Gewalt an Schulen im Main-Tauber-Kreis
Transcription
Gewalt an Schulen im Main-Tauber-Kreis
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 12. Wahlperiode 10. 10. 2000 5590 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU und Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Gewalt an Schulen im Main-Tauber-Kreis Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen des Main-Tauber-Kreis hat es von 1996 bis heute Gewaltanwendungen oder Bedrohungen von Schülern gegenüber dem Lehrpersonal und innerhalb des Schülerkreises gegeben? 2. Welche Sanktionen wurden von der Schulleitung verordnet? 3. In welchen Fällen wurde die Polizei eingeschaltet und Strafanzeige erstattet? 4. Welche Maßnahmen und Aktivitäten hält die Landesregierung für angebracht um Aggressivität und Gewaltanwendung in den Schulen zu verringern? 09. 10. 2000 Dr. Reinhart CDU Antwort Mit Schreiben vom 23. November 2000 Nr. 22–6500.20/472 beantwortet das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Schulen des Main-Tauber-Kreises hat es von 1996 bis heute Gewaltanwendungen oder Bedrohungen von Schülern gegenüber dem Lehrpersonal und innerhalb des Schülerkreises gegeben? Eingegangen: 10. 10. 2000 / Ausgegeben: 05. 12. 2000 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5590 2. Welche Sanktionen wurden von der Schulleitung verordnet? Die Schulen des Main-Tauber-Kreises wurden über eine Sondererhebung des Staatlichen Schulamtes Bad Mergentheim (Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen) sowie über das Oberschulamt Stuttgart (Gymnasien und Berufliche Schulen) zu Gewaltvorkommnissen befragt. Von den insgesamt 71 Schulen wurden folgende Vorfälle gemeldet. Grundschulen a) Gewaltanwendung von Schülern gegenüber dem Lehrpersonal Im Berichtszeitraum wurden zwei Fälle von Gewalt gegenüber Lehrern von der Grundschule in Unterbalbach (ein Schüler schlägt auf einen Lehrer ein) und in Wertheim (ein Schüler wirft eine Schere nach dem Lehrer) gemeldet. Wegen der Vorkommnisse wurden intensive Elterngespräche geführt; im zweiten Fall wurde der Schüler zwei Tage vom Unterricht ausgeschlossen. b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises Von der Mehrheit „kleine Schulen“ wird berichtet, dass es keinerlei Vorfälle gibt. Einige „größere Schulen“ berichten von im Einzelnen nicht näher beschriebenen Gewaltvorkommnissen, die im Durchschnitt von zwei bis drei Fällen pro Jahr und Schule auftreten. Besonders erwähnt werden: An der Grundschule Gerlachsheim hat ein Drittklässler (kosovo-albanischer) Herkunft Mitschüler wiederholt geschlagen, mit dem Messer bedroht und Geld zu erpressen versucht. An der Grundschule Gamburg versuchte ebenfalls ein Drittklässler Geld von seinen Mitschülern zu erpressen. Mit den Eltern wurden intensive Gespräche geführt. Die Schüler erhielten Zusatzaufgaben, im Gerlachsheimer Fall wurde der Schüler nach Einschaltung von Schul- und Jugendamt zunächst auf eine Woche, dann auf zwei Wochen, später auf Dauer vom Unterricht ausgeschlossen. Der Junge wurde in ein Erziehungsheim eingewiesen. Die Polizei wurde in keinem Fall eingeschaltet. Hauptschulen a) Gewaltanwendungen von Schülern gegenüber dem Lehrpersonal Im Berichtszeitraum seit 1996 wird lediglich von einem Fall an der Hauptschule Tauberbischofsheim berichtet. Dort wurde der Schulleiter von einem (russlanddeutschen) Schüler angegriffen, der zunächst Gewalt gegen Mitschüler angewandt hatte und vom Schulleiter zur Rede gestellt worden war. Von dem Schulleiter wurde Strafanzeige erstattet. Insgesamt wird von den Schulen eine Zunahme verbaler Gewalt vermerkt. b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises Teilweise berichten Schulen von Reibereien, Aggressionen, Schlägereien, Erpressungen und verbalen Quälereien, hauptsächlich an den Bushaltestellen und im Schulbus selbst, aber auch auf dem Schulhof. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5590 Der Schulleiter der Hauptschule Urphar- Lindelbach berichtet von einer „schweren Schlägerei zwischen drei Schülern der Klasse 8“ im letzten Schuljahr. Zwei Beteiligte mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dem Schulamt sind weitere Gewaltanwendungen von Schülern gegen Schüler aus Wertheim, Tauberbischofsheim, Lauda, Bad Mergentheim und Weikersheim bekannt. In aller Regel wurden die Gewaltfälle in Gesprächen mit den Schülern und Erziehungsberechtigten geregelt. Dabei kam es zu Ermahnungen, Verwarnungen, Einschaltungen von Schulamt, Beratungsstellen, Jugendamt, in Einzelfällen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes, so zum Beispiel befristeter Unterrichtsausschluss und Ausschluss aus der Schule. Von mehreren Schulen wurden Elternabende und sonstige Aufklärungsveranstaltungen zum Thema „Gewalt“ durchgeführt. Einige Schulen haben Schülerinnen und Schüler als Streitschlichterinnen und Streitschlichter eingesetzt. Realschulen a) Gewaltanwendungen von Schülern gegenüber Lehrpersonal Kein Vorfall von 1996 bis heute. b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises Es werden mehrere Vorkommnisse von 1996 bis heute von den Realschulen Bad Mergentheim, Creglingen und Tauberbischofsheim gemeldet. Generell beschreiben die Schulleitungen eine Zunahme der Verhaltensauffälligkeiten. Die Mehrzahl der Fälle wurde im Gespräch mit Eltern erledigt, als Sanktionen wurden Hilfsarbeiten in der Schule durchgeführt. In Einzelfällen wurden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes, wie zeitweiliger Schulausschluss, Androhung des Ausschlusses aus der Schule, eingeleitet. Sonderschulen a) Gewaltanwendungen von Schülern gegenüber Lehrpersonal Kein Vorfall von 1996 bis heute. b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises Mehrere Vorfälle von 1996 bis heute, insbesondere an den Förderschulen in Lauda und in Weikersheim. Vor allem an den Schulbus-Haltestellen kam es zu Erpressung, Schlägereien und Körperverletzung. In einem Fall hat eine Schülerin in Weikersheim eine andere Schülerin schwer verletzt; diese Schülerin wurde – nach Anzeige durch die Eltern des verletzten Mädchens – vom Jugendgericht zu einer Jugendstrafe verurteilt. Von den Schulen wird eine Zunahme der Zahl der Sachbeschädigungen gemeldet. Als Sanktionen wurden neben pädagogischen Erziehungsmaßnahmen (oft auch unter Beteiligung der Eltern) insbesondere die Anwendung des § 90 Schulgesetz mit zeitweiligem und in einigen Fällen auch endgültigem Schulausschluss (Überweisung an Erziehungshilfeschulen) eingesetzt. Das Jugendamt wurde in den meisten Fällen einbezogen. Gymnasien a) Gewaltanwendung von Schülern gegenüber Lehrpersonal Vorkommnisse wurden nicht gemeldet. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5590 b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises Gewalt und Bedrohung unter Schülerinnen und Schülern kamen in den alltäglichen Formen (Beschimpfungen, Rangeleien) häufig vor (Deutsch-Orden-Gymnasium Bad Mergentheim, Martin-Schleyer-Gymnasium LaudaKönigshofen). Ein konkreter Fall von Gewaltanwendung am DietrichBonhoeffer-Gymnasium Wertheim konnte durch mehrere Gesprächsrunden mit Zielvereinbarung gelöst werden. Gelegentlich kam es auch in den Schulbussen zu Vorfällen (Martin-Schleyer-Gymnasium Lauda-Königshofen). Konkret wurden vom Gymnasium Waikersheim Vorfälle physischer Gewalt am zentralen Busbahnhof und auf dem Schulweg sowie dem Schulhof am Anfang des Schuljahres 1999/2000 zwischen den Schülern der Grund- und Hauptschule, der Förderschule und des Gymnasiums gemeldet. In diesem Fall konnten durch einen Zusammenschluss der betroffenen Schulleiter Maßnahmen zur Eindämmung mit Kommune und Polizei ergriffen werden. Durch konsequente Interventionen waren Sanktionen im Rahmen pädagogischer Erziehungsmaßnahmen wie Entschuldigung, Wiedergutmachung, Sozialdienste u. Ä. ausreichend. Strafanzeigen waren nicht erforderlich. Vom Gymnasium Waikersheim wurden eine Reihe von Präventionsaktionen und Informationsveranstaltungen innerhalb der Schule mit Eltern, Lehrern, Polizei, Gesprächen mit der Verkehrsgesellschaft, Lehrerfortbildungen etc., durchgeführt. Berufliche Schulen a) Gewaltanwendungen von Schülern gegenüber dem Lehrpersonal Es wurden folgende Fälle gemeldet: In der Kaufmännischen Schule in Bad Mergentheim kam es zu einem Fall von Gewaltandrohung eines Schülers gegenüber seiner Klassenlehrerin. Der schon länger verhaltensauffällig gewordene Schüler kam dem beabsichtigen Schulausschluss durch freiwilliges Ausscheiden aus der Schule zuvor. An der Gewerblichen Schule Bad Mergentheim gab es im Schuljahr 1999/2000 eine verbale Bedrohung eines Lehrers und dessen Ehefrau durch einen Schüler. Der Schüler wurde für 14 Tage von der Schule ausgeschlossen. Da er das Hausverbot missachtete und einen weiteren Lehrer bedrohte, wurde der Schulausschluss auf Dauer verfügt sowie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. An der Haus- und Landwirtschaftlichen Schule Bad Mergentheim kam es im o.a. Zeitraum von fünf Jahren zweimal zu Bedrohung von Lehrern. Auch hier wurden die Schüler zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen. Im Berichtszeitraum kam es an der Gewerblichen Schule Tauberbischofsheim in 9 Fällen zu verbalen Bedrohungen der Lehrer. 4 Fälle konnten nach intensiven Gesprächen unter Hinweis auf die Möglichkeiten des § 90 Schulgesetz bereinigt werden. In weiteren 3 Fällen kam es zu einer zweiten Bedrohung, die nach § 90 Schulgesetz bis hin zu einem befristeten Schulausschluss von 2 Wochen geahndet wurde. Zwei Schüler wurden wegen wiederholten Fehlverhaltens und Bedrohung von Lehrern endgültig von der Schule ausgeschlossen. Hier wurde auch die Polizei eingeschaltet. 4 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5590 b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises An der kaufmännischen Schule Bad Mergentheim kam es innerhalb der Schülerschaft zu einem Vorfall mit verbaler und physischer Gewalt. Neben einer Reihe pädagogischer Erziehungsmaßnahmen und Elterngesprächen wurden drei Schüler zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen. Insgesamt 13 Fälle von Raufereien mit und ohne Körperverletzung werden für den Zeitraum seit 1996 von der Haus- und landwirtschaftlichen Schule Bad Mergentheim gemeldet. Neben pädagogischen Maßnahmen, Gesprächen mit Schülern und Erziehungsberechtigten wurde nach § 90 Schulgesetz der Schulausschluss angedroht. In Fällen mit Körperverletzung wurden die Schüler zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen. Die Gewerbliche Schule Tauberbischofsheim meldete einen Fall von Körperverletzung zwischen kosovo-albanischen Schülern. Da weitere Fälle von Gewaltanwendungen vorlagen, wurde gegen beide Schüler der Schulausschluss verhängt. In einem weiteren Fall kam es zwischen ausländischen Schülern zu Prügeleien. Ursächlich wurden von der Schule mangelnde Sprachkenntnisse eines Schülers erkannt. Das Angebot zum Besuch eines Deutsch-Vollzeitkurses wurde von dem Schüler angenommen. Dem weiteren Schüler wurde der Schulausschluss angedroht. Gleichzeitig wurde er zu Unterstützungsarbeiten herangezogen. 3. In welchen Fällen wurde die Polizei eingeschaltet und Strafanzeige erstattet? Im Zeitraum seit 1996 wurde die Polizei im Bereich der Hauptschulen und Sonderschulen mehrmals eingeschaltet. Ein Fall ist aus dem Bereich der Realschule bekannt. Die Beruflichen Schulen melden drei Fälle, in denen die Polizei einbezogen wurde. Strafanzeige wurde in jeweils einem Fall der Hauptschule und der Beruflichen Schulen seitens der Schulleitung gestellt. Den Eltern wurde mehrfach geraten Strafanzeige zu erstatten. In wie viel Fällen dies tatsächlich geschehen ist, ist nicht bekannt. Eine in diesem Zusammenhang durchgeführte Sonderauswertung der polizeilichen Kriminalstatistik hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Der Deliktsbereich „Gewalt an Schulen“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht gesondert ausgewiesen. Um dennoch Aussagen zur Entwicklung in diesem Bereich treffen zu können, wurde eine PKS-Sonderauswertung durchgeführt, die aus dv-technischen Gründen allerdings erst für den Zeitraum ab 1997 möglich war. In die Auswertung wurden nachfolgende Gewaltstraftaten einbezogen: – Straftaten gegen das Leben – Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Raub, räuberische Erpressung – Gefährliche und schwere Körperverletzung – (vorsätzliche leichte ) Körperverletzung – Bedrohung, Nötigung, Freiheitsberaubung. Als weiteres Recherchekriterium wurde als Tatort der Begriff „Schule“ (hierzu zählen Schulgebäude und Schulhof) herangezogen. Eine Untergliederung auf die einzelnen Schulen des Main-Tauber-Kreises ist nicht möglich. Es kann aus den Daten auch nicht festgestellt werden, ob sich die Tat in oder außerhalb des Unterrichts bzw. während der Schul- oder Ferienzeiten ereignete. Ferner erlaubt die PKS Aussagen zu Täter- und Opferprofilen nur in sehr eingeschränktem Umfang, da nicht erfasst wird, inwieweit es sich bei 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 5590 den registrierten Tatverdächtigen bzw. Opfern um Schüler oder Lehrerinnen und Lehrer handelt. Um vor diesem Hintergrund zwischen den festgestellten Gewaltstraftaten überhaupt differenzieren zu können, wurde die Sonderauswertung mit den ergänzenden Recherchekriterien a) Tatverdächtige unter 21 Jahren und Opfer unter 21 Jahren b) Tatverdächtige unter 21 Jahren und Opfer über 21 Jahren durchgeführt. Insgesamt wurden unter Berücksichtigung der skizzierten Einschränkungen von 1997 bis 1999 im Main-Tauber-Kreis 48 Fälle von Gewaltkriminalität an Schulen in der PKS registriert. Hinsichtlich der Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Delikten der Gewaltkriminalität im Dreijahresvergleich wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Gewaltstraftaten an Schulen im Main-Tauber-Kreis: Fallzahlen (aufgeklärte Fälle) Straftaten (bereiche) Straftaten gg. das Leben Straftaten gg. die sexuelle Selbstbestimmung Raub, räub. Erpressung Gefährliche und schwere Körperverletzung (vorsätzliche leichte) Körperverletzung Bedrohung, Nötigung, Freiheitsberaubung insgesamt 1997 0 1 2 6 5 4 18 1998 0 4 0 9 4 0 17 1999 0 0 0 1 9 3 13 In der Fallgruppe a) (Tatverdächtige und Opfer unter 21 Jahre) wurden im Main-Tauber-Kreis in den Jahren 1997–1999 insgesamt 34 Tatverdächtige sowie 52 Opfer von Gewaltdelikten registriert. Bei der Fallgruppe b) (Opfer über 21 Jahre) war ein Körperverletzungsdelikt im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb verzeichnet. Die Einzelaktenauswertung ergab, dass es sich bei dem Gewaltopfer um ein ältere Schülerin handelte, sodass für den Auswertungszeitraum insgesamt keine Fälle von Gewaltkriminalität gegenüber Lehrerinnen und Lehrern im Main-Tauber-Kreis polizeilich erfasst sind. 4. Welche Maßnahmen und Aktivitäten hält die Landesregierung für angebracht um Aggressivität und Gewaltanwendung in den Schulen zu verringern? Die Landesregierung setzt zur Bewältigung der Gewaltproblematik ein breites Instrumentarium von Präventions- und Interventionsmaßnahmen ein, das sowohl eine pädagogische Zielorientierung ausweist als auch Direktmaßnahmen zur Bekämpfung manifester Gewalt vorsieht. Die Darstellung der Präventions- und Interventionsmaßnahmen mit pädagogischer Zielorientierung erfolgte bereits in Beantwortung der Ziffer 3 der Kleinen Anfrage des Abg. Jürgen Hofer, FDP/DVP (Drucksache 12/4778). Zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität wird auf die vernetzten Aktivitäten und Programme sowie die bisher vorliegenden Ergebnisse in den Ausführungen zu Frage 1 der Landtagsdrucksache 12/5406 verwiesen. Dr. Annette Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 6