Anforderungskatalog für Christian-Bauer-Mensa
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Anforderungskatalog für Christian-Bauer-Mensa
Anforderungskatalog für Christian-Bauer-Mensa Vorbemerkung Für die Mensa des Schulzentrums Welzheim (Hofgarten-Grundschule, Bürgfeldschule, KastellRealschule, Limes-Gymnasium, Janusz-Korczak-Schule; derzeit 1742 Schüler insgesamt), wird zum Schuljahr 2015/16 ab September 2015 ein regionaler oder nationaler Anbieter/Caterer für die Speisenversorgung gesucht. Mit dem Anbieter wird ein Dienstleistungsvertrag oder alternativ ein Liefervertrag abgeschlossen. AIs Verpflegungssystem kommen eine Frisch-Küche, das Cook & Chill-System, das Tiefkühl-System (zusätzliche Tiefkühl-Truhen sind vom Caterer aufzustellen) oder Warmverpflegung in Frage. Ein Probeessen sowie eine Küchenbesichtigung vor Ort ist auf Wunsch zu ermöglichen. Der Anbieter soll anhand des hier vorgegebenen Anforderungskataloges ein Angebot erstellen. 1.1 Objektbeschreibung - eine Besichtigung vor Ort wird auf Wunsch vereinbart - Mensa an der Helmut-Glock-Straße 9, 73642 Welzheim Speisesaal: rd. 268 qm, maximal 200 Sitzplätze Küchenbereich mit Lagerräumen und Spülküche (Fa. Winterhalter), rd. 80 qm Ausgabetheke: Gesamtlänge ca. 6-7 m (u. a. Warmausgabe GN 5/1, Tellerspender, Kaltausgabe); 1.2 Öffnungszeiten: Die Mensa ist montags bis freitags geöffnet. Öffnungszeiten: 11.45 Uhr bis 13.45 Uhr. Zusätzliche Zeiten, z. B. Pausenverpflegung („Cafeteriabetrieb“) ab ca. 9.15 Uhr sind erwünscht und werden abgesprochen. Bei Bedarf ist ein Verpflegungsangebot für die ganztags zu betreuenden Kinder des Kinderhauses Pfarrstraße und evtl. Ferienbetreuung von Kindergartenkindern bzw. Grundschülern (ggf. geschätzte 35 Essen je Tag für die 1-6 jährigen Kinder) zur Verfügung zu stellen. 1.3 Mögliche Anzahl an Essensteilnehmer: Es wird mit durchschnittlich 450 Essenteilnehmern wöchentlich gerechnet mit voraussichtlichen Schwerpunkten am Montag, Dienstag und Donnerstag. -3- 2. Nutzungsbedingungen: 2.1 Kücheneinrichtung Die Kücheneinrichtung wird vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Tiefkühltruhen bei TK-System sind vom Caterer zu stellen. 2.2 Nebenkosten Die Kosten für Energie, Wasser, Abwasser sowie Müllentsorgung trägt der Auftraggeber. Verbrauchsmaterial und ggfs. dessen Entsorgung trägt der Auftragnehmer, ebenso Reinigungsartikel für Küche und Personal WC. Eine Pacht wird von der Stadt nicht erhoben. 2.3 Reparatur- und Wartungskosten Reparatur- und Wartungskosten der Küchenausstattung und Geräte trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Bei Reparaturen an den Küchengeräten und an Ersatzbeschaffungen für Kücheninventar erfolgt eine Kostenbeteiligung des Auftragsnehmers in Höhe von 20 %. 2.4 Vertragslaufzeit Der Vertrag gilt zunächst für die Laufzeit von 12 Monaten. Er läuft ab dem Schuljahr 2015/2016 (01.09.2015). Erfolgt keine Kündigung innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist von 6 Monate zum Ende des Schuljahres, besteht der Vertrag für je ein weiteres Schuljahr. 2.5 Schulfremde Nutzung der Mensa Die Nutzung des Mensaraumes außerhalb der Schulzeiten durch die Stadt ist möglich. Der Küchenbereich wird in diesen Fällen mittels Schutzrollo abgeteilt. Die evtl. Nutzung der Küche ist nur nach Vereinbarung zwischen dem Caterer und dem Nutzer möglich. 3. Organisation 3.1 Bestell- und Abrechnungssystem Das Bestellsystem Sams-on ist vorhanden und soll weiter verwendet werden. Die Abwicklung erfolgt über die Stadtverwaltung. Die Speisepläne sind vom Caterer einzupflegen. Bestellungen bzw. Abbestellungen sind täglich bis spätestens 9.00 Uhr möglich. Die evtl. Pausenverpflegung wird nicht über Sams-on abgerechnet; die Bezahlung erfolgt mittels Barzahlung. 3.2 Leistungen des Caterers 3.2.1 Dienstleistungsvertrag - -3- Der Caterer erbringt folgende Dienstleistungen: a) Planung und Bestellung der Speisenmengen b) Erstellung der Speisepläne / Kennzeichnung c) Zubereitung Mittagessen d) Ausgabe des Mittagessens e) Sortierung und Entsorgung der Abfälle f) Bereitstellung und Schulung des Personals (ggf. Bereitstellung von Ersatzkräften bei Personalausfall) g) Reinigung des Kücheninventars (Geschirr, Gläser etc.) h) Reinigung der Küchengeräte und der Ausgabebehälter i) Reinigung von Küche, Lager und Umkleide j) Reinigung der Tische und Stühle im Speisesaal k) Umsetzung eines Qualitätssicherungskonzepts nach HACCP 3.2.2 Liefervertrag Der Caterer erbringt beim Liefervertrag folgende Leistungen: a) Planung und Bestellung der Speisenmengen b) Erstellung der Speisepläne / Kennzeichnung c) Zubereitung Mittagessen d) Anlieferung des Mittagessens e) Abholung der Speisereste f) Reinigung der Ausgabebehälter 3.3. Leistungen des Auftraggebers Die Reinigung des Bodens im Speisesaal und in den sanitären Anlagen erfolgt durch den Auftraggeber. Ebenso erfolgt einmal jährlich eine Intensivreinigung der Tische und Stühle durch den Auftraggeber. 4. Verpflegungsangebot 4.1. Verpflegungssystem Die Mahlzeiten werden frisch zubereitet oder extern durch den Anbieter zubereitet, gekühlt (oder tiefgekühlt) zur Mensa der Schule transportiert und dort aufbereitet bzw. regeneriert. Entfällt bei Warmanlieferung. 4.2. Speiseangebot - 2 Hauptgerichte, davon 1 Gericht rein vegetarisch - Zusätzliche Angebote (z.B. eine Suppe mit Brötchen oder Salat) Ein Gericht besteht aus einer Hauptkomponente Fleisch oder Fisch, bzw. vegetarische Alternative, einer Stärkebeilage, einer Gemüsebeilage oder einem Beilagensalat. Die Portionsgrößen sollen sich an der Zielgruppe orientieren, ein Nachschlag bei den Beilagen sollte möglich sein. Bei den Sättigungsbeilagen ist eine Komponentenwahl erwünscht. -4- Die Zusammenstellung der Menüs soll sich frühestens alle vier Wochen im Speiseplan wiederholen. Feste Wochentage für ein bestimmtes Speiseangebot sind nicht zulässig (z.B. immer montags Schnitzeltag). Generell soll die Zusammenstellung der Speisen auf der Basis der aktuellen ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen erfolgen, damit eine gesundheitsfördernde Lebensmittelauswahl realisiert werden kann. Als Orientierung bei der Zusammenstellung der Mahlzeiten sollen, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung herangezogen werden. Diese Standards wurden von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erarbeitet. 4.3 Getränkeangebot Zum Essen wird kostenlos Wasser aus einem bereits bestehenden Trinkbrunnen angeboten. Die Kosten für das Wasser und die Wartung des Trinkbrunnens trägt der Auftraggeber. 4.4 Zusammenarbeit mit der Schulgemeinschaft Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer mit der Schulgemeinschaft (Schüler, Eltern, Lehrer u. a.) vertrauensvoll zusammenarbeitet, u. a. in Form regelmäßiger Gesprächsrunden (z. B. 1 x / Vierteljahr) und bereit ist Aktionen mit Schülern durchzuführen. Er ist bereit sich selbst aktiv um ein „feed-back“ mit der Schulgemeinschaft zu kümmern. 4.5 Pausenverpflegung / Cafeteria – Kiosk Für den Fall, dass eine Pausenverpflegung / Cafeteriabetrieb angeboten wird gilt: a) Das Backwaren- und Snackangebot ist mit dem Auftraggeber abzusprechen. Es sind auch hier die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung heranzuziehen. b) Ein über das kostenlos angebotene Wasser hinausgehendes Getränkeangebot ist mit dem Auftraggeber abzusprechen. 5. Preisgestaltung Der Ausgabepreis liegt bisher bei: je Menü 3,50 €. Die Preisgestaltung ab September 2015 ist mit dem Auftraggeber neu zu vereinbaren. Preiserhöhungen sind frühestens nach 12 Monaten möglich und mit dem Auftraggeber abzustimmen. 6. Abgabetermin Die Bewerbung / das Angebot ist innerhalb 14 Tagen, spätestens bis zum 12.06.2015, abzugeben an die Stadtverwaltung Welzheim (Kämmerei), Kirchplatz 3, 73642 Welzheim oder online an raepple@welzheim.de. Alternative Vorschläge sind möglich und erwünscht. Anbieter Datum Preis Ausgabepreis je Schülermenü / Lehrermenü €/_ Produktqualität Anteil frischer Lebensmittel Anteil regionaler Lebensmittel Anteil Convience Produkte Anteil Bio Produkte € % % % % Die DGE Qualitätsstandards für die Schulverpflegung werden berücksichtigt Das Qualitätssicherungskonzept nach HACCP wird umgesetzt Wiederholung des Speiseangebots (Speiseplanrhytmus) nach Wochen Als Anlage sind folgende Nachweise beizufügen: Bezugsadressen Lebensmittel Speisepläne von 4 Wochen Zulassungsbescheid Probeessen sowie Besichtigung der Zubereitungsküche wird auf Wunsch ermöglicht. Servicequalität Eigenes Personal für die Essenausgabe wird gestellt Folgendes Zubereitungssystem wird angeboten: JA Cook & Chill (bevorzugtes System) Tiefkühlanlieferung (zusätzliche TK Geräte sind vom Caterer zu stellen) Warmanlieferung Frisch-Küche oder Menüauswahl Menü besteht aus: Suppe Hauptspeise Beilagensalat Dessert - Anbieter / 1 – Vegetarisches Menü Suppe Nein Ja Ja besteht aus Hauptspeise Beilagensalat Dessert Nachschlag möglich Komponentenauswahl möglich Essenslieferung in den Ferien möglich Essensbereitstellung Kinderhaus möglich Ja Ja Nein Nein Ja Nein Ja Nein Bestell-/ Abrechnungssystem Bargeldloses Vorbestellsystem „SAMS-ON“ Bestellungen möglich bis Uhr Stornierungen möglich bis Uhr Kann das bereits vorhandene System „SAMS-ON“ übernommen werden? Ja Nein Pausenverpflegung / Cafeteriabetrieb Besteht dazu Interesse? Ja Nein Kompetenz/Erfahrung Beschreibung des Betriebes/Firmenprofil Konzept zur Umsetzung der Kriterien aus der Leistungsbeschreibung/ Anforderungskatalog Evtl. Referenzlisten der letzten 3 Jahre im Bereich der Schulverpflegung Angaben über das zur Verfügung gestellte Küchenpersonal für Mensa, Kiosk- und Cafeteriabetrieb einschl. Vertretungskräfte ............................. Unterschrift Anbieter - Anbieter / 2 -