Gewalt an Schulen im Main-Tauber-Kreis

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Gewalt an Schulen im Main-Tauber-Kreis
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 12 /
12. Wahlperiode
10. 10. 2000
5590
Kleine Anfrage
des Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU
und
Antwort
des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport
Gewalt an Schulen im Main-Tauber-Kreis
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. An welchen Schulen des Main-Tauber-Kreis hat es von 1996 bis heute Gewaltanwendungen oder Bedrohungen von Schülern gegenüber dem Lehrpersonal und innerhalb des Schülerkreises gegeben?
2. Welche Sanktionen wurden von der Schulleitung verordnet?
3. In welchen Fällen wurde die Polizei eingeschaltet und Strafanzeige erstattet?
4. Welche Maßnahmen und Aktivitäten hält die Landesregierung für angebracht um Aggressivität und Gewaltanwendung in den Schulen zu verringern?
09. 10. 2000
Dr. Reinhart CDU
Antwort
Mit Schreiben vom 23. November 2000 Nr. 22–6500.20/472 beantwortet das
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt:
Ich frage die Landesregierung:
1. An welchen Schulen des Main-Tauber-Kreises hat es von 1996 bis heute
Gewaltanwendungen oder Bedrohungen von Schülern gegenüber dem
Lehrpersonal und innerhalb des Schülerkreises gegeben?
Eingegangen: 10. 10. 2000 / Ausgegeben: 05. 12. 2000
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2. Welche Sanktionen wurden von der Schulleitung verordnet?
Die Schulen des Main-Tauber-Kreises wurden über eine Sondererhebung des
Staatlichen Schulamtes Bad Mergentheim (Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen) sowie über das Oberschulamt Stuttgart (Gymnasien und Berufliche Schulen) zu Gewaltvorkommnissen befragt.
Von den insgesamt 71 Schulen wurden folgende Vorfälle gemeldet.
Grundschulen
a) Gewaltanwendung von Schülern gegenüber dem Lehrpersonal
Im Berichtszeitraum wurden zwei Fälle von Gewalt gegenüber Lehrern
von der Grundschule in Unterbalbach (ein Schüler schlägt auf einen Lehrer
ein) und in Wertheim (ein Schüler wirft eine Schere nach dem Lehrer) gemeldet.
Wegen der Vorkommnisse wurden intensive Elterngespräche geführt; im
zweiten Fall wurde der Schüler zwei Tage vom Unterricht ausgeschlossen.
b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises
Von der Mehrheit „kleine Schulen“ wird berichtet, dass es keinerlei Vorfälle gibt. Einige „größere Schulen“ berichten von im Einzelnen nicht näher
beschriebenen Gewaltvorkommnissen, die im Durchschnitt von zwei bis
drei Fällen pro Jahr und Schule auftreten.
Besonders erwähnt werden:
An der Grundschule Gerlachsheim hat ein Drittklässler (kosovo-albanischer) Herkunft Mitschüler wiederholt geschlagen, mit dem Messer bedroht und Geld zu erpressen versucht. An der Grundschule Gamburg versuchte ebenfalls ein Drittklässler Geld von seinen Mitschülern zu erpressen.
Mit den Eltern wurden intensive Gespräche geführt. Die Schüler erhielten
Zusatzaufgaben, im Gerlachsheimer Fall wurde der Schüler nach Einschaltung von Schul- und Jugendamt zunächst auf eine Woche, dann auf zwei
Wochen, später auf Dauer vom Unterricht ausgeschlossen. Der Junge wurde in ein Erziehungsheim eingewiesen. Die Polizei wurde in keinem Fall
eingeschaltet.
Hauptschulen
a) Gewaltanwendungen von Schülern gegenüber dem Lehrpersonal
Im Berichtszeitraum seit 1996 wird lediglich von einem Fall an der Hauptschule Tauberbischofsheim berichtet. Dort wurde der Schulleiter von
einem (russlanddeutschen) Schüler angegriffen, der zunächst Gewalt gegen Mitschüler angewandt hatte und vom Schulleiter zur Rede gestellt
worden war. Von dem Schulleiter wurde Strafanzeige erstattet. Insgesamt
wird von den Schulen eine Zunahme verbaler Gewalt vermerkt.
b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises
Teilweise berichten Schulen von Reibereien, Aggressionen, Schlägereien,
Erpressungen und verbalen Quälereien, hauptsächlich an den Bushaltestellen und im Schulbus selbst, aber auch auf dem Schulhof.
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Der Schulleiter der Hauptschule Urphar- Lindelbach berichtet von einer
„schweren Schlägerei zwischen drei Schülern der Klasse 8“ im letzten
Schuljahr. Zwei Beteiligte mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Dem Schulamt sind weitere Gewaltanwendungen von Schülern gegen
Schüler aus Wertheim, Tauberbischofsheim, Lauda, Bad Mergentheim und
Weikersheim bekannt.
In aller Regel wurden die Gewaltfälle in Gesprächen mit den Schülern und
Erziehungsberechtigten geregelt. Dabei kam es zu Ermahnungen, Verwarnungen, Einschaltungen von Schulamt, Beratungsstellen, Jugendamt, in Einzelfällen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes, so zum Beispiel befristeter Unterrichtsausschluss und Ausschluss aus
der Schule. Von mehreren Schulen wurden Elternabende und sonstige Aufklärungsveranstaltungen zum Thema „Gewalt“ durchgeführt. Einige Schulen
haben Schülerinnen und Schüler als Streitschlichterinnen und Streitschlichter
eingesetzt.
Realschulen
a) Gewaltanwendungen von Schülern gegenüber Lehrpersonal
Kein Vorfall von 1996 bis heute.
b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises
Es werden mehrere Vorkommnisse von 1996 bis heute von den Realschulen Bad Mergentheim, Creglingen und Tauberbischofsheim gemeldet. Generell beschreiben die Schulleitungen eine Zunahme der Verhaltensauffälligkeiten. Die Mehrzahl der Fälle wurde im Gespräch mit Eltern erledigt,
als Sanktionen wurden Hilfsarbeiten in der Schule durchgeführt. In Einzelfällen wurden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 des Schulgesetzes, wie zeitweiliger Schulausschluss, Androhung des Ausschlusses
aus der Schule, eingeleitet.
Sonderschulen
a) Gewaltanwendungen von Schülern gegenüber Lehrpersonal
Kein Vorfall von 1996 bis heute.
b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises
Mehrere Vorfälle von 1996 bis heute, insbesondere an den Förderschulen
in Lauda und in Weikersheim. Vor allem an den Schulbus-Haltestellen kam
es zu Erpressung, Schlägereien und Körperverletzung. In einem Fall hat
eine Schülerin in Weikersheim eine andere Schülerin schwer verletzt; diese Schülerin wurde – nach Anzeige durch die Eltern des verletzten Mädchens – vom Jugendgericht zu einer Jugendstrafe verurteilt. Von den Schulen wird eine Zunahme der Zahl der Sachbeschädigungen gemeldet.
Als Sanktionen wurden neben pädagogischen Erziehungsmaßnahmen (oft
auch unter Beteiligung der Eltern) insbesondere die Anwendung des § 90
Schulgesetz mit zeitweiligem und in einigen Fällen auch endgültigem Schulausschluss (Überweisung an Erziehungshilfeschulen) eingesetzt. Das Jugendamt wurde in den meisten Fällen einbezogen.
Gymnasien
a) Gewaltanwendung von Schülern gegenüber Lehrpersonal
Vorkommnisse wurden nicht gemeldet.
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b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises
Gewalt und Bedrohung unter Schülerinnen und Schülern kamen in den alltäglichen Formen (Beschimpfungen, Rangeleien) häufig vor (Deutsch-Orden-Gymnasium Bad Mergentheim, Martin-Schleyer-Gymnasium LaudaKönigshofen). Ein konkreter Fall von Gewaltanwendung am DietrichBonhoeffer-Gymnasium Wertheim konnte durch mehrere Gesprächsrunden mit Zielvereinbarung gelöst werden. Gelegentlich kam es auch in den
Schulbussen zu Vorfällen (Martin-Schleyer-Gymnasium Lauda-Königshofen). Konkret wurden vom Gymnasium Waikersheim Vorfälle physischer
Gewalt am zentralen Busbahnhof und auf dem Schulweg sowie dem
Schulhof am Anfang des Schuljahres 1999/2000 zwischen den Schülern
der Grund- und Hauptschule, der Förderschule und des Gymnasiums gemeldet. In diesem Fall konnten durch einen Zusammenschluss der betroffenen Schulleiter Maßnahmen zur Eindämmung mit Kommune und Polizei
ergriffen werden.
Durch konsequente Interventionen waren Sanktionen im Rahmen pädagogischer Erziehungsmaßnahmen wie Entschuldigung, Wiedergutmachung, Sozialdienste u. Ä. ausreichend. Strafanzeigen waren nicht erforderlich. Vom
Gymnasium Waikersheim wurden eine Reihe von Präventionsaktionen und
Informationsveranstaltungen innerhalb der Schule mit Eltern, Lehrern, Polizei, Gesprächen mit der Verkehrsgesellschaft, Lehrerfortbildungen etc.,
durchgeführt.
Berufliche Schulen
a) Gewaltanwendungen von Schülern gegenüber dem Lehrpersonal
Es wurden folgende Fälle gemeldet:
In der Kaufmännischen Schule in Bad Mergentheim kam es zu einem Fall
von Gewaltandrohung eines Schülers gegenüber seiner Klassenlehrerin.
Der schon länger verhaltensauffällig gewordene Schüler kam dem beabsichtigen Schulausschluss durch freiwilliges Ausscheiden aus der Schule
zuvor.
An der Gewerblichen Schule Bad Mergentheim gab es im Schuljahr
1999/2000 eine verbale Bedrohung eines Lehrers und dessen Ehefrau
durch einen Schüler. Der Schüler wurde für 14 Tage von der Schule ausgeschlossen. Da er das Hausverbot missachtete und einen weiteren Lehrer
bedrohte, wurde der Schulausschluss auf Dauer verfügt sowie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet.
An der Haus- und Landwirtschaftlichen Schule Bad Mergentheim kam es
im o.a. Zeitraum von fünf Jahren zweimal zu Bedrohung von Lehrern.
Auch hier wurden die Schüler zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen.
Im Berichtszeitraum kam es an der Gewerblichen Schule Tauberbischofsheim in 9 Fällen zu verbalen Bedrohungen der Lehrer. 4 Fälle konnten
nach intensiven Gesprächen unter Hinweis auf die Möglichkeiten des § 90
Schulgesetz bereinigt werden. In weiteren 3 Fällen kam es zu einer zweiten Bedrohung, die nach § 90 Schulgesetz bis hin zu einem befristeten
Schulausschluss von 2 Wochen geahndet wurde. Zwei Schüler wurden
wegen wiederholten Fehlverhaltens und Bedrohung von Lehrern endgültig
von der Schule ausgeschlossen. Hier wurde auch die Polizei eingeschaltet.
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b) Gewaltanwendungen innerhalb des Schülerkreises
An der kaufmännischen Schule Bad Mergentheim kam es innerhalb der
Schülerschaft zu einem Vorfall mit verbaler und physischer Gewalt. Neben
einer Reihe pädagogischer Erziehungsmaßnahmen und Elterngesprächen
wurden drei Schüler zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen. Insgesamt
13 Fälle von Raufereien mit und ohne Körperverletzung werden für den
Zeitraum seit 1996 von der Haus- und landwirtschaftlichen Schule Bad
Mergentheim gemeldet. Neben pädagogischen Maßnahmen, Gesprächen
mit Schülern und Erziehungsberechtigten wurde nach § 90 Schulgesetz der
Schulausschluss angedroht. In Fällen mit Körperverletzung wurden die
Schüler zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen.
Die Gewerbliche Schule Tauberbischofsheim meldete einen Fall von Körperverletzung zwischen kosovo-albanischen Schülern. Da weitere Fälle
von Gewaltanwendungen vorlagen, wurde gegen beide Schüler der Schulausschluss verhängt. In einem weiteren Fall kam es zwischen ausländischen Schülern zu Prügeleien. Ursächlich wurden von der Schule mangelnde Sprachkenntnisse eines Schülers erkannt. Das Angebot zum Besuch
eines Deutsch-Vollzeitkurses wurde von dem Schüler angenommen. Dem
weiteren Schüler wurde der Schulausschluss angedroht. Gleichzeitig wurde er zu Unterstützungsarbeiten herangezogen.
3. In welchen Fällen wurde die Polizei eingeschaltet und Strafanzeige erstattet?
Im Zeitraum seit 1996 wurde die Polizei im Bereich der Hauptschulen und
Sonderschulen mehrmals eingeschaltet. Ein Fall ist aus dem Bereich der Realschule bekannt. Die Beruflichen Schulen melden drei Fälle, in denen die
Polizei einbezogen wurde. Strafanzeige wurde in jeweils einem Fall der
Hauptschule und der Beruflichen Schulen seitens der Schulleitung gestellt.
Den Eltern wurde mehrfach geraten Strafanzeige zu erstatten. In wie viel Fällen dies tatsächlich geschehen ist, ist nicht bekannt.
Eine in diesem Zusammenhang durchgeführte Sonderauswertung der polizeilichen Kriminalstatistik hat zu folgenden Ergebnissen geführt:
Der Deliktsbereich „Gewalt an Schulen“ wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht gesondert ausgewiesen. Um dennoch Aussagen zur Entwicklung in diesem Bereich treffen zu können, wurde eine PKS-Sonderauswertung durchgeführt, die aus dv-technischen Gründen allerdings erst für den
Zeitraum ab 1997 möglich war. In die Auswertung wurden nachfolgende Gewaltstraftaten einbezogen:
– Straftaten gegen das Leben
– Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
– Raub, räuberische Erpressung
– Gefährliche und schwere Körperverletzung
– (vorsätzliche leichte ) Körperverletzung
– Bedrohung, Nötigung, Freiheitsberaubung.
Als weiteres Recherchekriterium wurde als Tatort der Begriff „Schule“ (hierzu zählen Schulgebäude und Schulhof) herangezogen. Eine Untergliederung
auf die einzelnen Schulen des Main-Tauber-Kreises ist nicht möglich. Es
kann aus den Daten auch nicht festgestellt werden, ob sich die Tat in oder
außerhalb des Unterrichts bzw. während der Schul- oder Ferienzeiten ereignete. Ferner erlaubt die PKS Aussagen zu Täter- und Opferprofilen nur in
sehr eingeschränktem Umfang, da nicht erfasst wird, inwieweit es sich bei
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den registrierten Tatverdächtigen bzw. Opfern um Schüler oder Lehrerinnen
und Lehrer handelt. Um vor diesem Hintergrund zwischen den festgestellten
Gewaltstraftaten überhaupt differenzieren zu können, wurde die Sonderauswertung mit den ergänzenden Recherchekriterien
a) Tatverdächtige unter 21 Jahren und Opfer unter 21 Jahren
b) Tatverdächtige unter 21 Jahren und Opfer über 21 Jahren
durchgeführt.
Insgesamt wurden unter Berücksichtigung der skizzierten Einschränkungen
von 1997 bis 1999 im Main-Tauber-Kreis 48 Fälle von Gewaltkriminalität an
Schulen in der PKS registriert. Hinsichtlich der Entwicklung der Fallzahlen
in den einzelnen Delikten der Gewaltkriminalität im Dreijahresvergleich
wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen.
Gewaltstraftaten an Schulen im Main-Tauber-Kreis:
Fallzahlen (aufgeklärte Fälle)
Straftaten (bereiche)
Straftaten gg. das Leben
Straftaten gg. die sexuelle Selbstbestimmung
Raub, räub. Erpressung
Gefährliche und schwere Körperverletzung
(vorsätzliche leichte) Körperverletzung
Bedrohung, Nötigung, Freiheitsberaubung
insgesamt
1997
0
1
2
6
5
4
18
1998
0
4
0
9
4
0
17
1999
0
0
0
1
9
3
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In der Fallgruppe a) (Tatverdächtige und Opfer unter 21 Jahre) wurden im
Main-Tauber-Kreis in den Jahren 1997–1999 insgesamt 34 Tatverdächtige
sowie 52 Opfer von Gewaltdelikten registriert. Bei der Fallgruppe b) (Opfer
über 21 Jahre) war ein Körperverletzungsdelikt im Zusammenhang mit dem
Schulbetrieb verzeichnet. Die Einzelaktenauswertung ergab, dass es sich bei
dem Gewaltopfer um ein ältere Schülerin handelte, sodass für den Auswertungszeitraum insgesamt keine Fälle von Gewaltkriminalität gegenüber Lehrerinnen und Lehrern im Main-Tauber-Kreis polizeilich erfasst sind.
4. Welche Maßnahmen und Aktivitäten hält die Landesregierung für angebracht um Aggressivität und Gewaltanwendung in den Schulen zu verringern?
Die Landesregierung setzt zur Bewältigung der Gewaltproblematik ein breites Instrumentarium von Präventions- und Interventionsmaßnahmen ein, das
sowohl eine pädagogische Zielorientierung ausweist als auch Direktmaßnahmen zur Bekämpfung manifester Gewalt vorsieht. Die Darstellung der Präventions- und Interventionsmaßnahmen mit pädagogischer Zielorientierung
erfolgte bereits in Beantwortung der Ziffer 3 der Kleinen Anfrage des Abg.
Jürgen Hofer, FDP/DVP (Drucksache 12/4778). Zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität wird auf die vernetzten Aktivitäten und Programme sowie die bisher vorliegenden Ergebnisse in den Ausführungen zu
Frage 1 der Landtagsdrucksache 12/5406 verwiesen.
Dr. Annette Schavan
Ministerin für Kultus,
Jugend und Sport
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