LANDKREIS LEIPZIG

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LANDKREIS LEIPZIG
AMTSBLATT
LANDKREIS LEIPZIG
2827
Samstag, den 19. April 2014 | Nummer 4/2014
www.landkreisleipzig.de
Fröhliche Ostern
Gute-Laune-Küken
Viele zauberhafte Bastelarbeiten entstehen, und das nicht nur zu
Ostern, in den Kindereinrichtungen im Landkreis Leipzig. Das
goldgelbe Küken stammt aus der Kita Regenbogen am Muldeufer
aus Colditz und wetteiferte mit 27 weiteren liebevoll gefertigten
Kreationen um den Titel des „schönsten Osterei“ einer Muldentaler Bank.
Informationen aus dem Landkreis
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Achtung, Schließtage am 02.05.2014
und 30.05.2014
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Landkreisverwaltung Ämter ziehen um
Lesen Sie weiter ab Seite 3
Informationen zur Schülerbeförderung
Lesen Sie weiter ab Seite 4
Anmeldeformular zur 17. Radlertour
Lesen Sie weiter auf Seite 6
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir alle freuen uns auf ein paar ruhige Tage zu Ostern und wünschen uns, dass die alltägliche Hektik mal eine Pause einlegt.
Bei schönem Wetter sollten wir die Gelegenheit nutzen, draußen
in der Natur zu entspannen und wieder Kraft für unsere Vorhaben zu tanken. Ich hoffe, unser diesjähriges Titelbild macht
Ihnen Freude, und wünsche ein frohes und erholsames Osterfest.
Ihr Dr. Gerhard Gey, Landrat
Informationen der Ämter
Ausschreibungen
> Arbeitgeberbörse in Borna
Lesen Sie weiter auf Seite 7
> Brennholz - Selbstwerbung in Borna
Lesen Sie weiter auf Seite 7
> Informationen - Übernahme Pflegeheimkosten
Lesen Sie weiter auf Seite 7
> Bekanntgabe Gewinner Kinderrätsel
Lesen Sie weiter auf Seite 8
>
Stellenausschreibung
Lesen Sie weiter auf Seite 9
Öffentliche Bekanntmachungen
> Zugelassene Wahlvorschläge für
die Kreistagswahl
Lesen Sie weiter ab Seite 9
> Tagesordnung Kreistag 07.05.2014
Lesen Sie weiter ab Seite 16
2
19. April 2014
Inhalt
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Informationen
aus dem Landkreis
Seite 3
Informationen
der Ämter
Seite 7
Öffentliche
Bekanntmachungen
Seite 9
Notrufnummern
Polizei
»110
Rettungsdienst/
Feuerwehr
»112
Rettungsleitstelle und
Krankentransport
» 03437 19222
Nächste Ausgabe
24. Mai 2014
Redaktionsschluss
14. Mai 2014
Anzeigenberatung
Otfried Kahl
Funk: 01 71/2 16 95 88
Fax: 0 34 21/71 95 79
Impressum
Herausgeber:
Landkreis Leipzig,
vertreten durch den Landrat
Stauffenbergstraße 4,
04552 Borna
www.landkreisleipzig.de
Redaktion: Brigitte Laux
Tel.: 0 34 33/2 41 -10 10
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brigitte.laux@lk-l.de
Titelfoto: Brigitte Laux
Auflage: 140.184 Exemplare in
die Haushalte des Landkreises
Anzeigen, Gesamtherstellung
und Vertrieb: Verlag + Druck
LINUS WITTICH KG, vertreten
durch den Geschäftsführer
Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
An den Steinenden 10,
04916 Herzberg (Elster)
Tel.: (0 35 35) 4 89 -0
Fax: (0 35 35) 4 89 -1 15
Fax: (0 35 35) 4 89 -1 55
(Redaktion)
Telefonnummern des Landratsamtes
Landrat und Beigeordnete/
Büro Landrat
03433 241-1001
1. Beigeordneter
03433 241-1005
2. Beigeordneter
03433 241-1007
Dezernent
03433 241-1003
Pressestelle
03433 241-1010
Stabsstelle des Landrates/
Wirtschaftsförderung
03433 241-1051
Büro Kreistag
03433 241-1014
Gleichstellungsbeauftragte
03433 241-4100
Stabsstelle Controlling und
Beteiligungsmanagement
03433 241-1018
Rechnungsprüfungsamt
03433 241-1071
Amt für Rechts-, Kommunal-,
und Ordnungsangelegenheiten 03433 241-3701
SG Recht
03433 241-3701
SG Kommunalrecht
03433 241-3720
SG Allg. Ordnungsaufgaben
03433 241-3740
SG Statusangelegenheiten/
Ausländer, Standesamtsaufsicht
und Personenstandswesen
03433 241-3760
SG Allg. Sicherheitsaufgaben
03437 241-3780
Amt für Kreisentwicklung
03433 241-1051
SG Ländliche Entwicklung
03437 984-1501
Haupt- und Personalamt
03433 241-1101
Finanzverwaltung
03433 241-1201
Amt für Straßen- und Hochbau und
Liegenschaftsverwaltung
03433 241-1301
Straßenverkehrsamt
(Sekretariat)
03433 241-2001
SG Führerscheinstelle
- Borna
03433 241-2050
- Grimma
03437 984-2051
SG Kfz-Zulassung
- Borna
03433 241-2005
- Grimma
03437 984-2016
Bauaufsichtsamt
03437 984-1601
Umweltamt
03437 984-1901
Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz,
Rettungsdienst
03437 933-100
Vermessungsamt (Sekretariat)
03433 777-1401
SG Landw./Bildungsberatung
03433 777-1486
Geschäftsstelle Gutachterausschuss03433 777-1480
SG Ländliche Neuordnung
03433 777-1502
Abfallwirtschaftsamt
03437 984-3601
Sozialamt (Sekretariat)
03433 241-2101
SG Sozialhilfe
03433 241-2103
SG Soziale Leistungen
03437 984-2148
SG Wohngeld
03433 241-2118
SG Schwerbehindertenausweise/
Elterngeld
03433 241-2127
SG Asylbewerberleistungen
03433 241-1820
Jugendamt (Sekretariat)
03433 241-2301
SG Wirtschaftliche Jugendhilfe
03437 984-2210
SG Unterhaltsangelegenheiten
03433 241-2250
SG Allgemeiner Sozialer Dienst 03433 241-2310
SG Besondere Soziale Dienste
03437 984-2330
Gesundheitsamt (Sekretariat)
03437 984-2401
Schwangerenberatung Grimma
03437 984-2415
Tumorberatung
- Grimma
03437 984-2413
- Borna
03433 241-2466
Suchtberatungs- und Behandlungsstelle
- Grimma
03437 984-2452; 2457
- Borna
03433 241-2473
Sozialpsychiatrischer Dienst
- Grimma
03437 984-2456
- Borna
03433 241-2472
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt (Sekretariat)
03433 241-2501
Kultusamt (Sekretariat)
03433 241-3501
Kulturraum Leipziger Raum
03433 241-3516
Öffnungszeiten des Landratsamtes
Tag
Sprechzeit
Anmerkung
Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat, übrige Ämter nach Vereinbarung
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
———————Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat, übrige Ämter nach Vereinbarung
————————Ausnahme: Sozialamt
Die zentrale Einwahlnummer lautet: 03433 241-0 bzw. 0 3437 984-0
Achtung: Für den Bereich Waffenrecht/Jagd wird jeweils am ersten Dienstag des Monats ein Sprechtag in
Grimma angeboten. Der Sprechtag in Borna fällt somit aus.
Sprechzeiten sind von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr.
Sprechzeiten des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig
Dienstag
Donnerstag
Freitag
Montag und Mittwoch
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr zusätzliche Servicezeiten der Empfänge
Auskunft erhalten Sie beim Empfang und Servicebereich an den jeweiligen Standorten des KJC.
Standort des KJC
Telefonnummer
Standort des KJC
Telefonnummer
Groitzsch
03437 98450
Wurzen
03437 98410
Markkleeberg
03437 98460
Grimma
03437 98420
Naunhof
03437 98470
Geithain
03437 98430
Markranstädt
03437 98480
Borna
03437 98440
Aktuelles auf der Homepage www.landkreisleipzig.de
Information aus dem Landkreis
Achtung, Achtung!
Schließtage Landratsamt am 02.05.2014 und 30.05.2014
Wirtschaft 2020 - Entwicklungstendenzen
8. Wirtschaftstag der Landkreise Leipzig und
Altenburger Land
55 Aussteller und über 400 Gäste nahmen am 20.03.2014 am 8. Wirtschaftstag der Landkreise Leipzig und Altenburger Land im Sportpark
Tresenwald in Machern teil. Die Auswahl des Veranstaltungsortes hatte
einen besonderen Grund. Der Wirtschaftsförderungsverein Machern
e. V. feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Jubiläum und darauf ist Präsident Horst Kretzschmar zu Recht stolz. Der nächste Wirtschaftstag
2015 wird in Schmölln stattfinden.
Initiator des Wirtschafttages war, wie auch in den vergangenen Jahren,
der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) der Landkreise
Leipzig und Altenburger Land in Kooperation mit den Wirtschaftsförderungen beider Landkreise. Unter dem Leitthema „Wirtschaft 2020 - Entwicklungstendenzen“ fanden Unternehmer und Politiker eine Plattform
zum Networking und zur Präsentation ihres Produkt- und Leistungsprofils.
„Wirtschaft 2020“ hat zahlreiche Facetten und stellt hohe Anforderungen - sei es an Beschäftigung, Umwelt oder Innovation - und genauso
facettenreich in ihren Branchen waren die Aussteller und Gäste. Beide
Landräte, Michaele Sojka, Landrätin des Altenburger Landes, und Dr.
Gerhard Gey, Landrat des Landkreises Leipzig, sind sich einig - ein
nachhaltiger Erfolg in Wirtschaft und Politik ist nur mit interkommunaler Ausrichtung realisierbar. In diesem Zusammenhang unterstrich Dr.
Gerhard Gey den Zusammenschluss der Metropolregion Mitteldeutschland und der Wirtschaftsinitiative für Mitteldeutschland zur „Europäische Metropolregion Mitteldeutschland e.V.“.
19. April 2014
3
Unsere Seen brauchen Ideen
Knapp 80 Interessierte nahmen sich den letzten Samstag im März Zeit,
um miteinander zur Zukunft des Leipziger Neuseenlandes zu diskutieren. Deutlich wurden die verschiedenen Interessen und Erwartungen,
die mit der Nutzung der neuen Seen verbunden waren. Zur Lösung vieler Konflikte lautet die Zauberformel „gegenseitige Rücksichtnahme“.
Angesprochen wurde zudem eine verstärkte räumliche Trennung von
sportlicher Nutzung und Natur überlassenen Bereichen. Auch der Naturschutz setze wichtige Impulse für eine gute touristische Entwicklung
und sollte berücksichtigt werden.
Vernetzung und gute Erreichbarkeit waren die Ansätze, die aus der
sportlichen Nutzung und dem Erholungsgedanken resultierten. So
brauche der Leistungssport beispielsweise eine Anbindung an die neuen Flächen. In die ähnliche Richtung geht der Wunsch, gezielt Infrastruktur für Familien zu schaffen, die zudem auch gut erreichbar sind.
Das Potential der Seen gezielt zu nutzen, um Platz für die wirtschaftliche Entwicklung zu schaffen, war einer weiteren Diskussionslinie zu
entnehmen. Eine Anregung für eine gestalterische und kulturelle Bereicherung war, an den neuen Seen z. B. experimentelle Bauflächen
auszuweisen. Vielfach mitgetragen wurde der Wunsch, die Entstehung
dieser einzigartigen Landschaft auch für unsere Nachkommen sichtbar
zu machen, um so zur Identifikation mit der Region beizutragen.
An der Diskussionsrunde beteiligten sich Bürgerinnen und Bürger,
Bürgermeister, einige Kreis- bzw. Stadträte, interessierte Unternehmen,
Vereine aus dem Bereich: Sport, Tourismus, Umwelt- und Naturschutz,
Heimat und engagierte Verbände aus der Region.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen dieses Workshops und auch
der Diskussionen in den anderen Regionen finden Sie unter:
www.charta-leipziger-neuseenland.de
Landrat Dr. Gey im Gespräch mit den Teilnehmern des Workshops
Klares Votum für Elektromobilität
v. l. n. r. Sven Morlok (Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr), Michaele Sojka (Landrätin Landkreis Altenburger Land), Inge
Klaan (Thüringer Staatssekretärin für Bau, Landesentwicklung und
Verkehr), Doreen Lieder (Bürgermeisterin Machern) Dr. Gerhard Gey
(Landrat Landkreis Leipzig)
Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Sven Morlok
äußerte sich positiv über die Entwicklung der Landkreise. „In keinem
Kreis in Sachsen ist die Arbeitslosenquote in den letzten 12 Monaten
so stark gesunken wie im Landkreis Leipzig. Durch die Freigabe des
20 km langen Teilstücks der A 72 im letzten Jahr ist die Region besser
angebunden. Das unterstützt die Ansiedlung von Unternehmen ebenso
wie die Investitionsförderung durch den Freistaat.“
Nach der Preisverleihung der Zukunftsstiftung Südraum Leipzig und
des Großen Preises des Mittelstandes besuchten beide Landräte die
Unternehmerinnen und Unternehmer an ihren Ständen zum Gedankenaustausch.
Als Landrat Dr. Gey im Workshop um die Abstimmung zu einem
der strittigsten Punkte bei der Nutzung der Seen bat, herrschte Einigkeit: Die Zukunft des Leipziger Neuseenlandes soll möglichst
auf Elektroantrieben basieren, ohne jedoch auf notwendige Ausnahmen zu verzichten. Er versprach dieses Votum für eine Entscheidung in die Steuerungsgruppe einzubringen.
Landkreisverwaltung - Ämter ziehen um
In den nächsten Wochen stehen den Bediensteten des Landratsamtes
Umzüge bevor. Mit dieser Maßnahme sollen Überbelegungen wieder
abgebaut werden. Zum Teil ist auch eine Entspannung der räumlichen
Situation aus Datenschutzgründen notwendig oder wie im Bereich Elterngeld um Bürgern, die oft mit Kleinkindern kommen, lange Wartezeiten zu ersparen. Da am Standort Borna alle Räume ausgelastet sind,
sind auch Umzüge nach Grimme notwendig, da dort in kreiseigenen
und für die Verwaltung bereits genutzten Gebäuden freie Kapazitäten
bestehen.
4
19. April 2014
Folgende Änderungen werden ab dem 10.04.2014 realisiert:
- Das gesamte Abfallwirtschaftsamt wird ab dem 14.04.2014 wieder in der Leipziger Str. 28 in Grimma (Haus 6) untergebracht.
- Das Kultusamt und das Kulturraumsekretariat ziehen von
Borna nach Grimma in die Heinrich-Zille-Str. 5 (Haus 4) um. Das
Sachgebiet (SG) Schülerbeförderung/ÖPNV wird am 10.04. nach
Grimma ziehen. Es folgen ab 05.05. die Amtsleitung, das SG Schulverwaltung/Kultur sowie das Kultursekretariat.
- Das Rechnungsprüfungsamt wird Mitte Juni in Borna von Haus 6
nach Haus 3 verlegt.
- Das Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten ist mit Ausnahme der Bußgeldstelle, die in Grimma bleibt, künftig in Borna Haus 2 (SG Allgemeine Ordnungsangelegenheiten mit
dem Sachbereich Gewerbe(vormals Grimma) und dem Sachbereich
Grundstücksverkehr) in Haus 3 (SG Statusangelegenheiten Ausländer, Personenstandswesen und Standesamtsaufsicht) und Haus 5
(Amtsleitung, SG Recht und SG Kommunalrecht) konzentriert.
- Aus organisatorischen Gründen muss das Sprechzimmer des Blinden- und Sehbehindertenverbandes in Borna von Haus 3 nach
Haus 1 verlegt werden.
Die Telefonnummern sowie die Mailadressen der Ansprechpartner in den
Ämtern ändern sich nicht. Wir bitten um Verständnis, dass während der
Umzüge kurzfristig die Erreichbarkeit nicht gewährleistet werden kann.
Informationen für Schüler, die eine
Schule im Landkreis Leipzig besuchen
Achtung, neue Informationen zur Fahrkarte
Schuljahr 2014/2015!
Fahrkarte
Schüler, die den öffentlichen Personennahverkehr für die Fahrt zur
Schule nutzen, erhalten die für den Landkreis kostengünstigste Fahrkarte, in der Regel die SchülerRegionalKarte (gültig im gesamten
Landkreis) bzw. im Fahrgebiet der LVB einen Schülerzeitfahrausweis.
Nähere Informationen zur Gültigkeit der Fahrkarte erhalten Sie über
www.mdv.de bzw. www.lvb.de. Schüler, die den Schulbus/Fahrdienst
nutzen, erhalten einen Berechtigungsausweis (gültig nur für den eingesetzten Schulbus/Fahrdienst). Sollten bei Änderungen (Schulwechsel,
Umzug usw.) im laufenden Schuljahr die Voraussetzungen, die zur Ausgabe der Fahrkarte geführt haben, entfallen, ist die Karte unverzüglich
an das Landratsamt des Landkreises Leipzig zurückzugeben, der entrichtete Eigenanteil wird auf Antrag anteilig erstattet.
Neue Fahrmöglichkeiten durch die Netzergänzungskarte
Ab dem Schuljahr 2014/2015 bieten die Verkehrsunternehmen im
Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) eine Netzergänzungskarte
für Inhaber einer SchülerRegionalKarte bzw. einer SchülerZeitKarte an. Die Karte ermöglicht freie Fahrt im gesamten MDV-Gebiet
zu folgenden Zeiten: montags bis freitags zwischen 14.00 Uhr und
04.00 Uhr des Folgetages, samstags, sonntags, feiertags und in den
Ferien (außer Sommerferien) ganztägig. Sie kann nur im Abonnement
beim Verkehrsunternehmen erworben werden. Die Kosten betragen, bei
Einmalzahlung, 80 Euro pro Schuljahr bzw. bei einer monatlichen Zahlung 8,40 Euro in zehn Raten. Informationsmaterial dazu erhalten Sie in
der Schule, über den MDV oder bei den Verkehrsunternehmen.
Antragstellung
Sie hatten bereits im vergangenen Schuljahr einen Antrag auf Erstattung von Beförderungskosten gestellt und es hat sich nichts
geändert: Die gestellten Anträge aus dem vergangenen Schuljahr, die
positiv beschieden wurden, bleiben bestehen. Sie müssen keinen neuen
Antrag stellen. Es wird davon ausgegangen, dass Ihr Kind die nächste
Klassenstufe besucht. Sie erhalten einen Bescheid, in dem die Erstattung der Schülerbeförderungskosten für das Schuljahr 2014/2015 bestätigt wird, die Höhe des Eigenanteils festgelegt ist, welche Fahrkarte
Sie erhalten bzw. wie die Erstattung von Kosten erfolgt.
Sie hatten bereits im vergangen Schuljahr einen Antrag auf Erstattung von Beförderungskosten gestellt und es gibt einen Schulwech-
Information aus dem Landkreis
sel, Wohnortwechsel oder andere Änderungen: Bei einem Schulwechsel ist bis zum 23.05.2014 ein neuer Antrag an den Landkreis
Leipzig zu stellen.
Schüler, die nach Ablauf des Schuljahres 2013/2014 die Schule verlassen und zurzeit die folgenden Klassen besuchen:
· 4 und LRS 3/2 der Grundschulen
· 9 bzw. 10 der Förderschulen
· 10 der Mittelschulen
· 12 der Gymnasien
müssen den Antrag nicht widerrufen. Diese Anträge laufen automatisch
aus. Änderungen gegenüber dem Schuljahr 2013/2014 (z.B. Umzug,
Namensänderungen, Wiederholung der Klassenstufe usw.) sind dem
Landkreis Leipzig schriftlich mitzuteilen. Möchten Sie nicht mehr an
der Schülerbeförderung teilnehmen, so widerrufen Sie Ihren Antrag
schriftlich bis zum 23.05.2014.
Ihr Kind besucht die 1. Klasse oder die LRS-Klasse 3/1
Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Schülerbeförderung erfüllt, übernimmt der Landkreis Leipzig die notwendigen
Kosten entsprechend der Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung. Der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule muss mindestens 2 Kilometer betragen. Den Antrag erhalten Sie an der Grundschule
oder finden diesen im Internet. Den vollständig ausgefüllten Antrag
geben Sie bitte bis spätestens 30.06.2014 wieder in der zuständigen
Grundschule ab oder senden ihn direkt an das Landratsamt. Bitte achten
Sie darauf, dass der Antrag mit einem Schulstempel versehen ist.
Ihr Kind besucht die 5. Klasse
Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Schülerbeförderung erfüllt, übernimmt der Landkreis Leipzig die notwendigen Kosten
entsprechend der Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung. Der
Fußweg zwischen Wohnung und Schule muss mindestens 3,5 Kilometer
betragen. Den Antrag erhalten Sie in der Grundschule, die Ihr Kind im
Schuljahr 2013/2014 besucht oder finden diesen im Internet.
Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bis spätestens
23.05.2014 bzw. nach Erhalt der Aufnahmebestätigung der neuen Schule wieder in der jetzigen Grundschule ab oder senden ihn direkt an das
Landratsamt. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag mit dem Stempel
der Grundschule oder der neuen Schule versehen ist.
Ihr Kind besucht neu die Förderschule
Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Schülerbeförderung erfüllt, übernimmt der Landkreis Leipzig die notwendigen
Kosten entsprechend der Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung. Der Fußweg zwischen Wohnung und Förderschule muss für die
Schüler der Klassenstufen eins bis vier mindestens 2 Kilometer, für die
Schüler ab Klassenstufe fünf mindestens 3,5 Kilometer betragen. Den
Antrag erhalten Sie in der jetzigen Schule oder finden ihn im Internet.
Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bis spätestens
23.05.2014 wieder in der jetzigen Schule ab oder senden ihn direkt an
das Landratsamt. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag mit dem
Stempel der jetzigen oder der neuen Schule versehen ist.
Sie besuchen/Ihr Kind besucht ein Berufliches Schulzentrum (BSZ)
oder eine Berufsfachschule
Sie absolvieren/Ihr Kind absolviert:
· ein Berufliches Gymnasium
· ein Berufsvorbereitungsjahr oder ein Berufsgrundbildungsjahr
· eine Berufsfachschule
· eine Fachoberschule mit zweijähriger Ausbildung
Werden die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Schülerbeförderung
erfüllt, übernimmt der Landkreis Leipzig die notwendigen Kosten entsprechend der Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung. Dazu
muss sich die Ausbildung zeitlich unmittelbar an den Abschluss an einer allgemein bildenden Schule anschließen. Es besteht kein Anspruch
auf Schülerbeförderungsleistungen bei Bezug von Lehrlingsentgelt
oder BAföG. Der Fußweg zwischen Wohnung und Schule muss mindestens 3,5 Kilometer betragen. Den Antrag erhalten Sie ausschließlich
im BSZ bzw. der Berufsfachschule oder Sie finden ihn im Internet.
Beim Besuch eines BSZ oder der Berufsfachschule ist unbedingt der
Schulstempel erforderlich und die Angaben unter Punkt 7 des Antra-
Information aus dem Landkreis
ges sind von der Schule zu bestätigen. Der Antrag muss jährlich
neu gestellt werden und gilt nicht für mehrere Jahre.
Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte bis 23.05.2014
spätestens jedoch vor Beginn der Ausbildung wieder im BSZ oder an
der Berufsfachschule ab oder senden ihn direkt an das Landratsamt.
Eigenanteil
Für jeden Schüler ist ein Eigenanteil von 100 Euro pro Schuljahr zu entrichten. Laut Schülerbeförderungssatzung ist eine Befreiung nur möglich,
sofern eine Familie im Landkreis Leipzig bereits für zwei Schüler Eigenanteile entrichtet. Ein Antrag auf Befreiung ist jährlich neu zu stellen.
Für Empfänger von
· Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
· Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
· Asylbewerberleistungen nach dem § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
· Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WOGG)
· Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
können die für die Schülerbeförderung erforderlichen tatsächlichen
Aufwendungen über das Bildungs- und Teilhabepaket abzüglich einer
Eigenbeteiligung übernommen werden.
Vom Gesetz ist vorgesehen, dass die Leistungsempfänger die Kosten für
die Schülerbeförderung auf Antrag und nach Vorlage von Fahrscheinen
oder Bescheiden erstattet bekommen. Sie können das Verfahren jedoch
abkürzen, indem Sie eine Abtretungserklärung ausfüllen. Den Vordruck
erhalten Sie über die Schulen oder das Internet. Die Abtretungserklärung gilt in Verbindung mit Ihrem Antrag auf Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten gleichzeitig als Antrag auf Übernahme
der Schülerbeförderungskosten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Die Abtretungserklärung ist zusammen mit einer Kopie des aktuellen
Leistungsbescheids bis zum 23.05.2014 an das Kultusamt zu schicken
und muss jährlich erneut abgegeben werden.
Über das Bildungs- und Teilhabepaket wird nicht der gesamte Eigenanteil von 100 Euro übernommen. Die im Regelsatz für den ÖPNV
vorgesehene Eigenbeteiligung der Eltern wird von diesem Betrag abgezogen und muss von jedem selbst getragen werden. Dieser beträgt pro
Schuljahr und Schüler 5 Euro. Eine Fahrkarte erhalten Sie erst, wenn
die von Ihnen zu zahlende Eigenbeteiligung auf dem Konto des Landkreises eingegangen ist.
Grundsätze
Nach Schülerbeförderungssatzung besteht kein Rechtsanspruch auf ein
bestimmtes Beförderungsangebot. Grundsätzlich ist für die Fahrt zwischen Wohnort und Schule der öffentliche Personennahverkehr zu nutzen. Die Beförderung im freigestellten Schülerverkehr (Fahrdienst mit
Taxi, Bus, Kleinbus) bzw. die Erstattung von Kosten für die Nutzung
des privaten Pkw ist nur möglich, wenn die Nutzung öffentlicher Verbindungen zur verkehrsmäßig am günstigsten gelegenen Schule (aus
Sicht des ÖPNV) nicht zumutbar ist.
Verfahrensweise/Bescheid
1. Anträge auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Befreiung
vom Eigenanteil aufgrund der Kinderzahl sowie die Abtretungserklärung bezüglich der Übernahme von Schülerbeförderungskosten
über das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es ab April in den Schulen bzw. im Internet.
2. Von Ihnen ist der Antrag auszufüllen und der Schulstempel einzuholen.
3. Bei Anträgen auf Leistung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
sind abzugeben:
- die Kopien des aktuellen Leistungsbescheides
- die Abtretungserklärung.
4. Alles ist bis zum 23.05.2014 in der Schule abzugeben oder bis zu
diesem Termin an das Landratsamt zu schicken.
Bei verspäteter Antragstellung kann nicht mehr garantiert werden,
dass Ihr Kind zum Schuljahresbeginn eine Fahrkarte erhält bzw. die
Erstattung der Beförderungskosten ab dem ersten Schultag erfolgt.
5. Nach Eingang der Anträge im Landratsamt erfolgt die Bearbeitung.
Sie erhalten bei fristgemäßer Abgabe einen Bescheid oder Zwischenbescheid spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014.
19. April 2014
5
6. Sie zahlen den angegebenen Eigenanteil entsprechend Bescheid
ein. Bitte beachten Sie das Fälligkeitsdatum.
7. Der Eingang der Zahlung wird Ihnen vom Landkreis schriftlich bestätigt. Gleichzeitig bestellt der Landkreis die Fahrkarte beim Verkehrsunternehmen.
8. Die Fahrkarte für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erhalten Sie auf dem Postweg vom Verkehrsunternehmen. Bitte beachten Sie, der Erhalt der Fahrkarte vor dem ersten Schultag ist
nur möglich, wenn Sie den Eigenanteil mindestens drei Wochen
vor Schuljahresbeginn beglichen haben. Für die Nutzer von Schulbussen gilt: Eine Nutzung ist nur mit einem Berechtigungsausweis
möglich. Auch hier muss der Eigenanteil mindestens drei Wochen
vor Schuljahresbeginn eingezahlt sein.
Hinweis zum Schülerferienticket des MDV (Mitteldeutscher Verkehrsverbund)
Für die Sommerferien gibt es das Schülerferienticket. Damit kann der
Schüler in Verbindung mit dem Schülerausweis sechs Wochen im gesamten Verkehrsverbund den ÖPNV nutzen. Dieses Ticket kann bei
allen Verkehrsunternehmen des MDV und an den Fahrkartenautomaten erworben werden. Die Kosten des Tickets richten sich nach den
Tarifbestimmungen des MDV. In den Sommerferien 2014 kostet das
Schülerferienticket 24,00 Euro. Nähere Auskünfte dazu und zu den Linienfahrplänen finden Sie unter www.mdv.de.
Postanschrift: Landratsamt Leipzig, Kultusamt
SG Schülerbeförderung/ÖPNV
Stauffenbergstr. 4, 04552 Borna
Sitz: Heinrich-Zille-Straße 5, 04668 Grimma
Telefon: +49(3437) 984 3503/3505
www.landkreisleipzig.de
Gleichstellungsbeauftragte
„Wieder ohne Katharina! Vom Marienaltar zum
Lutherdenkmal - wo sind die Frauen geblieben?“
Essen, reden, reformieren - unter diesem Dreiklang laden die Veranstalterinnen ganz herzlich zum Frauenmahl am 9. Mai 2014, um 18 Uhr nach
Borna in die Stadtkirche St. Marien ein. In lutherischer Tradition werden zwischen den Gängen eines festlichen Menüs Tischreden gehalten.
Anders als vor 500 Jahren sind Frauen eingeladen, ihre Perspektive auf
Kirche und Gesellschaft darzulegen und mit der Tischgesellschaft zu diskutieren. Frauen haben in allen Epochen in Kirche und Gesellschaft mit
gedacht, geredet und geschrieben. Ihr Einfluss wurde in der traditionellen
Geschichtsschreibung vielmals verdeckt oder verharmlost. Besonders im
Themenjahr Reformation und Politik soll das Fehlen der Frauen in vielen
Entscheidungsstellen deutlich hinterfragt werden.
Auf dem Altarbild der Kirche ist ein Reigen stillender Mütter zu finden,
draußen vor der Kirche sitzt Luther ganz allein. „Wo sind die Frauen
geblieben?“ ist eine Frage, die sich Kirche und Politik, und natürlich
auch wir, stellen sollten. Was brauchen Frauen um Heimat zu finden,
was brauchen sie um religiöse Heimat zu finden? Impulse zu diesem
Thema erhalten Sie von Dr. Simona Schellenberger, Kunsthistorikerin,
die in einer Einführung den Marienaltar vorstellen wird.
Astrid Weismann, wird sich der Frage widmen: Wo ist Katharina geblieben? Sie wird zur Entstehungsgeschichte des jüngsten Lutherdenkmals
sprechen. Zwei Frauen, die in Sachsen Heimat finden wollen, stellen sich
vor und wir laden Sie ein miteinander ins Gespräch zu kommen.
Freuen Sie sich auf eine interessante Tischgesellschaft.
Kosten:
16 Euro, bzw. Spende
Anmeldung:
suptur.leipzigerland@evlks.de
Telefon:
03433 2486722
Anmeldeschluss:
22. April 2014
Veranstalterinnen: Superintendentur Leipziger Land, EVLKS, kirchliche Frauenarbeit, Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Leipzig und
der Stadtverwaltung, Museum Borna
Ines Mehner
Gleichstellungsbeauftragte
6
19. April 2014
Information aus dem Landkreis
Informationen der Ämter
Kommunales Jobcenter
Arbeitsmarktzahlen März 2014
Im März 2014 waren 7.853 Personen arbeitslos gemeldet. Dies bedeutet einen Rückgang um 252 arbeitslos gemeldeter Leistungsberechtigter zum Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (03/2013 - 8.854)
konnte erneut ein Rückgang von 1.001 Personen verzeichnet werden.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Gebiet des Kommunalen
Jobcenters Leipzig sank im Vergleich zum Vormonat um 44 auf insgesamt 14.126. Es erhielten 23.867 Personen Leistungen nach SGB II,
dies sind 128 Personen weniger als im Februar 2014.
Durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Berichtsmonat nahmen 1.948 erwerbsfähige Leistungsberechtigte an unterschiedlichen Fördermaßnahmen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig teil.
Arbeitgeberbörse in Borna
19. April 2014
7
Sozialamt
Wer bezahlt die Heimkosten,
wenn die Rente nicht ausreicht?
Ein Pflegefall in einer Familie ist keine Seltenheit und die Höhe
der Kosten für einen erforderlichen Pflegeheimplatz schwanken
je nach Pflegestufe und Ausstattung des Pflegeheimes.
Im Landkreis Leipzig stehen für Pflegebedürftige derzeit 45 Pflegeheime mit 3026 Plätzen zur Verfügung.
Finanziert werden die Kosten für einen Pflegeheimplatz aus den
Mitteln der
- Pflegeversicherung - Pflegegeld - sowie dem
- Einkommen und Vermögen
des Pflegebedürftigen.
Viele Ehepartner und Kinder erleben in diesem Zusammenhang,
dass die Rente und das Ersparte im Bedarfsfall nicht zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ausreichen. In diesen Fällen
können sich Hilfesuchende an das Sozialamt wenden, um die
Einkommens- und Vermögensverhältnisse prüfen zu lassen.
Einkommen und Vermögen
Reichen die Leistungen der Pflegekasse (Pflegegeld), die Rente
und gegebenenfalls vorhandenes Vermögen nicht zur Bezahlung des Pflegeheimplatzes aus, übernimmt das Sozialamt die
monatlich verbleibenden - offenen- Kosten.
Gesetzlich vorgeschrieben ist jedoch, dass das Sozialamt vorab
die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Ehepartners/
Lebenspartners des Pflegebedürftigen und die seiner Kinder prüfen muss.
Vermögensgrenzen
Der Pflegebedürftige darf nicht mehr als 2.600 Euro Ersparnisse
haben. Für Ehepaare gilt eine Grenze von 3.214 Euro. Vermögen
über diese Beträge hinaus muss zum Bezahlen des Pflegeheimplatzes verwendet werden.
Eine gute Gelegenheit Kontakte zu knüpfen, bot die Arbeitgeberbörse
am 27. März 2014 in Borna.
Zum Aktionstag des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig hatten
sich Arbeitgeber, Zeitarbeitsfirmen und private Arbeitsvermittlungen
aus Branchen wie Dienstleistung, Handel, Lager, Vertrieb, Produktion,
Bauwesen, Gesundheitswesen oder dem kaufmännischen Bereich angemeldet und gewährten Einblicke in verschiedene interessante Jobs
und Arbeitsmarktperspektiven.
Umweltamt
Brennholz - Selbstwerbung in Borna
Bei den durchgeführten Verkehrssicherungsarbeiten sind im landkreiseigenen Wald in Borna an der Virchow- und Pawlowstraße (Nähe Krankenhaus), erhebliche Mengen Holz angefallen.
Der Landkreis Leipzig gibt dieses Holz zu ortsüblichen Preisen an
Selbstwerber ab. Voraussetzung für eine Selbstwerbung ist der Besitz
eines Motorsägescheines und das Tragen der laut Unfallverhütungsvorschrift vorgeschriebenen Schutzausrüstung bei der Arbeit. Der Abschluss einer Selbstwerbervereinbarung und die Einweisung im Wald
erfolgen persönlich vor Ort. Das Holz ist vor dem Abtransport zu bezahlen.
Anfragen und Terminvereinbarungen zur Selbstwerbung sind ab
dem 22.04.2014 unter der Telefonnummer 0174 3051537 oder 03437
9841967 möglich.
Dr. Lutz Bergmann
Amtsleiter Umweltamt
Beratung und Antragstellung
Hilfesuchende können sich im Sozialamt der Landkreisverwaltung in Borna und in Grimma ausführlich beraten lassen.
Kontaktdaten
Landkreis Leipzig
Sozialamt I Haus 6 I Dachgeschoss I Zimmer 6.D.3
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Tel.: 03433 241-2115 oder -2117
oder
Landkreis Leipzig
Sozialamt I Haus 2 I Zimmer 522 oder 523
Karl-Marx-Str. 22
04668 Grimma
Telefon:03437 984-2151 oder -2152
Wichtig wäre, dass die Antragstellung auf die Übernahme von
anteiligen Pflegeheimkosten vor der Aufnahme in ein Pflegeheim erfolgt, da rückwirkend eine Kostenübernahme gesetzlich
ausgeschlossen ist.
Karina Keßler
Sozialamtsleiterin
8
19. April 2014
Jugendamt
Informationsabend für (werdende)
Eltern - ein voller Erfolg
Informationen der Ämter
Janne Andersson, Naunhof
Natalie Meißner, Altenhain
Rosa Friedel, Markkleeberg
Felix Ettig, Frohburg
Kevin Kowalkowski, Groitzsch
Lena Krause, Borna
Nick Langer, Großzschepa
Linus Brünner, Borsdorf
Jessica Fitz, Grubnitz
Herzlichen Glückwunsch an die Gewinner!
Euer Hamster Mülli
Nach einem erfolgreichen Start der Begrüßungsbesuche für Neugeborene im Landkreis Leipzig wurde das Beratungsangebot um die Informationsabende für (werdende) Eltern erweitert.
Auf vielfachen Wunsch der Eltern, familienrelevante Informationen
frühzeitig zu erhalten, fand der erste Informationsabend am 19. März
2014 im Klinikum Leipziger Land in Borna statt. Das Programm
versprach ein reichhaltiges Angebot an Information, besonders für
Schwangere. Unter dem Motto „Born in Borna“ eröffneten Fr. Dr. Anikejew als leitende Oberärztin der Geburtshilfe und Chefarzt der Kinderstation Herr Dr. Möckel das Podium. Erste Anlaufstelle für viele
Schwangere sind die Schwangerenberatungsstellen, die sich ebenfalls
an diesem Abend präsentierten.
Das Standesamt Borna gab erheiternde Ausführungen zum Namensrecht zum Besten. Durch das Jugendamt des Landkreises wurde auf
die Bedeutsamkeit der Vaterschaftsanerkennung und der Sorgerechtsklärung hingewiesen. Die Elternzeit ist eine Zeit voller schöner Augenblicke, in welcher der Lichtblick e. V. eine bunte Palette an Angeboten
für Familien bereithält. Die Familienpaten der Diakonie Leipziger Land
unterstützen Familien in ihrem Alltag auf liebevolle Art und Weise, indem sie Kindern ihre Zeit schenken.
Der Abend endete auf einem „Marktplatz für Familien“. Hier konnten
Eltern miteinander ins Gespräch kommen und individuelle Fragen an
den entsprechenden Informationsständen klären. Zum Thema Elterngeld war beispielsweise das Sozialamt mit einem Informationsstand
vertreten und konnte wichtige Fragen der Eltern beantworten. Rund
50 werdende Mütter und Väter nutzten das frühzeitige Informationsangebot des Landkreises Leipzig.
Der nächste Informationsabend für (werdende) Eltern im Landkreis
Leipzig findet am 18.06.2014 im Krankenhaus in Grimma statt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage unter www.landkreisleipzig.de oder per E-Mail unter Anke.Thomas@lk-l.de.
Berichtigung
Tour 2 Gelber Sack Wurzen
Bei der Veröffentlichung in der Abfallbroschüre für 2014 hat sich bei
der - Tourenplanung Tour 2 Gelber Sack in Wurzen - im Mai der Fehlerteufel eingeschlichen. Die Entsorgung der Gelben Säcke erfolgt
am 02.05. und 30.05. und nicht wie angegeben am 15.05.2014.
Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst
Verstärkte Zusammenarbeit von THW
und TEL
Am 22.03.2014 erfolgte die regelmäßige Ausbildung der Technischen
Einsatzleitung (TEL) im Technischen Hilfswerk (THW), Ortsverband
Grimma durchgeführt. Das Ziel war die Zusammenarbeit zwischen der
TEL und dem THW zu stärken, die technischen Fähigkeiten kennenzulernen sowie die Strukturen zu verdeutlichen.
Die Ausbildungsmaßnahme wurde vollständig durch die ehrenamtlichen Helfer des THW durchgeführt. Fachbeiträge erfolgten durch den
Fachberater des THW, Olav Praetsch, die Gruppenführerin der Fachgruppe Wasserschaden/Pumpen, Anke Geißler, sowie dem Technischen
Berater Öl, Dirk Hofmann. Im Anschluss an den theoretischen Teil erfolgte eine praktische Vorstellung der stationierten Ölwehr- und Pumpentechnik des Ortsverbandes Borna.
Anke Thomas
Netzwerk für Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landkreis Leipzig
Amt für Abfallwirtschaft
Hallo, liebe Kinder!
Es ist soweit - die Gewinner des Kinderrätsels aus der Informationsbroschüre der Abfallwirtschaft 2014 stehen fest. Für die 324 richtigen
und kreativen Einsendungen möchte ich mich recht herzlich bei euch
bedanken. Der gesuchte Begriff lautete „Abfallvermeidung“.
Folgende Gewinner dürfen sich demnächst über Post von mir freuen:
Kim Käseberg, Haubitz
Justin Klose, Seidewitz
Paul Tätzner, Panitzsch
Friederike Paul, Machern
Emely Freywald, Markkleeberg
Quentin Puscholt, Göhrenz
Falisha Chayann Leiste, Großpösna
Jenny Altendorf, Groitzsch
Helene Liebmann, Brandis
Luca und Mia Wünscher, Schmölen
Nina Schindler, Bad Lausick
Marco Jobst (rechts) erklärt fachkundig den Ölseparator OV Borna
An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an alle Mitwirkenden des
Technischen Hilfswerkes der Ortsverbände Borna und Grimma, die den
Ausbildungstag zum Erfolg geführt haben.
Thomas Kroll
Leiter Technische Einsatzleitung
Hinweis:
Die Seiten 9 bis 16 beinhalten eine Bekanntmachung der Wahlbewerber zur
Kreistagswahl am 25. Mai 2014 im Landkreis Leipzig und wurden entsprechend
datenschutzrechtlicher Bestimmungen nach Ablauf der Wahl entfernt.
Öffentliche Bekanntmachungen
2.18
2.19
3.
19. April 2014
Aufhebung des Grundsatzbeschlusses zum Unterbringungskonzept der Verwaltung des Landratsamtes Landkreis Leipzig und
Bestätigung des Grundstücksübereignungsvertrages zwischen
dem Freistaat Sachsen und dem Landkreis
Anfragen der Kreisräte
Ende der Sitzung
Vorgenannte Beratung ist öffentlich!
Dr. Gerhard Gey
Landrat
Allgemeinverfügung des Landratsamtes
Landkreis Leipzig zur Zulassung und zur
Regelung des Umfangs des Gemeingebrauchs am Störmthaler See und am
Störmthaler Kanal vom 03.04.2014
Das Landratsamt Landkreis Leipzig als untere Wasserbehörde erlässt
auf der Grundlage des § 16 Abs. 3 und 4 Sächsisches Wassergesetz
(SächsWG) vom 21.07.1998 in der Fassung der Bekanntmachung der
Neufassung vom 12.07.2013 (SächsGVBl. S. 503) in Verbindung mit
§ 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585),
das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 76 des Gesetzes vom 07.08.2013
(BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, bei Beachtung der Tatsachen,
- dass der Störmthaler See mit dem Störmthaler Kanal künstliche Gewässer sind, die sich noch in Herstellung befinden,
- dass die Seegrundstücke im Eigentum der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) stehen,
- dass die berg- und wasserrechtlichen Sanierungstätigkeiten noch
nicht abgeschlossen sind und die LMBV weder für den Zustand
und die Eignung des Gewässers zum Gemeingebrauch noch für die
Qualität des Gewässers haftet,
- dass diese noch der Aufsicht der Bergbehörde unterliegen und
- dass bis zum Abschluss der notwendigen Sanierungsmaßnahmen
aus berg- und wasserrechtlichen Verpflichtungen diese Vorrang vor
der Ausübung des Gemeingebrauchs haben, folgende Allgemeinverfügung:
1.
Für den Störmthaler See und den angrenzenden Störmthaler
Kanal vom Störmthaler See bis zur Kanuparkschleuse wird
der Gemeingebrauch zugelassen.
2.
Der Umfang des Gemeingebrauchs ergibt sich, soweit in
dieser Allgemeinverfügung nichts anderes geregelt wird, aus
§ 25 Abs. 1 WHG i. V. m. § 16 Abs. 1 SächsWG. Er wird wie
folgt geregelt und eingeschränkt:
2.1.
Räumlicher und zeitlicher Geltungsbereich
2.1.1.
Der Störmthaler See mit dem sich anschließenden Störmthaler Kanal sind in das Erholungsgebiet und Verbotsgebiete
eingeteilt. Diese Gebiete sind in der Übersichtskarte, die Bestandteil dieser Entscheidung ist, dargestellt.
2.1.2.
Das Erholungsgebiet umfasst den gesamten See und den
Störmthaler Kanal bis zur Kanuparkschleuse mit Ausnahme
der Bereiche der Verbotsgebiete gemäß der beigefügten Karte.
2.1.3.
Das Verbotsgebiet I - Vorranggebiet Natur und Landschaft
Göhrener Insel - umfasst das durch Bojen gekennzeichnete
Gebiet um die Göhrener Insel einschließlich des Gewässerstreifens zwischen der Insel und dem Westufer bis zur Einleitstelle der Flutungsleitung nordwestlich der Insel (Punkt C auf
der Karte).
Das Verbotsgebiet II - Vorranggebiet Natur und Landschaft
Nordufer - umfasst das mit Bojen und/oder Schildern gekennzeichnete Gebiet östlich des vorgesehenen Strandbereiches
Güldengossa (Punkt D auf der Karte) und reicht auf 900 m
Länge östlich bis zum nächsten Anleger für die Fahrgastschifffahrt (Punkt E auf der Karte) in einer Breite von 5 m auf der
Wasserfläche von der gedachten durchgehenden Uferlinie an.
Das Verbotsgebiet III - Böschungssicherung umfasst das mit
Bojen und/oder Schildern gekennzeichnete Gebiet am östlichen
Ufer der Südspitze auf einer Länge von 1100 m (von Punkt F
auf der Karte bis zum nördlichen Markierungspunkt G auf der
Karte) und auf einer Breite von 10 m von der Uferlinie an.
2.1.4.
2.2.
2.2.1.
2.2.2.
2.2.3.
2.2.4.
2.2.5.
2.2.6.
2.2.7.
2.2.8.
2.2.9.
2.2.10.
2.2.11.
3.
4.
5.
6.
17
Das Verbotsgebiet IV - Gefahrenbereich Grunaer Bucht umfasst den mit Bojen und/oder Schildern gekennzeichneten
südöstlichen Bereich der Grunaer Bucht auf einer Fläche von
400 m x 100 m (Punkt H bis Punkt J auf der Karte) im Bereich
der Mündung des Altlaufs der Gösel.
Das Verbotsgebiet V - Einlauf Flutungsleitung befindet sich
im südlichen Teil am Westufer an der Einmündung der Flutungsleitung in das Gewässer und umfasst dort eine 50 m x
50 m große Fläche um die Einleitstelle, die entsprechend gekennzeichnet ist.
Die Ausübung des Gemeingebrauchs kann jederzeit für den
Zeitraum der Durchführung geotechnischer, wasserwirtschaftlicher, bergtechnischer sowie Gefahrenabwehrmaßnahmen ganz oder teilweise untersagt werden.
Ver- und Gebote
In den Verbotsgebieten des Störmthaler Sees ist die Ausübung
des Gemeingebrauchs verboten.
Beschädigungen der Begrenzung der Verbotsgebiete (Bojen,
Schilder), Beeinträchtigungen der berg- und wasserrechtlichen Sanierungsarbeiten und der Wassergüte sind verboten.
Auf dem gesamten See und im Störmthaler Kanal ist die Ausübung des Eissports verboten.
Im Störmthaler Kanal ist das Baden, Tränken und Schöpfen
mit Handgefäßen verboten.
Das Befahren von Röhrichten und Schwimmblattgesellschaften sowie von Gehölz- und Strauchstrukturen im Wasser ist
verboten.
Das Einsetzen von kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb zum Befahren der Gewässer sowie das Herausnehmen aus dem Gewässer ist nur an den vorhandenen
Anlegestellen und Stegen bzw. innerhalb ausgewiesener Badebereiche gestattet.
Das Anlegen ist nur an dafür hergerichteten und genehmigten
Stellen erlaubt.
Die Ausübung des Gemeingebrauchs wird für Segelboote auf die
Zeit vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang beschränkt.
Beim Befahren des Störmthaler Sees mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb ist ein Mindestabstand zum
Ufer von 50 m einzuhalten, sofern nicht an dafür vorgesehenen
Stellen angelegt werden soll. Die Anlege- und Einsetzstellen
sind möglichst rechtwinklig zum Ufer anzusteuern.
Jeder, der die Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs
benutzt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird.
Der Zugang zu den Ufergrundstücken ist nur von einer dem
öffentlichen Verkehr gewidmeten Wegefläche gestattet oder
muss bei privaten Ufergrundstücken vom Eigentümer zugelassen sein.
Für den Fall, dass die Voraussetzungen des Gemeingebrauchs
nicht mehr gegeben sind, bleibt der teilweise oder vollständige entschädigungslose Widerruf dieser Allgemeinverfügung
vorbehalten.
Bei Nichteinhaltung der Ver- und Gebote in Punkt 2.2. wird jeweils für den Einzelfall ein Zwangsgeld in Höhe von 100,00 Euro
angedroht.
Für die Verfügungen unter Punkt 1. und 2. wird die sofortige
Vollziehung angeordnet.
Die Allgemeinverfügung tritt am 27.04.2014 in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4
04452 Borna
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen
Hinweise
1.
Die Allgemeinverfügung kann beim Landratsamt Landkreis
Leipzig, Umweltamt, Karl-Marx-Straße 22, Haus III, 04668
Grimma, eingesehen werden.
18
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
2.7.
3.
Öffentliche Bekanntmachungen
19. April 2014
Der Gemeingebrauch umfasst folgende Nutzungen des Gewässers:
Baden
Darunter fallen die Ausübung des Schwimm- und Tauchsports
und die Verwendung der dazugehörigen Sportgeräte wie
Schwimmringe und Schwimmwesten, Luftmatratzen sowie
Schnorchel und Taucherbrillen als Tauchausrüstungsgegenstände. Das Tauchen mit Atemgerät und anderen technischen Hilfsmitteln zählt nicht zum Baden. Ebenso gehört das Schwimmen im Rahmen von Sportveranstaltungen nicht zum Baden
und damit nicht zum Gemeingebrauch. Für das Tauchen mit
technischen Hilfsmitteln und für die Durchführung von Veranstaltungen unter Nutzung der Wasserfläche sind gesonderte
wasserrechtliche und ggf. schifffahrtsrechtliche Gestattungen
erforderlich.
Tränken
Tränken bedeutet Zutreiben von Vieh zur Wasseraufnahme. Unter Vieh zählen alle Haus- und Nutztiere, z.B. Pferde, Hunde,
Geflügel etc.
Schöpfen mit Handgefäßen
Unter diese Tätigkeit fällt die Wasserentnahme mittels Kannen,
Eimern, Kübeln etc. Größere Behältnisse, die sich nur mit mechanischer Unterstützung handhaben lassen, sind keine Handgefäße.
Eissport
Zum Eissport gehören eisgebundene Ausübungen wie Schlittschuhlaufen, Eisstockschießen. Das Eissegeln gehört nicht zum
Gemeingebrauch und bedarf gegebenenfalls einer Sondergestattung.
Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen
Antrieb
Kleine Wasserfahrzeuge ohne maschinellen Antrieb sind Segelboote, Ruderboote, Paddelboote, Faltboote, Kanus, Schlauchboote, Tretfahrzeuge bzw. ortsveränderliche Schwimmflöße.
Auch das Windsurfen und das Kitesurfen fallen unter das Befahren mit kleinen Fahrzeugen. “Klein“ sind Fahrzeuge bis zu
einer Länge von maximal 10 m. Unabhängig von der Größe
fallen Fahrzeuge, die zu Wohnzwecken dienen, nicht unter den
Gemeingebrauch. Ebenso fallen Sportveranstaltungen mit kleinen Fahrzeugen ohne maschinellen Antrieb nicht unter den Gemeingebrauch.
Einleiten von nicht verunreinigtem Quell-/Grundwasser
und Niederschlagswasser, das nicht aus gemeinsamen Anlagen eingeleitet oder von gewerblich genutzten Flächen
abgeleitet wird
Quell- und Grundwasser sowie Niederschlagswasser ist dann
nicht verunreinigt, wenn seine natürliche Beschaffenheit und
Zusammensetzung nicht verändert ist. Ausgeschlossen ist die
Ableitung von Wasser aus dem Bereich gewerblich genutzter
Flächen und aus gemeinsamen Anlagen. Gemeinsame Anlage
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Einleitungsanlage dazu dient, das Quell-, Grund- und Niederschlagswasser für
mehrere Grundstücke zu fassen und abzuleiten.
Einbringen von Stoffen wie Fischereigeräten und der Fischnahrung zu Zwecken der Fischerei
Fischereigeräte und Fischnahrung können bei Einhaltung des
Fischereigesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Fischereigesetz - SächsFischG) vom 09. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 310), zuletzt geändert durch Gesetz von 29. April 2012
(SächsGVBl. S. 254) in der jeweils geltenden Fassung, zu Zwecken der Fischerei, der Fischzucht und der Fischhaltung in das
Gewässer eingebracht werden, soweit dadurch keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Gewässerzustand und
seine Nutzungsmöglichkeiten zu erwarten sind und der Wasserabfluss nicht nachteilig beeinflusst wird.
Die vorgenannten Nutzungen liegen im Geltungsbereich des
Abschlussbetriebsplanes für den Braunkohlentagebau Espenhain. Damit sind die Nutzer des Sees „Dritte“ im Sinne des
§ 55 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13.08.1980
(BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 71 des
Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
ist. Dem zuständigen Bergamt obliegt gemäß § 71 BBergG eine
allgemeine Anordnungsbefugnis, wonach im Einzelfall Maßnahmen zur Durchführung der Vorschriften des BBergG und
der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften
angeordnet werden können.
Jeder, der die Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt,
gefährdet, behindert oder belästigt wird. Die Benutzung erfolgt
auf eigene Gefahr. Die LMBV übernimmt als Eigentümerin
und Herstellerin des Gewässers keine Haftung für Schäden im
Zusammenhang mit der Ausübung des Gemeingebrauchs, insbesondere auch nicht bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln.
Verboten sind
· die Beschädigung der Begrenzung der Verbotsgebiete (Bojen und Schilder)
· die Beeinträchtigung der Gewässergüte und
· die Beeinträchtigung der berg- und wasserrechtlichen Sanierungsarbeiten.
Der mittlere Seewasserspiegel am Störmthaler See beträgt
gemäß Planfeststellungsbeschluss 117,0 m NHN, wobei ein
Schwankungsbereich von 116,85 bis 117,8 m NHN zugelassen
ist.
Die Badebereiche wurden informativ in die Karte zu dieser Allgemeinverfügung aufgenommen.
Mit dem Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern ist
grundsätzlich kein zulassungsfreier Zugang zum Ufergrundstück verbunden. Der Zutritt zum Gewässer muss von einer
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wegefläche ausgehen
oder bei privaten Ufergrundstücken vom Eigentümer zugelassen sein.
Die Nutzung der Kanuparkschleuse als Anlage im Kanal unterliegt den Regelungen des Schleusenbetreibers und wird nicht
von dieser Allgemeinverfügung berührt.
Von den Verboten sind Handlungen zur Wartung und Unterhaltung der Tagebausanierungsanlagen (Flutungsleitung im
südwestlichen Uferbereich des Störmthaler Sees) sowie an der
Schleuse durch befugte Personen ausgenommen.
Von den Verboten sind die nach anderen Rechtsvorschriften
zulässigen Handlungen, insbesondere des Fischerei- und Jagdrechtes, ausgenommen.
Die ordnungsgemäße Ausübung der Gewässerunterhaltung
bleibt unberührt.
Dr. Lutz Bergmann
Amtsleiter
Anlage: Übersichtskarte
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
Pflicht zur Beantragung einer
Sachkundenachweiskarte im Pflanzenschutz
Personen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, abgeben oder
zum Pflanzenschutz beraten, benötigen künftig auf der Grundlage des
Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 eine Sachkundenachweiskarte. Zu dem Personenkreis der Anwender zählen neben den Landwirten
und Gärtnern auch Mitarbeiter der Kommunen, Hausmeister sowie alle
Dienstleister, die Pflanzenschutzmittel ausbringen.
Keine Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für
nicht berufliche Anwender zugelassen sind.
Sachkundenachweiskarte beantragen
Die Sachkundenachweiskarte kann ab sofort beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beantragt werden .Dem
Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw.
das Zeugnis über die Sachkundeprüfung in Kopie beizufügen.
Personen, die derzeit sachkundig sind, müssen bis 26. Mai 2015 den
Antrag an das LfULG senden. Der Antrag mit den entsprechenden
Nachweisen kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Bei
der elektronischen Zusendung sind die Nachweise in lesbarer Form einzuscannen. Das Antragsformular und die Übersicht zu den anerkannten
Berufsabschlüssen für eine Sachkundenachweiskarte sind im Internet
abrufbar. Wird bis 26. Mai 2015 kein Antrag eingereicht, gilt die bisherige Sachkunde nur noch bis zum 26. November 2015.
Für die Bearbeitung des Antrages, den Druck und den Versand der Karte werden Kosten von 30 Euro erhoben.
Link: Hinweise zur Pflanzenschutzsachkunde und das Antragsformular
für die Sachkundenachweiskarte finden Sie unter:
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/11900.htm
Antragstelle Sachkundenachweiskarte:
LfULG, Außenstelle Rötha
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha
Tel.: 034206 589-15; -22; -40; -51
Fax: 034206-589-60
E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde.LfULG@smul.sachsen.de
Bekanntmachung des Landratsamtes
Landkreis Leipzig gemäß § 3 a des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG)
Aktenzeichen: 242-106.11/294/5/se
Die Danpower GmbH beantragte mit Datum vom 12.09.2013 die Genehmigung gem. § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz
- BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013
(BGBl. I S. 1274), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli
2013 (BGBl. I S. 1943) zur wesentlichen Änderung der BHKW-Anlage
am Standort Bahnhofstraße 3-5 in 04668 Grimma, Gemarkung Grimma, Flurstücke 663/54, 663/55, 665/8, 666/6, 666/7 und 666/9.
Die Anlage mit einer Gesamtfeuerungsleistung von 5,483 MW unterliegt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit nach
Nr. 1.2.3.2 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4.BImSchV) vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973).
Gegenstand des vorliegenden Antrages auf wesentliche Änderung gem.
§ 16 BImSchG ist die Errichtung und der Betrieb eines zweiten erdgasbetriebenen BHKW sowie die Außenaufstellung von zwei Warmwasserspeichern am Standort. Als Brennstoff kann neben Erdgas auch
Biomethan eingesetzt werden.
Der Antrag umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb
- eines BHKW (FWL 2,744 MW) zur Betriebseinheit (BE 2),
19
19. April 2014
-
eines zweizügigen Kamins für die Abführung der Abgase der beiden BHKW mit Höhe von 28 m zur BE 2,
- von zwei Zuluftventilatoren zur BE 2,
- eines Transformators zur BE 2 sowie
- von zwei Wärmespeicher mit einem Fassungsvermögen von je 100
cbm als BE
Im Zuge der Neuerrichtung des BHKW wird der bestehende Schornstein des bereits installierten BHKW abgetragen. Auf dem verbleibenden Fundament wird ein neuer zweizügiger Schornstein errichtet, der
die Abgase der beiden BHKW-Module in die Atmosphäre emittiert.
Optional kann zu einem späteren Zeitpunkt in dem Schornstein ein
weiterer Zug errichtet werden.
Die Art und Größe der beantragten Anlage stellt nach Nr. 1.2.3.2 Spalte
2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010
(BGBl. I S. 94), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli
2013 (BGBl. I S. 2749) ein Vorhaben dar, für das nach § 3 c Satz 2
UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen ist.
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls, die entsprechend
der Kriterien gemäß Anlage 2 des UVPG durchgeführt wurde, ergab,
dass erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß
§ 1 BImSchG nicht zu besorgen sind und somit die Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Das Ergebnis der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls wird
hiermit gemäß § 3 a UVPG bekannt gegeben. Diese Feststellung ist
nicht selbständig anfechtbar.
Wolfgang Klinger
1. Beigeordneter
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende
Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen
Aufenthalt unbekannt ist.
Gemarkung Zöhda
AZ: 222-080/14/349-ar
(Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Neichen Blatt 61)
Eigentümer
Fuß, Friedrich Karl
Neichen
Flurart
Unland/Gehölz
Flurstück
151
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG
Kommunalrecht
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des
o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Auch Hinweise zu den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern unbekannten Aufenthaltes bzw. zu dessen Angehörigen werden entgegengenommen.
Carmen Gerths
Sachgebietsleiterin SG Kommunalrecht
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten
Amtliche Bekanntmachung
Dem Landratsamt Landkreis Leipzig liegt ein Antrag auf Bestellung
eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) für nachstehende
Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen ist bzw. dessen
Aufenthalt unbekannt ist.
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Öffentliche Bekanntmachungen
19. April 2014
Gemarkung Zöhda
AZ: 222-080/14/350-ar
(Grundbuchamt Grimma, Grundbuch von Neichen Blatt 144)
-
Eigentümer
Karl Albin Voland
Flurart
Unland/Gehölz
Flurstück
176
-
Derjenige, der Eigentumsrechte an vorgezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim
Landratsamt Landkreis Leipzig
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsgelegenheiten/SG
Kommunalrecht
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des
o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.
Auch Hinweise zu den im Grundbuch eingetragenen Eigentümern unbekannten Aufenthaltes bzw. zu dessen Angehörigen werden entgegengenommen.
Carmen Gerths
Sachgebietsleiterin SG Kommunalrecht
Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten
Öffentliche Bekanntmachung
Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Kommunales Forum Südraum Leipzig für das Haushaltsjahr 2014 wurde von der Landesdirektion Sachsen mit Bescheid vom 20.03.2014 genehmigt.
Gemäß § 58 Abs. 1 SächsKomZG i.V. mit § 76 Abs. 3 SächsGemO liegt
der Haushaltsplan vom
05. bis 13. Mai 2014
in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Raschwitzer Straße 31 in
Markkleeberg, öffentlich aus.
2014-03-28
Simone Luedtke
Verbandsvorsitzende
Haushaltssatzung des Kommunalen Forums
Südraum Leipzig für das Haushaltsjahr 2014
Auf der Grundlage von § 74 der SächsGemO in Verbindung mit § 58
SächsKomZG hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Kommunales Forum Südraum Leipzig in ihrer Sitzung am 27.01.2014
die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 beschlossen:
-
Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen
und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf
Gesamtbetrag des veranschlagten
ordentlichen Ergebnisses auf
Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
Gesamtergebnis auf
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus
laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo
der Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder
-fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als
Änderung des Finanzmittelbestands auf
festgesetzt.
516.510 EUR
0 EUR
- 21.450 EUR
0 EUR
- 21.450 EUR
597.650 EUR
619.100 EUR
- 21.450 EUR
526.510 EUR
526.510 EUR
0 EUR
- 21.450 EUR
0 EUR
0 EUR
0 EUR
- 21.450 EUR
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
§1
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, der die für die Erfüllung
der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen
und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
§4
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
- Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von
Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren auf
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen einschließlich der Abdeckung
von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf
- Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf
§5
607.650 EUR
629.100 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 50.000 EUR
festgesetzt.
Die Verbandsumlage wird auf 0,82 EUR je Einwohner festgesetzt. Sie
beträgt insgesamt 139.583,68 EUR und verteilt sich auf die Mitglieder
wie folgt:
- 21.450 EUR
Mitglieder
20.100 EUR
- 1.350 EUR
516.510 EUR
Böhlen
Borna
Deutzen
Espenhain
Groitzsch
Großpösna
Kitzscher
Leipzig
Verbandsumlage
in EUR
5.474,32
15.927,68
1.365,13
1.886,82
6.258,24
4.364,04
4.242,68
41.000,00
Öffentliche Bekanntmachungen
Mitglieder
Verbandsumlage
in EUR
Markkleeberg
Neukieritzsch
Pegau
Regis-Breitingen
Rötha
Zwenkau
Landkreis Leipzig
gesamt
19.572,58
4.432,92
5.219,30
3.284,92
2.975,78
7.191,10
16.400,00
139.583,68
Markkleeberg, den 28.03.2014
Simone Luedtke
Verbandsvorsitzende
Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung
als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
19. April 2014
21
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. die Verbandsvorsitzende dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit
widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber
dem Zweckverband unter Bezeichnung
des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.
Markkleeberg, den 28.03.2014
Simone Luedtke
Verbandsvorsitzende
Allgemeine Informationen
Schau doch mal vorbei …
Veranstaltungstipps für Ostern im Sächsischen Burgen- und Heideland
Eier färben, verstecken und suchen: Ostern hat neben seinem christlichreligiösen Hintergrund vor allem als Familienfest Bedeutung. Der Ostersonntag ist stets der Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond.
2014 ist dies der 20. April. Die zahlreichen Osterbräuche werden dann
wieder lebendig in Orten und Vereinen des Sächsischen Burgen- und
Heidelandes. Ob Tagesausflug oder mehrtägiger Kurzurlaub, ob Kultur
oder Natur - die Burgen- und Heidelandschaft hat für Paare, Familien
und Gruppen vieles zu bieten. Besonders in den ländlichen Gegenden
leben fast vergessene Osterbräuche wieder auf. Manche sind christlichen, manche heidnischen Ursprungs. Knisternde Osterfeuer, Spaziergänge und Wanderungen in der erwachenden Natur sowie das Verzieren
und die anschließende Suche nach Ostereiern, das Holen von Osterwasser und das Schmücken der örtlichen Brunnen mit verzierten Eiern zu
Osterbrunnen gehören zu den Ritualen des Festes.
Ausgewählte Veranstaltungstipps:
18. bis 25. April 2014, 11.30 und 15.30 Uhr: Oschatz, Freizeit- und
Erlebnisbad Platsch
Osterferienspaß mit täglicher Animation für Kinder
www.oschatz-erleben.de, Tel. 03435 976240
19. April 2014, 17 Uhr: Wermsdorf, Ovalsaal Schloss Hubertusburg
Osterkonzert mit Joachim Schäfer (Trompete) und Prof. Matthias
Eisenberg (Klavier)
www.freundeskreis-hubertusburg.de, Tel. 034364 81132
19. bis 21. April 2014: Döllnitzbahn - Schmalspurbahn „Wilder Robert“
Osterfahrten zwischen Oschatz, Mügeln und Glossen
www.doellnitzbahn.de, Tel. 034362 32343
19. bis 21. April, 10 Uhr: Leisnig, Burg Mildenstein
Geschichten & Verspieltes mit dem Märchenzelt „LuginsLand“
zum Osterfest
www.burg-mildenstein.de, Tel. 034321 62560
20. April 2014, 10 Uhr: Grimma, Klosterruine Nimbschen
Ostersonntag bei Käthe - Jahresauftakt im Rahmen der Lutherdekade
www.kloster-nimbschen.de, Tel. 03437 9858285
20. April 2014,15 Uhr: Lossatal, Museum Steinarbeiterhaus Hohburg
Folkrock am Osterfeuer
www.steinarbeiterhaus.de, Tel. 034263 41344
20. April 2014: Borna, Volkskundemuseum Wyhra
Ostereiersuchen im Volkskundemuseum
www.volkskundemuseum-wyhra.de, Tel. 03433 851071
20. April 2014: Dahlen, Schlosspark
Ostermärchen
Tel. 034361 51468
20. April 2014, 10 Uhr: Eilenburg, Tierpark
Osterfest
www.tierpark-eilenburg.de, Tel. 03423 752984
20. April 2014, 10 Uhr: Mügeln, Glossen
„Osterwasser holen“ für Kinder
www.stadt-muegeln.de, Tel. 034362 41012
20./21. April 2014: Eilenburg, Mauerturm
Osterausstellung
Tel. 03423 705463
20./21. April 2014, 10 bis 18 Uhr: Mügeln,
Feldbahnschauanlage Glossen
Osterfahrtage der Feldbahn
www.stadt-muegeln.de, Tel. 034362 41012
21. April 2014, 11 Uhr und 14 Uhr: Leisnig, Burg Mildenstein
„Tischlein deck dich“ Rund ums Ei - kleiner Exkurs durch die mittelalterlichen Küche
www.burg-mildenstein.de, Tel. 034321 62560
21. April 2014, 16 bis 18 Uhr: Kriebstein, Burg Kriebstein
Osterkonzert mit ADORO-Sänger Nico Müller
www.burg-kriebstein.eu, Tel. 034327 9520
21. April 2014, 17 Uhr: Grimma, Frauenkirche
Oster-Variationen: Orgelkonzert
www.frauenkirche-grimma.de, Tel. 03437 9486240
Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e. V.
Niedermarkt 1
04736 Waldheim
Tel.: 034327 9660
E-Mail: info@saechsisches-burgenland.de