Die Hausordnung der Altonaer Spar
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Die Hausordnung der Altonaer Spar
Stand: Oktober 2012 Die Hausordnung der Altonaer Spar- und Bauverein eG „Grundsätzlich empfinde ich das nachbarschaftliche Zusammenleben in der Genossenschaft als gut. (…) Ich sehe die Hausordnung als eine Kommunikationsgrundlage, um mit Nachbarn ein Zusammenleben selbstständig zu händeln …“ „Liebes altoba-Team, was nützt die beste Hausordnung, wenn es vermehrt Mieter gibt, die meinen, eine Hausordnung gelte nur für die anderen, jedoch nicht für sie?“ Inhalt: Die Hausordnung Allgemeines .................................................................... 04 Wohnung ........................................................................ 05 Haus-, Hof- und Gartenanlagen . ..................................... 05 Schadensverhütung . ........................................................ 08 Hausgemeinschaft . ...................................................... 08 Diese Broschüre enthält die überarbeitete Hausordnung der Altonaer Spar- und Bauverein eG, Stand 1. Oktober 2012. Als Zitate sind einige Zuschriften unserer Mitglieder eingearbeitet, die sich an der Diskussion um die Hausordnung zahlreich beteiligten. Vielen Dank! Guten Tag, liebe Mitglieder! „Alles in Ordnung?“, so fragt man häufig im Alltag. Und meint damit stets mehr als nur Ordnung und Sauberkeit. „Alles in Ordnung“ in einem Haus umfasst auch mehr als ein sauberes Treppenhaus und die Ruhe nach 20 Uhr. Auch das Wohlergehen der einzelnen Bewohner und ihr Umgang miteinander gehören dazu. Die Zeiten, in denen zahlreiche strenge Verbotsschilder für Ordnung im Haus sorgten, sind zum Glück vorbei. Heute dürfen Kinder auf dem Rasen spielen, unsere Mitglieder gehen in der Regel sorgsam mit dem genossenschaftlichen Eigentum um, und in vielen Hausgemeinschaften achtet man aufeinander und hilft sich auf kurzem Wege. Dennoch ist eine Hausordnung wichtig.Viele Zuschriften auf unsere Einladung, über eine „neue“ Hausordnung zu diskutieren, haben das gezeigt. Eine Hausordnung von heute, so der Tenor, soll zeitgemäß formuliert und möglichst auch nett gestaltet sein. Ganz in diesem Sinne haben wir die Hausordnung überarbeitet.Viele Anregungen aus den Zuschriften unserer Mitglieder sind dabei mit eingeflossen, gleichzeitig wurde der Sprachgebrauch heutigen Gewohnheiten so weit wie möglich angepasst. Der Aufsichtsrat hat die neue Fassung geprüft und ihr zugestimmt. Diese neue Hausordnung tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft und löst die bisherige ab. Sie ist Bestandteil des Nutzungsvertrags und liegt jedem neuen Vertrag bei. Wir wünschen Ihnen nun, dass „alles in Ordnung“ ist in Ihrem Haus. Dass Sie Ihre Nachbarn kennen und sich mit Ihnen verstehen. Und wenn es mal nicht klappt in Ihrem Haus – dann helfen hoffentlich ein direktes Gespräch und ein kurzer Blick in die Hausordnung. Mit freundlichen Grüßen Holger Kowalski Petra Böhme 3 „Unsere gepflegten Gartenund Vorgartenflächen finde ich wunderbar – ein Luxus.Weite Fläche mit alten, schönen Bäumen, großen Büschen,Vögeln, Eichhörnchen und auch mal ausgeführten Hunden oder Katzen …“ „Ich möchte anregen, einen Zusatz mit aufzunehmen, dass man, wenn man in ein Haus einzieht, sich den Mietern vorstellt.“ Allgemeines Diese Hausordnung ist Bestandteil Ihres Vertrags, den Sie mit der Genossenschaft „Altonaer Spar- und Bauverein“ als Dauernutzungsvertrag geschlossen haben. Sie gilt für alle Häuser. Diese Hausordnung berücksichtigt die Interessen der Wohnungsinhaber, der Hausgemeinschaft und des Altonaer Spar- und Bauvereins. Sie und Ihre Angehörigen bilden mit den anderen Hausbewohnern eine Haus gemeinschaft. Gemeinsam können Sie daran mitwirken, ein friedliches und entspanntes Zusammenleben aller Bewohner zu schaffen. Wichtigste Grundlage ist gegenseitige Rücksichtnahme. Wohnungsgenossenschaften sind die Alternative zu Wohnungseigentum und Mietwohnen. Genossenschaftlich ist, wenn alle Bewohner aufeinander, auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit achten und sich so verhalten, als wären Haus und Wohnung ihr Eigentum. 4 „Liebes altoba-Team, in die Hausordnung sollte aufgenommen werden, dass in den Häusern der altoba ein respektvoller und höflicher Umgang erwünscht ist, dass die Treppenhäuser stets sauber zu halten sind und dass Rücksicht auf Nachbarn genommen werden sollte.“ Wohnung Lüftung und Beheizung Den besten hygienischen Schutz bieten frische Luft und Sauberkeit in Haus und Wohnung. Ausreichende Lüftung ist auch in der kalten Jahreszeit eine Selbstverständlichkeit – am besten mehrmals täglich durch eine kurze Lüftung. Lang andauerndes Lüften kühlt besonders im Winter die eigene Wohnung und auch anliegende Wohnungen aus. Bitte lüften Sie die Wohnung nicht ins Treppenhaus. Die Wohnung ist in der kalten Jahreszeit angemessen und kontinuierlich zu beheizen. Trocknen von Wäsche Bitte vermeiden Sie Feuchtigkeitsbildung, die durch das Trocknen von Wäsche innerhalb der Wohnung entsteht. Achten Sie darauf, dass auf Gemeinschaftsflächen zum Trocknen aufgehängte Wäsche nicht mehr tropft. Nehmen Sie Ihre Wäsche nach dem Trockenwerden schnellstmöglich ab, damit auch andere Nutzer ihre Wäsche trocknen lassen können. Hängen Sie Wäsche auf dem Balkon, der Loggia oder der Terrasse bitte außerhalb des Sichtbereichs anderer auf. An Sonn- und Feiertagen soll keine Wäsche im Freien zum Trocknen aufgehängt werden. Blumen, Fenster- und Balkonschmuck Blumenkästen müssen aus Sicherheitsgründen sachgemäß auf den Innenseiten von Balkonen und Fensterbänken angebracht werden. Bitte gießen Sie Ihre Blumen auf Balkonen und Fensterbänken so, dass kein Wasser an der Hauswand herunterläuft oder auf Fenster und Balkone der anderen Hausbewohner tropft. Das Anbringen eines Balkonsichtschutzes ist mit der Genossenschaft abzustimmen. Es ist nicht gestattet, Markisen zu montieren oder Schilder, Fahnen, Plakate und dergleichen auf Balkonen und in Fenstern anzubringen. Diese beeinträch tigen den Gesamteindruck des Hauses. Haus-, Hof- und Gartenanlagen Treppenhaus Das Treppenhaus sollte immer gepflegt und sauber sein. Zuständigkeiten und Organisation der Treppen5 „Liebe altoba, (…) natürlich ist das Empfinden für Sauberkeit (und Flurreinigung) unterschiedlich, aber wenn Spinnweben von der Decke hängen und der Sand unter den Schuhsohlen knirscht, ist es wohl so weit. Das merkt doch fast jeder.“ „Bloß keine Reinigungspläne aufhängen! Der Konflikt ist vorprogrammiert.“ hausreinigung – sofern der Altonaer Spar- und Bauverein keinen Dritten damit beauftragt: Wohnen mehrere Parteien auf einer Etage, so wechseln sich die Parteien beim Reinigen wöchentlich ab. Die Hausbewohner erstellen gemeinsam einen Reinigungsplan, der allen Hausbewohnern zugänglich gemacht wird. Wohnungen im Erdgeschoss: Die Bewohner fegen den Zugang zum Haus und wischen die Haustreppe sowie die Treppen ihrer Etage. Wohnungen in den oberen Stockwerken: Die Bewohner wischen die Treppe und den dazugehörigen Flur und reinigen die Treppenhausfenster zu ihrer Etage. Wohnungen im obersten Stockwerk: Die Bewohner wischen die zum Boden führende Treppe, die darunter liegende Treppe, reinigen die Treppenhausfenster und den Vorboden. Bei starker Verschmutzung fegen die in der Woche zuständigen Bewohner zusätzlich das Treppenhaus, die Dachböden und den Hofausgang. Das Säubern der Treppenhausfenster und die Beseitigung von Spinnweben an den Treppengeländern gehören zur wöchentlichen Reinigung. 6 Das Öffnen der Fenster im Treppenhaus zwecks Lüftung soll den Witterungsverhältnissen angemessen erfolgen. Sonstige zur gemeinsamen Benutzung be stimmte Räume, die Kellertreppe, der Kellerdurchgang und, falls vorhanden, der Aufzug werden ebenfalls in regelmäßigem Wechsel gereinigt. Bitte sprechen Sie sich untereinander ab. Bitte sorgen Sie dafür, dass auch während Ihrer Abwesenheit die Reinigung ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Schnee- und Glatteisbeseitigung wird von der Genossenschaft durchgeführt. Die beauftragten Firmen und Mitarbeiter der Genossenschaft befreien alle Hauseingänge von Schnee und Eis. Da dies nicht überall gleichzeitig geschehen kann, sollen die Hausbewohner die Hauseingänge bei Glätte frei halten. So werden Unfälle vermieden. Aufzüge Sofern Aufzüge vorhanden sind, gelten die Benutzungshinweise. Bitte achten Sie darauf, dass Kinder unter zehn Jahren den Aufzug nur in Begleitung Erwachsener benutzen. Der Auf- „Gemeinschaftsräume werden wiederholt als Sperrmüllabladeplatz genutzt, damit man nicht die Kosten der ordnungsgemäßen Abfuhr tragen muss, von einer Reinigung nach der Benutzung kaum zu reden.“ zug ist zu jedem Zeitpunkt und nach beson derer Nutzung sauber zu halten. Pflege von Fußböden Die Fußböden in der Wohnung sowie im Treppenhaus sind je nach Gegebenheit vor Ort mit geeigneten Mitteln zu pflegen und so zu behandeln, dass keine Schäden auftreten. Das feste Verkleben von Teppichböden und Auslegware auf den vorhandenen Fußboden ist unzulässig. Empfohlen wird das lose Verlegen oder Verspannen von Teppichböden. Sanitäre Anlagen Sanitäre Anlagen müssen aus gesundheitlichen Gründen immer sauber gehalten werden. Haus- und Küchenabfälle, Hygieneartikel usw. entsorgen Sie bitte nicht über die sanitären Anlagen. Auch Feuchttücher und Katzenstreu entsorgen Sie bitte über den Hausmüll. Dennoch eintretende Verstopfungen müssen sofort auf Kosten des Wohnungsinhabers beseitigt werden. Schmutz- und Abwässer gießen Sie bitte nicht in Dach- und Regenrinnen. Bedenken Sie, dass Küchenabfälle in den Abwasserleitungen Ratten anlocken. Treppenhaus/Gemeinschaftsräume und -flächen Treppenhäuser, Kellergänge und Gemeinschaftsräume müssen frei von Gegenständen wie zum Beispiel Schuhregalen, Sperrmüll oder Mülltüten sein. Das Abstellen von Fahrrädern in Hausfluren ist nicht gestattet. Geh- und Kinderwagen sowie sonstige Gegenstände dürfen die Durchgangs- und Fluchtwege in und vor dem Haus aus Brandschutz- und Sicherheitsgründen nicht behindern. Das Abstellen von Motorrädern und Mopeds in Wohnung, Haus, Garten oder vor Hauseingängen ist nicht erlaubt. Eingänge und Toreinfahrten Bitte achten Sie darauf, dass Haus- und Hofeingänge nicht zugeparkt oder auf andere Weise versperrt werden. 7 Waschhaus und Wascheinrichtungen Die zur Wohnanlage gehörenden Wascheinrichtungen stehen allen Hausbewohnern gemäß Waschplan zur Verfügung. Die Wascheinrichtungen sind grundsätzlich verschlossen zu halten, damit Unbefugte keinen Zutritt haben. Sie sind nach dem Waschen grundsätzlich zu reinigen. Pläne mit vereinbarten Waschzeiten sowie die ausgehängten Bedienungsanleitungen für Wasch- und Trockengeräte sind zu beachten. Die Nutzungszeiten sind gemäß den Aushängen in den Wascheinrichtungen einzuhalten. Schadensverhütung Frostgefahr Bitte achten Sie beim Absinken der Außentemperaturen unter den Gefrierpunkt darauf, dass die zur Wohnung gehörenden Wasserleitungen und Abflussrohre nicht einfrieren. Halten Sie bitte die Keller- und Bodenfenster von Oktober bis März geschlossen. Dachfenster sind bei Regen und Unwetter zu verschließen und zu verriegeln. Bei längerer Abwesenheit, beispielsweise im Urlaub, ist die Wohnung weiterhin angemessen zu beheizen. Brandgefahr Wegen starker Brandgefahr darf im Keller und auf dem Boden nicht geraucht und kein offenes Feuer verwendet werden. Aus dem gleichen Grund sind Keller und Boden keine Aufbewahrungsorte für feuergefährliche Stoffe und Sperrmüll. Der Gebrauch von elektrischen Geräten wie Wäschetrocknern, Heizgeräten, Akku-Ladegeräten und andere sind auf dem Dachboden und im Keller nicht gestattet. Das Rauchen ist im Treppenhaus, in Kellergängen und auf Dachbodenflächen untersagt. 8 Rauchwarnmelder im Treppenhaus sind dem zuständigen Wartungsunternehmen über die im Treppenhaus angegebene Nummer zu melden. Die Rauchwarnmelder in der eigenen Wohnung dürfen nicht abgebaut werden. Bei größerer Staubentwicklung in der Wohnung, zum Beispiel beim Renovieren oder bei Schleifarbeiten, sind diese Geräte gegen Staub zu schützen. Beleuchtung Wenn die Treppenhausbeleuchtung ausfällt, informieren Sie bitte sofort die Genossenschaft. Anzeige von Schäden Treten Schäden in Ihrer Wohnung, in den gemeinsam benutzten Räumen oder am Haus auf, dann informieren Sie bitte umgehend die Genossenschaft bzw. die Notdienst-Zentrale. Balkone und Dachterrassen Es ist darauf zu achten, dass die Balkonent wässerung gewährleistet ist. Unkraut und Laub sind vom Balkon und aus Ablaufrinnen zu entfernen, um Verstopfungen zu vermeiden. Um eine Versandung des Kiesbetts der Dachterrassen zu vermeiden, sind auch hier Laub und Unkraut zu entfernen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass aus den Pflanzkübeln und Pflanzschalen kein Mutterboden ausgespült wird und sich im Kiesbett festsetzt. Denn das Kiesbett dient der Entwässerung des Balkons. Wandgestaltung Wände und Decken in Wohnungen dürfen nicht mit Öl- und Latexfarbe gestrichen werden. Hausgemeinschaft Rauchwarnmelder Lärm Rauchwarnmelder dienen der eigenen Sicherheit und der Hausgemeinschaft. Fehlalarm der Niemand muss in seiner Wohnung übermäßigen Lärm ertragen. Dieses Recht bedeutet für „Hier ist auch das Waschhaus anzusprechen, wo es völlig in Vergessenheit geraten ist, dass man eine benutzte Waschmaschine ordentlich für den nächsten Nutzer hinterlässt, also verschüttetes Waschmittel beseitigt und die Einspülkammer reinigt.“ jeden Bewohner auch die Pflicht, ruhestörenden Lärm selber zu vermeiden. Rücksichtnahme ist auch in den nicht besonders geschützten Zeiten selbstverständlich. Bitte vermeiden Sie alles, was zu einer Belästigung anderer führt. Besonders an Sonn- und Feiertagen ist Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Mitbewohner zu nehmen, ebenso dann, wenn sich Schwerkranke im Haus befinden. Die allgemeine Hausruhe gilt von 14 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr (an Sonn- und Feiertagen bis 10 Uhr). Akustische und elektronische Medien wie Fernsehen, Radio und andere mehr dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass sie für unbeteiligte Personen nicht störend hörbar sind – gegebenenfalls sind hier Kopfhörer zu verwenden. Musikinstrumente benutzen Sie bitte nur außerhalb der Ruhezeiten. Dieses gilt auch für sämtliche Tätigkeiten, die die Ruhe Dritter stören können (zum Beispiel Rasenmähen und Staubsaugen). Für Handwerksunternehmen, die für die Genossenschaft tätig sind, ebenso wie für firmeninterne Handwerker gilt die Hausruhe zwischen 14 und 15 Uhr aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Spielen von Kindern Spielen ist ein natürliches Bedürfnis von Kindern und dient ihrer Entwicklung. Das erfordert mitunter Geduld. Dennoch: Spielen sollen Kinder aus Sicherheitsgründen und aufgrund des Lärmschutzes nicht in Treppenhäusern, Kellern oder Bodenräumen, auf Garagendächern, auf Dächern von Fahrradhäusern, vor Garagen und auf Kfz-Stellplätzen. Auch beim Spielen in der Wohnung sollen Kinder angehalten werden, auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen. Das Spielen von Kindern auf den Rasenflächen ist erlaubt. Hier wird um Rücksichtnahme auf Anwohner gebeten. Die Einhaltung von vorgegebenen Ruhezeiten ist erforderlich, damit ein gemeinschaftliches Miteinander gefördert wird. Schutz der Bewohner und des Hauses Halten Sie bitte die Haustür und die übrigen Zugänge zum Haus in der Zeit von 22 bis 6 Uhr unbedingt geschlossen. Die Türen zum Hof, zum Vorboden und zum Vorkeller müssen stets abgeschlossen sein. 9 „Das Leben klappt in unserem Haus glücklicherweise gut, da anscheinend alle ein ähnliches Verständnis von Rücksicht haben. Nichtsdestotrotz finde ich weiterhin eine Festlegung von Ruhezeiten wichtig, da unsere Häuser sehr hellhörig sind und es möglich sein muss, sich zu Hause zu erholen.“ „Für mich mit einer Arbeitswoche von ca. 45 bis 50 Stunden ist es kaum machbar, die Hausarbeiten wie Staubsaugen und Wäschewaschen bis 20 Uhr zu erledigen …“ Grillen auf dem Balkon und in Innenhöfen Das Grillen auf dem Balkon mit Elektrogrillgeräten oder in Innenhöfen ist unter Rücksichtnahme auf andere Nutzer der Wohnanlage gestattet. Achten Sie darauf, dass Rauch und Grillgerüche nicht in die Wohnungen der Nachbarn ziehen und dass diese sich nicht durch die Rauchentwicklung gestört fühlen können. Lärmbelästigungen beim Grillen, besonders durch Gruppen in Innenhöfen, sind zu vermeiden. Tierhaltung / Fütterung von Tauben Die Haltung von größeren Haustieren, zum Beispiel Katzen und Hunden, ist nach den allgemeinen Vertragsbestimmungen des Dauernutzungsvertrags zustimmungspflichtig. Die Genossenschaft muss der Tierhaltung schriftlich zugestimmt haben. Eine einmal erteilte Genehmigung kann durch die Genossenschaft widerrufen werden, sobald sich die Voraussetzungen maßgeblich geändert haben – etwa wenn Auflagen nicht eingehalten werden oder wenn sich andere Bewohner über das Tier oder deren Haltung beschweren. 10 Hunde sind innerhalb der Wohnanlagen grundsätzlich an der Leine zu führen und von Spielplätzen sowie Grünflächen fernzuhalten. Verunreinigungen durch Hunde und Katzen sind sofort zu beseitigen, indem ihre Besitzer die Hinterlassenschaften ihrer Tiere in einem „Sackerl“ aufnehmen. Kosten, welche durch Verunreinigungen von Sandkisten durch Katzen und Hunde entstehen, werden den Besitzern der Tiere in Rechnung gestellt. Tauben und Möwen dürfen aufgrund von Gesundheitsgefährdung, Belästigung von Bewohnern sowie der Verschmutzung von Gebäuden nicht gefüttert werden. „Zum Thema ,Grillen‘: Ich finde es nervig, im Sommer die Fenster schließen zu müssen, um nicht im Bratwurstgestank schlafen zu müssen. Ich finde es o. k., wenn es nicht erlaubt ist.“ „Unser Balkon geht zu einem schönen ruhigen Hinterhof raus, und ich finde es sehr schön, dass dieser von Sommer zu Sommer mehr von den Kindern der Nachbarhäuser genutzt wird. Gegrillt wird bei uns so gut wie nie. Grundsätzlich hätte ich aber überhaupt nichts dagegen.“ Die berühmteste und kürzeste „Hausordnung“ stammt von Immanuel Kant, heißt: „kategorischer Imperativ“ und wird im Alltag meist so formuliert: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu!“ In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein gutes Zusammenleben in Ihrem Haus. Die neue Hausordnung und ihre Entstehungsgeschichte Von 2010 bis 2012 überarbeitete der Altonaer Spar- und Bauverein die Hausordnung mit Beteiligung der Mitglieder „Die Überarbeitung der Hausordnung hat sich über einen Zeitraum von zwei Jahren erstreckt“, berichtet Dennis Voss, Leiter des Mietercentrums des Altonaer Spar- und Bauvereins. „Denn wir wollten Zeit genug haben, um Anregungen unserer Mitglieder aufzunehmen.“ Eingeladen wurde hierzu mit Aufrufen in der Mieterzeitung „bei uns“, durch Informationen auf der Homepage und eine schriftliche Befragung in der Geschäftsstelle. Selten hat ein Thema so viel Anklang gefunden – die Mitglieder der altoba meldeten sich zahlreich zu Wort, äußerten sich häufig anerkennend – „Ich wohne gern bei Ihnen“ –, aber auch kritisch: „In manchen Punkten finde ich die Hausordnung veraltet.“ Es gab viele konkrete Vorschläge, was die „Dauerbrenner“-Themen angeht. Dazu zählen Treppenhausreinigung, Ruhestörungen und das Grillen im Hof, aber auch Fahrrad-Parkplätze und der Umgang mit den genossenschaftlichen Waschmaschinen. Ein Mitarbeiter-Team und Texter arbeiteten eng zusammen, um eine neue Fassung der Hausordnung zu erarbeiten. Nach rund zwei Jahren wurde das Ergebnis dem Vorstand und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Gefragt, was denn neu sei an der aktualisierten Hausordnung, betont Dennis Voss vor allem die moderne Sprache und die Haltung: „Diese Hausordnung spricht nicht von oben herab. Dennoch gibt es klare Regeln. Zugleich werben wir für Verständnis innerhalb der Nachbarschaft. Das entspricht auch vielen der Zuschriften.“ Konkret geändert wurden vor allem die Ruhezeiten. Sie gelten nun von 14 bis 15 Uhr tagsüber und an Werktagen von 22 Uhr abends bis 7 Uhr, sonntags bis 10 Uhr morgens. Außerdem findet man nun den zeitgemäßen Hinweis auf Rauchwarnmelder, dafür entfiel das Teppichklopfen. Es wird um Verständnis für das Spielen von Kindern geworben und das Grillen auf dem Balkon ist gestattet – mit einem Elektrogrill. An den Start geht die Hausordnung in zwei Varianten: als nett gestaltete Broschüre sowie als Textausdruck, der ab sofort jedem neuen Nutzungsvertrag beiliegt. Gültig ist die neue Hausordnung ab 1. Oktober 2012. Liebe Mitglieder, Sie wissen ja: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel! Wir leben in schnelllebigen Zeiten. Gewiss wird diese Hausordnung auch wieder bearbeitet werden. Oder ist das gar nicht nötig, was meinen Sie? Dazu drei Fragen zum Schluss: 1. Nichts ist so gut, dass es nicht noch besser geht. Was fehlt Ihnen in der neuen Hausordnung? 2. Sollte eine Hausordnung immer wieder überarbeitet werden? Wenn ja – auf welche Weise sollte die altoba das tun? 3. Eine Hausordnung ist gut – eine nette Nachbarschaft ist besser. Daher möchten wir gern den „Blumenstrauß für nette Nachbarn“ als Dankeschön für nette Nachbarschaftshilfe einführen. Wen schlagen Sie vor? Unter allen Zuschriften bis zum 31. 12. 2012 verlosen wir: – – – – einen Essensgutschein für das Lokal „Mamma Mia“ in Ottensen im Wert von 100,- E einen Gutschein für die „Fabrik“ im Wert von 50,- E einen Gutschein für eine Zeise-Kino-Card im Wert von 30,- E zehn Bücher „Eine Genossenschaft und ihre Stadt. Die Geschichte des Altonaer Spar- und Bauvereins“, Hamburg, 2012 Auch im Anschluss sind uns Anregungen zur Hausordnung jederzeit willkommen. Bitte schicken Sie Ihre Zuschriften per E-Mail an info@altoba.de oder per Post an die Altonaer Spar- und Bauverein eG mit dem Stichwort: „Hausordnung“. Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen! „Wir freuen uns über Leben im Hinterhof. Es stört uns nicht, wenn sich dort Menschen treffen und gemeinsam essen oder spielen. Im Gegenteil! Wir leben hier, weil wir mit Menschen zusammenwohnen möchten. Zu viele Regeln zerstören das Gefühl von ,zu Hause sein‘. Miteinander reden, nicht übereinander, aber das ist in manchen Nachbarschaften leider unmöglich. Bei uns klappt es gut.Vielen Dank und schöne Grüße!“ Dies schrieb uns ein Mitglied aus dem Hohenzollernring. Altonaer Spar- und Bauverein eG · Max-Brauer-Allee 69 · 22765 Hamburg Telefon 040 / 38 90 10 - 0 · www.altoba.de