Ausgabe 24/2014
Transcription
Ausgabe 24/2014
AmtsBlatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen sowie der Gemeinden Rackwitz, Schönwölkau und Wiedemar Jahrgang 24 Freitag, den 5. Dezember 2014 Nummer 24 Inhalt Bereitschaftsdienste S. 3 Stadtverwaltung Delitzsch Veranstaltungen S. 4 Amtliche Bekanntmachungen S. 5 Mitteilungen S. 6 Vereine und Verbände S. 15 Kirchennachrichten S. 18 Landkreis Nordsachsen Albrecht-Optik wird 11 Jahre! Mitteilungen Landratsamt S. 21 Gemeinden S. 26 Zum Dank für Ihre Treue Mitteilungen – nur im März: kostenlose Komfortaugenüberprüfung Zweckverbände – schnell Termin sichern! S. 42 11% auf Verschiedenes alle Brillen S. 43 Kultur und Schulen S. 45 Nächste Ausgabe: 19. Dezember 2014 Redaktionsschluss: 11. Dezember 2014 Am 17. März 2011 ist die große ALLE MODELLE ZUM AUSPROBIEREN -it-Part y ch NUR BEI UNS! it w S Herzlichst laden wir Sie ein, zu tollen –Weihnachtsangeboten SieKauf bei unserer Abendparty ab 18gibt Uhres miteinen dabei z. Seien B: beim einer Korrektionsbrille und bringen Sie Freu(n)de mit! Rabatt von 50,00 E und ein paar Wollsocken gratis! Wir im sindDelitzscher auch weiterhin für Sie Ihr Optiker Osten da! Gleicher Ort, gewohnte Brillen & Kontaktlinsen J.-R.-Becher-Str. 1a · 04509 Delitzsch Qualität und Kompetenz. Tel. 03 42 02/9 48 51 J.-R.-Becher-Str. 1 a · 04509 Delitzsch Ihr Relaxed Vision Center im Delitzscher Osten! Tel. 03 42 02 / 9 48 51 · Fax 03 42 02 / 9 48 52 Wir freuen uns auf Sie: Mo - Fr 9.00 - 18.00 Uhr Sa 9.00 - 12.00 Uhr 2 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Haushaltgeräte - Kundendienst Waschen / Trocknen Kochen / Spülen Kühlen / Gefrieren Meisterbetrieb Uwe Sack *Siedlung 32 * 04519 Rackwitz* Reparaturen / Anschlüsse / Ersatzteile Tel.: 03 42 94 / 84 363 mobil: 0163 / 777 44 24 Versicherungsmakler Thomas Uth Gebietspartner der Finanz-Union® Vermittlungs AG Versicherungen - Altersvorsorge - Vermögensanlagen - Finanzierungen Delitzscher Landstr. 70 · 04158 Leipzig · Tel.: 03 41/ 46 33 85 64 · E-Mail: T. Uth@Finanz-Union.de Carports und Dachstühle preiswert und solide vom Fachmann Mühlenweg 1, 04509 Delitzsch Tel./Fax 03 42 02 / 9 20 14 Tischlerei H. Grafe Maßmöbelfertigung für Küche, Wohnraum, Bad Innenausbau-Ladenbau Parkstraße 7 · 04509 Löbnitz · Telefon (03 42 08) 7 03 03 Termine nach Vereinbarung · E-Mail: unsere-kueche@t-online.de DachDecker-Fachbetrieb Dächer · Fassaden · abdichtung Familienbetrieb seit 1925 rené Schmidtke Leipziger Straße 27 04509 Wiedemar/OT Zwochau Dachdeckermeister Tel. + Fax 034 207/7 25 84 Funk 01 72/3410190 Suche zuverlässige, akribische und erfahrene Reinigungskraft für großen Privathaushalt (Nebenjob oder Teilzeit). Tel. 03 42 02/32 95 11 NEUERÖFFNUNG ZAHNARZTPRAXIS Sehr geehrte Patienten, am Montag, dem 5. Januar 2015 ist es so weit: Ich freue mich, Sie in meiner neuen Zahnarztpraxis begrüßen zu dürfen. Als Patient stehen Sie im Mittelpunkt meiner täglichen Arbeit. Termine können schon jetzt telefonisch unter der Nummer: 034202 – 52738 (Praxis Dr. Zschocke) vereinbart werden. Oder Sie kommen direkt in der Eilenburger Straße 65 in Delitzsch vorbei. www.zahnmedizin-delitzsch.de 3 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Not- und Bereitschaftsdienste Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst vom 5. bis 21. Dezember 2014 Tel.-Nr. Leitstelle 034202 65260 oder einheitliche Rufnummer 116 117 Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch und Freitag Sonnabend, Sonntag/Feiertag 19:00 bis 7:00 Uhr 14:00 bis 7:00 Uhr 7:00 bis 7:00 Uhr An den Brückentagen wird der Bereitschaftsdienst wie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ebenfalls von 7:00 bis 7:00 Uhr durchgeführt. Dies sind 2014/2015: 24.12., 31.12., 02.01.2015 Zahnärztlicher Notdienst (von 9:00 bis 11:00 Uhr) 06./07.12.2014 Dres. med. dent. Jörg Töpfer & Wolfgang Richter & Dres. med.dent. Wieland Kärger & Sören Wenner Hauptstr. 22, 04519 Rackwitz 034294 84717 13./14.12.2014 Dipl.-Stom. Ingeborg Barth Mühlstr. 21, 04509 Delitzsch 034202 63744 20./21.12.2014 Dr.med.dent. Claudia Richter Hauptstr. 22, 04519 Rackwitz 034294 76018 Augenärztlicher Notdienst: ist bei der Leitstelle zu erfragen: 034202 19222 Apotheken-Notdienst Stadt Delitzsch Montag bis Freitag und Samstag von 20:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages; Bis 20 Uhr übernimmt immer die Apotheke im Kaufland den Dienst (auch samstags). Ab 20 Uhr übernimmt dann die dienstbereite Apotheke (siehe unten!). sonntags und feiertags von 8:00 bis 8:00 Uhr des Folgetages. 5./6.12.2014 7./8.12.2014 9./10.12.2014 11./12.12.2014 13./14.12.2014 15.–18.12.2014 Wappen-Apotheke Delitzsch, Schäfergraben 1 034202 60271 Phönix-Apotheke Delitzsch, Ludwig-Jahn-Str. 4 (MVZ) 034202 7590 Herz-Apotheke Rackwitz, Hauptstr. 12 034294 72112 Apotheke Krostitz, Bahnhofstr. 1 e 034295 72105 Mc Medi-Apotheke Delitzsch, Breite Str. 15-17 034202 58870 Adler-Apotheke Delitzsch, Markt 5 034202 60150 19./20.12.2014 21.12.2014 Linden-Apotheke Glesien, Lindenstr. 10 034207 70267 Aurora-Apotheke Delitzsch, im PEP-Markt 034202 340680 Tierärztebereitschaft am 6./7.12.2014 Delitzsch: TA N. Pott, Friedenssiedlung 69 Tel. 034202 61827, Fax: 034202 58925, Funk-Nr. 0173 8874450 Delitzsch: Dr. Ina Grohmann, Str. d. Jugend 8 Tel. 034202 86324, Fax: 034202 52714 Schkeuditz: Dr. Eva Langhammer, Äußere Leipziger Str. 26, 04435 Schkeuditz Tel. 034204 69186, Fax: 034204 69294 Tierärztebereitschaft am 13./14.12.2014 Delitzsch: Dr. Ina Grohmann, Str. d. Jugend 8 Tel. 034202 86324, Fax: 034202 52714 Selben: nur Großtiere Dr. Jana Grohmann, Mühlenviertel 23, OT Selben jana.grohmann@web.de, Handy: 0177 6443135 Krostitz: Dr. Graubner, E.-Thälmann-Siedlung 23 Tel. 034295 70891, Fax: 034295 70892, Funk 0173 3616925 www.ta-graubner.de; Kleintiersprechstunde: Samstag 10:00 bis 12:00 Uhr Tierärztebereitschaft am 20./21.12.2014 Selben: nur Großtiere Dr. Jana Grohmann, Mühlenviertel 23, OT Selben jana.grohmann@web.de, Handy: 0177 6443135 Krostitz: DVM Adelheid Kandler, Dorfplatz 6 Tel. 034295 72478, Fax: 034295 709819, Funk 0177 6522858 Tierschutzverein Delitzsch e. V. Fundtiere in dringenden Fällen Tag und Nacht während der Sprechzeiten der Stadtverwaltung: 034202 67213 (Ordnungsamt) außerhalb der Sprechzeiten der Stadtverwaltung Delitzsch 034202 660 (Polizeirevier) Not- und Bereitschaftsdienste für Havariefälle: Störungsdienst der Technische Werke Delitzsch GmbH (24 h) (Netzgebiet der Stadt Delitzsch) Elektroenergie 034202 65666 Gas/ Wärme 034202 65777 Störungsdienst der DERAWA Trinkwasserversorgung 0162 2768999 Störungsdienst des Abwasserzweckverbandes Delitzsch Abwasser: 034202 347922 IMPRESSUM Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen jeweils freitags für alle Haushalte kostenlos. -Herausgeber: Stadt Delitzsch, Telefon: 034202 67124, Fax: 034202 62897, E-Mail: amtsblatt@delitzsch.de Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 03421 758-1015, E-Mail: amtsblatt@lra-nordsachsen.de - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Delitzsch, Herr Dr. Manfred Wilde, Der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 4 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Veranstaltungskalender - Stadt Delitzsch und Ortsteile Die Tourist-Information verkauft auch für verschiedene, hier aufgeführte Veranstaltungen Eintrittskarten - Tel.: 034202 67-237, E-Mail: tourist-info@delitzsch.de. 6.9.–7.12.2014 Di.–So. Ausstellung 10:00–17:00 „Gezeichnet, gestochen, gedruckt“ – Die Kunst des Kupferstechens Museum Barockschloss 1.12.–31.1.2014 Di.–So. Mi Ausstellung 14:00–18:00 geschlossen Ein Blick in sein Werk – Horst Räcke zum 80. Geburstag Café am Markt 13.12.–22.2.2015 Di.–So. Ausstellung 10:00–17:00 „Erfüllte Wünsche“ – Private Sammler und ihre Schätze Museum Barockschloss 5.–7.12.2014 Fr. Sa. So. Familie 16:00–22:00 14:00–22:00 14:00–19:00 Delitzscher Adventsmarkt Marktplatz 5.12.2014 Fr. Theater 15:00 Katzenglück nach Motiven eines schwedischen Kinderstücks Oberer Bahnhof 5.12.2014 Fr. Familie 18:00 „Buch trifft Note“ – Adventliches Bibliothek „Alte Lateinschule“ 6.12.2014 Sa. Familie 18:00–21:00 Benefiz-Adventsbasar Eingang Pfortenplatz 6.12.2014 Sa. Konzert 21:00 Live Musik Mit Uli Solo LausitzRock-Projekte Lounge41 7.12.2014 So. Konzert 10:30 Weihnachtskonzert Männerchor Seniorenheim/Beerendorf 7.12.2014 So. Familie 13:00–18:00 Shopping Sonntag Innenstadt 7.12.2014 So. Kino 14:30 Drei Haselnüsse für Aschenbrödel Markt Zwanzig 7.12.2014 So. Konzert 15:00 Weihnachtskonzert Schulze-DelitzschMännerchor Rathaussaal 7.12.2014 So. Kino 17:00 Drei Haselnüsse für Aschenbrödel Markt Zwanzig 7.12.2014 So. Kino 19:30 Olsenbande sieht rot Markt Zwanzig 8.12.-10.12.2014 Mo.-Mi. Theater jeweils 15:00 Katzenglück nach Motiven eines schwedischen Kinderstücks Oberer Bahnhof 10.12.2014 Mi. Konzert 15:00 Anglikanische Orgelmusik zum Advent Katholische Kirche Sankt Marien 10.12.2014 Mi. Familie 16:00 Weihnachtsbasteln Soziokulturelles Zentrum Markt Zwanzig 10.12.2014 Mi. Musical 20:00 MiK - Musical im Kino 10.–12.12.2014 Mi.–Fr. Theater 19:00 Feuerzangenbowle – 3-stündige Erleb- Schlosskeller nisgastronomie 11.12.2014 Do. Theater 15:00 Katzenglück nach Motiven eines schwedischen Kinderstücks Oberer Bahnhof 11.12.2014 Do. Kino 17:00 Tinkerbell Markt Zwanzig 11.12.2014 Do. Kino 19:30 Les Miserables Markt Zwanzig 12.12.2014 Fr. Theater 15:00 Katzenglück nach Motiven eines schwedischen Kinderstücks Oberer Bahnhof 12.12.2014 Fr. Kunst 19:00 Galeriegespräch mit R. Mäckl Café am Markt 12.12.2014 Fr. Musical 20:00 MiK - Musical im Kino Markt Zwanzig 13.12.2014 Sa. Versteigerung 14:00–17:00 Versteigerung von Fundsachen Feuerwehr Delitzsch, Schäfergraben 6 13.12.2014 Sa. Familie 15:30 Weihnachtsprogramm mit Dorit Gäbler BlumenKunst-Café Pawlowski 13.12.2014 Sa. Party 22:00 Le Tompé Birthday mit GESTÖRT ABER GEIL Altes Ziehwerk Delitzsch Die Zahl der Woche 90 Advent, Advent ein Lichtlein brennt! Im Advent haben nicht nur die Spielwarengeschäfte und Versandhäuser Hochkonjunktur, auch die Stromzähler drehen Extrarunden. Damit die weihnachtliche Freude später nicht durch hohe Energierechnungen getrübt wird, raten wir Ihnen den Lichterschmuck, der die ganze Adventszeit brennt, auf LED-Lampen umzustellen. Damit sparen Sie nicht nur bis zu 90 Prozent Strom gegenüber den normalen Glühlämpchen, LED-Lampen haben auch eine besonders lange Lebensdauer. Weitere Tipps erhalten Sie unter www.tw-delitzsch.de. www.tw-delitzsch.de 5 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Einladung zur Stadtratssitzung Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die nächste planmäßige Sitzung des Stadtrates Delitzsch findet am Donnerstag, dem 18. Dezember 2014 um 17:00 Uhr im Rathaus Delitzsch, Markt 3, Sitzungssaal statt. Dazu möchte ich Sie recht herzlich einladen. Tagesordnung I. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Beschlussfähigkeit II.Bürgerfragestunde III. Beratung und Beschlussfassung, Informationsvorlagen DS-Nr. 1. Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2015 bis 2019 inkl. der Nachkalkulation 2006 bis 2009 und 2010 bis 2014 für die öffentliche Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal 240-14 2. Antrag auf eine Mitgliedschaft der Großen Kreisstadt Delitzsch im Tourismusverein Leipziger Neuseenland e. V. 226-14 3. Legitimation der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land 235-14 4. Verkauf des Bauplatzes Nr. 5 im Wohngebiet „Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Große Wallstraße, Teilfläche von ca. 1015 m2 aus den Flurstücken 60/17, 61/104, 59/6 der Flur 3 und den Flurstücken 52/11, 52/91, 81/23 der Flur 15 bzw. Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages 237-14 5. Verkauf des Bauplatzes Nr. 3 im Wohngebiet „Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Große Wallstraße, Teilfläche von ca. 1015 m2 aus den Flurstücken 60/17, 61/104, 59/6 der Flur 3 und den Flurstücken 52/11, 52/91, 81/23 der Flur 15 bzw. Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages 238-14 6. Beschluss über die Annahme eingegangener Spenden 234-14 7. Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD) 236-14 8. Bestimmung der Wahltermine für die Wahl des Oberbürgermeisters im Jahr 2015 201-14 9. Einziehung des öffentlichen Weges „Weg parallel zum Lindenweg“228-14 10. Bebauungsplan Nr. 40 „Sondergebiet Delitzsch Nord, Sachsenstraße“, Änderungsbeschluss 191-14 11. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 44 „Solarpark Delitzsch Südwest“ 11.1 Behandlung Einwände und Bedenken TöB 202-14 11.2 Abwägungsbeschlüsse 203-14 bis 223-14 11.3 Billigung der Begründung 224-14 11.4Satzungsbeschluss 225-14 12. Bebauungsplan Nr. 45 „Themen- und Landschaftspark am Werbeliner See“, Aufhebungsbeschluss 196-14 13. Verwertung von Flächen am Werbeliner See 197-14 14. Baubeschluss zur grundhaften Sanierung der Bitterfelder Straße zwischen Roßplatz und Nordplatz in Delitzsch239-14 IV. Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2015/2016, 1. Lesung V.Verschiedenes Informationen, Anfragen der Mitglieder des Stadtrates Mit freundlichen Grüßen Dr. Wilde Oberbürgermeister Bekanntmachung von Beschlüssen des Stadtrates Delitzsch In der Sitzung des Stadtrates Delitzsch am 26. November 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: I. Öffentliche Sitzung 126/14 Neubesetzung der Schiedsstelle - Wahl des Friedensrichters der Schiedsstelle der Stadt Delitzsch, Frau Ilona Fritzsche 127/14 Neubesetzung der Schiedsstelle - Wahl des Stellvertreters des Friedensrichters der Schiedsstelle der Stadt Delitzsch, Herr Helge Müller 128/14 Einigung auf die Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Mitglieder und Stellvertreter) 129/14 Verordnung der Großen Kreisstadt Delitzsch über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse für das Jahr 2014 130/14 Verkauf des Baugrundstücks im Wohngebiet „Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Parkstraße, Flur 15, Flurstück 52/97 131/14 Verkauf des Baugrundstücks im Wohngebiet „Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Große Wallstraße, Flur 3, Flurstücke 61/118 und Flurstück 61/179 132/14 Verkauf des Baugrundstücks im Wohngebiet „Sandmark“, Gemarkung Delitzsch, Große Wallstraße, Flur 3, Flurstücke 61/126 und 61/183 133/14 Übertragung des Grundstücks Hallesche Str. 36 in Delitzsch als Sacheinlage in das Vermögen der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH 134/14 Erhaltungsgebiet „Altstadt“ - Programm SDP - Stadt Delitzsch, Gewährung eines Modernisierungs- und Instandsetzungszuschusses für Sanierung, Umbau und Rekonstruktion des Ehrenberghauses, Hallesche Straße 36 135/14 Vergabe nach VOF für Planungsleistungen Objektplanung (Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI 2013; stufenweise Beauftragung) für Umbau, Sanierung und Erweiterung der Oberschule Delitzsch-Nord 136/14 Auflösung des Zweckverbandes Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest (ZV DSW) Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 44 „Solarpark Delitzsch Südwest“ 137/14 Behandlung der vorgebrachten Einwände, Bedenken und Anregungen der beteiligten TöB 138/14 bis 151/14 Abwägungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes 152/14 Billigung der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes 153/14 Änderung des Flächennutzungsplanes 154/14 Durchführung der Stadtratssitzungen im Jahr 2015 (gem. § 36 Abs. 2) II. Nicht öffentliche Sitzung 155/14 Unbefristete Niederschlagung von Gewerbesteuer 156/14 Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ -Programm SEP - Delitzsch, Aufhebungsbeschluss zum Beschluss Nr. 107/10 vom 25.11.2010 und zum Beschluss Nr. 105/12 vom 18.10.2012 über die Gewährung einer Abbruchkostenentschädigung für den Abbruch des Hauptgebäudes Münze 6 6 Die Beschlüsse der öffentlichen Stadtratssitzung können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, Zimmer 2.10 während der Dienstzeiten eingesehen werden. Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 §3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ausfertigungsvermerk: Die vorstehende Satzung/Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Dr. Wilde Oberbürgermeister Delitzsch, den 27. November 2014 ________________________________________________________ Bekanntmachung von Beschlüssen der Ausschüsse des Stadtrates Delitzsch Dr. Wilde Oberbürgermeister Technischer Ausschuss am 18. November 2014 – öffentliche Sitzung Bekanntmachungshinweis nach § 4 Abs. 4 Sächsischer Gemeindeordnung zur Bekanntmachung der Verordnung der Großen Kreisstadt Delitzsch über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse für das Jahr 2014 vom 26. November 2014 Auftragsvergabe 19/14 Kauf eines Kommunaltraktors mit Anbaugeräten Die Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen können in der Stadtverwaltung Delitzsch, Markt 3, während der Dienststunden eingesehen werden. Zu den Beschlüssen des Technischen Ausschusses wird die Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, Zimmer 2.17, empfohlen. Dr. Wilde Oberbürgermeister ________________________________________________________ Verordnung der Großen Kreisstadt Delitzsch über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse für das Jahr 2014 Vom 26. November 2014 Satzungen/Verordnungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Das gilt nicht wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist; 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind; 3. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat; 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 5. Ist eine Verletzung nach Satz 2, 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung/Verordnung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Auf Grund von § 8 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächsisches Ladenöffnungsgesetz- SächsLadÖffG) vom 1. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338) zuletzt geändert durch Artikel 39 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 146) hat die Große Kreisstadt Delitzsch in der Sitzung des Stadtrates vom 26. November 2014 folgende Verordnung beschlossen: §1 Gegenstand Am 21. Dezember 2014 dürfen in der Zeit von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Verkaufsstellen auf dem Gelände der City Center Bahnhofspromenaden, Eisenbahnstr. in 04509 Delitzsch unter dem Motto „Weihnachten in Familie“ geöffnet sein. §2 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer Verkaufsstellen über die im Rahmen des § 1 dieser Verordnung zugelassenen Geschäftszeiten hinaus offen lässt. Verkehrsraumeinschränkungen im Stadtgebiet Delitzsch vom 6.12. bis 19.12.2014 Straße: Gerberplan Maßnahme: Vollsperrung Zeitraum: 1. BA Vollsperrung Gerberplan zw. Am Schützenplatz (Einfahrt) und Am Schützenplatz (Ausfahrt) vom 25.8.2014 — ca. 10 Wochen ÄNDERUNG DES 1. BA ab 23.9.2014: Vollsperrung Gerberplan von Bitterfelder Straße bis Am Wallgraben. Die Ein- und Ausfahrt zum Am Schützenplatz erfolgt mittels Lichtsignalanlage in Höhe Gerberplan/Am Wallgraben. 7 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Ursache: Hinweise: 2. BA nach Beendigung des 1. BA bis ca. 19.12.2014: zusätzlich Vollsperrung Bitterfelder Str. zw. Schäfergraben und Dübener Straße (gesamte Kreuzungsbereiche) Erneuerung Mischwasserkanal Gerberplan Umleitung wird örtlich ausgeschildert. Aufhebung der Einbahnstraßenregelung „Am Wallgraben“ zwischen Gerberplan und Karlstraße. Drehung der Einbahnstraßenregelung „Am Wallgraben“ zwischen Karlstraße und Roßplatz. Während des 2. BA wird die Ein- /Ausfahrt zum Am Schützenplatz weiterhin mit einer Lichtsignalanlage in Höhe Gerberplan/Am Wallgraben geregelt. Straße: Storkwitz, Schenkenberg Maßnahme: Vollsperrungen in mehreren Bauabschnitten Zeitraum: 1. BA Vollsperrung der K 7440 ab Storkwitz, (Einmündung Schäferweg) bis Grubenstraße, bis ca. 19.12.2014 2. BA Vollsperrung in Storkwitz, südlicher Abschnitt des Brennerwegs ca. vom 1.12.2014 – 31.1.2015, Deckenschluss erfolgt witterungsabhängig Die Bauabschnitte 3–6 erfolgen ab Frühjahr 2015. Sie beinhalten Vollsperrungen in Storkwitz (Schäferweg, B 183a und nochmals der K 7440 (Hauptstraße) Ursache: Abwasserentsorgung, Verlegung von Rohrleitungen und Kanälen Hinweise: Umleitung wird örtlich ausgeschildert. Verlegung oder Wegfall von Haltestellen des ÖPNV Straße: Münze Maßnahme: Vollsperrung Höhe Nr. 10 Zeitraum: 30.10.2014 – ca. 19.12.2014 Ursache: Stützmauersanierung Straße: Vierzehner Reihe, Alte Schäferei, Rödgener Straße Maßnahme: Sperrungen in mehreren Bauabschnitten Zeitraum: 3. BA: 1.12. bis 19.12.2014 - halbseitige Sperrung Rödgener Straße in Höhe Haus Nr. 32 Ursache: Austausch Trinkwasserleitung Hinweis: mehrere Bauabschnitte, örtliche Umleitung für Vollsperrung Der Deckenschluss erfolgt zum Abschluss der einzelnen Bauabschnitte (BA) provisorisch. Der Deckenschluss mit Asphalt erfolgt zum Ende des 3. BA, wobei die drei BA nochmals aktiviert werden (Vollsperrung Vierzehner Reihe, Alte Schäferei). ________________________________________________________ Kartenvorverkauf in der Tourist-Information im Barockschloss Delitzsch Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag 10 bis 17 Uhr Tel.: 034202 67-237, E-Mail: tourist-info@delitzsch.de 6.12. Eine Weihnachtsgeschichte Oper Leipzig 18:00 6.12 Die 3 Musketiere - Musical Kupa Bitterfeld 20:00 6.12. Cinderella – Musical Haus Auensee 14:00 +18:00 7.12. Clueso Arena Leipzig 20:00 10.12.Hänsel und Gretel Oper Leipzig 11:00 11.12. Weihnachten in Familie Kulturhaus 18:00 Wolfen 12.12.Die kleine Meerjungfrau Kulturhaus 15:30 Wolfen 12.12.City u. S. Krumbiegel Gewandhaus 20:00 14.12.Hänsel und Gretel Oper Leipzig diverse 14.12.Klaus Hoffmann Gewandhaus 20:00 15.12.Bernhard Brink Händelhalle 20:00 16.12. Eine Weihnachtsgeschichte Oper Leipzig diverse 16.12.Weihnachtskonzert mit dem Kinderchor 17.12.Marshall & Alexander 17.12.Hänsel und Gretel 20.12.Traumzauberbaum 20.12.Ravel, Bolero 21.12. Traumzauberbaum 22.12.Aurora Lacasa & Frank Schöbel 23.12.Rachmaninow 23.-28.12. Holiday on Ice 25.12.La Bohème 26.12. Eine Weihnachtsgeschichte 26.12.Hexe Baba Jaga 26.12.Don Kosaken 26.12.Fritz Kalkbrenner 27.12.Die Zauberflöte 27.-28.12. Die Fledermaus 28.12.Rigoletto 28.12.Phantom der Oper 29.12.Rachmaninow 2015 2.1. Nussknacker 3.1. ABBA – The Music Show 4.1. Chinesischer Notional- circus 5.1. Feuerwerk der Turnkunst 6.1. Wiener Johann Strauß Galakonzert 7.1. Carmina Burana 7.1. Zwingertrio 8.1. The Voice of Germany 9.1. Puhdys – Abschiedstour 9.1. Tom Pauls 11.1. Der kleine Prinz 11.1. Tom Pauls 13.1. Schwanensee 14.+15. 1.Martin Rütter 15.1. André Rieu 16.1. Bülent Ceylan 17.1. Laith Al Deen 23.1. Militär- und Blasmusikparade 24.1. Sissi 23.-25.1. Kings of Xtreme 24.1. Die kleine Meerjungfrau 25.1. Guiseppe Verdi’s Aida 30.1. Kunst – Komödie mit Metzner, Gabriel & Voigt 31.1. Beatrice Egli 31.1. Nabucco 1.2 Aladin u. die Wunderlampe 1.2. Maxi Arland 1.2. The Ten Tenors 2.2. Schwanensee 4.2. My Fair Lady 5.2. Verdi- Nacht 5.2. Die Nacht der Musicals 8.2. Max Raabe & Palastorchester 8.2. Rea Garvey 10.2. Night of the Dance 11.2. Elvis-Revival Show 12.2. Phantom der Oper Musikalische Komödie Ulrichskirche Halle Oper Leipzig Händelhalle Gewandhaus Haus Auensee Gewandhaus 18:00 19:30 18:00 16:00 20:00 15:00 20:00 Oper Leipzig 18:00 Arena Leipzig diverse Oper Leipzig 18:00 Oper Leipzig 18:00 Theaterfabrik 17:00 Gewandhaus 20:00 Haus Auensee 21:00 Oper Leipzig 19:00 Musikalische diverse Komödie Oper Leipzig 18:00 Gewandhaus 19:00 Oper Leipzig 19:30 Gewandhaus Gewandhaus Gewandhaus 19:00 20:00 18:00 Arena Leipzig 19:00 Kulturhaus 15:30 Wolfen Gewandhaus 20:00 Schauspielhaus 20:00 Arena Leipzig 20:00 Kulturpalast 20:00 Bitterfeld Schauspielhaus 20:00 Haus Auensee 16:00 Gewandhaus diverse Kulturpalast 19:30 Bitterfeld Haus Auensee 20:00 Arena Leipzig 20:00 Arena Leipzig 20:00 Haus Auensee 20:00 Arena Leipzig 19:30 Gewandhaus 20:00 Messe Leipzig diverse Haus Auensee 15:00 Arena Leipzig 18:00 Schlosskeller 20:00 Haus Auensee Steintor Varieté Oper Leipzig Kulturhaus Wolfen Gewandhaus Gewandhaus Gewandhaus Gewandhaus Kulturpalast Bitterfeld Kulturpalast Bitterfeld Haus Auensee Gewandhaus Gewandhaus Gewandhaus 19:00 18:00 11:00 19:30 20:00 20:00 20:00 20:00 20:00 18:00 20:00 20:00 20:00 20:00 8 14.2. Glanzlicher der Operette Gewandhaus 20:00 14.2. EAV Haus Auensee 20:00 18.-19.2. Tribute of Queen Gewandhaus 20:00 20.2. ABBA- Gold Show Gewandhaus 20:00 20.2. Fantasy Steintor Varieté 19:30 21.2. Die Schneekönigin Kulturhaus 15:00 Wolfen 25.2. Beatles Musical Gewandhaus 20:00 26.2. Michelle Gewandhaus 19:30 28.2. ... Prinzessinnen40+ Schlosskeller 20:00 Es rächt sich mit Sechzig! 28.2. Element of Crime Haus Auensee 20:00 1.3. Die große Gala-Nacht Gewandhaus 16:00 der Operette 1.3. Bee Gees Musical Haus Auensee 19:00 3.3. Falco meets Mercury Haus Auensee 20:00 5.3. Mirelle Mathieu Händelhalle 20:00 6.3. Simply Minds Haus Auensee 20:00 7.3. Sternstunden des Kulturhaus 16:00 volkstümlichen Schlagers Wolfen 9.3. Linda Hesse Haus Auensee 20:00 11.3. Kastelruther Spatzen Händelhalle 19:30 14.+15. 3. Apassionata Arena Leipzig diverse 15.3 Deutsche Rocklegenden Kulturhaus 18:00 Wolfen 16.3. ADORO Gewandhaus 20:00 17.3. ABBA The Show Arena Leipzig 20:00 19.3. Jürgen von der Lippe Kulturpalast Bitterfeld 20:00 20.3. Ehrlich Brothers Arena Leipzig 20:00 22.3. Max Raabe & Palast Arena Leipzig 18:00 Orchester 26.3. Lionel Richie Arena Leipzig 20:00 27.3. Fiddlers Green Haus Auensee 20:00 29.3. Götz Alsmann Gewandhaus 19:00 2.4. Hansi Hinterseer Händelhalle 20:00 2.4. Soy de Cuba Gewandhaus 20:00 7.-8.4. Shadowland Gewandhaus 20:00 12.4. Schlager-Starparade Arena Leipzig 14:30 12.4. Die schönsten Opernchöre Gewandhaus 20:00 14.4. The Australien Pink Floyd Show Arena Leipzig 20:00 16.4. Spandau Ballett Haus Auensee 20:00 17.4. Zauber der Travestie Bürgerhaus 20:00 Delitzsch 17.4. CITY Landsberg 21:00 18.4. ABBA today – The Show Kulturhaus 20:00 Wolfen 18.4. Smokie Händelhalle 20:00 23.4. Tina – The Rock Legend Kulturpalast Bitterfeld 19:30 25.4. Chris de Burgh Haus Auensee 20:00 25.4. Manfred Krug Gewandhaus 20:00 27.3. Andrea Kulka Schlosskeller 20:00 „Ich mach mich frei“ 27.4. Roland Kaiser Arena Leipzig 20:00 30.4. YAKARI – Live Arena Leipzig 16:00 1.5. Kaya Yanar Arena Leipzig 20:00 10.5. Horst Lichter Haus Auensee 19:00 11.5. Roland Kaiser Händelhalle 20:00 15.5. Nicole-Jubiläumstour Haus Auensee 20:00 17.5. Maxi Arland Steintor Varieté 19:30 25.5. Jethro Tull´s Ian Anderson Haus Auensee 20:00 1.6. LIMP BIZKIT Haus Auensee 20:00 13.6. Herbert Grönemeyer Red Bull Arena 19:00 20.6. Dieter Thomas Kuhn Parkbühne 20:00 Leipzig 22.6. Bobby Mc Ferrin Gewandhaus 20:00 27.-28.6. Helene Fischer Red Bull Arena 19:30 9.7. Mark Knopfler Arena Leipzig 20:00 8.8. Pyro Games Ferropolis 18:00 22.8. Die Toten Hosen Festwiese 17:30 Leipzig Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 29.8. UNHEILIG 18.9. SWEET 26.9. Baumann & Clausen 16.10.Katrin Weber 25.10.Ralf Schmitz 28.10.René Marik 30.10.Chippendales 31.10.Volker Pispers 7.11. Baumann & Clausen 14.11. Bibbi Blocksberg 6.12. Max Raabe Völkerschlacht- denkmal Haus Auensee Kulturhaus Wolfen Bürgerhaus Delitzsch Steintor Varieté Steintor Varieté Haus Auensee Arena Leipzig Steintor Varieté Arena Leipzig Händelhalle 18:00 2016 9.3. Dr. E. v. Hirschhausen 19.3. Bibbi Blocksberg 1.4. KARAT akustisch Steintor Varieté 20:00 Steintor Halle 15:00 Gewandhaus 20:00 20:00 20:00 19:30 19:00 20:00 20:00 20:00 20:00 15:00 18:00 Außerdem können für diverse andere Veranstaltungen deutschlandweit Karten im Vorverkauf erworben werden. Gutscheine für alle Veranstaltungen! Sie bestimmen den Wert, und der Beschenkte löst den Gutschein in der TouristInformation ein. Friedensrichter verabschiedet Foto: N. Fuchs/Stadt Delitzsch Nach mehr als zehn Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit als Friedensrichter bei der Schiedsstelle der Stadt Delitzsch wurden Andreas Walther, Friedensrichter, und Solveig Kistler, stellvertretende Friedensrichterin (beide vorn), am 26. November aus ihrem Ehrenamt verabschiedet. Für ihr außerordentliches Engagement dankten ihnen Thomas Gast, stellvertretender Direktor des Amtsgerichtes Eilenburg (hinten M.), der Delitzscher Oberbürgermeister Dr. Manfred Wilde (hinten l.) und Bürgermeister Thorsten Schöne. Herr Walther und Frau Kistler hatten auf Antrag Streitfälle auf der Grundlage des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz geschlichtet. Das Schlichtungsverfahren findet nicht statt in Rechtsstreitigkeiten, die in die Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen, die die Verletzung der persönlichen Ehre in Presse, Rundfunk und Fernsehen zum Gegenstand haben, an denen der Bund, die Länder, die Gemeinden oder andere Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind. In seiner Sitzung am 26. November 2014 hat der Stadtrat mit Ilona Fritzsche und Helge Müller eine neuen Friedensrichter und einen neuen Stellvertretenden Friedensrichter für die Schiedsstelle der Stadt Delitzsch gewählt. 9 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Delitzscher Adventsmarkt Vom 5. bis 7. Dezember findet in diesem Jahr der Delitzscher Adventsmarkt statt. Auf dem Marktplatz präsentieren dann 38 Händler und Vereine in den weihnachtlich dekorierten Marktbuden und Verkaufsständen ihr Sortiment. Neben kulinarischen Köstlichkeiten wie Flammkuchen, gebrannten Mandeln, Flammlachs, Crêpes und natürlich Glühwein gibt es jede Menge handgefertigte, individuelle und kunsthandwerkliche Geschenkideen zu entdecken. - handgefertigte Weihnachtskrippen und Schwibbögen - liebevoll selbstgefertigter Schmuck - Keramik und Töpferwaren - kunsthandwerkliche Holzunikate und Schnitzereien - Spielzeug - dekorative Weihnachts- und Geschenkartikel - Bio- und Naturprodukte - individuelle Kissen, Taschen, Babydecken, Lätzchen - Honig, Honigpralinen, Crêpes mit Honig, Kerzen - Glühwein, Met, Delitzscher Kräuterschnaps, regionale Obstsäfte, Flammkuchen, gebrannte Mandeln, Kräppelchen, Flammlachs, Knobi-Brot Auf der Bühne ist durchgehend ein abwechslungsreiches Programm zu sehen. Ein besonderer Dank gilt der Perner Spezialtiefbau GmbH, die den Transport und die Aufstellung des Weihnachtsbaumes unentgeltlich übernommen hat. Am Sonntag, dem 7. Dezember 2014, laden die Geschäfte der Delitzscher Innenstadt im Rahmen eines verkaufsoffenen Sonntags zum „Last-Minute-Geschenke-Shopping“ ein. Zu folgenden Zeiten hat der Adventsmarkt geöffnet: Freitag, 5. Dezember 2014, 16:00–22:00 Uhr Samstag, 6. Dezember 2014, 14:00–22:00 Uhr Sonntag, 7. Dezember 2014, 14:00–19:00 Uhr Bühnenprogramm: Freitag, 5. Dezember 15:55 Uhr 16:00 bis 18:00 Uhr 16:00 Uhr 16:30 Uhr 17:00 Uhr 17:15 Uhr 17:45 Uhr 19:00 Uhr 19:30 Uhr 22:00 Uhr Einläuten des Adventsmarktes Der Weihnachtsmann kommt auf dem Marktplatz an. Er nimmt Wunschzettel der Kinder entgegen, von denen auch einige erfüllt werden. Auftritt der Kinder der Kita „Am Park“ Auftritt der Kinder der Kita „Sonnenland“ mit Ihrem Programm „Bunte Adventszeit“ Adventsgrüße durch den Oberbürgermeister Dr. Wilde und den Vorsitzenden der Werbegemeinschaft Herrn Eichler, begleitet durch die „Türmerstochter“ Charlotte Wernicke. Stollenanschnitt „Tricks und Allerlei“ – ein Familienprogramm für Groß und Klein Fackelumzug mit dem Fanfarenzug Zwochau ab Haupteingang der Sparkasse am Markt (Fackeln werden ab 18:45 Uhr kostenlos ausgeteilt). Weihnachtstanz mit DJ Rocky Ausklingen des ersten Adventsmarkt-Tages Samstag, 6. Dezember 13:55 Uhr 14:00 Uhr 15:00 bis 17:00 Uhr 15:00 Uhr 15:15 Uhr 15:45 Uhr 16:00 Uhr 16:30 Uhr 17:15 Uhr 19:45 Uhr 22:00 Uhr Einläuten des Adventsmarktes Konzert der „Loberkrainer“ Der Weihnachtsmann kommt auf dem Marktplatz an. Er nimmt Wunschzettel der Kinder entgegen, von denen auch einige erfüllt werden. Weihnachtsmann und Nikolaus stellen sich vor (Teil1) Auftritt der „Sita‘s“ vom Hort am Rosengarten (Teil 1) Weihnachtsmann und Nikolaus in Aktion (Teil 2) Auftritt der „Sita‘s“ vom Hort Rosengarten (Teil 2) „Weihnachtszeit – Familienzeit“ – Erstaunliches für Kinder und Gäste „1 + 2 = 4 ... ein lustiges Familienprogramm“ Weihnachtlicher Rock ‚n‘ Roll mit den BEEFEES aus Leipzig Ausklingen des zweiten Adventsmarkt-Tages Sonntag, 7. Dezember 13:55 Uhr 14:00 Uhr 15:00 bis 17:00 Uhr 15:00 Uhr 17:00 Uhr 18:00 Uhr 19:00 Uhr Einläuten des letzten Markttages Auftritt der Tanzgruppen der Volkssolidarität Der Weihnachtsmann kommt auf dem Marktplatz an. Er nimmt Wunschzettel der Kinder entgegen, von denen auch einige erfüllt werden. Der Delitzscher Carnevalsverein e. V. präsentiert: „Die verschwundenen Betten der Frau Holle“ Kinderfamilienprogramm mit Zauberkünstler Kay Gellrich Der Weihnachtsmann kommt Ausläuten des Adventsmarktes 2014 10 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Schließzeiten der Stadtverwaltung und Freizeiteinrichtungen zu Weihnachten und beim Jahreswechsel Stadtverwaltung 23. Dezember 2014: bis 15 Uhr 24. Dezember 2014 bis 2. Januar 2015: geschlossen Ab 5. Januar 2015 gelten die üblichen Sprechzeiten. Bibliothek 23. Dezember 2014: 10 bis 18 Uhr 24. Dezember 2014 bis 1. Januar 2015: geschlossen Ab 2. Januar 2015 gelten die üblichen Öffnungszeiten. Museum und Tourist-Information 23. Dezember 2014 10 bis 15 Uhr 24./25. Dezember 2014: geschlossen 26. bis 28. sowie 30. Dezember 2014: 10 bis 17 Uhr 31. Dezember 2014 und 1. Januar 2015: geschlossen Ab 2. Januar 2015 gelten die üblichen Öffnungszeiten. Tiergarten 24. und 31. Dezember 2014: 9 bis 13 Uhr Sonst gelten die üblichen Öffnungszeiten. Städtische Kindertagesstätten 24. Dezember 2014 bis 2. Januar 2015: geschlossen Ab 5. Januar 2015 gelten die jeweiligen üblichen Öffnungszeiten der Einrichtungen. Genossenschaftsmuseum 24. bis 26. Dezember 2014: geschlossen Bitte beachten – veränderte Erscheinungsweise des Amtsblattes ab 2015 Aus logistischen Gründen wird das Amtsblatt der Stadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen ab Januar 2015 immer samstags in den ungeraden Kalenderwochen erscheinen. Redaktionsschluss ist weiterhin der Freitag der vorhergehenden Woche, also der geraden Kalenderwochen. Die erste Ausgabe des Jahres 2015 erscheint am 17. Januar. Wir bitten alle Vereine, Verbände, Parteien, Institutionen und Kirchen ihre Veröffentlichungswünsche rechtzeitig an amtsblatt@delitzsch.de zu schicken. Spätere Eingänge können nicht berücksichtigt werden. 6. Benndorfer Weihnachtstreffen Der Ortschaftsrat lädt alle Einwohner der Ortschaft sowie deren Freundeskreis und andere Interessierte zum Weihnachtstreffen ein. Termin: 19.12.2014, ab 19.00 Uhr Ort: Benndorfer Freizeiteinrichtung (Jugendclub) Auch in diesem Jahr wollen wir wieder in geselliger Runde mit Glühwein und in Gesprächen die Weihnachtszeit einläuten. Gleichzeitig wollen wir die neugestaltete Freizeiteinrichtung einweihen und allen Interessierten eine Besichtigung ermöglichen. Für unsere Kleinsten ist ein kleiner Fackelumzug geplant. T. Köppen Ortsvorsteher Ortschaftsrat Benndorf Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Benndorf findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2014, um 19.00 Uhr im Ortsbegegnungszentrum statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bürgerfragen 3. Rückantworten zum letzten Protokoll/Erledigung 4. Vorbereitung 6. Glühweinabend/Weihnachtstreffen 5. Abstimmung Termine 2015 und Allgemeines 6. Auswertung 2014 Alle Einwohner der Ortschaft sind herzlich eingeladen. Mit freundlichen Grüßen T. Köppen Ortsvorsteher Ortschaftsrat Döbernitz Die nächste öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Döbernitz findet am Dienstag, dem 16. Dezember 2014, um 19:00 Uhr in Selben, Zum Amt 6, statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit 3. Protokollkontrolle 4. Stand der Abarbeitung der Anfragen 5. Verschiedenes 6. Bürgerfragestunde Mit freundlichen Grüßen Roland Kirsten Ortsvorsteher Seniorenweihnachtsfeier in Selben und Zschepen Die Weihnachtsfeier für die Seniorinnen und Senioren der Ortsteile Selben und Zschepen findet am Donnerstag, dem 11.12.2014, im Bürgerhaus Selben, Zum Amt 6, statt. Die Seniorengruppe Selben/Zschepen und der Ortschaftsrat laden ab 15:00 Uhr zum gemütlichen Kaffeetrinken mit Stolle und Plätzchen ein. Das kulturelle Programm gestaltet die Musikschule. Bei Glühwein und einem Abendimbiss klingt der gemütliche Nachmittag aus. Die Veranstalter freuen sich auf zahlreiche Besucher. Exklusive Tassen kurzzeitig zum Vorzugspreis erhältlich Während des Delitzscher Adventmarktes vom 5. bis 7. Dezember 2014 gibt es in der Tourist-Information die barocken Henkeltassen mit dem Motiv der Stofftapete aus dem Audienzzimmer des Delitzscher Barockschlosses zum Vorzugspreis. Zwei Tassen kosten dann 15,00 Euro. Während des Adventsmarkt-Wochenendes hat die TouristInformation im Barockschloss jeweils von 10.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Ab 8. Dezember 2014 kostet eine Tasse dann wieder 12,95 Euro. 11 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch - Anzeige - Wohn- und Gewerberaumangebote Hier ein kleiner Auszug von Wohnungen in Delitzsch, die wir zur Zeit für Sie im Angebot haben. Weitere Informationen und Angebote erhalten Sie natürlich in unserer Geschäftsstelle oder im Internet. 26.11.2014 Energieausweis Anschrift Innenstadt Schulstr. 11 Bitterfelder Str. 64 Nord Amselweg 3 O.-v.-Guericke-Str. 21 Securiusstr. 82 Securiusstr. 84 Gellertstr. 18 Lessingstr. 7 Securiusstr. 86 R.- Luxemburg Str. 29 Ost Friedrich-Engels-Str. 33 Friedrich-Engels-Str. 57 Ostsiedlung 73a Beerendorfer Str. 72 West Loberaue 22 Loberaue 28 Weißdornweg 5 Monheimer Str. 2 OT Döbernitz RTS- Str. 2 OT Benndorf Räume Etage Fläche 2 in m 1 2 3 3 3 3 3 3 4. 4. Kaltmiete ab 18,00 € 249,00 € 253,00 € PKW-Stellplätze: ab 15,00 € 5. 61,5 282,00 € 4. 59,9 282,00 € 1. 58,2 267,00 € 4. 62,5 289,00 € 4. 59,0 275,00 € 5. 61,8 286,00 € 3. 73,7 340,00 € PKW-Stellplätze: 3. 2. 49,7 45,9 2. 74,4 357,00 € 1. 4. 4. 4. 47,3 47,3 46,4 45,8 ab 15,00 € 232,00 € 235,00 € 230,00 € 234,00 € 3 3 3 3 5. 4. 5. 3 60,7 60,7 62,3 62,5 3 3. Gutsstr. 11 3 Paupitzscher Str. 19 2 2 2 2 2 Büro- / Gewerberaumangebote Beerendorfer Str. 1 2 PKW-Stellplätze: Gesamt- Balmiete kon Baujahr Haus Heizung Endenergieverbrauch Ausstattung / Bemerkungen Bitterfelder Straße, Tiefgaragen-Stellplätze: ab 50,00 € Hallesche Str. 24 60,5 renoviert, Abstellraum 105,7 malermäßig vorbereitet Gellertstraße, Fahrradunterstellmöglichkeit: 5,00 € Friedrichshafener Straße 2-12 und Gellertstraße 427,00 € X 1980 FW 118,7 malermäßig vorbereitet 435,00 € X 1981 FW 112,2 malermäßig vorbereitet 412,00 € 1982 FW 88,1 malermäßig vorbereitet 439,00 € X 1982 FW 88,1 malermäßig vorbereitet 405,00 € X 1982 FW 115,1 malermäßig vorbereitet 441,00 € X 1982 FW 108,7 malermäßig vorbereitet 530,00 € X 1982 FW 88,1 malermäßig vorbereitet 359,00 € 353,00 € 562,00 € X 1995 1930 EG EG 1981 FW 111,5 Ausstattungsübernahme in Absprache mit Vormieter möglich, verfügbar ab Januar 2015 Ostsiedlung, G.-Hauptmann-Straße, J.-R.-Becher-Straße, K.-Kollwitz-Straße 352,00 € 355,00 € 350,00 € 349,00 € 1973 1973 1963 1968 NW NW NW NW 75,5 69,6 82,4 77,8 malermäßig vorbereitet malermäßig vorbereitet malermäßig vorbereitet malermäßig vorbereitet, Warmwasseraufb. solargestützt 255,00 € 255,00 € 262,00 € 312,00 € 405,00 € 410,00 € 412,00 € 482,00 € 1987 1987 1988 1988 FW FW FW FW 91,1 91,1 103,9 82,2 malermäßig vorbereitet malermäßig vorbereitet, WBS erforderlich malermäßig vorbereitet, WBS erforderlich renoviert, Aufzug 59,6 270,00 € 410,00 € 84,8 malermäßig vorbereitet 3. 62,0 286,00 € 361,00 €* 1890 StromMix+EG 111 2. 68,7 312,00 € 387,00 €* 1912 StromMix+EG Wohnung malermäßig vorbereitet, * zzgl. Heizkosten (Gas ), bedarfsabhängiger Energieausweis 157,3 Wohnung renoviert, *zzgl. Heizkosten (Gas ), bedarfsabhängiger Energieausweis 2. 75,0 450,00 € 600,00 € 2003 EG 60,1 Büro X X 1959 Heizöl-EL Grundausstattung: In allen Wohnungen ist das Bad gefliest und die Küche hat einen Fliesenspiegel. Es können natürlich auch für jede Wohnung individuelle Ausstattungsvereinbarungen getroffen werden. Bei den angegebenen Wohnungsflächen handelt es sich um Circa-Angaben. Weitere Informationen und Angebote erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle oder im Internet. Erläuterungen Energieausweis: Heizungsart: Alle Energieausweise wurden im Jahr 2008 auf der Grundlage des Energieverbrauchs erstellt. Der Energieverbrauch für Warmwasser ist enthalten. FW = Fernwärme; EG = Erdgas; NW = Nahwärme Endenergieverbrauch in kWh/ (m *a) 2 Unsere Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 16:00 Uhr 3- Raumwohnung, Monheimer Str. 2 mit Aufzug Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr 3. Etage mit Balkon Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr ca. 62,5 m Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr Kaltmiete: Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr Warmmiete: 482,00 € Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr renoviert Ihr Ansprechpartner: Frau Wegner Baujahr 1988 Kostenlose Service-Nr: 0800 346 7800 Heizung: Fernheizung Internet: www.wg-delitzsch.de Endenergieverbrauch: 82,2 kWh/ ( m *a) E-Mail: info@wg-delitzsch.de Telefonnummer: 034202/ 68 430 Fax: 034202/ 68 441 2 312,00€ sofort verfügbar Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH - Elisabethstraße 7 - 04509 Delitzsch 2 12 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Drei auf einen Streich Weihnachten im Tiergarten Delitzsch Am Sonntag, dem 14. Dezember 2014, findet in der Zooschule von 10.30 bis 15.00 Uhr die diesjährige TiergartenWeihnachtsveranstaltung statt. Um 10.30 Uhr spielt die Puppenbühne Gayaya das Puppenspiel „Hänsel und Gretel“ und von 13.00 bis 15.00 Uhr gibt Basteleien für Groß und Klein sowie eine kleine Weihnachtsbäckerei. Im Rahmen der Wanderausstellung „Rotmilan - Land zum Leben“ findet am Mittwoch, dem 17. Dezember 2014, ein Vortragsund Filmabend statt: · 18:00 Vortrag „Rotmilan - Land zum Leben“ (Peter Solluntsch, Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen) · 18:45 Vortrag zum Film „Das Jahr des Rotmilans“ (Robin Jähne und Sarah Herbort, Naturfilmer aus Detmold) ·Pause · 20:00 Filmvorführung „Das Jahr des Rotmilans“ · 21:00 Ende ________________________________________________________ MIK – Musical im Kino Foto: N. Fuchs/Stadt Delitzsch Gleich drei Gesellen auf der Walz, die gleichsam zum Schacht der Rolandsbrüder gehören, besuchten am 10. November das Rathaus, um Oberbürgermeister Dr. Manfred Wilde (Foto, l.) um ein kleines Salär zu bitten. Lasse Gläser (2. v. r.), 30-jähriger Holzbildhauer aus Bremen, ist schon zweieinhalb Jahre auf Tippelei, muss also noch ein halbes Jahr fernab der Heimat verbringen. Genauso lange ist Moritz Meyer (ganz r.) unterwegs. Der 27-Jährige ist Zimmermann und stammt aus Saarbrücken. Ein Jungspund dagegen ist der 23-jährige Benjamin Schulte, Zimmermann und Holzbildhauer, der vor sieben Monaten über das Ortsschild seiner Heimatstadt Eckernförde geklettert war. Alle drei Tippelbrüder kamen von der Denkmalmesse nach Delitzsch, bevor sie sich weiter auf in Richtung Norden machten. Theaterakademie bespielt das neue Kino Im neu eröffneten Kino Markt Zwanzig präsentieren die MusicalSchüler des 5. Semesters im abendfüllenden Programm „MIK – Musical im Kino“ in einem neuen Raum außerhalb der gewohnten Umgebung die Früchte der vergangenen zweieinhalb Ausbildungsjahre. Am 17. und 19.12. finden Zusatzvorstellungen statt. Einlass ist jeweils 19 Uhr, Beginn 20 Uhr. Karten sind in der Urlaub meehr Bar in der Eisenbahnstraße 17 erhältlich. Weitere Infos: www.markt-20.de ________________________________________________________ WGD und TWD beim Adventsmarkt in Delitzsch dabei Willy Pätz Vom 5. Dezember bis 7. Dezember findet der traditionelle Adventsmarkt in Delitzsch statt. Und wie jedes Jahr wird es gerade für Kinder eine aufregende Zeit mit vielen Überraschungen. So wird an diesen Tagen der Weihnachtsmann der Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch mbH (WGD) und der Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) mit seiner Gehilfin auf dem Adventsmarkt dabei sein und die gestalteten Wunschzettel der Kindern am Freitag in der Zeit von 16.00 bis 18.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag jeweils von 15.00 bis 17.00 Uhr persönlich entgegennehmen. Er trat am 1. Mai 1957 in die Delitzscher Wehr ein und war dort ein engagierter Feuerwehrmann, setzte sein Wissen und seine Kraft für das Wohl der Anderen ein. Kinder aufgepasst: Schreibt oder malt eure Weihnachtswünsche aufs Papier und vergesst bitte euren Namen, Anschrift und Telefonnummer nicht auf den Zettel zu schreiben. Gebt den Wunschzettel bitte persönlich beim Weihnachtsmann ab. Es lohnt sich, denn der eine oder andere Wunsch wird vom Weihnachtsmann der WGD und der TWD erfüllt. Nachruf Die Feuerwehr Delitzsch trauert um ihren Alterskameraden, den Hauptlöschmeister Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Dr. Manfred Wilde Oberbürgermeister Dieter Franze Feuerwehr Delitzsch Die Wunschzettelvorlagen finden Sie auf unserer Homepage: www.wg-delitzsch.de oder www.tw-delitzsch.de Teilnahmebedingungen Teilnehmen können alle Kinder bis 12 Jahre. Die Gewinner werden telefonisch benachrichtigt. Das Los entscheidet. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Jeder Gewinnspielteilnehmer stimmt der Veröffentlichung von Fotos der Aktion und Bekanntgabe des Namens zu. vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch 13 14 Delitzscher Kleingärtner gewinnen Silber beim Bundeswettbewerb Die Kleingärtner des Vereins „Delitzsch Ost e. V.“ haben beim 23. Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ einen Silberpreis gewonnen. Besonders lobenswert fand die Jury den Umgang des Vereins mit dem demographischen Wandel. Mit einem Naturlehrpfad sollen die Kinder aus der nahen Kita und der Grundschule für das Thema Gärtnern begeistert werden. Ein Seniorengarten soll künftig von mehreren älteren Vereinsmitgliedern, die alleine keinen Garten mehr bewirtschaften können, gemeinsam genutzt werden. Der Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ ist Deutschlands wichtigster Ideenwettbewerb zur urbanen Gartenkultur und eine Art deutsche Meisterschaft der 15.200 Kleingärtnervereine. Der Wettbewerb wurde 1951 ins Leben gerufen, um besondere städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen zu würdigen, mit denen Kleingärtnervereine über die Grenzen der Gartenanlage hinaus positive Impulse in das Wohnumfeld senden. Für die Endrunde qualifiziert waren die Gewinner der Landesvorauswahlen, wobei Delitzsch Ost e. V. vom Landesverband Sachsen nachnominiert wurde. Foto: N. Fuchs/Stadt Delitzsch ________________________________________________________ Delitzscher Adventskalender - Wir öffnen Türen Liebe Bürger/innen und Gäste der Stadt Delitzsch, wir alle sehnen uns in der Adventszeit nach ein wenig Ruhe und Frieden. Doch oft erfahren wir in dieser prägenden Zeit Unruhe und Hektik. Die katholische Gemeinde möchte mit dem Delitzscher Adventskalender, dieses Jahr bereits zum fünften Mal, Bewohner und Gäste unserer Stadt zu einer Zeit der Besinnung einladen. Wie das geht? Ganz einfach: Nehmen Sie sich täglich eine halbe Stunde Zeit und suchen Sie die angegebenen Orte an den entsprechenden Tagen auf! Die Türen werden täglich um 17.30 Uhr geöffnet, außer am 24.12., da bereits um 9.30 Uhr. Auch wir wissen noch nicht, was sich hinter den einzelnen Türen versteckt. Seien Sie doch mit dabei, wenn wir Neues hinter den Türen unserer Stadt entdecken, einander begegnen und auf eine andere Weise das Warten auf das Weihnachtsfest verkürzen. Während des Delitzscher Adventsmarktes legen wir eine Pause ein - und treffen uns vielleicht dort. Seien Sie uns herzlich willkommen! Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 15 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Vorzeitige Ablösung des Ausgleichsbetrages im Sanierungsgebiet „Altstadt“ weiterhin möglich Eigentümer von Grundstücken, die im Sanierungsgebiet „Altstadt“ liegen, sind zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages spätestens nach Abschluss der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme verpflichtet. Diese sogenannte Aufhebung der Sanierungssatzung findet zum 31. Dezember 2015 statt. Mit dem städtebaulichen Sanierungsprogramm wurden Häuser modernisiert und Straßenräume saniert. Damit ist Delitzsch lebenswerter und attraktiver geworden, zudem konnte sich der Wert der im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücke entwickeln. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Baugesetzbuch vorgesehen, dass die Eigentümer als Ausgleich für die eingesetzten öffentlichen Fördermittel an den entstandenen Kosten der Sanierung zu beteiligen sind. Die Stadt kann von der Erhebung dieser Ausgleichsbeträge nicht absehen und wird sie nach Ende der Sanierung im Jahr 2016 durch Bescheid festsetzen. Der Ausgleichsbetrag ist dann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zu zahlen. Eigentümer können jedoch schon jetzt die Möglichkeit nutzen, ihren Ausgleichsbetrag freiwillig vorzeitig abzulösen. Dann können Sie flexible Zahlungszeiten und Abschläge vereinbaren. Für Rückfragen zur vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages steht den Eigentümern der Sanierungsträger der Stadt Delitzsch, die Renner Projekt Management GmbH & Co. KG, gern zur Verfügung: Renner Projekt Management GmbH & Co. KG Herr Renner Kreuzgasse 8 04509 Delitzsch Tel.: 034202 3090-30 Heimspiele des NHV Concordia Delitzsch 2010 e. V. Die nächsten Heimspiele des NHV Concordia Delitzsch 2010 e. V. finden an folgenden Tagen statt: Sonnabend, 6.12.2014, Spielort: Artur-Becker-Halle 9:00 Uhr mJE NHV – VfB Eilenburg Kreisliga 10:30 Uhr mJC NHV – SG Lok Wurzen Kreisliga Sonnabend, 6.12.2014, Spielort: Kultur- und Sportzentrum 18:30 Uhr MännerNHV – HSG Neudorf/Döbeln Sachsenliga Weitere Informationen über die Mannschaften und den Verein finden Sie im Internet unter www.nhv-concordia-delitzsch.de. ________________________________________________________ Sudetendeutsche Landsmannschaft – Ortsgruppe Delitzsch Unser Treffen findet am 17. Dezember statt. Allen eine schöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Übergang in das neue Jahr. Der Vorstand EisenbahnVerkehrsgewerkschaft Ortsverwaltung Delitzsch – Seniorenvorstand Liebe Seniorinnen und Senioren, zu unserer Jahresabschlussveranstaltung am 11. Dezember 2014, um 15.00 Uhr (Einlass ab 14.30 Uhr) laden wir herzlich in das Sportlerheim des ESV Delitzsch ein. Wir freuen uns auf unser Beisammensein! ________________________________________________________ Treffen der Parkinson-Selbsthilfegruppe Delitzsch Wir laden ein zum nächsten Parkinsontreffen. Es findet statt am Donnerstag, dem 11.12.2014, um 14 Uhr im Seniorenheim am Pfortenplatz. Dort stimmen wir uns auf Weihnachten ein und feiern unser zweijähriges Bestehen. Bartsch/Friedrich ________________________________________________________ SV Spröda e. V. wünscht frohe Weihnachten Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2015 wünschen wir allen Mitgliedern, Fans und Förderern sowie deren Familien. Für die tatkräftige Unterstützung im zu Ende gehenden Jahr 2014 bedanken wir uns bei unseren Sponsoren und privaten Spendern Stadtverwaltung Delitzsch, Ortschaftsrat Spröda, FFw Spröda, AXA Generalvertretung Olaf Goldstein, Agrargesellschaft mbH & Co. KG Leinetal, Autohaus Müller GmbH, Bauklempnerei Bedachung Uwe Adamczak, Bauunternehmer Lehmann Spröda, Bewässerungsanlagenbau Eberhard Römer, Black Pearl Island Tattoo Piercing, Bodentechnik Hamp, Elektroanlagen Delitzsch GmbH, Elektroservice B. Schrade, Fahrzeug- u. Landtechnik Rödgen GmbH, Friseursalon Cleopatra, Getränkemarkt Löschdepot Jörg Schneider, Haus- u. Grundstückverwaltung Zschischang & Müller, Heko Sicherheitstechnik, Kreiswerke Delitzsch GmbH, Leupold Omnibusverkehr OHG, Löbnitzer Bau GmbH Höppner, Malermeister Wilko Herrmann, Metallbau Rudi Wehde, Norand Schlauchlining GmbH, Orthopädie Schuhtechnik Roland Kutzner, Raumausstatter Sigrun Krüger, Rene Kistler Baumschienenservice, Teamsportprofi Herr Kaufmann, Fisch- und Wildspezialitäten Billwitz, Kfz-Gutachter Andreas Bender, Rotkäppchen Apotheke Frau Wolf, City net Herr Wagner. Vorstand des SV Spröda e. V. 16 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Einladung zum Bürgergespräch Die Bürgerinitiative GRÜNES DELITZSCH trifft sich zum Gespräch. Interessierte Bürger sind für Anfragen, Meinungen und Hinweise herzlich eingeladen. Gestalten Sie mit. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Unterstützung. Thema: · Baumfällung in der Bitterfelder Straße und die Neugestaltung Es schließt sich ein gemütlicher Teil mit Weihnachtsfeier an. Termin: Zeit: Ort: Donnerstag, den 11. Dezember 2014 18.00Uhr Eis-Café am Markt. Kontakt: grünes-delitzsch@web.de, Tel.: 034202 55078 Mehr Schutz für Mensch, Tier, Natur und Umwelt. Denn es ist möglich! Mit freundlichen Grüßen Jörg Bornack 17 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch - Anzeige - Wohnungsbaugenossenschaft " Aufbau " eG Mittelstraße 7a 04509 Delitzsch Wohnungsangebote - Auszug Gestern. Heute. Morgen - Das gute Gefühl, zuhause zu sein. Straße Energieverbrauchskennwert Ort Zimmer Etage Baujahr Objekt Bauj. Anlagent. Energieträger Balkon m² Kaltmiete Ausstattung Delitzsch Nord Nordstraße 13 128,8 kWh (m²/a) W.-Seelenbinder-Straße 2 120,8 kWh (m²/a) O.-v.-Guericke-Straße 14 123,9 kWh (m²/a) R.-Luxemburg-Straße 13 112,4 kWh (m²/a) Gellertstraße 38 110,8 kWh (m²/a) Delitzsch 1977 Delitzsch 1960 Delitzsch 1982 Delitzsch 1960 Delitzsch 1982 2 1993 2 1992 3 2007 3 1992 4 2007 EG Erdgas H 2. OG Erdgas H 2. OG Fernwärme 1. OG Erdgas H 4. OG Fernwärme Delitzsch 1967 Delitzsch 1972 Delitzsch 1962 Delitzsch 1966 2 1993 2 1993 3 1992 3 1993 2. OG Erdgas H 2. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H 2. OG Erdgas H Rackwitz 1956 Rackwitz 1964 Rackwitz 1959 Rackwitz 1958 2 1992 2 1992 3 1992 3 1992 EG Erdgas H 2. OG Erdgas H 1. OG Erdgas H 2. OG Erdgas H 49,54 238,00 € nach Vereinb. 48,60 233,00 € nach Vereinb. 63,57 292,00 € nach Vereinb. 58,30 280,00 € nach Vereinb. 73,98 340,00 € nach Vereinb. 46,03 221,00 € nach Vereinb. 46,86 225,00 € nach Vereinb. x 59,39 285,00 € nach Vereinb. x 59,42 285,00 € nach Vereinb. 54,56 262,00 € nach Vereinb. 46,50 223,00 € Bezugsfertig 58,40 280,00 € nach Vereinb. 58,10 279,00 € nach Vereinb. x x Delitzsch Ost Beerendorfer Straße 52 141,1 kWh (m²/a) Fr.-Engels-Straße 42 117,6 kWh (m²/a) Ostsiedlung 74 117,3 kWh (m²/a) G.-Hauptmann-Straße 8 120,5 kWh (m²/a) Rackwitz Hauptstraße 2 138,3 kWh (m²/a) Friedensstraße 2a 115,4 kWh (m²/a) Friedensstraße 1b 130,8 kWh (m²/a) Friedensstraße 3b 121,1 kWh (m²/a) Verkauf Eigentumswohnungen Straße Energieverbrauchskennwert Karl-Marx-Straße 1a 86,7 kWh (m²/a) Karl-Marx-Straße 1a 86,7 kWh (m²/a) Beerendorfer Straße 42 103,2 kWh (m²/a) Ort Zimmer Baujahr Objekt Bauj. Anlagent. Delitzsch 1960 Delitzsch 1960 Delitzsch 1962 3 1992 3 1992 3 1992 Etage Energieträger 1. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H 3. OG Erdgas H Balkon x WFL in m² Preis Zustand 58,60 VB unsaniert 58,60 VB unsaniert 59,59 VB unsaniert PKW Stellplatzvermietung R.-Luxemburg-Straße 13,00 € Eine Besichtigung der Wohnungen ist nach Absprache auch außerhalb unserer Öffnungszeiten kurzfristig möglich. Für weitere Angebote stehen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten wie folgt zur Verfügung : Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 7.30 - 9.00 9.00 - 12.00 7.30 - 9.00 7.30 - 9.00 9.00 - 11.30 Ihr Ansprechpartner: Herr Müller und 13.00 - 18.00 und 13.00 - 17.00 Telefon Fax: Homepage: www.zuhause-in-delitzsch.de E- Mail: info@wbg-aufbau-delitzsch.de E- Mail: j.mueller@wbg-aufbau-delitzsch.de 034202/340517 034202/340520 18 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 DRK-Kreisverband Delitzsch e. V. Eilenburger Straße 65 04509 Delitzsch Tel. 034202 3094-0 Fax 034202 3094-28 info@drk-delitzsch.de www.drk-delitzsch.de Sozialstation Delitzsch-Rackwitz, Ludwig-Jahn-Straße 4 • Ambulante Alten- und Krankenpflege • Wundversorgung mit eigener Verbandsschwester • Betreuung bei Ernährungssonden • Verhinderungspflege • Hauswirtschaftliche Hilfe • Pflegeberatungen für Angehörige Tel. 034202 3094-17, sozialstation@drk-delitzsch.de 24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel. 0160 4711242 Fahrdienst • Krankentransport (alle Kassen) • Behindertenfahrdienst • Patienten-Rückholdienst • Dialysefahrten • Transfer zu Kuren Anfragen & Buchungen, Mo. - Fr., 7 - 16 Uhr Tel. 034202 3094-20, fahrdienst@drk-delitzsch.de Menüservice - Essen auf Rädern Bestellungen & Änderungen, Mo. - Fr., 8 - 15 Uhr Tel. 034202 300401 In der Zeit von Montag, 22.12.2014 bis Freitag 2.1.2015 ist die Hotline werktags von 8 - 13 Uhr besetzt. Kleiderkammer Eilenburger Straße 65, Mo. - Do., 8 - 16 Uhr, Fr. 8 - 12 Uhr In der Zeit von Montag, 22.12.2014 bis Freitag 2.1.2015 bleibt die Kleiderkammer geschlossen. Erster Öffnungstag im neuen Jahr ist der Montag, 5.1.2015. Kindertageseinrichtung Bummi Kosebruchweg 14, 04509 Delitzsch, Tel. 034202 58312 Integrationseinrichtung, Öffnungszeiten 6.00 - 18.00 Uhr Betreuung von Kindern von 0 bis 11 Jahren. Hilfe darf kein Zufall sein! Werden Sie jetzt Fördermitglied beim DRK Delitzsch und ermöglichen Sie durch Ihren kontinuierlichen Beitrag die humanitäre Arbeit des Roten Kreuzes nachhaltig. Infos: www.drk-delitzsch.de/spenden. html Regionale Initiative Delitzsch e. V. Wir haben vom 22.12.2014 bis 5.1.2015 Weihnachtsferien. Das „Spielzeugland“, die „Bücherwand“, die „Nähstube“ und „Unser Laden“ bleiben in dieser Zeit geschlossen. Wie bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen und wünschen eine besinnliche Weihnachtzeit und einen guten Start ins neue Jahr. Vorstand RID e. V. Am Wallgraben 7 - 04509 Delitzsch - Telefon: 034202 3091915 „Heiligabend nicht ALLEIN zu Haus“ Bald ist es wieder so weit. Heiligabend rückt immer näher. Es gibt viele Menschen die an diesem Tag allein zuhause sind, sich niemand um sie kümmert. Diesen Menschen einen angenehmen, gemütlichen Heiligabendnachmittag bei einer Tasse Kaffee, einem Stück Stolle und einem kleinen festlichen Programm zu gestalten, ist unser Haus „die Begegnungsstätte“ Am Wallgraben 7, für den 24.12.2014 in der Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihre Anmeldung nehmen wir gern bis zum 12. Dezember 2014 entgegen. Telefon: 034202 30919 15 Evangelische Kirchengemeinde Gottesdienste und Veranstaltungen vom 6.12. bis 19.12.2014 Sonntag, d. 7.12.2014 10.00 Uhr Gottesdienst – Marienkirche im Anschluss nette Gespräche bei Kaffee, Tee und Plätzchen 17.00 Uhr Konzert „Die Nacht ist vorgedrungen“ – Marienkirche Eintritt 12,00 €/erm. 8,00 € zu Gunsten der „Elternhilfe für krebskranke Kinder e. V.“ Montag, d. 8.12.2014 9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus 17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus 19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus Dienstag, d. 9.12.2014 14.00 Uhr Adventsnachmittag – Gemeindehaus 19.00 Uhr Bibel im Gespräch – Gemeindehaus Mittwoch, d. 10.12.2014 16.00 Uhr Krippenspielprobe – Gemeindehaus 16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus 17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus 17.45 Uhr Gitarrenunterricht f. junge Leute – Gemeindehaus 18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus 19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus Freitag, d. 12.12.2014 20.00 Uhr Kirche am Abend – Gemeindehaus „Weihnachts-Stern-Basteln“ mit Glühwein, Musik, Geschichten und Gesprächen Sonntag, d. 14.12.2014 10.00 Uhr Gottesdienst – Marienkirche im Anschluss nette Gespräche bei Kaffee, Tee und Plätzchen 17.00 Uhr Konzert der Schulze-Delitzsch-Chöre – Marienkirche Montag, d. 15.12.2014 9.30 Uhr Krabbelgruppe – Gemeindehaus 17.30 Uhr Posaunenchor – Gemeindehaus 19.30 Uhr Kantorei – Gemeindehaus Dienstag, d. 16.12.2014 14.00 Uhr Seniorenkreis – Gemeindehaus Mittwoch, d. 17.12.2014 16.00 Uhr Krippenspielprobe – Gemeindehaus 16.00 Uhr Jugendband – Gemeindehaus vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch 17.30 Uhr Jugendchor – Gemeindehaus 17.45 Uhr Gitarrenunterricht f. junge Leute – Gemeindehaus 18.30 Uhr Junge Gemeinde – Gemeindehaus 19.00 Uhr Gestaltungskreis – Gemeindehaus Donnerstag, d. 18.12.2014 16.00 Uhr Krippenspielprobe – Gemeindehaus Vorschau: Adventsmusik im Kerzenschein am 21.12.2014, 17.00 Uhr in der Marienkirche. Anschriften: Pfarrer St. Pecusa Kantorin R. Wache Gemeindebüro Öffnungszeiten: E-Mail: Internet: Schloßstr. 6, Tel. 989637 Tel. 0345 68921900 Schloßstr. 6, Tel. 53179, Fax 53198 Montag bis Donnerstag 10.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr Ev.Kirche-Delitzsch@t-online.de www.delitzsch-online.de/ev.kirche Spendenkonto bei der Sparkasse Leipzig: 2 280 006 670, BLZ 860 555 92 IBAN: DE31 8605 5592 2280 0066 70; BIC: WELADE8LXXX ________________________________________________________ Katholische Pfarrei „St. Klara“ Gottesdienste und Zusammenkünfte der katholischen Pfarrei „St. Klara“ vom 6.12. bis zum 19.12.2014 Samstag, 6.12. 10.00 Uhr Adventsandacht im Valere-Heim in Löbnitz 17.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz 18.00 Uhr Advents- und Weihnachtssingen der Kurrende in Bad Düben Sonntag, 7.12. (2. Advent) 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 8.45 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben Montag, 8.12. 10.00 Uhr Andacht im AWO-Heim in Bad Düben 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe zum Patronatsfest in Delitzsch 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben Dienstag, 9.12. 6.00 Uhr Roratemesse in Bad Düben 10.00 Uhr Wort-Gottes-Feier im St.-Martin-Heim in Eilenburg 15.00 Uhr Religionsunterricht 1. + 2. Klasse in Delitzsch 16.00 Uhr Religionsunterricht 3. + 4. Klasse in Delitzsch 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben 18.45 Uhr Chor in Delitzsch Mittwoch, 10.12. 8.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 16.00 Uhr Eröffnung der Krippenausstellung in Delitzsch 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Donnerstag, 11.12. 9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 16.00 Uhr Religionsunterricht für Oberschüler in Delitzsch 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 19 Freitag, 12.12. 5.00 Uhr Roratemesse in Eilenburg 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 14.00 Uhr Seniorenadvent in Löbnitz 16.00 Uhr Ministrantenstunde in Delitzsch 17.00 Uhr Jugend in Delitzsch 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Samstag, 13.12. 7.00 Uhr Roratemesse in Delitzsch 9.00 Uhr Erstkommunionkurs 2015 in Delitzsch 17.00 Uhr Hl. Messe in Löbnitz 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben Sonntag, 14.12. (3. Advent) 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 8.45 Uhr Hl. Messe in Bad Düben 9.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 10.30 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Eilenburg 14.30 Uhr Konzert des Volkschores in Eilenburg 15.00 Uhr Konzert der Schulze-Delitzsch-Chöre in Delitzsch 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben Montag, 15.12. 8.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch 13.30 Uhr Seniorenbeichte in Delitzsch 14.30 Uhr Seniorenadvent in Delitzsch 15.30 Uhr Religionsunterricht 1. - 4. Klasse in Eilenburg 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben 18.00 19.00 Uhr Beichtgelegenheit in Eilenburg 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 19.00 Uhr Frauenkreis in Bad Düben Dienstag, 16.12. 6.00 Uhr Roratemesse in Bad Düben 15.00 Uhr Religionsunterricht 1. + 2. Klasse in Delitzsch 16.00 Uhr Religionsunterricht 3. + 4. Klasse in Delitzsch 17.00 18.00 Uhr Beichtgelegenheit in Bad Düben 17.00 19.00 Uhr Beichtgelegenheit in Delitzsch 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch 17.30 Uhr Eucharistische Anbetung in Delitzsch 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben 18.00 Uhr Hl. Messe in Delitzsch und Zwochau 18.00 Uhr Vinzenzkreis in Eilenburg 18.45 Uhr Chor in Delitzsch Mittwoch, 17.12. 14.00 Uhr Hl. Messe, anschl. Seniorenadvent in Eilenburg 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Donnerstag, 18.12. 9.00 Uhr Hl. Messe in Eilenburg 9.30 Uhr Hl. Messe im St.-Marien-Heim in Delitzsch 15.30 17.00 Uhr Schülerbeichte in Delitzsch 16.00 Uhr Religionsunterricht für Oberschüler in Delitzsch 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau Freitag, 19.12. 5.00 Uhr Roratemesse in Eilenburg 6.00 Uhr Roratemesse in Delitzsch 17.00 Uhr Jugend in Delitzsch 17.30 Uhr Türen öffnen im Advent in Delitzsch 18.00 Uhr Türen öffnen im Advent in Bad Düben 18.00 Uhr Hl. Messe in Zwochau 20 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Anschriften: Telefon Pfarrbüro 034202 52159 Fax Pfarrbüro 034202 52175 Telefon Pfr. Poschlod 034202 329706 E-Mail delitzsch.st-klara@bistum-magdeburg.de ________________________________________________________ Neuapostolische Kirche Gemeinde Delitzsch, Securiusstraße 21a Gottesdienste und Veranstaltungen vom 7.12. bis 17.12.2014 Sonntag, d. 7.12.2014 9.30 Uhr Gottesdienst 9.30 Uhr Vorsonntagsschule 9.30 Uhr Sonntagsschule Montag, d. 8.12.2014 18.45 Uhr Religionsunterricht 19.30 Uhr Chorprobe Mittwoch, d. 10.12.2014 20.00 Uhr Gottesdienst Sonntag, d. 14.12.2014 9.30 Uhr Gottesdienst 9.30 Uhr Vorsonntagsschule 9.30 Uhr Sonntagsschule Montag, d. 15.12.2014 18.45 Uhr Religionsunterricht 19.30 Uhr Chorprobe Mittwoch, d. 17.12.2014 20.00 Uhr Gottesdienst Jehovas Zeugen – Delitzsch Königreichssaal Petersroda, Hauptstraße 10a Sonntag, 7.12.2014 9.30 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Die Wunder der Schöpfung würdigen“ 10.00 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Fest an das Königreich glauben“ Donnerstag, 11.12.2014 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Josua 1 - 5 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Was der heilige Geist ist“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Sonntag, 14.12.2014 9.30 Uhr Öffentlicher Vortrag Thema: „Wandeln wir mit Gott?“ 10.00 Uhr Wachtturm-Studium Thema: „Ihr werdet ein Königreich von Priestern“ Donnerstag, 18.12.2014 19.00 Uhr Versammlungsbibelstudium Betrachtung des Buches „Komm Jehova doch näher“ 19.30 Uhr Theokratische Predigtdienstschule mit einer Betrachtung des Bibelbuches Josua 6 - 8 Lehrkurs für Verkündiger des Wortes Gottes Thema: „Was beweist, dass jemand den heiligen Geist hat?“ 20.00 Uhr Zusammenkunft für den Predigtdienst: Ansprache und Demonstrationen über die praktische Anwendung biblischer Erkenntnisse Familienanzeigen Danke Sie möchten gratulieren oder sich bedanken? Für Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an unsere Anzeigenfachberater oder direkt an den Verlag unter Telefon: 0 35 35 / 489-0. LINUS WITTICH Heimat- und Bürgerzeitungen An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Telefax (0 35 35) 4 89 -1 15 www.wittich-herzberg.de, info@wittich-herzberg.de 21 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Pressestelle Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg 03421 758-0 034202 988-0 03435 984-0 03423 7097-0 Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg 03421 758-1371 034202 988-1336 03435 984-1380 03423 7097-1355 Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt 03421 758-1001 03421 758-1015 03421 758-1013 034202 988-1051 03421 758-1090 03421 758-1096 03421 758-1102 03421 758-1202 03421 758-1502 03421 758-7002 Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de. Vorankündigung Redaktionsschluss über den Jahreswechsel Die letzte Ausgabe des Amtsblattes in diesem Jahr für den Landkreis Nordsachsen erscheint am Freitag, dem 19. Dezember 2014. Wichtig: Der Redaktionsschluss für das letzte Amtsblatt ist Donnerstag, der 11. Dezember 2014. Die erste Ausgabe des Amtsblattes im neuen Jahr für den Landkreis Nordsachsen erscheint am Samstag, dem 17. Januar 2015. Der Redaktionsschluss für die erste Ausgabe ist Freitag, der 9. Januar 2015. Der Landrat Treffen mit Generalkonsul der USA 03421 7739-300 03421 758-2002 03421 758-2140 03421 758-2150 03421 758-2160 03421 758-2130 03423 7097-4001 03423 7097-4102 03423 7097-3401 03423 7097-3450 03423 7097-3102 03423 7097-32 02 03423 7097-3301 Dezernat - Ordnung Dezernentin 034202 988-5001 Straßenverkehrsamt 034202 988-5101 Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt 034202 988-5201 Ordnungsamt 034202 988-5301 Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz 034202 988-5401 SG Rettungsdienst 034202 65-212 Gesundheitsamt 03421 758-6302 Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen 03421 758-6002 03421 758-6101 03421 758-6202 Auf dem Foto v. l. n. r.: Johann-Adolf Cohausz, Scott R. Riedmann, Dr. Gabriele Goldfuß (Vertreterin der Stadt Leipzig), Michael Czupalla. Auf einem Treffen in Delitzsch diskutierte Landrat Michael Czupalla mit dem Generalkonsul der USA in Leipzig, Scott R. Riedmann, die Möglichkeiten, die bestehenden Beziehungen des Landkreises Nordsachsen in die USA auszubauen. Eine von Landrat Czupalla geführte Wirtschaftsdelegation hatte zuletzt 2013 die USA besucht. Zudem soll auf Anregung des ehemaligen sächsischen Staatssekretärs Johann-Adolf Cohausz eine Delegation aus den USA 2015 anlässlich des Tages der Deutschen Einheit Nordsachsen besuchen. 22 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Adventsmarkt Den traditionellen Adventsmarkt auf dem Hof von Schloss Hartenfels eröffnete Landrat Michael Czupalla im Beisein der Torgauer Oberbürgermeisterin Andrea Staude sowie Landratsdezernent Horst Winkler. Pünktlich zur Eröffnung war auch der Weihnachtsmann mit seinem Gefolge im Schlosshof eingetroffen. Zahlreiche Torgauer und Gäste sorgten mit ihrem Besuch am 1. Adventswochenende dafür, dass auch die 5. Auflage der vom Landkreis Nordsachsen mit Unterstützung zahlreicher Vereine organisierten Veranstaltung ein voller Erfolg wurde, wie Landrat Czupalla in seiner Auswertung erklärte. Büro Kreistag Mitteilung des Büros des Kreistages Die 3. öffentliche Sitzung des Kreistages Nordsachsen findet am Mittwoch, dem 10. Dezember 2014, 16.00 Uhr, im Landratsamt Nordsachsen, Schloss Hartenfels, Flügel D, 2. Obergeschoss, „Mehrzwecksaal“, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, statt. TagesordnungDrucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Kreistages und Bestätigung der Niederschrift vom 01.10.2014 2Bürgerfragestunde 3 Bericht zur Situation Asylsuchender und ausländischer Flüchtlinge im Landkreis Nordsachsen 4 Sachstand zur Bewältigung der Hochwasserschäden 2013 5 Beratung und Beschlussfassung von Informations- und Beschlussvorlagen 5.1 Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Schul- und Kulturausschuss des Kreistages Nordsachsen 2- 070/14 5.2 Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Ausschuss Umwelt und Technik des Kreistages Nordsachsen 2- 071/14 5.3 Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Gesundheits- und Sozialausschuss des Kreistages Nordsachsen 2- 072/14/1 5.4 Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Finanzausschuss des Kreistages Nordsachsen 2- 073/14 5.5 Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Vergabeausschuss des Kreistages Nordsachsen 2- 074/14 5.6 Bestellung von ehrenamtlichen Patientenfürsprechern für die stationären psychiatrischen Einrichtungen im Landkreis Nordsachsen 2- 092/14 5.7 Konzeption zur Entschuldung des Haushaltes des Landkreises Nordsachsen 2- 091/14 5.8 Bestätigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- sowie Finanzhaushalt 2013 2- 088/14 5.9 Bestätigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- sowie Finanzhaushalt 2014 2- 089/14 5.10 Beteiligungsbericht 2013 2-I 024/14 5.11 Haushalt 2015 - 1. Lesung 2-I 025/14 5.12 Satzung des Landkreises Nordsachsen über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes (Gebührensatzung Rettungsdienst) 2- 087/14 5.13 Bestellung eines Leitenden Notarztes (LNA) 2- 075/14 5.14 Bestimmung der örtlichen Prüfungseinrichtung für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 sowie zum 31.12. der Folgejahre des Eigenbetriebes Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen 2- 076/14 5.15 Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Nordsachsen für das Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallwirtschaftssatzung Delitzsch - AWS DZ) vom 10.12.2014 2- 079/14 5.16 Gebührensatzung des Landkreises Nordsachsen für die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung im Teilgebiet des ehemaligen Landkreises Delitzsch (Abfallgebührensatzung Delitzsch - AGS DZ) vom 10.12.2014 2- 080/14/1 5.17 1. Fortschreibung des Konzeptes zur Integration von Migrantinnen und Migranten im Landkreis Nordsachsen vom 01.03.2010 sowie 3. Fortschreibung Anlage 1 vom 10.03.2010 in der Fassung der 2. Fortschreibung vom 10.10.2012 2- 086/14/1 5.18 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts des Landkreises Nordsachsen vom 01.01.2013 zu § 22 SGB II und § 35 SGB XII zum 01.01.2015 2- 085/14 5.19 Satzung des Landkreises Nordsachsen über den Maßnahmenplan des Abfallwirtschaftskonzeptes 2014 bis 2020 (MaßnahmenS AWK) vom 10.12.2014 2- 081/14 5.20 European Energy Award® (eea) 2- 082/14 5.21 Bestimmung des Tages für die Wahl des Landrates im Jahr 2015 und für einen etwaigen zweiten Wahlgang 2- 066/14 5.22 Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters des Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses für die Landratswahl 2015 2- 067/14 5.23 Wahl der Beisitzer und Stellvertreter des Kreiswahlausschusses für die Landratswahl 2015 2- 068/14 5.24 Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten des Landkreises Nordsachsen (Informationsfreiheitssatzung) 2-I 032/14 6 Informationen und Anfragen 23 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus Existenzgründerberatungen Vorbereitungen der Berufsinformationstage Torgau (BIT) 2015 sind gestartet In engem Zusammenwirken mit Banken, der Agentur für Arbeit, der IHK zu Leipzig und der Handwerkskammer Leipzig können alle Bürger, die an einer Existenzgründung interessiert sind, kostenlose Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin mit Frau Sabine Müller, Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Tourismus Telefon: +49 3421 7581053 oder Sabine.Mueller@lra-nordsachsen.de. Es geht wieder los! Der Arbeitskreis SchuleWirtschaft Torgau gab am 11.11.2014 mit Unterstützung der Koordinierungsstelle für Berufs- und Studienorientierung des Landkreises Nordsachsen den Startschuss für die Vorbereitung der Berufsinformationstage (BIT) 2015. Die Schnuppertage in regionalen Firmen für Oberschüler der 8. und 9. Klassen finden 2015 am 11.03. und 12.03. in Torgau und Umgebung statt. Die Organisatoren würden sich über eine rege Beteiligung der hiesigen Unternehmen freuen. Den Jugendlichen wird so ein erster Blick in die Praxis ermöglicht. Für die Unternehmen besteht die Chance erste Kontakte zu potentiellen Auszubildenden für die nächsten Jahre zu knüpfen. Für 500 Schülerinnen und Schüler sind an den 2 Märztagen Praktikumsplätze zu organisieren. Eine große Herausforderung für die Organisatoren, die sich natürlich über viele Anmeldungen freuen. Für Fragen rund um die Anmeldung und die BIT stehen die Organisatoren gern zur Verfügung (034202 988 1065 oder martina.poenicke@lra-nordsachsen.de). Ab sofort ist es für alle interessierten Unternehmen möglich, sich über das Internetportal www.berufsorientierung-nordsachsen.de für die BIT 2015 anzumelden. Die Anmeldeformulare und Eindrücke vom letzten Jahr finden sie hier. Kontakt: Landratsamt Nordsachsen Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Schlossstraße 27 04868 Torgau Koordinierungsstelle Berufs- und Studienorientierung Richard-Wagner-Str. 7a, 04509 Delitzsch Ansprechpartnerinnen für die Koordinierungsstelle sind: Germaine Schleicher Tel.: 034202 988 1066 E-Mail:Germaine.Schleicher@lra-nordsachsen.de Martina Pönicke Tel.: 034202 988 1065 E-Mail:Martina.Poenicke@lra-nordsachsen.de Dezernat Hauptverwaltung Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/dü/081.9.0-304/2014/DZ (Grundbuch von Spröda Blatt 104) Miteigentümer GemarkungFlur Flurstück August Köppchen geb. 04.06.1872 in Doberschütz Spröda 4 125/1 ges. 04.01.1957 in Reibitz Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Frau Dürr Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. Fleischer Amtsdirektor Amtliche Bekanntmachung Hochwasser Juni 2013 Frist für die Antragstellung auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung nach RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen, Private, und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung endet. Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle (SAB) vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden 2013 keine Zuwendungsfähigkeit. Um den Abgabetermin 31.12.2014 der Anträge bei der Bewilligungsstelle (SAB) einhalten zu können, sind die Anträge bis spätestens 23.12.2014 beim Landkreis zur Bestätigung einzureichen. Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-256/2014/TO (Grundbuch von Mahlis, Blatt 421) Eigentümer GemarkungFlurstück Paul Gottlieb Stephan geb. 30.01.1891 ges. 24.03.1955 Wadewitz 135/2 Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen. 24 Dezernat Bau und Umwelt Das Amt für Ländliche Neuordnung (ALN) informiert Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Antragsnummer: 2014_1004150 Betroffene Flurstücke Gemarkung Gastewitz (6636): 52, 51/2, 50, 49, 47/2, 47/1, 51/1, 46/4, 40, 43, 45, 34/1, 48/2, 3/3, 103, 35/1, 32/1, 31, 104, 105, 106, 24, 23, 22, 18/4, 25/2, 36, 41/1, 44/2, 3/2, 55/2, 25/1, 17/2, 18/1 Wirtschaftsweg Welsau - Neiden komplett ausgebaut; Teilnehmergemeinschaft (TG) Zinna baut Verbindungsweg nach Neiden Antragsnummer: 2014_1003931 Betroffene Flurstücke Gemarkung Kreina (6664): 8/5, 20, 34/4, 1/a, 3/a, 4/c Die TG Zinna hatte bereits 2002 hinter der Ortslage Welsau beginnend den „Weg nach Neiden“ auf vorhandener Trasse grundhaft ausgebaut. Im Rahmen der Schadenbeseitigung des Hochwassers der Elbe 2013 im Gemeindegebiet Elsnig sollte nun durch die Gemeinde die „Plattenstraße östlich von Neiden“ grundhaft und hochwassersicher ausgebaut werden. Dieser Wirtschaftsweg verläuft in unmittelbarer Nähe der Weinske bis zur Verfahrensgrenze der Teilnehmergemeinschaft (TG) Zinna und weiter in Richtung der Ortslage Welsau. Im Oktober dieses Jahres erfolgte deshalb gemeinsam mit dem Ausbau der „Plattenstraße“, der grundhafte Ausbau des „Verbindungsweges nach Neiden“ durch die TG als 3,00 Meter breiter Asphaltweg mit beidseitigem je 0,75 Meter breitem befahrbarem Bankett. Die vorhandenen Betonplatten wurden gebrochen und im Unterbau des Wirtschaftsweges wiederverwandt. Darauf aufbauend wurde die Schottertragschicht hergestellt und die Asphalttragdeckschicht eingebaut. Wegbegleitende Feldzufahrten für die Landwirtschaft binden an die neu asphaltierte Wegtrasse an. Die Baukosten für den „Verbindungsweg nach Neiden“ beliefen sich auf insgesamt 60 TEUR. Diese werden zu 84 % aus Mitteln des Bundes und des Freistaates gefördert. Die übrigen Kosten werden von der Gemeinde Elsnig übernommen. Dieser nunmehr komplett ausgebaute Wirtschaftsweg von Welsau nach Neiden dient nicht nur der Landwirtschaft und der Deichverteidigung, sondern wird auch touristisch von vielen Radfahrern und Spaziergängern genutzt. Art der Änderung 1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart 2. Veränderung der tatsächlichen Nutzung ohne Änderung der Wirtschaftsart 3. Veränderung von Gebäudedaten Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 08.12.2014 bis zum 07.01.2015 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamt Nordsachsen Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Pahlitzsch Amtsleiterin Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächSVermKatG) Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Antragsnummer: 2014_1004306 Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters Betroffene Flurstücke Gemarkung Rochzahn (6633): 111/c, 223/a, 50, 111/b, 111/a, 167/1, 166/1, 169/a, 168/1, 3, 209/b, 209/a, 209/c, 16, 9/5, 18, 32, 31, 19/1, 153, 23/2, 28/1, 26, 27, 42/2, 44/2, 46, 17, 54, 219/a, 53/1, 11, 21/1, 22, 25/1, 46/1, 176/e, 222/6, 176/5, 171/1, 177/c, 176/6, 176/7, 172/2, 176/4, 171/2 nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächSVermKatG) Antragsnummer: 2014_1004305 Betroffene Flurstücke Gemarkung Stennschütz (6637): 10, 171, 12, 21, 191, 49, 11, 19, 20, 26, 173/2, 22, 23, 168, 27, 1, 188/2, 8, 185, 5, 9, 87/2, 43, 2, 42, 41, 40, 89 Betroffene Flurstücke Gemarkung Drebligar Flur 10 (7822): 2/1, 3/1, 5/2 Gemarkung Drebligar Flur 9 (7821): 44/2, 51/3, 60, 67, 69, 89, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105/1, 107, 108, 109, 110, 111, 115/106, 116/106, 188/91 Antragsnummer: 2014_1004304 Betroffene Flurstücke Gemarkung Zeicha (6638): 33/1, 74/1, 10/2, 6, 3/2, 2, 5, 10/1, 13, 9/1, 14, 1, 3/1 Antragsnummer: 2014_1004216 Betroffene Flurstücke Gemarkung Casabra (6663): 268, 262, 259/2, 263/2 Antragsnummer: 2014_1004215 Betroffene Flurstücke Gemarkung Raitzen (6631): 20/9, 23, 38/2, 27, 22, 20/8, 20/4, 21, 17, 39/1, 15, 25/1, 14, 11, 18, 43, 10, 16, 41, 42, 24, 58/2, 6, 12, 9/1 Das Vermessungsamt Nordsachsen hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Antragsnummer: 2009_1003115 Art der Änderung 1. Berichtigung der Flächenangabe 2. Zerlegung 3. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit Änderung der Wirtschaftsart Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt und bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG. 25 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Der Landkreis Nordsachsen ist nach § 2 des SächsVermKatG für die Fortführung der Daten des Liegenschaftskatasters seines Gebietes zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 15.12.2014 bis zum 11.01.2015 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Dr.-Belian-Str. 5, 04838 Eilenburg in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Zerlegung stellt einen Verwaltungsakt dar. Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder beim Staatsbetrieb Geobasisinfomation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; Fischerstraße 26, 04860 Torgau erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsbehörde zum Jahreswechsel Zum 01.01.2015 treten gesetzliche Änderungen im Rahmen der Kfz-Zulassung in Kraft. Es handelt sich um die Neuerungen - Onlinebasierte Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen sowie - Möglichkeit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme bei Umzug des Fahrzeughalters. In diesem Zusammenhang machen sich umfangreiche programmtechnische Anpassungen und Tests des Kfz-Zulassungsprogrammes erforderlich. In geringem Umfang werden sich Änderungen der Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Neujahr ergeben, wofür um Verständnis gebeten wird. Die Kfz-Zulassungsbehörde wird an allen Standorten wie folgt geöffnet sein: Dienstag, 23.12.2014 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 19:00 Uhr Mittwoch, 24.12.2014 geschlossen Montag, 29.12.2014 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr Dienstag, 30.12.2014 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch, 31.12.2014 geschlossen Freitag, 02.01.2015 geschlossen Dezernat Ordnung Demenzsprechstunde in Delitzsch und Eilenburg An Demenz Erkrankte und ihre Angehörigen fühlen sich oftmals überfordert und alleingelassen. Erfahrene Mitarbeiter und betroffene Angehörige des Vereins „Selbstbestimmt Leben Leipzig und Umgebung e. V.“ bieten kostenfrei eine Demenzsprechstunde für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie andere interessierte Bürgern an. Sie informieren über die Krankheit und deren Auswirkungen, über den Umgang mit dem Erkrankten, Pflege und Betreuung sowie Entlastungsmöglichkeiten. Delitzsch: Jeden 2. Dienstag im Monat 15.00 - 18.00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Str. 7a, Haus A, 1. OG, Zi.: 2.07 Eilenburg: Jeden 3. Dienstag im Monat 15:00 - 18:00 Uhr Landratsamt Nordsachsen, Dr.-Belian-Str. 4, Kontakt: Tel.: Frau Martina Koch 0176 95316645/034202 56657 0341 71070724 (Büro Leipzig) E-Mail: info@sbl-leipzig.de Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung. Gern beraten wir Sie auch im häuslichen Bereich. Das Projekt wird unterstützt durch den Landkreis Nordsachsen. (Kontakt: Frau Dietze - Gesundheitsamt, Tel.: 034202 9886333). Dezernat Soziales - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst im Landkreis Nordsachsen Wir beraten Eltern kostenfrei vor und nach der Geburt eines Kindes sowie Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren: • zu wichtigen Behördenangelegenheiten und Antragstellungen im Zusammenhang mit der (bevorstehenden) Geburt eines Kindes • zu möglichen zusätzlichen kommunalen und staatlichen Leistungen • zu regionalen Aktivitäten für Schwangere, Eltern mit Babys sowie Kleinkindern • zu Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe • zu verschiedensten Fragen der Elternschaft • zu Möglichkeiten der Kindertagesbetreuung Ihre Ansprechpartner: • Für den Großraum Delitzsch und Schkeuditz: Kathrin Grasse Tel.: 034202 9886141 E-Mail: Kathrin.Grasse@lra-nordsachsen.de • Für den Großraum Eilenburg, Taucha sowie Krostitz und Löbnitz: Tanja Schön Tel.: 034202 9886141 E-Mail: Tanja.Schoen@lra-nordsachsen.de - Von Anfang an Aufsuchender Beratungsdienst 26 n Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Mitteilungen der Gemeinden Gemeinde Doberschütz Ortschaftsrat Paschwitz Einladung zur 1. Sitzung des Ortschaftsrates Paschwitz am Dienstag, d. 09.12.2014 um 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte Paschwitz, Alte Dorfstraße 3 in 04838 Doberschütz OT Paschwitz Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit 2. Fragen von Einwohnern 3. Verwendung des Kulturgeldes 4. Aufgaben für das Jahr 2015 5.Sonstiges/Informationen gez. F. Reiche Ortsvorsteher Ortschaft Sprotta Einladung Die 3. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sprotta findet am Donnerstag, dem 18.12.2014, um 19.30 Uhr in „Kerstin’s Rasthof B 87“, Vogelherdstraße 1 (Gewerbegebiet Sprotta-Paschwitz) in 04838 Doberschütz OT Sprotta statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung vom 06.11.2014 3. Fragen von Einwohnern 4. Planung der Ortschaftsratssitzungen im 1. Halbjahr 2015 5. Beratung über Inhalte und Themen der nächsten Sitzungen 6.Sonstiges gez. Storek Ortsvorsteher Gemeinde Jesewitz Einladung Am Donnerstag, 11. Dezember 2014 findet um 19:30 Uhr im Begegnungsstätte Paschwitz, Alte Dorfstraße 3, 04838 Doberschütz OT Paschwitz, die 2. öffentliche Gemeinderatssitzung statt. TagesordnungDrucksache 1.Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 09.10.2014 2.Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. Vereinbarung über die Gemeindepartnerschaft zwischen der Marktgemeinde Burghaun und der Gemeinde Doberschütz 076 3.2. Bestellung von Vertretern für die Vereinbarung über die Gemeindepartnerschaft Burghaun/Doberschütz 077 3.3. Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet An der Mühle“ Gemeinde Doberschütz 079 3.4. Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Doberschütz 075 3.5. 1. Änderung zur Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse der Gemeinde Doberschütz 080 3.6. Zustimmung zur Leaderentwicklungsstrategie (LES) der Leaderregion „Dübener Heide“ 081 3.7. Bekanntgabe der Eilbeschlüsse 107/2014 bis 109/2014 zur Vergabe der Bauleistung „Sanitäreinrichtungen und Umkleideräume für den Schulsport an der Sportanlage Doberschütz“ 082 3.8. Zwischenbericht über die Haushalts- u . Finanzlage der Gemeinde Doberschütz 2014 083 3.9. Terminplan 1. Halbjahr 2015 für die Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse 078 3.10. Verkauf Flurstück 71/11 der Flur 1 der Gemarkung Paschwitz 085 3.11. Beschluss zur Änderung des Beschlusses 106/2014 vom 09.10.2014 084 3.12. Beschluss zu außerplanmäßigen Ausgabe (Buswartehalle Mörtitz) 088 4.Sonstiges/Informationen 4.1. Information zum Gas-Konzessionsvertrag mit der MITGAS 089 gez. Märtz Bürgermeister Hochwasser Juni 2013 Frist für die Antragstellung auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung nach RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen, Private und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung endet. Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank - SAB) vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014 bei der SAB eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden 2013 keine Zuwendungsfähigkeit. Die „Bestätigung der Gemeinde“ kann nur noch bis zum 23.12.2014 im Verwaltungsverband Eilenburg-West während der Öffnungszeiten ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (Tel.: 03423 662343). In der Zeit vom 24.12.2014 bis 01.01.2014 ist der Verwaltungsverband Eilenburg-West geschlossen. In dieser Zeit eingehende Anträge können daher nicht an die SAB weitergeleitet werden. Wir bitten um Beachtung. Nach dem 23.12.2014 sollten die Anträge zur Fristwahrung (auch ohne Bestätigung durch die Gemeinde) vom Antragsteller unmittelbar zur SAB gesandt oder gebracht werden. Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet am Donnerstag, dem 11.12.2014, 19:30 Uhr im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 13.11.2014 3.Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Legitimation der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Delitzscher Land 5. Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung einer Sirenenanlage im OT Pehritzsch 6. Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes im OT Jesewitz Antragsteller: Frau Jutta Zaschke, Eilenburg 27 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch 7. Beschluss - Kauf von Straßenflächen, Gemarkung Liemehna, Flur 1, Flurstück 90/5 durch die Gemeinde Jesewitz 8. Beschluss - Festlegung des Wahltages des Bürgermeisters der Gemeinde Jesewitz 9. Beschluss - Festlegung des Tages eines etwaigen zweiten Wahlgangs bei der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Jesewitz 10.Beschluss - Wahl des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 der Gemeinde Jesewitz 11.Information des Gemeinderates: Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2013 12.Beschluss - Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 13.Beschluss - Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eilenburg für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Zum Landwirt“ 14.Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Haacke Stellv. Bürgermeister Ortschaftsrat Pehritzsch Einladung Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Pehritzsch findet am Dienstag, dem 09.12.2014, um 19.00 Uhr im Sportlerheim des SG Pehritzsch, Taucher Weg in Pehritzsch statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2.Protokollkontrolle 3. Verpflichtung eines gewählten Ortschaftsrates 4. Bilanz 2014 5. Ausblick 2015 6.Bürgerfragestunde 7.Verschiedenes Andrea Herold Ortsvorsteherin Bekanntmachung gefasster Beschlüsse In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz am 13.11.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.Inhalt 61/2014 62/2014 63/2014 64/2014 65/2014 Antrag auf Anbau zu einem Einfamilienhaus und Errichtung eines Schuppens im OT Weltewitz Antragsteller: Herr Kay Rohr, Jesewitz Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Poststraße“ OT Bahnhof zum Neubau eines Einfamilienhauses im OT Bahnhof Antragsteller: Frau Janine und Herr Christian Karau, Leipzig Antrag auf Neubau Einfamilienhaus im OT Bahnhof Antragsteller: Frau Janine und Herr Christian Karau, Leipzig Kauf eines Grundstückes Gemarkung Jesewitz, Flur 2, Flurstück 73/10 durch die Gemeinde Jesewitz Stellungnahme zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „Wohngebiet An der Schäferei“ im OT Böhlitz der Gemeinde Thallwitz Haacke Stellv. Bürgermeister Öffentlicher Hinweis Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe Über die Genehmigung zur Veräußerung des nachstehenden Grundstückes ist nach Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: Gemarkung Flurstücks-Größe Nutzungsart (Gemeinde) Nr. in ha gem. Angaben im Vertrag/ Katasterkarte Groitzsch Flur 1 (Gde. Jesewitz) 159 0,1790 Holz Groitzsch Flur 1 (Gde. Jesewitz) 161 1,7260 Holz Groitzsch Flur 1 (Gde. Jesewitz) 171 1,0800 1,0730 ha Holz 0,0070 ha Acker Groitzsch Flur 5 (Gde. Jesewitz) 28/1 5,7447 Sonstiges Groitzsch Flur 5 (Gde. Jesewitz) 28/2 0,1303 Verkehrsfläche Leistungsfähige land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Nordsachsen, Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft, bis zum 11.12.2014 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Rentzsch SGL Landwirtschaft 28 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Gemeinde Laußig Haushaltssatzung der Gemeinde Laußig für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 04.11.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird (2014)(2015) im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf - - - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf - - - Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - - - - - - - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 50.000 EUR (2014) 988.000 EUR (2015) festgesetzt. 3.804.600 EUR 4.102.400 EUR 3.919.500 EUR 3.966.500 EUR -297.800 EUR -47.000 EUR 0 EUR 0 EUR -297.800 EUR -47.000 EUR 1.200.900 EUR 1.074.800 EUR 0 EUR 0 EUR 126.100 EUR 0 EUR -297.800 EUR 126.100 EUR -171.700 EUR -47.000 EUR 0 EUR -47.000 EUR 5.042.200 EUR 5.044.200 EUR 3.869.500 EUR 3.836.500 EUR -2.000 EUR 33.000 EUR 980.600 EUR 1.167.600 EUR -187.000 EUR 452.800 EUR 1.500.300 EUR -1.047.500 EUR -189.000 EUR 50.000 EUR 211.200 EUR -161.200 EUR -1.014.500 EUR 988.000 EUR 216.200 EUR 771.800 EUR -350.200 EUR -242.700 EUR (2014)(2015) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290 v.H. 290 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H. 365 v.H. Gewerbesteuer auf 370 v.H. 370 v.H. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 820.000 EUR (2014) 790.000 EUR (2015) festgesetzt. §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: Mit Bescheid vom Landratsamt Nordsachsen vom 25.11.2014 wird die Haushaltssatzung der Gemeinde Laußig für das Haushaltsjahr 2014 und 2015 bestätigt. Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung liegen mit allen Anlagen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 08.12.2014 bis zum 16.12.2014 zu den Dienstzeiten in der Gemeinde Laußig (Kämmerei) aus. 29 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Landesamt für Straßenbau und Verkehr Bekanntmachung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr über die Umstufung von Straßen in der Gemeinde Laußig/OT Gruna (Landkreis Nordsachsen) vom 13. November 2014 Gemäß § 7 des Straßengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG) vom 21. Januar 1993 (SächsGVBl. S. 93), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234, 235), stuft das Landesamt für Straßenbau und Verkehr folgende Straßen um: Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, ich bitte um Kenntnisnahme, dass die Verwaltung vom 22.12.2014 bis 02.01.2015 geschlossen bleibt. In dringenden Angelegenheiten ist die Verwaltung unter 034243 339-0 erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Schneider Bürgermeister Laußiger Weihnachtsmarkt 1.Straßenbeschreibung 1.1 Kreisstraße 7412 Netzknoten 4441 003, Stat. 0,000 bis Stat. 1,520 Länge: 1,520 km 1.2 Kreisstraße 7412 Netzknoten 4441 003, Stat. 1,520 bis Stat. 2,458 (NK 4441 023) Länge: 0,938 km am LändlichenBürgerZentrum Samstag, den 06.12.2014 von 14:30 bis 18:00 Uhr 2.Verfügung 2.1 Der unter Ziffer 1.1 näher bezeichnete Straßenabschnitt wird zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft. 2.2 Der unter Ziffer 1.2 näher bezeichnete Kreisstraßenabschnitt wird zur Ortsstraße abgestuft. 2.3 Neuer Träger der Straßenbaulast ist jeweils die Gemeinde Laußig. 2.4 Die Verfügungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft. Ab 14:30 Uhr Kleines Programm unserer Kinder aus dem Kindergarten und gemütliches Kaffeetrinken in der Aula 3.Einsichtnahme Die vollständigen Verfügungen können in der Gemeinde Laußig, Bahnhofstraße 1a, 04838 Laußig bzw. im Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale, Bautzner Straße 19a, 01099 Dresden während der Dienstzeiten eingesehen werden. Die Umstufungsverfügungen gelten zwei Wochen nach dem Vollzug der ortsüblichen Bekanntmachung in der Gemeinde Laußig gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Umstufungsverfügung auf andere Weise, z.B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt. Weihnachtlicher Basar mit Kaffee * Kuchen * Stolle * Gebäck * Glühwein * Bratwurst * 4.Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Umstufungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Bautzner Str. 19a, 01099 Dresden eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig; Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen eingelegt werden. Dresden, den 13. November 2014 Landesamt für Straßenbau und Verkehr gez. Jürgen Klooß Abteilungsleiter Zentraler Servicebereich Auftritt der “Dance Tigers“ aus Bad Düben in der Aula Weihnachtliche Lieder mit dem Heidechor Laußig Eisenbahnausstellung Gegen 17:00 Uhr kommt der Weihnachtsmann und ist schon ganz neugierig auf eure Lieder und Gedichte! Und wie im jedem Jahr ist die Kinder-Eisenbahn dabei. Die FFW, Catbamella e. V., die Landfrauen sorgen für Speis und Trank … … und die Laußiger Biskuit-Manufaktur für leckere Kekse, Gebäck & Waffeln. Es laden ein: Die Gemeinde Laußig und die Vereine des Ortes Liebe Seniorinnen und Senioren, unser nächster Rentnernachmittag im Bürgerhaus Authausen findet am 10.12.2014, ab 14:00 Uhr statt. Weihnachtsfeier Die Theatergruppe Authausen, der Männerchor aus Authausen und das Trio Sizilia aus Oschatz versetzen Sie in eine vorweihnachtliche Stimmung. Melden Sie sich bis zum 08.12.2014 telefonisch bei Frau Bärbel Petersohn 20952 oder auch gern persönlich im Bürgerhaus Authausen bei Frau Petra Mühlnickel 72894 an. Ein Unkostenbeitrag von 16,00 EUR ist bei Anmeldung zu entrichten. Es laden ein die Landfrauen Authausen - Pressel - Görschlitz 30 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Gemeinde Rackwitz Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S.234) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) hat der Gemeinderat Rackwitz in seiner Sitzung am 27.11.2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung gilt für das Betreuungsverhältnis in Kinderkrippen, Kindergärten und Horten (Kindertageseinrichtungen), wenn diese Einrichtungen in der Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz stehen. Sie gilt ebenfalls für die Betreuung in Tagespflege. (2) Die Gemeinde Rackwitz ist derzeit Träger von Kindertagespflegeplätzen und folgender Kindertageseinrichtungen: Einrichtung - Öffnungszeiten - Kinderhaus I Rackwitz, Märchenweg 2 6:00 - 17:00 Uhr - Kinderhaus II Rackwitz, Str. der Jugend 8 6:00 - 17:00 Uhr - Zwergenhaus Zschortau, Neue Str. 10a 6:00 - 17:00 Uhr - Tagespflege gem. Vereinbarung. §2 Aufnahme- und Betreuungsgrundsätze (1) Die Aufnahme von Kindern in die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz erfolgt nach den Grundsätzen der SächsKitaG. (2) Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortgruppen können in gemeinschaftlichen Einrichtungen geführt werden. (3) Als Kinderkrippenkinder werden Kinder in der Regel bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres aufgenommen. Als Kindergartenkinder werden Kinder von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt aufgenommen. Die Aufnahme von Kindern ab dem 34. Lebensmonat ist möglich. Das Angebot kann hinsichtlich der Betreuungszeit eingeschränkt werden - für die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Rackwitz haben, - für die Betreuung von Kindern, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Rackwitz haben, deren Personenberechtigte (mindestens eine Person) jedoch keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Als Hortkinder gelten schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 4. Schuljahres. Ein Schuljahr beginnt am 01.08. eines Kalenderjahres. Das 4. Schuljahr endet am letzten Tag der Sommerferien. Kinder, die eingeschult werden, können ab Beginn des Schuljahres nur als Hortkind betreut werden. Unabhängig vom Ende der Ferien und der Aufnahme des Schulbetriebes endet das letzte Kindergartenjahr immer am 31.07. und das Schuljahr beginnt grundsätzlich nach Beendigung des Schulvorbereitungsjahres am 01.08. (§ 1 SchulVorbVO i.V.m. § 33 Abs. 1 SchulG). (4) Ein Aufnahmeantrag für Kinder, die nicht im Gemeindegebiet wohnhaft sind, ist gesondert zu begründen. Für diese Kinder hat die Wohnortgemeinde gem. § 17 Abs. 3 SächsKitaG den Gemeindeanteil und ggf. den Landeszuschuss bei entsprechender Vorbetreuung in der Wohnortgemeinde an die Gemeinde Rackwitz zu zahlen. §3 Betreuungsangebote, Abschluss eines Betreuungsvertrages (1) In Kindertageseinrichtungen werden die Kinder auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung (Betreuungsvertrag) zwischen den Personensorgeberechtigten und der Gemeinde Rackwitz für die dort festgelegte Betreuungsdauer betreut. Änderungen der Betreuungsdauer bedürfen einer Änderung des Betreuungsvertrages. Wird die vertraglich festgelegte Betreuungsdauer kontinuierlich überschritten, ist der Betreuungsvertrag entsprechend anzupassen. (2) In Kinderkrippen werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten: 1. bis zu 9 Stunden 2. bis 6 Stunden 3. bis 4,5 Stunden. (3) In Kindergärten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten angeboten: 1. bis zu 9 Stunden 2. bis 6 Stunden 3. bis 4,5 Stunden. (4) In Horten werden innerhalb der Öffnungszeiten folgende Betreuungszeiten in der Schul- und schulfreien Zeitangeboten: 1.Schulzeit: - bis zu 6 Stunden - bis zu 5 Stunden Der nahtlose Übergang zwischen Unterricht und Hortbetreuung wird gewährleistet. 2. Schulfreie Zeit: Bei Abschluss eines 6h-Betreuungsvertrages erfolgt in der schulfreien Zeit eine Ganztagsbetreuung ohne Berechnung weiterer Entgelte. (5) Kindertageseinrichtungen können zeitweise in folgenden Fällen geschlossen werden, sofern eine Betreuung der Kinder in einer anderen Einrichtung gewährleistet ist: an Tagen vor bzw. nach gesetzlichen Feiertagen (sog. Brückentage), wobei die Zahl dieser Brückentage nicht mehr als 5 Tage im Kalenderjahr betragen soll. Für den Zeitraum der Schließung der Kita entfällt die Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages nicht. (6) Die Erhebung der Elternbeiträge und weiteren Entgelte erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten durch Erlass eines Abgabebescheides. §4 Gastkinder Kinder können in Ausnahmefällen für eine tageweise Betreuung einen Gastplatz in Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen und dadurch kein zusätzlicher Personalbedarf im Sinn von § 12 Abs. 2 SächsKitaG entsteht. §5 An- und Abmeldung, Änderung und Beendigung der Betreuung (1) Die Anmeldung und die Abmeldung eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung erfolgt schriftlich durch die Personensorgeberechtigten bei der Leiterin der Kindertageseinrichtung. (2) Die Anmeldung für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung sollte 6 Monate vor Beginn der beabsichtigten Aufnahme des Kindes in die Einrichtung erfolgen. Über die Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung entscheidet die Leiterin der Kindertageseinrichtung. (3) Die Abmeldung eines Kindes aus einer Kindertageseinrichtung erfolgt durch die Kündigung des Betreuungsvertrages. Die Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. (4) Einer Kündigung des Betreuungsvertrages bedarf es nicht, wenn das Kind durch Schuleintritt vom Kindergarten in den Hort wechselt oder das Kind das 4. Schuljahr beendet hat. 31 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch (5) Die Gemeinde Rackwitz kann den Betreuungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Monatsende fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn 1. die Personensorgeberechtigten mit der Zahlung des Elternbeitrages in Verzug sind und die Höhe des rückständigen Elternbeitrages 2 Monatsbeiträge oder mehr beträgt, 2. im Rahmen der Betreuung festgestellt wird, dass die Betreuung in der Einrichtung für das Wohl des Kindes nicht die geeignete ist, 3. Personensorgeberechtigte ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben und mindestens ein Personensorgeberechtigter keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und die Betreuungskapazität für Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde Rackwitz nicht ausreicht. 4. die Personensorgeberechtigten gegen sonstige Verpflichtungen aus der Satzung verstoßen oder die Aufnahme durch unwahre Angaben erreicht worden ist oder wenn das Kind mehr als 4 Wochen unentschuldigt die Einrichtung nicht besucht. §5 Essenversorgung In Kindertageseinrichtungen stellt die Gemeinde Rackwitz eine Mittagessenversorgung bzw. Ganztagsversorgung über einen Fremdanbieter sicher. Die Versorgung mit Speisen wird privatrechtlich zwischen den Eltern und dem durch die Gemeinde vertraglich gebundenen Versorgungsunternehmen geregelt. §6 Mitwirkung der Personensorgeberechtigten in der Elternversammlung Die Elternversammlung dient der Beteiligung der Personensorgeberechtigten an allen wesentlichen Angelegenheiten, die die Kindertageseinrichtung betreffen. Die Elternversammlung wählt den Elternbeirat. §7 Mitwirkung der Personensorgeberechtigten im Elternbeirat (1) Der Elternbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben: - Anregungen für die Organisation und Gestaltung der Kindertageseinrichtung zu geben, - Unterstützung der Fachkräfte bei der Gestaltung von Veranstaltungen, - Wünsche, Anregungen und Vorschläge, die von den Personensorgeberechtigten an ihn herangetragen werden, der Leitung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Rackwitz zu übermitteln, - das Verständnis der Öffentlichkeit für die Arbeit und die Bedürfnisse der Kindertageseinrichtung zu gewinnen (2) Vor wichtigen Entscheidungen der Gemeinde Rackwitz, die die Kindertageseinrichtung betreffen, ist der Elternbeirat anzuhören. Hierzu gehören insbesondere: 1. die Festlegungen der Öffnungszeiten, 2. die Erarbeitung oder Änderung der Konzeption der Kindertageseinrichtung, 3. die Durchführung von Baumaßnahmen, die den laufenden Betrieb der Kindertageseinrichtung beeinträchtigen, 4. Änderungen bei der Essenversorgung, 5. die Durchführung zusätzlicher Angebote in der Kindertageseinrichtung, deren Kosten die Personensorgeberechtigten zu tragen haben, 6. der Wechsel des Trägers der Einrichtung, 7. die Schließung der Einrichtung oder die Zusammenlegung mit einer anderen Einrichtung. (3) Die Mitglieder des Elternbeirates werden durch die Personensorgeberechtigten in der Elternversammlung gewählt. Die Zahl der Elternbeiratsmitglieder soll mindestens 5 Mitglieder betragen. Sie soll 11 Mitglieder nicht überschreiten. Die Mitgliedschaft im Elternbeirat beginnt mit der Verkündung des Wahlergebnisses und endet mit Amtsantritt des neuen Elternbeirates. Sie endet auch, wenn kein Kind des Mitgliedes mehr die Kindertageseinrichtung besucht. (4) Wahlberechtigt und wählbar sind in der Elternversammlung anwesende Personensorgeberechtigte. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der gültigen Stimmen der anwesenden Personensorgeberechtigten erhält. Die Personensorgeberechtigten haben für jedes ihrer in die Kindertageseinrichtung aufgenommen Kinder eine gemeinsame Stimme. (5) Im Anschluss an die Wahl tritt der Elternbeirat zur konstituierenden Sitzung zusammen und kann mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählen. An den Sitzungen des Elternbeirates sollen in der Regel ein Beauftragter der Gemeinde Rackwitz sowie die Leitung der Kindertageseinrichtung teilnehmen. §8 Gemeinnützigkeit (1) Die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck ist die Förderung von Bildung und Erziehung von Kindern im Vorschul- und Grundschulalter sowie die Ergänzung der Erziehung der Kinder in der Familie. Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung von Kinderkrippen, Kindergärten und Horten. (2) Die Kindertageseinrichtungen sind selbstlos tätig; sie verfolgen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel der Kindertageseinrichtungen dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gemeinde Rackwitz erhält keine Zuwendungen aus Mitteln der Kindertageseinrichtungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Kindertageseinrichtung fremd sind, begünstigt werden. (4) Die Gemeinde Rackwitz erhält bei Auflösung oder Wegfall einer Kindertageseinrichtung oder beim Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlage zurück. §9 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Gemeinde Rackwitz vom 25.02.2010 (Betreuungssatzung für Kindertageseinrichtungen), zuletzt geändert am 20.09.2012, außer Kraft. Rackwitz, 28.11.2014 Freigang Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), der §§ 2 und 9 des Sächsisches Kommunal-abgabengesetz (SächsKAG) vom 26.August 2004 (SächsGVBl. S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Oktober 2012 (SächsGVBl. S. 566) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 144) hat der Gemeinderat Rackwitz in seiner Sitzung am 27.11.2014 folgende Satzung beschlossen: 32 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 §1 Geltungsbereich §6 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung gilt für Personensorgeberechtigte, deren Kinder in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz im Sinne von § 1 Abs. 2 bis 4 SächsKitaG betreut werden. (2) Für Personensorgeberechtigte deren Kinder in Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft oder in Tagespflege im Gebiet der Gemeinde Rackwitz betreut werden, gilt § 4 i. V. m. der Anlage zu § 4 der Satzung Abs. 1 bis 5. Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege vom 25.02.2010, zuletzt geändert durch Satzung vom 17.07.2014 außer Kraft. Rackwitz, den 28.11.2014 §2 Pflicht zur Zahlung des Elternbeitrages, weitere Entgelte (1) Für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz erhebt die Gemeinde Rackwitz Elternbeiträge und weitere Entgelte. (2) Die Pflicht zur Zahlung der Elternbeiträge entsteht bei der Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung mit dem Beginn des Monats, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem das Kind letztmalig die Kindertageseinrichtung besucht bzw. zum Ende der Kündigungsfrist. (3) Im Falle des Wechsels der Betreuungsart innerhalb der kommunalen Einrichtungen, der nicht zum Monatsersten erfolgt, wird der Elternbeitrag für die überwiegende Betreuungsart erhoben. (4) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte bzw. Elternbeiträge gemäß Abs. 5 der Anlage zu § 4 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung. (5) Krankheit, Kur und Urlaub des betreuten Kindes führen bei laufenden Betreuungsverträgen nicht zu einer Minderung bzw. einem Wegfall des Elternbeitrages. Gleiches gilt für vorübergehende Betriebsferien und die zeitweise Schließung der Kindertageseinrichtung, welche die Dauer von einem Monat nicht überschreitet. §3 Abgabenschuldner (1) Schuldner des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte sind die Personensorgeberechtigten. Bei einer Mehrheit von Personensorgeberechtigten haften diese als Gesamtschuldner. (2) Die Personensorgeberechtigten haben jede Änderung der für den Betreuungsvertrag maßgeblichen Verhältnisse (Familienstand, Wegfall der Geschwisterermäßigung usw.) unverzüglich der Leiterin/dem Leiter der Kita oder dem Träger der Einrichtung schriftlich mitzuteilen. (3) Eine Rückerstattung von Elternbeiträgen aufgrund von Versäumnissen der Personensorgeberechtigten erfolgt nicht. §4 Höhe der Elternbeiträge und weiterer Entgelte (1) Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind die zuletzt bekannt gemachten durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart, ohne die Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete. (2) Berechnungsgrundlage für die weiteren Entgelte sind bei der Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungszeiten innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung die zuletzt bekannt gemachten Betriebskosten (Mehrbetreuung), im Übrigen die tatsächlich entstehenden Aufwendungen. (3) Die Höhe der zu entrichtenden Elternbeiträge und der weiteren Entgelte je Betreuungsformen und -zeiten sind in den Anlagen zu dieser Satzung geregelt. §5 Festsetzung, Fälligkeit und Entrichtung der Elternbeiträge und weiterer Entgelte (1) Die Höhe des Elternbeitrages und der weiteren Entgelte wird durch Bescheid der Gemeinde Rackwitz festgesetzt. (2) Der Elternbeitrag und die weiteren Entgelte für Kinder in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Rackwitz und Tagespflege sind jeweils am 1. Werktag eines Monats für den laufenden Monat fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Bekanntgabe des Abgabebescheides oder der Entgeltabrechnung. Freigang Bürgermeister Anlage 1 Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (1) Der Elternbeitrag beträgt: 1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 195,00 Euro pro Monat, 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 117,00 Euro pro Monat, 3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 69,00 Euro pro Monat. (2) Wird im Betreuungsvertrag eine kürzere als die im Absatz 1 genannte Betreuungszeit vereinbart, berechnet sich der Elternbeitrag anteilig im Verhältnis der vereinbarten Betreuungszeit zur Betreuungszeit nach Absatz 1. (siehe dazu auch Anlage 2) (3) Werden mehrere Kinder einer Familie in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege betreut, so ermäßigt sich der nach Abs. 1 und 2 gebildete Elternbeitrag wie folgt auf: 1. Kind keine Ermäßigung 2. Kind auf 60 % 3. Kind auf 20 % 4. und jedes weitere Kindauf 0 (siehe dazu auch Anlage 2) (4) Für Alleinerziehende ermäßigt sich der Elternbeitrag auf 90 %. (siehe dazu auch Anlage 2) (5) Für Gastkinder werden Elternbeiträge entsprechend Absatz 1 und 2 erhoben. Gastkinder sind Kinder, die in Ausnahmefällen für eine tageweise Betreuung einen Gastplatz in Kindereinrichtungen in Anspruch nehmen, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen und dadurch kein zusätzlicher Personalbedarf im Sinne von §§ 12 Abs. 2 SächsKitaG entsteht. (6) Für Kinder, die nach Ablauf der Öffnungszeit der Kindertageseinrichtung noch nicht abgeholt worden sind, wird ein weiteres Entgelt von 5,00 €uro erhoben. (7) Wird in einer Einrichtung keine Vollverpflegung angeboten, so wird ein Verpflegungskostenersatz für Getränke in Form eines monatlichen Festpreises von 4,00 €/Kind einheitlich für Kinderkrippe, Kindergarten und Hort erhoben. (8) Wird die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer innerhalb der Öffnungszeit der Einrichtung überschritten, werden weitere Entgelte nach folgenden Maßgaben erhoben: 1. für die Betreuung als Kinderkrippenkind für jede weitere Stunde ein weiteres Entgelt von 1,00 € 2. für die Betreuung als Kindergartenkind für jede weitere Stunde ein weiteres Entgelt von 0,60 € Weitere Entgelte werden nur erhoben, wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungsdauer an mehr als zwei Tagen im Monat überschritten wurde. (9) Bei Angeboten des Hortes außerhalb der Öffnungszeit (Fahrten, Übernachtungen o.ä.) werden weitere Entgelte für die Betreuung jeder weiteren Stunde in Höhe von 0,50 € erhoben. 33 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch §1 Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr Anlage 2 Beitragssätze in der Regelbetreuungszeit von 7:00 - 16:00 Uhr 1. Beitragssätze für Krippenkinder Ganztagsbetreuung -9 Stunden FamilieAlleinerziehende 1. Kind 195,00 EUR 175,50 EUR 2. Kind 117,00 EUR 105,00 EUR 3. Kind 39,00 EUR 35,00 EUR 2. Beitragssätze für Krippenkinder Teilzeitbetreuung - 4,5 und 6 Stunden Familie Alleinerziehende 4,5 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 6 Stunden 1. Kind 97,50 EUR 130,50 EUR 87,50 EUR 117,50 EUR 2. Kind 58,50 EUR 78,00 EUR 52,50 EUR 70,50 EUR 3. Kind 19,50 EUR 26,00 EUR 17,50 EUR 23,50 EUR 3. Beitragssätze für Kindergartenkinder Ganztagsbetreuung -9 Stunden FamilieAlleinerziehende 1. Kind 117,00 EUR 105,00 EUR 2. Kind 70,00 EUR 63,00 EUR 3. Kind 23,00 EUR 21,00 EUR 4. Beitragssätze für Kindergartenkinder Teilzeitbetreuung -4,5 und 6 Stunden FamilienAlleinerziehende 4,5 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 1. Kind 58,50 EUR 78,00 EUR 52,50 EUR 2. Kind 35,00 EUR 47,00 EUR 31,50 EUR 3. Kind 11,50 EUR 15,50 EUR 10,50 EUR 6 Stunden 70,00 EUR 42,00 EUR 14,00 EUR 5. Beitragssätze für Hortkinder 6 Stunden-Betreuung FamilieAlleinerziehende 1. Kind 69,00 EUR 62,00 EUR 2. Kind 41,00 EUR 37,00 EUR 3. Kind 13,50 EUR 12,00 EUR 6. Beitragssätze für Hortkinder 5 Stunden-Betreuung FamilieAlleinerziehende 1. Kind 57,00 EUR 51,50 EUR 2. Kind 34,00 EUR 31,00 EUR 3. Kind 11,50 EUR 10,00 EUR Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rackwitz Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234/237) und § 15 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47) sowie der §§ 13 und 14 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. Nr. 9/2005, Seite 291, 304), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.08.2012 (GVBl. S. 458) und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an ehrenamtlich Tätige in den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsdiensten und den Einheiten des Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen (Sächsische BRK - Jubiläumszuwendungsverordnung - SächsBRKJubZVO) vom 16. März 2011 (SächsGVBl. Nr. 2/2011vom 30.03.2011, Seite 55) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rackwitz am 27.11.2014 die nachfolgende Satzung beschlossen: (1) Die Gemeindefeuerwehr Rackwitz ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Sie besteht aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit den Ortsfeuerwehren Rackwitz, Zschortau, Biesen und Kreuma (Traditionsfeuerwehr). (2) Die Feuerwehr führt den Namen „Freiwillige Feuerwehr Rackwitz“, dem bei den Ortswehren der Name des Ortsteils beigefügt wird. (3) Neben den aktiven Abteilungen der Feuerwehr bestehen in den Ortsfeuerwehren Rackwitz und Zschortau Jugendfeuerwehren sowie Alters- und Ehrenabteilungen. (4) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt dem Gemeindewehrleiter und seinem Stellvertreter; in den Ortsfeuerwehren dem Ortswehrleiter und seinem Stellvertreter. §2 Pflichten der Gemeindefeuerwehr (1) Die Gemeindefeuerwehr hat die Pflichten, - Menschen, Tiere und Sachwerte vor Bränden zu schützen, - Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen im Rahmen des Rettungsdienstes und der Beseitigung von Umweltgefahren zu leisten und - nach Maßgabe der §§ 22 und 23 SächsBRKG Brandverhütungsschauen und Brandsicherheitswachen durchzuführen. (2) Der Bürgermeister oder sein Beauftragter kann die Gemeindefeuerwehr zu Hilfeleistungen bei der Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen. §3 Aufnahme in die Feuerwehr (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die aktiven Abteilungen der Gemeindefeuerwehr sind: - die Vollendung des 16. Lebensjahres, - die Erfüllung der gesundheitlichen Anforderungen an den Feuerwehrdienst, - die charakterliche Eignung, - die Bereitschaft zur Teilnahme an der Ausbildung. Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sinne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Minderjährigen muss die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen. (2) Die Bewerber sollen in den Orten der Gemeinde wohnhaft bzw. in einem ortsansässigen Betrieb tätig und in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv sein. Der Gemeindefeuerwehr-ausschuss kann Ausnahmen zulassen. (3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter nach Anhörung des zuständigen Ortswehrleiters. Dies gilt nicht für den Übergang von der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst. Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält bei seiner Aufnahme einen Dienstausweis. (4) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Aufnahmegesuches sind dem Bewerber durch schriftlichen Verwaltungsakt mitzuteilen. §4 Beendigung des ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrdienstes (1) Der ehrenamtliche aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Angehörige der Gemeinde-feuerwehr - aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist, - ungeeignet zum Feuerwehrdienst entsprechend § 18 Abs. 3 SächsBRKG wird oder - aus der Gemeindefeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird, - das 65. Lebensjahr vollendet hat. (2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf Antrag zu entlassen, wenn der Dienst in der Gemeinde-feuerwehr für ihn aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte bedeutet. 34 (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung seines ständigen Wohnsitzes in eine andere Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. Eine Entlassung kann ohne Antrag erfolgen, wenn dem Feuerwehrangehörigen die Dienstausübung in der Feuerwehr auf Grund der Verlegung des Wohnsitzes nicht mehr möglich ist. (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst oder in der Aus- und Fortbildung, sowie bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschuss aus der Freiwilligen Feuerwehr ausgeschlossen werden. (5) Der Bürgermeister entscheidet nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses über die Entlassung oder den Ausschluss und stellt die Beendigung des Feuerwehrdienstes unter Angabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschiedene Feuerwehrangehörige können auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer der Zugehörigkeit zur Feuerwehr, den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausgeübte Funktion erhalten. §5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr (1) Die Angehörigen der Feuerwehr haben das Recht, in ihrer Ortsfeuerwehr den Ortswehrleiter, den Stellvertreter und die Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses zu wählen sowie 2 Delegierte für die Hauptversammlung der Feuerwehr zu bestimmen. (2) Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und ihre Stellvertreter, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwarte und Sicherheitsbeauftragte der Gemeindefeuerwehr, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe der in § 17 dieser Satzung festgelegten Beträge. (3) Angehörige der Gemeindefeuerwehr erhalten auf Antrag Auslagenersatz, Aufwandsentschädigung und Schadenersatz nach Maßgabe des § 63 SächsBRKG. (4) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuerwehr erwachsenden Aufgaben gemäß dem SächsBRKG gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet: - an Dienst- und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen, - sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrgerätehaus einzufinden, - den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen, - im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen gegenüber kameradschaftlich zu verhalten, - die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten und - die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. (5) Die aktiven Angehörigen der Gemeindefeuerwehr haben eine Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen dem Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter anzuzeigen und eine Dienstverhinderung rechtzeitig zu melden. (6) Verletzt ein Angehöriger der Gemeindefeuerwehr schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, so kann der Gemeindewehrleiter auf Antrag des Ortswehrleiters - einen mündlichen oder schriftlichen Verweis erteilen, - die Androhung des Ausschlusses aussprechen oder - den Ausschluss beim Bürgermeister beantragen. Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegenheit zu geben, sich zu den gegen ihn vorgebrachten Vorwürfen zu äußern. §6 Jugendfeuerwehr der Gemeinde (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und Jugendliche ab der Vollendung des 8. und bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres aufgenommen werden. Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Dem Aufnahmeantrag müssen die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten sowie deren Erklärung über die Erfüllung der gesundheitlichen und körperlichen Voraussetzungen beigefügt sein. (2) Über die Aufnahme entscheidet der Ortswehrjugendfeuerwehrwart im Einvernehmen mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die Festlegungen des § 3 entsprechend. (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, wenn das Mitglied - in die aktive Abteilung aufgenommen wird, - aus der Jugendfeuerwehr austritt, - den körperlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen ist oder - aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder ausgeschlossen wird. Gleiches gilt, wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung nach Absatz 1 schriftlich zurücknehmen. (4) Der Jugendfeuerwehrwart wird durch den Ortswehrleiter nach Anhörung des zuständigen Ortsfeuerwehrausschusses auf die Dauer von 5 Jahren bestellt. Die Jugendfeuerwehrwarte sind Angehörige der aktiven Abteilung der Feuerwehr und müssen neben feuerwehrspezifischen Kenntnissen über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen verfügen. (5) Die Jugendfeuerwehrwarte unterstützen den brandschutztechnischen Unterricht sowie die Gruppenarbeit in den Schulen und Kindertageseinrichtungen. §7 Alters- und Ehrenabteilung (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können Angehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Dienstkleidung übernommen werden, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben oder dauernd dienstunfähig sind. (2) Der Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag Angehörigen der aktiven Abteilung den Übergang in die Alters-und Ehrenabteilung gestatten, wenn der Dienst für sie aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine besondere Härte darstellt. (3) Die Angehörigen der Alters- und Ehrenabteilung unterstehen der Leitung des jeweiligen Ortswehrleiters. §8 Ehrenmitglieder Der Bürgermeister kann auf Vorschlag des Gemeindewehrausschusses verdiente ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr oder Personen, die sich um das Feuerwehrwesen oder den Brandschutz besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuerwehr ernennen. Der Gemeindewehrleiter ist von der Ernennung in Kenntnis zu setzen. §9 Organe der Freiwilligen Feuerwehr Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind: - die Hauptversammlung/Ortsfeuerwehrversammlung, - der Gemeindefeuerwehrausschuss/Ortsfeuerwehrausschuss und - die Gemeindewehrleitung/Ortswehrleitung. § 10 Hauptversammlung (1) Die Hauptversammlung setzt sich aus dem Gemeindewehrleiter, den Ortswehrleitern, ihren Stellvertretern und zwei weiteren Delegierten je Ortswehr, die jeweils durch die Ortsfeuerwehr zu bestimmen sind, zusammen. (2) Unter dem Vorsitz des Gemeindewehrleiters ist jährlich eine ordentliche Hauptversammlung durchzuführen. In der Hauptversammlung sind alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit zu ihrer Behandlung und Entscheidung nicht andere Organe zuständig sind, zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. In der Hauptversammlung hat der Gemeindewehrleiter einen Bericht über die Tätigkeit der Gemeindefeuerwehr im abgelaufenen Jahr abzugeben. 35 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch (3) Die ordentliche Hauptversammlung ist vom Gemeindewehrleiter einzuberufen. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb eines Monats einzuberufen, wenn das von mindestens einem Drittel der aktiven Angehörigen der Feuerwehr unter Angabe der Gründe gefordert wird. Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern der Hauptversammlung und dem Bürgermeister mindestens 14 Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb eines Monats eine zweite Hauptversammlung einzuberufen, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. (5) Über die Hauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Bürgermeister vorzulegen ist. (6) Für die Ortsfeuerwehrversammlung gelten die Absätze 2 bis 4 entsprechend. Die Mitglieder der Ortsfeuerwehrversammlung sind die Angehörigen der Ortsfeuerwehr. Eine Niederschrift ist dem Gemeindewehrleiter vorzulegen. § 11 Gemeindefeuerwehrausschuss, Ortsfeuerwehrausschuss (1) Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beratendes Organ der Gemeindewehrleitung. Er behandelt Fragen der Finanzplanung der Gemeinde für die Feuerwehr. (2) Der Gemeindefeuerwehrausschuss besteht aus dem Gemeindewehrleiter als Vorsitzenden, den Ortswehrleitern und ihren Stellvertretern sowie den Jugendfeuerwehrwarten. (3) Der Gemeindefeuerwehrausschuss sollte mindestens zweimal im Jahr tagen. Die Beratungen sind vom Vorsitzenden mit Bekanntgabe der vorgesehenen Tagesordnung einzuberufen. Der Gemeindefeuerwehrausschuss muss einberufen werden, wenn dies mindestens ein Drittel seiner Mitglieder bei Angabe der von ihnen geforderten Tagesordnung verlangt. Der Gemeindefeuerwehrausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. (4) Der Bürgermeister ist zu den Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses einzuladen. (5) Beschlüsse des Gemeindefeuerwehrausschusses werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. (6) Die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses sind nicht öffentlich. Über die Beratungen ist eine Niederschrift anzufertigen. (7) In jeder Ortsfeuerwehr kann ein Ortsfeuerwehrausschuss gebildet werden. Für ihn gelten die Absätze 1 bis 3, 5 und 6 entsprechend. Er besteht aus dem Ortswehrleiter als Vorsitzenden, dem stellvertretenden Ortswehrleiter, dem Ortswehrjugendfeuerwehrwart, dem Schriftführer und bis zu zwei weiteren von der Ortsfeuerwehrversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählten Mitgliedern. § 12 Gemeindewehrleitung (1) Der Gemeindewehrleitung gehören der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter an. (2) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden in der Hauptversammlung in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (3) Gewählt werden kann nur, wer der Gemeindefeuerwehr aktiv angehört und über die für diese Dienststellung erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen sowie die erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. (4) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter werden nach der Wahl durch die Hauptversammlung und nach Zustimmung durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. (5) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf der Wahlperiode oder im Falle eines beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens bis zur Berufung eines Nachfolgers weiterzuführen. Steht kein Nachfolger zur Verfügung, kann der Bürgermeister geeignete Personen mit der kommissarischen Leitung der Gemeindefeuerwehr beauftragen. Kommt innerhalb eines Monats nach Freiwerden der Stelle keine Neuwahl zustande, setzt der Bürgermeister mit Zustimmung des Gemeinderates bis zur satzungsmäßigen Bestellung eines Nachfolgers einen Feuerwehrangehörigen als Gemeindewehrleiter oder Stellvertreter ein. (6) Der Gemeindewehrleiter ist für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr verantwortlich und führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen Aufgaben aus. Er hat insbesondere - auf die ständige Verbesserung des Ausbildungsstandes der Angehörigen der Feuerwehr entsprechend den Feuerwehrdienstvorschriften hinzuwirken, - die Zusammenarbeit der Ortsfeuerwehren bei Übungen und Einsätzen zu regeln, - die Leistungsfähigkeit sowie die Dienste in den Ortsfeuerwehren zu kontrollieren, dass eine Dienstorganisation so gewählt ist, dass jeder aktive Feuerwehrangehörige jährlich an mindestens 40 Stunden Ausbildung teilnehmen kann, - dafür zu sorgen, dass die Dienst- und Ausbildungspläne aufgestellt und dem Gemeindefeuerwehrausschuss vorgelegt werden, - die Tätigkeit der Ortswehrleiter, Unterführer sowie der Gerätewarte zu kontrollieren, - auf eine ordnungsgemäße, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung der Feuerwehr gegenüber dem Bürgermeister hinzuwirken, - für die Einhaltung der Feuerwehrdienstvorschriften und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen, - bei der Ausbildung und beim Einsatz minderjähriger Feuerwehrangehöriger die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sicherzustellen und - Beanstandungen, die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr betreffend, dem Bürgermeister mitzuteilen. (7) Der Bürgermeister kann dem Gemeindewehrleiter weitere Aufgaben des Brandschutzes übertragen. (8) Der Gemeindewehrleiter soll den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehr- und brandschutztechnischen Angelegenheiten beraten. Er ist zu den Beratungen in der Gemeinde zu Angelegenheiten der Feuerwehr und des Brandschutzes zu hören. (9) Die stellvertretenden Gemeindewehrleiter haben den Gemeindewehrleiter bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen und ihn bei Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. (10) Zur Wahrnehmung seiner Tätigkeit im Außenverhältnis (Repräsentation, Ehrungen anderer Feuerwehren etc.) steht dem Gemeindewehrleiter ein Budget von 300,00 EUR zur Verfügung. (11) Der Gemeindewehrleiter und sein Stellvertreter können bei groben Verstößen gegen die Dienstpflichten oder wenn sie die im Absatz 3 geforderten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, vom Gemeinderat nach Anhörung des Gemeindefeuerwehrausschusses abberufen werden. (12) Für die Ortswehrleitungen gelten die Absätze 1 bis 9 und 11 entsprechend. Sie führen die Ortsfeuerwehr nach Weisung des Gemeindewehrleiters. Zur Wahrnehmung ihrer Tätigkeit im Außenverhältnis steht den Ortswehrleitern ein Budget von 150,00 EUR zur Verfügung. § 13 Unterführer, Gerätewarte (1) Als Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur aktive Angehörige der Feuerwehr eingesetzt werden, die persönlich geeignet sind, über praktische Erfahrungen im Feuerwehrdienst verfügen sowie die erforderliche Qualifikation besitzen. (2) Die Unterführer werden vom Ortswehrleiter bestellt. Der Gemeindewehrleiter kann die Bestellung nach Anhörung im Gemeindefeuerwehrausschuss widerrufen. 36 (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach Weisungen ihrer Vorgesetzten aus. (4) Für Gerätewarte gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. Sie haben die Ausrüstung und die Einrichtungen der Feuerwehr selbständig zu verwahren und zu warten. Prüfpflichtige Geräte sind zum festgelegten Termin selbständig zu prüfen oder zur Prüfung vorzustellen. Festgestellte Mängel sind unverzüglich dem Ortswehrleiter zu melden. § 14 Schriftführer (1) Der Schriftführer wird von der jeweiligen Hauptversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. (2) Der Schriftführer hat Niederschriften über die Beratungen des Gemeindefeuerwehrausschusses und über Hauptversammlungen zu fertigen. Darüber hinaus ist der Schriftführer für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich. (3) Für Schriftführer der Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. § 15 Sicherheitsbeauftragter Als Sicherheitsbeauftragter ist durch den Bürgermeister ein aktiver Angehöriger der Feuerwehr zu bestellen, der über 18 Jahre alt ist und nicht über eine Leitungsfunktion innerhalb der Feuerwehr verfügt. § 16 Wahlen (1) Die nach § 17 Abs. 2 SächsBRKG und dieser Satzung durchzuführenden Wahlen sind mindestens zwei Wochen vorher, zusammen mit dem Wahlvorschlag, den Angehörigen der Feuerwehr bekannt zu machen. Der Wahlvorschlag sollte mehr Kandidaten enthalten als zu wählen sind. (2) Wahlen sind geheim durchzuführen. Steht nur ein Kandidat zur Wahl, kann mit Zustimmung der Hauptversammlung die Wahl offen erfolgen. (3) Wahlen sind vom Bürgermeister, seinem Stellvertreter oder einem von ihm benannten Beauftragten zu leiten. Die Wahlversammlung benennt zwei Beisitzer, die zusammen mit dem Wahlleiter die Stimmenauszählung vornehmen. (4) Wahlen können nur dann vorgenommen werden, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten anwesend ist. (5) Die Wahl des Gemeindewehrleiters und seines Stellvertreters gemäß § 12 Abs. 4 erfolgt in getrennten Wahlgängen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Erreicht kein Kandidat im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit, so ist eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen durchzuführen, bei der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (6) Die Wahl der Mitglieder des Ortsfeuerwehrausschusses ist als Mehrheitswahl ohne Stimmhäufung durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ausschussmitglieder zu wählen sind. In den Ortsfeuerwehrausschuss sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. (7) Die Gewählten sind zu fragen, ob sie die Wahl annehmen. (8) Die Niederschrift über die Wahl ist spätestens eine Woche nach der Wahl durch den Wahlleiter dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat dem Wahlergebnis nicht zu, ist innerhalb eines Monats eine Neuwahl durchzuführen. (9) Kommt innerhalb eines Monats die Wahl des Gemeindewehrleiters oder seines Stellvertreters nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat dem Wahlergebnis wiederum nicht zu, hat der Gemeindefeuerwehrausschuss dem Bürgermeister eine Liste der Angehörigen der Feuerwehr vorzulegen, die seiner Meinung nach für eine der Funktionen in Frage kommen. Der Bürgermeister setzt dann nach § 12 Abs. 5 die Gemeindewehrleitung ein. (10) Für die Wahlen in den Ortsfeuerwehren gelten die Absätze 1 bis 9 entsprechend. Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 § 17 Aufwandsentschädigung (1) Der Gemeindewehrleiter, sein Stellvertreter, die Ortswehrleiter, der stellvertretende Ortswehrleiter, der Jugendfeuerwehrwart und der Gerätewart erhalten eine Entschädigung. (2) Die Höhe der Entschädigungssumme wird wie folgt festgesetzt: - Gemeindewehrleiter 50,00 EUR / Monat - stellv. Gemeindewehrleiter 20,00 EUR / Monat - Ortswehrleiter 30,00 EUR / Monat - stellv. Ortswehrleiter 20,00 EUR / Monat - Gerätewart 25,00 EUR / Monat - Jugendfeuerwehrwart 20,00 EUR / Monat - Sicherheitsbeauftragten 10,00 EUR / Monat (3) Die Zahlung der Entschädigungssumme erfolgt rückwirkend halbjährlich; für das 2. Halbjahr bis zum 15. Dezember. Besteht der Aufwandsentschädigungsanspruch nicht für den vollen Kalendermonat, erfolgt die Zahlung in Teilbeträgen. § 18 Würdigung ehrenamtliches Engagement (1) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nicht unter den Geltungsbereich der Sächsischen BRK-Jubiläumszuwendungsverordnung (SächsBRKJubZVO) fallen, erhalten bei einer Dienstzugehörigkeit eine einmalige Würdigung als Zuwendung; von dieser Regelung ausgenommen sind Ehrenmitglieder nach § 8 dieser Satzung. Die Zuwendung beträgt für 40-, 50-, 60- und 70-jähriges Dienstjubiläum jeweils 100,00 EUR. Vorschläge sind durch die Ortswehrleiter bis zum 01. Oktober des laufenden Jahres für das Folgejahr in einer Vorschlagsliste der Gemeinde vorzulegen. Für nicht fristgerechte Vorschläge entfällt der Anspruch auf Jubiläumszuwendung. (2) Für die Jahresabschlussveranstaltung der Ortsfeuerwehren wird ein Zuschuss in Höhe von 15,00 Euro/ Mitglied gewährt. Der maßgebliche Stichtag zur Berechnung der Höhe des Zuschusses sind die Mitglieder zum 01. Oktober des laufenden Jahres mit einer Dienstzugehörigkeit von mindestens einem Jahr. Die Beantragung erfolgt durch den Ortswehrleiter Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung an den Angehörigen der Feuerwehr. § 19 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Rackwitz vom 26.05.2005 in der jeweils gültigen Fassung außer Kraft. Rackwitz, den 28.11.2014 Freigang Bürgermeister 37 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Stellenausschreibung Die Gemeindeverwaltung Rackwitz sucht zum 05.01.2015 eine/n - Mitarbeiter/in für die Finanzverwaltung in Teilzeitbeschäftigung. Die Stelle ist mit 28 Wochenstunden (0,7 VzÄ) zu besetzen. Sie ist zunächst bis zum 19.05.2015 befristet (Verlängerungsoption für 1 Jahr noch offen). Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Aufgabenschwerpunkte sind: - Unterstützung der Kassenverwaltung (Rechnungsprüfung, Zuarbeit zur Geschäftsbuchhaltung, Buchungsvorgänge) - Allgemeine Verwaltungstätigkeiten im Bereich Finanzen Voraussetzungen für diese Stellenbewerbung sind: - Berufsausbildung mit kaufmännischer, buchhalterischer Ausrichtung - Berufserfahrung im Ausbildungsberuf - Sicherer Anwendung der gängigen Office-Programme - Hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit - Selbstständige verantwortungsbewusste Arbeitsweise Wünschenswert (aber nicht Bedingung) sind: - Kenntnisse im doppischen Haushalts- und Rechnungswesen - Erfahrungen mit den Programmen der Kommunalen Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt berücksichtigt. Ihre vollständige Bewerbung einschließlich des polizeilichen Führungszeugnisses richten Sie bitte schriftlich oder per Mail bis spätestens 19.12.2014 an die Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz E-Mail: Anke.Hannicke@gemeinde-rackwitz.de Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hannicke (Tel.: 034294/71126) oder Frau Gwozdz (Tel.: 034294 71135) Stellenausschreibung Die Gemeindeverwaltung Rackwitz sucht für die Organisation der Speisenversorgung sowie die Reinigung von Teilbereichen im Kinderhaus Zschortau zum 02.01.2015 eine/n - hauswirtschaftliche/n Mitarbeiter/in in Teilzeitbeschäftigung. Die Stelle ist mit 17,5 Wochenstunden (0,438 VzÄ) zu besetzen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, Urlaubsvertretungsleistungen für die Schulen und Kindergärten im Gemeindegebiet zu übertragen. Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Voraussetzungen für diese Stellenbewerbung sind: - Berufserfahrung in der Reinigung von Schulen oder Kindertagesstätten sowie bei der Essenversorgung - Sorgfalt, Weitsicht, Ordnungsliebe, Mobilität - Zuverlässigkeit und selbstständiges Arbeiten - Einsatzfreude sowie Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit (Teildienste) - gute körperliche Belastbarkeit - Wohnort im Gemeindegebiet Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Bewerber/innen bevorzugt berücksichtigt. Ihre vollständige Bewerbung einschließlich Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln) und polizeiliches Führungszeugnis richten Sie bitte schriftlich oder per Mail bis spätestens 19.12.2014 an die Gemeindeverwaltung Rackwitz, Hauptstraße 11, 04519 Rackwitz Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Gwozdz (Tel.: 034294 71135, E-Mail: kathrin.gwozdz@gemeinde-rackwitz.de). Rackwitz, 24.11.2014 Rackwitz, 24.11.2014 Freigang Bürgermeister Freigang Bürgermeister Gemeinde Schönwölkau Öffentliche Bekanntmachung Hiermit machen wir gemäß § 1 der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung) der Gemeinde Schönwölkau vom 28.01.1999 zuletzt geändert am 16.06.2008 die Satzung der Gemeinde Schönwölkau zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer Hebesatz-Satzung vom 24. November 2014 bekannt. Bekanntmachungshinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) zur Veröffentlichung der oben genannten Satzung der Gemeinde Schönwölkau Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung von Anfang an, als gültig zustande gekommen. Das gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss, nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf, der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 38 Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf, der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzungen auf die Voraussetzungen der für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens - und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Wölkau, den 25. November 2014 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Gemeinde Wiedemar Öffnungszeiten der Verwaltung Tiefensee Bürgermeister Die Ämter der Gemeinde Wiedemar haben in der Zeit vom 23.12.2014 bis 02.01.2015 wie folgt geöffnet: Dienstag, 23.12.2014 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Montag, 29.12.2014 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag, 30.12.2014 8.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr Freitag, 02.01.2015 geschlossen. Sollten Sie im Vorfeld Fragen zu den Öffnungszeiten haben können Sie sich gerne an uns wenden. Telefon: 034202 23750 Satzung der Gemeinde Schönwölkau Möller Bürgermeisterin zur Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer Hebesatz-Satzung vom 24. November 2014 Auf der Grundlage des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965) zuletzt geändert durch Gesetz am 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2749), des § 16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. S. 4167) zuletzt geändert durch Gesetz am 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809), der §§ 1, 2 und 7 Abs. 1 und 3 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (GVBl. S. 418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. November 2013 (GVBl. S. 822), der §§ 4, 73 und 74 der Gemeindeordnung für des Freistaat Sachsen (SächsGemO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz am 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. November 2014 folgende Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Gemeinde Schönwölkau. §2 Hebesätze Es werden nachfolgend genannte Hebesätze festgesetzt: 1. für die Grundsteuer A der Hebesatz 290 v.H. (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Ackerflächen) 2. für die Grundsteuer B der Hebesatz 410 v.H. (bebaute und bebaubare Grundstücke, Gebäude auf fremden Grund und Boden, Grundstücke im Erbbaurecht) 3. für die Gewerbesteuer der Hebesatz 390 v.H. §3 Erläuterungen Grundlage für die Festsetzung von Grund- und Gewerbesteuern bilden die von den Finanzämtern ermittelten Messbeträge (Messbescheide, Zerlegungsbescheide). Bei der Grundsteuer B sind das zum Teil, auf Grund der Ersatzbewertung, nach der Wohn- und Nutzfläche festgestellte Messbeträge. Die Erhebung der Steuern erfolgt durch Anwendung des Hebesatzes auf den Messbetrag. §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung am 1. Januar 2015 in Kraft. Schönwölkau, den 25. November 2014 Tiefensee Bürgermeister Gemeinde Zschepplin Hochwasser Juni 2013 Frist für die Antragstellung auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung nach RL Hochwasserschäden 2013 läuft ab Aus aktuellem Anlass wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass am 31.12.2014 für vom Hochwasser 2013 betroffene Unternehmen, Private und Vereine die Antragsfrist auf Fördermittel zur Schadensbeseitigung endet. Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Fördermittel bis 31.12.2014 bei der Bewilligungsstelle (Sächsische Aufbaubank - SAB) vorliegen müssen. Für alle Anträge, die nach dem 31.12.2014 bei der SAB eingehen, besteht gemäß RL Hochwasserschäden 2013 keine Zuwendungsfähigkeit. Die „Bestätigung der Gemeinde“ kann nur noch bis zum 23.12.2014 im Verwaltungsverband Eilenburg-West während der Öffnungszeiten ausgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (Tel.: 03423/662 343). In der Zeit vom 24.12.2014 bis 01.01.2014 ist der Verwaltungsverband Eilenburg-West geschlossen. In dieser Zeit eingehende Anträge können daher nicht an die SAB weitergeleitet werden. Wir bitten um Beachtung. Nach dem 23.12.2014 sollten die Anträge zur Fristwahrung (auch ohne Bestätigung durch die Gemeinde) vom Antragsteller unmittelbar zur SAB gesandt oder gebracht werden. Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin findet am Dienstag, dem 16.12.2014, 19.00 Uhr in der Gaststätte Bergmann, Eilenburger Straße 13 in 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 18.11.2014 3.Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Legitimation der Umsetzung der LEADEREntwicklungsstrategie Delitzscher Land 5. Information zur Hochwasserschadensbeseitigung 6. Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung einer Sirenenanlage im OT Zschepplin 7. Beschluss - Vergabe von Bauleistungen zur Errichtung einer Sirenenanlage im OT Krippehna 8. Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses im OT Naundorf Antragsteller: Herr Rene Treppte, OT Naundorf 39 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch 9. Beschluss - Antrag auf Umbau ehem. Schule zur Sattlerund Reparaturwerkstatt für Zelte und Planen im OT Rödgen Antragsteller: Herr Wiegand Kühne, OT Rödgen 10. Beschluss - Antrag auf Bauvorbescheid zum Ersatzneubau eines Einfamilienhauses im OT Glaucha Antragsteller: Herr Jürgen Renner, OT Glaucha 11. Beschluss - Antrag Umbau eines Einfamilienhauses mit Tierarztpraxis im OT Zschepplin Antragsteller: Herr Norbert Völz, OT Zschepplin 12. Beschluss - Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses als Hochwasserersatzneubau im OT Glaucha Antragsteller: Herr Hubert Frühauf, OT Glaucha 13. Beschluss - Stellungnahme zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Eilenburg für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Zum Landwirt“ 14. Information des Gemeinderates: Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2013 15. Beschluss - Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 16.Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Berkes Bürgermeisterin Ortschaftsrat Hohenprießnitz Einladung Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Hohenprießnitz findet am Donnerstag, dem 11.12.2014, 19.00 Uhr im Gasthof Kummer, OT Hohenprießnitz, Schulstraße 2, 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2. Bestätigung der Tagesordnung 3. Bestätigung der Niederschrift vom 28.08.2014 4. Verwendung des Preisgeldes vom Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 5.Winterdienstpflichten 6.Verschiedenes 7.Bürgerfragen Naumann Ortsvorsteher Ortschaftsrat Glaucha TOP 5: Gemarkung Glaucha durch den Ortschaftsrat in Abstimmung mit den Bürgern, den direkten Anliegern und den zuständigen Behörden zur nachhaltigen Ortsbildverbesserung. Umgang, Verfahren mit vorhandenen Gehölzen auf Gemeindegebiet. Verschiedenes Hartmann Ortsvorsteher Bekanntmachung gefasste Beschlüsse In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin am 18.11.2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Beschluss-Nr.Inhalt 88/2014 Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3334, Z-06 Instandsetzung Verbindungsweg zum Deich Hohenprießnitz 89/2014 Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3056, Z-07 Instandsetzung Ortsverbindungsstraße Hohenprießnitz-Glaucha 90/2014 Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3194, Z-12 Instandsetzung verlängerter Ziegeleiweg im OT Hohenprießnitz bis Elsteich 91/2014 Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3407, Z-03 Instandsetzung Bauernaue 92/2014 Ingenieurvertrag zur Hochwasserschadensbeseitigung ID 3044, Z-22 Hochwasserschadensbeseitigung Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus im OT Glaucha 93/2014 Antrag auf Anbau Heizraum und Pellettlager im OT Naundorf Antragsteller: Herr Gerd Wenzel, OT Naundorf 94/2014 Antrag auf Bauvorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses im OT Hohenprießnitz Antragsteller: Frau Yvonne und Herr Falko Jentzsch, Lunden 95/2014 Antrag auf Nutzungsänderung ehemalige Quarantänestation zu Freizeitzentrum mit einer Betriebswohnung im OT Hohenprießnitz Antragsteller: FSG Phönix e. V. , OT Leipzig 96/2014 Antrag zur Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzneubau durch Hochwasserschaden im OT Glaucha Antragsteller: Herr Otmar Frömmichen, OT Glaucha 97/2014 Kauf des Grundstücks, Gemarkung Glaucha, Flur 1, Flurstück 210 durch die Gemeinde Zschepplin Berkes Bürgermeisterin Einladung zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung Der Ortschaftsrat lädt herzlich zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung am 18.12.2014 in die Gaststätte „Zur Grünen Muldenaue“ in Glaucha ein. Beginn d. Versammlung: 18.12.2014; 19:30 Uhr TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom 18.09.2014 Bericht über die in der letzten Sitzung angesprochenen Angelegenheiten Festlegung der Arten von Gehölzen (Bäume, Gebüsche) bei Neu- bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Ersatzpflanzungen im Dorf bzw. in der Einladung zur Weihnachtsfeier Wir möchten alle Zscheppliner Senioren zur Weihnachtsfeier am 11.12.2014 in die Gaststätte „Zum grünen Baum“ der Familie Wedig herzlich eingeladen. Die Feier beginnt 15.00 Uhr. Lassen Sie sich vom Auftritt unserer Kleinsten aus der Kindertagesstätte „Dreikäsehoch“ überraschen. Für die Unterhaltung sorgt der Drehorgelspieler Herr Kühnert. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme. Der Ortschaftsrat Zschepplin 40 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Einladung zur Kinderweihnachtsfeier Ihr Kinder in Glaucha seid herzlich in die Gaststätte „Zur Grünen Muldenaue“ am 15.12.2014 um 15:30 Uhr zur Weihnachtsfeier eingeladen. Bitte melde Deine Teilnahme bis zum 08.12.2014 im Kindergarten bei Frau Leimbach (24948), oder bei Herrn Hartmann (24963) an. Kita „Wolkenschäfchen“ Ortschaft Glaucha Grundschule Zschepplin Weihnachten steht vor der Tür ... Wieder geht ein Jahr zu Ende. Viel haben wir gemeinsam gelernt und dabei niemals den Spaß vergessen. Für das kommende Jahr wünsche ich uns allen beste Gesundheit und immer optimale Lernerfolge. Allen wünsche ich im Namen des Teams der Grundschule Zschepplin ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Mein Dank geht auch an alle, die uns tatkräftig unterstützt haben, insbesondere unsere Partner im Ganztagsangebot, Elternvertreter, Sponsoren sowie Helfer und Ratgeber. V. Fuchs Schulleiterin Verwaltungsverband Eilenburg-West Bekanntmachung gefasster Beschluss In der öffentlichen Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West am 17.10.2014 wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss-Nr. Inhalt 3/2014 Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan Doppelhaushalt 2014/2015 des Verwaltungsverbandes EilenburgWest Frank Pöhler Verbandsvorsitzender Haushaltssatzung des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung in der Sitzung am 17.11.2014 folgende Haushaltsatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Verwaltungsverbandes EilenburgWest voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf - - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf - - - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf - - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf - - - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf Gesamtergebnis auf im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 20142015 866.800 EUR 965.910 EUR 944.320 EUR 965.910 EUR - 77.520 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR - 77.520 EUR 0 EUR 1.590 EUR 0 EUR 1.590 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 1.590 EUR 0 EUR - 77.520 EUR 1.590 EUR - 75.930 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 868.390 EUR 931.440 EUR 965.910 EUR 953.150 EUR - 63.050 EUR + 12.760 EUR 41 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch - - - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - - - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Einzahlungen u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf 0 EUR 2.000 EUR - 2.000 EUR 0 EUR 7.000 EUR - 7.000 EUR - 65.050 EUR + 5.760 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR - 65.050 EUR + 5.760 EUR festgesetzt. §2 20142015 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR 0 EUR festgesetzt. §3 20142015 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0 EUR 0 EUR festgesetzt. §4 20142015 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 0 EUR 0 EUR festgesetzt. §5 Hebesätze für Realsteuern werden nicht festgesetzt. §6 Die Umlagen der Mitgliedsgemeinden werden festgesetzt auf insgesamt Eilenburg, den 04.12.2014 20142015 804.000 EUR 912.710 EUR Frank Pöhler Verbandsvorsitzender Hinweis: Der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2014/2015 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West liegt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 08.12.2014 bis 16.12.2014 während der Sprechzeiten in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg zur kostenlosen Einsicht durch jedermann aus. 42 Der Abwasserzweckverband Delitzsch fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2014 folgende Beschlüsse Beschluss-Nr. 2.1/5/14 Wirtschaftsplan 2015 Beschluss-Nr. 2.2/5/14 Zuständigkeitsordnung Beschlüsse, welche in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, können während der Dienstzeit beim Abwasserzweckverband Delitzsch, Beerendorfer Str. 1 in 04509 Delitzsch eingesehen werden. ZAWDH 04849 Bad Düben, Kläranlage Altenhof Tel.: 034243 336-0, Fax: 034243 33610 Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Am 11.12.2014 und im Zeitraum vom 24.12.2014 bis einschließlich 02.01.2015 finden in der Geschäftsstelle des Verbandes, Altenhof 10, 04849 Bad Düben keine Sprechzeiten statt. Der Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben, wünscht allen Kunden und Geschäftspartnern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr! gez. Astrid Münster Verbandsvorsitzende ZAWDH 04849 Bad Düben, Kläranlage Altenhof Tel.: 034243 336-0, Fax: 034243 33610 Zweckverband Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben Ortsübliche Bekanntmachung Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Abwassergruppe Dübener Heide, Bad Düben tagt am Montag, dem 15.12.2014 um 18.00 Uhr, im Sitzungsraum des Verwaltungsgebäudes der Kläranlage Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen: Öffentlicher Teil 1. Beratung und Beschlussfassung über die Abwassergebühren 2015 bis 2016 2. Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderungssatzung der Abwasser- und Gebührensatzung vom 19.04.2012 3. Beratung und Beschlussfassung zur 6. Änderungssatzung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben vom 24.11.2004 4. Beratung zum Wirtschaftsplan 2015 5. Information zur Vergabe von Bauleistungen 6. Beratung und Beschlussfassung der Terminplanung der Organe des Verbandes für 2015 7.Sonstiges/Anfragen Diese Sitzung wird hiermit gem. § 36 Abs. 4 SächsGemO ortsüblich bekannt gegeben. Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Tagesordnung: 1. Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 2. Beratung und Beschluss einer Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe (Kleineinleitersatzung) 3. Beschluss zur Vergabe von Leistungen 4. Beschluss zur Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 5.Sonstiges Wacker Verbandsvorsitzender 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Abwasserzweckverbandes (AZV) Unteres Leinetal über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung) Aufgrund von §§ 26, 48 und 61 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (SächsGVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1080) in Verbindung mit § 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 2014 (SächsGVBl. S. 146) und § 25 Abs. 1 Sächsisches Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal am 15.10.2014 folgende 2. Änderungssatzung zur Kostensatzung beschlossen: I. Änderungen 1. § 7 wird wie folgt neu gefasst: „Gemäß § 25 Abs. 2 SächsVwKG finden die §§ 2, 3, 4, 5, § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 7, Abs. 4 und 5 und die §§ 8 bis 17, der § 19, § 20 Abs. 1 und die §§ 21 bis 23 des SächsVwKG bei der Erhebung von Kosten nach dieser Satzung entsprechend Anwendung.“ 2. § 3 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst: „Für Amtshandlungen, für die im Kostenverzeichnis weder eine Verwaltungsgebühr bestimmt noch Gebührenfreiheit gem. §§ 3 und 4 SächsVwKG vorgesehen ist, wird eine Gebühr erhoben, die nach im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, wird eine Gebühr von 5,00 EUR bis 25.000 EUR erhoben. Unberührt bleiben Gebührenregelungen, die schon in anderen Satzungen getroffen sind.“ 3. Die Anlage zu § 3 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert: Die Tarif-Nummer 13 „Verwaltungsgebühr zur Erhebung einer Abgabe aus Kleineinleitungen“ wird ersatzlos gestrichen. II. In-Kraft-Treten Die Änderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung und - soweit erforderlich - nach der Bekanntmachung ihrer Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Sächsischen Amtsblatt in Kraft. Schönwölkau, den 15.10.2014 Einladung Tiefensee Verbandsvorsitzender ausgefertigt: 05.11.2014 Die öffentliche Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ findet am Donnerstag, 11. Dezember 2014, 15.00 Uhr, im Versammlungsraum der Abwasserreinigungsanlage, Eilenburg/ OT Hainichen, statt. Tiefensee Verbandsvorsitzender 43 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Bekanntmachungsvermerk (Hinweis nach § 4 Absatz 4 SächsGemO) Nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nach §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 2 SächsGemO nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat, n 4. vor Ablauf der in § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a)die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b)die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den §§ 47 Absatz 2 Satz 1, 6 Absatz 1 SächsKomZG i. V. m. § 4 Absatz 4 Satz 2 Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 47 Absatz 2 Satz 1, § 6 Absatz 1 SächsKomZG i.V.m. § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Verschiedenes Schatzsuche für Kinder am Nikolaustag im Naturpark Dübener Heide Bad Düben/Zschornewitz - Am Nikolaustag geht es auf große Schatzsuche im Naturpark Dübener Heide. „Wir wandern durch den Wald, suchen Spuren von Wildtieren, rätseln, knobeln, spielen und finden mit etwas Glück eine Karte, die uns zu einem Schatz führen wird“, sagt Naturparkführerin Birgit Rabe, die diese Tour für Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren organisiert. Der Treffpunkt wird bei der telefonischen Anmeldung bekanntgegeben. Startzeit ist um 10.30 Uhr. Am Sonntag, dem 7. Dezember, lockt eine Wildtierwanderung an die „Gurke“, einem ehemaligen Tagebaurestloch bei Zschornewitz. Etliche Tiere haben sich ringsherum einen Lebensraum erobert, sich mit der Kultur- und Sportlandschaft arrangiert. Auf deren Spuren begeben sich die Teilnehmer der winterlichen Exkursion. Treffpunkt ist um 14 Uhr auf dem Parkplatz am Zschornewitzer Ruderklub; dieser liegt direkt an der Straße zwischen Zschornewitz und Burgkemnitz gegenüber der Abfahrt nach Pöplitz. Für die Wanderungen gilt: Festes Schuhwerk und warme Kleidung ist wichtig und wie immer Voraussetzung! Eine Anmeldung unter Telefon 03423 758370 ist zwingend notwendig. Alle weiteren Termine und Naturparkangebote finden Sie aktuell auch im Internet unter www.naturpark-duebener-heide.com. —-Internet: www.naturpark-duebener-heide.com www.erlebnis-duebener-heide.de Baustellenbedingte Veränderungen im CityBus-Verkehr bis 30.01.2015 Bis zum 31.01.2014 entfällt die Haltestelle Marien-/Bitterfelder Str. ersatzlos. Weiterhin entfällt voraussichtlich bis zum 19.12.2014 die Bedienung der Haltestellen Eilenburger Straße, Karlstraße, Bitterfelder Straße/Ärztehaus sowie für die Linie A die Marienstraße/Kirche. Für die Linie A werden in beide Richtungen Ersatzhaltestellen in der Lindenstraße aufgestellt, weiterhin ist der Zu-/Ausstieg an der Haltestelle Dübener Str./Gymnasium möglich. Fahrplanveränderungen im Regionalverkehr Am 14.12.2014 treten neue Fahrpläne in Kraft, damit verbunden ändern sich einige Linien des Regionalverkehrs. Vorbehaltlich der Genehmigung treten dabei u. a. folgende Linienveränderungen in Kraft: Die PlusBus-Linie 190 beginnt dann bereits in Delitzsch und verkehrt über Wiedemar und Radefeld bis zum Güterverkehrszentrum in Leipzig. Die Weiterfahrt vom Leipziger Güterverkehrszentrum erfolgt als Linie 91. Zwischen Delitzsch und Radefeld ersetzt die Linie 190 die bisher hier verkehrende Linie 206. Für den Großteil der Fahrgäste der Linien 190 und 206 ändert sich mit Ausnahme der Linienbezeichnung nicht viel. Die gewohnten Direktverbindungen von und nach Schkeuditz bleiben erhalten, indem einige Fahrten ab Radefeld weiterhin als Linie 207 bzw. umgekehrt geführt werden. In diesem Falle in bzw. aus Richtung Leipzig am Friedhof umgestiegen werden muß. Ähnlich verhält es sich zwischen Radefeld und Leipzig, die Busse fahren weiterhin im gewohnten Umfang bis bzw. ab Leipzig Rathaus Wahren. Neu hierbei ist der Übergang zur S-Bahn am Haltepunkt Leipzig-Wahren anstatt in Lützschena. Der neu strukturierte Fahrplan der Linie 206 beinhaltet die Busse des Schülerverkehrs zwischen Wiedemar und Schkeuditz (bisher in den Linien 202 bzw. 208 dargestellt). Auch im Schülerverkehr treten einige Veränderungen in Kraft. Die Fahrplanbücher sind etwa eine Woche vor dem Inkrafttreten in den Geschäftsstellen der Omnibusunternehmen oder bei dem Fahrpersonal erhältlich und werden diesjährig erstmals wieder kostenlos ausgegeben. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich unter www. mdv.de die Aushangfahrpläne im pdf-Format anzuschauen oder über die elektronische Fahrplanauskunft Informationen zu Ihrer Verbindung zu erhalten. Eine Gelegenheit zur nächsten Blutspende besteht - am Donnerstag, dem 15.01.2015 zwischen 15.00 und 19.00 Uhr im Begegnungszentrum Löbnitz, Neue Straße/Feuerwehrhaus - am Samstag, dem 17.01.2015 von 09.00 bis 13.00 Uhr in der Freiwilligen Feuerwehr Doberschütz, Eilenburger Chaussee 12 - am Freitag, dem 23.01.15 zwischen 14:00 und 18:30 Uhr in der Sonnenblumen Grundschule Glesien, Conradplatz 6. Gedichte und Fotografie Im Landratsamt Nordsachsen, Richard-Wagner-Straße 7a Delitzsch, präsentiert der Torgauer Kunst- und Kulturverein „Johann Kentmann“ im Foyer des Hauses von Dezember 2014 bis Januar 2015 eine Gemeinschaftsausstellung der Fotogruppe Nordsachsens und der Schreibwerkstatt des Vereins. Während die Fotogruppe Nordsachsen auf eine über 50-jährige Tradition zurück blickt, begegnen Sie in der Schreibgruppe Hobbyautoren jeden Alters, Frauen und Männer, die über das schreiben, was sie denken, fühlen und erleben. Genau das macht diese Zusammenarbeit so spannen. Zu den Arbeitsvorhaben der Fotogruppe Nordsachsen zählen gemeinsame Fotoexkursionen, Kontakte zu anderen Fotografen und Gruppen, sowie die Förderung der eigenen fotografischen Entwicklung. Zur Vernissage am Donnerstag, dem 4. Dezember 2014, um 09:00 Uhr sind Sie herzlich eingeladen. 44 Parkinsontreffen am Donnerstag, dem 11.12.2014 um 14 Uhr im Seniorenheim am Pfortenplatz in Delitzsch Dort stimmen wir uns auf Weihnachten ein und feiern unser zwei jähriges Bestehen. Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert 1. Seminar für Vereinsvorstände „Sportstättenbau - Fördermöglichkeiten“ Wann/Wo: Mittwoch, 28.01.2015, 18:00 - ca. 20:00 Uhr in Torgau Referent: Stefan Bär vom Landessportbund Sachsen e. V. Teilnahme/Voraussetzung/Gebühren: · Anmeldung erforderlich!!! (stephan@ksb-nordsachsen.de/ Tel. 03421 9689041) ·Kostenfrei! · Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. Inhalt: Der Freistaat Sachsen ermöglicht die Förderung für die Sanierung, Rekonstruktion, Modernisierung und den Neubau von Sportstätten einschließlich zugehöriger Funktionsanlagen in Sachsen. Da Sportvereine ihre Anträge dafür immer über den Landessportbund Sachsen einreichen müssen, erfahren Sie von Herrn Bär die wichtigsten Punkte rund um die Antragstellung und die zugehörigen Voraussetzungen. 2. Übungsleiter-Grundlehrgänge in Torgau und Krostitz Im Januar (TO) und März (Krostitz) starten die nächsten Übungsleiter-Grundlehrgänge, sportartübergreifend, für unsere Sportvereine aus Nordsachsen. Bereits aktive jedoch nicht lizenzierte Übungsleiter im Verein oder Neueinsteiger (mind. 16 Jahre alt) können teilnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie gern von Frau Stephan unter 03421 9689041 oder stephan@ksb-nordsachsen.de. Eine Themenübersicht und ein Anmeldeformular finden Sie unter www.ksb-nordsachsen.de. Übungsleiter - Grundlehrgang in Torgau (32 LE) Wann: vom 23.01.2015 bis 01.02.2015, (Freitag ab 17:00 Uhr und Samstag/Sonntag ab 08.00 Uhr) Übungsleiter - Grundlehrgang in Krostitz (32 LE) Wann: vom 20.03.2015 bis 29.03.2015, (Freitag ab 17:00 Uhr und Samstag/Sonntag ab 08.00 Uhr) Teilnehmer/Voraussetzung/Gebühren: · Anmeldung erforderlich!!! (stephan@ksb-nordsachsen.de/ Tel. 03421 9689041) · Mitgliedsvereine des KSB Nordsachsen e. V. (40,- EUR/TN über Rechnungslegung) · Jeder angemeldete Teilnehmer erhält eine Einladung. Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Bitte veröffentlichen Sie meine private Kleinanzeige in folgenden Amts- und Mitteilungsblatt der nächstmöglichen Ausgabe: Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem Wort/ Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen. Kürzungen behält sich der Verlag vor. KEIN Größenmuster, gilt nur für private Kleinanzeigen. Bitte NICHT für Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße ect.) oder geschäftliche Anzeigen verwenden. Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR Chiffre gewünscht, Achtung: Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50 EUR. Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken: Name , Vorname Straße und Hausnummer PLZ / Ort Telefonnummer (für evt. Rückfragen – keine Weitergabe an Dritte) ✗ Ort/Datum 1. Unterschrift für Auftragserteilung SEPA-Lastschrift Gläubiger-ID: DE7403200000394688 Ich/Wir ermächtige/n die Verlag + Druck LINUS WTTICH KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigen Auftrag resultierenden Gesamtbetrages von meinen/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von Verlag + Druck LINUS WITTICH KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bargeld liegt bei Bankeinzug Kreditinstitut Bankleitzahl Kontonummer IBAN ✗ Ort/Datum 2. Unterschrift für SEPA-Mandat Coupon bitte per Post, Telefax oder E-Mail zurücksenden an: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster) Telefax: 0 35 35/4 89 -165 oder privatanzeigen@wittich-herzberg.de Telefon für Rückfragen: 0 35 35/4 89 -156 Für eine private Kleinanzeige wird keine separate Rechnung erstellt! vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch n Kultur und Schulen 45 46 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Mit uns gelingt Ihr Weihnachtsfest ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr. Ihre Familie Lerche und Mitarbeiter Landgasthof Goldener Stern Dübener Straße 7 · 04509 Löbnitz Tel. 034 208 / 78 733 Ich sage „Danke” Ein fr Fest und oehi es guten Ruts nen ch! für Ihr Vertrauen und die Kundentreue gegenüber meinem Hause und freue mich, Ihnen auch im nächsten Jahr hilfreich zur Seite stehen zu können. Ihr Malermeister Dieter Klose An der Halleschen Str. 10 · 04509 Wiedemar Tel. 03 42 07 / 4 10 51 NORAND Schlauchlining gmbh an der Weide 13 · 04509 delitzSch Zutaten: 250 g Magerquark, 2 Eier, 220 g Zucker, 2 Pck. Vanillezucker, 2 EL Rum (für Kinder den Rum weglassen!), 250 g Mehl, 1 TL Backpulver, Fett (zum Ausbacken), Puderzucker (zum Bestäuben) Zubereitung: Alle Zutaten, bis auf das Fett, mit dem Knethaken des Handmixers gut verkneten! Fett auf ca. 180°C erhitzen und mit zwei Teelöffeln immer kleine Bällchen abstechen und schwimmend im Fett goldbraun ausbacken. Mit Puderzukker bestäuben. Viel einfacher zu machen als einen Teig mit Hefe zu machen. Schmeckt sensationell! Der Adventskranz - Anzeige - Der Adventskranz hängt in der Kirche, im Kindergarten und auch bei uns zu Hause. Ohne den Adventskranz mit seinen vier Kerzen können sich viele die Adventszeit nicht vorstellen. Aber den Adventskranz gibt es noch gar nicht so lange. Angefangen hat es vor über hundert Jahren in Hamburg. Damals gab es viele Kinder die keine Eltern hatten. Sie hatten kein zu Hause und bettelten auf der Straße. Aus Not wurden manche zu Verbrechern und landeten im Gefängnis. Aber vor zirka 150 Jahren wohnte der evangelisch-lutherischen Theologe und Erzieher Johann Hinrich Wichern (1808–1881) in Hamburg. Er kümmerte sich um die Kinder und Jugendlichen und besonders um die Jungen. Er baute ein großes Haus in Hamburg so um, dass er viele von der Straße dort hin holen konnte. Sie hatten einen Platz in dem Haus, schliefen dort und erhielten Essen und erlernten einen Beruf. Da die Kinder während der Adventszeit immer fragten, wann denn endlich Weihnachten sei, baute er 1839 aus einem alten Wagenrad einen Holzkranz mit 20 kleinen roten und vier großen weißen Kerzen. Jeden Tag der Adventszeit wurde nun eine weitere Kerze angezündet, an den Adventssonntagen eine große Kerze mehr, sodass die die Tage bis Weihnachten abgezählt werden konnten. Weil den Jungen dieser Holzreif mit den 24 Kerzen so gefiel, schmückten sie ihn noch mit Tannenzweigen, als Zeichen für das Leben. Aus dem traditionellen Wichernschen Adventskranz entwickelte sich dann der Adventskranz mit vier Kerzen. JJJJJJJJJJJJJJJJJJJJJJJ JJJJJJJJJJJJJJJ est und sowie ein F s e h o r Ein f s neue Jahr Kunden, a te für d chön an unsere lten, u G s e l l s l a s Danke eunde, Angeste r das e h c i l z r he e fü tsfr Geschäf nte und Freund trauen und Bekan gebrachte Ver menarbeit. m n entgege die gute Zusa Mutzen mit Quark Ulrike Heinke Pierre Lang Schmuckberaterin JJJJJJJJJJJJJJJ Mit dem Dank an unsere Gäste für das in diesem Jahr entgegengebrachte Vertrauen, verbinden wir den Wunsch für Ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr wünsche ich allen Kunden, Freunden und Bekannten. JJJJJJJJJJJJJJJJJJJJJJJ 47 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Mit uns gelingt Ihr Weihnachtsfest Eierlikör-Parfait Zutaten für 4 Portionen: 100 g Vollmilchschokolade, 30 g Baiser, 4 Eier, Mark einer Vanilleschote, 100 g Zucker, 100 ml Eierlikör 250 ml süße Sahne Zubereitung: Zuerst Schokolade und Baiser klein hacken. Die Eier trennen. Eigelb, Vanillemark und 50 g Zucker ca. 10 Min. lang hellcremig rühren. Anschließend den Eierlikör hinzugeben. Nun das Eiweiß mit 50 g Zucker steif schlagen. Auch die Sahne steif schlagen. Beides zusammen mit Schokolade und Baiser unter die Eigelbmasse heben. Die Masse in eine ausgelegte Kastenform (25 cm) füllen. Bis zum Verzehr mindestens über Nacht einfrieren. Persönliche Motive in allen Varianten - Anzeige - Das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Und wieder werden sich viele fragen, was sie Freunden, Verwandten und Bekannten diesmal schenken können. Zum Fest der Liebe will man natürlich nicht einfach irgendetwas verschenken, sondern Weihnachtsgeschenke, die von Herzen kommen. Vielleicht sollen an diesem Heiligabend keine Socken, kein Oberhemd oder Schlips auf dem Gabentisch liegen. Wenn es etwas Individuelleres sein soll, sind Fotos eine gute Idee. Der Geschenktrend in diesem Jahr sind persönliche Fotogeschenke. Und da gibt es zahlreiche Geschenkvarianten – nicht nur bei der Motivauswahl. Vom geschmackvollen Fotoalbum in herkömmlicher Art über den selbst gestalteten Fotokalender bis hin zum digitalen Fotorahmen mit wechselnden Motiven gibt es viele Möglichkeiten. Und wenn es ein wenig origineller sein soll, stellt das auch kein Problem dar. Von Aufdrucken auf Textilien, Bezügen oder großflächiger Leinwand, auf Tassen oder Tellern gibt es viele Arten, das persönliche Motiv beim Fachmann ins rechte Licht rücken zu lassen. Ob Fototasse, ein persönlich gestaltetes Kissen oder edles Glasfoto, Fotogeschenke bringen Freude unter den Weihnachtsbaum. t es F es wünschen wir h o unserer werten r f Kundschaft, unseren Ein Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten zu Weihnachten besinnliche Stunden für das Neue Jahr Gesundheit, Glück und Erfolg und bedanken uns herzlichst für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Ihr Fliesenlegermeister Günther Reichelt Am Brösen 02 · 04435 Schkeuditz / OT Glesien Z (03 42 07) 7 23 40 · Fax (03 42 07) 7 05 27 www.fliesenleger-reichelt.de info@fliesenleger-reichelt.de seit 1987 NEUERÖFFNUNG Boxspring-Bettenstudio s 13.12.2014 Vorteilswochen noch bi Weihnachtsbäume frisch vom Feld zum Selberaussuchen Alpenveilchen aus eigener Produktion Adventsausstellung bis Heiligabend JJJJJJJJJJJJJJJJ * wird beim Kauf eines Boxspringbettes eingelöst. Verkaufsoffener Sonntag am 07.12.2014 von 13-18 Uhr Bit ter en Wir wünschen ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr, verbunden mit dem Dank an unsere Kundschaft für das entgegengebrachte Vertrauen. 100,- E Gutschein* + Weihnachtsgans KG Brehna üb Inh. Lutz Wulfert Wiedemar OT Klitschmar · Tel. 03 46 02/2 04 83 · Fax 03 46 02/2 00 49 www.gaertnerei-petersohn.de Eröffnungsvorteile: fel Ba dD JJJJJJJJJJJJJJ Gärtnerei JJJJJJJJJJJJJJ JJJJJJJJJJJJJJJJ d Delitzsch erg sb Land Leip Einrichtungshaus PEP-Markt Raiffeisenstr. 1 · 04509 Delitzsch / PEP-Markt Tel.: 034202 / 3 74 00 · www.moebelbeck.de zig 48 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Wir vermieten: Kleintransporter und Multicar Ideal für Ihre Transporte von Möbeln, Stück- oder Schüttgut! Alle Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette *** günstige Tarife schon ab 14,90 € *** Tel. (03 42 02) 3 09 30 oder www.autovermietung-delitzsch.de Autohaus Lissa in Delitzsch (im PEP-Markt) Adventszeit – für viele die schönste Zeit des Jahres - Anzeige - Der typische Duft von Lebkuchen, Bratäpfeln, Spekulatius und Glühwein erfüllt die Luft. Das Weihnachtsfest steht vor der Tür. Und obwohl die Tage mittlerweile kürzer und dunkler geworden sind, sind viele von uns gerade jetzt in einer fröhlichen Stimmung. Was sorgt dafür, dass wir nicht dem Winterblues verfallen? Sind es vielleicht die süßen Leckereien, die traditionell zur Advents- und Weihnachtszeit dazugehören? Viele kommen erst dann in Feststimmung, wenn sie den ersten würzigen Lebkuchen gekostet haben. Zucker, Zimt, Anis und Co. verfeinern nicht nur die weihnachtlichen Köstlichkeiten, sie unterstützen auch unser Wohlbefinden. Und das nicht nur, weil beim Verzehr von Plätzchen Kindheitserinnerungen an das gemeinsame Backen mit der Familie geweckt werden. Die weihnachtstypischen Gewürze helfen, den vorweihnachtlichen Stress - ob beruflich oder privat - mit ihren Aromastoffen zu mildern. Nelken wirken beruhigend und Zimtduft hebt die Stimmung. Vanille verleiht dem Gebäck nicht nur eine weihnachtliche Note, sie stärkt auch die Nerven und entspannt. 49 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Wohlfühlen in den eigenen 4 Wänden KLINGER 3-ZW Wölkau Balkon 68 m², Dachg., ruhige Lage, ab sofort frei, Kaltmiete 320,-€ zuzügl. NK, keine Maklergebühr „AUS ALT MACH NEU“ Renovierungsfachbetrieb - Qualität zum Festpreis Renovierung & Neu nach Maß • 30 Holzdekore für Türen und Rahmen • Glaseinsätze, Stilrahmen • Treppen mit Laminat, Holz, Kork, Geländer • Schleifarbeiten • Küchen-Frontenwechsel Info: 0 93 72 / 1 07 12 • Zimmertüren • Fenster, Türen aus Holz, Kunststoff, Alu • Ganzglastüren, -wände • Überdachungen • Laminat/Kork/Parkett • Paneele, Wand/Decke Besuchen Sie unsere Ausstellung! Volker Klinger · Wurzener Landstraße 7 · 04838 Eilenburg S 0 34 23/75 94 84 · www.klinger-renovierung.de Wir fe ue rn richtig! Kamine · Kachelöfen · Backöfen · Grundöfen Schornsteine · Fliesenarbeiten Natursteinarbeiten Ofenbau- und Fliesenlegermeister Reinhard Scholz Meisterfachbetrieb seit 1946 Taubenabwehr Holzschutz Schwammsanierung Schädlingsbekämpfung Blücherstr. 14 · 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02 / 6 42 16 · Fax: 6 43 26 Funk: 01 72 / 3 40 02 48 Fenster - Türen - Tore Rödgener Str. 8, Eilenburg, Tel. 0 34 23/60 09 07 04509 Delitzsch · Leipziger Str. 19 Tel.: (03 42 02) 5 11 69 · Fax: (03 42 02) 5 10 34 Funk: (01 73) 3 90 92 88 · ofen-scholli@web.de 50 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Alle Jahre wieder Alle Jahre wieder, kommt das Christuskind auf die Erde nieder, wo wir Menschen sind. Kehrt mit seinem Segen ein in jedes Haus, geht auf allen Wegen mit uns ein und aus. Ist auch mir zur Seite still und unerkannt, daß es treu mich leite an der lieben Hand. Wilhelm Hey (1837) Weise: Friedrich Silcher (1842) - Anzeige - Delitzsch, Karl-Marx-Str. Festnetz- und DSL-Anbieter wechseln: Darauf kommt es an 3-Zimmer-Wohnung im 1. OG., Wohnung neu renoviert mit neuem Laminatfußboden, 68 m2, Kaltmiete 320,00 EUR zzgl. BK Verfügbarkeit checken Nicht alles, was angeboten wird, kann von jedem genutzt werden. So gibt es beispielsweise Einschränkungen für einen schnellen DSL-Anschluss. Nicht in jedem Haushalt oder in jeder Region sind alle Anschlüsse verfügbar. Weitere Angebote unter www.zschischang-mueller.de. Hausverwaltung Zschischang & Müller Bismarckstraße 9 04509 Delitzsch Tel. 03 42 02 / 82 80 65 Delitzsch, Hallesche Str., 1-Zimmer-DG-Wohnung 40 m², Kaltmiete 210,00 EUR zzgl. BK Weitere Angebote unter www.zschischang-mueller.de Hausverwaltung Zschischang & Müller Bismarckstraße 9 04509 Delitzsch Tel. 03 42 02 / 82 80 65 Delitzsch, Kohlstr. Neu renovierte 2-Zimmer-Wohnung im 1. OG, Bad mit Dusche, Design-PVC Fußboden, 60 m2, Kaltmiete 270,00 EUR zzgl. BK Weitere Angebote unter www.zschischang-mueller.de. Hausverwaltung Zschischang & Müller Bismarckstraße 9 04509 Delitzsch Tel. 03 42 02 / 82 80 65 Delitzsch, Ritterstr. 2-Zimmer-DG-Wohnung, neu renoviert, Bad mit Wanne, Laminatfußboden, offene Küche, 61 m2, Kaltmiete 285,00 EUR zzgl. BK Weitere Angebote unter www.zschischang-mueller.de. Hausverwaltung Zschischang & Müller Bismarckstraße 9 04509 Delitzsch Tel. 03 42 02 / 82 80 65 Mindestlaufzeit beachten Sehr häufig gilt für Festnetz- und DSL-Verträge eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Das schränkt Kunden, die spontan auf TarifSchnäppchen reagieren wollen, ein. Es ist jedoch möglich, schon vor Vertragsablauf einen neuen Anschluss zu bestellen. Der neue Anbieter kümmert sich dann in der Regel um die Kündigungsformalitäten. Einige Provider bieten außerdem gegen einen Aufpreis auch Verträge ohne Mindestlaufzeit an. Stand: Januar 2012/Quelle: immowelt.de Delitzsch, Hallesche Str., Kleine 2-Zimmer-Wohnung im EG Bad mit Wanne, Parkett-Fußboden, 42 m², Kaltmiete 225,00 EUR zzgl. BK Weitere Angebote unter www.zschischang-mueller.de Hausverwaltung Zschischang & Müller Bismarckstraße 9 04509 Delitzsch Tel. 03 42 02 / 82 80 65 Lagerhallen zu vermieten in Delitzsch Lagerhallen / Werkstatt mit Rampe 880 m² und 325 m² sowie Freifläche zu vermieten, ausreichend Parkplätze vorhanden. Telefon 034202/56103 51 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch DZ - Beerendorfer Str., 3-RWhg., 60 m², 1. OG, 470 € WM inkl. NK + Stellpl. im Hof, direkt vom Eigentümer zu vermieten Tel. 0163/4603030 DZ - Beerendorfer Str., 2-RWhg., 46 m², EG, 370 € WM inkl. NK, Stellpl. im Hof mögl., direkt v. Eigentümer z. vermieten Tel. 0163/4603030 Delitzsch, Nordstr. 15 schöne 4-Raum-Wohnung mit Balkon, 1. OG, 107 m², KM 535 € + NK, Laminat, Bad mit Wanne, Stellplatz möglich. Tel.: 01 52 / 07 12 83 47 Schöne Altstadtwohnung, 2-Raum, 68 qm, Breite Str. 23, für 299,- € + NK u. Stellplatz zu vermieten. Modehaus Rindsland Tel. 03 42 02 / 6 25 97 Delitzsch, Zentrum, 3-RaumWohnung, 96 m², 2. OG, Neubau 1999, gute Ausstattung Südwestlage, KM 461,00 € zuzügl. NK von privat zu vermieten. Tel. 07121/2055968 Einfamilienhaus in Delitzsch von Privat zu verkaufen, Wohnfl. ca. 130 m², Grundstück 540 m², ruhige Lage. Preis VB. Anfragen bitte unter Chiffre-Nr. 243 Verlag + Druck Linus Wittich KG, An den steinenden 10, 04916 herzberg/Elster Delitzsch Vermietung ab sofort, provisionsfrei, sanierter Altbau •2-R.-Whg., Bismarckstr. 35, Tageslichtbad m. Wanne u. Dusche, 44m², 220,00€ zzgl. BK+HK, Kaminanschluss möglich, B: 101,6 kWh/(m²a),Erdgas,Bj:1969 • kleine 2-R.-Whg., Kohlstr. 4, 2. OG,Tageslichtbad mit Wanne, 38m2, 210,00€ zzgl. BK+HK, V:113,02kWh/(m²a),Erdgas,Bj:1895 •2-R.-Whg., Südstr. 11, EG, ruhig im Innenhof mit großem Balkon, Tageslichtbad mit Wanne und Duschaufsatz, 49,25m², 233,00€ zzgl. BK+HK,V:117,57kWh/(m²a),Erdgas,Bj:1928 •3-R.-Whg., mit Südbalkon, Hallesche Str. 37, Tageslichtbad mit Wanne und Dusche, große Küche, 74m², 370,00€ zzgl. BK+HK, B: 101 kWh/(m²a),Erdgas,Bj:1880 Auf Anfrage ist teilweise die Mietung eines Stellplatzesmöglich. Tel.: 034202/56015 oder 0172/3437544 Umzug – Stress zwischen Kisten und Ämtern - Anzeige - Professionelle Hilfe Wer nicht über ausreichend Zeit und Muskelkraft verfügt, ist auf professionelle Unterstützung von Umzugsfirmen angewiesen. Immer beliebter wird es, auf Umzugsportalen im Internet Angebote für seinen Umzug einzuholen. Die Portalbetreiber haften zwar nicht für die inserierenden Umzugs-Unternehmen. Allerdings haften Spediteure per Gesetz mit etwa 600 Euro pro Kubikmeter Ladung. Wichtig deshalb: Im Vorfeld den realen Wert der Einrichtung ermitteln und gegebenenfalls eine zusätzliche Transportversicherung abschließen. Quelle: immowelt.de Schöne 2-Raum-Whg. mit Garage von Privat zu vermieten, 57 m², saniert, Miete: 200 €, Tel. 01 73/5 77 37 88 Delitzsch Vermietung ab sofort, provisionsfrei, sanierter Altbau • 3-Raum-Whg. m. Balkon, Maybachstr. 4, 2. OG, Bad mit Wanne und Dusche, 66 m2, 330 € zzgl. BK + HK, B: 98,61 kWh/(m²a),Erdgas,Baujahr 1954 • 3-Raum-Whg. m. Balkon, Rosa-Luxemburg-Str. 2b, 2. OG, Bad mit Wanne, Kaminofen im Wohnzimmer, 66 m2, 342,50 € zzgl. BK + HK, B: 89,55 kWh/(m²a), Erdgas, Baujahr 1923 • 2-Raum-Whg. m. Balkon, Maybachstr. 4, 4. DG, Bad mit Wanne und Dusche, 45 m2, 225 € zzgl. BK + HK, B: 98,61 kWh/ (m²a), Erdgas, Baujahr 1954 • 2-Raum-Whg. m. Balkon, Zeppelinstr. 3, 2. OG, Bad mit Wanne und Dusche, 46 m2, 230 € zzgl. BK + HK, B: 83,10 kWh/(m²a), Erdgas, Baujahr 1908 Tel.: 03 42 02 / 5 81 62 oder 01 72/ 3 43 75 40 Schöne 2-Raumwohnung in Delitzsch Beerendorfer Straße - zu vermieten, 49 m², EG, neu saniert mit Balkon, Laminatfußboden, Tageslichtbad mit Wanne, gepflegte Wohnanlage, PKW-Stellplatz möglich, Miete 290,00 € zzgl. NK 01 73 89 53 773 NESSET Immobilien, Petersrodaer Straße 8, 06809 Sandersdorf-Brehna Delitzsch, Zentrum, 2-Raum-Wohnung, 65,4 m², gute Ausstattung, KM 314,25 € zuzügl. NK von privat zu vermieten. Tel. 07121/2055968 Delitzsch, Zentrum, 4-Raum-Wohnung, 106,0 m², gute Ausstattung, KM 485,00 € zuzügl. NK, von privat zu vermieten. Tel. 07121/2055968 Familienfeier und keine Musik? Ren. Altbau in Delitzsch, Kohlstr. 21 3-R., 95 qm, EG, (große Küche, Dusche), Garten, Stellplatz, Kaution. Miete 6 Euro/qm, NK 220 mtl. 4-R., 128 qm, 1. OG, (große Küche, Bad, WC), Garten, Stellplatz, Kaution. Miete 5,50 Euro/qm, NK 220 mtl. Tel.: 01 71 - 1 93 61 40 3-Raum-Wohnung, F.-naumann-Str. 21 2. oder 3. OG li., ca. 73 m2, Kü, Flur, Bad, Verbrauchskennwert (KWh/m2*a): 266,9 Brennstoff: Gas, Baujahr: 1929 360,20 € Km + 85,81 € nK Herr J. Möbius: 0341/4267551 j.moebius@wg-unitas.de www.wg-unitas.de Discomusik für jeden Anlass. Tel. 01 51 - 17 00 82 87 Verkaufe Eigenheim, Baujahr 1997 bei Eilenburg OT Rödgen, Wohnfläche 120 m², Grundfläche 630 m², Garage, Carport, Solaranlage, Kamin und Boden. Tel. 01 57 / 87 60 23 02 oder 0 34 23 / 67 83 85 Helle 2,5-RaumWohnung in Löbnitz zu vermieten, EG, ca. 600 m zum See, Laminatfußböden, Tageslichtbad mit Wanne und Dusche, Keller und Parkplatz, 63,5 m2, 300,- € KM + NK, ab 01.01.15 Tel. 034 208/73 00 3-Raum-Wohnung, provisionsfrei, Delitzsch, ruhige Lage beim Schloss, zentrumsnah, bestehend aus Küche, Bad, Gäste-WC, Balkon, ca. 96 m2, Energieverbrauchskennwert 161 kwh / m2 / Jahr, Energieträger Gas, BJ 1998, Verbrauchsausweis gültig bis 03.11.2018, Tiefgaragenstellplatz, Kaufpreis VHB 78.000,00 €. Tel. 07 21 / 9 88 78 50 Wellaune, EFH, Wfl. ca. 109 m², Grdst. 544 m², 67 T€+MC, Bj. 1925, B: 269 kWh/(m².a), EnTr.Hzg.-Öl Hammermühle, Bad Düben, EFH, Wfl. ca. 158 m², Grdst. 1994 m², 140 T€+MC, EnAusweis beauftragt, EnTr.Hz.Gas, Kossa, EFH, Wfl. ca. 102 m², Grdst. 2274 m², 28 T€+MC, Bj. 1931, B: 485 kWh/(m².a), EnTr.Hzg.-Holz, Delitzsch, RMH, Wfl. ca. 66 m², Grdst. 160 m², 25 T€ + MC, Bj. vor 1900, EnAusweis beauftragt, EnTr.Hz.Gas, Löbnitz, Grdst, B-Plan-Gebiet, 949 m², erschl., btfr. 38 T€+MC, Löbnitz, Grdst., B-Plan-Gebiet, 898 m², erschl., btfr. 35,9 T€+MC, NewlandImmobilien Delitzsch 034202 / 30 06 68 52 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 E Linienverkehr E Schüler- und Berufsverkehr E Gruppenfahrten E Mietomnibusverkehr Leder Pelz Hüte Mützen Auto-Webel GmbH Hallesche Straße 70 04509 Delitzsch Tel.: (034202) 309980 info@auto-webel.de www.auto-webel.de td.24-S st: n Die Pannenhilfe, Abschleppservice und Bergedienst Funk: 0177/3 32 19 91 · www.kfz-krys.de Kostenfreier Mietwagen • Schutzbrief • jede Versicherung Brunnenstraße 2 · 04519 Rackwitz · Tel. 034294/8 46 88 Leder- und Pelzservice H. Kulf Neuanfertigung • Reinigen • Färben • Umarbeiten • Reparatur Tel. 034202 60923 Kürschnerei • 04509 Delitzsch • Breite Str. 4 Landgasthof & Pension Goldener Stern - Gaststätte - Sattelbar - Saal - Ihr Spezialist für Familienfeiern - preiswerte Übernachtungen Löbnitz Versicherungsfachmann / Frau (BWV) Versichert nach dem Reinheitsgebot Am Rödg. Weg 26 | 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02 / 5 29 54 | Fax 03 42 02 / 5 29 45 | diebayerische.de Einbauküchen-Badmöbel-Hausgeräte Kücheneinrichtungen Frank Möbius • Planung mit räumlicher Darstellung Ihrer Einrichtung • fachgerechte Komplettausführung, ob Neueinrichtung oder Ergänzung Büro-Ausstellung - Terminvereinb. unter Tel. 03 42 08 / 7 25 11 · Flurstr. 15 · Sausedlitz Meisterbetrieb Tel. 03 42 02 / 5 13 07 VERMA Bert Lux Versicherungsmakler GmbH Elberitzstr. 12 · 04509 Delitzsch · Privat- und Büroumzüge · Möbelmontage · Möbelaußenaufzug · Entsorgung www.moebelspedition-bettzieche.de Lindenstraße 16a · 04509 Delitzsch · Tel. 03 42 02-6 34 10 · otto.bettzieche@t-online.de Unfallkomplettinstandsetzung Generalagentur Lenke Uwe Rübener Versicherungsvergleich und persönliche Beratung Otto Bettzieche www.pension-loebnitz.de · Tel. 034 208/78 733 · Fax 034 208/78 734 Stuckgeschäft Ihr Versicherungsmakler*** Möbelspedition Inh. Fanny Lerche Dübener Straße 7 04509 Löbnitz *** 8 Gutachten 8 Lackierung 8 Achsvermessung 8 Richtbankarbeiten 8 Glasbruchreparaturen 8 Karosserieinstandsetzung Mehr unter www.kfz-krys.de 8 Abschleppservice/Mietwagen 8 Direktabrechnung mit jeder Versicherung Brunnenstraße 2 · 04519 Rackwitz Tel. (03 42 94) 8 46 88 · 01 77/3 32 19 91 Landhandel Blum Düngemittel und Futtermittel aller Art Mittelstraße 1 a · 04838 Zschepplin · Tel. 03423/671856 Öffnungszeiten: Mo - Fr 14 - 18 Uhr, Sa 9 - 12 Uhr ➮ mit Lieferservice • Putz- und Stuckarbeiten • Vollwärmeschutz • Trockenbau Siedlung 24 · 04519 Rackwitz Tel. 01 77 / 2 03 69 48 · Tel./Fax 03 42 94 / 7 22 43 W uttke -u mzüge EuropawEit Umzüge · Klaviertransporte · Küchenmontagen Rudolf-Breitscheid-Straße 69 · 04509 Delitzsch Tel. 034 202/302 805 · Fax 034 202/893590 www.wuttke-umzuege.de und Weidenweg 5 · 04249 Leipzig Fliesen-, Platten-, Mosaikverlegung bewährt und zuverlässig FLIESEN S T A R K Markus Stark; Fliesenlegermeister Parkstraße 26 · 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02 / 94 111 Funk: 01 72 / 46 44 755 E-Mail: Fliesen-Stark@t-online.de Internet: www.fliesenstark.de 53 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Hilfe in schweren Stunden Hilfe bei der Grabpflege - Anzeige - Besonders für ältere Menschen kann die regelmäßige Pflege einer Grabstelle große Anstrengungen bedeuten. Es gibt jedoch Hilfe bei der Grabpflege. Eine Friedhofsgärtnerei kann die Pflege des Grabes übernehmen. Typische Arbeiten eines Friedhofsgärtners sind das Gießen, das Harken, das Entfernen von Unkraut und verblühten Blumen sowie der Verschnitt von Sträuchern. Friedhofsgärtnereien bieten zudem eine saisonale Bepflanzung der Grabstelle an. Viele Gärtnereien bieten die Möglichkeit, ihren Auftraggebern ein Foto vom Grab zukommen zu lassen, wenn beispielsweise eine neue Bepflanzung stattgefunden hat. So können sich auch entfernt wohnende Angehörige versichern, dass das Grab gepflegt aussieht. Friedhofsgärtnereien können für eine einmalige Leistung beauftragt werden, aber auch eine dauerhafte Grabpflege ist möglich. Generell ist bei der Grabpflege die örtliche Friedhofsordnung zu beachten, die die Vorschriften zur Grabgestaltung beinhaltet. Quelle: www.bestattungen.de Wir nehmen Abschied - Anzeige - Ort für Erinnerungen nach wie vor gefragt Der häufig beklagte Trend zur anonymen Bestattung entspricht offenbar nicht der Realität: Eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des hessischen Friedhofsbetreibers FriedWald ergab, dass sich gerade jüngere Menschen eine Grabstätte wünschen, auf der der Name des Verstorbenen steht. Mehr als die Hälfte der 18- bis 29-Jährigen wollen demnach selbst an einem Ort bestattet werden, den Angehörige besuchen können, um sich an sie zu erinnern. In dieser Altersgruppe ist auch der Wunsch nach einer alternativen Bestattungsform besonders groß. Insgesamt wünscht sich jeder vierte Deutsche eine Beisetzung im (djd/pt) Wald oder eine Seebestattung. Erinnerungen sind kleine Sterne, die tröstend in das Dunkel unserer Trauer leuchten. Isolde Mertn geb. Mittelbach * 10.11.1946 † 24.11.2014 In ewiger Liebe nehmen Abschied Ehemann Hermann Tochter Annett im Namen aller Angehörigen Die Urnenbeisetzung erfolgt im engsten Familienkreis. Bestattungen Bothur Danksagung Für die erwiesene Anteilnahme und die trostreichen Worte anlässlich des Todes meiner lieben Mutter Elsa Schneider sage ich herzlichen Dank. In stiller Trauer Tochter Monika im Namen aller Angehörigen Zschernitz, im Dezember 2014 Bestattungen Bothur Müh‘ und Arbeit war Dein Leben, treu und fleißig Deine Hand. Ruhe ist Dir nun gegeben, schlafe wohl und habe Dank. Bestattungen Der Meisterbetrieb! y Berufserfahrung seit 1974 y Erstes Delitzscher Bestattungsinstitut y Mitglied in der Landesinnung der Bestatter Sachsen y Einheimisches Familienunternehmen mit Heimbürgin y Individuelle Bestattungen – würdevoll und preiswert y Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten 04509 Delitzsch · Bitterfelder Str. 19 · www.bestattungen-bothur.de Tag & Nacht Tel. 03 42 02/5 15 50 In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserer lieben Oma und Uroma Ingeborg Feuchte geb. Hennig * 02.08.1929 † 21.11.2014 Du wirst immer bei uns sein. Enkelin Claudia Bartlitz Urenkel Alexander Krüger Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Samstag, dem 13.12.2014, 10.00 Uhr in der Kirche zu Radefeld statt. Bestattungen Bothur 54 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Ab bringen sofort erhalten Sie Seit 20 Jahren wir Qualität und Leistung zum Bauherrn . . . U kleinste Preise e n bei Abholung Fenster ·· Türen Fenster Türen Besuchen Sie unsere Ausstellung auf über 350 qm Unsere Erfahrung und unsere Preise werden Sie überzeugen ! 04849 Bad Düben · Brückenstraße 5 · Tel. 03 42 43 - 31 10 04849 Bad Düben · Brückenstraße 5 geöffnet: Mo-Fr 8-17 Uhr (o. nach tel. Vereinbarung) Tel. 03 42 43/31 10 ➮ Betriebsferien 22.12.14 - 04.01.2015 - ➮ Info für unsere Leser Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren Beilagen-Werbung www.hotel-breitenbacher-hof.de Über 3000 neue Flyer ab je Brautkleider 298 € Kontakt Wählen Sie in Ruhe Ihr Traumkleid aus unserem umfangreichen Angebot hochwertiger neuer Brautkleider. Bekannte deutsche und internationale Markenhersteller. Große Auswahl an passendem Zubehör, Festmode und Anzügen. Wir kaufen große Mengen auf und geben die niedrigen Einkaufspreise an unsere Kunden weiter. Rita Smykalla Mehr Infos erhalten Sie unter: Mobil: (01 71) 4 14 40 18 Telefon: (03 42 02) 34 10 42 Telefax: (0 35 35) 48 92 42 rita.smykalla@wittich-herzberg.de info@Brautmode-Discount.de An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) 03591 / 318 99 09 oder 0163 / 814 59 65 Verlag + Druck LInus WIttIch KG Info für unsere Leser Ihre persönliche Ansprechpartnerin für: Geschäftsanzeigen Infobroschüren Beilagen-Werbung Flyer Kontakt Kerstin Zehrt Mobil: (01 71) 4 84 47 16 Telefon: (03 42 02) 97 99 79 Telefax: (0 35 35) 48 92 43 kerstin.zehrt@wittich-herzberg.de Verlag + Druck LInus WIttIch KG An den Steinenden 10 · 04916 Herzberg (Elster) 55 vom 05.12.2014 Amtsblatt Delitzsch Wir wünschen ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Lasst uns froh und munter sein Laßt uns froh und munter sein und uns recht von Herzen freun! Lustig, lustig, traleralera! Bald ist Nik‘lausabend da, bald ist Nik‘lausabend da! Dann stell’ ich den Teller auf, Nik’laus legt gewiß was drauf. Lustig, lustig, ... Wenn ich schlaf’, dann träume ich: Jetzt bringt Nik’laus was für mich. Lustig, lustig, ... Wenn ich aufgestanden bin, lauf’ ich schnell zum Teller hin. Lustig, lustig, ... Nik’laus ist ein guter Mann, dem man nicht genug danken kann. Lustig, lustig, ... www.nagelstudio-delitzsch.de simone@nagelstudio-delitzsch.de Frohe, besinnliche Weihnachten und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr wünschen wir allen lieben Kunden, Freunden und Bekannten ✂ ✂ 5 % Weihnachtsrabatt Inh. Antje Konewka · Markt 21 · 04509 Delitzsch Tel. 0172 1079178 + 034 202/36 59 00 Geschenkgutscheine für jeden Anlass vom 05.12.2014 - 28.02.2015 auf alle Behandlungen. Gegen Vorlage dieser Anzeige erhalten Sie 5 % Rabatt. Pro Behandlung nur 1 Gutschein einlösbar ✂ Schöne Geschenkideen nicht nur zu Weihnachten! ✂ 0170/1747650 Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Anlass für mich, „Danke” zu sagen für Ihr Vertrauen, das Sie mir entgegengebracht haben. Gleichzeitig wünsche ich Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes neues Jahr. ★ Nagelmodellage ★ Kosmetik ★ Wellness ★ Nagelnothilfe für Hände und Füße ★ Make-up für jeden Anlass 04509 Serbitz, Ringstraße 16 Naildesign by SCHUCHNA ✂ ✂ 56 Amtsblatt Delitzsch vom 05.12.2014 Fahrschule rackwitz · hauptstr. 58, Büro: Mo 10 - 11 u. 16 - 17 Uhr, Sa 13 - 14 Uhr Krostitz · Büro Krostitz-center, Mittwoch 16.30 - 17.30 uhr , erfolgreich tzsch: Individuell, wirksam in Deli hhilfeschule Günstige Preise Studienkreis - die Nac „Geld-zurück-Garantie“ Höchste Zufriedenheit Stunden Probeunterricht gratis 4 n“ Note e „Besser 02-59096 0342 Tel. 17, tr. Bitterfelder-S o. nach Vereinbarung Mo-Fr 13.30-17.30 Uhr .de studienkreis-delitzsch unterricht jeden samstag ab 14 uhr Anzeige: dz_11122014 | 8.10.2014, | 909,95 mm * 52,34 mm Führerscheinfinanzierung ab E 17,-12:04 mtl. (incl. % eff. J.-Zins) Intensiv-/Ferienkurse Tel. 0172/3 76 61 39 · 03 42 94/7 32 49 GmbH www.fahrschule-schroeter.de HEIZUNGSTECHNIK • SANITÄR IHR NUTZEN Von der Beratung bis zum Service alles aus einer Hand Suchen Kundendiensttechniker/in Motivation+Erfahrung für Reparaturen und Wartungsarbeiten = LERNERFOLG Schriftliche Bewerbungen an: Frank Sandmann 04509 Delitzsch /OT Schenkenberg · Delitzscher Straße 5 Tel.: (03 42 02) 5 40 80 · Fax: (03 42 02) 6 01 79 www.delitzsch-online.de/sandmann · www.sandmann-delitzsch.de 29,00 EUR Gutschein sichern • 1A Mathenachhilfe • Ma, Deu, Engl, Frz, Ru, Che, Phy erfolgreiche Profinachhilfe • Prüfungsvorbereitung für alle Fächer 4 PROBE-Unterrichtsstunden FREI Beratung vor Ort: Mo.-Fr., von 12:00-18:00 Delitzsch • Ludwig-Jahn-Straße 4 (im neuen Ärztehaus) • Tel. 03 42 02 / 32 52 32 • www.schuelerhilfe.de/delitzsch Fahrschule • PKW • LKW • Traktor • Motorrad zertifiziert Allen Kunden und Bekannten wünschen wir ein schönes Weihnachtsfest und gute Fahrt im neuen Jahr. Fahrschule Brode Gbr Am Bach 18 · 04509 Wiedemar/OT Kyhna Z 03 42 02 - 5 19 80 · www.fahrschule-brode.de • Nächster Fahrschulkurs in Delitzsch: ab 15.01.2015 • ADR-Basiskurs Neuerwerb: ab 15.12.2014 • Berufskraftfahrerweiterbildung: 13.12.14 + 21.02.15 • LKW-Führerschein: ab 05.01.2015 Ausbildung auch mit Bildungsgutschein! ✩034202 - 54528 Zscherngasse 2 / Markt in Delitzsch Kochevents für Firmen- & Familienfeiern nach Absprache geöffnet 23.12.14 von 17.00 - 21.00 Uhr Nu Vorbe r auf 25.12. + 26.12.2014 ste von 10.30 - 15.00 Uhr & 18.00 - 21.00 Uhr llung! 01.01.2015 von 17.00 - 21.00 Uhr Noch wenige freie Plätze für Silvester. Wir wünschen unseren Gästen eine schöne Adventszeit, frohe Weihnachten und einen guten Start in ein erfolgreiches Jahr 2015 Regina und Bernd Martinek Wir sagen Danke für Ihre Treue und wünschen Ihnen ein frohes Fest! Sie suchen ein passendes Weihnachtsgeschenk? Gutscheine erhalten Sie bei uns! Grenzenlos Reisen Marienstraße 11 • 04509 Delitzsch Tel. 034202 346533 grenzenlos.reisen@t-online.de www.grenzenlos-reisen-delitzsch.de