Rechnung und Gebührenbescheid 1.083.669 822,50 EUR 1.100.100
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Rechnung und Gebührenbescheid 1.083.669 822,50 EUR 1.100.100
A Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH Promenadestraße 6a 96047 Bamberg www.stadtwerke-bamberg.de Servicezentrum am ZOB Tarifabnehmer-Rechnung | 1083669 | 12.03.2013 | 14962913 Beratung und Informationen: Mo. bis Fr.: 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH Postfach 27 20 · 96018 Bamberg 0 0 1083669 1/1 Telefon: Fax: Vermittlung: Herrn Frau Max Mustermann Dr. phil. Astrid Schütz Margaretendamm 28 Elisabeth-Reichelt-Weg 65 96052 09116 Bamberg Chemnitz 0951 77-4930 0951 77-4990 0951 77-0 kundencenter@stadtwerke-bamberg.de Rechnungsdatum: 12.03.2013 00000001 Rechnungsnr.: 14962913 1.100.100 1.083.669 Kundennummer: (Bei Zahlungen und Schriftverkehr bitte angeben) Rechnung und Gebührenbescheid Mustermann, Margaretendamm 28,37, 96052 Bamberg Verbrauchsstelle: Max Dr. phil. Astrid Schütz, Hauptsmoorstr. 96052 Bamberg Sehr geehrte geehrterDamen Herr Mustermann, und Herren, für unsere Lieferung in der Zeit vom 07.02.2012 bis 22.02.2013 berechnen wir Ihnen: Strom Gas Wasser Entwässerungsgebühren Gesamtbetrag 3 4 1 Verbrauch 1.331 kWh 21.095 kWh 36 m³ 36 m³ 2 Steuersatz Netto Umsatzsteuer Brutto 19 % 19 % 7% 0% 333,96 EUR 1.471,96 EUR 84,17 EUR 68,40 EUR 63,45 EUR 279,67 EUR 5,89 EUR 0,00 EUR 397,41 EUR 1.751,63 EUR 90,06 EUR 68,40 EUR 1.958,49 EUR 349,01 EUR 2.307,50 EUR -203,36 EUR -915,13 EUR -71,96 EUR -38,64 EUR -173,87 EUR -5,04 EUR -242,00 EUR -1.089,00 EUR -77,00 EUR -77,00 EUR -1.267,45 EUR -217,55 EUR -1.485,00 EUR 4 bezahlter Abschlag Strom bezahlter Abschlag Gas bezahlter Abschlag Wasser bezahlter Abschlag Entwässerungsgebühren 19 % 19 % 7% 0% Summe der geleisteten Zahlungen bis 11.03.2013 822,50 EUR Restforderung Die Restforderung wird am 28.03.2013 von Ihrem Konto 9030662, BLZ 75090300, abgebucht. Die Einzelermittlungen der vorstehenden Werte sind auf der nächsten Seite aufgeführt. Das auf Ihr KontoErläuterungen 0000001, BLZauf 10010010 überwiesen. Bitte Guthaben beachten wird Sie auch unsere der Rückseite. Für das nächste Abrechnungsjahr ergeben sich aus Ihrem bisherigen Verbrauch folgende neue Teilbeträge: 6 Strom Gas Wasser Entwässerungsgebühren Steuersatz Netto Umsatzsteuer Teilbetrag 19 % 19 % 7% 0% 32,77 EUR 124,37 EUR 14,02 EUR 6,00 EUR 6,23 EUR 23,63 EUR 0,98 EUR 0,00 EUR 39,00 EUR 148,00 EUR 15,00 EUR 6,00 EUR 177,16 EUR 30,84 EUR 208,00 EUR Gesamtbetrag Die Teilbeträge sind fällig am: 01.04.2013, 01.05.2013, 01.06.2013, 01.07.2013, 01.08.2013, 01.09.2013, 01.10.2013, 01.11.2013, 01.12.2013, 01.01.2014, 01.02.2014 Mit freundlichen Grüßen Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Klaus Rubach Aufsichtsratsvorsitzender: Oberbürgermeister Andreas Starke Sitz der Gesellschaft: Margaretendamm 28 96052 Bamberg Amtsgericht Bamberg HRB 3863 USt-ID-Nr. DE 20 30 99 254 IVU_33_Rechnung_enwg_01 | 14.02.2012 | 3.3.08.00.24 | EGY_GOESSWEINS | 16.04.2013 16:13:42 | Prozess (60443) Bankverbindung: Sparkasse Bamberg Flessabank Bamberg Postbank Nürnberg Störungsannahme Rechnung_enwg_BAM_33_03 BLZ: 770 500 00 Kto-Nr: 5 082 BLZ: 793 301 11 Kto-Nr: 1 021 090 BLZ: 760 100 85 Kto-Nr: 6 066 850 0951 77-0 (Mo.- So. 0 Uhr - 24 Uhr) 5 Erläuterungen zur Rechnung Auf der Rechnung ist der Gesamtverbrauch, der Nettoumsatz, die Umsatzsteuer und der Bruttobetrag ausgewiesen. Abzüglich der geleisteten Zahlungen ergibt sich ein Restbetrag bzw. ein Guthaben. Danach werden die neuen Abschlagsbeträge (nicht bei Schlussabrechnung) mit dem Nettobetrag, der Umsatzsteuer und dem Bruttobetrag und die einzelnen Fälligkeitstermine dargestellt. Auf der Folgeseite erfolgt dann die Einzelermittlung. Zählernummer: Über den angedruckten Zähler mit dieser Nummer werden Sie mit Strom, Gas und/oder Wasser versorgt. Diese Nummer finden Sie beim Strom- und Gaszähler auf dem Typenschild und beim Wasserzähler auf dem Messingring des Gehäuses eingraviert. Multiplikator: ( wenn ausgewiesen als Multipl. ): Strom: Bei Wandlerzählern ist der Zählerstandsunterschied mit diesem Faktor zu multiplizieren, um den Verbrauch zu errechnen. Gas: Der Gasverbrauch wird in Kubikmetern (m3) gemessen und in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet. Der Multiplikator gibt an, wie viel kWh in einem m3 enthalten sind. Soweit sich der Grund- oder Leistungspreis nach dem Anschlusswert der vorhandenen Gasgeräte bemisst, finden Sie dort den Anschlusswert. Für die Ermittlung ist das Technische Regelwerk - Arbeitsblatt G 685 maßgeblich. Der Brennwert des Gases wird auf den abzurechnenden Zeitraum mengenmäßig gemittelt. Zusammen mit der Zustandszahl Z ergibt sich der ausgewiesene Multiplikator. Die Zustandszahl Z errechnet sich (Stand 01.01.2010) für den üblichen Anschluss am Niederdrucknetz aus dem effektiven Gasdruck von 23 mbar, der Gastemperatur 15° C, der Höhenzone 1 mit einer mittleren Höhe von 270 m ü NN und dem zugehörigen Luftdruck von 984 mbar zu 0,9413. Bezüglich der unterschiedlichen kWh-Preise für Strom und Gas ist zu berücksichtigen, dass nur ca. 80 % des Energieinhaltes von Gas in nutzbare Wärme umgewandelt werden können (bei Brennwerttechnik sind bis zu 100 % möglich). Menge: Hier wird der Verbrauch für den links genannten Zeitraum angedruckt. Sind mehrere Zeiträume aufgeführt, so wird der Verbrauch aus dem Zählerstand "von" und "bis", dargestellt unter "Differenz" rechnerisch aufgeteilt auf die einzelnen Zeiträume. Diese Aufteilung ist vorgeschrieben bei Änderungen von Preisbestandteilen und Steuern. Leistungspreis und Verrechnungspreis: Diese Preise werden für die Bereitstellung der Energie und Messeinrichtungen erhoben. Dieser vom Verbrauch unabhängige Jahresbetrag wird kalendertaggenau nach der angedruckten Anzahl der Tage verrechnet. Stromsteuer: Nach dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" ist ab 1.4.1999 eine Stromsteuer zu erheben. Umsatzsteuer: Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird auf die Summe der Entgelte (Nettobetrag) erhoben. Städtische Entwässerungsgebühren sind umsatzsteuerfrei. Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise Wohnungswechsel: Wenn Sie umziehen wollen, vergessen Sie bitte nicht, sich bei den Stadtwerken abzumelden. Wir müssen Ihnen sonst so lange die in der "alten" Wohnung auflaufenden Energie- und Wasserkosten berechnen, bis Sie sich bei uns schriftlich abgemeldet oder der Nachfolger sich angemeldet hat. Verantwortlich sind Sie als Kunde, nicht etwa der Vermieter. Beachten Sie bitte die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende. Ablesung, Rechnungslegung, Abschlagszahlungen: Der Ablesezeitraum läuft von Ablesung zu Ablesung und beträgt in der Regel ein Jahr (365 Tage). Die Zahl der Abrechnungstage wird in der Rechnung angegeben. Auf die zu erwartende Jahresabrechnung sind grundsätzlich Abschlagszahlungen zu leisten, deren Höhe von den Stadtwerken Bamberg entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum errechnet und festgelegt wird. Die Höhe der Abschlagszahlungen kann auf Antrag und mit Zustimmung der Stadtwerke Bamberg bei wesentlichen Änderungen des Energie- und/ oder Wasserbedarfs geändert werden. Bei Preisänderungen können die Stadtwerke Bamberg die Abschlagszahlungen entsprechend angleichen. Auf Wunsch und gegen Erstattung der höheren Aufwendungen bieten wir Ihnen alternativ die monatliche, viertel- oder halbjährliche Rechnungslegung an. Zahlung: Die Abschlagszahlungen und der Restbetrag der Jahresrechnung bzw. Schlussrechnung werden zu den angegebenen Terminen fällig. Fällig bedeutet, dass der zu zahlende Betrag am angegebenen Fälligkeitstag auf dem Konto der Stadtwerke Bamberg eingegangen sein muss. Der Bankweg ist vom Kunden entsprechend zu berücksichtigen. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird kostenpflichtig gemahnt und es können Verzugszinsen anfallen. Gem. § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Nach erfolgloser Mahnung sind die Stadtwerke Bamberg berechtigt, die Energie- und Wasserlieferung einzustellen. Weiterlieferung kann dann erst wieder nach vollständiger Zahlung der rückständigen Beträge einschließlich Mahn- und Sperrkosten erfolgen. Abbuchungsverfahren: Wir empfehlen Ihnen, das Abbuchungsverfahren zu nutzen. Sie erleichtern sich und uns den Zahlungsverkehr und müssen nicht um die Einhaltung der Zahlungstermine besorgt sein. Bitte erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung von Ihrem Giro- oder Postbankkonto. Sehr viele unserer Kunden machen bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch. Mitteilungspflicht: Der Kunde ist verpflichtet, Erweiterungen und Änderungen von Anlagen unaufgefordert mitzuteilen, soweit sich dadurch tarifliche Bemessungsgrößen ändern. Als Bemessungsgrößen gelten vor allem die Bedarfsart (Haushalts- landwirtschaftlicher oder gewerblicher und sonstiger Bedarf), sowie bei der Gasversorgung zusätzlich die Anschlusswerte. Stellt sich heraus, dass durch eine vom Kunden nicht angezeigte Änderung der Bemessungsgrößen der Abrechnung zu niedrige Preise zugrunde gelegt wurden, so sind die Stadtwerke Bamberg berechtigt, den Unterschiedsbetrag vom Zeitpunkt der Änderung an nach zu berechnen. Datenschutz: Die im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns anfallenden Daten werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert und selbstverständlich vertraulich behandelt. Weitergabe an andere Stellen erfolgt nur, soweit es zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig ist. Netzbetreiber-Nummer: Die Nummern 9900070000009 und 9870010500006 sind die Nummern des Netzbetreibers Stadtwerke Bamberg für Strom und für Gas. Bei anderen Nummern richten Sie Ihre Ansprüche wegen Versorgungsstörungen an den jeweiligen Netzbetreiber. Lieferungsbedingungen: Soweit nicht anders vereinbart gelten die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Strom- bzw. Gasversorgung (NAV und NDAV), die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung mit Strom bzw. Gas (StromGVV und GasGVV), die Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung (AVBWasserV) sowie deren Anlagen, Ergänzende Bedingungen und die jeweils gültigen Tarif- und Preisblätter. Einwände: Einwände gegen die Richtigkeit der Verbrauchsabrechnung bitten wir uns innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsstellung mitzuteilen. Einwände berechtigen nicht zu Zahlungsaufschub oder -verweigerung. Da es sich bei StromGas- und Wasserlieferungen um privatrechtliche Vertragsverhältnisse handelt, sind bei Streitigkeiten die Zivilgerichte zuständig. Gerichtsstand: Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien Bamberg. Härtebereich unseres Trinkwassers: -östlich der Bahnlinie Nürnberg/Lichtenfels Härtebereich 2 -westlich der Bahnlinie Nürnberg/Lichtenfels Härtebereich 3 Bitte beachten Sie dies bei der Dosierung von Wasch- und Reinigungsmitteln. Unser Trinkwasser ist geringfügig gechlort. Wir helfen Ihnen Energie und Wasser zu sparen Es ist ein Anliegen Ihrer Stadtwerke Bamberg Sie bei der effizienten Verwendung von Energie und Wasser zu unterstützen. Informationen dazu erhalten Sie bei unserer Energieberatung, auf der Internetseite www.stadtwerke-bamberg.de und unter Telefon 0951 77-6141. Darüber hinaus finden Sie bei der Bundesstelle für Energieeffizienz im Internet unter www.bfee-online.de eine Liste von Energiedienstleistern, Anbietern von Energieaudits und Anbietern von Energieeffizienzmaßnahmen, sowie weitere Informationen. Ihre Meinung ist uns wichtig! Für weitere Informationen und die Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Service-Nummer 0951 77-4900 oder persönlich im Servicezentrum am ZOB, Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Besuchen Sie uns auch auf unserer Internetseite unter www.stadtwerke-bamberg.de Ihre Zufriedenheit mit unseren Produkten und unserem Service liegt uns sehr am Herzen. Kommen Sie daher gerne mit Lob und Kritik direkt auf uns zu. Wir sind stetig dabei unsere Dienstleistungen für Sie zu optimieren. Ihre Rückmeldungen können an unser Service-Team per Post (Servicezentrum am ZOB, Promenadestraße 6 a, 96047 Bamberg) oder per E-Mail (kundencenter@stadtwerke-bamberg.de) gerichtet werden. Zur Bearbeitung von Streitigkeiten steht Ihnen ebenfalls unser Serviceteam am ZOB zur Verfügung. Entsprechende Emails richten Sie bitte an: Verbraucherservice@stadtwerke-bamberg.de Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Verbraucherservice Postfach 8001 / 53105 Bonn, Telefon: Mo.-Fr. von 09.00 Uhr bis 15.00 Uhr 030 22480-500 oder 01805 101000 - Bundesweites Infotelefon (Festnetzpreis 14ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), Telefax: 030 22480-323 oder E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatpersonen ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle ENERGIE beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030 / 27 57 240 - 0, Fax: 030 / 27 57 240 - 69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de oder per E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de Stand 02/2012, Vers. 1/01 Erläuterungen zur Rechnung.docx B Anlage zur Rechnung vom vom 12.03.2013 23.07.2012 für für Kundennummer Kundennummer1.083.669 1.100.100 für Maxphil. Mustermann, Margaretendamm 28,37, 96052 Bamberg für Verbrauchsstelle: Verbrauchsstelle: Dr. Astrid Schütz, Hauptsmoorstr. 96052 Bamberg Strom 2 von 1 Zeitraum 3 Tarif Verbrauchspreis Grundpreis Verbrauchspreis Grundpreis Verbrauchspreis Grundpreis 4 5 6 Zählerstand Seite 1 07.02.2012 30.301 10100 BestNatur 07.02.2012 07.02.2012 01.10.2012 01.10.2012 01.01.2013 01.01.2013 Differenz bis 382 Tage 22.02.2013 31.632 VNB-87 *) 1.331 kWh Menge Preis 772 kWh 19,14 Ct/kWh 237 Tage 65,55 EUR/Jahr 341 kWh 20,19 Ct/kWh 1) 92 Tage 65,55 EUR/Jahr 218 kWh 22,43 Ct/kWh 53 Tage 65,55 EUR/Jahr Summe vom Zeitraum 07.02.2012 - 22.02.2013 Zähler Nr. 9014747 Zählpunkt: DE0000709605201000000000000025333 Codenummer Netzbetreiber: 9900070000009 Gesamtverbrauch 5.320 kWh 1) Schätzung durch Stadtwerke Bamberg Gesamtverbrauch 1.331 kWh Summe vom 07.02.2012 bis 22.02.2013 (382 Tage) Vorjahresverbrauch 1.122 kWh Summe vonVJ-Zeitraum 05.07.2011 vom bis 03.07.2012 Vorjahresverbrauch 619 kWh 12.04.2011 bis 06.02.2012 (301 Tage) Nettobetrag 30.09.2012 30.09.2012 31.12.2012 31.12.2012 22.02.2013 22.02.2013 7 147,76 EUR 42,45 EUR 68,85 EUR 16,48 EUR 48,90 EUR 9,52 EUR 333,96 EUR 8 333,96 EUR 1.080,97 EUR Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung. In vorgenannter Summe sind nachfolgende Entgelte enthalten (Nettobeträge ohne Umsatzsteuer): Netzentgelte Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen 77,70 EUR Stromsteuer Stromsteuer 27,29 EUR Entgelt für den Messstellenbetrieb Entgelte des Messstellenbetreibers für Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern 10,44 EUR Entgelt für die Messung Entgelte des Messdienstleisters für Erfassung des Energieverbrauchs und Bereitstellung der Zählerdaten 5,44 EUR EEG-Umlage Umlage nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien. 51,48 EUR Konzessionsabgabe Entgelte an die Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen 21,16 EUR C Anlage zur Rechnung vom 12.03.2013 23.07.2012 für für Kundennummer Kundennummer 1.083.669 1.100.100 für Maxphil. Mustermann, Margaretendamm 28,37, 96052 Bamberg für Verbrauchsstelle: Verbrauchsstelle: Dr. Astrid Schütz, Hauptsmoorstr. 96052 Bamberg 1 Seite 2 Verbrauchsverhalten Ihr Verbrauch - im Vergleich zu durchschnittlichen Haushalten (hochgerechnet auf Jahresbasis 365 Tage) 5.500 5.000 Ihr Verbrauch 4.500 sehr gut kWh 4.000 3.500 gut 3.000 hoch 2.500 viel zu hoch 2.000 1.500 1.000 500 0 Vorjahr Aktuell 1 Pers. 2 Pers. 3 Pers. 4 Pers. Hinweis: Der Vergleich kann nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen, bei elektrischer Warmwasserbereitung und / oder Raumheizung sowie für Gewerbe oder Spezialfälle mit atypischem Verbrauchsverhalten, kann der Vergleich unzutreffend sein. 2 Energiemix Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005 geändert 2011 Angaben auf der Basis vorläufiger Daten für das Jahr 2010 24,0 % Stromkennzeichnung Energieträgermix Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG Sonstige Erneuerbare Energien Kernkraft Kohle Erdgas Sonstige fossile Energieträger 25,0 % BestNatur Ökostrom 24 % 76 % 0% 0% 0% 0% 25,0 % Gesamt- 2,0 % energiemix 24,0 % 7,0 % 24 % 19 % 24 % 24 % 7% 2% 24,0 % 16,0 % verbleibender Deutschland 2,0 % Energiemix 7,0 (Quelle BDEW) % 42,0 % 24 % 17 % 25 % 25 % 7% 2% 24,0 % 16 % 5% 18 % 42 % 14 % 5% 5,0 % 14,0 % Eine grafische Darstellung finden Sie unter www.stadtwerke-bamberg.de im Bereich Strom. Preisänderungen: Die Allgemeinen Strompreise wurden zuletzt geändert mit Wirkung ab 01.01.2013 / 01.04.2013. Mit dem Strompreis sind zusätzliche Entgelte im Rahmen der Netznutzung abgedeckt, die Umlage nach dem KWK- Gesetz, die § 19-Umlage zur Entlastung stromintensiver Industriebetriebe sowie die Konzessionsabgabe, die an die Gemeinde abgeführt wird. Die Konzessionsabgabe für Strom beträgt inkl. 19 % Mehrwertsteuer in Gemeinden über 25.000 Einwohnern 1,89 Cent/kWh, darunter 1,57 Cent/kWh. Beim Niedertarif gilt ein Satz von 0,73 Cent/kWh und bei Sonderverträgen für Speicherheizung oder Wärmepumpen von 0,13 Cent/kWh. Die Stadt Hallstadt (PLZ 96103) verzichtet bei Strom auf die Konzessionsabgabe; hier sind 0,00 Cent/kWh im Strompreis enthalten. Umweltauswirkungen Mix BestNatur Ökostrom Gesamtenergiemix verbleibender Energiemix Deutschland (Quelle BDEW) Kohlendioxid 0 286 299 503 g/kWh g/kWh g/kWh g/kWh radioaktiver Abfall 0 g/kWh 0,0006 g/kWh 0,0007 g/kWh 0,0005 g/kWh D Anlage 23.07.2012 für für Kundennummer Kundennummer1.083.669 1.100.100 Anlage zur Rechnung vom 12.03.2013 für Mustermann, Margaretendamm 28,37, 96052 Bamberg für Verbrauchsstelle: Verbrauchsstelle: Max Dr. phil. Astrid Schütz, Hauptsmoorstr. 96052 Bamberg Gas 2 von 3 Zeitraum 4 Tarif Arbeitspreis Grundpreis 5 1 Zählerstand Seite 3 07.02.2012 2.715 bis Differenz Menge Preis Nettobetrag 382 Tage 22.02.2013 4.715 VNB-87 *) 2.000 m³ 21020 BestNatur Klimagas Haushalt 2 07.02.2012 07.02.2012 Multipl. 21.095 kWh 6,17 Ct/kWh 382 Tage 163,20 EUR/Jahr Summe vom Zeitraum 07.02.2012 - 22.02.2013 Zähler Nr. 7269815 Zählpunkt: DE7001059605202000000000000025334 Codenummer Netzbetreiber: 9870010500006 Ermittlung des Multiplikators:10,547267 = Zustandszahl 0,94130 x Brennwert 11,205 1.301,56 EUR 170,40 EUR 1.471,96 EUR Gesamtverbrauch Vorjahresverbrauch 1.471,96 EUR 6 22.02.2013 22.02.2013 7 2.000 10,5472670 21.095 kWh Summe vom 07.02.2012 bis 22.02.2013 (382 Tage) 9.278 kWh VJ-Zeitraum vom 12.04.2011 bis 06.02.2012 (301 Tage) Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung. In vorgenannter Summe sind nachfolgende Entgelte enthalten (Nettobeträge ohne Umsatzsteuer): Netzentgelte Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen 366,65 EUR Erdgassteuer Beinhaltet die Erdgassteuer entsprechend dem Mineralölsteuergesetz (MinöStG). 116,02 EUR Entgelt für den Messstellenbetrieb Entgelte des Messstellenbetreibers für Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern 18,95 EUR Entgelt für die Messung Entgelte des Messdienstleisters für Erfassung des Energieverbrauchs und Bereitstellung der Zählerdaten 5,75 EUR Konzessionsabgabe Entgelte an die Gemeinden für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen 56,95 EUR E Rechnung vom vom 12.03.2013 23.07.2012 für für Kundennummer Kundennummer 1.083.669 1.100.100 Anlage zur Rechnung Maxphil. Mustermann, Margaretendamm 28,37, 96052 Bamberg für Verbrauchsstelle: Dr. Astrid Schütz, Hauptsmoorstr. 96052 Bamberg Verbrauchsverhalten Ihr Verbrauch - im Vergleich zu durchschnittlichen Haushalten (hochgerechnet auf Jahresbasis 365 Tage) kWh 1 Seite 4 70.000 65.000 60.000 55.000 50.000 45.000 40.000 35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0 Ihr Verbrauch sehr gut gut hoch viel zu hoch Vorjahr Aktuell 50 m² 100 m² 150 m² 200 m² Hinweise: Der Vergleich ist auf Kunden mit Heizgas ausgerichtet. Einfluss auf den Verbrauch hat neben der Anzahl der beheizten Quadratmeter Wohnfläche vor allem die Bausubstanz (von Altbau bis Neubau nach Passivhausstandard), Wärmedämmung, Solarunterstützung, Art des Wärmeerzeugers (z. B. Brennwertkessel), Art der Warmwassererzeugung sowie das Nutzerverhalten. Der Vergleich kann jedoch nicht alle speziellen Lieferverhältnisse berücksichtigen, für Gewerbe oder Spezialfälle mit atypischem Verbrauchsverhalten, kann der Vergleich unzutreffend sein. Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Preisänderungen: Best Privat, Best Natur - letzte Preisänderung zum 01.10.2011. F Anlage 23.07.2012 für für Kundennummer Kundennummer1.083.669 1.100.100 Anlage zur Rechnung vom 12.03.2013 für Mustermann, Margaretendamm 28,37, 96052 Bamberg für Verbrauchsstelle: Verbrauchsstelle: Max Dr. phil. Astrid Schütz, Hauptsmoorstr. 96052 Bamberg Wasser 1 von Zeitraum Zählerstand 2 Tarif Wasserpreis Grundpreis 3 Grundpreis 4 Zähler Nr. 34228143 5 Gesamtverbrauch Vorjahresverbrauch Seite 5 07.02.2012 242 3000 Wassertarif Differenz bis 382 Tage 22.02.2013 278 VNB-87 *) 36 m³ Menge 07.02.2012 07.02.2012 22.02.2013 31.12.2012 36 m³ 329 Tage 01.01.2013 22.02.2013 53 Tage Zählpunkt: DE9999039605203000000000000025332 36 m³ 38 m³ Preis 1,75 EUR/m³ 9,24 EUR/Jahr 88,56 EUR/Jahr Summe vom Zeitraum 07.02.2012 - 22.02.2013 Summe vom 07.02.2012 bis 22.02.2013 (382 Tage) VJ-Zeitraum vom 05.02.2011 bis 06.02.2012 (367 Tage) Nettobetrag 63,00 EUR 8,31 EUR 12,86 EUR 84,17 EUR 84,17 EUR Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung. 6 Entwässerungsgebühren von Zeitraum Zählerstand Tarif Entwässerungsgebühr 07.02.2012 242 Differenz bis 382 Tage 22.02.2013 278 VNB-87 *) 36 m³ 4000 Entwässerung 07.02.2012 22.02.2013 Zähler Nr. 34228143 Zählpunkt: DE9999039605203000000000000025332 Gesamtverbrauch Vorjahresverbrauch 36 m³ 38 m³ Menge Preis 36 m³ 1,90 EUR/m³ Summe vom Zeitraum 07.02.2012 - 22.02.2013 Summe vom 07.02.2012 bis 22.02.2013 (382 Tage) VJ-Zeitraum vom 05.02.2011 bis 06.02.2012 (367 Tage) Nettobetrag 68,40 EUR 68,40 EUR 68,40 EUR Bitte prüfen Sie den Abrechnungszeitraum und den Zählerstand. Bei Fragen steht Ihnen unser Kundencenter gerne zur Verfügung. Preisänderung: Letzte Preisänderung zum 01.01.2010, nächste Preisänderung zum 01.01.2013 Gebührenbescheid der Stadt Bamberg Die Entwässerungsgebühren werden im Namen und für Rechnung der Stadt Bamberg nach der jeweils gültigen Satzung über die öffentliche Entwässerung erhoben. Auskünfte über die Gebührensätze erteilt das Stadtsteueramt der Stadt Bamberg unter der Telefonnummer 0951 / 87-1244 / 1245. Die Rechnungen der Stadtwerke Bamberg sind zugleich Gebührenbescheide der Stadt Bamberg nach der jeweils gültigen Satzung über die öffentliche Entwässerung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bamberg, Rathaus am Maxplatz in 96047 Bamberg einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 110321, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Bamberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 110321, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Stadt Bamberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. *) Erläuterungen Ableseherkunft und Messwerttypen VNB N - Ermittlung durch den Netzbetreiber 87 67 Wert aus Kundenselbstablesung (abrechnungsrelevant) Ersatzwert - geschätzt, veranschlagt (abrechnungsrelevant) G Anlage zur zur Rechnung vom 23.07.2012 für Kundennummer 1.100.100 Anlage Rechnung für Verbrauchsstelle: Max Mustermann, Margaretendamm 28, 96052 Bamberg Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Strom Die Best-Stromlieferverträge laufen zunächst drei Monate und dann unbefristet. Sie können mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Versorgungsbedingungen - Grundversorgung (StromGVV, NAV und Ergänzende Bedingungen), die Sie unter www.stadtwerke-bamberg.de einsehen oder im Service-Zentrum am ZOB erhalten können. Rechnungserklärung SEITE A 1 Verbrauch: Hier finden Sie die Produkte, mit denen Sie von uns be- SEITE C 1 Verbrauchsverhalten: Hier sehen Sie auf einem Blick, wie viel Strom liefert werden, sowie den entsprechenden Verbrauch im oben genannten Zeitraum. Die Verbrauchsmengen für die Sparten Strom und Gas sind in Kilowattstunden (kWh), Wasser und Abwasser (Entwässerungsgebühren) werden in Kubikmetern (1 m3 = 1.000 Liter)angegeben. oder Gas Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. Darüber hinaus können Sie vergleichen, wie sich Ihr eigener Jahresverbrauch zu dem von Vergleichskundengruppen verhält und so Ihr Verbrauchsverhalten besser einschätzen. 2 Umsatzsteuer: Den Rechnungsnettobeträgen wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der gesetzlichen Höhe zugeschlagen. Aktuell werden für Strom und Gas 19 Prozent, für Wasser 7 Prozent berechnet. Städtische Entwässerungsgebühren sind umsatzsteuerfrei. 2 Energiemix: Damit Sie wissen, wie sich Ihr Strom zusammensetzt, informieren wir Sie über die Erzeugungsarten und deren Umweltauswirkungen. 3 Bezahlter Abschlag: Hier sind die von Ihnen während des Abrechnungszeitraums geleisteten Abschlagszahlungen und die Umsatzsteuer für eingezahlte Abschläge nach den entsprechenden Produkten aufgeführt. Ihre Abschläge weisen wir als Minusbeträge aus, weil sie vom gesamten Jahres-Rechnungsbetrag abgezogen werden. 1 Multipl. = Multiplikator: Bei Erdgas handelt es sich um ein Naturprodukt, daher schwankt sein Energiegehalt. Auch die Gastemperatur und der Gasdruck variieren. Alle diese Einflüsse sind bei der Gasabrechnung zu berücksichtigen. Durch die Umrechnung von Kubikmeter (m³) in Kilowattstunden (kWh) wird sichergestellt, dass nur der tatsächlich zur Verfügung gestellte Energiegehalt abgerechnet wird. Der Umrechnungsfaktor (Multiplikator) setzt sich aus dem Brennwert und einer Zustandszahl zusammen. 4 Guthaben/Restforderung: Die Beträge aus der Spalte „Gesamtbetrag“ werden mit den Beträgen aus der Spalte „Summe der geleisteten Zahlungen“ verrechnet. Daraus ergibt sich ein Guthaben, wenn Sie weniger verbraucht haben oder eine Restforderung, wenn Ihre monatlichen Abschläge nicht ganz ausreichen, um Ihre Jahresenergiekosten zu decken. 5 Teilbetrag: Für Ihren Jahresenergieverbrauch zahlen Sie monatliche Vorauszahlungen – genannt „Abschläge“. Die Abschläge werden auf elf Monate aufgeteilt, im 12. Monat erhalten Sie Ihre Rechnung, in der die gezahlten Abschläge dem tatsächlichen Verbrauch gegenübergestellt werden. Die Höhe Ihres Abschlagsbetrags richtet sich ganz nach Ihrem persönlichen Verbrauchsverhalten. Ziehen Sie neu ein, können Sie Ihren monatlichen Abschlag frei wählen, bis wir Ihre eigenen Verbrauchswerte als Basis nehmen können. Bitte beachten Sie: Je genauer Ihre Abschläge Ihren Verbrauch widerspiegeln, desto geringer ist die Differenz in Ihrer Jahresabrechnung. Sie sind sich nicht sicher? Gern beraten wir Sie zu diesem Thema. Rufen Sie uns einfach an unter 0951 77-4915! 6 Abschlagsplan: Bei jeder Jahresrechnung stellen wir die von Ihnen geleisteten Abschläge dem tatsächlichen Verbrauch gegenüber. So prüfen wir für Sie, ob Ihre Abschläge zu hoch oder zu niedrig angesetzt wurden. Bei Abweichungen passen wir den Abschlagsbetrag an: Haben Sie ein hohes Guthaben, können wir Ihren Abschlag für den nächsten Abrechnungszeitraum senken. Eine hohe Restforderung zeigt, dass Ihr Abschlag mit Ihrem Verbrauchsverhalten nicht zusammenpasst. In diesen Fällen erhöhen wir Ihren Abschlag, um Ihnen bei der nächsten Jahresrechnung Nachzahlungen zu ersparen. Hier teilen wir Ihnen außerdem mit, wann der neue Abschlag fällig wird – also wann wir diesen von Ihrem Konto einziehen bzw. wann Sie ihn auf unser Konto überwiesen haben sollten. SEITE B 1 Zählerstand: Damit Sie den Überblick behalten, listen wir Ihnen genau auf, wie Ihr alter und neuer Zählerstand aussieht. Aus dem Differenzbetrag ergibt sich Ihr Verbrauch. Die hochgestellten Ziffern geben Ihnen Auskunft darüber, ob es sich beim jeweiligen Zählerstand um einen von Ihnen oder von uns abgelesenen Verbrauch oder einen rechnerisch ermittelten Verbrauch handelt. 2 Menge: Hier sehen Sie, in welchem Zeitraum Ihnen wie viele Kilowattstunden Strom und/oder Gas beziehungsweise Kubikmeter Wasser und/ oder Abwasser berechnet wurden. Wenn sich während des Abrechnungsjahrs Tarife, Zähler oder Preise verändert haben, weisen wir Ihren Verbrauch in mehreren Zeiträumen aus. 3 Arbeitspreis Verbrauchspreis: Der Arbeitspreis Verbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie (Strom und Gas). 4 Grundpreis: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und beinhaltet die Aufwendungen für Leistungsbereitstellung, Abrechnung, Zählermiete und allgemeine Aufwandskosten. Die Berechnung erfolgt tageweise, dem Abrechnungszeitraum entsprechend. SEITE D 2 Menge: Hier sehen Sie, in welchem Zeitraum Ihnen wie viele Kilowattstunden Strom und/oder Gas beziehungsweise Kubikmeter Wasser und/ oder Abwasser berechnet wurden. Wenn sich während des Abrechnungsjahrs Tarife, Zähler oder Preise verändert haben, weisen wir Ihren Verbrauch in mehreren Zeiträumen aus. 3 Arbeitspreis Verbrauchspreis: Der Arbeitspreis Verbrauchspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie (Strom und Gas). 4 Grundpreis: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und beinhaltet die Aufwendungen für Leistungsbereitstellung, Abrechnung, Zählermiete und allgemeine Aufwandskosten. Die Berechnung erfolgt tageweise, dem Abrechnungszeitraum entsprechend. 5 Zähler Nr.: Diese Nummer gibt Ihrem Zähler einen Namen – mit ihr lässt er sich schnell identifizieren. Die Nummer finden Sie direkt unter dem Zählwerk auf der Vorderseite Ihres Strom- und Gaszählers. Beim Wasserzähler ist sie auf dem Messingrahmen des Gehäuses eingraviert. 6 Gesamtverbrauch: Wird errechnet aus der Differenz der Zählerstände in Kubikmetern (m³) multipliziert mit dem Multiplikator. Das Ergebnis ist Ihr Verbrauch in Kilowattstunden (kWh). 7 Vorjahresverbrauch: Hier können Sie vergleichen, wie viel Strom, Gas, Wasser oder eingeleitetes Schmutzwasser Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. So erkennen Sie auf einen Blick Veränderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten. SEITE E 1 Verbrauchsverhalten: Hier sehen Sie auf einem Blick wie viel Strom oder Gas Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. Darüber hinaus können Sie vergleichen, wie sich Ihr eigener Jahresverbrauch zu dem von Vergleichskundengruppen verhält und so Ihr Verbrauchsverhalten besser einschätzen. SEITE F 1 Menge: Hier sehen Sie, in welchem Zeitraum Ihnen wie viele Kilowattstunden Strom und/oder Gas beziehungsweise Kubikmeter Wasser und/ oder Abwasser berechnet wurden. Wenn sich während des Abrechnungsjahrs Tarife, Zähler oder Preise verändert haben, weisen wir Ihren Verbrauch in mehreren Zeiträumen aus. 2 Wasserpreis: Der Wasserspreis bezeichnet den Preis für einen verbrauchten Kubikmeter (m3) Wasser. 5 Zählernr.: Diese Nummer gibt Ihrem Zähler einen Namen – mit ihr lässt er sich schnell identifizieren. Die Nummer finden Sie direkt unter dem Zählwerk auf der Vorderseite Ihres Strom- und Gaszählers. Beim Wasserzähler ist sie auf dem Messingrahmen des Gehäuses eingraviert. 3 Grundpreis: Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und beinhaltet die Aufwendungen für Leistungsbereitstellung, Abrechnung, Zählermiete und allgemeine Aufwandskosten. Die Berechnung erfolgt tageweise, dem Abrechnungszeitraum entsprechend. 6 Vorjahresverbrauch: Hier können Sie vergleichen, wie viel Strom, Gas, Wasser oder eingeleitetes Schmutzwasser Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. So erkennen Sie auf einen Blick Veränderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten. 4 Zähler Nr.: Diese Nummer gibt Ihrem Zähler einen Namen – mit ihr lässt er sich schnell identifizieren. Die Nummer finden Sie direkt unter dem Zählwerk auf der Vorderseite Ihres Strom- und Gaszählers. Beim Wasserzähler ist sie auf dem Messingrahmen des Gehäuses eingraviert. 7 Schätzung: Schätzungen des Zählerstandes erfolgen grundsätzlich nur dann, wenn eine andere Art der Ermittlung nicht möglich war. Grundlage für das sehr genaue, statistische Verfahren, sind die durchschnittlichen Verbräuche. 5 Vorjahresverbrauch: Hier können Sie vergleichen, wie viel Strom, Gas, Wasser oder eingeleitetes Schmutzwasser Sie im Vergleich zum Vorjahr verbraucht haben. So erkennen Sie auf einen Blick Veränderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten. 8 Netto-Rechnungsbetrag: Zwei Positionen machen Ihren Netto-Rechnungsbetrag aus: Der Grund- und der Arbeitspreis Verbrauchspreis. Falls es innerhalb des Abrechnungszeitraums einen Tarif- oder Zählerwechsel gab oder sich Ihre Preise geändert haben, wird auch hier jede Position einzeln ausgewiesen – und zwar immer für den entsprechenden Zeitraum. 6 Entwässerungsgebühren: Die Entwässerungsgebühren werden im Namen der Stadt Bamberg nach der jeweils gültigen Satzung über die öffentliche Entwässerung erhoben. Auskünfte über die Gebührensätze erteilt das Steueramt der Stadt Bamberg unter der Telefonnummer 0951 871244.