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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 15. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung der Landesregierung vom 5. März 2014 – Drucksache 15/4910 19. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, Kenntnis zu nehmen, 1.von der Mitteilung der Landesregierung vom 5. März 2014 – 19. Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – Drucksache 15/4910; 2.von der Mitteilung der Landesregierung vom 7. April 2014 – Bericht des SWR über die Fusionserfahrung und über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jahren 2011 bis 2015 – Drucksache 15/5042; 3.von der Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) vom 25. April 2014 – Information der Landesparlamente über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Landesrundfunkanstalten der ARD – Drucksache 15/5125; 4.von der Mitteilung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) vom 28. April 2014 – Information der Landesparlamente über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des ZDF – Drucksache 15/5126; 5.von der Mitteilung des Deutschlandradios vom 4. Juli 2014 – Information der Landesparlamente über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Deutschlandradios – Drucksache 15/5463. 09. 10. 2014 Der Berichterstatter:Der Vorsitzende: Günther-Martin Pauli Dr. Stefan Scheffold 1 Ausgegeben: 15. 10. 2014 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 Bericht Der Ständige Ausschuss beriet die Mitteilungen Drucksachen 15/4910, 15/5042, 15/5125, 15/5126 und 15/5463 in seiner 34. Sitzung am 9. Oktober 2014. Zur Erläuterung dieser fünf Mitteilungen waren der Vorsitzende und ein Mitglied der KEF, der Intendant des SWR, der Leiter Finanzen des SWR, der Intendant und die Verwaltungsdirektorin des ZDF sowie der Intendant und der Verwaltungs- und Betriebsdirektor des Deutschlandradios erschienen. Der Vorsitzende der KEF führte aus, die KEF sei eine unabhängige Einrichtung, die den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ermittle. Die Maßstäbe dafür seien Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Auch die Entwicklung der öffentlichen Haushalte sowie die gesamtwirtschaftliche Lage müssten berücksichtigt werden. Die Mitglieder der KEF würden von der Ministerpräsidentenkonferenz bestimmt; das von Baden-Württemberg bestimmte Mitglied sei in der laufenden Sitzung anwesend. Das Verfahren zur Festlegung der Höhe des Rundfunkbeitrags sei dreistufig. Zunächst meldeten die Landesrundfunkanstalten ihren Bedarf an, und die KEF prüfe die Anmeldungen und gebe eine Empfehlung ab. Auf Basis dieser Empfehlung werde von den Ländern festgelegt, um welchen Betrag der Rundfunkbeitrag angepasst werde. Das KEF-Verfahren stelle sicher, dass der Finanzbedarf ohne medien- und rundfunkpolitische Einflussnahme ermittelt werde. Es handle sich um ein Prognoseverfahren, mit dem der Rundfunkbeitrag für die folgenden vier Jahre ermittelt werde, wobei nach zwei Jahren geprüft werde, ob sich die getroffenen Annahmen als realistisch erwiesen hätten. Bei Bedarf empfehle die KEF eine Anpassung des Rundfunkbeitrags. Die KEF arbeite nach den Aufwandsarten Programm, Personalaufwand und Sachaufwand arbeitsteilig; eine Gruppe befasse sich mit dem Thema Einnahmen/Erträge. Der vorliegende 19. KEF-Bericht sei eigentlich ein Zwischenbericht. Er enthalte die Ergebnisse der Überprüfung, ob die Empfehlungen und Annahmen aus dem 18. KEF-Bericht wirksam geworden seien. Es gebe jedoch eine Besonderheit, nämlich die, dass zum 1. Januar 2013 die Finanzierung der Rundfunkanstalten auf eine neue Grundlage gestellt worden sei. Zum Zeitpunkt der Vorlage des 18. KEFBerichts sei daher noch nicht bekannt gewesen, wie hoch die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag letztlich seien. Nunmehr habe die KEF prognostiziert, dass es bis Ende 2016 Mehrerträge in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden € geben werde. Damit sei der Finanzbedarf der Landesrundfunkanstalten sichergestellt. Die KEF habe den Ländern empfohlen, den Mehrertrag dazu zu nutzen, um den Rundfunkbeitrag von derzeit 17,98 € monatlich um 0,73 € auf 17,25 € monatlich abzusenken. Die andere Hälfte der Mehreinnahmen sollte nach den Vorstellungen der KEF dazu genutzt werden, um auf die Unsicherheit in der Datenlage, die Ende des vergangenen Jahres nach wie vor vorhanden gewesen sei, reagieren zu können. Für die KEF stehe immer ein 4-Jahres-Zeitraum im Fokus. Von der laufenden Periode sei zwischenzeitlich rund die Hälfte vergangen. Die KEF habe ferner berücksichtigen müssen, dass der Rundfunkbeitrag evaluiert werden solle und die Länder in Abhängigkeit vom Ergebnis das Regelwerk verändern könnten. Er persönlich sehe nach den bisherigen Erfahrungen keinen Bedarf für einschneidende Veränderungen am System, zumal das Hauptziel, dass das Verhältnis zwischen den Einnahmen von Privaten einerseits sowie den Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen andererseits durch den Übergang zum Rundfunkbeitrag nicht verändert werden solle, offenbar erreicht worden sei. Zunächst sei zwar bezweifelt worden, dass sich die von der KEF prognostizierten Mehrerträge tatsächlich einstellten, doch es zeichne sich immer mehr ab, dass die Prognosen der KEF bestätigt würden. Auch die Rundfunkanstalten gingen zwischenzeitlich davon aus, in der laufenden Periode Mehrerträge in der genannten Größenordnung zu erzielen. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 Auch wenn die exakte Höhe der Erträge erst im Nachhinein feststehe, könne bereits konstatiert werden, dass der Übergang zum neuen Regelwerk erfolgreich gewesen sei. Weil die Rundfunkanstalten auch Finanzanlagen hätten und auch die Erträge daraus in die Berechnung des Rundfunkbeitrags einflössen, habe auch die Entwicklung der Finanzmärkte auf den Rundfunkbeitrag einen Einfluss. Mit etwas Sorge sehe die KEF, dass in den Rundfunkanstalten eine gewisse Umschichtung vom Programm- in den Personal- und Sachaufwand erfolge; denn die Kerntätigkeit liege beim Programm. Dem Thema Kostentransparenz werde ein eigenständiges Kapitel im KEF-Bericht gewidmet. Darin fänden die Rundfunkanstalten vielfältige Informationen und Ansätze, um sich wirtschaftlicher und sparsamer entwickeln zu können. Auch in den Gremien der Rundfunkanstalten sei dies ein Thema. Ein wichtiges Thema sei die betriebliche Altersversorgung. Hierzu sei anzumerken, dass im Rundfunkbeitrag von 17,98 € 0,25 € enthalten seien, die für die betriebliche Altersversorgung der ARD aufgewendet würden. Es handle sich um eine Art Sonderposten, der seit 1996 erhoben werde und dem Ziel diene, einen Deckungsstock aufzubauen, um die Ausgaben für die betriebliche Altersversorgung zu decken. Die KEF sei ursprünglich davon ausgegangen, dass der Deckungsstock im Jahr 2016 den erforderlichen Umfang habe. Schwierigkeiten drohten allerdings durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG); denn dadurch entstehe eine neue Deckungsstocklücke, weil eine realitätsnähere Bewertung der Rücklagen erforderlich sei. Deshalb habe die KEF empfohlen, diese 0,25 €, die ihre Berechtigung eigentlich im Jahr 2016 verlieren würden, auch nach 2016 als Teil des Rundfunkbeitrags zu erheben, um diese Deckungsstocklücke aufzufüllen. Ferner habe die KEF eine Empfehlung zum Finanzausgleich zwischen den ARDAnstalten ausgesprochen, die von den Ministerpräsidenten wohl bereits aufgegriffen worden sei. Er rechne damit, dass die Länderparlamente demnächst damit befasst würden. Der vorliegende 19. KEF-Bericht sei aus Sicht der KEF ein Programm für Länder und Rundfunkanstalten. Die Länder seien aufgefordert, die Ergebnisse in irgendeiner Form umzusetzen und den Rundfunkbeitrag abzusenken. Sie hätten sich entschieden, den Rundfunkbeitrag zwar abzusenken, jedoch nicht wie empfohlen um 0,73 €, sondern nur um 0,48 € auf 17,50 € monatlich. Ferner müssten die Länder darüber entscheiden, ob die Berechnungsgrundlagen für den Rundfunkbeitrag verändert würden. Schließlich müssten die Länder entscheiden, welche Konsequenzen sie aus dem Sonderbericht der KEF zum Thema „Werbung und Sponsoring“ ziehen wollten. Er erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass es hinsichtlich Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Forderungen gebe, die von Verringerung bis zur völligen Abschaffung reichten. Die Rundfunkanstalten müssten dafür sorgen, dass der Rundfunkbeitrag auch in vollem Umfang eingenommen werde, was zugegebenermaßen eine schwierige Aufgabe sei. Die KEF habe ferner festgelegt, dass die zusätzlichen Erträge, die nicht zur Bedarfsdeckung benötigt würden, als Rücklage vorgehalten werden müssten, damit sie bei der nächsten Bedarfsrechnung berücksichtigt werden könnten. Ein Abgeordneter der CDU legte dar, bisher sei vorgesehen gewesen, dass der Teil des Rundfunkbeitrags zum Aufbau des Deckungsstocks für die betriebliche Altersversorgung, der 0,25 € ausmache, nur bis 2016 erhoben werde. Nunmehr gebe es offenbar keinen Zeithorizont für die Erhebung dieses Beitragsteils mehr. Ihn interessiere, ob dies ein „Ewigkeitsbeitrag“ werde oder ob die KEF auch darauf achte, dass in den Anstalten keine weiteren Ansprüche hinsichtlich der betrieblichen Altersversorgung mehr begründet würden, für die die Finanzierung sichergestellt werden müsse. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 Der Vorsitzende der KEF teilte mit, die KEF habe die weitere Erhebung des in Rede stehenden Rundfunkbeitragsanteils ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, dass die Rundfunkanstalten diese Versorgungssysteme umstellten bzw. sogar schlössen. Denn nicht alle Systeme der betrieblichen Altersversorgung seien mit dem identisch, was im öffentlichen Dienst gelte. Deshalb müsse es in diesem Bereich Veränderungen geben; die Umsetzung dieser Veränderungen werde, weil immer wieder Bestandserhalt gefordert werde, nicht einfach sein. Die Anstalten seien gleichwohl auf einem guten Weg, Veränderungen herbeizuführen. Die 0,25 € hätten eigentlich ausgereicht, um die Deckungsstocklücke bis 2016 vollständig aufzufüllen. Bis dahin würden auch Gelder in dieser Größenordnung eingenommen. Doch nach den neuen Bewertungsmethoden nach dem BilMoG ergebe sich eine weitere Lücke, die fast so groß wie die alte sei. Deshalb habe sich die KEF nicht auf einen Endzeitpunkt für die Erhebung der in Rede stehenden 0,25 € festlegen wollen. Die KEF werde sicherstellen, dass dieses Geld bestimmungsgemäß verwendet werde, und immer wieder überprüfen, welche Veränderungen erfolgten. Der Abgeordnete der CDU äußerte, er lege Wert darauf, dass nicht der Eindruck entstehe, dass weiterhin Altersversorgungsverträge, wie sie in der Vergangenheit üblich gewesen seien, abgeschlossen werden könnten, weil auch über 2016 hinaus Mittel aus dem Rundfunkbeitrag dafür zur Verfügung gestellt würden. Weiter führte er aus, technologische Entwicklungen könnten durchaus auch zu finanziellen Entlastungen führen. Ihn interessiere, wie sich dies im vorliegenden 19. KEF-Bericht widerspiegle. Der Vorsitzende der KEF legte dar, die KEF habe die finanziellen Auswirkungen der technologischen Entwicklung sehr genau im Blick. Während manche technologischen Neuerungen wie beispielsweise HDTV mit Mehrkosten verbunden seien, seien beispielsweise im Bereich der Verbreitung durch Neuerungen erhebliche Einsparungen möglich. Weil den Rundfunkanstalten klar sei, dass dadurch weniger Mittel als früher anerkannt würden, würden von vornherein weniger Mittel angemeldet. In der KEF gebe es im Übrigen jemanden, der sich im technischen Bereich sehr gut auskenne; insofern sei sichergestellt, dass sehr wohl berücksichtigt werde, wenn sich neue technische Möglichkeiten kostenmindernd auswirkten. Der Intendant des SWR nahm zunächst Bezug auf das bereits angesprochene Thema Altersversorgung und führte aus, die Deckungslücke, um deren Schließung es gehe, beziehe sich auf ein Versorgungswerk, das Mitte der Neunzigerjahre in allen Rundfunkanstalten geschlossen worden sei, nämlich die sogenannte Gesamtversorgung, die sehr stark von der Entwicklung externer Faktoren wie beispielsweise politischen Entscheidungen des Gesetzgebers zur Rentenhöhe abhängig gewesen sei. Bei dem damals eingeführten neuen System habe es diese Abhängigkeit nicht mehr gegeben; beispielsweise habe auch die Entwicklung der BfA-Rente keinen Einfluss mehr. Der gemeinsame Wunsch von KEF und Rundfunkanstalten ziele darauf, zu einem völlig neuen System überzugehen, das ausschließlich beitragsgedeckt sei und sich nicht mehr am früheren Gehaltsniveau orientiere, also im Grunde einer Lebensversicherung nachgebildet sei. Ein bestehendes Altersversorgungswerk könne jedoch nicht einfach beendet werden; vielmehr bedürfe es dazu Vereinbarungen zwischen den Tarifpartnern. Dazu liefen derzeit Verhandlungen, die sich wegen der großen Bedeutung für die Beschäftigten naturgemäß nicht einfach gestalteten. In diesem Zusammenhang sei noch anzumerken, dass versucht worden sei, an der Altersversorgung, die mit dem Mitte der Neunzigerjahre geschlossenen Versorgungswerk sichergestellt gewesen sei, verschiedene Veränderungen vorzunehmen; das Bundesarbeitsgericht habe jedoch in mehreren Verfahren entschieden, dass es nicht in der Hand der Rundfunkanstalten liege, Versorgungsniveaus zu verändern. Dies sei vielmehr Absprachen mit den Tarifpartnern in einem Tarifvertrag vorbehalten. Zusammenfassend stellte er klar, es gehe im Grunde um Lasten, die sich in den ersten 40 Jahren des Systems angehäuft hätten, die seit 20 Jahren aber nicht mehr neu begründet würden. 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 Zum vorliegenden Bericht des SWR über die Fusionserfahrung und über die Finanz-, Haushalts- und Personalkostenentwicklung in den Jahren 2011 bis 2015 führte er aus, es handle sich um den letzten Fusionsbericht. Denn der SWR-Staatsvertrag sehe nicht mehr vor, dass regelmäßig Fusionsberichte vorzulegen seien. Dies begrüße er zum einen deshalb, weil die Fusion nach 16 Jahren längst im Alltag des SWR angekommen sei, und zum anderen vor allem deshalb, weil der SWR wie der gesamte Fernseh- und Rundfunkbereich zwischenzeitlich ganz anderen Herausforderungen gegenüberstehe. Die wichtigste Herausforderung ergebe sich daraus, dass sich der klassische Medienmarkt in einer atemberaubenden Geschwindigkeit verändere und Unternehmen, die noch vor Kurzem Star der Branche gewesen seien, beispielsweise studiVZ, am Markt praktisch nicht mehr existent seien. Kürzlich habe der Branchendienst „MEEDIA“ plakativ getitelt „Snapchat tötet Facebook“. Wenn sich dies bewahrheite, bedeute dies, dass eine Anwendung, die erst im Jahr 2011 erfunden worden sei, den derzeit in den Medien als Platzhirsch wahrgenommenen Dienst Facebook ersetzen solle, der selbst erst seit 2004 existiere. Er mache sich das nicht zu eigen, sondern gebe nur das wieder, was in der Branche in der Diskussion sei. Im Vergleich dazu gebe es die Medien Radio und Fernsehen bereits seit Jahrzehnten. Gleichwohl dürften die neuen technischen Entwicklungen nicht ignoriert werden; vielmehr müsse darauf reagiert werden, indem versucht werde, die Zielgruppen, die sich überwiegend oder ausschließlich in den neuen und sich ständig entwickelnden Medien aufhielten, mit den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erreichen. Ferner zeige die bisherige Entwicklung, dass die weitere Existenz von Radio und Fernsehen für alle Zeiten zwar nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden sollte, dass diese Medien zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch allen Veränderungen im Medienbereich zum Trotz nach wie vor eine erhebliche Bedeutung als Massenmedien hätten. Er verweise in diesem Zusammenhang auf die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien, bei der ARD und ZDF wieder einmal ein Massenpublikum über das bewährte Medium Fernsehen erreicht hätten. Solche Sportereignisse seien für die Bevölkerung von erheblicher Relevanz, und dabei entfalte das Medium Fernsehen nach wie vor seine „Lagerfeuerfunktion“. Es wäre vermessen, zu wünschen, dass Menschen ausschließlich und ständig die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzten; ebenso wäre der Anspruch vermessen, alle Menschen mit diesen Angeboten erreichen zu wollen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse sich jedoch zum Ziel setzen, dass ein Großteil der Bevölkerung irgendeines der Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regelmäßig nutze. Dabei sollte ein möglichst breiter Querschnitt aller Bevölkerungsgruppen einschließlich der jüngeren Menschen im Land erreicht werden. Dies sei ein Ziel des Strategieprozesses, den der SWR Anfang der laufenden Dekade gestartet habe, und zwar zum einen aus der Notwendigkeit heraus, die Ausgaben zu reduzieren, und zum anderen auch mit dem Anspruch, das Angebot zu verbreitern und sich neue Zielgruppen zu erschließen. Dabei spielten sowohl die Inhalte als auch die Übertragungswege beispielsweise über neue Medien eine Rolle. All das müsse aus dem Bestand heraus finanziert werden; zusätzliche Aufwendungen müssten daher durch Einsparungen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Ein solcher Prozess sei nicht immer einfach und gehe auch nicht geräuschlos vonstatten. Vor allem müsse, weil kein zusätzliches Geld zur Verfügung stehe und Neues finanziert werden müsse, hingenommen werden, dass nicht alles, was bisher getan worden sei, unverändert fortgeführt werden könne. Überall dort, wo reduziert werde, gebe es immer wieder Unmutsäußerungen Betroffener; als Beispiel nenne er die Orchesterfusion. Angesichts der gegebenen Rahmenbedingungen seien solche Entscheidungen jedoch unumgänglich, wenn der SWR in Gänze zukunftsfähig und flexibel gehalten werden solle. Keine Einschränkung gebe es hinsichtlich des Anspruchs, dass der SWR öffentlich-rechtlich bleibe. Der SWR habe einen klaren Auftrag, dem er auch in Zukunft gerecht werde. Dabei sei wichtig, gerade auch in den neuen Medien mit den öffentlich-rechtlichen Angeboten präsent zu sein und relevante Inhalte zur Verfügung 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 zu stellen. Denn mündige Bürger seien auf solche Informationen angewiesen und dürften nicht nur auf das beschränkt werden, was ihren Freunden gefalle. Dies sei eine große Herausforderung, die es notwendig mache, auf die Menschen zuzugehen und dort präsent zu sein, wo sie sich medial aufhielten, nämlich auf den Plattformen und in den sozialen Netzwerken. All dies müsse sich im vorgegebenen Finanzrahmen abspielen. Der erfolgte Modellwechsel in der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei vom Vorsitzenden der KEF bereits beschrieben worden. In den Jahren 2011 und 2012 unter dem damals geltenden Gebührenmodell habe der SWR wie auch alle anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unter einer massiven Erosion der Gebührenerträge zu leiden gehabt. Dies sei ein wesentlicher Grund dafür gewesen, den Modellwechsel durchzuführen. Nunmehr sei erkennbar, dass das Ziel, diese Erosion zu stoppen, mit dem Modellwechsel erreicht worden sei. Die Gebührenausfälle aus den Jahren 2011 und 2012 würden nicht ausgeglichen; es gebe also eine Stabilisierung auf niedrigem Niveau. Er verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass die im Fusionsbericht für das Jahr 2015 ausgewiesenen Beitragserträge unterhalb der Gebührenerträge im Jahr 2009 lägen; real, also inflationsbereinigt, sei gegenüber 2005 ein Kaufkraftverlust um rund 10 % zu verzeichnen. Beträge, die den anerkannten Finanzbedarf überstiegen, stünden den Anstalten nicht zu, sondern müssten wie bereits erwähnt einer Rücklage zugeführt werden, über deren Verwendung nicht die Anstalten, sondern die Länder entschieden. Deshalb könne, wie Kritiker immer wieder behauptet hätten, von Mehreinnahmen in Milliardenhöhe keine Rede sein. Im Übrigen sei der angemeldete Finanzbedarf des SWR gekürzt worden, sodass dem SWR in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 8 Millionen € weniger als angemeldet zur Verfügung stünden. Anschließend legte er dar, die Finanzbedarfsanmeldung des SWR sei äußerst moderat gewesen. Der angemeldete Finanzbedarf habe etwa auf dem Niveau gelegen, das die KEF bereits früher anerkannt gehabt habe. Der SWR sei bewusst so vorgegangen, auch um die Akzeptanz des Systemwechsels zu unterstützen. Denn es habe unbedingt vermieden werden müssen, dass der Wechsel von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag mit einer Erhöhung einhergegangen wäre. Wie bereits geschildert worden sei, sei das Gegenteil eingetreten, sodass eine Beitragssenkung möglich wäre. Unter Bezugnahme auf die Äußerung des Vorsitzenden der KEF, die Rundfunkanstalten müssten dafür sorgen, dass der fällige Rundfunkbeitrag auch in vollem Umfang eingenommen werde, führte er aus, die Rundfunkanstalten müssten gegenüber denjenigen, die weder auf Zahlungsaufforderungen noch auf Mahnungen reagierten, auch harte Zwangsmaßnahmen in die Wege leiten. Er habe die Sorge, dass trotz hohem Aufwand nicht alle Gelder, die den Rundfunkanstalten zustünden, vereinnahmt werden könnten. Wenn eine Situation einträte, wie sie zu beobachten gewesen sei, bevor das alte Gebührensystem abgelöst worden sei, bestünde überdies die Gefahr, dass die Akzeptanz des Rundfunkbeitragssystems leide. Über diese Problematik befinde sich der SWR noch in einem fachlichen Diskurs. Es gehe nicht um die Frage des Wollens; vielmehr müssten zahlreiche Aspekte bedacht werden. Anschließend erklärte er, der SWR erfülle, obwohl real nur 90 % der Finanzmittel zur Verfügung stünden, die vor zehn Jahren zur Verfügung gestanden hätten, täglich seinen Auftrag. Weil der SWR frühzeitig den erwähnten langfristigen Strategieprozess ins Leben gerufen habe, bleibe ihm bisher erspart, von einem Jahr auf das andere Einsparungen im hohen zweistelligen Millionenbereich vornehmen zu müssen, wie es andere Landesrundfunkanstalten derzeit als Reaktion auf die aktuelle Entwicklung tun müssten. Dennoch bleibe festzuhalten, dass sich die finanzielle Situation des SWR auch nach dem 19. KEF-Bericht nicht im Geringsten entspannt habe. Der SWR müsse den eingeschlagenen Weg daher fortsetzen, um bei nahezu konstanten Erträgen steigende Kosten kompensieren zu können und zugleich Mittel für notwendige programmliche Veränderungen freizubekommen. Der SWR sei auf gutem Weg und stelle sich auch in Zukunft den Herausforderungen, um seinen Auftrag zu erfüllen. 6 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 Der Ausschussvorsitzende fragte unter Hinweis darauf, dass der Bericht des Intendanten des SWR sehr stark auf den SWR fokussiert gewesen sei, ob auch die Information der Landesparlamente über die wirtschaftliche und finanzielle Lage der Landesrundfunkanstalten der ARD beinhaltet gewesen sei. Der Intendant des SWR antwortete, er habe mit Blick auf die Uhr davon abgesehen, einen gesonderten Bericht über die Lage der ARD abzugeben. Denn dieser wäre mit dem über die Lage des SWR vergleichbar. Auf die Besonderheit beim SWR, nämlich den Strategieprozess, der über einen Zehnjahreszeitraum Einsparungen und Umbau vorsehe, sei er eingegangen; andere Anstalten müssten entsprechend starke Einsparungen nunmehr kurzfristig umsetzen, weswegen sie schmerzhafter seien. Ein Abgeordneter der SPD bat um eine Äußerung zum laufenden Diskurs mit dem ZDF zum Thema Jugendkanal. Der Intendant des SWR antwortete, dieser Diskurs sei eigentlich schon abgeschlossen. Unterschiedliche Vorstellungen, die die Partner zu Beginn des Diskurses noch vorgetragen hätten, hätten sich zwischenzeitlich weitestgehend angenähert. Der Vorsitzende der ARD sowie der Intendant des ZDF seien letztlich gemeinsam mit gleichen Vorstellungen in der Ministerpräsidentenkonferenz aufgetreten. Es könne konstatiert werden, dass der Erfolg dieses Projekts, das sowohl strategisch als auch unter dem Aspekt der Auftragserfüllung außerordentlich wichtig sei, nicht davon abhänge, dass sich ARD und ZDF noch einigen müssten. Vielmehr hänge der Erfolg dieses Projekts allein davon ab, wie sich die Ministerpräsidentenkonferenz verhalte. Ein Abgeordneter der CDU merkte an, er habe in der vergangenen Woche gelesen, das ZDF hätte 30 zusätzliche Stellen für einen Jugendkanal gefordert. Hierzu bitte er um Äußerungen sowohl vonseiten der KEF als auch vonseiten des ZDF. Der Intendant des SWR äußerte, es sei bereits klargestellt worden, dass es nicht darum gehe, einen höheren Finanzbedarf geltend zu machen. Vielmehr sei gemeint gewesen, die Stelleneinsparverpflichtung um 30 Stellen zugunsten des Jugendkanals abzumildern, um im Umfang von 30 Stellen von einer Kostenart auf eine andere umschichten zu können, ohne den gesamten Finanzrahmen auszudehnen. Der Intendant des ZDF legte dar, der Programmerfolg des ZDF sei positiv zu sehen. Er verweise darauf, dass das ZDF in den vergangenen zwei Jahren der meistgesehene Sender gewesen sei, obwohl sich die Fernsehlandschaft erheblich verändert habe. Denn mittlerweile gebe es über 200 Sender mit Sitz in Deutschland, die in deutscher Sprache ausstrahlten. Diese erhebliche Ausweitung der Zahl der Kanäle habe die ganze Fernsehwelt verändert. Auch die Digitalkanäle des ZDF könnten viel zum Erfolg der Programmfamilie des ZDF beitragen. Mit den Digitalkanälen sei es gelungen, wieder mehr jüngere Zuschauerinnen und Zuschauer zu gewinnen und damit wieder den Stand zu erreichen, der zur Jahrtausendwende zu verzeichnen gewesen sei. Gleichwohl müssten nach wie vor Überlegungen angestellt werden, wie das jüngere Publikum noch stärker für das ZDF und mit Blick auf die Entwicklung der Wahlbeteiligung im Übrigen auch für die politische Berichterstattung begeistert werden könne. Diese quantitativen Erfolge seien von der ZDF-Programmfamilie im Übrigen nicht dadurch erkauft worden, dass Nachrichten, politische Sendungen oder Kulturangebote aus dem Hauptprogramm herausverlagert worden wären. Beim Hauptprogramm seien keine Einschränkungen vorgenommen worden. Er verweise darauf, dass die Hauptnachrichten des ZDF viele Zuschauer hätten und das „heute-journal“ auch beim jüngeren Publikum eine hohe Akzeptanz genieße. Es bestehe Einigkeit darüber, dass sich die Anstalten verstärkt dem jüngeren Publikum widmen müssten, wozu der bereits erwähnte Jugendkanal diene. Angesichts dessen, dass es seinerzeit nicht gelungen sei, ZDFneo, ZDFinfo und ZDFkultur wie damals vorgesehen aus dem Bestand heraus auf den Weg zu bringen, habe er darauf hingewiesen, dass, wenn ein speziell auf jüngere Menschen zugeschnittenes Programm produziert werden solle, Redakteurinnen und Redakteure benötigt würden, die dieser Lebenswelt nahe seien. Erschwerend komme hinzu, dass das 7 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 ZDF die Aufgabe habe, bis zum Jahr 2020 über 560 Vollzeitstellen abzubauen. Das ZDF vertrete die Auffassung, dass, wenn es ein neues Programmangebot geben solle, auch berechnet werden müsse, wieviel Personal benötigt werde, um dieses Programmangebot sicherzustellen, und werbe dafür, dass die genannte Einsparvorgabe um die für den Jugendkanal benötigten Stellen reduziert werde. Denn auch ohne zusätzliche Aufgaben sei es sehr schwer, diese Einsparvorgabe zu erfüllen. Deshalb lege er Wert darauf, dass entsprechend Klarheit geschaffen werde, damit es nicht wieder zu Missverständnissen komme. Mit dem SWR sei das ZDF bereits derzeit auf vielen Feldern verbunden, beispielsweise durch die Partnerprogramme 3sat und ARTE. Auch KiKA und PHOENIX seien erfolgreich. Ein weiteres Beispiel für die intensive Zusammenarbeit zwischen ZDF und SWR sei die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien gewesen. Die Teams von ARD und ZDF, auf der Seite der ARD geführt vom SWR, seien gemischt gewesen, sodass kaum habe unterschieden werden können, wer zu welchem Sender gehöre. Insgesamt seien lediglich 400 Personen im Einsatz gewesen, und dies sei die niedrigste Zahl gewesen, die es bei einem solchen Weltereignis jemals gegeben habe. Das Bundesverfassungsgericht habe noch einmal herausgestellt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei für Information und Kultur, aber auch für unterhaltende Angebote zuständig und müsse bedeutend sein, um auch als Informationssender fungieren zu können. Deshalb seien auch Berichte über Sportereignisse und auch Unterhaltungsprogramme wichtig. Das ZDF produziere in Stuttgart die „Soko Stuttgart“ und andere Filme. Diese Dreharbeiten seien für die Stadt und auch die Infrastruktur sehr wichtig; das ZDF beabsichtige, weitere Fernsehfilme zu produzieren. Eine große Bedeutung habe auch die Filmakademie Ludwigsburg, die in der Fernsehszene außerordentlich hohes Ansehen genieße. Trotz aller Restriktionen hinsichtlich der Personalausstattung arbeite das ZDF an der Verbesserung der Barrierefreiheit, um die Programme auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung zugänglich zu machen. Bis Ende des Jahres werde es geschafft sein, dass in der Kernsendezeit von 17:00 Uhr bis 22:15 Uhr zu nahezu 100 % untertitelt werde. Die Audiodeskription für die Sehgeschädigten sei deutlich aufwendiger, doch auch auf diesem Gebiet gebe es Fortschritte. Das ZDF arbeite in diesem Zusammenhang auch mit den Betroffenenverbänden zusammen, um weitere Fortschritte zu erzielen. Die Verwaltungsdirektorin des ZDF führte ergänzend aus, die allgemeinen Ausführungen des Vorsitzenden der KEF und des Intendanten des SWR zur Situation nach dem Modellwechsel gälten für das ZDF in gleicher Weise. Auch aus Sicht des ZDF habe sich der Modellwechsel bewährt und alle Gerichte, die sich bisher mit dem Beitragsmodell befasst hätten, hätten dessen Rechtmäßigkeit bestätigt. Dass die Situation so gut sei, wie sie sich derzeit darstelle, habe nicht erwartet werden können. Für den 19. KEF-Bericht habe das ZDF bei der KEF einen ungedeckten Finanzbedarf in Höhe von etwas über 70 Millionen € angemeldet. Davon seien 56 Millionen € anerkannt worden. In diesem Umfang dürften die Mehrerträge, die durch den Modellwechsel bedingt seien, eingesetzt werden. Alle darüber hinausgehenden Erträge würden der erwähnten Sonderrücklage zugeführt. Für die Beitragsperiode 2013 bis 2016 ergebe sich eine Ausgabensteigerung um 0,26 %. Diese liege deutlich unter der allgemeinen Teuerungsrate. Deshalb müsse das ZDF unabhängig von Personalproblemen erhebliche Anstrengungen zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit unternehmen, um bei dieser geringen Steigerungsrate bleiben zu können. Die eigentliche Herausforderung für das ZDF sei die Einsparvorgabe im Personalbereich. Diese leite sich noch aus dem 18. KEF-Bericht ab und habe eine lange Vorgeschichte. Konkret habe die KEF dem ZDF im 18. KEF-Bericht aufgegeben, beim reinen Personalaufwand 45 Millionen € einzusparen. Dabei handle es sich um eine gewaltige Summe. Das ZDF arbeite nach wie vor intensiv daran, dieses Ziel zu erreichen. Ferner führe das ZDF intensive Gespräche mit der KEF. Es habe eine Verständigung darauf erreicht werden können, dass nicht die gesamte 8 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 Einsparung im Bereich der fest angestellten Mitarbeiter erbracht werden müsse, sondern ein Teil davon bei den freien Mitarbeitern erbracht werden könne. Ferner sei eine Verständigung darauf erfolgt, dass der Einsparzeitraum auf die kommende Beitragsperiode ausgedehnt werde. Bis Ende 2020 würden dann insgesamt 562 Vollzeitäquivalente abgebaut sein. Daran könne ersehen werden, wie groß die Herausforderungen in diesem Bereich seien. Der Stellenplan des ZDF sei seit vielen Jahren konstant; gleichzeitig seien jedoch Digitalkanäle aufgebaut worden. Vor diesem Hintergrund sei die Forderung des ZDF zum Thema Jugendkanal zu sehen, auf die bereits verwiesen worden sei. Es gehe nicht um zusätzlichen Personalaufwand, zusätzliches Geld oder zusätzliche Planstellen; dem ZDF sei allerdings wichtig, dass, wenn der Auftrag kommen sollte, den Jugendkanal aufzubauen, die zusätzlichen Personalkapazitäten, die für den Jugendkanal eingesetzt werden müssten, wobei es sich voraussichtlich um rund 30 Stellen handle, auf die Einsparauflage des ZDF angerechnet würden. Weiter führte sie aus, das BilMoG stelle auch das ZDF vor große Herausforderungen. Die finanziellen Auswirkungen machten zweistellige Millionenbeträge aus. Vor diesem Hintergrund habe das ZDF den aktuellen Versorgungstarifvertrag mit Wirkung zum Jahresende gekündigt und sei mit den Gewerkschaften über einen Nachfolgetarifvertrag im Gespräch. Das ZDF gehe in eine ähnliche Richtung wie die vom Intendanten des SWR vorgestellte. Die erwähnten 0,25 € seien bisher ausschließlich der ARD zugute gekommen, was damit zusammenhänge, dass beim ZDF ebenso wie beim Deutschlandradio bisher keine Deckungsstocklücke aufgetreten sei. Aufgrund der Mehraufwendungen, die durch das BilMoG entstanden seien, gebe es nunmehr jedoch auch dort eine Deckungsstocklücke. Die KEF habe zugesagt, dass, wenn diese 0,25 € weiterhin Bestandteil des Rundfunkbeitrags seien, auch ZDF und Deutschlandradio daran partizipierten, weil im Hinblick auf die moderate Anmeldung zum 19. KEF-Bericht in Absprache mit der KEF davon abgesehen worden sei, den durch das BilMoG verursachten Mehraufwand bei der Anmeldung zu berücksichtigen. Ein Abgeordneter der CDU äußerte unter Hinweis darauf, dass der Intendant des ZDF die Filmakademie besucht habe, ihn interessiere, wie stark sich das ZDF bei der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg im Vergleich zu Engagements bei Filmfördergesellschaften in anderen Ländern engagiere und ob der Intendant des ZDF den Anteil der Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg für angemessen halte. Weiter führte er aus, der Intendant des SWR habe sich klar für den Jugendkanal ausgesprochen. Beim Intendanten des ZDF habe dies etwas anders geklungen. Ihn interessiere, ob der Intendant des ZDF davon ausgehe, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz für die Schaffung eines Jugendkanals entscheiden werde. Der Intendant des ZDF antwortete, zu diesem Angebot sei eine klare Vereinbarung getroffen worden. Die lange Diskussionszeit und die Verschleppung hätten dem Projekt allerdings nicht genützt. In der Folgewoche müsse eine Entscheidung fallen; anderenfalls wäre das Projekt erheblich beschädigt. Noch gebe es unterschiedliche Auffassungen, und derzeit liefen Gespräche mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Aus Sicht des ZDF sei es unabdingbar, sich stärker dem jüngeren Publikum zuzuwenden. Dies könne durch den Jugendkanal geschehen; ferner müssten auch die Netzangebote deutlich verstärkt werden. Auch dazu erhoffe er sich Entscheidungen von der Politik. Er wünsche sich beispielsweise das Recht auf Erstausstrahlung im Netz; denn derzeit dürfe im Netz nur eine Zweitverwertung erfolgen. Ferner müsse eine eigene Netzkultur etabliert werden, um Informationen richtig mit unterhaltenden Elementen zu kombinieren. Er sei für einen Jugendkanal; seine einschränkenden Äußerungen hätten sich lediglich auf die zu erbringenden Einsparauflagen bezogen. Er hielte es für leichtfertig, das nicht rechtzeitig klar zu benennen; denn wenn erst einmal eine Entscheidung gefallen sei, sei es dafür zu spät. Zum Thema Filmförderung sei anzumerken, dass das ZDF mit einem bestimmten Betrag, der unter dem des SWR liege, arbeite. Früher habe Baden-Württemberg 9 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 wenig Lobbyarbeit betrieben. Dies habe sich vor einigen Jahren geändert. Das ZDF sei zu der Erkenntnis gekommen, dass es angesichts der Anzahl der Rundfunkbeitragszahler im Land mehr Produktionen im Land geben sollte. Es sei jedoch festzustellen, dass kein Land mit dem Anteil an der jeweiligen Filmförderung und dem Anteil an den Produktionen richtig zufrieden sei. In diesem Bereich müsse weiter gearbeitet werden. Veränderungen bedürften jedoch eines Gesamtkonzepts, welches er seinen Gremien vorlegen könne. Baden-Württemberg sei ihm wichtig, und er sei gesprächsbereit. Mit der Filmakademie Ludwigsburg gebe es eine gute Zusammenarbeit. Viele seiner Kolleginnen und Kollegen seien dort als Dozent tätig. Die Entwicklung in Ludwigsburg sei ein Erfolgsmodell, und im Ergebnis seien sehr gute Programme entstanden. Ein Abgeordneter der CDU bat um eine Einschätzung, warum mit dem öffentlichrechtlichen Rundfunk weniger Jugendliche als gewünscht erreicht werden könnten, was andere Anbieter möglicherweise besser als der öffentlich-rechtliche Rundfunk machten und wie sich die Jugend entwickelt habe. Der Intendant des ZDF führte aus, sowohl im Hörfunkbereich als auch im Fernsehbereich gebe es durchaus außerordentlich erfolgreiche Angebote. Die FußballWM sei bereits erwähnt worden, auch der Anteil der jüngeren Menschen an den Zuschauern des „heute-journal“ sei durchaus befriedigend. Es gebe jedoch eine Parzellierung des Marktes. Jüngere Menschen neigten dazu, sich nur die Angebote anzusehen, die auf sie zugeschnitten seien. Dies sei bei den Vollprogrammen in der Tat ein Problem. Angesichts der Situation des Marktes sei es nahezu unmöglich, eine Spreizung zwischen der Gruppe der Volksmusikhörer und der Gruppe der ganz jungen Menschen hinzubekommen. Trotzdem sei es wichtig, dass die Hauptkanäle von ARD und ZDF erfolgreich blieben; denn es handle sich um die „Dorflinden“ für eine Gesellschaft, mit denen beispielsweise vor Wahlen mit Vorwahlsendungen vier bis fünf Millionen Zuschauer mobilisiert werden könnten. Ohne so hohe Zuschauerzahlen gäbe es keine Vorwahlberichterstattung im Fernsehen im gegenwärtigen Umfang. Wichtig seien jedoch auch die Spezialkanäle ZDFneo und ZDFinfo. Diese erreichten beachtliche Zuschauerzahlen, jedoch die Gruppe zwischen dem KiKA-Alter und dem Alter von etwa 30 Jahren sei derzeit mit den Angeboten des öffentlichrechtlichen Rundfunks nur schwer erreichbar. Menschen dieser Altersgruppe seien häufig unterwegs und seien ebenso häufig im Internet präsent. Serien würden beispielsweise häufig am Stück angesehen. Es sei nicht aussichtslos, auch diese Menschen zu erreichen, doch bedürfe es dafür zusätzlicher Anstrengungen. Der Intendant des SWR führte ergänzend aus, der SWR mache die gleichen Erfahrungen. Es gebe auch in den Vollprogrammen durchaus Angebote, die auch von jungen Menschen intensiv genutzt würden. Sie reichten von der „Tagesschau“ bis zur Sportberichterstattung beispielsweise über die Fußball-WM. Auch der „Tatort“ zähle dazu. Dies ändere jedoch nichts daran, dass ein Angebot konzipiert werden müsse, das genau auf die Interessen der jungen Menschen zugeschnitten sei. Dass entsprechende Anstrengungen erfolgreich seien, werde beispielsweise daran sichtbar, dass mit vereinzelten Angeboten bei EinsPlus mit sehr bescheidenen Mitteln viele junge Menschen erreicht werden könnten. Auch die Sendung „Kanzlercheck“ im Vorfeld einer Wahl sei geeignet gewesen, auch junge Menschen in großem Umfang mit dem Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vertraut zu machen. Auch Musiksendungen seien geeignet, junge Menschen anzusprechen. Wenn es jedoch keinen Auftrag gebe, dafür ein umfassendes multimediales Angebot bereitzustellen, das die Nutzungsgewohnheiten junger Menschen berücksichtige, bleibe das Erreichte Stückwerk. Wer ignoriere, dass junge Menschen den klassischen Fernseher, das Radio und das Internet parallel nutzten und immer wieder zwischen den Angeboten wechselten, gefährde aus seiner Sicht das System insgesamt. Ein Abgeordneter der CDU merkte an, er hätte es begrüßt, wenn der Intendant des ZDF ein richtig schönes Angebot für die MFG mitgebracht hätte. Denn der SWR engagiere sich bei der MFG wesentlich stärker, sodass konstatiert werden müsse, dass es die MFG ohne den SWR wohl nicht gäbe. 10 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 Unter Bezugnahme auf die in Rede stehenden 30 Stellen für den Jugendkanal brachte er vor, in der bisherigen Berichterstattung über dieses Thema sei von der beabsichtigten Verrechnung mit dem Gesamtetat von 45 Millionen € keine Rede gewesen. Vielmehr sei der Eindruck entstanden, der Personalrat des ZDF lehne den Jugendkanal mit der Begründung ab, die erforderlichen Stellen könnten aus dem Bestand nicht herausgelöst werden. Er nehme an, dass die Forderung nach den 30 Stellen dazu gedacht gewesen war, innerhalb des Hauses beruhigend zu wirken, was durchaus nachvollziehbar sei. Er wolle von der KEF, die den Betrag von 45 Millionen € offenbar errechnet habe, wissen, ob darin diese 30 Stellen enthalten seien. Der Vorsitzende der KEF erklärte, an der Erarbeitung des Jugendangebots sei die KEF nicht beteiligt gewesen. Der Betrag von 45 Millionen € sei von ARD und ZDF ermittelt worden; dabei handle es sich um eine Art Selbstverpflichtung für den Jugendkanal. Diese 45 Millionen € seien nicht mit dem Zusatz ausgewiesen worden, dass darin 30 Stellen enthalten seien. Die Forderung des ZDF resultiere offenbar daraus, dass angesichts des für einen Jugendkanal erforderlichen Personals etwas mehr Zeit als geplant benötigt werde, um die Personaleinsparvorgabe umzusetzen. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass für das Personal, das später als geplant abgebaut werde, in der Zeit bis dahin Personalkosten anfielen, die in dem Etat für das Jugendangebot nicht enthalten seien, sodass sie aus einem anderen Bereich des Budgets des ZDF kommen müssten. Denn anderenfalls würde das Jugendangebot teurer als die angegebenen 45 Millionen €. Die KEF habe die Höhe des für den Jugendkanal veranschlagten Betrags untersucht und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese 45 Millionen € sehr knapp kalkuliert seien. Es sei nicht der Eindruck entstanden, dass der Jugendkanal üppig ausgestattet wäre. Die Verwaltungsdirektorin des ZDF stellte klar, dem ZDF gehe es darum, dass ausschließlich hinsichtlich der Einsparvorgabe im Personalbereich für Erleichterung gesorgt werden solle. Es stehe außer Frage, dass dadurch ein finanzieller Aufwand entstehe, der an anderer Stelle durch Einsparungen kompensiert werden müsse. Denn mehr Geld könne das ZDF deswegen nicht beanspruchen. Der Intendant des SWR führte ergänzend aus, der Beitrag des ZDF, der sich nach dem Finanzierungsmodell auf 15 Millionen € belaufe, könne darin bestehen, dass fertiges Programm zugeliefert werde oder Programm produziert werde, was Personal erfordere. Er könne sich die Verknüpfung der Forderung nach 30 Stellen und der Deckelung des Gesamtaufwands auf 45 Millionen € nur so vorstellen, dass Geld durch Personal ersetzt werde. Weil jedoch gleichwohl die Personaleinsparvorgabe der KEF berührt sei, bedürfe dies der Zustimmung der KEF. Der Leiter Finanzen des SWR merkt an, in den 45 Millionen € seien Kosten für Technik, Ausstattungskosten, Programmkosten und Personalkosten enthalten. Der Vorsitzende der KEF konstatierte, wenn die Ministerpräsidentenkonferenz den Auftrag erteile, einen Jugendkanal aufzubauen, sei darin die Vorgabe enthalten, dass dafür insgesamt 45 Millionen € ausgegeben würden. Die konkrete Umsetzung obliege den Rundfunkanstalten mit der Maßgabe, dass kein zusätzliches Geld beansprucht werden könne. Der Intendant des Deutschlandradios brachte vor, die wirtschaftliche und finanzielle Lage von Deutschlandradio stehe im Kontext dessen, was bereits diskutiert worden sei. Auch bei Deutschlandradio gebe es das Problem, dass die Einnahmen weniger stark stiegen, als die Kostensteigerungen es eigentlich erfordern würden. Deutschlandradio werde im Jahr 2016 seine Rücklagen fast komplett aufgebraucht haben; auch Deutschlandradio habe keine weiter gehende Planungssicherheit. Auch Deutschlandradio habe einen Strategieprozess, der seit dem Jahr 2010 laufe. Ferner verfolge Deutschlandradio seit Jahren einen strikten Kurs der internen Umschichtungen und der Rationalisierung, um vor allem auch den neuen medialen Herausforderungen begegnen zu können. Er erinnere in diesem Zusammenhang an die notwendige Internetbegleitung der Programme sowie die ausführliche Verschriftung von Beiträgen und Interviews, um sie im Internet verfügbar zu machen, 11 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 was zunehmende Bedeutung erlange. Angesichts der rasanten Entwicklung sehe er im Übrigen Diskussionsbedarf darüber, inwiefern bestimmte Begrenzungen, die das Entwicklungstempo der Rundfunkanstalten verringerten, aufgehoben werden könnten, um den Rundfunkanstalten weitere Entwicklungsspielräume zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass Deutschlandradio pro Jahr 200 Millionen Zugriffe zum Herunterladen registriere. Deutschlandradio sei dabei, die Kernprogramme Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur in mehreren Teilschritten konsequent in ihrem Alleinstellungsmerkmal zu profilieren und besser aufeinander abzustimmen. Deutschlandradio sehe sich auch komplementär zu den Programmen der ARD. Seit dem vergangenen Jahr werde im Deutschlandfunk in der Nacht ein Wortprogramm, das naturgemäß aufwendiger als das bisherige Musikprogramm sei, gesendet. Dies sei sinnvoll, um eine Wortalternative zu dem sehr guten Klassikangebot der ARD zu bieten. Seit dem Sommer sei das Berliner Kulturprogramm verändert worden; beispielsweise gebe es täglich ein Literaturmagazin sowie Sendungen zu Theater, Film und Multimediawelt. Auch eine moderne Philosophiesendung sei im Programm, und zwar ohne zusätzliche Mittel zu erfordern. Deutschlandradio erhalte aus dem Rundfunkbeitrag in Höhe von derzeit 17,98 € einen Anteil von 0,46 €. Die Programme von Deutschlandradio seien naturgemäß nicht billig; die Qualität der Programmprofile erfordere auch einen relativ hohen Produktionsaufwand. Derzeit sei Deutschlandradio dabei, durch verstärkte Investitionen in moderne Technik mittelfristig die Kosten zu senken. Aufgrund des Programmauftrags habe Deutschlandradio zwangsläufig einen hohen Eigenproduktionsanteil. Beim wortlastigen Informationsprogramm Deutschlandfunk würden 85 % der Sendungen und Beiträge selbst produziert, weil sie woanders nicht existierten. Bei Deutschlandradio Kultur liege der Anteil der Eigenproduktionen bei 70 %. Deutschlandradio produziere über 80 Hörspiele und gehe mit Deutschlandradio Kultur jeden Samstag in eine deutsche Oper und übertrage von dort live. Es könne die Frage aufgeworfen werden, warum aus Kostengründen nicht weniger als 80 Hörspiele produziert würden, doch wenn in diesem Bereich stark gekürzt würde, würde irgendwann niemand mehr Hörspiele produzieren. Deutschlandradio befinde sich in einem engen Austausch mit dem SWR. Im vergangenen Jahr habe es viele gemeinsame Produktionen gegeben, die mit hohen Preisen ausgezeichnet worden seien. Beispielsweise sei zum ersten Mal „Ulysses“ produziert worden, was für beide Beteiligte sehr teuer gewesen sei. Doch wenn Deutschlandradio zusammen mit Partnern diesen Aufwand nicht mehr betreiben würde, gäbe es diese Produktionen nicht mehr. Die Programmakzeptanz steige; der Deutschlandfunk habe im vergangenen Jahr 10 % Hörer zugewonnen. Mit dem Deutschlandfunk würden täglich deutlich über 1,7 Millionen Zuhörer erreicht, mit Deutschlandradio Kultur rund 450 000. Dazu sein anzumerken, dass rund 6 Millionen Menschen täglich die sogenannten gehobenen Programme hörten, also die Programme für Kultur und Information. Deutschlandradio erreiche mit insgesamt 2,2 Millionen Hörern mehr als ein Drittel dieser Hörerschaft. Dies sei ein befriedigendes Ergebnis. Völlig unbefriedigend sei jedoch nach wie vor die Frequenzausstattung von Deutschlandradio. Trotz starker einzelner Sender könnten rund ein Drittel der Menschen in Baden-Württemberg den Deutschlandfunk nicht hören und könnten sogar zwei Drittel der Menschen in Baden-Württemberg Deutschlandradio Kultur nicht hören. Mit dem Deutschlandfunk würden nur rund 60 % der Fläche des Landes und mit Deutschlandradio Kultur nur 14 % der Fläche des Landes abgedeckt. Dies sei angesichts des bundesweiten Auftrags, den Deutschlandradio habe, außerordentlich unbefriedigend. 12 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 Er schätze die Programme des SWR außerordentlich, doch gleichwohl bedauere er, dass im gesamten Großraum Ravensburg die Angebote von Deutschlandradio nicht empfangbar seien. Angesichts dessen, dass jeder Haushalt in Baden-Württemberg 0,46 € für Deutschlandradio aufwende, sei diese Empfangbarkeit wie bereits erwähnt völlig unbefriedigend. Im UKW-Bereich gebe es leider keine realistische Möglichkeit, eine signifikante Verbesserung herbeizuführen; denn jede Verbesserung zugunsten von Deutschlandradio ginge zulasten des SWR oder zulasten privater Veranstalter. Doch üppig sei auch der SWR nicht mit Frequenzen ausgestattet; beispielsweise könne auch das Kulturprogramm SWR2 nicht überall im Land empfangen werden. Die Verbreitungssituation im UKW-Bereich lasse sich also nicht wesentlich verbessern; DRadio Wissen werde bereits derzeit ausschließlich über DAB+ und das Internet verbreitet. Auch aus Kostengründen setze Deutschlandradio konsequent auf die digitale DAB+-Verbreitung. Der Verwaltungs- und Betriebsdirektor des Deutschlandradios legte ergänzend dar, der Netzausbau für DAB+ komme langsamer voran, als es geplant gewesen sei und wünschenswert wäre. An Deutschlandradio liege es jedoch nicht. Wegen der Verzögerung habe Deutschlandradio im vergangenen Jahr nicht alles Geld, das für DAB+ eingeplant gewesen sei, ausgegeben; das verbleibende Geld werde der Rücklage zugeführt. In der KEF-Anmeldung seien angemeldete Gelder im Umfang von 7,2 Millionen € für vier Jahre gestrichen worden, weil der Netzausbau nicht so schnell wie geplant vorankomme. Gleichwohl sei Deutschlandradio erfolgreich dabei, seinen Beitrag in Sachen DAB+ zu leisten, und werde Mittel umschichten. In diesem Zusammenhang sei anzumerken, dass Deutschlandradio zum Jahresende die Verbreitung von Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur über Langwelle ersatzlos einstellen werde, auch wenn Deutschlandradio bereits Rückmeldungen von Zuhörern erhalte, für die der Empfang über Langwelle die einzige Zugangsmöglichkeit zu den Programmen von Deutschlandradio sei. In einem solchen Fall sei es im Übrigen auch nicht empfehlenswert, zum Mittelwellenempfang zu wechseln; denn ein Jahr später werde auch die Mittelwellenübertragung eingestellt, um sich besser auf die digitale Übertragung fokussieren zu können. Anschließend führte er aus, seit dem 18. Januar 2010 werde einem Auftrag aus dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag folgend DRadio Wissen gesendet. Der Finanzbedarf für dieses Programm sei nicht mehr im entsprechenden KEF-Bericht und damit in der damaligen Rundfunkgebühr berücksichtigt worden. Die Finanzierung des anerkannten Bedarfs sei in den ersten Jahren aus Mitteln aus dem KEFProjekt „Mobile Broadcast“ erfolgt, die von ARD und ZDF nicht in Anspruch genommen worden seien und dann Deutschlandradio zugeflossen seien. Dabei habe es sich jedoch nicht um eine nachhaltige Finanzierung gehandelt. Weil der Rundfunkbeitrag im Zusammenhang mit dem Modellwechsel unverändert geblieben sei und auch die Aufteilung auf die drei Systeme gleich geblieben sei, habe die Gefahr bestanden, dass es weiterhin kein nachhaltiges Finanzierungskonzept für DRadio Wissen gebe. Im 19. KEF-Bericht sei jedoch eine Lösung dieses Problems angelegt. Diese sehe vor, dass Deutschlandradio den Programmbedarf aus vorhandenen Rücklagen finanzieren könne. Ab 2015 werde der Anteil am dann abgesenkten Rundfunkbeitrag neu zugeschnitten, und im Zuge dessen erhalte Deutschlandradio rund 0,02 € mehr, die ausschließlich dem Zweck dienten, eine nachhaltige Finanzierung von DRadio Wissen sicherzustellen. Der anerkannte Bedarf für dieses Programm über einen Zeitraum von vier Jahren hinweg liege also bei insgesamt 29,5 Millionen €. Er erwähne dies deshalb, weil die KEF unterstellt habe, dass die veränderte Aufteilung zum 1. Januar 2015 wirksam werde, sodass die erwähnten 0,02 € ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung stünden. Wenn die Neuaufteilung allerdings erst später vorgenommen werde, fehle Deutschlandradio in jedem Monat, um den sich die 13 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 Änderung verschiebe, Geld. Einige wenige Monate Verspätung ließen sich noch überbrücken, doch lege er Wert auf die Feststellung, dass der Umstellungstermin für Deutschlandradio eine besondere Bedeutung habe. Deutschlandradio sei seit seiner Gründung auf der Basis staatsvertraglicher Regelungen mit 40 % an der Rundfunk-Orchester und -Chöre GmbH Berlin, des Trägers von zwei großen Sinfonieorchestern und zwei Chören, beteiligt. Die weiteren Gesellschaftsanteile würden vom Bund mit 35 %, dem Land Berlin mit 20 % und dem Rundfunk Berlin Brandenburg mit 5 % gehalten. In der Vergangenheit habe es zurückhaltende Initiativen von Deutschlandradio gegeben, diese Struktur zumindest ein Stück weit infrage zu stellen. Diese Versuche seien jedoch letztlich an den anderen Trägern gescheitert. Bis 2016 sei der Anteil, der von Deutschlandradio zu erbringen sei, ausfinanziert und im Rundfunkbeitrag berücksichtigt. In der Summe würden dafür rund 12,2 Millionen € pro Jahr aufgewendet. Ab 2017 werde es die eine oder andere Änderung geben. Bei der Rundfunk-Orchester und -Chöre GmbH seien noch Rücklagen vorhanden, die bisher zur Glättung des Zuschusses genutzt worden seien. Diese seien dann aufgebraucht. Darüber hinaus würden erst dieser Tage die letzten tarifvertraglichen Regelungen so angepasst, dass alte Osttarifverträge auf Westniveau umgestellt würden. Dies führe betriebswirtschaftlich dazu, dass ab 2017 eine oberhalb der Preissteigerungsrate liegende Anpassung des Zuschusses zu erwarten sei. Deutschlandradio habe sich dazu in der Weise positioniert, dass dies bei der KEF angemeldet werde, sofern alle übrigen Beteiligten – insbesondere der Bund und das Land Berlin – für ihre Zuschüsse ähnliche Garantieerklärungen abgeben würden. Wenn die KEF diese Aufwendungen jedoch nicht anerkenne, werde nicht bei den Programmmitteln gespart; für Deutschlandradio sei dies vielmehr ein „Sondertopf“, der entweder bereitgestellt werde oder nicht. Ein Abgeordneter der CDU merkte an, früher habe er, wenn er Deutschlandfunk gehört habe, die Überbrückungsmusik zwischen den Beiträgen als sehr störend empfunden. Er sei erfreut darüber, dass er sich inzwischen nicht mehr zu einem Senderwechsel zwischen den Beiträgen veranlasst sehe. Ferner sei er erfreut über die hohe Aktualität der Nachrichten. Ein weiterer Abgeordneter der CDU äußerte, bei der Vorstellung des letzten KEFBerichts habe es noch viele Fragen insofern gegeben, wie sich DAB+ entwickeln werde. Angesichts dessen, was zwischenzeitlich zu diesem Thema etwa auch aus der Automobilindustrie zu hören sei, könne wohl davon ausgegangen werden, dass der Point of no Return überschritten sei. Ihn interessiere, welche Aufgaben der Intendant des Deutschlandradios aufseiten der Politik sehe. Der Intendant des Deutschlandradios erklärte, der Point of no Return sei aus seiner Sicht in der Tat überschritten. Die KEF habe ARD und Deutschlandradio aufgefordert, spätestens im Frühjahr eine Reihe von Fragen zu beantworten, beispielsweise die, wie die Konzepte für den Ausbau von DAB+ aussähen, welcher Finanzbedarf sich abzeichne und ob für ein Abschaltdatum für UKW plädiert werde. Mit der ARD habe seit Langem Einigkeit darüber bestanden, dass ein hybrider Ansatz favorisiert werde, der auf DAB+ als Rückgrat der künftigen terrestrischen Verbreitung und das Internet setze. Bei der ARD handle es sich jedoch um eine Arbeitsgemeinschaft, sodass auf dieser Seite stark unterschiedliche Auffassungen vertreten würden. Während der Bayerische Rundfunk die Position des Deutschlandradios in vollem Umfang teile und sich auch der SWR dazu bekenne, gebe es Teile der ARD, die in diesem Bereich zurückhaltender seien. Eine Landesrundfunkanstalt positioniere sich sogar klar ablehnend. Auf Druck der KEF gebe es nunmehr eine Arbeitsgruppe der ARD, die bis zum November den Intendanten einen Beschlussvorschlag vorlegen werde. Er sei der festen Überzeugung, dass die ARD DAB+ tatsächlich als Technologie der Zukunft anerkenne. Die ARD werde im Gegensatz zum Deutschlandradio jedoch voraussichtlich kein Abschaltdatum für UKW nennen. 14 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 Wenn dieses Bekenntnis zu DAB+ als Zukunftstechnologie vorliege, müsse geprüft werden, was seitens der Regulierungsbehörden und seitens der Politik getan werden müsse. Schließlich sollte es auch ein Bekenntnis der politischen Seite dergestalt geben, dass DAB+ die Zukunftstechnologie sei. Eine so klare Positionierung vermisse er derzeit, und dies führe dazu, dass einige nach wie vor meinten, es könnte auch auf das Internet hinauslaufen. Davor warne er jedoch; denn das Radio ginge im Internet unter und würde zudem Gefahr laufen, sich Geschäftsmodellen beispielsweise von Serverbetreibern unterwerfen zu müssen. Nicht zu unterschätzen sei auch, dass für die Nutzer stark steigende Kosten zu befürchten wären, weil bei Nutzung des Internets zwischen dem Sender und dem Nutzer eine 1:1-Verbindung hergestellt werde und jede dieser einzelnen Verbindungen Serverkapazitäten erfordere. Das Internet sei jedoch zu wertvoll und zu entscheidend für die Wirtschaft, als dass es überlastet werden sollte. Deshalb sollte die Massenkommunikation über den Rundfunk abgewickelt werden. Mit dieser Problematik müsse sich die Politik befassen; auch die Regulierungsbehörden müssten sich damit beschäftigen. Bisher befasse sich die Medienpolitik fast ausschließlich mit Fernsehen, doch nunmehr müsse der Fokus auch auf das Radio gelenkt werden. Nicht unerheblich sei auch, dass ein Übergang zu DAB+ zu Kosteneinsparungen führen werde. Der Intendant des SWR erklärte, er könne sich einen Umstieg zu DAB+ nur dann vorstellen, wenn öffentlich-rechtliche und private Anbieter gemeinsam vorangingen. Ein Großteil der privaten Veranstalter sei jedoch zumindest derzeit noch dezidiert gegen einen Umstieg, solange keine Kostenerstattung erfolge. Erschwerend komme hinzu, dass in Deutschland nach seinen Informationen derzeit rund 400 Millionen UKW-Geräte betrieben würden, die nach einem Umstieg zu Elektronikschrott würden. Deshalb tue sich der Gesetzgeber schwer, einen Abschaltzeitpunkt für UKW festzulegen. Allen Beteiligten wäre es vermutlich recht, wenn ein konkreter Abschaltzeitpunkt genannt würde; die Möglichkeit für eine Abschaltung von UKW sei jedoch auch von Entwicklungen abhängig, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk allein nicht einleiten könne. Der Intendant des Deutschlandradios legte dar, nach seinen Informationen seien in Deutschland 140 Millionen Radiogeräte in Betrieb. Diese würden nach einer Abschaltung von UKW in der Tat überflüssig. Jährlich würden etwa 7 Millionen Rundfunkgeräte erneuert; wenn ab sofort nur noch Radiogeräte verkauft werden dürften, die nicht nur für UKW, sondern auch für DAB+ geeignet seien, würde es 20 Jahre dauern, bis das Problem gelöst sei. Dies könne etwas beschleunigt werden. Die privaten Anbieter seien in der Tat weitestgehend gegen eine Abschaltung von UKW. Denn sie sähen für sich keine entscheidenden Vorteile. Es sei also erforderlich, auch regulatorisch einzugreifen, und dann sei ein Umstieg innerhalb von zehn Jahren möglich. Dies zeige das Beispiel Schweiz. Für nachahmenswert halte er im Übrigen die Aufforderung des Bayerischen Landtags an den Bayerischen Rundfunk und andere, mehr für DAB+ zu tun. Ein Abgeordneter der CDU warf ein, ihn habe überrascht, dass für den Intendanten des SWR die privaten Anbieter die Benchmark lieferten, an der sich der SWR orientiere. Der SWR sei bereits selbstbewusster gewesen. Anschließend äußerte er, hinsichtlich der Festlegung eines Abschaltzeitpunkts sei er sehr skeptisch. Er erinnere an die Schwierigkeiten, die bei dem Bestreben zutage träten, überall im Land einen schnellen Internetzugang sicherzustellen. Angesichts dessen plädiere er dafür, auf die Dynamik der Entwicklung zu setzen und zunächst die Voraussetzungen zu schaffen, dass DAB+ flächendeckend empfangen werden könne. Er hielte es nicht für sinnvoll, bereits derzeit einen weit in der Zukunft liegenden Abschaltzeitpunkt festzulegen. Der Intendant des Deutschlandradios merkte an, der Landtag von Sachsen-Anhalt habe sich für 2025 als Abschaltzeitpunkt entschieden. 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 15 / 5845 Der Abgeordnete der CDU entgegnete, aufgrund der topografischen Situation sei es in Sachsen-Anhalt viel leichter als in Baden-Württemberg, eine flächendeckende Versorgung mit DAB+ zu ermöglichen. Der Intendant des SWR stellte abschließend klar, es gehe nicht um Selbstbewusstsein, sondern darum, den Markt richtig einzuschätzen. Es sei unstreitig, dass die privaten Veranstalter die Hälfte des Marktes stellten, und er könne sich nicht vorstellen, eine so weitreichende Entscheidung gegen die Hälfte der Marktteilnehmer durchzusetzen. Auch er hätte lieber früher als später eine Umstellung von UKW auf DAB+, doch aus seiner Sicht könne die geschilderte Marktsituation nicht ignoriert werden. Hinsichtlich der Zahl der Rundfunkgeräte in Deutschland habe er versehentlich eine falsche Zahl genannt, doch auch 140 Millionen nach einer Umstellung nicht mehr nutzbare Geräte seien ein, wenn auch lösbares, Problem. Das wesentlich größere Problem sei die mangelnde Bereitschaft der privaten Veranstalter zu einem Wechsel der Technologie. Die Lösung dieses Problems erfordere voraussichtlich längerfristige Anstrengungen. Der Ausschussvorsitzende bedankte sich unter dem Beifall des Ausschusses für das Erscheinen im Ausschuss und die gemachten Ausführungen. Der Ausschuss beschloss ohne förmliche Abstimmung, dem Plenum zu empfehlen, von den fünf Mitteilungen Kenntnis zu nehmen. 15. 10. 2014 Günther-Martin Pauli 16