Handbuch VL / Teil 2

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Handbuch VL / Teil 2
HANDBUCH FÜR
VERTRAUENSLEUTE UND
AKTIVE IM BETRIEB
spass . erf o l g . st ä rke
P raktische T ipps
für V ertrauensleute
und A ktive
Praktische Tipps
für
Vertrauensleute
und Aktive
1
Herausgegeben von
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesverwaltung · Ressort 4
Bereich Mitbestimmung, Gewerkschaftliche Bildung,
Bildungszentren, OE.BO, IT.OS
Paula-Thiede-Ufer 10 · 10179 Berlin
Verantwortlich: Dina Bösch, Mitglied des Bundesvorstandes
Bearbeitung: Peter Schrader, Bereich Mitbestimmung, Referat Vertrauensleute
Satzerstellung: VH-7 Medienküche GmbH, 70372 Stuttgart
Druck: CPI Books, Leck
Erschienen im November 2014, 1. Auflage
W-2419-12-1014
2
Vorwort
Angesichts der noch nicht überwundenen Wirtschafts- und Finanzkrise reichen
die bisherigen Programme und Veränderungen der Politik nicht aus und es ist
nötiger denn je, dass gewerkschaftliche und gesetzliche Interessenvertretungen ihre Schutz- und Gestaltungsfunktion wahrnehmen. Es geht darum, die
Risiken für die Arbeits- und Lebensbedingungen zu begrenzen und die Chancen für eine solidarische Gesellschaft in dieser Herausforderung zu nutzen. Das
geht nur, wenn viele Menschen ihre Interessen aussprechen, sich in die politische Diskussion einbringen und durch gemeinsames Handeln in starken
Gewerkschaften ihre sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen in
der Arbeitswelt und der Gesellschaft wirkungsvoll vertreten. Solange Macht
und Chancen so ungerecht verteilt sind, gibt es keine Alternative zum gewerkschaftlichen Zusammenschluss, denn welche Werte in welcher Ausprägung
leitend sind, ist eine gewerkschaftliche Grundfrage.
Vertrauensleute und Aktive sind der Ursprung des gewerkschaftlichen Handelns. Sie sind die Träger einer mitgliederorientierten Gewerkschaftspolitik.
ver.di hat mit dem Prozess „Perspektive 2015 – ver.di wächst“ eine Stärkung
der betrieblichen Gewerkschaftsarbeit eingeleitet. Für eine durchsetzungs­
starke und wachsende ver.di ist eine aktive Mitarbeit aller ehren- und hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen unentbehrlich.
Vertrauensleute haben eine Schlüsselstellung im Geflecht der betrieblichen
Mitbestimmung. Sie sind eine wichtige Verbindung zwischen den gesetzlichen
Interessenvertretungen, den Mitgliedern und ver.di. Diese Schlüsselstellung gilt
es zu nutzen und auszubauen. Viele und starke Vertrauensleute und Aktive
stärken auch die betriebliche Interessenvertretung, damit diese ihre Aufgaben
im Sinne der Beschäftigten adäquat und effektiv wahrnehmen kann.
Im ersten Band des Handbuches für Vertrauensleute und Aktive im Betrieb, der
schon im letzten Jahr erschienen ist, haben wir die Rahmenbedingungen für
die Vertrauensleute- und Aktivenarbeit benannt. Die Satzung und Richtlinien in
ver.di sind die Grundlage aller gewerkschaftlichen Aktionen.
Mit diesem Vertrauensleute-Handbuch wollen wir ein praktisches Instrument
für die gewerkschaftliche Arbeit vor Ort bieten.
Der zweite Band des Handbuches für Vertrauensleute und Aktive im Betrieb
soll ein Praxisratgeber sein, um im Betrieb erfolgreich gewerkschaftliche Inte­
ressenvertretung zu gestalten. Mitgliedergewinnung, Öffentlichkeitsarbeit,
Kampagnenorganisation, Mitgliedernetz und Weiteres mehr sind die Themen.
Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen in ihrer Arbeit viel Spaß, Erfolg
und Stärke.
Dina Bösch
ver.di Bundesvorstand
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i n h a lt s v e r z e i c H n i s
Inhaltsverzeichnis
Praktische Tipps zur
Vertrauensleutearbeit im Betrieb
1 Vertrauensleutearbeit im Betrieb gestalten
WARUM BRAUCHEN WIR VERTRAUENSLEUTE?............................ 6
WAS SIND VERTRAUENSLEUTE (VL)?............................................ 9
WIR WÄHLEN UNSERE VERTRAUENSLEUTE................................ 12
AUFGABEN DER VERTRAUENSLEUTE.......................................... 15
GUT GEPLANT IST HALB GEWONNEN......................................... 26
OFFENE ARBEITSFORMEN ZU AKTUELLEN THEMEN................... 32
PLANUNG DER BETRIEBSNAHEN BILDUNGSARBEIT................... 36
Mitglieder werben? Aber klar!........................................... 39
2Klare Konzepte – klar überzeugt
DAS ERFOLGREICHE WERBETEAM............................................. 42
AUFBAU..................................................................................... 42
KONTINUIERLICHES ARBEITEN................................................... 44
MOTIVATION.............................................................................. 46
QUALIFIKATION......................................................................... 49
DAS SCHLÜSSIGE WERBEKONZEPT............................................ 50
ANALYSE.................................................................................... 51
FESTLEGUNG DER ZIELGRUPPEN............................................... 52
ZIELSETZUNG............................................................................. 54
ARGUMENTATION...................................................................... 55
MASSNAHMENPLANUNG.......................................................... 56
AUSWERTUNG........................................................................... 61
ZUSAMMENFASSUNG................................................................ 62
3starke argumente – stark im gespräch
DAS WERBEGESPRÄCH.............................................................. 65
GUTE ARGUMENTE FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT......................... 68
KOSTEN/NUTZEN bei Mitgliedschaft in ver.di...................... 69
4
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S
DIE TARIFPOLITIK....................................................................... 74
GESELLSCHAFT IM WANDEL...................................................... 76
NEUER INDIVIDUALISMUS......................................................... 80
Persönliche Befürchtungen............................................... 84
ZUSAMMENFASSUNG................................................................ 87
4 öffentlichkeitsarbeit im betrieb
Wichtige Themen – wirksam kommuniziert...................... 88
Kanäle..................................................................................... 91
Informationen selbst erstellen........................................ 91
Medien von ver.di nutzen...................................................... 99
Versammlungen und Veranstaltungen ausrichten.... 101
Aktionen durcHfüHren ..................................................... 106
„BUNTE BRETTER“ – EIN BLICKFANG IM BETRIEB................... 109
Flugblätter sparsam einsetzen....................................... 112
rechtliches........................................................................... 113
5Warum ver.di? – darum ver.di!
warum ver.di? – darum ver.di!............................................. 120
solidarität und gerechtigkeit......................................... 120
Schutz und Sicherheit........................................................ 121
Information und Qualifizierung..................................... 122
beratung und vorteilsangebote..................................... 123
6 Deine Rechte im Streik
deine Rechte im Streik........................................................ 125
7 ver.di Mitgliedernetz
mach‘s zu deinem netz....................................................... 131
social media guide............................................................. 133
8Adressen
Interessante internetadressen....................................... 143
adressen............................................................................... 144
quellenangaben................................................................. 146
beitrittserklärungen........................................................ 153
5
P r a k t i s c h e T i pp s
WARUM BRAUCHEN
WIR VERTRAUENSLEUTE?
Vertrauensleute
haben den engen
und direkten
Kontakt zur
Belegschaft
Vertrauensleute in Betrieben und Ver­waltungen – Auslaufmodell oder Hoff­nungsträger?
Haben die Gewerkschaften in ihren Modellen einer
neuen, beteiligungsorien­
tierten Betriebspolitik ihre
Vertrauensleute vergessen?
Das sind provokante Fragen zu den interessenpolitischen Strukturen und Beteili­gungsmodellen in Betrieben und Dienst­stellen,
mit denen sich Gewerkschafter/-innen und Wissenschaftler/-innen beschäf­tigt
haben.
Die Analysen zeigen, dass Vertrauensleute in den Betrieben nach wie vor sehr
wichtig sind – vielleicht noch wichtiger als in der Vergangenheit, auch weil
gewachsene betriebliche Strukturen „zerschlagen“ wer­den. Vertrauensleute
sind Vorbild für eine solidarische Arbeitskultur in einer durch Globalisierung
und Outsourcing verschärf­ten weltweiten Konkurrenz der Arbeits­kräfte.
Allerdings läuft Vertrauensleutearbeit nicht von selbst. Sie erfordert Einsatz
und vielfäl­tige Kompetenzen. Denn dort, wo gewerk­schaftliche Arbeit nicht
lebendig ist, kann sie auch nichts bewirken. Die Ansprüche der Beschäftigten
steigen: Sie haben gemein­same und unterschiedliche Interessen, sie wollen mit
differenzierten Argumenten und konkreten Angeboten von dem Sinn solida­
rischen Handelns und einer Mitgliedschaft überzeugt werden.
Aktive Vertrauensleute nehmen dabei eine Schlüsselstellung ein. Sie haben ihr
Ohr direkt an den Mitgliedern und Noch-nicht-Mitgliedern. Ungefiltert nehmen
sie den be­trieblichen Alltag wahr. Diese Erfahrungen bringen sie in die Arbeit
mit gewerkschaft­lichen Organen, Betriebs- und Personal­räten, Jugend- und
Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen ein. Ver­trauensleute
haben den engen und direkten Kontakt zur Belegschaft – und deren Vertrauen.
Der Betriebs- oder Personalrat ist eine gesetzliche Interessenvertretung und
dadurch in seinem Handlungsbereich eingeschränkt. Vertrauensleute sind
gewerkschaftliche Interessenvertreter und haben einen größeren Handlungsspielraum.
Gewerkschaftliche Ziele und Forderungen erarbeiten, das geht nur mit den
Vertrauensleuten und nicht ohne sie. Forderungen umzusetzen und Ergebnisse
zu vermitteln, auch das geht oft nur mit den Vertrauensleuten. Und schließlich:
Für die Mitglieder da sein und neue Mitglieder gewinnen, das geht nur mit den
Ver­trauensleuten und nicht ohne sie. Deshalb ist Vertrauensleutearbeit so
wichtig und hat in ver.di einen sehr hohen Stellenwert.
Den Frauen und Männern, die sich dafür zur Wahl stellen, gebührt Respekt und
Unter­stützung ihrer Gewerkschaft. Denn die Bedingungen, unter denen sie als
VL arbei­ten, sind oft nicht einfach – aber die Herausforderung und die Möglichkeit, gewerkschaftspolitisch Erfolge zu erzielen, sind lohnenswert.
6
1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Auch wenn viele es für nicht modern halten oder gar meinen, „die traditionellen Konflikte im Betrieb müssen überwunden werden“, gibt es nach wie vor die
Machtstrukturen und Interessenunterschiede im Betrieb. Das haben nicht zu­­­
letzt die harten Auseinandersetzungen um die Reform der Betriebsverfassung
deutlich gemacht. Ähnliche Einschränkungen und Auseinandersetzungen gibt
es im Geltungsbereich der Personalvertretungsgesetze. Und das heißt: Im
Konfliktfall können die Arbeitgeber auf ihr Direktionsrecht und ihre Ver­
­
fügungsmacht zurückgreifen, die Beleg­schaft auf solidarische Geschlossenheit
und kollektive Rechte.
Auch in diesen ungleichen Machtverhält­nissen findet Vertrauensleutearbeit
ihre Begründung. Den ungleichen Macht­verhältnissen müssen gewerkschaft­
liche Aktivitäten zur Gestaltung und Entwicklung der Arbeitsbedingungen entgegengesetzt werden.
Nur vor dem Hintergrund gewerkschaft­licher Durchsetzungsfähigkeit sind Ver­
einbarungen, Verträge, Erfolge und Kompromisse tragfähig und letztlich über­
haupt abzuschließen. Dazu leistet eine ent­wickelte Vertrauensleutearbeit einen
wichti­gen Beitrag.
Die Stärke und Durchsetzungskraft von Interessenvertretungen beruhen auch
dar­auf, dass diese die unterschiedlichen Interessen der Beschäftigten kennen,
auf­greifen und, wenn möglich, zu einem kol­lektiven Kompromiss zusammenführen.
Eine Voraussetzung dafür ist die funktionie­rende Kommunikation mit der
Belegschaft. Der Informationsfluss gelingt am besten, wenn betriebliche Interessenvertretungen und Vertrauensleute aktiv zusammenarbei­
ten und sich
ergänzen.
Vertrauensleute stehen für Mitgliedernähe und demokratische Willensbildung
im Betrieb und sind besonders wichtig für eine moderne, lebendige, kreative
und über­zeugende Gewerkschaftsarbeit.
ySie führen Gespräche mit Mitgliedern und Beschäftigten, um Probleme und
Interessen am Arbeitsplatz und im Betrieb aufzugreifen und das Durchund Um­setzen von Beschwerden und Forde­rungen zu unterstützen.
ySie unterstützen die tarifpolitische Willensbildung.
ySie informieren ver.di-Mitglieder und Beschäftigte in Gesprächen. Sie ver-
teilen ver.di-Betriebszeitungen, ver.di-Infos und -materialien. Sie überzeugen auf Betriebs- u­ nd Personalversammlungen, führen ei­gene Veranstaltungen durch und weisen auf die Bildungsangebote der ver.di hin.
ySie werben Mitglieder für die ver.di.
7
P r a k t i s c h e T i pp s
Informelle Beziehungen, gewerkschaftliche Strukturen,
phasenweise Entwicklungen
Unter den Kollegen/-innen gibt es einen Aktivitätsschub bei aktuellen Anlässen, deren Wichtigkeit die Kollegen/-innen selbst erkennen und einsehen. Sie
müssen dabei allerdings eine Handlungsperspektive sehen, ihr Engage­ment
muss sich „lohnen“. In den Zwischenzeiten gibt es „Ruhe“. Es ist Aufgabe der
Vertrauensleute, die gewerkschaftlichen Strukturen zu erhal­ten und zu pflegen,
um bei akuten Anlässen, wie z. B. Tarifauseinander­setzungen, sofort „zuschlagen“ zu kön­nen. Gewerkschaftliche Strukturen müs­sen „vorgehalten“ werden.
Persönliche Beziehungen sind in der Gewerkschaftsarbeit in der letzten Zeit
wichtiger geworden. Persönliche Kon­takte und informelle Netze sind die Voraussetzung zur schnellen und umfas­senden Mobilisierung für gewerkschaft­
liche Aktionen, für den Zusammenhalt und das Vertrauen zueinander. In kriti­
schen Situationen (dem plötzlichen Über­gang von einer stabilen „Ruhephase“
in ein Stadium intensiver Auseinander­setzungen) ist das Agieren von bekann­
ten und anerkannten Gewerkschaft­ler/-innen, zu denen die Kollegen/-innen
Vertrauen haben, entscheidend.
Diese informellen Netze müssen immer wieder neu geknüpft und gepflegt wer­
den. Die früheren Arbeitermilieus in den Betrieben oder gar Stadtteilen gibt es
nicht mehr. Zur kontinuierlichen Gewerk­schaftsarbeit gehören das Pflegen
infor­meller Kontakte über den ganzen Betrieb und das Zusammenhalten des
„harten Kerns“ von Aktiven durch intensive Diskussionen.
Innerbetriebliche gewerkschaftliche Strukturen sind sehr abhängig von Personen. Schon eine Person kann in einem großen Betrieb der Katalysator für größere Aktionen werden, an denen sich die sonst eher passiven Gewerkschaft­
ler/-innen beteiligen. Dadurch entsteht aber auch eine große Gefahr: Mit dem
Weggang von einer Person oder wenigen Personen können ganze gewerkschaftliche „Strukturen“ im Betrieb zusammenstürzen und sorg­sam aufgebaute informelle Netze zer­fleddern. Eine ehemals aktive und agile Belegschaft
kann dann relativ schnell in einen Ruhezustand übergehen.
Ziel ist der Aufbau von gewerkschaft­lichen Strukturen, die unabhängig sind
von der Präsenz bestimmter Personen und einen Weggang von einzelnen
gewerkschaftlichen Aktivisten überdau­ern. Erhalt und Pflege von gewerkschaft­
lichen und informellen Strukturen ist ein Wert an sich – diese Strukturen können in Zeiten akuter und intensiver Aus­einandersetzungen schnell mit Leben
gefüllt werden.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
WAS SIND VERTRAUENSLEUTE (VL)?
Vertrauensleute sind das wichtigste Binde­glied
Vertrauensleute
­zwischen den ver.di-Mitgliedern in Betrieben und Verwissen was läuft
waltungen und der ver.di. Um von den Interessen und
– im Betrieb und
Bedürfnissen ihrer Mitglieder zu erfahren, braucht eine
bei ver.di
mitgliederstarke Gewerkschaft wie ver.di die Vertrauensleute. Sie führen den Dialog und halten ihn lebendig. Die gewählten Vertrauensleute stehen jedem Mitglied als vertrauensvolle Ansprechpartner/-innen und mit Sach­verstand zur Seite, wenn es zu
Problemen am Arbeitsplatz geht oder um einen Rat in Sachen Tarifvertrag. Sie
informieren und beraten die Mitglieder über ihre Rechte aus Betriebsverein­
barungen, zu Fragen der Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Sie
diskutieren mit den Mitgliedern Tarifforderungen, erläu­tern die Politik der ver.
di und beteiligen sich an der Auswahl und Aufstellung der Betriebs- und
Personalratskandidaten/-innen der ver.di.
Vertrauensleute sind:
yMultiplikatoren/-innen der Gewerkschaftsidee
yTräger/-innen gewerkschaftlicher Positionen
yMitgestalter/-innen der Tarifpolitik
yUnterstützer/-innen bei betrieblichen Wahlen
yVeranstalter/-innen von Versammlungen und sonstigen Aktionen
yLobby für Gleichberechtigung, für Jugend und Bildungsarbeit
Vertrauensleute sind nicht an das Betriebsverfassungsgesetz oder Personal­
vertretungsrecht gebunden. Das macht sie freier in der Wahrnehmung der Mit­
gliederinteressen im Betrieb und in ihrer Handlungsfähigkeit, denn sie sind
aus­schließlich der ver.di und ihren Mitgliedern verpflichtet. Die Richtlinie zur
Betriebs- und Vertrauensleutearbeit gemäß Satzung, die demokratischen
Beschlüsse sowie die eigen­ständig entwickelten Arbeitsschwerpunkte sind die
Orientierung für ihr Handeln. Das Recht zur gewerkschaftlichen Aktivität ist
aus dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) begründet.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Vertrauensleute sind ein Bestandteil
gewerkschaftlicher Demokratie
yVertrauensleute brauchen die Unter­stützung und das Engagement der Mit-
glieder. Den ersten Schritt macht, wer sich an der Wahl einer Vertrauensfrau oder eines Vertrauensmannes beteiligt.
yDie Wahl des Vertrauensmannes oder der Vertrauensfrau erfolgt direkt
durch die Mitglieder in den Betrieben/Verwaltun­gen und den jeweiligen
Wirkungs­bereichen.
yEs gibt kein festes Schema, wie groß der Wirkungsbereich einer Vertrau-
ensfrau oder eines Vertrauensmannes sein soll. Ihre Größe orientiert sich
an den jeweili­gen betrieblichen Strukturen. Auf jeden Fall sollte der direkte
Kontakt zu jedem Mitglied möglich sein.
yVertrauensleute machen Gewerkschaft. Sie treffen sich regelmäßig, um
ihre Aktivitäten zu beraten und zu koordi­nieren. Sie haben dabei weitgehende Spielräume für eigenständige Arbeit.
So arbeiten Vertrauensleute (VL)
Sitzungsaufgaben und Antragsrechte
Die betrieblichen Vorstände nehmen die betrieblichen Aufgaben gemäß § 53
Absatz 2 der ver.di-Satzung und den jeweiligen Fachbereichs­statuten wahr. Sie
können sich eine Geschäftsordnung geben. Die betrieblichen Vorstände und
die VL-Versammlungen haben Antragsrechte zum Bezirksvorstand und zur
Bezirkskonferenz sowie zu den Vorständen, Versammlungen und Konferenzen
des Fachbereichs und ggf. der zuständigen Fachgruppe (§ 50 Abs. 2).
Grundsätze und Ziele
Die Sicherung und Gestaltung betrieblicher Interessenvertretung und
gewerkschaft­licher Betriebsarbeit ist für die abhängig Beschäftigten und für
ihre Gewerkschaften ein Grundrecht und eine gewerkschaftliche Existenzfrage.
Eine gewerkschaftliche Grundorganisation durch Vertrauensleute ist eine
Grundlage für gesellschaftspolitische Wirkungsmög­lichkeiten der ver.di und für
Durch­setzungskraft gegenüber Arbeitgebern.
Die Mitglieder bilden die Grundlage für die Durchsetzungskraft und Kampfbereitschaft der ver.di. Das wichtigste Arbeitsfeld der ver.di ist der Betrieb. Die
Vertrauensleute bilden im Betrieb das Fundament der Gewerkschaftsarbeit. Sie
sind Träger betrieblicher und überbetrieblicher gewerk­schaftlicher Meinungsund Willensbildung.
Die Vertrauensleute arbeiten im Rahmen der Satzung an der Gestaltung der
ver.di mit und vertreten die Gewerkschaftspolitik in den Betrieben auf der
Grundlage der Beschlüsse und Forderungen der ver.di.
Vertrauensleute sind Träger der Tarifpolitik. Sie nehmen ihre betriebliche Mobilisierungs- und Informationsarbeit im Rahmen von Tarifverhandlungen und
Tarifkonflikten wahr.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Die gleichstellungs- und frauenpolitischen Gründsätze der ver.di werden auch
in der betrieblichen Gewerkschafts- und Ver­trauensleutearbeit umgesetzt.
Inhalte und Formen der betrieblichen Vertrauensleutearbeit gewährleisten und
fördern Mitgliederbeteiligung, Transparenz und Offenheit für Interessen
unterschied­licher Mitglieder- und Beschäftigtengruppen und offene Angebote
zur Nutzung der ehrenamtlichen Sachverständigen.
Vertrauensleute knüpfen mit anderen gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen, deren Ziele von ver.di unterstützt werden, Netzwerke und beteiligen sich
an gemeinsa­men Aktionen. Sie sind offen für Bündnisse und Kooperationen
mit anderen sozialen Bewegungen.
Alle ver.di-Organe und -Gliederungen gewährleisten im Rahmen ihrer Aufgaben die Beratung und Unterstützung der Vertrauensleutearbeit. Dabei haben
zentrale und dezentrale Bildungsangebote einen besonderen Stellenwert.
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P r a k t i s c h e T i pp s
WIR WÄHLEN
UNSERE VERTRAUENSLEUTE
Vertrauensleute werden jeweils im Jahr vor einem
­ordentlichen Bundeskongress gewählt. Den genauen
Zeitpunkt bestimmt der ver.di-Bezirk/Fachbereich. Dort
wird auch entschieden, wenn Wahlen aus besonderen
Gründen notwendig sind (z. B. zwischen den Wahlperioden).
Aufgaben und
Ablaufplanung
der VL-Wahl
Im Leitfaden „Wir wählen unsere Vertrauensleute“ sind die einzelnen Schritte
der VL-Wahl ausführlich vorgestellt. Für die Motivation zur Wahl gibt es den
Flyer „Vertrauen ist gut – Vertrauensleute sind besser“. Diese Flyer sind über
die Bezirksgeschäftsstellen zu bekommen.
Wir stellen die wichtigsten Aufgaben zur Organisation der Wahl zusammenfassend vor.
Arbeitsschritte zur Vorbereitung und Durchführung einer VL-Wahl
Gemeinsame Vorbereitungssitzung der bisherigen Vertrauensleute oder in
der Gewerkschaftsarbeit Aktiven mit den ver.di-Mitgliedern im BR oder PR
einbe­rufen.
yWahltermin festlegen und bekannt machen.
Bestandsaufnahme zur Beschäftigten- und Mitgliederstruktur sowie zur
bis­herigen gewerkschaftlichen Arbeit oder VL-Arbeit vornehmen.
yWahlvorschläge sammeln.
yListe der Wählerinnen und Wähler (ver.di-Mitglieder) erstellen.
yBetriebliche Wahl- und Betreuungsbereiche und den Wahlschlüssel
festlegen.
yFür die Wahl werben und mobilisieren.
yDie Vertrauensleutewahl in Mitglieder­versammlungen für den
Gesamtbetrieb oder für Teilbereiche durchführen.
yDas Wahlergebnis bekannt geben.
yVertrauensleuteversammlung einberufen und Wahl einer
Vertrauensleuteleitung durchführen.
yWahlergebnisbogen ausfüllen und an den ver.di-Bezirk/-Fachbereich
weitergeben.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Vertrauensleute im Betrieb vorstellen
Gemeinsame Vorbereitungssitzung der bisherigen Vertrauensleute oder in
der Gewerkschaftsarbeit Aktiven mit den ver.di-Mitgliedern im BR oder PR
ein­berufen.
In der gemeinsamen Sitzung sollen alle kon­kreten Schritte zur Vorbereitung
und Durchführung der Wahl mit den entspre­chenden Verantwortlichkeiten und
ein Zeitplan festgelegt werden.
Es ist wichtig, zu Beginn festzulegen, wer was in welchem Zeitraum macht. In
größe­ren Betrieben sollte ein verantwortlicher Wahlausschuss gebildet werden. Seine Aufgabe besteht auch darin, den beschlos­senen Ablauf anhand
­einer Checkliste zu überwachen (Controlling).
Wer an der Sitzung teilnimmt (alle wichti­gen Aufgaben sollten verteilt werden
kön­nen), hängt von der Situation vor Ort ab:
yin größeren Betrieben die VL-Leitung bzw. der Betriebsgruppenvorstand
yin kleinen Betrieben alle VL und der betriebliche Gewerkschaftsvorstand
ywenn es noch keine VL gibt, die in der bisherigen gewerkschaftlichen
Arbeit Aktiven und Engagierten sowie
ydie ver.di-Mitglieder aus dem BR oder PR
yInteressierte aktive ver.di-Mitglieder
Ein umfassendes betriebliches Wissen ist die Voraussetzung für eine Bestandsaufnahme der betrieblichen Strukturen, der Beschäftig­tengruppen und der
Organisationsgrade.
Bestandsaufnahme zur Beschäftigten- und Mitgliederstruktur sowie zur
­bis­herigen gewerkschaftlichen Arbeit oder VL-Arbeit vornehmen.
Eine Bestandsaufnahme erleichtert es, wirksame Betreuungsstrukturen (Wirkungsbereiche) für die ver.di-VL-Arbeit zu entwickeln und aufzubauen. Für
einen Wirkungsbereich ist mindestens eine Vertrauensfrau/ein Vertrauensmann
zu wählen. Eine Bestandsaufnahme bündelt die Informationen zu den Beschäftigten- und Mitgliederstrukturen, zur Einschätzung der bisherigen VL-Arbeit
bzw. zu den gewerkschaftlichen Aktivitäten. So ergeben sich wichtige Aspekte
für die VL-Arbeit in Wirkungsbereichen.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Bestandsaufnahme:
yWie viele Beschäftigte und welche Beschäftigtengruppen hat unser
Betrieb?
yWie sind die ver.di-Organisationsgrade insgesamt und in den einzelnen
Be­schäftigtengruppen?
yWie setzt sich der BR oder PR zusammen?
yWie haben sich unsere bisherigen Wirkungs- oder Betreuungsbereiche
be­währt?
yWelche Erfahrungen haben wir in unserer bisherigen Arbeit gemacht?
Mit unseren Themenschwerpunkten?
Mit unserer Arbeitsweise und unseren Arbeitsstrukturen?
yWas hat sich bewährt und was sollte sich im Hinblick auf
die ver.di-VL-Arbeit ver­ändern?
yWas sind zukünftige sinnvolle Schwer­punkte unserer ver.di-VL-Arbeit?
In der Vorbereitungssitzung zur Orga­nisation der Wahl sollte auch schon der
Termin für die erste Vertrauensleute­versammlung festgelegt werden.
Dort wird ein Vertrauensleutevorstand gewählt. Gibt es bereits einen ver.diBetriebs­gruppenvorstand, nimmt dieser die Auf­gabe des betrieblichen Vor­
standes wahr und lädt zur VL-Versammlung ein.
Auf der ersten Vertrauensleuteversammlung nach der Wahl sind folgende
Punkte wichtig:
yOrganisation der VL-Arbeit festlegen.
yArbeitsstrukturen und Arbeitsteilung – z. B. Bildungsbeauftragte/r – klären.
yInteresse an inhaltlichen Schwerpunktsetzungen ausloten.
yBedarf an Vertrauensleute-Seminaren ermitteln.
yKontakt zum ver.di-Bezirk/-Fachbereich festlegen.
yKooperation mit dem Betriebs- bzw. Personalrat ausführlich und
zielorientiert besprechen.
Eine gute betriebliche Öffentlichkeitsarbeit beginnt damit, Mitglieder und
Noch-nicht-Mitglieder zu informieren, wer ihre gewerk­
schaftlichen Ansprechpartner/-innen sind und an wen sie sich wenden können.
Empfehlenswert sind die persönliche Vor­stellung im Gespräch und eine Vorstellung der einzelnen Vertrauensmänner und -frauen mit einem Foto am „Bunten
Brett“. Dabei sollte erkennbar sein, wer von den Vertrauensleuten für welchen
Bereich zu­ständig und wie zu erreichen ist.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
AUFGABEN DER VERTRAUENSLEUTE
Für Vertrauensleute gibt es regelmäßige Aufgaben, die
Wie kann die
sich aus den Strukturen ableiten lassen: InformationsArbeit gestaltet
arbeit, Arbeitskoordination und Zusammenarbeit mit
werden?
den betrieblichen und örtlichen Fachbereichsvorständen und dem Betriebs- oder Personalrat. Die Aufgaben der Vertrauensleute
sind weniger als ein „Pflichtenkatalog“ gedacht. Wichtig ist viel­mehr, die Situation vor Ort zu berücksich­tigen und daraus konkrete Aufgaben ab­zuleiten.
Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Selbstverständnis, die gemeinsame
Ziel­planung und Schwerpunktsetzung helfen, die wichtigen Aufgaben herauszufinden.
Welches Selbstverständnis/welche Motivation
habe ich als Vertrauensmann und -frau?
Gewinnen wir Klarheit über unser Selbstverständnis, unsere Ziele und
An­sprüche, haben wir es einfacher, unsere Aufgaben sicher, glaubhaft und
überzeu­gend anzugehen.
Fragen, mit denen ich mein Selbstverständnis als Vertrauensmann/­-frau
­klären kann:
yWas hat mich in wichtigen Stationen meiner gewerkschaftlichen
„Geschichte“ geprägt?
yWas prägt meine ver.di-Identität?
yWas kann ich gut – wo sehe ich meine persönlichen Stärken?
Das macht mir Spaß …
yWas motiviert mich besonders: Womit möchte ich mich
als ver.di-Vertrauens­mann oder -Vertrauensfrau einbringen?
yWas möchte ich mit meiner Arbeit als Ver­trauensfrau/-mann bewirken:
für ver.di/für meine Kollegen/-innen/für unsere VL-Gruppe/…?
Auch für die Gruppe der Vertrauensleute sollte das Selbstverständnis ihrer
Arbeit ein Thema sein – besonders dann, wenn die Vertrauensleutearbeit im
Betrieb aufgebaut wird und dabei gemeinsame Positionen und Ziele bestimmt
werden. Bei einer Diskussion zum Arbeits- oder Selbstverständnis stellt sich
auch heraus, welche Kompetenzen die einzelnen Mit­glieder in die Vertrauensleutearbeit ein­bringen. Das hilft, Arbeitsformen und Aufgabenschwerpunkte
festzulegen und konkrete Aufgaben zu verteilen. Die Stärken/Kompetenzen,
Motivation und Ziele der Einzelnen lassen sich zu einem gemeinsamen Profil
zusammentragen.
Tipp: Die gemeinsame VL-Arbeit mit einem Stärkenprofil der Gruppe beginnen.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Aufgabenspektrum für Vertrauensleute
Unterscheiden kann man Kernaufgaben (oder kontinuierliche Aufgaben), aktuelle Aufgaben und selbst gestaltete Aufgaben.
Zu den Kernaufgaben gehören die Gestaltung der Kommunikation mit den
Mitgliedern und das Informationsmanage­ment (z. B. Informationsfluss zwischen VL, den Gremien der Interessenvertretung und den [örtlichen] Organen
und Gremien der ver.di).
Die aktuellen Aufgaben ergeben sich aus dem, was passiert (betrieblich,
gewerk­schaftlich); es sind die Aufgaben, aus denen sich ein verstärkter Handlungsbedarf ergibt.
Selbst gestaltete Aufgaben stehen unter dem Motto: Agieren statt reagieren.
Darunter fallen gewerkschafts- und be­triebspolitische Schwerpunktaktivitäten.
Diese Aufgaben erfordern ein strategisches Vorgehen.
Aufgaben zum Aufbau von VL-Strukturen als Herausforderung annehmen.
Dazu gehört vor allem, die VL-Arbeit konkret anzupacken und zu organisieren.
Alle Aufgaben können dann gut ausgefüllt werden, wenn die betrieblichen
Strukturen, die aktuellen Prozesse und vor allem die Beschäftigten- und Mitgliederstrukturen im Betrieb oder in der Verwaltung bekannt sind.
Tipp: Die Strategie der kleinen Schritte verfolgen und so Überforderung vermeiden.
Erreichte Ziele und „erlebte“ Erfolge für Mitglieder und Noch-nicht-Mitglieder
sind das „Salz in der Suppe“ und der Moti­vationsschub für mich und meine
Arbeit als ver.di-Vertrauensfrau/-mann ebenso wie für die Kollegen und Kolleginnen vor Ort.
Gut geplant ist halb gewonnen!
Für Vertrauensleutearbeit gilt die grobe Richtlinie: eine Planungssitzung im
Jahr. Stehen aktuelle/drängende oder auch selbst gestellte Aufgaben im Vordergrund, wird es notwendig, sich häufiger zu Sitzungen zu treffen, um die
Arbeit zu koordinieren und verstärkt in Arbeitsgruppen zu arbeiten.
Nicht jeder muss alles gleich gut können, sondern seine eigenen Stärken und
Hand­lungsfelder für sich herausfinden. Eine Gruppe/ein Team ist dann besonders leis­tungsfähig, wenn die Einzelnen sich ihrer Fähigkeiten bewusst sind
und sich ergänzen.
Es wäre doch nicht effektiv und schade, wenn der Vertrauensmann, der Ideen
und ein „gutes Händchen“ hat für die attraktive Gestaltung des „Bunten Brettes“ das nicht tun würde. Oder wenn die Vertrauensfrau, die so fesselnd und
gut argumentiert, diese Stärke nicht in den Personal- und Betriebsversammlungen einsetzen würde.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Welche Kernaufgaben hat die VL-Leitung
bzw. haben betriebliche Vorstände?
Nach der Wahl bilden alle VL die Vertrauensleuteversammlung. Aus ihrer konstituierenden Sitzung wählen die VL aus ihrer Mitte die VL-Leitung. Eine Leitung
sollte gewählt werden, wenn es mehr als zehn Vertrauensleute in einem
Betrieb gibt.
Die Aufgaben der Vertrauensleuteleitung ergeben sich aus den Aufgaben der
Vertrauensleuteversammlung. Eine kontinuierliche Aufgabe ist die Organisation des Austausches zwischen den Vertrauensleuten sowie die Arbeitsplanung
und -koordination. Vertrauensleute arbeiten wirksam, wenn sie ihr Vorgehen
abstimmen.
Organisation von Sitzungen und Versammlungen
Die VL-Leitung führt Mitgliederversammlungen und gewerkschaftliche Veranstaltungen durch. Sie sorgt dafür, dass bedarfsorientierte Vertrauensleutesitzungen stattfinden und leitet die Sitzungen ergebnisorientiert. Ein wichtiger
Punkt der Sitzungen ist die Information und gezielte Einbeziehung der Mitglieder. So sind auch die Themen der nächsten Mitgliederversammlung festzulegen. Zur Vorbereitung der Sitzungen haben wir Leitfragen, zur ergebnisorientierten Leitung eine Checkliste zusammengestellt.
Informationsmanagement und Führung der VL-Liste für
den eigenen Bereich
Informationen über alle gewerkschaftlichen Aktivitäten, insbesondere über
Beschlüsse der Organe, Tarifaktionen, müssen alle Vertrauensleute verlässlich
erreichen. Die Verteilung von Informationsmaterial erfordert eine gute Organisation, dazu führt die VL-Leitung eine Liste der VL ihres Bereichs. Vorgänge und
Veränderungen im Betrieb werden an den Bezirksfachbereich und den Bezirk
weitergegeben, z. B. Tendenzen und Veränderungen in der Mitgliederentwicklung. Wichtig ist, über jeden Austritt zu informieren und eine Rückwerbung zu
versuchen.
Organisation der Zusammenarbeit der Vertrauensleute
Die VL-Leitung sorgt für eine zielgerichtete VL-Arbeit. Sie bereitet Sitzungen zur
Arbeitsplanung vor, erarbeitet mit den VL Schwerpunktaktivitäten und übernimmt Koordinierungsaufgaben. Wichtig ist, die VL bei ihrer Arbeit zu unterstützen.
Kontaktpflege mit den Interessenvertretungen
Wichtige inhaltliche Fragen und (Schwerpunkt-)Aktivitäten werden abgestimmt und koordiniert.
Unterstützen von Wahlen
Die VL-Leitung beteiligt sich bei der Aufstellung der betrieblichen Kandidatinnen und Kandidaten zu den Aufsichtsratswahlen.
Bildung
VL-Leitungen benennen Zuständigkeiten für gewerkschaftliche Bildungsarbeit
und für gewerkschaftliche Jugendarbeit und sorgen dafür, dass die Vertrauensleute für ihre Arbeit qualifiziert werden.
Bildungsprogramm über: www.bildungsportal.verdi.de
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P r a k t i s c h e T i pp s
Offene Formen der Arbeit: Mitgliederbeteiligung
Die VL-Leitung kann Arbeitskreise oder Projektgruppen bilden, die offen sind
für Noch-nicht-Mitglieder. So können die Interessen unterschiedlicher Mitglieder- und Beschäftigtengruppen einbezogen werden. Allerdings müssen die
Sprecher oder Sprecherinnen von Arbeitskreisen oder Projektgruppen ver.diMitglieder sein.
Mitgliederwerbung
Eine gute Mitgliederwerbung ist die transparente und engagierte Gewerkschaftsarbeit nah an den Interessen der Beschäftigten. VL-Leitungen unterstützen Vertrauensleute in der wichtigen Aufgabe, Mitglieder zu halten und neue
Mitglieder zu gewinnen.
Vorbereitung von Sitzungen – Checkliste
Informationsaustausch, Diskussion und Beschlussfassung
Ort der Sitzung festlegen
yIm Betrieb? Oder wo sonst?
yFestlegen, wer den Raum organisiert.
yBerücksichtigen, dass der Ort für alle gut erreichbar ist.
Termin und Zeitdauer bestimmen
yWährend der Arbeitszeit?
yBesonderheiten wie Schichtdienst, Alleinerziehende, Familien,
Pendler/-innen berücksichtigen.
Festlegen, mit wem Absprachen im Voraus zu treffen sind
yWelche BR- oder PR-Mitglieder sind ein­zubeziehen?
yWas ist mit dem oder der Gewerkschaftssekretär/-in zu klären?
yWer macht’s: Verantwortlichkeit festlegen.
Inhalte der Versammlung absprechen: Themenschwerpunkte (TOPs)
festlegen
yWas soll diskutiert werden?: Zeitbedarf (komplexe Themen) realistisch
ein­schätzen.
yWelche offenen Punkte gibt es vom letzten Mal?
yWelche Informationen aus dem Bezirk oder Bezirksfachbereich
sind weiterzu­geben?
yWelche Informationen aus dem BR oder PR?
Beteiligung und aktive Mitarbeit ermöglichen
yWie kann die Diskussion angeregt werden?
yMethodisches Vorgehen absprechen.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Aufgabenverteilung überlegen: Wer bereitet welchen TOP vor?
yWie ist der Stand zu den TOPs?
yWelche aktuellen Probleme gibt es?
yWas muss unbedingt berichtet werden?
yWelche Beschlussvorlagen sind nötig?
ySind bestimmt Aufträge zu erteilen?
Einladungsschreiben besprechen und Aufgabe delegieren
ySind konkrete Infos notwendig zur Vorbereitung der Diskussionen und
Ergebniserarbeitung?
yInformationen zusammentragen.
yWelche Infos sollen in die Einladung kommen?
Verteilung der Einladung und Zuständigkeit klären
yAn wen und wie müssen die Einladungen verteilt werden?
Sitzungsleitung absprechen
yDurchgängige Moderation einer Person?
yWechsel der Moderation bei den TOPs?
yWie werden die Ergebnisse und Absprachen gesichert
(z. B. auf Karten und Wandzeitungen oder Flipcharts „visualisiert“)?
yWer ist dafür zuständig und hält die Ergebnisse fest?
yWer sorgt für die Materialien?
Abstimmungsprozedere besprechen
yWer darf bei welchen Fragen abstimmen?
Ergebnissicherung vordenken
yWie werden Beschlüsse und Ergebnisse umgesetzt?
yWie soll die Öffentlichkeitsarbeit aussehen?
Mitgliederbeteiligung überlegen
yWie können die Mitglieder einbezogen werden?
Durchführung von Vertrauensleutesitzungen
(Betriebsgruppensitzungen) – Checkliste
Technik checken
Sitzungsablauf erläutern
yBegrüßung, Vorstellung der Gäste.
yTagesordnung vorstellen und abstimmen (nach Ergänzungen fragen,
Verände­rungswünsche für die Reihenfolge berücksichtigen, Zeit klären)
Rahmenbedingungen nennen (Moderation, Rednerliste, Zeitplan,
Redezeitbegrenzung).
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P r a k t i s c h e T i pp s
Tagesordnungspunkte nacheinander abhandeln
yInformations- und Erfahrungsaustausch aus den einzelnen
Wirkungsbereichen anleiten.
yKurze Überleitung zum jeweiligen Tagesordnungspunkt/Bericht geben.
yTagesordnungspunkt/Bericht darstellen, z. B.
– Information und Diskussion zu den BR/PR-Vorhaben.
– Problemdarstellung: Welche Verände­rungen sind von Arbeitgeberseite
geplant? Wer ist davon betroffen?
– Welche Forderungen der Mitglieder und der betroffenen Beschäftigten
gibt es?
– Wo gibt es Handlungs- und Unter­stützungsbedarf?
yVorgehen und Diskussionspunkte vor­schlagen
(z. B. Verständnisfragen klären, weitere Infos und Meinungen sammeln,
Unterstützungsmöglichkeiten und Handlungsschritte überlegen).
yBei Abweichungen auf den Punkt zurückführen.
yErgebnisse zusammenfassen und schrift­lich festhalten
(z. B. Meinungsbild, weite­res Vorgehen).
yBeschlussvorlagen vortragen und Abstimmungsverfahren deutlich machen
(Beschluss mit Abstimmungsergebnis schriftlich festhalten).
yPunkte zur Personal- und Mitgliederversammlung diskutieren.
yÜber ver.di-Seminare informieren (Werbung).
Öffentlichkeitsarbeit/Beteiligung besprechen
yInformationsziele und Medien abspre­chen (Artikel in der Betriebszeitung?
Aushänge am „Bunten Brett“?, Mitgliedernetz ver.di?) Beteiligungsangebote abstimmen.
Ergebnisse sichern
yAufgabenverteilungen absprechen; Planung visualisieren.
Zu ergänzen: Was ist für mich wichtig?
Vorbereitung einer Mitgliederversammlung – Checkliste
Versammlung mit dem ver.di-Bezirk inhaltlich vorbereiten
yWas ist das Hauptthema unserer Versammlung? (strategische Gesichts-
punkte berück­sichtigen).
yWas soll noch diskutiert werden? (Diskussionsbedarf einschätzen, um
rea­listische Zeitplanung machen zu können).
Ziele der Versammlung klären
yWas wollen wir erreichen? (informieren, aktivieren, wählen: aktuelle Situa-
tion und Stimmung der Kollegen/-innen und Mitglieder mit ein­beziehen).
Inhaltlichen Versammlungsablauf festlegen
yWelche Reihenfolge ist für die Themenabfolge sinnvoll?
yWie können wir die Themen anschaulich und motivierend „rüberbringen“?
(Medien nutzen, Beteiligungsmöglichkeiten überlegen: z. B. Meinungen
und Vorschläge auf Karten sammeln).
yWelche Einwände und Kritik sind zu erwarten?
(Argumente zur Entkräftung überlegen).
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Aufgaben verteilen
yWer übernimmt welche Aufgaben? (Wer sagt/macht was?
Wer besorgt das benötigte Material? Wer hält die Ergebnisse fest?)
Organisatorisches mit zuständigen verdi-Organen absprechen
yTagesordnung mit Bezirk oder Bezirksfachbereich festlegen.
yAufgaben und Termine mit Betreuungssekretär/-in abstimmen
(Frage klären: Soll es zusätzliche Expert/-innen geben?).
yTermin und Ort festlegen (Was ist am günstigsten?).
yEinladungen mit dem Bezirk oder Bezirksfachbereich verfassen (für
rechtzeitige Verteilung sorgen, auch münd­liche Information absprechen).
yMaterialien/Infos für die Teilnehmenden überlegen? (Wer sorgt dafür?).
Durchführung und Auswertung einer Mitgliederversammlung –
Checkliste
Versammlungsablauf gestalten
yWenn nötig Vorstellungsrunde (Experten/-innen, Teilnehmende).
yAblauf vorstellen.
– Was soll vorgestellt und diskutiert werden?
– B eteiligung ermöglichen: nach Ergänzungen fragen.
yIn die jeweiligen Themen einführen, Diskussionspunkte vorschlagen und
Diskussion leiten.
yZur Beteiligung motivieren: Meinungen einholen, Vorschläge sammeln,
wichtige Ergebnisse zusammenfassen (und visua­lisieren).
yBei Abweichungen auf den Diskussionspunkt zurückführen.
Solidarisch diskutieren
yGut zuhören und Bezug zu den Beiträgen herstellen.
yVerständnis zeigen.
Konstruktiv mit Kritik umgehen
yRuhig zuhören und Kritikpunkte offensiv sammeln.
yKeine Verteidigungshaltung einnehmen.
yKollegen/-innen aus negativer Kritik heraushelfen und nach
Verbesserungs­vorschlägen fragen.
yUnangemessene Kritik sachlich und bestimmt zurückweisen.
Ergebnisse herbeiführen und festhalten
yDiskussion ergebnisorientiert führen und konkrete Ergebnisse festhalten.
Versammlung auswerten
yAlle beteiligten Vertrauensleute schildern ihre Eindrücke und was sie an
Reaktionen von den Teilnehmenden gehört haben.
yStärken und Schwächen bewerten (Wurde das Ziel der Versammlung
erreicht? Was lief warum sehr gut? Wo gab es Problempunkte – warum?).
yVerbindlich festhalten, was bei der nächsten Versammlung berücksichtigt
werden soll (bei der Vorbereitung und bei der Durchführung).
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P r a k t i s c h e T i pp s
Die Zusammenarbeit und Arbeitsteilung
zwischen Vertrauensleuten und Betriebs-/Personalrat
Der (feine) Unterschied
Betriebs- und Personalrat sind die gesetz­lichen Interessenvertretungen der
Be­schäftigten in Betrieben und Verwaltungen. Sie werden von allen Beschäftigten gewählt und vertreten deren Interessen. Ob diese Mitglieder der ver.di
oder einer anderen Gewerkschaft sind, spielt formal(!) keine Rolle. Das
Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz regeln die Rechte und Pflichten der gesetzlichen Interessenvertretung – einbezogen sind
Jugend- und Auszubildendenvertretung, Mitarbeiter/-innenvertretung und
Schwerbehindertenvertretung, …
Der Betriebs- und Personalrat braucht den Rückhalt der Gewerkschaft.
Um sich wirksam für die Interessen der Beschäftigten einsetzen zu können,
brau­chen der BR/PR und alle Interessen­vertretungen die Unterstützung einer
erfah­renen Gewerkschaft – sonst stehen sie auf verlorenem Posten.
Das wissen auch die Beschäftigten und ent­scheiden sich im Organisations­
bereich der ver.di für die Kandidaten und Kandidatinnen der ver.di. In vielen
Betrieben setzt sich der BR/PR ausschließlich aus Mitgliedern der ver.di zusammen. Ein Zeichen für das Ver­trauen in ver.di.
Dem Betriebs- und Personalrat sind rechtliche Grenzen gesetzt.
Im Unterschied zu den VL muss eine gesetz­liche Interessenvertretung die
engen recht­lichen Grenzen des Betriebsverfassungs­- und Personalvertretungsgesetzes einhalten.
ySie darf keine wirtschaftlichen Kampf­maßnahmen – Streiks – einleiten,
um Forderungen gegenüber dem Arbeit­geber durchzusetzen.
yVertrauensleute sind freier und haben vielfältige Möglichkeiten für
gewerk­schaftliche Aktivitäten. Damit können sie die Forderungen
des BR/PR wirksam unterstützen.
yEine gut funktionierende Zusammen­arbeit zwischen den in der ver.di
organi­sierten Betriebs- und Personalräten und den Vertrauensleuten
ergibt eine starke und wirksame Interessenvertretung.
Das gemeinsame Fundament
Vertrauensleute sind die in den Wirkungs­
bereichen gewählten Mitglieder
der ver.di. VL sind auch die in Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen des
ver.di-Organisa­tionsbereiches beschäftigten ver.di-Mit­glieder, die als Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen gewählt worden sind, sowie die in
Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen des ver.di-Organi­sationsbereiches
beschäftigten Mitglieder von ver.di-Organen (§ 23 ver.di-Satzung).
In der Zusammenarbeit bündeln sich die Kräfte: Die Vertrauensleuteversammlung oder eine Mitgliederversammlung stellen die ver.di-Kandidaten und -Kandidatinnen für die PR-/BR-Wahlen auf.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Vertrauensleute wissen durch den täglichen Kontakt mit der Belegschaft oft
genau „wo der Schuh drückt“. Sie tragen Wünsche, Forderungen und Pro­
bleme an den BR/PR heran. Diese aufzunehmen und mit dem Arbeitgeber zu
verhandeln ist gesetzlich ver­ankerte Aufgabe des PR/BR.
Gerade bei Konflikten kommt es auf das Zusammenspiel von
BR/PR und VL an:
yDie Betriebs- und Personalräte schöpfen ihre rechtlichen Möglichkeiten
aus (z. B. frühzeitige, umfassende Information und die verschiedenen
Beteiligungsrechte) und arbeiten mit der Gewerkschaft zusammen.
yDie Vertrauensleute organisieren die gewerkschaftlichen Aktivitäten: Sie
infor­mieren und mobilisieren in Betriebs- oder Personalversammlungen.
Sie gestalten und verteilen Flugblätter und bereiten den gewerkschaftlich
beschlossenen Streik vor.
Eine Voraussetzung für die gemeinsame gewerkschaftliche Aufgabenwahrnehmung und wirksame Interessenvertretung ist, dass VL und BR/PR und JAV sich
in wichtigen Fragen austauschen und koordinieren. Aus der Diskussion können
Ziele und Vorgehensweisen festgelegt werden:
yWie soll die wechselseitige Information gestaltet werden?
yWie können die Gemeinsamkeiten und Unterschiede für eine wirksame
Vertre­tungspolitik genutzt werden?
yZu welchen Handlungsfeldern soll eine gemeinsame Strategie erarbeitet
und ver­folgt werden?
yWie soll die Zusammenarbeit konkret aussehen?
Wie gelingt eine gute Zusammenarbeit zwischen VL und
dem BR/PR und der JAV?
yVertrauensleute und gesetzliche Interes­senvertretung übernehmen
Verant­wortung für einen lebendigen Infor­mationsfluss zwischen den
Gremien und sorgen dafür, dass alle wichtigen Informationen aus­
getauscht werden, bei­spielsweise durch die Teilnahme der ver.di-BR/
-PR-Mitglieder an VL-Versamm­lungen.
yBei beiden besteht das Wissen und Einverständnis über die strategischen
Unterschiede und Bedeutungen von VL-Arbeit und der BR/PR-Arbeit.
yDie Gremien tauschen sich über die unterschiedlichen Aufgaben­
stellungen und Schwerpunkte aus.
yBeide Gremien diskutieren gemeinsame betriebs- und gewerkschafts-
politische Zielsetzungen und stimmen ihre strate­gischen Arbeitsteilungen
ab.
ySie nutzen Freistellungsmöglichkeiten für die gewerkschaftliche
Basisarbeit.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Wie wird der BR/PR gewählt?
Alle vier Jahre durch die Beschäftigten in Betrieben und Dienststellen; Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz.
Wie werden Vertrauensleute gewählt?
Alle vier Jahre durch die ver.di-Mitglieder; Grundlage: ver.di-Satzung und
Art. 9.3 Grundgesetz.
Gewerkschaftliche Vertrauensleute
in der Betriebsratsarbeit nach § 80 (2) Satz 3 BetrVG einbeziehen
Das Betriebsverfassungsgesetz bietet die Möglichkeit, Vertrauensleute(arbeit)
zu stär­ken und sie in die Betriebsratsarbeit einzu­beziehen:
In § 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG heißt es:
„...Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrates erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als
Aus­kunftspersonen zur Verfügung zu stellen; er hat hierbei die Vorschläge
des Be­triebsrats zu berücksichtigen, soweit betriebliche Notwendigkeiten
nicht ent­gegenstehen.“
Mit dieser betriebsverfassungsrechtlichen Norm soll der Betriebsrat die Möglichkeit erhalten, den internen Sachverstand zu nut­zen und ihn bei der Umsetzung von Problemlösungen einzubeziehen.
Die Einbeziehung kann im Rahmen von Einzelfall-Lösungen erfolgen oder auch
durch Bildung von Arbeitskreisen, um zu wichti­gen komplexen Themen wie
Beschäfti­gungssicherung, Gesundheitsschutz im Betrieb, Qualifizierung und
Fortbildung usw. Vorschläge zu erarbeiten.
Damit können auch gewerkschaftliche Ver­trauensleute als betriebliche Auskunfts­personen eingebunden werden.
Diese Auskunftspersonen fallen unter den Schutz des § 78 BetrVG.
Im § 78 BetrVG heißt es:
„...dass Auskunftspersonen nach § 80 Absatz 2 Satz 3 BetrVG vor Nachteilen
geschützt sind, in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört und behindert
werden. Sie dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden, dies gilt
auch für ihre berufliche Entwicklung.“
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Der Betriebsrat benötigt zur Hinzuziehung
von Auskunftspersonen nach § 80 (2) Satz 3
keine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Benötigt der Betriebsrat zur Lösung von Problemen die Hinzuziehung von Aus­
kunftspersonen, so sollte er die Erfor­derlichkeit in der Betriebsratssitzung
be­schließen, unter Nennung der Personen. Der Arbeitgeber kann die Vorschläge der Personen nur zurückweisen, wenn betrieb­liche Notwendigkeiten entgegenstehen. Hier sind strenge Anforderungen zu stellen.
Soweit keine betrieblichen Notwendigkeiten entgegenstehen, hat die Beratung
mit dem Betriebsrat während der Arbeitszeit stattzu­finden. Die Auskunftspersonen sind hierfür von ihren sonstigen Tätigkeiten freizustellen und entsprechend zu entlasten.
Den Anspruch auf Hinzuziehung von Auskunftspersonen kann der Betriebsrat
auch gerichtlich durchsetzen; ggf. auch im einstweiligen Verfügungsverfahren
(vgl. hierzu LAG Hamm, Beschluss vom 2. 10. 2001 – 13 TaBV 106/01 – AiB
2002,114).
Warum sollte der § 80 Abs. 2, Satz 3 BetrVG genutzt werden?
Eine praxisorientierte Mitarbeiterbeteili­
gung, also die Einbeziehung von
Beschäftigten/Vertrauensleuten als Auskunfts­personen bedeutet:
yDie Zusammenarbeit zwischen Betriebs­rat, Vertrauensleuten und
Beschäftigten wird verbessert
yVertrauensleute und Beschäftigte werden stärker in die Betriebsratsarbeit
einge­bunden
yVertrauensleute und Beschäftigte früh­zeitig an der Beratung und Lösung
von Problemen zu beteiligen führt zu effek­tiveren Problemlösungen
yVertrauensleute aufzuwerten, weil sie zu kompetenten Ansprechpartnern
für die Beschäftigten werden
yKompetente Vertrauensleute und gut informierte Beschäftigte stärken
dem Betriebsrat den Rücken und bilden aus gewerkschaftspolitischer
Sicht eine star­ke Belegschaftsunterstützung
yDer ver.di-Betriebspolitik wird mehr Akzeptanz verschafft; wir können
deut­lich machen, dass die ver.di-Betriebsräte und Vertrauensleute
gemeinsam für und mit den Beschäftigten für die Sicherung von
Arbeitsplätzen, bessere Arbeits­bedinungen usw. eintreten.
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P r a k t i s c h e T i pp s
GUT GEPLANT
IST HALB GEWONNEN
Arbeitsstrukturen
und Arbeitsplanung für
Vertrauensleute
Planung und Organisation von Vertrauens­leutearbeit
sind kein Selbstzweck. Sie sind nötig für eine zielgerichtete, effektive und befriedigende Arbeit sowie Voraussetzung für die Durchsetzungskraft einer betrieb­lichen
Gewerkschaftsgruppe.
Kernaufgaben für Vertrauensleute ergeben sich aus dem Auftrag, für Mitglieder
und Noch-nicht-Mitglieder kompetente An­sprechpartner/-innen zu sein. ver.di
will und muss die VL-Arbeit fördern. Erst mit Vertrauensleuten und zufriedenen
Mit­gliedern gewinnt eine Gewerkschaft Ge­wicht und Profil. Deshalb ist es für
ver.di ein wichtiges Ziel, VL-Strukturen dort aufzu­bauen, wo sie noch nicht
bestehen.
Wir zeigen mit praktischen Beispielen, wie Arbeitsstrukturen geschaffen und
konkrete Arbeitsplanungen gemacht werden.
Beim Aufbau transparenter Arbeits­strukturen kommt es darauf an:
yDen Betrieb/die Dienststelle in Wirkungs­bereiche für die konkrete
VL-Arbeit ein­zuteilen;
yrelevante betriebliche Informationen sys­tematisch zu sammeln und
auszuwerten: z. B. über die Mitglieder- und Beschäftig­tenstrukturen
des Betriebes und der ein­zelnen Wirkungsbereiche;
yStärken und Schwächen der bisherigen gewerkschaftlichen Arbeit und das
An­sehen von ver.di im Betrieb und bei ein­zelnen Beschäftigtengruppen zu
kennen;
yeine Organisations-/Betriebsübersicht zu erarbeiten, um betriebliche und
gewerk­schaftliche Informationen zusammenzu­führen;
yaufgabenorientiert und mit Spaß zu arbeiten und sich dabei auf wichtige
Schwerpunktaktivitäten und erreichbare Ziele zu konzentrieren;
ydie Aktivitäten und Arbeitsschritte zu pla­nen und zu koordinieren, die
Ressourcen zu bündeln und Erfolge zu erzielen.
Die Ressourcen sinnvoll einsetzen heißt, Raum für Kreativität und Gestaltung
finden und nutzen! Arbeitsstrukturen sollen den eigenen Möglichkeiten und
betrieblichen Erfordernissen angepasst und so flexibel sein, dass sie die Potenziale aller VL nutzen. Strukturen sind notwendig, um mit den vor­handenen
Ressourcen erfolgreich arbeiten zu können – aber sie dürfen kein „Korsett“
sein und den Blick nicht für neue Ideen, Spaß und kreatives Wirken verstellen.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Warum sind Wirkungsbereiche für Vertrauensleute wichtig?
Eine wichtige Aufgabe der Vertrauensleute­
versammlung liegt darin, die
Wirkungs­bereiche festzulegen.
Arbeitsbereiche müssen überschaubar sein und die Betreuung jedes einzelnen
Mitglieds gewährleisten. Je nach Situation vor Ort wird die Einteilung in Wirkungsbereiche vor oder nach den Wahlen vorgenommen.
Ein Wirkungsbereich hat eine optimale Größe, wenn VL die ver.di-Mitglieder
und die übrigen Beschäftigten persönlich errei­chen.
Der direkte Kontakt am Arbeitsplatz und die persönliche Kommunikation
bestimmen die Qualität der gewerkschaftlichen Basisarbeit im Betrieb. Gespräche und vertrauensvolle Beziehungen machen VL-Arbeit „erlebbar“ und zum
Vorbild für ein solidarisches Arbeitsklima.
Die Größe eines Wirkungsbereiches lässt sich nicht pauschal festlegen. Ebenso
wenig gibt es Quoten, um die Zahl der Ver­trauensleute in einem Betrieb oder
einer Dienststelle zu ermitteln. Aber es gibt Orientierungspunkte für eine wirksame Einteilung.
Für die Einteilung der Wirkungsbereiche ist wichtig, …
ydass der persönliche Kontakt möglich ist;
ydass die Organisation des Betriebes/der Dienststelle, die bestehenden
Abteilungs­- oder Arbeitsgruppeneinteilungen oder auch die räumlichen
Aufteilungen be­rücksichtigt werden;
ydass der Organisationsgrad berücksich­tigt wird, denn es sollen ja auch
Noch­-nicht-Mitglieder angesprochen werden.
Wenn die Zahl der Mitglieder und der Vertrauensleute es erlaubt, empfiehlt es
sich, gerade auch dort Wirkungsbereiche zu bilden, wo der Organisationsgrad
gering ist. Dort sind Überzeugungsgespräche und gewerkschaftliche Informationen besonders notwendig – und oft schwierig.
Was ist bei Wirkungsbereichen zu beachten?
yWelche Möglichkeiten für Gespräche sind gegeben – ist der persönliche
Kontakt gewährleistet?
yWelche Möglichkeiten der Material­verteilung können genutzt werden
bzw. was muss aufgebaut werden?
yWie hoch ist die Zahl der Mitglieder und Beschäftigten?
Organisationsgrad?
yWie sind die arbeitsorganisatorischen Strukturen?
yWie ist die Berufsgruppenstruktur?
yWelche Arbeitszeitregelungen gibt es (z. B. Schichtarbeit)?
yWas ist bei den räumlichen Betriebs- und Gebäudestrukturen zu
berücksichtigen?
yGibt es Möglichkeiten der Einbeziehung in Informationsnetze? Welche?
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P r a k t i s c h e T i pp s
Was sollte ich über meinen Wirkungsbereich wissen?
Je mehr ich über die Mitglieder- und Beschäftigtenstrukturen in meinem Wir­
kungsbereich weiß, desto einfacher fällt mir beispielsweise die Informationsverteilung. Wenn ich die relevanten Informationen aus meinem Wirkungsbereich schnell verfügbar habe, erleichtert das meine Arbeit.
Das Zusammentragen der Informationen ist zunächst aufwendig, lohnt sich
jedoch. So ist es sinnvoll, eine Liste mit den Namen der Mitglieder zu erstellen.
Darauf lässt sich abhaken, wer bereits Informationsmaterial erhalten hat und
die Liste dient für kurze Gesprächsnotizen.
Jede/r Vertrauensfrau/-mann sollte den eige­nen Wirkungsbereich unter die
Lupe neh­men. Diese „Einzelanalysen“ können dann später in einer Gesamtübersicht zusammen­gefasst werden. Der Austausch untereinan­der ist leichter,
wenn alle wichtigen Informationen aus dem Betrieb und den Wirkungsbereichen übersichtlich und schnell verfügbar sind, um beispielsweise Aktionen vorzubereiten.
Tipp: Infosammlung in Jahresklausur oder VL-Seminar vornehmen!
Anregungen für eine systematische Informationssammlung
Die Anregungen sind für eine systematische Informations- und Datensammlung für die einzelnen Wirkungsbereiche und den ge­samten Betrieb gedacht.
Mit einer „Mitgliederliste im Wirkungs­bereich“ haben VL einen schnellen Über­blick und können z. B. vermerken, was sie mit den einzelnen Mitgliedern besprochen haben.
Aus der Übersicht „Verteilung der VL auf die Wirkungsbereiche“ (für VL
sowie VL-Leitungen) ist zu erkennen, wer für welchen Wirkungs- und Verantwortungsbereich zu­ständig und wie zu erreichen ist. Auch ist festgehalten, in
welchen Gremien die ein­zelnen VL tätig sind. Das ist hilfreich bei der Koordination von Aktivitäten.
Die Übersicht „Mitglieder der gesetz­lichen Interessenvertretung“ enthält alle Informationen zur Funktion, den Auf­gabenbereichen und der Erreichbarkeit. Dies erleichtert die Kommunikation zu den Gremien und Funktionsträgern.
In der „Übersicht über die Beschäftigten- und Mitgliederstruktur im
Betrieb“ wer­den Anzahl und Art der Beschäftigten sowie die Organisationsgrade der unterschied­lichen Beschäftigtengruppen festgehalten.
Der Organisationsgrad ist ein Maßstab für die gewerkschaftliche Kraft. Der
Vergleich von Organisationsgraden von Beschäftig­tengruppen oder Abteilungen verdeutlicht, wie die ver.di verankert ist. Das ist für die Planung von
Schwerpunktaktivitäten nützlich.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Mit der „Einschätzung der gewerk­schaftlichen Arbeit“ können Erfolge
und Schwachstellen bisheriger Gewerkschafts­
arbeit festgehalten werden.
Motivierend ist auch, sich die kleinen Erfolge vor Augen zu führen. Bei den
Schwachstellen sollte gleich überlegt werden, wie wir es zukünftig bes­ser
machen können, und es sollten Prioritäten gesetzt werden.
Welche Hilfen gibt es, um die Informationen zusammenzutragen?
yWahlunterlagen für BR/PR, MAV, JAV, SchwBV
yOrganisationspläne
yGeschäftsverteilungspläne
yStellenpläne des Betriebs/der Dienststelle
yver.di-Mitgliederlisten
Wie kommen wir zu einer Organisations- und Betriebsübersicht?
Eine Organisations- und Betriebsübersicht hilft mit ihren gebündelten Informationen, zukünftige Gestaltungsfelder und wichtige Aufgaben herauszufinden.
Ebenso erleich­tern schnell verfügbare Informationen das „Alltagsgeschäft“.
In der Organisations- und Betriebsübersicht fließen die Informationen aus den
Wir­kungsbereichen zusammen.
Allgemeine Leitfragen zur Vorbereitung
einer Organisations- u
­ nd Betriebsübersicht:
yWelche Beschäftigten- und Mitgliederstrukturen gibt es im Betrieb und in
den einzelnen Wirkungs­bereichen?
yWie sind die Funktionärsstrukturen im Betrieb?
yWie schätzen wir das Ansehen der ver.di ein?
(Auswertung der Organisationsgrade und Auffälligkeiten).
yWelche Einschätzungen gibt es zu der gewerkschaftlichen Arbeit,
den Erfolgen, Problempunkten und zukünftigen Gestaltungsfeldern?
yUnsere Erfolge: Was lief gut?
yWo hakt’s: Wo waren die Schwachstellen?
yWie wünschen wir uns die VL-Arbeit?
yWas können wir besser machen?
yWo gibt es drängenden Handlungsbedarf und Gestaltungsfelder?
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P r a k t i s c h e T i pp s
Das Zusammentragen von Informationen aus den Betriebs- und Wirkungsbereichen sowie den zuständigen Funktionsträgern ergibt den gewerkschaftlichen Betriebsatlas (geeignet für große Betriebe).
Auf dieser Basis systematischer In­
formationssammlung können wichtige
Themenfelder erkannt und diskutiert wer­den, z. B.:
yDie Mitgliederentwicklung und die Möglichkeiten, Mitglieder zu
gewinnen.
yDie Verbesserung des ver.di-Profils im Betrieb.
yDie Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem BR/PR und die Stärkung
der Betriebsgruppe.
yAktuelle, wichtige und drängende (bisher vernachlässigte) Themen im
Betrieb, bei denen ein Diskussions- oder Verän­derungsbedarf bei den
Beschäftigten besteht.
yDie Verbesserung der internen und exter­nen Kommunikation.
Tipp: In einem Workshop oder Seminar Betriebsübersicht in Absprache mit
dem ver.di-Bezirk erarbeiten.
Wie erarbeiten wir uns eine konkrete (Jahres)Planung?
Für ein effektives Arbeiten ist eine größere Sitzung pro Jahr sinnvoll. Dort wird
die kon­krete VL-Arbeit für das nächste Jahr bespro­chen und geplant. Insbesondere in der Phase des Aufbaus ist eine sorgfältige und transparente Planung
notwendig.
Leit- und Arbeitsfragen zur jährlichen Planungssitzung
yUnsere Strategie: Welche Schwerpunkt­themen wollen wir in diesem Jahr
an­gehen?
yWelche Ziele wollen wir erreichen?
yWie teilen wir unsere Arbeit auf, um unsere Ziele zu erreichen?
yWie nutzen wir unsere persönlichen Stärken?
yWie soll unsere Öffentlichkeitsarbeit aus­sehen?
yWie wollen wir die Zusammenarbeit mit dem PR/BR und mit dem Bezirk
oder Bezirksfachbereich gestalten?
yWie soll die Bildung für uns und andere Zielgruppen aussehen?
yWie wollen wir die Verantwortlichkeiten aufteilen?
Ein wichtiger Punkt der jährlichen Planungssitzung ist auch die
Zusammenarbeit:
yzwischen den Vertrauensleuten/Vertrauensleuteleitungen,
ydem ver.di-Bezirk oder Bezirksfachbereich,
ydem Betriebs- oder Personalrat.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Schwerpunktthema planen
Wir stellen die Planung mit konkreten Beispielen vor:
1. Themen und Probleme sammeln und ordnen: Was liegt an?
2.Gewichten und bewerten: Was hat Priorität? Wie sieht es mit unseren
Ressourcen aus? Welches ist das geeig­nete Schwerpunktthema/
Aufgabenfeld?
3. Ziel bestimmen: Was wollen und können wir erreichen?
4. Arbeit planen: Was ist zu tun, um unser Ziel zu erreichen?
Welche Arbeitsschritte sind nötig und wie verteilen wir die Aufgaben?
Themen und Probleme sammeln/ordnen
Was liegt an? Es wurde gesammelt, welche Probleme die Beschäftigten immer
wieder ansprechen und welche Themen für die VL wichtig sind.
Gewichten und bewerten: Thema auswählen
Geeignetes Thema auswählen: Was hat Priorität? Wie sieht es mit unseren
Ressourcen aus?
Mit den Leitfragen können wir einschätzen, welche Themen Priorität haben
und geeig­net sind, Erfolge zu erzielen.
Ziele bestimmen: Was wollen wir?
Ziele sollten so formuliert sein, dass sie handlungsleitend sind. Wenn wir unser
Ziel kennen und wissen, wie wir es erreichen können, ist es auch leichter durchzuhalten, wenn es nicht so glatt läuft wie erhofft. Hilfreich und sinnvoll ist
zudem, sich Zwischenziele zu setzen. Sie dienen der Kontrolle, und das Erreichen von Etappenzielen fördert unsere Motivation. Bei Planungen wird oft der
Fehler gemacht, Ziele sehr allgemein zu formulieren – d. h. sie sind dann kaum
zu realisieren. Solche Ziele motivieren nicht, sondern lähmen die Handlungsbereitschaft. Ziele müssen deshalb konkret gefasst und tatsächlich erreichbar
sein. Die Leitfragen helfen bei der Formulierung von Zielen.
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P r a k t i s c h e T i pp s
OFFENE ARBEITSFORMEN
ZU AKTUELLEN THEMEN
Das offene
Arbeiten muss
moderiert werden
Mitglieder und Betroffene beteiligen
Offene Arbeitsformen eignen sich v. a. für Themen, die
den Mitgliedern und Be­schäftigten „unter den Nägeln
brennen“. Offen heißt: Betroffene Kollegen/-innen und
engagierte Mitglieder erhalten das Angebot („auf Zeit“), z. B. in einer Projektgruppe mitzuarbeiten. Die Projektgruppe wird von einem Vertrauensmann oder
einer Ver­trauensfrau betreut.
Welche Vorteile bringen die offenen Arbeitsformen?
Vertrauensleutearbeit wird entlastet
Nicht nur VL arbeiten am Thema, sondern die an dem Problem Interessierten
werden mit ihren Ideen, Interessen und ihrem Sachverstand direkt einbezogen
und kön­nen Lösungsvorschläge erarbeiten. Die Projektgruppe erarbeitet tragfähige Kom­promisse.
Interessierte bekommen ein zeitlich befristetes Angebot, sich zu beteiligen.
Interessierte Mitglieder, die (noch) keine Vertrauensleutefunktion haben, beteiligen sich und gewinnen Erfahrungen in gewerk­schaftlicher Arbeit. Das dient
der Nach­wuchsförderung. Noch-nicht-Mitglieder können gewerkschaftliche
Arbeit „haut­nah“ erleben, weil sie an Lösungen eigener Probleme mitgestalten können.
Das Teamlernen wird gefördert
Offene Arbeitsformen bieten ein zeitlich und inhaltlich überschaubares Beteili­
gungsangebot. Noch nicht so erfahrene – und junge – Kollegen/-innen haben
die Chance, sich in ein Aufgabengebiet einzu­
arbeiten. Die Einbeziehung
unterschied­licher Kompetenzen, Erfahrungen und Interessen fördert die konstruktive Auseinandersetzung, die Kompromiss­findung und solidarisches Handeln.
Einzelne Vertrauensleute können ihr Engagement auf ein
Thema/Arbeitsfeld beschränken.
Nicht jeder muss alles können! Diejenigen VL, die ihre Fähigkeiten und Kraft
auf ein Thema konzentrieren wollen, finden ihr „spezielles“ Arbeitsfeld in einer
Projekt­gruppe.
Methoden zur Gestaltung offener Arbeitsformen
Projektarbeit: Was ist das?
Projektarbeit ist die Arbeit an einem aktuel­len Problem. Lösungsvorschläge
durch Projektgruppen zu erarbeiten, bietet sich dann an, wenn das Problem
„unter den Nägeln brennt“ und es kaum Ideen zu seiner Lösung gibt.
Projektarbeit ist sinnvoll, wenn ...
yneuartige (innovative) Vorschläge und neue Lösungen sowie
ysolidarische Kompromisse für unter­schiedliche Interessen gesucht werden;
yund das Wissen und die Erfahrungen der Betroffenen einfließen sollen.
32
1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Themenbezogene Arbeitsgruppen oder Arbeitskreise
Arbeitskreise sind in ihrer Zielsetzung weniger darauf ausgerichtet, zu einem
eingegrenzten Problem eine Lösung zu er­arbeiten. Sie bearbeiten vielmehr
umfassen­de Themenbereiche, wie beispielsweise Arbeitssicherheit.
Workshops
Ein Workshop (oder eine Klausur) dient oft der Entscheidungsfindung und
Absprache zukünftiger Arbeit. Workshops empfehlen sich vor allem:
yBei strategischen Fragen, beispielsweise zur Zusammenarbeit mit der
gesetzlichen Interessenvertretung;
ynach der Vertrauensleutewahl mit dem Ziel der Arbeitsplanung;
yzur Erarbeitung einer betrieblichen Über­sicht/eines Arbeits- und
Organisations­planes für die gewerkschaftliche Arbeit;
yzur Erarbeitung konkreter Jahresplanungen;
yzur Vorbereitung von Schwerpunkt­themen, beispielsweise zur
Mitglieder­werbung.
Ein Workshop sollte mit einer externen Unterstützung vorbereitet und durchgeführt werden. Die Klärung des Ziels ist für den Er­folg wichtig. Je nach thematischer Ausrichtung ist ein Workshop eher offen oder auf eine Gruppe bezogen.
Wenn beispielsweise die Art der Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Interessenvertretung thematisiert werden soll, sollten nur die Betroffenen teilnehmen.
Beim Thema Mitgliederwerbung sollten engagierte Mitglieder vertreten sein.
Wie gewinnen und integrieren wir aktive Vertrauensleute
Für eine lebendige Gewerkschaftsarbeit spielt es eine wichtige Rolle, interessierten Beschäftigten und Mitgliedern eine „echte“ und attraktive Beteiligungsmöglichkeit zu bieten. Die nachfolgenden Punkte sind Zusammenfassungen aus den Diskussionen von Vertrauensleuten unterschiedlicher Bereiche
und Branchen.
Ob Kolleginnen und Kollegen tatsächlich für die Gewerkschaft zu gewinnen
sind und sich in die laufende Vertrauensleutearbeit einbringen, hängt davon
ab,
y
mit welcher „Ausstrahlung“ die Ver­
trauensleute auftreten und erlebt
wer­den. (Eine positive Ausstrahlung wird geför­dert, wenn ich mir über
mein Selbst­verständnis, meine Motivation und Ziele als Vertrauensmann/
-frau klar bin). Wenn Worte und Taten übereinstimmen, sind Menschen
glaubwürdig und überzeu­gend;
ywie sachlich informiert, offen, sozial und kommunikativ kompetent Ver-
trauens­leute auftreten und erlebt werden. Vertrauensleute sind „Vorbild“
für eine offene und solidarische Arbeitskultur;
yinwieweit tatsächlich überschaubare und konkrete Beteiligungsmöglich-
keiten an­geboten werden;
ydass mit den Beteiligungsangeboten Erfolgserlebnisse möglich sind;
ydass VL verbindlich, ernsthaft und konti­nuierlich als persönliche Ansprech­
partner/-innen für jeweils einzelne Interessierte da sind.
33
P r a k t i s c h e T i pp s
Welche Möglichkeiten gibt es für die Gestaltung einer wirksamen und „erleb­
baren“ Vertrauensleutearbeit, verbunden mit attraktiven Informations- und
Be­teiligungsangeboten? Die folgenden Leit­linien geben eine Antwort.
Leitlinien für eine aktivierende VL-Arbeit
Eine Bestandsaufnahme unserer bisherigen Gewerkschaftsarbeit zeigt die bisherigen Schwachpunkte und Stärken unserer Arbeit. Die positiven Potenziale
werden deutlich.
Mit einer gezielten Analyse der Stärken und Schwächen können wir nur besser
werden, weil wir dann erkennen, wie unsere Akti­vitäten wahrgenommen werden.
Wir finden in unseren Besprechungen und Sitzungen die aktuellen Themen und
vorherrschenden Stimmungen bei den Kollegen/-innen am Arbeitsplatz heraus.
Wenn wir uns darüber austauschen, was die Kollegen/-innen tatsächlich
bewegt, können wir unsere Vorhaben und aktive Be­teiligungsangebote darauf
abstimmen.
Wir fragen die Kollegen/-innen gezielt nach ihrer Arbeitszufriedenheit, den
Belastungen, Verbesserungsvorschlägen, nach Themenwünschen oder ihrem
Bedarf nach In­formation. Die Antworten bringen wichtige Anregungen für
unsere Schwerpunkt­aktivitäten und Arbeitsplanung.
Mit offenen Arbeitsformen (Projekt-, Teamarbeit, Arbeitskreisen, Informations­
und Diskussionsveranstaltungen zu aktuel­len Themen) gewinnen wir Neue und
Interessierte für die Gewerkschaftsarbeit.
Wir setzen effiziente Arbeitstechniken für unsere Sitzungen ein, z. B.
Moderations­- und Visualisierungstechniken. Dadurch kön­nen wir strukturiert
und ergebnisorientiert arbeiten.
Wir organisieren ein Fest mit einem attrak­tiven Kulturangebot, Spielen usw.,
weil das Spaß macht.
Wir organisieren Besichtigungen mit Diskus­sionen, z. B. von beruflich interessanten Modelleinrichtungen, von gewerkschaftlich erfolgreichen Modellprojekten, von Groß­betrieben in der Region, von politisch interessanten Ausstellungen.
Wir richten den altbewährten Stammtisch ein, um sich zu treffen, locker zu
unter­halten, dies und das zu erfahren, Karten zu spielen, Themen zu besprechen, …
34
1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Wir bieten gezielte Veranstaltungen an zu aktuellen brisanten politischen Themen: z. B. Globalisierung, Standort Deutschland, kom­munale Haushaltspolitik,
branchenspezi­fische Probleme, Sozialabbau. Selbst­verständlich sind eine gute
Vorbereitung, interessante und kompetente Inputs, mode­rierter Austausch und
Diskussion an einem attraktiven Veranstaltungsort. Am Schluss gibt es gezielte
Mitmachangebote zur Weiterarbeit an den Themen.
Wir gestalten einen offenen Workshop zu „Aufgaben und Selbstverständnis
der Gewerkschaft ver.di“ mit der Möglichkeit, dass ver.di sich selber kritisch
und positiv darstellt und die Teilnehmenden ihre Meinungen, Fragen und Vorbehalte einbrin­gen können. Abschließend gibt es gezielte Mitmachangebote.
Wir machen bestimmten Zielgruppen das Angebot, in Arbeitskreisen mitzuarbeiten.
Wir beteiligen uns an Diskussionen in den Foren des ver.di-Mitgliedernetzes.
Z. B. zum Umwelt-, Gesundheits-, Arbeits­schutz oder zur Gesundheitsreform.
Wir gründen eine ver.di-Betriebszeitungs­gruppe, an der sich Interessierte beteiligen können (mit Reportagen, Layout ...).
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P r a k t i s c h e T i pp s
PLANUNG DER
BETRIEBSNAHEN BILDUNGSARBEIT
Die Bildungsplanung ist eine wichtige und kontinuierliche Aufgabe und ein
TOP in unseren Sitzungen. Bildungsplanung heißt: Wir erheben unseren eigenen Qualifi­zierungsbedarf und setzen damit einen Qualitätsmaßstab an, um
unsere Arbeit zu verbessern. Die benötigten Qualifikationen können wir in
geeigneten Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen erwerben.
Darüber hinaus sind das bedarfsgerechte Anbieten, Werben und die Organisation von Bildungsveranstaltungen ein wichtiger und attraktiver „Service“ für
die Mitglieder und interessierte „Noch-nicht-Mitglieder“. In ver.di-Bildungsangeboten können wichtige Qualifikationen auch für den Beruf erwor­ben werden. Bildungsangebote sind eine sichtbare und attraktive Leistung und ein
Anreiz für die Mitgliedschaft.
Schon bei der ersten VL-Versammlung nach der Wahl sind der Bildungsbedarf
und die Bildungsplanung für Vertrauensleute zu erfassen. Sind viele neue Vertrauensleute hinzugekommen und wer­den VL-Strukturen neu aufgebaut, ist
die Frage einer Basisqualifizierung für die Aufbauarbeit zu stellen.
Unser inhaltlicher und metho­discher Qualifizierungsbedarf:
yWas brauchen wir, um unsere Gewerk­schaftsarbeit im Betrieb anzustoßen?
(z. B. Betriebsübersicht, Analyse der Mit­gliederstrukturen).
yWelche inhaltliche Grundqualifizierung benötigen alle VL? (z. B. Tarifrecht).
yWas brauchen wir an inhaltlicher Qualifizierung, um Schwerpunktthemen
kompetent umsetzen zu können? (z. B. Arbeitszeitmodelle, Gefährdungs­
analysen).
yWer würde entsprechende Seminare besuchen?
yWelche inhaltliche Qualifizierung brau­chen einzelne VL?
yWas brauchen wir an methodischer Qualifizierung, um Kernaufgaben
(z. B. die Beratung der Mitglieder) kompetent erfüllen zu können?
yWas brauchen wir für eine zielgerichtete Arbeit/unsere Arbeitsorganisa­tion?
(Informationsmanagement, Sitzungs­gestaltung,…).
yWas brauchen wir, um Mitglieder zu motivieren und mehr einzubeziehen:
Arbeitsmethoden zur Beteiligung (z. B. Moderationsmethoden, Projekt­
arbeit).
yWas brauchen wir für uns als Betriebsgruppe/Team?
ver.di-Bildungsangebote
ver.di hat ein vielfältiges Bildungsangebot, das insbesondere auch die Arbeit
der Vertrauensleute und Betriebsgruppen sowie die Arbeit in Teams und Gremien unter­stützt. Diese Angebote bestehen auf zentra­ler Ebene, d. h. in den ver.diBildungszentren und im größeren Umfang auf regionaler Ebene, da viele dieser
Seminare orts- und betriebsnah angeboten und durchgeführt werden.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Daher beachtet bitte insbesondere die ent­sprechenden Angebote des Bezirks,
des Landesbezirks oder der Fachbereiche.
Die ver.di-Bildungsangebote sind in der Regel in themenorientierte und in
zielgrup­penorientierte Seminare gegliedert. Das bie­tet die Möglichkeit, sich die
Seminare nach inhaltlichem Interesse und Arbeitsschwer­punkten oder nach
eigenen Arbeits- und Handlungszusammenhängen auszuwählen.
Die themenorientierten Seminare sind ein Angebot für alle, die sich zu ökonomischen, politischen, gesellschaftlichen, sozialen, kul­turellen Entwicklungen
und Themen ihre Meinung bilden und mit gewerkschaftlichen Positionen auseinandersetzen wollen, um diese handlungswirksam für ihre Interessen anzuwenden.
Hier werden u. a. Seminare zum gewerk­schaftlichen Wirkungsfeld (z. B. Tarifrecht) oder gewerkschaftspolitische Grundlagen­seminare angeboten.
Dabei setzen wir uns auseinander mit:
yDen Zielen und Werten der Gewerk­schaften;
yunserer Rolle im Betrieb:
yWirtschaft und Gesellschaft;
yden wesentlichen politischen und wirt­schaftlichen Zusammenhängen und
deren Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen.
In diesen Seminaren geht es auch darum, Orientierung über die Wirkungs­
möglich­keiten in der VL-Arbeit (und den eigenen Standpunkt) zu bekommen.
Die zielgruppenspezifischen Angebote rich­ten sich direkt an Mitglieder mit be­­
stimmten Funktionen, wie Vertrauensleute, oder an Mitglieder in bestimmten
Arbeits- bzw. Handlungszusammenhängen, wie Beschäf­tigte eines Betriebes
oder einer Branche/eines Fachbereichs.
Diese Seminare zielen auf den konkreten Qualifizierungs- und Unterstützungsbedarf, um die gewerkschaftliche Arbeit im Betrieb anzustoßen oder weiterzuentwickeln.
Beispielsweise stellen sie die Bedeutung und Aufgaben der VL-Arbeit in den
Mittelpunkt oder die Arbeit der Vertrauensleuteleitung und Betriebsgruppenvorstände, die Ver­besserung der Arbeitsorganisation, die gewerkschaftliche
Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb oder eine spezielle inhaltliche oder methodische Qualifizierung für einen Arbeitsschwerpunkt.
Tipp: Zur Unterstützung der VL-, Betriebsgruppen-, Team- und Gremienarbeit
führt ver.di auf jeder Ebene auch gerne Seminare auf Anfrage durch.
Wie erheben wir unseren Bildungsbedarf?
Die Informationen aus einem „Fragebogen“ können – natürlich freiwillig für
jeden Einzelnen – zu einem gemein­samen Bild zusammengeführt werden:
yUnsere Motivation
yUnsere Stärken
yDas macht uns Freude/Spaß
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P r a k t i s c h e T i pp s
yDas wollen wir tun (Aufgaben)
yDas brauchen wir (Qualifizierung)
Eine andere Möglichkeit für eine systema­
tische Bildungsplanung ist die
Bedarfs­erhebung für folgendes Spektrum VL-Arbeit:
yInhaltliche Grundqualifizierung für alle VL, z. B. auch zu ver.di-Strukturen.
yMethodische Qualifizierung für die Kernaufgaben der VL und für Leitungs-
aufgaben.
yInhaltliche Grundqualifizierung für ein Schwerpunktthema zum Anstoß
und zur Weiterentwicklung wirkungsvoller Gewerkschaftsarbeit.
yMethodische Qualifizierung für ein Schwerpunktthema.
Auch hier ist es sinnvoll nach dem Grundprinzip: Sammeln, ordnen, bewerten
und entscheiden vorzugehen. Dabei sind die Erfahrungen (Stärken und Schwächen) der bisherigen Gewerkschaftsarbeit, die Informationen zu den Wirkungsbereichen und die geplanten Schwerpunktaktivitäten einzubeziehen.
Ist der Bedarf festgehalten und entschieden, was zuerst angegangen werden
soll, können die entsprechenden Angebote herausgesucht bzw. mit dem
ver.di-Bezirk als „maßgeschneiderte Qualifizierung“ abgesprochen werden.
Bei der Anmeldung Freistellungsmöglichkeiten bzw. die Abstimmung mit dem
ver.di-Bezirk oder -Bezirksfachbereich berücksichtigen und Unterstützung in
Anspruch nehmen!
Seminare können in Absprache bedarfsgerecht organisiert werden.
Soll es eine/n Bildungsbeauftragte/n geben?
In größeren Betrieben und Dienststellen empfiehlt es sich, die Aufgabe der
Bildungsplanung und -organisation an eine/n Bildungsbeauftragte/n zu delegieren. Falls es einen vom Bezirk/Fachbereich organisierten überbetrieblichen
Teamer/-innenkreis gibt, sollten die Bildungsbeauftragten dort Mitglied sein
und mitarbeiten.
Eine Kernaufgabe der Bildungsplanung liegt darin, regelmäßig die Seminarangebote des ver.di-Bezirks, -Landesbezirks oder -Fachbereichs sowie die zentralen Seminarangebote der ver.di-Bildungszentren und ggfs. des DGB mit Blick
auf den eigenen Bedarf zu überprüfen. Dabei kann das ver.di-Bildungsportal eine gute Orientierung bieten (www.bildungsportal.verdi.de). Ist beispielsweise ein Schwerpunktthema für die VL-Arbeit bestimmt und sind konkrete
Arbeitsschritte dazu festgelegt, sollte auch die benötigte Qualifizierung und
Planung mit dem oder der Betreuungssekretär/-in abgestimmt werden.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Mitglieder werben?
Aber klar!
Gewerkschaften sind beliebt. Viel beliebter, als es die Zahl der Eintritte vermuten lässt. Seit Jahren zeigen Umfragen das gleiche Ergebnis: Über 75 Prozent
finden Gewerkschaften wichtig, bewerten sie als unverzichtbaren Gegenpart
zu der oft als zu mächtig empfundenen Wirtschaft, sehen in und von Gewerkschaften ihre Interessen gut vertreten.
Auch das Grundgesetz erkennt die wichtige Rolle von Gewerkschaften an. Es
schützt sie und ihre Mitglieder im Artikel 9 unter dem Begriff der Koalitionsfreiheit.
Wenn Gewerkschaften so wichtig für die Durch setzung von Arbeitnehmerinteressen, also unverzichtbar für die Demokratie sind und insgesamt hohe Akzeptanz und Anerkennung genießen, warum bekennen sich dann vergleichsweise
wenige Menschen zu einer Mitgliedschaft?
Die Antwort ist so einfach wie verblüffend: Viele der Befragten gaben an, noch
nie auf eine Gewerkschaftsmitgliedschaft angesprochen worden zu sein. Dabei
ist es doch so einfach, Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz anzusprechen
und für ver.di zu gewinnen.
Darf ich das denn?
Aber ja doch. Ein Gesprächsbeginn über den Schreibtisch geht immer – und die
Verabredung zu einem längeren Gespräch in der nächsten Pause. Auch größere
Werbeaktionen im Betrieb – z. B. das Verteilen von Flugblättern und Flyern –
sind höchstrichterlich erlaubt. Die allerdings müssen außerhalb der Arbeitszeit
stattfinden, also vor oder nach der Arbeitszeit, in den Pausen.
Darf jede/r?
Klar. Jeder Mensch darf für Gewerkschaften werben, er oder sie muss noch
nicht einmal selbst Mitglied sein. Mitgliedergewinnung kann nicht (nur) Aufgabe von Hauptamtlichen oder Vertrauensleuten sein. Am besten überzeugt, wer
selbst überzeugt ist.
Wie geht Werbung?
Am besten durch persönliche Gespräche – sie sind das A und O erfolgreicher
Mitgliedergewinnung. Denn wer ist glaubwürdiger als die Kollegin vor Ort, wer
informierter als der Kollege nebenan? Schließlich kennst du die Probleme deiner Kollegen und Kolleginnen am besten, weißt, wo der Schuh drückt. Ihr seid
Experten in eigener Sache. Schließlich sind es ver.di-Mitglieder, die letztlich
Missstände benennen, Forderungen für konkrete Lösungen aufstellen, Verhandlungen führen – von Kolleg/-innen für Kolleg/-innen.
Deshalb kennst du auch die Aufhänger für ein Gespräch besser als jeder Werbestratege von außen – ob es die fehlende Kinderbetreuung, die überlange
Arbeitszeit, die stressige Arbeitsverdichtung, die ungerechte Eingruppierung
oder die zu niedrige Entlohnung ist.
39
P r a k t i s c h e T i pp s
Und du weißt, Veränderung braucht Zeit. Und Geduld. Aber du weißt auch, je
mehr wir sind, desto größer ist die Chance auf Veränderung zugunsten der
Belegschaft.
„Hingucker“ können ebenfalls Gesprächsanlässe schaffen: Das ver.di-Plakat
zum Urlaubsgeld, das Flugblatt zum Stand der Tarifverhandlungen, der InfoStand des ver.di-Service, die Einladung zum gewerkschaftlichen Stammtisch,
die Umfrage zur Forderungsaufstellung an die persönliche Mailadresse …
Überzeugen statt überreden
Wer andere überzeugen will, ist überzeugt vom Wert der Solidarität. Weiß um
die Notwendigkeit einer durchsetzungsstarken Gemeinschaft. Die stark nur
sein kann, wenn sie nachhaltig wächst. Wer überzeugen will, überredet nicht.
Wer überzeugen will, weiß um die Schutzfunktion von ver.di. Weiß, dass ein
unmittelbarer Rechtsanspruch aus Tarifverträgen nur für Gewerkschaftsmitglieder gilt. Dass ver.di ihren Mitgliedern Rechtsschutz gewährt und im manchmal
unausweichlichen Arbeitskampf auch Streikunterstützung zahlt.
Gut informiert
ver.di-Mitglieder sind gut informiert. Über unsere ver.di vor Ort, die Aktiven im
Betrieb, Betriebs- und Personalräte sowie das ver.di-Mitgliedernetz.
Unter https://mitgliedernetz.verdi.de knüpfen wir Kontakte, vernetzen uns,
­setzen Themen – alles exklusiv, versteht sich.
Gut beraten
ver.di-Mitglieder sind gut beraten. Wir kennen das große ver.di-Angebot auch
außerhalb von Tarifrunden und Wahlprüfsteinen. Mit unserem Zugang zu wichtigen Informationen erschließen wir uns das breite Spektrum an – kostenfreier
oder kostengünstiger – Qualifizierung und Weiterbildung unter:
www.bildungsportal.verdi.de.
Gut gespart
Last, but not least: ver.di-Mitglieder sind kostenbewusst. Wir zahlen unseren
solidarisch nach Einkommen gestaffelten Beitrag von einem fairen Prozent für
alle. Wir wissen: Das ist gut angelegtes Geld, das sich bereits nach einem guten
Tarifabschluss um ein Vielfaches auszahlt.
Und wir profitieren von exklusiven Mitgliederleistungen. Millionen holt der
Lohnsteuerservice für ver.di-Mitglieder jedes Jahr vom Finanzamt zurück.
ver.di-Mitglieder schätzen die telefonische Mietrechtsberatung ebenso wie die
persönliche Rentenberatung. Wenn nötig, profitieren wir von der FreizeitunfallLeistung. Mehr dazu hier: www.verdi.de/service. Den über 30 000 Selbstständigen steht das Beratungsnetzwerk www.mediafon.net bei, junge Menschen
nutzen unter anderem die vielen Vergünstigungen, die der internationale Studentenausweis auch für Auszubildende bietet.
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1 Ve r t ra u e n s l e u t e a r b e i t i m B e t r i e b g e s t a l t e n
Übrigens – Mitglieder werben
kannst du auch in einem fremden Betrieb
Du musst nur dem jeweiligen Arbeitgeber deinen Besuch ankündigen und ihm
mitteilen, wann und wo du mit den Kolleginnen und Kollegen sprechen willst.
Klar musst du – wie im Übrigen in „deinem“ Betrieb auch – dabei auf Betriebsabläufe Rücksicht nehmen, vor allem bei besonderen Sicherheitsanforderungen. Bei solch einem Betriebsbesuch kannst du z. B. auch aktuelle Aktionen
und/oder Kampagnen aus deinem Arbeits- oder Fachbereich darstellen.
Einen fremden Betrieb besuchst du praktisch als Beauftragte/r unserer ver.di,
deshalb musst du solche Werbe-Aktionen vorher mit dem bzw. der zuständigen ver.di-Gewerkschaftssekretär/-in absprechen. Er/sie gibt dir auch eine
schriftliche Bestätigung dafür, falls der Arbeitgeber eine solche verlangt.
Du bist Personalrat oder Betriebsratsmitglied?
Prima. Denn auch dann gilt für dich alles vorher Beschriebene, solange du dies
nicht mit diesem Amt verbindest: Aber als Kollege bzw. Kollegin darfst du
natürlich für deine Gewerkschaft werben! Und als Mitglied der betrieblichen
Interessenvertretung gehört es zu deinen Aufgaben, z. B. über tarifliche Auseinandersetzungen zu informieren, die euren Betrieb betreffen. Im Übrigen können Pausen gut genutzt werden – denn worüber ihr privat redet, ist eure Angelegenheit.
Die Rechtsprechung hat festgestellt
„… Zu den geschützten Tätigkeiten, die dem Erhalt und der Sicherung einer
Koalition dienen, gehört deren Mitgliederwerbung. Durch diese schaffen die
Koalitionen das Fundament für die Erfüllung ihrer Aufgaben und sichern ihren
Fortbestand. Ferner hängt von der Mitgliederzahl ihre Verhandlungsstärke ab.
Ohne Werbung um neue Mitglieder besteht die Gefahr, dass der Mitgliederbestand einer Gewerkschaft im Laufe der Zeit in einem Umfang zurückgeht, dass
sie ihrer Aufgabe, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und
fördern, nicht mehr sachgemäß nachkommen kann. Zu der Betätigungsfreiheit
einer Gewerkschaft gehört daher das Recht, ihre Schlagkraft mit dem Ziel der
Mitgliedererhaltung und Mitgliederwerbung zu stärken. Dabei ist für die
Gewerkschaften die Mitgliederwerbung in den Betrieben von besonderer
Bedeutung. Eine effektive Werbung setzt Aufmerksamkeit und Aufgeschlossenheit der umworbenen Arbeitnehmer voraus. Hiervon kann vor allem im Betrieb
ausgegangen werden. Dort werden die Fragen, Aufgaben und Probleme deutlich, auf die sich das Tätigwerden einer Gewerkschaft bezieht und an welche
die Werbung um neue Mitglieder anknüpfen kann. Eine Gewerkschaft kann
daher nicht generell darauf verwiesen werden, sie könne auch außerhalb des
Betriebs werben. (…)
(…) Dementsprechend kann eine Gewerkschaft selbst darüber befinden, an
welchem Ort, durch welche Personen und in welcher Art und Weise sie um
Mitglieder werben will. Damit unterfällt auch ihre Entscheidung, Mitgliederwerbung im Betrieb und durch von ihr ausgewählte betriebsexterne Beauftragte durchzuführen, dem Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG. Dieser ist grundsätzlich umfassend und nicht etwa auf notwendige Werbemaßnahmen
beschränkt…“
(BAG, Urteil vom 28. Februar 2006 – 1 AZR 460/04 – NZA 2006, 798-803)
41
P r a k t i s c h e T i pp s
DAS ERFOLGREICHE WERBETEAM
Gemeinsam
Mitglieder
gewinnen
Neue Mitglieder für ver.di zu gewinnen, ist nicht nur die
Aufgabe der hauptamtlichen Gewerkschafterinnen und
Gewerkschafter. Es ist die Aufgabe aller Mitglieder. Denn
eine Gewerkschaft lebt von ihrer Mitgliederstärke.
Die Aktiven vor Ort sind das größte Potenzial für eine systematische Werbearbeit. Sie können oft am besten beurteilen, wo den Kolleginnen und Kollegen im
Betrieb der Schuh drückt und mit welchen Argumenten diese sich am besten
von den Vorteilen einer Mitgliedschaft überzeugen lassen.
Schon einzelne aktive ver.di-Mitglieder in einem Betrieb/einer Dienststelle können durch persönliche Gespräche mit den Kolleginnen und Kollegen viel erreichen – wertvolle Tipps und Anregungen zum persönlichen Werbegespräch liefert unsere Broschüre Starke Argumente – stark im Gespräch.
Noch wirkungsvoller wird die Werbearbeit vor Ort allerdings, wenn man sich
mit Gleichgesinnten zu einem Werbeteam zusammenschließt. Deshalb sollten
sich alle Aktiven stets im eigenen Betrieb/Dienststelle nach potenziellen Mitstreiterinnen und Mitstreitern umsehen. Mitgliedergewinnung im Team ist
nicht nur erfolgreicher, sie macht auch mehr Spaß.
AUFBAU
Schritt für Schritt
zum Werbeteam
Aller Anfang ist schwer, aber oftmals sehen Aufgaben
auf den ersten Blick komplizierter aus, als sie sich letztlich dann erweisen. Das betrifft auch den Aufbau eines
Werbeteams, wenn man Schritt für Schritt vorgeht.
Beim Aufbau eines Werbeteams kann man immer auf die Unterstützung durch
den/die zuständige/n Gewerkschaftssekretär/-in bauen. Er/Sie hat den Überblick über sämtliche ver.di-Mitglieder, die für ein Werbeteam infrage kommen.
Er/Sie kann die notwendigen Kontakte herstellen und steht sicherlich auch
gern für ein erstes Teamtreffen zur Verfügung.
Geeignete Werberinnen und Werber finden
Folgende Eigenschaften sollten geeignete Mitstreiter/-innen für die Arbeit in
einem Werbeteam mitbringen:
ySie sollten aus unterschiedlichen Abteilungen des
Betriebs/der Dienststelle kommen.
ySie sollten das Vertrauen der Beschäftigten bzw. der
Auszubildenden genießen.
ySie sollten über ausreichende kommunikative Kompetenzen verfügen.
ySie sollten für die Aufgabe der Mitgliedergewinnung für
ver.di motiviert sein.
42
2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t
Unter Umständen gibt es im Betrieb/in der Dienststelle ja bereits eine
ver.di-Betriebsgruppe, auf die man für diese Aufgabe zurückgreifen kann. Doch
müssen geeignete Werberinnen und Werber nicht zwangsläufig in der Betriebsgruppe aktiv sein. Deswegen sollte man auch stets außerhalb bereits bestehender gewerkschaftlicher Betriebsstrukturen nach geeigneten Kolleginnen
und Kollegen Ausschau halten.
Ein Auftakttreffen organisieren
Das erste Treffen mit den Interessierten sollte möglichst an einem Ort außerhalb des Betriebs/der Dienststelle stattfinden. Dafür werden – soweit vorhanden – selbstverständlich auch gerne die Räumlichkeiten von ver.di vor Ort
mitsamt der notwendigen Ausstattung zur Verfügung gestellt. Einfach den/die
zuständige/n ver.di-Sekretär/-in ansprechen, sie/er wird sich gerne darum kümmern. Folgende Punkte sollte ein Auftakttreffen beinhalten:
Handlungsbedarf klarmachen
Zum Beispiel indem man ein aufrüttelndes Szenario vorstellt: „Was passiert,
wenn nichts passiert?“ In welchem Umfang würde der gewerkschaftliche
Organisationsgrad im Betrieb/in der Dienststelle in den kommenden Jahren
sinken? Wie würde sich dies auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten und auf die
Durchsetzungsfähigkeit der Arbeitnehmer/-innen-Interessen auswirken? Was
bedeutet das mittel- und langfristig für die Arbeitsbedingungen im Betrieb/in
der Dienststelle?
Vision entwerfen
Für die Motivation der Werberinnen und Werber ist es wichtig, auch eine positive
Perspektive auszumalen und als Ziel der Werbearbeit vor Augen zu stellen: Wenn
wir erfolgreich sind, was könnten wir erreichen? Wie könnten sich unsere be­­­
trieblichen Mitbestimmungsmöglichkeiten, unsere Durchsetzungsfähigkeit und
unsere Arbeitsbedingungen in den nächsten Jahren positiv entwickeln?
Gemeinsame Analyse vornehmen
Dabei geht es zum einen um eine Betriebsanalyse, um das Potenzial für eine
aktive Mitgliedergewinnung möglichst genau erfassen zu können. Hierbei gilt: Je
mehr Werberinnen und Werber aus unterschiedlichen Abteilungen eines Betriebs/
einer Dienststelle im Werbeteam sind, desto bessere Informationen stehen in der
Regel für eine exakte Betriebsanalyse zur Verfügung. Zum anderen sollte aber
auch eine Stärken-/Schwächen-Analyse des eigenen Werbeteams vorgenommen
werden: Inwieweit deckt das Werbeteam alle Abteilungen und Bereiche des
Betriebs/der Dienststelle ab bzw. kann alle Abteilungen und Bereiche erreichen?
Welche wichtigen Kompetenzen für eine professionelle Werbearbeit sind bereits
vorhanden, welche müssen noch angeeignet werden?
Ausführlicher hierzu im Teil: Das schlüssige Werbekonzept/Analyse.
Erste Ziele vereinbaren
In welchen Abteilungen bzw. Bereichen des Betriebs soll/kann noch nach weiteren potenziellen Werberinnen und Werbern gesucht werden? Welche Qualifizierungsmaßnahmen für das Werbeteam sollen in welchem Rahmen bis wann
erfolgen? Wie viele Beschäftigte sollen bis wann für die Mitgliedschaft in ver.di
gewonnen werden?
Ausführlicher hierzu im Teil: Das schlüssige Werbekonzept/Zielsetzung.
43
P r a k t i s c h e T i pp s
Aufgaben verteilen
Wer übernimmt innerhalb des Werbeteams welche Funktion? Wer hält den
Kontakt zum/zur zuständigen ver.di-Sekretär/-in? Wer ist für die Umsetzung
der jeweiligen Ziele verantwortlich?
Die Ergebnisse des Auftakttreffens sollten auf alle Fälle schriftlich in einem
kurzen, stichwortartigen Protokoll festgehalten und allen Teilnehmenden weitergeleitet werden. Dies hilft, zu einem späteren Zeitpunkt die Umsetzung der
Verabredungen zu überprüfen.
KONTINUIERLICHES ARBEITEN
War der Aufbau des Werbeteams erfolgreich, kommt es
darauf an, für eine kontinuierliche Arbeit zu sorgen.
Systematische Werbearbeit ist nur möglich, wenn sie
nicht als einmaliger Kraftakt verstanden wird. Die Alternative zum Auf und Ab in der Werbearbeit ist die Integration systematischer
Mitgliedergewinnung in die Tagesarbeit. Systematik und Kontinuität haben
den Vorteil, dass diese Arbeit nicht immer wieder bei Null anfangen muss. Feste Strukturen und Kommunikationsformen sind dafür ebenso entscheidend wie
eine sorgfältige Betreuung.
Die Grundlage
für den Erfolg
Regelmäßige Treffen einrichten
Nach dem Auftakttreffen sollten in festen Abständen – z. B. einmal im Monat
– regelmäßige Treffen organisiert werden. Diese Treffen haben vor allem folgende Funktionen:
Zielerreichung überprüfen
Wurden die selbst gesteckten Ziele erreicht? Falls nein, warum nicht? Ist lediglich mehr Zeit erforderlich oder müssen für das weitere Vorgehen Konsequenzen gezogen werden?
Erfahrungen austauschen
Von den Erlebnissen in bisherigen Werbegesprächen zu berichten, dem Werbeteam neue Einwände und Argumentationen mitzuteilen und gemeinsam nach
möglichst Erfolg versprechenden Antworten auf unerwartet aufgetauchte Probleme zu suchen, erleichtert künftige Gespräche und trägt maßgeblich zur
kontinuierlichen Verbesserung und Professionalisierung der eigenen Werbearbeit bei.
Konstruktives Feedback geben
Das gegenseitige Feedback sollte offen, ehrlich und dabei konstruktiv sein.
Positive Aspekte sollten zu Beginn ausführlich gewürdigt werden, bevor man
auf Punkte zu sprechen kommt, an denen der/die Werber/-in noch Optimierungsmöglichkeiten hat. Dabei gilt: Je konkreter das Feedback, desto besser für
die betreffende Person. Wenn möglich sollten also gleich Verbesserungsvorschläge unterbreitet werden, die sich in die Praxis umsetzen lassen.
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2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t
Qualität der Teamarbeit kontrollieren
Sind die Kommunikationsstrukturen im Team effizient? Sind die Verantwortungsstrukturen vollständig und schlüssig? Entsprechen sie den Qualifikationen, Kompetenzen und Leidenschaften der Verantwortlichen? Werden Vorerfahrungen ausreichend berücksichtigt?
Neue Werbekonzepte entwerfen
Wurden die selbst gesteckten Ziele erreicht oder wird aufgrund von unerwarteten Entwicklungen eine Korrektur der bisherigen Werbestrategie notwendig,
muss das Werbeteam – gegebenenfalls mit Unterstützung des/der zuständigen
ver.di-Sekretärs/-in – ein neues Werbekonzept aufstellen.
Ausführlicher hierzu im Teil: Das schlüssige Werbekonzept.
Werbeteams sorgfältig betreuen
Für eine kontinuierliche Werbearbeit ist auch eine sorgfältige Betreuung durch
hauptamtliche Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter wichtig. Aktiv werbende Mitglieder dürfen nicht das Gefühl bekommen, von der Organisation
allein gelassen zu werden.
ver.di-Sekretärinnen und -Sekretäre sollten deshalb einen kontinuierlichen
Kommunikationsprozess zu ihren Werbeteams vor Ort in Gang setzen und
unbedingt regelmäßigen Kontakt pflegen:
Aktiv das Gespräch mit den Werbeteams suchen
Falls aus Zeitgründen nicht anders möglich per Telefon. Dennoch sollte von Zeit
zu Zeit unbedingt auch das persönliche Gespräch gesucht werden. In diesen
Gesprächen sollten sich Hauptamtliche nach dem aktuellen Stand der Werbeaktionen erkundigen, sich offen zeigen für Fragen und Probleme, konkrete
Unterstützung bei neuen Herausforderungen anbieten und die Aktiven für ihre
Arbeit wertschätzen und motivieren.
Ein Rundschreiben speziell für Werber/-innen herausgeben
Ein solches „Info für aktive Werbearbeit“ – z. B. als E-Mail-Newsletter mehrmals im Jahr – könnte auf neue Werbematerialien und Werbemaßnahmen von
ver.di hinweisen, zu interessanten Veranstaltungen und Seminaren einladen
oder von gewerkschaftlichen Erfolgen berichten, die als Argument für die Mitgliedergewinnung eingesetzt werden können.
Die „FokusMitglied“ an die Werbeteams weitergeben
„FokusMitglied“ ist die neue zentrale Publikation für alle in der Mitgliedergewinnung Aktiven und sollte dementsprechend verteilt werden. Einfach beim
Bereich Mitglieder-Entwicklung danach fragen!
Einen Feedback-Fragebogen bereitstellen
Hauptamtliche haben damit die Möglichkeit, in regelmäßigen Abständen Informationen über den Verlauf von Werbemaßnahmen in den Betrieben/Dienststellen einzuholen und so einen aktuellen Eindruck von der Mitgliederentwicklung
in ihrem Zuständigkeitsbereich zu erhalten. Andererseits könnten die aktiven
Werberinnen und Werber bzw. die Werbeteams damit jederzeit Vorschläge für
eine bessere Unterstützung ihrer Werbearbeit durch die ver.di-Sekretärinnen
und -Sekretäre abgeben.
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P r a k t i s c h e T i pp s
MOTIVATION
Beim Bemühen um eine systematische und kontinuierliche Werbearbeit sollte man sich stets vor Augen halten: Dieses Engagement wird von den Aktiven in
Betrieb bzw. Dienststelle bei aller Einsicht in die Notwendigkeit letzten Endes freiwillig geleistet. Daher sollte die Werbearbeit der
Aktiven vor Ort niemals als Selbstverständlichkeit behandelt werden. Für eine
kontinuierliche Werbearbeit kommt es darauf an, die Werberinnen und Werber
immer wieder von Neuem für ihre Arbeit zu motivieren.
Engagement
braucht
Anerkennung
Wertschätzung
Wer spürt, dass seine Tätigkeit von den Kolleginnen und Kollegen hoch
geschätzt wird, verrichtet diese Arbeit viel lieber. Er/Sie ist viel mehr dazu
bereit, auch bei Problemen oder Rückschlägen am Ball zu bleiben. Und gerade
Mitgliedergewinnung ist eine Tätigkeit, die immer wieder mit Enttäuschungen
und frustrierenden Erlebnissen verbunden sein kann.
Deshalb ist die aktive Wertschätzung der Werberinnen und Werber für ihre
Motivation ein nicht zu unterschätzender Faktor. Sie sollte vonseiten der
Hauptamtlichen ebenso selbstverständlich sein, wie auch von den Mitgliedern
eines Werbeteams untereinander. Im Folgenden einige Vorschläge, um die
gegenseitige Wertschätzung zu einem ganz natürlichen Bestandteil in jeder
Kommunikation zu machen:
Eine konstruktive Atmosphäre schaffen
Die Zusammenarbeit im Werbeteam sollte vom Willen geprägt sein, sich die
Arbeit so leicht und angenehm wie möglich zu machen. Die Mitglieder eines
Werbeteams sollten sich gegenseitig in ihrer Tätigkeit unterstützen und bestärken. Bei Problemen und Rückschlägen sollte nicht nach Schuldigen, sondern
gemeinsam nach Lösungen gesucht werden.
Positives im Gespräch stets hervorheben
In unserer Kultur gibt es die starke Neigung, nur das Negative einer Sache
ausführlich zu kritisieren, dagegen das Positive stillschweigend zu übergehen.
Ein solches Verhalten führt über kurz oder lang jedoch zwangsläufig zu Frust
und Passivität. Daher sollte bei Gesprächen mit den Kolleginnen und Kollegen
niemals vergessen werden, z. B. das Engagement zu würdigen, originelle Handlungsweisen zu loben oder die errungenen Erfolge hervorzuheben.
Sich selbst und andere belohnen
Wurde eine Aufgabe abgeschlossen oder ein Problem gelöst, so sollte man sich
bzw. die zuständigen Mitstreiter/-innen von Zeit zu Zeit belohnen. Eine kleine
Aufmerksamkeit reicht oft schon aus, um mit frischer Kraft an die nächste Herausforderung heranzugehen.
Kleine Geschenke als Dankeschön!
Wer ein neues Mitglied wirbt, leistet einen wichtigen Beitrag für die Durchsetzungskraft von ver.di. Hauptamtliche sollten sich deshalb für erfolgreiche
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2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t
Werberinnen und Werber bzw. erfolgreiche Werbeteams ein angemessenes
„Dankeschön“ überlegen. Auch dies ist ein Ausdruck der Wertschätzung und
trägt zur weiteren Motivation der Aktiven bei. Beim Einsatz von Geschenken für
einzelne Werberinnen und Werber bzw. für ein Werbeteam sollte Folgendes
beachtet werden:
yStreuartikel wie Einwegfeuerzeuge oder Kugelschreiber sind gute Werbe-
mittel für die Mitgliedergewinnung, als „Dankeschön“ und Wertschätzung
für erfolgreiche Werberinnen und Werber reichen sie auf keinen Fall.
Hier sollten Geschenke überreicht werden, deren materieller Wert deutlich
höher ist.
yAls Geschenk eignen sich auch Kultur- bzw. Freizeitangebote. Beispiel: Für
zehn Werbungen im Jahr ein Theater-Abonnement oder eine Jahreskarte
für den lokalen Fußballverein. Attraktiv sind zum Beispiel auch Büchergutscheine, Gutscheine für Zirkus-, Kino-, Theater- oder Konzertkarten und
Wochenendreisen bzw. Tagesausflüge.
yGeeignet sind auch Prämien, bei denen die Einzelwerbungen kumulieren
können. Das heißt: Für eine Werbung gibt es z. B. eine CD nach Wahl, für
fünf Werbungen aber ein CD-Paket nach Wahl und für 10 Werbungen
einen CD-Player. Oder: Theaterkarten können zu einem Abonnement
kumulieren.
yUnd wenn all dies nicht auf Anhieb klappen sollte, ist ein netter Brief oder
ein Telefonanruf noch immer besser als überhaupt keine Reaktion.
Mit etwas Fantasie sind auch andere Formen der Wertschätzung denkbar und
umsetzungsfähig:
Beispiel 1
Einzelwerbungen werden nicht belohnt. Dafür werden unter allen Werbungen
nach Abschluss einer Werbeaktion oder jährlich attraktive Hauptpreise verlost.
Beispiel 2
Ein besonderer Anreiz wird geschaffen, wenn bei einer solchen Auslosung nicht
nur der Werber/die Werberin belohnt wird, sondern das Duo aus Werberin/
Werber und Geworbener/Geworbenem.
Beispiel 3
Das „Wir-Gefühl“ stärken – insbesondere zum Abschluss einer Werbeaktion
oder zur Jahreswende: Z. B. mit einer Werber/-innen-Party mit Büfett und Spaß
für alle Werberinnen und Werber (oder für die Besten). Ebenso wäre ein Sommerfest oder ein Ausflug denkbar. Das wirkt sich positiv auf die weitere Arbeit
vor Ort aus. Eine solche Wertschätzung verstärkt den Eindruck, dass Gewerkschaftsarbeit mehr ist als Stress und „Pflicht“.
Gemeinschaftserlebnisse fördern
Mitgliedergewinnung für ver.di aus politischem Idealismus zu betreiben, ist in
höchstem Maß anerkennenswert. Schließlich entscheidet der Erfolg oder Misserfolg bei dieser Aufgabe über den künftigen Aktionsspielraum als Gewerkschaft und damit auch über die Zukunft der Gewerkschaftsbewegung. Dennoch muss man sich bewusst sein, dass derartige rationale Überlegungen nicht
den einzigen Beweggrund für die Werbearbeit darstellen.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Ein derartiges Engagement kann den Aktiven auch eine ganze Menge bieten:
Neben dem Gefühl, sich für eine wichtige Sache einzusetzen, wäre hier vor
allem das Gemeinschaftserlebnis zu nennen. Es geht den Aktiven nicht zuletzt
auch darum, sich in einem Kreis von Gleichgesinnten zu treffen, sich auszutauschen, gemeinsam an einer Aufgabe zu arbeiten, Spaß zu haben und Freunde
zu finden.
Diesem emotionalen Bedürfnis vieler Beteiligter sollte dementsprechend auch
bei der Organisation der Werbearbeit Rechnung getragen werden:
Freizeitveranstaltungen organisieren
Diese sollten unabhängig von den Arbeitstreffen regelmäßig organisiert werden. Dazu kann ein gemeinsames Frühstück ebenso zählen wie das alljährliche
Sommer- oder Weihnachtsfest oder ein Ausflug.
Erfolge feiern
Auch kleinere Erfolge, die errungen wurden, sollten als willkommener Anlass
begriffen werden, gemeinsam zu feiern. Ob nun rauschende Party oder lieber
ein ruhiges Abendessen in einem netten Restaurant: Hauptsache, der gemeinsame Erfolg wird nicht stillschweigend übergangen, sondern gebührend
gewürdigt.
Motivationsworkshops organisieren
Auch wenn die Mitgliedergewinnung zu einer alltäglichen Aufgabe der Aktiven
werden sollte: Für einen frischen Motivationsschub ist es manchmal auch wichtig, die Routine bewusst zu durchbrechen. Ein gemeinsamer Workshop – in der
Regel über einen Tag – eignet sich gut, um dem Werbeteam neue Impulse für
die kommenden Herausforderungen auf den Weg zu geben. Ein derartiger
Motivationsworkshop sollte mindestens einmal im Jahr stattfinden und vor
allem folgende Fragen behandeln:
yWie geht es jedem/jeder Einzelnen von uns im Moment bei unserer
Tätigkeit?
yWas lief in unserer bisherigen Werbearbeit bereits gut?
Welche Erfolge können wir verbuchen?
yWas hat nicht funktioniert, wo gab es Probleme und
welche Ursachen hatte dies?
yWie kann auf diese Probleme bzw. Rückschläge angemessen
reagiert werden?
yWo wollen wir bis zum nächsten Workshop mit unserer Arbeit hin?
Welche Ziele setzen wir uns?
yWie sieht der Weg zu diesen Zielen konkret aus?
In welchen Schritten gehen wir weiter vor?
yWas würden wir uns zur Unterstützung unserer Werbearbeit
noch wünschen?
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2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t
QUALIFIKATION
Mitgliedergewinnung professionell zu betreiben,
Mit Kompetenz
bedeutet immer auch, sich weiterzubilden und die
mehr erreichen
eigenen Fähigkeiten ständig auszubauen. Der einfachste Weg dafür besteht darin, entsprechende Seminare
zu besuchen. Neben der Qualifizierung bietet ein Seminar für die in der Werbearbeit Aktiven auch ein Forum, auf dem sie sich austauschen und ihre Erfahrungen weitergeben können. Und auch diejenigen, die sich bisher für die Werbearbeit weniger geeignet fühlten, können sich mit den richtigen Seminaren die
notwendigen Kompetenzen aneignen und Ängste abbauen.
Das Bildungsangebot von ver.di hält dafür eine Fülle von interessanten Seminaren bereit. Sie können sowohl von einzelnen Aktiven, als auch von ganzen
Werbeteams gebucht werden. Und falls das passende Seminarthema einmal
nicht zum richtigen Termin angeboten wird, lässt sich bestimmt eine Lösung
finden. Einfach mit dem/der zuständigen ver.di-Sekretär/-in sprechen!
ver.di-Bildungsportal: www.bildungsportal.verdi.de
Kompetenzen aufbauen
Der folgende Überblick über notwendige Kenntnisse und Kompetenzen für
eine erfolgreiche Mitgliedergewinnung soll helfen, passende Seminare auszuwählen:
Kommunikative Fähigkeiten
Wie führe ich Werbegespräche? Wie trete ich überzeugend auf? Wie argumentiere ich für die Mitgliedschaft? Wie verhalte ich mich bei Konflikten?
Inhaltliche Kenntnisse
Wofür steht und was macht ver.di? Was bringt eine Mitgliedschaft? Wie sehen
aktuell die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten und Auszubildenden aus?
Und welche wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Themen spielen aktuell
eine große Rolle?
Rechtliche Kenntnisse
Welche Rechte haben Beschäftigte und Auszubildende? Welche Möglichkeiten
der Mitbestimmung und Mitgestaltung haben Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen?
Kenntnisse in Planung und Konzeption
Wie plane ich die Werbearbeit im Betrieb? Wie entwerfe ich ein gutes Werbekonzept? Wie setze ich das Konzept in die Praxis um?
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P r a k t i s c h e T i pp s
DAS SCHLÜSSIGE WERBEKONZEPT
Geschafft: Das Werbeteam ist aufgebaut und bereit,
sich in die Arbeit zu stürzen. Doch jede und jeder, die/
der schon einmal Werbegespräche geführt hat, weiß:
Mitgliedergewinnung ist keine einfache Aufgabe. Hat
man denn nicht schon die Kolleginnen und Kollegen am Mittagstisch von den
Vorteilen einer Mitgliedschaft zu überzeugen versucht? Oder mit Infoständen
im Eingangsbereich auf ver.di aufmerksam machen wollen? Und wie frustrierend gering war doch die Resonanz! Manche abfällige Bemerkung hat man
vielleicht noch gut im Gedächtnis.
Gemeinsam
Mitglieder
gewinnen
Gerade um solche enttäuschenden Erfahrungen nicht zu wiederholen, ist es
wichtig, die Mitgliedergewinnung im Betrieb bzw. der Dienststelle strategisch
anzulegen. Zu diesem Zweck sollte das Werbeteam einen detaillierten Werbeplan erarbeiten – mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen, der aktuellen
betrieblichen Situation angemessen und exakt auf die Zielgruppe zugeschnitten. Im Folgenden wird die Erstellung eines Werbekonzepts Schritt für Schritt
erläutert.
Die 6 Elemente eines Werbekonzepts
1 Analyse
Systematische Zusammenfassung und Aufbereitung aller relevanten Daten,
Fakten und Erfahrungen.
2 Zielgruppen-Festlegung
Bestimmung und Auswahl der wesentlichen Dialogpartner/-innen als Grundlage für wirksame Maßnahmen.
3 Zielsetzung
Definition klarer Ziele – auch als Grundlage für eine wirkungsvolle Erfolgs­
kontrolle.
4 Argumentation
Festlegung der zentralen Themen und Inhalte im Hinblick auf die jeweilige Zielgruppe.
5 Maßnahmenplanung
Zusammenstellung von geeigneten Aktionsformen, verbunden mit einer realistischen Ressourcenplanung.
6 Auswertung
Erfolgskontrolle, selbstwirksame Analyse der Werbeaktion und Dokumentation
der Schlussfolgerungen.
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2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t
ANALYSE
Bevor man losläuft, sollte man wissen, wo man eigentlich steht. Das gilt auch für die Werbearbeit. Eine eingehende Analyse ist daher stets der erste Schritt eines
Werbekonzeptes.
Ausgangspunkt
jeder Aktion
Die Analyse sollte dabei stets in zwei Richtungen gehen: Zum einen muss
der Betrieb bzw. die Dienststelle analysiert werden, wo neue Mitglieder
gewonnen werden sollen. Zum anderen sollte das Werbeteam eine persönliche
Stärken-/Schwächen-Analyse vornehmen.
Die Betriebsanalyse
Bei der Betriebsanalyse kommt es vor allem darauf an, möglichst alle für die
Mitgliedergewinnung relevanten Informationen, Zahlen, Daten und Fakten aus
dem Betrieb/der Dienststelle zusammenzutragen. Folgende Punkte sollte eine
Betriebsanalyse beinhalten:
Infos zu den Beschäftigten und Auszubildenden
Wie viele Beschäftigte und Auszubildende gibt es insgesamt? Wie stark sind
die Altersgruppen bis 25 Jahre, 26 bis 35 Jahre, 36 bis 50 Jahre, über 50 Jahre
vertreten? Wie ist das Zahlenverhältnis Frauen und Männer? Wie viele
Arbeiter/-innen, Angestellte und Beamte/-innen gibt es? Wie gewerkschaftsnah sind die verschiedenen Gruppen im Betrieb/in der Dienststelle?
Infos zur Betriebsstruktur
Wie viele Standorte gibt es? Wie viele Abteilungen und Bereiche gibt es? Wie
groß sind die verschiedenen Standorte, Abteilungen und Bereiche?
Infos zu den Arbeitsbedingungen
Wie viele Beschäftigte arbeiten in Vollzeit, wie viele in Teilzeit? Wie viele haben
nur befristete Verträge? Hält sich der Betrieb/die Dienststelle an tarifvertrag­
liche Regelungen? Wie viele Überstunden werden geleistet? Wie sieht es mit
Wochenend-, Feiertags- und Nacharbeit aus? Wie gut ist die Ausbildungsqualität? Werden die Ausgebildeten übernommen? Gibt es Vereinbarungen zur
Altersteilzeit? Welche Missstände und Probleme brennen den Beschäftigten
und Auszubildenden auf den Nägeln? Welche Konflikte sind aktuell?
Infos zur gewerkschaftlichen Stärke
Wie viele ver.di-Mitglieder gibt es insgesamt? Wie viele aktive Mitglieder gibt
es? Wie ist der Organisationsgrad bei den Arbeitern/-innen, bei Angestellten,
bei Beamten/-innen, in den unterschiedlichen Altersgruppen und Abteilungen?
Welche Entwicklungen gab es diesbezüglich in den letzten Jahren? Gibt es
Konkurrenzgewerkschaften und wie stark sind diese? Wie ist das Verhältnis
zwischen betrieblicher Interessenvertretung (Betriebs-, Personalrat, Mitarbeitervertretung, JAV) und ver.di? Gibt es Vertrauensleute oder Betriebsgruppen
von ver.di? Wie ist die Zusammenarbeit zwischen ver.di-Vertrauensleuten und
betrieblicher Interessenvertretung?
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P r a k t i s c h e T i pp s
Stärken-/Schwächen-Analyse des Werbeteams
Eine Stärken-/Schwächen-Analyse ist eine notwendige Ergänzung zur Betriebsanalyse und sollte folgende Fragen berücksichtigen:
yWelche Kompetenzen bringen wir für die Mitgliedergewinnung mit?
Welche Qualifizierungsbedarfe bestehen?
yWie ist die Stimmung im Werbeteam? Wie ist das Verhältnis der
Mitglieder untereinander?
yZu welchen Abteilungen und Bereichen haben wir Zugang,
zu welchen nicht?
yWie ist unser Ansehen bei den Beschäftigten und Auszubildenden?
yWie sehen die Vorerfahrungen aus? Gab es in der Vergangenheit
Ereignisse, die unsere Aufgabe erleichtern oder erschweren könnten?
yWelche Ressourcen stehen uns für unsere Aufgabe zur Verfügung?
yWird unsere Werbearbeit durch den Arbeitgeber aktiv behindert?
yKönnen wir mit Unterstützung durch die betriebliche
Interessenvertretung rechnen?
yWie groß ist die Unterstützung durch den/die zuständige/n
ver.di-Sekretär/-in?
FESTLEGUNG DER ZIELGRUPPEN
Die ermittelten Daten und Fakten müssen ausgewertet
und interpretiert werden. Dabei sollte man möglichst
auch die Erfahrungen und Einschätzungen des/der
zuständigen ver.di-Sekretärs/-in einbeziehen. Aufgrund
der Analyse und Bewertung der Fakten werden anschließend die Zielgruppen
für die geplante Werbeaktion festgelegt.
Nie ohne
klare Adressaten
Dies geschieht in zwei Schritten: Zunächst werden die relevanten Zielgruppen
im jeweiligen Betrieb bzw. der Dienststelle bestimmt. Im zweiten Schritt werden aus dieser Reihe potenzieller Zielgruppen diejenigen ausgewählt, die in
der geplanten Werbeaktion tatsächlich angesprochen werden sollen.
Zielgruppenbestimmung
Eine Gruppe von Beschäftigten einfach nach einem standardisierten Schema
als Zielgruppe für die geplante Werbearbeit zu definieren, würde den höchst
unterschiedlichen Realitäten in den Betrieben/Dienststellen nicht gerecht. Was
im einen Fall eine zentrale Zielgruppe sein kann, ist in einem anderen Fall
vielleicht nur ein Teil einer ganz anders zusammengesetzten Zielgruppe und im
nächsten Fall als Zielgruppe vielleicht gänzlich ungeeignet.
Für eine gute betriebliche Werbarbeit müssen die Zielgruppen deshalb entsprechend der konkreten Situation vor Ort bestimmt werden. Mögliche Zielgruppen
für die Mitgliedergewinnung könnten zum Beispiel so aussehen:
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2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t
yAlle weiblichen Arbeitnehmerinnen bis 35 Jahre in den unteren
Entgeltgruppen im Betrieb
yAlle Angestellten im Verwaltungsbereich des Betriebes
yAlle Beamtinnen und Beamte der Dienststelle bis 50 Jahre im
gehobenen Dienst
yAlle Beschäftigten einer speziellen Berufsgruppe im Betrieb
yAlle Ausbilderinnen und Ausbilder im Betrieb
yAlle Auszubildenden einer bestimmten Ausbildungsrichtung im Betrieb
yAlle Beschäftigten ab 50 Jahren in der Dienststelle
y…
Welche Zielgruppen für eine Erfolg versprechende Mitgliedergewinnung tatsächlich sinnvoll aufgestellt werden müssen, hängt ganz von den aktuellen
Gegebenheiten im jeweiligen Betrieb bzw. Dienststelle ab. Darin liegt auch die
eigentliche Herausforderung bei der Zielgruppenbestimmung. Wurde die Zielgruppe beispielsweise zu weit gefasst, gehen die Werbemaßnahmen an den
Problemen, Sorgen und Bedürfnissen der potenziellen Mitglieder vorbei.
Ist die Zielgruppe zu eng gefasst, wird nur ein Teil der Beschäftigten erreicht.
Falls der Fehler darin besteht, dass die eigentliche Zielgruppe in mehrere
angeblich unterschiedliche Zielgruppen aufgeteilt wurde, macht sich das Werbeteam womöglich unnötige Doppelarbeit bei der Formulierung zielgruppenspezifischer Ansprachekonzepte.
Unter Umständen stellt sich auch erst im Verlauf einer Werbeaktion heraus,
dass die Zielgruppe nicht passend festgelegt wurde. Dann muss das Werbekonzept entsprechend überarbeitet werden.
Zielgruppenauswahl
In aller Regel werden die personellen und zeitlichen Ressourcen des Werbeteams nicht ausreichen, um sämtliche relevanten Zielgruppen im Betrieb bzw.
der Dienststelle in die Werbeaktion einzubeziehen. Deshalb müssen aus der
Reihe möglicher Zielgruppen die wichtigsten ausgewählt werden, die maximal
mit den vorhandenen Ressourcen erreicht werden können. Vor allem drei
Kriterien sollten für den Auswahlprozess berücksichtigt werden:
Wie groß ist die Zielgruppe im Betrieb bzw. der Dienststelle?
Dementsprechend hoch oder gering ist zum einen der Arbeitsaufwand für die
Werbemaßnahmen in dieser Gruppe, zum anderen aber auch das Mitgliederpotenzial, das ausgeschöpft werden kann.
Wie gewerkschaftsnah bzw. -feindlich ist die Zielgruppe einzuschätzen?
Dementsprechend hoch oder gering ist der Ressourcenaufwand, um in dieser
Zielgruppe Mitglieder zu gewinnen.
Über wie viel Meinungsmacht und Multiplikationspotenzial verfügt die Zielgruppe im Betrieb bzw. der Dienststelle?
Dementsprechend stark oder schwach wirkt sich Werbearbeit bei dieser Gruppe auch auf die Gewinnung anderer Zielgruppen vor Ort aus.
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P r a k t i s c h e T i pp s
ZIELSETZUNG
Stehen die Zielgruppen fest, auf die sich das Werbeteam mit seinen Maßnahmen konzentrieren will, müssen konkrete Ziele für die Mitgliedergewinnung bei
diesen Zielgruppen vereinbart werden. Dabei sollten
für jede einzelne Zielgruppe eigene Ziele formuliert werden. Nur so wird das
Werbeteam den unterschiedlichen Voraussetzungen der Zielgruppen, die sich
bei der Analyse gezeigt haben, gerecht.
Damit die
Richtung stimmt
Kriterien
Um den Erfolg oder Misserfolg einer Werbeaktion bei einer späteren Auswertung eindeutig beurteilen zu können und sich nicht selbst in die Tasche zu
lügen, muss bereits die Zielsetzung harte Kriterien erfüllen. Ein Ziel muss
SMART sein. SMART ist die Abkürzung für:
Specific, Measurable, Attainable, Relevant, Timely.
Ins Deutsche lässt es sich folgendermaßen übersetzen:
S Spezifisch: Ziele müssen klar und eindeutig benannt sein.
MMessbar: Ziele müssen messbar sein.
A Angemessen: Ziele müssen realistisch erreichbar sein.
R Relevant: Ziele müssen bedeutsam sein.
T Terminiert: Zu jedem Ziel gehört eine Terminvorgabe.
Ein Ziel ist nur dann korrekt bestimmt, wenn es alle fünf Bedingungen erfüllt.
Dabei sollte das Ziel realistisch und gleichzeitig herausfordernd sein.
Ein SMARTes Ziel könnte beispielsweise so heißen: „Wir wollen bis Ende des
Jahres mindestens 70 Prozent der neuen Auszubildenden für ver.di gewinnen.“
Wobei es selbstverständlich von der konkreten Situation im Betrieb bzw. der
Dienststelle abhängt, welcher Prozentsatz auch tatsächlich „realistisch erreichbar“ ist.
Zeitliche Dimension
Nicht alle Aufgaben stehen zur gleichen Zeit im Vordergrund. In der Praxis wird
es in aller Regel einige Aufgaben geben, die sofort angegangen werden müssen. Bei anderen Aufgaben wird man dagegen auf den passenden Moment
warten müssen. Daher ist es sinnvoll, bereits die verschiedenen Ziele eines
Werbekonzepts zeitlich zu differenzieren. Unterschieden werden sollten:
yKurzfristige Ziele
yMittelfristige Ziele
yLangfristige Ziele
Wirkungsdimension
Zudem sollte sich das Werbeteam bei der Konzeption seiner Werbemaßnahmen bewusst machen, welche Wirkung die einzelnen Ziele in Bezug auf die
Zielgruppe haben. Demnach können die unterschiedlichen Ziele folgendermaßen eingeteilt werden:
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2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t
Informationsziele
Die Zielgruppe soll informiert werden – z. B. über relevante Veränderungen im
Betrieb bzw. der Dienststelle, die aktuellen Tarifauseinandersetzungen oder die
Vorteile einer Gewerkschaftsmitgliedschaft. Dies ist die Grundlage für die spätere Mitgliedergewinnung, daher stehen Informationsziele in aller Regel am
Anfang einer Werbeaktion.
Einstellungsziele
Die Zielgruppe soll ihre Einstellung zu Gewerkschaften im Allgemeinen und zu
ver.di im Besonderen zum Positiven ändern. In der Regel rücken diese Ziele in
den Mittelpunkt einer Werbeaktion, wenn die Informationsziele (zumindest
größtenteils) erreicht sind.
Verhaltensziele
Die Zielgruppe soll sich aktiv für gewerkschaftliche Positionen einsetzen bzw.
in ver.di eintreten. Damit ist das eigentliche Ziel einer jeden Mitgliedergewinnung erreicht, weshalb Verhaltensziele in der Regel am Ende der Werbemaßnahmen stehen.
ARGUMENTATION
Es gibt viele gute Gründe, in ver.di einzutreten. Wollte
Gute Gründe
man bei jedem Werbegespräch sämtliche Argumente
für den Beitritt
anführen, müsste das Noch-Nicht-Mitglied übermenschliche Geduld besitzen. Zu lange Ausführungen
wirken aber in aller Regel eher abstoßend. Erfolgreiche Werberinnen und Werber sollten vor allem eines beherrschen: Zuhören können. Die eigene Argumentation sollte kurz und klar sein, auf die Bedürfnisse und Interessen der jeweiligen Zielgruppe zugeschnitten.
Argumentationskatalog erstellen
Ein erfolgreiches Werbekonzept erfordert deshalb eine sorgfältige Vorbereitung
der Argumentation. Das Werbeteam sollte einen zielgruppengenauen Argumentationskatalog mit folgenden Punkten erstellen:
Argumente zu aktuellen Themen im Betrieb/in der Dienststelle
Hier sollten Argumente für die Mitgliedschaft gesammelt werden, die sich aus
dem aktuellen betrieblichen Geschehen ergeben. Mit welchen Sorgen und Problemen schlägt sich die Zielgruppe im Betrieb/in der Dienststelle herum?
Wo­rüber wird diskutiert? Was hat ver.di ihr diesbezüglich zu bieten? Wurden
dabei schon Erfolge erkämpft, mit denen in Werbegesprächen argumentiert
werden kann.
Argumente zu den Interessen der Zielgruppe
Hier sollten Argumente gesammelt werden, die den spezifischen Nutzen einer
ver.di-Mitgliedschaft für diese Zielgruppe herausstellen. Ist die Zielgruppe vor
allem karriereorientiert eingestellt? Dann könnten z. B. das umfangreiche Beratungsangebot oder die zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten von ver.di im
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P r a k t i s c h e T i pp s
Vordergrund der Argumentation stehen. Handelt es sich eher um eine sicherheitsorientierte Zielgruppe? Dann könnte z. B. der Arbeits- und Sozialrechtsschutz oder das Streikgeld eine große Rolle spielen. Ist das Gerechtigkeitsempfinden in dieser Zielgruppe stark ausgeprägt? Dann könnte z. B. mit der
Tarifpolitik oder passenden gesellschaftspolitischen Kampagnen von ver.di
argumentiert werden.
Argumente zum aktuellen Zeitgeschehen
ver.di spielt in der täglichen Medienberichterstattung eine nicht zu unterschätzende Rolle – manchmal im positiven, manchmal im negativen Sinn. Auch auf
den diesbezüglichen Gesprächsbedarf der Zielgruppe sollte sich das Werbeteam argumentativ vorbereiten. Welche aktuellen Ereignisse oder Erfolge von
ver.di lassen sich zu guten Argumenten für die Mitgliedschaft machen? Durch
welche Geschehnisse könnte die Zielgruppe gegenüber ver.di verärgert sein?
Wie kann man hier am wirkungsvollsten gegenargumentieren?
Argumente gegen generelle Einwände der Zielgruppe
Hier sollten mögliche Einwände der Zielgruppe gegen eine Mitgliedschaft
gesammelt werden, die in keine der oberen Kategorien passen. Welche Vorbehalte könnte die Zielgruppe grundsätzlich gegen eine Mitgliedschaft in ver.di
haben? Und wie lässt sich am besten dagegen argumentieren?
Ausführliche Tipps und Infos zum Werbegespräch, sowie Argumentationshilfen
gegen die gängigsten Einwände liefert die Broschüre „Starke Argumente –
stark im Gespräch“.
MASSNAHMENPLANUNG
Erst jetzt können die einzelnen Aktionen und Maßnahmen geplant werden. Denn nur so ist sichergestellt,
dass diese der Situation im Betrieb bzw. der Dienststelle angemessen sind, zu den Zielgruppen passen und
ganz speziell der Erreichung eines vordefinierten Zieles dienen. Eine gründliche
Maßnahmenplanung beinhaltet stets zwei Aspekte: Die eigentliche Aktionsplanung und die dazugehörige Ressourcenplanung.
Wirkung mit
einfachen Mitteln
Aktionsplanung
Bei der Aktionsplanung kommt es darauf an, verschiedene geeignete Kommunikations-Maßnahmen miteinander zu verbinden. Deren Wirkungsweise kann
dabei höchst unterschiedlich sein:
yDurch mündliche Kommunikation (z. B. das Werbegespräch) kann beson-
ders gut Vertrauen zur Zielgruppe aufgebaut werden.
ySchriftliche Kommunikation (z. B. Flyer) spricht vor allem das Bewusstsein
an. Textmedien bilden oft die Argumentationsgrundlage für Aktive und
sind deshalb vor allem gut geeignet, um Informationen zu übermitteln
oder rationale Entscheidungen bei der Zielgruppe herbeizuführen.
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2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t
yVisuelle Kommunikation (z. B. ein Bild auf einem Plakat, eine Skulptur)
r­ichtet sich demgegenüber an den unbewussten Teil der Psyche. Aufgrund
ihrer subtilen Tiefenwirkung kann sie eingesetzt werden, um Einstellungsveränderungen bei der Zielgruppe zu beschleunigen.
yVollsinnliche Kommunikation (z. B. Veranstaltungen, Streiks etc.) wirkt
nachhaltig. Durch das gemeinsame Erleben wird eine emotionale
Bindung aufgebaut.
Die unterschiedlichen Aktionsformen müssen miteinander zu einem Maßnahmenpaket kombiniert und zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Für die
betriebliche Werbearbeit eignen sich dabei beispielsweise:
Infomaterialien
Broschüren, Flyer und Plakate sind klassische Mittel, um bestimmte Themen
ins Gespräch zu bringen, zu informieren, die Belegschaft zu aktivieren und für
ver.di zu werben. Angesichts einer wahren Flut von Mitteilungsblättern in vielen Betrieben und Dienststellen sollten unsere eigenen Infomaterialien dabei
ansprechend und durchweg hochwertig gestaltet sein. Dies vor allem auch
deshalb, weil sich das Erscheinungsbild der Materialien auf das Image der verantwortlichen Organisation auswirkt.
Auf Flugblätter und Flyer, die mal eben auf die Schnelle in Word gebastelt
wurden, sollte daher möglichst verzichtet werden. ver.di bietet den Aktiven
ansprechende Eindruckmaterialien – Plakat-Hintergründe, Newsletter-Hintergründe etc. – die von den Aktiven als Gestaltungsvorlage für eigene Inhalte
genutzt werden können, sowie zahlreiche gute Broschüren und Flyer.
Der/die zuständige ver.di-Sekretär/-in gibt gerne nähere Auskünfte.
Ausführliche Tipps und Infos zur Gestaltung von Betriebszeitungen etc. gibt
das Kapitel „Wichtige Themen – Wirksam kommuniziert – Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit gestalten“.
Veranstaltungen
So könnten beispielsweise die neuen Auszubildenden mit einer Veranstaltung
zu Beginn ihrer Ausbildung im Betrieb begrüßt, über ihre Rechte und Pflichten
informiert, mit Ratschlägen und guten Tipps unterstützt und über die Vorteile
einer Mitgliedschaft in ver.di aufgeklärt werden. Aber auch Informationsveranstaltungen zu aktuellen betrieblichen Themen können organisiert und für die
Mitgliedergewinnung genutzt werden.
Umfragen
Besonders zu Tarifauseinandersetzungen oder zu brennenden Themen im
Betrieb können Umfragen eingesetzt werden, um bei den Beschäftigten ver.di
als starken Partner vorzustellen, der für ihre Interessen eintritt.
So könnte beispielsweise mit einer Postkartenaktion in mehreren Betrieben
einer Branche eine zentrale Forderung von ver.di in der aktuellen Tarifrunde
vorgestellt und mit einem selbst zu ergänzenden Statement – z. B. „Ich bin für
eine Gehaltserhöhung von 6 Prozent, weil …“ – die Unterstützung der Belegschaft eingeholt werden.
Die gesammelten Postkarten könnten den Arbeitgebern medienwirksam überreicht und damit zusätzlich Druck aufgebaut werden. Und nebenbei erhält man
für die weitere Werbearbeit wertvolle Kontaktdaten.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Infostände
Die Erfahrungen mit klassischen Infoständen sind sehr unterschiedlich. Aufgrund ihres inflationären Einsatzes in Fußgängerzonen machen inzwischen
viele Menschen um Infostände instinktiv einen großen Bogen. Als integrierter
Bestandteil von Veranstaltungen, auf denen die Besucher Infostände erwarten
(z. B. auf Messen, bei Podiumsdiskussionen etc.), machen sie aber natürlich
nach wie vor Sinn. Die Vorderseite des Stands sollte keinesfalls aus einer Tischfront bestehen, hinter der sich das Werbeteam „verschanzt“. Die Standfläche
sollte für die Besucher offen zugänglich und einladend gestaltet sein. Zudem
sollte sich das Werbeteam eine Attraktion überlegen, um die Besucher an den
Stand zu locken. Dies kann beispielsweise ein Spiel oder ein kostenloser Kaffeeausschank sein.
Kreative Aktionen
Gewerkschaftliche Mitgliedergewinnung sollte auch über neue Aktionsformen
nachdenken, die mit eingefahrenen Wahrnehmungsmustern brechen und Aufmerksamkeit erregen. Statt des üblichen Infostandes könnten z. B. an einem
zentralen Platz im Betrieb/in der Dienststelle große Infowürfel mit entsprechend beschriebenen Seitenwänden übereinander gestapelt werden.
Statt der gängigen Plakate könnte eine große Bodenzeitung oder mehrere
Bodenkuller, die eine Spur bilden, Neugier wecken. Derartige Aktionen können
selbstverständlich problemlos mit klassischen Methoden wie der Verteilung
von Flyern oder persönlichen Gesprächsangeboten kombiniert werden.
Eine empfehlenswerte Fundgrube für kreative Aktionen, die ohne viel Geld und
Aufwand umgesetzt werden können, ist die Broschüre „Themen zum Thema
machen“ von Wolfgang Nafroth. www.nafroth.de
Eigene Medien
Eine gute Möglichkeit, kontinuierlich über gewerkschaftliche Aktivitäten im
Betrieb bzw. der Dienststelle zu informieren, zu Veranstaltungen einzuladen
und zu geplanten Aktionen aufzurufen, sind eigene Betriebszeitungen oder
Newsletter. Aber auch für spezielle Werbeaktionen eigenen sie sich hervor­
ragend.
So könnte eine Werbeaktion im Zuge der aktuellen Tarifauseinandersetzung
mit einer Extra-Ausgabe der Betriebszeitung oder mit einem eigenen tarifpolitischen Newsletter begleitet werden. In diesen Medien sollte selbstverständlich
auch stets für die Mitgliedschaft in ver.di geworben werden. Und eine abgedruckte Beitrittserklärung sollte auch niemals fehlen.
Persönliche Gespräche
Sie sind und bleiben die zentrale Maßnahme bei der Mitgliedergewinnung.
Auch wenn die Zielgruppe durch Veranstaltungen, Medien und Aktionen
bereits positiv auf ver.di aufmerksam gemacht werden konnte, die letztend­
liche Entscheidung zum Beitritt wird in den meisten Fällen erst während eines
persönlichen Gesprächs erfolgen. Daher sollte bei jeder Maßnahmenplanung
den Werbegesprächen an mehreren Stellen viel Zeit und Platz eingeräumt
­werden.
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Ressourcenplanung
Damit die Aktionsplanung nicht weit über das Machbare hinausschießt, sondern realistisch und damit umsetzbar bleibt, muss zeitgleich eine Ressourcenplanung erfolgen. Die Ressourcenplanung umfasst drei Punkte:
Finanzielle Ressourcen
Betriebliche Werbemaßnahmen kosten Geld. Und da Finanzmittel in der Regel
knapp sind, müssen die Kosten jeder geplanten Aktion schon im Planungsstadium möglichst exakt berechnet werden. Ist das Werbeteam gezwungen, aufgrund von knappen Finanzen Abstriche am ursprünglichen Werbekonzept zu
machen, so sollten auf keinen Fall die Maßnahmen zur Erreichung der verschiedenen Ziele gleichmäßig ausgedünnt werden. Dies birgt nur die Gefahr, dass
keines der ursprünglichen Ziele erreicht wird.
Besser ist es, einzelne Ziele des Werbekonzepts samt dazugehörigem Maßnahmenpaket komplett über Bord zu werfen, dafür aber die restlichen Ziele mit
unvermindertem Mitteleinsatz zu verfolgen.
Personelle Ressourcen
Über den möglichen Umfang der Werbemaßnahmen entscheidet auch die Größe des Werbeteams, sowie die Zeit, die sich das Team überhaupt für die Werbearbeit nehmen kann. Daher ist es ebenfalls Aufgabe der Ressourcenplanung,
festzuhalten, wer aus dem Werbeteam kompetent und zeitlich in der Lage ist,
die einzelnen geplanten Maßnahmen durchzuführen. Dabei empfiehlt es sich,
auch die jeweiligen Verantwortlichkeiten gleich festzulegen.
Materielle Ressourcen
Darunter zählt z. B. technische Ausrüstung, Räumlichkeiten, Transportkapazitäten, Druck- und Vervielfältigungsmöglichkeiten usw. Zum anderen zählen dazu
auch Publikationen und Werbemittel von ver.di. Publikationen ergänzen in
Werbegesprächen das gesprochene Wort.
Das Noch-Nicht-Mitglied bekommt dadurch die mündlichen Informationen
des/der Werbers/-in noch einmal schwarz auf weiß bestätigt. Und Werbemittel
schaffen zusätzlich Sympathie und sorgen dafür, dass ver.di auch lange nach
dem Gespräch visuell präsent bleibt. Dabei gilt: weniger ist mehr. Eine passende Publikation, verbunden mit einem gezielt ausgewählten Werbemittel vermittelt bei der Zielgruppe einen viel besseren Eindruck als ein Überhäufen mit
verschiedensten Materialien.
Bei der Auswahl von Publikationen und Werbemitteln hilft der/die zuständige
ver.di-Sekretär/-in gerne weiter.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Aktuelle Anlässe nutzen
Gute Werbeaktionen lassen sich viel einfacher planen, wenn es aktuelle Ereignisse gibt, die sich als Thema anbieten. Die besten Gelegenheiten, die für eine
erfolgreiche Mitgliedergewinnung genutzt werden können, sind:
Betriebliche Konflikte
Oft wird ein bestimmtes Thema im Betrieb bzw. der Dienststelle heiß diskutiert.
Warum also nicht mit diesem Thema auch gleich für die Mitgliedschaft werben? Damit kann in der Belegschaft unmittelbar Interesse geweckt und Aufmerksamkeit geschaffen werden. Hier sollte das Werbeteam den Standpunkt
von ver.di offensiv vertreten und klarmachen, dass eine stark organisierte
Belegschaft mehr erreichen kann.
Tarifauseinandersetzungen
Die Tarifrunden, zumal solche mit Mobilisierung und Zuspitzung, sind Standardsituationen für die Mitgliedergewinnung. In diesem Zeitraum ist ver.di per
se präsent. Nicht-Mitglieder, die in der Regel vom Ergebnis profitieren, sind in
dieser Situation besonders offen für die Frage, warum sie sich nicht offensiv auf
die Seite der gewerkschaftlichen Solidarität stellen. Während der Tarifrunde
muss in und mit unseren Materialien offensiv geworben und das persönliche
Gespräch mit den Noch-nicht-Mitgliedern gesucht werden.
Erfolge
Es ist ein altes Leid, das immer wieder beklagt wird: Wir verkaufen unsere
Erfolge nicht genügend. Das gilt insbesondere für die gute Arbeit der ver.diMitglieder in den betrieblichen Interessenvertretungen. Auch mit Erfolgen in
den Tarifauseinandersetzungen sollte offensiv und zeitnah geworben werden.
Jeder Erfolg ist es wert, dass darüber gesprochen wird. Das stärkt die betriebliche Arbeit und ruft auch den Nicht-Mitgliedern immer wieder in Erinnerung,
was ver.di leistet. Werden Erfolge bekannt gemacht, so ist das eine gute Gelegenheit, für den Beitritt zu werben.
Wahlen im Betrieb
Wahlen zum Betriebs-, Personalrat, Mitarbeitervertretung und zur JAV sind
ebenso Standardsituationen, die zur Mitgliedergewinnung genutzt werden
sollten. Denn in diesem Zeitraum sind wir in der Regel präsenter und aktiver als
sonst. Es empfiehlt sich, Vorbereitungsseminare oder Schulungen vor Betriebsrats-, Personalrats- und JAV-Wahlkämpfen mit Unterrichtseinheiten zur Mitgliedergewinnung zu ergänzen. Hier kann dann auch besprochen werden, wie
der persönliche Wahlkampf der Kandidatinnen und Kandidaten mit der Werbung verbunden werden kann.
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2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t
AUSWERTUNG
Bereits während der Werbeaktion muss in regelmäßigen Abständen überprüft werden, ob alles noch nach
Plan verläuft oder ob das Werbekonzept vielleicht an
der einen oder anderen Stelle korrigiert werden muss.
Kein Erfolg
ohne Kontrolle
Endauswertung vornehmen
Nach Abschluss der geplanten Werbeaktion muss das Werbekonzept in jedem
Fall auch einer Gesamtauswertung unterzogen werden. Diese Endauswertung
sollte folgende Punkte umfassen:
Zielerreichung überprüfen
Welche der ursprünglich gesetzten Ziele wurden vollständig erreicht? Welche
nur teilweise? Und welche überhaupt nicht? Und nicht vergessen: Erfolge müssen belohnt werden!
Erfahrungen austauschen
Welche der gemachten Erfahrungen – positive und negative – könnten auch
für die Kolleginnen und Kollegen bzw. für die künftige Werbearbeit nützlich
sein?
Stärken und Schwächen analysieren
Was hat gut geklappt? Was muss künftig noch verbessert werden? Welche
Ursachen haben die Defizite?
Schlussfolgerungen festhalten
Was muss für künftige Werbeaktionen beachtet werden? Was muss unternommen werden, um die gemachten Fehler und Schwächen das nächste Mal vermeiden zu können? Was wurde bisher versäumt, das nachgeholt werden
muss? Wo sollte der Schwerpunkt der nächsten Werbeaktion liegen?
Die Auswertung sollte unbedingt schriftlich dokumentiert werden.
Dazu eignet sich auch eine schematische Darstellung. So können die Schlussfolgerungen in die Konzeption der nächsten Werbeaktion einfließen. Das war’s,
mit der Auswertung ist das durchgeführte Werbekonzept abgeschlossen. Auf
ein Neues!
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P r a k t i s c h e T i pp s
ZUSAMMENFASSUNG
Die Zeiten, in denen die Gewerkschaftsmitgliedschaft
für die meisten Beschäftigten selbstverständlich war,
sind definitiv vorbei. Mitgliedergewinnung ist daher
heute eine Aufgabe, um die sich kein Gewerkschaftsmitglied drücken kann. Im Gegensatz zur Arbeitgeberseite ist es Gewerkschaften nicht möglich, Profit zu erwirtschaften und diesen für die eigenen politischen Zwecke einzusetzen. Das „Kapital“ der Gewerkschaften sind ihre
Mitglieder. Mit ihnen steht und fällt die Zukunft der Gewerkschaftsbewegung
– und damit auch ihre betrieblichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Einflussmöglichkeiten. Nur mitgliederstarke Gewerkschaften können auch in
Zukunft eine angemessene Teilhabe der Beschäftigten am gesellschaftlichen
Reichtum durchsetzen.
Gemeinsam
Mitglieder
gewinnen
Am erfolgreichsten gewinnt man neue Mitglieder für ver.di dort, wo die
gewerkschaftliche Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen am greifbarsten ist:
im Betrieb bzw. der Dienststelle selbst. Die Aktiven vor Ort sind daher das
größte Potenzial für eine systematische Werbearbeit. Sie können oft am besten
beurteilen, wo den Kolleginnen und Kollegen im Betrieb der Schuh drückt und
mit welchen Argumenten diese sich am besten von den Vorteilen einer Mitgliedschaft überzeugen lassen.
Systematische Werbearbeit im Team, anhand eines durchdachten Werbekonzeptes, ist dabei die wirkungsvollste Methode zur Mitgliedergewinnung vor
Ort. Und so macht es auch mehr Spaß. Denn Mitgliedergewinnung im Team ist
weit mehr als eine dringend notwendige Aufgabe. Denn Teamarbeit bedeutet
auch: Sich in einem Kreis von Gleichgesinnten treffen und austauschen,
gemeinsam an einer sinnvollen Sache arbeiten, dazulernen, Erfolge feiern, miteinander Freizeit verbringen und Freunde finden.
Das erfolgreiche Werbeteam
Ein neues Werbeteam aufbauen
Gemeinsam ist Mitgliedergewinnung erfolgreicher: Aktive im Betrieb müssen
für die Werbearbeit gewonnen und motiviert werden. Auf einem Auftakttreffen
sollte dazu einerseits der dringende Handlungsbedarf klargemacht, andererseits die Vision einer erfolgreich verlaufenden Mitgliedergewinnung aufgezeigt
werden. Nach einer gemeinsamen Analyse der Ausgangssituation sollten erste
Ziele vereinbart und die entsprechenden Aufgaben verteilt werden.
Als Werbeteam kontinuierlich arbeiten
Für den nachhaltigen Erfolg darf Mitgliedergewinnung kein einmaliger Kraftakt sein, sondern muss integraler Bestandteil der täglichen gewerkschaftlichen
Arbeit werden. Dazu müssen feste (Kommunikations-)Strukturen aufgebaut
werden, zum Beispiel in Form regelmäßiger Treffen, auf denen die Werbearbeit
überprüft, Erfahrungen ausgetauscht und neue Ideen entwickelt werden können. Aber auch eine sorgfältige Betreuung der Werbeteams durch Hauptamtliche, die die Aktiven bei der Mitgliedergewinnung aktiv unterstützen und sie
regelmäßig mit Informationen versorgen, ist dafür entscheidend.
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2 K l a r e Ko n z e p t e – k l a r ü b e r z e u g t
Das Werbeteam motivieren
Will man aktive Mitglieder nicht nur kurzzeitig, sondern dauerhaft für die Werbearbeit gewinnen, müssen sie immer wieder von Neuem für diese Aufgabe
motiviert werden. Die aktive Wertschätzung der Werberinnen und Werber –
sowohl durch die deutlich ausgesprochene Würdigung ihrer Leistungen, als
auch durch kleine Geschenke – spielt dabei eine zentrale Rolle. Zudem kann es
förderlich sein, in regelmäßigen Abständen Freizeitveranstaltungen und Workshops zu organisieren. Und niemals vergessen, Erfolge gebührend zu feiern!
Das Werbeteam qualifizieren
Für eine erfolgreiche Mitgliedergewinnung müssen die notwendigen Kompetenzen auf- bzw. ausgebaut werden. Dazu zählen sowohl kommunikative
Fähigkeiten, als auch inhaltliche und rechtliche Kenntnisse, sowie Kenntnisse in
Planung und Konzeption von Werbeaktionen. Werberinnen und Werber sollten
daher regelmäßig entsprechende Seminare und Fortbildungen besuchen. Dort
können sie sich auch mit Kolleginnen und Kollegen austauschen und ihre
Erfahrungen weitergeben.
Das schlüssige Werbekonzept
Mit einer Analyse beginnen
Um ein tragfähiges Werbekonzept zu erstellen, braucht es erst einmal eine
Analyse der Ausgangssituation. Die Analyse sollte stets in zwei Richtungen
gehen: In einer Betriebsanalyse müssen Informationen zu den Beschäftigten,
der Betriebsstruktur, den Arbeitsbedingungen, sowie zur gewerkschaftlichen
Stärke vor Ort zusammengetragen werden. Anschließend sollte das Werbeteam auch noch eine Analyse der eigenen Stärken und Schwächen vornehmen.
Zielgruppen klar definieren
Anhand der durchgeführten Analyse werden die Zielgruppen für die geplante
Werbeaktion festgelegt. Dies geschieht in zwei Schritten: Zunächst werden die
vor Ort relevanten Zielgruppen identifiziert. Darauf folgend werden aus diesen
potenziellen Zielgruppen diejenigen ausgewählt, die mit der Werbeaktion tatsächlich angesprochen werden sollen. Die Größe, Gewerkschaftsnähe und die
Meinungsmacht der Zielgruppe im Betrieb bzw. der Dienststelle sind dabei die
ausschlaggebenden Kriterien.
SMARTe Ziele setzen
Für jede ausgewählte Zielgruppe sollten eigene Ziele für die Werbeaktion formuliert werden. Die Ziele müssen klar und eindeutig benannt, messbar, realistisch erreichbar, bedeutsam und zeitlich genau festgelegt (SMART) sein. Bei
kurzfristigen Zielen sollte es vor allem darum gehen, die Zielgruppe erst einmal
zu informieren. Mittelfristige Ziele visieren in der Regel eine positive Einstellungsänderung bei der Zielgruppe hinsichtlich Gewerkschaften an. Das langfristige Ziel einer Werbeaktion ist die Mitgliedergewinnung bei der Zielgruppe.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Überzeugend argumentieren
Für Werbematerialien und Werbegespräche sollte man sich bereits im Vorfeld
die passenden Argumentationen überlegen. Der Argumentationskatalog sollte
dabei auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnitten sein. Der Katalog sollte Argumente zu aktuellen betrieblichen Themen, zu den Interessen der Zielgruppe,
zum aktuellen Zeitgeschehen sowie gegen generelle Einwände der Zielgruppe
beinhalten.
Aktionen planen, Ressourcen einteilen
Auf der Grundlage der durchgeführten Analyse, der ausgewählten Zielgruppen
und der festgelegten Ziele erfolgt die Maßnahmenplanung. Dabei kommt es
darauf an, aus verschiedenen Aktionsformen (Veranstaltungen, kreative Aktionen, Infomaterialien, Umfragen, persönliche Gespräche etc.) ein wirksames,
abgerundetes Maßnahmenpaket zusammenzustellen. Hierbei sollten aktuelle
Anlässe wie betriebliche Konflikte, Tarifauseinandersetzungen oder Wahlen im
Betrieb stets genutzt werden. Damit die Aktionsplanung realistisch ist, muss
zeitgleich eine Planung der finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen erfolgen.
Mit einer Auswertung abschließen
Die Werbeaktion sollte ausführlich ausgewertet werden. Dabei müssen die
Zielerreichung überprüft, die eigenen Stärken und Schwächen analysiert, Erfahrungen ausgetauscht und Schlussfolgerungen für die weiteren Werbemaßnahmen gezogen werden. Die Auswertung sollte unbedingt schriftlich dokumentiert und dem gesamten Werbeteam zugänglich gemacht werden.
64
3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
DAS WERBEGESPRÄCH
Persönliche Gespräche sind und bleiben das wichtigste
Instrument bei der Mitgliedergewinnung. Mit keiner
anderen Maßnahme kann ver.di in ähnlich starkem
Ausmaß inhaltlich überzeugen, Kompetenz demonstrieren sowie Vertrauen aufbauen und Sympathien gewinnen.
7 Schritte
zum Erfolg
Auch wenn die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bzw. der Dienststelle
durch Medien, Veranstaltungen oder Aktionen bereits positiv auf ver.di aufmerksam gemacht werden konnten – die letztendliche Entscheidung zum Beitritt fällt immer im persönlichen Gespräch.
Daher ist die Kunst der überzeugenden Gesprächsführung das A und O einer
erfolgreichen Mitgliedergewinnung. Auf den folgenden Seiten wird das grundlegende Handwerkszeug für das gelungene Werbegespräch in sieben Schritten
vorgestellt.
Schritt 1: Vorbereiten
Mit Herz und Verstand
yOrt, Zeit und Gesprächsrahmen so planen, dass die Bedingungen optimal
sind. In die Situation hineinversetzen und den Gesprächs-Einstieg üben.
yInhalte zurechtlegen, einen Argumentations-Katalog erstellen. Was sind
die passenden Botschaften? Was sind erwartbare Gegenargumente?
yDas unterstützende Material bewusst auswählen. Sich gezielt für bestimm-
te Publikationen und Werbemittel entscheiden. Wichtig: weniger ist mehr.
yEin SMARTes Ziel setzen. SMART ist die Abkürzung für:
Specific, Measurable, Attainable, Relevant, Timely.
Ins Deutsche lässt es sich folgendermaßen übersetzen:
S Spezifisch: Ziele müssen klar und eindeutig benannt sein.
M Messbar: Ziele müssen messbar sein.
A Angemessen: Ziele müssen realistisch erreichbar sein.
R Relevant: Ziele müssen bedeutsam sein.
T Terminiert: Zu jedem Ziel gehört eine Terminvorgabe.
Ein Ziel ist nur dann korrekt bestimmt, wenn es diese fünf Bedingungen
erfüllt.
Schritt 2: Kontakt aufbauen
Auf Augenhöhe
yOffen und authentisch auftreten. Und lächeln!
yEine kleine Geste oder ein passendes Geschenk unterstützen die
freundliche Begrüßung.
yDie Gesprächseröffnung so gestalten, wie es der Situation und der
Beziehung angemessen ist. Eventuell persönlich vorstellen.
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P r a k t i s c h e T i pp s
yVergewissern, dass ein Gespräch jetzt willkommen ist.
yDas Gegenüber immer wieder mit seinem Namen anreden.
yZum Gesprächseinstieg im Smalltalk eine vertrauensvolle, angenehme
Atmosphäre schaffen.
yOffen und selbstbewusst zum Thema überleiten.
Schritt 3: Aufnehmen
Wertschätzend und interessiert
yNeugierig auf die Gesprächspartnerin/den Gesprächspartner sein.
Eine positiv-interessierte Grundhaltung macht sicher und gelassen.
Motto: Ich bin okay – du bist okay.
yDie Bedürfnisse des Gegenübers erkennen. Offene Fragen liefern viele
wertvolle Informationen – Wer? Wie? Was? Wozu? Warum? Inwiefern?.
yTransparenz schaffen und Vertrauen gewinnen durch begründete Fragen –
„Ich frage, weil …“ oder „Ich frage, weil es Dir offenbar wichtig ist,
dass …“.
yInteresse durch aktives Zuhören zeigen. Hörbar und sichtbar aufnehmen.
Das Gehörte mit eigenen Worten umschreiben. Der Gesprächspartnerin/
dem Gesprächspartner dabei helfen, bewusst zu machen, was gefühlsmäßig mitschwingt.
Schritt 4: Argumentieren
Maßgeschneidert und klar
yMit griffigen Beispielen arbeiten. Aktuelle Anlässe einbinden.
yImmer den persönlichen Nutzen betonen – konkret und anschaulich.
yStrukturiert und systematisch argumentieren. Der klassische Viersatz:
1. Behauptung, 2. Begründung, 3. Beispiel, 4. Schlussfolgerung.
yRational und emotional argumentieren. Mit Zahlen, Daten und
Hintergründen den Verstand ansprechen und ganz menschlich an
Gefühle, Sehnsüchte und Bedürfnisse appellieren.
yEinwände ernst nehmen. Sie sind Fragen des Gegenüber. Man kann sie:
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– Vorwegnehmen – „Sicher fragst Du dich…“
– Durch Rückfragen entschärfen – „Wie meinst Du das genau?
Ein Beispiel?“
– Positiv aufwerten – „OK – das kann ich gut verstehen.“
– umwandeln – „Du willst also sagen, dass …? Wir müssten also
klären …“
– Auf Eis legen – „Das halten wir mal fest für später.“
– Abwägen – „Ja, das stimmt natürlich – einerseits. Andererseits …“
– Offen als Fragen behandeln – „Dazu weiß ich nichts – ich informiere
mich.“
3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
Schritt 5: Abschließen
Offen und zielstrebig
An Interessen des Gegenübers einhaken. Gemeinsamkeiten hervorheben.
Zustimmungs-Tendenzen bewusst machen und verstärken.
yDen Gesprächsstand zusammenfassen. Ergebnisse festhalten und
würdigen. Nochmals den konkreten, individuellen Nutzen des Beitritts
herausstellen.
yDie Überzeugungs-Absicht offenlegen, um zum Punkt zu kommen.
yWer fragt, führt – geschlossene Fragen beschleunigen Entscheidungen, bei
angebotenen Alternativen (später/gleich) wird meist die letztgenannte
gewählt.
yImmer eine verbindliche Verabredung treffen – entweder für den direkten
Eintritt oder für ein Folgegespräch. Nach dem Gespräch die Stimmung
abfragen.
yNeue Kolleginnen und Kollegen willkommen heißen. Hinweise auf die
nächsten Schritte geben. Freundlich verabschieden und bedanken.
Schritt 6: Auswerten
Ehrlich und selbstwirksam
yEine Stärken-/Schwächen-Analyse vornehmen. Wurde das Ziel erreicht?
Falls nein, warum nicht?
yDie Schlussfolgerungen dokumentieren. Stichworte zu den gewonnenen
Einsichten und Lernerfolgen festhalten.
yÜberzogene Selbstkritik vermeiden. Bewusste Selbstbelohnung für Fort-
schritte und die erzielten Erfolge wirkt viel besser!
ySchon jetzt die folgenden Schritte planen. Wann, wo und mit wem wird
das nächste Werbegespräch geführt?
yDie Motivation weitergeben. Mit wem kann man die gewonnenen
Erfahrungen austauschen? Was kann man voneinander lernen?
Schritt 7: Kontinuität sicherstellen
Verantwortlich und kompetent
yKurz nach dem Beitritt nach dem aktuellen Stand erkundigen –
kurzer Anruf, Frage nach dem Mitgliedsausweis, …
yDie Zufriedenheit mit dem Beitritt bestärken –
„Eine gute Entscheidung“…
ySich als künftiger Ansprechpartner anbieten.
yKonkrete Beteiligungs-Angebote unterbreiten.
yFür kontinuierliche, regelmäßige Information sorgen.
yAls Kollege/Kollegin präsent bleiben.
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P r a k t i s c h e T i pp s
GUTE ARGUMENTE
FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT
Persönlich
Mitglieder
gewinnen
Die folgenden Antworten auf Einwände, Vorurteile und
Fragen sollen anregen, aber in keinem Fall den eigenen,
individuellen Diskussions- und Argumentationsstil einschränken.
Einwände und Vorurteile werden wohl nur in den seltensten Fällen so vom
Nichtmitglied vorgetragen werden, wie sie hier formuliert sind. Wer sich mit
den beispielhaften Antworten beschäftigt, wird aber an Sicherheit gewinnen
und in der Lage sein, die darin enthaltenen Argumente flexibel einzusetzen.
Die möglichen Einwände und Vorurteile sind nach fünf Oberthemen geordnet:
yKosten/Nutzen
yTarifpolitik
yGesellschaft im Wandel
yNeuer Individualismus
yPersönliche Befürchtungen
Bei den Argumenten wird auffallen, dass sie auf unterschiedliche Art und Weise Einwände und Vorurteile beantworten. So wird es auch in der Realität sein.
Es gibt Positionen, die Werberinnen und Werber entschieden im Klartext formulieren müssen. An mancher Stelle wird es angebracht sein, eher defensiv
aufzutreten, bei anderen Themen kann man dagegen ruhig in die Offensive
gehen. Genauso gut kann die richtige Gegenfrage auch eine Antwort sein, die
den weiteren Gesprächsverlauf bestimmt. Was die richtige Kombination ist,
stellt sich in der Praxis heraus.
Noch ein wichtiger Hinweis: Die Arbeitshilfe kann nicht die Argumente zusammenstellen, die die gewerkschaftliche Arbeit in Betrieb und Verwaltung auf den
Punkt bringen. Die solide und erfolgreiche Arbeit vor Ort muss aber immer Teil
des persönlichen Werbegesprächs sein. Und noch besser ist es, wenn die Kolleginnen und Kollegen, die als Personen für diese Arbeit stehen, beim persönlichen Werbegespräch vorangehen. Tue Gutes und rede drüber: Diese Maxime
wird viel zu wenig beherzigt.
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3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
KOSTEN / NUTZEN
bei Mitgliedschaft in ver.di
Wer ein Prozent Beitrag bezahlen soll, stellt ganz
Wir haben einiges
berechtigt die Frage: „Und was gibt es dafür?“ Dieser
zu bieten –
Punkt wird in jedem persönlichen Werbegespräch eine
und zu erklären
zentrale Rolle spielen, wenn nicht sogar am Anfang
stehen. Dann wird es ganz wichtig, unsere „Leistungen“ nicht nur auf die
sogenannten „Satzungsleistungen“ zu beschränken, sondern das ganze „Leistungspaket“ ins Gespräch zu bringen. Von der mitgliedernahen Tarifpolitik über
politische Erfolge und berufsfachliche Interessenvertretung bis zum MitgliederService mit besonderen Angeboten.
„Der Beitrag ist zu hoch!“
Klartext
Der Mitgliedsbeitrag beträgt ein Prozent vom Bruttoeinkommen. Für Zuschläge
und Zulagen muss kein Beitrag entrichtet werden. Das ist eine faire Formel für
alle. Wer mehr verdient, zahlt mehr. Wer weniger verdient, zahlt weniger: Das
ist praktische Solidarität.
Der Mitgliedsbeitrag ist das entscheidende Mittel, um unserem Auftrag nachzukommen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern und sicher­
zustellen, dass die Mitglieder festen Boden unter den Füßen haben. Von nix
kommt nix. Eine andere Einnahmequelle als den Beitrag haben wir nicht und
wollen wir nicht: Denn sonst würden wir unsere Unabhängigkeit einbüßen.
Beitragszahlungen ermöglichen ver.di alle ihre Aufgaben: Tarifverhandlungen,
Leistungen, Beratung, Informations- und Bildungsangebote bis hin zu Rechtsschutz und Gerichtskosten. Eine Freizeit-Unfallversicherung ist ebenfalls im
Beitrag enthalten. Und bei einem Arbeitskampf natürlich ein Streikgeld, das
sicherstellt, dass niemand in die Röhre guckt.
Hinzu kommt
Wir gehen sparsam mit dem Geld um, die Ausgaben werden regelmäßig von
ehrenamtlichen Revisoren kontrolliert und jährlich transparent gemacht.
Es gilt
Gewerkschaft ohne Beiträge gibt es nicht. Nur eine finanzkräftige und mitgliederstarke Gewerkschaft ist durchsetzungsfähig und kann in Tarifverhandlungen Druck ausüben, und wenn es sein muss, auch streiken und ihre Mitglieder
schützen.
Ähnliche Einwände
All jene, rund um das Thema Beitrag und Ausgaben, wie:
y„Bei weniger Beitrag würde ich mitmachen!“
y„Spart doch Personalausgaben ein und senkt den Beitrag!“
y„Ich hab‘ noch nie gestreikt, warum soll ich dafür zahlen!“
y„Rechtsschutz kann ich mir auch privat besorgen!“
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P r a k t i s c h e T i pp s
„Mitglied sein bringt doch nichts!“
Erstens
Ohne Gewerkschaften sähe die Welt anders aus. Das, was Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer heute vielfach für selbstverständlich halten, haben Gewerkschaften durchgesetzt. So selbstverständlich, wie einige meinen, ist das nicht.
Praktisch alles Erreichte muss heute verteidigt werden. Überall wird die Rolle
rückwärts probiert – und scheitert vielerorts an den Gewerkschaften.
Zweitens
Ohne Gewerkschaft keine Verbesserung der materiellen Lage. Tarifverhandlungen führen nur Gewerkschaften. Nur sie handeln Einkommen, soziale Leistungen wie Urlaub, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen mit den Arbeitgebern aus.
Ohne uns gäbe es das alles so nicht. Denn gesetzlich hat man zum Beispiel nur
einen garantierten Urlaubsanspruch von ca. vier Wochen (24 Werktage – ohne
Sonn- und Feiertage).
Drittens
ver.di bietet eine Reihe von handfesten Leistungen für ihre Mitglieder: Kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus dem Arbeits-, dem
Sozial- und dem Beamtenrecht, dem Urheberrecht oder dem Ausbildungsverhältnis; Streikgeld wenn es hart auf hart kommt; Beratung und Unterstützung;
Informationen aus erster Hand durch zahlreiche Veröffentlichungen; viele interessante Freizeit- und Bildungsangebote und vor allem viele nette Kolleginnen
und Kollegen.
Viertens
Gewerkschaft bestimmt entscheidend mit, was in Betrieben und Verwaltungen
läuft. Die Mehrheit der Personal- und Betriebsräte sind ver.di-Mitglieder. Sie
werden von ihrer Organisation geschult, beraten und tatkräftig unterstützt.
Fünftens
Nur wer mitmacht, entscheidet auch. Gewerkschaftsmitglieder nehmen Einfluss auf die Gewerkschaftspolitik. Sie bestimmen, wo es langgeht.
Fazit
Eine Mitgliedschaft in ver.di bringt ganz schön viel: Interessenvertretung als
Arbeitnehmer/-in, eine ganze Reihe von handfesten Leistungen und vor allem
Mitsprache- und Mitwirkungsrechte.
Ähnliche Einwände
All jene, die die gewerkschaftliche Leistungskraft unterschätzen, wie:
y„Ihr macht viel zu wenig!“
y„Ihr müsst mehr machen!“
y„Von Euch kommt nix mehr!“
„Tarifliche Leistungen erhalte ich auch ohne ver.di!“
Klartext
Einmal nur die Augen schließen und sich vorstellen, was wäre, wenn alle so
denken und handeln würden …
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3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
Tatsache ist
Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob Tarifverträge, die zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern geschlossen werden, auch für Arbeitnehmer/-innen
gültig sein sollen, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Natürlich grenzen die Arbeitgeber die nicht organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht aus, denn sonst würden viel mehr Beschäftigte in Gewerkschaften
eintreten. Das liegt nicht im Interesse der Arbeitgeber.
Sie kalkulieren also, dass es im Endeffekt für sie „billiger“ wird, wenn sie die
Nichtmitglieder gleichbehandeln und so die Gewerkschaften schwächen. Wer
also nicht ver.di-Mitglied wird, erleichtert den Arbeitgebern das Spiel. Er oder
sie sorgt mit dafür, dass es für die Arbeitgeber „billiger“ wird – zum eigenen
Schaden.
Fazit
Die Alternative ist, die Solidargemeinschaft der Beschäftigten, die Gewerkschaft, zu unterstützen. Je stärker diese Solidargemeinschaft ist, desto effektiver können Forderungen gegenüber den Arbeitgebern durchgesetzt werden.
Hinzu kommt
Nur durch die Mitgliedschaft hat man die Möglichkeit, seine eigenen Vorstellungen in die Tarifpolitik und bei der Formulierung von Forderungen einzubringen. Das kann man durch Teilnahme und Mitarbeit in den gewerkschaftlichen
Gremien beeinflussen. Zurzeit werden auch in vielen Bereichen bei Tarifverhandlungen exklusive Leistungen für ver.di-Mitglieder verhandelt und abgeschlossen.
Ähnliche Einwände
All jene, die davon ausgehen, dass ver.di schon die Kartoffeln aus dem Feuer
holt.
„Die Vertretung meiner Interessen
durch die gesetzliche Interessenvertretung reicht mir!“
Gesetzliche Interessenvertretung können sein z. B. Betriebsrat, Personalrat,
Mitarbeitervertretung, JAV und so weiter.
Klartext
Eine allein auf sich gestellte betriebliche Interessenvertretung greift zu kurz,
um wirklich die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten zu können. Eine
effektive Interessenvertretung ist erst dann sichergestellt, wenn Gewerkschaft
und betriebliche Interessenvertretungen Hand in Hand arbeiten und sich
gegenseitig stärken.
Die gesetzlichen Interessenvertretungen können die Interessen der
Arbeitnehmer/-innen nur auf der Basis der geltenden Regelungen und Gesetze
vertreten. Alle diese Regelungen und Gesetze müssen formuliert, durchgesetzt
und oft auch verteidigt werden. Das schafft man nicht auf betrieblicher Ebene.
Das schafft nur eine betriebsübergreifende Gewerkschaft.
Einkommen, Arbeitszeit, Urlaubsdauer und ein Anspruch auf Übernahme für
Auszubildende nach der Lehre werden von ver.di in Tarifverhandlungen durchgesetzt. Die gesetzlichen Interessenvertretungen können nur das herausholen,
was der Tarifvertrag hergibt.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Auch wichtig
Den Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten sind enge Grenzen gesetzt. Sie können nicht zum Streik aufrufen. Das
können nur die Gewerkschaften. Und vor allem: Kommt es zu Kampfmaßnahmen, dann schützt nur die Gewerkschaft die Beteiligten und zahlt im Falle
eines Streiks an die Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld.
Natürlich ist es nirgends vorgeschrieben, dass Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungsorgane Mitglied einer Gewerkschaft sein müssen. Trotzdem ist
das so gut wie immer der Fall. Aus gutem Grunde: In der heutigen Arbeitswelt
mit ihren komplizierten Rechtsvorschriften und dem ständigen technologischen Wandel ist eine umfassende Weiterbildung der Mitglieder in u. a. BR, PR
und JAV notwendig.
Nur so können sie ihre Aufgaben optimal wahrnehmen. Und dabei werden sie
von ver.di unterstützt. In diese Bildungsarbeit investiert ver.di viel Geld, das
heißt Mitgliedsbeiträge der Solidargemeinschaft.
Fazit
Richtig läuft es nur, wenn Gewerkschaft und betriebliche Interessenvertretung
Hand in Hand arbeiten. Wer „Ja“ zu einer guten Arbeit als Interessenvertretung sagt, muss „Ja“ sagen zur Gewerkschaft. Damit es so bleibt.
Ähnliche Einwände
All jene, die auf einer Unkenntnis über die Grenzen der Betriebs-/Personalratsarbeit basieren, wie:
y„Bei uns läuft es doch auch ohne Gewerkschaft!“
y„Gewerkschaft ist doch nur was für Betriebsräte!“
„Eine Gewerkschaft,
speziell für meinen Beruf bringt mehr als ver.di!“
Manche Menschen wünschen sich eine Gewerkschaft, die sich ausschließlich
für die Interessen ihrer Berufsgruppe stark macht. Zugegeben: Es scheint
manchmal zunächst einfacher oder aussichtsreicher, sich nur auf das unmittelbar eigene Umfeld zu konzentrieren. Damit bekommt aber die Arbeitgeberseite
leichtes Spiel nach dem Motto: „Teile und herrsche“. Dem setzen wir ganz
bewusst das Prinzip „Ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ entgegen. Nur so lässt
sich verhindern, dass unterschiedliche Beschäftigtengruppen gegeneinander
ausgespielt werden.
Klartext
Wir setzen auf Vielfalt und Miteinander. Dazu gehört auch die Abstimmung der
Interessen unterschiedlicher Gruppen. Kleinere Berufsgruppen können sich auf
die Solidarität der starken Beschäftigungsgruppen verlassen.
Nur ver.di hat die Mitglieder und die Mittel, um einen Streik im Ernstfall durchzustehen und erfolgreich zu führen. Da kann keine Schmalspurgewerkschaft
auf Dauer mithalten.
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3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
Des Weiteren
Die eigenständig organisierte Arbeit von spezialisierten Fachbereichen und
Berufsgruppen in ver.di steht für mitgliedernahe, qualifizierte und kompetente
Gewerkschaftsarbeit.
Fazit
Vielfalt und Miteinander – dieses Konzept hat sich bewährt. Nur so lassen sich
qualifizierte berufsnahe Arbeit und effektive Interessenvertretung gegenüber
Arbeitgebern und Staat erfolgreich unter einen Hut bringen.
Ähnliche Einwände
All jene, die sich auf vermeintliche Vorzüge von Mini-Organisationen gegenüber der „Großorganisation“ ver.di beziehen, wie:
y„Meine berufsfachlichen Interessen gehen in ver.di unter!“
y„Großorganisationen wie ver.di scheren alles über einen Kamm!“
„Ein Berufsverband macht mehr Sinn!“
Zugegeben
Ein Berufsverband leistet in der Regel solide berufsfachliche Arbeit.
Aber
All die Fragen, die mit Rechten, Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz zusammenhängen, nehmen Gewerkschaften wahr. Das Gleiche gilt für die materiellen Bedingungen wie Einkommen, Urlaub, Arbeitszeiten und Aufstiegsmöglichkeiten. Ausgefeilte berufsfachliche Positionen ersetzen nicht die Finanz- und
Durchsetzungskraft von Gewerkschaften, wenn es hart auf hart kommt.
Klartext
Auch wir verfolgen eine systematische berufsfachliche Arbeit, diskutieren und
erarbeiten Positionen, entwickeln berufsspezifische Forderungen und Durchsetzungsstrategien. Gerade wer Interesse an berufsfachlicher Arbeit hat, sollte
diese Möglichkeit nutzen.
Fazit
Der Berufsverband ist nicht die Alternative zu ver.di, sondern kann in Form
einer Doppelmitgliedschaft für einige Berufgruppen eine sinnvolle Ergänzung
sein. Wer mehr tun will für die berufsfachlichen Interessen, findet in ver.di Einflussmöglichkeiten und ein großes Forum.
Ähnliche Einwände
All jene, die die Wahrnehmung berufsfachlicher Interessen höher bewerten als
die Handlungs- und Durchsetzungskraft der Gewerkschaft, wie:
y„Ich vermisse die inhaltliche Arbeit!“
y„Eure Mitglieder interessieren sich nicht für die inhaltlichen Fragen!
y„Mir reicht das inhaltliche Engagement!“
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P r a k t i s c h e T i pp s
DIE TARIFPOLITIK
Tarifpolitik ist ein Dauerbrenner im persönlichen Werbegespräch. Aus gutem Grund: Tarifpolitik ist eine
gewerkschaftliche Kernleistung. So ist es nicht verwunderlich, dass es bei „normalen“ Beschäftigten oftmals
zu der Gleichsetzung kommt: Gewerkschaft gleich Tarifpolitik.
Dauerbrenner im
Werbegespräch
Obwohl „Dauerbrenner“, fällt das Unterkapitel Tarifpolitik in dieser Arbeitshilfe knapp aus. Auch das hat einen guten Grund: Tarifpolitik sollte anhand aktueller Beispiele diskutiert werden. Anhand konkreter Beispiele lässt sich am
besten darstellen, warum eine bestimmte Forderung aufgestellt wurde, welche
Argumente in der internen Diskussion dabei eine Rolle gespielt haben, in welchem Zusammenhang die Forderung zu sehen ist, wie sie sich zu anderen,
weitergehenden Forderungen verhält und woran die Durchsetzungschancen
gebunden sind.
„Auf die Tarifpolitik habe ich keinen Einfluss!“
Klartext
Klar, solange Sie kein Mitglied sind!
Richtig ist
An der Tarifpolitik können sich die Mitglieder in Betrieb und Verwaltung von
Anfang an beteiligen. Auf Mitglieder- und Vertrauensleuteversammlungen diskutieren sie zum Auftakt einer Tarifrunde über Art und Höhe der Forderungen
und über die Voraussetzungen, um sie durchzusetzen. Die Beratungen und
Diskussionen fließen unmittelbar ein in die Diskussionen der jeweiligen Vorstände und zuständigen Tarifkommissionen.
Fakt ist
Die Tarifkommissionen gewährleisten eine mitgliedernahe Tarifpolitik, denn sie
setzen sich aus den ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Betrieben und Verwaltungen zusammen.
Noch wichtiger
Für einen Streik ist das demokratische Votum der Mitgliedschaft entscheidend.
In einer Urabstimmung müssen sich die Betroffenen mit einer Mehrheit von 75
Prozent dafür entscheiden. Sie beschließen auch über das Ende des Arbeitskampfes und die Annahme eines Ergebnisses.
Fazit
Wer die ver.di-Tarifpolitik beeinflussen will, muss Mitglied werden und sich
beteiligen. Dazu laden wir ein.
Ähnliche Einwände
All jene, die die demokratische Legitimation der Tarifpolitik –
meist aus Unwissen – infrage stellen, wie:
y„Eure Bosse machen sowieso, was sie wollen!“
y„Das ist doch alles nicht basisnah!“
y„Als kleines Mitglied fragt mich keiner!“
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3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
„Die Tarifpolitik bringt es nicht!“
Klartext
Tarifpolitik findet nicht im luftleeren Raum statt. Über das, was am Ende bei
einer Tarifrunde rauskommt, ist nicht allein entscheidend, was ver.di will, sondern das Kräfteverhältnis.
Was man zuerst wissen muss: Tarifpolitik ist nicht gleich Tarifpolitik. Herrscht
Vollbeschäftigung und sind die Auftragsbücher der Arbeitgeber und die Steuerkassen des Staates voll, dann kann eine Gewerkschaft ganz anders rangehen
als im umgekehrten Fall.
Was man noch wissen muss
Wir sitzen nicht alleine am Tisch. Denn es nehmen auch die Arbeitgeber mit
ihren Forderungen an den Verhandlungstischen Platz. Und das seit Jahren
immer wieder aufs Neue mit einem Grusel-Katalog: Streichen von freien Tagen,
Streichen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, längere Arbeitszeiten, Kürzung von Zulagen und Vergünstigungen … Und da konnten wir in der Vergangenheit Vieles abwehren.
Aber das Wichtigste
Wie die Arbeitgeber auch, so muss ver.di am Ende einem Kompromiss zustimmen. Auch nach Mobilisierungen, Warnstreiks und sogar Streik. Daran führt
kein Weg vorbei. Und das, was dann vereinbart wird, liegt in der Regel deutlich
über dem, was die Arbeitgeber zu Beginn einer Tarifrunde „höchstens“ zugestehen wollten.
Fazit
Tarifpolitik ist Realpolitik. Realpolitik können wir beeinflussen: Je stärker ver.di
ist, je mehr Mitglieder hinter ihr stehen, desto mehr kann sie herausholen und
an unsozialen Forderungen abblocken.
Ähnliche Einwände
All jene, die die konkreten Bedingungen gewerkschaftlicher Tarifpolitik außer
Acht lassen, wie:
y„Ihr holt zu wenig raus!“
y„Ja, wenn Ihr mal richtig Dampf machen würdet!“
y„Das bringt doch alles nix mehr!“
y„Ihr seid nicht kämpferisch genug!“
75
P r a k t i s c h e T i pp s
GESELLSCHAFT IM WANDEL
Es nützt nichts, den Kopf in den Sand zu stecken. Die
Globalisierung der Märkte hat zu Umbrüchen im Produktions-, Arbeits- und Gesellschaftssystem geführt.
Die Welt hat sich radikal geändert. Also ist es auch legitim zu fragen, ob „mit Gewerkschaft alles beim Alten bleiben soll und kann“.
Wenn es um „Globalisierung“ und die damit zusammenhängenden Fragen
geht, dann kommt es darauf an zu demonstrieren, dass Gewerkschaft die Entwicklung nicht verschlafen hat und eine Option auf die Zukunft ist.
Gewerkschaft:
Option auf
die Zukunft
„Globalisierung macht Gewerkschaft überflüssig!“
Gegenfrage
Macht die Globalisierung etwa auch gesicherte Einkommen, geregelte Arbeitszeiten, zukunftssichere Arbeitsplätze, Arbeiternehmerrechte und funktionierende, bürgernahe Dienstleistungen überflüssig? Wenn nicht: Wer soll das sicherstellen, wer soll dafür eintreten, wenn nicht die Gewerkschaften?
Klartext
Die Globalisierung ist real. Aber sie macht Gewerkschaften alles andere als
überflüssig. Wenn mit Hinweis auf die Globalisierung dem Sozialstaat, den
Arbeitnehmerrechten und dem Flächentarifvertrag grundsätzlich der Kampf
angesagt wird, ist es eine aktuelle Aufgabe der Gewerkschaften, Widerstand
zu leisten. Auch die Globalisierung muss sozial gestaltet werden, denn das
ergibt sich nicht aus dem Selbstlauf des Marktes.
Hinzu kommt
Gewerkschaften sind international organisiert. Natürlich schreitet die internationale Zusammenarbeit der Gewerkschaften noch langsamer voran als die
Internationalisierung der Geld- und Warenmärkte. Aber das ist kein Wunder,
denn schließlich handelt es sich um Menschen und nicht um seelenloses Kapital. Aber wir sind dabei, den Informations- und Meinungsaustausch auf Branchenebene europaweit bzw. international auszubauen, um gemeinsam für
bessere Arbeitsbedingungen und mehr Lebensqualität einzutreten.
Übrigens
Selbst im Mutterland der Globalisierung, den USA, ist die Gewerkschaftsbewegung – obwohl totgesagt – wieder auf dem aufsteigenden Ast. Von wegen:
„Ende der Gewerkschaften!“
Fazit
Was die Globalisierung der Märkte aus der Welt macht, ist längst noch nicht
entschieden. Nur eins ist sicher: Ohne handlungsfähige Gewerkschaften drohen gesellschaftliche Spaltung, ökologische Zerstörung, Gefährdung des Sozialstaats und damit der sozialen Grundlage der Demokratie.
76
3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
Ähnliche Einwände
All jene, die von der veröffentlichten Meinung beeinflusst sind, dass das „Ende
der Geschichte“ – der Zusammenbruch des „Realen Sozialismus“ – auch das
Ende der Gewerkschaften bedeutet, wie:
y„Gewerkschaften haben nichts mehr zu melden!“
y„Ich sehe keine Perspektiven mehr!“
y„Es ist alles viel zu kompliziert geworden!“
y„Man muss mal abwarten, was so kommt!“
„Die Arbeitgeber sind eh stärker!“
Gegenfrage
Was wäre in Zeiten wie heute wohl los, wenn die Gewerkschaften viel schwächer wären? Wie sähe dann die Wirklichkeit in Betrieb und Gesellschaft aus?
Klartext
In schwierigen wirtschaftlichen Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit hängen die
Trauben für Gewerkschaften immer besonders hoch. Daraus kann der Eindruck
entstehen, dass Gewerkschaften nicht viel zu melden haben. Richtig daran ist,
dass die Gewerkschaften es schwerer haben. Falsch ist aber, dass sie nichts
erreichen konnten bzw. können – und zwar auf allen Ebenen: Einkommensabbau, wie er den Arbeitgebern vorschwebt, wurde verhindert. Die Verkürzung
der wöchentlichen Arbeitszeit brachte viele neue Arbeitsplätze und hat noch
mehr gesichert. Viele Unternehmen wurden durch gewerkschaftliche Aktivitäten sowohl zur Übernahme von ausgelernten Auszubildenden als auch zur
Aufrechterhaltung des Ausbildungsplatzangebotes „bewegt“.
Grundsätzlich gilt
Ob der Arbeitgeber der Stärkere ist oder nicht, entscheidet sich auch durch die
Mitgliederstärke einer Gewerkschaft. Deshalb muss jede Arbeitnehmerin und
jeder Arbeitnehmer Interesse daran haben, ihre/seine Gewerkschaft durch die
Mitgliedschaft zu stärken.
Übrigens
Auch die Arbeitgeber verlassen sich in der Regel nicht auf ihre individuelle
Stärke. Die meisten wissen, dass sie gemeinsam ihre Interessen besser vertreten können. Sie sind daher Mitglied ihres Arbeitgeberverbandes und zahlen
dafür Beitrag.
Hinzu kommt
Auch die Arbeitgeber stellen immer wieder neue Forderungen, die auf längere
Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich, sozial nicht abgesicherte Flexibilisierung
und Senkung der Lohnkosten hinauslaufen. Wenn sie zurückstecken, dann
nicht aus freien Stücken, sondern weil die organisierte Arbeitnehmerschaft –
die Gewerkschaft – sie dazu gezwungen hat.
Fazit
Je nach wirtschaftlicher und politischer Lage muss ver.di erst einmal das
Erreichte sichern. Jeder Arbeitsplatz, der erhalten bleibt, jede Ausbildungsstelle,
die nicht gestrichen wird, jeder Auszubildende, der nach der Ausbildung übernommen wird, ist ein Erfolg.
77
P r a k t i s c h e T i pp s
„Die Gewerkschaft hat keine Macht, Arbeitsplätze zu sichern!“
Klartext
Das Recht auf Arbeit ist für uns ein Menschenrecht. Arbeit bedeutet mehr als
bloße Existenzsicherung. Sie ist die wesentliche Voraussetzung für die Selbstverwirklichung der Menschen und für ihre Teilnahme am gesellschaftlichen
Leben. Arbeit schafft gesellschaftlichen Wohlstand und Lebensqualität. Der
Kampf um mehr Beschäftigung und sichere Arbeitsplätze hat für uns Priorität.
Aber
Nicht die Gewerkschaften entscheiden über Marktstrategien, Investitionen und
Produktionsverlagerungen, sondern die Arbeitgeber. Ob es dann zu Entlassungen und Arbeitsplatzabbau kommt, darüber entscheidet das Kräfteverhältnis.
Und das wiederum hängt entscheidend ab von der Stärke der Gewerkschaft.
Hinzu kommt
Mit unserer Gesellschafts-, Tarif- und Betriebspolitik setzen wir alles daran,
neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende Arbeitsplätze zu erhalten.
yMit Nachdruck setzen wir uns als einzige relevante gesellschaftliche Kraft
dafür ein, Arbeitgeber und politisch Verantwortliche auf das Vollbeschäftigungsziel zu verpflichten. Wir haben konkrete Programme erarbeitet
für eine aktive Beschäftigungspolitik, die Unternehmen und öffentliche
Hand auf Investitionen und Innovationen verpflichtet, die eine nachhaltige
Entwicklung fördert: Im Ausbau des Umweltschutzes und einer modernen
Infrastruktur.
yIn der Tarifpolitik kämpfen wir für eine Verkürzung der Arbeitszeit und set-
zen dabei auf eine Vielzahl von Maßnahmen, vom Abbau der Überstunden
über den Vorruhestand bis hin zu mehr Arbeitszeitsouveränität.
yTag für Tag schließen ver.di-Bezirke und ver.di-Landesbezirke sowie Be­­
triebs- und Personalräte, unterstützt von ihrer Gewerkschaft, Tarifverträge
und Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen ab, die drohende Entlassungen
verhindern oder Beschäftigungsabbau sozial gestalten.
yOftmals ist ver.di der Motor innovativer Produktions- und Dienstleistungs-
gestaltung. Durch Produktkonversion und breitere Angebotspaletten werden neue Beschäftigungsperspektiven in Betrieben und Verwaltungen
eröffnet.
Fazit
Wer sichere Arbeitsplätze und mehr Beschäftigung will, muss auch selbst etwas
dafür tun. Gewerkschaften können keine sicheren Arbeitsplätze garantieren.
Aber sie sind die Voraussetzung dafür, dass die Arbeitsplätze sicherer werden.
Ähnliche Einwände
All jene, die das Unmögliche verlangen, aber nicht in Rechnung stellen, was die
Gewerkschaft heute schon leistet und dass es dazu keine Alternative gibt, wie:
y„Ihr zieht doch sowieso immer den Kürzeren!“
y„Es wird viel gefordert, aber nix kommt raus!“
y„Bei den wichtigen Fragen passiert doch nichts!“
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3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
„Die Gewerkschaften haben die Entwicklung verschlafen!“
Einspruch
Es kommt vielleicht nicht immer so rüber, wie wir es gerne hätten, zumal viele
Medien lieber ihre Vorurteile pflegen statt vorurteilsfrei zu berichten, aber: Wir
haben schon lange verstanden, dass wir vor neuen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen stehen und neue Konzepte her
müssen. Und wir haben gehandelt:
Klartext
Wohl keine Bewegung von der Größe der Gewerkschaften hat sich im letzten
Jahrzehnt so gewandelt wie wir. ver.di – der Zusammenschluss von fünf
Gewerkschaften zu einem neuen Haus für die Beschäftigten des gesamten
Dienstleistungsbereiches ist der beste Beweis für unseren Zukunftswillen.
Wir bieten Konzepte an für die Politikfelder, die über die Zukunftsfähigkeit der
Gesellschaft entscheiden, wie Gesundheitswesen, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Sozial- und Bildungssysteme.
Hinzu kommt
Die große Frage der Gleichstellung von Mann und Frau haben wir beispielhaft
vorangetrieben. Es gibt nicht viele Gewerkschaften und Großorganisationen, in
denen die Frauenförderung so groß geschrieben wird.
Ohne das Engagement von Gewerkschaften gäbe es sicherlich keinen flächendeckenden Mindestlohn. Und auch die gesellschaftliche Debatte über Alters­
armut oder Dumpinglöhne und -gehälter haben federführend die Gewerkschaften angestoßen.
Fazit
Den Anspruch, soziale Gegen- und Gestaltungsmacht zu sein, löst ver.di mit
ihren Zukunftskonzepten ein. Aber wer eine lebenswerte Zukunft will, muss
dafür auch was tun.
Ähnliche Einwände
All jene, die die Zukunftsfähigkeit der Gewerkschaften anzweifeln.
79
P r a k t i s c h e T i pp s
NEUER INDIVIDUALISMUS
Jeder ist seines Glückes Schmied – bläut der Volksmund uns ein. Täglich werden in den Medien sogenannte „Siegertypen“ präsentiert, die es allein
geschafft haben. Die Botschaft: Im Kollektiv gehst Du
unter, hinter großen Organisationen verstecken sich die Schwachen und Angepassten. All das ist nicht neu. Generationen von Gewerkschafter/-innen haben
sich bei der Werbung neuer Mitglieder mit einer so angeheizten Ellenbogenmentalität herumschlagen müssen.
Der Einzelne
ist so wichtig
wie das Ganze
Aber es sind auch neue Werte und Einstellungen entstanden: War es seit der
Entstehung des Kapitalismus ausgemachte Sache, dass „wir leben, um zu
arbeiten“, so finden heute immer mehr Menschen, dass „wir arbeiten, um zu
leben!“ Das Streben nach Selbstverwirklichung stellt auch überkommene
Obrigkeitsstrukturen in Betrieb und Gesellschaft infrage. Die Suche nach einem
Lebenssinn führt auch hin zur Frage der eigenen Verantwortung. Der Wunsch
nach mehr Eigenverantwortung eröffnet Perspektiven für Engagement und
Beteiligung und erhöht – bei bestimmten Gruppen – natürlich auch den
Anspruch an die Gewerkschaft.
Nicht entschieden ist die Frage, wo die Reise hingeht. Im Werbegespräch muss
es also darum gehen, all das unterstützend aufzugreifen, was positiv am „neuen Individualismus“ ist.
„Ich regele meine Angelegenheiten selbst!“
Klartext
Wir haben überhaupt nichts dagegen, dass jemand soweit wie möglich „seine
Angelegenheiten selbst regelt“. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
selbstbewusst gegenüber Vorgesetzten und Chefs auftreten, wenn sie wissen,
was sie wert sind, dann sind wir die Letzten, die das nicht begrüßen würden.
Selbstbewusste Kolleginnen und Kollegen sind uns lieber als Duckmäuser.
Aber
Selbstbewusstsein zeigt sich auch, wenn man realistisch seine Stärke einschätzt. Was ist zum Beispiel, wenn es Probleme am Arbeitsplatz gibt: Umsetzung in eine andere Abteilung, in eine andere Dienststelle, neue – vielleicht
vertraglich nicht vereinbarte – Aufgaben, Streit um Lohn, Gehalt und Zulagen,
Krach mit dem Chef?
Denn
Wer in ver.di organisiert ist, kann sich auf Rat und Beistand seiner Gewerkschaft verlassen. Da sind die Vertrauensleute im Betrieb, da ist der Personalrat/
Betriebsrat mit einem guten Draht zur Gewerkschaft, zum ver.di-Bezirk und
-Fachbereich. Sie alle haben Erfahrung in der Behandlung solcher Konflikte.
Übrigens
Ist zum Beispiel ein klärendes Gespräch zwischen dem Vorgesetzten und dem
Beschäftigten nötig, kann ein ver.di-Experte hinzugezogen werden. Er bringt
die notwendige Kompetenz mit.
80
3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
Fazit
Je selbstbewusster Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auftreten, umso
erfolgreicher lässt sich gewerkschaftliche Interessenvertretung organisieren.
Gewerkschaft braucht selbstbewusste Beschäftigte. Aber selbstbewusste
Beschäftigte werden noch stärker durch eine handlungsfähige Gewerkschaft.
Ähnliche Einwände
All jene, die auf der vermeintlichen Stärke von Einzelkämpfern beruhen, wie:
y„Ich setze mich schon alleine durch!“
y„Mir kann keener!“
y„Mein Job ist bombensicher!“
y„Bis jetzt habe ich auch alles allein geregelt!“
„Gewerkschaft? Brauch ich nicht!“
Gegenfrage
Wie kommt es, dass Sie einen sicheren Job haben? Wo kommen eigentlich
gesicherte Einkommen, bessere Arbeitsbedingungen, soziale Absicherung,
Gesundheitsschutz und Arbeitnehmerrechte her? Und vor allem: Wie werden
sie gesichert und ausgebaut?
Klartext
Nichts regelt sich automatisch. Starke und durchsetzungsfähige Gewerkschaften waren und sind unverzichtbar. Nix ist umsonst: Der Interessengegensatz
von Kapital und Arbeit prägt nach wie vor die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Soziale Gerechtigkeit ergibt sich nicht aus dem Selbstlauf
des Marktes.
Übrigens
Wie wichtig Gewerkschaft ist, erkennen manche Leute oft erst dann, wenn sie
selbst Probleme bekommen. Das kann eine ungerechte Versetzung, eine Kündigung, untertarifliche Bezahlung oder der Abbau von Sozialleistungen sein.
Wer erst dann zu uns kommt, kommt in vielen Fällen zu spät.
Fazit
Gewerkschaft ist wichtiger denn je. Wer auf Erwerbsarbeit angewiesen ist, um
sein Leben zu planen und zu gestalten, kann auf die soziale Gegenmacht der
Gewerkschaft nicht verzichten.
Ähnliche Einwände
All jene, die das reale Übergewicht der Arbeitgeber nicht zur Kenntnis nehmen,
wie:
y„ver.di-Mitglied? Ich doch nicht!“
y„Gewerkschaft bringt doch nichts!“
y„Da kann man sowieso nichts machen!“
81
P r a k t i s c h e T i pp s
„Politik interessiert mich nicht.“
Klartext
Dass sich jemand überhaupt nicht für Politik interessiert, stimmt einfach nicht.
Jede und jeder nimmt politische Ereignisse wahr, kommentiert sie und hat dazu
eine Meinung. Jede und jeder hat irgendwelche Ansprüche an das Leben und
die Gesellschaft. Jede und jeder hat eine Meinung zur gesellschaftlichen Wirklichkeit.
Aus gutem Grund
Politik bestimmt unser Leben – ob wir wollen oder nicht. Politik bestimmt, wie
und ob wir arbeiten, wie wir wohnen und wo wir wohnen, was wir haben und
nicht haben. All das ist „Politik“. Entscheidend ist, ob man damit zufrieden ist,
selbst nur ein Spielball „der Politik“ zu sein.
Richtig ist
Politik kann einen manchmal anöden. Politik und Politiker vermitteln nicht
gerade den Eindruck, als ob sie wüssten, was gespielt wird. Allzu oft geht die
Politik vor den sogenannten wirtschaftlichen Sachzwängen in die Knie und mit
Beruhigungsfloskeln über die berechtigten Ängste der Bevölkerung hinweg.
Richtig ist aber auch
Mit Resignation und politischem Rückzug wird es nicht besser, sondern schlimmer. Gewerkschaft versteht sich auch als Korrektiv für abgehobene politische
Entscheidungen. Bei vielen Auseinandersetzungen haben wir gezeigt, dass sich
Engagement lohnt, um politische Fehlentscheidungen zu korrigieren.
Fazit
Politisches Interesse und politisches Handeln haben nichts mit Politik rund um
die Uhr zu tun. Politisch denken und handeln beginnt mit einfachen, aber
grundsätzlichen Einsichten: Jeder gegen jeden, oder: jeder mit jedem. „An
sich“ oder „an uns“ denken. Einzeln auf der Strecke bleiben oder gemeinsam
etwas erreichen. Sich nicht alles gefallen lassen, sondern gemeinsam mit anderen etwas bewegen.
Ähnliche Einwände
All jene Ausflüchte, die angeführt werden, um zu begründen, dass man sich
lieber „raushalten“ möchte, wie:
y„Ich blicke eh nicht mehr durch!“
y„Da kann man nichts machen!“
y„Die da oben machen sowieso, was sie wollen.“
y„Politik bringt nur Ärger.“
y„Politisches Engagement zahlt sich nicht aus!“
82
3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
„Ich lasse mich nicht vereinnahmen!“
Klartext
Sekten vereinnahmen ihre Mitglieder und nutzen sie aus. Die Gewerkschaft
bietet ihren Mitgliedern Leistungen und lädt zur Teilnahme an der demokratischen Willensbildung ein.
Hinzu kommt
Niemand, der ver.di-Mitglied wird, gibt seinen eigenen Kopf im Gewerkschaftshaus ab. Wir finden es wichtig, dass die Mitglieder eine eigene Meinung haben
und damit auch nicht hinterm Berg halten. Deshalb bieten wir Möglichkeiten,
aktiv in den ver.di-Meinungsbildungsprozess einzugreifen.
Richtig ist
Das was ver.di in der Öffentlichkeit vertritt, ist immer Resultat eines demokratischen Willensbildungsprozesses. Wer zum Beispiel einen Beschluss oder eine
Personalentscheidung von ver.di nicht richtig findet, kann das auch weiterhin
vertreten.
Richtig ist aber auch
Die Anerkennung unterschiedlicher Standpunkte und damit auch die Bereitschaft zur Toleranz hat da ihre Grenzen, wo wir uns selbst schaden würden:
Streikbruch, politischer Extremismus, Kriegshetze und Fremdenfeindlichkeit
können und werden wir nicht tolerieren.
Übrigens
Unbegründet ist auch die Angst vor einer organisatorischen Vereinnahmung:
Der Beitritt verpflichtet zu nicht mehr als zur Zahlung des Beitrages. Ansonsten
gilt: Wir bieten vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten. In ver.di kann sich jede
und jeder einbringen – vollkommen ohne jeden Zwang.
Fazit
Die Gewerkschaft ist ein gesellschaftspolitisches Bündnis zur Vertretung der
Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Deshalb „vereinnahmen“ wir nicht, sondern überwinden die politischen Barrieren und vereinen
Menschen unabhängig von ihren parteipolitischen und weltanschaulichen
Überzeugungen.
Ähnliche Einwände
All jene, die Ängste vor Vereinnahmung und Missbrauch thematisieren, wie:
y„Ihr seid zu SPD-nah!“
y„Ich will meine eigene Meinung behalten!“
y„Erst mal drin, und dann hat man keinen Einfluss!“
y„Ich opfere meine Freizeit nicht für die Gewerkschaft!“
83
P r a k t i s c h e T i pp s
Persönliche Befürchtungen
Der Beitritt in eine Gewerkschaft ist unter normalen
Bedingungen kein Akt, der besonderen persönlichen
Mut erfordert. Aber wir können die Augen nicht davor
verschließen, dass der „Druck auf den Arbeitsplatz“
durch die Massenarbeitslosigkeit zugenommen und damit auch persönliche
Befürchtungen bei Kolleginnen und Kollegen geweckt hat.
Legitim, aber
widerlegbar
Die persönliche Befürchtung, der Beitritt zur Gewerkschaft könnte beruflich
schaden, ist legitim. Entsprechend differenziert und mit Verständnis und Fingerspitzengefühl sollte dieser Punkt im persönlichen Werbegespräch besprochen werden. Selbst dann, wenn der Werbende die Befürchtung übertrieben
findet und nicht teilt.
„Wenn ich Mitglied werde, stehe ich auf der Abschussliste!“
Klartext
Wo sich der Chef wie der liebe Gott aufspielt, ist es umso wichtiger, Mitglied
der Gewerkschaft zu werden. Denn nur wer organisiert ist, kann sich mit Erfolg
gegen Arbeitgeber-Willkür zur Wehr setzen.
Hinzu kommt
Chefs, die gegen Gewerkschaftsmitglieder vorgehen, handeln rechtswidrig.
Denn die „Abstrafung“ des Gewerkschaftsbeitritts ist ein klarer Verstoß gegen
Artikel 9 des Grundgesetzes, der die Vereinigungsfreiheit garantiert. Es wäre
nicht das erste Mal, dass ver.di einen solchen Chef, der Beschäftigte wie Leibeigene behandeln will, zur Räson brächte.
Fazit
Kommt es hart auf hart, lassen wir niemanden im Regen stehen. Auch im
Einzelfall ist ver.di der Anwalt ihrer Mitglieder. Auch vor Gericht setzen wir
Ansprüche durch. Für Mitglieder kostenlos.
Ähnliche Einwände
All jene, die Schikanen beim Eintritt befürchten:
y„Mein Chef macht Ärger!“
y„Ich befürchte, das schadet mir!“
y„Mein Arbeitsplatz ist mir wichtiger als ver.di!“
„Ich will beruflich weiterkommen!“
Klartext
Jede und jeder möchte im Beruf etwas erreichen und vorwärts kommen. Das ist
bei den Mitgliedern unserer Gewerkschaft nicht anders als bei denen, die noch
nicht Mitglied sind. Selbstbewusste und qualifizierte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer waren schon immer das Rückgrat der Gewerkschaftsbewegung.
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3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
Außerdem
Gerade durch ver.di kommt man beruflich weiter: Denn wir halten für unsere
Mitglieder vielfältige, qualitativ hochwertige Bildungsangebote bereit. Für die
berufliche Qualifizierung, den politischen Durchblick und die persönliche Entwicklung. Kostenlos.
Hinzu kommt
Wer vorwärts kommen will, hat Selbstbewusstsein und berufliche Kompetenz.
Arbeitgeber sind manchmal ganz schön daneben, aber gute Fachkräfte werden
sie nicht vergraulen oder gar benachteiligen, nur weil sie Mitglied der Gewerkschaft sind.
Übrigens
Leute in leitender Funktion haben eine besondere Verantwortung, aber ihr
Arbeitsplatz ist auch besonders gefährdet. Wer weit oben auf der Leiter steht,
kann auch besonders tief fallen. Der Rang in der betrieblichen Hierarchie
ändert nichts daran, dass man weiterhin ein abhängig Beschäftigter ist, der
Rechtsschutz und einen sicheren Job braucht. Wenn es hart auf hart kommt,
sollte man auf den Schutz einer starken Organisation nicht verzichten.
Fazit
Es gibt keinen vernünftigen Grund, den Gewerkschaftsbeitritt gegen die beruflichen Karrierechancen auszuspielen. Im Gegenteil: ver.di-Mitglieder haben
Zugang zu Informationen und Weiterbildungsmöglichkeiten, an die Nichtmitglieder nicht ohne Weiteres herankommen. Das macht sie oft zu begehrten
Fachkräften.
Ähnliche Einwände
All jene, die Ängste um das berufl iche Fortkommen ausdrücken, wie:
y„Eine Mitgliedschaft würde mir schaden!“
y„Ich entscheide mich lieber für meine Karriere!“
y„Ohne Gewerkschaft komme ich beruflich weiter!“
„Ich trete nur ein, wenn die anderen auch eintreten!“
Ganz ehrlich
Wer den Beitritt nur davon abhängig macht, dass andere mitziehen, baut
unnötige Hürden auf und macht sich selbst klein. Wenn man etwas richtig
findet, sollte man seine Meinung nicht von der Haltung anderer abhängig
machen. Auch die anderen brauchen wir und wollen sie gewinnen. Aber das
geht viel leichter, wenn erst einmal einer „Ja“ gesagt hat. Denn der Einwand
„Nur wenn auch die anderen …“ zieht dann schon nicht mehr. So geht‘s.
Klartext
Natürlich ist es nie leicht, als Erster einen Schritt zu tun, den andere noch nicht
tun wollen. Aber immer, wenn sich etwas bewegt hat und bewegen musste,
gab es eine/n Erste/n. Ab und an muss man mal was tun, wozu andere (noch)
nicht bereit sind.
85
P r a k t i s c h e T i pp s
Fazit
Niemand, der ver.di beitritt, springt ins kalte Wasser. Er oder sie sichert lediglich
seine Rechte als Beschäftigte/r dadurch, dass er/sie diese Rechte auch ausschöpft. Der Schutz der Gewerkschaft garantiert, dass daraus kein Nachteil
entsteht.
Ähnliche Einwände
All jene, die Bezug nehmen auf künstliche Bedingungen, wie:
y„Ich trete bei, wenn es mehr Mitglieder gibt!“
y„Ich wäre dann in meiner Abteilung das einzige Mitglied!“
y„Wir sind hier zu wenige Mitglieder!“
y„Ich trete bei, wenn ich hier mehr durchblicke!“
„Ich bin noch in der Probezeit!“
Klartext
Gerade wer in der Probezeit ist, braucht die Unterstützung durch ver.di. Eine
Kündigung vor Ablauf der Probezeit können wir in der Regel nicht verhindern.
Ganz schlechte Karten hat, wer nicht in der Gewerkschaft ist. Denn einiges an
Unterstützung durch die ver.di-Mitglieder im Betriebs- bzw. Personalrat und in
der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) können wir schon organisieren, wenn es hart auf hart gehen sollte. Außerdem haben sie den heißen Draht
zu den hauptamtlichen ver.di-Expertinnen und Experten.
Hinzu kommt
Die Probezeit ist schnell vorbei. Dann geht es um die richtige Eingruppierung.
Und da sollte niemand auf die gewerkschaftliche Beratung und Unterstützung
verzichten.
Übrigens
Von der Mitgliedschaft in ver.di muss der Arbeitgeber weder in der Probezeit
noch nachher etwas erfahren. Wir gehen verantwortungsvoll mit den Daten
unserer Mitglieder um. Die Mitgliedschaft wird nur bekannt gegeben, wenn
wir dazu den Auftrag des Mitglieds haben.
Fazit
Auch in der Probezeit ist man ein vollwertiger Mitarbeiter mit allen Rechten
und Pflichten. Das bedeutet auch, dass man mit allen Problemen eines/r
Arbeitnehmers/-in mit dem Arbeitgeber konfrontiert werden kann. Gerade deswegen ist es unerlässlich, Gewerkschaftsmitglied zu sein. Nur so hat man
jederzeit die notwendige Unterstützung.
Ähnliche Einwände
All jene, die eine bestimmte Unsicherheit ausdrücken, wie:
y„Ich muss mich erst mal am neuen Arbeitsplatz einarbeiten“
y„Ich bleibe sowieso nicht lange hier!“
y„Ich warte erst mal ab, ob so alles glatt geht!“
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3 S t a r ke A r g u m e n t e – s t a r k i m G e s p rä c h
ZUSAMMENFASSUNG
Persönliche Gespräche sind und bleiben das A und O
erfolgreicher Mitgliedergewinnung. Ein souveräner
Auftritt, sowie eine klare, prägnante und überzeugende Argumentation sind dabei für den Erfolg
ganz entscheidend.
Persönlich
Mitglieder
gewinnen
7 Schritte zum erfolgreichen Werbegespräch
Mitglieder im persönlichen Gespräch gewinnen, bedeutet: Zeit, Ort und Inhalte
im Vorfeld festlegen, mit einer positivinteressierten Grundhaltung herangehen,
zuhören können, das Gespräch auf Augenhöhe führen, authentisch bleiben,
klar und prägnant argumentieren, zielstrebig abschließen, ehrlich auswerten
und als Ansprechpartner präsent bleiben.
Vorteile für Mitglieder herausstellen
Es ist vollkommen legitim, wenn Kollegen/-innen die Frage stellen: „Was bringt
mir die Mitgliedschaft in ver.di?“ Dabei gibt es keinen Grund, diese Frage nicht
offen und selbstbewusst zu beantworten: Der Mitgliedsbeitrag ist gut investiertes Geld, unsere Leistungen können sich sehen lassen.
Tarifpolitik – besser als ihr Ruf
Kein anderes Thema wird so eng mit Gewerkschaft verknüpft wie die Tarifpolitik. Und gerade hier gilt es, im Gespräch einige Punkte zurechtzurücken:
Tarifpolitik findet weder über die Köpfe der Mitglieder hinweg statt, noch ist
sie nutzlos. Die Devise muss lauten: Mitglied werden – ver.di stärken – mitgestalten.
Keine Zukunft ohne starke Gewerkschaft
Keine Frage: Unsere Gesellschaft hat sich durch die Globalisierung stark
gewandelt. Zu diesem Punkt muss deutlich gemacht werden, dass Gewerkschaften dies erkannt haben und entsprechend reagieren. Und gerade in
schwierigen Zeiten gilt: Nur Gewerkschaften können Lebensqualität für alle
sichern.
Selbstbewusste Kollegen/-innen gewinnen
ver.di gewinnt durch selbstbewusste Kolleginnen und Kollegen – und sie
gewinnen durch ver.di, denn als Mitglieder erreichen sie mehr. Im Gespräch
sollte klargemacht werden: Solidarität und Individualismus müssen keine
Gegensätze sein. Dass beides zusammenpasst, daran arbeiten wir.
Persönliche Befürchtungen ernst nehmen
Befürchtungen, der Eintritt in eine Gewerkschaft könnte beruflich schaden,
sind legitim – auch wenn sie in den meisten Fällen unbegründet sind. Entsprechend sensibel sollten Werberinnen und Werber mit entsprechenden Äußerungen umgehen. Im Gespräch sollte deutlich werden: Gerade als Teil einer starken Gemeinschaft kommt man beruflich weiter.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Wichtige Themen –
wirksam kommuniziert
Betriebliche
Öffentlichkeitsarbeit gestalten
Was ist betriebliche Öffentlichkeitsarbeit?
Als Öffentlichkeitsarbeit bezeichnet man alle Maßnahmen und Tätigkeiten, die zum Ziel haben, für das eigene Anliegen eine günstige öffentliche Meinung zu
schaffen. Neben Öffentlichkeitsarbeit wird mittlerweile aber auch in Deutschland zunehmend der Begriff Public Relations verwendet. Denn diese international gebräuchliche Bezeichnung macht besser deutlich, worum es eigentlich
geht: Die Aufgabe kann nämlich nicht sein, eine abstrakte „Öffentlichkeit“ mit
möglichst vielen Veranstaltungen und mit einer Unmenge an Materialien zu
versorgen – quasi in der Hoffnung, eine der vielen abgefeuerten Kugeln werde
schon das Ziel treffen. Denn die Öffentlichkeit gibt es nicht, vielmehr muss man
eine Vielzahl von Zielgruppen mit höchst unterschiedlichen Interessen, Vor­
stellungen und Erwartungen unterscheiden. Zu diesen gilt es, eine Beziehung
herzustellen und mit ihnen in einen kontinuierlichen Dialog zu treten. Der
inzwischen oft verwendete Begriff „Bezugsgruppe“ macht dies deutlich. Zur
besseren Textverständlichkeit verwenden wir in dieser Broschüre aber weiterhin den allgemein bekannteren Begriff der „Zielgruppe“.
Öffentlichkeitsarbeit ist also die Kunst, Kommunikationsbeziehungen zu unterschiedlichen Zielgruppen aufzubauen und am Laufen zu halten.
An wen richtet sich betriebliche Öffentlichkeitsarbeit?
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit versucht in erster Linie, die verschiedenen
Zielgruppen im Betrieb selbst zu erreichen. Zielgruppen könnten dabei beispielsweise sein: Die Belegschaft (bzw. einzelne Gruppen von Beschäftigten
wie z. B. Leiharbeitskräfte, Auszubildende, Studierende, Praktikanten/-innen,
aber auch Beschäftigte einer bestimmten Abteilung, eines bestimmten Alters,
Geschlechts oder an einem bestimmten Standort etc.), ver.di-Mitglieder im
Betrieb, Mitglieder anderer Arbeitnehmerorganisationen im Betrieb oder auch
die Unternehmensleitung.
Meistens ist es jedoch sinnvoll, mit betrieblicher Öffentlichkeitsarbeit noch weitere Zielgruppen zu erfassen, die sich zwar nicht im Unternehmen selbst befinden, jedoch ebenfalls auf betriebliche Entscheidungen einen gewissen Einfluss
ausüben können. Dazu könnten zum Beispiel zählen: Kooperationspartner des
Unternehmens, bedeutende Kunden, Gläubiger, Zulieferer, die Einwohner am
Sitz des Unternehmens, die kommunale Verwaltung sowie lokale und regionale Medien.
Welche Zielgruppen für die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit relevant sind,
hängt natürlich vom Einzelfall ab und bedarf einer sorgfältigen Analyse der
damit betrauten Personen.
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4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
Was bringt betriebliche Öffentlichkeitsarbeit?
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit ist für jede ver.di-Betriebsgruppe, aber auch
für die Betriebs- und Personalräte von ver.di unerlässlich. Folgende Ziele können mit einer guten betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden:
Bekanntheitsgrad erhöhen
Die beste Arbeit bringt gewerkschaftlichen Vertrauensleuten bzw. betrieblichen
Mitbestimmungsgremien wenig, wenn sie im Betrieb von niemandem bemerkt
wird. Denn nur wenn ihre Arbeit auch bekannt ist, werden die Beschäftigten
auch den Kontakt und den Austausch mit ihnen suchen. Deshalb gilt auch für
Betriebs- und Personalräte sowie Vertrauensleute: „Tue Gutes und rede drüber!“ Eine gute Öffentlichkeitsarbeit macht die Tätigkeit der gewerkschaftlich
Aktiven bzw. der betrieblichen Interessenvertretungen im Betrieb transparent
und schafft bei den Beschäftigten Akzeptanz.
Positives Image aufbauen
Images sind Vorstellungsbilder, die sich Menschen von einem Meinungsgegenstand (beispielsweise von einer Gewerkschaft) machen. Wir alle greifen
bewusst oder unbewusst auf Images zurück, um uns in unserer komplexen
Welt orientieren zu können und uns dafür nicht erst jedes Mal umfangreiches
Wissen über einen Gegenstand aneignen zu müssen.
Auch Betriebs-/Personalräte und ver.di-Betriebsgruppen haben bei der Belegschaft ein bestimmtes Image. Dieses kann mit einer guten Öffentlichkeitsarbeit
positiv gestaltet werden. Interessenvertretungen und Betriebsgruppen haben
es mit einem positiven Image in vieler Hinsicht einfacher: Sie genießen das
Vertrauen der Beschäftigten und können bei Auseinandersetzungen mit dem
Arbeitgeber auf ihren Rückhalt zählen.
Das Meinungsbild im Betrieb mitbestimmen
Mit einer eigenständigen betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit durch Betriebsgruppen bzw. betriebliche Interessenvertretungen ist es möglich, das Informationsmonopol des Arbeitgebers aufzubrechen, Diskussionen innerhalb der
Belegschaft anzuregen und so das Meinungsbild im Betrieb bzw. der Dienststelle entscheidend zu prägen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um sich
die Unterstützung der Beschäftigten in Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber zu sichern.
Die Beschäftigten mobilisieren
Mit einer guten Öffentlichkeitsarbeit können Beschäftigte für betriebliche Themen interessiert und zur eigenen Aktivität ermuntert werden. Dies gilt besonders für die Auseinandersetzungen rund um Tarifrunden. Und je stärker die
Beschäftigten für die Durchsetzung ihrer Interessen mobilisiert sind, desto
mehr Druck lässt sich auf den Arbeitgeber aufbauen.
Neue Mitglieder für ver.di gewinnen
Nicht zuletzt ist eine gute betriebliche Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Instrument, um die Beschäftigten von der Kompetenz und vom Engagement der
gewerkschaftlich Aktiven im Betrieb bzw. der Dienststelle zu überzeugen und
damit neue Mitglieder für ver.di zu gewinnen. Aber auch langjährige Mitglieder
können so – vielleicht nach längerer Passivität – wieder neu für gewerkschaftliche Themen begeistert und in die aktive Arbeit eingebunden werden.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Kriterien – worauf kommt es an?
Will betriebliche Öffentlichkeitsarbeit diese Ziele erreichen, muss sie einige
­Kriterien erfüllen. Wirksame Öffentlichkeitsarbeit ist:
Konzeptionell durchdacht
Damit Öffentlichkeitsarbeit wirksam sein kann, sollten die Akteure folgende
Fragen klären: Wer sind unsere Zielgruppen? Wie ist deren Einstellung zu uns
und unserer Arbeit? Welche Botschaft soll bei der Zielgruppe im Gedächtnis
bleiben? Welche Wirkung wollen wir erzielen? Welche Instrumente und Medien stehen uns zur Verfügung und welche davon sind für unser Ziel geeignet?
In welcher Reihenfolge sollten wir diese Instrumente und Medien einsetzen?
Kontinuierlich
Nur wenn man Öffentlichkeitsarbeit als eine fortlaufende Aufgabe begreift und
mit den Zielgruppen kontinuierlich im Dialog bleibt, wird man von ihnen auch
ernst genommen.
Leicht verständlich
Die verwendete Sprache sollte klar und der Zielgruppe angemessen sein. Insbesondere sollten Abkürzungen, Fremdwörter und gewerkschaftsinterne Fachbegriffe vermieden oder zumindest erklärt werden.
Zuverlässig
Mit der Zuverlässigkeit der veröffentlichten Informationen steht und fällt auch
die Glaubwürdigkeit der betrieblichen Interessenvertreter bzw. der Betriebsgruppe. Deshalb sollten zuvor alle Fakten gründlich überprüft werden. Grundsätzlich gilt: Nicht nur auf eine Quelle verlassen, sondern immer auch andere
Quellen für eine Bestätigung der Fakten heranziehen.
Vertrauenswürdig
Es reicht nicht, dass die genannten Fakten sachlich korrekt und überprüfbar
sein müssen. Ebenso wichtig ist es, dass die Zielgruppen den gemachten Äußerungen auch vertrauen. Deshalb Vorsicht vor Übertreibungen, Superlativen und
populistischen Phrasen! Man sollte sich immer genau überlegen, wann ein
markiger Spruch passend und von der Belegschaft auch als angebracht akzeptiert ist. Bei inflationärem Gebrauch nützen sich skandalisierende Wortwendungen jedoch schnell ab und der dabei entstehende Gewohnheitseffekt geht
schnell auf Kosten der eigenen Glaubwürdigkeit.
Inhaltlich abgestimmt
Nichts untergräbt die Wirkung der eigenen Öffentlichkeitsarbeit mehr, als wenn
aus dem eigenen Lager widersprüchliche Äußerungen laut werden. Deshalb
sollte innerhalb der eigenen Gruppe immer abgesprochen sein: Was sind unsere zentralen Botschaften? Wie lauten unsere Argumente? Wie reagieren wir
auf zu erwartende Einwände? Wer von uns steht für Pressegespräche und
Interviews zur Verfügung?
Aktuell
Nichts ist langweiliger als die Meldungen vom vorigen Monat. Eine Information, die ohnehin schon alle kennen, wird kaum mehr auf großes Interesse stoßen. Wirksame Öffentlichkeitsarbeit muss daher schnell auf neue Entwicklungen reagieren und aktuell berichten können. Dazu bedarf es innerhalb der
Betriebsgruppe bzw. der betrieblichen Interessenvertretung klarer Zuständigkeiten und schneller Entscheidungsabläufe.
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4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
Überraschend
Um die Aufmerksamkeit der Zielgruppen stärker auf sich zu ziehen, sollte
Öffentlichkeitsarbeit immer wieder mit Gewohnheiten brechen und eingespielte Wege verlassen. Dies kann auf verschiedenen Ebenen geschehen: Zum Beispiel indem der Sprachstil gewechselt wird: Oft erreicht man mit einem humorvollen, ironisierenden Ton mehr Aufmerksamkeit als mit einer bierernsten
Analyse. Oder indem neue Medien eingesetzt und so die eingefahrenen Wahrnehmungsmuster durchbrochen werden: Statt der üblichen Plakate etwa eine
Umfrageaktion.
Kanäle
Es gibt für gewerkschaftlich Aktive und betriebliche
Wie geht betriebInteressenvertretungen von ver.di viele Wege, in der
liche Öffentlichbetrieblichen Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu werden: Die
keitsarbeit
Kolleginnen und Kollegen mit einer Betriebszeitung auf
dem Laufenden halten oder mit einem regelmäßigen Newsletter informieren,
mit einem Flugblatt auf die aktuellen Pläne des Arbeitgebers zum Personalabbau aufmerksam machen oder eine Pressekonferenz veranstalten, das Thema
mit einer aufsehenerregenden Aktion ins Gespräch bringen oder eine Informationsveranstaltung organisieren.
In diesem Teil der Broschüre wollen wir die einzelnen Möglichkeiten näher
vorstellen und Tipps für die praktische Umsetzung geben. Dabei wird deutlich:
Nicht alle Ansprachewege eignen sich für jede Situation, Interessenvertreter
und gewerkschaftlich Aktive müssen selbst entscheiden, welche Kanäle der
Öffentlichkeitsarbeit sie im konkreten Fall einsetzen können und wollen.
Informationen selbst erstellen
Informationen selbst zu erstellen und in geeigneten
Publikationen für
Medien zu veröffentlichen, nimmt wohl den weitaus
die zielgerichtete
größten Teil der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit ein.
Ansprache
Dabei steht eine Fülle von möglichen Medien zur Verfügung: Von der eigenen Betriebszeitung über Flyer, Flugblätter und Plakate bis
hin zu Online-Newslettern und Power-Point-Präsentationen. In diesem Kapitel
sollen einige Tipps und Infos für die Erstellung eigener Medien gegeben werden.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Grundsätzliche Hinweise zur Erstellung von eigenen Medien
In unserer Gesellschaft werden Menschen mit einem wahren Überangebot an
Informationen und Publikationen konfrontiert. Kein Verein, keine Bürgerinitiative oder Unternehmen ohne eigenes Blättchen mehr. Die Folge davon: Die
Menschen filtern immer stärker, was sie überhaupt noch zur Hand nehmen und
was gleich in den Papierkorb wandert. Neben den in der Einführung bereits
genannten Qualitätskriterien sollten bei der Herausgabe von eigenen Medien
folgende Punkte beachtet werden:
Wiedererkennbarkeit sicherstellen
Die Beschäftigten sollten schon auf den ersten Blick erkennen, von wem eine
bestimmte Publikation kommt. So können sie schnell entscheiden, ob sich ein
Blick in diese Publikation lohnt oder nicht. Deshalb sollte das Erscheinungsbild
der eigenen Medien nicht vollkommen beliebig wechseln, sondern durch eine
klare Gestaltungslinie einen Wiedererkennungseffekt beinhalten.
Auf hochwertige Optik achten
In der Regel ziehen Menschen vom Erscheinungsbild einer Publikation auch
Rückschlüsse auf die Kompetenz der Herausgeber. Daher sollten ver.diBetriebsgruppen und betriebliche Interessenvertretungen immer auf ein möglichst hochwertiges Aussehen der eigenen Medien achten. Für die Gestaltung
von Publikationen sollte deshalb grundsätzlich genauso viel Zeit und Ressourcen eingeplant werden wie für den Inhalt. Für viele Medien wie zum Beispiel
Plakate, Flyer, Newsletter oder Power-Point-Präsentationen gibt es von ver.di
bereits fertige Vorlagen, die eine professionelle Gestaltung bieten und mit
eigenen Inhalten versehen werden können. Die/der ver.di-Sekretär/-in vor Ort
hilft gerne weiter.
Die Lesefreundlichkeit erhöhen
Seitenlange Bleiwüsten können beinahe schon als Aufforderung verstanden
werden, eine Publikation endgültig wegzulegen. Deshalb: Seiten immer auf­
lockern, indem zum Beispiel Bilder eingesetzt und Zwischenüberschriften verwendet werden.
Digital oder Print?
Printmedien haben den Vorteil, dass sie von allen Beschäftigten an jedem
beliebigen Ort gelesen werden können. Doch sie sind auch weniger flexibel als
digitale Medien, denn sie können nach Fertigstellung der Druckunterlagen
nicht mehr verändert werden. Zudem sind sie in der Herstellung deutlich teurer.
Deshalb sollte man sich genau überlegen, welches Medium für ein bestimmtes
Ziel am besten geeignet ist. Unter Umständen kann man auch auf Publikationen von ver.di zurückgreifen und muss diese nur noch mit einem eigenen Einleger ergänzen.
Eine Betriebszeitung herausgeben
Auch wenn die Bedeutung digitaler Medien wie E-Mail-Newsletter oder das
firmeneigene Intranet zugenommen hat – sie können Printmedien nicht vollständig ersetzen, denn längst nicht alle Beschäftigten haben an ihrem Arbeitsplatz einen Online-Zugang. Eine eigene Betriebszeitung herauszugeben mag
etwas aufwendig erscheinen, doch bietet sie für die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit vielfältige Möglichkeiten: Damit kann ausführlich über aktuelle Ent92
4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
wicklungen im Betrieb bzw. Dienststelle informiert, können Probleme erörtert
und Verbesserungsvorschläge gemacht werden. Und sie bietet für Betriebsgruppen bzw. betriebliche Mitbestimmungsgremien eine gute Möglichkeit, die
eigene Arbeit transparent zu machen, Erfolge darzustellen und so neue
Mitstreiter/-innen und ver.di-Mitglieder zu gewinnen. Bei der Herausgabe einer
Betriebszeitung sollten folgende Punkte beachtet werden:
Eine feste Redaktion bilden
Eine gute Zeitung kann nur in Teamarbeit und als Ergebnis zahlreicher Diskussionsprozesse entstehen. Dafür braucht jede Zeitung eine feste Redaktion, die
Ideen sammelt, die einzelnen Beiträge bespricht und die anfallenden Aufgaben
vernünftig aufteilt. Eine Redaktion sollte aus mindestens drei Personen bestehen, die auch noch durch freie Mitarbeiter/-innen verstärkt werden können.
Einprägsamen Titel überlegen
Der Titel der Zeitung sollte auffällig und einprägsam sein. Dabei kann es sich
um eine griffige oder witzige Bezeichnung handeln, die entweder auf die Funktion der Zeitung anspielt oder mit dem Namen, der Branche oder einem Produkt des Unternehmens in Zusammenhang steht. Der Name des Unternehmens selbst sollte jedoch aus rechtlichen Gründen im Titel ebenso wenig
auftauchen wie der Unternehmensschriftzug oder das Logo.
Format, Umfang, Auflage und Erscheinungsweise festlegen
Das einmal festgelegte Format sollte wegen der Wiedererkennung beibehalten
werden. Für Betriebszeitungen bieten sich die Standardformate DIN A4 oder
A5 an. Sie sind in der Produktion deutlich preiswerter als Sonderformate. DIN
A4 ist zwar etwas unhandlicher, dafür sind die Gestaltungsmöglichkeiten viel
größer als beim A5-Format.
Der Umfang der einzelnen Ausgaben darf variieren, allerdings sollte man
bedenken, dass eine Zeitung produktionstechnisch immer nur vier, acht, zwölf
oder entsprechend mehr Seiten haben kann.
Die Auflagenhöhe hängt im Wesentlichen von der Größe des Betriebs ab. Sie
sollte in jedem Fall leicht über der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen
liegen.
Bei der Erscheinungsweise gilt: Nicht unnötig unter Druck setzen! Im Gegensatz zu Abonnement-Zeitungen sind Betriebszeitungen nicht an einen festen
Erscheinungstermin gebunden. Lieber verzögert sich die Herausgabe einmal
um ein oder zwei Wochen, bevor die Qualität einer Ausgabe unter dem Zeitdruck leidet.
Regelmäßige Redaktionssitzungen veranstalten
Für jede Ausgabe der Betriebszeitung sollten mindestens zwei Redaktionssitzungen eingeplant werden: Auf der ersten Sitzung werden Themen und Ideen
für die neue Ausgabe gesammelt, mögliche Autoren/-innen für die einzelnen
Beiträge überlegt und Zuständigkeiten verteilt. Auf der zweiten Sitzung werden
die eingegangenen bzw. selbst verfassten Beiträge dann gemeinsam besprochen. Zusätzlich kann auf einer dritten Sitzung nach Veröffentlichung der Ausgabe Feedback zusammengetragen und die Ausgabe ausgewertet werden. Bei
Terminproblemen kann dies jedoch auch auf der ersten Redaktionssitzung für
die folgende Ausgabe erfolgen, bevor die Ideen gesammelt werden.
93
P r a k t i s c h e T i pp s
Genres mixen
Es muss nicht immer eine trockene Nachricht sein. Um eine Betriebszeitung
bunt und interessant zu machen, sollten mehrere journalistische Genres in der
Zeitung verwendet werden. Die unterschiedlichen Genres werden in der nachfolgenden Übersicht kurz vorgestellt.
Rubriken festlegen
Feste Rubriken erhöhen die Lesefreundlichkeit, denn sie erleichtern die Orientierung. Spätestens nach der zweiten Ausgabe finden sich die Leser/-innen
durch feste Rubriken leichter in der Zeitung zurecht. Feste Rubriken in einer
Betriebszeitung könnten zum Beispiel sein: Nachrichten aus unserem Betrieb,
Topthema, Neues vom Betriebsrat, Auszubildende und junge Beschäftigte, Aus
Wirtschaft und Politik, Aktuelles von ver.di, Leserbriefe, Spaß und Unterhaltung,
Kleinanzeigen etc.
Zusätzliche Autoren/-innen gewinnen
Nicht jeder Artikel muss von einem Mitglied der Redaktion selbst geschrieben
werden. Unter Umständen finden sich im Betrieb bzw. der Dienststelle
Kollegen/-innen, die gerne ab und zu schreiben würden, aber nicht die Zeit
haben, in der Redaktion mitzuarbeiten. Zu fachspezifischen Themen macht es
außerdem Sinn, Experten/-innen außerhalb des Betriebs als Autoren/-innen zu
gewinnen. Um später keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man
jedem/r Autor/-in stichpunktartig nähere Informationen zum gewünschten
Artikel geben: Länge des Artikels (üblich ist die Angabe in Zeichen inklusive
Leerzeichen), gewünschte Themenaspekte, die aufgegriffen werden sollen und
der Redaktionsschluss.
Artikel redaktionell bearbeiten
Spätestens zum Redaktionsschluss müssen alle Artikel eingetroffen sein. Dann
gilt es, die Artikel zu redigieren. Dies sollte grundsätzlich eine andere Person als
der/die Autor/-in vornehmen. Folgende Punkte sollten beim Redigieren überprüft werden: Stimmen die Fakten? Ist der Artikel verständlich geschrieben?
Könnte es für die Leser/-innen an der einen oder anderen Stelle Unklarheiten
geben? Gibt es widersprüchliche Aussagen im Artikel, die geklärt werden müssen? Muss der Artikel gekürzt werden?
Die Sichtweise und der persönliche Stil des/der Autors/-in sollte dabei allerdings nicht unter die Räder kommen. Änderungen und Kürzungen sollten
grundsätzlich mit den Autoren/-innen abgesprochen werden.
Die Zeitung gestalten
Es soll immer noch Menschen geben, die der Meinung sind, dass eine aufwendige Gestaltung nur überflüssiger Zierrat ist, der vom eigentlich wichtigen
Inhalt nur ablenkt. Doch die besten Artikel bringen nichts, wenn niemand sie
lesen möchte, weil die Leser/-innen vor sich nur eine Bleiwüste sehen. In dem
Maß, wie in unserer Gesellschaft die Bedeutung von Bildmedien gegenüber
Textmedien zugenommen hat, sind auch die Ansprüche an eine gute, lesefreundliche Gestaltung gestiegen. Damit der Aufwand für das Erstellen einer
Betriebszeitung also nicht umsonst war, sollte die Redaktion viel Zeit und Energie für die Gestaltung der Zeitung einplanen. Tipps für eine ansprechende
Gestaltung finden sich in der nachfolgenden Übersicht.
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4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
Die Zeitung drucken oder kopieren
Hat die Zeitung nur eine geringe Auflage, ist es oft viel günstiger, die Zeitung
zu kopieren als zu drucken. Beim Kopieren muss eine DIN-A4-Zeitung auf
A3-Papier doppelseitig ausgedruckt und anschließend in der Mitte gefalzt werden (bei einer A5-Zeitung wird dementsprechend mit A4-Papier verfahren).
Kopieren hat aber den großen Nachteil, dass die Qualität von Bildern und Grafiken stark abnimmt. Deshalb sollte man sich immer überlegen, ob nicht doch
ein Druck die bessere Lösung ist, selbst wenn dies etwas teurer kommen sollte.
Die Zeitung verteilen
Wo immer es möglich ist, sollte die Betriebszeitung von den Mitgliedern der
Betriebsgruppe bzw. des Betriebs-/Personalrates persönlich an die Beschäftigten verteilt werden. Daneben sollte die Zeitung aber auch an stark frequentierten Orten im Betrieb ausgelegt werden (zum Beispiel in der Kantine, in Pausenräumen etc.). Eine gute Möglichkeit zum Verteilen sind auch Versammlungen
bzw. Veranstaltungen im Betrieb (siehe dazu in dieser Broschüre auch das
Kapitel Versammlungen ausrichten).
Flugblätter, Flyer, Plakate, Newsletter
und Präsentationen erstellen
Es muss nicht immer gleich eine aufwendige Betriebszeitung sein. Oft lassen
sich Informationen und Botschaften viel gezielter durch kleinere, weniger aufwendige Publikationen verbreiten. In diesem Kapitel wollen wir die Wichtigsten kurz vorstellen: das Flugblatt, den Flyer, das Plakat, den (Online-)Newsletter und die digitale Präsentation. Gemeinsam ist allen diesen Medien, dass sie
nur dann Wirkung entfalten können, wenn sie nicht mit Text überladen werden.
Kurze Texte, die durch Zwischenüberschriften in Blöcke eingeteilt sind und vor
allem Botschaften übermitteln sollen, beziehungsweise auch nur Stichpunkte
sind das Markenzeichen dieser Medien. Und: Allen Medien sollte man auf den
ersten Blick ansehen, dass sie von ver.di bzw. dem ver.di-Betriebs oder -Personalrat stammen. Daneben gilt es, im Einzelnen Folgendes zu beachten:
Das Flugblatt – wenn’s im Betrieb brennt
Flugblätter sind relativ einfach zu produzieren, was oft dazu führt, dass sie
geradezu inflationär eingesetzt werden. Doch gerade dadurch besteht die
Gefahr, dass Flugblätter nicht mehr gelesen werden und somit ihre Wirkung
verloren geht. Dem sollten Betriebs-, Personalrat und Vertrauensleute Rechnung tragen und Flugblätter sehr sparsam einsetzen. In vielen Fällen können
andere Medien wie zum Beispiel ein Flyer oder ein Abschnitt im nächsten
Newsletter dasselbe leisten wie ein Flugblatt – wenn nicht sogar besser. Unbestritten ist ihr Sinn jedoch bei einem brandaktuellen Ereignis, das eine schnelle
Unterrichtung von vielen Leuten notwendig macht. Um dies zu gewährleisten,
sollten Flugblätter nicht nur an stark besuchten Orten ausgelegt, sondern in
jedem Fall auch verteilt werden.
Ein Flugblatt sollte sich generell nur einem einzigen Thema widmen. Bei der
Gestaltung kann man sich durchaus an den Titelseiten von Boulevardzeitungen
orientieren: Eine große, auffällige Überschrift, die bereits die zentrale Botschaft
in wenigen Worten enthält, einen kurzen Text, der das Thema leicht verständlich erörtert und ein Bild, eine Grafik etc. als Blickfang und zur Auflockerung
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P r a k t i s c h e T i pp s
der Seite. Detailliertere Informationen oder zusätzliche Aspekte können auf der
Rückseite untergebracht werden.
Der Flyer – Argumentationshilfe für Aktive
Flugblätter sind für den Augenblick. Eine Seite Papier, die (hoffentlich) kurz
gelesen und in den meisten Fällen unmittelbar danach weggeworfen wird. Flyer dagegen vermitteln einen hochwertigeren Eindruck und werden deshalb
eher aufbewahrt als Flugblätter. Eine ansprechende Gestaltung ist dafür allerdings Voraussetzung. Flyer passen außerdem besser in die Jackentasche. Und
da durch die Faltung eine Seiteneinteilung entsteht, lässt sich der Text auch
besser strukturieren und die Inhalte übersichtlicher präsentieren. Daher sollten
Flyer immer dann eingesetzt werden, wenn die Beschäftigten über ein kurzfristiges Ereignis hinaus mit wichtigen Informationen versorgt werden sollen.
Anders als beim Flugblatt sollten Flyer wenn möglich nicht einfach wortlos
verteilt werden, sie dienen viel eher als Argumentationshilfe bei Gesprächen
mit der Zielgruppe.
Das Plakat – der ultimative Blickfang
Ob Einladung zur nächsten Personal- oder Betriebsgruppenversammlung oder
Bekanntgabe einer Betriebsvereinbarung, Plakate sollen vor allem eines: Auffallen. Bei keinem anderen hier vorgestellten Medium spielt die Gestaltung
daher eine so wichtige Rolle wie beim Plakat. Dabei sollte beachtet werden:
Bei Plakaten kommt es auf die Fernwirkung an, d. h. das Plakat muss aus mindestens fünf Metern Entfernung noch gut lesbar sein. Die Überschrift sollte
sofort ins Auge springen und Interesse wecken. Auf Plakaten sollte großflächig
mit Farbe, Bildern oder grafischen Elementen gearbeitet werden. Der Text sollte sich demgegenüber auf das absolut notwendige beschränken.
Der (Online-)Newsletter – der einfache, schnelle Nachrichtendienst
Steht im Betrieb über einen längeren Zeitraum ein bestimmtes Thema im Vordergrund, so ist der (Online-)Newsletter dafür das richtige Medium. Aber auch
für Betriebsgruppen, denen eine Betriebszeitung zu aufwendig ist, bietet der
einfache und kostengünstige Newsletter eine gute Alternative. In den letzten
Jahren immer beliebter ist die reine Online-Variante, die ganz einfach per
E-Mail versandt werden kann und für die Verfasser keine Druckkosten verursacht. Auch der Newsletter sollte in kleine Textabschnitte gegliedert sein, einzelne Meldungen sind durch Zwischenüberschriften klar voneinander getrennt.
Besonders in der Druckvariante können auch Grafiken zum Einsatz kommen.
Auf der ersten Seite sollte ein Inhaltsverzeichnis einen Überblick über die aktuelle Ausgabe liefern, bei der Online-Variante können die einzelnen Punkte des
Inhaltsverzeichnisses auch mit der entsprechenden Textpassage verlinkt sein.
Auch beim Online-Newsletter lohnt sich eine ansprechende Gestaltung. Unterscheidet sich der Newsletter im Erscheinungsbild nur unwesentlich von einer
einfachen E-Mail, kann er schnell im täglichen E-Mail-Verkehr untergehen.
Noch ein wichtiger Hinweis: Jeder Online-Newsletter muss aus rechtlichen
Gründen einen deutlich beschriebenen und einfach nachzuvollziehenden Weg
beinhalten, mit dem der Empfänger den Newsletter sofort abbestellen kann.
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4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
Die digitale Präsentation – Unterstützung für jede Veranstaltung
Ob Betriebsversammlung oder Infoveranstaltung – die Kernaussagen eines
Vortrages bleiben besser im Gedächtnis der Zuhörer, wenn das Gesagte durch
eine Präsentation veranschaulicht wird. Darüber hinaus kann eine gut aufgebaute Präsentation dem Vortragenden auch eine gute Gedankenstütze sein.
Pro Folie sollte nicht mehr als ein Themenaspekt behandelt werden. Die einzelnen Folien sollten übersichtlich aufgebaut und nicht mit Text überfrachtet sein.
Dabei reicht es völlig aus, die wesentlichen Aussagen in kurzen Stichpunkten
festzuhalten. Weitergehende Erläuterungen sind nicht Aufgabe der Präsentation, sondern des/der Referenten/-in.
Bei der Gestaltung sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Präsentation nicht zu verspielt wirkt, das hinterlässt in der Regel keinen seriösen Eindruck. Deshalb sparsam mit knalligen Farben und Animationen im Text umgehen. Und auch hier sollte auf einen Blick erkennbar sein, dass die Präsentation
von ver.di kommt.
Für gute Bilder sorgen
„Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte.“ Bilder spielen in der heutigen Mediennutzung eine immer größere Rolle, während die Bedeutung von Text seit Jahren deutlich rückläufig ist. Diesem Umstand muss sich auch moderne Öffentlichkeitsarbeit anpassen. Bilder können das Interesse auf einen bestimmten
Artikel lenken. Und Bilder lockern einen Text auf, verhindern Langeweile und
damit vorschnelle Ermüdung bei den Lesern/-innen. Ein spannendes Foto sorgt
auch dafür, dass der Artikel länger in Erinnerung bleibt. Ob ein Bild diese positiven Effekte auslöst, hängt natürlich in erster Linie von seiner Qualität ab. Ist
das Bild originell oder witzig? Und ist die Aufnahme auch handwerklich gut?
Folgende Punkte können eine Hilfe für gute Fotos sein:
Menschen abbilden
Menschen ziehen die Aufmerksamkeit auf sich. Deshalb keine Fotos, auf denen
nur „tote“ Gegenstände wie Gebäude oder Maschinen zu sehen sind.
Handlung zeigen
Fotos, auf denen die abgebildeten Personen einfach nur statisch dastehen und
in die Kamera lächeln, wirken immer künstlich. Menschen sollten auf Fotos
etwas tun: Sie sind bei der Arbeit oder im Gespräch mit einer/m Kollegen/-in.
Die abgebildeten Personen müssen dabei auch nicht direkt in die Kamera blicken, ihr Gesicht sollte aber im Bild erkennbar sein.
Ungewöhnliches ablichten
Fotos sind vor allem dann interessant, wenn sie etwas zeigen, was man so
bisher noch nicht gesehen hat. Stereotype, austauschbare Fotos erzeugen
dagegen schnell Langeweile.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Bilder arrangieren
Oftmals stehen die abzubildenden Personen oder auch Gegenstände nicht so,
wie es für ein gutes Motiv erforderlich wäre. In diesem Fall sollte man sich als
Fotograf/-in nicht scheuen, diesbezügliche Wünsche klar zu äußern und sich
die Zeit zu nehmen, alles für ein gutes Bild sorgfältig zu arrangieren. Hartnäckigkeit ist hier eine besonders wichtige Tugend. Selbstverständlich gilt aber
auch hier: Das Ergebnis sollte nicht gestellt wirken.
Ran ans Motiv
Gerade bei Weitwinkelobjektiven passiert es oft, dass Personen viel zu klein
aufgenommen werden und auf dem Foto überhaupt nicht richtig zur Geltung
kommen. Deshalb sollte man keine Hemmungen haben, so dicht wie nötig an
das Motiv heranzutreten.
Nicht mit Bildmaterial sparen
Selbst wenn man sich sicher ist, dass das eben gemachte Foto gut geworden
ist: Grundsätzlich sollten von jedem Motiv immer mehrere Aufnahmen mit
unterschiedlichen Einstellungen geschossen werden. Je größer die zur Verfügung stehende Auswahl, desto besser ist letztlich auch das Resultat.
In Bildarchiven recherchieren
Falls man über keinerlei eigene brauchbare Fotos verfügt, kann es sich lohnen,
Fotoarchive im Internet zu nutzen. Suchmaschinen wie fotomarktplatz.de,
bildunion.de, digitalstock.de, fotofinder.com, fotolia.com oder pixelquelle.de
bieten eine große Auswahl an Fotos zu geringen Preisen oder sogar ganz
­kostenlos an. Auch ein Blick in die Bilddatenbank der Deutschen Presse-Agentur unter dpa.de kann sich rentieren.
Interessante Bildtexte ausdenken
Auch für gute Bildunterschriften sollte man sich Zeit nehmen. Denn wenn diese
nur das wiederholen, was ohnehin schon ganz offensichtlich auf dem Foto zu
sehen ist, erzeugt das beim Betrachter nur Langeweile. Dabei sind Bildunterschriften mitentscheidend, ob die Mediennutzer nach dem Betrachten der
Fotos den zugehörigen Text lesen oder nicht. Die Bildtexte sollten also Appetit
auf den Text machen, indem zum Beispiel zusätzliche Informationen geliefert,
versteckte Aspekte genannt oder aber zentrale Botschaften noch einmal
betont werden.
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4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
Medien von ver.di nutzen
Neben den unabhängigen Massenmedien sollte man
Gewerkschaft
auch an die Möglichkeit denken, in den Medien der
als direkte
eigenen Gewerkschaft einen Artikel zu veröffentlichen.
Unterstützung
Die Zeitungen, Zeitschriften und Homepages von ver.di
sind ihrer Aufgabe entsprechend sehr empfänglich für betriebliche Themen und
man erreicht so ein stark interessiertes Publikum. Außerdem können die Medien von ver.di wiederum im eigenen Betrieb verbreitet und damit weitere
Beschäftigte für gewerkschaftliche Themen interessiert werden.
Meldungen in ver.di-Medien unterbringen
Die Veröffentlichung in ver.di-Medien ist für gewerkschaftlich Aktive und
betriebliche Interessenvertreter/-innen oft ein „Heimspiel“, schließlich müssen
nicht erst skeptische Journalisten/-innen von den eigenen Argumenten und
Positionen überzeugt werden. Doch auch für die Kollegen/-innen bei ver.diMedien gelten journalistische Standards. Man sollte es also auch hier niemals
an der sorgfältigen Vorbereitung und am professionellen Umgang fehlen lassen. Folgende Möglichkeiten für eine Berichterstattung bieten sich an:
Betriebsbesuch
Bei großen Ereignissen und interessanten Themen, die sich für eine Reportage
eignen, kann ein/e Mitarbeiter/-in der ver.di-Zeitung in den Betrieb eingeladen
werden. In diesem Fall gilt es, sich vorab einiges zu überlegen: Wie viel Zeit
bringt der/die Kollege/-in mit? Ist eventuell für Verpflegung gesorgt? Welche
interessanten Gesprächspartner/-innen stehen zur Verfügung? Welche Orte
veranschaulichen das Thema und können besichtigt werden? Möchte der/die
Kollege/-in selbst Fotos schießen? Welche interessanten Fotomotive bieten sich
an? Und welches weiterführende Informationsmaterial kann abschließend mitgegeben werden?
Interview per Telefon oder per Mail
In aller Regel werden die Mitarbeiter/-innen bei ver.di-Medien nicht die nötige
Zeit für einen persönlichen Besuch finden. Eine einfache und relativ unaufwendige Möglichkeit, für eine Berichterstattung in ver.di-Medien zu sorgen, ist ein
Interview per Telefon oder per Mail.
Artikel und Bildmaterial selbst liefern
Damit hat man sicherlich die höchste Abdruck-Wahrscheinlichkeit – vorausgesetzt, das Thema ist interessant, der Artikel gut geschrieben und das Bildmaterial spannend. Denn auch die Redakteure/-innen bei ver.di-Medien stehen
unter hohem Zeitdruck und sind für solche Zuarbeiten dankbar.
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Einsatzmöglichkeiten von ver.di-Medien im Betrieb
Auch wenn aktuell kein Bericht vom eigenen Betrieb bzw. Dienststelle ansteht
– die Zeitungen, Zeitschriften und Homepages von ver.di sind stets ein gutes
Mittel der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit. Daneben gibt ver.di zu wichtigen
Themen Infobroschüren und -flyer heraus, die ebenfalls eingesetzt werden können. Mit den ver.di-Medien können Beschäftigte für gewerkschaftliche Themen
sensibilisiert werden und die Arbeit der ver.di-Aktiven im Betrieb bzw. der
Dienststelle wird dadurch transparenter. Im Folgenden einige Vorschläge, wie
die ver.di-Medien eingesetzt werden können:
Auslegen
Die Zeitungen und Zeitschriften von ver.di können – zusammen mit den selbst
erstellten betrieblichen Medien – an stark frequentierten Orten (z. B. in der
Kantine, der Cafeteria, im Eingangsbereich, vor dem Schwarzen Brett, vor dem
Büro des Betriebs-/Personalrates, im Wartebereich des Betriebsarztes etc.) ausgelegt werden. In jedem Fall sollte ein/e Verantwortliche/r benannt werden,
der/die sämtliche Orte regelmäßig auf Aktualität, Menge und optischen Eindruck der Medien kontrolliert. Denkbar ist auch eine gezielte Verteilung einer
ver.di-Zeitschrift an den Arbeitsplätzen.
Bei eigenen Veranstaltungen, Aktionen oder Streiks einsetzen
Bei Informationsveranstaltungen, Versammlungen, betrieblichen Aktionen und
Streiks können ver.di-Medien ausgelegt oder verteilt werden. Unter Umständen macht es auch Sinn, passende Medien von ver.di schon vor Beginn einer
Veranstaltung auf allen Sitzplätzen auszulegen. Möglich wäre auch, aus einer
ver.di-Zeitung selbst eine betriebliche Aktion zu machen, zum Beispiel indem
man zusammen mit einer passenden Zeitschrift einen Feedback-Bogen verteilt
und so unter den Beschäftigten eine Meinungsumfrage zur ver.di-Zeitung
durchführt.
Bei persönlichen Gesprächen übergeben
Gerade betriebliche Interessenvertreter führen zahlreiche persönliche Gespräche mit Beschäftigten. Dies ist oft eine gute Gelegenheit, um im Anschluss eine
passende ver.di-Zeitschrift oder einen passenden Infoflyer zu übergeben. Ein
persönliches Gespräch schafft Vertrauen und erhöht dadurch die Bereitschaft,
auch mal einen Blick in eine ver.di-Zeitschrift zu werfen.
100
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Versammlungen und
Veranstaltungen ausrichten
Wer hat nicht auch schon einmal eine Betriebs-oder
Überzeugender
Personalversammlung erlebt, die an Langeweile nicht
Auftritt durch
zu überbieten war? Langatmige Tätigkeitsberichte und
mehr Abwechslung
eintönige Vorträge sorgen dafür, dass immer weniger
Beschäftigte auf derartigen Veranstaltungen erscheinen. Das muss nicht so
sein! Ob Betriebs-, Personal-, Betriebsgruppenversammlung oder Informationsveranstaltung – spannend und abwechslungsreich organisiert bilden sie ein
gutes Mittel der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit. Beschäftigte können so aus
erster Hand informiert werden und ihre Meinung zu wichtigen betrieblichen
Themen äußern. Sie erhalten einen guten Einblick in die Arbeit ihrer Interessenvertretung bzw. der gewerkschaftlichen Vertrauensleute und können für Aktionen und Streiks mobilisiert werden.
Versammlungen/Veranstaltungen organisieren
Spannende Versammlungen und Veranstaltungen fallen nicht vom Himmel, sie
bedürfen einer gründlichen Organisation. Folgende Punkte sollten dabei
berücksichtigt werden:
Rechtzeitig vorbereiten
Mit der Vorbereitung sollte bereits vier Wochen vorher begonnen werden.
Zunächst muss ein Termin gefunden und geeignete Räumlichkeiten reserviert
werden. Die Veranstaltung sollte zeitlich möglichst nicht mit anderen Terminen
oder gesellschaftlichen Ereignissen überschneiden. Bei regelmäßig wiederkehrenden Versammlungen sollte der Termin möglichst immer zu gleichen Zeiten
liegen. Der Termin muss mit sämtlichen Referenten/-innen abgesprochen sein.
Bei Betriebs- bzw. Personalversammlungen muss auch der Arbeitgeber informiert werden. Der Raum sollte groß genug, gut belüftet, angenehm temperiert
und mit der notwendigen Technik ausgestattet sein. Bei Betriebs- und Personalversammlungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen geeigneten Raum zur
Verfügung zu stellen – mitsamt der vom Betriebs-/Personalrat gewünschten
Ausstattung.
Themen sammeln, Schwerpunkte setzen
Auch Fragen und Probleme der Kollegen/-innen sollten bei der Themensammlung berücksichtigt werden. Die Auswahl der Schwerpunkte sollte anhand der
Ziele geschehen, die mit der Versammlung verfolgt werden: Über welche relevanten Entwicklungen müssen wir die Teilnehmenden dringend informieren?
Zu welchen offenen Punkten wollen wir ein Meinungsbild einholen? Welche
Anfragen wollen wir an die Geschäftsleitung stellen? Zu welchen bevorstehenden Ereignissen oder Aktionen wollen wir die Beschäftigten mobilisieren? Aufbau, Inhalt und Präsentation der Schwerpunkte sollten wenn möglich durch
eigene Arbeitsgruppen vorbereitet werden.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Einen abwechslungsreichen Ablaufplan entwickeln
Auch wenn es bei vielen Versammlungen immer wiederkehrende Tagesordnungspunkte gibt, ohne die es nicht geht (zum Beispiel den Tätigkeitsbericht
auf Betriebs- und Personalversammlungen) – nicht jede Versammlung muss
gleich ablaufen. Bei der Vorbereitung sollte man sich immer genügend Zeit
nehmen, um Ideen für eine ansprechende Präsentation der Themenschwerpunkte zu entwickeln.
Die Veranstaltung bekannt machen
Dazu sollten etwa eine Woche vorher Plakate an stark frequentierten Orten im
Betrieb und am Schwarzen Brett ausgehängt und Einladungen an die Beschäftigten verteilt werden. Darauf sollten nicht nur Zeit und Ort, sondern zumindest
auch einige spannende Themen der Veranstaltung genannt sein.
Auch ausgiebige Mund-zu-Mund-Propaganda spielt für eine gut besuchte Versammlung eine wesentliche Rolle. Zu besonderen Anlässen kann es auch Sinn
machen, am Tag davor noch einmal mit Flugblättern o. ä. an die Versammlung
zu erinnern.
Den Raum vorbereiten
Bei Versammlungen bis etwa 30 Personen ist die kreis- oder halbkreisförmige
Anordnung der Stühle besonders geeignet, die Gesprächsbereitschaft zu fördern. Ist die Versammlung größer, empfiehlt sich die klassische Theatersitzordnung mit leicht erhöhtem Podium. Übrigens: Bei Veranstaltungen des Betriebs-,
Personalrates oder der Betriebsgruppe sollte niemals die Unternehmensleitung
mit auf dem Podium sitzen – auch wenn diese einen Geschäftsbericht präsentieren wird.
Die benötigte Technik muss rechtzeitig vor Beginn der Versammlung getestet
werden. Für die Referenten/-innen sollten kalte Getränke bereitstehen. Unter
Umständen kann auf den Plätzen der Beschäftigten bereits Informationsmaterial sowie nützliche Werbemittel wie Notizblock und Kugelschreiber verteilt
werden. An einem gut zugänglichen Ort können weitere Publikationen zum
Mitnehmen ausgelegt werden.
Themen interessant präsentieren
Monotone Vorträge, ermüdende Aufzählungen und endlos aneinandergereihte
Fakten – wer ein Thema so präsentiert, braucht sich über Desinteresse nicht zu
wundern. Gerade beim Tätigkeitsbericht des Betriebs- bzw. Personalrates kann
leicht Langeweile entstehen. Der Tätigkeitsbericht sollte daher in mehrere Themenblöcke unterteilt werden. Kleinere Punkte und bereits erledigte Probleme
sollten in einem kurzen Routineteil angeführt werden. Schwerpunktthemen
sollten dagegen wie eigene Tagesordnungspunkte behandelt werden. Die einzelnen Teile des Berichts sollten möglichst von unterschiedlichen Mitgliedern
des Betriebs- bzw. Personalrates lebendig und engagiert vorgetragen werden.
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4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
Sehr hilfreich ist dabei, frei zu sprechen. Ein freier Vortrag wirkt viel natürlicher
und gewinnt eher die Aufmerksamkeit der Zuhörer/-innen – selbst wenn er
nicht perfekt ist. Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen sollten vermieden werden. Gerade langjährige Gewerkschafts- bzw. Betriebs-/Personalrats-Mitglieder gewöhnen sich einen internen „Slang“ an, der für Außenstehende irritierend und schwer verständlich ist. Auch Zahlen und Statistiken sind
schnell verwirrend und ermüdend, deshalb sollten sie nur sparsam eingesetzt
werden. Wenn Zahlen unumgänglich sind, sollten sie auch visuell präsentiert
werden, zum Beispiel mit Laptop und Beamer.
Grundsätzlich gilt bei Vorträgen: Lieber anschaulich als vollständig. Und niemals länger als 20 Minuten am Stück. Einige prägnante Beispiele bleiben viel
besser im Gedächtnis als ausführliche Berichte. Weitere Punkte und detaillierte
Informationen kann man sich für die anschließende Diskussion aufheben.
Die Diskussionsbereitschaft fördern
Nach jedem größeren Themenblock sollte man Raum für Fragen, Ergänzungen,
Stellungnahmen und Kritik lassen. Diskussionen werden so konstruktiver, weil
das Themenspektrum für jede einzelne Diskussion begrenzt ist und es den Teilnehmenden leichter fällt, aufeinander Bezug zu nehmen. Um anfängliche
Hemmungen zu nehmen, können erste Diskussionsbeiträge schon vorab innerhalb des Betriebs-, Personalrates bzw. der Betriebsgruppe abgesprochen werden. Vielen fällt es leichter, das Wort zu ergreifen, wenn andere bereits mit
gutem Beispiel vorangegangen sind. Zudem können persönliche Gespräche
mit einzelnen Beschäftigten im Vorfeld genutzt werden, um sie über die Themenschwerpunkte der bevorstehenden Versammlung zu informieren und zu
eigenen Redebeiträgen zu ermuntern.
Die Versammlung ergebnisorientiert leiten
Die Versammlungsleitung sollte sich um einen knappen und sachlichen Stil
bemühen. Schon bei der Eröffnung gilt: Kein langatmiges Drumherumgerede,
sondern die Anwesenden inklusive Gäste kurz begrüßen und den geplanten
Ablauf vorstellen.
Vor jedem Tagesordnungspunkt sollte die Versammlungsleitung das Thema
nennen und der/dem Referenten/-in das Wort erteilen. Ist ein Vortrag zu Ende,
sollte die Versammlungsleitung das eben gehörte Thema kurz aufgreifen, einige zentrale Fragen formulieren und zur Diskussion auffordern. Grundsätzlich
sollten alle Diskussionsbeiträge ernst genommen werden – auch wenn ungerechtfertigte Vorwürfe erhoben werden. Bei berechtigter Kritik sollten eigene
Fehler und Versäumnisse offen eingestanden werden. Gibt es keine Wortmeldungen mehr, fasst die Versammlungsleitung die wichtigsten Punkte der Diskussion zusammen und leitet zum nächsten Themenblock über.
103
P r a k t i s c h e T i pp s
Die Veranstaltung auswerten
Etwa eine Woche nach der Versammlung sollte sich die Betriebsgruppe bzw.
der Betriebs-/Personalrat zur Auswertung treffen. Dabei sollten sowohl die
inhaltlichen Ergebnisse als auch der Ablauf der Versammlung ausgewertet
werden. Leitfragen für die Auswertung könnten sein: Hat auf der Versammlung
alles wie geplant funktioniert? Hat sich der gewählte Ablauf bewährt? Welches
Feedback kam aus der Belegschaft? Was sollte auf der nächsten Versammlung
anders laufen? Welche Anfragen gab es vonseiten der Beschäftigten? Wie und
von wem werden sie weiter bearbeitet? Hat der Bericht der Unternehmensleitung neue Informationen erbracht? Welche Konsequenzen ziehen wir daraus?
Haben sich neue Themen ergeben, die auf einer der nächsten Versammlungen
zur Sprache kommen müssen oder zu denen sich eine eigene Veranstaltung
lohnt?
Ergebnisse der Veranstaltung veröffentlichen
Dies kann zum Beispiel mit einem Artikel in der Betriebszeitung bzw. im Newsletter oder – bei besonders brisanten Ergebnissen – auch in Form eines eigenen Flugblatts geschehen. Ein Bericht über die Veranstaltung unterstreicht
noch einmal ihre Bedeutung und motiviert vielleicht auch andere Kollegen/innen, beim nächsten Mal selbst teilzunehmen.
Ideen für abwechslungsreiche Versammlungen/Veranstaltungen
Eine Versammlung muss nicht nur aus einer Aneinanderreihung von langatmigen Redebeiträgen bestehen. Um Veranstaltungen für die Beschäftigten spannend und ansprechend zu machen, sollten sich Betriebs-/Personalrat bzw.
gewerkschaftlich Aktive etwas einfallen lassen. Hier einige Vorschläge, um
Versammlungen etwas bunter zu gestalten:
Vorträge visualisieren
Es ist ein großer Unterschied, ob man einen Vortrag nur hört oder auch sieht.
Denn bei bloßem Zuhören lässt die Konzentration der Teilnehmenden schnell
nach und nur ein sehr geringer Teil des Vortrags bleibt im Gedächtnis. Eine
Präsentation mit Laptop und Beamer, wodurch die wichtigsten Punkte des Themenblocks visualisiert werden, unterstützt die Konzentrationsfähigkeit der Teilnehmenden. Zudem können mithilfe von Schaubildern und Grafiken auch
Zusammenhänge veranschaulicht werden, die die Teilnehmenden bei bloßem
Zuhören nur verwirren würden. Doch Vorsicht: Eine Aneinanderreihung von
Power-Point-Präsentationen kann ebenso ermüdend wirken. Daher gilt auch
hier: Sparsam einsetzen!
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4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
Gastreferenten/-innen einladen
Auch neue Gesichter können eine Versammlung beleben. Deshalb sollte man
sich überlegen, ob es nicht zu dem einen oder anderen Schwerpunktthema
möglich wäre, eine/n externe/n Experten/-in für ein Gastreferat einzuladen.
Filmmaterial einsetzen
Unter Umständen lässt sich ein Schwerpunktthema mit einer kurzen Filmsequenz einleiten. Ein solcher Filmbeitrag könnte interessante Informationen
liefern oder aber das Thema auf witzige Weise aufgreifen. Man sollte darauf
achten, dass der Film eine Länge von ca. 15 Minuten nicht übersteigt. Bei der
Suche nach geeigneten Kurzfilmen bzw. Filmsequenzen hilft der/die zuständige
ver.di-Sekretär/-in gerne.
Talk-Runden organisieren
Statt des üblichen Vortrags kann die Auseinandersetzung über ein Thema auch
in Form einer Talk-Runde organisiert werden, zum Beispiel zwischen Unternehmensleitung, Betriebs-/Personalrat und ver.di. Die kurzen Redebeiträge und der
direkte Schlagabtausch sorgen oft für mehr Spannung als ein Vortrag. Die
Gesprächsleitung sollte nur darauf achten, dass auch die Beschäftigten mit
Fragen und Diskussionsbeiträgen genug Raum finden.
Sketch aufführen
Manche Missstände im Betrieb bzw. der Dienststelle lassen sich mit einem
bissig-ironischen Sketch wesentlich anschaulicher und spannender darstellen
als mit einem Vortrag. Auch wenn solche Einlagen anfangs manche Betriebs-,
Personalrats- bzw. Betriebsgruppen-Mitglieder Überwindung kostet – die
Kollegen/-innen sind allemal dankbar für diese Art der Auflockerung. Deshalb:
nur Mut!
Abstimmungen inszenieren
Zu einer wichtigen Frage kann auf der Versammlung ein Meinungsbild unter
den Beschäftigten eingeholt werden. Eine solche Abstimmung muss nicht
unbedingt per Handzeichen erfolgen, sie kann auch unterhaltsamer inszeniert
werden: Zum Beispiel indem Mitglieder der Betriebsgruppe bzw. des Betriebs-/
Personalrates die einzelnen Alternativen jeweils in den Ecken des Raumes mit
Fantasie und Witz sinnbildlich darstellen und sich sämtliche Beschäftigten in
die Ecke ihrer Wahl stellen müssen. Oder mittels einer vorbereiteten Wandtafel
mit den einzelnen Vorschlägen, auf der sämtliche Teilnehmenden mit einem
Klebepunkt ihre Wahl treffen können. In jedem Fall sollte eine Abstimmung mit
einer Aktivität der Versammlungsteilnehmenden verbunden sein.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Aktionen durcHfüHren
Um gleich zu Anfang ein Missverständnis zu vermeiden: Unter Aktion wird in diesem Zusammenhang nicht
jede Aktivität von Vertrauensleuten, Betriebs- und Personalräten verstanden, sondern eine sehr spezielle
Form von Öffentlichkeitsarbeit. Aktion meint hier eine gründlich vorbereitete,
zeitlich eng begrenzte, an einem zentralen Ort durchgeführte öffentliche Maßnahme, die mit kreativen Mitteln in möglichst bildhafter, anschaulicher und
zugespitzter Form ein Problem öffentlich thematisiert. Ziel einer solchen Aktion
ist es, ein Thema mediengerecht darzustellen, komplexe Zusammenhänge zu
verdeutlichen und Unterstützung für die eigenen Positionen zu gewinnen.
Aktionen stellen somit eine wirkungsvolle Ergänzung zu konventionellen
Instrumenten der Öffentlichkeitsarbeit dar. Eingebettet in ein durchdachtes
Maßnahmenpaket kann es dadurch gelingen, den Beschäftigten eine komplexe Problematik viel besser zu veranschaulichen als es zum Beispiel mit einer
ausführlichen Infobroschüre jemals möglich wäre. Und mit einer einfallsreichen, witzigen Aktion hat man nicht nur die Lacher und damit die Beschäftigten auf seiner Seite, auch den eigenen Aktiven macht das gewerkschaftliche
Engagement auf diese Weise viel mehr Spaß. Die folgenden Punkte sollen
dabei helfen, Ideen für wirkungsvolle Aktionen selbst zu entwickeln.
Unkonventionelle
Mittel für höhere
Aufmerksamkeit
Kriterien für gelungene Aktionen
Damit eine Aktion die oben aufgeführten Ziele tatsächlich erreichen kann,
muss sie von Anfang an folgende Kriterien erfüllen:
Ort und Zeit müssen stimmen
Oft steht und fällt eine Aktion bereits mit der Festlegung von Ort und Zeit. Die
ins Auge gefasste Zielgruppe muss zum geplanten Zeitpunkt auch tatsächlich
den ausgewählten Ort aufsuchen und für die Botschaften der Aktion aufnahmebereit sein. Sind auch Pressevertreter vorgesehen, müssen diese rechtzeitig
vorher über den Termin informiert und ihr rechtzeitiger Zugang zum geplanten
Aktionsort sichergestellt werden.
Die Aktion muss Aufmerksamkeit erregen
Aufmerksamkeit kann auf unterschiedliche Weise hergestellt werden. Eine
oder mehrere der folgenden Fragen sollte dazu mit „Ja“ beantwortet werden
können: Hat es diese Idee in der Form bisher noch nicht gegeben beziehungsweise ist der Zielgruppe die Idee in dieser Form bisher noch nicht bekannt? Tritt
bei der Aktion etwas ein, was die Zielgruppe nicht erwarten würde, gibt es
einen Überraschungseffekt? Findet die Aktion an einem Ort statt, an dem die
Zielgruppe nicht mit dieser Aktion rechnen würde? Lädt die Aktion zur Aus­
einandersetzung ein, provoziert sie eine unmittelbare Reaktion der Ziel­gruppe?
Wird die Zielgruppe direkt in die Aktion mit einbezogen und ist dadurch beteiligt?
Die Aktion erweckt bei der Zielgruppe Sympathie
Nur wenn dies gelingt, erzielt man mit der Aktion die gewünschte Wirkung.
Deshalb sollte jede Aktionsidee, die in die engere Auswahl kommt, darauf
überprüft werden, ob diese Aktion bei der Zielgruppe auch wirklich Sympathie
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4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
hervorrufen würde. In diesem Zusammenhang ist es sehr nützlich, die Ein­
stellungen, Gewohnheiten und Vorlieben der Zielgruppe möglichst genau zu
kennen.
Die Botschaft der Aktion ist aussagekräftig und unmissverständlich
Genau dies ist ja der Zweck einer Aktion: mit Aufsehen erregenden Mitteln eine
klare Botschaft zu transportieren. Damit die gewünschte Botschaft möglichst
lange über den Aktionszeitraum hinaus in den Köpfen der Zielgruppe verankert
bleibt, wird die Botschaft durch die Aktion in ein einprägsames Bild übersetzt.
Genau hier liegt aber auch der Knackpunkt, denn oftmals sind Bilder überhaupt nicht eindeutig, sondern können verschieden interpretiert werden. Deshalb sollte sich das Vorbereitungsteam bei jeder Aktionsidee folgende Fragen
stellen: Wird die Aussage unserer Aktion auch wirklich deutlich, ohne dass man
sie mit vielen Worten erst lang und breit erklären muss? Ist die gewünschte
Aussage auch wirklich die einzig mögliche Interpretation unserer Aktion oder
könnte sie auch noch vollkommen anders ausgelegt werden?
Das Geschehen muss in bildhafter Form dokumentierbar sein
Damit eine Aktion über den kurzen Augenblick ihrer Durchführung hinaus eine
nachhaltige Wirkung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit entfalten kann, muss
sie in bildhafter Form dokumentiert werden können. Das bedeutet, die Aktion
sollte so gestaltet sein, dass sie auch gute Motive liefert und die Fotos (zum
Beispiel für die Betriebszeitung) bzw. Filmsequenzen für sich selbst sprechen.
Der Aufwand ist überschaubar
Eine Aktion sollte nicht zu viele finanzielle und materielle Ressourcen auf sich
ziehen. Aktionen, denen man ansieht, dass darin viel Geld stecken muss, verfehlen oft ihre Wirkung bei den Beschäftigten. Denn zum einen geht damit
auch leicht ein Stück Authentizität verloren, das Ganze wirkt dann für die
Beschäftigten wie ein Fremdkörper und nicht mehr wie die Aktion ihres
Betriebs-, Personalrates bzw. ihrer Gewerkschaft. Zum anderen könnte bei der
Belegschaft auch schnell die Frage entstehen, ob ein so hoher Aufwand überhaupt gerechtfertigt ist. Schlimmer noch: Wenn die Ressourcen offensichtlich
an anderer Stelle fehlen, könnte sich dies sogar negativ auf das eigene Image
der Interessenvertreter auswirken. Mit ein bisschen Nachdenken lassen sich
gute Aktionen oft mit einfachsten Mitteln durchführen.
Der Ideenfindungsprozess
In aller Regel hat kein Mensch gute Aktionsideen schon fix und fertig in der
Tasche, die es nur noch hervorzuholen und umzusetzen gilt. Passend zum Thema, dem Ziel, der Zielgruppe, der gewünschten Botschaft sowie dem Ort der
Aktion wird man in der Regel erst eine Idee entwickeln müssen. Es empfiehlt
sich, die Ideenfindung und -ausarbeitung im Team anzugehen. Zum einen steigert die Gruppenkommunikation den Einfallsreichtum, zum anderen schützt
das Feedback der Kollegen/-innen auch vor unrealistischen oder unattraktiven
Vorschlägen. Dabei gilt jedoch: Die Phase der Ideenfindung sollte strikt von der
Phase der Ideenbewertung getrennt werden. Denn in der Ideenfindungsphase
muss es Raum für ungehemmte Kreativität geben, die nicht schon von frühzeitiger Kritik zunichte gemacht wird.
107
P r a k t i s c h e T i pp s
Hat man sich in der Gruppe über das Ziel der Aktion verständigt, hat man die
gewünschte Aussage der Aktion formuliert und die Zielgruppe analysiert,
beginnt der eigentliche Prozess der Ideenfindung. Kreativität lässt sich selbstverständlich nicht planen, dennoch können folgende Punkte mögliche Anregungen bilden, um leichter auf eine zündende Idee zu kommen:
Aktionen sammeln, die andere schon durchgeführt haben
Dies sollte man nicht nur dann tun, wenn eine eigene Aktion geplant ist. Vielmehr ist dies eine Aufgabe, die jede/r Aktive kontinuierlich wahrnehmen sollte.
Am besten legt man sich dafür eine Art Album an, in dem alle Aktionen, von
denen man gehört oder die man selbst miterlebt hat, zusammengetragen werden. Dabei sollte man sich nicht auf Aktionen beschränken, die in Betrieben
stattgefunden haben. Auch Aktionen auf öffentlichen Plätzen, in Fußgängerzonen, auf Veranstaltungen, aus Film und Fernsehen oder auch Werbeaktionen
eines Unternehmens können gute Anregungen für eigene Aktionen liefern.
Unter Umständen lässt sich eine solche bereits durchgeführte Aktion auch
ganz leicht verändern und so auf die eigenen Zielsetzungen zuschneiden.
Wortspiele, Metaphern oder Sprichwörter verwenden
Durch nichts wird eine Botschaft überzeugender vermittelt als durch ein eingängiges und einprägsames Bild. Gerade Aktionen sind für eine Übersetzung
von Botschaften in Bilder hervorragend geeignet. Oft lassen sich passende
Bilder durch Wortspiele, Metaphern oder Sprichwörter finden. Denn die darin
enthaltenen Doppeldeutigkeiten und Vergleiche enthalten in aller Regel bereits
Bilder.
An aktuelles gesellschaftliches Geschehen anknüpfen
Oft gibt es in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur oder den Medien ein aktuelles Thema, eine umstrittene Äußerung oder ein Ereignis, das allgemein heiß
diskutiert wird. Vielleicht lässt sich ein Dreh finden, den hohen Bekanntheitsgrad dieses Geschehens zu nutzen und auf die eigene geplante Aktion zu übersetzen.
Bezug zu einem jahreszeitlichen Ereignis herstellen
Womöglich findet die Aktion auch zu einer bestimmten Jahreszeit statt, auf die
in der Aktion Bezug genommen werden kann – beispielsweise kurz vor Ostern,
Weihnachten oder Neujahr, zum Frühlingsbeginn, an Helloween, dem 8. März
oder dem 1. April. Solche jahreszeitlichen Ereignisse sind stets mit festen
­Bildern, Symbolen, Gegenständen oder Handlungen verbunden, die für die
Aktionsidee aufgegriffen werden könnten.
Auf Aktivitäten der Gegenseite achten
Manchmal lassen sich aber auch Verlautbarungen der Arbeitgeberseite bzw.
einer Konkurrenzorganisation für die eigenen Zwecke nutzen. Es lohnt sich
deshalb, die Aktionen, Kampagnen und Veröffentlichungen der Gegenseite
genauer unter die Lupe zu nehmen und auf Schwachstellen zu untersuchen.
Vielleicht ergibt sich daraus eine gute Idee für eine (Gegen-)Aktion. Und auch
hier gilt: Einige Tage nach der Aktion sollte das Aktiven-Team in jedem Fall
noch einmal für eine Auswertung zusammenkommen. So lassen sich am besten wertvolle Erfahrungen festhalten, die der nächsten Aktion wieder zugutekommen.
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4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
„BUNTE BRETTER“ –
EIN BLICKFANG IM BETRIEB
Für Reklametafeln muss normalerweise viel Geld gezahlt werden, die „Bunten
Bretter“ im Betrieb können kostenlos genutzt werden. Vielleicht meinen deshalb viele Betriebsgruppen, Betriebs- und Personalräte, dass die Bretter nicht
viel wert seien und kümmern sich nicht darum.
Häufig sind die „Bunten Bretter“ unauffällig an einer ganz ungünstigen Ecke
im Betrieb angebracht, mit ein paar vergilbten Schreibmaschinenseiten und
dem gewerkschaftlichen Aufruf zum 1. Mai vor drei Jahren geschmückt. Klar,
dass niemand ein solches Info-Brett beachtet – auch dann nicht, wenn dort
wirklich einmal eine wichtige Information zu lesen ist. Dabei könnten die Kolleginnen und Kollegen mit „Bunten Brettern“ schnell und mit wenig Aufwand
informiert werden.
Die richtige Form und den richtigen Ort wählen
Betriebs- und Personalräte haben einen Anspruch auf „Bunte Bretter“, um
damit die Kolleginnen und Kollegen zu informieren. Sie können entscheiden,
wo die Bretter hängen müssen, damit tatsächlich alle Beschäftigten erreicht
werden, sie können auch festlegen, wie sie beschaffen sein müssen. Die
Betriebsleitung hat die Kosten für die Info-Bretter zu tragen. Einige Tipps:
yBetriebs- oder Personalräte müssen überlegen, ob tatsächlich alle Beschäftigten an den bisherigen Standorten der „Bunten Bretter“ vorbeikommen.
Wenn nicht, müssen andere oder zusätzliche Standorte gefunden werden.
yDie Kolleginnen und Kollegen müssen die Möglichkeit haben, vor den
„Bunten Brettern“ einige Minuten stehen zu bleiben, um die Informationen zu lesen. Das mag vor dem Pausenraum möglich sein, in der Eingangshalle neben der Stempeluhr nicht.
yDie Info-Bretter müssen auffallen und sich deshalb farblich von der Umgebung absetzen. An einer grauen Wand darf kein graues Brett hängen,
­zwischen großen Grünpflanzen kein grünes.
yDamit sie auffallen, müssen die Info-Bretter groß genug sein. Dann müssen
die Informationen nicht zu dicht neben- oder gar übereinanderhängen.
Eine Mindestgröße von 1 x 2 Metern empfiehlt sich.
yWeiße Bretter sind ungeeignet, weil darauf weißes Papier nicht genügend
auffällt, Schwarze Bretter verbreiten Trauerstimmung. Günstig sind Infobretter mit einem erdfarbenen Grundton (ocker, hellbraun, beige). Eine
signalfarbene Umrandung (z. B. rot) erzeugt zusätzliche Aufmerksamkeit.
yEs muss auf den ersten Blick klar werden, um wessen Brett es sich handelt.
Das geschieht zum Beispiel durch einen genügend großen Hinweis „Informationen des Betriebsrates“ oder „Personalrat aktuell“.
yBetriebs- oder Personalrat sollten möglichst kein gemeinsames Brett mit
den Arbeitgebern für ihre Aushänge benutzen. Das würde nur zur Verwirrung beitragen.
yDie Info-Bretter sollten überall im Betrieb die gleiche Farbe, Form und
Größe haben und in der gleichen Art und Weise gestaltet sein.
109
P r a k t i s c h e T i pp s
Was gehört ans „Bunte Brett“?
Ständige Hinweise auf dem „Bunten Brett“ könnten sein: die Sprechstunden
des Betriebs- oder Personalrates und die Aufgabenverteilung innerhalb des
Gremiums. Außerdem bestimmte Verhaltenstipps für die Beschäftigten, z. B.:
Was tun, wenn der Arbeitgeber zum Gespräch bittet?
Aktuell kann beispielsweise über Gespräche mit dem Arbeitgeber oder Verhandlungsergebnisse informiert werden. Betriebs- und Personalräte können
auf aktuelle Probleme im Betrieb hinweisen, sie können die nächste Betriebsoder Personalversammlung und deren Themen ankündigen. Darüber hinaus
kann der Betriebsrat auch über gewerkschaftliche Forderungen (beispielsweise
zur Tarifrunde auf den „Bunten Brettern“) informieren.
Die Informationen übersichtlich anordnen
Wichtig ist, dass eine Ordnung auf dem lnfo-Brett erkennbar wird. Wer es
flüchtig betrachtet, muss sofort erkennen, dass eine neue oder besonders
wichtige Mitteilung dort hängt. Das bedeutet:
yAlle dauerhaften Informationen sollten in einer Ecke des Brettes zusam-
mengefasst werden. Sie können zusätzlich noch auf einen gemeinsamen
farbigen Untergrund gepinnt werden oder eine gemeinsame große Überschrift erhalten.
yMehrere Informationen zu einem Thema sollten ebenfalls zusammenge-
fasst werden, eine gemeinsame Überschrift erhalten und/oder auf einen
gemeinsamen farbigen Untergrund gepinnt werden.
yBesonders wichtige oder aktuelle Informationen dürfen nicht lieblos in
eine Ecke gehängt werden, sondern sollten an zentraler Stelle besonders
hervorgehoben werden. Sie können beispielsweise auf ein größeres grellbuntes Blatt geklebt werden und erhalten dadurch einen auffälligen Rahmen. Ein ähnlicher Effekt wird mit farbigen Deko-Elementen erzielt. Zum
Beispiel kann aus farbigem Papier ein großes Ausrufezeichen oder ein Pfeil
ausgeschnitten werden, der auf den Aushang hinweist. Denkbar ist ebenso
eine auffällige Überschrift auf farbigem Papier.
yInsgesamt sollte mit Farben aber sparsam gearbeitet werden, da ein allzu
buntes Brett nur zu Verwirrung führt. Es sollten nicht mehr als zwei Informationen durch verschiedene Farben hervorgehoben werden.
yDie Infobretter sollten überall im Betrieb in der gleichen Art und Weise
gestaltet sein.
yWird eine aktuelle Information durch eine neue ersetzt, sollte auch ein
neuer Blickfang gewählt werden, um erneut Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Wurde die alte Information mit einem roten Rahmen hervorgehoben,
könnte beispielsweise ein großer schwarzer Pfeil auf die neue Nachricht
hinweisen.
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4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
Auch „Bunte Bretter“ müssen gepflegt werden
Im Betriebs- oder Personalrat sollte es einen oder zwei Verantwortliche für die
Pflege der Info-Bretter geben. Sie erarbeiten ein Konzept dafür, wie die Bretter
interessant gestaltet werden können, sorgen dafür, dass neue Informationen
angebracht werden und entfernen veraltete oder zerstörte Aushänge.
Das Recht auf das „Bunte Brett“
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat ein „Buntes Brett“ zur Verfügung zu stellen. Nach
mehreren Entscheidungen von Landesarbeitsgerichten haben Betriebsräte in
großen Betrieben Anspruch auf mehrere Informationsbretter. Die gleiche
Rechtslage gilt für Personalräte. Über die Inhalte der Bretter entscheiden allein
die Betriebs- oder Personalräte. Dabei sind natürlich, ähnlich wie bei Betriebszeitungen, die Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und anderer
Gesetze einzuhalten. Betriebsräte dürfen an den „Bunten Brettern“ aber auch
über gewerkschaftliche Forderungen und Positionen informieren.
Gewerkschaften haben ein Recht darauf, im Betrieb für sich zu werben. Der
Arbeitgeber hat dafür den nötigen Platz zur Verfügung zu stellen. Die Gewerkschaft darf auch ein eigenes Info-Brett im Betrieb anbringen.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Flugblätter sparsam einsetzen
Entgegen der üblichen gewerkschaftlichen Praxis sollten Flugblätter sparsam und zielgerichtet eingesetzt
werden. Wer ein Flugblatt in die Hand gedrückt
bekommt, soll sofort wissen: Etwas ganz Wichtiges ist
passiert. Wird jede Woche ein Flugblatt verteilt oder
ausgelegt, nutzt sich die Wirkung ab. Die Informationen werden nicht mehr
ausreichend wahrgenommen.
Sparsam und
zielgerichtet
einsetzen!
Flugblätter sollten dann eingesetzt werden, wenn sehr schnell sehr viele Leute
über ein sehr wichtiges Thema informiert werden sollen. Das kann ein bevorstehender Warnstreik sein oder der gerade bekannt gewordene Plan der
Geschäftsleitung, Arbeitsplätze abzubauen. Ist die Information nur für einen
kleinen Kreis von Beschäftigten wichtig, können diese durch persönliche
Gespräche informiert werden, ist sie nicht dringlich, kann bei der folgenden
Betriebsversammlung oder in der Betriebszeitung darüber berichtet werden.
Auslegen ist gut, verteilen ist besser
Flugblätter in den Abteilungen, im Pausenraum oder am Arbeitsplatz auszulegen ist gut, sie vor Arbeitsbeginn am Eingang zu verteilen ist besser. Dadurch
wird zusätzlich die Aufmerksamkeit der Kolleginnen und Kollegen geweckt. Es
steigt die Chance, dass sie auch gelesen werden.
Plakativ gestalten
Mehr noch als bei der Betriebszeitung kommt es bei Flugblättern darauf an,
dass die Aussagen kurz und leicht verständlich sind. Ein Flugblatt sollte nur ein
Thema behandeln. Den Betrachtern muss schon auf den ersten Blick klar werden, worum es geht. Das wird durch eine große plakative Überschrift erreicht.
Die Titelseite des Flugblatts enthält drei oder vier Elemente:
ydie große Überschrift,
yeinen kurzen erläuternden Text,
yeinen deutlichen Hinweis auf den Herausgeber, z. B. die Zeile „Der Betriebs-
rat informiert“ oder das Logo von ver.di;
yein Foto, eine Karikatur oder Grafik als Blickfang und/oder zusätzliche
Erläuterung des Textes.
Der flüchtige Leser muss in der Lage sein, auf dem Weg vom Eingang zu seinem Arbeitsplatz den Text auf der Vorderseite zu überfliegen und dann über ein
wichtiges Problem oder ein besonderes Ereignis informiert sein. Bei Bedarf
können auf der Rückseite des Flugblattes nähere Erläuterungen oder weitere
Hinweise gegeben werden.
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4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
rechtliches
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift
Was darf betriebund Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
liche Öffentlichallgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterkeitsarbeit?
richten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet
nicht statt.“
An diese Kernaussage zur Meinungs- und Pressefreiheit durch Artikel 5,
Absatz 1 des Grundgesetzes sei am Anfang des rechtlichen Teils noch einmal
ausdrücklich erinnert. Vielfältig sind die Versuche von manchen Arbeitgebern,
aktiven Gewerkschaftern/-innen und betrieblichen Interessenvertretungen den
Mund zu verbieten. Hier gilt es Courage zu beweisen und sich nicht einschüchtern zu lassen. Deshalb sollten sich betriebliche Interessenvertretungen und
ver.di-Aktive von den im Folgenden genannten Formalien nicht zu sehr
abschrecken lassen. Und wenn in der Praxis einmal Fragen auftauchen, hilft
die/der zuständige ver.di-Sekretär/-in gern weiter.
Das Informationsrecht der Gewerkschaften
Sowohl die gewerkschaftlich orientierten Beschäftigten als auch Beauftragte
der Gewerkschaften haben das Recht, im Betrieb Informations- und Werbematerialien zu verteilen. Dieses Recht der Gewerkschaften wird in Deutschland
vom Grundgesetz geschützt: Als Teil der in Artikel 9, Absatz 3 festgelegten
Koalitionsfreiheit. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu bereits in einem
Beschluss von 1967 klargestellt: „Deshalb gehört es zum Kernbereich der verfassungsrechtlich den Koalitionen zugebilligten Werbe- und Informationsfreiheit, auch und gerade im Betrieb ihre Mitglieder zu informieren oder neue
Mitglieder zu werben.“
Vertrauensleute und gewerkschaftlich Aktive dürfen im Betrieb über alle Fragen rund um die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen informieren. Sie dürfen
öffentlich zum Verhalten des eigenen Arbeitgebers oder der Arbeitgeberseite
insgesamt Stellung beziehen. Sie dürfen in ihren Publikationen die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens oder einer Branche analysieren und
daraus eigene Forderungen ableiten, sie dürfen den Arbeitgeber wegen der
Vernichtung von Arbeitsplätzen oder schlechten Arbeitsbedingungen öffentlich
kritisieren. Und sie dürfen vor Betriebs- bzw. Personalrateswahlen für die Liste
von ver.di werben und die Versäumnisse von Konkurrenz-Organisationen aufzeigen. Allerdings gilt es zu beachten: Flugblätter und Betriebszeitungen können nur vor oder nach der Arbeit, beziehungsweise in den Pausen weitergegeben werden. Ferner darf die Hauspost nicht ohne Erlaubnis der Geschäftsleitung
zur Verteilung gewerkschaftlicher Informationsmaterialien verwendet werden.
(Weitere Einschränkungen siehe im Kapitel Grenzen der Meinungs- und
Presse­freiheit.)
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P r a k t i s c h e T i pp s
Das Informationsrecht des Betriebs- und Personalrates
Das Betriebsverfassungsgesetz bzw. die Personalvertretungsgesetze führen
klar aus, dass die regelmäßige Information der Belegschaft zu den zentralen
Aufgaben eines Betriebsrates gehört. § 43 des BetrVG legt beispielsweise fest,
dass der Betriebsrat einmal im Vierteljahr eine Betriebsversammlung einberufen kann und dort einen Tätigkeitsbericht zu erstatten hat. Der Gesetzgeber hat
nicht im Einzelnen beschrieben, welche Medien der Betriebsrat zu Informationszwecken benutzen darf, aber es ist unumstritten, das er bei der Auswahl im
Prinzip freie Hand hat.
Ganz ähnlich ist die Rechtslage für Personalräte. Zu den Aufgaben des Personalrates gehört es, die Beschäftigten umfassend über seine Tätigkeiten zu
informieren. Dazu muss er sich auch nicht auf das Schwarze Brett oder Personalversammlungen beschränken, sondern darf ebenfalls selbst Flugblätter,
Informationsbroschüren und Ähnliches herausgeben. Wenn die Inhalte dieser
Medien mit den Aufgaben des Personalrates zu tun haben, muss die Dienststelle sogar die Kosten dafür übernehmen. So lautet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1983. Aber Achtung: Wenn das Material Artikel oder Passagen enthält, die mit den Tätigkeiten des Personalrates nichts zu tun haben,
kann der Dienststellenleiter die Vervielfältigung ablehnen – ganz grundsätzlich
ist aber seine Zustimmung nicht erforderlich.
Das Informationsrecht ist nicht nur unumstritten, der Gesetzgeber hat zusätzlich festgelegt, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Herstellung und Vervielfältigung der Medien übernehmen muss. Das Bundesarbeitsgericht betont,
dass „der Betriebsrat das Recht und die Pflicht hat, die Arbeitnehmer des
Betriebes umfassend und pünktlich zu informieren und der Arbeitgeber die
hierfür entstehenden Kosten gemäß § 40, Abs.1 BetrVG zu tragen hat … Welche Informationen der Betriebsrat für zweckmäßig hält, ist von ihm allein zu
entscheiden, er bedarf hierzu nicht der Zustimmung des Arbeitgebers.“ Darunter fallen auch die Herstellungs- und Vervielfältigungskosten für schriftliche
Mitteilungen, wie zum Beispiel Informationsflyer, Newsletter, Rundschreiben
oder auch eine vom Betriebs- bzw. Personalrat herausgegebene Betriebszeitung.
Wie hoch die Kosten für diese Medien sein dürfen, die der Arbeitgeber übernehmen muss, hängt vom Einzelfall ab. Wichtig dabei ist immer, dass der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Fragen, die sich der
Betriebs- bzw. Personalrat in diesem Zusammenhang stellen muss, sind zum
Beispiel: Wie groß ist der Betrieb bzw. die Dienststelle? Wie ist die Kostenbelastung für den Arbeitgeber im Verhältnis zum Umsatz des Unternehmens einzuschätzen? Könnten sämtliche Beschäftigte auch durch andere Mittel (zum
Beispiel mündliche Unterrichtung, Aushang am Schwarzen Brett) hinreichend
und umfassend informiert werden? Wie dringlich ist eine Unterrichtung der
Beschäftigten (zum Beispiel kurz vor einer ordentlichen Betriebs- bzw. Personalversammlung)?
In einem größeren Betrieb bzw. Dienststelle ist es durchaus möglich, dass zum
Beispiel auch die Kosten für ein Layout-Programm oder die Gestaltung der
Betriebszeitung durch eine/n professionelle/n Grafiker/-in vom Arbeitgeber
übernommen werden.
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Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit
Auch wenn Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes der Meinungs- und Pressefreiheit eine hohe Bedeutung beimisst, gilt diese Freiheit nicht uneingeschränkt.
So sind Veröffentlichungen im Betrieb bzw. der Dienststelle nach der aktuellen
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt, wenn dadurch der Betriebsfrieden nicht gewahrt wird. So ist
Betriebs- und Personalräten nicht nur jede parteipolitische Betätigung im
Betrieb untersagt (vgl. §74 Abs. 2 u. § 75 BetrVG), sondern grundsätzlich jede
Betätigung „für oder gegen eine bestimmte politische Richtung“.
In der Praxis wird jedoch längst nicht jede politische Meinungsäußerung des
Betriebs-oder Personalrates geahndet. Ob ein kritischer Artikel zur aktuellen
Wirtschaftspolitik der Regierung in der Betriebszeitung oder ein Aufruf zu einer
Demonstration gegen Sozialabbau Konsequenzen für die betriebliche Interessenvertretung nach sich ziehen, hängt von den konkreten Gegebenheiten im
Betrieb, von der Stellung des Betriebs- bzw. Personalrates bei den Beschäftigten und vom Verhältnis zum Arbeitgeber ab.
Auch für die gewerkschaftlichen Aktiven im Betrieb ist die Verbreitung von
Werbe- und Informationsmaterialien mit eindeutig parteipolitischen Inhalten
unzulässig. Politische Äußerungen sind danach nur zulässig, wenn sie in einem
unmittelbaren Zusammenhang mit der Wahrung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen stehen. Doch auch hier gilt: Es besteht kein Grund, übervorsichtig
an die Themenauswahl heranzugehen. Nachdem eine klare Trennung von parteipolitischer Stellungnahme und allgemeinpolitischer Meinungsäußerung
kaum möglich ist, kommt es letztlich auf den Gesamteindruck der jeweiligen
gewerkschaftlichen Publikation an: Überwiegt beispielsweise in einer Betriebszeitung eindeutig die Berichterstattung zu den Wirtschafts- und Arbeitsbedingungen und hält sich der Umfang von politischen Stellungnahmen außerhalb
dieser Thematik in Grenzen, so behält die Zeitung den Charakter einer durch
Artikel 9 Abs.3 des Grundgesetzes gedeckten gewerkschaftlichen Informationsschrift.
Ebenso wenig wie parteipolitische Stellungnahmen sind Beschimpfungen in
der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Denn auch hier sieht das Bundesarbeitsgericht die Gefahr, dass der Betriebsfrieden gestört würde. Das bedeutet jedoch keineswegs, dass Arbeitgeber und
Konkurrenzorganisationen nicht kritisiert werden dürfen. Dies ist selbstverständlich zulässig – auch in polemischer Form. Jedoch sollte man von unsachlichen, hetzerischen Attacken, Beleidigungen oder zum Beispiel einer Ausschlachtung des Privatlebens des Arbeitgebers absehen.
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Nutzung von digitalen Informationskanälen
Internet, Intranet und E-Mail sind inzwischen aus der Arbeitswelt nicht mehr
wegzudenken. Damit bieten sich auch für Interessenvertreter neue Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit. Doch bis heute ist umstritten, ob und in welchem
Ausmaß Betriebs-, Personalräte und gewerkschaftliche Vertrauensleute diese
Medien benutzen dürfen. Viele Arbeitgeber versuchen bis heute, die Nutzung
dieser Medien durch die Interessenvertreter zu verhindern. Umso entscheidender ist es für Betriebs-, Personalräte und gewerkschaftlich Aktive im Betrieb,
die Rechtslage zu kennen. Im Auftrag von ver.di wurde von Professor Peter
Wedde zu diesen Fragen ein Rechtsgutachten erstellt, das zu folgenden Ergebnissen kommt:
yIm Rahmen ihrer koalitionsrechtlichen Aufgaben haben Gewerkschaften
das Recht, Werbungs- und Informationsmaterialien in digitalisierter Form
über die im Betrieb vorhandenen IT-Dienste und -Netze zu transportieren
(insbesondere E-Mail-Systeme). Dies beinhaltet auch einen Anspruch auf
Einstellung gewerkschaftlicher Inhalte in ein betriebliches Intranet. Der
Arbeitgeber muss eine entsprechende Nutzung zulassen. Eine Ausnahme
gilt nur, wenn Rechtspositionen des Arbeitgebers unzumutbar beeinträchtigt werden. Dies ist vom Arbeitgeber substantiiert darzulegen.
yBestehen aus dem Betrieb heraus allgemeine Zugangsrechte zum Internet,
können Beschäftigte diese nutzen, um auf Informationsangebote der
Gewerkschaften zuzugreifen. Gezielte Nutzungseinschränkungen durch
den Arbeitgeber wären ein unzulässiger Eingriff in das verfassungsrechtlich
geschützte Koalitionsrecht der Gewerkschaften gemäß Art. 9 Abs. 3 des
Grundgesetzes.
yDie Versendung von Werbe- und Informationsmaterialien auf elektroni-
schem Weg ist auch dann zulässig, wenn dies zur Folge hat, dass die
Beschäftigten sich hiermit während ihrer Arbeitszeit befassen. Eine andere
Bewertung kann sich im Einzelfall nur aufgrund einer substantiierten Darlegung des Arbeitgebers ergeben, die zur Feststellung führt, dass der Eingriff auch als Ergebnis einer Interessenabwägung nicht hinnehmbar ist.
yGewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern stehen in Wahrnehmung
koalitionsrechtlicher Aufgaben die gleichen Nutzungsansprüche und -rechte zu wie Gewerkschaften selbst. In diesem Rahmen können einzelne
gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer sowohl innerbetrieblich die
ihnen zur Verfügung stehenden IT-Dienste und -Netze nutzen als auch von
außen über einen privaten E-Mail-Account auf elektronischem Weg Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen im Betrieb aufnehmen.
Anfang 2009 hat das Bundesarbeitsgericht Gewerkschaftswerbung per E-Mail
grundsätzlich für zulässig erklärt. Danach haben Gewerkschaften ein durch das
Grundgesetz geschütztes Recht, sich an Beschäftigte per E-Mail mit Werbung
und Informationen zu wenden, solange dies nicht zu Störungen im Betriebsablauf oder spürbaren wirtschaftlichen Belastungen führt. Dies gilt auch, wenn
der Arbeitgeber den Gebrauch der E-Mail-Adressen zu privaten Zwecken
untersagt hat.
116
4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
Wichtige Punkte des Presserechts
Das Presserecht stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Arten von
Veröffentlichungen – von klassischen Druckerzeugnissen bis hin zu digitalen
Publikationsformen. Auch für die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit sind viele
Punkte des Presserechts von Bedeutung: das Impressum. Alle Druckerzeugnisse, die in Deutschland erscheinen, aber zum Beispiel auch Online-Newsletter,
müssen ein Impressum aufweisen, selbst wenn die Erscheinungsweise unregelmäßig ist oder die Publikation nicht gedruckt, sondern nur kopiert wird. Ein
vollständiges Impressum für eine Betriebszeitung ist zum Beispiel folgendermaßen aufgebaut:
yName der Betriebszeitung – Betriebszeitung von ver.di
yV.i.S.d.P.: Name der Person, die für die Publikation verantwortlich ist
yAnschrift der Redaktion
yDruck: Name und Anschrift der Druckerei
Die laut Impressum verantwortliche Person haftet für eventuell strafbare Inhalte in der Publikation. Sie ist zudem verpflichtet, Gegendarstellungen anzunehmen und gegebenenfalls abzudrucken. Für Flugblätter und Flyer reicht ein
verkürztes Impressum mit dem Namen der verantwortlichen Person (V.i.S.d.P.)
und Adresse.
Das Recht am eigenen Bild
Wer Fotos veröffentlichen will, braucht dazu das Einverständnis der abgebildeten Personen. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn es sich um Fotos
von Versammlungen, Demonstrationen oder (Warn-)Streiks handelt. Dasselbe
gilt, wenn das eigentliche Motiv des Fotos ein Gebäude, ein Raum, ein Gegenstand oder eine Landschaft ist und die Personen demgegenüber nur als „Beiwerk“ erscheinen. Ebenso dürfen Fotos von Personen der Zeitgeschichte ohne
deren Einwilligung veröffentlicht werden. Dies können Politiker, Schauspieler,
Sportler, Aufsichtsratsvorsitzende eines großen Unternehmens oder Angeklagte in einem spektakulären Strafverfahren sein.
Das Mitschneiden von (Telefon-)Interviews
Um später eventuelle Missverständnisse ausräumen zu können, ist es immer
sinnvoll, das (Telefon-)Interview mitzuschneiden. Jedoch gilt: Wer ein Interview
mitschneiden möchte, muss den Gesprächspartner zu Beginn des Interviews
über diese Absicht informieren und dessen Zustimmung einholen. Dies gilt
übrigens nicht nur im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, sondern generell für
alle Arten von Gesprächen.
117
P r a k t i s c h e T i pp s
Das Urheberrecht
Wer Texte, Fotos, Grafiken etc. aus anderen Publikationen ohne Erlaubnis der
Urheber übernimmt, macht sich strafbar. Denn hierbei handelt es sich um geistiges Eigentum. Falls man also unbedingt etwas übernehmen möchte, muss
man sich die Erlaubnis hierzu bei den Autoren/-innen bzw. Fotografen/-innen
einholen und auch in der eigenen Publikation die Namen der Urheber nennen.
Das gilt auch, wenn ein Beitrag aus einer anderen Zeitung im Original übernommen oder als „Dokumentation“ gekennzeichnet wird. In aller Regel haben
Journalisten/-innen jedoch keine Einwände, wenn ihr Beitrag für eine gewerkschaftliche Publikation übernommen wird.
Gegendarstellung, Widerruf,
Unterlassungserklärung, Schmerzensgeld
Betriebszeitungen sind verpflichtet, Gegendarstellungen in der nächstmöglichen Ausgabe und im gleichen Teil wie der beanstandete Beitrag ohne Änderungen abzudrucken – unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Gegendarstellung. Diese Pflicht gilt allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Gegendarstellungen dürfen sich nur auf Tatsachenbehauptungen, nicht auf
Wertungen beziehen. Sie darf auch selbst nur Tatsachenbehauptungen beinhalten und keinerlei strafbare Inhalte aufweisen. Die Gegendarstellung muss
spätestens drei Monate nach Erscheinen des beanstandeten Beitrags der/dem
verantwortlichen Redakteur/-in schriftlich übermittelt werden und von den
Betroffenen eigenhändig unterzeichnet sein. Sie darf nicht wesentlich länger
sein als die beanstandeten Passagen des Beitrages.
Einen Widerruf können die Betroffenen nur bewirken, wenn eine Tatsachenbehauptung im Beitrag nachweislich falsch war. Darüber hinaus muss auch
bewiesen werden, dass der Widerruf inhaltlich wahr ist. Hinsichtlich Länge und
Platzierung gelten ähnliche Bestimmungen wie für die Gegendarstellung.
Bei nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen oder bei eindeutigen Beleidigungen können die Betroffenen Ansprüche auf Schmerzensgeld erheben und
zusätzlich verlangen, dass eine derartige Aussage künftig unterbleibt. Ist die/
der verantwortliche Redakteur/-in nicht bereit, eine freiwillige Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, könnten Betroffene vor Gericht eine Einstweilige
Verfügung erwirken.
118
4 Ö f f e n t l i c h ke i t s a r b e i t i m B e t r i e b
119
P r a k t i s c h e T i pp s
Warum ver.di? – darum ver.di!
ver.di steht für Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft. Unsere Mitglieder kommen aus über 1.000 Berufen, sie sind angestellt, selbstständig, verbeamtet
oder studieren. Sie sind Dienstleister/-innen oder arbeiten in der dienstleistungsnahen Industrie, im Bereich Bildung, Kunst und Kultur oder in den Medien. Menschen aus allen Milieus der Gesellschaft finden in ver.di zusammen.
Ziele unseres gewerkschaftlichen Engagements sind Solidarität und Gerechtigkeit in der Arbeitswelt. Wir wollen, dass die Leistungen der Menschen anerkannt und wertgeschätzt werden.
Aufregend bunt, beruhigend stark: In 13 Fachbereichen, in Berufs- oder Fachgruppen und in Projekten engagieren sich unsere Mitglieder ganz nah an ihren
Themen, den Themen „ihrer“ Branche. Für jede Berufsgruppe gibt es eigene
Fachleute in ver.di, die unsere Mitglieder in der jeweiligen Branche unterstützen.
Mit der Stärke von über zwei Millionen Mitgliedern sichert ver.di die Arbeits­
bedingungen für viele Millionen Menschen und streitet für sozial gerechte
Rahmenbedingungen. Wir setzen uns ein für menschengerechte Arbeitsbedingungen und kämpfen für den Erhalt von Arbeitsplätzen. Dafür führen wir Tarifverhandlungen, beraten Betriebs- und Personalräte, und betreiben politische
Lobby­arbeit auf nationaler und internationaler Ebene. Wir wollen, dass die
Politik Rahmenbedingen schafft, die Frieden, Sicherheit und Wohlstand für
breite Gesellschaftsschichten ermöglichen.
Es gibt jede Menge mehr gute Gründe, ver.di-Mitglied zu sein:
SOLIDARITÄT und GERECHTIGKEIT
Eine Gewerkschaft für alle
Denn nur gemeinsam sind wir stark! Wir bündeln die Interessen unserer Mitglieder – und machen mit unserer Gemeinschaft auch den Einzelnen stark. Wir
schöpfen Einheit aus der Vielfalt. Anders als Berufsverbände einen wir Menschen ganz unterschiedlicher Berufe in einer Branche. Wir setzen Solidarität
gegen Gruppenegoismus und ziehen alle an einem Strang.
Ein gerechter Beitrag für alle
Wer mehr hat, zahlt mehr – wer wenig hat, zahlt wenig. Mit einem Prozent
ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens tragen unsere Mitglieder eine durchsetzungsfähige Gewerkschaft. Und wer nicht berufstätig ist, zahlt einen reduzierten Beitrag.
Übrigens: Der Mitgliedsbeitrag kann von der Steuer abgesetzt werden.
120
5 Wa r u m v e r. d i ? – D a r u m v e r. d i !
Einfluss nehmen
ver.di setzt sich nachhaltig ein: für das Recht auf Arbeit, für gute Arbeits- und
Ausbildungsbedingungen und gerechte Bezahlung, für gleichen Lohn für gleiche Arbeit, für einen akzeptablen Mindestlohn, für die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie, für gerechte Rahmenbedingungen, für eine solidarische Gesundheitspolitik …
Wahrung der persönlichen Rechte am Arbeitsplatz
ver.di engagiert sich für die Grundrechte im Betrieb, für Mitbestimmung, für
Gleichberechtigung und Anerkennung. ver.di unterstützt und berät Jugendauszubildendenvertretungen, Betriebs- und Personalräte für eine wirksame Interessenvertretung im Betrieb und jedes Mitglied bei Auseinandersetzungen mit
seinem Arbeit- oder Auftraggeber.
Interessenvertretung für Beschäftigte weltweit
ver.di-Vertreterinnen und -Vertreter engagieren sich auf internationaler Ebene
für die Verbesserung von Arbeitsbedingungen. Damit Beschäftigte nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Mitmachen bei ver.di!
ver.di ist eine demokratische Organisation: Wer mitbestimmen will, wo es lang
geht, kann sich aktiv einbringen. Dafür gibt es Mitgliederversammlungen,
Tarifkommissionen, Betriebsgruppen. ver.di-Mitglieder engagieren sich in
Betriebs- und Personalräten gemeinsam mit ihrer Organisation und den
Gewerkschaftssekretären/-innen für Lösungen z. B. betrieblicher Probleme.
Und unsere Interessenvertreter/-innen bringen ihre Kompetenz ein in die Aufsichtsgremien der Selbstverwaltung von Kranken- und Rentenversicherungen,
der Berufsgenossenschaften, der Verwertungsgesellschaften.
SCHUTZ und SICHERHEIT
Unmittelbarer Rechtsanspruch aus den Tarifverträgen
ver.di-Mitglieder, die in tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt sind, genießen den Schutz von Tarifverträgen. Sie erhalten Unterstützung, wo Rechte eingeklagt werden müssen. Nicht-Mitglieder können nur darauf hoffen, dass der
Arbeitgeber tarifliche Leistungen freiwillig zahlt – einen Rechtsanspruch haben
sie nicht.
Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen besser als viele Gesetze
Neben der Bezahlung regeln Tarifverträge auch Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und vieles andere mehr zugunsten der Beschäftigten.
So sichern viele Tarifverträge z. B. 30 Tage Urlaub auf Grundlage der 5-Tage121
P r a k t i s c h e T i pp s
Woche. Ohne Tarif- oder entsprechenden Arbeitsvertrag gilt das Bundes­
urlaubsgesetz – der Urlaub schrumpft auf vier Wochen. Sonderzahlungen wie
das Urlaubsgeld werden nur in Tarifverträgen gesichert. Das gilt auch für Freistellungen in besonderen Fällen.
Kompetente Rechtsberatung und -vertretung
Rechtsberatung wird bei ver.di groß geschrieben. Egal, ob es um Arbeitsrecht
oder Sozialrecht geht: Mitglieder finden kompetente Ansprechpartner/-innen.
Und sollte es zu Konflikten kommen, bieten Fachjuristen/-innen neben der
Beratung auch einen umfassenden und kostenlosen Rechtschutz an – natürlich
nur für Mitglieder. Der ver.di-Rechtsschutz umfasst im Ernstfall auch die Vertretung vor Gericht. Dies gilt auch für Auseinandersetzungen mit der Sozialver­
sicherung, den Renten- und Unfallversicherungsträgern, der gesetz­lichen Krankenkasse oder der Bundesagentur für Arbeit.
Streikgeld bei Arbeitskämpfen
Manchmal sind die Verhandlungen um einen Tarifvertrag ausgereizt, oder der
Arbeitgeber versucht, seine Interessen einseitig durchzusetzen. Dann ist ein
Streik oft unausweichlich. Da Arbeitgeber bei Streik oder Aussperrung das
Gehalt nicht zahlen, springt ver.di für seine Mitglieder ein. Zur Abwehr wirtschaftlicher Nachteile zahlt ver.di eine Streikunterstützung.
Wirksame Vertretung der gemeinsamen Interessen im Betrieb
Mitgliederversammlungen, Tarifkommissionen, Vertrauensleute, gesetzliche und
betriebliche Interessenvertreter/-innen und ver.di engagieren sich gemeinsam
für die Durchsetzung Ihrer Interessen und die Lösung betrieblicher Probleme.
INFORMATION und QUALIFIZIERUNG
Mehr Durchblick durch regelmäßige Informationen
Mitglieder erhalten neben der ver.di-Publik auch ihre Fachbereichsbeilage
sowie Sonderinfos zu aktuellen sozial-, wirtschafts- und branchenpolitischen
Inhalten. Es gibt Newsletter zu unterschiedlichen Themen und natürlich das
persönliche Gespräch. ver.di-Mitglieder sind einfach besser informiert!
Mitmachen im ver.di-Mitgliedernetz
Das ver.di-Mitgliedernetz bietet nicht nur Serviceangebote auf einen Blick, sondern auch aktive Beteiligungsmöglichkeiten, Kommentare und Bewertungen
zu vielfältigen politischen Inhalten: www.mitgliedernetz.verdi.de
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5 Wa r u m v e r. d i ? – D a r u m v e r. d i !
Gute Erreichbarkeit: Das ver.di-Servicecenter
Bei Fragen und Problemen sind wir telefonisch (kostenlos) erreichbar von Montag bis Freitag von 7.00 bis 20.00 Uhr und am Samstag von 9.00 bis 16.00 Uhr
unter der Rufnummer: 0800-8 37 34 33. Oder Sie schicken uns eine E-Mail:
info@verdi.de, die umgehend bearbeitet wird.
Fundierte Wissensvermittlung für alle
ver.di bietet ihren Mitgliedern ein breites Spektrum an Qualifizierung und
­Weiterbildung. Die Teilnahme an Seminaren zur politischen, gesellschaftlichen
und fachlichen Qualifizierung ist für Mitglieder kostenlos oder zu günstigen
Konditionen möglich. www.bildungsportal.verdi.de
Spezielle Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen
Und natürlich qualifizieren wir Betriebs- und Personalratsmitglieder,
Jugendvertreter/-innen und weitere Interessenvertretungen. ver.di Bildung +
Beratung organisiert Grund- und Themenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen: www.verdi-bub.de
BERATUNG und VORTEILSANGEBOTE
Kostenloser Lohnsteuerservice für Mitglieder
ver.di hilft sparen und unterstützt ihre Mitglieder bei der Erstellung der Steuererklärung – nach persönlicher Terminvereinbarung in einer persönlichen Beratung
oder bequem per E-Mail. Mehr dazu: www.lohnsteuerservice.verdi.de
Kostenlose telefonische Mietrechtsberatung
ver.di-Mitglieder erhalten montags und dienstags von 12.00 bis14.00 Uhr sowie
donnerstags von 18.00 bis 20.00 Uhr telefonisch Informationen und Hilfe
vom Deutschen Mieterbund zu ihrem Mietrechtsproblem (0 30/2 23 23 73,
normale Telefongebühren). Mehr dazu: www.verdi.de/service.de
Persönliche Rentenberatung
Ist für ver.di-Mitglieder im Beitrag enthalten: Die ver.di-Versichertenältesten
bzw. -berater/-innen informieren kompetent und persönlich vor Ort.
Freizeitunfall-Leistung
Für ver.di-Mitglieder wurde eine Unterstützungseinrichtung gegründet, die
eine finanzielle Unterstützung bei Freizeitunfällen in Form von Krankenhaus­
tagegeld sowie eine Entschädigung bei Todesfällen und bei Invalidität gewähren kann.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Informationen und Beratung für Erwerbslose
Auch wer seinen Arbeitsplatz verliert, ist bei ver.di richtig – damit die Interessen der Erwerbslosen in einer starken Organisation vertreten werden. Individuelle Beratung gibt es im ver.di-Bezirk und online:
www.arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/service
Beratung für Selbstständige und Freie
Mit dem Beratungsnetzwerk www.mediafon.net sind in ver.di organisierte
Freie und Selbstständige immer auf der Höhe der Zeit. Mehr zur gewerkschaftlichen Organisation von Selbstständigen erfahren Sie hier:
www.selbststaendige.verdi.de
ISIC – internationaler Studentenausweis
ver.di übernimmt die Kosten für den Ausweis. Auszubildende, Schüler/-innen
und Studenten/-innen erhalten damit Unterstützung und Rabatte bei vielen
Kooperationsunternehmen in über 110 Ländern (www.isic.de). Anträge für
den Ausweis gibt es im zuständigen ver.di-Bezirk und online im Mitgliedernetz:
www.mitgliedernetz.verdi.de
Interessante Vergünstigungen durch den ver.di-Mitgliederservice
ver.di-Mitglieder profitieren von vielfältigen Angeboten unserer Kooperationsunternehmen. Diese Firmen müssen grundsätzliche gewerkschaftliche Standards
beachten und es lässt sich trotzdem dabei sparen: Geprüfte Ver­sicherungs- und
Finanzangebote, attraktive Urlaubs- und Reiseangebote, vergünstigte Einkaufsmöglichkeiten, ermäßigte Eintrittskarten für Freizeitangebote.
Unter der telefonischen Info-Hotline 0800-8 37 34 20 und im Internet
www.verdi-mitgliederservice.de gibt es Hinweise zu allen aktuellen
Angeboten.
Gewerkschaftliche Unterstützungseinrichtung GUV-Fakulta
Bei berufsbedingten Tätigkeiten entstehen manchmal Schadensfälle, die für
Beschäftigte teuer werden können. Die GUV-Fakulta kann in diesen Situationen mit verschiedenen Beihilfen, Rechtsschutz und Notfallunterstützung helfen. Der Zusatzbeitrag beträgt 21 Euro/Jahr (Stand 2013).
Mehr dazu: www.guv-fakulta.de
Kontaktdaten:
ver.di-Bundesverwaltung
Bereich MitgliederEntwicklung
Paula-Thiede-Ufer 10
10179 Berlin
Kostenloser Telefonkontakt: 0800-8 37 34 33 (0800 verdi de)
E-Mail: me@verdi.de
124
6 Deine Rechte im Streik
Deine rechte im Streik
Der Streik ist ein Grundrecht (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz) und das rechtmäßige Mittel zur Durchsetzung der
Tarifforderung (BAG v. 12.09.1984 – 1 AZR 342/83).
Dies gilt für Warnstreiks genauso wie für den Vollstreik.
Streiks
sind
zulässig!
Der Streik ist immer das letzte Mittel, um berechtigte Forderungen der Gewerkschaften durchzusetzen; daher ist es gerade dann notwendig, dass möglichst alle
zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer/-innen sich am Streik beteiligen. Jede
Kollegin und jeder Kollege – egal, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht –
darf an einem (Warn)Streik teilnehmen. Der Arbeitgeber darf das nicht verhindern. Benachteiligungen wegen der (Warn)Streikteilnahme sind unwirksam.
Wichtig: Nur Gewerkschaftsmitglieder haben Anspruch auf Streikgeld!
„Gewerkschaftliche Warnstreiks sind nach Ablauf der Friedenspflicht auch
während noch laufender Tarifverhandlungen zulässig“ (BAG v. 12.09.1984 –
1 AZR 342/83). „Die Tarifvertragsparteien bestimmen selbst, wann die Verhandlungen ausgeschöpft sind“ (BAG v. 21.06.1988 – 1 AZR 651/86).
Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Verletzung des
Arbeitsvertrages dar. Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme an einem Streik sind verboten. Der bestreikte Arbeitgeber darf deshalb
den Streikenden nicht kündigen oder abmahnen. Während des Streiks ruht das
Arbeitsverhältnis. Der/die Arbeitnehmer/-in braucht keine Arbeitsleistung zu
erbringen. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht für die Dauer des Streiks
nicht. Nach Ende des Streiks besteht ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
Auch Auszubildende dürfen steiken!
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen auch Auszubildende streiken (BAG v. 30.8.1994 – 1 AZR 765/93). Sie können daher auch an
einer Urabstimmung teilnehmen. Auch wenn Arbeitgeber immer wieder das
Gegenteil behaupten, gilt nach BAG:
yauch für Auszubildende gilt das Grundrecht aus Artikel 9 Abs. 3 GG,
yder Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass sich die Auszubildenden bei
Streiks unsolidarisch verhalten,
yAusbildungsbedingungen werden in Tarifverträgen geregelt, diese müssen
notfalls erstreikt werden,
yStreikbeteiligung gefährdet grundsätzlich nicht den Ausbildungszweck.
125
P r a k t i s c h e T i pp s
Leiharbeiternehmer/-innen sind keine Streikbrecher/-innen!
Auch wenn Arbeitgeber es gern anders hätten: Leiharbeitnehmer/-innen
­müssen in einem bestreikten Betrieb nicht arbeiten! Das sieht das „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ ausdrücklich vor. Dieses Gesetz gilt für alle Arbeit­­
nehmer/-innen, die von einer Arbeitnehmerverleih-Firma gewerbsmäßig anderen Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen werden.
§ 11 Absatz 5 dieses Gesetzes bestimmt unmissverständlich: „Der Leiharbeitnehmer ist nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser
durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. In den Fällen des Arbeitskampfes nach Satz 1 hat der Verleiher den Leiharbeitnehmer auf das Recht, die
Arbeitsleistung zu verweigern, hinzuweisen.“ Leiharbeitnehmer/-innen haben
deshalb im bestreikten Betrieb ein Leistungsverweigerungsrecht! Niemand ist
verpflichtet, den im Betrieb streikenden Kolleginnen und Kollegen in den
Rücken zu fallen und sich als Streikbrecher/-in missbrauchen zu lassen. Ein
Nachteil kann Leiharbeitnehmer/-innen, die von diesem gesetzlichen Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch machen, nicht entstehen: Der Arbeitgeber
muss Lohn oder Gehalt weiterzahlen! Oder für den Einsatz in einem anderen
– nicht bestreikten – Betrieb sorgen.
Zusätzlich wurde im Tarifvertrag für Zeitarbeit zwischen dem DGB und den zuständigen Arbeitgeberverbänden (iGZ und BAP) vereinbart, dass keine Leih­
arbeitnehmer/-innen in Betrieben oder Betriebsteilen eingesetzt werden dürfen, in
denen ver.di oder eine andere DGB-Gewerkschaft zum Streik auf­gerufen hat.
Hinweis: Laut Koalitionsvertrag ist eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorgesehen. Es soll eine Regelung entsprechend des oben
genannten Tarifvertrages vorgenommen werden. Zur Drucklegung dieses Flyers
wurde darüber noch nicht abschließend verhandelt.
Maßregelungsverbot!
Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind
verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen nur verunsichern.
Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Art. 9 Abs. 3 GG in Anspruch zu
nehmen.
Streikbrucharbeit verweigern!
Kein/e Beschäftigte/r ist zum Streikbruch bzw. direkter Streikarbeit verpflichtet.
Diese Arbeit kann nach ständiger Rechtsprechung des BAG verweigert werden.
Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung. Eine berechtigte Verweigerung von Streikarbeit führt nicht zum Verlust
des Arbeitsentgeltanspruchs, zumindest nicht, wenn die eigentlich geschuldete
Arbeitsleistung trotz des Streiks noch erbracht werden kann (BAG v. 10.9.1985
– 1 AZR 262/84).
Streikbrecher/-innen dürfen nicht bevorzugt werden. Das bedeutet: Jede auf
dem Streikbruch beruhende Vergünstigung für Streikbrecher durch den Arbeitgeber für die kein sachlicher Grund vorliegt, steht auch den streikenden Kolleginnen und Kollegen zu. (BAG v. 11.8.1992 – 1 AZR 103/92, BAG v. 13.7.1993
– 1 AZR 676/92).
126
6 Deine Rechte im Streik
Überstunden
Überstundenanordnungen aus Anlass der Teilnahme am Streik sind rechts­
widrig und unwirksam. Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik
ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht. Insoweit erforderliche Mehrarbeit
bedarf im Übrigen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates gem. § 87
BetrVG.
Notdienst
In Arbeitskämpfen darf die Geschäftsleitung nicht sogenannte „Notdienst­
arbeiten“ einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer/-innen hierauf
verpflichten (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80 und LAG Hannover v. 1.2.1980
– 2 Sa 110/79 sowie vom 22.10.1985 – 8 Sa 32/85).
Die Regelung der Modalitäten eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist –
zumindest zunächst – gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft (BAG v. 31.1.1995 – 1 AZR 142/94).
Entsprechend vorformulierte Unterwerfungserklärungen sind nichtig. Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verlangt
­werden (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80). Notdienstvereinbarungen sind
nur mit der ver.di-Streikleitung zulässig.
Urabstimmung
An einer möglichen Urabstimmung, zu der ver.di aufgerufen hat, dürfen nur
Gewerkschaftsmitglieder teilnehmen. Unorganisierte Kolleginnen und Kollegen können daher über Streikmaßnahmen nicht mit(be)stimmen.
Protestkundgebungen
Jede/r Arbeitnehmer/-in hat auch während des (Warn)Streiks das Recht, an
Protestkundgebungen teilzunehmen (z. B. vor den bestreikten Betrieben). Falls
es bei den Protestkundgebungen/Streikaktionen zu Problemen mit der Polizei
kommen sollte:
yKeine Angaben zu der Sache an sich machen!
Immer an die örtliche ver.di-Arbeitskampfleitung verweisen.
yEs müssen nur Angaben zur Person gemacht werden!
Wenn es nötig sein sollte, erhält die Kollegin/der Kollege
kompetenten Rechtsschutz durch ver.di.
127
P r a k t i s c h e T i pp s
Streikunterstützung
Die ausgefallenen Arbeitsstunden während des Streiks werden i. d. R. vom
Arbeitgeber nicht bezahlt. Auch die Bundesagentur für Arbeit zahlt in dieser
Zeit nicht.
ver.di zahlt ihren Mitgliedern (und nur den Mitgliedern) während der Streikteilnahme Streikunterstützung. Unorganisierte Kolleginnen und Kollegen erhalten
während des Streiks weder Lohn noch Arbeitslosengeld. Sie stehen somit ohne
gewerkschaftliche Unterstützung da. Das ist einer der vielen Gründe, Mitglied
bei ver.di zu werden. Den Mitgliedern der ver.di wird vom ersten Streiktag an,
zu dem zu vier oder mehr Stunden Arbeitsniederlegung aufgerufen wurde,
Streikunterstützung bezahlt. Gleiches gilt bei Aussperrung.
Die Unterstützung wird ver.di-Mitgliedern gewährt, die den satzungsgemäßen
Beitrag entrichtet haben. Neumitglieder können Streikunterstützung erhalten,
wenn für den vorangegangenen Beitragsmonat eine satzungsgemäße Beitragszahlung erfolgt.
Höhe der Unterstützung
Die Berechnung der Unterstützung erfolgt in der Regel nach dem Durchschnitt
der in den letzten drei Monaten vor Beginn des Arbeitskampfes entrichteten
Beiträge und dem tatsächlichen Arbeitsausfall. Unter www.streikgeld­
rechner.verdi.de kann man sich sein zu erwartendes Streikgeld ausrechnen.
Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten Streikunterstützung, wenn sie am Streiktag
zur Arbeit eingeteilt sind.
Auf die gewährte Unterstützung sind Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder anderer Sozialversicherungsträger voll anzurechnen. Mitglieder,
denen nachträglich Arbeitsentgelt gezahlt wurde, sind verpflichtet, die Unterstützung zurückzuzahlen.
Mitglieder, die innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Unterstützung aus ver.di
austreten, müssen die erhaltene Unterstützung in voller Höhe zurückzahlen;
für Neumitglieder (Eintritt innerhalb von drei Monaten vor Beginn oder während des Arbeitskampfes) gilt dies für einen Zeitraum von 18 Monaten. Mitglieder, die bei einem von der Gewerkschaft ausgerufenen Streik Streikbrecher­
arbeiten leisten und infolgedessen ausgeschlossen werden, müssen ebenfalls
die gewährte Unterstützung zurückzahlen.
Betriebsrat und Arbeitskampf
Die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte bestehen während des
Streiks weiter. Das BAG beschränkt die Beteiligungsrechte jedoch in den Fällen,
in denen Maßnahmen des Arbeitgebers oder Initiativen des Betriebsrates einen
Arbeitskampfbezug haben (BAG vom 10.12.2002 – 1 ABR 7/2002). Der
Betriebsrat als solcher muss zwar im Arbeitskampf neutral bleiben, aber seine
Mitglieder dürfen wie jede/r andere am Arbeitskampf teilnehmen (§ 74 Abs. 2
S. 1, Absatz 3 BetrVG).
128
6 Deine Rechte im Streik
Solidaritätsstreiks ...
... sind auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig! Sie
unterliegen dem Grundrechtsschutz des Art. 9 Abs. 3 GG.
Bei einem Solidaritätsstreik unterstützen Arbeitnehmer/-innen durch eigene
Streikmaßnahmen den (Haupt)Streik anderer Arbeitnehmer/-innen zur Durchsetzung eines Tarifvertrages. Ein Solidaritätsstreik ist vor allem zulässig (BAG v.
19.06.2007 – 1 AZR 396/06),
ywenn der Arbeitgeber zuvor seine „Neutralität“ im Hauptarbeitskampf
verletzt hat, z. B. durch Übernahme von Streikbrucharbeiten oder durch
Produktionsverlagerung,
ywenn zwischen Unterstützungsstreik und Hauptstreik eine enge räumliche,
branchenmäßige oder wirtschaftliche Verbindung besteht,
ywenn eine enge wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem vom Unterstüt-
zungsstreik betroffenen Arbeitgeber und den Adressaten des Hauptstreiks
vorliegt, z. B. durch konzernrechtliche Bindungen oder Produktions-,
Dienstleistungs- oder Lieferbeziehungen.
Krankenversicherungsschutz bei Beginn des Arbeitskampfes
Nach § 192 SGB V besteht die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, die an
einem rechtmäßigen Arbeitskampf teilnehmen, zeitlich unbefristet bis zur Be­­
endigung des Arbeitskampfes ohne Beitragszahlung fort. Dies gilt auch für kalt
Ausgesperrte. Diese Vorschrift gilt in der Pflegeversicherung entsprechend
(§ 49 Abs. 2 SGB XI). Pflichtversichert sind Beschäftigte mit einer Vergütung
unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Freiwillig Versicherte, also Beschäftigte, die in der GKV versichert sind und
deren Arbeitsentgelt über der Krankenversicherungsbeitragsbemessungsgrenze liegt sowie Privatversicherte, bleiben ohne Rücksicht auf Beginn und Dauer
eines Arbeitskampfes bei der bisherigen Kasse versichert. Anders als bei
Pflichtversicherten besteht für diesen Personenkreis Beitragspflicht für die
­Dauer des Arbeitskampfes.
Aussperrung
Während des Arbeitskampfes kann es dazu kommen, dass die Arbeitgeber aussperren. Dabei darf der Arbeitgeber nicht zwischen Streikenden und Streikbrechern unterscheiden. Auch dann haben ver.di-Mitglieder Anspruch auf Streikunterstützung.
Da die Arbeitgeber aufgrund ihrer wirtschaftlichen Machtposition keines
gesonderten Arbeitskampfmittels bedürfen, halten die Gewerkschaften die
Aussperrung politisch und juristisch für unzulässig. Die Aussperrung als Willkürmittel der Arbeitgeber ist ein Angriff auf die Existenz und Menschenwürde
jedes Ausgesperrten. Sie zielt auf die finanzielle Ausblutung der Gewerkschaften. Das BAG hat unter dem Aspekt, die (scheinbare) Verhandlungsparität
­zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften zu gewährleisten, die Aussperrung
– wenn auch begrenzt – zugelassen.
129
P r a k t i s c h e T i pp s
Wird in einem Tarifgebiet (entscheidend ist der Geltungsbereich des Tarifvertrages) gestreikt, so darf die sogenannte heiße Aussperrung ebenfalls nur davon
betroffene Arbeitnehmer/-innen erfassen. Zum Verhältnis von Streikenden zu
Ausgesperrten wurde vom BAG eine sogenannte Aussperrungsarithmetik entwickelt. Danach ist eine Aussperrung dann unzulässig, wenn bereits 50 Prozent
der Arbeitnehmer/-innen eines Tarifgebietes zum Streik aufgerufen wurden.
Erfasst der gewerkschaftliche Streikaufruf 25 Prozent oder weniger Arbeitnehmer/-innen des Tarifgebietes, so wird der Umfang der Aussperrung auf weitere 25 Prozent der betroffenen Arbeitnehmer/-innen beschränkt.
Anweisung der Streikleitung
Um einen reibungslosen, ordnungsgemäßen und erfolgreichen Ablauf des
Streiks zu gewährleisten, haben sich alle Kolleginnen und Kollegen an die
Anweisungen der Streikleitung zu halten. Wirksamkeit und Erfolg des Streiks
hängen vom persönlichen Einsatz jeder Arbeitnehmerin bzw. jedes Arbeitnehmers ab. Über das Ende bzw. die Unterbrechung des Streiks entscheidet der
Bundesvorstand oder die von ihm beauftragte Streikleitung.
Nur ver.di-Mitglieder haben einen Rechtsanspruch
auf Leistungen aus dem Manteltarifvertrag!
Werde Mitglied!
www.verdi.de
130
7 ver.di Mitgliedernetz
Mach‘s zu deinem Netz
Es ist groß, vielfältig und bietet den ver.di-Mitgliedern
und besonders für die Arbeit von Vertrauensleuten eine
Fülle an Informationen und Vernetzungsmöglichkeiten:
Das ver.di-Mitgliedernetz
www.mitgliedernetz.verdi.de
Mitmachen
im Mitgliedernetz
Mitgliedernetz-Angebote im Überblick:
yArbeitsrechtliche Informationen, häufig aufbereitet als Fragen und
Antworten (FAQs),
yGesellschafts- und gewerkschaftspolitische Beiträge, die Stoff zur
Diskussion bieten und kommentierbar sind.
yMaterial und Infos zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen zur
betrieblichen Interessenvertretung
yService und Leistungen von ver.di. So können online Fragen an Lohnsteuer-
experten gestellt werden, aber auch Fragen zu 1-Euro- und Minijobs, Er­­
werbslosigkeit oder zur Selbstständigkeit. Der Internationale Studierendenausweis ISIC kann online kostenlos beantragt werden. Der ver.di-Shop
bietet Werbeartikel
yDie wichtigsten Informationen zur ver.di-Organisation wie Satzung,
Richtlinien, etc.
yDiskussionsforen
yVernetzungsmöglichkeiten von Mitglied zu Mitglied
yPlattform für geschlossene Gruppen
Die folgenden Bereiche sind für Aktive im Betrieb und Gewerkschaft besonders interessant:
yInformativ/Themenseite Vertrauensleute: Hier findest du eine Vielzahl an
Informationen rund um die VL-Arbeit, sinnvolle Tipps für die betriebliche
Öffentlichkeitsarbeit, Logos, gute Ideen für Flugblätter, Bilder, Aktionen
und alles, was für die Arbeit von Vertrauensleuten und Aktiven wichtig ist.
yInformativ/Aktiv in ver.di: Jede Menge Tipps und Infos für die Mitglieder-
werbung.
yInteraktiv/Foren: Wie mache ich das Schwarze Brett im Betrieb zum Hin­
gucker und wie gestalten andere Aktivengruppen und Vertrauensleute ihre
Betriebszeitungen? Im Forum des Bereiches „Interaktiv“ kannst du dich
mit anderen Mitgliedern austauschen, sowie Dateien und Bilder hoch­
laden. Täglich gehen bis zu 20 Kommentare im Forum ein, besonders
­häufig werden die Foren „Betriebliche Gewerkschaftsarbeit“ und „Betrieb
und Arbeitsplatz“ genutzt.
y
Individuell/Profile anlegen: Mit wem diskutiere ich in den Foren, wo
sind meine Kolleginnen und Kollegen beschäftigt? Um dich mit anderen
ver.di-Aktiven im Mitgliedernetz zu vernetzen, solltest du dein Profil ausfüllen. Damit knüpfst du leichter neue Kontakte und spinnst mit anderen
Kolleginnen und Kollegen dein eigenes Netz.
131
P r a k t i s c h e T i pp s
Vernetzung in geschlossenen Gruppen
Viele Vertrauensleute, Betriebs- oder Personalratsgremien, Betriebsgruppen
oder Arbeitskreise sind auf der Suche nach neuen Arbeitsformen und möchten
sich vernetzen, wollen dafür aber nicht die kommerziellen Plattformen wie z. B.
Facebook nutzen. Sie brauchen eine Plattform, auf der sie kommunizieren und
Dateien speichern und verwalten können, gleichzeitig aber die Daten sicher
sind und nicht ausgewertet oder weiterverkauft werden können.
ver.di bietet eine solche Plattform im Mitgliedernetz an, in der geschlossene
Gruppen eingerichtet werden können. Innerhalb dieser geschlossenen Gruppen können die Moderatorinnen und Moderatoren und die Gruppenmitglieder
strukturiert Dateien ablegen, diskutieren und mit einem einfachen Chatmodul
chatten.
Wie funktionieren die geschlossenen Gruppen?
Die Plattform bietet Einladungsgruppen für Arbeitskreise, Betriebsräte, Vertrauensleute, kleinere Gremien etc., zu denen die Moderatorinnen und Moderatoren die Gruppenmitglieder einladen.
Auf Wunsch von haupt- oder ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen richtet
die Mitgliedernetzredaktion mitgliedernetz@verdi.de eine solche Gruppe
ein. Pro Gruppe sollten sich mindestens zwei Kolleginnen und Kollegen als
Moderatorinnen und Moderatoren zur Verfügung stellen. Die Moderatorinnen
und Moderatoren sind für die Gruppen verantwortlich und können Themen­
bereiche für ihre Gruppe definieren, in denen dann Beiträge gepostet und
Dateien hochgeladen werden können. Sie laden dann weitere Mitglieder in die
Gruppe ein, die sich zuvor im Mitgliedernetz registriert haben müssen. Für
größere ver.di-Gremien, Fachgruppen und Fachbereiche gibt es eine automatisierte Verwaltung der Gruppenmitglieder.
Wer eingeladen wird, findet die Einladung auf der Seite „Individuell“ im Mitgliedernetz. Wer der Einladung folgt, hat dann die Möglichkeit in den von den
Moderatorinnen und Moderatoren angelegten Themenbereichen Beiträge einzustellen, auf andere zu antworten oder Dateien hochzuladen. Mit einem einfachen Whiteboard, dem „Gruppentalk“, können die Gruppenmitglieder, die
zur selben Zeit online sind, miteinander chatten. Zugang zur Gruppe und somit
auch zu den dort geposteten Inhalten haben nur die Mitglieder dieser Gruppe.
Die neuesten Aktivitäten in eigenen Gruppen werden ebenfalls auf der Seite
„Individuell“ im Mitgliedernetz angezeigt. Gleichzeitig kann man sich auch per
E-Mail über neue Beiträge/Dateien automatisch benachrichtigen lassen.
Wichtig: Alle Mitglieder, die im Mitgliedernetz registriert sind, können in eine
Gruppe eingeladen werden. Wer einer Gruppeneinladung folgt und ihr beitritt,
erklärt sich damit einverstanden, in der Gruppe mit Klarname, also Vor- und
Nachname aufzutreten. Der selbstgewählte Anzeigename wird weiterhin im
öffentlichen Teil des Mitgliedernetzes verwendet. Jedes Gruppenmitglied kann
ein Profilbild hochladen und etwas zu seiner Person schreiben.
132
7 ver.di Mitgliedernetz
Social Media Guide
Wichtige Grundlagen
Sicher im sozialen
Zu Hause, in der Arbeit oder unterwegs: Internet und
Netz unterwegs
soziale Netzwerke – das sogenannte Social Web – sind
nahezu allgegenwärtig. Das suggeriert vielen das
Gefühl, gut vernetzt und Teil einer großen Gemeinschaft mit vielen „Freunden“
zu sein. Aber der Schein kann trügen. Denn nicht alle sind uns wohl gesonnen,
die z. B. auf Facebook mit uns verbunden sind. Natürlich bieten soziale Netzwerke viele interessante Möglichkeiten – auch und gerade für Aktive und Interessenvertretungen. Doch eine gute Portion Vorsicht sind neben gesundem
Misstrauen und etwas hilfreichem Know-how die richtige Mischung, um die
Klippen in sozialen Netzwerken sicher zu umschiffen. Zum Umgang speziell mit
Facebook, aber analog auch mit anderen sozialen Netzwerken, hat die ver.di
Jugend zunächst eine Handvoll nützlicher Tipps für dich:
Weniger (Privates) ist mehr
Frage dich, welche privaten Fotos du wirklich mit der digitalen Öffentlichkeit
teilen willst. Lies dazu auch das Kapitel zum Thema Datenschutz und Rechtliches. Das gleiche gilt für andere Informationen über dein Privatleben. Poste
nicht jeden ersten Gedanken. Was heute noch lustig ist, kann morgen schon
peinlich wirken. Oft finden auf Pinnwänden Unterhaltungen statt, die einem
E-Mail-Verkehr gleichen. Manch eine/r fragt sich dann zu Recht, warum für
private Verabredungen und Insider-Gespräche nicht die dafür passendere
E-Mail oder die Nachrichtenfunktion genutzt wurde. Du möchtest bei Privatgesprächen schließlich auch nicht, dass dein kompletter Freundeskreis dabei ist
– und selbst willst du ja auch nicht alles mithören.
Privatsphäre-Einstellungen regelmäßig checken
Die Standardeinstellungen bei Facebook sehen vor, dass ein Großteil der persönlichen Informationen von allen Internet-Usern gesehen werden kann. Diese
Freigaben solltest du stark einschränken. Eine gutes Video-Tutorial zum Schutz
der Privatsphäre auf Facebook gibt es hier: http://www.gulli.com/security/facebook. Da Facebook die Privatsphäre-Einstellungen häufig ändert, ist es außerdem sinnvoll, regelmäßig dort reinzuschauen. Es hilft auch, seinen eigenen
Namen ab und zu mit dem Zusatz „Facebook“ zu googlen – um zu sehen, was
im Internet über einen zu finden ist.
Freundeslisten und Profil aufräumen
Schau dir die eigene Chronik und Freundesliste ab und zu an und miste aus:
Willst du ein monatealtes Posting bzw. Foto wirklich noch behalten? Ist die
digitale Freundschaft mit XY wirklich wichtig bzw. kennst du diese Person
überhaupt? Das sind sinnvolle Fragen, denn wenn du es nicht anders eingestellt hast, dann kann jede/r deiner (vermeintlichen) Freunde und Freundinnen
all deine Informationen auf Facebook sehen. Wenn du eine Person aus deiner
Freundesliste streichst, wird ihr das nicht mitgeteilt und fällt oftmals gar nicht
auf. Alternativ kannst du Listen verschiedener Gruppen – z. B. Betrieb, Familie
und Freundeskreis – anlegen und ihnen unterschiedliche Leserechte zuordnen,
um die eigenen Inhalte besser zu kontrollieren.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Markierungen auf Fotos ausschalten
Fotomarkierungen können unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen: Auf
Facebook hochgeladene Fotos werden oft als Beweis für ein angebliches
„Krankfeiern“ und als Beleg für fristlose Kündigungen verwendet. Deshalb:
Regelmäßig einloggen, um zu sehen, ob du in Fotos markiert wurdest und ggf.
diese Markierungen entfernen. Noch sicherer: In den Privatsphäre-Einstellungen diese Funktion unter „Chronik und Markierungen“ einschränken oder
ausschalten.
Mit Vorgesetzten anfreunden – ja oder nein?
Solltest du Freundschaftsanfragen von Vorgesetzten und Führungskräften
akzeptieren oder sie sogar selbst als Freunde anfragen? Oder gleicht es der
freiwilligen Fremdkontrolle, wenn die Chefin oder der Chef mitlesen kann?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Arbeitgeber eher nicht in den Facebook-Freundeskreis aufzunehmen und sie dadurch mitlesen zu lassen.
Auch der Austausch mit anderen Beschäftigten und das Finden gemeinsamer
Regeln können helfen. Denn zusammen lässt sich leichter klarstellen, welche
bestimmten Grenzen ihr auch in sozialen Netzwerken nicht verwischen wollt.
Wer diese Tipps beherzt, navigiert auf jeden Fall sicherer im Social Web. Natürlich solltest du auch nicht zu ängstlich werden. Und auch wenn Vorgesetzte
ebenfalls surfen: Auch im Internet gilt immer noch das Recht der freien Meinungsäußerung!
Das ver.di-Mitgliedernetz
Wenn du Rat zu betrieblichen Problemen suchst, kannst du das ver.di-Mitgliedernetz (http://mitgliedernetz.verdi.de/) als gewerkschaftliche Plattform nutzen. Seit Anfang März 2011 können sich ver.di-Mitglieder dort in mittlerweile
über 20 offenen Foren austauschen. In Tausenden von Beiträgen diskutieren
sie Tarifrunden, aktuelle gewerkschaftliche, politische und gesellschaftliche
Fragen. Hier bist du unter Gleichgesinnten und hast nicht zu befürchten, dass
der Arbeitgeber mitliest und Probleme macht.
Auf Facebook dagegen passierte genau das in einem krassen Fall, der durch die
Medien ging: Ein Beschäftigter aus Kreis Herford postete im Mai 2012 den
Song „Bück dich hoch“ von Deichkind in seinem Profil und schrieb dazu „Hm,
mal überlegen. Wieso gefällt mir ausgerechnet das Lied von Deichkind, my
friends?“. Daraufhin erhielt er die Kündigung. Begründung des Arbeitgebers:
Die im Song besungenen Arbeitsbedingungen – es geht um Selbstausbeutung
– würden mit denen im Betrieb gleichgesetzt. Auch wenn in so einem Fall
sicherlich auch der Arbeitgeber gefragt ist, etwas weniger empfindlich zu
reagieren: Das Beispiel zeigt deutlich, wie wichtig Fingerspitzengefühl im
Umgang mit den neuen Medien ist.
134
7 ver.di Mitgliedernetz
Social Media Guidelines
Wie benimmt man sich im Social Web? Dafür haben Unternehmen und Behörden in der Regel sogenannte Social Media Guidelines. Diese Leitfäden sollen
Beschäftigte für Risiken des Social Web sensibilisieren und alle zur Beteiligung
an der betrieblichen „Social Community“ motivieren – natürlich im Sinne des
Arbeitgebers. Sowohl bei der Gestaltung als auch bei der Einführung von Social Media Guidelines im Unternehmen muss die betriebliche Interessenvertretung aktiv mitwirken.
Diese Guidelines behandeln häufig die folgenden Aspekte:
yNutzung von Social Networks während der Arbeitszeit
yWahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
yEinhaltung des Urheberrechts
yAnzeigepflichten, d. h. Kenntlichmachen der Inhalte als private Meinung
y
Hinweise bzgl. Kommunikationsverhalten und „Netiquette“ (also der
Benimmregeln im Netz)
Teilweise gibt es wirklich gut gemachte Social Media Guidelines, die auf witzige und informative Art einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Social
Web aufzeigen. Ein Beispiel hierfür ist der fünfminütige Animationsfilm (http://
youtu.be/fm5I21ZLLWg) des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR). Hier wird
von Privatsphäre über Authentizität bis Urheberrecht alles behandelt, was dem
VRR als Arbeitgeber wichtig erscheint.
Soziale Netzwerke
Neben dem allseits bekannten Netzwerk Facebook gibt es zahlreiche weitere
Communitys wie beispielsweise Twitter, Xing und Google+, um nur ein paar zu
nennen. Das Grundprinzip ist immer ähnlich: Du legst ein Profil an und hinterlegst einen Namen, ein Foto und weitere Informationen über dich selbst. Dann
suchst du über das Portal andere Mitglieder, die du kennst. Du vernetzt dich mit
ihnen, teilst Fotos und tauschst Nachrichten mit ihnen aus. Es folgt die exemplarische Vorstellung einiger wichtiger sozialer Netzwerke und ihrer Unterschiede:
Facebook – der Spitzenreiter
Das seit 2004 bestehende soziale Netzwerk gibt es seit März 2008 auch auf
Deutsch. Es ist mit derzeit über einer Milliarde Usern das Größte weltweit. Wie
bei den anderen Netzwerken auch, kannst du ein Profil mit persönlichen Angaben, Fotoalben und Hobbys anlegen – bis ins Detail, inklusive religiöser Einstellung. User können sich Nachrichten schicken und miteinander chatten.
Facebook bietet nahezu unbegrenzte Personalisierungsmöglichkeiten: Die Mitglieder können in ihren Profilen anzeigen lassen, was sie gerade tun, welche
Songs sie gerade hören, Videos einbinden oder Links veröffentlichen. Du
kannst andere zu Veranstaltungen einladen und – via Smartphone – anzeigen,
an welchem Ort du dich gerade befindest.
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P r a k t i s c h e T i pp s
Auch Firmen, Institutionen und Redaktionen nutzen Facebook und betreiben
dazu öffentlich sichtbare Fanseiten. Andere User können Fans dieser Seiten
werden und bekommen dann die Neuigkeiten in ihrem Profil angezeigt.
Fazit: Facebook ist die weltweit größte Community und bietet so viele Möglichkeiten wie kein anderes Netzwerk. Allerdings wird Facebook immer wieder
wegen seiner Privatsphäre- und Datenschutz-Einstellungen kritisiert. Diese
sind laut Datenschützern zu kompliziert und zu unsicher.
Google+ – der Facebook-Konkurrent
Die Community Google+ startete den Dienst im Juni 2011 und wird von Experten als ernsthafter Facebook-Konkurrent gesehen. Mittlerweile hat die Plattform 150 Millionen aktive User. Wie bei Facebook legst du dir ein Profil an und
kannst dort Angaben machen über Wohnort, Beruf und Ausbildung. Mitglieder
schreiben Statusmeldungen und teilen Fotos, Videos oder Links mit anderen.
Im Unterschied zu Facebook musst du dich nicht mit anderen befreunden, sondern kannst Personen auch einseitig hinzufügen.
Google+ erlaubt mit der Funktion „Hangout“ außerdem Video-Chats mit bis
zu zehn Personen gleichzeitig. Auch das gemeinsame Anschauen von YouTubeVideos und Dokumenten ist möglich.
Fazit: Google+ ist bislang zwar übersichtlicher als Facebook, bietet aber auch
weniger Möglichkeiten. Die Privatsphäre-Einstellungen sind leichter zu finden
und zu verstehen.
Twitter – der Kurznachrichtendienst
Die 2006 gegründete Plattform wird vor allem für die schnelle Verbreitung von
Informationen genutzt. Das Portal hat bei Katastrophen und Krisen für Schlagzeilen gesorgt. Nach dem Erdbeben und Tsunami tauschten beispielsweise
viele Japaner über das Portal Informationen aus – die Seite diente als Nachrichtenkanal. Aber auch bei den Revolutionen in Nordafrika und bei den Protesten nach Wahlen im Iran spielte Twitter eine wichtige Rolle.
Weltweit nutzen aktuell rund 200 Millionen Menschen den Dienst. Anders als
bei den meisten anderen Online-Netzwerken kann man bei Twitter die Nachrichten anderer User abonnieren, ohne dass diese zustimmen müssen. Die
Twitter-Mitteilungen – sogenannte Tweets – dürfen höchstens 140 Zeichen
lang sein und sind zudem meist öffentlich, d. h. alle anderen User können sie
sehen. Facebook beispielsweise ist dagegen viel geschlossener. Twitter funktioniert als Informationsportal, bei dem die User selbst bestimmen, welche News
sie lesen wollen.
Fazit: Zur schnellen Verbreitung von Neuigkeiten ist Twitter am besten geeignet. Es ist einfacher als Facebook, bietet aber weniger Möglichkeiten – z. B. ist
auf Twitter keine direkte Anzeige von Videos möglich. Auch der Dialog mit
anderen Usern ist eingeschränkt.
136
7 ver.di Mitgliedernetz
Xing – das Business-Portal
Das Portal versteht sich als Netzwerk für Geschäftsleute und Berufstätige. Aber
auch Wissenschaftler/-innen und Kreative nutzen Xing. Fast zwölf Millionen
Mitglieder hat Xing heute, davon rund fünf Millionen in Deutschland.
Mitglieder legen sich bei Xing ein Profil an und hinterlassen dort Informationen
über ihren beruflichen Werdegang. Außerdem können sie angeben, ob sie neue
Jobs suchen oder anbieten. Das eigene Profil verknüpfst du mit anderen XingUsern, so entsteht ein großes Kontaktnetzwerk.
Die Nutzung der Plattform ist kostenfrei möglich, dann allerdings nur eingeschränkt. Für 6 Euro im Monat lässt sich ein Premium-Account mit weiteren
Funktionen freischalten.
Fazit: Xing ist die Plattform für alle Berufstätigen und Arbeitssuchenden mit
klarem Schwerpunkt auf Business-Kontakten.
Flickr – die Foto-Community
Das Dienstleistungsportal Flickr ist die weltweit größte Bildertausch-Community. Digitale und digitalisierte Bilder sowie kurze Videos können mit Kommentaren und Notizen auf die Website geladen und so anderen Usern zugänglich
gemacht werden. Neben dem herkömmlichen Hochladen über das Portal können die Bilder auch per E-Mail oder vom Mobiltelefon aus übertragen und
später von anderen Webauftritten aus verlinkt werden. Flickr hat nach eigenen
Angaben momentan ca. 5.000 Uploads pro Minute und knapp 77 Millionen
User. Öffentliche Fotos können auch von Fremden, die sie auf Flickr sehen,
direkt auf Twitter und Facebook mit anderen geteilt werden.
Fazit: Nützliches Portal, um online Fotoalben zu erstellen. Bilder können
außerdem umkompliziert in Blogs und im sozialen Netz eingebunden werden.
Auch wertvoll ist die spezielle Suchfunktion, um urheberrechtsfreie Bilder oder
Bilder mit Creative-Commons-Lizenzen zu finden, die eine Weiterverarbeitung
gestatten.
Youtube – das Videoportal
Auf dem Internet-Videoportal des Google-Konzerns können User kostenlos
Video-Clips ansehen und hochladen. Youtube ist mit derzeit 880 Millionen Mitgliedern die weltweit größte Videoplattform (38 Mio. User in Deutschland). Der
sogenannte Youtube-Kanal ist die individuelle Website jedes Users. Hier finden
die anderen Mitglieder alle öffentlichen Videos und Playlists. Ebenfalls sichtbar
sind persönliche Angaben der User wie z. B. der echte Name, das Alter, Beitrittsdatum etc. Das Portal ermöglicht die Vernetzung mit anderen Kanälen.
Youtube bietet auch die Möglichkeit, Videos auf der eigenen Website, in Blogs
oder in sozialen Netzwerken einzubinden
Fazit: Die unkomplizierte Handhabung des Portals und die einfache Einbindung von Videos sind gute Möglichkeiten, um z. B. Mobilisierungsvideos für
Aktionen viral zu verbreiten.
137
P r a k t i s c h e T i pp s
Datenschutz und Rechtliches
Die Nutzung beispielsweise von Facebook ist nur auf den ersten Blick kostenlos. Die Währung im Social Web sind Informationen zur eigenen Person. Laut
den Facebook AGB stehen dem Unternehmen alle persönlichen Daten inklusive
Fotos und Videos zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung. Und dieses Material darf Facebook speichern, auswerten und damit werben – also mit Bildern,
Kommentaren, Einträgen in Foren und allem anderen, was User in der Community hinterlassen. All das darf Facebook jedem werbetreibenden Unternehmen
für personalisierte Werbung weitergeben – der Handel mit deinen persönlichen
Daten ist also ein Riesengeschäft. Das sollte dir bewusst sein, bevor du leichtfertig Inhalte veröffentlichst.
Bildrechte
Im Social Web wird gerne geteilt. Das gilt besonders für Fotos und z. B. Facebook unterstützt diese Funktion sogar ausdrücklich. Oft verstoßen User damit
allerdings gegen Urheberrechte – häufig ohne es zu wissen. Deshalb immer
genau überlegen: Habe ich das Recht, dieses Bild weiterzuverbreiten? Wenn es
kein frei lizenziertes Foto ist bzw. ich Eigentümer/-in bzw. Fotografen oder
Fotografin nicht kenne und keine ausdrückliche Erlaubnis habe, dann habe ich
auch kein Recht, dieses Bild im Social Web zu verbreiten.
Kein Zugriff auf E-Mail-Adressbuch
Social Networks wie Facebook, Xing und andere bieten ihren Mitgliedern teilweise die Möglichkeit, dem Netzwerk direkten Zugriff auf das eigene E-Mail­
Adressbuch zu geben. Analog gilt das für mobile Geräte wie z. B. Smartphones,
auf denen zahlreiche Apps vorschlagen, auf das hinterlegte Adressbuch deines
Telefons zuzugreifen. Auf diese Weise kann das Portal bzw. die jeweilige App
automatisch Kontakt zu allen im Adressbuch enthaltenen Personen herstellen.
Dadurch überträgst du aber zwangsläufig personenbezogene Daten der Personen, die in deinem Adressbuch stehen, ohne sie vorher um Erlaubnis zu fragen.
Die entsprechenden Personen wundern sich dann, dass sie in Social Networks
bereits mit ihrer E-Mail­Adresse bekannt sind, obwohl sie diese nie selbst dort
angegeben haben. Solche Zugriffe auf das eigene Adressbuch also am besten
immer verweigern bzw. diese Funktion ausschalten!
138
7 ver.di Mitgliedernetz
Die ver.di Jugend im Social Web
Natürlich ist auch die ver.di Jugend in sozialen Netzwerken aktiv und nutzt
diese ganz bewusst, um die Interessen der jungen Generation zu vertreten und
mit ihr im Austausch zu bleiben.
… auf Facebook
Die ver.di Jugend hat sich für Facebook entschieden – trotz problematischer
Datenschutzlage. Ganz einfach, weil die meisten jungen Menschen auf diesem
Portal unterwegs sind. Eine Vernetzung für die Ziele und Aktionen der ver.di
Jugend ist dadurch hier zurzeit am effektivsten. Besucht uns doch mal, macht
euch selbst ein Bild und „liked“ uns auf www.facebook.com/ver.di.jugend.
Neben der zentralen Facebook-Fanseite der ver.di Jugend gibt es übrigens
zahlreiche weitere regionale Seiten und Profile von Aktiven.
... auf Twitter
Unter https://twitter.com/verdi_Jugend könnt ihr Follower werden und täglich
unsere Tweets verfolgen. Der Twitter-Kanal ist mit unserem Facebook-Kanal
verknüpft. Unsere Facebook-Statusmeldungen werden dadurch automatisch
auch als Kurznachricht „getweetet“. Twitter ist besonders bei größeren Aktionen – wie z. B. Dresden Nazifrei – ein sinnvolles Tool für häufige und tagesaktuelle Statusberichte zum Verlauf der Ereignisse.
... auf Youtube
Auf dem Youtube-Kanal der ver.di Jugend unter http://www.youtube.com/
verdijugend11 findet ihr viele spannende Videos von Aktionen und Camps,
dazu Mobilisierungsvideos und Reportagen. Reinschauen lohnt sich – und
natürlich dürft ihr unseren Kanal auch gerne mitgestalten und uns eure eigenen Videos zur Verfügung stellen!
139
P r a k t i s c h e T i pp s
Social Media für Aktive
Gewerkschaftlich Aktive können über das Social Web hervorragend auf ihre
Sache aufmerksam machen und Unterstützung mobilisieren. Hierfür ist wiederum Facebook zum wichtigsten Sozialen Netzwerk geworden – hier posten
User eigene Beiträge, die von anderen in Echtzeit kommentiert und weiterverbreitet werden können.
Dabei stellt sich die Frage: Lieber eine Facebook-Fanseite (auch „Fanpage“
oder einfach „Seite“) oder ein Einzelprofil anlegen oder für speziell ausgewählte Mitstreiter/-innen eine Gruppe gründen? Jede Option hat ihre Vor- und
Nachteile:
Einzelprofil
Ein Einzelprofil ist das, was sehr viele bereits bei Facebook haben. Hier teilst du
deine persönlichen Interessen, News und Vorlieben mit deinem FacebookFreundeskreis – unter deinem richtigen Namen oder einem Pseudonym. Durch
die Privatsphäre-Einstellungen kannst du dafür sorgen, dass deine Beiträge
und Fotos nur die Menschen sehen können, mit denen du auf Facebook direkt
befreundet bist. Und wie bereits erläutert, solltest du von dieser Möglichkeit
auch Gebrauch machen.
Fanseite
Viele Unternehmen nutzen die Facebook-Fanseiten als kostenlosen, aber effizienten Werbekanal mit großer Reichweite. Und was bei Starbucks oder
McDonald’s funktioniert, kann auch für deine Zwecke gut geeignet sein. Ein
kleiner Nachteil: Eine Fanseite ist eher passiv, denn sie kann nicht wie ein Einzelprofil neue Freunde bzw. Freundinnen anfragen. Dennoch gibt es natürlich
verschiedene Wege, ins Gespräch zu kommen und weiterempfohlen zu werden. Eine Fanpage kann individuell gestaltet werden und bietet mehr Möglichkeiten als ein Einzelprofil. Dort treffen sich Menschen mit gleichen Interessen
und können sich direkt über Themen, Inhalte und aktuelle Nachrichten austauschen.
Die Beiträge auf deiner Seite können sich unter Umständen sehr schnell und
sehr weit verbreiten. Dafür müssen sie natürlich spannend, interessant und
aktuell sein. Eine Meldung auf der Fanpage ist das Mittel der Wahl, wenn du
etwas Spannendes bzw. Wichtiges zu erzählen hast oder kurzfristig möglichst
viele Menschen zu einer Veranstaltung einladen willst. Denn deine Nachricht
erscheint auch auf den Seiten der Fans. Mit diesem Schneeballeffekt kannst du
in kurzer Zeit sehr viele Leute erreichen.
Ein weiterer Vorteil deiner Fanseite: Du kannst zu Diskussionen anregen. Gibt
es gerade ein brisantes Thema in deinem Betrieb? Bei allzu heißen Eisen empfiehlt sich allerdings eher das ver.di-Mitgliedernetz. Oder werden in der Politik
Themen diskutiert, die für die junge Generation wichtig sind? Setze ein Posting
dazu auf deine Fanpage! Auf diese Weise erreichst du Menschen, die sonst
vielleicht nie auf dich bzw. dein Thema aufmerksam geworden wären
Übrigens: Facebook ist ein sehr einflussreiches Netzwerk und spannende Fanseiten haben eine gute Chance, in Suchmaschinenrankings weit oben aufzutauchen.
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7 ver.di Mitgliedernetz
Informationen zu Facebook für Organisationen
Mehr Informationen zu den unterschiedlichen Funktionen und den Vor- und
Nachteilen der einzelnen Facebook-Optionen findest du z. B. unter http://pb21.
de/2011/03/facebook-fuer-organisationen-einfuehrung/. Hier wird auf die
besonderen Anforderungen eingegangen, die nicht-kommerzielle Organisationen wie beispielsweise Gewerkschaften an ihre Facebook-Kommunikation
haben und was für sie besonders wichtig ist.
Nicht langweilen!
Der wichtigste Grundsatz für die Beteiligung von Fans: Es muss Spaß machen.
Wenn User sich langweilen oder keinen Nutzen für sich sehen, verlassen sie
sehr schnell die Seite und informieren auch niemanden aus ihrem Netzwerk
darüber. Genauso wichtig ist es, User weder zu über- noch zu unterfordern.
Wenn sie nur Dinge erfahren, die sie bereits wissen, wird ihnen schnell langweilig. Sind Inhalte zu komplex oder zu weit von ihrer Lebensrealität entfernt,
fühlen sie sich nicht angesprochen.
Zur Beteiligung animieren
Nach diesen ersten Hürden gilt es, die User zum Mitmachen zu animieren.
Dazu eignen sich beispielsweise bereits erzielte Erfolge sehr gut. Frei nach dem
Motto: Tue Gutes und rede darüber. Wenn du bereits erfolgreiche Aktionen
durchgeführt hast, dann präsentiere dies im Social Web: Auf den ersten Blick
sollte sichtbar sein, was unternommen wurde, was alles erreicht wurde und
wie viele sich an der Aktion beteiligt haben. Das spornt zur aktiven Beteiligung
an – sowohl online durch „liken“ und teilen, als auch offline bei zukünftigen
Aktionen – und ist damit besser, als eine Seite, auf der (noch) nichts passiert.
Videos und Bilder veröffentlichen
Was immer gut ankommt: kurze Videos und gute Bilder. Am besten drehst du
ein kurzes Video von deiner Aktion, machst ein paar coole Fotos und lädst
dieses Material bei Youtube und Facebook hoch. Damit bekommst du auf jeden
Fall viel Aufmerksamkeit.
Hier noch mal kurz und knapp das Fazit aus diesem Kapitel:
yContent is king: Es geht nicht nur darum, möglichst viele Fans und Freunde
zu sammeln, qualitativ hochwertige Inhalte sind ebenfalls wichtig.
yZielgruppenanalyse: Was interessiert die Zielgruppe, was motiviert sie zum
Mitmachen?
yDie richtigen Mittel wählen: Vor jeder Aktion genau überlegen, wer erreicht
werden soll und welches Werkzeug sich dafür am besten eignet.
yFür Verbreitung sorgen: Laufende Aktionen auf der Seite posten, im Blog
und auf Facebook mit Freunden diskutieren und die Links dann im Social
Web posten, Freunden und Bekannten die Seite empfehlen und sie einladen, sich zu beteiligen.
141
P r a k t i s c h e T i pp s
Weiterführende Links
Social Media ist ein weites und sich ständig veränderndes Feld. Wir haben dir
einige Adressen zum Weitersurfen zusammengestellt, damit du immer am Ball
bleiben kannst.
Die Hans Böckler Stiftung über Social Media mit
vielen weiterführenden Links zum Thema:
www.boeckler.de
Das Thema Social Media im ver.di Blog:
www.socialmedia.verdi.de
Recht & Datenschutz – was tun, wenn der Chef mitliest?
www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/
Bei Facebook oder im Mitgliedernetz: Aus Kollegen werden Freunde
www.socialmedia.verdi.de
Sichere Einstellungen: Checkliste für Ihr Facebook-Profil
www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/
142
6 Deine
8 Rechte
Adressen
im Streik
Interessante Internetadressen
www.verdi.de
www.mitgliedernetz.verdi.de
www.bildungsportal.verdi.de
www.mitgliederservice.verdi.de
www.verdi-gute-arbeit.de
www.wiki-gute-arbeit.de
www.verdi-jugend.de
143
P r a k t i s c h e T i pp s
Adressen
ver.di-Bundesverwaltung
Ressort 4, Ref. Vertrauensleute, Peter Schrader
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Tel: 0 30/69 56-28 02
Fax: 0 30/69 56-39 00
E-Mail: peter.schrader@verdi.de
Landesbezirk Nord
Hüxstraße 1
23552 Lübeck
Tel.: 04 51/81 00-6
Fax: 04 51/81 00-8 88
E-Mail: lbz.nord@verdi.de
Landesbezirk Hamburg
Besenbinderhof 60
20097 Hamburg
Tel.: 0 40/28 58-1 00
Fax: 0 40/28 58-70 00
E-Mail: bezirk.hamburg@verdi.de
Landesbezirk Niedersachsen/Bremen
Goseriede 10
30159 Hannover
Tel.: 05 11/1 24 00-0
Fax: 05 11/1 24 00-1 50
E-Mail: lbz.nds-hb@verdi.de
Landesbezirk Berlin-Brandenburg
Köpenicker Straße 30
10179 Berlin
Tel.: 0 30/88 66-6
Fax: 0 30/88 66-49 99
E-Mail: lbz.bb@verdi.de
Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Karl-Liebknecht-Straße 30 –32
04107 Leipzig
Tel.: 03 41/5 29 01-0
Fax: 03 41/5 29 01-5 00
E-Mail: lbz.sat@verdi.de
144
6 Deine
8 Rechte
Adressen
im Streik
Landesbezirk Nordrhein-Westfalen
Karlstraße 123 –127
40210 Düsseldorf
Tel.: 02 11-6 18 24-0
Fax: 02 11-6 18 24-4 66
E-Mail: lbz.nrw@verdi.de
Landesbezirk Hessen
Wilhelm-Leuschner-Straße 69 –77
60329 Frankfurt/Main
Tel.: 0 69/25 69-0
Fax: 0 69/25 69-11 99
E-Mail: lbz.hessen@verdi.de
Landesbezirk Rheinland-Pfalz/Saarland
Münsterplatz 2–6
55116 Mainz
Tel.: 0 61 31/97 26-0
Fax: 0 61 31/97 26-2 88
E-Mail: lbz.rlp@verdi.de
Landesbezirk Baden-Württemberg
Theodor-Heuss-Str. 2 / Haus 1
70174 Stuttgart
Tel.: 07 11/8 87 88-7
Fax: 07 11/8 87 88-8
E-Mail: lbz.bawue@verdi.de
Landesbezirk Bayern
Schwanthaler Straße 64
80336 München
Tel.: 0 89/5 99 77-0
Fax: 0 89/5 99 77-22 22
E-Mail: lbz.bayern@verdi.de
145
P r a k t i s c h e T i pp s
Quellenangaben
Warum ver.di? Darum ver.di!
Gute Gründe dabei zu sein
Deine Rechte im Streik
Mitglieder werben? Na klar!
KLARE KONZEPTE – KLAR ÜBERZEUGT
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Bereich MitgliederEntwicklung
Verantwortlich, Sigrid Dahm
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
www.verdi.de, me@verdi.de
STARKE ARGUMENTE – STARK IM GESPRÄCH
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Bereich Mitgliederentwicklung
Verantwortlich, Sigrid Dahm
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
www.verdi.de, me@verdi.de
WICHTIGE THEMEN – WIRKSAM KOMMUNIZIERT
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
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6 Deine Rechte im Streik
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6 Deine Rechte im Streik
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P raktische
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Titel / Vorname / Name
Straße
PLZ
Beitrittserklärung
freie/r Mitarbeiter/in
Hausnummer
Beamter/in
Ort
Arbeiter/in
Erwerbslos
Beschäftigungsdaten
Selbständige/r
Sonstiges:
bis
Altersteilzeit
bis
(ohne Arbeitseinkommen)
Schüler/in-Student/in
Angestellte/r
Vollzeit
Teilzeit, Anzahl Wochenstunden:
Azubi-Volontär/inReferendar/in
bis
Praktikant/in
bis
ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in
Hausnummer
Änderungsmitteilung
Staatsangehörigkeit
Telefon
E-Mail
Ort
Lohn- / Gehaltsgruppe
o. Besoldungsgruppe
Tätigkeits- / Berufsjahre
o. Lebensalterstufe
Bin / war beschäftigt bei (Betrieb / Dienststelle / Firma / Filiale)
Straße
PLZ
Branche
ausgeübte Tätigkeit
monatlicher
Bruttoverdienst
€
Mitgliedsnummer
0
1
weiblich
2
0
Ich möchte Mitglied werden ab
Geburtsdatum
Geschlecht
Ich wurde geworben durch:
Name Werber/in
Mitgliedsnummer
Ich war Mitglied in der Gewerkschaft
von
Monatsbeitrag in Euro
männlich
bis
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen
monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro.
W-3272-07-0114
vierteljährlich
jährlich
Ort, Datum und Unterschrift
IBAN
BIC
Zahlungsweise
monatlich
halbjährlich
zur Monatsmitte
zum Monatsende
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an,
die von ver.di auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit
dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
E-Mail
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Staatsangehörigkeit
PLZ
Straße
Ort
Hausnummer
Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend)
Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten,
deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie
dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft.
Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser
Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder
beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet
wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes
in der jeweiligen Fassung.
Datenschutz
Ort, Datum und Unterschrift
Einwilligungserklärung
zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen:
Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre
mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine
diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur
Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden
Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt
werden können.
Personalnummer
Nur für Lohn- und Gehaltsabzug!
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monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro.
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Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels
Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an,
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Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit
dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages
verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
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Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
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Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser
Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder
beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet
wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes
in der jeweiligen Fassung.
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Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre
mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine
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Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen
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