Medienmappe - Ja zum RTVG
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Medienmappe - Ja zum RTVG
Medienexperten zum revidierten Gesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) Des spécialistes des medias s’expriment sur la révision de la loi sur la radio et la télévision (LRTV) Donnerstag, 30. April 2015, 13.30 Uhr Hotel Kreuz, Bern Jeudi 30 avril 2015, 13 h 30 Hôtel Kreuz, à Berne • Prof. Dr. Mark Eisenegger Co-Institutsleiter FÖG/Universität Zürich, Professor für Kommunikationswissenschaft, Universität Salzburg Co-directeur de l’institut FÖG/Université de Zurich, professeur de sciences des communications, Université de Salzbourg • Prof. Dr. Manuel Puppis Assoziierter Professor, Universität Freiburg Professeur associé, Université de Fribourg Moderation: Béatrice Wertli, Generalsekretärin CVP Schweiz Überparteiliches Komitee «JA zum RTVG», Postfach 5835, 3000 Bern, Tel. 031 357 33 33, info@rtvg-ja.ch, www.rtvg-ja.ch ! Bern, 30. April 2015 Medienexperten für sinnvolle RTVG-Revision Medienexperten zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes Die Medienexperten Mark Eisenegger und Manuel Puppis erachten die Revision des Radiound Fernsehgesetzes als sinnvoll. Für Eisenegger ist der öffentliche Rundfunk für die gesellschaftliche Integration der Schweiz unverzichtbar und positiv für den Qualitätswettbewerb der Medien. Manuel Puppis sieht das neu angestrebte Finanzierungssystem im internationalen Vergleich als zeitgemäss. Auch in anderen Ländern bedingt die Digitalisierung Reformen. Zudem werde am 14. Juni nicht über den Service Public sondern lediglich über eine technische Umstellung von einer Gerätegebühr zu einer Haushaltabgabe abgestimmt. Am 14. Juni entscheiden die Stimmberechtigten über die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Das Gesetz regelt die Finanzierung des audiovisuellen Service Public neu. Die bisherige geräteabhängige Gebühr wird durch eine Medienabgabe von Haushalten und Unternehmen abgelöst. Die Medienexperten Mark Eisenegger, Co-Institutsleiter Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft (fög) an der Universität Zürich und Professor für Kommunikationswissenschaft an der Universität Salzburg, und Manuel Puppis, assoziierter Professor an der Universität Freiburg, haben sich heute in Bern zur anstehenden Revision geäussert. Benchmark im Qualitätswettbewerb Die Aussagen von Mark Eisenegger basieren auf der Qualitätsforschung des fög. Das Institut zeichnet die Entwicklung der Medienqualität im „Jahrbuch Qualität der Medien“ nach. Aus Sicht von Eisenegger erbringt der öffentliche Rundfunk zentrale Funktionen für Gesellschaft, Demokratie und das Mediensystem. Die gesellschaftliche Integration wird insbesondere durch die sprachregionalen Informationssendungen der SRG gefördert. Sie sorgen dafür, dass schweizweit über dieselben gesellschaftspolitisch relevanten Themen informiert wird. „Internationale Studien belegen, dass der öffentliche Rundfunk bei den Themen Bildung, Kultur und Minderheiten-Anliegen Inhalte anbietet, die durch private Anbieter nur unvollständig abgedeckt werden“, so Eisenegger. So ist der öffentliche Rundfunkt ein wichtiger Benchmark im Qualitätswettbewerb der Informationsmedien. Nach wie vor gehören laut Eisenegger die Informationssendungen des öffentlichen Radios zum Besten, was die Schweizer Publizistik hervorbringt. Insbesondere in Zeiten in denen das Mediensystem eine schwere Krise durchlebt, sei der öffentliche Rundfunk unabdingbar. „Der bevorstehenden RTVG-Revision ist deshalb zuzustimmen“, so Eisenegger. Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks im bisherigen Umfang auf der Basis der neuen, geräteunabhängigen Medienabgabe sei gerechtfertigt. Marktversagen und teure Produktion Manuel Puppis von der Universität Freiburg sieht das mit der RTVG-Revision angestrebte Finanzierungsmodell des öffentlichen Rundfunks international als zeitgemäss. Grundsätzlich sei der öffentliche Rundfunk, wie ihn die SRG in der Schweiz betreibe aus zwei Gründen auf eine öffentli- Überparteiliches Komitee «JA zum RTVG», Postfach 5835, 3000 Bern, Tel. 031 357 33 33, info@rtvg-ja.ch, www.rtvg-ja.ch che Finanzierung angewiesen. Erstens tendierten Medienmärkte zu einem Marktversagen und zweitens sei die audiovisuelle Produktion sehr teuer und lasse sich in den kleinen, sprachregionalen Medienmärkten der Schweiz kaum refinanzieren. Es ist zudem unbestritten, dass die Digitalisierung eine Reform des Finanzierungssystems bedingt. Die heutige Gerätegebühr ist aufgrund der technischen Entwicklung nicht mehr zeitgemäss. „Im Vergleich der verschiedenen Finanzierungsmodelle ist die zur Abstimmung stehende Vorlage eine sinnvolle Reaktion auf die Digitalisierung“, so Puppis. Ein Ja zur Revision bedeute aber nicht, mit der SRG unkritisch zu sein. Die Diskussion des Service Public, wie sie von Bundesrat und eidgenössischer Medienkommission vorbereitet werde, sei notwendig und bereits angelaufen. Das Mediengespräch wurde durch das Komitee „JA zum RTVG“ organisiert. Die beiden Medienexperten sind nicht Mitglieder dieses Komitees. Kontakt Prof. Dr. Mark Eisenegger fög – Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich mark.eisenegger@foeg.uzh.ch 044 635 21 23 Prof. Dr. Manuel Puppis Departement für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung DCM Universität Freiburg manuel.puppis@unifr.ch 026 300 84 25 Komitee „JA zum RTVG“ Béatrice Wertli Generalsekretärin der CVP Schweiz Mobil: 079 873 88 08 2/2 Berne, 30 avril 2015 Des spécialistes des médias jugent la révision de la LRTV opportune Des spécialistes des médias sur la révision de la loi sur la radio et la télévision Les experts des médias Mark Eisenegger et Manuel Puppis jugent la révision de la loi sur la radio et la télévision opportune. Pour M. Eisenegger, la radio et la télévision de service public sont indispensables à l’intégration sociale et participe au maintien d’une concurrence qualitative dans les médias. Pour Manuel Puppis, au regard de la situation internationale, le nouveau système de financement proposé est adapté à notre époque. La digitalisation conduit aussi les autres pays à mener des réformes. En outre, la votation du 14 juin ne porte pas sur le service public, mais uniquement sur le passage d’une redevance liée à un appareil vers une redevance générale par ménage. Les citoyens voteront le 14 juin sur la révision de la loi sur la radio et la télévision (LRTV). La loi prévoit une nouvelle réglementation du financement du service public audiovisuel. La redevance actuelle, liée à la possession d’un appareil de réception, sera remplacée par une redevance médias dont s’acquitteront les ménages et les entreprises. Les experts des médias Mark Eisenegger − co-directeur de l’institut FÖG/Université de Zurich et professeur en sciences des communications à l’Université de Salzbourg − ainsi que Manuel Puppis, professeur associé à l’Université de Fribourg ont pris position aujourd’hui, à Berne, sur la future révision. Référence en terme de concurrence qualitative Les propos de Mark Eisenegger se fondent sur les recherches sur la qualité menées par L’institut FÖG. L’institut trace le développement de la qualité des médias dans son « Annuaire de la qualité des médias ». Pour M. Eisenegger la radio et la télévision de service public remplissent une fonction centrale pour la société, la démocratie et le système médiatique. L’intégration sociale est particulièrement encouragée par les émissions d’informations de la SSR dans les différentes langues régionales. Elles veillent à ce que l’ensemble du territoire suisse soit informé de manière identique sur les enjeux socio-politiques actuels. Selon lui « les études internationales montrent que la radio et la télévision de service public offrent du contenu sur les thèmes de la formation, de la culture ainsi qu’au sujet des préoccupations des minorités, ce que les diffuseurs privés n’assurent que partiellement ». La radio et la télévision de service public restent une référence qualitative dans la concurrence que se livre Comité indépendant «OUI à la LRTV», Case postale 5835, 3000 Berne, Tél. 031 357 33 33, info@rtvg-ja.ch, www.lrtv-oui.ch les différents supports d’informations. Pour M. Eisenegger, les émissions d’informations de la radio publique restent les meilleures sur la scène journalistique suisse. La radio et la télévision de service public restent d’autant plus incontournables à une époque où le système médiatique traverse une grave crise. Pour M. Eisenegger, « la révision prochaine de la LRTV doit être acceptée ». Il est justifié de fixer un financement de la radio et de la télévision de service public basé sur une redevance média indépendante de la possession d’un appareil de réception. Dysfonctionnement du marché et production coûteuse Manuel Puppis de l’Université de Fribourg trouve la révision de la LRTV et du modèle de financement de la radio et de la télévision de service public judicieuses, dans une perspective internationale. Le modèle de radio et de télévision de service public tel que mis en œuvre par la SSR en Suisse est tributaire pour deux raisons d’un financement public. Tout d’abord les marchés des médias ont tendance à dysfonctionner. D’autre part, la production audiovisuelle reste très coûteuse et ne peut pratiquement pas être refinancée dans les petits marchés des médias régionaux. Il est enfin incontestable que la numérisation exige une réforme du système de financement. Avec les développements techniques actuels, le système de redevance en place n’est plus adapté. Pour M. Puppis, « si on compare les différents modèles de financement, la proposition soumise au vote est une réponse sensée à la digitalisation ». Un oui à la révision n’empêche pas d’avoir une posture critique vis-à-vis de la SSR. La discussion sur le service public, initiée par le Conseil fédéral et la Commission fédérale des médias, est nécessaire. Le Comité « Oui à la LRTV » a organisé cette rencontre avec les médias. Les deux experts des médias ne sont pas membres de ce comité. Contact : Prof. Dr. Mark Eisenegger FÖG – Institut de recherche sur le domaine public et la société / Université de Zurich mark.eisenegger@foeg.uzh.ch 044 635 21 23 Prof. Dr. Manuel Puppis Département des sciences de la communication et des médias / Université de Fribourg manuel.puppis@unifr.ch 026 300 84 25 Comité „Oui à la LRTV“ Béatrice Wertli Secrétaire générale du PDC suisse 079 873 88 08 2/2 Mark Eisenegger (fög / Universität Zürich) Gesellschaftliche Funktionen des öffentlichen Rundfunks und RTVG-Revision Der öffentliche Rundfunk erbringt zentrale Funktionen für die Gesellschaft, die Demokratie sowie das Mediensystem insgesamt, nämlich die folgenden: Für gesellschaftliche Integration unverzichtbar Bereits von seiner Gründungsidee her ist der öffentliche Rundfunk auf gesellschaftliche Integration verpflichtet. Der öffentliche Rundfunk soll zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in der kulturell und sprachregional vielgestaltigen Schweiz beitragen (RTVG; SR 784.40). Alle gesellschaftlichen Schichten, auch die Minderheiten, sollen angesprochen und die Teilhabe der Staatsbürgerinnen und – bürger am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess unterstützt werden. Wie ist die Integrationsleistung des öffentlichen Rundfunks zu beurteilen? Die Forschung aus dem „Jahrbuch Qualität der Medien“ zeigt, dass der öffentliche Rundfunk in seinen sprachregionalen Informationssendungen tatsächlich einen überdurchschnittlichen Beitrag dazu leistet, dass schweizweit über dieselben gesellschaftspolitisch relevanten Themen informiert wird. Internationale Studien belegen zudem, dass der öffentliche Rundfunk auch bei den Themen Bildung, Kultur und Minderheiten-Anliegen Sendungen anbietet, die durch den privaten Markt nicht oder nur unvollständig erbracht werden und dass in Gesellschaften mit starkem öffentlichen Rundfunk das Wissen über relevante Vorgängige in der Bevölkerung gleichmässiger über alle Bevölkerungsschichten hinweg streut. Unterhaltung legitim und notwendig Gegen die zur Abstimmung gelangende RTVG-Revision wird im Zusammenhang des Integrationsauftrages bisweilen eingewendet, die neue Gebührenhöhe von CHF 400 pro Haushalt sei deshalb nicht gerechtfertigt, weil mit den Unterhaltungssendungen des öffentlichen Rundfunks auch Angebote finanziert würden, die gesellschaftlich nicht relevant seien. Dies ist eine verkürzte Sicht. Damit der öffentliche Rundfunk dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen kann, muss er in ausreichendem Mass die Aufmerksamkeit des Publikums auf sich ziehen. Dafür sind Unterhaltungsangebote bis zu einem gewissen Grad unverzichtbar. Studien belegen etwa, dass Vollprogramme mit Unterhaltung die Chance erhöhen, dass auch Personen mit anspruchsvollen Inhalten in Kontakt kommen, die sich sonst nicht oder wenig dafür interessieren. Positiver Faktor im Qualitätswettbewerb Gemäss unseren Analysen aus dem „Jahrbuch Qualität der Medien“ hat die Qualität des öffentlichen Rundfunks in den letzten drei Jahren zwar wie bei den meisten Medientypen ebenfalls nachgelassen. Im Quervergleich ist die Qualität des öffentlichen Rundfunks jedoch nach wie vor überdurchschnittlich gut. Die Informationssendungen des öffentlichen Radios gehören seit Jahren zum Besten, was die Schweizer Publizistik hervorbringt. Insofern bildet der öffentliche Rundfunk in der Schweiz mit seinen qualitativ hochwertigen Informationssendungen einen unverzichtbaren Benchmark im medialen Qualitätswettbewerb. Seite 1/2 Positiver Reputationstransfer auf das Mediensystem insgesamt Trotz aller Kritik vorab, in der medialen Berichterstattung verfügt der öffentliche Rundfunk in weiten Teilen der Bevölkerung über eine intakte Reputation. Zum einen wird dem öffentlichen Rundfunk tatsächlich attestiert, einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwohl des Landes zu erbringen. Dies bestätigt etwa eine Umfrage der Universität St. Gallen (www.gemeinwohl.ch). Ausschlaggebend für den Vertrauensvorschuss ist aber auch die Berechenbarkeit des öffentlichen Rundfunks. Im Gegensatz zu den privatwirtschaftlichen Medien ist der öffentliche Rundfunk aufgrund seiner Gebührenfinanzierung weit weniger der Volatilität der Wirtschaftsentwicklung ausgesetzt. Von diesem Vertrauensvorschuss dem öffentlichen Rundfunk gegenüber profitiert das gesamte Mediensystem. Denn die Reputation der einzelnen Medienanbieter beeinflusst das Vertrauen, das insgesamt in das Mediensystem gesetzt wird. Öffentlicher Rundfunk unabdingbar in Zeiten der Medienkrise In Zeiten in denen das Mediensystem eine schwere Krise durchlebt, ist der öffentliche Rundfunk unabdingbar. Der gebührenfinanzierte Rundfunk soll gewährleisten, dass er gerade auch dann, wenn es allen anderen schlecht geht, wenn traditionelle publizistische Geschäftsmodelle nicht mehr funktionieren und die privaten Medien Ressourcen abbauen und sparen, nicht ebenfalls gefährdet wird, sondern seiner gesellschaftlichen Aufgabe weiterhin nachkommen kann. Sinnvolle RTVG-Revision Gesamthaft ist der bevorstehenden RTVG-Revision deshalb zuzustimmen. Die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks im bisherigen Umfang auf der Basis der neuen, geräteunabhängigen Solidarabgabe ist gerechtfertigt, weil von einem starken öffentlichen Rundfunk letztlich die gesamte Gesellschaft, die Demokratie wie das Mediensystem selbst profitieren, und weil zentrale Funktionen, die der öffentliche Rundfunk erbringt, allein über den Markt nicht zu finanzieren sind. Die RTVG-Revision ist aber auch deshalb gerechtfertigt, weil die bisherige geräteabhängige Gebührenpraxis nicht mehr zeitgemäss ist. Kontakt: Prof. Dr. Mark Eisenegger fög – Forschungsinstitut Öffentlichkeit und Gesellschaft / Universität Zürich mark.eisenegger@foeg.uzh.ch www.foeg.uzh.ch Seite 2/2 Manuel Puppis (DCM, Universität Freiburg) Finanzierungsmodelle des öffentlichen Rundfunks im internationalen Vergleich. Wie ist die Lösung der RTVG-Revision vor diesem Hintergrund einzuschätzen? Öffentlicher Rundfunk wie ihn in der Schweiz die SRG SSR erbringt, ist aus zwei Gründen auf eine öffentliche Finanzierung angewiesen. Erstens tendieren Medienmärkte zu einem Marktversagen. Aufgrund der fehlenden Zahlungsbereitschaft der Nutzerinnen und Nutzer (öffentliche Güter; Informationsasymmetrie; Meritorik) benötigen Medienorganisationen eine alternative Finanzierung. Eine ausschliessliche Finanzierung über Werbung würde aber zu einer starken Kommerzialisierung des Programms führen, um attraktiv für die Werbewirtschaft zu sein. Zahlreiche Programminhalte lassen sich so nicht finanzieren. Entsprechend bedarf es öffentlicher Gelder. Zudem gibt es auf Medienmärkten starke Monopolisierungstendenzen, was der Vielfalt von Anbietern und Angeboten abträglich ist. Ein duales System mit einem öffentlich finanzierten Anbieter leistet einen Beitrag zur Medienvielfalt. Zweitens ist die audiovisuelle Produktion teuer. In kleinen Mediensystemen wie der Schweiz sind die Refinanzierungsmöglichkeiten auf Publikums- und Werbemarkt deutlich eingeschränkt, weshalb der Ausdifferenzierung des Mediensystems enge Grenzen gesetzt sind. Dem öffentlichen Rundfunk kommt hier eine wichtige Rolle zu – gerade in der mehrsprachigen Schweiz, die aus kleinen sprachregionalen Medienmärkten besteht. Die Digitalisierung bedingt aber eine Reform des Finanzierungssystems. Aufgrund der technischen Konvergenz der Empfangsgeräte und Distributionskanäle (z. B. Empfang über Smartphone, Tablet oder Computer) sowie der zunehmenden Möglichkeit der zeitversetzten Nutzung „on demand“ ist eine Gerätegebühr nicht mehr zeitgemäss. Ein internationaler Vergleich der Finanzierung des öffentlichen Rundfunks in 18 Ländern zeigt auf, dass mehrere Alternativen zum heutigen Gebührensystem bestehen: ! Eine Finanzierung des öffentlichen Rundfunks aus dem Staatshaushalt. Die Erfahrungen in Ländern mit einer solchen Steuerfinanzierung sind aber ambivalent, da die Gefahr einer (partei-) politischen Einflussnahme auf den öffentlichen Rundfunk durch Budgetkürzungen und damit einer Einschränkung von dessen Unabhängigkeit von der Politik gross ist. ! Eine Ausweitung der Gerätegebühr auf weitere multimediale Geräte mit denen Radio- und Fernsehsendungen empfangen werden können. Der Kontrollaufwand für eine Gebühr auf sämtliche Empfangsgeräte wäre aber nicht unerheblich. ! Ein individueller Medienbeitrag, der von allen Erwachsenen und Unternehmen zu bezahlen ist. Dieses Modell wurde in Finnland gewählt. Der Beitrag beläuft sich auf 0.68% des steuerbaren Einkommens bis zu einem Maximum von EUR 140 pro Jahr; einkommensschwache Personen sind vom Beitrag befreit. Unternehmen bezahlen den gleichen Betrag, sofern ihr steuerbares Einkommen EUR 50'000 überschreitet plus 0.35% des steuerbaren Einkommens, das EUR 50'000 über- FACULTÉ DES SCIENCES ECONOMIQUES ET SOCIALES DÉPARTEMENT DES SCIENCES DE LA COMMUNICATION ET DES MÉDIAS DCM WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT DEPARTEMENT FÜR KOMMUNIKATIONSWISSENSCHAFT UND MEDIENFORSCHUNG DCM 1/2 schreitet (bis zu einem Maximum von EUR 3'000 pro Jahr). Obwohl von der Steuerbehörde eingezogen, gehen die Mittel in einen speziellen Fonds und nicht in den regulären Staatshaushalt, womit die strukturelle Unabhängigkeit des öffentlichen Rundfunks gesichert werden konnte. ! Eine Haushaltsabgabe, die von allen Haushalten und Unternehmen zu bezahlen ist. Dieses Modell wurde in Deutschland umgesetzt. Der sogenannte Rundfunkbeitrag beläuft sich für Haushalte auf EUR 210 pro Jahr; Unternehmen bezahlen in Abhängigkeit der Anzahl Betriebsstätten, Beschäftigten und beitragspflichtigen Geschäftswagen zwischen rund EUR 70 und EUR 37'800 pro Jahr. Eine direkte Subvention aus dem Staatshaushalt stellt mit Blick auf die Unabhängigkeit des öffentlichen Rundfunks keine empfehlenswerte Alternative dar. Erfahrungen in anderen Ländern lassen befürchten, dass die Budgetberatungen im Parlament zu politischen Strafaktionen missbraucht werden könnten. Sowohl der individuelle Medienbeitrag als auch die Haushaltsabgabe sind hingegen zukunftsfähige Modelle, um die Finanzierung unabhängiger und nicht-kommerzieller Medienangebote zu sichern. Neben der Schweiz wird derzeit auch in Grossbritannien, Irland und Schweden eine entsprechende Reform diskutiert. Die in der Schweiz am 14. Juni 2015 zur Abstimmung stehende Vorlage stellt eine sinnvolle Reaktion auf die Digitalisierung dar. Abgestimmt wird einzig über eine rein technische Umstellung von einer Gerätegebühr zu einer Haushaltsabgabe, die für den grossen Teil der abgabepflichtigen Personen und Unternehmen eine starke Entlastung bedeuten würde. Ein Ja zum revidierten Radio- und Fernsehgesetzt bedeutet aber nicht, unkritisch mit der SRG SSR zu sein. Die Diskussion über den Umfang des Service public im digitalen Zeitalter ist notwendig und bereits angelaufen. Der Bundesrat und die Eidgenössische Medienkommission bereiten derzeit gestützt auf wissenschaftliche Studien Berichte zum Service public vor, die hoffentlich 2016 für fruchtbare Diskussionen sorgen werden. Kontakt: Prof. Dr. Manuel Puppis Departement für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung DCM Universität Freiburg manuel.puppis@unifr.ch Studie: Regulierungs-Monitoring „Finanzierung des öffentlichen Rundfunks“ http://bit.ly/finanzierung_servicepublic 2/2