Themendienst Fundsachenmanagement: So
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Themendienst Fundsachenmanagement: So
Themendienst Fundsachenmanagement: So erhalten Reisende Verlorenes zurück Rückführungsquote von 60 Prozent • Wöchentliche Versteigerungen (Berlin, November 2014) Deutschlandweit werden jährlich ca. 250.000 Gegenstände in Bahnhöfen und Zügen der Deutschen Bahn gefunden und in über 80 Fundstellen gesammelt, registriert und verwaltet. Die Rückführungsquote der Fundsachen an ihre Eigentümer liegt bei 60 Prozent. Diese Leistung ist unter anderem auf das hohe Engagement der Mitarbeiter im Fundservice zurückzuführen sowie auf die vielen Kommunikationswege, die Kunden zur Meldung eines Verlustes nutzen können. So melden Reisende einen Verlust Am einfachsten geben Reisenden die Verlustmeldung online unter www.fundservice.bahn.de auf. In der Datenbank kann der Kunde sofort sehen, ob ein Gegenstand gefunden wurde, auf den die Beschreibung passt. Zudem gibt es die Möglichkeit, den Verlust schriftlich* per Post, E-Mail, Fax oder bei der Fundservice-Hotline unter 0900 1 99 05 99** zu melden. An Bahnhöfen können Reisende den Antrag - auf Deutsch, Englisch oder Französisch - an der DB Information oder der Fundstelle auf erhalten und abgeben. Auf der Suche nach Eigentümern Die Bahn forscht vier Wochen nach Gegenständen, die auf dem Gebiet oder in den Zügen der Deutschen Bahn AG oder ihren Vertragspartnern innerhalb Deutschlands verloren wurden. Die Fundsachen werden sieben Tage lang in der jeweiligen Fundstelle aufbewahrt; können sie in diesem Zeitraum einem Eigentümer zugeordnet werden, wird dieser benachrichtigt. Kann er sie nicht sofort abholen, verbleiben sie bis zu drei Wochen in der Fundstelle. Danach gehen sie automatisch in das zentrale Fundbüro in Wuppertal. Zur Deckung der Kosten wird, je nach Art und Zeitpunkt der Abholung, eine Bearbeitungsgebühr zwischen 5 und 35 Euro erhoben. Wird ein Versand ins Ausland gewünscht, fallen zusätzliche Gebühren an. Fundsachen unter dem Hammer Fundsachen, die nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 90 Tagen einem Eigentümer zugeordnet werden konnten bzw. abgeholt wurden und versteigerungsfähig sind, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 978 ff. BGB im Fundbüro Wuppertal öffentlich versteigert. Die Mitarbeiter des Fundbüros prüfen die Fundsachen nach bestimmten Qualitätsansprüchen wie Sauberkeit und Zustand sowie nach weiteren Kriterien wie Datenschutz. Beim Fund von Waffen, Rauschgift o.ä. wird die Kai-Henning Wagner Sprecher Personenbahnhöfe Tel. +49 (0) 30 297-62726 Fax +49 (0) 30 297-61715 presse@deutschebahn.com www.deutschebahn.com/presse Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher 8/2014 KM/KW 1/2 Themendienst Bundespolizei einbezogen. Nicht zur Versteigerung zugelassene Gegenstände wie Arznei- oder Lebensmittel werden sachgerecht verwertet bzw. entsorgt. Wöchentliche Versteigerungen Die Versteigerungen finden zum einen wöchentlich donnerstags von 15 bis ca. 18 Uhr im Fundsachenversteigerungsraum des Wuppertaler Hauptbahnhofs auf Gleis 1 statt (außer an gesetzlichen Feiertagen in NRW). Zum anderen gibt es in unregelmäßigen Abständen in wechselnden Städten allgemeine Versteigerungen, beispielsweise im DB Museum in Nürnberg, im Bahnhof Düsseldorf und weiteren Örtlichkeiten. Insgesamt werden durch das zentrale Fundbüro knapp 60 Versteigerungen von allgemeinen Fundsachen im Jahr durchgeführt. Zusätzlich werden durch die Bahnhofsmanagements vor Ort bei Bedarf Versteigerungen von Fahrrädern und großen Fundsachen wie Skier etc., welche nicht an das Fundbüro versendet werden können, durchgeführt. Alle Termine werden rechtzeitig auf der Internetseite www.fundservice.bahn.de veröffentlicht. Der Erlös aus der Versteigerung wird für den Eigentümer drei Jahre lang aufbewahrt. Danach geht er als Einnahme an die Bahn zur Finanzierung des Fundservices. Auch Bargeld, das nicht an den Eigentümer zurückgegeben werden konnte, wird nach Ablauf von drei Jahren zur Finanzierung des Fundservices verwendet. Anspruch auf Finderlohn Gibt der Finder einen Gegenstand ab, stellen die Mitarbeiter der DB eine Finderquittung aus. Voraussetzung für den Anspruch eines Finderlohns ist, dass die Fundsache mindestens 50 Euro wert ist, dass der Finder nicht Mitarbeiter der DB bzw. eines Tochterunternehmens oder eines Vertragspartners ist und dass der Finder nicht im Voraus auf Finderlohn verzichtet hat. Die Höhe des Finderlohns beträgt 2,5 Prozent für einen Wert zwischen 50 Euro und 500 Euro und 1,5 Prozent für einen 500 Euro überschreitenden Wert. Dies ist für einen Fund in einer Verkehrsanstalt im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (§§ 978 ff. BGB). Der Anspruch auf Finderlohn erlischt drei Jahre nach seinem Entstehen. * Postadresse: DB Station&Service AG, Zentrales Fundbüro, Döppersberg 37, 42103 Wuppertal Fax: 069/265 21387 E-Mail: Fundbuero.DBAG@deutschebahn.com ** Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr, sowie sonn- und feiertags von 10 bis 20 Uhr erreichbar; 59 ct/min. aus dem dt. Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend Kai-Henning Wagner Sprecher Personenbahnhöfe Tel. +49 (0) 30 297-62726 Fax +49 (0) 30 297-61715 presse@deutschebahn.com www.deutschebahn.com/presse Weitere Informationen finden Sie unter: www.fundservice.bahn.de Herausgeber: DB Mobility Logistics AG Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland Verantwortlich für den Inhalt: Leiter Kommunikation Oliver Schumacher 8/2014 KM/KW 2/2