Schüler bringen Farbe in ihren âRollgartenâ
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Schüler bringen Farbe in ihren âRollgartenâ
Schüler bringen Farbe in ihren „Rollgarten“ Den Tag der Städtebauförderung am 9. Mai nutzten Schülerinnen und Schüler der Sahnschule um sich künstlerisch an der Lärmschutzwand am Schützenplatz zu betätigen. Das Thema Graffiti spielt nach Aussage von Schulleiter Jörg Erler eine Rolle im Kunstunterricht der 8. Klasse. So kam die Idee aus der Stadtverwaltung gerade recht, dass Schüler das von IBUg-Künstlern im vergangenen Jahr begonnene Werk fortsetzen könnten. Unter der fachkundigen Anleitung von Kunsterziehungslehrer Salome Röder, Florian Otto, Julia Polinowski und Jasmin Müller gehörten zu jenen Schülern, die am 9. Mai ihr Werk der Öffentlichkeit präsentierten. Akribisch wurden bis zuletzt Details bearbeitet. Fotos: Stadtverwaltung/Uta Pleißner Thomas Prußeit und des Zwickauer Künstlers Rico Gruner alias Task.one gestalteten rund 40 Schüler den Mittelteil der Lärmschutzwand mit ihren Lieblingssymbolen. Ganz oben wurde der Name der Skateranlage ins Bild integriert – Rollgarten. Im Vorfeld waren zahlreiche Entwürfe entstanden. Die Realisierung auf der verwellten Fläche erwies sich trotz Vorbehandlung durch das städtische Bauamt als gar nicht so leicht. „Unter Druck – die Zeitungen der Friedlichen Revolution“ – so heißt die Ausstellung des Mar tin-Luther-KingZentrums Werdau, die vom 29. Mai bis 26. Juni im Rathaus während der regulären Öffnungszeiten zu sehen ist. Am Mittwoch, dem 17. Juni, findet innerhalb dieser Ausstellung eine Gesprächsrunde mit Akteuren des „WerdauCrimmitschauer Wochenblattes“ von 1989/90 statt – „Zeitzeugen berichten“ heißt es dann. Der Eintritt ist frei, Interessenten sind herzlich eingeladen. IMPRESSUM: Herausgeber: Große Kreisstadt Crimmitschau. Verantwortlich für den amtlichen Teil und andere Veröffentlichungen der Stadtverwaltung ist der Oberbürgermeister oder sein Vertreter im Amt, für den nichtamtlichen Teil der jeweilige Auftraggeber/Verfasser. Anschrift: Stadtverwaltung Crimmitschau, Markt 1, 08451 Crimmitschau. Redaktion: Stadtverwaltung Crimmitschau, Pressestelle Tel.: 03762 90-9003, Fax: 03762 90-9904 Internet: www.crimmitschau.de E-Mail: Zwei Mal einen vollen Saal bescherte das Publikum den Protagonisten des Dorftheaters Langenreinsdorf im ehemaligen Gasthof: „Alle lieben Gustav“(Foto: Heinz Pill in der Titelrolle) in der Regie von Marion Fengler ( „Gute-Laune-Büro“) erwies sich als turbulente Komödie, in der die Darsteller aus Langenreinsdorf und den Nachbarorten ihre Spielfreude voll auslebten. Das ruft nach einer Fortsetzung, vielleicht im nächsten Jahr. pressestelle@crimmitschau.de Druck: Mugler Masterpack Crimmitschau GmbH Zustellung: kostenlos an alle Haushalte in Crimmitschau und Dennheritz Anzeigen: Blickpunkt Crimmitschau, Leitelshainer Straße 19, 08451 Crimmitschau Tel.: 03762 937679, Redaktionsschluss für diese Ausgabe war der 13.05.2015. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist der 29.05.2015. Die nächste Ausgabe erscheint am 12.06.2015. Redaktionsschluss für die übernächste Ausgabe (26.06.2015) ist der 12.06.2015. 1 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau Die Große Kreisstadt Crimmitschau informiert Verordnung der Großen Kreisstadt Crimmitschau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2015 Vom 04.05.2015 Aufgrund des § 8 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz – SächsLadÖffG) vom 1.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 27.01.2012 (Sächs GVBl. S. 130, 146), hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 30.04.2015 folgende Verordnung erlassen: §1 Im Stadtgebiet Crimmitschau dürfen Verkaufsstellen an nachfolgend aufgeführten 2 Sonntagen zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet sein: - am Sonntag, dem 09. August 2015 (Großes Marktfest) und - am Sonntag, dem 06. Dezember 2015 (Weihnachtsmarkt). §2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten nach § 11 Abs. 1 Ziffer 1 SächsLadÖffG. §3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Crimmitschau, den 04.05.2015 Holm Günther Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen (Verordnungen), die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekannt-machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung (Verordnung) nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung (Verordnung) verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Wahlbekanntmachung 1. Am 07. Juni 2015 findet die Wahl zum Landrat des Landkreises Zwickau statt. Die Wahlzeit dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Der Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist der 28. Juni 2015. 2. Die Stadt ist in 17 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 17. Mai 2015 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 15.00 Uhr im Beratungsraum im Keller, Rathaus, Markt 1, 08451 Crimmitschau zusammen. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von gelber Farbe; bei einem etwaigen zweiten Wahlgang von hellgrüner Farbe. Der Stimmzettel wird im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. 5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch 2 16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015 Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 6. Jeder Wähler kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personal-ausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises (Landkreis Zwickau) oder durch Briefwahl wählen. 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). 10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Crimmitschau, den 05.05.2015 Holm Günther Oberbürgermeister Die Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Trünzig informiert Bekanntmachung und Ladung Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Eigentümer und Erbbauberechtigten der Grundstücke des Verfahrensgebietes der Flurbereinigung Trünzig bzw. deren gesetzliche Vertreter und Bevollmächtigte werden hiermit zu einer öffentlichen Teilnehmerversammlung zum Zwecke der Bekanntgabe der geänderten Ergebnisse der Wertermittlung eingeladen. Versammlungsort: Mehrzweckgebäude Trünzig (Alte Schule) Schulweg 3, 08428 Langenbernsdorf / OT Trünzig Versammlungszeit: Dienstag, 16. Juni 2015 um 18.00 Uhr Tagesordnung: 1. Bericht zum Verfahrensstand der Ländlichen Neuordnung 2. Bekanntgabe der Ergebnisse der geänderten Wertermittlung nach §§ 27 bis 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 6 Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG) 3. Informationen zur Anhörung der Teilnehmer über ihre Wünsche für die Abfindung (Wunschtermine) nach § 57 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) 4. Ausblick auf die nächsten Verfahrensschritte (Neuverteilung) Die Ergebnisse der Wertermittlung werden in der Versammlung bekannt gegeben, erläutert und anschließend für 4 Wochen in der Gemeindeverwaltung Langenbernsdorf, Bahnhofstraße 1 in 08428 Langenbernsdorf zur Einsichtnahme ausgelegt. Während der Auslegung können bei der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Trünzig am Landratsamt Zwickau, PF 100176, 08067 Zwickau schriftlich Einwendungen vorgebracht werden. Hinweis: Versäumt ein betroffener Teilnehmer diesen Termin oder äußert sich nicht bis zum Ende über den Verhandlungsgegenstand, wird davon ausgegangen, dass Einverständnis mit dem Ergebnis der Versammlung besteht (§ 134 FlurbG). Glauchau, den 27.04.2015 gez. Leberecht Vorstandsvorsitzende Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau 16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015 deren Inhalt verlangen. Der Landkreis Zwickau informiert Bekanntgabe der Bodenrichtwerte (Stichtag 31.12.2014) Der Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2014 abgeleitet. Entsprechend § 11 Abs. 4 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung vom 15. November 2011 sind diese in den Städten und Gemeinden ortsüblich bekannt zu machen. Als Anlage stehen unten die ermittelten Bodenrichtwerte. Die abgeleiteten Bodenrichtwerte sind ab Mai 2015 unter dem Link: http://www.boris.sachsen.de im Internet einsehbar. Es ist zudem möglich, die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Amt für Vermessung, Stauffenbergstraße 2, 08066 Zwickau, während der Öffnungszeiten dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr sowie donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr einzusehen. Gemäß §196 Abs. 3 BauGB kann jedermann Auskunft über Erläuterungen: Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken einer Zone (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf Grundstücke, deren wertbeeinflussende Umstände für den Bodenrichtwert typisch sind (Richtwertgrundstück). Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Umständen - wie z. B. Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit und Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Bodenwertes vom Richtwert. Bodenrichtwerte (außer für landwirtschaftlich genutzte Flächen, Forstflächen und Gärten) beziehen sich auf baureifes, erschließungsbeitragsfreies Land (erschlossen nach §127 BauGB) und vermessenes Land. In bebauten Gebieten sind diese mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut, erschlossen und altlastenfrei wären. Roland Lenk Vorsitzender des Gutachterausschusses Bodenrichtwerte Crimmitschau Bodenrichtwert-Zone Crimmitschau SAN Erweitertes Stadtzentrum Crimmitschau Plattenbau Innenstadt Crimmitschau Weststadt Crimmitschau / Lindenstraße, Waldstraße Crimmitschau / Kirschbergsiedlung, An der Hohen Pappel, R.-Seidel-Weg, Mottelerstraße Crimmitschau / Wohngebiete Westbergstraße, Bräutigam-Str., Liebknecht-Str. Crimmitschau / Nordstadt Crimmitschau / Oststadt Crimmitschau / Südstadt Crimmitschau / OT Wahlen Siedlungsgebiet Ost Frankenhausen Crimmitschau / Glauchauer Landstraße Crimmitschau / Leitelshain Kitscherstraße Crimmitschau / Richard-Wagner-Ring Crimmitschau / Herderweg Crimmitschau / Blankenhain Weidehofstraße Crimmitschau / Blankenhain Schloßblickstraße Crimmitschau / Langenreinsdorf An den Bäumchen, Lärchensiedlung Gablenz Gösau Frankenhausen / Gosel Rudelswalde Blankenhain Rußdorf Groß- und Kleinpilligsdorf Langenreinsdorf Mannichswalde Lauenhain Crimmitschau / GWG Glauchauer Landstraße Crimmitschau / Kitscherstr., Dammstr. ASB Crimmitschau ASB Mannichswalde / Blankenhain Garten Crimmitschau Agrar Crimmitschau Wald Crimmitschau Art Geschoss Bauweise Fläche / GFZ Bodenrichtwert 2014 gemischte Baufläche Wohnbaufläche Wohnbaufläche Wohnbaufläche II-III II-III I-II I-II g o o o 2 1,4 0,8 0,6 80,00 EUR 38,00 EUR fällt weg 50,00 EUR Wohnbaufläche I-II o 600 47,00 EUR Wohnbaufläche gemischte Baufläche gemischte Baufläche gemischte Baufläche III-V II-III I-III II-III o g o g 1,0 1,4 1,2 1,2 36,00 EUR 26,00 EUR 32,00 EUR 27,00 EUR Wohnbaufläche Wohnbaufläche gemischte Baufläche gemischte Baufläche Wohnbaufläche Wohnbaufläche Wohnbaufläche Wohnbaufläche I-II I-II I-II I-II I-II I-II I-II I-II o o o o o o o o 500 600 600 800 400 600 600 600 37,00 EUR 25,00 EUR 26,00 EUR 23,00 EUR 60,00 EUR 55,00 EUR 40,00 EUR 40,00 EUR Wohnbaufläche I-II gemischte Baufläche I-II gemischte Baufläche I-II gemischte Baufläche I-II gemischte Baufläche I-II gemischte Baufläche I-II gemischte Baufläche I-II gemischte Baufläche I-II gemischte Baufläche I-II gemischte Baufläche I-II gemischte Baufläche I-II gewerbliche Baufläche gewerbliche Baufläche Außenbereich I-II Außenbereich I-II o o o o o o o o o o o 500 600 800 800 600 600 800 800 600 600 600 o o 1000 1000 45,00 EUR 27,00 EUR 18,00 EUR 18,00 EUR 24,00 EUR 23,00 EUR 22,00 EUR 21,00 EUR 26,00 EUR 24,00 EUR 26,00 EUR 19,00 EUR 14,00 EUR 15,00 EUR 15,00 EUR 6,00 EUR 0,89 EUR 0,19 EUR Landwirtschaftliche Nutzfläche Wald Ackerzahl 47 Bodenwert ohne Bestand Bodenrichtwerte Dennheritz Dennheritz Oberschindmaas Niederschindmaas Dennheritz / Schlunziger Weg Garten Dennheritz Agrar Dennheritz Wald Dennheritz gemischte Baufläche gemischte Baufläche gemischte Baufläche Wohnbaufläche I-II I-II I-II I-II Landwirtschaftliche Nutzfläche Wald o o o o 600 700 700 600 Ackerzahl 47 Bodenwert ohne Bestand 32,00 EUR 29,00 EUR 29,00 EUR 50,00 EUR 6,00 EUR 0,89 EUR 0,20 EUR 3 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau Der Kirchgemeindeverband Crimmitschau informiert 16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015 Crimmitschau, den 12.03.2015 3. Nachtrag zur FRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNG für den Friedhof des Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeindeverbandes Crimmitschau vom 20.07.2012 Auf Grund von § 2 Absatz 2 in Verbindung mit §§ 13 Absatz 2 Buchstabe a und 43 der Kirchgemeindeordnung der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens (KGO) vom 13. April 1983 (ABI. S. A 33) in der jeweils geltenden Fassung und § 12 Absatz 1 der Rechtsverordnung über das kirchliche Friedhofswesen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (Friedhofsverordnung - FriedhVO) vom 9. Mai 1995 hat der Ev.-Luth. Kirchgemeindeverbandsvorstand Crimmitschau am 05.03.2015 den folgenden 3. Nachtrag zur Gebührenordnung für seinen Friedhof beschiosscn: §1 § 7 A VI Gebühren für Gemeinschaftsgräber wird wie folgt geändert: Die Gebühren enthalten die Kosten für die Erstgestaltung, die anteiligen Kosten für den Gedenkstein mit Namenseintrag, die laufende Pflege, sowie die Nutzungsgebühr, die Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) und die Bestattungsgebühr. 1. Gemeinschaftsgräber für Sargbestattung 2.300,-- EUR 2. Gemeinschaftsgräber für Urnen - Urnengemeinschaft II 1.650,-- EUR 3. Gemeinschaftsgräber für Urnen - Urnenhain 1.390,-- EUR Schönfelser Burgsommer wird gruselig Vom 5. bis 7. Juni findet der 4. Schönfelser Burgsommer des Fördervereins Burg Schönfels e.V. statt. Das Ensemble des Musik-Theatervereins Priester e.V. lässt mit seinem Grusical Märchencharaktere zum Leben erwachen. Es konnte auch der Musik- und Theaterförderverein Priester e.V. aus Krostitz gewonnen werden. Er wird mit dem Grusical „Grimms Märchen“ in der Vorburg unter freiem Himmel gastieren. Bekannte Märchenfiguren erzählen den Besuchern vier der unbekanntesten Märchen aus der Sammlung der Gebrüder Grimm: Köstlich einfältig die Geschichte der klugen Else, ergreifend tragisch der arme Junge im Grab, grausig die Erzählung vom Mädchen mit den abgehackten Händen, abenteuerlich und wahrlich heldenhaft die Geschichte vom Sohn des Besenbin- ders. Und dann die Bösewichter: Die Hexe aus Hänsel und Gretel, die böse Stiefmutter aus Schneewittchen, der Teufel mit den drei goldenen Haaren, der böse Wolf und das Rumpelstilzchen mischen sich unter die Zuschauer und versetzen diese gehörig in Schrecken. Fulminante Chöre, einfühlsame Soli, rasante Choreographien und aufwändige Masken und Kostüme - mit rund 40 Mitwirkenden bietet das „Grusical Grimms Märchen“ über anderthalb Stunden gruselige Musik-Theater-Unterhaltung. Vorstellungen gibt es am Freitag, den 5. Juni um 20 Uhr, am Samstag, den 6. Juni 15 & 20 Uhr und am Sonntag, den 7. Juni um 15 Uhr. Kartenreservierungen zu 15 / 10 EUR sind ab sofort auf der Burg möglich unter Tel: 037600 2327 oder unter burg-schoenfels@gemeindelichtentanne.de Glückwünsche zum Firmenjubiläum im Juni Die herzlichsten Glückwünsche zum Gründungsjubiläum übermittelt auf diesem Wege Oberbürgermeister Holm Günther, auch im Namen des Stadtrates und der Verwaltung, verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit und eine weiterhin erfolgreiche Unternehmensentwicklung an folgende Firmen: 10 Jahre - Bau- und Ausbauhandwerk 4 Bert Schulz - China-Restaurant Happy Garden Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass nur diejenigen Firmen veröffentlicht werden können, welche ihre Daten in der Stadtverwaltung gemeldet haben bzw. in der bestehenden InternetUnternehmensdatenbank mit ihrer Firmengründung registriert sind. Wettbewerb Netzwerk Nachbarschaft Die schönsten Nachbarschafts-Aktionen 2015 Zum 1. Mai startete Netzwerk Nachbarschaft den bundesweiten Wettbewerb „Die schönsten Nachbarschaftsaktionen 2015“. Gesucht werden Begrünungsaktionen, Nachbarschaftsfeste, Handwerk, Gemeinnützige Projekte, kreative und sportliche Aktionen – Gemeinschafts-Projekte, die das Miteinander der Generationen und Kulturen im Wohnumfeld stärken und nachhaltig fördern. Es gibt tolle Preise zu gewinnen! Nachbarn inspirieren Nachbarn – dieses Prinzip verfolgt der alljährliche Wettbewerb von Netzwerk Nachbarschaft seit über 10 Jahren. Bundesweit fördert das Netzwerk Nachbarschaftsgemeinschaften und zeichnet die schönsten Projekte aus. „Wir suchen auch in diesem Jahr wieder Nachbarschaften, die mit ihren Aktionen den multikulturellen, familienfreundlichen und generationenübergreifenden Zusammenhalt im Wohnumfeld stärken“, sagt Erdtrud Mühlens vom Netzwerk Nachbarschaft. So bewerben sich Nachbarn Mitmachen können alle Nachbargemeinschaften, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, indem sie sich kostenlos online bewerben und ihre Aktion in Wort und Bild vorstellen unter www.netzwerk-nachbarschaft. net/wettbewerbe. Auch die Teilnahmebedingungen sowie Anregungen, Tipps und Checklisten finden sich dort. Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde von Janosch, der das Netzwerk seit über 10 Jahren unterstützt. Start: 01.05.2015 Einsendeschluss: 15.10.2015 Kontakt: Netzwerk Nachbarschaft Daniel Hoffmann Goernestraße 30 20249 Hamburg 040/480-650-16 daniel.hoffmann@ netzwerk-nachbarschaft.net Netzwerk Nachbarschaft ist mit über 1.700 Initiativen und rund 180.000 Mitgliedern die größte und erfolgreichste Nachbarschafts-Community ihrer Art. Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau 16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015 Lauenhainer Schützen feiern 20jähriges Bestehen Großes Dorffest am 29. und 30. Mai Fortsetzung vom 15.05.2015 Und was wäre eine vielgestaltige, inhaltsreiche Vereinstätigkeit ohne ein gut funktionierendes geselliges Leben? Auch diese dritte Säule des Schützenwesens ist in den 20 Jahren des Bestehens des Vereines zu einer Erfolgsstory in Lauenhain geworden. Oft verbunden mit den anderen beiden Schwerpunkten der Vereinsarbeit organisierten die Vereinsmitglieder zahlreiche, wiederkehrende Veranstaltungen im Verein und mit den Bewohnern der Ortschaft wie Weihnachtsfeiern, Schlachtfeste, Ostereierschießen, Schützenfeste, Tanzabende, Silvesterpartys, Hexenfeuer, Maibaumstellen u.a. Von großer Bedeutung für die Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls und des Gemeinschaftssinnes waren die Schützenausfahrten nach Tirol und Polen sowie in die schönsten Gegenden Deutschlands von der Nordsee bis nach Bayern, vom Rhein und Mosel bis zur Spree und Elbe. Damit ist an den regelmäßig an den Donnerstagen stattfindenden Vereinsabenden auch für nicht versiegenden Gesprächsstoff gesorgt. Viel hat der Schützenverein Lauenhain in den vergangenen Jahren für das Gemeinwesen geleistet. Dafür stehen die Mitwirkung bei der Renaturierung eines Dorfteiches, bei der Gestaltung des Paradiesbaches mit den ortstypischen Kopfweiden, Baumpflanzungen, Mithilfe und Unterstüt- Foto: Schützenverein zung beim Bau einer Trauerhalle und die Werterhaltung in und am Gemeindehaus, wofür die Vereinsmitglieder pro Jahr ca. 1.000 Stunden leisten. Bei allen Vorhaben konnten die Vereinsmitglieder immer auf die Unterstützung der Ehe- und Lebenspartner zählen. Viele Bewohner der Ortschaft und Gäste des Vereinshauses halfen mit Rat, Tat und Geldspenden bei der Realisierung der großen Ziele. Enge Verbundenheit besteht zu den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und zu Mitgliedern der Kirchgemeinde. Die 20jährige erfolgreiche Entwikklung des Schützenvereines Lauenhain ist dessen Mitgliedern Anlass, am 29. und 30. Mai ein großes Dorffest mit den Einwohnern, Ehrengästen, Besuchern aus nah und fern und natürlich mit zahlreichen anderen Schützenvereinen zu organisieren. Es beginnt am Freitag, 16.00 Uhr. Mit zahlreichen Möglichkeiten der Betätigung ist für alle Altersgruppen gesorgt. Die Kinder können Hüpfburg, Kinderreiten, ein Goldwäschercamp, Bogenschießen mit dem mehrfachen Deutschen Meister ebenso nutzen, wie Basteln und die Teilnahme am Lampion- und Fackelumzug. An beiden Tagen kann man sich am Luftgewehr- und Armbrustschießen beteiligen. Am Sonnabend findet im Gemeindehaus eine Festveranstaltung statt, anschließend wird mit Kanonen und anderen Schießgeräten geböllert. Am Abend ist Tanz mit Livemusik und lustigen Einlagen. An beiden Tagen wird im Festzelt in Lauenhain sehr viel für Auge, Ohr, Muskeln und natürlich für den Gaumen geboten. Der Schützenverein Lauenhain freut sich auf viele Besucher aus Lauenhain, Crimmitschau und den umliegenden Ortschaften. Eberhard Schröter Lauenhainer Dorffest am 29. und 30. Mai Freitag, ab 16.00 Uhr sportliche und lustige Aktivitäten für groß und klein und Festplatzbetrieb 19.30 Uhr Lampion- und Fackelumzug Samstag, ab 12.00 Uhr Festplatzbetrieb 14.00 Uhr Festveranstaltung im Gemeindehaus 16.00 Uhr Böller- und Kanonenschießen, 20.00 Uhr Tanz mit der Barden-Band im Festzelt (Eintritt: 3 Euro) „Alles neu macht der Mai“ im Kindernest Die Integrative Kindertagesstätte Kindernest des FAB e.V. war am 9. Mai 2015 der Treffpunkt für alle fleißigen Helfer, die mit Spaten, Pinsel, Hammer und Putzlappen unseren Garten verschönen wollten. Viele Spielgeräte bekamen einen bunten Farbanstrich, wurden repariert und gesäubert. Ein gro- Foto: Kindernest ßer Drache wurde aus einem Baumstamm gesägt und wacht nun über unsere Kita. Wir möchten uns bei allen Eltern, Großeltern, Freunden und Bekannten bedanken, die sich so toll mit eingebracht haben, Pflanzen und Geld gespendet haben, ebenso der Bäckerei Helbig, der Fleischerei Wünsche und der Sternquell Brauerei für die leckere Verpflegung. Ein herzliches Dankeschön gilt Herrn Naumann der uns mit Werkzeug versorgt hat und Herrn Markert für seine großzügige Spende von Farben und Lacke. Die Kinder haben ihren neuen Garten im Sturm erobert und wir freuen uns auf den nächsten Frühjahrsputz. Das Team vom Kindernest 5 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau 16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015 Kultur- und Freizeittipps für den Monat Juni 2015 Ausstellungen: bis 21. Juni Gut gestrickt! Schaufenster in eine textile Technik Tuchfabrik Gebr. Pfau Crimmitschau (Fr - So und Feiertag 13-16 Uhr, Eintritt frei) * bis 26. Juni 25 Jahre Deutsche Einheit: Wanderausstellung des Martin-Luther-King-Zentrums Werdau, „Unter Druck – die Zeitungen der Friedlichen Revolution“, mit Geschichte des Werdau-Crimmitschauer Wochenblattes Rathaus Crimmitschau * bis 28. Juni Schwarze Kunst Druckgrafik von Ursula und Susanne Seifert, Reinsdorf Kleine Galerie im Theater Crimmitschau (Geöffnet: Mo – Do 14-19 Uhr, Fr 9-12 Uhr sowie zu allen Veranstaltungen des Theaters, Eintritt frei) * bis zum Herbst Heimliche heimische Hobbykünstler Jugendclub Alte Feuerwehr, Schulstraße Veranstaltungen: Montag, 01. Juni, Beginn: 17.00 Uhr Orgelkonzert zum Kindertag Lutherkirche Crimmitschau * Samstag, 06. Juni, Beginn: 10.00 Uhr Zunft- und Handelsmarkt Marktplatz * Samstag, 06. Juni, 11.00-18.00 Uhr Musikalische Kirche zum Zunft- und Handelsmarkt St. Laurentiuskirche * Donnerstag, 11. Juni, Beginn: 19.30 Uhr Gerd Dudenhöffer mit seinem neuen „Heinz Becker-Programm“ Theater Crimmitschau * Sonntag, 14. Juni, Beginn: 17.00 Uhr Texte und Lieder von Paul Gerhardt St. Laurentiuskirche * Mittwoch, 17. Juni, Beginn: 17.00 Uhr Zeitzeugen berichten – öffentliche Gesprächsrunde im Rahmen der Ausstellung „Unter Druck – die Zeitungen der Friedlichen Revolution“ Rathaus * Samstag, 20. Juni, Beginn: 12.00 Uhr 25 Jahre Jugendfeuerwehr Crimmitschau - Bobbycar-Rennen Marktplatz * Samstag, 27. Juni, Beginn: 14.30 Uhr Eröffnung des Kindergartenfestes des Johanniter-Kindergartens „Bussi Bär“ St. Laurentiuskirche * ab Dienstag, 30. Juni Crimmitschauer Beachvolleyballwoche Marktplatz Änderungen vorbehalten. Großes Marktfest wird noch bunter und vielseitiger Einige Veranstaltungen, die im Crimmitschauer Jubiläumsjahr 2014 aus der Taufe gehoben wurden, werden in diesem Jahr ihre Fortsetzung finden. Speziell das Große Marktfest, das in diesem Jahr zum 25. Mal stattfindet, soll eine Bereicherung erfahren. Vor allem der Sonntag des Marktfestes wird um einige neue Veranstaltungsteile erweitert. Derzeit laufen Gespräche, um den Hobby-Handwerkermarkt und auch das Fest der Nationen in das Große Marktfest einzubinden. Der Hobby-Handwerkermarkt soll das Marktfest am Sonntag aufwerten, in dem er einen zusätzlichen Anziehungspunkt auf dem Kirchplatz und damit zugleich eine Verbindung zwischen Theaterplatz (Rummel) und Marktplatz schafft. Am Marktfest-Samstag findet in diesem Areal die Vereinsmeile statt. Das Fest der Nationen mit seinen mitreißenden Darbietungen ausländischer Mitbürger, die im vergangenen Jahr während der Festwoche für tolle Stimmung bis tief in die Nacht gesorgt hatten, soll ebenfalls am Sonntag in das 6 Programm einbezogen werden. Abgerundet werden soll dieses besondere Fest durch gastronomische Angebote aus verschiedenen Ländern. Die Einbeziehung der in Crimmitschau untergebrachten Asylbewerber und Flüchtlinge wird angestrebt. Komplettiert wird der MarktfestSonntag durch den SportlerStammtisch am Vormittag. Dieser war auf Grund zahlreicher anderer Programmpunkte im Vorjahr entfallen und soll in diesem Jahr wieder aufgenommen werden. Rocknacht im Zeichen deutscher Musik Die traditionelle Rocknacht am Freitag, dem 7. August, wird in diesem Jahr ihrem Namen alle Ehre machen. Starten wird sie mit der Crimmitschauer Band Notausklang. Handgemachter und ehrlicher Rock mit deutschen Texten - das sind die Markenzeichen des deutschen Trios aus Crimmitschau. Sowohl live als auch auf Platte ist Robert, Fabian und Tobias der Spaß an der Musik anzusehen und anzuhören. Dabei geht es nicht VOLLGAS SHOW INKL. PYROSHOW, Konfettiregen und Feuerspucker. Die Toten Ärzte sind wahre Meister der Live-Show und seit 14 Jahren auf den Bühnen der Republik unterwegs. Foto: Agentur darum den Rock'n'Roll neu zu erfinden, sondern ihn einfach mal wieder zu leben! Das freut sicher etwas betagtere Rocker, die Legenden wie Jimi Hendrix noch live erleben durften, aber auch junge Menschen, die den musikalischen Einheitsbrei der letzten Jahre satt haben. Die zweite Band des Abends ist eine Wunschband vieler Crimmitschauer und gastiert dieses Jahr nach einigen Anläufen endlich zur Rocknacht: Die Toten Ärzte aus Hamburg werden deutschsprachigen Rock der „Ärzte“ und „Toten Hosen“ zum Besten geben. Erleben Sie also: DIE TOTEN HOSEN und DIE ÄRZTE Und am Samstagabend: Party Show Band ROSA ROSA aus Jena steht für packende, mitreißende Live-Acts. Mit fetzigen Songs der Charts, angesagten Party-Hits vergangener Jahrzehnte, Rock-Klassikern, sprühenden südländischen Rhythmen sowie einer explosiven Drum- & Feuershow begeistert und vereint ROSA mehrere Generationen vor der Bühne. Seit 1986 spielen sechs Profis mit musikalischer Hochschulausbildung in gleicher Besetzung auf Stadtfesten, Galen und Firmen Events, in Stadthallen und Festzelten. Die Band ist auf und hinter der Bühne eine eingeschworene Gemeinschaft gleichberechtigter Musiker und Freunde. Tourneen führten sie schon durch Frankreich, Dänemark, Irland, Russland, Ungarn und weitere Länder Europas. Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau 16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015 Der Oberbürgermeister gratuliert ...folgenden Bürgerinnen und Bürgern aus Crimmitschau einschließlich der Ortschaften im Monat Juni 2015 zu einem runden bzw. hohen Geburtstag und wünscht auf diesem Wege alles Gute: (Geehrt werden folgende Geburtstage: 75, 80, 85, 90 Jahre und weitere - Stand vom 13. Mai 2015) 75 Jahre Erika Eichhorn Egon Heß Hella Braun Rainer Oeser Klaus-Peter Schmidt Günter Löffler Ulrich Emmerling Gisela Möckel Helga Schirmer Helga Birnstein Friedrich Möbius Ursula Klinner Rudolf Oehler Martina Heidrich Ernst Meissner Marga Zehmisch Gisela Pelz Werner Ebert Eva Primus Wolfgang Klinger Renate Schlegel 80 Jahre Elfriede Vohs Helga Böhm Lothar Lanzendorf Johannes Gregor Ilse Hohmuth Ingrid Lewek Annemarie Gehrke Paul Finger Gerda Lanzendorf Marianne Prell OT Frankenhausen OT Blankenhain OT Frankenhausen OT Lauenhain OT Mannichswalde OT Frankenhausen OT Lauenhain OT Lauenhain Josef Weber Rose Winter Gertrud Mühlig Renate Nörig Erwin Böttcher Doris Pohl Karlheinz Trotzke Rolf Heinicke Erich Ludwig Konrad Schieweck Erika Stübler Else Gunkel Käthe Malz Annemarie Pfeifer 85 Jahre Ursula Linke Ingeborg Göpner Klaus Friedrich Anita Schmieder Doris Lorenz Jutta Müller Werner Franke Renate Rohleder Friedrich Theilig Helmut Buchold Rudolf Paul Kluge Luzie Käppel Elisabeth Reinhardt Sigrid Gruß Alfred Zill Herbert Wötzel Marianne Weinhold Helmut Schär OT Frankenhausen 91 Jahre Käthe Trommer Gertraud Härtling Hildegard Latz Alice Zorn Gertraute Schär OT Rudelswalde OT Langenreinsdorf OT Langenreinsdorf OT Mannichswalde 92 Jahre Wolfgang Saupe Helene Bergmann Gerhard Gneipel Erna Walther Anni Lindtke, Ruth Meinert, OT Langenreinsdorf OT Gr.Pillingsdorf OT Langenreinsdorf 93 Jahre Margarete Zeumer Gertraud Jung 94 Jahre Hans Hadlich Margarita Driesel OT Blankenhain 95 Jahre Johanna Seifert 90 Jahre Rudolf Krauß Marga Landgraf Marianne Kneipel 96 Jahre Johannes Neupert sowie folgenden Ehepaaren aus Crimmitschau einschließlich der Ortschaften im Monat Juni 2015 zu ihrem runden Ehejubiläum: (Geehrt werden folgende Ehejubiläen: (60, 65, 70 und 75 Jahre - Stand: 13. Mai 2015) 60 Jahre - Diamanthochzeit Harry und Ingrid Weisheit Klaus und Helga Schön OT Rudelswalde Josef und Irmgard Hergert Hans und Johanna Leupold 65 Jahre - Eiserne Hochzeit Manfred und Charlotte Kuhle 70 Jahre - Gnadenhochzeit Udo und Irmgard Berndt Bitte beachten Sie: Die Veröffentlichung erfolgt, wenn der Stadtverwaltung kein Widerspruch vorliegt. Beratungstermine und Sprechstunden im Juni 2015 Oberbürgermeister – Dienstag, 16. Juni, 17 Uhr, Rathaus, Dienstzimmer des OB, bitte melden Sie sich an: Telefon 03762 90-9001 Friedensrichter – Dienstag, 2. Juni, 18 bis 19 Uhr, Rathaus, 1. Etage, Zimmer 108; Mieterverein – Freitag, 12. und 26. Juni, 9 bis 12 Uhr - Badergasse 2, Großes Vereinszimmer; Sozialverband VdK Sachsen – Dienstag, 9. Juni, 9 bis 12 Uhr – Badergasse 2; Deutsche Rentenversicherung – Mittwoch, 3. und 17. Juni, 10 bis 13 Uhr - Badergasse 2; Um Wartezeiten zu vermeiden ist eine telefonische Anmeldung unter 03761 76223170 erforderlich; Migrationserstberatung durch Wir–Gemeinsam in Zwickau e.V. – Dienstag, 2., 16. und 23. Juni, 9 bis 12.30 Uhr - Badergasse 2; Sozialpsychiatrischer Dienst des Landratsamtes – jeden Montag, 9 bis 12 Uhr - Badergasse 2, Zimmer 001, Frau Sehland, Tel. 03762 909801; Hilfen zur Erziehung durch Jugendamt des Landratsamtes – jeden Donnerstag, 10 bis 17 Uhr - Badergasse 2; Drogenberatung durch „MOBIDROG“ FAB e.V. – Mittwoch, 10. und 24. Juni, 13 bis 15.30 Uhr - Badergasse 2; Volkshochschule – jeden Montag, 13 bis 16 Uhr, Badergasse 2; AWO-Schuldnerberatung – jeden Mittwoch 8 bis 11 Uhr und 12.30 bis 15.30 Uhr - nur nach Terminvereinbarung unter Tel. 0375 2047538 oder Fax 0375 2047539, Kirchplatz 2 (Sozialstation der Diakonie); AWO Verbraucher-Insolvenzberatung – jeden letzten Mittwoch im Monat – nur nach Terminabsprache unter Tel. 0375 44449628 oder Fax 0375 44449629, Kirchplatz 2 (Sozialstation der Diakonie); Verbraucherberatung Zwickau – telefonisch erreichbar unter 0375 294279 oder unter der Service-Nr. 0900 1 797777 (1,24 Euro pro angefangene Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk erheblich teurer) Änderungen vorbehalten. 7 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Crimmitschau 16. Jahrgang/2015/Nr. 10 vom 29.05.2015 46. Meeraner Parkfest – Mit grüner Energie am 20./21. Juni 2015 Die Stadt Meerane und die Stadtwerke Meerane GmbH laden wie im vergangenen Jahr gemeinsam zu einem tollen Familienwochenende voller Musik, Spiel und Spaß in den WilhelmWunderlich-Park ein. Start ist am Samstag und Sonntag um 14.00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Am Freitagabend, 19. Juni (20.00 Uhr), gibt es eine Warm-up-Party mit der Band „Zentromer“. Dann geht es am Samstag richtig los. „Falco meets Mercury“ heißt die Musical-Show von Weltstar Axel Herrig und Sascha Lien, die von Tänzerinnen in phantastischen Kostümen begleitet werden – eines der musikalischen Highlights des diesjährigen Parkfestes (19.30 Uhr). Außerdem am Samstagabend auf der Bühne: die AC/DC-Coverband „Spejbls Helprs“ (22.00 Uhr). Den Samstag-Nachmittag gestal- Die Musical-Show am Samstagabend auf der Parkfest-Bühne im Wilhelm-WunderlichPark: „Falco meets Mercury“ mit Axel Herrig und Sascha Lien. Foto: Agentur/Künstler ten die Brasil Samba-Show „SamBrasil“ und „Sandy“ mit einer Helene Fischer-DoubleShow. Die legendäre Partyshowband „BIBA & Die Butzemänner“ sorgt DDR-Modellautos - Sonderausstellung im Knopf- und Regionalmuseum Schmölln Viele Fahrzeuge, die zu DDRZeiten auf den Straßen zu sehen waren, sind nun als Modelle im Maßstab 1:87 in einer Sonderausstellung im Knopfmuseum in Schmölln zu betrachten. Der Modellbauer, Herr Reinhard Berger aus Schmölln, frönt diesem Hobby bereits seit frühester Jugend. Anfangs hat er von den Originalen die Maße selbst übernommen. Mithilfe des Internets ist es dann einfacher geworden, die Maße von Fahrzeugen zu bekommen - genauso wie auch weitere Anregungen für neue „alte“ Modelle. Ebenso sind Oldtimertreffen für den Hobbybastler eine wahre Fundgrube. Teilweise erstellt Reinhard Berger neue Modelle, indem er auf Fahrgestellen von vorhandenen 8 Modellautos mit seinen selbsthergestellten Aufbauten und Beschriftungen die DDR-Fahrzeuge originalgetreu nachbildet. Viele Modelle sind aber auch vollständig Marke „Eigenbau“. Auf der Modellbahnanlage, die in einem Projekt der Horizonte gGmbH in Altenburg zurzeit entsteht, finden sich auch Modellautos von Reinhard Berger wieder. Öffnungszeiten des Knopf- und Regionalmuseums Schmölln, Sprottenang er/Ronneburg er Straße: Fr 13.00–16.00 Uhr, Sa 13.00–18.00 Uhr und So 13.00– 16.00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Anmeldung: Stadtinformation Tel. 034491 76260 oder Stadtverwaltung Tel. 034491 76-121 dann am Sonntag (16.00 Uhr) für Stimmung. An diesem Nachmittag stellen sich auch die Meeraner Meeta-Girls, der Tanzboden e.V. Meerane und die Musikschule Fröhlich auf der Bühne vor. Die Moderation des Parkfestes übernimmt Radio Zwickau. Dazu gibt es für große und kleine Gäste jede Menge Angebote: Fahrgeschäfte, Händler, MitmachAktionen, Hüpfburg, Zauberei und Jonglage im Zirkuszelt für die Kleinen, Hockey- und Fußballturniere der Bambinis und vieles mehr. Das Kinderprogramm in der Zirkusmanege gestalten der MitMach-Zirkus „Jonny and Friends“, das Marionettentheater „Bandel“ und „Clown Lulu“, der die Affendame Marijana und ihre tierischen Freunde mitbringt. Außerdem am Samstag: Die Promo-Tour zur Internationalen Thüringen Rundfahrt der Frauen 2015 macht Station beim Meeraner Parkfest. Meerane ist in diesem Jahr Etappenstadt der Tour, am 19. Juli 2015 startet und endet die 4. Etappe „Rund um Meerane“ an der Steilen Wand. 950 Jahre Schmölln – Aufruf zur Teilnahme am Festumzug Die Stadt Schmölln wird 950 Jahre alt. Am Festwochenende vom 2. bis 4. September 2016 soll groß gefeiert werden. Ein Höhepunkt der zahlreichen Veranstaltungen, Konzerte und Ausstellungen wird der große historische Festumzug – ein bunter Streifzug durch die Geschichte der Stadt mit ihren Höhen und Tiefen von 700 bis 2016 – am Sonntag des Festwochenendes sein. Gesucht werden Unternehmen, Vereine, Verbände und Privatpersonen aus Stadt, Landkreis und Umgebung, die sich mit Musik, historischer Bekleidung, Requisiten, Uniformen, älteren Fahrzeugen, Pferdewagen oder einfach als Person am Umzug beteiligen möchten. Ebenso werden Freiwillige gesucht, die an diesem Festumzug als „Schildträger“ fungieren, die also, mit ihrem Schild die nachfolgende Gruppe (Epoche) ankündigen. Auch wenn noch Zeit ist: Interessierte können und sollten sich bereits jetzt in der Stadtverwaltung bei Frau Rödel oder Frau Herbig melden (Tel. 034491 76-180 oder 034491 76-102, per E-Mail 950Jahre@schmoelln.de). Das Anmeldeformular zum Festumzug steht auf der Internetseite www.schmoelln.de unter dem Button 950 Jahre Schmölln zum Download bereit.