Schulzentrum Neustadt adAisch offiziell eingeweiht

Transcription

Schulzentrum Neustadt adAisch offiziell eingeweiht
des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad W
Windsheim
inds
inds
in
dsh
heeim
im
Amtliche Nachrichten und aktuelle Informationen des Landkreises
Ausgabe Nr. 22 • 1. Dezember 2012 • Jahrgang 18
Nach Sanierung und Erweiterung:
Schulzentrum Neustadt
a.d.Aisch offiziell
eingeweiht
Ehrung verdienter Kreisbürger
Nutzung der Grüngut-Container
22/12
LANDKREIS JOURNAL
Nr. 22/2012
Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch nach Erweiterung und
Generalsanierung eingeweiht
Die größte Baumaßnahme in der 40-jährigen Geschichte des Landkreises Neustadt
a.d.Aisch-Bad Windsheim, die Generalsanierung und Erweiterung des Schulzentrums
Neustadt a.d.Aisch, konnte nach zehnjähriger Beratungs-, Planungs- und Bauzeit in den
vergangenen großen Ferien baulich abgeschlossen und am 9. November 2012 offiziell
festlich eingeweiht werden.
Nachdem vor Schulbeginn die Schülerinnen
und Schüler und die Lehrer ihre Schule offiziell in Besitz nehmen konnten, fand anschließend der Festakt statt. Nach der Begrüßung durch Landrat Walter Schneider hielt
Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer die
Festansprache. Er würdigte die gemeinsame
Leistung des Landkreises und des Freistaates Bayern zur
Finanzierung dieses
über 40 Mio. Euro
teuren Schulprojektes zum Wohle
der Ausbildung der
Schülerinnen und
Schüler des Friedr i c h - A l e x a n d e rGymnasiums und
der Dietrich-BonRegierungspräsident
Dr. Thomas Bauer
hoeffer-Realschule.
Landrat Walter Schneider brachte seine Freude und seinen Stolz über das gelungene Projekt zum Ausdruck. Insgesamt hatten nach
seinen Worten alle Beteiligten, insbesondere
die Architekten, mit folgenden Einzel-Bauabschnitten etwas Großartiges geschaffen:
So wurde als erster Bauabschnitt eine zusätzliche Zweifach-Sporthalle mit einem
Kostenaufwand von knapp 3,2 Mio. Euro
errichtet.
Daran anschließend folgten die Generalsanierung der Schwimmhalle,
die beiden Erweiterungsbauten mit der
vergrößerten Kreisbücherei,
eine Einrichtung für die Mittagsbetreuung
der Schülerinnen und Schüler nach dem
Förderprogramm des Bundes und des
Landes (Investitionsprogramm Zukunft,
Bildung und Betreuung),
und zum Schluss die Generalsanierung
des gesamten Schulgebäudes mit einer
völligen Neugestaltung der Außenanlagen.
Der Gesamtinvestitionsaufwand für die Generalsanierung mit Erweiterung liegt bei
rund 42 Mio. Euro.
Nach der aktuellen Beschlusslage des Kreistages soll ab 2014 die bestehende DreifachSporthalle mit einem Kostenaufwand von
nochmals 5,6 Mio. Euro generalsaniert werden.
200 Lehrerinnen und Lehrern des Gymnasiums und der Realschule eine moderne, best
ausgestattete Schule zu bieten, die einen Unterricht nach modernsten Vorgaben möglich
macht. Neben hellen und Licht durchfluteten
Klassenzimmern wurden neue leistungsfähige EDV-Räume, Fachräume für die Naturwissenschaften, Kunst, Musik und Werken
geschaffen. Alle Klassenzimmer wurden nach
neuesten Erkenntnissen mit Beamern ausgestattet. Weiterhin entstand eine großzügige
Eingangshalle, Räume für Mittagsbetreuung
und ein Schüler-Café mit Internetzugang, die
den Schülerinnen und Schülern nun Möglichkeiten bieten, die bisher nicht gegeben
waren. Die Ära von Unterricht in Ausweichcontainern ist mit Ende des vergangenen
Schuljahres ebenfalls zu Ende gegangen. Insgesamt wurde durch alle Redner festgestellt,
dass mit Abschluss der Generalsanierung eine
der modernsten Schulen in Bayern in Betrieb
genommen werden konnte.
Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad
Windsheim als Sachaufwandsträger des gesamten Schulzentrums mit den genannten
Schulen hat enorme Mittel investiert, um aus
einem fast 40 Jahre alten tristen Betonplattenbau ein ansprechendes und farbenfrohes
Schulgebäude zu erstellen. Der Kreistag hat
seine Verpflichtung ernst genommen und
mit dem Einsatz dieser Mittel den in diesem Schulzentrum untergebrachten rund
2.500 Schülerinnen und Schülern und fast
Symbolischer Dank an Landrat Walter Schneider
Aktion ist beendet
Gewinner der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“
Die Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“, eine
Kooperation von AOK und Allgemeinem
Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), war auch
in 2012 erneut ein Erfolg. Die Zahlen des
Vorjahres wurden dabei nochmals gesteigert.
Im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim haben sich 498 Beschäftigte aus 96 Betrieben beteiligt. Besonders aktiv waren die
Mitarbeiter/innen der Sparkasse in Neustadt
a.d.Aisch, der Kliniken in Neustadt a.d.Aisch
und Vitalis Wohnpark in Bad Windsheim,
die zu einer Steigerung der regionalen Teilnehmerzahl beigetragen haben. Bayernweit
konnten ca. 55.000 Radler aus über 7.000
Betrieben gezählt werden.
Die durch Losentscheid ermittelten
Gewinner 2012 sind:
Petra Braun (Burghaslach), Nina Buller (Bad
Windsheim), Steffen Helmreich (Diespeck),
Hans Krämer (Markt Bibart), Tanja Küstner (Uffenheim), Martina Orlowski (Bad
Windsheim) und Daniela Stierhof (Neustadt
a.d.Aisch)
Die attraktiven Preise erhielten die Gewinner aus
den Händen von stv. Landrat Helmut Weiß und
AOK-Bereichsleiter Jürgen Anton
3
LANDKREIS JOURNAL
Nr. 22/2012
Verdienstkreuz am Bande an Horst Koydl
und Dr. Wolfgang Mück
Innenminister Joachim Herrmann überreichte
die Auszeichnung im Hardenberg-Saal der
Regierung von Mittelfranken in Ansbach.
Horst Koydl aus Neustadt a.d.Aisch (Mitte) setzt sich seit 1981 in der Europa Union
Deutschland für ein friedvolles Zusammenwachsen Europas ein. Als Vorsitzender des
Ortsverbandes Neustadt a.d.Aisch war er ab
1986 für 12 Jahre aktiv, danach war er vier
Jahre Kreisvorsitzender, seit 2002 ist er stv.
Kreisvorsitzender und seit 1998 bis heute
Beisitzer im Bezirksverband Mittelfranken.
Als langjähriges Vorstandsmitglied der parteiübergreifenden Europa Union hat er maßgeblich zur Entstehung wichtiger Städte- und
Bezirks-partnerschaften beigetragen. An
der Entstehung der Partnerschaft der Stadt
Neustadt a.d.Aisch mit der tschechischen
Kommune Hluboka in Südböhmen und mit
der heute kroatischen Stadt Lipik hat er maßgeblich mitgewirkt. In Zusammenarbeit mit
der Bayerischen Landesanstalt für Wein- und
Gartenbau (LWG) hat er das Projekt „Europaweinberg“ ins Leben gerufen. In Ipsheim
wurde eine Rebfläche mit Weinstöcken aus
allen europäischen Weinbaugebieten angelegt. Entlang eines Besucherweges können
die Gäste 39 Rebsorten aus den 14 wichtigsten europäischen Weinbauländern sehen
und auch kosten. Er bringt zudem großes
soziales Engagement und hohe Einsatzbereitschaft beim Caritasverband Scheinfeld
und Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim e. V., ein. Hier hat er sich insbesondere
Verdienste beim Aufbau des Freiwilligenzentrums „mach mit!“, einem der ersten
Freiwilligenzentren in Bayern, erworben. In
Zusammenarbeit mit den Fachbereichsmitarbeitern des Caritasverbandes und mit der
Unterstützung von ehrenamtlichen Mitarbeitern entstand ein Zentrum, das die Qualitätskriterien der Landesarbeitsgemeinschaft der
Freiwilligen-Agenturen/Freiwilligen-Zentren
in Bayern (LAGFA) maßgeblich mitentwi-
ckelt hat. Unter seiner Leitung entstanden
verschiedene Projekte. Das „Neustädter
Modell“ ist ein Erfolgsmodell geworden und
hat sich zum Markenartikel der Freiwilligenarbeit in den Caritasverbänden der Erzdiözese Bamberg entwickelt. Es wurde bayernweit
vielfältig nachgeahmt und inzwischen von
einer Reihe Freiwilligenzentren übernommen. Weiter hat Horst Koydl im Caritasverband einen Förderverein zur Unterstützung
des Freiwilligenzentrums aufgebaut und die
Geschäftsführung übernommen. Darüber hinaus wirkte er mit beim Aufbau des „Freiwilligennet“, ein Online-Portal zur Vermittlung
von Freiwilligen mit Informationen rund um
das Ehrenamt.
Dr. Wolfgang Mück aus Berlin (3.v.r.) war
bis zu seinem Umzug im September 2011
mehr als drei Jahrzehnte in der Kommunalpolitik aktiv. Als erster Bürgermeister der
Stadt Neustadt a.d.Aisch hat er vor allem
die Stadtsanierung und Stadtentwicklung zu
Schwerpunkten seiner kommunalpolitischen
Arbeit gemacht. So wurde z. B. in der Altstadt
die Neubepflasterung des Marktplatzes,
der angrenzenden Straßen im Bereich der
Fußgängerzone und die Renovierung größerer Stadtmauerabschnitte sowie die Verkehrsberuhigung der Altstadt verwirklicht.
Unter seiner Ägide wurden umfangreiche
Baumaßnahmen durchgeführt, es wurden
Gewerbe- und Baugebiete ausgewiesen,
etwa 500 Dauerarbeitsplätze geschaffen,
Anbindungen an Bundesstraßen vollzogen,
die Feuerwehren wurden unterstützt und
Städtepartnerschaften und -freundschaften mit einer italienischen, kroatischen und
tschechischen Stadt begründet. Die mit der
Stadt Hino in Japan gepflegten Wirtschaftsbeziehungen gipfelten darin, dass in der
23.000 Einwohner zählenden japanischen
Stadt ein „Franken-Park“ mit Gebäuden im
fränkischen Stil errichtet wurde. Zudem ist
ein fränkisches Heimatmuseum eingerichtet
worden. Außerdem war er maßgeblich an der
Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG)
Aischgrund beteiligt und hat mit weiteren
Bürgermeistern einen gemeinde- und landkreisübergreifenden Zusammenschluss gebildet. Auf Kreisebene war Dr. Wolfgang Mück
von 1990 bis September 2011 als Mitglied
des Kreistages tätig und stellte sich auch als
Stellvertreter des Landrats in den Dienst der
Öffentlichkeit. Darüber hinaus nimmt er sich
heute noch die Zeit für vielfältige weitere
Aktivitäten auf kulturellem und historischem
Gebiet. Er übte nicht nur selbst über zwei
Jahrzehnte das Ehrenamt des Stadtführers
aus, er gabt sein umfangreiches Wissen über
die Geschichte der Stadt auch durch Schulungen und Seminare an neue Stadtführer
weiter. Mit Lesungen und Vorträgen über die
Stadt- und Heimatgeschichte bringt er auch
heute noch seine persönliche Leidenschaft
dem interessierten Publikum nahe. Etwa 250
Veröffentlichungen zur Geschichte der Stadt,
der Kirchen und Klöster, der Schulen, zu
Brauchtum, Kunst und Kultur des Aischtales
hat er selbst verfasst. Er betreibt auch weiterhin noch intensive Heimatforschung, u. a. für
die Veröffentlichung in einem Buch. Er war
zudem Schriftleiter der Hefte „Streiflichter“
und wirkte am weiteren Ausbau des Heimatmuseums und der Errichtung eines Karpfenmuseums im Alten Schloss mit.
Elternbriefe
Verständliche Infos und kompetente Tipps für Eltern
Jetzt sind alle 48 Elternbriefe
des Bayerischen Landesjugendamtes online unter
www.elternbriefe.bayern.de
verfügbar.
Die bayerischen Elternbriefe beantworten
Fragen rund um die Erziehung, Gesundheit
und Ernährung ihres Kindes je nach Alter
entsprechend abgestimmt. Sie enthalten lebensnahe Tipps und knüpfen direkt an die Familien in ihrer jeweiligen Situation an. Junge
Familien sollen dabei unterstützt werden von
Geburt an mit Ruhe, Freude und wachsender
Sicherheit die ersten 18 Lebensjahre Ihres
Kindes zu begleiten. Auch wenn die Kinder
schon älter oder im Jugendalter sind, können
Sie jederzeit auf die Elternbriefe zurückgreifen.
Entwickelt wurden die neuen Elternbriefe im
Bayerischen Landesjugendamt und vom Bayerischen Staatsministerium Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen gefördert.
Das Besondere der Elternbriefe: sie können
nicht nur online gelesen werden, sondern
auch als Newsletter-Abonnement bestellt
werden. Das kostenlose Abo ist zeitgesteuert
und richtet sich nach dem Alter des Kindes.
Einfach die E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum des Kindes angeben und schon geht
Ihnen Ihr Elternbrief als Newsletter zu. Ab
dem neuen Jahr soll es die 48 Elternbriefe
auch in Papierform geben. Weitere Infos hierzu gibt es bei der Koki - Koordinierungsstelle
„Frühe Hilfen“ unter Tel. 09161 92-282.
5
LANDKREIS JOURNAL
Nr. 22/2012
Landrat ehrte Kreisbürger
Für ihre besonderen Verdienste wurden
Kreisbürger im November im Landratsamt
in Neustadt a.d.Aisch durch Landrat Walter
Schneider geehrt.
Verdienstmedaille der Bundesrepublik
Deutschland
Paul Förster aus Wilhelmsdorf hat sich von
Anfang an beim Singverein 1843 Wilhelmsdorf eingesetzt. Seit 1979 ist er Chorleiter
des Männerchores. Seit mehr als zehn Jahren war er zudem bei der Chorgemeinschaft
MGV Unternesselbach-Schauerheim tätig.
Von 2003 bis 2006 war er deren Chorleiter.
Darüber hinaus ist er seit 1988 Gruppenchorleiter der Sängergruppe Neustadt a.d.Aisch
und seit 1977 aktives Mitglied im Chor der
Chorleiter im Fränkischen Sängerbund. Sein
Engagement brachte er auch bei der Gemeinde und Kirche ein, beim Obst- und Gartenbauverein sowie beim ASV Wilhelmsdorf.
Reinhold Wenig aus Bad Windsheim ist
seit 1970 Mitglied der Kirchenverwaltung
der kath. Pfarrgemeinde St. Bonifaz in Bad
Windsheim und nimmt seit zwei Jahrzehnten
das Amt des Kirchenpflegers wahr. Er wirkte
zudem federführend bei vielen Baumaßnahmen der Pfarrgemeinde mit. Als Vertreter
der Region im Diözesansteuerausschuss des
Erzbistums Bamberg ist er seit 1996 mit dem
Bistumsvermögen befasst. Reinhold Wenig
ist zudem Wortgottesdienstführer und Lektor. Darüber hinaus ist er in der Wagnertanzgilde 1560 - Spielmanns- und Fanfarenzug
Bad Windsheim e.V. aktiv. Weiteres Engagement zeigt er in der Europa Union. Seit Jahren pflegt er Kontakte mit der tschechischen
Stadt Königgrätz.
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
Lydia Bärthlein aus Baudenbach übte 35
Jahre das Amt der Ortsbäuerin im Ortsverband Baudenbach aus.
Erna Brandt aus Tragelhöchstädt war 30 Jahre lang Ortsbäuerin im Ortsverband Tragelhöchstädt und 1991/1992 im Ortsverband
Uehlfeld. Darüber hinaus war sie auch in der
Kirchengemeinde Uehlfeld als Kirchenvorstand von 1982 bis 2012 sehr engagiert.
Siglinde Müller aus Oberscheinfeld hat 25
Jahre lang das Amt der Ortsbäuerin im Ortsverband Prühl ausgeübt.
Anna Schuster aus Emskirchen wirkte seit 30
Jahren als Ortsbäuerin für den Orstverband
Brunn.
Hans Denk aus Dietersheim ist seit 1973
aktives Mitglied beim SC Dietersheim. Seit
1974 hat er sich in verschiedenen Vorstandspositionen ehrenamtlich eingebracht, z. B.
als Schriftführer, Vorstand und Kassier. Ein
besonderes Anliegen ist Hans Denk die Jugendarbeit. Dafür spricht der Anteil an Jugendlichen von ca. 45 Prozent der Mitglieder. Darüber hinaus war er auch jahrelang als
Fußball-Jugendtrainer, Fußballschiedsrichter
und -ausbilder tätig. Auch bei der Werksfeuerwehr der EKA-Möbelwerke hat er sich 27
Jahre ehrenamtlich eingesetzt.
Walter Gebert aus Uffenheim ist seit 1977
aktives Mitglied im Heimat- und Museumsverein Uffenheim. Als ehrenamtlicher Architekt war er federführend für den Umbau der
ehemaligen Oberamtskanzlei als Museumsgebäude verantwortlich. Seit seiner Zeit als
1. Vorsitzender finden im Museum verschiedene Vortragsabende und Sonderausstellungen statt. Auf seine Initiative hin wurden
verschiedene Grabungen zur Stadtgeschichte
in Uffenheim durchgeführt. Seit der Gründung des Vereins für nichtstaatliche Archäologie in Franken e.V. hilft er bei Grabungen
des Landesamtes für Denkmalpflege in der
Region mit. Darüber hinaus setzt er sich seit
17 Jahren für die Völkerverständigung mit
Christen in Nazareth/Israel ein. Des Weiteren ist
er seit 50 Jahren Mitglied
im Landesbund für Vogelschutz.
Mit dem Ehrenzeichen für
Verdienste um das Bayerische Rote Kreuz wurde
Horst Höfer aus Dürrnbuch geehrt.
( l
(v.l.n.r.):
) Anna Schuster,
h
Siglinde
l d Müller,
ll Lydia
d Bärthlein,
hl
Erna Brandt,
d Hans Denk,
k Reinhold
h ld Wenig,
Paul Förster, Walter Gebert und Landrat Walter Schneider
Die Klimawerkstätten - Bürger für Bürger
Die Klimawerkstätten im
Landkreis möchten ihre
Ideen und MitmachAktionen vorstellen.
Mobilität: Gemeinschaftsauto
Sie brauchen ab und
wann ein zweites Auto,
möchten sich jedoch
nicht zusätzlich ein
Auto leisten, das die
meiste Zeit nur wenig
gebraucht wird? Haben
Sie bereits an die Möglichkeit eines Gemein-
schaftsautos gedacht?
In Neustadt a.d.Aisch und in Bad Windsheim
gibt es bereits ein paar Interessierte. So ein
Gemeinschaftsauto lohnt sich jedoch erst ab
800 km Nutzungsdauer pro Monat.
Die Klimawerkstatt NEA sucht Teilnehmer für
ein Gemeinschaftsauto sowie für einen Spritsparkurs zur effizienteren Nutzung des Sprits
beim eigenen Kraftfahrzeug.
Ansprechpartnerin ist Hiltgund Selz, Tel.
09161 8728720
Tauschring
Bei den Klimawerklern war immer wieder die
Frage zu hören: wo kann ich mir Geräte ausleihen, weil ich sie mir nicht kaufen möchte?
Der Tauschring in Bad Windsheim und seit
Oktober auch in Neustadt a.d.Aisch bietet
vielfältige Talente. Je mehr Teilnehmer, desto größer die Auswahl. Machen Sie doch
einfach mit. In Neustadt a.d.Aisch findet der
Tauschring jeden ersten Montag im Monat
im Schützenhaus am Festplatz um 19:30 Uhr
statt. In Bad Windsheim ist Tauschring-Treff
jeden ersten Donnerstag im Monat um 19:30
Uhr ebenfalls im Schützenhaus am Festplatz.
Falls Sie Ideen und Projekte haben, die andere interessieren könnte, melden Sie sich doch
einfach bei Dr. Renate Kapune, Wirtschaftsförderung, Tel. 09161 92-141 oder unter EMail: renate.kapune@kreis-nea.de
7
$PWVEODWW
$PWOLFKH0LWWHLOXQJHQGHV/DQGNUHLVHV
1HXVWDGWDG$LVFK%DG:LQGVKHLP
Nr. 22
SITZUNG
Schul-, Kultur- und Sportausschuss
Am Mittwoch, 05.12.2012, findet um 14:00 Uhr die
Sitzung des 14. Schul-, Kultur- und Sportausschusses
(mit Haushaltsberatung) im Sitzungssaal des Landratsamtes in Neustadt a.d.Aisch, Konrad-Adenauer-Str. 1,
statt. Die Bevölkerung ist zum öffentlichen Teil der Sitzung freundlich eingeladen. Die Tagesordnung wird
rechtzeitig im Landratsamt und in den Dienststellen
aushängen.
LkrABl. Nr. 22/2012
____________________________
Verordnung zur Änderung der Gemeindegrenze
zwischen dem Markt Ipsheim und dem
Markt Markt Erlbach,
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Vom 8. November 2012
Jahrgang 2012
Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgende
Änderungssatzung:
Art. 1
Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und
Beseitigung von Abfällen im Landkreis Neustadt
a.d.Aisch-Bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung)
vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zuletzt
geändert mit Änderungssatzung vom 30.11.2009
(Abl.-Nr. 24 v. 19.12.2009) wird wie folgt geändert:
(1) § 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Abfälle im Sinne dieser Satzung sind alle Stoffe
oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss (§ 3
Abs. 1 Satz 1 KrWG)“
Auf Grund der Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) erlässt das Landratsamt
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim folgende Verordnung:
(2) Der Klammerzusatz in § 1 Abs. 1 Satz 2 wird
ersetzt durch § 3 Abs. 1 Satz 2 KrWG. Die Bezeichnung „§ 2 Abs. 2 KrW-/AbfG“ in § 1 Abs. 1
Satz 3 wird ersetzt durch „§ 2 Abs. 2 KrWG“.
§1
In den Markt Markt Erlbach, Landkreis Neustadt
a.d.Aisch-Bad Windsheim, werden aus dem Markt Ipsheim, Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim,
folgende Flurstücke der Gemarkung Mailheim eingegliedert:
(3) In § 3 Abs. 1 wird das Wort „angefallenen“
durch „anfallenden“ ersetzt.
Flurnummer:
349/14
350/2
Gesamtumgliederung
Fläche:
2
27 m
111 m2
138 m2
§2
Im Umgliederungsgebiet tritt das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft und das Recht
der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft.
§3
Diese Verordnung tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Neustadt a.d.Aisch, den 8. November 2012
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Schneider, Landrat
Feststellung:
Nach Mitteilung des Vermessungsamtes Neustadt a.d.Aisch
vom 13.03.2012, Az. VM 5210 tritt mit der kommunalen
Gebietsänderung auch die Änderung der Grenzen der Gemarkungen Linden und Mailheim in Kraft. Die katastertechnische Behandlung der Gemeindegrenzänderung seitens des
Vermessungsamtes Neustadt a.d.Aisch erfolgt nach Rechtskraft dieser Verordnung.
LkrABl. Nr. 22/2012
____________________________
Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im
Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung) vom 02.01.2006
(Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006)
(4) In § 3 wird folgender neuer Absatz 5 eingefügt:
„Der Landkreis kann einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung durch gesonderte Rechtsverordnung auf kreisangehörige Gemeinden mit deren
Zustimmung übertragen. In diesen Fällen übernehmen die kreisangehörigen Gemeinden die
Rechte und Pflichten des Landkreises.“
(5) In § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a wird der erste
Spiegelstrich wie folgt ersetzt:
„- Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung
aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (Abfallschlüssel AVV 18
01 03 und 18 02 02)“
(6) § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b wird wie folgt ersetzt:
„Chemikalien, Laborabfälle, Arzneimittel, Verpackungen
x die aus gefährlichen Abfällen bestehen oder solche enthalten (Abfallschlüssel AVV 18 01 06,
15 02 02, 18 02 05, 15 01 10)
x zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
(Abfallschlüssel AVV 18 01 08 und 18 02 07)
x Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin (Abfallschlüssel AVV 18 01 10)“
(7) In § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c entfällt das Wort
„gefüllter“.
(8) In § 4 Abs. 1 Nr. 5 wird nach „Erwerbsgartenbau“ ein Komma sowie der Halbsatz „soweit
,
Herausgeber:
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
Verantwortlich
Günter Püschel
09161 92-102
09161 92-520
amtsblatt@kreis-nea.de
http://www.kreis-nea.de
für den Inhalt ist der
jeweilige Verfasser
01.12.2012
haushaltsübliche Mengen überschritten werden“
eingefügt.
(9) § 4 Abs. 1 Nr. 8 wird wie folgt ersetzt:
„Abfälle, die aufgrund eines Gesetzes zur abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung oder im
Zusammenhang mit einer nach § 25 KrWG erlassenen Rechtsverordnung zurückgenommen werden,“
(10) In § 6 Abs. 2 Satz 1 wird die Bezeichnung
„§ 13 KrW-/AbfG“ ersetzt durch „§ 17 KrWG“.
(11) In § 6 Abs. 3 Nr. 2 werden die Bezeichnungen „§ 27 Abs. 3 KrW-/AbfG“ und „§ 27 Abs. 1
KrW-/AbfG“ ersetzt durch „§ 28 Abs. 3 KrWG“
und „§ 28 Abs. 1 KrWG“.
(12) In § 6 Abs. 3 Nr. 3 werden die Bezeichnungen „§ 27 Abs. 2 KrW-/AbfG“ und „§ 27 Abs. 1
KrW-/AbfG“ ersetzt durch „§ 28 Abs. 2 KrWG“
und „§ 28 Abs. 1 KrWG“.
(13) In § 6 Abs. 3 Nr. 4 wird die Bezeichnung
„§ 28 Abs. 2 KrW-/AbfG“ ersetzt durch „§ 29
Abs. 2 KrWG“.
(14) In § 6 Abs. 4 Satz 2 wird die Bezeichnung
„§ 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 KrW-/AbfG“ ersetzt
durch „§ 17 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 KrWG“.
(15) In § 7 Abs. 1 Satz 1 wird „Anschlusspflichtigen“ ersetzt durch „Anschluss- und ggf. Überlassungspflichtigen“.
(16) In § 7 Abs. 2 Satz 2 wird nach „der Landkreis“ eingefügt „bzw. seine Mitarbeiter“. Die Bezeichnung „§ 40 KrW-/AbfG“ wird ersetzt durch
„§ 47 KrWG“.
(17) In § 7 Abs. 3 Satz 4 wird das Wort „Restmüllgehälterkapazität“ ersetzt durch „Restmüllbehälterkapazität“.
(18) In § 11 Abs. 2 Nr. 4 wird „§ 9 der Batterieverordnung“ ersetzt durch „§ 13 des Batteriegesetzes“.
(19) In § 12 Abs. 3 Satz 3 wird das Wort „Abfalldeponie“ ersetzt durch „Energie- und Verwertungsanlage“.
(20) In § 13 Abs. 1 wird das Wort „den“ durch
„dem“ ersetzt.
(21) In § 14 Abs. 2 Satz 2 wird die Bezeichnung
„Satz 2“ durch „Satz 3“ ersetzt.
(22) In § 14 Abs. 3 wird folgender neuer Satz 2
eingefügt:
„Ist im Einzelfall die Entsorgung mittels einer
Restmülltonne unzumutbar, kann der Landkreis
eine Entsorgung mittels Restmüllsäcken zulassen.“
Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3.
Nach Satz 3 wird folgender neuer Satz 4 eingefügt:
„Bei Gebührenrückständen von mehr als 100 ¼,
die trotz Mahnung nicht entrichtet wurden, kann
der Anschlusspflichtige im Einzelfall nach Ausschöpfung der Mindestentleerungen auf die Nutzung von Restmüllsäcken verwiesen werden.“
(23) In § 14 Abs. 4 Satz 1 wird der Text „in haushaltsüblichen Mengen (max. 5 Kubikmeter“ ersetzt durch „auf Antrag“. Der Text „jährlich einmal“ entfällt.
Es werden folgende neue Sätze 2 bis 5 eingefügt:
„Die Anzahl der einem Grundstückseigentümer
zustehenden Sperrmüllabrufe richtet sich nach
Größe und Anzahl der auf dem Grundstück veranlagten Restmüllbehältnisse nach Abs. 2. Für jedes
Gefäß mit 80 l oder 120 l Füllraum steht jeweils
ein Abruf, für jedes Gefäß mit 240 l Füllraum stehen zwei Abrufe und für jeden Großbehälter mit
1.100 l stehen vier Abrufe pro Kalenderjahr zu.
Ein Abruf umfasst eine haushaltsübliche Menge
von 5 Kubikmetern. Mehrere zustehende Abrufe
können gleichzeitig durchgeführt werden; hierzu
besteht aber keine Verpflichtung.“
nehmer für das laufende Kalenderjahr muss bis
spätestens 15.Dezember eines laufenden Jahres
erfolgen, um berücksichtigt zu werden; hiervon
unberührt bleibt die Möglichkeit zur Direktanlieferung auf der Energie und Verwertungsanlage
Dettendorf gemäß Satz 11.“
(24) In § 14 Abs. 5 Satz 1 entfällt der Text „der
Gruppen A und B gemäß LAGA-Merkblatt über
die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen“.
Das Wort „Herkunftsorte“ wird ersetzt durch
„Herkunftsorten“.
In Satz 2 wird nach dem Wort „Gegenstände“ der
Zusatz „Abfallschlüssel AVV 18 01 01 und 18 02
01“ in Klammern eingefügt. In Satz 3 wird nach
dem Wort „Abfällen“ der Zusatz „Abfallschlüssel
AVV 18 01 04 und 18 02 03“ in Klammern eingefügt. Nach dem Wort „einfache“ wird ein Komma
sowie das Wort „undurchsichtige“ eingefügt.
(25) In § 15 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 wird jeweils
das Wort „Restmüllkapazität“ ersetzt durch
„Restmüllbehälterkapazität“. Vor der Zahl 7,5 in
Satz 2 wird das Wort „mindestens“ eingefügt.
Art. 2
Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und
Beseitigung von Abfällen im Landkreis Neustadt
a.d.Aisch-Bad Windsheim (Abfallwirtschaftssatzung)
vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zuletzt
geändert mit Änderungssatzung vom 30.11.2009
(Abl.-Nr. 24 v. 19.12.2009) wird wie folgt geändert:
(1) In § 4 Abs. 2 entfällt Nummer 7.
(2) In § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 entfällt der Buchstabe j).
Der bisherige Buchstabe k) wird zu Buchstabe j).
(3) In § 11 Abs. 2 Satz 2 sowie in § 12 Abs. 1 Satz 1
wird jeweils der Buchstabe k) durch Buchstabe j) ersetzt.
(4) In § 13 Abs. 2 wird folgende neue Nummer 2 eingefügt:
„nicht verunreinigtes Altpapier, Pappe und Kartonagen“
Die bisherigen Nummern 2 bis 4 werden zu Nummern
3 bis 5.
(26) In § 15 Abs. 5 wird folgender neuer Satz 3
eingefügt:
In der bisherigen Nummer 4, nunmehr Nummer 5 wird
die Zahl 3 durch die Zahl 4 ersetzt.
Die bisherigen Sätze 2 bis 6 werden zu Sätzen 6
bis 10.
„Eine Kennzeichnung von Behältern ist nur mittels
wieder entfernbarer Aufkleber und/oder Beschriftung erlaubt.“
(5) § 14 Abs.1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
In Satz 4, nunmehr Satz 8 entfällt nach dem Wort
„schriftlich“ das Komma sowie das Wort „telefonisch“.
Die bisherigen Sätze 3 bis 6 werden nunmehr zu
den Sätzen 4 bis 7.
Der bisherige Satz 7 wird zu Satz 11 und erhält
folgende neue Fassung:
„Abrufberechtigte haben die Möglichkeit, Sperrmüll i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 direkt auf der Energie- und Verwertungsanlage Dettendorf anzuliefern; andere Einrichtungen des Landkreises werden von dieser Regelung nicht erfasst.“
Nach dem neuen Satz 11 werden folgende neue
Sätze 12 bis 16 eingefügt:
„Die Berechtigung ist mittels Abrufkarte nachzuweisen. Jede Abrufkarte berechtigt zur Abgabe
von Sperrmüll mit einer Menge von bis zu 5 Kubikmetern. Eine Aufteilung einer Abrufkarte in
mehrere Anlieferungen ist unzulässig; ebenso die
Nutzung für andere kostenpflichtige Abfallfraktionen. Die Regelungen der Gebührensatzung bleiben unberührt, soweit Sperrmüll über der zustehenden Menge oder andere Fraktionen angeliefert werden. Unberührt bleibt ebenso die Berechtigung zur kostenfreien Anlieferung von
Elektro- und Elektronikaltgeräten bei den vom
Landkreis bekannt gegebenen zentralen Sammeleinrichtungen.“
Die bisherigen Sätze 8 und 9 werden Sätze 17
und 18.
Im bisherigen Satz 8, nunmehr Satz 17, wird die
Zahl 5 durch die Zahl 9 ersetzt.
Nach dem bisherigen Satz 9, nunmehr Satz 18,
werden folgende neue Sätze 19 und 20 eingefügt:
„Die Abruf- bzw. Berechtigungskarten verlieren
ihre Gültigkeit nach Ablauf des Jahres, in welchem
sie ausgehändigt wurden. Die Anforderung einer
Berechtigungskarte zur Durchführung eines
Sperrmüllabrufs durch den beauftragten Unter-
(27) In § 15 Abs. 6 werden folgende neue Sätze 3
und 4 eingefügt:
„Erkaltete Aschen insbesondere aus Feuerungsanlagen stellen Restmüll dar, soweit nicht eine entsprechende Analyse eine andere Behandlung
rechtfertigt bzw. erfordert. Aschen und vergleichbare Abfälle sind so zu verpacken oder zu behandeln, dass eine Staubentwicklung vermieden
wird.“
Der bisherige Satz 3 wird nunmehr Satz 5.
(28) Nach § 15 Abs. 6 wird folgender neuer Absatz 7 eingefügt:
„Die zur Abholung bereitgestellten Behältnisse
dürfen folgendes Gesamthöchstgewicht nicht
überschreiten:
Volumen
Gesamthöchstgewicht
80 l
120 l
240 l
1.100 l
50 kg
60 kg
110 kg
500 kg
Bei Überschreitungen des zulässigen Gesamthöchstgewichtes gelten Abs. 5 Satz 5 und Abs. 6
Satz 5 entsprechend.“
Die bisherigen Absätze 7 und 8 werden zu Absätzen 8 und 9.
(29) In § 16 Abs. 2 Satz 3 wird nach dem Wort
„Lebensmittelbetrieben“ das Wort „und“ durch
ein Komma ersetzt.
(30) In § 17 Abs. 1 Satz 4 wird das Wort „Er“
durch „Der Landkreis“ ersetzt. Das Wort „Satz“
wird ersetzt durch „den Sätzen“.
,,
„Die in § 13 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 aufgeführten Wertstoffe sind getrennt in den jeweils dafür bestimmten
und nach Satz 4 und 5 zugelassenen Behältnissen zur
Abfuhr bereitzustellen; andere als die dafür bestimmten Abfälle dürfen in die Behältnisse nicht eingegeben
werden.“
In Abs. 1 Satz 3 wird die Formulierung „das zugelassene Behältnis“ ersetzt durch „die zugelassenen Behältnisse“.
(6) In § 14 Abs. 1 wird folgender neuer Satz 5 angefügt:
„Zugelassen als Wertstoffbehältnisse „Altpapier“ sind
das Eurogefäß Typ 240 mit ca. 240 Liter Füllraum (Papiertonne, Farbe blau) und blaue Müllgroßbehälter
Typ 1100 mit ca. 1.100 Litern Füllraum.“
(7) In § 15 Abs. 1 Satz 2 wird nach dem ersten Komma
eingefügt:
„ein Wertstoffbehältnis für Altpapier gemäß § 14
Abs. 1 Satz 5“
Die Bezeichnung „§ 14 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2“ wird ersetzt durch „§ 14 Abs. 1 Satz 4“.
(8) In § 16 Abs. 1 Satz 1 wird nach dem Wort „abgeholt“ ein Semikolon sowie der Halbsatz „Papier, Pappe
und Kartonagen werden in vierwöchigem Abstand abgeholt“ eingefügt.
Art. 3
Art. 1 der Änderungssatzung tritt zum 01.01.2013 in
Kraft; Art. 2 der Änderungssatzung tritt zum
01.07.2013 in Kraft.
Neustadt a.d.Aisch, den 16. November 2012
Schneider, Landrat
LkrABl. Nr. 22/2012
____________________________
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 02.01.2006
(Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006)
Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim erlässt folgende
Änderungssatzung:
Art. 1
Die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim vom 02.01.2006 (Abl.-Nr. 01 v. 19.01.2006), zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 01.12.2008
(Abl.-Nr. 24 v. 18.12.2008) wird wie folgt geändert:
(1) In § 3 Abs. 3 wird folgender neuer Satz 4 eingefügt:
„Hiervon unberührt bleibt die kostenfreie Anlieferung
von Sperrmüll auf der Energie- und Verwertungsanlage Dettendorf bei entsprechender Berechtigung gem.
§ 14 Abs. 4 Satz 11 der Abfallwirtschaftssatzung des
Landkreises.“
(2) In § 4 Abs. 6 werden folgende neuer Sätze 5 und 6
eingefügt:
„Die Gebühr nach Satz 3 kann angemessen erhöht
werden, wenn die An-, Abmeldung oder der Tausch
eines Gefäßes zu erhöhtem Aufwand für den Landkreis
oder dessen Beauftragten führt und dieser erhöhte
Aufwand auf das Verschulden des Anschlusspflichtigen
oder dessen Bevollmächtigten zurückzuführen ist. Eine
angemessene Erhöhung im Sinne des Satzes 5 ist eine
zusätzliche Gebühr gemäß Satz 2 pro zusätzlich notwendiger Anfahrt.“
(3) In § 6 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:
„Die Gebühren für die regelmäßige Müllabfuhr sind
mit je der Hälfte der im Kalenderjahr fälligen Gebühren
(Jahresgebühr und zugrundeliegende Entleerungsgebühren) fällig am 01.04. und 01.10. eines jeden Jahres,
frühestens jedoch zwei Wochen nach Zustellung des
Bescheides.“
(4) Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 wird folgender neuer Satz 2
eingefügt:
„Eine gesonderte Fälligkeit entsteht, sobald im Einzelfall Gebühren von mehr als 250 ¼ entstanden sind und
diese mit entsprechendem Abrechnungsbescheid fällig
gestellt werden.“
Die bisherigen Sätze 2 bis 4 werden zu Sätzen 3 bis 5.
(5) § 6 Abs. 1 Satz 3, nunmehr Satz 4, erhält folgende
neue Fassung:
„Für die Zahlungen gem. Satz 1 werden die tatsächlichen Entleerungen des Vorjahres (hochgerechnet auf
ein Kalenderjahr) unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Mindestentleerungen zugrunde gelegt.“
(6) Nach § 6 Absatz 1 wird folgender neuer Absatz 2
eingefügt:
„Der Gebühreneinzug für die Hausmüllentsorgung erfolgt grundsätzlich im Lastschriftverfahren.“
Der bisherige Absatz 2 wird nunmehr zu Absatz 3.
(7) In § 6 werden folgende neue Absätze 4 und 5 eingefügt:
„(4) Bei Verweigerung der Zahlung der anfallenden Gebühren ist der Landkreis berechtigt, die
Leistungen nach der Abfallwirtschaftssatzung auf
ein erforderliches Mindestmaß zu reduzieren. Ggf.
ist der Landkreis auch berechtigt, die Annahme
von Direktanlieferungen auf die Einrichtungen des
Landkreises von der Leistung von Bar- bzw. Vorauszahlungen abhängig zu machen.
(5) Bei Verstößen gegen den Anschlusszwang
nach § 6 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises in Form der fehlenden Vorhaltung einer
Restmülltonne ist der Landkreis berechtigt, eine
Gebühr in Höhe der Müllgemeinschaftsgebühr
nach § 4 Abs. 4 für den Zeitraum, in welchem gegen den Anschlusszwang verstoßen wurde, zu
verlangen. “
Art. 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft.
SPARKASSE
im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Aufgebotsverfahren
Das Sparkassenbuch Nr. 3116089586 (112089586) ist
in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine
Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist
von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt werden. Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der
Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.
Neustadt, 22.11.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor
LkrABl. Nr. 22/2012
____________________________
ENDE
AMTLICHER
TEIL
Neustadt a.d.Aisch, den 16. November 2012
Schneider, Landrat
LkrABl. Nr. 22/2012
____________________________
AMTSGERICHT NEUSTADT A.D.AISCH
Abteilung für Zivilsachen
Ausschließungsbeschluss
50 UR II 4/12
Das Amtsblatt und Landkreisjournal im Internet:
www.kreis-nea.de
E-Mail-Adresse:
journal@kreis-nea.de
Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch des
Amtsgerichts Neustadt a.d.Aisch, Gemarkung Dietersheim, Blatt 3852, in Abteilung III Nr. 2 eingetragene
Grundschuld zu 17.200,00 DM wird für kraftlos erklärt.
Neustadt a.d.Aisch, den 8. November 2012
LkrABl. Nr. 22/2012
____________________________
SPARKASSE
im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Aufgebotsverfahren
Das Sparkassenbuch Nr. 4822032563 (622032563) ist
in Verlust geraten. Es wird hiermit aufgeboten. Der Inhaber des Sparkassenbuches wird aufgefordert, seine
Rechte unter Vorlage der Urkunde binnen einer Frist
von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.
Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der
Sparkasse Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.
Neustadt, 12.11.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor
LkrABl. Nr. 22/2012
____________________________
SPARKASSE
im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Aufgebotsverfahren
Die Sparkassenbücher Nrn. 3116137757 (112137757)
und 3116424510 (112424510) sind in Verlust geraten.
Sie werden hiermit aufgeboten. Der Inhaber der Sparkassenbücher wird aufgefordert, seine Rechte unter
Vorlage der Urkunden binnen einer Frist von drei Monaten bei der Sparkasse anzumelden, anderenfalls die
Sparkassenbücher für kraftlos erklärt werden. Im Übrigen verweisen wir auf den Aushang bei der Sparkasse
Neustadt a.d.Aisch, Sparkassenplatz 1.
Neustadt, 15.11.2012, gez. Frautz, Sparkassendirektor
LkrABl. Nr. 22/2012
____________________________
,,,
Am 03.12.2012 zum 90. Geburtstag
Archip Witruk
Sonnenstr. 4, 91456 Diespeck
Am 04.12.2012 zum 90. Geburtstag
Anna Müller
Neustädter Str. 25, 96152 Burghaslach
Anna Pollich
Danziger Ring 92,
91438 Bad Windsheim
Am 05.12.2012 zum 90. Geburtstag
Margaretha Maier
Erlabronn 31, 91433 Scheinfeld
Am 05.12.2012 zum 101. Geburtstag
Frieda Kleinschroth
Spitalgasse 3, 91438 Bad Windsheim
Am 08.12.2012 zum 95. Geburtstag
Martin Hauck
Mönchsberg 6, 91460 Baudenbach
Am 09.12.2012 zum 90. Geburtstag
Georg Kreuzer
Oberndorf 43, 91472 Ipsheim
Franz Kirsch
Hauptstr. 33, 91469 Hagenbüchach
Am 13.12.2012 zum 90. Geburtstag
Anna Umann
Gartenstr. 20, 91443 Scheinfeld
Am 14.12.2012 zum 90. Geburtstag
Michael Tanch
Schleifmühlstr. 29, 91456 Diespeck
Am 15.12.2012 zum 90. Geburtstag
Hildegard Sauerhammer
Sudetenstr. 4, 91593 Burgbernheim
LANDKREIS JOURNAL
Nr. 22/2012
Wir wünschen den neu gewählten Vorstandsmitgliedern viel Erfolg und vor allem Spaß mit
der neuen Aufgabe! Somit ist die Vorstandschaft mit fünf Plätzen besetzt: es gibt also
immer noch vier freie Plätze.
Kreisjugendring Neustadt a.d.AischBad Windhsheim
Vollversammlung
Am Montag, den 12. November 2012 war es
wieder so weit, der Kreisjugendring lud zur
Vollversammlung ins katholische Gemeindehaus nach Markt Bibart ein. Die Vorstandschaft ist durch den Jobwechsel von stv. Vorsitzenden Thomas Ortlepp auf drei Personen
geschrumpft. Zum Glück konnte nachgewählt
werden: Jens Schindler wurde als Stellvertreter
(wieder)gewählt, neu sind Ralf Romankiewicz
(Ev. Jugend Uffenheim) und Ludwig Lehner
(Ev. Jugend Markt Einersheim/Castell).
Weiteres Thema auf dieser Vollversammlung war die Frage der Beteiligung zur
Kommunalwahl 2014. Nachdem der Antrag
abgeändert wurde, haben die Delegierten zugestimmt, dass sich der AK Politik
wieder zusammensetzt und sich mit dem
Thema Wahlen auseinandersetzt und engagiert. Thema bleibt auch im nächsten Jahr
die volle Besetzung der Vorstandschaft, es
soll wieder eine Art Verbandstag geben und
der AK Zuschuss trifft sich derzeit, um die
Zuschussrichtlinien zu überarbeiten. Daher
ist auch der Termin der nächsten Vollversammlung etwas früher als gewohnt. Grund
hierfierfür ist eventuell die Abstimmung
der neuen Zuschussrichtlinien. So können
Neuerungen relativ zum Jahresbeginn abgestimmt und eingeführt werden und die
Verbände müssen nicht bis Mai oder sogar
bis 2014 warten. Insgesamt war es eine gute
Vollversammlung, schön dass doch so viele
gekommen sind und zugesagt haben. Wir
hoffen natürlich auch im nächsten Jahr auf
rege Teilnahme.
Termin der nächsten Vollversammlung ist der
18. Februar 2013!
Literaturkreis
NK 3755
Patrick Findeis „Wo wir uns finden“
Mi., 12.12.2012 (1x) 19:30 - 21:00 Uhr
Neustadt, Berufsschule
mit Arthur Schenker
7,00 Euro
Stricken in Burgbernheim
WAC 7511
Mo., 10.12.2012 (1x) 19:30 - 21:30 Uhr
in Ipsheim
WAC 7521
Di., 11.12.2012 (1x) 19:30 - 21:30 Uhr
mit Karin Bruder
7,00 Euro
Fahrt ins Staatstheater Meiningen und
Besuch der Oper „Zauberflöte“
So., 20.01.2013 von 08:15 - 22:00 Uhr
Uffenheim, Bahnhof
UZ 2505
mit Beate Wiedenmann
45,00 Euro
Ski- und Snowboardfreizeit
in den Faschingsferien
Wann:
Wer:
Wo:
10. bis 15. Februar 2013
alle von 12 bis 17 Jahren
Inzell, Skigebiet Winkelmoos-Alm/
Steinplatte
Preis:
295,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung unter: 09161 92-191 bei Uwe Herbst oder auf
unserer Homepage: www.kjr-nea.de
Anmeldeschluss ist der 18. Januar 2013!
Freizeitenliste
Damit wir auch im Jahr 2013 interessierten
Kindern, Jugendlichen und Eltern eine Freizeitenliste mit möglichst vielfältigen Freizeitund Ferienaktionen anbieten können, möchten wir alle Jugendverbände bitten, uns so
schnell wie möglich Informationen über ihre
geplanten Maßnahmen zukommen zu lassen.
Vielen Dank! E-Mail: info@kjr-nea.de
Kerzen ziehen - für Kinder ab 6 Jahre
in Uffenheim, Berufsschule
UJ 6507
Fr., 14.12.2012 (1x) 14:00 - 17:00 Uhr
in Scheinfeld, Gymnasium
SJ 6503
Fr., 21.12.2012 (1x) 14:00 - 17:00 Uhr
in Langenfeld, Rathaus
SAJ 6511
Sa., 22.12.2012 (1x) 09:00 - 12:00 Uhr
mit Rita-Maria Weimann
Silberringe “de Luxe”
NC 6974
Sa., 22.12.2012 (1x) 10:00 - 13:00 Uhr
Neustadt, Schulzentrum, Werkraum
mit Renate Brandel-Motzel
17,50 Euro
Ordnung am PC
NE 1563
Mo. + Mi., 07.01.2013 (4x) 19:30 - 21:45 Uhr
Neustadt, Schulzentrum, EDV-Raum
mit Meta Schierlein
57,00 Euro
Music Step I, die Musikwelt für Kinder
von 2 bis 3 Jahren
NJ 4554
Di., 11.12.2012 (5x) 10:30 - 11:15 Uhr
Neustadt, Gesundheitsamt, Raum 5
mit Waltraud Singer
35,00 Euro
Top gestylt in 5 Minuten
NAC 8353
Mo., 17.12.2012 (1x) 17:45 - 21:30 Uhr
Emskirchen, Schule, Bahnhofswald
mit Helga Dollhofer-Veleta
17,90 Euro
12
Organspende, gemeinsame Aufgabe und
Herausforderung
WG 1505
Di., 11.12.2012 (1x) 16:00 - 17:30 Uhr
Bad Windsheim, Seniorenresidenz
Vortrag von Dr. R. Götz
Gebührenfrei
Es war einmal zur Winterzeit…
Ein winterlicher Märchennachmittag für
große und kleine Menschen
So., 13.01.2013 (1x) 16:30 - 18:00 Uhr
Langenfeld, Mehrgenerationenhaus
mit Ulrike Taukert, Märchenerzählerin
LANDKREIS JOURNAL
KULTUR IM LANDKREIS
Nr. 22/2012
3. bis
bis7.16.
Dez. 2012
vom 25. vom
Oktober
November
2008
Kulturelles
für die
nächsteAusgabe
Ausgabe bis
an landkreis-journal@kreis-nea.de
Kulturelles
für die
nächste
bis27.3.Oktober
Dezember
2012 an journal@kreis-nea.de
KONZERT
AUSSTELLUNGEN
KABARETT
Freitag, 7. Dezember 2012, 20:00 Uhr
Bluegrass Jamboree
NeuStadtHalle am Schloss in Neustadt
Das Jamboree 2012 steht im Zeichen der
Stimme. Die drei Formationen verbindet trotz
stilistischer Verschiedenheit eine starke Gesangsausrichtung. Bei aller Virtuosität, einem
der zentralen Elemente im Bluegrass Konzept, fasziniert die Musik mindestens genauso stark durch die Songs, ihre Texte und die
Art wie sie interpretiert werden. Das „Jamboree“ ist ein Begriff aus dem Indianischen
und bedeutet das Zusammenkommen und
Miteinander-Sein, ob als Musiker auf der
Bühne oder als Zuschauer davor. Veranstalter: Veranstaltungs- und Kultur GmbH & Co.
KG in Kooperation mit Stöckacher Mühle.
Kartenvorverkauf: Neustädter Tabakecke
Anfang Dezember bis Ende Januar
Hannelore Wiegand: Natur und Phantasie
in Acryl
2. OG in der Klinik Neustadt a.d.Aisch
Samstag, 8. Dezember 2012, 19:30 Uhr
Grinskistla - das Weihnachtsprogramm von
McNeills & Winkler
Bürgerhaus in Markt Erlbach
Is scho widder so weit? Allmecht na. Des
geht aa jeds Johr schneller. Gschenke aufm
letztn Drücker, Plätzlikatastrofn, Würschtli oder Hummer, Sisi und Dinner for one,
Hausmusik und nerviche Rentiere, Glühweinkomasaufn aufn Weihnachtsmarkt,
Silvesterraketn und desorientierte Zwaakönich oder worns drei? Is eh scho wurscht
bei dem ganzn Gwerch. McNeills & Winkler
präsentieren allen Freunden des fränkischen
Mundartkabaretts mit ihrem Weihnachtsprogramm wieder einen realsatirischen
Leckerbissen. Vorverkauf: 10,00 Euro (Rathaus Markt Erlbach und Postagentur Meier)
Sa., 8. Dezember 2012, 14:00 bis 18:00 Uhr
Thea Zwanziger: „Freiheit“
Kulturtankstelle in Burghaslach
Bis zum Montag, 24. Dezember 2012
„SEHGANG“ zum Thema WASSER”
Fotografien von Marlies Sonntag
Galerie Forum in Uffenheim
„Allerlei“ in und um die Grüngut-Container
Stv. Landrat Helmut Weiß ging in der letzten Sitzung des Ausschusses für Energie,
Umweltfragen und Planung auf die Nutzung
der Grüngutcontainer im Landkreis ein. Er
verwies darauf, dass der Landkreis Neustadt
a.d.Aisch-Bad Windsheim mit 150 frei zugänglichen Containerstandplätzen über ein
Erfassungssystem mit hohem Komfort verfügt.
Leider werden die Standplätze immer wieder
zur Ablagerung von Abfällen oder Wertstoffen missbraucht. Immer wieder werden neben oder in den Grüngutcontainern
Rest-abfälle, Bauschutt, Wertstoffe oder
Elektrogeräte abgeladen. Die Erfassung dieser Störstoffe sowie deren Transport und
Beseitigung müssen auf die Gesamtheit der
Gebührenzahler umgelegt werden. Bleiben
diese unentdeckt, so werden die erzeugten
Kompostprodukte verunreinigt und die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Maschinen
gefährdet.
Wer eine Person beobachtet, die Störstoffe in
oder neben Containern ablagert - dies gilt im
Übrigen nicht nur für Grüngutcontainer, sondern auch für Glas- oder Metalliglus - wird
gebeten, dies der Verwaltung mitzuteilen.
Hierbei handelt es sich nicht um Denunziantentum, sondern um einen Beitrag, derartige Fehlnutzungen durch entsprechende
Ahndung künftig zu vermeiden und so einen
Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Abfallwirtschaft zu leisten.
Neben den sogenannten Fehlwürfen stellen
auch Anlieferungen, die die Obergrenze von
einem Kubikmeter überschreiten, ein eminentes Problem bei der Nutzung der Grüngutcontainer im Landkreis dar. Wenn ganze
Wagenladungen auf einmal im Container
oder gar daneben abgeladen werden, so wird
das System damit überfrachtet. Es wird daher
nochmals darauf hingewiesen, dass die Container Anlieferern von Kleinmengen bis maximal einem Kubikmeter zur Verfügung stehen;
größere Mengen sind auf den nächstgelegenen Kompostplatz zu verbringen.
Auch bei Anlieferungen auf den fünf dezentralen Kompostplätzen entstehen den Bürgern für Mengen bis zu fünf Kubikmetern
keine Kosten. Erst bei Mengen über fünf
Kubikmetern werden Gebühren (5,00 Euro/
Kubikmeter) fällig.
Öffnungszeiten der Kompostplätze im
Landkreis:
Dettendorf
Mo. - Fr.
Sa.
(ab 01.01.2013
08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
09:00 - 12:30 Uhr
08:30 - 12:00 Uhr)
Illesheim
Mo. - Fr.
Sa.
14:00 - 17:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Markt Erlbach
Mo. - Do.
Fr.
Sa.
09:00 - 12:00 Uhr
11:00 - 16:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr
Scheinfeld
März - Oktober
Mo. - Fr.
Sa.
November - Februar
Mo. - Fr.
Sa.
Uffenheim
März - Oktober
Mo. - Fr.
Sa.
November - Februar
Mo. - Fr.
Sa.
13:30 - 17:00 Uhr
10:00 - 12:00 Uhr +
13:00 - 17:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
10:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr +
14:00 - 16:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
09:00 - 12:00 Uhr +
14:00 - 16:00 Uhr
Ist ein Container voll und eine Entleerung
erforderlich, so verständigen Sie bitte die
beauftragte Transportfirma (Tel. 09822 83530) oder die Verwaltung der Abfallwirtschaft
im Landratsamt (Tel. 09161 92-461).
13
LANDKREIS JOURNAL
ADVENT/WEIHNACHTEN
•
Fr. 07.12. - So. 09.12.
• Weihnachtsmarkt
Neustadt a.d.Aisch
Fr. 07.12.
•
• Adventskonzert mit dem „Kleinen
Chor“
Dietersheim, Hausenhof, Camphill
Dorfgemeinschaft Hausenhof, 16:00
•
-
Sa. 08.12. + So. 09.12.
• Weihnachtsmarkt
Uffenheim, Gewerbeverein Uffenheim
Sa. 08.12.
• Weihnachtsmarkt
Burghaslach, Markt Burghaslach,
15:00-22:00
So. 09.12.
•
•
Geburt Christi” nach Hans Sachs
Fränkisches Freilandmuseum, 16:00
Melody & More” - Weihnachtskonzert (Christoph Soldan und Schlesischen Kammersolisten)
Bad Windsheim, Kur- & KongressCenter, KKT, 17:00
Weihnachtskonzert
Emskirchen, St. Kilian, Gesangverein
Eintracht 1862 Emskirchen e. V., 17:00
Weihnachtsmarktt
Gutenstetten, Kirche, Vereine und
Gemeinde Gutenstetten, 15:00
Ipsheim, Burg Hoheneck, 15:00
Adventsmarkt
Markt Erlbach, 11:00
Adventskonzert der Münchsteinacher
Gruppen
Münchsteinach, Münster St. Nikolaus,
Ev-Luth. Kirchengemeinde und Gemeinde Münchsteinach, 17:00
MÄRKTE
• Weihnachtsmarkt
- Ippesheim, Heimat- und Weinbauverein Ippesheim, 13:00-18:00
So. 09.12.
- Unteraltenbernheim, Vorplatz
• Trödelmarkt
Ev.Kirche, FFW, 13:00-18:30
Bad Windsheim, Alte Stadthalle, A.
• Museumsweihnacht
Bosse, Ermetzhofen 86, 08:00-16:00
Fränkisches Freilandmuseum, 12:0016:00
• Spitalkonfekt: “FRÄNKISCHE WEIHNACHT” (Lesung der Weihnachtsgeschichte nach dem Lukas-Evangelium
in fränkischer Mundart umspielt von Mi. 05.12.
• Ein Jahr Sozialeinsatz bei Straßenden „Bad Windsheimer Sänger und
kindern in Brasilien (Referentin:
Spielleut“)
Ramona Brand)
Bad Windsheim, Spitalkirche, FörderSugenheim, Landgasthof Ehegrund,
verein Spitalkirche e.V., 16:30
BBV-Landsenioren
• Weihnachtsmärktla
Eschenbach, Brunnen, Ortsburschen Di. 11.12.
Eschenbach, 15:00
• Das geheime Leben der Pilze im
• Weihnachtskonzert
Holz. Was haben Pilze und Holz
Markt Bibart, Gesangverein Markt
miteinander zu tun? (Referent: StD i.
Bibart, 15:00
R. Walther Volkmann)
• Dorfweihnacht
Bad Windsheim, St. Bonifatius-Haus,
Marktbergel, Am Niederhof
Senioren-Akademie, 15:00
• Adventsmarkt
Sugenheim, Vereine, 14:30
• Sternlesmarkt Uehlfeld
VERSCHIEDENES
VORTRÄGE
Sa. 15.12. + So. 16.12.
• Weihnachtsmarkt
Scheinfeld, Altstadt, Stadt Scheinfeld,
16:00-20:00/14:00-20:00
Sa. 15.12.
• Weihnachtsmarkt
Obernzenn, Innenhof Blaues Schoss,
16:00
• Waldweihnacht
Fürstenforst, Waldspielplatz, Steigerwaldklub Burghaslach, 18:00
• Weihnachtsmärktla
Ullstadt, Ev. Kirche, Ev./Kath. Kirchengemeinde Ullstadt, 17:00
So. 16.12.
• Weihnachtsspiel “Empfängnis und
Do. 06.12. - Mo. 10.12.
• Stadtführung
Bad Windsheim, Treffpunkt am Rathaus, KKT, 15:00-16:15
Sa. 08.12. + So. 09.12.
• Heckenwirtschaft geöffnet
- Ippesheim, Schmiedsgasse 8, Weinbau Familie Alt, 17:00/15:00
- Sugenheim, Krassolzheim 20, Weinbau Pflüger, 13:00/11:00
So. 09.12.
• Heckenwirtschaft geöffnet
Reusch, Taubenlochhütte, Tel. 09842
7360 oder 655, Weinbau Werner
Geuder, 13:30
Do. 13.12. - Mo. 17.12.
• Stadtführung
Bad Windsheim, Treffpunkt am Rathaus, KKT, 15:00-16:15
So. 16.12.
• Heckenwirtschaft geöffnet
Reusch, Taubenlochhütte, Tel. 09842
7360 oder 655, Weinbau Werner
Geuder, 13:30
TANZ/MUSIK
So. 09.12.
• Kurkonzert
Bad Windsheim, Dr. Becker KilianiKlinik, KKT, 10:00-11:00
Mi. 12.12.
• Ornament (Männervokalensemble
aus Minsk)
Bad Windsheim, Erkenbrechtallee 33,
Senioren Residenz, 15:30
KULTURELLES
So. 09.12.
• Die Mehlprimeln mit ...auf die Plätzchen, fertig, los...
Ipsheim, Kunstbühne, Tel. 09846
8739003, Blumen-Scheune, 19:00
Mo. 10.12.
• Lesung: Walter Beck “Die Heilige
Nacht von Ludwig Thoma” / Musik
und Gesang: vocalis ipsheim
Ipsheim, Kunstbühne, Tel. 09846
8739003, Blumen-Scheune, 19:00
Veranstaltungen: Mo. 17.12.2012 bis
So. 20.01.2013 -> Ausgabe Nr. 23/2012
(Redaktionsschluss: 03.12.2012)
Nr. 22/2012
Neue Öffnungszeiten der EVA an
Samstagen
Die Energie- und Verwertungsanlage (EVA) in Dettendorf hat ab 2013
samstags von 08:30 bis 12:00 Uhr
für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Öffnungszeiten unter der
Woche bleiben unverändert.
Was schenke ich nur
zu Weihnachten…
Verschenken Sie doch einmal einen
Gutschein für einen Bücherei-Jahresausweis der Kreisbücherei Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim. Ein
ganzes Jahr lang kann der Beschenkte damit beliebig viele Bücher, Zeitschriften, CDs, DVDs und CD-Roms
ausleihen. Der Ausweis gilt in den
Kreisbüchereien Neustadt a.d.Aisch,
Bad Windsheim und Scheinfeld sowie im Bücherbus und kostet 12,00
Euro für Erwachsene sowie 5,00 Euro
für Kinder und Jugendliche.
Beratungstag
für Unternehmer und
Existenzgründer
(Beratung der Aktivsenioren
in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaftsförderung)
Dienstag, 11. Dezember 2012,
14:00 bis 17:00 Uhr
im Landratsamt in Neustadt
a.d.Aisch, Zimmer A 100
Blutspendetermine!
IMPRESSUM
ISSN 1437-6369
Das „Amtsblatt/Landkreisjournal“ erscheint alle 14
Tage.
Kostenlose Verteilung an die Haushalte im Landkreis.
Das Landkreis-Journal und das Amtsblatt kann auch
im Internet unter der Adresse www.kreis-nea.de abgerufen werden. Außerdem ist das Amtsblatt als Einzelausgabe (1,45 Euro) schriftlich über das Landratsamt
Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim, Büro des Landrats, Konrad-Adenauer-Straße 1, 91413 Neustadt a. d.
Aisch erhältlich.
Für evtl. Druckfehler wird keine Gewähr übernommen.
Für Anzeigen gilt die Preisliste 19/12.
Auflage ca. 42.500
Für die nächste Ausgabe:
Redaktionsschluss:
03.12.2012
Anzeigen-Annahmeschluss: 05.12.2012
Herausgeber und verantwortlich für das Amtsblatt und
den redaktionellen Inhalt:
Pressestelle des Landratsamtes
Neustadt a. d. Aisch – Bad Windsheim
Günter Püschel, Tel. 09161/92-102,
E-Mail: journal@kreis-nea.de
Konrad-Adenauer-Str. 1, 91413 Neustadt a. d. Aisch
Anzeigenverwaltung, Satz und Layout, Druck und
Verteilung:
Druck & Media Unteidig GmbH
Schweinfurter Str. 3, 97506 Grafenrheinfeld
Tel. 09723/934730
E-Mail: info@druck-und-media.de
Das Rote Kreuz ruft die Bevölkerung im Alter von 18 bis 69 Jahren
auf, sich an den nächsten Blutspendeterminen zu beteiligen:
Sugenheim: Mo., 19. November 2012,
17:00 bis 20:30 Uhr, Volksschule
Münchsteinach: Mi., 21. November 2012, 17:30 bis 20:30 Uhr,
Rotkreuzheim
Marktbergel: Fr., 23. November 2012,
17:00 bis 20:30 Uhr, Grundschule
Bad Windsheim: Mo., 26. November 2012, 17:00 bis 21:00 Uhr,
Staatl. Berufsschule
Diespeck: Mi., 28. November 2012,
17:00 bis 20:30 Uhr, Volksschule
Burgbernheim: Fr., 30. November 2012, 17:30 bis 20:00 Uhr,
Grund-/Mittelschule
Weitere Informationen:
www.rotkreuz-nea.de
15