Flusslauf der Motel hinter dem Amtsberg

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Flusslauf der Motel hinter dem Amtsberg
Wittenburger
Nr. 1 | 16. Januar 2016 | 16. Jahrgang
Stadt- und Landbote
11
Sitzungen im
Amtsbereich Wittenburg
12
Haushaltsetat 2016 der
Stadt Wittenburg
16
Stadt Wittenburg
Jahresrückblick 2015
18
Wittenburger Bürgermeisterin
schreibt Fotowettbewerb aus
Flusslauf der Motel
hinter dem Amtsberg
„Ohne die Kälte des Winters
gäbe es die Wärme des Frühlings nicht.“
Ho Chi Minh
Wittenburger Stadt- und Landbote
Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Amt Wittenburg/Impressum
16. Januar 2016
Funktion
Name
Telefonnummer
Bürgermeisterin
Büro der Bürgermeisterin
Frau Dr. Seemann
Frau Bauer
038852 33-101
038852 33-101
Zentrale
Frau Kiesow
038852 33-0
Finanz- und Personalentwicklung, Controlling
Leiter
Herr Bernowitz
038852 33-110
Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales
Amtsleiterin
Frau Mumme
038852 33-120
Sachgebietsleiter Finanzverwaltung
Kassenverwalterin
Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Steuern
Steuern
Herr Bernowitz
Frau Benisch
Frau Röper
Frau Schulz
Frau Hachtmann
Frau Geidus
Frau Gruhlich
038852 33-107
038852 33-124
038852 33-127
038852 33-123
038852 33-121
038852 33-122
Sachgebiet Schule und Soziales
Schule, Kultur, Sport und Jugend
Frau Behnke
038852 33-137
Schule, Kultur, Sport und Jugend
Frau Förster
038852 33-153
Archiv, Bibliothek
Frau Steinberger
038852 33-104
Sachgebiet Kommunal- und Personalrecht, Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, Veranstaltungen, Versicherungen
Frau Owszak
038852 33-111
Redaktion Amtsblatt, Öffentlichkeitsarbeit
Frau Baran
038852 33-102
Personalamt
Frau Haase
038852 33-106
Amt für Bau- und Ordnungsangelegenheiten
Amtsleiterin
Frau Morgenstern
038852 33-165
Sachgebietsleiterin Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Frau Berger
038852 33-130
Ordnungsangelegenheiten
Herr Grewe
038852 33-134
Wohngeld
Frau Prösch
038852 33-151
Meldeamt
Frau Gierhan
038852 33-131
Meldeamt, Brandschutz
Frau Moll
038852 33-132
Politesse
Frau Köhler
038852 33-135
Standesamt
Frau Evers
038852 33-140
Bauangelegenheiten
Herr Walter
038852 33-165
Bauordnung, Stadtsanierung
Frau Wildner
038852 33-161
Tiefbauamt
Frau Gerstner
038852 33-166
Amt für Liegenschaftsverwaltung
Amtsleiter
Herr Otto
Sachgebietsleiter Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung
Herr Knabe
Gebäudeverwaltung
Frau Bilgenroth
Liegenschaftsverwaltung, Friedhofwesen
Frau Czeschla
Straßenreinigung, Baum- und Naturschutz, Grünflächen
Frau Meier
Gebäudeverwaltung, Hausnummern, Straßenumbenennung
Frau Grawe
Bauhof
Herr Kriesten
Beitrags- und Gebührenrecht
Frau Klischewski
038852 33-210
038852 33-220
038852 33-224
038852 33-222
038852 33-223
038852 33-227
038852 33-226
038852 33-220
Telefax: 038852 3333 · Internet: www.amt-wittenburg.de
Alle Amtsmitarbeiter können auch via E-Mail erreicht werden. E-Mail: Nachname des Mitarbeiters@stadt-wittenburg.de
IMPRESSUM
Herausgeber: Der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Telefon/Zentrale: 038852 33-0, Fax: 038852 3333, E-Mail: baran@stadt-wittenburg.de
Redaktioneller Inhalt: Amt Wittenburg, Karin Owszak, Telefon: 038852 33-111, Fax: 038852 3333, E-Mail: owszak@stadt-wittenburg.de
Satz, Anzeigen und Layout: PS. Werbung Sibylle Plust, Inh. Solveig Hamann, Zum Kirschenhof 14, 19057 Schwerin Tel.: 0385 557517, Fax: 0385 557519, E-Mail: info@werbeagentur-plust.de
Anzeigenberatung: Marina Hartmann, Telefon: 0385 3035955
Druck: A. Beig Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Pinneberg
Auflage: 4.400 Stück
Titelfoto: Karin Owszak, Amt Wittenburg
Das amtliche Bekanntmachungsblatt »Wittenburger Stadt- und Landbote« erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Der redaktionelle Teil unterliegt der Pressefreiheit (Art.5 Abs. 1 GG). Für
den Inhalt redaktioneller Beiträge ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von Rechten Dritter. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 13.02.2016. Redaktionsschluss ist der 21.01.2016.
2
16. Januar 2016
Amtliche
Öffnungszeiten
und Bekanntmachungen
Adressen/Bekanntmachungen
Wittenburger Stadt- und Landbote
Öffnungszeiten Amt Wittenburg und Standesamt
Bekanntmachung der E.-M.-Arndt-Kaserne
– Verwaltung Stadt Wittenburg –
Standort: Bürgerhaus, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 33-0
Montag
geschlossen
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(außer Standesamt am Markt)
Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne, Kasernenkommandant
19230 Hagenow, Sieben Eichen 6
Tel.: 03883 625-3103, Fax: 03883 625-3169
– Standesamt –
Standort: Rathaus, Am Markt 1, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 33-140
Montag
geschlossen
Dienstag
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag
geschlossen
Erreichbarkeit/Sprechzeiten
der Bürgermeister/Bürgervorsteherin/Amtsvorsteher
Stadt Wittenburg
Bürgermeisterin, Dr. Margret Seemann
Sprechzeit: Dienstag von 15:30 bis 18.00 Uhr
Nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101
Mo.:
Di.:
Mi.:
Do.:
Fr.:
Mo.:
Di.:
Mi.:
Do.:
Fr.:
18.01.16
19.01.16
20.01.16
21.01.16
22.01.16
25.01.16
26.01.16
27.01.16
28.01.16
29.01.16
07.30 - 24.00 Uhr
07.30 - 24.00 Uhr (An diesem Tag findet Nachtschießen statt!)
07.30 - 24.00 Uhr (An diesem Tag findet Nachtschießen statt!)
07.30 - 24.00 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
07.30 - 24.00 Uhr
07.30 - 24.00 Uhr
07.30 - 24.00 Uhr
07.30 - 24.00 Uhr
07.30 - 12.00 Uhr
Während der benannten Zeiten findet auf dem Standortübungsplatz HAGENOW Schießen statt.
Bei zusätzlichen Schießen erfolgt Information durch Standortübungsplatz HAGENOW.
Vorsicht! Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr. Der
Standortälteste HAGENOW weist darauf hin, dass das Betreten der Übungsplätze HAGENOW und HELM auch außerhalb der o.a. Sperrzeiten für Unbefugte
verboten ist.
Gemeinde Wittendörp
Bürgermeister, Bernd Ankele
Sprechzeit: Dienstag von 13:30 bis18.00 Uhr
Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, EG, Zimmer 113
gez. Jura, Major
Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg
Hartwig Kolthof
Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Sprechstunde: Jeden zweiten Dienstag im Monat von 16 bis 17 Uhr,
Molkereistraße 4, nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101
Sprechstunde der Bürgervorsteherin
Sybill Moß
Jeden 1. Dienstag im Monat von 17 bis 18 Uhr
Im Rathaus, Zimmer 205 (2. OG), Am Markt 1, 19243 Wittenburg
Termine sind vorab unter der Telefonnummer 038852 52041 zu vereinbaren.
Auch außerhalb der Sprechzeiten können Termine in dringenden Fällen unter
der genannten Telefonnummer vereinbart werden.
Sprechstunde Schiedsmann im Bereich Amt Wittenburg
Hans-Joachim Friedrichs
Jeden 2. Donnerstag im Monat von 18 bis 19 Uhr
Sprechstunde im Rathaus, Am Markt 1, Zi. 205 (2. OG), Tel.: 038852 33-415
Außerhalb der Sprechzeit können auch Termine unter 038852 52652 vereinbart werden.
Stadtbibliothek Wittenburg, Tel.: 038852 33-108 und 33-109
Öffnungszeiten
Montag:
13.30 – 17.00 Uhr
Dienstag:
09.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch: 13:30 – 15.00 Uhr
Ärztlicher Notdienst für den Bereich Wittenburg/Zarrentin
Telefonnummer: 116 117
Dienstzeiten des Bereitschaftsarztes:
Montag/Dienstag/Donnerstag
Mittwoch
Freitag
Samstag/Sonntag/Feiertag
Sperrzeiten Januar 2016
19:00 - 07:00 Uhr
13:00 - 07:00 Uhr
16:00 - 07:00 Uhr
07:00 - 07:00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wittendörp
Einladung zur öffentlichen Einwohnerversammlung Püttelkow am 18. Januar
2016, 19.00 Uhr im Gemeinderaum Püttelkow.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Bildung einer neuen Ortsteilvertretung
3. Stand Dorffest 2016
4. Einwohnerfragezeit
gez. B. Ankele
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wittendörp
Die Sitzung des Ortsvorstandes Woez der Gemeinde Wittendörp findet am
Freitag, den 22.01.2016 um 19:00 Uhr im Gemeinderaum Woez, Zur Schilde
4 statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Bericht des Ortsvorstands
2. Schilfschnitt am Woezer See
3. Infoblatt des Amtes für das Biosphärenreservat
4. Möglichkeiten zur Realisierung der Schilde-(Fußgänger-)Brücke
5. Zustand und ggf. Erneuerung des Streusandcontainers
6. Gestaltung des Dorfplatzes (am Findling)
7. Verschiedenes
Woez, 05.01.2016
gez. Frank Friedrichs
Ortsvorsitzender
3
Amtliche Bekanntmachungen
Wittenburger Stadt- und Landbote
Allgemeinverfügung –
Änderung von Straßennamen im Gemeindegebiet
Allgemeinverfügung des Amtsvorstehers des Amtes Wittenburg zum
Vollzug der Beschlüsse der Gemeinde Wittendörp zur Änderung von
Straßennamen im Gemeindegebiet zum 1. Februar 2016
Zuständig für die Benennung von Straßen ist die Gemeindevertretung (§ 22
Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §
51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes M-V vom 13. Januar 1993 (GVOBl.
M-V 1993, S. 42). Für die Straßenbenennungen in den Orten ist der jeweilige
Ortsvorstand gemäß Hauptsatzung der Gemeinde § 2 Abs. 5 Ziff. 4 zuständig.
Sie sind außerdem durch ausdrückliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durch die Gemeindevertretung mit einbezogen worden.
Für die Ausführung der Beschlüsse der Gemeinde ist gemäß § 127 der Kommunalverfassung M-V das Amt zuständig.
Die Ortsvorstände der betroffenen Orte haben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung Vorlagen zur Umbenennung von derzeit
gleichnamigen Straßen erarbeitet, die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wittendörp unter den Beschlussnummern GVWD/14-19/0039 und
GVWD/14-19/0089 beschlossen wurden.
Die Straßennamen werden demgemäß wie folgt geändert:
Ort
Boddin
Dreilützow
Dreilützow
Döbbersen
Harst
Harst
Harst
Harst
Karft
Karft
Karft
Luckwitz
Luckwitz
Luckwitz
Pogreß
Pogreß
Pogreß
Püttelkow
Tessin
Waschow
Waschow
Woez
Straßenbezeichnung alt
Dorfstraße
Dorfstraße
Püttelkower Weg
Dorfstraße
Dorfstraße
Dorfstraße (Abzweig Rtg. Luckwitz)
Dorfstraße (Abzweig Rtg. Wölzow)
Dorfstraße
im Bereich des Gutshofes
Dorfstraße
Frachtweg
Schwarzer Weg
Dorfstraße
Kreisstraße K27
Dorfstr. (Teil umgangssprachlich
Siedlerweg) bis Motel
Dorfstraße
Dorfstraße (Abzweig hinter
dem Gemeindezentrum)
Dorfstraße (Abzweig hinter
der Buswendeschleife)
Häuslerei
Dorfstraße
Dorfstraße
Wittenburger Straße
Dorfstraße
Straßenbezeichnung neu
Dorfrunde
Dreilützower Dorfstraße
Zur Feuerwehr
Schildeblick
Harster Dorfstraße
Flennscher Weg
Zum Harster Wald
Zum Harster Gutshof
Alte Dorfstraße
Alter Frachtweg
Weidensteg
Luckwitzer Dorfstraße
Gammeliner Straße
Alter Siedlerweg
Pogreßer Dorfstraße
Zur Pappelallee
Zum Sandberg
Zur Häuslerei
Tessiner Dorfstraße
Waschower Dorfstraße
Wittenburger Allee
Woezer Dorfstraße
Sofern die Straßenumbenennung auch verbunden ist mit der Zuteilung einer
neuen Hausnummer, werden die betroffenen Grundstückseigentümer(innen)
hierüber jeweils schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Begründung:
Mit dem Gebietsänderungsvertrag zur Bildung der Gemeinde Wittendörp
waren einige Straßennamen im neuen Gemeindegebiet mehrfach vertreten.
Mit Erlassen des Innenministeriums M-V vom 11.1.2000 und vom 20.9.2006
wurde auf die Schaffung unverwechselbarer Bestimmungsortsangaben hingewiesen und das Handeln der Gemeinden eingefordert. Daher ist es erforderlich,
alle Straßen mit gleichem Namen umzubenennen. Dabei hat die Gemeinde
Wittendörp insbesondere das Interesse der Anwohner in Betracht zu ziehen,
dass die Ordnungsfunktion des verliehenen Namens, d.h. das Auffinden der
Wohnungen der Straßenanwohner gewahrt ist und die Benennung nicht zu
unzumutbaren, willkürlichen oder unverhältnismäßigen Belastungen der betrof4
16. Januar 2016
fenen Anwohner führt. Die Gemeindevertretung hat dabei darauf hingewirkt,
dass bei Straßen mit gleichen Namen, die Straßenbezeichnung erhalten bleibt,
in der sich zum einen die meisten Gebäude/Grundstücke und zum anderen die
meisten Gewerbetreibenden befinden.
Anordnung der sofortigen Vollziehung:
Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März
1991 (BGBl. I S. 686) in der zurzeit geltenden Fassung wird im besonderen
öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet.
Diese Anordnung ist erforderlich, um dem vordringlichen Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes per
Stichtag 1. Februar 2016 und der Bedeutung für das Meldewesen, die Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und Post zu folgen und gebotenes sofortiges
Handeln zu gewährleisten.
Mit der sofortigen Vollziehung wird auch sichergestellt, dass ab dem 1. Februar
2016 das Melderegister des Einwohnermeldeamtes und die Adressdaten in
den oben genannten öffentlichen Einrichtungen mit den geänderten Wohnanschriften übereinstimmen. Würde die sofortige Vollziehung nicht angeordnet werden, so wären die von der Änderung der Straßennamen betroffenen
Grundstücke in der Zeit zwischen Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung und
dem Eintritt ihrer Bestandskraft (nach Widerspruchsfrist oder gar Klage) ohne
ordnungsgemäße melderechtliche Anschriften.
Die Abwendung dieses Nachteils für die Gefahrenabwehr und die Daseinsvorsorge begründet das Überwiegen des öffentlichen Interesses gegenüber dem
Interesse der mit dieser Allgemeinverfügung Verpflichteten an der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage.
Aus diesen Gründen ist es nicht vertretbar, die Unanfechtbarkeit der Allgemeinverfügung und ggf. den längeren Zeitablauf von Rechtsmittelverfahren abzuwarten. Das Individualinteresse eines Einzelnen hat gegenüber dem öffentlichen
Interesse an der Änderung der vorgenannten Straßennamen zurückzutreten.
Die sofortige Vollziehung wird hiermit angeordnet. Ein Widerspruch gegen
diese Verfügung hat aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine
aufschiebende Wirkung!
Hinweise:
Die betroffenen Anwohner bzw. Gewerbetreibenden sind demgemäß unabhängig davon verpflichtet, umgehend nach Inkrafttreten die Anschriften in
Personaldokumenten und Fahrzeugpapieren ändern zu lassen. Die Änderung
der Wohnortangabe im Personalausweis, Kinderausweis und im Reisepass erfolgt gebührenfrei. Dies können Sie zu den Öffnungszeiten in der Verwaltung,
Molkereistraße 4, Zimmer 118 bzw. 119 vornehmen lassen. Terminanfragen
bitte unter Tel.038852-33-131 bzw. -132.
Eigentümer müssen dem Grundbuchamt ihre neue Anschrift mitteilen. Auch
Führerschein und Fahrzeugdokumente sind zu ändern. Weitere Versorgungsträger, Geschäftspartner oder Lieferanten müssen Sie selbst informieren.
Für Kosten, die dem Bürger über die gebührenfreie Änderung der Personaldokumente hinaus im Zusammenhang mit Straßenumbenennungen entstehen,
besteht kein Erstattungsanspruch.
Die neuen Straßennamenschilder werden zum Termin angebracht.
Zusätzlich bleiben die alten Straßennamenschilder noch für eine angemessene
Übergangszeit in entwerteter Form (mit orange durchgestrichen), zur Orientierung an den alten Namen, vor Ort.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Wittenburg, Molkereistraße 4,
19243 Wittenburg einzulegen.
Inkrafttreten:
Diese Allgemeinverfügung tritt zum 1. Februar 2016 in Kraft.
i.V.
Amtsvorsteher
16. Januar 2016
Amtliche Bekanntmachungen
Gebührensatzung der Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ Körchow
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011
(GVOBl. M-V, S. 777), der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
– KAG M-V vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777, 833), des
Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) vom 01.04.2004 (GVOBL. M-V S.179),
zuletzt mehrfach geändert durch das Gesetz vom 16.07.2013 (GVOBl. M-V S.
452), der Satzung des Landkreises Ludwigslust zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes vom 01.11.2012, wird nach Beschluss der Stadtvertretung
Wittenburg vom 16.12.2015 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Allgemeines
Die Stadt Wittenburg betreibt die Kindertageseinrichtung als öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
Das Rechtsverhältnis kommt mit Abschluss des Betreuungsvertrages zustande.
Für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung erhebt die
Stadt Wittenburg zur teilweisen Deckung der Betreuungskosten Gebühren.
§ 2 Benutzungsgebühren
(1) Der Elternbeitrag wird monatlich pro Kind wie folgt erhoben:
Ganztagsplatz: 366,07 EUR Krippenplatz
201,69 EUR Kindergartenplatz
Teilzeitplatz: 237,02 EUR Krippenplatz
138,39 EUR Kindergartenplatz
Halbtagsplatz: 172,50 EUR Krippenplatz
106,75 EUR Kindergartenplatz
(2)Für Sorgeberechtigte, die mehr als ein Kind gleichzeitig in einer Kindereinrichtung untergebracht haben, ist der Elternbeitrag wie folgt festgelegt:
• Lassen Sorgeberechtigte zwei Kinder gleichzeitig betreuen, so ist für jedes
dieser Kinder ein Elternbeitrag in Höhe von 97 v.H. des nach § 21 Abs.
2 KiföG für die jeweilige Betreuungsform und -dauer festgelegten durchschnittlichen Elternbeitrages zu erheben.
• Lassen Sorgeberechtigte drei Kinder gleichzeitig betreuen, so ist für jedes
dieser Kinder ein Elternbeitrag in Höhe von 94 v.H. des nach § 21 Abs.
2 KiföG für die jeweilige Betreuungsform und –dauer festgelegten durchschnittlichen Elternbeitrages zu erheben.
• Lassen Sorgeberechtigte mehr als drei Kinder betreuen, so sinkt der für
jedes dieser Kinder zu erhebende Elternbeitrag je weiteres betreute Kind
um 2 von Hundert.
• Die Geschwisterermäßigung ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zu
beantragen.
(3)Der Elternbeitrag für die Stundenbetreuung entsprechend § 3 (5) der Benutzungssatzung wird anteilig wie folgt berechnet:
Kinderkrippe, Kindergarten: Entgelt für einen durchschnittlich belegten
Ganztagsplatz: Die Betreuungstage des jeweiligen Monats : 10 Stunden =
Stundensatz
Hort: Entgelt für einen durchschnittlich belegten Ganztagsplatz : Betreuungstage des jeweiligen Monats : 6 Stunden = Stundensatz.
(4)Eine Angleichung der Gebühren wird jährlich nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim über die Erbringung der
Leistung nach § 22 in Verbindung mit §§ 24, 25 und 26 KJHG für die
Kindertageseinrichtungen vorgenommen.
§ 3 Gebührenschuldner
Zur Zahlung des Elternbeitrages sind die Personensorgeberechtigten des Kindes
verpflichtet, für das ein Benutzungsverhältnis begründet wurde. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.
§ 4 Gegenstand der Abgabe
Gegenstand der Abgabe ist die Betreuung des Kindes im Rahmen des bestehenden Betreuungsvertrages.
§ 5 Fälligkeit der Gebühr
Der Elternbeitrag ist monatlich fällig. Die Zahlung erfolgt für den Betreuungs-
Wittenburger Stadt- und Landbote
monat zum 10. Kalendertag des darauf folgenden Monats und ist unaufgefordert
bargeldlos (Überweisung oder Einzugsermächtigung) auf folgendes Konto des
Amtes Wittenburg zugunsten der Stadt Wittenburg unter Angabe der Personenkontonummer zu entrichten:
Raiffeisenbank Stormarn Mölln eG
BLZ: 200 691 77
Konto-Nr.: 135 100 26
IBAN: DE28 20069177 00 13510026
BIC: GENODEF1GRS
Erfolgt die Entrichtung des Elternbeitrages über eine Einzugsermächtigung, ist
zur Vermeidung von Rücklastschriften auf die Deckung des Kontos des Zahlungspflichtigen zu achten.
Bei Rücklastschriften sind die anfallenden Buchungsgebühren der jeweiligen
Bank durch die Personensorgeberechtigten zu erstatten.
§ 6 Entstehung und Ende der Gebührenpflicht
(1) Der Elternbeitrag entsteht durch die Ermöglichung der Inanspruchnahme
der Kindertagesstätte am 1. des Monats. Für Kinder, die bis zum 15. eines
Monats aufgenommen werden, ist die volle Monatsgebühr, für Kinder, die
nach dem 15. des laufenden Monats aufgenommen werden, die halbe Monatsgebühr zu entrichten.
(2)Die Elternbeitragspflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats, für
den die Beendigung des Benutzungsverhältnisses rechtswirksam wird. Bei
Einschulung endet sie mit dem letzten Tag vor dem Einschulungstermin.
Das heißt wird der Vertrag nicht vorher termingemäß gekündigt, erfolgt für
den Einschulungsmonat eine anteilige Berechnung bis zum letzten Tag vor
dem Einschulungstermin.
(3)Der Elternbeitrag ist auch in voller Höhe zu entrichten, wenn die Tageseinrichtungen bei Betriebsurlaub, an gesetzlichen Feiertagen und zwischen
Weihnachten und Neujahr geschlossen haben oder bei Fehltagen des Kindes.
(4)Bei Erkrankung des Kindes bzw. Kinder- Kuren- Verschickung, deren Dauer
4 Wochen überschreitet, ermäßigt sich der Elternbeitrag um 50 Prozent auf
Antragstellung und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes ab der 5. Woche.
(5)Die Eltern tragen die sich durch erhöhte Betreuungszeiten bei Mehrbedarf
und während der Schulferien ergebenden Kosten. Ein erhöhter Bedarf, der
sich während der Schulferien auf Grund des Wegfalls der Unterrichtszeiten
ergibt, ist unverzüglich anzuzeigen.
§ 7 Bezuschussung von Elternbeiträgen
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim bezuschusst gemäß der Kreisförderrichtlinie auf Antrag Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und
Verpflegungskosten nach § 21 Abs. 6 KiföG M-V.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Beschlossen: Wittenburg, den 16.12.2015
Ausgefertigt: Wittenburg, den 17.12.2015
Dr. Margret Seemann
Bürgermeisterin
Die oben genannte Satzung wurde gemäß des § 5 der Kommunalverfassung
für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777) von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust - Parchim mit Schreiben vom 17.12.2015
als angezeigt zur Kenntnis genommen. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und
Formvorschriften, die in der Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf
eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb einer Jahresfrist
schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus
der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
5
Wittenburger Stadt- und Landbote
Amtliche Bekanntmachungen
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Wittenburg
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) sowie des
§ 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993 S. 42) zuletzt geändert
durch das Gesetz vom 20.05.2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324) in der jeweils
zurzeit geltenden Fassungen, Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S.
146) sowie § 7 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenburg wird nach
Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 16.12.2015 folgende Gebührensatzung erlassen:
§ 1 Gebührenerhebung
Die Stadt Wittenburg erhebt Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung, soweit die Reinigungspflicht nicht nach §§ 3 und 4 der Satzung über die
Straßenreinigung den Grundstückseigentümern und dinglich Berechtigten der
anliegenden Grundstücke auferlegt ist.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer nach den grundsteuerrechtlichen Vorschriften
Schuldner der Grundsteuer ist oder sein würde, wenn das Grundstück nicht
von der Grundsteuer befreit wäre. Die Gebührenpflicht trifft auch den Erbbauberechtigten, den Nießbraucher und den dinglich Wohnberechtigten.
Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.
(2) Beim Wechsel des Gebührenschuldners hat der bisherige Gebührenschuldner den Wechsel der Stadt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt
der bisherige Gebührenschuldner die nach Satz 1 erforderliche Anzeige, so
haftet er neben dem neuen Gebührenschuldner als Gesamtschuldner für die
seit dem Wechsel entstandenen Gebühren, bis die Stadt von dem Wechsel
Kenntnis erhält.
§ 3 Gebührenmaßstab
(1) Bemessungsgrundlage der Gebühren für die Reinigung der Straßen sind
a) Die auf volle Meter abgerundete Straßenfrontlänge des Grundstückes und
b) die im Verzeichnis zu § 3 der Straßenreinigungssatzung angegebene Reinigungsklasse der Straßen, für die eine Verpflichtung zur Benutzung der
städtischen Straßenreinigung besteht.
c) Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstückes mit dem Straßengrundstück.
3. Wird das Grundstück durch Zwischenflächen im Sinne der Straßenreinigungssatzung von der Straße getrennt, so berechnet sich die Straßenfrontlänge aus der Projektion der der Straße zugekehrten Grundstücksgrenze
auf die Straßenbegrenzung.
4. Bei der Berechnung der Frontmeter sind Abweichungen bis zu einem
Meter, höchstens aber bis 10 % der Gesamtfrontlänge zulässig.
§ 4 Gebührensatz
Die Gebühren betragen je Meter Frontlänge jährlich in der
• Reinigungsklasse RS1
1,45 EUR
(RS1=Straßenreinigung durch die Stadt)
§ 5 Beginn und Ende der Gebührenschuld
1. Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit Beginn des Monats, der auf den
Eintritt des Gebührentatbestandes folgt, es sei denn, in einer den Anschlussund Benutzungszwang erstmals festlegenden Satzung ist ein anderer Zeitpunkt bestimmt
2. Die fortlaufende jährliche Gebühr entsteht am 1. Januar des betreffenden
Kalenderjahres.
3. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühren endet mit Ablauf des
Monats, in dem eine öffentliche Verkehrsfläche aus dem Anschlussgebiet
ausscheidet.
4. Erhöht sich während der Dauer des Benutzungsverhältnisses die Gebühr
infolge einer Änderung der Rechtsgrundlage (z. B. Änderung der Reinigungsklasse, Neuvermessung des Grundstücks), so beginnt die Verpflichtung zur
Zahlung des Mehrbetrages mit dem Beginn des auf den Eintritt des maßgeblichen Ereignisses folgenden Monats. Entsprechendes gilt, wenn sich
6
16. Januar 2016
während der Dauer des Benutzungsverhältnisses die Gebühr infolge einer
Änderung der Berechnungsgrundlage ermäßigt.
5. Kann die Reinigung der gebührenpflichtigen Straße wegen Aufgrabungen,
Bauarbeiten oder aus sonstigen Gründen, die die Stadt Wittenburg zu vertreten hat, oder wegen höherer Gewalt länger als einen Monat nicht durchgeführt werden, so wird die Gebührenzahlungspflicht unterbrochen. Ist die
tatsächliche Reinigungspflicht an einer Grundstücksfront auf weniger als
die Hälfte der nach der Straßenreinigungssatzung zu erbringenden Leistung
aus den in Satz 1 genannten Gründen reduziert, entfällt für diese Front die
Gebührenpflicht auf Dauer der Behinderung ganz. Als Behinderung im Sinne
dieses Absatzes zählen nicht parkende Fahrzeuge, Container oder ähnliche
vom Grundstückseigentümer zu vertretende Hindernisse.
6. Die Ermäßigung oder das Ende der Gebührenschuld gemäß Abs. 5 wird auf
Antrag des Gebührenschuldners durch Gebührenbescheid festgelegt. Dabei
endet die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsleis­
tung erstmals eingeschränkt oder eingestellt wird. Die volle Gebührenpflicht
beginnt wieder mit Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsarbeiten in
vollem Umfang aufgenommen werden.
§ 6 Fälligkeit der Gebühren
1. Die Veranlagung der Gebühren erfolgt durch die Stadt Wittenburg und wird
dem Gebührenpflichtigen durch Bekanntgabe einer Zahlungsaufforderung,
die mit anderen Gemeindeabgaben verbunden sein kann, mitgeteilt.
2. Die Fälligkeit der Gebühr wird in Anlehnung an die Bestimmungen des § 28
des Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt festgesetzt:
a. Die Jahresgebühr wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15.
Februar, 15. Mai, 15. August und 15.November fällig.
b. Kleinbeträge werden wie folgt fällig:
1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht
übersteigt;
2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags,
wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt.
c. Auf Antrag des Gebührenschuldners kann die Gebühr abweichend vom
Absatz a oder Absatz b Nr. 2 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet
werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise
bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres
beantragt werden. Bei Bescheiden über mehrere Steuer- und Gebührenarten soll der Antrag für den gesamten Bescheid gestellt werden.
3. Nachzuzahlende Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
des Gebührenbescheides fällig.
4. Gebührenüberzahlungen werden durch Aufrechnung oder Erstattung ausgeglichen.
5. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungswege (Vollstreckung) beigetrieben.
§ 7 Gebührenschuld bei Vorder- und Hinterliegergrundstücken
1. Die Straßenreinigungsgebühr wird für die an die Straße unmittelbar anliegenden Grundstücke (Anlieger) und nicht anliegende, aber die durch die
Straße erschlossenen Grundstücke (Hinterlieger) erhoben. Ein Grundstück
kann nicht gleichzeitig als Anlieger und Hinterlieger an derselben Straße
bewertet werden.
2. Hinterlieger im Sinne dieser Satzung sind Grundstücke, die nicht direkt an
einer Straßenfront anliegen, jedoch über eine Zuwegung verfügen.
3. Maßstab für die Gebühr ist für die anliegenden Grundstücke die Länge der
Grundstücksseite, mit der das Grundstück an der Straße anliegt (Frontlänge).
4. Für Hinterlieger wird die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, zugrunde gelegt. Als der Straße zugewandt gilt eine Grundstücksseite, wenn sie parallel oder maximal in einem Winkel bis einschließlich
45 Grad zur Straße verläuft. Hat ein Grundstück zu einer das Grundstück
erschließenden Straße keine zugewandte Grundstücksseite nach Satz 2, so
gilt die längste parallel zur Straße gemessene Ausdehnung des Grundstücks
als zugewandte Grundstücksseite.
5. Wird das Hinterliegergrundstück über eine eigene Zuwegung erschlossen, ist
die Zuwegung Bestandteil der Straßenfrontlänge. Bilden Zuwegung gemeinsam für Vorder- und Hinterliegergrundstücke eine Einheit, sind sie anteilig
Bestandteil der Straßenfrontlänge. Bei mehreren gemeinsamen Zuwegungen
16. Januar 2016
Amtliche Bekanntmachungen
obliegt es der Stadt Wittenburg, unter Berücksichtigung der Entfernung von
der Erschließungsstraße die Zuwegung einzelnen Grundstückseinheiten zuzuordnen.
§ 8 Wohnungs- und Teileigentum
Bei Wohnungs- und Teileigentum wird die Gebühr einheitlich für das Gesamtgrundstück festgesetzt und in einem Bescheid dem Verwalter bekannt gegeben.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
Dr. Margret Seemann
Bürgermeisterin
Bekanntmachungshinweis:
Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Wittenburg vom
17.12.2015 wurde dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Absatz 4 der Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), angezeigt.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften
verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Absatz 5 der KV M-V nur
innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht
werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften.
Wittenburg, 17.12.2015
Satzung über die Straßenreinigung
in der Stadt Wittenburg vom 17. Dezember 2015
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Juni
2004 (GVOB1. M-V S. 205) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2011
(GVOB1. M-V S. 777) sowie des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOB1. M-V S. 42)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2011 (GVOB1. M-V S. 323, 324)
in der jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch
die Stadtvertretersitzung vom 16.12.2015 folgende Satzung erlassen.
§1
Reinigungspflichtige Straßen
(1)
Die in geschlossener Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen sind zu
reinigen. Der Reinigungspflicht unterliegen auch einzelne außerhalb der
geschlossenen Ortslage gelegene Straßen oder Straßenteile, soweit die
anliegenden Grundstücke in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut sind.
(2)Reinigungspflichtig ist die Stadt Wittenburg. Sie reinigt die Straßen, soweit
die Reinigungspflicht nicht nach Maßgabe der §§ 3 und 4 übertragen wird.
§2
Art und Umfang der Reinigungspflicht
(1)Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der in § 3 genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot
sowie wild wachsenden Kräutern. Die Stadt kann in der Zeit und an den
Orten des stärksten Laubfalls die Reinigungspflichtigen bei der Entsorgung
des Herbstlaubes von Bäumen im öffentlichen Straßenraum unterstützen.
In diesen Fällen kann sie Laubsäcke oder andere Behältnisse für die Stadtbaumlaubentsorgung zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Aufstellung
von Laubbehältnissen besteht nicht. Die Behältnisse werden im Auftrag der
Stadt entsprechend des öffentlichen Interesses aufgestellt und geleert. Verweht Laub der Stadtbäume auf Grundstücke in der Umgebung, so obliegt
dem Eigentümer des Grundstückes die Entsorgung. Er trägt die Kosten.
Wittenburger Stadt- und Landbote
(2)Art und Umfang der Reinigung richten sich im Übrigen nach dem Verzeichnis der Reinigungsklassen, das als Anlage zu dieser Satzung Bestandteil dieser Satzung ist, sowie nach dem Grad der Verschmutzung und den
Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
§3
Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Die Reinigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen:
1. In der Reinigungsklasse RA1 („Reinigung durch die Anlieger 1“, Umfang s. Anlage 1)
Sofern erforderlich, ist zu den Wochenenden bzw. gesetzlichen Feiertagen
wie folgt zu reinigen:
a) die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen
b) die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.
c) alle zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahnkante gelegenen Flächen.
Verkehrsberuhigte Straßen im Sinne dieser Satzung sind solche, die nach
der Straßenverkehrsordnung besonders gekennzeichnet sind.
2. In der Reinigungsklasse RA2 („Reinigung durch die Anlieger 2“, Umfang s. Anlage 1)
Sofern erforderlich, ist zu den Wochenenden bzw. gesetzlichen Feiertagen
wie folgt zu reinigen:
a) Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen
Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils
des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitgenutzt werden darf.
b) Radwege, Trenn-, Baum-, Grün- und Parkstreifen sowie sonstige, zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teile
des Straßenkörpers.
c) Alle zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahnkante gelegenen Flächen.
(2)Anstelle des Grundstückseigentümers trifft die Reinigungspflicht den Erbbauberechtigten, den Nießbraucher, sofern er das gesamte Grundstück
selbst nutzt, den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihm das ganze Wohngebäude zur Nutzung überlassen ist oder bei Trennung von Grundstücksund Gebäudegrundbuch den Inhaber des Gebäudegrundbuches.
(3)Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu
erfüllen, so hat er eine geeignete Person oder eine Firma mit der Reinigung
zu beauftragen.
(4)Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter, durch schriftliche
Erklärung gegenüber der Stadt Wittenburg mit deren Zustimmung, die
Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen. Die Zustimmung ist
jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie eine ausreichende
Haftpflichtversicherung für den Dritten besteht und nachgewiesen ist.
(5)Eine zusätzliche Reinigung durch die Stadt Wittenburg befreit die Reinigungspflichtigen nicht von ihren Pflichten.
§4
Übertragung der Verpflichtung
zur Schnee- und Glättebeseitigung
(1)Die Schnee- und Glättebeseitigung folgender Straßenteile wird auf die
Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen:
1. In der Reinigungsklasse WA1 („Winterdienst durch die Anlieger 1“,
Umfang s. Anlage 1) ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenzen in Fußgängerzonen oder begehbare Seitenstreifen oder
ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen
der Fahrbahn, wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg besonders
abgegrenzt ist,
2. In der Reinigungsklasse WA2 („Winterdienst durch die Anlieger 2“,
Umfang s. Anlage 1) Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg
gekennzeichneten Gehwege sowie die Verbindungs- und Treppenwege.
(2) Die Schnee- und Glättebeseitigung ist wie folgt durchzuführen.
1. Gehwege, einschließlich der gleichzeitig als Radweg gekennzeichneten
Gehwege, sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite
von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln,
7
Wittenburger Stadt- und Landbote
Amtliche Bekanntmachungen
jedoch nicht mit Salz, zu streuen. Das gilt auch für Straßenkreuzungen
und Straßeneinmündungen für die Teile von Fußgängerüberwegen, auf
denen Schnee und Glätte vom Gehweg aus beseitigt werden können.
Als für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite gilt in der Regel eine
Breite von 1,50 Metern, soweit die Gehwegbreiten dies zulassen.
2. Im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist die Schneeund Glättebeseitigung bis zur Bordsteinkante vorzunehmen, so dass
die Fußgänger die Verkehrsmittel vom Gehweg aus ohne Gefährdung
durch Schnee und Eis erreichen und verlassen können. Ausgenommen
von der Verpflichtung der Schnee- und Glättebeseitigung sind alle
Fahrgastunterstände und diejenigen Haltestellen, die sich nicht auf dem
Gehweg befinden.
3. Schnee ist in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- u. Feiertagen 09:00-20:00 Uhr, unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach
20:00 Uhr gefallener Schnee, bis 07:00 Uhr des folgenden Tages zu
entfernen. Ist dies ein Sonn- oder Feiertrag bis 9:00 Uhr. Auf mit Sand,
Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen sind die Schneemengen, die
den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehwegflächen
zu entfernen.
4. Glätte ist in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- u. Feiertagen
09:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach ihrem Entstehen, nach 20:00
Uhr entstandene Glätte, bis 07:00 Uhr, an Sonn- u. Feiertagen bis 9:00
Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Es sollen nur abstumpfende
Stoffe verwendet werden. Auftauende Mittel sollen nicht eingesetzt
werden.
5. Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel
des Gehweges oder des Seitenstreifens, wo dieses nicht möglich ist,
auf dem Fahrbahnrand zu lagern. Auf Gehwegen ohne Fahrbahn kann
die Ablagerung auf dem an das Grundstück des Reinigungspflichtigen
angrenzenden Teil des Gehweges erfolgen. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet werden.
6. Alle der Oberflächenentwässerung (auch Rinnsteine und Einläufe),
der Brandbekämpfung dienende Vorrichtungen (auch Straßenkappen/
Schieberkappen der Absperrschieber der Hydranten) und der Ver- und
Entsorgungseinrichtungen (auch Straßenkappen/Schieberkappen der
Absperrschieber der Wasser-, Abwasser- und Gasanschlüsse) auf der
Straße, den Gehwegen und Straßennebenanlagen müssen jederzeit von
allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen – auch
von Eis und Schnee - freigehalten werden.
7. Von anliegenden Grundstücken dürfen Schnee und Eis nicht auf die
Straße geschafft werden. § 3 Abs. 2 bis 5 gelten für die Schnee- und
Glättebeseitigung entsprechend.
§5
Außergewöhnliche
Verunreinigungen von Straßen
Wird eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus im Sinne von § 49
StrWG-MV verunreinigt, bleibt die Verpflichtung des Reinigungspflichtigen
nach dieser Satzung, die Verunreinigung zu beseitigen, unberührt, soweit ihm
dies zumutbar ist. Dies gilt auch für Verunreinigung durch Hundekot.
§6
Grundstücksbegriff
(1)Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die Grundstücksbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine
wirtschaftliche Einheit nach den steuerrechtlichen Bestimmungen
(Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz) bildet oder bilden würde, wenn
das Grundstück nicht von der Grundsteuer befreit wäre.
(2)Liegt Wohnungseigentum oder Teileigentum vor, so ist der katasterliche
Grundstücksbegriff maßgebend.
(3)Als anliegende Grundstücke im Sinne dieser Satzung gelten auch die
Grundstücke, die vom Gehweg oder von der Fahrbahn durch Graben,
Böschungen, Mauern, Trenn-, Rand-, Seiten- und Sicherheitsstreifen oder
in ähnlicher Weise getrennt sind, unabhängig davon, ob sie mit der Vorder- bzw. Hinter- oder der Seitenfront an der Straße liegen. Als anliegendes
Grundstück gilt auch ein Grundstück, das von der Straße durch eine im
Eigentum der Stadt Wittenburg oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, nicht genutzte unbebaute Fläche getrennt ist, wenn es unmittelbar
8
16. Januar 2016
durch die Straße wirtschaftlich oder verkehrsmäßig genutzt werden kann
oder wenn von dem Grundstück eine konkrete, nicht unerhebliche Verschmutzung der Straße ausgeht. In Industrie- und Gewerbegebieten gelten
als nicht genutzte unbebaute Flächen auch Gleiskörper von Betriebsanschlussbahnen.
(4) Mehrere Eigentümer eines Grundstücks haften als Gesamtschuldner.
§7
Straßenreinigungskosten
Zur Deckung der Kosten für die Straßenreinigung/den Winterdienst durch
die Stadt Wittenburg
1. in der Reinigungsklasse RS1 („Reinigung durch die Stadt 1“, Umfang
s. Anlage 1) wöchentliche Reinigung der Fahrbahn, sofern besondere
Umstände oder winterliche Verhältnisse dies nicht verhindern und
2. in der Reinigungsklasse WS1 („Winterdienst durch die Stadt 1“, Umfang s. Anlage 1) Beseitigung der Behinderung durch Eis und Schnee auf
den Fahrbahnen und Übergängen
werden Gebühren nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der
Stadt Wittenburg erhoben.
§
8 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig seiner Reinigungspflicht oder seiner Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung nach dieser Satzung nicht nachkommt, insbesondere wer die
in den §§ 3 und 4 genannten Straßenflächen nicht im erforderlichen Umfang
oder in der erforderlichen Art und Weise oder zur erforderlichen Zeit reinigt,
vom Schnee beräumt und mit geeigneten abstumpfenden Mitteln streut. Die
Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
§9
Inkrafttreten
Diese Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenburg tritt am 1.1.2016 in
Kraft.
Dr. Margret Seemann
Bürgermeisterin
Bekanntmachungshinweis:
Die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Wittenburg vom 17.12.2015
wurde dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung
vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), angezeigt.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften
verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Absatz 5 der KV M-V nur
innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht
werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften.
Wittenburg, 17.12.2015
Anlage 1
zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenburg
Straßenverzeichnis mit Zuordnung zu den Reinigungsklassen
auf der folgenden Seite
Amtliche Bekanntmachungen
16. Januar 2016
Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung
der Stadt Wittenburg
Reinigungsklassen
beschlossen am 16.12.2015
Ablage
Straßenverzeichnis mit Zuordnung
zu den Reinigungsklassen
StraßenSchlüsselnr.:
10301
00103
Straßenname:
Ortsteil
Albertinenhofer Str.
Alter Wallgraben
Zühr
Wittenburg
Alter Wölzower Weg
Wittenburg
10109
Am Ginsterberg
Körchow
10107
Am Kirchsteig
Körchow
00101
00324
Am Markt
Am Mühlenberg
Am Mühlenteich
Am Schäferbruch
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
20105
Am Schloß
Lehsen
10104
Am Speicher
Am Teich
Körchow
Lehsen
00214
20107
gebührenpflichtig
nicht
gebührenpflichtig
Reinigung
Winterdinst
WS1
RA1
RA2
WA1
WA2
(Winterdienst durch die Stadt 1)
(Reinigung durch Anlieger 1)
(Reinigung durch Anlieger 2)
(Winterdienst durch Anlieger 1)
(Winterdienst durch Anlieger 2)
wöchentliche Reinigung
Beseitigung der
der Fahrbahn
Behinderungen
sofern besondere Umstände oder Eis und d. Schnee oder Eis
Schnee dies nicht verhindern
auf den Fahrbahnen
(Winterdienst)
x
Wittenburg
Wittenburg
00321
10202
Amselweg
Amtsberg
An der Chaussee
Bahnhofstraße
Bei den Steegen
Beimlerstraße
Bleichstraße
Bobziner Weg - Wölzow
Bürgermeister-Ahrens-Ring
Demmlerstraße
Dodower Weg
Dorfplatz
Dorfstraße
Wittenburg
Wittenburg
Körchow
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wölzow
Wittenburg
Wittenburg
Lehsen
Lehsen
Perdöhl
00202
Dreilützower Chaussee
Wittenburg
20110
00322
Erwin Weinziehr Straße
Finkenweg
Lehsen
Wittenburg
00303
Friedensring
Wittenburg
00203
00105
Friedrich-Tarnow-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Gartenstraße
Gartenweg
Goethestraße
Große Straße
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
00307
Hagenower Chaussee
Wittenburg
00316
10103
Hans-Franck-Straße
Harster Chaussee
Hauptstr.
Häuslerreihe
Heinrich-Heine-Straße
Helmer Straße
Wittenburg
Wölzow
Perdöhl
Perdöhl
Wittenburg
Körchow
00308
Helmer Weg
00106
10302
Karfter Chaussee
Kirchenplatz
Kirchenstr.
Körchower Straße
Kütziner Str.
Wittenburg
Ablage
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Helm
Zühr
00309
Lehsener Chaussee
Wittenburg
x
bis Kreisel
00207
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
x
00319
Lindenstraße
Löninger Ring
Milanweg
Molkereistraße
Mühlenring
Mühlentor
Pappelweg
Paschbrink Siedlung
Perdöhler Chaussee
20104
Perdöhler Weg
Lehsen
00118
00208
Philosophenweg
Poststraße
Wittenburg
Wittenburg
00110
Püttelkower Chaussee
Wittenburg
00209
Rennbahnstraße
Wittenburg
00301
00104
01303
00327
00302
20102
20106
00304
00204
00305
00306
01301
10204
10201
00206
00107
00108
01101
00119
00121
00330
00332
00109
00326
00318
00210
Rosenstraße
Wittenburg
00331
00213
Rudolf-Diesel-Straße
Schloßplatz
Schlüterstraße
Schulstraße
Schwalbenring
Schwarzer Weg
Schweriner Straße
Setziner Straße
Sommerweg
Spiegelberg
Steindamm
Steintor
Straße der Einheit
Südring
Theodor-Kliefoth-Straße
Theodor-Körner-Straße
Toitenwinkel
Unter den Linden
Wallstraße
Waschower Chaussee
Wasserstraße
Weidestraße
Wittenburg
Zühr
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Perdöhl
Wittenburg
Körchow
Perdöhl
Wittenburg
Perdöhl
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Körchow
Wittenburg
Wittenburg
Lehsen
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
10304
Wiesenweg
Zühr
01401
Wittenburger Chaussee - Zigg.
Wölzower Weg
Ziggelmarker Steig
Ziggelmarker Weg
Zugbrücke
Zührer Str.
Zum Gutshof
Zum Piepenmoor
Zum Schloß
Zum Schwimmteich
Zum Wildpark
Zur Eiche
Zur Winterwelt
Ziggelmark
Wittenburg
Wittenburg
Lehsen
Wittenburg
Körchow
Wölzow
Klein Wolde
Zühr
Wittenburg
Lehsen
Lehsen
Wittenburg
10306
00310
00211
00323
10206
00212
10101
10205
00111
10203
00311
00312
00333
10108
00313
00112
20101
00113
00114
00115
00314
00116
20103
00117
10102
01302
01201
10303
00216
20109
20108
00335
x
x
x
nur Partie am Sportplatz
x
x
x
nur rechts am Schloss bis Gaslager
x
x
x
x
x
x
x
x
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x
x
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x
x
x
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x
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x
x
x
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x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Mühlentor bis Kirchenstraße und
Bürgerm.-Ahrens-Ring bis Bleichstr.
x
Ecke Friedensring bis altes Klärwerk
x
x
x
Am Wiesengrund
00215
x
x
x
x
x
x
x
Ecke Th.Kliefoth-Str. bis Einmündung
in Kreuzung Setziner und Zührer Str.
Partie am Sportplatz wird nicht geräumt
Die Verpflichteten* nach § 4 der Satzung
(Winterdienstpflichtige)
haben Pflichten nach Satzung u.a. die
haben Pflichten nach Satzung u.a. SchneeSchnee- und Glättebeseitigung auf einem und Glättebeseitigung auf Gehwegen
1,5 m breiten Streifen der Fahrbahn
entlang der Grundstücksgrenze sofern
kein Gehweg vorhanden ist
x
x
Am Wall
00317
Die Verpflichteten* nach § 3 der Satzung
(Reinigungspflichtige)
haben Pflichten nach Satzung u.a.
haben Pflichten nach Satzung u.a.
reinigen / mähen sie wöchentlich die
reinigen / mähen wöchentlich die
Nebenanlagen und reinigen die halbe Nebenanlagen und reinigen sofern
Fahrbahn sofern kein Gehweg
vorhanden den Gehweg
vorhanden ist
x
x
Ortsumgehung bis Rudolf Diesel Str.
00120
10105
Winterdienst
RS1
00102
00201
nach §3 und §4 der Satzung auf die Anlieger übertragen
Reinigung
(Reinigung durch die Stadt 1)
Verpflichtung der Stadt Wittenburg nach § 1 der Satzung
00328
00325
Wittenburger Stadt- und Landbote
x
x
x
x
x
Ecke Hauptstraße bis Bauernstube
x
x
x
x
x
x
x
x
nur "neuer" Friedensring
(Schulbuszufahrt)
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
bis Ampel Südring
RS1
x
ohne
Abzweig
(Reinigung
durch
die Stadt 1)
x
x
x
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Reinigung
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Winterdinst
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WS1
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Ecke Hagenower Chaussee
(Winterdienst
durch
Stadt 1)
bis Wendeplatz
am die
Südring
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RA1
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Reinigung
AbzweigAnlieger 1)
(Reinigungimdurch
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RA2
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im Bereich
ohne Abzweig
(Reinigung
durch
Anlieger 2)
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WA1
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Winterdienst
im Abzweig
(Winterdienst
durch Anlieger 1)
WA2
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Ecke Hagenower Chaussee
(Winterdienst
durch
Anlieger 2)
bis Wendeplatz
am Südring
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innerhalb der geschlossenen Ortslage
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bis Bahnübergang
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bis Bahnübergang
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Rennbahnstraße bis Ecke Richtung
Fa. Baudisch
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Rennbahnstraße bis
Fa. Baudisch und Bauhoflagerplatz
ohne unbefestigtes Stück Richtung
Gärten Hag. Chaussee
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Ecke Zum Schloss
innerhalb der geschlossenen Ortslage
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*Die Verpflichtung nach § 3 und § 4 besteht nur für Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage. Das sind bebaute Grundstücke, die nicht mehr als 150 m voneinander entfernt liegen. Das sind auch unbebaute Grundstücke, die einzeln oder zusammen mit nicht mehr als
150 m die bebauten Grundstücke unterbrechen. Sofern nur einseitige Bebauung vorliegt, wird auf der gegenüberliegenden Seite die Bebauung nicht unterbrochen, d.h. auch diese unbebauten Grundstücke liegen in der geschlossenen Ortslage im Sinne des § 50 StrWG M-V.
9
Wittenburger Stadt- und Landbote
Amtliche Bekanntmachungen
16. Januar 2016
Öffentliche Bekanntmachung
des Ausschusses für Bau und Umwelt der Stadt Wittenburg
Öffentliche Bekanntmachung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau
und ländlicher Raum der Gemeinde Wittendörp
Die Sitzung des Ausschusses für Bau und Umwelt der Stadt Wittenburg
findet am Dienstag, dem 19.01.2016 um 19:00 Uhr im Beratungsraum 2. OG,
Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg statt.
Die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und ländlicher Raum der
Gemeinde Wittendörp findet am Donnerstag, dem 21.01.2016 um 19:00
Uhr im Beratungsraum 2. OG, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg statt.
Tagesordnung:
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
01. Einwohnerfragestunde
02. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung,
der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
03. Änderungsanträge und Genehmigung der Tagesordnung
04. Billigung der Niederschrift vom 08.12.2015
05. Bericht der Verwaltung, wichtige Angelegenheiten und Bekanntgaben
06. Fragestunde der Ausschussmitglieder
07. Mitgliedschaften der Stadt Wittenburg
hier: Antrag der Stadt Wittenburg auf Mitgliedschaft im Unternehmerverband „West-Mecklenburg“
08. Gemeindliches Einvernehmen und sanierungsrechtliche Genehmigung
Stadt Wittenburg, Große Straße 59
09. Gemeindliches Einvernehmen
Stadt Wittenburg, OT Perdöhl, Häuslerreihe 16
10. Gemeindliches Einvernehmen
Wittenburg, Wölzower Weg 1
11. Gemeindliches Einvernehmen
Stadt Wittenburg, OT Ziggelmark, Wittenburger Chaussee 3 a
Öffentlicher Teil:
01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
und der Anwesenheit
02. Änderungsanträge und Genehmigung der Tagesordnung
03. Billigung der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2015
04. Bericht der Verwaltung
05. Fragestunde der Ausschussmitglieder
06. Abstimmung zu weiteren Arbeitsthemen des Ausschusses
07. Straßenreinigung in der Gemeinde Wittendörp für das Jahr 2016
hier: Auftragsvergabe
08. Verkehrsspiegel Gartenstraße, Dodow
09. Gemeindliches Einvernehmen
Gemeinde Wittendörp, OT Karft, Dorfstraße 31
10. Gemeindliches Einvernehmen
Gemeinde Wittendörp, OT Pogreß, Dorfstraße 5
11. Gemeindliches Einvernehmen
Gemeinde Wittendörp, OT Waschow, Triftweg 2
12. Einwohnerfragezeit
Der Vorsitzende
Der Vorsitzende
Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung
nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Stellenausschreibung
Die Gemeinde Wittendörp sucht für die Kindertagesstätte Boddin ab sofort
Gemäß des Bundesmeldegesetzes weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten
zu widersprechen.
Sofern Sie Widerspruch erhoben haben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.
1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt
für das Personalmanagement der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß §
36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des
Soldatengesetzes widersprechen.
2.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlichrechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person
angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person
angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m §
42 Abs. 2 BMG widersprechen.
3.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs.
1 BMG widersprechen.
4.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs.
2 BMG widersprechen.
5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs.
3 BMG widersprechen.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt
Wittenburg, Bürgerbüro/Meldeamt, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg zu
erklären.
Gierhan/Moll
Meldeamt
10
eine/n
staatlich anerkannte/n
Erzieher/in.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Wochenstunden.
Die ausgeschriebene Stelle ist befristet ab sofort bis 31.12.2016.
Das Arbeitsverhältnis begründet sich in Anlehnung an den Tarifvertrag für den
öffentlichen Dienst (Anlage C zum TVöD VKA).
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte ab sofort an das
Amt Wittenburg
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Frau Haase unter der Tel.-Nr. 038852
33-106 gern zur Verfügung.
gez. Ankele
Bürgermeister
16. Januar 2016
Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden
Sitzungen im
Amtsbereich Wittenburg
Wittenburger Stadt- und Landbote
Stadt Wittenburg
Tag
Zeit
Sitzungsort
Bau, Umwelt und
Wirtschaftsausschuss
19.01.2016
19:00 Uhr
Wittenburg, Molkereistr. 4,
Beratungsraum, 2. OG
Gem. Wittendörp
Tag
Zeit
Sitzungsort
OT Püttelkow
Einwohnerversammlung
18.01.2016
19:00 Uhr
OT Püttelkow,
Gemeinderaum
Ausschuss für Bildung, 21.01.2016
Kultur, Sport, Soziales
und Gesundheit
19:00 Uhr
Wittenburg, Molkereistr. 4,
Beratungsraum, 2. OG
Bitte beachten Sie die Aushänge in den Bekanntmachungskästen.
OT Woez
Sitzung Orteilvertretung
22.01.2016
19:00 Uhr
OT Woez,
Gemeinderaum, Zur Schilde 4
Aktuelle Informationen können Sie auch unserer Internetseite www.amt-wittenburg.de entnehmen.
Gemeindevertretung
28.01.2016
19:00 Uhr
Veranstaltungsort stand bei
Redaktionsschluss nicht fest
Die Bekanntgabe der Sitzungstermine erfolgt unter Vorbehalt. Nach Redaktionsschluss können sich noch Änderungen ergeben, die hier nicht mehr berücksichtigt
werden konnten.
Herbstputz in Tessin
Wittenburger Stadt- und
Landbote in neuem Design
Schweriner Unternehmen ab Januar 2016
mit Herstellung beauftragt
Im Oktober trafen sich die Anwohner
der Neuen Straße in Tessin, um die
Auswüchse der Straßenbäume zu beschneiden. Diese reichten bereits bis auf
die Fahrbahn. Um keine Lackschäden
an den Autos zu riskieren beschlossen
die Anwohner deshalb kurzfristig, einen
Arbeitseinsatz zu starten. Anschließend
wurden die Äste verbrannt und ein gemütliches Lagerfeuer durchgeführt.
Im November riefen der Frauenverein
und die Ortsteilvertretung zum Herbstputz auf. Trotz des windigen Wetters
ließen sich die Helfer nicht entmutigen,
den riesigen Laubteppich zu harken und
den Müll zu beseitigen. Vielen Dank an
alle fleißigen Helfer!
In diesem Zusammenhang weisen wir
nochmal darauf hin, dass nur pflanzliche
Abfälle auf dem Friedhof bleiben dürfen
und es verboten ist, Kunststoffabfälle zu
entsorgen.
Ortsteilvertretung Tessin
Frauenverein „Tessiner Eichen“ e.V.
Das Amt Wittenburg hat nach einer Der Wittenburger Stadt- und Landbote
2015 erfolgten Ausschreibung den erscheint wie gewohnt einmal monatlich in allen Gemeinden des AmtsbeAmtsblatt-Verlag gewechselt.
reiches Wittenburg. Alle Amtsblätter
Ab Januar 2016 ist die Firma stehen auf der Webseite des Amtes
PS.Werbung mit Charme, Inhaberin Wittenburg als PDF-Dokument zum
Solveig Hamann, Zum Kirschenhof Abruf bereit.
14, 19057 Schwerin-Warnitz, mit
dem Satz und Druck des Wittenburger Für die Anzeigenkunden der Hinweis:
Im Team der Firma PS.Werbung mit
Stadt- und Landboten beauftragt.
Charme ist die Mitarbeiterin Marina
Wie gewohnt, beinhaltet das Amts- Hartmann für die Anzeigengestaltung
blatt alle für die Bürgerinnen und Bür- zuständig. Sie beantwortet Ihnen gerger wichtigen Informationen für ihre ne Ihre Fragen rund um das Thema
Gemeinde, allgemeine Informationen, Werbung und Anzeigengestaltung,
Beiträge von Vereinen, Verbänden, oder besucht Sie zu einem BeratungsSchulen und Kitas, Gratulationen zu gespräch in Ihrem Unternehmen.
Jubiläen, Veranstaltungstermine, amtliche Bekanntmachungen und vieles Hartwig Kolthof
Amtsvorsteher
mehr.
Redaktionsdaten
Wittenburger Stadt- und Landboten 2016
Ausgabe
02/2016
03/2016
04/2016
05/2016
06/2016
07/2016
08/2016
09/2016
10/2016
11/2016
12/2016
Redaktionsschluss
21.01./10:00 Uhr
25.02./10:00 Uhr
17.03./10:00 Uhr
25.04./10:00 Uhr
26.05./10:00 Uhr
23.06./10:00 Uhr
28.07./10:00 Uhr
25.08./10:00 Uhr
15.09./10:00 Uhr
24.10./10:00 Uhr
24.11./10:00 Uhr
Erscheinungstag
13.02.2016
12.03.2016
09.04.2016
14.05.2016
11.06.2016
09.07.2016
13.08.2016
10.09.2016
08.10.2016
12.11.2016
10.12.2016
Die Angabe der Redaktionsdaten erfolgt ohne Gewähr!
Kontaktdaten: Karin Owszak, Tel.: 038852 33-111, Fax: 038852 3333,
E-Mail: owszak@stadt-wittenburg.de
11
Wittenburger Stadt- und Landbote
Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden
16. Januar 2016
Haushaltsetat 2016 der Stadt Wittenburg
Mehrheit der Stadtvertretung Wittenburg verabschiedet einen ausgeglichenen Haushalt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Wittenburg und
ihrer Ortsteile,
durch Beschluss der Stadtvertretung
am 16. Dezember 2015 verfügt die
Stadt Wittenburg mit Wirkung zum 01.
Januar 2016 über einen ausgeglichenen
Haushalt für das Haushaltsjahr 2016
sowie die Finanzplanungsjahre 2017 –
2019. Dieses ist leider für eine Vielzahl
von Städten und Gemeinden in unserem
Bundesland längst nicht mehr aus eigener Kraft zu erreichen.
Das Haushaltsvolumen im Finanzhaushalt der Stadt Wittenburg beträgt voraussichtlich ca. 14,5. Mio. Euro.
Für die geleistete und vor allem umfangreiche Arbeit möchte ich mich bei
den Mitarbeitern der Finanzverwaltung,
insbesondere der Amtsleiterin Frau
Mumme, dem Sachgebietsleiter Herrn
Bernowitz sowie den Mitgliedern der
Stadtvertretung Wittenburg nochmals
bedanken.
Der beschlossene Haushaltsetat 2016
der Stadt Wittenburg entspricht in
allen Regelungsbereichen der Stadt
Wittenburg den gesetzlichen Vorgaben
der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern sowie der
Gemeindehaushaltsverordnung. Gerade
in diesem Haushaltsjahr wie auch für die
Finanzplanungsfolgejahre stellte sich ein
Haushaltsausgleich immer schwieriger
da, wie auch aus den Nachbarstädten
und –gemeinden zu erfahren ist. Die
weltpolitische und weltwirtschaftliche
Entwicklung schlägt sich mittlerweile
auch auf das Gewerbesteueraufkommen
für eine Kommune wie Wittenburg nieder. Parallel dazu steigen die Ausgaben
für die Kinderbetreuung, die Sachaufwendungen und der laufende Unterhaltungsaufwand an unseren kommunalen
Liegenschaften und Gebäuden, wie
unserer Grundschule, den Sportplätzen,
dem Schwimmteich oder den Sporthallen.
Umlagen, wie für den Wasser- und Bodenverband, die Amtsumlage oder auch
die Kreisumlage, fallen aufgrund der
relativen Steuerstärke unserer Stadt im
Vergleich zu anderen Kommunen immer relativ hoch aus. Ähnlich wie beim
Finanzsaugleich des Bundes gilt hier
das Solidarprinzip, relativ steuerstarke
Kommunen gleichen steuerschwächere
Kommunen aus, was vom Grundsatz
auch zu unterstützen ist. Ebenso stehe
12
ich hinter dem Beschluss zu diesjährigen
Kreisumlage. Denn Landkreis und die
Städte und Gemeinden sind eine kommunale Familie. Und der Landkreis erbringt und finanziert Leistungen für die
Bürgerinnen und Bürger, die in unseren
Städten und Gemeinden leben, also
auch für die Bürgerinnen und Bürger
der Stadt Wittenburg und ihrer Ortsteile.
Mein Interesse ist es, dass der Landkreis
auch künftig seine Aufgaben für die in
der Stadt Wittenburg und ihren Ortsteilen lebenden Einwohnerinnen und
Einwohner erfüllen kann. Dabei stelle
ich natürlich nicht in Abrede, dass jeder
Cent, der in ein Umlagesystem gezahlt
werden muss und nicht für den eigenen
kommunalen Haushalt zur Verfügung
steht, auch schmerzt.
Der Schwerpunkt des diesjährigen Haushaltes lag im Bereich der Kinder- und
Schulbetreuung sowie der baurechtlichen Weiterentwicklung unserer Stadt
und ihrer Ortsteile. Hierfür wendet die
Stadt Wittenburg im Haushaltsjahr 2016
ca. 4,0 Mio. Euro auf. Erwähnenswert
sind neben den gesetzlich erforderlichen
Kinderbetreuungs- und Schulkosten (1,8
Mio. Euro), dass die Stadt Wittenburg
erhebliche Unterhaltungsaufwendungen
am Grundschulgebäude Friedensring
von ca. 340.000 Euro vornimmt. Dieses
ist erforderlich, da durch Baumängel bei
der vor ca. 15 Jahren erfolgten Sanierung erhebliche Regenwasserschäden
am Gebäude zu verzeichnen sind und
eine weitere Verschlechterung des Gebäudezustandes droht. Darüber hinaus
wird in die EDV-technische Ausstattung
zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Unterrichtangebotes durch die
Stadt investiert.
Ein wesentlicher Schwerpunkt stellt die
bauliche sowie nutzungsrechtliche Weiterentwicklung des Gemeindegebietes
dar. Hierzu bedarf es jedoch grundlegend einer Änderung des bestehenden
Flächennutzungsplanes, um die vollzogene Gemeindefusion mit Körchow
und Lehsen sowie die weitere städteund gemeindebauliche Entwicklung
zukunftsorientiert auszurichten. Erst
nach Erstellung eines bedarfsgerechten
Flächennutzungsplanes beabsichtigt die
Stadt Wittenburg weitere Bauleitplanungen für Gewerbe- und Wohnbebauungszwecke zu erschließen. Letzteres
ist aufgrund einer stetig wachsenden
Nachfrage nach Wohnbebauungsflächen
und großen Resonanz wie beispielsweise am Löninger Ring, nach Ansicht der
Stadtvertretung zwingend erforderlich.
schnitt befindlichen Hebesätze für die
Grundsteuer A, Grundsteuer B und
Gewerbesteuer, Zuweisungen nur in
der Höhe, als hätte sie diese ermittelten
Landesdurchschnittshebesätze erhoben.
Hierdurch gehen der Stadt Zuweisungen
verloren, die für Investitionen, Unterhaltungsmaßnahmen oder im sozialen und
kulturellen Bereich dringend benötigt
werden. Darüber hinaus findet diese
arithmetische Durchschnittshebesatzveranschlagung
ebenfalls
Anwendung bei der Leistung der Kreis- und
Amtsumlage. Unter Berücksichtigung
dieser Entwicklung gingen der Stadt
Wittenburg jährlich ca. 300.000 Euro
verloren. Ergänzend sei erwähnt, dass
die Gewährung von SonderbedarfszuDr. Margret Seemann
weisungen des Landes unter anderem
Bürgermeisterin
auch davon abhängt, ob die Hebesätze
dem Landesdurchschnitt entsprechen.
Wie Sie bereits mehrfach im Amtsblatt Auch hierdurch können der Stadt noch
lesen konnten, beginnt nunmehr der einmal Mittel verlorengehen.
Ausbau der Rosenstraße in Wittenburg
voraussichtlich zum Ende des I. Quartals Nach langen Abwägungsprozessen
2016. Auch hierfür wurden Haushalts- sowie -kompromissen und Ausgabenmittel von 760.000 Euro veranschlagt, reduzierungen empfahl der Haupt- und
welche aus Zuweisungen des Landes Finanzausschuss der Stadtvertretung
M-V um ca. 300.000 Euro kompensiert der Stadt Wittenburg die Hebesätze
werden konnten. Für den Neubau der der Stadt Wittenburg an den LandesFeuerwehrwache in Wittenburg plant durchschnitt im Jahr 2016 anzupassen.
die Verwaltung mit Gesamtkosten von Dieses ist mit der mehrheitlichen Verca. 2,2 Mio. Euro, welche im besten abschiedung des Haushaltes durch die
Falle durch Fördermittel des Landes Stadtvertretung am 16. Dezember 2015
M-V sowie des Landkreises Ludwigslust- für das Jahr 2016 erfolgt. Hiermit wurde
Parchim mit insgesamt 1,1 Mio. Euro sichergestellt, dass nach Genehmigung
bezuschusst werden. Durch den Land- des Haushaltes durch den Landkreis
kreis Ludwigslust-Parchim liegt der Stadt Ludwigslust-Parchim Investitionen anWittenburg bereits seit vergangenem geschoben, Unterhaltungsmaßnahmen
Jahr ein Fördermittelmittelbescheid vor, beauftragt, kulturelle, soziale und sportein zweiter wurde von Herrn Landrat liche Aktivitäten sowie der Brandschutz
Christiansen auf dem Neujahrsempfang in der Stadt und in ihren Ortsteilen wie
in der Vergangenheit auch unterstützt
der Stadt Wittenburg übergeben.
werden können. Schwerpunkte der
Unter Berücksichtigung dieser zwin- Investitionen werden in der Sanierung
gend erforderlichen Investitions- und der Rosenstraße und beim Bau des FeuUnterhaltungsmaßnahmen am beste- erwehrgerätehauses Wittenburg liegen.
henden Anlagevermögen der Stadt Wit- Unterhaltungsmaßnahmen werden an
tenburg sowie teilweise auch schmerz- den Sportstätten, am Rathaus, am Amtshaften Ausgabenreduzierungen, stand berggebäude, an der Kita Körchow, an
die Stadtvertretung letztendlich immer der Grundschule am Friedensring und
noch vor einem Haushaltsfehlbetrag am Schwimmteich umgesetzt.
von ca. 300.000 Euro. Ein Haushalts- Allein für die Instandsetzung des Sanikonsolidierungsprozess besteht jedoch tärbereiches am Schwimmteich und die
nicht nur aus Ausgabenreduzierungen Herrichtung eines Aufenthaltsbereiches
(welche auch in einem erheblichen für die Rettungsschwimmer mussten
Umfang erfolgte), sondern auch aus 40.000 Euro veranschlagt werden. Bei
der Überprüfung der Einnahmesituati- weiter zunehmendem Vandalismus
on. Bereits in den vergangenen Jahren muss mit noch höheren Kosten gerechhatte die Stadt Wittenburg stetig mit net werden. Im Rahmen der Städte­
den Schwankungen im Gewerbe- bauförderung wird die Sanierung der
steueraufkommen zu kämpfen. Des Innenstadt fortgesetzt. Die Gehwege
Weiteren erhält die Stadt Wittenburg und Teiche werden verstärkt in den
aufgrund ihrer unter dem Landesdurch- Focus genommen.
16. Januar 2016
Auch in 2016 wird in der Stadt und in
ihren Ortsteilen eine Vielzahl von Veranstaltungen stattfinden, die das kulturelle Leben bereichern. Hierzu gehören
z.B. ein Dorffest in Lehsen, der Mühlenlauf, das Mühlensingen, der Mühlentag,
das traditionelle Kinderfest in der Stadt
Wittenburg, die „Festspiele Mecklenburg-Vorpommern“, das Musikfestival
mit Fanfaren- und Spielmannszügen
oder das Weihnachtskonzert mit dem
Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden
Landespolizeiorchester sowie diverse
Heimat- und Brauchtumsfeste in den
einzelnen Ortsteilen. Gemeinsam mit
Vereinen und Verbänden ist in diesem
Jahr zudem nach langen Jahren wieder
ein „Ball der Vereine“ geplant.
Mit dem Beschluss zum Haushalt
2016 hat die Mehrheit der Stadtvertretung dafür Sorge getragen, dass ein
ausgeglichener Kompromiss zwischen
der Sicherstellung einer dauerhaften
finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt
Wittenburg einerseits und andererseits
erforderlichen Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen im Infrastrukturbereich, bei gleichzeitiger Gewährleistung
eines bedarfsgerechten öffentlichen
Angebotes im sozialen, kulturellen
und sportlichen Bereich ebenso wie in
Bildung und Kinderbetreuung erreicht
wurden. Im Gegensatz zu vielen ande-
Wittenburger Stadt- und Landbote
ren Kommunen hat die Stadt Wittenburg noch einen Gestaltungsspielraum
und kann eigenverantwortlich Ziele
benennen und Schwerpunkte festlegen,
was, wie eingangs erwähnt, in heutiger
Zeit eher eine Ausnahme darstellt.
Ihre
Dr. Margret Seemann
Bürgermeisterin
„Wittenburg Village“ bietet touristische und wirtschaftliche
Entwicklungschancen für die gesamte Region
Kommunen der Region, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg,
das Biosphärenreservat Schaalsee-Elbe und der Landkreis Ludwigslust-Parchim
beraten mit Vorhabenträger, Projektentwickler und Tourismusexperten Erarbeitung einer Tourismuskonzeption
Anfang Dezember 2015 lud die Bürgermeisterin der Stadt Wittenburg,
Dr. Margret Seemann, ihre Amtskolleginnen und -kollegen der benachbarten
Kommunen, die Geschäftsführerin
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Südwestmecklenburg, Frau Berit Steinberg, den Leiter des Biosphärenreservatamtes Schaalsee-Elbe, Herrn Klaus
Jarmatz und Vertreter des Landkreises
Ludwigslust-Parchim zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung
zum geplanten Bau von „Wittenburg
Village“ ein. Ziel der mit Unterstützung
der Vorhabenträger Hotel HamburgWittenburg van der Valk GmbH und
Ontwikkelfonds N.V. im Alpincenter
Wittenburg durchgeführten Veranstaltung war es, Möglichkeiten einer
interkommunalen Zusammenarbeit und
Kooperation zu erörtern, um die mit
der Realisierung des Vorhabens verbundenen Chancen für die gesamte Region
zu nutzen. Das Projekt „Wittenburg Village“ mit dem bereits bestehenden „Alpincenter“, einem Outlet-Center, dem
Feriendorf und einem Schwimmbad,
bietet für die gesamte Region die einmalige Möglichkeit, sich als Einkaufs- und
Tourismusgebiet zu profilieren. Dementsprechend groß war das Interesse an
der Veranstaltung. Wittenburgs Bürgermeisterin Dr. Margret Seemann konnte
u. a. Bürgermeisterin Ute Lindenau aus
Lübtheen, die Bürgermeister Thomas
Möller aus Hagenow und Klaus Draeger
aus Zarrentin sowie den Amtsvorsteher des Amtes Hagenow-Land Dieter
Quast, die Amtsvorsteherin des Amtes
Boizenburg-Land Angelika Voß und
zahlreiche leitende Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aus den Städten und
Ämtern der Region, einschließlich der
Landeshauptstadt Schwerin, begrüßen.
In ihren einleitenden Worten betonte
Bürgermeisterin Dr. Seemann, dass die
Realisierung des Projektes „Wittenburg
Village“ nicht nur eine Entwicklungschance für Wittenburg, sondern für
die Kommunen in der ganzen Region,
einschließlich für die Landeshauptstadt
Schwerin bietet. „Die Stadt Wittenburg
und die Vorhabenträger „Van der Valk“
sowie „Ontwikkelfonds“ sind nicht
nur von Anfang an mit größtmöglicher
Transparenz in die Diskussionen zu
dem Vorhaben gegangen, sondern
wir möchten sowohl für unsere Stadt
und ihre Ortsteile als auch für die
Städte und Gemeinden der Region die
sich aus dem Vorhaben ergebenden
Entwicklungsmöglichkeiten
nutzen.
Das wird uns nur gelingen, wenn wir
auch interkommunal frühzeitig zusammenarbeiten und ein gemeinsames
Konzept entwickeln, in dem wir uns
vernetzen und die Stärken jeder einzelnen Kommune hervorheben, um
so unsere Region für die vor allem
aus größerer Entfernung kommenden
Besucherinnen und Besucher attraktiv
zu machen. Denn die überwiegende
Anzahl der „Wittenburg Village“ pro
Jahr ca. 1,5 Mio. aufsuchenden Gäste
wird nicht aus der Region, sondern aus
weiterer Entfernung kommen. Es muss
uns gemeinsam gelingen, diese Gäste,
die wegen „Wittenburg Village“ nach
Wittenburg kommen, mit interessanten
Angeboten unserer Städte und Gemeinden zum längeren Verbleiben in unserer
Region zu bewegen. Wir haben viel zu
bieten, wenn ich unter anderem an
unsere attraktive Landeshauptstadt mit
ihrem einmalig schönem Schloss, das
Ludwigsluster Schloss, die Hagenower
Synagoge oder unsere Schaalseeregion
denke, um nur einige Beispiele zu nennen“, so Seemann.
Nach der Eröffnung stellte Thomas
Schrickel von der Stable International
Development Germany GmbH, die für
die holländische van-der-Valk-Gruppe
die Planungen erarbeitet, das Gesamtprojekt vor. In einem weiteren Vortrag
erläuterte der Tourismusexperte Jan-F.
Kobernuß, Geschäftsführer der ift Freizeit- und Tourismusberatung GmbH,
die durch das Vorhaben für die Region
im touristischen Bereich bestehenden touristischen Entwicklungsmöglichkeiten. Voraussetzung dafür sei
allerdings eine enge Zusammenarbeit
der Kommunen untereinander sowie
gemeinsames Handeln bei der Entwicklung von Konzepten und Ideen,
so der Tourismusexperte. Dem schloss
sich Volker Wünsche, Pressesprecher
der van der Valk Deutschland GmbH,
an. Er machte darauf aufmerksam,
dass alle vier Projektteile zwingend
zusammen realisiert werden müssen,
dass jedes Teil als ein Teil des gesamten
Vorhabens unverzichtbar sei, wobei das
Factory-Outlet-Center eine zentrale Bedeutung habe. Die Projektträger und die
Stadt Wittenburg arbeiten von Anfang
an vertrauensvoll zusammen, um die
zeitlich aufwendigen Genehmigungsverfahren des ca. 80 Millionen Euro
umfassenden Vorhabens schnellstmöglich zu durchlaufen. Dazu gehören u.
a. das Raumordnungsverfahren und ein
Zielabweichungsverfahren. Letzteres ist
erforderlich, da nach den Zielen und
Grundsätzen der Landesraumentwicklung in Grundzentren wie der Stadt
Wittenburg derartige Vorhaben nur als
Ausnahme genehmigt werden können.
Der gemeinsam von den Vorhabenträgern und der Stadt Wittenburg erarbeitete Antrag zum Zielabweichungsverfahren ist von der Stadt Wittenburg vor
Kurzem beim zuständigen Ministerium
für Energie, Infrastruktur und Landes-
entwicklung gestellt worden, wodurch
der Startschuss für das Prüfverfahren
gegeben worden ist.
In der sich anschließenden regen Diskussion wurden vor allem Möglichkeiten
der Zusammenarbeit in der Region erörtert. Alle Anwesenden waren sich einig,
dass in gemeinsamer Zusammenarbeit
etwas geschaffen werden kann, was für
die Bürger und Bürgerinnen der Region
einen nachhaltigen Mehrwert bringen
kann. Den Vorschlag der Wittenburger
Bürgermeisterin aufgreifend, verabredeten die Anwesenden, ab Februar
2016 im Rahmen einer Arbeitsgruppe
gemeinsam auf Arbeitsebene ein Konzept zu arbeiten, um Wege zu finden,
wie die Region bestmöglich von dem
Vorhaben profitieren kann. Unterstützt
wird die Arbeitsgruppe von den Vorhabenträgern, dem Projektentwickler und
der ift. „Ich bin fest davon überzeugt,
dass der mit „Wittenburg Village“ verbundene erhebliche Besucherstrom zu
einer spürbaren Belebung im touristischen und im wirtschaftlichen Bereich
der Region führen wird. Hierfür muss
es uns allerdings gemeinsam gelingen,
die Potenziale unserer Städte und Gemeinden in der Region aufzuzeigen,
Handlungserfordernisse zu benennen,
Vorschläge zu unterbreiten und daraus
resultierend vernetzt konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um für die Gäste
auch über den Besuch von „Wittenburg
Village“ hinaus attraktiv zu sein. Die
Erarbeitung eines mit dem Projekt „Wittenburg Vilage“ im Zusammenhang
stehenden touristischen Konzeptes ist
eine Herausforderung für uns Kommunen. Ich freue mich, dass wir dabei von
so fachkundiger Seite Unterstützung
bekommen“, betonte Bürgermeisterin
Margret Seemann zum Abschluss der
Veranstaltung.
13
Wittenburger Stadt- und Landbote
Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden
16. Januar 2016
Tesla-Aufladestation für Elektroautos
jetzt auch am alpincenter
Das alpincenter Hamburg-Wittenburg gehört neuerdings zum
Versorgungsnetz des US-amerikanischen Automobilsherstellers
Tesla Motors, der sich auf Elektrofahrzeuge spezialisiert hat.
In Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, die das Verfahren der
Bauantragsanstellung aktiv begleitet
hat, wurden auf dem Parkplatzgelände
vor der Skihalle sechs SuperchargeLadestationen installiert.
Die Schnelllade-„Zapfsäulen“ ermöglichen in der Regel Batteriekapazitäten
von 80 Prozent nach nur 40 Minuten
sowie die volle Akkuleistung nach rund
75 Minuten Stromzufuhr. Wittenburg
ist damit die insgesamt 199. Tesla-
Fahrern von Elektroautos des Herstellers Tesla stehen auf dem Gelände des alpincenters Hamburg-Wittenburg ab sofort sechs SchnellAufladestationen zur Verfügung.
Foto: alpincenter
Aufladestation sowie einer von vier Motors auf 562 Ladestationen ver- gebaut. Zurzeit sind rund 19.000 Autos
ausgewählten Van-der-Valk-Standorten weisen. Die Elektro-Mobilität wird in mit Elektroantrieb sowie 108.000 Hyin Deutschland. Weltweit kann Tesla Deutschland weiter gefördert und aus- bridfahrzeuge bundesweit zugelassen.
Jahreshauptversammlung der Jugendfeuerwehren
des Amtsbereiches Wittenburg
Auf der Jahreshauptversammlung
am 11. Dezember 2015 in Körchow
legte Amtsjugendwart Kamerad
Bahlcke den folgenden Jahresbericht ab.
Im Amt Wittenburg gibt es neun Jugendfeuerwehren mit insgesamt 87 Jungen
und 42 Mädchen.
In den Jugendfeuerwehren wurden insgesamt 932,5 Stunden feuerwehrtechnische Ausbildung und 400,5 Stunden
allgemeine Jugendarbeit geleistet. Das
wiederum wirkt sich auf die Vielzahl
der geleisteten Stunden der Jugendwarte des Amtes aus, sie haben 2015 einen
zusätzlichen Zeitaufwand von 777 Stunden geleistet.
Beim Amtsausscheid der Jugend am
25. April 2015 – Absolvierung der Stationen Löschangriff Nass, FeuerwehrDienstvorschrift FwDV3, Knoten und
Fragen sowie Erste Hilfe – gab es die
folgenden Platzierungen:
Nass
1. Platz Püttelkow (Gastgeber)
2. Platz Körchow I
3. Platz Körchow II
Gesamtwertung
1.Platz Döbbersen
2.Platz Püttelkow
3.Platz Körchow I
14
Die Kleinen aus den Floriangruppen
Wittenburg und Drönnewitz nahmen
ebenfalls mit eigens für sie gestellten
Stationen erfolgreich teil. Die Kinderaugen leuchteten, als alle eine Urkunde
erhielten. Auf der Hüpfburg konnten sie
sich anschließend müde toben.
An dieser Stelle ein „Dankeschön!“ für
die tolle Ausrichtung, sowie Organisation an die Feuerwehr Püttelkow.
Nachdem beim Amtsausscheid hervorragende Leistungen erzielt wurden, stand
am 20. Juni 2015 der Kreisausscheid
an, um sich mit Jugendfeuerwehren aus
dem ganzen Landkreis zu messen. Die
Jugendfeuerwehr Körchow vertrat den
Amtsbereich Wittenburg.
Bei gutem Wetter wurden auf dem
Sportplatz in Kummer die Disziplinen
CTIF-Teil und Staffellauf abverlangt.
Aufgrund ihres Ehrgeizes und Einsatzes
erreichte die Jugendfeuerwehr Körchow
den 15. Platz. Knapp scheiterten sie an
der Qualifikation zum Landesausscheid.
In der ersten Sommerferienwoche
fuhren wir ins Zeltlager nach Krakow
am See. Mit dabei waren die Jugendfeuerwehren Banzin, Körchow, Lehsen,
Boddin, Dodow und Kogel.
Auf dem Wochenprogramm stand ein
Besuch im Agroneum in Alt-Schwerin,
das Neptunfest, eine Nachtwanderung,
ein Aufenthalt in der Barlachstadt Güs­
trow mit Besichtigung des Schlosses,
einer Stadtrally und Stadtbummel. Ein
besonderer Höhepunkt war die Fahrt
nach Rügen und der damit verbundene
Besuch der „Störtebecker-Festspiele“ in
Ralswiek.
Wir erlebten in dieser Woche viel
Neues, waren baden, hatten Spaß bei
den Strandspielen und freuten uns
über den Besuch vom Amtswehrführer
Olaf Barkholdt und Wehrführer Stefan
Schwarz. Die Woche endete mit einem
ausgiebigen und geselligen Grillabend.
Vielen Dank an unsere Sponsoren und
an die Freiwillige Feuerwehr Wittenburg.
Mit dem Ende der Sommerferien begannen wir mit den Vorbereitungen für
die Prüfung zur Leistungsspange, die in
Eldena abgenommen wurde.
Dabei mussten die Prüflinge fit sein
im Wissen um die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV drei „Einheiten im
Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“, im
Kugelstoßen, bei Schnelligkeitsübungen,
und beim Staffellauf.
Beide gemeldeten Gruppen haben ihre
Leistungsspange erhalten.
Danke an die Feuerwehr Körchow,
insbesondere Karsten Garber und
Olaf Thiede, für die Vorbereitung der
Übungsbahnen.
Der Orientierungsmarsch des Kreis-
verbandes Ludwigslust-Parchim fand
am 10. Oktober in Strohkirchen statt.
Das Amt Wittenburg war mit sieben
Jugendfeuerwehren vertreten. Auf einer
Strecke von ca. 6 km mussten sich die
Teilnehmer im Umgang mit Kompass
und Karte, Knoten, den Fähigkeiten
der Ersten Hilfe sowie in der Natur im
Allgemeinen beweisen. Hier wurden
Bäume anhand von Blättern bestimmt
und Behälter mit Samen geschätzt.
Zum Nachtmarsch des Amtes Wittenburg am 23. Oktober in Lehsen, begrüßten wir unsere Jugendfeuerwehren
des Amtes und die Gastjugendfeuerwehr Banzin.
Auf einem Rundkurs, der sich über
ca. 6 km erstreckte, wurden mehrere
Stationen absolviert. Spaßteile und
feuerwehrtechnische Stationen (wie
Gerätekunde) durften hier nicht fehlen.
Alle Jugendfeuerwehren nahmen erfolgreich teil.
An dieser Stelle möchte ich mich noch
einmal recht herzlich für die Ausrichtung und Organisation des Nachtmarsches bei der Feuerwehr Lehsen bedanken.
Des Weiteren ein Dankeschön an den
Amtswehrführer Olaf Barkholdt sowie
an alle Jugendwarte, die mir auch dieses
Jahr wieder ihr Vertrauen entgegenbrachten.
Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden
16. Januar 2016
Wittenburger Stadt- und Landbote
Die Einsatzbereitschaft der Truppe
hielt sich in Grenzen
Am 13. Dezember 2015 spielte die
C-Mannschaft des WSV beim Turnier
in der Otto-Ibs-Halle in Hagenow und
belegte einen hervorragenden dritten
Platz. Die Teilnahme war mit sieben
Spielern, die sich von zwölf letztendlich
am frühen Sonntagmorgen auf den Weg
machten, gerade so gesichert. Kevin B.,
Erik, Dennis, Paul, Kevin P., Justin und
Lennart absolvierten ein überlegenes
Turnier gegen fünf starke Mannschaften
und sicherten sich so die Anerkennung
der beiden Trainer Marco und Conny.
Die Spieler wurden von Otto und einigen wenigen Eltern angefeuert, denn
auch die Unterstützung von Mannschaftskollegen und Fans am Spielfeldrand ist nicht zu verachten.
Ein großer Dank gebührt dem ehrenamtlichen und Freizeit raubenden Einsatz
der Trainer, sodass sich die wenigen zuverlässigen Spieler ihrer größten Leidenschaft, dem Fußball, widmen können.
Ohne das vorhandene „Brennen für die
Sache“ wäre eine solche Leistung gar
nicht möglich.
Die Eltern als Rückenstärkung zu haben,
bedeutet ebenfalls sehr viel, da ein Kind
immer noch deren Motivation und An-
erkennung braucht und nicht allein das
nötige Pflichtbewusstsein entwickeln
kann, auch mal den inneren Schweinehund zu überwinden und zum Training
zu gehen bzw. sonntags früh aufzustehen und zum Spiel zu fahren, statt sich
im warmen Bett noch mal umzudrehen.
Des Weiteren sollte ein Trainingsverbot
auch nie als Erziehungsmaßnahme
genutzt werden, schulische Leistungen
verbessern zu wollen, da Bewegung die
Hirntätigkeit verbessert (vgl. Google
„Bewegung und Hirntätigkeit“).
Mit dem Vorsatz, weiter an der Moral zu
arbeiten, startet die gesamte Mannschaft
in ein neues Jahr mit einer hoffentlich
erfolgreichen Rückrunde:
EINER FÜR ALLE – ALLE FÜR EINEN
Ines Jennerjahn
Mehr als warme Worte
WEMAG versorgt Schweriner Tafel für Kinder mit Spende
Anstatt Geschäftspartnern und Kunden kleine Geschenke zu geben,
spendet die WEMAG in diesem Jahr
wieder das Geld gemeinnützigen Einrichtungen.
Über 1.500 Euro kann sich die vom
Verein Schweriner Tafel e.V. getragene Kindertafel freuen, die allen
Kindern kostenfrei ein warmes Mittag­
essen zur Verfügung stellt.
„Es ist für unsere Gesellschaft von
unschätzbarem Wert, dass Menschen,
die in Not geraten sind, geholfen wird.
Die WEMAG möchte mit ihrer Weihnachtsspende ebenfalls dazu beitragen
und würdigt damit auch das freiwillige
Engagement der vielen Mitarbeiter
und Helfer, die täglich karitative
Arbeit leisten“, sagte WEMAG-Vorstandsmitglied Caspar Baumgart bei
der symbolischen Scheckübergabe bei WEMAG-Vorstandsmitglied Caspar Baumgart überreichte dem Verein „Schweriner Tafel“
der Kindertafel im Schweriner Stadt- den symbolischen Spendenscheck für die Kindertafel Schwerin
teil Mueßer Holz.
Foto: WEMAG/Diana Kuhrau
„Unser Verein arbeitet ohne staatliche Hilfe. Daher freuen wir uns sehr
über diese Spende. Denn auch arme
Kinder sollen satt werden“, sagte der
Vorsitzende des Vereins, der Projekte
in ganz Westmecklenburg realisiert,
Peter Grosch.
Es ist bereits das vierte Mal, dass
der kommunale Energieversorger
die Vorweihnachtszeit zum Anlass
genommen hat, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen finanzielle
Unterstützung zu geben.
Weitere 1.500 Euro gingen an den
Landweg e.V. in Groß Pankow in
der Prignitz. Im vergangenen Jahr erhielten der Parchimer Tafel e.V. und
der Landesverband Lebenshilfe Brandenburg e.V. die Weihnachtsspende
des Unternehmens.
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17
Wittenburger Stadt- und Landbote
Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden
16. Januar 2016
Wittenburgs Bürgermeisterin
schreibt Fotowettbewerb aus
Seit zwei Jahren lässt Bürgermeisterin Dr. Margret Seemann zum Ende
des Jahres einen Jahreskalender für das
Folgejahr erstellen. Dann geht es los, das
große Suchen im Bildarchiv der Stadtverwaltung nach geeigneten Fotos. Keine leichte Sache,
sind die über das Jahr gemachten Fotos nicht mit Hinblick auf eine Veröffentlichung in einem Bilderkalender entstanden.
Am Ende dieses Jahres soll alles ganz anders werden. Sie, die Leser des Wittenburger Stadt- und Landboten, können den großformatigen Wandkalender 2017
mit Ihren Fotos gestalten. Darüber hinaus möchten wir mit Ihren Fotos auch
gerne unsere Internetseite www.amt-wittenburg.de gestalten. Einzelheiten
entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen.
Der Wettbewerb richtet sich an Hobbyfotografinnen und Hobbyfotografen. Die
Fotos müssen in Wittenburg und deren Ortsteile aufgenommen worden sein.
Thematisch sollen die Fotos durch das Jahr führen. Eine fotografische Reise in
Wittenburg und deren Ortsteile durch die vier Jahreszeiten.
Die Sieger/innen des Fotowettbewerbes lädt die Bürgermeisterin zum Neujahrsempfang der Stadt. Auf jedem veröffentlichten Foto werden der Name der
Fotografin/des Fotografen, der Ort und der Monat der Aufnahme vermerkt.
„Unsere Stadt und ihre Ortsteile bieten so viele Möglichkeiten, die Schönheit
von Natur, Landschaft und Leben auf einem Foto festzuhalten. Ich freue mich
schon jetzt auf einen interessanten und ideenreichen Wettbewerb“, so die
Bürgermeisterin, die die Idee zu diesem Wettbewerb hatte.
Teilnahmebedingungen:
Teilnahme: Der Wettbewerb richtet sich an Hobby- und Amateurfotograf/
innen.
Veranstalter: Stadt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Start: Januar 2015
Einsendeschluss: 15.11.2016, Beiträge, die nach diesem Termin eingereicht
werden, können nicht berücksichtigt werden.
Einsendungen: Per E-Mail an owszak@stadt-wittenburg.de
(Nur mit allen erforderlichen Angaben zum Einsender/zur Einsenderin sowie
zum Foto – vergl. Teilnahmebedingungen)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Wittenburg,
telefonisch: 038852 33-111 oder per E-Mail an owszak@stadt-wittenburg.de
Teilnahmebedingungen:
1. Die digitalen Bilder müssen im Format JPEG (jpg) per Mail eingereicht werden.
2. Die zentrale Bildaussage darf nicht durch eine digitale Bildmanipulation in
den Grundelementen verfremdet sein: Bilder mit verfremdender Nachbearbeitung und durch Bildcollagen entstandene Motive werden nicht berücksichtigt.
3. Die Stadt Wittenburg erhält – im Falle einer Prämierung – für die Produktion
des Jahreskalenders die Original-Bilddatei mit einer Mindestauflösung 3.500
x 2.300 Pixel (wenn benötigt).
4. Die Angaben zur Person der Teilnehmerin/des Teilnehmers (Vorname,
Name, ggf. Titel, Anschrift, E-Mail-Adresse) müssen vollständig angegeben
werden.
5. Zu jedem eingereichten Bild müssen außerdem folgende Angaben eindeutig
gemacht werden: Name des Motivs, Aufnahmemonat und Aufnahmeort.
Bitte beachten Sie, dass Fotos, die ohne diese Angaben eingereicht wurden,
nicht zum Wettbewerb zugelassen werden können.
6. Mit der Einsendung ihrer Bilder räumen die Urheberinnen und Urheber
der Bilder (auch der nicht prämierten) der Stadt Wittenburg die räumlich,
18
zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, aber nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den Bildern ein – einschließlich das Recht zur Bearbeitung.
Die Stadt Wittenburg erhält das Recht, alle eingereichten Bilder in einem
Fotokalender sowie im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit – auch Verwendung auf der eigenen Internetseite (www.amt-wittenburg.de) - stets unter
Nennung der Bildautorin/des Bildautoren zu verwenden. Eine kommerzielle Verwendung und die Weitergabe von Bildrechten an Dritte durch die
Stadt Wittenburg sind ausgeschlossen. Eine über den ausgeschriebenen Preis
hinausgehende Vergütung für die Veröffentlichung der prämierten Bilder ist
nicht vorgesehen. Eine Vergütung für die Veröffentlichung der nicht prämierten Bilder ist ebenfalls nicht vorgesehen.
7. Die unter 6. beschriebenen Nutzungsrechte der Veranstalter beinhalten
ausdrücklich die Weitergabe dieser Rechte an Medien zur Veröffentlichung
und Vervielfältigung – allerdings ausschließlich im Zusammenhang mit der
Berichterstattung über den Wettbewerb.
8. Die Teilnehmer/-innen gewährleisten ausdrücklich, dass sie über alle Rechte
am eingereichten Bild verfügen und die uneingeschränkten Verwendungsund Verwertungsrechte aller Bildteile haben. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die
Teilnehmer/in die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
9. Über die Auswahl der verwendeten Fotos entscheidet eine Jury, die sich aus
Laien und Bürgern und Bürgerinnen mit Fachwissen in der Fotografie und
deren Umgang zusammensetzt.
10. Die Veranstalter haben das Recht, Bilder vom Wettbewerb auszuschließen,
die diesen Teilnahmebedingungen nicht entsprechen oder die gravierende
technische Mängel aufweisen oder die gegen geltendes Recht verstoßende
Motive abbilden.
11. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb „Das Jahr in Bildern festgehalten“,
erkennen die Einsenderinnen und Einsender diese Teilnahmebedingungen
an. Bei der Teilnahme nicht volljähriger oder unter Betreuung stehender
Personen, muss die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten
bzw. des Betreuers/der Betreuerin vorliegen, die die Teilnahmebedingungen damit stellvertretend anerkennen. Diese Einwilligung kann formlos
verfasst werden und entweder im Original per Briefpost oder auch als ScanDatei (Format PDF, TIFF oder JPEG) per E-Mail an die oben angegebenen
Adressen übermittelt werden.
12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Karin Owszak
Öffentlichkeitsarbeit
Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden/Vereine und Verbände
16. Januar 2016
Wittenburger Stadt- und Landbote
Ein „Großes“ Ärgernis!
Immer mehr Hundekot verunreinigt die Straßen der Stadt und der Gemeinden
Hundehaltern drohen drastische Strafen
Das Amt für Bau- und Ordnungsangelegenheiten erreichen immer wieder
Beschwerden über nicht aufgenommene Hundehaufen im Stadtgebiet von
Wittenburg.
Nun haben sich diese Beschwerden im
Bereich des Gehweges um die Kinderta-
gesstätte des IB’s auf dem Friedensring einmal ausdrücklich auf die genannte
Regelung der Straßenreinigungssatzung
und im Schäferbruch gehäuft.
Gemäß Straßenreinigungssatzung der hin und verpflichtet alle Hundehalter,
Stadt Wittenburg sind die Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer vierbeifür die unverzügliche Beseitigung des nigen Freunde zu entfernen.
Verstöße gegen die StraßenreinigungsHundekots verantwortlich.
Das Ordnungsamt weist hiermit noch satzung werden mit einem Bußgeld bis
zu 5.000 Euro geahndet, welche im
Ordnungsamt des Amtes Wittenburg,
Molkereistr. 4, 19243 Wittenburg angezeigt werden können.
Grewe
Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Adventsfeier in Dreilützow
Kurz vor dem 2. Adventsonntag des
Jahres 2015 hatte der Ortsvorstand
Dreilützow zur Adventsfeier der Senioren eingeladen.
Da der Saal des Dorfes zurzeit gesperrt
ist, musste ein neuer Raum gesucht
und gefunden werden. Die Remise des
Schlosses war weit mehr als ein Ausweichquartier: Sie war ein stimmungsvoller Raum für etliche gemütliche
Stunden, die dann doch viel zu schnell
vergangen sind.
Auf der festlich geschmückten Kaffeetafel standen, wie in jedem Jahr, selbstgebackene Kuchen und Torten. Noch
mal ein herzliches Dankeschön an alle
Bäckerinnen! Die Auswahl überstieg bei
weitem die Möglichkeit, alle zu probieren…
Für ein Schmunzeln und fröhliche
Gesichter sorgten die Kinder der Kindertagesstätte Dreilützow mit der musikalischen Begleitung durch Frau Behr.
Die Kinder waren absolut textsicher,
weshalb das Einschalten der Hörgeräte
bei den Zuschauern nicht nötig war: Die
Kinder sangen aus vollem Hals! Dank
allen!
Nach dem Kaffee entführte uns Herr
Peatow in die Welt der Jäger. So manche
Kuriosität bei all dem Wissenswerten auf
dem Gebiet versetzte nicht wenige in
Staunen. Auch dafür herzlichen Dank!
Im Anschluss ließen sich alle das üppige
Abendessen schmecken.
Es wurde an diesem Nachmittag bis in
den Abend hinein viel erzählt, gelacht
und gesungen. Wer dabei war, hatte
eine gute Zeit und wer nicht, allen
Grund, sich im nächsten Jahr auf den
Weg zu machen, wenn wieder zur Adventsfeier geladen wird.
Der Gemeinde sei gedankt für die finanzielle Unterstützung, durch die immer
noch kulturelle Arbeit für Kinder und
Senioren in den Dörfern möglich ist.
Susanne Lubig
OV Dreilützow
Liebe Grüße aus Dreilützow zum Klimagipfel
Wenn das der Winter ist … Dreilützow grüßt Paris
Bei gefühlten 21 Grad Celsius stoßen
Jan, Max und Johannes, allesamt Freiwilligendienstler im Schullandheim
Schloss Dreilützow, in ihrer Pause mit
eisgekühlten Getränken auf das Gelingen des 21. Klimagipfels in Paris an.
Dreilützow. Wetterextreme sind in den
vergangenen Jahren auch im Schlosspark
von Dreilützow zu spüren gewesen.
Orkanartige Stürme und lange Trockenphasen machen Mensch und Natur auch
hier in unserer Region zu schaffen.
Im Winter entspannt mit kurzen Hosen
im Schlosspark zu sitzen, ist wohl kaum
entsprechend der Jahreszeit. Diese
kleine lustige Aktion hat einen ernsten
Hintergrund.
Die jungen Mitarbeiter aus dem Schloss
Dreilützow wünschen sich, dass auch
in der heißen Phase des Klimagipfels
in Paris die Politiker einen kühlen Kopf
bewahren und endlich nicht nur reden,
sondern auch handeln.
„Wenn dass der Winter ist, wie wird
dann erst der Sommer“, fragen sich die
jugendlichen Mitarbeiter im Schloss
Text: Stefan Baerens
Foto: Schloss Dreilützow
19
Vereine und Verbände
Wittenburger Stadt- und Landbote
16. Januar 2016
„Heiß & Kalt“ sowie „Feuer & Flamme“
Schloss Dreilützow bietet in den Winterferien zwei Freizeiten an
enwoche herzlich in ihr Haus ein. Vom
8. bis 12. Februar 2016, können die
TeilnehmerInnen dieser Freizeiten interessante Ferientage mit Gleichaltrigen
verleben. Geplant sind viele gemeinsame Aktionen, die die Winterferientage
wie im Fluge vergehen lassen.
Mehr Informationen gibt es auf der
Internetseite vom Schloss Dreilützow.
Interessierte Kinder und Jugendliche
können sich aber auch schon sofort anmelden. www.schloss-dreiluetzow.de,
E-Mail: schloss3L@t-online.de, Telefon:
038852 50154
Der Winter ist eine spezielle und besondere Zeit. Es gibt Dinge, die sind in den
kalten Monaten nicht so gut möglich.
Anderes wiederum, gehört gerade in
diese Jahreszeit.
Mit zwei thematischen Ferienfreizeiten
greift Schloss Dreilützow zwei Winterthemen auf, die in diese dunklen
Tage passen. Unter dem Motto „Heiß &
Kalt“ sowie „Feuer & Flamme“ lädt die
Kinder- und Jugendübernachtungsstätte
in Dreilützow interessierte Kinder und
Jugendliche in der zweiten Winterferi-
Kaffeeklatsch mit
Mona Lisa
Winterwanderung bei
Frühlingswetter
Ausstellungseröffnung im Schloss Dreilützow
Eselhof „Flinke Hufe“ war unterwegs
wein bedacht. Bei den Tieren konnte
man beobachten, wie gerne sie solche
Beschäftigung annehmen und auch den
menschlichen Begleitern tat es gut. Für
den nächsten Jahreswechsel hoffen wir
Die Tour führte Richtung Harst nach dann wieder auf etwas Schnee.
Luckwitz und zurück. Bei der Rast gab
es für die Esel Leckerli und grünes Gras;
die Menschen wurden mit heißem Glüh- N. Fenske, Wölzow
Vom Eselhof „Flinke Hufe“ in Wölzow
musste die jährliche Winterwanderung
mit den eigenen und Gasteseln ohne
Winter starten.
Junge Künstlerinnen und Künstler erzählen über ihre Bilder.
Foto: Schloss Dreilützow
Am Sonntag, 17. Januar 2016, lädt die
Kunst- und Musikschule ATARAXIA
aus Schwerin, zusammen mit der Einrichtung Schloss Dreilützow, zu einem
besonderen Kaffeekränzchen in das 300
Jahre alte Gutshaus ein.
chen, sondern eine ganze Reihe von
Informationen der jungen Künstlerinnen
und Künstler über die Entstehungsgeschichte der Bilder.
Interessierte aus der Region sind herzlich
um 15 Uhr zu diesem ungezwungenen
Nachmittag-Kaffeeklatsch eingeladen.
Wer sich anmelden möchte, kann das
gerne unter 038852 50154 tun. Aber
auch spontane Besucher können sich
auf den Weg machen.
Dieses gemeinsame Kaffeetrinken ist
gleichzeitig der Start für eine kleine
Ausstellung, die dann sechs Wochen im
Schloss Dreilützow zu sehen sein wird.
Unter den Augen von „Neun Mona
Lisas“ gibt es nicht nur Kaffee und Ku- Stefan Baerens
20
Bei Frühlingstemperaturen ging es auf Wanderschaft.
Foto: N.Fenske
16. Januar 2016
Vereine und Verbände
Wittenburger Stadt- und Landbote
Adventssingen - ein großartiger musikalischer
Abschluss des Wittenburger Weihnachtsmarktes
Seit vielen Jahren nun schon endet der
Wittenburger Weihnachtsmarkt am 3.
Advent mit dem gemeinsamen Adventssingen der Kirchenchöre der katholischen und evangelischen Gemeinden
in der Bartholomäuskirche. In diesem
Jahr besetzten mehr als 300 Gäste die
Bankreihen. 75 davon, die Chorsänger,
füllten zeitweise nahezu den gesamten
Chorraum aus.
Nach der Beendigung des 1. Bauabschnittes im Zuge der Renovierung
unserer Bartholomäuskirche im Oktober
2015 (u. a. Beräumung der Gewölbe
von etwa 100 t Geröll, Bauschutt, Tierkadaver, Tauben- und Dohlenkot ) ist
der Innenraum deutlich trockener und
„wärmer“, die Akustik, wie es scheint,
offenbar noch großartiger geworden.
Das beeindruckte besonders bei der von
allen Sängern vorgetragenen großen
„Irischen Messe“, die von Klavier, Cello,
Geige, Flöte und Cajon (eine aus Peru
stammende Kistentrommel) solistisch
begleitet wurde. Ein von den großartigen
einstudierten Gesangstücken berührtes
Publikum spendete langanhaltenden
Applaus, eine Begeisterung, die am Ende
eine mehr als 700 Euro betragende
Spende für beide Chöre einbrachte.
Dieses ausgezeichnete Chorkonzert
zum Abschluss unseres Adventsmarktes
wird allen Zuhörern und Akteuren lange
in Erinnerung bleiben. Der kraftvolle tonale Zusammenklang von Stimmen und
Instrumenten verriet, welch Freude das
Singen den Sängerinnen und Sängern
bereitete.
Die Aufführung war zugleich eine ein-
malige und gar nicht genug zu lobende
Leistung der beiden Chorleiterinnen,
Maria Waack und Renata Klein.
Wir freuen uns schon jetzt auf das Chorkonzert zum 3. Advent 2016!
Dr. Barbara Gubalke
Zum Jahreswechsel 2015/2016
Mit Volldampf begann am Samstag,
dem 12. Dezember für zwei Tage der
Weihnachtsmarkt 2015.
Er war sinnvoll geplant und liebevoll
hergerichtet. Bei den unendlich vielen
Besuchern war in Gesprächen von
einem anspruchsvollen Programm die
Rede. Bekanntlich ist die vorweihnachtliche Zeit, die Zeit der Erwartung. Weihnachtsmann und Schneemann haben in jedem Jahr einen
beachtlichen Wert. Deshalb gebührt
ihnen ein großer Dank für die liebevolle Betreuung der Kinderherzen.
Das adventliche Programm mit seinen
Einlagen brachte Freude, die wir uns
wünschen. Vielen Dank! Bitte finden
Sie den Weg im nächsten Advent wieder zu uns.
Zunächst wünschen wir uns allen miteinander für das neue Jahr 2016 kraftvollen Elan, Gesundheit, Glück und
Frieden. Gottes Segen helfe uns allzeit
bei der Erfüllung unserer Wünsche.
Lassen Sie uns in Dankbarkeit Rückschau halten bzw. an die angenehmen
Überraschungsangebote, die unsere
Stadt Wittenburg, unsere Kirchen und
alle Anderen für uns parat hatten, erinnern.
chester M-V für uns Bürger in unserer
Sport- und Mehrzweckhalle auftritt.
Der Höhepunkt des Abends war, dass
unsere Bürgermeisterin Frau Dr. Seemann sich auf einmal als Mitglied des
Orchesters darstellte.
Der Leiter des Orchesters Christof
Koert übergab ihr ein Instrument, mit
dem sie inmitten der Spieler-Runde
ihre gestellte Aufgabe erfüllte. Jedoch
nicht genug von dem. Sie brachte
zum Ausdruck, dass sie gerne die
Ausbildung zur Schlagzeugerin hätte.
Prompt kam das Angebot von Herrn
Koert genau auf diesem Gebiet gerne
behilflich sein zu wollen. Mit Zeit und
etwas Geduld ist auch das möglich.
Schauen wir mal, was uns auf dem
Konzert 2016 erwartet.
Zunächst hielt unsere Bürgermeisterin
Frau Dr. Seemann am Vorabend des
Weihnachtsmarktes eine wunderbar
passende Vorfreude auf das Weihnachtsfest bereit. Durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
e.V. Regionalverband Ludwigslust
kann Sie ermöglichen, dass das Weihnachts-Benefiz-Konzert Wittenburg so
kunstvoll mit dem Landespolizeior-
Dem Orchester sei für die Vielfalt des
Könnens in den Stunden gedankt, um
ein Wiederkommen im Jahr 2016 wird
gebeten. Sehr gut kam beim Publikum
auch die Neu- und Umgestaltung der
Halle zur Veranstaltung an. Gedimmtes Licht, ein wunderschöner Weihnachtsbaum, verbunden mit weih- Der Auftritt der Liedertafel Wittenburg
nachtlichen Klängen, verbreiteten und der Chor Vereinigung Stralendorf
im Rathaus gefielen ausgezeichnet. Theresia Bauer
Festtagsstimmung.
Das Jahr 2015 ist vor einigen Tagen
zu Ende gegangen. Es waren Silvester
und Neujahr, über deren Schwellen
wir gehen durften. Ein jeder von uns
hat diesen so wichtigen Schritt auf
persönliche Art und Weise geplant
und erlebt.
Vor vielen Jahren kamen mit unserem
ehemaligen Bürgermeister Norbert
Hebinck aus seiner Heimat Wachtendonk auch der Weihnachtsmann und
der Schneemann nach Wittenburg.
Unsere Bürgervorsteherin Sybill Moß
war sofort bereit auf dem Wittenburger Weihnachtsmarkt den nicht immer
leichten Dienst in all den Jahren auf
sich zu nehmen. Deshalb nochmals:
Danke! Auch an die Begleitung.
Auf keinen Fall darf die St. Bartholo­
mäus Kirche vergessen sein. Sie
war ständiger Anlaufpunkt für die
Besucher. Mit einem wunderschönen adventlichen Chorgesang der
katholischen
und
evangelischen
Kirchen fand der Wittenburger Weihnachtsmarkt 2015 einen würdigen
Abschluss.
Wir Teilnehmer verabschieden uns in
Dankbarkeit. Der Dank geht an alle,
die zum guten Gelingen beigetragen
haben. Zum Schluss sei noch gesagt,
dass unser Wunsch nach einer weißen
Weihnacht unerfüllt blieb. Stattdessen
schien zwischenzeitlich die goldene
Sonne. Weil wir Menschen tolerant
sind, warten wir in der Faschingszeit
oder Ostern auf die Schneeflocken.
21
Wittenburger Stadt- und Landbote
Vereine und Verbände
2. Wölzower
Weihnachtsmarkt
16. Januar 2016
Advent an der Mühle
Begeisterung bei Alt und Jung – Groß und Klein
Klein aber fein, stimmungsvoll und
gemütlich, so präsentierte sich der Wölzower Weihnachtsmarkt wiederholt auf
dem Grundstück der Familie Beintken
(jr.). Unterstützung fand die Familie
von ihren Nachbarn und Freunden. Bei
Glühwein, Waffeln und Bratwurst wurde lange fröhlich geplaudert. Speziell
für die Senioren bereitete Familie Kloidt
eine Woche später eine gemütliche Kaffeetafel vor.
Die Wölzower bedanken sich herzlich
bei beiden Familien, die den Wölzowern Zum 2. Advent trafen sich MühlenVorfreude auf das Weihnachtsfest boten. freunde und interessierte Gäste an der
Mühle zum „Mühlenadvent“. Nach
Das war super!
anfänglichem Zögern drehte sich die
Mühle dann fleißig. Der Wind reichte
Christa Such, Wölzow
aus, um ohne Hilfsmotor auszukom-
Seniorenweihnachtsfeier
in Pogreß
men. Die Anwesenden waren begeistert. Organisiert wurde der Nachmittag
vom Landgasthof „Zur Mühle“ und dem
Förderkreis Mühle Wittenburg e.V.
N. Fenske
Neujahrsgruß aus Pogreß
Wir wünschen allen Einwohnern der Gemeinde und des Amtes Wittenburg,
besonders den Bürgern aus Pogreß, ein gesundes und erfolgreiches Jahr
2016.
Hiermit bedanken wir uns bei allen Einwohnern aus Pogreß für das Engagement bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und
wünschen uns auch für dieses Jahr eine so tolle Unterstützung.
Ortsvorstand Pogreß
Nachruf
„Alle Jahre wieder kommt das Chris­
tuskind, auf die Erde nieder, wo wir
Menschen sind.“
Diesmal kam es am 17. Dezember 2015
um 10 Uhr in die katholische Kirche von
Pogreß. Dort wurde von den Kindern
des Kindergartens „St. Franziskus“ aus
Dreilützow ein Krippenspiel unter Leitung von Frau Behr vorgeführt. Es waren alle Dorfbewohner eingeladen und
es sind viele in die Kirche gekommen.
Jedes Kind bekam am Ende der Veranstaltung eine Kleinigkeit. Auch alle
Kirchenbesucher bekamen ein Tütchen
Kekse, die Frau Juliane Wessler selbst
gebacken hatte. Recht herzlichen Dank
an Frau Behr und Frau Wessler.
Um 11 Uhr trafen wir Senioren uns im
22
Gemeinderaum und sangen zu Beginn
Weihnachtslieder. Bei zwei verschiedenen heißen Suppen, Bockwurst und
Brot wurde viel erzählt und gelacht.
Gegen 15 Uhr gab es Kaffee und Torten.
Jeder war sehr zufrieden mit dem schönen Tag. Zum Abschluss gab es noch ein
kleines Geschenk für jeden Rentner.
Es war eine sehr gemütliche Weihnachtsfeier, dafür möchten alle Rentner
herzlich danken.
Ebenso geht ein Dank an Erich Schäfer
für den gespendeten Weihnachtsbaum.
Ein besonderer Dank geht an Gabriele
Schneider, Juliane Wessler und Andrea
Geistlich, die uns so nett bewirtet haben.
Adelheid Temme
Jürgen Haase
Ein Lebenskreis hat sich geschlossen. Wir haben mit Jürgen einen
langjährigen Mitarbeiter der Heimatstube verloren. Er fehlt uns und
wir denken gerne an ihn zurück. Seine natürliche Art, sein Humor
und seine Hilfsbereitschaft haben wir sehr geschätzt.
Beim Aufbau der Heimatstube war er uns als meisterlicher Handwerker unentbehrlich. Er hat für die Nachwelt viele schöne Tischlerarbeiten hinterlassen.
Wir haben einen Freund und aktiven Mitarbeiter verloren und werden ihn stets in dankbarer und guter Erinnerung behalten.
Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.
Walter Hegenbarth, Christa Such, Inge Göhner,
Theo Harsdorf, Johanna Hacker, Meike Detert
16. Januar 2016
Vereine und Verbände
Wittenburger Stadt- und Landbote
Rassegeflügelzuchtverein Wittenburg 1921 e.V.
überreicht Geldspende
Da war die Freude bei den Jungen und
Mädchen der Kindertagesstätte des
Internationalen Bundes Südwestmecklenburg „Plapperschnut“ in Wittenburg
riesengroß, als noch vor dem Weihnachtsfest Margitta Zecher und Alexander März eine Geldspende in Höhe
von 300,00 Euro überreichten. Dieser
Betrag ist der Erlös aus der Tombola,
die im Rahmen der Rassegeflügelzuchtausstellung vom 27. bis 29.11.2015
eingespielt wurde.
Dieses, so Margitta Zecher, ist schon
gute Tradition. „In jedem Jahr laden
wir die Kinder einer Einrichtung noch
vor der offiziellen Eröffnung zu uns in
die Ausstellung ein. So können wir uns
ganz den jungen Besuchern widmen
und auf ihre Fragen eingehen und oft
auch ihre Ängste gegenüber den Tieren
beseitigen.“
Margitta Zecher überreicht die Geldspende
Foto: Kindertagesstätte IB
Der Förderverein berichtet
Präsentation des 1. vollendeten Bauabschnittes
Mehr als 60 Interessierte kamen am
19. Dezember 2015 in den Gemeindesaal der evangelischen Kirche, um sich
anhand einer bilderreichen und informativen Präsentation den Baufortschritt
unseres großen Projektes „Renovierung
der Bartholomäuskirche Wittenburg“
zeigen und erklären zu lassen.
Sven Moß (Büro- und Informationstechnik, Wittenburg) und Dr. Barbara
Gubalke hatten von Beginn bis zum
Abschluss der Bauarbeiten, also vom
2. März bis November 2015, dieses
Projektes begleitet. Sachlich geglie-
dert, chronologisch aufbereitet und
unterstützt durch viele Fakten zu den
verschiedenen Gewerken lieferte der
Vortrag Angaben über Art und Menge
des verbauten Materials, unerwartet
auftretende bauliche Probleme sowie
Zahlen zu den finanziellen Aufwendungen, aber auch Informationen über
die zahlreichen den Bau fördernden
Stifter und Spender. Anhand großartiger
Bilder und kurzer filmischer Sequenzen
wurde den Besuchern eindrucksvoll
gezeigt, wie der Ursprungszustand des
defekten Mauerwerkes, des Gewölbes,
der maroden Stützbalken des Daches
Dr. Barbara Gubalke gibt einen Überblick über das Werden und Wirken des Fördervereins
des Ostchores und der reparaturbedürftigen Fenster war. Beeindruckend waren nach der Renovierung die Ansichten
der gesamten Dachkonstruktion des
Ostchores, das Bild der nun freigelegten
Gewölbe mit hölzernem Wandelgang,
die Helligkeit der neuen Fenster.
Wir vom Förderverein sind glücklich,
dass Sven Moß diese Arbeit übernommen hat. Er wird auch das weitere
Baugeschehen ab Frühjahr 2016 fotografisch begleiten. Unsere Architektin,
Frau Johannsen aus Hamburg, lobte
diese Präsentation sehr. Der Vorstand
des Fördervereins hält es für äußerst
wichtig, das umfassende Bauvorhaben
für die Nachwelt auf diese Art festzuhalten. Die letzte große Renovierung der
Bartholomäuskirche im Jahre 1825 liegt
fast 200 Jahre zurück.
Die überraschenden, aus der Vogelperspektive entstandenen Außenaufnahmen mit dem Blick auf den Gesamtkörper der großen Kirche in ihrer
dominanten Lage zwischen Markt und
Wohnbauten der Stadt, waren durch
Dr. Barbara Gubalke
den Einsatz einer Drone entstanden.
Sven Moß bei seinem Vortrag
Foto: Förderverein
23
Vereine und Verbände
Wittenburger Stadt- und Landbote
Übergabe der gesponserten Berliner in der Bäckerei Boldt
Start des 23. Silvesterlaufes
16. Januar 2016
Teilnehmer des Silvesterlaufes
Fotos: TSG Laufgruppe
Laufgruppe der TSG Wittenburg
verabschiedet mit 81 Gleichgesinnten das Jahr 2015
Mittlerweile veranstalten die Wittenburger der TSG Laufgruppe den jährlichen
Silvesterlauf bereits zum 23. Mal. Und
von Jahr zu Jahr kommen immer mehr
Läuferinnen und Läufer, um den letzten
Tag der aktuellen Saison nochmal in den
Laufschuhen zu verbringen. Pünktlich
um 09:00 Uhr durften die Verantwortlichen der Laufgruppe, bei herrlichem
Laufwetter und einem leichten Wind,
insgesamt 81 Laufsportbegeisterte am
Sportplatz in Wittenburg begrüßen. Es
kamen befreundete Sportlerinnen und
Sportler aus Wittenburg, Boizenburg,
Hagenow, Zarrentin und sogar aus
Hamburg. Nach einer kurzen Einweisung wurden die Teilnehmer auf die
unterschiedlichen Strecken gelassen. So
bestand die Möglichkeit, einige Runden
auf dem Wittenburger Sportplatz zu
drehen, seine persönlichen Kilometer
im angrenzenden Schäferbruch zu absolvieren oder auf den „langen Kanten“
über 13 Kilometer zu gehen. Dieser
führte mit einem Wendepunkt auf dem
Radweg Richtung Hagenow bis zum
Abzweig Bobzin entlang.
Auf den unterschiedlichen Strecken
gab es unter den Teilnehmern viele
Erfahrungen und Ereignisse aus der
aktuellen Saison auszutauschen. Beim
Wittenburger Silvesterlauf ist dies schon
von Anfang an kein Problem, da ohne
eine Zeitmessung und Wertung von
Platzierungen der Spaß an erster Stelle
steht. Im Ziel durfte sich dann jeder
Teilnehmer für seine erbrachte Leistung
über eine Erinnerungsmedaille und
zehn Gewinner über einen Tombolapreis freuen. Bei der 23. Auflage kam
der jüngste Teilnehmer mit 6 Jahren aus
Schwerin (Arne Bachmann) und der älteste Teilnehmer mit 77 Jahren von der
TSG Wittenburg (Lothar Peukert).
Beim anschließenden Beisammensein
gab es für alle Anwesenden die traditionellen Berliner der Bäcker Boldt sowie
Getränke, um die Speicher wieder
aufzufüllen. Für die musikalische Stimmung sorgte während der gesamten
Veranstaltung, wie schon in den letzten
Jahren, Achim Lange mit seinem Akkordeon.
Die Turn- und Sportgemeinschaft
Wittenburg bedankt sich recht herzlich bei allen Teilnehmern für einen
sportreichen Vormittag am letzten Tag
im Jahr 2015 sowie der Bäckerei Boldt
für die gesponserten Berliner. Zudem
wünscht sie allen Freunden einen erfolgreichen Start für das Jahr 2016.
Die Mitglieder starten mittlerweile
wieder mit den Vorbereitungen für
den Wittenburger Mühlenlauf (6. März
2016), um auch bei der 28. Auflage eine
regelrechte Volksfeststimmung in Wittenburg zu organisieren.
Martin Pankow
Laufgruppe TSG Wittenburg
Fußball satt am 16. und 17. Januar 2016
Drei Hallenfußballturniere in der Wittenburger Mehrzweckhalle
Fußballliebhaber und besonders Freun­ Neben zwei Teams der Gastgeber spie- sow und Pritzwalk um den Siegerpokal Für das leibliche Wohl ist an beiden
de des Hallenfußballs kommen am 16. len Mannschaften aus Pampow, Boizen- und die begehrten Medaillen. Anstoß Tagen gesorgt.
Text/Foto: Roland Harsdorf
und 17. Januar in der Wittenburger burg, Lübz, Strohkirchen, Zachun/War- hier ist um 14 Uhr.
Mehrzweckhalle auf ihre Kosten.
Am Samstag startet um 10 Uhr bereits
die 13. Auflage des Baudisch-Cups,
einem Turnier für Altherren- und Freizeitmannschaften. Folgende Mannschaften haben ihre Teilnahme zugesagt:
Schweriner SC, Rodenwalder SV,
TSG Gadebusch, Coca-Cola Mölln,
Blau-Weiß Parum, Schwarz-Weiß
Gallin, Selmsdorfer Sportverein 94
e.V sowie die Gastgeber vom Wittenburger SV
Am 17. Januar 2016 lädt die B-Jugend
in die Mehrzweckhalle ein. Der erste
Anpfiff erfolgt hier bereits um 9 Uhr.
Den Abschluss dieses Fußballwochenendes bildet der 5. Continentale-Cup,
ein Turnier für D-Jugendmannschaften. Die Altherrenmannschaft des Wittenburger SV, rechts Turniersponsor René Baudisch, hofft auf eine volle Halle
24
Vereine und Verbände
16. Januar 2016
Wittenburger Stadt- und Landbote
Wittenburger Sportverein (WSV) mit guter Bilanz
Fußballerinnen und Fußballer des Wittenburger SV
gehen momentan auf dem Hallenparkett auf Torejagd
Zeit, zum Jahreswechsel die bisherige
Saison Revue passieren zu lassen. Die
jüngsten Kicker des Vereins, die in der
G-Jugend ein sportliches zu Hause gefunden haben, konnten nach fleißigem
Training bei der Hallenkreismeisterschaft den Vizemeistertitel erringen.
Die F-Junioren liegen zur Winterpause
auf einem guten dritten Tabellenrang
und zumindest der 2. Platz in der Staffel
3 ist noch möglich. Dieser würde es
der Mannschaft ermöglichen, an der
Meisterschaftsendrunde teilzunehmen.
Diesen zweiten Platz hält momentan
mit knappem Vorsprung auf den Drittplatzierten die E-Jugend des WSV.
Auch hier ist das Ziel, diesen Tabellenplatz in den ausbleibenden vier Spielen
zu verteidigen, um dann in der Meis­
terrunde um Titel und Medaillen zu
spielen. In der erstmals ausgetragenen
Futsal-Hallenkreismeisterschaft belegte
die E-Jugend einen sehr guten dritten
Platz. Noch ein wenig erfolgreicher
agierte bisher die D-Jugend, ein Teil
der Mannschaft gewann souverän die
Futsal-Hallenkreismeisterschaft. Auch
in der Kreisoberliga liegt die Mannschaft
nach 10 Spielen verlustpunktfrei an der
Tabellenspitze und möchte bei der Vergabe des Kreismeistertitels ein gehöriges
Wörtchen mitreden.
Eine sehr positive Entwicklung hat die
Die D-Jugend nach dem Gewinn des Hallenkreismeistertitels im Futsal
C-Jugend vollzogen. Ausdruck dessen
ist auch der bisher erreichte zweite
Platz in der Kreisliga, der auf alle Fälle
bis zum Saisonende gehalten werden
soll, aber auch die Spitzenposition ist bei
drei Punkten Rückstand und noch neun
ausstehenden Spielen möglich.
Die B-Jugend, die in der Kreisoberliga
erstmals im sogenannten Norwegenmodell (acht Feldspieler und ein Torwart
auf einem verkleinerten Großfeld) auf
Foto: privat
tiger Favorit, wenn es um den Aufstieg
in die Landesklasse geht, und auch bei
der noch anstehenden Hallenkreismeis­
terschaft im Futsal haben sich die Wittenburger einiges vorgenommen.
Die Frauenmannschaft des Wittenburger SV hatte zu Saisonbeginn einen
personellen Aderlass zu verzeichnen.
Trotzdem liegt die Mannschaft nach Beendigung der ersten Halbserie auf einem
guten dritten Tabellenplatz und will
im Frühjahr nach der Rückkehr zweier
wichtiger Spielerinnen noch einmal
Richtung Tabellenspitze angreifen.
Bei der Hallenkreismeisterschaft im
Futsal erkämpfte das Team den dritten
Platz.
Grund zur Freude hatte bisher auch
das Altherrenteam Ü 35 des WSV, das
in der Kreisliga Staffel 2 das Sechserfeld
anführt und dem weiteren Saisonverlauf
gespannt entgegensieht.
Neben den am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften sind unter dem
Dach des Wittenburger SV noch die
Sportmäuse und seit Herbst des vergangenen Jahres auch eine Leichtathletikgruppe aktiv.
Sie alle hoffen auch im neuen Jahr auf
viele schöne sportliche Momente.
Punkte- und Torejagd geht, liegt momentan auf dem fünften Tabellenplatz,
wobei Platz drei am Saisonende durchaus ein realistisches Ziel sein kann.
Die drei Mannschaften, die im Erwachsenenbereich für die Wittenburger
Farben aktiv sind, tragen ebenfalls zur
bisher guten Saisonbilanz bei. Die Männermannschaft liegt in der Kreisoberliga
mit zwölf Punkten Vorsprung auf dem
1. Tabellenplatz und ist damit eindeu- Roland Harsdorf
Interessenten gesucht!
Zur Gründung des Vereins „Aktionskreis Wittenburger Altstadt“ (AWA)
werden noch Interessenten gesucht
Wir alle sehen täglich, wie sich unsere
Stadt verändert, Häuser erneuert werden oder zusammenfallen, bzw. anderen Bauten weichen. Eine Stadt lebt
auch in seinen Veränderungen. Hinter
diesen Veränderungen stehen immer
Interessen; die des Bauherren, die der
Baunutzer, die der Bauüberwachung
und bei einigen Bauten auch die des
Denkmalschutzes. Wir alle aber erleben diese Stadt; manche sehen sie als
Heimat, andere als Besucher. Der Stolz
und die Identifizerung mit Wittenburg
kommen aus dem Zusammenspiel der
Geschichte, der eigenen Erlebenszeit,
der Ereignisse in der eigenen Zeit und
der eigentlichen Gestalt dieser Stadt.
Dieses Gesamtbild gibt dann ein Gefühl
der Identifikation, das wir Heimatgefühl
nennen. Dazu gehören auch natürlich
die Sitten und Gebräuche und die Lebensart der Einwohner.
Wir suchen Einwohner wie auswärtige
Interessenten, die sich für die Geschichte, die Baugeschichte, aber auch für
Veränderungen in der Stadt engagieren.
Dabei spielt die Förderung von his­
torischen Gebäuden genauso eine
Rolle wie das protokollieren von Zeitzuständen. Eines der Ziele des Vereins
soll werden, mit Achtsamkeit die uns
überlassenen historischen Bauten und
Häuser zu dokumentieren. Ebenso soll
denjenigen, die restaurieren, sanieren
oder Lücken bebauen wollen, nicht nur
Kenntnisse, sondern geborgene historische Baumaterialien und Rat und Tat
zur Verfügung gestellt werden.
Natürlich sind uns Interessenten am
liebsten, die sich selbst die Aufgabe
gestellt haben, ein eigenes Haus zu sanieren und zu erhalten.
Wittenburg ist eine Stadt, in der es noch
viel zu bewegen gibt. Neben der umfangreichen mittelalterlichen Stadtanlage, die zu erhalten wäre, gibt es noch
viele Häuser, die im Dornröschenschlaf
liegen. Dieses mag teils an ungeklärten
Eigentumsverhältnissen, aber auch
daran liegen, dass sanieren als unwirtschaftlich angesehen wird. Häuser
sanieren bedeutet nicht, einen Pfeiler
stehen zu lassen, und dann ein neues
Haus dagegen zu bauen. Wenn ein Haus
gut erhalten werden soll, dann kostet
dieses Zeit und Geld. Damit das Sanieren und Restaurieren aber nicht ein ge-
schichtliches Relikt werden soll, müssen
wir versuchen, es wieder mit Leben zu
erfüllen. Dazu brauchen diejenigen, die
sich zu aktivem Denkmalschutz bzw.
aktiver Haussanierung entschließen und
dafür ihr Geld ihrem Idealismus opfern,
ein wenig Rückenwind. Dazu soll dieser
zu gründende Verein beitragen.
Wir würden uns freuen, wenn wir
durch diesen Aufruf eine große Resonanz erhielten.
Kontakt:
Manfred Wegener
Bahnhofstraße 1
19243 Wittenburg
Tel. 0152 05143000
25
Wittenburger Stadt- und Landbote
Veranstaltungen
16. Januar 2016
Theater im PAHLHUUS startet ins neue Jahr
Mit dem Stück „Ich will eine Katze!“ beginnt am 3. Februar
die diesjährige Puppentheatersaison im PAHLHUUS in Zarrentin
Im Februar ist es soweit. Dann öffnet
wieder das Theater im PAHLHUUS
(TiP) in Zarrentin jeden ersten Mittwoch im Monat seine Vorhänge.
Dann können Kinder spannendes und
lustiges Puppentheater erleben.
Die Spielsaison startet am 3. Februar
2016 mit der Aufführung „Ich will
eine Katze!“. Das Tandera Theater aus
Testorf führt das Stück um 15.30 Uhr
im PAHLHUUS, dem Informationszentrum für das Biosphärenreservat
Schaalsee, auf.
stätte Dodow, die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die
Region Ludwigslust/Hagenow, den
Landkreis Ludwigslust-Parchim, das
Amt Zarrentin und die Stadt Zarrentin
am Schaalsee.
Eltern – kommt überhaupt nicht in
Frage! Doch Nicki hat eine Idee, wie
sie dieses Problem lösen kann.
Geeignet ist das Theaterstück für Kinder ab vier Jahre. Die Veranstaltung
dauert etwa 45 Minuten. Die Karten
zum Preis von vier Euro pro Person
sollten beim Veranstalter des Theaters
im PAHLHUUS (TiP), dem Förderverein Biosphäre Schaalsee e.V., unter der
Telefonnummer 038851 32136 oder
E-Mail
foerderverein@biosphaereschaalsee.de vorbestellt werden.
Gruppen ab zehn Personen erhalten
die Karten für drei Euro pro Person.
Frank Hermann
Es ist eine Geschichte über gegenseitige Erwartungen und die charmante
Macht des kindlichen Willens. Das Unterstützt wird das TiP durch das BiMädchen Nicki wünscht sich eine osphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe,
Katze. Aber eine Katze – finden ihre die riha WeserGold Getränke Betriebs-
Puppenspiel „Ich will eine Katze!“.
Foto: Tandera Theater
Leipziger Pfeffermühle:
„Glaube, Liebe, Selbstanzeige“
Eine der bedeutendsten Kabarettbühnen
Deutschlands ist am 23. Januar 2016
um 19.30 Uhr auf Einladung des Zarrentiner Kulturvereins e. V. im Kloster zu
erleben. Freuen Sie sich auf bissige Satire mit der Leipziger Pfeffermühle: „Die
Hoffnung stirbt zuletzt. Das hoffen wir
jedenfalls.
Wenn sie aber doch schon von uns
gegangen ist, dann bleibt nur der Ausweg, selbst aktiv zu werden, um Glaube und Liebe wiederzubeleben. Jeder
Steuersünder, der nach dem Motto
lebt: „Spare in der Schweiz, so hast du
in der Not“, und der dank einer Selbstanzeige mit einem halbherzigen „Du,
du!“ davonkommt, darf doch glauben,
dass der Staat ihn liebt. Und der Staat
glaubt an Gegenliebe und hofft auf weitere Selbstanzeigen. Sie ersparen ihm
viel Arbeit und das hässliche Image der
Knöllchen-verteilenden Politesse. Und
jeder Schreibtischtäter, der von seinem
Computer aus ferngelenkte Drohnen
abfeuert, darf glauben, ein Werk der Liebe zu vollbringen, denn sein Werkzeug
wurde, wenn schon nicht vom lieben
Gott persönlich, so doch von den selbst
ernannten Göttern im Amt abgesegnet.
Die Pfeffermühle hat weder an Liebe noch an Glaube gespart, weitere
Beispiele des Do-it-Yourself-Reports
aufzuspüren und sie dem Publikum
26
anzuzeigen. Sollten diese Beispiele
Schule machen, dann bleibt wenigstens
die Hoffnung auf eine Selbstanzeige von
Glaube und Liebe.“
Doppelbesetzung mit Heinz Klever, am
Piano: Hartmut Schwarze oder Dietmar
Biebl, am Schlagzeug: Steffen Reichelt
oder Peter Jakubik.
Regie: Matthias Nagatis
können im Kloster Zarrentin, Kirchplatz
8, Tel. 038851 838510, im Tee- und
Geschenkestübchen Ilona Ködderitzsch,
Hauptstraße 12, 19246 Zarrentin, Tel.
038851 80824 oder – soweit verfügbar
– an der Abendkasse erworben werden.
Es spielen: Franziska Schneider in Doppelbesetzung mit Rebekka Köbernik, Der öffentliche Vorverkauf beginnt am 9.
Matthias Avemarg, Frank Sieckel in Januar 2016. Karten zu 14/16/18 Euro Torsten Wenck
Veranstaltungen/Kirchennachrichten
16. Januar 2016
Wittenburger Stadt- und Landbote
Veranstaltungen
im Amtsbereich Wittenburg und Umgebung
Alle Angaben ohne Gewähr! Stand: 6. Januar 2016
Kontakt: 038852 33-111 oder E-Mail: owszak@stadt-wittenburg.de
Kategorie
Datum/Zeit/Ort
Kontakt
Anmerkungen
Trainingsschießen für alle
Interessierten
Jeden Freitag von 19 bis 21 Uhr,
Vereinhaus an der Badeanstalt
Wittenburger Schützenzunft 1514 e.V.
Für alle am Sportschießen und
Vereinsleben Interessierten ist das
Trainingsschießen offen
MehlWelten
Museum
Januar und Februar jeden 1. und 3.
Sonntag von 11 bis 17 Uhr,
Amtsberg 2
Mühlenchemie GmbH & Co. KG
Tel. 040 28403955
www.mehlwelten.de
Bewundern Sie die Anmut von Demeter, der Göttin der Fruchtbarkeit.
Und was passiert mit „Max und
Moritz, diese beiden…“
Heimatstube Wittenburg
jeden 1. Sonntag im Monat
14 bis 17 Uhr
jeden 1. Samstag 9 bis 11 Uhr
Amtsberg
Walter Hegenbart
Telefon: 038852 52638
Mehr als 2100 Exponate sind in der
Heimatstube ausgestellt.
Der Eintritt ist frei!
Amtsbergturm
jeden 1. Sonntag im Monat
14 bis 17 Uhr
jeden 1. Samstag 9 bis 11 Uhr
Amtsberg
Aquarell- und Acrylmalerei –
Ingrid Ritschel
Ölmalerei im realistischen Stil
Christiane Behrend
Wittenburger Vogel- und Kleintierbörse Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat
Pferdemarkt
Wölzower Weg 5, Gelände Autohaus
www.wittenburger-vogelboerse.de
Telefon: 0172 1691553
Näheres finden Sie auf der Webseite
www.wittenburger-vogelboerse.de.
Bitte überprüfen Sie da auch die
Termine.
28. Wittenburger Mühlenlauf
TSG Wittenburg, Laufgruppe
Alle Informationen finden Sie auf der
Webseite www.laufgruppe-wittenburg.de
6. März 2016, 10 Uhr,
Wittenburg, Friedensring
Gottesdienste Januar und Februar 2016
Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland
Camin
Dreilützow
Körchow
17. Januar; Letzter nach Epiphanias
Wittenburg
10.00 Uhr
10.00 Uhr Wittenburg
Vorstellungsgottesdienst der Vorkonfirmanten
24. Januar; Septuagesimä
31. Januar; Sexagesimä
10.00 Uhr
10.00 Uhr
7. Februar; Estomihi
10.00 Uhr
10.00 Uhr
14. Februar; Invokavit
8.30 Uhr
10.00 Uhr
10.00 Uhr
21. Februar; Reminiszere
10.00 Uhr
28. Februar; Okuli
10.00 Uhr
Zu allen Gottesdiensten sind Sie herzlich willkommen
Pastor Tim Anders, Th.-Kliefoth-Str. 9, 19243 Körchow, Tel. 038852 23936
Pastor Jürgen Meister, Amtsstr. 9, 19246 Zarrentin, Tel. 038851 25751
Pastor Martin Waack, Kirchplatz 1, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 52577
27
Geburtstage
Wittenburger Stadt- und Landbote
16. Januar 2016
Wir gratulieren und wünschen alles Gute…
Wittenburg
Willi Mehlhase
Günter Metschurat
Brunhilde Leverenz
Sigrid Schroll
Inge Bareuther
Helga Klawitter
Ingeborg Kolthof
Lothar Boikat
Konrad Mahler
Günther Pöhl
Claus-Peter Wiemer
Hugo Laschkowski
Wilfriede Frank
Helga Grasmeyer
Traute Habedank
Renata Jung
Christa Kofahl
Marie Reimer
Heinz Voß
Dieter Rabe
Waltraud Trinkies
Carla Grün
Gisela Kolthof
Friedel Schmidtke
Peter Schmill
Hans-Joachim Schulz
Felix Rack
Hilde Gand
Günter Seeharsch
Gisela Volk
Johannes Klafke
Lisbeth Brack
Liselotte Marten
Margarete Schmidt
Hans-Dieter Zwar
Dr. Barbara Gubalke
Dr. Hermann Schlichting
Friedrich-Karl Schöneich
Rosemarie Güldner
Else Krüger
Hilde Reich
Renate Simon
Irmgard Scharfenberg
Karl-Heinz Wulf
Lene Manske
Lucie Schmill
Rolf-Richard Wagner
Hildegard Becker
Magdalena Samzow
Horst Stepan
Wilfried Oschmann
Alfred Grabow
Marianne Hammann
Alois Köhler
Anna Seifert
Günter Schmidt
Renate Sehler
Waltraud Wickner
77. Geburtstag
80. Geburtstag
80. Geburtstag
76. Geburtstag
72. Geburtstag
74. Geburtstag
85. Geburtstag
74. Geburtstag
76. Geburtstag
70. Geburtstag
74. Geburtstag
84. Geburtstag
71. Geburtstag
78. Geburtstag
80. Geburtstag
90. Geburtstag
78. Geburtstag
78. Geburtstag
74. Geburtstag
72. Geburtstag80. Geburtstag
82. Geburtstag
86. Geburtstag
74. Geburtstag
73. Geburtstag
76. Geburtstag
86. Geburtstag
83. Geburtstag
75. Geburtstag
75. Geburtstag
85. Geburtstag
88. Geburtstag
90. Geburtstag
90. Geburtstag
75. Geburtstag
75. Geburtstag
87. Geburtstag
87. Geburtstag
73. Geburtstag
88. Geburtstag
89. Geburtstag
76. Geburtstag
70. Geburtstag
75. Geburtstag
74. Geburtstag
75. Geburtstag
72. Geburtstag
77. Geburtstag
92. Geburtstag
74. Geburtstag
75. Geburtstag
83. Geburtstag
88. Geburtstag
85. Geburtstag
80. Geburtstag
76. Geburtstag
70. Geburtstag
79. Geburtstag
Wittenburg/OT Helm
Ruth Kiencke
Hans Hallmann
Manfred Urban
76. Geburtstag
77. Geburtstag
70. Geburtstag
28
Wittenburg/OT Körchow
Otto Speer
Gerhard Schwedt
Christel Maier
Maria Peters
Ernst Heitmann
Manfred Rentsch
Ewald Lübcke
76. Geburtstag
81. Geburtstag
75. Geburtstag
90. Geburtstag
75. Geburtstag
78. Geburtstag
82. Geburtstag
Wittenburg/OT Lehsen
Christel Hausmann
86. Geburtstag
Wittenburg/OT Perdöhl
Margit Melchert
Roswitha Schmahl
Dorothea Kruse-Nilsson
Christel Klein
71. Geburtstag
78. Geburtstag
74. Geburtstag
80. Geburtstag
Wittenburg/OT Wölzow
Konrad Hamann
Jürgen Malessa
Gerlinde Malessa
Erna Meyer
70. Geburtstag
72. Geburtstag
76. Geburtstag
85. Geburtstag
Wittenburg/OT Ziggelmark
Walter Kaminski
Elfriede Walter
80. Geburtstag
77. Geburtstag
Wittendörp/Boddin
Werner Petermann
Gilda Grünewald
Günter Glandien
Herta Schack
Edeltraut Schuldt
Agathe Kraut
77. Geburtstag
82. Geburtstag
78. Geburtstag
87. Geburtstag
73. Geburtstag
78. Geburtstag
Wittendörp/Dodow
Raphael Maas
Ingrid Kosarick
Horst Raaz
74. Geburtstag
75. Geburtstag
76. Geburtstag
Wittendörp/Dreilützow
Christa Girsule
Gertrud Greskamp
75. Geburtstag
74. Geburtstag
Franz Gievers
Gudrun Sagemüller
Marianne Tumbrock
Erika Perbandt
Maria Greskamp
76. Geburtstag
75. Geburtstag
86. Geburtstag
84. Geburtstag
75. Geburtstag
Wittendörp/Drönnewitz
Elisabeth Tomczyk
Ursula Klemenz
Herbert Banasiak
Leni Dieckelmann
81. Geburtstag
84. Geburtstag
78. Geburtstag
78. Geburtstag
Wittendörp/Karft
Irma Mallmann
Ewald Greßmann
89. Geburtstag
76. Geburtstag
Wittendörp/Pogreß
Paul Hoyer
Helga Jürß
76. Geburtstag
79. Geburtstag
Wittendörp/Tessin
Joachim Oldorf
71. Geburtstag
Wittendörp/Waschow
Käthe Gruhlich
Rudolf Benjatschek
Karl Stoltenow
Harald Fedke
Gertrud Knuth
Alois Missalla
86. Geburtstag
72. Geburtstag
76. Geburtstag
83. Geburtstag
73. Geburtstag
76. Geburtstag
Wittendörp/Woez
Renate Wulf
73. Geburtstag
50. Hochzeitstag
Christa und Theodor Harsdorf
aus Wittenburg
60. Hochzeitstag
Edita und Alfred Grabow
aus Wittenburg
Herzlichen Glückwunsch
nachträglich.