Programm für visumfreies Reisen in die USA mit ESTA
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Programm für visumfreies Reisen in die USA mit ESTA
Programm für visumfreies Reisen in die USA mit ESTA-Genehmigung Überblick Das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) erlaubt es Staatsangehörigen bestimmter Länder, für geschäftliche / touristische Zwecke (Reisezweck: "Besucher") für max. 90 Tage ohne Visum in die USA zu reisen. VWP- Mitgliedsländer Andorra Australien Belgien Brunei Chile Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Island Italien Japan Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Monaco Neuseeland Niederlande Norwegen Österreich Portugal Republik Korea San Marino Singapur Slowakei Slowenien Spanien Schweden Schweiz Taiwan Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich Staatsangehörige dieser Länder können ohne Visum zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tage in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen: Sie besitzen einen Reisepass mit integriertem Chip (s. unten, Punkt 1., “Elektronischer Reisepass“) Sie sind nicht aus besonderem Grund von der Teilnahme am VWP ausgeschlossen (s. Seite 2, Punkt 2, “Besondere Bestimmungen“) Sie beantragen die elektronische Einreisegenehmigung (ESTA). Informationen hierzu finden Sie unter: www.visum.de AUSWAHL: Zielland: USA Wohnsitz: Ihr Bundesland “USA/ESTA beantragen“ Sie erfüllen die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen zur Teilnahme am Programm für visumfreies Reisen (VWP). Voraussetzungen Um über das Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program, VWP) in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen zu können, müssen Reisende folgende Kriterien erfüllen: höchste Verweildauer in den USA ist max. 90 Tage und es wird aus folgenden Gründen gereist: a. geschäftliche Gründe - Der Zweck der geplanten Reise ist das Zusammentreffen mit Geschäftspartnern; der Besuch einer wissenschaftlichen, erzieherischen, beruflichen oder geschäftlichen Konferenz, oder einer Konferenz an bestimmten Terminen; die Regelung eines Nachlasses; oder die Aushandlung eines Vertrags. b. Freizeit/Tourismus - Der Zweck der geplanten Reise ist das Vergnügen oder der Tourismus, der Besuch bei Freunden oder Verwandten, die Erholung, eine medizinische Behandlung, eine Aktivität wissenschaftlicher, sozialer oder dienstlicher Art; sowie die Teilnahme von Amateuren an musikalischen, sportlichen oder ähnlichen Veranstaltungen oder Wettbewerben, ohne dafür eine finanzielle Entschädigung zu erhalten. c. Transit - Wenn Sie durch die Vereinigten Staaten von Amerika durchreisen. UND wenn Sie auf dem Luft- oder Seeweg in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen, müssen Sie: ein Ticket für Ihre Rück- oder Weiterreise besitzen. Wenn Sie mit einem elektronischen Ticket reisen, müssen Sie der Einwanderungsbehörde eine Kopie Ihres Reiseplans vorlegen. Reisende mit ausgehenden Tickets nach Mexiko, Kanada, Bermudas oder in die karibischen Inseln müssen über einen Wohnsitz in diesen Ländern verfügen. Die Reise im Rahmen des Visa Waiver Programms muss mit einem Transportunternehmen stattfinden, das an das Programm angeschlossen ist. Sollten Sie mit einem Privatflugzeug, -schiff oder einer Militärmaschine einreisen, benötigen Sie ein Visum. Wenn Sie auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko aus in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen, gelten bezüglich der Dokumentation die gleichen Voraussetzungen, außer dass keine Hin- und Rückreisetickets erforderlich sind. Sie müssen der Grenzschutzbehörde gegenüber nachweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sich während Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika versorgen und die Ausreise aus den Vereinigten Staaten von Amerika finanzieren zu können. 1. Elektronischer Reisepass Ab dem 1. April 2016 benötigen Personen, die an dem visumsfreien Reisen (Visa Waiver Program) in die Vereinigten Staaten teilnehmen können, einen gültigen elektronischen Reisepass. Diese Regel gilt auch für diejenigen, die bereits eine gültige ESTA (Electronic System for Travel Authorization) Genehmigung besitzen. Elektronische Reisepässe haben dieses Symbol auf der Frontseite des Umschlages. ► Wenn Sie nicht über einen elektronischen Reisepass verfügen wird empfohlen einen elektronischen Reisepass zu beantragen; ansonsten sind Sie nicht in der Lage mit einer ESTA unter dem VWP in die USA zu reisen und müssen ein reguläres Visum beantragen. Weitere Informationen über das B1/B2- Besuchervisum für die USA finden Sie unter: www.visum.de AUSWAHL: Zielland: USA Wohnsitz: Ihr Bundesland “USA / Visum beantragen“ Alle Personen, welche in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen, müssen im Besitz eines Reisepasses sein, der noch weitere sechs Monate nach Ihrem voraussichtlichen Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika gültig ist, es sei denn, Ausnahmen wurden durch länderspezifische Abkommen, wie z.B. bei deutschen Staatsbürgern, geregelt. Deutsche Staatsbürger sind dazu berechtigt, sich bis zum Ablaufdatum Ihres Reisepasses in den Vereinigten Staaten von Amerika aufzuhalten. 2. Besondere Bestimmungen Staatsangehörige von VWP-Ländern, die am oder nach dem 1. März 2011 in den Irak, Iran, nach Syrien, Sudan, Libyen, Somalia und/oder in den Jemen gereist sind oder als Doppelstaater die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzen, sind nicht mehr berechtigt, im Rahmen des VWP in die USA einzureisen. Hinweis: Diese Einschränkung gilt nicht für VWP-Reisende, deren Anwesenheit in einem dieser Länder im Dienst des Militärs eines VWP-Landes erfolgte oder der Erfüllung von Dienstpflichten als Vollzeit-Mitarbeiter der Regierung eines VWP-Landes geschuldet ist. Der Minister für Heimatschutz kann diese Einschränkung des VWP aufheben, wenn er feststellt, dass eine solche Aussetzung im Interesse der Strafverfolgungsbehörden oder der nationalen Sicherheit der Vereinigten Staaten liegt. Solche Ausnahmen werden ausschließlich fallweise gewährt. Allgemein gilt, dass folgende Kategorien von Reisenden für eine Ausnahmeregelung in Betracht kommen: Personen, die im Auftrag internationaler Organisationen, regionaler Organisationen oder subnationaler Verwaltungseinheiten im offiziellen Dienst in den Irak, Iran, nach Syrien, Sudan, Libyen, Somalia bzw. in den Jemen gereist sind; Personen, die im Namen einer humanitären Nichtregierungsorganisationen (NGO) in den Irak, Iran, nach Syrien, Sudan, Libyen, Somalia und/oder in den Jemen gereist sind und Personen, die als Journalist zu Berichterstattungszwecken in den Irak, Iran, nach Syrien, Sudan, Libyen, Somalia und/oder in den Jemen gereist sind. Personen, die für rechtmäßige, geschäftliche Zwecke nach Abschluss des Joint Comprehensive Plan of Action vom 14. Juli 2015 in den Iran gereist sind und Personen, die für rechtmäßige, geschäftliche Zwecke in den Irak gereist sind. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall direkt an ein Konsulat der Vereinigten Staaten von Amerika. 3. ESTA-Ablehnung Reisende, denen eine ESTA-Genehmigung von den US-Behörden verweigert wurde, können nicht unter dem Programm für visumfreies Reisen (VWP) in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen und müssen vor der Abreise ein reguläres Visum beantragen. Weitere Informationen hierüber finden Sie unter: www.visum.de AUSWAHL: Zielland: USA Wohnsitz: Ihr Bundesland “USA / Visum beantragen“ Untauglichkeit: Einige Reisende sind möglicherweise nicht zur visumfreien Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika unter dem Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) berechtigt. Dazu gehören Personen, die festgenommen wurden, auch wenn diese Festnahme schließlich nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung geführt hat, Personen mit Vorstrafen (auch wenn sie eine Begnadigung, Amnestie oder sonstige Strafnachlässe erhalten haben), die gewisse schwerwiegende übertragbare Krankheiten haben, Personen, denen die Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika bereits einmal verweigert wurde, oder solche Personen, die aus den Vereinigten Staaten deportiert wurden oder bereits früher über den Zeitraum Ihres unter dem Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) erlaubten Aufenthalts hinweg in den Vereinigten Staaten verblieben sind. Solche Reisende müssen ein Visum beantragen. Wenn diese Personen versuchen, ohne Visum zu reisen, kann Ihnen die Einreise in den Vereinigten Staaten von Amerika verweigert werden. Reisende mit geringfügigen Verstößen gegen Verkehrsvorschriften, die nicht zu einem Haftbefehl bzw. einer Verurteilung geführt haben, können ohne Visa reisen, wenn Sie alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Wenn der Verstoß während Ihres Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika geschah, und eine ausstehende Geldstrafe besteht, oder Sie nicht zu einer gerichtlichen Anhörung erschienen sind, kann möglicherweise ein Haftbefehl gegen Sie bestehen, und Sie können bei Ihrem Antrag auf Einreise in die Vereinigten Staaten möglicherweise Schwierigkeiten haben. Deshalb sollten Sie ein solches Problem vor Reiseantritt beseitigen, indem Sie das entsprechende Gericht kontaktieren. Sollten Sie die Adresse des Gerichts nicht kennen, können Sie diese im Internet finden: www.refdesk.com. Visumfreies Reisen ist nicht für Personen möglich, die in den Vereinigten Staaten von Amerika länger als 90 Tagen studieren, arbeiten oder verbleiben möchten oder für jene Personen, die beabsichtigen, Ihren Status nach der Einreise in die Vereinigten Staaten von Amerika zu ändern (von Tourist auf Student etc.). Solche Reisende benötigen ein Visum. Wenn ein Einwanderungsbeamter der Meinung ist, dass ein(e) Reisende(r) ohne Visum länger als 90 Tage in den Vereinigten Staaten von Amerika zu studieren, arbeiten oder verweilen beabsichtigt, wird diesem/r die Einreise verweigert. Quelle: www.ustraveldocs.com Visa- und Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass die zuständigen Behörden uns hiervon in Kenntnis setzen; daher kann der Visa Dienst Bonn eine Gewährleistung für übermittelte Informationen nicht übernehmen. Stand: Mai 2016 (Änderungen vorbehalten) © www.visum.de