit verbundenen Krankheitsfällen von über 15 aufeinanderfolgenden Tagen Dauer, ab dem ersten Tag der Reiseunfähigkeit, an den/die Vertragspartner/-in. Die Reiseunfähigkeit muss mit einer Bescheinigung eines Arztes, eines Krankenhauses oder einer Krankenkasse nachgewiesen werden. c) Eine Erstattung erfolgt auch bei Vorlage der Bescheinigung einer Kuranstalt über einen durchgeführten Kuraufenthalt außerhalb der räumlichen Gültigkeit der Jahreskarte. d) Die Kosten für diese Bescheinigung werden nicht erstattet. Im Höchstfall wird das Fahrgeld für maximal 2 Monate erstattet. e) Erstattet wird je Reiseunfähigkeitstag des laufenden Gültigkeitszeitraums 1/360 des entsprechenden Jahreskartenpreises. f) Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. g) Eine Erstattung aus anderen Gründen (z.B. Urlaubsreisen, Dienstreisen, Auslandsaufenthalte und dgl.) erfolgt nicht. 11. Änderungen durch den/die Vertragspartner/-in a) Änderungen des Jahreskarten-Abonnements (z.B. der räumlichen Gültigkeit) sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich. Hierzu zählt auch der Umstieg auf ein JobTicket oder auf das 9-Uhr-Jahreskarten-Abonnement bzw. das 65-plus-Jahreskarten-Abonnement. b) Alle Änderungen müssen dem das Abonnement abwickelnden Unternehmen von dem/der Vertragspartner/-in bis zum 10. des Vormonats gemeldet werden. Bei Umstieg auf ein JobTicket oder eine FirmenCard kann der Änderungsantrag bis zum Ende des Vormonats eingereicht werden. Der Änderungsantrag hat, soweit nachfolgend nichts Abweichendes zugelassen wird, schriftlich zu erfolgen. c) Bei einer Chipkarte können die Änderungen bei allen RMVVertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol beantragt werden. Die entsprechenden Änderungen werden in diesem Fall auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt und müssen entweder an einer Vertriebsstelle oder einem Fahrkartenautomaten mit eTicket-Akzeptanzsymbol aktualisiert werden. Die Änderung erfolgt in der Weise, dass eine neue Fahrtberechtigung für zwölf aufeinanderfolgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt wird. d) Bei einer Plastik- oder Papierfahrkarte erfolgt die Änderung in der Weise, dass eine neue Jahreskarte für zwölf aufeinander- 14 ° besondere bedingungen folgende Kalendermonate zu dem ab dem gewünschten Änderungsmonat geltenden Tarif ausgestellt und zugesandt wird. Spätestens drei Tage nach Beginn der Gültigkeit der neuen Abonnement-Jahreskarte muss die bisherige Jahreskarte an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solange die Abonnement-Jahreskarte dem Unternehmen nicht vorliegt, hat der/die Vertragspartner/-in den monatlichen Abonnementpreis auch für die bisherige Jahreskarte weiterhin zu zahlen. e) Preisunterschiede aufgrund der gewünschten Änderungen werden gemäß Tarif ver-/berechnet. Bei einmaliger Abbuchung im Voraus wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet. Bei monatlicher Abbuchung wird für jeden genutzten Monat 1/12 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes berechnet. 12. Verlust/Ersatz a) Den Verlust einer Jahreskarte hat der/die Vertragspartner/-in umgehend zu melden. Die Verlustmeldung befreit den/die Vertragspartner/-in nicht von seiner/ihrer Zahlungsverpflichtung. Die Verlustmeldung ist entweder direkt an das das Jahreskarten-Abonnement abwickelnde Unternehmen oder bei Chipkarten auch an eine der personalbedienten RMVVertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zu richten. b) Die Plastikvariante der persönlichen (nicht übertragbaren) Jahreskarte und die Chipkarte (mit persönlicher oder übertragbarer Jahreskarte) verlieren mit Erfassung der Verlustmeldung ihre Gültigkeit (bei Chipkarten wird die Fahrtberechtigung der Karte gesperrt). Der/die Vertragspartner/in hat gegen Zahlung von 25,00 € Anspruch auf Ausstellung einer Ersatzkarte für den nicht genutzten Zeitraum der ursprünglichen Jahreskarte (Abonnement). Die Ersatzkarte wird dem Kunden/der Kundin schnellstmöglich auf dem Postweg zugesandt oder an personalbedienten Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol zur sofortigen Mitnahme ausgestellt. Bis zur Aushändigung bzw. Zusendung der Ersatzkarte erhält der/die Vertragspartner/-in auf Wunsch an einer der personalbedienten RMV-Vertriebsstellen mit eTicket-Akzeptanzsymbol eine vorläufige Fahrtberechtigung in Form einer übertragbaren Jahreskarte. Dies gilt auch im Falle des Verlustes der 65-plus-Jahreskarte. Damit entfallen für den Zeitraum bis zum Erhalt der Ersatzkarte die Vorteile „Nutzung der 1. Klasse“ sowie „verbundweite Gültigkeit am Wochenende und an Feiertagen in Hessen“. Fahrtkosten, die bis zum Erhalt der Ersatzkarte bzw. der vorläufigen Fahrtberechtigung anfallen, werden nicht erstattet. c) Handelt es sich bei der verlorenen Jahreskarte hingegen um eine übertragbare (nicht personalisierte) Papierfahrkarte, verliert diese mit der Erfassung der Verlustmeldung nicht ihre Gültigkeit, sodass der/die Vertragspartner/-in bei Jahreskarten mit monatlicher Abbuchung weiter zur Zahlung verpflichtet bleibt. Bei Jahreskarten mit einmaliger Abbuchung im Voraus ist eine Erstattung ausgeschlossen. Die vorzeitige Beendigung einer Jahreskarte durch Kündigung oder die Einschränkung der zeitlichen oder räumlichen Gültigkeit für die Restlaufzeit der verlorenen Karte ist ebenfalls nicht möglich. 13. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses 13.1. Dauer des Abonnements/ordentliche Kündigung Das Jahreskarten-Abonnement ist unbefristet. Es kann zu jeder Zeit ordentlich gekündigt werden. Bei Papier- und Plastikfahrkarten muss die Rückgabe an das das Abon nement abwickelnde Unternehmen zum Kündigungs- termin erfolgen. Bei Rückgabe durch die Post gilt das Datum des Poststempels, das Verlustrisiko trägt der/die Vertragspartner/-in. Bei einer Chipkarte muss die Sperrung der Fahrtberechtigung zum Kündigungstermin erfolgt sein. Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem/ der Vertragspartner/-in wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 13.3. auch gegenüber dem/ der jeweiligen Nutzer/Nutzerin der Jahreskarte. Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende der Gültigkeit einer aktuell gültigen Jahreskarte, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich mit der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte. Liegt der Termin der Kündigung vor dem regulären Ende der Gültigkeit einer Jahreskarte (vorzeitige Beendigung), enden das Jahreskarten-Abonnement und die Gültigkeit von persönlichen Jahreskarten und von Jahreskarten auf Chipkarten automatisch zu diesem Termin. Die vorzeitige Beendigung eines Abonnements mit einer nicht personalisierten (übertragbaren) Papier- oder Plastikfahrkarte setzt zwingend die Rückgabe der Fahrkarte zu dem Kündigungstermin voraus. Unterbleibt die Rückgabe (z.B. im Verlustfall; vgl. Ziffer 12.c)), endet das Abonnement erst mit dem Ende der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte. 13.2. Abrechnung/Erstattung bei vorzeitiger Beendigung a) Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit einmaliger Abbuchung wird dem/der Vertragspartner/-in für jeden bereits vollständig genutzten Monat 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300 des bezahlten Jahreskartenpreises, maximal bis zur Höhe des Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. b) Bei vorzeitiger Beendigung einer Jahreskarte mit monatlicher Abbuchung wird für die bereits vollständig genutzten Monate je 1/10 und bei angebrochenen Monaten für jeden genutzten Tag 1/300 des am ersten Gültigkeitstag im jeweiligen Monat gültigen Tarifpreises des genutzten Jahreskartenangebotes, maximal bis zur Höhe des (ggf. jeweils anteiligen) Jahrespreises, berechnet. Der so errechnete Nutzungsbetrag wird mit dem bereits bezahlten Betrag verrechnet. Ein etwaiger sich ergebender Erstattungsbetrag wird überwiesen. Für die letzten zwei Monate des laufenden Gültigkeitszeitraumes erfolgt keine Erstattung. c) Beträge unter 5,00 € werden nicht erstattet. Ein Bearbeitungsentgelt wird nicht erhoben. 13.3. Sonderkündigungsrecht durch das das Jahreskarten Abonnement abwickelnde Unternehme Kann ein Abbuchungsbetrag mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber/von der Kontoinhaberin trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben oder das SEPA-Mandat widerrufen, so kann der Vertrag von dem das Jahreskarten-Abonnement abwickelnden Unternehmen mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Durch die Kündigung wird das Abonnement ungültig. Die restlichen Abonnement-Monatskarten bzw. die Plastikkarte sind unverzüglich an das das Abonnement abwickelnde Unternehmen zurückzugeben. Im Fall der Chipkarte wird die betroffene Fahrtberechtigung umgehend gesperrt. Bei monatlicher Abbuchung entfallen die anteiligen Anrechte auf die abbuchungsfreien Monate. Eine erneute Teilnahme am Abbuchungsverfahren ist nicht mehr möglich. 15 ° Ihr Abo-Bestellschein: Jetzt sind Sie am Zug! Auf drei Wegen zum Abonnement – so einfach geht’s: 1. Ziehen Sie den Bestellschein aus der Lasche und füllen Sie ihn aus. Den ausgefüllten Schein, den Sie übrigens auch online auf www.eswe-verkehr.de/abo finden, geben Sie bitte in der RMV-Mobilitätszentrale im LuisenForum oder in einer unserer RMV-Mobilitätsinfos (siehe Rückseite dieser Broschüre) ab. Das Ticket wird Ihnen rechtzeitig per Post zugeschickt. oder 2. Den ausgefüllten Bestellschein senden Sie auf dem Postweg an: ESWE Verkehr Gartenfeldstraße 18 65189 Wiesbaden Das Ticket wird Ihnen rechtzeitig per Post zugeschickt. oder 3. Kommen Sie direkt zu uns in die RMV-Mobilitätszentrale. Dort sind Ihnen die Mitarbeiter von ESWE Verkehr gerne persönlich beim Ausfüllen Ihres Bestellscheins behilflich. Und dann geht, wenn Sie möchten, alles ganz schnell und einfach: Unterschreiben, bezahlen, sofort losfahren – denn je nach Wunsch wird Ihnen vor Ort ein vorläufiges Abo-Ticket ausgehändigt („AboSofort“), mit dem Sie sogleich in den nächsten Bus einsteigen können!* BBeessttel e ls aauucchh lolscchheeiinn n vveerrffügonlliinnee ügbbar! ar! * „AboSofort“ wird ausschließlich für Abonnements der Preisstufe 13 (Wiesbaden/Mainz) angeboten. Das vorläufige Ticket ist nur in der persönlichen, nicht übertragbaren Variante erhältlich. Dieses Angebot gilt nicht für die 65-plus-Jahreskarte. KONTAKT Sie haben Fragen? Wir sind gerne für Sie da! · RMV-Mobilitätszentrale Wiesbaden im LuisenForum Dotzheimer Straße 6 – 8 (Ecke Schwalbacher Straße) Haltestelle „Schwalbacher Straße/LuisenForum“ Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 6:00 bis 20:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 17:30 Uhr Telefon: (0611) 450 22-450 E-Mail: mobilitaetszentrale@eswe-verkehr.de · RMV-Mobilitätsinfos Wiesbaden Haltestelle „Hauptbahnhof“, Bussteig A Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 6:00 bis 20:00 Uhr Samstag: 10:00 bis 17:30 Uhr Haltestelle „Luisenplatz“, Bussteig B Öffnungszeiten Montag bis Samstag: 10:00 bis 17:30 Uhr · Informationen und Fahrplanauskunft online www.eswe-verkehr.de · Telefonische Fahrplanauskunft täglich 24 Stunden – rund um die Uhr Telefon: (069) 24 24 80 24 · Interaktiver Liniennetzplan www.netzplan-wiesbaden.de Auch auf unseren Online-Kanälen sind wir für Sie da: ESWE Verkehr interaktiv www.eswe-verkehr.de www.facebook.com/esweverkehr www.youtube.com/esweverkehr plus.google.com/+esweverkehr Stand: 01.2015