Ausgabe 2/12 - CB-Verlag Carl Boldt, Berlin

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Ausgabe 2/12 - CB-Verlag Carl Boldt, Berlin
20.06.2012
16:00 Uhr
Seite 1
A 50239
2/2012
BAUKAMMER
BERLIN
Zeitschrift für die im Bauwesen tätigen Ingenieure
BAUKAMMER BERLIN
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gutsmuthsstr. 24
12163 Berlin
Tel. (030) 79 74 43 - 0
Fax (030) 79 74 43 29
Die U-Bahnlinie U5 in Berlin-Mitte
info@baukammerberlin.de
www.baukammerberlin.de
Fahrverbindung:
U-Bhf. Walter-Schreiber-Platz
C
Regelquerschnitt U-Bahn-Tunnel im Schildvortrieb
Einzelverkaufspreis € 15,00
Bau 02-12 Titel
Baukammer-Preis 2011 Seite 24
HOAI-Reform 2013 im Fokus der Diskussion Seite 32
Merkblatt für Prüfsachverständige
für energetische Gebäudesanierung Seite 35
Berlins unbequemes Denkmal:
Der Abbau der Gasbeleuchtung beginnt Seite 48
Die Folgen und Konsequenzen der Einführung der Eurocodes
für Ingenieur Seite 51
Bau 2-12 Umbruch 3
20.06.2012
14:44 Uhr
Seite 1
Inhaltsverzeichnis
Impressum
Baukammer Berlin
Körperschaft des öffentlichen Rechts
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Fax: (030) 79 74 43-29
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Konto 88 44 55 60 05 (BLZ 100 900 00)
Postbank Berlin,
Konto 4578 08-108 (BLZ 100 100 10)
Redaktion:
Dipl.-Ing. Hans Joachim Wanderer †,
Dipl.-Ing. Joachim Wanjura,
Dr. jur. Peter Traichel
Namentlich gekennzeichnete
Veröffentlichungen geben nicht unbedingt
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Die Redaktion behält sich vor,
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Schriftführung:
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Nr. 12 vom 1.10.2011
Technische Herstellung:
Globus-Druck GmbH & Co. Print KG
E-Mail: globus-druck@t-online.de
Drucklegung:
18. Juni 2012
Redaktionsschluß
für die nächste Ausgabe:
3. September 2012
Inhalt:
Bericht des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
Titelthema
Die U-Bahnlinie U5 in Berlin-Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7
Baugeschehen / Stadtentwicklung
Kiez oder Weltstadt – Berlin am Scheideweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Metamorphose eines Flughafens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schließung des Flughafens Tegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Steigt das Grundwasser in Siemensstadt oder bleiben die Keller trocken? .
Protokoll der 58. Vergabebesprechung am 9. Februar 2012 . . . . . . . . . . . .
Neues Schiffshebewerk Niederfinow . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
12
13
14
15
16
21
Baukammer / Berufspolitik / Bildung
Wahlaufruf zur 10. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin . . . . . . . .
Baukammer-Preis 2011:
Untersuchungen zur Durchbiegung von Stahlbetondeckenplatten
und Bewertung der vereinfachten Biegeschlankheitsnachweise
verschiedener Ansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Einsatzmöglichkeiten der Augmented Reality für geodätische Zwecke
Prototypenentwicklung eines AR-Systems zur Visualisierung
von Geodaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Baukultur ist ... Ingenieurbaukunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bachelor-/Master-Ausbildung muss akademisch bleiben! . . . . . . . . . . . . . .
Europa bedroht die Ingenieurpromotion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
HOAI-Reform 2013 im Fokus der Diskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Merkblatt für die Aufgaben der Prüfsachverständigen
für energetische Gebäudeplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
KlimaSchutzPartner des Jahres 2012 ausgezeichnet . . . . . . . . . . . . . . . . .
8 Mrd. Euro Wertschöpfungsverlust durch fehlende Ingenieure . . . . . . . . . .
Ehrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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24
26
30
32
32
32
34
41
41
42
Denkmalschutz
König-Ludwig-Brücke in Kempten wurde Wahrzeichen
der Ingenieurbaukunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ausbau von Havel und Spree (II):
Ist der vollständige Neubau der Freybrücke wirklich alternativlos
und lässt sich ein Verkehrschaos vermeiden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Friedrich II, König von Preußen und das Bildungssystem . . . . . . . . . . . . . .
Berlins unbequemes Denkmal: Der Abbau der Gasbeleuchtung beginnt. . .
Lebendiges Licht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Gaslicht aus in Berlin? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Leserzuschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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44
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49
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Recht
Bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes – maßgebliche Zeitpunkte . . .
Die Folgen und Konsequenzen der Einführung der Eurocodes für Ingenieure
ARGE Baurecht: Starre Altersgrenze aufgehoben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
51
51
55
Stellenmarkt
58
............................................
Produktinformationen
..................................
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Bau 2-12 Umbruch 3
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Autoren dieser Ausgabe
Autoren dieser Ausgabe
Dipl.-Ing. (FH) Sven Cordewinus
IfE Grothe GmbH
Christian Hunziker
Journalist, Neue Zürcher Zeitung
Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann
Engelsmann Peters
Beratende Ingenieure GmbH
Jens Jessen
Ressortleiter Feuilleton DIE ZEIT
Rechtsanwalt
Prof. Dr. jur. Hans Rudolf Sangenstedt
Rechtsanwälte
Prof. Dr. Sangenstedt und Partner
Dr.-Ing. Jens Karstedt
Beratender Ingenieur
Präsident der Baukammer Berlin
Dipl.-Geol. Jörg Seegers
Projektleiter Neubau U5,
Berliner Verkehrsbetriebe
Ulf Kreuziger
Preisträger Baukammerpreis
Dr. Peter Traichel
Baukammer Berlin
Dr.-Ing. Ralf Gastmeyer
Beratender Ingenieur,
Krebs und Kiefer GmbH
Adrian Grabara
Preisträger Baukammerpreis
Dr. Dankwart Guratzsch
Korrespondent Städtebau/Architektur,
DIE WELT
Andreas Heinz,
Journalist, Neues Deutschland
Rechtsanwalt Ronny Herholz
Geschäftsführer des AHO
Dipl.-Ing. Berthold Kujath
Vorsitzender
Gaslicht-Kultur e.V.
Dipl.-Ing. Carsten Liebich
Projektmanager Neubau U5,
Berliner Verkehrsbetriebe
Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel
Rechtsanwälte
Prof. Dr. Sangenstedt und Partner
Unseren im letzten Jahr verstorbenen Mitgliedern bewahren wir ein ehrendes Andenken:
Dipl.-Ing. Hartmut Helmchen
Dipl.-Ing. Rudolf Klimesch
Dipl.-Ing. Heinrich Lupprian
Dipl.-Ing. Fritz Mrozek
Dipl.-Ing. Detlef Peetz
Dipl.-Ing. (FH) Reno Radeboldt
Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Ziegler-Kähler
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Bericht des Präsidenten
Bericht des Präsidenten
Dr.-Ing. Jens Karstedt
Lassen Sie mich zunächst auf die wirklich erfreuliche Baukammerversammlung am 12. April (s. Fotos nächste Seiten) kurz zurückkommen und ich möchte
mich bei dieser Gelegenheit auch bei
Ihnen bedanken, dass Sie so zahlreich
erschienen sind. Wir hatten über 300
Gäste und es gab für unsere festliche
Veranstaltung in der Peter-Behrens-Halle
bisher nur lobende und anerkennende
Kommentare. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Prof. Kraft
und natürlich bei dem Bildungsausschuss und dessen Vorsitzenden Herrn
Prof. Hanschke, die am selben Tage mit
großer Resonanz den zweiten Baukammerpreis (s. Fotos unten und S. 24) verleihen konnten. Wie schon vor einem
Jahr anlässlich der ersten Baukammerpreis-Verleihung haben Sie, Herr Prof.
Kraft, die Verleihung durchgeführt und
ich kann sagen, dass es mir ein großes
Vergnügen war, den sieben Preisträgern
persönlich gratulieren zu können.
Bekanntlich wurden die sieben besten
Hochschulabschlussarbeiten prämiert,
wobei zwei erste Preise mit je 1.500,Euro, zwei zweite Preise mit je 1.000,Euro und drei dritte Preise mit je 500,Euro verliehen werden konnten. Der
Erfolg dieses Baukammerpreises, insbesondere das wachsende Interesse der
Studenten daran, zeigt uns, dass wir hier
unbedingt weitermachen müssen, um
vor allem gute Leistungen junger Ingenieure besonders zu würdigen. Wir reden
immer davon, junge Ingenieure für den
Ingenieurberuf zu interessieren, aber es
geht auch darum, für unseren Nachwuchs in der Baukammer Berlin selbst zu
werben. Deshalb hat die Baukammer
Berlin auf ihrer letzten Vertreterversammlung am 21.05.2012 beschlossen, eine
außerordentliche studentische Mitgliedschaft in unserer Satzung festzuschreiben.
Am 3. Mai fand die Mitgliederversammlung des AHO hier in Berlin statt.
Bekanntgegeben wurde dort die Beauftragung eines Gutachtens zur Entwicklung der Planungsprozesse 1992 bis
2012. Mit diesem Gutachten sollen die
Veränderungen im Planungsgeschehen
der letzten beiden Jahrzehnte qualitativ
verdeutlicht werden. Dieses Gutachten
Prof. Dr.-Ing. Mike Schlaich, Prof. Dr.-Ing. Frank Ulrich Vogdt und
Dr.-Ing. Jens Karstedt
soll bis spätestens zum 30. September
2012 vorliegen, damit dessen Ergebnisse in die laufende Honoraruntersuchung
im BMWi eingebracht werden können.
Erwartet wird der Abschluss der HOAINovellierung bis 2013. Gefordert wurde
erneut nachdrücklich die Rückführung
der Planungsleistungen (ehemals Teile
VI, X bis XIII HOAI 1996) in den verbindlichen Teil der HOAI. Viele der betroffenen
Ingenieure sind seit der Freigabe dieser
Leistungen angesichts des nicht mehr
kostendeckenden, teilweise sogar ruinösen Preiswettbewerbs in erhebliche
Bedrängnis geraten. Selbst Auftraggeber
gestehen, dass durch die Freigabe der
sog. Beratungsleistungen ein erheblicher
Mehraufwand erzeugt wurde. Ferner
wurde gesprochen über die gesamtschuldnerische Haftung und deren Problematik, als auch über vom BMWi angedachte besondere Verbraucherschutzvorschriften, die aber z. B. in Form eines
außerordentlichen Kündigungsrechtes
zu Lasten des Planers gingen. Die Baukammer hat hieran vereint mit anderen
Mitgliedern deutlich Kritik geäußert.
Seitdem der neue Hauptgeschäftsführer
der Fachgemeinschaft Bau, Herr Dipl.Ing. Dellmann, der ehemalige Bauminister des Landes Brandenburg, im Amt
ist, scheinen sich neue Beziehungen zur
Fachgemeinschaft Bau leichter zu
gestalten. Hier danke ich Herrn Dr. Traichel, der mit dem Hauptgeschäftsführer
v.l.n.r. Prof. Dr.-Ing. Mike Schlaich, Dr.-Ing. Jens Karstedt, Prof. Dr.Ing. Frank Ulrich Vogdt und die Preisträger Ulf Kreuziger, Adrian
Grabara, Hannes Vorpahl, Prof. Dr.-Ing. Udo Kraft, Oliver Justus,
Bodo Harald Köpke, Stou Jankov und Mario Welzel
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Bericht des Präsidenten
Prof. Dr.-Ing. Frank
Ulrich Vogdt (TU Berlin),
Prof. Dr.-Ing. Klaus
Dierks, Prof. Dr.-Ing.
Udo Kraft
Prof. Dr.-Ing. habil.
Hans-Ulrich Mönnig
(Präsident der
Ingenieurkammer
Thüringen), Dr. Peter
Traichel (Baukammer
Berlin)
Dipl.-Ing. Manfred
Wunderlich,
Dr.-Ing. Jürgen
Sellmann
Dr.-Ing. Jens
Karstedt, Präsident
der Baukammer
Berlin
der Fachgemeinschaft Bau
erste Kontakte geknüpft hat
und auch schon erste
Gespräche geführt hat. Im
Ergebnis
scheint
eine
Zusammenarbeit von Baukammer und Fachgemeinschaft Bau auf den unterschiedlichsten Gebieten
angezeigt (z. B. beim Thema
„Werteverzehr Infrastruktur“, Bauordnung Berlin,
Abgeordnetenkontakte
etc.). Hier könnte auch mit
der
Architektenkammer
Impressionen aus der
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Bericht des Präsidenten
Ass. jur. Anke Fellinger-Hoffmann
(Geschäftsführerin der Ingenieurkammer
Saarland), RA Dipl.-Verwaltungswirt (FH)
Ulrich Mönch (Geschäftsführer der
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz)
Berlin enger zusammengewirkt werden.
Wir begrüßen die engere Zusammenarbeit mit der Fachgemeinschaft Bau und
sehen hierin durchaus – zumindest von
Fall zu Fall – eine Verstärkung unserer
Interessenwahrnehmung.
Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann
(Vorstandsmitglied der
Bundesingenieurkammer), Dr.-Ing. Jens
Karstedt (Präsident der Baukammer
Berlin)
Fotograf: Christian Vagt
Prof. Dr.-Ing.
Frank Ulrich Vogdt (TU Berlin)
In Sachen EnEV-DV ist jetzt ein gemeinsames Merkblatt mit der Senatsverwaltung und der Architektenkammer, feder-
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Bericht des Präsidenten
führend durch die Baukammer, fertiggestellt worden. Dieses Merkblatt ist im
Baukammerheft veröffentlicht und alle
Interessierten können dort die wesentlichen Punkte nachlesen. Im Übrigen steht
selbstverständlich die Baukammer für
Fragen zur Verfügung.
Zu den ab 1. Juli geltenden EC-Normen
ist zu sagen, dass wir auf Initiative von
Herrn Dipl.-Ing. Enseleit ein Rundschreiben an alle Bezirksverwaltungen und an
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geschickt haben, auf
das die Senatsverwaltung jetzt geantwortet hat. Erwartungsgemäß gibt es
keine Übergangsfristen, gleichwohl
bestehen aus Sicht der Obersten Bauaufsicht des Landes Berlin keine Bedenken, wenn ab dem 1. Juli 2012 bereits
zuvor (für die Verfahren gemäß § 63 bis
65 Bauordnung Berlin) geplante
und bemessene Konstruktionen nach den bisher bekannt
gemachten alten deutschen
Normen ausgeführt werden. D.
h., dass diese gleichwertig im
Sinne § 3 Abs. 3 Bauordnung
Berlin sind. Im Einzelnen wird
auf das Rundschreiben von
Herrn Wathling vom 30.04.2012
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verwiesen, welches sich in diesem Heft
wiederfindet. Weiter möchte ich zur
umfassenden Darlegung der Rechtslage
auf ein ebenfalls hier abgedrucktes Kurzgutachten von Herrn Prof. Dr. Sangenstedt als auch auf den stattgefundenen
Vortrag in der Baukammer von Herrn
Rechtsanwalt Kemper hinweisen. Auch
möchte ich nochmal auf die diversen Veröffentlichungen im Deutschen Ingenieurblatt verweisen, wo man sich ausführlich
mit den zivilrechtlichen Aspekten der
Einführung der neuen Eurocodes
beschäftigt hat.
Bekanntlich hat die Baukammer Berlin
durch das neue Ingenieurgesetz die Aufgabe, ausländische Studienabschlüsse
als Ingenieurstudiengänge anzuerkennen. Fast 70 Anträge sind bereits bearbeitet worden, wobei einige wenige auch
in unserem Bildungsausschuss entschieden werden mussten, weil es sich
um sehr schwierige Grenzfälle handelte.
Hier möchte ich mich bei der Geschäftsstelle der Baukammer, insbesondere bei
Frau Engling, bedanken, die hier einen
erheblichen Aufgabenzuwachs erfahren
hat. Den Bildungsausschuss bitte ich,
sich, wie bisher, unbürokratisch dieser
neuen Aufgabe zuzuwenden und danke
ihm dafür.
Aus der letzten Bundesingenieurkammer-Versammlung kann ich erwartungsgemäß berichten, dass ich angesichts
der schon in der vorletzten Vertreterversammlung
bekannt
gewordenen
Machenschaften der sog. Findungskommission in der Bundesingenieurkammer
nicht mehr zur Wahl angetreten bin. Einziger Kandidat war deshalb Herr Dipl.Ing. Kammeyer, der mit rund
Dreiviertel
aller
Stimmen
gewählt wurde. Alles Weitere ist
bekannt und steht zusammengefasst auf den Seiten der Baukammer Berlin und der Bundesingenieurkammer. Herrn Dipl.Ing. Rainer Ueckert gratuliere
ich zur Wiederwahl in den Bundesvorstand.
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Titelthema
Zum Schluss lassen Sie mich noch ein
paar Stichpunkte erwähnen:
Die Baukammer war natürlich gefragter
Gesprächspartner der Presse wegen der
unerwarteten Verschiebung der Eröffnung des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg. Vielleicht hat der eine oder
andere meine sehr verkürzte Stellungnahme in der Abendschau hierzu gesehen. Es kann jedenfalls nicht richtig sein,
Ingenieure pauschal für die Versäumnisse der Bauherrn oder der Politik verantwortlich zu machen. Hiergegen habe ich
mich deutlich verwahrt.
Offenbar ist die Baukammer Berlin selbst
in Südkorea nicht unbekannt, denn Mitte
März hat uns eine sechsköpfige Delegation aus Korea (zwei Vertreter des Ministeriums für Wissen und Wirtschaft, ein
Vertreter der Verbände Elektro- bzw.
Informationstechnik und ein Forscher
sowie ein deutscher Architekt, der dort
vor Ort arbeitet) besucht. Die Südkoreaner sind lebhaft daran interessiert, die
Vorteile der Einzelvergabe in ihrem Lande
zu nutzen, weil sie das deutsche Modell
insofern für fortschrittlich halten. Die
Generalunternehmer oder Generalplanervergabe ist in Korea sehr weit verbreitet, hat aber dort aus den auch uns
bekannten Gründen immer mehr Kritiker.
Wir haben uns jedenfalls gefreut, diese
Delegation hier begrüßen zu können und
wir konnten ihnen Rede und Antwort stehen.
Die U-Bahnlinie U5 in Berlin-Mitte
Dipl.-Geol. Jörg Seegers, BVG AöR / Dilp.-Ing. Carsten Liebich, BVG AöR
WEITERBAU DER U-BAHNLINIE U5
Im Jahre 2010 feierte der Eröffnungsabschnitt Alexanderplatz – Friedrichsfelde
der U-Bahnlinie U5 seinen 80-jährigen
Geburtstag und mit der Eröffnung der
Linie U55 im August 2009 wurde außerdem ein Stück der zukünftigen Verlängerung der U5 zum Hauptbahnhof als Inselbetrieb vorweg genommen. Mit einer
Länge von 19,8 km (inkl. U55) entspricht
die U5 damit 13,7 % des gesamten Berliner U-Bahnnetzes. Dennoch fehlt noch
ein Stück, um von Hönow ohne Ausbzw. Umsteigen zum Berliner Hauptbahnhof zu gelangen.
Nach Fertigstellung des nunmehr im Bau
befindlichen Streckenabschnitts wird die
Gesamtlänge der U5 22 km betragen.
Die U5 ist danach hinter der U7 Berlins
zweitlängste U-Bahnlinie.
Mit dem geplanten Weiterbau der UBahnlinie U5 in Berlin-Mitte erfolgt ein
wichtiger Lückenschluss zwischen den
derzeitigen Endhaltepunkten der UBahnlinien U5 (U-Bhf. Alexanderplatz)
und U55 (U-Bhf. Brandenburger Tor). Die
2,2 km lange Strecke führt vom Alexanderplatz vorbei am Berliner Rathaus,
unter der Spree, der Museumsinsel und
dem Spreekanal hindurch, die Straße
Unter den Linden entlang bis zum Brandenburger Tor.
Mit dieser neuen Strecke erhalten die
Stadtteile Hellersdorf, Kaulsdorf, Lichtenberg und Friedrichshain eine umsteigefreie Verbindung zur historischen
Innenstadt, zum Regierungsviertel und
zum Berliner Hauptbahnhof. Die für Touristen und Berliner gleichermaßen
bedeutsamen Ziele und Wahrzeichen
rund um die Museumsinsel, entlang der
Straße Unter den Linden und im Regierungsviertel können dann vom Berliner
Hauptbahnhof wie vom Alexanderplatz
aus direkt mit der neuen U5 erreicht werden. [U1].
Das aktuell im Bau befindliche Baulos 1
des Gesamtbauvorhabens „Neubau U5“
umfasst die Herstellung von zwei Tunnelröhren im Schildvortrieb (TUN) sowie den
Bau einer Gleiswechselanlage (GWA)
und zweier Bahnhöfe: U-Bhf. Museumsinsel (MUI) und U-Bhf. Unter den Linden
(UDL) als zukünftiger Kreuzungsbahnhof
von U6 und U5. Der Bahnhof Berliner
Rathaus (BRH) wird gesondert als Baulos
In Sachen geplanter Abbau von 44.000
Gaslaternen kann ich Ihnen versichern,
dass die Baukammer dies durchaus kritisch sieht, denn ein vorhandenes in der
Welt einzigartiges dichtes Gaslaternennetz, historisch gewachsen, einfach
durch Elektroleuchten zu ersetzen ist
weder unter baukulturellen Aspekten
vertretbar noch unter Energie- oder CO2Einsparungsaspekten so eindeutig zu
beurteilen. Gerade in der jetzigen Zeit,
wo man große Schwierigkeiten hat, den
Strom durch alternative Energien zu
ersetzen – und dies ist ja politisch so
gewollt – sollten wir uns überlegen, ob
eine solche Maßnahme überhaupt noch
zeitgemäß ist. Herrn Dr. Traichel danke
ich dafür, dass er das öffentlichkeitsrelevante Thema aufgegriffen hat.
Der Vorstand hat beschlossen, das
bekannte Mitgliederverzeichnis der Baukammer Berlin in Papierform wieder neu
aufzulegen, weil es offenbar der Wunsch
vieler Mitglieder ist, dieses Verzeichnis
nicht nur online einsehen zu können. Ab
2013 werden wir es Ihnen wieder wie
gewohnt zusenden.
Abbildung 1
Streckenverlauf Lückenschluss U-Bahnlinie U5 Berlin-Mitte mit den
Bahnhöfen Berliner Rathaus, Museumsinsel und Unter den Linden
Quelle: BVG
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Titelthema
2 ausgeschrieben. Der Baubeginn ist für
Januar 2013 geplant. Für die betrieblichen Anforderungen der BVG ist der Bau
einer Gleiswechselanlage (GWA) erforderlich, die sich unmittelbar in Richtung
Westen an den Bahnhof BRH anschließen wird und an deren Kopf sich die
Startbaugrube für die Tunnelbohrmaschine befindet.
DIE GEOLOGIE IN BERLIN-MITTE
Überblick über die Geologie
Berlin-Brandenburgs
Die Landschaft Berlin-Brandenburgs
wurde während des Quartärs von mehreren Inlandeistransgressionen überzogen,
die zu mehrfachen Erosions- und Aufschüttungszyklen innerhalb der pleistozänen
Lockergesteinsablagerungen
führten und ca. 95 % Berlin-Brandenburgs mit quartären Ablagerungen
bedeckten. Die auf die pleistozäne Mehrfachvereisung Nordeuropas zurückzuführende Sequenz überlagert die vorwiegend aus flachmarinen Sedimenten
bestehende Füllung der Norddeutschen
Senke. [U8]
Die Grundmoränenlandschaft Berlins
und seiner Umgebung ist vorwiegend als
flachwellige Hügellandschaft ausgebildet mit den markanten Erhebungen der
Barnimhochfläche im Nordosten und der
Teltowhochfläche im Südwesten. Die
Hochflächen werden vom Berliner
Urstromtal durchzogen, einem der
Hauptabflusswege weichselkaltzeitlichen Schmelzwässer. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Abbildung 2
Geologische und hydrogeologische
Verhältnisse im Projektgebiet, [1], [3]
erkennen, nicht jedoch anhand von
Bohrprofilen.
Der oberflächennahe Auffüllungshorizont besteht aus Trümmerschutt, Fundamenten und alten Pfählen, seine Mächtigkeit schwankt stark. Insbesondere das
Gebiet des ehemaligen Schlosskomplexes wurde historisch bedingt mehrfach
grundlegend verändert. Aus den archäologischen Ausgrabungen im Bereich des
historischen Rathauses von Berlin lässt
sich schließen, dass das ursprüngliche
Gelände unter dem heutigen Geländeniveau lag. Im Jahr 1640 war ein etwa 30 m
breiter Geländestreifen unmittelbar
neben dem Westufer der Spree noch
vom Wasser überflutet.
Bereichsweise sind im Übergang zwischen Tal- und Schmelzwassersanden
saalekaltzeitliche Geschiebemergel in
Bändern und Schollen anzutreffen, an
deren Basis sich oft Grobgeschiebe auch als „Steinlage” bezeichnet - konzentrieren. Selbst dort, wo der Geschiebemergel durch das Eis vollständig erodiert wurde, sind häufig die in dem Mergel eingelagerten Steinlagen und „Findlinge“ zurückgeblieben, die an das voreiszeitliche Vorhandensein des Geschiebemergels erinnern.
Unterhalb des Auffüllungshorizontes folgen mehr als 70 m mächtige, überwiegend sandige Ablagerungen. Der obere
Teil dieser Ablagerungen - der sog. Talsand - erfuhr keine Vorbelastung durch
Inlandeis. Seiner Ablagerung ging eine
Erosion durch Schmelzwasser voraus,
das die weichselkaltzeitliche Grundmoräne sowie die organogenen Bildungen
der Eem-Warmzeit vollständig und auch
noch ältere, darunterliegende Sandund/oder Geschiebemergelschichten
teilweise abtrug. Der untere Teil dieser
Ablagerungen – der sog. Schmelzwassersand – hingegen erfuhr eine Vorbelastung durch Inlandeis.
Die Grenze zwischen Tal- und Schmelzwassersanden verläuft etwa zwischen 10
m und 20 m unter Geländeoberkante
(GOK). Sie ist meist nur durch eine deutliche Zunahme der Lagerungsdichte zu
Geologischer Längsschnitt Bereich Weiterbau U5 [U4]
8 | Baukammer Berlin 2/2012
Die Niederungen von Spree und Spreekanal queren das Projektgebiet im
Bereich des U-Bhf. Museumsinsel. Weiter westlich wird die Trasse noch von drei
mehr als 10 m tiefen „Rinnen“ gekreuzt.
Diese sind durch Erosion saalekaltzeitlicher Schmelzwassersande unterhalb
des Inlandseises entstanden. Mit Abtauen des Eises verblieben in diesen Erosionsrinnen sog. Toteisblöcke, die im Zuge
der Ablagerung weichselkaltzeitlicher
Talsande eingeschlossen und konserviert wurden. Innerhalb dieser Rinnen bildeten sich im Holozän Mudden, Torfe
und Faulschlämme, die lokal bis in den
Ausbruchquerschnitt des Tunnels hineinreichen können. Zudem finden sich
geringmächtigen Vorkommen organogener Böden in den Niederungen der Spree
und des Spreekanals.
Die zuvor beschriebenen, quartären
Böden werden ab einer Tiefe von ca. 70
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Titelthema
m u. GOK durch tertiäre Böden (Geschiebemergel, Braunkohlesedimente, Sande
sowie ab etwa -100 m NHN horizontbeständiger, mariner Septarienton/Rupelton) unterlagert.
Die Grundwasserstände variieren im Projektgebiet zwischen ca. 3,5 m und 6,0 m
u. GOK. In den letzten Jahren wurde in
Berlin ein stetig steigender GW-Stand
beobachtet, so dass gemäß [U7] in bautechnischer Hinsicht die Berücksichtigung des zeHGW empfohlen wird. Dieser
variiert im Projektgebiet zwischen ca. 3,0
m und 4,0 m u. GOK.
BAUWEISE UND BAUVERFAHREN,
[2]
Die im vorstehenden Kapitel beschriebenen Bodenverhältnisse zeigen, dass in
Teilen des Baugebiets der U5 Böden mit
sehr unterschiedlichen Eigenschaften
anstehen, die bautechnisch eine große
Herausforderung darstellen und auf die
die zum Einsatz kommenden Bauverfahren technisch abzustimmen sind.
Aufgrund des in Berlins Mitte anstehenden hohen Grundwasserstands, müssen
die eigentlichen Bauwerke bzw. der Rohbau in eigens dafür herzustellenden
nahezu wasserdichten Baugruben errichtet werden. Diese
Baugruben müssen
statisch so bemessen
werden, dass sie dem
Wasser- und Erddruck
standhalten können.
Nach Fertigstellung
der Baugruben darf in
diesen gemäß den
behördlichen Auflagen lediglich noch
eine Restwassermenge von 1,5 l/s*1000
m? benetzte Fläche
gefördert werden.
Die Herstellung der
Baugruben erfolgt in
der Wand-Sohle-Dekkel-Bauweise. Hierzu
werden zunächst die Abbildung 3 Regelquerschnitt Tunnel im Schildvortrieb
erforderlichen Schlitzwände bis in untertiefliegende Dichtsohlen oder als Unterschiedliche Tiefen hergestellt. Die max.
wasserbetonsohlen hergestellt werden.
Herstelltiefe der Schlitzwände beträgt
In einem weiteren Schritt erfolgt dann
bis zu ca. 45 m. Anschließend werden
nach einem entsprechenden Voraushub
die Basisabdichtungen der Baugruben
der Baugruben die Herstellung der Bauhergestellt, die entweder durch die Ausführung des Düsenstrahlverfahrens als
grubendeckel. Diese Vorgehensweise
„ Mein Unternehmen
erweitern.“
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Baukammer Berlin 2/2012 |
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Titelthema
enden vor dem Bahnhof Brandenburger
Tor. Die Tunnel werden im Schildvortrieb
mit einer flüssigkeitsgestützten Ortsbrust aufgefahren. Der Innendurchmesser der Tunnelröhren beträgt 5,70 m.
Die Tunnelröhren werden mit Stahlbetontübbings ausgekleidet. Es ist ein
Blocktübbingring von 35 cm Dicke vorgesehen. Die Ringbreite wird konisch
ausgeführt und beträgt im Mittel 1500
mm (Abb. 2). Die Dichtung der Tübbingfugen erfolgt mittels eines in einer Nut
eingebetteten geschlossenen Elastomerrahmens. Die Dichtung ist auf einen
max. Wasserdruck von 3.0 bar zu
bemessen. In den Tübbings ist ein Bohrraster vorgesehen der es ermöglicht, den
Ringspalt nachzuinjizieren.
Die Tunnelröhren werden nacheinander
von Osten nach Westen aufgefahren. Es
ist vorgesehen, zuerst die Tunnelröhre für
Gleis 1, danach die Röhre für Gleis 2 vorzutreiben.
Abbildung 4:
Bahnhof Museumsinsel
ermöglicht dann ein Weiterarbeiten
unterhalb der Deckel, so dass die Behinderungen und Einschränkungen im Straßenland auf ein Minimum reduziert werden können.
Bevor jedoch der weitere Aushub der
Baugruben erfolgt, werden ab April 2013
die Tunnelröhren durch die Tunnelbohrmaschine aufgefahren. Hierzu wird, wie
eingangs bereits beschrieben, im Bereich Marx-Engels-Forum am westlichen
Ende der Gleiswechselanlage eine Startbaugrube/Startschacht errichtet.
Abbildung 5:
Es werden zwei parallele Tunnelröhren
hergestellt. Die Tunnel werden von einer
Tunnelvortriebsmaschine im sogenannten Schildvortriebsverfahren hergestellt.
Hierbei haben die Unterfahrung der Uferwände der Spree, die Berücksichtigung
des Neubaus des zukünftigen Neuen
Berliner Schlosses und der Anschluss an
den bestehenden Bahnhof Brandenburger Tor besonderen Einfluss auf die Planung und die Ausführung des Schildvortriebs.
Die Tunnelvortriebe beginnen im Startschacht in der Gleiswechselanlage und
Frostkörper Bahnhof Museumsinsel
10 | Baukammer Berlin 2/2012
Die Anfahrt der Schildvortriebsmaschine
erfolgt im Startschacht im Bereich der
Gleiswechselanlage. Die im Zuge des
Schildvortriebs zu durchörternde Baugrubenwand wird im Bereich der Schilddurchfahrt mit Glasfaserbewehrung hergestellt.
Für die Anfahrt ist ein redundantes Dichtungssystem bestehend aus Anfahrtopf
mit Lippendichtungen, aufblasbarer Notdichtung sowie aus einem erdseitig vor
der Schlitzwand hergestellten Düsenstrahl-Körper (DSV-Körper) vorgesehen.
Die Vortriebe erfolgen nach Herstellung
der Baugrubenumschließungen für die
Bahnhofsbauwerke und vor dem Lenzen
und Aushub der Baugruben. Innerhalb
der Baugruben ist der Stützdruck aufgrund des in den Baugruben vorhandenen kleineren beaufschlagbaren Bodenvolumens für den Vortrieb zu reduzieren.
Aus diesem Grund ist der in den Baugruben vorhandene Wasserdruck mittels
der für den Lenzvorgang vorgesehenen
Brunnen an den aufzubringenden erforderlichen Stützdruck anzugleichen.
Der Schildvortrieb unterfährt die Spree,
den ehemaligen Palast der Republik, auf
dessen Gelände das zukünftige Berliner
Schloss (Humboldtforum) errichtet wird,
den Spreekanal, das BertelsmannGebäude, den Lindentunnel, das Reiterstandbild Friedrich des Großen sowie
den S-Bahntunnel der Nord-Süd-Bahn
im Bereich „Unter den Linden“. Die
Unterfahrungen der Gewässer stellen
aufgrund der Geologie und des
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Titelthema
Abstands zur Gewässersohle von ca. 6,0
m besondere Anforderungen an den
Schildvortrieb. Die Gewässersohlen sind
unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs mit Stahlplatten oder Schwerbetonwürfeln zu ballastieren.
östlichen Spreekanalufer und endet auf
Höhe des Kronprinzenpalais (Abb. 4).
Die Tunnelröhren sollen in den Jahren
2013 bis 2014 hergestellt werden.
Die Bahnsteighalle zwischen den beiden
Schächten liegt im Bereich des Spreekanals und wird im Schutze eines Frostkörpers in bergmännischer Bauweise hergestellt. Die minimale Überdeckung zwischen Frostkörper und Spreekanalsohle
beträgt ca. 4,50 m.
Messtechnische Überwachung, [2]
Der innerstädtische Vortrieb der Tunnelröhren erfordert eine umfassende messtechnische Überwachung der Bauarbeiten. Hierzu wurden im Zuge der Ausschreibung für jedes Bauwerk sowie für
jede Anlage Dritter, die im Bereich der
prognostizierten Setzungsmulde liegen,
Verformungswerte ermittelt und daraus
Melde- und Alarmwerte abgeleitet.
Zur Kontrolle der eingehaltenen Verformungswerte wurden ein Messprogramm
mit vorgegebenen Messquerschnitten,
Messmitteln und Messhäufigkeiten
sowie die Ziele der Messauswertungen
in den Ausschreibungsunterlagen als
Mindestanforderungen vorgegeben. Es
sind sowohl Messquerschnitte im
Bereich der Baugruben für den Verbau
und die bleibende Konstruktion vorgesehen als auch Messquerschnitte zur Analyse und Darstellung der sich tatsächlich
einstellenden Setzungsmulde während
des Schildvortriebs.
Die Bahnhöfe
Die beiden Bahnhöfe „Unter den Linden“
und „Berliner Rathaus“ werden in offener
Bauweise hergestellt. Besonders hervorgehoben wird hier der Bahnhof Museumsinsel, der in geschlossener Bauweise hergestellt wird.
Der Bahnhof Museumsinsel beginnt am
Das Bauwerk besteht aus zwei Schächten an den Enden des Bahnhofs mit den
zugehörigen Zugängen und Verteilerebenen sowie den dazwischen liegenden Bahnsteigröhren.
Der Frostkörper wird mittels maximal
105 m langer horizontaler gesteuerter
Bohrungen hergestellt. Hierzu werden
von beiden Bahnhofsschächten auf einander zulaufende Bohrungen mit einer
Länge von ca. 85 m und ca. 25 m ausgeführt. Aufgrund der Bahnhofsgeometrie
ist es erforderlich, einen Teil der Bohrungen in ihrer gesamten Länge von einer
Seite auszuführen. Die planmäßige statische Dicke des Frostkörpers beträgt 2,0
m (Abb. 5).
Die Bahnsteighalle wird in einem dreizelligen Querschnitt bestehend aus einem
Mittel- und zwei Seitenstollen ausgebrochen. Der Bauablauf sieht vor, zunächst
den Mittelstollen und dann zeitlich versetzt die Seitenstollen im bergmännischen Vortrieb mit kurz vorauseilender
Kalotte und raschem Sohlschluss aufzufahren. Der Ausbruch des gefrorenen
Bodens erfolgt mit einer Anbaufräse.
Die Stollen werden mit Spritzbeton gesichert. Der Vortrieb der Seitenstollen
erfolgt im Zuge einer Querschnittsaufweitung im Bereich der Tübbingröhren.
Hierzu sind die Tübbingröhren in Teilflächen abzubrechen und der Ausbruch ist
zu sichern. Der Einbau der bewehrten
Innenschale im Mittelstollen erfolgt bevor
die Querschnittsaufweitung in den Seitenstollen beginnt. Den Vortrieben in den
Seitenstollen nachfolgend werden die
bewehrten Innenschalen in den Seitenstollen hergestellt und mit der Innenschale des Mittelstollens kraftschlüssig
verbunden. Die Dicke der Innenschalen
variiert und beträgt mindestens 45 cm
(Abb. 5).
Der Bau des Bahnhofes Museumsinsel
soll im Frühjahr 2012 beginnen.
QUELLEN
U1 Geotechnische und geologische Herausforderungen beim Weiterbau der UBahnlinie U5 in Berlin-Mitte, Dipl.-Ing.
Georg Breitsprecher, CDM Consult
GmbH, Dipl.-Geol. Jörg Seegers, BVG
AöR Dipl.-Ing. Helmut Haß, CDM Consult
GmbH, Forschung + Praxis, U-Verkehr
und unterirdisches Bauen, Vorträge zur
STUVA-Tagung ´11, Bauverlag BV
GmbH, Gütersloh 2011
U2 Erdmann, P., Brenner, T., Schmeiser, J.
(2011): Aspekte der Planung der U-Bahnlinie U5, Berlin – Lückenschluss zwischen
Alexanderplatz und Brandenburger Tor,
in: Forschung + Praxis, U-Verkehr und
unterirdisches Bauen, Vorträge zur STUVA-Tagung ´11, Bauverlag BV GmbH,
Gütersloh 2011
U3 Baugrund Berlin Ingenieurgesellschaft
für Baugrunduntersuchungen mbH
(1996):
U-Bahnlinie U5: Abschnitt Pariser Platz Bahnhof
Berliner
Rathaus;
Baugrundgutachten
(Hauptuntersuchung),
Auftrags-Nr.
94/2357,
24.01.1996
einschl. 1. bis 4. Ergänzungen späteren
Datums
U4 Stackebrandt, W. (2006): Zu einigen geowissenschaftlichen Meilensteinen Brandenburgs, in: Brandenburgische Geowissenschaftliche Beiträge, Band 13, Heft ?,
Kleinmachnow
Die einzelnen Ausgaben der Zeitschrift
Baukammer Berlin
finden Sie auch im Internet auf der Hompage der
Baukammer Berlin
www.baukammerberlin.de
Baukammer Berlin 2/2012 |
11
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Baugeschehen / Stadtentwicklung
Kiez oder Weltstadt - Berlin am Scheideweg
Zur zentralen Stadtbibliothek auf dem Tempelhofer Feld
Dr. Dankwart Guratzsch
Braucht
Berlin
eine
“Zentrale
Stadtbibliothek”
wie Baden-Württembergs Hauptstadt Stuttgart?
Mit Neidgefühlen
blickt man auf die
Schwabenmetropole, die sich
einen schmucke
Bibliotheksbau
auf den Gleisfeldern von Stuttgart21
geleistet hat, während sich Berlin mit seit
hundert Jahren beklagten Zuständen auf
diesem Sektor behelfen muß. Zur Debatte steht ein Zukunftsprojekt, das anders
als Staats- und Universitätsbibliotheken
der “breiten Bevölkerung” zugute kommen soll, ein Geschenk an die Bürger, ein
“Forum der Stadtgesellschaft und Ort
der Kreativität”, wie Volker Heller von der
Senatskanzlei hervorhebt. Die Buchbestände sind bisher aufgeteilt auf die
räumlich weit auseinander liegende
Amerika Gedenkbibliothek und die
Stadtbibliothek hinter dem Staatsratsgebäude. Das will der Senat mit einem
Federstrich ändern und eine “Zentralbibliothek” schaffen, wie sie erstmals
schon 1914, dann erneut 1926 und 1936
geplant, aber nie realisiert worden ist.
Doch Bürger und Architekten murren.
Denn das 270-Millionen-Euro-Projekt
soll auf die Tempelhofer Freiheit, das
ANZEIGENSCHLUSS
FÜR HEFT 3/2012
IST AM
31. AUGUST 2012
CB-VERLAG CARL BOLDT
POSTFACH 45 02 07
12172 BERLIN
TELEFON (030) 833 70 87
E-MAIL:
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12 | Baukammer Berlin 2/2012
Rollbahngelände des stillgelegten innerstädtischen Flughafens Tempelhof. Und
die Idee ist nicht, wie es das Baugesetzbuch vorschreibt, mit den Bürgern erörtert, sondern vom Regierenden Bürgermeister Wowereit wie das berühmte
Kaninchen aus dem Hut gezaubert worden, nachdem sich, wie Behördenvertreter und Bibliothekare unisono beteuern,
zuvor Dutzende von Alternativstandorten
als untauglich erwiesen hätten.
Jetzt freilich will der Senat alles ganz
schnell durchziehen: Aufnahme in den
Doppelhaushalt 2012/2013, Festzurren
im Koalitionsvertrag SPD/CDU, Baubeginn 2014, Fertigstellung spätestens
2020. Nur eines hatte man vergessen:
den „mündigen Bürger“ mitzunehmen.
Dabei sind die Weichen offenbar schon
unverrückbar gestellt. Und diese Regie
ist es, die den gesamten Kiez von Pankow über Mitte bis Tempelhof alarmiert.
Warum auf dem Tempelhofer Feld, wo
den Bürgern ein Park versprochen wurde? Warum dann nicht gleich im 1,2 Kilometer langen Flughafengebäude, in dem
der Senat bisher nur gestückelte Nutzungen vom Polizeipräsidium bis zu Messelokalitäten untergebracht hat? Warum
nicht wirklich “zentral” in der Mitte Berlins, etwa im neuen Schloß oder gegenüber dem Traditionssitz Breite Straße, wo
Bagger gerade leerstehende Bürogebäude abräumen? Warum überhaupt ein
solcher Bau, wo Berlin doch kein Geld
hat, wo sich soviele Bezirksbibliotheken
in Existenznot befinden und nur mit
ehrenamtlichen Helfern am Leben gehalten werden können? Als die stolzgeschwellte Mannschaft der Behördenvertreter mit dem Projekt jetzt erstmals an
die Öffentlichkeit ging, sah sie sich einem
Trommelfeuer unangenehmer Fragen
ausgesetzt.
Inzwischen weitet sich das Thema zur
Fundamentalkritik insbesondere der
Hochschulprofessoren an der Berlinplanung Wowereits aus. “Die Rochade der
Flughäfen wird die gesamte Stadtregion
beeinflussen, doch wie sehen die Antworten auf dieses Jahrhundertereignis
aus? War noch für die Wahl der Koalition
die Verlängerung der A 100 ausschlaggebend, wurde mittlerweile die Zentral- und
Landesbibliothek zum Lieblingsprojekt
auserkoren. Doch weder Ort, Gestalt
noch Programm dieses wichtigen Projektes wurden öffentlich diskutiert.” Das
wollen die Architekten und Planer jetzt
am 14. April auf eigene Faust nachholen
- mit der eigens neu begründeten Reihe
“Stadtpolitik trifft Stadtforschung - Dialoge zur Stadtentwicklung an der TU Berlin”. Man kann es auch als schallende
Ohrfeige für die tatenarm und visionslos
vor sich hindümpelnde Senatsbaudirektion werten, vielleicht gar als Generalabrechnung mit einer kaum noch konturierten Hauptstadtidee.
Bislang bot Berlin in dieser für die Stadtentwicklung zentralen Frage das typische Beispiel für eine Debattenkultur, die
auf bloße Akklamation setzt. Doch der
Bürger will nicht über Entscheidungen
aufgeklärt werden, sondern an der Entscheidungsfindung beteiligt sein. Gerade
in Berlin war man da schon einmal deutlich weiter. Mit dem “Stadtforum” des
Stadtentwicklungssenators Volker Hassemer hatte man in den 1990er Jahren
ein Format gefunden, das deutschlandund europaweit hätte beispielhaft sein
können, wenn man sich seine weit über
Ort und Stunde hinausreichende Bedeutung bewußt gemacht hätte.
Als ein echtes “Ständeparlament”, in
dem alle wichtigen gesellschaftlichen
Gruppen von den Gewerkschaften über
die Kirchen bis hin zur Wirtschaft und zu
den Planungsfachleuten, an einen Tisch
gebracht wurden und bei dem die Politiker ebenso Zuhörer waren wie die Bürger, hat es die Weichen für den Wiederaufstieg Berlins aus einer zerrissenen
Regionalstadt zur Metropole des wiedervereinigten Deutschland gestellt. Demgegenüber erweist sich die Praxis der
herkömmlichen
“Bürgerbeteiligung”
nach erfolgter politischer Beschlußfassung als ein Verfahren, das im Endeffekt
den “großen Wurf” verhindert und kleinkarierte Lösungen von bescheidenstem
provinziellem Zuschnitt produziert.
Erst jetzt wird klar, daß bei der Schließung von Tempelhof kein Konzept vorhanden war, wie mit dem viertgrößten
Gebäude der Welt und der gewonnenen
Freifläche mitten im Siedlungsgefüge
umzugehen sei. Daß sich ein Bauwerk
dieses Charakters geeignet haben wür-
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Baugeschehen / Stadtentwicklung
de, eine Institution von nationaler und
internationaler Bedeutung zu installieren,
das haben zum Beispiel die Franzosen
bei der Umwidmung des Trocadero in
Paris zum Nationalmuseum für Architektur demonstriert.
Für den Flughafen Tempelhof hätte
durchaus auch die Einrichtung des
Museums der außereuropäischen Kulturen zur Wahl gestanden, das sich mit
dem einstigen Ankunftsort internationaler Fluglinien auf sinnstiftende Weise hätte verknüpfen lassen. Stattdessen zieht
dieses Institut jetzt mit überfrachteter
Symbolik in das ehemalige Schloß und
entzieht dem Bibliotheksprojekt an diesem tatsächlich zentralen Ort die Entfaltungsmöglichkeiten.
nur drei Beispiele zu nennen) vor kleinkarierten Stückwerkslösungen bewahrt
werden müssen, wie sie sich in Tempelhof zu etablieren drohen. Genau das ist
die Debatte, die Berlin jetzt führen muß.
Mehr und mehr scheint sich in der Berliner Öffentlichkeit die Einsicht durchzusetzen, daß nicht nur die neue Zentralbibliothek, sondern Tempelhof insgesamt,
der ebenfalls vor der Stillegung stehende
Flughafen Tegel und erst recht das riesige leere Marx-Engels-Forum zwischen
Rotem Rathaus und Marienkirche (um
Hier steht Deutschlands Hauptstadt,
steht die Mittelmacht Europas nicht in
Konkurrenz zu Stuttgart, sondern zu
Shanghai oder Paris. Kiez oder Weltstadt
- das ist die Debatte, um die Berlin nicht
herumkommt. Sie kann nicht auf dem
Niveau des kleinsten gemeinsamen Nenners ausgefochten werden.
Metamorphose eines Flughafens
Der Berliner Flughafen Tegel soll nach seiner Schliessung zu einem Zentrum urbaner Technologien werden
Berlins Flughafenplanung sorgt für Turbulenzen.
Doch auch wenn die Eröffnung des neuen Grossflughafens auf März 2013 verschoben wurde, sind die Tage des Airports Tegel
gezählt. Ein Gelände von fast fünf Quadratkilometern sucht eine neue Bestimmung.
Christian Hunziker, Berlin
Die Zukunft beginnt in einem schmucklosen Bürogebäude am Rande des Flughafens Tegel. Hier arbeitet Hardy Rudolf
Schmitz mit einigen wenigen Mitarbeitern seiner Tegel Projekt GmbH an der
Vision, das Gelände des heutigen Flughafens Tegel zu einem innovativen Forschungs- und Industriepark von weltweiter Ausstrahlung zu entwickeln. Wo heute noch Flugzeuge starten und landen,
sollen in Zukunft Jungunternehmer an
umweltfreundlichen Produkten tüfteln
und Weltkonzerne zahlreiche Arbeitskräfte beschäftigen.
Dass die Tage Tegels als Flughafen
gezählt sind, steht schon lange fest.
Denn als die zuständigen Politiker im
Jahr 1996 Schönefeld zum Standort des
neuen
Berliner
Grossflughafens
bestimmten, legten sie fest, dass die beiden Flughäfen Tempelhof und Tegel
geschlossen werden. In Tempelhof wurde der Flugbetrieb bereits 2008 eingestellt; mit der Eröffnung des neuen Flughafens Willy Brandt, welche die Flughafengesellschaft eben kurzfristig vom
ursprünglich geplanten Termin Anfang
Juni auf März 2013 verschieben musste,
wird bald auch über Tegel Ruhe einkehren.
Wechselnde Ideen
Dazu, wie das Areal im Nordwesten Berlins künftig genutzt werden soll, gab es
im Lauf der Zeit zahlreiche Ideen. Bald
war die Rede von einem Wohngebiet mit
4000 neuen Wohnungen, bald sollte das
Terminal zu einer Firmenzentrale oder
einem Freizeitzentrum umgebaut werden. Der bekannte Architekt Meinhard
von Gerkan wiederum, der das in den frühen siebziger Jahren errichtete Flughafengebäude geplant hatte, propagierte
die Idee einer ökologisch vorbildlichen
Energie-Plus-Stadt. Letztlich aber entschied sich der Berliner Senat 2009
dafür, in Tegel einen «Forschungs- und
Industriepark Zukunftstechnologien» zu
schaffen.
«Berlin», konstatierte die damalige
Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg
Junge-Reyer, «gewinnt durch die
Schliessung des Flughafens Tegel eine
hochattraktive Fläche zurück.» Tatsächlich ist die Verlegung eines Flughafens
eine seltene stadtplanerische Chance.
München nutzte sie, um nach dem 1992
erfolgten Umzug seines Flughafens am
alten Standort Riem einen Messekomplex zu errichten. Und die Region Zürich
diskutiert darüber, wie es nach dem bis
2014 gesicherten Flugbetrieb mit dem
traditionsreichen Flugplatz Dübendorf
weitergehen soll - auch dort ist ein Innovationspark im Gespräch.
Doch während in diesen Städten innerstädtische Grundstücke knapp sind, hat
Berlin ein ganz anderes Problem: Die
deutsche Hauptstadt hat schlicht zu viele Areale, die ihrer Entwicklung harren.
Allein der ehemalige Flughafen Tempelhof umfasst eine Fläche von 3,6 Quadratkilometern, die zwar grösstenteils als
Park dienen, in den Randbereichen aber
ebenfalls bebaut werden sollen. Innovative Firmen können sich auch im nördli-
chen Stadtteil Buch oder in der neuen
Europacity neben dem Hauptbahnhof
ansiedeln. Unternehmen hauptsächlich
aus der Solarenergiebranche will der
Clean Tech Business Park in Marzahn
gewinnen, und im Südosten der Stadt
hat sich der Wissenschafts- und Technologiepark Adlershof etabliert.
Lösungen für die Grossstadt
Um sich davon abzugrenzen, soll sich
Tegel als Standort urbaner Technologien
profilieren. Darunter verstehen die Fachleute alle Bereiche, die mit dem Leben in
der Stadt zu tun haben: umweltfreundliche Mobilität, innovative Versorgungsund Entsorgungskonzepte sowie energetische Gebäudesanierung, aber auch
Unterstützung älterer Menschen durch
technische Assistenzsysteme. Berlin sei
als Grossstadt ideal geeignet, solche
innovativen Lösungen in die Praxis
umzusetzen, sagt der Grundstücksentwickler Schmitz.
Nur: Wollen diese Firmen tatsächlich
nach Berlin? Dass Siemens sein neues
Stadtentwicklungszentrum, das sich
genau mit diesen Fragen befasst, nicht
etwa in Berlin, sondern in London ansiedelt, gilt manchen Beobachtern als
schlechtes Omen. Andere bezweifeln,
dass Berlin überhaupt noch eine Chance
als Industriestadt habe. Denn nach der
Wende gingen in der einstigen Industriemetropole Hunderttausende von Fabrikarbeitsplätzen verloren. In der Folge konzentrierte sich der Senat auf Tourismus
und andere Dienstleistungen. Erst seit
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Baugeschehen / Stadtentwicklung
kurzem setzt er mit seinem «Masterplan
Industriestadt» wieder auf forschungsund technologieorientierte Produktionsbetriebe. Für diese fehle es in der Stadt
an grossen, zusammenhängenden Flächen, stellte 2009 eine Untersuchung der
Industrie- und Handelskammer (IHK)
fest.
Angeklopft haben die Grosskonzerne bei
Hardy Rudolf Schmitz jedoch noch nicht.
Deshalb setzt der Geschäftsführer der im
Auftrag des Landes Berlin tätigen Tegel
Projekt GmbH auf ein Konzept, das
bereits in Adlershof erfolgreich war: Aus
einem Kern von universitären und ausseruniversitären Forschungseinrichtungen sollen sich Ausgründungen entwikkeln, die dann organisch wachsen und
sich auf dem Gelände in Tegel ausbreiten. Ein Zufall ist diese Analogie nicht Schmitz war vor seiner Tätigkeit in Tegel
für die Entwicklung von Adlershof
zuständig.
Eine zentrale Rolle kommt dabei der
Beuth-Hochschule für Technik zu, die
bereits ihr Interesse bekundet hat, mit
einzelnen Instituten in das Tegeler Terminal zu ziehen. Schmitz hofft ausserdem,
die renommierte Fraunhofer-Gesellschaft nach Tegel locken zu können. Diese setzt mit ihrem Konzept Morgenstadt
einen Forschungsschwerpunkt, der
exakt diejenigen Themen aufgreift, die in
Tegel im Vordergrund stehen sollen.
Offene Fragen
Ob der Senat jedoch genügend Geld für
den Umbau der bestehenden Gebäude
und für die Erschliessung der noch unbebauten Flächen zur Verfügung stellt, ist
offen. Ebenfalls noch nicht verabschiedet ist der Bebauungsplan, der festlegt,
wo welche Baukörper entstehen dürfen.
Nicht genug der Fragen: Ungeklärt ist die
Finanzierung der Unterhaltskosten, die
fällig werden, wenn das Areal drei Monate nach Schliessung des Flughafens an
das Land Berlin und den Bund übergehen wird. Berlin ist nämlich keineswegs
allein für das Gelände zuständig: Gut 60
Prozent des Flughafenareals gehören
dem Bund. Immerhin haben der Senat
und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bereits eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, in der sie sich
verpflichten, bei der Entwicklung zusammenzuarbeiten.
solchen Fällen fast immer vorgebracht
wird: auf Zwischennutzungen. «Berlin ist
eine Stadt, die mit Vorläufigkeit extrem
gut umgehen kann», sagt Schmitz. Deshalb will er jungen Unternehmen Flächen
im Terminal für eine äusserst niedrige
Miete anbieten. Damit will er vermeiden,
dass Tegel völlig verwaist, und den
Standort auch für andere Nutzer attraktiv
machen.
Doch wollen sich Jungunternehmer wirklich an einem Ort niederlassen, an dem
es kein Café und keinen Laden gibt und
der jegliches urbane Flair vermissen lässt
- zumal es in Berlin viele andere Möglichkeiten gibt, günstige Flächen anzumieten? Es klingt fast etwas trotzig, wenn
Schmitz sein Konzept gegen Bedenken
verteidigt: «Um Wachstum zu erzielen,
hat Berlin nur bei neuen Technologien
eine Chance. Die alten kommen nicht
wieder.»
Noch wird in Berlin-Tegel gestartet und
gelandet.
Erschienen in der
„Neuen Zürcher Zeitung“
am 22.05.2012
Alles viel zu unkonkret, und überhaupt
kämen die Überlegungen zu spät, kritisieren derweil lokale Politiker und
Medien. Hardy Rudolf Schmitz setzt deshalb auf eine Idee, die an der Spree in
Mit freundlicher Genehmigung der
„Neuen Zürcher Zeitung“
Drucksache 17 / 10 173 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode
Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 06. Februar 2012
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2012) und Antwort
Schließung des Flughafens Tegel
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: In welcher Form wird sich der
Senat mit Feierlichkeiten vom Flughafen
Tegel verabschieden, so wie man es
auch bei der Schließung des Flughafen
Tempelhof gemacht hat?
Frage 2: Wie werden die Berlinerinnen
und Berliner in die Feierlichkeiten mit eingebunden?
Frage 3: In welcher Form wird sich die
Berliner Flughafengesellschaft an den
Feierlichkeiten beteiligen?
Frage 4: Wie werden sich die Fluggesellschaften an den Feierlichkeiten beteiligen?
Antwort zu 1, 2, 3 und 4: Zunächst ist zu
beachten, dass der Flughafen Tegel (wie
14 | Baukammer Berlin 2/2012
auch der Flughafen Schönefeld) bis zur
Schließung unter Volllastbetrieb stehen
werden. Erst in der Nacht vom 2. auf den
3. Juni 2012 wird ein Umzug der gesamten für den Betrieb am neuen Standort
notwendigen Infrastruktur zum Flughafen Berlin Brandenburg stattfinden. Insofern bietet sich keine adäquate Feierlichkeit auf dem Flughafen Tegel an.
Der Senat hält daher eine Konzentration
der Feierlichkeiten auf die Eröffnung des
Flughafens Berlin Brandenburg (BER),
selbstverständlich unter Einbeziehung
der Berliner und Brandenburger Bürgerinnen und Bürger, für angemessener.
Die Planung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) sieht vor, am 12.
und 13. Mai 2012 Publikumstage durchzuführen. Bei einem Rundgang werden
sich alle Interessierten über den neuen
Flughafen informieren können. Zur offiziellen Eröffnungsfeier am 24. Mai 2012
lädt die FBB Berliner und Brandenburger
Bürgerinnen und Bürger ein.
In Anwesenheit des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und des Ministerpräsidenten von Brandenburg werden die
Fluggesellschaften Air Berlin (für Tegel)
und Aeroflot (für Schönefeld) mit ihren
jeweils letzten Abflügen die jahrzehntelange Tradition der beiden schließenden
Flughäfen beenden.
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Flughafengesellschaft ist darüber
hinaus im Spätsommer ein Mitarbeiterfest in Tegel geplant.
Frage 5: Wird es auf dem Grundstück
des ehemaligen Flughafens Tegel die
Möglichkeit geben, dass die Berli-nerin-
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Baugeschehen / Stadtentwicklung
nen und Berliner das Areal betreten können?
Frage 7: Wann wird die BVG die Buslinie
TXL zum Flughafen Tegel einstellen?
Frage 6: Wann wird eine öffentliche
Begehung erstmals möglich sein?
Antwort zu 7: Die BVG beabsichtigt, den
Betrieb der Linie TXL in der Nacht vom 2.
auf den 3. Juni 2012, also nach Beendigung des Flugbetriebs am Flughafen
Tegel, einzustellen. Als Ersatz soll zur
Erfüllung der innerstädtischen Verkehrsaufgaben der Streckenabschnitt zwischen Alexanderplatz und S-Bahnhof
Beusselstraße ab dem 3. Juni 2012 mit
der Linie 105 bedient werden.
Antwort zu 5 und 6: Die Eigentümer der
Flächen – das Land Berlin und der Bund,
vertreten durch die Bundesan-stalt für
Immobilienaufgaben BImA – werden den
Zugang ab dem 01. September 2012
schrittweise ermöglichen, zunächst im
Rahmen von geführten Touren und
besonderen Anlässen. Mit zunehmendem Projektfortschritt der Nachnutzung
des Areals und der Ansiedlung von
ersten Nutzern werden dann Flächen, die
der Öffentlichkeit bislang verschlossen
waren, zugänglich gemacht. Dies werden insbesondere heutige Terminalbereiche und Funktionsgebäude sein.
Frage 8: Wie werden die Berlinerinnen
und Berliner darauf aufmerksam
gemacht, dass der TXL nicht mehr fährt?
Antwort zu 8: Die Fahrgastinformation
erfolgt – wie bei anderen Fahrplanänderungen auch – durch die BVG, also unter
anderem in der Kundenzeitung, auf der
Homepage der BVG, über Pressearbeit
und durch die Aktualisierung der Fahrplanaushänge und der elektronischen
Fahrplanauskunft.
Da in Zusammenhang mit dem Flughafenumzug umfassende Linienänderungen vorgenommen werden, werden
zudem zum Fahrplanwechsel am 3. Juni
2012 die gedruckten Infoprodukte aktualisiert, z.B. der BVG-Atlas.
Berlin, den 29. Februar 2012
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus
am 02. Mrz. 2012)
17. Wahlperiode ·
Kleine Anfrage · des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 14. Februar 2012
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2012) und Antwort
Steigt das Grundwasser in Siemensstadt
oder bleiben die Keller trocken?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1. Wie haben sich in den Jahren
2010 und 2011 im Monatsverlauf die
aktuellen Grundwasserstände an den
folgenden, beispielhaft ausgewählten,
Siemensstädter Grundwassermessstellen entwickelt? Bitte jeweils pro Monat
die Höchst- und Niedrigst-Werte auflisten für die Messstellen
Antwort zu 2.: Generell zeigen die
gemessenen Werte einen Jahresgang
mit höheren Grundwasserständen im
Winterhalbjahr und niedrigeren Grundwasserständen im Sommerhalbjahr, der
aber beispielsweise durch ungewöhnlich
a. 622
b. 1306
c. 1320
d. 1324
Antwort zu 1.: siehe Tabellen
622
Frage 2.: Wie bewertet der Senat die
Messergebnisse?
1306
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Monat
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m NHN
HöchstWert
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NiedrigstWert
m NHN
HöchstWert
m NHN
NiedrigstWert
m NHN
Höchst
-Wert
m NHN
NiedrigstWert
m NHN
1/2010
30,25
30,15
29,26
29,20
28,44
28,33
29,39
29,23
2/2010
30,27
30,13
29,24
29,19
28,43
28,07
29,30
29,20
3/2010
30,36
30,23
29,27
29,18
28,33
28,07
29,41
29,25
4/2010
30,34
30,19
29,30
29,19
28,36
28,30
29,40
29,23
5/2010
30,26
30,17
29,22
29,15
28,28
28,22
29,31
29,22
6/2010
30,23
30,10
29,21
29,11
28,29
28,20
29,27
29,18
7/2010
30,10
30,03
29,22
29,07
28,33
28,26
29,22
29,16
8/2010
30,21
30,05
29,20
29,09
28,61
28,26
29,44
29,18
9/2010
30,23
30,18
29,28
29,20
28,66
28,45
29,48
29,40
10/2010
30,30
30,24
29,33
29,28
28,70
28,48
29,53
29,48
11/2010
30,47
30,25
29,43
29,32
28,57
28,48
29,71
29,67
12/2010
30,52
30,37
29,51
29,43
28,59
28,41
29,75
29,60
Baukammer Berlin 2/2012 |
15
Bau 2-12 Umbruch 3
20.06.2012
14:45 Uhr
Seite 16
Baugeschehen / Stadtentwicklung
622
1306
1320
1324
Monat
HöchstWert
m NHN
NiedrigstWert
m NHN
HöchstWert
m NHN
NiedrigstWert
m NHN
HöchstWert
m NHN
NiedrigstWert
m NHN
Höchst
-Wert
m NHN
NiedrigstWert
m NHN
1/2011
30,70
30,47
29,69
29,51
28,55
28,40
29,87
29,65
2/2011
30,68
30,45
29,70
29,54
28,38
27,97
29,81
29,44
3/2011
30,44
30,31
29,54
29,38
28,10
27,87
29,42
29,16
4/2011
30,34
30,27
29,41
29,28
28,16
28,11
29,44
29,36
5/2011
30,27
30,16
29,37
29,16
28,16
28,11
29,36
29,29
6/2011
30,17
30,11
29,24
29,08
28,43
28,09
29,32
29,24
7/2011
30,31
30,11
29,18
29,08
28,63
28,44
29,57
29,31
8/2011
30,43
30,30
29,32
29,19
28,73
28,13
29,72
29,39
9/2011
30,28
30,21
29,28
29,17
28,11
27,98
29,37
29,24
10/2011
30,27
30,18
29,27
29,10
27,98
27,93
29,30
29,19
11/2011
30,23
30,16
29,19
29,12
28,22
27,85
29,22
29,14
12/2011
30,34
30,16
29,15
29,10
28,31
27,96
29,38
29,19
erhöhte Niederschläge im Juli 2011 stark
überprägt ist. Zusätzlich ist in der Messstelle 1320 sowie in geringerem Umfang
auch in der Messstelle 1324 eine Beeinflussung der Grundwasserstände durch
die Grund-wasserhaltungsmaßnahmen
in dem nicht mehr für die Trinkwasserproduktion eingesetzten Wasserwerk
Jungfernheide erkennbar.
Frage 3.: Welche Maßnahmen zur
Gewährleistung siedlungsverträglicher
Grundwasserstände für das gesamte
Stadtgebiet Berlins
a. wurden bisher vom Senat getroffen?
b. plant der Senat?
Antwort zu 3.a. und 3.b.: Die Gewährleistung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im Stadtgebiet Berlins ist keine Aufgabe des Senats. Vielmehr ist
der/die Bauherr/in gesetzlich verpflichtet, sein Gebäude gegen Grundwasser
zu schützen (Bauordnung für Berlin [BauOBln] § 13). Nach der einschlägigen
Rechtsprechung besteht unter keinen
rechtlichen Gesichtspunkten ein Rechtsanspruch von Grundstückseigentümern/innen auf grundwassersenkende
Maßnahmen, denn öffentliche, industrielle und andere private Grundwasserförderungen bedürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 7 und 8)
einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder
einer Bewilligung.
dem Ziel siedlungsverträgliche Grundwasserstände im Rahmen der Trinkwasserversorgung durch den optimierten
Einsatz der Wasserwerke im Urstromtal
anzustreben. Aufgrund des anhaltend
rückläufigen Trinkwasserbedarfs ergibt
sich jedoch, dass aktuell im Einflussbereich der Wasserwerke dadurch nicht
überall siedlungsverträgliche Grundwasserstände zu erzielen sind.
Um lokale Sanierungsmaßnahmen von
Gebäuden und Altlasten zu ermöglichen,
hat der Senat Ende der neunziger Jahren
zwei Grundwasserregulierungsanlagen
für einen temporären Einsatz errichtet.
Dadurch konnten auch die Mitte der
neunziger Jahre besonders zahlreich
auftretenden Kellerwasserschäden im
Einflussbereich der betroffenen Wasserwerke durch ansteigendes Grundwasser
verringert werden. Im Jahr 2001 wurde
dann die Grundwassersteuerungsverordnung (GruWaSteuV) erlassen, mit
Der Senat wird entsprechend der Koalitionsvereinbarung in diesem Jahr mit
Fachleuten und Betroffenen Gesprächsrunden zum Umgang mit den
Grundwasserständen durchführen.
Berlin, den 27. Februar 2012
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am
01. März. 2012)
SenStadtUm Berlin,12. April 2012 - VI A - Tel.: 90139 4220
Protokoll der 58. Vergabebesprechung am 9.Februar 2012
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Aktuelle Berichterstattung
Herr Groth (VI A) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und stellt die
Genehmigung des Protokolls der 57. Vergabebesprechung fest. Als neue Mitarbeiterinnen werden Frau Gandyra (VI A
15) und Frau Tschugg (VI A 11) vorgestellt. Herr Meinhardt (VI A 14) ist leider
auf Dauer erkrankt und wird aus dem
Dienst ausscheiden.
Herr Groth referiert zur aktuellen Entwicklung des Vergaberechts seit der letzten Vergabebesprechung. Von den aktuellen Änderungen im europäischen
Recht (insbesondere im Bereich Verteidigung und Sicherheit durch die RL
2009/81/ EG) ist das Land Berlin nicht
betroffen: Die Umsetzung in nationales
Recht durch die Änderungen im GWB
16 | Baukammer Berlin 2/2012
und die künftige besondere Rechtsverordnung des Bundes (VSVgV) und den
künftigen 3. Abschnitt der VOB/A betrifft
nicht die Berliner Vergabestellen.
Anders ist es mit den künftigen Änderungen des 2. Abschnitts der VOB/A (durchgeschriebene Fassung; kleinere redaktionelle Änderungen dazu - vgl. BAnz.
Nummer 182a vom 02.12.2011)
Die routinemäßige Änderung der EU-
Bau 2-12 Umbruch 3
20.06.2012
14:45 Uhr
Seite 17
Baugeschehen / Stadtentwicklung
Schwellenwerte ab dem 01.01.2012
durch die EUVerordnung Nummer
1251/2011 vom 30.11.2011, deren
Bestimmung durch die 5. Änderungsverordnung zur VgV vom 14. März 2012
erfolgt ist (BGBl. I S. 844), führt für den
Baubereich zum herkömmlichen Wert
von 5 Mio EUR, für VOL- und VOF- Leistungen zu 0,2 Mio EUR.
Nach § 1 Absatz 2 der Sektorenverordnung gilt – durch dortige dynamische
Verweisung – der neue Wert von 0,4 Mio
EUR direkt ohne besondere nationale
Umsetzung.
Berlin hatte sich übrigens im Bundesrat
bereits – bisher vergeblich – um eine entsprechende Dynamisierungsregelung
auch in der Vergabeverordnung eingesetzt.
Die landesrechtlichen Berliner Regelungen sollen einen Schwerpunkt bei einer
der nächsten Vergabebesprechungen
bilden.
TOP 3
Präsentation: Aktuelle Kammergrichtsentscheidung zur Vergabesperre
beim unerlaubten Nachunternehmer-
einsatz (RA Dr. Volker Dobmann, Berlin)
Herr Rechtsanwalt Dr. Dobmann (Berlin)
referiert zur rechtskräftigen Entscheidung des Kammergerichts – 2 U 11/11
Kart – vom 08.12. 2011 zur zulässigen
Vergabesperre beim unerlaubten Nachunternehmereinsatz (Anlage).
Im entschiedenen Fall konnte der Auftragnehmer Berlins nicht belegen, sich –
bei verschiedenen Gelegenheiten - sorgfältig und vollständig genug um den
unerlaubten Nachunternehmereinsatz
durch seine eigenen Subunternehmer
gekümmert und derartige Vertragsverstöße auf der Ebene der Sub-Subunternehmer nicht verhindert zu haben.
Es ist nunmehr bestätigt, dass auch derartige Vertragsverstöße zur Auftragssperre und auch Versagung einer ULVEintragung beim Hauptauftragnehmer
führen können. Dies hat erhebliche Auswirkungen bei der wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit, zu der sich Berlin besonders verpflichtet sieht. Voraussetzung ist eine Dokumentation der
Sachverhalte durch die jeweilige Dienststelle.
Die Baudienststellen sind aufgefordert,
ihr Augenmerk verstärkt auf den tatsächlichen Einsatz von Arbeitskräften auf der
Baustelle zu richten.
Herr Dr. Dobmanns hat den Fall zugleich
besprochen im VergabeR 2012, 208 , 212
(Anlage).
Frau Hardge (VI A 38) weist auf folgendes
hin:
Unerlaubter Nachunternehmereinsatz
sollte möglichst zeitnah an unser
Haus gemeldet werden mit Angabe
der Namen der Mitarbeiter, die angetroffen wurden, für welche Firma
waren sie tätig, Datum.
Auf die Einbeziehung des Hauptzollamts
(RS VI A 11 /2009) wird ergänzend hingewiesen.
TOP 4
Bauwirtschaftliche Angelegenheiten
Herr Neubauer (VI A 3) berichtet zu Angelegenheiten der Bauwirtschaft.
Es wird auf das seit Herbst 2011 verwendete neue Layout für die bekannten
Publikationen /Berichte des Bereiches
verwiesen.
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Bau 2-12 Umbruch 3
20.06.2012
14:45 Uhr
Seite 18
Baugeschehen / Stadtentwicklung
Es folgt eine kurze Gesamtschau zu den
Bereichen Statistische Daten, ULV und
Korruptionsregister, die zum Teil die
geleistete Arbeit der Vergabestellen des
Landes Berlin darstellt.
Auftragseingang
Im November ein Plus von 19,8 %
gegenüber dem Vorjahr gegenüber dem
Vorjahreszeitraum (Jan.-Nov.) ein Plus
von 5,8 %.
Bauwirtschaft
Genehmigungen
Errichtung neuer Gebäude sowie Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden
in Berlin (Anzahl der Gebäude bzw. Baumaßnahmen und Anzahl der Wohnungen) ein Plus von 2,2 % bzw. 22 %
gegenüber 2010
„Den Bauunternehmen geht es gut.“
– diese Einschätzung ist zu mindestens
das Ergebnis einer Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), die von
Ende August bis Ende September
2011 durchgeführt wurde.
– niedriges Zinsniveau,
– die Arbeitsplatzsicherheit und das gestiegene Einkommen
– zurzeit vergleichsweise sichere Anlagealternative „Wohnimmobilie“ begünstigten in den vergangenen Monaten diese Entwicklung.
Die zuständigen Verbände:
– Handwerkskammer
– Fachgemeinschaft Bau
– Verband der Bauindustrie sprechen
von einem regelrechten Boom steuerliche Erleichterungen, Förderprogramme (energetische Sanierung,
altersgerechter Umbau etc.), der
Wohnungsmarkt begünstigen diesen
Verlauf.
– Teilweise wird über „ausgeschöpfte
Kapazitäten“ geklagt.
Allgemeine Sorgen der Verbände:
Rahmenbedingungen
(u.a. Fachkräftesicherung, Rohstoffversorgung sichern, Auftragsvergabe, Bauforderungssicherungsgesetz, Schwarzarbeit)
Vergabeverhalten
Gemäß den bis zum Zeitpunkt Ende
Januar 2012 von den Vergabestellen
übermittelten Vergabevermerken ergibt
sich folgendes Bild:
1.778 Aufträge, davon bezogen
auf die Anzahl der Aufträge
1.363 auf die
Beschränkte Ausschreibung 77%
294 auf die
Öffentliche Ausschreibung
74 auf die
Freihändige Vergabe
17%
4%
1.313 Aufträge (74 % ) gingen
an Berliner Firmen.
Bauinsolvenzen / Aufrechnungen
Die im Rahmen der Bauausführungen
öffentlicher Baumaßnahmen bekannt
gewordenen Insolvenzen werden bei
SenStadtUm registriert und den Betroffenen wird mitgeteilt, ob Zahlungen
geleistet werden können oder ob anstelle von Zahlungen mit Gegenforderungen
aufgerechnet werden soll.
Wohnungsbau
(u.a. steuerliche Anreize, Fördervolumen
erhöhen und verstetigen)
In den zwölf Monaten des Jahres 2011 (I.
- IV. Quartal) wurden bei SenStadtUm 58
Fälle gegenüber 77 im gleichen Zeitraum
2010 bearbeitet. Dies ergibt einen Rückgang von 24,7 % (Stand 31.12.2011).
Infrastruktur
(u.a. Sicherung und Durchführung von
Großprojekten, Mittel für den Straßenbau
aufstocken und verstetigen, Öffentlich
Private Partnerschaften)
Von den 58 Insolvenzfällen waren 22 im
ULV eingetragen, 36 nicht eingetragen,
46 insolvente Firmen aus Berlin, 6 aus
Brandenburg und 6 aus dem übrigen
Bundesgebiet.
Aktuelle Situation in Berlin (Stand
November 2011) lässt sich wie folgt
beschreiben:
Für das Jahr 2011 ergeben die offiziellen
Zahlen des Amtes für Statistik BerlinBrandenburg in Bezug auf Insolvenzen
im Berliner Baugewerbe einen Rückgang
von 9,3 % gegenüber dem Vorjahr (207
Fälle 2011 zu 228 Fällen 2010), in Bezug
auf Insolvenzen im Land Brandenburg
ergibt sich per III. Quartale ein Rückgang
von 9,8 % gegenüber dem Vorjahr (95
Fälle im Jahr 2011 zu 104 Fällen im Jahr
2010).
– Arbeitsstunden
mehr geleistete Arbeitsstunden
– Beschäftigungsstand
mehr Beschäftigte
– Umsatzvolumen
höheres Umsatzvolumen
gegenüber dem Vorjahr.
18 | Baukammer Berlin 2/2012
Für die Bundesstatistik kann zum Insolvenzstand lt. Statistischem Bundesamt
in Bezug auf das Baugewerbe im Vergleich der Jahre 2011 zu 2010 erst im
Verlauf des I. Quartals 2012 eine Aussage getroffen werden.
Stand Aufrechnungen 2011
Mittels bearbeiteter Aufrechnungsvorgänge für die Baudienststellen Berlins
(ohne Insolvenzfälle) finanziellen Schaden für das Land Berlin abgewendet:
Jahr
Fälle
in Höhe von
2010
7
ca. 250.000 EUR
2011
8
ca. 169.000 EUR
Mittels durchgeführter Aufrechnungen
bei Insolvenzvorgängen finanziellen
Schaden für das Land Berlin
abgewendet:
Jahr
Fälle
in Höhe von
2010
6
ca. 61.700 EUR
2011
5
ca. 31.500 EUR
Präqualifikation / ULV
Unternehmer und Lieferantenverzeichnis
für öffentliche Aufträge (ULV).
Die Eignungsprüfung erfolgt durch SenStadtUm Abt. VI als frontoffice für die
Auftragsvergabestellen der Region Berlin-Brandenburg.
Damit gelten die von den öffentlichen
Auftraggebern bei Vergabeverfahren zu
fordernden auftragsunabhängigen Einzelnachweise über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit als
Eintragungsvoraussetzung im Grundsatz
als erbracht.
Zurzeit sind im ULV 3.629 Firmen eingetragen; davon 2.676 aus Berlin.
Im PQ VOB sind 6.736 Firmen eingetragen; davon 335 aus Berlin.
Nachunternehmereinsatz
In diesem Zusammenhang wird auf das
Rundschreiben SenStadt VI A Nr.
11/2009 (29. September 2009, mit Hinweisen Februar 2012, siehe Anhang)
„Eigenkontrolle des Nachunternehmereinsatzes durch die Baudienststellen“
hingewiesen.
Die Vergabestellen werden gebeten, im
Fall der Feststellung eines nichterlaubten
Nachunternehmereinsatzes in ihrem
Zuständigkeitsbereich diese Information
unverzüglich an die zentrale Stelle der
Baudokumentation – SenStadtUm VI A 3
–(VI A 38) zu melden. Damit ist eine
Berücksichtigung insbesondere bei der
„Präqualifikation“ möglich.
Bau 2-12 Umbruch 3
20.06.2012
14:45 Uhr
Seite 19
Baugeschehen / Stadtentwicklung
Probleme / Bitte
Der Bereich SenStadtUm VI A 3 erstellt
Statistiken und führt Register für den
Geschäftsbereich des Landes Berlin.
Dies erfolgt durch die Aufbereitung von
Daten, die auf Grund nichtstatistischer
Rechts- und Verwaltungsvorschriften
oder auf sonstige Weise bei den Verwaltungsstellen Berlins anfallen (Daten im
Verwaltungsverzug, insbesondere Geschäfts- und Registerstatistiken) bzw.
durch Abgabe von Eigenerklärungen und
Meldungen Dritter.
Fazit
Unser Datenpool und Service ist nur so
gut, wie die Summe ihrer Grundlagen
und damit Ihrer Zuarbeit.
TOP 5
Neue Rundschreiben; Anweisung Bau
Frau Menger (VI A 1) referiert die bisherigen neuen Rundschreiben des Hauses
und stellt den Stand der Neufassung der
ABau exemplarisch anhand des Inhaltsverzeichnisses dar.
Frau Tschugg führt zur ABau aus:
Formularserver
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat einen eigenen Formularserver in Betrieb genommen. Als
erste Anwendung wird die geltende
ABau mit ihren kompletten Anlagen über
diesen Server im Internet (Grenznetz) zur
Verfügung gestellt.
Die Umstellung war erforderlich
– da Aufgrund lizenzrechtlicher Probleme das Speichern der PDF-Formulare
der ABau mit einer Adobe Reader Version > 8 nicht möglich war,
– im Vorgriff auf die Neufassung der
ABau, für die die Bereitstellung von
assistentengesteuerten Formularen
geplant ist.
Bereits im September 2011 wurden die
Anlagen zu den Rundschreiben 04/2011
(Rahmenverträge für besondere Bauunterhaltungsmaßnahmen) sowie 05/2011
(Besondere Vertragsbedingungen) auf
den Server gestellt. Im Dezember 2011
erfolgte die Umstellung der geltenden
ABau.
Somit ist das Abspeichern der Formulare
mit allen Adobe Reader-Versionen wieder gewährleistet. Andere Reader sind
nicht zu verwenden.
Frau Tschugg demonstriert das Öffnen
und Speichern der PDF-Formulare und
weist dabei auf einige technische Besonderheiten des Formularservers hin. Hinweise hierzu sind in der Anlage des
Rundschreibens Nr. 6 / 2011 zur Umstellung der ABau auf den Formularserver
enthalten.
Zu Beginn der Umstellung gab es
Probleme
– die aus der unterschiedlichen IT-Infrastruktur resultierten und durch lokale
Anpassungen in den Bezirken zu
lösen waren;
– mit der Handhabung einiger Formulare; da diese nicht für den Formularserver entwickelt wurden, waren (trotz
breiter Tests im Vorfeld) in wenigen
Fällen Nacharbeiten durch den Kulturbuchverlag erforderlich.
Frau Tschugg bittet, bestehende Probleme zu melden und dankt all jenen, die
bislang davon Gebrauch gemacht
haben.
SharePoint
Frau Tschugg erläutert die Funktion des
SharePoint als „virtuelles Büro“ für die
Abstimmung der Entwurfstexte der Neufassung der ABau auf Fachebene. Teilnehmer sind die Abteilungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt sowie bezirkliche Hochbau-,
Tiefbau- und Grünflächenämter. In den
SharePoint werden die Entwurfstexte der
ABau (gestaffelt nach Teilen) eingestellt.
Aktuelle/ angekündigte Veröffentlichungen:
bis 15.02. 2012
Evaluation des Wirtschaftlichkeitsleitfadens 2007
20.02.-29.03.2012
ABau Teil V – Vergabe- und Vertragshandbuch für Bauleistungen
19.03.-26.04.2012
ABau Teil IV – Vergabe- und Vertragshandbuch für freiberufliche Leistungen
Frau Tschugg lädt alle Baudienststellen
ein, sich aktiv an die Neufassung der
ABau zu beteiligen. Der externe Nutzerkreis ABau auf dem SharePoint ist für
weitere Mitglieder offen. Nutzerkennung
und Passwort sind über Frau Tschugg zu
beantragen.
Frau Gandyra (VI A 15) ergänzt:
Die Evaluierung des Leitfadens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist mangels Beteiligung zu wiederholen. Sie wurde nach Anforderung durch den Rechnungshof im Mai 2010 erstmals durchge-
führt. Alle Hochbau-, Tiefbau- und Grünflächenämter sowie die Abteilungen von
SenStadt werden bis zum 17.02.2010
um Stellungnahme gebeten.
Frau Stephan (VI A 17) erläutert,
ob die Wertgrenzen aus § 3 Abs. 3 Nr. 1
VOB/A als Begründung zum Abweichen
vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung herangezogen werden können:
Nach Nummer 7 AV § 55 LHO Berlin und
§ 3 Absatz 2 VOB/A 2009 und § 3 Absatz
2 VOL/A müssen öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die Öffentliche Ausschreibung wählen und dürfen nur davon
abweichen, wenn die Voraussetzungen
nach dem jeweiligen § 3 der VOB/A und
der VOL/A vorliegen. Hierbei ist der
Gesamtauftragswert anlog § 1a Abs. 1
Nr. 1VOB/A nicht mehr maßgebend. Bis
zu den in § 3 Abs. 3 VOB/A genannten
Auftragswerten kann aus Gründen der
Verhältnismäßigkeit eine Beschränkte
Ausschreibung im Frage kommen. In
jedem Fall ist zu prüfen, ob auch unterhalb der in § 3 Absatz 3 VOB/A genannten Auftragswerte eine Öffentliche Ausschreibung geboten ist. Die Beschränkte
Ausschreibung und die Freihändige Vergabe stellen Ausnahmetatbestände dar
und dürfen nicht dazu verwendet werden, den Grundsatz der Öffentlichen
Ausschreibung zu umgehen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Mit dieser Auslegung ist eine Änderung
der bisherigen bei VI A vorhandenen
Sichtweise verbunden. Die vorgenannte
Lesart orientiert sich an dem Text des
VHB des Bundes. Laut einer Länderumfrage vertritt die Mehrzahl der Länder
diese Meinung, der sich VI A nunmehr
anschließt.
TOP 6
Aus der Beratungspraxis;
Verschiedenes
Herr Klemesch (VI A 16) führt aus:
Manipulation von Angeboten nach § 16
Abs. 1 Nr. 3 VOB/A in Verbindung mit § 15
Abs. 2 VOB/A.
Bisher mussten nach § 21 Abs. 1 Nr. 2
VOB/A 2006 die Angebote alle Preise
und Erklärungen enthalten, deren Nichtvorlage führte nach § 25 Abs. 1 Nr. 1b
VOB/A ohne Ermessensspielraum zum
Ausschluss, ein Nachreichen war nicht
möglich.
Neu geregelt wurde mit dem § 16 Abs. 1
Nr. 3 VOB/A 2009 dass der der Auftraggeber innerhalb von 6 Kalendertagen die
Baukammer Berlin 2/2012 |
19
Bau 2-12 Umbruch 3
20.06.2012
14:45 Uhr
Seite 20
Baugeschehen / Stadtentwicklung
fehlenden Nachweise und Erklärungen
nachfordern muss, ansonsten droht
zwingender Angebotsausschluss.
Nicht verwechseln mit § 15 Abs. 2 VOB/A
– Aufklärung des Angebotsinhalts –
Dadurch dass ein Bieter zumindest eine
mit dem Angebot geforderte notwendige
Erklärung, bzw. einen Nachweis (ggf.
sogar bewusst) nicht abgegeben hat,
sind neue Manipulationsmöglichkeiten
entstanden:
– nach Absprache mit einem bekannten
Mitbieter gibt der günstigste Bieter
nach Submission die fehlenden Erklärungen / Nachweis nicht ab und wird
ausgeschlossen, der Nächstplatzierte
beauftragt und die Differenz von beiden als Gewinn geteilt
– ein Bieter bietet deutlich günstiger an
als die Konkurrenz. Ein vorsorglich
nicht beigefügter und nicht nachgereichter Nachweis führt zum Ausschluss. Die Gründe können u. a. sein:
– ein erkannter Kalkulationsirrtum des
Bieters, nach Angebotsabgabe
erfolgte Preissteigerungen, anderweitige lukrativere Aufträge u. ä.
– ein Bieter gibt mehrerer Hauptangebote ab. Der betreffende Bieter könnte dann in Kenntnis des Submissionsergebnisses das Angebot benennen,
welches er in der Wertung belässt.
Dazu Entscheidung OLG Düsseldorf
mit Beschluss vom 09.03.2011 (VII
Verg.-Nr. 52/10):
unter:
http://www.vergabeblog.de/2011-0518/olg-dusseldorf-zur-zulassigkeit-mehrerer-hauptangebote-beschluss-vom-0903-2011-vii-verg-5210/
20 | Baukammer Berlin 2/2012
Um dem vorzubeugen sollte Folgendes
beachtet werden:
– mit dem Angebot abzugebende Erklärungen/Nachweise möglichst gering
halten
– bestimmte Angaben erst gesondert
nachreichen lassen
– nur im Ausnahmefall Leitfabrikate vorgeben, aber mit dem Zusatz „oder
gleichwertig“ und Angabe des vorgesehenen Produkts/Fabrikats
– Bietererklärung, dass bei fehlenden
Angaben das Leitfabrikat angeboten
wird.
Der BGH hat bereits entschieden, dass,
weigert sich ein Bieter trotz bindendem
Angebot ernsthaft und endgültig den
Auftrag vertragsgemäß zu erbringen,
hierin eine Pflichtverletzung vorliegt.
– Bei begründetem Verdacht möglicher
Ausschluss nach § 16 Abs. 2 Buchst.
c VOB/A wegen unlauteren Wettbewerbs und unterlaufen eines fairen
und uneingeschränkten Wettbewerbs
(konkreter Nachweis im Einzelfall)
– Schadenersatzpflicht für die entstehenden Mehrkosten, wenn ein erstplatzierter Bieter trotz Aufforderung
fehlende Erklärungen / Nachweise
nicht nachreicht, obwohl ihm dies
nach den Umständen des Einzelfalls
möglich und zumutbar wäre.
Wenn ein Bieter sich wiederholt weigert,
Erklärungen/Nachweise auf Aufforderung hin nachzureichen, sollte für zukünftige Vergabeverfahren ein Ausschluss
nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A (Grundsätze)
in Erwägung gezogen werden.
Negative Preise im Angebot
Nach den aktuellen Regelungen der
ABau Berlin, Formblatt III 9H der, Punkt B
– Ergänzungen für Berlin- sind Hauptangebote mit negativen Preisen von der
Wertung auszuschließen.
Dazu Entscheidung vom OLG Düsseldorf
zum Thema negative Preise mit
Beschluss vom 22.12.2010 – Verg 33/10.
Demnach darf der Auftraggeber keine
Vorgaben machen, die sich ausschließlich auf die Preishöhe beziehen. Der
Beschluss ist unter:
http://www.dstgbvis.de/home/rechtsprechung/olg_duesse
ldorf_zum_verbot_negativer_einheitspreise/index.html
abrufbar. Diese Regelung wird zukünftig
in die ABau übernommen.
Definition des Begriffs Ausbaugewerke
Im Gewerberecht gibt es keine allgemeingültige und konkrete Festlegung der
Tätigkeiten, die zum Ausbaugewerbe
zählen. Einfach gesagt ist alles, was nicht
Bauhauptgewerk ist, Ausbaugewerk. Die
Zuordnung der Berufe in der Handwerksordnung ist eine rein handwerksspezifische Klassifikation.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollte
in den Bauverträgen vorab festgelegt
werden, welche Zuordnung bei den einzelnen Gewerken zu treffen ist.
Hinweise zum Thema sind unter
http://www.vwb.bv.tum.de/files/Definition
-Bauhauptgewerbe.pdf
zu finden.
Groth
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Baugeschehen / Stadtentwicklung
Neues Schiffshebewerk Niederfinow
Dr.-Ing. Ralf Gastmeyer
Etwa 80 km nordwestlich Berlins – am
Nordrand des Eberswalder Urstromtals –
überwindet der Oder-Havel-Kanal, eine
der wichtigsten Wasserstraßen Ostdeutschlands, einen Geländesprung von
36 m. Das hierzu vor über 75 Jahren
errichtete Schiffshebewerk Niederfinow
erhält nun in unmittelbarer Nähe einen
Nachfolger, während das Bestandsbauwerk als Industriedenkmal erhalten
bleibt.
Der Neubau mit insgesamt 133 m Länge
und über 65 m Höhe wird analog zur
Bestandskonstruktion als Senkrechthebewerk mit Gewichtsausgleich durch
Gegengewichte ausgeführt. Dessen
Haupttragwerk wird jedoch nicht wie bisher aus Stahl, sondern überwiegend in
Stahlbeton errichtet. Dieses besteht im
Wesentlichen aus der Trogwanne mit
einer Sohle in etwa 9 m Tiefe unter
Geländeniveau (Bilder 1 und 2), vier darin gegründeten Stahlbetontürmen (Pylonen) und je sechs Stahlbetonstützen an
beiden Längsseiten mit etwa 55 m Höhe
Bild 1: Baugrube des neuen Schiffshebewerks Niederfinow
Bild 2: Sohle des neuen Schiffshebewerks Niederfinow
Baukammer Berlin 2/2012 |
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Seite 22
Baugeschehen / Stadtentwicklung
über Terrain. Pylone und
Trogwanne bilden durch ihre
biegesteife Verbindung in der
Hebewerksquerrichtung
einen Halbrahmen, während
die Stützen am Fußpunkt nur
in Hebewerkslängsrichtung
durch auf der Trogwannensohle angeordnete Wandschotte eingespannt sind.
Am Kopfpunkt werden die
beiden Stützenreihen in
Hebewerkslängsrichtung
durch etwa 125 m lange
Stahlkastenträger mit jeweils
zwei Pylonen gekoppelt. Die
beiden Kastenträger nehmen
die Lasten des wassergefüllten Troges und der Gegengewichte auf, die über rollengeführte Seile im Gleichgewicht
gehalten werden.
Allein der wassergefüllte
Stahltrog des neuen Hebewerks, der über eine Länge
von etwa 125 m und eine
Breite von ungefähr 28 m verfügt, wiegt mehr als 9000 Tonnen. Er ist
durch insgesamt 224 Seile mit 220
Gegengewichten und 4 Seilgewichtsausgleichsketten aufgehängt. Das
Antriebs- und Sicherungssystem des
Troges befindet sich an den Pylonen und
besteht im Wesentlichen aus vier Zahnrädern – sogenannten Ritzeln, die in
Triebstockleitern an den Pylonwänden
greifen, bzw. aus vier Spindeln (Drehriegeln), die sich in sogenannten Mutterbackensäulen mitdrehen und im Havariefall arretieren.
Die Scheitelhaltung der Oder-HavelWasserstraße schließt an das Hebewerk
mit einer ca. 65 m langen Kanalbrücke
an, die ihre Lasten auf die westlichen
Endstützen der Hebewerkskonstruktion
und ein gesondertes Widerlagerbauwerk
abgibt. Das Widerlager ist auf 28 Großbohrpfählen mit bis zu 30 m Länge
gegründet.
Die Trogwanne des neuen Hebewerks
mit ihrer 2,40 m bis 3,00 m dicken Sohle
und den bis zu 3,80 m starken Wänden
sowie das Widerlager für die Kanalbrük-
Bild 3:
Trogwanne des neuen Schiffshebewerks
(unterwasserseitiger Abschluss)
ke sind mittlerweile fertiggestellt. Die in
Kletterbauweise herzustellenden Stahlbetonstützen mit konstanter Dicke von
1,40 m und veränderlicher Breite von
4,20 m am Stützenfuß bis 8,30 m am
Stützenkopf haben momentan eine Höhe
von etwa 19 m erreicht (Bilder 3 und 4).
Bei Ausführung der Stützen und der
Pylone, welche die gesamte Trogantriebs- und Sicherungstechnik aufnehmen, muss besonderes Augenmerk auf
die erforderliche Kompensation der bauzeitlich zunehmenden Schiefstellung
infolge ungleichmäßiger Bauwerkssetzung und der im Endzustand eintretenden Krümmungen aufgrund exzentrischer Einleitung der Seilrollenträgerlasten sowie des Betonkriechens und
Schwindens gerichtet werden. Die Kontrolle der im Bauzustand einzuhaltenden
Verformungswerte und Anpassung der
Schalungskoordinaten erfolgt im Rahmen eines umfangreichen Messprogramms, dessen Ergebnisse laufend mit
den rechnerischen Verformungen abgeglichen werden.
Die Inbetriebnahme des neuen Schiffshebewerks soll im Jahr 2016 erfolgen.
Hiermit ist die Leistungsfähigkeit des
Großschifffahrtswegs Berlin-Stettin auch
zukünftig sichergestellt.
Bild 4: Ausführung der Stützen und Montage des Stahltrogs für das neue Schiffshebewerk
22 | Baukammer Berlin 2/2012
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
Wahl zur 10. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin
Bekanntmachung zur Briefwahl
vom 14. März 2012
Telefon: 797443-0
Baukammer Berlin
Nach § 5 Abs. 1 der Wahlordnung (WO) vom 27. Oktober 1999 in der Fassung vom 25. Oktober 2006, genehmigt durch die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 18. Juni 2007 (ABl. S. 1989), lädt der Wahlvorstand zur Briefwahl der Vertreter zur
10. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin ein.
Das Wählerverzeichnis im Sinne des § 4 WO liegt vom 10. Juli 2012 bis 07. August 2012 in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin (Steglitz), von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr und freitags von
9 bis 14 Uhr aus.
Gleichzeitig kann dort auch die Wahlordnung eingesehen werden.
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen:
Wahlvorschläge gemäß § 6 WO zur 10. Vertreterversammlung, getrennt nach Fachgruppen sowie getrennt nach Pflichtmitgliedern und Freiwilligen Mitgliedern, sind ab sofort bis zum 23. Juli 2012 beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen.
Vorschlagsberechtigt sind nach § 6 Abs. 4 WO:
a) die Fachgruppen der Kammer,
b) die berufsständischen Ingenieurverbände
c) Einzelbewerber - Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen von mindestens zehn Wahlberechtigten unter Angabe
ihres Namens und ihrer Mitgliedsnummer unterschrieben sein.
Von jedem/r Bewerber/in ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, dass er/sie mit der Aufstellung im Wahlvorschlag einverstanden ist und im Falle der Wahl, diese annehmen wird.
Die Wahlvorschlagsverzeichnisse, getrennt nach Art der Mitgliedschaft gemäß § 41 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2006 (GVBl. S. 709), das zuletzt durch Gesetz vom 28.
November 2009 (GVBl. S. 677) geändert worden ist, liegen vom 30. Juli 2012 bis 13. August 2012 zu den Geschäftszeiten in der
Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin (Steglitz) aus.
Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind schriftlich bis zum 07. August 2012, gegen die Wahlvorschlagsverzeichnisse bis
zum 13. August 2012 beim Wahlvorstand einzulegen. Der Wahlvorstand wird unverzüglich über den Einspruch entscheiden und
seine Entscheidung dem Einsprechenden zustellen.
Die Wahlbriefe werden ab 16. August 2012 an die Wahlberechtigten verschickt.
Nach Wahlschluss am 22. Oktober 2012 um 15:00 Uhr (Ausschlussfrist) wird das Wahlergebnis in einer für alle Wahlberechtigten öffentlichen Sitzung des Wahlvorstandes am 25. Oktober 2012 ab 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin ermittelt. Verspätet eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht
berücksichtigt werden.
Der Wahlvorstand
Dipl.-Ing. Axel Wipplinger
(Vorsitzender)
Fachgruppe 4
Dipl.-Ing. (FH) Mario Zelasny
(Stellvertreter)
Fachgruppe 2, 4, 5, 6
Dipl.-Ing. Heinz-Ch. Herzberg
Fachgruppe 5, 6
Dipl.-Ing. Sten Höpfner
Fachgruppe 2
Dipl.-Ing. Gerhard Hörnig
Fachgruppe 3
Dipl.-Ing. Thomas Reuthe
Fachgruppe 1, 5
Dipl.-Ing. (FH) Christian Willich
Fachgruppe 1, 5, 6
Dipl.-Geol. Andreas Zill
Fachgruppe 1, 6
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
Baukammer-Preis 2011
1. Preis in der Gruppe der Masterarbeiten und Diplom-Arbeiten (TUB) für seine Master-Arbeit:
„Untersuchungen zur Durchbiegung von
Stahlbetondeckenplatten und Bewertung der vereinfachten
Biegeschlankheitsnachweise verschiedener Ansätze“
Verfasser: Adrian Grabara M.Eng.
1. Gutachter: Prof. Dr.-Ing. Andreas Fischer · 2. Gutachter: Prof. Dipl.-Ing. Frank Prietz
Kurzfassung
Stahlbetondeckenplatten mu?ssen unter
den real auftretenden Beanspruchungen
stets die bestimmungsgemäße Funktion
und ein angemessenes Erscheinungsbild
aufweisen. Der Nachweis der Begrenzung von Verformungen ist dabei ein
wesentlicher Bestandteil zur Sicherstellung dieser grundlegenden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit.
Die Größe der Verformung von Stahlbetonbauteilen wird neben direkten
Lasteinwirkungen maßgeblich durch das
zeitabhängige Kriech- und Schwindverhalten von Beton beeinflusst. Einen entscheidenden Einfluss auf die anfängliche
und nachträgliche Verformung hat
zudem die Rissbildung im Bauteil, die
wiederum von der stark schwankenden
Betonzugfestigkeit abhängig ist. Eine
explizite Verformungsberechnung steht
zwar als mögliche Nachweisvariante zur
Verfügung, diese setzt jedoch immer die
Kenntnis bzw. Annahme zahlreicher Einflussfaktoren sowie der Material- und
Querschnittskennwerte voraus. Da die
Begrenzung der Durchbiegung in der
Regel für die Querschnittsdimensionierung maßgebend ist, gestaltet sich der
Nachweis der Verformungen über eine
explizite Berechnung aufgrund umfangreicher Überlegungen hinsichtlich der
komplexen Zusammenhänge und einer
aufwendigen iterativen Vorgehensweise
äußerst schwierig. Aus diesem Grund
werden Stahlbetondeckenplatten in der
Praxis über Schlankheitskriterien dimensioniert und so gleichzeitig eine vereinfachte Nachweisführung erbracht.
Die Regelung zum Nachweis der Verformungen in der bisher gültigen, nationalen Stahlbetonbau-Norm, DIN 10451:2008 basiert auf Untersuchungen aus
den 1960er Jahren und entspricht nicht
den heutigen Gegebenheiten. Mit der
neuen DIN EN 1992-1-1, als Ersatz für
die DIN 1045-1 ergibt sich ein scheinbar
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v.l.n.r.: Prof. Dr.-Ing. Udo Kraft, Adrian Grabara, Dr.-Ing. Jens Karstedt
genauerer Nachweis unter Berücksichtigung zusätzlicher wichtiger Einflussparameter. Daneben existieren weitere
Nachweisvorschläge zur Begrenzung
der Verformungen über Schlankheitskriterien, für die eine weiterführende Untersuchung sinnvoll erscheint.
Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden die bestehenden Regelungen und
Nachweisverfahren zur Begrenzung der
Verformungen zusammengestellt und
kritisch miteinander verglichen. Zur
Beurteilung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Biegeschlankheitsnachweise wurden dabei umfangreiche nichtlineare
Untersuchungen zu der Durchbiegung
von Stahlbetondeckenplatten an ebenen
Stabwerken und räumlichen Plattenmodellen unter Berücksichtigung von Kriechen und Schwinden und der Mitwirkung
von Beton auf Zug (tension stiffening)
sowie unter Variation verschiedener Einflussparameter durchgeführt.
Auf Grundlage der gewonnenen Daten
konnten eine Beurteilung der Eignung
einzelner Verfahren und deren Anwendungsgrenzen erarbeitet und Anregungen zur weiteren Optimierung gegeben
werden. Um die Zuverlässigkeit der Auswertung zu steigern, wurden zudem
nichtlineare Untersuchungen zur Erfassung der Auswirkungen von abweichenden Material- und Systemparametern
auf die zu erwartende Größe der Verformungen angestellt.
Die Eignung der im Rahmen dieser Arbeit
angesetzten Material- und Rechenmodelle wurde dabei durch verschiedene
Nachrechnungen zu Bauteilkurz- und
Langzeitversuchen sowie zu ausgewählten Studien bestätigt.
Neben der Bewertung der Biegeschlank-
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
nach A. Fischer wiederum liefert für unterschiedliche Bedingungen sichere und wirtschaftliche Nutzhöhen zugleich.
heitsnachweise ermöglichten
die Untersuchungen außerdem
eine Beurteilung der Einflussmöglichkeiten des Planers hinsichtlich gezielter konstruktiver
und betontechnologischer Vorgaben für eine indirekte Begrenzung der Verformungen.
Die Abbildung 2 zeigt die erforderlichen Nutzhöhen bei erhöhten Anforderungen an die
Durchbiegung für zweiachsig
gespannte, quadratische Dekkenplatten mit allseitig gelenkiger Lagerung. Der deutliche
Einfluss eines zweiachsigen
Lastabtrages bleibt auch nach
DIN EN 1992-1-1 vollständig
unberücksichtigt. Eine wirtschaftliche Dimensionierung
der Deckendicke ist in diesem
Fall nur beschränkt realisierbar.
In der nachfolgenden Abbildung
1 sind exemplarisch die erforderlichen Nutzhöhen aus den
Anforderungen der einzelnen
Biegeschlankheitsnachweise
und der nichtlinearen Berechnungen für einachsig gespannte, gelenkig gelagerte Einfeldplatten dargestellt.
Die Nutzhöhen nach DIN 1045-1
liegen vor allem bei geringen
Betongüten deutlich auf der unsicheren
Seite. Über den Biegeschlankheitsansatz nach DIN EN 1992-1-1 lässt sich
unter der vereinfachten Annahme eines
Bewehrungsgrades von 0,5 % in vielen
Fällen eine sichere Begrenzung des Dek-
kendurchhangs erzielen. Der Einfluss der
Betonfestigkeit wird allerdings nur ungenau erfasst. Dies führt insbesondere bei
niedrigen Betongüten und geringen
Spannweiten zu sehr unwirtschaftlichen
Ergebnissen. Das Nachweisverfahren
Es zeigt sich wiederholt, dass
die Schlankheitskriterien nach DIN EN
1992-1-1 nur eingeschränkt den hohen
Anforderungen an die heutige Normgeneration gerecht werden.
Preis der Baukammer Berlin 2012
für besonders gute Abschlussarbeiten auf dem Gebiet des Bauingenieur- und Vermessungswesens
an den Berliner Hochschulen und der Technischen Universität Berlin.
Mit dem Preis der Baukammer soll die Vielseitigkeit des Bauingenieurwesens anhand von herausragenden und
sich durch besondere Kreativität auszeichnenden Abschlussarbeiten gezeigt werden.
Die Abschlussarbeiten aus dem Jahr 2012 müssen bis zum 31.01.2013 eingereicht werden.
Nähere Informationen:
Baukammer Berlin · Gutsmuthsstr. 24 · 12163 Berlin · Tel.: (030) 79 74 43-0 · www.baukammerberlin.de
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
2. Preis in der Gruppe der Masterarbeiten und Diplom-Arbeiten (TUB) für seine Master-Arbeit:
Einsatzmöglichkeiten der „Augmented Reality“
für geodätische Zwecke
Prototypentwicklung eines AR-Systems
zur Visualisierung von Geodaten
Verfasser: Ulf Kreuziger M.Sc. (Kurzfassung)
1. Gutachter: Prof. Dr.-Ing. Klaus Hehl · 2. Gutachter: Prof. Dr.-Ing. Werner Stempfhuber
Zusammenfassung
Verschiedene technische Entwicklungen
der jüngsten Vergangenheit begünstigen
die Entwicklung von Anwendungen auf
dem Gebiet der Augmented Reality. Hierbei kommt der Entwicklung von Handheld Displays und den im Rahmen von
INSPIRE1 im Aufbau befindlichen Geodateninfrastrukturen eine besonde- re
Bedeutung zu. Gegenstand einer Masterarbeit im Studiengang Geodatenerfassung und -visualisierung [Kreuziger
2011] war es, ein Augmented RealitySystem Prototypen zu entwickeln, mit
dem sich Geodaten direkt vor Ort auf
einem Tablet-PC gemeinsam mit einem
Live-Video-Bild in einer 3D-Egoperspek-
tive des Anwenders visualisieren lassen
(vlg. Abbildung 1).
2 Einleitung, Motivation und Ziel
Heutige Tablet-PCs verfügen regelmäßig
über eine nach vorne gerichtete Kamera
und ein berührungsempfindliches Display, auf dem das Bild der Frontkamera
als Live-Video-Bild dargestellt werden
kann.
Wenn es nun gelänge, beliebige georeferenzierte Daten mit dem Live-Video-Bild
gemeinsam darzustellen, könnte man die
Realität, in Form des Video-Bildes, entsprechend um beliebige virtuelle Objekte
erweitern. Daraus würden sich für verschiedenste Branchen unterschiedliche
Anwendungen ergeben, die sich alle auf
dasselbe Grundprinzip zurückführen lassen. Beispielsweise könnten Vermesser
Grenzsteine und Grundstücksgrenzen
darstellen oder Architekten neu entworfene Bauwerke direkt vor Ort in das Echtzeitbild einblenden. Neben den selbst
produzierten Daten stehen darüber hinaus über die im Rahmen von INSPIRE
entstehenden Geodateninfrastrukturen
eine Vielzahl von Geodaten (Bauplanungsgrenzen, Windeignungsgebiete,
Naturschutzgebiete, Biotope, etc.) mit
einheitlichen Normungen öffentlich und
teilweise kostenlos über das Internet zur
Verfügung. Damit könnten Benutzer bei
Gebietserkundungen vorhandene geore-
Abbildung 1: Augmented Reality Applikation mit Datensicht in 3D-Egoperspektive
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ferenzierte Daten in die Anwendung
laden und anzeigen.
„Eine Motivation zur Entwicklung eines
Augmented Reality-Systems war es, die
derzeitigen Bearbeitungsmethoden der
Bodenordnung durch Schaffung eines
neuen Außendienstwerkzeuges für die
Erkundung und Planungsüberprüfung
weiter zu entwickeln.
In der aktuellen Bearbeitungsweise von
Bodenordnungsverfahren werden zu
Beginn und im Verlauf eines Verfahrens
örtliche Gebietserkundungen lediglich
unter Zuhilfenahme von Karten und Plänen durchgeführt, um sich einen Eindruck der Gegebenheiten vor Ort zu verschaffen. Hierbei steht der jeweilige,
regelmäßig nicht ortskundige Bearbeiter
vor der Schwierigkeit, sich präzise und
zielgerichtet im Gelände zu orientieren,
um dann die in den Karten eingezeichneten Objekte (Freileitungen, Biotope, etc.)
den in der Natur vorgefundenen Gegenständen zuzuordnen. Darüber hinaus
lassen sich andere Objekte nicht direkt in
der Natur erkennen, z.B. unterirdische
Leitungen oder Grenzen von Windeignungsgebieten.
Im Ergebnis einer Bodenordnung entsteht unter anderem auch eine gänzlich
neue Flurstücksstruktur des Gebietes.
Hierzu werden die neuen Flurstücke den
Bodeneigentümern vor Ort angezeigt.
Dies erfolgt durch Absteckung und
Signalisierung der Grenzpunkte mit den
bekannten Methoden der Vermessung
(GNSS/terrestrische Vermessung). Mittels geeigneter Kartenausschnitte können die in der Karte dargestellten Grenzpunkte den örtlich abgesteckten Grenzpunkten zugeordnet und den Bodeneigentümern die Grenzverläufe vor Ort
erklärt werden. Jedoch fällt dabei das
Auffinden der markierten Grenzpunkte
nicht immer leicht und auch die Grenzverläufe sind teilweise schwer nachvollziehbar, da eine direkte Sicht zwischen
den einzelnen Grenzpunkten in der Natur
aufgrund weiter Strecken oder bewegter
Topographie nicht immer möglich ist.
Für beide der vorgenannten Anwendungsfälle kann ein Instrument, dass die
Realität mit virtuellen Elementen anzureichern vermag, die praktische Arbeit sehr
unterstützen. Ein entsprechendes System müsste sich durch ein geringes
Gewicht, transportable, ausdauernde
und witterungsunabhängige Technik
auszeichnen, um über mehrere Stunden
und bei jedem Wetter im Gelände eingesetzt werden zu können. Zudem sollte es
mehrbenutzerfähig sein, um anhand der
visualisierten Ergebnisse konstruktive
Diskussionen direkt vor Ort führen zu
können.“ [Kreuziger u. Hehl 2012]
Der vorliegende Artikel geht zunächst auf
die Definition und die allgemeinen
Bestandteile eines Augmented RealitySystems ein und beschreibt danach,
welche konkreten Bestandteile das entwickelte Prototyp-System hat. Später
wird benannt, was das System bereits
jetzt leisten kann und an welchen Stellen
die Weiterentwicklung ansetzt.
3 Augmented Reality
und AR-Systeme
Die Augmented Reality (AR, dt. Erweiterte Realität) ist eine Form der MenschTechnik-Interaktion. Hierbei werden dem
Anwender verschiedenartige Informationen in sein Sichtfeld eingeblendet, z.B.
über Handheld Displays oder über
Datenbrillen. Die Einblendung der Information erfolgt hierbei kontextabhängig
[Bill u. Zehner 2001]. Ebenfalls kann
durch die Anreicherung der unmittelbaren Realität mit zusätzlichen Informationen, die die natürlichen Sinnesorgane
des Menschen ergänzen, von Erweiterung der Realität gesprochen werden. AR
ist folglich nicht allein auf visuelle Interaktion bezogen, sondern kann auch die
Sinne Hören, Riechen, Schmecken,
Tasten einbeziehen. [Azuma u. a. 2001]
Aus technischer Sicht müssen ARSysteme folgende Eigenschaften besitzen:
• sie kombinieren reale und virtuelle
Objekte in einer realen Umwelt,
• sie laufen interaktiv und in Echtzeit
und
• sie stellen reale und virtuelle Objekte
in Bezug zueinander (3D-Registrierung) [Azuma 1997, Azuma u. a. 2001].
UmAR in einen globalen Kontext einzuordnen, kann man sich dem Modell des
Realitäts-Virtualitäts-Kontinuums (engl.
Reality-Virtuality-Continuum) bedienen.
Darin wird der Bereich zwischen realer
Welt und virtueller Welt als Gemischte
Realität (engl. Mixed Reality) bezeichnet
[Milgram u. Kishino 1994]. Wie der Abbildung 2 entnommen werden kann, ist die
Erweiterte Realität in diesem Bereich,
jedoch näher in Richtung „Realität“ und
weiter entfernt der „Virtualität“ einzuordnen.
Erste technische Entwicklungen im Kontext der Erweiterten Realität fanden
bereits in den 60er Jahren statt. 1968
entwickelte der Amerikaner Ivan Sutherland das wohl erste Head-Mounted-Display [Bimber u. Raskar 2005]. Vor allem
die fortgeschrittene Hardwareentwicklung tragbarer Computer (Handhelds) in
jüngster Zeit haben der AR einen neuen
Aufwind gegeben. Von einem großen
Anbieter von Marktforschungsergebnissen (Gartner, Inc.) wird nunmehr
geschätzt, dass AR in den kommenden 5
bis 10 Jahren vollständig in der Gesellschaft bzw. im Alltag etabliert sein wird.
Aktuell ist bereits jetzt zu beobachten,
dass auf dem Mobil- und Smartphonemarkt im Rahmen der ortsbezogenen
Anwendungen (engl. location-aware
Apps) große Aktivitäten stattfinden [Fenn
2010].
4 Allgemeine Bestandteile
eines AR-Systems
Um die oben aufgeführten Eigenschaften
von AR-Systemen zu erfüllen, sind verschiedene Bestandteile erforderlich, die
sich in drei wesentliche Bereiche einteilen lassen [Tönnis 2010]:
• Tracking,
• Darstellung und
•
Interaktion.
Hierbei bezeichnet man den Prozess der
Lagebestimmung des Betrachters oder
von Objekten als Tracking [Tönnis 2010]
und die Zweiwege-Kommunikation zwischen Computer und Benutzer als Interaktion [Bill u. Zehner 2001]. Die Darstellung wiederum ist an das anzusprechende Sinnesorgan gebunden und kann z.B.
akustisch, visuell oder haptisch erfolgen.
Als Apparat zur Bündelung der Bestandteile dient im Allgemeinen ein Rechner,
Abbildung 2: Reality-Virtuality Continuum [Milgram u. Kishino 1994]
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Da der Trimble Yuma nicht über interne
Richtungssensoren verfügt, werden zur
Bestimmung der Orientierungswinkel
externe Sensoren notwendig.
Für das vorliegende System wurde ein
Low Cost Kompass-Modul mit
Abbildung 3: Low Cost Kompassmodul mit Beschleunigungs- und Magnetfeldsensor
der auch über eine Rendering2-Funktionalität verfügt.
5 Entwicklung des Prototypen
Die primäre Zielstellung der Masterarbeit
war es, mit auf dem Markt erhältlichen
Komponenten ein einsatzfähiges ARSystem aufzubauen und fehlende Softwarekomponenten selbst zu entwickeln
Durch das Labor für „Geodätische Mess-
technik“ des Fachbereichs wurde der
Outdoor-Tablet-PCs Trimble Yuma (vgl.
Abbildung 1) beschafft und für die Entwicklung zur Verfügung gestellt. Er vereint in sich wichtige Hardwarebestandteile, wie
• einen CMOS-Kamerasensor,
• einen GPS-Sensor und
• ein berührungsempflindliches Display.
• einem dreiachsigen Beschleunigungsund
• einem dreiachsigen Magnetfeldsensor
verwendet. Hierbei wurde es erforderlich, die Platine in einem geeigneten
Gehäuse zu verbauen (vgl. Abbildung 3)
und am Tablet-PC zu befestigen. Bedingt
durch die verwendeten Sensoren beruht
das entwickelte AR-System auf den Prinzipien Laufzeitmessung, Inertialsensorik
und Direkter Feldabtastung. Es stellt
somit ein Hybrid-Tracking-System dar.
Hierbei wird die Möglichkeit der visuellen
Darstellung mit einem Handheld Display
genutzt, wobei die Überlagerung der virtuellen Objekte mit einem Live-VideoBild nach dem video see-through Prinzip
erfolgt (vgl. Abbildung 4).
Insgesamt wurde bei der Aufstellung der
Systemarchitektur darauf geachtet, den
Softwarebestandteil des Systems unabhängig von der Hardware (Sensorik,
Tablet-PC) zu entwickeln, um die Applikation auf verschiedenen Plattformen
einsetzen und von zukünftigen technischen Hardwareweiterentwicklungen
profitieren zu können.
Abbildung 4: Augmented Reality mittels video see-through Prinzip
Gemeinsam mit den vorgenannten (austauschbaren) Hardware-Komponenten
bilden die nachstehenden
Softwarekomponenten das derzeitige
AR-System:
• eine Anwendungsoberfläche (Eigenprogrammierung)
• ein OCX-Steuerelement3 / X3D-Viewer (BS Contact, Bitmanagement
GmbH) sowie
• Programm-Klassen für die Sensorda-
Abbildung 5:
Hauptoberfläche der AR-Anwendung (unten), Oberfläche „Daten/Verbinden“
(oben rechts), Oberfläche „Tools/Einstellungen“ (oben links)
28 | Baukammer Berlin 2/2012
1 Infrastructure for Spatial Information in
Europe; Akronym für die Richtlinie
2007/2/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen
Gemeinschaft
2 Bezeichnung für die Umsetzung einer real
dreidimensionalen Szenerie in eine zweidimensionale Darstellung durch Projektion
der 3-D-Objektdarstellung in die 2-D-Bildschirmdarstellung.[Bill u. Zehner 2001,
S.225]
3 engl. OCX-Control, Objekt Linking and
Embedding custom control
4 www.vlf-brandenburg.de
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
tenverarbeitung (Eigenprogrammierung) und
• Programm-Klassen für die Geodatenverarbeitung (Eigenprogrammierung).
Die Anwendungsoberfläche wurde programmiert, um Soft- und Hardware
zusammenzuführen, das System zu
bedienen und um Einstellungen am
System vorzunehmen (vgl. Abbildung 5).
Die Entwicklung der Oberfläche erfolgte
hierbei mit der Software Microsoft Visual
Studio 2010 im .NET Framework.
6 Auszug aus den Feld- und
Laborversuchen
Um erste Erfahrungen mit der Erweiterten Realität sowie der Sensorik zu sammeln und die Auswirkungen der getätigten Programmierungen bewerten zu können, standen
• zwei Bodenordnungsgebiete im ländlichen Raum mit umfangreichen Grafikdaten,
• verschiedenen Lagefestpunkte,
• ein dreidimensionales Testfeld für
photogrammetrische Zwecke,
• ein nichtmagnetischer Messpfeiler
und
• ein Innenlabor
zur Verfügung.
Im Labor und auf dem Messpfeiler wurden u.a. Versuche mit Magnetfeldsensor
des Kompassmoduls durchgeführt. Der
verwendete Tablet-PC Trimble Yuma verfügt über einen Erweiterungsschacht, in
dem das Kompassmodul mit den Abmaßen 2.5 x 2.5 x 0.8 cm eingebaut werden
könnte. Im Rahmen
einer Versuchsreihe
wurde jedoch festgestellt, dass der
Magnetfeldsensor
des Kompassmoduls
fehlerhafte
Messwerte ausgibt
und an Trägheit
zunimmt, je näher
es sich am TabletPC befindet. Als
Hauptursachen
werden die magnetische Stifthalterung und die beiden
großen Akkumulatoren
vermutet.
Diesbezüglich wurden
Versuche
unternommen, bis
auf welche Entfernung das Kompassmodul an den
Tablet-PC herangeführt werden kann.
Abbildung 7: AR-System Prototyp
Hierzu wurde auch
die mögliche VerGenauigkeiten des Systems werden in
wendung einer magnetischen Abschirmder Masterarbeit ausführlich beschriefolie getestet (vgl. Abbildung 6). Aus verben.
schiedenen Magnetfeldversuchen wurde
abgeleitet, dass sich die Effekte mittels
7 Stand und zukünftige
Kalibrierung minimieren lassen und der
Weiterentwicklung
Magnetfeldsensor ohne Abschirmung in
Im Rahmen der Masterarbeit ist ein eineinem Minimalabstand von ca. 30 cm
satzfähiges Prototyp-AR-System (vgl.
vom Tablet-PC verwendet werden kann.
Abbildung 7) entstanden, dessen Funktionstüchtigkeit gegeben ist, das als ausDie Ergebnisse aller Labor- und Feldverführbare Windows-Anwendungsdatei
suche bezüglich der verwendeten Sen(*.exe) zur Verfügung steht und auf beliesorik und zum AR-System allgemein
bigen Tablet-PCs einsetzbar ist. Mit dem
sowie Aussagen zu den erreichbaren
Abbildung 6: Versuche mit dem Magnetfeldsensor
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29
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
in Augmented Reality. In: IEEE ComputerGraphics 21 No. 6 (2001), S. 34–47
[Azuma 1997]
AZUMA, Ronald T.: A Survey of Augmented
Reality. In: Presence 6 No. 4 (1997), S. 355–
385
Prof. Dr.-Ing.
Udo Kraft,
Ulf Kreuziger,
Dr.-Ing.
Jens Karstedt
derzeitigen Entwicklungsstand des
Systems ist es dem Anwender möglich,
Geodaten im X3D-Format von einem
lokalen Datenträger oder aus dem Internet zu laden und anzuzeigen. Ebenfalls
ist eine Datenkonvertierung digitaler Vektordaten anderer Formate in das X3DFormat mit den programmierten Werkzeugen des Systems möglich.
Es gilt nun das System in der Praxis zu
erproben und schrittweise weiterzuentwickeln. Zukünftig sollen Online-Datenabfragen an die Geodateninfrastrukturen
(z.B. GDI-BE/BB) unter Nutzung der
bereitgestellten Services (z.B.Web Feature Services) mit automatischer Konvertierung und Anzeige der Daten direkt vor
Ort ermöglicht werden. Ebenfalls soll das
System mit anderen Sensoren getestet
und ggf. erweitert werden, z.B. präzise
Low Budget GNSS-Empfänger und kreiselgestützte Orientierungsaufnehmer.
Darüber hinaus bildet die Einbeziehung
von Geländemodellen zur dreidimensionalen Datenaufbereitung und Höhenbestimmung einen weiteren Entwicklungsschwerpunkt.
Als Partner für die Erprobung und Weiterentwicklung des AR-Systems konnte der
Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg4 gewonnen
werden.
[Bill u. Zehner 2001]
BILL, Ralf ; ZEHNER, Marco L.: Lexikon der
Geoinformatik. Heidelberg : Herbert Wichmann, 2001
[Bimber u. Raskar 2005]
BIMBER, Oliver ; RASKAR, Ramesh: Spatial
Augmented Reality: Merging Real and Virtual
Worlds. Wellesley : A K Peters, Ltd., 2005
[Fenn 2010]
FENN, Jackie: Hype Cycle for Emerging Technologies, 2010. Stamfort, USA : Gartner Corporate Marketing, 2010
[Kreuziger 2011]
KREUZIGER, Ulf: Einsatzmöglichkeiten der
Augmented Reality für geodätische Zwecke.
Berlin, Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences, Masterarbeit,
2011
[Kreuziger u. Hehl 2012]
KREUZIGER, Ulf ; HEHL, Klaus: Entwicklung
einer AR-Applikation für die Planung und
Bodenordnung. In: zfv - Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement
(2012). – (im Druck)
Literatur
[Milgram u. Kishino 1994]
MILGRAM, Paul ; KISHINO, Fumio: A Taxonomy of Mixeld Reality Visual Displays. In: SPIE
2351 (1994), S. 282–292
[Azuma u. a. 2001]
AZUMA, Ronald ; BAILLOT, Yohan ; BEHRINGER, Reinhold ; FEINER, Steven ; JULIER,
Simon ; MACINTYRE, Blair: Recent Advances
[Tönnis 2010]
TÖNNIS, Markus: Augmented Reality: Einblikke in die Erweiterte Realität (Informatik im
Fokus). Heidelberg : Springer, 2010
Baukultur ist … Ingenieurbaukunst
Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann
„Von der Komposition zum Detail sorgfältig und mit dem Anspruch einer ganzheitlichen Qualität gestaltet, werden Ingenieurbauten vielmehr zu Ingenieurbaukunst.“
Stephan Engelsmann, Stuttgart
Es wird sehr gerne übersehen, dass sich
die Baukunst in einer Reihe von Punkten
erheblich von anderen Künsten unterscheidet. Bauwerke haben stets eine
Funktion und in der Regel einen anderen
Maßstab als Kunstwerke. Es ist der Maßstab, der ein Nachdenken über Statik,
Tragverhalten und Fertigung unabdingbar macht: ein sehr einfacher Zusammenhang, der die Baukunst untrennbar
mit den Ingenieurwissenschaften verknüpft.
30 | Baukammer Berlin 2/2012
Die Schöpfer von
Baukunst
sind
Architekten und
Bauingenieure
gleichermaßen.
Die Beiträge der
beiden Disziplinen sind von der
Bauaufgabe
abhängig. Unter
Ingenieurbauten
© Staatl. Akademie der
verstehen wir die
Bildenden Künste Stuttgart
Bauwerke, die in
der Regel von Bauingenieuren entwikkelt, entworfen, konstruiert und bemessen werden. Unter Ingenieurbaukultur
subsummieren wir sehr vielfältige Bauaufgaben, beispielsweise Infrastruktur
und Verkehrswege. Straßen, Schienenwege und Wasserwege verbinden Men-
schen und Kulturen. Eine funktionierende
Infrastruktur ist die Voraussetzung für
Mobilität und somit eine zentrale Grundlage einer globalisierten Gesellschaft.
Teil der Verkehrswege sind die Infrastrukturbauwerke: insbesondere Brücken und
Tunnel. Infrastrukturbauwerke sind aber
auch die Knotenpunkte der Verkehrswege wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen.
Es gilt einerseits, Hindernisse zu überwinden. Aber es gilt genauso, Verkehrsbauwerke in einen urbanen oder landschaftsarchitektonischen Kontext zu
integrieren, dies in vielen Fällen in interdisziplinärer Arbeitsgemeinschaft mit
Stadtplanern oder Landschaftsarchitekten.
Ingenieurbaukultur ist auch die EnergieArchitektur. Darunter verstehen wir alle
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
Bauwerke, die der Erzeugung beziehungsweise dem Transport von Energie
dienen, beispielsweise Wasserkraftwerke, Windkraftanlagen und Solarkraftwerke, Hochspannungsmasten, aber auch
Talsperren und Offshore-Plattformen.
Neben der Versorgung mit Energie und
Strom ist auch die Versorgung des Menschen mit Wasser ein bedeutsamer Teil
der Ingenieurbaukultur. Nicht immer sind
diese Bauwerke so eindrucksvoll wie beispielsweise die römischen Aquädukte. In
vielen Fällen sind sie unspektakulär, aber
notwendig. Brunnen, Wassertürme,
Wasserspeicher und selbstverständlich
auch ein zuverlässig funktionierendes
Rohrleitungsnetz gewährleisten die Wasserversorgung und an vielen Orten auch
die Nahrungsmittelproduktion. Abwassersysteme und Kläranlagen sind nicht
nur grundlegende Voraussetzungen des
Umweltschutzes, sondern auch der
menschlichen Hygiene und Gesundheit
und übrigens eine der Ursachen für
unsere seit dem späten 19. Jahrhundert
zunehmende Lebenserwartung.
Eine elementare Aufgabe der Baukultur
ist auch der Schutz des Menschen vor
der Natur, ein keinesfalls abgeschlossenes Kapitel der Menschheitsgeschichte:
Bauingenieure können Erdbeben und
Flutkatastrophen nicht verhindern, aber
erdbebensicheres Bauen und Schutzbauwerke können sehr wohl deren
furchtbare Folgen lindern. Ingenieurbaukunst umfasst aber auch eine Reihe von
sehr vergnüglichen Konstruktionen: denken Sie an die Riesenräder und Achterbahnen der Volksfeste und Vergnügungsparks. Phantastische, tollkühne
Ingenieurstrukturen!
Nicht zuletzt leisten Ingenieure einen
unverzichtbaren Beitrag in der Planung
von Gebäuden, in diesem Fall an der SeiStephan Engelsmann
Prof. Dr.-Ing. Bauingenieur
geb. 1964 in Augsburg. Bauingenieurstudium, TU München. Wissenschaftl. Assistent bei Jörg Schlaich
und Kurt Schäfer, Universität Stuttgart. Dissertation über integrale
Betonbrücken. Architekturstudium,
University of Bath. 1999 bis 2007
Werner Sobek Ingenieure. Seit 2002
Professor für Konstruktives Entwerfen
und Tragwerkslehre, Staatl. Akademie
der Bildenden Künste Stuttgart. 2007
Engelsmann Peters Beratende Ingenieure.
1 Energie-Architektur: nachhaltig und
ästhetisch. Windenergieanlage Nordex
N90 © Nordex SE
ästhetischen Bedeutung in einer modernen, globalisierten Gesellschaft nicht
gerecht. Von der Komposition bis zum
Detail sorgfältig und mit dem Anspruch
einer ganzheitlichen Qualität gestaltet,
werden Ingenieurbauten vielmehr zu
Ingenieurbaukunst. Robert Maillarts Salginatobelbrücke ist genauso ästhetisch
wie Le Corbusiers Notre-Dame-du-Haut
de Ronchamp und die Talsperre von Verzasca ist nicht weniger erhaben als die
Pyramiden von Gizeh. Der Ingenieurbau
ist eine Kunstform, die parallel zu und
trotzdem unabhängig von der Architektur
und anderen Künsten besteht!
Ingenieure sind die genialen und kreativen Erfinder und Schöpfer dieser Kunstform, die nicht nur, aber auch von technischen Entwicklungen und Innovation
abhängig ist. Sie gestalten die Zukunft,
aber sie begreifen sich nicht als Egozen-
2 Aquädukt von Segovia, ein Beispiel für
die hoch entwickelte Ingenieurbaukunst in römischer Zeit © Jörg Radestock
te von Architekten. Es gibt heute kein
anspruchsvolles Gebäude, das ohne
Tragwerksplaner, Ingenieure für Energieeffizienz oder Ingenieure für Gebäudetechnologie errichtet wird. In vielen Fällen sind es die Beiträge der Ingenieure –
vom strukturoptimierten und filigranen
Tragwerk über die hochleistungsfähige
Fassade bis zum innovativen und nachhaltigen Energiekonzept –, die ein Bauwerk aus der grauen Gebäudemasse
hervorheben und einzigartig machen.
Es kann zusammenfassend ohne Übertreibung festgestellt werden, dass ohne
génie civil keine moderne Gesellschaft
funktioniert! Bei der Erfüllung dieser vielfältigen Aufgaben dienen Ingenieure im
aristokratischen Sinne des Wortes: sie
stellen ihr Wissen und ihre Intelligenz der
Gesellschaft zur Verfügung und leisten
so einen überragenden Beitrag zur
menschlichen Kultur. Voraussetzung ist
ein hohes Maß an Verantwortung, denn
die meisten Menschen nehmen funktionsfähige ingenieurtechnische Systeme
für selbstverständlich.
Ingenieurbauten sind aber nicht nur funktional, sondern auch gestalterisch hochanspruchsvolle Bauwerke, landschaftsprägend und raumbildend, und aus diesem Grund wie Gebäude Teil der gebauten Umwelt. Ingenieurbauwerke geringschätzig als Zweckbauten zu bezeichnen, wird ihrer funktionalen und
3 Meisterwerk der Ingenieurbaukunst:
Robert Maillarts Salginatobelbrücke bei
Schiers. © Karl Telleen
4 Erhaben und funktional: Überlauf der
Talsperre von Verzasca.
Foto:
mit freundlicher
Genehmigung S.
Engelsmann
triker, deren einziges Anliegen es ist, sich
selbst zu verwirklichen: einer der Gründe, warum Ingenieurleistungen in vielen
Fällen und ungerechtfertigt namenlos
bleiben. Es ist zu wünschen, dass die
Menschen eines Tages den Beitrag der
Ingenieure zur Baukunst besser verstehen und begreifen, dass sich Baukultur
nicht in Schönheit erschöpft. Es ist viel
anspruchsvoller, die Schönheit mit der
Funktion zu verbinden und die Welt der
Technik mit der Welt des Geistes zu vereinen!
www.bundesstiftung-baukultur.de
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
Bachelor-/Master-Ausbildung muss akademisch bleiben!
Nicht-Akademischer «Bachelor
Professional» wird abgelehnt
Sachverhalt muss in allen einschlägigen
Gesetzen auch so geregelt werden.
Die IfKom – Ingenieure für Kommunikation – stehen den akademischen Bildungsgraden, die nach den Beschlüssen
von Bologna eingeführt wurden, aufgeschlossen gegenüber. Bachelor und
Master stehen auch in dem Bereich der
Ingenieurwissenschaften neben dem
hoch anerkannten Diplom-Ingenieur für
eine national wie international anerkannte akademische Hochschulausbildung.
Bachelor und Master der Ingenieurwissenschaften sind mit ihrer Hochschulausbildung nach Auffassung der IfKom
den Ingenieuren gleich zu stellen. Dieser
Demgegenüber lehnen die IfKom die Vermischung akademischer Grade mit langjährig bewährten handwerklichen Ausbildungsqualifikationen ab. So wäre etwa
die Bezeichnung «Bachelor professional» für Meister oder Fachwirte irreführend. Die bisher gegebene Transparenz
zwischen handwerklicher und akademischer Bildung mit ihren jeweiligen Ausprägungen ginge praktisch verloren. Dies
kann jedoch nicht Sinn von Neuregelungen auf nationaler und europäischer
Ebene sein.
Europa bedroht die
Ingenieurpromotion
In Europa findet derzeit eine Diskussion zu Promotionsformaten statt. Demnach wird eine Zweiteilung der Promotionsformate (third cycle) in einen PhD
und ein Engineering Doctorate vorgeschlagen. Während der PhD als Einstieg in die wissenschaftliche Karriere
gesehen wird, soll das Engineering
Doctorate als industriegetrieben betrachtet werden.
Der Fakultätentag der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten e.V. (4ING) befürchtet nun
eine überbordende Bürokratie, die zu
einer Verringerung der Qualität von
Wissenschaft und zu einer Absenkung
der Qualifikation von promovierten
Ingenieuren führen wird.
Es sei Tatsache, so 4ING in einer Pressemeldung, dass das deutsche Format der Ingenieurpromotion, sowohl
zur Ausbildung des Führungsnachwuchses der Wirtschaft als auch als
Vorbereitung für eine wissenschaftliche Karriere, hervorragend funktioniere. Die deutschen Ingenieure und Technischen Universitäten könnten mit
einem Verweis auf die wirtschaftliche
Kraft Deutschlands stolz auf das eigene System referenzieren und benötigten die von Europa vorgetragenen verschulten, bürokratisch überwachten
und ausdifferenzierten Systeme nicht.
Quelle:
zbi nachrichten 1-12
32 | Baukammer Berlin 2/2012
Ebenso wie die IfKom hatte sich auch der
Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) gegen die Einführung eines
«Bachelor Professional» bzw. «Master
Professional» als einen neuen Abschluss
in der beruflichen Weiterbildung ausgesprochen. Die Bezeichnung eines Ausbildungsabschlusses, mit der Wortkombination Bachelor oder Master, der ohne
akademische Aus- oder Fortbildung
erworben werden kann, wird strikt abgelehnt. „Ein solcher Titel wertet die Berufsbildung nicht auf, sondern sorgt dafür,
dass der Bachelor-Grad nichts mehr
aussagt. Ist es bereits jetzt mit Schwierigkeiten verbunden, die an den deutschen
Hochschulen
angebotenen
Bachelor-Abschlüsse objektiv zu verglei-
chen, würde ein zusätzlicher HandwerkBachelor die Verwirrung noch verstärken“, sagte VDV-Präsident Wilfried Grunau.
„Hochwertige Qualifikationen in der Bildung und Ausbildung sind entscheidend
für die Zukunftsfähigkeit des Standortes
Deutschland. Dafür brauchen wir eine
Vielfalt unterschiedlicher Angebote mit
klar differenzierten Profilen. Wir sprechen
uns aber ganz entschieden gegen den
Wunsch der Wirtschaftsminister aus, die
Abschlüsse »Bachelor/Master Professional» für Meister und Techniker einzuführen.
Der Titel verwirrt und führt zu mangelnder
Akzeptanz des Bachelor-Grades insgesamt“, so Grunau. „Das deutsche Handwerk und die berufliche Aus- und Weiterbildung genießen grenzüberschreitend
einen sehr guten Ruf. Der VDV unterstützt deshalb die Bemühungen des
deutschen Handwerks, den im deutschsprachigen Raum hoch angesehenen
Meistertitel und die dahinter stehende
anspruchsvolle berufliche Ausbildung
auch auf EU-Ebene zu der geforderten
Anerkennung zu bringen. Ein „Bachelor
Professional“ ist dafür nicht notwendig
und kontraproduktiv“.
(IfKom/VDV)
AHO-Mitgliederversammlung:
HOAI-Reform 2013 im Fokus der Diskussion
Dass die HOAI-Reform 2013 mehr und
mehr in die entscheidende Phase geht,
demonstrierten die engagierten Diskussionsbeiträge und die einhellige Auffassung der mehr als 70 Vertreter aus den 43
Mitgliedsorganisationen des AHO, die
erneut die schnellstmögliche Umsetzung
der HOAI-Novellierung bis 2013 und
zudem eine umgehende Grundsatzentscheidung über die Rückführung der
Planungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik,
Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnische Leistungen (Teile VI, XIII HOAI 1996) in das verbindliche Preisrecht der HOAI gefordert haben. Durchweg positiv wurde die nach einigen Ver-
zögerungen erfolgte Beauftragung des
Honorargutachtens durch das BMWi (s.
Ausgabe 1/2012) aufgenommen. Große
Sorge bereitet hingegen der immer enger
werdende Zeitplan, der keinen Puffer für
mögliche weitere Verzögerungen mehr
beinhaltet. Folgerichtig hat die Mitgliederversammlung des AHO einstimmig
und mit Nachdruck eine unverzügliche
Grundsatzentscheidung zur Rückführung der Planungsleistungen der Teile VI,
X-XIII HOAI 1996 in das verbindliche
Preisrecht gefordert. Eine weitere Vertagung dieser zentralen Entscheidung ist
keinesfalls hinnehmbar, fasste der AHOVorsitzende Ernst Ebert das einhellige
Votum zusammen. Gemeinsam mit Bundesingenieurkammer und Bundesarchi-
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
Anpassung der Honorartafeln sicherzustellen, die
sowohl der komplexen Entwicklung des Planungsgeschehens als auch der wirtschaftlichen Situation in
den Architektur- und Ingenieurbüros Rechnung trägt.
AHO beauftragt
Gutachten
zur Entwicklung der
Planungsprozesse 1992 –
2012
Ing. Ernst Ebert, Vors. AHO
tektenkammer soll diese zentrale Frage
in einer Resolution gegenüber dem
BMWi und der Politik artikuliert werden.
Aber auch die vom Bundesrat geforderte
Überprüfung der Honorarstruktur stand
im Mittelpunkt der Diskussion, denn die
seit 1996 erstmalig erfolgte pauschale
Anhebung aller Honorarsätze um 10% im
Jahre 2009 hat sich vielfach nicht im gleichen Maße ausgezahlt, sondern hat im
Gegenteil durch grundlegende Änderungen einzelner Tatbestände der HOAI (z.B.
Bauen im Bestand) an vielen Stellen zu
teilweise erheblichen Honorarminderungen geführt. Daher ist es notwendig, die
Honorar mindernden Tatbestände zu
korrigieren und die wirtschaftliche
Zur Verdeutlichung der
Für die Baukammer Berlin: Dr.-Ing. Jens Karstedt,
erheblichen
Veränderungen im Planungsgeschehen und des gestiegenen Planungsaufwandes in
den letzten beiden Jahrzehnten wurde durch Herrn
Dr. Klingenberger (TU
Darmstadt) die Konzeption
des vom AHO beauftragten
Forschungsauftrages dargestellt (www.aho.de). Die
generellen Veränderungen
des Planungsablaufes im
Hinblick auf Komplexität,
Nachhaltigkeit, EnergieefDipl.-Ing. Dieter Enseleit,
fizienz, normative und
rechtliche RahmenbedinStand der Diskussionen zur rechtlichen
gungen etc. sind im Prüfungsauftrag des
Qualifizierung des Architekten- und IngeBMWi-Honorargutachtens nicht enthalnieurvertrags, des Bedarfs an Sonten. Das AHO-Gutachten, das diese Lükderregelungen für den Architekten- und
ke schließen soll, wird spätestens zum
Ingenieurvertrag, der Einbeziehung von
30.09.2012 vorliegen, damit die ErgebFragen des Verbraucherschutzes, insbenisse noch in die laufende Honoraruntersondere ein besonderes Kündigungssuchung im BMWi eingebracht werden
recht, Fragen der Teilabnahme und des
können.
Überprüfung des Architekten- und
Ingenieurvertragsrechts
Trotz der intensiven Beschäftigung mit
der Novellierung der HOAI 2009 hat sich
der AHO auch sehr intensiv in die laufende Diskussion zur Überprüfung des
Bauvertragsrechts im BundesministeriDr. Peter Traichel
um der Justiz (BMJ) eingebracht. In seinem Gastvortrag informierte der Leiter
der
Unterarbeitsgruppe
Architektenund
Ingenieurvertragsrecht
im
BMJ, Dr. Gerhard Schomburg, die Mitgliedsorganisationen des AHO über den
aktuellen Sachstand der
Beratungen zur Schaffung
spezieller Regelungen des
Architekten- und Ingenieurvertragsrechts
im
Herbert Barton, Hauptgeschäftsführer des BDB,
BGB.
Er
erläuterte
den
und Dr.-Ing. Jens Karstedt
Ing. Ernst Ebert im Gespräch
mit Dipl.-Ing. Dieter Enseleit
Baukammer Berlin 2/2012 |
33
Bau 2-12 Umbruch 3
20.06.2012
15:39 Uhr
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
Dipl.-Volkswirt Herbert Barton (links), Dipl.-Ing. Ulrich Kammeyer
Beginns der Mängelgewährleistungsfrist
sowie die angesichts der erheblichen
wirtschaftlichen Risiken sehr drängende
Frage der Gesamtschuldnerischen Haftung der Architekten und Ingenieure mit
den bauausführenden Unternehmen.
Besonderen Diskussionsbedarf haben
die skizzierten Überlegungen zur Einführung eines besonderen Kündigungsrechts von Auftraggeber und Auftragnehmer in einer relativ frühen Phase des Vertrages (Konzeptfindungsphase) erzeugt.
In zahlreichen Wortbeiträgen wurde
deutlich, dass eine solche Lösung eher
eine Verschlechterung des Status quo für
Architektur- und Ingenieurbüros darstellen würde, nicht zuletzt durch eine
zunehmende Vertragsunsicherheit und
unkalkulierbare Personalvorhaltekosten.
Die Teilnehmer machten deutlich, dass
bestehende Vertragsgestaltungen (Stufen- bzw. Optionsverträge) in der Praxis
zu befriedigenden Lösungen geführt
haben. Daher bestehe keine Regelungsnotwendigkeit.
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Dipl.-Ing. Wieland Sommer (Präsident der Brandenburgischen
Ingenieurkammer), Dr. Peter Traichel, Dr.-Ing. Jens Karstedt
• Absicherung durch eine vom Besteller
abzuschließende Objektversicherung
Diskussion wird nunmehr in der Hauptarbeitsgruppe Bauvertragsrecht im BMJ
fortgeführt. Angesichts der noch sehr
frühen Phase gesetzgeberischen Überlegungen sei derzeit offen, ob eine Gesetzgebungsinitiative noch in dieser Legislaturperiode bis 2013 realistisch ist.
Immerhin kündigte Dr. Schomburg die
Vorlage des Abschlussberichts der
Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht für das
Jahr 2012 an. In der lebhaften und intensiven Diskussion wurden dem Vertreter
des BMJ weitere praxisrelevante Themen auf den Weg gegeben, z.B. Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung, Rechtsfolgen der Einführung
von Eurocodes oder auch Nichtbewertung des Angebotspreises im VOF-Vergabeverfahren.
• Einschränkung der Gesamtschuldnerischen Haftung durch eine Regelung der Rangfolge der Anspruchnahme/Vorrang der Nacherfüllung
Wiedereintritt der Ingenieurkammer
Mecklenburg-Vorpommern
in den AHO
Dr. Schomburg konnte zu dem besonders interessierenden Aspekt der
Gesamtschuldnerische Haftung leider
noch keine Patentlösung verkünden,
wies aber auf die verschiedenen
Lösungsansätze hin, mit denen sich die
Arbeitsgruppe im BMJ bislang befasst
hat:
• Völlige Abschaffung der Gesamtschuldnerischen Haftung der am Bau
Beteiligten
• Absicherung des Bestellers durch
eine vom Bauunternehmen abzuschließende Versicherung oder eine
vom Bauunternehmer zu stellenden
Sicherheit
Die bislang ergebnisoffen geführte
Ein sehr erfreuliches Resultat der
diesjährigen AHO-Mitgliederversammlung ist der Wiedereintritt
der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in den AHO.
Herr Dipl.-Ing. Rolf Schmidt
begründete den Antrag der Ingenieurkammer, der einstimmig
angenommen worden ist. Damit
sind wieder alle Ingenieurkammern im AHO vereint und stärken
dessen Kompetenz auf bundespolitischer Ebene zur Wahrung
der Honorar- und Wettbewerbsinteressen der Ingenieure
und Architekten. Der AHO-Vorsitzende Ernst Ebert dankte für das
Vertrauen in die Arbeit des AHO
und kündigte eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an.
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
Senatsverwaltung fur Stadtentwicklung und Umwelt
Merkblatt für die Aufgaben der Prüfsachverständigen
für energetische Gebäudeplanung
Stand 16.03. 2012
I.
Allgemeine Hinweise zum 4Augen-Prinzip nach der ENEVDurchführungs-Verordnung Berlin
(ENEV-DV BLN)
Die Überprüfung darüber hinaus
gehender Anforderungen z. B. der
Unterschreitungsquoten öffentlicher
Bauherren zur Erfüllung einer Vorbildfunktion oder für die Erfüllung von
Fördervoraussetzungen ist nicht
Gegenstand der Überprüfung durch
PSVeGP im Sinne der EnEV-DV Bln.
Allgemeine Hinweise
Das Erfordernis zur Überprüfung von
Nachweisen über die Einhaltung der
EnEV (EnEV-Nachweise) und von
Energieausweisen ergibt sich aus der
EnEV-Durchführungsverordnung
Berlin (EnEV-DV Bln)1:
Bei allen Neubauten – Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten, Nichtwohngebäuden – und bei
Änderungen von Bestandsgebäuden, für die nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) wahlweise oder
pflichtgemäß eine gesamtgebäudebezogene Energiebilanzierung durchgeführt wird, muss der Bauherr (BH)
nach § 1 EnEV-DV Bln
– Nachweise über die Erfüllung der
Anforderungen der EnEV (EnEVNachweise),
– die nachweisgerechte und für die
Einhaltung der EnEV relevante
Bau- und anlagentechnische Ausführung und
– die auf der Grundlage der EnEVNachweise ausgestellten Energieausweise durch eine/n Prüfsachverständige/n für energetische
Gebäudeplanung (im folgenden
Text als PSVeGP bezeichnet) stichpunktartig auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen (s. a.
Hinweise zur EnEV-Durchführungsverordnung).
Allgemeine Grundsätze
für die Überprüfung
1. Die
Plausibilitätskontrolle
der
PSVeGP beschränkt sich auf die Einhaltung der Anforderungen der EnEV.
1
Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEVDurchführungsverordnung Berlin – EnEVDV Bln) vom 18.12.2009 (GVBl. S. 889),
geändert durch Verordnung vom 17.
Dezember 2010 (GVBl. S. 665)
2. PSVeGP müssen ihre Aufgaben persönlich, unparteiisch, unabhängig
und weisungsfrei erfüllen. Sie dürfen
bei Vorhaben, an denen sie planend
oder bauausführend beteiligt sind,
nicht prüfend tätig werden.
3. Die Überprüfung der EnEV-Nachweise, der Bauausführung und der Energieausweise erfolgt unabhängig von
bauordnungsrechtlichen Anzeigeoder Genehmigungsverfahren gegenüber dem und im Auftrag des verantwortlichen Bauherren. Andere baurechtliche oder nach anderen Vorschriften geforderte Überprüfungen
bleiben unberührt.
4. Der PSVeGP überprüft die EnEVNachweise und die Energieausweise
stichpunktartig auf Richtigkeit und
Vollständigkeit sowie die Bauausführung in Stichproben. Aufwand, Umfang und Dichte der Überprüfungen
hängen wesentlich ab von dem
Gebäudetyp, der Komplexität des
Vorhabens und der Einzelmaßnahmen, dem verwendeten Berechnungsverfahren sowie der Qualität
und der Nachvollziehbarkeit der zu
Grunde liegenden Unterlagen und
Dokumente.
5. Art und Umfang der zur Prüfung einzureichenden Unterlagen sind vom
PSVeGP vorhabenspezifisch rechtzeitig in der Planungsphase bzw. vor
jeder Prüfphase festzulegen.
6. Der Bauherr bzw. der Betreiber sind
dafür verantwortlich, dem PSVeGP
alle für die Überprüfungen erforderlichen Zeichnungen, Unterlagen, Kontakt- und sonstige Daten rechtzeitig
bereit stellen.
7
Im Rahmen seiner Überprüfung weist
der PSVeGP auf offensichtliche
Unstimmigkeiten, Unrichtigkeiten
und Unvollständigkeiten hin:
a. Hat ein PSVeGP Bedenken gegenüber der Vollständigkeit oder Prüffähigkeit von Unterlagen oder
gegenüber der Richtigkeit oder
Nachvollziehbarkeit von EnEV Nachweisen, Bauausführungen
oder Energieausweisen übermittelt der PSVeGP diese dem Bauherren bzw. dem Eigentümer
unverzüglich.
b. Der Bauherr ist dazu angehalten,
die Bedenken des PSVeGP durch
Ergänzungen von Unterlagen oder
Angaben, Änderungen der Planung oder ggf. andere gleichwertige Lösungsvorschläge auszuräumen. Eventuelle Anpassungen der
EnEV-Nachweise sind vom Bauherren eigenverantwortlich zu veranlassen.
c. Kommt es bezüglich des EnEVNachweises zu keiner Einigung
zwischen dem verant- wortlichen
Bauherren/ Eigentümer und dem
PSVeGP, wird der Sachstand
ebenfalls in einem Bericht dokumentiert und dem Bauherren übergeben. Der PSVeGP informiert
darüber unverzüglich die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
8. Für die Bestätigungen der Richtigkeit
und Vollständigkeit der EnEV-Nachweise bzw. der Energieausweise
sowie für die Abfassung der Überprüfungsberichte stehen im Formularservice auf der Internetseite der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Formulare bauaufsicht156, bauaufsicht157 und
bauaufsicht158 zur Verfügung. Der
Bauaufsichtsbehörde sind die Bestätigungen auf Verlangen vorzulegen.
Alle Überprüfungsschritte sind in den
Formularen bzw. Ergänzungen zu
den Formularen vom PSVeGP nachvollziehbar zu dokumentieren. Die
Bestätigungen für die Beantragung
von Ausnahmen und Befreiungen
erfolgt formlos.
Baukammer Berlin 2/2012 |
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Bau 2-12 Umbruch 3
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
II. Ablauf einer Überprüfung
Schema
PHASEN DER ÜBERPRÜFUNG DER EINHALTUNG VON EnEV-ANFORDERUNGEN
Überprüfung der EnEV-Nachweise auf Richtigkeit und Vollständigkeit:
Übereinstimmung der Planung mit den EnEV-Anforderungen?
Phase I
ja
nein
Vor Baubeginn
Hinweise, Nachweise anpassen (BH)*
Bestätigung der EnEV-Nachweise
Formular bauaufsicht 156
Stichprobenkontrolle der Bauausführung
Übereinstimmung der Ausführung mit den EnEV-Nachweisen?
ja
nein
Phase II
ab Baubeginn
Ausführung
anpassen (BH)*
EnEV-Nachweise
anpassen (BH)*
Überprüfungsbericht
Formular bauaufsicht 157
Abgleich der Nachweise aus der Phase I mit den ggf. aktualisierten
EnEV-Nachweisen und dem Überprüfungsbericht
ggf. aktualisierte Nachweisbestätigung
Formular bauaufsicht 156
Phase III
nach Baufertigstellung
Überprüfung des Energieausweises auf Richtigkeit und Vollständigkeit
Übereinstimmung der Daten mit denen der bestätigten EnEV-Nachweisen?
ja
nein*
Bestätigung des Energieausweises
bauaufsicht 158
* Können eine oder mehrere Bestätigungen vom PSVeGP wegen Abweichungen von der EnEV, die eine Ordnungswidrigkeit oder die
Nichteinhaltung der EnEV zur Folge haben können, trotz Hinweise nicht ordnungsgemäß ausgestellt werden, informiert der PSVeGP unverzüglich
die zuständige Bauaufsichtsbehörde darüber.
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Die EnEV-Nachweise sind keine bautechnischen Nachweise im Sinne der
BauO Bln. Sie müssen jedoch entsprechend der EnEV-DV Bln durch einen
PSVeGP geprüft werden. Die geprüften
EnEV-Nachweise - einschließlich der
energetischen Berechnungen, Auflistungen der zugrunde gelegten Baustoff- und
Anlagenkennwerte sowie Hinweisen auf
die Wärmebrückenminimierung, Luftdichtheit und Anlagentechnik - müssen
an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen.
Grundlagen für die Überprüfung der
EnEV-Nachweise
(Grundsätze und Umfang der Überprüfung der EnEV-Nachweise, Anforderungen an Inhalte und erforderliche Unterlagen)
1. Für die Überprüfung sind dem
PSVeGP alle erforderlichen Daten,
Unterlagen rechtzeitig bereit zu stellen. Der Bauherr muss dem PSVeGP
auch die Kontaktdaten des Entwurfsverfassers, des Nachweiserstellers
sowie gegebenenfalls weiterer beteiligter Fachplaner benennen.
2. Der zu prüfende EnEV-Nachweis soll
den für die Ausführung vorgesehenen
Planungsstand aufweisen und entsprechend datiert und vom Bauherren gekennzeichnet sein. Planungszwischenstände sind nicht Gegenstand der Überprüfung.
3. Das Ergebnis der Überprüfung ist im
Formular bauaufsicht156 zu dokumentieren und ggf. zu erläutern. Die
(vorläufige) Bestätigung des EnEVNachweises einschließlich möglicher
Hinweise und Erläuterungen sind
dem Bauherren vor Baubeginn auszuhändigen.
4. Die EnEV-Nachweise sind unter
Berücksichtigung der in der Anlage
enthaltenen, nicht abschließenden
Checkliste bekannter Fehlerquellen
zu überprüfen. Die Überprüfung der
EnEV-Nachweise erfolgt optional
bzw. nach Erfordernis
– durch Validitätsprüfung von relevanten Eingabedaten bzw. den
Abgleich der relevanten Eingabedaten mit den in den EnEV-Nachweisen (bzw. die im Energieausweis) angegebenen Ergebnisse
und
– nach Erfordernis – z.B. bei auffälligen Abweichungen, die auf eine
Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 27
EnEV hinführen können – durch
Zeitpunkt: vor Baubeginn
–
Stichprobenartige Prüfung der vorgelegten energieeinsparrechtlichen
Nachweisberechnung vor Baubeginn
–
Überprüfung von formellen, geometrischen, baulichen und anlagentechnischen
Nachweisparametern in einem Umfang, wie er nach Ermessen des PSVeGP für
die Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit im konkreten Einzelfall
fachlich erforderlich und angemessen ist
–
Erstellen des Prüfbescheids unter Verwendung des Formulars bauaufsicht156
zur Vorlage auf der Baustelle und zur Aufbewahrung beim Bauherrn.
eine gezielte Überprüfung von
relevanten Rechnungswegen.
- Nachweis des sommerlichen
Wärmeschutzes
5. Der PSVeGP überprüft stichprobenhaft auf Richtigkeit, Vollständigkeit
und Nachvollziehbarkeit (Ausführung
Referenzgebäude):
- anlagentechnische Eingabedaten: Heiz-, Kühl-, Lüftungs-,
Warmwasserkreise, Beleuchtung entsprechend der Gebäudetypologie, Primärenergiefaktoren, ...
– geometrische Eingabedaten: Kubatur-, Flächen- und Leitungslängenermittlung
– Zonierungen, Wahl der Nutzungsprofile,
– Zulässigkeit von Vereinfachungen,
thermische Konditionierungen, etc.
– U-Werte der relevanten Bauteile
der Gebäudehülle (Bauteilkatalog): Wärmeübergangswiderstände, Wärmeleitfähigkeit, Zuschläge
für Befestigungsmittel o. ä., opake
und transparente Bauteile, Fundamente, etc.
– Wärmebrückennachweise:
- pauschaler Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,10 bzw. 0,15
W/(m2K) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche, d. h. keine rechnerische
Überprüfung erforderlich
- reduzierter pauschaler Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05
W/(m2K) für die gesamte übertragende Umfassungsfläche
über Anwendung der Planungsbeispielen nach DIN 4108 Bbl. 2,
d. h. Überprüfung der Gleichwertigkeitsnachweise in Stichproben (Konstruktionsprinzipien, Wärmedurchlasswiderstände, Referenzwerte vergleichender Berechnungen, Bauteilaufbauten,..)
- genaue Berechnung der Wärmebrücken nach den anerkannten Regeln der Technik, d. h.
Überprüfung von Regeldetails
der relevanten Anschlüsse und
von rechnerische Einzelnachweisen.
6. Die Unterlagen müssen prüffähig sein
und dafür die erforderlichen und
nachvollziehbare Angaben, Kenngrößen, zeichnerischen Darstellungen
und sonstige Informationen in
Abstimmung mit dem PSVeGP enthalten. Die Unterlagen müssen eine
eindeutige Beurteilung der energetisch relevanten Anlagen- und Bauteile ermöglichen (I. A. Maßstab mindestens 1:100). Die Form der Darstellungen, Detaillierungsgrade, u. a.
sind im Einzelfall mit dem PSVeGP
abzustimmen. Die Unterlagen müssen den aktuellen Planungsstand
aufweisen,
Planungsänderungen
sind dem PSVeGP unverzüglich mitzuteilen.
Vorbehaltlich einer vorhabenbezogenen Abstimmung mit dem PSVeGP
sind insbesondere folgende Unterlagen und Angaben erforderlich:
a) aktuelle, vollständige Plansätze
mit der Darstellung des Gebäudes
mit
- Lageplan,
- Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Aufsichten (Maßstab =
1:100), in denen die verschiedenen Bauteile der Gebäudehülle
und die Zonen eindeutig
bezeichnet sind,
- Details,
- bei bestehenden Gebäuden:
Kennzeichnung der Erneuerungs-, Umbau- oder Erweiterungsbauteilen entsprechend
§§ 9 Absatz1 Satz 2 oder Absatz
4 und 5 EnEV;
b) Bau-, KonstruktionsbeschreibunBaukammer Berlin 2/2012 |
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Befreiung nach § 24 Absatz 2 und
§ 25 EnEV muss der Bauherr durch
Vorlage der behördlichen Bescheids belegen.
gen mit Auflistung der verschiedenen Bauteile der Gebäudehülle mit
Angaben zu Materialien und Wärmedurchgangskoeffizienten (Bauteilkatalog);
c) Angaben zu Nutzungen und Zahl
der Nutzeinheiten;
d) Brutto-Grundfläche, Höhe des
Gebäudes,
nachvollziehbare
Kubatur- und Flächenermittlung
der Gebäudehülle,
e) Anlagenbeschreibung der energetisch relevanten Gebäudetechnik
mit
PHASE II ÜBERPRÜFUNG
DER BAUAUSFÜHRUNG
nach Baubeginn bis Fertigstellung
–
- den vorgesehenen thermodynamischen Konditionierungen,
- der Wahl der Energieversorgung,
- Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien (i.V.m. dem
EEWärmeG);
f) aktuelle, vollständige Darstellung
der Anlagentechnik und Versorgungskreise in Grund- rissen,
Schnitten und Schemata mit
Angabe der Zonierung von Nutzungsbereichen.
g) digitale EnEV-Nachweise des
(Fach-)Planers (Papier/ digital in
Abstimmung mit dem PSVeGP)
mit Angaben zu der verwendeten
Software (inkl. Version).
h) Angaben zum gewählten Berechnungs- und Nachweisverfahren
und Auflistung ggf. getroffener
Vereinfachungen einschließlich
prüfbare Angaben der Berechnungsschritte"
i) Angabe der Art und Nachweisführung bei Änderungen im Bestand:
Änderung i.S.d. § 9 Absatz 1 Satz
2 (140%-Regel), Erweiterungen >
50 m2 neu hinzukommender Nutzfläche (§ 9 Absatz 5);
j) Zusammenstellung der Eingangsparameter der Berechnungen
(inkl. Angaben zu Sonnenschutz,
Luftdichtheit etc.);
k) bei zonierten Gebäuden zusätzlich: eine Auflistung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche
mit Nummerierung und Flächenangaben und Angabe der Nutzungsprofile, ein Plansatz mit Markierung der Zonen und Vermaßung
ihrer Grenzflächen;
l) Die Rechtmäßigkeit von Abweichungen von der EnEV aufgrund
einer erteilten Ausnahme oder
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–
Stichprobenartige Überprüfung
(Sichtkontrolle) der nachweisgerechten Ausführung energetisch
relevanter Bau- und Anlagenteile
in einem für die Bestätigung der
Bauausführung fachlich erforderlichen und angemessenen Umfang
(vorhaben bezogene Ermessensentscheidung des PSVeGP).
Mitteilung relevanter Abweichungen sowie Bestätigung der nachweiskonformen Bauausführung
gegenüber dem Bauherrn in
einem Bericht über die Überprüfung der Bauausführung nach § 1
Satz 1 Nr. 2 EnEV-DV Bln (Überprüfungsbericht) unter Verwendung des Formular bauaufsicht157.
Grundlagen für die
Überprüfung der Bauausführung
Der PSVeGP überprüft die Ausführung
der energetischen Maßnahmen über die
gesamte Dauer der Bauausführung. Dies
umfasst das gesamte Bauwerk von der
Herstellung des unteren Gebäudeabschlusses bis zur Fertigstellung der
Gebäudehülle und den Einbau anlagentechnischer Teile.. Die Verantwortung für
die Übereinstimmung der Bauausführung mit den zugrundeliegenden EnEVNachweisen obliegt – im Rahmen ihrer
Wirkungskreise – dem Bauherren und
den zur Einhaltung der EnEV verpflichteten Fachunternehmen."
1. Der PSVeGP überprüft durch stichprobenhafte Sichtkontrollen die Ausführung aller für die Einhaltung der
EnEV relevanten Maßnahmen über
die gesamte Dauer der Bauausführung. Der Umfang und die Dichte der
Stichproben sind abhängig von
– der Komplexität des Vorhabens
– der Zuverlässigkeit des ausführenden Unternehmens
– der Vergleichbarkeit von Einzelmaßnahmen (gleiche Wandauf-
bauten, Fenstertypen, Anlagen,
etc.)
2. Dem PSVeGP müssen Namen und
Kontaktdaten der Bauleitung bzw. die
Fachbauleitung (Bau- und Anlagentechnik) durch den Bauherren
benannt werden.
3. Die relevanten Bau- und Anlagenteile
sind in funktionsgerechtem und
unverbautem frei einsehbarem Einbauzustand zu überprüfen, bevor
später auszuführende Arbeiten die
Sicht einschränken. Dafür ist der
PSVeGP rechtzeitig durch den Bauherrn zu benachrichtigen über
– den Bau- bzw. Ausführungsbeginn,
– die Ausführung wesentlicher energetisch relevanter und insbesondere später nicht mehr zugänglicher Anlagen- und Bauteile,
– die Fertigstellung energetisch relevanter und funktionsgerecht eingebauter Bau- und Anlagenteile.
4. Der PSVeGP legt in gleicher Weise
rechtzeitig die zu überprüfende
Stichprobe fest. Die Stichprobe soll
eine klar definierte (Bau-) Maßnahme
(Einbau eines Fensters, Ausführung
eines Wandtyps/ Dämmmaßnahmen,
Einbau der heizungstechnischen
Anlage bzw. Anlagenteile, Dämmung
der Leitungen, o. ä.) umfassen. Gleiche Gebäudeeinheiten (z.B. Wohn-/
Bürogeschosse, Nutzungseinheiten,
...) können entsprechend vergleichbarer Merkmale (Nutzung, Größe/
Volumen, Ausstattung, u.a.) zu Typen
zusammenfasst werden.
5. Der PSVeGP überprüft stichprobenhaft insbesondere
– die Übereinstimmung des wärmeschutztechnischen Aufbaus und
die Eigenschaften der wärmeübertragenden Hüllflächenbauteile mit
dem EnEV-Nachweis und die
Übereinstimmung der relevanten
Anlagentechnik mit dem EnEVNachweis u.a. auf Grundlage von
Produktnachweisen, -zulassungen, sonstige Datenblättern der
verwendeten Bauprodukte und
Haustechnikkomponenten
– die Bauausführung hinsichtlich
der Anforderungen an eine luftdichte Bauweise
– die Übereinstimmung der relevanten Anlagentechnik mit dem EnEVNachweis
– das Vorliegen von Produktnach-
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weisen bzw. -datenblättern der
verwendeten EnEV- relevanten
Bauprodukte und Haustechnikkomponenten
6. Die Ergebnisse der Überprüfung sind
in einem Überprüfungsbericht zusammen zu fassen
(Formular bauaufsicht157).
Phase III –
ABSCHLUSSPRÜFUNG UND
ENERGIEAUSWEISPRÜFUNG"
Zeitpunkt: nach Baufertigstellung
–
–
–
Abgleich der vorläufigen Nachweisbestätigung aus Phase I mit
den Ergebnissen aus Phase II bzw.
Feststellung von Abweichungen
nach Fertigstellung aller energetisch relevanten Bau- und Anlagenteile. Überprüfung der ggf.
überarbeiteten bzw. angepassten
EnEV-Nachweise und abschließende Bestätigung der EnEVNachweise.
Stichprobenhafte Überprüfung
der Vollständigkeit und Richtigkeit
der Angaben im Energieausweis in
Bezug auf die in der abschließenden Nachweisbestätigung geprüften EnEV- Nachweise und auf den
Überprüfungsbericht.
Bestätigung des Energieausweises unter Verwendung des Formular bauaufsicht158.
1. Die Bestätigung des Energieausweises erfolgt erst nach Durchlauf der
vorausgegangenen
"Phasen bzw. auf Grundlage der ggf.
aktualisierten Bestätigung der EnEVNachweise. Die Angaben im Energieausweis müssen den nach Baufertigstellung gegebenenfalls angepassten
bzw. geänderten EnEV-Nachweisen
entsprechen."
2. Der PSVeGP bestätigt dazu die Übereinstimmung der energetischen
Kennwerte des Energieausweises mit
denen des abschließend bestätigten
EnEV-Nachweises unter besonderer
Beachtung möglicher Änderungen
oder Abweichungen während der
Bauausführung oder von Ausnahmen
und Befreiungen nach § 24 Abs.2
bzw. § 25 EnEV. Die Rechtmäßigkeit
einer Ausnahme oder Befreiung ist zu
belegen (s. o.)
3. Die in EnEV-Nachweisen nach § 6
Absatz 1, Satz 3 rechnerisch berücksichtigte Luftdichtheit des Gebäudes
auf Grundlage einer Dichtheitsprüfung nach DIN EN 13 829 : 2001-02
ist durch die Vorlage des Prüfberichts
über deren Durchführung zu belegen.
III. BESTÄTIGUNGEN FÜR ANTRÄGE
AUF AUSNAHMEN UND BEFREIUNGEN NACH § 24 ABSATZ 2 UND
§ 25 EnEV
Allgemeines
Verantwortlicher Antragsteller für Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen ist
der Bauherr bzw. der Eigentümer.
PSVeGP bestätigen das Vorliegen der
Voraussetzungen für eine Ausnahme
oder Befreiung auf Grundlage einer
sachlich und fachlich nachvollziehbaren,
prüfbaren
und
projektbezogenen
Begründung des Bauherren.
Dafür muss der Bauherr dem PSVeGP
entsprechende baufachlich-konzeptionelle Nachweise (§ 24 Absatz 2 EnEV)
oder Berechnungen über eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit (§ 25 EnEV) einschließlich aller für die Bewertung der
Ausnahme- oder Befreiungsgründe
erforderlichen Daten, Unterlagen und
Informationen vorlegen. Die Bestätigung
des PSVeGP über das Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt schriftlich und
formlos gegenüber dem Bauherren.
Nicht nachvollziehbare, nicht prüffähige
oder nicht schlüssige Begründungen
sind ebenfalls schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Bauherren auszuhändigen.
Ausnahmen nach § 24 Absatz 2 EnEV
Eine Bewertung einer Ausnahme hängt
von der Art der Innovation ab und kann
nur im Einzelfall beurteilt werden. Kriterien zur Bewertung i. S. d. EnEV können
Vergleiche von Energiekennwerten, Effizienzkennwerten, CO2-Einsparpotentiale zu bekannten Systemen, Bauarten,
Energieträgern, o. ä. sein. Beurteilungsgrundlage für den PSVeGP sind
a) eine ausführliche und nachvollziehbare Beschreibungen des alternativen Lösungsvorschlags in Bezug auf
die Ziele der EnEV (Reduzierung von
Wärme-/ Kälteverlusten, optimierte
Anlagentechnik, Reduzierung der Primärenergiebedarfe),
b) technische Datenblätter, Prüf-, Forschungsberichte, Simulationen
c) sonstige Unterlagen und Nachweise
Alternative Lösungsansätze, die von den
der EnEV zugrunde gelegten, Berechnungsgrundlagen, Technischen Regeln,
Normen, etc. nicht bewertet werden können, sind vom Bauherren ggf. unter Einbindung des Fachplaners konzeptionelltechnisch schlüssig und fachlich nachvollziehbar darzulegen.
Nachweispflichten nach § 23 EnEV bleiben davon unberührt, mögliche Überschneidungen mit § 23 EnEV insbesondere Absatz 3 sind zu beachten. Mögliche zusätzliche produktbezogene Nachweise sind vom Hersteller im Rahmen
eines Produkt- bzw. Verwendbarkeitsnachweises nach den einschlägigen
Rechtsvorschriften zu führen.
Befreiungen nach § 25 EnEV
Die zuständige Bauaufsicht kann von
(einzelnen oder allen) Anforderungen der
EnEV befreien, wenn die Anforderungen
im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer
unbilligen Härte führen. Eine unbillige
Härte liegt insbesondere dann vor, wenn
–
die erforderlichen Aufwendungen
innerhalb der üblichen Nutzungsdauer (Neubau) bzw. innerhalb einer
angemessenen Frist (bestehende
Gebäude) durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können (§ 25 Absatz 1 EnEV),
–
ein Eigentümer/ Bauherr zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere
Pflichten nach dieser Verordnung
oder zusätzlich nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus
Gründen der Energieeinsparung zu
erfüllen hat und die dadurch resultierende persönliche wirtschaftliche
Belastung nicht zumutbar ist (§ 25
Absatz 2 EnEV),
Für die Bewertung einer unbilligen Härte
nach § 25 Absatz 1 EnEV muss der Bauherr bzw. der Eigentümer die Aufwendungen (anfallende Gesamtkosten) der
energetischen Maßnahme den zu erwartenden Einsparungen zum Zeitpunkt X
(übliche Nutzungsdauer, angemessene
Frist) gegenüberstellen (Bilanzierung).
Die Bilanzierung wird u. a. beeinflusst
durch die
a. (Anfangs-)Investitionskosten/ Kredite: Laufzeiten, Zins- und Tilgungssätze,
b. Instandhaltungskosten (Betrieb, Versicherung, etc. insbes. bei Anlagen)
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c. zu erwartenden Nutzungsdauern
(Neubau) bzw. Restnutzungsdauern
(Bestand) eines Gebäudes (Bauteile,
Anlagen, Mittel Gesamtgebäude),
d. zu erwartende Energiepreissteigerung,
e. zu erwartenden Inflationsraten:
Schätzungen auf Grundlage verfügbarer Daten von Wirtschaftsinstituten
f.
eingesparte Energiekosten (Primär-/
Verbrauchsenergie)
g. zu erwartender Wertsteigerungen der
Immobilie
h. Einnahmen durch Modernisierungsumlagen (EnEV-begründete Modernisierung) bei nicht selbstgenutzten
Gebäuden o. ä.
IV. ANLAGE:
BEKANNTE FEHLERQUELLEN
1
in EnEV-Nachweisen:
1.1
Bezug auf überholte Fassungen
der EnEV oder DIN-Normen
unzulässige Änderung des Referenzgebäudes
unzulässige Änderung der festen
Randparameter zu Klimastandort,
Luftwechselrate, internen Wärmegewinnen, Nachtabschaltung etc.
Lücken bei der Flächenermittlung
der Gebäudehülle
Lücken bei der Erfassung der
Kubatur
Lücken bei der Definition der thermischen Systemgrenze
Wärmebrückenzuschlag falsch /
nicht nachgewiesen
fehlender Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes
bei der U-Wert-Berechnung: falsche Wärmeübergangswiderstände und fehlende Berücksichtigung
von Luftspalten und Befestigungen
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
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1.10 fehlerhafte Wahl der Temperaturkorrekturfaktoren
1.11 fehlerhafte Erfassung der Flächen
(Rohbaubezug), Ausrichtung und
Verschattung von Fenstern
1.12 Wahl des falschen Berechnungsverfahren für Nichtwohngebäude
1.13 Fehler bei der Zuordnung, Nummerierung und Flächenerfassung der
Zonen nach Nutzungsbereichen
1.14 unzulässige Wahl eines Einzonenmodells
1.15 unzutreffende Wahl der Nutzungsprofile
1.16 unzulässige Änderung der Nutzungsprofile
1.17 fehlende oder fehlerhafte Erfassung der Zonen-Grenzflächen
1.18 unzutreffende Eingaben zu Anordnung, Länge und Dämmung der
Rohrleitungen
1.19 unzutreffende Eingaben zu Aufstellort und Art von Wärmeerzeuger und Speicher
1.20 fehlender Nachweis bei individuellen Ansatz des KWK-Anteils bei
Fernwärme
1.21 Widerspruch zwischen Temperaturen und Heizsystemen
1.22 fehlende Berücksichtigung der Zirkulationsleitung des TWW-Netzes
1.23 fehlende Berücksichtigung des
elektr. Nachheizregisters bei Lüftungsanlagen
1.24 fehlende oder fehlerhafte Angaben
zum Wärmerückgewinnungsgrad
1.25 fehlende Berücksichtigung der
Feuchteregulierung
1.26 Tageslichtversorgung unzutreffend
/ nicht nachgewiesen
1.27 u.v.m.
2
bei der Bauausführung:
2.1
Abweichungen von vorgegebenen
Materialkennwerten, Konstruktionen und Komponenten
nicht versenkte / thermisch
2.2
2.14
getrennte Verdübelung der Dämmung
offene oder mit Kleber verfüllte
Stossfugen zwischen Dämmplatten
durch offene Klebefugen hinterlüftete Dämmung
U-Wert der Fenster nicht nachgewiesen
ungeplante Wärmebrücken
nicht luftdichter Anschluss von
Fenstern und Türen
Lücken, Beschädigungen oder
mangelhafte Befestigung der Luftdichtheitsfolie
unzureichende Dämmung von
Rohrleitungen und Armaturen
fehlender hydraulischer Abgleich
abweichende Einstellung der
Steuerung (Heizkurve, Systemtemperaturen...)
fehlende oder unzureichende
Fachunternehmererklärungen
fehlende oder fehlerhaft eingebaute Nachströmöffnungen für Abluftanlagen
u.v.m
3.
beim Energieausweis:
3.1
geänderte
Ausführung
nicht
berücksichtigt (Dämmstoffe, Fenster, An-lagenkomponenten,...)
Änderungen nicht nachvollziehbar ausgewiesen
Änderungen berücksichtigt, aber
EnEV-Kennwerte nicht eingehalten
Luftdichtheitsmessung vorausgesetzt oder wegen WRG erforderlich, aber nicht nachgewiesen
Fehlerhafter Bezug auf gültige Fassung der EnEV
gemeinsamer
Ausweis
für
gemischt genutzte Gebäude
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
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KlimaSchutzPartner des Jahres 2012 ausgezeichnet
Die KlimaSchutzPartner des Jahres 2012
stehen fest. Der renommierte Klimaschutzpreis der Berliner Wirtschaft wurde am 23. Mai im Rahmen der Berliner
Energietage bei einer Festveranstaltung
vor mehr als 200 Gästen verliehen. Die
Auszeichnung des Bündnisses der KlimaSchutzPartner prämierte praxisnahe
Berliner Klimaschutzprojekte in den
Kategorien „Erfolgreich realisierte Projekte“, „Erfolgversprechende und innovative Planungen“ sowie „Anerkennungspreis für öffentliche Einrichtungen“. Die Laudatoren in diesem Jahr
waren Christian Gaebler, Staatssekretär
für
Verkehr
und
Umwelt, Dr. Jens Karstedt, Präsident der
Baukammer Berlin und
Stephan Schwarz, Präsident der Handwerkskammer Berlin.
Mitte hinten Dr.-Ing. Jens Karstedt, rechts daneben Dipl.-Ing. Markus Wolfsdorf
mit den Preisträgern
Für „Erfolgreiche und innovaDer Wettbewerb „Klimative Planungen“ in der KateSchutzPartner des Jahgorie B wurden die Deimel
res“ steht seit 2002 für
Oelschläger Architekten für
Berliner Leuchtturmprodie Umsetzung des ersten 7Dr.-Ing. Jens Karstedt
jekte in den Bereichen
geschossigen NullemissionsKlimaschutz und Enerhauses ausgezeichnet. Das
gieeffizienz. Jährlich bewerben sich zahlProjekt überzeugte die Jury durch seine
reiche Berliner Projekte aus unterschiedliaußerordentlich hohe Energieeffizienz
chen Branchen und Bereichen mit innovaund weist bereits heute den Weg in die
tiven Ideen und Vorhaben.
Zukunft. Den „Anerkennungspreis für
In der Kategorie A für „Erfolgreiche Projekte“ wurde die ECOPLAN GmbH für die
energetische Sanierung einer Wohnanlage geehrt, durch die eine CO2-Reduktion
von 84% erreicht wird. Neben den energetischen Anforderungen bildete der
Erhalt des ursprünglichen Gebäudecharakters einen besonderen Schwerpunkt.
öffentliche Einrichtungen“ in der Kategorie C erhielt die Berliner Stadtreinigung
mit einem innovativen Hybrid-Entsorgungsfahrzeug. Ein wasserstoffbetriebenes Brennstoffzellensystem ermöglicht
deutlich reduzierte Lärm- und Abgasemissionen sowie Kraftstoffeinsparungen von ca. 30%.
Die Bewerbungen sind während der Berliner Energietage als Posterpräsentation
ausgestellt und werden in Kürze auf der
Internetseite www.klimaschutzpartnerberlin.de veröffentlicht. Das Bündnis
„KlimaSchutzPartner Berlin“ ist ein
Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Bauindustrieverband BerlinBrandenburg e.V., Baukammer Berlin,
Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V., BFW Berlin-Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin,
IHK Berlin, Investitionsbank Berlin, TSBInnovationsagentur Berlin GmbH und
Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsbauunternehmen e.V. Der Preis
„KlimaSchutzPartner des Jahres“ wird
auch unterstützt durch die Vattenfall
Europe AG.
Geschäftsmodell Deutschland in Gefahr
8 Mrd. Euro Wertschöpfungsverlust durch fehlende Ingenieure
Der deutschen Wirtschaft fehlen
immer mehr Ingenieure. Im Vergleich
zu 2010 hat sich im vergangenen Jahr
die Situation noch einmal drastisch
verschärft: Im Jahresdurchschnitt
2011 konnten 72.000 offene Ingenieurstellen nicht besetzt werden. Der
durch die Nichtbesetzung entstandene Wertschöpfungsverlust für die
deutsche Wirtschaft beträgt knapp
acht Milliarden Euro. Dies zeigt die
aktuelle Studie ‚Ingenieure auf einen
Blick 2011/12‘, die der VDI und das
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
(IW) auf der Hannover Messe präsentierten.
Willi Fuchs. „Der aktuelle VDI/IW-Ingenieurmonitor für März 2012 weist aus,
dass in Deutschland derzeit 110.400
offene Ingenieurstellen existieren. Das ist
der höchste Wert seit Beginn der Erhebung im August 2000.“
„Die aktuellen Zahlen sind alarmierend
und der Abwärtstrend setzt sich auch in
diesem Jahr fort“, erklärt VDI-Direktor Dr.
Ingenieurmangel massive Bedrohung
für Geschäftsmodell Deutschland
Wie wichtig Ingenieure für den Motor des
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Baukammer / Berufspolitik / Bildung
Technologie- und Innovationsstandorts
Deutschland sind, zeigt der wirtschaftliche Wertschöpfungsbeitrag dieser
Berufsgruppe. „Im Jahr 2011 betrug er
mindestens 178 Milliarden Euro“, so IWGeschäftsführer Dr. Hans-Peter Klös. In
den Branchen mit der höchsten Ingenieurdichte – technische Forschungsund
Entwicklungs-Dienstleistungen,
Elektroindustrie, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik sowie IT und Telekommunikation – werden im Jahr rund 73 Milliarden Euro in die Entstehung von Innovationen investiert. Dies entspricht 60 Prozent der gesamten Innovationsaufwendungen Deutschlands.
Der Erfolg der wichtigen Ingenieurbranchen zeigt sich auch bei den Exporten.
Sie erreichten im Jahr 2011 zusammengenommen ein Volumen an Güterexporten und Dienstleistungseinnahmen aus
dem Ausland in Höhe von 562 Milliarden
Euro. Dies entspricht einem Anteil an den
gesamten Ausfuhren und der Dienstleistungseinnahmen aus dem Ausland in
Höhe von 44,8 Prozent. „Die Zahlen
sprechen für sich. Wenn wir die Ingenieurlücke nicht schließen können, wird
der weiter fortschreitende Fachkräfteengpass zu einer massiven Bedrohung
des Geschäftsmodell Deutschlands führen“, macht Klös deutlich.
Bildungsaufsteiger mit
besten Chancen im Ingenieurberuf
Deutschland fehlt es am Ingenieurnachwuchs: In keinem anderen Land Europas
sind so viele ältere Ingenieure am
Arbeitsmarkt wie in Deutschland. 21 Prozent, also jeder fünfte erwerbstätige
Ingenieur, kommen aus dem Alterssegment 55+. Folglich werden in den kommenden Jahren in großem Ausmaß Ingenieure aus dem aktiven Erwerbsleben
ausscheiden. Potenziale für kommende
Ingenieurgenerationen können insbesondere bei Kindern und Jugendlichen,
deren Eltern keine Akademiker sind, liegen. In keinem anderen Fach haben so
viele Hochschulabsolventen Eltern ohne
akademische Abschlüsse, Ingenieure
sind damit die Bildungsaufsteiger par
exellence.
Technische Bildung
in Lernprogrammen der Schulen
verankern
Doch trotz steigender Absolventenzahlen wird Deutschlands Bedarf an hochqualifizierten Ingenieuren langfristig nicht
gedeckt und die Ingenieurlücke nicht
geschlossen werden. „An der demografischen Entwicklung können wir nichts
ändern. Wir müssen aber dafür sorgen,
dass technische Bildung in den Lehrprogrammen der Schulen verankert wird.
Ohne diesen Schritt ist die technische
und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
unseres Landes dauerhaft nicht mehr zu
halten“, warnt Fuchs.
Über den VDI
Der VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V.
ist Sprecher der Ingenieure und der Technik. Mit seinen fast 150.00 Mitgliedern ist
der VDI der größte technisch-wissenschaftliche Verein Europas. Als gemeinnützige und unabhängige Organisation
ist er zentraler Ansprechpartner für technische, berufliche und politische Fragen.
Sein starkes Netzwerk unterstützt den
Austausch zwischen Industrie, Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Ingenieuren. Der VDI gestaltet Lösungen für
relevante Zukunftsfragen mit dem Ziel,
den Standort Deutschland nachhaltig zu
stärken.
Quelle: Verein Deutscher Ingenieure
Ehrung
Frau Karola Althaus, Präventionsexpertin der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, hat im Auftrag des
Vorstandes Herrn Dipl.-Ing. (FH) Marco Ilgeroth „in
Anerkennung seiner Verdienste um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz“ geehrt und gedankt.
Herr Ilgeroth hat bereits an der Technischen Fachhochschule Berlin
(heute: Beuth Hochschule für Technik Berlin) regelmäßig und erfolgreich
an den Veranstaltungen über Sicherheitstechnik teilgenommen und so
den Einstieg für die Zusatzausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit erreicht, die er dann bei der Tiefbau-Berufsgenossenschaft schon
als Student zum Abschluss brachte.
Danach folgte die Zertifizierung als
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo).
Diese Aufgabe nimmt er u. a. seit mehr als 10 Jahren für zahlreiche Projekte in der gesamten Bundesrepublik wahr.
Auch wir gratulieren ihm ganz herzlich zu dieser Ehrung und
Anerkennung – verbunden mit den besten Wünschen für eine
erfolgreiche Zukunft.
Prof. Dipl.-Ing. Günter Hanschke
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Neue Bezeichnung der Fachgruppe 6
Nach einer Satzungsänderung betreut die Fachgruppe 6 mit
ihren Mitgliedern u. a. nachfolgende Gebiete:
Brandsicherheit, Geotechnik, Projektsteuerung, Sicherheits- und Umwelttechnik sowie andere Fachrichtungen
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Denkmalschutz und -pflege
König-Ludwig-Brücke in Kempten
wurde Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst
Am 20. April 2012 wurde die König-Ludwig-Brücke in Kempten mit einem Festakt als „Historisches Wahrzeichen der
Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet.
Die 1852 eingeweihte König-LudwigBrücke über die Iller ist ein einzigartiges
Denkmal des frühen Eisenbahnzeitalters.
Sie ist weltweit eine der ältesten erhaltenen hölzernen Eisenbahnbrücken. Der
fünf Meter hohe hölzerne Träger aus Gitterwerk wurde nach dem Howschen
System konstruiert. Er ruht auf zwei ca.
25 Meter hohen Natursteinpfeilern. Die
Lichtweiten der drei Brückenabschnitte
über die Iller betragen (von West nach
Ost) ca. 35 m, 52 m und 26 m.
In Bayern ist die König-Ludwig-Brücke
das zweite und bundesweit das elfte
Bauwerk, welches mit dem von der Bundesingenieurkammer verliehenen Titel
geehrt wird. Damit steht sie in einer Reihe mit so bedeutenden Ingenieurbauwerken wie dem Schiffshebewerk Niederfinow, dem Stuttgarter Fernsehturm
und der Fleischbrücke Nürnberg.
Die heute als Fuß- und Radwegbrücke
genutzte König-Ludwig-Brücke war
außerdem eines der ersten Bauwerke in
Deutschland, dessen Tragelemente nicht
empirisch, sondern auf Grundlage theoretischer Überlegungen bemessen wurde. Die nahezu im Originalzustand erhaltene Brücke markiert damit auch den
Übergang von der empirischen zur theoretisch begründeten Konstruktion. Ohne
Übertreibung ist sie als weltweit einzigartiges Monument der Bautechnik anzusehen.
Der Festakt an der König-Ludwig-Brück
begann um 11:00 Uhr. Am Bauwerk wurde eine Ehrentafel enthüllt. Neben dem
Oberbürgermeister der Stadt Kempten,
Herrn Dr. Ulrich Netzer, sprachen die
Präsidenten der Bundesingenieurkammer und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Hans-Ullrich Kammeyer
und Dr.-Ing. Heinrich Schroeter.
Im Anschluss an den Festakt wurde um
12:15 Uhr im Alten Kraftwerk die von der
Bundesingenieurkammer herausgegebene neue Broschüre über die KönigLudwig-Brücke vorgestellt.
Den Festvortrag hielt der Autor der Broschüre, Prof. Dr.-Ing. Stefan M. Holzer,
der in seinem genau recherchierten Text
neben bekannten auch viele unbekannte
Fakten über Kemptens baukulturelles
Kleinod zusammengetragen hat. Auf den
insgesamt 94 Seiten der reich illustrierten
Broschüre werden auf allgemeinverständliche Weise das interessante historische Umfeld und die Bedeutung der
Brücke für die Geschichte des Bauingenieurwesens aufgezeigt. Dabei kommen
auch die zeitgenössischen Ingenieure
selbst zu Wort. Dem Leser wird ein überaus lebendiger Eindruck von dem regen
inter-nationalen Gedankenaustausch,
der die innovationsfreudige Zeit um die
Mitte des 19. Jahrhunderts charakterisierte, vermittelt.
Die Publikation, die als Band 11 der
Schriftenreihe zu den Historischen Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst
in
Deutschland erschienen ist, kann zum
Preis von 9,80 bei der Bundesingenieurkammer (Tel.: 030-25342900), im Internet
unter www.bingk.de/order-hw oder im
Buchhandel bestellt werden.
Die Aktion „Historische Wahrzeichen der
Ingenieurbaukunst in Deutschland“ wird
vom Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung im Rahmen der
Initiative Baukultur und dem gleichnamigen Förderverein unterstützt.
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Denkmalschutz und -pflege
17. Wahlperiode
Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 21. Februar 2012
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2012) und Antwort
Ausbau von Havel und Spree (II):
Ist der vollständige Neubau der Freybrücke wirklich alternativlos
und lässt sich ein Verkehrschaos vermeiden?
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: In welchem Jahr wurde die
Spandauer Freybrücke über die Havel
errichtet und erstmals für die Überfahrung freigegeben?
konstruktiven bzw. gestalterischen
Besonderheiten wurde die Brücke unter
Denkmalschutz gestellt?
Frage 2: Wie stark wurde die Brücke im
Zweiten Weltkrieg zerstört? Kam ihr Wiederaufbau bautechnisch einem Neubau
gleich oder wurden wesentliche Konstruktionselemente erhalten?
Antwort zu 3: Die Freybrücke steht seit
dem 28. September 1995 unter Denkmalschutz. Die historische und städtebauliche Bedeutung der Brücke liegt in
ihrer Zugehörigkeit zur Heerstraße als
einer der meistbedeutenden Straßenzüge Berlins sowie in ihrer Wirkung in der
Havel-Havellandschaft. Die künstlerische Bedeutung liegt in der erhaltenen
Gesamtform und der technischen und
künstlerischen Einzeldurchbildung (z. B.
Geländer).
Antwort zu 2: 1945 wurde die Brücke am
südöstlichen Pfeiler neben der Havel
gesprengt. Infolge der Sprengung stürzte das Hauptfeld der Brücke in die Havel
und die beiden angrenzenden Randfelder wurden ebenfalls schwer beschädigt.
Frage 4: Wann und mit welchem Ergebnis wurde das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Freybrücke im Rahmen des „Verkehrsprojekts Deutsche
Einheit Nr. 17“ (Ausbau der Wasserstraßenverbindung Hannover-MagdeburgBerlin) abgeschlossen?
Der Wiederaufbau in den Jahren 1949 –
1951 ist nicht einem Neubau gleichzusetzen, da weitestgehend wesentliche
Elemente der Ursprungskonstruktion
nach Ausbau und Aufarbeitung wiederverwendet wurden. Zudem wurden
durch die Sprengung unkontrollierte
Belastungen in die Unterbauten der
Brücke eingeleitet, die zu irreparablen
Vorschädigungen der Brückengründung
geführt haben.
Antwort zu 4: Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 01.07.2010 erlassen.
Die Ergebnisse sind im Planfeststellungsbeschluss umfangreich dokumentiert und festgeschrieben und in der weiteren Planung umgesetzt worden. Das
Planfeststellungsverfahren zur Freybrükke war ein selbständiges Verfahren im
Rahmen des „Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17“ (VDE).
Antwort zu 1: Die Freybrücke wurde in
den Jahren 1909/10 errichtet und
anschließend dem Verkehr übergeben.
Frage 3: Wann und aufgrund welcher
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Frage 5: Welche Gründe führten zu der
Entscheidung für einen Neubau der Freybrücke? Sind diese
in den letzten Jahren erneut überprüft
worden (z.B. aktuelle Messungen der
tatsächlichen
Durchfahrtshöhe)?
Welche alternativen
Möglichkeiten z.B.
einer Sanierung der
denkmalgeschützten Brücke wurden
im Vorfeld geprüft
bzw. wie hoch
wären die Kosten
hierfür?
Antwort zu 5: Eine Studie aus dem Jahr
1999, in der Instandsetzungs- und Neubauvarianten untersucht wurden, hat
ergeben, dass bei dem Alter der Konstruktion weitere Materialschäden mit
damit verbundenen unkalkulierbaren
Kosten zu erwarten sind. Bei einer Erhaltung und Instandsetzung der vorhandenen Brücke ist deshalb mit Kosten in
Größenordnung eines Ersatzneubaus zu
rechnen, ohne dass das Bauwerk die
Wertigkeit eines Neubaus erreicht. Der
notwendige Ersatzneubau ermöglicht die
Anhebung der Brücke im Rahmen des
VDE Nr. 17.
Frage 6: Ist ein Erhalt einzelner denkmalgeschützter Elemente der Brücke
geplant und wenn ja, welcher und wenn
nein, warum nicht?
Antwort zu 6: Obwohl keine Forderung
des Denkmalschutzes hinsichtlich des
Erhaltes historischer Elemente vorlagt,
wurde untersucht, einzelne Teile wie z.B.
das Geländer in die Neubauplanung zu
integrieren. Dies ist jedoch aufgrund der
geltenden Sicherheitsanforderungen zu
Leit- und Schutzeinrichtungen nicht realisierbar.
Frage 7: Mit welchen Kosten für das
gesamte Neubauvorhaben Freybrücke
inkl. Behelfsbrücke rechnet der Berliner
Senat und welcher Anteil daran wird u.a.
als Vorteilsausgleich zu Lasten des Berliner Haushaltes gehen?
Antwort zu 7: Das Neubauvorhaben wurde mit ca. 33 Mio. € Gesamtkosten veranschlagt. Der Anteil für Berlin beträgt
ca. 5,4 Mio. €.
Frage 8: Zu welchem Zeitpunkt rechnet
der Senat mit dem Beginn der Arbeiten
für den vorgesehenen Bau einer Behelfsbrücke und den Abriss bzw. Neubau der
Freybrücke? Für welchen Zeitraum wird
der Verkehrsfluss zwischen Spandau
und der City über die Heerstraße insgesamt beeinträchtigt sein?
Antwort zu 8: Voraussichtlich im IV. Quartal 2012 wird mit der Errichtung dieser
Behelfsbrücke begonnen werden. Die
Fertigstellung des Brückenneubaus ein-
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Denkmalschutz und -pflege
schließlich Rückbau der Behelfsbrücke
wird nach gegenwärtiger Planung 2015
sein.
Frage 9: In welchem Maße wird die Verkehrsleistung der Heerstraße voraussichtlich während der Arbeiten an der
Behelfsbrücke bzw. der Freybrücke eingeschränkt sein und welche Beeinträchtigung für den ÖPNV bzw. den privaten
Verkehr wird erwartet?
Antwort zu 9: Um eine adäquate Verkehrsabwicklung während der Bauzeit
sicherzustellen, wird eine Umfahrung
nördlich der bestehenden Brücke eingerichtet. Diese Behelfsbrücke erhält insgesamt vier Fahrstreifen: zwei stadteinwärtsführende und zwei stadtauswärtsführende Fahrspuren wie die vorhandene
Bestandsbrücke. Dennoch können kurzfristige Beeinträchtigungen des Verkehrs
aus der Bautätigkeit nicht ausgeschlossen werden.
Frage 10: Welche Verlagerungen der Verkehrsströme der Heerstraße erwartet der
Senat während der Abriss- bzw. Neubauphase?
Antwort zu 10: Keine wesentlichen und
planmäßigen Verlagerungen der Ver-
kehrsströme, außer über die Behelfsumfahrung.
Frage 11: Wie soll nach aktuellem Planungsstand die Verkehrsabwicklung
während der Arbeiten an der Freybrück
erfolgen?
a) Wie viele Fahrspuren werden auf der
Heerstraße für jede Fahrtrichtung zur
Verfügung stehen und wird die Spurenanzahl je Richtung entsprechend dem
Verkehrsaufkommen anpassbar sein?
b) Über welche Verkehrswege soll eine
Umfahrung der Freybrücke bzw. der
Heerstraße erfolgen? Wie und wo werden die Autofahrer hierüber in den
Medien und vor Ort informiert?
c) Welche Maßnahmen planen der Senat
bzw. die BVG, um auch für den Zeitraum
der Bauarbeiten eine attraktive ÖPNVVerbindung von Spandau in die Innenstadt zu gewährleisten?
d) Welche Möglichkeiten zur Unterstützung eines leistungsfähigen ÖPNVAngebotes bietet die Einrichtung einer
Busfahrspur auf der Behelfsbrücke und
ist eine solche geplant, bzw. wenn nein,
warum nicht?
Antwort zu 11:
a) Auf der Behelfsbrücke stehen wie auf
dem Bestandsbauwerk 2 Fahrspuren für
jede Fahrtrichtung zur Verfügung. Eine
Anpassung der Spurenanzahl im Umfahrungs-/Brückenbereich ist nicht vorgesehen.
b) Über die Behelfsumfahrung. Informationen erfolgen über die übliche Pressemitteilung vor Baubeginn.
c) Es sind keine über den Bestand hinausgehenden Maßnahmen geplant.
d) Die Behelfsbrücke ist ca. 143 m lang.
Die Errichtung einer Busfahrspur würde
für den restlichen Verkehr eine 50% Einschränkung bedeuten, darum wird diese
- wie im Bestand - nicht veranlasst.
Berlin, den 18. April 2012
In Vertretung
Christian Gaebler
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
und Umwelt
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am
20. April 2012)
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Friedrich II, König von Preußen und das Bildungssystem
Dipl.-Ing. Sven Cordewinus
Wir begehen in diesem Jahr den 300.
Geburtstag von Friedrich II König von
Preußen (24.1.1712 bis 17.8.1786).
Schnell waren wir uns im Baukammerausschuss Denkmalschutz einig, dass
wir anlässlich dieses Jubiläums zu ausgewählten „Friedrich Themen“ im Baukammerheft veröffentlichen wollen.
Es gehört zu den allgemein bekannten
Verdiensten Friedrichs, dass er das preußische Bildungssystem reformiert und
hunderte von Schulen hat bauen lassen.
Die sich nun anschließende Recherche
gab jedoch Anlass, seine Verdienste differenziert zu betrachten.
Als einer der wichtigsten Förderer des
Schulwesens in deutschen Landen verordnete am 28. Oktober 1717 der preußische König Friedrich Wilhelm – also
Friedrichs Vater – das „Edikt zur allgemeinen Schulpflicht“. „Wir vernehmen
missfällig und wird verschiedentlich von
denen Inspectoren und Predigern bey
Uns geklaget, dass die Eltern, absonderlich auf dem Lande, in Schickung ihrer
Kinder zur Schule sich sehr säumig erzeigen, und dadurch die arme Jugend in
grosse Unwissenheit, so wohl was das
lesen, schreiben und rechnen betrifft, als
auch in denen zu ihrem Heyl und Seligkeit
dienenden höchstnötigen Stücken auffwachsen laßen.“[A]
Zu dieser Zeit (1717) gab es in Preußen
nur 320 Dorfschulen. Am Ende der
Regierungszeit König Friedrich Wilhelms
im Jahr 1740 war die Anzahl der Schulen
bereits auf 1480 angestiegen [A]. Es ist
nicht davon auszugehen, dass es sich
tatsächlich um mehr als 1000 Schulneubauten handelte. Obwohl der König das
Baumaterial kostenlos zur Verfügung
stellte, wurden im überwiegenden Teil
der Landgemeinden vorhandene Räumlichkeiten für den Schulbetrieb genutzt.
Eine effiziente und ordnungsgemäße
Verwaltung, Steuererhebung und Militärorganisation ist nur möglich, wenn alle
Beteiligten (Bürger, Bauern und Verwaltung) lesen und schreiben können. Daher
sollte jedes Kind (nicht nur Jungen sondern auch Mädchen) am Ende der Schulzeit lesen und schreiben sowie den Katechismus auswendig können. (Katechismus: Handbuch zur Unterweisung in
christlichen Fragen)
Zu seinem Regierungsantritt 1740 konnte Friedrich II daran anknüpfen und die
Bemühungen seines Vaters fortsetzen.
In einem Edikt vom 13.10.1740 erließ er:
„…wie in Preußen verschiedene Leute
sich in dem Sinn kommen ließen, als ob
es nunmehr bei dem Kirchen-, Universitäts- und Schulwesen wieder auf den
alten unordentlichen Fuß komme - alle
von seines in Gott ruhenden Herrn Vaters
Majestät in Schulsachen erlassenen
Befehle und Reglements, daß selbige in
der völligen Kraft, Autorität und Verbindlichkeit sein und bleiben sollten.“ (1) S.
10.
In diesem Sinne ermahnte der König am
29.10.1741 seine Adligen und erinnerte
sie an die „Pflicht … sich der Schulen in
ihren Dörfern mit Eifer anzunehmen“ Er
befahl „… daß in der Zeit von einem halben Jahr die nötigen Schulen in den adligen Dörfern gebaut sein sollten“. (1) S.9
Er ordnete strenge Kontrollen durch seine Amtshauptleute an, die entsprechende Nachweise zu fordern hatten. Es half
nichts. Der Befehl wurde bis auf wenige
Ausnahmen einfach ignoriert. Die Schlesischen Kriege (1740 - 42, 1744/45)
erforderten andere Prioritäten.
Die eingerichteten Schulen waren – wir
würden heute sagen – „chronisch unterfinanziert“. Für den Betrieb der Schulen
waren auf den Adelsgütern die Adligen
und nur auf den landeseigenen Domänengütern der Staat verantwortlich.
Die Bezahlung der Schuldiener (Lehrer)
war schlecht und reichte nicht zum Überleben. Die Ausübung von Nebenerwerben war überlebensnotwendig und
üblich. Die Schulmeister waren oftmals
gleichzeitig Küster, Schneider und/oder
sie züchteten Seidenraupen oder Ziegen
(im Volksmund die „Beamtenkuh“). Die
Unterkunft erfolgte meistens im Schulhaus – oft in Kombination als Schul- und
Bethaus mit kleinem angegliedertem
Stall. Das Gemälde des Johann Peter
Haase von 1846 zeigt im Stil der Romantik wie man sich den Schulbetrieb im 18.
Jahrhundert vorstellen muss.
Nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges (1756 – 63) widmete sich Friedrich
wieder dem Schulsystem. Während des
Krieges bemerkte er, dass die „sächsischen Bauern meißt gebildeter und
gewandter wären als die brandenburgischen“ (2) S. 497 und schrieb dies dem
besseren Unterricht zu.
Abb 1 „Preußischer Schulmeister“ Johann Peter Hasenclever, Öl, 1846 [A]
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In der Einleitung des General=Landschul=Reglement vom 12.8.1763 stellte
Friedrich fest „Demnach Wir zu Unserem
höchsten Missfallen selbst wahrgenommen, daß das Schulwesen und die Erziehung der Jugend auf dem Lande bisher in
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äußersten Verfall geraten und Insonderheit durch die Unerfahrenheit der mehresten Küster und Schulmeister die jungen
Leute auf den Dörfern in Unwissenheit
und Dummheit aufwachsen: so ist es
unser so wohlbedachter als ernster Wille,
daß das Schulwesen auf dem Lande in
allen unseren Provinzen auf einen besseren Fuß als bishero gesetzet und verfasset werden soll…“ (1) S. 113
Der allgemeine schlechte Bildungsstand
der Schulmeister wurde zwar durch ihn in
vielen seiner Schriften beklagt, gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass auf
Betreiben Friedrichs auch aus Kostengründen viele der Schulmeisterstellen
mit ehemaligen meist invaliden Soldaten
besetzt wurden. Für gut gebildete Schulmeister (Lehrer) bzw. deren Ausbildung
stand nur sehr wenig Geld zur Verfügung.
Auch wollte er es mit der Bildung natürlich nicht übertreiben. In einem Kabinettschreiben an den Etatsminister von
Zedlitz vom 5.9.1779 formulierte er: „es
ist auf dem platten Land genug, wen sie
ein bisgen lesen und schreiben lernen,
wissen sie aber zu viel, so laufen sie in die
Städte und wollen Secretairs oder so was
werden; deshalb muß man auf’m platten
Lande den Unterricht so einrichten, dass
sie das Nothwendige, was zu ihrem Wissen nöthig ist lernen, aber auch in der Art,
dass die Leute nicht aus den Dörfern
weglaufen, sondern hübsch da bleiben.“
(1) S.170
Uns mag heute verwundern, dass es keine konkreten Bauvorschriften für Schulgebäude gab. In einer Art Durchführungsverordnung zum General=Landschul=Reglement für die katholischen
Abb 2 Schul- und Bethaus Wuschewier,
Länder fordert er „...bei der Erbauung
neuer Schulhäuser soll darauf gehalten
werden, daß für den Unterricht eine
abgesonderte, lichte und nach der Zahl
der Kinder proportionierte Schulstube
vorhanden ist“ (1) S. 19.
Die Realität wird wohl anders ausgesehen haben. Von den Neubauten abgesehen wurde der Schulbetrieb zu großen
Teilen in vorhandenen Baulichkeiten
abgehalten. Vom Grauen Kloster in Berlin
(eine der ältesten höheren Schulen Berlins) ist aus dieser Zeit eine Eingabe des
Direktors Büsching an den König zum
Zustand der Schulräume überliefert. „Die
Klassen des Gymnasiums zum grauen
Kloster liegen fast sieben Fuß tief in der
Erde, sind wahre Keller, dunkel und
Foto: Ziggybln-wikilo-vesmonuments, Wikipedia
wegen des vielen Selphes für die Lehrer
und Schüler höchst ungesund“ (1) S. 32
Auch bei den wenigen Schulneubauten
auf dem Lande hat sich an der Gestaltung und Einrichtung der Gebäude kaum
etwas gegenüber der Amtszeit seines
Vaters geändert. Sie waren meist einfache eingeschossige Fachwerkhäuser mit
Lehmausfachung und Rieddächern und
bestanden üblicherweise aus einem
Schul- und Betsaal, einer Lehrerwohnung und dazugehörige Stallungen für
Kleintiere und Bevorratung.
Errichtet wurden sie bei den in Brandenburg vorherrschenden Angerdörfern in
der Regel auf dem Anger – also dem
gemeindeeigenem Zentrum des Dorfes in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche. Nur selten wurden Steinhäuser
errichtet.
Im Oderbruch östlich von Berlin wo nach
der Trockenlegung 1747 bis 1763 eine
Vielzahl von Gebäuden errichtet wurden
gibt es in Wuschewier ein Schul- und
Bethaus von 1764 welches im ursprünglichen Zustand erhalten geblieben ist.
(siehe Abb. 2) Das Gebäude kann nach
Voranmeldung beim Evangelischen
Pfarramt Neutrebbin, Hauptstr. 77, Telefon: (033474) 3 05 für Gruppen besucht
werden.
Abb 3 Schulgebäude Reckahn 1773,
Foto: eigenes Archiv
Friedrich erkannte also schon frühzeitig
die Notwendigkeit eines guten Bildungssystems. Es mangelte auch nicht an
guten Vorsätzen und Einsichten. Leider
fehlte ihm das nötige Geld seine guten
Vorsätze gegen den häufigen Widerstand der adligen Grundbesitzer durchzusetzen. Es gab aber auch GrundbesitBaukammer Berlin 2/2012 |
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zer, die auf eigene Kosten in ihren Dörfern Schulen bauten und betrieben. So
z.B. in Reckahn (südlich von Brandenburg/Havel). Hier errichtete 1773 Friedrich Ebert von Rochow für 900 Taler eine
Schule und stattete diese mit einem
„ausgebildeten, tüchtigen Lehrer“ (3)
aus. In dem noch heute existierenden
Gebäude befindet sich heute ein Schulmuseum, welche eine vollständige
Schuleinrichtung um 1900 sowie viele
interessante Bücher und Objekte zeigt.
(Tel. 033835/ 608870, schulmuseum@tonline.de)
Rückblickend bemerkte Friedrich am
9.10.1772: „Je älter man wird, desto
mehr wird man inne, wie sehr die Ver-
nachlässigung der Jugenderziehung der
bürgerlichen Gesellschaft schadet. Ich
tue alles Mögliche, um diesem Übel
abzuhelfen. Ich reformiere die Gymnasien, die Universitäten und selbst die
Dorfschulen. Über 30 Jahre gehören
dazu um Früchte zu sehen. Ich werde sie
nicht genießen, aber ich werde mich darüber trösten in dem ich meinem Lande
diesen bisher mangelnden Vorzug verschaffe.“ (1) S.4
So blieb noch fast 100 Jahre alles beim
Alten. Erst nach der Reichsgründung
1871 setzte mit dem Geld des gewonnenen Deutsch-Französischen Krieges und
des darauf folgenden wirtschaftlichen
Aufschwungs in Deutschland ein einzig-
artiges Schulbauprogramm ein, dessen
Ergebnis noch heute unsere Schulgebäudelandschaft prägt.
Quellen:
(1) Dr. Meyer, Jürgen Bona (Herausgeber):
„Friedrich des Großen Pädagogische
Schriften und Äußerungen…,“ Hermann
Beyer und Söhne, Langensalza 1885
(2) Chauber, Theobald: „Friedrich der Grosse“, Scheibles Buchhandlung, Stuttgart
1834
(3) M. Alert, O.-G. Beckmann, „Museumsführer Reckahn“ Schmidt-Römhild Verlagsgesellschaft mbH Brandenburg (o.J.)
Internetquellen:
[A] http://www.preussen-chronik.de
Berlins unbequemes Denkmal:
Der Abbau der Gasbeleuchtung beginnt.
Dipl.-Ing. Bertold Kujath
Noch stehen sie und beleuchten Nacht
für Nacht weite Teile des Berliner Stadtgebietes mit ihrem klaren und natürlichen
Licht: Die ca. 43.500 gasbetriebenen
Straßenlaternen in ihren vier charakteristischen Grundtypen und zahlreichen
Sonderformen, welche authentisch die
Industrie- und Stilgeschichte vom ausgehenden 19. Jahrhundert über die Neue
Sachlichkeit bis zur Nachkriegsmoderne
verkörpern. Ihre vollständige Beseitigung
ist indes beschlossene Sache. Ab Juni
2012 soll ungeachtet der Proteste namhafter Kultur- und Denkmalschutzorganisationen und vieler Bürgerinnen und Bürger der systematische flächendeckende
Abbau starten, beginnend mit der Anfang
der 1950er Jahre in Berlin entwickelten
sogen. Gas-Reihenleuchte.
Im Februar 2012 hatte sich die europäische Kulturorganisation Europa Nostra in
einem Schreiben an den Regierenden
Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, gewandt und unter Verweis auf die
herausragende historische Bedeutung
der Gas-Straßenbeleuchtung ein AbbauMoratorium und eine öffentliche Diskussion unter Einbeziehung von Kulturfachleuten gefordert. Gerade hinsichtlich der
zunächst betroffenen Gas-Reihenleuchte weist Europa Nostra darauf hin, dass
dieser Leuchtentyp allein durch die Tatsache, dass noch in der Zeit nach 1945
eine Neuentwicklung gasbetriebener
Straßenbeleuchtung erfolgte, historisch
signifikant und daher schützenswert sei.
In seiner Antwort, delegiert an Stadtent-
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für spätere Schutzlisten der übrigen Gasleuchtentypen von vornherein begrenzt,
da es um den Erhalt zusammenhängender Beleuchtungsensembles geht. Von
stadtbildprägender Wirkung der Gasbeleuchtung bliebe auf diese Weise nichts
mehr übrig.
Typisch Berlin:
Die Gas-Reihenleuchte, einer der vier
Berliner Grundtypen der Gasbeleuchtung,
hier mit neun Glühkörpern
wicklungssenator Michael Müller, sagte
dieser die Erhaltung öffentlicher Gasbeleuchtung” in einer Auswahl hochkarätiger Denkmalbereiche als Teil der historischen Ausstattung des Stadtbildes” zu,
wobei alle in Berlin eingesetzten Leuchtentypen berücksichtigt würden.
Zwar wurde dem Landesdenkmalamt
tatsächlich zugestanden, gemeinsam mit
Vertretern des Fördervereins GaslichtKultur eine Schutzliste zunächst für die
unmittelbar betroffenen Gas-Reihenleuchten zu erarbeiten. Allerdings gab es
derart restriktive zahlenmäßige Auflagen,
dass eine angemessene Berücksichtigung denkmalsrelevanter Sachverhalte
nicht möglich war. Selbst diese unter
Auflagen entstandene Schutzliste wurde
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nochmals um die Hälfte reduziert. Damit sind auch die Möglichkeiten
Das von den Kulturverbänden geforderte
Moratorium gibt es nicht. Im Gegenteil:
Auf einer Pressekonferenz am 14.5.2012
stellte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konkrete Straßenlisten mit
den Zeiträumen für den Gasleuchtenabbau vor. Danach soll ausgerechnet in
Straßen mit der höchsten Priorität aus
der ursprünglichen Schutzliste des Landesdenkmalsamtes begonnen werden,
etwa am Haselhorster Damm, der kom-
Neue Elektrolaterne (links) mit deutlich
anderer Lichtfarbe als die Gaslaterne
(rechts)
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Denkmalschutz und -pflege
schwierig sei, wie behauptet, entbehrt
jeder Grundlage. Die zurzeit laufende
vollständige Rekonstruktion der historischen Gasbeleuchtung in der Prager
Innenstadt erfolgt mit Bauteilen und
technischem Knowhow einer Firma aus
Berlin. Lediglich die Glühkörper müssen
derzeit importiert werden, wobei eine
solche Produktion durchaus auch wieder
in Berlin angesiedelt werden kann - den
entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt. Eine Produktion spezieller
Bauteile nur für den Bedarf des Denkmalbereichs zu betreiben, sei durchaus
üblich, so Nikolaus Bernau vom Landesdenkmalrat.
Lebendige Geschichte:
erstes Reihenleuchtenmodell noch mit
Leitereisen vor historischem Gasbehälter
Fotos:
Bertold Kujath – Gaslicht-Kultur e.V.
plett durch ein denkmalgeschütztes
Siedlungsensemble verläuft. Und mit der
Windscheidt- und Holtzendorffstraße
wurden in zwei Straßen, die Bestandteil
der bei in- und ausländischen Touristen
sehr gefragten Gaslichttour des Vereins
Gaslicht-Kultur sind, die Abrissarbeiten
sogar noch um ein Jahr vorverlegt. Kultur- und Bürgervereine waren zu dieser
Pressekonferenz übrigens nicht zugelassen.
Um endlich den Gasbeleuchtungsabbau
mit einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren, veranstalteten die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und der Denkmalpflegeverein Denkmal an Berlin am
21.05.2012 eine Podiumsdiskussion, an
der jeweils ein Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, des Landesdenkmalamts Berlin, des Landesdenkmalrats Berlin, des Bürgervereins
Frohnau und des Vereins Gaslicht-Kultur
beteiligt waren. Hier wurde deutlich, dass
im Regelfall weißes Licht aus Leuchtstoffröhren das traditionelle Gaslicht
ersetzen soll. Denn die vielgerühmte LED
Technologie wird aus Kostengründen nur
in Einzelfällen eingesetzt. Hinsichtlich
der ökologischen Begründung des Gasleuchten-Abbaus forderte der Vertreter
des Landesdenkmalrates Nikolaus Bernau eine ökologische Gesamtbilanz, in
die Ressourcenverbrauch und Emission
von Neuproduktion und Baustellenverkehr ebenso einzubeziehen seien wie die
Auswirkungen der weiteren Zunahme
elektrischen Lichts. Was die Kostenberechnungen betrifft, so ist das Einsparpotenzial durch die Elektrifizierung ebenso wie ihre Amortisation strittig. Dass die
Ersatzteilversorgung für Gasleuchten
Noch besitzt Berlin mit seiner Gas-Straßenbeleuchtung einen Schatz mit Potential zum Welterbe, den es hüten sollte
und für dessen Weiterentwicklung, so
Elisabeth Ziemer, stellvertretende Vorsitzende von Denkmal an Berlin e.V., auch
zu forschen lohne. Und dabei geht es
nicht nur um einzigartige Laternen. Die
Gas-Straßenbeleuchtung ist Bestandteil
eines industrie-historischen Erbes, das
bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht und
aus dessen Frühzeit, als Berlin eines der
Zentren der europäischen Gasversorgungsindustrie war, noch weitere gasindustrielle Einrichtungen wie Gasbehälter
und Verwaltungsgebäude existieren. Die
Vereine Denk-mal-an-Berlin und Gaslicht-Kultur haben deshalb eine OnlinePetition gestartet, die von allen namhaften Kulturorganisationen wie Europa
Nostra, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder auch der Baukammer
Berlin unterstützt wird. Die Petition richtet sich gegen den geplanten nahezu
vollständigen Abriss der Berliner GasStraßenbeleuchtung und kann unter
www.Gaslicht-ist-Berlin.de unterzeichnet werden.
Lebendiges Licht
Der Berliner Senat will die Gaslaternen abbauen.
Jens Jessen
Barbaren haben immer die Sachlogik auf
ihrer Seite. Der Berliner Senat hat
beschlossen, die überkommenen Gaslaternen der Stadt sukzessive durch elektrische Lampen zu ersetzen – weil ihre
Wartung weniger koste, weil auch Strom
billiger sei als Gas, weil schließlich die
Energieausbeute und also die Ökobilanz
besser seien. Das Geld und die Umwelt,
das sind die harten Argumente für die
Politiker unserer Tage; mit Ästhetik, Tradition oder gar sentimentalen Werten
kann man ihnen nicht kommen.
Das sanfte Gaslicht, das sich in der Dämmerung mit feinem Sirren einschaltet und
im Betrieb von jenem leisen Zischen
begleitet wird, das in der Literatur des 19.
Jahrhunderts so oft beschrieben wurde,
ist der letzte Ausweis der untergegangenen Metropolenkultur Europas. Muss
man Berliner sein, um sein Verschwinden
als Schaden für das Stadtbild, als Heimatverlust, als letzte brutale Modernisierung im Geiste einer technokratischen
Zukunft zu empfinden? Schneeflocken,
wenn sie im Gaslicht tanzen, verwandeln
sich in goldenen Sternenstaub, Regentropfen bekommen einen Kometenschweif. Und die banalen Fassaden,
denen Krieg und Nachkrieg den
Schmuck geraubt haben, gewinnen noch
einmal die Illusion von Pilastern, steiner-
Foto: Traichel
Baukammer Berlin 2/2012 |
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Bau 2-12 Umbruch 3
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Denkmalschutz und -pflege
nen Girlanden und Karyatiden. Als Kind
konnte man sich den Spaß machen, mit
dem Fuß gegen den Laternenmast zu
treten; die Erschütterung löschte die
Flamme. Es war etwas Verletzliches und
Lebendiges um das Gaslicht, das dem
nächtlichen Flaneur das Gefühl gab, er
sei nicht allein.
Das Barbarische an dem Technokratenbeschluss besteht in der Meinung, es
gehe im Leben um Funktionalität allein.
Im öffentlichen wie im privaten Leben
geht es aber nicht darum, dass alles so
perfekt und billig, so wartungsarm und
schadstofffrei wie möglich funktioniert.
Ein solches Leben ist kein menschliches
Leben. Der Mensch selbst ist nicht per-
fekt, nicht billig, nicht wartungsarm und
auch nicht schadstofffrei – und seine
Stadt muss es auch nicht sein. Die Stadt
muss ihm Heimat geben, und dazu
gehört, dass sie nicht tüchtiger auftritt als
er selbst. Sie soll ihn nicht übertrumpfen.
Und wenn der Zufall es will, dass eine
untüchtige Technik von gestern noch existiert, die dem Menschen schmeichelt,
anstatt ihn zu demütigen, dann muss dieser Zufall als historischer Glücksfall
erhalten werden. Sollen doch die Politiker an ihrer eigenen Wartungsarmut und
Schadstofffreiheit arbeiten – aber ihre
Technokratenfinger von unserem guten,
alten, untüchtigen Berlin lassen!
Gaslicht aus in Berlin?
• Herr Traichel, die Berliner
Baukammer ist gegen Pläne des Senats, die historischen Gaslaternen in der
Hauptstadt abzureißen und
durch Elektroleuchten zu
ersetzen. Damit befindet sie
sich in guter Gesellschaft
mit Vereinen wie »Pro Gaslicht« und »Denk mal an
Berlin«. Wird Berlin bei so
viel Expertenschelte ein
Licht aufgehen?
Obendrein erlangten sie vor
kurzem eine neue Aktualität. Bis zur Umweltkatastrophe in Fukushima ging
man ja davon aus, dass
Strom immer und mehr
oder weniger preiswert zu
haben ist. Das hat sich mit
Fukushima
schlagartig
geändert.
Die Baukammer steht den Plänen des
Berliner Senats, die rund 44 000 Gaslaternen abzuschaffen, durchaus kritisch
gegenüber. Wir halten diese Beleuchtung
für einzigartig. Dass der Senat auf die Kritik nicht eingeht, mag daran liegen, dass
ihm Argumente fehlen, den Abriss der
Gasleuchten begründen zu können.
• Weshalb sollten diese Straßenlaternen
erhalten bleiben?
Diese Fülle von verschiedenartigen Gasleuchten ist ein kulturelles Erbe der
Stadt. Sie sind einzigartig in Deutschland
und, so viel ich weiß, sogar in Europa.
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Jetzt gibt es eine ganz neue
Sichtweise. Ich glaube
nicht, dass der Senat diese
Sichtweise in seine Überlegungen einbezogen hat.
Dr. Peter Traichel
Ich kann nicht erkennen, wie sich diese
Einsparungen errechnen. Die Umrüstung
von Gas auf Strom soll rund 170 Millionen Euro kosten. Es gibt Berechnungen
aus Düsseldorf und Frankfurt am Main,
wonach beim Abriss 11 000 Euro Kosten
pro Gaslaterne entstehen. Berlin geht
meines Wissens von 3 000 bis 4 000 Euro
aus. Das halte ich für sehr untersetzt.
Obendrein müssten 2 750 Straßen in
Berlin aufgerissen und neu verkabelt
werden. In die alten Kandelaber können
nicht einfach neue Leitungen gelegt werden.
• Sie warnen als Baukammer davor, diese Gaslaternen als weltweit einmaliges
kulturelles Erbe auf Spiel zu setzen. Es
soll sogar geprüft werden, ob die historischen Leuchten ins UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen werden.
Vor etwa zweieinhalb Jahren versuchte
man in Düsseldorf einen Antrag zu stellen, die dortige Gasbeleuchtung als Weltkulturerbe zu klassifizieren. Dieser
Antrag ist aber wohl in der Düsseldorfer
Verwaltung versandet und nie weiter
behandelt worden. Wir in Berlin sind mit
diesem Thema ebenso vertraut wie die
Stiftung Denkmalschutz. Es wird wohl in
dieser Richtung daran gearbeitet.
• Das dauert aber?
Vielleicht will er sie auch nicht einbeziehen. Wir wollen vorbildlich sein, gehen
weg vom Atomstrom, gehen weg vom
Braunkohlestrom. Damit sind wir zwingend auf alternative Energien angewiesen. Für mich ist es unbegreiflich, nun
den funktionierenden, mit dem Naturprodukt Gas betriebenen Laternenbestand
abzureißen.
Dass sich da kurzfristig etwas tut,
bezweifle ich. Den ersten Schritt sollten
aber wir in Berlin tun. Wir reden hier
immer nur von den Kosten und gehen nie
auf das kulturelle Erbe ein, das die Stadt
übernommen hat. Seit 1826 gibt es in
Berlin Gaslaternen, und die Stadt hat
auch eine Verantwortung, diesen touristischen Magneten zu bewahren. Hier ist
auch das Engagement des Berliner Landesdenkmalamtes gefragt.
• Die Stadt verweist auf enorme Einsparungen nach Umstellung auf Elektrifizierung. Ist das kein Argument?
Quelle:
Neues Deutschland vom 13. April 2012,
Fragen: Andreas Heinz
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Denkmalschutz und -pflege / Recht
sich einen historischen “Einrichtungsgegenstand” im Stadtbild darstellen und
schwer durch moderne Formen ersetzbar wären.
Leserzuschrift
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich unserer schönen Gaslaternen habe ich allem Erhaltungswillen zum Trotz eine
Ökobilanz aufgestellt, wonach leider diese historische Beleuchtung nicht so gut
abschneidet.
Berliner Gaslaternenberechnung am Beispiel einer Gas-Reihenleuchte
Stand: 16.05.2012 – Verbrauchsvergleich
Jahres-Verbrauch eines
kWh/a
CO2 in kg/a
Einfamilienhauses, 100qm, schlecht gedämmt, 300kWh/qm/a
30.000
7.410
Mehrfamilienhaus, 100qm, Altbau,
Berliner Standard, energetisch unsaniert, 250kWh/qm/a
25.000
6.175
Großwagen (SUV), Diesel, 15.000 km/a, 10 Liter/100km, 1.500 Liter/a
17.700
4.372
Reihenmittelhaus, 100qm,
ungedämmter Durchschnitt in Berlin, neue Heizung, 160kWh/qm/a 16.000
3.952
Einfamilienhaus, 100qm, nach EnEV, 100kWh/qm/a
Kleinwagen, Benzin, 15.000 km/a, 6 Liter/100km, 900 Liter/a
10.000
2.470
9.990
2.468
KfW-55-Haus, 100qm, 55kWh/qm/a
5.500
1.359
Passivhaus, 100qm, 40kWh/qm/a
4.000
2.732
Gas-Reihenleuchte Berlin (1400W Nennleistung)
6.745
1.666
Elektro-Straßenleuchte (Standard, 130W Nennleistung)
1.480
1.011
831
568
Elektro-Straßenleuchte (LED, 73W Nennleistung)
Prinzipiell bewegt sich der Jahresverbrauch einer einzelnen Gasleuchte in der
Größenordnung des Gesamtverbrauches eines freistehenden 100qm Einfamilienhauses nach KfW 55-Standard,
sogar gut 10-20% darüber.
Frage bei allem Erhaltungswillen sei an
dieser Stelle, ob wirklich das Gaslicht
das entscheidende erhaltenswerte Kriterium sei, oder ob vielmehr die Laterne für
sich im Stadtbild geschützt werden sollte.
Das Licht ließe sich sicherlich an moderne Technik formen und anpassen, die
Laternentypen sind meiner Ansicht nach
schützungsbedürftiger, weil diese für
Folgende Aspekte sind aber auch zu
berücksichtigen:
Eine technische Umrüstung bestehender
Gaslaternen auf Strom ist zwar generell
nicht undenkbar, aber: – Der Charme
des Stadtbildes geht durch nicht
gewachsene Technik bei einer vollständigen Leuchtenerneuerung unweigerlich
verloren
– Gewohnte und lieben gelernte
Beleuchtungsverhältnisse
gehen
nicht nur verloren, sondern verändern
das gesamte Stadtbild, insbesondere
in den historischen Stadtvierteln der
Gründerzeit
– Lichtverschmutzung der Atmosphäre
durch zu viel Licht bzw. Ausleuchtung
von modernen Leuchten ist zu bedenken
– Bedrohung der innerstädtischen
Insektenlebensräume
– Die Touristen Berlins lieben das
(unperfekte) Erscheinungsbild als ein
Gesamtbild, wozu immer schon die
Laternen beigetragen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Peter-Henning Bigge
Beratender Ingenieur
Rundschreiben VI D Nr. 42/2012 (Ergänzung zu Rundschreiben 39/2011)
Bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes –
maßgebliche Zeitpunkte
Mit dem Rundschreiben VI D Nr. 39 /
2011 vom 21. März 2011 sind bereits
Informationen zur bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes gegeben worden.
Seit dem 1. Quartal 2011 können die
Eurocodes im Vorgriff auf die bauaufsichtliche Einführung im Sinne einer
gleichwertigen Lösung gemäß § 3 Abs. 3
BauO Bln abweichend von den bisher
geltenden Technischen Baubestimmungen für die Planung, Bemessung und
Ausführung von baulichen Anlagen
angewendet werden.
Mit der Neuausgabe der Ausführungs-
vorschriften Liste der Technischen Baubestimmungen (AV LTB), die am 1. Juli
2012 in Kraft tritt und mit der die MusterListe der Technischen Baubestimmungen - Fassung Dezember 2011 umgesetzt wird, werden die bisher bekannt
gemachten „alten“ deutschen Planungs, Bemessungs- und Ausführungsnormen
durch die europäischen Normen – Eurocodes – ersetzt. Aufgrund des Beschlusses der zuständigen Fachkommission
Bautechnik der Bauministerkonferenz
werden - wie auch in den anderen Bundesländern - keine Übergangsfristen
festgelegt.
Im Verfahren nach § 63 BauO Bln ist der
Zeitpunkt des Bauausführung maßgebend: Ab dem 1. Juli 2012 sind die
bekannt gemachten Eurocode-Normteile anzuwenden.
In den Verfahren nach §§ 64, 65 BauO
Bln müssen die Konstruktionen zum
Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung den geltenden Technischen
Baubestimmungen entsprechen, d.h. ab
dem 1. Juli 2012 den Eurocodes.
Es bestehen aus Sicht der Obersten
Bauaufsicht des Landes Berlin aber
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Recht
genauso wenig Bedenken, wenn ab dem
1. Juli 2012 bereits vor den oben genannten Terminen (für die Verfahren gemäß §§
63 bis 65 BauO Bln) geplante und
bemessene Konstruktionen nach den
bisher bekannt gemachten „alten“ deutschen Normen ausgeführt werden. Eine
Begründung oder ein „Nachweis" über
die Art der Abweichung von Technischen
Baubestimmungen oder über die Einhaltung des vorgegebenen Anforderungsniveaus ist nicht formalisiert, ebenso wenig
wird eine Abweichung von Technischen
Baubestimmungen „zugelassen“. Das
bedeutet, dass Entwurfsverfasser und
Bauausführende im Rahmen ihres Wir-
kungskreises die Verantwortung dafür
tragen, ob mit einer anderen Lösung in
gleichem Maße die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Will der Entwurfsverfasser oder der von
ihm herangezogene Fachplaner bei der
Planung und Bemessung Abweichungen
von Technischen Baubestimmungen in
Anspruch nehmen, sind diese Abweichungen im bautechnischen Nachweis
gemäß § 67 BauO Bln anzugeben und zu
begründen.
Muss der bautechnische Nachweis bauaufsichtlich geprüft werden, beurteilt der
Prüfingenieur für Standsicherheit bzw.
Brandschutz im Rahmen seiner Prüfung,
ob mit der gewählten anderen technischen Lösung im gleichen Maße die allgemeinen Anforderungen des § 3 Abs.1
in Verbindung mit § 12 BauO Bln bzw. §
14 BauO Bln erfüllt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
T. Meyer
Quellenhinweis:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen
/bauaufsicht/de/rundschreiben.shtml
Die Folgen und Konsequenzen der Einführung der Eurocodes
für Ingenieure
von RA Prof. Dr. Hans Rudolf Sangenstedt und RA Lars Christian Nerbel
A. Die
Ausgangssituation
Gemäß § 3 Abs. 3
MBO
(Musterbauordnung; vgl.
§ 3 Abs. 3 BauO
Bln) haben u.a.
die am Bau Beteiligten Ingenieure
(insb. TragwerkRA Prof. Dr. Hans
splaner und Prüf- Rudolf Sangenstedt
ingenieure) bei
der
Erstellung
ihrer Planung die von der Obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche
Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln zu beachten. Von den
Technischen Baubestimmungen kann
abgewichen werden, wenn mit einer
anderen Lösung in gleichem Maße die
allgemeinen Anforderungen an die
öffentliche Sicherheit und Ordnung der
Anlage nicht gefährdet wird (insb. im Hinblick auf Leben, Gesundheit und die
natürlichen Lebensgrundlagen).
In Berlin wird die Liste der Ausführungsvorschriften (AV LTB; aktuell i.d.F.v.
23.02.2011) durch die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung als Oberste Bauaufsicht erlassen.
Bis zum 30.06.2012 sind nach dieser
Vorschrift für den Tragwerksplaner und
den Prüfingenieur die dort aufgeführten
DIN maßgeblich (bspw. DIN 1045: Tragwerke aus Beton). Will der Tragwerkspla-
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ner seine Planung
erfolgreich zur Genehmigung führen, hat er die DIN
1055 zu beachten.
Andernfalls
weicht er von den
Technischen Baubestimmungen ab
und hat den oben
bereits dargestellRA
ten Nachweis nach
Lars Christian Nerbel § 3 Abs. 3 S. 3
BauO Bln zu führen, was regelmäßig mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist.
Erstmalig mit Schreiben vom 25.08.2010
(zuletzt mit Rundschreiben VI D Nr.
39/2011) kündigte die Oberste Bauaufsicht in Berlin an, zum Stichtag
01.07.2012 die so genannten Eurocodes als bauaufsichtlich verbindlich einzuführen. Ab dem 01.07.2012 gelten
dann nicht mehr die bekannten DIN als
für die Ingenieure verbindliche Technische Baubestimmungen, sondern jene
Eurocodes.
B. Was sind „Eurocodes“?
Eurocodes sind europaweit vereinheitliche Bemessungsregeln in Bauwesen.
Mit diesen einheitlichen Bemessungsregeln sollen technische Handelshemmnisse innerhalb der EU abgebaut und die
Dienstleistungsfreiheit in Europa gefördert werden.
Die Eurocodes werden von der CEN
(Comité Européen de Normalisation), der
Europäischen Normungsorganisation
entwickelt, deren Mitglied u.a. das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) ist.
Entwickelt wurden bis dato insgesamt
folgende 10 Eurocodes:
• Eurocode 0:
Grundlagen der Tragwerksplanung
(EN 1990)
• Eurocode 1:
Einwirkungen auf Tragwerke
(EN 1991)
• Eurocode 2:
Bemessung und Konstruktion von
Stahlbeton- und Spannbetontragwerken (EN 1992)
• Eurocode 3:
Bemessung und Konstruktion von
Stahlbauten (EN 1993)
• Eurocode 4:
Bemessung und Konstruktion von
Verbundtragwerken aus Stahl und
Beton (EN 1994)
• Eurocode 5:
Bemessung und Konstruktion von
Holzbauten (EN 1995)
• Eurocode 6:
Bemessung und Konstruktion von
Mauerwerksbauten (EN 1996)
• Eurocode 7:
Entwurf, Berechnung und
Bemessung in der Geotechnik
(EN 1997)
• Eurocode 8:
Auslegung von Bauwerken gegen
Erdbeben (EN 1998)
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Recht
• Eurocode 9:
Berechnung und Bemessung von Aluminiumkonstruktionen
(EN 1999)
Technische Baubestimmungen
auf DVD – Inklusive Eurocodes!
Den 10 Eurocodes sind jeweils – so auch in Deutschland - 58
nationale Anhänge zugeordnet. Diese Anhänge sollen sicherstellen, dass die Eurocodes in den Mitgliedsländern angewendet
werden können.
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Die 10 Eurocodes nebst den 58 nationalen Anhängen werden im
Sprachgebrauch Eurocodepakete genannt.
C. Praxisprobleme in Bezug auf die Eurocodes
Nahezu erwartungsgemäß existieren bereits vor dem Stichtag
01.07.2012, an dem die Eurocodes zur Technischen Baubestimmung i.S.d. § 3 Abs. 3 BauO Bln werden, eine Vielzahl von Problemen und offenen Fragen, die bis dato ungelöst bzw. auf die
der Gesetzgeber keine schlüssige Antwort zur Hand hat.
I. Eurocodepakte noch unvollständig
Dem CEN bzw. der DIN wird es nicht gelingen zum 01.07.2012
alle 58 nationalen Anhänge zu veröffentlichen und Ihnen damit
allgemeine Gültigkeit zu verschaffen. Dies hat zur Konsequenz,
dass die Eurocodes nicht als Gesamtpaket zum 01.07.2012 zur
Technischen Baubestimmung werden, sondern lediglich in Teilen.
Eingeführt werden lediglich die Eurocodes 0 – 5 sowie 7 und 9.
Die Eurocodes 6 (Mauerwerksbau) und 8 (Erdbeben) bzw. die
jeweils zugehörigen nationalen Anhänge liegen noch nicht im so
genannten Weißdruck (finale Version des Normenwerks) vor.
Beide fehlenden Eurocodes (nebst nationaler Anhänge) sollen
nach den Plänen des CEN in den nächsten Monaten im Weißdruck erscheinen und sodann, wie auch aktuell in Bezug auf die
Eurocodes 0 -5, 7 und 9 geschehen, zunächst als gleichwertige
Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln neben den bekannten
DIN-Normen zur Anwendung kommen.
Dies hat zur Konsequenz, dass sich die Ingenieure zum Stichtag
01.07.2012 einem „Flickenteppich“ von europäischen (Eurocodes) und nationalen Normen (DIN-Normen) gegenübergestellt
sehen, deren richtige Anwendung insbesondere für kleinere
Büros im günstigsten Falle mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein wird, im schlechtesten Falle ein mangelfreies Planen
unmöglich macht.
II. Eurocodes nicht ausgereift
Die vom Ingenieur zum Stichtag 01.07.2012 als Technische Baubestimmung zu beachtenden Eurocodes 0-5, 7 und 9 wurden
offensichtlich „mit heißer Nadel“ gestrickt.
Zwar wurden große Teile der Eurocodes und der zugehörigen
nationalen Anhänge bereits vor mehreren Jahren als Weißdruck
veröffentlicht. Allerdings mussten die Normgeber in der Folgezeit
erkennen, dass die veröffentlichen Codepakete teilweise unverständlich und fehlerbehaftet waren, sodass eine große Anzahl
von Änderungen und Berücksichtigen die notwendige Folge
waren. Hervorzuheben ist hierbei exemplarisch der Warnvermerk
des NA-Bau zum Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1:2005-12 –
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Firma
Straße
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Geschäftstelefon(FTDIÊGUT'BY
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Bereits im Jahre 2008 beschloss die CEN, dass die entwickelten
Eurocodes bis zum März 2013 keine Überarbeitung erfolgen
sollen, sodass eine Umsetzung der aktuell vorliegenden Eurocodes gewährleistet werden soll. Lediglich notwendige Änderungen und Berichtigungen dürfen bis zum März 2013 veröffentlich werden.
Updates: 4-mal jährlich
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Alle gefetteten Angaben sind Pflichtangaben.
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Hinweise zum Datenschutz: 4PGFSO4JFVOTLFJOFXFJUFSHFIFOEF&JOXJMMJHVOHFSUFJMFO
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6OUFSOFINFO EFS7FSMBHTHSVQQF 3VEPMG .àMMFS [V JOGPSNJFSFO %FS7FSXFOEVOH VOE
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Verlagsgesellschaft
Rudolf Müller GmbH & Co. KG
Postfach 41 09 49 · 50869 Köln
Telefon 0221 5497-120
Fax 0221 5497-130
service@rudolf-mueller.de
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Recht
Bemessung und Konstruktion von Holzbauten), der zu erlassen war, da maßgebliche Werte zu günstig angesetzt wurden
und hieraus konkrete Gefahren für Leib
und Leben bei der Umsetzung der Norm
drohten.
den Ingenieur jeweils neu vor die Herausforderung, die neue Norm in seinen Planungen korrekt umzusetzen. Je umfangreicher die Änderungen sind, desto
schwieriger wird diese Aufgabe selbstverständlich für den Ingenieur.
Das DIN erstellte daraufhin ein „Berichtigtes Dokument“ mit Ausgabedatum
2010-12, welches die bis dato vorliegenden Änderungen und Berichtigungen
zusammenfasste. Seit dem ersten Quartal 2011 in Teilen (bspw. Eurocode 2) als
gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S.
3 BauO Bln von der Obersten Bauaufsichtsbehörde in Berlin anerkannt.
Gerade kleineren Ingenieurbüros mit ein
oder zwei Ingenieuren fehlt oft das Geld
für kostenintensive Schulungsmaßnahmen. Auch verfügen solche Büros oft
nicht über die notwendige Zeit, sich mit
der gebotenen Sorgfalt in die neuen Normierungen einzuarbeiten. Ihnen steht
nicht die Möglichkeit zum notwendigen
Erfahrungsaustausch offen.
Allerdings räumt auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin
zuletzt mit Rundschreiben VI D Nr. 39/11
v. 21.03.2011 ein, dass einige nationale
Anhänge (bspw. zum Eurocode 1) – erst
kurz vor dem 01.07.2012 Weißdruckstatus erreichen werden. Es erscheint
durchaus wahrscheinlich, dass insbesondere diese „nachgeschobenen“ Normen nicht frei von Unklarheiten und Fehlern sind, mit der Folge, dass mangelhafte Normen mit Wirkung zum 01.07.2012
zur Technischen Baubestimmung erhoben werden.
Hinzu tritt das Problem, dass auch Fachkommentierung zur den Eurocodepaketen noch nicht vorliegt, die dem Ingenieur
eine wichtige Hilfestellung bei der Auslegung einzelner Normen sein kann.
Verunsicherungen und unüberschaubare
Haftungsrisiken für die Ingenieure sind
die Folge.
1. Verschiebung der Einführung der
Eurocodes als Technische
Baubestimmung
III.Umsetzung der Eurocodes in der
Praxis problematisch
1. Softwareprobleme
Da bis zum 01.07.2012 die altbekannten
DIN als Technische Baubestimmungen
gelten, darüber hinaus die Eurocodes
vielfältigen Überarbeitungen unterlagen
und auch noch liegen, haben sich beispielsweise die Softwareentwickler nur
äußerst zögerlich der Umsetzung der
Eurocodepakete angenommen. Bei
Ingenieuren bekannte und bewährte Statiksoftware wird erst seit kurzem mit
Hochdruck angepasst. Die zwingende
Folge des Zeitdrucks sind auch hier Programmierfehler und Updates.
ithin ist nicht ausgeschlossen, dass zum
01.07.2012 dem Ingenieur nur solche
Statiksoftware zur Verfügung steht, die
im Hinblick auf die Umsetzung der Eurocodepakete als mangelhaft bezeichnet
werden muss. Fehlerhafte Anwendungen
der Eurocodepakete bzw. Berechnungsfehler sind nicht ausgeschlossen.
2. Unzureichende Vorbereitung der
Ingenieure
Die Einführung jeder neuen Norm stellt
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Die Ingenieure werden somit gerade in
der Anfangsphase ab dem 01.07.2012
regelmäßig auf sich alleine gestellt sein,
wenn es um die richtige Anwendung der
Eurocodepakete 0-5, 7 und 9 geht. Planungsfehler und Haftungsrisiken in
erheblichem Umfange sind die Folge.
IV. Lösungsansätze
Es könnte darüber nachgedacht werden,
den Termin zur Einführung der Eurocodepakte 0-5, 7 und 9 auf einen späteren
Zeitpunkt zu verlegen, beispielsweise
den 01.07.2013. Bis zum 01.07.2013
könnten die bereits im Weißdruck vorliegenden Codepakete – wie bisher auch –
als gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3
S. 3 BauO Bln neben den bekannten und
bewährten DIN angewandt werden.
2. Befristete Möglichkeit der
Anwendung der bekannten DIN als
gleichwertige Lösung
Alternativ zur Verschiebung des Starttermins könnte – spiegelbildlich zum Rundschreiben VI D Nr. 39/11 v. 21.03.2011
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin - darüber nachgedacht werden, trotz Erhebung der Eurocodes 0-5,
7 und 9 zur Technischen Baubestimmung mit Wirkung zum 01.07.2012, die
bis zum 30.06.2012 anzuwendenden
DIN-Normen als gleichwertige Lösung
i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln weiterhin
zuzulassen. Der Status als gleichwertige
Lösung könnte zumindest bis zur für den
März 2013 angekündigten Überarbeitung der Eurocodes aufrecht erhalten
werden.
3. Erörterung
der beiden Lösungsansätze
Beiden Lösungsansätzen ist der Vorteil
gemeinsam, dass durch die Schaffung
eines größeren Zeitfensters der Druck
von den an der Einführung der Eurocodes beteiligten Personenkreisen genommen wird. Unzulänglichkeiten in Bezug
auf die anzuwendende Statiksoftware
u.ä. könnten beseitigt werden. Notwendige Schulungsmaßnahmen der Ingenieure könnten besser und in größerem
Umfange durchgeführt werden. Durch
ein weiteres Nebeneinander von DINNormen und Eurocode könnte insbesondere den Ingenieuren ein flüssiger Übergang zu den neuen Eurocodes ermöglicht werden.
Eine Verschiebung der verbindlichen Einführung der Eurocodes als Technische
Baubestimmung um bspw. 12 Monate
hätte darüber hinaus den Vorteil, dass
zusätzliche Zeit zur Verfügung stehen
würde, um sämtliche vorgenannten Probleme unter geringerem Zeitdruck zu
lösen. Es bestünde weiterhin die Möglichkeit, bis zum 01.07.2013 eine Komplettierung des Eurocodepaketes herbeizuführen, sodass ein in sich geschlossenes Gesamtkonzept bestehen würde,
welches ein Nebeneinander von Eurocodes und DIN Normen obsolet machen
könnte. Schließlich und endlich bestünde die Möglichkeit, auf Grundlage weiterer wissenschaftlicher Forschungen und
Anwendungen in der Praxis noch bestehende Fehler und Unzulänglichkeiten der
Eurocodes zu beseitigen und dem Ingenieur so eine größere Sicherheit zu verschaffen, dass das von ihm in öffentlich
rechtlicher Hinsicht zu beachtende Normenpaket fehlerfrei ist.
Allerdings dürfte es nunmehr für eine Verschiebung des Einführungstermins der
Eurocodes, - weg vom 01.07.2012 – hin
zu einem späteren Zeitpunkt nunmehr
deutlich zu spät sein. Schließlich wurde
der Einführungstermin bereits im August
2010 festgelegt. Ferner ist zu bedenken,
dass die Einführung der Eurocodes zum
01.07.2012 nicht nur in Berlin, sondern in
allen 16 Bundesländern stattfindet. Ein
Alleingang Berlins ist insoweit ausgeschlossen.
Die Deklaration der bis dato geltenden
DIN-Normen als gleichwertige Lösung
i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln würde
dagegen einen weitaus geringeren Verwaltungsaufwand hervorrufen, da der
Starttermin der Eurocodes 01.07.2012 in
keiner Art und Weise tangiert würde. Eine
entsprechende Reaktion auf die zuvor
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dargestellten Praxisprobleme wäre auch
jetzt noch ohne weiteres möglich.
Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Bundesländer – so auch
die Stadt Berlin – zuletzt mit Rundschreiben vom VI D Nr. 39/11 v. 21.03.2011 eindeutig herausgestellt haben, dass die
aktuell noch als Technische Baubestimmung anzusehenden DIN-Normen im
Verhältnis zu denjenigen Eurocodes, die
ab dem 01.07.2012 zur Technischen
Baubestimmung werden, als gleichwertig zu betrachten sind.
Wenn aber bis zum 30.06.2012 eine
Gleichwertigkeit beider Normierungen
durch die Oberste Bauaufsicht Berlins
bescheinigt würde, wäre es zwingend,
dass diese Gleichwertigkeit auch nach
dem 30.06.2012 bestünde – mindestens
bis zum März 2013. Schließlich ändern
sich aufgrund Beschlusses des CEN aus
dem Jahre 2008 zumindest bis in den
März 2013 die bereits heute im Weißdruck vorliegenden Eurocodes nicht.
Der zweitgenannte Lösungsansatz würde mit Sicherheit auch dazu beitragen,
dass in stärkerem Maße eine Sensibilisierung der Ingenieure für das Thema
Eurocodes geschaffen wird. Aufgrund
der Deklaration der Eurocodes als Technische Baubestimmung ab dem
01.07.2012 würden die Ingenieure eher
dazu veranlasst werden, sich entsprechend fortzubilden.
V. Zwischenfazit
Zusammenfassend spricht sich der Verfasser dafür aus, an der zum 01.07.2012
geplanten Teil-Einführung der Eurocodepakete festzuhalten, da eine Verschiebung nicht mehr möglich sein dürfte.
Um aber den aufgezeigten Praxisproblemen im Zusammenhang mit der Teil-Einführung der Eurocodepakte als Technische Baubestimmung effizient zu entgegnen, hält es der Verfasser für zwingend geboten und auch ohne weiteres
möglich, zumindest bis zum März 2013
die bis zum 01.07.2012 geltende Situation zu „spiegeln“, sodass ab dem
01.07.2012 die Eurocodepakete 0-5, 7
und 9 als Technische Baubestimmung §
3 Abs. 3 S. 1 BauO Bln von den Ingenieuren zu beachten sind, darüber hinaus die
bis zum 30.06.2012 als Technische Baubestimmung anzusehenden DIN-Normen als gleichwertige Lösung i.S.d. § 3
Abs. 3 S. 1 BauO Bln anerkannt werden.
D. Der rechtliche Umgang mit den
Eurocodes ab dem 01.07.2012
sich auch im Zuge der Einführung der
Eurocodes als Technische Baubestimmung für den Ingenieur die Frage, welche
Konsequenzen sich hieraus für seine Planungsleistung ergeben.
Der Ingenieur, bspw. der Tragwerksplaner, wird regelmäßig auf Basis eines
Werkvertrages mit seinem Auftraggeber
gemäß §§ 631 ff. BGB tätig. Um seine
Vergütung zu erhalten, hat er seinem Auftraggeber ein mangelfreies Werk i.S.d. §
633 Abs. 1 BGB zu verschaffen, also eine
mangelfreie Planung. Üblicherweise werden dies die Grundleistungen aus dem
Leistungsbild der Tragwerksplanung
gem. §§ 49 HOAI 2009 (§ 64 HOAI a.F.)
sein.
In privatrechtlicher Hinsicht ist die Planung des Ingenieurs mangelfrei, wenn
sie u.a. den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber entspricht
oder die allgemein anerkannten
Regeln der Technik beachtet.
Ferner muss sie auch den öffentlich rechtlichen Anforderungen genügen,
mithin genehmigungsfähig sein. Soweit
ein Objekt in Berlin zu planen ist, ist die
Planung genehmigungsfähig, wenn sie
den Technischen Baubestimmungen
i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 1 BauO Bln entspricht,
also bis zum 30.06.2012 die geltenden
DIN-Normen bzw. ab dem 01.07.2012
die Eurocodes 0-5, 7 und 9 beachtet.
Da die Begriffe „allgemein anerkannte
Regel der Technik“ und „Technische
Baubestimmung“ nicht zwangsläufig
deckungsgleich sind, bedarf es – gerade
im Zusammenhang mit der Einführung
der Eurocodes – einer differenzierten
Beachtung.
I. Privatrechtliche Ebene
1. Vereinbarung über das
Planungssoll
Auf der privatrechtlichen Ebene gilt die
Planung des Ingenieurs als mangelfrei,
wenn sie die konkreten vertraglichen Vereinbarungen beachtet, § 633 Abs. 2 Nr. 1
BGB. Wird zwischen den Vertragsparteien gemeinsam festgelegt, dass die Planung unter Berücksichtigung der DINNormen (bspw. die DIN 1045) erstellt
werden soll, hat die Planung des Ingenieurs auch nur diesen Anforderungen zu
genügen. Die Einhaltung des Eurocodes
2 als Nachfolgenorm ist dementsprechend nicht automatisch geschuldet.
Maßgeblich ist daher, ob zum Zeitpunkt
der Abnahme i.S.d. § 640 Abs. 1 BGB
das Werk des Ingenieurs den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Im
Zuge solcher vertraglicher Vereinbarungen hat der Ingenieur die ihm obliegenden Hinweis- und Beratungspflichten zu
beachten, insbesondere den Auftraggeber darüber aufzuklären, dass Normen
und Regeln einer fortlaufenden Veränderung unterliegen und welche Konsequenzen sich hieraus für das bestellte
Werk ergeben.
2. Beachtung der allgemein
anerkannten Regeln der Technik
Fehlt es an einer konkreten vertraglichen
Vereinbarung zwischen den Parteien
über das Planungssoll, muss das Werk
sich für die gewöhnliche Verwendung
eignen, § 633 Abs. 2, Nr. 2 BGB. Jede
Planung des Ingenieurs muss dann zum
Zeitpunkt der Abnahme zumindest den
allgemein anerkannten Regeln der
Technik entsprechen. Sie muss diejeni-
ARGE Baurecht:
Starre Altersgrenze aufgehoben
BERLIN (DAV) - „Die leidige Frage, wie lange öffentlich bestellte Sachverständige
arbeiten dürfen, ist geklärt“, erläutert Baufachanwältin Heike Rath, Mitglied des
Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das Bundesverfassungsgericht gab einem EDV-Techniker Recht, der sich durch alle Instanzen geklagt
hatte, um seine Bestellung auch über das 71. Lebensjahr hinaus zu behalten.“ Das
Bundesverfassungsgericht urteilte, das oberste Fachgericht – das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – hätte bei seiner Ablehnung die neue altersfreundliche
Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen müssen. Dem kamen die Leipziger Verwaltungsrichter nach und entschieden im Sinne des Klägers: Die Altersgrenze ist nur
zulässig, wenn sie mit sicherheitsrelevanten Argumenten begründet werden kann.
(Az.: 8 C 24.11). „Auch alle im Bauwesen tätigen öffentlich bestellten Sachverständigen können sich auf dieses Urteil berufen“, resümiert Heike Rath. Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com.
Wie im Zuge jeder Normänderung, stellt
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gen Regeln beachten, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt
sind und feststehen, in der Praxis bei
dem nach neuestem Erkenntnisstand
vorgebildeten Techniker durchweg
bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung
bewährt haben.
Den bis zum 30.06.2012 maßgeblichen
DIN kommt nach ständiger Rechtsprechung (so bspw. BGH BauR 1998, 872f.;
OLG Stuttgart, BauR 1977, 129) die
widerlegbare Vermutung zu, dass sie
den anerkannten Regeln der Technik
entsprechen.
Ob diese widerlegbare Vermutung ab
dem 01.07.2012 für die Eurocodes 0-5, 7
und 9 gilt, bleibt abzuwarten. Dafür
spricht, dass sie aus den DIN-Normen
fortentwickelt wurden und auch im Übrigen bereits seit dem Januar 2011 zur
Anwendung kommen. Dagegen spricht
allerdings, dass die Ingenieure teilweise
zwangsläufig noch über erhebliche Wissenslücken in Bezug auf die Eurocodes
verfügen, sodass wohl nicht davon
gesprochen werden kann, dass sich dies
Eurocodes aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Erst
mit fortdauernder Anwendung der Eurocodes als Technische Baubestimmung
wird den Eurocodes eine vergleichbare
widerlegbare Vermutung als allgemein
anerkannte Regel der Technik zukommen können.
Gleich ob DIN-Norm oder Eurocode, ein
Gleichsetzen der vorgenannten Normen
mit dem Begriff der allgemein anerkannten Regel der Technik verbietet sich,
sodass die Einführung der Eurocodes
per 01.07.2012 in dieser Hinsicht für den
Ingenieur keine direkten Konsequenzen
nach sich ziehen wird. Gleich ob er seine
Planung vor oder nach dem 01.07.2012
an seinen Auftraggeber übergibt, hat er
sich - soweit es das Kriterium der allgemein anerkannten Regeln der Technik
betrifft -, ständig fortzubilden und sich
mit neuen Techniken und Verarbeitungsmethoden auseinander zu setzen. Der
Ingenieur hat ständig aufs Neue zu
ergründen, was (zumindest) allgemein
anerkannte Regel der Technik ist.
Maßgeblich ist in privatrechtlicher Hinsicht für den Ingenieur, dass diese allgemein anerkannten Regeln der Technik
zum Zeitpunkt der Abnahme seiner
Planung eingehalten werden. Der Ingenieur hat seine Planung entsprechend
auszurichten – sofern bei Vertragsschluss der alsbaldige Regelwechsel
vorhersehbar war.
56 | Baukammer Berlin 2/2012
Diese Verpflichtung birgt für den Ingenieur regelmäßig erhebliche Probleme,
die er – sofern möglich – bereits bei Vertragsschluss beachten muss.
Ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
für den Ingenieur absehbar, dass sich
noch innerhalb der gewöhnlichen Planungszeit eine Änderung in Bezug auf die
allgemein anerkannten Regeln der Technik vollziehen wird, sollte er zwingend
darauf bedacht sein, bei Vertragsschluss
ein bestimmtes Planungssoll unter
Berücksichtigung einer definierten Technikregel festzulegen. Wird keine solche
Vorgabe getroffen, sollte der Ingenieur
bei Vertragsschluss zumindest darauf
bedacht sein - für den Fall der Änderung
der Technikregel während der Planungszeit - eine konkrete Honorarvereinbarung
für Mehraufwendungen zu treffen.
Unterlässt er eine solche Vereinbarung
und ändern sich während der Planungsphase – für den Ingenieur vorhersehbar –
die allgemein anerkannten Regeln der
Technik, trägt er das Risiko für solche
Mehraufwendungen, die ausgelöst durch
Planänderungen oder Neuplanungen
entstehen.
Findet ein Wechsel innerhalb der allgemein anerkannten Regeln der Technik
für den Ingenieur völlig unvorhersehbar
statt, so hat er seinen Auftraggeber
unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, über die Alternativen zu beraten und
die Entscheidung des Auftraggebers
i.S.d. § 642 Abs.1 BGB einzuholen. Entscheidet sich der Auftraggeber für die
Anpassung der Planung auf die nunmehr aktuellen allgemein anerkannten
Regeln der Technik, erwächst dem Ingenieur ein Anspruch auf Vergütung seiner zusätzlichen Aufwendungen.
Entscheidet sich der Auftraggeber für die
Beibehaltung des bisherigen Standards,
hat der Ingenieur über die hieraus resultierenden Konsequenzen zu beraten,
Bedenken anzumelden und seine Planung auf Basis des „überholten“ Standards fortzusetzen.
II. Öffentlich rechtliche Ebene
Damit die Planungsleistung des Ingenieurs den öffentlich - rechtlichen Anforderungen entspricht, muss sie zum Zeitpunkt der Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens insbesondere das
jeweils maßgebliche Bauordnungsrecht
beachten (in Berlin die BauO Bln). Bis
zum 30.06.2012 hat der Ingenieur die
bekannten DIN-Normen oder die als
gleichwertig anerkannten Eurocodes zu
berücksichtigen.
Nach aktueller Rechtslage findet, wie
oben bereits dargestellt, zum Stichtag
01.07.2012 ein Wechsel der Technischen
Ausführungsbestimmungen hin zu den
Eurocodes 0-5, 7 und 9 statt. Ab diesem
Zeitpunkt sind diese Eurocodes, nicht
aber mehr die DIN-Normen zu beachten.
„Kritischer Zeitpunkt“ ist in öffentlich
rechtlicher Hinsicht nicht die Abnahme
i.S.d. § 641 BGB, sondern die Einleitung
des Baugenehmigungsverfahrens.
ird das Baugenehmigungsverfahren
vor dem 01.07.2012 eingeleitet,
bemisst sich die Mangelfreiheit der Planung anhand der DIN-Normen bzw.
der gleichwertigen Eurocodes.
Erfolgt eine Einleitung ab dem
01.07.2012, sind nach derzeitiger Sachund Rechtslage ausschließlich die
Eurocodes maßgeblich. Ohne besondere Erklärung der Obersten Bauaufsicht
Berlins wird man nicht davon ausgehen
können, dass mit Wirkung zum
01.07.2012 die bis zum 01.07.2012 maßgeblichen DIN-Normen als gleichwertige
Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln
angesehen werden können. Eine nach
DIN-Normen erstellte Planung wird mithin bei Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens ab dem 01.07.2012
nicht mehr genehmigungsfähig sein.
Will der Ingenieur seine nach DIN-Normen erstellte Planung nach dem
30.06.2012 einer Genehmigung zuführen, so hat er sie unter Berücksichtigung
der Eurocodes 0-5, 7 und 9 zu überarbeiten ggf. sogar neu zu erstellen.
Die Frage, ob dem Ingenieur für diese
Mehrleistungen ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zusteht, bedarf einer Einzelfallbetrachtung, wobei auf das bereits
unter D.I.2. Gesagte Bezug genommen
werden kann:
Nur dann, wenn für den Ingenieur die
Änderung der Normierung - weg von den
DIN-Normen hin zu den Eurocodes unvorhersehbar war, wird er einen
Anspruch auf Ersatz der aus den zusätzlichen Leistungen oder Wiederholungsleistungen entstehenden Mehraufwendungen inne haben können. Hierbei wird
stets zu berücksichtigen sein, dass die
Einführung der Eurocodes 0-5, 7 und 9
als Technische Baubestimmung u.a.
auch in Berlin zum 01.07.2012 zumindest
seit dem 25.08.2010 bekannt war und
überdies durch Rundschreiben VI D Nr.
39/2011 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin vom 21.03.2011 die
Eurocodes in Teilen ab dem ersten Quar-
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Recht
tal 2011 als gleichwertige Lösung i.S.d. §
3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln anerkannt wurden.
Es dürfte einem Ingenieur, der nach dem
25.08.2010 bzw. 21.03.2011 seine Planungsleistungen auf Basis der DIN-Normen beginnt, schwer fallen, einen
Anspruch auf zusätzliche Vergütung von
seinem Auftraggeber einzufordern, wenn
er das Genehmigungsverfahren nicht
spätestens zum 30.06.2012 einleiten
kann und infolge dessen seine Planung
auf Basis der ab dem 01.07.2012 ausschließlich geltenden Eurocodes als
Technische Baubestimmung überarbeiten muss. Regelmäßig wird sich der Ingenieur den Vorhalt machen lassen müssen, er hätte seine Planungen bereit zu
dieser frühen Phase auf die seit Dezember 2010 im Weißdruck vorliegenden
Eurocodes in Verbindung mit dem Rundschreiben VI D Nr. 39/2011 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin
vom 21.03.2011 ausrichten müssen. Der
Ingenieur müsste jeweils darlegen und
beweisen, dass für ihn unvorhersehbar
und schuldlos das Baugenehmigungsverfahren nicht zum 30.06.2012 eingeleitet werden konnte, also nicht seiner Risikosphäre zugeordnet werden kann.
E. Fazit
Infolge der Einführung der Eurocodes 0 –
5, 7 und 9 nebst entsprechender nationaler Anhänge in Deutschland mit Stichtag
01.07.2012 als Technische Baubestimmung i.S.d. § 3 Abs.3 MBO (§ 3 Abs. 3
BauO Bln) werden die Ingenieure und
Prüfingenieure vor eine Vielzahl neuer
tatsächlicher und rechtlicher Probleme
gestellt.
Zur Entschärfung der Problematik
erscheint es notwendig und sachgerecht, zumindest bis zum März 2013 die
durch die Eurocodes ersetzten DIN-Normen als gleichwertige Lösung gemäß § 3
Abs. 3 S. 3 MBO (§ 3 Abs. 3 S. 3 BauO
Bln) anzusehen.
Die Folgen der sicher zu erwartenden
„Anlaufschwierigkeiten“ der Eurocodes
könnten abgemildert werden. Die Eurocodepakete könnten einen weiteren
„Reifeprozess“ erfahren. In der Praxis
könnte sich zeigen, ob auch den Eurocodes die widerlegbare Vermutung zukommen kann, allgemein anerkannte Regel
der Technik zu sein. Vor allem aber könnte das befristete Nebeneinander von
Eurocodes und DIN-Normen dazu beitragen, eine Vielzahl von Honorarstreitigkeiten zwischen Auftraggebern und
Ingenieuren zu vermeiden, Planungsabläufe zu beschleunigen und die ordentliche Gerichtsbarkeit zu entlasten.
Bonn, 20.05.2012
Baukammer Berlin 2/2012 |
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Bau 2-12 Umbruch 3
20.06.2012
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UZIN UTZ
Seite 61
Ausgewählte Produktinformationen
Bodenausgleich bis 300 mm leicht gemacht
Leicht, flexibel und schnell: Uzin-Turbolight-System
Renovierungsmaßnahmen im Bestand stellen Planer und Handwerker
oft vor unerwartete Herausforderungen. Begrenzte Tragfähigkeit oder
Aufbauhöhe, Ausbrüche und durchhängende Decken beispielsweise erfordern eine adäquate Fußbodenkonstruktion. Mit dem Turbolight-System
von Uzin ist ein flexibler, großflächiger
Niveauausgleich bis zu 300 mm möglich, bei extrem geringem Flächengewicht, hoher Festigkeit und kurzen
Einbauzeiten.
Statt aufwendigen Zusägens bei Fertigteilestrichen, langen Trocknungszeiten
und hohen Lasten bei Zement- und Calciumsulfatestrichen ist das aufeinander
abgestimmte Verbundsystem leicht zu
verarbeiten, verformungsfrei und spannungsarm. Zudem besitzt es eine niedrige Dichte und ist hoch wärmedämmend.
Ein weiterer Vorteil: Es ist wasserfest und
deshalb auch uneingeschränkt für Feuchträume geeignet.
werkstoff, der zu einem außergewöhnlich
hohen Lastaufnahmevermögen des Gesamtsystems beiträgt. Nach DIN 1055
können damit alle Lastanforderungen der
Klassen A für Wohnflächen sowie der von
B1 und B2 für Büroflächen erfüllt werden.
Auch der Vergleich der Ergebnisse von
Druckversuchen mit und ohne die besondere Armierungstechnik belegt die Robustheit des Systems.
Aufbau und Wirkungsweise
Das Uzin-Turbolight-System besteht
aus dem schnellen LeichtausgleichsFotos: Uzin Utz AG
Das Uzin-Turbolight-System ist ein
neuartiges System aufeinander abgestimmter Verlegewerkstoffe zur Herstellung schnell belegereifer Untergründe.
Der Name verdeutlicht bereits, welche
Lösungsmöglichkeiten in ihm stecken:
Die Flächenlasten auf dem tragenden
Untergrund liegen nur bei rund einem
Drittel der Last von konventionellen Estrichen und die Zeiten bis zur Belegereife
verkürzen sich auch im Vergleich zu
Trockenestrichen etwa um die Hälfte. Unebenheiten lassen sich übergangslos
vom Korndurchmesser bis 300 mm ausgleichen, wobei die mittlere Schichtdicke
bei 30 mm liegt.
Das Uzin-Turbolightsystem ist ein einzigartiges System aufeinander abgestimmter und
erprobter Verlegewerkstoffe zur Herstellung schnell belegreifer Untergründe.
Ausbrüche und durchhängende Decken
sind mit dem Turbolight-System kein
Problem, denn es ermöglicht einen
flexiblen, großflächigen Niveauausgleich
bis zu 300 mm bei extrem geringem
Flächengewicht, hoher Festigkeit und
kurzen Einbauzeiten.
Der schnelle Leichtausgleichsmörtel Uzin NC 194 Turbo passt sich flexibel an alle unebenen Untergründe an. Er ist mit gängiger Estrichtechnik misch- und pumpfähig sowie
erhärtungs- und trocknungsbeschleunigt.
Das Renoviervlies Uzin RR 201 aus hochzugfesten Langglasfasern dient als Armierung und verbindet sich mit den anderen Systemkomponenten zu einem hochfesten Verbundwerkstoff, der zu einem
außergewöhnlich hohen Lastaufnahmevermögen des Gesamtsystems führt.
mörtel Uzin NC 194 Turbo, dem Renoviervlies Uzin RR 201 und dem Dünnestrich Uzin NC 195. Den Unterbau des
Systems bildet der Leichtausgleichsmörtel, der sich flexibel an unebene Untergründe anpasst und die auftretenden
Lasten auch bei Ausbrüchen gleichmäßig
auf den tragenden Untergrund beziehungsweise die tragende Decke verteilt.
Die zweite Komponente des Systems bildet das Renoviervlies aus hochzugfesten
Langglasfasern. Diese sind mit einem
wasserlöslichen Kleber fixiert, der sich
auflöst, sobald die Verbundausgleichsmasse als dritte Komponente aufgespachtelt wird. Die Armierungsfasern bilden so in Kombination mit dem Dünnestrich einen hochfesten Faserverbund-
Vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Das Uzin-Turbolight-System lässt sich
mit gängiger Estrich- und Spachtelmassentechnik aufbringen, ist erhärtungsund trocknungsbeschleunigt und sehr
schnell belegereif. So kann es als Problemlöser auf Terminbaustellen eingesetzt werden. Auf dem ausgehärteten
Uzin-Turbolight-System können textile
und elastische Bodenbeläge, Parkett sowie Fliesen nach den üblichen Methoden
verlegt werden. Die Zeit bis zur Belegereife variiert nach Art des Oberbelags.
Besonders vorteilhaft bei Renovierungen
in Altbauten: Mit 10 dB besitzt das System auch eine bemerkenswerte Trittschalldämmung.
Katja Kretzschmar, www.uzin.de
Hinweis der Redaktion: Für diese mit Namen
und/oder Internet-Adresse gekennzeichneten
ausgewählten Produktinformationen übernimmt die Redaktion keine Verantwortung.
Kontakt: Roger@Ferch-Design.de
Bau 2-12 Umbruch 3
20.06.2012
14:47 Uhr
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Ausgewählte Produktinformationen
SIKA
Abdichtung von Betonfertigteilkellern
Neue sichere Technologie: Frischbeton-Verbunddichtungsbahn SikaProof A
penetriert der Frischbeton in das Vlies
und haftet mit Erhärten mechanisch auf
dem Bauwerk - aufgrund der flächigen
Verkrallung.
Neben dem flächigen Verbund und
dem Hinterlaufschutz bieten solche Systeme vor allem bauphysikalische und
wirtschaftliche Vorteile. Im Gegensatz
zur wasserundurchlässigen Bauweise
handelt es sich hier um eine wasserdichte Bauweise: Nach dem Austrocknen der
Betonrestfeuchte ist kein weiterer
Feuchteeintrag mehr von außen möglich. Dies ist vor allem bei Wohnräumen,
Archiven, Technik- und EDV-Zentralen
von enormer Wichtigkeit, da hier ein
möglichst trockenes Raumklima herrschen muss.
Wirtschaftlicher Druck und möglichst kurze Bauzeiten sind der Grund,
warum Bauwerke immer öfter in Fertigteilbauweise realisiert werden.
SikaProof A steht für eine neue Generation
der Frischbetonverbund-Abdichtung und
bietet vielfältige Lösungen für die Erstellung wasserdichter Betonbauwerke.
Systemkombination aus Fugenund Flächenabdichtung
Flächenabdichtungen sind bereits seit
vielen Jahrzehnten am Markt. Ihr größter
Nachteil ist allerdings der hohe Sanierungsaufwand im Schadensfall. Eine
herkömmliche Flächenabdichtung, wie
beispielsweise die schwarze Wanne,
umhüllt das Bauwerk nur lose. Deshalb
kann Feuchtigkeit gegebenenfalls durch
eine Perforation der Abdichtung eintreten und anschließend zwischen Bauwerk und Abdichtungslage wandern. Um
dies zu vermeiden, arbeiten moderne
Systeme mit der Frischbetonverbundtechnologie: Sie ist hinterlaufsicher und
bietet somit höchsten Schutz.
Hinterlaufschutz durch die Grid-SealTechnology: Die Dichtungsmembran ist
mit einer gitternetzartigen Struktur geprägt, die mit einem speziellen Dichtstoff
gefüllt ist. Kommt es zu einer Beschädigung der Dichtungsmembran, wird das
Wasser innerhalb eines kleinen Teilbereichs gehalten und kann die Dichtungsbahn nicht hinterwandern.
Die neue, innovative Dichtungsbahn
SikaProof A von der Sika Deutschland
GmbH ist eine mehrlagige Abdichtungsmembran auf Basis einer bewährten
FPO-Dichtungsbahn und der neuen speziell dafür entwickelten Grid-Seal-Technology. Diese Technologie ist nach dem
Prinzip eines Mini-Compartment-Systems
aufgebaut: Die Dichtungsmembran ist mit
einer gitternetzartigen Struktur geprägt,
die wiederum mit einem speziellen Dichtstoff gefüllt ist. Kommt es zu einer Beschädigung der Dichtungsmembran, wird
das Wasser innerhalb eines kleinen Teilbereichs gehalten und kann die Dichtungsbahn nicht hinterwandern. Ein Wassereintritt in das Bauwerk kann nur im sehr
seltenen Fall auftreten, nämlich wenn ein
Riss oder eine Fehlstelle im Beton
deckungsgleich mit der Beschädigung in
der Membran ist. Aber auch in solch einem Fall kann die Sanierung sehr einfach
mittels Bohrpackerinjektionen erfolgen.
Die Dichtungsbahn kann sowohl im Neubau als zur Sanierung, beispielsweise für
die Ausbildung einer Innenwanne eingesetzt werden. Außerdem kann sie auch für
die partielle Abdichtung als zusätzliche
Sicherung bei rissanfälligen Bauteilen
verwendet werden.
Auf der Betonageseite ist die Membran mit einen Vlies kaschiert und wird
vor der Betonage in die Schalung oder
auf der Sauberkeitsschicht ausgelegt. Im
Fertigteilwerk wird die Bahn auf die entsprechenden Wandflächen vorkonfektioniert und auf dem Schalwagen ausgelegt. Bei der anschließenden Betonage
Fotos: Sika Deutschland GmbH
Dieser Trend ist in allen Bereichen der
Bauindustrie zu verzeichnen - vom Wohnungsbau über Industrie- und Gewerbebau bis hin zu Gebäuden mit besonders
hochwertigem Nutzungsanspruch, wie
zum Beispiel Archive und Lagerräume
für feuchtempfindliche Güter.
Die Ausführung erfolgt entweder mit
massiven Vollwandelementen oder mit
Dreifachwänden. Die Abdichtung stellt
die Ausführung jedoch vor eine besondere Herausforderung, da die üblichen
Bauweisen als WU-Konstruktion mit Fugenband hier nur sehr begrenzt möglich
sind. Die Sika Deutschland GmbH hat
hierfür eine einfach zu installierende, sichere und wirtschaftliche Systemlösung
entwickelt: Die Kombination aus dem
Fugenabklebesystem Tricoflex mit der
neuen Frischbetonverbunddichtungsbahn SikaProof A.
Höchste Sicherheit mit modernen aufeinander abgestimmten Abdichtungskomponenten: SikaProof A und Tricoflex.
Die hochflexiblen rissüberbrückenden
Eigenschaften der FPO-Dichtmembran
lassen eine Reduzierung der rissbegrenzenden Bewehrung bis 1 mm Rissweite
bei der Berechnung der Bauteile zu.
Ebenso sind die in der WU-Richtlinie geforderten Mindestbauteilstärken nicht erforderlich. Nach Fertigstellung der im
Ortbeton hergestellten Bodenplatte, können die im Fertigteilwerk mit Dichtungsbahn ausgestatteten Wände gestellt und
ggf. ausbetoniert werden. Durchführungen, Sonderdetails, Spannstellen sowie
die Arbeits- und Dehnfugen werden im
Nachgang mit dem Tricoflex-Abklebesystem geschlossen. Bei diesem System
wird eine TPE-Dichtmembran beidseitig
der Fuge in ein Epoxydharzkleberbett
eingeklebt. Somit kann der gesamte Fugenverlauf geschlossen abgedichtet
werden.
Nach Fertigstellung aller Arbeitsgänge
ist das Bauwerk allumfassend in eine geschlossene und dichte Hülle gebettet.
Sämtliche Detailpunkte und Übergänge
sind in Funktionsprüfungen nachgewiesen und mit einem allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis belegt.
Der Bauherr erhält mit SikaProof A
nicht nur eine hochwertige, sondern
auch in vollem Umfang geprüfte Bauwerksabdichtung der neuesten Generation.
Marcus Rybarski, www.sika.de
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CAPAROL
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Ausgewählte Produktinformationen
Eckerförder Genossenschaft strebt höhere Energieeffizienz an
Sie setzt dabei auch auf Fassadendämmung - Klinkeroptik und Capapor-Profile
Bedingungen der Wohnquartiere zugeschnittenen Capatect Wärmedämm-Verbundsystemen und den für die Wiederherstellung von Klinkerfassaden wie geschaffenen Meldorfer Flachverblendern
in unterschiedlichen Farben und Formaten offerierte der Caparol-Berater effiziente Lösungen, die den Vorstellungen
des Unternehmens weitgehend entsprachen. „Nicht zuletzt das äußere Erscheinungsbild und das Umfeld machen ein
Wohnquartier zu einer gefragten Adresse", sagte dazu der Technische Leiter.
Bei der Farbgestaltung erhielt die Genossenschaft durch das Caparol-FarbDesignStudio Unterstützung, das die
Vorgaben der Praktiker in Farbentwürfe
umsetzte, die „fortgeschrieben" und an
Hand von Farbtafeln auf ihre Tauglichkeit
überprüft wurden. Eine Abrundung erfuhr das Caparol-Angebot durch leichtgewichtige Capapor-Profile, mit denen
unter anderem Klinkerfassaden von hellen Putzflächen abgesetzt wurden.
Die Gemeinnützigkeit ist ihr, dem
Nachkriegskind, in die Wiege gelegt worden. Den Menschen in schwierigen Zeiten ein Dach über dem Kopf zu geben,
war und bleibt ihre vordringlichste und
vornehmste Aufgabe. Seit seiner Gründung hat das Unternehmen in Eckernförde und Umgebung mehr als 3.600
Wohnungen gebaut. Die meisten davon
stammen aus den 50er und 60er Jahren.
Es sind massive Mehrfamilienhäuser mit
Verblendmauerwerk in der Tradition der
Küstenregion. Ältere Wohngebäude aus
den 30er Jahren mit ihrer defizitären
Bausubstanz und Ausstattung werden
schrittweise durch Neubauten ersetzt.
Denn die Nachfrage nach modernen
Mietwohnungen ist groß und die Ansprüche an den Wohnkomfort sind gewachsen.
Der Bestand der Eckernförder Genossenschaft beträgt derzeit 2.300 Wohnungen mit 144.000 m2 Wohnfläche. Vorstandsmitglied Stephan Seliger unterstreicht, dass es sich dabei um zukunftsfähige Wohnbauten handelt, die künftigen Ansprüchen an modernes Wohnen
gerecht werden. Aus heutiger Sicht beschränke sich Gemeinnützigkeit nicht
mehr nur auf die Versorgung breiter Bevölkerungskreise mit der Mangelware
Wohnraum, sondern schließe die Hochwertigkeit des Angebots ein. Deshalb gehe Instandsetzung und Sanierung immer
mit Modernisierung einher. Zwischen
fünf und sieben Millionen Euro investiert
die Genossenschaft jährlich in den Gebäudebestand. Es ist Geld, das sie auf
der Grundlage einer soliden Finanzpolitik selbst erwirtschaftet hat. Die Umlage
von Kosten für Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieter bleibt unter dem
gesetzlich festgelegten Limit.
Der Modernisierungsstrategie der
Wohnungsgenossenschaft liegt die Klas-
sifizierung des Wohnungsbestandes zu
Grunde, die die Spreu vom Weizen
trennte. Das ermöglicht, Mittel und Kräfte zunächst auf die Quartiere zu konzentrieren, die von Bausubstanz und Wohnqualität her die besten Perspektiven besitzen und langfristige Vermietung versprechen. Wie vom Leiter Technik der
GWU Kay Simon zu hören, rückte in
jüngster Vergangenheit bei den Planungen die energetische Sanierung immer
mehr in den Vordergrund, trägt sie doch
den Wünschen der Mieter nach niedrigen Betriebskosten und der Aufwertung
der Quartiere durch damit verbundene
bauliche Maßnahmen Rechnung. Die
angestrebten Effekte orientieren sich an
den Maßstäben, die durch die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) 2009 gesetzt sind. Bei der Bestandssanierung
hat die GWU das KfW-Effizienzhaus 100
bis 70 mit jährlich maximal 70 kWh/m2,
beim Neubau das Passivhaus-Niveau im
Visier. Zu statten kommt dem Wohnungsunternehmen in diesem Zusammenhang, dass in der Region die KraftWärme-Kopplung hoch im Kurs steht
und die Stadtwerke Eckernförde auf
Blockheizkraftwerke (BHKW) setzen, die
die Wohnquartiere effizient mit Strom
und Wärme versorgen können und damit
einen Beitrag zur Verdrängung des
Atomstroms leisten. Wo die Dächer es
hergeben, wie in der BürgermeisterHeldmann-Straße, sorgen PhotovoltaikAnlagen für eigene Stromerzeugung.
Insgesamt sind es bisher 1.000 m2 Dachfläche.
Fassaden mit freundlicherem Gesicht
Die zweite, nicht weniger wichtige
Komponente höherer Energieeffizienz
von Wohngebäuden ist die Verbesserung der Qualität der Gebäudehülle. An
dafür in Frage kommenden Systemen
herrscht auf dem Markt kein Mangel,
doch nicht immer halten technischer
Sachverstand und Service mit dem Niveau der Produkte Schritt. Kay Simon
suchte deshalb den Kontakt zu Verkaufsberater Guntram Fischer des namhaften Herstellers Caparol, der auf diesem Gebiet aus einem umfangreichen
technischen Potenzial schöpfen kann
und an sein Sortiment höchste Maßstäbe anlegt. Mit auf die spezifischen
Fotos: Caparol Farben Lacke Bautenschutz / Martin Duckek
Das Ostseebad Eckernförde hat vier
Kilometer Strand, rund 23.000 Einwohner und eine ansehnliche Wohnbebauung. Jede dritte Mietwohnung
in der Stadt gehört dem Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (GWU)
Eckernförde, einer eingetragenen Genossenschaft, die 1920 gegründet
wurde und seitdem auf dem regionalen Wohnungsmarkt eine führende
Position behauptet.
In der Ausschreibung ging der Zuschlag an Malereibetriebe aus der Region. Sie erhielten bei der Einarbeitung
Unterstützung durch Instandhaltungstechniker des Herstellers, die ihnen mit
Rat und Tat zur Seite standen. Das war
zum Beispiel der Fall, wenn an der Fassade größere Unebenheiten ausgeglichen werden mussten. Architekt Simon
hob das Bemühen der Caparol-Fachleute hervor, durch die Einflussnahme auf
die Qualität der Verarbeitung die Nachhaltigkeit der baulichen Maßnahmen abzusichern.
Mit dem Ergebnis der Modernisierung, die ihnen neben einem angenehmeren Wohnklima und geringeren
Heizkosten unter anderem neugestaltete Treppenhäuser oder großzügigere Balkone beschert hat, sind die
Mieter zufrieden - auch wenn sie sich
daran mit 1,25 Euro/m 2 beteiligen
müssen. Nicht weniger zufrieden ist
Vorstand Stephan Seliger - auch wenn
noch 40 bis 50 Prozent des Wohnbestandes zu modernisieren sind.
Wolfram Strehlau, www.caparol.de
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Ausgewählte Produktinformationen
ECONTROL
Energetisch modernisiert mit »Sonnenbrille«
Niedrige Klimatisierungskosten, blendfreier Ausblick, stets optimale Lichtverhältnisse
Das Haus der Architekten in Stuttgart ist ein Forum für Baukultur und
Sitz der Architektenkammer BadenWürttemberg. Das verglaste Foyer
wurde jetzt umfangreich modernisiert. Einzelne Scheiben waren im
Randverbund undicht und trüb geworden, Wasser drang ein. Außerdem
war der im Inneren angebrachte
Blendschutz wartungsintensiv und
behinderte die freie Durchsicht.
Die komplexen Anforderungen an
die Modernisierung: Klimatisierungskosten senken, Lichtverhältnisse verbessern, blendfreie Ausblicke ohne
Verschattung. Der Bauherr entschied
sich für elektro-chromes DreifachSonnenschutzglas der Firma EControl (Plauen). Es ist dimmbar und ermöglicht so das Variieren des g-Werts
und der Lichtdurchlässigkeit je nach
Sonneneinstrahlung. So entfällt die
außenliegende Verschattung ebenso
wie ein Blendschutz.
Foto: Dipl.-Ing. (FH) Thomas Treitz, Stuttgart
Das Haus der Architekten, Stuttgart: Transparentes Zentrum für
Architekten, Baufachleute und bauinteressierte Bürger.
kussion. Es ermöglicht durch dimmbare
Scheiben das Justieren des g-Wertes
und des Blendschutzes - angepasst an
die tatsächliche Lichtintensität. „Scheint
keine Sonne, bleibt das Glas maximal
hell und transparent. Je intensiver sie
scheint, desto dunkler wird es getönt, bis
zu einem tiefen Blau - ähnlich einer photochromen Skibrille“, erläutert Dipl.-Ing.
Michael Pauls, freier Architekt und Inhaber des Architekturbüros. Photochrome
Sonnenbrillen ermöglichen einen Verzicht auf einen zusätzlichen Sonnenschutz für die Augen und bieten darüber
hinaus einen ermüdungsfreien Durchblick, der sich der Lichtintensität anpasst. Das dimmbare Sonnenschutzglas EControl überträgt das Prinzip mit elektrochromer Technik auf die moderne Architektur. Als modernes Dreifach-Isolierglas
isoliert EControl mit einem Ug-Wert von
0,7 W/(m2K) ausgezeichnet gegen Heizwärmeverluste.
Das Gebäude liegt in exponierter
Halbhöhenlage und bietet einen außergewöhnlichen Blick über Stuttgart. Vor
gut zwei Jahrzehnten erwarb der Eigentümer, das Versorgungswerk der Architekten, ein Nachbargrundstück hinzu
und lobte einen Wett-bewerb für den
Neubau aus: Geplant und gebaut von Architekt Michael Weindel (Waldbronn),
entstand das dreiteilige Ensemble aus
Wohn-, Veranstaltungs- und Verwaltungsgebäude. Der runde Veranstaltungstrakt liegt als Sonderbauteil im
Zentrum und schließt transparent und filigran mit verglastem Foyer an das Verwaltungsgebäude an. So blieb der grandiose Durchblick auf die Stuttgarter Silhouette von der Danneckerstraße her erhalten.
Undichtigkeiten und Wasser:
Sanierung gefragt
Seit einiger Zeit traten bei einzelnen
Scheiben Undichtigkeiten im Randverbund auf, die Scheiben wurden trüb. Zusätzlich fand immer wieder Wasser seinen Weg durch das verglaste Dach. Die
Zweifach-Sonnenschutzverglasung entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Klimatisierung des Foyers.
Fotos: Dipl.-Ing. Michael Pauls, Stuttgart
Das Innere des Foyers verbindet Innen
und Außen. Im Bild gut erkennbar: Die
Dach- und Fassadenverglasung von
EControl befinden sich in einem unterschiedlichen Dimmzustand.
Das Architekturbüro Pauls (Stuttgart)
erhielt den Auftrag, das verglaste Foyer
zu modernisieren. Ziele: Architektur erhalten, Nutzerkomfort erhöhen, moderate Betriebskosten für die Klimatisierung.
Ein äußerer Sonnenschutz schied ebenso aus wie der innere Blendschutz - der
ungehinderte Ausblick sollte jederzeit
möglich sein. Herkömmliches Sonnenschutzglas mit niedrigem aber auch fixem g-Wert wurde nicht in Betracht gezogen, da es an trüben Tagen zu wenig
Licht in die Räume lässt.
Intelligente Lösung:
dimmbarer Sonnenschutz
Unter Abwägung der Parameter brachte der Architekt ein elektrochromes
Sonnenschutzglas (EControl) in die Dis-
Die gesamten Modernisierungsmaßnahmen wurden - bei eingeschränktem Betrieb des Forums Haus
der Architekten - im Sommer in nur 12
Wochen durch den Fassadenbauer
Guttendörfer (Ansbach) durchgeführt
und im Herbst 2011 abgeschlossen.
Bautafel:
Architektenkammer Baden-Württemberg, Stuttgart
Objektadresse: Danneckerstraße 54,
70182 Stuttgart
Bauherr: Versorgungswerk der Architekten, Stuttgart
Architekt: Dipl.-Ing. Michael Pauls,
Stuttgart
Fassadenbauer: Aug. Guttendörfer
GmbH & Co. KG, Stahlstraße 8,
91522 Ansbach
Glasprodukt: EControl
Glashersteller: EControl-Glas, Plauen
www.econtrol-glas.de
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FRANKE AQUAROTTER
Ausgewählte Produktinformationen
Technologie trifft Design
Innovatives Wassermanagement inklusive
Die weiterentwickelten Sanitärmodule von Franke stehen für ein innovatives, ästhetisches Ausstattungskonzept im Objektbau, das keine
Wünsche an Komfort und individuellem Gestaltungsspielraum offen lässt.
Aufgrund dieser Kriterien bietet sich
die Kombination mit dem vom gleichen
Hersteller entwickelten Wassermanagementsystem AQUA 3000 open zwingend an.
zwei Ebenen - Armaturen und Netzwerk
- gegliedert, die jeweils über eine standardisierte Datentechnologie miteinander kommunizieren. Entsprechend konfigurierte Armaturen unterschiedlicher
Funktionalität lassen sich automatisch
steuern und sorgen für ein Höchstmaß
an Hygiene und Wirtschaftlichkeit.
Die kompakten Module setzen sich
aus Installationselementen und Funktionseinheiten zusammen. In den ver-
Diese Beplankung der All-in-one Module
(hier WC) besteht aus 8 mm EinscheibenSicherheitsglas. Aber auch andere Farben
und/oder Materialien sind auf Wunsch
realisierbar. (All-in-one WC-Modul mit
CMPX592W und PROTRONIC - A 3000
open WC-Spülarmatur »AQUA505«)
Das intelligente Wassermanagementsystem der dritten Generation basiert auf
einer innovativen Elektronikplattform.
AQUA 3000 open wird konsequent in
schiedenen Funktionseinheiten für
Waschplätze, WC- und Urinalanlagen
sind sämtliche Steuerungs- und Armaturenkomponenten netzwerkfähig integriert. Opto-elektronische Sensoren sorgen für die berührungslose und absolut
hygienische Abgabe von Wasser, Seife,
Luft am Waschtisch sowie bei der WCund Urinalspülung.
Bei den installierten Armaturen werden
die wichtigsten Abläufe entsprechend
der Armaturenfunktionalität über ein intelligentes Elektronikmodul gesteuert.
Mit diesem integrierten Elektronikbaustein und in Kombination mit dem ECCFunktionscontroller (Ethernet-Can-Coppler) sind z.B. zeit- oder temperaturgesteuerte Hygienespülungen, thermische
Desinfektionen, Betriebsartenum- und
Reinigungsabschaltungen möglich. Die
Netzwerkebene bietet mittels PC und
Software zusätzliche Funktionalitäten
und Systemerweiterungen. Hier kann
das System mit Hilfe einer innovativen
Software beliebig viele Sanitärarmaturen
zentral steuern und verwalten.
Ein intelligentes Elektronikmodul steuert
bei den in den Sanitärmodulen installierten Armaturen die wichtigsten Abläufe
entsprechend der Armaturenfunktionalität.
Zum Fertigbauset der All-in-one Sanitärmodule gehört ein Beplankungs-Modul, bei dem zwischen den hochwertigen
Materialien Glas und gebürstetem Edelstahl gewählt werden kann. Das 8 mm
Fotos: Franke Aquarotter
Ermöglichen ästhetische Sanitärraumausstattung - die weiterentwickelten All-in-one
Waschplatzmodule (Wasser/Seife/Luft) mit Nischenwaschtisch QUADRO und Glasbeplankung aus Einscheiben-Sicherheitsglas.
All-in-one Urinal-Modul mit Keramik-Urinal
und opto-elektronischer Spülsteuerung
AQUA 3000 open.
dicke Einscheiben-Sicherheitsglas ist in
den Farben bordeaux, schwarz, weiß/
grün erhältlich. Andere Farben und/oder
Materialien sind auf Wunsch realisierbar.
Die neuen Franke-Sanitärmodule können mit Sanitärobjekten aus Mineralgranit, Keramik oder Edelstahl kombiniert
werden. Das All-in-one-Konzept zeigt,
dass auch in öffentlichen Sanitäranlagen
Begriffe wie Qualität und optischer Anspruch keine Fremdwörter sein müssen.
www.franke.de
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Ausgewählte Produktinformationen
INTER Versicherungsgruppe
Neue Krankenvollversicherung
INTER QualiMed®: flexibel, transparent, leistungsstark - für alle Lebensphasen
Zeiten ändern sich, Menschen ändern sich, Bedürfnisse ändern sich:
In einer immer schnelllebigeren Welt
ist es nicht nur wichtig, den Überblick
zu behalten sondern auch, dass das
Leben begleitende Dinge sich flexibel
den individuellen Bedürfnissen anpassen. Das gilt besonders für Versicherungen, die oft zu einem Zeitpunkt
abgeschlossen werden, an dem man
noch gar nicht weiß, wohin die Reise
des Lebens geht. Umso wichtiger ist
es, die Möglichkeit zu haben, auch
nach Vertragsabschluss flexibel zu
bleiben und Anpassungen vornehmen zu können. Auch und gerade im
Bereich der Krankenvollversicherung, die den Kunden ein Leben lang
begleitet.
INTER QualiMed® Basis Die Krankenversicherung für den
perfekten Start!
Bereits der INTER QualiMed® Basis
zeigt ein hohes Leistungsniveau, das
ganz besonders auf die Bedürfnisse junger Menschen und Familien ausgerichtet
ist. Gerade in der beruflichen und privaten Aufbauphase bietet die Basisvariante
hervorragende Leistungen.
INTER QualiMed® Exklusiv Die Krankenversicherung mit dem
gewissen Extra!
Der Exklusivbereich bietet ein hohes
Leistungsniveau, das ganz besonders
auf die individuellen Bedürfnisse einer
ganzen Familie ausgerichtet ist.
INTER QualiMed® Premium Die Krankenversicherung für die
höchsten Ansprüche!
Für die Phase, in der die höchsten Ansprüche an den Krankenschutz und die
Gesundheitsvorsorge gestellt werden, ist
der INTER QualiMed® Premium zu empfehlen. Im Premiumbereich ist das höchste Leistungsniveau zu finden, das der
INTER QualiMed® zu bieten hat.
„Wie bei all unseren Produkten, liegt
auch bei INTER QualiMed® ein ganz besonderes Augenmerk auf hervorragen-
Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
in jeden INTER QualiMed®-Tarif umzustellen.
• Überdurchschnittliche Erstattung im
Zahnbereich.
• Offener Heil- und Hilfsmittelkatalog.
• 100% Erstattung für Behandlung
durch Ärzte mit naturheilkundlichen
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Hufeland-Verzeich-
Foto: Inter
Mit der neuen Krankenvollversicherung INTER QualiMed® hat die INTER
Versicherungsgruppe ein Produkt geschaffen, das diesen hohen Anforderungen gerecht wird. Die unterschiedlichen
Ansprüche an Preis, Leistung und Service finden sich in einem Dreistufenmodel, innerhalb dessen es variable Preisgestaltungs- und Wechselmöglichkeiten
gibt. Basis, Exklusiv und Premium sind
drei Tarifvarianten, die individuelle Leistungen bieten und die einen späteren
Wechsel untereinander zulassen. Kombiniert mit jeweils drei unterschiedlichen
Selbstbehaltstufen, ergeben sich noch
mehr Auswahlmöglichkeiten.
der Qualität und umfangreichem Service. Der Kunde darf von uns deshalb
nicht nur besondere Leistungen sondern
auch ein für ihn hilfreiches und sinnvolles Serviceangebot erwarten“, unterstreicht Peter Thomas. „Im Übrigen ist
die Einführung einer neuen Krankenvollversicherung zum jetzigen Zeitpunkt
auch ein klares Bekenntnis der INTER
zur Privaten Krankenversicherung und
damit zum dualen System in Deutschland.“
Neben der Flexibilität spielen natürlich
auch Leistung und Transparenz bei einer
Krankenvollversicherung eine wichtige
Rolle. Und da punktet INTER QualiMed®
ganz besonders: Die transparenten Bedingungen lassen wenige Fragen offen.
Und wenn doch, dann stehen die Experten der INTER Versicherungsgruppe jederzeit zur Verfügung. Rund um die Uhr
und immer mit einem offenen Ohr. Zudem erwartet den Kunden ein moderner
und umfangreicher Leistungskatalog:
• Leistungen bei Bezug von Elterngeld
in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen.
• Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung sind sinnvoll und wichtig. Deshalb werden diese nicht auf den
Selbstbehalt angerechnet. Zudem beeinflussen sie auch nicht den Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung.
• Hohe Beitragsrückerstattung (BRE)
bei Leistungsfreiheit. Je 3 maßgebliche Monatsbeiträge in den ersten 3
vollen Kalenderjahren. Maximale BRE
bis zu 6 maßgebliche Monatsbeiträge
nach 7 leistungsfreien Jahren.
• Das Optionsrecht bietet die Möglichkeit, zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres sowie bei Wechsel
der beruflichen Tätigkeit ohne erneute
nis und im Gebührenverzeichnis für
Heilpraktiker aufgeführt sind. (in den
Tarifstufen Exklusiv und Premium).
• Besonderheit: Erstattung von ver
schreibungspflichtigen Verhütungsmitteln.
• Zahlreiche medizinische Assistanceund Serviceleistungen wie INTER
Service-Center, Gesundheitsexperte,
Gesundheits-SOS, Gesundheitsmanagement gehören zu INTER
QualiMed®.
• Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr für
ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung.
Partner des Handwerks
Als traditioneller Handwerksversicherer kennt die INTER Versicherungsgruppe die Bedürfnisse der Menschen im
Handwerk ganz genau und punktet mit
individuellen Lösungen. Für die tägliche
Arbeit ist selbstverständlich: Flexibel
sein, auf die Wünsche des Kunden eingehen, verständlich kommunizieren und
schließlich eine Leistung auf bestem Niveau erbringen.
Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle Berlin ist Herr Lie Milbratt,
Telefon: 030 / 235 165 10.
www.inter.de