Ausgabe 07/2013 vom 28. März 2013
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Ausgabe 07/2013 vom 28. März 2013
Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 2 www.mehrwert50plus.de Unterstützt und gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales $ $# " !$ " " Stimmt bei Ihnen der Mix aus Jung und Alt? Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen viele Vorzüge mit, die jede zukunftsorientierte Branche braucht: Erfahrung, Flexibilität, Zuverlässigkeit und Loyalität. 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Leitstelle 034202 65260 oder einheitliche Rufnummer 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag Sonnabend, Sonntag/Feiertag 7./8.4.2013 9./10.4.2013 19 bis 7 Uhr 14 bis 7 Uhr 7 bis 7 Uhr An den Brückentagen wird der Bereitschaftsdienst wie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 7 bis 7 Uhr durchgeführt. Dies sind 2013: 10. Mai, 4. Oktober, 1. November, 23./24./27./30. und 31. Dezember 2013 Zahnärztlicher Notdienst (von 9 bis 11 Uhr) (kurzfristige Änderungen möglich - siehe auch www.zahnaerzte-in-sachsen.de/start/patienten/Notfalldienst/Delitzsch) 29.3.2013 Dipl.-Med. Antje Gille Schkeuditzer Str. 2, 04509 Delitzsch 034202 54023 30./31.3.2013 Katrin Gensler An den Leinewiesen 2, 04509 Krostitz 034295 70015 1.4.2013 Michael Sackewitz Dübener Str. 46, 04509 Delitzsch 034202 54032 6./7.4.2013 Holger Bähr Marienstr. 11, 04509 Delitzsch 034202 53441 13./14.4.2013 Dipl.-Stom. Ina Saalbach-Müller Bitterfelder Str. 50, 04509 Löbnitz 034208 72128 Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen: 034202 19222 Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch montags bis freitags von 20 Uhr bis 8 Uhr; samstags (außer an Feiertagen) ist die Apotheke im Kaufland immer bis 20 Uhr in Bereitschaft, ab 20 Uhr übernimmt dann die dienstbereite Apotheke; sonntags und feiertags von 8 bis zum nächsten Tag 8 Uhr 29.3.2013 Nord-Apotheke Delitzsch, Bonhoefferstraße 1 034202 637044 30./31.3.2013 Aurora-Apotheke Delitzsch, im PEP-Markt 034202 340680 1.4.2013 Rotkäppchen-Apotheke Delitzsch, Beerendorfer Str. 49 034202 51463 2.4.2013 Herz-Apotheke Rackwitz, Hauptstr. 12 034294 72112 3./4.4.2013 Rotkäppchen-Apotheke Delitzsch, Beerendorfer Str. 49 034202 51463 5./6.4.2013 Ost-Apotheke Delitzsch, Joh.-R.-Becher-Straße 21 034202 64595 11./12.4.2013 13./14.4.2013 Löwen-Apotheke Delitzsch, Breite Str. 15–17 034202 58870 Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 1 e 034295 72105 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5 034202 60150 Phönix-Apotheke Delitzsch, Ludwig-Jahn-Str. 4 (MVZ) 034202 7590 Tierärzte-Bereitschaftsdienst vom 29.3. bis 1.4.2013 Selben: landwirt. Nutztiere Dr. Jana Grohmann, Mühlenviertel 23, OT Selben jana.grohmann@web.de, Handy: 0177 6443135 Beerendorf: DVM Ingrid Noack, Am Ellerbusch 1 Tel. 034202 63554 Glesien: Dr. Gudrun Preuß, An der Kleinbahn 17 Tel. 034207 72310, Fax: 034207 93492 Kleintiersprechstunde: Samstag 9–10 Uhr und nach Vereinbarung Tierärzte-Bereitschaftsdienst am 6./7.4.2013 Delitzsch: Dr. Heide, Leipziger Str. 18b Tel. 0172 3982201, Fax: 034208 72153 Krostitz: DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6 Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819, Funk 0177 6522858 Tierärzte-Bereitschaftsdienst am 13./14.4.2013 Selben: landwirt. Nutztiere Dr. Jana Grohmann, Mühlenviertel 23, OT Selben jana.grohmann@web.de, Handy: 0177 6443135 Zschepen: Dr. Ellen Leistner, Th.-Müntzer-Siedlung 10 Tel. 034202 62604, Fax: 034202 95016 Kleintiersprechstunde: Samstag 10–12 Uhr Schkeuditz: Dr. Eva Langhammer, Äußere Leipziger Str. 26 Tel. 034204 69186, Fax: 034204 69294 Tierschutzverein Delitzsch e. V. Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 034202 67213 (Ordnungsamt) außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch 034202 660 (Polizeirevier) Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle: Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24h) (Netzgebiet der Stadt Delitzsch) Elektroenergie 034202 65666 Gas/ Wärme 034202 65777 Störungsdienst der DERAWA Trinkwasserversorgung 0162 2768999 Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch Abwasser: 034202 347922 ZEIT SPAREN – private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: www.wittich.de Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 4 Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Stadt Delitzsch und Ortsteile Die Tourist-Information verkauft auch für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten. Tel. 034202 67-237 oder Fax 67-408 Eine längerfristige Vorschau erhalten Sie unter www.delitzsch.de. Soweit nicht anders angegeben, finden die Veranstaltungen in Delitzsch statt. 15.3.–9.7.2013 Di.–So. Ausstellung 10:00–17:00 25.3.–9.4.2013 Mo.–Fr. Ausstellung Mo., Di., Do. 8:30–13:00 14:00–18:00 9.3.–28.4.2013 täglich Ausstellung 9:00–17:30 bis 28.4.2013 Mo.–Fr. Mi. Sa.-So. Ausstellung 11:00–19:00 geschlossen 14:00–19:00 bis 2.4.2013 täglich Familie „Kostbar & zerbrechlich“ Glas zwischen Kunst und Alltag „Unser Haus spart Energie gewusst wie“ (Wanderausstellung zum Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme-erzeugung in Ein- und Zweifamilienhäusern) Naturfotos der Goitzsche von Klaus Deubel Von Aquarell bis Digitalkunst Peter B. Vogel Museum Barockschloss Festplatz 29.3.–1.4.2013 Fr.-Mo. Kulinarisches 10:00–14:00 30.3.2013 Sa. Konzert 20:00 31.3.2013 31.3.2013 31.3.2013 1.4.2013 1.4.2013 4.4.2013 5.4.2013 So. So. So. Mo. Mo. Do. Fr. Kulinarisches Kulinarisches Familie Familie Kulinarisches Tanz Militär 10:00–14:00 11:00–14:00 10:00–17:00 10:00–17:00 10:00 15:00–18:00 ab 15:00 5.4.2013 Fr. Theater 20:00 6.4.2013 Sa. Militär ab 10:00 6.4.2013 6./7.4.2013 11.4.2013 Sa. Sa./So. Do. Konzert Kulinarisches Vortrag 20:30 19:00 18:00 12.4.2013 13.4.2013 13.4.2013 Fr. Fr. Sa. Kulinarisches Kabarett Familie 19:00 19:30 10:00–17:00 13.4.2013 14.4.2013 Sa. So. Familie Konzert 14:00 17:00 19.4.2013 Fr. Familie ab 13:30 19.4.2013 20.4.2013 Fr. Sa. Kulinarisches Sport 19:00 9:00–12:00 Osterfest mit Schausteller Franzelius Ostern in der Schloßwache mit leckeren Ostergerichten Live Musik mit Crazy Power (Rock, CCR, Pink Floyd, City, Amy Mc Donald) Osterbrunch (mit Vorbestellung) Osterlunch mit Live-Show-Küche Ostersonntag im Tiergarten Ostermontag im Tiergarten Brunch, nur mit Vorbestellung Tanztee 15 Jahre Reservistenkameradschaft Delitzsch, offizielle Turmeröffnung „Hurengespräche“ - Literatur und Szenen aus „Zille sein Milljöh“ Einweihung des Vereinheimes der Reservistenkameradschaft Delitzsch für die Öffentlichkeit Seldom Sober Company „WHISKY-TASTING No. 64“ „Wilhelm Wagenfelds Entwurfsarbeit für die Glasindustrie“, Referentin: Josephin Raube, „TASTE & TALK“ Henriette Ehrlich „Müllgeflüster“ „Frühlingserwachen“ - Der preußische Hof zu Gast im Barockschloss Kostümführung The Gregorian Voices Gregorianik meets Pop Tag der offenen Tür mit Frühlingsmarkt „TASTE & TALK EXTRA“ Intensiv Yoga 2013 20.4.2013 20.4.2013 Sa. Sa. Konzert Kulinarisches 16:00–18:00 19:00 Schulze-Delitzsch-Männerchor 7. Sachsen-Stammtisch Sparkasse Leipzig, Geschäftsstelle Delitzsch, Markt 8/9 Tiergarten, Zooschule Café am Markt Restaurant „Zur Schloßwache“ Tropical Inn, Markt 19 „ausZeit“ Restaurant & Cafe Schlosskeller Tiergarten Tiergarten Tropical Inn, Markt 19 Hotel „Zum weißen Ross“ Hallescher Turm Schlosskeller Hallescher Turm Pfarrscheune Schenkenberg „No. 2 – Whisky-Stube“ Barockschloss „No. 2 - Whisky-Stube“ BlumenKunst-Café Pawlowski Museum Barockschloss Museum Barockschloss Marienkirche RID, Chronist-Lehmann-Weg „No. 2 - Whisky-Stube“ Ganesha Yoga Studio, Zscherngasse 2 Rathaussaal „No. 2 - Whisky-Stube“ vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates Delitzsch In der Sitzung des Stadtrates Delitzsch am 21. März 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst: I. Öffentliche Sitzung 36/13 Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 des kommunalen Eigenbetriebes der Stadt Delitzsch SGD 37/13 Verordnung der Großen Kreisstadt Delitzsch über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse für das Jahr 2013 38/13 9. Landesweiter Jugendkulturtag 2014 in Delitzsch 39/13 Verkauf des Baugrundstückes Große Wallstr. 20 im Wohngebiet „Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Flurstück 61/110 der Flur 3 und wahlweise Ermächtigung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages 40/13 Verkauf des Baugrundstückes Stiftsweg 14 im Wohngebiet „Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Flurstück 53/50 der Flur 15 und wahlweise Ermächtigung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages 41/13 Aufhebung Stadtratsbeschluss 51/99 Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet Delitzsch West II“ 42/13 Aufhebung Stadtratsbeschluss 16/96 „Wohn- und Gewerbegebiet Delitzsch Nord-Ost“ 43/13 Aufhebung Stadtratsbeschluss 162/1 Bebauungsplan Nr. 20 „Wohnanlage Kertitz-Kleinwölkau“ 44/13 Straßenbenennung „Käthe-Kollwitz-Straße“ 45/13 Widmung der Straße Im Ziehwerk 46/13 Widmung der Straßen Schulstraße und Pfortenplatz 47/13 Widmung der Straße Grüner Ring 48/13 Widmung der Straße An den Schrebergärten 49/13 Widmung der Straße Mauergasse 50/13 Entwicklungskonzeption Tiergarten Delitzsch 51/13 Personalentwicklungskonzept der Stadt Delitzsch für den Zeitraum 2013 bis 2017 II. Nicht öffentliche Sitzung Es wurden keine Beschlüsse gefasst. Die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, Zimmer 2.10 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Dr. Wilde Oberbürgermeister Verordnung der Großen Kreisstadt Delitzsch über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse für das Jahr 2013 vom 21. März 2013 Auf Grund von § 8 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz- SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338) zuletzt geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 146) hat die Große Kreisstadt Delitzsch in der Sitzung des Stadtrates vom 21. März 2013 folgende Verordnung beschlossen: 5 §1 Gegenstand Am 14. April 2013 (Frühlingsfest am PEP) dürfen in der Zeit von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr Verkaufsstellen auf dem Gelände des Prima Einkaufs-Park, Raiffeisenstraße 1 in 04509 Delitzsch geöffnet sein. §2 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen über die im Rahmen des § 1 dieser Verordnung zugelassenen Geschäftszeiten hinaus offen lässt. §3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausfertigungsvermerk: Die vorstehende Satzung/Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Delitzsch, den 21. März 2013 Dr. Wilde Oberbürgermeister Öffentliche Ausschreibung gemäß § 12 VOL/A Bezeichnung: Mobiliar Kita. Zauberhaus a) Bezeichnung und Anschrift zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle Große Kreisstadt Delitzsch Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamt Markt 3 04509 Delitzsch Telefon: 034202/67 225 Faxdurchwahl: 034202767 402 Bezeichnung und Anschrift der Stelle, wo die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind Große Kreisstadt Delitzsch Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamt Schloßstr. 30 04509 Delitzsch b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: schriftlich d) Art und Umfang der Leistung sowie den Ort der Leistungserbringung Mobiliar wie Schränke in Stollbauweise, Stühle, Tische, Betten e) gegebenenfalls Anzahl der Lose: nein f) gegebenenfalls die Zulassung von Nebenangeboten Die Abgabe eines Nebenangebotes wird zugelassen g) Etwaige Bestimmungen über Ausführungsfristen: Beginn: 24.06.2013 Ende: 31.07.2013 Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 6 h) die Bezeichnung und die Anschrift der Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können. Große Kreisstadt Delitzsch Schulverwaltungs-, Sozial- und Kulturamt Schloßstr. 30 04509 Delitzsch Telefon: 034202/ 67 225 Faxdurchwahl: 034202/ 67 402 i) die Teilnahme- oder Angebots- und Bindefrist Teilnahmefrist und Abholung der Unterlagen: ab 02.04.2013 Angebotsfrist: Einreichung der Unterlagen bis 24.04.2013 bis 12.00 Uhr Bindefrist: 20.05.2013 l) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen, Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Zuverlässigkeit m) Gebühren für den Erhalt der Unterlagen: 7,00 Euro Bei Versand werden zusätzlich 1,45 Euro Portokosten erhoben. Zahlungsweise: Verrechnungsscheck n) Angabe von Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: siehe Vergabeunterlagen o) Die Bewerber unterliegen mit der Abgabe der Angebote auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A) Öffentlicher Hinweis Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe Über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Gemarkung FlurstücksGröße in Nutzungsart gem. Angaben im (Gemeinde) Nr. ha Vertrag / Katasterkarte Delitzsch Flur 1 17/3 0,7793 Acker (Gde. Delitzsch, Stadt) Delitzsch Flur 1 Tv 17/2 0,6442 Acker (Gde. Delitzsch, Stadt) Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, bis zum 12.04.2013 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Q Mitteilungen Ursache: Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet Delitzsch vom 30.3. bis 12.4.2013 Straße: OT Laue Maßnahme: Vollsperrungen, halbseitige Sperrungen in der gesamten Ortslage in mehreren Bauabschnitten bis Ende Oktober 2013 Straße: Am Wallgraben/Gerberplan Maßnahme: Vollsperrung des Kreuzungsbereichs Am Wallgraben/Gerberplan in Richtung Roßplatz bis ca. 30.6.2013 Vollsperrung des Dorfrings in mehreren Bauabschnitten. Der Anliegerverkehr im Dorfring wird soweit wie möglich gewährleistet. 3. BA: bis ca. 31.3.2013 (Verlängerung möglich) Vom Gerberplan kommend kann in Richtung Rosental/Pfortenstraße gefahren werden. Die Straße Am Wallgraben vom Rosental kommend wird als Sackgasse ausgeschildert. vom13.3.2013 bis ca. 31.7.2013 Vollsperrung An der Schäferei. Der Anliegerverkehr im Dorfring wird soweit wie möglich gewährleistet. Ursache: Hinweis: Ein- und Ausfahrt erfolgt mittels Ampelregelung über die eigentliche Einfahrt in Höhe Bitterfelder Straße. Die Einbahnstraßenregelung wird in diesem Bereich und Am Schützenplatz aufgehoben. Die Ausfahrt „Am Schützenplatz“ im Kreuzungsbereich Gerberplan/Am Wallgraben ist geöffnet. Es ist jedoch nur Rechtsabbiegen in Richtung Rosental möglich. Der Parkplatz in der Karlstraße kann vom Roßplatz kommend angefahren werden (Drehung der Einbahnstraßenregelung). Beachtung von evt. Bushaltestellenverlegungen. Bau eines Mischwasserentlastungsbauwerks durch den AZVD Verlegung Schmutzwasserkanäle durch den AZVD Straße: Große Wallstraße Maßnahme: Vollsperrung in Höhe Nr. 11 (zwischen Parkstraße und Große Wallstraße) Zeitraum: vom 8.4.2013 bis ca. 9.4.2013 Ursache: Bau Einfamilienhaus Straße: Karl-Marx-Straße zwischen Wittenberger Straße und Werkstättenweg Maßnahme: Vollsperrung Zeitraum: vom 8.4.2013 bis 3.5.2013 Ursache: Auswechslung Trinkwasserleitung vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch 7 Ortschaftsrat Benndorf Wettbewerb „Die schönste Straße Deutschlands“ Die nächste öffentliche Ortschaftsratsitzung der Ortschaft Benndorf findet am Dienstag, dem 2. April 2013, um 19 Uhr im Ortsbegegnungszentrum statt. Jetzt können Nachbarn ihren Tatendrang mal so richtig ausspielen: Netzwerk Nachbarschaft und hagebaumarkt rufen zum bislang größten Wettbewerb in Deutschland für Straßengemeinschaften auf. Prämiert werden zehn Bundessieger mit je 5.000 Euro. Der Wettbewerb „Die schönste Straße Deutschlands“ startet am 15. März - rechtzeitig zum Frühjahresbeginn. Jede Aktion ist willkommen: Begrünungen in Vorgärten, der Bau von Fahrradhäuschen, Baumpflanzprojekte oder Spielplatzmodernisierungen - Taten statt Worte und viel Kreativität sind jetzt gefragt. Mitmachen können alle, die ihre Straße im Aktionszeitraum vom 15. März bis zum 31. August 2013 verschönern. Die zehn überzeugendsten Projekte gewinnen einen Geldpreis in Höhe von je 5.000 Euro und werden mit einem Straßenschild von Janosch ausgezeichnet. Mehr Informationen unter www.netzwerk-nachbarschaft.net. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bürgerfragestunde 3. Protokoll 30. Sitzung 4. Rückantworten zum Protokoll 5. Termine für Veranstaltungen in 2013 6. Allgemeines Alle Einwohner der Ortschaft sind herzlich eingeladen. T. Köppen Ortsvorsteher ________________________________________________________ Aufruf zum „Tag der offenen Gartentür 2013“ Wer zeigt seinen Garten oder gestalteten Innenhof? Es sind die wunderbaren kleinen Paradiese, die beim „Tag der offenen Gartentür“ zugänglich werden. Die sonst verborgenen grünen Oasen der Delitzscher, die begrünten Hinterhöfe, Vorgärten, Stein- und Terrassengärten. Man mag kaum glauben, welche Vielfalt an Gartenformen in unserer Stadt zu finden ist. Machen Sie mit beim Fotowettbewerb Sie kennen die schönsten Motive in Delitzsch und der Region? Dann nehmen Sie an unserem Fotowettbewerb für den Delitzscher Kalender 2014 teil! „Delitzscher Kalender 2014“ - unter diesem Motto rufen die Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD), die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD) sowie die Stadtverwaltung Delitzsch zum Fotowettbewerb auf. Seit einigen Jahren informiert Sie unser Kalender über aktuelle Themen, stellt regionale Vereine vor, berichtet über Energiethemen und vieles Wissenswerte rund um unsere Stadt. Auf den Monatsseiten sind Bilder aus Delitzsch und der Region. Damit zeigen wir, wie stark wir mit unserer Stadt verbunden sind. Auch der Kalender für das Jahr 2014 soll wieder Fotos unserer Region abbilden. Vielleicht kommt eine der Aufnahmen diesmal von Ihnen? - Wir jedenfalls sind gespannt auf Ihre Schnappschüsse! Voraussetzungen: Die Fotos sind im Hochformat und zeigen unsere Stadt oder die zu ihr gehörenden Ortschaften. Es sollten aus Gründen des Persönlichkeitsrechts keine erkennbaren Personen auf den Fotos sein. Jeder Einreicher kann drei Aufnahmen für den Wettbewerb einsenden. Die Fotos sollen möglichst hochauflösend sein. Die Bilder können Sie per E-Mail an fotowettbewerb@tw-delitzsch.de aber auch auf einem Datenträger per Post an Technische Werke Delitzsch GmbH, Stichwort „Fotowettbewerb“, Sachsenstraße 1, 04509 Delitzsch schicken. Die Datenträger können aus organisatorischen Gründen nicht zurückgeschickt werden. Welche Bilder ins Finale und damit in den Delitzscher Kalender kommen, entscheidet eine Jury. Mitmachen lohnt sich - auf die Gewinner warten kleine Preise. Das schönste Foto erscheint auf dem Titelblatt des Kalenders. Einsendeschluss: 31. Mai 2013 Teilnahmebedingungen: Der Teilnehmer versichert, dass er alleiniger Urheber der Bilder ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Er erklärt sich mit der zeitlich unbefristeten honorarfreien Nutzung der eingesandten Fotos durch die Veranstalter einverstanden. Einmal über den Gartenzaun schauen - am „Tag der offenen Gartentür“ sind neugierige Blicke in Gärten und Höfe durchaus erwünscht. Private Gartenbesitzer laden am Sonntag, dem 16. Juni 2013, von 13 bis 17 Uhr andere Gartenfreunde ein, sich an der Vielfalt, Eigenart und Schönheit ihrer Gärten oder Höfe zu erfreuen. Wer möchte, kann eine Kräuter- oder Samentauschbörse veranstalten, Kunst ausstellen. Derzeit ruht die Gartenarbeit noch, aber schon denken Gartenbesitzer über Planungen fürs neue Gartenjahr nach. Vielleicht auch über eine Teilnahme am ersten Tag der offenen Gartentür in Delitzsch? Sollten Sie an einer Teilnahme interessiert sein und Ihren Garten und Hof öffnen wollen, setzen Sie sich bitte bis zum 29. April 2013 mit der Koordinatorin Nadine Fuchs, Tel. 034202 67-124, E-Mail nadine.fuchs@delitzsch.de, in Verbindung. www.offene-gaerten-delitzsch.de Öffnungszeiten der Tourist-Information und des Museums im Barockschloss Delitzsch an den Feiertagen Karfreitag Ostersamstag Ostersonntag Ostermontag Erster Mai Himmelfahrt Pfingsten Pfingstmontag 29.3.2013 30.3.2013 31.3.2013 1.4.2013 1.5.2013 9.5.2013 18./19.5.2013 20.5.2013 geschlossen 10-17 Uhr 10-17 Uhr geschlossen 10-17 Uhr 10-17 Uhr 10-17 Uhr geschlossen 8 Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 - Anzeige - vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch Stadtbibliothek erweitert ihr Angebot energiereich Die Stadtbibliothek Delitzsch freut sich über neue Literatur zum Thema Energieeffizienz, Energie sparen und erneuerbare Energien. Somit besteht die Möglichkeit für die Nutzer, sich über diese Themen gezielt in der Bibliothek zu informieren und Fachmedien zu entleihen. Energieeffizienzmanager Tillman Bruns hat die Beschaffung der Literatur angeregt und gemeinsam mit Bibliotheksleiterin Regina Kittelmann ausgewählt. Das Angebot der Bibliothek zum Thema Energie wird voraussichtlich in Zukunft noch weiter ergänzt. Um die Übersichtlichkeit zu gewährleisten, wurde das neue Angebot gebündelt aufgestellt. ________________________________________________________ TWD auch 2013 als Top-Lokalversorger ausgezeichnet Die Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) ist zum zweiten Mal Top-Lokalversorger Mit dieser Auszeichnung würdigte das unabhängige Energieverbraucherportal die Leistung der TWD. Im Wettbewerbsvergleich mit 372 teilnehmenden Unternehmen konnte sich die TWD mit Bestnoten für Service- und Kundenfreundlichkeit, ökologisches und regionales Engagement sowie dem Preis-Leistungsverhältnis durchsetzen und darf mit dem Siegel „Top-Lokalversorger“ weiter werben. „Wir freuen uns sehr über die Auszeichnung. Unsere Position als Versorgungsunternehmen in der Region haben wir damit klar behauptet. Die Bewertung bestätigt unser Handeln und motiviert uns auch in Zukunft unseren Service den Wünschen unserer Kunden weiter anzupassen. Eine sichere Versorgung zu fairen Preisen und ein erstklassiger Service hat bei uns oberste Priorität“, so Geschäftsführer Gunter Haase. „Das ökologische und regionale Engagement werden wir in 2013 fortführen.“ Das Energieverbraucherportal ist ein kostenloses und unabhängiges Internetangebot. Im Gegensatz zu anderen Vergleichsrechnern mit Vertriebspartnerschaften wird auf der Webseite des Portals www.energieverbraucherportal.de ein Vergleichssystem angeboten, im dem die Leistungen und Mehrwerte des Versorgers und nicht nur Preise und Tarife offen gelegt werden. Informationen zu Leistungen und Angeboten der TWD finden Verbraucher auf der Internetseite www.tw-delitzsch.de. Persönlich und telefonisch sind unsere fachkundigen Mitarbeiter im Kundenzentrum während der Öffnungszeiten: montags und donnerstags 8 Uhr bis 16 Uhr, dienstags 8 bis 18 Uhr, mittwochs 8 Uhr bis 12 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr für Sie da. 9 te sie sich ausgiebig der Kunst. Eine Lehre absolvierte sie bei dem Leipziger Maler Albert Schulz. Ihre Bilder sind seit 1983 an wechselnden Standorten in der Region zu sehen. 2010 auch bei der TWD - Schwerpunkt der Ausstellung waren ihre Rostarbeiten. Jörg Wackernagel entdecke bereits als Kind das Interesse am Malen - Lieblingsmotiv Landschaften und Natur. Sein Hobby schlummerte einige Jahre auf dem Dachboden - es gab einfach andere Verpflichtungen. Die Wiederentdeckung des Malens dann 2007. Seitdem besuchte er Malkurse und versucht verschiedene Maltechniken. Bei der TWD ist auch er kein Unbekannter: 2011 zeigte er bereits einige seiner Bilder in einer Ausstellung. Für die Malkursteilnehmerinnen Christel Bluhm, Karin Müller, Franzi Thiel und Cornelia Wieja ist es die erste Ausstellung dieser Art. Auf drei Etagen stellen die Montagsmaler 71 Bilder im Verwaltungsgebäude der TWD aus. Die Bilder von Landschaften, Blumenstillleben und die Arbeiten zum Thema „Wasser, Feuer, Energie“ wurden vorwiegend in Acryl und Mischtechnik gemalt. Für Besucher ist die Ausstellung zu den Öffnungszeiten des Kundenzentrums in Delitzsch in der Sachsenstraße 1 geöffnet: Montag und Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Dienstag 8 bis 18 Uhr, Mittwoch 8 bis 12 Uhr und Freitag 8 bis 13 Uhr. TWD ist ein regionales Unternehmen, das sich sportlich, sozial und auch kulturell für die Region engagiert. Die Ausstellungen bei TWD haben seit 13 Jahren Tradition und bieten regionalen Künstlern eine Plattform, um ihre Werke vorzustellen. Interessenten können sich gerne unter der Telefonnummer 034202 65811 bei Heike Blömeke melden. ________________________________________________________ Der Energieeffizienz-Manager rät Fenster und Türen richtig abdichten Kennen Sie das: Sie sitzen in der beheizten Wohnung, aber Ihnen ist trotzdem kalt? Mit Hilfe eines brennenden Teelichts können Sie testen, ob Zugluft das Problem ist. Füllen Sie dann die Spalten sorgfältig mit Schaumdichtungsband oder Gummidichtungen. Bei Doppelfenstern dabei nur den inneren Flügel abdichten, sonst sammelt sich das Kondenswasser im Scheibenzwischenraum und Feuchtigkeitsschäden können entstehen. Auch nach dem Abdichten sollten Sie das regelmäßige Lüften nicht vergessen. Diese Maßnahme ist sehr preiswert, 5 Meter Dichtungsband bekommen Sie für etwa zwölf Euro in jedem Baumarkt. Bei einem Einfamilienhaus mit 150 qm Wohnfläche können pro Jahr ca. 1.250 kWh und 90 Euro sowie 400 kg CO2 bei einer Ölheizung oder 315 kg CO2 bei Gasheizung eingespart werden. Tillman Bruns, Energieeffizienz-Manager Last-Minute-Ostergeschenk für die Ausflugssaison TWD und GVD eröffnen Ausstellung der Montagsmaler Die Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) und die Gasversorgung Delitzsch GmbH (GVD) präsentieren bis März 2014 Werke der Montagsmaler. Die Montagsmaler das sind: Christel Bluhm, Karin Müller, Franzi Thiel, Jörg Wackernagel, Cornelia Wieja und Marlies Amende. Sie treffen sich regelmäßig montags zum gemeinsamen Malen in der Volkshochschule (VHS) in Delitzsch. Marlis Amende betreut den Malkurs als Dozentin und Kunsterzieherin. Seit 2008 leitet Marlis Amende die Malkurse in Delitzsch. Sie ist Lehrerin im Ruhestand. Bereits während ihres Studiums widme- Ein schönes Geschenk für Schlösser- und Burgenbegeisterte sind die Schlösserland-Karten, mit denen Sie die Vielfalt im Schlösserland Sachsen entdecken können. Mit der Schlösserland-Karte erhalten Sie und zwei Kinder 10 Tage oder ein Jahr freien Eintritt in Dauerausstellungen und ermäßigten Eintritt in Sonderausstellungen. Die Karten können in der Tourist-Information im Barockschloss Delitzsch täglich (außer Montag) von 10 bis 17 Uhr erworben werden. Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 10 Ostern ist im Delitzscher Tiergarten wieder eine Menge los. Am Ostersonntag bieten „Die Namenlosen“ von 10 bis 17 Uhr ein buntes Programm und 15 Uhr wird zum Kaffeekonzert geladen. Ostermontag ist der Kids-Club „Fitfanty“ mit Kinderschminken, Bastelstraße und einer Hüpfburg vor Ort. An beiden Tagen können Kinder von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr Ponyreiten und das „Ei im Heuhaufen“ suchen. www.tiergarten-delitzsch.de Caritas Erziehungs- und Familienberatungsstelle Delitzsch/Eilenburg Sie finden uns: Sie erreichen uns: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: in Delitzsch, Schulstraße 11 Montag bis Donnerstag von 8 bis 13 Uhr Mittwoch von 8 bis 16 Uhr 034202 64544 034202 64699 oder familienberatung-delitzsch@ctm-magdeburg.de www.familienberatung-delitzsch.de ________________________________________________________ Diakonisches Werk Delitzsch/Eilenburg e. V. Geschäftsstelle Delitzsch Schloßstr. 4, 04509 Delitzsch Tel.: 034202 50600, Fax: 034202 63839 Homepage: www.diakonie-delitzsch.de Unsere Kindereinrichtungen in Delitzsch Diakonie Kindertagesstätte „Regenbogenhaus“ Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 51376 Diakonie Kindertagesstätte „Morgenland“ Karl-Marx-Str. 2, Tel.: 034202 58255 Krabbelgruppe der Diakonie-Kitas Immer am Montag in der Zeit von 9.30 bis 10.30 Uhr im Gemeindehaus „Zu den fünf Kirchen“, Schloßstraße 6; weitere Informationen dazu gibt es in der Kita „Regenbogenhaus“ und in der Kita „Morgenland“ Kleiderkammer im Delitzscher „Kinderhaus zum Regenbogen“, Gellertstr. 26a, Tel.: 034202 58538 Die Ausgabe von Sachen erfolgt immer am Donnerstag von 10 bis 12 und von 13 bis 14.30 Uhr. Die Annahme erfolgt Montag bis Freitag im Bereich der Tagespflege. Begegnungsstätte für Senioren Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58538 (Mit Hol- und Bringedienst nach Voranmeldung!) Regelmäßige Treffen: Dienstag von 14 bis 16 Uhr - gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. Rolli-Club Jeder Rollstuhlfahrer ist herzlich eingeladen. Wollen sie mehr über den Rolli-Treff erfahren, dann rufen Sie uns einfach an. Ihre Ansprechpartner sind: Frau Möritz (Tel: 034202 61755) und Frau Müller (Tel.: 034202 894029). Sozialstation (ambulanter Pflegedienst) Gellertstr. 26a, 04509 Delitzsch, Tel.: 034202 58538 Pflegedienstleiterin: Frau Anja Stiller Die Leistungen unserer Sozialstation im Überblick: - Häusliche Kranken- und Altenpflege - Haushaltshilfe, Wäschereinigung - Bereitstellung von Hilfsmitteln - preiswerter Hilfsmittelverleih - Essenversorgung (Essen auf Rädern) - medizinische Fußpflege - Bademöglichkeit mit Wannenlift im Haus - Unterstützung und Beratung bei der Finanzierung der Pflege, allgemeine und spezielle Kranken- und Behandlungspflege - Nachtpflege (3–5 Pflegeeinsätze pro Nacht) - Nachtwache für Wochenendvertretung - Begleitservice für Einkauf, Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen usw. Unser Fachpersonal verfügt über langjährige Berufserfahrung und betreut Sie individuell, mit Herz und mit Freundlichkeit. Tagespflege für Senioren Ganztagsbetreuung wochentags von 7 bis 17 Uhr. Neben Pflege und med. Betreuung bieten wir abwechslungsreiche kreative und kulturelle Angebote für Senioren. Sie erreichen uns telefonisch unter der Rufnummer: 034202 58543. Essen auf Rädern Küche: Gellertstr. 26a, Delitzsch, Tel.: 034202 58548 Hospizdienst Nikolaiplatz 3, 04838 Eilenburg, Ansprechpartner: Sieglinde Stahl, Sprechzeiten: Di. 15–17 Uhr, Do. 10–12 Uhr, Tel: 03423 7002998 oder 0151 22788089; Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte telefonisch abstimmen. Zum nächsten Trauercafé wird am 19. April 2013 in der Zeit von 16 bis 18 Uhr in das Kaminzimmer des St. Georg-Hospitals in der Hallesche Str. 44 herzlich eingeladen. Spendenkonto des Diakonischen Werkes Delitzsch/Eilenburg e. V.: Sparkasse Leipzig; Kto: 228 000 1899; BLZ: 860 555 92 Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils freitags für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Stadt Delitzsch: Telefon: 03 42 02/6 71 24, Fax: 03 42 02/6 28 97, E-Mail: amtsblatt@delitzsch.de Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: amtsblatt@lra-nordsachsen.de - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55 IMPRESSUM Ostern im Tiergarten Delitzsch - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde, Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Barschtipan - Anzeigenannahme/Beilagen: Delitzsch: Frau Zehrt, Funk: 01 71 / 4 84 47 16, Telefon (03 42 02) 97 99 79, Telefax: (03 42 02) 97 95 75 Schkeuditz: Frau Smykalla, Funk: 01 71/4 14 40 18 Telefon: (03 42 02) 34 10 42, Telefax: (03 42 02) 5 15 06 Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch 11 Sachsen-Bühne e. V. Sitz Delitzsch Wir suchen ständig Freunde von Kultur, Technik & Multimedia für unsere laufenden Projekte. Anfragen bitte an: sachsenbuehne@gmx.de Achtung Musiker! Wir suchen dringend eine einsatzfähige Begleitband für Schlager, Pop & Deutsch Rock. Angebote bitte an: sachsenbuehne@gmx.de Unser neues Förderprojekt Das erste Web-Radio aus Delitzsch www.happyfan-radio.de Wir suchen ständig: Hobby-Moderatoren m/w Hobby-Journalisten m/w Hobby-Redakteure m/w Anfragen bitte an: bewerben@happyfan-radio.de Jugendberatung Delitzsch M. Walther, Dipl. Sozialpäd. Mauergasse 19 ( Ecke Holzstr.), 04509 Delitzsch 034202 329340, Jugendberatung.delitzsch@gmx.de Sprechzeiten Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, Di. 14:00 - 18:00 Uhr Do. 10:00 - 18:00 Uhr Termine bitte vorher vereinbaren · Ausfüllen von Anträgen, Formularen; · Begleiten zu Behörden und Ämtern · Verfassen von Schreiben · Bewerbungstraining, Lehrstellensuche, Jobsuche · Probleme besprechen HaPPyFan-Radio kann gehört werden: x x x x Über Festnetztelefon Über die Homepage Über Wlan-Radio Über Handy Mehr Information gibt es in einer der nächsten Ausgaben oder auf: www.happyfan-radio.de Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 12 - Anzeige - )9 70/ 74429/6 ( 60/ ( 4 :4=/4 / 85 4=:29 )9 7/7404 7 44< 4 4< 74 / 7 4 46*9=& 9/ 4 4:< $/4 ! +:>>4 /74 /=; ) : >. /=>:44 / 7 1:6.5 1:6.5 1:6.5 1:6.5 1:6.5 1:6.5 1:6.5 ! ! ! 4 !9 " !9 " !9 " 49 " 49 " !9 " 49 " 4% * 40% 4 4 % ! !% !% % !%0 % ( ! % ( !4% ( 0% ( 0% ( 0*% ( !4% ( +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 1:6.5 1:6.5 1:6.5 1:6.5 1:6.5 1:6.5 ! ! ! !9 " !9 " !9 " !9 " !9 " 4%! 4 %! 4% 0%!0 %!4 0% *% ( *% ( % ( % ( % ( % ( +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 #+.86 #+.86 #+.86 #+.86 #+.86 #+.86 ! ! ! *9 " *9 " 49 " *9 " 9 " 9 " 4% 4% 4 %* %4 %4 %* *% ( % ( % ( % ( % ( 0% ( +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 +.5 &116,9 ) : >. 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Wir freuen uns über Ihren Besuch! Mit dem Schulze-Delitzsch-Männerchor endlich in den Frühling Der Schulze-Delitzsch-Männerchor lädt am Samstag, dem 20. April 2013, um 16 Uhr im Delitzscher Rathaussaal zum Frühlingskonzert. Neben Werken von C. M. Weber, W. A. Mozart, Fr. Schubert, F. Mendelsohn-Bartholdy und B. Smetana werden bekannte Weisen der Comedian Harmonists, Johann Strauß und Udo Jürgens („Mit 66 Jahren“) zu hören sein. Unterstützung erhält der Chor in bewährter Weise von der Sopranistin Carolin Creutz-Moritz und am Klavier von der Korrepetitorin Hannelore Meißner. Die Gesamtleitung hat selbstredend der Komponist, Pianist und Dirigent Andreas Moritz als künstlerischer Leiter des Männerchores. Durch das Programm führt als Moderatorin Giesela Nicklisch. Parkmöglichkeiten (auch auf dem Rathaushof) sind ausreichend vorhanden. Barrierefrei ist der Konzertsaal über den Eingang von der Ritterstraße mit dem Aufzug zu erreichen. Der Vorverkauf von Eintrittskarten zum Preis von 7,- EUR beginnt am 4. April 2013 in der Tourist-Information Delitzsch und im Musikshop Letzel in der Eilenburger Straße 37. Restkarten werden am Konzerttag ab 15:30 Uhr am Eingang des Saales verkauft. Martin Winkler Vorsitzender 13 Eisenbahn-Verkehrsgewerkschaft Ortsverwaltung Delitzsch Liebe Mitglieder der Seniorengruppe, zu unserer Veranstaltung am Donnerstag, dem 11. April 2013, haben wir einen Referenten zu den Themen - die DEVK, Helfer in allen Lebenslagen - das Bildungs- u. Förderungswerk der EVG (BFW) und - Patientenverfügung, General- u. Vorsorgevollmacht gewonnen. Auf Euer Interesse hoffend, freuen wir uns auf zahlreiche Teilnahme. Beginn: 14 Uhr Ort: Sportlerheim des ESV, Werkstättenweg Seniorenvorstand Selbsthilfegruppe für chronisch Darmerkrankte Am 8. April 2013 findet um 18 Uhr im Krankenhaus Delitzsch das nächste Treffen der Selbsthilfegruppe für chronisch Darmerkrankte statt. Ärzte, Patienten, Eltern erkrankter Kinder und Jugendlicher sowie Angehörige sind herzlich willkommen. Nach dem Vortrag tauschen wir uns aus. Thema: Was ist Reiki? Referentin: Renate Krugmann (Reikipraxis in Leipzig) Das Arzt-Patienten-Seminar wird verschoben. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ute Rohne, Tel.: 034202 860515 Heimspiele des NHV Concordia Delitzsch 2010 e. V. Die nächsten Heimspiele des NHV Concordia Delitzsch 2010 e. V. finden an folgenden Tagen statt: Samstag, 6.4.2013 Frauen 17:00 Uhr NHV - BSV Limbach-Oberfrohna Verbandsliga Männer 19:30 Uhr SG DHfK/ NHV - ZHC Grubenlampe Sachsenliga Beide Spiele finden in der Artur-Becker-Halle statt. Weitere Informationen über die Mannschaften und den Verein finden Sie im Internet unter www.nhv-concordia-delitzsch.de. IG Bergbau-Chemie-Energie Ortsgruppe Delitzsch Thematische Mitgliederversammlung Zum Veranstaltungsthema „Sozialpolitische Positionen unserer Gewerkschaft zur Verhinderung von drohender Altersarmut mit Blickrichtung auf die Bundestagswahl 2013“ laden wir unsere Gewerkschaftsmitglieder recht herzlich in die Gaststätte „Elberitzmühle“ Delitzsch ein. Termin: Freitag, 19.4.2013 Beginn: 17 Uhr Referent: Koll. Udo Eisberg, Gewerkschaftssekretär Abt. Sozialpolitik Wir bitten um rege Teilnahme und aus organisatorischen Gründen vorab um verbindliche Teilnahmeerklärung bis 15.4.2013 unter Telefon-Nr. 034202 92532 oder 58540. Vorstand der IG BCE - Ortsgruppe Delitzsch Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 14 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Die nächste Zusammenkunft der GEW AG Senioren Delitzsch und Umgebung findet statt am Mittwoch, dem 3. April 2013, um 14:30 Uhr in der Eilenburger Straße 35 in Delitzsch. Thema: „Sachsen, Spitze in der Bildungspolitik“ Diskussion mit Dr. Michael Friedrich. Auch Nichtmitglieder sind wie immer herzlich willkommen. Familien helfen – Kindern eine Freude machen Straße der Freundschaft 2 04509 Delitzsch Tel. 034202/309590 E-Mail: info@ridelitzsch.de Wir haben geöffnet: Montag bis Freitag von 10:00 bis 15.00 Uhr Gespendetes Spielzeug wird an Kinder bedürftiger Familien (ALG II) abgegeben. Wir freuen uns über jede Spende. Rufen Sie uns an oder kommen Sie zu uns. Vielen Dank! Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Beerendorf Hiermit laden wir alle Eigentümer von bejagbaren Grundstücken in der Gemarkung Beerendorf zur Jahresmitgliederversammlung 2013 recht herzlich ein. Termin: Ort: Donnerstag, den 11.4.2013, 18:30 Uhr Sozialgebäude der Agrargenossenschaft Beerendorf eg Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bericht des Jagdvorstehers 4. Bericht des Kassenwartes 5. Bericht der Kassenprüfungskommission 6. Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes 7. Diskussion und Beschluß über die Verwendung des Reinerlöses der Jagdgenossenschaft Beerendorf 8. Haushaltsplan 2013/2014 und Beschluß 9. Nachwahl Vorstand 10. Bericht der Jagdpächter 11. Verschiedenes 12. Schlusswort Vorstand Jagdgenossenschaft Beerendorf KATA e. V. - Verein für Bewegung Mutter-Kind-Gesundheits- und Wellnesscamp Euch erwarten: Fitness, Massagen, Wellness, Gesundheitstipps, gemeinsames Kochen, Spiel, Spaß und Abenteuer ... Jede Menge Zeit zum Wohlfühlen mit Ihrem Kind. Und Abends? Mütter unter sich ... - endlich mal Zeit zum Kennenlernen, Quatschen, Tipps austauschen ... u. v. m. Ort: Anreise: Abreise: Preis pro Person: Wer kann mitmachen: Schullandheim Reibitz Samstag, 20.4.2013 ab 11 Uhr Sonntag, 21.4.2013 ca. 13 Uhr 21,- Euro inkl. Vollverpflegung Offen für alle von 6 bis 66 Jahren Anmeldung bis 10.4.2013 unter 034202 860069 oder 0176 84163897 per e-mail: kata.verein@gmail.com oder unter www. kata-verein.de Noch Fragen? Wir freuen uns auf euren Anruf! Jugendcafe „Quo Vadis“ Mauergasse 19 a 04509 Delitzsch Tel.: 034202 30892 www.efg-delitzsch.de Jugendcafe.quovadis@gmx.de Coffeetime (offener Treff) Mittwoch-Samstag, 15 - 20 Uhr · Internetcafe, Playstation, Dart, Billard, Tischtennis etc. · Projektangebote, Gitarrenkurs, Trommeln, etc. · Hilfsangebote für jede Lebenslage Medieninfopoint - Dienstag, 14 - 18 Uhr - Mittwoch - Samstag, 14 - 20Uhr Hier bekommt Ihr die ultimative Hilfe zum Thema · Computer und Internet · Erstellung von Bewerbungsunterlagen · Hilfe bei Lehrstellensuche Schülercafe Dienstag-Samstag, 14 - 18 Uhr vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch Familienzentrum „Family“ Mauergasse 19 a 04509 Delitzsch Tel. 034202 329330 E-Mail: f.family@gmx.de Internet: www.efg-delitzsch.de Sprechzeit: dienstags bis freitags jeweils von 10 bis 16 Uhr Schülercafé - offener Treff: dienstags bis samstags, von 14 bis 18 Uhr Hier kannst du spielen, basteln, einfach nur mit anderen quatschen und Hilfe bei deinen Hausaufgaben bekommen. für alle Kids ab 7Jahren Töpfergruppe: dienstags, ab 19.00 Uhr Krabbelgruppe: dienstags, ab 10.00 Uhr Suchen Sie Kontakte zu anderen jungen Müttern oder haben Sie Probleme und Fragen? Hier können Sie sich austauschen und auch wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Strick-Café: mittwochs, von 14.30 bis 17 Uhr - Vielleicht wollten Sie schon längst mal wieder mit dem Stricken anfangen? Oder aber Sie haben die Technik noch nicht gelernt, würden es aber gerne können? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse! Wir geben Ihnen gerne Hilfestellung und Tipps. Ü-50-Treff: Donnerstag, 25.4.2013, 15 Uhr Seniorentreff Sporttreff, freitags, 18 bis 19.30 Uhr (in der Turnhalle der Diesterweg-Grundschule, August-BebelStr.) Alle sportinteressierten Kinder ab 8 Jahre und Jugendliche, die Spaß am gemeinsamen Sport und Spiel haben, sind herzlich eingeladen. Hier kannst Du Fußball, Volleyball, Basketball, Zweifelderball, Staffelspiele u.v.m. spielen. Sportkleidung und Turnschuhe nicht vergessen! Einteilung erfolgt in Altersgruppen Ehe- und Lebensberatung Bei allen Fragen und Problemen rund um die Themen Partnerschaft, Familie und Lebensbewältigung finden Sie bei uns kompetente Hilfe. Eine wesentliche Aufgabe unserer Lebensberatung ist es, jederzeit ein verlässlicher und kompetenter Ansprechpartner Ihres Vertrauens zu sein und Sie oder Ihre Angehörigen darin zu unterstützen, wieder Motivation, Lebensmut und Freude im Alltag zu finden. Informieren Sie sich bitte unverbindlich im Familienzentrum, ob diese Beratung für Sie in Frage kommt. Ein Informationsgespräch ist kostenlos und steht wie die Beratung selbst unter absoluter Schweigepflicht. Telefonische Anmeldung ist erforderlich unter Tel. 034202 329330 oder 56453 15 VdK Sachsen - Ortsverband Delitzsch Der Sozialverband VdK Sachsen e. V. setzt sich für Menschen mit Behinderungen, Senioren, chronisch kranke Menschen, Opfer von Unfällen und Gewalt, Familien sowie für sozial benachteiligte Menschen in der Kommunalpolitik sowie auf Landesebene ein. Der Verband kämpft für soziale Gerechtigkeit, für Gleichstellung und gegen soziale Benachteiligungen - und zwar parteipolitisch und konfessionell neutral und finanziell unabhängig. Der Ortsverband Delitzsch sucht neue Mitglieder. Interessenten können in der Beratungsstelle, Richard-Wagner-Straße 7a oder telefonisch unter 034202 301120 melden. Mehr Informationen unter www.vdk.de/kv-nordsachsen. Freie Gärten im Kleingartenverein „Frohe Zukunft“ Der Kleingartenverein „Frohe Zukunft“ hat freie Gärten zwischen 300 und 600 qm zu vergeben. Wasser- und Stromanschluss ist vorhanden. Interessenten können unter 0179 7011446 und 01578 3532782 mehr erfahren. Kleingartenverein „Frohe Zukunft“ e. V. Eilenburger Chaussee Eisenbahnersportverein Delitzsch e. V. Einladung Erstes Delitzscher Familiensportfest zum Erhalt der Leichtathletikanlage im Stadion der Eisenbahner für den Schul-, Behinderten-, Vereins-, Betriebs-, Freizeit- und Erholungssport in Delitzsch und den ländlichen Raum Wann: Sonnabend, den 20. April 2013 von 10 Uhr bis 15 Uhr Wo: Stadion der Eisenbahner, Werkstättenweg 43 Gast: Waldemar Cierpinski Kinder und Jugendliche der Delitzscher Kindergärten und Schulen kämpfen - von Sponsoren gefördert - im Wettbewerb „Wer läuft die meisten Stadionrunden?“. ________________________________________________________ Reservistenkameradschaft Delitzsch Die Reservistenkameradschaft Delitzsch feiert in diesem Jahr ihr 15-jähriges Bestehen. Hierzu möchten wir am 5. April ab 13 Uhr alle Mitglieder, Partner und Sponsoren einladen und für den 6. April den Halleschen Turm von 13 bis 17 Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich machen. Alle interessierten Bürger sind daher am Samstag herzlich eingeladen, Turmluft zu schnuppern. Die Delitzscher Reservisten stellen den Turm und eine kleine Ausstellung zur Delitzscher Militärgeschichte vor. Weiterhin sind noch historische Ansichtskarten ab 1900 zum Thema „Delitzscher Türme“ zu sehen. Als besonderes Highlight loben wir einen Malwettbewerb aus, für den Kinder der Kita Sonnenschein Bilder der Stadttürme gemalt haben. Die Turmbesucher, vor allem die Eltern, sind aufgerufen die ersten drei Plätze auszuwählen. Derzeit befindet sich die Leichtathletikanlage im ESV-Stadion in einem nicht optimalen Zustand. Um in der Großen Kreisstadt Delitzsch mit ihren 26.000 Einwohnern wieder eine gut beschaffene Leichtathletikanlage zu etablieren ist die Unterstützung aller Delitzscher und die Zusammenarbeit von Stadt, Landratsamt dem ESV Delitzsch e. V. und den Bürgern nötig. Wir rufen die Delitzscher Unternehmen und Bürger auf mitzuwirken, dem Stadion zu neuem Leben zu verhelfen - durch Training, Wettkämpfe und Freude an der Leichtathletik. Den Auftakt macht das erste Delitzscher Familiensportfest am 20. April 2013, bei dem auch eine Spendenaktion für die Sanierung der Leichtathletikanlage stattfinden wird. Als Gast hat sich der zweifache Olympiasieger und Marathonläufer Waldemar Cierpinski angekündigt! Erwartet werden zudem Kinder und Schüler von Delitzscher Kindereinrichtungen und Schulen. Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 16 11. Delitzscher Rosenkönigin für 2013/2014 gesucht Wer möchte gern als kompetente Botschafterin oder charmante Vertreterin der Königin der Blumen in den nächsten zwei Jahren in der Öffentlichkeit agieren und unsere rosenfreundliche Heimatstadt vertreten? Haben Sie Interesse an den Aufgaben, insbesondere die Rosen mit gärtnerischen Demonstrationen, Interviews und Informationen ins „rechte Licht“ zu setzen? Haben Sie Spaß daran, hinter die Kulissen zu schauen und Prominente aus Politik, Wirtschaft und der Unterhaltung kennen zu lernen? Haben Sie ein gesundes Selbstbewusstsein, etwas Fachkompetenz und sind mindestens 16 Jahre alt? Dann bewerben Sie sich mit Foto und kurzem Lebenslauf bis zum 30.4.2013 an folgende Adressen: 1. Heimatverein Freundeskreis Rosen Delitzsch e. V. Frau Steffi Heinicke Kreuzweg 8 04509 Delitzsch/OT Spröda Tel. 01577 2562998 2. Leipziger Volkszeitung Regionalverlagsleiterin Frau Kerstin Friedrich Breite Straße 18 04509 Delitzsch Tel. 034202 385031 Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Der Heimatverein Freundeskreis Rosen Delitzsch e. V. Katholische Pfarrei „St. Klara“ Gottesdienste und Zusammenkünfte vom 28.3. bis zum 12.4.2013 Donnerstag, 28.3. (Gründonnerstag) 19.00 Uhr Messe vom Letzten Abendmahl mit Opfergang der Liebe in Delitzsch und Eilenburg, anschl. Agapefeier im Gemeindehaus 21.30 Uhr Ölbergstunde in Eilenburg 22.00 Uhr Ölbergstunde in Delitzsch Freitag, 29.3. (Karfreitag) 10.00 Uhr Kreuzwegandacht in Löbnitz 15.00 Uhr Liturgie vom Leiden und Sterben des Herrn in Bad Düben, Delitzsch und Eilenburg Samstag, 30.3. (Karsamstag) 9.00 Uhr Trauermette in Delitzsch 14.00 Uhr Friedhofsgang in Delitzsch 16 - 17 Uhr Beichtgelegenheit in Delitzsch 21.00 Uhr Feier der Osternacht in Bad Düben Sonntag, 31.3. (Ostersonntag) 5.30 Uhr Feier der Osternacht in Delitzsch (mit Taufe und Firmung) anschl. Osterfrühstück 9.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz und Zwochau 9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg 17.00 Uhr Ostervesper in Bad Düben Montag, 1.4. (Ostermontag) 8.45 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 9.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau 10.30 Uhr Hl. Messe in Eilenburg und Löbnitz Dienstag, 2.4. 15-17 Uhr 17.30 Uhr 18.00 Uhr 18.45 Uhr Mittwoch, 3.4. 8.00 Uhr 9.00 Uhr 18.00 Uhr Donnerstag, 4.4. 9.00 Uhr 9.30 Uhr 18.00 Uhr Freitag, 5.4. 8.00 Uhr 9.00 Uhr 15.00 Uhr 18.00 Uhr Samstag, 6.4. 18.00 Uhr Sonntag, 7.4. 8.00 Uhr 8.45 Uhr 9.00 Uhr 10.30 Uhr 10.30 Uhr Montag, 8.4. 8.00 Uhr 15.00-16.30 Uhr 18.00 Uhr Dienstag, 9.4. 8.30 Uhr 15.00 Uhr 15.0017.00 Uhr 16.00 Uhr 17.30 Uhr 18.00 Uhr 18.45 Uhr 19.00 Uhr Mittwoch, 10.4. 14.00 Uhr Offene Kirche in Delitzsch Eucharistische Anbetung in Delitzsch Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau Chor in Delitzsch Hl. Messe in Eilenburg Hl. Messe in Bad Düben Hl. Messe in Zwochau Hl. Messe in Eilenburg Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch Hl. Messe in Zwochau Hl. Messe in Eilenburg Hl. Messe in Delitzsch Osterfeier in der KiTa St. Franziskus in Delitzsch Hl. Messe in Zwochau Hl. Messe in Löbnitz Hl. Messe in Delitzsch Hl. Messe in Bad Düben Hl. Messe in Zwochau Hl. Messe in Eilenburg Hl. Messe in Delitzsch mit Feier der Erstkommunion Hl. Messe in Delitzsch Religionsunterricht in Eilenburg 1.-4. Klasse Hl. Messe in Zwochau Hl. Messe in Bad Düben Religionsunterricht in Delitzsch 1.+2. Klasse Offene Kirche in Delitzsch Religionsunterricht in Delitzsch 3.+4. Klasse Eucharistische Anbetung in Delitzsch Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau Chor in Delitzsch Pfarrgemeinderatssitzung in Eilenburg Hl. Messe in Eilenburg anschl. Seniorennachmittag Hl. Messe in Zwochau 18.00 Uhr Donnerstag, 11.4. 9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 16.00 Uhr Religionsunterricht 8.-10. Klasse in Bad Düben 16.00 Uhr Religionsunterricht 8.-10. Klasse in Delitzsch 19.00 Uhr Canisius-Kreis in Delitzsch Freitag, 12.4. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 17.00 Uhr Jugend in Delitzsch 19.00 Uhr Nachtreffen zur Türkei-Fahrt in Bad Düben Anschriften: Telefon Pfarrbüro 034202 52159 Fax Pfarrbüro 034202 52175 Telefon Pfr. Poschlod 034202 329706 E-Mail delitzsch.st-klara@bistum-magdeburg.de vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch Evangelische Kirchengemeinde Gottesdienste und Veranstaltungen vom 30.3. bis 13.4.2013 Samstag, d. 30.3.2013 22.00 Uhr Osternacht in der Marienkirche Sonntag, d. 31.3.2013 - Ostersonntag 8.30 Uhr Osterfrühstück im Gemeindehaus 10.00 Uhr Festgottesdienst in der Stadtkirche (Pilgerweg mit der Osterkerze vom Gemeindehaus zur Stadtkirche) Montag, d. 1.4.2013 - Ostermontag 10.00 Uhr Gottesdienst in der Marienkirche Dienstag, d. 2.4.2013 14.00 Uhr Seniorenkreis im Gemeindehaus Mittwoch, d. 3.4.2013 19.00 Uhr Gestaltungskreis im Gemeindehaus Freitag, d. 5.4.2013 14.00 Uhr Selbsthilfegruppe der Rollstuhlfahrer im Gemeindehaus Sonntag, d. 7.4.2013 10.00 Uhr Gottesdienst in der Marienkirche im Anschluss Ausstellungseröffnung und Vortrag über Restaurierung des Schuhmacheraltars Montag, d. 8.4.2013 9.30 Uhr Krabbelgruppe im Gemeindehaus 17.30 Uhr Posaunenchor im Gemeindehaus 19.30 Uhr Kantorei im Gemeindehaus Dienstag, d. 9.4.2013 15.15 Uhr Kinderchor 4-7 Jahre im Gemeindehaus 17.15 Uhr Kinderchor 8-14 Jahre im Gemeindehaus Mittwoch, d. 10.4.2013 17.45 Uhr Gitarrenunterricht im Gemeindehaus 18.30 Uhr Junge Gemeinde im Gemeindehaus 19.00 Uhr Gestaltungskreis im Gemeindehaus Donnerstag, d. 11.4.2013 16.00 Uhr Kinderkirche im Gemeindehaus 16.00 Uhr Konfirmandenunterricht 7. Klasse im Gemeindehaus 17.15 Uhr Teenykreis im Gemeindehaus Anschriften: Pfarrer St. Pecusa Schloßstr. 6, Tel. 989637 Kantor J. Topfstedt Tel. 0176 21815299 Gemeindebüro Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198 Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 10 bis 12 Uhr Dienstag 14 bis 18 Uhr E-Mail: Ev.Kirche-Delitzsch@t-online.de Internet: www.delitzsch-online.de/ev.kirche Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) Mauergasse 19 a 04509 Delitzsch Tel. 034202 56453 www.efg-delitzsch.de Gottesdienste im April 2013 Sonntag, 7.4. 2013 9.30 Uhr Gottesdienst Sonntag, 21.4. 2013 9.30 Uhr Gottesdienst 17 Neuapostolische Kirche Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a Gottesdienste und Veranstaltungen vom 31.3. bis 10.4.2013 Sonntag, d. 31.3.2013 9.30 Uhr Ostergottesdienst Mittwoch, d. 3.4.2013 20.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, d. 7.4.2013 9.30 Uhr Gottesdienst 11.00 Uhr Start in das neue Unterrichtsjahr Montag, d. 8.4.2013 18.45 Uhr Religionsunterricht Mittwoch, d. 10.4.2013 20.00 Uhr Gottesdienst Jehovas Zeugen - Delitzsch Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a Freitag, 29.3.2013 19.00 Uhr Versammlungsbuchstudium Betrachtung des Buches „Was Gott uns durch Jeremia sagen lässt“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Lukas 4 - 6 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Woher stammen die verschiedenen Rassen?“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Sonntag, 31.3.2013 17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Das Leben hat doch einen Sinn“ 17.30 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Älteste: Mitarbeiter an unserer Freude“ Freitag, 5.4.2013 19.00 Uhr Versammlungsbuchstudium Betrachtung des Buches „Was Gott uns durch Jeremia sagen lässt“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Lukas 7 - 9 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Woher nahm Kain seine Frau?“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Sonntag, 7.4.2013 17.00 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Ist mit dem Tod alles vorbei?“ 17.30 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Dies ist unser geistiges Erbe!“ Eintritt frei Keine Kollekte Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 18 Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 0 34 21/7 58 -0 03 42 02/9 88 -0 0 34 35/9 84 -0 0 34 23/70 97 -0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 0 34 21/75 8- 13 71 03 42 02/98 8- 13 36 0 34 35/98 4- 13 80 0 34 23/7 09 7- 13 55 Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt Dezernat - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Ordnungsamt Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Eigenbetrieb Rettungsdienst Gesundheitsamt Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt Pressestelle Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Landrat Schloss Hartenfels: Einweihung des Flügels E 0 34 21/75 8- 10 01 0 34 21/75 8- 10 15 0 34 21/75 8- 10 13 03 42 02/98 8- 10 51 0 34 21/75 8- 10 90 0 34 21/75 8- 10 96 0 34 21/75 8- 11 02 0 34 21/75 8- 12 02 0 34 21/75 8- 15 02 0 34 21/75 8- 70 02 0 34 21/77 39 -3 00 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 21 40 0 34 21/75 8- 21 50 0 34 21/75 8- 21 60 0 34 21/75 8- 21 30 0 34 23/7 09 7- 40 01 0 34 23/7 09 7- 41 02 0 34 21/7 79 -3 00 0 34 21/7 79 -2 00 0 34 23/7 09 7- 30 02 0 34 23/7 09 7- 32 02 0 34 23/7 09 7- 33 01 Am 15.03.2013 wurde der Flügel E des Schlosses Hartenfels in Torgau feierlich eröffnet. Im zweiten Kellergeschoss stehen drei neue Bärenställe, einschließlich Lagerraum und Futterküche, zur Verfügung. Im ersten Kellergeschoss findet sich nun ein nach den modernsten Sicherheitsanforderungen errichteter und mit der entsprechenden Technik ausgestatteter Serverraum. Ergänzend wurden drei Büroräumen für das Sachgebiet EDV mit 8 Arbeitsplätzen eingerichtet. Den Bürgerinnen und Bürgern konnte mit dem Flügel E eine modern ausgerichtete Verwaltungseinheit übergeben werden. Den Gästen und Besuchern steht ab sofort eine Anlaufstelle mit Informationen rund um das Schloss Hartenfels sowie die Sehenswürdigkeiten der Städte und Gemeinden des Landkreises zur Verfügung. Am 18.03.2013 konnte dann der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Michael Czupalla, bereits die erste Besucherin um Punkt neun Uhr begrüßen. Wiederwahl zum Bürgermeister 03 42 02/98 8- 50 01 03 42 02/98 8- 51 01 03 42 02/98 8- 52 01 03 42 02/98 8- 53 01 03 42 02/98 8- 54 01 03 42 02/65 -2 12 0 34 21/75 8- 63 02 0 34 21/75 8- 60 02 0 34 21/75 8- 61 01 0 34 21/75 8- 62 02 Peter Klepel wurde mit einem klaren Votum im Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Mockrehna bestätigt. 79 Prozent der gültigen Stimmen entfielen auf den bisherigen Amtsinhaber. Der Landrat des Landkreises Nordsachsen, Michael Czupalla, gratulierte dem alten und neuen Bürgermeister der Gemeinde Mockrehna zu seinem Wahlerfolg. vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch Mitteilung Büro Kreistag Mitteilung des Büros des Kreistages In der 19. nicht öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am 27. Februar 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Betreff Beschluss-Nr. Niederschlagung von Forderungen im Rahmen der Jahresrechnung 2012 012/13 KA Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) vom 20.03.2013 Der Kreistag des Landkreises Nordsachsen hat in seiner Sitzung am 20.03.2013 aufgrund von s¬¬ e¬¬!BS¬¬UND¬e¬¬A¬DES¬3ËCHSISCHEN¬!BFALLWIRTSCHAFTS¬UND¬ "ODENSCHUTZGESETZES¬ 3ËCHS!"'¬ IN¬ DER¬ &ASSUNG¬ DER¬ "E KANNTMACHUNG¬VOM¬¬-AI¬¬3ËCHS'6"L¬3¬¬LETZTE¬ ¯NDERUNG¬VOM¬¬*ANUAR¬¬3ËCHS'6"L¬3¬¬ s¬¬ ee¬¬¬¬¬UND¬¬¬¬DES¬3ËCHSISCHEN¬+OMMUNALABGABEN GESETZES¬3ËCHS+!'¬IN¬DER¬&ASSUNG¬DER¬"EKANNTMACHUNG¬ VOM¬¬!UGUST¬¬3ËCHS'6"L¬3¬¬LETZTE¬¯NDERUNG¬ VOM¬¬.OVEMBER¬¬3ËCHS'6"L¬3¬¬ s¬¬ e¬¬!BS¬¬ee¬¬UND¬¬DER¬,ANDKREISORDNUNG¬FàR¬DEN¬&REI STAAT¬3ACHSEN¬3ËCHS,+R/¬VOM¬¬*ULI¬¬3ËCHS'6"L¬ 3¬¬LETZTE¬¯NDERUNG¬VOM¬¬*ANUAR¬¬3ËCHS'6"L¬ 3¬¬DER¬ s¬¬ 6ERORDNUNG¬ àBER¬ DIE¬ %NTSORGUNG¬ VON¬ GEWERBLICHEN¬ 3IED LUNGSABFËLLEN¬ UND¬ VON¬ BESTIMMTEN¬ "AU¬ UND¬ !BBRUCHAB FËLLEN¬ 'EWERBEABFALLVERORDNUNG¬ n¬ 'EW!BF6¬ VOM¬ ¬ *UNI¬ ¬ "'"L¬ )¬ 3¬ ¬ ZULETZT¬ GEËNDERT¬ DURCH¬ 6ERORDNUNG¬ VOM¬¬.OVEMBER¬¬"'"L¬)¬3¬¬UND¬DER¬ s¬¬ !BFALLWIRTSCHAFTSSATZUNG¬ DES¬ ,ANDKREISES¬ .ORDSACHSEN¬ FàR¬ das Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom ¬ GEËNDERT¬ DURCH¬ 3ATZUNG¬ VOM¬ ¬ $EZEMBER¬ ¬ FOLGENDE¬!BFALLGEBàHRENSATZUNG¬FàR¬DIE¬ÚFFENTLICHRECHTLICHE¬!B fallentsorgung des Landkreises Nordsachsen im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung De LITZSCH¬n¬!'3¬$:¬BESCHLOSSEN¬ §1 Gebührentatbestände ¬ $ER¬ ,ANDKREIS¬ ERHEBT¬ ALS¬ 'EGENLEISTUNG¬ FàR¬ DAS¬ "ENUTZEN¬ UNDODER¬ 6ORHALTEN¬ DER¬ ÚFFENTLICHRECHTLICHEN¬ !BFALLENTSORGUNG¬ IM¬ 'EBIET¬ DES¬ EHEMALIGEN¬ ,ANDKREISES¬ $ELITZSCH¬ !BFALLGEBàH REN¬$AS¬VORGENANNTE¬'EBIET¬UMFASST¬DIE¬3TËDTE¬UND¬'EMEIN DEN¬ "AD¬ $àBEN¬ $ELITZSCH¬ $OBERSCHàTZ¬ %ILENBURG¬ *ESEWITZ¬ +ROSTITZ¬ ,AUIG¬ ,ÚBNITZ¬ .EUKYHNA¬ 2ACKWITZ¬ 3CHKEUDITZ¬ 3CHÚNWÚLKAU¬4AUCHA¬7IEDEMAR¬:SCHEPPLIN¬:WOCHAU¬3ËMT liche nachfolgenden Regelungen dieser Satzung sind auf die ÚFFENTLICHRECHTLICHE¬ !BFALLENTSORGUNG¬ IM¬ VORGENANNTEN¬ 'EBIET¬ bezogen. $IE¬ %RHEBUNG¬ DER¬ !BFALLGEBàHREN¬ DIENT¬ DER¬ $ECKUNG¬ DER¬ DAFàR¬ ANFALLENDEN¬+OSTEN¬UND¬!UFWENDUNGEN¬DER¬ÚFFENTLICHRECHTLICHEN¬ Abfallentsorgung des Landkreises. Der Landkreis betreibt die ÚFFENTLICHRECHTLICHE¬!BFALLENTSORGUNG¬ALS¬ÚFFENTLICHE¬%INRICHTUNG¬ ¬&àR¬DIE¬%NTSORGUNG¬VON¬!BFËLLEN¬AUS¬PRIVATEN¬(AUSHALTUNGEN¬ ERHEBT¬DER¬,ANDKREIS¬'EBàHREN¬DIE¬SICH¬AUS¬EINER¬ s¬¬ EINWOHNERBEZOGENEN¬!BFALLGRUNDGEBàHR¬UND¬ s¬¬ %NTLEERUNGSGEBàHREN¬ FàR¬ 2ESTABFALLBEHËLTER¬ EINSCHLIELICH¬ Mindestentleerungsgebühren sowie s¬¬ DIE¬'EBàHREN¬FàR¬DIE¬%NTSORGUNG¬VON¬2ESTABFËLLEN¬àBER¬VOM¬ ,ANDKREIS¬ZUGELASSENE¬UND¬GEKENNZEICHNETE¬,ITER2EST ABFALLSËCKE¬FàR¬ZEITWEILIG¬ZUSËTZLICHES¬!BFALLAUFKOMMEN¬ zusammensetzen. 19 0RIVATE¬(AUSHALTUNGEN¬IM¬3INNE¬DIESER¬3ATZUNG¬SIND¬0ERSONEN GEMEINSCHAFTEN¬ SOWIE¬ %INZELPERSONEN¬ DIE¬ EINE¬ SELBSTSTËNDIG¬ BEWIRTSCHAFTETE¬ODER¬IN¬SICH¬ABGESCHLOSSENE¬7OHNUNGSEINHEIT¬ MIT¬ EINGERICHTETER¬ +àCHE¬ BZW¬ +OCHNISCHE¬ INNE¬ HABEN¬ AUCH¬ WENN¬SIE¬GANZ¬ODER¬TEILWEISE¬VON¬ANDEREN¬(AUSHALTUNGEN¬VER sorgt werden. ¬&àR¬DIE¬%NTSORGUNG¬VON¬!BFËLLEN¬AUS¬ANDEREN¬(ERKUNFTSBE REICHEN¬ ALS¬ PRIVATEN¬ (AUSHALTUNGEN¬ NACHFOLGEND¬ GEWERBLICHE¬ 3IEDLUNGSABFËLLE¬GENANNT¬ERHEBT¬DER¬,ANDKREIS¬ s¬¬ BEHËLTERBEZOGENE¬!BFALLGRUNDGEBàHREN¬UND¬ s¬¬ %NTLEERUNGSGEBàHREN¬ FàR¬ 2ESTABFALLBEHËLTER¬ EINSCHLIELICH¬ Mindestentleerungsgebühren sowie s¬¬ 'EBàHREN¬ FàR¬ DIE¬ %NTSORGUNG¬ VON¬ GEWERBLICHEN¬ 3IEDLUNGS ABFËLLEN¬àBER¬VOM¬,ANDKREIS¬ZUGELASSENE¬UND¬GEKENNZEICH NETE¬,ITER2ESTABFALLSËCKE¬FàR¬ZEITWEILIG¬ZUSËTZLICHES¬!B fallaufkommen. !LS¬%RZEUGER¬UND¬"ESITZER¬VON¬GEWERBLICHEN¬3IEDLUNGSABFËLLEN¬ GELTEN¬SOLCHE¬BEI¬DENEN¬!BFËLLE¬IM¬3INNE¬VON¬e¬¬.R¬DER¬'EWER BEABFALLVERORDNUNG¬ANFALLEN¬:U¬DEN¬GEWERBLICHEN¬3IEDLUNGSAB FËLLEN¬ZËHLEN¬INSBESONDERE¬!BFËLLE¬AUS¬GEWERBLICHEN¬UND¬ÚFFENT LICHEN¬"àROS¬ODER¬0RAXEN¬6ERWALTUNGSGEBËUDEN¬3CHULEN¬UND¬ +INDERGËRTEN¬ GEWERBLICHEN¬ "EHERBERGUNGEN¬ WIE¬ (OTEL¬ UND¬ 'ASTSTËTTENGEWERBE¬ &ERIENSIEDLUNGEN¬ UND¬ #AMPINGPLËTZEN¬ PRIVATEN¬ UND¬ ÚFFENTLICHEN¬ %INRICHTUNGEN¬ WIE¬ +RANKENHËUSERN¬ +LINIKEN¬ 0FLEGEHEIME¬ +ASERNEN¬ 3TRAFVOLLZUGSANSTALTEN¬ SOWIE¬ !BFËLLE¬DIE¬BEI¬DER¬4ËTIGKEIT¬VON¬&REIBERUFLERN¬ANFALLEN¬ ¬ $IE¬ EINWOHNERBEZOGENE¬ !BFALLGRUNDGEBàHR¬ GEMˬ e¬ ¬ !BS¬¬WIRD¬FàR¬DIE¬+OSTEN¬UND¬!UFWENDUNGEN¬FàR¬DAS¬6ORHALTEN¬ und/oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erhoben: A¬¬ ZWEIMAL¬ JËHRLICH¬ IM¬ (OLSYSTEM¬ 3TRAENSAMMLUNG¬ STATTFIN DENDE¬ %NTSORGUNG¬ VON¬ 3PERRMàLL¬ AUS¬ PRIVATEN¬ (AUSHALTUN GEN¬ B¬¬ %NTSORGUNG¬ VON¬ 0APIER¬ UND¬ 0APPE¬ EINSCHLIELICH¬ $RUCKER ZEUGNISSEN¬UND¬GRAPHISCHEN¬0APIEREN¬AUS¬PRIVATEN¬(AUSHAL TUNGEN¬AUERHALB¬$UALER¬3YSTEME¬IM¬(OLSYSTEM¬ C¬¬ MINDESTENS¬ EINMAL¬ JËHRLICH¬ IM¬ "RINGSYSTEM¬ STATTFINDENDE¬ %NTSORGUNG¬VON¬GEFËHRLICHEN¬!BFËLLEN¬3CHADSTOFFE¬àBER¬DAS¬ 3CHADSTOFFMOBIL¬ D¬¬ !BGABE¬ VON¬ %LEKTRO¬ UND¬ %LEKTRONIKALTGERËTEN¬ AUS¬ PRIVATEN¬ (AUSHALTUNGEN¬AN¬DEN¬IM¬!UFTRAG¬DES¬,ANDKREISES¬BETRIEBE NEN¬!NNAHMESTELLEN¬ E¬¬ ¾FFENTLICHKEITSARBEIT¬UND¬!BFALLBERATUNG¬GEGENàBER¬PRIVATEN¬ (AUSHALTUNGEN¬ F¬¬ )NNERE¬ 6ERRECHNUNGEN¬ ,OHN¬ 3ACH¬ 'EMEIN¬ UND¬ 6ERWAL TUNGSKOSTEN¬ FàR¬ ALLE¬ "ELANGE¬ DER¬ ÚFFENTLICHRECHTLICHEN¬ !B FALLENTSORGUNG¬AUF¬'RUNDLAGE¬DER¬%MPFEHLUNG¬DER¬KOMMU NALEN¬ 'ESCHËFTSSTELLE¬ FàR¬ 6ERWALTUNGSVEREINFACHUNG¬ +ÚLN¬ +'3T¬ G¬¬ +OSTEN¬ DER¬ "EHËLTERVERWALTUNG¬ àBER¬ )DENTSYSTEM¬ UND¬ DES¬ "EHËLTERTAUSCHS¬ H¬¬ +OSTEN¬FàR¬DIE¬'EBàHRENSTELLE¬DES¬BEAUFTRAGTEN¬$RITTEN¬ ¬$IE¬BEHËLTERBEZOGENE¬!BFALLGRUNDGEBàHR¬GEMˬe¬¬!BS¬¬ WIRD¬FàR¬DIE¬+OSTEN¬UND¬!UFWENDUNGEN¬FàR¬DAS¬6ORHALTEN¬UND oder Benutzen folgender abfallwirtschaftlicher Leistungen erho ben: I¬¬ ZWEIMAL¬ JËHRLICH¬ IM¬ (OLSYSTEM¬ 3TRAENSAMMLUNG¬ STATTFIN DENDE¬%NTSORGUNG¬VON¬3PERRMàLL¬ J¬¬ %NTSORGUNG¬ VON¬ 0APIER¬ UND¬ 0APPE¬ EINSCHLIELICH¬ $RUCKER ZEUGNISSEN¬ UND¬ GRAPHISCHEN¬ 0APIEREN¬ AUERHALB¬ $UALER¬ 3YSTEME¬IM¬(OLSYSTEM¬ K¬¬ MINDESTENS¬ EINMAL¬ JËHRLICH¬ IM¬ "RINGSYSTEM¬ STATTFINDENDE¬ %NTSORGUNG¬VON¬GEFËHRLICHEN¬!BFËLLEN¬3CHADSTOFFE¬àBER¬DAS¬ 3CHADSTOFFMOBIL¬ L¬¬ !BGABE¬VON¬%LEKTRO¬UND¬%LEKTRONIKALTGERËTEN¬AN¬DEN¬IM¬!UF TRAG¬DES¬,ANDKREISES¬BETRIEBENEN¬!NNAHMESTELLEN¬ m. Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung N¬¬ )NNERE¬ 6ERRECHNUNGEN¬ +OSTEN¬ FàR¬ DIE¬ 'EBàHRENERHEBUNG¬ ,OHN¬3ACH¬'EMEIN¬UND¬6ERWALTUNGSKOSTEN¬ O¬¬ +OSTEN¬ DER¬ "EHËLTERVERWALTUNG¬ àBER¬ )DENTSYSTEM¬ UND¬ DES¬ "EHËLTERTAUSCHS¬ Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 20 (6) Bei Selbstanlieferungen von Abfällen an den dafür vorgehaltenen Abfallannahmestellen wird durch den jeweiligen Betreiber ein Entgelt nach Maßgabe einer gesonderten Entgeltordnung erhoben. (7) Für die Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll insbesondere aus dem Gebiet der Stadt Eilenburg, die an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation Spröda direkt angeliefert werden, erhebt der Landkreis Gebühren. (8) Der Landkreis erhebt von der Stadt Eilenburg eine Benutzungsgebühr für den Betrieb der von ihm oder in seinem Auftrag im Stadtgebiet betriebenen Annahmestelle für Elektro- und Elektronikaltgeräte. §1a Ermächtigung der Kreiswerke Delitzsch GmbH als Verwaltungshelfer Die von der Kreiswerke Delitzsch GmbH eingerichtete Abfallgebührenstelle wird als Verwaltungshelfer im Sinne von § 4 SächsKAG ermächtigt, im Namen des Landkreises in kommunalabgabenrechtlichen Verwaltungsverfahren zur Erhebung der Abfallgebühren die jeweils erforderlichen Abfallgebührenbescheide sowie die in Vorbereitung der Vollstreckung jeweils erforderlichen Verwaltungsakte zu erlassen. §2 Gebührenmaßstab (1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 4 bestimmt sich nach der Anzahl der Einwohner, die beim zuständigen Einwohnermeldeamt mit Haupt- oder Nebenwohnsitz auf dem Grundstück gemeldet sind. Bei Einwohnern des ehemaligen Landkreises Delitzsch, die zusätzlich zu ihrem Hauptwohnsitz einen Nebenwohnsitz im Landkreis Nordsachsen angemeldet haben, erfolgt die Veranlagung zur Abfallgrundgebühr ausschließlich für den Hauptwohnsitz. Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen i.S. von § 1 Abs. 3 und 5 bemisst sich nach der Anzahl und dem Volumen der vom Landkreis zugeordneten Restabfallbehälter. (2) Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen berechnen sich nach der Anzahl und dem Volumen der durch das elektronische Behälteridentifikationssystem registrierten Entleerungen bezüglich der auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälter. Die Mindestentleerungsgebühr wird in Höhe von einer Entleerungsgebühr je Kalenderhalbjahr des auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälters erhoben. (3) Für die Nutzung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsäcke für die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushaltungen oder gewerblichen Restabfällen wird eine gesonderte Benutzungsgebühr pro Sack erhoben. (4) Die Gebühren gemäß § 1 Abs. 7 bestimmen sich nach der Art und Menge bzw. dem Gewicht der Abfälle. (5) Die Benutzungsgebühr für die Kostenbeteiligung der Stadt Eilenburg am Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 wird als Pauschalbetrag pro Monat erhoben. §3 Gebührensätze (1) Die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr gemäß § 1 Abs. 4 beträgt 33,48 EUR je Kalenderjahr für jeden mit Hauptwohnsitz auf dem Grundstück oder in dem jeweiligen Haushalt gemeldeten Einwohner und 16,74 EUR je Kalenderjahr für jeden gemäß § 2 Abs.1 mit Nebenwohnsitz auf dem Grundstück oder in dem jeweiligem Haushalt gemeldeten Einwohner. (2) Die behälterbezogene Abfallgrundgebühr für die Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle gemäß § 1 Abs. 5 beträgt je Restabfallbehälter und Jahr: Gebührensätze: 80-Liter-Restabfallbehälter 64,80 EUR 120-Liter-Restabfallbehälter 97,20 EUR 240-Liter-Restabfallbehälter 194,40 EUR 1.100-Liter-Restabfallbehälter 891,00 EUR (3) Die Entleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen gem. § 1 Abs. 2 und 3 beträgt: Gebührensätze: 80-Liter-Restabfallbehälter 7,34 EUR 120-Liter-Restabfallbehälter 11,00 EUR 240-Liter-Restabfallbehälter 22,01 EUR 1.100-Liter-Restabfallbehälter 100,87 EUR Die Mindestentleerungsgebühr entspricht einer Entleerungsgebühr je Kalenderhalbjahr der/des auf den Gebührenschuldner registrierten Restabfallbehälter/ -s. (4) Die Gebühr für die Entsorgung der vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsäcke beträgt 7,70 EUR pro Sack. (5) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll insbesondere aus der Stadt Eilenburg an der im Auftrag des Landkreises betriebenen Abfallumladestation i.S. von § 1 Abs. 7 beträgt 199,78 EUR pro Tonne. (6) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 beträgt 1.195,80 EUR pro Monat. §4 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner der einwohner- und behälterbezogenen Abfallgrundgebühr und der Entleerungsgebühr einschließlich Mindestentleerungsgebühr für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen i.S. von § 1 Abs. 2 und 3 ist der anschlusspflichtige Grundstückseigentümer. Besteht an dem Grundstück ein Erbbaurecht, Teil- oder Wohnungseigentum, ein Dauernutzungs- oder Dauerwohnrecht oder ein sonstiges, dingliches Nutzungsrecht, ist der Berechtigte abweichend von Satz 1 Gebührenschuldner. Wird von den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Verwalter benannt, wird der Gebührenbescheid an diesen gerichtet. (2) Der Gebührenbescheid kann abweichend von Abs. 1 auf Antrag des Grundstückeigentümers an den Mieter oder Pächter bzw. an den Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen gerichtet werden, wenn der Mieter oder Pächter bzw. Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen dem Antrag zustimmt. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Gebühren wird stattdessen wieder der Gebührenschuldner i.S. von Abs. 1 herangezogen. (3) Gebührenschuldner für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack ist der Erwerber. (4) Gebührenschuldner der Gebühr i.S. von § 1 Abs. 7 ist der Anlieferer bzw. derjenige, in dessen Auftrag die Anlieferung erfolgt (z.B. Stadt Eilenburg). (5) Schuldner der Benutzungsgebühr i.S. von § 1 Abs. 8 für den Betrieb von Annahmestellen durch oder im Auftrag des Landkreises im Gebiet der Stadt Eilenburg ist die Stadt Eilenburg. (6) Wird ein Gebührentatbestand von mehreren Gebührenschuldnern gemeinsam verwirklicht, haften diese als Gesamtschuldner (z.B. Wohnungseigentümergemeinschaft). §5 Entstehung und Beendigung der Gebührenschuld (1) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 4 und die behälterbezogene Abfallgrundgebühr i.S. von § 1 Abs. 5 dieser Satzung entsteht zu Beginn eines jeden Kalenderjahres, erstmals spätestens jedoch am 1. Kalendertag des auf den Anschluss an die Abfallentsorgung folgenden Monats. (2) Die Gebührenschuld für die Entleerungsgebühren der Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch Siedlungsabfällen entsteht zum Zeitpunkt der Entleerung der Behälter, die mittels eines elektronischen Behälteridentifikationssystems registriert wird. Die Gebührenschuld für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80 Liter Restabfallsack entsteht mit dem Erwerb. Die Gebührenschuld für die Mindestentleerungsgebühr für Restabfall entsteht zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. (3) Die Gebühr für die Direktanlieferung von gemischten Siedlungsabfällen und Sperrmüll i.S. von § 1 Abs. 7 entsteht mit der Übergabe der Abfälle an den Landkreis bzw. den von ihm beauftragten Dritten an der Abfallumladestation Spröda. (4) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet i.S. von § 1 Abs. 8 entsteht monatlich mit Ablauf des Kalendermonats. (5) Die Gebührenschuld für die einwohnerbezogene und für die behälterbezogene Abfallgrundgebühr sowie für die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter bei privaten Haushaltungen und gewerblichen Siedlungsabfällen endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen der Anschluss- und Benutzungspflicht nach Maßgabe der Abfallwirtschaftssatzung entfallen. (6) Treten im Laufe des Kalenderjahres Änderungen bei den Bemessungsgrundlagen für die einwohner- oder die behälterbezogenen Abfallgrundgebühr ein, erhöht oder ermäßigt sich die Abfallgrundgebühr ab Beginn des Monats, der dem Monat, in dem die Änderung gemeldet wurde, folgt. §6 Erhebung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühren sowie die behälterbezogenen Abfallgrundgebühr werden jeweils durch Bescheid festgesetzt und sind in zwei gleich hohen Teilbeträgen zum 31.3. und zum 30.09. eines jeden Jahres fällig. (2) Die Mindestentleerungsgebühren werden jeweils mit Ablauf eines Kalenderhalbjahres mit dem Bescheid für den jeweiligen Teilbetrag der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr sowie der behälterbezogenen Abfallgrundgebühr festgesetzt und sind für das erste Halbjahr zum 30.09. und zum 31.03. des Folgejahres fällig. (3) Die Entleerungsgebühren für Restabfallbehälter werden jeweils nach Ablauf eines Kalenderhalbjahres auf der Grundlage der dann vorliegenden Leerungszahlen im nächsten Halbjahr mit dem Bescheid für den jeweiligen Teilbetrag der einwohnerbezogenen Abfallgrundgebühr sowie der behälterbezogenen Abfallgrundgebühr festgesetzt und sind für das erste Halbjahr jeweils zum 30.09., für das zweite Halbjahr jeweils zum 31.3. des Folgejahres fällig. (4) Die Gebühr für den vom Landkreis zugelassenen und gekennzeichneten 80-Liter-Restabfallsack wird bei dessen Erwerb fällig. (5) Die Gebühr für an der Abfallumladestation Spröda direkt angelieferten, gewerblichen Siedlungsabfälle und Sperrmüll gem. § 1 Abs. 7 wird monatlich durch Bescheid für die im Vormonat angelieferten Mengen festgesetzt und spätestens zum 25. des Folgemonats fällig. (6) Die Benutzungsgebühr der Stadt Eilenburg für den Betrieb von Annahmestellen im Stadtgebiet Eilenburg durch oder im Auftrag des Landkreises i.S. von § 1 Abs. 8 wird jeweils für den abgelaufenen Monat im Folgemonat festgesetzt und gemeinsam mit der Gebühr gem. Abs. 4 zum 25. dieses Folgemonats fällig. (7) Eine Leistung gilt auch dann als in Anspruch genommen und begründet die Erhebung einer Gebühr, wenn ein Restabfallbehälter vom Anschluss- und Benutzungspflichtigen zur Entleerung bereitgestellt wurde und eine Entleerung durch das elektronische Behälteridentifikationssystem - unabhängig vom Füllgrad des Behälters - registriert wurde. (8) Der Gebührenschuldner kann bei den durch Gebührenbescheid erhobenen Gebühren zwischen den Zahlungsweisen Lastschriftverfahren oder Überweisungsverfahren wählen. Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist durch den Gebührenschuldner gegenüber dem Landkreis Nordsachsen oder dessen 21 beauftragten Dritten eine schriftliche Einzugsermächtigung zu erteilen. Diese gilt auf unbestimmte Zeit und wird zur nächsten Fälligkeit wirksam, sofern sie mindestens eine Woche zuvor erteilt wurde. §7 Restabfallbehältergemeinschaften Bei Restabfallbehältergemeinschaften im Sinne von § 15 a der Abfallwirtschaftssatzung ist der im Antrag als verantwortlich Benannte Gebührenschuldner der jeweiligen Abfallgebühren. §8 Vertrieb und Rücknahme von Restabfallsäcken Restabfallsäcke werden dezentral durch vom Landkreis Nordsachsen beauftragte Dritte vertrieben. Der Rücknahme ungültig gewordener Restabfallsäcke erfolgt gegen Barauszahlung bis sechs Monate nach Ablauf der Gültigkeit bei den vom Landkreis Nordsachsen mit dem Vertrieb beauftragten Dritten. §9 Gebühren bei Unterbrechung der Abfuhr Wird die Abfallentsorgung durch Bauarbeiten, Streiks, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, betriebsnotwendige Arbeiten, behördliche Verfügungen oder Verlegung des Zeitpunktes der Abfallentsorgung eingeschränkt, unterbrochen oder verspätet durchgeführt, haben die Gebührenschuldner keinen Anspruch auf Ermäßigung oder Erlass der Gebühren. § 10 Melde- und Auskunftspflichten, Schätzungen (1) Änderungen, durch die sich ein Wechsel in der Person des Gebührenschuldners ergibt, sind vom bisherigen Gebührenschuldner dem Landkreis unverzüglich anzuzeigen. Der bisherige Gebührenschuldner haftet gesamtschuldnerisch neben dem neuen Gebührenschuldner für die Zahlung der Gebühren, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem der Landkreis Kenntnis von der Änderung erhält. (2) Die Gebührenschuldner nach § 4 sind verpflichtet dem Landkreis unverzüglich Änderungen in der Veranlagung schriftlich anzuzeigen. (3) Soweit der Landkreis die für die Festsetzung der Gebühren erforderlichen Grundlagen nicht ermitteln kann, kann er diese schätzen. Der Landkreis berücksichtigt dabei alle Umstände, die für die Schätzung von Bedeutung sein können. § 11 Gebührenreduzierung und Gebührenerlass Der Landkreis Nordsachsen kann auf schriftlichen und begründeten Antrag Gebühren ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Erhebung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre. Der Antrag auf Gebührenreduzierung oder Gebührenerlass soll vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellt werden. § 12 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig gemäß § 6 SächsKAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig zwecks Erlangung von Gebührenreduzierungen gemäß § 11 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder den Landkreis über erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder entgegen § 10 dieser Satzung unrichtige oder unvollständige Auskünfte erteilt, die zur Festsetzung der Gebühren erforderlich sind oder Rechtsänderungen, durch die sich ein Wechsel des Gebührenschuldners ergibt, nicht anzeigt. (2) Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 1 können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden. § 13 Inkrafttreten und Außerkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung des Landkreises Nord- Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 22 sachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom 21.03.2012 außer Kraft. Torgau, den 20.03.2013 Czupalla Landrat ________________________________________________________ In der 22. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kreistages Nordsachsen am 20. März 2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Betreff Beschluss-Nr. Öffentlicher Teil Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Kreiskrankenhaus „Johann Kentmann“ gGmbH 428/13 KT Radverkehrskonzeption Landkreis Nordsachsen 429/13 KT Jugendhilfeplanung, Teilplan „Kindertageseinrichtungen“ für das Schuljahr 2012/2013 und dessen Fortschreibung bis 2015/2016 430/13 KT 431/13 KT Teilnahme am European Energy Award® Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch 2013 (Abfallgebührensatzung Delitzsch AGS DZ) einschließlich Gebührenkalkulation 432/13 KT Übertragung von Sondervermögen an den Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen zum 01.01.2012 433/13 KT Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen zum 01.01.2012 434/13 KT Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Nordsachsen für das Haushaltsjahr 2013 435/13 KT Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Collm Klinik Oschatz GmbH und der Collmed Oschatz GmbH 436/13 KT Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH 437/13 KT Übertragung einer Vergabeentscheidung vom Kreistag des Landkreises Nordsachsen auf den Vergabeausschuss des Kreistages des Landkreises Nordsachsen 438/13 KT Stellungnahmen des Landkreises Nordsachsen zu landeserheblichen Entwicklungsplänen 439/13 KT Nichtöffentlicher Teil Bestellung des „Medizinischen Geschäftsführers“ der Collm Klinik Oschatz GmbH und der Collmed Oschatz GmbH 440/13 KT Die hier genannten Beschlüsse (öffentlicher Teil) können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden. ________________________________________________________ Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Existenzgründerberatungen In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Existenzgründerberatungen der WFG - Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH des Landkreises Nordsachsen und des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen werden wie folgt durchgeführt: In Delitzsch Haus der Wirtschaft, August-Bebel-Straße 2 donnerstags in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Zur Terminabstimmung wenden Sie sich bitte an Herrn Key- selt, Telefon 03 42 02/98 8- 10 58 oder sven.keyselt@lra-nordsachsen.de. In Oschatz Landratsamt Nordsachsen, Außenstelle Oschatz, Zi. 64 Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz mittwochs, in der Zeit von 13:00 bis 16:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Frau Müller, Telefon 0 34 21/ 75 8- 10 53 oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de. In Torgau Landratsamt Nordsachsen Schlossstraße 27, Flügel C, Zi. 226, 04860 Torgau (kein fester Beratungstag) Wir bitten um vorherige Terminabstimmung mit Frau Müller, Telefon 0 34 21/75 8- 10 53 oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de. ________________________________________________________ Die Gleichstellungsbeauftragte Girl‘s & Boy‘s‘Day am 25. April 2013 Der bundesweite Girl`s & Boy`s Day findet am 25. April 2013 statt. Unternehmen, die sich noch beteiligen wollen sowie Mädchen und Jungen die sich über die vielfältigen Möglichkeiten in den technischen Berufen informieren möchten, können sich unter www.girls-day.de anmelden. Ziel ist es, ihnen Einblicke in solche Berufe zu ermöglichen, die bislang in ihrem Berufsorientierungsprozess nur wenig bekannt sind, wie zum Beispiel technische und techniknahe Berufe. Die Schülerinnen und Schüler sollen an diesem Tag praxisnah erleben, wie interessant und spannend die Arbeit in diesen Bereichen sein kann. Schülerinnen und Schüler, die an diesem Aktionstag teilnehmen wollen, können sich an folgende Unternehmen wenden. Unternehmen: in Eilenburg und Bad Düben Agrargenossenschaft Heideglück e. G Sprotta Lindenallee 44 04838 Sprotta Zeit: 13:00 Uhr - 14:30 Uhr Ansprechpartner: Herr Persdorf Telefon: 0 34 23/60 01 89 Lehmann und Endress Logistik GmbH An der Mühle 3 04838 Doberschütz 10.00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Müller Telefon: 03 42 44/5 33 21 Amtsgericht Eilenburg Walther-Rathenau-Straße 9 04838 Eilenburg 13:30 - 15:30 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Grundmann Telefon: 0 34 23/65 43 01 Autohaus Lieske Am Sonnenwinkel 7 04838 Sprotta (B 87) 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Lieske Telefon: 0 34 23/6 81 50 Bundespolizeiabteilung Bad Düben Schmiedebergerstraße 60 04849 Bad Düben 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Marx Telefon: 03 42 43/75 11 23 oder 03 42 43/75 11 22 Neubert Orthopädietechnik GmbH & Co. KG Reinharzer Straße 20b 04849 Bad Düben 9:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Neubert Telefon: 03 42 43/31 50 vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch 23 AWO Jugendhaus Poly Windmühlenweg 16 04849 Bad Düben 11:00 Uhr - 13:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Burkhardt Telefon: 03 42 43/71 35 15 Autohaus im Husarenpark 20 10:00 Uhr - 11:00 Uhr 04860 Torgau Ansprechpartner: Herr A. Kersten Telefon: 0 34 21/72 24 52 BARMER - GEK Marktplatz 6 04838 Eilenburg 11:00 Uhr - 15:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Jaeck Telefon: 08 00 33 20 60 23 61 50 Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Elbstraße 1 - 3 04860 Torgau 10:00 Uhr - 13:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Stöber Telefon: 0 34 21/72 10 22 Handwerkskammer Eilenburg 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Am Anger 29 Ansprechpartnerin: 04838 Eilenburg Frau Osthoff Telefon: 0 34 23/75 34 13 Kreiskrankenhaus Torgau Christianistraße 1 04860 Torgau 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Weinert Telefon: 0 34 21/77 47 59 Pflegeheim des DRK Walter-Stöcker-Straße 8a 04838 Eilenburg 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Christoph Telefon: 0 34 23/70 10 RAD Haus Höcke GmbH Goethestraße 2 04860 Torgau 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Höcke Telefon: 0 34 21/77 47 59 Leonhard Moll - Betonwerke GmbH u. Co. KG Landstraße 50 04838 Laußig 10:00 Uhr - 11:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Wiehe Telefon: 03 42 43/2 20 44 Berufliches Schulzentrum Repitzer Weg 10 04860 Torgau 8:55 Uhr - 12:10 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Brandt Telefon: 0 34 21/72 59 10 Presseler Landwirtschafts GmbH Am Fichtberg 1 04849 Kossa OT Pressel 14:00 Uhr - 15:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Reiter Telefon: 03 42 43/2 62 12 AWO Kinder- u. Jugendhaus Grüner Weg 14 04860 Torgau 10:00 Uhr - 16:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Fiege Telefon: 0 34 21/71 15 17 Fraueninitiative Torgau Fit e. V. Leipziger Straße 28 04860 Torgau 09:15 Uhr - 13:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Kanitz Telefon: 0 34 21/90 84 16 Unternehmen in Delitzsch: Augenoptik Albrecht Optik Johannes-R.-BecherStraße 1a 04509 Delitzsch 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Albrecht Telefon: 03 42 02/9 48 51 Valere Seniorenpflegeheim Löbnitz Parkstraße 21 04509 Löbnitz 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Reimann Telefon: 03 42 08/78 49 22 Holschowsky - Ronneburg Bernt GBR Pflanzenproduktion Löbnitz Flugplatzstraße 3c 04509 Löbnitz 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Ronneburg Telefon: 03 42 08/7 22 37 Seniorenpflege und Wohnen Delitzscher GmbH Valere Senioreneinrichtung Ludwig-Jahnstraße 13 04509 Delitzsch 10:00 Uhr - 12:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Scharping-Bätz Telefon: 03 42 02/3 09 20 Kita am Park Am Schützenplatz 5 04509 Delitzsch 09:30 Uhr - 10:30 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Meißner Telefon: 03 42 02/5 32 49 Unternehmen in Torgau: Landratsamt Nordsachsen Vermessungsamt Husarenpark 19 04860 Torgau Autohaus Torgau Döbernschestraße 1A 04860 Torgau 08:00 Uhr - 11:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Prasser Telefon: 0 34 21/77 92 20 10:00 Uhr - 11:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Vollhardt Telefon: 0 34 21/90 24 86 Unternehmen in Trossin: Gut Trossin VerwaltungsGmbH Anlagenstraße 1 04880 Trossin 09:00 Uhr - 10:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Ehlich Telefon: 03 42 23/4 03 11 Unternehmen in Wermsdorf: Thiele Glas Werk GmbH 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Zeppelinstraße 1 Ansprechpartner: Herr Brion 04779 Wermsdorf Telefon: 03 43 64/8 80 14 Buchbinderei Thomas Johst GmbH Am Fasanenholz 29 04779 Wermsdorf Unternehmen in Oschatz: Kita Spatzennest Fröbelweg 1 04758 Oschatz Kita Kunterbunt Dresdner-Straße 24 04758 Oschatz 10:00 Uhr - 11:00 Uhr Ansprechpartner: Herr Johst Telefon: 03 43 64/5 12 65 8:00 Uhr - 10:00 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Wolf Telefon: 0 34 35/92 03 08 8:00 Uhr - 9:30 Uhr Ansprechpartnerin: Frau Findeisen Telefon: 0 34 35/9 35 94 93 Unternehmen in Schkeuditz: Zahntechnisches Labor 10:00 Uhr - 11:00 Uhr Meisterlabor Ansprechpartner: Herr Zenker Lessing Straße 1 Telefon: 03 42 04/6 48 54 04435 Schkeuditz Alle Unternehmen bitten um telefonische Anmeldung Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Adressen: Gleichstellungsbeauftragte: Frau Oesterreich-Benz Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, Telefon: 0 34 21/75 8- 10 96 Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 24 Dezernat Hauptverwaltung Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-184/2009/TO Das Umweltamt informiert zum Pilotversuch der Sperrmüllsammlung Torgau, 5. März 2013 Bestallungsurkunde Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit Herr Tino Fritzsche, Spitalstraße 14, 04860 Torgau, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgende Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die unbekannten Erben nach Martin Günter Bachmann, geb. 30.05.1939, ges. 16.02.2004, Marlene Neuschel, geb. Diebenkorn, geb. 27.06.1959, ges. 02.11.2007, Karl Heinz Zickerow, geb. 07.09.1941, ges. 01.09.2010, Werner Zickerow, geb. 05.12.1945, ges. 22.11.2010 und Hans-Joachim Diebenkorn, geb. 22.03.1958, ges. 03.03.2011 bezüglich des im Grundbuch von Zinna, Blatt 150 aufgeführten Grundstückes Flurstücke 93 und 95, Flur 2 der Gemarkung Zinna. Mit Ausfertigung dieser Bestallungsurkunde, wird die Bestallungsurkunde des Landratsamtes Nordsachsen vom 22.06.2012 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i.V.m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus den Anträgen der Gemeindeverwaltung Zinna vom 12.10.2009 und des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, vom 15.08.2012 hervor. Demnach ist ein Flurbereinigungsverfahren in Zinna bzw. ein Verkauf des Grundstückes vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §51821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: s¬¬ 6ERËUERUNG¬AN¬$RITTE¬ s¬ 'RUNDSTàCKSTAUSCH s¬ !USEINANDERSETZUNG¬DER¬'EMEINSCHAFT¬ s¬ !BSCHLUSS¬VON¬0ACHTVERTRËGEN s¬¬ 6ERËUERUNG¬EINES¬-ITEIGENTUMSANTEILES¬ s¬ "ELASTUNG¬MIT¬BESCHRËNKT¬DINGLICHEN¬2ECHTEN¬DES¬"'"¬U¬A 3OWEIT¬DURCH¬2ECHTSHANDLUNGEN¬DES¬GESETZLICHEN¬6ERTRETERS¬FInanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese auf das Konto des Landratsamtes Nordsachsen einzuzahlen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen. Czupalla Dezernat Bau und Umwelt Durchführung der Fluss- und Deichschau der Neuen Luppe Am 14.05.2013 wird gemäß § 98 SächsWG eine Fluss- und Deichschau der Neuen Luppe durchgeführt. Beginn 09.00 Uhr, Treffpunkt Brücke B 186 über die Neue Luppe Die Begehung der gesamten Deichanlagen ist im Landkreis Nordsachsen geplant. Bei Teilnahme bitten wir um telefonische Anmeldung. &àR¬2àCKFRAGEN¬ZUR¬4EILNAHME¬AN¬DER¬$EICHSCHAU¬STEHT¬DIE¬UNtere Wasserbehörde des Landratsamtes Nordsachsen unter der Telefonnummer 0 34 23/7 09 7- 41 26 zur Verfügung. Brumm, Amtsleiterin im Kerngebiet der Großen Kreisstadt Delitzsch im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2015. In den vergangenen Jahren wurde für das Innenstadtgebiet der Großen Kreisstadt Delitzsch an insgesamt 20 Sammelplätzen zweimal im Jahr die Möglichkeit eingeräumt, Sperrmüll zur Abholung bereitzustellen. In der Vergangenheit war wiederkehrend zu beklagen, dass Sperrmüll an den genannten Sammelplätzen vorzeitig abgelagert wurde und darüber hinaus bereitgestellter Sperrmüll entnommen und an anderen Orten wegen nachträglich erfolgter Aussonderung abgelagert wurde. Weiterhin wurden auch Gegenstände zu diesen Lagerplätzen gebracht, die nicht als Sperrmüll zu deklarieren sind. Auf Grundlage der Ergänzungssatzung zu § 22 der Satzung über die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreises Nordsachsen für das Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch vom 19.12.2012, soll nunmehr zeitlich befristet, beginnend ab dem 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 die Sammlung von Sperrmüll im Stadtgebiet in der Weise erfolgen, dass sechs Sammelplätze durch Umzäunung an jeweils zwei Tagen (Freitag und Sonnabend) und diese zweimal im Jahr zur Verfügung gestellt werden und die Annahme des Sperrmülls kontrolliert durch den Entsorgungsbetrieb des Landkreises Nordsachsen, d. h. durch die Kreiswerke Delitzsch GmbH, vor Ort erfolgt. Die sechs Sammelstellen sind so ausgewählt, dass es jedem Einwohner des Stadtgebietes Delitzsch ermöglicht wird, in angemessener Entfernung zu seinem Wohnsitz seinen Sperrmüll zu entsorgen. Anlieferer haben sich dabei gegenüber dem durch den Landkreis mit der Sammlung beauftragten Entsorgungsunternehmen als Einwohner der großen Kreisstadt Delitzsch in geeigneter Form auszuweisen. (Personalausweis, Abfallgebührenbescheid o. Ä.) Darüber hinaus ist ganzjährig eine kostenfreie Abgabe an den Verwertungsanlagen Spröda und Lissa möglich. Auch hier haben sich Anlieferer gegenüber dem durch den Landkreis mit der Sammlung beauftragten Entsorgungsunternehmen am Kleinanlieferungsbereich als Einwohner der großen Kreisstadt Delitzsch in geeigneter Form auszuweisen. Die eingerichteten Sperrmüllsammelplätze werden bereits im Vorfeld durch ordnungsrechtliche Maßnahmen begleitet, die verhindern sollen, dass bereits vor den Annahmezeiten Sperrmüll entsorgt wird. Auch während der Annahme des Sperrmülls erfolgt eine permanente Kontrolle der Örtlichkeit und des Umfeldes durch entsprechende Ordnungskräfte selbst. Mit dieser Maßnahme soll eine geordnete Sperrmüllsammlung ermöglicht werden, die dazu beiträgt, die eingangs genannten Probleme zu verhindern. $IESE¬2EGELUNG¬BETRIFFT¬JEDOCH¬NICHT¬DIE¬/RTSTEILE¬"EI¬DIESEN¬FINdet auch weiterhin eine Bereitstellung und Abholung des Sperrmülls in Gestalt einer Straßensammlung statt. Gemeinsam mit der Großen Kreisstadt Delitzsch wurden sechs Sammelplätze ausgewählt, die unmittelbar vor der Sammlung eingezäunt werden und für eine ordnungsgemäße Annahme des Sperrmülls sorgen sollen. Die sechs Plätze sind 2 x im Jahr jeweils am Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr und am Sonnabend von 07.00 bis 13.00 Uhr besetzt, begonnen wird am 12. und 13. April in der Sachsenstraße. Weitere Sammelplätze sind am 19. und 20. April in der Straße der Freundschaft, am 26. und 27. April in der Dübener Straße/Ecke Albert-Böhme-Straße, am 7. und 8. Juni in der Dübener Straße/ %CKE¬2ATHENAUSTRAE¬AM¬¬UND¬¬*UNI¬AM¬'NEISENAUPLATZ¬ UND¬AM¬¬UND¬¬*UNI¬IN¬DER¬2ICHARD7AGNER3TRAE Nur in dieser Zeit darf der Sperrmüll zu den Plätzen gebracht werden, Ablagerungen vorher und danach werden geahndet. Die Abfallsatzung sieht hierfür Bußgelder vor. Was gehört zum Sperrmüll ? Um Diskussionen auf den Plätzen vorzubeugen, noch einige Hinweise, welche Abfälle tatsächlich zum Sperrmüll gehören: vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch Möbelstücke Kinderwagen Matratzen, Federbetten Teppiche, Auslegware Koffer, Taschen, Leuchten Gartenmöbel und -geräte Sportgeräte, großteiliges Kinderspielzeug und ähnliches Was gehört nicht zum Sperrmüll ? Nicht zum Sperrmüll gehören z. B. Bau- und Abbruchabfälle oder Autoteile und -reifen. Ebenfalls nicht zum Sperrmüll zählen alle Elektro- und Elektronikgeräte wie Fernseher, Waschmaschinen, Kühlschränke, Computer oder auch Kleinteile wie Staubsauger, Bügeleisen und Toaster - diese können auf den Kleinanliefererplätzen der Entsorgungsanlagen Spröda bzw. der Verwertungsanlagen Lissa kostenlos in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden. Solche Müllberge in der Delitzscher Innenstadt sollen der Vergangenheit angehören. Demenzsprechstunde im Landratsamt Nordsachsen An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten und finanzielle Hilfen. Wann? Jeden zweiten Dienstag im Monat von 14.00 bis 18.00 Uhr (andere Termine nach Vereinb.) Wo? Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch, Haus A, 1.OG, Zi.: 2.07 Wer? Verein Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V. Ansprechpartnerin: Frau Hoffmann Tel.: 03 41/71 07 07 24 Tel.: 03 42 02/9 88 62 40 (zu den Sprechzeiten in Delitzsch) E-Mail: selbstbestimmt-leben@web.de Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. Informationen auch unter: 03 42 02/9 88 63 33 (Frau Dietze Gesundheitsamt). 25 Dezernat Ordnung Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landratsamtes Nordsachsen informiert zu Hausschlachtungen Gemäß Tierschutzschlachtverordnung wird unter einer Hausschlachtung das Schlachten eines Tieres außerhalb eines Schlachthofes verstanden, soweit das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Besitzers für den privaten häuslichen Verbrauch gewonnen und verwendet werden soll. Das bedeutet die ausschließliche Verwendung und den Verzehr des Fleisches und der Fleischerzeugnisse im eigenen Haushalt. Eine Abgabe oder der Verkauf von Fleisch und Fleischerzeugnissen aus einer Hausschlachtung an Dritte ist nicht statthaft. Aus diesem Grund erhält das Fleisch nach der amtlichen Fleischuntersuchung auch keinen Stempel. Nur aus einer zugelassen Schlachtstätte dürfen Fleisch und Fleischerzeugnisse an Dritte verkauft oder weitergegeben werden. Dieses Fleisch ist mit einem ovalen Stempel gekennzeichnet. Für die Hausschlachtung gelten folgende gesetzliche Regelungen: Landwirtschaftliche Nutztiere (z. B. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen), die für den eigenen häuslichen Verbrauch geschlachtet werden, müssen einer Fleischuntersuchung durch den amtlichen Tierarzt unterzogen werden. Schweine, Pferde oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, sind zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen anzumelden. Die Meldung der Schlachtung erfolgt rechtzeitig unter Angabe des Termins der Schlachtung an den jeweils zuständigen Tierarzt im Fleischbeschaubezirk. Sollte das zu schlachtende Tier eine Störung des Allgemeinbefindens zeigen, so ist der amtliche Tierarzt zu informieren, der eine Lebenduntersuchung vornehmen wird und die Schlachtwürdigkeit feststellt. Der Tierarzt entscheidet im Einvernehmen mit dem Tierhalter über eine Behandlung oder die Tötung des Tieres. Ein Tier mit Anzeichen einer Allgemeinerkrankung darf nicht geschlachtet werden. Gesunde Lebensmittel dürfen nur von gesunden Tieren gewonnen werden. Die bei der Hausschlachtung anfallenden tierischen Nebenprodukte sind ordnungsgemäß zu entsorgen und bei Anfall von spezifiziertem Risikomaterial, welches vom amtlichen Tierarzt vor Ort blau eingefärbt wird, ist die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TKBA) in Lenz zwecks Abholung zu informieren. Als spezifiziertes Risikomaterial gelten: Oberschädel von Rindern über 12 Monate (einschließlich Gehirn, Augen, Tonsillen und Rückenmark), sowie der Darm von Rindern jeglichen Alters; die Wirbelsäule von Rinder über 30 Monate. Bei Schafen/Ziegen zählen der Schädel von Tieren über 12 Monate (einschließlich Gehirn, Augen und Rückenmark), die Milz und das Ileum des Darmes zum spezifizierten Risikomaterial. Die Durchführung des BSE-Tests ist für Rinder über 72 Monate erforderlich. Dafür sind, wie bei jeder Schlachtung, die ordnungsgemäße Kennzeichnung und das Vorliegen des Rinderpasses unbedingt notwendig. Schlachtung aus besonderem Anlass: Erleidet ein gesundes Tier einen Unfall und verletzt sich (z. B. Bein gebrochen), so kann ein Transport zur Schlachtstätte aus Gründen des Tierschutzes in Frage gestellt sein. In diesem Fall muss das Tier zwingend einem Tierarzt vorgestellt werden, der eine klinische Untersuchung vornimmt und die Schlachttieruntersuchung (Lebendbeschau) auf einem Formblatt bescheinigt, welches dann in der Schlachtstätte vorgelegt werden muss. Es besteht auch die Möglichkeit, das Tier im Herkunftsbestand zu betäuben und zu töten und den Schlachtkörper innerhalb einer Stunde an eine zugelassene Schlachtstätte zu verbringen. Auch hier ist im Vorfeld immer ein Tierarzt hinzuzuziehen. Vom Tierhalter ist beim Verbringen des Tierkörpers zur Schlachtstätte außerdem die sogenannte Tierhaltererklärung (Informationen zur Lebensmittelkette) beizufügen. Diese enthält Angaben Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 26 zum Tierbestand, zum Tier, zur Kennzeichnung und zu durchgeführten Behandlungen. Bei Fragen wenden Sie sich an das Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Nordsachsen oder an den Tierarzt ihres Vertrauens. Informationen zu den Fleischbeschaubezirken erhalten Sie beim LÜVA des Landkreises Nordsachsen. (http://www.landkreis-nordsachsen.de, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Fleischhygieneüberwachung, Fleischhygienebezirke) DVM Mai Amtstierärztin ________________________________________________________ Landkreis Nordsachsen Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 4 SächsVwVfZG § 10 VwZG In dem Verwaltungsverfahren des Herrn Andreas Diller geb. 07.11.1975 CH-9320 Arbon, Henry-Durant-Str. 3 ist für Herrn Andreas Diller ein Bescheid vom 13.02.2013, Az:511.ka.113.328 MP 25/13, im Landratsamt Nordsachsen Fahrerlaubnisbehörde Standort Delitzsch Zimmer 105 Richard-Wagner-Straße 7 a 04509 Delitzsch zur Abholung hinterlegt. Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Personen, deren rechtliche Interessen durch das o. g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten Anschrift einsehen. Gemäß 5 4 SächsVwVfZG i.V.m. 5 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Delitzsch 19.03.2 13 Huth Amtsleiter Bekanntmachung Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen, untere Forstbehörde zur Ausweisung eines Reitweges im Wald im Gebiet der Gemeinde Trossin, Gemarkung Falkenberg und der Gemeinde Laußig, Gemarkung Kossa „Halbmondweg“ Durch den Landkreis Nordsachsen, Ordnungsamt, Untere Forstbehörde wird gemäß § 12 Absatz 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juni 2012 (SächsGVBl. S. 308) geändert worden ist und von § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Reitwege (ReitwegeVO) vom 14. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 6), die zuletzt durch Verordnung vom 26. Juni 2008 (SächsGVBl. 2008 S. 450) geändert worden ist, folgende Allgemeinverfügung erlassen: 1. Im Gebiet der Gemeinde Trossin, Gemarkung Falkenberg und der Gemeinde Laußig, Gemarkung Kossa, wird der nachfolgend näher bezeichnete Waldweg als Reitweg ausgewiesen: Gemeinde Gemarkung Flurstück Reitwegbezeichnung Wegelänge Verlauf Laußig Kossa Flur 10 54/1, 117/2 Halbmondweg, beginnend am ca. 390 m Waldrand östlich Kossa nördlich der Ortsverbindungsstraße Kossa-Falkenberg in Richtung Dahlenberg Trossin Falkenberg Flur 1 4, 6, 19, 21 Halbmondweg fortsetzend bis ca. 1145 m zur Anbindung an das vorhandene Reitwegenetz 2. Der genaue Verlauf des Reitweges ist in der dazugehörigen topographischen Karte im Maßstab 1:25000 gestrichelt markiert. Die Karte ist wesentlicher Bestandteil dieser Verfügung. Die Karte mit dem Reitwegeverlauf und die Begründung für die Entscheidung (§ 39 Abs. 2 Nr. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG) können bei der ausweisenden Behörde (Landratsamt Nordsachsen, Untere Forstbehörde, Dr.-Belian-Str. 4 in 04838 Eilenburg) während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstr. 27 in 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau, Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch, Dr.-Belian-Str. 4-5, 04838 Eilenburg, Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz, Husarenpark 19, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau zu erheben. Torgau, den 19.03.2013 vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch Dezernat Soziales 27 Q Mitteilungen Gemeinden - Von Anfang an !UFSUCHENDER¬"ERATUNGSDIENST¬ IM¬,ANDKREIS¬.ORDSACHSEN Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: s¬ ZU¬ WICHTIGEN¬ "EHÚRDENANGELEGENHEITEN¬ UND¬ !NTRAGSTELLUNgen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes s¬ ZU¬ MÚGLICHEN¬ ZUSËTZLICHEN¬ KOMMUNALEN¬ UND¬ STAATLICHEN¬ Leistungen s¬ ZU¬REGIONALEN¬!KTIVITËTEN¬FàR¬3CHWANGERE¬%LTERN¬MIT¬"ABYS¬ sowie Kleinkindern s¬ ZU¬ "ERATUNGS¬ UND¬ 5NTERSTàTZUNGSMÚGLICHKEITEN¬ IN¬ )HRER¬ Nähe s¬ ZU¬VERSCHIEDENSTEN¬&RAGEN¬DER¬%LTERNSCHAFT¬ s¬ ZU¬-ÚGLICHKEITEN¬DER¬+INDERTAGESBETREUUNG¬ Ihre Ansprechpartner: s¬ &àR¬DEN¬'RORAUM¬$ELITZSCH¬UND¬3CHKEUDITZ Kathrin Grasse Tel.: 03 42 02/9 88 61 41 ¬ %-AIL¬+ATHRIN'RASSE LRANORDSACHSENDE s¬ &àR¬ DEN¬ 'RORAUM¬ %ILENBURG¬ 4AUCHA¬ SOWIE¬ +ROSTITZ¬ UND¬ Löbnitz: Tanja Schön Tel.: 03 42 02/9 88 61 41 ¬ %-AIL¬4ANJA3CHOEN LRANORDSACHSENDE - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst Dezernat Soziales Kinder suchen Familien Der Pflegekinderdienst sucht Familien für: > Bereitschaftspflege sowie > Vollzeitpflege Die Pflegeeltern sollten: - liebevoll und tolerant sein - Verständnis für die besondere Situation von Pflegekindern aufweisen - damit leben können, dass Kinder nicht immer perfekt sein müssen - Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Jugendamt haben Wir möchten Kindern die Chance geben, ein Leben in Geborgenheit in einer Pflegefamilie führen zu können. Ihre Ansprechpartner: s¬¬ "EREICH¬4ORGAU¬ Frau Politschuk Tel.: 0 34 21/7 58 61 07 Schlossstraße 27, 04860 Torgau s¬¬ "EREICH¬$ELITZSCH%ILENBURG¬ Frau Helfer-Thiemecke Tel.: 03 42 02/9 88 61 40 Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch s¬ "EREICH¬/SCHATZ¬ Frau Renner Tel.: 0 34 35/9 84 61 80 ¬ &RIEDRICH.AUMANN0ROMENADE¬¬¬/SCHATZ¬ 'EMEINDEN¬,AUIG¬$OBERSCHàTZ Ländliche Neuordnung Klitzschen - TO/LN 8 ,ANDKREIS¬ 'EMEINDE¬ .ORDSACHSEN -OCKREHNA "EKANNTMACHUNG¬UND¬,ADUNG¬ZUR¬6ORSTANDSWAHL -IT¬ "ESCHLUSS¬ VOM¬ ¬ 3EPTEMBER¬ ¬ WURDE¬ VOM¬ DAMALIgen Staatlichen Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) Wurzen das Flurbereinigungsverfahren Klitzschen angeordnet. Auf der Grundlage des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 wurden die Aufgaben des ALN -später Amt für Ländliche Entwicklung- zum 01.08.2008 auf die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Die Eigentümer von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen sowie die Erbbauberechtigten im Neuordnungsgebiet Klitzschen werden hiermit zur 6ORSTANDSWAHL AM¬$IENSTAG¬DEM¬¬!PRIL¬¬UM¬¬5HR IN¬DEN¬'ASTHOF¬3ONNENECK $ORFANGER¬ ¬-OCKREHNA¬/4¬+LITZSCHEN eingeladen. Es wird darauf hingewiesen, dass im Anschluss an die Vorstandswahl eine Teilnehmerversammlung stattfindet, zu welcher gesondert öffentlich geladen wird. Tagesordnung : 1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des Wahlverfahrens 2. Wahl von einem stellvertretenden Vorstandsmitglied und ggf. Ersatzmitgliedern des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Neuordnungsgebiet gehörenden Grundstücke, Gebäude und Anlagen. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich (§ 10, Nr. 1 - Flurbereinigungsgesetz - FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so können sie ihr Wahlrecht nicht ausüben. Die Teilnehmer müssen sich bei der Wahl durch Personaldokumente ausweisen können. Vertreter von Körperschaften benötigen zusätzlich eine Vertretungsermächtigung. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Vorstandswahl durch eine schriftliche 6OLLMACHT¬AUSZUWEISEN¬BEI¬DER¬DIE¬5NTERSCHRIFT¬DES¬6OLLMACHTgebers öffentlich oder amtlich beglaubigt sein muss. Die amtliche Beglaubigung erteilt die Gemeinde gebührenfrei. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Es können alle Personen gewählt werden, die volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sind. Die Wählbarkeit ist also nicht an Grundbesitz gebunden. Die stellvertretenden Vorstandsmitglieder und die Ersatzmitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Eilenburg, den 14.03.2013 gez. Wirsching Amtsleiter Amt für Ländliche Neuordnung Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 28 Abdruck Teilnehmergemeinschaft Klitzschen Der Vorstandsvorsitzende Ländliche Neuordnung Klitzschen Einladung zur Teilnehmerversammlung Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Klitzschen lädt alle Teilnehmer der Ländlichen Neuordnung Klitzschen zu einer Teilnehmerversammlung ein. Teilnehmer sind alle Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Grundstücken im Neuordnungsgebiet. Die Teilnehmerversammlung findet am Dienstag, dem 16. April 2013, um 19:30 Uhr im Gasthof Sonneneck, Dorfanger 29 04862 Mockrehna, OT Klitzschen Tagesordnung 1. Eröffnung der Versammlung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht zum Jagdjahr 3. Bericht Kassenführer, Beschluss zur Jahresrechnung 2012/13 4. Beschluss über die Auszahlung der Jagdpacht 5. Beschluss zur Verwendung des Reinerlöses 6. Beschluss über den Haushaltplan für das Jagdjahr 2013114 7. Entlastung des Vorstandes 8. Entlastung der Kassenführers 9. Sonstiges und Schlusswort des Jagdvorstehers Im Anschluss der Versammlung findet ein gemütliches Beisammensein mit einem deftigen Jägerschmaus statt. Wenn sich Veränderungen an den Grundflächen ergeben haben, bitten wir euch, einen aktuellen Grundbuchauszug mitzubringen. Der Jagdvorsteher Hartmut Hillscher Gemeinde Jesewitz im Anschluss an die Wahl zum Vorstand im Flurbereinigungsverfahren statt. Als Tagesordnungspunkte sind vorgesehen: 1. Allgemeine Information zum Stand des Verfahrens und der Finanzsituation 2. Wege- und Gewässerplan - Nachtrag 3. Sonstiges/Fragen/Diskussion Der Vorstand freut sich darauf, Sie möglichst zahlreich zu dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen. gez. Szymanski Vorsitzender des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Gemeinde Doberschütz Einladung Am Donnerstag, 11. April 2013 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, die 21. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom 21.02.2013 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. I. Lesung Haushaltsplan 2013 036 4. Sonstiges/ Informationen gez. Märtz Bürgermeister Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Mörtitz Liebe Jagdgenossen, hiermit möchten wir euch zur diesjährigen Hauptversammlung recht herzlich einladen. Sie findet am Freitag, dem 05.04.2013 um 19.30 Uhr, im Saal der Gaststätte Barth in Mörtitz statt. Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet am Donnerstag, dem 11.04.2013, 19:30 Uhr im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 07.03.2013 3. Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Schaffung eines Dorfmittelpunktes im OT Weltewitz 5. Beschluss - Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes “Poststraße“ OT Bahnhof - Anbau Wintergarten OT Bahnhof Antragsteller: Frau Yvonne und Herr Andre Heine, OT Bahnhof 6. Beschluss - Antrag zum Anbau eines Wintergartens im OT Bahnhof Antragsteller: Frau Yvonne und Herr Andre Heine, OT Bahnhof 7. Beschluss - Antrag auf Umnutzung eines Seitengebäudes des Pfarrhofes im OT Liemehna Antragsteller: Bruderschaft Liemehna e.V., OT Liemehna 8. Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses im OT Liemehna Antragsteller: Frau Ilona Mees, OT Liemehna 9. Beschluss - Entscheidung über Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2013 der Gemeinde Jesewitz 10. Beschluss - Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2013 der Gemeinde Jesewitz 11. Beschluss - Stellungnahme zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Im Mittelfeld“ Hohenossig der Gemeinde Krostitz 12. Beschluss - Aufstellung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 13. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Tauchnitz Bürgermeister vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz am 07.03.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst Beschluss-Nr. Inhalt ________________________________________________________ 12/2013 13/2013 14/2013 15/2013 16/2013 17/2013 18/2013 Antrag auf Umbau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im OT Gotha Antragsteller: Frau Nancy Golde, OT Gostemitz Antrag auf Umnutzung eines Stallgebäudes zu Wohnzwecken im OT Wölpern Antragsteller: Herr Torsten Sperling, OT Wölpern Verkauf des Grundstückes Lindenplatz 4a im OT Weltewitz, Gemarkung Jesewitz, Flur 3, Flurstück 109/17 und eine Teilfläche vom Flurstück 229/109 Stellungnahme zum Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungsgenehmigung nach § 10 SächsWaldG im OT Pehritzsch und OT Groitzsch im Zuge der Ersatzmaßnahmen zum Neubau A 72, Abschnitt Rötha - BAB A 38 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 42 „Sicherung und Erweiterung des Gewerbestandortes der Fa. Schnoy sowie Neubau eines Wohnhauses“ der Stadt Taucha Zustimmung zur Wahl des Ortswehrleiters und des stellv. Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Wölpern Verkauf der Grundstücke, Gemarkung Jesewitz, Flur 2, Flurstücke 11/25, 11/31, 14/10, 14/22, 15/10 und 15/18 (Gewerbegebiet) durch die Gemeinde Jesewitz Tauchnitz Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Jesewitz Ausschreibung eines Grundstückes Die Gemeinde Jesewitz schreibt das Grundstück - Altes Feuerwehrgerätehaus im OT Gostemitz, 04838 Jesewitz, Gemarkung Gotha, Flur 6, Flurstück 15 mit 18 m2 zum Verkauf aus. Objektbeschreibung: Das Grundstück liegt im Ortsteil Gostemitz der Gemeinde Jesewitz in zentraler Ortslage und ist bebaut mit einem alten kleinen Haus, was ehemals als Feuerwehrgerätehaus diente. Eine öffentliche Zufahrt zum Verkehrsraum ist vorhanden. Das Gebäude steht am Ende der Straße Gostemitzer Ring und ist ein eigenständiges Gebäude. Ein Gutachten vom Gebäude wurde nicht erstellt, da es sich um ein minderwertiges Gebäude handelt, was schon sehr alt und reparaturbedürftig ist und den Verkaufswert übersteigen würde. Interessenten sollten sich das Gebäude selbst anschauen und der Gemeinde ein Angebot unterbreiten. Der Bodenrichtwert beträgt im OT Gostemitz 21,00 €/m2, der Kaufpreis für Grund- und Boden beträgt 378,00 €. Weitere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt Jesewitz, Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz. Das Gemeindeamt ist wie folgt besetzt: Montag, Donnerstag und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag von 8.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Bürgermeistersprechstunde, Dienstag von 15.00 18.00 Uhr, Tel.-Nr.: 03 42 41/5 02 63. Interessenten reichen Ihr Angebot für diesen Grundstückserwerb bis spätestens 19. April 2013 (Eingang Verwaltungsverband Eilenburg-West) in einem geschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Ausschreibung ehemaliges FFW-Haus, OT Gostemitz, der Gemeinde Jesewitz im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg ein. Tauchnitz, Bürgermeister 29 Gemeinde Krostitz Musiktheaterförderverein Priester e. V. Mitstreiter gesucht Pünktlich zum Frühlingsbeginn wurde die Probensaison des Musik- und Theaterfördervereins Priester e. V. eingeläutet. Im Sommer soll es erneut bei den Biedermeierstrandfestspielen mit dem Grusical „Grimms Märchen“ schaurig-schön zugehen, doch auch Gastspielauftritte beim Parkfest Lichtenwalde und ein Musik-Theaterfestival stehen wieder auf dem gut gefüllten Jahresplan. Um auch Wiederholungsgäste gehörig zu überraschen, wird das Grusical mit neuen Kostümen und noch ausgefeilteren Choreographien ausgestattet. Hierfür wird schon jetzt getanzt, gesungen, geschauspielert und fleißig gewerkelt und genäht. Es werden Kinder, Jugendliche, Frauen und (besonders) Männer im spiel- und tanzfähigen Alter gesucht, die sich mit Begeisterung einbringen wollen. Dabei gibt es natürlich nicht nur die Möglichkeit, im Musical-Ensemble auf der Bühne zu singen und sich zu bewegen, vor oder hinter der Bühne zu helfen: Junge Freunde des Tanzes können sich darüber hinaus den Tänzerinnen der Midnight Sun Dance Company anschließen. Hier gibt es sowohl eine Gruppe für die Kleineren (zwischen 5 und 12 Jahren) als auch eine Gruppe, in der die älteren Mädchen und jungen Frauen ihren Platz finden (12 - 23 Jahre). Auch die Linedance-Abteilung des Vereins freut sich immer über neue Mittänzer. Außerdem erarbeitet der Kinderchor mit Sängerinnen und Sängern im Alter von 5 bis 13 Jahren dieses Jahr eine Neuinszenierung von „Hakuna Matata“, dem Kinderstück des Vereins mit Liedern aus beliebten Disney-Filmen. Für die neuen Grusical-Kostüme sind fleißige Helfer beim Nähen und Werkeln willkommen. Interessierte können sich auf der Vereins-Homepage www.musicaldorf.de oder über Tel.: 01 63/4 59 53 65, oder 01 71/7 70 80 37 informieren. Oder sie kommen einfach vorbei - Tanz- und Gesangsproben zum „Schnuppern“ für die Großen finden freitags ab 18.00 Uhr und für die Kleinen - 5 - 12 Jahre - dienstags 17.00 Uhr, für die Linedanceinterressierten mittwochs, 18.30 Uhr in der Bunten Bühne Biesen, Peter-Michael-Weg, 04519 Zschortau/OT Biesen statt Der aktuelle Veranstaltungstipp: „Zumbaparty“ mit den zertifizierten Zumbatanztrainerinnen Franziska Schröder, Kathrin Kimuanga und Anna Scharbrodt am Sa., 20. April ab 11.00 Uhr, nur auf Vorbestellung unter 01 63/4 59 56 35, Eintritt 10,00 EUR. Gemeinde Laußig Am 18.04.2013 um 19.00 Uhr findet ein Vortrag zur Auffrischung der „Ersten Hilfe“ durch die DRK-Eilenburg für alle Kraftfahrer sowie interessierten Bürger im Bürgerhaus Authausen statt. Einen Unkostenbeitrag für den Nachweis von 3,00 EUR sind zu entrichten. Es laden ein die Landfrauen Authausen, Pressel, Görschlitz Liebe Seniorinnen und Senioren! Unser nächster Rentnernachmittag findet am Mittwoch, dem 10.04.2013, ab 14:00 Uhr im Bürgerhaus Authausen unter dem Thema: „Alles über Kräuter“ statt. Ein Unkostenbeitrag von 5,00 EUR sind zu entrichten. Bitte melden Sie sich bis zum 08.04.2013 telefonisch unter 3 39 19 oder auch gern persönlich im Bürgerhaus Authausen bei Frau Mühlnickel an. Ihre Landfrauen Authausen-Pressel-Görschlitz Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 30 Gemeinde Rackwitz Gemeinde Rackwitz - Der Bürgermeister Bekanntmachung über die Genehmigung der Satzung des vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet und Sondergebiet Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Rackwitz, den 28.03.2013 Biogasanlage Kletzener Straße“ Rackwitz Die vom Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz auf der Grundlage der §§ 10 Abs. 1 und 13 BauGB in der Sitzung am 28.06.2012 beschlossene Satzung des vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogasanlage Kletzener Straße“ Rackwitz Beschluss—Nr. 28/2012, wurde durch Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen vom 11.02.2013 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 233 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Baugesetzbuches vom 23. September 2004 (BGBL: I S. 2414); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBL I S. 1509), unter Beachtung der nachstehenden 2 Auflagen genehmigt. 1. Auflage: Im Teil B, Textliche Festsetzungen, 8. Immissionsschutz, in Nr. 3 ist der Satz „Die Tageszeit bezieht sieh auf den Zeitraum von 16 Stunden (üblicherweise von 06:00 bis 22:00 Uhr), die Nachtzeit auf 8 Stunden (üblicherweise von 22:00 bis 06:00 Uhr).“ wie folgt zu ändern. Die beiden Wörter „üblicherweise“ sowie die Wörter „die Nachtzeit auf 8 Stunden“ sind zu streichen. 2. Auflage: Im Teil B, Textliche Festsetzungen, 8. Immissionsschutz, ist Nr. 5 „Umverteilung der Schallimmissionskontingente zwischen den Teilflächen können vorgenommen werden, bedürfen aber des schalltechnischen Nachweises, dass dadurch keine Verschlechterung der Immissionssituation eintritt.“ zu streichen. Zu beiden Auflagen fasste der Gemeinderat Rackwitz in seiner öffentlichen Sitzung am 28.02.2013 den Beitrittsbeschluss (Beschluss-Nr.: 05/2013). Die Genehmigung erfolgte unter der Reg.—Nr. 250/01/2013 des Landratsamtes Nordsachsen. Die Erteilung dieser Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die Satzung des vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet und Sondergebiet Biogasanlage Kletzener Straße“ Rackwitz mit Begründung liegt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB auf Dauer in der Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11 zu den Dienstzeiten öffentlich aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Planung Auskunft gegeben. Gleichzeitig wird gemäß § 215 Abs. 1 u. 2 BauGB auf die Frist für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln bei der Abwägung hingewiesen. Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Rackwitz geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Weiterhin wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 u. 2 u. Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über deren Erlöschen hingewiesen. Ein Entschädigungsberechtigter kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Freigang Bürgermeister Gemeinde Schönwölkau Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2013 der Gemeinde Schönwölkau Gemäß § 76 der SächsGemO liegt der Entwurf der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 in der Zeit vom 16.04.2013 bis 24.04.2013 in der Kämmerei der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz zu den täglichen Dienstzeiten öffentlich aus. Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf bei genannter Adresse zu erheben. Tiefensee Bürgermeister Herzlich willkommen zur Saisoneröffnung in der Mühlenregion Nordsachsen an der Bockwindmühle Hohenroda Sonntag, 7. April 2013 13.00 18.00 Uhr 14.00 Uhr 14.30 Uhr Mühlenführungen in der Bockwindmühle Hohenroda, Krensitzer Str. 24a Es spielen die „Schönaer Schwarzbachmusikanten“ Saisoneröffnung durch die Vorsitzende des Vereins Mühlenregion Nordsachsen e. V. Heidrun Kräger, den Landrat Michael Czupalla, den Schönwölkauer Bürgermeister Volker Tiefensee. · Ausstellung zur Geschichte der Mühle · Mühlenschmaus mit Kaffee und Kuchen Weitere Mühlen laden recht herzlich zu einem Besuch ein: 6. April 2013 s¬ Bad Düben, Stadtmühle Schüßler, tel. Absprache: 03 42 43/2 17 04 s¬ Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3, 14 - 17 Uhr s¬ Bad Düben, Obermühle und Dübener Windmühle, Parkstr. 1, Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot, 10 - 15 Uhr s¬ Tiefensee, Bockwindmühle Sommerfeld, Zur Mühle 1, 14 - 17 Uhr vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch 31 7. April 2013 s¬ (OHENPRIENITZ¬'ÚPELMàHLE¬IN¬DER¬(EIMATSCHEUNE¬Hinter der Schlossbreite 2, 14 - 17 Uhr s¬ 0ASCHWITZ¬ 3ËCHS¬ 4URMWINDMàHLE¬ &RIEDEMANN¬ Mühlweg 4, tel. Absprache: 0 34 23/75 48 48 s¬ :WOCHAU¬"OCKWINDMàHLE¬Am Sportplatz 5, Angebot von Kaffee und Kuchen, 14 - 17 Uhr *EDEN¬3AMSTAG¬UND¬3ONNTAG¬VON¬14 bis 17 Uhr IST¬IN¬$AHLENBERG¬ DIE¬ $ORFMàHLE¬ 0RËTZEL Hauptstr. 9, geöffnet, Kaffee u. Kuchen werden angeboten. Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Tel.: 03 42 08/7 87 30 + www.muehlen-nordsachsen.de Einladung zur Ausstellungseröffnung u-àLLER¬¬-àHLEN¬¬-àHLENFREUNDE¬ ¬*AHRE¬$EUTSCHER¬-àHLENTAG¬ IN¬DER¬-àHLENREGION¬.ORDSACHSENh AM¬&REITAG¬DEM¬¬!PRIL¬¬UM¬¬5HR im .ATURPARK(AUS¬DER¬$àBENER¬(EIDE, Neuhofstr. 3 a in Bad Düben vom 05.04. bis 22.05.2013 SOWIE¬ZUM¬,ICHTBILDERVORTRAG u+LEINE¬3TEINZEITREISE¬¬-àHLSTEINE¬AUS¬¬*AHRENh mit Mühlen- und Gästeführer Gernot Rackwitz AM¬&REITAG¬DEM¬¬-AI¬¬UM¬¬5HR 'EMEINDE¬7IEDEMAR Öffentliche Bekanntmachung DES¬%RGEBNISSES¬DER¬7AHL¬ZUM¬"àRGERMEISTER¬AM¬¬IN¬DER¬'EMEINDE¬7IEDEMAR Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.03.2013 folgendes Wahlergebnis für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Wiedemar ermittelt und folgende Feststellung getroffen: %RGEBNIS¬DER¬7AHL 1. Zahl der Wahlberechtigten 2. Zahl der Wähler 3. Zahl der ungültigen Stimmen 4. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 4455 1800 26 1774 Zahl der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen in festgestellter Reihenfolge: ____________________________________________________________________________________________________________________ Bezeichnung des Wahlvorschlages Familienname, Vorname Beruf/ Stand Anschrift Hauptwohnung Stimmen (Name der Partei/ Wählervereinigung, Kurzbezeichnung/Kennwort) ____________________________________________________________________________________________________________________ Christlich Demokratische Möller, Ines Juristin OT Kyhna, 1193 Union Deutschlands (CDU); Zum Sonnenblick 2 Sozialdemokratische Partei 04509 Wiedemar Deutschlands (SPD) ____________________________________________________________________________________________________________________ Lada Lada, Peter Frau Ines Möller hat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Sie ist damit als Bürgermeisterin gewählt. Gegen die Wahl kann gemäß § 25 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes¬%INSPRUCH¬erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des Grundes bei der Rechtaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Nordsachsen in 04860 Torgau, Schlossstraße 27, erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchs- Softwareumstellung Aufgrund von Schulungs- und Installationsarbeiten im Bereich Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt bleiben beide Ämter in der Zeit vom ¬BIS¬ geschlossen. Wir bitten um Beachtung. Die Gemeinde Wiedemar bietet noch freie Bauflächen an *Wohnbaugebiet Zwochau 55,00 EUR/qm *Wohnbaugebiet Klitschmar 41,00 EUR/qm *Wohnbaugebiet Pohritzsch 44,00 EUR/qm *Lissa, Grabschützer Straße Flur 3, Flurstücke 18/2 u. 18/19 = 587 qm/Preis nach Rücksprache *Zaasch Am Lindenplatz Flur 3, 8/86 = 682 qm BRW 22,00 EUR/qm Für Rückfragen steht Ihnen die Bauverwaltung der Gemeinde Wiedemar, Schulstraße 2, 04509 Wiedemar/OT Wiedemar, Tel.: 03 42 07/49 39 -0 gern zur Verfügung. Dipl. Sicherheitstechniker 04509 Wiedemar OT Peterwitz Delitzscher Straße 31 581 gründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten, also 45 Wahlberechtigte, beitreten. Wiedemar, den 24.03.2013 Möller, Amtsverweser Einladung zur Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Kyhna/Lissa Hiermit werden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Kyhna/ Lissa zur Jahresversammlung herzlich eingeladen. Sie findet statt am $IENSTAG¬¬!PRIL¬ um ¬5HR in Quering, Dorn´s Rosenstübel. Tagesordnung 1. Begrüßung der anwesenden Eigentümer und Feststellung der zu vertretenden Grundfläche 2. Bericht des Jagdvorstandes und Neuerungen im Jagdgesetz 3. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfung 4. Haushaltplan 2013/2014 5. Bericht der Jagdpächter 6. Diskussion 7. Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers 8. Beschluss über die Jahresrechnung 2012/2013 und den neuen Haushaltplan 2013/2014 9. Schlusswort Anschließend findet ein gemeinsames Wildessen statt. Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Kyhna/Lissa Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 32 Gemeinde Zschepplin Ortschaftsrat Hohenprießnitz Einladung Bekanntmachung gefasste Beschlüsse In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin am 26.02.2013 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr. Inhalt 8/2013 Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Anbau Windfang und komplexe Außensanierung Hort Hohenprießnitz - Los 1 - Baumeisterarbeiten 9/2013 Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Anbau Windfang und komplexe Außensanierung Hort Hohenprießnitz - Los 2 - Dacharbeiten 10/2013 Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Anbau Windfang und komplexe Außensanierung Hort Hohenprießnitz - Los 3 - Innenausbau 11/2013 Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Anbau Windfang und komplexe Außensanierung Hort Hohenprießnitz - Los 4 - Außenanlage 12/2013 Kauf von Straßenfläche, Gemarkung Zschepplin, Flur 2, Flurstück 51/2 durch die Gemeinde Zschepplin 13/2013 Kauf von Straßenfläche, Gemarkung Zschepplin, Flur 2, Flurstück 62/4 durch die Gemeinde Zschepplin 14/2013 Verkauf der Grundstücke, Gemarkung Rödgen, Flur 4, Flurstück 93/3 und Flurstück 96/2 durch die Gemeinde Zschepplin Berkes, Bürgermeisterin Stellenausschreibung In der Gemeinde Zschepplin wird eine Stelle als Erzieher/in ausgeschrieben. Die Einstellung erfolgt ab 01. August 2013, vorerst befristet für ein Jahr. Eine Weiterbeschäftigung über diese Zeit hinaus wird angestrebt. Gesucht wird eine flexible, zuverlässige, offene und ehrliche, belastbare, neugierige, lernbereite und teamfähige Person mit der Qualifikation „Staatlich anerkannter Erzieher“. Wünschenswert wären Fähigkeiten im musikalischen Bereich bzw. das Spielen eines Instrumentes. Vorteilhaft sind naturwissenschaftliche Kenntnisse, um Kinder zum „Forschen“ und „Entdecken“ anzuregen. Es wird erwartet, dass der Erzieher/die Erzieherin ein gewisses Maß an Durchsetzungsvermögen, Engagement und Organisationstalent besitzt sowie sich die Konzeption der jeweiligen Einrichtung aneignet und danach arbeitet. Ebenso wird als Anforderung gestellt, dass der Erzieher/die Erzieherin Kenntnisse des SächsKitaG, des Sächsischen Bildungsplanes und der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften für Kindereinrichtungen aufweist. Die Arbeitszeit beträgt 30 h/Woche. Die Bereitschaft zur Mehrarbeit und zur flexiblen Arbeitszeit ist Bedingung. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD in der Entgeltgruppe S 6. Auf die bevorzugte Berücksichtigung von Schwerbehinderten bei Vorliegen gleicher Eignung wird geachtet. Nähere Angaben zu den Einrichtungen der Gemeinde Zschepplin finden Sie unter www.zschepplin.org - Kinder & Jugend. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 22. April 2013 an den Verwaltungsverband Eilenburg-West Gemeinde Zschepplin, Personalverwaltung Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg Aufwendungen in Verbindung mit der ausgeschriebenen Stelle wie Bewerbungs- und Reisekosten etc. können nicht erstattet werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt werden können, wenn den Bewerbungsunterlagen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen datenschutzrechtlich nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet. Berkes, Bürgermeisterin Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Hohenprießnitz findet am Donnerstag, dem 11.04.2013, 19.00 Uhr in der Gaststätte Andrae, Noitzscher Str. 5, OT Hohenprießnitz in 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 14.11.2012 3. Investitionen lt. Haushaltsplan 2013 in Hohenprießnitz 4. Finanzielle Zuwendungen der Gemeinde an Vereine in Hohenprießnitz 2013 5. Bericht des Ortsvorstehers über die partielle Durchsetzung der Polizeiverordnung in Hohenprießnitz 6. Anberaumung einer Ortsbegehung zur Feststellung von Sicherheitsrisiken, Mängeln und Winterschäden 7. Bürgerfragestunde und Verschiedenes Naumann, Ortsvorsteher Bekanntgabe Sonnabend, den 06.04.2013 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr führt die Nachbargemeinde ihren Arbeitseinsatz (Frühjahrsputz) auf dem Friedhof in Zschepplin durch. Arbeitsgeräte z. B. Schaufel, Spaten, Hacke und Schubkarre sind mitzubringen. Jeder Bürger unseres Ortsteils Zschepplin der mit helfen möchte sollte sich daran beteiligen. Für einen kleinen Imbiss nach getaner Arbeit ist gesorgt. Zschepplin, 21.03.2013 Ihr Nachbarvorstand Bernd Heider Verwaltungsverband Eilenburg-West Öffentliche Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West Gruppenauskunft gemäß § 33 Abs. 1 SächsMG vor Wahlen - Widerspruchsrecht Gemäß § 33 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juli 2006 (GVBl. S. 388) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der im Jahr 2013 anstehenden Bundestagswahl in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskünfte aus dem Melderegister über Wahlberechtigte erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Erteilt werden darf Auskunft über: Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften. Der Tag der Geburt darf dabei nicht mitgeteilt werden. Eine Übermittlung erfolgt nicht, wenn - der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, ein Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche Einrichtungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Sächsisches Meldegesetz gemeldet ist, - eine Auskunftssperre besteht oder - der Betroffene der Auskunftserteilung widerspricht. Auskünfte dürfen frühestens zwei Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung erteilt werden. Gegen die Erteilung von Auskünften der oben genannten Daten kann der Wahlberechtigte Widerspruch wie folgt erheben: Der Widerspruch ist beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, Meldebehörde, 04838 Eilenburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Aufnahme von Niederschriften erfolgt zu nachfolgenden Öffnungszeiten: Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.30 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Eilenburg, 22.03.2013 Verwaltungsverband Eilenburg-West Frank Pöhler, Verbandsvorsitzender vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch Q Kultur und Schulen 33 34 Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Ortsübliche Bekanntmachung Auslegung des Wirtschaftsplanentwurfs 2013 Der geänderte Entwurf des Wirtschaftsplans 2013 liegt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO in der Zeit von Dienstag, den 02.04.2013 bis Mittwoch, den 10.04.2013 je einschließlich in der Geschäftsstelle des Verbandes, Altenhof 10, Bad Düben öffentlich aus. Einwohner des Verbandsgebiets und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung. Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ fasste in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.03.2013 folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr. Inhalt 01/13 Vergabe der Bauleistung „Schmutzwasserentsorgung Krostitz, OT Krensitz, 2. BA“ 02/13 Vergabe der Bauleistung „Schmutzwasserentsorgung Zschepplin, OT Rödgen, 2. BA“ Wacker Verbandsvorsitzender Auftaktveranstaltung Reitwegeverbund Planung der Landkreise Leipzig und Nordsachsen hat begonnen Mit der Auftaktveranstaltung am 18.03.2013 begannen die Planungsarbeiten für ein regionales Reitwegenetz in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen. Flankiert von den in den Jahren 2004 - 2006 bereits ausgewiesenen Fernreitrouten soll ein landschaftlich attraktives und bedarfsgerechtes regionales Reitwegenetz entstehen, das die bereits ansässigen Reiterhöfe einbindet und neue Investitionen in Pferdehaltende Betriebe besonders in der Bergbaufolgelandschaft - ermöglicht. Wer durch Löbnitz im Landkreis Nordsachsen oder durch Dreiskau-Muckern im Landkreis Leipzig fährt, entdeckt heute schon auf zahlreichen Höfen Pferde. Reiten in den Auen, den Wäldern, durch die Dörfer, aber vor allem in der neuen Seenlandschaft rings um Leipzig ist landschaftlich attraktiv und erfreut sich sowohl bei den Einheimischen als auch bei den Gästen stetig wachsender Beliebtheit. Damit dieser Sport einerseits konfliktfrei gegenüber anderen Erholungssuchenden, Land- und Forstbetrieben ausgeübt werden kann und andererseits attraktive Reitwege die Grundlage für neue touristische Angebote schaffen, beginnt jetzt ein umfangreicher Planungsprozess. Zielsetzung ist die Ausweisung lokaler Reitrouten mit einer Ausrittdauer von 2 bis 4 Stunden, die Erschließung attraktiver Landschaftsräume mit Reitwegen und ihre Anbindung an die bestehenden Fernreitwege sowie an das Reitwegenetz in der Stadt Leipzig. Die Planungen erfolgen für 10 Kommunen aus dem Landkreis Nordsachsen (Delitzsch, Jesewitz, Krostitz, Löbnitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Taucha, Wiedemar, Zschepplin) und Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 für 13 Kommunen aus dem Landkreis Leipzig (Borsdorf, Brandis, Espenhain, Groitzsch, Großpösna, Kitzscher, Lossatal, Markkleeberg, Neukieritzsch, Pegau mit Kitzen, Rötha, Thallwitz und Zwenkau). Federführend agieren dabei der Tourismusverband Sächsisches Burgen- und Heideland e. V. und das Landratsamt Leipziger Land - unterstützt von einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe, besetzt durch den Grünen Ring Leipzig, den Tourismusverein Leipziger Neuseenland, das Landratsamt Nordsachsen und die ILE/Leader-Managements Leipziger Muldenland, Delitzscher Land, Weiße Elster und Südraum Leipzig. Die Finanzierung der Planungsphase erfolgt zu 80 % aus Mitteln des Förderprogramms „Integrierte Ländliche Entwicklung im Freistaat Sachsen“ (ILE). Mit der Planung beauftragt wurde das Büro Knoblich Landschaftsarchitekten aus Zschepplin. 2013-03-20 Beabsichtigt ist, das Projekt bis Ende September 2014 mit einer Genehmigungsplanung für alle Kommunen abzuschließen und diesen einen Maßnahmekatalog für die weitere Umsetzung an die Hand zu geben. Um dieses anspruchsvolle Vorhaben zu erreichen, waren bereits in der Auftaktveranstaltung viele der am Planungsprozess zu beteiligenden Institutionen zugegen. Im nächsten Planungsschritt erfolgen zwischen dem Planungsbüro und den ortsansässigen Reiterhöfen in den beteiligten Kommunen intensive Abstimmungen. Interessierte Reiterhöfe, auf Reiter und Pferd spezialisierte Gastronomiebetriebe und andere dem Pferdesport verschriebene Unternehmen in den beteiligten Kommunen erhalten auf Wunsch vorab der Gespräche einen Zugang zum Planungsportal. Ansprechpartner dafür sind die beteiligten Städte und Gemeinden. Tourismusverband „Sächsisches Burgen- und Heideland“ e. V. Niedermarkt 1 04736 Waldheim Tel.: 03 43 27/96 60 Fax: 03 43 27/9 66 19 E-Mail: info@saechsisches-burgenland.de Internet: www.saechsisches-burgenland.de ________________________________________________________ Pressemitteilung der Bundespolizeiabteilung Bad Düben Frauen - die sich zu wehren wissen Neuer Selbstverteidigungskurs für Frauen und Mädchen Durch die Bundespolizeiabteilung Bad Düben wird am 20./21. April 2013 erneut ein Wochenendkurs zur Selbstverteidigung angeboten. Dieser ist speziell für Mädchen und Frauen ab 16 Jahre konzipiert. Die Leiterin des Lehrganges Polizeioberkommissarin Birgit Reichpietsch stellte im Gespräch folgende Inhalte in Aussicht: Die Teilnehmerinnen lernen, ein klares „Nein - Mit mir nicht!“ zu sagen. Es wird an selbstbewusstem Auftreten, Haltung und Körpersprache gearbeitet. Weiterhin werden auch gefährliche Alltagssituationen in gezielten Übungen durchgespielt. Hier lernen die Frauen und Mädchen einfache, aber wirkungsvolle Verteidigungstechniken anzuwenden. Auch Themen wie: Häusliche Gewalt - was kann ich tun? Pfefferspray wie ist die Wirkung? werden unter anderen behandelt. Der Kurs wird an beiden Tagen jeweils in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr in der Sporthalle der Dienststelle stattfinden (04849 Bad Düben, Schmiedeberger Straße 60). Treffpunkt ist vor der Wache. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben. Sportsachen sind nicht Pflicht aber empfehlenswert. Getränke sollten die Teilnehmerinnen mitbringen. Umkleide- und Duschmöglichkeiten sind vorhanden. Anmeldungen werden wochentags in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Freitag bis 14:30 Uhr) unter der Rufnummer 03 42 43/ 75 20 31 oder per E-Mail an ABDUE-Post.PolizeilicheKriminalpraevention@polizei.bund.de entgegengenommen. Text: Michael Marx vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch 35 Jagdgenossenschaft Großwig Minijob: Kleiner Beitrag - volle Leistung Information des Vorstandes Wer seit Januar erstmals einen Minijob ausübt, ist in der Rentenversicherung jetzt besser abgesichert. Denn mit der höheren Verdienstgrenze von 450 Euro sind auch alle neuen Minijobs automatisch versicherungspflichtig. Ausgenommen davon sind nur -INIJOBBER¬DIE¬BEREITS¬EINE¬6OLLRENTE¬WEGEN¬!LTERS¬BEZIEHEN¬:Udem gelten für Minijobs in Privathaushalten besondere Regeln. Für einen geringen eigenen Beitrag steht Minijobbern das volLE¬,EISTUNGSPAKET¬DER¬GESETZLICHEN¬2ENTENVERSICHERUNG¬ZU¬$A¬ der Arbeitgeber bereits einen Pauschbetrag von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zahlt, muss der Minijobber nur noch 3,9 Prozent bis zum vollen Rentenbeitrag übernehmen. Ganz konkret heißt das: Bei einem Verdienst von 300 Euro monatlich muss er nur 11,70 Euro, bei 450 Euro nur 17,55 Euro monatlich selbst zahlen. Durch die neue automatische Vollversicherung genießen die Beschäftigten den umfassenden Schutz der gesetzlichen RenTENVERSICHERUNG¬ 3O¬ SIND¬ SIE¬ BEISPIELSWEISE¬ FàR¬ DEN¬ &ALL¬ EINER¬ %RWERBSMINDERUNG¬ABGESICHERT¬ODER¬ERWERBEN¬EINEN¬!NSPRUCH¬ auf medizinische oder berufliche Rehabilitation. Die Beschäftigungszeiten zählen in vollem Umfang für die spätere Altersrente mit. Auch die staatliche Förderung der Riester-Rente steht ihm dann zu. -INIJOBBER¬ DIE¬ KEINEN¬ EIGENEN¬ "EITRAG¬ ZAHLEN¬ WOLLEN¬ KÚNNEN¬ SICH¬ UNTER¬ 5MSTËNDEN¬ AUF¬ !NTRAG¬ BEFREIEN¬ LASSEN¬ $AMIT¬ WàRden sie allerdings auf den umfassenden Versicherungsschutz verzichten. Wer sich trotz dieser klaren Vorteile von der Versicherungspflicht befreien lassen möchte, muss bei seinem Arbeitgeber einen Antrag stellen. Er sollte sich aber auf jeden Fall vorher beraten lassen. Übrigens: Alle Minijobs bis zu einem Verdienst von 400 Euro, DIE¬BEREITS¬VOR¬DEM¬¬*ANUAR¬¬BESTANDEN¬SIND¬WEITER¬VERsicherungsfrei. Erhöht sich der Verdienst auf über 400 Euro bis MAXIMAL¬ ¬ %URO¬ WERDEN¬ ABER¬ AUCH¬ DIESE¬ "ESCHËFTIGUNGEN¬ versicherungspflichtig. Mehr Informationen zum Thema gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland persönlich in den Auskunftsund Beratungsstellen, am kostenlosen Servicetelefon unter ¬¬¬¬¬¬UND¬IM¬)NTERNET¬UNTER¬WWWDEUTSCHERENtenversicherung-mitteldeutschland.de. $EN¬ VORLIEGENDEN¬ 4EXT¬ UND¬ WEITERE¬ )NFORMATIONEN¬ WIE¬ EINEN¬ UMFANGREICHEN¬ &RAGEN¬ UND¬ !NTWORTENKATALOG¬ KÚNNEN¬ 3IE¬ AUF¬ UNSERER¬ )NTERNETSEITE¬ UNTER¬ WWWDEUTSCHERENTENVERSICHERUNG mitteldeutschland.de/presse abrufen. Unternehmenskommunikation 'EORG3CHUMANN3TRAE¬¬¬,EIPZIG 0OSTANSCHRIFT¬¬,EIPZIG 4ELEFON¬¬¬¬¬¬4ELEFAX¬¬¬¬¬ WWWDEUTSCHERENTENVERSICHERUNGMITTELDEUTSCHLANDDE Ihr Kontakt: Dr. Ursula Wächter 4ELEFON¬¬¬¬¬¬&AX¬¬¬¬¬ %-AIL¬URSULAWAECHTER DRVMDDE Die jährliche Mitgliederversammlung findet am 3. Mai 2013 um 19.00 Uhr im Versammlungsraum des Getränkehandel Hicke statt. Alle Mitglieder sind recht herzlich eingeladen. Mit freundlichem Gruß gez. Schubert Vorstandsvorsitzender Jagdgenossenschaft Pristäblich Einladung zur Jahreshauptversammlung Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Pristäblich lädt hiermit alle Mitglieder mit Partner (Grundstückseigentümer bejagdbarer Flächen) zur Jahreshauptversammlung am Samstag, dem 6. April 2013, 16.00 Uhr in das Bürgerhaus Pristäblich ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Verlesen und Bestätigung des Protokolls der Jahresversammlung vom 31.03.2012 3. Bericht des Vorstandes und der Revisionskommission 4. Beschlussfassung ¬¬ s¬"ESTËTIGUNG¬DER¬"ERICHTE ¬¬ s¬%NTLASTUNG¬DES¬6ORSTANDES ¬ s¬%NTLASTUNG¬DES¬+ASSENFàHRERS ¬ s¬6ERWENDUNG¬DER¬0ACHTEINNAHMEN 5. Bericht des Jägers 6. Sonstiges Anschließend findet ein gemütliches Beisammensein mit Essen und Trinken statt. Pristäblich, den 12.03.2013 Jagdvorstand Kreissportbund Nordsachsen Einladung zum Hauptausschuss am 06.05.2013 Werte Mitgliedsvereine, hiermit lade ich Sie recht herzlich nach § 12 (3) unserer Satzung zum Hauptausschuss für Montag, den 06.05.2013 - 18.00 Uhr, IN¬DAS¬+REISKULTURHAUS¬4ORGAU¬¬4ORGAU¬2OSA,UXEMBURG Platz 16 ein. Tagesordnung: TOP 1 Eröffnung und Begrüßung/Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2 Bestätigung Versammlungsleiter/Protokollführer TOP 3 Bestätigung der Tagesordnung TOP 4 Berichte des Vorstandes ¬ s¬'ESCHËFTSBERICHT¬¬DER¬0RËSIDENTIN ¬ s¬&INANZBERICHT¬¬DES¬3CHATZMEISTER 4/0¬¬ "ERICHT¬DER¬+ASSENPRàFER TOP 6 Aussprache zu den Berichten TOP 7 Entlastung des Vorstandes TOP 8 Aussprache und Beschlussfassung zum Haushalt 2013 TOP 9 Auszeichnung/Ehrung TOP 10 Informationen/Anfragen 4/0¬¬ 3CHLUSSWORT¬UND¬"EENDIGUNG¬DER¬3ITZUNG !NTRËGE¬ DIE¬ IN¬ DER¬ -ITGLIEDERVERSAMMLUNG¬ BEHANDELT¬ WERDEN¬ sollen, sind nach § 12 (3) der Satzung schriftlich zu stellen und ZU¬BEGRàNDEN¬$IE¬!NTRËGE¬SIND¬AN¬DIE¬'ESCHËFTSSTELLE¬DES¬+3"¬ .ORDSACHSEN¬E¬6¬,EIPZIGER¬3TR¬¬¬4ORGAU¬ZU¬àBERMITTELN¬ und müssen bis spätestens 26.04.2013 dort eingegangen sein. Mit freundlichen Grüßen Elke Müller, Präsidentin Behindertenzentrum des Landkreises Delitzsch gGmbH Interne/externe Stellenausschreibung $AS¬ "EHINDERTENZENTRUM¬ DES¬ ,ANDKREISES¬ $ELITZSCH¬ G'MB(¬ stellt zum 01.07.2013 in der Finanzbuchhaltung, mit den 3CHWERPUNKTEN¬ !NLAGENBUCHHALTUNG¬ $EBITOREN¬ +REDITORENBUCHHALTUNG¬UND¬!BRECHNUNGEN¬+OSTENTRËGER¬EINENE¬-ITARBEIter/in mit 36 h/Woche ein. Organisatorische Stellung: ¬¬¬ $ER$IE¬-ITARBEITERIN¬IST¬DIREKT¬DER¬6ERWALTUNGSLEITERIN¬UNTERstellt. Tätigkeitsbeschreibung/Aufgaben: ¬¬ 6ERWALTUNG¬ DES¬ !NLAGENVERMÚGENS¬ UND¬ MONATLICHE¬ %RFASsung der Bestandveränderungen Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 36 - Programm Anlagenbuchhaltung und Übergabe an die Finanzbuchhaltung - Übernahme Ausgangsrechnungen in die Finanzbuchhaltung - Kontrolle und Abstimmung der offenen Forderungen - Vorarbeit Umsatzsteuererklärung für die Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH - Eingabe der Anwesenheit der Werkstattbesucher, Förderund Betreuungsbereich und Wohnstättenbewohner in das Pflegekostenprogramm BEVIA und BIT - monatliche Abrechnung der Wohnstätten mit den Kostenträgern im Programm BEVIA und BIT - Einarbeiten neuer Kostensätze in BEVITA und BIT Voraussetzungen: - Kaufmännische Ausbildung - Kenntnisse einschlägiger gesetzlicher Grundlagen der in einer gemeinnützigen Einrichtung geltenden Verwaltungsvorschriften - Computerkenntnisse - Word/Exel - Bedienung der vorhandenen Computerprogramme - Kommunikationsfähigkeit - Flexibilität und Teamfähigkeit - physische und psychische Belastbarkeit - Sicherstellung flexibler Arbeitszeiten bei Bedarf Wir bieten: - ein interessantes Aufgabengebiet mit einem hohen Maß an persönlicher Verantwortung und Selbstständigkeit in einem multifunktionalen Team - ein monatliches Brutto-Festgehalt Bewerbungen können in schriftlicher Form bis zum 19.04.2013 an den Geschäftsführer der Behindertenzentrum Landkreis Delitzsch gGmbH, Richard-Wagner-Straße 18a, in 04509 Delitzsch übersandt werden. Delitzsch, den 21.03.2013 Markert Geschäftsführer Amtsgericht Leipzig Vollstreckungsgericht Terminsbestimmung 480 K 1954/08 Grundbesitz (Zum Erlengrund 4, 04838 Eilenburg /OT Behlitz, Wohngebäude, Bj. ca. 1937, nicht unterkellert, 2-geschossig, Dachboden nicht ausgebaut, Wfl. ca. 101 qm, Teilbereiche modernisiert, überwiegend einfache Ausstattung, Reparatur/Sanierungsbedarf, abbruchreife Scheune, massiver Schuppenanbau, Hundezwinger) soll zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden: Donnerstag, 18. April 2013 um 13.00 Uhr im Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, 1. OG. Raum 101 Verkehrswert: 35.000,00 EUR. Ohne Wertgrenzen. Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des Versteigerungsgerichtes eingesehen werden. Veröffentlichung im Internet: http.//www.zvg-portal.de Anzeigen Das Schönste, was ein Mensch hinterlassen kann, ist ein Lächeln im Gesicht derjenigen, die an ihn denken. #! $ "# ! ! ! # $## # ! ! ! ! Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 38 Badsanierung: Möglichkeiten für Mieter Wasserschaden: Schnelles Handeln ist gefragt Kleben statt Bohren Wer das Bohren im Bad scheut, kann selbstklebende Haken und Halterungen verwenden sowie Teleskopstangen, die zwischen Boden und Decke oder zwei Seitenwänden eingespannt werden. Damit lassen sich Duschvorhänge und Regale schnell und sicher befestigen. Quelle: www.immowelt.de Wer von einem Wasserschaden in der Wohnung überrascht wird, verfällt schnell in Panik und Ratlosigkeit. Dabei ist überlegtes und rasches Handeln wichtig, um den Schaden einzugrenzen. Das Immobilienportal immowelt.de erklärt, was zu tun ist und wer für Reparaturkosten aufkommt. DZ, Beerendorfer Straße 16, 3-RW, ca. 60 m2, 1. OG, WM 460 € inkl. NK + Stellplatz im Hof, von Privat ab 01.06.2013 zu vermieten Tel. 01 63/4 60 30 30 Delitzsch/Eilenburger Str. 76 kl. 3-Zimmer-Wohnung, DG, 57 m2, offene Küche, Kaltmiete 313 € + NK Eichardt HV GmbH Tel.: 03 42 02/5 21 00 Nicht immer sind die Ursachen für einen Wasserschaden so offensichtlich wie bei einer übergelaufenen Badewanne oder einer ausgelaufenen Waschmaschine. Je länger jedoch ein Wasserschaden unentdeckt bleibt, desto größer wird der Schaden an Mauerwerk und Hausrat. Immowelt.de rät deshalb, aufmerksam auf alle Signale zu achten, die auf einen Wasserschaden hindeuten. Neben feuchten Flecken an Decke, Wand und Boden gehört dazu eine unnatürliche Raumschwüle. Wenn in einer Wohnung Wasser austritt, ohne dass die Herkunft leicht zu klären ist, sind meistens Bruchstellen an den wasserführenden Systemen die Ursache. Quelle: www.immowelt.de Delitzsch/Leipziger Str. 25 b 2-Zimmer-Wohnung, 44 m2, EG, Wiga, Keller, Garage Kaltmiete 250 € + NK + TG Eichardt HV GmbH Tel.: 03 42 02/5 21 00 Delitzsch/Schulze-DZ-Str. 4 2-Zimmer-Wohnung, DG, 64 m2, neu saniert, Keller Kaltmiete 320 € + NK Eichardt HV GmbH Tel.: 03 42 02/5 21 00 Sonnige 2-RW in DELITZSCH – Beerendorfer Straße zu vermieten, 47,5 m2 – 1. OG, neu saniert mit Balkon, Laminatfußboden, Tageslichtbad mit Wanne, gepflegte Wohnanlage, Pkw-Stellplatz, Miete 275,00 € zzgl. NK 0174 / 7 24 77 95 C-S-K Hausverwaltung GbR · Berliner Str. 1 · 04509 Delitzsch 3-R-Whg., 70 m2, hochwertig saniert, Bad mit Dusche und Wanne, in DZ von Privat zu vermieten, ab 01.03. Tel. 0178/4008762 Delitzsch Vermietung ab sofort, provisionsfrei, sanierter Altbau Kleine 4-Raum-Wohnung mit Balkon, Bad mit Wanne und Dusche, über 2 Etagen, DG, Zeppelinstraße 2, 66 m2, 330,- € zzgl. NK + HK Große 2-Raum-Wohnung, Kohlstraße 4, 1. OG, gr. Tageslichtbad mit Eckwanne und Dusche, 60 m2, 300,- € zzgl. NK + HK 3-Raum-Wohnung mit Balkon, 1. OG, August-Bebel-Straße 7, 60 m2, 270,- € zzgl. NK + HK 5-Raum-Wohnung mit großzügiger Dachterrasse und großem Balkon, über 3 Etagen, 2 Bäder, 113 m2, 565,- € zzgl. NK + HK, Töpfergasse 4, zentrale Lage Tel.: 03 42 02 / 5 81 62 oder 01 72 / 3 43 75 40 WEN Z L A F F I MMOB I L I E N Hier HAUSen S i e r ichtig ! Tel. 03 42 02 / 5 65 52 · www.wenzIaff-immobiIien.de · Dübener Straße 8 · 04509 Delitzsch Häuser und Grundstücke 1. DELITZSCH: DHH, mit Keller; EG und OG auch als separate Wohnung nutzbar, teilsan., mit solarunterst. Heizung und WW-Aufbereitung, WFI. ca. 133 m2 + NFl. ca. 40 m2, gepfl. Garten mit Brunnen, Garage und Carport: 145 T€ 2. DELITZSCH: 2- bis 3-Fam.-Haus, guter Zustand, WFl. ca. 250 m2 + Nebengeb. und Garten, Grdst. 1.167 m2 120 T€ 2 2 2 3. DELITZSCH: 1- bis 2-Fam.-Haus, 1 WE mit 130 m und 1 WE mit 55 m , saniert, 2 Garagen, Grdst. 791 m 140 T€ 4. SERBITZ: ehem. Gehöft, komplett neu ausgebaut, mit 5 Wohnräumen, 2 Bädern, Küche, Sauna, Wirtschaftsräume, Ausbaureserve ca. 100 m2, Scheune ausgebaut mit Hobby-/Partyraum, großer Garten, Grdst. 1.877 m2 150 T€ 5. DÖBERNITZ: 3-Raum-Wohnung, ca. 58 m2, sehr aufwendig modern., mit Tageslichtbad, Stellplatz am Haus 35 T€ 2 39 T€ 6. DELITZSCH: 3-Raum-EG-Wohnung mit Balkon, ca. 60 m , modern., mit Wannenbad und hochw. EBK, 2 Keller 2 7. DELITZSCH: 3-Raum-Wohnung, im 3. OG, 60 m , hochwertig mod. incl. EBK und Wannenbad, Garage auf Wunsch 39 T€ 8. DÖBERNITZ: neue Maisonette-Wohnung, ca. 80 m2, mit großem Wohnzimmer, Tageslichtbad und Garage 50 T€ 2 2 9. ZSCHORTAU: Zeppelinstraße, 2 Baugrundstücke in Siedlung, teilerschlossen, 573 m für 18 T€ und 539 m für 17 T€ 10. DELITZSCH: Eilenburger Chaussee, bebaubar nach § 34 BauGB, teilerschlossen, insgesamt 2.690 m2 80 T€ 2 11. DÖBERNITZ: Baugrundstück, noch herauszumessen, ca. 395 m , erschlossen, bebaubar mit kleinem EFH 20 T€ Mietwohnungen 12. DELITZSCH, 3-Raum, 66 m2 Wohnfl., Balkon, Wannenbad 410,- € 13. KLITSCHMAR: 2-Raum, EG, 51 m2, mit Garten 14. DELITZSCH: 2-Raum, OG, modern., 65 m2, Balk., Wannenb. 287,- € 15. DELITZSCH: 3-Raum, 92 m2, Maisonette, Balkon 16. ZSCHERNITZ: 2-R., OG, mod., Laminat, 61 m2, Wannenbad 260,- € 17. SCHÖNWÖLKAU: 3-Raum, mod., 63 m2, Wanne + Du. 18. WÖLKAU: 2-Raum, neu ausgeb., Wannenbad WFl. 110 m2 385,- € 19. DELITZSCH: 3-Raum, Körnerstr. mod., OG, 96 m2, 20. ZWOCHAU: 3-Raum-Dachwohnung im Neubau mit Wannenbad, Balkon, Carport und Keller sowie EBK, Wfl. ca. 49 m2 230,- € 549,- € 482,- € 450,- € 250,- € Büros/Ladengeschäfte in zentraler Lage und unterschiedliche Größen in Delitzsch zu vermieten Mehrfamilienhäuser in Delitzsch, Klitschmar, Brinnis und Wiedemar zu verkaufen Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 40 Bauen, Wohnen Renovieren Einrichtungsideen Wenn natürliche Materialien wie Holz, Leder, Papier oder Wolle aufeinandertreffen, entstehen Wohlfühl-Räume in harmonischen Tönen. Zu diesen Einrichtungsideen gehören Dinge mit Seele: Das sind zum Beispiel Möbel aus hellen Hölzern, Stoffe aus Leinen und Baumwolle, Accessoires aus Korb und flauschige Naturfaserteppiche. & Renovierungsfachbetrieb - Qualität zum Festpreis Renovierung & Neu nach Maß %'' ( ' % !+' !''& !+' '' !!& & & '%' #+'(!"'' #+'''#+' '' ''& ' ! & ((& $ !*!'& %' "'%!#+*' !! !' !'''& !%)'#' Besuchen Sie unsere Ausstellung! Entsorgungs- und Recycling GmbH Am Wasserwerk 10 · 04519 Rackwitz Tel. 03 42 94 / 70 30 zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 2 EfbV und Beräumen mit Ladekran am LKW von Sand, Kies und Recyclingmaterial Containerdienst - Multicarcontainer - Absetzcontainer - Abrollcontainer 1,5 m³ - 2,5 m³ 5 m³ - 10 m³ 13 m³ - 40 m³ Annahme kostenpflichtiger Abfälle von Privat und Gewerbe: - Bauschutt / Boden - Gipskarton - HWL-Platten (Sauerkrautplatten) - Sperrmüll / kompostierbare Abfälle (Gartenabfälle ohne Speisereste) - Baustellenabfälle - Holz - Asbest (verpackt) - Mineralwolle (verpackt) - Dachpappe - Reifen - Schrott Verkauf von Schüttgut - Putz- und Bettungssand 0 / 4 ungewaschen - Estrichsand 0 / 8 gewaschen - Rollkies 16 / 32 gewaschen - Splitt 2 / 5 - Beton RC 0 / 45 (10 % Überkorn) - Rindenmulch 0 / 40 - Mutterboden gesiebt Preise auf Anfrage: Tel. 03 42 94 / 7 03 12 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag Samstag 8.00 bis 17.00 Uhr 7.00 bis 11.00 Uhr Volker Klinger · Wurzener Landstraße 7 · 04838 Eilenburg 0 34 23/75 94 84 · www.klinger-renovierung.de Auf der sicheren Seite Eine Bauleistungsversicherung ersetzt Bauleistungen, Baustoffe und -teile sowie Außenanlagen bei Beschädigung oder Zerstörung durch beispielsweise extrem heftige Niederschläge, durch Überflutung, Sturm oder Hagel, durch Leitungswasser, durch Fehler beim Bauen - auch bei Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Handwerker - oder durch Konstruktionsund Materialfehler. Die Bauleistungsversicherung wird auch als Kaskoschutz für den Bau bezeichnet. Alle wichtigen Leistungen sind bereits inklusive. Ausführliche Informationen halten die Versicherer bereit. Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 42 &%& & & & !## # (# # & '# ( #% & $##%"# %##%"# !$*& !$-+& ( $*&0& ( +$*"!-!"&+& /!" $*&!! & !&+&+!%& ( "$*/&&+$& +&!(& +&-!"&$* ( 0+ ,&%& &+$*& ( &!& # )' !$-+ &/. ) ') ) # ' ' &%& % &&#& ( ) &!)&++ &+& "& !"&& &!! &( * #-&& *$ ,&#- '&& ( * % ! ! %# Elberitzstr. 12 · 04509 Delitzsch # $ (% % (% %%&( + (( % # (% % #%% *! )%", %' * * ' %%",% %'#% Besuchen Sie uns im Internet -)$'- .$'- )$'$- ($$ (&$ # !$& $$$% $ $% ' % $" VERMA Bert Lux Versicherungsmakler GmbH - ) $ )', Tel. 03 42 02 / 5 13 07 www.wittich.de (# "( % & '") "# & & % & & % "")"# " Versicherungsvergleich und persönliche Beratung " $ $ $ ")"($) ! 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Wer zum Fest lieber einen deftigen Lammbraten – beispielsweise mit Rosmarinkartoffeln und frischem Gemüse – servieren möchte, sollte einen kräftigen Merlot oder Chardonnay dazu reichen. Weinkenner wissen: Hochwertige Rebensäfte werden meist in Flaschen mit Naturkorkverschluss abgefüllt. Das natürliche und recyclingfähige Material zeichnet sich bereits seit Jahrhunderten durch optimale Verschlusseigenschaften aus: Seine wachshaltigen Substanzen machen den Korken gas- und flüssigkeitsundurchlässig und stellen so sicher, dass der Flascheninhalt über lange Zeit seine Qualität hält. Quelle: www.txn.de &#+& ' **" #+&$ && &&( * ! * "* '!!#&&&)&&'$& !#&&&)! % '# Allen Mandanten, Freunden und Bekannten wünschen wir ein friedliches Osterfest RECHTSA NWA LTS KA NZ LE I © Alexandra H. / pixelio.de Karl Heinz Lehmann Katja Pflugbeil zugleich Fachanwalt Fachanwältin für Miet- & - in Bürogemeinschaft - Silvia Reinhard für Verkehrsrecht Wohnungseigentumsrecht, weitere Tätigkeitsschwerpunkte: weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Fachanwältin Strafrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht Sozialrecht, gewerblicher Rechtsschutz für Familienrecht, Mediatorin Z s c her ng as s e 2 · 04509 D el i tzs ch · P o s tf ach 1229 Te l. 034 202/5 28 80 o der - /5 28 88 · F ax - /5 28 83 We b :le h ma nn- rei nhard.co m · E- M ai l : i nf o @ l ehm ann- rei nhard.com Amtsblatt Delitzsch Q vom 28.03.2013 50 Genießen · Reisen · Schenken Wann findet Ostern statt? Eierlikör Bis zum Anfang des 4. Jahrhunderts gab es keine einheitliche kirchenweite Regelung, an welchem Tag genau Ostern zu feiern ist. Das jüdische Pessach-Fest dauert sieben bzw. acht Tage; zwischen der Kreuzigung und Wiederauferstehung Christi vergingen aber nur drei Tage. Je nachdem, wie Bischöfe und Äbte es festlegten, wurde die Wiederauferstehung eben am Freitag, Sonntag oder Samstag gefeiert. Erst das Konzil von Nicäa 325 legte fest, wie sich das Datum berechnet: Ostersonntag ist der erste Sonntag nach dem ersten Vollmond nach der Frühlings-Tag- und Nachtgleiche am 21. März. Zutaten: 15 Eidotter 2 Päckchen Vanillinzucker 1 kg Zucker 2 große Dosen Kondensmilch 1/4 l 90%iger Alkohol Zubereitung: Eigelb mit Vanillezucker und Zucker schaumig rühren. Nach und nach die Dosen Kondensmilch zugeben und zuletzt den Alkohol darunter mischen. ASCHENBACH GmbH Fenster · Türen · Rollläden Innenausbau · Insektenschutz eigene Produktion Gartenstraße 51 OT Radefeld/04435 Schkeuditz Tel. 03 42 07.7 15 89 · Fax 03 42 07.7 15 90 © S. Hofschläger / pixelio.de Die besten Grüße und Wünsche zum Osterfest übermitteln wir allen Kunden, Freunden und Bekannten Ihre Dachdeckermeister Olaf & Benjamin Witschas Elberitzplatz 1 | 04509 Delitzsch | Telefon 5 40 66 © Rike / pixelio.de vom 28.03.2013 QAmtsblatt Delitzsch 51 Risiko Sekundenschlaf Frühjahrsaktion Räderwechsel 9,95 € Unterbodenschutz 49,00 € Batterien Jeder dritte Autofahrer (34 Prozent) ist schon mal übermüdet Auto gefahren. Dies ergab eine repräsentative Befragung von 2.000 Personen, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde. Von denen, die angaben, übermüdet gefahren zu sein, ist wiederum ein Drittel (34 Prozent) dabei in einen lebensgefährlichen Sekundenschlaf gefallen. Jeder Fünfte (19 Prozent), der übermüdet gefahren ist, hat dabei eine gefährliche Situation erlebt. Jeder Fünfzigste (zwei Prozent) berichtete sogar von einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden, den er aufgrund von Übermüdung erlebt hat. Der DVR appelliert an alle Autofahrer, sich nicht übermüdet ans Steuer zu setzen und auf langen Fahrten rechtzeitig Pausen einzulegen. für Pkw, Motorräder Rasentraktoren und Kinderautos z. B. 12 V 12 AH 38,70 € Nachrüstung ! "" " " Klimaservice zzgl. Kältemittel 49,00 € Desinfektion v. Klimaanlage und Innenraum 29,90 € Unfallinstandsetzung und Autoglasservice " " Anhängerkupplung ! Preis auf Anfrage Täglich AU/HU Transporter- Vermietung z. B.: Mercedes Vito ab 14,90 / Std. oder ab 59,00 / Tag Autohaus Lissa e.K. · Leipziger-/Raiffeisenstr. · 04509 Delitzsch Tel. (03 42 02) 3 09 30 oder www.autovermietung-delitzsch.de Auf dem Weg zum Führerschein Erste-Hilfe-Kurs: Wer unter die motorisierten Verkehrsteilnehmer gehen will, muss auch für den Notfall auf der Straße gewappnet sein. Auskunft über Erste-Hilfe-Kurse erteilen Fahrschulen. Sehtest: Nur wer optimal sieht, hat den richtigen Durchblick im Verkehr. Eine augenärztliche Untersuchung oder aber auch ein Sehtest beim Optiker müssen einwandfreie Sehstärke feststellen oder die eingeschränkte Sehstärke muss angemessen korrigiert sein. Dabei darf die Untersuchung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Amtlicher Antrag: Einen Antrag „auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ stellt man beim örtlichen Einwohnermeldeamt. Auf keinen Fall vergessen: zwei aktuelle Lichtbilder im Halbprofil, den Sehtest und die Erste-Hilfe-Bescheinigung sowie einen gültigen Personalausweis mitnehmen! Theorieprüfung: Nach der Teilnahme an den vorgeschriebenen Theoriestunden ist erst einmal Pauken angesagt: Zum Lernen der Theorie gibt es spezielle Übungsbögen, nach denen man sich in Fahrschulen erkundigen kann. Schkeuditzer Str. 17 04509 Delitzsch Telefon (03 42 02) 6 15 33 Die Fahrprüfung: Nun sind fast alle Hürden genommen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist eine bestandene Theorieprüfung. Wenn es beim ersten Mal nicht gleich klappt, kann man bereits nach 14 Tagen einen neuen Anlauf wagen.