Flusslauf der Motel hinter dem Amtsberg
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Flusslauf der Motel hinter dem Amtsberg
Wittenburger Nr. 1 | 16. Januar 2016 | 16. Jahrgang Stadt- und Landbote 11 Sitzungen im Amtsbereich Wittenburg 12 Haushaltsetat 2016 der Stadt Wittenburg 16 Stadt Wittenburg Jahresrückblick 2015 18 Wittenburger Bürgermeisterin schreibt Fotowettbewerb aus Flusslauf der Motel hinter dem Amtsberg „Ohne die Kälte des Winters gäbe es die Wärme des Frühlings nicht.“ Ho Chi Minh Wittenburger Stadt- und Landbote Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Amt Wittenburg/Impressum 16. Januar 2016 Funktion Name Telefonnummer Bürgermeisterin Büro der Bürgermeisterin Frau Dr. Seemann Frau Bauer 038852 33-101 038852 33-101 Zentrale Frau Kiesow 038852 33-0 Finanz- und Personalentwicklung, Controlling Leiter Herr Bernowitz 038852 33-110 Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales Amtsleiterin Frau Mumme 038852 33-120 Sachgebietsleiter Finanzverwaltung Kassenverwalterin Finanzbuchhaltung Finanzbuchhaltung Finanzbuchhaltung Steuern Steuern Herr Bernowitz Frau Benisch Frau Röper Frau Schulz Frau Hachtmann Frau Geidus Frau Gruhlich 038852 33-107 038852 33-124 038852 33-127 038852 33-123 038852 33-121 038852 33-122 Sachgebiet Schule und Soziales Schule, Kultur, Sport und Jugend Frau Behnke 038852 33-137 Schule, Kultur, Sport und Jugend Frau Förster 038852 33-153 Archiv, Bibliothek Frau Steinberger 038852 33-104 Sachgebiet Kommunal- und Personalrecht, Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, Veranstaltungen, Versicherungen Frau Owszak 038852 33-111 Redaktion Amtsblatt, Öffentlichkeitsarbeit Frau Baran 038852 33-102 Personalamt Frau Haase 038852 33-106 Amt für Bau- und Ordnungsangelegenheiten Amtsleiterin Frau Morgenstern 038852 33-165 Sachgebietsleiterin Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Frau Berger 038852 33-130 Ordnungsangelegenheiten Herr Grewe 038852 33-134 Wohngeld Frau Prösch 038852 33-151 Meldeamt Frau Gierhan 038852 33-131 Meldeamt, Brandschutz Frau Moll 038852 33-132 Politesse Frau Köhler 038852 33-135 Standesamt Frau Evers 038852 33-140 Bauangelegenheiten Herr Walter 038852 33-165 Bauordnung, Stadtsanierung Frau Wildner 038852 33-161 Tiefbauamt Frau Gerstner 038852 33-166 Amt für Liegenschaftsverwaltung Amtsleiter Herr Otto Sachgebietsleiter Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung Herr Knabe Gebäudeverwaltung Frau Bilgenroth Liegenschaftsverwaltung, Friedhofwesen Frau Czeschla Straßenreinigung, Baum- und Naturschutz, Grünflächen Frau Meier Gebäudeverwaltung, Hausnummern, Straßenumbenennung Frau Grawe Bauhof Herr Kriesten Beitrags- und Gebührenrecht Frau Klischewski 038852 33-210 038852 33-220 038852 33-224 038852 33-222 038852 33-223 038852 33-227 038852 33-226 038852 33-220 Telefax: 038852 3333 · Internet: www.amt-wittenburg.de Alle Amtsmitarbeiter können auch via E-Mail erreicht werden. E-Mail: Nachname des Mitarbeiters@stadt-wittenburg.de IMPRESSUM Herausgeber: Der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Telefon/Zentrale: 038852 33-0, Fax: 038852 3333, E-Mail: baran@stadt-wittenburg.de Redaktioneller Inhalt: Amt Wittenburg, Karin Owszak, Telefon: 038852 33-111, Fax: 038852 3333, E-Mail: owszak@stadt-wittenburg.de Satz, Anzeigen und Layout: PS. Werbung Sibylle Plust, Inh. Solveig Hamann, Zum Kirschenhof 14, 19057 Schwerin Tel.: 0385 557517, Fax: 0385 557519, E-Mail: info@werbeagentur-plust.de Anzeigenberatung: Marina Hartmann, Telefon: 0385 3035955 Druck: A. Beig Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Pinneberg Auflage: 4.400 Stück Titelfoto: Karin Owszak, Amt Wittenburg Das amtliche Bekanntmachungsblatt »Wittenburger Stadt- und Landbote« erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Der redaktionelle Teil unterliegt der Pressefreiheit (Art.5 Abs. 1 GG). Für den Inhalt redaktioneller Beiträge ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von Rechten Dritter. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die nächste Ausgabe erscheint am 13.02.2016. Redaktionsschluss ist der 21.01.2016. 2 16. Januar 2016 Amtliche Öffnungszeiten und Bekanntmachungen Adressen/Bekanntmachungen Wittenburger Stadt- und Landbote Öffnungszeiten Amt Wittenburg und Standesamt Bekanntmachung der E.-M.-Arndt-Kaserne – Verwaltung Stadt Wittenburg – Standort: Bürgerhaus, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 33-0 Montag geschlossen Dienstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr (außer Standesamt am Markt) Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne, Kasernenkommandant 19230 Hagenow, Sieben Eichen 6 Tel.: 03883 625-3103, Fax: 03883 625-3169 – Standesamt – Standort: Rathaus, Am Markt 1, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 33-140 Montag geschlossen Dienstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Freitag geschlossen Erreichbarkeit/Sprechzeiten der Bürgermeister/Bürgervorsteherin/Amtsvorsteher Stadt Wittenburg Bürgermeisterin, Dr. Margret Seemann Sprechzeit: Dienstag von 15:30 bis 18.00 Uhr Nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101 Mo.: Di.: Mi.: Do.: Fr.: Mo.: Di.: Mi.: Do.: Fr.: 18.01.16 19.01.16 20.01.16 21.01.16 22.01.16 25.01.16 26.01.16 27.01.16 28.01.16 29.01.16 07.30 - 24.00 Uhr 07.30 - 24.00 Uhr (An diesem Tag findet Nachtschießen statt!) 07.30 - 24.00 Uhr (An diesem Tag findet Nachtschießen statt!) 07.30 - 24.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr 07.30 - 24.00 Uhr 07.30 - 24.00 Uhr 07.30 - 24.00 Uhr 07.30 - 24.00 Uhr 07.30 - 12.00 Uhr Während der benannten Zeiten findet auf dem Standortübungsplatz HAGENOW Schießen statt. Bei zusätzlichen Schießen erfolgt Information durch Standortübungsplatz HAGENOW. Vorsicht! Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr. Der Standortälteste HAGENOW weist darauf hin, dass das Betreten der Übungsplätze HAGENOW und HELM auch außerhalb der o.a. Sperrzeiten für Unbefugte verboten ist. Gemeinde Wittendörp Bürgermeister, Bernd Ankele Sprechzeit: Dienstag von 13:30 bis18.00 Uhr Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, EG, Zimmer 113 gez. Jura, Major Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg Hartwig Kolthof Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg Sprechstunde: Jeden zweiten Dienstag im Monat von 16 bis 17 Uhr, Molkereistraße 4, nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101 Sprechstunde der Bürgervorsteherin Sybill Moß Jeden 1. Dienstag im Monat von 17 bis 18 Uhr Im Rathaus, Zimmer 205 (2. OG), Am Markt 1, 19243 Wittenburg Termine sind vorab unter der Telefonnummer 038852 52041 zu vereinbaren. Auch außerhalb der Sprechzeiten können Termine in dringenden Fällen unter der genannten Telefonnummer vereinbart werden. Sprechstunde Schiedsmann im Bereich Amt Wittenburg Hans-Joachim Friedrichs Jeden 2. Donnerstag im Monat von 18 bis 19 Uhr Sprechstunde im Rathaus, Am Markt 1, Zi. 205 (2. OG), Tel.: 038852 33-415 Außerhalb der Sprechzeit können auch Termine unter 038852 52652 vereinbart werden. Stadtbibliothek Wittenburg, Tel.: 038852 33-108 und 33-109 Öffnungszeiten Montag: 13.30 – 17.00 Uhr Dienstag: 09.00 – 13.00 Uhr Mittwoch: 13:30 – 15.00 Uhr Ärztlicher Notdienst für den Bereich Wittenburg/Zarrentin Telefonnummer: 116 117 Dienstzeiten des Bereitschaftsarztes: Montag/Dienstag/Donnerstag Mittwoch Freitag Samstag/Sonntag/Feiertag Sperrzeiten Januar 2016 19:00 - 07:00 Uhr 13:00 - 07:00 Uhr 16:00 - 07:00 Uhr 07:00 - 07:00 Uhr Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wittendörp Einladung zur öffentlichen Einwohnerversammlung Püttelkow am 18. Januar 2016, 19.00 Uhr im Gemeinderaum Püttelkow. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung 2. Bildung einer neuen Ortsteilvertretung 3. Stand Dorffest 2016 4. Einwohnerfragezeit gez. B. Ankele Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wittendörp Die Sitzung des Ortsvorstandes Woez der Gemeinde Wittendörp findet am Freitag, den 22.01.2016 um 19:00 Uhr im Gemeinderaum Woez, Zur Schilde 4 statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Bericht des Ortsvorstands 2. Schilfschnitt am Woezer See 3. Infoblatt des Amtes für das Biosphärenreservat 4. Möglichkeiten zur Realisierung der Schilde-(Fußgänger-)Brücke 5. Zustand und ggf. Erneuerung des Streusandcontainers 6. Gestaltung des Dorfplatzes (am Findling) 7. Verschiedenes Woez, 05.01.2016 gez. Frank Friedrichs Ortsvorsitzender 3 Amtliche Bekanntmachungen Wittenburger Stadt- und Landbote Allgemeinverfügung – Änderung von Straßennamen im Gemeindegebiet Allgemeinverfügung des Amtsvorstehers des Amtes Wittenburg zum Vollzug der Beschlüsse der Gemeinde Wittendörp zur Änderung von Straßennamen im Gemeindegebiet zum 1. Februar 2016 Zuständig für die Benennung von Straßen ist die Gemeindevertretung (§ 22 Abs. 3 Nr. 1 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes M-V vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42). Für die Straßenbenennungen in den Orten ist der jeweilige Ortsvorstand gemäß Hauptsatzung der Gemeinde § 2 Abs. 5 Ziff. 4 zuständig. Sie sind außerdem durch ausdrückliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durch die Gemeindevertretung mit einbezogen worden. Für die Ausführung der Beschlüsse der Gemeinde ist gemäß § 127 der Kommunalverfassung M-V das Amt zuständig. Die Ortsvorstände der betroffenen Orte haben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Gemeindevertretung Vorlagen zur Umbenennung von derzeit gleichnamigen Straßen erarbeitet, die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wittendörp unter den Beschlussnummern GVWD/14-19/0039 und GVWD/14-19/0089 beschlossen wurden. Die Straßennamen werden demgemäß wie folgt geändert: Ort Boddin Dreilützow Dreilützow Döbbersen Harst Harst Harst Harst Karft Karft Karft Luckwitz Luckwitz Luckwitz Pogreß Pogreß Pogreß Püttelkow Tessin Waschow Waschow Woez Straßenbezeichnung alt Dorfstraße Dorfstraße Püttelkower Weg Dorfstraße Dorfstraße Dorfstraße (Abzweig Rtg. Luckwitz) Dorfstraße (Abzweig Rtg. Wölzow) Dorfstraße im Bereich des Gutshofes Dorfstraße Frachtweg Schwarzer Weg Dorfstraße Kreisstraße K27 Dorfstr. (Teil umgangssprachlich Siedlerweg) bis Motel Dorfstraße Dorfstraße (Abzweig hinter dem Gemeindezentrum) Dorfstraße (Abzweig hinter der Buswendeschleife) Häuslerei Dorfstraße Dorfstraße Wittenburger Straße Dorfstraße Straßenbezeichnung neu Dorfrunde Dreilützower Dorfstraße Zur Feuerwehr Schildeblick Harster Dorfstraße Flennscher Weg Zum Harster Wald Zum Harster Gutshof Alte Dorfstraße Alter Frachtweg Weidensteg Luckwitzer Dorfstraße Gammeliner Straße Alter Siedlerweg Pogreßer Dorfstraße Zur Pappelallee Zum Sandberg Zur Häuslerei Tessiner Dorfstraße Waschower Dorfstraße Wittenburger Allee Woezer Dorfstraße Sofern die Straßenumbenennung auch verbunden ist mit der Zuteilung einer neuen Hausnummer, werden die betroffenen Grundstückseigentümer(innen) hierüber jeweils schriftlich in Kenntnis gesetzt. Begründung: Mit dem Gebietsänderungsvertrag zur Bildung der Gemeinde Wittendörp waren einige Straßennamen im neuen Gemeindegebiet mehrfach vertreten. Mit Erlassen des Innenministeriums M-V vom 11.1.2000 und vom 20.9.2006 wurde auf die Schaffung unverwechselbarer Bestimmungsortsangaben hingewiesen und das Handeln der Gemeinden eingefordert. Daher ist es erforderlich, alle Straßen mit gleichem Namen umzubenennen. Dabei hat die Gemeinde Wittendörp insbesondere das Interesse der Anwohner in Betracht zu ziehen, dass die Ordnungsfunktion des verliehenen Namens, d.h. das Auffinden der Wohnungen der Straßenanwohner gewahrt ist und die Benennung nicht zu unzumutbaren, willkürlichen oder unverhältnismäßigen Belastungen der betrof4 16. Januar 2016 fenen Anwohner führt. Die Gemeindevertretung hat dabei darauf hingewirkt, dass bei Straßen mit gleichen Namen, die Straßenbezeichnung erhalten bleibt, in der sich zum einen die meisten Gebäude/Grundstücke und zum anderen die meisten Gewerbetreibenden befinden. Anordnung der sofortigen Vollziehung: Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686) in der zurzeit geltenden Fassung wird im besonderen öffentlichen Interesse die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet. Diese Anordnung ist erforderlich, um dem vordringlichen Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes per Stichtag 1. Februar 2016 und der Bedeutung für das Meldewesen, die Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei und Post zu folgen und gebotenes sofortiges Handeln zu gewährleisten. Mit der sofortigen Vollziehung wird auch sichergestellt, dass ab dem 1. Februar 2016 das Melderegister des Einwohnermeldeamtes und die Adressdaten in den oben genannten öffentlichen Einrichtungen mit den geänderten Wohnanschriften übereinstimmen. Würde die sofortige Vollziehung nicht angeordnet werden, so wären die von der Änderung der Straßennamen betroffenen Grundstücke in der Zeit zwischen Bekanntgabe dieser Allgemeinverfügung und dem Eintritt ihrer Bestandskraft (nach Widerspruchsfrist oder gar Klage) ohne ordnungsgemäße melderechtliche Anschriften. Die Abwendung dieses Nachteils für die Gefahrenabwehr und die Daseinsvorsorge begründet das Überwiegen des öffentlichen Interesses gegenüber dem Interesse der mit dieser Allgemeinverfügung Verpflichteten an der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage. Aus diesen Gründen ist es nicht vertretbar, die Unanfechtbarkeit der Allgemeinverfügung und ggf. den längeren Zeitablauf von Rechtsmittelverfahren abzuwarten. Das Individualinteresse eines Einzelnen hat gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Änderung der vorgenannten Straßennamen zurückzutreten. Die sofortige Vollziehung wird hiermit angeordnet. Ein Widerspruch gegen diese Verfügung hat aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung! Hinweise: Die betroffenen Anwohner bzw. Gewerbetreibenden sind demgemäß unabhängig davon verpflichtet, umgehend nach Inkrafttreten die Anschriften in Personaldokumenten und Fahrzeugpapieren ändern zu lassen. Die Änderung der Wohnortangabe im Personalausweis, Kinderausweis und im Reisepass erfolgt gebührenfrei. Dies können Sie zu den Öffnungszeiten in der Verwaltung, Molkereistraße 4, Zimmer 118 bzw. 119 vornehmen lassen. Terminanfragen bitte unter Tel.038852-33-131 bzw. -132. Eigentümer müssen dem Grundbuchamt ihre neue Anschrift mitteilen. Auch Führerschein und Fahrzeugdokumente sind zu ändern. Weitere Versorgungsträger, Geschäftspartner oder Lieferanten müssen Sie selbst informieren. Für Kosten, die dem Bürger über die gebührenfreie Änderung der Personaldokumente hinaus im Zusammenhang mit Straßenumbenennungen entstehen, besteht kein Erstattungsanspruch. Die neuen Straßennamenschilder werden zum Termin angebracht. Zusätzlich bleiben die alten Straßennamenschilder noch für eine angemessene Übergangszeit in entwerteter Form (mit orange durchgestrichen), zur Orientierung an den alten Namen, vor Ort. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg einzulegen. Inkrafttreten: Diese Allgemeinverfügung tritt zum 1. Februar 2016 in Kraft. i.V. Amtsvorsteher 16. Januar 2016 Amtliche Bekanntmachungen Gebührensatzung der Kindertageseinrichtung „Spatzennest“ Körchow Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777), der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes – KAG M-V vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V 2005 S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S.777, 833), des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) vom 01.04.2004 (GVOBL. M-V S.179), zuletzt mehrfach geändert durch das Gesetz vom 16.07.2013 (GVOBl. M-V S. 452), der Satzung des Landkreises Ludwigslust zur Umsetzung des Kindertagesförderungsgesetzes vom 01.11.2012, wird nach Beschluss der Stadtvertretung Wittenburg vom 16.12.2015 folgende Satzung erlassen: § 1 Allgemeines Die Stadt Wittenburg betreibt die Kindertageseinrichtung als öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Das Rechtsverhältnis kommt mit Abschluss des Betreuungsvertrages zustande. Für die Inanspruchnahme der kommunalen Kindertageseinrichtung erhebt die Stadt Wittenburg zur teilweisen Deckung der Betreuungskosten Gebühren. § 2 Benutzungsgebühren (1) Der Elternbeitrag wird monatlich pro Kind wie folgt erhoben: Ganztagsplatz: 366,07 EUR Krippenplatz 201,69 EUR Kindergartenplatz Teilzeitplatz: 237,02 EUR Krippenplatz 138,39 EUR Kindergartenplatz Halbtagsplatz: 172,50 EUR Krippenplatz 106,75 EUR Kindergartenplatz (2)Für Sorgeberechtigte, die mehr als ein Kind gleichzeitig in einer Kindereinrichtung untergebracht haben, ist der Elternbeitrag wie folgt festgelegt: • Lassen Sorgeberechtigte zwei Kinder gleichzeitig betreuen, so ist für jedes dieser Kinder ein Elternbeitrag in Höhe von 97 v.H. des nach § 21 Abs. 2 KiföG für die jeweilige Betreuungsform und -dauer festgelegten durchschnittlichen Elternbeitrages zu erheben. • Lassen Sorgeberechtigte drei Kinder gleichzeitig betreuen, so ist für jedes dieser Kinder ein Elternbeitrag in Höhe von 94 v.H. des nach § 21 Abs. 2 KiföG für die jeweilige Betreuungsform und –dauer festgelegten durchschnittlichen Elternbeitrages zu erheben. • Lassen Sorgeberechtigte mehr als drei Kinder betreuen, so sinkt der für jedes dieser Kinder zu erhebende Elternbeitrag je weiteres betreute Kind um 2 von Hundert. • Die Geschwisterermäßigung ist beim Landkreis Ludwigslust-Parchim zu beantragen. (3)Der Elternbeitrag für die Stundenbetreuung entsprechend § 3 (5) der Benutzungssatzung wird anteilig wie folgt berechnet: Kinderkrippe, Kindergarten: Entgelt für einen durchschnittlich belegten Ganztagsplatz: Die Betreuungstage des jeweiligen Monats : 10 Stunden = Stundensatz Hort: Entgelt für einen durchschnittlich belegten Ganztagsplatz : Betreuungstage des jeweiligen Monats : 6 Stunden = Stundensatz. (4)Eine Angleichung der Gebühren wird jährlich nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim über die Erbringung der Leistung nach § 22 in Verbindung mit §§ 24, 25 und 26 KJHG für die Kindertageseinrichtungen vorgenommen. § 3 Gebührenschuldner Zur Zahlung des Elternbeitrages sind die Personensorgeberechtigten des Kindes verpflichtet, für das ein Benutzungsverhältnis begründet wurde. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. § 4 Gegenstand der Abgabe Gegenstand der Abgabe ist die Betreuung des Kindes im Rahmen des bestehenden Betreuungsvertrages. § 5 Fälligkeit der Gebühr Der Elternbeitrag ist monatlich fällig. Die Zahlung erfolgt für den Betreuungs- Wittenburger Stadt- und Landbote monat zum 10. Kalendertag des darauf folgenden Monats und ist unaufgefordert bargeldlos (Überweisung oder Einzugsermächtigung) auf folgendes Konto des Amtes Wittenburg zugunsten der Stadt Wittenburg unter Angabe der Personenkontonummer zu entrichten: Raiffeisenbank Stormarn Mölln eG BLZ: 200 691 77 Konto-Nr.: 135 100 26 IBAN: DE28 20069177 00 13510026 BIC: GENODEF1GRS Erfolgt die Entrichtung des Elternbeitrages über eine Einzugsermächtigung, ist zur Vermeidung von Rücklastschriften auf die Deckung des Kontos des Zahlungspflichtigen zu achten. Bei Rücklastschriften sind die anfallenden Buchungsgebühren der jeweiligen Bank durch die Personensorgeberechtigten zu erstatten. § 6 Entstehung und Ende der Gebührenpflicht (1) Der Elternbeitrag entsteht durch die Ermöglichung der Inanspruchnahme der Kindertagesstätte am 1. des Monats. Für Kinder, die bis zum 15. eines Monats aufgenommen werden, ist die volle Monatsgebühr, für Kinder, die nach dem 15. des laufenden Monats aufgenommen werden, die halbe Monatsgebühr zu entrichten. (2)Die Elternbeitragspflicht endet in der Regel mit Ablauf des Monats, für den die Beendigung des Benutzungsverhältnisses rechtswirksam wird. Bei Einschulung endet sie mit dem letzten Tag vor dem Einschulungstermin. Das heißt wird der Vertrag nicht vorher termingemäß gekündigt, erfolgt für den Einschulungsmonat eine anteilige Berechnung bis zum letzten Tag vor dem Einschulungstermin. (3)Der Elternbeitrag ist auch in voller Höhe zu entrichten, wenn die Tageseinrichtungen bei Betriebsurlaub, an gesetzlichen Feiertagen und zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen haben oder bei Fehltagen des Kindes. (4)Bei Erkrankung des Kindes bzw. Kinder- Kuren- Verschickung, deren Dauer 4 Wochen überschreitet, ermäßigt sich der Elternbeitrag um 50 Prozent auf Antragstellung und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes ab der 5. Woche. (5)Die Eltern tragen die sich durch erhöhte Betreuungszeiten bei Mehrbedarf und während der Schulferien ergebenden Kosten. Ein erhöhter Bedarf, der sich während der Schulferien auf Grund des Wegfalls der Unterrichtszeiten ergibt, ist unverzüglich anzuzeigen. § 7 Bezuschussung von Elternbeiträgen Der Landkreis Ludwigslust-Parchim bezuschusst gemäß der Kreisförderrichtlinie auf Antrag Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und Verpflegungskosten nach § 21 Abs. 6 KiföG M-V. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Beschlossen: Wittenburg, den 16.12.2015 Ausgefertigt: Wittenburg, den 17.12.2015 Dr. Margret Seemann Bürgermeisterin Die oben genannte Satzung wurde gemäß des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V, S. 777) von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust - Parchim mit Schreiben vom 17.12.2015 als angezeigt zur Kenntnis genommen. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb einer Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. 5 Wittenburger Stadt- und Landbote Amtliche Bekanntmachungen Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Wittenburg Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) sowie des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993 S. 42) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.05.2011 (GVOBl. M-V S. 323, 324) in der jeweils zurzeit geltenden Fassungen, Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, S. 146) sowie § 7 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenburg wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung am 16.12.2015 folgende Gebührensatzung erlassen: § 1 Gebührenerhebung Die Stadt Wittenburg erhebt Gebühren für die Benutzung der Straßenreinigung, soweit die Reinigungspflicht nicht nach §§ 3 und 4 der Satzung über die Straßenreinigung den Grundstückseigentümern und dinglich Berechtigten der anliegenden Grundstücke auferlegt ist. § 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer nach den grundsteuerrechtlichen Vorschriften Schuldner der Grundsteuer ist oder sein würde, wenn das Grundstück nicht von der Grundsteuer befreit wäre. Die Gebührenpflicht trifft auch den Erbbauberechtigten, den Nießbraucher und den dinglich Wohnberechtigten. Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. (2) Beim Wechsel des Gebührenschuldners hat der bisherige Gebührenschuldner den Wechsel der Stadt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der bisherige Gebührenschuldner die nach Satz 1 erforderliche Anzeige, so haftet er neben dem neuen Gebührenschuldner als Gesamtschuldner für die seit dem Wechsel entstandenen Gebühren, bis die Stadt von dem Wechsel Kenntnis erhält. § 3 Gebührenmaßstab (1) Bemessungsgrundlage der Gebühren für die Reinigung der Straßen sind a) Die auf volle Meter abgerundete Straßenfrontlänge des Grundstückes und b) die im Verzeichnis zu § 3 der Straßenreinigungssatzung angegebene Reinigungsklasse der Straßen, für die eine Verpflichtung zur Benutzung der städtischen Straßenreinigung besteht. c) Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstückes mit dem Straßengrundstück. 3. Wird das Grundstück durch Zwischenflächen im Sinne der Straßenreinigungssatzung von der Straße getrennt, so berechnet sich die Straßenfrontlänge aus der Projektion der der Straße zugekehrten Grundstücksgrenze auf die Straßenbegrenzung. 4. Bei der Berechnung der Frontmeter sind Abweichungen bis zu einem Meter, höchstens aber bis 10 % der Gesamtfrontlänge zulässig. § 4 Gebührensatz Die Gebühren betragen je Meter Frontlänge jährlich in der • Reinigungsklasse RS1 1,45 EUR (RS1=Straßenreinigung durch die Stadt) § 5 Beginn und Ende der Gebührenschuld 1. Die Gebührenschuld entsteht erstmals mit Beginn des Monats, der auf den Eintritt des Gebührentatbestandes folgt, es sei denn, in einer den Anschlussund Benutzungszwang erstmals festlegenden Satzung ist ein anderer Zeitpunkt bestimmt 2. Die fortlaufende jährliche Gebühr entsteht am 1. Januar des betreffenden Kalenderjahres. 3. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühren endet mit Ablauf des Monats, in dem eine öffentliche Verkehrsfläche aus dem Anschlussgebiet ausscheidet. 4. Erhöht sich während der Dauer des Benutzungsverhältnisses die Gebühr infolge einer Änderung der Rechtsgrundlage (z. B. Änderung der Reinigungsklasse, Neuvermessung des Grundstücks), so beginnt die Verpflichtung zur Zahlung des Mehrbetrages mit dem Beginn des auf den Eintritt des maßgeblichen Ereignisses folgenden Monats. Entsprechendes gilt, wenn sich 6 16. Januar 2016 während der Dauer des Benutzungsverhältnisses die Gebühr infolge einer Änderung der Berechnungsgrundlage ermäßigt. 5. Kann die Reinigung der gebührenpflichtigen Straße wegen Aufgrabungen, Bauarbeiten oder aus sonstigen Gründen, die die Stadt Wittenburg zu vertreten hat, oder wegen höherer Gewalt länger als einen Monat nicht durchgeführt werden, so wird die Gebührenzahlungspflicht unterbrochen. Ist die tatsächliche Reinigungspflicht an einer Grundstücksfront auf weniger als die Hälfte der nach der Straßenreinigungssatzung zu erbringenden Leistung aus den in Satz 1 genannten Gründen reduziert, entfällt für diese Front die Gebührenpflicht auf Dauer der Behinderung ganz. Als Behinderung im Sinne dieses Absatzes zählen nicht parkende Fahrzeuge, Container oder ähnliche vom Grundstückseigentümer zu vertretende Hindernisse. 6. Die Ermäßigung oder das Ende der Gebührenschuld gemäß Abs. 5 wird auf Antrag des Gebührenschuldners durch Gebührenbescheid festgelegt. Dabei endet die Gebührenpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsleis tung erstmals eingeschränkt oder eingestellt wird. Die volle Gebührenpflicht beginnt wieder mit Ablauf des Monats, in dem die Reinigungsarbeiten in vollem Umfang aufgenommen werden. § 6 Fälligkeit der Gebühren 1. Die Veranlagung der Gebühren erfolgt durch die Stadt Wittenburg und wird dem Gebührenpflichtigen durch Bekanntgabe einer Zahlungsaufforderung, die mit anderen Gemeindeabgaben verbunden sein kann, mitgeteilt. 2. Die Fälligkeit der Gebühr wird in Anlehnung an die Bestimmungen des § 28 des Grundsteuergesetz (GrStG) wie folgt festgesetzt: a. Die Jahresgebühr wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.November fällig. b. Kleinbeträge werden wie folgt fällig: 1. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser fünfzehn Euro nicht übersteigt; 2. am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser dreißig Euro nicht übersteigt. c. Auf Antrag des Gebührenschuldners kann die Gebühr abweichend vom Absatz a oder Absatz b Nr. 2 am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Kalenderjahres gestellt werden. Die beantragte Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis ihre Änderung beantragt wird; die Änderung muss spätestens bis zum 30. September des vorangehenden Jahres beantragt werden. Bei Bescheiden über mehrere Steuer- und Gebührenarten soll der Antrag für den gesamten Bescheid gestellt werden. 3. Nachzuzahlende Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. 4. Gebührenüberzahlungen werden durch Aufrechnung oder Erstattung ausgeglichen. 5. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungswege (Vollstreckung) beigetrieben. § 7 Gebührenschuld bei Vorder- und Hinterliegergrundstücken 1. Die Straßenreinigungsgebühr wird für die an die Straße unmittelbar anliegenden Grundstücke (Anlieger) und nicht anliegende, aber die durch die Straße erschlossenen Grundstücke (Hinterlieger) erhoben. Ein Grundstück kann nicht gleichzeitig als Anlieger und Hinterlieger an derselben Straße bewertet werden. 2. Hinterlieger im Sinne dieser Satzung sind Grundstücke, die nicht direkt an einer Straßenfront anliegen, jedoch über eine Zuwegung verfügen. 3. Maßstab für die Gebühr ist für die anliegenden Grundstücke die Länge der Grundstücksseite, mit der das Grundstück an der Straße anliegt (Frontlänge). 4. Für Hinterlieger wird die Länge der Grundstücksseite, die der Straße zugewandt ist, zugrunde gelegt. Als der Straße zugewandt gilt eine Grundstücksseite, wenn sie parallel oder maximal in einem Winkel bis einschließlich 45 Grad zur Straße verläuft. Hat ein Grundstück zu einer das Grundstück erschließenden Straße keine zugewandte Grundstücksseite nach Satz 2, so gilt die längste parallel zur Straße gemessene Ausdehnung des Grundstücks als zugewandte Grundstücksseite. 5. Wird das Hinterliegergrundstück über eine eigene Zuwegung erschlossen, ist die Zuwegung Bestandteil der Straßenfrontlänge. Bilden Zuwegung gemeinsam für Vorder- und Hinterliegergrundstücke eine Einheit, sind sie anteilig Bestandteil der Straßenfrontlänge. Bei mehreren gemeinsamen Zuwegungen 16. Januar 2016 Amtliche Bekanntmachungen obliegt es der Stadt Wittenburg, unter Berücksichtigung der Entfernung von der Erschließungsstraße die Zuwegung einzelnen Grundstückseinheiten zuzuordnen. § 8 Wohnungs- und Teileigentum Bei Wohnungs- und Teileigentum wird die Gebühr einheitlich für das Gesamtgrundstück festgesetzt und in einem Bescheid dem Verwalter bekannt gegeben. § 9 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Dr. Margret Seemann Bürgermeisterin Bekanntmachungshinweis: Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Wittenburg vom 17.12.2015 wurde dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), angezeigt. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Absatz 5 der KV M-V nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften. Wittenburg, 17.12.2015 Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wittenburg vom 17. Dezember 2015 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern (KV M-V) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOB1. M-V S. 205) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V S. 777) sowie des § 50 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) vom 13. Januar 1993 (GVOB1. M-V S. 42) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2011 (GVOB1. M-V S. 323, 324) in der jeweils zurzeit geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretersitzung vom 16.12.2015 folgende Satzung erlassen. §1 Reinigungspflichtige Straßen (1) Die in geschlossener Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen sind zu reinigen. Der Reinigungspflicht unterliegen auch einzelne außerhalb der geschlossenen Ortslage gelegene Straßen oder Straßenteile, soweit die anliegenden Grundstücke in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut sind. (2)Reinigungspflichtig ist die Stadt Wittenburg. Sie reinigt die Straßen, soweit die Reinigungspflicht nicht nach Maßgabe der §§ 3 und 4 übertragen wird. §2 Art und Umfang der Reinigungspflicht (1)Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der in § 3 genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot sowie wild wachsenden Kräutern. Die Stadt kann in der Zeit und an den Orten des stärksten Laubfalls die Reinigungspflichtigen bei der Entsorgung des Herbstlaubes von Bäumen im öffentlichen Straßenraum unterstützen. In diesen Fällen kann sie Laubsäcke oder andere Behältnisse für die Stadtbaumlaubentsorgung zur Verfügung stellen. Ein Anspruch auf Aufstellung von Laubbehältnissen besteht nicht. Die Behältnisse werden im Auftrag der Stadt entsprechend des öffentlichen Interesses aufgestellt und geleert. Verweht Laub der Stadtbäume auf Grundstücke in der Umgebung, so obliegt dem Eigentümer des Grundstückes die Entsorgung. Er trägt die Kosten. Wittenburger Stadt- und Landbote (2)Art und Umfang der Reinigung richten sich im Übrigen nach dem Verzeichnis der Reinigungsklassen, das als Anlage zu dieser Satzung Bestandteil dieser Satzung ist, sowie nach dem Grad der Verschmutzung und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. §3 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Reinigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen: 1. In der Reinigungsklasse RA1 („Reinigung durch die Anlieger 1“, Umfang s. Anlage 1) Sofern erforderlich, ist zu den Wochenenden bzw. gesetzlichen Feiertagen wie folgt zu reinigen: a) die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen b) die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten. c) alle zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahnkante gelegenen Flächen. Verkehrsberuhigte Straßen im Sinne dieser Satzung sind solche, die nach der Straßenverkehrsordnung besonders gekennzeichnet sind. 2. In der Reinigungsklasse RA2 („Reinigung durch die Anlieger 2“, Umfang s. Anlage 1) Sofern erforderlich, ist zu den Wochenenden bzw. gesetzlichen Feiertagen wie folgt zu reinigen: a) Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitgenutzt werden darf. b) Radwege, Trenn-, Baum-, Grün- und Parkstreifen sowie sonstige, zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers. c) Alle zwischen Grundstücksgrenze und Fahrbahnkante gelegenen Flächen. (2)Anstelle des Grundstückseigentümers trifft die Reinigungspflicht den Erbbauberechtigten, den Nießbraucher, sofern er das gesamte Grundstück selbst nutzt, den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihm das ganze Wohngebäude zur Nutzung überlassen ist oder bei Trennung von Grundstücksund Gebäudegrundbuch den Inhaber des Gebäudegrundbuches. (3)Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person oder eine Firma mit der Reinigung zu beauftragen. (4)Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Wittenburg mit deren Zustimmung, die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Dritten besteht und nachgewiesen ist. (5)Eine zusätzliche Reinigung durch die Stadt Wittenburg befreit die Reinigungspflichtigen nicht von ihren Pflichten. §4 Übertragung der Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung (1)Die Schnee- und Glättebeseitigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen: 1. In der Reinigungsklasse WA1 („Winterdienst durch die Anlieger 1“, Umfang s. Anlage 1) ein 1,50 Meter breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenzen in Fußgängerzonen oder begehbare Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen der Fahrbahn, wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg besonders abgegrenzt ist, 2. In der Reinigungsklasse WA2 („Winterdienst durch die Anlieger 2“, Umfang s. Anlage 1) Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg gekennzeichneten Gehwege sowie die Verbindungs- und Treppenwege. (2) Die Schnee- und Glättebeseitigung ist wie folgt durchzuführen. 1. Gehwege, einschließlich der gleichzeitig als Radweg gekennzeichneten Gehwege, sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, 7 Wittenburger Stadt- und Landbote Amtliche Bekanntmachungen jedoch nicht mit Salz, zu streuen. Das gilt auch für Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen für die Teile von Fußgängerüberwegen, auf denen Schnee und Glätte vom Gehweg aus beseitigt werden können. Als für den Fußgängerverkehr erforderliche Breite gilt in der Regel eine Breite von 1,50 Metern, soweit die Gehwegbreiten dies zulassen. 2. Im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist die Schneeund Glättebeseitigung bis zur Bordsteinkante vorzunehmen, so dass die Fußgänger die Verkehrsmittel vom Gehweg aus ohne Gefährdung durch Schnee und Eis erreichen und verlassen können. Ausgenommen von der Verpflichtung der Schnee- und Glättebeseitigung sind alle Fahrgastunterstände und diejenigen Haltestellen, die sich nicht auf dem Gehweg befinden. 3. Schnee ist in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- u. Feiertagen 09:00-20:00 Uhr, unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20:00 Uhr gefallener Schnee, bis 07:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Ist dies ein Sonn- oder Feiertrag bis 9:00 Uhr. Auf mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen sind die Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehwegflächen zu entfernen. 4. Glätte ist in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- u. Feiertagen 09:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach ihrem Entstehen, nach 20:00 Uhr entstandene Glätte, bis 07:00 Uhr, an Sonn- u. Feiertagen bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Auftauende Mittel sollen nicht eingesetzt werden. 5. Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens, wo dieses nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern. Auf Gehwegen ohne Fahrbahn kann die Ablagerung auf dem an das Grundstück des Reinigungspflichtigen angrenzenden Teil des Gehweges erfolgen. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet werden. 6. Alle der Oberflächenentwässerung (auch Rinnsteine und Einläufe), der Brandbekämpfung dienende Vorrichtungen (auch Straßenkappen/ Schieberkappen der Absperrschieber der Hydranten) und der Ver- und Entsorgungseinrichtungen (auch Straßenkappen/Schieberkappen der Absperrschieber der Wasser-, Abwasser- und Gasanschlüsse) auf der Straße, den Gehwegen und Straßennebenanlagen müssen jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen – auch von Eis und Schnee - freigehalten werden. 7. Von anliegenden Grundstücken dürfen Schnee und Eis nicht auf die Straße geschafft werden. § 3 Abs. 2 bis 5 gelten für die Schnee- und Glättebeseitigung entsprechend. §5 Außergewöhnliche Verunreinigungen von Straßen Wird eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus im Sinne von § 49 StrWG-MV verunreinigt, bleibt die Verpflichtung des Reinigungspflichtigen nach dieser Satzung, die Verunreinigung zu beseitigen, unberührt, soweit ihm dies zumutbar ist. Dies gilt auch für Verunreinigung durch Hundekot. §6 Grundstücksbegriff (1)Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die Grundstücksbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine wirtschaftliche Einheit nach den steuerrechtlichen Bestimmungen (Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz) bildet oder bilden würde, wenn das Grundstück nicht von der Grundsteuer befreit wäre. (2)Liegt Wohnungseigentum oder Teileigentum vor, so ist der katasterliche Grundstücksbegriff maßgebend. (3)Als anliegende Grundstücke im Sinne dieser Satzung gelten auch die Grundstücke, die vom Gehweg oder von der Fahrbahn durch Graben, Böschungen, Mauern, Trenn-, Rand-, Seiten- und Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise getrennt sind, unabhängig davon, ob sie mit der Vorder- bzw. Hinter- oder der Seitenfront an der Straße liegen. Als anliegendes Grundstück gilt auch ein Grundstück, das von der Straße durch eine im Eigentum der Stadt Wittenburg oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, nicht genutzte unbebaute Fläche getrennt ist, wenn es unmittelbar 8 16. Januar 2016 durch die Straße wirtschaftlich oder verkehrsmäßig genutzt werden kann oder wenn von dem Grundstück eine konkrete, nicht unerhebliche Verschmutzung der Straße ausgeht. In Industrie- und Gewerbegebieten gelten als nicht genutzte unbebaute Flächen auch Gleiskörper von Betriebsanschlussbahnen. (4) Mehrere Eigentümer eines Grundstücks haften als Gesamtschuldner. §7 Straßenreinigungskosten Zur Deckung der Kosten für die Straßenreinigung/den Winterdienst durch die Stadt Wittenburg 1. in der Reinigungsklasse RS1 („Reinigung durch die Stadt 1“, Umfang s. Anlage 1) wöchentliche Reinigung der Fahrbahn, sofern besondere Umstände oder winterliche Verhältnisse dies nicht verhindern und 2. in der Reinigungsklasse WS1 („Winterdienst durch die Stadt 1“, Umfang s. Anlage 1) Beseitigung der Behinderung durch Eis und Schnee auf den Fahrbahnen und Übergängen werden Gebühren nach der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Wittenburg erhoben. § 8 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Reinigungspflicht oder seiner Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung nach dieser Satzung nicht nachkommt, insbesondere wer die in den §§ 3 und 4 genannten Straßenflächen nicht im erforderlichen Umfang oder in der erforderlichen Art und Weise oder zur erforderlichen Zeit reinigt, vom Schnee beräumt und mit geeigneten abstumpfenden Mitteln streut. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. §9 Inkrafttreten Diese Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenburg tritt am 1.1.2016 in Kraft. Dr. Margret Seemann Bürgermeisterin Bekanntmachungshinweis: Die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Wittenburg vom 17.12.2015 wurde dem Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Absatz 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), angezeigt. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Absatz 5 der KV M-V nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften. Wittenburg, 17.12.2015 Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenburg Straßenverzeichnis mit Zuordnung zu den Reinigungsklassen auf der folgenden Seite Amtliche Bekanntmachungen 16. Januar 2016 Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenburg Reinigungsklassen beschlossen am 16.12.2015 Ablage Straßenverzeichnis mit Zuordnung zu den Reinigungsklassen StraßenSchlüsselnr.: 10301 00103 Straßenname: Ortsteil Albertinenhofer Str. Alter Wallgraben Zühr Wittenburg Alter Wölzower Weg Wittenburg 10109 Am Ginsterberg Körchow 10107 Am Kirchsteig Körchow 00101 00324 Am Markt Am Mühlenberg Am Mühlenteich Am Schäferbruch Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg 20105 Am Schloß Lehsen 10104 Am Speicher Am Teich Körchow Lehsen 00214 20107 gebührenpflichtig nicht gebührenpflichtig Reinigung Winterdinst WS1 RA1 RA2 WA1 WA2 (Winterdienst durch die Stadt 1) (Reinigung durch Anlieger 1) (Reinigung durch Anlieger 2) (Winterdienst durch Anlieger 1) (Winterdienst durch Anlieger 2) wöchentliche Reinigung Beseitigung der der Fahrbahn Behinderungen sofern besondere Umstände oder Eis und d. Schnee oder Eis Schnee dies nicht verhindern auf den Fahrbahnen (Winterdienst) x Wittenburg Wittenburg 00321 10202 Amselweg Amtsberg An der Chaussee Bahnhofstraße Bei den Steegen Beimlerstraße Bleichstraße Bobziner Weg - Wölzow Bürgermeister-Ahrens-Ring Demmlerstraße Dodower Weg Dorfplatz Dorfstraße Wittenburg Wittenburg Körchow Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wölzow Wittenburg Wittenburg Lehsen Lehsen Perdöhl 00202 Dreilützower Chaussee Wittenburg 20110 00322 Erwin Weinziehr Straße Finkenweg Lehsen Wittenburg 00303 Friedensring Wittenburg 00203 00105 Friedrich-Tarnow-Straße Fritz-Reuter-Straße Gartenstraße Gartenweg Goethestraße Große Straße Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg 00307 Hagenower Chaussee Wittenburg 00316 10103 Hans-Franck-Straße Harster Chaussee Hauptstr. Häuslerreihe Heinrich-Heine-Straße Helmer Straße Wittenburg Wölzow Perdöhl Perdöhl Wittenburg Körchow 00308 Helmer Weg 00106 10302 Karfter Chaussee Kirchenplatz Kirchenstr. Körchower Straße Kütziner Str. Wittenburg Ablage Wittenburg Wittenburg Wittenburg Helm Zühr 00309 Lehsener Chaussee Wittenburg x bis Kreisel 00207 Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg x 00319 Lindenstraße Löninger Ring Milanweg Molkereistraße Mühlenring Mühlentor Pappelweg Paschbrink Siedlung Perdöhler Chaussee 20104 Perdöhler Weg Lehsen 00118 00208 Philosophenweg Poststraße Wittenburg Wittenburg 00110 Püttelkower Chaussee Wittenburg 00209 Rennbahnstraße Wittenburg 00301 00104 01303 00327 00302 20102 20106 00304 00204 00305 00306 01301 10204 10201 00206 00107 00108 01101 00119 00121 00330 00332 00109 00326 00318 00210 Rosenstraße Wittenburg 00331 00213 Rudolf-Diesel-Straße Schloßplatz Schlüterstraße Schulstraße Schwalbenring Schwarzer Weg Schweriner Straße Setziner Straße Sommerweg Spiegelberg Steindamm Steintor Straße der Einheit Südring Theodor-Kliefoth-Straße Theodor-Körner-Straße Toitenwinkel Unter den Linden Wallstraße Waschower Chaussee Wasserstraße Weidestraße Wittenburg Zühr Wittenburg Wittenburg Wittenburg Perdöhl Wittenburg Körchow Perdöhl Wittenburg Perdöhl Wittenburg Wittenburg Wittenburg Körchow Wittenburg Wittenburg Lehsen Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg 10304 Wiesenweg Zühr 01401 Wittenburger Chaussee - Zigg. Wölzower Weg Ziggelmarker Steig Ziggelmarker Weg Zugbrücke Zührer Str. Zum Gutshof Zum Piepenmoor Zum Schloß Zum Schwimmteich Zum Wildpark Zur Eiche Zur Winterwelt Ziggelmark Wittenburg Wittenburg Lehsen Wittenburg Körchow Wölzow Klein Wolde Zühr Wittenburg Lehsen Lehsen Wittenburg 10306 00310 00211 00323 10206 00212 10101 10205 00111 10203 00311 00312 00333 10108 00313 00112 20101 00113 00114 00115 00314 00116 20103 00117 10102 01302 01201 10303 00216 20109 20108 00335 x x x nur Partie am Sportplatz x x x nur rechts am Schloss bis Gaslager x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Mühlentor bis Kirchenstraße und Bürgerm.-Ahrens-Ring bis Bleichstr. x Ecke Friedensring bis altes Klärwerk x x x Am Wiesengrund 00215 x x x x x x x Ecke Th.Kliefoth-Str. bis Einmündung in Kreuzung Setziner und Zührer Str. Partie am Sportplatz wird nicht geräumt Die Verpflichteten* nach § 4 der Satzung (Winterdienstpflichtige) haben Pflichten nach Satzung u.a. die haben Pflichten nach Satzung u.a. SchneeSchnee- und Glättebeseitigung auf einem und Glättebeseitigung auf Gehwegen 1,5 m breiten Streifen der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenze sofern kein Gehweg vorhanden ist x x Am Wall 00317 Die Verpflichteten* nach § 3 der Satzung (Reinigungspflichtige) haben Pflichten nach Satzung u.a. haben Pflichten nach Satzung u.a. reinigen / mähen sie wöchentlich die reinigen / mähen wöchentlich die Nebenanlagen und reinigen die halbe Nebenanlagen und reinigen sofern Fahrbahn sofern kein Gehweg vorhanden den Gehweg vorhanden ist x x Ortsumgehung bis Rudolf Diesel Str. 00120 10105 Winterdienst RS1 00102 00201 nach §3 und §4 der Satzung auf die Anlieger übertragen Reinigung (Reinigung durch die Stadt 1) Verpflichtung der Stadt Wittenburg nach § 1 der Satzung 00328 00325 Wittenburger Stadt- und Landbote x x x x x Ecke Hauptstraße bis Bauernstube x x x x x x x x nur "neuer" Friedensring (Schulbuszufahrt) x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x bis Ampel Südring RS1 x ohne Abzweig (Reinigung durch die Stadt 1) x x x x x x x x x x x x x x Reinigung x x Winterdinst x WS1 x Ecke Hagenower Chaussee (Winterdienst durch Stadt 1) bis Wendeplatz am die Südring x x RA1 x Reinigung AbzweigAnlieger 1) (Reinigungimdurch x x x RA2 x im Bereich ohne Abzweig (Reinigung durch Anlieger 2) x WA1 x Winterdienst im Abzweig (Winterdienst durch Anlieger 1) WA2 x Ecke Hagenower Chaussee (Winterdienst durch Anlieger 2) bis Wendeplatz am Südring x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x innerhalb der geschlossenen Ortslage x x x x bis Bahnübergang x bis Bahnübergang x Rennbahnstraße bis Ecke Richtung Fa. Baudisch x Rennbahnstraße bis Fa. Baudisch und Bauhoflagerplatz ohne unbefestigtes Stück Richtung Gärten Hag. Chaussee x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Ecke Zum Schloss innerhalb der geschlossenen Ortslage x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x *Die Verpflichtung nach § 3 und § 4 besteht nur für Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage. Das sind bebaute Grundstücke, die nicht mehr als 150 m voneinander entfernt liegen. Das sind auch unbebaute Grundstücke, die einzeln oder zusammen mit nicht mehr als 150 m die bebauten Grundstücke unterbrechen. Sofern nur einseitige Bebauung vorliegt, wird auf der gegenüberliegenden Seite die Bebauung nicht unterbrochen, d.h. auch diese unbebauten Grundstücke liegen in der geschlossenen Ortslage im Sinne des § 50 StrWG M-V. 9 Wittenburger Stadt- und Landbote Amtliche Bekanntmachungen 16. Januar 2016 Öffentliche Bekanntmachung des Ausschusses für Bau und Umwelt der Stadt Wittenburg Öffentliche Bekanntmachung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und ländlicher Raum der Gemeinde Wittendörp Die Sitzung des Ausschusses für Bau und Umwelt der Stadt Wittenburg findet am Dienstag, dem 19.01.2016 um 19:00 Uhr im Beratungsraum 2. OG, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg statt. Die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bau und ländlicher Raum der Gemeinde Wittendörp findet am Donnerstag, dem 21.01.2016 um 19:00 Uhr im Beratungsraum 2. OG, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg statt. Tagesordnung: Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 01. Einwohnerfragestunde 02. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03. Änderungsanträge und Genehmigung der Tagesordnung 04. Billigung der Niederschrift vom 08.12.2015 05. Bericht der Verwaltung, wichtige Angelegenheiten und Bekanntgaben 06. Fragestunde der Ausschussmitglieder 07. Mitgliedschaften der Stadt Wittenburg hier: Antrag der Stadt Wittenburg auf Mitgliedschaft im Unternehmerverband „West-Mecklenburg“ 08. Gemeindliches Einvernehmen und sanierungsrechtliche Genehmigung Stadt Wittenburg, Große Straße 59 09. Gemeindliches Einvernehmen Stadt Wittenburg, OT Perdöhl, Häuslerreihe 16 10. Gemeindliches Einvernehmen Wittenburg, Wölzower Weg 1 11. Gemeindliches Einvernehmen Stadt Wittenburg, OT Ziggelmark, Wittenburger Chaussee 3 a Öffentlicher Teil: 01. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Anwesenheit 02. Änderungsanträge und Genehmigung der Tagesordnung 03. Billigung der Sitzungsniederschrift vom 10.12.2015 04. Bericht der Verwaltung 05. Fragestunde der Ausschussmitglieder 06. Abstimmung zu weiteren Arbeitsthemen des Ausschusses 07. Straßenreinigung in der Gemeinde Wittendörp für das Jahr 2016 hier: Auftragsvergabe 08. Verkehrsspiegel Gartenstraße, Dodow 09. Gemeindliches Einvernehmen Gemeinde Wittendörp, OT Karft, Dorfstraße 31 10. Gemeindliches Einvernehmen Gemeinde Wittendörp, OT Pogreß, Dorfstraße 5 11. Gemeindliches Einvernehmen Gemeinde Wittendörp, OT Waschow, Triftweg 2 12. Einwohnerfragezeit Der Vorsitzende Der Vorsitzende Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Stellenausschreibung Die Gemeinde Wittendörp sucht für die Kindertagesstätte Boddin ab sofort Gemäß des Bundesmeldegesetzes weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Sofern Sie Widerspruch erhoben haben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf. 1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen. 2.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlichrechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen. 3.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG widersprechen. 4.Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BMG widersprechen. 5. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 3 BMG widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Wittenburg, Bürgerbüro/Meldeamt, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg zu erklären. Gierhan/Moll Meldeamt 10 eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Wochenstunden. Die ausgeschriebene Stelle ist befristet ab sofort bis 31.12.2016. Das Arbeitsverhältnis begründet sich in Anlehnung an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Anlage C zum TVöD VKA). Die vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte ab sofort an das Amt Wittenburg Personalverwaltung Molkereistraße 4 19243 Wittenburg Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Frau Haase unter der Tel.-Nr. 038852 33-106 gern zur Verfügung. gez. Ankele Bürgermeister 16. Januar 2016 Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden Sitzungen im Amtsbereich Wittenburg Wittenburger Stadt- und Landbote Stadt Wittenburg Tag Zeit Sitzungsort Bau, Umwelt und Wirtschaftsausschuss 19.01.2016 19:00 Uhr Wittenburg, Molkereistr. 4, Beratungsraum, 2. OG Gem. Wittendörp Tag Zeit Sitzungsort OT Püttelkow Einwohnerversammlung 18.01.2016 19:00 Uhr OT Püttelkow, Gemeinderaum Ausschuss für Bildung, 21.01.2016 Kultur, Sport, Soziales und Gesundheit 19:00 Uhr Wittenburg, Molkereistr. 4, Beratungsraum, 2. OG Bitte beachten Sie die Aushänge in den Bekanntmachungskästen. OT Woez Sitzung Orteilvertretung 22.01.2016 19:00 Uhr OT Woez, Gemeinderaum, Zur Schilde 4 Aktuelle Informationen können Sie auch unserer Internetseite www.amt-wittenburg.de entnehmen. Gemeindevertretung 28.01.2016 19:00 Uhr Veranstaltungsort stand bei Redaktionsschluss nicht fest Die Bekanntgabe der Sitzungstermine erfolgt unter Vorbehalt. Nach Redaktionsschluss können sich noch Änderungen ergeben, die hier nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Herbstputz in Tessin Wittenburger Stadt- und Landbote in neuem Design Schweriner Unternehmen ab Januar 2016 mit Herstellung beauftragt Im Oktober trafen sich die Anwohner der Neuen Straße in Tessin, um die Auswüchse der Straßenbäume zu beschneiden. Diese reichten bereits bis auf die Fahrbahn. Um keine Lackschäden an den Autos zu riskieren beschlossen die Anwohner deshalb kurzfristig, einen Arbeitseinsatz zu starten. Anschließend wurden die Äste verbrannt und ein gemütliches Lagerfeuer durchgeführt. Im November riefen der Frauenverein und die Ortsteilvertretung zum Herbstputz auf. Trotz des windigen Wetters ließen sich die Helfer nicht entmutigen, den riesigen Laubteppich zu harken und den Müll zu beseitigen. Vielen Dank an alle fleißigen Helfer! In diesem Zusammenhang weisen wir nochmal darauf hin, dass nur pflanzliche Abfälle auf dem Friedhof bleiben dürfen und es verboten ist, Kunststoffabfälle zu entsorgen. Ortsteilvertretung Tessin Frauenverein „Tessiner Eichen“ e.V. Das Amt Wittenburg hat nach einer Der Wittenburger Stadt- und Landbote 2015 erfolgten Ausschreibung den erscheint wie gewohnt einmal monatlich in allen Gemeinden des AmtsbeAmtsblatt-Verlag gewechselt. reiches Wittenburg. Alle Amtsblätter Ab Januar 2016 ist die Firma stehen auf der Webseite des Amtes PS.Werbung mit Charme, Inhaberin Wittenburg als PDF-Dokument zum Solveig Hamann, Zum Kirschenhof Abruf bereit. 14, 19057 Schwerin-Warnitz, mit dem Satz und Druck des Wittenburger Für die Anzeigenkunden der Hinweis: Im Team der Firma PS.Werbung mit Stadt- und Landboten beauftragt. Charme ist die Mitarbeiterin Marina Wie gewohnt, beinhaltet das Amts- Hartmann für die Anzeigengestaltung blatt alle für die Bürgerinnen und Bür- zuständig. Sie beantwortet Ihnen gerger wichtigen Informationen für ihre ne Ihre Fragen rund um das Thema Gemeinde, allgemeine Informationen, Werbung und Anzeigengestaltung, Beiträge von Vereinen, Verbänden, oder besucht Sie zu einem BeratungsSchulen und Kitas, Gratulationen zu gespräch in Ihrem Unternehmen. Jubiläen, Veranstaltungstermine, amtliche Bekanntmachungen und vieles Hartwig Kolthof Amtsvorsteher mehr. Redaktionsdaten Wittenburger Stadt- und Landboten 2016 Ausgabe 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 Redaktionsschluss 21.01./10:00 Uhr 25.02./10:00 Uhr 17.03./10:00 Uhr 25.04./10:00 Uhr 26.05./10:00 Uhr 23.06./10:00 Uhr 28.07./10:00 Uhr 25.08./10:00 Uhr 15.09./10:00 Uhr 24.10./10:00 Uhr 24.11./10:00 Uhr Erscheinungstag 13.02.2016 12.03.2016 09.04.2016 14.05.2016 11.06.2016 09.07.2016 13.08.2016 10.09.2016 08.10.2016 12.11.2016 10.12.2016 Die Angabe der Redaktionsdaten erfolgt ohne Gewähr! Kontaktdaten: Karin Owszak, Tel.: 038852 33-111, Fax: 038852 3333, E-Mail: owszak@stadt-wittenburg.de 11 Wittenburger Stadt- und Landbote Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden 16. Januar 2016 Haushaltsetat 2016 der Stadt Wittenburg Mehrheit der Stadtvertretung Wittenburg verabschiedet einen ausgeglichenen Haushalt Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wittenburg und ihrer Ortsteile, durch Beschluss der Stadtvertretung am 16. Dezember 2015 verfügt die Stadt Wittenburg mit Wirkung zum 01. Januar 2016 über einen ausgeglichenen Haushalt für das Haushaltsjahr 2016 sowie die Finanzplanungsjahre 2017 – 2019. Dieses ist leider für eine Vielzahl von Städten und Gemeinden in unserem Bundesland längst nicht mehr aus eigener Kraft zu erreichen. Das Haushaltsvolumen im Finanzhaushalt der Stadt Wittenburg beträgt voraussichtlich ca. 14,5. Mio. Euro. Für die geleistete und vor allem umfangreiche Arbeit möchte ich mich bei den Mitarbeitern der Finanzverwaltung, insbesondere der Amtsleiterin Frau Mumme, dem Sachgebietsleiter Herrn Bernowitz sowie den Mitgliedern der Stadtvertretung Wittenburg nochmals bedanken. Der beschlossene Haushaltsetat 2016 der Stadt Wittenburg entspricht in allen Regelungsbereichen der Stadt Wittenburg den gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern sowie der Gemeindehaushaltsverordnung. Gerade in diesem Haushaltsjahr wie auch für die Finanzplanungsfolgejahre stellte sich ein Haushaltsausgleich immer schwieriger da, wie auch aus den Nachbarstädten und –gemeinden zu erfahren ist. Die weltpolitische und weltwirtschaftliche Entwicklung schlägt sich mittlerweile auch auf das Gewerbesteueraufkommen für eine Kommune wie Wittenburg nieder. Parallel dazu steigen die Ausgaben für die Kinderbetreuung, die Sachaufwendungen und der laufende Unterhaltungsaufwand an unseren kommunalen Liegenschaften und Gebäuden, wie unserer Grundschule, den Sportplätzen, dem Schwimmteich oder den Sporthallen. Umlagen, wie für den Wasser- und Bodenverband, die Amtsumlage oder auch die Kreisumlage, fallen aufgrund der relativen Steuerstärke unserer Stadt im Vergleich zu anderen Kommunen immer relativ hoch aus. Ähnlich wie beim Finanzsaugleich des Bundes gilt hier das Solidarprinzip, relativ steuerstarke Kommunen gleichen steuerschwächere Kommunen aus, was vom Grundsatz auch zu unterstützen ist. Ebenso stehe 12 ich hinter dem Beschluss zu diesjährigen Kreisumlage. Denn Landkreis und die Städte und Gemeinden sind eine kommunale Familie. Und der Landkreis erbringt und finanziert Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger, die in unseren Städten und Gemeinden leben, also auch für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wittenburg und ihrer Ortsteile. Mein Interesse ist es, dass der Landkreis auch künftig seine Aufgaben für die in der Stadt Wittenburg und ihren Ortsteilen lebenden Einwohnerinnen und Einwohner erfüllen kann. Dabei stelle ich natürlich nicht in Abrede, dass jeder Cent, der in ein Umlagesystem gezahlt werden muss und nicht für den eigenen kommunalen Haushalt zur Verfügung steht, auch schmerzt. Der Schwerpunkt des diesjährigen Haushaltes lag im Bereich der Kinder- und Schulbetreuung sowie der baurechtlichen Weiterentwicklung unserer Stadt und ihrer Ortsteile. Hierfür wendet die Stadt Wittenburg im Haushaltsjahr 2016 ca. 4,0 Mio. Euro auf. Erwähnenswert sind neben den gesetzlich erforderlichen Kinderbetreuungs- und Schulkosten (1,8 Mio. Euro), dass die Stadt Wittenburg erhebliche Unterhaltungsaufwendungen am Grundschulgebäude Friedensring von ca. 340.000 Euro vornimmt. Dieses ist erforderlich, da durch Baumängel bei der vor ca. 15 Jahren erfolgten Sanierung erhebliche Regenwasserschäden am Gebäude zu verzeichnen sind und eine weitere Verschlechterung des Gebäudezustandes droht. Darüber hinaus wird in die EDV-technische Ausstattung zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Unterrichtangebotes durch die Stadt investiert. Ein wesentlicher Schwerpunkt stellt die bauliche sowie nutzungsrechtliche Weiterentwicklung des Gemeindegebietes dar. Hierzu bedarf es jedoch grundlegend einer Änderung des bestehenden Flächennutzungsplanes, um die vollzogene Gemeindefusion mit Körchow und Lehsen sowie die weitere städteund gemeindebauliche Entwicklung zukunftsorientiert auszurichten. Erst nach Erstellung eines bedarfsgerechten Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Stadt Wittenburg weitere Bauleitplanungen für Gewerbe- und Wohnbebauungszwecke zu erschließen. Letzteres ist aufgrund einer stetig wachsenden Nachfrage nach Wohnbebauungsflächen und großen Resonanz wie beispielsweise am Löninger Ring, nach Ansicht der Stadtvertretung zwingend erforderlich. schnitt befindlichen Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer, Zuweisungen nur in der Höhe, als hätte sie diese ermittelten Landesdurchschnittshebesätze erhoben. Hierdurch gehen der Stadt Zuweisungen verloren, die für Investitionen, Unterhaltungsmaßnahmen oder im sozialen und kulturellen Bereich dringend benötigt werden. Darüber hinaus findet diese arithmetische Durchschnittshebesatzveranschlagung ebenfalls Anwendung bei der Leistung der Kreis- und Amtsumlage. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung gingen der Stadt Wittenburg jährlich ca. 300.000 Euro verloren. Ergänzend sei erwähnt, dass die Gewährung von SonderbedarfszuDr. Margret Seemann weisungen des Landes unter anderem Bürgermeisterin auch davon abhängt, ob die Hebesätze dem Landesdurchschnitt entsprechen. Wie Sie bereits mehrfach im Amtsblatt Auch hierdurch können der Stadt noch lesen konnten, beginnt nunmehr der einmal Mittel verlorengehen. Ausbau der Rosenstraße in Wittenburg voraussichtlich zum Ende des I. Quartals Nach langen Abwägungsprozessen 2016. Auch hierfür wurden Haushalts- sowie -kompromissen und Ausgabenmittel von 760.000 Euro veranschlagt, reduzierungen empfahl der Haupt- und welche aus Zuweisungen des Landes Finanzausschuss der Stadtvertretung M-V um ca. 300.000 Euro kompensiert der Stadt Wittenburg die Hebesätze werden konnten. Für den Neubau der der Stadt Wittenburg an den LandesFeuerwehrwache in Wittenburg plant durchschnitt im Jahr 2016 anzupassen. die Verwaltung mit Gesamtkosten von Dieses ist mit der mehrheitlichen Verca. 2,2 Mio. Euro, welche im besten abschiedung des Haushaltes durch die Falle durch Fördermittel des Landes Stadtvertretung am 16. Dezember 2015 M-V sowie des Landkreises Ludwigslust- für das Jahr 2016 erfolgt. Hiermit wurde Parchim mit insgesamt 1,1 Mio. Euro sichergestellt, dass nach Genehmigung bezuschusst werden. Durch den Land- des Haushaltes durch den Landkreis kreis Ludwigslust-Parchim liegt der Stadt Ludwigslust-Parchim Investitionen anWittenburg bereits seit vergangenem geschoben, Unterhaltungsmaßnahmen Jahr ein Fördermittelmittelbescheid vor, beauftragt, kulturelle, soziale und sportein zweiter wurde von Herrn Landrat liche Aktivitäten sowie der Brandschutz Christiansen auf dem Neujahrsempfang in der Stadt und in ihren Ortsteilen wie in der Vergangenheit auch unterstützt der Stadt Wittenburg übergeben. werden können. Schwerpunkte der Unter Berücksichtigung dieser zwin- Investitionen werden in der Sanierung gend erforderlichen Investitions- und der Rosenstraße und beim Bau des FeuUnterhaltungsmaßnahmen am beste- erwehrgerätehauses Wittenburg liegen. henden Anlagevermögen der Stadt Wit- Unterhaltungsmaßnahmen werden an tenburg sowie teilweise auch schmerz- den Sportstätten, am Rathaus, am Amtshaften Ausgabenreduzierungen, stand berggebäude, an der Kita Körchow, an die Stadtvertretung letztendlich immer der Grundschule am Friedensring und noch vor einem Haushaltsfehlbetrag am Schwimmteich umgesetzt. von ca. 300.000 Euro. Ein Haushalts- Allein für die Instandsetzung des Sanikonsolidierungsprozess besteht jedoch tärbereiches am Schwimmteich und die nicht nur aus Ausgabenreduzierungen Herrichtung eines Aufenthaltsbereiches (welche auch in einem erheblichen für die Rettungsschwimmer mussten Umfang erfolgte), sondern auch aus 40.000 Euro veranschlagt werden. Bei der Überprüfung der Einnahmesituati- weiter zunehmendem Vandalismus on. Bereits in den vergangenen Jahren muss mit noch höheren Kosten gerechhatte die Stadt Wittenburg stetig mit net werden. Im Rahmen der Städte den Schwankungen im Gewerbe- bauförderung wird die Sanierung der steueraufkommen zu kämpfen. Des Innenstadt fortgesetzt. Die Gehwege Weiteren erhält die Stadt Wittenburg und Teiche werden verstärkt in den aufgrund ihrer unter dem Landesdurch- Focus genommen. 16. Januar 2016 Auch in 2016 wird in der Stadt und in ihren Ortsteilen eine Vielzahl von Veranstaltungen stattfinden, die das kulturelle Leben bereichern. Hierzu gehören z.B. ein Dorffest in Lehsen, der Mühlenlauf, das Mühlensingen, der Mühlentag, das traditionelle Kinderfest in der Stadt Wittenburg, die „Festspiele Mecklenburg-Vorpommern“, das Musikfestival mit Fanfaren- und Spielmannszügen oder das Weihnachtskonzert mit dem Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden Landespolizeiorchester sowie diverse Heimat- und Brauchtumsfeste in den einzelnen Ortsteilen. Gemeinsam mit Vereinen und Verbänden ist in diesem Jahr zudem nach langen Jahren wieder ein „Ball der Vereine“ geplant. Mit dem Beschluss zum Haushalt 2016 hat die Mehrheit der Stadtvertretung dafür Sorge getragen, dass ein ausgeglichener Kompromiss zwischen der Sicherstellung einer dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Wittenburg einerseits und andererseits erforderlichen Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen im Infrastrukturbereich, bei gleichzeitiger Gewährleistung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes im sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich ebenso wie in Bildung und Kinderbetreuung erreicht wurden. Im Gegensatz zu vielen ande- Wittenburger Stadt- und Landbote ren Kommunen hat die Stadt Wittenburg noch einen Gestaltungsspielraum und kann eigenverantwortlich Ziele benennen und Schwerpunkte festlegen, was, wie eingangs erwähnt, in heutiger Zeit eher eine Ausnahme darstellt. Ihre Dr. Margret Seemann Bürgermeisterin „Wittenburg Village“ bietet touristische und wirtschaftliche Entwicklungschancen für die gesamte Region Kommunen der Region, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg, das Biosphärenreservat Schaalsee-Elbe und der Landkreis Ludwigslust-Parchim beraten mit Vorhabenträger, Projektentwickler und Tourismusexperten Erarbeitung einer Tourismuskonzeption Anfang Dezember 2015 lud die Bürgermeisterin der Stadt Wittenburg, Dr. Margret Seemann, ihre Amtskolleginnen und -kollegen der benachbarten Kommunen, die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg, Frau Berit Steinberg, den Leiter des Biosphärenreservatamtes Schaalsee-Elbe, Herrn Klaus Jarmatz und Vertreter des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung zum geplanten Bau von „Wittenburg Village“ ein. Ziel der mit Unterstützung der Vorhabenträger Hotel HamburgWittenburg van der Valk GmbH und Ontwikkelfonds N.V. im Alpincenter Wittenburg durchgeführten Veranstaltung war es, Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit und Kooperation zu erörtern, um die mit der Realisierung des Vorhabens verbundenen Chancen für die gesamte Region zu nutzen. Das Projekt „Wittenburg Village“ mit dem bereits bestehenden „Alpincenter“, einem Outlet-Center, dem Feriendorf und einem Schwimmbad, bietet für die gesamte Region die einmalige Möglichkeit, sich als Einkaufs- und Tourismusgebiet zu profilieren. Dementsprechend groß war das Interesse an der Veranstaltung. Wittenburgs Bürgermeisterin Dr. Margret Seemann konnte u. a. Bürgermeisterin Ute Lindenau aus Lübtheen, die Bürgermeister Thomas Möller aus Hagenow und Klaus Draeger aus Zarrentin sowie den Amtsvorsteher des Amtes Hagenow-Land Dieter Quast, die Amtsvorsteherin des Amtes Boizenburg-Land Angelika Voß und zahlreiche leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Städten und Ämtern der Region, einschließlich der Landeshauptstadt Schwerin, begrüßen. In ihren einleitenden Worten betonte Bürgermeisterin Dr. Seemann, dass die Realisierung des Projektes „Wittenburg Village“ nicht nur eine Entwicklungschance für Wittenburg, sondern für die Kommunen in der ganzen Region, einschließlich für die Landeshauptstadt Schwerin bietet. „Die Stadt Wittenburg und die Vorhabenträger „Van der Valk“ sowie „Ontwikkelfonds“ sind nicht nur von Anfang an mit größtmöglicher Transparenz in die Diskussionen zu dem Vorhaben gegangen, sondern wir möchten sowohl für unsere Stadt und ihre Ortsteile als auch für die Städte und Gemeinden der Region die sich aus dem Vorhaben ergebenden Entwicklungsmöglichkeiten nutzen. Das wird uns nur gelingen, wenn wir auch interkommunal frühzeitig zusammenarbeiten und ein gemeinsames Konzept entwickeln, in dem wir uns vernetzen und die Stärken jeder einzelnen Kommune hervorheben, um so unsere Region für die vor allem aus größerer Entfernung kommenden Besucherinnen und Besucher attraktiv zu machen. Denn die überwiegende Anzahl der „Wittenburg Village“ pro Jahr ca. 1,5 Mio. aufsuchenden Gäste wird nicht aus der Region, sondern aus weiterer Entfernung kommen. Es muss uns gemeinsam gelingen, diese Gäste, die wegen „Wittenburg Village“ nach Wittenburg kommen, mit interessanten Angeboten unserer Städte und Gemeinden zum längeren Verbleiben in unserer Region zu bewegen. Wir haben viel zu bieten, wenn ich unter anderem an unsere attraktive Landeshauptstadt mit ihrem einmalig schönem Schloss, das Ludwigsluster Schloss, die Hagenower Synagoge oder unsere Schaalseeregion denke, um nur einige Beispiele zu nennen“, so Seemann. Nach der Eröffnung stellte Thomas Schrickel von der Stable International Development Germany GmbH, die für die holländische van-der-Valk-Gruppe die Planungen erarbeitet, das Gesamtprojekt vor. In einem weiteren Vortrag erläuterte der Tourismusexperte Jan-F. Kobernuß, Geschäftsführer der ift Freizeit- und Tourismusberatung GmbH, die durch das Vorhaben für die Region im touristischen Bereich bestehenden touristischen Entwicklungsmöglichkeiten. Voraussetzung dafür sei allerdings eine enge Zusammenarbeit der Kommunen untereinander sowie gemeinsames Handeln bei der Entwicklung von Konzepten und Ideen, so der Tourismusexperte. Dem schloss sich Volker Wünsche, Pressesprecher der van der Valk Deutschland GmbH, an. Er machte darauf aufmerksam, dass alle vier Projektteile zwingend zusammen realisiert werden müssen, dass jedes Teil als ein Teil des gesamten Vorhabens unverzichtbar sei, wobei das Factory-Outlet-Center eine zentrale Bedeutung habe. Die Projektträger und die Stadt Wittenburg arbeiten von Anfang an vertrauensvoll zusammen, um die zeitlich aufwendigen Genehmigungsverfahren des ca. 80 Millionen Euro umfassenden Vorhabens schnellstmöglich zu durchlaufen. Dazu gehören u. a. das Raumordnungsverfahren und ein Zielabweichungsverfahren. Letzteres ist erforderlich, da nach den Zielen und Grundsätzen der Landesraumentwicklung in Grundzentren wie der Stadt Wittenburg derartige Vorhaben nur als Ausnahme genehmigt werden können. Der gemeinsam von den Vorhabenträgern und der Stadt Wittenburg erarbeitete Antrag zum Zielabweichungsverfahren ist von der Stadt Wittenburg vor Kurzem beim zuständigen Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landes- entwicklung gestellt worden, wodurch der Startschuss für das Prüfverfahren gegeben worden ist. In der sich anschließenden regen Diskussion wurden vor allem Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Region erörtert. Alle Anwesenden waren sich einig, dass in gemeinsamer Zusammenarbeit etwas geschaffen werden kann, was für die Bürger und Bürgerinnen der Region einen nachhaltigen Mehrwert bringen kann. Den Vorschlag der Wittenburger Bürgermeisterin aufgreifend, verabredeten die Anwesenden, ab Februar 2016 im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam auf Arbeitsebene ein Konzept zu arbeiten, um Wege zu finden, wie die Region bestmöglich von dem Vorhaben profitieren kann. Unterstützt wird die Arbeitsgruppe von den Vorhabenträgern, dem Projektentwickler und der ift. „Ich bin fest davon überzeugt, dass der mit „Wittenburg Village“ verbundene erhebliche Besucherstrom zu einer spürbaren Belebung im touristischen und im wirtschaftlichen Bereich der Region führen wird. Hierfür muss es uns allerdings gemeinsam gelingen, die Potenziale unserer Städte und Gemeinden in der Region aufzuzeigen, Handlungserfordernisse zu benennen, Vorschläge zu unterbreiten und daraus resultierend vernetzt konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um für die Gäste auch über den Besuch von „Wittenburg Village“ hinaus attraktiv zu sein. Die Erarbeitung eines mit dem Projekt „Wittenburg Vilage“ im Zusammenhang stehenden touristischen Konzeptes ist eine Herausforderung für uns Kommunen. Ich freue mich, dass wir dabei von so fachkundiger Seite Unterstützung bekommen“, betonte Bürgermeisterin Margret Seemann zum Abschluss der Veranstaltung. 13 Wittenburger Stadt- und Landbote Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden 16. Januar 2016 Tesla-Aufladestation für Elektroautos jetzt auch am alpincenter Das alpincenter Hamburg-Wittenburg gehört neuerdings zum Versorgungsnetz des US-amerikanischen Automobilsherstellers Tesla Motors, der sich auf Elektrofahrzeuge spezialisiert hat. In Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH, die das Verfahren der Bauantragsanstellung aktiv begleitet hat, wurden auf dem Parkplatzgelände vor der Skihalle sechs SuperchargeLadestationen installiert. Die Schnelllade-„Zapfsäulen“ ermöglichen in der Regel Batteriekapazitäten von 80 Prozent nach nur 40 Minuten sowie die volle Akkuleistung nach rund 75 Minuten Stromzufuhr. Wittenburg ist damit die insgesamt 199. Tesla- Fahrern von Elektroautos des Herstellers Tesla stehen auf dem Gelände des alpincenters Hamburg-Wittenburg ab sofort sechs SchnellAufladestationen zur Verfügung. Foto: alpincenter Aufladestation sowie einer von vier Motors auf 562 Ladestationen ver- gebaut. Zurzeit sind rund 19.000 Autos ausgewählten Van-der-Valk-Standorten weisen. Die Elektro-Mobilität wird in mit Elektroantrieb sowie 108.000 Hyin Deutschland. Weltweit kann Tesla Deutschland weiter gefördert und aus- bridfahrzeuge bundesweit zugelassen. Jahreshauptversammlung der Jugendfeuerwehren des Amtsbereiches Wittenburg Auf der Jahreshauptversammlung am 11. Dezember 2015 in Körchow legte Amtsjugendwart Kamerad Bahlcke den folgenden Jahresbericht ab. Im Amt Wittenburg gibt es neun Jugendfeuerwehren mit insgesamt 87 Jungen und 42 Mädchen. In den Jugendfeuerwehren wurden insgesamt 932,5 Stunden feuerwehrtechnische Ausbildung und 400,5 Stunden allgemeine Jugendarbeit geleistet. Das wiederum wirkt sich auf die Vielzahl der geleisteten Stunden der Jugendwarte des Amtes aus, sie haben 2015 einen zusätzlichen Zeitaufwand von 777 Stunden geleistet. Beim Amtsausscheid der Jugend am 25. April 2015 – Absolvierung der Stationen Löschangriff Nass, FeuerwehrDienstvorschrift FwDV3, Knoten und Fragen sowie Erste Hilfe – gab es die folgenden Platzierungen: Nass 1. Platz Püttelkow (Gastgeber) 2. Platz Körchow I 3. Platz Körchow II Gesamtwertung 1.Platz Döbbersen 2.Platz Püttelkow 3.Platz Körchow I 14 Die Kleinen aus den Floriangruppen Wittenburg und Drönnewitz nahmen ebenfalls mit eigens für sie gestellten Stationen erfolgreich teil. Die Kinderaugen leuchteten, als alle eine Urkunde erhielten. Auf der Hüpfburg konnten sie sich anschließend müde toben. An dieser Stelle ein „Dankeschön!“ für die tolle Ausrichtung, sowie Organisation an die Feuerwehr Püttelkow. Nachdem beim Amtsausscheid hervorragende Leistungen erzielt wurden, stand am 20. Juni 2015 der Kreisausscheid an, um sich mit Jugendfeuerwehren aus dem ganzen Landkreis zu messen. Die Jugendfeuerwehr Körchow vertrat den Amtsbereich Wittenburg. Bei gutem Wetter wurden auf dem Sportplatz in Kummer die Disziplinen CTIF-Teil und Staffellauf abverlangt. Aufgrund ihres Ehrgeizes und Einsatzes erreichte die Jugendfeuerwehr Körchow den 15. Platz. Knapp scheiterten sie an der Qualifikation zum Landesausscheid. In der ersten Sommerferienwoche fuhren wir ins Zeltlager nach Krakow am See. Mit dabei waren die Jugendfeuerwehren Banzin, Körchow, Lehsen, Boddin, Dodow und Kogel. Auf dem Wochenprogramm stand ein Besuch im Agroneum in Alt-Schwerin, das Neptunfest, eine Nachtwanderung, ein Aufenthalt in der Barlachstadt Güs trow mit Besichtigung des Schlosses, einer Stadtrally und Stadtbummel. Ein besonderer Höhepunkt war die Fahrt nach Rügen und der damit verbundene Besuch der „Störtebecker-Festspiele“ in Ralswiek. Wir erlebten in dieser Woche viel Neues, waren baden, hatten Spaß bei den Strandspielen und freuten uns über den Besuch vom Amtswehrführer Olaf Barkholdt und Wehrführer Stefan Schwarz. Die Woche endete mit einem ausgiebigen und geselligen Grillabend. Vielen Dank an unsere Sponsoren und an die Freiwillige Feuerwehr Wittenburg. Mit dem Ende der Sommerferien begannen wir mit den Vorbereitungen für die Prüfung zur Leistungsspange, die in Eldena abgenommen wurde. Dabei mussten die Prüflinge fit sein im Wissen um die Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV drei „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“, im Kugelstoßen, bei Schnelligkeitsübungen, und beim Staffellauf. Beide gemeldeten Gruppen haben ihre Leistungsspange erhalten. Danke an die Feuerwehr Körchow, insbesondere Karsten Garber und Olaf Thiede, für die Vorbereitung der Übungsbahnen. Der Orientierungsmarsch des Kreis- verbandes Ludwigslust-Parchim fand am 10. Oktober in Strohkirchen statt. Das Amt Wittenburg war mit sieben Jugendfeuerwehren vertreten. Auf einer Strecke von ca. 6 km mussten sich die Teilnehmer im Umgang mit Kompass und Karte, Knoten, den Fähigkeiten der Ersten Hilfe sowie in der Natur im Allgemeinen beweisen. Hier wurden Bäume anhand von Blättern bestimmt und Behälter mit Samen geschätzt. Zum Nachtmarsch des Amtes Wittenburg am 23. Oktober in Lehsen, begrüßten wir unsere Jugendfeuerwehren des Amtes und die Gastjugendfeuerwehr Banzin. Auf einem Rundkurs, der sich über ca. 6 km erstreckte, wurden mehrere Stationen absolviert. Spaßteile und feuerwehrtechnische Stationen (wie Gerätekunde) durften hier nicht fehlen. Alle Jugendfeuerwehren nahmen erfolgreich teil. An dieser Stelle möchte ich mich noch einmal recht herzlich für die Ausrichtung und Organisation des Nachtmarsches bei der Feuerwehr Lehsen bedanken. Des Weiteren ein Dankeschön an den Amtswehrführer Olaf Barkholdt sowie an alle Jugendwarte, die mir auch dieses Jahr wieder ihr Vertrauen entgegenbrachten. Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden 16. Januar 2016 Wittenburger Stadt- und Landbote Die Einsatzbereitschaft der Truppe hielt sich in Grenzen Am 13. Dezember 2015 spielte die C-Mannschaft des WSV beim Turnier in der Otto-Ibs-Halle in Hagenow und belegte einen hervorragenden dritten Platz. Die Teilnahme war mit sieben Spielern, die sich von zwölf letztendlich am frühen Sonntagmorgen auf den Weg machten, gerade so gesichert. Kevin B., Erik, Dennis, Paul, Kevin P., Justin und Lennart absolvierten ein überlegenes Turnier gegen fünf starke Mannschaften und sicherten sich so die Anerkennung der beiden Trainer Marco und Conny. Die Spieler wurden von Otto und einigen wenigen Eltern angefeuert, denn auch die Unterstützung von Mannschaftskollegen und Fans am Spielfeldrand ist nicht zu verachten. Ein großer Dank gebührt dem ehrenamtlichen und Freizeit raubenden Einsatz der Trainer, sodass sich die wenigen zuverlässigen Spieler ihrer größten Leidenschaft, dem Fußball, widmen können. Ohne das vorhandene „Brennen für die Sache“ wäre eine solche Leistung gar nicht möglich. Die Eltern als Rückenstärkung zu haben, bedeutet ebenfalls sehr viel, da ein Kind immer noch deren Motivation und An- erkennung braucht und nicht allein das nötige Pflichtbewusstsein entwickeln kann, auch mal den inneren Schweinehund zu überwinden und zum Training zu gehen bzw. sonntags früh aufzustehen und zum Spiel zu fahren, statt sich im warmen Bett noch mal umzudrehen. Des Weiteren sollte ein Trainingsverbot auch nie als Erziehungsmaßnahme genutzt werden, schulische Leistungen verbessern zu wollen, da Bewegung die Hirntätigkeit verbessert (vgl. Google „Bewegung und Hirntätigkeit“). Mit dem Vorsatz, weiter an der Moral zu arbeiten, startet die gesamte Mannschaft in ein neues Jahr mit einer hoffentlich erfolgreichen Rückrunde: EINER FÜR ALLE – ALLE FÜR EINEN Ines Jennerjahn Mehr als warme Worte WEMAG versorgt Schweriner Tafel für Kinder mit Spende Anstatt Geschäftspartnern und Kunden kleine Geschenke zu geben, spendet die WEMAG in diesem Jahr wieder das Geld gemeinnützigen Einrichtungen. Über 1.500 Euro kann sich die vom Verein Schweriner Tafel e.V. getragene Kindertafel freuen, die allen Kindern kostenfrei ein warmes Mittag essen zur Verfügung stellt. „Es ist für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert, dass Menschen, die in Not geraten sind, geholfen wird. Die WEMAG möchte mit ihrer Weihnachtsspende ebenfalls dazu beitragen und würdigt damit auch das freiwillige Engagement der vielen Mitarbeiter und Helfer, die täglich karitative Arbeit leisten“, sagte WEMAG-Vorstandsmitglied Caspar Baumgart bei der symbolischen Scheckübergabe bei WEMAG-Vorstandsmitglied Caspar Baumgart überreichte dem Verein „Schweriner Tafel“ der Kindertafel im Schweriner Stadt- den symbolischen Spendenscheck für die Kindertafel Schwerin teil Mueßer Holz. Foto: WEMAG/Diana Kuhrau „Unser Verein arbeitet ohne staatliche Hilfe. Daher freuen wir uns sehr über diese Spende. Denn auch arme Kinder sollen satt werden“, sagte der Vorsitzende des Vereins, der Projekte in ganz Westmecklenburg realisiert, Peter Grosch. Es ist bereits das vierte Mal, dass der kommunale Energieversorger die Vorweihnachtszeit zum Anlass genommen hat, gemeinnützigen Organisationen und Vereinen finanzielle Unterstützung zu geben. Weitere 1.500 Euro gingen an den Landweg e.V. in Groß Pankow in der Prignitz. Im vergangenen Jahr erhielten der Parchimer Tafel e.V. und der Landesverband Lebenshilfe Brandenburg e.V. die Weihnachtsspende des Unternehmens. 15 Stadt Wittenburg – Jahres ittenburg Neujahrg der Stadt W uen Jahres zum ujahrsempfan Beginn des ne zu rsteherin vo ich er JANUAR – Ne gle rg n emann und Bü es gute Traditio Se ist et rg gr ar bu M en . der Reitt Dr s In W eisterin r Stadt und au laden. Bürgerm hen Lebens de lic aft des nt ch fe ns öf sempfang einzu s an m de en Vertreter an die Damen g ing pf gin em 15 oß 20 M rg l Sybil t Wittenbu npreis der Stad gion. Der Ehre in. re tve or Wittenburger Sp 67 . März 2015 Großen Straße rlegung am 31 dem Haus der r d vo un e na st An Gä ur Stolpersteinve hlreiche r der NS-Diktat fanden sich za jüdischen Opfe die r Am 31. März fü ng gu ersteinverle ein, um die Stolp iten. gle be zu iel Philip St 16 d um die Volkslauf „Run März beim 27. . reins e.V 01 tve or am Sp n te er ilnehmer star des Wittenburg rn de lie ommer itg rp M Vo März – 558 Te n n de MecklenburgMühle“, der vo r Auftakt der Margre de . r Dr Wittenburger wa rin f te lau eis m . Der Mühlen l Moß, Bürger bil Sy rin he organisiert wird te rs 2015. Bürgervo aase (v.l.) Landescupserie ke und Nico H ch ilts ch Ts rt Seemann, Ku Löningen er besuchen ft/Wittenburg ha sc er rtn pa te und 25 Jahre Städ Thomas Willen ril 2015 Erste Stadtrat r nk de de n, au ille am 24./25. Ap „B W s s d pflanzten da ermeister Marcu ten Hand an un enwa m leg Löningens Bürg m n sa an Zu em s Se da . Margret e stehen für M germeisterin Dr eine Eiche. Si erreichten Dr. e Kiefer und ein stgeschenk üb e, Ga s ch Al Bu . pen e ng ap gu ein W ini n re de ve it er m ied it der W e Bodenfliese Deutschlands se rin Sybill Moß ein Bürgervorstehe d un n an em Se Städte. srückblick 1. Quartal 2015 e V. rn et d Bürkmal“, achsen Margret beider ril 2015 r als Zühr am 18. Ap von Zühr meh igentreffen in im Herrenhaus en ung m ind ka rb as Ve rit April – Ehemal e r Ca men, die ein ersehensfest de enschen zusam M d Zu einem Wied un e st Gä Bewohner, 100 ehemalige us haben. ha ts Gu en zum alt am 31.05.2015 en, Mühlenareal Torwandschieß m de f au st fe alwettbewerb, -M aulen Kinder st üh d M un n, e Dosenwerfe fburg – lachend Egal, ob beim er auf der Hüp od en pf l. hü ea ar ck d, Sa s Mühlen beim Glücksra diesem Tag da gen prägten an dovereins. Ju er rg bu nende Kinderau en itt führung des W or uv ha Sc ld: Im Bi s s Stadtwalde öffnet 2015 - Tag de r einen Tag ge fü t ar Juni – 13. Juni w r eh w es nd dung der Stad Bu nla r Ei r de de g Übungsplatz wartet folgten lan er g e Ta wi en e st ein Gä viele nz in Ruhe Nicht ganz so hr, den Wald ga der Bundeswe . aß Sp n tte ha Wittenburg und n die da ware die er Ab . en nd zu erku slich des ai 2015 lenverein anläs est am 25. M ittenburger Müh W . 1.400 r Ca de . MAI – Mühlenf t ein läd rg g bu Pfingstmonta r Stadt Witten de l ea vereins ar len len üh üh Traditionell am sM r des Landesm lentages auf da rgermeing. Vorsitzende du Bü , Deutschen Müh nla us Ei ha r ck se inister Till Ba en 2015 die r ndwirtschaftsm Besucher folgt Vereinsmitgliede Karl Luchs, La , en nsen und die ilk tia W ris ar Ch th lf Ro t ra M-V Lo nd l.) La (v. n, iner Haacker gret Seeman sterin Dr. Mar en Block und Re etrich Popp, Sv Di , ke ns Fe t Norber 17 Wittenburger Stadt- und Landbote Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden 16. Januar 2016 Wittenburgs Bürgermeisterin schreibt Fotowettbewerb aus Seit zwei Jahren lässt Bürgermeisterin Dr. Margret Seemann zum Ende des Jahres einen Jahreskalender für das Folgejahr erstellen. Dann geht es los, das große Suchen im Bildarchiv der Stadtverwaltung nach geeigneten Fotos. Keine leichte Sache, sind die über das Jahr gemachten Fotos nicht mit Hinblick auf eine Veröffentlichung in einem Bilderkalender entstanden. Am Ende dieses Jahres soll alles ganz anders werden. Sie, die Leser des Wittenburger Stadt- und Landboten, können den großformatigen Wandkalender 2017 mit Ihren Fotos gestalten. Darüber hinaus möchten wir mit Ihren Fotos auch gerne unsere Internetseite www.amt-wittenburg.de gestalten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen. Der Wettbewerb richtet sich an Hobbyfotografinnen und Hobbyfotografen. Die Fotos müssen in Wittenburg und deren Ortsteile aufgenommen worden sein. Thematisch sollen die Fotos durch das Jahr führen. Eine fotografische Reise in Wittenburg und deren Ortsteile durch die vier Jahreszeiten. Die Sieger/innen des Fotowettbewerbes lädt die Bürgermeisterin zum Neujahrsempfang der Stadt. Auf jedem veröffentlichten Foto werden der Name der Fotografin/des Fotografen, der Ort und der Monat der Aufnahme vermerkt. „Unsere Stadt und ihre Ortsteile bieten so viele Möglichkeiten, die Schönheit von Natur, Landschaft und Leben auf einem Foto festzuhalten. Ich freue mich schon jetzt auf einen interessanten und ideenreichen Wettbewerb“, so die Bürgermeisterin, die die Idee zu diesem Wettbewerb hatte. Teilnahmebedingungen: Teilnahme: Der Wettbewerb richtet sich an Hobby- und Amateurfotograf/ innen. Veranstalter: Stadt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg Start: Januar 2015 Einsendeschluss: 15.11.2016, Beiträge, die nach diesem Termin eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Einsendungen: Per E-Mail an owszak@stadt-wittenburg.de (Nur mit allen erforderlichen Angaben zum Einsender/zur Einsenderin sowie zum Foto – vergl. Teilnahmebedingungen) Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Wittenburg, telefonisch: 038852 33-111 oder per E-Mail an owszak@stadt-wittenburg.de Teilnahmebedingungen: 1. Die digitalen Bilder müssen im Format JPEG (jpg) per Mail eingereicht werden. 2. Die zentrale Bildaussage darf nicht durch eine digitale Bildmanipulation in den Grundelementen verfremdet sein: Bilder mit verfremdender Nachbearbeitung und durch Bildcollagen entstandene Motive werden nicht berücksichtigt. 3. Die Stadt Wittenburg erhält – im Falle einer Prämierung – für die Produktion des Jahreskalenders die Original-Bilddatei mit einer Mindestauflösung 3.500 x 2.300 Pixel (wenn benötigt). 4. Die Angaben zur Person der Teilnehmerin/des Teilnehmers (Vorname, Name, ggf. Titel, Anschrift, E-Mail-Adresse) müssen vollständig angegeben werden. 5. Zu jedem eingereichten Bild müssen außerdem folgende Angaben eindeutig gemacht werden: Name des Motivs, Aufnahmemonat und Aufnahmeort. Bitte beachten Sie, dass Fotos, die ohne diese Angaben eingereicht wurden, nicht zum Wettbewerb zugelassen werden können. 6. Mit der Einsendung ihrer Bilder räumen die Urheberinnen und Urheber der Bilder (auch der nicht prämierten) der Stadt Wittenburg die räumlich, 18 zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, aber nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den Bildern ein – einschließlich das Recht zur Bearbeitung. Die Stadt Wittenburg erhält das Recht, alle eingereichten Bilder in einem Fotokalender sowie im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit – auch Verwendung auf der eigenen Internetseite (www.amt-wittenburg.de) - stets unter Nennung der Bildautorin/des Bildautoren zu verwenden. Eine kommerzielle Verwendung und die Weitergabe von Bildrechten an Dritte durch die Stadt Wittenburg sind ausgeschlossen. Eine über den ausgeschriebenen Preis hinausgehende Vergütung für die Veröffentlichung der prämierten Bilder ist nicht vorgesehen. Eine Vergütung für die Veröffentlichung der nicht prämierten Bilder ist ebenfalls nicht vorgesehen. 7. Die unter 6. beschriebenen Nutzungsrechte der Veranstalter beinhalten ausdrücklich die Weitergabe dieser Rechte an Medien zur Veröffentlichung und Vervielfältigung – allerdings ausschließlich im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Wettbewerb. 8. Die Teilnehmer/-innen gewährleisten ausdrücklich, dass sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügen und die uneingeschränkten Verwendungsund Verwertungsrechte aller Bildteile haben. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der/die Teilnehmer/in die Veranstalter von allen Ansprüchen frei. 9. Über die Auswahl der verwendeten Fotos entscheidet eine Jury, die sich aus Laien und Bürgern und Bürgerinnen mit Fachwissen in der Fotografie und deren Umgang zusammensetzt. 10. Die Veranstalter haben das Recht, Bilder vom Wettbewerb auszuschließen, die diesen Teilnahmebedingungen nicht entsprechen oder die gravierende technische Mängel aufweisen oder die gegen geltendes Recht verstoßende Motive abbilden. 11. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb „Das Jahr in Bildern festgehalten“, erkennen die Einsenderinnen und Einsender diese Teilnahmebedingungen an. Bei der Teilnahme nicht volljähriger oder unter Betreuung stehender Personen, muss die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. des Betreuers/der Betreuerin vorliegen, die die Teilnahmebedingungen damit stellvertretend anerkennen. Diese Einwilligung kann formlos verfasst werden und entweder im Original per Briefpost oder auch als ScanDatei (Format PDF, TIFF oder JPEG) per E-Mail an die oben angegebenen Adressen übermittelt werden. 12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Karin Owszak Öffentlichkeitsarbeit Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden/Vereine und Verbände 16. Januar 2016 Wittenburger Stadt- und Landbote Ein „Großes“ Ärgernis! Immer mehr Hundekot verunreinigt die Straßen der Stadt und der Gemeinden Hundehaltern drohen drastische Strafen Das Amt für Bau- und Ordnungsangelegenheiten erreichen immer wieder Beschwerden über nicht aufgenommene Hundehaufen im Stadtgebiet von Wittenburg. Nun haben sich diese Beschwerden im Bereich des Gehweges um die Kinderta- gesstätte des IB’s auf dem Friedensring einmal ausdrücklich auf die genannte Regelung der Straßenreinigungssatzung und im Schäferbruch gehäuft. Gemäß Straßenreinigungssatzung der hin und verpflichtet alle Hundehalter, Stadt Wittenburg sind die Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer vierbeifür die unverzügliche Beseitigung des nigen Freunde zu entfernen. Verstöße gegen die StraßenreinigungsHundekots verantwortlich. Das Ordnungsamt weist hiermit noch satzung werden mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet, welche im Ordnungsamt des Amtes Wittenburg, Molkereistr. 4, 19243 Wittenburg angezeigt werden können. Grewe Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Adventsfeier in Dreilützow Kurz vor dem 2. Adventsonntag des Jahres 2015 hatte der Ortsvorstand Dreilützow zur Adventsfeier der Senioren eingeladen. Da der Saal des Dorfes zurzeit gesperrt ist, musste ein neuer Raum gesucht und gefunden werden. Die Remise des Schlosses war weit mehr als ein Ausweichquartier: Sie war ein stimmungsvoller Raum für etliche gemütliche Stunden, die dann doch viel zu schnell vergangen sind. Auf der festlich geschmückten Kaffeetafel standen, wie in jedem Jahr, selbstgebackene Kuchen und Torten. Noch mal ein herzliches Dankeschön an alle Bäckerinnen! Die Auswahl überstieg bei weitem die Möglichkeit, alle zu probieren… Für ein Schmunzeln und fröhliche Gesichter sorgten die Kinder der Kindertagesstätte Dreilützow mit der musikalischen Begleitung durch Frau Behr. Die Kinder waren absolut textsicher, weshalb das Einschalten der Hörgeräte bei den Zuschauern nicht nötig war: Die Kinder sangen aus vollem Hals! Dank allen! Nach dem Kaffee entführte uns Herr Peatow in die Welt der Jäger. So manche Kuriosität bei all dem Wissenswerten auf dem Gebiet versetzte nicht wenige in Staunen. Auch dafür herzlichen Dank! Im Anschluss ließen sich alle das üppige Abendessen schmecken. Es wurde an diesem Nachmittag bis in den Abend hinein viel erzählt, gelacht und gesungen. Wer dabei war, hatte eine gute Zeit und wer nicht, allen Grund, sich im nächsten Jahr auf den Weg zu machen, wenn wieder zur Adventsfeier geladen wird. Der Gemeinde sei gedankt für die finanzielle Unterstützung, durch die immer noch kulturelle Arbeit für Kinder und Senioren in den Dörfern möglich ist. Susanne Lubig OV Dreilützow Liebe Grüße aus Dreilützow zum Klimagipfel Wenn das der Winter ist … Dreilützow grüßt Paris Bei gefühlten 21 Grad Celsius stoßen Jan, Max und Johannes, allesamt Freiwilligendienstler im Schullandheim Schloss Dreilützow, in ihrer Pause mit eisgekühlten Getränken auf das Gelingen des 21. Klimagipfels in Paris an. Dreilützow. Wetterextreme sind in den vergangenen Jahren auch im Schlosspark von Dreilützow zu spüren gewesen. Orkanartige Stürme und lange Trockenphasen machen Mensch und Natur auch hier in unserer Region zu schaffen. Im Winter entspannt mit kurzen Hosen im Schlosspark zu sitzen, ist wohl kaum entsprechend der Jahreszeit. Diese kleine lustige Aktion hat einen ernsten Hintergrund. Die jungen Mitarbeiter aus dem Schloss Dreilützow wünschen sich, dass auch in der heißen Phase des Klimagipfels in Paris die Politiker einen kühlen Kopf bewahren und endlich nicht nur reden, sondern auch handeln. „Wenn dass der Winter ist, wie wird dann erst der Sommer“, fragen sich die jugendlichen Mitarbeiter im Schloss Text: Stefan Baerens Foto: Schloss Dreilützow 19 Vereine und Verbände Wittenburger Stadt- und Landbote 16. Januar 2016 „Heiß & Kalt“ sowie „Feuer & Flamme“ Schloss Dreilützow bietet in den Winterferien zwei Freizeiten an enwoche herzlich in ihr Haus ein. Vom 8. bis 12. Februar 2016, können die TeilnehmerInnen dieser Freizeiten interessante Ferientage mit Gleichaltrigen verleben. Geplant sind viele gemeinsame Aktionen, die die Winterferientage wie im Fluge vergehen lassen. Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite vom Schloss Dreilützow. Interessierte Kinder und Jugendliche können sich aber auch schon sofort anmelden. www.schloss-dreiluetzow.de, E-Mail: schloss3L@t-online.de, Telefon: 038852 50154 Der Winter ist eine spezielle und besondere Zeit. Es gibt Dinge, die sind in den kalten Monaten nicht so gut möglich. Anderes wiederum, gehört gerade in diese Jahreszeit. Mit zwei thematischen Ferienfreizeiten greift Schloss Dreilützow zwei Winterthemen auf, die in diese dunklen Tage passen. Unter dem Motto „Heiß & Kalt“ sowie „Feuer & Flamme“ lädt die Kinder- und Jugendübernachtungsstätte in Dreilützow interessierte Kinder und Jugendliche in der zweiten Winterferi- Kaffeeklatsch mit Mona Lisa Winterwanderung bei Frühlingswetter Ausstellungseröffnung im Schloss Dreilützow Eselhof „Flinke Hufe“ war unterwegs wein bedacht. Bei den Tieren konnte man beobachten, wie gerne sie solche Beschäftigung annehmen und auch den menschlichen Begleitern tat es gut. Für den nächsten Jahreswechsel hoffen wir Die Tour führte Richtung Harst nach dann wieder auf etwas Schnee. Luckwitz und zurück. Bei der Rast gab es für die Esel Leckerli und grünes Gras; die Menschen wurden mit heißem Glüh- N. Fenske, Wölzow Vom Eselhof „Flinke Hufe“ in Wölzow musste die jährliche Winterwanderung mit den eigenen und Gasteseln ohne Winter starten. Junge Künstlerinnen und Künstler erzählen über ihre Bilder. Foto: Schloss Dreilützow Am Sonntag, 17. Januar 2016, lädt die Kunst- und Musikschule ATARAXIA aus Schwerin, zusammen mit der Einrichtung Schloss Dreilützow, zu einem besonderen Kaffeekränzchen in das 300 Jahre alte Gutshaus ein. chen, sondern eine ganze Reihe von Informationen der jungen Künstlerinnen und Künstler über die Entstehungsgeschichte der Bilder. Interessierte aus der Region sind herzlich um 15 Uhr zu diesem ungezwungenen Nachmittag-Kaffeeklatsch eingeladen. Wer sich anmelden möchte, kann das gerne unter 038852 50154 tun. Aber auch spontane Besucher können sich auf den Weg machen. Dieses gemeinsame Kaffeetrinken ist gleichzeitig der Start für eine kleine Ausstellung, die dann sechs Wochen im Schloss Dreilützow zu sehen sein wird. Unter den Augen von „Neun Mona Lisas“ gibt es nicht nur Kaffee und Ku- Stefan Baerens 20 Bei Frühlingstemperaturen ging es auf Wanderschaft. Foto: N.Fenske 16. Januar 2016 Vereine und Verbände Wittenburger Stadt- und Landbote Adventssingen - ein großartiger musikalischer Abschluss des Wittenburger Weihnachtsmarktes Seit vielen Jahren nun schon endet der Wittenburger Weihnachtsmarkt am 3. Advent mit dem gemeinsamen Adventssingen der Kirchenchöre der katholischen und evangelischen Gemeinden in der Bartholomäuskirche. In diesem Jahr besetzten mehr als 300 Gäste die Bankreihen. 75 davon, die Chorsänger, füllten zeitweise nahezu den gesamten Chorraum aus. Nach der Beendigung des 1. Bauabschnittes im Zuge der Renovierung unserer Bartholomäuskirche im Oktober 2015 (u. a. Beräumung der Gewölbe von etwa 100 t Geröll, Bauschutt, Tierkadaver, Tauben- und Dohlenkot ) ist der Innenraum deutlich trockener und „wärmer“, die Akustik, wie es scheint, offenbar noch großartiger geworden. Das beeindruckte besonders bei der von allen Sängern vorgetragenen großen „Irischen Messe“, die von Klavier, Cello, Geige, Flöte und Cajon (eine aus Peru stammende Kistentrommel) solistisch begleitet wurde. Ein von den großartigen einstudierten Gesangstücken berührtes Publikum spendete langanhaltenden Applaus, eine Begeisterung, die am Ende eine mehr als 700 Euro betragende Spende für beide Chöre einbrachte. Dieses ausgezeichnete Chorkonzert zum Abschluss unseres Adventsmarktes wird allen Zuhörern und Akteuren lange in Erinnerung bleiben. Der kraftvolle tonale Zusammenklang von Stimmen und Instrumenten verriet, welch Freude das Singen den Sängerinnen und Sängern bereitete. Die Aufführung war zugleich eine ein- malige und gar nicht genug zu lobende Leistung der beiden Chorleiterinnen, Maria Waack und Renata Klein. Wir freuen uns schon jetzt auf das Chorkonzert zum 3. Advent 2016! Dr. Barbara Gubalke Zum Jahreswechsel 2015/2016 Mit Volldampf begann am Samstag, dem 12. Dezember für zwei Tage der Weihnachtsmarkt 2015. Er war sinnvoll geplant und liebevoll hergerichtet. Bei den unendlich vielen Besuchern war in Gesprächen von einem anspruchsvollen Programm die Rede. Bekanntlich ist die vorweihnachtliche Zeit, die Zeit der Erwartung. Weihnachtsmann und Schneemann haben in jedem Jahr einen beachtlichen Wert. Deshalb gebührt ihnen ein großer Dank für die liebevolle Betreuung der Kinderherzen. Das adventliche Programm mit seinen Einlagen brachte Freude, die wir uns wünschen. Vielen Dank! Bitte finden Sie den Weg im nächsten Advent wieder zu uns. Zunächst wünschen wir uns allen miteinander für das neue Jahr 2016 kraftvollen Elan, Gesundheit, Glück und Frieden. Gottes Segen helfe uns allzeit bei der Erfüllung unserer Wünsche. Lassen Sie uns in Dankbarkeit Rückschau halten bzw. an die angenehmen Überraschungsangebote, die unsere Stadt Wittenburg, unsere Kirchen und alle Anderen für uns parat hatten, erinnern. chester M-V für uns Bürger in unserer Sport- und Mehrzweckhalle auftritt. Der Höhepunkt des Abends war, dass unsere Bürgermeisterin Frau Dr. Seemann sich auf einmal als Mitglied des Orchesters darstellte. Der Leiter des Orchesters Christof Koert übergab ihr ein Instrument, mit dem sie inmitten der Spieler-Runde ihre gestellte Aufgabe erfüllte. Jedoch nicht genug von dem. Sie brachte zum Ausdruck, dass sie gerne die Ausbildung zur Schlagzeugerin hätte. Prompt kam das Angebot von Herrn Koert genau auf diesem Gebiet gerne behilflich sein zu wollen. Mit Zeit und etwas Geduld ist auch das möglich. Schauen wir mal, was uns auf dem Konzert 2016 erwartet. Zunächst hielt unsere Bürgermeisterin Frau Dr. Seemann am Vorabend des Weihnachtsmarktes eine wunderbar passende Vorfreude auf das Weihnachtsfest bereit. Durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Regionalverband Ludwigslust kann Sie ermöglichen, dass das Weihnachts-Benefiz-Konzert Wittenburg so kunstvoll mit dem Landespolizeior- Dem Orchester sei für die Vielfalt des Könnens in den Stunden gedankt, um ein Wiederkommen im Jahr 2016 wird gebeten. Sehr gut kam beim Publikum auch die Neu- und Umgestaltung der Halle zur Veranstaltung an. Gedimmtes Licht, ein wunderschöner Weihnachtsbaum, verbunden mit weih- Der Auftritt der Liedertafel Wittenburg nachtlichen Klängen, verbreiteten und der Chor Vereinigung Stralendorf im Rathaus gefielen ausgezeichnet. Theresia Bauer Festtagsstimmung. Das Jahr 2015 ist vor einigen Tagen zu Ende gegangen. Es waren Silvester und Neujahr, über deren Schwellen wir gehen durften. Ein jeder von uns hat diesen so wichtigen Schritt auf persönliche Art und Weise geplant und erlebt. Vor vielen Jahren kamen mit unserem ehemaligen Bürgermeister Norbert Hebinck aus seiner Heimat Wachtendonk auch der Weihnachtsmann und der Schneemann nach Wittenburg. Unsere Bürgervorsteherin Sybill Moß war sofort bereit auf dem Wittenburger Weihnachtsmarkt den nicht immer leichten Dienst in all den Jahren auf sich zu nehmen. Deshalb nochmals: Danke! Auch an die Begleitung. Auf keinen Fall darf die St. Bartholo mäus Kirche vergessen sein. Sie war ständiger Anlaufpunkt für die Besucher. Mit einem wunderschönen adventlichen Chorgesang der katholischen und evangelischen Kirchen fand der Wittenburger Weihnachtsmarkt 2015 einen würdigen Abschluss. Wir Teilnehmer verabschieden uns in Dankbarkeit. Der Dank geht an alle, die zum guten Gelingen beigetragen haben. Zum Schluss sei noch gesagt, dass unser Wunsch nach einer weißen Weihnacht unerfüllt blieb. Stattdessen schien zwischenzeitlich die goldene Sonne. Weil wir Menschen tolerant sind, warten wir in der Faschingszeit oder Ostern auf die Schneeflocken. 21 Wittenburger Stadt- und Landbote Vereine und Verbände 2. Wölzower Weihnachtsmarkt 16. Januar 2016 Advent an der Mühle Begeisterung bei Alt und Jung – Groß und Klein Klein aber fein, stimmungsvoll und gemütlich, so präsentierte sich der Wölzower Weihnachtsmarkt wiederholt auf dem Grundstück der Familie Beintken (jr.). Unterstützung fand die Familie von ihren Nachbarn und Freunden. Bei Glühwein, Waffeln und Bratwurst wurde lange fröhlich geplaudert. Speziell für die Senioren bereitete Familie Kloidt eine Woche später eine gemütliche Kaffeetafel vor. Die Wölzower bedanken sich herzlich bei beiden Familien, die den Wölzowern Zum 2. Advent trafen sich MühlenVorfreude auf das Weihnachtsfest boten. freunde und interessierte Gäste an der Mühle zum „Mühlenadvent“. Nach Das war super! anfänglichem Zögern drehte sich die Mühle dann fleißig. Der Wind reichte Christa Such, Wölzow aus, um ohne Hilfsmotor auszukom- Seniorenweihnachtsfeier in Pogreß men. Die Anwesenden waren begeistert. Organisiert wurde der Nachmittag vom Landgasthof „Zur Mühle“ und dem Förderkreis Mühle Wittenburg e.V. N. Fenske Neujahrsgruß aus Pogreß Wir wünschen allen Einwohnern der Gemeinde und des Amtes Wittenburg, besonders den Bürgern aus Pogreß, ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2016. Hiermit bedanken wir uns bei allen Einwohnern aus Pogreß für das Engagement bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen und wünschen uns auch für dieses Jahr eine so tolle Unterstützung. Ortsvorstand Pogreß Nachruf „Alle Jahre wieder kommt das Chris tuskind, auf die Erde nieder, wo wir Menschen sind.“ Diesmal kam es am 17. Dezember 2015 um 10 Uhr in die katholische Kirche von Pogreß. Dort wurde von den Kindern des Kindergartens „St. Franziskus“ aus Dreilützow ein Krippenspiel unter Leitung von Frau Behr vorgeführt. Es waren alle Dorfbewohner eingeladen und es sind viele in die Kirche gekommen. Jedes Kind bekam am Ende der Veranstaltung eine Kleinigkeit. Auch alle Kirchenbesucher bekamen ein Tütchen Kekse, die Frau Juliane Wessler selbst gebacken hatte. Recht herzlichen Dank an Frau Behr und Frau Wessler. Um 11 Uhr trafen wir Senioren uns im 22 Gemeinderaum und sangen zu Beginn Weihnachtslieder. Bei zwei verschiedenen heißen Suppen, Bockwurst und Brot wurde viel erzählt und gelacht. Gegen 15 Uhr gab es Kaffee und Torten. Jeder war sehr zufrieden mit dem schönen Tag. Zum Abschluss gab es noch ein kleines Geschenk für jeden Rentner. Es war eine sehr gemütliche Weihnachtsfeier, dafür möchten alle Rentner herzlich danken. Ebenso geht ein Dank an Erich Schäfer für den gespendeten Weihnachtsbaum. Ein besonderer Dank geht an Gabriele Schneider, Juliane Wessler und Andrea Geistlich, die uns so nett bewirtet haben. Adelheid Temme Jürgen Haase Ein Lebenskreis hat sich geschlossen. Wir haben mit Jürgen einen langjährigen Mitarbeiter der Heimatstube verloren. Er fehlt uns und wir denken gerne an ihn zurück. Seine natürliche Art, sein Humor und seine Hilfsbereitschaft haben wir sehr geschätzt. Beim Aufbau der Heimatstube war er uns als meisterlicher Handwerker unentbehrlich. Er hat für die Nachwelt viele schöne Tischlerarbeiten hinterlassen. Wir haben einen Freund und aktiven Mitarbeiter verloren und werden ihn stets in dankbarer und guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie. Walter Hegenbarth, Christa Such, Inge Göhner, Theo Harsdorf, Johanna Hacker, Meike Detert 16. Januar 2016 Vereine und Verbände Wittenburger Stadt- und Landbote Rassegeflügelzuchtverein Wittenburg 1921 e.V. überreicht Geldspende Da war die Freude bei den Jungen und Mädchen der Kindertagesstätte des Internationalen Bundes Südwestmecklenburg „Plapperschnut“ in Wittenburg riesengroß, als noch vor dem Weihnachtsfest Margitta Zecher und Alexander März eine Geldspende in Höhe von 300,00 Euro überreichten. Dieser Betrag ist der Erlös aus der Tombola, die im Rahmen der Rassegeflügelzuchtausstellung vom 27. bis 29.11.2015 eingespielt wurde. Dieses, so Margitta Zecher, ist schon gute Tradition. „In jedem Jahr laden wir die Kinder einer Einrichtung noch vor der offiziellen Eröffnung zu uns in die Ausstellung ein. So können wir uns ganz den jungen Besuchern widmen und auf ihre Fragen eingehen und oft auch ihre Ängste gegenüber den Tieren beseitigen.“ Margitta Zecher überreicht die Geldspende Foto: Kindertagesstätte IB Der Förderverein berichtet Präsentation des 1. vollendeten Bauabschnittes Mehr als 60 Interessierte kamen am 19. Dezember 2015 in den Gemeindesaal der evangelischen Kirche, um sich anhand einer bilderreichen und informativen Präsentation den Baufortschritt unseres großen Projektes „Renovierung der Bartholomäuskirche Wittenburg“ zeigen und erklären zu lassen. Sven Moß (Büro- und Informationstechnik, Wittenburg) und Dr. Barbara Gubalke hatten von Beginn bis zum Abschluss der Bauarbeiten, also vom 2. März bis November 2015, dieses Projektes begleitet. Sachlich geglie- dert, chronologisch aufbereitet und unterstützt durch viele Fakten zu den verschiedenen Gewerken lieferte der Vortrag Angaben über Art und Menge des verbauten Materials, unerwartet auftretende bauliche Probleme sowie Zahlen zu den finanziellen Aufwendungen, aber auch Informationen über die zahlreichen den Bau fördernden Stifter und Spender. Anhand großartiger Bilder und kurzer filmischer Sequenzen wurde den Besuchern eindrucksvoll gezeigt, wie der Ursprungszustand des defekten Mauerwerkes, des Gewölbes, der maroden Stützbalken des Daches Dr. Barbara Gubalke gibt einen Überblick über das Werden und Wirken des Fördervereins des Ostchores und der reparaturbedürftigen Fenster war. Beeindruckend waren nach der Renovierung die Ansichten der gesamten Dachkonstruktion des Ostchores, das Bild der nun freigelegten Gewölbe mit hölzernem Wandelgang, die Helligkeit der neuen Fenster. Wir vom Förderverein sind glücklich, dass Sven Moß diese Arbeit übernommen hat. Er wird auch das weitere Baugeschehen ab Frühjahr 2016 fotografisch begleiten. Unsere Architektin, Frau Johannsen aus Hamburg, lobte diese Präsentation sehr. Der Vorstand des Fördervereins hält es für äußerst wichtig, das umfassende Bauvorhaben für die Nachwelt auf diese Art festzuhalten. Die letzte große Renovierung der Bartholomäuskirche im Jahre 1825 liegt fast 200 Jahre zurück. Die überraschenden, aus der Vogelperspektive entstandenen Außenaufnahmen mit dem Blick auf den Gesamtkörper der großen Kirche in ihrer dominanten Lage zwischen Markt und Wohnbauten der Stadt, waren durch Dr. Barbara Gubalke den Einsatz einer Drone entstanden. Sven Moß bei seinem Vortrag Foto: Förderverein 23 Vereine und Verbände Wittenburger Stadt- und Landbote Übergabe der gesponserten Berliner in der Bäckerei Boldt Start des 23. Silvesterlaufes 16. Januar 2016 Teilnehmer des Silvesterlaufes Fotos: TSG Laufgruppe Laufgruppe der TSG Wittenburg verabschiedet mit 81 Gleichgesinnten das Jahr 2015 Mittlerweile veranstalten die Wittenburger der TSG Laufgruppe den jährlichen Silvesterlauf bereits zum 23. Mal. Und von Jahr zu Jahr kommen immer mehr Läuferinnen und Läufer, um den letzten Tag der aktuellen Saison nochmal in den Laufschuhen zu verbringen. Pünktlich um 09:00 Uhr durften die Verantwortlichen der Laufgruppe, bei herrlichem Laufwetter und einem leichten Wind, insgesamt 81 Laufsportbegeisterte am Sportplatz in Wittenburg begrüßen. Es kamen befreundete Sportlerinnen und Sportler aus Wittenburg, Boizenburg, Hagenow, Zarrentin und sogar aus Hamburg. Nach einer kurzen Einweisung wurden die Teilnehmer auf die unterschiedlichen Strecken gelassen. So bestand die Möglichkeit, einige Runden auf dem Wittenburger Sportplatz zu drehen, seine persönlichen Kilometer im angrenzenden Schäferbruch zu absolvieren oder auf den „langen Kanten“ über 13 Kilometer zu gehen. Dieser führte mit einem Wendepunkt auf dem Radweg Richtung Hagenow bis zum Abzweig Bobzin entlang. Auf den unterschiedlichen Strecken gab es unter den Teilnehmern viele Erfahrungen und Ereignisse aus der aktuellen Saison auszutauschen. Beim Wittenburger Silvesterlauf ist dies schon von Anfang an kein Problem, da ohne eine Zeitmessung und Wertung von Platzierungen der Spaß an erster Stelle steht. Im Ziel durfte sich dann jeder Teilnehmer für seine erbrachte Leistung über eine Erinnerungsmedaille und zehn Gewinner über einen Tombolapreis freuen. Bei der 23. Auflage kam der jüngste Teilnehmer mit 6 Jahren aus Schwerin (Arne Bachmann) und der älteste Teilnehmer mit 77 Jahren von der TSG Wittenburg (Lothar Peukert). Beim anschließenden Beisammensein gab es für alle Anwesenden die traditionellen Berliner der Bäcker Boldt sowie Getränke, um die Speicher wieder aufzufüllen. Für die musikalische Stimmung sorgte während der gesamten Veranstaltung, wie schon in den letzten Jahren, Achim Lange mit seinem Akkordeon. Die Turn- und Sportgemeinschaft Wittenburg bedankt sich recht herzlich bei allen Teilnehmern für einen sportreichen Vormittag am letzten Tag im Jahr 2015 sowie der Bäckerei Boldt für die gesponserten Berliner. Zudem wünscht sie allen Freunden einen erfolgreichen Start für das Jahr 2016. Die Mitglieder starten mittlerweile wieder mit den Vorbereitungen für den Wittenburger Mühlenlauf (6. März 2016), um auch bei der 28. Auflage eine regelrechte Volksfeststimmung in Wittenburg zu organisieren. Martin Pankow Laufgruppe TSG Wittenburg Fußball satt am 16. und 17. Januar 2016 Drei Hallenfußballturniere in der Wittenburger Mehrzweckhalle Fußballliebhaber und besonders Freun Neben zwei Teams der Gastgeber spie- sow und Pritzwalk um den Siegerpokal Für das leibliche Wohl ist an beiden de des Hallenfußballs kommen am 16. len Mannschaften aus Pampow, Boizen- und die begehrten Medaillen. Anstoß Tagen gesorgt. Text/Foto: Roland Harsdorf und 17. Januar in der Wittenburger burg, Lübz, Strohkirchen, Zachun/War- hier ist um 14 Uhr. Mehrzweckhalle auf ihre Kosten. Am Samstag startet um 10 Uhr bereits die 13. Auflage des Baudisch-Cups, einem Turnier für Altherren- und Freizeitmannschaften. Folgende Mannschaften haben ihre Teilnahme zugesagt: Schweriner SC, Rodenwalder SV, TSG Gadebusch, Coca-Cola Mölln, Blau-Weiß Parum, Schwarz-Weiß Gallin, Selmsdorfer Sportverein 94 e.V sowie die Gastgeber vom Wittenburger SV Am 17. Januar 2016 lädt die B-Jugend in die Mehrzweckhalle ein. Der erste Anpfiff erfolgt hier bereits um 9 Uhr. Den Abschluss dieses Fußballwochenendes bildet der 5. Continentale-Cup, ein Turnier für D-Jugendmannschaften. Die Altherrenmannschaft des Wittenburger SV, rechts Turniersponsor René Baudisch, hofft auf eine volle Halle 24 Vereine und Verbände 16. Januar 2016 Wittenburger Stadt- und Landbote Wittenburger Sportverein (WSV) mit guter Bilanz Fußballerinnen und Fußballer des Wittenburger SV gehen momentan auf dem Hallenparkett auf Torejagd Zeit, zum Jahreswechsel die bisherige Saison Revue passieren zu lassen. Die jüngsten Kicker des Vereins, die in der G-Jugend ein sportliches zu Hause gefunden haben, konnten nach fleißigem Training bei der Hallenkreismeisterschaft den Vizemeistertitel erringen. Die F-Junioren liegen zur Winterpause auf einem guten dritten Tabellenrang und zumindest der 2. Platz in der Staffel 3 ist noch möglich. Dieser würde es der Mannschaft ermöglichen, an der Meisterschaftsendrunde teilzunehmen. Diesen zweiten Platz hält momentan mit knappem Vorsprung auf den Drittplatzierten die E-Jugend des WSV. Auch hier ist das Ziel, diesen Tabellenplatz in den ausbleibenden vier Spielen zu verteidigen, um dann in der Meis terrunde um Titel und Medaillen zu spielen. In der erstmals ausgetragenen Futsal-Hallenkreismeisterschaft belegte die E-Jugend einen sehr guten dritten Platz. Noch ein wenig erfolgreicher agierte bisher die D-Jugend, ein Teil der Mannschaft gewann souverän die Futsal-Hallenkreismeisterschaft. Auch in der Kreisoberliga liegt die Mannschaft nach 10 Spielen verlustpunktfrei an der Tabellenspitze und möchte bei der Vergabe des Kreismeistertitels ein gehöriges Wörtchen mitreden. Eine sehr positive Entwicklung hat die Die D-Jugend nach dem Gewinn des Hallenkreismeistertitels im Futsal C-Jugend vollzogen. Ausdruck dessen ist auch der bisher erreichte zweite Platz in der Kreisliga, der auf alle Fälle bis zum Saisonende gehalten werden soll, aber auch die Spitzenposition ist bei drei Punkten Rückstand und noch neun ausstehenden Spielen möglich. Die B-Jugend, die in der Kreisoberliga erstmals im sogenannten Norwegenmodell (acht Feldspieler und ein Torwart auf einem verkleinerten Großfeld) auf Foto: privat tiger Favorit, wenn es um den Aufstieg in die Landesklasse geht, und auch bei der noch anstehenden Hallenkreismeis terschaft im Futsal haben sich die Wittenburger einiges vorgenommen. Die Frauenmannschaft des Wittenburger SV hatte zu Saisonbeginn einen personellen Aderlass zu verzeichnen. Trotzdem liegt die Mannschaft nach Beendigung der ersten Halbserie auf einem guten dritten Tabellenplatz und will im Frühjahr nach der Rückkehr zweier wichtiger Spielerinnen noch einmal Richtung Tabellenspitze angreifen. Bei der Hallenkreismeisterschaft im Futsal erkämpfte das Team den dritten Platz. Grund zur Freude hatte bisher auch das Altherrenteam Ü 35 des WSV, das in der Kreisliga Staffel 2 das Sechserfeld anführt und dem weiteren Saisonverlauf gespannt entgegensieht. Neben den am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften sind unter dem Dach des Wittenburger SV noch die Sportmäuse und seit Herbst des vergangenen Jahres auch eine Leichtathletikgruppe aktiv. Sie alle hoffen auch im neuen Jahr auf viele schöne sportliche Momente. Punkte- und Torejagd geht, liegt momentan auf dem fünften Tabellenplatz, wobei Platz drei am Saisonende durchaus ein realistisches Ziel sein kann. Die drei Mannschaften, die im Erwachsenenbereich für die Wittenburger Farben aktiv sind, tragen ebenfalls zur bisher guten Saisonbilanz bei. Die Männermannschaft liegt in der Kreisoberliga mit zwölf Punkten Vorsprung auf dem 1. Tabellenplatz und ist damit eindeu- Roland Harsdorf Interessenten gesucht! Zur Gründung des Vereins „Aktionskreis Wittenburger Altstadt“ (AWA) werden noch Interessenten gesucht Wir alle sehen täglich, wie sich unsere Stadt verändert, Häuser erneuert werden oder zusammenfallen, bzw. anderen Bauten weichen. Eine Stadt lebt auch in seinen Veränderungen. Hinter diesen Veränderungen stehen immer Interessen; die des Bauherren, die der Baunutzer, die der Bauüberwachung und bei einigen Bauten auch die des Denkmalschutzes. Wir alle aber erleben diese Stadt; manche sehen sie als Heimat, andere als Besucher. Der Stolz und die Identifizerung mit Wittenburg kommen aus dem Zusammenspiel der Geschichte, der eigenen Erlebenszeit, der Ereignisse in der eigenen Zeit und der eigentlichen Gestalt dieser Stadt. Dieses Gesamtbild gibt dann ein Gefühl der Identifikation, das wir Heimatgefühl nennen. Dazu gehören auch natürlich die Sitten und Gebräuche und die Lebensart der Einwohner. Wir suchen Einwohner wie auswärtige Interessenten, die sich für die Geschichte, die Baugeschichte, aber auch für Veränderungen in der Stadt engagieren. Dabei spielt die Förderung von his torischen Gebäuden genauso eine Rolle wie das protokollieren von Zeitzuständen. Eines der Ziele des Vereins soll werden, mit Achtsamkeit die uns überlassenen historischen Bauten und Häuser zu dokumentieren. Ebenso soll denjenigen, die restaurieren, sanieren oder Lücken bebauen wollen, nicht nur Kenntnisse, sondern geborgene historische Baumaterialien und Rat und Tat zur Verfügung gestellt werden. Natürlich sind uns Interessenten am liebsten, die sich selbst die Aufgabe gestellt haben, ein eigenes Haus zu sanieren und zu erhalten. Wittenburg ist eine Stadt, in der es noch viel zu bewegen gibt. Neben der umfangreichen mittelalterlichen Stadtanlage, die zu erhalten wäre, gibt es noch viele Häuser, die im Dornröschenschlaf liegen. Dieses mag teils an ungeklärten Eigentumsverhältnissen, aber auch daran liegen, dass sanieren als unwirtschaftlich angesehen wird. Häuser sanieren bedeutet nicht, einen Pfeiler stehen zu lassen, und dann ein neues Haus dagegen zu bauen. Wenn ein Haus gut erhalten werden soll, dann kostet dieses Zeit und Geld. Damit das Sanieren und Restaurieren aber nicht ein ge- schichtliches Relikt werden soll, müssen wir versuchen, es wieder mit Leben zu erfüllen. Dazu brauchen diejenigen, die sich zu aktivem Denkmalschutz bzw. aktiver Haussanierung entschließen und dafür ihr Geld ihrem Idealismus opfern, ein wenig Rückenwind. Dazu soll dieser zu gründende Verein beitragen. Wir würden uns freuen, wenn wir durch diesen Aufruf eine große Resonanz erhielten. Kontakt: Manfred Wegener Bahnhofstraße 1 19243 Wittenburg Tel. 0152 05143000 25 Wittenburger Stadt- und Landbote Veranstaltungen 16. Januar 2016 Theater im PAHLHUUS startet ins neue Jahr Mit dem Stück „Ich will eine Katze!“ beginnt am 3. Februar die diesjährige Puppentheatersaison im PAHLHUUS in Zarrentin Im Februar ist es soweit. Dann öffnet wieder das Theater im PAHLHUUS (TiP) in Zarrentin jeden ersten Mittwoch im Monat seine Vorhänge. Dann können Kinder spannendes und lustiges Puppentheater erleben. Die Spielsaison startet am 3. Februar 2016 mit der Aufführung „Ich will eine Katze!“. Das Tandera Theater aus Testorf führt das Stück um 15.30 Uhr im PAHLHUUS, dem Informationszentrum für das Biosphärenreservat Schaalsee, auf. stätte Dodow, die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow, den Landkreis Ludwigslust-Parchim, das Amt Zarrentin und die Stadt Zarrentin am Schaalsee. Eltern – kommt überhaupt nicht in Frage! Doch Nicki hat eine Idee, wie sie dieses Problem lösen kann. Geeignet ist das Theaterstück für Kinder ab vier Jahre. Die Veranstaltung dauert etwa 45 Minuten. Die Karten zum Preis von vier Euro pro Person sollten beim Veranstalter des Theaters im PAHLHUUS (TiP), dem Förderverein Biosphäre Schaalsee e.V., unter der Telefonnummer 038851 32136 oder E-Mail foerderverein@biosphaereschaalsee.de vorbestellt werden. Gruppen ab zehn Personen erhalten die Karten für drei Euro pro Person. Frank Hermann Es ist eine Geschichte über gegenseitige Erwartungen und die charmante Macht des kindlichen Willens. Das Unterstützt wird das TiP durch das BiMädchen Nicki wünscht sich eine osphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe, Katze. Aber eine Katze – finden ihre die riha WeserGold Getränke Betriebs- Puppenspiel „Ich will eine Katze!“. Foto: Tandera Theater Leipziger Pfeffermühle: „Glaube, Liebe, Selbstanzeige“ Eine der bedeutendsten Kabarettbühnen Deutschlands ist am 23. Januar 2016 um 19.30 Uhr auf Einladung des Zarrentiner Kulturvereins e. V. im Kloster zu erleben. Freuen Sie sich auf bissige Satire mit der Leipziger Pfeffermühle: „Die Hoffnung stirbt zuletzt. Das hoffen wir jedenfalls. Wenn sie aber doch schon von uns gegangen ist, dann bleibt nur der Ausweg, selbst aktiv zu werden, um Glaube und Liebe wiederzubeleben. Jeder Steuersünder, der nach dem Motto lebt: „Spare in der Schweiz, so hast du in der Not“, und der dank einer Selbstanzeige mit einem halbherzigen „Du, du!“ davonkommt, darf doch glauben, dass der Staat ihn liebt. Und der Staat glaubt an Gegenliebe und hofft auf weitere Selbstanzeigen. Sie ersparen ihm viel Arbeit und das hässliche Image der Knöllchen-verteilenden Politesse. Und jeder Schreibtischtäter, der von seinem Computer aus ferngelenkte Drohnen abfeuert, darf glauben, ein Werk der Liebe zu vollbringen, denn sein Werkzeug wurde, wenn schon nicht vom lieben Gott persönlich, so doch von den selbst ernannten Göttern im Amt abgesegnet. Die Pfeffermühle hat weder an Liebe noch an Glaube gespart, weitere Beispiele des Do-it-Yourself-Reports aufzuspüren und sie dem Publikum 26 anzuzeigen. Sollten diese Beispiele Schule machen, dann bleibt wenigstens die Hoffnung auf eine Selbstanzeige von Glaube und Liebe.“ Doppelbesetzung mit Heinz Klever, am Piano: Hartmut Schwarze oder Dietmar Biebl, am Schlagzeug: Steffen Reichelt oder Peter Jakubik. Regie: Matthias Nagatis können im Kloster Zarrentin, Kirchplatz 8, Tel. 038851 838510, im Tee- und Geschenkestübchen Ilona Ködderitzsch, Hauptstraße 12, 19246 Zarrentin, Tel. 038851 80824 oder – soweit verfügbar – an der Abendkasse erworben werden. Es spielen: Franziska Schneider in Doppelbesetzung mit Rebekka Köbernik, Der öffentliche Vorverkauf beginnt am 9. Matthias Avemarg, Frank Sieckel in Januar 2016. Karten zu 14/16/18 Euro Torsten Wenck Veranstaltungen/Kirchennachrichten 16. Januar 2016 Wittenburger Stadt- und Landbote Veranstaltungen im Amtsbereich Wittenburg und Umgebung Alle Angaben ohne Gewähr! Stand: 6. Januar 2016 Kontakt: 038852 33-111 oder E-Mail: owszak@stadt-wittenburg.de Kategorie Datum/Zeit/Ort Kontakt Anmerkungen Trainingsschießen für alle Interessierten Jeden Freitag von 19 bis 21 Uhr, Vereinhaus an der Badeanstalt Wittenburger Schützenzunft 1514 e.V. Für alle am Sportschießen und Vereinsleben Interessierten ist das Trainingsschießen offen MehlWelten Museum Januar und Februar jeden 1. und 3. Sonntag von 11 bis 17 Uhr, Amtsberg 2 Mühlenchemie GmbH & Co. KG Tel. 040 28403955 www.mehlwelten.de Bewundern Sie die Anmut von Demeter, der Göttin der Fruchtbarkeit. Und was passiert mit „Max und Moritz, diese beiden…“ Heimatstube Wittenburg jeden 1. Sonntag im Monat 14 bis 17 Uhr jeden 1. Samstag 9 bis 11 Uhr Amtsberg Walter Hegenbart Telefon: 038852 52638 Mehr als 2100 Exponate sind in der Heimatstube ausgestellt. Der Eintritt ist frei! Amtsbergturm jeden 1. Sonntag im Monat 14 bis 17 Uhr jeden 1. Samstag 9 bis 11 Uhr Amtsberg Aquarell- und Acrylmalerei – Ingrid Ritschel Ölmalerei im realistischen Stil Christiane Behrend Wittenburger Vogel- und Kleintierbörse Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat Pferdemarkt Wölzower Weg 5, Gelände Autohaus www.wittenburger-vogelboerse.de Telefon: 0172 1691553 Näheres finden Sie auf der Webseite www.wittenburger-vogelboerse.de. Bitte überprüfen Sie da auch die Termine. 28. Wittenburger Mühlenlauf TSG Wittenburg, Laufgruppe Alle Informationen finden Sie auf der Webseite www.laufgruppe-wittenburg.de 6. März 2016, 10 Uhr, Wittenburg, Friedensring Gottesdienste Januar und Februar 2016 Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland Camin Dreilützow Körchow 17. Januar; Letzter nach Epiphanias Wittenburg 10.00 Uhr 10.00 Uhr Wittenburg Vorstellungsgottesdienst der Vorkonfirmanten 24. Januar; Septuagesimä 31. Januar; Sexagesimä 10.00 Uhr 10.00 Uhr 7. Februar; Estomihi 10.00 Uhr 10.00 Uhr 14. Februar; Invokavit 8.30 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 21. Februar; Reminiszere 10.00 Uhr 28. Februar; Okuli 10.00 Uhr Zu allen Gottesdiensten sind Sie herzlich willkommen Pastor Tim Anders, Th.-Kliefoth-Str. 9, 19243 Körchow, Tel. 038852 23936 Pastor Jürgen Meister, Amtsstr. 9, 19246 Zarrentin, Tel. 038851 25751 Pastor Martin Waack, Kirchplatz 1, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 52577 27 Geburtstage Wittenburger Stadt- und Landbote 16. Januar 2016 Wir gratulieren und wünschen alles Gute… Wittenburg Willi Mehlhase Günter Metschurat Brunhilde Leverenz Sigrid Schroll Inge Bareuther Helga Klawitter Ingeborg Kolthof Lothar Boikat Konrad Mahler Günther Pöhl Claus-Peter Wiemer Hugo Laschkowski Wilfriede Frank Helga Grasmeyer Traute Habedank Renata Jung Christa Kofahl Marie Reimer Heinz Voß Dieter Rabe Waltraud Trinkies Carla Grün Gisela Kolthof Friedel Schmidtke Peter Schmill Hans-Joachim Schulz Felix Rack Hilde Gand Günter Seeharsch Gisela Volk Johannes Klafke Lisbeth Brack Liselotte Marten Margarete Schmidt Hans-Dieter Zwar Dr. Barbara Gubalke Dr. Hermann Schlichting Friedrich-Karl Schöneich Rosemarie Güldner Else Krüger Hilde Reich Renate Simon Irmgard Scharfenberg Karl-Heinz Wulf Lene Manske Lucie Schmill Rolf-Richard Wagner Hildegard Becker Magdalena Samzow Horst Stepan Wilfried Oschmann Alfred Grabow Marianne Hammann Alois Köhler Anna Seifert Günter Schmidt Renate Sehler Waltraud Wickner 77. Geburtstag 80. Geburtstag 80. Geburtstag 76. Geburtstag 72. Geburtstag 74. Geburtstag 85. Geburtstag 74. Geburtstag 76. Geburtstag 70. Geburtstag 74. Geburtstag 84. Geburtstag 71. Geburtstag 78. Geburtstag 80. Geburtstag 90. Geburtstag 78. Geburtstag 78. Geburtstag 74. Geburtstag 72. Geburtstag80. Geburtstag 82. Geburtstag 86. Geburtstag 74. Geburtstag 73. Geburtstag 76. Geburtstag 86. Geburtstag 83. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 85. Geburtstag 88. Geburtstag 90. Geburtstag 90. Geburtstag 75. Geburtstag 75. Geburtstag 87. Geburtstag 87. Geburtstag 73. Geburtstag 88. Geburtstag 89. Geburtstag 76. Geburtstag 70. Geburtstag 75. Geburtstag 74. Geburtstag 75. Geburtstag 72. Geburtstag 77. Geburtstag 92. Geburtstag 74. Geburtstag 75. Geburtstag 83. Geburtstag 88. Geburtstag 85. Geburtstag 80. Geburtstag 76. Geburtstag 70. Geburtstag 79. Geburtstag Wittenburg/OT Helm Ruth Kiencke Hans Hallmann Manfred Urban 76. Geburtstag 77. Geburtstag 70. Geburtstag 28 Wittenburg/OT Körchow Otto Speer Gerhard Schwedt Christel Maier Maria Peters Ernst Heitmann Manfred Rentsch Ewald Lübcke 76. Geburtstag 81. Geburtstag 75. Geburtstag 90. Geburtstag 75. Geburtstag 78. Geburtstag 82. Geburtstag Wittenburg/OT Lehsen Christel Hausmann 86. Geburtstag Wittenburg/OT Perdöhl Margit Melchert Roswitha Schmahl Dorothea Kruse-Nilsson Christel Klein 71. Geburtstag 78. Geburtstag 74. Geburtstag 80. Geburtstag Wittenburg/OT Wölzow Konrad Hamann Jürgen Malessa Gerlinde Malessa Erna Meyer 70. Geburtstag 72. Geburtstag 76. Geburtstag 85. Geburtstag Wittenburg/OT Ziggelmark Walter Kaminski Elfriede Walter 80. Geburtstag 77. Geburtstag Wittendörp/Boddin Werner Petermann Gilda Grünewald Günter Glandien Herta Schack Edeltraut Schuldt Agathe Kraut 77. Geburtstag 82. Geburtstag 78. Geburtstag 87. Geburtstag 73. Geburtstag 78. Geburtstag Wittendörp/Dodow Raphael Maas Ingrid Kosarick Horst Raaz 74. Geburtstag 75. Geburtstag 76. Geburtstag Wittendörp/Dreilützow Christa Girsule Gertrud Greskamp 75. Geburtstag 74. Geburtstag Franz Gievers Gudrun Sagemüller Marianne Tumbrock Erika Perbandt Maria Greskamp 76. Geburtstag 75. Geburtstag 86. Geburtstag 84. Geburtstag 75. Geburtstag Wittendörp/Drönnewitz Elisabeth Tomczyk Ursula Klemenz Herbert Banasiak Leni Dieckelmann 81. Geburtstag 84. Geburtstag 78. Geburtstag 78. Geburtstag Wittendörp/Karft Irma Mallmann Ewald Greßmann 89. Geburtstag 76. Geburtstag Wittendörp/Pogreß Paul Hoyer Helga Jürß 76. Geburtstag 79. Geburtstag Wittendörp/Tessin Joachim Oldorf 71. Geburtstag Wittendörp/Waschow Käthe Gruhlich Rudolf Benjatschek Karl Stoltenow Harald Fedke Gertrud Knuth Alois Missalla 86. Geburtstag 72. Geburtstag 76. Geburtstag 83. Geburtstag 73. Geburtstag 76. Geburtstag Wittendörp/Woez Renate Wulf 73. Geburtstag 50. Hochzeitstag Christa und Theodor Harsdorf aus Wittenburg 60. Hochzeitstag Edita und Alfred Grabow aus Wittenburg Herzlichen Glückwunsch nachträglich.