Haus- und Platzordnung für den LIFE BALL 2009
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Haus- und Platzordnung für den LIFE BALL 2009
Haus- und Platzordnung für den Eurovision Song Contest 2015 Veranstaltungsort: Wiener Stadthalle, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien Veranstalter: ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, ORF, 1136 Vienna, Würzburggasse 30, Austria Präambel Der ORF wird den Eurovision Song Contest 2015 (kurz „ESC 2015“) - nach dem Erfolg von Conchita Wurst bei der Ausgabe des ESC in Kopenhagen - in der Wiener Stadthalle (Wien, Österreich) im Zeitraum vom 18. bis 23.05.2015 in Form von insgesamt 12 Publikumsveranstaltungen durchführen und als TVLiveübertragungen produzieren. Der Eurovision Song Contest ist Europas größte TV-Unterhaltungsshow, die als internationale Koproduktion aller aktiven (maximal 46) Mitglieder der European Broadcasting Union (kurz „EBU“) im Rahmen des Programmaustausches der Eurovision umgesetzt und medial genutzt wird. Der ESC hat jährlich ein 3-stelliges Millionenpublikum und bedient sich aller elektronischen Kanäle. Diese Haus- und Platzordnung (nachfolgend „Hausordnung") gilt für den Eurovision Song Contest 2015 (in Folge ESC), veranstaltet vom ÖSTERREICHISCHEN RUNDFUNK, ORF (in Folge „Veranstalter“) während der Veranstaltungsdauer im Veranstaltungsbereich des Eurovision Song Contest 2015. Der Veranstaltungsbereich umfasst alle Hallen, Foyers, sonstige Nebenräume, sowie deren Außenflächen (gesamtes Gelände) der Wiener Stadthalle (in Folge ESC-Gelände). Diese Hausordnung gilt nicht für Einsatzkräfte. Diese Hausordnung gilt für jede Person, die die Austragungsstätte betritt, insbesondere für alle Teilnehmer, Besucher sowie den Veranstalter bzw. dessen Mitarbeiter oder vom Veranstalter beauftragte Personen und Firmen. Alle Bediensteten (Ordner) müssen mit dieser Hausordnung vertraut sein und haben dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen dieser Hausordnung eingehalten werden. Geltungsdauer Diese Hausordnung tritt mit dem 06. Mai 2015, 08.00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 30. Mai 2015 bis 08.00 Uhr. (Ausgenommen Halle A, B, C, E und F, für welche die vorliegende Hausordnung erst wie folgt in Kraft tritt: Halle A: 26. April bis 28. Mai 2015 Halle B: 24. April bis 29. Mai 2015 Halle C: 15. Mai bis 27. Mai 2015 Halle E: 27. April bis 27. Mai 2015 Halle F: 06. Mai bis 25. Mai 2015 ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, 1136 Vienna, Würzburggasse 30, Austria Seite 1 von 9 Haus- und Platzordnung für den Eurovision Song Contest 2015 Zutritt Auf dem ESC-Gelände dürfen sich während der Geltungsdauer dieser Hausordnung nur jene Personen in den jeweiligen Akkreditierungen und Eintrittskarten entsprechenden Bereichen des ESC-Geländes aufhalten, die über eine entsprechende Akkreditierung oder Eintrittskarte verfügen. Die Akkreditierung oder Eintrittskarte ist jedenfalls beim Betreten des ESC-Geländes und auf jederzeit mögliche Aufforderung dem Sicherheits- bzw. Ordnerdienst und den Einsatzkräften vorzuweisen. Im Falle einer Weigerung wird der Zutritt verwehrt oder zum Verlassen des ESC-Geländes aufgefordert. Dabei gilt: Der Zutritt mit einer Eintrittskarte ist am Veranstaltungstag 2 Stunden vor Beginn der jeweiligen Aufführung möglich. Der Aufenthalt mit einer Eintrittskarte ist grundsätzlich bis maximal 1 Stunde nach dem offiziellen Ende des Showprogramms möglich, sofern der Veranstalter nicht eine kürzere Verweildauer am ESC-Gelände vorgibt und der Sicherheits- bzw. Ordnerdienst zum Verlassen des ESC-Geländes im Einzelfall auffordert. Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar, bis nach Verlassen der Wiener Stadthalle aufzubewahren und den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. Die Akkreditierungen sind nicht übertragbar und jederzeit sichtbar mit sich zu führen. Personen, die eine nicht ordnungsgemäß befestigte oder beschädigte Akkreditierung mit sich führen, können vom Veranstalter oder dem Sicherheitsdienst aus dem ESC-Gelände verwiesen werden. Außerhalb der Veranstaltungszeit ist das Betreten und der Aufenthalt am ESC-Gelände ausschließlich mit einer entsprechenden Akkreditierung gestattet. Als Veranstaltungszeit gilt die Zeitspanne von Einlass des Publikums auf das ESC-Gelände bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltung, somit grundsätzlich maximal 1 Stunde nach dem Ende des offiziellen Showprogrammes. Es ist verboten auf das ESC-Gelände folgendes mitzubringen: Waffen jeglicher Art Messer jeglicher Art (wie z.B.: Taschenmesser, Küchenmesser, etc.) Nietarmbänder und Nietgürtel Foto-, Video-, und Tonaufnahmegeräte Sucht- oder Rauschmittel Stangen ab einer Länge von 1,20m sperrige und gefährliche Gegenstände wie z.B. Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Sitz- und Stehgelegenheiten, Fahrräder, Fahrzeuge, übergroße Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer, Sporttaschen, Regenschirme (ausgenommen sind Gehhilfen); pyrotechnische Gegenstände: Feuerwerkskörper, Rauchpulver, Rauchbomben, etc.. potentielle Wurfgeschosse; ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, 1136 Vienna, Würzburggasse 30, Austria Seite 2 von 9 Haus- und Platzordnung für den Eurovision Song Contest 2015 Gassprühdosen, Deosprays, ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen bzw. Flüssigkeiten, oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind. Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge; mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren; Laser-Pointer; splitternde oder zerbrechliche Gegenstände; Speisen und Getränke; Tiere (ausgenommen Partnerhunde und Blindenhunde) Werbende Gegenstände (Transparente, Flugblätter, etc). Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Bekleidungsstücke von Personen, Personen, sowie mitgeführte Behältnisse hinsichtlich der oben genannten verbotenen Gegenstände zu durchsuchen/zu scannen. Personen, welche sich einer Kontrolle widersetzen, oder verbotene Gegenstände mit sich führen, kann der Zutritt zum ESC-Gelände verwehrt werden. Mitführen von Fahnen Verbotene Fahnen Fahnen mit rassistischem, sexistischem, provokativem, beleidigendem, pietätlosem oder politischem Aufdruck sind verboten. Fahnen mit nicht vom Veranstalter genehmigter Werbung. Fahnen ohne festen Rahmen Stofffahnen ohne festen Rahmen sind zugelassen. Fahnenstangen Fahnenstangen aus Holz und/oder Metall sind verboten. Fahnenstangen aus flexiblem Kunststoff (z.B. KIR Rohre) und Teleskopfahnenstangen aus flexiblem Kunststoff sind bis zu einer Länge von max. 120 cm zugelassen. Mitführen von Transparenten und Bannern Grundsatz Transparente resp. Banner aus Stoff, ohne festen Rahmen, sind zugelassen, sofern sie beim Aufhängen im Veranstaltungsraum weder den ORF-Produktionsbereich und die Produktionsarbeiten behindern (insbesondere TV-Kameras und Mikrofone) noch die freie Sicht der Zuschauer auf die Bühne und sonstige Schauplätze der Veranstaltung (Green Room) verdecken oder beeinträchtigen. ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, 1136 Vienna, Würzburggasse 30, Austria Seite 3 von 9 Haus- und Platzordnung für den Eurovision Song Contest 2015 Verbotene Transparente und Banner Verboten ist das Mitführen von Transparenten und/oder Bannern mit rassistischem, sexistischem, provokativem, beleidigendem, pietätlosem oder politischem Aufdruck sowie mit jeglichem Werbeinhalt. Garderobe Überbekleidungen müssen an der Garderobe abgegeben werden. Ein Hinterlegen an anderen Stellen ist untersagt. Der zu bezahlende Garderobenpreis wird kundgemacht. Stöcke dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze mitgenommen werden. Aufenthalte Unter Einfluss von Drogen stehende Personen, Betrunkene, Randalierende und Personen, die die Regeln des öffentlichen Anstandes verletzen, oder sonst gegen die Bestimmungen des Wiener Landessicherheitsbzw. des Sicherheitspolizeigesetzes oder des Strafgesetzbuches verstoßen, wird der Zutritt zum ESCGelände verwehrt, bzw. werden des ESC-Geländes verwiesen. Die Konsumation von Sucht- oder Rauschmitteln auf dem ESC-Gelände ist strikt untersagt (Ausnahme: Genussmittel wie Alkohol oder Koffein). Fahrzeuge Das Fahren und Parken innerhalb des ESC-Geländes ist nur mit einer Genehmigung (gut sichtbar angebrachte Wagen- oder Parkkarte) des Veranstalters gestattet. Es gilt die Straßenverkehrsordnung und ein Tempolimit von max. 10 km/h. Bild- und Tonaufnahmen Fotografieren sowie Film-, Video-, und Tonaufnahmen sind nur mit einer schriftlichen Genehmigung des Veranstalters gestattet – schon die Mitnahme von professionellen Foto-, Video-, und Tonaufnahmegeräten ist grundsätzlich verboten. Aus Sicherheitsgründen darf Blitzlicht jeder Art während der Veranstaltung nur dann verwendet werden, wenn dadurch keine Gefahr für Besucher bzw. Mitwirkende entstehen kann. Rauchverbot Rauchverbote gemäß den Bestimmungen des Tabakgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sind stets zu beachten. Am ESC-Gelände gilt striktes Rauchverbot, ausgenommen in den gekennzeichneten Bereichen. Dieses Rauchverbot gilt auch für E-Zigaretten. Verhalten Jede Person, die das ESC-Gelände betritt, hat den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes sowie den Mitarbeitern der Einsatzkräfte, gegebenenfalls verlautbarten Anweisungen über Lautsprecher (Durchsagen) unverzüglich Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt, ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, 1136 Vienna, Würzburggasse 30, Austria Seite 4 von 9 Haus- und Platzordnung für den Eurovision Song Contest 2015 kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei aus dem Veranstaltungsbereich verwiesen werden. hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - belästigt werden. hat den Inhalten von Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern am ESC-Gelände Folge zu leisten darf durch ihr Verhalten keine Beschädigungen oder Zerstörungen an Gebäuden, Dekorationen, Geräten oder anderen Gegenständen verursachen. muss Unfälle oder Beschädigungen unverzüglich dem Sicherheitsdienst oder dem Veranstalter melden. hat die Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege freizuhalten. Es können weitere erforderliche Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes der Sicherheitskräfte und der Polizei ist Folge zu leisten. hat Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse in den im Veranstaltungsbereich stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. Die mutwillige Verschmutzung des Veranstaltungsbereiches (inkl. der Grünanlagen) ist zu unterlassen. Es ist verboten: Bereiche, die nicht für den Veranstaltungsbesucher vorgesehen sind (Backstage-Räumlichkeiten, Technik-Bereiche, Pressezentrum, Veranstaltungsorganisation, Catering, etc), zu betreten. Feuer zu machen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen; politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten sowie entsprechende Embleme zu tragen oder zu verbreiten; Maßnahmen zum Zwecke kommerzielle Werbung (z.B. durch Äußerungen von Slogans, Verteilung von Werbematerial) zu setzen; sich in einer Art und Weise zu benehmen, die andere als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren könnten; das eigene Leben oder die eigene Sicherheit oder das Leben oder die Sicherheit von anderen Personen zu gefährden bzw. zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen; nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Zäune, Mauern, Umzäunungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art und Dächer oder ähnliches zu besteigen oder zu übersteigen; Verkehrswege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen; bauliche Anlagen, Einrichtungen, Pfeiler, Wände, Zäune oder Wege zu besprühen, zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben; außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder in anderer Weise Veranstaltungsbereich zu verunreinigen; ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, 1136 Vienna, Würzburggasse 30, Austria Seite 5 von 9 den Haus- und Platzordnung für den Eurovision Song Contest 2015 betrunken oder unter Einfluss von sonstigen Sucht- bzw. Rauschmitteln das ESC-Gelände zu betreten die Durchführung der TV-Produktionsarbeiten sowie die Arbeiten zur Organisation des Veranstalters zu behindern Verhalten im Brandfall Im Falle eines Brandes muss sofort der Sicherheits- und Ordnerdienst und die Feuerwehr informiert werden. Die Anweisungen aller Einsatzkräfte, der Feuerwehr, der Behörden, der Ordner und des Sicherheitspersonals sind zu befolgen. Bitte bewahren Sie Ruhe! Verhalten im Gefahrenfall Im Falle einer Gefährdung (z.B. Unfälle mit Personenschäden, etc.) muss umgehend der Sicherheits- und Ordnerdienst und die Polizei informiert werden. Die Anweisungen aller Einsatzkräfte, des Sicherheitspersonals, der Ordner und der Polizei sind zu befolgen. Bitte bewahren Sie Ruhe! Verhalten bei Räumung Im Falle einer notwendigen Räumung von Teilen oder des gesamten ESC-Geländes sind die Anweisungen aller Einsatzkräfte, der Ordner, des Veranstalters, des Sicherheitsdienstes sowie der Exekutive zu befolgen. Bitte bewahren Sie Ruhe! Reinigung Das ESC-Gelände wird nach Ende der Veranstaltung gereinigt. Während der Veranstaltung werden nur unbedingt notwendige Reinigungsarbeiten durchgeführt. Beleuchtung Vor Einlass der Besucher muss die ganze Sicherheitsbeleuchtung und ein ausreichender Teil der Hauptbeleuchtung in Betrieb gesetzt werden. Die Hauptbeleuchtung einschließlich Sicherheitsbeleuchtung, wird erst abgeschaltet, wenn die Besucher das ESC-Gelände verlassen haben. Jede Handhabung der Beleuchtungseinrichtung durch Unbefugte ist verboten. Verloren oder gefundene Gegenstände Verlorene, gefundene oder als Fund übergebene Gegenstände sind sofort den Mitarbeitern des Veranstalters oder dem Sicherheitspersonal zu übergeben. Verlorengegangene Gegenstände sind am Informationsschalter der Halle D zu reklamieren bzw. abzuholen. In Verwahrung genommen Gegenstände können während der Veranstaltung dort abgeholt werden. Nicht abgeholte Gegenstände werden der Wiener Stadthalle übergeben und können dort ab 01. Juni 2015 abgeholt werden. Hausverweis Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung oder bei konkreten Anhaltspunkten ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, 1136 Vienna, Würzburggasse 30, Austria Seite 6 von 9 Haus- und Platzordnung für den Eurovision Song Contest 2015 für zu erwartende Verstöße, zur Aufnahme von Personendaten den Ausweis der betreffenden Personen zu verlangen und Hausverbot zu erteilen sowie die Daten an die Sicherheitsbehörden weiterzuleiten. Ein Ersatz für gegebenenfalls gelöste Eintrittstickets und Akkreditierungen findet nicht statt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung für Unfälle, die Besucher des ESC-Geländes betreffen. Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen, können unbeschadet weiterer rechtlicher Schritte und ohne jegliche Rückerstattungsansprüche aus dem ESC-Gelände verwiesen werden. Strafrechtlich relevante Tatbestände werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Rechtsverbindlichkeit Eine Verletzung der in dieser Hausordnung auferlegten Handlungs- und Unterlassungspflichten ist gemäß § 35 Abs. 1 in Verbindung mit § 32 Abs. 3 des Wiener Veranstaltungsgesetzes, LGBI Nr. 12/1971 idgF. strafbar. Gemäß § 35 Abs. 4 bez. dürfen sich Personen, die sich der genehmigten Hausordnung nicht unterwerfen, nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten. Auf die Bestimmungen des Wiener Jugendschutzgesetzes wird besonders hingewiesen. Wien, im März 2015 Der Veranstalter ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, 1136 Vienna, Würzburggasse 30, Austria Seite 7 von 9 Benützungsbedingungen für den Eurovision Song Contest 2015 BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DEN ESC Zutritt Unter Umständen, insbesondere aus produktionstechnischen Gründen, können auch sicherheitstechnische unbedenkliche Gegenstände abgenommen werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Veranstalter, die im Zuge von Personenkontrollen festgestellten verbotenen Gegenstände (siehe Punkt „Es ist verboten auf das ESC-Gelände folgendes mitzubringen“), in Verwahrung nimmt, und diese mittels Bonsystem, beim Verlassen des Veranstaltungsgeländes wieder aushändigt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Regenschirme, welche aus logistischen Gründen nicht in Verwahrung genommen werden können und daher von der Rückgabe ausgeschlossen sind. Mitgebrachte Speisen und Getränke werden ausnahmslos entsorgt. Verhalten Es ist verboten: am ESC-Gelände Eintrittskarten oder Waren zu verkaufen oder zu verschenken bzw. sonstige Dienstleistungen anzubieten – ausgenommen davon sind die offiziellen Partner des Veranstalters. Jegliche Verkaufstätigkeit sowie das Verteilen von Schriften und Waren aller Art, insbesondere zu werblich-kommerziellen Zwecken, sind am ESC-Gelände nicht gestattet. Das Plakatieren, Verteilen von Flugzetteln usw. ist vor den Eingängen, an den Außenfronten sowie in den Räumen der Wiener Stadthalle verboten, ebenso Kundgebungen oder Demonstrationen. Änderung der zugewiesenen Sitzplätze und Sichtbehinderungen Aus regietechnischen Gründen kann es vorkommen, dass die dem Kunden vor Beginn der Veranstaltung bzw. Sendung zugewiesenen Plätze gewechselt werden müssen. Der Besucher hat hierbei den Anweisungen der Platzanweiser und des Ordnerdienstes Folge zu leisten. Es besteht jedoch kein Anspruch des Besuchers auf Rückzahlung oder Minderung des Eintrittspreises und/oder Erstattung von Auslagen. Foto- Film- Video- und Tonaufnahmen Mit dem Kauf einer Karte und dem daraus resultierenden Zutritt zum ESC-Gelände erteilt der Kartenbesitzer den übertragenden TV-/Radio-Anstalten und anwesenden Fotografen das Recht, die von ihm gemachten Aufnahmen entschädigungslos und ohne sachliche, zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens auswerten und veröffentlichen zu dürfen. Weiters erteilt der Kartenbesitzer dem ORF / EBU das Recht, diese Aufnahmen für werbliche Zwecke im Zusammenhang mit dem Eurovision Song Contest entgeltfrei zu nutzen. Videoüberwachung Jede Person, die das Echtzeitüberwachung am ESC-Gelände ESC-Gelände betritt, zur nimmt die aus Sicherheitsgründen stattfindende Kenntnis. Eine entsprechende Kennzeichnung Echtzeitüberwachung erfolgt jeweils bei den Zugängen auf das ESC-Gelände. ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, 1136 Vienna, Würzburggasse 30, Austria Seite 8 von 9 der Benützungsbedingungen für den Eurovision Song Contest 2015 Haftung Für infolge Missachtung dieser Haus- und Platzordnung entstandene Sach- und Personenschäden haftet der Verursacher. Zudem haftet jeder Besucher für die von ihm verursachten Schäden, insbesondere an Räumen, Einrichtungen und Kunstwerken der Wiener Stadthalle nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts. Der Veranstalter übernimmt keinerlei über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Haftung für Unfälle und/oder sonstige Schäden. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommenes Eigentum; dies gilt insbesondere auch für Diebstähle. ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, 1136 Vienna, Würzburggasse 30, Austria Seite 9 von 9