- Recht ohne Grenzen
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Factsheet Corporate Social Responsability: Einige Beispiele Zusätzlich zum Global Compact und den OECD-Leitsätzen für multinationale Firmen gibt es eine Vielzahl von bedeutenderen und weniger wichtigen Initiativen im Bereich der sozialen und ökologischen Unternehmensverantwortung. Und jedes Jahr kommen neue hinzu. Gemeinsam ist allen, dass sie auf Freiwilligkeit beruhen und eine Missachtung der aufgeführten Grundsätze keine juristischen Sanktionen nach sich zieht. Oft fehlt auch eine unabhängige Instanz, welche die Einhaltung der Grundsätze überprüft und sind Berichte über die (Nicht-) Einhaltung der aufgestellten Prinzipien nicht öffentlich zugänglich. Das schmälert die Wirkung dieser Initiativen stark. Nachfolgend ein (nicht abschliessender) Überblick über CSR-Initiativen: Ø Voluntary Principles on Security and Human Rights (2000) Die VPSHR sind eine Initiative von Regierungen, NGOs und Unternehmen. Sie enthalten Prinzipien für Firmen aus dem Rohstoffbereich bezüglich der Respektierung der Menschenrechte im Sicherheitsbereich. Unter anderem sehen sie vor, dass Unternehmen ein umfassendes ‚risk assessment‘ durchführen und über Klagen wegen Menschenrechtsverletzungen Rechenschaft ablegen müssen. Alle VPSHR-Unterzeichnenden müssen jährlich Bericht erstatten. Die Berichte gehen aber nur an das ‚Steering Committee‘ und sind nicht öffentlich zugänglich. Ein interner Schlichtungsmechanismus wird erst dann eingeleitet, wenn ein Unternehmen einwilligt. Andernfalls gibt es keine Handhabe, um fehlbare Unternehmen zu massregeln. (www.voluntaryprinciples.org) Ø Global Reporting Initiative (1997) / Sustainability Reporting Guidelines Die Global Reporting Initiative ist eine Dienstleistung für Unternehmen, um anhand spezifischer Kriterien die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt zu messen. Die mittlerweile dritte Auflage der vom GRI erarbeiteten Leitsätze zur Nachhaltigkeitsberichterstattung enthält Leistungsindikatoren für den ökonomischen, sozialen und ökologischen Bereich. Unternehmen sind aber frei bei der Auswahl und in der Anwendung der einzelnen Kriterien. Sie können die Berichterstattung nach jenen Indikatoren ausrichten, die ihnen genehm sind. (www.globalreporting.org) Ø International Council on Mining and Minerals (2001) Im ICMM sind 20 Bergbau- und Metallfirmen und gut 30 nationale, regionale und globale Branchenorganisationen Mitglied. Sein Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Branche zu verbessern. Die Berichte sollen gemäss den Richtlinien der Global Reporting Initiative (siehe oben) erstellt werden. Doch viele Firmen, die den Verhaltenskodex unterzeichnet haben, sind auch heute noch in Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen verwickelt. (www.icmm.com) Ø Extractive Industries Transparency Initiative (2003) Die EITI will Transparenz in die Finanzströme zwischen Rohstofffirmen und den Regierungen der Förderländer bringen. Damit soll verhindert werden, dass Gelder an öffentlichen Haushalten (vor allem der Entwicklungsländer) vorbeigeschleust werden. NGO kritisieren, dass fast nur Entwicklungsländer die EITI umsetzen und es keine Sanktionsmöglichkeiten gibt. Zudem bleiben der vorgelagerte Bereich (z.B. Lizenzvergaben und Verträge) sowie der nachgelagerte Bereich (wie wird die Rohstoffrente ausgegeben?) weiterhin im Dunkeln. (www.eiti.org) Ø Code of Conduct for Private Military and Security Companies (2010) Der Verhaltenskodex der Sicherheitsunternehmen soll Regierungen und Unternehmen als Leitfaden für Aufträge an solche Firmen dienen. Bisher haben ihn gut 160 Firmen unterzeichnet. Er enthält insbesondere Verhaltensregeln für das Personal beim Umgang mit Waffen. Angestellte solcher Firmen dürfen sich gemäss den vereinbarten Grundsätzen nicht an militärischen Operationen mit offensivem Charakter beteiligen. Zum Einsatz von Sicherheitsfirmen ist auch eine Uno-Konvention in Arbeit, die im Gegensatz zur Branchen-Initiative einen rechtsverbindlichen Charakter anstrebt. (www.icoc-psp.org) Ø Equator Principles (2003) Die Äquator-Prinzipien sind ein freiwilliges Regelwerk von rund 70 Banken zur Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards im Bereich der Projektfinanzierungen. Der Name symbolisiert den weltumspannenden Anspruch der Leitlinien. Allerdings fällt nur eine wenig gebräuchliche Finanzierungsart darunter (das sog. ‚non-recourse project finance‘, das den Rückgriff der Kreditgeber auf die Eigenkapitaleinlage der Projektträger beschränkt). Diese macht weniger als 5 Prozent der Finanzierungen von grossen Infrastrukturprojekten aus. Die Equator Principles orientieren sich an den Umweltstandards der Weltbank und den Sozialstandards der International Finance Corporation (IFC), einer Tochtergesellschaft der Weltbank. Sie haben bisher nicht verhindert, dass Schweizer Banken weiterhin in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards sehr kontrovers diskutierte Projekte finanzieren. (www.equator-principles.com) Ø Kimberley Process Certification Scheme (2003) Die Herkunftszertifizierung von Diamanten steht im Zentrum dieser Initiative. Der KimberleyProzess wurde als Folge des Skandals um den Handel mit „Blutdiamanten“ gestartet. Der Erlös aus diesem Handel ermöglichte es bewaffneten Gruppen in Ländern wie Liberia, Angola, Sierra Leone oder der Demokratische Republik Kongo Ende der 90er-Jahre blutige Bürgerkriege zu führen. Derzeit machen neben dem Weltverband der Diamantenindustrie und verschiedenen NGO auch 74 Staaten, darunter die Schweiz, beim Kimberley-Prozess mit. Der anfänglichen Euphorie aufgrund kurzfristiger Erfolge folgte bald die Ernüchterung. So tauchten in den letzten Jahren wieder vermehrt „Blutdiamanten“ auf. Verschiedene Anbieterländer von Diamanten konnten den in den Prinzipien definierten Nachweis zur Herkunftszertifizierung nicht erbringen. (www.kimberleyprocess.com) Ø Global Network Initiative (2008) Wiederholte Kritik an führenden Internetunternehmen für ihre direkte oder indirekte Unterstützung von Zensurversuchen - z.B. der chinesischen Regierung - und die Weitergabe von persönlichen Daten an staatliche Stellen führte zu dieser CSR-Initiative. Der Datentransfer hatte harte Repressalien gegenüber Internet- oder Menschenrechtsaktivisten zur Folge. Die Initianten aus dem Informations- und Kommunikationssektor, darunter Microsoft, Yahoo und Google, verpflichten sich, die Online-Meinungsfreiheit zu schützen und den Internet- Nutzer/innen mehr Privatsphäre und die Hoheit über ihre Daten zu garantieren. Die Zusammenarbeit mit Regierungen soll gemäss den Verhaltensregeln eingeschränkt werden, wenn Meinungsfreiheit und Menschenrechte gefährdet sind. Die Wirksamkeit der sehr vage gehaltenen Prinzipien wird von NGO bezweifelt. Der Druck auf die Internetanbieter von Seiten verschiedener Regierungen zur Kollaboration - z.B. im Iran oder Syrien - hat sich seit der Gründung der Initiative nicht vermindert. Und auch die Branche selbst gibt sich sehr zurückhaltend. Führende Anbieter wie Facebook und Twitter haben bis heute keine Anstalten gemacht, sich einer freiwilligen Selbstkontrolle zu unterwerfen. (www.globalnetworkinitiative.org) www.rechtohnegrenzen.ch l info@rechtohnegrenzen.ch Kampagne ‚Recht ohne Grenzen‘ l c/o Alliance Sud l Monbijoustrasse 31 l Postfach l 3001 Bern l +41 31 390 93 36 2