BGI 521 "Leitern sicher benutzen"
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BGI 521 "Leitern sicher benutzen"
Leitern sicher benutzen BG-Information BGI 521 Informationsschriften Anschläger (BGI 556) Arbeiten an Bildschirmgeräten (BGI 742) Arbeiten an Gebäuden und Anlagen vorbereiten und durchführen (BGI 831) Arbeiten in engen Räumen (BGI 534) Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern (BGI 5074) Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb (BGI 741) Arbeitsschutz will gelernt sein – Ein Leitfaden für den Sicherheitsbeauftragten (BGI 587) Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz (BGI 560) Auftreten von Dioxinen (PCDD/PCDF) bei der Metallerzeugung und Metallbearbeitung (BGI 722) Belastungstabellen für Anschlagmittel (BGI 622) Beurteilung der Gesundheitsgefährdung durch Schweißrauche – Hilfestellung für die schweißtechnische Praxis (BGI 616) – (als pdf unter www.vmbg.de) Damit Sie nicht ins Stolpern kommen (BGI 5013) Der erste Tag – Leitfaden für den Unternehmer als Organisationshilfe und zur Unterweisung von Neulingen (BGI 568) Der Familienbetrieb – Das Wichtigste für Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben (BGI 5030) Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen (BGI 865) Elektrofachkräfte (BGI 548) Elektromagnetische Felder in Metallbetrieben (BGI 839) Elektrostatisches Beschichten (BGI 764) Fahrzeug-Instandhaltung (BGI 550) Gabelstaplerfahrer (BGI 545) Galvaniseure (BGI 552) Gasschweißer (BGI 554) Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern (BGI 873) Gefährdungen in der Kraftfahrzeug-Instandhaltung (BGI 808) Gefahren beim Umgang mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen (BGI 843) Gefahren durch Sauerstoff (BGI 644) Gefahrstoffe in Gießereien (BGI 806) Gießereiarbeiter (BGI 549) Handwerker (BGI 547) Hautschutz in Metallbetrieben (BGI 658) Hitzearbeit Erkennen – beurteilen – schützen (BGI 579) Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGI 838) Informationen zur Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGI 838-1) Instandhalter (BGI 577) Jugendliche (BGI 624) Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe (BGI 762) Kranführer (BGI 555) Lackierer (BGI 557) Ladeeinrichtungen für Fahrzeugbatterien (BGI 5017) Lärm am Arbeitsplatz in der Metall-Industrie (BGI 688) Leitern sicher benutzen (BGI 521) Lichtbogenschweißer (BGI 553) Maschinen der Zerspanung (BGI 5003) Mensch und Arbeitsplatz (BGI 523) Metallbau-Montagearbeiten (BGI 544) Montage, Demontage und Instandsetzung von Aufzugsanlagen (BGI 779) Montage von Profiltafeln für Dach und Wand (BGI 5075) Nitrose Gase beim Schweißen und bei verwandten Verfahren (BGI 743) Praxishilfe für Unternehmer – Schlosserei (BGI 751-1) Praxishilfe für Unternehmer – Kfz-Instandhaltung (BGI 751-2) Praxishilfe für Unternehmer – Heizung, Klima, Lüftung (BGI 751-3) Praxishilfe für Unternehmer – Galvanik (BGI 751-4) Praxishilfe für Unternehmer – Stahlbau, Metallbau (BGI 751-5) Presseneinrichter (BGI 551) Pressenprüfung (BGI 724) Prüfung von Pfannen (BGI 601) Rückengerechtes Verhalten beim Gerüstbau (BGI 821) Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren (BGI 593) Schleifer (BGI 543) Schutz gegen Absturz – Auffangsysteme sachkundig auswählen, anwenden und prüfen (BGI 826) Schweißtechnische Arbeiten mit chrom- und nickellegierten Zusatz- und Grundwerkstoffen (BGI 855) Sichere Reifenmontage (BGI 884) Sichere Verwendung von Flüssiggas in Metallbetrieben (BGI 645) Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen (BGI 720) Sicherheit bei der Blechverarbeitung (BGI 604) Sicherheit bei der Hydraulik-Instandhaltung (BGI 5100) Sicherheit beim Arbeiten mit Handwerkszeugen (BGI 533) Sicherheit durch Betriebsanweisungen (BGI 578) Sicherheit durch Unterweisung (BGI 527) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten (BGI 582) Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren (BGI 528) Stress am Arbeitsplatz (BGI 609) Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Metallindustrie (BGI 805) Überwachung von Metallschrott auf radioaktive Bestandteile (BGI 723) Umgang mit Gefahrstoffen (BGI 546) Umgang mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) (BGI 746) Verringerung von Autoabgasen in der Kfz-Werkstatt (BGI 894) Wenn die Seele streikt (BGI 5046) Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel (BGI 5090) Auf CD-ROM erhältlich: „Prävention – Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz” Gerhard Stehfest Hermann Ryssy Leitern sicher benutzen Verantwortlich für den Inhalt: Inhaltsverzeichnis Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.1 Anlegeleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.2 Stehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1.3 Mehrzweckleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.4 Podestleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Leitern sicher benutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.1.1 Leitern als Verkehrsweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.1.2 Leitern als Arbeitsplatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.2 Benutzung von Anlegeleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.3 Benutzung von Stehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.4 Sonderformen von Leitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 2.5 Podestleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 3 Leitern regelmäßig prüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4 Leitern instand halten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 5 Vorschriften und Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5.1 Staatliche Vorschriften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5.2 BG-Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5.3 BG-Regeln, BG-Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5.4 DIN-Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2 Leiterarten Anhang 1 Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfanges – Beispiele. . . . . . . 19 Anhang 2 Muster einer Betriebsanweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Anhang 3 Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern . . . . . . 21 Anhang 4 Muster einer Frageliste zur sicheren Benutzung von Leitern . . 23 2 Vorwort Diese BG-Information befasst sich mit den grundsätzlichen Anforderungen bei der Benutzung von Leitern. Eine durchzuführende Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die sichere Benutzung von Leitern. Es werden die häufigsten Unfallursachen, Leiterarten und die Bedingungen für die sichere Benutzung von Leitern dargestellt sowie Hinweise für die erforderlichen Prüfungen aufgeführt. Jährlich sind ca. 26 000 Unfälle mit Leitern in der gewerblichen Wirtschaft zu verzeichnen. Rund 50 % aller Absturzunfälle sind Leiterunfälle. Leiterunfälle führen zu schweren Verletzungen. Jährlich sind ca. 20 Todesfälle auf Leiterunfälle zurückzuführen. Leiterunfälle = Platz 1 bei Absturzunfällen Unfallursachen Die Hauptunfallgefahr ist zu über 95 % auf die Benutzung von Leitern zurückzuführen. Das Versagen von Leiterteilen, z. B. Brechen eines Holmes, einer Sprosse oder anderer Bauteile, spielt eine untergeordnete Rolle. Die meisten Unfälle ereignen sich bei der Benutzung von Anlege- und Stehleitern (Bild 1 auf Seite 4). Häufigste Unfallursachen sind ● Verwenden einer ungeeigneten Leiter, ● Verwendung einer schadhaften Leiter, ● Ab- bzw. Wegrutschen des Leiterfußes oder Leiterkopfes, ● Um- oder Wegkippen der Leiter – mangelhafte, nicht standsichere Aufstellung, ● Verlust des Gleichgewichtes, z. B. durch seitliches Herauslehnen oder unsicheren Stand auf den Leitersprossen, ● Abrutschen von den Leitersprossen, ● Mitnahme von sperrigem Material, ● Benutzung einer Stehleiter zum Übersteigen auf höher gelegene Arbeitsplätze, ● Verwendung einer unverhältnismäßig langen Leiter (sehr hoher Arbeitsplatz bzw. Aufstieg) sowie ● Verwendung einer zu kurzen Leiter als Verkehrsweg (Leiterkopf ragt nicht mindestens 1 m über die Ausstiegsstellen). 3 Die Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten” (BGV C 22) besagt, dass z. B. Anlegeleitern nur für kurzzeitige Tätigkeiten geringen Umfanges verwendet werden dürfen (siehe Anhang 1). Ebenfalls nach der Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ (BGV C 22) verbietet sich der Einsatz der Anlegeleiter als Arbeitsplatz und als Verkehrsweg. Ausnahmen hierzu regeln § 7 (5) und § 10 (4) der BGV C 22. Bild 1: Verteilung der Leiterunfälle nach Leiterarten (Unfälle bei den Metall-Berufsgenossenschaften) Stehleitern 34 % Anlegeleitern 60 % Sonstige Leitern 6% 4 1 Leiterarten Leitern sind tragbar oder fahrbar und bestehen aus Stufen oder Sprossen, die mit Wangen oder Holmen verbunden sind. Sie können mit Anbauteilen und ggf. Zubehör ausgestattet sein. Bild 1-2: Stufenanlegeleiter 1.1 Anlegeleitern Anlegeleitern sind Leitern, die zu ihrer Benutzung an ein Bauteil angelegt werden (Bilder 1-1, 1-2, 1-3 und 1-4 auf Seite 6). Zu ihnen zählen insbesondere einteilige Anlegeleitern, Schiebeleitern, Steckleitern und Rollleitern. Bild 1-3: Steckleiter Rollleitern – auch Regalleitern genannt – besitzen Rollen, die auf ortsfesten Schienen laufen. Bild 1-1: Einteilige Sprossenanlegeleiter 5 Bild 1-4: Schiebeleiter (hier mit Seilzug) Bild 1-5: Sprossenstehleiter Bild 1-6: Stufenstehleiter einseitig besteigbar 1.2 Stehleitern Stehleitern sind zweischenklige frei stehende Leitern (Bilder 1-5 und 1-6). Sie können aus Einzelteilen oder mit einseitig aufgesetzter Schiebeleiter zusammengesetzt werden. Stehleitern können auch verfahrbar sein (fahrbare Stehleitern). 6 beidseitig besteigbar 1.3 Mehrzweckleitern 1.4 Podestleitern Mehrzweckleitern können als Stehoder Anlegeleitern zur jeweils anderen Bauart umgerüstet werden (Bild 1-7). Podestleitern sind einseitig oder beidseitig besteigbare Aufstiege mit Stufen oder Flachsprossen und umwehrter Plattform (Bild 1-8). Bild 1-7: Mehrzweckleiter Bild 1-8: Podestleiter 7 2 Leitern sicher benutzen 2.1 Allgemeines Bevor der Unternehmer eine Leiter als Verkehrsweg zu einem hoch gelegenen Arbeitsplatz oder als Arbeitsplatz bereitstellen und benutzen kann, muss er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für die Tätigkeiten und den Verkehrsweg sicherer ist (z. B. Gerüst, fahrbare Hubarbeitsbühne, Treppen, Rampen, Aufzüge). Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert im Anhang 2 Nr. 5.1.4: „Die Benutzung einer Leiter als hoch gelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschränken, unter denen die Benutzung anderer, sichererer Arbeitsmittel wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist.“ Beispiele für bauliche Gegebenheiten: ● enge Räume (Kessel, Behälter, Kanäle), ● enge Regalgänge, ● Zugang zu Dächern, ● Reparatur und Wartung von Maschinen und Anlagen (kurzzeitig). Leitern sind in der erforderlichen, der Arbeitsaufgabe entsprechenden Bauart, der erforderlichen und zugelassenen Größe, dem erforderlichen Werkstoff, dem notwendigen Zubehör und der notwendigen Anzahl bereitzustellen und vom Benutzer zweckentsprechend zu 8 benutzen. Beim Einsatz von Leitern ist neben den Tätigkeiten auch die Umgebung zu berücksichtigen. Bei der Auswahl einer Leiter ist u. a. Folgendes zu beachten: ● ausreichende Größe, ● ausreichende Tragkraft, ● Bodenbeschaffenheit (z. B. glatt, nachgiebig, uneben), ● auszuführende Tätigkeiten und ● Arbeitsumgebung. Zusätzliche Gefahren können ausgehen von ● elektrischen Anlagen, ● Anlagen mit Explosionsgefahr, ● Rohrleitungen, Behältern, ● Schächten, Kanälen, Gruben, ● maschinellen Anlagen, ● Kranen und Förderanlagen, ● Absturzkanten und ● senkrecht stehenden Bewährungsstählen. Der Hersteller von Leitern erstellt für den Benutzer eine Betriebsanleitung, die an der Leiter deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein muss. Die Betriebsanleitung kann in schriftlicher Form oder als Piktogramm gestaltet sein (Bild 2-1). Die Benutzer müssen in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, über die Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen beim Benutzen von Leitern unterwiesen werden. Hilfsmittel für die Unterwei- Bild 2-1: Betriebsanleitung mit Piktogrammen sungen sind die Betriebsanleitung des Herstellers und die Betriebsanweisung des benutzenden Unternehmens (siehe BG-Informationen „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“ [BGI 578] und „Sicherheit durch Unterweisung“ [BGI 527]). Die wichtigsten Unterweisungsinhalte für eine sichere Benutzung von Leitern können z. B. sein: ● Nur geeignete Leitern einsetzen und diese bestimmungsgemäß benutzen (standsicher und sicher begehbar). ● Mängel dem Vorgesetzten melden und Leiter der Benutzung entziehen. ● Schadhafte Leitern nicht verwenden und vor Weiterbenutzung von einer fachlich geeigneten Person (Fachbetrieb oder Hersteller) sachgerecht instand setzen lassen. Schadhaft sind Leitern z. B. bei eingeschnittenen, angerissenen Sprossen und Holmen und Knickstellen (beachte Bedienungsanleitung/Checklisten der Hersteller). ● Aufstellung auf tragfähigem Untergrund. ● Geeignete, sichere Anlegestellen verwenden (nicht geeignet sind Glasscheiben, Spanndrähte, Stangen, unverschlossene Türen usw.). ● Sichern der Leiterfüße gegen Wegrutschen, Einsinken usw. 9 ● Einhaltung des Anstellwinkels von Anlegeleitern (siehe Abschnitt 2.2). ● Sicherung des Leiterkopfes von Anlegeleitern gegen Abrutschen und Wegkippen. ● Stehleitern nicht zum Übersteigen auf Bühnen, Galerien oder andere hoch gelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege verwenden. ● Stehleitern nicht als Anlegeleiter benutzen. ● Stehleitern nur mit Spreizsicherung verwenden (Ketten, Gurte, Gelenke). ● Sicherung bei Aufstellung von Leitern in Verkehrswegen (Absperrung, Kennzeichnung, Sicherungsposten). ● Wangen und Holme nicht provisorisch verlängern. ● Beim Benutzen von Leitern geeignetes Schuhwerk tragen (z. B. ausreichendes Profil). ● Immer für sicheren Kontakt zur Leiter sorgen (dies ist z. B. gegeben, wenn sich der Benutzer beim Aufstieg immer mit einer Hand an der Leiter festhalten kann). Hinweise für eine sichere Benutzung von Leitern ergeben sich auch aus der auf der Leiter angebrachten Betriebsanleitung des Herstellers in Form von Piktogrammen. Achtung! Werden Leitern ausgeliehen und benutzt, so sind diese vor der weiteren Benutzung auf den sicheren und ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Die zuvor aufgeführten Kriterien sind dabei zu berücksichtigen. 10 2.1.1 Leitern als Verkehrsweg Aufstiege zu Arbeitsplätzen sind als Treppen oder Laufstege auszuführen. Befinden sich Aufstiege im Verkehrsweg zu Arbeitsplätzen, dürfen nur in Ausnahmefällen Leitern benutzt werden. Ausnahmen sind: ● Höhe ≤ 5 m – als Aufstieg für kurzzeitige Bauarbeiten (siehe Anhang 1) – als Zugänge zu Arbeitsplätzen in Schächten, wenn Treppen nicht eingebaut werden können ● in Gerüsten – als innen liegender Leitergang über maximal zwei Gerüstlagen – als außen liegender Leitergang bis maximal 5 m Höhe 2.1.2 Leitern als Arbeitsplatz Anlegeleitern dürfen als Arbeitsplätze bei Bauarbeiten nicht verwendet werden (Bild 2-2). Ausnahmen: ● Standplatz nicht höher als 7 m ● Arbeitsdauer ≤ 2 Stunden bei Standplatzhöhe > 2 m ● Werkzeug und Material nicht schwerer als 10 kg ● mitgeführte Gegenstände nicht größer als 1 m2 (Windangriffsfläche) ● keine zusätzlichen Gefahren durch Arbeitsstoffe, z. B. Gefahrstoffe, oder Geräte, z. B. Hochdruckreiniger ● Kraftaufwand für Ausführung der Arbeiten gering ● Beschäftigte stehen mit beiden Füßen auf einer Sprosse Bild 2-2: Gefährdungen beim Benutzen von Leitern 2.2 Benutzung von Anlegeleitern Anlegeleitern müssen im richtigen Winkel angelegt werden. Sie sind so anzulegen, dass sie mindestens 1 m über die Austrittsstelle hinausragen. Auch wenn die Leiter als Verkehrsweg/Zugang genutzt wird, muss sie an der Austrittsstelle mindestens 1 m überstehen. Andernfalls sind gleichwertige Haltevorrichtungen, z. B. Griffe, vorzusehen. Anlegewinkel α bei Stufenanlegeleiter 60° bis 70°, bei Sprossenanlegeleiter 65° bis 75° (Bild 2-3). Bild 2-3: Anlegewinkel und Überstand 11 Anlegeleitern sind am Leiterfuß und/ oder Leiterkopf so zu sichern, dass ein Umkippen, Wegrutschen, Versinken usw. vermieden wird (Bild 2-4). Bild 2-4: Sicherungsmaßnahmen für Anlegeleitern und Einsatz von Zubehör 2.3 Benutzung von Stehleitern Stehleitern ● müssen an den Schenkeln fest angebrachte Spreizsicherungen (z. B. Ketten, Gurte, Drahtseile, siehe Bild 2-5) haben oder mit selbsteinrastenden Gelenken ausgestattet sein. ● dürfen zusammengeklappt nicht als Anlegeleiter und nicht als Verkehrsweg zum Übersteigen auf hoch gelegene Arbeitsplätze verwendet werden. ● müssen – wenn verfahrbar (fahrbare Stehleiter) – gegen Verschieben gesichert sein, selbsttätig wirkend beim Besteigen (Bild 2-6). ● müssen sicher aufgestellt sein, z. B. durch geeignete Holmverlängerung (Bild 2-7). Bild 2-5: Sichere Benutzung von Stehleitern tragfähige Standfläche Spreizsicherung oberhalb der Gelenke kein Widerlager Holmverlängerung auf Treppen und schiefen Ebenen Stehleiter nicht als Anlegeleiter benutzen von der Stehleiter nicht auf andere Einrichtungen übersteigen oberste Stufe bzw. Sprosse ohne besondere Einrichtung nicht besteigen 12 Bild 2-6: Sicherungen gegen Wegrollen Bild 2-7: Sichere Aufstellung 13 2.4 Sonderformen von Leitern Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter (Mehrzweckleiter) können als Anlege-, Schiebe- oder Stehleiter benutzt werden (Bild 2-8). Die Anforderungen an die jeweilige Bauart (siehe Betriebsanleitung der Hersteller, z. B. Piktogramme) sind zu beachten. Bild 2-8: Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter – dreiteilige Mehrzweckleiter Schiebeleiter Stehleiter a) Beispiel einer druckfesten Verbindung, (Drucksicherung), z. B. Strebe, eine Seite drehbar und fest, eine Seite lösbar b) Beispiel einer zugfesten Verbindung, (Spreizsicherung), z. B. Kette, Band 14 2.5 Podestleitern Bild 2-10: Klappbare Podestleiter … müssen ● ausreichend standsicher und tragfähig sein, ● rutschhemmend ausgeführte Stufen, Flachsprossen und Podeste haben (profilierte Trittfläche, Bild 2-9), ● bei mehr als 1 m Standhöhe mit einer Plattformumwehrung (Bild 2-10) und einem mindestens einseitigen Handlauf ausgestattet sein, ● vor der Benutzung gegen Verfahren gesichert werden, wenn sie mit hand- oder fußbetätigten Feststellvorrichtungen ausgestattet sind. ● Podestleitern dürfen nicht gleichzeitig von mehreren Personen betreten werden. Bild 2-9: Podestleiter mit Handlauf und Plattformumwehrung 15 3 Leitern regelmäßig prüfen Leitern sind Arbeitsmittel, die einer hohen Belastung ausgesetzt sind. Daher soll der Benutzer sie vor jedem Einsatz auf augenscheinliche Mängel prüfen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen festzulegen. ● Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere von der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen. ● Der Unternehmer hat weiter zu ermitteln und festzulegen, welche notwendigen Voraussetzungen die Person erfüllen muss, die von ihm mit der Prüfung von Leitern zu beauftragen ist (BetrSichV § 3 Abs. 3). Der Zweck der Prüfungen ist die Feststellung der sicheren Funktion des Arbeitsmittels Leiter, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Unterliegen die Arbeitsmittel (Leitern) schädigenden Einflüssen, die die Standsicherheit beeinträchtigen können und zu gefährlichen Situationen führen, hat der Arbeitgeber die Arbeitsmittel in kürzeren Abständen durch die beauftragte Person prüfen zu lassen. Erfahrungsgemäß bereiten die Einhaltung von Prüffristen und die systematische 16 Erfassung aller im Betrieb vorhandenen Leitern und anderen Aufstiegen Schwierigkeiten, wenn hierfür nicht bestimmte Hilfsmittel verwendet werden. Um die Erfassung und regelmäßige Prüfung aller Leitern sicherzustellen, empfiehlt es sich, diese zu nummerieren und in einem Kontrollbuch zu erfassen. Beispiel eines Leitern-Kontrollblattes – siehe Anhang 3. Bei der regelmäßigen Prüfung sollte besonders auf folgende Kriterien geachtet werden: ● Verschleiß, Verformung (Knickstellen) und Zerstörung von Bauteilen, ● fehlende Bauteile und ● ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente. Eine Liste, die konkrete Fragen zur sicheren Benutzung von Leitern enthält, ist im Anhang 4 aufgeführt. Achtung! Ausgeliehene Leitern vor der Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand prüfen! Die zuvor aufgeführten Kriterien sind dabei zu berücksichtigen. 4 Leitern instand halten Der Unternehmer bzw. Vorgesetzte hat schadhafte Leitern sicher der Benutzung zu entziehen (z. B. Sperrlager, eindeutige und auffällige Kennzeichnung, anketten oder abschließen). Sie dürfen diese erst nach sachgerechter Instandsetzung, wenn die ursprüngliche Stabilität wiederhergestellt und das sichere Begehen gewährleistet ist, für die Benutzung wieder freigeben. Unsachgemäßes Instandsetzen, z. B. Bandagen um gebrochene Leiterholme und das unsachgemäße Schweißen von Leichtmetall-Leitern, ist nicht erlaubt. Bei der Auswechslung von schadhaften oder beim Einbau von fehlenden Sprossen ist darauf zu achten, dass Sprossen gleicher Art und vom gleichen Hersteller verwendet werden. Beachte: Die Instandsetzungsarbeiten größeren Umfangs von Leitern dürfen nur von Fachpersonal (Fachbetrieb oder Hersteller) durchgeführt werden. 17 5 Vorschriften und Regeln 5.1 Staatliche Vorschriften ● Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ● Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) 5.2 BG-Vorschriften ● „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1) ● „Bauarbeiten“ (BGV C 22) ● „Leitern und Tritte“ (BGV D 36) 5.3 BG-Regeln, BG-Informationen ● „Grundsätze der Prävention“ (BGR A 1) ● „Stehleitern“ (BGI 607) ● „Podestleitern“ (BGI 637) ● „Umgang mit Mehrzweckleitern“ (BGI 651) ● „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“ (BGI 694) 5.4 DIN-Normen ● DIN EN 131-1 „Leitern; Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße“ ● DIN EN 131-2 „Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ ● DIN EN 131-3 „Leitern; Benutzerinformationen“ ● DIN EN 131-4 „Leitern; Ein- oder Mehrgelenkleitern“ ● DIN EN 61478 „Leitern aus isolierendem Material“ 18 Anhang 1 Kurzzeitige Arbeiten geringen Umfanges – Beispiele ● Wartungs- und Inspektionsarbeiten ● Mess-, Richt- und Lotarbeiten ● Lampenwechsel in Leuchten ● An- und Abschlagen von Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb ● Ausrichten von Montageteilen ● Verschrauben von einzelnen Montageteilen ● Anbringen von Schildern ● Reparatur von Rolltorantrieben ● Anbringen und Reparatur von Markisen und Vordächern ● Montage- und Instandhaltungsarbeiten an Lüftungs-, Klima- und Heizungsanlagen ● Anbringen von Geländern und Verkleidungen in Wohnungen und an Häusern ● Montage von kleinen Bühnen und kleinen Regalanlagen ● Anstricharbeiten von kleinen Bauteilen – Reparaturanstriche ● Auswechslung von Platten in Verkleidungen ● Setzen von Dübeln ● Reparatur und Säuberung von Dachrinnen ● Spannen und Lösen von Verankerungen ● Kleinreparaturen an Fassadenverkleidungen ● Schießen von Ankerlöchern 19 Anhang 2 – Muster einer Betriebsanweisung – 20 Anhang 3 – Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern – Leitern-Kontrollblatt Formblatt zur Überprüfung von Leitern und Tritten entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift „Leitern und Tritte“ (BGV D 36) bzw. GUV-VD360. Das Formblatt wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss „Bauliche Einrichtungen“ der Berufsgenossenschaften entwickelt. Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass eine beauftragte Person Tritte und Leitern wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere der festgestellten Mängel von vorausgegangenen Prüfungen. Für Garantieansprüche ist der Nachweis der regelmäßigen Prüfung erforderlich. Inventar-Nr. der Leiter Standort/Abteilung Leiterart □ Anlegeleiter □ Schiebeleiter □ Mehrzweckleiter □ Podestleiter □ Seilzugleiter □ Stehleiter □ Steckleiter □ Tritt □ sonstige _________________________ Werkstoff □ Aluminium □ Kunststoff □ Holz □ Stahl □ Edelstahl Anzahl der Sprossen/Stufen Leiterlänge/Leiter gekürzt auf Hersteller/Händler Artikel/Typ-Nr. Datum der Anschaffung Datum der Aussonderung Name der beauftragten Person Nächste Prüfung → siehe Prüfplakette Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in der umseitig aufgeführten Tabelle festzuhalten. 21 noch Anhang 3 – Kontrollblatt/Checkliste zur Überprüfung von Leitern – Prüfkriterien 1. Prüfung 1. Holme Verformung Beschädigung (z. B. Risse) Scharfe Kanten, Splitter, Grate Abnutzung Schutzbehandlung (bei Holz) 2. Sprossen/Stufen/Plattform Verformung Beschädigung Scharfe Kanten, Splitter, Grate Verbindung zum Holm (z. B. Bördelung, Schraub-/Niet-Verbindung, Schweißnaht) Abnutzung (z. B. Trittfläche, Plattformauflage) 3. Spreizsicherungen Vollständigkeit/Befestigung Funktionsfähigkeit Beschädigung 4. Beschlagteile Beschädigung/Korrosion Vollständigkeit/Befestigung Funktionsfähigkeit Abnutzung Schmierung (mech. Teile) 5. Leiter-/Trittfüße/Rollen Vollständigkeit/Befestiung Abnutzung/Beschädigung Funktionsfähigkeit 6. Zubehör (z. B. Holmverlängerung, Fußverbreiterung, Wandabstützung) Vollständigkeit/Befestigung 7. Kennzeichnung Betriebsanleitung (z. B. Piktogramm) 8. Kontrollergebnis Leiter i. O. und verwendungsfähig Reparatur notwendig Leiter sofort aussondern Bemerkungen Nächste Prüfung (Monat/Jahr) Leiter überprüft Datum Unterschrift 22 2. Prüfung 3. Prüfung 4. Prüfung 5. Prüfung Anhang 4 – Muster einer Frageliste zur sicheren Benutzung von Leitern – Frageliste zu: Leitern Meister, Sicherheitsbeauftragter oder Sicherheitsfachkraft: Abt.: weitergegeben an: am: Feststellungen und Bemerkungen 1. Werden die Mitarbeiter regelmäßig im richtigen Umgang mit den im Betrieb vorhandenen Leitern unterwiesen? 2. Ist organisiert, dass die Leitern im Betrieb regelmäßig geprüft werden? 3. Ist sichergestellt, dass Leitern in ausreichender Art, Zahl und Länge abhängig vom Einsatzfall zur Verfügung stehen? 4. Werden die Mitarbeiter dazu angehalten, eine Leiter vor Gebrauch auf augenfällige Mängel (durch Sichtkontrolle) zu prüfen und bei Mängeln diese sofort der Benutzung zu entziehen? 5. Ist sichergestellt, dass Leitern nur zu dem Zweck benutzt werden, für den sie nach ihrer Bauart bestimmt sind (z. B. Stehleitern dürfen nicht als Anlegeleitern, Anlegeleitern nicht als Laufstege benutzt werden)? 6. Ist allen Mitarbeitern bekannt, dass Stühle, Hocker oder Kisten nicht als Aufstiege benutzt werden dürfen? 7. Wird darauf geachtet, dass Holzleitern einen nicht deckenden Anstrich haben, damit Schäden erkennbar sind? 8. Versetzen die Mitarbeiter Leitern rechtzeitig, damit beim Arbeiten ein seitliches Hinausbeugen mit der Gefahr des Kippens der Leiter vermieden wird? 9. Werden Schutzmaßnahmen getroffen, wenn Leitern auf Verkehrswegen benutzt werden (z. B. Absperrung oder Warnposten)? 10. Ist den Mitarbeitern bekannt, dass Glasscheiben, Spanndrähte, Stangen und unverschlossene Türen keine sicheren Anlegepunkte für Leitern sind? 11. Werden Arbeiten, die einen hohen Kraftaufwand erfordern, nicht von einer Leiter ausgeführt, sondern z. B. von geeigneten anderen Einrichtungen (Fahrgerüste, Hebebühnen etc.)? 12. Wird darauf geachtet, dass beim Arbeiten von der Leiter aus Werkzeuge und Materialien in geeigneten Behältnissen, z. B. Umhängetaschen, mitgeführt werden? 13. Ist sichergestellt, dass Leitern für den sicheren Stand abhängig vom Untergrund Füße mit Erdspitzen, Niveauausgleich, Holmverlängerungen oder Fußverbreiterungen besitzen? 14. Wird bei der Benutzung von Anlegeleitern auf den richtigen Anstellwinkel von ca. 65° bis 75° bei Sprossenanlegeleitern und 60 bis 70° bei Stufenanlegeleitetern (durch Ellenbogenprobe) geachtet? Ergänzende, betriebsbezogene Fragen: 23 ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Baden-Württemberg ● ● ● 24 Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften (VMBG) 40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45 Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44 und 5 45 Internet: www.vmbg.de Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MMBG) Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft (HWBG) 40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45 Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-4 44 Internet: www.mmbg.de · www.hwbg.de Präventionsabteilung 40210 Düsseldorf · Kreuzstraße 45 Telefon (02 11) 82 24-0 · Telefax (02 11) 82 24-5 45 E-Mail: praevention@mmbg.de Außendienststellen der Präventionsabteilung 33602 Bielefeld · Oberntorwall 13/14 Telefon (05 21) 96 70 47-4 Telefax (05 21) 9 67 04-99 E-Mail: ad.bielefeld@mmbg.de 06842 Dessau-Roßlau · Raguhner Straße 49 b Telefon (03 40) 25 25-1 04 Telefax (03 40) 25 25-3 62 E-Mail: ad.dessau@mmbg.de 44263 Dortmund · Semerteichstraße 98 Telefon (02 31) 41 96-1 28 Telefax (02 31) 41 96-1 99 E-Mail: ad.dortmund@mmbg.de 01109 Dresden · Zur Wetterwarte 27 Telefon (03 51) 8 86-32 13 Telefax (03 51) 8 86-45 76 E-Mail: ad.dresden@mmbg.de 40239 Düsseldorf · Graf-Recke-Straße 69 Telefon (02 11) 82 24-8 38 Telefax (02 11) 82 24-8 44 E-Mail: ad.duesseldorf@mmbg.de 51065 Köln · Berg. Gladbacher Straße 3 Telefon (02 21) 67 84-2 65 Telefax (02 21) 67 84-2 22 E-Mail: ad.koeln@mmbg.de 04109 Leipzig · Elsterstraße 8 a Telefon (03 41) 1 29 91-17 Telefax (03 41) 1 29 91-11 E-Mail: ad.leipzig@mmbg.de 39104 Magdeburg · Ernst-Reuter-Allee 45 Telefon (03 91) 5 32 29-13 Telefax (03 91) 5 32 29-11 E-Mail: ad.magdeburg@mmbg.de Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BGM) Präventionshotline 55130 Mainz · Wilh.-Theodor-Römheld-Str. 15 Telefon (0 61 31) 8 02-8 02 Telefax (0 61 31) 8 02-1 28 00 E-Mail: best@bgmet.de Internet: www.bg-metall.de 02.08 Federführung: Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Ausgabe 2008 Bestell-Nr. BGI 521 07.2008/18.200 Herausgeber: Vereinigung der Metall-Berufsgenossenschaften Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Für Mitglieder anderer Berufsgenossenschaften zu beziehen durch Carl Heymanns Verlag GmbH; Ein Unternehmen von Wolters Kluwer Deutschland, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.
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