Die Hausordnung der Altonaer Spar

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Die Hausordnung der Altonaer Spar
Stand: Oktober 2012
Die Hausordnung der
Altonaer Spar- und Bauverein eG
„Grundsätzlich empfinde ich das
nachbarschaftliche Zusammenleben in
der Genossenschaft als gut. (…) Ich sehe die
Hausordnung als eine Kommunikationsgrundlage, um mit Nachbarn ein Zusammenleben
selbstständig zu händeln …“
„Liebes altoba-Team,
was nützt die beste Hausordnung,
wenn es vermehrt Mieter gibt, die
meinen, eine Hausordnung gelte nur für
die anderen, jedoch nicht für sie?“
Inhalt:
Die Hausordnung
Allgemeines .................................................................... 04
Wohnung ........................................................................ 05
Haus-, Hof- und Gartenanlagen . ..................................... 05
Schadensverhütung . ........................................................ 08
Hausgemeinschaft . ...................................................... 08
Diese Broschüre enthält die überarbeitete Hausordnung der Altonaer Spar- und Bauverein
eG, Stand 1. Oktober 2012. Als Zitate sind einige Zuschriften unserer Mitglieder eingearbeitet, die sich an der Diskussion um die Hausordnung zahlreich beteiligten. Vielen Dank!
Guten Tag, liebe Mitglieder!
„Alles in Ordnung?“, so fragt man häufig im Alltag. Und meint damit stets mehr als nur
Ordnung und Sauberkeit. „Alles in Ordnung“ in einem Haus umfasst auch mehr als ein
sauberes Treppenhaus und die Ruhe nach 20 Uhr. Auch das Wohlergehen der einzelnen
Bewohner und ihr Umgang miteinander gehören dazu.
Die Zeiten, in denen zahlreiche strenge Verbotsschilder für Ordnung im Haus sorgten, sind
zum Glück vorbei. Heute dürfen Kinder auf dem Rasen spielen, unsere Mitglieder gehen in
der Regel sorgsam mit dem genossenschaftlichen Eigentum um, und in vielen Hausgemeinschaften achtet man aufeinander und hilft sich auf kurzem Wege.
Dennoch ist eine Hausordnung wichtig.Viele Zuschriften auf unsere Einladung, über eine
„neue“ Hausordnung zu diskutieren, haben das gezeigt. Eine Hausordnung von heute, so
der Tenor, soll zeitgemäß formuliert und möglichst auch nett gestaltet sein.
Ganz in diesem Sinne haben wir die Hausordnung überarbeitet.Viele Anregungen aus den
Zuschriften unserer Mitglieder sind dabei mit eingeflossen, gleichzeitig wurde der Sprachgebrauch heutigen Gewohnheiten so weit wie möglich angepasst. Der Aufsichtsrat hat die neue
Fassung geprüft und ihr zugestimmt. Diese neue Hausordnung tritt am 1. Oktober 2012
in Kraft und löst die bisherige ab. Sie ist Bestandteil des Nutzungsvertrags und liegt jedem
neuen Vertrag bei.
Wir wünschen Ihnen nun, dass „alles in Ordnung“ ist in Ihrem Haus. Dass Sie Ihre
Nachbarn kennen und sich mit Ihnen verstehen. Und wenn es mal nicht klappt in Ihrem
Haus – dann helfen hoffentlich ein direktes Gespräch und ein kurzer Blick in die
Hausordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Kowalski Petra Böhme
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„Unsere gepflegten Gartenund Vorgartenflächen finde ich wunderbar – ein Luxus.Weite Fläche mit alten,
schönen Bäumen, großen Büschen,Vögeln,
Eichhörnchen und auch mal ausgeführten
Hunden oder Katzen …“
„Ich möchte
anregen, einen Zusatz mit
aufzunehmen, dass man, wenn
man in ein Haus einzieht, sich
den Mietern vorstellt.“
Allgemeines
Diese Hausordnung ist Bestandteil Ihres Vertrags, den Sie mit der Genossenschaft
„Altonaer Spar- und Bauverein“ als Dauernutzungsvertrag geschlossen haben.
Sie gilt für alle Häuser. Diese Hausordnung berücksichtigt die Interessen der Wohnungsinhaber, der Hausgemeinschaft und des Altonaer Spar- und Bauvereins.
Sie und Ihre Angehörigen bilden mit den anderen Hausbewohnern eine Haus­
gemeinschaft. Gemeinsam können Sie daran mitwirken, ein fried­liches und entspanntes Zusammenleben aller Bewohner zu schaffen. Wichtigste Grundlage
ist gegenseitige Rücksichtnahme.
Wohnungsgenossenschaften sind die Alternative zu Wohnungseigentum und
Mietwohnen.
Genossenschaftlich ist, wenn alle Bewohner aufeinander, auf Ruhe, Ordnung
und Sauberkeit achten und sich so verhalten, als wären Haus und Wohnung ihr
Eigentum.
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„Liebes
altoba-Team, in die Hausordnung sollte aufgenommen werden,
dass in den Häusern der altoba ein respektvoller und höflicher Umgang erwünscht ist,
dass die Treppenhäuser stets sauber zu halten
sind und dass Rücksicht auf Nachbarn
genommen werden sollte.“
Wohnung
Lüftung und Beheizung
Den besten hygienischen Schutz bieten frische
Luft und Sauberkeit in Haus und Wohnung.
Ausreichende Lüftung ist auch in der kalten Jahreszeit eine Selbstverständlichkeit – am besten
mehrmals täglich durch eine kurze Lüftung.
Lang andauerndes Lüften kühlt besonders im
Winter die eigene Wohnung und auch anliegende Wohnungen aus. Bitte lüften Sie die
Wohnung nicht ins Treppenhaus. Die Wohnung
ist in der kalten Jahreszeit angemessen und
kontinuierlich zu beheizen.
Trocknen von Wäsche
Bitte vermeiden Sie Feuchtigkeitsbildung, die
durch das Trocknen von Wäsche innerhalb der
Wohnung entsteht. Achten Sie darauf, dass
auf Gemeinschaftsflächen zum Trocknen aufgehängte Wäsche nicht mehr tropft. Nehmen Sie
Ihre Wäsche nach dem Trockenwerden schnellst­möglich ab, damit auch andere Nutzer ihre Wäsche trocknen lassen können. Hängen Sie Wäsche
auf dem Balkon, der Loggia oder der Terrasse bitte
außerhalb des Sichtbereichs anderer auf. An
Sonn- und Feiertagen soll keine Wäsche im Freien
zum Trocknen aufgehängt werden.
Blumen, Fenster- und Balkonschmuck
Blumenkästen müssen aus Sicherheitsgründen
sachgemäß auf den Innenseiten von Balkonen
und Fen­­ster­bänken angebracht werden. Bitte
gießen Sie Ihre Blumen auf Balkonen und Fensterbänken so, dass kein Wasser an der Hauswand herunterläuft oder auf Fenster und Balkone der anderen Hausbewohner tropft.
Das Anbringen eines Balkonsichtschutzes ist mit
der Genossenschaft abzustimmen. Es ist nicht
gestattet, Markisen zu montieren oder Schilder,
Fahnen, Plakate und dergleichen auf Balkonen
und in Fenstern anzubringen. Diese beeinträch­
tigen den Gesamteindruck des Hauses.
Haus-, Hof- und Gartenanlagen
Treppenhaus
Das Treppenhaus sollte immer gepflegt und
sauber sein.
Zuständigkeiten und Organisation der Treppen5
„Liebe altoba, (…) natürlich ist das Empfinden für Sauberkeit
(und Flurreinigung) unterschiedlich, aber
wenn Spinnweben von der Decke hängen und
der Sand unter den Schuhsohlen knirscht,
ist es wohl so weit. Das merkt doch
fast jeder.“
„Bloß keine
Reinigungspläne aufhängen!
Der Konflikt ist vorprogrammiert.“
hausreinigung – sofern der Altonaer Spar- und
Bauverein keinen Dritten damit beauftragt:
Wohnen mehrere Parteien auf einer Etage, so
wechseln sich die Parteien beim Reinigen
wöchentlich ab. Die Hausbewohner erstellen
gemeinsam einen Reinigungsplan, der allen
Hausbewohnern zugänglich gemacht wird.
Wohnungen im Erdgeschoss: Die Bewohner fegen den Zugang zum Haus und wischen die
Haustreppe sowie die Treppen ihrer Etage.
Wohnungen in den oberen Stockwerken: Die
Bewohner wischen die Treppe und den dazugehörigen Flur und reinigen die Treppenhausfenster zu ihrer Etage.
Wohnungen im obersten Stockwerk: Die Bewohner wischen die zum Boden führende Treppe, die darunter liegende Treppe, reinigen die
Treppenhausfenster und den Vorboden.
Bei starker Verschmutzung fegen die in der
Woche zuständigen Bewohner zusätzlich das
Treppenhaus, die Dachböden und den Hofausgang.
Das Säubern der Treppenhausfenster und die
Beseitigung von Spinn­weben an den Treppengeländern gehören zur wöchentlichen Reinigung.
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Das Öffnen der Fenster im Treppenhaus zwecks
Lüftung soll den Witterungsverhältnissen angemessen erfolgen.
Sonstige zur gemeinsamen Benutzung be­
stim­m­te Räume, die Kellertreppe, der Kellerdurchgang und, falls vorhanden, der Aufzug
werden ebenfalls in regelmäßigem Wechsel gereinigt. Bitte sprechen Sie sich untereinander ab.
Bitte sorgen Sie dafür, dass auch während Ihrer
Abwesenheit die Reinigung ordnungsgemäß
durchgeführt wird.
Die Schnee- und Glatteisbeseitigung wird von
der Genossenschaft durchgeführt. Die beauftragten Firmen und Mitarbeiter der Genossenschaft befreien alle Hauseingänge von Schnee
und Eis. Da dies nicht überall gleichzeitig geschehen kann, sollen die Hausbewohner die
Hauseingänge bei Glätte frei halten. So werden
Unfälle vermieden.
Aufzüge
Sofern Aufzüge vorhanden sind, gelten die
Benutzungshinweise. Bitte achten Sie darauf,
dass Kinder unter zehn Jahren den Aufzug nur
in Begleitung Erwachsener benutzen. Der Auf-
„Gemeinschaftsräume
werden wiederholt als Sperrmüllabladeplatz genutzt, damit man nicht die
Kosten der ordnungsgemäßen Abfuhr tragen
muss, von einer Reinigung nach der
Benutzung kaum zu reden.“
zug ist zu jedem Zeitpunkt und nach beson­
derer Nutzung sauber zu halten.
Pflege von Fußböden
Die Fußböden in der Wohnung sowie im Treppenhaus sind je nach Gegebenheit vor Ort mit
geeigneten Mitteln zu pflegen und so zu behandeln, dass keine Schäden auftreten. Das
feste Verkleben von Teppichböden und Auslegware auf den vorhandenen Fußboden ist unzulässig. Empfohlen wird das lose Verlegen oder
Verspannen von Teppichböden.
Sanitäre Anlagen
Sanitäre Anlagen müssen aus gesundheitlichen Gründen immer sauber gehalten werden.
Haus- und Küchenabfälle, Hygieneartikel usw.
entsorgen Sie bitte nicht über die sanitären
Anlagen. Auch Feuchttücher und Katzenstreu
entsorgen Sie bitte über den Hausmüll. Dennoch eintretende Verstopfungen müssen sofort auf Kosten des Wohnungsinhabers beseitigt werden. Schmutz- und Abwässer gießen
Sie bitte nicht in Dach- und Regenrinnen. Bedenken Sie, dass Küchenabfälle in den Abwasserleitungen Ratten anlocken.
Treppenhaus/Gemeinschaftsräume und -flächen
Treppenhäuser, Kellergänge und Gemeinschaftsräume müssen frei von Gegenständen
wie zum Beispiel Schuhregalen, Sperrmüll oder
Mülltüten sein. Das Abstellen von Fahrrädern in
Hausfluren ist nicht gestattet. Geh- und Kinderwagen sowie sonstige Gegenstände dürfen
die Durchgangs- und Fluchtwege in und vor
dem Haus aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen nicht behindern. Das Abstellen von
Motorrädern und Mopeds in Wohnung, Haus,
Garten oder vor Hauseingängen ist nicht erlaubt.
Eingänge und Toreinfahrten
Bitte achten Sie darauf, dass Haus- und Hofeingänge nicht zugeparkt oder auf andere Weise
versperrt werden.
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Waschhaus und Wascheinrichtungen
Die zur Wohnanlage gehörenden Wascheinrichtungen stehen allen Hausbewohnern gemäß
Waschplan zur Verfügung.
Die Wascheinrichtungen sind grundsätzlich
verschlossen zu halten, damit Unbefugte keinen Zutritt haben. Sie sind nach dem Waschen
grundsätzlich zu reinigen. Pläne mit vereinbarten Waschzeiten sowie die ausgehängten Bedienungsanleitungen für Wasch- und Trockengeräte sind zu beachten. Die Nutzungszeiten
sind gemäß den Aushängen in den Wascheinrichtungen einzuhalten.
Schadensverhütung
Frostgefahr
Bitte achten Sie beim Absinken der Außentemperaturen unter den Gefrierpunkt darauf, dass
die zur Wohnung gehörenden Wasserleitungen
und Abflussrohre nicht einfrieren. Halten Sie
bitte die Keller- und Bodenfenster von Oktober
bis März geschlossen. Dachfenster sind bei
Regen und Unwetter zu verschließen und zu
verriegeln. Bei längerer Abwesenheit, beispielsweise im Urlaub, ist die Wohnung weiterhin angemessen zu beheizen.
Brandgefahr
Wegen starker Brandgefahr darf im Keller und
auf dem Boden nicht geraucht und kein offenes
Feuer verwendet werden. Aus dem gleichen
Grund sind Keller und Boden keine Aufbewahrungsorte für feuergefährliche Stoffe und Sperrmüll. Der Gebrauch von elektrischen Geräten
wie Wäschetrocknern, Heizgeräten, Akku-Ladegeräten und andere sind auf dem Dachboden
und im Keller nicht gestattet. Das Rauchen ist
im Treppenhaus, in Kellergängen und auf Dachbodenflächen untersagt.
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Rauchwarnmelder im Treppenhaus sind dem
zuständigen Wartungsunternehmen über die
im Treppenhaus angegebene Nummer zu
melden. Die Rauchwarnmelder in der eigenen
Wohnung dürfen nicht abgebaut werden. Bei
größerer Staubentwicklung in der Wohnung,
zum Beispiel beim Renovieren oder bei Schleifarbeiten, sind diese Geräte gegen Staub zu
schützen.
Beleuchtung
Wenn die Treppenhausbeleuchtung ausfällt, informieren Sie bitte sofort die Genossenschaft.
Anzeige von Schäden
Treten Schäden in Ihrer Wohnung, in den gemeinsam benutzten Räumen oder am Haus auf,
dann informieren Sie bitte umgehend die Genossenschaft bzw. die Notdienst-Zentrale.
Balkone und Dachterrassen
Es ist darauf zu achten, dass die Balkonent­
wässerung gewährleistet ist. Unkraut und
Laub sind vom Balkon und aus Ablaufrinnen
zu entfernen, um Verstopfungen zu vermeiden.
Um eine Versandung des Kiesbetts der Dachterrassen zu vermeiden, sind auch hier Laub
und Unkraut zu entfernen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass aus den Pflanzkübeln
und Pflanzschalen kein Mutterboden ausgespült wird und sich im Kiesbett festsetzt.
Denn das Kiesbett dient der Entwässerung des
Balkons.
Wandgestaltung
Wände und Decken in Wohnungen dürfen nicht
mit Öl- und Latexfarbe gestrichen werden.
Hausgemeinschaft
Rauchwarnmelder
Lärm
Rauchwarnmelder dienen der eigenen Sicherheit und der Hausgemeinschaft. Fehlalarm der
Niemand muss in seiner Wohnung übermäßigen Lärm ertragen. Dieses Recht bedeutet für
„Hier ist
auch das Waschhaus anzusprechen, wo es völlig in Vergessenheit
geraten ist, dass man eine benutzte Waschmaschine ordentlich für den nächsten Nutzer
hinterlässt, also verschüttetes Waschmittel
beseitigt und die Einspülkammer
reinigt.“
jeden Bewohner auch die Pflicht, ruhestörenden Lärm selber zu vermeiden. Rücksichtnahme
ist auch in den nicht besonders geschützten
Zeiten selbstverständlich. Bitte vermeiden Sie
alles, was zu einer Belästigung anderer führt.
Besonders an Sonn- und Feiertagen ist Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Mitbewohner
zu nehmen, ebenso dann, wenn sich Schwerkranke im Haus befinden.
Die allgemeine Hausruhe gilt von 14 bis 15 Uhr
und von 22 bis 7 Uhr (an Sonn- und Feiertagen
bis 10 Uhr). Akustische und elektronische Medien wie Fernsehen, Radio und andere mehr dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden,
dass sie für unbeteiligte Personen nicht störend
hörbar sind – gegebenenfalls sind hier Kopfhörer zu verwenden. Musikinstrumente benutzen
Sie bitte nur außerhalb der Ruhezeiten. Dieses
gilt auch für sämtliche Tätigkeiten, die die Ruhe
Dritter stören können (zum Beispiel Rasenmähen und Staubsaugen). Für Handwerksunternehmen, die für die Genossenschaft tätig sind,
ebenso wie für firmeninterne Handwerker gilt
die Haus­ruhe zwischen 14 und 15 Uhr aus wirtschaftlichen Gründen nicht.
Spielen von Kindern
Spielen ist ein natürliches Bedürfnis von Kindern und dient ihrer Entwicklung. Das erfordert
mitunter Geduld. Dennoch: Spielen sollen Kinder aus Sicherheitsgründen und aufgrund des
Lärmschutzes nicht in Treppenhäusern, Kellern
oder Bodenräumen, auf Garagendächern, auf
Dächern von Fahrradhäusern, vor Garagen und
auf Kfz-Stellplätzen. Auch beim Spielen in der
Wohnung sollen Kinder angehalten werden,
auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht zu
nehmen. Das Spielen von Kindern auf den
Rasen­flächen ist erlaubt. Hier wird um Rücksichtnahme auf Anwohner gebeten. Die Einhaltung von vorgegebenen Ruhezeiten ist erforderlich, damit ein gemeinschaftliches Miteinander gefördert wird.
Schutz der Bewohner und des Hauses
Halten Sie bitte die Haustür und die übrigen Zugänge zum Haus in der Zeit von 22 bis 6 Uhr unbedingt geschlossen. Die Türen zum Hof, zum
Vorboden und zum Vorkeller müssen stets abgeschlossen sein.
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„Das Leben klappt in
unserem Haus glücklicherweise gut, da
anscheinend alle ein ähnliches Verständnis von
Rücksicht haben. Nichtsdestotrotz finde ich weiterhin
eine Festlegung von Ruhezeiten wichtig, da unsere
Häuser sehr hellhörig sind und es möglich sein
muss, sich zu Hause zu erholen.“
„Für mich mit einer
Arbeitswoche von ca. 45 bis 50
Stunden ist es kaum machbar, die
Hausarbeiten wie Staubsaugen und
Wäschewaschen bis 20 Uhr zu
erledigen …“
Grillen auf dem Balkon und in Innenhöfen
Das Grillen auf dem Balkon mit Elektrogrill­­­geräten oder in Innenhöfen ist unter Rücksichtnahme auf andere Nutzer der Wohnanlage gestattet. Achten Sie darauf, dass Rauch
und Grillgerüche nicht in die Wohnungen der
Nachbarn ziehen und dass diese sich nicht
durch die Rauchentwicklung gestört fühlen
können. Lärm­belästigungen beim Grillen, besonders durch Gruppen in Innenhöfen, sind zu
vermeiden.
Tierhaltung / Fütterung von Tauben
Die Haltung von größeren Haustieren, zum
Beispiel Katzen und Hunden, ist nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen des Dauernutzungsvertrags zustimmungspflichtig. Die
Genossenschaft muss der Tierhaltung schriftlich zugestimmt haben. Eine einmal erteilte
Genehmigung kann durch die Genossenschaft
widerrufen werden, sobald sich die Voraussetzungen maßgeblich geändert haben – etwa
wenn Auflagen nicht eingehalten werden oder
wenn sich andere Bewohner über das Tier oder
deren Haltung beschweren.
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Hunde sind innerhalb der Wohnanlagen grundsätzlich an der Leine zu führen und von Spielplätzen sowie Grünflächen fernzuhalten. Verunreinigungen durch Hunde und Katzen sind
sofort zu beseitigen, indem ihre Besitzer die
Hinterlassenschaften ihrer Tiere in einem
„Sackerl“ aufnehmen.
Kosten, welche durch Verunreinigungen von
Sandkisten durch Katzen und Hunde entstehen,
werden den Besitzern der Tiere in Rechnung gestellt.
Tauben und Möwen dürfen aufgrund von Gesundheitsgefährdung, Belästigung von Bewohnern sowie der Verschmutzung von Gebäuden
nicht gefüttert werden.
„Zum
Thema ,Grillen‘: Ich
finde es nervig, im Sommer die
Fenster schließen zu müssen, um nicht
im Bratwurstgestank schlafen zu
müssen. Ich finde es o. k., wenn es
nicht erlaubt ist.“
„Unser Balkon geht zu
einem schönen ruhigen Hinterhof raus,
und ich finde es sehr schön, dass dieser von
Sommer zu Sommer mehr von den Kindern der
Nachbarhäuser genutzt wird. Gegrillt wird bei uns
so gut wie nie. Grundsätzlich hätte ich aber
überhaupt nichts dagegen.“
Die berühmteste und kürzeste „Hausordnung“ stammt von Immanuel Kant, heißt:
„kategorischer Imperativ“ und wird im Alltag meist so formuliert: „Was du nicht willst,
das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu!“
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes Zusammenleben in Ihrem Haus.
Die neue Hausordnung und ihre Entstehungsgeschichte
Von 2010 bis 2012 überarbeitete der Altonaer Spar- und Bauverein die
Hausordnung mit Beteiligung der Mitglieder
„Die Überarbeitung der Hausordnung hat sich über einen Zeitraum von zwei Jahren
erstreckt“, berichtet Dennis Voss, Leiter des Mietercentrums des Altonaer Spar- und Bauvereins. „Denn wir wollten Zeit genug haben, um Anregungen unserer Mitglieder aufzunehmen.“ Eingeladen wurde hierzu mit Aufrufen in der Mieterzeitung „bei uns“, durch
Informationen auf der Homepage und eine schriftliche Befragung in der Geschäftsstelle.
Selten hat ein Thema so viel Anklang gefunden – die Mitglieder der altoba meldeten sich
zahlreich zu Wort, äußerten sich häufig anerkennend – „Ich wohne gern bei Ihnen“ –,
aber auch kritisch: „In manchen Punkten finde ich die Hausordnung veraltet.“ Es gab
viele konkrete Vorschläge, was die „Dauerbrenner“-Themen angeht. Dazu zählen Treppenhausreinigung, Ruhestörungen und das Grillen im Hof, aber auch Fahrrad-Parkplätze
und der Umgang mit den genossenschaftlichen Waschmaschinen.
Ein Mitarbeiter-Team und Texter arbeiteten eng zusammen, um eine neue Fassung der
Hausordnung zu erarbeiten. Nach rund zwei Jahren wurde das Ergebnis dem Vorstand und
dem Aufsichtsrat vorgelegt.
Gefragt, was denn neu sei an der aktualisierten Hausordnung, betont Dennis Voss vor
allem die moderne Sprache und die Haltung: „Diese Hausordnung spricht nicht von oben
herab. Dennoch gibt es klare Regeln. Zugleich werben wir für Verständnis innerhalb der
Nachbarschaft. Das entspricht auch vielen der Zuschriften.“
Konkret geändert wurden vor allem die Ruhezeiten. Sie gelten nun von 14 bis 15 Uhr
tagsüber und an Werktagen von 22 Uhr abends bis 7 Uhr, sonntags bis 10 Uhr morgens.
Außerdem findet man nun den zeitgemäßen Hinweis auf Rauchwarnmelder, dafür entfiel
das Teppichklopfen. Es wird um Verständnis für das Spielen von Kindern geworben und
das Grillen auf dem Balkon ist gestattet – mit einem Elektrogrill.
An den Start geht die Hausordnung in zwei Varianten: als nett gestaltete Broschüre sowie
als Textausdruck, der ab sofort jedem neuen Nutzungsvertrag beiliegt. Gültig ist die neue
Hausordnung ab 1. Oktober 2012.
Liebe Mitglieder,
Sie wissen ja: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel! Wir leben in schnelllebigen
Zeiten. Gewiss wird diese Hausordnung auch wieder bearbeitet werden. Oder ist
das gar nicht nötig, was meinen Sie? Dazu drei Fragen zum Schluss:
1. Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser geht. Was fehlt Ihnen in
der neuen Hausordnung?
2. Sollte eine Hausordnung immer wieder überarbeitet werden?
Wenn ja – auf welche Weise sollte die altoba das tun?
3. Eine Hausordnung ist gut – eine nette Nachbarschaft ist besser. Daher möchten wir gern den „Blumenstrauß für nette Nachbarn“ als Dankeschön für nette Nachbarschaftshilfe einführen. Wen schlagen Sie vor?
Unter allen Zuschriften bis zum 31. 12. 2012 verlosen wir:
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einen Essensgutschein für das Lokal „Mamma Mia“
in Ottensen im Wert von 100,- E
einen Gutschein für die „Fabrik“ im Wert von 50,- E
einen Gutschein für eine Zeise-Kino-Card im Wert von 30,- E
zehn Bücher „Eine Genossenschaft und ihre Stadt. Die Geschichte des
Altonaer Spar- und Bauvereins“, Hamburg, 2012
Auch im Anschluss sind uns Anregungen zur Hausordnung jederzeit willkommen.
Bitte schicken Sie Ihre Zuschriften per E-Mail an info@altoba.de oder per Post an die
Altonaer Spar- und Bauverein eG mit dem Stichwort: „Hausordnung“.
Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen!
„Wir freuen uns über Leben
im Hinterhof. Es stört uns nicht, wenn sich dort
Menschen treffen und gemeinsam essen oder spielen. Im
Gegenteil! Wir leben hier, weil wir mit Menschen zusammenwohnen möchten. Zu viele Regeln zerstören das Gefühl von
,zu Hause sein‘. Miteinander reden, nicht übereinander, aber das
ist in manchen Nachbarschaften leider unmöglich. Bei uns
klappt es gut.Vielen Dank und schöne Grüße!“
Dies schrieb uns ein Mitglied aus dem Hohenzollernring.
Altonaer Spar- und Bauverein eG · Max-Brauer-Allee 69 · 22765 Hamburg
Telefon 040 / 38 90 10 - 0 · www.altoba.de