Ausgabe 2/12 - CB-Verlag Carl Boldt, Berlin
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Ausgabe 2/12 - CB-Verlag Carl Boldt, Berlin
20.06.2012 16:00 Uhr Seite 1 A 50239 2/2012 BAUKAMMER BERLIN Zeitschrift für die im Bauwesen tätigen Ingenieure BAUKAMMER BERLIN Körperschaft des öffentlichen Rechts Gutsmuthsstr. 24 12163 Berlin Tel. (030) 79 74 43 - 0 Fax (030) 79 74 43 29 Die U-Bahnlinie U5 in Berlin-Mitte info@baukammerberlin.de www.baukammerberlin.de Fahrverbindung: U-Bhf. Walter-Schreiber-Platz C Regelquerschnitt U-Bahn-Tunnel im Schildvortrieb Einzelverkaufspreis € 15,00 Bau 02-12 Titel Baukammer-Preis 2011 Seite 24 HOAI-Reform 2013 im Fokus der Diskussion Seite 32 Merkblatt für Prüfsachverständige für energetische Gebäudesanierung Seite 35 Berlins unbequemes Denkmal: Der Abbau der Gasbeleuchtung beginnt Seite 48 Die Folgen und Konsequenzen der Einführung der Eurocodes für Ingenieur Seite 51 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 1 Inhaltsverzeichnis Impressum Baukammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin-Steglitz Telefon: (030) 79 74 43-0, Fax: (030) 79 74 43-29 E-Mail: info@baukammerberlin.de http://www.baukammerberlin.de Bankverbindungen: Berliner Volksbank Konto 88 44 55 60 05 (BLZ 100 900 00) Postbank Berlin, Konto 4578 08-108 (BLZ 100 100 10) Redaktion: Dipl.-Ing. Hans Joachim Wanderer †, Dipl.-Ing. Joachim Wanjura, Dr. jur. Peter Traichel Namentlich gekennzeichnete Veröffentlichungen geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Leserzuschriften zu kürzen. Verantwortlich für die ehrenamtliche Schriftführung: Dipl.-Ing. Joachim Wanjura, Chefredakteur Verlag und Anzeigenabteilung: CB-Verlag Carl Boldt Baseler Str. 80, 12205 Berlin Postfach 45 02 07, 12172 Berlin Telefon (030) 833 70 87, Fax (030) 833 91 25 E-Mail: cb-verlag@t-online.de Anzeigenleitung: Peter Gesellius Telefon (030) 833 70 87, Fax (030) 833 91 25 E-Mail: cb-verlag@t-online.de www.cb-verlag.de Anzeigen: Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 12 vom 1.10.2011 Technische Herstellung: Globus-Druck GmbH & Co. Print KG E-Mail: globus-druck@t-online.de Drucklegung: 18. Juni 2012 Redaktionsschluß für die nächste Ausgabe: 3. September 2012 Inhalt: Bericht des Präsidenten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Titelthema Die U-Bahnlinie U5 in Berlin-Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Baugeschehen / Stadtentwicklung Kiez oder Weltstadt – Berlin am Scheideweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Metamorphose eines Flughafens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schließung des Flughafens Tegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steigt das Grundwasser in Siemensstadt oder bleiben die Keller trocken? . Protokoll der 58. Vergabebesprechung am 9. Februar 2012 . . . . . . . . . . . . Neues Schiffshebewerk Niederfinow . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 13 14 15 16 21 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Wahlaufruf zur 10. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin . . . . . . . . Baukammer-Preis 2011: Untersuchungen zur Durchbiegung von Stahlbetondeckenplatten und Bewertung der vereinfachten Biegeschlankheitsnachweise verschiedener Ansätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einsatzmöglichkeiten der Augmented Reality für geodätische Zwecke Prototypenentwicklung eines AR-Systems zur Visualisierung von Geodaten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Baukultur ist ... Ingenieurbaukunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bachelor-/Master-Ausbildung muss akademisch bleiben! . . . . . . . . . . . . . . Europa bedroht die Ingenieurpromotion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . HOAI-Reform 2013 im Fokus der Diskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Merkblatt für die Aufgaben der Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . KlimaSchutzPartner des Jahres 2012 ausgezeichnet . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Mrd. Euro Wertschöpfungsverlust durch fehlende Ingenieure . . . . . . . . . . Ehrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 24 26 30 32 32 32 34 41 41 42 Denkmalschutz König-Ludwig-Brücke in Kempten wurde Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausbau von Havel und Spree (II): Ist der vollständige Neubau der Freybrücke wirklich alternativlos und lässt sich ein Verkehrschaos vermeiden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich II, König von Preußen und das Bildungssystem . . . . . . . . . . . . . . Berlins unbequemes Denkmal: Der Abbau der Gasbeleuchtung beginnt. . . Lebendiges Licht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gaslicht aus in Berlin? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leserzuschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 44 46 48 49 50 51 Recht Bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes – maßgebliche Zeitpunkte . . . Die Folgen und Konsequenzen der Einführung der Eurocodes für Ingenieure ARGE Baurecht: Starre Altersgrenze aufgehoben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 51 55 Stellenmarkt 58 ............................................ Produktinformationen .................................. 61 Baukammer Berlin 2/2012 | 1 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 2 Autoren dieser Ausgabe Autoren dieser Ausgabe Dipl.-Ing. (FH) Sven Cordewinus IfE Grothe GmbH Christian Hunziker Journalist, Neue Zürcher Zeitung Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann Engelsmann Peters Beratende Ingenieure GmbH Jens Jessen Ressortleiter Feuilleton DIE ZEIT Rechtsanwalt Prof. Dr. jur. Hans Rudolf Sangenstedt Rechtsanwälte Prof. Dr. Sangenstedt und Partner Dr.-Ing. Jens Karstedt Beratender Ingenieur Präsident der Baukammer Berlin Dipl.-Geol. Jörg Seegers Projektleiter Neubau U5, Berliner Verkehrsbetriebe Ulf Kreuziger Preisträger Baukammerpreis Dr. Peter Traichel Baukammer Berlin Dr.-Ing. Ralf Gastmeyer Beratender Ingenieur, Krebs und Kiefer GmbH Adrian Grabara Preisträger Baukammerpreis Dr. Dankwart Guratzsch Korrespondent Städtebau/Architektur, DIE WELT Andreas Heinz, Journalist, Neues Deutschland Rechtsanwalt Ronny Herholz Geschäftsführer des AHO Dipl.-Ing. Berthold Kujath Vorsitzender Gaslicht-Kultur e.V. Dipl.-Ing. Carsten Liebich Projektmanager Neubau U5, Berliner Verkehrsbetriebe Rechtsanwalt Lars Christian Nerbel Rechtsanwälte Prof. Dr. Sangenstedt und Partner Unseren im letzten Jahr verstorbenen Mitgliedern bewahren wir ein ehrendes Andenken: Dipl.-Ing. Hartmut Helmchen Dipl.-Ing. Rudolf Klimesch Dipl.-Ing. Heinrich Lupprian Dipl.-Ing. Fritz Mrozek Dipl.-Ing. Detlef Peetz Dipl.-Ing. (FH) Reno Radeboldt Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Ziegler-Kähler 2 | Baukammer Berlin 2/2012 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 3 Bericht des Präsidenten Bericht des Präsidenten Dr.-Ing. Jens Karstedt Lassen Sie mich zunächst auf die wirklich erfreuliche Baukammerversammlung am 12. April (s. Fotos nächste Seiten) kurz zurückkommen und ich möchte mich bei dieser Gelegenheit auch bei Ihnen bedanken, dass Sie so zahlreich erschienen sind. Wir hatten über 300 Gäste und es gab für unsere festliche Veranstaltung in der Peter-Behrens-Halle bisher nur lobende und anerkennende Kommentare. Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Prof. Kraft und natürlich bei dem Bildungsausschuss und dessen Vorsitzenden Herrn Prof. Hanschke, die am selben Tage mit großer Resonanz den zweiten Baukammerpreis (s. Fotos unten und S. 24) verleihen konnten. Wie schon vor einem Jahr anlässlich der ersten Baukammerpreis-Verleihung haben Sie, Herr Prof. Kraft, die Verleihung durchgeführt und ich kann sagen, dass es mir ein großes Vergnügen war, den sieben Preisträgern persönlich gratulieren zu können. Bekanntlich wurden die sieben besten Hochschulabschlussarbeiten prämiert, wobei zwei erste Preise mit je 1.500,Euro, zwei zweite Preise mit je 1.000,Euro und drei dritte Preise mit je 500,Euro verliehen werden konnten. Der Erfolg dieses Baukammerpreises, insbesondere das wachsende Interesse der Studenten daran, zeigt uns, dass wir hier unbedingt weitermachen müssen, um vor allem gute Leistungen junger Ingenieure besonders zu würdigen. Wir reden immer davon, junge Ingenieure für den Ingenieurberuf zu interessieren, aber es geht auch darum, für unseren Nachwuchs in der Baukammer Berlin selbst zu werben. Deshalb hat die Baukammer Berlin auf ihrer letzten Vertreterversammlung am 21.05.2012 beschlossen, eine außerordentliche studentische Mitgliedschaft in unserer Satzung festzuschreiben. Am 3. Mai fand die Mitgliederversammlung des AHO hier in Berlin statt. Bekanntgegeben wurde dort die Beauftragung eines Gutachtens zur Entwicklung der Planungsprozesse 1992 bis 2012. Mit diesem Gutachten sollen die Veränderungen im Planungsgeschehen der letzten beiden Jahrzehnte qualitativ verdeutlicht werden. Dieses Gutachten Prof. Dr.-Ing. Mike Schlaich, Prof. Dr.-Ing. Frank Ulrich Vogdt und Dr.-Ing. Jens Karstedt soll bis spätestens zum 30. September 2012 vorliegen, damit dessen Ergebnisse in die laufende Honoraruntersuchung im BMWi eingebracht werden können. Erwartet wird der Abschluss der HOAINovellierung bis 2013. Gefordert wurde erneut nachdrücklich die Rückführung der Planungsleistungen (ehemals Teile VI, X bis XIII HOAI 1996) in den verbindlichen Teil der HOAI. Viele der betroffenen Ingenieure sind seit der Freigabe dieser Leistungen angesichts des nicht mehr kostendeckenden, teilweise sogar ruinösen Preiswettbewerbs in erhebliche Bedrängnis geraten. Selbst Auftraggeber gestehen, dass durch die Freigabe der sog. Beratungsleistungen ein erheblicher Mehraufwand erzeugt wurde. Ferner wurde gesprochen über die gesamtschuldnerische Haftung und deren Problematik, als auch über vom BMWi angedachte besondere Verbraucherschutzvorschriften, die aber z. B. in Form eines außerordentlichen Kündigungsrechtes zu Lasten des Planers gingen. Die Baukammer hat hieran vereint mit anderen Mitgliedern deutlich Kritik geäußert. Seitdem der neue Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, Herr Dipl.Ing. Dellmann, der ehemalige Bauminister des Landes Brandenburg, im Amt ist, scheinen sich neue Beziehungen zur Fachgemeinschaft Bau leichter zu gestalten. Hier danke ich Herrn Dr. Traichel, der mit dem Hauptgeschäftsführer v.l.n.r. Prof. Dr.-Ing. Mike Schlaich, Dr.-Ing. Jens Karstedt, Prof. Dr.Ing. Frank Ulrich Vogdt und die Preisträger Ulf Kreuziger, Adrian Grabara, Hannes Vorpahl, Prof. Dr.-Ing. Udo Kraft, Oliver Justus, Bodo Harald Köpke, Stou Jankov und Mario Welzel Baukammer Berlin 2/2012 | 3 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 4 Bericht des Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Frank Ulrich Vogdt (TU Berlin), Prof. Dr.-Ing. Klaus Dierks, Prof. Dr.-Ing. Udo Kraft Prof. Dr.-Ing. habil. Hans-Ulrich Mönnig (Präsident der Ingenieurkammer Thüringen), Dr. Peter Traichel (Baukammer Berlin) Dipl.-Ing. Manfred Wunderlich, Dr.-Ing. Jürgen Sellmann Dr.-Ing. Jens Karstedt, Präsident der Baukammer Berlin der Fachgemeinschaft Bau erste Kontakte geknüpft hat und auch schon erste Gespräche geführt hat. Im Ergebnis scheint eine Zusammenarbeit von Baukammer und Fachgemeinschaft Bau auf den unterschiedlichsten Gebieten angezeigt (z. B. beim Thema „Werteverzehr Infrastruktur“, Bauordnung Berlin, Abgeordnetenkontakte etc.). Hier könnte auch mit der Architektenkammer Impressionen aus der 4 | Baukammer Berlin 2/2012 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 5 Bericht des Präsidenten Ass. jur. Anke Fellinger-Hoffmann (Geschäftsführerin der Ingenieurkammer Saarland), RA Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Ulrich Mönch (Geschäftsführer der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz) Berlin enger zusammengewirkt werden. Wir begrüßen die engere Zusammenarbeit mit der Fachgemeinschaft Bau und sehen hierin durchaus – zumindest von Fall zu Fall – eine Verstärkung unserer Interessenwahrnehmung. Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann (Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer), Dr.-Ing. Jens Karstedt (Präsident der Baukammer Berlin) Fotograf: Christian Vagt Prof. Dr.-Ing. Frank Ulrich Vogdt (TU Berlin) In Sachen EnEV-DV ist jetzt ein gemeinsames Merkblatt mit der Senatsverwaltung und der Architektenkammer, feder- Peter-Behrens-Halle Baukammer Berlin 2/2012 | 5 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 6 Bericht des Präsidenten führend durch die Baukammer, fertiggestellt worden. Dieses Merkblatt ist im Baukammerheft veröffentlicht und alle Interessierten können dort die wesentlichen Punkte nachlesen. Im Übrigen steht selbstverständlich die Baukammer für Fragen zur Verfügung. Zu den ab 1. Juli geltenden EC-Normen ist zu sagen, dass wir auf Initiative von Herrn Dipl.-Ing. Enseleit ein Rundschreiben an alle Bezirksverwaltungen und an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geschickt haben, auf das die Senatsverwaltung jetzt geantwortet hat. Erwartungsgemäß gibt es keine Übergangsfristen, gleichwohl bestehen aus Sicht der Obersten Bauaufsicht des Landes Berlin keine Bedenken, wenn ab dem 1. Juli 2012 bereits zuvor (für die Verfahren gemäß § 63 bis 65 Bauordnung Berlin) geplante und bemessene Konstruktionen nach den bisher bekannt gemachten alten deutschen Normen ausgeführt werden. D. h., dass diese gleichwertig im Sinne § 3 Abs. 3 Bauordnung Berlin sind. Im Einzelnen wird auf das Rundschreiben von Herrn Wathling vom 30.04.2012 6 | Baukammer Berlin 2/2012 verwiesen, welches sich in diesem Heft wiederfindet. Weiter möchte ich zur umfassenden Darlegung der Rechtslage auf ein ebenfalls hier abgedrucktes Kurzgutachten von Herrn Prof. Dr. Sangenstedt als auch auf den stattgefundenen Vortrag in der Baukammer von Herrn Rechtsanwalt Kemper hinweisen. Auch möchte ich nochmal auf die diversen Veröffentlichungen im Deutschen Ingenieurblatt verweisen, wo man sich ausführlich mit den zivilrechtlichen Aspekten der Einführung der neuen Eurocodes beschäftigt hat. Bekanntlich hat die Baukammer Berlin durch das neue Ingenieurgesetz die Aufgabe, ausländische Studienabschlüsse als Ingenieurstudiengänge anzuerkennen. Fast 70 Anträge sind bereits bearbeitet worden, wobei einige wenige auch in unserem Bildungsausschuss entschieden werden mussten, weil es sich um sehr schwierige Grenzfälle handelte. Hier möchte ich mich bei der Geschäftsstelle der Baukammer, insbesondere bei Frau Engling, bedanken, die hier einen erheblichen Aufgabenzuwachs erfahren hat. Den Bildungsausschuss bitte ich, sich, wie bisher, unbürokratisch dieser neuen Aufgabe zuzuwenden und danke ihm dafür. Aus der letzten Bundesingenieurkammer-Versammlung kann ich erwartungsgemäß berichten, dass ich angesichts der schon in der vorletzten Vertreterversammlung bekannt gewordenen Machenschaften der sog. Findungskommission in der Bundesingenieurkammer nicht mehr zur Wahl angetreten bin. Einziger Kandidat war deshalb Herr Dipl.Ing. Kammeyer, der mit rund Dreiviertel aller Stimmen gewählt wurde. Alles Weitere ist bekannt und steht zusammengefasst auf den Seiten der Baukammer Berlin und der Bundesingenieurkammer. Herrn Dipl.Ing. Rainer Ueckert gratuliere ich zur Wiederwahl in den Bundesvorstand. Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 7 Titelthema Zum Schluss lassen Sie mich noch ein paar Stichpunkte erwähnen: Die Baukammer war natürlich gefragter Gesprächspartner der Presse wegen der unerwarteten Verschiebung der Eröffnung des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg. Vielleicht hat der eine oder andere meine sehr verkürzte Stellungnahme in der Abendschau hierzu gesehen. Es kann jedenfalls nicht richtig sein, Ingenieure pauschal für die Versäumnisse der Bauherrn oder der Politik verantwortlich zu machen. Hiergegen habe ich mich deutlich verwahrt. Offenbar ist die Baukammer Berlin selbst in Südkorea nicht unbekannt, denn Mitte März hat uns eine sechsköpfige Delegation aus Korea (zwei Vertreter des Ministeriums für Wissen und Wirtschaft, ein Vertreter der Verbände Elektro- bzw. Informationstechnik und ein Forscher sowie ein deutscher Architekt, der dort vor Ort arbeitet) besucht. Die Südkoreaner sind lebhaft daran interessiert, die Vorteile der Einzelvergabe in ihrem Lande zu nutzen, weil sie das deutsche Modell insofern für fortschrittlich halten. Die Generalunternehmer oder Generalplanervergabe ist in Korea sehr weit verbreitet, hat aber dort aus den auch uns bekannten Gründen immer mehr Kritiker. Wir haben uns jedenfalls gefreut, diese Delegation hier begrüßen zu können und wir konnten ihnen Rede und Antwort stehen. Die U-Bahnlinie U5 in Berlin-Mitte Dipl.-Geol. Jörg Seegers, BVG AöR / Dilp.-Ing. Carsten Liebich, BVG AöR WEITERBAU DER U-BAHNLINIE U5 Im Jahre 2010 feierte der Eröffnungsabschnitt Alexanderplatz – Friedrichsfelde der U-Bahnlinie U5 seinen 80-jährigen Geburtstag und mit der Eröffnung der Linie U55 im August 2009 wurde außerdem ein Stück der zukünftigen Verlängerung der U5 zum Hauptbahnhof als Inselbetrieb vorweg genommen. Mit einer Länge von 19,8 km (inkl. U55) entspricht die U5 damit 13,7 % des gesamten Berliner U-Bahnnetzes. Dennoch fehlt noch ein Stück, um von Hönow ohne Ausbzw. Umsteigen zum Berliner Hauptbahnhof zu gelangen. Nach Fertigstellung des nunmehr im Bau befindlichen Streckenabschnitts wird die Gesamtlänge der U5 22 km betragen. Die U5 ist danach hinter der U7 Berlins zweitlängste U-Bahnlinie. Mit dem geplanten Weiterbau der UBahnlinie U5 in Berlin-Mitte erfolgt ein wichtiger Lückenschluss zwischen den derzeitigen Endhaltepunkten der UBahnlinien U5 (U-Bhf. Alexanderplatz) und U55 (U-Bhf. Brandenburger Tor). Die 2,2 km lange Strecke führt vom Alexanderplatz vorbei am Berliner Rathaus, unter der Spree, der Museumsinsel und dem Spreekanal hindurch, die Straße Unter den Linden entlang bis zum Brandenburger Tor. Mit dieser neuen Strecke erhalten die Stadtteile Hellersdorf, Kaulsdorf, Lichtenberg und Friedrichshain eine umsteigefreie Verbindung zur historischen Innenstadt, zum Regierungsviertel und zum Berliner Hauptbahnhof. Die für Touristen und Berliner gleichermaßen bedeutsamen Ziele und Wahrzeichen rund um die Museumsinsel, entlang der Straße Unter den Linden und im Regierungsviertel können dann vom Berliner Hauptbahnhof wie vom Alexanderplatz aus direkt mit der neuen U5 erreicht werden. [U1]. Das aktuell im Bau befindliche Baulos 1 des Gesamtbauvorhabens „Neubau U5“ umfasst die Herstellung von zwei Tunnelröhren im Schildvortrieb (TUN) sowie den Bau einer Gleiswechselanlage (GWA) und zweier Bahnhöfe: U-Bhf. Museumsinsel (MUI) und U-Bhf. Unter den Linden (UDL) als zukünftiger Kreuzungsbahnhof von U6 und U5. Der Bahnhof Berliner Rathaus (BRH) wird gesondert als Baulos In Sachen geplanter Abbau von 44.000 Gaslaternen kann ich Ihnen versichern, dass die Baukammer dies durchaus kritisch sieht, denn ein vorhandenes in der Welt einzigartiges dichtes Gaslaternennetz, historisch gewachsen, einfach durch Elektroleuchten zu ersetzen ist weder unter baukulturellen Aspekten vertretbar noch unter Energie- oder CO2Einsparungsaspekten so eindeutig zu beurteilen. Gerade in der jetzigen Zeit, wo man große Schwierigkeiten hat, den Strom durch alternative Energien zu ersetzen – und dies ist ja politisch so gewollt – sollten wir uns überlegen, ob eine solche Maßnahme überhaupt noch zeitgemäß ist. Herrn Dr. Traichel danke ich dafür, dass er das öffentlichkeitsrelevante Thema aufgegriffen hat. Der Vorstand hat beschlossen, das bekannte Mitgliederverzeichnis der Baukammer Berlin in Papierform wieder neu aufzulegen, weil es offenbar der Wunsch vieler Mitglieder ist, dieses Verzeichnis nicht nur online einsehen zu können. Ab 2013 werden wir es Ihnen wieder wie gewohnt zusenden. Abbildung 1 Streckenverlauf Lückenschluss U-Bahnlinie U5 Berlin-Mitte mit den Bahnhöfen Berliner Rathaus, Museumsinsel und Unter den Linden Quelle: BVG Baukammer Berlin 2/2012 | 7 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 8 Titelthema 2 ausgeschrieben. Der Baubeginn ist für Januar 2013 geplant. Für die betrieblichen Anforderungen der BVG ist der Bau einer Gleiswechselanlage (GWA) erforderlich, die sich unmittelbar in Richtung Westen an den Bahnhof BRH anschließen wird und an deren Kopf sich die Startbaugrube für die Tunnelbohrmaschine befindet. DIE GEOLOGIE IN BERLIN-MITTE Überblick über die Geologie Berlin-Brandenburgs Die Landschaft Berlin-Brandenburgs wurde während des Quartärs von mehreren Inlandeistransgressionen überzogen, die zu mehrfachen Erosions- und Aufschüttungszyklen innerhalb der pleistozänen Lockergesteinsablagerungen führten und ca. 95 % Berlin-Brandenburgs mit quartären Ablagerungen bedeckten. Die auf die pleistozäne Mehrfachvereisung Nordeuropas zurückzuführende Sequenz überlagert die vorwiegend aus flachmarinen Sedimenten bestehende Füllung der Norddeutschen Senke. [U8] Die Grundmoränenlandschaft Berlins und seiner Umgebung ist vorwiegend als flachwellige Hügellandschaft ausgebildet mit den markanten Erhebungen der Barnimhochfläche im Nordosten und der Teltowhochfläche im Südwesten. Die Hochflächen werden vom Berliner Urstromtal durchzogen, einem der Hauptabflusswege weichselkaltzeitlichen Schmelzwässer. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Abbildung 2 Geologische und hydrogeologische Verhältnisse im Projektgebiet, [1], [3] erkennen, nicht jedoch anhand von Bohrprofilen. Der oberflächennahe Auffüllungshorizont besteht aus Trümmerschutt, Fundamenten und alten Pfählen, seine Mächtigkeit schwankt stark. Insbesondere das Gebiet des ehemaligen Schlosskomplexes wurde historisch bedingt mehrfach grundlegend verändert. Aus den archäologischen Ausgrabungen im Bereich des historischen Rathauses von Berlin lässt sich schließen, dass das ursprüngliche Gelände unter dem heutigen Geländeniveau lag. Im Jahr 1640 war ein etwa 30 m breiter Geländestreifen unmittelbar neben dem Westufer der Spree noch vom Wasser überflutet. Bereichsweise sind im Übergang zwischen Tal- und Schmelzwassersanden saalekaltzeitliche Geschiebemergel in Bändern und Schollen anzutreffen, an deren Basis sich oft Grobgeschiebe auch als „Steinlage” bezeichnet - konzentrieren. Selbst dort, wo der Geschiebemergel durch das Eis vollständig erodiert wurde, sind häufig die in dem Mergel eingelagerten Steinlagen und „Findlinge“ zurückgeblieben, die an das voreiszeitliche Vorhandensein des Geschiebemergels erinnern. Unterhalb des Auffüllungshorizontes folgen mehr als 70 m mächtige, überwiegend sandige Ablagerungen. Der obere Teil dieser Ablagerungen - der sog. Talsand - erfuhr keine Vorbelastung durch Inlandeis. Seiner Ablagerung ging eine Erosion durch Schmelzwasser voraus, das die weichselkaltzeitliche Grundmoräne sowie die organogenen Bildungen der Eem-Warmzeit vollständig und auch noch ältere, darunterliegende Sandund/oder Geschiebemergelschichten teilweise abtrug. Der untere Teil dieser Ablagerungen – der sog. Schmelzwassersand – hingegen erfuhr eine Vorbelastung durch Inlandeis. Die Grenze zwischen Tal- und Schmelzwassersanden verläuft etwa zwischen 10 m und 20 m unter Geländeoberkante (GOK). Sie ist meist nur durch eine deutliche Zunahme der Lagerungsdichte zu Geologischer Längsschnitt Bereich Weiterbau U5 [U4] 8 | Baukammer Berlin 2/2012 Die Niederungen von Spree und Spreekanal queren das Projektgebiet im Bereich des U-Bhf. Museumsinsel. Weiter westlich wird die Trasse noch von drei mehr als 10 m tiefen „Rinnen“ gekreuzt. Diese sind durch Erosion saalekaltzeitlicher Schmelzwassersande unterhalb des Inlandseises entstanden. Mit Abtauen des Eises verblieben in diesen Erosionsrinnen sog. Toteisblöcke, die im Zuge der Ablagerung weichselkaltzeitlicher Talsande eingeschlossen und konserviert wurden. Innerhalb dieser Rinnen bildeten sich im Holozän Mudden, Torfe und Faulschlämme, die lokal bis in den Ausbruchquerschnitt des Tunnels hineinreichen können. Zudem finden sich geringmächtigen Vorkommen organogener Böden in den Niederungen der Spree und des Spreekanals. Die zuvor beschriebenen, quartären Böden werden ab einer Tiefe von ca. 70 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 9 Titelthema m u. GOK durch tertiäre Böden (Geschiebemergel, Braunkohlesedimente, Sande sowie ab etwa -100 m NHN horizontbeständiger, mariner Septarienton/Rupelton) unterlagert. Die Grundwasserstände variieren im Projektgebiet zwischen ca. 3,5 m und 6,0 m u. GOK. In den letzten Jahren wurde in Berlin ein stetig steigender GW-Stand beobachtet, so dass gemäß [U7] in bautechnischer Hinsicht die Berücksichtigung des zeHGW empfohlen wird. Dieser variiert im Projektgebiet zwischen ca. 3,0 m und 4,0 m u. GOK. BAUWEISE UND BAUVERFAHREN, [2] Die im vorstehenden Kapitel beschriebenen Bodenverhältnisse zeigen, dass in Teilen des Baugebiets der U5 Böden mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften anstehen, die bautechnisch eine große Herausforderung darstellen und auf die die zum Einsatz kommenden Bauverfahren technisch abzustimmen sind. Aufgrund des in Berlins Mitte anstehenden hohen Grundwasserstands, müssen die eigentlichen Bauwerke bzw. der Rohbau in eigens dafür herzustellenden nahezu wasserdichten Baugruben errichtet werden. Diese Baugruben müssen statisch so bemessen werden, dass sie dem Wasser- und Erddruck standhalten können. Nach Fertigstellung der Baugruben darf in diesen gemäß den behördlichen Auflagen lediglich noch eine Restwassermenge von 1,5 l/s*1000 m? benetzte Fläche gefördert werden. Die Herstellung der Baugruben erfolgt in der Wand-Sohle-Dekkel-Bauweise. Hierzu werden zunächst die Abbildung 3 Regelquerschnitt Tunnel im Schildvortrieb erforderlichen Schlitzwände bis in untertiefliegende Dichtsohlen oder als Unterschiedliche Tiefen hergestellt. Die max. wasserbetonsohlen hergestellt werden. Herstelltiefe der Schlitzwände beträgt In einem weiteren Schritt erfolgt dann bis zu ca. 45 m. Anschließend werden nach einem entsprechenden Voraushub die Basisabdichtungen der Baugruben der Baugruben die Herstellung der Bauhergestellt, die entweder durch die Ausführung des Düsenstrahlverfahrens als grubendeckel. Diese Vorgehensweise „ Mein Unternehmen erweitern.“ n nsere u gen t i M Lösun ung n e l flexib Finanzier re für Ih Als Partner des Mittelstandes stehen wir Ihnen mit Investitionskrediten, Leasing, Krediten für Energiesparmaßnahmen und unserem Know-how zur Seite. Damit Ihr Unternehmen mehr Spielraum hat. Wir beraten Sie gern. Mehr Informationen unter Telefon (030) 30 63 - 33 77 oder unter www.berliner-volksbank.de * 2012 ist das Internationale Jahr der Genossenschaften. Entdecken Sie hier, was es für uns bedeutet, Genossenschaftsbank zu sein. Baukammer Berlin 2/2012 | 9 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 10 Titelthema enden vor dem Bahnhof Brandenburger Tor. Die Tunnel werden im Schildvortrieb mit einer flüssigkeitsgestützten Ortsbrust aufgefahren. Der Innendurchmesser der Tunnelröhren beträgt 5,70 m. Die Tunnelröhren werden mit Stahlbetontübbings ausgekleidet. Es ist ein Blocktübbingring von 35 cm Dicke vorgesehen. Die Ringbreite wird konisch ausgeführt und beträgt im Mittel 1500 mm (Abb. 2). Die Dichtung der Tübbingfugen erfolgt mittels eines in einer Nut eingebetteten geschlossenen Elastomerrahmens. Die Dichtung ist auf einen max. Wasserdruck von 3.0 bar zu bemessen. In den Tübbings ist ein Bohrraster vorgesehen der es ermöglicht, den Ringspalt nachzuinjizieren. Die Tunnelröhren werden nacheinander von Osten nach Westen aufgefahren. Es ist vorgesehen, zuerst die Tunnelröhre für Gleis 1, danach die Röhre für Gleis 2 vorzutreiben. Abbildung 4: Bahnhof Museumsinsel ermöglicht dann ein Weiterarbeiten unterhalb der Deckel, so dass die Behinderungen und Einschränkungen im Straßenland auf ein Minimum reduziert werden können. Bevor jedoch der weitere Aushub der Baugruben erfolgt, werden ab April 2013 die Tunnelröhren durch die Tunnelbohrmaschine aufgefahren. Hierzu wird, wie eingangs bereits beschrieben, im Bereich Marx-Engels-Forum am westlichen Ende der Gleiswechselanlage eine Startbaugrube/Startschacht errichtet. Abbildung 5: Es werden zwei parallele Tunnelröhren hergestellt. Die Tunnel werden von einer Tunnelvortriebsmaschine im sogenannten Schildvortriebsverfahren hergestellt. Hierbei haben die Unterfahrung der Uferwände der Spree, die Berücksichtigung des Neubaus des zukünftigen Neuen Berliner Schlosses und der Anschluss an den bestehenden Bahnhof Brandenburger Tor besonderen Einfluss auf die Planung und die Ausführung des Schildvortriebs. Die Tunnelvortriebe beginnen im Startschacht in der Gleiswechselanlage und Frostkörper Bahnhof Museumsinsel 10 | Baukammer Berlin 2/2012 Die Anfahrt der Schildvortriebsmaschine erfolgt im Startschacht im Bereich der Gleiswechselanlage. Die im Zuge des Schildvortriebs zu durchörternde Baugrubenwand wird im Bereich der Schilddurchfahrt mit Glasfaserbewehrung hergestellt. Für die Anfahrt ist ein redundantes Dichtungssystem bestehend aus Anfahrtopf mit Lippendichtungen, aufblasbarer Notdichtung sowie aus einem erdseitig vor der Schlitzwand hergestellten Düsenstrahl-Körper (DSV-Körper) vorgesehen. Die Vortriebe erfolgen nach Herstellung der Baugrubenumschließungen für die Bahnhofsbauwerke und vor dem Lenzen und Aushub der Baugruben. Innerhalb der Baugruben ist der Stützdruck aufgrund des in den Baugruben vorhandenen kleineren beaufschlagbaren Bodenvolumens für den Vortrieb zu reduzieren. Aus diesem Grund ist der in den Baugruben vorhandene Wasserdruck mittels der für den Lenzvorgang vorgesehenen Brunnen an den aufzubringenden erforderlichen Stützdruck anzugleichen. Der Schildvortrieb unterfährt die Spree, den ehemaligen Palast der Republik, auf dessen Gelände das zukünftige Berliner Schloss (Humboldtforum) errichtet wird, den Spreekanal, das BertelsmannGebäude, den Lindentunnel, das Reiterstandbild Friedrich des Großen sowie den S-Bahntunnel der Nord-Süd-Bahn im Bereich „Unter den Linden“. Die Unterfahrungen der Gewässer stellen aufgrund der Geologie und des Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 11 Titelthema Abstands zur Gewässersohle von ca. 6,0 m besondere Anforderungen an den Schildvortrieb. Die Gewässersohlen sind unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Schiffsverkehrs mit Stahlplatten oder Schwerbetonwürfeln zu ballastieren. östlichen Spreekanalufer und endet auf Höhe des Kronprinzenpalais (Abb. 4). Die Tunnelröhren sollen in den Jahren 2013 bis 2014 hergestellt werden. Die Bahnsteighalle zwischen den beiden Schächten liegt im Bereich des Spreekanals und wird im Schutze eines Frostkörpers in bergmännischer Bauweise hergestellt. Die minimale Überdeckung zwischen Frostkörper und Spreekanalsohle beträgt ca. 4,50 m. Messtechnische Überwachung, [2] Der innerstädtische Vortrieb der Tunnelröhren erfordert eine umfassende messtechnische Überwachung der Bauarbeiten. Hierzu wurden im Zuge der Ausschreibung für jedes Bauwerk sowie für jede Anlage Dritter, die im Bereich der prognostizierten Setzungsmulde liegen, Verformungswerte ermittelt und daraus Melde- und Alarmwerte abgeleitet. Zur Kontrolle der eingehaltenen Verformungswerte wurden ein Messprogramm mit vorgegebenen Messquerschnitten, Messmitteln und Messhäufigkeiten sowie die Ziele der Messauswertungen in den Ausschreibungsunterlagen als Mindestanforderungen vorgegeben. Es sind sowohl Messquerschnitte im Bereich der Baugruben für den Verbau und die bleibende Konstruktion vorgesehen als auch Messquerschnitte zur Analyse und Darstellung der sich tatsächlich einstellenden Setzungsmulde während des Schildvortriebs. Die Bahnhöfe Die beiden Bahnhöfe „Unter den Linden“ und „Berliner Rathaus“ werden in offener Bauweise hergestellt. Besonders hervorgehoben wird hier der Bahnhof Museumsinsel, der in geschlossener Bauweise hergestellt wird. Der Bahnhof Museumsinsel beginnt am Das Bauwerk besteht aus zwei Schächten an den Enden des Bahnhofs mit den zugehörigen Zugängen und Verteilerebenen sowie den dazwischen liegenden Bahnsteigröhren. Der Frostkörper wird mittels maximal 105 m langer horizontaler gesteuerter Bohrungen hergestellt. Hierzu werden von beiden Bahnhofsschächten auf einander zulaufende Bohrungen mit einer Länge von ca. 85 m und ca. 25 m ausgeführt. Aufgrund der Bahnhofsgeometrie ist es erforderlich, einen Teil der Bohrungen in ihrer gesamten Länge von einer Seite auszuführen. Die planmäßige statische Dicke des Frostkörpers beträgt 2,0 m (Abb. 5). Die Bahnsteighalle wird in einem dreizelligen Querschnitt bestehend aus einem Mittel- und zwei Seitenstollen ausgebrochen. Der Bauablauf sieht vor, zunächst den Mittelstollen und dann zeitlich versetzt die Seitenstollen im bergmännischen Vortrieb mit kurz vorauseilender Kalotte und raschem Sohlschluss aufzufahren. Der Ausbruch des gefrorenen Bodens erfolgt mit einer Anbaufräse. Die Stollen werden mit Spritzbeton gesichert. Der Vortrieb der Seitenstollen erfolgt im Zuge einer Querschnittsaufweitung im Bereich der Tübbingröhren. Hierzu sind die Tübbingröhren in Teilflächen abzubrechen und der Ausbruch ist zu sichern. Der Einbau der bewehrten Innenschale im Mittelstollen erfolgt bevor die Querschnittsaufweitung in den Seitenstollen beginnt. Den Vortrieben in den Seitenstollen nachfolgend werden die bewehrten Innenschalen in den Seitenstollen hergestellt und mit der Innenschale des Mittelstollens kraftschlüssig verbunden. Die Dicke der Innenschalen variiert und beträgt mindestens 45 cm (Abb. 5). Der Bau des Bahnhofes Museumsinsel soll im Frühjahr 2012 beginnen. QUELLEN U1 Geotechnische und geologische Herausforderungen beim Weiterbau der UBahnlinie U5 in Berlin-Mitte, Dipl.-Ing. Georg Breitsprecher, CDM Consult GmbH, Dipl.-Geol. Jörg Seegers, BVG AöR Dipl.-Ing. Helmut Haß, CDM Consult GmbH, Forschung + Praxis, U-Verkehr und unterirdisches Bauen, Vorträge zur STUVA-Tagung ´11, Bauverlag BV GmbH, Gütersloh 2011 U2 Erdmann, P., Brenner, T., Schmeiser, J. (2011): Aspekte der Planung der U-Bahnlinie U5, Berlin – Lückenschluss zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor, in: Forschung + Praxis, U-Verkehr und unterirdisches Bauen, Vorträge zur STUVA-Tagung ´11, Bauverlag BV GmbH, Gütersloh 2011 U3 Baugrund Berlin Ingenieurgesellschaft für Baugrunduntersuchungen mbH (1996): U-Bahnlinie U5: Abschnitt Pariser Platz Bahnhof Berliner Rathaus; Baugrundgutachten (Hauptuntersuchung), Auftrags-Nr. 94/2357, 24.01.1996 einschl. 1. bis 4. Ergänzungen späteren Datums U4 Stackebrandt, W. (2006): Zu einigen geowissenschaftlichen Meilensteinen Brandenburgs, in: Brandenburgische Geowissenschaftliche Beiträge, Band 13, Heft ?, Kleinmachnow Die einzelnen Ausgaben der Zeitschrift Baukammer Berlin finden Sie auch im Internet auf der Hompage der Baukammer Berlin www.baukammerberlin.de Baukammer Berlin 2/2012 | 11 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:44 Uhr Seite 12 Baugeschehen / Stadtentwicklung Kiez oder Weltstadt - Berlin am Scheideweg Zur zentralen Stadtbibliothek auf dem Tempelhofer Feld Dr. Dankwart Guratzsch Braucht Berlin eine “Zentrale Stadtbibliothek” wie Baden-Württembergs Hauptstadt Stuttgart? Mit Neidgefühlen blickt man auf die Schwabenmetropole, die sich einen schmucke Bibliotheksbau auf den Gleisfeldern von Stuttgart21 geleistet hat, während sich Berlin mit seit hundert Jahren beklagten Zuständen auf diesem Sektor behelfen muß. Zur Debatte steht ein Zukunftsprojekt, das anders als Staats- und Universitätsbibliotheken der “breiten Bevölkerung” zugute kommen soll, ein Geschenk an die Bürger, ein “Forum der Stadtgesellschaft und Ort der Kreativität”, wie Volker Heller von der Senatskanzlei hervorhebt. Die Buchbestände sind bisher aufgeteilt auf die räumlich weit auseinander liegende Amerika Gedenkbibliothek und die Stadtbibliothek hinter dem Staatsratsgebäude. Das will der Senat mit einem Federstrich ändern und eine “Zentralbibliothek” schaffen, wie sie erstmals schon 1914, dann erneut 1926 und 1936 geplant, aber nie realisiert worden ist. Doch Bürger und Architekten murren. Denn das 270-Millionen-Euro-Projekt soll auf die Tempelhofer Freiheit, das ANZEIGENSCHLUSS FÜR HEFT 3/2012 IST AM 31. AUGUST 2012 CB-VERLAG CARL BOLDT POSTFACH 45 02 07 12172 BERLIN TELEFON (030) 833 70 87 E-MAIL: CB-VERLAG@T-ON LINE.DE 12 | Baukammer Berlin 2/2012 Rollbahngelände des stillgelegten innerstädtischen Flughafens Tempelhof. Und die Idee ist nicht, wie es das Baugesetzbuch vorschreibt, mit den Bürgern erörtert, sondern vom Regierenden Bürgermeister Wowereit wie das berühmte Kaninchen aus dem Hut gezaubert worden, nachdem sich, wie Behördenvertreter und Bibliothekare unisono beteuern, zuvor Dutzende von Alternativstandorten als untauglich erwiesen hätten. Jetzt freilich will der Senat alles ganz schnell durchziehen: Aufnahme in den Doppelhaushalt 2012/2013, Festzurren im Koalitionsvertrag SPD/CDU, Baubeginn 2014, Fertigstellung spätestens 2020. Nur eines hatte man vergessen: den „mündigen Bürger“ mitzunehmen. Dabei sind die Weichen offenbar schon unverrückbar gestellt. Und diese Regie ist es, die den gesamten Kiez von Pankow über Mitte bis Tempelhof alarmiert. Warum auf dem Tempelhofer Feld, wo den Bürgern ein Park versprochen wurde? Warum dann nicht gleich im 1,2 Kilometer langen Flughafengebäude, in dem der Senat bisher nur gestückelte Nutzungen vom Polizeipräsidium bis zu Messelokalitäten untergebracht hat? Warum nicht wirklich “zentral” in der Mitte Berlins, etwa im neuen Schloß oder gegenüber dem Traditionssitz Breite Straße, wo Bagger gerade leerstehende Bürogebäude abräumen? Warum überhaupt ein solcher Bau, wo Berlin doch kein Geld hat, wo sich soviele Bezirksbibliotheken in Existenznot befinden und nur mit ehrenamtlichen Helfern am Leben gehalten werden können? Als die stolzgeschwellte Mannschaft der Behördenvertreter mit dem Projekt jetzt erstmals an die Öffentlichkeit ging, sah sie sich einem Trommelfeuer unangenehmer Fragen ausgesetzt. Inzwischen weitet sich das Thema zur Fundamentalkritik insbesondere der Hochschulprofessoren an der Berlinplanung Wowereits aus. “Die Rochade der Flughäfen wird die gesamte Stadtregion beeinflussen, doch wie sehen die Antworten auf dieses Jahrhundertereignis aus? War noch für die Wahl der Koalition die Verlängerung der A 100 ausschlaggebend, wurde mittlerweile die Zentral- und Landesbibliothek zum Lieblingsprojekt auserkoren. Doch weder Ort, Gestalt noch Programm dieses wichtigen Projektes wurden öffentlich diskutiert.” Das wollen die Architekten und Planer jetzt am 14. April auf eigene Faust nachholen - mit der eigens neu begründeten Reihe “Stadtpolitik trifft Stadtforschung - Dialoge zur Stadtentwicklung an der TU Berlin”. Man kann es auch als schallende Ohrfeige für die tatenarm und visionslos vor sich hindümpelnde Senatsbaudirektion werten, vielleicht gar als Generalabrechnung mit einer kaum noch konturierten Hauptstadtidee. Bislang bot Berlin in dieser für die Stadtentwicklung zentralen Frage das typische Beispiel für eine Debattenkultur, die auf bloße Akklamation setzt. Doch der Bürger will nicht über Entscheidungen aufgeklärt werden, sondern an der Entscheidungsfindung beteiligt sein. Gerade in Berlin war man da schon einmal deutlich weiter. Mit dem “Stadtforum” des Stadtentwicklungssenators Volker Hassemer hatte man in den 1990er Jahren ein Format gefunden, das deutschlandund europaweit hätte beispielhaft sein können, wenn man sich seine weit über Ort und Stunde hinausreichende Bedeutung bewußt gemacht hätte. Als ein echtes “Ständeparlament”, in dem alle wichtigen gesellschaftlichen Gruppen von den Gewerkschaften über die Kirchen bis hin zur Wirtschaft und zu den Planungsfachleuten, an einen Tisch gebracht wurden und bei dem die Politiker ebenso Zuhörer waren wie die Bürger, hat es die Weichen für den Wiederaufstieg Berlins aus einer zerrissenen Regionalstadt zur Metropole des wiedervereinigten Deutschland gestellt. Demgegenüber erweist sich die Praxis der herkömmlichen “Bürgerbeteiligung” nach erfolgter politischer Beschlußfassung als ein Verfahren, das im Endeffekt den “großen Wurf” verhindert und kleinkarierte Lösungen von bescheidenstem provinziellem Zuschnitt produziert. Erst jetzt wird klar, daß bei der Schließung von Tempelhof kein Konzept vorhanden war, wie mit dem viertgrößten Gebäude der Welt und der gewonnenen Freifläche mitten im Siedlungsgefüge umzugehen sei. Daß sich ein Bauwerk dieses Charakters geeignet haben wür- Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 13 Baugeschehen / Stadtentwicklung de, eine Institution von nationaler und internationaler Bedeutung zu installieren, das haben zum Beispiel die Franzosen bei der Umwidmung des Trocadero in Paris zum Nationalmuseum für Architektur demonstriert. Für den Flughafen Tempelhof hätte durchaus auch die Einrichtung des Museums der außereuropäischen Kulturen zur Wahl gestanden, das sich mit dem einstigen Ankunftsort internationaler Fluglinien auf sinnstiftende Weise hätte verknüpfen lassen. Stattdessen zieht dieses Institut jetzt mit überfrachteter Symbolik in das ehemalige Schloß und entzieht dem Bibliotheksprojekt an diesem tatsächlich zentralen Ort die Entfaltungsmöglichkeiten. nur drei Beispiele zu nennen) vor kleinkarierten Stückwerkslösungen bewahrt werden müssen, wie sie sich in Tempelhof zu etablieren drohen. Genau das ist die Debatte, die Berlin jetzt führen muß. Mehr und mehr scheint sich in der Berliner Öffentlichkeit die Einsicht durchzusetzen, daß nicht nur die neue Zentralbibliothek, sondern Tempelhof insgesamt, der ebenfalls vor der Stillegung stehende Flughafen Tegel und erst recht das riesige leere Marx-Engels-Forum zwischen Rotem Rathaus und Marienkirche (um Hier steht Deutschlands Hauptstadt, steht die Mittelmacht Europas nicht in Konkurrenz zu Stuttgart, sondern zu Shanghai oder Paris. Kiez oder Weltstadt - das ist die Debatte, um die Berlin nicht herumkommt. Sie kann nicht auf dem Niveau des kleinsten gemeinsamen Nenners ausgefochten werden. Metamorphose eines Flughafens Der Berliner Flughafen Tegel soll nach seiner Schliessung zu einem Zentrum urbaner Technologien werden Berlins Flughafenplanung sorgt für Turbulenzen. Doch auch wenn die Eröffnung des neuen Grossflughafens auf März 2013 verschoben wurde, sind die Tage des Airports Tegel gezählt. Ein Gelände von fast fünf Quadratkilometern sucht eine neue Bestimmung. Christian Hunziker, Berlin Die Zukunft beginnt in einem schmucklosen Bürogebäude am Rande des Flughafens Tegel. Hier arbeitet Hardy Rudolf Schmitz mit einigen wenigen Mitarbeitern seiner Tegel Projekt GmbH an der Vision, das Gelände des heutigen Flughafens Tegel zu einem innovativen Forschungs- und Industriepark von weltweiter Ausstrahlung zu entwickeln. Wo heute noch Flugzeuge starten und landen, sollen in Zukunft Jungunternehmer an umweltfreundlichen Produkten tüfteln und Weltkonzerne zahlreiche Arbeitskräfte beschäftigen. Dass die Tage Tegels als Flughafen gezählt sind, steht schon lange fest. Denn als die zuständigen Politiker im Jahr 1996 Schönefeld zum Standort des neuen Berliner Grossflughafens bestimmten, legten sie fest, dass die beiden Flughäfen Tempelhof und Tegel geschlossen werden. In Tempelhof wurde der Flugbetrieb bereits 2008 eingestellt; mit der Eröffnung des neuen Flughafens Willy Brandt, welche die Flughafengesellschaft eben kurzfristig vom ursprünglich geplanten Termin Anfang Juni auf März 2013 verschieben musste, wird bald auch über Tegel Ruhe einkehren. Wechselnde Ideen Dazu, wie das Areal im Nordwesten Berlins künftig genutzt werden soll, gab es im Lauf der Zeit zahlreiche Ideen. Bald war die Rede von einem Wohngebiet mit 4000 neuen Wohnungen, bald sollte das Terminal zu einer Firmenzentrale oder einem Freizeitzentrum umgebaut werden. Der bekannte Architekt Meinhard von Gerkan wiederum, der das in den frühen siebziger Jahren errichtete Flughafengebäude geplant hatte, propagierte die Idee einer ökologisch vorbildlichen Energie-Plus-Stadt. Letztlich aber entschied sich der Berliner Senat 2009 dafür, in Tegel einen «Forschungs- und Industriepark Zukunftstechnologien» zu schaffen. «Berlin», konstatierte die damalige Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer, «gewinnt durch die Schliessung des Flughafens Tegel eine hochattraktive Fläche zurück.» Tatsächlich ist die Verlegung eines Flughafens eine seltene stadtplanerische Chance. München nutzte sie, um nach dem 1992 erfolgten Umzug seines Flughafens am alten Standort Riem einen Messekomplex zu errichten. Und die Region Zürich diskutiert darüber, wie es nach dem bis 2014 gesicherten Flugbetrieb mit dem traditionsreichen Flugplatz Dübendorf weitergehen soll - auch dort ist ein Innovationspark im Gespräch. Doch während in diesen Städten innerstädtische Grundstücke knapp sind, hat Berlin ein ganz anderes Problem: Die deutsche Hauptstadt hat schlicht zu viele Areale, die ihrer Entwicklung harren. Allein der ehemalige Flughafen Tempelhof umfasst eine Fläche von 3,6 Quadratkilometern, die zwar grösstenteils als Park dienen, in den Randbereichen aber ebenfalls bebaut werden sollen. Innovative Firmen können sich auch im nördli- chen Stadtteil Buch oder in der neuen Europacity neben dem Hauptbahnhof ansiedeln. Unternehmen hauptsächlich aus der Solarenergiebranche will der Clean Tech Business Park in Marzahn gewinnen, und im Südosten der Stadt hat sich der Wissenschafts- und Technologiepark Adlershof etabliert. Lösungen für die Grossstadt Um sich davon abzugrenzen, soll sich Tegel als Standort urbaner Technologien profilieren. Darunter verstehen die Fachleute alle Bereiche, die mit dem Leben in der Stadt zu tun haben: umweltfreundliche Mobilität, innovative Versorgungsund Entsorgungskonzepte sowie energetische Gebäudesanierung, aber auch Unterstützung älterer Menschen durch technische Assistenzsysteme. Berlin sei als Grossstadt ideal geeignet, solche innovativen Lösungen in die Praxis umzusetzen, sagt der Grundstücksentwickler Schmitz. Nur: Wollen diese Firmen tatsächlich nach Berlin? Dass Siemens sein neues Stadtentwicklungszentrum, das sich genau mit diesen Fragen befasst, nicht etwa in Berlin, sondern in London ansiedelt, gilt manchen Beobachtern als schlechtes Omen. Andere bezweifeln, dass Berlin überhaupt noch eine Chance als Industriestadt habe. Denn nach der Wende gingen in der einstigen Industriemetropole Hunderttausende von Fabrikarbeitsplätzen verloren. In der Folge konzentrierte sich der Senat auf Tourismus und andere Dienstleistungen. Erst seit Baukammer Berlin 2/2012 | 13 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 14 Baugeschehen / Stadtentwicklung kurzem setzt er mit seinem «Masterplan Industriestadt» wieder auf forschungsund technologieorientierte Produktionsbetriebe. Für diese fehle es in der Stadt an grossen, zusammenhängenden Flächen, stellte 2009 eine Untersuchung der Industrie- und Handelskammer (IHK) fest. Angeklopft haben die Grosskonzerne bei Hardy Rudolf Schmitz jedoch noch nicht. Deshalb setzt der Geschäftsführer der im Auftrag des Landes Berlin tätigen Tegel Projekt GmbH auf ein Konzept, das bereits in Adlershof erfolgreich war: Aus einem Kern von universitären und ausseruniversitären Forschungseinrichtungen sollen sich Ausgründungen entwikkeln, die dann organisch wachsen und sich auf dem Gelände in Tegel ausbreiten. Ein Zufall ist diese Analogie nicht Schmitz war vor seiner Tätigkeit in Tegel für die Entwicklung von Adlershof zuständig. Eine zentrale Rolle kommt dabei der Beuth-Hochschule für Technik zu, die bereits ihr Interesse bekundet hat, mit einzelnen Instituten in das Tegeler Terminal zu ziehen. Schmitz hofft ausserdem, die renommierte Fraunhofer-Gesellschaft nach Tegel locken zu können. Diese setzt mit ihrem Konzept Morgenstadt einen Forschungsschwerpunkt, der exakt diejenigen Themen aufgreift, die in Tegel im Vordergrund stehen sollen. Offene Fragen Ob der Senat jedoch genügend Geld für den Umbau der bestehenden Gebäude und für die Erschliessung der noch unbebauten Flächen zur Verfügung stellt, ist offen. Ebenfalls noch nicht verabschiedet ist der Bebauungsplan, der festlegt, wo welche Baukörper entstehen dürfen. Nicht genug der Fragen: Ungeklärt ist die Finanzierung der Unterhaltskosten, die fällig werden, wenn das Areal drei Monate nach Schliessung des Flughafens an das Land Berlin und den Bund übergehen wird. Berlin ist nämlich keineswegs allein für das Gelände zuständig: Gut 60 Prozent des Flughafenareals gehören dem Bund. Immerhin haben der Senat und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bereits eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, in der sie sich verpflichten, bei der Entwicklung zusammenzuarbeiten. solchen Fällen fast immer vorgebracht wird: auf Zwischennutzungen. «Berlin ist eine Stadt, die mit Vorläufigkeit extrem gut umgehen kann», sagt Schmitz. Deshalb will er jungen Unternehmen Flächen im Terminal für eine äusserst niedrige Miete anbieten. Damit will er vermeiden, dass Tegel völlig verwaist, und den Standort auch für andere Nutzer attraktiv machen. Doch wollen sich Jungunternehmer wirklich an einem Ort niederlassen, an dem es kein Café und keinen Laden gibt und der jegliches urbane Flair vermissen lässt - zumal es in Berlin viele andere Möglichkeiten gibt, günstige Flächen anzumieten? Es klingt fast etwas trotzig, wenn Schmitz sein Konzept gegen Bedenken verteidigt: «Um Wachstum zu erzielen, hat Berlin nur bei neuen Technologien eine Chance. Die alten kommen nicht wieder.» Noch wird in Berlin-Tegel gestartet und gelandet. Erschienen in der „Neuen Zürcher Zeitung“ am 22.05.2012 Alles viel zu unkonkret, und überhaupt kämen die Überlegungen zu spät, kritisieren derweil lokale Politiker und Medien. Hardy Rudolf Schmitz setzt deshalb auf eine Idee, die an der Spree in Mit freundlicher Genehmigung der „Neuen Zürcher Zeitung“ Drucksache 17 / 10 173 · Kleine Anfrage · 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 06. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Februar 2012) und Antwort Schließung des Flughafens Tegel Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Form wird sich der Senat mit Feierlichkeiten vom Flughafen Tegel verabschieden, so wie man es auch bei der Schließung des Flughafen Tempelhof gemacht hat? Frage 2: Wie werden die Berlinerinnen und Berliner in die Feierlichkeiten mit eingebunden? Frage 3: In welcher Form wird sich die Berliner Flughafengesellschaft an den Feierlichkeiten beteiligen? Frage 4: Wie werden sich die Fluggesellschaften an den Feierlichkeiten beteiligen? Antwort zu 1, 2, 3 und 4: Zunächst ist zu beachten, dass der Flughafen Tegel (wie 14 | Baukammer Berlin 2/2012 auch der Flughafen Schönefeld) bis zur Schließung unter Volllastbetrieb stehen werden. Erst in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2012 wird ein Umzug der gesamten für den Betrieb am neuen Standort notwendigen Infrastruktur zum Flughafen Berlin Brandenburg stattfinden. Insofern bietet sich keine adäquate Feierlichkeit auf dem Flughafen Tegel an. Der Senat hält daher eine Konzentration der Feierlichkeiten auf die Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER), selbstverständlich unter Einbeziehung der Berliner und Brandenburger Bürgerinnen und Bürger, für angemessener. Die Planung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) sieht vor, am 12. und 13. Mai 2012 Publikumstage durchzuführen. Bei einem Rundgang werden sich alle Interessierten über den neuen Flughafen informieren können. Zur offiziellen Eröffnungsfeier am 24. Mai 2012 lädt die FBB Berliner und Brandenburger Bürgerinnen und Bürger ein. In Anwesenheit des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und des Ministerpräsidenten von Brandenburg werden die Fluggesellschaften Air Berlin (für Tegel) und Aeroflot (für Schönefeld) mit ihren jeweils letzten Abflügen die jahrzehntelange Tradition der beiden schließenden Flughäfen beenden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flughafengesellschaft ist darüber hinaus im Spätsommer ein Mitarbeiterfest in Tegel geplant. Frage 5: Wird es auf dem Grundstück des ehemaligen Flughafens Tegel die Möglichkeit geben, dass die Berli-nerin- Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 15 Baugeschehen / Stadtentwicklung nen und Berliner das Areal betreten können? Frage 7: Wann wird die BVG die Buslinie TXL zum Flughafen Tegel einstellen? Frage 6: Wann wird eine öffentliche Begehung erstmals möglich sein? Antwort zu 7: Die BVG beabsichtigt, den Betrieb der Linie TXL in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni 2012, also nach Beendigung des Flugbetriebs am Flughafen Tegel, einzustellen. Als Ersatz soll zur Erfüllung der innerstädtischen Verkehrsaufgaben der Streckenabschnitt zwischen Alexanderplatz und S-Bahnhof Beusselstraße ab dem 3. Juni 2012 mit der Linie 105 bedient werden. Antwort zu 5 und 6: Die Eigentümer der Flächen – das Land Berlin und der Bund, vertreten durch die Bundesan-stalt für Immobilienaufgaben BImA – werden den Zugang ab dem 01. September 2012 schrittweise ermöglichen, zunächst im Rahmen von geführten Touren und besonderen Anlässen. Mit zunehmendem Projektfortschritt der Nachnutzung des Areals und der Ansiedlung von ersten Nutzern werden dann Flächen, die der Öffentlichkeit bislang verschlossen waren, zugänglich gemacht. Dies werden insbesondere heutige Terminalbereiche und Funktionsgebäude sein. Frage 8: Wie werden die Berlinerinnen und Berliner darauf aufmerksam gemacht, dass der TXL nicht mehr fährt? Antwort zu 8: Die Fahrgastinformation erfolgt – wie bei anderen Fahrplanänderungen auch – durch die BVG, also unter anderem in der Kundenzeitung, auf der Homepage der BVG, über Pressearbeit und durch die Aktualisierung der Fahrplanaushänge und der elektronischen Fahrplanauskunft. Da in Zusammenhang mit dem Flughafenumzug umfassende Linienänderungen vorgenommen werden, werden zudem zum Fahrplanwechsel am 3. Juni 2012 die gedruckten Infoprodukte aktualisiert, z.B. der BVG-Atlas. Berlin, den 29. Februar 2012 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2012) 17. Wahlperiode · Kleine Anfrage · des Abgeordneten Matthias Brauner (CDU) vom 14. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Februar 2012) und Antwort Steigt das Grundwasser in Siemensstadt oder bleiben die Keller trocken? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie haben sich in den Jahren 2010 und 2011 im Monatsverlauf die aktuellen Grundwasserstände an den folgenden, beispielhaft ausgewählten, Siemensstädter Grundwassermessstellen entwickelt? Bitte jeweils pro Monat die Höchst- und Niedrigst-Werte auflisten für die Messstellen Antwort zu 2.: Generell zeigen die gemessenen Werte einen Jahresgang mit höheren Grundwasserständen im Winterhalbjahr und niedrigeren Grundwasserständen im Sommerhalbjahr, der aber beispielsweise durch ungewöhnlich a. 622 b. 1306 c. 1320 d. 1324 Antwort zu 1.: siehe Tabellen 622 Frage 2.: Wie bewertet der Senat die Messergebnisse? 1306 1320 1324 Monat HöchstWert m NHN NiedrigstWert m NHN HöchstWert m NHN NiedrigstWert m NHN HöchstWert m NHN NiedrigstWert m NHN Höchst -Wert m NHN NiedrigstWert m NHN 1/2010 30,25 30,15 29,26 29,20 28,44 28,33 29,39 29,23 2/2010 30,27 30,13 29,24 29,19 28,43 28,07 29,30 29,20 3/2010 30,36 30,23 29,27 29,18 28,33 28,07 29,41 29,25 4/2010 30,34 30,19 29,30 29,19 28,36 28,30 29,40 29,23 5/2010 30,26 30,17 29,22 29,15 28,28 28,22 29,31 29,22 6/2010 30,23 30,10 29,21 29,11 28,29 28,20 29,27 29,18 7/2010 30,10 30,03 29,22 29,07 28,33 28,26 29,22 29,16 8/2010 30,21 30,05 29,20 29,09 28,61 28,26 29,44 29,18 9/2010 30,23 30,18 29,28 29,20 28,66 28,45 29,48 29,40 10/2010 30,30 30,24 29,33 29,28 28,70 28,48 29,53 29,48 11/2010 30,47 30,25 29,43 29,32 28,57 28,48 29,71 29,67 12/2010 30,52 30,37 29,51 29,43 28,59 28,41 29,75 29,60 Baukammer Berlin 2/2012 | 15 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 16 Baugeschehen / Stadtentwicklung 622 1306 1320 1324 Monat HöchstWert m NHN NiedrigstWert m NHN HöchstWert m NHN NiedrigstWert m NHN HöchstWert m NHN NiedrigstWert m NHN Höchst -Wert m NHN NiedrigstWert m NHN 1/2011 30,70 30,47 29,69 29,51 28,55 28,40 29,87 29,65 2/2011 30,68 30,45 29,70 29,54 28,38 27,97 29,81 29,44 3/2011 30,44 30,31 29,54 29,38 28,10 27,87 29,42 29,16 4/2011 30,34 30,27 29,41 29,28 28,16 28,11 29,44 29,36 5/2011 30,27 30,16 29,37 29,16 28,16 28,11 29,36 29,29 6/2011 30,17 30,11 29,24 29,08 28,43 28,09 29,32 29,24 7/2011 30,31 30,11 29,18 29,08 28,63 28,44 29,57 29,31 8/2011 30,43 30,30 29,32 29,19 28,73 28,13 29,72 29,39 9/2011 30,28 30,21 29,28 29,17 28,11 27,98 29,37 29,24 10/2011 30,27 30,18 29,27 29,10 27,98 27,93 29,30 29,19 11/2011 30,23 30,16 29,19 29,12 28,22 27,85 29,22 29,14 12/2011 30,34 30,16 29,15 29,10 28,31 27,96 29,38 29,19 erhöhte Niederschläge im Juli 2011 stark überprägt ist. Zusätzlich ist in der Messstelle 1320 sowie in geringerem Umfang auch in der Messstelle 1324 eine Beeinflussung der Grundwasserstände durch die Grund-wasserhaltungsmaßnahmen in dem nicht mehr für die Trinkwasserproduktion eingesetzten Wasserwerk Jungfernheide erkennbar. Frage 3.: Welche Maßnahmen zur Gewährleistung siedlungsverträglicher Grundwasserstände für das gesamte Stadtgebiet Berlins a. wurden bisher vom Senat getroffen? b. plant der Senat? Antwort zu 3.a. und 3.b.: Die Gewährleistung siedlungsverträglicher Grundwasserstände im Stadtgebiet Berlins ist keine Aufgabe des Senats. Vielmehr ist der/die Bauherr/in gesetzlich verpflichtet, sein Gebäude gegen Grundwasser zu schützen (Bauordnung für Berlin [BauOBln] § 13). Nach der einschlägigen Rechtsprechung besteht unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten ein Rechtsanspruch von Grundstückseigentümern/innen auf grundwassersenkende Maßnahmen, denn öffentliche, industrielle und andere private Grundwasserförderungen bedürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 7 und 8) einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder einer Bewilligung. dem Ziel siedlungsverträgliche Grundwasserstände im Rahmen der Trinkwasserversorgung durch den optimierten Einsatz der Wasserwerke im Urstromtal anzustreben. Aufgrund des anhaltend rückläufigen Trinkwasserbedarfs ergibt sich jedoch, dass aktuell im Einflussbereich der Wasserwerke dadurch nicht überall siedlungsverträgliche Grundwasserstände zu erzielen sind. Um lokale Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden und Altlasten zu ermöglichen, hat der Senat Ende der neunziger Jahren zwei Grundwasserregulierungsanlagen für einen temporären Einsatz errichtet. Dadurch konnten auch die Mitte der neunziger Jahre besonders zahlreich auftretenden Kellerwasserschäden im Einflussbereich der betroffenen Wasserwerke durch ansteigendes Grundwasser verringert werden. Im Jahr 2001 wurde dann die Grundwassersteuerungsverordnung (GruWaSteuV) erlassen, mit Der Senat wird entsprechend der Koalitionsvereinbarung in diesem Jahr mit Fachleuten und Betroffenen Gesprächsrunden zum Umgang mit den Grundwasserständen durchführen. Berlin, den 27. Februar 2012 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. März. 2012) SenStadtUm Berlin,12. April 2012 - VI A - Tel.: 90139 4220 Protokoll der 58. Vergabebesprechung am 9.Februar 2012 TOP 1 Begrüßung TOP 2 Aktuelle Berichterstattung Herr Groth (VI A) begrüßt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und stellt die Genehmigung des Protokolls der 57. Vergabebesprechung fest. Als neue Mitarbeiterinnen werden Frau Gandyra (VI A 15) und Frau Tschugg (VI A 11) vorgestellt. Herr Meinhardt (VI A 14) ist leider auf Dauer erkrankt und wird aus dem Dienst ausscheiden. Herr Groth referiert zur aktuellen Entwicklung des Vergaberechts seit der letzten Vergabebesprechung. Von den aktuellen Änderungen im europäischen Recht (insbesondere im Bereich Verteidigung und Sicherheit durch die RL 2009/81/ EG) ist das Land Berlin nicht betroffen: Die Umsetzung in nationales Recht durch die Änderungen im GWB 16 | Baukammer Berlin 2/2012 und die künftige besondere Rechtsverordnung des Bundes (VSVgV) und den künftigen 3. Abschnitt der VOB/A betrifft nicht die Berliner Vergabestellen. Anders ist es mit den künftigen Änderungen des 2. Abschnitts der VOB/A (durchgeschriebene Fassung; kleinere redaktionelle Änderungen dazu - vgl. BAnz. Nummer 182a vom 02.12.2011) Die routinemäßige Änderung der EU- Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 17 Baugeschehen / Stadtentwicklung Schwellenwerte ab dem 01.01.2012 durch die EUVerordnung Nummer 1251/2011 vom 30.11.2011, deren Bestimmung durch die 5. Änderungsverordnung zur VgV vom 14. März 2012 erfolgt ist (BGBl. I S. 844), führt für den Baubereich zum herkömmlichen Wert von 5 Mio EUR, für VOL- und VOF- Leistungen zu 0,2 Mio EUR. Nach § 1 Absatz 2 der Sektorenverordnung gilt – durch dortige dynamische Verweisung – der neue Wert von 0,4 Mio EUR direkt ohne besondere nationale Umsetzung. Berlin hatte sich übrigens im Bundesrat bereits – bisher vergeblich – um eine entsprechende Dynamisierungsregelung auch in der Vergabeverordnung eingesetzt. Die landesrechtlichen Berliner Regelungen sollen einen Schwerpunkt bei einer der nächsten Vergabebesprechungen bilden. TOP 3 Präsentation: Aktuelle Kammergrichtsentscheidung zur Vergabesperre beim unerlaubten Nachunternehmer- einsatz (RA Dr. Volker Dobmann, Berlin) Herr Rechtsanwalt Dr. Dobmann (Berlin) referiert zur rechtskräftigen Entscheidung des Kammergerichts – 2 U 11/11 Kart – vom 08.12. 2011 zur zulässigen Vergabesperre beim unerlaubten Nachunternehmereinsatz (Anlage). Im entschiedenen Fall konnte der Auftragnehmer Berlins nicht belegen, sich – bei verschiedenen Gelegenheiten - sorgfältig und vollständig genug um den unerlaubten Nachunternehmereinsatz durch seine eigenen Subunternehmer gekümmert und derartige Vertragsverstöße auf der Ebene der Sub-Subunternehmer nicht verhindert zu haben. Es ist nunmehr bestätigt, dass auch derartige Vertragsverstöße zur Auftragssperre und auch Versagung einer ULVEintragung beim Hauptauftragnehmer führen können. Dies hat erhebliche Auswirkungen bei der wirksamen Bekämpfung von Schwarzarbeit, zu der sich Berlin besonders verpflichtet sieht. Voraussetzung ist eine Dokumentation der Sachverhalte durch die jeweilige Dienststelle. Die Baudienststellen sind aufgefordert, ihr Augenmerk verstärkt auf den tatsächlichen Einsatz von Arbeitskräften auf der Baustelle zu richten. Herr Dr. Dobmanns hat den Fall zugleich besprochen im VergabeR 2012, 208 , 212 (Anlage). Frau Hardge (VI A 38) weist auf folgendes hin: Unerlaubter Nachunternehmereinsatz sollte möglichst zeitnah an unser Haus gemeldet werden mit Angabe der Namen der Mitarbeiter, die angetroffen wurden, für welche Firma waren sie tätig, Datum. Auf die Einbeziehung des Hauptzollamts (RS VI A 11 /2009) wird ergänzend hingewiesen. TOP 4 Bauwirtschaftliche Angelegenheiten Herr Neubauer (VI A 3) berichtet zu Angelegenheiten der Bauwirtschaft. Es wird auf das seit Herbst 2011 verwendete neue Layout für die bekannten Publikationen /Berichte des Bereiches verwiesen. Gestalten Sie als Ingenieur Ihre Gesundheitsvorsorge und die Ihrer Familie jetzt noch effektiver. INGENIEURE BEEINDRUCKT WENIG. HÖCHSTENS DIE GÜNSTIGEN TARIFE DER PRIVATEN GRUPPENVERSICHERUNG FÜR INGENIEURE. Die DKV bietet Ihnen Krankenversicherungsschutz mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Leistung. Nutzen Sie die günstigen Konditionen dieses Gruppenversicherungsvertrages: BEITRAGSNACHLÄSSE UND KEINE WARTEZEITEN. Ja, ich interessiere mich für die DKV Gruppenversicherung für Ingenieure. Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf. Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten aus dieser Anfrage an einen für die DKV tätigen Vermittler zur Kontaktaufnahme übermittelt und zum Zwecke der Kontaktaufnahme von der DKV und dem für die DKV tätigen Vermittler erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Einfach ausschneiden und faxen: 02 21 / 5 78-21 15 Oder per Post an: DKV AG, R2GU, 50594 Köln Telefon 02 21 / 5 78 45 85, www.dkv.com/ingenieure, ingenieur@dkv.com Name it Krankhe ab sko ung ersicher stenvollv 220,96 n. EUR/Mo ährigen inen 35-j rag für e it /3 e 4 B . M tl m rif B r nach Ta halt p. a. e b Ingenieu st lb e 0 EUR S mit 1.60 Straße PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon privat/beruflich E-Mail Ich vertrau der DKV Unterschrift angestellt selbstständig 180069807 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 18 Baugeschehen / Stadtentwicklung Es folgt eine kurze Gesamtschau zu den Bereichen Statistische Daten, ULV und Korruptionsregister, die zum Teil die geleistete Arbeit der Vergabestellen des Landes Berlin darstellt. Auftragseingang Im November ein Plus von 19,8 % gegenüber dem Vorjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Jan.-Nov.) ein Plus von 5,8 %. Bauwirtschaft Genehmigungen Errichtung neuer Gebäude sowie Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden in Berlin (Anzahl der Gebäude bzw. Baumaßnahmen und Anzahl der Wohnungen) ein Plus von 2,2 % bzw. 22 % gegenüber 2010 „Den Bauunternehmen geht es gut.“ – diese Einschätzung ist zu mindestens das Ergebnis einer Konjunkturumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), die von Ende August bis Ende September 2011 durchgeführt wurde. – niedriges Zinsniveau, – die Arbeitsplatzsicherheit und das gestiegene Einkommen – zurzeit vergleichsweise sichere Anlagealternative „Wohnimmobilie“ begünstigten in den vergangenen Monaten diese Entwicklung. Die zuständigen Verbände: – Handwerkskammer – Fachgemeinschaft Bau – Verband der Bauindustrie sprechen von einem regelrechten Boom steuerliche Erleichterungen, Förderprogramme (energetische Sanierung, altersgerechter Umbau etc.), der Wohnungsmarkt begünstigen diesen Verlauf. – Teilweise wird über „ausgeschöpfte Kapazitäten“ geklagt. Allgemeine Sorgen der Verbände: Rahmenbedingungen (u.a. Fachkräftesicherung, Rohstoffversorgung sichern, Auftragsvergabe, Bauforderungssicherungsgesetz, Schwarzarbeit) Vergabeverhalten Gemäß den bis zum Zeitpunkt Ende Januar 2012 von den Vergabestellen übermittelten Vergabevermerken ergibt sich folgendes Bild: 1.778 Aufträge, davon bezogen auf die Anzahl der Aufträge 1.363 auf die Beschränkte Ausschreibung 77% 294 auf die Öffentliche Ausschreibung 74 auf die Freihändige Vergabe 17% 4% 1.313 Aufträge (74 % ) gingen an Berliner Firmen. Bauinsolvenzen / Aufrechnungen Die im Rahmen der Bauausführungen öffentlicher Baumaßnahmen bekannt gewordenen Insolvenzen werden bei SenStadtUm registriert und den Betroffenen wird mitgeteilt, ob Zahlungen geleistet werden können oder ob anstelle von Zahlungen mit Gegenforderungen aufgerechnet werden soll. Wohnungsbau (u.a. steuerliche Anreize, Fördervolumen erhöhen und verstetigen) In den zwölf Monaten des Jahres 2011 (I. - IV. Quartal) wurden bei SenStadtUm 58 Fälle gegenüber 77 im gleichen Zeitraum 2010 bearbeitet. Dies ergibt einen Rückgang von 24,7 % (Stand 31.12.2011). Infrastruktur (u.a. Sicherung und Durchführung von Großprojekten, Mittel für den Straßenbau aufstocken und verstetigen, Öffentlich Private Partnerschaften) Von den 58 Insolvenzfällen waren 22 im ULV eingetragen, 36 nicht eingetragen, 46 insolvente Firmen aus Berlin, 6 aus Brandenburg und 6 aus dem übrigen Bundesgebiet. Aktuelle Situation in Berlin (Stand November 2011) lässt sich wie folgt beschreiben: Für das Jahr 2011 ergeben die offiziellen Zahlen des Amtes für Statistik BerlinBrandenburg in Bezug auf Insolvenzen im Berliner Baugewerbe einen Rückgang von 9,3 % gegenüber dem Vorjahr (207 Fälle 2011 zu 228 Fällen 2010), in Bezug auf Insolvenzen im Land Brandenburg ergibt sich per III. Quartale ein Rückgang von 9,8 % gegenüber dem Vorjahr (95 Fälle im Jahr 2011 zu 104 Fällen im Jahr 2010). – Arbeitsstunden mehr geleistete Arbeitsstunden – Beschäftigungsstand mehr Beschäftigte – Umsatzvolumen höheres Umsatzvolumen gegenüber dem Vorjahr. 18 | Baukammer Berlin 2/2012 Für die Bundesstatistik kann zum Insolvenzstand lt. Statistischem Bundesamt in Bezug auf das Baugewerbe im Vergleich der Jahre 2011 zu 2010 erst im Verlauf des I. Quartals 2012 eine Aussage getroffen werden. Stand Aufrechnungen 2011 Mittels bearbeiteter Aufrechnungsvorgänge für die Baudienststellen Berlins (ohne Insolvenzfälle) finanziellen Schaden für das Land Berlin abgewendet: Jahr Fälle in Höhe von 2010 7 ca. 250.000 EUR 2011 8 ca. 169.000 EUR Mittels durchgeführter Aufrechnungen bei Insolvenzvorgängen finanziellen Schaden für das Land Berlin abgewendet: Jahr Fälle in Höhe von 2010 6 ca. 61.700 EUR 2011 5 ca. 31.500 EUR Präqualifikation / ULV Unternehmer und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV). Die Eignungsprüfung erfolgt durch SenStadtUm Abt. VI als frontoffice für die Auftragsvergabestellen der Region Berlin-Brandenburg. Damit gelten die von den öffentlichen Auftraggebern bei Vergabeverfahren zu fordernden auftragsunabhängigen Einzelnachweise über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit als Eintragungsvoraussetzung im Grundsatz als erbracht. Zurzeit sind im ULV 3.629 Firmen eingetragen; davon 2.676 aus Berlin. Im PQ VOB sind 6.736 Firmen eingetragen; davon 335 aus Berlin. Nachunternehmereinsatz In diesem Zusammenhang wird auf das Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 11/2009 (29. September 2009, mit Hinweisen Februar 2012, siehe Anhang) „Eigenkontrolle des Nachunternehmereinsatzes durch die Baudienststellen“ hingewiesen. Die Vergabestellen werden gebeten, im Fall der Feststellung eines nichterlaubten Nachunternehmereinsatzes in ihrem Zuständigkeitsbereich diese Information unverzüglich an die zentrale Stelle der Baudokumentation – SenStadtUm VI A 3 –(VI A 38) zu melden. Damit ist eine Berücksichtigung insbesondere bei der „Präqualifikation“ möglich. Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 19 Baugeschehen / Stadtentwicklung Probleme / Bitte Der Bereich SenStadtUm VI A 3 erstellt Statistiken und führt Register für den Geschäftsbereich des Landes Berlin. Dies erfolgt durch die Aufbereitung von Daten, die auf Grund nichtstatistischer Rechts- und Verwaltungsvorschriften oder auf sonstige Weise bei den Verwaltungsstellen Berlins anfallen (Daten im Verwaltungsverzug, insbesondere Geschäfts- und Registerstatistiken) bzw. durch Abgabe von Eigenerklärungen und Meldungen Dritter. Fazit Unser Datenpool und Service ist nur so gut, wie die Summe ihrer Grundlagen und damit Ihrer Zuarbeit. TOP 5 Neue Rundschreiben; Anweisung Bau Frau Menger (VI A 1) referiert die bisherigen neuen Rundschreiben des Hauses und stellt den Stand der Neufassung der ABau exemplarisch anhand des Inhaltsverzeichnisses dar. Frau Tschugg führt zur ABau aus: Formularserver Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat einen eigenen Formularserver in Betrieb genommen. Als erste Anwendung wird die geltende ABau mit ihren kompletten Anlagen über diesen Server im Internet (Grenznetz) zur Verfügung gestellt. Die Umstellung war erforderlich – da Aufgrund lizenzrechtlicher Probleme das Speichern der PDF-Formulare der ABau mit einer Adobe Reader Version > 8 nicht möglich war, – im Vorgriff auf die Neufassung der ABau, für die die Bereitstellung von assistentengesteuerten Formularen geplant ist. Bereits im September 2011 wurden die Anlagen zu den Rundschreiben 04/2011 (Rahmenverträge für besondere Bauunterhaltungsmaßnahmen) sowie 05/2011 (Besondere Vertragsbedingungen) auf den Server gestellt. Im Dezember 2011 erfolgte die Umstellung der geltenden ABau. Somit ist das Abspeichern der Formulare mit allen Adobe Reader-Versionen wieder gewährleistet. Andere Reader sind nicht zu verwenden. Frau Tschugg demonstriert das Öffnen und Speichern der PDF-Formulare und weist dabei auf einige technische Besonderheiten des Formularservers hin. Hinweise hierzu sind in der Anlage des Rundschreibens Nr. 6 / 2011 zur Umstellung der ABau auf den Formularserver enthalten. Zu Beginn der Umstellung gab es Probleme – die aus der unterschiedlichen IT-Infrastruktur resultierten und durch lokale Anpassungen in den Bezirken zu lösen waren; – mit der Handhabung einiger Formulare; da diese nicht für den Formularserver entwickelt wurden, waren (trotz breiter Tests im Vorfeld) in wenigen Fällen Nacharbeiten durch den Kulturbuchverlag erforderlich. Frau Tschugg bittet, bestehende Probleme zu melden und dankt all jenen, die bislang davon Gebrauch gemacht haben. SharePoint Frau Tschugg erläutert die Funktion des SharePoint als „virtuelles Büro“ für die Abstimmung der Entwurfstexte der Neufassung der ABau auf Fachebene. Teilnehmer sind die Abteilungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie bezirkliche Hochbau-, Tiefbau- und Grünflächenämter. In den SharePoint werden die Entwurfstexte der ABau (gestaffelt nach Teilen) eingestellt. Aktuelle/ angekündigte Veröffentlichungen: bis 15.02. 2012 Evaluation des Wirtschaftlichkeitsleitfadens 2007 20.02.-29.03.2012 ABau Teil V – Vergabe- und Vertragshandbuch für Bauleistungen 19.03.-26.04.2012 ABau Teil IV – Vergabe- und Vertragshandbuch für freiberufliche Leistungen Frau Tschugg lädt alle Baudienststellen ein, sich aktiv an die Neufassung der ABau zu beteiligen. Der externe Nutzerkreis ABau auf dem SharePoint ist für weitere Mitglieder offen. Nutzerkennung und Passwort sind über Frau Tschugg zu beantragen. Frau Gandyra (VI A 15) ergänzt: Die Evaluierung des Leitfadens für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen ist mangels Beteiligung zu wiederholen. Sie wurde nach Anforderung durch den Rechnungshof im Mai 2010 erstmals durchge- führt. Alle Hochbau-, Tiefbau- und Grünflächenämter sowie die Abteilungen von SenStadt werden bis zum 17.02.2010 um Stellungnahme gebeten. Frau Stephan (VI A 17) erläutert, ob die Wertgrenzen aus § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A als Begründung zum Abweichen vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung herangezogen werden können: Nach Nummer 7 AV § 55 LHO Berlin und § 3 Absatz 2 VOB/A 2009 und § 3 Absatz 2 VOL/A müssen öffentliche Auftraggeber grundsätzlich die Öffentliche Ausschreibung wählen und dürfen nur davon abweichen, wenn die Voraussetzungen nach dem jeweiligen § 3 der VOB/A und der VOL/A vorliegen. Hierbei ist der Gesamtauftragswert anlog § 1a Abs. 1 Nr. 1VOB/A nicht mehr maßgebend. Bis zu den in § 3 Abs. 3 VOB/A genannten Auftragswerten kann aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Beschränkte Ausschreibung im Frage kommen. In jedem Fall ist zu prüfen, ob auch unterhalb der in § 3 Absatz 3 VOB/A genannten Auftragswerte eine Öffentliche Ausschreibung geboten ist. Die Beschränkte Ausschreibung und die Freihändige Vergabe stellen Ausnahmetatbestände dar und dürfen nicht dazu verwendet werden, den Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung zu umgehen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren. Mit dieser Auslegung ist eine Änderung der bisherigen bei VI A vorhandenen Sichtweise verbunden. Die vorgenannte Lesart orientiert sich an dem Text des VHB des Bundes. Laut einer Länderumfrage vertritt die Mehrzahl der Länder diese Meinung, der sich VI A nunmehr anschließt. TOP 6 Aus der Beratungspraxis; Verschiedenes Herr Klemesch (VI A 16) führt aus: Manipulation von Angeboten nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A in Verbindung mit § 15 Abs. 2 VOB/A. Bisher mussten nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A 2006 die Angebote alle Preise und Erklärungen enthalten, deren Nichtvorlage führte nach § 25 Abs. 1 Nr. 1b VOB/A ohne Ermessensspielraum zum Ausschluss, ein Nachreichen war nicht möglich. Neu geregelt wurde mit dem § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2009 dass der der Auftraggeber innerhalb von 6 Kalendertagen die Baukammer Berlin 2/2012 | 19 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 20 Baugeschehen / Stadtentwicklung fehlenden Nachweise und Erklärungen nachfordern muss, ansonsten droht zwingender Angebotsausschluss. Nicht verwechseln mit § 15 Abs. 2 VOB/A – Aufklärung des Angebotsinhalts – Dadurch dass ein Bieter zumindest eine mit dem Angebot geforderte notwendige Erklärung, bzw. einen Nachweis (ggf. sogar bewusst) nicht abgegeben hat, sind neue Manipulationsmöglichkeiten entstanden: – nach Absprache mit einem bekannten Mitbieter gibt der günstigste Bieter nach Submission die fehlenden Erklärungen / Nachweis nicht ab und wird ausgeschlossen, der Nächstplatzierte beauftragt und die Differenz von beiden als Gewinn geteilt – ein Bieter bietet deutlich günstiger an als die Konkurrenz. Ein vorsorglich nicht beigefügter und nicht nachgereichter Nachweis führt zum Ausschluss. Die Gründe können u. a. sein: – ein erkannter Kalkulationsirrtum des Bieters, nach Angebotsabgabe erfolgte Preissteigerungen, anderweitige lukrativere Aufträge u. ä. – ein Bieter gibt mehrerer Hauptangebote ab. Der betreffende Bieter könnte dann in Kenntnis des Submissionsergebnisses das Angebot benennen, welches er in der Wertung belässt. Dazu Entscheidung OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 09.03.2011 (VII Verg.-Nr. 52/10): unter: http://www.vergabeblog.de/2011-0518/olg-dusseldorf-zur-zulassigkeit-mehrerer-hauptangebote-beschluss-vom-0903-2011-vii-verg-5210/ 20 | Baukammer Berlin 2/2012 Um dem vorzubeugen sollte Folgendes beachtet werden: – mit dem Angebot abzugebende Erklärungen/Nachweise möglichst gering halten – bestimmte Angaben erst gesondert nachreichen lassen – nur im Ausnahmefall Leitfabrikate vorgeben, aber mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ und Angabe des vorgesehenen Produkts/Fabrikats – Bietererklärung, dass bei fehlenden Angaben das Leitfabrikat angeboten wird. Der BGH hat bereits entschieden, dass, weigert sich ein Bieter trotz bindendem Angebot ernsthaft und endgültig den Auftrag vertragsgemäß zu erbringen, hierin eine Pflichtverletzung vorliegt. – Bei begründetem Verdacht möglicher Ausschluss nach § 16 Abs. 2 Buchst. c VOB/A wegen unlauteren Wettbewerbs und unterlaufen eines fairen und uneingeschränkten Wettbewerbs (konkreter Nachweis im Einzelfall) – Schadenersatzpflicht für die entstehenden Mehrkosten, wenn ein erstplatzierter Bieter trotz Aufforderung fehlende Erklärungen / Nachweise nicht nachreicht, obwohl ihm dies nach den Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar wäre. Wenn ein Bieter sich wiederholt weigert, Erklärungen/Nachweise auf Aufforderung hin nachzureichen, sollte für zukünftige Vergabeverfahren ein Ausschluss nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A (Grundsätze) in Erwägung gezogen werden. Negative Preise im Angebot Nach den aktuellen Regelungen der ABau Berlin, Formblatt III 9H der, Punkt B – Ergänzungen für Berlin- sind Hauptangebote mit negativen Preisen von der Wertung auszuschließen. Dazu Entscheidung vom OLG Düsseldorf zum Thema negative Preise mit Beschluss vom 22.12.2010 – Verg 33/10. Demnach darf der Auftraggeber keine Vorgaben machen, die sich ausschließlich auf die Preishöhe beziehen. Der Beschluss ist unter: http://www.dstgbvis.de/home/rechtsprechung/olg_duesse ldorf_zum_verbot_negativer_einheitspreise/index.html abrufbar. Diese Regelung wird zukünftig in die ABau übernommen. Definition des Begriffs Ausbaugewerke Im Gewerberecht gibt es keine allgemeingültige und konkrete Festlegung der Tätigkeiten, die zum Ausbaugewerbe zählen. Einfach gesagt ist alles, was nicht Bauhauptgewerk ist, Ausbaugewerk. Die Zuordnung der Berufe in der Handwerksordnung ist eine rein handwerksspezifische Klassifikation. Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollte in den Bauverträgen vorab festgelegt werden, welche Zuordnung bei den einzelnen Gewerken zu treffen ist. Hinweise zum Thema sind unter http://www.vwb.bv.tum.de/files/Definition -Bauhauptgewerbe.pdf zu finden. Groth Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 21 Baugeschehen / Stadtentwicklung Neues Schiffshebewerk Niederfinow Dr.-Ing. Ralf Gastmeyer Etwa 80 km nordwestlich Berlins – am Nordrand des Eberswalder Urstromtals – überwindet der Oder-Havel-Kanal, eine der wichtigsten Wasserstraßen Ostdeutschlands, einen Geländesprung von 36 m. Das hierzu vor über 75 Jahren errichtete Schiffshebewerk Niederfinow erhält nun in unmittelbarer Nähe einen Nachfolger, während das Bestandsbauwerk als Industriedenkmal erhalten bleibt. Der Neubau mit insgesamt 133 m Länge und über 65 m Höhe wird analog zur Bestandskonstruktion als Senkrechthebewerk mit Gewichtsausgleich durch Gegengewichte ausgeführt. Dessen Haupttragwerk wird jedoch nicht wie bisher aus Stahl, sondern überwiegend in Stahlbeton errichtet. Dieses besteht im Wesentlichen aus der Trogwanne mit einer Sohle in etwa 9 m Tiefe unter Geländeniveau (Bilder 1 und 2), vier darin gegründeten Stahlbetontürmen (Pylonen) und je sechs Stahlbetonstützen an beiden Längsseiten mit etwa 55 m Höhe Bild 1: Baugrube des neuen Schiffshebewerks Niederfinow Bild 2: Sohle des neuen Schiffshebewerks Niederfinow Baukammer Berlin 2/2012 | 21 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 22 Baugeschehen / Stadtentwicklung über Terrain. Pylone und Trogwanne bilden durch ihre biegesteife Verbindung in der Hebewerksquerrichtung einen Halbrahmen, während die Stützen am Fußpunkt nur in Hebewerkslängsrichtung durch auf der Trogwannensohle angeordnete Wandschotte eingespannt sind. Am Kopfpunkt werden die beiden Stützenreihen in Hebewerkslängsrichtung durch etwa 125 m lange Stahlkastenträger mit jeweils zwei Pylonen gekoppelt. Die beiden Kastenträger nehmen die Lasten des wassergefüllten Troges und der Gegengewichte auf, die über rollengeführte Seile im Gleichgewicht gehalten werden. Allein der wassergefüllte Stahltrog des neuen Hebewerks, der über eine Länge von etwa 125 m und eine Breite von ungefähr 28 m verfügt, wiegt mehr als 9000 Tonnen. Er ist durch insgesamt 224 Seile mit 220 Gegengewichten und 4 Seilgewichtsausgleichsketten aufgehängt. Das Antriebs- und Sicherungssystem des Troges befindet sich an den Pylonen und besteht im Wesentlichen aus vier Zahnrädern – sogenannten Ritzeln, die in Triebstockleitern an den Pylonwänden greifen, bzw. aus vier Spindeln (Drehriegeln), die sich in sogenannten Mutterbackensäulen mitdrehen und im Havariefall arretieren. Die Scheitelhaltung der Oder-HavelWasserstraße schließt an das Hebewerk mit einer ca. 65 m langen Kanalbrücke an, die ihre Lasten auf die westlichen Endstützen der Hebewerkskonstruktion und ein gesondertes Widerlagerbauwerk abgibt. Das Widerlager ist auf 28 Großbohrpfählen mit bis zu 30 m Länge gegründet. Die Trogwanne des neuen Hebewerks mit ihrer 2,40 m bis 3,00 m dicken Sohle und den bis zu 3,80 m starken Wänden sowie das Widerlager für die Kanalbrük- Bild 3: Trogwanne des neuen Schiffshebewerks (unterwasserseitiger Abschluss) ke sind mittlerweile fertiggestellt. Die in Kletterbauweise herzustellenden Stahlbetonstützen mit konstanter Dicke von 1,40 m und veränderlicher Breite von 4,20 m am Stützenfuß bis 8,30 m am Stützenkopf haben momentan eine Höhe von etwa 19 m erreicht (Bilder 3 und 4). Bei Ausführung der Stützen und der Pylone, welche die gesamte Trogantriebs- und Sicherungstechnik aufnehmen, muss besonderes Augenmerk auf die erforderliche Kompensation der bauzeitlich zunehmenden Schiefstellung infolge ungleichmäßiger Bauwerkssetzung und der im Endzustand eintretenden Krümmungen aufgrund exzentrischer Einleitung der Seilrollenträgerlasten sowie des Betonkriechens und Schwindens gerichtet werden. Die Kontrolle der im Bauzustand einzuhaltenden Verformungswerte und Anpassung der Schalungskoordinaten erfolgt im Rahmen eines umfangreichen Messprogramms, dessen Ergebnisse laufend mit den rechnerischen Verformungen abgeglichen werden. Die Inbetriebnahme des neuen Schiffshebewerks soll im Jahr 2016 erfolgen. Hiermit ist die Leistungsfähigkeit des Großschifffahrtswegs Berlin-Stettin auch zukünftig sichergestellt. Bild 4: Ausführung der Stützen und Montage des Stahltrogs für das neue Schiffshebewerk 22 | Baukammer Berlin 2/2012 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 23 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Wahl zur 10. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin Bekanntmachung zur Briefwahl vom 14. März 2012 Telefon: 797443-0 Baukammer Berlin Nach § 5 Abs. 1 der Wahlordnung (WO) vom 27. Oktober 1999 in der Fassung vom 25. Oktober 2006, genehmigt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am 18. Juni 2007 (ABl. S. 1989), lädt der Wahlvorstand zur Briefwahl der Vertreter zur 10. Vertreterversammlung der Baukammer Berlin ein. Das Wählerverzeichnis im Sinne des § 4 WO liegt vom 10. Juli 2012 bis 07. August 2012 in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin (Steglitz), von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr aus. Gleichzeitig kann dort auch die Wahlordnung eingesehen werden. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen: Wahlvorschläge gemäß § 6 WO zur 10. Vertreterversammlung, getrennt nach Fachgruppen sowie getrennt nach Pflichtmitgliedern und Freiwilligen Mitgliedern, sind ab sofort bis zum 23. Juli 2012 beim Wahlvorstand schriftlich einzureichen. Vorschlagsberechtigt sind nach § 6 Abs. 4 WO: a) die Fachgruppen der Kammer, b) die berufsständischen Ingenieurverbände c) Einzelbewerber - Wahlvorschläge von Einzelbewerbern müssen von mindestens zehn Wahlberechtigten unter Angabe ihres Namens und ihrer Mitgliedsnummer unterschrieben sein. Von jedem/r Bewerber/in ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, dass er/sie mit der Aufstellung im Wahlvorschlag einverstanden ist und im Falle der Wahl, diese annehmen wird. Die Wahlvorschlagsverzeichnisse, getrennt nach Art der Mitgliedschaft gemäß § 41 des Berliner Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 2006 (GVBl. S. 709), das zuletzt durch Gesetz vom 28. November 2009 (GVBl. S. 677) geändert worden ist, liegen vom 30. Juli 2012 bis 13. August 2012 zu den Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin (Steglitz) aus. Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis sind schriftlich bis zum 07. August 2012, gegen die Wahlvorschlagsverzeichnisse bis zum 13. August 2012 beim Wahlvorstand einzulegen. Der Wahlvorstand wird unverzüglich über den Einspruch entscheiden und seine Entscheidung dem Einsprechenden zustellen. Die Wahlbriefe werden ab 16. August 2012 an die Wahlberechtigten verschickt. Nach Wahlschluss am 22. Oktober 2012 um 15:00 Uhr (Ausschlussfrist) wird das Wahlergebnis in einer für alle Wahlberechtigten öffentlichen Sitzung des Wahlvorstandes am 25. Oktober 2012 ab 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Baukammer Berlin, Gutsmuthsstraße 24, 12163 Berlin ermittelt. Verspätet eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht berücksichtigt werden. Der Wahlvorstand Dipl.-Ing. Axel Wipplinger (Vorsitzender) Fachgruppe 4 Dipl.-Ing. (FH) Mario Zelasny (Stellvertreter) Fachgruppe 2, 4, 5, 6 Dipl.-Ing. Heinz-Ch. Herzberg Fachgruppe 5, 6 Dipl.-Ing. Sten Höpfner Fachgruppe 2 Dipl.-Ing. Gerhard Hörnig Fachgruppe 3 Dipl.-Ing. Thomas Reuthe Fachgruppe 1, 5 Dipl.-Ing. (FH) Christian Willich Fachgruppe 1, 5, 6 Dipl.-Geol. Andreas Zill Fachgruppe 1, 6 Baukammer Berlin 2/2012 | 23 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 24 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Baukammer-Preis 2011 1. Preis in der Gruppe der Masterarbeiten und Diplom-Arbeiten (TUB) für seine Master-Arbeit: „Untersuchungen zur Durchbiegung von Stahlbetondeckenplatten und Bewertung der vereinfachten Biegeschlankheitsnachweise verschiedener Ansätze“ Verfasser: Adrian Grabara M.Eng. 1. Gutachter: Prof. Dr.-Ing. Andreas Fischer · 2. Gutachter: Prof. Dipl.-Ing. Frank Prietz Kurzfassung Stahlbetondeckenplatten mu?ssen unter den real auftretenden Beanspruchungen stets die bestimmungsgemäße Funktion und ein angemessenes Erscheinungsbild aufweisen. Der Nachweis der Begrenzung von Verformungen ist dabei ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherstellung dieser grundlegenden Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit. Die Größe der Verformung von Stahlbetonbauteilen wird neben direkten Lasteinwirkungen maßgeblich durch das zeitabhängige Kriech- und Schwindverhalten von Beton beeinflusst. Einen entscheidenden Einfluss auf die anfängliche und nachträgliche Verformung hat zudem die Rissbildung im Bauteil, die wiederum von der stark schwankenden Betonzugfestigkeit abhängig ist. Eine explizite Verformungsberechnung steht zwar als mögliche Nachweisvariante zur Verfügung, diese setzt jedoch immer die Kenntnis bzw. Annahme zahlreicher Einflussfaktoren sowie der Material- und Querschnittskennwerte voraus. Da die Begrenzung der Durchbiegung in der Regel für die Querschnittsdimensionierung maßgebend ist, gestaltet sich der Nachweis der Verformungen über eine explizite Berechnung aufgrund umfangreicher Überlegungen hinsichtlich der komplexen Zusammenhänge und einer aufwendigen iterativen Vorgehensweise äußerst schwierig. Aus diesem Grund werden Stahlbetondeckenplatten in der Praxis über Schlankheitskriterien dimensioniert und so gleichzeitig eine vereinfachte Nachweisführung erbracht. Die Regelung zum Nachweis der Verformungen in der bisher gültigen, nationalen Stahlbetonbau-Norm, DIN 10451:2008 basiert auf Untersuchungen aus den 1960er Jahren und entspricht nicht den heutigen Gegebenheiten. Mit der neuen DIN EN 1992-1-1, als Ersatz für die DIN 1045-1 ergibt sich ein scheinbar 24 | Baukammer Berlin 2/2012 v.l.n.r.: Prof. Dr.-Ing. Udo Kraft, Adrian Grabara, Dr.-Ing. Jens Karstedt genauerer Nachweis unter Berücksichtigung zusätzlicher wichtiger Einflussparameter. Daneben existieren weitere Nachweisvorschläge zur Begrenzung der Verformungen über Schlankheitskriterien, für die eine weiterführende Untersuchung sinnvoll erscheint. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wurden die bestehenden Regelungen und Nachweisverfahren zur Begrenzung der Verformungen zusammengestellt und kritisch miteinander verglichen. Zur Beurteilung der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Biegeschlankheitsnachweise wurden dabei umfangreiche nichtlineare Untersuchungen zu der Durchbiegung von Stahlbetondeckenplatten an ebenen Stabwerken und räumlichen Plattenmodellen unter Berücksichtigung von Kriechen und Schwinden und der Mitwirkung von Beton auf Zug (tension stiffening) sowie unter Variation verschiedener Einflussparameter durchgeführt. Auf Grundlage der gewonnenen Daten konnten eine Beurteilung der Eignung einzelner Verfahren und deren Anwendungsgrenzen erarbeitet und Anregungen zur weiteren Optimierung gegeben werden. Um die Zuverlässigkeit der Auswertung zu steigern, wurden zudem nichtlineare Untersuchungen zur Erfassung der Auswirkungen von abweichenden Material- und Systemparametern auf die zu erwartende Größe der Verformungen angestellt. Die Eignung der im Rahmen dieser Arbeit angesetzten Material- und Rechenmodelle wurde dabei durch verschiedene Nachrechnungen zu Bauteilkurz- und Langzeitversuchen sowie zu ausgewählten Studien bestätigt. Neben der Bewertung der Biegeschlank- Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 25 Baukammer / Berufspolitik / Bildung nach A. Fischer wiederum liefert für unterschiedliche Bedingungen sichere und wirtschaftliche Nutzhöhen zugleich. heitsnachweise ermöglichten die Untersuchungen außerdem eine Beurteilung der Einflussmöglichkeiten des Planers hinsichtlich gezielter konstruktiver und betontechnologischer Vorgaben für eine indirekte Begrenzung der Verformungen. Die Abbildung 2 zeigt die erforderlichen Nutzhöhen bei erhöhten Anforderungen an die Durchbiegung für zweiachsig gespannte, quadratische Dekkenplatten mit allseitig gelenkiger Lagerung. Der deutliche Einfluss eines zweiachsigen Lastabtrages bleibt auch nach DIN EN 1992-1-1 vollständig unberücksichtigt. Eine wirtschaftliche Dimensionierung der Deckendicke ist in diesem Fall nur beschränkt realisierbar. In der nachfolgenden Abbildung 1 sind exemplarisch die erforderlichen Nutzhöhen aus den Anforderungen der einzelnen Biegeschlankheitsnachweise und der nichtlinearen Berechnungen für einachsig gespannte, gelenkig gelagerte Einfeldplatten dargestellt. Die Nutzhöhen nach DIN 1045-1 liegen vor allem bei geringen Betongüten deutlich auf der unsicheren Seite. Über den Biegeschlankheitsansatz nach DIN EN 1992-1-1 lässt sich unter der vereinfachten Annahme eines Bewehrungsgrades von 0,5 % in vielen Fällen eine sichere Begrenzung des Dek- kendurchhangs erzielen. Der Einfluss der Betonfestigkeit wird allerdings nur ungenau erfasst. Dies führt insbesondere bei niedrigen Betongüten und geringen Spannweiten zu sehr unwirtschaftlichen Ergebnissen. Das Nachweisverfahren Es zeigt sich wiederholt, dass die Schlankheitskriterien nach DIN EN 1992-1-1 nur eingeschränkt den hohen Anforderungen an die heutige Normgeneration gerecht werden. Preis der Baukammer Berlin 2012 für besonders gute Abschlussarbeiten auf dem Gebiet des Bauingenieur- und Vermessungswesens an den Berliner Hochschulen und der Technischen Universität Berlin. Mit dem Preis der Baukammer soll die Vielseitigkeit des Bauingenieurwesens anhand von herausragenden und sich durch besondere Kreativität auszeichnenden Abschlussarbeiten gezeigt werden. Die Abschlussarbeiten aus dem Jahr 2012 müssen bis zum 31.01.2013 eingereicht werden. Nähere Informationen: Baukammer Berlin · Gutsmuthsstr. 24 · 12163 Berlin · Tel.: (030) 79 74 43-0 · www.baukammerberlin.de Baukammer Berlin 2/2012 | 25 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 26 Baukammer / Berufspolitik / Bildung 2. Preis in der Gruppe der Masterarbeiten und Diplom-Arbeiten (TUB) für seine Master-Arbeit: Einsatzmöglichkeiten der „Augmented Reality“ für geodätische Zwecke Prototypentwicklung eines AR-Systems zur Visualisierung von Geodaten Verfasser: Ulf Kreuziger M.Sc. (Kurzfassung) 1. Gutachter: Prof. Dr.-Ing. Klaus Hehl · 2. Gutachter: Prof. Dr.-Ing. Werner Stempfhuber Zusammenfassung Verschiedene technische Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit begünstigen die Entwicklung von Anwendungen auf dem Gebiet der Augmented Reality. Hierbei kommt der Entwicklung von Handheld Displays und den im Rahmen von INSPIRE1 im Aufbau befindlichen Geodateninfrastrukturen eine besonde- re Bedeutung zu. Gegenstand einer Masterarbeit im Studiengang Geodatenerfassung und -visualisierung [Kreuziger 2011] war es, ein Augmented RealitySystem Prototypen zu entwickeln, mit dem sich Geodaten direkt vor Ort auf einem Tablet-PC gemeinsam mit einem Live-Video-Bild in einer 3D-Egoperspek- tive des Anwenders visualisieren lassen (vlg. Abbildung 1). 2 Einleitung, Motivation und Ziel Heutige Tablet-PCs verfügen regelmäßig über eine nach vorne gerichtete Kamera und ein berührungsempfindliches Display, auf dem das Bild der Frontkamera als Live-Video-Bild dargestellt werden kann. Wenn es nun gelänge, beliebige georeferenzierte Daten mit dem Live-Video-Bild gemeinsam darzustellen, könnte man die Realität, in Form des Video-Bildes, entsprechend um beliebige virtuelle Objekte erweitern. Daraus würden sich für verschiedenste Branchen unterschiedliche Anwendungen ergeben, die sich alle auf dasselbe Grundprinzip zurückführen lassen. Beispielsweise könnten Vermesser Grenzsteine und Grundstücksgrenzen darstellen oder Architekten neu entworfene Bauwerke direkt vor Ort in das Echtzeitbild einblenden. Neben den selbst produzierten Daten stehen darüber hinaus über die im Rahmen von INSPIRE entstehenden Geodateninfrastrukturen eine Vielzahl von Geodaten (Bauplanungsgrenzen, Windeignungsgebiete, Naturschutzgebiete, Biotope, etc.) mit einheitlichen Normungen öffentlich und teilweise kostenlos über das Internet zur Verfügung. Damit könnten Benutzer bei Gebietserkundungen vorhandene geore- Abbildung 1: Augmented Reality Applikation mit Datensicht in 3D-Egoperspektive 26 | Baukammer Berlin 2/2012 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 27 Baukammer / Berufspolitik / Bildung ferenzierte Daten in die Anwendung laden und anzeigen. „Eine Motivation zur Entwicklung eines Augmented Reality-Systems war es, die derzeitigen Bearbeitungsmethoden der Bodenordnung durch Schaffung eines neuen Außendienstwerkzeuges für die Erkundung und Planungsüberprüfung weiter zu entwickeln. In der aktuellen Bearbeitungsweise von Bodenordnungsverfahren werden zu Beginn und im Verlauf eines Verfahrens örtliche Gebietserkundungen lediglich unter Zuhilfenahme von Karten und Plänen durchgeführt, um sich einen Eindruck der Gegebenheiten vor Ort zu verschaffen. Hierbei steht der jeweilige, regelmäßig nicht ortskundige Bearbeiter vor der Schwierigkeit, sich präzise und zielgerichtet im Gelände zu orientieren, um dann die in den Karten eingezeichneten Objekte (Freileitungen, Biotope, etc.) den in der Natur vorgefundenen Gegenständen zuzuordnen. Darüber hinaus lassen sich andere Objekte nicht direkt in der Natur erkennen, z.B. unterirdische Leitungen oder Grenzen von Windeignungsgebieten. Im Ergebnis einer Bodenordnung entsteht unter anderem auch eine gänzlich neue Flurstücksstruktur des Gebietes. Hierzu werden die neuen Flurstücke den Bodeneigentümern vor Ort angezeigt. Dies erfolgt durch Absteckung und Signalisierung der Grenzpunkte mit den bekannten Methoden der Vermessung (GNSS/terrestrische Vermessung). Mittels geeigneter Kartenausschnitte können die in der Karte dargestellten Grenzpunkte den örtlich abgesteckten Grenzpunkten zugeordnet und den Bodeneigentümern die Grenzverläufe vor Ort erklärt werden. Jedoch fällt dabei das Auffinden der markierten Grenzpunkte nicht immer leicht und auch die Grenzverläufe sind teilweise schwer nachvollziehbar, da eine direkte Sicht zwischen den einzelnen Grenzpunkten in der Natur aufgrund weiter Strecken oder bewegter Topographie nicht immer möglich ist. Für beide der vorgenannten Anwendungsfälle kann ein Instrument, dass die Realität mit virtuellen Elementen anzureichern vermag, die praktische Arbeit sehr unterstützen. Ein entsprechendes System müsste sich durch ein geringes Gewicht, transportable, ausdauernde und witterungsunabhängige Technik auszeichnen, um über mehrere Stunden und bei jedem Wetter im Gelände eingesetzt werden zu können. Zudem sollte es mehrbenutzerfähig sein, um anhand der visualisierten Ergebnisse konstruktive Diskussionen direkt vor Ort führen zu können.“ [Kreuziger u. Hehl 2012] Der vorliegende Artikel geht zunächst auf die Definition und die allgemeinen Bestandteile eines Augmented RealitySystems ein und beschreibt danach, welche konkreten Bestandteile das entwickelte Prototyp-System hat. Später wird benannt, was das System bereits jetzt leisten kann und an welchen Stellen die Weiterentwicklung ansetzt. 3 Augmented Reality und AR-Systeme Die Augmented Reality (AR, dt. Erweiterte Realität) ist eine Form der MenschTechnik-Interaktion. Hierbei werden dem Anwender verschiedenartige Informationen in sein Sichtfeld eingeblendet, z.B. über Handheld Displays oder über Datenbrillen. Die Einblendung der Information erfolgt hierbei kontextabhängig [Bill u. Zehner 2001]. Ebenfalls kann durch die Anreicherung der unmittelbaren Realität mit zusätzlichen Informationen, die die natürlichen Sinnesorgane des Menschen ergänzen, von Erweiterung der Realität gesprochen werden. AR ist folglich nicht allein auf visuelle Interaktion bezogen, sondern kann auch die Sinne Hören, Riechen, Schmecken, Tasten einbeziehen. [Azuma u. a. 2001] Aus technischer Sicht müssen ARSysteme folgende Eigenschaften besitzen: • sie kombinieren reale und virtuelle Objekte in einer realen Umwelt, • sie laufen interaktiv und in Echtzeit und • sie stellen reale und virtuelle Objekte in Bezug zueinander (3D-Registrierung) [Azuma 1997, Azuma u. a. 2001]. UmAR in einen globalen Kontext einzuordnen, kann man sich dem Modell des Realitäts-Virtualitäts-Kontinuums (engl. Reality-Virtuality-Continuum) bedienen. Darin wird der Bereich zwischen realer Welt und virtueller Welt als Gemischte Realität (engl. Mixed Reality) bezeichnet [Milgram u. Kishino 1994]. Wie der Abbildung 2 entnommen werden kann, ist die Erweiterte Realität in diesem Bereich, jedoch näher in Richtung „Realität“ und weiter entfernt der „Virtualität“ einzuordnen. Erste technische Entwicklungen im Kontext der Erweiterten Realität fanden bereits in den 60er Jahren statt. 1968 entwickelte der Amerikaner Ivan Sutherland das wohl erste Head-Mounted-Display [Bimber u. Raskar 2005]. Vor allem die fortgeschrittene Hardwareentwicklung tragbarer Computer (Handhelds) in jüngster Zeit haben der AR einen neuen Aufwind gegeben. Von einem großen Anbieter von Marktforschungsergebnissen (Gartner, Inc.) wird nunmehr geschätzt, dass AR in den kommenden 5 bis 10 Jahren vollständig in der Gesellschaft bzw. im Alltag etabliert sein wird. Aktuell ist bereits jetzt zu beobachten, dass auf dem Mobil- und Smartphonemarkt im Rahmen der ortsbezogenen Anwendungen (engl. location-aware Apps) große Aktivitäten stattfinden [Fenn 2010]. 4 Allgemeine Bestandteile eines AR-Systems Um die oben aufgeführten Eigenschaften von AR-Systemen zu erfüllen, sind verschiedene Bestandteile erforderlich, die sich in drei wesentliche Bereiche einteilen lassen [Tönnis 2010]: • Tracking, • Darstellung und • Interaktion. Hierbei bezeichnet man den Prozess der Lagebestimmung des Betrachters oder von Objekten als Tracking [Tönnis 2010] und die Zweiwege-Kommunikation zwischen Computer und Benutzer als Interaktion [Bill u. Zehner 2001]. Die Darstellung wiederum ist an das anzusprechende Sinnesorgan gebunden und kann z.B. akustisch, visuell oder haptisch erfolgen. Als Apparat zur Bündelung der Bestandteile dient im Allgemeinen ein Rechner, Abbildung 2: Reality-Virtuality Continuum [Milgram u. Kishino 1994] Baukammer Berlin 2/2012 | 27 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 28 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Da der Trimble Yuma nicht über interne Richtungssensoren verfügt, werden zur Bestimmung der Orientierungswinkel externe Sensoren notwendig. Für das vorliegende System wurde ein Low Cost Kompass-Modul mit Abbildung 3: Low Cost Kompassmodul mit Beschleunigungs- und Magnetfeldsensor der auch über eine Rendering2-Funktionalität verfügt. 5 Entwicklung des Prototypen Die primäre Zielstellung der Masterarbeit war es, mit auf dem Markt erhältlichen Komponenten ein einsatzfähiges ARSystem aufzubauen und fehlende Softwarekomponenten selbst zu entwickeln Durch das Labor für „Geodätische Mess- technik“ des Fachbereichs wurde der Outdoor-Tablet-PCs Trimble Yuma (vgl. Abbildung 1) beschafft und für die Entwicklung zur Verfügung gestellt. Er vereint in sich wichtige Hardwarebestandteile, wie • einen CMOS-Kamerasensor, • einen GPS-Sensor und • ein berührungsempflindliches Display. • einem dreiachsigen Beschleunigungsund • einem dreiachsigen Magnetfeldsensor verwendet. Hierbei wurde es erforderlich, die Platine in einem geeigneten Gehäuse zu verbauen (vgl. Abbildung 3) und am Tablet-PC zu befestigen. Bedingt durch die verwendeten Sensoren beruht das entwickelte AR-System auf den Prinzipien Laufzeitmessung, Inertialsensorik und Direkter Feldabtastung. Es stellt somit ein Hybrid-Tracking-System dar. Hierbei wird die Möglichkeit der visuellen Darstellung mit einem Handheld Display genutzt, wobei die Überlagerung der virtuellen Objekte mit einem Live-VideoBild nach dem video see-through Prinzip erfolgt (vgl. Abbildung 4). Insgesamt wurde bei der Aufstellung der Systemarchitektur darauf geachtet, den Softwarebestandteil des Systems unabhängig von der Hardware (Sensorik, Tablet-PC) zu entwickeln, um die Applikation auf verschiedenen Plattformen einsetzen und von zukünftigen technischen Hardwareweiterentwicklungen profitieren zu können. Abbildung 4: Augmented Reality mittels video see-through Prinzip Gemeinsam mit den vorgenannten (austauschbaren) Hardware-Komponenten bilden die nachstehenden Softwarekomponenten das derzeitige AR-System: • eine Anwendungsoberfläche (Eigenprogrammierung) • ein OCX-Steuerelement3 / X3D-Viewer (BS Contact, Bitmanagement GmbH) sowie • Programm-Klassen für die Sensorda- Abbildung 5: Hauptoberfläche der AR-Anwendung (unten), Oberfläche „Daten/Verbinden“ (oben rechts), Oberfläche „Tools/Einstellungen“ (oben links) 28 | Baukammer Berlin 2/2012 1 Infrastructure for Spatial Information in Europe; Akronym für die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft 2 Bezeichnung für die Umsetzung einer real dreidimensionalen Szenerie in eine zweidimensionale Darstellung durch Projektion der 3-D-Objektdarstellung in die 2-D-Bildschirmdarstellung.[Bill u. Zehner 2001, S.225] 3 engl. OCX-Control, Objekt Linking and Embedding custom control 4 www.vlf-brandenburg.de Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 29 Baukammer / Berufspolitik / Bildung tenverarbeitung (Eigenprogrammierung) und • Programm-Klassen für die Geodatenverarbeitung (Eigenprogrammierung). Die Anwendungsoberfläche wurde programmiert, um Soft- und Hardware zusammenzuführen, das System zu bedienen und um Einstellungen am System vorzunehmen (vgl. Abbildung 5). Die Entwicklung der Oberfläche erfolgte hierbei mit der Software Microsoft Visual Studio 2010 im .NET Framework. 6 Auszug aus den Feld- und Laborversuchen Um erste Erfahrungen mit der Erweiterten Realität sowie der Sensorik zu sammeln und die Auswirkungen der getätigten Programmierungen bewerten zu können, standen • zwei Bodenordnungsgebiete im ländlichen Raum mit umfangreichen Grafikdaten, • verschiedenen Lagefestpunkte, • ein dreidimensionales Testfeld für photogrammetrische Zwecke, • ein nichtmagnetischer Messpfeiler und • ein Innenlabor zur Verfügung. Im Labor und auf dem Messpfeiler wurden u.a. Versuche mit Magnetfeldsensor des Kompassmoduls durchgeführt. Der verwendete Tablet-PC Trimble Yuma verfügt über einen Erweiterungsschacht, in dem das Kompassmodul mit den Abmaßen 2.5 x 2.5 x 0.8 cm eingebaut werden könnte. Im Rahmen einer Versuchsreihe wurde jedoch festgestellt, dass der Magnetfeldsensor des Kompassmoduls fehlerhafte Messwerte ausgibt und an Trägheit zunimmt, je näher es sich am TabletPC befindet. Als Hauptursachen werden die magnetische Stifthalterung und die beiden großen Akkumulatoren vermutet. Diesbezüglich wurden Versuche unternommen, bis auf welche Entfernung das Kompassmodul an den Tablet-PC herangeführt werden kann. Abbildung 7: AR-System Prototyp Hierzu wurde auch die mögliche VerGenauigkeiten des Systems werden in wendung einer magnetischen Abschirmder Masterarbeit ausführlich beschriefolie getestet (vgl. Abbildung 6). Aus verben. schiedenen Magnetfeldversuchen wurde abgeleitet, dass sich die Effekte mittels 7 Stand und zukünftige Kalibrierung minimieren lassen und der Weiterentwicklung Magnetfeldsensor ohne Abschirmung in Im Rahmen der Masterarbeit ist ein eineinem Minimalabstand von ca. 30 cm satzfähiges Prototyp-AR-System (vgl. vom Tablet-PC verwendet werden kann. Abbildung 7) entstanden, dessen Funktionstüchtigkeit gegeben ist, das als ausDie Ergebnisse aller Labor- und Feldverführbare Windows-Anwendungsdatei suche bezüglich der verwendeten Sen(*.exe) zur Verfügung steht und auf beliesorik und zum AR-System allgemein bigen Tablet-PCs einsetzbar ist. Mit dem sowie Aussagen zu den erreichbaren Abbildung 6: Versuche mit dem Magnetfeldsensor Baukammer Berlin 2/2012 | 29 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 30 Baukammer / Berufspolitik / Bildung in Augmented Reality. In: IEEE ComputerGraphics 21 No. 6 (2001), S. 34–47 [Azuma 1997] AZUMA, Ronald T.: A Survey of Augmented Reality. In: Presence 6 No. 4 (1997), S. 355– 385 Prof. Dr.-Ing. Udo Kraft, Ulf Kreuziger, Dr.-Ing. Jens Karstedt derzeitigen Entwicklungsstand des Systems ist es dem Anwender möglich, Geodaten im X3D-Format von einem lokalen Datenträger oder aus dem Internet zu laden und anzuzeigen. Ebenfalls ist eine Datenkonvertierung digitaler Vektordaten anderer Formate in das X3DFormat mit den programmierten Werkzeugen des Systems möglich. Es gilt nun das System in der Praxis zu erproben und schrittweise weiterzuentwickeln. Zukünftig sollen Online-Datenabfragen an die Geodateninfrastrukturen (z.B. GDI-BE/BB) unter Nutzung der bereitgestellten Services (z.B.Web Feature Services) mit automatischer Konvertierung und Anzeige der Daten direkt vor Ort ermöglicht werden. Ebenfalls soll das System mit anderen Sensoren getestet und ggf. erweitert werden, z.B. präzise Low Budget GNSS-Empfänger und kreiselgestützte Orientierungsaufnehmer. Darüber hinaus bildet die Einbeziehung von Geländemodellen zur dreidimensionalen Datenaufbereitung und Höhenbestimmung einen weiteren Entwicklungsschwerpunkt. Als Partner für die Erprobung und Weiterentwicklung des AR-Systems konnte der Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg4 gewonnen werden. [Bill u. Zehner 2001] BILL, Ralf ; ZEHNER, Marco L.: Lexikon der Geoinformatik. Heidelberg : Herbert Wichmann, 2001 [Bimber u. Raskar 2005] BIMBER, Oliver ; RASKAR, Ramesh: Spatial Augmented Reality: Merging Real and Virtual Worlds. Wellesley : A K Peters, Ltd., 2005 [Fenn 2010] FENN, Jackie: Hype Cycle for Emerging Technologies, 2010. Stamfort, USA : Gartner Corporate Marketing, 2010 [Kreuziger 2011] KREUZIGER, Ulf: Einsatzmöglichkeiten der Augmented Reality für geodätische Zwecke. Berlin, Technische Fachhochschule Berlin University of Applied Sciences, Masterarbeit, 2011 [Kreuziger u. Hehl 2012] KREUZIGER, Ulf ; HEHL, Klaus: Entwicklung einer AR-Applikation für die Planung und Bodenordnung. In: zfv - Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement (2012). – (im Druck) Literatur [Milgram u. Kishino 1994] MILGRAM, Paul ; KISHINO, Fumio: A Taxonomy of Mixeld Reality Visual Displays. In: SPIE 2351 (1994), S. 282–292 [Azuma u. a. 2001] AZUMA, Ronald ; BAILLOT, Yohan ; BEHRINGER, Reinhold ; FEINER, Steven ; JULIER, Simon ; MACINTYRE, Blair: Recent Advances [Tönnis 2010] TÖNNIS, Markus: Augmented Reality: Einblikke in die Erweiterte Realität (Informatik im Fokus). Heidelberg : Springer, 2010 Baukultur ist … Ingenieurbaukunst Prof. Dr.-Ing. Stephan Engelsmann „Von der Komposition zum Detail sorgfältig und mit dem Anspruch einer ganzheitlichen Qualität gestaltet, werden Ingenieurbauten vielmehr zu Ingenieurbaukunst.“ Stephan Engelsmann, Stuttgart Es wird sehr gerne übersehen, dass sich die Baukunst in einer Reihe von Punkten erheblich von anderen Künsten unterscheidet. Bauwerke haben stets eine Funktion und in der Regel einen anderen Maßstab als Kunstwerke. Es ist der Maßstab, der ein Nachdenken über Statik, Tragverhalten und Fertigung unabdingbar macht: ein sehr einfacher Zusammenhang, der die Baukunst untrennbar mit den Ingenieurwissenschaften verknüpft. 30 | Baukammer Berlin 2/2012 Die Schöpfer von Baukunst sind Architekten und Bauingenieure gleichermaßen. Die Beiträge der beiden Disziplinen sind von der Bauaufgabe abhängig. Unter Ingenieurbauten © Staatl. Akademie der verstehen wir die Bildenden Künste Stuttgart Bauwerke, die in der Regel von Bauingenieuren entwikkelt, entworfen, konstruiert und bemessen werden. Unter Ingenieurbaukultur subsummieren wir sehr vielfältige Bauaufgaben, beispielsweise Infrastruktur und Verkehrswege. Straßen, Schienenwege und Wasserwege verbinden Men- schen und Kulturen. Eine funktionierende Infrastruktur ist die Voraussetzung für Mobilität und somit eine zentrale Grundlage einer globalisierten Gesellschaft. Teil der Verkehrswege sind die Infrastrukturbauwerke: insbesondere Brücken und Tunnel. Infrastrukturbauwerke sind aber auch die Knotenpunkte der Verkehrswege wie Bahnhöfe, Häfen und Flughäfen. Es gilt einerseits, Hindernisse zu überwinden. Aber es gilt genauso, Verkehrsbauwerke in einen urbanen oder landschaftsarchitektonischen Kontext zu integrieren, dies in vielen Fällen in interdisziplinärer Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplanern oder Landschaftsarchitekten. Ingenieurbaukultur ist auch die EnergieArchitektur. Darunter verstehen wir alle Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 31 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Bauwerke, die der Erzeugung beziehungsweise dem Transport von Energie dienen, beispielsweise Wasserkraftwerke, Windkraftanlagen und Solarkraftwerke, Hochspannungsmasten, aber auch Talsperren und Offshore-Plattformen. Neben der Versorgung mit Energie und Strom ist auch die Versorgung des Menschen mit Wasser ein bedeutsamer Teil der Ingenieurbaukultur. Nicht immer sind diese Bauwerke so eindrucksvoll wie beispielsweise die römischen Aquädukte. In vielen Fällen sind sie unspektakulär, aber notwendig. Brunnen, Wassertürme, Wasserspeicher und selbstverständlich auch ein zuverlässig funktionierendes Rohrleitungsnetz gewährleisten die Wasserversorgung und an vielen Orten auch die Nahrungsmittelproduktion. Abwassersysteme und Kläranlagen sind nicht nur grundlegende Voraussetzungen des Umweltschutzes, sondern auch der menschlichen Hygiene und Gesundheit und übrigens eine der Ursachen für unsere seit dem späten 19. Jahrhundert zunehmende Lebenserwartung. Eine elementare Aufgabe der Baukultur ist auch der Schutz des Menschen vor der Natur, ein keinesfalls abgeschlossenes Kapitel der Menschheitsgeschichte: Bauingenieure können Erdbeben und Flutkatastrophen nicht verhindern, aber erdbebensicheres Bauen und Schutzbauwerke können sehr wohl deren furchtbare Folgen lindern. Ingenieurbaukunst umfasst aber auch eine Reihe von sehr vergnüglichen Konstruktionen: denken Sie an die Riesenräder und Achterbahnen der Volksfeste und Vergnügungsparks. Phantastische, tollkühne Ingenieurstrukturen! Nicht zuletzt leisten Ingenieure einen unverzichtbaren Beitrag in der Planung von Gebäuden, in diesem Fall an der SeiStephan Engelsmann Prof. Dr.-Ing. Bauingenieur geb. 1964 in Augsburg. Bauingenieurstudium, TU München. Wissenschaftl. Assistent bei Jörg Schlaich und Kurt Schäfer, Universität Stuttgart. Dissertation über integrale Betonbrücken. Architekturstudium, University of Bath. 1999 bis 2007 Werner Sobek Ingenieure. Seit 2002 Professor für Konstruktives Entwerfen und Tragwerkslehre, Staatl. Akademie der Bildenden Künste Stuttgart. 2007 Engelsmann Peters Beratende Ingenieure. 1 Energie-Architektur: nachhaltig und ästhetisch. Windenergieanlage Nordex N90 © Nordex SE ästhetischen Bedeutung in einer modernen, globalisierten Gesellschaft nicht gerecht. Von der Komposition bis zum Detail sorgfältig und mit dem Anspruch einer ganzheitlichen Qualität gestaltet, werden Ingenieurbauten vielmehr zu Ingenieurbaukunst. Robert Maillarts Salginatobelbrücke ist genauso ästhetisch wie Le Corbusiers Notre-Dame-du-Haut de Ronchamp und die Talsperre von Verzasca ist nicht weniger erhaben als die Pyramiden von Gizeh. Der Ingenieurbau ist eine Kunstform, die parallel zu und trotzdem unabhängig von der Architektur und anderen Künsten besteht! Ingenieure sind die genialen und kreativen Erfinder und Schöpfer dieser Kunstform, die nicht nur, aber auch von technischen Entwicklungen und Innovation abhängig ist. Sie gestalten die Zukunft, aber sie begreifen sich nicht als Egozen- 2 Aquädukt von Segovia, ein Beispiel für die hoch entwickelte Ingenieurbaukunst in römischer Zeit © Jörg Radestock te von Architekten. Es gibt heute kein anspruchsvolles Gebäude, das ohne Tragwerksplaner, Ingenieure für Energieeffizienz oder Ingenieure für Gebäudetechnologie errichtet wird. In vielen Fällen sind es die Beiträge der Ingenieure – vom strukturoptimierten und filigranen Tragwerk über die hochleistungsfähige Fassade bis zum innovativen und nachhaltigen Energiekonzept –, die ein Bauwerk aus der grauen Gebäudemasse hervorheben und einzigartig machen. Es kann zusammenfassend ohne Übertreibung festgestellt werden, dass ohne génie civil keine moderne Gesellschaft funktioniert! Bei der Erfüllung dieser vielfältigen Aufgaben dienen Ingenieure im aristokratischen Sinne des Wortes: sie stellen ihr Wissen und ihre Intelligenz der Gesellschaft zur Verfügung und leisten so einen überragenden Beitrag zur menschlichen Kultur. Voraussetzung ist ein hohes Maß an Verantwortung, denn die meisten Menschen nehmen funktionsfähige ingenieurtechnische Systeme für selbstverständlich. Ingenieurbauten sind aber nicht nur funktional, sondern auch gestalterisch hochanspruchsvolle Bauwerke, landschaftsprägend und raumbildend, und aus diesem Grund wie Gebäude Teil der gebauten Umwelt. Ingenieurbauwerke geringschätzig als Zweckbauten zu bezeichnen, wird ihrer funktionalen und 3 Meisterwerk der Ingenieurbaukunst: Robert Maillarts Salginatobelbrücke bei Schiers. © Karl Telleen 4 Erhaben und funktional: Überlauf der Talsperre von Verzasca. Foto: mit freundlicher Genehmigung S. Engelsmann triker, deren einziges Anliegen es ist, sich selbst zu verwirklichen: einer der Gründe, warum Ingenieurleistungen in vielen Fällen und ungerechtfertigt namenlos bleiben. Es ist zu wünschen, dass die Menschen eines Tages den Beitrag der Ingenieure zur Baukunst besser verstehen und begreifen, dass sich Baukultur nicht in Schönheit erschöpft. Es ist viel anspruchsvoller, die Schönheit mit der Funktion zu verbinden und die Welt der Technik mit der Welt des Geistes zu vereinen! www.bundesstiftung-baukultur.de Baukammer Berlin 2/2012 | 31 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 32 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Bachelor-/Master-Ausbildung muss akademisch bleiben! Nicht-Akademischer «Bachelor Professional» wird abgelehnt Sachverhalt muss in allen einschlägigen Gesetzen auch so geregelt werden. Die IfKom – Ingenieure für Kommunikation – stehen den akademischen Bildungsgraden, die nach den Beschlüssen von Bologna eingeführt wurden, aufgeschlossen gegenüber. Bachelor und Master stehen auch in dem Bereich der Ingenieurwissenschaften neben dem hoch anerkannten Diplom-Ingenieur für eine national wie international anerkannte akademische Hochschulausbildung. Bachelor und Master der Ingenieurwissenschaften sind mit ihrer Hochschulausbildung nach Auffassung der IfKom den Ingenieuren gleich zu stellen. Dieser Demgegenüber lehnen die IfKom die Vermischung akademischer Grade mit langjährig bewährten handwerklichen Ausbildungsqualifikationen ab. So wäre etwa die Bezeichnung «Bachelor professional» für Meister oder Fachwirte irreführend. Die bisher gegebene Transparenz zwischen handwerklicher und akademischer Bildung mit ihren jeweiligen Ausprägungen ginge praktisch verloren. Dies kann jedoch nicht Sinn von Neuregelungen auf nationaler und europäischer Ebene sein. Europa bedroht die Ingenieurpromotion In Europa findet derzeit eine Diskussion zu Promotionsformaten statt. Demnach wird eine Zweiteilung der Promotionsformate (third cycle) in einen PhD und ein Engineering Doctorate vorgeschlagen. Während der PhD als Einstieg in die wissenschaftliche Karriere gesehen wird, soll das Engineering Doctorate als industriegetrieben betrachtet werden. Der Fakultätentag der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten e.V. (4ING) befürchtet nun eine überbordende Bürokratie, die zu einer Verringerung der Qualität von Wissenschaft und zu einer Absenkung der Qualifikation von promovierten Ingenieuren führen wird. Es sei Tatsache, so 4ING in einer Pressemeldung, dass das deutsche Format der Ingenieurpromotion, sowohl zur Ausbildung des Führungsnachwuchses der Wirtschaft als auch als Vorbereitung für eine wissenschaftliche Karriere, hervorragend funktioniere. Die deutschen Ingenieure und Technischen Universitäten könnten mit einem Verweis auf die wirtschaftliche Kraft Deutschlands stolz auf das eigene System referenzieren und benötigten die von Europa vorgetragenen verschulten, bürokratisch überwachten und ausdifferenzierten Systeme nicht. Quelle: zbi nachrichten 1-12 32 | Baukammer Berlin 2/2012 Ebenso wie die IfKom hatte sich auch der Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) gegen die Einführung eines «Bachelor Professional» bzw. «Master Professional» als einen neuen Abschluss in der beruflichen Weiterbildung ausgesprochen. Die Bezeichnung eines Ausbildungsabschlusses, mit der Wortkombination Bachelor oder Master, der ohne akademische Aus- oder Fortbildung erworben werden kann, wird strikt abgelehnt. „Ein solcher Titel wertet die Berufsbildung nicht auf, sondern sorgt dafür, dass der Bachelor-Grad nichts mehr aussagt. Ist es bereits jetzt mit Schwierigkeiten verbunden, die an den deutschen Hochschulen angebotenen Bachelor-Abschlüsse objektiv zu verglei- chen, würde ein zusätzlicher HandwerkBachelor die Verwirrung noch verstärken“, sagte VDV-Präsident Wilfried Grunau. „Hochwertige Qualifikationen in der Bildung und Ausbildung sind entscheidend für die Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland. Dafür brauchen wir eine Vielfalt unterschiedlicher Angebote mit klar differenzierten Profilen. Wir sprechen uns aber ganz entschieden gegen den Wunsch der Wirtschaftsminister aus, die Abschlüsse »Bachelor/Master Professional» für Meister und Techniker einzuführen. Der Titel verwirrt und führt zu mangelnder Akzeptanz des Bachelor-Grades insgesamt“, so Grunau. „Das deutsche Handwerk und die berufliche Aus- und Weiterbildung genießen grenzüberschreitend einen sehr guten Ruf. Der VDV unterstützt deshalb die Bemühungen des deutschen Handwerks, den im deutschsprachigen Raum hoch angesehenen Meistertitel und die dahinter stehende anspruchsvolle berufliche Ausbildung auch auf EU-Ebene zu der geforderten Anerkennung zu bringen. Ein „Bachelor Professional“ ist dafür nicht notwendig und kontraproduktiv“. (IfKom/VDV) AHO-Mitgliederversammlung: HOAI-Reform 2013 im Fokus der Diskussion Dass die HOAI-Reform 2013 mehr und mehr in die entscheidende Phase geht, demonstrierten die engagierten Diskussionsbeiträge und die einhellige Auffassung der mehr als 70 Vertreter aus den 43 Mitgliedsorganisationen des AHO, die erneut die schnellstmögliche Umsetzung der HOAI-Novellierung bis 2013 und zudem eine umgehende Grundsatzentscheidung über die Rückführung der Planungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau, Vermessungstechnische Leistungen (Teile VI, XIII HOAI 1996) in das verbindliche Preisrecht der HOAI gefordert haben. Durchweg positiv wurde die nach einigen Ver- zögerungen erfolgte Beauftragung des Honorargutachtens durch das BMWi (s. Ausgabe 1/2012) aufgenommen. Große Sorge bereitet hingegen der immer enger werdende Zeitplan, der keinen Puffer für mögliche weitere Verzögerungen mehr beinhaltet. Folgerichtig hat die Mitgliederversammlung des AHO einstimmig und mit Nachdruck eine unverzügliche Grundsatzentscheidung zur Rückführung der Planungsleistungen der Teile VI, X-XIII HOAI 1996 in das verbindliche Preisrecht gefordert. Eine weitere Vertagung dieser zentralen Entscheidung ist keinesfalls hinnehmbar, fasste der AHOVorsitzende Ernst Ebert das einhellige Votum zusammen. Gemeinsam mit Bundesingenieurkammer und Bundesarchi- Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 33 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Anpassung der Honorartafeln sicherzustellen, die sowohl der komplexen Entwicklung des Planungsgeschehens als auch der wirtschaftlichen Situation in den Architektur- und Ingenieurbüros Rechnung trägt. AHO beauftragt Gutachten zur Entwicklung der Planungsprozesse 1992 – 2012 Ing. Ernst Ebert, Vors. AHO tektenkammer soll diese zentrale Frage in einer Resolution gegenüber dem BMWi und der Politik artikuliert werden. Aber auch die vom Bundesrat geforderte Überprüfung der Honorarstruktur stand im Mittelpunkt der Diskussion, denn die seit 1996 erstmalig erfolgte pauschale Anhebung aller Honorarsätze um 10% im Jahre 2009 hat sich vielfach nicht im gleichen Maße ausgezahlt, sondern hat im Gegenteil durch grundlegende Änderungen einzelner Tatbestände der HOAI (z.B. Bauen im Bestand) an vielen Stellen zu teilweise erheblichen Honorarminderungen geführt. Daher ist es notwendig, die Honorar mindernden Tatbestände zu korrigieren und die wirtschaftliche Zur Verdeutlichung der Für die Baukammer Berlin: Dr.-Ing. Jens Karstedt, erheblichen Veränderungen im Planungsgeschehen und des gestiegenen Planungsaufwandes in den letzten beiden Jahrzehnten wurde durch Herrn Dr. Klingenberger (TU Darmstadt) die Konzeption des vom AHO beauftragten Forschungsauftrages dargestellt (www.aho.de). Die generellen Veränderungen des Planungsablaufes im Hinblick auf Komplexität, Nachhaltigkeit, EnergieefDipl.-Ing. Dieter Enseleit, fizienz, normative und rechtliche RahmenbedinStand der Diskussionen zur rechtlichen gungen etc. sind im Prüfungsauftrag des Qualifizierung des Architekten- und IngeBMWi-Honorargutachtens nicht enthalnieurvertrags, des Bedarfs an Sonten. Das AHO-Gutachten, das diese Lükderregelungen für den Architekten- und ke schließen soll, wird spätestens zum Ingenieurvertrag, der Einbeziehung von 30.09.2012 vorliegen, damit die ErgebFragen des Verbraucherschutzes, insbenisse noch in die laufende Honoraruntersondere ein besonderes Kündigungssuchung im BMWi eingebracht werden recht, Fragen der Teilabnahme und des können. Überprüfung des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts Trotz der intensiven Beschäftigung mit der Novellierung der HOAI 2009 hat sich der AHO auch sehr intensiv in die laufende Diskussion zur Überprüfung des Bauvertragsrechts im BundesministeriDr. Peter Traichel um der Justiz (BMJ) eingebracht. In seinem Gastvortrag informierte der Leiter der Unterarbeitsgruppe Architektenund Ingenieurvertragsrecht im BMJ, Dr. Gerhard Schomburg, die Mitgliedsorganisationen des AHO über den aktuellen Sachstand der Beratungen zur Schaffung spezieller Regelungen des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts im Herbert Barton, Hauptgeschäftsführer des BDB, BGB. Er erläuterte den und Dr.-Ing. Jens Karstedt Ing. Ernst Ebert im Gespräch mit Dipl.-Ing. Dieter Enseleit Baukammer Berlin 2/2012 | 33 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 15:39 Uhr Seite 34 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Dipl.-Volkswirt Herbert Barton (links), Dipl.-Ing. Ulrich Kammeyer Beginns der Mängelgewährleistungsfrist sowie die angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Risiken sehr drängende Frage der Gesamtschuldnerischen Haftung der Architekten und Ingenieure mit den bauausführenden Unternehmen. Besonderen Diskussionsbedarf haben die skizzierten Überlegungen zur Einführung eines besonderen Kündigungsrechts von Auftraggeber und Auftragnehmer in einer relativ frühen Phase des Vertrages (Konzeptfindungsphase) erzeugt. In zahlreichen Wortbeiträgen wurde deutlich, dass eine solche Lösung eher eine Verschlechterung des Status quo für Architektur- und Ingenieurbüros darstellen würde, nicht zuletzt durch eine zunehmende Vertragsunsicherheit und unkalkulierbare Personalvorhaltekosten. Die Teilnehmer machten deutlich, dass bestehende Vertragsgestaltungen (Stufen- bzw. Optionsverträge) in der Praxis zu befriedigenden Lösungen geführt haben. Daher bestehe keine Regelungsnotwendigkeit. 34 | Baukammer Berlin 2/2012 Dipl.-Ing. Wieland Sommer (Präsident der Brandenburgischen Ingenieurkammer), Dr. Peter Traichel, Dr.-Ing. Jens Karstedt • Absicherung durch eine vom Besteller abzuschließende Objektversicherung Diskussion wird nunmehr in der Hauptarbeitsgruppe Bauvertragsrecht im BMJ fortgeführt. Angesichts der noch sehr frühen Phase gesetzgeberischen Überlegungen sei derzeit offen, ob eine Gesetzgebungsinitiative noch in dieser Legislaturperiode bis 2013 realistisch ist. Immerhin kündigte Dr. Schomburg die Vorlage des Abschlussberichts der Arbeitsgruppe Bauvertragsrecht für das Jahr 2012 an. In der lebhaften und intensiven Diskussion wurden dem Vertreter des BMJ weitere praxisrelevante Themen auf den Weg gegeben, z.B. Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung, Rechtsfolgen der Einführung von Eurocodes oder auch Nichtbewertung des Angebotspreises im VOF-Vergabeverfahren. • Einschränkung der Gesamtschuldnerischen Haftung durch eine Regelung der Rangfolge der Anspruchnahme/Vorrang der Nacherfüllung Wiedereintritt der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in den AHO Dr. Schomburg konnte zu dem besonders interessierenden Aspekt der Gesamtschuldnerische Haftung leider noch keine Patentlösung verkünden, wies aber auf die verschiedenen Lösungsansätze hin, mit denen sich die Arbeitsgruppe im BMJ bislang befasst hat: • Völlige Abschaffung der Gesamtschuldnerischen Haftung der am Bau Beteiligten • Absicherung des Bestellers durch eine vom Bauunternehmen abzuschließende Versicherung oder eine vom Bauunternehmer zu stellenden Sicherheit Die bislang ergebnisoffen geführte Ein sehr erfreuliches Resultat der diesjährigen AHO-Mitgliederversammlung ist der Wiedereintritt der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern in den AHO. Herr Dipl.-Ing. Rolf Schmidt begründete den Antrag der Ingenieurkammer, der einstimmig angenommen worden ist. Damit sind wieder alle Ingenieurkammern im AHO vereint und stärken dessen Kompetenz auf bundespolitischer Ebene zur Wahrung der Honorar- und Wettbewerbsinteressen der Ingenieure und Architekten. Der AHO-Vorsitzende Ernst Ebert dankte für das Vertrauen in die Arbeit des AHO und kündigte eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an. Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:45 Uhr Seite 35 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Senatsverwaltung fur Stadtentwicklung und Umwelt Merkblatt für die Aufgaben der Prüfsachverständigen für energetische Gebäudeplanung Stand 16.03. 2012 I. Allgemeine Hinweise zum 4Augen-Prinzip nach der ENEVDurchführungs-Verordnung Berlin (ENEV-DV BLN) Die Überprüfung darüber hinaus gehender Anforderungen z. B. der Unterschreitungsquoten öffentlicher Bauherren zur Erfüllung einer Vorbildfunktion oder für die Erfüllung von Fördervoraussetzungen ist nicht Gegenstand der Überprüfung durch PSVeGP im Sinne der EnEV-DV Bln. Allgemeine Hinweise Das Erfordernis zur Überprüfung von Nachweisen über die Einhaltung der EnEV (EnEV-Nachweise) und von Energieausweisen ergibt sich aus der EnEV-Durchführungsverordnung Berlin (EnEV-DV Bln)1: Bei allen Neubauten – Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten, Nichtwohngebäuden – und bei Änderungen von Bestandsgebäuden, für die nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) wahlweise oder pflichtgemäß eine gesamtgebäudebezogene Energiebilanzierung durchgeführt wird, muss der Bauherr (BH) nach § 1 EnEV-DV Bln – Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen der EnEV (EnEVNachweise), – die nachweisgerechte und für die Einhaltung der EnEV relevante Bau- und anlagentechnische Ausführung und – die auf der Grundlage der EnEVNachweise ausgestellten Energieausweise durch eine/n Prüfsachverständige/n für energetische Gebäudeplanung (im folgenden Text als PSVeGP bezeichnet) stichpunktartig auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen (s. a. Hinweise zur EnEV-Durchführungsverordnung). Allgemeine Grundsätze für die Überprüfung 1. Die Plausibilitätskontrolle der PSVeGP beschränkt sich auf die Einhaltung der Anforderungen der EnEV. 1 Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEVDurchführungsverordnung Berlin – EnEVDV Bln) vom 18.12.2009 (GVBl. S. 889), geändert durch Verordnung vom 17. Dezember 2010 (GVBl. S. 665) 2. PSVeGP müssen ihre Aufgaben persönlich, unparteiisch, unabhängig und weisungsfrei erfüllen. Sie dürfen bei Vorhaben, an denen sie planend oder bauausführend beteiligt sind, nicht prüfend tätig werden. 3. Die Überprüfung der EnEV-Nachweise, der Bauausführung und der Energieausweise erfolgt unabhängig von bauordnungsrechtlichen Anzeigeoder Genehmigungsverfahren gegenüber dem und im Auftrag des verantwortlichen Bauherren. Andere baurechtliche oder nach anderen Vorschriften geforderte Überprüfungen bleiben unberührt. 4. Der PSVeGP überprüft die EnEVNachweise und die Energieausweise stichpunktartig auf Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Bauausführung in Stichproben. Aufwand, Umfang und Dichte der Überprüfungen hängen wesentlich ab von dem Gebäudetyp, der Komplexität des Vorhabens und der Einzelmaßnahmen, dem verwendeten Berechnungsverfahren sowie der Qualität und der Nachvollziehbarkeit der zu Grunde liegenden Unterlagen und Dokumente. 5. Art und Umfang der zur Prüfung einzureichenden Unterlagen sind vom PSVeGP vorhabenspezifisch rechtzeitig in der Planungsphase bzw. vor jeder Prüfphase festzulegen. 6. Der Bauherr bzw. der Betreiber sind dafür verantwortlich, dem PSVeGP alle für die Überprüfungen erforderlichen Zeichnungen, Unterlagen, Kontakt- und sonstige Daten rechtzeitig bereit stellen. 7 Im Rahmen seiner Überprüfung weist der PSVeGP auf offensichtliche Unstimmigkeiten, Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten hin: a. Hat ein PSVeGP Bedenken gegenüber der Vollständigkeit oder Prüffähigkeit von Unterlagen oder gegenüber der Richtigkeit oder Nachvollziehbarkeit von EnEV Nachweisen, Bauausführungen oder Energieausweisen übermittelt der PSVeGP diese dem Bauherren bzw. dem Eigentümer unverzüglich. b. Der Bauherr ist dazu angehalten, die Bedenken des PSVeGP durch Ergänzungen von Unterlagen oder Angaben, Änderungen der Planung oder ggf. andere gleichwertige Lösungsvorschläge auszuräumen. Eventuelle Anpassungen der EnEV-Nachweise sind vom Bauherren eigenverantwortlich zu veranlassen. c. Kommt es bezüglich des EnEVNachweises zu keiner Einigung zwischen dem verant- wortlichen Bauherren/ Eigentümer und dem PSVeGP, wird der Sachstand ebenfalls in einem Bericht dokumentiert und dem Bauherren übergeben. Der PSVeGP informiert darüber unverzüglich die zuständige Bauaufsichtsbehörde. 8. Für die Bestätigungen der Richtigkeit und Vollständigkeit der EnEV-Nachweise bzw. der Energieausweise sowie für die Abfassung der Überprüfungsberichte stehen im Formularservice auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Formulare bauaufsicht156, bauaufsicht157 und bauaufsicht158 zur Verfügung. Der Bauaufsichtsbehörde sind die Bestätigungen auf Verlangen vorzulegen. Alle Überprüfungsschritte sind in den Formularen bzw. Ergänzungen zu den Formularen vom PSVeGP nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Bestätigungen für die Beantragung von Ausnahmen und Befreiungen erfolgt formlos. Baukammer Berlin 2/2012 | 35 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 36 Baukammer / Berufspolitik / Bildung II. Ablauf einer Überprüfung Schema PHASEN DER ÜBERPRÜFUNG DER EINHALTUNG VON EnEV-ANFORDERUNGEN Überprüfung der EnEV-Nachweise auf Richtigkeit und Vollständigkeit: Übereinstimmung der Planung mit den EnEV-Anforderungen? Phase I ja nein Vor Baubeginn Hinweise, Nachweise anpassen (BH)* Bestätigung der EnEV-Nachweise Formular bauaufsicht 156 Stichprobenkontrolle der Bauausführung Übereinstimmung der Ausführung mit den EnEV-Nachweisen? ja nein Phase II ab Baubeginn Ausführung anpassen (BH)* EnEV-Nachweise anpassen (BH)* Überprüfungsbericht Formular bauaufsicht 157 Abgleich der Nachweise aus der Phase I mit den ggf. aktualisierten EnEV-Nachweisen und dem Überprüfungsbericht ggf. aktualisierte Nachweisbestätigung Formular bauaufsicht 156 Phase III nach Baufertigstellung Überprüfung des Energieausweises auf Richtigkeit und Vollständigkeit Übereinstimmung der Daten mit denen der bestätigten EnEV-Nachweisen? ja nein* Bestätigung des Energieausweises bauaufsicht 158 * Können eine oder mehrere Bestätigungen vom PSVeGP wegen Abweichungen von der EnEV, die eine Ordnungswidrigkeit oder die Nichteinhaltung der EnEV zur Folge haben können, trotz Hinweise nicht ordnungsgemäß ausgestellt werden, informiert der PSVeGP unverzüglich die zuständige Bauaufsichtsbehörde darüber. 36 | Baukammer Berlin 2/2012 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 37 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Die EnEV-Nachweise sind keine bautechnischen Nachweise im Sinne der BauO Bln. Sie müssen jedoch entsprechend der EnEV-DV Bln durch einen PSVeGP geprüft werden. Die geprüften EnEV-Nachweise - einschließlich der energetischen Berechnungen, Auflistungen der zugrunde gelegten Baustoff- und Anlagenkennwerte sowie Hinweisen auf die Wärmebrückenminimierung, Luftdichtheit und Anlagentechnik - müssen an der Baustelle von Baubeginn an vorliegen. Grundlagen für die Überprüfung der EnEV-Nachweise (Grundsätze und Umfang der Überprüfung der EnEV-Nachweise, Anforderungen an Inhalte und erforderliche Unterlagen) 1. Für die Überprüfung sind dem PSVeGP alle erforderlichen Daten, Unterlagen rechtzeitig bereit zu stellen. Der Bauherr muss dem PSVeGP auch die Kontaktdaten des Entwurfsverfassers, des Nachweiserstellers sowie gegebenenfalls weiterer beteiligter Fachplaner benennen. 2. Der zu prüfende EnEV-Nachweis soll den für die Ausführung vorgesehenen Planungsstand aufweisen und entsprechend datiert und vom Bauherren gekennzeichnet sein. Planungszwischenstände sind nicht Gegenstand der Überprüfung. 3. Das Ergebnis der Überprüfung ist im Formular bauaufsicht156 zu dokumentieren und ggf. zu erläutern. Die (vorläufige) Bestätigung des EnEVNachweises einschließlich möglicher Hinweise und Erläuterungen sind dem Bauherren vor Baubeginn auszuhändigen. 4. Die EnEV-Nachweise sind unter Berücksichtigung der in der Anlage enthaltenen, nicht abschließenden Checkliste bekannter Fehlerquellen zu überprüfen. Die Überprüfung der EnEV-Nachweise erfolgt optional bzw. nach Erfordernis – durch Validitätsprüfung von relevanten Eingabedaten bzw. den Abgleich der relevanten Eingabedaten mit den in den EnEV-Nachweisen (bzw. die im Energieausweis) angegebenen Ergebnisse und – nach Erfordernis – z.B. bei auffälligen Abweichungen, die auf eine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 27 EnEV hinführen können – durch Zeitpunkt: vor Baubeginn – Stichprobenartige Prüfung der vorgelegten energieeinsparrechtlichen Nachweisberechnung vor Baubeginn – Überprüfung von formellen, geometrischen, baulichen und anlagentechnischen Nachweisparametern in einem Umfang, wie er nach Ermessen des PSVeGP für die Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit im konkreten Einzelfall fachlich erforderlich und angemessen ist – Erstellen des Prüfbescheids unter Verwendung des Formulars bauaufsicht156 zur Vorlage auf der Baustelle und zur Aufbewahrung beim Bauherrn. eine gezielte Überprüfung von relevanten Rechnungswegen. - Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes 5. Der PSVeGP überprüft stichprobenhaft auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit (Ausführung Referenzgebäude): - anlagentechnische Eingabedaten: Heiz-, Kühl-, Lüftungs-, Warmwasserkreise, Beleuchtung entsprechend der Gebäudetypologie, Primärenergiefaktoren, ... – geometrische Eingabedaten: Kubatur-, Flächen- und Leitungslängenermittlung – Zonierungen, Wahl der Nutzungsprofile, – Zulässigkeit von Vereinfachungen, thermische Konditionierungen, etc. – U-Werte der relevanten Bauteile der Gebäudehülle (Bauteilkatalog): Wärmeübergangswiderstände, Wärmeleitfähigkeit, Zuschläge für Befestigungsmittel o. ä., opake und transparente Bauteile, Fundamente, etc. – Wärmebrückennachweise: - pauschaler Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,10 bzw. 0,15 W/(m2K) für die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche, d. h. keine rechnerische Überprüfung erforderlich - reduzierter pauschaler Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m2K) für die gesamte übertragende Umfassungsfläche über Anwendung der Planungsbeispielen nach DIN 4108 Bbl. 2, d. h. Überprüfung der Gleichwertigkeitsnachweise in Stichproben (Konstruktionsprinzipien, Wärmedurchlasswiderstände, Referenzwerte vergleichender Berechnungen, Bauteilaufbauten,..) - genaue Berechnung der Wärmebrücken nach den anerkannten Regeln der Technik, d. h. Überprüfung von Regeldetails der relevanten Anschlüsse und von rechnerische Einzelnachweisen. 6. Die Unterlagen müssen prüffähig sein und dafür die erforderlichen und nachvollziehbare Angaben, Kenngrößen, zeichnerischen Darstellungen und sonstige Informationen in Abstimmung mit dem PSVeGP enthalten. Die Unterlagen müssen eine eindeutige Beurteilung der energetisch relevanten Anlagen- und Bauteile ermöglichen (I. A. Maßstab mindestens 1:100). Die Form der Darstellungen, Detaillierungsgrade, u. a. sind im Einzelfall mit dem PSVeGP abzustimmen. Die Unterlagen müssen den aktuellen Planungsstand aufweisen, Planungsänderungen sind dem PSVeGP unverzüglich mitzuteilen. Vorbehaltlich einer vorhabenbezogenen Abstimmung mit dem PSVeGP sind insbesondere folgende Unterlagen und Angaben erforderlich: a) aktuelle, vollständige Plansätze mit der Darstellung des Gebäudes mit - Lageplan, - Grundrissen, Schnitten, Ansichten, Aufsichten (Maßstab = 1:100), in denen die verschiedenen Bauteile der Gebäudehülle und die Zonen eindeutig bezeichnet sind, - Details, - bei bestehenden Gebäuden: Kennzeichnung der Erneuerungs-, Umbau- oder Erweiterungsbauteilen entsprechend §§ 9 Absatz1 Satz 2 oder Absatz 4 und 5 EnEV; b) Bau-, KonstruktionsbeschreibunBaukammer Berlin 2/2012 | 37 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 38 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Befreiung nach § 24 Absatz 2 und § 25 EnEV muss der Bauherr durch Vorlage der behördlichen Bescheids belegen. gen mit Auflistung der verschiedenen Bauteile der Gebäudehülle mit Angaben zu Materialien und Wärmedurchgangskoeffizienten (Bauteilkatalog); c) Angaben zu Nutzungen und Zahl der Nutzeinheiten; d) Brutto-Grundfläche, Höhe des Gebäudes, nachvollziehbare Kubatur- und Flächenermittlung der Gebäudehülle, e) Anlagenbeschreibung der energetisch relevanten Gebäudetechnik mit PHASE II ÜBERPRÜFUNG DER BAUAUSFÜHRUNG nach Baubeginn bis Fertigstellung – - den vorgesehenen thermodynamischen Konditionierungen, - der Wahl der Energieversorgung, - Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien (i.V.m. dem EEWärmeG); f) aktuelle, vollständige Darstellung der Anlagentechnik und Versorgungskreise in Grund- rissen, Schnitten und Schemata mit Angabe der Zonierung von Nutzungsbereichen. g) digitale EnEV-Nachweise des (Fach-)Planers (Papier/ digital in Abstimmung mit dem PSVeGP) mit Angaben zu der verwendeten Software (inkl. Version). h) Angaben zum gewählten Berechnungs- und Nachweisverfahren und Auflistung ggf. getroffener Vereinfachungen einschließlich prüfbare Angaben der Berechnungsschritte" i) Angabe der Art und Nachweisführung bei Änderungen im Bestand: Änderung i.S.d. § 9 Absatz 1 Satz 2 (140%-Regel), Erweiterungen > 50 m2 neu hinzukommender Nutzfläche (§ 9 Absatz 5); j) Zusammenstellung der Eingangsparameter der Berechnungen (inkl. Angaben zu Sonnenschutz, Luftdichtheit etc.); k) bei zonierten Gebäuden zusätzlich: eine Auflistung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche mit Nummerierung und Flächenangaben und Angabe der Nutzungsprofile, ein Plansatz mit Markierung der Zonen und Vermaßung ihrer Grenzflächen; l) Die Rechtmäßigkeit von Abweichungen von der EnEV aufgrund einer erteilten Ausnahme oder 38 | Baukammer Berlin 2/2012 – Stichprobenartige Überprüfung (Sichtkontrolle) der nachweisgerechten Ausführung energetisch relevanter Bau- und Anlagenteile in einem für die Bestätigung der Bauausführung fachlich erforderlichen und angemessenen Umfang (vorhaben bezogene Ermessensentscheidung des PSVeGP). Mitteilung relevanter Abweichungen sowie Bestätigung der nachweiskonformen Bauausführung gegenüber dem Bauherrn in einem Bericht über die Überprüfung der Bauausführung nach § 1 Satz 1 Nr. 2 EnEV-DV Bln (Überprüfungsbericht) unter Verwendung des Formular bauaufsicht157. Grundlagen für die Überprüfung der Bauausführung Der PSVeGP überprüft die Ausführung der energetischen Maßnahmen über die gesamte Dauer der Bauausführung. Dies umfasst das gesamte Bauwerk von der Herstellung des unteren Gebäudeabschlusses bis zur Fertigstellung der Gebäudehülle und den Einbau anlagentechnischer Teile.. Die Verantwortung für die Übereinstimmung der Bauausführung mit den zugrundeliegenden EnEVNachweisen obliegt – im Rahmen ihrer Wirkungskreise – dem Bauherren und den zur Einhaltung der EnEV verpflichteten Fachunternehmen." 1. Der PSVeGP überprüft durch stichprobenhafte Sichtkontrollen die Ausführung aller für die Einhaltung der EnEV relevanten Maßnahmen über die gesamte Dauer der Bauausführung. Der Umfang und die Dichte der Stichproben sind abhängig von – der Komplexität des Vorhabens – der Zuverlässigkeit des ausführenden Unternehmens – der Vergleichbarkeit von Einzelmaßnahmen (gleiche Wandauf- bauten, Fenstertypen, Anlagen, etc.) 2. Dem PSVeGP müssen Namen und Kontaktdaten der Bauleitung bzw. die Fachbauleitung (Bau- und Anlagentechnik) durch den Bauherren benannt werden. 3. Die relevanten Bau- und Anlagenteile sind in funktionsgerechtem und unverbautem frei einsehbarem Einbauzustand zu überprüfen, bevor später auszuführende Arbeiten die Sicht einschränken. Dafür ist der PSVeGP rechtzeitig durch den Bauherrn zu benachrichtigen über – den Bau- bzw. Ausführungsbeginn, – die Ausführung wesentlicher energetisch relevanter und insbesondere später nicht mehr zugänglicher Anlagen- und Bauteile, – die Fertigstellung energetisch relevanter und funktionsgerecht eingebauter Bau- und Anlagenteile. 4. Der PSVeGP legt in gleicher Weise rechtzeitig die zu überprüfende Stichprobe fest. Die Stichprobe soll eine klar definierte (Bau-) Maßnahme (Einbau eines Fensters, Ausführung eines Wandtyps/ Dämmmaßnahmen, Einbau der heizungstechnischen Anlage bzw. Anlagenteile, Dämmung der Leitungen, o. ä.) umfassen. Gleiche Gebäudeeinheiten (z.B. Wohn-/ Bürogeschosse, Nutzungseinheiten, ...) können entsprechend vergleichbarer Merkmale (Nutzung, Größe/ Volumen, Ausstattung, u.a.) zu Typen zusammenfasst werden. 5. Der PSVeGP überprüft stichprobenhaft insbesondere – die Übereinstimmung des wärmeschutztechnischen Aufbaus und die Eigenschaften der wärmeübertragenden Hüllflächenbauteile mit dem EnEV-Nachweis und die Übereinstimmung der relevanten Anlagentechnik mit dem EnEVNachweis u.a. auf Grundlage von Produktnachweisen, -zulassungen, sonstige Datenblättern der verwendeten Bauprodukte und Haustechnikkomponenten – die Bauausführung hinsichtlich der Anforderungen an eine luftdichte Bauweise – die Übereinstimmung der relevanten Anlagentechnik mit dem EnEVNachweis – das Vorliegen von Produktnach- Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 39 Baukammer / Berufspolitik / Bildung weisen bzw. -datenblättern der verwendeten EnEV- relevanten Bauprodukte und Haustechnikkomponenten 6. Die Ergebnisse der Überprüfung sind in einem Überprüfungsbericht zusammen zu fassen (Formular bauaufsicht157). Phase III – ABSCHLUSSPRÜFUNG UND ENERGIEAUSWEISPRÜFUNG" Zeitpunkt: nach Baufertigstellung – – – Abgleich der vorläufigen Nachweisbestätigung aus Phase I mit den Ergebnissen aus Phase II bzw. Feststellung von Abweichungen nach Fertigstellung aller energetisch relevanten Bau- und Anlagenteile. Überprüfung der ggf. überarbeiteten bzw. angepassten EnEV-Nachweise und abschließende Bestätigung der EnEVNachweise. Stichprobenhafte Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Energieausweis in Bezug auf die in der abschließenden Nachweisbestätigung geprüften EnEV- Nachweise und auf den Überprüfungsbericht. Bestätigung des Energieausweises unter Verwendung des Formular bauaufsicht158. 1. Die Bestätigung des Energieausweises erfolgt erst nach Durchlauf der vorausgegangenen "Phasen bzw. auf Grundlage der ggf. aktualisierten Bestätigung der EnEVNachweise. Die Angaben im Energieausweis müssen den nach Baufertigstellung gegebenenfalls angepassten bzw. geänderten EnEV-Nachweisen entsprechen." 2. Der PSVeGP bestätigt dazu die Übereinstimmung der energetischen Kennwerte des Energieausweises mit denen des abschließend bestätigten EnEV-Nachweises unter besonderer Beachtung möglicher Änderungen oder Abweichungen während der Bauausführung oder von Ausnahmen und Befreiungen nach § 24 Abs.2 bzw. § 25 EnEV. Die Rechtmäßigkeit einer Ausnahme oder Befreiung ist zu belegen (s. o.) 3. Die in EnEV-Nachweisen nach § 6 Absatz 1, Satz 3 rechnerisch berücksichtigte Luftdichtheit des Gebäudes auf Grundlage einer Dichtheitsprüfung nach DIN EN 13 829 : 2001-02 ist durch die Vorlage des Prüfberichts über deren Durchführung zu belegen. III. BESTÄTIGUNGEN FÜR ANTRÄGE AUF AUSNAHMEN UND BEFREIUNGEN NACH § 24 ABSATZ 2 UND § 25 EnEV Allgemeines Verantwortlicher Antragsteller für Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen ist der Bauherr bzw. der Eigentümer. PSVeGP bestätigen das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung auf Grundlage einer sachlich und fachlich nachvollziehbaren, prüfbaren und projektbezogenen Begründung des Bauherren. Dafür muss der Bauherr dem PSVeGP entsprechende baufachlich-konzeptionelle Nachweise (§ 24 Absatz 2 EnEV) oder Berechnungen über eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit (§ 25 EnEV) einschließlich aller für die Bewertung der Ausnahme- oder Befreiungsgründe erforderlichen Daten, Unterlagen und Informationen vorlegen. Die Bestätigung des PSVeGP über das Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt schriftlich und formlos gegenüber dem Bauherren. Nicht nachvollziehbare, nicht prüffähige oder nicht schlüssige Begründungen sind ebenfalls schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Bauherren auszuhändigen. Ausnahmen nach § 24 Absatz 2 EnEV Eine Bewertung einer Ausnahme hängt von der Art der Innovation ab und kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Kriterien zur Bewertung i. S. d. EnEV können Vergleiche von Energiekennwerten, Effizienzkennwerten, CO2-Einsparpotentiale zu bekannten Systemen, Bauarten, Energieträgern, o. ä. sein. Beurteilungsgrundlage für den PSVeGP sind a) eine ausführliche und nachvollziehbare Beschreibungen des alternativen Lösungsvorschlags in Bezug auf die Ziele der EnEV (Reduzierung von Wärme-/ Kälteverlusten, optimierte Anlagentechnik, Reduzierung der Primärenergiebedarfe), b) technische Datenblätter, Prüf-, Forschungsberichte, Simulationen c) sonstige Unterlagen und Nachweise Alternative Lösungsansätze, die von den der EnEV zugrunde gelegten, Berechnungsgrundlagen, Technischen Regeln, Normen, etc. nicht bewertet werden können, sind vom Bauherren ggf. unter Einbindung des Fachplaners konzeptionelltechnisch schlüssig und fachlich nachvollziehbar darzulegen. Nachweispflichten nach § 23 EnEV bleiben davon unberührt, mögliche Überschneidungen mit § 23 EnEV insbesondere Absatz 3 sind zu beachten. Mögliche zusätzliche produktbezogene Nachweise sind vom Hersteller im Rahmen eines Produkt- bzw. Verwendbarkeitsnachweises nach den einschlägigen Rechtsvorschriften zu führen. Befreiungen nach § 25 EnEV Die zuständige Bauaufsicht kann von (einzelnen oder allen) Anforderungen der EnEV befreien, wenn die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere dann vor, wenn – die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer (Neubau) bzw. innerhalb einer angemessenen Frist (bestehende Gebäude) durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können (§ 25 Absatz 1 EnEV), – ein Eigentümer/ Bauherr zum gleichen Zeitpunkt oder in nahem zeitlichen Zusammenhang mehrere Pflichten nach dieser Verordnung oder zusätzlich nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften aus Gründen der Energieeinsparung zu erfüllen hat und die dadurch resultierende persönliche wirtschaftliche Belastung nicht zumutbar ist (§ 25 Absatz 2 EnEV), Für die Bewertung einer unbilligen Härte nach § 25 Absatz 1 EnEV muss der Bauherr bzw. der Eigentümer die Aufwendungen (anfallende Gesamtkosten) der energetischen Maßnahme den zu erwartenden Einsparungen zum Zeitpunkt X (übliche Nutzungsdauer, angemessene Frist) gegenüberstellen (Bilanzierung). Die Bilanzierung wird u. a. beeinflusst durch die a. (Anfangs-)Investitionskosten/ Kredite: Laufzeiten, Zins- und Tilgungssätze, b. Instandhaltungskosten (Betrieb, Versicherung, etc. insbes. bei Anlagen) Baukammer Berlin 2/2012 | 39 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 40 Baukammer / Berufspolitik / Bildung c. zu erwartenden Nutzungsdauern (Neubau) bzw. Restnutzungsdauern (Bestand) eines Gebäudes (Bauteile, Anlagen, Mittel Gesamtgebäude), d. zu erwartende Energiepreissteigerung, e. zu erwartenden Inflationsraten: Schätzungen auf Grundlage verfügbarer Daten von Wirtschaftsinstituten f. eingesparte Energiekosten (Primär-/ Verbrauchsenergie) g. zu erwartender Wertsteigerungen der Immobilie h. Einnahmen durch Modernisierungsumlagen (EnEV-begründete Modernisierung) bei nicht selbstgenutzten Gebäuden o. ä. IV. ANLAGE: BEKANNTE FEHLERQUELLEN 1 in EnEV-Nachweisen: 1.1 Bezug auf überholte Fassungen der EnEV oder DIN-Normen unzulässige Änderung des Referenzgebäudes unzulässige Änderung der festen Randparameter zu Klimastandort, Luftwechselrate, internen Wärmegewinnen, Nachtabschaltung etc. Lücken bei der Flächenermittlung der Gebäudehülle Lücken bei der Erfassung der Kubatur Lücken bei der Definition der thermischen Systemgrenze Wärmebrückenzuschlag falsch / nicht nachgewiesen fehlender Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes bei der U-Wert-Berechnung: falsche Wärmeübergangswiderstände und fehlende Berücksichtigung von Luftspalten und Befestigungen 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 40 | Baukammer Berlin 2/2012 1.10 fehlerhafte Wahl der Temperaturkorrekturfaktoren 1.11 fehlerhafte Erfassung der Flächen (Rohbaubezug), Ausrichtung und Verschattung von Fenstern 1.12 Wahl des falschen Berechnungsverfahren für Nichtwohngebäude 1.13 Fehler bei der Zuordnung, Nummerierung und Flächenerfassung der Zonen nach Nutzungsbereichen 1.14 unzulässige Wahl eines Einzonenmodells 1.15 unzutreffende Wahl der Nutzungsprofile 1.16 unzulässige Änderung der Nutzungsprofile 1.17 fehlende oder fehlerhafte Erfassung der Zonen-Grenzflächen 1.18 unzutreffende Eingaben zu Anordnung, Länge und Dämmung der Rohrleitungen 1.19 unzutreffende Eingaben zu Aufstellort und Art von Wärmeerzeuger und Speicher 1.20 fehlender Nachweis bei individuellen Ansatz des KWK-Anteils bei Fernwärme 1.21 Widerspruch zwischen Temperaturen und Heizsystemen 1.22 fehlende Berücksichtigung der Zirkulationsleitung des TWW-Netzes 1.23 fehlende Berücksichtigung des elektr. Nachheizregisters bei Lüftungsanlagen 1.24 fehlende oder fehlerhafte Angaben zum Wärmerückgewinnungsgrad 1.25 fehlende Berücksichtigung der Feuchteregulierung 1.26 Tageslichtversorgung unzutreffend / nicht nachgewiesen 1.27 u.v.m. 2 bei der Bauausführung: 2.1 Abweichungen von vorgegebenen Materialkennwerten, Konstruktionen und Komponenten nicht versenkte / thermisch 2.2 2.14 getrennte Verdübelung der Dämmung offene oder mit Kleber verfüllte Stossfugen zwischen Dämmplatten durch offene Klebefugen hinterlüftete Dämmung U-Wert der Fenster nicht nachgewiesen ungeplante Wärmebrücken nicht luftdichter Anschluss von Fenstern und Türen Lücken, Beschädigungen oder mangelhafte Befestigung der Luftdichtheitsfolie unzureichende Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen fehlender hydraulischer Abgleich abweichende Einstellung der Steuerung (Heizkurve, Systemtemperaturen...) fehlende oder unzureichende Fachunternehmererklärungen fehlende oder fehlerhaft eingebaute Nachströmöffnungen für Abluftanlagen u.v.m 3. beim Energieausweis: 3.1 geänderte Ausführung nicht berücksichtigt (Dämmstoffe, Fenster, An-lagenkomponenten,...) Änderungen nicht nachvollziehbar ausgewiesen Änderungen berücksichtigt, aber EnEV-Kennwerte nicht eingehalten Luftdichtheitsmessung vorausgesetzt oder wegen WRG erforderlich, aber nicht nachgewiesen Fehlerhafter Bezug auf gültige Fassung der EnEV gemeinsamer Ausweis für gemischt genutzte Gebäude 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 2.11 2.12 2.13 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 41 Baukammer / Berufspolitik / Bildung KlimaSchutzPartner des Jahres 2012 ausgezeichnet Die KlimaSchutzPartner des Jahres 2012 stehen fest. Der renommierte Klimaschutzpreis der Berliner Wirtschaft wurde am 23. Mai im Rahmen der Berliner Energietage bei einer Festveranstaltung vor mehr als 200 Gästen verliehen. Die Auszeichnung des Bündnisses der KlimaSchutzPartner prämierte praxisnahe Berliner Klimaschutzprojekte in den Kategorien „Erfolgreich realisierte Projekte“, „Erfolgversprechende und innovative Planungen“ sowie „Anerkennungspreis für öffentliche Einrichtungen“. Die Laudatoren in diesem Jahr waren Christian Gaebler, Staatssekretär für Verkehr und Umwelt, Dr. Jens Karstedt, Präsident der Baukammer Berlin und Stephan Schwarz, Präsident der Handwerkskammer Berlin. Mitte hinten Dr.-Ing. Jens Karstedt, rechts daneben Dipl.-Ing. Markus Wolfsdorf mit den Preisträgern Für „Erfolgreiche und innovaDer Wettbewerb „Klimative Planungen“ in der KateSchutzPartner des Jahgorie B wurden die Deimel res“ steht seit 2002 für Oelschläger Architekten für Berliner Leuchtturmprodie Umsetzung des ersten 7Dr.-Ing. Jens Karstedt jekte in den Bereichen geschossigen NullemissionsKlimaschutz und Enerhauses ausgezeichnet. Das gieeffizienz. Jährlich bewerben sich zahlProjekt überzeugte die Jury durch seine reiche Berliner Projekte aus unterschiedliaußerordentlich hohe Energieeffizienz chen Branchen und Bereichen mit innovaund weist bereits heute den Weg in die tiven Ideen und Vorhaben. Zukunft. Den „Anerkennungspreis für In der Kategorie A für „Erfolgreiche Projekte“ wurde die ECOPLAN GmbH für die energetische Sanierung einer Wohnanlage geehrt, durch die eine CO2-Reduktion von 84% erreicht wird. Neben den energetischen Anforderungen bildete der Erhalt des ursprünglichen Gebäudecharakters einen besonderen Schwerpunkt. öffentliche Einrichtungen“ in der Kategorie C erhielt die Berliner Stadtreinigung mit einem innovativen Hybrid-Entsorgungsfahrzeug. Ein wasserstoffbetriebenes Brennstoffzellensystem ermöglicht deutlich reduzierte Lärm- und Abgasemissionen sowie Kraftstoffeinsparungen von ca. 30%. Die Bewerbungen sind während der Berliner Energietage als Posterpräsentation ausgestellt und werden in Kürze auf der Internetseite www.klimaschutzpartnerberlin.de veröffentlicht. Das Bündnis „KlimaSchutzPartner Berlin“ ist ein Zusammenschluss von Architektenkammer Berlin, Bauindustrieverband BerlinBrandenburg e.V., Baukammer Berlin, Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V., BFW Berlin-Brandenburg e.V., Handwerkskammer Berlin, IHK Berlin, Investitionsbank Berlin, TSBInnovationsagentur Berlin GmbH und Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsbauunternehmen e.V. Der Preis „KlimaSchutzPartner des Jahres“ wird auch unterstützt durch die Vattenfall Europe AG. Geschäftsmodell Deutschland in Gefahr 8 Mrd. Euro Wertschöpfungsverlust durch fehlende Ingenieure Der deutschen Wirtschaft fehlen immer mehr Ingenieure. Im Vergleich zu 2010 hat sich im vergangenen Jahr die Situation noch einmal drastisch verschärft: Im Jahresdurchschnitt 2011 konnten 72.000 offene Ingenieurstellen nicht besetzt werden. Der durch die Nichtbesetzung entstandene Wertschöpfungsverlust für die deutsche Wirtschaft beträgt knapp acht Milliarden Euro. Dies zeigt die aktuelle Studie ‚Ingenieure auf einen Blick 2011/12‘, die der VDI und das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) auf der Hannover Messe präsentierten. Willi Fuchs. „Der aktuelle VDI/IW-Ingenieurmonitor für März 2012 weist aus, dass in Deutschland derzeit 110.400 offene Ingenieurstellen existieren. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Erhebung im August 2000.“ „Die aktuellen Zahlen sind alarmierend und der Abwärtstrend setzt sich auch in diesem Jahr fort“, erklärt VDI-Direktor Dr. Ingenieurmangel massive Bedrohung für Geschäftsmodell Deutschland Wie wichtig Ingenieure für den Motor des Baukammer Berlin 2/2012 | 41 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 42 Baukammer / Berufspolitik / Bildung Technologie- und Innovationsstandorts Deutschland sind, zeigt der wirtschaftliche Wertschöpfungsbeitrag dieser Berufsgruppe. „Im Jahr 2011 betrug er mindestens 178 Milliarden Euro“, so IWGeschäftsführer Dr. Hans-Peter Klös. In den Branchen mit der höchsten Ingenieurdichte – technische Forschungsund Entwicklungs-Dienstleistungen, Elektroindustrie, Maschinenbau, Fahrzeugtechnik sowie IT und Telekommunikation – werden im Jahr rund 73 Milliarden Euro in die Entstehung von Innovationen investiert. Dies entspricht 60 Prozent der gesamten Innovationsaufwendungen Deutschlands. Der Erfolg der wichtigen Ingenieurbranchen zeigt sich auch bei den Exporten. Sie erreichten im Jahr 2011 zusammengenommen ein Volumen an Güterexporten und Dienstleistungseinnahmen aus dem Ausland in Höhe von 562 Milliarden Euro. Dies entspricht einem Anteil an den gesamten Ausfuhren und der Dienstleistungseinnahmen aus dem Ausland in Höhe von 44,8 Prozent. „Die Zahlen sprechen für sich. Wenn wir die Ingenieurlücke nicht schließen können, wird der weiter fortschreitende Fachkräfteengpass zu einer massiven Bedrohung des Geschäftsmodell Deutschlands führen“, macht Klös deutlich. Bildungsaufsteiger mit besten Chancen im Ingenieurberuf Deutschland fehlt es am Ingenieurnachwuchs: In keinem anderen Land Europas sind so viele ältere Ingenieure am Arbeitsmarkt wie in Deutschland. 21 Prozent, also jeder fünfte erwerbstätige Ingenieur, kommen aus dem Alterssegment 55+. Folglich werden in den kommenden Jahren in großem Ausmaß Ingenieure aus dem aktiven Erwerbsleben ausscheiden. Potenziale für kommende Ingenieurgenerationen können insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, deren Eltern keine Akademiker sind, liegen. In keinem anderen Fach haben so viele Hochschulabsolventen Eltern ohne akademische Abschlüsse, Ingenieure sind damit die Bildungsaufsteiger par exellence. Technische Bildung in Lernprogrammen der Schulen verankern Doch trotz steigender Absolventenzahlen wird Deutschlands Bedarf an hochqualifizierten Ingenieuren langfristig nicht gedeckt und die Ingenieurlücke nicht geschlossen werden. „An der demografischen Entwicklung können wir nichts ändern. Wir müssen aber dafür sorgen, dass technische Bildung in den Lehrprogrammen der Schulen verankert wird. Ohne diesen Schritt ist die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unseres Landes dauerhaft nicht mehr zu halten“, warnt Fuchs. Über den VDI Der VDI Verein Deutscher Ingenieure e.V. ist Sprecher der Ingenieure und der Technik. Mit seinen fast 150.00 Mitgliedern ist der VDI der größte technisch-wissenschaftliche Verein Europas. Als gemeinnützige und unabhängige Organisation ist er zentraler Ansprechpartner für technische, berufliche und politische Fragen. Sein starkes Netzwerk unterstützt den Austausch zwischen Industrie, Wissenschaft, Gesellschaft, Politik und Ingenieuren. Der VDI gestaltet Lösungen für relevante Zukunftsfragen mit dem Ziel, den Standort Deutschland nachhaltig zu stärken. Quelle: Verein Deutscher Ingenieure Ehrung Frau Karola Althaus, Präventionsexpertin der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, hat im Auftrag des Vorstandes Herrn Dipl.-Ing. (FH) Marco Ilgeroth „in Anerkennung seiner Verdienste um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz“ geehrt und gedankt. Herr Ilgeroth hat bereits an der Technischen Fachhochschule Berlin (heute: Beuth Hochschule für Technik Berlin) regelmäßig und erfolgreich an den Veranstaltungen über Sicherheitstechnik teilgenommen und so den Einstieg für die Zusatzausbildung als Fachkraft für Arbeitssicherheit erreicht, die er dann bei der Tiefbau-Berufsgenossenschaft schon als Student zum Abschluss brachte. Danach folgte die Zertifizierung als Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo). Diese Aufgabe nimmt er u. a. seit mehr als 10 Jahren für zahlreiche Projekte in der gesamten Bundesrepublik wahr. Auch wir gratulieren ihm ganz herzlich zu dieser Ehrung und Anerkennung – verbunden mit den besten Wünschen für eine erfolgreiche Zukunft. Prof. Dipl.-Ing. Günter Hanschke 42 | Baukammer Berlin 2/2012 Neue Bezeichnung der Fachgruppe 6 Nach einer Satzungsänderung betreut die Fachgruppe 6 mit ihren Mitgliedern u. a. nachfolgende Gebiete: Brandsicherheit, Geotechnik, Projektsteuerung, Sicherheits- und Umwelttechnik sowie andere Fachrichtungen Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 43 Denkmalschutz und -pflege König-Ludwig-Brücke in Kempten wurde Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst Am 20. April 2012 wurde die König-Ludwig-Brücke in Kempten mit einem Festakt als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet. Die 1852 eingeweihte König-LudwigBrücke über die Iller ist ein einzigartiges Denkmal des frühen Eisenbahnzeitalters. Sie ist weltweit eine der ältesten erhaltenen hölzernen Eisenbahnbrücken. Der fünf Meter hohe hölzerne Träger aus Gitterwerk wurde nach dem Howschen System konstruiert. Er ruht auf zwei ca. 25 Meter hohen Natursteinpfeilern. Die Lichtweiten der drei Brückenabschnitte über die Iller betragen (von West nach Ost) ca. 35 m, 52 m und 26 m. In Bayern ist die König-Ludwig-Brücke das zweite und bundesweit das elfte Bauwerk, welches mit dem von der Bundesingenieurkammer verliehenen Titel geehrt wird. Damit steht sie in einer Reihe mit so bedeutenden Ingenieurbauwerken wie dem Schiffshebewerk Niederfinow, dem Stuttgarter Fernsehturm und der Fleischbrücke Nürnberg. Die heute als Fuß- und Radwegbrücke genutzte König-Ludwig-Brücke war außerdem eines der ersten Bauwerke in Deutschland, dessen Tragelemente nicht empirisch, sondern auf Grundlage theoretischer Überlegungen bemessen wurde. Die nahezu im Originalzustand erhaltene Brücke markiert damit auch den Übergang von der empirischen zur theoretisch begründeten Konstruktion. Ohne Übertreibung ist sie als weltweit einzigartiges Monument der Bautechnik anzusehen. Der Festakt an der König-Ludwig-Brück begann um 11:00 Uhr. Am Bauwerk wurde eine Ehrentafel enthüllt. Neben dem Oberbürgermeister der Stadt Kempten, Herrn Dr. Ulrich Netzer, sprachen die Präsidenten der Bundesingenieurkammer und der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Hans-Ullrich Kammeyer und Dr.-Ing. Heinrich Schroeter. Im Anschluss an den Festakt wurde um 12:15 Uhr im Alten Kraftwerk die von der Bundesingenieurkammer herausgegebene neue Broschüre über die KönigLudwig-Brücke vorgestellt. Den Festvortrag hielt der Autor der Broschüre, Prof. Dr.-Ing. Stefan M. Holzer, der in seinem genau recherchierten Text neben bekannten auch viele unbekannte Fakten über Kemptens baukulturelles Kleinod zusammengetragen hat. Auf den insgesamt 94 Seiten der reich illustrierten Broschüre werden auf allgemeinverständliche Weise das interessante historische Umfeld und die Bedeutung der Brücke für die Geschichte des Bauingenieurwesens aufgezeigt. Dabei kommen auch die zeitgenössischen Ingenieure selbst zu Wort. Dem Leser wird ein überaus lebendiger Eindruck von dem regen inter-nationalen Gedankenaustausch, der die innovationsfreudige Zeit um die Mitte des 19. Jahrhunderts charakterisierte, vermittelt. Die Publikation, die als Band 11 der Schriftenreihe zu den Historischen Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland erschienen ist, kann zum Preis von 9,80 bei der Bundesingenieurkammer (Tel.: 030-25342900), im Internet unter www.bingk.de/order-hw oder im Buchhandel bestellt werden. Die Aktion „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Rahmen der Initiative Baukultur und dem gleichnamigen Förderverein unterstützt. Baukammer Berlin 2/2012 | 43 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 44 Denkmalschutz und -pflege 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Buchholz (SPD) vom 21. Februar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2012) und Antwort Ausbau von Havel und Spree (II): Ist der vollständige Neubau der Freybrücke wirklich alternativlos und lässt sich ein Verkehrschaos vermeiden? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchem Jahr wurde die Spandauer Freybrücke über die Havel errichtet und erstmals für die Überfahrung freigegeben? konstruktiven bzw. gestalterischen Besonderheiten wurde die Brücke unter Denkmalschutz gestellt? Frage 2: Wie stark wurde die Brücke im Zweiten Weltkrieg zerstört? Kam ihr Wiederaufbau bautechnisch einem Neubau gleich oder wurden wesentliche Konstruktionselemente erhalten? Antwort zu 3: Die Freybrücke steht seit dem 28. September 1995 unter Denkmalschutz. Die historische und städtebauliche Bedeutung der Brücke liegt in ihrer Zugehörigkeit zur Heerstraße als einer der meistbedeutenden Straßenzüge Berlins sowie in ihrer Wirkung in der Havel-Havellandschaft. Die künstlerische Bedeutung liegt in der erhaltenen Gesamtform und der technischen und künstlerischen Einzeldurchbildung (z. B. Geländer). Antwort zu 2: 1945 wurde die Brücke am südöstlichen Pfeiler neben der Havel gesprengt. Infolge der Sprengung stürzte das Hauptfeld der Brücke in die Havel und die beiden angrenzenden Randfelder wurden ebenfalls schwer beschädigt. Frage 4: Wann und mit welchem Ergebnis wurde das Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Freybrücke im Rahmen des „Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17“ (Ausbau der Wasserstraßenverbindung Hannover-MagdeburgBerlin) abgeschlossen? Der Wiederaufbau in den Jahren 1949 – 1951 ist nicht einem Neubau gleichzusetzen, da weitestgehend wesentliche Elemente der Ursprungskonstruktion nach Ausbau und Aufarbeitung wiederverwendet wurden. Zudem wurden durch die Sprengung unkontrollierte Belastungen in die Unterbauten der Brücke eingeleitet, die zu irreparablen Vorschädigungen der Brückengründung geführt haben. Antwort zu 4: Der Planfeststellungsbeschluss wurde am 01.07.2010 erlassen. Die Ergebnisse sind im Planfeststellungsbeschluss umfangreich dokumentiert und festgeschrieben und in der weiteren Planung umgesetzt worden. Das Planfeststellungsverfahren zur Freybrükke war ein selbständiges Verfahren im Rahmen des „Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17“ (VDE). Antwort zu 1: Die Freybrücke wurde in den Jahren 1909/10 errichtet und anschließend dem Verkehr übergeben. Frage 3: Wann und aufgrund welcher 44 | Baukammer Berlin 2/2012 Frage 5: Welche Gründe führten zu der Entscheidung für einen Neubau der Freybrücke? Sind diese in den letzten Jahren erneut überprüft worden (z.B. aktuelle Messungen der tatsächlichen Durchfahrtshöhe)? Welche alternativen Möglichkeiten z.B. einer Sanierung der denkmalgeschützten Brücke wurden im Vorfeld geprüft bzw. wie hoch wären die Kosten hierfür? Antwort zu 5: Eine Studie aus dem Jahr 1999, in der Instandsetzungs- und Neubauvarianten untersucht wurden, hat ergeben, dass bei dem Alter der Konstruktion weitere Materialschäden mit damit verbundenen unkalkulierbaren Kosten zu erwarten sind. Bei einer Erhaltung und Instandsetzung der vorhandenen Brücke ist deshalb mit Kosten in Größenordnung eines Ersatzneubaus zu rechnen, ohne dass das Bauwerk die Wertigkeit eines Neubaus erreicht. Der notwendige Ersatzneubau ermöglicht die Anhebung der Brücke im Rahmen des VDE Nr. 17. Frage 6: Ist ein Erhalt einzelner denkmalgeschützter Elemente der Brücke geplant und wenn ja, welcher und wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Obwohl keine Forderung des Denkmalschutzes hinsichtlich des Erhaltes historischer Elemente vorlagt, wurde untersucht, einzelne Teile wie z.B. das Geländer in die Neubauplanung zu integrieren. Dies ist jedoch aufgrund der geltenden Sicherheitsanforderungen zu Leit- und Schutzeinrichtungen nicht realisierbar. Frage 7: Mit welchen Kosten für das gesamte Neubauvorhaben Freybrücke inkl. Behelfsbrücke rechnet der Berliner Senat und welcher Anteil daran wird u.a. als Vorteilsausgleich zu Lasten des Berliner Haushaltes gehen? Antwort zu 7: Das Neubauvorhaben wurde mit ca. 33 Mio. € Gesamtkosten veranschlagt. Der Anteil für Berlin beträgt ca. 5,4 Mio. €. Frage 8: Zu welchem Zeitpunkt rechnet der Senat mit dem Beginn der Arbeiten für den vorgesehenen Bau einer Behelfsbrücke und den Abriss bzw. Neubau der Freybrücke? Für welchen Zeitraum wird der Verkehrsfluss zwischen Spandau und der City über die Heerstraße insgesamt beeinträchtigt sein? Antwort zu 8: Voraussichtlich im IV. Quartal 2012 wird mit der Errichtung dieser Behelfsbrücke begonnen werden. Die Fertigstellung des Brückenneubaus ein- Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 45 Denkmalschutz und -pflege schließlich Rückbau der Behelfsbrücke wird nach gegenwärtiger Planung 2015 sein. Frage 9: In welchem Maße wird die Verkehrsleistung der Heerstraße voraussichtlich während der Arbeiten an der Behelfsbrücke bzw. der Freybrücke eingeschränkt sein und welche Beeinträchtigung für den ÖPNV bzw. den privaten Verkehr wird erwartet? Antwort zu 9: Um eine adäquate Verkehrsabwicklung während der Bauzeit sicherzustellen, wird eine Umfahrung nördlich der bestehenden Brücke eingerichtet. Diese Behelfsbrücke erhält insgesamt vier Fahrstreifen: zwei stadteinwärtsführende und zwei stadtauswärtsführende Fahrspuren wie die vorhandene Bestandsbrücke. Dennoch können kurzfristige Beeinträchtigungen des Verkehrs aus der Bautätigkeit nicht ausgeschlossen werden. Frage 10: Welche Verlagerungen der Verkehrsströme der Heerstraße erwartet der Senat während der Abriss- bzw. Neubauphase? Antwort zu 10: Keine wesentlichen und planmäßigen Verlagerungen der Ver- kehrsströme, außer über die Behelfsumfahrung. Frage 11: Wie soll nach aktuellem Planungsstand die Verkehrsabwicklung während der Arbeiten an der Freybrück erfolgen? a) Wie viele Fahrspuren werden auf der Heerstraße für jede Fahrtrichtung zur Verfügung stehen und wird die Spurenanzahl je Richtung entsprechend dem Verkehrsaufkommen anpassbar sein? b) Über welche Verkehrswege soll eine Umfahrung der Freybrücke bzw. der Heerstraße erfolgen? Wie und wo werden die Autofahrer hierüber in den Medien und vor Ort informiert? c) Welche Maßnahmen planen der Senat bzw. die BVG, um auch für den Zeitraum der Bauarbeiten eine attraktive ÖPNVVerbindung von Spandau in die Innenstadt zu gewährleisten? d) Welche Möglichkeiten zur Unterstützung eines leistungsfähigen ÖPNVAngebotes bietet die Einrichtung einer Busfahrspur auf der Behelfsbrücke und ist eine solche geplant, bzw. wenn nein, warum nicht? Antwort zu 11: a) Auf der Behelfsbrücke stehen wie auf dem Bestandsbauwerk 2 Fahrspuren für jede Fahrtrichtung zur Verfügung. Eine Anpassung der Spurenanzahl im Umfahrungs-/Brückenbereich ist nicht vorgesehen. b) Über die Behelfsumfahrung. Informationen erfolgen über die übliche Pressemitteilung vor Baubeginn. c) Es sind keine über den Bestand hinausgehenden Maßnahmen geplant. d) Die Behelfsbrücke ist ca. 143 m lang. Die Errichtung einer Busfahrspur würde für den restlichen Verkehr eine 50% Einschränkung bedeuten, darum wird diese - wie im Bestand - nicht veranlasst. Berlin, den 18. April 2012 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. April 2012) Fachlich fit mit Beuth: Wir haben die passende Literatur! Ab 1. Juli gelten die Eurocodes Bauaufsichtliche Einführung – keine Übergangsfrist Üb 50 Fac hti te Kommentare Normen-Handbücher Umfassende Informationen zu allen Publikationen unter: Praxisbücher er l ≤≥ www.beuth.de/eurocode Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 46 Denkmalschutz und -pflege Friedrich II, König von Preußen und das Bildungssystem Dipl.-Ing. Sven Cordewinus Wir begehen in diesem Jahr den 300. Geburtstag von Friedrich II König von Preußen (24.1.1712 bis 17.8.1786). Schnell waren wir uns im Baukammerausschuss Denkmalschutz einig, dass wir anlässlich dieses Jubiläums zu ausgewählten „Friedrich Themen“ im Baukammerheft veröffentlichen wollen. Es gehört zu den allgemein bekannten Verdiensten Friedrichs, dass er das preußische Bildungssystem reformiert und hunderte von Schulen hat bauen lassen. Die sich nun anschließende Recherche gab jedoch Anlass, seine Verdienste differenziert zu betrachten. Als einer der wichtigsten Förderer des Schulwesens in deutschen Landen verordnete am 28. Oktober 1717 der preußische König Friedrich Wilhelm – also Friedrichs Vater – das „Edikt zur allgemeinen Schulpflicht“. „Wir vernehmen missfällig und wird verschiedentlich von denen Inspectoren und Predigern bey Uns geklaget, dass die Eltern, absonderlich auf dem Lande, in Schickung ihrer Kinder zur Schule sich sehr säumig erzeigen, und dadurch die arme Jugend in grosse Unwissenheit, so wohl was das lesen, schreiben und rechnen betrifft, als auch in denen zu ihrem Heyl und Seligkeit dienenden höchstnötigen Stücken auffwachsen laßen.“[A] Zu dieser Zeit (1717) gab es in Preußen nur 320 Dorfschulen. Am Ende der Regierungszeit König Friedrich Wilhelms im Jahr 1740 war die Anzahl der Schulen bereits auf 1480 angestiegen [A]. Es ist nicht davon auszugehen, dass es sich tatsächlich um mehr als 1000 Schulneubauten handelte. Obwohl der König das Baumaterial kostenlos zur Verfügung stellte, wurden im überwiegenden Teil der Landgemeinden vorhandene Räumlichkeiten für den Schulbetrieb genutzt. Eine effiziente und ordnungsgemäße Verwaltung, Steuererhebung und Militärorganisation ist nur möglich, wenn alle Beteiligten (Bürger, Bauern und Verwaltung) lesen und schreiben können. Daher sollte jedes Kind (nicht nur Jungen sondern auch Mädchen) am Ende der Schulzeit lesen und schreiben sowie den Katechismus auswendig können. (Katechismus: Handbuch zur Unterweisung in christlichen Fragen) Zu seinem Regierungsantritt 1740 konnte Friedrich II daran anknüpfen und die Bemühungen seines Vaters fortsetzen. In einem Edikt vom 13.10.1740 erließ er: „…wie in Preußen verschiedene Leute sich in dem Sinn kommen ließen, als ob es nunmehr bei dem Kirchen-, Universitäts- und Schulwesen wieder auf den alten unordentlichen Fuß komme - alle von seines in Gott ruhenden Herrn Vaters Majestät in Schulsachen erlassenen Befehle und Reglements, daß selbige in der völligen Kraft, Autorität und Verbindlichkeit sein und bleiben sollten.“ (1) S. 10. In diesem Sinne ermahnte der König am 29.10.1741 seine Adligen und erinnerte sie an die „Pflicht … sich der Schulen in ihren Dörfern mit Eifer anzunehmen“ Er befahl „… daß in der Zeit von einem halben Jahr die nötigen Schulen in den adligen Dörfern gebaut sein sollten“. (1) S.9 Er ordnete strenge Kontrollen durch seine Amtshauptleute an, die entsprechende Nachweise zu fordern hatten. Es half nichts. Der Befehl wurde bis auf wenige Ausnahmen einfach ignoriert. Die Schlesischen Kriege (1740 - 42, 1744/45) erforderten andere Prioritäten. Die eingerichteten Schulen waren – wir würden heute sagen – „chronisch unterfinanziert“. Für den Betrieb der Schulen waren auf den Adelsgütern die Adligen und nur auf den landeseigenen Domänengütern der Staat verantwortlich. Die Bezahlung der Schuldiener (Lehrer) war schlecht und reichte nicht zum Überleben. Die Ausübung von Nebenerwerben war überlebensnotwendig und üblich. Die Schulmeister waren oftmals gleichzeitig Küster, Schneider und/oder sie züchteten Seidenraupen oder Ziegen (im Volksmund die „Beamtenkuh“). Die Unterkunft erfolgte meistens im Schulhaus – oft in Kombination als Schul- und Bethaus mit kleinem angegliedertem Stall. Das Gemälde des Johann Peter Haase von 1846 zeigt im Stil der Romantik wie man sich den Schulbetrieb im 18. Jahrhundert vorstellen muss. Nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges (1756 – 63) widmete sich Friedrich wieder dem Schulsystem. Während des Krieges bemerkte er, dass die „sächsischen Bauern meißt gebildeter und gewandter wären als die brandenburgischen“ (2) S. 497 und schrieb dies dem besseren Unterricht zu. Abb 1 „Preußischer Schulmeister“ Johann Peter Hasenclever, Öl, 1846 [A] 46 | Baukammer Berlin 2/2012 In der Einleitung des General=Landschul=Reglement vom 12.8.1763 stellte Friedrich fest „Demnach Wir zu Unserem höchsten Missfallen selbst wahrgenommen, daß das Schulwesen und die Erziehung der Jugend auf dem Lande bisher in Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 47 Denkmalschutz und -pflege äußersten Verfall geraten und Insonderheit durch die Unerfahrenheit der mehresten Küster und Schulmeister die jungen Leute auf den Dörfern in Unwissenheit und Dummheit aufwachsen: so ist es unser so wohlbedachter als ernster Wille, daß das Schulwesen auf dem Lande in allen unseren Provinzen auf einen besseren Fuß als bishero gesetzet und verfasset werden soll…“ (1) S. 113 Der allgemeine schlechte Bildungsstand der Schulmeister wurde zwar durch ihn in vielen seiner Schriften beklagt, gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass auf Betreiben Friedrichs auch aus Kostengründen viele der Schulmeisterstellen mit ehemaligen meist invaliden Soldaten besetzt wurden. Für gut gebildete Schulmeister (Lehrer) bzw. deren Ausbildung stand nur sehr wenig Geld zur Verfügung. Auch wollte er es mit der Bildung natürlich nicht übertreiben. In einem Kabinettschreiben an den Etatsminister von Zedlitz vom 5.9.1779 formulierte er: „es ist auf dem platten Land genug, wen sie ein bisgen lesen und schreiben lernen, wissen sie aber zu viel, so laufen sie in die Städte und wollen Secretairs oder so was werden; deshalb muß man auf’m platten Lande den Unterricht so einrichten, dass sie das Nothwendige, was zu ihrem Wissen nöthig ist lernen, aber auch in der Art, dass die Leute nicht aus den Dörfern weglaufen, sondern hübsch da bleiben.“ (1) S.170 Uns mag heute verwundern, dass es keine konkreten Bauvorschriften für Schulgebäude gab. In einer Art Durchführungsverordnung zum General=Landschul=Reglement für die katholischen Abb 2 Schul- und Bethaus Wuschewier, Länder fordert er „...bei der Erbauung neuer Schulhäuser soll darauf gehalten werden, daß für den Unterricht eine abgesonderte, lichte und nach der Zahl der Kinder proportionierte Schulstube vorhanden ist“ (1) S. 19. Die Realität wird wohl anders ausgesehen haben. Von den Neubauten abgesehen wurde der Schulbetrieb zu großen Teilen in vorhandenen Baulichkeiten abgehalten. Vom Grauen Kloster in Berlin (eine der ältesten höheren Schulen Berlins) ist aus dieser Zeit eine Eingabe des Direktors Büsching an den König zum Zustand der Schulräume überliefert. „Die Klassen des Gymnasiums zum grauen Kloster liegen fast sieben Fuß tief in der Erde, sind wahre Keller, dunkel und Foto: Ziggybln-wikilo-vesmonuments, Wikipedia wegen des vielen Selphes für die Lehrer und Schüler höchst ungesund“ (1) S. 32 Auch bei den wenigen Schulneubauten auf dem Lande hat sich an der Gestaltung und Einrichtung der Gebäude kaum etwas gegenüber der Amtszeit seines Vaters geändert. Sie waren meist einfache eingeschossige Fachwerkhäuser mit Lehmausfachung und Rieddächern und bestanden üblicherweise aus einem Schul- und Betsaal, einer Lehrerwohnung und dazugehörige Stallungen für Kleintiere und Bevorratung. Errichtet wurden sie bei den in Brandenburg vorherrschenden Angerdörfern in der Regel auf dem Anger – also dem gemeindeeigenem Zentrum des Dorfes in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche. Nur selten wurden Steinhäuser errichtet. Im Oderbruch östlich von Berlin wo nach der Trockenlegung 1747 bis 1763 eine Vielzahl von Gebäuden errichtet wurden gibt es in Wuschewier ein Schul- und Bethaus von 1764 welches im ursprünglichen Zustand erhalten geblieben ist. (siehe Abb. 2) Das Gebäude kann nach Voranmeldung beim Evangelischen Pfarramt Neutrebbin, Hauptstr. 77, Telefon: (033474) 3 05 für Gruppen besucht werden. Abb 3 Schulgebäude Reckahn 1773, Foto: eigenes Archiv Friedrich erkannte also schon frühzeitig die Notwendigkeit eines guten Bildungssystems. Es mangelte auch nicht an guten Vorsätzen und Einsichten. Leider fehlte ihm das nötige Geld seine guten Vorsätze gegen den häufigen Widerstand der adligen Grundbesitzer durchzusetzen. Es gab aber auch GrundbesitBaukammer Berlin 2/2012 | 47 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 48 Denkmalschutz und -pflege zer, die auf eigene Kosten in ihren Dörfern Schulen bauten und betrieben. So z.B. in Reckahn (südlich von Brandenburg/Havel). Hier errichtete 1773 Friedrich Ebert von Rochow für 900 Taler eine Schule und stattete diese mit einem „ausgebildeten, tüchtigen Lehrer“ (3) aus. In dem noch heute existierenden Gebäude befindet sich heute ein Schulmuseum, welche eine vollständige Schuleinrichtung um 1900 sowie viele interessante Bücher und Objekte zeigt. (Tel. 033835/ 608870, schulmuseum@tonline.de) Rückblickend bemerkte Friedrich am 9.10.1772: „Je älter man wird, desto mehr wird man inne, wie sehr die Ver- nachlässigung der Jugenderziehung der bürgerlichen Gesellschaft schadet. Ich tue alles Mögliche, um diesem Übel abzuhelfen. Ich reformiere die Gymnasien, die Universitäten und selbst die Dorfschulen. Über 30 Jahre gehören dazu um Früchte zu sehen. Ich werde sie nicht genießen, aber ich werde mich darüber trösten in dem ich meinem Lande diesen bisher mangelnden Vorzug verschaffe.“ (1) S.4 So blieb noch fast 100 Jahre alles beim Alten. Erst nach der Reichsgründung 1871 setzte mit dem Geld des gewonnenen Deutsch-Französischen Krieges und des darauf folgenden wirtschaftlichen Aufschwungs in Deutschland ein einzig- artiges Schulbauprogramm ein, dessen Ergebnis noch heute unsere Schulgebäudelandschaft prägt. Quellen: (1) Dr. Meyer, Jürgen Bona (Herausgeber): „Friedrich des Großen Pädagogische Schriften und Äußerungen…,“ Hermann Beyer und Söhne, Langensalza 1885 (2) Chauber, Theobald: „Friedrich der Grosse“, Scheibles Buchhandlung, Stuttgart 1834 (3) M. Alert, O.-G. Beckmann, „Museumsführer Reckahn“ Schmidt-Römhild Verlagsgesellschaft mbH Brandenburg (o.J.) Internetquellen: [A] http://www.preussen-chronik.de Berlins unbequemes Denkmal: Der Abbau der Gasbeleuchtung beginnt. Dipl.-Ing. Bertold Kujath Noch stehen sie und beleuchten Nacht für Nacht weite Teile des Berliner Stadtgebietes mit ihrem klaren und natürlichen Licht: Die ca. 43.500 gasbetriebenen Straßenlaternen in ihren vier charakteristischen Grundtypen und zahlreichen Sonderformen, welche authentisch die Industrie- und Stilgeschichte vom ausgehenden 19. Jahrhundert über die Neue Sachlichkeit bis zur Nachkriegsmoderne verkörpern. Ihre vollständige Beseitigung ist indes beschlossene Sache. Ab Juni 2012 soll ungeachtet der Proteste namhafter Kultur- und Denkmalschutzorganisationen und vieler Bürgerinnen und Bürger der systematische flächendeckende Abbau starten, beginnend mit der Anfang der 1950er Jahre in Berlin entwickelten sogen. Gas-Reihenleuchte. Im Februar 2012 hatte sich die europäische Kulturorganisation Europa Nostra in einem Schreiben an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, gewandt und unter Verweis auf die herausragende historische Bedeutung der Gas-Straßenbeleuchtung ein AbbauMoratorium und eine öffentliche Diskussion unter Einbeziehung von Kulturfachleuten gefordert. Gerade hinsichtlich der zunächst betroffenen Gas-Reihenleuchte weist Europa Nostra darauf hin, dass dieser Leuchtentyp allein durch die Tatsache, dass noch in der Zeit nach 1945 eine Neuentwicklung gasbetriebener Straßenbeleuchtung erfolgte, historisch signifikant und daher schützenswert sei. In seiner Antwort, delegiert an Stadtent- 48 | Baukammer Berlin 2/2012 für spätere Schutzlisten der übrigen Gasleuchtentypen von vornherein begrenzt, da es um den Erhalt zusammenhängender Beleuchtungsensembles geht. Von stadtbildprägender Wirkung der Gasbeleuchtung bliebe auf diese Weise nichts mehr übrig. Typisch Berlin: Die Gas-Reihenleuchte, einer der vier Berliner Grundtypen der Gasbeleuchtung, hier mit neun Glühkörpern wicklungssenator Michael Müller, sagte dieser die Erhaltung öffentlicher Gasbeleuchtung” in einer Auswahl hochkarätiger Denkmalbereiche als Teil der historischen Ausstattung des Stadtbildes” zu, wobei alle in Berlin eingesetzten Leuchtentypen berücksichtigt würden. Zwar wurde dem Landesdenkmalamt tatsächlich zugestanden, gemeinsam mit Vertretern des Fördervereins GaslichtKultur eine Schutzliste zunächst für die unmittelbar betroffenen Gas-Reihenleuchten zu erarbeiten. Allerdings gab es derart restriktive zahlenmäßige Auflagen, dass eine angemessene Berücksichtigung denkmalsrelevanter Sachverhalte nicht möglich war. Selbst diese unter Auflagen entstandene Schutzliste wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nochmals um die Hälfte reduziert. Damit sind auch die Möglichkeiten Das von den Kulturverbänden geforderte Moratorium gibt es nicht. Im Gegenteil: Auf einer Pressekonferenz am 14.5.2012 stellte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung konkrete Straßenlisten mit den Zeiträumen für den Gasleuchtenabbau vor. Danach soll ausgerechnet in Straßen mit der höchsten Priorität aus der ursprünglichen Schutzliste des Landesdenkmalsamtes begonnen werden, etwa am Haselhorster Damm, der kom- Neue Elektrolaterne (links) mit deutlich anderer Lichtfarbe als die Gaslaterne (rechts) Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 49 Denkmalschutz und -pflege schwierig sei, wie behauptet, entbehrt jeder Grundlage. Die zurzeit laufende vollständige Rekonstruktion der historischen Gasbeleuchtung in der Prager Innenstadt erfolgt mit Bauteilen und technischem Knowhow einer Firma aus Berlin. Lediglich die Glühkörper müssen derzeit importiert werden, wobei eine solche Produktion durchaus auch wieder in Berlin angesiedelt werden kann - den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt. Eine Produktion spezieller Bauteile nur für den Bedarf des Denkmalbereichs zu betreiben, sei durchaus üblich, so Nikolaus Bernau vom Landesdenkmalrat. Lebendige Geschichte: erstes Reihenleuchtenmodell noch mit Leitereisen vor historischem Gasbehälter Fotos: Bertold Kujath – Gaslicht-Kultur e.V. plett durch ein denkmalgeschütztes Siedlungsensemble verläuft. Und mit der Windscheidt- und Holtzendorffstraße wurden in zwei Straßen, die Bestandteil der bei in- und ausländischen Touristen sehr gefragten Gaslichttour des Vereins Gaslicht-Kultur sind, die Abrissarbeiten sogar noch um ein Jahr vorverlegt. Kultur- und Bürgervereine waren zu dieser Pressekonferenz übrigens nicht zugelassen. Um endlich den Gasbeleuchtungsabbau mit einer breiten Öffentlichkeit zu diskutieren, veranstalteten die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und der Denkmalpflegeverein Denkmal an Berlin am 21.05.2012 eine Podiumsdiskussion, an der jeweils ein Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, des Landesdenkmalamts Berlin, des Landesdenkmalrats Berlin, des Bürgervereins Frohnau und des Vereins Gaslicht-Kultur beteiligt waren. Hier wurde deutlich, dass im Regelfall weißes Licht aus Leuchtstoffröhren das traditionelle Gaslicht ersetzen soll. Denn die vielgerühmte LED Technologie wird aus Kostengründen nur in Einzelfällen eingesetzt. Hinsichtlich der ökologischen Begründung des Gasleuchten-Abbaus forderte der Vertreter des Landesdenkmalrates Nikolaus Bernau eine ökologische Gesamtbilanz, in die Ressourcenverbrauch und Emission von Neuproduktion und Baustellenverkehr ebenso einzubeziehen seien wie die Auswirkungen der weiteren Zunahme elektrischen Lichts. Was die Kostenberechnungen betrifft, so ist das Einsparpotenzial durch die Elektrifizierung ebenso wie ihre Amortisation strittig. Dass die Ersatzteilversorgung für Gasleuchten Noch besitzt Berlin mit seiner Gas-Straßenbeleuchtung einen Schatz mit Potential zum Welterbe, den es hüten sollte und für dessen Weiterentwicklung, so Elisabeth Ziemer, stellvertretende Vorsitzende von Denkmal an Berlin e.V., auch zu forschen lohne. Und dabei geht es nicht nur um einzigartige Laternen. Die Gas-Straßenbeleuchtung ist Bestandteil eines industrie-historischen Erbes, das bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht und aus dessen Frühzeit, als Berlin eines der Zentren der europäischen Gasversorgungsindustrie war, noch weitere gasindustrielle Einrichtungen wie Gasbehälter und Verwaltungsgebäude existieren. Die Vereine Denk-mal-an-Berlin und Gaslicht-Kultur haben deshalb eine OnlinePetition gestartet, die von allen namhaften Kulturorganisationen wie Europa Nostra, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz oder auch der Baukammer Berlin unterstützt wird. Die Petition richtet sich gegen den geplanten nahezu vollständigen Abriss der Berliner GasStraßenbeleuchtung und kann unter www.Gaslicht-ist-Berlin.de unterzeichnet werden. Lebendiges Licht Der Berliner Senat will die Gaslaternen abbauen. Jens Jessen Barbaren haben immer die Sachlogik auf ihrer Seite. Der Berliner Senat hat beschlossen, die überkommenen Gaslaternen der Stadt sukzessive durch elektrische Lampen zu ersetzen – weil ihre Wartung weniger koste, weil auch Strom billiger sei als Gas, weil schließlich die Energieausbeute und also die Ökobilanz besser seien. Das Geld und die Umwelt, das sind die harten Argumente für die Politiker unserer Tage; mit Ästhetik, Tradition oder gar sentimentalen Werten kann man ihnen nicht kommen. Das sanfte Gaslicht, das sich in der Dämmerung mit feinem Sirren einschaltet und im Betrieb von jenem leisen Zischen begleitet wird, das in der Literatur des 19. Jahrhunderts so oft beschrieben wurde, ist der letzte Ausweis der untergegangenen Metropolenkultur Europas. Muss man Berliner sein, um sein Verschwinden als Schaden für das Stadtbild, als Heimatverlust, als letzte brutale Modernisierung im Geiste einer technokratischen Zukunft zu empfinden? Schneeflocken, wenn sie im Gaslicht tanzen, verwandeln sich in goldenen Sternenstaub, Regentropfen bekommen einen Kometenschweif. Und die banalen Fassaden, denen Krieg und Nachkrieg den Schmuck geraubt haben, gewinnen noch einmal die Illusion von Pilastern, steiner- Foto: Traichel Baukammer Berlin 2/2012 | 49 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 50 Denkmalschutz und -pflege nen Girlanden und Karyatiden. Als Kind konnte man sich den Spaß machen, mit dem Fuß gegen den Laternenmast zu treten; die Erschütterung löschte die Flamme. Es war etwas Verletzliches und Lebendiges um das Gaslicht, das dem nächtlichen Flaneur das Gefühl gab, er sei nicht allein. Das Barbarische an dem Technokratenbeschluss besteht in der Meinung, es gehe im Leben um Funktionalität allein. Im öffentlichen wie im privaten Leben geht es aber nicht darum, dass alles so perfekt und billig, so wartungsarm und schadstofffrei wie möglich funktioniert. Ein solches Leben ist kein menschliches Leben. Der Mensch selbst ist nicht per- fekt, nicht billig, nicht wartungsarm und auch nicht schadstofffrei – und seine Stadt muss es auch nicht sein. Die Stadt muss ihm Heimat geben, und dazu gehört, dass sie nicht tüchtiger auftritt als er selbst. Sie soll ihn nicht übertrumpfen. Und wenn der Zufall es will, dass eine untüchtige Technik von gestern noch existiert, die dem Menschen schmeichelt, anstatt ihn zu demütigen, dann muss dieser Zufall als historischer Glücksfall erhalten werden. Sollen doch die Politiker an ihrer eigenen Wartungsarmut und Schadstofffreiheit arbeiten – aber ihre Technokratenfinger von unserem guten, alten, untüchtigen Berlin lassen! Gaslicht aus in Berlin? • Herr Traichel, die Berliner Baukammer ist gegen Pläne des Senats, die historischen Gaslaternen in der Hauptstadt abzureißen und durch Elektroleuchten zu ersetzen. Damit befindet sie sich in guter Gesellschaft mit Vereinen wie »Pro Gaslicht« und »Denk mal an Berlin«. Wird Berlin bei so viel Expertenschelte ein Licht aufgehen? Obendrein erlangten sie vor kurzem eine neue Aktualität. Bis zur Umweltkatastrophe in Fukushima ging man ja davon aus, dass Strom immer und mehr oder weniger preiswert zu haben ist. Das hat sich mit Fukushima schlagartig geändert. Die Baukammer steht den Plänen des Berliner Senats, die rund 44 000 Gaslaternen abzuschaffen, durchaus kritisch gegenüber. Wir halten diese Beleuchtung für einzigartig. Dass der Senat auf die Kritik nicht eingeht, mag daran liegen, dass ihm Argumente fehlen, den Abriss der Gasleuchten begründen zu können. • Weshalb sollten diese Straßenlaternen erhalten bleiben? Diese Fülle von verschiedenartigen Gasleuchten ist ein kulturelles Erbe der Stadt. Sie sind einzigartig in Deutschland und, so viel ich weiß, sogar in Europa. 50 | Baukammer Berlin 2/2012 Jetzt gibt es eine ganz neue Sichtweise. Ich glaube nicht, dass der Senat diese Sichtweise in seine Überlegungen einbezogen hat. Dr. Peter Traichel Ich kann nicht erkennen, wie sich diese Einsparungen errechnen. Die Umrüstung von Gas auf Strom soll rund 170 Millionen Euro kosten. Es gibt Berechnungen aus Düsseldorf und Frankfurt am Main, wonach beim Abriss 11 000 Euro Kosten pro Gaslaterne entstehen. Berlin geht meines Wissens von 3 000 bis 4 000 Euro aus. Das halte ich für sehr untersetzt. Obendrein müssten 2 750 Straßen in Berlin aufgerissen und neu verkabelt werden. In die alten Kandelaber können nicht einfach neue Leitungen gelegt werden. • Sie warnen als Baukammer davor, diese Gaslaternen als weltweit einmaliges kulturelles Erbe auf Spiel zu setzen. Es soll sogar geprüft werden, ob die historischen Leuchten ins UNESCO-Weltkulturerbe aufgenommen werden. Vor etwa zweieinhalb Jahren versuchte man in Düsseldorf einen Antrag zu stellen, die dortige Gasbeleuchtung als Weltkulturerbe zu klassifizieren. Dieser Antrag ist aber wohl in der Düsseldorfer Verwaltung versandet und nie weiter behandelt worden. Wir in Berlin sind mit diesem Thema ebenso vertraut wie die Stiftung Denkmalschutz. Es wird wohl in dieser Richtung daran gearbeitet. • Das dauert aber? Vielleicht will er sie auch nicht einbeziehen. Wir wollen vorbildlich sein, gehen weg vom Atomstrom, gehen weg vom Braunkohlestrom. Damit sind wir zwingend auf alternative Energien angewiesen. Für mich ist es unbegreiflich, nun den funktionierenden, mit dem Naturprodukt Gas betriebenen Laternenbestand abzureißen. Dass sich da kurzfristig etwas tut, bezweifle ich. Den ersten Schritt sollten aber wir in Berlin tun. Wir reden hier immer nur von den Kosten und gehen nie auf das kulturelle Erbe ein, das die Stadt übernommen hat. Seit 1826 gibt es in Berlin Gaslaternen, und die Stadt hat auch eine Verantwortung, diesen touristischen Magneten zu bewahren. Hier ist auch das Engagement des Berliner Landesdenkmalamtes gefragt. • Die Stadt verweist auf enorme Einsparungen nach Umstellung auf Elektrifizierung. Ist das kein Argument? Quelle: Neues Deutschland vom 13. April 2012, Fragen: Andreas Heinz Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 51 Denkmalschutz und -pflege / Recht sich einen historischen “Einrichtungsgegenstand” im Stadtbild darstellen und schwer durch moderne Formen ersetzbar wären. Leserzuschrift Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich unserer schönen Gaslaternen habe ich allem Erhaltungswillen zum Trotz eine Ökobilanz aufgestellt, wonach leider diese historische Beleuchtung nicht so gut abschneidet. Berliner Gaslaternenberechnung am Beispiel einer Gas-Reihenleuchte Stand: 16.05.2012 – Verbrauchsvergleich Jahres-Verbrauch eines kWh/a CO2 in kg/a Einfamilienhauses, 100qm, schlecht gedämmt, 300kWh/qm/a 30.000 7.410 Mehrfamilienhaus, 100qm, Altbau, Berliner Standard, energetisch unsaniert, 250kWh/qm/a 25.000 6.175 Großwagen (SUV), Diesel, 15.000 km/a, 10 Liter/100km, 1.500 Liter/a 17.700 4.372 Reihenmittelhaus, 100qm, ungedämmter Durchschnitt in Berlin, neue Heizung, 160kWh/qm/a 16.000 3.952 Einfamilienhaus, 100qm, nach EnEV, 100kWh/qm/a Kleinwagen, Benzin, 15.000 km/a, 6 Liter/100km, 900 Liter/a 10.000 2.470 9.990 2.468 KfW-55-Haus, 100qm, 55kWh/qm/a 5.500 1.359 Passivhaus, 100qm, 40kWh/qm/a 4.000 2.732 Gas-Reihenleuchte Berlin (1400W Nennleistung) 6.745 1.666 Elektro-Straßenleuchte (Standard, 130W Nennleistung) 1.480 1.011 831 568 Elektro-Straßenleuchte (LED, 73W Nennleistung) Prinzipiell bewegt sich der Jahresverbrauch einer einzelnen Gasleuchte in der Größenordnung des Gesamtverbrauches eines freistehenden 100qm Einfamilienhauses nach KfW 55-Standard, sogar gut 10-20% darüber. Frage bei allem Erhaltungswillen sei an dieser Stelle, ob wirklich das Gaslicht das entscheidende erhaltenswerte Kriterium sei, oder ob vielmehr die Laterne für sich im Stadtbild geschützt werden sollte. Das Licht ließe sich sicherlich an moderne Technik formen und anpassen, die Laternentypen sind meiner Ansicht nach schützungsbedürftiger, weil diese für Folgende Aspekte sind aber auch zu berücksichtigen: Eine technische Umrüstung bestehender Gaslaternen auf Strom ist zwar generell nicht undenkbar, aber: – Der Charme des Stadtbildes geht durch nicht gewachsene Technik bei einer vollständigen Leuchtenerneuerung unweigerlich verloren – Gewohnte und lieben gelernte Beleuchtungsverhältnisse gehen nicht nur verloren, sondern verändern das gesamte Stadtbild, insbesondere in den historischen Stadtvierteln der Gründerzeit – Lichtverschmutzung der Atmosphäre durch zu viel Licht bzw. Ausleuchtung von modernen Leuchten ist zu bedenken – Bedrohung der innerstädtischen Insektenlebensräume – Die Touristen Berlins lieben das (unperfekte) Erscheinungsbild als ein Gesamtbild, wozu immer schon die Laternen beigetragen haben. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. Peter-Henning Bigge Beratender Ingenieur Rundschreiben VI D Nr. 42/2012 (Ergänzung zu Rundschreiben 39/2011) Bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes – maßgebliche Zeitpunkte Mit dem Rundschreiben VI D Nr. 39 / 2011 vom 21. März 2011 sind bereits Informationen zur bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes gegeben worden. Seit dem 1. Quartal 2011 können die Eurocodes im Vorgriff auf die bauaufsichtliche Einführung im Sinne einer gleichwertigen Lösung gemäß § 3 Abs. 3 BauO Bln abweichend von den bisher geltenden Technischen Baubestimmungen für die Planung, Bemessung und Ausführung von baulichen Anlagen angewendet werden. Mit der Neuausgabe der Ausführungs- vorschriften Liste der Technischen Baubestimmungen (AV LTB), die am 1. Juli 2012 in Kraft tritt und mit der die MusterListe der Technischen Baubestimmungen - Fassung Dezember 2011 umgesetzt wird, werden die bisher bekannt gemachten „alten“ deutschen Planungs, Bemessungs- und Ausführungsnormen durch die europäischen Normen – Eurocodes – ersetzt. Aufgrund des Beschlusses der zuständigen Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz werden - wie auch in den anderen Bundesländern - keine Übergangsfristen festgelegt. Im Verfahren nach § 63 BauO Bln ist der Zeitpunkt des Bauausführung maßgebend: Ab dem 1. Juli 2012 sind die bekannt gemachten Eurocode-Normteile anzuwenden. In den Verfahren nach §§ 64, 65 BauO Bln müssen die Konstruktionen zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung den geltenden Technischen Baubestimmungen entsprechen, d.h. ab dem 1. Juli 2012 den Eurocodes. Es bestehen aus Sicht der Obersten Bauaufsicht des Landes Berlin aber Baukammer Berlin 2/2012 | 51 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 52 Recht genauso wenig Bedenken, wenn ab dem 1. Juli 2012 bereits vor den oben genannten Terminen (für die Verfahren gemäß §§ 63 bis 65 BauO Bln) geplante und bemessene Konstruktionen nach den bisher bekannt gemachten „alten“ deutschen Normen ausgeführt werden. Eine Begründung oder ein „Nachweis" über die Art der Abweichung von Technischen Baubestimmungen oder über die Einhaltung des vorgegebenen Anforderungsniveaus ist nicht formalisiert, ebenso wenig wird eine Abweichung von Technischen Baubestimmungen „zugelassen“. Das bedeutet, dass Entwurfsverfasser und Bauausführende im Rahmen ihres Wir- kungskreises die Verantwortung dafür tragen, ob mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Will der Entwurfsverfasser oder der von ihm herangezogene Fachplaner bei der Planung und Bemessung Abweichungen von Technischen Baubestimmungen in Anspruch nehmen, sind diese Abweichungen im bautechnischen Nachweis gemäß § 67 BauO Bln anzugeben und zu begründen. Muss der bautechnische Nachweis bauaufsichtlich geprüft werden, beurteilt der Prüfingenieur für Standsicherheit bzw. Brandschutz im Rahmen seiner Prüfung, ob mit der gewählten anderen technischen Lösung im gleichen Maße die allgemeinen Anforderungen des § 3 Abs.1 in Verbindung mit § 12 BauO Bln bzw. § 14 BauO Bln erfüllt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag T. Meyer Quellenhinweis: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/bauen /bauaufsicht/de/rundschreiben.shtml Die Folgen und Konsequenzen der Einführung der Eurocodes für Ingenieure von RA Prof. Dr. Hans Rudolf Sangenstedt und RA Lars Christian Nerbel A. Die Ausgangssituation Gemäß § 3 Abs. 3 MBO (Musterbauordnung; vgl. § 3 Abs. 3 BauO Bln) haben u.a. die am Bau Beteiligten Ingenieure (insb. TragwerkRA Prof. Dr. Hans splaner und Prüf- Rudolf Sangenstedt ingenieure) bei der Erstellung ihrer Planung die von der Obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln zu beachten. Von den Technischen Baubestimmungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen an die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Anlage nicht gefährdet wird (insb. im Hinblick auf Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen). In Berlin wird die Liste der Ausführungsvorschriften (AV LTB; aktuell i.d.F.v. 23.02.2011) durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Oberste Bauaufsicht erlassen. Bis zum 30.06.2012 sind nach dieser Vorschrift für den Tragwerksplaner und den Prüfingenieur die dort aufgeführten DIN maßgeblich (bspw. DIN 1045: Tragwerke aus Beton). Will der Tragwerkspla- 52 | Baukammer Berlin 2/2012 ner seine Planung erfolgreich zur Genehmigung führen, hat er die DIN 1055 zu beachten. Andernfalls weicht er von den Technischen Baubestimmungen ab und hat den oben bereits dargestellRA ten Nachweis nach Lars Christian Nerbel § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln zu führen, was regelmäßig mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden ist. Erstmalig mit Schreiben vom 25.08.2010 (zuletzt mit Rundschreiben VI D Nr. 39/2011) kündigte die Oberste Bauaufsicht in Berlin an, zum Stichtag 01.07.2012 die so genannten Eurocodes als bauaufsichtlich verbindlich einzuführen. Ab dem 01.07.2012 gelten dann nicht mehr die bekannten DIN als für die Ingenieure verbindliche Technische Baubestimmungen, sondern jene Eurocodes. B. Was sind „Eurocodes“? Eurocodes sind europaweit vereinheitliche Bemessungsregeln in Bauwesen. Mit diesen einheitlichen Bemessungsregeln sollen technische Handelshemmnisse innerhalb der EU abgebaut und die Dienstleistungsfreiheit in Europa gefördert werden. Die Eurocodes werden von der CEN (Comité Européen de Normalisation), der Europäischen Normungsorganisation entwickelt, deren Mitglied u.a. das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) ist. Entwickelt wurden bis dato insgesamt folgende 10 Eurocodes: • Eurocode 0: Grundlagen der Tragwerksplanung (EN 1990) • Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke (EN 1991) • Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken (EN 1992) • Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten (EN 1993) • Eurocode 4: Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton (EN 1994) • Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten (EN 1995) • Eurocode 6: Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten (EN 1996) • Eurocode 7: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik (EN 1997) • Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben (EN 1998) Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 53 Recht • Eurocode 9: Berechnung und Bemessung von Aluminiumkonstruktionen (EN 1999) Technische Baubestimmungen auf DVD – Inklusive Eurocodes! Den 10 Eurocodes sind jeweils – so auch in Deutschland - 58 nationale Anhänge zugeordnet. Diese Anhänge sollen sicherstellen, dass die Eurocodes in den Mitgliedsländern angewendet werden können. Technische Baubestimmungen auf DVD € 429,– (netto) Die 10 Eurocodes nebst den 58 nationalen Anhängen werden im Sprachgebrauch Eurocodepakete genannt. C. Praxisprobleme in Bezug auf die Eurocodes Nahezu erwartungsgemäß existieren bereits vor dem Stichtag 01.07.2012, an dem die Eurocodes zur Technischen Baubestimmung i.S.d. § 3 Abs. 3 BauO Bln werden, eine Vielzahl von Problemen und offenen Fragen, die bis dato ungelöst bzw. auf die der Gesetzgeber keine schlüssige Antwort zur Hand hat. I. Eurocodepakte noch unvollständig Dem CEN bzw. der DIN wird es nicht gelingen zum 01.07.2012 alle 58 nationalen Anhänge zu veröffentlichen und Ihnen damit allgemeine Gültigkeit zu verschaffen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Eurocodes nicht als Gesamtpaket zum 01.07.2012 zur Technischen Baubestimmung werden, sondern lediglich in Teilen. Eingeführt werden lediglich die Eurocodes 0 – 5 sowie 7 und 9. Die Eurocodes 6 (Mauerwerksbau) und 8 (Erdbeben) bzw. die jeweils zugehörigen nationalen Anhänge liegen noch nicht im so genannten Weißdruck (finale Version des Normenwerks) vor. Beide fehlenden Eurocodes (nebst nationaler Anhänge) sollen nach den Plänen des CEN in den nächsten Monaten im Weißdruck erscheinen und sodann, wie auch aktuell in Bezug auf die Eurocodes 0 -5, 7 und 9 geschehen, zunächst als gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln neben den bekannten DIN-Normen zur Anwendung kommen. Dies hat zur Konsequenz, dass sich die Ingenieure zum Stichtag 01.07.2012 einem „Flickenteppich“ von europäischen (Eurocodes) und nationalen Normen (DIN-Normen) gegenübergestellt sehen, deren richtige Anwendung insbesondere für kleinere Büros im günstigsten Falle mit erheblichem Mehraufwand verbunden sein wird, im schlechtesten Falle ein mangelfreies Planen unmöglich macht. II. Eurocodes nicht ausgereift Die vom Ingenieur zum Stichtag 01.07.2012 als Technische Baubestimmung zu beachtenden Eurocodes 0-5, 7 und 9 wurden offensichtlich „mit heißer Nadel“ gestrickt. Zwar wurden große Teile der Eurocodes und der zugehörigen nationalen Anhänge bereits vor mehreren Jahren als Weißdruck veröffentlicht. Allerdings mussten die Normgeber in der Folgezeit erkennen, dass die veröffentlichen Codepakete teilweise unverständlich und fehlerbehaftet waren, sodass eine große Anzahl von Änderungen und Berücksichtigen die notwendige Folge waren. Hervorzuheben ist hierbei exemplarisch der Warnvermerk des NA-Bau zum Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1:2005-12 – Mehrplatzversion auf Anfrage erhältlich. Jetzt 14 Tage testen! Die „Technischen Baubestimmungen“ auf DVD liefern Ihnen den kompletten Inhalt des Standardwerks von Gottsch/Hasenjäger in elektronischer Fassung: Über 1.300 aktuelle DIN-Normen, rund 300 Rechtstexte und über 600 zurückgezogene Baunormen. 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Titel Preis 02101 DVD „Technische Baubestimmungen“ € 429,– (netto) 1SFJTJSSUVN VOE OEFSVOH WPSCFIBMUFO #JUUF CFBDIUFO 4JF EBTT EJFTFS "SUJLFM PIOF 3àDLHBCFSFDIUHFMJFGFSUXJSE&THFMUFOVOTFSF"MMHFNFJOFO(FTDIÊGUTCFEJOHVOHFOTJFIF XXXSVEPMGNVFMMFSEFBHCIUNM "LUVBMJTJFSVOHTTFSWJDF'àSEJF%7%FSIBMUFJDIWJFSUFMKÊISMJDIFJO6QEBUF[VN1SFJTWPOKF OFUUPéo.JOEFTUCF[VHFJO+BIS%BOBDIJTUEFS#F[VHKFEFS[FJULàOECBS1SFJTF[[HM .X4UVOE7FSTBOE Geschäftsadresse: Name /Vorname des Firmenansprechpartners Firma Straße PLZ/Ort Geschäftstelefon(FTDIÊGUT'BY Geschäfts-E-Mail 4621 Bereits im Jahre 2008 beschloss die CEN, dass die entwickelten Eurocodes bis zum März 2013 keine Überarbeitung erfolgen sollen, sodass eine Umsetzung der aktuell vorliegenden Eurocodes gewährleistet werden soll. Lediglich notwendige Änderungen und Berichtigungen dürfen bis zum März 2013 veröffentlich werden. Updates: 4-mal jährlich à € 149,– (netto) Alle gefetteten Angaben sind Pflichtangaben. ❒ *DICJOEBNJUFJOWFSTUBOEFOEBTTNJDIEJF6OUFSOFINFOEFS7FSMBHTHSVQQF 3VEPMG.àMMFSQFS5FMFGBYVOE5FMFGPOàCFSJISF;FJUTDISJGUFO#àDIFS$%30. %7%0OMJOF%JFOTUFVOE7FSBOTUBMUVOHFOJOGPSNJFSFOCJUUFBOLSFV[FO Hinweise zum Datenschutz: 4PGFSO4JFVOTLFJOFXFJUFSHFIFOEF&JOXJMMJHVOHFSUFJMFO XFSEFOXJS*ISFQFSTÚOMJDIFO%BUFOWFSBSCFJUFOVOEOVU[FOVN*ISF#FTUFMMVOHBC[V XJDLFMO4JFQFS1PTUVOEQFS&.BJMàCFSVOTFSF'BDINFEJFOBOHFCPUFTPXJFEJFBOEFSFS 6OUFSOFINFO EFS7FSMBHTHSVQQF 3VEPMG .àMMFS [V JOGPSNJFSFO %FS7FSXFOEVOH VOE ÃCFSNJUUMVOH*ISFS%BUFOGàS8FSCF[XFDLFLÚOOFO4JFQFS1PTUBO7FSMBHTHFTFMMTDIBGU 3VEPMG.àMMFS4UPMCFSHFS4US,ÚMOPEFSQFS&.BJMBOTFSWJDF!SVEPMGNVFMMFSEF KFEFS[FJUNJU8JSLVOHGàSEJF;VLVOGUXJEFSTQSFDIFO %BEVSDIFOUTUFIFO*IOFOBVTTDIMJF MJDIÃCFSNJUUMVOHTLPTUFOOBDIEFO#BTJTUBSJGFO Datum, Unterschrift Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG Postfach 41 09 49 · 50869 Köln Telefon 0221 5497-120 Fax 0221 5497-130 service@rudolf-mueller.de www.rudolf-mueller.de Baukammer Berlin 2/2012 | 53 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:46 Uhr Seite 54 Recht Bemessung und Konstruktion von Holzbauten), der zu erlassen war, da maßgebliche Werte zu günstig angesetzt wurden und hieraus konkrete Gefahren für Leib und Leben bei der Umsetzung der Norm drohten. den Ingenieur jeweils neu vor die Herausforderung, die neue Norm in seinen Planungen korrekt umzusetzen. Je umfangreicher die Änderungen sind, desto schwieriger wird diese Aufgabe selbstverständlich für den Ingenieur. Das DIN erstellte daraufhin ein „Berichtigtes Dokument“ mit Ausgabedatum 2010-12, welches die bis dato vorliegenden Änderungen und Berichtigungen zusammenfasste. Seit dem ersten Quartal 2011 in Teilen (bspw. Eurocode 2) als gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln von der Obersten Bauaufsichtsbehörde in Berlin anerkannt. Gerade kleineren Ingenieurbüros mit ein oder zwei Ingenieuren fehlt oft das Geld für kostenintensive Schulungsmaßnahmen. Auch verfügen solche Büros oft nicht über die notwendige Zeit, sich mit der gebotenen Sorgfalt in die neuen Normierungen einzuarbeiten. Ihnen steht nicht die Möglichkeit zum notwendigen Erfahrungsaustausch offen. Allerdings räumt auch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zuletzt mit Rundschreiben VI D Nr. 39/11 v. 21.03.2011 ein, dass einige nationale Anhänge (bspw. zum Eurocode 1) – erst kurz vor dem 01.07.2012 Weißdruckstatus erreichen werden. Es erscheint durchaus wahrscheinlich, dass insbesondere diese „nachgeschobenen“ Normen nicht frei von Unklarheiten und Fehlern sind, mit der Folge, dass mangelhafte Normen mit Wirkung zum 01.07.2012 zur Technischen Baubestimmung erhoben werden. Hinzu tritt das Problem, dass auch Fachkommentierung zur den Eurocodepaketen noch nicht vorliegt, die dem Ingenieur eine wichtige Hilfestellung bei der Auslegung einzelner Normen sein kann. Verunsicherungen und unüberschaubare Haftungsrisiken für die Ingenieure sind die Folge. 1. Verschiebung der Einführung der Eurocodes als Technische Baubestimmung III.Umsetzung der Eurocodes in der Praxis problematisch 1. Softwareprobleme Da bis zum 01.07.2012 die altbekannten DIN als Technische Baubestimmungen gelten, darüber hinaus die Eurocodes vielfältigen Überarbeitungen unterlagen und auch noch liegen, haben sich beispielsweise die Softwareentwickler nur äußerst zögerlich der Umsetzung der Eurocodepakete angenommen. Bei Ingenieuren bekannte und bewährte Statiksoftware wird erst seit kurzem mit Hochdruck angepasst. Die zwingende Folge des Zeitdrucks sind auch hier Programmierfehler und Updates. ithin ist nicht ausgeschlossen, dass zum 01.07.2012 dem Ingenieur nur solche Statiksoftware zur Verfügung steht, die im Hinblick auf die Umsetzung der Eurocodepakete als mangelhaft bezeichnet werden muss. Fehlerhafte Anwendungen der Eurocodepakete bzw. Berechnungsfehler sind nicht ausgeschlossen. 2. Unzureichende Vorbereitung der Ingenieure Die Einführung jeder neuen Norm stellt 54 | Baukammer Berlin 2/2012 Die Ingenieure werden somit gerade in der Anfangsphase ab dem 01.07.2012 regelmäßig auf sich alleine gestellt sein, wenn es um die richtige Anwendung der Eurocodepakete 0-5, 7 und 9 geht. Planungsfehler und Haftungsrisiken in erheblichem Umfange sind die Folge. IV. Lösungsansätze Es könnte darüber nachgedacht werden, den Termin zur Einführung der Eurocodepakte 0-5, 7 und 9 auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, beispielsweise den 01.07.2013. Bis zum 01.07.2013 könnten die bereits im Weißdruck vorliegenden Codepakete – wie bisher auch – als gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln neben den bekannten und bewährten DIN angewandt werden. 2. Befristete Möglichkeit der Anwendung der bekannten DIN als gleichwertige Lösung Alternativ zur Verschiebung des Starttermins könnte – spiegelbildlich zum Rundschreiben VI D Nr. 39/11 v. 21.03.2011 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin - darüber nachgedacht werden, trotz Erhebung der Eurocodes 0-5, 7 und 9 zur Technischen Baubestimmung mit Wirkung zum 01.07.2012, die bis zum 30.06.2012 anzuwendenden DIN-Normen als gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln weiterhin zuzulassen. Der Status als gleichwertige Lösung könnte zumindest bis zur für den März 2013 angekündigten Überarbeitung der Eurocodes aufrecht erhalten werden. 3. Erörterung der beiden Lösungsansätze Beiden Lösungsansätzen ist der Vorteil gemeinsam, dass durch die Schaffung eines größeren Zeitfensters der Druck von den an der Einführung der Eurocodes beteiligten Personenkreisen genommen wird. Unzulänglichkeiten in Bezug auf die anzuwendende Statiksoftware u.ä. könnten beseitigt werden. Notwendige Schulungsmaßnahmen der Ingenieure könnten besser und in größerem Umfange durchgeführt werden. Durch ein weiteres Nebeneinander von DINNormen und Eurocode könnte insbesondere den Ingenieuren ein flüssiger Übergang zu den neuen Eurocodes ermöglicht werden. Eine Verschiebung der verbindlichen Einführung der Eurocodes als Technische Baubestimmung um bspw. 12 Monate hätte darüber hinaus den Vorteil, dass zusätzliche Zeit zur Verfügung stehen würde, um sämtliche vorgenannten Probleme unter geringerem Zeitdruck zu lösen. Es bestünde weiterhin die Möglichkeit, bis zum 01.07.2013 eine Komplettierung des Eurocodepaketes herbeizuführen, sodass ein in sich geschlossenes Gesamtkonzept bestehen würde, welches ein Nebeneinander von Eurocodes und DIN Normen obsolet machen könnte. Schließlich und endlich bestünde die Möglichkeit, auf Grundlage weiterer wissenschaftlicher Forschungen und Anwendungen in der Praxis noch bestehende Fehler und Unzulänglichkeiten der Eurocodes zu beseitigen und dem Ingenieur so eine größere Sicherheit zu verschaffen, dass das von ihm in öffentlich rechtlicher Hinsicht zu beachtende Normenpaket fehlerfrei ist. Allerdings dürfte es nunmehr für eine Verschiebung des Einführungstermins der Eurocodes, - weg vom 01.07.2012 – hin zu einem späteren Zeitpunkt nunmehr deutlich zu spät sein. Schließlich wurde der Einführungstermin bereits im August 2010 festgelegt. Ferner ist zu bedenken, dass die Einführung der Eurocodes zum 01.07.2012 nicht nur in Berlin, sondern in allen 16 Bundesländern stattfindet. Ein Alleingang Berlins ist insoweit ausgeschlossen. Die Deklaration der bis dato geltenden DIN-Normen als gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln würde dagegen einen weitaus geringeren Verwaltungsaufwand hervorrufen, da der Starttermin der Eurocodes 01.07.2012 in keiner Art und Weise tangiert würde. Eine entsprechende Reaktion auf die zuvor Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:47 Uhr Seite 55 Recht dargestellten Praxisprobleme wäre auch jetzt noch ohne weiteres möglich. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Bundesländer – so auch die Stadt Berlin – zuletzt mit Rundschreiben vom VI D Nr. 39/11 v. 21.03.2011 eindeutig herausgestellt haben, dass die aktuell noch als Technische Baubestimmung anzusehenden DIN-Normen im Verhältnis zu denjenigen Eurocodes, die ab dem 01.07.2012 zur Technischen Baubestimmung werden, als gleichwertig zu betrachten sind. Wenn aber bis zum 30.06.2012 eine Gleichwertigkeit beider Normierungen durch die Oberste Bauaufsicht Berlins bescheinigt würde, wäre es zwingend, dass diese Gleichwertigkeit auch nach dem 30.06.2012 bestünde – mindestens bis zum März 2013. Schließlich ändern sich aufgrund Beschlusses des CEN aus dem Jahre 2008 zumindest bis in den März 2013 die bereits heute im Weißdruck vorliegenden Eurocodes nicht. Der zweitgenannte Lösungsansatz würde mit Sicherheit auch dazu beitragen, dass in stärkerem Maße eine Sensibilisierung der Ingenieure für das Thema Eurocodes geschaffen wird. Aufgrund der Deklaration der Eurocodes als Technische Baubestimmung ab dem 01.07.2012 würden die Ingenieure eher dazu veranlasst werden, sich entsprechend fortzubilden. V. Zwischenfazit Zusammenfassend spricht sich der Verfasser dafür aus, an der zum 01.07.2012 geplanten Teil-Einführung der Eurocodepakete festzuhalten, da eine Verschiebung nicht mehr möglich sein dürfte. Um aber den aufgezeigten Praxisproblemen im Zusammenhang mit der Teil-Einführung der Eurocodepakte als Technische Baubestimmung effizient zu entgegnen, hält es der Verfasser für zwingend geboten und auch ohne weiteres möglich, zumindest bis zum März 2013 die bis zum 01.07.2012 geltende Situation zu „spiegeln“, sodass ab dem 01.07.2012 die Eurocodepakete 0-5, 7 und 9 als Technische Baubestimmung § 3 Abs. 3 S. 1 BauO Bln von den Ingenieuren zu beachten sind, darüber hinaus die bis zum 30.06.2012 als Technische Baubestimmung anzusehenden DIN-Normen als gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 1 BauO Bln anerkannt werden. D. Der rechtliche Umgang mit den Eurocodes ab dem 01.07.2012 sich auch im Zuge der Einführung der Eurocodes als Technische Baubestimmung für den Ingenieur die Frage, welche Konsequenzen sich hieraus für seine Planungsleistung ergeben. Der Ingenieur, bspw. der Tragwerksplaner, wird regelmäßig auf Basis eines Werkvertrages mit seinem Auftraggeber gemäß §§ 631 ff. BGB tätig. Um seine Vergütung zu erhalten, hat er seinem Auftraggeber ein mangelfreies Werk i.S.d. § 633 Abs. 1 BGB zu verschaffen, also eine mangelfreie Planung. Üblicherweise werden dies die Grundleistungen aus dem Leistungsbild der Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI 2009 (§ 64 HOAI a.F.) sein. In privatrechtlicher Hinsicht ist die Planung des Ingenieurs mangelfrei, wenn sie u.a. den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Auftraggeber entspricht oder die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet. Ferner muss sie auch den öffentlich rechtlichen Anforderungen genügen, mithin genehmigungsfähig sein. Soweit ein Objekt in Berlin zu planen ist, ist die Planung genehmigungsfähig, wenn sie den Technischen Baubestimmungen i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 1 BauO Bln entspricht, also bis zum 30.06.2012 die geltenden DIN-Normen bzw. ab dem 01.07.2012 die Eurocodes 0-5, 7 und 9 beachtet. Da die Begriffe „allgemein anerkannte Regel der Technik“ und „Technische Baubestimmung“ nicht zwangsläufig deckungsgleich sind, bedarf es – gerade im Zusammenhang mit der Einführung der Eurocodes – einer differenzierten Beachtung. I. Privatrechtliche Ebene 1. Vereinbarung über das Planungssoll Auf der privatrechtlichen Ebene gilt die Planung des Ingenieurs als mangelfrei, wenn sie die konkreten vertraglichen Vereinbarungen beachtet, § 633 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Wird zwischen den Vertragsparteien gemeinsam festgelegt, dass die Planung unter Berücksichtigung der DINNormen (bspw. die DIN 1045) erstellt werden soll, hat die Planung des Ingenieurs auch nur diesen Anforderungen zu genügen. Die Einhaltung des Eurocodes 2 als Nachfolgenorm ist dementsprechend nicht automatisch geschuldet. Maßgeblich ist daher, ob zum Zeitpunkt der Abnahme i.S.d. § 640 Abs. 1 BGB das Werk des Ingenieurs den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Im Zuge solcher vertraglicher Vereinbarungen hat der Ingenieur die ihm obliegenden Hinweis- und Beratungspflichten zu beachten, insbesondere den Auftraggeber darüber aufzuklären, dass Normen und Regeln einer fortlaufenden Veränderung unterliegen und welche Konsequenzen sich hieraus für das bestellte Werk ergeben. 2. Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik Fehlt es an einer konkreten vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien über das Planungssoll, muss das Werk sich für die gewöhnliche Verwendung eignen, § 633 Abs. 2, Nr. 2 BGB. Jede Planung des Ingenieurs muss dann zum Zeitpunkt der Abnahme zumindest den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sie muss diejeni- ARGE Baurecht: Starre Altersgrenze aufgehoben BERLIN (DAV) - „Die leidige Frage, wie lange öffentlich bestellte Sachverständige arbeiten dürfen, ist geklärt“, erläutert Baufachanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das Bundesverfassungsgericht gab einem EDV-Techniker Recht, der sich durch alle Instanzen geklagt hatte, um seine Bestellung auch über das 71. Lebensjahr hinaus zu behalten.“ Das Bundesverfassungsgericht urteilte, das oberste Fachgericht – das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – hätte bei seiner Ablehnung die neue altersfreundliche Rechtsprechung des EuGH berücksichtigen müssen. Dem kamen die Leipziger Verwaltungsrichter nach und entschieden im Sinne des Klägers: Die Altersgrenze ist nur zulässig, wenn sie mit sicherheitsrelevanten Argumenten begründet werden kann. (Az.: 8 C 24.11). „Auch alle im Bauwesen tätigen öffentlich bestellten Sachverständigen können sich auf dieses Urteil berufen“, resümiert Heike Rath. Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com. Wie im Zuge jeder Normänderung, stellt Baukammer Berlin 2/2012 | 55 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:47 Uhr Seite 56 Recht gen Regeln beachten, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und feststehen, in der Praxis bei dem nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt sind und sich aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Den bis zum 30.06.2012 maßgeblichen DIN kommt nach ständiger Rechtsprechung (so bspw. BGH BauR 1998, 872f.; OLG Stuttgart, BauR 1977, 129) die widerlegbare Vermutung zu, dass sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ob diese widerlegbare Vermutung ab dem 01.07.2012 für die Eurocodes 0-5, 7 und 9 gilt, bleibt abzuwarten. Dafür spricht, dass sie aus den DIN-Normen fortentwickelt wurden und auch im Übrigen bereits seit dem Januar 2011 zur Anwendung kommen. Dagegen spricht allerdings, dass die Ingenieure teilweise zwangsläufig noch über erhebliche Wissenslücken in Bezug auf die Eurocodes verfügen, sodass wohl nicht davon gesprochen werden kann, dass sich dies Eurocodes aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung bewährt haben. Erst mit fortdauernder Anwendung der Eurocodes als Technische Baubestimmung wird den Eurocodes eine vergleichbare widerlegbare Vermutung als allgemein anerkannte Regel der Technik zukommen können. Gleich ob DIN-Norm oder Eurocode, ein Gleichsetzen der vorgenannten Normen mit dem Begriff der allgemein anerkannten Regel der Technik verbietet sich, sodass die Einführung der Eurocodes per 01.07.2012 in dieser Hinsicht für den Ingenieur keine direkten Konsequenzen nach sich ziehen wird. Gleich ob er seine Planung vor oder nach dem 01.07.2012 an seinen Auftraggeber übergibt, hat er sich - soweit es das Kriterium der allgemein anerkannten Regeln der Technik betrifft -, ständig fortzubilden und sich mit neuen Techniken und Verarbeitungsmethoden auseinander zu setzen. Der Ingenieur hat ständig aufs Neue zu ergründen, was (zumindest) allgemein anerkannte Regel der Technik ist. Maßgeblich ist in privatrechtlicher Hinsicht für den Ingenieur, dass diese allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme seiner Planung eingehalten werden. Der Ingenieur hat seine Planung entsprechend auszurichten – sofern bei Vertragsschluss der alsbaldige Regelwechsel vorhersehbar war. 56 | Baukammer Berlin 2/2012 Diese Verpflichtung birgt für den Ingenieur regelmäßig erhebliche Probleme, die er – sofern möglich – bereits bei Vertragsschluss beachten muss. Ist zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses für den Ingenieur absehbar, dass sich noch innerhalb der gewöhnlichen Planungszeit eine Änderung in Bezug auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik vollziehen wird, sollte er zwingend darauf bedacht sein, bei Vertragsschluss ein bestimmtes Planungssoll unter Berücksichtigung einer definierten Technikregel festzulegen. Wird keine solche Vorgabe getroffen, sollte der Ingenieur bei Vertragsschluss zumindest darauf bedacht sein - für den Fall der Änderung der Technikregel während der Planungszeit - eine konkrete Honorarvereinbarung für Mehraufwendungen zu treffen. Unterlässt er eine solche Vereinbarung und ändern sich während der Planungsphase – für den Ingenieur vorhersehbar – die allgemein anerkannten Regeln der Technik, trägt er das Risiko für solche Mehraufwendungen, die ausgelöst durch Planänderungen oder Neuplanungen entstehen. Findet ein Wechsel innerhalb der allgemein anerkannten Regeln der Technik für den Ingenieur völlig unvorhersehbar statt, so hat er seinen Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, über die Alternativen zu beraten und die Entscheidung des Auftraggebers i.S.d. § 642 Abs.1 BGB einzuholen. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Anpassung der Planung auf die nunmehr aktuellen allgemein anerkannten Regeln der Technik, erwächst dem Ingenieur ein Anspruch auf Vergütung seiner zusätzlichen Aufwendungen. Entscheidet sich der Auftraggeber für die Beibehaltung des bisherigen Standards, hat der Ingenieur über die hieraus resultierenden Konsequenzen zu beraten, Bedenken anzumelden und seine Planung auf Basis des „überholten“ Standards fortzusetzen. II. Öffentlich rechtliche Ebene Damit die Planungsleistung des Ingenieurs den öffentlich - rechtlichen Anforderungen entspricht, muss sie zum Zeitpunkt der Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens insbesondere das jeweils maßgebliche Bauordnungsrecht beachten (in Berlin die BauO Bln). Bis zum 30.06.2012 hat der Ingenieur die bekannten DIN-Normen oder die als gleichwertig anerkannten Eurocodes zu berücksichtigen. Nach aktueller Rechtslage findet, wie oben bereits dargestellt, zum Stichtag 01.07.2012 ein Wechsel der Technischen Ausführungsbestimmungen hin zu den Eurocodes 0-5, 7 und 9 statt. Ab diesem Zeitpunkt sind diese Eurocodes, nicht aber mehr die DIN-Normen zu beachten. „Kritischer Zeitpunkt“ ist in öffentlich rechtlicher Hinsicht nicht die Abnahme i.S.d. § 641 BGB, sondern die Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens. ird das Baugenehmigungsverfahren vor dem 01.07.2012 eingeleitet, bemisst sich die Mangelfreiheit der Planung anhand der DIN-Normen bzw. der gleichwertigen Eurocodes. Erfolgt eine Einleitung ab dem 01.07.2012, sind nach derzeitiger Sachund Rechtslage ausschließlich die Eurocodes maßgeblich. Ohne besondere Erklärung der Obersten Bauaufsicht Berlins wird man nicht davon ausgehen können, dass mit Wirkung zum 01.07.2012 die bis zum 01.07.2012 maßgeblichen DIN-Normen als gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln angesehen werden können. Eine nach DIN-Normen erstellte Planung wird mithin bei Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens ab dem 01.07.2012 nicht mehr genehmigungsfähig sein. Will der Ingenieur seine nach DIN-Normen erstellte Planung nach dem 30.06.2012 einer Genehmigung zuführen, so hat er sie unter Berücksichtigung der Eurocodes 0-5, 7 und 9 zu überarbeiten ggf. sogar neu zu erstellen. Die Frage, ob dem Ingenieur für diese Mehrleistungen ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zusteht, bedarf einer Einzelfallbetrachtung, wobei auf das bereits unter D.I.2. Gesagte Bezug genommen werden kann: Nur dann, wenn für den Ingenieur die Änderung der Normierung - weg von den DIN-Normen hin zu den Eurocodes unvorhersehbar war, wird er einen Anspruch auf Ersatz der aus den zusätzlichen Leistungen oder Wiederholungsleistungen entstehenden Mehraufwendungen inne haben können. Hierbei wird stets zu berücksichtigen sein, dass die Einführung der Eurocodes 0-5, 7 und 9 als Technische Baubestimmung u.a. auch in Berlin zum 01.07.2012 zumindest seit dem 25.08.2010 bekannt war und überdies durch Rundschreiben VI D Nr. 39/2011 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin vom 21.03.2011 die Eurocodes in Teilen ab dem ersten Quar- Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:47 Uhr Seite 57 Recht tal 2011 als gleichwertige Lösung i.S.d. § 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln anerkannt wurden. Es dürfte einem Ingenieur, der nach dem 25.08.2010 bzw. 21.03.2011 seine Planungsleistungen auf Basis der DIN-Normen beginnt, schwer fallen, einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung von seinem Auftraggeber einzufordern, wenn er das Genehmigungsverfahren nicht spätestens zum 30.06.2012 einleiten kann und infolge dessen seine Planung auf Basis der ab dem 01.07.2012 ausschließlich geltenden Eurocodes als Technische Baubestimmung überarbeiten muss. Regelmäßig wird sich der Ingenieur den Vorhalt machen lassen müssen, er hätte seine Planungen bereit zu dieser frühen Phase auf die seit Dezember 2010 im Weißdruck vorliegenden Eurocodes in Verbindung mit dem Rundschreiben VI D Nr. 39/2011 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin vom 21.03.2011 ausrichten müssen. Der Ingenieur müsste jeweils darlegen und beweisen, dass für ihn unvorhersehbar und schuldlos das Baugenehmigungsverfahren nicht zum 30.06.2012 eingeleitet werden konnte, also nicht seiner Risikosphäre zugeordnet werden kann. E. Fazit Infolge der Einführung der Eurocodes 0 – 5, 7 und 9 nebst entsprechender nationaler Anhänge in Deutschland mit Stichtag 01.07.2012 als Technische Baubestimmung i.S.d. § 3 Abs.3 MBO (§ 3 Abs. 3 BauO Bln) werden die Ingenieure und Prüfingenieure vor eine Vielzahl neuer tatsächlicher und rechtlicher Probleme gestellt. Zur Entschärfung der Problematik erscheint es notwendig und sachgerecht, zumindest bis zum März 2013 die durch die Eurocodes ersetzten DIN-Normen als gleichwertige Lösung gemäß § 3 Abs. 3 S. 3 MBO (§ 3 Abs. 3 S. 3 BauO Bln) anzusehen. Die Folgen der sicher zu erwartenden „Anlaufschwierigkeiten“ der Eurocodes könnten abgemildert werden. Die Eurocodepakete könnten einen weiteren „Reifeprozess“ erfahren. In der Praxis könnte sich zeigen, ob auch den Eurocodes die widerlegbare Vermutung zukommen kann, allgemein anerkannte Regel der Technik zu sein. Vor allem aber könnte das befristete Nebeneinander von Eurocodes und DIN-Normen dazu beitragen, eine Vielzahl von Honorarstreitigkeiten zwischen Auftraggebern und Ingenieuren zu vermeiden, Planungsabläufe zu beschleunigen und die ordentliche Gerichtsbarkeit zu entlasten. Bonn, 20.05.2012 Baukammer Berlin 2/2012 | 57 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:47 Uhr Seite 58 Stellenmarkt Stellenmarkt Mitglieder der Baukammer Berlin können die Zeitschrift kostenfrei für Ihre Stellenanzeige nutzen ebenso wie die Homepage unter www.baukammerberlin.de Stellenangebote einschl. Praktikantenplätze • Stellengesuche • Angebote für Büropartnerschaften und -übernahmen Stellenangebote einschließlich Praktikantenplätze Planungsingenieur/Technische Gebäudeausrüstung • • • • • Dipl.-Ing. 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Was wir Ihnen bieten Es erwartet Sie ein anspruchs- und verantwortungsvolles Aufgabengebiet in einem expandierenden Unternehmen mit über 70 Mitarbeitern in einer hochinteressanten Branche sowie ein motiviertes Team in einem freundlichen Arbeitsumfeld. Wir bieten auch Diplomarbeiten, Praxissemester, Praktika etc. Was wir erwarten Spaß am Beruf und an der Arbeit. Sie zeichnen sich durch eine selbständige Arbeitsweise aus, sind kommunikationsstark und besitzen Teamfähigkeit. Wünschenswert wären Kenntnisse in Vestra oder CARD/1, AutoCAD, ARRIBA. Wenn wir Ihre Neugier geweckt haben, senden Sie uns bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung zu. Kontaktadresse: Böger + Jäckle Gesellschaft Beratender Ingenieure Kirschenallee 18, 14050 Berlin, Dirk Vielhaben Tel.: 0174 701 84 65, Email: vielhaben@boeger-jaeckle.de Projektleiter für Wohnungsbauprojekte gesucht. Wir sind auf der Bauherrenseite tätig und suchen zur Unterstützung bei neuen Projekten eine/n Projektleiter/-in, Voraussetzung ist ein angeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium im Bereich Bauingenieurwesen oder Architektur. Gern auch Berufsanfänger. Kontaktadresse: PB Projektmanagement Bräuling GmbH Möckernstraße 65, 10965 Berlin, Olaf Bräuling, Tel.: 030 78959090, E-Mail: o.braeuling@pb-braeuling.de Baukammer Berlin 2/2012 | 59 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:47 Uhr Seite 60 Titelthema Stellenangebote VORBEREITUNG UND MITWIRKUNG BEI DER VERGABE LP 6 / 7 Ingenieur/-in / Architekt/-in für Ausschreibungen Verfügen Sie über Erfahrungen in der Erstellung von Leistungsverzeichnissen / Vergabe und Abrechnung von Bauleistungen? Sie sind aufgeschlossen und kontaktfreudig, flexibel und verfügen über Organisationsgeschick. Wir bieten Ihnen ein engagiertes Team, strukturierte Projektführung, kontinuierliche Weiterbildung -sowohl intern als auch extern. Ein sicherer Umgang mit den gebräuchlichen AVA – Programmen (z.B. California Pro) ist Voraussetzung. Suchen Sie eine langfristige Perspektive - bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Unterlagen - einschließlich Gehaltsvorstellungen und möglichem Arbeitsbeginn. Bewerbungen bitte an: team@just-architekten.com Stellengesuche Dipl.-Ing. Architektur, Sachverständiger für barrierefreie Stadt- und Gebäudeplanung seit 2006 überwiegend im Innenausbau tätig, sucht Mitarbeit in einem interdisziplinär aufgestellten Architektur- oder Sachverständigenbüro; Tätigkeitsschwerpunkt „barrerefreies Planen und Bauen“ Kontakt: architech@online.de Staatlich geprüfter Bautechniker Mein Name ist Marc Sander, ich bin 26 Jahre alt und werde im Juli 2012 meinen Abschluss als staatlich geprüften Bautechniker erreichen. Ich bin gelernter Tischler und habe dort 7 Jahre Berufserfahrung gesammelt. Dazu bin ich flexibel, freundlich und zuverlässig und habe Erfahrung mit Software wie Allplan, CAD, Dämmwerk und Office. Auf ein persönliches Gespräch würde ich mich sehr freuen. Kontaktadresse: Marc Sander, Tel.: 0151 29 10 65 41, Email: bt.marcsander@googlemail.de Angebot von Büropartnerschaften und -übernahmen Biete Raum/Platz für Büropartnerschaft Suche Beratende/n Ingenieur/in vorzugsweise im Bereich Gebäudeenergieberatung/-planung oder verwandte bzw. angrenzende Tätigkeitsgebiete für Büropartnerschaft. Biete max. 3 Räume bzw. Plätze in seit 2006 betriebenem Ladenbüro mit 90 m2 Fläche und sehr günstiger Miete. Kontaktadresse: laws consulting, Reichenberger Str. 72, 10999 Berlin, Werner Hross, Tel.: 0178 610 70 20 Email: w.hross@laws.de Vermietungsangebot Architekturbüro in zentraler Lage (S-Bahnhof Savignyplatz) bietet voll eingerichtete Arbeitsplätze für Planungsbüros (4 Plätze plus Infrastruktur). Ggf. auch doppelte Anzahl möglich. Miete für kleine Lösung 900,- Euro zzgl. Nebenkosten. Große Lösung Verhandlungssache. Kontaktadresse: Deubzer König Architekten Knesebeckstr. 77, 10623 Berlin, Herr J. König, Tel.: 885 22 01 o. 0170-472 86 50, koenig@deubzerkoenigarchitekten.de Biete Raum/Arbeitsplatz für Büropartnerschaft Suche Beratende/n Ingenieur/in für den Bereich Gebäudesachschäden (Brand-, Sturm-, Wasser-, Elementar- und Haftpflichtschäden). Kontaktadresse: PhoenixS Sachverständige Ruppiner Chaussee 19a, 16761 Hennigsdorf, Dipl.-Ing. Architekt Norbert Reimann, Tel.: 03302 787 70 00, Email: norbert.reimann@phoenixs.org 60 | Baukammer Berlin 2/2012 Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:47 Uhr UZIN UTZ Seite 61 Ausgewählte Produktinformationen Bodenausgleich bis 300 mm leicht gemacht Leicht, flexibel und schnell: Uzin-Turbolight-System Renovierungsmaßnahmen im Bestand stellen Planer und Handwerker oft vor unerwartete Herausforderungen. Begrenzte Tragfähigkeit oder Aufbauhöhe, Ausbrüche und durchhängende Decken beispielsweise erfordern eine adäquate Fußbodenkonstruktion. Mit dem Turbolight-System von Uzin ist ein flexibler, großflächiger Niveauausgleich bis zu 300 mm möglich, bei extrem geringem Flächengewicht, hoher Festigkeit und kurzen Einbauzeiten. Statt aufwendigen Zusägens bei Fertigteilestrichen, langen Trocknungszeiten und hohen Lasten bei Zement- und Calciumsulfatestrichen ist das aufeinander abgestimmte Verbundsystem leicht zu verarbeiten, verformungsfrei und spannungsarm. Zudem besitzt es eine niedrige Dichte und ist hoch wärmedämmend. Ein weiterer Vorteil: Es ist wasserfest und deshalb auch uneingeschränkt für Feuchträume geeignet. werkstoff, der zu einem außergewöhnlich hohen Lastaufnahmevermögen des Gesamtsystems beiträgt. Nach DIN 1055 können damit alle Lastanforderungen der Klassen A für Wohnflächen sowie der von B1 und B2 für Büroflächen erfüllt werden. Auch der Vergleich der Ergebnisse von Druckversuchen mit und ohne die besondere Armierungstechnik belegt die Robustheit des Systems. Aufbau und Wirkungsweise Das Uzin-Turbolight-System besteht aus dem schnellen LeichtausgleichsFotos: Uzin Utz AG Das Uzin-Turbolight-System ist ein neuartiges System aufeinander abgestimmter Verlegewerkstoffe zur Herstellung schnell belegereifer Untergründe. Der Name verdeutlicht bereits, welche Lösungsmöglichkeiten in ihm stecken: Die Flächenlasten auf dem tragenden Untergrund liegen nur bei rund einem Drittel der Last von konventionellen Estrichen und die Zeiten bis zur Belegereife verkürzen sich auch im Vergleich zu Trockenestrichen etwa um die Hälfte. Unebenheiten lassen sich übergangslos vom Korndurchmesser bis 300 mm ausgleichen, wobei die mittlere Schichtdicke bei 30 mm liegt. Das Uzin-Turbolightsystem ist ein einzigartiges System aufeinander abgestimmter und erprobter Verlegewerkstoffe zur Herstellung schnell belegreifer Untergründe. Ausbrüche und durchhängende Decken sind mit dem Turbolight-System kein Problem, denn es ermöglicht einen flexiblen, großflächigen Niveauausgleich bis zu 300 mm bei extrem geringem Flächengewicht, hoher Festigkeit und kurzen Einbauzeiten. Der schnelle Leichtausgleichsmörtel Uzin NC 194 Turbo passt sich flexibel an alle unebenen Untergründe an. Er ist mit gängiger Estrichtechnik misch- und pumpfähig sowie erhärtungs- und trocknungsbeschleunigt. Das Renoviervlies Uzin RR 201 aus hochzugfesten Langglasfasern dient als Armierung und verbindet sich mit den anderen Systemkomponenten zu einem hochfesten Verbundwerkstoff, der zu einem außergewöhnlich hohen Lastaufnahmevermögen des Gesamtsystems führt. mörtel Uzin NC 194 Turbo, dem Renoviervlies Uzin RR 201 und dem Dünnestrich Uzin NC 195. Den Unterbau des Systems bildet der Leichtausgleichsmörtel, der sich flexibel an unebene Untergründe anpasst und die auftretenden Lasten auch bei Ausbrüchen gleichmäßig auf den tragenden Untergrund beziehungsweise die tragende Decke verteilt. Die zweite Komponente des Systems bildet das Renoviervlies aus hochzugfesten Langglasfasern. Diese sind mit einem wasserlöslichen Kleber fixiert, der sich auflöst, sobald die Verbundausgleichsmasse als dritte Komponente aufgespachtelt wird. Die Armierungsfasern bilden so in Kombination mit dem Dünnestrich einen hochfesten Faserverbund- Vielfältige Einsatzmöglichkeiten Das Uzin-Turbolight-System lässt sich mit gängiger Estrich- und Spachtelmassentechnik aufbringen, ist erhärtungsund trocknungsbeschleunigt und sehr schnell belegereif. So kann es als Problemlöser auf Terminbaustellen eingesetzt werden. Auf dem ausgehärteten Uzin-Turbolight-System können textile und elastische Bodenbeläge, Parkett sowie Fliesen nach den üblichen Methoden verlegt werden. Die Zeit bis zur Belegereife variiert nach Art des Oberbelags. Besonders vorteilhaft bei Renovierungen in Altbauten: Mit 10 dB besitzt das System auch eine bemerkenswerte Trittschalldämmung. Katja Kretzschmar, www.uzin.de Hinweis der Redaktion: Für diese mit Namen und/oder Internet-Adresse gekennzeichneten ausgewählten Produktinformationen übernimmt die Redaktion keine Verantwortung. Kontakt: Roger@Ferch-Design.de Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:47 Uhr Seite 62 Ausgewählte Produktinformationen SIKA Abdichtung von Betonfertigteilkellern Neue sichere Technologie: Frischbeton-Verbunddichtungsbahn SikaProof A penetriert der Frischbeton in das Vlies und haftet mit Erhärten mechanisch auf dem Bauwerk - aufgrund der flächigen Verkrallung. Neben dem flächigen Verbund und dem Hinterlaufschutz bieten solche Systeme vor allem bauphysikalische und wirtschaftliche Vorteile. Im Gegensatz zur wasserundurchlässigen Bauweise handelt es sich hier um eine wasserdichte Bauweise: Nach dem Austrocknen der Betonrestfeuchte ist kein weiterer Feuchteeintrag mehr von außen möglich. Dies ist vor allem bei Wohnräumen, Archiven, Technik- und EDV-Zentralen von enormer Wichtigkeit, da hier ein möglichst trockenes Raumklima herrschen muss. Wirtschaftlicher Druck und möglichst kurze Bauzeiten sind der Grund, warum Bauwerke immer öfter in Fertigteilbauweise realisiert werden. SikaProof A steht für eine neue Generation der Frischbetonverbund-Abdichtung und bietet vielfältige Lösungen für die Erstellung wasserdichter Betonbauwerke. Systemkombination aus Fugenund Flächenabdichtung Flächenabdichtungen sind bereits seit vielen Jahrzehnten am Markt. Ihr größter Nachteil ist allerdings der hohe Sanierungsaufwand im Schadensfall. Eine herkömmliche Flächenabdichtung, wie beispielsweise die schwarze Wanne, umhüllt das Bauwerk nur lose. Deshalb kann Feuchtigkeit gegebenenfalls durch eine Perforation der Abdichtung eintreten und anschließend zwischen Bauwerk und Abdichtungslage wandern. Um dies zu vermeiden, arbeiten moderne Systeme mit der Frischbetonverbundtechnologie: Sie ist hinterlaufsicher und bietet somit höchsten Schutz. Hinterlaufschutz durch die Grid-SealTechnology: Die Dichtungsmembran ist mit einer gitternetzartigen Struktur geprägt, die mit einem speziellen Dichtstoff gefüllt ist. Kommt es zu einer Beschädigung der Dichtungsmembran, wird das Wasser innerhalb eines kleinen Teilbereichs gehalten und kann die Dichtungsbahn nicht hinterwandern. Die neue, innovative Dichtungsbahn SikaProof A von der Sika Deutschland GmbH ist eine mehrlagige Abdichtungsmembran auf Basis einer bewährten FPO-Dichtungsbahn und der neuen speziell dafür entwickelten Grid-Seal-Technology. Diese Technologie ist nach dem Prinzip eines Mini-Compartment-Systems aufgebaut: Die Dichtungsmembran ist mit einer gitternetzartigen Struktur geprägt, die wiederum mit einem speziellen Dichtstoff gefüllt ist. Kommt es zu einer Beschädigung der Dichtungsmembran, wird das Wasser innerhalb eines kleinen Teilbereichs gehalten und kann die Dichtungsbahn nicht hinterwandern. Ein Wassereintritt in das Bauwerk kann nur im sehr seltenen Fall auftreten, nämlich wenn ein Riss oder eine Fehlstelle im Beton deckungsgleich mit der Beschädigung in der Membran ist. Aber auch in solch einem Fall kann die Sanierung sehr einfach mittels Bohrpackerinjektionen erfolgen. Die Dichtungsbahn kann sowohl im Neubau als zur Sanierung, beispielsweise für die Ausbildung einer Innenwanne eingesetzt werden. Außerdem kann sie auch für die partielle Abdichtung als zusätzliche Sicherung bei rissanfälligen Bauteilen verwendet werden. Auf der Betonageseite ist die Membran mit einen Vlies kaschiert und wird vor der Betonage in die Schalung oder auf der Sauberkeitsschicht ausgelegt. Im Fertigteilwerk wird die Bahn auf die entsprechenden Wandflächen vorkonfektioniert und auf dem Schalwagen ausgelegt. Bei der anschließenden Betonage Fotos: Sika Deutschland GmbH Dieser Trend ist in allen Bereichen der Bauindustrie zu verzeichnen - vom Wohnungsbau über Industrie- und Gewerbebau bis hin zu Gebäuden mit besonders hochwertigem Nutzungsanspruch, wie zum Beispiel Archive und Lagerräume für feuchtempfindliche Güter. Die Ausführung erfolgt entweder mit massiven Vollwandelementen oder mit Dreifachwänden. Die Abdichtung stellt die Ausführung jedoch vor eine besondere Herausforderung, da die üblichen Bauweisen als WU-Konstruktion mit Fugenband hier nur sehr begrenzt möglich sind. Die Sika Deutschland GmbH hat hierfür eine einfach zu installierende, sichere und wirtschaftliche Systemlösung entwickelt: Die Kombination aus dem Fugenabklebesystem Tricoflex mit der neuen Frischbetonverbunddichtungsbahn SikaProof A. Höchste Sicherheit mit modernen aufeinander abgestimmten Abdichtungskomponenten: SikaProof A und Tricoflex. Die hochflexiblen rissüberbrückenden Eigenschaften der FPO-Dichtmembran lassen eine Reduzierung der rissbegrenzenden Bewehrung bis 1 mm Rissweite bei der Berechnung der Bauteile zu. Ebenso sind die in der WU-Richtlinie geforderten Mindestbauteilstärken nicht erforderlich. Nach Fertigstellung der im Ortbeton hergestellten Bodenplatte, können die im Fertigteilwerk mit Dichtungsbahn ausgestatteten Wände gestellt und ggf. ausbetoniert werden. Durchführungen, Sonderdetails, Spannstellen sowie die Arbeits- und Dehnfugen werden im Nachgang mit dem Tricoflex-Abklebesystem geschlossen. Bei diesem System wird eine TPE-Dichtmembran beidseitig der Fuge in ein Epoxydharzkleberbett eingeklebt. Somit kann der gesamte Fugenverlauf geschlossen abgedichtet werden. Nach Fertigstellung aller Arbeitsgänge ist das Bauwerk allumfassend in eine geschlossene und dichte Hülle gebettet. Sämtliche Detailpunkte und Übergänge sind in Funktionsprüfungen nachgewiesen und mit einem allgemein bauaufsichtlichen Prüfzeugnis belegt. Der Bauherr erhält mit SikaProof A nicht nur eine hochwertige, sondern auch in vollem Umfang geprüfte Bauwerksabdichtung der neuesten Generation. Marcus Rybarski, www.sika.de Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:47 Uhr CAPAROL Seite 63 Ausgewählte Produktinformationen Eckerförder Genossenschaft strebt höhere Energieeffizienz an Sie setzt dabei auch auf Fassadendämmung - Klinkeroptik und Capapor-Profile Bedingungen der Wohnquartiere zugeschnittenen Capatect Wärmedämm-Verbundsystemen und den für die Wiederherstellung von Klinkerfassaden wie geschaffenen Meldorfer Flachverblendern in unterschiedlichen Farben und Formaten offerierte der Caparol-Berater effiziente Lösungen, die den Vorstellungen des Unternehmens weitgehend entsprachen. „Nicht zuletzt das äußere Erscheinungsbild und das Umfeld machen ein Wohnquartier zu einer gefragten Adresse", sagte dazu der Technische Leiter. Bei der Farbgestaltung erhielt die Genossenschaft durch das Caparol-FarbDesignStudio Unterstützung, das die Vorgaben der Praktiker in Farbentwürfe umsetzte, die „fortgeschrieben" und an Hand von Farbtafeln auf ihre Tauglichkeit überprüft wurden. Eine Abrundung erfuhr das Caparol-Angebot durch leichtgewichtige Capapor-Profile, mit denen unter anderem Klinkerfassaden von hellen Putzflächen abgesetzt wurden. Die Gemeinnützigkeit ist ihr, dem Nachkriegskind, in die Wiege gelegt worden. Den Menschen in schwierigen Zeiten ein Dach über dem Kopf zu geben, war und bleibt ihre vordringlichste und vornehmste Aufgabe. Seit seiner Gründung hat das Unternehmen in Eckernförde und Umgebung mehr als 3.600 Wohnungen gebaut. Die meisten davon stammen aus den 50er und 60er Jahren. Es sind massive Mehrfamilienhäuser mit Verblendmauerwerk in der Tradition der Küstenregion. Ältere Wohngebäude aus den 30er Jahren mit ihrer defizitären Bausubstanz und Ausstattung werden schrittweise durch Neubauten ersetzt. Denn die Nachfrage nach modernen Mietwohnungen ist groß und die Ansprüche an den Wohnkomfort sind gewachsen. Der Bestand der Eckernförder Genossenschaft beträgt derzeit 2.300 Wohnungen mit 144.000 m2 Wohnfläche. Vorstandsmitglied Stephan Seliger unterstreicht, dass es sich dabei um zukunftsfähige Wohnbauten handelt, die künftigen Ansprüchen an modernes Wohnen gerecht werden. Aus heutiger Sicht beschränke sich Gemeinnützigkeit nicht mehr nur auf die Versorgung breiter Bevölkerungskreise mit der Mangelware Wohnraum, sondern schließe die Hochwertigkeit des Angebots ein. Deshalb gehe Instandsetzung und Sanierung immer mit Modernisierung einher. Zwischen fünf und sieben Millionen Euro investiert die Genossenschaft jährlich in den Gebäudebestand. Es ist Geld, das sie auf der Grundlage einer soliden Finanzpolitik selbst erwirtschaftet hat. Die Umlage von Kosten für Modernisierungsmaßnahmen auf die Mieter bleibt unter dem gesetzlich festgelegten Limit. Der Modernisierungsstrategie der Wohnungsgenossenschaft liegt die Klas- sifizierung des Wohnungsbestandes zu Grunde, die die Spreu vom Weizen trennte. Das ermöglicht, Mittel und Kräfte zunächst auf die Quartiere zu konzentrieren, die von Bausubstanz und Wohnqualität her die besten Perspektiven besitzen und langfristige Vermietung versprechen. Wie vom Leiter Technik der GWU Kay Simon zu hören, rückte in jüngster Vergangenheit bei den Planungen die energetische Sanierung immer mehr in den Vordergrund, trägt sie doch den Wünschen der Mieter nach niedrigen Betriebskosten und der Aufwertung der Quartiere durch damit verbundene bauliche Maßnahmen Rechnung. Die angestrebten Effekte orientieren sich an den Maßstäben, die durch die Energieeinspar-Verordnung (EnEV) 2009 gesetzt sind. Bei der Bestandssanierung hat die GWU das KfW-Effizienzhaus 100 bis 70 mit jährlich maximal 70 kWh/m2, beim Neubau das Passivhaus-Niveau im Visier. Zu statten kommt dem Wohnungsunternehmen in diesem Zusammenhang, dass in der Region die KraftWärme-Kopplung hoch im Kurs steht und die Stadtwerke Eckernförde auf Blockheizkraftwerke (BHKW) setzen, die die Wohnquartiere effizient mit Strom und Wärme versorgen können und damit einen Beitrag zur Verdrängung des Atomstroms leisten. Wo die Dächer es hergeben, wie in der BürgermeisterHeldmann-Straße, sorgen PhotovoltaikAnlagen für eigene Stromerzeugung. Insgesamt sind es bisher 1.000 m2 Dachfläche. Fassaden mit freundlicherem Gesicht Die zweite, nicht weniger wichtige Komponente höherer Energieeffizienz von Wohngebäuden ist die Verbesserung der Qualität der Gebäudehülle. An dafür in Frage kommenden Systemen herrscht auf dem Markt kein Mangel, doch nicht immer halten technischer Sachverstand und Service mit dem Niveau der Produkte Schritt. Kay Simon suchte deshalb den Kontakt zu Verkaufsberater Guntram Fischer des namhaften Herstellers Caparol, der auf diesem Gebiet aus einem umfangreichen technischen Potenzial schöpfen kann und an sein Sortiment höchste Maßstäbe anlegt. Mit auf die spezifischen Fotos: Caparol Farben Lacke Bautenschutz / Martin Duckek Das Ostseebad Eckernförde hat vier Kilometer Strand, rund 23.000 Einwohner und eine ansehnliche Wohnbebauung. Jede dritte Mietwohnung in der Stadt gehört dem Gemeinnützigen Wohnungsunternehmen (GWU) Eckernförde, einer eingetragenen Genossenschaft, die 1920 gegründet wurde und seitdem auf dem regionalen Wohnungsmarkt eine führende Position behauptet. In der Ausschreibung ging der Zuschlag an Malereibetriebe aus der Region. Sie erhielten bei der Einarbeitung Unterstützung durch Instandhaltungstechniker des Herstellers, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite standen. Das war zum Beispiel der Fall, wenn an der Fassade größere Unebenheiten ausgeglichen werden mussten. Architekt Simon hob das Bemühen der Caparol-Fachleute hervor, durch die Einflussnahme auf die Qualität der Verarbeitung die Nachhaltigkeit der baulichen Maßnahmen abzusichern. Mit dem Ergebnis der Modernisierung, die ihnen neben einem angenehmeren Wohnklima und geringeren Heizkosten unter anderem neugestaltete Treppenhäuser oder großzügigere Balkone beschert hat, sind die Mieter zufrieden - auch wenn sie sich daran mit 1,25 Euro/m 2 beteiligen müssen. Nicht weniger zufrieden ist Vorstand Stephan Seliger - auch wenn noch 40 bis 50 Prozent des Wohnbestandes zu modernisieren sind. Wolfram Strehlau, www.caparol.de Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:47 Uhr Seite 64 Ausgewählte Produktinformationen ECONTROL Energetisch modernisiert mit »Sonnenbrille« Niedrige Klimatisierungskosten, blendfreier Ausblick, stets optimale Lichtverhältnisse Das Haus der Architekten in Stuttgart ist ein Forum für Baukultur und Sitz der Architektenkammer BadenWürttemberg. Das verglaste Foyer wurde jetzt umfangreich modernisiert. Einzelne Scheiben waren im Randverbund undicht und trüb geworden, Wasser drang ein. Außerdem war der im Inneren angebrachte Blendschutz wartungsintensiv und behinderte die freie Durchsicht. Die komplexen Anforderungen an die Modernisierung: Klimatisierungskosten senken, Lichtverhältnisse verbessern, blendfreie Ausblicke ohne Verschattung. Der Bauherr entschied sich für elektro-chromes DreifachSonnenschutzglas der Firma EControl (Plauen). Es ist dimmbar und ermöglicht so das Variieren des g-Werts und der Lichtdurchlässigkeit je nach Sonneneinstrahlung. So entfällt die außenliegende Verschattung ebenso wie ein Blendschutz. Foto: Dipl.-Ing. (FH) Thomas Treitz, Stuttgart Das Haus der Architekten, Stuttgart: Transparentes Zentrum für Architekten, Baufachleute und bauinteressierte Bürger. kussion. Es ermöglicht durch dimmbare Scheiben das Justieren des g-Wertes und des Blendschutzes - angepasst an die tatsächliche Lichtintensität. „Scheint keine Sonne, bleibt das Glas maximal hell und transparent. Je intensiver sie scheint, desto dunkler wird es getönt, bis zu einem tiefen Blau - ähnlich einer photochromen Skibrille“, erläutert Dipl.-Ing. Michael Pauls, freier Architekt und Inhaber des Architekturbüros. Photochrome Sonnenbrillen ermöglichen einen Verzicht auf einen zusätzlichen Sonnenschutz für die Augen und bieten darüber hinaus einen ermüdungsfreien Durchblick, der sich der Lichtintensität anpasst. Das dimmbare Sonnenschutzglas EControl überträgt das Prinzip mit elektrochromer Technik auf die moderne Architektur. Als modernes Dreifach-Isolierglas isoliert EControl mit einem Ug-Wert von 0,7 W/(m2K) ausgezeichnet gegen Heizwärmeverluste. Das Gebäude liegt in exponierter Halbhöhenlage und bietet einen außergewöhnlichen Blick über Stuttgart. Vor gut zwei Jahrzehnten erwarb der Eigentümer, das Versorgungswerk der Architekten, ein Nachbargrundstück hinzu und lobte einen Wett-bewerb für den Neubau aus: Geplant und gebaut von Architekt Michael Weindel (Waldbronn), entstand das dreiteilige Ensemble aus Wohn-, Veranstaltungs- und Verwaltungsgebäude. Der runde Veranstaltungstrakt liegt als Sonderbauteil im Zentrum und schließt transparent und filigran mit verglastem Foyer an das Verwaltungsgebäude an. So blieb der grandiose Durchblick auf die Stuttgarter Silhouette von der Danneckerstraße her erhalten. Undichtigkeiten und Wasser: Sanierung gefragt Seit einiger Zeit traten bei einzelnen Scheiben Undichtigkeiten im Randverbund auf, die Scheiben wurden trüb. Zusätzlich fand immer wieder Wasser seinen Weg durch das verglaste Dach. Die Zweifach-Sonnenschutzverglasung entsprach nicht mehr den heutigen Anforderungen an die Klimatisierung des Foyers. Fotos: Dipl.-Ing. Michael Pauls, Stuttgart Das Innere des Foyers verbindet Innen und Außen. Im Bild gut erkennbar: Die Dach- und Fassadenverglasung von EControl befinden sich in einem unterschiedlichen Dimmzustand. Das Architekturbüro Pauls (Stuttgart) erhielt den Auftrag, das verglaste Foyer zu modernisieren. Ziele: Architektur erhalten, Nutzerkomfort erhöhen, moderate Betriebskosten für die Klimatisierung. Ein äußerer Sonnenschutz schied ebenso aus wie der innere Blendschutz - der ungehinderte Ausblick sollte jederzeit möglich sein. Herkömmliches Sonnenschutzglas mit niedrigem aber auch fixem g-Wert wurde nicht in Betracht gezogen, da es an trüben Tagen zu wenig Licht in die Räume lässt. Intelligente Lösung: dimmbarer Sonnenschutz Unter Abwägung der Parameter brachte der Architekt ein elektrochromes Sonnenschutzglas (EControl) in die Dis- Die gesamten Modernisierungsmaßnahmen wurden - bei eingeschränktem Betrieb des Forums Haus der Architekten - im Sommer in nur 12 Wochen durch den Fassadenbauer Guttendörfer (Ansbach) durchgeführt und im Herbst 2011 abgeschlossen. Bautafel: Architektenkammer Baden-Württemberg, Stuttgart Objektadresse: Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart Bauherr: Versorgungswerk der Architekten, Stuttgart Architekt: Dipl.-Ing. Michael Pauls, Stuttgart Fassadenbauer: Aug. Guttendörfer GmbH & Co. KG, Stahlstraße 8, 91522 Ansbach Glasprodukt: EControl Glashersteller: EControl-Glas, Plauen www.econtrol-glas.de Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:47 Uhr Seite 65 FRANKE AQUAROTTER Ausgewählte Produktinformationen Technologie trifft Design Innovatives Wassermanagement inklusive Die weiterentwickelten Sanitärmodule von Franke stehen für ein innovatives, ästhetisches Ausstattungskonzept im Objektbau, das keine Wünsche an Komfort und individuellem Gestaltungsspielraum offen lässt. Aufgrund dieser Kriterien bietet sich die Kombination mit dem vom gleichen Hersteller entwickelten Wassermanagementsystem AQUA 3000 open zwingend an. zwei Ebenen - Armaturen und Netzwerk - gegliedert, die jeweils über eine standardisierte Datentechnologie miteinander kommunizieren. Entsprechend konfigurierte Armaturen unterschiedlicher Funktionalität lassen sich automatisch steuern und sorgen für ein Höchstmaß an Hygiene und Wirtschaftlichkeit. Die kompakten Module setzen sich aus Installationselementen und Funktionseinheiten zusammen. In den ver- Diese Beplankung der All-in-one Module (hier WC) besteht aus 8 mm EinscheibenSicherheitsglas. Aber auch andere Farben und/oder Materialien sind auf Wunsch realisierbar. (All-in-one WC-Modul mit CMPX592W und PROTRONIC - A 3000 open WC-Spülarmatur »AQUA505«) Das intelligente Wassermanagementsystem der dritten Generation basiert auf einer innovativen Elektronikplattform. AQUA 3000 open wird konsequent in schiedenen Funktionseinheiten für Waschplätze, WC- und Urinalanlagen sind sämtliche Steuerungs- und Armaturenkomponenten netzwerkfähig integriert. Opto-elektronische Sensoren sorgen für die berührungslose und absolut hygienische Abgabe von Wasser, Seife, Luft am Waschtisch sowie bei der WCund Urinalspülung. Bei den installierten Armaturen werden die wichtigsten Abläufe entsprechend der Armaturenfunktionalität über ein intelligentes Elektronikmodul gesteuert. Mit diesem integrierten Elektronikbaustein und in Kombination mit dem ECCFunktionscontroller (Ethernet-Can-Coppler) sind z.B. zeit- oder temperaturgesteuerte Hygienespülungen, thermische Desinfektionen, Betriebsartenum- und Reinigungsabschaltungen möglich. Die Netzwerkebene bietet mittels PC und Software zusätzliche Funktionalitäten und Systemerweiterungen. Hier kann das System mit Hilfe einer innovativen Software beliebig viele Sanitärarmaturen zentral steuern und verwalten. Ein intelligentes Elektronikmodul steuert bei den in den Sanitärmodulen installierten Armaturen die wichtigsten Abläufe entsprechend der Armaturenfunktionalität. Zum Fertigbauset der All-in-one Sanitärmodule gehört ein Beplankungs-Modul, bei dem zwischen den hochwertigen Materialien Glas und gebürstetem Edelstahl gewählt werden kann. Das 8 mm Fotos: Franke Aquarotter Ermöglichen ästhetische Sanitärraumausstattung - die weiterentwickelten All-in-one Waschplatzmodule (Wasser/Seife/Luft) mit Nischenwaschtisch QUADRO und Glasbeplankung aus Einscheiben-Sicherheitsglas. All-in-one Urinal-Modul mit Keramik-Urinal und opto-elektronischer Spülsteuerung AQUA 3000 open. dicke Einscheiben-Sicherheitsglas ist in den Farben bordeaux, schwarz, weiß/ grün erhältlich. Andere Farben und/oder Materialien sind auf Wunsch realisierbar. Die neuen Franke-Sanitärmodule können mit Sanitärobjekten aus Mineralgranit, Keramik oder Edelstahl kombiniert werden. Das All-in-one-Konzept zeigt, dass auch in öffentlichen Sanitäranlagen Begriffe wie Qualität und optischer Anspruch keine Fremdwörter sein müssen. www.franke.de Bau 2-12 Umbruch 3 20.06.2012 14:47 Uhr Seite 66 Ausgewählte Produktinformationen INTER Versicherungsgruppe Neue Krankenvollversicherung INTER QualiMed®: flexibel, transparent, leistungsstark - für alle Lebensphasen Zeiten ändern sich, Menschen ändern sich, Bedürfnisse ändern sich: In einer immer schnelllebigeren Welt ist es nicht nur wichtig, den Überblick zu behalten sondern auch, dass das Leben begleitende Dinge sich flexibel den individuellen Bedürfnissen anpassen. Das gilt besonders für Versicherungen, die oft zu einem Zeitpunkt abgeschlossen werden, an dem man noch gar nicht weiß, wohin die Reise des Lebens geht. Umso wichtiger ist es, die Möglichkeit zu haben, auch nach Vertragsabschluss flexibel zu bleiben und Anpassungen vornehmen zu können. Auch und gerade im Bereich der Krankenvollversicherung, die den Kunden ein Leben lang begleitet. INTER QualiMed® Basis Die Krankenversicherung für den perfekten Start! Bereits der INTER QualiMed® Basis zeigt ein hohes Leistungsniveau, das ganz besonders auf die Bedürfnisse junger Menschen und Familien ausgerichtet ist. Gerade in der beruflichen und privaten Aufbauphase bietet die Basisvariante hervorragende Leistungen. INTER QualiMed® Exklusiv Die Krankenversicherung mit dem gewissen Extra! Der Exklusivbereich bietet ein hohes Leistungsniveau, das ganz besonders auf die individuellen Bedürfnisse einer ganzen Familie ausgerichtet ist. INTER QualiMed® Premium Die Krankenversicherung für die höchsten Ansprüche! Für die Phase, in der die höchsten Ansprüche an den Krankenschutz und die Gesundheitsvorsorge gestellt werden, ist der INTER QualiMed® Premium zu empfehlen. Im Premiumbereich ist das höchste Leistungsniveau zu finden, das der INTER QualiMed® zu bieten hat. „Wie bei all unseren Produkten, liegt auch bei INTER QualiMed® ein ganz besonderes Augenmerk auf hervorragen- Gesundheitsprüfung und Wartezeiten in jeden INTER QualiMed®-Tarif umzustellen. • Überdurchschnittliche Erstattung im Zahnbereich. • Offener Heil- und Hilfsmittelkatalog. • 100% Erstattung für Behandlung durch Ärzte mit naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Hufeland-Verzeich- Foto: Inter Mit der neuen Krankenvollversicherung INTER QualiMed® hat die INTER Versicherungsgruppe ein Produkt geschaffen, das diesen hohen Anforderungen gerecht wird. Die unterschiedlichen Ansprüche an Preis, Leistung und Service finden sich in einem Dreistufenmodel, innerhalb dessen es variable Preisgestaltungs- und Wechselmöglichkeiten gibt. Basis, Exklusiv und Premium sind drei Tarifvarianten, die individuelle Leistungen bieten und die einen späteren Wechsel untereinander zulassen. Kombiniert mit jeweils drei unterschiedlichen Selbstbehaltstufen, ergeben sich noch mehr Auswahlmöglichkeiten. der Qualität und umfangreichem Service. Der Kunde darf von uns deshalb nicht nur besondere Leistungen sondern auch ein für ihn hilfreiches und sinnvolles Serviceangebot erwarten“, unterstreicht Peter Thomas. „Im Übrigen ist die Einführung einer neuen Krankenvollversicherung zum jetzigen Zeitpunkt auch ein klares Bekenntnis der INTER zur Privaten Krankenversicherung und damit zum dualen System in Deutschland.“ Neben der Flexibilität spielen natürlich auch Leistung und Transparenz bei einer Krankenvollversicherung eine wichtige Rolle. Und da punktet INTER QualiMed® ganz besonders: Die transparenten Bedingungen lassen wenige Fragen offen. Und wenn doch, dann stehen die Experten der INTER Versicherungsgruppe jederzeit zur Verfügung. Rund um die Uhr und immer mit einem offenen Ohr. Zudem erwartet den Kunden ein moderner und umfangreicher Leistungskatalog: • Leistungen bei Bezug von Elterngeld in Höhe von bis zu 6 Monatsbeiträgen. • Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und professionelle Zahnreinigung sind sinnvoll und wichtig. Deshalb werden diese nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Zudem beeinflussen sie auch nicht den Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung. • Hohe Beitragsrückerstattung (BRE) bei Leistungsfreiheit. Je 3 maßgebliche Monatsbeiträge in den ersten 3 vollen Kalenderjahren. Maximale BRE bis zu 6 maßgebliche Monatsbeiträge nach 7 leistungsfreien Jahren. • Das Optionsrecht bietet die Möglichkeit, zum Ende des 3., 5. und 10. Versicherungsjahres sowie bei Wechsel der beruflichen Tätigkeit ohne erneute nis und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind. (in den Tarifstufen Exklusiv und Premium). • Besonderheit: Erstattung von ver schreibungspflichtigen Verhütungsmitteln. • Zahlreiche medizinische Assistanceund Serviceleistungen wie INTER Service-Center, Gesundheitsexperte, Gesundheits-SOS, Gesundheitsmanagement gehören zu INTER QualiMed®. • Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr für ambulante und zahnärztliche Heilbehandlung. Partner des Handwerks Als traditioneller Handwerksversicherer kennt die INTER Versicherungsgruppe die Bedürfnisse der Menschen im Handwerk ganz genau und punktet mit individuellen Lösungen. Für die tägliche Arbeit ist selbstverständlich: Flexibel sein, auf die Wünsche des Kunden eingehen, verständlich kommunizieren und schließlich eine Leistung auf bestem Niveau erbringen. Ihr Ansprechpartner in der Geschäftsstelle Berlin ist Herr Lie Milbratt, Telefon: 030 / 235 165 10. www.inter.de