Themendienst Fundsachenmanagement: So

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Themendienst Fundsachenmanagement: So
Themendienst
Fundsachenmanagement: So erhalten Reisende
Verlorenes zurück
Rückführungsquote von 60 Prozent • Wöchentliche Versteigerungen
(Berlin, November 2014) Deutschlandweit
werden jährlich ca. 250.000 Gegenstände
in Bahnhöfen und Zügen der Deutschen Bahn gefunden und in über 80
Fundstellen gesammelt, registriert und verwaltet. Die Rückführungsquote der
Fundsachen an ihre Eigentümer liegt bei 60 Prozent. Diese Leistung ist unter
anderem auf das hohe Engagement der Mitarbeiter im Fundservice
zurückzuführen sowie auf die vielen Kommunikationswege, die Kunden zur
Meldung eines Verlustes nutzen können.
So melden Reisende einen Verlust
Am einfachsten geben Reisenden die Verlustmeldung online unter
www.fundservice.bahn.de auf. In der Datenbank kann der Kunde sofort sehen,
ob ein Gegenstand gefunden wurde, auf den die Beschreibung passt. Zudem
gibt es die Möglichkeit, den Verlust schriftlich* per Post, E-Mail, Fax oder bei
der Fundservice-Hotline unter 0900 1 99 05 99** zu melden. An Bahnhöfen
können Reisende den Antrag - auf Deutsch, Englisch oder Französisch - an der
DB Information oder der Fundstelle auf erhalten und abgeben.
Auf der Suche nach Eigentümern
Die Bahn forscht vier Wochen nach Gegenständen, die auf dem Gebiet oder in
den Zügen der Deutschen Bahn AG oder ihren Vertragspartnern innerhalb
Deutschlands verloren wurden. Die Fundsachen werden sieben Tage lang in
der jeweiligen Fundstelle aufbewahrt; können sie in diesem Zeitraum einem
Eigentümer zugeordnet werden, wird dieser benachrichtigt. Kann er sie nicht
sofort abholen, verbleiben sie bis zu drei Wochen in der Fundstelle. Danach
gehen sie automatisch in das zentrale Fundbüro in Wuppertal.
Zur Deckung der Kosten wird, je nach Art und Zeitpunkt der Abholung, eine
Bearbeitungsgebühr zwischen 5 und 35 Euro erhoben. Wird ein Versand ins
Ausland gewünscht, fallen zusätzliche Gebühren an.
Fundsachen unter dem Hammer
Fundsachen, die nicht innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 90 Tagen einem
Eigentümer zugeordnet werden konnten bzw. abgeholt wurden und
versteigerungsfähig sind, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§
978 ff. BGB im Fundbüro Wuppertal öffentlich versteigert.
Die Mitarbeiter des Fundbüros prüfen die Fundsachen nach bestimmten
Qualitätsansprüchen wie Sauberkeit und Zustand sowie nach weiteren Kriterien
wie Datenschutz. Beim Fund von Waffen, Rauschgift o.ä. wird die
Kai-Henning Wagner
Sprecher Personenbahnhöfe
Tel. +49 (0) 30 297-62726
Fax +49 (0) 30 297-61715
presse@deutschebahn.com
www.deutschebahn.com/presse
Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher
8/2014 KM/KW
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Bundespolizei einbezogen. Nicht zur Versteigerung zugelassene Gegenstände
wie Arznei- oder Lebensmittel werden sachgerecht verwertet bzw. entsorgt.
Wöchentliche Versteigerungen
Die Versteigerungen finden zum einen wöchentlich donnerstags von 15 bis ca.
18 Uhr im Fundsachenversteigerungsraum des Wuppertaler Hauptbahnhofs auf
Gleis 1 statt (außer an gesetzlichen Feiertagen in NRW). Zum anderen gibt es
in unregelmäßigen Abständen in wechselnden Städten allgemeine
Versteigerungen, beispielsweise im DB Museum in Nürnberg, im Bahnhof
Düsseldorf und weiteren Örtlichkeiten. Insgesamt werden durch das zentrale
Fundbüro knapp 60 Versteigerungen von allgemeinen Fundsachen im Jahr
durchgeführt. Zusätzlich werden durch die Bahnhofsmanagements vor Ort bei
Bedarf Versteigerungen von Fahrrädern und großen Fundsachen wie Skier etc.,
welche nicht an das Fundbüro versendet werden können, durchgeführt. Alle
Termine werden rechtzeitig auf der Internetseite www.fundservice.bahn.de
veröffentlicht.
Der Erlös aus der Versteigerung wird für den Eigentümer drei Jahre lang
aufbewahrt. Danach geht er als Einnahme an die Bahn zur Finanzierung des
Fundservices. Auch Bargeld, das nicht an den Eigentümer zurückgegeben
werden konnte, wird nach Ablauf von drei Jahren zur Finanzierung des
Fundservices verwendet.
Anspruch auf Finderlohn
Gibt der Finder einen Gegenstand ab, stellen die Mitarbeiter der DB eine
Finderquittung aus. Voraussetzung für den Anspruch eines Finderlohns ist,
dass die Fundsache mindestens 50 Euro wert ist, dass der Finder nicht
Mitarbeiter der DB bzw. eines Tochterunternehmens oder eines
Vertragspartners ist und dass der Finder nicht im Voraus auf Finderlohn
verzichtet hat.
Die Höhe des Finderlohns beträgt 2,5 Prozent für einen Wert zwischen 50 Euro
und 500 Euro und 1,5 Prozent für einen 500 Euro überschreitenden Wert. Dies
ist für einen Fund in einer Verkehrsanstalt im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt
(§§ 978 ff. BGB). Der Anspruch auf Finderlohn erlischt drei Jahre nach seinem
Entstehen.
* Postadresse: DB Station&Service AG, Zentrales Fundbüro, Döppersberg 37, 42103
Wuppertal
Fax: 069/265 21387
E-Mail: Fundbuero.DBAG@deutschebahn.com
** Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr, sowie sonn- und feiertags von 10 bis 20 Uhr
erreichbar; 59 ct/min. aus dem dt. Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend
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