gemeindenachrichten - Vilters

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gemeindenachrichten - Vilters
GEMEINDE
VILTERS-WANGS
GEMEINDENACHRICHTEN
Ort der Begegnung, Vilters
40. Jahrgang
Wangs, Februar 2016
01
16
2
Inhalt dieser Ausgabe
Inhalt dieser Ausgabe
Nachrichten aus dem Rathaus
Nachrichten aus der Schule
Kurz notiert
3
Deutschschweizer Basisschrift
26
Erfreuliche Rechnung 2015
4
Schule Vilters-Wangs unterwegs zum neuen
27
Einige Rücktritte aus den Gemeindebehörden
auf Ende der Amtsdauer
5
Lehrplan Volksschule
Abschluss Vereinbarung mit IDSL
6
Einbürgerungsaktion 2016
6
Bittprozessionen
27
Termine
28
Einbürgerungen in der Gemeinde Vilters-Wangs
7
Einbürgerungsstatistik 2015
7
Veranstaltungskalender/Termine
Erneuerung Wasserkraftwerk Grossbach
8
Veranstaltungskalender/Termine
Kommunikationsnetz Vilters-Wangs
9
29
Individuelle Prämienverbilligung
10
AMICUS – neue Hundedatenbank
10
Spezialgemeinden, Vereine, Diverses
Ich habe einen Hund!
11
Pfarrer Künzle Verein
Entsorgung/Altstoffsammelstelle
12
Spitex Sarganserland
31
Baubewilligungen
13
Pro Senectute
32
Handänderungen
14
Samariterverein Pizol
32
Grundstückschätzungen
16
Geländer und Brüstungen
16
Kostenlose Energieerstberatung
17
Personalmutationen, Dienstjubiläen und
Weiterbildungsabschlüsse 2015
17
Gebühren 2016
19
Abstimmungen/Wahlen
20
31
Amtsbericht 2015 Kindes und Erwachsenenschutz- 20
behörde (KESB)/Berufsbeistandschaft Sarganserland
KESB Sarganserland
Gesucht: Privatbeistände
21
Amtsbericht 2015 Regionales Arbeitsvermittlungs- 22
zentrum Sargans (RAV)
Vereine PrimaJob und P-Job, 9476 Weite
23
Soziale Dienste Sarganserland – Amtsbericht 2015 24
Ausgang, Party, Suchtmittel, Multimedia
24
Obligatorische Bundesübungen 2016
25
Termine Bürgerversammlungen 2016
25
Diese Gemeindenachrichten wurden klimaneutral hergestellt
auf FSC-zertifiziertem Papier.
Nachrichten aus dem Rathaus
Nachrichten aus dem Rathaus
Impressum
쮿 erscheint viermal jährlich
쮿 Herausgeberin:
Gemeinde Vilters-Wangs
쮿 Redaktion:
Gemeinderatskanzlei Vilters-Wangs
Rathaus, 7323 Wangs
081 725 37 37, info@vilters-wangs.ch
쮿 Auflage:
1’880 Exemplare
쮿 Druck und Gestaltung:
Gonzen Druck AG, Bad Ragaz
쮿 Einsendeschluss für die nächste Ausgabe der
Gemeindenachrichten ist der 9. Mai 2016.
Kurz notiert
Aus der Gemeindeverwaltung
쮿 Aktuelle Einwohnerzahl per 31.01.2016:
Vilters
2’094
(2’052)
Wangs
2’548
(2’531)
Total
4’642
(4’583)
In Klammern finden Sie die Zahlen von Ende Oktober
2015.
쮿 Der Gemeinderat erteilte zur Führung eines Betriebes
folgendes Gastwirtschaftspatent:
– Pizzeria Aeuli Grill, Vilters
Nunes Da Silva Paula, Fürschtweg 27,
8880 Walenstadt
– Restaurant Kiesfang, Vilters
Khan Saif, Badriebstrasse 4d, 7310 Bad Ragaz
쮿 Ein Gastwirtschaftspatent für einen Anlass
(Festwirtschaftsbewilligung) haben erhalten:
– Musikgesellschaft Vilters
Dietrich Martin, Schiggstrasse 50, Wangs
12. März 2016, Musikkonzert,
Mehrzweckhalle, Vilters
– Männerriege Wangs
Gubser Erich, Büntenstrasse 11, Wangs
3. April 2016 (Verschiebedatum 10. April 2016),
Rheintal-Oberländisches Verbandsschwingfest,
Primarschulhaus, Wangs
– Musikgesellschaft Vilters
Thoma Jessica, Schiggstrasse 14, Wangs
17. – 19. Juni 2016, Dorffest Vilters,
Dorf Vilters
쮿 Eine Tombola- bzw. Lottomatchbewilligung
haben erhalten:
– Musikgesellschaft Vilters
Tinner Christian, Palmerisstrasse 28, Vilters
12. März 2016, Musikkonzert,
Mehrzweckhalle, Vilters
쮿 Allfälliger 2. Wahlgang Ersatzwahl Regierungswahlen:
Ein allfälliger zweiter Wahlgang der Regierungswahl
findet am Sonntag, 24. April 2016 statt.
쮿 Kehrichtabfuhr-Verschiebedatum Auffahrt:
Infolge Feiertag muss die Kehrichtabfuhr vom Donnerstag, 5. Mai 2016 auf den Mittwoch, 4. Mai 2016
vorverschoben werden. Am Verschiebedatum wird
kein Sperrgut mitgenommen.
쮿 Rathaus am Tag nach Auffahrt geschlossen:
Das Rathaus bleibt am Freitag, 6. Mai 2016 (Tag nach
Auffahrt) geschlossen. Dieser Tag wird vom Personal
mit Bezug von Ferien oder Überzeit kompensiert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
In dringenden Fällen:
Elektrizitätswerk Vilters-Wangs 081 720 22 00
Bestattungsamt 081 725 37 37
3
4
Nachrichten aus dem Rathaus
Aus dem Gemeinderat
쐽 Der Rat hat die Anfrage der Gemeinde Mels zum Geschäft «Landkauf und Bodensicherung für das Sportzentrum Rietbrüel» ausführlich beraten. Zusammenfassend ist er zum Schluss gelangt, dass sich die Gemeinde Vilters-Wangs nicht
am Landkauf im Rietbrüel, Mels, beteiligt. Der «Sarganserländer» hat in seiner Ausgabe vom 1. Dezember 2015 ausführlich zum Thema berichtet.
쐽 Die Gemeinde Vilters-Wangs beteiligt sich wie in früheren Jahren an der Hochstammobstbaum-Aktion 2016. Diese
wird vom Verein BirdLife Sarganserland durchgeführt. Im Budget 2016 ist ein Beitrag von Fr. 1’000.00 vorgesehen.
쐽 Die Gemeinde Vilters-Wangs bildet zusammen mit den Gemeinden Bad Ragaz, Mels, Sargans, Flums, und Quarten die
Trägerschaft für das Landschaftsqualitätsprojekt Sarganserland (Verein). Als Vertreter der Gemeinde Vilters-Wangs
wurden Martin Willi, Ing. HTL/Landwirt, Tugenboden, Wangs und Anton Schumacher, Landwirt, Fontanix, Wangs, delegiert. Mit dem Projekt sollen landschaftlich, ökologisch und kulturell interessante Gebiete erhalten, gefördert und weiterentwickelt werden. Damit den Bewirtschaftern Beiträge für entsprechende Leistungen ausbezahlt werden können,
müssen die institutionellen Grundlagen dafür in den Regionen mit Landschaftsqualitätsprojekten geschaffen werden.
쐽 Der Bürgerschaft werden an der Bürgerversammlung vom 31. März 2016 das Gutachten und der Antrag über den Kredit zum
Ausbau des Hochwasserschutzes am Grossbach unterbreitet. Der Kreditantrag beläuft sich auf 1,4 Millionen Franken.
쐽 Für die Betreuung von Asylbewerbern, die einer Gemeinde zugewiesen werden, ist die jeweilige Gemeinde zuständig.
Asylbewerber dürfen gestützt auf die Bundesgesetzgebung keiner gewerbsmässigen Arbeit nachgehen. Sie müssen
jedoch die Arbeiten des täglichen Lebens (Haus- und Küchendienst, Waschen, Umgebungsarbeiten, Gebäudeunterhalt
usw.) ohne jegliche Regelung selber und entschädigungslos leisten.
Der Gemeinderat hat beschlossen, dass die in der Gemeinde wohnhaften Asylbewerber beschäftigt werden sollen, damit sie Tagesstrukturen erhalten und der Allgemeinheit mit einfachen Arbeiten nützlich sein können. Die Beschäftigung
wird nicht entlöhnt, sondern als Einsatz auf «freiwilliger Basis» mit einem höheren Sackgeld belohnt, das in Form von
Warengutscheinen abgegeben wird.
Der Rat hat dazu ein Konzept verabschiedet, in dem beschrieben ist, welche einfachen Arbeiten die Flüchtlinge verrichten können. Seit Januar 2016 erfolgen unter der Leitung der Bauverwaltung die ersten Einsätze. Das Interesse seitens
der Asylbewerber ist gross.
Erfreuliche Rechnung 2015
Die Rechnung 2015 der Gemeinde Vilters-Wangs schliesst
mit einem Ertragsüberschuss von 1,0 Mio. Franken ab.
Weniger Ausgaben und höhere Steuereinnahmen trugen
zum sehr guten Jahresabschluss bei. Auch die Gemeindebetriebe weisen positive Betriebsergebnisse aus.
Die Gemeinde Vilters-Wangs ist über die Jahre kontinuierlich gewachsen. Das zeigt sich auch in der Rechnung. 2015
beliefen sich der Ertrag auf 27’124’762 Franken und der
Aufwand auf 26’098’211 Franken. Daraus resultierte ein
Ertragsüberschuss von 1’026’551 Franken.
Der Bürgerschaft vom 31. März 2016 wird beantragt, diesen
Ertragsüberschuss in die Reserve für die Erneuerung und
Entwicklung der Infrastruktur zu legen. Damit können die
geplanten, und zum Teil schon bewilligten Grossprojekte
(Hochwasserschutz Grossbach, Regionales Pflegeheim),
zu einem guten Teil vorfinanziert werden.
Zum ausgezeichneten Gesamtergebnis haben Minderaufwendungen in nahezu allen Bereichen beigetragen. Die
Steuereinnahmen fielen insgesamt 595’300 Franken höher
aus als im Voranschlag für 2015 geplant. Dieses erfreuliche
Ergebnis ist einerseits auf unerwartet hohe laufende Steuern und andererseits auf deutlich höhere Nachzahlungen
zurückzuführen. Auch die Handänderungssteuern und
Grundstückgewinnsteuern lagen rund 175’000 Franken
über dem Budget. Die anhaltend hohe Investitionstätigkeit,
vor allem im Mehrfamilienhaus-Bereich durch private Investoren, und der rege Liegenschaftsmarkt haben diese
Entwicklung massgebend geprägt.
Netto hat die Gemeinde im 2015 1,7 Mio. Franken in Infrastrukturvorhaben investiert. Die Investitionsrechnung der
Gemeinde sieht fürs 2016 Nettoinvestitionen von 4,5 Millionen Franken vor.
Dank der hohen Selbstfinanzierung konnten die Investitionen im 2015 vollständig aus eigener Kraft finanziert und die
Schulden sogar um 2,2 Mio. auf 8,2 Mio. Franken (1’864
Franken pro Kopf) reduziert werden. Dank einer geschickten Investitionsplanung konnte innerhalb der letzten acht
Jahre die Schuldenlast mehr als halbiert werden, was sich
für künftige Investitionen vorteilhaft auswirkt.
Nachrichten aus dem Rathaus
Fürs 2016 erwartet Vilters-Wangs bei gleichbleibendem
Steuerfuss von 149 Prozent ein Defizit von 78’400 Franken.
Dieser Aufwandüberschuss kann aus dem Eigenkapital gedeckt werden, das ein Polster von über 2,0 Mio. Franken
ausweist. Das budgetierte Defizit liegt leicht unter dem
Wert gemäss letztjähriger Finanzplanung.
Damit der Gemeindehaushalt gestärkt und nachhaltig auf
einem positiven Niveau gehalten werden kann, sollen die
Schulden weiter gesenkt werden. Hohe Abschreibungsquoten aus Investitionen der letzten beiden Jahrzehnte
fallen erst ab 2020 weg. Gestützt auf die Finanzplanung
rechnet der Gemeinderat ab 2017 mit einer anhaltenden
positiven Wende. Um diesen Trend stützen zu können, soll
der Steuerfuss daher im Moment stabil gehalten werden.
Gemeindebetriebe mit Gewinn
Das Elektrizitätswerk schliesst das Jahr 2015 mit einem
Gewinn von 679’949 Franken ab. Der Gewinn wird dem
Eigenkapital zugewiesen und im kommenden Jahr für zusätzliche Abschreibungen verwendet. Das Eigenkapital beläuft sich auf 2,6 Mio. Franken. Das Unternehmen ist schuldenfrei.
Für 2016 ist ein Ertragsüberschuss von 337’500 Franken
budgetiert. Bei den für 2016 geplanten Nettoinvestitionen
von 4,7 Mio. Franken betreffen die grössten Posten die Erneuerung des Kraftwerkes Grossbach samt neuer Druck-
leitung und laufende Investitionen im Netz und den Trafostationen.
Die laufende Rechnung des Kommunikationsnetzes weist
Ende 2015 einen Einnahmenüberschuss von 114’710 Franken aus. Es wurden Nettoinvestitionen für 109’719 Franken
getätigt.
Bei Nettoinvestitionen von 100’000 Franken wird für 2016
beim Kommunikationsnetz ein Gewinn von 86’000 Franken erwartet.
Nach dem ersten Betriebsjahr weist die Wasserversorgung in der laufenden Rechnung einen Einnahmenüberschuss von 274’129 Franken aus. Von diesem Gewinn sollen
200’000 Franken zur Vorfinanzierung von Infrastrukturvorhaben verwendet und die restlichen 74’129 Franken ins
Eigenkapital eingelegt werden. Dieses weist Ende 2015
einen Saldo von 2,0 Mio. Franken aus. Es wurden Nettoinvestitionen für 293’798 Franken getätigt.
Bei Nettoinvestitionen von 185’000 Franken wird für 2016 bei
der Wasserversorgung mit einem kleinen Gewinn von 5’000
Franken eine praktisch ausgeglichene Rechnung erwartet.
Mit der Jahresrechnung 2015 und an der Bürgerversammlung vom 31. März 2016 wird der Gemeinderat detailliert
über Rechnung und Budget informieren.
Einige Rücktritte aus den Gemeindebehörden auf Ende der Amtsdauer
Gemeinderat Ernst Kühne (parteilos), Schulratspräsident (und Gemeinderat) Kurth Birri (CVP), sowie drei
Mitglieder des Schulrates, nämlich Andrea Vils (CVP),
Brigitta Gruber Schlumpf (SP) und Meinrad Gartmann
(parteilos), treten im Herbst nicht mehr zur Wiederwahl
für die nächste Amtsdauer an. Aus der Geschäftsprüfungskommission verzichtet Marcel Stäbler (FDP) auf
eine erneute Kandidatur. Der Gemeindepräsident und
die übrigen Mitglieder des Gemeinderates, Schulrates
und der Geschäftsprüfungskommission treten wieder
zur Wahl an.
An der Urnenabstimmung vom 23. September 2012 wählte
die Bürgerschaft bei einer Stimmbeteiligung von rund
44 % den Gemeinderat, den Schulrat und die Geschäftsprüfungskommission. Auf Ende der laufenden Amtsdauer
kommt es zu folgenden Rücktritten:
Mitglieder Schulrat
– Andrea Vils, Vilters (CVP)
– Brigitta Gruber Schlumpf, Vilters (SP)
– Meinrad Gartmann, Wangs (parteilos)
Mitglieder Geschäftsprüfungskommission
– Marcel Stäbler, Vilters (FDP)
Die folgenden Behördenmitglieder treten zur Wiederwahl
an:
Gemeindepräsident
– Bernhard Lenherr, Vilters (parteilos)
Gemeinderat
– Fritz Thuner, Vilters (FDP)
– Georges Marquart, Wangs (CVP)
Gemeinderat
– Ernst Kühne, Vilters (parteilos)
Schulrat
– Karin Gnos Wermelinger, Wangs (parteilos)
Schulratspräsident
– Kurth Birri, Vilters (CVP)
Geschäftsprüfungskommission
–Vincenz Beeler, Vilters (CVP)
– Werner Reifler, Vilters (SP)
– Oliver Fratschöl, Vilters (parteilos)
– René Schnider, Vilters (parteilos)
5
6
Nachrichten aus dem Rathaus
Gesamterneuerungswahlen am 25. September 2016
Die Gesamterneuerungswahlen der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs finden am Sonntag, 25. September 2016,
statt. Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 1. Juli 2016, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in
Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als
Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten,
die ihrer Kandidatur zustimmen. Die Gemeinderatskanzlei gibt entsprechende Formulare ab.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 27. November 2016, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis
spätestens am Montag, 3. Oktober 2016, 16.00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei zu übergeben. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang. Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch
eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Urnenabstimmungsgesetzes möglich.
Abschluss Vereinbarung mit IDSL
Im Rahmen der stärkeren, regionalen Zusammenarbeit
rund um die Informatik beschlossen die Gemeinden Flums,
Mels, Pfäfers, Sargans und Walenstadt, per 1. Juli 2013 die
Informatikdienste Sarganserland (IDSL) zu gründen. Bei
den Informatikdiensten Sarganserland (IDSL) handelt es
sich um einen regionalen IT-Dienstleister für öffentlichrechtliche Institutionen, der keine wirtschaftlichen Zwecke
verfolgt. Es geht darum, ein Informatik-Kompetenz- und
Dienstleistungszentrum zu betreiben, das InformatikDienstleistungen (inkl. Beratung) aller Art erbringt und
damit die Kunden (Gemeinden, Institutionen des Gemeinwesens) von dieser Aufgabe weitgehend entlastet.
Die Trägerschaft der IDSL besteht heute aus den Gemeinden Flums, Mels, Pfäfers, Sargans, Vilters-Wangs und
Walenstadt. Bisher fehlte allerdings ein institutioneller
Rahmen für diese Trägerschaft. Deshalb wurde durch die
Gemeinden Mels und Vilters-Wangs eine Vereinbarung
über die Führung der Informatikdienste Sarganserland
(IDSL) erarbeitet.
Der Gemeinderat hat am 15. Dezember 2015 die Vereinbarung über die Führung der Informatikdienste Sarganserland (IDSL) genehmigt.
Einbürgerungsaktion 2016
Die beiden Ortsgemeinden Vilters und Wangs und die
Politische Gemeinde Vilters-Wangs führen eine einmalige Einbürgerungsaktion durch. Ab sofort bis 31. Mai
2016 können Schweizerinnen und Schweizer in einem
einfachen Verfahren beantragen, Ortsbürgerin oder
Ortsbürger von Vilters oder Wangs zu werden.
Viele Einwohnerinnen und Einwohner in Vilters und Wangs
wohnen seit Jahrzehnten, zum Teil seit Generationen in der
Gemeinde. Sie fühlen sich als Ortsbürgerin oder Ortsbürger, haben aber den Schritt zur Einbürgerung nie unternommen.
Die Ortsgemeinden übernehmen verschiedene wichtige
Funktionen zum Wohl der ganzen Bevölkerung. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung der lokalen Vereine,
die Förderung von kulturellen Veranstaltungen und die
Pflege von Wäldern und Alpen. Jede Ortsgemeinde hat dabei ihr eigenes Profil und ihre Schwerpunkte. Für alle Ortsgemeinden ist es wichtig, dass sie in der Bevölkerung gut
verankert sind. Nur so werden ihre Tätigkeiten auch wahrgenommen und geschätzt. Deshalb möchten die beiden
Ortsgemeinden Vilters und Wangs das «Wir-Gefühl» weiter
stärken.
Im Jahr 2016 kann die politische Gemeinde Vilters-Wangs
auf ihre 200-jährige Selbständigkeit zurückblicken. Zusammen mit der erwähnten Absicht der Ortsgemeinden
ein guter Grund, den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern,
die in der Gemeinde wohnen, aber noch nicht Bürger von
Vilters oder Wangs sind, eine Einladung zur Einbürgerung
zu unterbreiten. Damit kann möglichst vielen Personen ein
unkompliziertes Verfahren ohne Kostenfolge zur Erlangung
des Bürgerrechts von Wangs oder Vilters angeboten werden.
Voraussetzungen zur Teilnahme:
– Bei Einreichung des Gesuchs (und beim späteren Beschluss des Einbürgerungsrates) in der Gemeinde Vilters-Wangs wohnhaft;
– insgesamt 8 Jahre in Vilters und/oder Wangs wohnhaft
(Die Wohnsitzdauer kann unterbrochen sein. Bei Gesuchen von Ehepartnern genügt, wenn ein Ehepartner die
Voraussetzungen der Wohnsitzdauer erfüllt.);
– keine Einträge im Strafregister;
– keine Betreibungen;
– keine Steuerschulden.
Nachrichten aus dem Rathaus
Welche Vorteile habe ich als Ortsbürger?
– Teilnahme an Ortsbürgerversammlungen;
– Stimm- und Wahlrecht in Angelegenheiten der Ortsgemeinde;
– Teil der lebendigen und starken Ortsgemeinden sein.
hende Ortsbürgerrecht bei einer Einbürgerung in einem anderen Kanton automatisch gelöscht, wenn nicht innerhalb
einer Frist eine Beibehaltungserklärung abgegeben wird.
Um sicher zu gehen, erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Zivilstandsamt am bisherigen Bürgerort.
Wie kann das Bürgerrecht von Vilters oder Wangs beantragt werden?
Für die Einreichung des Gesuchs ist das von der Einbürgerungsratskanzlei erstellte Formular zu verwenden. Dieses
kann auf den Webseiten der Ortsgemeinden bzw. der politischen Gemeinde oder bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Müssen bestehende Ausweise erneuert werden?
In der Regel müssen Ausweise nicht erneuert werden, weil
der bisherige Bürgerort beibehalten wird. Bei der regulären
Erneuerung kann dann der neue Bürgerort gewählt werden.
Wie lange gilt die Einbürgerungsaktion?
Die Einladung zur Anmeldung bei der Einbürgerungsaktion
gilt bis 31. Mai 2016.
Was passiert mit dem alten Bürgerrecht?
In der Regel kann das alte Bürgerrecht beibehalten werden.
Dies ist sicher der Fall, wenn Sie bereits Bürger des Kantons St. Gallen sind. In den Kantonen Bern, Genf, Glarus,
Schaffhausen, Thurgau, Waadt und Zug wird das beste-
Warum lohnt es sich überhaupt, an der Einbürgerungsaktion teilzunehmen?
Das Verfahren ist im Vergleich zur ordentlichen Einbürgerung vereinfacht und es fallen keine Kosten an.
Das Gesuchsformular kann hier bezogen werden:
– www.vilters-wangs.ch
– www.ortsgemeinde-vilters.ch
– www.ortsgemeinde-wangs.ch
– direkt bei den Kanzleien der Ortsgemeinden oder der
politischen Gemeinde
Einbürgerungen in der Gemeinde Vilters-Wangs
Der Einbürgerungsrat Vilters hat folgender Person das
Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs und
der Ortsgemeinde Vilters erteilt:
Der Einbürgerungsrat Wangs hat folgenden Personen das
Bürgerrecht der Politischen Gemeinde Vilters-Wangs und
der Ortsgemeinde Wangs erteilt:
Allgemeine Einbürgerung Ausländer:
Allgemeine Einbürgerung Ausländer:
– Sousa da Silva Danijela, geb. 4. April 1985, von Bosnien
und Herzegowina, Galtschinisweg 13, 7324 Vilters
– Meier Reinhold, geb. 23. Juni 1959, von Deutschland,
und Ehefrau
Meier Dorothea, geb. 1. Februar 1956, von Deutschland,
Melserstrasse 13c, 7323 Wangs
In Anwendung von Art. 19 ff. des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1) wurde das Auflageverfahren
vom 12. November bis 11. Dezember 2015 durchgeführt.
Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
In Anwendung von Art. 19 ff. des Gesetzes über das St. Galler Bürgerrecht (sGS 121.1) wurde das Auflageverfahren
vom 12. November bis 11. Dezember 2015 durchgeführt.
Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
Einbürgerungsstatistik 2015
Erfolgreiche Einbürgerungen nach Anzahl Personen
2013
2014
2015
Allgemeine Einbürgerung Ausländer
7
3
4
Besondere Einbürgerung Ausländer (ausländische und staatenlose Jugendliche)
2
5
3
Besondere Einbürgerung Schweizer mit Kantonsbürgerrecht
7
1
1
Besondere Einbürgerung Schweizer ohne Kantonsbürgerrecht
0
0
0
Erleichterte Einbürgerungen
Total
6
6
4
22
15
12
7
8
Nachrichten aus dem Rathaus
Nebst den Personen, die erfolgreich eingebürgert werden konnten, müssen regelmässig Gesuche zurückgewiesen werden,
weil entweder die formellen (Wohnsitzfristen, Aufenthaltsdauer etc.) oder die materiellen (Integration, Sprachkenntnisse
usw.) Voraussetzungen nicht erfüllt werden.
Zurückgewiesene Einbürgerungen nach Anzahl Personen
2013
Allgemeine Einbürgerung Ausländer
Besondere Einbürgerung Ausländer (ausländische und staatenlose Jugendliche)
Erleichterte Einbürgerungen
Total
2014
2015
14
1
0
0
0
0
0
0
1
14
1
1
Erneuerung Wasserkraftwerk Grossbach
An der Urnenabstimmung vom 8. März 2015 haben die
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Projekt «Erneuerung Wasserkraftwerk Grossbach» mit über 90 Prozent Ja-Anteil zugestimmt. Seither haben unsere EW-Verantwortlichen und die beauftragten Planer das Projekt
zur Baureife gebracht. Die Erneuerungsarbeiten können
im kommenden Mai beginnen. Die Inbetriebnahme des
erneuerten Wasserkraftwerks ist Ende Dezember 2016
geplant.
Bis im Sommer 2015 konnten mit allen betroffenen Grundeigentümern neue Dienstbarkeitsverträge abgeschlossen
werden, in denen das Durchleitungsrecht für die neue
Druckleitung zwischen Maienberg und der Zentrale Gaschiels geregelt wird. Die kantonalen Behörden haben das
umfangreiche Baugesuchdossier geprüft und im Juli 2015
die kantonalen Bewilligungen erteilt. Der Gemeinderat hat
kurz danach die Baubewilligung für das Erneuerungsprojekt erteilt und für die verschiedenen Baulose die Arbeiten
vergeben. Er hat dabei möglichst in der Region ansässige
Unternehmen berücksichtigt. In Übereinstimmung mit der
Submissionsgesetzgebung musste er selbstverständlich –
abhängig von der Bausumme – Offerten im Einladungsver-
Vorderseite der Zentrale Gaschiels
fahren oder im offenen Verfahren einholen und bei der Auswahl fachlich festgelegte Vergabekriterien berücksichtigen. Auf Grund der Vergaben darf festgestellt werden, dass
der Kostenvoranschlag gut eingehalten werden kann. Folgende Unternehmen wurden beauftragt:
Bezeichnung Baulos
Beauftragtes Unternehmen
1
Baumeisterarbeiten Wasserfassung, Zuleitungen, Reservoir Böggi
Reto Vils AG, Bauunternehmung, Vilters
2
Spezialtiefbauarbeiten an Reservoir Böggi (Sanierung Wände und Decke)
Isopermaproof AG, Bautenschutz, Thusis
3
Stahlwasserbauten (Lieferung und Montage Schieber, Rohre und Drosselklappe
für Wasserfassung und Reservoir Böggi)
Fäh Maschinen- und Anlagenbau AG, Glarus
4
Baumeisterarbeiten Druckleitung (Grabarbeiten zwischen Maienberg und Gaschiels)
Kalberer AG, Bauunternehmung, Wangs
5
Lieferung und Montage Druckleitungsrohre
Aquagrischa AG, Klosters-Dorf
6
Baumeisterarbeiten Zentrale Gaschiels (Anpassungen an Gebäude)
Gebrüder Grünenfelder AG, Bauunternehmung, Wangs
7
Lieferung und Montage der elektromechanischen Anlage (Turbine, Generator,
Steuer- und Kommandoanlage)
Andritz Hydro AG, Niederlassung Jonschwil SG
8
Lieferung Transformator
Rauscher & Stöcklin AG, Sissach BL
9
Lieferung und Montage Mittelspannungsanlage
ABB Sécheron AG, Niederlassung Zuzwil SG
Nachrichten aus dem Rathaus
Seit September 2015 erarbeiten die beauftragten Ingenieure zusammen mit dem EW Vilters-Wangs und den beauftragten Unternehmen die Ausführungspläne. Dabei hat
sich gezeigt, dass die Zentrale Gaschiels einen südseitigen,
kleinen Anbau benötigt, in dem die vom Kanton vorgeschriebene Durchflussmessung so platziert werden kann,
dass ein guter Zugang und damit eine gute Wartung möglich ist. Für diesen Anbau läuft zurzeit ein ergänzendes
Baubewilligungsverfahren.
Um für das erneuerte Wasserkraftwerk künftig die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zu erhalten, wurde
das Projekt bereits 2013 bei der Swissgrid AG angemeldet.
Seither ist das Wasserkraftwerk Grossbach auf der KEVWarteliste erfasst. Nachdem das EW Vilters-Wangs der
Swissgrid AG im vergangenen August die Baubewilligung
einreichen konnte, hat das Wasserkraftwerk Grossbach alle
Projekte ohne Baubewilligung in der KEV-Warteliste hinter
sich gelassen und steht nun auf der Warteliste sehr weit
vorne (auf Position 28). Auch diesbezüglich läuft damit alles nach Plan.
Steuertafel und Maschinengruppe
Das Wasserkraftwerk Grossbach des EW Vilters-Wangs
wurde 1949 gebaut. Wasserfassung und Reservoir befinden sich in der Nähe der Alp Muggsässli auf etwa 1260 m
über Meer. Das Wasser des Grossbachs wird über eine
Druckleitung in die Zentrale Gaschiels (495 m ü.M.) geführt, wo Strom für etwa 700 Haushalte erzeugt wird (im
Mittel 3.5 Mio. kWh pro Jahr). Die neue Druckleitung zwischen Maienberg und Gaschiels wird mit einem grösseren Innendurchmesser als bisher gebaut. Damit werden
die Druckverluste verringert beziehungsweise die Maschinenleistung erhöht. So wird die mittlere Jahresproduktion auf 4 Mio. kWh steigen.
Die wesentlichen Arbeiten sind wie folgt geplant:
Art der Arbeiten
Bauzeit
1
Arbeiten an Druckleitung zwischen Maienberg und Gaschiels
Vorbereitungsarbeiten im Mai 2016, Ausführung von Juni bis
Oktober 2016
2
Arbeiten an Wasserfassung Muggsässli und Reservoir Böggi
Einrichten Installationsplätze Juli 2016, Ausführung von
August bis Nov. 2016
3
Arbeiten in Zentrale Gaschiels
August bis Dezember 2016, Abschlussarbeiten Anfang 2017
4
Geplante Inbetriebnahme und Testbetrieb des erneuerten Wasserkraftwerks
Bis Ende Dezember 2016
Bei Fragen steht Betriebsleiter Peter Schumacher, Telefon 081 720 22 02, peter.schumacher@vilters-wangs.ch, gerne zur
Verfügung.
Kommunikationsnetz Vilters-Wangs
Einfache, transparente und preisgünstige Angebote
Der Grundanschluss ist an allen Dosen vorhanden. Die
Kosten sind auf der Energierechnung des Elektrizitätswerkes ersichtlich. Der Grundanschluss ist für alle weiteren Produkte erforderlich.
*Internet: Fr. 49.–/Mt.
Zum Grundanschluss hinzu bestellen Sie Internet 40. Sie
erhalten ein Modem mit integriertem WLAN, verbinden
dieses mit der Modem-Buchse, fertig.
Fernsehen und UKW-Radio: 18.–/Mt. (Grundanschluss)
Fernseher oder Stereoanlage an der TV- oder RadioBuchse einstecken und den Sendersuchlauf ausführen,
fertig. 70 Sender Basic TV, über 40 davon in HD – hochauflösende Bilder.
*Internet und Telefon und Fernsehen
Zum Grundanschluss hinzu bestellen Sie Horizon Trio. Sie
erhalten einen Horizon-HD-Recorder mit integriertem
WLAN und Telefonanschluss, verbinden diesen mit der Modem Buchse. Danach verbinden Sie den TV mit dem mitgelieferten HDMI-Kabel und stecken ein Telefon am Horizon-
9
10
Nachrichten aus dem Rathaus
HD-Recorder ein, fertig. 90…180 Sender, Kosten: Fr. 59.–
… 129.–/Mt.
Dabei surfen Sie mit bis zu 500Mbit/s und telefonieren sowohl ins Festnetz als auch in alle Schweizer Mobilnetze
gratis. Sie können auch TV-Sendungen stoppen, aufnehmen oder zeitversetzt schauen.
*Weitere Kombinationsmöglichkeiten sowie günstige Mobilangebote finden Sie unter: www.upc-cablecom.ch.
Einstellungen Sendersuchlauf DIGITAL TV (konsultieren Sie auch die Bedienungsanleitung Ihres TVGerätes)
Antennentyp und/oder Sendertyp: Kabel und/oder
digital oder UPC oder DVB-C
Suchlaufmodus: Netzwerk Schnell Voll
Netzwerkeinstellung: manuell Netzwerk-ID 43054
Frequenz: 426MHz oder 426000kHz
Modulation: 64QAM Symbolrate: 6900
Weitere Auskünfte:
Elektrizitätswerk Vilters-Wangs, Kommunikationsnetz,
Tel. 081 720 22 03
Individuelle Prämienverbilligung
Mögliche Bezügerinnen und Bezüger von Prämienverbilligungen (IPV) 2016 haben bis Ende Dezember 2015 direkt ein
Antragsformular erhalten. Wer nicht direkt ein solches Formular erhält, hat die Möglichkeit, es direkt bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen anzufordern oder herunterzuladen: www.svasg.ch, Tel: 071 282 61 91.
Das ausgefüllte Formular ist an die SVA, Brauerstrasse 54, 9016 St. Gallen einzureichen. Die Anmeldefrist läuft bis am
31. März 2016.
AMICUS – neue Hundedatenbank
Seit dem 1. Januar 2016 ersetzt die neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die Hundedatenbank
ANIS. Die moderne nationale Datenbank www.amicus.ch
schafft die Voraussetzungen für eine qualitativ hochstehende Registrierung aller Hunde in der Schweiz.
Sie sind bereits Hundehalter/in. Was ist neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie sich
mit den Logindaten von ANIS auf AMICUS unter www.amicus.ch einloggen. Finden Sie Ihr Login nicht? Wenden Sie
sich bitte an den AMICUS-Helpdesk: Telefon: 0848 777 100,
Mail: info@amicus.ch
Sie sind neu Hundehalter/in (ab 01.01.2016). Was müssen Sie tun?
Personen, welche erstmalig einen Hund halten wollen,
müssen sich betreffend Registration ihres Hundes zuerst
bei der Wohngemeinde melden, um als Hundehalter bzw.
Hundehalterin registriert zu werden. Anschliessend können sie wie bisher bei ihrem Tierarzt / ihrer Tierärztin den
Hund chippen und bei der Datenbank AMICUS registrieren
lassen. Das Login und das Passwort für AMICUS werden
Ihnen schriftlich zugestellt.
Sie als Halter sind verantwortlich, dass Sie folgende Ereignisse bei AMICUS melden:
• Sie müssen Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung),
Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und
Tod Ihres Hundes innerhalb von zehn Tagen im AMICUS melden.
• Sie können E-Mail-Adresse, Telefon-Nr. und Sprache
selbst verwalten. Ausserdem können Sie eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundeausbildung und
den Einsatzzweck erfassen.
• Sie können die PetCard nachbestellen
• Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern
wollen, wenden Sie sich an die Gemeinde.
• Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte
an den Tierarzt.
Weitere Auskünfte:
Marcela Da Silva, Hundekontrollstelle
marcela.dasilva@vilters-wangs.ch
Tel. 081 725 37 37
Nachrichten aus dem Rathaus
Ich habe einen Hund!
Ihr Hund ist in Vilters-Wangs herzlich willkommen. Mit der
Einhaltung einiger einfacher Regeln helfen Sie mit, dass
das Verhältnis zwischen Mensch und Hund nicht gestört
wird. Die Hauptpunkte für ein reibungsloses Miteinander
sind wie meist im Leben: Rücksichtnahme, Toleranz und
Respekt.
Leinenpflicht
Hundehaltende, welche ihren Hund nicht in jeder Situation
bei sich halten oder ihn sofort zu sich rufen können, müssen den Hund ausserhalb der eigenen Privatsphäre an die
Leine nehmen. Überall dort, wo eine Leinenpflicht signalisiert ist, sind die Hunde immer anzuleinen.
Beaufsichtigung der Hunde
Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht
gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht
beschädigen.
Routen mit Leinenpflicht
Ebenso weisen wir darauf hin, dass befugten Amtspersonen ein Abschussrecht gegenüber wildernden Hunden
zukommt. Helfen sie mit der korrekten Beaufsichtigung
Ihres Hundes mit, solche Fälle zu vermeiden.
Versäuberung der Hunde
Der Hundehalter hat den Kot seines Hundes immer zu beseitigen, ausser wenn auf dem betroffenen Grundstück ein
ausdrückliches Betretungsverbot gilt.
In der Gemeinde Vilters-Wangs stehen über 30 HundekotSammeleimer, in welche der Hundekot entsorgt werden
kann.
Hundekot bitte aufnehmen!
Wer in Dörfern, auf öffentlichen Strassen und Wegen oder
Parkanlagen sowie durch landwirtschaftlich genutztes Gebiet einen Hund mit sich führt, ist verpflichtet, dessen Kot
zu entfernen und schadlos zu beseitigen.
11
12
Nachrichten aus dem Rathaus
Entsorgung / Altstoffsammelstelle
Haushaltsabfall
Bereitstellung von Säcken frühestens am
Vorabend oder am Morgen des Abfuhrtages.
Öl
Alt und Speiseöl:
Fass à 200 l
Kleingebinde à kg
Fr. 110.00
Fr.
1.00
Keine Abfälle wie Eisen, Altpapier, Gartenabfälle, Steine usw.
Textilien / Schuhe
– nur saubere, ausgediente Kleider,
Wäsche usw.
– nur brauchbare Schuhe, keine defekten
Schuhe
– in Plastiksäcken verschnürt
Öffnungszeiten Altstoffsammelstelle:
Mo: 17.00 – 19.00 Uhr
Mi:
13.00 – 13.30 Uhr / 16.30 – 17.00 Uhr
Sa:
09.30 – 11.30 Uhr
Inertstoffe/Bauschutt
Kleinstmengen bis max. 20 kg können bei
der Altstoffsammelstelle zu den Öffnungszeiten abgegeben werden. Über 20 kg nur
gegen Barzahlung.
3 Kübel à 20l = Fr. 5.00
5 Kübel à 20l = Fr. 10.00
10 Kübel à 20l = Fr. 15.00
Nachrichten aus dem Rathaus
Baubewilligungen ab Oktober 2015 bis Dezember 2015
Bauherrschaft
Bauvorhaben
Standort
*
Gamper Urs und Elisabeth
Neugutstrasse 5
7324 Vilters
Abbruch Sichtschutzmauer u. Aussencheminée,
Anbau Wintergarten an best. Gebäude Vers.-Nr. 2051
Parzelle-Nr. 4270,
Neugutstrasse 5,
7324 Vilters
OV
Schindler Ernst und Edith
Baareggstrasse 9
8934 Knonau
Neubau Stützmauer mit gedecktem Unterstand u. Treppe,
Neugestaltung Gartenanlage
Parzelle-Nr. 377,
Vorderbergstrasse 86,
7323 Wangs
OV
Schumacher-Marquart Alex
Dorfstrasse 36
7324 Vilters
Anbau Carport an best. Gebäude Vers.-Nr. 240
Parzelle-Nr. 495,
Dorfstrasse 36,
7324 Vilters
VV
Tiefbauamt
Abteilung Strassen- und
Kunstbauten
Lämmlisbrunnenstr. 54
9001 St. Gallen
Vils Reto
Baschärstrasse 28
7324 Vilters
Anbringen Verkehrsspiegel an Holzfassade best. Gebäude
Vers.-Nr. 471
Parzelle-Nr. 4420,
Sarganserstrasse 50,
7324 Vilters
MV
Einbau Heizraum in best. Unterstand, Neuerstellung Holzheizung
Parzelle-Nr. 4534,
Baschärstrasse 28,
7324 Vilters
MV
Vetsch Kaiser-Schnyder Verena
Bungertstrasse 31
7323 Wangs
Abbruch best. Balkon, Neubau Wintergarten mit Balkon und
Hebebühne
Parzelle-Nr. 5014,
Bungertstrasse 31,
7323 Wangs
OV
Aggeler Forst AG
Weisstannerstrasse 16
8887 Mels
Einbau Wohnung in best. Gebäude Vers.-Nr. 2956
Parzelle-Nr. 4957,
Tannerbrüelstrasse 10,
7323 Wangs
OV
Ackermann Generalbau AG
Pizolstrasse 2a
7323 Wangs
Neubau Baureklametafel
Parzelle-Nr. 4063,
Gutstrasse,
7323 Wangs
MV
Wyss-Wehrli Peter
Dorfstrasse 65
7323 Wangs
Umbau und Erweiterung best. Wohnhaus Vers.-Nr. 1029
Parzelle-Nr. 332,
Dorfstrasse 65,
7323 Wangs
OV
Pizolbahnen AG
Matells
7310 Bad Ragaz
Neubau Infostelen und Eintrittsschwellen
Parzelle-Nr. 35,
Garmilhöhenweg,
7323 Wangs
MV
Meuli Denise
Lehenmolweg 7
7324 Vilters
Ersatz Dachfenster, Renovation und Umnutzung DG in Abstellraum
und Spielzimmer
Parzelle-Nr. 4929,
Lehenmolweg 7,
7324 Vilters
MV
AmGo GmbH
Grofstrasse 34
8887 Mels
Umbau Restaurant Schneehus und Einbau 3.5 Zimmer-Wohnung
im Erdgeschoss Gebäude Vers.-Nr. 2831
Parzelle-Nr. 40,
Furt,
7323 Wangs
OV
Auto Walser AG
Bahnhofstrasse 56
7323 Wangs
Neubau Leuchtreklame an best. Gebäude Vers.-Nr. 1843
Parzelle-Nr. 4758,
Bahnhofstrasse 56,
7323 Wangs
MV
Genossenschaft Migros Ostschweiz
Industriestrasse 47
9201 Gossau
Neubau Baureklametafel
Parzelle-Nr. 4756,
Bahnhofstrasse 60,
7323 Wangs
OV
Genossenschaft Migros Ostschweiz
Industriestrasse 47
9201 Gossau
Neubau Reklameträger CCA, Pylon, Spanntuchtransparent
Parzelle-Nr. 4756,
Bahnhofstrasse 58,
7323 Wangs
OV
Baugesellschaft Falknis
Flumisgasse 17
7204 Untervaz
Bau und Betrieb einer Wärmepumpe mit Erdsondenbohrung
Parzelle-Nr. 4559,
Falknisstrasse 1 und 3 (Neubau),
7324 Vilters
MV
Doidinho Rações Castanho Bento
José
Föhrenweg 3
7324 Vilters
Neubau Carport und Parkplatz
Parzelle-Nr. 4788,
Föhrenweg 3,
7324 Vilters
OV
Fuchs Othmar und Monika
Feldweg 31
7324 Vilters
Hangsicherung mit Blocksteinmauer
Parzelle-Nr. 694,
Neuengaden,
7323 Wangs
MV
13
14
Nachrichten aus dem Rathaus
Bauherrschaft
Bauvorhaben
Standort
*
Grünenfelder Walter
Quoderastrasse 16
7323 Wangs
Umbau u. Erweiterung Wintergarten, Einbau Ofen mit Abgasanlage,
best. Gebäude 2407
Parzelle-Nr. 521,
Quoderastrasse 16,
7323 Wangs
OV
Signer Hans Ulrich und Karin
Fabrikstrasse 18
8887 Mels
Schopfabbruch und Wiederaufbau
Parzelle-Nr. 675,
Fontanix 47,
7323 Wangs
OV
Giordano-Willi Michael und Andrea
Ringstrasse 3
7324 Vilters
Überdachung best. Sitzplatz Vers.-Nr. 2627
Parzelle-Nr. 4465,
Ringstrasse 3,
7324 Vilters
MV
Hobi-Grünenfelder Peter Paul
und Doris
Butzerstrasse 124
8887 Mels
Abbruch Wohnhaus Vers.-Nr. 1261 und Ersatzbau Wohnhaus
Parzelle-Nr. 731,
Plattis,
7323 Wangs
OV
Schneider Patrik und Evelyn
Lindenweg 5
7324 Vilters
Wärmetechnische Sanierung und Einbau (Dach-)Fenster
Geb. Vers.-Nrn. 355, 1435
Parzelle-Nr. 3879,
Lindenweg 5,
7324 Vilters
OV
Jäger Dario und Rebecca
Hinter-Gasse 23
7324 Vilters
Abbruch Gebäude Vers.-Nr. 2848
Parzelle-Nr. 4429,
Quadrellastrasse,
7324 Vilters
MV
Saviva AG
Mooswiesstrasse 42
9201 Gossau SG
Brandschutz-Vorabmassnahmen, Neue Fluchttüre in Südwest- und
Nordostfassade Gebäude Vers.-Nr. 1807, Neues Gasflaschendepot
Parzelle-Nr. 4756 und Baurechtsgrundstück-Nr. 10029,
Bahnhofstrasse 58,
7323 Wangs
OV
* Je nach Voraussetzung und den gesetzlichen Bestimmungen können Baubewilligungen mit folgenden Verfahren erteilt werden:
OV = Ordentliches Verfahren (öffentliche Auflage, Anzeige an Anstösser, Visierpflicht)
VV = Vereinfachtes Verfahren (Anzeige an Anstösser, keine öffentliche Auflage, keine Visierpflicht)
MV = Meldeverfahren (keine öffentliche Auflage, keine Anzeige an Anstösser, keine Visierpflicht)
Handänderungen in der Gemeinde Vilters-Wangs
(Veröffentlichung des Eigentumserwerbs an Grundstücken
gemäss Art. 970a ZGB und Art. 23 kant. Verordnung über
das Grundbuch)
쮿 Baugesellschaft Falknis, Vilters, an WELLENZOHN
Wohn AG, Chur, Nr. S8622, Falknisstr. 1, Vilters, StWEWQ 73/1000 (3 1⁄2-Zimmerwohnung), EV 23.10.2012,
14.05.2013, 31.03.2015
Zeitspanne: Oktober 2015 – Dezember 2015
쮿 Erbengemeinschaft Kalberer Fidel, Wangs, an Kalberer
Abkürzungen
EV
=
GE
=
ME
=
Nr.
=
StWE-WQ
=
Erwerbsdatum des Veräusserers
Gesamteigentum
Miteigentum
Grundstücknummer
Stockwerkeigentums-Wertquote
Adrian, Wangs und Kalberer Brigitte, Einsiedeln, zu je
1
⁄2 ME an Nr. 191, Oberdorf, Wangs, 595 m2 Gartenanlagen, zu je 1⁄2 ME an Nr. 291, Oberdorf/Dorfstr. 44,
Wangs, Wohnhaus, Ökonomiegebäude, 640 m2 Gartenanlagen, Gebäude, EV 04.06.2010, 27.10.2015
쮿 Rechsteiner-Gantner Rosmarie, Wangs, an Dürr
Miteigentumsanteile bis zu einer Quote von 1/10
(z.B. Tiefgaragenplätze) werden nicht publiziert.
쮿 Pfiffner Angelika, Mels, an Eberle Beat, Bad Ragaz, Nr.
S8148, Galtschinisweg 23, Vilters, StWE-WQ 126/1000
(2 1⁄2-Zimmerwohnung), EV 28.06.1991, 12.09.2002
쮿 Saviva AG, Regensdorf, an Genossenschaft Migros
Ostschweiz, Gossau, Nr. D10029, Wolfriet/Bahnhofstrasse 60, Wangs, Baurecht für Gewerbebauten,
EV 13.08.1975, 24.06.1988
Andreas, Lienz, Nr. S8159, Grofenbrüelstr. 3, Wangs,
StWE-WQ 85/1000 (3-Zimmerwohnung),
EV 11.10.1996
쮿 Kalberer Anton, Baar, an Kalberer Andreas, Wangs,
Nr. 831, Schrabach/Vorderbergstr. 11, Wangs, Wohnhaus, Ökonomiegebäude, 987 m2 Acker/Wiese, Gartenanlage, Gebäude, Nr. 1354, Schrabach, Wangs, alt.
Wohnhaus mit Scheune, 9’226 m2 Acker/Wiese,
Gartenanlage, Wald, fliessendes Gewässer, Gebäude,
EV 14.02.2012
Nachrichten aus dem Rathaus
쮿 Büsser AG Generalunternehmung und Architektur,
Chur, und Karo Handels AG, Maienfeld, ME zu je 1⁄2, an
Trüssel Markus und Verena, beide Jenins, zu je 1⁄2 ME an
Nr. S8546, Rietbrüelweg 2, Wangs, StWE-WQ 157/1000
(4 1⁄2-Zimmerwohnung), EV 08.12.2010, 10.09.2013
쮿 Baumgartner Stefan und Silvia, beide Vilters, ME zu je
⁄2, an Baumgartner Ignaz, Vilters, Nr. S8249, HinterGasse 23, Vilters, StWE-WQ 66/1000 (5 1⁄2-Zimmerwohnung), EV 28.10.1993
1
쮿 Erbengemeinschaft Guntli Albin, Vilters, an Guntli
Sacha, Vilters, Nr. 1234, Gärtenguet, Vilters, 3’148 m2
Wald geschlossen, EV 13.01.1993, 04.11.2010
쮿 Wachter Felix, Wangs, an Wachter Fernanda, Niederweningen, Nr. 5195, Gartitsch, Wangs, Scheune, 831 m2
Gartenanlage, Strasse/Weg, Gebäude, EV 04.03.1974,
26.10.2015
쮿 Moser Edgar und Marlene, beide Mels, ME zu je 1⁄2, an
Lerchen Immobilien AG, Mels, Nr. D10014, Lerchenstr.
3, Wangs, Baurecht für die Erstellung und den Fortbestand einer Überbauung bestehend aus Werkstatt,
Büros, Lagerräumen, Garagen sowie einer oder mehreren Wohnungen, EV 29.08.2014
쮿 Weber Robert, Rüschlikon, an Schneider Jirko, Mastrils,
Nr. 1358, Sonnenberg/Rheinblickstr. 9, Vilters, Ferienhaus, 1’320 m2 Acker, Wiese, Gebäude, EV 13.07.1963,
22.06.1968
쮿 Kaiser Peter und Zäzilia, beide Gams, ME zu je ⁄2, an
1
Adjuva Investment GmbH, Mels, Nr. S8513, Furt, Wangs,
StWE-WQ 175/1000 (3-Zimmerwohnung),
EV 31.10.1997, 16.11.2010
쮿 Hanselmann-Pedarnig Kurt, Vilters, an Hanselmann
Kurt, Vilters, Nr. 4746, Herti/Barmenstr. 10, Vilters,
Wohnhaus, 599 m2 Gartenanlagen, Gebäude,
EV 03.09.1970, 26.05.1973
쮿 Wyss Peter, Wangs, an Wyss Nadia, Wangs, Nr. S8644,
Dorfstr. 65, Wangs, StWE-WQ 420/1000 (5 1⁄2-Zimmerwohnung), EV 18.07.1986, 24.08.2000, 15.12.2003,
08.12.2015
쮿 Wyss Nadia, Wangs, an Wyss Matthias, Wangs, 1⁄2 ME
an Nr. S8644, Dorfstr. 65, Wangs, StWE-WQ 420/1000
(5 1⁄2-Zimmerwohnung), EV 08.12.2015
쮿 Grünenfelder Rita, Vilters, an Grünenfelder Bernhard
und Grünenfelder Monika, beide Vilters, zu je 1⁄2 ME an
Nr. 1095, Sardal, Wangs, Berghäuschen, 12’483 m2
Acker/Wiese, Wald, Gebäude, EV 23.01.1984
쮿 Grünenfelder Arthur, Vilters, an Grünenfelder Bernhard,
Vilters, Nr. 4533, Obere Schinderi, Vilters, Ökonomiegebäude, Einstellhalle, 4’956 m2 Gartenanlagen, Übrige
befestigte Flächen, Gebäude, EV 24.10.1991
쮿 Grünenfelder Arthur, Vilters, an Grünenfelder Monika,
Vilters, Nr. 1166, Buechholz, Vilters, 4’599 m2 Acker,
Wiese, Strasse, Weg, Wald geschlossen, Nr. 1438, Rüti,
Vilters, 950 m2 Acker, Wiese, Strasse, Weg, Wald geschlossen, fliessendes Gewässer, EV 15.06.2006,
23.07.2014
쮿 Schumacher Beteiligungen AG, Chur, an Hobi Johann,
Zürich, Nr. S8180, Hinterdorfstr. 2, Wangs, StWE-WQ
44/1000 (2 1⁄2-Zimmerwohnung), EV 04.06.2002
쮿 Localia GmbH, Wangs, an Jedlicka Ernst und Myrtha,
beide Bad Ragaz, zu je 1⁄2 ME an Nr. S8400, Grofenbrüelstr. 10, Wangs, StWE-WQ 119/1000 (3 1⁄2-Zimmerwohnung), EV 28.02.2014
쮿 Ackermann AG Totalunternehmung, Mels, an Lacoste
Baptiste und Caroline, beide Igis, zu je 1⁄2 ME an Nr.
S8569, Oberbüntenstr. 3, Wangs, StWE-WQ 53/1000
(4 1⁄2-Zimmerwohnung), EV 26.01.2005, 28.03.2014
쮿 Ackermann AG Totalunternehmung, Mels, an Strasser
Wangs, Nr. 3804, Grofen/Bahnhofstr. 13, Wangs, Wohnhaus, 634 m2 Gartenanlagen, Gebäude, EV 02.12.1978
Fabian und Rodriguez Strasser Maria del Carmen,
beide Sargans, zu je 1⁄2 ME an Nr. S8562, Oberbüntenstr. 3, Wangs, StWE-WQ 53/1000 (4 1⁄2-Zimmerwohnung), EV 26.01.2005, 28.03.2014
쮿 Hallwachs Joachim und Brigitte, beide Vilters, ME zu je
쮿 Kläusli Kurt, Vilters, an Bauch Thomas und Tina, beide
쮿 John Rudolf, sel., Wangs, an John-Kalberer Elisabeth,
⁄2, an Glauser Alfred, Horgen, Nr. 4826, Bartli/Feldeggweg 9, Vilters, Wohnhaus, 701 m2 Gartenanlagen,
Strasse, Weg, Gebäude, EV 12.05.2000
1
쮿 Erbengemeinschaft Guntli Peter, Vilters, an Guntli
Arthur, Vilters, Nr. 1170, Montrisch, Vilters, Bergstall,
9’231 m2 Acker, Wiese, Strasse, Weg, Wald geschlossen,
Übrige bestockte Flächen, Gebäude, EV 13.05.1958,
27.11.2015
Vilters, zu je 1⁄2 ME an Nr. S8619, Sarganserstr. 34,
Vilters, StWE-WQ 330/1000 (4 1⁄2-Zimmerwohnung),
EV 06.09.1979, 06.11.2014
쮿 Good Johann, Bad Ragaz, an Kobler Reina, Kobler
Mara, Kobler Gion Martin und Kobler Carlo, alle Mönchaltorf, zu je 1⁄4 ME an Nr. 4352, Barmen, Vilters, Schopf,
1’982 m2 Acker, Wiese, Gebäude, zu je 1⁄4 ME an Nr.
4353, Barmen, Vilters, 2’029 m2 Acker, Wiese,
EV 04.06.1956, 21.04.1967, 06.07.1976
15
16
Nachrichten aus dem Rathaus
쮿 Hofstetter René, Vilters, an Hofstetter Urs, Vilters, 1⁄2
ME an Nr. 4858, Brüel/Baschärstr. 7, Vilters, Wohnhaus,
576 m2 Gartenanlagen, Gebäude, EV 10.12.1987,
12.09.1988
쮿 Vetsch Rosa, Vilters, an Gucanin Zarko und Belinda,
beide Pfäffikon SZ, zu je 1⁄2 ME an Nr. 4798, Herti/Pizolweg 3, Vilters, Wohnhaus, 536 m2 Gartenanlagen,
Übrige befestigte Flächen, Gebäude, EV 09.04.2010
쮿 Schumacher Beteiligungen AG, Chur, an Rutzer Marianne, Flums Hochwiese, Nr. S8181, Hinterdorfstr. 2,
Wangs, StWE-WQ 56/1000 (3 1⁄2-Zimmerwohnung),
EV 15.09.2003
쮿 Erbengemeinschaft Roth Melitta, Vilters, an Roth
Thomas, Vilters und Willi-Roth Cornelia, Buchs, zu je
1
⁄2 ME an Nr. S8163, Falknisstr. 24, Vilters, StWE-WQ
207/1000 (4 1⁄2-Zimmerwohnung), EV 11.03.1991
쮿 Ackermann Hubert, Sargans, ME zu 1⁄2, an Ackermann
Yvonne, Vilters, 1⁄2 ME an Nr. 5036, Feld/Grofisstr. 16,
Vilters, Wohnhaus, 736 m2 Gartenanlagen, Gebäude,
EV 22.12.1995
Grundstückschätzungen
Gemäss Art. 6 des Gesetzes über die Durchführung der Grundstückschätzung erfolgt eine Neubeurteilung der Grundstückschätzung
 in der Regel alle zehn Jahre;
 auf Antrag des Eigentümers;
 nach einer wesentlichen Veränderung der wertbestimmenden Eigenschaften eines Objektes (z.B. Um-/Anbau).
Gestützt auf diese Bestimmung werden in diesem Jahr u.a. auch diejenigen Grundstücke neu geschätzt, welche im
Jahre 2006 der letzten Revision unterstellt waren. Die Schätzung wird aufgrund einer Besichtigung der Liegenschaft
vorgenommen. Der Eigentümer sowie allfällige Mieter und andere Berechtigte haben dem Schätzungsfachteam Zutritt
zu allen Räumen zu gewähren. Der Zeitpunkt der Schätzung wird dem Eigentümer vorgängig schriftlich mitgeteilt.
Bei der Grundstückschätzung werden ermittelt:
 als Steuerwerte der Miet- und Verkehrswert des Grundstückes, bei landwirtschaftlichen Grundstücken zusätzlich
der landwirtschaftliche Ertragswert;
 als Gebäudeversicherungswerte der Neuwert und Zeitwert
Weitere Auskünfte erteilt: Titus Grünenfelder, Tel. 081 725 37 15, titus.gruenenfelder@vilters-wangs.ch
Geländer und Brüstungen
Geländer und Brüstungen erfüllen eine wichtige Funktion
bei Gebäuden. Sie schützen vor Stürzen aus der Höhe. Kinder sind durch ihre Neugier und ihren Übermut besonders
gefährdet, Senioren durch ihre altersbedingten Veränderungen beim Gehen und der Sehfähigkeit sowie durch mögliche Schwächeanfälle. Erfahrungsgemäss kann mit geeigneten bautechnischen Massnahmen eine beträchtliche
Anzahl von Unfällen vermieden werden.
Verantwortung und Haftung
Das Recht regelt folgendes: Wer einen gefährlichen Zustand schafft, muss die zur Vermeidung eines Schadens
notwendigen und zumutbaren Vorsichtsmassnahmen treffen. Ereignet sich ein Schaden aufgrund eines Mangels,
wird insbesondere die Werkeigentümerhaftung angewendet: «Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen
Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von
fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursacht.» Der Werkeigentümer hat
also zu garantieren, dass Zustand und Funktion seines Werkes niemanden und nichts gefährden. Wenn Gestaltung
und Funktion nicht sicher sind, liegt ein Werkmangel vor.
Wann braucht es Geländer und Brüstungen?
Nach der SIA Norm 358 ist ab 100 cm Absturzhöhe grundsätzlich ein Schutzelement erforderlich. Bis 150 cm Absturzhöhe kann der Schutz auch darin bestehen, dass die
Zugänglichkeit des Randes der begehbaren Fläche erschwert wird (z.B. mit Bepflanzungen).
Wann braucht es Handläufe?
Treppen mit mehr als fünf Tritten sind grundsätzlich nach
der SIA Norm 358 mit Handläufen zu versehen.
Weitere Informationen
Die Anforderungen an Schutzelemente gemäss SIA-Norm
358 finden Sie auf der Homepage www.bfu.ch. Die entsprechende Fachbroschüre «Geländer und Brüstungen»
kann auch bei der Bauverwaltung bezogen werden (Telefon
081 725 37 25).
Haben Sie Fragen zu einem bestimmten Fall, erteilt Ihnen
unser Sicherheitsbeauftragter Hubert Kalberer,
Tel. 079 611 08 19, hubert.kalberer@vilters-wangs.ch,
gerne weitere Auskünfte.
Nachrichten aus dem Rathaus
Kostenlose Energieerstberatung
Energiekosten senken, das eigene Haus energetisch
modernisieren oder ein Förderprogramm nutzen. Privatpersonen können mit gezielten Massnahmen die Produktion und ihren Verbrauch von Energie optimieren. Die Region Sarganserland-Werdenberg bietet unterstützend
und gemeinsam mit der Energieagentur St. Gallen wöchentlich Energieerstberatungen an. Kostenlose Gesprächstermine in Sargans, Walenstadt und Buchs können ab sofort gebucht werden.
Um die Bevölkerung aus den 14 Gemeinden kompetent zu
beraten, arbeitet die Region Sarganserland-Werdenberg
seit Sommer 2014 mit der Energieagentur St. Gallen zusammen. Nach ursprünglichen Besprechungsangeboten
an vier Standorten wurden die Erfahrungen des ersten Pilotjahres ausgewertet. Seit August 2015 können an einem
Mittwoch- oder Donnerstag-Nachmittag in Sargans, Walenstadt oder Buchs Beratungstermine gebucht werden.
Zur Themenpalette der RSW-Energieerstberatung gehören
unter anderem Gebäudeoptimierung, Haustechnik, Haushaltsgeräte, Beleuchtung, aber auch Mobilität und Freizeit.
Aufgezeigt wird, wie sich Energiekosten senken lassen, welche Geräte energieeffizient arbeiten oder welches Heizsystem im individuellen Fall das Richtige ist. Interessierte
erfahren, ob ihr Hausdach für Solarenergie geeignet ist und
wie sie gegebenenfalls an Energieförderprogrammen teilnehmen können. Die Beratung durch die beauftragte Ener-
gieagentur St. Gallen erfolgt kostenlos, individuell, neutral
und unverbindlich.
Anmeldung online oder per Telefon
Beratungstermine werden in Sargans, Buchs und Walenstadt angeboten. Auskunft erteilen erfahrene Energieprofis.
Die Termine und Daten an den Standorten mit direkter Anmeldemöglichkeit sind auf der Webseite der Energieagentur St. Gallen unter www.energieagentur-sg.ch zu finden.
Eine Teilnahme an der Energieerstberatung muss zwingend
im Vorfeld vereinbart werden. Die kostenlose Beratung kann
jedoch auch telefonisch erfolgen unter 058 228 71 71.
Beratungstermine Buchs (ESP AG, Grünaustrasse 31):
09.03.2016 / 23.03.2016 / 07.04.2016 / 12.05.2016 /
25.05.2016 / 09.06.2016 / 23.06.2016
Beratungstermine Sargans (Altes Rathaus, Städtchenstrasse 43):
16.03.2016 / 30.03.2016 / 19.05.2016 / 01.06.2016 /
29.06.2016
Beratungstermine Walenstadt (WEW Walenstadt, Bahnhofstrasse 5)
02.03.2016 / 28.04.2016 / 16.06.2016 / 06.07.2016
Personalmutationen, Dienstjubiläen und Weiterbildungsabschlüsse 2015
Im Jahr 2015 ist es auf der Gemeindeverwaltung und in den Gemeindebetrieben (ohne Schule) zu folgenden personellen
Veränderungen gekommen:
Eintritte
Roman Neyer, Werkgruppe
Wegmacher
1. März 2015
Linus Döbeli, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
Koch
15. Juli 2015
Silvia Vils-Kofler, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
Mitarbeiterin Hausdienst
1. Juni 2015
Jasmin Schnider, Gemeindeverwaltung
Lernende
1. August 2015
Sandro Walser, Gemeindeverwaltung
Lernender
1. August 2015
Jessica Moschen, Gemeindeverwaltung
Mitarbeiterin Finanzverwaltung
1. September 2015
Erika Stricker, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
(Praktikantin) Rotkreuzhelferin
30. September 2015
Christoph Wüst, Wasserversorgung
Mitarbeiter
1. Oktober 2015
17
18
Nachrichten aus dem Rathaus
Austritte
Rudolf John, Werkgruppe
Wegmacher
28. Februar 2015
Judith Hartmann, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
Dipl. Pflegefachfrau
30. April 2015
Karolina Golembowska, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
Mitarbeiterin Hausdienst
31. Mai 2015
Roland Keller, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
Koch
31. Juli 2015
Laura Senti, Gemeindeverwaltung
Mitarbeiterin Finanzverwaltung
31. Juli 2015
Livia Fischer, Gemeindeverwaltung
Lernende
31. Juli 2015
Pascal Kalberer, Gemeindeverwaltung
Lernender
31. Juli 2015
Nadja Koch, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
Rotkreuzhelferin
30. September 2015
Vreni Keller, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
Mitarbeiterin Hausdienst
31. Dezember 2015
Dienstjubiläen (10 / 15 / 20 / 25 / 30 Dienstjahre)
Renate Jäger, Gemeindeverwaltung
Mitarbeiterin Kanzlei
10 Jahre
Samuel Good, Elektrizitätswerk
EW-Monteur
15 Jahre
Qefser Berisha, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
Mitarbeiterin Officedienst
15 Jahre
Carmen Gubser, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
Rotkreuzhelferin
15 Jahre
Christine Kalberer, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
Rotkreuzhelferin
15 Jahre
Benno Lutz,
Schulverwalter
15 Jahre
Waldburga Pfiffner, Haus am Bach, Alters- und Pflegeheim
Mitarbeiterin Hausdienst
15 Jahre
Grünenfelder Martina, Rathaus
Raumpflegerin
20 Jahre
Anita Marquart, Gemeindeverwaltung
Mitarbeiterin Sozialamt
30 Jahre
Gubser Leo, Elektrizitätswerk
EW-Verwalter
30 Jahre
Castelberg Maurus, Gemeindeverwaltung
Leiter Regionales Zivilstandsamt/Sozialamt
35 Jahre
Weiterbildungen
Pascal Bärtsch, EW-Monteur
Zusatzlehre als Netzelektriker erfolgreich
abgeschlossen
Jakob Kalberer, Wasserversorgung-Betriebsleiter
Weiterbildung zum Wasserwart beim Schweiz.
Verband des Gas- und Wasserfaches
Nachrichten aus dem Rathaus
Gebühren 2016
alle Preisangaben exkl. MWST
Wassergebühren
Die Wassergebühren bleiben unverändert und setzen sich
wie folgt zusammen:
Grundgebühr je Wasserzähler
Konsumgebühr pro m3
Fr.
Fr.
50.00
1.10
Abfallgebühren
Die Abfallgebühren bleiben unverändert und setzen sich
wie folgt zusammen:
Grundgebühr
Fr.
60.00
Die Grundgebühr wird jeweils im Frühling zusammen mit
weiteren «Liegenschaftsabgaben» in Rechnung gestellt.
Volumenabhängige Gebühren
Die Wassergebühren werden jeweils im Herbst in Rechnung
gestellt. Auf der gleichen Rechnung wird auch die
Schmutzwassergebühr (Abwasser) fakturiert.
Abwassergebühren
Die Abwassergebühren bleiben unverändert und setzen
sich wie folgt zusammen:
Grundgebühr pro Grundstück
Schmutzwassergebühr pro m3
Entwässerungsgebühr pro m2
Fr.
Fr.
Fr.
50.00
1.40
0.20
Die Abwassergebühren (ausser Schmutzwassergebühr)
werden jeweils im Frühling in Rechnung gestellt. Auf der
gleichen Rechnung werden auch die Abfall-Grundgebühr
sowie die Grundsteuer fakturiert. Der Rechnungslauf wird
als «Liegenschaftsabgaben» bezeichnet.
Kehrichtsack
17 Liter
35 Liter
60 Liter
110 Liter
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
1.15
1.90
3.40
6.10
Fr.
2.00
Fr.
Fr.
3.00
0.26
Gewichtsabhängige Gebühren
Sperrgutmarke
Container
– Andockgebühr
– Gebühr pro kg Abfall
Die gewichtsabhängigen Gebühren werden direkt durch die
Bauverwaltung quartalsweise in Rechnung gestellt.
Grüngutgebühr
Container/Bündel
140 Liter
240 Liter
360 Liter
800 Liter
Schachteln, Papiersäcke, Bündel bis 20 kg
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
Fr.
1.50
3.00
4.50
9.00
3.00
19
20
Nachrichten aus dem Rathaus
Abstimmungen/Wahlen
Die im Jahre 2015 durchgeführten Abstimmungen und Wahlen ergaben für unsere Gemeinde folgende Resultate:
Datum:
Abstimmung:
Beteiligung:
Ergebnis:
08.03.2015
Volksinitiative «Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen»
45.6 %
342 ja / 1059 nein
08.03.2015
Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer»
44.0 %
107 ja / 1245 nein
08.03.2015
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer
2013 – 2016, 1. Wahlgang
38.9 %
Kein Kandidat hat das
absolute Mehr erreicht
08.03.2015
Kreditvorlage zur Erneuerung des Kraftwerkes Grossbach
44.4 %
1248 ja / 120 nein
14.06.2015
Bundesbeschluss über die Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflan45.2 %
zungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Präimplantationsdiagnostik)
668 ja / 714 nein
14.06.2015
Volksinitiative «Stipendieninitiative»
45.0 %
271 ja / 1111 nein
14.06.2015
Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»
45.3 %
334 ja / 1058 nein
14.06.2015
Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG)
45.2 %
668 ja / 717 nein
14.06.2015
Gesetzesinitiative «Zukunft dank gerechter Vermögenssteuern (Steuergerechtigkeitsinitiative)»
43.9 %
342 ja/ 1000 nein
14.06.2015
Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer
2013 – 2016, 2. Wahlgang
39.36 %
gewählt Georges Marquart mit 637 Stimmen
14.06.2015
Über die bauliche Erneuerung und Erweiterung des regionalen Pflegeheims
Sarganserland in Mels sowie der finanziellen Beteiligung
44.5 %
1160 ja / 205 nein
27.09.2015
Ersatzwahl eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungskommission für den Rest der
Amtsdauer 2013 – 2016
24.87 %
gewählt René Schnider
mit 504 Stimmen
18.10.2015
Nationalratswahlen
50.16 %
18.10.2015
Ständeratswahlen, 1. Wahlgang
50.8 %
15.11.2015
Ständeratswahlen, 2. Wahlgang
38.0 %
15.11.2015
XI. Nachtrag zum Steuergesetz
36.5 %
424 ja / 702 nein
15.11.2015
VII. Nachtrag zum Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht
(Baugesetz)
36.3 %
447 ja / 660 nein
15.11.2015
Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag und die Gewährung eines
Darlehens an die Sanierung und Erweiterung der Geriatrischen Klinik St. Gallen
36.7 %
804 ja / 321 nein
15.11.2015
Gesetzesinitiative «Bezahlbare Krankenkassenprämien für alle! (Prämienverbilligungsinitiative)»
36.8 %
407 ja / 732 nein
Amtsbericht 2015 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) /
Berufsbeistandschaft Sarganserland
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Sarganserland
Im Berichtsjahr hat die KESB Sarganserland 893 (Vorjahr:
866) Geschäfte bearbeitet und dabei 875 (Vorjahr: 766)
Beschlüsse gefasst. 550 Beschlüsse fasste die Kollegialbehörde, 325 Beschlüsse wurden in Einzelzuständigkeit
durch das zuständige Behördenmitglied gefasst. Im Berichtsjahr waren weniger «Massengeschäfte» zu bearbeiten als noch im Vorjahr. So wurden 122 Beistandswechsel
beschlossen, was gegenüber dem Vorjahr mit 190 Bei-
standswechseln eine deutlich geringere Anzahl ist. Dennoch machen die Beistandswechsel, die auf die anhaltend
hohe Personalfluktuation bei der Berufsbeistandschaft
Sarganserland zurückzuführen sind, im Vergleich zur Gesamtzahl der Geschäfte nach wie vor einen zu grossen Anteil aus. Auffallend ist aber auch der sprunghafte Anstieg
der relativ zeitintensiven Überführungen altrechtlicher
Massnahmen ins neue Recht. Stabil geblieben sind demgegenüber die Genehmigungen von Berichten und Rechnungsabschlüssen, die rund einen Viertel aller Geschäfte
ausmachen.
Nachrichten aus dem Rathaus
Die nachfolgende Aufstellung zeigt die bearbeiteten Geschäfte:
2015
Errichtung einer Massnahme
2014
2013
78
87
92
123
94
23
Übertragung einer Massnahme
13
18
9
Übernahme einer Massnahme
20
15
9
155
20
3
15
15
14
Unterhalt, Besuchsrecht, elterliche Sorge
27
70
19
Genehmigung Eingangsinventar
39
54
35
Genehmigung Bericht/Rechnung
Aufhebung/Verzicht einer Massnahme
Überprüfung einer altrechtl. Massnahme
Fürsorgerische Unterbringung
233
201
107
Zustimmungsgeschäft
40
55
23
Beistandswechsel
122
190
62
28
47
31
893
866
427
Diverses
Total
Berufsbeistandschaft Sarganserland
Per 31. Dezember 2015 wurden im Einzugsgebiet der KESB
Sarganserland insgesamt 510 (Vorjahr: 481) Beistandschaften geführt. Davon entfallen 347 (Vorjahr: 310) Bei-
standschaften auf die Berufsbeistandschaft Sarganserland und 163 (Vorjahr: 171) Beistandschaften auf private
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Die Mandate verteilen sich wie folgt auf die acht Trägergemeinden:
Mandate total
von Berufsbeiständen geführte Mandate
Bad Ragaz
68
49
19
Flums
63
49
14
Mels
110
60
50
Pfäfers
28
19
9
Quarten
41
26
15
Sargans
71
48
23
Vilters-Wangs
60
43
17
Walenstadt
69
53
16
510
347
163
Total
von Privatpersonen geführte Mandate
Der ausführliche Jahresbericht ist bei der Gemeinderatskanzlei erhältlich.
Gesucht: Privatbeistände
Menschen können in Lebenslagen geraten, in denen sie
ohne fremde Hilfe nicht mehr zurechtkommen. Auslöser
können beispielsweise psychische oder physische Krankheiten, Behinderungen oder soziale Probleme sein. In solchen Situationen kann oftmals eine Beistandschaft Abhilfe
schaffen. Eine Beistandschaft dient dazu, das Wohl und
den Schutz einer hilfsbedürftigen Person sicherzustellen.
Sie wird allerdings nur dann angeordnet, wenn die Hilfestellung nicht in anderer Form gewährleistet werden kann. Ist
beispielsweise die Betreuung durch das Umfeld der betroffenen Person (z.B. Angehörige oder Freunde) ausreichend
oder die Unterstützung durch nicht-staatliche gemeinnüt-
zige Organisationen (z.B. Pro Infirmis oder Pro Senectute)
oder durch Institutionen der staatlichen Sozialhilfe gesichert, wird keine Beistandschaft errichtet.
Wenn eine Beistandschaft unumgänglich ist, setzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) entweder
eine Berufsbeistandsperson oder eine private Beistandsperson ein. In der Region Sarganserland wird derzeit knapp
ein Drittel aller Mandate von Privatpersonen geführt. Private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger haben gegenüber den berufsmässigen Mandatstragenden den grossen Vorteil, dass sie in der Regel mehr Zeit für persönliche
21
Nachrichten aus dem Rathaus
Kontakte mit den Klienten aufbringen können. Privatbeistände werden vor allem bei weniger komplexen Fragestellungen und für Aufgaben mit einem höheren Anteil an
Beziehungspflege eingesetzt, wie zum Beispiel im Altersbereich, für Menschen in einem betreuten Wohnfeld oder
auch als Hilfe beim Erledigen des wiederkehrenden Papierund Zahlungsverkehrs.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Sarganserland sucht Privatpersonen, die bereit sind, eine Betreuungsaufgabe zu übernehmen. Wenn Sie Geduld, Verständnis,
Toleranz, Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft
mitbringen, zudem einen guten Leumund besitzen und die
Interessen Ihres Schützlings durchsetzen können, dann
bringen Sie die Voraussetzungen als private Beiständin
oder als privater Beistand mit. Es ist nicht der finanzielle
Anreiz, der diese Aufgabe zu etwas Besonderem macht,
sondern die persönliche Begegnung, die neuen Erfahrungen, die Dankbarkeit der Mitmenschen. Wenn Sie bereit
sind, ein privates Mandat zu übernehmen, steht Ihnen
Markus Ebli, Behördenmitglied KESB Sarganserland,
Tel. 081 725 85 70, für erste Informationen gerne zur Verfügung.
Voraussetzungen
zur Übernahme einer privaten Beistandschaft:
– einwandfreier Leumund (Strafregister, Betreibungsregister)
– stabile Lebensumstände
– Verschwiegenheit, Termintreue, Freude im Umgang
mit Menschen
– Toleranz für Menschen in schwierigen Lebenssituationen
– Freude an administrativer Tätigkeit (Berichte) und
Flair im Umgang mit Zahlen (Buchhaltung, Steuererklärung)
– Interesse an längerfristigem Engagement
– vorhandenes Zeitbudget (der Aufwand ist abhängig
vom Mandat)
Amtsbericht 2015 Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Sargans (RAV)
Das RAV Sargans ist eine Abteilung des Amtes für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St. Gallen. Es steht im
Dienste der Erwerbslosen und der Arbeitgeber für die Regionen Sarganserland und Werdenberg. Die Hauptaufgabe
des RAV ist die schnelle und nachhaltige Integration der
Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt.
Die Zahl der Stellensuchenden hat deutlich zugenommen
und erreichte im Dezember 2015 die Zahl von 1’778 Personen (2014: 1’424 Personen). Angesichts der weltweiten
wirtschaftlichen Entwicklung waren wiederum in einigen
Betrieben Personalmassnahmen zu verzeichnen. Die
Quote der Stellensuchenden weist einen Jahresmittelwert
von 3.9 % gegenüber dem kantonalen Mittel von 4.1 % auf
und ist somit nach wie vor tiefer.
Während des Jahres 2015 meldeten sich bei uns 2’848 Personen an, um einen Antrag auf Arbeitslosenentschädigung
zu stellen. 2’479 Personen konnten von der Arbeitsvermittlung abgemeldet werden.
80
70
60
50
2014
40
2015
30
20
10
Stellensuchende 2015 in Vilters-Wangs
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De
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nu
ar
0
Ja
22
Nachrichten aus dem Rathaus
Die RAV werden schweizweit auf ihre Wirkung hin überprüft. Dank der kundenorientierten Beratung (KuBe) und
den Kontakten zu Unternehmen in der Region, erzielt das
RAV Sargans im Quervergleich sehr gute Wirkungsergebnisse. Als Erfolgsfaktoren gelten im Besonderen die konsequente und frühzeitige Aktivierung der Stellensuchenden
und die Bestimmung einer klaren Wiedereingliederungsstrategie mit Frühintervention.
Vorgehen bei Arbeitslosigkeit
Melden Sie sich sofort und persönlich – noch während der
Kündigungsfrist – beim RAV Sargans, Langgrabenweg,
7320 Sargans. Weitere nützliche Informationen unter
www.rav.sg.ch.
URS GREUTER, RAV-Leiter
Vereine PrimaJob und P-Job, 9476 Weite
Arbeitsmarktliche Massnahmen der Sozialhilfe
für die Region Sarganserland – Werdenberg
Die arbeitsmarktliche Massnahme «Verein PrimaJob (PJ)»
der Sozialhilfe für die Region Sarganserland – Werdenberg
darf wie in den vergangenen 13 Jahren als Erfolg bezeichnet
werden.
Die Kontaktpflege zu den Einsatzplatz-Anbietern ist wichtig und bei Problemen muss sehr schnell, unbürokratisch
und der Situation entsprechend gehandelt werden. Auch
die aktive Pflege und der Ausbau des Beziehungsnetzes erweist sich als sehr wichtig, können dadurch immer wieder
neue Arbeitsaufträge und Einsatzplätze akquiriert werden.
In der Zeitspanne von Januar bis Dezember 2015 haben 88
Personen eine befristete Anstellung beim PrimaJob und
P-Job erhalten. Dabei wurden über 500 Teilnehmermonate
gearbeitet. Über das ganze Jahr gesehen haben die beiden
Vereine durchschnittlich 42 Personen pro Monat beschäftigt.
Hier sind wir nach wie vor dringend auf die Hilfe aller
Unternehmungen, Privatpersonen und Gemeinden angewiesen, damit wir für unsere Mitarbeiter Arbeitseinsätze zur Verfügung gestellt bekommen. Über die Rahmenbedingungen geben wir Ihnen gerne Auskunft,
rufen Sie uns unter Tel. 081 740 26 64 einfach an.
Trotz der nicht einfachen wirtschaftlichen Situation haben
einige PJ-Teilnehmer an ihren Einsatzplätzen eine Festanstellung erhalten. Diese Personen haben ihre Chance genutzt, indem sie ihre Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft unter Beweis gestellt haben. Andere PJ-Teilnehmer
nutzten den Verein als Plattform, um ihre persönlichen
Kompetenzen zu erhalten oder aufzubauen und haben sich
dadurch auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder eine Anstellung erarbeitet. Insgesamt konnten 34 Personen einen festen Arbeitsplatz in der freien Marktwirtschaft finden.
Vor fünf Jahren konnte mit der Sozialfirma Dock Buchs ein
kompetenter Partner gefunden werden, welcher den Bereich betreutes Arbeiten sehr gut abdeckt. Dock Buchs, welches ihre Produktionsstätte in Haag hat, konnte in diesem
Jahr rund 150 Personen in den Bereichen Industrie- und
Montagearbeiten beschäftigen. Dadurch haben die Sozialämter mehr Möglichkeiten, Personen ihren Fähigkeiten und
Bedürfnissen entsprechend einen Arbeitsplatz anzubieten.
Jahresbericht 2015
Die meisten Aufträge, die wir mit den PJ-Teilnehmern
ausführten, waren kurzfristige Temporäreinsätze in den
Bereichen Wohnungsreinigungen, Zügelarbeiten, Gartenund Umgebungspflege, Gemüseernte, Wein- & Rebbau,
Schneeräumung, usw.
In den Sommermonaten konnten wir in mehreren Gemeinden die Neophyten-Bekämpfung durchführen (fachgerechte Entfernung von nicht ortsansässigen Pflanzen).
Das Reinigen und Reparieren von Pferdedecken in unserer
eigenen Wäscherei / Näherei hat sich als sehr gutes Nischenangebot herauskristallisiert. In der Zwischenzeit reinigen wir pro Jahr über 600 Pferdedecken aus der näheren
Umgebung.
Bei diversen Unternehmungen konnten wir Personen verleihen, welche als Ferienablösungen einsprangen oder bei
der Bewältigung von Auftragsspitzen mithalfen. Hier
konnte vor allem im Bereich Metallverarbeitung ein sehr erfreulicher Anstieg festgestellt werden.
Seit drei Jahren bieten wir mit dem Verein P-Job auch den
Personalverleih für Personen aus der Region Sarganserland-Werdenberg an. Es werden vorwiegend Personen vermittelt, welche bis anhin von den Sozialämtern unterstützt
wurden und durch diese Massnahme von der Sozialhilfe
abgelöst werden können.
Ohne die Unterstützung von Unternehmen, Gemeinden
und aus der Bevölkerung in der einen oder anderen Form
wären unsere Erfolge nicht möglich gewesen. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen und hoffen
natürlich, dass wir auch weiterhin auf Sie zählen dürfen.
Unter der Internetadresse www.primajob.ch erhalten Sie
weitere Informationen über den Verein PrimaJob Weite.
MARCO FUCHS
Geschäftsführer Verein PrimaJob und P-Job Weite
Hauptstrasse 50, 9476 Weite
Tel: 081 740 26 64, Email: info@primajob.ch
23
24
Nachrichten aus dem Rathaus
Soziale Dienste Sarganserland – Amtsbericht 2015
Sozialberatung
Die Nachfrage nach professioneller Sozialberatung ist
gross. Im Jahr 2015 haben wir Menschen mit verschiedensten Problemstellungen beraten. Im Jahr 2015 waren die
Fallzahlen mit Total 364 um 12 % höher als im letzten Jahr.
28 % wendeten sich mit Fragen rund um Trennungs- und
Scheidungsberatung an uns. 21 % brauchten eine Budgetoder Schuldenberatung oder hatten sonstige finanzielle
Probleme. Der Anteil der ratsuchenden Frauen beträgt mit
61 % fast zwei Drittel.
Suchtberatung
Im Fachbereich Suchtberatung begleiten und betreuen
wir Menschen mit Alkohol-, Medikamenten-, Drogen- oder
Spielsuchtproblemen und deren Angehörigen. Im Jahr
2015 waren die Fallzahlen mit Total 180 um 11.8 % höher
als im letzten Jahr. Davon kamen 50.5 % wegen Alkoholproblemen, 21.5 % wegen Cannabiskonsum und 19 % wegen
Konsum von illegalen harten Drogen (Heroin, Kokain) in die
Beratung. 5 % hatten eine Spielsuchtproblematik. Der Anteil der Männer ist mit 70 % hoch. 15 % der Ratsuchenden
waren Angehörige von Menschen mit Suchtproblemen.
Zusätzlich haben wir fünf ambulante Alkoholentzüge
durchgeführt.
Schulsozialarbeit
In sechs der acht Sarganserländer Gemeinden bieten wir
auch Schulsozialarbeit an. In enger Zusammenarbeit mit
den Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehördenmitgliedern werden Schüler/-innen in schwierigen Situationen
begleitet und betreut. Im Jahr 2015 waren die Fallzahlen
mit Total 276 um 13.1% höher als im letzten Jahr. Als Hauptproblem wurde «Konflikt» mit 33 % am meisten genannt,
gefolgt von Familienproblemen (20.5 %) und persönlichen
Problemen (11.5 %). Die meisten Schüler/innen wurden
von ihren Lehrpersonen an die Schulsozialarbeit verwiesen
(49.5 %) oder kamen aus Eigeninitiative (37.5 %).
Unser ausführlicher Jahresbericht mit detaillierten Schilderungen der Arbeit aus unseren Fachgebieten ist auf
www.sd-sargans.ch einsehbar.
Soziale Dienste Sarganserland
DAMIAN CALUORI, Stellenleiter
Ausgang, Party, Suchtmittel, Multimedia
Die Sozialen Dienste Sarganserland haben eine Orientierungshilfe für Eltern von Kindern und Jugendlichen entwickelt, welche zu Themen wie Ausgangs- und Partyregeln, Geld für den Ausgang, Regeln zum Alkohol- und
Tabakkonsum und zum präventiven Einfluss der Eltern
auf ihre Kinder eingeht. Im Merkblatt «Ausgang – Party –
Suchtmittel» wird unter anderem empfohlen, dass unter15-Jährige unter der Woche um 20.30 Uhr und am Wochenende um spätestens 21.30 Uhr zu Hause sein sollen.
Regeln aufstellen zu Party und Ausgang
Die Broschüre «Ausgang – Party – Suchtmittel – Multimedia» nimmt in kurzer Form zu wichtigen Fragen Stellung,
mit welchen Eltern und Erziehungsberechtigte früher oder
später konfrontiert sind. Zum Beispiel: Wann soll das Kind
nach dem Ausgang oder nach einer Party zu Hause sein?
Das Merkblatt der Sozialen Dienste Sarganserland erklärt,
dass ein angemessenes Limit sinnvoll sei, jedoch zwischen
Eltern und ihren Kindern auch Ausnahmen ausgehandelt
werden könnten.
Mit Jugendlichen diskutieren
Es wird konkret empfohlen, dass unter 15jährige unter der
Woche um 20.30 Uhr und am Wochenende um spätestens
21.30 Uhr zu Hause sein sollen. Bei 15- bis 16-Jährigen liegt
das Limit unter der Woche bei 21.30 Uhr und am Wochenende bei spätestens 23 Uhr. Die Broschüre betont jedoch,
dass es sich bei diesen Zeiten lediglich um Richtwerte
handle, welche zwischen den Erziehungsverantwortlichen
und den Jugendlichen auch diskutiert werden sollen.
Regeln zum Alkoholkonsum
Das Merkblatt enthält auch Empfehlungen für Regeln zum
Alkoholkonsum. Es ruft Eltern auf, auf das Konsumverhalten ihrer Kinder und Jugendlichen Einfluss zu nehmen. So
sollten aus präventiver Sicht unter 12-Jährige absolut keinen Alkohol trinken; auch bei unter 15-Jährigen ist Alkoholkonsum nicht erwünscht. Da der Umgang mit Alkohol
gelernt werden müsse, empfehlen die Verfasser der Broschüre, ab 16 Jahren an ausgewählten Anlässen in kontrolliertem Rahmen Alkohol zuzulassen.
Für den Ausgang sollten die Eltern übermässigen Alkoholkonsum klar verbieten, so das Merkblatt: «Empfangen Sie
ihr Kind, wenn es nach Hause kommt oder lassen Sie sich
von ihm kurz wecken.» Das Kind werde darauf achten, nicht
zu viel Alkohol zu trinken, wenn es seinen Eltern später
noch gegenübertreten müsse.
Regeln zum Konsum von elektronischen Medien
Fernsehen, PC-Spiele, Internet, Smartphones und andere
mobile Geräte können gefährliche Spielplätze sein, die für
Kinder und Jugendliche ungeeignet sind. Auch hier nimmt
die Broschüre Stellung und empfiehlt, dass 7-9-Jährige
Nachrichten aus dem Rathaus
maximal 5 Stunden pro Woche, 10-12-Jährige maximal 10
Stunden pro Woche und Oberstufenschüler/innen maximal 14 Stunden pro Woche vor dem Bildschirm verbringen
sollen. Eltern sollen und müssen sich einmischen. Verschiedene Studien belegen, dass ein Interesse der Eltern und
Erziehungsberechtigten am Ausgangverhalten ihrer Kinder
und an der Nutzung von medialen Geräten (TV,
Smartphone, PC) präventiv wirkt.
Die Broschüre kann unter www.sd-sargans.ch à Dokumente heruntergeladen oder bei den Sozialen Diensten
unter Tel. 081 725 85 00 bestellt werden.
Obligatorische Bundesübungen 2016
Militärschützenverein Vilters
Do
Fr
Sa
24. März
06. Mai
20. August
17.30 – 19.30
17.30 – 19.30
15.30 – 19.30
1. Obligatorische Bundesübung
2. Obligatorische Bundesübung
3. Obligatorische Bundesübung
Feldschützengesellschaft und Militärschützenverein Wangs
Fr
Fr
Fr
Fr
29.
13.
19.
26.
April
Mai
August
August
17.00 – 19.00
17.00 – 19.00
17.00 – 19.00
17.00 – 19.00
1. Obligatorische Bundesübung FSG
1. Obligatorische Bundesübung MSV
2. Obligatorische Bundesübung FSG
2. Obligatorische Bundesübung MSV
Termine Bürgerversammlungen 2016
Gemeinde/Korporation
Datum
Zeit
Ort
Ortsgemeinde Wangs
Mittwoch, 16. März 2016
20.00 Uhr
Sternensaal, Wangs
Evang.-ref. Kirchgemeinde Sargans,
Mels, Vilters-Wangs
Mittwoch, 23. März 2016
20.00 Uhr
Evang.-ref. Kirche und Kirchgemeindehaus, Sargans
Gemeinde Vilters-Wangs
Donnerstag, 31. März 2016
19.30 Uhr
Mehrzweckhalle, Vilters
Alpkorporation Wangs
Freitag, 1. April 2016
20.00 Uhr
Wangs, Restaurant Sonne
Ortsgemeinde Vilters
Montag, 4. April 2016
20.00 Uhr
Rest. Ilge, Vilters
Kath. Kirchgemeinde Wangs
Mittwoch, 6. April 2016
19.30 Uhr
Pfarreiheim Wangs
Kath. Kirchgemeinde Vilters
Donnerstag, 7. April 2016
20.00 Uhr
Pfarreiheim, Vilters
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Nachrichten aus der Schule
Nachrichten aus der Schule
Deutschschweizer Basisschrift
Die Basisschrift in der 2. Klasse enthält Rundwenden:
An der Schule Vilters-Wangs wird ab dem Schuljahr
2016/17 einlaufend (d.h. im kommenden Schuljahr erst in
der 1. Klasse) die Deutschschweizer Basisschrift eingeführt.
Bisher lernten die Kinder zuerst die Steinschrift, dann die
voll verbundene Schrift («Schnüerlischrift») mit teilweise
neuen Buchstabenbildern, um anschliessend eine persönliche, meist nur noch teilweise verbundene Handschrift zu
entwickeln. Dieser Umweg wird in Zukunft entfallen. Die
Buchstabenformen der Basisschrift werden unverbunden
gelernt und allmählich teilweise verbunden. Verbindungen
werden von den Schülerinnen und Schülern individuell dort
gesetzt, wo sie die Geläufigkeit der Schrift unterstützen.
Damit sollen unnatürliche Bewegungsabläufe mit vielen
Richtungsänderungen, die bei den Kindern zu Verkrampfungen führen können, vermieden werden.
Die Basisschrift in der 3. Klasse enthält Verbindungen, die
sich ergeben:
Die einzelnen Buchstaben der Basisschrift lernen die Kinder in der 1. Klasse.
In der 2. Klasse werden die Buchstabenformen vertieft und
die Schreibbewegungen automatisiert, sodass die Buchstaben mit Schwung geschrieben werden können.
In der 3. Klasse werden Buchstaben dort verbunden, wo es
sich aus der Schreibbewegung ergibt. Im Unterricht werden die möglichen Verbindungen thematisiert und wichtige
Verbindungen geübt.
Ziel ist es, dass das einzelne Kind eine zügige, leserliche
und individuelle Handschrift entwickelt.
Weitere Informationen zur Basisschrift sind unter www.basisschrift.ch zu finden.
Sie ist eine einfache, klare Schrift. Die Buchstabenformen
bleiben über alle Schluljahre gleich. In der 1. Klasse werden
die folgenden Buchstabenformen und Ziffern eingeführt:
In der 4. und 6. Klasse entwickeln die Lernenden mit Hilfe
der Beratung und Förderung durch die Lehrpersonen die
persönliche Handschrift weiter.
Nachrichten aus der Schule
Schule Vilters-Wangs unterwegs zum neuen Lehrplan Volksschule
Wie die Gesellschaft entwickeln sich auch die Volksschulen
stetig weiter. Daher müssen auch die Lehrpläne als ein
wichtiges Instrument für die Unterrichtsplanung und -inhalte regelmässig angepasst werden. Der bisherige Lehrplan datiert aus dem Jahr 1997 und ist bald 20-jährig.
Ab Schuljahr 2017/18 wird die Volksschule einen neuen
Lehrplan erhalten. Der im Juni 2015 erlassene und genehmigte Lehrplan Volksschule basiert auf dem Lehrplan 21.
Dieser ist leistungsorientiert und baut auf dem aktuellen
Lehrplan des Kantons St. Gallen auf. Ergänzt ist der Lehrplan mit den kantonalen Rahmenbedingungen. Darin wird
beispielsweise festgehalten, wie die Lektionentafel aussieht oder wie der landeskirchliche Religionsunterricht organisiert ist.
Die Einführung des neuen kantonalen Lehrplans ist ein
mehrjähriger Prozess. Am 14. September 2016 startet die
Schule Vilters-Wangs mit der kantonalen Auftaktveranstaltung. Darin werden die Lehrpersonen unserer Schule sorgfältig, differenziert und praxisnah in die Grundgedanken
des Lehrplans eingeführt und über die kantonalen Rahmenbedingungen informiert.
Anschliessend an die Auftaktveranstaltung werden die
Schulleitungen in Vilters und Wangs, in Zusammenarbeit mit
dem Schulrat, die lokale Vertiefung innerhalb der Rahmenvorgaben selbstverantwortlich planen, eigene Schwerpunkte
setzen und vorbereiten. Der Kanton unterstützt diese Arbeiten mit einem umfassenden Weiterbildungsangebot.
(Weitere Informationen: http://www.sg.ch/home/bildung/
volksschule/lehrplan.html)
Bittprozessionen
In der Auffahrtswoche vom 2. bis 6. Mai 2016 finden in Vilters und Wangs die Bittprozessionen der Katholiken statt.
Primarschule Vilters
Schülerinnen und Schüler aller Konfessionen der Primarschule Vilters haben die Möglichkeit, an diesen Bittprozessionen teilzunehmen. Besammlung ist jeweils um 6.00 Uhr
vor der Kirche in Vilters.
Für Kinder, welche am Dienstag, 3.5.2016 an der Prozession nach Wangs teilnehmen, beginnt der Unterricht um
8.50 Uhr. Für Kinder, welche nicht an der Prozession nach
Wangs teilnehmen, beginnt der Unterricht um 8.00 Uhr.
Kinder, die am Mittwoch, 4.5.2016 nicht an der Prozession
nach St. Leonhard teilnehmen, gehen in die Schule. Für Kinder, welche an der Prozession nach St. Leonard teilnehmen,
fällt am Mittwoch der Unterricht aus.
Primarschule Wangs
Für Kinder, welche am Montag, 2.5.2016 an der Prozession
nach Vilters teilnehmen, beginnt der Unterricht um 8.50
Uhr. Besammlung ist um 6.00 Uhr vor der Kirche in Wangs.
Für Kinder, welche nicht an der Prozession teilnehmen,
beginnt der Unterricht um 8.00 Uhr.
Oberstufe
Auch die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe haben
die Möglichkeit, an den drei Bittprozessionen teilzunehmen. Sie müssen dies jedoch rechtzeitig dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin mitteilen. Sofort nach Ende
der Prozession gehen die Schülerinnen und Schüler in die
Schule.
Am Mittwoch dieser Woche findet für die Klassen der
2. Oberstufe ein spezieller Bittgang statt: die ökumenische
Wegmeditation. Sie soll ähnlich wie an den Bittprozessionen den Schülerinnen und Schülern ein gemeinsames Erleben und ein bewusstes Erfahren des eigenen Seins in der
Begegnung mit Gott und mit der Natur ermöglichen. Dieser
Anlass ist für diese Stufe obligatorisch.
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Nachrichten aus der Schule
Termine
Primarschule Vilters
Mo, 14.3.2016
5. Klasse: schulärztlicher Untersuch
Mo – Do, 21. – 24.3.2016
Projektwoche
Fr, 25.3.2016
Karfreitag, schulfrei
Mo, 28.3.2016
Ostermontag, schulfrei
Sa, 9.4.2016 - So, 24.4.2016
Frühlingsferien
Di, 3.5.2016
Bittprozession nach Wangs
Mi, 4.5.2016
Bittprozession nach Bad Ragaz
Do, 5.5.2016
Auffahrt, schulfrei
Fr, 6.5.2016
Auffahrtsbrücke, schulfrei
Mo, 16.5.2016
Pfingstmontag, schulfrei
Mo – Fr, 13. – 17.6.2016
Klassenlager 4. Klasse A. Troxler
Mo, 13.6.2016
Veloprüfung 6. Klasse
Fr, 8.7.2016
Schulschluss 10.50 Uhr, Zeugnisabgabe
Sa, 8.7.2016 – So, 14.8.2016
Sommerferien
Primarschule Wangs
Mo, 21.3.2016
schulärztlicher Untersuch 5. Klassen
Fr, 25.3.2016
Karfreitag, schulfrei
Mo, 28.3.2016
Ostermontag, schulfrei
Sa, 9.4.2016 – So, 24.4.2016
Frühlingsferien
Mi, 27.4.2016
CS-Cup, Mittelstufe
Mo, 2.5.2016
Bittprozession nach Vilters
Do, 5.5.2016
Auffahrt, schulfrei
Fr, 6.5.2016
Auffahrtsbrücke, schulfrei
Mo, 16.5.2016
Pfingstmontag, schulfrei
Mo, 13.6.2016
Veloprüfung 6. Klasse
Mo – Fr, 20. – 24.6.2016
Klassenlager 4. Klassen
Fr, 8.7.2016
Schulschluss 10.50 Uhr, Zeugnisabgabe
Sa, 8.7.2016 – So, 14.8.2016
Sommerferien
Oberstufe Vilters-Wangs
Mo – Do, 14. – 17.3.2016
Aufnahmeprüfungen Gymnasium
Fr, 25.3.2016
Karfreitag, schulfrei
Mo, 28.3.2016
Ostermontag, schulfrei
Sa, 9.4.2016 – So, 24.4.2016
Frühlingsferien
Di, 3.5.2016
Bittprozession nach Wangs
Mi, 4.5.2016
Bittprozession nach Bad Ragaz
Mi, 4.5.2016
2. Oberstufe: ökumenische Wegmeditation
Do, 5.5.2016
Auffahrt, schulfrei
Fr, 6.5.2016
Auffahrtsbrücke, schulfrei
Mo, 16.5.2016
Pfingstmontag, schulfrei
Mo – Fr, 13. – 17.6.2016
Schulverlegung 2. Oberstufe / Projektwoche
Di, 21.6.2016
3. Oberstufe: Papiersammlung
Fr, 8.7.2016
Schulschluss 10.50 Uhr, Zeugnisabgabe
Sa, 8.7.2016 – So, 14.8.2016
Sommerferien
Veranstaltungskalender/Termine
Veranstaltungskalender/Termine
Datum
Verein/Organisation
05.03.2016
Veranstaltung
Ort
Altpapiersammlung
Vilters
Novellas Generationenhaus, Vilters
05.03.2016
Bäuerinnen- und Landfrauenverein Vilters-Wangs
Hauptversammlung
07.03.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
08.03.2016
Samariterverein Pizol
CPR-Grundkurs
Feuerwehrdepot, Wangs
09.03.2016
Samariterverein Pizol
CPR-Grundkurs Teil 2, sowie CPRRepetitionskurs
Feuerwehrdepot, Wangs
12.03.2016
Zeit
19.30 Uhr
19.00 –
22.00 Uhr
Altpapiersammlung
Wangs
12.03.2016
Musikgesellschaft Vilters
Jahreskonzert
Mehrzweckhalle, Vilters
16.03.2016
Ortsgemeinde Wangs
Ortsbürgerversammlung 2016
Sternensaal, Wangs
20.00 Uhr
21.03.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
23.03.2016
Evang.-ref. Kirchgemeinde
Kirchgemeindeversammlung
Evang.-ref. Kirche und
Kirchgemeindehaus,
Sargans
20.00 Uhr
24.03.2016
Militärschützen Vilters
1. Obligatorische Bundesübung
MSV Vilters
Schützenhaus, Vilters
17.30 –
19.30 Uhr
31.03.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Bürgerversammlung 2016
Mehrzweckhalle, Vilters
19.30 Uhr
02.04.2016
Feldschützengesellschaft Wangs
Cupschiessen
Schützenhaus, Wangs
13.00 –
18.30 Uhr
04.04.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
04.04.2016
Ortsgemeinde Vilters
Ortsbürgerversammlung 2016
Restaurant llge, Vilters
20.00 Uhr
06.04.2016
Kath. Kirchgemeinde Wangs
Kirchbürgerversammlung 2016
Pfarreiheim, Wangs
19.30 Uhr
06.04.2016
Samariterverein Pizol
Verbände und Pflaster
Feuerwehrdepot, Wangs
20.00 –
22.00 Uhr
07.04.2016
Kath. Kirchgemeinde Vilters
Kirchbürgerversammlung 2016
Pfarreiheim, Vilters
20.00 Uhr
09.04.2016
Militärschützen Vilters
Lottomatch
Restaurant Jlge, Vilters
19.30 Uhr
18.04.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
25.04.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
29.04.2016
Feldschützengesellschaft Wangs
Obligatorisches Bundesprogramm
Schützenhaus, Wangs
17.00 –
19.00 Uhr
30.04.2016
Ortsgemeinde Vilters
Vilterser Arbeitstag
Besammlung: Ort der
Begegnung, Vilters
07.30 Uhr
04.05.2016
Samariterverein Pizol
Samariterübung zum Thema
Bergen mit dem SV Weisstannen
Pfarreiheim Schigg,
Wangs
20.00 –
22.00 Uhr
06.05.2016
Militärschützen Vilters
2. Obligatorische Bundesübung
MSV Vilters
Schützenhaus, Vilters
17.30 –
19.30 Uhr
09.05.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
13.05.2016
Militärschützenverein Wangs
1. Obligatorisch
Schützenhaus, Wangs
17.00 –
19.00 Uhr
17.05.2016
Evang. Frauenverein
Hauptversammlung
Evang. Kirchgemeindehaus, Sargans
20.05.2016
Feldschützengesellschaft Wangs
Feldschiessen
Schützenhaus, Wangs
17.30 –
19.30 Uhr
23.05.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
27.05.2016 –
28.05.2016
Feldschützengesellschaft Wangs
Feldschiessen
Schützenhaus, Wangs
17.30 –
19.30 Uhr
06.06.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
17.06.2016 –
19.06.2016
Musikgesellschaft Vilters
Dorffest Vilters
Dorfzentrum, Vilters
Altpapiersammlung
Wangs
18.06.2016
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Veranstaltungskalender/Termine
Datum
Verein/Organisation
Veranstaltung
20.06.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
21.06.2016
Ort
Altpapiersammlung
Vilters
Zeit
24.06.2016
Verkehrsverein Wangs Pizol
Hauptversammlung
Berghotel Schönbühl,
Wangs
18.30 Uhr
01.07.2016
Bürgermusik Wangs
Dorfständchen
Sternenparkplatz, Wangs
19.00 –
22.00 Uhr
03.07.2016
Ortsgemeinde Vilters
Alpgottesdienst
Alp Wald, Vilters
11.00 Uhr
04.07.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
18.07.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
25.07.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
06.08.2016
Feldschützengesellschaft Wangs
Obligatorisches Bundesprogramm
Schützenhaus, Wangs
13.30 –
18.30 Uhr
08.08.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
19.08.2016
Feldschützengesellschaft Wangs
Obligatorisches Bundesprogramm
Schützenhaus, Wangs
17.00 –
19.00 Uhr
20.08.2016
Militärschützen Vilters
3. + letzte Obligatorische Bundesübung MSV Vilters
Schützenhaus, Vilters
15.30 –
19.30 Uhr
22.08.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
26.08.2016
Militärschützenverein Wangs
2. Obligatorisch
Schützenhaus, Wangs
17.00 –
19.00 Uhr
05.09.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
10.09.2016
Militärschützen Vilters
Gemeindeschiessen Vilters-Wangs
Schützenhaus, Vilters
13.30 –
17.30 Uhr
Altpapiersammlung
Vilters
17.09.2016
19.09.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
20.09.2016
Grünabfuhr
Altpapiersammlung
Wangs
03.10.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
08.10.2016
Feldschützengesellschaft Wangs
Grümpelschiessen
Schützenhaus, Wangs
10.00 –
19.00 Uhr
08.10.2016
Militärschützen Vilters
Endschiessen
Schützenhaus, Vilters
14.00 –
18.30 Uhr
14.10.2016
Militärschützenverein Wangs
Grümpelschiessen
Schützenhaus, Wangs
16.00 –
19.00 Uhr
14.10.2016
Militärschützen Vilters
Endschiessen
Schützenhaus, Vilters
16.30 –
18.30 Uhr
15.10.2016
Militärschützen Vilters
Endschiessen
Schützenhaus, Vilters
10.00 –
16.00 Uhr
15.10.2016
Militärschützenverein Wangs
Grümpelschiessen
Schützenhaus, Wangs
10.00 –
18.00 Uhr
17.10.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
22.10.2016
Militärschützen Vilters
Absenden MSV Vilters
Restaurant Jlge, Vilters
19.30 Uhr
24.10.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
07.11.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
19.11.2016
Altpapiersammlung
Wangs
Schützenhaus, Vilters
19.11.2016
Militärschützen Vilters
Preissjass
21.11.2016
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
26.11.2016
12.12.2016
Altpapiersammlung
Gemeinde Vilters-Wangs
Grünabfuhr
Vilters
13.00 Uhr
Spezialgemeinden, Vereine, Diverses
Spezialgemeinden, Vereine, Diverses
Pfarrer Künzle Verein
Heilpflanze 2016
Kubeben-Pfeffer
Kubeben-Pfeffer (Piper cubeba)
Im Auftrag des Vereins zur Förderung
der naturgemässen Heilweise nach
Theophrastus Bombastus von Hohenheim, genannt Paracelsus e.V.
(NHV Theophrastus), wurde Kubeben-Pfeffer (Piper cubeba) zur «Heilpflanze des Jahres 2016» erkoren.
Der Kubeben-Pfeffer ist eine ausdauernde Kletterpflanze
mit glatten, zugespitzten Blättern und kleinen, weissen, an
Ähren stehenden Blüten. Die Früchte sind kleine, etwas
süssliche, rote Beeren, nicht grösser als Pfefferkörner, aber
rauer und fruchtiger und jede hat einen kurzen kleinen
Stängel. Die Früchte werden grün geerntet und an der
Sonne getrocknet, bis sie tief braunschwarz sind und bekommen die typische netzartige, runzlige Oberfläche.
Der Kubeben-Pfeffer wächst ursprünglich in Java. Heute
wird er in Indonesien, Malaysia und in Sri Lanka angebaut.
Kubeben sind in der Antike als Heilmittel verwendet worden und werden im Osten immer noch geschätzt. Sie wirken schleimlösend und werden in Mitteln gegen Atembeschwerden gebraucht. Kubeben haben antiseptische
Eigenschaften. In der Volksheilkunde finden die getrockneten Früchte Verwendung bei entzündlichen, bakteriellen
Erkrankungen der Harnwege, als Expektorans bei chroni-
scher Bronchitis, krampflösend, unzerkleinert bei Kopfschmerzen und Gedächnisschwäche.
Pfarrer Künzle Verein
LOUIS HÜPPI
Sonnenbergstr. 70
7324 Vilters
Hauptversammlung Pfarrer Künzle Verein
Am Mittwoch, 25. Mai 2016 findet die HV des Vereins
statt. Dazu sind alle Interessierten eingeladen. An der
HV wird von vergangenen Anlässen und Geschehnissen
berichtet und jeweils das neue vielschichtige Programm
vorgestellt. Für Anregungen und Hinweise ist der Verein
immer offen und dankbar. Der Vorstand freut sich, wenn
viele Interessierte an diesem Abend im Gasthaus Sonne
teilnehmen.
Spitex Sarganserland
Die zentrale Aufgabe der Spitex Sarganserland ist es, hilfeund pflegebedürftigen Menschen zu ermöglichen in ihrer
gewohnten Umgebung zu leben.
Durch die Spitex kann ein Eintritt in eine stationäre Einrichtung verzögert, umgangen oder ein Spital- oder Therapieaufenthalt verkürzt werden. Das Wohl der Klientinnen und
Klienten ist das Ziel unserer Arbeit.
Wir laden Sie herzlich ein, unsere neu gestaltete Homepage
einzusehen www.spitexsarganserland.ch. So können Sie
noch mehr über das breite Angebot der Spitex Sarganserland erfahren.
Jede Spende ist uns willkommen!
Danke für Ihre Solidarität! Sie unterstützen damit den
Spitex-Gedanken «Hilfe und Pflege zu Hause».
Postcheckkonto 85-123885-6
Sind Sie schon Mitglied bei der Spitex Sarganserland?
Nein? Noch nicht?
Mit einem Jahresbeitrag von Fr. 50.00 sind Sie dabei.
Ihre Vorteile als Mitglied:
• Gratis Blutdruck messen während den Sprechstunden
• Reduzierter Stundenansatz bei hauswirtschaftlichen
Leistungen
• Einladung zur jährlichen Hauptversammlung mit jeweils
einem interessanten und aktuellen Vortrag zu Themen
im Zusammenhang mit der Gesundheit.
Die Hauptversammlung der Spitex Sarganserland findet
am Mittwoch, 20. April 2016 um 19.00 Uhr im Sternensaal Wangs statt.
Spitex Sarganserland
Bahnhofstrasse 9b, 7320 Sargans
Tel 081 515 15 15
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Spezialgemeinden, Vereine, Diverses
Pro Senectute
Pro Senectute bietet erstmals einen Informationsnachmittag zum Thema: «Mobil sein & bleiben – im Alltag sicher
unterwegs» in Sargans an. Mit «mobil sein & bleiben» sind
Sie sicher und gut informiert zu Fuss und mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. In einem halben Tag erhalten Sie
praktische Tipps von Experten des öffentlichen Verkehrs
und der Polizei. Die Fragen: Wie kann ich bequem am Automat ein Billett kaufen?, Welches ist das beste ÖV-Angebot
für mich?, Wie funktionieren die Tarifsysteme und der Tarifverbund?, Welche Neuerungen gibt es im Strassenverkehr? oder Worauf muss ich als Fussgänger besonders
Acht geben? werden an diesem Nachmittag beantwortet.
Auch für praktische Übungen am Billettautomaten, im Bus
und am Bahnhof ist genügend Zeit reserviert. Der Kurs findet am Montag, 07. März 2016 von 13.30 bis 17.00 Uhr im
grossen Saal im Haus Castelsriet, Altersheim, Grossfeldstrasse 7 in Sargans statt. Die Teilnahme ist gratis und alle
Teilnehmenden erhalten einen SBB Gutschein. Eine Anmeldung ist bis 29. Februar 2016 erforderlich. Weitere Informationen bei Pro Senectute Rheintal Werdenberg Sarganserland, Telefon 081 750 01 50 oder 071 757 89 08, E-Mail:
kurse.rws@sg.pro-senectute.ch, www.sg.pro-senectute.ch.
GERTRUD BURTSCHER,
Leitung Kurse und Gruppenaktivitäten
Telefon direkt 081 750 01 56
Pro Senectute Rheintal Werdenberg Sarganserland
Sarganserland: Neue Wangserstrasse 7, 7320 Sargans
Telefon 081 750 01 50
Samariterverein Pizol
Der Samariterverein Pizol möchte sich an dieser Stelle
bei allen Spendern, welche die Samaritersammlung mit
einem Geldbetrag unterstützt haben, herzlich bedanken.
Die jährliche Blutspendeaktion und die Altkleidersammlung können wir nur dank der grosszügigen Unterstützung der Bevölkerung und der Helfer durchführen.
Umfassende Informationen auf: www.sg.pro-senectute.ch
Alle wichtigen Angebote in der Region auf: www.HilfeZuHaus.ch
Weitere Angebote der Pro Senectute:
Daheim Wohnen
– Haushilfe- und Spitexangebote
– Mahlzeitendienste
Kurse und Gruppenaktivitäten
– Kurse zu Sprachen, Computer, kreatives Gestalten,
Gesundheit, etc.
– Begleitete Wanderungen, Tanznachmittage und
Ferienwochen
Gratisbroschüren
– Wenn Angehörige die Pflege übernehmen
– Mit Alzheimer-Krankheit zu Hause leben
– Ratgeber Testament
Anlaufstelle für Altersfragen
Infostelle Demenz
– Finanzielle und rechtliche Fragen
– Private Betreuung regeln und Finanzierung klären
– Hilfe bei Umzug oder Wohnungsauflösung
– Heime und Alterswohnungen in der Region
– Hilfsmittel, Notrufgeräte
– Unterstützung bei administrativen Aufgaben
– Steuererklärungsdienst