Transparenzbericht 2014 PricewaterhouseCoopers AG

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Transparenzbericht 2014 PricewaterhouseCoopers AG
www.pwc.de
Transparenzbericht 2014
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Transparenzbericht nach
§ 55c der Wirtschaftsprüferordnung
Vorwort
Vorwort
Nach § 55c Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sind Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichtet, jährlich spätestens drei Monate
nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite
zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines
Unternehmens von öffentlichem Interesse (§ 319a Abs. 1 Satz 1 HGB) durchführen.
Diese Pflicht beruht auf Art. 40 der „Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von
Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen ...“ (8. EU-Richtlinie). In den
Transparenzbericht sind bestimmte Angaben über die Struktur und die interne
Organisation des Abschlussprüfers aufzunehmen.
Als eine der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland und als
Abschlussprüfer zahlreicher kapitalmarktorientierter Unternehmen kommt die
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft dieser
Verpflichtung durch den vorliegenden Transparenzbericht nach.
Transparenzbericht 2014 2
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Vorwort.....................................................................................................................2
A
Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen...................................................4
1
Rechtsform und Eigentumsverhältnisse........................................................4
2
Einbindung in ein Netzwerk..........................................................................6
2.1
Einbindung in das weltweite PwC-Netzwerk.................................................6
2.2
Einbindung in die Cluster-Organisation........................................................7
2.3
Zusammenschluss in der PwC Europe...........................................................7
2.4
Deutsche Unternehmensgruppe....................................................................8
3
Internes Qualitätssicherungssystem.............................................................8
3.1
Einrichtung des Qualitätssicherungs­systems................................................9
3.2
Regelungen des Qualitätssicherungssystems................................................9
3.2.1 Allgemeine Praxisorganisation.....................................................................9
3.2.2 Auftragsabwicklung.................................................................................... 11
3.2.3 Nachschau..................................................................................................13
3.3
Durchsetzung des Qualitätssicherungssystems........................................... 14
3.4Erklärung des Vorstands zur Durchsetzung des ­
Qualitäts­sicherungssystems........................................................................ 14
4Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß § 57a WPO............................. 14
5Liste der von der PwC AG geprüften Unternehmen von öffentlichem
Interesse ..................................................................................................... 14
6Sicherstellung der Unabhängigkeit .............................................................15
6.1Information und Training der PwC-Mitarbeiter..........................................15
6.2Sicherstellung der persönlichen Unabhängigkeit........................................ 16
6.3Sicherstellung der auftragsbezogenen Unabhängigkeit............................... 16
6.4
Kontrollmaßnahmen.................................................................................. 16
6.5Erklärung des Vorstands über die Maßnahmen zur Wahrung der
Unabhängigkeit .......................................................................................... 17
7Vergütungsgrundlagen der Organmitglieder und leitenden
Angestellten der PwC AG ........................................................................... 17
7.1Vergütung der Mitglieder des Vorstands und der Partner............................ 17
7.2
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats.................................................18
7.3
Vergütung der leitenden Angestellten.........................................................19
B
1
2
3
Zusätzliche Angaben für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.....................20
Leitungsstruktur.........................................................................................20
Fortbildung der Berufsangehörigen............................................................23
Finanzinformationen..................................................................................24
Anlagen..................................................................................................................26
1
Kontaktdaten der Niederlassungen der PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft..................................26
2
Gesellschaften der Unternehmensgruppe PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft..................................28
3Liste der im Jahr 2013 geprüften Unternehmen i. S. d. § 319a HGB.............30
Ihre Ansprechpartner..............................................................................................34
Transparenzbericht 2014 3
Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
A
Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
1 Rechtsform und Eigentumsverhältnisse
Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(PwC AG) ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie hat ihren Sitz in
60327 Frankfurt am Main, Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, und unterhält
berufsrechtliche Zweigniederlassungen an 29 Standorten in Deutschland; diese
sind mit ihren Kontaktdaten in Anlage 1 aufgeführt.
Die PwC AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter
HRB 44845 eingetragen. Im Berufsregister, das von der Wirtschaftsprüferkammer
geführt wird, ist die Gesellschaft unter der Nummer 150 9337 verzeichnet.
Entstanden ist die PwC AG durch eine Zusammenlegung der Geschäftsbetriebe
der zwischenzeitlich auf die PwC AG verschmolzenen C&L Deutsche Revision
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Price Waterhouse
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, beide mit Sitz in Frankfurt am Main.
Bei diesen beiden Vorgängergesellschaften der PwC AG handelte es sich um
traditionsreiche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die zum Zeitpunkt der Fusion
im Jahr 1998 auf ein zum Teil über 100-jähriges Bestehen zurückblicken konnten.
So geht die Firmengeschichte der Price Waterhouse GmbH, die 1924 ihr erstes
Büro in Deutschland eröffnete, auf die Gründung einer Prüfungsgesellschaft
1849 in London durch Samuel Lowell Price zurück. Coopers & Lybrand ging
aus dem Zusammenschluss einer englischen, von William Cooper 1854
gegründeten, und einer amerikanischen Prüfungsgesellschaft hervor. Die
C&L Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
entstand durch eine Verschmelzung zweier in Deutschland führender Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, nämlich der 1905 gegründeten TreuhandVereinigung Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main sowie der Treuarbeit
Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und Frankfurt am Main, die 1922 ihren
Geschäftsbetrieb aufnahm. Ab 1995 traten die Treuhand-Vereinigung AG und die
Treuarbeit AG als Mitglied von Coopers & Lybrand International unter dem Namen
C&L Deutsche Revision gemeinsam am Markt auf. Ab 1998 haben die C&L Deutsche
Revision sowie die Price Waterhouse GmbH ihren Geschäftsbetrieb zunächst
unter der Firmierung PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fortgeführt, bevor zum 01. Juni 2005 eine Umfirmierung
in PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
erfolgte.
Das Grundkapital der PwC AG beträgt 10.000.000 Euro und ist in
10.000.000 Stück­aktien eingeteilt. Die Aktien werden zu 90 Prozent von der PwC
Europe Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main
(PwC Europe), zu 9 Prozent vom Konsortium PwC Europe und zu 1 Prozent vom
Konsortium PwC Deutschland & Österreich gehalten.
Transparenzbericht 2014 4
Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
Bei dem Konsortium PwC Europe handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen
Rechts. Alleinige Gesellschafter sind das Konsortium PwC Deutschland &
Österreich (67,5 Prozent) und die Coöperatie PricewaterhouseCoopers Nederland
U.A., Amsterdam, (32,5 Prozent). Die Coöperatie PricewaterhouseCoopers
Nederland U.A. ist eine in den Niederlanden zugelassene Abschluss­prüfungs­
gesellschaft. Das Konsortium PwC Deutschland & Österreich ist eine Gesellschaft
bürgerlichen Rechts, die sich derzeit aus 427 Wirtschafts­prüfern, in einem
anderen Mitgliedstaat der EU zugelassenen Abschluss­prüfern, Steuerberatern und
Rechtsanwälten zusammensetzt. Weitere Gesellschafterin des Konsortiums PwC
Deutschland & Österreich ist die TREUKO Revisions- und Treuhandgesellschaft
mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (TREUKO), die wiederum im alleinigen
Anteils­besitz eines bei der PwC AG tätigen Wirtschafts­prüfers steht. Die TREUKO
hat ihre Konsortialanteile durch die Ausgabe von Genuss­rechten finanziert. Diese
Genuss­rechte werden von solchen für die PwC AG tätigen Personen gehalten, die
keine Berufs­angehörigen sind.
Die Konsortialanteile und Genussrechte werden an die Partner der PwC AG
ausgegeben. Daneben sind in geringem Umfang auch andere leitende Mitarbeiter
der PwC AG beteiligt. Ferner gehören dem Konsortium PwC Deutschland &
Österreich auch die Partner der PwC Austria Holding AG Wirtschafts­prüfungs­
gesellschaft (PwC A Holding AG), Wien, an. Diese sind sämtlich als österreichische
Wirtschafts­prüfer zugelassen. In der Gruppe der Partner halten alle Personen
jeweils die gleiche Zahl von Anteilen.
Die Namen der Gesellschafter der PwC AG und die Höhe ihrer Beteiligung sind aus
dem Berufsregister ersichtlich, das auf der Homepage der Wirtschaftsprüferkammer
(WPK) einsehbar ist.
Der Gesellschafterkreis der PwC AG setzt sich danach wie folgt zusammen:
Gesellschafterkreis der PwC AG
Anzahl
Wirtschaftsprüfer (§ 1 Abs. 1 WPO)
Beteiligung
260
3,01 %
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (§ 1 Abs. 3 WPO)
2
92,06 %
In einem anderen Mitgliedstaat der EU zugelassene
Abschlussprüfer
19
0,22 %
In einem anderen Mitgliedstaat der EU zugelassene
Prüfungsgesellschaften
1
2,93 %
148
1,78 %
430
100,00 %
In der Gesellschaft tätige Berufsangehörige
i. S. d. § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1a WPO
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Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
2 Einbindung in ein Netzwerk
2.1 Einbindung in das weltweite PwC-Netzwerk
Die PwC AG ist Mitglied des weltweiten Netzwerks der PricewaterhouseCoopersGesellschaften. Alle Mitgliedsfirmen dieses internationalen Netzwerks sind
eigenständige und unabhängige Rechtssubjekte, die jeweils von einem eigenen
lokalen Management geführt werden.
Die nationalen PwC-Gesellschaften sind durch ihre Mitgliedschaft in der
PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) verbunden, einer in
England und Wales registrierten Company limited by guarantee, die bestimmte
Aktivitäten der Mitgliedsfirmen koordiniert.
Die PwCIL selbst erbringt gegenüber Mandanten keine Dienstleistungen. Diese
werden vielmehr ausschließlich von den einzelnen Mitgliedsfirmen im eigenen
Namen und auf eigene Rechnung erbracht. Die Tätigkeit der PwCIL besteht im
Wesentlichen darin,
• Marktchancen zu identifizieren und Strategien zu deren Nutzung zu entwickeln,
• die Zusammenarbeit der Mitgliedsfirmen auf dem Gebiet der Produktentwicklung
und -anwendung, der Identifizierung von vorhandenen Erfahrungen sowie des
Wissensaustauschs durch Bildung interner Netzwerke zu stärken,
• Maßnahmen zu ergreifen, die die Bekanntheit der Marke
„PricewaterhouseCoopers“ am Markt steigern, und
• gemeinsame Risiko- und Qualitätsstandards zu entwickeln und sich für ihre
einheitliche Anwendung durch die Mitgliedsfirmen einzusetzen, einschließlich
der Einhaltung von Prozessen zur Sicherstellung der beruflichen Unabhängigkeit.
Innerhalb der PwCIL bestehen folgende Gremien:
Global Board
Das Global Board ist für die Governance des PwC-Netzwerks verantwortlich und
beaufsichtigt das Network Leadership Team. Das Board ist nur den Mitgliedsfirmen
gegenüber verantwortlich und hat keine externe Funktion.
Network Leadership Team (NLT)
Das NLT bestimmt die übergreifende strategische Ausrichtung des PwC-Netzwerks
und legt die einzuhaltenden Standards und Policies fest.
Strategy Council
Mitglieder des Strategy Council sind Repräsentanten der größten PwCMitgliedsfirmen. Im Council wird die strategische Ausrichtung des Netzwerks
abgestimmt und die gleichgerichtete Umsetzung der Strategien gefördert.
Network Executive Team (NET)
Das NET koordiniert netzwerkübergreifend Kernbereiche der Service Lines und
Funktionsbereiche wie zum Beispiel Risiko- und Qualitätsmanagement, Human
Capital, operatives Geschäft, Marke und Firmenauftritt.
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Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
Mit dem Beitritt zum weltweiten PwC-Netzwerk erhalten die Mitgliedsfirmen
das Recht, die Marke „PricewaterhouseCoopers“ zu verwenden und gemeinsame
Ressourcen, Methoden, Fachwissen und Erfahrungen zu nutzen. Im Gegenzug
dazu ist jede Mitgliedsfirma verpflichtet, einheitliche Richtlinien zu befolgen und
Standards des Netzwerks einzuhalten. Diese Standards betreffen nicht nur zentrale
Aspekte wie Unabhängigkeit und Risikomanagement, sondern umfassen auch
weitergehende Anforderungen beispielsweise an das Personalmanagement und die
Firmenkommunikation. Die Einhaltung der Standards und damit die rechtmäßige
Nutzung der Marke „PricewaterhouseCoopers“ wird sorgfältig überwacht.
2.2 Einbindung in die Cluster-Organisation
Seit Oktober 2008 sind die Mitgliedsfirmen des weltweiten PwC-Netzwerks drei
Gruppen – sogenannten Clustern – zugeordnet. Jedes Cluster wird von einer PwCNetzwerkgesellschaft koordiniert, namentlich das East-Cluster von PwC China, das
Central-Cluster von PwC UK und das West-Cluster von PwC US.
Die PwC AG gehört zum Central-Cluster. Dieses besteht aus den Mitgliedsfirmen in
Kontinentaleuropa, Großbritannien, Zentral- und Osteuropa, im Mittleren Osten, in
Indien, Pakistan, Sri Lanka und Afrika. Das East-Cluster umfasst neben PwC China
noch die Mitgliedsfirmen der A7-Länder, Australien, Neuseeland, Japan, Korea und
die Mitgliedsfirmen in Ozeanien. Zum West-Cluster gehören neben PwC US noch
die Mitgliedsfirmen in Kanada, Mexiko, Süd- und Zentralamerika.
Die Cluster-Organisation begründet weder eine Unterordnung des Geschäfts­
betriebs der jeweiligen Mitglieder unter eine gemeinsame Geschäftsführung noch
spezielle Berichtspflichten. Vielmehr bezweckt diese Struktur, die Kooperation
und die gemeinsamen Interessen der jeweiligen Mitglieder zu fördern und damit
die Qualität der angebotenen Leistungen zu verbessern. Die Cluster-Organisation
ermöglicht es den PwC-Gesellschaften, ihre Geschäftsstrategien besser aufeinander
abzustimmen und damit die Effizienz des weltweiten Netzwerks zu optimieren.
2.3 Zusammenschluss in der PwC Europe
Um eine engere Zusammenarbeit zwischen den PwC-Gesellschaften zu
fördern, haben sich die Gesellschafter der deutschen, österreichischen und
niederländischen Mitgliedsgesellschaften des internationalen PwC Netzwerks über
Zwischengesellschaften im Konsortium PwC Europe zusammengeschlossen und
die PwC Europe als gemeinsame Holding für die PwC AG, die PwC A Holding AG,
Wien, und die Holding PricewaterhouseCoopers Nederland B.V. (PwC NL Holding
B.V.), Amsterdam, errichtet. Eine Erweiterung dieser Gruppe wird angestrebt. Die
Einbeziehung von PwC Belgien steht kurz vor der Umsetzung.
Die PwC Europe hält als Holdinggesellschaft die Mehrheit der Anteile an der
PwC AG, der PwC A Holding AG und der PwC NL Holding B.V.. Koordiniert durch
die PwC Europe werden die Beteiligungsrechte der über Zwischengesellschaften
im Konsortium PwC Europe zusammengeschlossenen Partner aus Deutschland,
Österreich und den Niederlanden an den operativen Landesgesellschaften
gemeinsam wahrgenommen.
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Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
Die PwC Europe hat keine eigenen Mitarbeiter und übt selbst keine operative
Geschäftstätigkeit aus. Der Vorstand, dem die Territory Senior Partner der
teilnehmenden Länder angehören, hat die Aufgabe, die Geschäftspolitik und die
Tätigkeiten der Landesgesellschaften aufeinander abzustimmen.
2.4 Deutsche Unternehmensgruppe
Die PwC AG erbringt ihre Prüfungstätigkeit und andere Dienstleistungen, die in den
Unternehmensbereichen (Service Lines) Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe
Dienstleistungen (Assurance), Steuerberatung (Tax) sowie dem Bereich Deals
und Consulting (Advisory) organisiert sind, im Wesentlichen im eigenen Namen.
Außerdem hält die PwC AG Anteile an einigen Branchengesellschaften, die zum Teil
selbstständig am Markt auftreten.
In der Anlage 2 haben wir die Gesellschaften, die Beteiligungsverhältnisse und die
mit den Gesellschaften abgeschlossenen Unternehmensverträge aufgelistet. Mit der
WIBERA AG ist ein Betriebsüberlassungsvertrag abgeschlossen worden, demzufolge
die WIBERA AG ihren gesamten Geschäftsbetrieb der PwC AG zum Besitz, zur
Nutzung und zur Führung im Namen der WIBERA AG und für Rechnung der PwC
AG überlässt. Mit weiteren Tochterunternehmen hat die PwC AG als herrschendes
Unternehmen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge abgeschlossen.
Unwesentliche Beteiligungen an Gesellschaften, die Hilfsfunktionen ausüben,
haben wir nicht mit aufgeführt.
Die Mitarbeiter der in Anlage 2 aufgeführten Berufsgesellschaften sind
ausschließlich bei der PwC AG angestellt. Diese Gesellschaften bedienen sich
für ihre Tätigkeit der Mitarbeiter der PwC AG. Daraus folgt, dass das Qualitäts­
sicherungssystem für diese Unternehmen auf der Ebene der PwC AG selbst
angesiedelt ist.
Seit 2005 besteht die PricewaterhouseCoopers Legal Aktiengesellschaft
Rechtsanwaltsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Zweck der Gesellschaft
sind die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten sowie die sonstigen für
Rechtsanwälte gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäftsbesorgungen.
Die PwC AG ist an dieser Gesellschaft nicht beteiligt, arbeitet mit ihr aber auf der
Grundlage eines Kooperationsvertrages eng zusammen.
3 Internes Qualitätssicherungssystem
Zur Umsetzung der nach der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), der Berufssatzung
WP/vBP und der VO 1/2006 einzuhaltenden Berufspflichten und zu beachtenden
fachlichen Regeln hat die PwC AG ein Qualitätssicherungssystem eingeführt.
Gegenstand der folgenden Ausführungen ist das Qualitätssicherungssystem für
den Bereich Prüfung (Assurance); die Bereiche Tax und Advisory haben ebenfalls
angemessene Vorkehrungen zur Qualitätssicherung getroffen.
Transparenzbericht 2014 8
Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
3.1 Einrichtung des Qualitätssicherungs­systems
Das Qualitätssicherungssystem der PwC AG im Bereich Prüfung umfasst
insbesondere die folgenden Bereiche:
Allgemeine Praxisorganisation:
• Unabhängigkeit
• Verschwiegenheit
• Mitarbeiterentwicklung
• Aus- und Fortbildung
• Bereitstellung von Fachinformationen
• Ressourcenmanagement
Auftragsabwicklung:
• Auftragsannahme und -fortführung sowie vorzeitige Beendigung von Aufträgen
• Auftragsdurchführung
• Konsultation
• auftragsbezogene Qualitätssicherung
• Abschluss der Auftragsdokumentation und Archivierung
Nachschau.
Für die Umsetzung der Regelungen in diesen Bereichen und für ihre Fortent­
wicklung sind Zuständigkeiten festgelegt worden. Die jeweils Verant­wortlichen
sorgen für die Dokumentation und Kommunikation der getroffenen Regelungen
und aktueller Fortentwicklungen. Außerdem umfasst das System geeignete
Kontroll- und Sanktionsmechanismen, um die Einhaltung und Durchsetzung der
Regelungen zu gewährleisten.
Die Fortentwicklung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems wird von
einer zentralen Stelle koordiniert und überwacht. Diese Stelle ist auch für die
Durchführung von Untersuchungen zuständig, wenn fundierte Hinweise auf
Berufspflichtverletzungen bekannt werden.
Das Führungsgremium des Bereichs Prüfung trägt dafür Sorge, dass die Partner
und Mitarbeiter über die Bedeutung der Berufspflichten und der Regelungen des
Qualitätssicherungssystems informiert werden. Neue Mitarbeiter werden auf die
Beachtung der Regelungen des Qualitätssicherungssystems verpflichtet.
3.2 Regelungen des Qualitätssicherungssystems
3.2.1 Allgemeine Praxisorganisation
Das Qualitätssicherungssystem umfasst im Bereich der allgemeinen
Praxisorganisation insbesondere die Regelungen zur Unabhängigkeit, zur
Verschwiegenheit, zur Mitarbeiterentwicklung, zur Aus- und Fortbildung, zur
Bereitstellung von Fachinformationen und zum Ressourcenmanagement.
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Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
Die Regelungen zur Unabhängigkeit betreffen sowohl die Ebene der Gesellschaft
selbst als auch die Ebene der Mitarbeiter und berücksichtigen neben den nationalen
Vorschriften auch den vom International Ethics Standard Board (IESBA) der
International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen Code of Ethics
for Professional Accountants sowie die speziellen Regelungen der United States
Securities and Exchange Commission (SEC), die bei der Abschlussprüfung
von in den USA börsennotierten Unternehmen und deren wesentlichen
Tochtergesellschaften einzuhalten sind. Um den nationalen und internationalen
Unabhängigkeitsanforderungen gerecht zu werden, hat die PwC AG umfangreiche
Informations- und Kontrollmechanismen eingeführt; für Einzelheiten wird auf Teil
A 6 dieses Berichts verwiesen.
Alle Mitarbeiter werden zu Beginn ihrer Tätigkeit für die PwC AG zur
Verschwiegenheit in Bezug auf alle Informationen verpflichtet, über die sie
im Zusammenhang mit der Durchführung eines Auftrags Kenntnis erlangen.
Diese Geheimhaltungspflicht besteht nicht nur Dritten gegenüber, sondern auch
gegenüber anderen PwC-Mitarbeitern, die nicht mit der Auftragsdurchführung
befasst sind.
Die Regelungen zur Mitarbeiterentwicklung betreffen unter anderem die
Einstellung und die Beurteilung von Mitarbeitern. Für die Einstellung von
Mitarbeitern sind Abläufe und Zuständigkeiten festgelegt, die sich unter anderem
auf die Personalbedarfsanalyse sowie die Einhaltung der auf den jeweiligen
Einsatzbereich zugeschnittenen Anforderungen an das Qualifikationsprofil der
Bewerber beziehen.
Darüber hinaus besteht ein Beurteilungssystem, das eine Kombination aus
laufenden, nach einheitlichen Maßstäben durchzuführenden Leistungs­
beurteilungen, einer zusammenfassenden Jahresbeurteilung und einem auf
diesen Beurteilungen aufbauenden persönlichen Entwicklungsplan beinhaltet. Die
Kriterien für die Gehaltsentwicklung und die Beförderung von Mitarbeitern setzen
sich aus fachlichen und persönlichen Merkmalen zusammen, wobei die Beachtung
der Berufspflichten und der Regelungen des Qualitätssicherungssystems einen
hohen Stellenwert hat.
Zur fachlichen Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter wird auf Teil B 2 dieses
Berichts verwiesen.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Fachinformation wird jeder Fach­
mitarbeiter mit Gesetzestexten, Fachpublikationen und Fachzeitschriften
ausgestattet. Sowohl über Präsenzbibliotheken als auch über das Internet und das
Intranet bestehen Zugriffsmöglichkeiten auf die maßgeblichen Fachinformationen
wie Standards und andere fachliche Verlautbarungen des Instituts der Wirtschafts­
prüfer (IDW), des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
und anderer Standardsetter (insbesondere des International Accounting
Standards Board, IASB) sowie auf das wesentliche Fachschrifttum. Über aktuelle
Entwicklungen wird in einem täglichen Newsletter informiert, für dessen Inhalte
Spezialisten der Service- bzw. Zentralbereiche zuständig sind.
Das Ressourcenmanagement und die Gesamtplanung aller Aufträge erfolgen in
den einzelnen Teileinheiten des Geschäftsbereichs Prüfung unter Anwendung einer
einheitlichen Dispositionssoftware. Bei national bedeutsamen Aufträgen erfolgt die
Koordination der Ressourceneinsatzplanung durch das Ressourcenmanagement.
Dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer obliegen die Einzelauftragsplanung und
die daraus abgeleitete Personalanforderung an das Ressourcenmanagement, in der
Informationen zu Anzahl, Qualifikationsniveau und Einsatzzeitraum der für das
Prüfungsteam benötigten Mitarbeiter zusammengefasst sind.
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Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
Für wiederkehrende Aufträge sind die Personalanforderungen in einem
gesonderten Planungsturnus vorzunehmen. Auf der Grundlage dieser
Anforderungen und unter Berücksichtigung der Urlaubs-, Fortbildungs- und
sonstigen Ausfallzeiten, Einsatzwünsche und Personalentwicklungsvorgaben
führt das Ressourcenmanagement die Personaldisposition durch. Die Auftragsund Personaleinsatzplanung wird zu einer Gesamtplanung verdichtet. Für die
standortübergreifende Kompensation von Überkapazitäten und Engpässen
bestehen Steuerungsmechanismen.
3.2.2 Auftragsabwicklung
Das Qualitätssicherungssystem im Bereich der Auftragsabwicklung betrifft
vor allem die Regelungen zur Annahme, Fortführung sowie zur vorzeitigen
Beendigung von Aufträgen, den PwC Audit Approach mit den Regelungen zur
Planung, Durchführung, Dokumentation, Berichterstattung und Qualitätssicherung
im Prüfungsteam bei Abschlussprüfungen, die interne Konsultation bei
schwierigen Fachfragen, die auftragsbezogene Qualitätssicherung in Form der
auftragsbegleitenden Qualitätssicherung bzw. der Berichtskritik sowie den
Abschluss und die Archivierung der Auftragsdokumentation.
Die Regelungen zur Auftragsannahme und -fortführung sowie zur vorzeitigen
Beendigung von Aufträgen dienen der zeit- und sachgerechten Beurteilung
von Mandanten- und Auftragsrisiken sowie der Prüfung der Vereinbarkeit
eines Auftrags mit den Berufspflichten (insbesondere Unabhängigkeit) und
mit geschäftspolitischen Erwägungen. Der mit der Auftragsannahme befasste
Partner (Engagement Partner) hat vor der erstmaligen Begründung einer
Mandatsbeziehung geeignete Informationen über das Unternehmen, dessen Organe
und dessen Umfeld einzuholen. Bei wiederholten Beauftragungen sind diese
Informationen zu aktualisieren. Der Engagement Partner ist ferner für die Erfüllung
der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz verantwortlich.
Für die Beurteilung der Risiken bei Abschlussprüfungsmandanten verwendet die
PwC AG ein EDV-gestütztes Verfahren. Auf der Basis eines standardisierten Frageund Bewertungsbogens wird ein Rating vorgenommen, das eine Klassifizierung
des Auftragsrisikos erlaubt. Anknüpfend an die Risikoklassifizierung gilt für
die Auftragsannahme ein Informations- und Genehmigungskonzept, das bei
mittlerem Risiko neben dem Engagement Partner die Einbeziehung eines für
Risikomanagement und Qualitätssicherung zuständigen Partners und bei hohem
Risiko die Einbindung des zuständigen Mitglieds des Leitungsgremiums im
Bereich Prüfung vorsieht. Die Ergebnisse der Risikobeurteilungen werden in einem
automatisierten Verfahren in das Prüfungsprogramm einbezogen und stellen eine
Grundlage für die risikoorientierte Abschlussprüfung dar.
Im Rahmen der Auftragsanlage werden in einem Risikoerhebungsbogen weitere
auftragsbezogene Risikomerkmale erfasst, die vor allem der Planung von
Aktivitäten des Risikomanagements und der Qualitätssicherung dienen.
Bei vorzeitiger Beendigung eines Mandats ist der Engagement Partner zur
vorherigen Konsultation verpflichtet. Außerdem hat er sicherzustellen, dass die
Berichts- und Mitteilungspflichten eingehalten werden.
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Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
Prüfungsgrundsätze und -methoden für die Planung und Durchführung
von Abschlussprüfungen sind in einem Prüfungsansatz (PwC-Audit)
zusammengeführt, der für das gesamte PwC-Netzwerk durch ein Fachgremium
entwickelt, aktualisiert und um besondere nationale Aspekte ergänzt
wird. Dieses Gremium hat die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
und der Prüfungsstandards im PwC-Audit sicherzustellen. Zur Anwendung
des Prüfungsansatzes stellt die PwC AG ein elektronisches Prüfungs- und
Dokumentationssystem zur Verfügung, in dem die Prüfungsteams nach
detaillierten Vorgaben die Bearbeitung der einzelnen Prüfungsschritte
dokumentieren. Zur Anleitung der Prüfungsteams gibt es darüber hinaus eine
Vielzahl von Hilfsmitteln zur Prüfungsplanung, Prüfungsdurchführung und
Berichterstattung, für deren Aktualität die Implementierungsabteilung im Bereich
Prüfung in Zusammenarbeit mit Branchen- und Fachspezialisten zuständig ist.
Der für den jeweiligen Auftrag verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist in Zusammen­
arbeit mit dem Ressourcenmanagement für die Besetzung des Prüfungs­teams
mit ausreichend qualifizierten Mitarbeitern, die Anleitung dieses Teams, die
laufende Überwachung der Auftragsabwicklung und die finale Beurteilung der
Arbeitsergebnisse zuständig. Dies umfasst auch die Identifizierung bzw. Klärung
kritischer Sachverhalte sowie eine ggf. notwendige interne Konsultation mit
Spezialisten.
Für die interne Konsultation bei komplexen fachlichen Fragen hat die PwC AG eine
Infrastruktur geschaffen, deren Kernstück das National Office sowie das Office of
the General Counsel/Risk Management (OGC/RM) darstellen. In diesen Bereichen
sind unter der Leitung von mehreren Partnern hoch qualifizierte Mitarbeiter für die
Beratung der Prüfungsteams zuständig.
Die Regelungen zur internen Konsultation enthalten die Voraussetzungen für die
Einleitung des Konsultationsprozesses und Hinweise zum Konsultationsvorgehen.
Es sind zudem bestimmte Sachverhalte festgelegt, bei denen eine Pflicht zur
Konsultation besteht.
Prüfungsaufträge, die bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchgeführt
werden (§ 319a HGB) oder bei denen im Rahmen der Auftragsanlage besondere
Risiken festgestellt wurden, unterliegen einer auftragsbegleitenden Qualitäts­
sicherung. Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse erfolgt diese
unabhängige Qualitätssicherung durch sogenannte Quality Review Partner, die
durch erfahrene Wirtschaftsprüfer sowie ggf. weitere Spezialisten unterstützt
werden. Bei den anderen der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung unterliegenden Aufträgen werden fachlich und persönlich geeignete, erfahrene und
unabhängige Qualitätssicherer eingesetzt. Solide Kenntnisse der anzuwendenden
Rechnungslegungsnormen und Prüfungsgrundsätze sowie Berufs- und
Industrieerfahrung sind hier die ausschlaggebenden Auswahlkriterien.
Gesonderte Regelungen bestimmen unter anderem die von den Qualitätssicherern
anzuwendenden Arbeitsprogramme sowie die bei Meinungsverschiedenheiten
zwischen dem Qualitätssicherer und dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer
einzuhaltenden Eskalationsprozesse. Diese zielen auch darauf ab, dass die
Berichterstattung erst nach Freigabe durch die Qualitätssicherung an den
Mandanten ausgeliefert wird. Die auftragsbegleitende Qualitätssicherung umfasst
neben der Berichtskritik die objektive Beurteilung, ob die berufsrechtlichen
Anforderungen an die Auftragsdurchführung und -dokumentation sowie an die
Berichterstattung beachtet wurden.
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Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
Bei der Berichtkritik wird vor Auslieferung des Prüfungsberichtes überprüft, ob die
dort dargestellten Prüfungshandlungen und Prüfungsfeststellungen schlüssig sind
und die vorgesehene Berichterstattung insgesamt ordnungsgemäß ist. Hierzu sind
u.a. der Entwurf des Prüfungsberichtes, der Jahresabschluss und der Lagebericht
sowie der Bestätigungsvermerk kritisch durchzusehen und die Ergebnisse
der Berichtskritik mit dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer abschließend
abzustimmen.
Bei nicht der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung unterliegenden Prüfungs­
aufträgen, bei denen das Berufssiegel verwendet wird, erfolgt die Berichtskritik
unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen der Berufssatzung im
Allgemeinen durch den Wirtschaftsprüfer, der den Bestätigungsvermerk mit
unterzeichnet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Mitunterzeichner nicht an
der Erstellung des Prüfungsberichtes mitgewirkt hat und auch nicht an der
Durchführung der Abschlussprüfung wesentlich beteiligt war.
Die Auftragsdokumentation ist zeitnah nach Beendigung des Auftrags
innerhalb festgelegter Fristen abzuschließen. Regelungen zur Archivierung der
Arbeitspapiere und Prüfungsberichte bestimmen Aufbewahrungsort, Verwahrdauer
und Zugriff auf die archivierten Unterlagen. Für Arbeitspapiere in elektronischer
Form gilt der Grundsatz der doppelten Sicherung, die auf zwei separat zu
verwahrenden Speichermedien vorzunehmen ist.
3.2.3 Nachschau
Das Ziel der Nachschau liegt in der Beurteilung von Angemessenheit und
Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems. Die Nachschau erstreckt sich auf die
allgemeine Praxisorganisation und die Abwicklung von Aufträgen. Der Vorstand
für den Bereich Prüfung hat einen Nachschauleiter benannt, der für die Planung
und Durchführung der Nachschauaktivitäten und die Auswertung der Ergebnisse
zuständig ist. Zur Durchführung der Nachschauaktivitäten werden erfahrene
Wirtschaftsprüfer und interne Spezialisten eingesetzt, die über ausreichende
fachliche Kenntnisse und Erfahrungen mit Aufgabenstellungen auf dem Gebiet der
Qualitätssicherung verfügen müssen. Die eingesetzten Wirtschaftsprüfer dürfen
keine Teilbereiche des Qualitätssicherungssystems bzw. Aufträge beurteilen, für die
sie selbst verantwortlich sind.
Das Arbeitsprogramm der Nachschau beruht im Wesentlichen auf einem im
internationalen PwC-Netzwerk entwickelten Checklisten-System, das in Bezug
auf die berufsrechtlichen Vorschriften in Deutschland angepasst wird. Bei
der Festlegung und Gestaltung der Nachschaueinsätze im Einzelnen ist die
Zielsetzung bestimmend, das Qualitätssicherungssystem sowie das gesamte
Auftragsspektrum unter risikoorientierten Auswahlprinzipien zu erfassen und
jeden auftragsverantwortlichen Wirtschaftsprüfer innerhalb eines Zyklus von drei
Jahren mindestens mit einem Auftrag in die Nachschau einzubeziehen.
Die Nachschauergebnisse werden strukturiert ausgewertet und stellen eine
Grundlage für die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems dar. Über
die Ergebnisse der Nachschau wird ein Bericht erstellt, in dem die festgestellten
Schwächen im Qualitätssicherungssystem und wesentliche Verstöße gegen
Berufspflichten und Regelungen des Qualitätssicherungssystems dargestellt
werden. Wesentliche Verstöße gegen Berufspflichten, die im Rahmen der
Nachschau aufgedeckt werden, haben Einfluss auf die Beurteilung und damit auch
auf die berufliche Entwicklung und die Vergütung der Verantwortlichen.
Transparenzbericht 2014 13
Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
3.3 Durchsetzung des Qualitätssicherungssystems
Wichtiges Element der Qualitätssicherung ist die Überwachung der Einhaltung
der Regelungen des Qualitätssicherungssystems und die Durchführung geeigneter
Maßnahmen bei Vorliegen von Schwachstellen des Qualitätssicherungssystems
und bei Pflichtverletzungen seitens der Mitarbeiter. In diesem Zusammenhang
ist ein Beschwerdemanagementverfahren eingerichtet, das es PwCMitarbeitern ermöglicht, auf Sachverhalte hinzuweisen, die das Risiko einer
Berufspflichtverletzung in sich bergen können. Fundierten Vorwürfen und Beschwerden von Mitarbeitern und Dritten im Zusammenhang mit der Beachtung
der Berufspflichten wird von dafür zuständigen Stellen nachgegangen. Dies
gilt auch für fundierte Hinweise auf Verstöße gegen Regelungen des Qualitäts­
sicherungssystems mit dem Ziel der Beseitigung von Schwachstellen und der
ständigen Verbesserung des Systems.
3.4 E
rklärung des Vorstands zur Durchsetzung
des Qualitätssicherungssystems
„Hiermit erklären wir, dass das von der PwC AG eingeführte und angewendete Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die sich
aus diesem System ergebenden Vorgaben in dem abgelaufenen Kalenderjahr eingehalten worden sind. Hiervon haben wir uns in geeigneter Weise überzeugt. Soweit in
Einzelfällen festgestellt worden ist, dass Vorgaben nicht eingehalten worden sind,
haben wir die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Regeln ergriffen.“
4 Teilnahme an der Qualitätskontrolle
gemäß § 57a WPO
Nach § 57a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungs­
gesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen,
verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Da die
PwC AG Unternehmen von öffentlichem Interesse prüft, hat sie diese Prüfungen alle
drei Jahre durchführen zu lassen (§ 57a Abs. 6 Satz 8 WPO).
Vor diesem Hintergrund hat die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungs­
gesellschaft bei der PwC AG im Sommer/Herbst 2011 eine Qualitätskontrolle
durchgeführt. Daraufhin hat die Wirtschaftsprüferkammer der PwC AG mit
Bescheinigung vom 1. November 2011 die erfolgreiche Teilnahme an der
Qualitätskontrolle bestätigt. Die Bescheinigung ist bis zum 15. November 2014
befristet.
5 Liste der von der PwC AG geprüften
Unternehmen von öffentlichem Interesse
In Anlage 3 haben wir die Unternehmen von öffentlichem Interesse aufgeführt,
deren Jahres- und/oder Konzernabschluss wir im Kalenderjahr 2013 nach
den §§ 316 ff. HGB geprüft haben. Genannt sind die Fälle, in denen der
Bestätigungsvermerk im Kalenderjahr 2013 erteilt worden ist.
Transparenzbericht 2014 14
Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
6 Sicherstellung der Unabhängigkeit
Zu den wesentlichen Berufspflichten des Abschlussprüfers gehört es, dass er seine
Tätigkeit unabhängig und frei von Umständen durchführt, die eine Besorgnis der
Befangenheit begründen. Diese Berufspflicht wird durch zahlreiche nationale
gesetzliche und berufsständische Regeln (WPO, HGB, Berufssatzung) sowie durch
Vorgaben internationaler Aufsichtsgremien (wie zum Beispiel solche der Securities
and Exchange Commission und des Public Company Accounting Oversight
Board) normiert und konkretisiert. Zur strikten Um- und Durchsetzung dieser
Anforderungen an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist bei der PwC AG
ein System aus Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen eingerichtet. Diese Maßnahmen sind zugleich Bestandteil des Qualitätssicherungssystems der PwC AG und
umfassen die im Folgenden beschriebenen wesentlichen Elemente:
6.1 Information und Training der PwC-Mitarbeiter
Alle neuen Mitarbeiter werden bei ihrer Einstellung schriftlich auf die Ein­
haltung der Unabhängigkeitsvorschriften verpflichtet. Danach werden sie
regelmäßig über die Unabhängigkeitsvorschriften und über die Inhalte der hierzu
unternehmensintern eingeführten Umsetzungsrichtlinien, Verfahrensfestlegungen
und organisatorischen Einrichtungen sowie über Veränderungen informiert.
Die Vermittlung der unabhängigkeitsrelevanten Anforderungen ist
insbesondere Gegenstand von Trainingsmodulen im allgemeinen Aus- und Fortbildungsprogramm sowie in Service-Lines-spezifischen Trainingsveranstaltungen.
Ferner werden die Mitarbeiter im Rahmen der regelmäßig erscheinenden
Independence Updates des Partner Responsible for Independence (PRI)
über gesetzliche oder berufsrechtliche Änderungen unterrichtet. Die in
schriftlichen Richtlinien oder in anderer Form erfolgten Erläuterungen und
Anwendungshinweise sowie sonstige Maßnahmen der Qualitätssicherung
werden an Veränderungen der Rahmenbedingungen angepasst und aufgrund
der gewonnenen Erfahrungen fortentwickelt. Alle Informationen werden den
Mitarbeitern in Datenbanken zugänglich gemacht.
Alljährlich müssen sämtliche Fach- und Führungskräfte an einer intranetgestützten,
interaktiven Compliance-Fortbildung teilnehmen. Bestandteil dieses Schulungs­
programms ist das Independence-Training, im Rahmen dessen neben der
Bedeutung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers die gesetzlichen und
regulatorischen Anforderungen an die berufliche Unabhängigkeit sowie die dafür
bei der PwC AG eingerichteten Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen behandelt
werden.
Transparenzbericht 2014 15
Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
6.2 S
icherstellung der persönlichen
Unabhängigkeit
In fortlaufend aktualisierten Verzeichnissen sind alle Abschlussprüfungsmandanten
der PwC AG von öffentlichem Interesse (insbesondere solche mit an einem
regulierten Markt gehandelten Finanzinstrumenten), einschließlich der relevanten
Unternehmensverbindungen aufgeführt (Independence List) und alle Wertpapiere
dieser Unternehmen enthalten (Securities List). Darüber hinausgehende
Mandantenbeziehungen der PwC AG sind im System Clientfirst ersichtlich.
Mithilfe dieser Verzeichnisse müssen sämtliche Fach- und Führungskräfte
sicherstellen, dass ihr persönlicher Wertpapierbesitz und der ihrer unmittelbaren
Familienmitglieder sowie ihre sonstigen finanziellen Interessen und relevanten
persönlichen Beziehungen stets den Anforderungen an die persönliche berufliche
Unabhängigkeit entsprechen. Darüber hinaus nehmen sämtliche Partner und
Mitarbeiter mit Führungsverantwortung am Global Portfolio System teil, einem
System zur automatisierten Erkennung, ob eine Wertpapierposition die berufliche
Unabhängigkeit gefährdet. Auch sämtliche Wertpapierinvestments der PwC AG
werden in diesem automatisierten Erkennungssystem geführt (Firms Portfolio).
6.3 Sicherstellung der auftragsbezogenen
Unabhängigkeit
Vor Annahme eines Auftrags ist die Untersuchung auf mögliche Unabhängigkeits­
gefährdungen, aus denen die Pflicht zur Versagung des Auftrags resultieren
könnte, zwingend vorgeschrieben. Neben den hierzu allgemein festgelegten
Verfahren und heranzuziehenden Hilfsmitteln umfasst dies insbesondere
einen Abgleich mit der Independence List und Clientfirst. In Zweifelsfragen ist
der fachliche Rat der Independence-Spezialisten der Abteilung Office of the
General Counsel/Risk Management (OGC/RM) einzuholen. Ist der potenzielle
Auftraggeber in der Independence List enthalten, darf der Auftrag überdies erst
angenommen werden, wenn das hierfür vorgesehene und im gesamten PwCNetzwerk eingesetzte, elektronisch gestützte Informations-, Kommunikationsund Genehmigungsverfahren zwischen Auftragspartner und zuständigem
Prüfungspartner erfolgreich abgeschlossen ist (Authorization for Services).
6.4 Kontrollmaßnahmen
Zur Überwachung der Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderungen müssen alle
Fach- und Führungskräfte alljährlich eine persönliche Unabhängigkeitserklärung
abgeben (Annual Compliance Confirmation, ACC). Die in der ACC im Einzelnen
abverlangten Teilerklärungen betreffen alle unabhängigkeitsrelevanten Bereiche.
Darüber hinaus haben die an der Abschlussprüfung beteiligten Mitarbeiter
regelmäßig eine Unabhängigkeitserklärung abzugeben.
Mindestens einmal im Jahr findet bei Personen aus dem Kreis der Partner und
Mitarbeiter mit Führungsverantwortung eine Überprüfung auf Übereinstimmung
mit den Anforderungen an die persönliche berufliche Unabhängigkeit statt: das
Personal Independence Compliance Testing (PICT). Im Rahmen dieser PICTStichprobe müssen die betroffenen Personen ihre relevanten finanziellen und
persönlichen Verhältnisse offen legen.
Transparenzbericht 2014 16
Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
Die Beachtung der Unabhängigkeitsanforderungen im Zusammenhang mit der
Auftragsdurchführung ist Bestandteil eines umfangreichen Inspektionsprogramms
im Rahmen der Service Lines.
Die Verlässlichkeit des Maßnahmensystems unterliegt darüber hinaus einer
regelmäßigen Überprüfung durch Independence-Spezialisten innerhalb des PwCNetzwerks.
Mit der Verantwortung für die Angemessenheit und Wirksamkeit der Sicherungs­
maßnahmen ist im Unternehmen der PRI betraut. Die Überprüfung dieser
Maßnahmen erfolgt in regelmäßiger gegenseitiger Abstimmung mit dem Risk
Management der Service Lines und anderen relevanten Stellen der internen
Organisation und des PwC-Netzwerks. Dem PRI obliegt auch die Betreuung der
firmenweiten unabhängigkeitsrelevanten Kontrollmaßnahmen. Er berichtet der
Unternehmensleitung unmittelbar.
6.5 E
rklärung des Vorstands über die Maßnahmen
zur Wahrung der Unabhängigkeit
„Auf der Grundlage der dargestellten Maßnahmen bestätigen wir, dass die Einhaltung
der Unabhängigkeitsanforderungen überprüft worden ist. Dabei festgestellte Verstöße
sind umgehend abgestellt, etwaige Auswirkungen auf von uns durchgeführte Prüfungen sind jeweils adressiert worden.“
7 V
ergütungsgrundlagen der Organmitglieder
und leitenden Angestellten der PwC AG
7.1 V
ergütung der Mitglieder des Vorstands
und der Partner
Die Partnervergütung wie auch diejenige der Mitglieder des Vorstandes beinhaltet
neben den Festbezügen einen variablen Anteil. Dieser dient dazu, Anreize zu setzen,
sowohl eine möglichst optimale Dienstleistung für den Kunden zu erbringen, als
auch zur Entwicklung und zum Erfolg des Unternehmens beizutragen sowie nicht
zuletzt den Mitarbeitern ein ansprechendes Arbeitsumfeld zu bieten, in dem sie ihre
Fähigkeiten am besten einbringen können und beruflich gefördert werden.
Um die hierfür notwendige Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit zu gewährleisten,
schließen die Partner und Vorstandsmitglieder individuelle Zielvereinbarungen
mit insgesamt zehn Kriterien in den Bereichen Kunde/Mitarbeiter/Unternehmen
ab, wie zum Beispiel Finanzdaten (z. B. Erreichen bestimmter Finanzkennzahlen),
Qualitäts- und Risikomanagement (z. B. Beachtung der internen Vorgaben hierzu),
Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Vorträge, Veröffentlichungen, Lehrveranstaltungen),
Mitarbeiterentwicklung (z. B. Durchführung von Schulungen, Führen
von Mitarbeitergesprächen, individuelle Förderung von Mitarbeitern),
Führungsverhalten (z. B. Maßnahmen zur Mitarbeiterzufriedenheit, Einhalten
der internen Ethikvorgaben) sowie Unternehmensentwicklung (z. B. Beiträge zur
Umsetzung der Firmenstrategie, Entwicklung neuer Geschäftsfelder).
Transparenzbericht 2014 17
Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
Die Vergütung der Partner und Vorstandsmitglieder wird über ein transparentes
Punktesystem auf Basis der Leistungsbeurteilung der Zielvereinbarung sowie
der Verantwortung, die ein Partner trägt, und des Unternehmensergebnisses
ermittelt. Der gemeinsame Beitrag der Partner und Vorstandsmitglieder zum
Unternehmensergebnis spiegelt sich in dem für alle geltenden einheitlichen
Punktewert wider, der als Multiplikator für die individuelle Punktesumme dient.
Das Verhältnis zwischen der variablen Vergütung zur Festvergütung betrug im
Geschäftsjahr 2012/13 43 % zu 57 %.
Bei der Vergütungsfestlegung wird darauf geachtet, dass diese nicht im
Widerspruch zu den berufsrechtlichen Anforderungen steht.
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erwarten wir von unseren Partnern
und Vorstandsmitgliedern die Beachtung von grundlegenden Prinzipien des
Berufsbildes, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden
Regelungen und den Anforderungen an das Qualitäts- und Risikomanagement.
Neben anderen Maßnahmen kann sich eine Nichtbeachtung dieser Prinzipien
unmittelbar auf die individuelle Vergütung des Partners auswirken, die je nachdem
in erheblichem Umfang gekürzt werden kann.
Die Gesamtbezüge des Vorstands werden gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB im Anhang
des Konzerngeschäftsberichts der PwC AG unter Nr. 17 ausgewiesen.
Als Mitglieder des Konsortiums PwC Deutschland & Österreich und damit indirekt
als Anteilseigner der PwC Europe AG/PwC AG erhalten die Vorstandsmitglieder
ebenso wie alle sonstigen Partner eine ihrem – jeweils gleich hohen – Kapitalanteil
entsprechende und von der Höhe der Dividenden der beiden Gesellschaften
abhängige Ausschüttung. Die Beteiligung am Konsortium wird zum Nennbetrag
ausgegeben und bei Ausscheiden aus dem Konsortium jeweils zum Nennbetrag
wieder zurückgegeben. Die Inhaber von Genussrechten erhalten entsprechende
Vergütungen.
7.2 Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt nach Maßgabe der
aktienrechtlichen Vorschriften sowie der Satzung der PwC AG. Die Aufsichts­rats­
mitglieder haben Anspruch auf Ersatz der ihnen in Ausübung ihrer Aufsichtsrats­
tätigkeit entstandenen baren Auslagen und der auf Auslagenersatz und Vergütung
etwaig entfallenden Umsatzsteuer. Über die Gewährung einer Vergütung
entscheidet die Hauptversammlung auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat.
Die Höhe der Vergütung orientiert sich an den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder
und der Lage der Gesellschaft. Im Rahmen der aufgabenbezogenen Vergütung
erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats das Doppelte, die beiden Stellvertreter das
Anderthalbfache der im Übrigen für alle weiteren Aufsichtsratsmitglieder gleich
hohen Vergütung. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats werden gemäß § 314
Abs. 1 Nr. 6a HGB im Anhang des Konzerngeschäftsberichts der PwC AG unter Nr.
17 ausgewiesen.
Transparenzbericht 2014 18
Pflichtangaben für alle Berufsangehörigen
7.3 Vergütung der leitenden Angestellten
Die leitenden Angestellten der PwC AG im Rang eines Partners unterliegen dem
unter Teil A 7.1 dargestellten Partnervergütungssystem. Die Festlegung der
Vergütung für die übrigen leitenden Angestellten (WP mit Prokura und Direktoren,
Mitglieder der LT/IFirmS) erfolgt im Rahmen einer jährlich durchgeführten
Gehalts- und Bonusrunde.
Dabei richtet sich die Höhe der festen, monatlich auszuzahlenden Vergütung nach
dem Entwicklungsstand, den ein Mitarbeiter im Rahmen seines Dienstgrades als
Direktor, Senior Manager oder Manager erreicht hat. Damit sind erworbene und in
der Praxis umgesetzte Kompetenzen gemeint, die als Kompetenzprofile im Rahmen
des Performance Management Systems für jeden Dienstgrad definiert sind.
Die Bonushöhe richtet sich dagegen nach der gezeigten persönlichen Performance
in Abhängigkeit vom Verteilungsrahmen, der sich aus dem Unternehmensund Bereichserfolg ableitet. Die variable Vergütung für Direktoren und Senior
Manager beträgt dabei auf Basis der zuletzt gewährten Bonuszahlung zwischen
10 Prozent und 40 Prozent und für Manager zwischen 6 Prozent und 31 Prozent
des Jahreseinkommens. Die Leistungsbeurteilung erfolgt bei Direktoren und
Senior Managern zum einen über die Gesamtbeurteilung der abgeschlossenen
Zielvereinbarung durch den zuständigen mitarbeiterverantwortlichen Partner.
Hierbei werden kundenbezogene Kriterien (z. B. Auftrags- und Projektmanagement
inklusive Risk Management & Beratungskompetenz), mitarbeiterbezogene
Kriterien (z. B. Lernen und Entwickeln & Teamarbeit und Führung) sowie
unternehmensbezogene Kriterien und die persönliche Entwicklung und
diesbezüglich ggf. erreichten Ziele berücksichtigt. Zum anderen erfolgt dann eine
abschließende Beurteilung in einem sogenannten Integrationsmeeting, bei dem ein
Entscheidungsgremium die Beurteilung auch im Quervergleich vornimmt.
Bei den Managern erfolgt die Leistungsbeurteilung ebenfalls in einem jährlichen
Feedbackgespräch auf Basis der oben genannten Kriterien sowie den unterjährigen
Einzelbeurteilungen von Prüfungen. Die abschließende Gesamtbeurteilung erfolgt
dann ebenfalls in einem Integrationsmeeting.
Freie Mitarbeiter im Wirtschaftsprüfungsbereich werden für die von ihnen
geleisteten weiterbelastbaren Stunden in der Regel nach Stundensätzen, in
Einzelfällen auch nach Tagessätzen, vergütet.
Transparenzbericht 2014 19
Zusätzliche Angaben für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
BZusätzliche Angaben für Wirtschaftsprüfungs­
gesellschaften
1 Leitungsstruktur
Die Leitungsstruktur der PwC AG ergibt sich im Wesentlichen aus den zwingenden
Vorschriften des Aktiengesetzes (vgl. dazu auch die Darstellung im Deutschen
Corporate Governance Kodex1).
Die Geschäftsleitung der PwC AG obliegt dem Vorstand (Territory Leadership
Team, TLT), der sich entsprechend den berufsrechtlichen Vorgaben (§ 28 Abs. 1
und 2 WPO) mehrheitlich aus Wirtschaftsprüfern sowie aus Steuerberatern und
Rechtsanwälten zusammensetzt.
Derzeit sind folgende Personen als Vorstandsmitglieder bestellt:
Mitglieder des Vorstands/Territory Leadership Team (TLT)
Prof. Dr. Norbert Winkeljohann
Vorstandssprecher
Territory Senior Partner
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Frankfurt am Main
Dr. Peter Bartels
Middle Market &
Public Services
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Hamburg
Prof. Dr. Georg Kämpfer
Regulatory & Public Affairs
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Frankfurt am Main
Harald Kayser
Assurance Leader
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Hannover
Markus Burghardt
Financial Services
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Frankfurt am Main
Dr. Jan Konerding
International &
Chief Financial Officer (CFO)
Wirtschaftsprüfer
Rechtsanwalt
Steuerberater
Hamburg
Prof. Dr. Dieter Endres
Tax & Legal Leader
Internal Affairs
Steuerberater
Frankfurt am Main
Marius Möller
Human Capital/
Arbeitsdirektor
Steuerberater
Stuttgart
Petra Justenhoven
Markets & Industries
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin
München
Martin Scholich
Advisory Leader
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Frankfurt am Main
1
Einsehbar unter www.dcgk.de/kodex.html.
Transparenzbericht 2014 20
Zusätzliche Angaben für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die Bestellung als Vorstandsmitglied erfolgt durch den Aufsichtsrat und gilt für
einen Zeitraum von maximal fünf Jahren. Herr Prof. Dr. Winkeljohann ist als
Sprecher des Vorstands bis zum 30. Juni 2015 bestellt; für denselben Zeitraum ist er
zum Territory Senior Partner gewählt worden.
Die Verantwortung innerhalb des Vorstands der PwC AG in Bezug auf mandanten­
bezogene Tätigkeiten ist in drei Lines of Service (Assurance, Tax, Advisory)
untergliedert. Innerhalb dieser Lines of Service bestehen Zuständigkeiten der
Vorstandsmitglieder für Branchen (Automobilindustrie; Gesundheitswesen &
Pharma; Energiewirtschaft; Finanzdienstleistungen; Handel und Konsumgüter;
industrielle Produktion; öffentliche Verwaltung; Technologie, Medien und
Telekommunikation sowie Transport & Logistik) und Märkte/Kunden (Familienunternehmen und Mittelstand, öffentliche Unternehmen und Einrichtungen,
kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinvestoren und Privatpersonen). Die
Bereiche der im FY 2011 eingerichteten ServiceLine x-LoS Groups (Governance,
Risk & Compliance, Forensic Services und Sustainability Services) werden seit
dem 01.07.2013 nicht mehr in einem eigenen Geschäftsbereich zusammengefasst,
sondern in die Geschäftsbereiche Assurance und Advisory integriert.
Die Überwachung des Vorstands obliegt dem aus zwölf Personen bestehenden
Aufsichtsrat, der sich nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes jeweils
hälftig aus Vertretern der Anteilseigner sowie aus Vertretern der Belegschaft der
PwC AG beziehungsweise der Gewerkschaften zusammensetzt. Als Vertreter der
Anteilseiger gehören dem Aufsichtsrat vier ehemalige Partner an; aktive Partner
können nach den deutschen Vorschriften nicht gewählt werden. Außerdem
haben die Anteilseigner zwei Personen aus den Kreisen der Wirtschaft und der
Wissenschaft gewählt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für eine Amtszeit
von höchstens fünf Jahren gewählt.
Derzeit sind folgende Personen Mitglied im Aufsichtsrat:
Mitglieder des Aufsichtsrats
Es werden hier nur die derzeit im Aufsichtsrat befindlichen 12 Mitglieder
aufgelistet.
Dr. Norbert Vogelpoth
Vorsitzender
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis
Erkrath
Dr. Reinhard Dorn
Rechtsanwalt
Mitarbeiter der
PricewaterhouseCoopers AG
München
Mechthild Bayer
Bereichsleiterin Weiterbildung
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di, Bundesverwaltung
Karlsruhe
Dr. Hans Friedrich Gelhausen
Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis
Königstein
Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking
Professor für Betriebswirtschaftslehre
an der Goethe-Universität Frankfurt
am Main
Frankfurt am Main
Frank Brebeck
Stellvertretender Vorsitzender
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis
Dormagen
Ute Hanf
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Prokuristin der
PricewaterhouseCoopers AG
Frankfurt am Main
Michael Lederer
Stellvertretender Vorsitzender
Mitarbeiter der
PricewaterhouseCoopers AG
Frankfurt am Main
Transparenzbericht 2014 21
Zusätzliche Angaben für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Susanne Michalowsky
Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Wirtschaftsprüferin in eigener Praxis
Wiesbaden
Prof. Dr. Andreas Schlüter
Generalsekretär des Stifterverbandes
für die Deutsche Wissenschaft e. V.
Gütersloh
Rolf-Martin Schwandt
Steuerberater
Prokurist der
PricewaterhouseCoopers AG
Berlin
Wolfgang Uellenberg
Prokurist der
PricewaterhouseCoopers AG
Düsseldorf
Der Aufsichtsrat hat neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Vermittlungsausschuss
(§ 27 Abs. 3 MitbestG) ein Präsidium, bestehend aus dem Vorsitzenden des
Aufsichtsrats und seinen Stellvertretern, sowie einen dreiköpfigen Personal­
ausschuss gebildet, der – soweit nicht das Aufsichtsratsplenum zu beschließen
hat – für die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder zuständig ist. Weitere
Ausschüsse bestehen nicht.
Die Aufgaben und Pflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats sind, soweit sie sich
nicht aus dem Gesetz ergeben, in der Satzung der PwC AG geregelt. Die Grenzen
der Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats in Bezug auf die laufenden Geschäfte
ergeben sich hierbei aus § 323 Abs. 3 HGB, wonach die Pflicht der Geschäftsleitung
zur Verschwiegenheit hinsichtlich der bei der Abschlussprüfung bekannt
gewordenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse auch gegenüber dem Aufsichtsrat
zu wahren ist. In fachlichen Fragen ist der Aufsichtsrat daher bei deutschen Berufs­
gesellschaften nicht eingeschaltet; seine Überwachungsfunktion beschränkt sich
auf nicht fachbezogene Teilbereiche der Geschäftsleitung.
Um insoweit eine effiziente Überwachung der Geschäftsleitung zu gewährleisten,
enthält die Geschäftsordnung für den Vorstand der PwC AG einen umfangreichen
Katalog von Geschäften und Maßnahmen, vor deren Durchführung die
Zustimmung des Aufsichtsrats einzuholen ist.
Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahrs 2012/13 durch den Vorstand
schriftlich und mündlich über die Lage der Gesellschaft und den Gang der
Geschäfte berichten lassen sowie dessen Geschäftsführung überwacht. Gegenstand
der Berichterstattung waren dabei insbesondere Informationen über die Umsatz-,
Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung der Gruppe PwC auf der Grundlage
der Internen Ergebnisrechnung. Dabei sind die Ist-Ergebnisse den budgetierten
Zahlen gegenübergestellt und Abweichungen analysiert worden. Der Aufsichtsrat
hat sich während des Geschäftsjahres 2012/13 in drei Sitzungen u.a. über den
Stand des Zusammenschlusses mit PwC Österreich, PwC Niederlande und PwC
Belgien befasst und das Zusammengehen mit PwC Belgien unter dem Dach der
PwC Europe AG WPG als gemeinsamer Holdinggesellschaft zustimmend zur
Kenntnis genommen. Ebenfalls wurden die Neukonzeption der Partnervergütung
sowie Fragen der Compliance und des Risikomanagements ausführlich beraten.
Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit der Organisation, den Ergebnissen und
dem Prüfungsplan der Internen Revision beschäftigt. Angelegenheiten von
grundsätzlicher Bedeutung und wesentliche Geschäftsvorfälle hat der Aufsichtsrat
mit dem Vorstand erörtert und – soweit nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war – hierüber beschlossen.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand im Übrigen in ständigem Kontakt mit dem
Sprecher des Vorstands.
Transparenzbericht 2014 22
Zusätzliche Angaben für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
2 Fortbildung der Berufsangehörigen
Die Aus- und Fortbildung der PwC AG wird von der Absicht geleitet, den Erfolg
des Unternehmens durch Gewährleistung einer hohen Qualität der Leistungen zu
sichern und zu steigern.
Die Absicht wird auf zweierlei Weise realisiert, durch Training on the job
und durch Training off the job. Training on the job ist das Lernen durch
Prüfungspraxis beim Mandanten unter Anleitung der übrigen Mitglieder des
Prüfungsteams. Training off the job erfolgt in gesonderten Lehrveranstaltungen
in Form von Präsenzkursen, Workshops, Fach- und Lerntagen, multimedialem
Lernen und anderem mehr. Die Lehrveranstaltungen werden im Rahmen eines
an den Bedürfnissen des Unternehmens orientierten aufeinander aufbauenden
Ausbildungsprogramms von Learning & Education entwickelt und angeboten.
Um ihre Mitarbeiter entsprechend ihrem individuellen Förderungsbedarf in
fachlicher und persönlicher Hinsicht optimal zu fördern, hat die Line of Service
Assurance im Geschäftsjahr 2012/2013 rund 10 Millionen Euro in die Aus- und
Fortbildung investiert.
Da die PwC AG vorwiegend Hochschulabsolventen einstellt, die noch keine
praktische Ausbildung besitzen, werden in den ersten Berufsjahren fachliche Ausund Fortbildungskurse von durchschnittlich ca. 120 Stunden pro Jahr angeboten.
Für neu eingestellte Mitarbeiter bietet die PwC AG zunächst Einführungs­
veranstaltungen (Welcome-Day, Onboarding Week) an, in denen die
wesentlichen Berufsgrundsätze vermittelt beziehungsweise vertieft werden. Alle
fachlichen Mitarbeiter durchlaufen in ihren ersten Berufsjahren das unternehmens­
intern organisierte Basistraining in Form von Präsenzseminaren und Lerntagen,
ergänzt durch multimediales Lernen. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt dabei auf
den Themengebieten Prüfungstechnik sowie Rechnungslegung. Dem abweichenden
Grundausbildungserfordernis für Mitarbeiter des Bereichs Financial Service wird
mit einem ergänzenden Curriculum Rechnung getragen. Für die Mitarbeiter der
Servicebereiche bestehen Ausbildungspläne, die auf deren spezielle Bedürfnisse
abgestimmt sind. Die Schulungsphasen werden in Basis-, Aufbau oder Experten­
kurse und jährliche Updates unterschieden. Diese sind jeweils als Pflicht-, Bedarfsoder Wahlkurse klassifiziert.
In den Stufen Manager und Senior Manager wird durch das Aus- und Fortbildungs­
programm neben der Fachkompetenz verstärkt auch die Sozialkompetenz
gefördert.
Unsere Fachkräfte werden laufend über die Veränderungen informiert, die
für ihre Tätigkeit relevant sind. Hierzu finden update-Trainings statt. Sie
werden in Form von ein- oder mehrtägigen Präsenztrainings oder auch in webbasierten Trainingsformaten (virtueller Klassenraum, Webcasts) durchgeführt.
Die Veranstaltungen werden zentral konzipiert, um einen einheitlichen
Qualitätsstandard zu gewährleisten.
Externe Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, zum Beispiel die Teilnahme an IDWFachveranstaltungen und -schulungen, ergänzen die PwC-interne Aus- und
Fortbildung.
Transparenzbericht 2014 23
Zusätzliche Angaben für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die Verantwortung dafür, dass die Mitarbeiter an den für sie vorgesehenen
Schulungsmaßnahmen teilnehmen, liegt primär bei den Mitarbeitern selbst
und bei ihrem Mentor oder Mitarbeiterverantwortlichen. Learning & Education
überwacht durch diverse Auswertungen, ob die Mitarbeiter an den PflichtSchulungsmaßnahmen teilgenommen haben und ob alle Berufsangehörigen
bei PwC mindestens 40 Stunden qualifizierte Aus- und Fortbildung jährlich
aufweisen können, wie dies von der Berufssatzung gefordert wird. Dabei
müssen mindestens 20 Stunden durch Fachveranstaltungen wie Kurse, Vorträge,
Seminare u.ä. nachgewiesen werden. Die übrigen Stunden können auch im
Selbststudium (insbesondere durch Lesen von Fachliteratur) absolviert werden.
Wird diese Anforderung nicht erfüllt, sind der zuständige Partner sowie
der Standortverantwortliche verpflichtet, Maßnahmen (Nachschulungen,
Selbststudium etc.) einzuleiten, die die Aus- und Fortbildung des Mitarbeiters
gewährleisten.
3 Finanzinformationen
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der PwC AG und ihrer Tochterunternehmen
ergeben sich aus dem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012/13, das am
30. Juni 2013 endete. Er umfasst die Unternehmen des deutschen PwC-Netzwerks
(vgl. hierzu oben Teil A 2.4) und schließt die Zahlen der Gruppe PwC Europe oder
anderer Mitgliedsfirmen des weltweiten PwC-Netzwerks nicht ein.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind von der Prof. Dr. Ludewig
und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, geprüft und mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Unterlagen sind
im elektronischen Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Der
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012/13 ist ebenfalls im elektronischen
Bundesanzeiger abrufbar.
Danach betrugen die Umsatzerlöse des PwC-Konzerns im Geschäftsjahr
1.515 Mio. Euro (Jahresabschluss: ebenfalls 1.515 Mio. Euro). Die Gesamtleistung
des PwC-Konzerns stieg um 4 Prozent auf 1.551 Mio. Euro (Jahresabschluss:
1.552 Mio. Euro).
Aufgegliedert nach den Service Lines ergeben sich folgende Zahlen: Der
Bereich Assurance erzielte eine um 0,1 Prozent auf 687,8 Mio. Euro gestiegene
Gesamtleistung, was einem Anteil von 44,3 Prozent entspricht. Im Bereich
Tax konnte die Gesamtleistung gegenüber dem Geschäftsjahr 2011/12 um
12,4 Prozent auf 447,5 Mio. Euro gesteigert werden (entspricht 28,9 Prozent
der Gesamtleistung). Die Gesamtleistung im Bereich Advisory erhöhte sich um
3,9 Prozent auf nunmehr 357,1 Mio. Euro, was einem Anteil von 23,0 Prozent
der Gesamtleistung entspricht. Die Service Line x-LoS-Groups erzielte eine um
6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunkene Gesamtleistung von EUR 58,6 Mio.;
das entspricht einem Anteil von 3,8 Prozent.
Transparenzbericht 2014 24
Zusätzliche Angaben für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Nach den Kriterien des § 285 Satz 1 Nr. 17 HGB ergibt sich folgende
Aufschlüsselung der Umsatzerlöse (Honorareinnahmen):
Aufschlüsselung der Umsatzerlöse
Tätigkeitsbereiche
Mio. €
Abschlussprüfungsleistungen
518,0
andere Bestätigungsleistungen
100,8
Steuerberatungsleistungen
352,5
sonstige Leistungen
543,7
Summe
1.515,0
Frankfurt am Main, im März 20142
PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Vorstand
Prof. Dr. Norbert Winkeljohann
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Harald Kayser
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Dr. Peter Bartels
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Prof. Dr. Georg Kämpfer
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Markus Burghardt
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Dr. Jan Konerding
Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwalt/
Steuerberater
Prof. Dr. Dieter Endres
Steuerberater
Petra Justenhoven
Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin
2
Marius Möller
Steuerberater
Martin Scholich
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
a
ktualisiert im September 2014
Transparenzbericht 2014 25
Anlagen
Anlagen
1 K
ontaktdaten der Niederlassungen der
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Sitz der Gesellschaft
Frankfurt am Main
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 9585-0
Fax: +49 69 9585-1000
Zweigniederlassungen
Berlin
Lise-Meitner-Straße 1
10589 Berlin
Tel.: +49 30 2636-0
Fax: +49 30 2636-3798
Erfurt
Parsevalstraße 2
99092 Erfurt
Tel.: +49 361 5586-0
Fax: +49 361 5586-300
Bielefeld
Kreuzstraße 35
33602 Bielefeld
Tel.: +49 521 96497-0
Fax: +49 521 96497-414
Essen
Friedrich-List-Straße 20
45128 Essen
Tel.: +49 201 438-0
Fax: +49 201 438-1000
Bremen
Domshof 18–20
28195 Bremen
Tel.: +49 421 8980-0
Fax: +49 421 8980-4298
Freiburg
Bismarckallee 17
79098 Freiburg
Tel.: +49 761 28297-0
Fax: +49 761 28297-490
Dresden
Ostra-Allee 11
01067 Dresden
Tel.: +49 351 4402-60
Fax: +49 351 4402-690
Hamburg
New-York-Ring 13
22297 Hamburg
Tel.: +49 40 6378-0
Fax: +49 40 6378-1030
Düsseldorf
Moskauer Straße 19
40227 Düsseldorf
Tel.: +49 211 981-0
Fax: +49 211 981-1000
Hannover
Fuhrberger Straße 5
30625 Hannover
Tel.: +49 511 5357-0
Fax: +49 511 5357-5100
Duisburg
Franz-Haniel-Platz 6-8
47119 Duisburg
Tel.: +49 69 9585-9960
Fax: +49 201 438-2670
Heppenheim (Bergstraße)
Goethestraße 1
64646 Heppenheim
Tel.: +49 6252 99696-31
Fax: +49 6252 99696-9
Transparenzbericht 2014 26
Anlagen
Karlsruhe
Blücherstraße 17
76185 Karlsruhe
Tel.: +49 721 84002-0
Fax: +49 721 84002-100
Nürnberg
Theresienstraße 9
90403 Nürnberg
Tel.: +49 911 94985-0
Fax: +49 911 94985-200
Kassel
Bertha-von-Suttner-Straße 3
34131 Kassel
Tel.: +49 561 9358-0
Fax: +49 561 9358-100
Oldenburg
Bloherfelder Straße 130
26129 Oldenburg
Tel.: +49 441 98067-10
Fax: +49 441 98067-40
Kiel
Lorentzendamm 43
24103 Kiel
Tel.: +49 431 9969-0
Fax: +49 431 9969-366
Osnabrück
Niedersachsenstraße 14
49074 Osnabrück
Tel.: +49 541 3304-0
Fax: +49 541 3304-100
Köln
Konrad-Adenauer-Ufer 11
50668 Köln
Tel.: +49 221 2084-0
Fax: +49 221 2084-210
Potsdam
Steinstraße 104–106 (Haus 13)
14480 Potsdam
Tel.: +49 331 6260-623
Fax: +49 331 6260-1221
Leipzig
Käthe-Kollwitz-Straße 21
04109 Leipzig
Tel.: +49 341 9856-0
Fax: +49 341 9856-199
Saarbrücken
Europaallee 31
66113 Saarbrücken
Tel.: +49 681 9814-0
Fax: +49 681 9814-101
Magdeburg
Hegelstraße 4
39104 Magdeburg
Tel.: +49 391 5372-0
Fax: +49 391 5372-163
Schwerin
Werderstraße 74 b
19055 Schwerin
Tel.: +49 385 59241-0
Fax: +49 385 59241-80
Mainz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
55130 Mainz
Tel.: +49 6131 6303-0
Fax: +49 6131 6303-55
Siegen
Am Bahnhof 11
57072 Siegen
Tel.: +49 271 33582-0
Fax: +49 271 33582-60
Mannheim
Augustaanlage 66
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 432 983-0
Fax: +49 621 432 983-25
Stuttgart
Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
Tel.: +49 711 25034-0
Fax: +49 711 25034-1616
München
Bernhard-Wicki-Straße 8
80636 München
Tel.: +49 89 5790-50
Fax: +49 89 5790-5999
Transparenzbericht 2014 27
Anlagen
2 Gesellschaften der Unternehmensgruppe
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anteil am
Eigenkapital
in %
Eigenkapital
in T€
Ergebnis
in T€
BDK Corporate Finance Beratung GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
100
26
01
C&L DR Vermögensverwaltungs­gesellschaft mbH
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
100
29
1
C&L TREUARBEIT Deutsche Revision- und
Treuhand-Gesellschaft mbH WPG
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
100
27
0
C&L TREUHAND-VEREINIGUNG
Deutsche Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
100
26
0
DRT Wirtschaftsberatungs- und
Treuhandgesellschaft mbH
New-York-Ring 13
22297 Hamburg
100
27
0
Fachverlag Moderne Wirtschaft GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
100
164
3
Industrie-Beratung Europa GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
100
26
01
INTES Akademie
für Familien­unternehmen GmbH
Kronprinzenstraße 31
53173 Bonn
100
108
–17
kampus GmbH
New-York-Ring 13
22297 Hamburg
100
359
–229
PricewaterhouseCoopers
Corporate Finance Beratung GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
100
20.242
191
PricewaterhouseCoopers PRTM
Management Consultants GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
100
346
296
PricewaterhouseCoopers SE
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
100
120
0
Name und Adressen der Gesellschaften
Transparenzbericht 2014 28
Anlagen
PwC Advisory Europe GmbH
New-York-Ring 13
22297 Hamburg
100
25
0
PwC FS Tax GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Friedrich-List-Straße 20
45128 Essen
100
511
01
PwC IT Services Europe GmbH
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
100
24
–1
PwC Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Moskauer Straße 19
40227 Düsseldorf
100
26
01
Vestische Treuhand Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Friedrich-List-Straße 20
45128 Essen
100
123
01
WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Moskauer Straße 19
40227 Düsseldorf
100
964
01, 2
1
2
Ergebnisabführungsvertrag
Betriebsüberlassungsvertrag
Transparenzbericht 2014 29
Anlagen
3 Liste der im Jahr 2013 geprüften Unternehmen
i. S. d. § 319a HGB
Unternehmen
Sitz
JA1
KA 2
Aareal Bank AG
Wiesbaden
JA
KA
Adler Modemärkte AG
Haibach
JA
KA
ADVA Optical Networking SE
Meiningen
JA
KA
AIRE GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main
JA
KA
aleo solar Aktiengesellschaft
Prenzlau
JA
KA
Aries Vermögensverwaltungs GmbH
Frankfurt am Main
JA
Asklepios Kliniken Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
Hamburg
JA
KA
AUDI Aktiengesellschaft
Ingolstadt
JA
KA
Aurubis AG
Hamburg
JA
KA
BAUER Aktiengesellschaft
Schrobenhausen
JA
KA
Bayer Aktiengesellschaft
Leverkusen
JA
KA
Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft
Haselünne
JA
KA
Berlin-Hannoversche Hypothekenbank
Aktiengesellschaft
Berlin
JA
Bertelsmann SE & Co. KGaA
Gütersloh
JA
KA
Bertrandt Aktiengesellschaft
Ehingen
JA
KA
BHW Bausparkasse Aktiengesellschaft
Hameln
JA
Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen
Aktiengesellschaft
Bochum
JA
Brenntag AG
Mühlheim an der Ruhr
JA
KA
Centrotec Sustainable AG
Brilon
JA
KA
COLEXON Energy AG
Hamburg
JA
KA
comdirect bank Aktiengesellschaft
Quickborn
JA
KA
COMMERZBANK Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
JA
KA
CompuGroup Medical AG
Koblenz
JA
KA
Constantin Medien AG
Ismaning
JA
KA
CropEnergies AG
Mannheim
JA
KA
CTS EVENTIM Aktiengesellschaft
München
JA
KA
DekaBank Deutsche
Girozentrale
Berlin und
Frankfurt am Main
JA
KA
Delticom AG
Hannover
JA
KA
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft
Köln
JA
KA
Deutsche Post AG
Bonn
JA
KA
Deutsche Postbank AG
Bonn
JA
KA
Deutsche Postbank Funding Trust I
Wilmington/Delaware, USA
JA
Deutsche Postbank Funding Trust II
Wilmington/Delaware, USA
JA
Deutsche Postbank Funding Trust III
Wilmington/Delaware, USA
JA
Deutsche Postbank Funding Trust IV
Wilmington/Delaware, USA
JA
Deutsche Telekom AG
Bonn
JA
KA
Drägerwerk AG & Co. KGaA
Lübeck
JA
KA
Driver Eight GmbH
Frankfurt am Main
JA
Driver Nine GmbH
Frankfurt am Main
JA
Transparenzbericht 2014 30
Anlagen
Driver Seven GmbH
Frankfurt am Main
JA
E.ON SE
Düsseldorf
JA
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Andernach
JA
ElringKlinger AG
Dettingen an der Erms
JA
Erste Abwicklungsanstalt
Düsseldorf
JA
ESSANELLE HAIR GROUP AG
Düsseldorf
JA
Esterer Aktiengesellschaft
Altötting
JA
EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG
Bremen
JA
KA
euromicron AG communication and
control technology
Frankfurt am Main
JA
KA
FMS Wertmanagement
München
JA
Franz Haniel & Cie. GmbH
Duisburg
JA
Free Mobility No. 6 UG (haftungsbeschränkt)
Frankfurt am Main
JA
Fürstenberg Capital Erste GmbH
Fürstenberg
JA
Fürstenberg Capital II. GmbH
Fürstenberg
JA
Gigaset AG
München
JA
Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH
Frankfurt am Main
JA
Gontard & MetallBank Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
JA
GSW Immobilien AG
Berlin
JA
KA
HAWESKO Holding Akiengesellschaft
Hamburg
JA
KA
Heidelberger Druckmaschinen
Aktiengesellschaft
Heidelberg
JA
KA
Hypothekenbank Frankfurt AG
Eschborn
JA
KA
H&R Aktiengesellschaft
Salzbergen
JA
KA
HT1 Funding GmbH
Bad Soden am Taunus
JA
IMW Immobilien SE
Berlin
JA
KA
INTERSHOP Communications
Aktiengesellschaft
Jena
JA
KA
Investitionsbank Berlin
Berlin
JA
KA
IVG Immobilien AG
Bonn
JA
KA
J.P. Morgan AG
Frankfurt am Main
JA
Kristensen Germany AG
Berlin
JA
KA
Landesbank Berlin AG
Berlin
JA
KA
Landesbank Hessen-Thüringen
Girozentrale
Frankfurt am Main und
Erfurt
JA
KA
Landesbank Saar
Saarbrücken
JA
KA
LANXESS Aktiengesellschaft
Leverkusen
JA
KA
Lechwerke AG
Augsburg
JA
KA
LEG Immobilien AG
Düsseldorf
JA
KA
LfA Förderbank Bayern
München
JA
LPKF Laser & Electronics Aktiengesellschaft
Garbsen
JA
Macquarie Structured Products (Europe) GmbH
Frankfurt am Main
JA
MAN SE
München
JA
KA
MEDION AG
Essen
JA
KA
MME MOVIEMENT AG
Berlin
JA
KA
MorphoSys AG
Martinsried
JA
KA
MVV Energie AG
Mannheim
JA
KA
KA
KA
KA
KA
KA
KA
Transparenzbericht 2014 31
Anlagen
Nordex SE
Rostock
JA
KA
NORMA Group AG
Maintal
JA
KA
OVB Holding AG
Köln
JA
KA
Phoenix Solar Aktiengesellschaft
Sulzemoos
JA
KA
Portfolio GREEN German CMBS GmbH
Frankfurt am Main
JA
Private Driver 2010-1 Fixed GmbH
Frankfurt am Main
JA
Private Driver 2011-1 GmbH
Frankfurt am Main
JA
Private Driver 2011-2 GmbH
Frankfurt am Main
JA
Private Driver 2011-3 GmbH
Frankfurt am Main
JA
Private Driver 2012-1 GmbH
Frankfurt am Main
JA
Private Driver 2012-2 GmbH
Frankfurt am Main
JA
Private Driver 2012-3 GmbH
Frankfurt am Main
JA
PROMISE XXS-2006-1 GmbH
Frankfurt am Main
JA
PROMISE-I Mobility 2006-1 GmbH
Frankfurt am Main
JA
PROMISE-I Mobility 2008-1 GmbH
Frankfurt am Main
JA
PROVIDE Domicile 2009-1 GmbH
Frankfurt am Main
JA
Pulsion Medical Systems SE
Feldkirchen
JA
KA
RATIONAL Aktiengesellschaft
Landsberg am Lech
JA
KA
Renk Aktiengesellschaft
Augsburg
JA
KA
Rheinmetall Aktiengesellschaft
Düsseldorf
JA
KA
RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft
Bad Neustadt a. d. Saale
JA
KA
RWE Aktiengesellschaft
Essen
JA
KA
Sachsenmilch Aktiengesellschaft
Leppersdorf
JA
Salzgitter Aktiengesellschaft
Salzgitter
JA
KA
SCA Hygiene Products SE
München
JA
KA
SEB AG
Frankfurt am Main
JA
KA
Semper Finance 2007-1 GmbH
Frankfurt am Main
JA
SHW AG
Aalen
JA
KA
SLOMAN NEPTUN SchiffahrtsAktiengesellschaft
Bremen
JA
KA
SMART PFI 2007-1 GmbH
Frankfurt am Main
JA
Softing AG
Haar
JA
KA
Solar-Fabrik Aktien­gesellschaft für Produktion
und Vertrieb von solar­technischen Produkten
Freiburg im Breisgau
JA
KA
STABILITY CMBS 2007-1 GmbH
Frankfurt am Main
JA
Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/
Ochsenfurt
Mannheim
JA
KA
SURTECO SE
Buttenwiesen
JA
KA
Swarco Traffic Holding AG
München
JA
KA
Telegate AG
Planegg, Ortsteil Martinsried JA
KA
ThyssenKrupp AG
Duisburg und Essen
JA
KA
TOMORROW FOCUS AG
München
JA
KA
TS Co.mit One GmbH
Frankfurt am Main
JA
TUI AG
Hannover und Berlin
JA
KA
United Labels Aktiengesellschaft
Münster
JA
KA
Viscom AG
Hannover
JA
KA
Transparenzbericht 2014 32
Anlagen
VOLKSWAGEN AKTIEN­GESELLSCHAFT
Wolfsburg
JA
KA
Volkswagen Bank Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
Braunschweig
JA
KA
VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES
AKTIEN­GESELLSCHAFT
Braunschweig
JA
KA
Volkswagen Leasing Gesellschaft mit
beschränkter Haftung
Braunschweig
JA
VTG Aktiengesellschaft
Hamburg
JA
KA
WASGAU Produktions & Handels AG
Pirmasens
JA
KA
WashTec AG
Augsburg
JA
KA
WGZ Bank AG Westdeutsche GenossenschaftsDüsseldorf
Zentralbank
JA
KA
WL Bank AG Westfälische Landschaft
Bodenkreditbank
Münster
JA
zooplus AG
München
JA
KA
Anzahl der Unternehmen: 135
1
2
JA = Jahresabschluss = 135
KA = Konzernabschluss = 92
Transparenzbericht 2014 33
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner
Claus Kütting
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfunggesellschaft
Office of the General Counsel/
Risk Management (OGC/RM)
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 9585-1711
claus.kuetting@de.pwc.com
Oliver Heieck
PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfunggesellschaft
Leiter Unternehmenskommunikation
Friedrich-Ebert-Anlage 35–37
60327 Frankfurt am Main
Tel.: +49 69 9585-1074
oliver.heieck@de.pwc.com
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„PwC“ bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers
International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitgliedsgesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich
selbstständige Gesellschaft.
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