- Recht ohne Grenzen

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Factsheet
Corporate Social Responsability: Einige Beispiele
Zusätzlich zum Global Compact und den OECD-Leitsätzen für multinationale Firmen gibt es eine
Vielzahl von bedeutenderen und weniger wichtigen Initiativen im Bereich der sozialen und
ökologischen Unternehmensverantwortung. Und jedes Jahr kommen neue hinzu. Gemeinsam ist
allen, dass sie auf Freiwilligkeit beruhen und eine Missachtung der aufgeführten Grundsätze keine
juristischen Sanktionen nach sich zieht. Oft fehlt auch eine unabhängige Instanz, welche die
Einhaltung der Grundsätze überprüft und sind Berichte über die (Nicht-) Einhaltung der aufgestellten
Prinzipien nicht öffentlich zugänglich. Das schmälert die Wirkung dieser Initiativen stark.
Nachfolgend ein (nicht abschliessender) Überblick über CSR-Initiativen:
Ø
Voluntary Principles on Security and Human Rights (2000)
Die VPSHR sind eine Initiative von Regierungen, NGOs und Unternehmen. Sie enthalten
Prinzipien für Firmen aus dem Rohstoffbereich bezüglich der Respektierung der Menschenrechte
im Sicherheitsbereich. Unter anderem sehen sie vor, dass Unternehmen ein umfassendes ‚risk
assessment‘ durchführen und über Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen Rechenschaft
ablegen müssen. Alle VPSHR-Unterzeichnenden müssen jährlich Bericht erstatten. Die Berichte
gehen aber nur an das ‚Steering Committee‘ und sind nicht öffentlich zugänglich. Ein interner
Schlichtungsmechanismus wird erst dann eingeleitet, wenn ein Unternehmen einwilligt.
Andernfalls gibt es keine Handhabe, um fehlbare Unternehmen zu massregeln.
(www.voluntaryprinciples.org)
Ø
Global Reporting Initiative (1997) / Sustainability Reporting Guidelines
Die Global Reporting Initiative ist eine Dienstleistung für Unternehmen, um anhand spezifischer
Kriterien die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu messen.
Die mittlerweile dritte Auflage der vom GRI erarbeiteten Leitsätze zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung enthält Leistungsindikatoren für den ökonomischen, sozialen und
ökologischen Bereich. Unternehmen sind aber frei bei der Auswahl und in der Anwendung der
einzelnen Kriterien. Sie können die Berichterstattung nach jenen Indikatoren ausrichten, die ihnen
genehm sind.
(www.globalreporting.org)
Ø
International Council on Mining and Minerals (2001)
Im ICMM sind 20 Bergbau- und Metallfirmen und gut 30 nationale, regionale und globale
Branchenorganisationen Mitglied. Sein Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der
Branche zu verbessern. Die Berichte sollen gemäss den Richtlinien der Global Reporting Initiative
(siehe oben) erstellt werden. Doch viele Firmen, die den Verhaltenskodex unterzeichnet haben,
sind auch heute noch in Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen verwickelt.
(www.icmm.com)
Ø
Extractive Industries Transparency Initiative (2003)
Die EITI will Transparenz in die Finanzströme zwischen Rohstofffirmen und den Regierungen der
Förderländer bringen. Damit soll verhindert werden, dass Gelder an öffentlichen Haushalten (vor
allem der Entwicklungsländer) vorbeigeschleust werden. NGO kritisieren, dass fast nur
Entwicklungsländer die EITI umsetzen und es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt. Zudem bleiben
der vorgelagerte Bereich (z.B. Lizenzvergaben und Verträge) sowie der nachgelagerte Bereich
(wie wird die Rohstoffrente ausgegeben?) weiterhin im Dunkeln.
(www.eiti.org)
Ø
Code of Conduct for Private Military and Security Companies (2010)
Der Verhaltenskodex der Sicherheitsunternehmen soll Regierungen und Unternehmen als
Leitfaden für Aufträge an solche Firmen dienen. Bisher haben ihn gut 160 Firmen unterzeichnet.
Er enthält insbesondere Verhaltensregeln für das Personal beim Umgang mit Waffen. Angestellte
solcher Firmen dürfen sich gemäss den vereinbarten Grundsätzen nicht an militärischen
Operationen mit offensivem Charakter beteiligen. Zum Einsatz von Sicherheitsfirmen ist auch eine
Uno-Konvention in Arbeit, die im Gegensatz zur Branchen-Initiative einen rechtsverbindlichen
Charakter anstrebt.
(www.icoc-psp.org)
Ø
Equator Principles (2003)
Die Äquator-Prinzipien sind ein freiwilliges Regelwerk von rund 70 Banken zur Einhaltung von
Umwelt- und Sozialstandards im Bereich der Projektfinanzierungen. Der Name symbolisiert den
weltumspannenden Anspruch der Leitlinien. Allerdings fällt nur eine wenig gebräuchliche
Finanzierungsart darunter (das sog. ‚non-recourse project finance‘, das den Rückgriff der
Kreditgeber auf die Eigenkapitaleinlage der Projektträger beschränkt). Diese macht weniger als 5
Prozent der Finanzierungen von grossen Infrastrukturprojekten aus. Die Equator Principles
orientieren sich an den Umweltstandards der Weltbank und den Sozialstandards der International
Finance Corporation (IFC), einer Tochtergesellschaft der Weltbank. Sie haben bisher nicht
verhindert, dass Schweizer Banken weiterhin in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards
sehr kontrovers diskutierte Projekte finanzieren.
(www.equator-principles.com)
Ø
Kimberley Process Certification Scheme (2003)
Die Herkunftszertifizierung von Diamanten steht im Zentrum dieser Initiative. Der KimberleyProzess wurde als Folge des Skandals um den Handel mit „Blutdiamanten“ gestartet. Der Erlös
aus diesem Handel ermöglichte es bewaffneten Gruppen in Ländern wie Liberia, Angola, Sierra
Leone oder der Demokratische Republik Kongo Ende der 90er-Jahre blutige Bürgerkriege zu
führen. Derzeit machen neben dem Weltverband der Diamantenindustrie und verschiedenen NGO
auch 74 Staaten, darunter die Schweiz, beim Kimberley-Prozess mit. Der anfänglichen Euphorie
aufgrund kurzfristiger Erfolge folgte bald die Ernüchterung. So tauchten in den letzten Jahren
wieder vermehrt „Blutdiamanten“ auf. Verschiedene Anbieterländer von Diamanten konnten den in
den Prinzipien definierten Nachweis zur Herkunftszertifizierung nicht erbringen.
(www.kimberleyprocess.com)
Ø
Global Network Initiative (2008)
Wiederholte Kritik an führenden Internetunternehmen für ihre direkte oder indirekte Unterstützung
von Zensurversuchen - z.B. der chinesischen Regierung - und die Weitergabe von persönlichen
Daten an staatliche Stellen führte zu dieser CSR-Initiative. Der Datentransfer hatte harte
Repressalien gegenüber Internet- oder Menschenrechtsaktivisten zur Folge. Die Initianten aus
dem Informations- und Kommunikationssektor, darunter Microsoft, Yahoo und Google,
verpflichten sich, die Online-Meinungsfreiheit zu schützen und den Internet- Nutzer/innen mehr
Privatsphäre und die Hoheit über ihre Daten zu garantieren. Die Zusammenarbeit mit
Regierungen soll gemäss den Verhaltensregeln eingeschränkt werden, wenn Meinungsfreiheit
und Menschenrechte gefährdet sind. Die Wirksamkeit der sehr vage gehaltenen Prinzipien wird
von NGO bezweifelt. Der Druck auf die Internetanbieter von Seiten verschiedener Regierungen
zur Kollaboration - z.B. im Iran oder Syrien - hat sich seit der Gründung der Initiative nicht
vermindert. Und auch die Branche selbst gibt sich sehr zurückhaltend. Führende Anbieter wie
Facebook und Twitter haben bis heute keine Anstalten gemacht, sich einer freiwilligen
Selbstkontrolle zu unterwerfen.
(www.globalnetworkinitiative.org)
www.rechtohnegrenzen.ch l info@rechtohnegrenzen.ch
Kampagne ‚Recht ohne Grenzen‘ l c/o Alliance Sud l Monbijoustrasse 31 l Postfach l 3001 Bern l +41 31 390 93 36
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