Schulzentrum Neustadt adAisch offiziell eingeweiht
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Schulzentrum Neustadt adAisch offiziell eingeweiht
des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad W Windsheim inds inds in dsh heeim im Amtliche Nachrichten und aktuelle Informationen des Landkreises Ausgabe Nr. 22 • 1. Dezember 2012 • Jahrgang 18 Nach Sanierung und Erweiterung: Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch offiziell eingeweiht Ehrung verdienter Kreisbürger Nutzung der Grüngut-Container 22/12 LANDKREIS JOURNAL Nr. 22/2012 Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch nach Erweiterung und Generalsanierung eingeweiht Die größte Baumaßnahme in der 40-jährigen Geschichte des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, die Generalsanierung und Erweiterung des Schulzentrums Neustadt a.d.Aisch, konnte nach zehnjähriger Beratungs-, Planungs- und Bauzeit in den vergangenen großen Ferien baulich abgeschlossen und am 9. November 2012 offiziell festlich eingeweiht werden. Nachdem vor Schulbeginn die Schülerinnen und Schüler und die Lehrer ihre Schule offiziell in Besitz nehmen konnten, fand anschließend der Festakt statt. Nach der Begrüßung durch Landrat Walter Schneider hielt Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer die Festansprache. Er würdigte die gemeinsame Leistung des Landkreises und des Freistaates Bayern zur Finanzierung dieses über 40 Mio. Euro teuren Schulprojektes zum Wohle der Ausbildung der Schülerinnen und Schüler des Friedr i c h - A l e x a n d e rGymnasiums und der Dietrich-BonRegierungspräsident Dr. Thomas Bauer hoeffer-Realschule. Landrat Walter Schneider brachte seine Freude und seinen Stolz über das gelungene Projekt zum Ausdruck. Insgesamt hatten nach seinen Worten alle Beteiligten, insbesondere die Architekten, mit folgenden Einzel-Bauabschnitten etwas Großartiges geschaffen: So wurde als erster Bauabschnitt eine zusätzliche Zweifach-Sporthalle mit einem Kostenaufwand von knapp 3,2 Mio. Euro errichtet. Daran anschließend folgten die Generalsanierung der Schwimmhalle, die beiden Erweiterungsbauten mit der vergrößerten Kreisbücherei, eine Einrichtung für die Mittagsbetreuung der Schülerinnen und Schüler nach dem Förderprogramm des Bundes und des Landes (Investitionsprogramm Zukunft, Bildung und Betreuung), und zum Schluss die Generalsanierung des gesamten Schulgebäudes mit einer völligen Neugestaltung der Außenanlagen. Der Gesamtinvestitionsaufwand für die Generalsanierung mit Erweiterung liegt bei rund 42 Mio. Euro. Nach der aktuellen Beschlusslage des Kreistages soll ab 2014 die bestehende DreifachSporthalle mit einem Kostenaufwand von nochmals 5,6 Mio. Euro generalsaniert werden. 200 Lehrerinnen und Lehrern des Gymnasiums und der Realschule eine moderne, best ausgestattete Schule zu bieten, die einen Unterricht nach modernsten Vorgaben möglich macht. Neben hellen und Licht durchfluteten Klassenzimmern wurden neue leistungsfähige EDV-Räume, Fachräume für die Naturwissenschaften, Kunst, Musik und Werken geschaffen. Alle Klassenzimmer wurden nach neuesten Erkenntnissen mit Beamern ausgestattet. Weiterhin entstand eine großzügige Eingangshalle, Räume für Mittagsbetreuung und ein Schüler-Café mit Internetzugang, die den Schülerinnen und Schülern nun Möglichkeiten bieten, die bisher nicht gegeben waren. Die Ära von Unterricht in Ausweichcontainern ist mit Ende des vergangenen Schuljahres ebenfalls zu Ende gegangen. Insgesamt wurde durch alle Redner festgestellt, dass mit Abschluss der Generalsanierung eine der modernsten Schulen in Bayern in Betrieb genommen werden konnte. Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim als Sachaufwandsträger des gesamten Schulzentrums mit den genannten Schulen hat enorme Mittel investiert, um aus einem fast 40 Jahre alten tristen Betonplattenbau ein ansprechendes und farbenfrohes Schulgebäude zu erstellen. Der Kreistag hat seine Verpflichtung ernst genommen und mit dem Einsatz dieser Mittel den in diesem Schulzentrum untergebrachten rund 2.500 Schülerinnen und Schülern und fast Symbolischer Dank an Landrat Walter Schneider Aktion ist beendet Gewinner der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ Die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“, eine Kooperation von AOK und Allgemeinem Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), war auch in 2012 erneut ein Erfolg. Die Zahlen des Vorjahres wurden dabei nochmals gesteigert. Im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim haben sich 498 Beschäftigte aus 96 Betrieben beteiligt. Besonders aktiv waren die Mitarbeiter/innen der Sparkasse in Neustadt a.d.Aisch, der Kliniken in Neustadt a.d.Aisch und Vitalis Wohnpark in Bad Windsheim, die zu einer Steigerung der regionalen Teilnehmerzahl beigetragen haben. Bayernweit konnten ca. 55.000 Radler aus über 7.000 Betrieben gezählt werden. Die durch Losentscheid ermittelten Gewinner 2012 sind: Petra Braun (Burghaslach), Nina Buller (Bad Windsheim), Steffen Helmreich (Diespeck), Hans Krämer (Markt Bibart), Tanja Küstner (Uffenheim), Martina Orlowski (Bad Windsheim) und Daniela Stierhof (Neustadt a.d.Aisch) Die attraktiven Preise erhielten die Gewinner aus den Händen von stv. Landrat Helmut Weiß und AOK-Bereichsleiter Jürgen Anton 3 LANDKREIS JOURNAL Nr. 22/2012 Verdienstkreuz am Bande an Horst Koydl und Dr. Wolfgang Mück Innenminister Joachim Herrmann überreichte die Auszeichnung im Hardenberg-Saal der Regierung von Mittelfranken in Ansbach. Horst Koydl aus Neustadt a.d.Aisch (Mitte) setzt sich seit 1981 in der Europa Union Deutschland für ein friedvolles Zusammenwachsen Europas ein. Als Vorsitzender des Ortsverbandes Neustadt a.d.Aisch war er ab 1986 für 12 Jahre aktiv, danach war er vier Jahre Kreisvorsitzender, seit 2002 ist er stv. Kreisvorsitzender und seit 1998 bis heute Beisitzer im Bezirksverband Mittelfranken. Als langjähriges Vorstandsmitglied der parteiübergreifenden Europa Union hat er maßgeblich zur Entstehung wichtiger Städte- und Bezirks-partnerschaften beigetragen. An der Entstehung der Partnerschaft der Stadt Neustadt a.d.Aisch mit der tschechischen Kommune Hluboka in Südböhmen und mit der heute kroatischen Stadt Lipik hat er maßgeblich mitgewirkt. In Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau (LWG) hat er das Projekt „Europaweinberg“ ins Leben gerufen. In Ipsheim wurde eine Rebfläche mit Weinstöcken aus allen europäischen Weinbaugebieten angelegt. Entlang eines Besucherweges können die Gäste 39 Rebsorten aus den 14 wichtigsten europäischen Weinbauländern sehen und auch kosten. Er bringt zudem großes soziales Engagement und hohe Einsatzbereitschaft beim Caritasverband Scheinfeld und Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim e. V., ein. Hier hat er sich insbesondere Verdienste beim Aufbau des Freiwilligenzentrums „mach mit!“, einem der ersten Freiwilligenzentren in Bayern, erworben. In Zusammenarbeit mit den Fachbereichsmitarbeitern des Caritasverbandes und mit der Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeitern entstand ein Zentrum, das die Qualitätskriterien der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-Agenturen/Freiwilligen-Zentren in Bayern (LAGFA) maßgeblich mitentwi- ckelt hat. Unter seiner Leitung entstanden verschiedene Projekte. Das „Neustädter Modell“ ist ein Erfolgsmodell geworden und hat sich zum Markenartikel der Freiwilligenarbeit in den Caritasverbänden der Erzdiözese Bamberg entwickelt. Es wurde bayernweit vielfältig nachgeahmt und inzwischen von einer Reihe Freiwilligenzentren übernommen. Weiter hat Horst Koydl im Caritasverband einen Förderverein zur Unterstützung des Freiwilligenzentrums aufgebaut und die Geschäftsführung übernommen. Darüber hinaus wirkte er mit beim Aufbau des „Freiwilligennet“, ein Online-Portal zur Vermittlung von Freiwilligen mit Informationen rund um das Ehrenamt. Dr. Wolfgang Mück aus Berlin (3.v.r.) war bis zu seinem Umzug im September 2011 mehr als drei Jahrzehnte in der Kommunalpolitik aktiv. Als erster Bürgermeister der Stadt Neustadt a.d.Aisch hat er vor allem die Stadtsanierung und Stadtentwicklung zu Schwerpunkten seiner kommunalpolitischen Arbeit gemacht. So wurde z. B. in der Altstadt die Neubepflasterung des Marktplatzes, der angrenzenden Straßen im Bereich der Fußgängerzone und die Renovierung größerer Stadtmauerabschnitte sowie die Verkehrsberuhigung der Altstadt verwirklicht. Unter seiner Ägide wurden umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt, es wurden Gewerbe- und Baugebiete ausgewiesen, etwa 500 Dauerarbeitsplätze geschaffen, Anbindungen an Bundesstraßen vollzogen, die Feuerwehren wurden unterstützt und Städtepartnerschaften und -freundschaften mit einer italienischen, kroatischen und tschechischen Stadt begründet. Die mit der Stadt Hino in Japan gepflegten Wirtschaftsbeziehungen gipfelten darin, dass in der 23.000 Einwohner zählenden japanischen Stadt ein „Franken-Park“ mit Gebäuden im fränkischen Stil errichtet wurde. Zudem ist ein fränkisches Heimatmuseum eingerichtet worden. Außerdem war er maßgeblich an der Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Aischgrund beteiligt und hat mit weiteren Bürgermeistern einen gemeinde- und landkreisübergreifenden Zusammenschluss gebildet. Auf Kreisebene war Dr. Wolfgang Mück von 1990 bis September 2011 als Mitglied des Kreistages tätig und stellte sich auch als Stellvertreter des Landrats in den Dienst der Öffentlichkeit. Darüber hinaus nimmt er sich heute noch die Zeit für vielfältige weitere Aktivitäten auf kulturellem und historischem Gebiet. Er übte nicht nur selbst über zwei Jahrzehnte das Ehrenamt des Stadtführers aus, er gabt sein umfangreiches Wissen über die Geschichte der Stadt auch durch Schulungen und Seminare an neue Stadtführer weiter. Mit Lesungen und Vorträgen über die Stadt- und Heimatgeschichte bringt er auch heute noch seine persönliche Leidenschaft dem interessierten Publikum nahe. Etwa 250 Veröffentlichungen zur Geschichte der Stadt, der Kirchen und Klöster, der Schulen, zu Brauchtum, Kunst und Kultur des Aischtales hat er selbst verfasst. Er betreibt auch weiterhin noch intensive Heimatforschung, u. a. für die Veröffentlichung in einem Buch. Er war zudem Schriftleiter der Hefte „Streiflichter“ und wirkte am weiteren Ausbau des Heimatmuseums und der Errichtung eines Karpfenmuseums im Alten Schloss mit. Elternbriefe Verständliche Infos und kompetente Tipps für Eltern Jetzt sind alle 48 Elternbriefe des Bayerischen Landesjugendamtes online unter www.elternbriefe.bayern.de verfügbar. Die bayerischen Elternbriefe beantworten Fragen rund um die Erziehung, Gesundheit und Ernährung ihres Kindes je nach Alter entsprechend abgestimmt. Sie enthalten lebensnahe Tipps und knüpfen direkt an die Familien in ihrer jeweiligen Situation an. Junge Familien sollen dabei unterstützt werden von Geburt an mit Ruhe, Freude und wachsender Sicherheit die ersten 18 Lebensjahre Ihres Kindes zu begleiten. Auch wenn die Kinder schon älter oder im Jugendalter sind, können Sie jederzeit auf die Elternbriefe zurückgreifen. Entwickelt wurden die neuen Elternbriefe im Bayerischen Landesjugendamt und vom Bayerischen Staatsministerium Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen gefördert. Das Besondere der Elternbriefe: sie können nicht nur online gelesen werden, sondern auch als Newsletter-Abonnement bestellt werden. Das kostenlose Abo ist zeitgesteuert und richtet sich nach dem Alter des Kindes. Einfach die E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum des Kindes angeben und schon geht Ihnen Ihr Elternbrief als Newsletter zu. Ab dem neuen Jahr soll es die 48 Elternbriefe auch in Papierform geben. Weitere Infos hierzu gibt es bei der Koki - Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ unter Tel. 09161 92-282. 5 LANDKREIS JOURNAL Nr. 22/2012 Landrat ehrte Kreisbürger Für ihre besonderen Verdienste wurden Kreisbürger im November im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch durch Landrat Walter Schneider geehrt. Verdienstmedaille der Bundesrepublik Deutschland Paul Förster aus Wilhelmsdorf hat sich von Anfang an beim Singverein 1843 Wilhelmsdorf eingesetzt. Seit 1979 ist er Chorleiter des Männerchores. Seit mehr als zehn Jahren war er zudem bei der Chorgemeinschaft MGV Unternesselbach-Schauerheim tätig. Von 2003 bis 2006 war er deren Chorleiter. Darüber hinaus ist er seit 1988 Gruppenchorleiter der Sängergruppe Neustadt a.d.Aisch und seit 1977 aktives Mitglied im Chor der Chorleiter im Fränkischen Sängerbund. Sein Engagement brachte er auch bei der Gemeinde und Kirche ein, beim Obst- und Gartenbauverein sowie beim ASV Wilhelmsdorf. Reinhold Wenig aus Bad Windsheim ist seit 1970 Mitglied der Kirchenverwaltung der kath. Pfarrgemeinde St. Bonifaz in Bad Windsheim und nimmt seit zwei Jahrzehnten das Amt des Kirchenpflegers wahr. Er wirkte zudem federführend bei vielen Baumaßnahmen der Pfarrgemeinde mit. Als Vertreter der Region im Diözesansteuerausschuss des Erzbistums Bamberg ist er seit 1996 mit dem Bistumsvermögen befasst. Reinhold Wenig ist zudem Wortgottesdienstführer und Lektor. Darüber hinaus ist er in der Wagnertanzgilde 1560 - Spielmanns- und Fanfarenzug Bad Windsheim e.V. aktiv. Weiteres Engagement zeigt er in der Europa Union. Seit Jahren pflegt er Kontakte mit der tschechischen Stadt Königgrätz. Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten Lydia Bärthlein aus Baudenbach übte 35 Jahre das Amt der Ortsbäuerin im Ortsverband Baudenbach aus. Erna Brandt aus Tragelhöchstädt war 30 Jahre lang Ortsbäuerin im Ortsverband Tragelhöchstädt und 1991/1992 im Ortsverband Uehlfeld. Darüber hinaus war sie auch in der Kirchengemeinde Uehlfeld als Kirchenvorstand von 1982 bis 2012 sehr engagiert. Siglinde Müller aus Oberscheinfeld hat 25 Jahre lang das Amt der Ortsbäuerin im Ortsverband Prühl ausgeübt. Anna Schuster aus Emskirchen wirkte seit 30 Jahren als Ortsbäuerin für den Orstverband Brunn. Hans Denk aus Dietersheim ist seit 1973 aktives Mitglied beim SC Dietersheim. Seit 1974 hat er sich in verschiedenen Vorstandspositionen ehrenamtlich eingebracht, z. B. als Schriftführer, Vorstand und Kassier. Ein besonderes Anliegen ist Hans Denk die Jugendarbeit. Dafür spricht der Anteil an Jugendlichen von ca. 45 Prozent der Mitglieder. Darüber hinaus war er auch jahrelang als Fußball-Jugendtrainer, Fußballschiedsrichter und -ausbilder tätig. Auch bei der Werksfeuerwehr der EKA-Möbelwerke hat er sich 27 Jahre ehrenamtlich eingesetzt. Walter Gebert aus Uffenheim ist seit 1977 aktives Mitglied im Heimat- und Museumsverein Uffenheim. Als ehrenamtlicher Architekt war er federführend für den Umbau der ehemaligen Oberamtskanzlei als Museumsgebäude verantwortlich. Seit seiner Zeit als 1. Vorsitzender finden im Museum verschiedene Vortragsabende und Sonderausstellungen statt. Auf seine Initiative hin wurden verschiedene Grabungen zur Stadtgeschichte in Uffenheim durchgeführt. Seit der Gründung des Vereins für nichtstaatliche Archäologie in Franken e.V. hilft er bei Grabungen des Landesamtes für Denkmalpflege in der Region mit. Darüber hinaus setzt er sich seit 17 Jahren für die Völkerverständigung mit Christen in Nazareth/Israel ein. Des Weiteren ist er seit 50 Jahren Mitglied im Landesbund für Vogelschutz. Mit dem Ehrenzeichen für Verdienste um das Bayerische Rote Kreuz wurde Horst Höfer aus Dürrnbuch geehrt. ( l (v.l.n.r.): ) Anna Schuster, h Siglinde l d Müller, ll Lydia d Bärthlein, hl Erna Brandt, d Hans Denk, k Reinhold h ld Wenig, Paul Förster, Walter Gebert und Landrat Walter Schneider Die Klimawerkstätten - Bürger für Bürger Die Klimawerkstätten im Landkreis möchten ihre Ideen und MitmachAktionen vorstellen. Mobilität: Gemeinschaftsauto Sie brauchen ab und wann ein zweites Auto, möchten sich jedoch nicht zusätzlich ein Auto leisten, das die meiste Zeit nur wenig gebraucht wird? Haben Sie bereits an die Möglichkeit eines Gemein- schaftsautos gedacht? In Neustadt a.d.Aisch und in Bad Windsheim gibt es bereits ein paar Interessierte. So ein Gemeinschaftsauto lohnt sich jedoch erst ab 800 km Nutzungsdauer pro Monat. Die Klimawerkstatt NEA sucht Teilnehmer für ein Gemeinschaftsauto sowie für einen Spritsparkurs zur effizienteren Nutzung des Sprits beim eigenen Kraftfahrzeug. Ansprechpartnerin ist Hiltgund Selz, Tel. 09161 8728720 Tauschring Bei den Klimawerklern war immer wieder die Frage zu hören: wo kann ich mir Geräte ausleihen, weil ich sie mir nicht kaufen möchte? Der Tauschring in Bad Windsheim und seit Oktober auch in Neustadt a.d.Aisch bietet vielfältige Talente. Je mehr Teilnehmer, desto größer die Auswahl. Machen Sie doch einfach mit. In Neustadt a.d.Aisch findet der Tauschring jeden ersten Montag im Monat im Schützenhaus am Festplatz um 19:30 Uhr statt. In Bad Windsheim ist Tauschring-Treff jeden ersten Donnerstag im Monat um 19:30 Uhr ebenfalls im Schützenhaus am Festplatz. Falls Sie Ideen und Projekte haben, die andere interessieren könnte, melden Sie sich doch einfach bei Dr. Renate Kapune, Wirtschaftsförderung, Tel. 09161 92-141 oder unter EMail: renate.kapune@kreis-nea.de 7 $PWVEODWW $PWOLFKH0LWWHLOXQJHQGHV/DQGNUHLVHV 1HXVWDGWDG$LVFK%DG:LQGVKHLP Nr. 22 SITZUNG Schul-, Kultur- und Sportausschuss Am Mittwoch, 05.12.2012, findet um 14:00 Uhr die Sitzung des 14. Schul-, Kultur- und Sportausschusses (mit Haushaltsberatung) im Sitzungssaal des Landratsamtes in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1, statt. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sitzung freundlich eingeladen. Die Tagesordnung wird rechtzeitig im Landratsamt und in den Dienststellen aushängen. LkrABl. Nr. 22/2012 ____________________________ Verordnung zur Änderung der Gemeindegrenze zwischen dem Markt Ipsheim und dem Markt Markt Erlbach, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Vom 8. November 2012 Jahrgang 2012 Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgende Änderungssatzung: Art. 1 Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung) vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 30.11.2009 (Abl.-Nr. 24 v. 19.12.2009) wird wie folgt geändert: (1) § 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Abfälle im Sinne dieser Satzung sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss (§ 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG)“ Auf Grund der Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt das Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim folgende Verordnung: (2) Der Klammerzusatz in § 1 Abs. 1 Satz 2 wird ersetzt durch § 3 Abs. 1 Satz 2 KrWG. Die Bezeichnung „§ 2 Abs. 2 KrW-/AbfG“ in § 1 Abs. 1 Satz 3 wird ersetzt durch „§ 2 Abs. 2 KrWG“. §1 In den Markt Markt Erlbach, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, werden aus dem Markt Ipsheim, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, folgende Flurstücke der Gemarkung Mailheim eingegliedert: (3) In § 3 Abs. 1 wird das Wort „angefallenen“ durch „anfallenden“ ersetzt. Flurnummer: 349/14 350/2 Gesamtumgliederung Fläche: 2 27 m 111 m2 138 m2 §2 Im Umgliederungsgebiet tritt das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft und das Recht der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft. §3 Diese Verordnung tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Neustadt a.d.Aisch, den 8. November 2012 Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Schneider, Landrat Feststellung: Nach Mitteilung des Vermessungsamtes Neustadt a.d.Aisch vom 13.03.2012, Az. VM 5210 tritt mit der kommunalen Gebietsänderung auch die Änderung der Grenzen der Gemarkungen Linden und Mailheim in Kraft. Die katastertechnische Behandlung der Gemeindegrenzänderung seitens des Vermessungsamtes Neustadt a.d.Aisch erfolgt nach Rechtskraft dieser Verordnung. LkrABl. Nr. 22/2012 ____________________________ Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung) vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006) (4) In § 3 wird folgender neuer Absatz 5 eingefügt: „Der Landkreis kann einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung durch gesonderte Rechtsverordnung auf kreisangehörige Gemeinden mit deren Zustimmung übertragen. In diesen Fällen übernehmen die kreisangehörigen Gemeinden die Rechte und Pflichten des Landkreises.“ (5) In § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a wird der erste Spiegelstrich wie folgt ersetzt: „- Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (Abfallschlüssel AVV 18 01 03 und 18 02 02)“ (6) § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b wird wie folgt ersetzt: „Chemikalien, Laborabfälle, Arzneimittel, Verpackungen x die aus gefährlichen Abfällen bestehen oder solche enthalten (Abfallschlüssel AVV 18 01 06, 15 02 02, 18 02 05, 15 01 10) x zytotoxische und zytostatische Arzneimittel (Abfallschlüssel AVV 18 01 08 und 18 02 07) x Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin (Abfallschlüssel AVV 18 01 10)“ (7) In § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c entfällt das Wort „gefüllter“. (8) In § 4 Abs. 1 Nr. 5 wird nach „Erwerbsgartenbau“ ein Komma sowie der Halbsatz „soweit , Herausgeber: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch Konrad-Adenauer-Str. 1 91413 Neustadt a.d.Aisch Ansprechpartner: Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Verantwortlich Günter Püschel 09161 92-102 09161 92-520 amtsblatt@kreis-nea.de http://www.kreis-nea.de für den Inhalt ist der jeweilige Verfasser 01.12.2012 haushaltsübliche Mengen überschritten werden“ eingefügt. (9) § 4 Abs. 1 Nr. 8 wird wie folgt ersetzt: „Abfälle, die aufgrund eines Gesetzes zur abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung oder im Zusammenhang mit einer nach § 25 KrWG erlassenen Rechtsverordnung zurückgenommen werden,“ (10) In § 6 Abs. 2 Satz 1 wird die Bezeichnung „§ 13 KrW-/AbfG“ ersetzt durch „§ 17 KrWG“. (11) In § 6 Abs. 3 Nr. 2 werden die Bezeichnungen „§ 27 Abs. 3 KrW-/AbfG“ und „§ 27 Abs. 1 KrW-/AbfG“ ersetzt durch „§ 28 Abs. 3 KrWG“ und „§ 28 Abs. 1 KrWG“. (12) In § 6 Abs. 3 Nr. 3 werden die Bezeichnungen „§ 27 Abs. 2 KrW-/AbfG“ und „§ 27 Abs. 1 KrW-/AbfG“ ersetzt durch „§ 28 Abs. 2 KrWG“ und „§ 28 Abs. 1 KrWG“. (13) In § 6 Abs. 3 Nr. 4 wird die Bezeichnung „§ 28 Abs. 2 KrW-/AbfG“ ersetzt durch „§ 29 Abs. 2 KrWG“. (14) In § 6 Abs. 4 Satz 2 wird die Bezeichnung „§ 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 KrW-/AbfG“ ersetzt durch „§ 17 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 KrWG“. (15) In § 7 Abs. 1 Satz 1 wird „Anschlusspflichtigen“ ersetzt durch „Anschluss- und ggf. Überlassungspflichtigen“. (16) In § 7 Abs. 2 Satz 2 wird nach „der Landkreis“ eingefügt „bzw. seine Mitarbeiter“. Die Bezeichnung „§ 40 KrW-/AbfG“ wird ersetzt durch „§ 47 KrWG“. (17) In § 7 Abs. 3 Satz 4 wird das Wort „Restmüllgehälterkapazität“ ersetzt durch „Restmüllbehälterkapazität“. (18) In § 11 Abs. 2 Nr. 4 wird „§ 9 der Batterieverordnung“ ersetzt durch „§ 13 des Batteriegesetzes“. (19) In § 12 Abs. 3 Satz 3 wird das Wort „Abfalldeponie“ ersetzt durch „Energie- und Verwertungsanlage“. (20) In § 13 Abs. 1 wird das Wort „den“ durch „dem“ ersetzt. (21) In § 14 Abs. 2 Satz 2 wird die Bezeichnung „Satz 2“ durch „Satz 3“ ersetzt. (22) In § 14 Abs. 3 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Ist im Einzelfall die Entsorgung mittels einer Restmülltonne unzumutbar, kann der Landkreis eine Entsorgung mittels Restmüllsäcken zulassen.“ Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3. Nach Satz 3 wird folgender neuer Satz 4 eingefügt: „Bei Gebührenrückständen von mehr als 100 ¼, die trotz Mahnung nicht entrichtet wurden, kann der Anschlusspflichtige im Einzelfall nach Ausschöpfung der Mindestentleerungen auf die Nutzung von Restmüllsäcken verwiesen werden.“ (23) In § 14 Abs. 4 Satz 1 wird der Text „in haushaltsüblichen Mengen (max. 5 Kubikmeter“ ersetzt durch „auf Antrag“. Der Text „jährlich einmal“ entfällt. Es werden folgende neue Sätze 2 bis 5 eingefügt: „Die Anzahl der einem Grundstückseigentümer zustehenden Sperrmüllabrufe richtet sich nach Größe und Anzahl der auf dem Grundstück veranlagten Restmüllbehältnisse nach Abs. 2. Für jedes Gefäß mit 80 l oder 120 l Füllraum steht jeweils ein Abruf, für jedes Gefäß mit 240 l Füllraum stehen zwei Abrufe und für jeden Großbehälter mit 1.100 l stehen vier Abrufe pro Kalenderjahr zu. Ein Abruf umfasst eine haushaltsübliche Menge von 5 Kubikmetern. Mehrere zustehende Abrufe können gleichzeitig durchgeführt werden; hierzu besteht aber keine Verpflichtung.“ nehmer für das laufende Kalenderjahr muss bis spätestens 15.Dezember eines laufenden Jahres erfolgen, um berücksichtigt zu werden; hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit zur Direktanlieferung auf der Energie und Verwertungsanlage Dettendorf gemäß Satz 11.“ (24) In § 14 Abs. 5 Satz 1 entfällt der Text „der Gruppen A und B gemäß LAGA-Merkblatt über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen“. Das Wort „Herkunftsorte“ wird ersetzt durch „Herkunftsorten“. In Satz 2 wird nach dem Wort „Gegenstände“ der Zusatz „Abfallschlüssel AVV 18 01 01 und 18 02 01“ in Klammern eingefügt. In Satz 3 wird nach dem Wort „Abfällen“ der Zusatz „Abfallschlüssel AVV 18 01 04 und 18 02 03“ in Klammern eingefügt. Nach dem Wort „einfache“ wird ein Komma sowie das Wort „undurchsichtige“ eingefügt. (25) In § 15 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 wird jeweils das Wort „Restmüllkapazität“ ersetzt durch „Restmüllbehälterkapazität“. Vor der Zahl 7,5 in Satz 2 wird das Wort „mindestens“ eingefügt. Art. 2 Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung) vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 30.11.2009 (Abl.-Nr. 24 v. 19.12.2009) wird wie folgt geändert: (1) In § 4 Abs. 2 entfällt Nummer 7. (2) In § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 entfällt der Buchstabe j). Der bisherige Buchstabe k) wird zu Buchstabe j). (3) In § 11 Abs. 2 Satz 2 sowie in § 12 Abs. 1 Satz 1 wird jeweils der Buchstabe k) durch Buchstabe j) ersetzt. (4) In § 13 Abs. 2 wird folgende neue Nummer 2 eingefügt: „nicht verunreinigtes Altpapier, Pappe und Kartonagen“ Die bisherigen Nummern 2 bis 4 werden zu Nummern 3 bis 5. (26) In § 15 Abs. 5 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt: In der bisherigen Nummer 4, nunmehr Nummer 5 wird die Zahl 3 durch die Zahl 4 ersetzt. Die bisherigen Sätze 2 bis 6 werden zu Sätzen 6 bis 10. „Eine Kennzeichnung von Behältern ist nur mittels wieder entfernbarer Aufkleber und/oder Beschriftung erlaubt.“ (5) § 14 Abs.1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung: In Satz 4, nunmehr Satz 8 entfällt nach dem Wort „schriftlich“ das Komma sowie das Wort „telefonisch“. Die bisherigen Sätze 3 bis 6 werden nunmehr zu den Sätzen 4 bis 7. Der bisherige Satz 7 wird zu Satz 11 und erhält folgende neue Fassung: „Abrufberechtigte haben die Möglichkeit, Sperrmüll i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 direkt auf der Energie- und Verwertungsanlage Dettendorf anzuliefern; andere Einrichtungen des Landkreises werden von dieser Regelung nicht erfasst.“ Nach dem neuen Satz 11 werden folgende neue Sätze 12 bis 16 eingefügt: „Die Berechtigung ist mittels Abrufkarte nachzuweisen. Jede Abrufkarte berechtigt zur Abgabe von Sperrmüll mit einer Menge von bis zu 5 Kubikmetern. Eine Aufteilung einer Abrufkarte in mehrere Anlieferungen ist unzulässig; ebenso die Nutzung für andere kostenpflichtige Abfallfraktionen. Die Regelungen der Gebührensatzung bleiben unberührt, soweit Sperrmüll über der zustehenden Menge oder andere Fraktionen angeliefert werden. Unberührt bleibt ebenso die Berechtigung zur kostenfreien Anlieferung von Elektro- und Elektronikaltgeräten bei den vom Landkreis bekannt gegebenen zentralen Sammeleinrichtungen.“ Die bisherigen Sätze 8 und 9 werden Sätze 17 und 18. Im bisherigen Satz 8, nunmehr Satz 17, wird die Zahl 5 durch die Zahl 9 ersetzt. Nach dem bisherigen Satz 9, nunmehr Satz 18, werden folgende neue Sätze 19 und 20 eingefügt: „Die Abruf- bzw. Berechtigungskarten verlieren ihre Gültigkeit nach Ablauf des Jahres, in welchem sie ausgehändigt wurden. Die Anforderung einer Berechtigungskarte zur Durchführung eines Sperrmüllabrufs durch den beauftragten Unter- (27) In § 15 Abs. 6 werden folgende neue Sätze 3 und 4 eingefügt: „Erkaltete Aschen insbesondere aus Feuerungsanlagen stellen Restmüll dar, soweit nicht eine entsprechende Analyse eine andere Behandlung rechtfertigt bzw. erfordert. Aschen und vergleichbare Abfälle sind so zu verpacken oder zu behandeln, dass eine Staubentwicklung vermieden wird.“ Der bisherige Satz 3 wird nunmehr Satz 5. (28) Nach § 15 Abs. 6 wird folgender neuer Absatz 7 eingefügt: „Die zur Abholung bereitgestellten Behältnisse dürfen folgendes Gesamthöchstgewicht nicht überschreiten: Volumen Gesamthöchstgewicht 80 l 120 l 240 l 1.100 l 50 kg 60 kg 110 kg 500 kg Bei Überschreitungen des zulässigen Gesamthöchstgewichtes gelten Abs. 5 Satz 5 und Abs. 6 Satz 5 entsprechend.“ Die bisherigen Absätze 7 und 8 werden zu Absätzen 8 und 9. (29) In § 16 Abs. 2 Satz 3 wird nach dem Wort „Lebensmittelbetrieben“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt. (30) In § 17 Abs. 1 Satz 4 wird das Wort „Er“ durch „Der Landkreis“ ersetzt. Das Wort „Satz“ wird ersetzt durch „den Sätzen“. ,, „Die in § 13 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 aufgeführten Wertstoffe sind getrennt in den jeweils dafür bestimmten und nach Satz 4 und 5 zugelassenen Behältnissen zur Abfuhr bereitzustellen; andere als die dafür bestimmten Abfälle dürfen in die Behältnisse nicht eingegeben werden.“ In Abs. 1 Satz 3 wird die Formulierung „das zugelassene Behältnis“ ersetzt durch „die zugelassenen Behältnisse“. (6) In § 14 Abs. 1 wird folgender neuer Satz 5 angefügt: „Zugelassen als Wertstoffbehältnisse „Altpapier“ sind das Eurogefäß Typ 240 mit ca. 240 Liter Füllraum (Papiertonne, Farbe blau) und blaue Müllgroßbehälter Typ 1100 mit ca. 1.100 Litern Füllraum.“ (7) In § 15 Abs. 1 Satz 2 wird nach dem ersten Komma eingefügt: „ein Wertstoffbehältnis für Altpapier gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5“ Die Bezeichnung „§ 14 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2“ wird ersetzt durch „§ 14 Abs. 1 Satz 4“. (8) In § 16 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort „abgeholt“ ein Semikolon sowie der Halbsatz „Papier, Pappe und Kartonagen werden in vierwöchigem Abstand abgeholt“ eingefügt. Art. 3 Art. 1 der Änderungssatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft; Art. 2 der Änderungssatzung tritt zum 01.07.2013 in Kraft. Neustadt a.d.Aisch, den 16. November 2012 Schneider, Landrat LkrABl. Nr. 22/2012 ____________________________ Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006) Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgende Änderungssatzung: Art. 1 Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 01.12.2008 (Abl.-Nr. 24 v. 18.12.2008) wird wie folgt geändert: (1) In § 3 Abs. 3 wird folgender neuer Satz 4 eingefügt: „Hiervon unberührt bleibt die kostenfreie Anlieferung von Sperrmüll auf der Energie- und Verwertungsanlage Dettendorf bei entsprechender Berechtigung gem. § 14 Abs. 4 Satz 11 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises.“ (2) In § 4 Abs. 6 werden folgende neuer Sätze 5 und 6 eingefügt: „Die Gebühr nach Satz 3 kann angemessen erhöht werden, wenn die An-, Abmeldung oder der Tausch eines Gefäßes zu erhöhtem Aufwand für den Landkreis oder dessen Beauftragten führt und dieser erhöhte Aufwand auf das Verschulden des Anschlusspflichtigen oder dessen Bevollmächtigten zurückzuführen ist. Eine angemessene Erhöhung im Sinne des Satzes 5 ist eine zusätzliche Gebühr gemäß Satz 2 pro zusätzlich notwendiger Anfahrt.“ (3) In § 6 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung: „Die Gebühren für die regelmäßige Müllabfuhr sind mit je der Hälfte der im Kalenderjahr fälligen Gebühren (Jahresgebühr und zugrundeliegende Entleerungsgebühren) fällig am 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides.“ (4) Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: „Eine gesonderte Fälligkeit entsteht, sobald im Einzelfall Gebühren von mehr als 250 ¼ entstanden sind und diese mit entsprechendem Abrechnungsbescheid fällig gestellt werden.“ Die bisherigen Sätze 2 bis 4 werden zu Sätzen 3 bis 5. (5) § 6 Abs. 1 Satz 3, nunmehr Satz 4, erhält folgende neue Fassung: „Für die Zahlungen gem. Satz 1 werden die tatsächlichen Entleerungen des Vorjahres (hochgerechnet auf ein Kalenderjahr) unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Mindestentleerungen zugrunde gelegt.“ (6) Nach § 6 Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt: „Der Gebühreneinzug für die Hausmüllentsorgung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren.“ Der bisherige Absatz 2 wird nunmehr zu Absatz 3. (7) In § 6 werden folgende neue Absätze 4 und 5 eingefügt: „(4) Bei Verweigerung der Zahlung der anfallenden Gebühren ist der Landkreis berechtigt, die Leistungen nach der Abfallwirtschaftssatzung auf ein erforderliches Mindestmaß zu reduzieren. Ggf. ist der Landkreis auch berechtigt, die Annahme von Direktanlieferungen auf die Einrichtungen des Landkreises von der Leistung von Bar- bzw. Vorauszahlungen abhängig zu machen. (5) Bei Verstößen gegen den Anschlusszwang nach § 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises in Form der fehlenden Vorhaltung einer Restmülltonne ist der Landkreis berechtigt, eine Gebühr in Höhe der Müllgemeinschaftsgebühr nach § 4 Abs. 4 für den Zeitraum, in welchem gegen den Anschlusszwang verstoßen wurde, zu verlangen. “ Art. 2 Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. SPARKASSE im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren Das Sparkassenbuch Nr. 3116089586 (112089586) ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt werden. Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1. Neustadt, 22.11.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 22/2012 ____________________________ ENDE AMTLICHER TEIL Neustadt a.d.Aisch, den 16. November 2012 Schneider, Landrat LkrABl. Nr. 22/2012 ____________________________ AMTSGERICHT NEUSTADT A.D.AISCH Abteilung für Zivilsachen Ausschließungsbeschluss 50 UR II 4/12 Das Amtsblatt und Landkreisjournal im Internet: www.kreis-nea.de E-Mail-Adresse: journal@kreis-nea.de Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch des Amtsgerichts Neustadt a.d.Aisch, Gemarkung Dietersheim, Blatt 3852, in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grundschuld zu 17.200,00 DM wird für kraftlos erklärt. Neustadt a.d.Aisch, den 8. November 2012 LkrABl. Nr. 22/2012 ____________________________ SPARKASSE im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren Das Sparkassenbuch Nr. 4822032563 (622032563) ist in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird. Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1. Neustadt, 12.11.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 22/2012 ____________________________ SPARKASSE im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Aufgebotsverfahren Die Sparkassenbücher Nrn. 3116137757 (112137757) und 3116424510 (112424510) sind in Verlust geraten. Sie werden hiermit aufgeboten. Der Inhaber der Sparkassenbücher wird aufgefordert, seine Rechte unter Vorlage der Urkunden binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls die Sparkassenbücher für kraftlos erklärt werden. Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1. Neustadt, 15.11.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor LkrABl. Nr. 22/2012 ____________________________ ,,, Am 03.12.2012 zum 90. Geburtstag Archip Witruk Sonnenstr. 4, 91456 Diespeck Am 04.12.2012 zum 90. Geburtstag Anna Müller Neustädter Str. 25, 96152 Burghaslach Anna Pollich Danziger Ring 92, 91438 Bad Windsheim Am 05.12.2012 zum 90. Geburtstag Margaretha Maier Erlabronn 31, 91433 Scheinfeld Am 05.12.2012 zum 101. Geburtstag Frieda Kleinschroth Spitalgasse 3, 91438 Bad Windsheim Am 08.12.2012 zum 95. Geburtstag Martin Hauck Mönchsberg 6, 91460 Baudenbach Am 09.12.2012 zum 90. Geburtstag Georg Kreuzer Oberndorf 43, 91472 Ipsheim Franz Kirsch Hauptstr. 33, 91469 Hagenbüchach Am 13.12.2012 zum 90. Geburtstag Anna Umann Gartenstr. 20, 91443 Scheinfeld Am 14.12.2012 zum 90. Geburtstag Michael Tanch Schleifmühlstr. 29, 91456 Diespeck Am 15.12.2012 zum 90. Geburtstag Hildegard Sauerhammer Sudetenstr. 4, 91593 Burgbernheim LANDKREIS JOURNAL Nr. 22/2012 Wir wünschen den neu gewählten Vorstandsmitgliedern viel Erfolg und vor allem Spaß mit der neuen Aufgabe! Somit ist die Vorstandschaft mit fünf Plätzen besetzt: es gibt also immer noch vier freie Plätze. Kreisjugendring Neustadt a.d.AischBad Windhsheim Vollversammlung Am Montag, den 12. November 2012 war es wieder so weit, der Kreisjugendring lud zur Vollversammlung ins katholische Gemeindehaus nach Markt Bibart ein. Die Vorstandschaft ist durch den Jobwechsel von stv. Vorsitzenden Thomas Ortlepp auf drei Personen geschrumpft. Zum Glück konnte nachgewählt werden: Jens Schindler wurde als Stellvertreter (wieder)gewählt, neu sind Ralf Romankiewicz (Ev. Jugend Uffenheim) und Ludwig Lehner (Ev. Jugend Markt Einersheim/Castell). Weiteres Thema auf dieser Vollversammlung war die Frage der Beteiligung zur Kommunalwahl 2014. Nachdem der Antrag abgeändert wurde, haben die Delegierten zugestimmt, dass sich der AK Politik wieder zusammensetzt und sich mit dem Thema Wahlen auseinandersetzt und engagiert. Thema bleibt auch im nächsten Jahr die volle Besetzung der Vorstandschaft, es soll wieder eine Art Verbandstag geben und der AK Zuschuss trifft sich derzeit, um die Zuschussrichtlinien zu überarbeiten. Daher ist auch der Termin der nächsten Vollversammlung etwas früher als gewohnt. Grund hierfierfür ist eventuell die Abstimmung der neuen Zuschussrichtlinien. So können Neuerungen relativ zum Jahresbeginn abgestimmt und eingeführt werden und die Verbände müssen nicht bis Mai oder sogar bis 2014 warten. Insgesamt war es eine gute Vollversammlung, schön dass doch so viele gekommen sind und zugesagt haben. Wir hoffen natürlich auch im nächsten Jahr auf rege Teilnahme. Termin der nächsten Vollversammlung ist der 18. Februar 2013! Literaturkreis NK 3755 Patrick Findeis „Wo wir uns finden“ Mi., 12.12.2012 (1x) 19:30 - 21:00 Uhr Neustadt, Berufsschule mit Arthur Schenker 7,00 Euro Stricken in Burgbernheim WAC 7511 Mo., 10.12.2012 (1x) 19:30 - 21:30 Uhr in Ipsheim WAC 7521 Di., 11.12.2012 (1x) 19:30 - 21:30 Uhr mit Karin Bruder 7,00 Euro Fahrt ins Staatstheater Meiningen und Besuch der Oper „Zauberflöte“ So., 20.01.2013 von 08:15 - 22:00 Uhr Uffenheim, Bahnhof UZ 2505 mit Beate Wiedenmann 45,00 Euro Ski- und Snowboardfreizeit in den Faschingsferien Wann: Wer: Wo: 10. bis 15. Februar 2013 alle von 12 bis 17 Jahren Inzell, Skigebiet Winkelmoos-Alm/ Steinplatte Preis: 295,00 Euro Weitere Informationen und Anmeldung unter: 09161 92-191 bei Uwe Herbst oder auf unserer Homepage: www.kjr-nea.de Anmeldeschluss ist der 18. Januar 2013! Freizeitenliste Damit wir auch im Jahr 2013 interessierten Kindern, Jugendlichen und Eltern eine Freizeitenliste mit möglichst vielfältigen Freizeitund Ferienaktionen anbieten können, möchten wir alle Jugendverbände bitten, uns so schnell wie möglich Informationen über ihre geplanten Maßnahmen zukommen zu lassen. Vielen Dank! E-Mail: info@kjr-nea.de Kerzen ziehen - für Kinder ab 6 Jahre in Uffenheim, Berufsschule UJ 6507 Fr., 14.12.2012 (1x) 14:00 - 17:00 Uhr in Scheinfeld, Gymnasium SJ 6503 Fr., 21.12.2012 (1x) 14:00 - 17:00 Uhr in Langenfeld, Rathaus SAJ 6511 Sa., 22.12.2012 (1x) 09:00 - 12:00 Uhr mit Rita-Maria Weimann Silberringe “de Luxe” NC 6974 Sa., 22.12.2012 (1x) 10:00 - 13:00 Uhr Neustadt, Schulzentrum, Werkraum mit Renate Brandel-Motzel 17,50 Euro Ordnung am PC NE 1563 Mo. + Mi., 07.01.2013 (4x) 19:30 - 21:45 Uhr Neustadt, Schulzentrum, EDV-Raum mit Meta Schierlein 57,00 Euro Music Step I, die Musikwelt für Kinder von 2 bis 3 Jahren NJ 4554 Di., 11.12.2012 (5x) 10:30 - 11:15 Uhr Neustadt, Gesundheitsamt, Raum 5 mit Waltraud Singer 35,00 Euro Top gestylt in 5 Minuten NAC 8353 Mo., 17.12.2012 (1x) 17:45 - 21:30 Uhr Emskirchen, Schule, Bahnhofswald mit Helga Dollhofer-Veleta 17,90 Euro 12 Organspende, gemeinsame Aufgabe und Herausforderung WG 1505 Di., 11.12.2012 (1x) 16:00 - 17:30 Uhr Bad Windsheim, Seniorenresidenz Vortrag von Dr. R. Götz Gebührenfrei Es war einmal zur Winterzeit… Ein winterlicher Märchennachmittag für große und kleine Menschen So., 13.01.2013 (1x) 16:30 - 18:00 Uhr Langenfeld, Mehrgenerationenhaus mit Ulrike Taukert, Märchenerzählerin LANDKREIS JOURNAL KULTUR IM LANDKREIS Nr. 22/2012 3. bis bis7.16. Dez. 2012 vom 25. vom Oktober November 2008 Kulturelles für die nächsteAusgabe Ausgabe bis an landkreis-journal@kreis-nea.de Kulturelles für die nächste bis27.3.Oktober Dezember 2012 an journal@kreis-nea.de KONZERT AUSSTELLUNGEN KABARETT Freitag, 7. Dezember 2012, 20:00 Uhr Bluegrass Jamboree NeuStadtHalle am Schloss in Neustadt Das Jamboree 2012 steht im Zeichen der Stimme. Die drei Formationen verbindet trotz stilistischer Verschiedenheit eine starke Gesangsausrichtung. Bei aller Virtuosität, einem der zentralen Elemente im Bluegrass Konzept, fasziniert die Musik mindestens genauso stark durch die Songs, ihre Texte und die Art wie sie interpretiert werden. Das „Jamboree“ ist ein Begriff aus dem Indianischen und bedeutet das Zusammenkommen und Miteinander-Sein, ob als Musiker auf der Bühne oder als Zuschauer davor. Veranstalter: Veranstaltungs- und Kultur GmbH & Co. KG in Kooperation mit Stöckacher Mühle. Kartenvorverkauf: Neustädter Tabakecke Anfang Dezember bis Ende Januar Hannelore Wiegand: Natur und Phantasie in Acryl 2. OG in der Klinik Neustadt a.d.Aisch Samstag, 8. Dezember 2012, 19:30 Uhr Grinskistla - das Weihnachtsprogramm von McNeills & Winkler Bürgerhaus in Markt Erlbach Is scho widder so weit? Allmecht na. Des geht aa jeds Johr schneller. Gschenke aufm letztn Drücker, Plätzlikatastrofn, Würschtli oder Hummer, Sisi und Dinner for one, Hausmusik und nerviche Rentiere, Glühweinkomasaufn aufn Weihnachtsmarkt, Silvesterraketn und desorientierte Zwaakönich oder worns drei? Is eh scho wurscht bei dem ganzn Gwerch. McNeills & Winkler präsentieren allen Freunden des fränkischen Mundartkabaretts mit ihrem Weihnachtsprogramm wieder einen realsatirischen Leckerbissen. Vorverkauf: 10,00 Euro (Rathaus Markt Erlbach und Postagentur Meier) Sa., 8. Dezember 2012, 14:00 bis 18:00 Uhr Thea Zwanziger: „Freiheit“ Kulturtankstelle in Burghaslach Bis zum Montag, 24. Dezember 2012 „SEHGANG“ zum Thema WASSER” Fotografien von Marlies Sonntag Galerie Forum in Uffenheim „Allerlei“ in und um die Grüngut-Container Stv. Landrat Helmut Weiß ging in der letzten Sitzung des Ausschusses für Energie, Umweltfragen und Planung auf die Nutzung der Grüngutcontainer im Landkreis ein. Er verwies darauf, dass der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit 150 frei zugänglichen Containerstandplätzen über ein Erfassungssystem mit hohem Komfort verfügt. Leider werden die Standplätze immer wieder zur Ablagerung von Abfällen oder Wertstoffen missbraucht. Immer wieder werden neben oder in den Grüngutcontainern Rest-abfälle, Bauschutt, Wertstoffe oder Elektrogeräte abgeladen. Die Erfassung dieser Störstoffe sowie deren Transport und Beseitigung müssen auf die Gesamtheit der Gebührenzahler umgelegt werden. Bleiben diese unentdeckt, so werden die erzeugten Kompostprodukte verunreinigt und die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Maschinen gefährdet. Wer eine Person beobachtet, die Störstoffe in oder neben Containern ablagert - dies gilt im Übrigen nicht nur für Grüngutcontainer, sondern auch für Glas- oder Metalliglus - wird gebeten, dies der Verwaltung mitzuteilen. Hierbei handelt es sich nicht um Denunziantentum, sondern um einen Beitrag, derartige Fehlnutzungen durch entsprechende Ahndung künftig zu vermeiden und so einen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Abfallwirtschaft zu leisten. Neben den sogenannten Fehlwürfen stellen auch Anlieferungen, die die Obergrenze von einem Kubikmeter überschreiten, ein eminentes Problem bei der Nutzung der Grüngutcontainer im Landkreis dar. Wenn ganze Wagenladungen auf einmal im Container oder gar daneben abgeladen werden, so wird das System damit überfrachtet. Es wird daher nochmals darauf hingewiesen, dass die Container Anlieferern von Kleinmengen bis maximal einem Kubikmeter zur Verfügung stehen; größere Mengen sind auf den nächstgelegenen Kompostplatz zu verbringen. Auch bei Anlieferungen auf den fünf dezentralen Kompostplätzen entstehen den Bürgern für Mengen bis zu fünf Kubikmetern keine Kosten. Erst bei Mengen über fünf Kubikmetern werden Gebühren (5,00 Euro/ Kubikmeter) fällig. Öffnungszeiten der Kompostplätze im Landkreis: Dettendorf Mo. - Fr. Sa. (ab 01.01.2013 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr 09:00 - 12:30 Uhr 08:30 - 12:00 Uhr) Illesheim Mo. - Fr. Sa. 14:00 - 17:00 Uhr 13:00 - 17:00 Uhr Markt Erlbach Mo. - Do. Fr. Sa. 09:00 - 12:00 Uhr 11:00 - 16:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr Scheinfeld März - Oktober Mo. - Fr. Sa. November - Februar Mo. - Fr. Sa. Uffenheim März - Oktober Mo. - Fr. Sa. November - Februar Mo. - Fr. Sa. 13:30 - 17:00 Uhr 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 17:00 Uhr 13:30 - 16:00 Uhr 10:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr 09:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr Ist ein Container voll und eine Entleerung erforderlich, so verständigen Sie bitte die beauftragte Transportfirma (Tel. 09822 83530) oder die Verwaltung der Abfallwirtschaft im Landratsamt (Tel. 09161 92-461). 13 LANDKREIS JOURNAL ADVENT/WEIHNACHTEN • Fr. 07.12. - So. 09.12. • Weihnachtsmarkt Neustadt a.d.Aisch Fr. 07.12. • • Adventskonzert mit dem „Kleinen Chor“ Dietersheim, Hausenhof, Camphill Dorfgemeinschaft Hausenhof, 16:00 • - Sa. 08.12. + So. 09.12. • Weihnachtsmarkt Uffenheim, Gewerbeverein Uffenheim Sa. 08.12. • Weihnachtsmarkt Burghaslach, Markt Burghaslach, 15:00-22:00 So. 09.12. • • Geburt Christi” nach Hans Sachs Fränkisches Freilandmuseum, 16:00 Melody & More” - Weihnachtskonzert (Christoph Soldan und Schlesischen Kammersolisten) Bad Windsheim, Kur- & KongressCenter, KKT, 17:00 Weihnachtskonzert Emskirchen, St. Kilian, Gesangverein Eintracht 1862 Emskirchen e. V., 17:00 Weihnachtsmarktt Gutenstetten, Kirche, Vereine und Gemeinde Gutenstetten, 15:00 Ipsheim, Burg Hoheneck, 15:00 Adventsmarkt Markt Erlbach, 11:00 Adventskonzert der Münchsteinacher Gruppen Münchsteinach, Münster St. Nikolaus, Ev-Luth. Kirchengemeinde und Gemeinde Münchsteinach, 17:00 MÄRKTE • Weihnachtsmarkt - Ippesheim, Heimat- und Weinbauverein Ippesheim, 13:00-18:00 So. 09.12. - Unteraltenbernheim, Vorplatz • Trödelmarkt Ev.Kirche, FFW, 13:00-18:30 Bad Windsheim, Alte Stadthalle, A. • Museumsweihnacht Bosse, Ermetzhofen 86, 08:00-16:00 Fränkisches Freilandmuseum, 12:0016:00 • Spitalkonfekt: “FRÄNKISCHE WEIHNACHT” (Lesung der Weihnachtsgeschichte nach dem Lukas-Evangelium in fränkischer Mundart umspielt von Mi. 05.12. • Ein Jahr Sozialeinsatz bei Straßenden „Bad Windsheimer Sänger und kindern in Brasilien (Referentin: Spielleut“) Ramona Brand) Bad Windsheim, Spitalkirche, FörderSugenheim, Landgasthof Ehegrund, verein Spitalkirche e.V., 16:30 BBV-Landsenioren • Weihnachtsmärktla Eschenbach, Brunnen, Ortsburschen Di. 11.12. Eschenbach, 15:00 • Das geheime Leben der Pilze im • Weihnachtskonzert Holz. Was haben Pilze und Holz Markt Bibart, Gesangverein Markt miteinander zu tun? (Referent: StD i. Bibart, 15:00 R. Walther Volkmann) • Dorfweihnacht Bad Windsheim, St. Bonifatius-Haus, Marktbergel, Am Niederhof Senioren-Akademie, 15:00 • Adventsmarkt Sugenheim, Vereine, 14:30 • Sternlesmarkt Uehlfeld VERSCHIEDENES VORTRÄGE Sa. 15.12. + So. 16.12. • Weihnachtsmarkt Scheinfeld, Altstadt, Stadt Scheinfeld, 16:00-20:00/14:00-20:00 Sa. 15.12. • Weihnachtsmarkt Obernzenn, Innenhof Blaues Schoss, 16:00 • Waldweihnacht Fürstenforst, Waldspielplatz, Steigerwaldklub Burghaslach, 18:00 • Weihnachtsmärktla Ullstadt, Ev. Kirche, Ev./Kath. Kirchengemeinde Ullstadt, 17:00 So. 16.12. • Weihnachtsspiel “Empfängnis und Do. 06.12. - Mo. 10.12. • Stadtführung Bad Windsheim, Treffpunkt am Rathaus, KKT, 15:00-16:15 Sa. 08.12. + So. 09.12. • Heckenwirtschaft geöffnet - Ippesheim, Schmiedsgasse 8, Weinbau Familie Alt, 17:00/15:00 - Sugenheim, Krassolzheim 20, Weinbau Pflüger, 13:00/11:00 So. 09.12. • Heckenwirtschaft geöffnet Reusch, Taubenlochhütte, Tel. 09842 7360 oder 655, Weinbau Werner Geuder, 13:30 Do. 13.12. - Mo. 17.12. • Stadtführung Bad Windsheim, Treffpunkt am Rathaus, KKT, 15:00-16:15 So. 16.12. • Heckenwirtschaft geöffnet Reusch, Taubenlochhütte, Tel. 09842 7360 oder 655, Weinbau Werner Geuder, 13:30 TANZ/MUSIK So. 09.12. • Kurkonzert Bad Windsheim, Dr. Becker KilianiKlinik, KKT, 10:00-11:00 Mi. 12.12. • Ornament (Männervokalensemble aus Minsk) Bad Windsheim, Erkenbrechtallee 33, Senioren Residenz, 15:30 KULTURELLES So. 09.12. • Die Mehlprimeln mit ...auf die Plätzchen, fertig, los... Ipsheim, Kunstbühne, Tel. 09846 8739003, Blumen-Scheune, 19:00 Mo. 10.12. • Lesung: Walter Beck “Die Heilige Nacht von Ludwig Thoma” / Musik und Gesang: vocalis ipsheim Ipsheim, Kunstbühne, Tel. 09846 8739003, Blumen-Scheune, 19:00 Veranstaltungen: Mo. 17.12.2012 bis So. 20.01.2013 -> Ausgabe Nr. 23/2012 (Redaktionsschluss: 03.12.2012) Nr. 22/2012 Neue Öffnungszeiten der EVA an Samstagen Die Energie- und Verwertungsanlage (EVA) in Dettendorf hat ab 2013 samstags von 08:30 bis 12:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Öffnungszeiten unter der Woche bleiben unverändert. Was schenke ich nur zu Weihnachten… Verschenken Sie doch einmal einen Gutschein für einen Bücherei-Jahresausweis der Kreisbücherei Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Ein ganzes Jahr lang kann der Beschenkte damit beliebig viele Bücher, Zeitschriften, CDs, DVDs und CD-Roms ausleihen. Der Ausweis gilt in den Kreisbüchereien Neustadt a.d.Aisch, Bad Windsheim und Scheinfeld sowie im Bücherbus und kostet 12,00 Euro für Erwachsene sowie 5,00 Euro für Kinder und Jugendliche. Beratungstag für Unternehmer und Existenzgründer (Beratung der Aktivsenioren in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung) Dienstag, 11. Dezember 2012, 14:00 bis 17:00 Uhr im Landratsamt in Neustadt a.d.Aisch, Zimmer A 100 Blutspendetermine! IMPRESSUM ISSN 1437-6369 Das „Amtsblatt/Landkreisjournal“ erscheint alle 14 Tage. Kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis. Das Landkreis-Journal und das Amtsblatt kann auch im Internet unter der Adresse www.kreis-nea.de abgerufen werden. Außerdem ist das Amtsblatt als Einzelausgabe (1,45 Euro) schriftlich über das Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim, Büro des Landrats, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a. d. Aisch erhältlich. Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen. Für Anzeigen gilt die Preisliste 19/12. Auflage ca. 42.500 Für die nächste Ausgabe: Redaktionsschluss: 03.12.2012 Anzeigen-Annahmeschluss: 05.12.2012 Herausgeber und verantwortlich für das Amtsblatt und den redaktionellen Inhalt: Pressestelle des Landratsamtes Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim Günter Püschel, Tel. 09161/92-102, E-Mail: journal@kreis-nea.de Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a. d. Aisch Anzeigenverwaltung, Satz und Layout, Druck und Verteilung: Druck & Media Unteidig GmbH Schweinfurter Str. 3, 97506 Grafenrheinfeld Tel. 09723/934730 E-Mail: info@druck-und-media.de Das Rote Kreuz ruft die Bevölkerung im Alter von 18 bis 69 Jahren auf, sich an den nächsten Blutspendeterminen zu beteiligen: Sugenheim: Mo., 19. November 2012, 17:00 bis 20:30 Uhr, Volksschule Münchsteinach: Mi., 21. November 2012, 17:30 bis 20:30 Uhr, Rotkreuzheim Marktbergel: Fr., 23. November 2012, 17:00 bis 20:30 Uhr, Grundschule Bad Windsheim: Mo., 26. November 2012, 17:00 bis 21:00 Uhr, Staatl. Berufsschule Diespeck: Mi., 28. November 2012, 17:00 bis 20:30 Uhr, Volksschule Burgbernheim: Fr., 30. November 2012, 17:30 bis 20:00 Uhr, Grund-/Mittelschule Weitere Informationen: www.rotkreuz-nea.de 15